Telegramm⸗Adreſſe: 15 Mannheim.“ In oſtliſte eingetragen unter 8 Nr. 2602. Abonnement 60 Pfa. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M. 230 pro Qnuartal. Jnuſerat 85 Die Colenel⸗Zeile 8 Die Reklamen Zeile 64 bfie Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel Nummern 5 Pfg. GBadiſche Bollsgettung) Mannheimer J der Stadt Maunheim und Um gebung. 105 ZJahrgang.) (Mannheimer VBolksblatt.) ournal. Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. für den polit. und a Chef⸗Redakteur Ferm. Meher. für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. nſeratentheil: Karl Apfel. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Exſte Maunheimer Typographiſche Anſtalt). e.„Mannheimer Jonengl Eigenthum des katheliſches 2 Hürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 112. Zwettes Blatt. Das verdächtige Käſtchen. Von Arthur Trick(Berlin). Nachdruck verboten. Herbert von Dankern pochte das Herz zum Zer⸗ ſpringen,— ein Zuſtand, den er ſeit dem Tage ſeines Abiturientenexamens nicht mehr erlabt hatte. Denn ſelbſt als er vor ſechs Jahren um die ſchöne Maggie Senton warb, hatte er nicht mehr als ein leichtes Zittern in der Herzgegend verſpürt. Er war ja ſolch ein ſieggewohnter Mann! Ja, vor ſechs Jahren hatte er ſich vermählt, und than hatte? vor einem Jahr hatten Maggie und er ihre Ehe wieder getrennt. Ganz auf gütlichem Wege natürktich, denn Auf⸗ ſehen erregen wollten ſie damals beide nicht. Fünf Jahre lang hatten ſie verſucht,„in einem Ge⸗ ſpann“ zu laufen,— dann wollte es nicht mehr gehen. Herbert war ein Lebemann und dabei— was das Be⸗ nehmen ſeiner Frau anbetraf— ein Philiſter. Maggie war Amerikanerin, hübſch, geiſtreich, talentvoll, verwöhnt, eigenſinnig— dabei durchaus collet monté. Stürme blieben nicht aus; die Verſöhnungen erfolgten zwar bald, aber ſie verloren nach und nach ihren Reiz. So gehts, ſo gehts!— Eines Tages ſagte Herbert mit der ganzen troniſchen Ruhe, die ihm zu Gebote ſtand: „Liebes Kind, mir ſcheint, wir verſtehen uns wirk⸗ lich nicht mehr. Dieſes ewige Streiten iſt mir in der Seele zuwider. Was meinſt Du,— wenn wir uns— trennten?“ Sie erblaßte jäh. Doch zögerte ſie keinen Augen⸗ blick zu antworten:„Gewiß, lieber Freund, ganz wie Du willſt. Du haſt mir ſo oft von der... Enttäuſchung geſprochen, die Dir die Ehe bereitet hat, daß es mich nur beruhigen wird, Dich wieder frei zu wiſſen. Er warf ihr einen befremdeten Seitenblick zu Wie? Der Schlag, den er zu führen gedachte, wurde ſo gar nicht als ſolcher empfunden? „Wenn Du alſo ſo leicht einverſtanden biſt“, nahm er wieder das Wort,„ſo denke ich, wir beſprechen in aller Ruhe die Einzelheiten. Auch Du ſcheinſt ja in der Idee förmlich aufzuathmen, das. Joch der Ehe wieder 1 bdene ie blickte ihn kalt an und ſetzte ſich ſcheinbar ge⸗ en an den Kamin, um ſeine Vorſchläge anzuhöxen. Völlige Trennung auf vorläufig ein Jahr. Nach Ablauf dieſer Zeit ein Wiederſehen, um die ferneren definitiven Entſchlüfſe zu faſfen; danach entweder noch ein Verſuch des Juſammenlebens oder— die gerichtliche Scheidung auf Grund böswilliger Verlaſſung, die natürlich Herbert in Scene zu ſetzen hätte... Dies waren die Kriegsartikel geweſen. Und nun war das Jahr um! Herbert war von ſeiner Orientreiſe zurückgekehrt und befand ſich auf dem Wege zu Maggie, die noch ihre alte, ehedem gemeinſame Wohnung inne hatte. Wie ihm das Herz ſchlug!— Ja, ja, dies erbärm⸗ liche Jahr hatte ihn offenbar nervös gemacht. Aber wie hatte er auch gelitten! Kaum daß er einige Wochen von Maggie entfernt geweſen war, da hatte die Pein be⸗ gonnen. Kurz vor Oſtern hatten ſie ſich getrennt, und ſchon zu Pfingſten war ihm das Mark— wie er meinte — faſt verzehrt von Sehnſucht. O die kleine Frau mit ihren dunkelbewimperten, hellen Augen! O das ſüße Lachen, das ihn ſo oft entzückt. Herbert litt wirklich. Jetzt erſt fühlte er, wie ganz und gar er Maggies Eigenthum war, wie er in ihr wurzelte. Welch ein Thor war er geweſen, mit Schroffheit und Eigenſinn jene kleinen Hinderniſſe be⸗ ſeitigen zu wollen, die ihre Ehe ſtörten! Und wie beſchämt ſah er ein, daß er lauſendmal aus Bagatellen eine Scene hergeleitet, tauſendnal mit Unduldſamkeit und Liebloſig⸗ keit ihre kleinen Schwächen gegeißelt hatte, gleich als wäre er ein Cherub,— oder als habe er einen Cherub zu freielt gedacht. Nun war wieder Oſtern und Herbert war wieder da und kounte nun Maggie beſuchen. Aber je ſtürmiſcher ſeine Schläfe pochten, um ſo langſamer ging er die menſchenbelebte Potsdamerſtraße hinauf. Ihm war's, als ſtiege er mühſam eine Anhöhe hinan. Warum aber auch hatte er gleich bei ſeiner Ankunft in Berlin dieſe ſchreckliche Nachricht bekommen müſſen! Ein Freund, den er ins Vertrauen gezogen, hatte ihm berichtet, daß Maggie ztemlich regelmäßige, verdächtige Spazierfahrten nach Halenſer zwar Sommer und Maggie? Du ſiehſt ordentlich wohl aus.“ JJj.... Winter. Dort habe ſie den Wagen verlaſſen und ſei an den Geleſente und zerbreitetä Zeitunn in Maunhein and Auzebanz. Donnerſtug, 25. April 1895. ganz allein in den Wald gegangen, von wo ſie etwa nach einer Stunde zurückkehrte, zuweilen hochroth mit leuchtenden Augen, zuweilen blaß und matt. „Ah!“ ſtöhnte Herbert.„Sie hat ſich alſo„getröſtet“ Ich Narr, daß ich Sie allein ließ! Und noch dazu in Halenſee hält ſie ihre Zuſammenkünfte,— dort, wo einſt unſere junge Liebe erblühte,— wo wir uns das erſte Mal küßten!— Schaudervoll,— einfach weiblich! So etwas bringt nur ein Weib fertig.“ And Herbert knirſchte mit den Zähnen, während er immer langſamer vorwärts ging. Wie, wenn er wirklich zu ſpät kam? Wenn ſie ihn bereits vergeſſen und abge⸗ Er lüftete ſeinen Cylinderhut und trocknete ſich die⸗ feuchte Stirn; alles wirbelte ihm im Kopf herum, ulfd er fühlte zornig ſeinen kühlen, erhabenen Gleichmuth zerrin⸗ nen, wie Schnee an der Sonne. Kurz vor der Kurfürſtenſtraße ſah er prachtvolle Eilien in einem Blumenladen. Er ging hinein und kaufte einen Strauß davon, worauf er das Vergnügen hatte, mehreren Goldſtücken Adieu ſagen zu müſſen. Er lächelte bitter: und wenn er ſtatt dieſer dreißig Mark ein könig⸗ liches Vermögen opfern wollte,— bei Maggie würde ihm das nichts nützen. Geld verachtete ſie(weil ſie es ſtets in Menge beſeſſen hatte) und— ihn, den ſelbſtherrlichen, anmaßenden Tyrannen,— wer weiß, ob ſie ihn nicht auch verachtete. Auch eine Schnecke macht ihren Weg, und ſo ge⸗ langte denn auch Herbert ſchließlich vor das emieſt 2 5 in der Kurfürſtenſtraße, das er nun wie ein Frem⸗ der betrat. Er klingelte oben, anſtatt ſeinen olten Drücker zu benützen, was ihm ſein Abſcheu vor jeder Indiskretion verbot. Als ihm aber die alte Dienerin, die vor Ueber⸗ raſchung beinahe rücklings umgefallen wäre, ſagte, daß Maggie allein im Salon ſei, ſiegte doch ſeine Neugier über alle Bedenken. Auf den Fußſpitzen ging er in dem kleinen Vor⸗ zimmer über den Teppich bis zu der Portisre, von wo er Maggie beobachten konnte. Das Herz ſtand ihm einen Augenblick ſtill, als er ſie nun wiederſah.. Sie ſaß auf ihrem erhöhten Exker⸗ platz in dem Lutherſeſſtl, der ihr Lieblingsſitz gepeſen. Durch die gemalten Fenſter fiel buntes Licht auf ihr blondes Gelock und ihr weißwollenes Kleid. In der Händ hielt ſie ein ſilberiſes ciſelirtes Käſtchen, das Herbert nicht kannte; es wär geöffnet, und ſie ſchaute mit einer ſo tiefen und offenlſſchklichen Zärtlichkeit hinein, daß ſofort alle Teufll der Giferſucht wieder Beſitz von Herbert ergriffen. Mit einem kürzen Räuſpern klopfte er Aürrahnen und trat ſogleich danach mit einer leichten Verbeugung ein. „Guten Abend, Maggie“, ſagte er mit erkünſtelter Ruhe.„Das Jahr iſt heut vorbei— aber ich doch hoffentlich nicht?“ Sie hatte mit einem Aufſchrei das Käſtchen geſchloſſen und auf ihren Nähtiſch geſtellt. Eine Blutwelle war ihr in das Antlitz geſtiegen und ließ ſie jung und kindlich er⸗ ſcheinen wie einen Backfiſch. Nun erhob ſie ſich und trat die Stufe hinab ihm entgegen, indem ſie ihm ſcheu die Hand reichte. 3 75 ſtöre „Ich— ich dachte, Du würdeſt Dich anmelden“, ſagte ſie; dann fuhr ſie mit einem kleinen Lächeln fort: „Sei willkommen.“ Er hielt ihre Hand feſt und ſah ihr tief in die Augen, indem er ihr die Lilien reichte. „Iſt das aufrichtig gemeint, Maggie? Bin ich will⸗ kommen?“ 5 „Ja“!, ſprach ſie mit ihrem offenen, ehrlichen Blick, „Du weißt ja, daß ich nie anders ſpreche, als ich denke, — Du haſt mich ja oft genug wegen meiner unerbetenen Offenherzigkeit ausgeſcholten!— Aber komm,— bitte, leg doch ab— willſt Du nicht Platz nehmen?— Darf ich Dir irgend eine Erfriſchung——“ 25 Verlegen hielt ſie inne. Es war doch zu ſonder⸗ barx, ſeinen eigenen Mann zu behandeln, wie einen be⸗ liebigen Gaſt. Und alsbald bewirkte das Seltſame der Situation bei ihr eine Art Unſicherheit, die er wiederum für Schuldbewußtſein hielt. Nun, er würde ſchon da⸗ hinter kommen! Langſam näherte er ſich ein Geſpräch. dem Erker und begann dabei „Wie iſt es Dir in der ganzen hindurch jeden Gedanken weihte Zeit ergangen, üelepyon-⸗Ur. A8.) „Ich danke“, ſagte ſie,„ich war auch immer ganz wohl; ich bin viel in der friſchen Luft geweſen.“ „Jawohl! Im Grunewald!“ dachte er. Laut ſprach er weiter:„Gelangweilt haſt Du Dich wohl kaum ohne mich, wie?— Oder doch?“ „Ach nein!“ ſagte ſie, indem der Schelm ihr aus den Augen zu blitzen begann.„Ich langweile mich ja niemals, wie Du weißt!— Aber Du ſcheinſt allerdings mich und mein Weſen vollſtändig vergeſſen zu haben auf Deinen Reiſen!— Willſt Du nicht hier auf dem Sopha Platz nehmen?“ „(„Sie will mich aus der Nähe des Käſtchens weg · bringen“, dachte er.„Aber warte,— wahrſcheinlich ſind ſüße Andenken an ihren neuen Liebhaber darin,— wir werden ja ſehen.“) vach danke, liebe Maggie. Hier Dein alter Erker⸗ platz lädt mich ſo freundlich zum Sitzen ein— Du er⸗ laubſt doch?“ Da ſaß er auch ſchon, und Maggie ſtellte ſich neben die Balluſtrade. „„Ich habe viel nachgedacht während dieſes Jahres, Maggie“, ſprach er weiter,„und ich bin zu dem Schluß gekommen, daß an den vielen Stürmen unſerer Che ich doch mehr Schuld trug als Du.“— Sie neigte das Köpfchen,— er wußte nicht, ob zu⸗ ſtimmend oder verlegen,— aber ſie ſchwieg. 25 „Maggie“, fuhr er mit Wärme fort,„ich habe ge⸗ fehlt, ich fehe es ein. Erſt verſprach ich Dir den Himmel auf Erden, und kaum verheirathet legte ich den philiſter⸗ haften Alltagsmaßſtab an Dich an und beurtheilte Dich tiach dieſem— Menſchen.“ „O, ich bin nicht genial“, flüſterte ſie beſcheiden. „Doch, doch!“ rief er eifrig.„Und wenn Du dies Wort nicht magſt— Du ſtehſt doch himmelweit über den Muhmen und Baſen, nach denen ich Dich meſſen wollte. Jeder talentvolle, ungewöhnliche Menſch darf beanſpruchen, ein eigenes Maß für ſich benutzt zu ſehen.“ „Du biſt ſehr freundlich“, ſprach ſie leiſe, während ihre Wangen ſich rötheten,„aber— Du haſt vor ſechs Jahren ebenſo geſprochen.“ Er ſchwieg einen Augenblick verletzt. Der unaus⸗ geſprochene Vorwurf in ihren Worten reizte ihn. Ueber⸗ dies ſtand dort das Käſtchen,— nein, er mußte es erſt anſehen, ehe er weiter ſprach. Ohnehin liebte ſie ihn doch offenbar nicht mehr, da ſie in der erſten Stunde des anſtatt nach der Elle der genialen Wiederfeheus einen Vorwurf für ihn hatte. „Liebe Maggie“, ſagte ei, indem er wie ſpielend nach dem Kaſten griff,„es iſt ziemlich grauſam von Dir, mir gerade in der Minute, da ich Dir meine Reue aus⸗ ſpreche——“ Mit ängſtlichen Blicken hatte ſie ſeine Hände be⸗ obachtet. Jetzt unterbrach ſie ſeine Reden, iudem ſie nach dem kleinen Schrein griff und ihn ihm wieder fortnahm. „Ach erlaube“, ſagte ſie mit glühenden Wangen, „ich möchte den Kaſten lieber fortſtellen. Er könnte auf⸗ gehen, und es ſind— Perlen darin.“ „So—oo!“ ſagte er gedehnt. Dann mit einem un⸗ erwarteten Hieb den Gegner verblüffend, ſprach er los: „Ich höre, Du haſt inzwiſchen ſchon— etwas ver⸗ früht— Bewerber gefunden?“ Sie ſah ihn verſtändnißlos an. ſind geborene Komödiantinnen! „Nun?— Du anutworteſt mir nicht einmal, Maggie!“ Habe ich das um Dich verdient?“ „Aber ich begreife nicht..“ „Du begreifſt nicht, ſo! Nun denn, ich begreife aber um ſo beſſer!— Alſo nicht einmal dies eine Jahr Ja, ja, alle Weiber konnteſt Du abwarten— Du mußteſt ſchon vorher die läſtigen Feſſeln zu ſprengen ſuchen? O— ich weiß Alles, ich, der Dich liebte, der Dir dies ganze, lange Jahr Ach, Maggie, wie war es möglich, daß Du mich ſo ſchnell vergaßeſt! Daß Du die vielen goldenen ſonnigen Stunden, die doch immerhin bei uns neben den Schatten erſtanden, ſo leicht in den Wind ſchlagen konnteſt! War Dir die Ausſicht nicht be⸗ freiend genug, mich jetzt los zu werden? Mußteſt Du ſchon vorher einem Anderen Gehör geben?“ „Aher Herbert, was——“ „O, ich bin gleich bei meiner Ankunft gut unter richtet worden“, eiferte er weiter,—„ich weiß, daß Du Stelldicheins in Halenſee gehabt haſt— warum,— ich frage Dich— warum gerade dort? Dort wo wir uns lieben lernten? Mir,— mir, dem Maunne iſt der Ort heilig, und Du— Du— arbertlz rief ſie mit erhobenen Händen,„wie 8. Weil: Seite. General⸗Anzeiger. Mannhelm, 25. April. kaunſt Du ſo zu mir reden! Wenn ſch nun die Sache umdrehen wollte und Dir den Vorwurf mache, daß der erſte, beſte Verleumder über mich bei Dir Gehör findet? Wie dann? Ich frage Dich, habe ich das um Dich ver⸗ dient?“ Er hielt einen Augenblick betroffen inne, aber das Käſtchen in Maggies Hand brachte ihn wieder auf. „Gib mir das Käſtchen“, bat er plötzlich ernſt und ganz ruhig. Sie drückte es an ſich. „Ich kann nicht, Herbert! Verlange das heut nicht von mir! Laß uns erſt ausreden.“ 1 „Maggie!“ bat er, und ſeine Herzensqual ſprach aus ſeiner Stimme,„ich bitte Dich, gib mir das Käſtchen.“ „Aber weshalb denn nur?“ „Weil,— weil— es peinigt mich, Maggle, ich Sie preßte den kleinen Schrein immer noch an ihre hochklopfende Bruſt. „Da!“ ſagte ſie. Herbert drehte mit zitternden Händen den Schlüſſel um, öffnete den Deckel,— und fuhr mit einem Jubel⸗ ſchrei in die Höhe.— Seine eigene Photographie blickte ihm entgegen, und gleich darunter lagen— er erkannte ſie ſofort— die Briefe, die er einſt in der Zeit ihrer Verlobung ſeiner kleinen ſüßen Braut geſchrieben hatte! Er ſtürzte von der Stufe herunter und riß Maggie in ſeine Arme. „Kind!“ rief er, ſie unter Küſſen faſt erſtickend, „Herzensweib, ſo liebſt Du mich alſo doch noch?“ „Mehr als Du wiſſen darfſt, Du dummer, ſüßer Mann!“ ſagte ſie innig, zu ihm aufſchauend. „Und Halenſee?“ Jahren— und manchmal hab' ich geweint und mir ein⸗ gebildet, Du kommſt nie mehr wieder, und manchmal hab' ich gelacht und gemeint: er muß ja kommen,— mein Herz muß ihn zurückziehen. Und jetzt biſt Du da, und gehſt nie, nie wieder fort, nicht wahr?“— Durch die offenen Fenſter klangen fröhlich die Oſter⸗ glocken herein. „Nie wieder!“ ſagte er bewegt.„Unſer Glück iſt auferſtanden, und diesmal halten wir's feſt, Maggie,— ſo feſt wir können.— Aber das Käſtchen hier“, ſuhr er übermüthig heiter fort,ͥ„das mich ſo infam geängſtigt hat, ſoll künftig unſer Tabernakel ſein. Wenn ich je wieder in einen meiner alten Fehler zurückverfalle, ſo brauchſt Du es mir nur vorzuweiſen, damit es mich an dieſe Stunde erinnere, und Du ſollſt ſehen, wie der Zauber wirkt!“ möchte ſeinen Inhalt ſehen. Du wirſt erſt nach und nach begreifen, was es heißt, wenn ich Dich beſchwöre:„Bei meiner Liebe zu Dir, gib mir das Käſtchen.“ „Ja, Du Böſer,— was ſollte ich denn ohne Dich„Das will ich“, ſagte die junge Frau fröhlich und machen? Ich hab' halt Erinnerungsſtunden dort gefeiert, hab' an Dich gedacht und an die ſchöne Zeit vor ſechs ſchlang beide Arme feſt um ſeinen Hals.—— Amls⸗ und Kr ————.— Bekanntmachung II. Die Sountagsruhe in der Induſtrie betr. No. 10416 J1. Der Bezirksrath hat in ſelner außerordentlichen Sitzung vom 21. d. Mts. auf Grund des§ 105b, Abſ. 1 und§ 105e Gew.⸗Ordg. durch nachſtehende, rechtsverbindliche Anordnung die Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot der Sonntagsarbeit wie folgt feſtgeſetzt: A. Ausnahmen für Gewerbe zur Befriedigung täglicher oder an Sonn⸗ und Feſttagen beſonders hervortretender Bedürfniſſe. 5 105e, Abſ. 1 Gew.⸗Ord. 1. In Blumenbindereien wird die Beſchäftigung von Arbeitern mit dem Binden von Blumen, Winden von Kränzen und dergl. geſtaftet: a, am 1. Oſter⸗, Pfingſt⸗ und Weihnachtsfeiertage in den Stunden von—9 Uhr Morgens; b. an allen übrigen Sonn⸗ und Feſttagen aber unbeſchränkt mit Ausnahme der Stunden von—11 Uhr Bormittags— ünd zwar unter folgenden Bedingungen: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, ſo ſind die Arbeiter entweder an jedem 3. Sonntage für volle 36 Stunden oder an jedem 2. Sonntage mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nach⸗ mittags ab, pon jeder Arheſt freizulaſſen. 2. In Gasanſtalten⸗ und können die Arbeiter an allen Sonn⸗ und Feſttagen mit den Arbeiten beſchüftigt werden, welche für den Betrieb unerlüßlich ſind und welche nicht ſchon auf Grund des§ loße der Gew.⸗Ord. und zwar unter folgenden B— 1 7 Die den Arbeitern gewährende Ruhe hat mindeſtens zu dauern: entweder für jeden 2, Sonntag 24 Stunden tfüür ofſ 3. Sonntag 36 Stunden, oder ſofern an den übrigen Sonntagen die Arbeitsſchi nicht länger als 12 Stunden dauern, für jeden 4. Sonnkag 86 Stunden. 1 e nſthaften dürfen je 12 Stunden vor und nach ihrer regelmäßigen Beſchäft gung zur Arb ſch vexrwendet werden, Aeben Ablöſungsm zu gewährende Ruhe muß das Mindeſtmaß der den ab⸗ gelöſten Arheitern gewährten Rüe erreichen. gza. In dem Bückzreigewerbe wird die Beſchäftigung von Arbeitern an allen Sonn⸗ und Aent en während der Stunden von 12 Uhr Nachts bis Morgens 8 Uhr und von 10 Uhr lbends bis J2 Uhr Nachts, alſo wä rend 10 Stunden, geſtattet. ucftafelenede iſt dies ebenſo während der Stünden 19 Uhr Mittags, alſo wa 8 Stunden, geſtattet, und zwar Aer folgenden Bedingungen: „Jedem Arbetſer iſt an jedem Sonn⸗ und Feſttage eine ununlterbrochene Ruhe von 14 8 ideſi in Ba en von 12 Stunden in Conditorefen zu gewähren. Der Beginn dieſer iſt in Bäckteien früheſtens von 12 Uhr Nachts, ſpäteſtens von 8 Uhr Morgens, in Fonditorkfen früheſtens von 12 Uhr Nachts, ſpäteſtens pon 19 Uhr Mittags ab zu rechnen. er 1 1 Arbeſter mindeſtens an jedem 3. Sonntag die zum Beſuch des Gottesdienſtes 0 erförder frei 2 geben. 5 Dieſenigen Arbeiter, welchen nach der Beſtimmung kraft Geſetzes vorgenommen werden dürfen von 4 Uhr Morgens bis b. zu a eine Ruhezeit von 14 bezw. 1 Stunden 17 5 t, dürfen dieſer 1 beſchäftigt werdenn: A in Bäckereien mif Arbeiten, die zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der regelmäßigen Arbeit am nüchſten Tage nothwendig ſind, ſofern ſie nach 6 Uhr Abends 1 0 nicht läuger als eine Stunde dauern, in Conditoreien mit der Herſtellung und dem Auskragen leicht verderblicher Wagren, die unmkttelbar vor dem Genuß hergeſtellt werden müſſen(Eſs, Cremes 1. dergl.) Bedingung zu d: Sind in Conditoreien Arbeiter noch nach 12 Uhr Mittags be⸗ ſchäftigt worden, ſo müſſen ſie an einem der nächften 6 Werktage von Miktags 12 Uhr ab von jeder Arbeit frei gelaſſen werden. 0 Fülr 55 Bezirk Mannheim wird außerdem vom Bezirksamte geſtattet, daß in jedem der Bekrieße, welche bisher an Sonn⸗ und Feſttagen füür ihre Kunden das Ausbacken der von deſen bereiteten Kuchen oder das Braten von Fleiſch ortsüblich beſorgten, ein über 16 Jahre alter Arbeiter mit jenen Arbetten während höchſtens 3 Vormittagsſtunden über die unter a frei⸗ gegebene Zeit hinaus beſchäftigt wird. d. Für Betriebe, in denen e als Conditorwaaren hergeſtellt werden, die Beſchäftigung ſölcher Arbeiter, die an Sonn⸗ und Feſttagen ausſchließlich mit der Her⸗ ſtellung von Condikorwaaren beſchäftigt werden, nach den Beſchäftigung der übrigen Arbeiter aber nach den Beſtimmungen für Bäckereien zu regeln. Als Bäckerwaaxe iſt im Bezirk dasjenige Backwerk zu behandeln, welches herkömmlich unter Verwendung vön Hefe oder Sauerkeig ohne Beimiſchung von Zucker zum Teig herge⸗ ſtellt wird. 4. In dem Fleiſchereigewerbe wird die Beſchäftigung von Arbeitern an allen Sonn⸗ und ſttagen, ausgenommen am 1. Oſtere, Pfingſt⸗ und Weihnachtstage, ſowie am Charfreitag ge⸗ tattet in den Stunden von—9 Uhr Morgens und zwar unter der Bedingung, daß, wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, die Arbeiter entweder an jedem dritten Sonn⸗ tag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmittags ab von jeder Arbeit freigelaſſen werden. 5. In dem Barbier⸗ und Friſeurgewerbe wird die Beſchäftigung von Arbeitern an allen Sonn⸗ und Feſttagen a. in der Zeit vom 1. April bis 30. September von 6 Uhr Morgens bis 2 Uhr Mittags in der Jeit vom 1. Oktober bis 31. März von 7 Uhr Morgens bis 2 Uhr Mittags ſeſtattet, über dieſe Stunde hinaus iſt eine Beſchäftigung noch inſoweit zuläſſig, als ſie bei Vor⸗ Nalettun von öffentlichen Theatervorſtellungen und Schauſtellungen erforderlich iſt. Vedm ung: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, ſo ſind die Ar⸗ beiter entweder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmittags ab von jeder Arbeit freizulaſſen. Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesdienſtes be⸗ hindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntag die zum Beſuch des Gottes⸗ tenſtes erforderliche Zeit freizugeben. 8. den Waſſerverſorgungsanſtalten iſt die Beſchäftigung von Arbeitern an allen Sonn⸗ Feſttagen mit den Arbeiten geſtattet, welche ſür den Bekrieb unerlüßlich ſind. ſtattfinden, Beſtimmungen für Conditoreien, die a) Bei bloßem Tagesbetrieb: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, ſo ſind die Arbeiter entweder an jedem 3. Sonutag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstags, und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmittags ab, von jeder Arbeit frei zu laſſen. Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesdienſtes behindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntag die zum Beſuch des Gottes⸗ dienſtes erforderliche Zeit frei zu geben. Bei ununterbrochenem Betrieb: Die den Arbeitern zu gewähvende Ruhe hak mindeſtens b) ha zu dauern: Entweder für jeden zweiten Sountag 24 Stunden oder flülr jeden dritten e1Perfündigungzökaff, Fonntag 36 Stunden, oder, ſofern an den übrigen Sonntagen die Arbeitsſchichten wicht länger als 12 Sbumden dauern, für ſeden vierten Sonntag 36 Seinden. di eima mit dem Bttriebe verbundenen Handelszewerbe herangezogen werde löſungsmannſchaften dürfen je 12 Stunden vor und nach ihrer regelmäßigen Beſchäf⸗ tigung zur Arbeit nicht verwendet werden. Die den Ablöſungsmannſchaften zu gewährende Ruhe muß das Mindeſtmaß der den abgelöſten Arbeitern gewährten Ruhe erreichen. 7. In den Badeanſtalten, ſoweit ſie nicht nur während der wärmeren Nan betrieben werden, iſt die Beſchäftigung an allen Sonn⸗ und Feiertagen nur geſtattet von Morgens bis Mittags 2 Uhr, am erſten Oſter⸗, Pfingſt⸗ und Weihnachtstag ſogar nur bis 12 Uhr Mittags. Einzuhalten ſind folgende Bedingungen: In denjenigen Badeanſtalten, welche nicht nur im Sommer betrieben werden bäder), ſind die Arbeiter, ſofern die Sountagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, entweder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden, oder an jedem zweiten Sonntag mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstags, und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmittags ab, von jeder Arbeit freizulaſſen. Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des 9 8 behindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntag die zum Beſuch des Gottes⸗ dienſtes erforderliche Zeit freizugeben. Auf Badeanſtalten, welche zu Heilzwecken beſtimmt ſind, finden, wie auf Heilanſtalten überhaupt, die Beſtimmungen der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe keine Anwendung. S. In den Zeitungsdruckereien darf zur Herſtellung von Morgenausgaben Arbeterbeſchäf; tigung ſtattfinden an allen Sonn⸗ und Feſttagen, ausgenommen am zweiten Weihnachts⸗, Oſter⸗ und Pfingſtfetertage, bis 6 Uhr Morgens unter der Bedingung, daß nach Herſtellung der Morgen⸗ ausgabe der Betrieb bis um 6 Uhr Morgens des folgenden Werktages ruht. Soweit ein Vertrieb der Zeitungen an Sonn⸗ und Feſtlagen überhaupt ſtattfindet, dürfen beim Vertriebe Perſonen, die bei Herſtellung der Morgenausgabe beſchäftigt geweſen find, nicht verwendet werden. 8 9. In photographiſchen Anſtalten wird die Befchäftigung von Arbeitern an den letzten 4 Sonntagen vor Weihnachten zum Zmecke der Aufnahme von Portraſts, des Copirens und des Retouchirens für die Zeit von Morgens 8 Uhr bis Abends 5 Uhr, b) an allen übrigen Sonn⸗ und Feſttagen zum Zwecke der in der Zeit vom J. Auril bis 30. September von 11 Uhr Vorm. bis 3 Uhr Nachm. vom J. Oktober bis 31. März von 11 Uhr Vorm. bis 3 Uhr Nachm⸗ geſtattek, Am 1. Weihnachts⸗, Oſter⸗ und Pfingſtfeiertage hingegen darf keine Beſchüf⸗ tigung ſtattfinden. 5 Bedingungen: Wenn die Sonnkagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, ſy ſind die Arbeiter entweder an jedem drikten Sonntag für volle 36 Stunden oder alt jedem zweften Sonntag mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmittags ab von jeder Arbeit fret zu laſſen. Wenn die Arbeiter dürch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesdienſtes behindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntage die zum Beſuch des Gottesdienſtes erforderliche Zeit freizugeben. 10. Den ſogenannten Parköchen iſt die Beſchäftigung von Arbeitern an allen Sonn⸗ und Feſttagen geſtattet unter folgenden Bedingungen: Wenn die Sountagsarbeiten länger als 8 Stunden dauern, ſo ſind die Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonnkag mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Alaſſen und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmfttags ab, von jeder Arbeit frei⸗ zulaſſen. Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbelten am Beſuch des Gottesdienſtes behindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntag die zum Beſuche des Gottes⸗ dienſtes erforderliche Zeit freizugeben. 11. In den Bierbrauereien, Eisfabriken, Molkereien ſind dieſenigen Arbeiten, welche, wie alle Vorbereitungsarbeiten, zur Verſorgung der Kundſchaft mit Bier, Roheis und Molkerei⸗ produklen nöthig fallen, an Sonn⸗ und Feſttagen während der für den Handel freigegehenen Stunden geſtattet und zwar unter folgenden Bedingungen: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als drei Stunden dauern, ſo ſind die Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden, oder an jedem zweiten Sonnta mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und zwar ſpäteſtens von 1 Uhr Nachmittags ab, von jeder Arbeit freizulaſſen. Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Beſuch des Gottesdienſtes behindert werden, ſo iſt ihnen an jedem dritten Sonntag die zum Beſuch des Gottesdienſtes erforderliche Zeit freizugeben. 12. Den Mineralwaſſerfabriken wird geſtattet, in der wärmeren Jahreszeit während höchſtens 3 Stunden und zwar vor 9 Uhr Morgens, das heißt vor Beginn des Hauptgottes⸗ dienſtes die Arbeiter mit ſolchen Arbeiten zu beſchäftigen, welche zur Verſorgung der Kundſchaft erforderlich ſind. 13. Für das Bekleidungs⸗ und Reinigungsgewerbe wird die Ablieferung von Erzeugniſſen des Bekleidungs⸗ und Reinigungsgewerbes im handwerksmäßigen Betrieb an Sonn⸗ und Jeſtiagen bis ½9 Uhr Vormittags geſtattet. 15 Außer den sub. A geſtatteten Ausnahmen wird hiermit weiter geſtattet, daß: a. für die Stadt Maunbeim an den beiden Sonntagen der Meſſe, bezw. am Sonntage des Pferderennen's b. für die Landorte des Amksbezirls aber an Arbeiter in den Blumenbindereien, in dem Bäckerei⸗ gewerbe, ſowie in den Bierbrauereien, Eisfabriken, ie unter A Ziffer 1, 3, 4, 11 und 12 geſtatteten Stunden hinaus, jedoch nur in ſoweit be⸗ ſchäftigt werden, als dies zur Bewältigung des an dieſen Tagen noch ganz beſonders geſteigerten Bedürfniſſes des Publikums unbedingt nothwendig iſt. Ausnahme⸗Bewilligungen für andere als vorgenannte beſondere dergl.) wären jeweils rechtzeikig genug beim Vorſitzenden des C. Ausnahmen für Betriebe mit unregelmäßiger Waſſerkraft. § 105 e, Abf. 1 Gew.⸗Ordg. Die mit unregelmäßiger Waſſerkraft arbeitenden Waffer⸗Getreidemühlen des Bezirks dürfen an 26 Sonn⸗ und Feſttagen im Jahre ihre Arbeiter beſchäftigen, ohne weitere Beſchränkung und ohne Vorſchrift, an welchen Sonn⸗ und Feſttagen dies geſchehen ſoll. Nicht ſeic darf werden an dem erſten Oſter⸗ freitag, Fronleichnamstag und an Chriſti⸗Himmelfahrt. Die Arbeiter ſind, ſofern die Arbeiten länger als 3 Stunden dauern oder die Arbeiter am Beſuche des Gottesdienſtes hindern, entweder an jedem 3. Sonntage volle 36 Stunden, oder an jedem zweiten Sonntage mindeſtens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von der Arbeit freizulaſſen. Die Sonn⸗ und Feſttagsarbeiten ſind von den Gewerbetreibenden mit den in§ 105 0 Abſ. 2 Gew.⸗Ordg. bezeichneten Angaben über die Zahl der beſchäftigten Arbeiter, die Dauer ihrer Beſchäftigung, ſowie die Art der vorgenommenen Arbeiten in das daſelbſt vorgeſchriebem Verzeichniß einzutragen. 5 Schlußbemerkungen und Strafbeſtimmungen. Arbeiter, welche auf Grund der ünter A und B aufgezählten Ausnahmebeſtimeungen 15 hrenb (Fluß⸗ Aufnahmen von Portraits oder Maimarktſonntag, den Sonntagen des Kirchweihfeſtes und Conditoreigewerbe, in dem Fleiſcherei⸗ Molkereien und Mineralwaſſerfabriken ber Fälle(wie Volksfeſte und Bezirksralhs zu beantrageſt. Sonntagsarbeiten beſchäftigt werden, dürfen, wenn nicht Gefahr im Verzug iſt, wa ihnen ausbedungenen Ruhezeit, nicht zu ſolchen Arbeiten, die in dem betreffenden e Grund des 8 105% Abſ. 1 Gew.⸗Ordg. vorgenommen werden und au ulcht zu Arbeiten Frühjahrs⸗ und Spätjahrs⸗ Pfingſt⸗ und Weihnachtstage, am Char⸗ * N Maunheim, 28. April. General⸗Anzeiger S. Seite. Verfehlungen gegen die Anordnungen unker Fit. und G werden Gew.⸗Ordg. mit Geldſtrafe bis zu 600 9 auch andere Strafbeſ auf Grund des§ 146a N., im Unvermögensfalle mit Haft beſtraft, ſofern nicht timmungen und die auf Grund des§ 366 Ziff. 1 25 1 1.⸗St.⸗G.⸗B. erlaſſene landesherrliche Verordnung vom 18. Juni 1892 über die weltliche Feier der Sonn⸗ und Feſttage Platz greifen. Mannheim, den 21. März 1895. Großh. Bezirksamt: Dr. Strauß. Nr. 11206. Dies bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, den 5. April 1895. Das Bürgermeiſteramt: Brüunig, 62085 Lemp. Trüfpahrs-Kontrof-Fersammlungen 1895. Die Frühjahrs⸗Kontrolverſammlungen im Amtsbezirke Manuheim finden für nachſtehende Ortſchaften wie folgt ſtatt „I. Mittwoch, den 24. April 1895, Vormittags 9 Uhr in Käferthal auf dem Marktplatze. Sämmtliche gediente Mann⸗ ſchaften der Infanterie(ausſchließlich Erfag⸗Reſerve und der zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften) der Gemeinden Käferthal und Ilvesheim. 2. Mittwoch, den 24. April 1895, Vormittags 11 Uhr in Käferthal auf dem Marktplatze. Sämmtliche gediente Mannſchaften der Infanterie(ausſchließlich Erſatz⸗Reſerve..) der Gemeinden Sandhofen, Schaarhof, Kirſchgartshauſen, Feudenheim und Wallſtadt. 3. Mittwoch, den 24. April 1895, Nachmittags 3 Uhr in Käferthal auf dem Marktplatze. Sämmtliche gediente Mannſchaften(ausſchließlich Infanterie, Erſatz⸗Reſerviſten und der zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mann⸗ ſchaften der Gemeinden Käferthal und Ilvesheim. .᷑. Donnerſtag, den 25. April 1895, Vormittags 9 Uhr in Käferthal auf dem Marktplatze: Sämmtliche Mannſchaften (ausſchl. Infanterie ꝛc.) der Gemeinden Sandhofen, Schaar⸗ hof, Kirſchgartshauſen, Feudenheim und Wallſtadt. 5. Donnerfſtag, den 25. April 1895, Vormittags 11 Uhr in Käferthal auf dem Marktplatze: Sämmtliche Erſatz⸗Re⸗ ſerviſten und die zur Dispofttion der Erſatzbehörden ent⸗ laſſenen Mannſchaften der Gemeinden Käferthal und Il⸗ vesheim. 6. Donnerſtag, den 25. April 1895, Nachmittags 3 Uhr in Käferthal auf dem Marktplatze: Sämmtliche Erſatz⸗Re⸗ ſerviſten und die zur Dispoſition der Erſatzbehörden ent⸗ Senken, laſſenen Mannſchaften der Gemeinden Sandhofen, Schaar⸗ hof, Kirſchgartshauſen, Feudenheim und Wallſtadt. 7. Freitag, den 26. April 1895, Vormittags 9 Uhr in Tadenburg auf dem Schulhofe. ſchaften der Infanterie(ausſchließli ur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mann⸗ ſchaften) der Gemeinden Ladenburg, Neckarhauſen und der Schriesheim. 8. Freitag, den 26. April 1895, Vormittags 11 Uhr in Ladenburg auf dem Schulhofe. Sämmtliche 0 Mann⸗ (ausſchließlich Infanterie), die Erſatz⸗R ie zur Dispoſttion der Erſatzbehörden entlaſſenen Mann⸗ ſchaften der Schriesheim. Die Mannſchaft hat ſich unter Mitbringung ihrer Militär⸗ Pnen pünktlich zu geſtellen. cheinen zu einer unrichtigen Kontrolverſammlung haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Bezirks⸗Kommando Maunheim. Vorſtehende Bekanntmachung des Bezirks ⸗Kommandos Mannheim wird den Bürgermeiſterämtern des Bezirks hiermit 5 Kenntniß gebracht mit der Verfügung, daß dieſelbe den annſchaften der Gemeinden am 1 Fabriken und ſtens 6 emeinden Ladenburg, Neckarhauſen und rößern Etabliſſements, minde⸗ Hhentcaſen bekannt zu geben iſt. Daß dies geſchehen, iſt dem Hauptmeldeamt Mannheim zum 21. April 1895 mitzutheilen. Mannheim, den 18. April 1895. Großh. Bezirksamt. Dr. Schmid. al in geeigneten Zwif Sämmtliche gediente Mann⸗ Erſatz⸗Reſerven und eſerviſten und 2 und das Er⸗ durch Ausſchellen, Anſchlagen 62686 Er. Haß. Jantzelſenbahnen Im Süddeutſch⸗Oeſterreichiſch⸗ Ungariſchen Verband ſind mit Giltigkeit vom 1. Mai l. Is. zu folgenden Tarifen Nachträge aus⸗ gegeben worden: 63009 den Klaſſentarifen Theil II. Heft 1 u. 3 vom 1. Januar 1895 und Heft 7 vom 1. Oktober 1894 ſowie zum Anhang zum Heft 7, ferner zu den Getreide⸗Ausnahme⸗ tarifen Theil III Heft No. 1 u. 2 vom 1. Auguſt 1894 je der Nach⸗ trag J, zu den Ausnahmetarifen für Holz und Rinde, Theil IV Tarifheft No. 1 vom 1. Januar 1887 der Nachtrag IV. Tarifheft No. 2 vom 1. Oktober 1887 der Nachtrag 1 und Tarifheft No. 2, Abtheilung B vom 1. Januar 1894 der Nachtrag II, ſowie zu den Obſt⸗Ausnahmetarifen Theil VI Heft No. 1 u. 2 vom 1. Januar 1894 der Nachtrag I1 und bzw. Nachtrag II. Die Nachträge werden unent⸗ geldlich abgegeben. Karlsruhe, den 22. April(895. Generaldirektion. Fahruiß⸗Verſteigerung. Im Auftrage der Erbbetheiligten verſteigere ich aus dem Nachlaſſe des 4 Privatiers Die trich Schlicht hier im Hauſe K 4, 6 Bffentlich gegen Baarzahlung veitag, den 26. April d.., Nachmittags 2 Uhr die ganze Küchen⸗Einrichtung, Weißzeug, Leib⸗ und Bettwäſche, rrenkleider und gute Stiefel, orhänge, Bilder, Spiegel 1 gold. Remontoiruhr mit gold. Kette u. ſonſtige Goldſachen; ferner: 99o1 1. Pfeilerkaſſenſchrank, 1 Chif⸗ fonter, 1 Pfeilerſchrank, 1 Glas⸗ ſilberſchrank, 1 Commode, 1 Ca⸗ napee mit 5 Polſterſtühlen. Canapee, 1 ovaler Tiſch, Tiſche, Stühle, 1 Küchenſchrank, 1 Mehl⸗ kaſten und ſonſtigen Hausrath. Mannheim 24. April 1895. Jacob Dann, Waiſenrichter⸗ Verein für Kinderpflege. Zum ehrenden Andenken an eine theure Verſtorbene em⸗ fingen wir zur Verwendung är Vereinszwecke Fünfzig Mark wofür wir hiermit 8 66 Secanntmachung. Aufnahme von Stifk⸗ lingen in die Domcea⸗ pitülar Kieſer ſche und Pfarrer Kieſer'ſche Stift⸗ ung dahier pro 1895 betr. In die Domcapitular Kieſer'⸗ ſche Stiftung können in dieſem Jahre ein Knabe und zwei Mädchen, in die Pfarrer Kie⸗ ſer'ſche Stiftung zwei Knaben und ein Mädchen aufgenommen werden. Zur Aufnahme eignen ſich ſchul⸗ enklaſſene, im Alter von is bis 16 Jahren ſtehende, Kinder hie⸗ B katholiſcher unbemittelter ürger. Die Stiftlinge erhalten in den erſten Jahren Unterſtützung be⸗ hufs Erlernung eines Handwerks bezw. von weiblichen Arbeiten und haben ſpäter bei gutem Ver⸗ Aateun Anſpruch auf einen Aus⸗ attungspreis. ̃ Aufnahmsgeſuche ſind unter Bei⸗ fügung eines Geburts⸗ und Schul⸗ zeugniſſes binnen 14 Tagen dahier e 63004 Mannheim, den 23. April 1895, Städt. Stiftungs⸗Commiſſion: Bräunig. Källenberger. Bauarbeiten⸗Vergehung. Nachſtehend verzeichnete Arbei⸗ ten zur äußeren Inſtandſetzung der evangel. Kirche in Hocken⸗ heim ſollen durch Erhebung ſchrift⸗ licher Angebote vergeben werden, nämlich: veranſchlagt zu Maurer⸗ und Verputz⸗ Holzverſteigernng. Aus den Abtheilungen I. 9 u. 16 der kirchenärariſchen Wal⸗ dungen auf Gemarkung Sand⸗ hofen werden am 62985 Freitag, 26. April 1895, Vormittags 10 Uhr beginnend, in der Reſtaura⸗ tion Metzger beim Bahnhof Waldhof gegen gleich baare Zahl⸗ ung lobsweiſe öffentlich verſteigert 3 Ster gemiſchtes Prügelholz 9000 Stück forlene Bohnenſtecken 5264„ Prügelwellen. Nähere Auskunft ertheilt Wald⸗ hüter Valent. Wernz in Sandhofen. Mannheim, 23. April 1895. Evangeliſche Collectur: Buch. Gewerbeſchule Mannheim. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 29. April. Die Aufnahme neueintreten⸗ der Schüler erfolgt Sonntag, den 28. April, Vormittags von—12 Uhr im Gewerbeſchulgebäude NJ 6, 4, Saal 8, 2. St. Das letzte Schulzeugniß muß vorgelegt werden. Am 28. April, Vormittags von—12 Uhr wird den bis⸗ herigen Schülern der I. Klaſſe im Saale 9, denen der II. Klaſſe im Saale 7 die neue Klaſſen⸗ ee bekannt gegeben. annheim, 19. April 1895. Der Vorſtand: 62659 Herth. Fahrniß⸗Perſteigtrung. Mit Amtsgerichtlicher Ermäch⸗ tigung verſteigeſe ich: 62990 Donnerſtag, 25. April l. Is., Nachmittags ½3 Uhr aus dem Nachlaſſe der Marie Zuleger Wwe. hier in C 4, 15, öffentlich gegen Baarzahlung: 2 gerüſtete Betten, ein zweith. Schrank, ein Canapee, ein einth. Schrank, 1 Küchenſchrank, 1 Nacht⸗ tiſch, Tiſche, Stühle, Spiegel, Bilder, Frauenkleidung u ſonſtigen Hausratkh. Mannheim, den 24 April 1895. Jakob Dann, Waiſenrichter. Verfleigtrungsverlegung. Die auf den 24. April 1895 im meinem Geſchäftslokgle an⸗ beraumte Verſteigerung von Schuh⸗ Waaren findet am 62972 Freitag, den 26. April 1895, Vormittags 11 Uhr im Kaufhauſe, in der Lagerhalle des Herrn Franz Schunk, gegen Baarzahlung ſtatt Mannheim, 23. April 1895. Störk, Gerichtsvollzieher C 1, 12. Bekguntmachung. Auf Antrag der Betheiligten und mit obervormundſchaftlicher Genehmigung verſteigern wir am Donnerſtag den 2. Mai l. Is., Vormittags 11 Uhr in hieſigem Rathhauſe, aus dem Nachlaß des vandwirthszohann Georg Mayfarth von hier, zwei Aecker mit 3 Ar 92 qm im Herms⸗ heimer⸗Bösfeld und 10 Ar 06 qm im Hermsheimer⸗Großfeld, im Ge⸗ ſammtanſchlag von 660., wobei der Zuſchlag erfolgt, auch wenn der e nicht erreicht werden ſollte, jedoch vor⸗ behaltlich obervormundſchaftlicher Genehmigung. 62937 Neckarau, den 22. April 1895. Bürgermeiſteramt: Orth Mayfarth. Vergebung von Bauarbeiten. Die zum Neubau eines Schul⸗ hauſes für die Gemeinde Wall⸗ ſtadt erforderlichen 62753 1) Erdarbeiten, 2) Maurerarbeiten, 3) Steinhauerarbeiten, 4) Zimmermannsarbeiten, 5) Schmiedarbeiten, 6) Eiſenlieferung ſollen im Submiſſionswege ver⸗ geben werden. arbeiten M. 1688.96] Die Pläne, Uebernahmsbeding⸗ Zimmer⸗ u Schreiner⸗ ungen und Arbeitsauszüge aus Zarbeiten M. 153.— dem Voranſchlag ſind ber Architekt Schloſſerarbeiten M. 380.—[C. Stark in Mannheim,.3, No. 3, Blechnerarbeiten M. 426.66 täglich zwiſchen 1012 Uhr zur Tüncherarbeiten M. 82523 Einſicht aufgelegt. Koſtenberechnungen und Be⸗] Die nach Einzelpreiſen zu ſtellen⸗ dingungen liegen bei evangel. Collectür Manfheim L l0 N0 91 zur Einſicht auf und ſind d züglichen Angebote verſch und mit entſprechender Aufſch verſehen bis längſtens Samſtag, den 27. d. Mts. portoftei an die unterzeichnete Fißt den Angebote ſind ſpäteſtens bis Maf 1895, Vormittags 9 Uhr port und mit entſprechen⸗ der At t verſehen auf der Kanzlei des Bürgermeiſters in Wallſtadt abzugeben Wallſtadt, den 19. April 1895, Das Bürgermeiſteramt: Kinder⸗Gönfcefton, Spez Stelle einzuſenden 15 eide 2 51 20. 7 7 vangel. Fürchenbauinſpection 2 228 tät in Knabenanzügen, werden . Küngelertigt. K. 2 Bart. 6285 Dergebung 1on Grab. u. Manrerarbeiten. No. 505. Die Gemeinde Ilves⸗ heim vergibt die Grab⸗ und Naurerarbeiten zur Herſtellung einer neuen eiſernen Brücke über die Kanzelbach oberhalb der Höfer'ſchen Mühle auf Gemarkung Ilvesheim im Suhmiſſionswege. Tagfahrt zur Submiſſionser⸗ öffnung iſt auf Dienſtag den 30. April l. Is., Vormittags 9 Uhr in das Rathhaus dahier beſtimmt, wozu Luſttragende eingeladen werden. 62941 Angebote ſind nach Prozenten des Koſtenüberſchlags längſtens in der. Submiſſionstagfahrt ein⸗ zureichen. Plan, Ueberſchlag und Beding⸗ ungen liegen in der Zwiſchenzeit im Rathhaus offen. Ilvesheim, 20. April 1895. Gemeinderath. Hoefer. Merz. Märterstellen hat die Kreis⸗Pflege⸗ Anſtalt Weinheim demnächſt 2 zu be⸗ ſetzen. Jahresgehalt vorerſt 320 Mark ſammt freier Station. Des Rafirens kundige Bewerber erhalten den Vorzug und eine entſprechende beſondere Zulage. Die Bewerber müſſen ledigen Standes und geſund ſein. Anmeldungen unter Vorlage von Zeugniſſen über bisherige Thätigkeit ſind ſogleich einzurei⸗ chen an die 5 6296 Aunſtalts⸗Direktion. Violin⸗Unterricht wird gründlich ertheilt, an Anfän⸗ ger und Vorgeſchrittene. 62430 Näh. H 8, 4, 2. St. rechts. Gründlicher Franz. Conperſationsunterricht an Damen wird ertheilt bei mäßigem Honorar. Näheres im Verlag. 60992 Ein leicht faßlicher 62867 fralzöſiſcher Anterricht nach einer Converſations⸗Methode wird ertheilt, auch an Anfänger. Offerten unter No. 62867 an die Expedition ds. Bl. 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Mai, Vormittags findek die Prämiirung vorzüg⸗ licher, zum Verkauf auf den Markt gebrachter Thiere ſta Ausgeſetzt ſind 30 Preiſe im Geſammtbetrag von Mk. 2440 für Pferde und 80 Preiſe im Betrag von Mk. 1000, ſowie weitere 8 Diplompreiſe für Farren, Kühe und Rinder und 16 Preiſe im Betrag von Mk. 240 für Zuchtſchweine. Zur Unterbringung der zum Verkauf beſtimmten Thiere befinden ſich auf dem an der Seckenheimerſtraße gelegenen neuen Viehhofe zweckmäßige Stallungen mit genügendem Raum.— Die Fourage iſt von der Viehhofverwaltung zu beziehen. Es dürfen von den Eigenthümern der zum Verkauf beſtimmten Thiere keinerlei Futtermittel mitgebracht werden. Anmeldungen der Herren Pferdehändler wegen Stal⸗ lungen können ſchon jetzt bei der Direktion der ſtädtiſchen Viehhof Verwaltung gemacht werden, woſelbſt auch jede ſonſt gewünſchte Auskunft über die Märkte ertheilt wird. Am 8. Mai findet unter Leitung eines Notars eine groſte Verlooſung ſtatt, wozu bis zu 50000 Looſe à 2 Mk. aus⸗ gegeben werden. Die Gewinne beſtehen in Pferden, Kühen und Rindern, Fahr⸗ und Reitrequiſiten, Maſchinen⸗ und Ge⸗ räthen für Layd⸗ und Hauswirthſchaft u. ſ. w. Uebernehmer einer größeren Anzahl Looſen wollen ſich an den Kaſſier des Comités, Herrn Johannes Peters, 4 2, 4, dahier wenden, bei welchem die näheren Bedingungen zu er⸗ fahren ſind. Auf je 10 Looſe wird ein Freiloos gewährt. Alles Nähere beſagen die Programme. Die Käufer und Verkäufer werden zum Beſuch dieſes Marktes freundlichſt eingeladen. Der Badiſche Renuverein Mannheim veranſtaltet am 5, 6. und 7. Mai Pferde⸗Rennen. Näheres durch die Spezial⸗ programme oder bei dem Sekretär des Rennvereins, Herrn Ph. Fuchs, Tatterſall. 61837 Mannheim, im April 1895. Der Stadtrath: Der Landw. Bez.⸗Verein: Martin. F. Scipio. RNeal-Lehranſtalt Lahr. Gründl. Vorbildung z. mittl. Beamtenlaufbahn(Eiſen⸗ bahn, Gericht ꝛc.) u. z. Einj.⸗Freiw.⸗Ex. Kurze Kurſe, günſt. Bedinggn. Beginn des Sommerhalbjahrs 22. April. 61829 Balser, Vorstand. 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Mai beim Turnrath einzureichen und verweisen wir dieser- halb auf unser jüngstes Rundschreiben. 6271¹ Stebt, Ss8858855588555885 Stadtbrief⸗Verkehr Manußeim. E 4, II. Bureau Der gebrten Geſchäftswelt die 8 Mittheilung, daß wir unterm gus der ef Beförderung“ ausgetreten ſind, und auf geffteinſame Geſellſchafts⸗Firma„Privat⸗Stadt⸗B Rechnung eine Stadt⸗Brief⸗Beförderung unter der Firma Stadt⸗Brief⸗Verkehr Mannheim Häussler, Ochs& Co. zu folgenden Portoſätzen errichtet haben. Brieſe bis 250 Gramm 3 Pfg. Packete bis 500 Gramm 10 Pfg. %%%%'l1iirr ĩ ̃ĩ ̃⁊⁊⁵ iiin 8 Druckſachen bis 50 Gramm 2„ Einſchreibe⸗ u. Werthbriefe 215 , Waareuproben bis 250 Gramm. 3„ Geldſendungen in jeder Höhe 10„ Bei Geldſendungen und Packeten wird vom Empfänger keine Beſtellgebühr eoben. Bei größeren Aufträgen entſprechender Rabatt. 62420 Die Leerung der Briefkaſten beginnt 9 Uhr Vormittags, ½1 Uhr und 4½ und 8 Uhr Abends. 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