d d I 8 — ————— — * Telegramm⸗Adreſſe:(Badiſche Volkszeitung.) „Journal Maunheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2602. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Qnartal. Inuſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfs. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 155 E 6, 2 der Stadt Maunheim und Umgebung⸗ Mannheimer J (105. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Stleſeuſte und verbreitette Jeitung in Maunhein und Angebung. ſacr (Mannheimer Volksblatt.) Berantwörklich für den polit. und allg. Theile Ehef⸗Redakteur Herm. Meyer⸗ für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. 2 und Verlag der r. H. Ha H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). Das„Mannheimer dhallichen Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. E 6, 2 Nr. 303. Politiſche Wochenrundſchan. Im politiſchen Leben Berlins hat ſich im letzten Jahrzehnt eine ſeltſame Wandlung vollzogen, welche an⸗ geſichts der heurigen Stadtverordnetenwahlen beſonders lebhaft in die Erſcheinung tritt. Während in den ſech⸗ ziger und ſtebziger Jahren Berlin mit Recht als die Centrale auch für die Politik betrachtet werden konnte, kann man hier, wenn nicht gerade die Parlamente tagen, kaum noch von einem politiſchen Leben ſprechen. Die männliche Bevölkerung iſt von den Parteikämpfen der letzten Jahrzehnte anſcheinend ſo überſättigt, daß ſie der Politik nur noch ein geringes Intereſſe entgegenbringt. Das gilt von allen Parteien ohne Ausnahme. Die freiſinnigen Bezirksvereine, früher geradezu eine Schule für die Politik, halten immer ſeltener Verſammlungen ab, und dieſe ſind in der Regel ſehr ſpärlich beſucht. Die konſervativ⸗antiſemitiſchen Bürgervereine haben ſich zum Theil aufgelöſt; die beſtehenden haben mit noch größerer Theilnahmsloſigkeit ihrer Mitglieder zu kämpfen als die altfortſchrittlichen. Die Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre mächtige konſervative Berliner Bewegung iſt bedeutungslos geworden, beſonders ſeitdem ſich die ver⸗ ſchiedenen antiſemitiſchen Gruppen abgezweigt haben. Die Sozialdemokraten endlich klagen gleichfalls neuerdings lebhaft über den mangelhaften Beſuch ihrer Verſamm⸗ lungen. Es leiden alſo alle Parteien gleichmäßig unter der allgemeinen Indolenz. Nur wenn einmal eine an⸗ erkannte Parteigröße, ſei es nun Richter, Stöcker oder Bebel, zu einer Verſammlung einladet, gibt es ein volles Haus. Aber gerade dieſe Parteigrößen treten immer ſeltener öffentlich auf. Die Gleichgültigkeit, die der Reichstag mit ſeinen auch bei wichtigeren Verhandlungen zumeiſt zu drei Vierteln leeren Bänken bekundet, hat ſich auf das Publikum der Reichshauptſtadt mehr als auf das Publikum der anderen großen Städte Deutſchlands übertragen. So vollzog ſich auch die Erneuerung des dritten Theiles der Berliner Stadtverordnetenverſammlung unter völliger Theilnahmsloſigkeit der Bevoͤlkerung. Es wird zwar von allen Parteien kräftig agitirt, aber die Betheiligung der Wähler iſt erheblich geringer als früher. Allerdings kann die Zuſammenſetzung des rothen Hauſes keine nennenswerthe Veränderung erfahren. Wenn die Konſervativen, die dort jetzt nur durch einen Mann vertreten ſind, noch einige Mandate erringen ſoll⸗ ten, ſo bleibt das bedeutungslos. Dagegen rechnet man allerſeits auf einen weiteren Zuwachs der ſozialdemo⸗ kratiſchen Stadtverordneten, die ſchlimmſtenfalls im Laufe der Jahre dahin gelangen können, daß ſie die ganze dritte Abtheilung erobern, alſo den dritten Theil der ſtädtiſchen Vertretung ausmachen. Auch dieſe Thatſache würde keine weitere Tragweite haben, ſolange die freiſinnig⸗liberalen Gruppen der Mehrheit ſich, wie bisher, nicht ernſtlich befehden. Es fehlt jedoch nicht an Anzeichen, daß in ab⸗ ſehbarer Zeit eine Spaltung erfolgt, auf welche die Mit⸗ glieder der äußerſten Linken ſeit Langem im Stillen hin⸗ —.———— TLeuilleton. — Ein Gedicht von Reuter. In einem Buch mit dem Titel:„Aus Fritz Reuter's jungen und alten Tagen“(von Karl. Gaedertz), das demnächſt in der Hinſtorff'ſchen Hofbuchhandlung in Wismar erſcheinen wird, findet ſich unter vielen anderen noch nicht veröffentlichten Gedichten, Briefen u. ſ. w. auch folgendes Posm in plattdeutſcher Sprache, das die alldeutſche Erhebung im Jahre 1870 beſingt; „Un de Leiw, de Wunnen käuhlet(Wunden kühlet) Un de Tid, de Wunnen heilet, Heww'n an uns dat ehre dahn: Wenn de Bülg(Woge) am höchſten breckt ſik, Wenn de Noth am höchſten reckt ſik, Fründshand führt Di up de Bahn. Fründshand is för Irden⸗Knawen Wat för't Volk de Gotteshand bawen, Hett ehr Hand up Dütſchland leggt, Hekt in Storm uns ſwellt de Segel, Hett mit liſen weiken Tägel Dütſchland führt un vörwarts bröcht. Hett uns vörwarts immer drewen, Hett uns bröcht vom Dod taum Lewen, Helden un Propheten weckt. Grote Namen künn ick nennen, Aewer jedes Kind ward kennen, Wer dat Gottslicht an hett ſteckt. Un da ſtahn wi olle Jungen; Wornah wi mal ihrlich rungen, Is nu all ahn(ohne) uns geſcheihn. Aewer weg mit de Gedanken! Ahne Awgunſt, ahne Wanken Stahn ok wi as Wacht am Rhein“, —Der internationale Friedens⸗Frauenbund in Pa⸗ is richtet an Deutſchlands Frauen folgenden Aufruf:„Die Frauen Frankreichs an ihre Schweſtern in Deutſchland! Sonntag, 10. November 1895. arbeiten. würde die Sozialdemokratie in der Berliner ſtädtiſchen Verwaltung plötzlich eine ausſchlaggebende Stellung ge⸗ winnen und bei Neuwahlen würden dann auch die Kon⸗ ſervativen und Antiſemiten wieder erfolgreich auf dem Plan erſcheinen. Dieſe Perſpektive iſt es allein, welche das ziemlich loſe Gefüge der Mehrheitsgruppen zuſam⸗ menhält. Die Politik ſoll zwar in ſtädtiſchen Angelegen⸗ heiten nicht mitreden dürfen, aber ſie thut es nun einmal doch. Dem radikalen Flügel, dem Berliner Altfortſchritt⸗ lerthum, iſt der gemäßigte Oberbürgermeiſter Zelle ein Dorn im Auge; man wirft ihm vor, daß er zu wenig Rückgrat zeige und daß er wiederholt der Regierung gegenüber die Würde ſeines Amtes nicht genug gewahrt habe. Herr Zelle iſt ein hochbetagter Herr und ſeine Geſundheit ſoll neuerdings Manches zu wünſchen übrig laſſen. Wenn er eines Tages plötzlich die Augen ſchlie⸗ ßen ſollte, wird die Wahl ſeines Nachfolgers großen Schwierigkeiten begegnen. Als Zelle auf Forkenbeck folgte, holte man ſich aus Breslau als präſumtiven Nachfolger Zelles den fortſchrittlichen Rechtsanwalt Kirſchner, einen in jeder Hinſicht ſehr küchtigen Mann. Allein Herrn Kirſchner wird heutzutage von gewiſſer Seite ſchon vor⸗ geworfen, daß er ſtändig im Begriff ſei, ſich nach rechts zu maufern. Man geht vermuthlich in Berlin bald ſchweren ſtädtiſchen Kämpfen entgegen. Ueber den Ausfall der Dortmunder Reichs⸗ zagd⸗Stichwahl ſagt die freikonſerrative Poſt: „Faum 2 Monale ſind vergangen, ſeit der Kaiſer am Sedantage der flammenden Entrüſtung aller deutſch⸗ patriotiſchen Herzen über das vaterlandsloſe Gehbahren der Sosialdemokr ie laute.: Ausdruck gab, noch kein Meua: iſt ins Land gegangen, ſeit der kaiſ. Mahnruf an unſer Volk erging, ſich gegen die Sozialdemokradie zu ermannen. Und jetzt die Eroberung des Wahl'kreiſes Dortnund durch die Sozialdemokratie mit Zentrums⸗ hilfe! Die Stimmverhältniſſe bei der Stichwahl deuten Harauf hin, daß ein beträchtlicher Theil der Zentrums⸗ wähler dem Sozialdemokraten direkt ſeine Stimme ge⸗ geben hat, während Herrn Möͤller, Jenn überhaupt, ſicher nur wenige Zentrumsſtimmen zugefallen ſind. Einige Zentrumsblätter hatten ja auch indirekt zu einem ſolchen Verhalten aufgefordert. Selbſt wenn nur die offtziell ausgegebene Parole der Neutralität befolgt worden wäre, ſo genügte dies angeſichts der Stimmverhältniſſe beim erſten Wahlgange allein, um dem Zentrum die volle Verantwortlichkeit für die Wahl eines Sozial⸗ demokraten aufzubürden. Dr. Lütgenau iſt Abgeordneter von Zentrumsgnaden. Daran iſt nicht zu rütteln. Die rothe und die ſchwarze Internationale haben ſich wieder einmal gefunden! Als in der letzten Seſſion das preußiſche Abgeordnetenhaus dem Zentrum bei Gelegen⸗ heit ſeines Eintretens für die poloniſirenden Be⸗ ſtrebungen in Oberſchleſten zugerufen wurde, daß es an der Zeit ſcheine, mit ihm auf Deutſch In dem Augenblick, wo dieſer Fall eintritt (Gelephon⸗Ar. 218.) zu reden, waren die Wortführer voll von Entrüſtung darüber. Dr. Porſch hat inzwiſchen ausdrücklich erklärt, daß für das Zentrum zwiſchen Polen und Deutſchen kein Unterſchied beſteht, und die Partei überliefert im Jahre des Jubiläums des großen Volkskrieges und der Herſtellung der nationalen Einheit den Wahlkreis Doxt⸗ mund an die Sozialdemokraten, die geſchworenen Feinde von Kaiſer und Reich! Es genügt, die Thatſache zu regiſtriren; das Urtheil ergibt ſich von ſelbſt. Für uns iſt der Vorgang nach der Entwicklungsgeſchichte des Zentrums, namentlich in den weſtlichen Landestheilen, nicht allzu überraſchend. Aber für vertrauensvolle Seelen, welche das Zentrum ſo gern voll zu den ſtaats⸗ erhaltenden Richtungen rechnen möchten, iſt dieſer Beweis ſeiner wirklichen Geſinnung ſehr lehrreich. Er kommt jetzt, wenige Wochen vor Eröffnung des Reichstages, ge⸗ rade zurecht, um nach dieſer Richtung hin das Terrain aufzuklären. Das Zentrumspräſidium des Reichstages rückt mit der Dortmunder Wahl erſt in ſein rechtes Licht.“ Die„Nordd. Allg. Ztg.“ ſagt:„Die Dortmunder Wahl bringt uns die troſtloſe Gewißheit, wie wenig Fortſchritte wir auf dem einzigen Wege, auf dem wir die Sozialdemokratie überwinden können, dem des Zu⸗ ſammenſchluſſes der Ordnungsparteien gegen dieſen ge⸗ meinſamen Feind, gemacht haben. Und wenn wir noch die Begleiterſcheinung mit in Betracht ziehen: wüthendes Preßgezänk zwiſchen den Ordnungsparteien vor der Wahl, und dasſelbe erbitterte Gezänk das auch gleich den Boden für die nächſte Gelegenheit verdirbt, nach der Wahl, ſo möchte man alle Hoffnung auf den endlichen Sieg der Vernunft und des Pflichtgefühls ſchwinden laſſen.“ Der„Weſtfale“ in Münſter, ein klerikales Blatt, welches zu Lebzeiten des Frhru v Schorlemer⸗Alſt als deſſer, Oegan galt, hatt vo⸗ der Dortmunder Stichwahl getadelt, daß das Centrumsblatt des Wahl⸗ kreiſes„Winke mit dem Zaunpfahl ertheilte, um die Centrumswähler zu bewegen, direkt für den Sozial⸗ bdemokraten zu ſtimmen.“ Nach der Stichwahl bemerkt der„Weſtfale“:„Für Möller dürften, wenn man auf jeder Seite 1000 Stimmen Reſerve rechnet, etwa 2= bis 3000 katholiſche Wähler eingetreten ſein, für den Um⸗ ſtürzler 5⸗ bis 6000. So geſtaltet ſich ſchließlich, bei Licht beſehen, die offtziell angeſagte„Wahlenthaltung“! Wir bedauern das Wahlergebniß auf's tiefſte.“— Eine genaue Statiſtik aus einer größeren Anzahl der Abſtim⸗ mungsbezirke, die jetzt vorliegt, beſtätigt durchaus, daß die Centrumsſtimmen für den Sozialdemokraten den Ausſchlag gegeben haben. Wo die Zahl dieſer im erſten Wahlgang gering war, da iſt es auch der Zuwachs für den Sozialdemokraten bei der Nachwahl, während auch in ſolchen Abſtimmungs⸗ bezirken der nationalliberale Kandidat einen er⸗ heblichen Stimmenzuwachs erhielt— ein Beweis, daß er auf dieſer Seite überwiegend durch Reſerpen der Ge⸗ PPCPFPFFCCPCCCCCCCCCCCCCCCCCCCTTTTTTTTTTT Deutſche Mütter, Schweſtern und Frauen! Der Character des Krieges wird von Tag zu Tag in ſeinem wahren Weſen mehr erkannt. Er iſt Maſſenmord, der immer barbariſcher wird durch die entſetzliche Gewalt der neuen Waffen. Der menſch⸗ liche Geiſt empört ſich endlich gegen dieſen tauſendjährigen furchtbaren Irrthum, welcher den militäriſchen Ruhm aus⸗ macht. Jede Armee, die die andere bekämpft, hinterläßt Ströme des Blutes, Thränen und Trauer. Die Frauen Eng⸗ lands ſind zu uns gekommen, um uns mit ihnen zu einer Alliance für den Frieden zu vereinigen, zu deren Ausbreitung die Mütter und die Frauen, die Gattinnen, die Schweſtern, die Verlobten der beiden Länder beitragen ſollen. Mit den rauen Englands vereint bitten wir die Frauen aller Völker ich zu einem internationalen Bunde zu vereinigen, welcher den Frieden und die allgemeine Entwaffnung zum Ziele hat. Was uns betrifft, ſo reichen wir Ihnen hierzu freundſchaftlich die Hand. Deutſche Frauen! Möget auch Ihr dem Bunde beitreten, Ihr wollt ſo wenig wie wir, daß die Gurigen ge⸗ tödtet werden, oder andere morden; unſere Intereſſen ſind die gleichen. Je mehr Blut zwiſchen den Völkern fließt, deſto mehr werden getrennt die, welche die Natur geſchaffen hat, Brüder und Freunde zu ſein. Die Erziehung der zukünftigen Generation gehört den Müttern. Vereinigen Sie ſich mit uns, um den ſchönſten Sieg zu erringen, die allgemeine Entwaff⸗ nung; Schweſtern jenſeits des Rheins habet Muth und ant⸗ worket freundſchaftlich auf unſern Aufruf. Die Mütter, die Gattinnen, die Schweſtern werden es allein wagen. Laßt es uns hinaus rufen, damit das menſchliche Gewiſſen ſich gegen die Gewalt rege. Mögen die Maſſenmorde aufhören und ein neues Morgenroth des Völkerfriedens Alle vereinigen.“ In olge dieſes Aufrufes hat ſich ein Comits von Damen der eutſchen Friedensgeſellſchaft gebildet, an deren Spitze Frau Lina Morgenſtern getreten iſt, welches dem Aufruf der Frauen eine warm zuſtimmende Erklärung zu⸗ gehen läßt. — Mißlungener Bekehrungsverſuch. Eine Anekdote vom Papft erzählt Lady Somerſet in ihren Memoiren;„Der 2— Papſt, damals noch ein einfacher Monſignore, hielt ſich eine Zeit lang— es war vor etwa fünfzig Jahren— in London auf und wohnte in„Golden Square“, dem damaligen katho⸗ liſchen Centrum Londons, wo auch der katholiſche Biſchof ſeine Reſidenz aufgeſchlagen hatte.„Becky“, wie Monſignore Pecei in engliſcher Verballhorniſtrung von Allen genannt wurde, hätte einen Lieblingsſpaziergang über die Regentſtreet, den Waterlooplatz nach der„Mall“. Meiſt machte er dieſen Spaziergang in den Abendſtunden und hing, die Hände auf dem Rücken, ſeinen Gedanken nach. Eines Tages ſtieß er, wie er ſo in Gedanken dahinging, mit einer— Dame zu⸗ ſammen, einer auffallend gekleideten und noch auffallender geſchminkten Dame.„Pardon“, ſagte„Becky“, die„Dame“ aber warf ihm einen ſeltſam herausfordernden Blick zu. „O, Weib, Weib,“ rief der entrüſtete Prieſter,„geh' in dich und ſchäme dich. Sieh, du biſt noch ſo jung, warum entſagſt du dieſem Leben nicht.“ Ein perlendes Ge⸗ lächter war die Antwort, dann klang es von den Lippen der ſchönen Sünderin:„Ich werde Ihnen das morgen beim Em⸗ pfange der Lady L2... ſagen, denn Sie kommen doch hin?“ Dann wieder das Lachen, und das junge Weib mit dem herausfordernden Blick war verſchwunden. Vergebens aber zermarterte der„künftige Papſt“ ſich den Kopf, woher die Dirne wiſſe, daß er am nächſten Tage bei Lady.. zu Gaſte geladen ſei. Der Tag ſelber ſollte die Aufklärung bringen.„Nun,“ fragte ihn die reizende Wirthin,„wollen Sie auch heute noch wiſſen, warum ich„den Lebenswandel“ nicht aufgebe? Weil es noch ſehr, ſehr viele Arme in der Gegend gibt.“ Die..„Sünderin“ nämlich, die„Becky“ bekehren wollte, und Lady.... waren ein und dieſelbe Perſon, Lady L.... die ſich zwar auffallend zu kleiden und zu ſchminken liebte, aber als der Engel der Armen galt und ſtets alle die Häuſer beſuchte, in denen das größte Elend herrſchte. Von ſe einem Beſuche war ſie gerade zurückgekom⸗ men, als Pecci ſie traf. 2. Seite. General⸗Angeiger. Nalnhelm, 10. Norember ſinnungsgenoſſen bewirkt ward, während die Sozialdemo⸗ kratie ſolche nicht beſaß. Bei wirklicher Stimmenthaltung des Centrums würde Möller den Sozialdemokraten ge⸗ ſchlagen haben. Inſofern iſt die Darlegung der„Köln. Volksztg.“, daß Natioualliberale und Centrum einander zu feindlich gegenüber ſtänden, als daß dieſes für jene in einer Stichwahl ſtimmen koͤnnte, gegenſtandslos. Im Uebrigen iſt aber klar, daß bei der Zerſplitterung des Parteiweſens, die immer zahlreichere Stichwahlen noth⸗ wendig macht, die Sozialdemokratie immer weitere Erfolge erringen muß, wenn gegen ſie bei Stichwahlen nicht guch gegneriſche Parteien— unter nachdrücklicher Beto⸗ nung der fortdauernden Gegnerſchaft— für einander ſtimmen können. Daß befreundete Parteien es können, iſt ſelbſtverſtändlich; um ſie dazu zu veraulaſſen, bedarf es keiner Erörterungen über die Nothwendigkeit gemein⸗ ſamer Abwehr der Sozialdemokratie. Aus Stadt und Land. Mannheim, 10. November 1895. Die Errichtung eines Landgerichts in Heidelberg iſt, wie jetzt feſtſteht, nicht in das badiſche Budget pro 1896/97 gufgenommen worden. Einiges Intereſſe aber bietet der Um⸗ ſtand, daß in einem größeren Münchener Blatte von einer als ſachkundig ſich darſtellenden Feder der Plan dieſer Er⸗ richtung in unmittelbarer Nähe der Landgerichte Mannheim und Mosba) jenen Localintereſſen zugezählt wird, die ſich eine die J nereſſen der Allgemeinheit wahrende Regierung mehr oder weniger beſtimmt vom Leibe halten müſſe. Eine Verlegung der Dienſtbotenzieler wurde von den Dienſtherrſchaften in Stuttgart angeſtrebt und werden guch Anfang des nächſten Jahres daſelbſt zur Einführung kommen, Von letzterem Zeitpunkt an werden die Dienſtboten⸗ ieler, wie ſolches bereiks auch ſchon an anderen Orten Ge⸗ rauch iſt, auf die Kalenderquartale 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober verlegt. Auch in Mannheim dürfte eine Aenderung nach obiger Richtung am Platze ſein, da die jetzt beſtehenden Zieler(Weihuachten, Oſtern, Johanni und Michaeli) wegen ihrer ungleichmäßigen Zeiteintheilungen vielfach als ungeefgnet bezeichnet werden müſſen. Solche wer⸗ den erfahrungsgemäß von berechnenden Leuten zum Nachtheil des Einen oder Anderen ausgenützt, Beiſpielsweiſe ſei hier erwähnt, daß im 9 1895 das erſte Vierteljahr Weih⸗ nachten—Oſtern 15½ Wochen, das zweite Vierteljahr Oſtern⸗ nur 10 Wochen, das dritte Vierteljahr Johanni⸗ ichaeli wieder 14 Wochen und das vierte Vierteljahr 12½ Wochen zählt. Bei den vorgeſchlagenen Kalenderquartalen würden die gleichmäßig 18 Wochen haben. Es dürfte alſo jedem Billigdenkenden klar ſein, daß die jetzige Zeitein⸗ theilun der Zkeler vielfach ſchädigend und unangenehm empfunden wird. Gbenſo dürfte es an der Zeit ſein, ſelben der Wechſeltag auf einen Sonn⸗ oder Feiertag fällt, denſelben auf den darauffolgenden Werktag zu verlegen. Die maß⸗ gebende Behörde kann aber in dieſer Sache nicht eher etwas thun, als bis ihr eweiſe erbracht werden, da wirkliches Bedürfniß zur Verlegung der 99105 vorliegt un von dem dabei intereſſirten Publikum allgemein ver⸗ angt wird, ſowie ob bereits in der anzuſtrebenden Richtung Einſtellungen von Dienſtmädchen am hieſtgen Platze erfolgen. Die Centralanſtalt für Arbeitsnachweis 8 1, 15 nimmt ſachdienliche Mittheilungen in oben beregter Sache eutgegen und wird gerne die weiteren nöthigen Schritte thun, ſofern ſie die dazu erforderliche Unierſtützung ſeitens der hie⸗ ſigen Einwohnerſchaft findet. Silberne Hochzeit. Herr Peter Scharvogel und ſeine Ehefrau Katharina Scharvogel geb. Reilandt feiern morgen das Feſt der ſilbernen Hochzeit. Derſelbe iſt ſchon lange Jahre Bauauffeher bei der hieſigen Firma Bebr. Hoff⸗ mann und hat ſich ſtets als ehrſamer und pflichtgetreuer Mann bewieſen. Der Telephoniſtin Klage. Die Telephoniſtin Paula Erbswurſt klagt:„Ueber 500 erſonen verbinde ich täglich miteinander und meine eigene pung will mir nicht ge⸗ Wer hilft dem armen Mädchen? Er würde es ſehr lingen!“ — verbinden. Gewerbe⸗ und Induſtrieverein. Auf Veranlaſſung des Vorſtandes verſammelten ſich geſtern Abend im Vereins⸗ lokal eine Anzahl hieſiger Malermeiſter, um wegen Abhaltung eines Uebungskurſes im Holz⸗ und Marmormalen für Meiſter zu berathen. Da von den Anweſenden eine e Zahl ihre Betheiligung an dieſem Kurſus erklärte, ann derſelbe als geſichert betrachtet werden. Weitere An⸗ meldungen nimmt der Vorſtand entgegen, wobei bemerkt wird, daß die Koſten ſehr geringfügig ſind, da der Lehrer in dankens⸗ werther Weiſe vom Großh. Miniſterium des Innern und das Lokal vom Gewerbe- und Induſtrieverein geſtellt wird. Das Jahr 1896 ſſt ein Schaltjahr und zählt 366 Tage, wodurch der Monat Februar mit 29 Tagen bedacht iſt. Im neuen Jahre ſind 14 Feiertage verzeichnet. Prinz Carne⸗ val hat nur eine 38tägige Regentſchaft, aber immerhin wird die Zeit ausreichend ſein, daß all die Tanzluſtigen ihm ihren Tribut zollen können. Am 16. Februar iſt Faſtnachtsſonntag. Zwei Sonnen⸗ und zwei Mondfinſterniſſe finden im Jahre 1896 ſtatt und nach dem 100jährigen Kalender regiert der Jupiter. Er ſoll mehr feuchtes als trockenes Wetter herbei⸗ führen, aber in der Regel ſind die Jupiter⸗Jahre fruchthar. Infolge eines langen und kalten Winkers ſoll der Frühling erſt ſpät eintreten. Wir wollen hoffen, daß es im Allgemeinen ein Zutes Jahr werden wird. Veldeipeddieb. Am 20. September machte der Rath⸗ ſchreiber Volk von Sandhofen per Rad eine Tour nach Mann⸗ heim, wo er in der Wirthſchaft zum„Storchen“ einkehrte. Das Rad, das einen Werth von 270 Mark hatte, ſtellte er in den of. Der Schloſſer Peter Walter dahier nahm das Rav und verſchwand, wurde aber auf der Straße von Volk eingeholt und drr Polizei überliefert. Vom Schöffengericht erhielt geſtern der Raddieb 8 Wochen Gefängniß. Ein neuer Schwindel wird in verſchiedenen Städten mit Erfolg verübt. In den Häuſern der Landwirthe erſcheint in Abweſenheit des Hausherrn ein angeblicher Hauſirer und theilt mit, daß der Mann ein Stück Tuch für einen Anzug gekauft habe; er ſei beauftragt, das Geld für das Tuch, das der Schwindler bei ſich trägt, in Empfang zu nehmen. Be⸗ keits in verſchiedenen Fällen iſt es dem Schwindler 1 die Frauen zu veranlaſſen, ihm Geld zu verabfolgen. Das theuer erkaufte Tuch iſt faſt werthlos. Verhafteter Schwindler. Auf dem Hauptpoſtamte in Mainz wurde ein ſich angeblich Herr v. G. nennender Mann verhaftet, in dem Moment, als er, wie ſchon öfters, eine Anzahl poſtlagernder Brieſe abholen wollte. Er wird beſchuldigt, eine größere Anzahl Perſonen in ganz Deutſch⸗ land durch den Verkauf gefälſchter Doktor⸗ und anderer Diplome dupirt zu haben. Herr v. G. iſt Schweizer und wohnt in Wiesbaden. Selbſtmord. Der Schneidergeſelle Friedrich Weber aus Mannheim, 22 Jahre alt, hat ſich geſtern Nachmittag gegen 2 Uhr in der Saalgaſſe zu 99 a M. erſchoſſen. »Raffinirte Betrügereien führte der Buchdrucker Carl Ehriſt. Klump dahier aus. Derſelbe ging zu verſchiedenen hieſigen Möbelhändlern, denen er vorſpiegelte, ſeine Schweſter werde in nächſter Zeſt heirathen. tragt, ihre Möbel zu kaufen. Bei jedem der Händler ver⸗ langte Klump noch Geldbeträge von 3 bis 5 Mark. Der Betrüger erhielt vom Schöffengericht 5 Wochen und 10 Tage Gefängniß. Dieſelbe habe ihn beauf⸗ — Aus dem Großherzogthum. Bretten, 9. Nov. Am Allerheiligenfeſte machten in Sickingen bei Bretten während des Vormittagsgottesdienſtes die Sänger Strike. Der Lehrer ſtimmte nach dem neuen Ge⸗ ſangbuch„Magnificat“ eine lateiniſche Meſſe an, aber keiner der Sänger that den Mund auf. Die Leute in Sickingen haben kein Wohlgefallen am lateiniſchen Geſang und wollen den deutſchen Geſang beibehalten. Man hat von den Strei⸗ kenden die Worte hören können:„Wenn der Herr Pfarrer lateiniſch geſungen haben will, ſo mag er dies ſelber thun“. Die Sickinger ſind eben nicht nur gute Katholiken, ſondern auch gute Deutſche, ſodaß ſie naturgemäß gegen alles„Un⸗ deutſche“ ſich ſträuben. „ Freiburg, 9. Nov. Daß Jemand eine Liegenſchaft für 43,000 Mark kauft, ohne einen Pfennig zur Zahlung zu beſitzen, dürfte nicht oft vorkommen; aber kürzlich iſt ein ſolcher Kauf in einem benachbarten Orte zu Stande gekom⸗ men. Mit dem 1. Oktober zog ein neuer Eigenthümer in ein badiſches Gaſthaus, welches er um oben genannte Summe angekauft hatte. Eine Anzahlung von 2000 Mark konnte er dadurch machen, daß er ſich genannten Betrag von einem Bierbrauer geben ließ gegen das Verſprechen, daß er das Bier von dem Brauer nehmen werde Da der Brauer der Anſicht war, daß die Sache nicht geheuer ſei, ließ er Vieh, Futter und Einrichtung des Gaſthauſes pfänden. Die frühere Eigenthümerin, welche nach Freiburg gezogen war, um in der ſchönen Dreiſamſtadt zu privatiſiren, müßte ſchnell nach ihrem früheren Heim zurückkehren, die gepfändeten Fahrniſſe ein⸗ löſen und, damit ſie nicht in weiteren Schaden komme, ihr Gaſthaus wieder übernehmen. Der„Käufer ohne Geld“ zog aber wieder ab. —— 2 WVfälziſch⸗Hefſiſche Nachrichten. *Speher, 8. Nov. In der hieſigen Staatserziehungs⸗ Anſtalt haben kürzlich 6 die Schuhmacherei erlernende Zöͤg⸗ linge einen Plan gegen einen Aufſeher geſchmiedet, der an Meuterei grenzt. Der Aufſeher war den Zöglingen ein Dorn im Auge, da er hie und da an Widerſpänſtige Ohrfeigen verabreichte. Obige Burſchen benutzten im September einen 1 der Ahweſenheit des Verwalters und reizten den Aufſeher in ſolcher Weiſe, daß dieſer ſich hinreißen ließ, dem 17jährigen Georg Stumpf(aus Mittelfranken), der abſichtlich die Arbeit verpfuſchte, eine Ohrfeige zu geben. Nun ergriff dieſer Inein die Schuſterkneipe, in deren Handhabung zum Stechen ihn ein anderer Mitverſchworener unterrichtet hatte, und ver⸗ ſetzte dem Aufſfeher Hund einen Stich in den Unterleib. Dieſes ſollte das Zeichen ſein, daß die Anderen über den Aufſeher herfallen und ihn durchhauen ſollten. Der Aufſeher, deſſen Verletzung glücklicher Weiſe leichterer Natur war, griff aber raſch den Meſſerheld und rief um Hilfe, ſo daß die Andern ſich nicht mehr getrauten, den Anſchlag zu Ende zu führen. Stumpf erhielt 3 Monate Gefängniß. Maikammer, 8. Nov. Zur Zeit liegen hier zwei Männer, ein ſchon bejahrter und jüngerer Herr, an Blutver⸗ giftung ſehr ſchwer krank darnieder. Der ältere hat ſich vor einigen Tagen beim Wegbringen einer erbſtbütte mit dem Ellenbogen an einem Reife ein wenig verletzt, der jüngere zog ſich beim Schüren des Feuers im Ofen ebenfalls eine kleine Verletzung am Daumen der rechten Hand zu. Beide Verletz⸗ ungen waren anfangs ſo unbedeutend, daß ſie nicht beachtet wurden. Aber alsbald ſtellten ſich Zeichen der Blutvergiftung ein, und beide Herren ſchweben bis heute noch in der höchſten Lebensgefahr. ˖ SSA Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Spielplan des Großh. Hof⸗ und Nationaltheaters in Maunheim in der Zeit vom 10. Nov. bis 17. November. Sonntag, 10.:(4)„Götterdämmerung“. Montag, 11.:(B) Neu einſtudirt:„Das verlorene Paradies“. Dienſtag, 12.: III. Akademie⸗Concert. Mittwoch, 18.:(4) Neu einſtudirt: „Turandot“. Donnerſtag, 14.:(Aufgeh. Abonn. Vorrecht): „Rigoletto“. Herr Leone Fumagalli als Gaſt. Freitag, 15.:(4)„Kyritz⸗Pyritz“. Samſtag, 16.:(Aufgeh. Abonn.): „Tell“. Herr Leone Fumagalli als Gaſt. Sonntag, 17.: (B)„Der Trompeter von Säkkingen“. Neueſte Nachrichten und Telegramme. (Privat⸗Telegramme des„General⸗Anzeigers“.) Darmſtadt, 9. Nov. Der mit ſeiner Frau im Scheidungsprozeſſe ſtehende Landwirth Buſcher aus Eich drang geſtern Abend hier in die Wohnung ſeiner Schwiegermutter, der Wachtmeiſterswitlwe Eyerdamm ein und tödtete dieſelbe durch einen Schuß in den Kopf und feuerte daun auf ſeine flüchlende Frau, ohne ſie zu treffen. Der Attentäter ließ ſich bei der Station Beſſungen von einem Bahnzug überfahren. Potsdam, 9. Nov. Dem Magiſtrat und den Stadtverordneten iſt folgendes Allerhöchſte Dankſchreiben zugegangen: Die herzlichen Glückwünſche des Magiſtrats und der Stadtverordneten von Potsdam zu Meinem Geburtstage erwidere Ich mit aufrichtigem Danke. Es iſt Mir eine große Freude, daß gerade in dieſem Jahre, wo überall begeiſtert die Erinnerung an die große Zeit gefeiert und in Jubel⸗ und Dankgefühlen vor Allem Gott die Ehre gegeben wurde, auch in der Potsdamer Bürgerſchaft ſich Herzen und Hände regen, um in unſerem Volke das wichtigſte und heiligſte Vermächtniß des großen und unvergeßlichen Kaiſers, die Erhaltung der Religion, zu lehren und zu erfüllen. Dem Magiſtrat und den Stadt⸗ verordneten ſprech; Ich deßhalb nochmals Meine herzliche Anerkennung dafür aus, daß ſie durch Wort und That vorangegangen ſind, um hier in chriſtlicher Nächſtenliebe für die geiſtliche und leibliche Noth Abhilfe zu ſchaffen. Neues Palais, 29. Oktober 1895. gez. Auguſta Viktoria, Kaiſerin u. Königin. Budapeſt, 9. Nov. Die äußerſte Linke interpel⸗ lirte die Regierung wegen einer Verordnung des Kriegs⸗ miniſters, welche den aktlven Militärs kirchliche Ehe⸗ ſchließung zur Pflicht macht, wodurch eine von der Kirche nicht eingeſegnete Ehe unmöglich wird. Ferner wurde die Regierung von derſelben Seite interpellirt, wegen ihrer angeblichen Einmiſchung in die Frage Dr. Luegers als Bürgermeiſter von Wien, St. Gallen, 9. Növ. Mit Rückſſcht auf das neue Bundesgeſetz über das Stimmrecht der Aktionäre der Eiſenbahn beſchloß der Regierungsrath die Umwand⸗ lung von 5800 Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien der Vereinigten Schweizer Bahnen in Namensaktien. London, 9. Nov. Wie das Reuter'ſche Bureau aus Teheran meldet, erhielt der deutſche Unterthan Felix Morat eine Konzeſſion auf 75 Jahre für den Bau einer Chouſſee von Teheran nach Bagdad und für die Errichtung eines Transportdienſtes auf derſelben. Ferner erhielt er eine Konzeſſion auf 90 Jahre für eine Dampf⸗ oder elektriſche Straßenbahn von 10 Meilen von Teheran nach den Dörfern nördlich der Stadt. London, 9. Nov. Die„Times“ meldet aus Rom: Italien ſei mit Eugland im völligen Einverſtänd⸗ niß. Die italieniſche Flotte ſei bereit, ſich der engliſchen anzuſchließen, wenn immer die Intereſſen des Friedens es erfordern würden. Glasgow, 9. Nov. Man nimmt an, daß der Strike in din nächſten Tagen beendet ſein wird. Konſtautinopel, 9. Nov. Die unerwartete Er⸗ nennung Nifat Paſcha's zum Großvezier wurde in diplomatiſchen Kreiſen, obwohl derſelbe politiſch un⸗ bekannt iſt und keine Sprachkenntniſſe beſitzt, ziem⸗ lich günſtig, dagegen in türkiſchen Kreiſen, ſoweit man dies bis jetzt beurtheilen kann, weniger günſtig auf⸗ genommen, da man es lieber geſehen hätte, wenn Kutſchut Said Paſcha zum Großvezier ernannt worden wäre. Allgemein wird jedoch vom Verwaltungs⸗ talent des neuen Großveziers Erſprießliches erwarte. Was die übrigen neuen Miniſter anbetrifft, ſo macht die Ernennung Tewfik Paſchas zum Miniſter des Auswärtigen in diplomatiſchen Kreiſen den beſten Eindruck. Wie das amtliche Blatt meldet, wurde Bahri Paſcha, der frühere Valt von Wan, welcher wegen ſeines Verhal⸗ tens gegenüber den Armeniern infolge des Vorgehens des engliſchen Botſchafters abgeſetzt worden iſt, für ſeine Verd enſte das Großkreuz des Osmanie⸗Ordens ver⸗ liehen. Konſtantinopel, 9. Nov. den letzten Tazen zweimal ſeine Entlaſſung gegeben. Zu ſeiner Abietzung trugen die Ereigniſſe in Kleinaſien ſowie die jüngſten Sch ſtte des Botſchaſters, ferner die Beſtrebungen Kiamil Paſchas nach einer ausgedehnten Macht andere Reihungen und ſeine zunehmende Unbe⸗ liebtheit bei der tünkiſchen Bevölkerung bei. “ Bukareſt, 9. Nov. Die„Agence Roumaine“ dementirt entſchieden die Meldung des„Magyar Hirlap“ betreffend die Vorſtellungen des ruſſiſchen Geſandten wegen der aus wärtigen Politik des liberalen Kabinets und betreffend die Ueberreichung einer Verbalnote ſeitens der öſterreichiſch⸗ungariſchen Geſandtſchaft gegen die Zu⸗ gehörigkeit zweier rumäniſcher Miniſter zum Comits der rumäniſchen Liga. * Shanghai 9. Non. Das Rluler'ſche Bureau meldet aus Mercury den Ausbruch einer Meuterei unter den chineſiſchen Soldaten in Kiu Kiang, welche ſich weigern, die Waffen auszuliefern und ihren Vorgeſetzten Trotz bieten. Die Lage iſt bedenklich. Die Eingeborenen ſind von einer Panik ergriffen; die Wohlhabenden ver⸗ laſſen die Stadt. Die Ausländer haben ſich bewaffnet und ſind aufgefordert worden, für den Nothfall bereit zu ſein. Neklame durch Annoncen in Zeitungen, Zeitſchriften 1ꝛc. iſt nur dann von Erfolg begleitet— wenn ſie auf Grund reicher Erfahrung ſorgfältig vorbereitet wird. Dabei iſt von größter Wichtigkeit: Zweckmäßige Abfaſſung des Textes, fachkundige Anordnung des Satzes mit geeigneten Schriften oder Zeichnungen, ſowie die richtige Auswahl der Blätter. Koſtenfreien Aufſchluß hierüber ertheilt die größte Annoncen⸗Expedition Deutſchlands Rudolf Moſſe, Frankfurt a.., Kaiſerſtraße 1, Ecke Salzhaus, Telephon Nr. 112 und Manuheim, 0 4, 5(an den Planken), Telephon 495. 75207 Die Fabrikate der Firma Otto 19 bei&Cie., Schub⸗ fabrik Frankfurt a.., übertreffen die beſte Maaßaxbeit in Bezug auf Haltbarkeit und Eleganz und ſind nur Weniges theurer als audere minder gute Waare. Für Mannheim und Fudwigshafen Alleinverkauf bei Georg Hartmaun, Schub⸗ geſchäft E 4, 6, am Fruchtmarkt untere Ecke eee Auf der bis jetzt unübertroffenen Pfaff-Nähmaschine können nicht allein die ſchönſten u. feinſten Näharbeiten in tadel⸗ loſer Vollendung gekertigt werden, ſondern dieſelbe eignet ſich auch zur Anfertigung von Stickereien jeglicher Art in ſchönſter Aus⸗ führung. 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S. 284) bringen wir nachſtehende Belehrung über den Milzbrand zur öffent⸗ ichen Kenntniß. 5 Dabei machen wir darauf aufmerkſam, daß der Anſpruch auf Entſchädigung insbeſondere wegfällt, 1. Wenn der Beſitzer der Thiere oder der Vorſteher der Wirth⸗ ſchaft, welcher die Thiere angehören, vorſätzlich oder fahrläſſig oder der Begleiter der auf dem Transporte befindlichen Thiere oder be⸗ züglich der in fremdem Gewahrſam befindlichen Thiere der Beſitzer des Geſchäfts, der Stallung, Koppel oder Weide vorſätzlich den Herbſt⸗ Ronfrol Derſanmlungen 1895 Vorſchriften der§8 9 und 10 des Reichsgeſetzes vom 23. Juni 1880 zuwider die Anzeige vom Ausbruche der Seuche oder vom Seuchen⸗ verdacht unterläßt oder länger als 24 Stunden nach erhaltener Kenntniß verzögert; 76851 2. Wenn unterlaſſen wurde von der Erkrankung, dem Verenden oder der Tödtung mit Milzbrand oder Rauſchbrand behafteter Thiere unverzüglich Anzeige an die Polizeibehörde zu erſtatten; 3. Wenn der Beſitzer eines der Thiere mit der Seuche behaftet gekauft oder durch ein anderes Rechtsgeſchäft unter Lebenden er⸗ worben hat und von dieſem kranken Zuſtande bei dem Erwerb des Thieres Kenntniß hatte; 4. Wenn dem Beſitzer oder deſſen Vertreter die Nichtbefolgung oder Uebertretung der polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln zur Abwehr der Seuchengefahr zur Laſt fällt; 5. Wenn Thiere, welche beſtimmten Verkehrs⸗ oder Nutzungs⸗ beſchränkungen oder der Abſperrung unterworfen ſind, in verbot⸗ widriger Benutzung oder außerhalb der ihnen angewieſenen Räumlich⸗ keit oder an Orten, zu welchen ihr Zutritt verboten iſt, betroffen werden. In den Fällen der Ziff. 2 u. 3 kann eine Abſchätzung nur auf den Antrag des Beſitzers und unter ſeiner Haftbar⸗ leit für die Koſten vorgenommen werden. Die Bürgermeiſterämter und Stabhalter des Bezirks haben dieſe Bekanntmachung nebſt der Belehrung in geeigneter Weiſe zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen Belehrung über den Milzbrandſ Der Milzbrand iſt eine meiſtens ſchnell und tödtlich ver⸗ laufende Krankheit, die bei anhaltender Trockenheit häufiger als bei feuchter Witterung vorkommt. Der Milzbrand befällt hauptſächlich Rinder und Schafe, ſeltener Pferde, Schweine u. Ziegen; zuweilen auch Hirſche u. Rehe. Ein plötzliches Verenden ſolcher Thiere ohne vorherige Krank⸗ heit, darf beſonders in Gegenden, in welchen der Milzbrand ge⸗ wöhnlich vorkommt, den Verdacht der Seuche erwecken. „Die Thiere ſtürzen, wie vom Schlage getroffen, zuſammen, verfällen in Krämpfe, zeigen große Athemnoth und erſticken ſchließ⸗ lich. Milchkühe brechen kürz vor der Krankheit in der Milch ab, Schafe entleeren einen blutigen Harn.“ Manche Thiere ſtehen erſt nach mehrſtündiger oder mehrtägiger Krankheit um; in dieſen Fällen laſſen die Thiere plötzlich vom Ffutter ab und Vihen großen Durſt; anfänglich zittern ſie und ſind alt; ſpäter wird die Hautoberfläche wieder heiß. Die Thiere athmen haſtig und verrathen große Angſt. Solche Fieberanfälle wiederholen ſich gewöhnlich mehrmals; endlich treten Zuckungen oder Krämpfe an den Gliedmaßen ein. Der Miſt iſt weich und mit Blut gemiſcht. „Mitunter, hauptſächlich an Rindern, kommen plötzlich ganz unregelmäßig geſtaltete Geſchwülſte an den Hinter⸗ oder Vorder⸗ ſchenkeln, auf dem Kreuz, dem Rücken, am Halſe oder Kopfe, zum Vorſchein. Dieſe Geſchwüre ſind heiß und ihre Berührung iſt kfür das Thier ſchmerzhaft; oft hört man ein Geräuſch, wenn man mit der Hand über die Geſchwulſt hinwegfährt. Die Geſchwülſte nehmen an Ausdehnung zu, öffnen ſich zuweilen und entleeren eine blut⸗ wäſſerige Jauche.“ Am deutlichſten treten die Kennzeichen des Milzbrandes nach dem Tode hervor. „Der Bauch treibt ſich ſchnell und ſtark auf; der Körper wird nicht ſtarr, und aus den natürlichen Körperöffnungen, beſonders aus Maul, Naſe und After fließt ſchaumiges dunkelrothes Blut.“ Wenn ſolche Zeichen an kranken oder todten Thieren hemerkt 395 ſo iſt hievon der Ortspolizeibehörde alsbald Anzeige zu erſtatten. Solcherweiſe erkrankte Thiere dürfen nicht geſchlachtet werden, widrigenfalls der Beſitzer jeden Anſpruch auf Entſchädigung verliert. o möglich ſind die erkrankten Thiere von den geſunden abzu⸗ ſoudern. 5 5 An den erkrankten Thieren darf keine Operation ausgeführt. kein Aderlaß, kein Einſchnitt in die Haut überhaupt vorgenommen und kein Haarſeil gezogen werden. Aerztliche Behandlung ſteht nur den Thierärzten zu. Wegen der großen Gefahr der Anſteckung, die nicht ſelten tödt⸗ liche Krankheit zur Folge hat, dürfen Perſonen welche Verletzungen an den Händen oder andern unbedeckten Körpertheilen haben, kranke Thiere nicht abwarten und iſt das blutige Abſchlachten und das Abhäuten der Thiere verboten. 1 Zur Verhütung weiterer Milzbrandfälle iſt die gründlichſte Reinigung und Desinfektion aller Oertlichkeiten und Geräthe, mit welchen die lebenden vder todten milzbrandkranken Thiere in Be⸗ rührung gekommen und die Beſeitigung der Streu und des Futters, das ſich in der Umgebung der Thiere befand, unbedingt nöthig. Mannheim, den 2. November 1895. Großh. Bezirksamt. Kapferer. Herbſt⸗Kontrol Derſammlungen 1895. Die Herbſtkontrolverſammlungen im Amts⸗Bezirk Mannheim 1. Mittwoch, den 13. November 1895, Vormittags 9 Uhr Käferthal auf dem Marktplatze, ſämmtliche Reſerviſten der nfanterie der Gemeinden: Käferthal, Sandhofen, Schaarhof, irſchgartshauſen, Feudenheim und Wallſtadt. 2. Mittwoch, den 13. November 1895, Vormittags 11 Uhr n Käferthal auf dem ſämmtliche Reſerviſten. Dis⸗ poſttions⸗Urlauber(ausſchließlich Infanterte) und ſämmtliche zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften der Gemeinden: ee Schaarhof, Kirſchgartshauſen, eudenheim und Wallſtadt, 85 8 3. den 14. November 1895, Nachmittags 3 Uhr in Ladenburg auf dem Schulhofe, ſämmtliche Reſerviſten. Dis⸗ Fſite aner und die zur Dispoſition der Erſatz⸗ ehörden entlaſſenen Mannſchäften der Gemeinden: Ladenburg, Schriesheim, Neckarhauſen und Ilvesheim Bei obigen Kontrolverſammlungen erſcheinen diejenigen Mann⸗ ſchaften der Jahresklaſſe 1883, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September eingetreten ſind.. Die Mannſchaft hat ſich unter Mitbringung ihrer Militär⸗ papiere pünktlich zu geſtellen. Verſäumniſſe und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Kontrolverſammlung, haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. 8 Bezirks⸗Kommaudo Mannheim. (294) No. 14369. Vorſtehende Bekanntmachung des Bezirks⸗ Kommandos Mannheim wird den Bürgermeiſterämtern des Land⸗ Bezirks hiermit zur Kenntniß gebracht mit der Verfügung, daß dieſelbe den Mannſchaften der Gemeinden, durch Ausſchellen, An⸗ ſchlagen am Rathhauſe, Fabriken und größeren Stabliſſements, mindeſtens 6 Mal in geeigneten Zwiſchenräumen bekannt zu geben iſt. Daß dies geſchehen, iſt dem Hauptmeldeamt Mannheim zum 10. November 1895 mitzutheilen. 76052 Mannheim, den 24. Oktober 1895. Großherzogl, Bezirksamt: Dr. 5 Gas⸗Schläuche, Qualitäten in allen Farben, beſon⸗ nur ganz vorzügliche en in aller ders für Wiederverkäufer, empfehlen billigſt 72652 im Landwehr⸗Bezirk Manuheim, Bezirk des Hauptmeldeamts Mannheim. Dieſelben werden mit den in Kontrole obigen Kontrol-Bezirks ſtehenden, in der Stadt Mannheim und Gemeinde Neckarau wohnenden Reſerbviſten, Dispoſitions⸗Urlaubern und den zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften wie folgt abgehalten. 78052 Kontrolplatz iſt der Zeughausſaal Mannheim. J. Provinzial⸗Jufanterie ausgenommen die Zahlmeiſteraſpiranten, Lazarethge⸗ hülfen, Krankenträger, Kraukenwärter, Militärbäcker, Büchſenmachergehülfen, Oekonomie⸗Handwerker und Arbeits⸗Soldaten. Freitag, den 8. Novbr. 1895, Vorm. 8 Uhr die Jahresklaſſe 1888 und diejenigen der Jahresklaſſe 1883, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September eingetreten ſind. 75 den 8. Nophr. 1895, Vorm. 11 Uhr die Jahresklaſſe 1889 15 ½ Nachmt: 75 1890 Samſtag,„ 9.„„ Bom 8 1891 + 17 9. 7 7· 11 7** 1+ 1892 „5 9.. Nachm. 2 57 77„1893,9 Ku.95. 2. Jäger, Kavallerie(ausgenommen diejenigen Kaval⸗ leriſten, welche zur Reſerve des Trains entlaſſen ſind) Fuftartillerie, Eiſenbahn⸗ und Luftſchiffer ruppen und Veterinär⸗Perſonal Montag, den 11. November 1895, Vormittags 8 Uhr ſämmt⸗ liche Jahresklaſſen(1888—1894) und diejenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 1883 welche in der Zeit vom 1. April bis 30, Sep⸗ tember eingetreten ſind. 3. Feldartillerie Montag, den 11. November 1895, Vormittags 11 Uhr ſämmt⸗ liche Jahresklaſſen(1888—1894) und deene anen der Jahresklaſſe 1883, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Sep⸗ tember eingetreten ſind. 4. Provinzial⸗Train(einſchließlich derjenigen Kaval⸗ leriſten, welche zur Reſerve des Trains eutlaſſen ſind) Krankenträger und Militärbäcker. Montag, den 11. Nopember 1895. Nachmittags 2 Uhr, ſämmt⸗ liche Jahresklaſſen(1888—1895) und diejenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 1883, welche in der Zeit vom 1. April bis 1. Sep⸗ tember eingetreten ſind. 5. Sanitäts⸗Perſonal(Lazarethgehülfen, Krankenwärter ze.) Zahlmeiſteraſpiranten, Oekonomie⸗Haudwerker, Büchſenmachergehülfen und Arbeits⸗Soldaten. Dienſtag, den 12. November 1895, Vormittags 8 Uhr ſämmt⸗ liche Jahresklaſſen(1888—1894) und diejenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 1883, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Sep⸗ tember eingetreten ſind. 6. Garde, Pioniere, Marine und ſämmtliche zur Dis⸗ voſitiou der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannuſchaften. „Dienſtag, den 12. November 1895, Vormittags 11 Uhr ſämmt⸗ liche Jahresklaſſen(1888—1895) und diejenigen Mannſchaften der Jahresklaſſe 1883, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. Sep⸗ tember eingetreten ſind. Die Mannſchaft hat 12 unter Mitbringung ihrer Militärpapfere pünktlich zu geſtellen. erſäumniſſe und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Kontrolverſammluntz haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Bezirks⸗Kommando Mannheim. Nr. 14369. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur Kenntniß der betheiligten Mannſchaften. Mannheim, den 24. Oktober 1895. Großh. Bezirksamt. Dr. Schmid. Bekanntmachung. Die Feuerlöſchordnung der Stadt Mannheim betreffend. 76853 (306) Nr. 43929 I. Nachſtehend bringen wir die mit Zuſtimm⸗ ung des Stadtraths und mit Genehmigung des Großh. Landes⸗ kommiſſärs erlaſſene Feuerlöſchordnung für die Stadt Mannheim zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, den 6. November 1895. Großh. Bezirksamt: v. Grimm. Feuer Löſch⸗Ordnung Stadt Mannheim. I. Löſch⸗ und Rettungsgeräthſchaften. § 1. Die ſtädtiſchen Löſch⸗ und Rettungsgeräthſchaften, wie Spritzen, Extinkteure, Leitern, Sprungtücher u. ſ. w. befinden ſich in den 4 Spritzenhäuſern: No. 1 im ſtädtiſchen Bauhof,(woſelbſt auch der Geräthenwagen der Berufsfeuerwehr mit Beſpannung aufgeſtellt iſt). No. 2 im Schloß(öſtl. Flügel). No. 8 in der alten Fruchthalle E 3, 12. No. 4 im alten Schulhaus der Neckarvorſtadt. Außerdem ſind Aufbewahrt: 1. im Bauhof(hintere Remiſe) diefenigen Leitern, Feuer⸗ hacken, Pechſtänder u. ſ.., welche nicht einer beſtimmten Kompagnie, ſondern der freiwilligen Feuerwehr insge⸗ ſammt zugetheilt ſind. 2. in der Gummi⸗ und Celluloid⸗Waarenfabrik von Hutchinſon& Cie,(Schwetzingerſtraße) eine Fahrſpritze. 8. im Großh. Hoftheater: 10 Extinkteure, 2 Handſpritzen und das nöthige Hydranten⸗ und Schlauchmaterial; 4. in der Schreinerwerkſtätte und im Malerſaal des Großh. Hoftheaters(A 3 No. 1) je 1 Extinkteur. 5. in der Rheiniſchen Creditbank 2 Sprungtücher. Hydrantenſtationen, wo ſich die Geräthſchaften für Benutzung der Hydranten befinden(Schlüſſel, Hydrantenrohre, Schläuche und Strahlrohr) ſind: für den Lindenhof: Propfeſſche Fabrik. für den Jungbuſch: G 8, 11.(Haus des Adjutanten der freiwilligen Feuerwehr, Herrn Berthold Fuß.) für die Schwetzingervorſtadt: Gummi⸗ und Asbeſtfabrik. für das Theater und Umgebung: Rheiniſche Creditbank. Endlich ſtehen für Brände im Hafengebiet die heiden Dampffeuer⸗ ſpritzen der Firma Carl Arnheiter's Erben in Ludwigshafen a. Rh., mit welcher die Stadt Mannheim einen Vertrag abgeſchloſſen hat, nach Maßgabe der Inſtruktion zur Verfügung Dieſelben ſind mit den nöthigen Schläuchen, Strahlrohren, Vertheilungs⸗ und Verbin⸗ dungsſtücken ausgerüſtet. 25 Die Schlüſſel zu den ſtädtiſchen Spritzenhäuſern befinden ſich: für das Spnihenhens No. 1 bei der im Bauhof; für das Spritzenhaus No. 2 auf der Schloßwache und der Garniſon⸗Hauptwache; 5 ſür ds Spritenhaus No., 3 bei dem daſelbſt wohnenden ſtädtiſchen Bedinſteten Vorarbeiter Hör b. Gas⸗ und Waſſerwerk; Für das Spritzenhaus No. 4 auf der Polizeiwache der Neckar⸗ vorſtadt, bei dem betr. Schuldiener und bei dem Portier der Bopp⸗ und Reuter'ſchen Fabrik. Jeder Fabrikbeſitzer iſt verpflichtet, in ſeinem Hauſe eine gute Handſpritze zu haben, ſolche ſtets in brauchbarem Zuſtande zu unter⸗ halten und an einem leicht zugänglichen Orte aufzubewahren. Dispens von obiger Verpflichtung kann vom Großh. Bezirks⸗ amt ertheilt werden, im Falle durch zweckmäßige Anbringung von Hydranten oder bei Vorhandenſein von Extinkteuren die Beſchaffung beſonderer Handſpritzen überflüſſig erſcheint. Außerdem kann Beſitzern von Niederlagen leicht entzündlicher und brennbarer Gegenſtände, wie insbeſondere Spiritus, Erdöl, Hill& Müller, N3. 11, Kunftſtraßte. Theer Talg, ſowie von Gebäuden, deren Bau⸗ und Benützungsgrt reis⸗Verkündigungsb balt beſondere Feuersgefahr bedingt, von der Polizeibehörde die Bereit⸗ haltung beſonderer Löſchgeräthſchaften aufgegeben werden. § 4. Die Oberaufſicht über ſämmtliche in hieſtiger Stadt befind⸗ lichen Löſchgeräthſchaften führt das Großb Bezirksamt die unmittel⸗ bare Aufſicht über die ſtädtiſchen die ſtädtiſche Feuerwehr⸗Commiſſion mit dem Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr, welch Letzterem zugleich auch die e der mehrmaligen jährlichen Prüfung der Löſchgeräthſchaften obliegt. 8 Die Ai ch ſämmtlicher Löſchgeräthſchaften hat von Zeit zu Zeit auf jeweilige Anordnung der Oberaufſichtsbehörde ſtatt⸗ zufinden. II. Löſch⸗ und Rettungsperſonal und Löſchdirektion. § 5. 5 5 Die Löſch⸗ und Rettungsmannſchaft der Stadt Mannheim beſteht aus: 1. der Berufsfeuerwehr(vergleiche deren Dienſtweiſung. 2. der freiwilligen Feuerwehr(pergleiche deren. Statut. Außerdem iſt im Umfang der§8 7 und 8 ſ. u. auch die übrige Linwohnerſchaft zur Hilfeleiſtung bei Brandfällen verbunden. Auch iſt der Stadtrath berechtigt, ſobald das Bedürfniß hervortritt, die nicht in der freiwilligen Feuerwehr ſtehenden männlichen ſtaats⸗ und reichsbürgerlichen Einwohner iſn Alter von 20.—35 Jahren(aktive Militärperſonen ausgenommen) als Hilfsmannſchaft zu organiſiren und unter das Kommando der freiwilligen Feuerwehr zu ſtellen. 6. Die Anordnung und Leitung der Löſchmaßregeln ſteht dem Großh. Amtsvorſtande bezw ſeinem Stellpertreter zu, ſofern nicht der Großh. Landes⸗Commiſſär zugegen iſt und die Leitung der Löſchanſtalten übernimmt. 5 Dem oberſten Leiter der Löſchmaßregeln ſtehen der Oberbürger⸗ meiſter oder deſſen Vertreter, der Großh. Bezirksbauinſpektor, die Vorſtände der ſtädt. Bauämter, ſowie der Kommandant der frei⸗ willigen Feuerwehr berathend zur Seite 2 1 oder ſeinem Vertreter bleibt die Erlaſſung der Befehle zur Ausführung der ſpeziellen Anordnungen ausſchließlich über⸗ laſſen. 85 Dem Großh. Amtsvorſtande bezw. deſſen Stellverkreter ſteht die Befugniß zu, im Nothfall nicht zur Freiwilligen oder Berufs⸗ feuerwehr gehörige arbeitsfähige Einwohner zur Hilfeleiſtung beizu⸗ ziehen. Letztere ſind bei Strafvermeiden verpflichtet, den Anord⸗ nungen der im vorigen§ bezeichneten Perſonen Folge zu leiſten. In gleicher Weiſe ſind die Beſitzer von Privatfeuerſpritzen ge⸗ halten, ſolche auf Verlangen zur Verfügung zu ſtellen(vergleiche auch oben 8.) 5 Bei ſtrenger Kälte ſind die Bewohner der der Brandſtätte benach⸗ barten Häuſer verpflichtet, auf Verlangen warmes Waſſer bereſt zu halten und abzugeben; bei Glatteis haben dieſelben ausreichend zu ſtreuen. 9 8. Mit 3 in der Nähe der Spritzenhäuſer No. 2, 3 und 2 wahnen⸗ den Fuhrwerksbeſitzern ſind Verträge wegen Stellung der nöthigen Pferde zum Spritzentransport abgeſchloſſen. Der Transport des Spritzen me zenhaus No. 1 geſchieht durch die Pferde des ſtädtiſchen Abfuhranſtalt. Im Nothfall iſt übrigens jeder Beſitzer von Zugpierden ver⸗ pflichtet, dieſelben bei Brandfällen zum Transport der Spritzen von den Spritzenhäuſern aus zur Verfügung zu ſtellen. § 9. Wenn auswärtige Hilfe einkrifft, ſo hat ſich dieſelbe unter dit Leitung und Befehle der in§ 6 genannten Perſonen zu ſtellen und darf ohne deren beſondere Aufforderung nicht in Thätigkeit treten III. Brände im Stadtbezirk. 0 10. Wer den Ausbruch eines Feuers oder Anzeichen eines ſolcher wahrnimmt, hat dies alsbald durch den nächſten Feuermelder— der Thurmwächter auf dem Rathhausthurm durch ſein Telephon— zur Anz ige zu bringen. —(Vergl. Handhabung der Feuermelder, die ortspol. Vorſchrift vom 24. 9. 90.) Die Bewohner des Hauſes, in wel ſind hierzu, falls dasſelbe nicht ſofor löſcht werden kann, bei Vermeiden ſtr verpflichtet. 85 Wer nicht im Beſitze des zur Benützung des Feuermelder! nöthigen Schlüſſel iſt, kann ſolchen bei den Bewohnern desſenigen Hauſes, an welchem der Feuermelder angebracht iſt, erhalten. 11 Feuermelder befinden ſich an denjenigen Häuſern, welche auf dem als beſondere Anlage beiliegenden Verzeichniß aufgeführt ſind. Aenderungen des Verzeichniſſes werden jeweils öffentlich be⸗ kannt gemacht. 5 Innerhalb eines jeden Gebäudes iſt an einer leicht in die Augen fallenden Stelle ein Schild angebracht, auf welchem der nächſt! Feuermelder verzeichnet iſt. 1 5 8 179770 Außerdem befinden ſich an den öffentlichen Anſchlagſäulen Tafele mit dem Vermerk des nächſtgelegenen Feuermelders Endlich iſt ein Verzeichniß der Feuermelder ins Adreßbuch der Stadt Mann⸗ heim aufgenommen. chem Feuer ausgebrochen iſt, urch eigene Bemühung ge⸗ iger Beſtrafung beſonders .12. Sämmtliche Feuermeldungen gelangen an die ſtädt. Feuermelde centrale, auf welcher ſtändig(Tag und Nacht) mindeſtens einer der ſtädtiſchen Telegraphiſten dienſtlich anweſend iſt. Dieſer gibt zunächſt dem Feuermeldenden durch das vorge⸗ ſchriebene Glockenſi gnal Antwort, daß die Meldung verſtanden wurde,(vergl. 8 3 Abſ. 3 und 4 der B. V. v. 24. 9. 900 und ſetzt ſodann durch die vorhandenen beſonderen elektriſchen Alarm⸗ und Telephonleitungen mit möglichſter Schnelligkeit der Reihe nach die im Bauhof ſtationirte Berufsfeuerwehr, die Mannſchaft der Central polizeiwache und den Thurmwächter in Kenntniß. 9 13. 5 Weitergehende Alarmirungen haben die Bedienſteten der Feuer⸗ meldecentrale nur dann vorzunehmen, wenn der Obmann der auf die Feuermeldung ausgerückten Berufsfeuerwehr meldet, daß der Brand ſich zu einem Großſeuer⸗ entwickle, deſſen die Verufse feuerwehr allein nicht Herr werden könne. In dieſem Falle ſind von der Centrale aus ſofort der Kommaudaut, ſowie mit der vorhandenen beſonderen Alarmleitung die Hauptleute 15 der freiwilligen Fenerwehr und die Garniſonhauptwache zu alarmiren und weiter ohne Verzug in Kenntniß zu ſezen die Centralpolizeiwache; der Vorſitzende der ſtädt. Feuerwehr⸗ commiſfion; der Oberbürgermeiſter; die Direktion der 1150 Ga und Waſſerwerke; 5 iane e e; die Vorſtände der ſtädt. Bauämter und der zwächter. Der feede hat auf dieſe zweite Meldung hin Sturm zu läuten und damit ſo lange fortzufahren, bis ihm von der Centrale aus, i en wird. ez Fällen hat der Obmann der auf Dder Brandſtätte thätigen Berufsfeuerwehr, ſobald er abkommen kann, nach der Centrale über Art und Ort des Feuers nähere Mittheilung zu machen. 2975 5 915 Uebrigen gelten für die Thätigkeit der ſtavtten telegraphiſten, der Berufsfeuerwehr und des Thurmüch er 5 beſonderen Dienſtweiſungen. Bei Bränden zur Nachtzeit iſt die Direktion der ſtädt. Gas⸗ und Waſſerwerke auf einlaufende 25 feuermeldung verpflichtet, alsbald ſoweit nöthig, in der 8 0 beleuchten zu laſſen und einen tüchtigen Werkführer mit 10 1 e· hülfen und den nöthigen Geräthſchaften zur Brandſtätte zu ſchicken bende der C 80 15 lizeiwache wird nach Abnahme er Wachhabende der Centralpolizeiwg 5 des eſ Aia geiwens von der Feuermelde⸗Centrale 15 8 12 Abſ. 11) alsbald etwa telephoniſch oder durch Abſendung 110 Schutzmanns auf der Centrale nähere Erkundigung einziehen 16 falls nicht der Fall des 8 13 vorliegt, zunächſt nur den ee des Gr. Bezirksamtes, ſowie den Großh. Polizeikommiſſär und die betreffende Revierwache in Kenntniß ſetzen. Sobald indeſſ d 5 Feuermelderentrale die Meldung obald indeſſen von der eldebe! 8 „Großfeuer“ auf der Polizeihauptwache eintrifft,(vergl. 8 18 Abſ. II) hat der Wachhabende der Letzteren ohne bben, 1. die ſämmtlichen übrigen Revierwachen telephoniſch zu n nachrichtigen und wenn nöthig mit der Herbeirufung der zur Hilfe bereiten Feuerwehren. a) der Gr. Bahnverwaltung; b) der Fabrik von G. C. Zimmer; c) der Fabrik von Heinrich Lanz; d) der Fabrik von Mohr und Federhaff und e) der Wohlgelegen au beauftragen, — a. 3 — A. Selte⸗ General-Anzeiger. Maunzeim, 10. November 2. die erkb ache Anſahf von Schuzmännern(mindeſtens 8) 6§ 0 15 Bekauntmachung. Steigernngsaukündigung. e r die Meagſeit⸗ an a roßh. Bad. kaalseiſenba Hen. No. 16039. Die Ehefrau des In Folge richterlicher Verfüz „den Gr. Amtsvorſtand; die übrigen Beamten des Gr. Bezirksamts; das Bezirkskommando der Gendarmerie und die Criminal⸗ polizei, ferner auf beſonderen Befehl, den Großh. Landescommiſſär; den Großh. Bezirksbauinſpector und den Oberingenieur des Dampfkeſſelüberwachungsvereins, von dem Ausbruch des Großfeuers in Kenntniß zu ſetzen. Bei Nachzeit hat die dienſthabende Schutzmannſchaft überdies langgezogene Huppenſignale abzugeben und ſolange zu wiederholen, bis die Feuerwehr das Signal aufnimmt. 6 16. Bis zum oec dez Berufsfeuerwehr, welche bei allen Brandfällen zunächſt die Löſch⸗ und Rettungsmannſchaft ſtellt, haben die Hausbewohner und die zu ihrer Perſonen Alles aufzubieten, um Ausbreitung zu verhindern. b Hilfe etwa herbeieilenden das Feuer zu löſchen, oder deſſen 175 8 1. Müßige Zuſchauer ſind von der Brandſtätte fortzuweiſen. Außer den Bewohnern des Hauſes und den in§ 6 bezeichneten Perſonen haben nur Feuerwehrmänner Zutritt in das brennende Haus bezw. in die Nachbarhäuſer, von welchen aus gelöſcht werden oder das Retten von Fahrniſſen ſtattfinden kann. Wer während des Brandes Gegenſtände an einen anderen Ort verbringen will und ſich nicht auf der Stelle genügend auszuweifen vermag, iſt feſtzuhalten und vor die Polizeibehörde zu führen. Die Abſperrung des Brandplatzes ſowie die Ueberwachung der geretteten Gegenſtände übernimmt die Militärwache und die Schutz⸗ mannſchaft, im Verein mit der freiwilligen Bewachungsmannſchaft, welche durch weiße Schärpen kenntlich iſt. .18. KNann einem Brande nur duͤrch Einreißen der brennenden oder eines der benachbarten Gebäulichkeiten Einhalt gethan werden, ſo hat ſich der Eigenthümer den desfalls getroffenen anitlichen Anord⸗ nüngen zu unterwerfen, da er nach dem Bpandverſicherungsgeſetz Entſchädigung erhält. 8 19. Die erforderlichen Anordnungen nach Löſchung eines Brandes, insbeſondere auch wegen Ueberwachung und Räumung der Brand⸗ ſtätte, trifft der Kommandant der freiwilligen Feuerwehr im Be⸗ nehmen mit dem Großh. Amtsvorſtand bezu). deſſen Stellvertreter und dem Vertreter der Stadt. Die Koſten der Abräumung hat der Hauseig enthümer zu tragen. § 20. Die geretteten Gegenſtände werden nur zu einer hierzu feſtge⸗ ſetzten Zeit und gegen Beſcheinigung zurückgegeben; wer ſich jedoch bei der Polizeibehörde als Eigenthümer unentbehrlicher Gegenſtände als: Betten, Kleider zc. ausweiſt, dem können ſolche gegen Empfangs⸗ beſcheinigung ſogleich verabfolgt werden. Die beim Aufräumen der Brandſtätte gefundenen Gegenſtände Aud, ſofern der Eigenthümer nicht ſofort ermittelt werden kann, an die Polizeibehörde abzuliefern. § 21. Sollte nach Abrücken der Berufsfeuerwehr auf die Brandſtätte 12 16) und vor deren Rückkehr ins Wachlokal eine Feuermeldung ber einen zweiten Brand auf der Centrale einlaufen, ſo iſt zunächſt gemäß 8 12 zu verfahren.(Vergl. auch§ 28 der Dienſtweiſung für die Berufsfeuerwehr.) Gleichzeitig hat ſich einer der Telegraphiſten, wenn nicht ſchon geſchehen, unverzüglich auf die erſte Brandſtätte u begeben und dort je nach dem Skand der Löſcharbeiten entweder ie Berufsfeuerwehr bezw. zunächſt einen Theil derſelben nach der zweiten Brandſtätte zu entſenden, oder falls dies nach Sachlage nicht möglich iſt, ſofortige Alarmirung der freiw Feuerwehr gemäß 8 13 „dieſer Feuerlöſchordnung zu veranlaſſen. Beſondere Beſtimmungen für Brände im Hafengebiet. .22. Wenn eine Feuermeldung aus dem Hafengebiete einläuft, haben die Telegraphiſten der Feuermelde⸗Centrale außer den in§ 12 ge⸗ nannten Stellen mit der vorhandenen beſonderen Telephonleitung ſofort auch den Kapitän Stephan Arnheiter in Ludwigshafen a. Rh., mit der Aufforderung in Kenntniß zu ſetzen, die⸗ Dampferſpritzen 115 Abrücken parat zu halten. Auf die zweite(Großfeuer) Mel⸗ ung ſind als dann die„Dampferſpritzen nach Maßgabe der be⸗ ſonderen Inſtruktion umverzüglich nach dem Brandplatze zu entſenden. Die Schutzmannſchaft hat bei Großfeuer im Hafengebiet außer den in§ 15 Ziff. 8 verzeichneten Beamten noch den Vorſtand des Gr. Haupkzollamts; den Vorſtand der Gr. Rheinbauinſpektion; den Vorſtand der Gr. Bahnbauinſpektion in Kenntniß zu ſetzen Im Uebrigen gelten auch für Brände im Hafengebiet alle Be⸗ ſtimmungen der 68 10—20 dieſer Feuerlöſchordnung. V. Brände in auswürtigen Gemeinden. 55 Die Meldungen, welche die Nachricht von einem auswärtigen Brande bringen, ſind auf der Feuermelde⸗Centrale im Kaufhauſe zu erſtatten. Von dort ſind dieſelben an die Centralpolizeiwache und an das Kommando der freiwilligen Feuerwehr weiterzugeben. Ein ganzes oder theilweiſes Ausrücken der letzteren nach aus⸗ wärtigen Gemeinden findet indeſſen nur ſtatt, wenn ſie von zu⸗ ändiger Stelle hierzu ausdrücklich aufgefordert wird. Für den Fall des Ausrückens iſt die nöthige Beſpannung von der Abfuhranſtalt, auf Anfordern aber auch von jedem anderen Pferdebeſitzer, zu ſtellen. VI. Strafgeſtimmungen, 24 Wer den Beſtimmungen dieſer Vorſchriften zuwiderhandelt, wird gemäߧ 114 des Badiſchen Polizeiſtrafgeſetzbuches in Verbindung mit Artikel 3, IV des badiſchen Einführungsgeſetzes zum Reichs⸗ ſtrafgeſetzbuch mit einer Geldſtrafe bis zu 60 Mk.— oder mit Haft bis zu 4 Tagen belegt. Bekanntmachung. Um weiteren Kreiſen der hieſigen Bevölkerung die Verwendung von Gas zu Koch⸗ und Heizzwecken nach Möglichkeit zu er⸗ leichtern, hak der Stadtrath, unter Aufrechterhaltung der früheren für Abgabe von Koch⸗ und Heizgas getroffenen Beſtimmungen, beſchloſſen, ab 1. November d.., das Setzen des Gasmeſſers ein⸗ ſchließlich der Lieferung des Hahnens, Trägers, Montage und nöthigenfalls bis zu drei Meter Röhren für alle diejenigen koſten⸗ los zu übernehmen, welche ſich im erſten Jahre nach erfolgtem Anſchluß an die Leitung zur Abnahme eines Minimalverbrauchs von 250 Kubikmeter Koch⸗ und Heizgas verpflichten. 75424 Die zur Erlangung dieſer Vortheile nothwendigen Anmelde⸗ formulare ſind in unſerem techniſchen Bureau K 7, ½ koſtenlos zu beziehen. Mannheim, 17. Oktober 1898. Hirection der Slädt. Gas⸗ und Waſſermerke. Fortsetzung des Conturs⸗Ausverkanfes Bytingki im Ladenlocal D 2, 6(Harmonie). Noch vorräthi cü. 130 St. halbſchwere eberzicher en den Preislagen von Mk. 12 bis Mk. 15 6765 Die Konkursverwaltung. FFFFTTTT((TbTTb XXVII. Kölner Domban⸗Lokterie Haupt⸗Geldgewinne u. ſ. w. 74385 Ziehung am 27.Febrnarl896. 3 8(Porto und Looſe zu Mark Lſte 0 Pig B. J. Dussault, Köln, — Mk. 75,000, 11 0 15,000. Bekanntmachung. Am 10. ds. werden folgende Sonderperſonenzüge mit allen Wagenklaſſen auf der Strecke Mannheim—Schwetzingen abgefertigt: 77043 Maunheim ab 15=.] Schwetzingen ab 70 N. ab 11˙% N. Neckarau„ 202„Rheinau„„„ Rheinau„ 2˙„Neckarau„FVHV Schwetzingen an 26„ Mannheim an 75˙„„ 11„ Mannheim, den 9. November 1895. Der Gr. Betriebsiuſpektor. Einladung der Urwähler zur Wahl der Kreiswahlmänner. Auf Grund geſetzlicher Beſtimmungen treten im Jahre 1895 zwei, von Kreiswahlmännern gewählte Abgeordnete, beziehungsweiſe Erſatzmänner aus der Kreisverſammlung aus und haben für die⸗ ſelben Neuwahlen ſtattzufinden. Dieſen Neuwahlen müſſen die Wahlen der Kreiswahlmänner vorhergehen. 76045 Die Zahl der Wahlmänner berechnet ſich in Mannheim auf 316, da auf je 250 Einwohner ein Wahlmann zu ernennen iſt, und die neueſte Volkszählung vom Jahre 1890 eine Bevölkerung von 79,044 Seelen nachweiſt. Mit Genehmigung Großh. Bezirksamts ſind den 16 Wahldiſtrikten, in welche die Stadt zerfällt, die nachgenannten Stadttheile uge⸗ wieſen. Es wird die Wahl in denſelben in den beigefügten Wahl⸗ lokalen vorgenommen und hat ſich auf die weiter etwähnte Anzahl von Wahlmännern zu erſtreclen, nämlich. ———— 2————— — 82 2 2 2 — Staditheile Wahllokale 1 is Großh. Schloß, Rheinbrücken⸗ aufgang, Lit. A—6, B—8, Mühlau, nämlich: Frucht⸗ bahnhofſtraße, Werfthallen⸗ ſtraße, Guͤterhallenſtraße Grund⸗ und Pfandbuch⸗ Kolonie Neckarſpitze, Ver⸗ führung B 4, 4 bindungskanal, Ludwigs⸗ badſtraße, an der Kammer⸗ ſchleuße, verlängerte Jung⸗ buſchſtraße, Schiffe J Rathhaus, 2. St., Zim. No. 2 „Rathhaus, 2. St., Zim No. 1 JJJJJJVVCCVCC Mädchenſchulhaus K 5, Zimmer 4 allda, Zimmer No. 5 YVI21% J1—lͤo allda, Zimmer No. 11 VII 2l„ K-10, H—12. allda, Zimmer No. 12 %//// Schulhaus LI, Zim. No. 23 (Eingang von der Schloß⸗ ſeite) % X 10„ 21—, R I. Schulhaus R 2, Zim. No. 1 e Friedrichsſchule, Mädchen⸗ ſeite, er No. 1 allda, Zimmer No 2 XIII 20 Friedrichsring, linksſeitiges Neckarvorland, linksſeitiger Neckardamm, Roſengarken und Rennwieſen, Seckenhei⸗ merſtr., Werderſtr., Moltke⸗ ſtraße, Unterhellung, Neckar⸗ auerſtraße, Amerikanerſtraße, ee 0 e erſtraße, einfeld, er⸗ ſonenbähnhof, Rangirbahn⸗ e ee hof, Lindenhofgebiet näm ſtraße Zimmer No. lich:Lindenhofſtr, Bellenſtr., Meerfeldſtr. Rheindammſtr., Lindenhofplatz, Renners⸗ hofſtr. Gontardſtr., Eichels⸗ heimerſtr., WindeckſtrRhein⸗ gewann und Stefanienpro⸗ menade, Weidſtückerweg, Holzgaßweg XIV 28 Kaiſerring, Bahnhofplatz, Bis⸗ marckplatz, Tatterſallſtraße, Schwetzingerſtr., Friedrichs⸗ felderſtr. Kleine Wallſtadt Schulhaus Seckenheimer⸗ ſtraße, Große Wallſtadtſtr., ſtraße, Zimmer No. 8 Kl. Merzelſtr., Gr. Merzel⸗ ſtraße, Kepplerſtr., Thor⸗ äckerſtr., Kleinfeldſtr. XV 21 Dammſtr. Langſtr. Mittelſtr .—5. Querſtraße, Wald⸗ hofſtr. Käferthalerſtr. Feu⸗ 7 0 11507 weg, Hohwieſen, Alte Frank⸗ furkerſtraße, Spelzengärten. Altes Weinheimerſtraße, Bäcker⸗ Zimmer No. 4 und Speckweg, rechtsſeitiges Neckarvorland, am Exer⸗ zierplatz, Riedſtraße, am 19 tr., Riedfeldſt XV 9 86.—19. Querſtr., Riedfe 2 2 Nheininſel allda, Zimmer No. 5 Die Wahl findet am Mittwoch, den 13. November d.., Mittags 12 bis 1 Uhr tatt, f Stimmfähig und wählbar ſind alle Staatsbürger, 25. Lebensfahr zurückgelegt haben und ſeit mindeſtens im Amtsbezirk anſäſſig ſind. Die Wähler üben ihr Stimmrecht da aus, wo ſte ihre Haupt⸗ niederlaſſung haben. A deler von der Stimmfähigkeit und Wählbarkeit ſind: a) die Dienſtboten und diejenigen welche in einem ähnlichen Abhängigkeitsverhältniß ſtehen; 5 b) diejenigen, bei welchen einer der Ausſchließungsgründe vor⸗ liegt, welche nach der Städteordnung für die Wählbarkeit in den Bürgerausſchuß gelten.(5 29 Abf. 2, 3, 4 des Ver⸗ waltungsgeſetzes und§ 5 der Kreiswahlordnung.) Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte Stimmzettel ohne Unterſchrift ausgeübt. Die Stimmzettel müſſen von weißem welche das einem Jahre Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. d Sie ſind mit den Namen Derjenigen, welchen der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder im 12705 der Vervielfältigung zu verſehen Jeder Vorgeſchlagene muß mit ſeinem Familten⸗ und mit ſeinem Vornamen ſowie mit der Benennung, durch welche er von Anderen gleichen Namens unterſchieden wird, ſo bezeichnet ſein, daß kein Mißverſtändniß entſteht. Jeder Stimmende hat ſo viele Wahlmänner in Vorſchlag zu bringen, als der Diſtrikt, wozu er gehört, zu ernennen hat. 5 Nur Dieſenigen, welche in der vom Stadtrath geſchloſſenen Liſte eingetragen ſind(§ letzter Abſatz der Kreiswahlordnung) ſind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt. Während des ganzen Wahlvorgangs ſteht den Wahlberechtigten utritt zum Wahllokal offen. annheim, den 16. October 1895. Der Stadtrath: Martin. Winterer. Zur gefl. Beachtung! Empfehle meine Damenſchneiderei und ſichere ſtets das Neueſte, bei gutem Sitz, prompter und billigſter Berechnung. 1 Kleid—8 M. Hauskleid—6 M. Kinderkleid—4 M. 7528 2, 16, 1 Ateppt. der Händlers Adolf Scherer. Fliſa⸗ betha geb. Barthmann in Mann⸗ heim, hat gegen ihren Ehemann bei diesſeitigem Landgerichte eine Klage mit dem Begehren einge⸗ reicht, ſie für berechtigt zu er⸗ klären, ihr Vermögen von dem⸗ jenigen ihres Ehemannes abzu⸗ ſondern. Termin zur Verhandlung hier⸗ über iſt auf: Dienſtag, 24. Dezember 1895, Vorm. 9 Uhr beſtimmt. Dies wird zur Kenntnißnahme der Gläubiger andurch ver⸗ öffentlicht. 77031 Mannßbeim, 7. November 1895. Gerichtsſchreibereir.Landgerichts Dr. Netter. Handelsregiſter. Zum Handelsregiſter wurde ein⸗ getragen: 76968/73 1. Zu.⸗Z. 816 Geſ.⸗Reg. Bd. II. Firma:„Bühler& Bregeard“ in Mannheim. Die Geſellſchaft iſt aufgelöſt. Zum Liquidator iſt der bisherige Theilhaber Adolf Bregeard beſtellt. 2. 85.⸗. 590 Firm.⸗Reg. Bd. 1. Firma:„Max Wenig“ in Mannheim. Inhaber iſt Max Wenig, Kaufmann in Mannheim 3. Zu O. 3 dol Firm.⸗Neg. BZo. IV Furma:„M Heilmann“ in Mannheim. Ingaberim iſt Marie Delmann geb. Ganter, Ehefrau des Robert Heilmann, Kaufmann in Mannheim, der ſeine Ehefrau zum Handelsbetrieb ermächtigt hat. Robert Heilmann iſt als Prokuriſt beſtellt Der am 30. Dezember 1880 zwiſchen Robert Heilmann und Marie Ganter in Mannheim er⸗ richtete Ehevertrag beſtimmt die völlige Vermögensabſonderung gem..⸗R.⸗S. 1533. 4. Zu.⸗Z. 592 Firm⸗Reg. Bd. IV. Firma:„Ludwig Kumpf in Mannheim. Inhaber iſt Lud⸗ wig Kumpf, Viktualienhändler in Mannheim. Der am 22. Juli 1889 zwiſchen Ludwig Emanuel Kumpf und Emma Dölzer in Mannheim er⸗ richtete Ehevertrag beſtimmt die völlige Vermögensabſonderung gem..⸗R.⸗S. 1586 bis 1539. 5. Zu.⸗Z. 207 Geſ⸗Reg. Bd. VII. Firma:„Rudolf Moſſe“ in Mann eim als Zweigniederlaſſung mit dem Hauptſitze in Berlin Offene Handelsgeſellſchaft. Die Geſellſchafter ſfed Rudolf Moſſe und Emil Moſſe, beide Kaufleute in Berlin. Die Geſellſchaft hat am 1, Januar 1870 begonnen. ., Zu.⸗Z. 146 Geſ⸗Reg. Bd. II. Firma;:„Lehmann& Schmidt“ in Mannheim. An Stelle des durch ſein am 24. Mai 1895 er⸗ folgtes Ableben aus der Geſell⸗ ſchaft ausgeſchiedenen Theilhabers Philipp Lehmann iſt deſſen Wittwe Johanna Lehmann geb. Kayſer in Mannheim als Theilhaberin eingetreten. Mannheim, 7. November 1895. Gr. Amtsgericht III. Mittermaier. Bekauntmachung. Die Krankenanſtalt dahier hat einen Jahresbedarf an Medika⸗ menten und im Geſamtbetrage von ca. M. 7500, deren Lieferung im Submiſſions⸗ wege auf die Dauer von 2 Jahren vergeben werden foll. Angebote hierauf wollen bis Mittwoch, 13. November 1895, Vormittags 10 Uhr mit entſprechender Aufſchrift ver⸗ ſehen, auf dem Büreau der Krankenhausverwaltung R 5, 1 eingereicht werden. Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen inzwiſchen auf genannkem Büreau zur Einſicht offen und wird hierzu noch bemerkt, daß die auf vorgenannte Lieferung einge⸗ reichten Offerten erſt nach Umlauf von 14 Tagen, vom Tage der Submiſſionseröffnung an gerech⸗ net, uns gegenüber außer Kraft treten. 76871 Mannheim, 4. November 1895. Krankenhauskommiſſion: Bräunig. Bekanntmachung. Nachdem vor Kurzem mit der Umgrabung und Wiederbelegung der letzten Section des 1. Fried⸗ hoftheils begonnen wurde, machen wir nochmals auf den§ 44 der Friedhofordnung aufmerkſam, wornach ein Grab gegen Entrich⸗ tung der Taxe von 40 Mark bis zum Ablauf der zweiten Begräb⸗ nißperiode übergangen, d h. er⸗ halten werden kann. Es betrifft dies die Gräber aller bis 8. Januar 1859 Verſtorbenen. Ueber die nicht bis 1. Dezember weggebrachten Grabſteine fjener Gräber, für welche die genannte Ueberge ungstaxe nicht entrichtet iſt, wird nach Ablauf dieſer Friſt dieFriedhofcommiſſion geeignete Verfügung treffen. MNannheim, 3. November 1895, Chriſtl. Friedhofcommiſſton: Martin. 76927 Becker. Gründlichen 63664 framzöſiſchen Auterricht — Gramm., Converſ., Handels⸗ correſp.— ertheilt eine gepr. er⸗ fahrene Lehrerin.(geb. Fran 5ſ.) Näh. Ringſtr. 8 8, 2 3. Tr. lte gücher weinwie game Altes zu hüchſten Preſſen. A. Bender's 7551 5(. Albreckt] N 4. 12. 744⁰09 0 1 5 ung verſteigere ich am 80 Samſtag, 16. November 1895 Nachmittags 2 Uhr im hieſigen Rathhauſe die nach bezeichnete Liegenſchaft des Schrei ners Karl Feſenbecker und 51 Ehefrau Suſanna Philippin geb. Abel hier, wobei der end giltige Zuſchlag erfolgt, wenn de Schätzungspreis mindeſtens ge boten wird. 7630 eg e der Liegenſchaft Das vierſtöckige Wohnhau dahier Lit. 1 6 No. 34 mi Grund und Boden im Maaß vor ca. 5 Ar 53 qm, neben Geor Feſenbecker und Theodor Böhle mit gewölbtem Keller vierſtöckigen Seitenbau rechts, Wohnung mi gewölbtem Keller, dreiſtöckigen Seitenbau links, Werkſtättenge bäude mit in Eiſen gewölbten und feſſe einſtöckigem Maſchinen und Keſſelhaus tapirt zu Mk. 80000 ſage: Achtzigtauſend Mark. Mannheim, 19. Oktober 1895. Der Vollſtreckungsbeamte: Großh. Notar: Mattes. Steigerungs⸗Aukündigung In Folge richterlicher Verfüg wird am 581. Donnerſtag, 14. Nopbr. 1895 Nachmittags 2 Uhr im hieſigen Rathhauſe die nach bezeichnete Liegenſchaft des Bäcker meiſters Auguſt Maier hie öffentlich verſteigert, wobei de Zuſchlag erfolgt, wenn der Schütz Ungspreis mindeſtens gebotel wird. Beſchreibung der Liegenſchaf Das zweiſtöckige Wohnhaus da hier Lit. P 6 Nr. 14 mit Grun und Boden, im Maaß von 98 qn mit Gallerle, Dach immer ge wölbtem Keller, dreiſtöckiger Seitenbau links, dreiſtöckiger Querbau mit Backofen und Back ſtube und zweiſeitigem Seitenba. rechts Wildel eh Kühnle un Karl Wilhelm Heß, taxirt zu M. 22.000 ſage: Aeene wanzigtauſen a 11. Mannheim, den 18. Okt. 1895 Der Vollſtreckungsbeamte: Großh. Notar. Mattes. 2. Skeigerungsaufündung Infolge richterlicher Verfügun wird dem Metzger Emil Hold mann in Neuenheim am Donnerſtag,.Nov. 1895 Nachmittags 3 Uhr im Rathhauſe dahier die nachbe ſchriebene Liegenſchaft einer zweiten öffentlichen Verſteigerung aus geſetzt und zugeſ lagen, aut wenn der Schätzungspreis nich erreicht wird, nämlich Liegenſchaft Litr. 8 2, Wr. 1 dahier, beſtehend in: einem dreiſtöckigen Wohnhaus en der Straße, unten Reſtauratior „Palmengarten“, oben Wohnung mit in Eiſen gewölbtem Keller einem zweiſtöckigen Seitenbau dreiſtöckigem Querbaufeinſtöckigen Vorbau und dreiſtöckigem Mittel bau, nebſt allen liegenſchaftlicher Zubehörden, geſchätzt zu 72,000 M Mannheim, 6. November 1895 Der Vollſtreckungsbeamte: Großh. Notar: Woerner. 7699. II. Verſteigerung. Auf Antrag der Erben wird aus dem Nachlaß des Johann eter Linker am 76897 ienſtag, 12. November d. J. Nachm. 3 Uhr im Amtszimmer des Unterzeich neten,.3, die nachbeſchrieben Liegenſchaft einer zweiten Ver. ſteigerung ausgeſetzt, wobei der endgiltige Zuſchlag dem höchſtet Gebote ertheilt wird, auch wenn ſolches den Anſchlag nicht erreichen ſollte. Beſchreibung der Liegenſchaft. Das Wohnhaus dahier, Litera E 7, 18, ſammt Zubehör, neben Friedrich Brenner Wwe., Andreas Karl Müller und Karl Wellenreuther Eheftau taxirt 3000 Mr Die näheren Bedingungen können während den Amtsſtunden bei Unterzeichnetem eingeſehen werden. Mannheim, 6. November 1895. Großh Notar: Weihrauch. Kochſchule für Frauen und Mädchen Hierdurch wird zur RNenntniß gebracht, daß in der Kochſchule (für einfache Küche)— R 2— am Montag, 25. November ds. J8. ein neuer Unterrichtskurs deginnen wird, welcher, wie ſeither in 4 Parallelabtheilnngen getrennt werden ſoll und zwar: 76900 1. Montag und Donnerſtag, 2. Dienſtag und Freitag, 3. Mittwoch und Samſtag von Abends—10 Uhr, 4. Dienſtag und Freitag von Vormittags—12 Uhr Anmeldungen zu dieſem Kurſe werden bis zum 16. November Dienſtags e von Vor⸗ mittags 8 bis Nachmittags 1 Uhr in der Kochſchule(R 2) entgegen⸗ genommen. Mit den Anmeldungen ſind Beſcheinigungen darüber vor⸗ zulegen daß Eltern und Arbeit⸗ geber ſich verpflichten, die Ein⸗ willigung und die nöthige Zeit zum Beſuche der 5 ee zu gewähren. Formulare hiezu ſind in der Kochſchule erhältlich. Bemerkt wird noch daß künftig über den Beſuch der Kochſchule am Schluſſe des Kurſes ſchriftliche Beſtätig⸗ etm, 2. Nove ungen ansgeſtellt werden. Mannz mber 1895. Das Comits. — . EF „ Ninnbelm, 10 November: Silauntmaczung. Die ungerechtfertigten Schulverfäumniſſe betr. Nr. 4928. Durch§ 4 des Ge⸗ Wes über den Elementarunter⸗ Licht vom 13. Mai 1892 wird be⸗2 ſtimmt, daß wegen ungerecht⸗ fertigter Schulverſäumnis eines Kindes gegen Eltern oder deren Stellvertreter§ 71 des Polizei⸗ ſtrafgeſetzbuches vom 31. Oktober 1863 zur Anwendung kommt, ſo⸗ fern die vom Bürgermeiſteramt wiederholt erkannten Geldſtrafen fruchtlos geblieben ſind Polizeiſtrafgeſetzbuch§ 71 lautet: Mit Haft bis zu 3 Tagen oder an Geld bis zu 20 Mark werden Eltern, Pflegeeltern, Vormünder, Dienſt⸗ und Lehrherren geſtraft, welche ohne genügende Entſchul⸗ digung unterlaſſen, ihre ſchul⸗ pflichtigen Kinder, Pflegekinder, Mündel, Dienſtboten und Lehr⸗ linge zum Schulbeſuch anzuhalten, wenn ſie wegen ſolcher ſchuld⸗ baren Verſäumniſſe wiederholt 12 Geldſtrafen belegt worden nd. Zugleich wird darauf aufmerk⸗ ſam gemacht, daß nach 8 18 der Schulordnung vom 27. Febr 1894 die Verwendung der Kinder zu gewöhnlichen häuslichen oder landwirtſchaftlichen und gewerb⸗ lichen Geſchäften nicht als ge⸗ nügender Entſchuldigungsgrund betrachtet werden darf im November 1895. Das Rektorat der Volksſchulen: Dr. Sickinger. 76960 Violinen Cellos ete. in künstl. Ausführung. Alte ital. instrumente für Dilettanten u. Künstler. 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Die Uebungs⸗ abende ſind wie folgt feſtgeſetzt: 25 Turnhalle v 2 5(Friedrichsſchule) Montag: Kürturnen, Mittwoch: Riegenturnen, Donnerſtag: Niegenturnen* Freitag: Riegenturnen u. Samſtag: Riegenturnen“ *) Nur für Jugendturner. Turnhalle in K 5. Mittwoch: Münnerturnen, Samſtag: Männerturnen, Jeweils von—10 Uhr. Die Vereinsabende finden in der Regel alle 14 Tage im Lokal „Rother Löwe“, T I, 4 ſtatt und werden beſonders durch die Zeitung bekannt gemacht Der Vorſtand. Anmeldungen zum Beitritt in den Verein beliebe man ſchriftlich an den Vorſtand zu richten, auch werden ſolche an den Uebungs⸗ abenden in den Turnhallen ent⸗ gegengenommen. 63681 Mannleim. Dienſtag, 12. November et.. Abends 8½ Uhr im Saalbau⸗Saale: Vortrag des Fräuleins Erzsſe Tortday aus Wien Über „Die ungariſche Pußta, ihr Volk und ihre Lieder.“ FürNichtmitglieder ſind Ahonne⸗ mentskarten à Mk. 12 für ſämmt⸗ liche Vorträge, Tageskarten à Mk..50 in unſerem Bureau, in der Hof⸗Muſikalienhandlung K. Ferd! Heckel, in der Muſikalten⸗ handlung von Th. Sohler und im Zeitungskiosk hier, ſowie in der Baumgartner'ſchen Buch⸗ oοοοοõ,jwοοο,,moοοοοοοοοοοοοοοοοοοοο 2 7 Bei Sterbefällen halte mein größtes und reichhaltigſtes Lager in für jedes Alter und in allen Preiſen. Blech-, Laub- und Perlkränzen ie Friedhofkreuzen in allen Größen beſtens empfohlen. Sterbekleidern 63639 Bouquets, Kranzſchleiſen, Arm⸗ und Hutflor, Bei Maßnahme für den Sarg können alle Beerdigungsgegenſtände Grab-benkmäler reichhaltiges Lager. Bruno Wolff, Bildhauer. 66110 6 7, 23. Mannheim 6 7, 33. beſtellt werden und liefere dieſe mit dem Sarge in das Trauerhaus. jo Vack. Städt. Sargli J2.,4. Fried. Vock. stint Snratigezant, J2, 4. —f᷑—-———ͤͤͤʃʃx'—— handlung in Ludwigshafen zu haben. 8 5 Die Karten ſind beim Eintritt in den Saal vorzuzeigen.(Die Tageskarten abzugeben). Die Saalthüren werden punkt 8¼ Uhr geſchloſſen Ohne Karte har Niemand Zutritt. Kinder ſind vom Beſuche der Barleſungen ausgeſchloſſen 76981 Der Vorstand. 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