NII Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.““ der Stadt Maunheim und Umgebung.(Mannheimer Volksblatt.) Verantwortlich; kiger der Poſtliſte eingetragen unter e eee Abonnement 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. JIuſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. E 6, 2 (Badiſche Volkszeitung.) (105. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Seleſeuſtt und nerbreitette Jeitung in Maunheim und Amgebnng. 5 N Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: 85 Karl Apfel. 0 Rotationsdruck und Verlag der für den polit. und allg. Theil: Chef⸗Redakteur Herm. Meyer, für den lok. und prov. Theil: Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. E 6, 2 Nr. 334. Zweites Blatt. Idomeneo von Mozart. Als Mozart am 30. Oktober 1777 als einund⸗ zwanzigjähriger junger Mann in Mannheim eintraf, zatte dasſelbe ſeinen Höhepunkt in Kunſt und Wiſſen⸗ ſchaften erreicht. Der verſchwenderiſche Glanz der Hof⸗ galtung des Kurfürſten Karl Theodor lockte Gelehrte, Dichter und Künſtler dahin. Die pfälziſche Akademie der Wiſſenſchaften beförderte hiſtoriſche und naturwiſſen⸗ ſchaftliche Forſchungen; Gemälde⸗ und Kupferſtichſamm⸗ lung ſowie der Antikenſaal ſollten in Verbindung mit einer Akademie die bildende Kunſt heben; die deutſche Geſellſchaft ſollte ſich an dem regen Aufſchwung der deutſchen Literatur betheiligen. Unſtreitig war aber die Muſik das Gebiet, in welchem Mannheim,„das Para⸗ dies der Tonkünſtler“, den erſten Rang in Deutſchland ännahm. In dem prächtigen, großen, jetzt leider nieder⸗ gebrannten Opernhauſe dirigirte der alte Kapellmeiſter Holzbauer, der in einer vorzüglichen Geſangsſchule eine Reihe trefflicher Sänger und Sängerinnen ausgebildet hatte. Unter dieſen erregte Dorothea Wendling, die deutſche Melpomene, die allgemeine Bewunderung durch techniſch vollendeten, ſeelenvollen Geſang, leidenſchaftliches Spiel und große Schönheit. Weniger bedeutend, aber doch eine ſehr tüchtige Sängerin war ihre Schwägerin Auguſte Wendling. Sie beide aber überſtrahlte der Glanz des europäiſchen Ruhms des Tenoriſten Anton Raaff. Vor Allem aber war es die Inſtrumentalmuſik, durch welche Mannheim ſich auszeichnete, und das Orcheſter galt für das erſte in Europa. Es war zahl⸗ reicher und vollſtändiger beſetzt, namentlich in den Blas⸗ inſtrumenten, als ſonſt damals gebräuchlich war. An der Spitze desſelben ſtand der ausgezeichnete Geiger Chriſtian Cannabich, mit dem ſich Mozart raſch be⸗ freundele. Als jedoch am 1. Januar 1778 Karl Theo⸗ dor durch den Tod des Kurfürſten von Bayern nach München berufen wurde, zogen alle dieſe Künſtler mit dem Hofe ebenfalls dahin. In Mannheim wollte man zwar wiſſen, der Kurfürſt könne die Grobheiten der Herren Bayern nicht ertragen und es in München unmbglich lange aushalten. Man erzählte ſich, daß die Mannheimer Sängerinnen von den bayriſchen Officieren ſo ausgepfiffen worden wären, daß der Kurfürſt ſich über die Loge neigte und Sch! machte. Aber die Hoffnungen, daß Mannheim wieder Reſidenz werde, ſind bekanntlich nicht in Erfüllung gegangen. Mozart war inzwiſchen in Paris geweſen und auf Wunſch ſeines Vaters nach Salzburg zurückgekehrt. Seine treuen Freunde Cannabich und Raaff arbeiteten indeſſen mit Händen und Füßen für ihn und erreichten es auch, daß ihm Karl Theodor den Auftrag gab, die große Oper fur den Carneval in München zu ſchreiben. Das Textbuch iſt von dem Salzburger Hof⸗ kaplan Varesco. Der Inhalt iſt kurz folgender: Ido⸗ mened, König von Ereta, iſt nach der Zerſtörung Trojas auf Irrfahrten; ſein Sohn Idamantes wird von Electra, der Tochter Agamemnons, welche nach dem Muttermorde des Oreſtes verbannt wurde und von Ilia, der Tochter des Priamus, welche als Gefangene nach Kreta geſchickt wurde, geliebt. Idamantes ſchenkt bei der Nachricht, daß die Flotte ſeines Vaters in Sicht ſei, den Trojanern die Freiheit und erklärt Ilia ſeine Liebe. Bei einem hef⸗ tigen Sturm gelobt Idomeneo dem Neptun den erſten Menſchen, der ihm degegnen werde zu opfern. Er be⸗ gegnet zuerſt ſeinem Sohn Idamantes und beſchließt, um denſelben zu retten, ihn mit Electra nach Argos zu ſchicken. Da ſchickt Neptun ein Seeungeheuer, welches das Land verheert. Das Volk, den Oberprieſter an der Spitze, verlangt nun von Idomeneo die Befreiung von dem Ungeheuer durch das Opfer des Idamantes. Dieſer hat inzwiſchen das Ungeheuer getödtet und wie Idamantes ſich dem Opferſtreich darbietet, ertönt das Orakel Nep⸗ tuns: Idomeneo ſoll dem Throne eutſagen, Idamantes denſelben beſteigen und mit Ilia vereinigt werden. Die enttäuſchte Electra geht wüthend ab. Mozart hat ſich im Idomeneo die franzöſiſche Oper Glucks zum Vorbild genommen, aber noch große Conceſſionen an die italieniſche Oper gemacht. Dahin gehört namentlſch, daß die Rolle des Idamantes einem Caſtraten zuge⸗ theilt iſt und der Tenor Idomeneo faſt allein drei Sopran⸗ ſtimmen gegenüber ſteht. Das häufige Auftreten des Chols, der ſich an allen wichtigen Momenten der Hand⸗ lung betheiligt, iſt der franzöſiſchen Oper entnommen. Den Höhepunkt der Oper bildet das Quartett, mit welchem Freitag, 6. Dezember 1895. Mozart ſelbſt am meiſten zufrieden war. Es iſt keine leichte Aufgabe ein Quartett für drei Sopran⸗ und eine Tenorſtimme zu ſchreiben. Aber Mozart verſtand es gerade, daraus eigenthümlich ſchöne Klangwirkungen zu gewinnen. Das Quartett iſt außerdem durch ſcharfe Charakteriſirung und durch harmoniſche Schönheiten un⸗ gewöhnlichſter Art auszeichnet. Die zarte und anmuthige Ilia voll Gefühl und ohne heftige Leidenſchaft wurde von Dorothea Wendling gegeben. Ihre zweite Arie iſt von vier obligaten Blasinſtrumenten begleitet, Flöte, Oboe, Horn und Fagott, worin Mozart ſeinen alten Mannheimer Freunden Wendling, Lang, Ramm und Ritter Gelegenheit gab, Ehre einzulegen. Der Jlia ſteht die leidenſchaftliche Electra gegenüber, welche von der Schwägerin Auguſte Wendling geſungen wurde. Ihre beiden großen Arien ſind der lebendige Ausdruck einer glühenden Leidenſchaft. Die Parthie des Idomened wurde von Raaff geſungen und Mozart gab ihm Ge⸗ legenheit, nicht nur ſeine Bravour zu zeigen, ſondern auch im getragenen Geſang eine gut geſchulte Stimme zu entfalten. Dagezen ſind die Arien des Idamontes für den italieniſchen Caſtraten dal Prato geſchrieben und daher mehr italien ſchen Charakters. Von den Chören iſt der zweite, der den Schiffbruch des Idomeneo darſiellt, ein Doppelchor für Männerſtimmen. Der eine, den man von fern hört, iſt vierſtimmig, der andere auf der Scene zweiſtimmig; jener iſt meiſtens in vollen Accorden gehalten, dieſer mehr imitatoriſch; jeder dieſer Chöre iſt in ſich beſtimmt gegliedert, beide ſtehen ſich ſelbſtſtändig gegenüber und bilden zuſammen ein kunſtreiches, aber klar und überſichtliches Ganze. Dieſem tritt das Orcheſter wiederum als eine geſchloſſene Maſſe entgegen, in welcher die Saiteninſtrumente dem zweiten, die Blasinſtrumente weſentlich dem erſten Chor ent⸗ ſprechen. Dem Orcheſter fällt es zu, den Meeresſturm zu ſchildern, wobei es an chromatiſchen Gängen nicht fehlt; die Hauptwirkung beruht auf den kräftigen und kühnen Harmonien. Noch gewaltiger ſind die Chöre, welche den zweiten Act beſchließen. Auch hier erhebt ſich ein Sturm, das Seeungeheuer erſcheint und Entſetzen ergreift das Volk. Während das Orcheſter in lebhafteſten Bewegungen arbeitet, tritt der Chor demſelben in breiten Accorden entgegen. Der Wechſel frappannter Harmonien ſteigert ſich in der viermal wiederholten Frage: Der Frevler, wer iſt's? Der diſſonirende Accord wird jedes⸗ mal von allen Blasinſtrumenten wie von einem Echo wiederholt. Der Schlußchor drückt die von Angſt nnd Entſetzen beflügelte Flucht aus. Der von Mozart ſelten gebrauchte 12⸗Achteltakt iſt zum Ausdruck der eiligen Bewegung beſonders geeignet, ebenſo charakteriſirt die imſtatoriſche Behandlung der Singſtimmen die haſtige Zerſtreuung des Volkes. Entſetzen und Trauer mit der geſättigten Schönheit der italieniſchen Muſik drückt der Chor„O welch ſchreckliches Gelübde aus“. Wunderſchön iſt hier die Wirkung des unisono bei den Worten:„Den Tod ſeh ich nahen.“ Die dumpfe Klage ſucht vergebens die aufſteigende Triolenfigur zu mildern. Das rührend ſchöne Nachſpiel läßt einen Strahl der Hoffnung in dieſe muthloſe Stimmung fallen. Das darauf folgende Gebet des Idomeneo und der Prieſter iſt ein Meiſterſtück des Ausdrucks und der dabei ange⸗ wandten Mittel. Der Chor der Prſeſter beharrt auf dem einen Ton O, während das Orcheſter in wechſelnden Harmonien von-moll nach-dur fortſchreitet und mit dem ſogenannten Kirchenſchluß-moll-dur ſchließt. In dieſem Gebet iſt eine Summe von Effekten zuſammen gefaßt, die man ſpäter mit Gluͤck ausgebeutet hat. Außerordentlich reich ſind auch die Recitative in der Begleitung ausgeſtatlet. Die großartige Ouvertüre leitet als Vorbild für die moderne Introduktion direkt in die erſte Scene über. Bei der Aufführung hatte Mozart noch manche Schwierigkeiten zu überwinden. Zwar war der Intendant Graf Selau„von den Mannheimern wie Wachs zuſammen geſchmolzen“, ihm in Allem zu Willen. Auch Karl Theodor ſagte zu ihm: Es freut mich, Ihn wieder hier zu ſehen“, klopfte ihm auf die Schulter,„ich habe keinen Zweifel, daß Alles ſehr gut ſein wird, a piano piano si va lon tano“, Am meiſten zu ſchaffen iachte ihm der„Caſtrat dal Prato“.„Er muß ſeine ganze Rolle lernen wie ein Kind“ und das Quartett mußte ſechs Mal wegen ihm probirt werden. Auch ſein liebſter und beſter Freund Raaf wollte in ſeinen Arien gar manches geändert haben, Mozart aber ſchrieb an ſeinen Vater: Die Aria iſt ganz gut auf die Wörter geſchrieben, man hört das mare und die Paſſagen ſind auf minattier angebracht, welche (Gelephon⸗Ar. 218.) das Orohen gänzlich ausdrücken und überhaupt iſt das die prächtigſte Aria in der Opera. Dagegen konnte er berichten, daß Madame Dorothea Wendling mit ihrer scena arthi con sentissima ſei, ſie habe ſie dreimal nacheinander hören wollen. Auch die Lieſel Wendling ſei ſehr zufrieden mit ihren zwei Arien. Die Proben begannen im November und am 27. Dezember 1780 war eine Hauptprobe in einem Zimmer bei Karl Theo⸗ dor. Nach dem erſten Acte ſagte mir der Kurfürſt über⸗ laut Bravo und als ich hinging ihm die Hand zu küſſen ſagte er: Dieſe Oper wird charmant werden, er wird gewiß Ehre davon haben. Weil er nicht wußte, ob er ſo lang dabei bleiben kann, ſo mußte man ihm die con⸗ zertirende Aria und das Donnerwetter zu Anfang des zweiten Aktes machen. Darauf ſagte er lachend, man ſollte nicht meinen, daß in einem ſo kleinen Kopf etwas ſo Großes ſtecke und Abends bei der Cour ſagte der Kurfürſt:„Ich war ganz fürpreniret, noch hat mir keine Muſik den Effect gemacht, dieſe Muſik iſt ganz magni⸗ fique.“ Am 29. Januar 1781 fand die erſte Aufführung unter großem Beffall ſtatt. Die Oper hat ſich auf der Bühne wegen ihrem Aufbau und ihrer ganzen Anlage nicht halten können. Die Muſik aber gehört zum Schönſten, was Mozart ge⸗ ſchaffen hat. Da dieſelbe nur ſelten zu Gehör kommt, ſollte Niemand perſäumen, das Concert des Muſikver⸗ eins am 12. Dezember zu beſuchen. Bekanntmachung. Um weiteren Kreiſen der hieſtgen Bepölkerung die Verwendung von Gas zu Koch⸗ und Heizzwecken nach Möglichkeit zu erleichtern, hat der Stadtrath, unter Aufrechterhaltung der früheren für Abgabe von Koch⸗ und Heizgas getroffenen Beſtimmungen, beſchloſſen, ab 1. November ds. Js., das Setzen des Gasmeſſers einſchließlich der Lieferung des Hahnens, Trägers, Montage und nöthigenfalls bis zu drei Meter Röhren für alle diefenigen koſtenlos zu übernehmen, welche ſich im erſten Mande nach erfolgtem Anſchluß an die Leitung zur Abnahme eines ndderde von 250 Kubikmeter Koch⸗ und Heizgas verpflichten. 75424 Die zur Erlangung dieſer Vortheile nothwendigen Anmelde⸗ ſind in unſerem techniſchen Buregu K 7, 1½ koſtenlos zu eziehen. Mannheim, 17. Oktober 1895. Direttion der Städt. Gas⸗ und Waſſerwerke. Deutsche Union-Bank in Mannheim und Frankfurt a. M. Wir eröffnen provisionspflichtige laufende Rechnungen provisionsfreie Check-Rechnungen. 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Die Direction. teinische Creditbant in Mannheim. Vollgezahltes Aotienkapital 18 Millionen Mark. Gesetzlicher Reservefond 2 Millionen Mark. Wir kaufen und verkaufen Effekten aller Art, besorgen die Einziehung sämmtlicher Cou- pons und nehmen Werthpapiere in Ver- wahrung(bezw. in Kassenschrank-Anlage, Safe) und Verwaltung. 63644 Gasglühlicht „Meteor 4,50 Mark. 78681 Alleinpertreter Carl Achilles, M 2, 4. ASSGS —̃———vV General-Anzeiger. — 1 55 Mannheim, 6. Dezember. Kreis⸗ Amks⸗ und 418333) No. 47,8881. Nachdem die Diphterie in der Stadt Mann⸗ heim und einzelnen Gemeinden des Landbezirks aufgetreten und weitere Verhreitung gefunden hat, bringen wir nachſtehend die 88 1 und 3 der Verordnung Gr. Miniſteriums des Innern dom 8. Dezbr. 1894 Maßregeln gegen Diphterie und Scharlach betreffend,“ ſowie eine Anweiſung über das e bei Diphterie, ntmachung. Maßregeln gegen Diphterie und Scharlach betr. Kroup und Scharxlach zur Kenntniß diEimmwohner mit dem dringenden Anxathen, behufs wirkſamer Bekünſpfung der Krankheit dieſelben bei dorkommenden Krankgheitsfällen ſtrengſtens einzuhalten und mit dem Hinweis, daß im Nichthefolgungsfalle, ſoweit nicht die Strafbe⸗ ummung des 5 327.⸗St.⸗G.⸗B. Anwendung findet, Beſtrafung auf Brund 85 85 und 87a.St.⸗G.⸗B. zu gewärtigen wäre. Auch möchten wir das Publikum in ſeinem eigenſten Intereſfe zei dieſer Gelegenheit dringend davor warnen, in derartigen Krank⸗ jeitsfällen die Hülfe von Heilkünſtlerinnen, Specialiſtinnen und der⸗ leichen in Anſpruch zu nehmen. 78748 Mannheim, den 2, Dezember 1895. 85 Großh. Bezirksamt: Kapferer. 7 65 Das Familienhaupt, in deſſen Wohnung eine Erkrankung an Oiphterie öder Scharlach vorkommt, iſt verpflichtet: 3) für thunlichſte Abſonderung des Erkrankten zu ſorgen, die zu ſeinem Hausſtande gehörenden Kinder vom Beſuche der Schule und der Kirche abzuhalten und darauf hinzuwirken, daß der Verkehr dieſer Kinder mit anderen Kindern, insbe⸗ ſondere auf öffentlichen Straßen und Plätzen, thunlichſt be⸗ ſchränkt werde, e) die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen gemäß der beige⸗ druckten Anweiſung zu bewirken. Die Maßregeln unter und b ſind zu beobachten, bis vier Wochen ſeit Beginn der letzten in dem Hausſtande aufgetretenen Erkraufung abgelaufen ſind und eine ſorgfältige Reinigung des kranken entſprechend ver Anmeiſung über das Desinfektionsver⸗ ſahren ſtattgefunden hat, oder bis acht Tage ſeit der Entferung des Erkrankten oder der zum Hausſtand gehörenden geſunden Kinder aus der Wohnung verſtrichen ſind Der Zutriti zu Leichen der an Diphterle oder Scharlach Geſtor⸗ benen iſt thunlichſt zu beſchränken, insbeſondere Rindern 125 10 95 ſtatten. Auch zu den Leichenbegängniſſen dürfen in ſolchen Fällen Kinder nicht beigezogen werden. Auweiſung über zas Desinfectionsverfahren bei Diphterie, Kronp u. Scharlach. 1. Die bei Beine an Diphtherie, Kraup und Scharlach erforderliche Desinfektion hat ſich zu erſtrecken: à. auf den Kranken ſelbſt, deſſen Aus dünſtung und Ausfllſſe, b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Ein⸗ 5 richtung und die von dem Kranken benutzten Gebrauchs⸗ 7 gegenſtände, auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, dd, auf die Leichen der an dieſen Krankheiten Verſtorbenen, e. auf die Schül⸗ und andere Räume, in denen die Er⸗ krankten zu verkehren pflegten. 2. Als Desinfektionsmittel ſind vorzugsweiſe zu verwenden: a. überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Appa⸗ raten, „ d. öprocentige Carbalſäurelöſung, 6. heiße Kaliſeiſenlöſung, d. Berbrennung werthloſer Gegenſtände, „ gründliche Austrocknung und Lüftung. 95 Einzeſnen iſt zu begchten 1. 1 b. Ber Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt für Ne Erhalküng größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt täglich mit wärmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunxeinigung derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Affwaſchen mit feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in dem⸗ telben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſamkeit iſt ferner den Abſonderungs⸗ and Auswurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht gait den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund and Naſe ſind Tucher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln ſeweils nach dem Gebrauche in Hprozentige Carbollöſung zu werfen and 24 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zu belaſſen ſind. Am meiſten empfiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen von Carbol oder Saltcylwatte oder Läppchen uu verwenden, die ſofort nach ihrer Benützung verbrannt werden. Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Dritttheil Rit öprozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben * Jat in den Abtritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wieder⸗ Zenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. peiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken Richt genoſſen wurden, aber ſich eine Zeitlang in dem Krankenzimmer efanden, dürfen nicht anderweitig aufbewahrt oder verwendet, ondern müſſen vernichtet werden. Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder ver⸗ ehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht aus⸗ führbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgfältig reinigen, darguf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte oder desinfizirte Kleider anlegen. Leibe und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſch⸗ baren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Krankenzimmers benützten Tücher ſind, ohne 575 geſchüttelt oder ausgeſtäudt zu werden, in Sprozentiger Car⸗ Zollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine jzalbe Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung aus⸗ uwaſchen. Steht em Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, b0 ſind die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen eben⸗ alls in dem Dampfdesinſektionsapparate behandelt oder wenig⸗ ſtens 2mal 24 Stunden lang außer Gebrauch geſetzt und mit Ver⸗ Meidung des Schüttelns oder Klopfens an einem trockenen, luftigen Ort zur Lüftung aufgeſtellt werden. Keinesfalls dürfen dieſe Gegen⸗ ſtände vor ihrer Desinfektion oder Lüftung trocken aufbewahrt oder m uandere Häusräume gebracht werden. 5 1 Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fuß⸗ böden, Thüren und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Fprozentiger Carbollöſung ſorg⸗ fältig abzuwaſchen, obenſo die Wandflächen, ſoweit dieſelden mit Auswurfsſtofſen der Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere die Bettſtatten, Bilder und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und ge⸗ ſtrichene Wände mit friſchem Brod trocken abzureiben, nachdem vor⸗ her der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung ange⸗ euchtet iſt. 185 Wailt 55 dieſen Abreibungen benützte Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch ge⸗ nommen wird, ſoll daſſelbe nach vorſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. 5 58 0 Zu 1 c. Alle Perſonen, welche mit an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankten in Verkehr getreten ſind, haben ſich, be⸗ vor ſie wieder mit Geſunden in Berührung kommen, die Hände mit öprozentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen. 1 u 1 d. Leichen an ee oder Kroup oder Scharlach Berſtörbener ſollen möglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbrgcht, beim Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen anderen be⸗ wohnten Hausraum verbracht werden, ſie ſind in ein in Sprozentiger Carbollöſung getauchtes Tuch einzuhüllen und ſobald wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſofort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigung des Bezirks⸗ arztes auch früher als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen rden. 85 Zu Je. Sind mehrere Schüler, die das gleiche Schullokal be⸗ uchten, an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald desinftzirt werden. Zu dieſem Zweck ind die Wände und Decken mit friſchem Brode abzureiben, das ſofort nach der Verwendung zu verbrennen iſt. Der Fuß⸗ den wind mit öprozentiger Carbollöſung ſtark angefeucktet und iſt erkündigungsblatt. aaf! ſodann mindeſtens 12 Stunden lang, während im Ofen Feuer brennt; durch Oeffnen von Fenſter und Thüren kräftiger Luftzug zu erzeugen. Während der Boden noch naß iſt, ſind alle in dem Schulzimmer befindlichen Gegenſtände mit 5prozentiger Carbollöſung energiſch abzureiben. 1 3 Belanntmachung. Die Abhaltung des Jahrmarktes in Pforzheim betr. (383) No. 100024TII. Nachſtehend bringen wir eine Verfügung des Großh. Bezirksamts Pforzheim, betr. die Abhaltung des Jahr⸗ marktes daſelbſt, zur Kenntniß der im diesſeitigen Amtsbezirk wohn⸗ haften Intereſſenten. 78723 Mannheim, den 2. Dezember 1895. Großh. Bezirksamt: Frech. Bekanntmachung. Die Abhaltung des Jahrmarktes in Pforzheim betr. No. 68458. Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Intereſſenten, daß bei Ertheilung der nach 8 60a der Gewerbeordnung erforder⸗ lichen ortspolizeilichen Erlaubniß für Muſtkaufführungen, Schau⸗ ſtellungen und dergleichen Darbietungen im Sinne des§ 55 Ziff 4a a. O. anläßlich des nächſten dahier ſtattfindenden Jahrmarkles von unterzeichneter Behörde nach folgenden Grundſätzen verfahren werden wird: —Sopweit ſolche Darbietungen auf dem ſagenannten alten Viehmarktplatze an der Holzgartenſtraße ſtattfinden, dieſelben nur für den.,., 10. u. 11. k. Mts. zu⸗ Selaſſen. 2. Umherziehende Muſikanten erhalten die Erlaubniß nur, wenn ſie ſich in Wirthſchaften, in geſchloſſenen Buden oder ſonſt in geſchloſſenen Lokalen produziren wollen. Für die Wirthſchaften wird dieſe Exlaubniß nur für den Haupt⸗ markttag(Dienſtag, den 10. Dezember) und zwar nur bis Abends 10 Uhr ertheilt. Drehorgelſpieler ſind ganz ausgeſchloſſen. 3. Ubedingt ausgeſchloſſen wird nicht nur jedes offene, ſondern auch jedes verſchleierte Glücksſpiel, ſowie überhaupt jedes Spiel, bei welchem Gewinne ausgeſetzt ſind. Hierher gehören insbeſondere auch die kleinen Kegelſpiele. Wür⸗ felſptele, das Ring⸗, Platten⸗ und Bolzenwerfen, ſowie ähnliche Veranſtaltungen. 4. Perſonen, welche in abſchreckender Weiſe krüppelhaft oder mit einer Eckel erregenden Krankheit behaftet ſind, werden zur! Aufführung muſikaliſcher Produktionen oder ſonſtiger „Schauſtellungen uicht zugelaſſen. Pforzheim, den 28. November 1895. Großh. Bezirksamt. (gez.) Dir. Sichuberg. Bekanntmachung. No, 36287. Wie bekannt, hat der Bürgerausſchuß unterm 29. v. Mts zur Anbringung von Schildern in den hieſigen Häuſern mit Hinweis auf den nächſt gelegenen Feuermelder ſowie zur Anbringung von 15 neuen Feuermeldern die Genehmkgung ertheilt. Soll nun die Feuermelderanlage mit den oben bezeichneten Er⸗ gänzungen ihrem Zwecke in jeder Hinſicht auch voll und ganz ent⸗ ſprechen, ſo iſt in erſter Linie nothwendig, daß möglichſt zahlreiche Perſonen im Beſitze von Feuermelderſchlüſſeln ſind und wir erlauben Uns daher die verehrlichen hieſigen Einwohner zur Beſchaffung ſolcher Schlüſſel(bis jetzt wurden erſt 1580 Stück äbgegeben) wiederholt und dringend hiermit aufzufordern. Dieſelben ſind auf der ſtädt. Feuermeldecentrale im Kaufhauſe und zwar ſoweit der Vorrath reicht, zum Preiſe von 35 Pfg. pro Stück zu beziehen; auch haben wir die ſtädt. Bedienſteten, welche demnächſt mit der Anbringung der Schilder in den Häuſern beginnen werden, angewieſen, Beſtellungen auf Schlüſſel entgegenzunehmen. Gleichzeitig bringen wir nachſtehend die ortspolizeiliche Vorſchrift über Handhabung der öffentlichen Feuermelder vom 24. September 1890 in Erinnerüung, da deren Beſtimmungen vielfach in Vergeſſen⸗ heit gerathen zu ſein ſcheinen. Dieſelbe lautet: N 8 § J. Durch die in der Stadt Mannheim angehrachten öffentlichen Feuermeldeapparate ſoll eine möglichſt raſche Bekanntgabe des Aus⸗ bruchs eines Brandes und Alarmirung der Feuerwehr bewirkt werden. Daneben iſt auch die Möglichkeit geboten, in dringenden Fällen polizeiliche Hilfe herbeizurufen. § 2. Die Handhabung des in den roth lackirten Käſtchen angebrachten Meldeappargtes iſt nur nach Oeffnung der Thüre mittelſt eines be⸗ ſonders conſtruirten Schlüſſels möglich. Der Schlüſſel wird an die Mitglieder der Feuerwehr, die Schutz⸗ mannſchaft und an die Perſonen ausgegeben, welche in unmittel⸗ barer Nähe der Befeſtigungsorte der Meldeapparare wohnen. Außer⸗ dem iſt Jedermann freigeſtellt, ſich auf ſeine Koſten auf der Central⸗ 15 im Kaufhaus(frühere Polizeihauptwache) einen ſolchen Schlüſſel zu kaufen. Jeder Schlüſſel iſt mit einer in ein Verzeichniß der Centralſtelle einzutragenden Nummer verſehen. 0 Inhaber der Schlüſſel haften für etwaigen Mißbrauch derſelben. Verluſt des Schlüſſels iſt 1 855 auf der Centralſtelle anzuzeigen. Um eine Feuermeldung abzugeben, öffnet man die Thüre des Apparats mit dem Schlüſſel dürch eine halbe Umdrehung nach rechts. Alsdann dreht man die im obern Theile des Apparats angebrachte Kurbel. 5 bei Polizeirnf— einmal, „Kleinfener— zweimal, „ Großfener— dreimal in der Pfeilrichtung nach rechts im Kreis herum. Nach der erſten Kurbelumdrehung erſcheint in der über»der Kurbel befindlichen Oeffnung der Buchſtabe„“, nach der zweiten der Buchſtabe„K“ und nach der dritten der Buchſtabe„G“ Die nun loszulaſſende Kurbel geht langſam wieder zurück, in derſelben Reihen⸗ folge verſchwinden dieſe Inſchriften und es kommt das weiße Feld im Fenſterausſchnitt wieder zum Vorſchein. Ein ſchnelles Zurückſpringen der Kurbel bedeutet, daß die volle Umdrehung der Kürbel nicht vollendet war und muß dieſelbe wieder⸗ holt werden. Kurze Zeit nach Zurücklaufen der Kurbel ertönt eine im Innern des Apparats angebrachte Glocke, zum Zeichen, daß die Meldung auf der Centralſtelle verſtanden iſt. Sollte das Glockenſignal nicht ertönen, was der Fall iſt, wenn gleichzeitig ein anderer Apparat Meldung macht, ſo wartet man einige Sekunden und gibt die Meldung dann nochmals in derſelben Weiſe ab. 84. Sobald das Glockenſignal ertönt iſt, muß die Thüre geſchloſſen werden. Der Schlüſſel bleibt ſtecken und kann nur mittelſt eines beſonderen Auslöſeſchlüſſels, welchen die Feuerwehr und die Schutz⸗ mannſchaft mit ſich führt, entfernt werden. Der Schlüſſel gelangt nach ſeiner Auslöſung an den zurück. 95 5 Zum Feuermelden iſt nur derjenige berechtigt, der die Brandſtelle genau angeben kann. Zur Meldung ſoll möglichſt ein in der Nähe der Brandſtelle befindlicher Apparat benützt werden. Wenn jedoch vonſeiner vom Brandplatze entfernteren Stelle das Feuer gemeldet wird, ſo hat der Meldende bei dem Fener⸗ melder ſtehen zu bleiben, bis die Feuerwache oder die Feuer⸗ wehr bezw. die Schutzmannſchaft eingetroffen iſt, oder, falls er hieran unbedingt verhindert iſt, die Brandſtelle auf die im Kaſten des Melders Tafel zu ſchreiben. 6 Die Polizei kaun nur in ganz beſonderen Ausnahme⸗ fällen gerufen werden, bei groſſen Auflaufen, ſchweren Perbrechen und Unglücksfällen, jede Anrufung der Polizei aus geringfügigen oder nicht dringenden Gründen iſt ſtrafbar. Kleinfeuer wird gemeldet bei Schornſtein⸗„Zimmer⸗ Kammer⸗, Fußboden⸗, Aſchengruben⸗ Düngergruben⸗, Balkenlagen⸗ oder Kellerbrand. Großfener wird gemeldet in allen anderen Fällen in welchen das Feuer bereits eine größere Ausdehnung erlaugt hat, beſonders bei Jeuer in Treppenhäuſern, Lagerräumen und Kellern, in welchen Spirituoſen oder audere leicht eutzündliche und brennbare Stoffe lagern oder verarbeitet werden, endlich bei Feuer auch kleinſter Ausdehnung im Großh. Hoftheater. 8 Außer der Kurbel darf kein anderer Theil des Meldeapparats berührt werden. Ohne dringenden Grund darf der Melder nicht in Betrieb geſetzt werden. Das Probiren mit dem Schlüſſel und jede unbe⸗ fugte Aenderung und Beſchädigung des Meldeapparats und der Zuleitungsdrähte 8 verboten. § 8. Wegen vorſätzlicher oder fahrläſſiger Störung des Betriebs der Anlage, ſowie wegen Beſchädigung oder Zerſtörung derſelben tritt Beſtrafung nach§ 317, 318, 304 Reichsſtrafgeſetzbuch ein. Muthwillige oder böswillige Alarmirung der Polizet oder der Feuerwehr wird gemäߧ 3601˙1.⸗St.⸗G.⸗B. mit Geldſtrafe bis zu 150 Mk. vder mit Haft beſtraft. + 28 Beſondere Anweiſung für die Behandlung und Benützung der Privat⸗Feuermelde⸗ Apparate. Außer der für die öffentlichen Feuermelde⸗Apparate erlaſſenen Anweiſung gelten für die Privat⸗Feuermelder nachfolgende Be⸗ ſtimmungen. 5 Die Reviſion der Anlage und Apparate in Bezug auf deren Zuſtand und die Art der Benützung erfolgt durch ſtädt. Beauftragte, welchen der Zutritt in die Privatgebäude und das Probiren der Apparate während der Tagesſtunden jeweils unweigerlich zu ge⸗ ſtatten iſt. § 2. Alle etwaigen für den Inhalt erkennbaren Beſchädigungen oder Störungen des Feuermelders oder der Leitung ſind unverzüglich auf der Centralſtätion eee e e anzuzeigen. Durch bauliche Veränderungen oder Neubauten bedingte oder gewünſchte Verlegungen der Privatmelder und der innnerhalb der betr. Grundſtücke befindlichen Leitungen, ſowie nöthige Reparaturen an denſelben müſſen ſtets ohne Verzug auf Koſten der Beſitzer vor⸗ genommen, duürfen aber nur durch die vom Stadtrathe dazu er⸗ mächtigten Sachverſtändigen ausgeführt werden. Diesbezügliche Anträge können ſchriftlich beim Stadtrath oder mündlich auf der Centralſtation angebracht werden. Mißbräuchliche Benützung der Anlage kann den entſchädigungs⸗ loſen Ausſchluß von der ferneren Mitbenutzung der Anlage zur Folge haben. Endlich bemerken wir bei dieſem Anulaß, daß die Beamten des ſtädt. Feuermeldebureaus angewieſen ſind, jeden Intereſſenten auf Wunſch in der Handhabung der ſtädtiſchen Feuermelder perſönlich und mündlich 157 nuterweiſen. 78 Mannheim, den 26. November 1895. Stadtrath. Martin. Lemp. Fahndung. Alkinkinderſchnle N 6, 9. No. 50506. Tab. 10. 26251II. Am Abend des 29. November ds, Is., wurden auf das Geleiſe der Eiſenbahnſtrecke zwiſchen Nach Anordnung des Großher⸗ zoglichen Bezirksamts vom 2. Dezember ſollen ſämmtliche Klein⸗ kinderſchulen in der Stadt Mann⸗ Leutershauſen und Schriesheim heim— wegen herrſchender Steine gelegt, wodurch die Ent⸗JDiphterie— bis auf Weiteres geſchloſſen werden, was wir den betreffenden Hilfs⸗Damen und Eltern der Kinder hiermit 110 Kenntniß bringen. 78779 Der Vorſtand. itte. Auch in dieſem Jahre wieder bitten wir beim Herannahen des Weihnachtsfeſtes die Freunde unſerer Anſtalt, uns durch gütige Gaben in den Stand zu ſetzen, den 150 kleinen Kindern, die wir in unſerer Schule haben, eine Weihnachts⸗ freude bereiten zu können. Die Unterzeichneten ſind bereit, Gaben in Empfang zu nehmen Mannheim, 26. Nov. 1895. Der Vorſtand der Kleinkinder⸗ ſchule in der Neckarvorſtadt. Th. Greiner, Kirchenrath R I, 13. F. A. Walter, Kauf⸗ mann, G 8, 10b. P. Stälin, Kaufmann, K 8, 6. Frau L. gleiſung eines Wagens verurſacht wurde. Gleiches geſchah am 30. Novbr. Vormittigs vor 8½ und vor 11 Uhr auf der Strecke zwiſchen Schriesheim und Doſſenheim; erſtmals wurde an dieſem Tag auch eine Hopfenſtange quer über das Geleis geleagt. 78819 Es wird erſucht, Mittheilungen die zur Ermittelung der Thäter führen können, an die Großh. Staatsanwaltſchaft Maunnheim oder die nächſt gelegene Gendar⸗ mexie⸗Station gelangen zu laſſen. Auf die Ermittelung der Thäter iſt eine Belohnung von 100 Mark ausgeſetzt. Mannheim, 3. Dezember 1895. Großh. Staatsanwalt. Morath. Erbentinweiſung. Nr. 22627. Die Wittwe des Fabrikarbeiters Gangolf Schall in Waldhof, Thereſe, geb. Acker⸗ mann, hat um Einweiſung in Beſitz und Gewähr des Nachlaſſes Leicht, H 7, 20. Frau A ihres verſtorbenen Ehemannes Leicht, 5 gebeten. Dem Antrag wird ent⸗ Ruppert, 4 6, 7, Frau E. ſprochen werden, wenn nicht binnen Greiner, R 1, 13. 78119 3 Wochen Einſprache erhoben wird. Mannheim, 30. Nopbr. 1895. Der— Je. e hes 78753 Müller. tte⸗ Sekanntmachnug. denre dcee Ge Neferm 0 Amorvsied, Feemets bülg Sachs SCOMNNrikinei. Zur Verhütung von Stör⸗ ungen im Bezuge von Gas und Waſſer, erſuchen wir unſere verehrlichen Abonnenten die Gas⸗ und Waſſermeſſer, ſowie die Zuführungen zu denſelben während der Wintermonate gut zu verwahren und insbe⸗ ſondere die Kellerladen ge⸗ ſchloſſen zu halten. 78381 Mannheim, 7. Nov. 1895. Direktion der Stüdt. Gas⸗ u. Waſſerwerke Mannheim. Lertlſezang und Schluß Schuh⸗ und Stiefel⸗ Verſteigerung. Freitag, den 6. d. Mits. Morgens 9 Uhr und Nach⸗ mittags 2 Uhr wird im Auftrag in Lit. F 3, 1 Laden Folgendes gegen Baar⸗ zahlung verſteigert als: Herren⸗, Damen⸗ u Kinder⸗ ſtiefel, Mützen, Pelzwaaren, Herrenhüte und ſonft Ver⸗ ſchiedenes. 78809 Daniel Aberle. Gründlicher Klapterunterricht Anmeldungen zu einem neuen Stenographie. Privat⸗ Unterricht in der Stenographie wird ertheilt bei mäßigem Honorar. Erfolg ſchnell und ſicher. Gefl. Off. unt. H. T. 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Lot⸗ 8 Naſchinen⸗ und Eleetr.⸗Central⸗Anlage⸗Conto 149,71740% Hypotheken ene 211,112 50 Herm. Mende. feste Einneher, Cassel. e ene 10,12560 Accepten⸗Conto 5 5 5 5 70,88854 FN Faßzeug⸗Contz 66,53720 Diverſe Creditoren inel. Malzſteuer 300,39687—— Jrauerei⸗Einr.-Conto 11,14740 Dividende 910 5 3 0.720 zn 2— Mobilien⸗ und Geräthſchaften⸗Conto 5 8,05850 Tantieme⸗Conto 3 3,300[60 5 N ITI INII II 10 U Virthſchafts⸗Einrichtungs⸗Contd 17,604 90 Reſervefond⸗Conto„„ 4,601/75 195 5 eeeee 5 10 Seane veſganece 3„ 15,000— der Laſſa⸗C. 5 8„18471 Gewinn⸗ und Verluſt⸗Conto: 5 agglöhlicht. zan-Gsſoſſſchgt 1 8 Vechſel⸗Conto 8 5 g 999 54]4 Gewinn⸗Vortrag v. 1893.94 M. 6,458. 75 Neuen Gasglühlicht⸗Actien⸗Geſellſchaft Berlin. 5 orrüthe und Darlehens⸗Contß.. 22,89481 Reingewinn pro 1894/95„ 50,541.89 56,999 89 Erſpart 25% gegen Petroleum. 175 50 2 2 0 0* 0 1 23,41458 323 5 3 2 7 9 85— 05 ee Ielles ruhiges Licht, von Gasglühlicht M. 1,164,015 15 M. 1167515 U15 niicht zu unterſcheiden. 75829 zoll. 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