E Telegramm⸗Adreſſe: Gadiſche Volkszeitung.) „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2602. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. JIuſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗ Nummern 5 Pfg. E 6, 2 der Stadt Maunheim und Umgebung. Maunheimer Journal. (105. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Seleſente uud verbreitette Zeitung in Maunhtim und Amgebung. N 7 2 (Mannheimer Volksblatt.) Verantwortlich für den polit. und allg, Theil: Chef⸗Redakteur Herm. Meyer, für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journal“ iſt Figenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. E 6, 2 Nr. 348. Zweites Blatt. Ein Roſenſtrauß. Aus dem Leben einer Künſtlerin. Von Zos von Reuß. (Nachdruck verboten.) Fortſetzung.) Wenige Stunden ſpäter ſtand ich allein in dem Gaſtzimmer, das mir meine Verwandten ſehr behaglich hergerichtet hatten. Selbſt ein Piano fehlte nicht. Nach einem herzlichen aber ſehr geräuſchvollen Gedankenaus⸗ tauſch hatte ich mich längſt nach Einſamkeit geſehnt. Der Tag war wenig unterſchieden geweſen von den anderen meines begonnenen Nomadenlebens, dennoch ſchien er mir unendlich inhaltreicher! Durch die Reiſebekannt⸗ ſchaft ſchien er ein Markſtein meines Lebens werden zu ſollen! Immer hatte ich gezweifelt, geſpottet, gelacht über die Eindrucksfähigkeit meiner Kolleginnen. Nun —2 Sehnſüͤchtig, aber ohne eifriges Intereſſe ziehe ich die Karte zwiſchen den Roſen hervor und leſe: Dr. Alexander Hertel, Redakteur. Aber wie iſt mir denn? So hieß ja der Verfaſſer der einzigen ungünſtigen, nein abſcheulichen Kritik, deren ätzendes, nur leicht überzuckertes Gift meinen jungen Ruhm bedrohte und vielleicht meine Exiſtenz vernichlete. Und ich war auf dem Wege, ibn zu lieben, liebte ihn ſchon! War alles ein Traum? Ich ſtarrte wie gebaunt auf das zierliche Blättchen. Ver⸗ letzte Eitelkeit und Leidenſchaftlichkeit halfen mir indeſſen zu raſchem Eutſchluß: ich war feſt entſchloſſen, Doktor Hertel niemals wiederzuſehen und gab meiner zufällig eintretenden Kammerfrau ſofort Beſcheid, den Herrn ein für allemal abzuweiſen. — II. Jahre ſind vergangen. Ermüdet, blaſirt, nervös, war ich noch zu Ende der Saiſon in eine jener kleinen Sommerfriſchen verſchlagen worden, die als„Bad Salzloch“ oder„Luftkurort Heu⸗ duft“ heute wie Pilze aus der Erde ſchießen. Es war ſchon faſt leer von Sommerfremden, nur Touriſten gab es in Menge. Denn mit Recht gilt der September als die beſte Reiſezeit für Harzreiſen. Die Fernſichten ſind köſtlich und die Wirthe liebens würdiger. Ich ſaß auf der Veranda meiner kleinen, aus Holz gezimmerten, ſchindelgedeckten Villa und ſah frühſtückend den Reſt der Kurgäſte und Sommerfremden auf und ab wandeln, der gewiſſenhaft bis zum Schluß der Saiſon auszuharren entſchloſſen war. Ihnen voran trottete mit blumenumwundenen Hörnern Prinzeſſin Ilſe, die ſtatt⸗ lichſte Harzkah, um, getreu ihrer Miſſion, ein paar nach⸗ zügelnden bleichſüchtigen Großſtädterinnen das milde, ſchäumende Naß ihrer Euter in die bereit gehaltenen Becher zu ſpenden. Das Ganze war zum Einſchlafen langweilig und ich gähnte unverhohlen, als mir die Poſt⸗ ſachen gebracht wurden. Ungeduldig öffnete ich ein mächtiges Paket. Faſt vier Wochen war ich ohne Noten geweſen, meine Nerven verlangten kategoriſch Ruhe, Ausſpannung, Erholung. Vor drei Tageu war aber der Badekommiſſar von„Heu⸗ duft“ zu mir gekommen, um mich„ebenſo reſpektvoll als dringend“ um meine Mitwirkung bei einer Soiree zu bitten, welche für die Ortsarmen im Kurhauſe gegeben werden ſollte. Ich konnte es nicht wohl abſchlagen. Auch war ich dem kleinen Badeorte wirklich dankbar, wenn ich in den Spiegel ſah, für die„Naturſchminke“. Darum hatte ich mir das rieſige Notenpacket kommen laſſen und ſchickte mich an, meine Wahl zu treffen. Meiner grünen, poetiſchen Umgebung Rechnung tragend, wählte ich ſchnell ene Arie Agathes aus dem Freiſchütz. Gewohnheits⸗ mäßig blätterte ich weiter in den lang entbehrten Noten. Da fällt mir aus einem älteren Heft ein kleiner, vertrockneter Roſenſtrauß entgegen und wie mit Zauberſchlag ſind die letzten fünf Jahre aus meiner Erinnerung hinweggewiſcht! Ich ſtehe in Gedanken pötzlich wieder an der Seite meiner Impre⸗ ſario, und im Anfang meiner Laufbahn als Coucert⸗ ſängerin. Eine Hand voll Roſen, dieſe Roſen, fliegen zu meinen Füßen nieder, noch bevor ich ſang. Und dann ſehe ich ihn mir gegenüberſitzen, ihn, den unſchönen Mann, welcher der Geber war. Ich ſehe die bebrillten Augen haarſcharf auf mich gerichtet nund den aus Sar⸗ kasmus und Trauer gemiſchten Ausdruck ſein s Ge⸗ ſichtes, als Eliſe auf mein Geheiß die Blumen aus dem Wagenfenſter fliegen läßt. Wieder höre ich ihn reden, Freitag, 20. Dezember 1895. ſtrickt. Seine Worte— noch weiß ich ſie faſt aus⸗ wendig! Und dann erfahre ich, doß der Mann, den ich zu lieben in Begriff ſtehe, derſelbe iſt, der meinen Erfolg zu beeinträchtigen beſtrebt iſt, und meinen jungen, mühſam herangepflegten Ruhm durch die Schärfe ſeiner Feder zu vernichten droht! Denn die ſachgemäße Kritik hatte ihre Wirkung keineswegs verfehlt, mein Impreſarido hatte mich niemals wieder nach L. zu fübren gewagt. Aber— wunderbar! Ich vermag mich nicht von dieſer Kritik zu trennen, immer wieder muß ich ſie leſen, ſtudiren, faſt unbewußt ward ſie mir zur Richtſchnur. Erſt verachtete ich ſie, dann haßte ich ſie, aber immer trieb es mich, darüber nachzu⸗ denken. Und wie ich das abſcheuliche Zeitungsblatt aufbewahrt hatte, trieb es mich plötzlich, auch den wiedergefundenen Roſenſtrauß aufzubewahren. Ich trat ins Haus, nahm ein Käſtchen mit der Aufſchrift:„Liebe Erinnerungen“ und legte ihn zu anderen Erinnerungs⸗ zeichen. Dann ſchmetterte ich eine Hand voll Noten in die Morgenluft hinaus, um die voce zu probiren. Gottlob, die Töne rollten wie Perlen. In heiterer Stimmung und einfacher Sommertoilette ſtand ich am nächſten Abend im Kurſaal, um das ſchlichte, keuſche Liebesempfinden der edlen deutſchen Jaägermaid in den dicht gefüllten Raum hinaustönen zu laſſen. Ich glaube, ich ſang gut... Da, plötz⸗ lich erblicke ich unter meinen Zuhörern mehiere Touriſten, welche vermuthlich am Abend mit der Klingel⸗ bahn angekommen waren und die der langgewordene Hochſommerabend in den Kurſaal geführt hat. Ein Moment ſpäter und ich habe unter ihnen meinen einſtigen Reiſegefährten erkannt. Mit wunderbar gemiſchten Gefühlen ſehe ich die bebrillten Augen wieder auf mich gerichtet, feſt, forſchend, zielbewußt. Und ich fühle mich unſicher werden im Bann dieſer Blicke, es war gut, daß die Arie zu Ende ging. Ein Beifallsſturm bricht aus, Blumen, Garten⸗ blumen und Feldblumen, regnen zu meinen Füßen nieder — nur er bleibt unbeweglich. Und doch hätte mich ſchon die Annerkennung des Kenners, als welchen ich ihn ſchätzen mußte, hocherfreut... Mir kommt ein Gedanke. Ich werde ihm die Anerkennung abzwingen, indem ich ſein Lieblingslied ſinge! Ein Wort an den Badekommiſſar und man fliegt freudig nach den Noten. Aus dem herbeigebrachten Beethoven⸗Cyelus wähle ich das Lied„An ſie“ aus. Aber in der Erregung meines Herzens variire ich unmwillkürlich den Text und ſinge:„O Du, nach dem ſich alle meine Wünſche lenken!“ Als ich mich geſammelt habe und meiner Herausforderung bewußt geworden bin, iſt es zu ſpät. Aber auch jetzt kein Zeichen der Antheil⸗ nahme als ſtummes Zuhören und ein leichtes, kaum be⸗ merkbares Neigen des Hauptes, mit dem er den Meiſter zu grüßen ſchien, als die erſten Töne ſein Ohr trafen. III. Ich hatte eine unrubige Nacht, aber der Tag fand mich wieder im Gleichmaß. Ich ſchalt mich tüchtig, daß mich die zufällige, ſo natürliche Begegnung in Aufregung verſetzt hatte und ließ mir das Frühſtück noch beſſer ſchmecken als ſonſt. Kühl bis ans Herz hinan wollte ich ſein und bleiben, damit kam man in meiner Sphäre am beſten durch die Welt Wenn dann ein verliebter Prinz oder Nabob kam, hatte man kein thörichtes Herz zu überwinden. Dann dachte ich wieder, ob er mich nicht beſuchen werde, wie mancher andere durchreiſende Be⸗ kannte, und lauſchte unwillkürlich athemlos hinaus. Nein, nein, er— kam niemals wieder. (Schluß folgt.) —— Literariſches. Richard Wagner von Houſton Stewart Cham⸗ berlain. Wir möchten weitere Kreiſe auf dies kürzlich er⸗ chienene, inhaltlich hochbedeutende und künſtleriſch ausge⸗ tattete Werk aufmerkfam machen. Unter anderem enthält das Werk auch das Bild Heckels, des bekannten Freundes und A e Wagners und der Wagnerſchen Sache. er„echte Trotzkopf“ III. Band. Wie wir ſoeben erfahren, erſcheint im Verlag von Guſtav Weiſe in Stuttgart egen Mitte Dezember, alſo rechtzeitig vor Weihnachten, die o ſehnlich erwartete Fortſetzung von„Trotzkopf und„Trotz⸗ kopfs Brautzeit“ unter dem Titel She“ von Elſe Wildhagen, geb. Wenn wir beifügen, daß dies die Tochter von Emmy von Rhoden(Emmiy Friedrich⸗Friedrich) iſt und zugleich die Verfaſſerin von Trotzkopfs Brautzeit, ſo wird es einer weiteren Empfehlung nicht hedürfen. Es ſollen nur alle Leſerinnen der erſten beiden Bände— und deren ſind es un⸗ Friedrich⸗Friedrich. eingehend, verſtändnisnoll und fühle mich augeregt, ver⸗ zählige— darauf aufmerkſam gemacht werden, daß ſie nur „Aus Trotzkopfs (Gelephon⸗Ar. 218.) zu wünſchen brauchen, wenn ſie„Trotzkopfs Ehe“ noch dieſes Jahr auf ihrem Weihnachtstiſche ſehen wollen. Der Preis in eleganteſter Ausſtattung iſt Mk..50. „175.“ Stenen aus der Belagerung Mannheims von Ludwig Schreiner. Preis 50 Pfeunig. Zu haben in der Dr. I. Maasschen Buchdruckerei und in den Zuchhandlungen. C. L. Flemming, Globenſtein, Poſt Rittersgrün, Sachſen, 79599 empfiehl . 0 en N aus⸗ und 1 Küchengeräthe bis zu 12 Ctr. mit 7 en Eiſen⸗ Hobelb üuke, Vogelkäftge ꝛc.— Kkg Tragkraft.—5 achſen, gut beſchlag. 25 35 50 75 100 150 5.50.50 11.— 14— 16.50 27.— M. geſtrichen. 8 2 Hlug⸗u. 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Indem wir nachſtehend die Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer bei Glatteisbildung, Schnee⸗ fall, während der Froſtzeit und bei Eintritt des Thauwetters neuer⸗ dings zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir dieſelben zu dexen pünktlichen Beachtung mit dem Bemerken auf, daß die bezüg⸗ lichen Beſtimmungen auch für ſolche Gehwege ꝛc. Gelfung haben, welche ſich vor, an den öffentlichen Verkehrsraum anſtoßenden Gärken, Vorgärten, Höfen, Gewerbsplätzen ꝛc. hinziehen und daß gei Verfäumung dieſer Pflicht neben der erfügung von Polizei⸗ ſtrafen bei einem ſich ereignenden Unglücksfalle civilrechtliche Schadenanſprüche erhoben werden können. 79385 Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer bei Glatteisbildung. Bei jedem durch Froſt oder Schnee herbeigeführten Glatteis haben ſämmtliche Haus⸗ und Grund tückseigenthümer die Gehwege früh morgens bezw. unter Tags ſofort nach eingetretener Glätte mit Aſche oder Sand zu beſtreuen. Eisſchleifen auf den Gehwegen ſind von den Eigenthümern der anſtoßenden Grundſtücke alsbald zu entfernen. 5 Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer bei Schneefall. Bei Schneefall haben die Prne und Grundſtückseigenthümer und die Stadtgemeinde die Gehwege bezw. Fahrbahnen, ſo oft es nöthig wird, vom Schnee zu reinigen und für den Verkehr offen zu halten. Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer während der Froſtzeit. Bei eingetretenem Froſt haben die Haus⸗ und Grundſtücks⸗ eigenthümer dafür zu ſorgen, daß aus ihrem Anweſen keine Flüſſig⸗ keiten auf die Gehwege fließen. In Straßen, in welchen die Kang⸗ Uſation durchgeführt iſt, darf das vom täglichen Hausgebrauch her⸗ rührende Waſſer, wenn ſeine Menge nicht eine erhebliche iſt, längs der zugefrorenen Straßenrinnen, nicht aber über die Straßen und Gehwege ausgeſchüttet werden. In denjenigen Straßen, in welchen die Kanaliſation ſchon durch⸗ geführt iſt, alle Grundſtücke jedoch noch nicht angeſchloſſen ſind, darf das Abwaſſer nicht mehr in die Straßenrinnen verhracht, ſondern muß in die in den Rinnen angebrachten Sinkkaſten(Kanaleinſtürze) eingeſchüttet werden. Das Einſchütten des Ahwaſſers in die in der Mitte der Straßenfahrbahn befindlichen Ventilationsöffnungen Einſteigſchächte, Lampenlöcher, ebenſo in die auf den Gehwegen angebrachten Seiten⸗ eingänge iſt unterſagt. Den Gewerbetreibenden, insbeſondere Bierbrauern, Metzgern er iſt es ſtrenge unterſagt, das von ihrem Gewerbe herrührende aſſer während der Froſtzeit auslaufen zu laſſen. e e lungen ziehen nicht nur Beſtrafung, ſondern auch Beſeitigung des Atſtandenen Eiſes auf Koſten der Betreffenden nach ſich. Berpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer bei Eintritt eines Thauwetters. Tritt ein Thauwetter ein, ſo haben die Haus⸗ und Grundſtücks⸗ das ſich vor ihren Häuſern und Grundſtücken er⸗ gehende Eis und den Schnee der Gehwege u. Straßenrinnen dufhauen und alsbald auf ihre Koſten abführen zu laſfen. Die Reinigungs⸗ und Abfuhrarbeiten müſſen an Sonn⸗ und Feier⸗ tagen Vormittags 8 Uhr beendet ſein, ſofern das Thauwetter nicht ezſt mit dieſen Tagen eintritt. In dem letztgedachten Falle ſind die Arbeiten am Vormittage des darauffolgenden Werktäages vor⸗ zunehmen. 8 Von der Verpflichtung, Schnee und Eis auch auf der Fahrbahn u entfernen, werden die Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer in teſem Jahr vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs entbunden. Schließlich machen wir noch insbeſondere darauf aufmerkſam, daß der Schnee und vas Eis der Gehwege zund Straßenrinnen ſowie aus den Höfen bei Vermeiden empfindlicher Beſtrafung dilet auf die Schneedämme der Fahrbahn verbracht werden rfen. Mannheim, den 12 Dezember 1895. Großh. Bezirksamt: v. Grimm. Bekanntmachung. No, 36287. Wie bekannt, hat der Bürgerausſchuß unterm 29. 9. Mis zur Anbringung von Schildern in den hieſigen Häuſern mit Hinweis auf den nächſt gelegenen Feuermelder ſowie zur Anbringung von 15 neuen Feuermeldern die Genehmigung ertheilt. Soll nun die Feuermelderanlage mit den oben bezeichneten Er⸗ gänzungen ihrem Zwecke in jeder Hinſicht auch voll und aab ent⸗ prechen, ſo iſt in erſter Linie nothweudig, daß möglichſt zahlreiche Perſonen im Beſttze von Feuermelderſchlüſſeln ſind und wir erlauben uns daher die verehrlichen hieſigen Einwohner zur Beſchaffung ſolcher Schlüſſel(bis jetzt wurden erſt 1580 Stück abgegeben) wiederholt und dringend hiermit aufzufordern. Dleſelben ſind auf der ſtädt Feuermeldecentrale im Kaufhauſe und zwar ſoweit der Vorrath reicht, zum Preiſe von 35 Pfg. pro Stück zu beziehen; auch haben wir die ſtädt. Bedienſteten, welche demnächſt mit der Anbringung der Schilder in den Häuſern beginnen werden, angewieſen, Beſtellungen auf Schlüſſel entgegenzunehmen. Gleichzeitig bringen wir nächſtehend die ortspoltzeiliche Vorſchrift über Handhabung der öffentlichen Feuermelder vom 24. September 1890 in Erinnerung, da deren Beſtimmungen vielfach in Vergeſſen⸗ heit gerathen zu ſein ſcheinen. Hieſelbe lautet; 81. Durch die in der Stadt Mannheim e öffentlichen pargte ſoll eine möglichſt raſche Bekanntgabe des Aus⸗ ruchs eines Brandes und Alarmirung der Feuerwehr bewirkt werden. Daneben iſt auch die Möglichkeit geboten, in dringenden Fällen polizeiliche Hilſe herbeizurufen. 8 2. Die Handhabung des in den roth lackirten Käftchen angebrachten Meldeapparates iſt nur nach Oeſfnung der Thüre mittelſt eines be⸗ ſonders conſtruirten Schlüſſels möglich, Der Schlüſſel wird an die Mitglieder der Feuerwehr, die Schutz⸗ Mannſchaft und an die Perſonen ausgegeben, welche in unmittel⸗ barer Nähe der Befeſtignngsorte der wohnen. Außer⸗ dem iſt Jedermann freigeſtellt ſich auf ſeine Koſten auf der Centeal⸗ 5 1155 100 Kaufhaus(frühere Polizeihauptwache) einen ſolchen Schlüſſel zju kaufen. Schlüſſel iſt mit einer in ein Verzeichniß der Centralſtelle einzutragenden Nummer Schiled 1ade Inhaber der Schlüſſel haften flür etwaigen Mißbrauch berſelben. Berluſt des Schlüſſels iſt 0 auf der Centralſtelle anzuzeigen. 8 Um eine Feuermeldung abzugeben, öffnet man die Thülre des Apparats mit dem Schlüſſel dürch eine halbe Umdrehung nach rechts —0 dreht man die im obern Theile des Apparats angebrachte Kurbel. bei Polizeiruf— einmal, „Kleinfeuer— zweimal, „ Großfeuer— dreimal in der Pfeilrichtung nach rechts im Kreis herum. Nach der erſten Kurbelumdrehung erſcheint in der über der Kurhel befindlichen Oeffnung der Vuchſtabe„E, nach der zweiten der laffend zK und nach der dritten der Buchſtabe„G6“%. Die nun dözulaſſende Kurbel geht langſam wieder zurück, in derſelben Reihen⸗ folge verſchwinden dieſe Inſchriften und es kommt das weiße Feld im Fenſterausſchnitt wieder zum Vorſchein. Ein ſchnelles Zurückſpringen der Kurbel bedeutet, daß die volle Umprehung der Kürbel nicht vollendet war und muß dieſelbe wieder⸗ golt werden. fturze Zeit nach Zurücklaufen der Kurbel ertönt eine im Innern des Apparats angebrachte Glocke, zum Zeichen, daß die Meldung auf der Centralſtelle verſtanden iſt. Sollte das Glockenſignal nicht ertönen, was der Fall iſt, wenn Rleſchzeitig ein anderer Apparat Meldung macht, ſo wartet man 08 zuns gibt die Meldung dann nochmals in derſelben eiſe ab. § 4. Sobald das Glockenſignal ertönt iſt, muß die Thüre geſchloſſen Wer Schlüſſel bleibt ſtecken und kann nur mittelſt einesz beſonderen Auslöſeſchlüſſels, welchen die Fenerwehr und die Schutz⸗ be Krei 5⸗Ner kündigun 9⁰ Mannheim, 20. Dezember⸗ all. mannſchaft mit ſich führt, entfernt werden. Der Schlüſſel gelangt nach ſeiner Auslöſung an den Inhaber zurück. 9 3. Zum Feuermelden iſt nur derjenige berechtigt, der die Brandſtelle genau angeben kann. Zur Meldung ſoll möglichſt ein in der befindlicher Apparat benützt werden. Wenn jedoch von einer vom Brandplatze entfernteren Stelle das Feuer gemeldet wird, ſo hat der Meldende bei dem Fener⸗ melder ſtehen zu bleiben, bis die Feuerwache oder die Feuer⸗ wehr bezw. die Schutzmannſchaft eingetroffen iſt, oder, falls er hieran unbediugt verhindert iſt, die Brandſtelle auf die im Kaſten des Melders befindliche Tafel zu ſchreiben. § 6. Nähe der Brandſtelle Die Polizei kann uur in ganz beſonderen Ausnahme⸗ fällen gerufen werden, bei großen Auflaufen, ſchweren Verbrechen und Unglücksfällen, jede Anrufung der Polizei aus geringfügigen oder nicht dringenden Gründen iſt ſtrafbar. Kleinfeuer wird gemeldet bei Schoruſtein⸗, Zimmer⸗, Kammter⸗, Fußboden⸗, Aſchengruben⸗ Düngergruben⸗, Balkenlagen⸗ oder Kellerbrand. Großfener wird gemeldet in allen underen Fällen, in welchen das Feuer bereits eine größere Ausdehnung erlaugt hat, beſonders bei Feuer in Treppenhäuſern, Lagerräumen und Kellern, in welchen Spiritnoſen oder andere leicht entzündliche und brennbare Stoffe lagern oder verarbeitet werden, endlich bei Feuer auch kleinſter Ansdehnung im Großh. Hoftheater. 8 72 Außer der Kurbel darf kein auderer Theil des Meldeapparats berührt werden. Ohne dringenden Grund darf der Melder nicht in Betrieb geſetzt werden. Das Probiren mit dem Schlüſſel und jede unbe fugte Aeuderung und Beſchädigung des Meldeapparats und der Zuleitungsdrähte iſt verboten. § 8. Wegen vorſätzlicher oder fahrläſſiger Störung des Betriebs der Anlage, ſowie wegen Beſchädigung oder Zerſtörung derſelben tritt Beſtrafung nach§ 317, 818, 304 Reichsſtrafgeſetzhuch ein. Muthwillige oder böswillige Alarmirung der Polizei oder der Feuerwehr wird gemäߧ 360n R⸗St.⸗G.⸗B. mit Geldſtrafe bis zu 150 Mk. vder mit Haft beſtraft. Beſondere Anweiſung für die Behandlung und Benützung der Privat⸗Feuermelde⸗ Apparate. Außer der für die öffentlichen Feuermelde⸗Apparate erlaſſenen Anweiſung gelten für die Privat⸗Feuermelder nachfolgende Be⸗ ſtimmungen. 8 Die Reviſion der Anlage und Apparate in Bezug auf deren Zuſtand und die Art der Benützung erfolgt durch ſtädt. Beauftragte, welchen der Wrend in die Privatgebäude und das Probiren der Apparate während der Tagesſtunden jeweils unweigerlich zu ge⸗ ſtalten iſt. 8 2. Alle etwaigen für den Inhalt erkennbaren Beſchädigungen oder Störungen des Feuermelders oder der Leitung ſind unverzüglich auf der Centralſtation(unter dem Kaufhausthurm) anzuzeigen, Durch bauliche Veränderungen oder Neubauten bedingte oder gewünſchte Verlegungen der Privatmelder und der innnerhalb der betr. Grundſtücke befindlichen Leitungen, ſowie nöthige Reparaturen an denſelben müſſen ſtets ohne Verzug auf Koſten der Beſitzer vor⸗ genommen, dürfen gber nur durch die vom Stadtrathe dazu er⸗ mächtigten Sachverſtändigen ausgeführt werden. Diesbezügliche Anträge können ſchriftlich beim Stadtrath oder mündlich auf der Centralſtation angebracht werden. 4. Mißbräuchliche Benützung der Anlage kann den entſchädigungs⸗ loſen Ausſchluß von der ferneren Mitbenutzung der Anlage zur Folge haben. Endlich bemerken wir bei dieſem Anlaß, daß die Beamten des ſtädt. Fenermeldebureaus angewieſen ſind, jeden Intereſſenten auf Wunſch in der Handhabung der ſtädtiſchen Feuermelder perſönlich und mündlich zu unterweiſen. 78707 Mannheim, den 26. November 1895. Stadtrath. Martin. Lemp. No. 3279. Jur Verbeſſerung des Verbindungsweges von Urſenbach nach Rippenweier und in's Schriesheimer Thal haben wir in e Verdingung unter Zugrundlegung der hierfür beſtehenden erordnungen vom 7. Juni 1890 nach⸗ folgende mit den Anſchlagsſummen benannte Straßenbau⸗Arbeiten auf Gemarkung Urſenbach zu vergeben: A B 8 0 55 rückenn Im Loös Erd⸗ 1 und Schutz⸗ 5— arbeiten bahn Dohlen anſtalten e J. Von Urſenbach bis zur Gemark⸗ ungsgrenze Rip⸗ 8 1 —1 282— 5231 05 9075 78 1500 a5 57 Von bis in's Schries⸗ heimer Thal 33g8 38 1405 13 1068 670 860—6282 18 Angebote für die einzelnen Looſe ſind nach Prozenten des ganzen Loosbetrages ſchriftlich und verſchloſſen mit der Auf⸗ ſchrift:„Wegbau Urſenbach⸗Rippenweier“ längſtens bis Dieuſtag, den 31. Dezember d.., Vormittags 10 Uhr bei uns einzureichen. er Straßenzug iſt in der Natur abgeſteckt und können die Pläne und Bedingungen auf dem Inſpektionsbureau ein⸗ eſehen werden, woſelbſt auch die Vergebungsüberſchläge mit ngebotsformular zu erheben ſind. 79688 Heidelberg, den 18. Dezember 1895. Gr. Wasser- und Strassenbau-Inspektion. Bekanntmachung. Um weiteren Kreiſen der hieſigen Bevölkerung die Verwendung von Gas zu Koch⸗ und nach Möglichkeit zu erleichtern, hat der Skadtrath, unter Aufrechterhaltung der früheren für Abgabe von Koch⸗ und Heizgas getroffenen Gadneeng eincee ab 1. November ds. J8. das Setzen des Gasmeſſers einſchließlich der Lieferung des Hahnens, Trägers, Montage und nöthigenfalls bis zu drei Meter Röhren für alle diejenigen koſtenlos zu übernehmen, welche ſich im erſten Jahre nach erfolgtem Anſchluß an die Leitung zur Abnahme eines Finimalverbrauchs von 250 Kubikmeter Koch⸗ und Heizgas verpflichten 8 75424 Die zur Erlängung dieſer Vortheile nothwendigen Anmelde⸗ formulare ſind in unſerem techniſchen Bureau K 7, 1½ koſtenlos zu beziehen. Mannheim, 17. Oktober 1895. Nirettion der Städt. Gas⸗ und Waſſerwerkt. utsche Lnion-Bank in Mannbeim und Frankfurt a. M. Wir eröffnen Drovisionspflichtige laufende Rechnungen Dbrovisionsfreie Check-Rechnungen. Wir kaufen und verkaufen Wechsel und Checks auf das In- und Ausland und gestatten unsern Clienten nach Vereinbarung auf unsere auswärtigen Freunde direkt für unsere Rechnung zu trassiren. 68902 Wir stellen Wechsel, Checks und Aceredlitive auf alle Handels- plätze der Welt aus. Wir desorgen den An- und verkauf von Werthpa⸗- Dleren an allen deutschen und ausländischen Börsen. Wir übernehmen die Versicherung verloosbarer Werth⸗ papiere gegen Coursverlust und die kostenfreie Controlle der Verloosungen von Werthpapieren, deren Nummern uns mitgetheilt sind; auch liegen die Ziehungslisten zur Bedienung unserer Clienten an unseren Cassen auf. Wir übernehmen unter voller Haftung nach den Bestimmungen des Gesetzes die Aufbewahrung von Werthpapieren in ver- schlessenem Zustande and die Aufbewahrung uud Verwaltung von Werthpapieren jeder Art in offenem Zustande und besorgen alle damit zusammenhängenden Obliegenheiten. Die hinterlegten Werthe werden in unseren feuerfesten Cassengewölben aufbewahrt. Die Direction. Kunstverein. kauften Kunſtwerke, wurden folgende Oelgemälde von nachbenannten Mitgliedern gewonnen: 79679 1.„Portrait S. K H. des Großherzogs“ von Reinhardt, Herr Heinr. Stockheim, Fabrikant. 2„Herde in den Dünen“ von W. Frey, Herr Dr. Schönhals, Stabsarzt, 3.„Vorfrühling“ von C. Eilers, Herr Heinrich Küllmer, Privatmann. 4.„Das neue Boot“ von Kir⸗ berg, Herr Iſidor Haas, Director. 5.„Mondaufgang im Winter“ von Kinsley, Frau Laz. Mayer Ww. 6.„Strand“ von H. Olde, Herr Wilh. Nauen, Kfm. 7.„Aus den venez. Lagunen“ von Raſch, Herr Alfred Duttenhöfer, Kfm 8.„Bei Roſenhain“ von Willroider, Herr Adolf Mayer⸗Reinach, Holzhändler. 9.„Die Quelle“ von H. Hendrich, Herr Verth. Traub, Landgerichtsrath. 10.„Der Wilderer“ von Ortlieb, Frau Jacob Nauen Ww. 11.„Am Rhein bet Ludwigshafen“ von B. Roux, Herr Dr. P. W. Hofmann, Ludwigshafen. 12. „Birkenwäldchen“ von Boller, Herr Albrecht Leemann, Maler. 13. „Mittagspauſe“ von Nörr, Herr Bernhard Seelig, Kfm. 14.„Apfel⸗ blüthe“ von Eberhard, Herr Max Goldſinger, Conſul. 15.„Ofen⸗ ſchirm“ von A. Moll, Frau Joſephine Baſſermann Ww. 16.„Som⸗ mermorgen“ von Splikgerber. Frau Dr. M. Grohe Ww. 17.„Ein⸗ ſtedelei im Winter“ von Splitgeber, Herr Adolf Brunner, Kfm. 18. Trauben und Quitten“ von Nagel, Herr Carl Hummel, Ober⸗ amtsrichter. 19.„Stillleben“ von Keppelmann, Herr Daniel Frey, Gaſtwirth. 20.„Landſchaft“ von Th. Schütz, Herr Eduard Mayer, Kſm. 21.„Abend am Bergſee“ von Dieffenbacher, Herr Anton Franz (Kinder), 22.„Schloß Friedrichshafen“ von Hübſch, Herr Rob. Engelhard, Fabrikant. 23.„Studienkopf“ von Marx, Herr Herrmann Dyckerhoff, Kfm. 24.„Motiv bei Tölz“ von C. Roux f, Herr Wend. Bouquet, Mech. 25.„Aus Eßlingen“ Aquarell von Stieler, Herr L. A. Baum, Kfm. 26.„Architektur“ Aquarell von Stieler, Herr Dr. Carl Bahr. 27.„Pferd“ Qelſtuvie von C. 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