— auch —Belheiligung relativ am lebhafteſten. Nichtbeſuch der Sprechſtunden ſein. liche Beſchäftigung der ländli ſeren Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Ni. 2672. Abounement: 60 Pfg. mouatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal, Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. (Badiſche Volkszeitung.) (106. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Berantworklich: für den polit. und allg. Theil: Chef⸗Redakteur Dr. H. Lagler. für den lok. und prov. Theil: Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) Doppel⸗Nummern 5 Bfß⸗ E 6, 2 Gelkitalt aud nerbreitetär Zeilung in Maunheim und Amgebung. E 6, 2 ſämmtlich in Manndelm. Nr. 55. Dienſtag, 25. Februar 1896. ftltnhon-Ar. Jl8.) — n——— r.———— 8 Zweites Blatt. — 2 Aus Stadt und Fand. *Mannheim, 25. Februar 1896. Aus dem Jahresbericht der Großh. badiſchen Fabrikinſpektion. 1 Der Verkehr zwiſchen der Fabrikinſpektion und den Arbeit⸗ gebern hat im Berichtsjahr zu irgendwelchen Differenzen nicht geführt. Die Beſitzer und Leiter der größeren Anlagen ſind den bei den Reviſionen geäußerten Wünſchen und den ge⸗ troffenen Anordnungen ſtets bereitwillig nachgekommen. Auch in den Jabresberichten der Handelskammern wird die Thätig⸗ keit der Fabrikinſpektion nicht mehr abfällig beſprochen. Bei der Fabrikinſpektion waren bisher keine beſonderen Einrichtungen getroffen, um den Arbeitern auch neben den Fabrikreviſionen Gelegenheit zu geben, mit den Aufſichts⸗ beamten in perſönlichen Verkehr zu treten. Ins⸗ beſondere waren bei dem auswärtigen Anfenthalte der Be⸗ amten keine Sprechſtunden für die Arbeiter feſtgeſetzt worden, worauf es hier insbeſondere ankommen würde. Es wurde früher ſchon die Wahrnehmung gemacht, daß die Arbeiter kaum wagten, die Aufſichtsbeamten außerhalb der Betriebs⸗ ſtätten aufzuſuchen, wenn ſie hierzu aus Anlaß von Beſchwer⸗ den oder dergl. aufgefordert worden waren. Obgleich an ſolchen Rückſprachen, wo ſie ſtattfanden, ſeitens der Arbeiter mit der größten Vorſicht theilgenommen wurde, wurden ſie doch den Arbeitgebern in dem einen oder anderen Falle be⸗ kannt und erregten großes Aufſehen. Wahrſcheinlich haben die Arbeiter manchmal unangenehme Folgen eines ſolchen Verkehrs zu verſpüren gehabt, wenn auch nicht immer Wirkung und Urfache zeitlich raſch aufeinander folgten. Nach derartigen Erfahrungen war nicht anzunehmen, daß auswärts abgehaltene und nach ihrem ganzen Zwecke öffentlich anzu⸗ kündigende Sprechſtunden von den Arbeitern in nennens⸗ werthem Umfange beſucht würden. Es konnte daher mit Recht in Erwägung gezogen werden, ob der Nutzen einer ſolchen von den Arbeitern wenig in Anſpruch genommenen Einrichtung im Verhältniß ſtehe mit der Mißſtimmung, die ſie vorausſichtlich bei dem größten Theile der Arbeitgeber erregen würde. Dieſe Erwägung mußte auf die Regelung der Sache verzögernd wirken. Auf die Dauer konnte ſie aber nicht für ſo wichtig angeſehen werden, um deßwegen von einer Veranſtaltung abzufehen, die eine an ſich ſelbſt⸗ verſtändliche Ergänzung des Dienſtes der Fabrikaufſicht bildet, gleichgüllig, ob anzunehmen war, daß ſie thatſächlich viel oder wenig benützt würde. Von allen ſolchen Einricht⸗ ungen kann außerdem erwartet werden, daß ſie ſich fort⸗ ſchreitend mehr entwickeln, weil die ihnen enkgegenſtehenden Hinderniſſe allmählig mehr verſchwinden, und daß aus ihnen gegenſeitige Anregungen entſtehen, die ſich im Voraus gar nicht beurtheilen laſſen. Bei den im Laufe des Jahres abgehaltenen Sprechſtunden erſchien an manchen Orten überhaupt Niemand, an anderen Orten nur eine oder zwei Perſonen u. A. auch Rechner von 3 9 Krankenkaſſen, die aus dem Kreiſe ihrer Erfahrungen intereſ⸗ fante an anderer Stelle des Berichtes benützte Wahrnehm⸗ ungen mittheilten. In Freiburg und Mannheim war die An dem letztgenannten Orte waren aber die wenigſten der Beſchwerdeführer Indu⸗ ſtriearbeiter, ſondern Hafenarbeiter, welche wegen der Ueber⸗ vortheilung ſeitens der Vorarbeiter bitter Klage führken und die ihr Erſcheinen damit begründeten, daß es den Behörden bis jetzt nicht gelungen ſei, dieſen Mißſtand zu beſeitigen. Die geringe Bekheiligung der Arbeiter an dieſen Sprech⸗ ſtunden wird von den Erſchienenen darauf zurückgeführt, daß die öffentliche Bekanntmachung der Sprechſtunden nur in den amtlichen Verkündigungsblättern erfolgte, die von den Arbei⸗ tern kaum geleſen würden. Wenn dieſe Bekanntmachungen ihren Zweck erreichen ſollten, ſo müßten ſie auch in den ge⸗ leſenen kleinen Lokalblättern und in den Arbeiterblättern er⸗ ſcheinen. Wir waren nicht in der Lage, derartigen Anreg⸗ ungen Folge zu geben, weil die ausſchließliche Benützung der amtlichen Verkündigungsblätter zu dieſen Bekanntmachungen auf einer durch beſondere Erwägungen hervorgerufenen An⸗ ordnung des Miniſteriums des Innern beruht. Die Art der Bekannkmachung mag in manchen Fällen ein Grund für den Es fragt ſich daher, ob man nicht die jetzige Beſchränkung fallen und die Bekannt⸗ machungen in den von den Arbeitern geleſenen Blättern er⸗ folgen laſſen will, wenn auch für die meiſt mangelhafte Be⸗ nützung der Sprechſtunden ſeitens der Arbeiter noch andere Gründe von Bedeutung ſind. Es erſcheint erwünſcht, daß in dieſer Beziehung die Verhältniſſe ſo liegen würden, daß man ſich jür die Nichtbenützung der Sprechſtunden nicht auf die Art ihrer Bekanntmachungen berufen könnte.— Arbeitgeber ſind in den Sprechſtunden niemals erſchienen. iiAuch im Berichtsjahre ſind in zahlreichen Anlagen und Etabliſſements gewerbliche Verbeſſer⸗ ungen vorgenommen worden, welche da und dort zu einer direkten Verminderung der Zahl der beſchäftigten Arbeiter geführt hat. Anderſeits hat aber die Ausdehnung der indu⸗ ſtriellen Thätigkeit überhaupt eine ſo große Vermehrung der Zahl der beſchäftigten Arbeiter zur Folge gehabt, daß hier⸗ durch die Verminderungen mehr als ausgeglichen ſind. Be⸗ ſonders iſt auch der Mangel an Arbeiterinnen in manchen Gegenden noch mehr hervorgetreten als in den Vor⸗ jahren. In anderen Gegenden, z. B. in Mannheim, iſt Ueberſchuß an Arbeiterinnen und in Folge deſſen ſind auch ihre Löhne ſehr niedrig. Kein Induſtriezweig im Lande übt wohl durchgreifendere Wirkungen auf weite Kreiſe der Bevölkerung aus als die Ci⸗ garreninduſtrie. Der Umſtand, daß die Herſtellung der Eigarren faſt ausſchließlich in Filialen auf dem Lande vor⸗ genommen wird, und das fortwährende Anwachſen der Ar⸗ beiterzahl hat es bewirkt, daß in einigen Landesgegenden faſt keine Gemeinde mehr ohne Cigarrenfabrik oder eine Anzahl Derſelben iſt. Die ökonomiſchen Wirkungen dieſer induſtriellen Thätigkeit auf den Landorten ſind zunächſt günſtige. Trotz der theilweiſe ſehr niederen Löhne dieſes Induſtriezweiges kommt in alle ſolche Landorte baares Geld in größerer Menge. Dies hat einmal ein Steigen des ganzen Niveaus der äußeren Kultur und dann einen intenſiveren Betrieb der Landwirth ſchaft zur Folge. Namentlich die letztere Wirk außerordenklich bedeutſame. Durch die induſtrielle Thä werden zwar zunächſt Arbeitskräfte in Anſpruch genommen, die bisher der Landwirthſchaft zur Verfügung ſtanden. Sie konnten in derſelben aber thatſächlich nicht verwendet werden. Dieſe Arbeitskräfte lagen brach. Kommt nun durch gewerb⸗ nicht verwendeten Arbeitskräfte, namentlich derjenigen der jüngeren Familienmitglieder, in die n Haushaltungen bagres Geld aus einer neuerſchloſ⸗ Quelle, ſo wird zunächſt ein Theil der jüngeren Familien⸗ ieder davon zurückgehalten, wegzuz'ezjen. Einer namhaften Kleinbeſitzern, die ſich durch landwirthſchaftliche lein nicht gätten halten können, wird eine ge⸗ aftliche Exiſtenz ermöglicht. Durch eine ſolche keit wird daßer die im Uebrigen auf das atent Verſchwinden der kleinſten landwirthſchaftlichen Betriebe ge⸗ richtete Tendenz abgeſchwächt. Durch die auf den Landorten betriebene Eigarrenfabrikg⸗ tion wird aber in dieſen Orten der Betrieb der Landwirth⸗ ſchaft auch lohnender. Die Produktion kann nunmehr auf den Bedarf der nicht landwirthſchaftlichen Bevölkerung zuge⸗ ſchnitten werden. Hier und da ſieht man übrigens in dem Anwachſen der Einwohnerſchaft ländlicher Gemeinden über den durch den Betrieb der Landwirthſchaft gebotenen Nahrungsſpielraum hinaus vom bäuerlich⸗ariſtokratiſchen Standpunkte einen Nachtheil. Man nimmt an, daß hierdurch eine proletariſche Bevölkerung entſtehe, die anderenfalls nicht entſtehen würde. Dem muß aber entgegengehalten werden, daß der Abzug der überſchüſſigen ländlichen Bevölkerung nach den Städten dieſelbe dort in viel größerem Umfange und mit für ſie viel verhängnißvolleren Folgen zu einer proletariſchen Exiſtenz führen würde. Es iſt nicht zweifelhaft, daß es im perſönlichen Intereſſe der Betheiligten und im öffentlichen Intereſſe beſſer iſt, wenn die zuwachſende und wenigſtens für einen Theil ihrer Exiſtenz auf induſtrielle Arbeit angewieſene Bevölkerung dieſe induſtrielle Arbeit in ihrer Heimath und nicht losgelöſt von derſelben verrichtet. Der intenſivere landwirthſchaftliche Betrieb in allen Or⸗ ten, in denen die Cigarrenfabrikation ſchon längere Zeit be⸗ ſteht, hat nach dem Urtheil kompetenter Beurtheiler noch eine weitere günſtige Folge. Hier tritt abweichend von der ſonſt beobachteten Wahrnehmung, daß der kapitalarme landwirth⸗ ſchaftliche Zwergbetrieb die Qualität des Bodens verſchlech⸗ tert, die Erſcheinung auf, daß der kleine Landbeſitz, der neben induſtrieller Thätigkeit feſtgehalten wird, eine beſtändige Stei⸗ gerung der Qualikät des Bodens bewirkt, Beſonders in den in der Rheinebene gelegenen Gemeinden der badiſchen Pfalz mit ihrem meiſt ſehr geringen ſandigen Boden iſt dieſe Er⸗ ſcheinung eine wahrnehmbare und an einigen Orten geradezu eine auffallende. Bei dem Beſtehen von über fünfhundert zum allergrößten Theile in Landorten gelegenen Cigarren⸗ und Tabakfabriken würde es ſich um eine erfreuliche Verbindung und gegenſeitige Ergänzung von Induſtrie und Landwirthſchaft handeln, weun nicht allen dieſen erfreulichen Wirkungen auch unerfreuliche Verhältniſſe gegenüber ſtünden. Es iſt wenigſtens eine nicht zu bezweifelnde Thatſache, daß in der Eigarren⸗Induſtrie die Geſundheit, namentlich der Arbeiterinnen, mehr als in anderen Induſtriezweigen nothleidet. Es kann ſich aber trotzdem nicht darum handeln, die Cigarren⸗Induſtrie wieder zu verdrängen, ſondern nur darum, die zukünftige Entwickelung nach der Richtung zu beeinfluſſen, daß die günſtigen der induſtriellen Thätigkeit thunlichſt erhalten, ihre ſchäd⸗ lichen Wirkungen aber nachdrücklich bekämpft werden. Es wird im Weſentlichen darauf ankommen, zum Schutze der Geſundheit der Arbeiter weitere Vorkehrungen zu treffen. Nachdem in dem letzten Jahrzehnt für die geſund⸗ heitliche Beſchaffenheit der Arbeitsräume ſo viel geſchehen iſt, daß nur noch der ſich fortſchreitend vollziehende Erſatz einer kleinen Zahl alter Fabriken durch Neubauten ausſteht, ohne daß durch dieſe Verbeſſerungen allein die nachtheiligen Ein⸗ wirkungen der Beſchäftigung auf die Geſundheit beſeitigt werden konnten, kann fernerhin zur Beſeitigung dieſer Nach theile nur an eine Beſchränkung der Arbeilszeit, namentlich der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter gedacht werden. Man darf ſich hiervon durch die dieſem Induſtriezweige ſcheinbar auferlegten kleinen Opfer nicht zurückhalten laſſen. Im Weſentlichen wird es ſich jedoch nur um eine recht kleine Vertheuerung des Produktes handeln, die in der Hauptſache auf den Verbraucher abgewälzt würde. * Warnung vor einem„Wunderdoktor“! Der„Frei⸗ burger Ztg.“ ſchreibt man aus dem Wieſenthal: Schon ſeit einiger Zeit kurſiren im Oberland Gerüchte von einem„neuen Wunder⸗Apoſtel“, der zum Wohle der Menſchheit im ſüdlichen Frankreich ſein Weſen treibe. Er heile alle Krankheiten, und zwar nicht mit Arzneien, Waſſer oder Apfelmoſt, ſondern durch das Gebet, und habe einen ungeheuren Zulauf. Damit Zug in die Geſchichte kommt, werden von Baſel aus Bro⸗ ſchüren vertheilt und förmliche Expeditionen mit einer Führerin organiſirt.„Herr Vignes“, der Heilkünſtler, der einmal als ein einfacher Bauer, der das Futter für ſeine paar Ziegen ſelbſt holen muß, von einem Anderen als ein Gutsbeſitzer, der ſein Gut an vier Pächter ausgeliehen hat, geſchildert wird, heilt Alles auf höchſt einfache Art. Zu Lahmen ſaat er:„Gehen Sie!“ und ſie gehen. Taubſtumme fragt er, wie ſte heißen und wie alt ſie ſeien, und ſie antworten ſofort. Es kommen Magenkranke, Krebskranke, Gichtkranke.„Geh' fort!“ ſagt Herr Vignes,„Du biſt geheilt!“ Ein Schweizer⸗ Mädchen, deſſen linker Fuß gelähmt und deſſen linker Arm kürzer iſt, kommt zu Vignes. Er betet und ſpricht zu dem Mädchen; dieſes verſteht zwar kein Wort franzöſiſch, aber der Arm wird ſofort 21 1 und der Fuß geſund.— Das Trau⸗ rigſte iſt, daß dieſer Blödſinn bei uns Glauben findet; Viele beabſichtigen, in der nächſten Zeit zu Vignes zu reiſen, um ſich durch ihn kuriren zu laſſen. Hoffentlich heilt Herr Vignes dann Manchen von der Dummheit. So hätte die Sache doch einen Zweck. Immer gemüthlich. In einer kleinen Stadt der Rheinpfalz tritt ein Fremder in das Gaſtzimmer eines Bier⸗ reſtaurants und ſetzt ſich an einen Tiſch, an dem ein ihm un⸗ bekannter Herr ſitzt. Sonſt befindet ſich Niemand im Zimmer. Nachdem der Fremde einige Zeit auf das Erſcheinen der Kellnerin gewartet hatte, ergreift er eine Klingel und fängt an, wüthend zu klingeln. Nach(iner Pauſe weiteren vergeb⸗ lichen Wartens klingelte er zum zweitenmale, und zwar noch ſtürmiſcher, aber wieder erfolglos.—„Ja,“ erklärte ihm ſein Tiſchnachbar,„da könne Se lang ſchelle, die heert nix, die iſch drunne uf der Kegelbahn.“—„Aber“, ruft nun empört der Fremde,„dann begreife ich Ihre Langmuth nicht, denn wie ich ſehe, haben Sie auch noch nichts zu trinken.“— Darauf der andere:„Erlaabe Se mol, des iſch was annerſcht, ich bin jo der Werrth.“ Berichtszeitung. Manunheim, 21. Febr.(Strafkammer III.) Vor⸗ ſitzender: Herr Landgerichtsdirektor Zehnter. Vertreter der Großh. Staatsbehörde: Herr Staatsanwalt Sebold. 1) Unangenehme Weiterungen hatte für den 50 Jahre alten Landwirth Karl Philipp Hoffmann von Hoffenheim, einen Veteranen von 1870,71, die Betheiligung an de n 8 4 ha Verband Fahrpreisermäßigung erwirkt. Wer ſich durch An legen des Verbandsabzeichens legitimirte, durfte mit Militär⸗ fahrſchein nach der Feſtſtadt Karlsruhe reiſen. Hoffmann, der nicht Mitglied des Hoffenheimer Militärvereins war, während ſein Sohn demſelben angehörte, legte nun, da dieſer nicht nach Karlsruhe fuhr, am 4. Auguſt deſſen Verbands⸗ abzeichen an, reihte ſich dem Hoffenheimer Militärverein an und bezablte auf Grund ſeines Verbandsabzeichens für ſeine Fahrkarte ſtatt 4 Mark 30 nur 1 Mark 20 Pfg. Die billige Fahrt hatte für Hoffmann eine Anklage wegen Betrugs zur Folge, da er als Nichtmitglied des Mili⸗ tärvereins auch nicht den Anſpruch auf Fahrpreisermäßigung beſeſſen hatte. Das Schöffengericht Sinsbeim Torach—- Wirkungen doch frei, da es annahm, der Glauben, daß die Veteranen ein Recht auf die Fahrpreis⸗ ermäßigung hätten, gehandelt. Die Berufung der Staats⸗ anwaltſchaft gegen dieſes Erkenntniß wurde heute zurückge⸗ wieſen und die Koſten des Rechtszugs einſchließlich jener der Vertheidigung der Großh. Stagtskaſſe auferlegt. Vertheidiger: Rechtsanwalt Helm. 2) Der Arzt des Naturheilvereins Heidelberg, der 48 Jahre alte Dr. med. Volkmar Helmrich von Kirchberg, war vom Schöffengericht wegen Uebertretung des§ 147 Ziff. 3 Gew.⸗Ordn. zu 20 M. Geldſtrafe event. 4 Tagen Haft ver⸗ urtheilt worden und hat dagegen Berufung eingelegt. Durch die Fuhrung des Titels Dr. med., den er übrigens an der Univerſitäet Baſel erworben, ſollte er in weitem Kreiſe die Täuſchung erweckt haben, er ſei eine geprüfte Medizinalperſon, obwohl er nicht approbirt iſt. Wegen Führung des Doktortitels in Verbindung mit der Ausübung der Heilkunde war Volkmar ſchon zwei Mal mit den Verwaltungsbehörden in Conflikt gerathen, aber beide Male von den Schöffengerichten in Jena und Weimar, frei⸗ geſprochen worden. Heute erkannte die Strafkammer, unter Aufhebung des erſtinſtanzlichen Urtheils, ebenfalls auf Frei⸗ ſprechung des Angeklagten, indem es zu deſſen Gunſten annahm, daß er nicht das Bewußtſein gehabt habe, zu täuſchen. Der Vorſitzende nahm jedoch Anlaß, dem Ange⸗ klagten nahezulegen, in Zukunft den Titel Dr. med. nicht mehr zu führen, da er ſonſt doch verurtheilt würde, indem der Mangel des ſtrafbaren Bewußtſeins ihm dann nicht mehr zu Gute kommen könne. Vertheidiger Rechtsanwalt Helm. 3) Die Cigarrenmacher Conrad Steuerwald und Heinrich Stahl von Kirchheim waren vom Schöffengericht wegen Körperverletzung zu Gefängnißſtrafen von 1 bezw. 3 Wochen verurtheilt worden. Sie hatten am 18. November v. Is. den Schmied Peter Treiber überfallen und mißhandelt. Die Berufung der Beiden wurde heute verworfen. Verthei⸗ diger Rechtsanwalt Dörzbacher. —— Geſchüftliches. Zur Erwärmung in kalter Winterszeit, beſonders nach längerem Aufenthalt im Freien, dienen der Menſchheit verſchiedene Getränke. Je nach der Individualität werden Spirituoſen oder nervenauregende Flüſſigkeiten gewählt. Vor alkoholhaltigen Stimulantien warnt ſchon ſeit Menſchenge⸗ denken die Wiſſenſchaft eindringlich. Sie erhitzen wohl momen⸗ tan das Blut, aber der Rückſchlag folgt nur zu bald. Harm⸗ loſer ſind Cafe und Thee. Die empfehlenswertheſte Labung aber iſt unzweifelhaft ein Täßchen Bouillon, wie man ſie aus kochendem Waſſer, Liebig's Fleiſchextract und Salz in allbe⸗ kannter Weiſe raſch herzuſtellen vermag. Hier wird Erwärmung und Stärkung in wohlthuendſter Weiſe beſchafft, ohne daß die Nerven affieirt werden, und deshalb ſeien hierauf be⸗ ſonders Alle aufmerkſam gemacht, die anſtrengender Geiſtes⸗ arbeit obliegen und denen ſtarker Caffee oder Thee nicht dienlich iſt.* — Tlieater, Kunſt nnnd Wiſſeuſchaft. Spielplan des Großth. Hoftheaters Karlsruhe für die Zeit vom 25. Februar bis mit 1. März. a) Im Hoft⸗ heatker Karlsruhe: Dienſtag, 25.: Zum erſtenmale: „Judith“. Donnerſtag, 27.:„Der Schlagbaum“. Fkeitag, 28.: „Der Evangelimann!. Samſtag, 29.:„Tell“. Sonntag, 1. März:„Der Verſchwender“.— b. Im Theater in Baden: Mittwoch, 26.:„Der Verſchwender“. Spielplan der vereinigten Stadttheater zu Frank⸗ furt a. M. Opernhaus. Vienſtag, 25. Febr.:„Figaro's Hochzeit“. Mittwoch, 26.:„Die Werber“ von Lanner,„Im Ruheſtande“. Sceniſcher Prolog von Gmil Claar.„Die ſchöne Galathe“,„An der ſchönen blauen Donau“ von Strauß,„Ein Winternachtstraum“ von R. Presber. Moderns Oper von A. Stoltze, Muſikbearbeitung von H. v. Rößler. Donnerſtag, 27.: „Geigenmacher vrn Cremona“,„Bajazzo“. Samſtag, 29.: „Die verkaufte Braut“. Sonntag, 1. März: Nachm.:„Schöne Helena“. Abends:„Alda“. Dienſtag,.:„Lohengrin“. Schauſpielhaus. Dienſtag, 25. Febrüar:„Fauſt“. Donnerſtag, 27.:„Herrgottſchnitzer“. Freitag, 28.: Shake⸗ ſpeare⸗Cyelus 3. Abend:„Maebeth“. Samſtag, 29.:„Liebelei“, „Verſucherin“. Sonntag, 1. März: Nachm.:„Charley's Tante“. Abends:„Herrgottſchnitzer“. Montag,.:„Hütten⸗ beſitzer“. 8 Die preuſtiſche Akademie der Wiſſenſchaften zählt nach dem im neuen Jahre aufgeſtellten Verzeichniß 51 ordent⸗ liche Mitglieder, davon gehören 25 der phyſikaliſch⸗mathe⸗ matiſchen, 26 der philoſophiſch⸗hiſtoriſchen Klaſſe an. Die älteſten Mitglieder ſind in der erſten Klaſſe Geheimrath du Bois⸗Reymond, welcher der Akademie ſeit 1851 angehört, in der letzteren Profeſſor Kiepert, ebenfalls ſeit 1851 Mitglied der Akademie. Die jüngſten Akademiker ſind die Profeſſoren Warburg und v. Treitſchke. An korreſpondirenden Mitgliedern zählt die phyſikaliſch⸗nathematiſche Klaſſe 66 Gelehrte, die philoſophiſch⸗hiſtoriſche 60. Auswärtige Mitglieder beſitzt die Akademie 6, als älteſtes den berühmten Chemiker Robert Wilhelm Bunſen in Heidelberg, als jüngſtes den Philoſophen Eduard Zeller, jetzt in Stuttgart. Außerdem beſitzt die Aka⸗ demie noch drei CEhrenmitglieder. Lucie Freiſinger iſt am Mittwoch Nachmittag in New⸗ York einem Herzſchlag erlegen. Noch nicht 28 Jahre alt, iſt die bildſchöne Künſtlerin, fern von der Wiener Heimath, kurz vor einer Vorſtellung geſtorben. Sie war eine Schülerin Baumeiſters und gelangte nach wenigen Jahren abſolvirter Provinz ans Deutſche Volkstheater in Wien, das ſie vor zwei Jahreu verließ, um über's große Waſſer zu gehen. Im Fache jugendlicher Salondamen leiſtete ſie Hervorragendes. Kleine Chronik. Engelbert Humper dinck wird, einer Einladung der General⸗Intendantur des Berliner Hof⸗ theaters Folge leſſtend, aus Frankfurt a. M. Sonntag in Berlin eintreffen, um Montag, den 24., im kgl. Opernhauſe die hundertſte Aufführung ſeiner Oper„Hänſel und Gretel“ zu dirigiren. Die Vorſtellung findet auf Befehl des Kaiſers als 1. Geſellſchaftsabend ſtatt.— Zwei neue Komödien Wildenbruch's aus der Zeit Friedrichs 1I. wurden am 22. Febr. in Berlin im Leſſingtheater aufgeführt: das ſehr patriotiſche Volksſtück„Der Junge von Hennersdorf“ mit ſtark beſtrittenem Beifall, das rührſam zopfige Idyll„Fräu⸗ lei ün“ mit cklich Er f Ho · jälfte de s März als„Leonore(„Fidelio“)„Iſolde(a eriſan und Iſolde“) und Brünnhilde“(„Götterdämmerung“) hier auftreten.— Hofſchauſpieler Ferdinand Bonn in Wien hat dem dortigen„Raimund⸗Theater“ ein vieraktiges Luſtſpiel, „Familienbande“ betitelt, zur Auftührung überreicht.— In Petersburg ſtarb am 6. Febr. der bekannte Schriftſteller u. Journaliſt Rafailowitſch Sotow. Er war 1831 geboren.— Der Autor des Schauſpiels„Die allgemeine Achtung“, das von Regiekollegium des 9 imund⸗Theaters in Wien zur Aufführung angenommen„ ede, iſt der Wiener Schriftſteller Joſef Melbourn. Der Verfaſſer hat das Stück anonym überreicht, findet es aber zur Beſeitigung bereits hervor⸗ gerufener Mißverſtändniſſe für opportun, ſeinen Namen zu — Angeklagte habe im guten reell und gediegen, empflehlt beſtändig großes Lager in den neueſten Formen u. Qpalitäten -Joppen -Havelok -Stoffe —————— r Sümmtl. Neuheiten in Cheviot, Kammgarn, Bukskin ete, meter- weise billigst, compl. Kleidung für Jagd, Sport ü. Haus, fertig und nach Maas in tadelloser Arbeit. Dünischée Lederkleider, Gamaschen, Hüte, Mützen, Rucksäcke, englische Jagdschuhe und Strümpte und sämmtl. Jagdartikel in grösster Auswahl. 1897 Karl Pfund, fannbein, O 3, 4. Conſtrmanden⸗Wäſche Conſtrmanden⸗Taſchentücher Conſtrmanden⸗Corſetten 2157 Friedrich Bühler, D 2, 10, Cheakerſtraßſe., —— Trauer-Hüte N Babette Maier, hie Conchrteih! 8 Die Fabrik feinſter Parfumerien 02,22 Ad. Arras 55, 22 529 empfiehlt Ia. Rivièra⸗ Heilchen⸗Parfum. 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Js. 98 1874 aus der Stadt Maunheim, deren die N igen des Jabrgand 1874 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben P bis mit 2 anfängt. Am Dienftag, den 10. März d. Is. ie tigen des Jal 38 1875 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den ſtaben A bis mit K anfängt. 5. Am Mittwoch, den II. März d. Is. die Pflichtigen des gangs 1875 aus der Stadt Mannhelm, deren Familie it den Buchſtaben G bis mit L anfängt. 6, Am Donnerſtag, den 12. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs is75 aus der Stadt Mannheim, deren Jamilten mit den Bu ben M bis mit R anfängt, ſowie die Iflichtigen änge 1874, 1875 u1. 1876 der Gemeinden Sand⸗ ofen und hof. J1. Am Freitag, den 13. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben 8 bis mit 7 anfängt. 8 Am Samſtag, den 14. März d. Js. die Pflichtigen der Jahrgänge 1874, 1875 u. 1876 aus der Gemeinde Neckarau. 9. Am Montag, den 16. März d. JIs. die Pflichtigen der Jahrgänge 1874, 1875 u. 1876 aus den Gemeinden Käferthal und Wallſtadt. 10. Am Dienſtag, den 17. März d. Is. die Pflichtigen der Jahrgänge 1874, 1875, 1876 aus den Gemeinden Ladenburg, Neckarhauſen n. Schrieshelm. 11. Am Mittwoch, den 18. März d. Is. die Pflichtigen der Jahrg änge 1874, 1875 u. 1876 aus der Gemeinde Ilvesheinn, ſowie die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben K bis mit anfängt. 12. Am Freitag, den 20. März d. Is. die Pflichtigen der Fabrgäute 1874, 1875 u. 1876 aus der Gemeinde Feudenheim, ſowie die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt e deren Familienname mit den Buchſtaben B bis mit G anfüngt. 13. Am Samſtag, den 21. 7 d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt kannhelm, deren Familienname mit den Buchſtaben I bis mif K anfängt. 14. Am Montag, den 23. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt Mannheim, deren Faniilienname mit den Buchſtaben L. bis mit R anfängt. 15. Am Dienſtag, den 24. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt Mannheim, deren Famllienname mit den Buchſtaben 8 bis mit Yaufängt. 16 Am Donnerſtag, den 26. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben wW bis mſt 2 anfängt. Am Freitag, den 27. März d. Js,, Vorm. 8 Uhr lindet die Verbeſcheidung der recht ettig eingekommenen Rekla⸗ mationsgefuche ſtatt und haben die Betheilſgten an dieſem Tage Viederholt zu erſcheinen. Am Samſtag, den 28. März d. Is., Vorm. 8 Uhr egtunt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1876, ſowie der 90 Jahrgänge, ſowelt ſolche e ſhr Verſchulden noch Micht gelost haben. Jaedem Milltärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſtüngstermin überlaſſen. Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied der Erſaßkommiſſion gelooſt werden, „eder Militärpflichtige, gleichviel oy er ſich im 1 2. oder g. Militärpflichtſahre beſindet, darf ſich im Muſterungstermine frei⸗ Wwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Rechk auf die Auswahl der oder des Truppen⸗(Marine⸗ theils erwächſt. Durch dle freiwillige Meldung verzichten die Milttär⸗ ichtigen auf die Vortheile der Looſung und gelangen in erſter inie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zur Muſtevung in reinlichem und nüchternen Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch K rankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine ver⸗ 8 iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Daſſelbe iſt, wenn ie Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſteramtlich zu be⸗ aubigen. Mltrpfichn e, welche in den Terminen vor den Erſatzbehörden nicht pünktlich erf einen können ſoſern ſie nicht dadurch deßeich eine ärtere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 M. oder Haft bis u Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen von den Er⸗ atzbehörden die Vortheile der Looſung entzogen werden.(§ 267 M.)) Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort zum Dienſt 5 werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1875 und 1874 ſowie früherer Jahrgänge haben ihre dwalt gene mitzubringen. Die enſeene werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden ortsüblich wiederholt bekannt zu machen. Die Herren Bürgermelſter ſelbſt haben mit dem Pflichtigen ihres Nets im Muſterungstermine zu erſcheinen. 3387 Mannheim, den 20. Februar 1896. Gr. Bezirksamt. v. Grimm. Bekanntmachung. Maul⸗ und Klauenſeuche beir. No 77991. I. Wir bringen zur allgemeinen Kenntniß, daß mit Erlaß Großh. Miniſteriums des Innern vom 18. d. Mts., No. 3757, Lachdem die Maul⸗ und Klauenfeuche in füngſter Zeit wiederholt burch den Verkehr mit Handelsvieh aus den ſtärk vekſeuchten Nach⸗ barländern in das Großherzogthum eingeſchleppt worden dſt, zur Ab⸗ wehr der Seuchengefahr und zur Berhükung einer weiteren Ausbreit⸗ ung der im Lände die Beſtimmung des§ 33 der Verordnung Groößh. Miniſt des Innern vom 19. Dezeinber 9. Is. bis auf Weiteres in Kraft geſetzt worden iſt. Dern zufolge ſind die von Händlern zum Zwecke des Verkaufs aufgeſtellten Rindviehſtücke und Schweine einer verſchärften veterinär⸗ olzeülichen Aufſicht in der Weiſe unterſtellt, daß die Händler und in eren Vertretung die Beſitzer von Gaſt⸗ oder Privatſtällen die Ver⸗ Pflichtung haben, von der Einſtellung von Thieren der bezeichneten Art er Ortspolizeibehörde ſpäteſtens im Verlaufe von 12 Stunden von der Einſtellung an Anzeige zu erſtatten. 5 Die Ortspolizeibehörde hat hierüber eine Beſcheinigung auszn⸗ 1 1 55 und dem Bezirksthierarzt von dem Tag der Einſtellung der Thiere unter Angabe der Zahl, des Alters, der Farbe, des Geſchlechts ſhriftlich Mittheilung zu machen. Ant 5. Tage nach erfolgter Einſtellung nimmt der Bezirksthier⸗ arzt die Unterſüchung der Thiere por. Che dieſe ſtattgefünden hat lund die Thiere für ſeuchenfret erklärt worden ſind, dürſen dieſelben nur zum Zwecke ſofortiger, am Auſſtellungsorte zu bewirkender Schlachtung aus dem Stalle entfernt werden. Sind mährend der Dauer der Beobachtung weitere der Beobachtung funkerliegende Thiere in den Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen auch die früher eingeſtellten, abgeſehen von dem Falle des vorhergehenden Satzes, aus dem Stalle nicht entfernt werden, bevor nicht die Be⸗ obachtungsfriſt der ſpäter eingeſtellten umlaufen iſt. Nach Umlauf der ßtägigen Friſt iſt eine ne Reinigung Der pon den zuſammengebrachten Thieren jeweils benützten Stallungen, Buchten ꝛe. vorzunehmen. Die Reinigung iſt nach Angabe des Bezirksthierarztes und unter d Ueberwachung zu bewirken. Die Bürgermeiſterämter werden angewieſen, obige Anordnung uUnverzüglich in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen und den anſäſſtgen Viehhändlern, ſowie den betheiligten Beſitzern von Gaſt⸗ und Privatſtällen dieſelbe beſonders z köffnei deren unter⸗ criftliche Beſcheinigung hierüber vorz f die ſtrengſte r ung der fraglichen 9 9 lichthaf orge zu tragen. unhelm, den 20. Fe Gro 9 05 Steiner. 3531 Von heute an befindet ſich mein Gureau F 7 No. 26b, neben dem Diakonissenhaus. 3444 Amks- und Kreis⸗Verkünd e, 855 Fabrik E. Moser& Cie. u. Wilh. Roth Ir., Stuttgart —, Durch Certificate erster Chemiker und berühmter Aerzte ist Nährsubstauzen, leichte Verdaulichkeit, delicaten Geschmack. als andere Fabrikate— ½ Ko. ist ausreichend für 100 T igungsblatt. lestgestellt, dass dieses billige feinstes Aroma, Schnelligkeit der Zubereitun assen und kostet dasselbe in bester M..40. SSObuue Heſggeif, e Nahrun 5 und gesund gsmittel sich auszeie itung und grosse Ergiebigkeit, 0 Qualität Nr. 1 in Dose M..80, in Carton II..70. Nr. 2 in Dose M..50, in Carton Nr. 3a in Carton M..— Verkaufsstellen durch Plakate ersichtlich. S 8 2 hnet durch pvollkommene Reinheit, Reichthum an Wwodurch Cacno Moser-Roth sich billiger stellt 74129 2 Bekanntmachung. Nach§ 8 der ſtatutariſchen Beſtimmungen für das Ge⸗ werbegericht Mannheim läuft die Zjahrige Amtsdauer der der⸗ zeitigen Gewerbegerichts⸗Beiſitzer mit dem 17. April 1896 ab Es muß deßhalb zur Neuwahl und zwar zunächſt zur Auf⸗ ſtellung der Wählerliſten geſchritten werden. Wir bringen die hierauf bezüglichen Beſtimmungen des 9 Gewerbegerichts⸗Statuts nachſtehend zur öffentlichen Kenntniß. 1 Zur Theiluahme au den Wahlen ſind nur berechtigt: 8. ſolche Arbeiter, welche das 25. Lebensjahr volleudet und ſeit mindeſtens einem Jahre im Bezirke des Gewerbegerichtes Wohnung oder eine gewerbliche Niederlaſſung haben! b. ſolche Arbeiter, welche das 25. Lebensjahr vollendet und ſeit mindeſtens einem Jahre in dem Bezirke des Gewerbegerichtes Beſchäftigung haben, oder, falls ſie außerhalb dieſes Gerichtsbe⸗ zirkes in Arbeit ſtehen, wohnen. zicht wahlberechtigt ſind diejenigen Perſonen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig ſind.[Gerichtsverfaſſungsge⸗ ſetz 88 31 u. 32]. Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in Gemäßheit der 88 97a 1004 der Gewerbe⸗ ordnung errichtet iſt, und deren Arbeiter ſind weder mählbar noch wahlberechtigt. . Das Reich, der Staaf, die Gemeinden und ſonſtige öffentliche Verb inde, ſowie juriſtiſche Perſonen üben ihr Stimmrecht durch ihre geſetzlichen Vertreter aus. Den Arbeitgebern ſtehen im Sinne der ſtatutariſchen Beſtimm⸗ ungen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebes oder eines be⸗ ſtimmten Zweiges deſſelben betrauten Stellvertreter der ſelbſt⸗ ſtänbigen Gewerbeltetbenden gleich, ſofern ihr Jahres⸗Arbeits⸗ verdienſt an Lohn oder Gehalt M. 2900.— überſteigt. Die der Zuſtändigkeit des Gewerbegerichts unterſtellten Haus⸗ gewerbelreibenden ſind als 155 wahlberechtigt und wählbar. 1 II. Zum Zweck der Wahlen ſind für jeden Wahlbezirk Liſten anzulegen, in welche alle Wähler einzutragen ſind, deren Stimmberechtigung unter Beifügung der erſorderlichen Be⸗ ſcheinigungen mündlich oder ſchriftlich dahier angemeldet iſt. Bei unterlaſſener rechtzeitiger Anmeldung ruht das Stimmrecht. Als Beſcheinigungen genügen für die Arbeitgeber die nach § 14 der Gewerbeordnung erfolgte Anmeldung des Gewerbe⸗ betriebs, ſowie die letzte Quittung über Zahlung der Gewerbe⸗ 1 für die Arbeiter ein Zeugniß ihres Arbeitgebers oder er Polizeibehörde, durch welches beſtätigt wird, daß der Ar⸗ beiter ſeit mindeſteus einem Jahre innerhalb des Gewerbe⸗ erichtsbezirkes in Arbeit ſteht, oder, falls der Arbeiter außer⸗ fai des Gerichtsbezirkes beſchäftigt iſt, wohnt. Die Aner⸗ ennung anderer Legitimationen bleibt dem Ermeſſen des Wahlvorſtandes bei Eintrag in die Liſten der Wahlberechtigten überlaſſen. Anmeldungen der hiernch wahlberechtigten Arbeitgeber und Arbeiter zur Liſteneintragung werden vom Dieuſtag, den 28. Januar 1896, bis ſpäteſtens Samſtag, den 29. Februar d. Is. einſchließlich auf der Gerichtsſchreiberei des Gewerbegerichts dahier, Litera 1, 5, II. StockZimmer Nr. 1 täglich Vormittags von 8 bis 1 Uhr und Nach⸗ mittags von 2 bis ½8 Uhr, ſowie an den in obigen Zeitraum fallenden Sountagen von 10 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags entgegeugenommen. Perſonen, welche in die Wahlliſten nicht eingetragen ſind, werden f. Zt. von der Wahl zurückgewieſen 1610 Gewerbegericht Mannheim, Der Vorſitzende: Martin. Clichés HFaolzschnitte, — Zinkätzungen Zu Inssraten und Ilustrationen prompt und billig. EMmtWUrfe Sratis. — 80217 W Anerkannt hester Thürschliesser! „Der beſte und auf die Dauer billigſte Thür⸗ ſchließer iſt dernicht pnen matiſche Patent⸗Thür⸗ Fließer 1584 „Lephir“ hydrauliſches Zyſtem. 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