un ene(Badiſche Bolkszeitung.) der Stadt 1 und(Mannßeimer Voltsblatt.) den 5458 du ber Boſfie unter Chef⸗Kedakteur Dr. H. Lagler 77 54 für den lokalen und prov. Theil 170 5 Aennene Ernſt Mülker, 91755 60 Bfg. monatlich, für 5 Fe Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, ageneg n uuh Pede der 37 79 durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗* H. Haas'ſchen Buch⸗ 21047 ſchlag M..30 pro Quartal.(erſte M 1 6 Inſerate: rſte Mannheimer Typograp 56.55 Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. i(Das Mapaheler Journal“, .32 5 e 55 Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. iſt Eigenthum des kafholiſchen Ainaer E 6, 2 Geltſenſtt und verbreitetſte Jeitung in Maunheim und Amgegend. E 6, 2 famentfſch ui Mane Nr. 94. Sonntag, 5. April 1896.(Gelephou⸗Ar. 218.) 5 ie nächſte werden, woduſch nur Meßbehagen in den breiten, politiſch] Süden iſt jetzt abgeſchnitten. Hilfe von Mafeking im ſüdlichen ‚ e e erſcheint die 050 denkreifen Volksſchichten hervorgerufen werden muß. WennBetſchuanaland kann erſt in einigen Wochen eintreffen, denn 9. ſich auch der Friede des Volkes nicht im Handumdrehen ſchaffendie Wege ſind ſchlecht und die Entfernung beträgt etwa 77 läßt, ſo kann er doch allmählig durch Weisheit in der Geſetz⸗] Kilometer. Sir H. Robinſon hat indeſſen dort die Aushebung Zum Oſterfeſte. gebung und Verwaltung herbeigeführt werden. Wenn es ſich] von 500 Mann angeordnet, da kein der bedrohten Hauptſtadt „ ſtern iſt wieder da! Mitten hinein in das ſturmvolle um die Größe und Machlſtellung des deutſchen Reiches, um Rhodeſias näher gelegener, für ſolchen Zweck tauglicher Ort 5 10 ü das gegenwärlige und zukünftige Wohl der deulchen Nation vorhanden iſt. Inzwiſchen iſt C. Rhodes, laut Meldung der Leben der Gegenwart dringen dieſe Worte wie ein heiliger, verſöhnender Zauber. Der Kampf der Parteien ruht; der laute Lärm des Tages wird ſtiller und ſtiller; die wilden Leidenſchaften in den Herzen der Menſchen ſcheinen zu ſchlafen und ſelbſt dort, wo Elend und Verzweiflung wohnen, flammt ein Strahl neuer Hoffnung auf. Nun erklingen wieder die 0 98 Oſterglocken und mit mild verſöhnenden Akkorden löſen ſie für 955 kurze Zeit die grellen Diſſonanzen des Lebens und auf den brauſenden Orgelklängen ſchwingen ſich die Worte des Dankes, des Lobes, der Anbetung empor. 2 Das Oſterfeſt predigt uns die Selbſtloſigkeit, die all 3044 gemeine Menſchenliebe in ihrer erhabenſten Form und den Frieden. Daher iſt es nicht genug, daß wir die politiſchen Kämpfe des Tages in kurzer Feſtzeit ruhen laſſen und unſere 270 Herzen erheben, um uns innere Kraft zu ſammeln, es iſt nicht 7 5 nug, daß Oſtern als ein Freudenfeſt gilt, das mit dem letzten ertag vorüber iſt, wie ein freudiger Rauſch. Es muß in 1 eer Herzen ein Funke zurückbleiben, der emporlodern mag zur 2 1 2nen Flamme der Nächſtenliebe, die uns der ſterbende Erlöſer uum Kreuze herab gepredigt hat und die wir im ganzen Leben bfhätigen ſollen. Was für die Familie möglich iſt in Opfern und Liebesgaben, das muß auch für das Geſellſchaftsleben, für 15 unſer ganzes Volksthum möglich werden. Dann wird auch der ſoziale Friede und damit Deutſchlands Friede im Innern Ct. einkehren, das höchſte erreichbare Ziel aller Vaterlandsfreunde. em Bleiben wir im Innern einig, ſo werden wir auch ſtark ſein— er. das iſt deutſcher Glaube und Troſt. Das deutſche Volk hat ſich aus ſeiner Ohnmacht auf⸗ ‚ gerafft und iſt im geeinten Reiche zu einer Weltmacht geworden, mit der im Rathe der Völker gerechnet werden muß; allein den Frieden, den es bisher nach außen zu erhalten wußte, hat es im Innern noch immer nicht gefunden. Engherzige Partei⸗ 370 ſucht und Kämpfe um Einzelintereſſen haben nicht nachgelaſſen, die mächtigen Kräfte, die an allen Grundlagen unſerer ſtaat⸗ lichen und geſellſchaftlichen Ordnung rütteln, ſetzen ihre unheil⸗ volle, verhetzende Thätigkeit ungeſchwächt fort, und die gewal⸗ tigen Maſſen von haß⸗ und neiderfüllten Menſchen, die ſich von hohlen Schlagwörtern und verderblichen Verführungskünſten bethören laſſen, ſind wohl alles Andere eher als Apoſtel der Liebe und des Friedens unter dem Volke. Daß die deutſchen Volksſtämme noch immer gehindert wer⸗ den, an den gemeinſamen Aufgaben der Kultur und an dem inneren Ausbau des Reiches mit einander friedfertig zu arbei⸗ ten, hat wohl zumeiſt ſeine Urſache in den oft weit auseinan⸗ dergehenden politiſchen Einzelintereſſen, die dem einen großen nationalen Intereſſe der Stärkung der Reichseinheit durch fried⸗ liche Zuſammenarbeit untergeordnet werden ſollten. Dann iſt es auch die gewaltige Umwälzung, die in den letzten Jahrzehnten auf wirthſchaftlichem und ſozialem Gebiete ſich vollzogen hat, wodurch ſich Gegenſätze zwiſchen den einzelnen Volksklaſſen herausbildeten, die auf künſtliche Weiſe noch beſtändig verſchärft werden. Es geht daher ein Klageruf von einem Ende zum andern. Unzufriedenheit mit den gegebenen Verhältniſſen heriſcht fäſt in allen Volksklaſſen und der Peſſimismus unſerer Zeit ſagt eine ſorgenſchwere Zukunft voraus. Es läßt ſich nicht in Abrede ſtellen, daß unſere wirthſchaftlichen Verhältniſſe Manches zu wünſchen übrig laſſen, zumal der Konkurrenzkampf von vielen Seiten in rückſichtsloſer Weiſe geführt wird. Doch wäre es gefehlt, darob kleinmüthig werden zu wollen. Nicht allein wir hatten und haben noch ſchwere Tage durchzumachen, auch Zaältere Geſchlechter wußten davon zu erzählen, wie ſie ebenſo⸗ wenig zukünftigen Geſchlechtern erſpart bleiben werden. Wie eine Reihe von Urſachen von Zeit zu Zeit gewaltige Natur⸗ ereigniſſe herbeiführt, die den Eldball ſchier aus ſeinen Fugen zu heben ſcheinen, ſo iſt es auch mit ſchweren wirthſchaftlichen und politiſchen Kriſen, die periodenweiſe die Völker heim⸗ ſuchen. Auch unſre gegenwärtigen wirthſ chaftlichen und politiſchen Kriſen ſollen uns nicht bange machen. Die im politiſchen Leben 3 der Gegenwart in die Erſcheinung tretenden Beſtrebungen laſſen allerdings keinen Zweifel darüber aufkommen, daß unſer inneres Staatsleben in ſeinen freiheitlichen Organiſationen bedroht wird. Beſonders auf geſetzgeberiſchem Wege werden Experimente ver⸗ ſucht, die wahrlich nicht geeignet ſind, den Frieden im Innern bdes Reiches zu ſtärken. Indem man es verſucht, die Unzufrie⸗ denheit im Volke durch Mittel zu beſeitigen, die von der Mehrheit desſelben als untaugliche bezeichnet werden, läßt ſich doch nicht die Zufriedenheit herſtellen. Das zeutſche Volk bedarf nichts ſo nothwendig, als des inneren Friedens, ohne den es ſittlich und wirthſchaftlich nicht gedeihen kann. Seine hohe Kulturentwicklung, mit der das deutſche Bolk allen andern Völkern voranleuchtet, darf durch Ein⸗ zriffe in die freie geiſtige und wirthſchaftliche Be⸗ Ang n beeinträchtiat oder gar gehemmt ee 5„„ handelt, dürfen nicht Sonderintereſſen maßgebend ſein, ſondern es muß der Blick unverwandt auf das gemeinſame große Ganze gerichtet ſein. Das Oſterfeſt mit ſeiner frohen Botſchaft der Erlöſung ſoll uns nicht nur im alltäglichen Leben mit ſeinen Muͤhen und Sorgen Troſt bieten und unſre Hoffnungen beleben, es ſoll auch in unſer politiſches Leben jenen hellen Licht⸗ ſtrahl werfen, der uns die Wege zeigt, auf denen wir wandeln müſſen, wenn wir den heißerſehnten inneren Frieden unſrer großen Volksfamilie er⸗ reichen wollen. Der gute Kern, der im deutſchen Volks⸗ thum ruht, bietet uns eine ſichere Bürgſchaft dafür, daß das deuiſche Reich allen Wechſelfällen und den Verſuchen, ſein Fundament zu untergraben, mit eiſerner Kraft Widerſtand leiſten und, wenn auch erſt nach ſchweren Kämpfen, auch den inneren Frieden finden wird; er bietet uns eine ſichere Gewähr dafür, daß alle Angriffe auf die Freiheit der geiſtigen und wirthſchaftlichen Entwiͤckelung des deutſchen Volkes, mögen ſie von welcher Seite immer kommen, mit Muth und Kraft zu⸗ rückgeſchlagen werden. Politiſche Ueberſicht. * Mannheim, 5. April. Die Mittheilungen, welche die neueſte Nummer des amt⸗ lichen Kolonialblattes über die Erfolge machte, die mit der Heranziehung der Eingeborenen in den Kolonien zu regelmäßigem Militärdienſt erzielt worden ſind, berechtigen zu der Erwartung, daß auf dieſem Gebiete in ab⸗ ſehbarer Zeit ſehr gute Reſultate werden erreicht werden. Es iſt allerdings zu berückſichtigen, daß die Verſuche zunächſt auf die ſuͤdweſtafrikaniſche Kolonie beſchränkt ſind, und daß das dort zur Verfügung ſtehende Menſchenmaterial auf einer ver⸗ hältnißmäßig höheren Stufe ſteht, wie die eingevorene Bevölker⸗ ung in unſeren übrigen afrikaniſchen Beſitzungen. Indeſſen werden die Erfahrungen, welche in Südweſtafrike gemacht wer⸗ den, zweifellos dazu beitragen, anderweitige Verſuche zu erleich⸗ tern, zumal die beiden Hauptſchwierigkeiten, die Abneigung der Eingeborenen gegen einen geordneten Militärdienſt und die mangelnde Sprachkenntniß in Südweſtafrika, ebenſo gut vor⸗ handen ſind, wie in anderen Kolonien. Was die Vortheile der Heranziehung der Eingeborenen zum Militärdienſt ſpeziell für Südweſtafrika anlangt, ſo liegen dieſelben auf der Hand. So wohl der ſtellvertretende Truppenkommandeur wie der Landes⸗ hauptmann vertreten die Anſicht, daß die militäriſch ausge⸗ bildeten Eingeborenen eine vorzügliche Hilfstruppe für den Fall eines Krieges in dem Schutzgebiet abgeben werden. Damit er⸗ öffnet ſich die Ausſicht, daß mit der Zeit die Schutztruppe durch Eingeborene erſetzt werden kann, was in mancher Beziehung im Vortheil ſein wird, und geeignet iſt, uns unſere ſüdweſtafri⸗ kaniſche Kolonie noch werthvoller zu machen. Unleugbar wirkt in dem vorliegenden Falle der„Militarismus“ als Kultur⸗ element in Südweſtafrika. Der Bericht des ſtellvertretenden Truppenkommandeurs über die bisher erzielten Erfolge ſtellt das außer Frage, ſo daß man auch unter dieſem Geſichtspunkt das Vorgehen der dortigen Verwaltung nur freudig begrüßen kann. * Ueber den Schluß der Laden⸗Geſchäfte äußern ſich nun auch die„Hamburger Nachrichten“. Das Blatt meint, die Reichskommiſſion für Statiſtik habe ſich mit der Zeit aus⸗ gebildet zu einem Organ für Erſinnung von ſozialpolitiſchen Geſetzesprojekten.„Man ſchaudert vor dem Gedanken an die Polizeiwirthſchaft, zu welcher wir unter der Auleitung der Kom⸗ miſſion nothwendig gelangen würden.“ Die Frage des Laden⸗ ſchluſſes läßt ſich nur individugliſirend löſen, nicht gleichmäßig für größere Gebiete und ſelbſt für dieſelbe Stadt nur unter Jndividualiſirung der einzelnen Branchen. In einer Groß⸗ ſtadt die Bevölkerung außer Stand ſetzen wollen, nach 8 Uhr Abends ſich mit den unentbehrlichen Lebensmitteln zu verſehen, das ſei einfach Unſinn. Es grenze„gradezu an e wahnſinn, alle Verhältniſſe auf ſolche Weiſe in eine Geſetz's⸗ ſchablone einzwängen zu wollen. Man verſuche nur einmal die Durchführung einer ſolchen Geſetzgebung! Sie würde gar bald vor dem allgemeinen Unwillen hinweggefegt ſein, und die Sonn⸗ tagsruhe vielleicht noch obendrein.“ *Die aufſtändiſ chen Matabeles ſtehen mit ihrer Hauptmacht in den Matoppo⸗ Bergen, welche ſich ſüdlich und öſtlich von Buluwajo und Gwelo in nordsſtlicher Richtung lang hinziehen und im Allgemeinen die Waſſerſcheide zwiſchen den in den Guay oder Tabaks⸗Fluß, einem Nebenfluß des Zambeſi, mündenden, und den ſüdlich dem Limpopo, ſüdöſtlich dem Sabi zuſtrömenden Gewäſſern bildet. Die Verbindung Bulumgias, auch die telegraphiſche, über dieſe Berge mit dem „Times“ aus Kapſtadt im Maſchonaland, im Fort Salisbury angelangt und hat dort einen Aufruf zur Bildung eines Frei⸗ willigenkorps erlaſſen. Seinen ferneren Bewegungen, nament lich wenn der Aufſtand einmal niedergeworfen iſt, wird man ſehr aufmerkſe am folgen müſſen, denn mehr wie hetzt die ſuüͤd⸗ afrikaniſche Jingo⸗ und Gründerpreſſe gegen die Boeren. Die „Cape Times“ z. B. ſchreibt, wenn Krüger ſich weigern ſollte, nach London zu kommen, ſo gebe es, wenn England ſeine Pläne nicht auf die lange Bank ſchieben wolle, nur ein Mittel: Sendung von 30,000 Mann und Eroberung der Süͤdafrikani⸗ ſchen Republik. Nun iſt das natürlich leichter geſagt als ge⸗ than; es könnte ja ſchon kaum mit rechten Dingen zugehen, wenn England auch nur die genannte Streitmacht für Süd⸗ afrika zu erübrigen im Stande ſein ſollte. Aber wie dem auch ſei, dieſe Hetzereien könnten in kein grelleres Licht geſetzt wer⸗ den, als durch das Bekanntwerden der Thatſache, daß die in Süb⸗ ⸗Rhodeſia bedrängten Engländer ſich um Hilfe an die Süd⸗ afrikaniſche Republik gewandt haben, und daß dieſe, wie ſchon in Kürze mitgetheilt, bereit iſt, jenen, wenn es die en?“ Regierung wünſchen ſollte, beizuſtehen. Eine Reute? De⸗ peſche aus der Capſtadt meldet, daß Präſident Kl ger den britiſchen Agenten in Pretoria erklärte, er werde Burghern, welche Kriegsdienſte in Rhodeſia thun wollten, keinerlei Hin⸗ derniſſe in den Weg legen. Es iſt gewiß von Seiten der Boeren eine richtige Politik, ſich die Engländer in kritiſcher Stunde zu Dank zu verpflichten. Parlamentariſches. »Abg. v. Levetzow, der frühere Reichstagspräſident, ſoll nach der„Magd. Ztg.“ die Abſicht aben, in nächſter 551 ſein Manda für den Wahlkreis Küſtrin⸗Königsberg niederzulegen. Bekannt lich ſcheidet Herr v. Levetzow auch als Landesdirektor aus und ha dabei die Abſicht ausgeſprochen, ſich auf ſein Gut bei Königsber N. M. zurückzuziehen. Deutſches Reich. 2 * Frankfurt a.., 3. April. In Grazer ariſtokratiſchen Kreiſen verlautet, daß ſich die Gräfin Hartenau, Wittwe des Fürſten Alekander von Battenberg, demnächſt mit einem höherer* Offizier verloben ſoll. Die Gräfin, welche jetzt hier wohnt, kehr Ende Mai nach Graz zurück. 5 München, 3. April. Dem in Luſſin⸗Piceolo verſtorbenen Reichstagsabgeordneten und Magiſtratsrath in München, Heren Adolf Kroeber, widmen die„M. N..“ einen warmen Nachruf, dem wir Folgendes entnehmen:„Mit Herrn Kroeber ſcheidet eine markante Perſönlichkeit aus dem politiſchen Leben. Er war ein über⸗ zeugungstreuer und äußerſt thätiger Anhänger der Volkspartei, in deren Dienſte er ſeine reichen Kenntniſſe und ſeine vielen praktiſchen Erfahrungen auf wirthſchaftlichem Gebiete ſtellte. So ſehr auch der Verſtorbene ſeine politiſchen und religiöſen Anſchauungen ohne ück⸗ halt in der Oeffentlichkeit zur Geltung zu bringen ſuchte, ſo liebe würdig und konziliant war er im perſönlichen Verkehr. Kroeber w ein biederer Pfälzer, raſtlos thätig ſowohl in ſeinem eigenen blüher den Geſchäfte, als auch im Dienſte des allgemeinen Wohles. Es ſcheidet mit ihm ein hochgeachteter Mitbürger und ein Ehrenmann im beſten Sinne des Wortes aus unſerer Mitte. Im Jahre 1890 berief ihn das Vertrauen ſeiner Mitbürger in das Magiſtrats legium, wo er eines der 34 100 und fleißigſten Mitglieder wur nachdem er ſchon ſeit 1884 im Köoͤllegium der Gemeindebevollmäch⸗ tigten ſaß. Kroeber gründete 1871 einen großen Holzhandel und Sägerei in München, ein Geſchäft, das unter ſeiner Leitung einen großartigen Aufſchwung nahm. Kroeber war ein self madle man und hat ſich nur durch eigene Thatkraft empor gearbeitet. Noch im vorigen Jahre nahm Kroeber im Reichstage lebhaften Antheil an den Verhandlungen und er hoffte, auch der Generalverſammlung Volkspartei im Spätherbſte anwohnen zu können. Zu dieſem Zw ſuchte er Erholung in Reichenhall. Leider verſchlimmerte ſich a ſein Befinden mehr und mehr, ſo daß er während des Winters Süden Aufenthalt nehmen mußte. Nach anfänglicher Beſſerung ver ſchlimmerte ſich das Leiden aber wieder. Gerade in der letzten Zeit ſchien wieder eine Beſſerung eingetreten zu ſein, ſo daß die ſchlimmen Nachrichten und die Trauerkunde ſelbſt ſehr überraſchend kamen, 5955 Verſtorbenen betrauern ſeine Wittwe, mehrere Söhne und einz Tochter. *München, 3. April. Die„M. N..“ ſchreiben:„Da abgeſehen von der Ausführbarkeit des Bismarck⸗ de um die verfügbar⸗ Summe von 150,000., insbeſondere des als Ritterburg gedach Entwurfes, ſämmtliche bei der Konkurrenz eingelaufenen Entwürfe als gleich werthvolle künſtleriſche Leiſtungen erwieſen haben und Pre nicht ausgeſetzt waren, hat der Bismarck⸗Verein beſchloſſen, die( würfe der Herren Bauamtmann Gräſſel, Profeſſor Hildebra Bauamtmann Hocheder, Bildhauer Obriſt, Privatdozent Pfan Regierungsbaumeiſter Rauſchenberg und Architekt Schmitz, um Summe von je 500 M. anzukaufen und die genannten Künſtl ſowie den Verfaſſer des durch Mehrheitsbeſchluß zur Ausführn gewählten Entwurfes, Architekt Fiſcher, zu Ehrenmitgliedern Bismarckvereins zu ernennen. Erlangen, 2. April. Eine Erlanger Geſellſchaft, W nächſter Zeit über bedeutende Geldmittel verfügen kann, fe 4 ſchloſſen ſein, die Hälfte davon dem Grafen Zeppelin eN Zum 70. Geburtstage des ſtellung eines lenkbaren Luftſchiffes abzutreten. »Meiningen, 2. April. ogge Georg hat der Landtag 50,000 Mark für 4 An⸗ ſtall Auch alle größeren haben Wohlthät des Landtages an den en 6 keitsſtiftungen gemacht, Die 2. Seite. Geueral⸗Anzeiger. Mannbeim, 5. April. kühmt deſſen gerechtes und unparteiiſches Regiment, die milde andhabung der Geſetze, die wahrhaft fürſtliche und dabei anſpruchs⸗ oſe Geſinnung des Herzogs und wünſcht Georg dem Gerechten einen langen glücklichen Lebensabend. * Berlin, 3. April. Kaiſer Wilhelm überſandte dem Botſchafter in Petersburg, Fürſten Ra dolin, zu deſſen Geburts⸗ tage am 1. April einen kunſtvoll gearbeiteten ſilbernen Zigarretten⸗ kaſten mit dem auf dem Deckel eingravirten kaiſerlichen Namenszug. Zahlreiche Glückwünſche aus der Petersburger Geſellſchaft und der Seutſchen Kolonie zeugen, ſchreibt man der„K..“, für die große Beliebtheit, deren ſich der Botſchafter erfreut.— Es ſteht nunmehr feſt, daß das ruſſiſche Kaiſerpaar ſich im Laufe des Auguſt nach Darmſtadt begeben werde. In Petersburger Hofkreiſen wird angenommen, daß ſich dieſer Reiſe Beſuche bei anderen mittel⸗ Kuropäiſchen Höfen anſchließen werden. Die endgültigen Entſchlüſſe im dieſer Beziehung ſollen indeſſen erſt nach den Krönungsfeierlich⸗ keiten gefaßt werden.— Der Geh. Regierungsrath Pro⸗ (keſſor Heinrich von Treitſchke iſt ſeit Wochen an einem Nierenleiden ernſtlich erkrankt. Der Gelehrte hatte ſchon 14 Tage bpor Schluß des Winterhalbjahres ſeine Vorleſungen einſtellen müſſen, und inzwiſchen iſt, wie wir erfahren, leider eine Veſchlimmerung Lingetreten. Der berühmte Geſchichtsſchreiber ſteht jetzt im 62. Lebens⸗ jahre. Aus Stadt und Tand. Mauuheim, 5. April 1896. Einzug der Truppen in Mannheim ain Jahre 1871. Ein denkwürdiger Tag für die Stadt Mannheim und namentlich für ſeine Garniſon, iſt der kommende Montag, 6. April. Iſt doch bieſer Tag der 25ſte Jahrestag des feſtlichen Einzuges des aus dem Felde heimkehrenden ſieggekrönten 2. Bad. Gren.⸗Regt. Kaiſer Wil⸗ Helm 1 No. 110, nachdem dasſelbe am 22. Juli 1870 von hier aus⸗ fiel m demnach 8 Monate von hier abweſend war. Der 6. April ſtel im Jahre 1871 auf den Gründonnerſtag. Schon in aller Frühe waren alle Hände beſchäftigt, um die Ausſchmückung der Straßen und zu Ende zu führen. Alles was Zeit hatte, voran die liebe Jugend, ging indeſſen unſern Kriegern, welche von Karlsruhe über Schwetzingen kamen, bis an die Relaishäuſer entgegen. wgar gegen 11 Uhr Morgens, als das Regiment in der Heidelbergerſtraße anlangte, an deſſen Eingang zwiſchen dem Marum ſchen und dem Traumann'ſchen Hauſe ein mächtiger zſtöckiger Triumphbogen errichtet war, von deffen dritter Gallerie weiß ge⸗ kleidete Mädchen unſere Krieger mit einem wahren Blumenregen Überſchütteten. Hier wurde das Regiment von den Spitzen unſerer (Stgats⸗ und ſtädtiſchen Behörden empfangen und dem Kommandeur beſſelben, Herrn Oberſtlieutenant v. Stölzel, dem an Stelle des gefallenen Oberſten v. Renz die Führung des Regiments enden worden war, der Willkommentrünk kredenzt. Unter an⸗ altenden brauſenden Hurrahrufen, Blumen⸗ und Kränzewerfen, ſo Daß beinahe jeder Soldat einem wandernden Blumenſtrauße glich, ing es weiter bis an den Strohmarkt, wo an dem Platze auf dem tzi die Uhr ſteht, ein Pideſtal exrichtet war, von dem aus Fräulein Bu ß, jetzige verwittwete Frau Schmitz, als Germania die Krieger willkommen hieß und dem Stabe des Regiments den Siegeslorbeer überreichte. Unter endloſem Jubel ging es die Planken entlang bis 15 Zeughausplatz. Hier nahmen die Mannſchaften ihre Quartier⸗ Hillette für eine 10tägige Einquartirung bei den hieſigen Einwohnern in Empfang. An dem damaligen Gründonnerſtag herrſchte ein warmes ſonniges Wetter. Von den Offtzieren, welche an dem impoſanten Einzug theil⸗ tzrahmen, befindet ſich jetzt nur noch Herr Major v. Langsdorffl. win Regiment. . Ueber den Einzug entnehmen wir dem damals erſcheinenden 55 annheimer Verkündiger“ noch folgende intereſſante Details: „Schon am frühen Morgen waren zahlreiche Feſtgäſte von Nah kund Ferne eingetroffen, die trotz der Ungunſt der itterung ſich von tunde zu Stunde mehrten und die feſtlich mit Emblemen, Blumen, ee und Fahnen reich geſchmückten Straßen auf⸗ und ab⸗ wogten. Am Triumphbogen hatten ſich die Behörden, das Feſtcomite, ſowie die Feſtjungfrauen aufgeſtellt, auf dem Balkon deſſelben befand ſich eine Schgaar weiß gekleideter Mädchen, ungeduldig des ugenblicks harrend, um einen Blumenregen auf die heimkehrenden gleger beginnen zu laſſen. Vom Triumphbogen bis zum Stroh⸗ arkt, wo ſich das von Jungfrauen, Invaliden und Veteranen ingebene Standbild der Germania befand, bildeten das Sanitäts⸗ ps, die Mitglieder ſämmtlicher Vereine mit ihren Fahnen, ſowie ie Detachements beider hieſiger Truppenkörper Spalier. Gegen Uhr verkündeten Böllerſalven die Ankunft der Tapferen; an der Ipitze derſelben marſchirte die Feuerwehr mit ihrer Muſik; am blumphbogen begrüßte Herr Oberbürgermeiſter Moll die Kom⸗ landanten in einer paſſenden Anſprache und reichte denſelben den hrentrunk. Herr Oberſtlieutenant Stölzel dankte in herzlichen orten und brachte der Stadt Mannheim ein Hoch aus. Unter zudloſen Hurrahs und Hochs und dem Geläute aller Glocken erfolgte un der Einzug oder richtiger geſagt, der Triumphzug der ſelden, die für die Unabhängigkeit und Ginheit des Vaterlandes ſo acker gekämpft. Mit Lorbeerſchmuck und Kränzen bedeckt, von AMelen Seiten mit herzlichem Händedruck, Umarmungen und feurigen füſſen empfangen, zogen die Krieger vorüber, deren geſundes Aus⸗ behen allgemein Bewunderung hervorrief. Bei der„Germania“ an⸗ jekommen, wurde von den dort befindlichen Jungfrauen den ommandanten Lorbeerkränze überreicht und von Fräulein Buß iine poetiſche Anſprache an dieſelben gehalten, welche dankend er⸗ bidert wurde; der Eindruck, den hier die dichtgedrängte Menge mpfing, war ein großartiger und manchem Auge entquoll eine Mräne der Rührung. An die Lezten der einziehenden Krieger reihte ſch der feſtzug, an welchem ſich alle vorerwähnte Feſttheilnehmer DTheilnehmerinnen anſchloſſen und der die Truppen bis zum zZeughausplatze begleitet, von dort an der Spitze des Dragoner⸗ ——————— ̃ñ̃———.— Buuntes Feuilleton. — Oberſt und Lieutenant. Das Schuldenmachen der Offtziere ſrd in der öſterreichiſchen Armee ſehr ſtreng geahndet und mancher er Herren muß oft lange unfreiwillig das Zimmer hüten, weil der zus jeſtrenge Herr Oberſt von irgend einem Manichäer eine Klage er⸗ Ei ſalten hat. Ein Agramer Blatt erzählt nun folgende ergötzliche Heſchichte: In einem Regimente— das jedoch nicht in Agram gar⸗ fſonirt— diente ein junger luſtiger, immer zu Streichen aufgelegter ſeutenant, der von einem Geldgeber, dem er 100 Gulden ſchuldete, eerklagt worden war. Der Oberſt des Regiments war in Bezug auf 9 Schaälden äußerſt ſtreng, und dem Lieutenant, der für 11 Uhr zum fegimentsrapport beſtimmt worden war, blühten ſichere 30 Tage Aimmerarreſt, wenn er bis dahin die Sache nicht ordnete. Nach aſe zu ſchreiben war ſchon zu ſpät, im Ort war kein Geld aufzu⸗ eiben, was thun?— Um halb 11 Uhr klopft es an der Kanzlei Sberſten. Auf ſein„Herein!“ tritt der Lieutenant ein.„Herr ſt, ich bitte gehorſamfk, darf ich mit dem Herrn Oberſten einige dte privat ſprechen?“—„Bitte,“ entgegnete der Geſtrenge.— Ich bin von meinem Geldgeber geklagt worden und bin um 11 Uhr um Regimentsrapport beſtimmt. Wenn ich bis dahin die Sache nicht dne, dann ſperrt mich der Herr Regimentskommandant in einer lben Stunde ſicher ein. Ich bitte daher den Herrn Oberſten, mir Gulden zu leihen.“ Ganz perplex ſah der Oberſt den Lieutenant In, der mit dem unſchuldigſten Geſichte von der Welt vor ihm ſtand. Adlich griff der Geſtrenge in die Geldtaſche und gab dem Lieute⸗ aut die gewünſchte Summe. Nach einer halben Stunde ſtand der eutenant mit der Ouittung vor dem Regimentskommandeur, der ſoge Mühe hatte, während des Rapports ernſt zu bleiben. •dDer Erzengel Gabriel. Aus Paris meldet man; In der diie du Paradis 40 befindet ſich jetzt eine„Hellſeherin“, die ganz Rris in Aufregung verſetzt. Sie behauptet, daß der„Erzengel briel“ zu ihr niedergeſtiegen ſei und aus ihr ſpräche. Ihr Name Henriekte Cousdon; Tochter eines kleinbürgerlichen Ehepaares, on ſeinen Renten lebt; die Familie ſtammt aus der Bretagne. ermaßen micgg dies zur Erklärung dienen, denn die Bretogen n zun mnßiſchen Schwärmerei Das angebliche Wundermädchen Forſt und Ruppertsberg verſteigern. Näheres ſiehe Annonce. Regiments ſich nach dem Schloßplatze bewegte und von da zurück nach der Germanig, wo er ſich auflöſte. Die Infanteriſten bezogen als Feſtgäſte Wohnung bei den Einwohnern, während die Capallerie von Seiten der Stadt in ihrer Kaſerne feſtlich bewirthet wurde. Am Abend fand eine große Illumination ſtatt, welche den feſtlichen Tag würdig beſchloß, der unvergeßlich bleiben wird in der Geſchichte unſerer Vaterſtadt.“ *Verſetzung. Güterexpeditor Friedrich Bollerer in Mann⸗ heim wurde ünter Ernennung zum Skationsverwalter nach Wimpfen verſetzt. * Die Kochſchule für Frauen und Mädchen, welche Anfang v. J. auf Anregung Ihrer Kgl. Hoheit der Frau Großherzogin vom hieſigen Stadtrath errichtet wurde, hat nunmehr ihren erſten Jahres⸗ bericht herausgegeben. Aus demſelben iſt zu erſehen, daß die neue Errichtung ſich ſehr gut bewährt hat und ſegensreiche Folgen ver⸗ ſpricht. Im Ganzen fanden im verfloſſenen Jahre 4 Kurſe ſtatt, von denen jeder 10 Wochen in Anſpruch nahm. Am 25. November begann der 5. Kurs, deſſen Zeitdauer ſich zur Hälfte in das Jahr 1896 erſtreckte und der deßhalb erſt im nächſten Rechenſchaftsbericht Berückſichtigung findet. Nach dem Bericht kann von den 4 ſämmt⸗ lichen Unterrichtskurſen geſagt werden, daß die Schülerinnen im All⸗ gemeinen ſowohl durch regen Beſuch des Unterrichts wie durch Eifer und Betragen die gehegten Erwartungen erfüllten und daß nament⸗ lich auch die Lehrerfolge durchweg zufriedenſtellende geweſen ſind. Beſonders lobend verdient Nee zu werden, daß die Theil⸗ nehmerinnen der Kochkurſe nicht etwa nur dem Kochen ſelbſt, ſondern auch den anderen mit der Küche zuſammenhängenden Arbeiten ihre Aufmerkſamkeit ſchenkten, und den ganzen Verlauf eines Unterrichts⸗ tages in allen ſeinen Theilen mik lebhaftem Intereſſe verfolgten. Bezüglich der Frage, Einführung eines Fortbildungskurſes mit er⸗ weitertem Lehrplane(für beſſere Küche), wurde beſchloſſen, zur Ver⸗ wirklichung dieſes Planes vor allem ein größeres Maß von Erfah⸗ rungen abzuwarten. Die 4 Kurſe wurden von 417 Schülerinnen beſucht. Davon betheiligten ſich an einem Kurſe 322, an zwei Kur⸗ ſen 34, an drei Kurſen 7 und an 4 Kurſen 2 Schülerinnen. Nach der Berufsart eingetheilt, beſuchten die Kochſchule insgeſammt 112 Fabrikarbeiterinnen, 67 Kleidermacherinnen und Näherinnen, 37 An⸗ gehörige ſonſtiger Berufsarten(Büglerinnen, Putzmacherinnen, Ladnerinnen, Comptoiriſtinnen ꝛc.), und 201 ohne Beruf. Die ſämmtlichen Vormittagskurſe waren faſt ausſchließlich von ſolchen jungen Mädchen beſucht, die ohne berufliche Beſchäftigung tagsüber im Elternhauſe weilten, während Arbeiterinnen— gleich⸗ viel welcher Art— nur äußerſt ſelten in Vormittagskurſe eintraten. Obwohl man bei Gründung der Anſtalt auch auf eine namhafte Theilnahme aus den Reihen der ſchon verheiratheten weiblichen Bevölkerung rechnete, hat von dieſer Seite nur in ganz vereinzelten Fällen ein Beſuch der Kochſchule ſtattgefunden. Was die ſinanzielle Seite des Unternehmens anbelangt, ſo betrugen die Geſammtausgaben M. 2826.74. Demgegenüber ſtehen an Ein⸗ nahmen aus den Beiträgen der Schülerinnen, 2 Mark pro Kopf und Kurſus, M. 711.60. Der Kreis Mannheim leiſtete einen Zuſchuß von M. 200, die Großh. Regierung gab einen ſolchen von M. 750, Es blieben an Ausgaben in Folge deſſen noch M. 1165.14 übrig, welche von der Stadtkaſſe gedeckt wurden. Auf eine Schülerin entk⸗ fällt pro Kochtag eine Ausgabe von 33,9 Pfennig, während ſie bekannllich nur 10 Pfennig zu entrichten hat. Nach den Aufzeich⸗ nungen der Lehrerinnen haben die höchſten Auslagen für das Eſſen an einem Herde(mit 4 Schülerinnen) 80 Pfg. pro Kopf, alſo 20 Pfg., die niedrigſten Auslagen für einen Herd 46 Pfg., pro Kopf alſo 11,5 Pig, betragen, ſo daß ſich der mittlere Preis auf 15,75 Pfg. pro Kopf belaufen würde. In Sachen der Volksbibliothek geht uns eine längere Ent⸗ gegnung auf die vor einigen Tagen in unſerem Blatte zum Abdruck gebrachte ſachliche und ruhige Erklärung des Herrn Dr. Alt zu. Wir verzichten im Intereſſe der Volksbibliothek auf die Veröffent⸗ lichung dieſes neuen polemiſchen Artikels, da dem Inſtitut nach unſerer Anſicht eine ſolche Fehde in der Zeitung nicht zum Vortheil gereichen kann, denn viele eifrige Freunde und Gönner des gemein⸗ nützigen Unternehmens wird dieſer Streit unangenehm berühren. Auch erſcheint uns die Faſſung des Artikels nicht recht geeignet, der Werbetrommel für die Volksbibliothek einen günſtigen Boden zu be⸗ reiten. Eine Probenummer des„Frauenbundes“, Organs für die Frauenwelt von Mannheim und Umgebung, das im Verlage der Dr. H. Haas'ſchen Buchdruckerei erſcheint, liegt der heu⸗ tigen Nummer des„Generalanzeigers“ bei. Silberne Hochzeit. Herr Karl Wellenreuther und deſſen Gattin Eliſe geb. Müller feiern am morgigen Tage das Feſt der ſilbernen Hochzeit. »Der evangeliſche Kirchenchor der Friedeuskirche wird am Oſterſonntag zum Hauptgottesdienſt 2 Chöre zum Vortrag bringen und zwar: 1)„Wir wollen alle fröhlich ſein“ von Mich. Prätorius, 2)„Triumphlied“ von Joh. Seb. Bach. *Freireligiöbſe Gemeinde. Man ſchreibt uns: Bei der am morgigen Oſterſonntage im Caſinoſaale ſtattfindenden Feier der Jugendweihe wird der Geſammtchor des Arbeiterſängerbundes mitwirken, wie auch das Gemeindequartett, welch' letzteres das be⸗ kannte„Seelig ſind ꝛc.“ aus dem„Evangelimann“, von Herrn Hof⸗ müißfüs Wernicke als Motette bearbeitet, zum Vortrage bringen wird. Verſteigerung von Flaſchenweinen. Montag, 20. April 1896, Vormittags 11½ Uhr läßt Herr Fritz Gckel, Weingutsbeſitzer in Deidesheim, 80,010 Flaſchen der Jahrgänge 1886, 1887, 1889, 1890 und 1892 aus den beſſeren und beſten Lagen von Deidesheim, Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Conſervatorinm für Mufik. Die öffentlichen Prüfungen finden von Dienſtag den 7. bis Samſtag den 11. April jeweils Vormittags von halb 10 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr im Caſinoſaagle ſtatt. Die Prüfungen erſtrecken ſich auf ſämmtliche Lehrgegenſtände und umfaſſen ſämmtliche Stadien der Unterweiſung und Ausbildung. Das Programm hierfür lautet folgendermaßen: Dienſtag, 7. April, Vormittags halb ielpunkt einer fortwährenden Prozeſſion, die ſich bis zum vierten tock auf der Treppe feſtkeilt und vor dem Hauſe ſtaut, deſſen Be⸗ wohner, der Störung überdrüſſig, kündigten, da Couedon nicht nach⸗ gibt. Er glaubt, ſeine Tochter habe eine„heilige Sendung“ zu er⸗ füllen. Der Mae geneen klagt auf Schadenerſatz. In der an⸗ drängenden Menge überwiegen die Frauen weitaus; außerdem ſieht man namentlich trotz des ſtrengen Verbotes des Erzbiſchofs viele Geiſtliche, welche Henrietten den Teufel austreiben oder ſich Raths erholen wollen. Zahlreiche Aerzte ſtellen ſich zur Unterſuchung des „Phänomens“ ein und werden wohl nächſtens einiges Licht in die 1 5 Geſchichte der„Hellſeherin“ bringen.(Die Dummen ſterben nicht aus.) — Das Nad der Zeit. Aus Siebenbürgen kommt dem Wiener „Fremdenblatt“ von zarter Damenhand ein gereimter Stoßſeufzer zu. Des Mädchens Klage lautet: Ach, das edle Weib von heute, Das bekanntlich Roſen flicht, Spricht vom Zweirgd und vom Dreirad; Doch vom Spinnrad ſpricht es nicht. Und der Junggeſell von heute Sagen Coueédon bildel täglich ſeit den frühen Morgenſtunden den Folgt erröthend ihrer Spur, 1 natürliche Fortentwickelung, nicht ein Ueberſpringen aller Tradition. Die letzten Arbeiten eines Hermann Baiſch r und die neueſten Schöpf⸗ Spricht vom Zweirad und vom Dreirad, Doch von Heirath?— ſchweigt er nur! Mannheimer Runſtverein. oe. Zwei Werke moderner Landſchaftsmalerei ſind gegenwärtig im Saale des hieſigen Kunſtvereins ausgeſtellt, die das eingehendſte Intereſſe des Publikums verdienen. Die beiden Bilder geben gleich⸗ ſam eine wahrhaft überzeugende Antwort auf die Frage: Was will die moderne Landſchaftsmalerei? Es iſt unſchwer, hier die Ziele dieſer Letzteren klar zu erkennen und zu verſtehen. Die moderne Landſchaftsmalerei will nichts anderes, als uns die reiche Farben⸗ welt der Natur zum Bewußtſein bringen. All' die wunderbaren Farben und tiefen Stimmungen, die das Auge des Künſtlers nigch langem Beohachten und aler e Studium in der Natur entdeckt, theilt der Künſtler im Bilde Allen 10—12 Uhr: Die Vorſchule des Clavier⸗ und Violinſpiels. Nach⸗* mittags—6 Uhr: Die Mittelclaſſen des Clavierſpiels, En⸗ ſembleſpiel.— Mittwoch, 8. April, Vormittags halb 10 bis 12 Uhr: Die Vorſchule des Clavier⸗ und Violinſpiels; Nach⸗ mittags—6 Uhr: Die Mittelclaſſen des Clavier⸗ und Violin⸗ ſpiels, die Geſangselaſſen, Enſembleſpiel.— Donnerſtag, 9. April, Vormittags halb 10—12 Uhr: Die Mittel⸗ und Oberclaſſen des Clavier⸗ und Violinſpiels. Die I. Theorieclaſſe der Schüler⸗ und Schülerinnen, Geſangelaſſen. Nachmittags—6 Uhr: Die Mittel⸗ und Oberelaſſen des Clavier⸗ und Violinſpiels, Violoncellſpiel, Enſembleſpiel, Italieniſche Sprache.— Freitag, 10. April, Vormittags halb 10—12 Uhr: Die Mittel⸗ und Oberelaſſen des Clavier⸗ und Violinſpiels, Violaſpiel, Geſang⸗ elaſſen, die II. Theorieclaſſe der Schüler und Schülerinnen, Euſemble⸗ ſpiel. Nachmittags—6 Uhr: Die Oberelaſſen des Clavier⸗ und Violinſpiels, Enſemblegeſang, Enſembleſpiel, Vom Blattſpiel, Orgelſpiel.— Samſtag, 11. April, Vormittags halb 10 bis 12 Uhr: Quartettſpiel, Geſangsclaſſen, Opernſchule, Decla⸗ mation, Orcheſterelaſſe, Chorgeſangelaſſe. Nachmittags, 3 Uhr: Schluß der Prüfungen. Prüfungs⸗Concert.— Dem für die Beſtrebungen und Ziele eines planvoll geordneten Muſikunterrichts empfänglichen Publikum iſt durch dieſe Veranſtal⸗ tungen Gelegenheit geboten, ſich auf das eingehendſte und ausführ⸗ lichſte zu überzeugen von den Unterrichtsprinzipien der Anſtalt und 4 von den Reſultaten derſelben. Daß dieſe Gelegenheit möglichſt aus⸗ giebig benützt werden möge, das liegt im Intereſſe aller Derjenigen, die ſich um den Stand der muſikaliſchen Bildung und um die Ein⸗ wirkung derſelben auf den allgemeinen Geſchmack und auf die öffent⸗ liche und private Kunſtpflege bekümmern. Wer ſich ein in jedem Punkt zutreffendes Bild verſchaffen will von dem, was das Conſer⸗ vatorium erſtrebt und erreicht, der ſollte das mit den Prüfungen gebotene Mittel zur Orientirung nicht unbeachtet vorübergehen lafßen. Aeueſte Nacrichten und Felegrauue. Rom, 3. April. Der König empfiig heuke Nachmittag den deutſchen Botſchafter v. Bülow in Audienz. Darauf ſtatteten Prinz und Prinzeſſin Heinrich von Preußen den beiden Majeſtäten einen faſt einſtündigen Beſuch ab. Palermo, 2. April. Des Gottesdienſtes wegen blieben der deutſche Kaiſer und die deutſche Kaiſerin heute an Bord der Hohenzollern; das Wetter iſt regneriſch. 5 (Privat⸗Telegramme des„Geueral Anzeigers“) Mäünchen, 4. April. Die Leiche des Reichstagsabgeordneten und Magiſtratsmitgliedes Kroeber iſt von Luſſin⸗Piecolo nach hier überführt worden. Die Beiſetzung findet am 7. ds. Mts, Nach⸗ mittags 4 Uhr auf dem hieſigen öſtlichen Friedhofe ſtatt. »Berlin, 4. April. Durch Kabinetsordres vom 31. März iſt Kontreadmiral Hohmann von ſeiner Stellung als Chef der Kreu⸗ zerdiviſion entbunden und Kontreadmiral Tiopitz zum Chef der Kreuzerdiviſion ernannt worden. Korvettenkapitän Fiſcher, Kom⸗ mandant der„Kaiſerin Auguſta“ und Korvettenkapitän Breuſing, e der„Sachſen“ ſind zu Kapitäns zur See befördert worden. Berlin, 4. April. Der neue Handels⸗ und Schifffahrtsvertrag zwiſchen Deutſchland und Japan nebſt einer Conſularkonvention ſind heute vom Staatsſekretär des Auswärtigen Amtes, Freiherrn, 135 Marſchall und dem japaniſchen Geſaudten unterzeichnet worden. Wien, 4. April. 200 ſtreikende Feuerwehrmänner erklärten heute Vormittag den Dienſt wieder aufnehmen zu wollen. 170 der⸗ wurden eingeſtellt. Der Streik iſt damit als beendet zu be⸗ trachten. *Paris, 4. April. Die Blätter konſtatiren einſtimmig, daß durch das Votum des Senates eine außerordentlich geſpannte Situation geſchaffen wäre. Die republikaniſchen und konſer⸗ vativen Blätter bemerken, der Senat, welcher ſich als revo⸗ lutionär und aufrühreriſch kennzeichne, könne nicht weiterhiu Bie wan unter den gegewärtigen äußeren Verhällniſſen vertreten. ie radikalen Blätter ſagen, dieſe überaus lächerliche Haltung des Senates mache eine Reviſion unvermeidlich; ſie ſind überzeugt, daß das Land einen Senat tadeln werde, der die Aufgabe des Kabinettes zu einer ſo ſchwierigen macht. *London, 4. Sept, Aus Buluwayo liegt eine amtliche Depeſche vor mit der Nachricht, daß die dortigen Truppen ſtark genug ſeien zur Offenſive, aber nicht ſtark genug zur Unterdrückung des Aufſtandes, welcher allgemein werden dürfte, wenn die Einge⸗ borenen erſt organiſirt ſind. *London, 4. April. Der Staatsſekretär für die Colonieen, Chamberlain, hat eine beruhigende Erklärung in Betreff des Matabele⸗ Aufſtandes veröffentlicht. Man nimmt an, daß die Streitkraft von 500 Mann, welche in Maſeking gebildet wird, die in Verbindung mit den Truppen in Matabeleland genügen wird, den Aufſtand zu unterdrücken. Indeſſen ſei der Gouverneur der Kapkolonie, Sir Hercules Robinſon ermächtigt ſei, im Nothfalle weitere Streitkräfte zu organiſiren. Nokohama, 4. April. Hier iſt die ſchwarze Peſt ausge⸗ brochen. Zwei Chineſen ſind daran erkrankt, einer iſt davon ge⸗ ſtorben. Mannheimer Getreide⸗Wochenbericht. In der abgelaufenen Woche ſtellte ſich wieder mehr Leben im Getreidegeſchäfte ein, her⸗ vorgerufen durch die kältere Witterung. Es fanden deshalb wieder größere Waizenabſchlüſſe ſtatt. Eine auffallende Beſcheitung bleibt es, daß Argentinien nur ſpärlich offerirt; es ſcheint ſomit, daß die argentiniſche Ernte dieſes Jahr klein iſt. Roggen verkehrte in un⸗ verändeter Haltung. Mais ruhig. In iſt etwas Geſchäft zu unveränderten Preiſen. Gerſte wenig Geſchäft. 7 3, 2.— Telephon 680. C. Th. Schlatter, Altrennomirte Bezugsquelle ſelbſtgezogener Weine in Flaſchen und Gebinden.— Frühſtücks⸗ Deſſert und Medieinalweine.— Spezialität in ächtem Cognac — Hochfeine Ligqueure.— Punſch⸗Eſſenze in Larſte — ͤ— —:: Qualitäten.— Schaumweine und Champagnuer(erſter arke) zu Fabrikpreiſen. 79289 Man verlange Preisliſten. denen mit, die auf flüchtigen Spaziergängen nicht die Zeit zu ſo eingehendem Naturerkennen erübrigen, und macht dieſem ſomit den Genuß an all der Schonheit von Farben und eent in müheloſeſter Weiſe theilhaftig. Früher war die Land⸗ chaft eine Phantaſie des Künſtlers über die Natur, heute in der 1 5 der Wiſſenſchaft iſt ſie der Ausdruck eines tiefen Verſtehens und rkennens der unmittelbaren Wirklichkeit. Was ſie uns bietet, ſoll Wahrheit ſein und uns in unſern Einfichten in die Natur bereichern, So, wie die Natur im freien Lichte erſcheint, will ſie der moderne Künſtler wiederſpiegeln und jede Atelierſchablone in der Darſtellung ver⸗ meiden. Das hat gar viele junge Kunſtbefliſſene verlockt, überhaupt ohne jede Schule an die Darſtellung der Natur heranzugehen und eine Ueber⸗ maſſe ſog. impreſſioniſtiſcher Kunſtproduete zu ſchaffen die der modernen Malerei nicht zur Ehre gereichten und nicht mit Unrecht dem Spotk des Publikums anheimfielen. Dieſe Leute verkannten, daß eine Kunſt nur dann eine Höhe erreicht haben kann, wenn ſte auch die eeee der vorausgegangenen Zeiten in ſich aufgenommen hat. Knall und Fall kann auf künſtleriſchem Gebiete nichts Bedeu⸗ tendes ins Leben treten. Und ſo ſieht man denn auch an der heu⸗ tigen Kunſtentwickelung, daß die moderne Malerei nur würdig von ſolchen Künſtlern vertreten wird, die die gediegenſte Grundlage und Schule haben. Fur dieſe war die moderne Freilichtmalerei eine ungen eines Guſtav Schönleber ſind Werke dieſer Richtung von bleibendem Werthe, Wilhelm Frey hat ſich dieſen Meiſtern ange⸗ ſchloſſen und von der gleichen Grundlage aus denſelben Weg wie dieſe eingeſchlagen. Seine beiden, eingangs erwähnten Bilder ſind in modernſter Weiſe gemalte Landſchaften aus der nächſten Umgebung unſerer Stadt und betiteln ſich:„Rhein bei niederem Waſſerſtand“ und„Rheinufer an einem Septemberabend“. Dieſe Gemälde werden durch den eigenartigen, genau der Natur abgelauſchten und virtuos zur Geltung gebrachten Reiz ihrer Farben nicht wenig überraſchen und Viele auf ſo manches, bisher noch nicht beachtete Schöne der Landſchaft aufmerkſam machen. Leider werden die beiden Bilder bereits in wenigen Tagen zur Ausſtellung nach Karlseuhe wandern und uns ſomit nur noch kurze Zeit erhalten bleiben 85 ind us⸗ en, in⸗ nt⸗ em er⸗ zen en. den inz ien der der 14 Mannheim, 5. April. General⸗Anzeiger. 8. Seite. Amks⸗ 2 Tagesordnung der am Donnerſtag, 9. April 1896, Vormittags 9 uhr kokrathsſitzung. 1. Geſuch des Max Stelzer in Neckarau um Erlaubniß zum Betriebe einer Schankwirthſchaft mit Branntweinſchank. 2. Gleiches Geſuch des Joſef uſe E 7, 5 hier. 3. Gleiches Geſuch S ian Klein in Käferthal(Wald⸗ of). Geſuch des Heinrich Bauſch ſen. um Erlaubniß zum Betriebe einer Gaſtwirthſchaft in Käfer⸗ thal(Waldhof). 5. Geſuch der Theodore Ehnle aubniß zum Kleinver⸗ kauf von Branntwein im Hauſe 6. Piſſoiranſchluß der Liegen⸗ 7. Antrag der Firma C. Weyl Cie in Mannheim(chemiſche Fabrik Lindenhof) auf Geuehmig⸗ ung einer Betriebsveränderung. 8. Ernennung von Schätzern ätzung der auf poli⸗ 9. Wahl eines Mitgliedes ge⸗ mäß 8 3 der landesherrlichen Verordnung vom 30. Juni 1892, die Lieferungsverbände für die Kriegsleiſtungen. Sämmtliche auf die Tages⸗ ordnung bezüglichen Acten liegen 3 Tage vor der Sitzung zur Einſicht der Betheiligten ſowie der Herren Bezirksräthe auf der diesſeitigen Kanzlei auf. unheim, 4. April 1896 ekanntmachung. Nr. 4960. Die Ehefrau des Schutzmanns Johann Kramlich, Anna geb. Ries in Mannheim wurde durch Urtheil der Civil⸗ kammer III des Großh. Land⸗ richts Mannheim vom 17. ärz 1896 für berechtigt erklärt, ermögen von dem ihres Ehemannes abzuſondern zur Kenntniß⸗ nahme der Gläubiger andurch Mannheim, 24. März 1896. Der Gerichtsſchreiber Großh. Waiſenhaus Jamilie Weſpin⸗Sliftung in Mannheim. n dem neu erbauten, geſund ſchön gelegenen, nach allen Anforderungen der Neuzeit ein⸗ Knabenwaiſenhaus er Familie Weſpin⸗Stiftung können mit Beginn des Schul⸗ jahres, d. i. von Mitte April an, wieder Knabeu chriſtlicher Kon⸗ im Alter von ahren, welche Waiſen oder albwaiſen ſind, e 41 nden. Der jährliche Verpflegungs⸗ beitrag wurde einſchließlich Bekleidung auaf 150 Mark er⸗ äßigt. Deegnaben genießen eine gute, erhälten ihren Unterki der erweiterten Volksſchule. Wegen Beſuches von Mittel⸗ ſchulen iſt beſondere Vereinbar⸗ kunſt ertheilt die Verwaltung, Seckenheimerſtraße No 39, woſelbſt auch die Sta⸗ tuten unentgeldlich abgegeben Mannheim, 3. März 1896. der Familie Weſpin⸗Stiftung: Brã Imwangsverſteigerung. Dienſtag, den 7. April, Nachm. 2 Uhr verſteigere ich im Pfandlokal 4, 5 hier öffentlich gegen Baarzahlung im Vollſtrecku 2 Vertikov, 1 Sopha, Schränke, 1 Kaſſenſchrank, 1 Kaffeebrenner, 2 Muſterkoſſer, 1 Tafelwaa 80 Ltr.), 1[ITiſ 75 Mannheim, 4. April 1896. gas, Gerichtsvollzieher, C 1, 15. Darlehen geſucht. Stellung, ſucht gute Zinſen zu leihen K. M. No. 6438 an d. Exped. Trühjahrs⸗Kontrol⸗Perſammlungen 1896 im Landwehr⸗Bezirk Mannheim, Bezirk des Hauptmeldeamts Mannheim. Dieſelben werden mit den in Kontrole obigen Kontrol⸗Bezirks ſtehenden, in der Stadt Mannheim und Gemeinde Neckaran wohnenden Dispoſitions Urlaubern, Re⸗ ſerviſten, Landwehrlenten I. Aufgebots, den zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Maun⸗ ſchaften und den Erſatz⸗Reſerviſten(geübten und nicht geeübten) wie folgt abgehalten: Konfrolplatz iſt der Zeughausſaal Mannßeim. 1. Provinzial⸗Jufanterie ausgenommen die Zahlmeiſtergspiranten, Lazarethgehülfen, Kran⸗ kenträger, Krankenwärter, Militärbäcker, Büchſenmachergehülfen, Oekonomie⸗Handwerker und Arbeits⸗Soldaten. Mittwoch,§. April 1896, Vormittags 8 Uhr die Jahresklaſſe 18838. 8. 11 1884. + 7 0 11 1 1 2 „M„/ 8 1885. Donnerſtag, 9.„„ Vormittags 8„„ 15 1886. 9.„ 11„„ 1 1887. 9.„„ Nachmittags 2„„ 7 1888. Freitag, 10.„„ Vormittags 8„„ 0 1889. 55 8 1 5 11 5 1890. 1„ Nachmittags 2„„ 5 1891. Samſtag, 11.„„ Vormittags 8„„ 5 1892. 1 0 + 7 11* 1893, 94 und 95. 2. Jäger, Kavallerie(ausgenommen diejenigen Ka⸗ valleriſten, welche zur Reſerve des Trains entlaſſen ſind) und die Eiſenbahn⸗ und Luftſchiffer⸗Truppen. Montag, den 18. April 1896. Vormittags 8 Uhr die Jahresklaſſen 1883 bis einſchl. 1888. Montag, den 13. April 1896, Vormittags 11 Uhr die Jahres⸗ klaſſen 1889 bis einſchl. 1894. 3. Feld⸗Artillerie. 5 Montag, den 13. April 1896, Nachmittags 2 Uhr die Jahresklaſſen 1888 bis einſchl. 1888. 5 Dienſtag, den 14. April 1896, Vormittags 8 Uhr die Jahresklaſſen 1889 bis einſchl. 1894. 4. Train(einſchließlich derjenigen Kavalleriſten, welche zur Reſerve des Trains eutlaſſen ſind, Krau⸗ kenträger und Militärbäcker) u. Veterinär⸗Perſonal. Dienſtag, den 14. April 1896, Vormittags 11 Uhr die Jahres⸗ klaſſen 1883 bis einſchl. 1888. 5 Dienſtag, den 14. April 1896, Nachmittags 2 Uhr die Jahresklaſſen 1889 bis einſchl. 1894. 5. Fuß⸗Artillerie und Sanitäts⸗Perſonal.(Lazareth⸗ eh., Krankenwärter ꝛe. ꝛc. Mittwoch, den 15. April 1896, Vormittags 8 Uhr ſämmtliche Jahresklaſſen(1883—1894). 6. Pioniere und Marine. Mittwoch, den 115. April 1896, Vormittags 11 Uhr ſämmtliche Jahresklaſſen(1883—1894). 7. Garde, Zahlmeiſteraspirauten, Oekonomiehand⸗ werker, Büchſenmachergehülfen, Arbeitsſoldaten und ſämmtliche zur Dispoſition der Erſatzbehörden ent⸗ laſſenen Maunſchaften. Mittwoch, den 15. April 1896, Nachmittags 2 Uhr ſämmtliche Jahresklaſſen(1883—1895). 8. Erſatz⸗Reſerviſten aller Waffen. Donnerſtag, den 16. April 1896, Vormittags 8 Uhr die Jahresklaſſen 1888, 84 U. 85.(1868, 64 u. 65 geborene),. Donnerſtag, den 16. April 1896, Vormittags 11 Uhr die Jahres⸗ klaſſe 1886(1866 geborene). Donnerſtag, den 16. April 1896, Nachmittags 2 Uhr die Jahres⸗ klaſſe 1887.(1867 geborene). Freitag, den 17. April 1896, Vormittags 8 Uhr die Jahresklaſſe 1888.(1868 geborene). Freitag, den 17. April 1896, Vormittags 11 Uhr die Jahresklaſſe 1889,(1869 geborene). Freitag, den 17. April 1896, Nachmittags 2 Uhr die Jahresklaſſe 1890.(1870 geborene). Samſtag, den 18. April 1896, Vormittags 8 Uhr die Jahresklaſſe 1891.(1871 geborene). Samſtag, den 18. April 1896, Vormittags 11 Uhr die Jahresklaſſe 1892.(1872 geborene), Samſtag, den 18. April 1896, Nachmittags 2 Uhr die Jahres⸗ klaſſen 1898, 94 u. 95.(1873, 74 U. 75 geborene). Die Manuſchaft hat ſich unter Mitbringung ihrer Militärpapiere pünktlich zu geſtellen. Verſäumniſſe und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Kontrol⸗ verſammlung haban die geſetzlichen Strafen zur Folge. Bezirks⸗Kon anando Mannheim. zur Mai Kenntniß. Mannheim, den 24. März 1896. Großh. Bezirksamt. v. Grimm. Mannheim. Sprechſtunden der Ablheilungs-Alerzte: Von—9 Uhr Vormittags: Herr Dr. Weiß, Profeſſor, „ 1 10—11 4 0 b „ 11—12 5 Hr. Dr. G. Heuck. 1. Ambulatorium für innerlich Kranke: Stadtärzte oder dem jeweiligen Aſſiſtenzarzt. a) an Werktagen: Nachmittags von—4 Uhr; b) an Sonn⸗ und Feiertagen: Vormittags von 11—412 Uhr von dem jeweiligen Aſſiſtenzarzt der chirurgiſchen Abtheilung. 3. c für electriſche Behandlung: Montag, Mittwoch und Freitag, Nachmittags von—6 Uhr. Herr Dr Hanſer. Elektrifirmaſchine beſucht werden. ſtimmt: DDie weltbekaunte Bettfedern-& kraße 46, verſendet gegen Nachnahme icht unter 10.) garant. u llende Bettfedern, das P Halbdaunen, das weiſte Halbdaunen,.ld..,5 Daunen, das Pfb. M. 2,85 tags Von dief. Daunen genügen Herr Dr. Neug zum größten Oberbett Berpadung wird nicht berechnet. 15 d. 55 Pf. Uld an 125 4. Ambulatorium für Hals⸗ Naſen⸗ u. Ohrenkrankheiten: andlung iſt hier jedoch bei nicht Stadtarmen ausgeſchloſſen. Dienſtag und Freitags Vormittags—9 Uhr Igaß desgleichen von—10 Uhr Herr Dr. Meſſer. Frankfurter pfordemarket-Loose Ziehung am 22. April, änd, ſoweit der Vorra usreicht, zu haben bei Nuedin, T 1, 2, Breiteſtr. Dr. Hags':ſche Buchdruckerei, ih noch M. Mannheim, den 26. März 1896. 5. Ambulatorium für Augenleiden: a) Montag und Donnerſtag Vormittag von—9 Uhr Herr Dr. Weiß, Profeſſor. p) Mittwoch und Samſtag Vormittag von—9 Uhr Herr Dr. Bahr. Vormittags von—9 Uhr Dienſtag und Freitag Vo N H. Loeb. Herr Dr. No. 3976. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit iß 5921 Algemeines Kranſtenhaus 8½9½„ 7 Hr. Dr. Lindmann, Med.⸗Nath, Hr. Dr. Stehberger, Med.⸗Rath, täglich Vormittags von 10—11 0 von einem der Herren iger 2. Ambulatorium für chirurgiſch und äußerlich Kranke: Dieſelbe kann außer von Staädtarmen auch von weniger Be⸗ mittelten, welche einer Krankenkaſſe zc. nicht angehören, gegen eine Vergütung von 50 Pfennig per Sitzung für Benützung der Ueber ambulatoriſche Behandlung im Allgemeinen Krankenhauſe iſt in den von der Armen⸗ und Kranken⸗Commiſſion erlaſſenen, vom Stadtrath genehmigten Anordnungen ferner bee Das Ambulatorium, in welchem ärztlicher Rath ertheilt wird und kleinere chirurgiſche Hülfeleiſtungen gewährt werden, kann fabrik von Stadtarmen beuütt werden. be Buſtav Luſtig, Berlin., Peinzen] f In dringenden Fällen bei Verletzungen und plö zlichen Er⸗ g, Berlin s, Reinzen,] kraukungen wird ſteis allen Hülfeſuchenden Rath un Beiſtand bangr werden; fortgeſetzte und regelmäßige ambulgtoriſche Be⸗ 0 6. Ambulatorium für Haut⸗ und Geſchlechtskrankheiten: und Kreis-Verkündigungsblatt. Bekanntmachung. Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗, Ge⸗ werb⸗ und Einkommenſteuer für das nächſtkünftige Steuer⸗ jahr 1897 wird vom 8. bis mit 30. April 1896, Vormittags von—11 Uhr und Nachmittags von—5 Uhr im Schatzungs rathszimmer— Kaufhaus— dahier vorgenommen werden. Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: I. In Bezug auf die Grund⸗ und Häuſerſteuer: Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zugeſchrieben haben will oder aus einer anderen Urſache die Be⸗ richtigung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder Häuſerſteuerkapitals verlangt, hat ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten zu erſchei⸗ nen, und ſofern es ſich um das Zuſchreiben an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Veränderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab⸗ und zugeſchrieben. II. In Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbeſteuer unterliegt das Betriebskapital der im Großherzogthum betriebenen geiberblichen Unternehmungen aus⸗ ſchließlich der Land⸗ und Forſtwirthſchaft, vorausgeſetzt, daß das ae Betriebskapital mindeſtens den Betrag von 700 Mark erreicht. Perſonen, männliche und weib⸗ liche, Inländer oder Ausländer, auch gewerbſteuerpflichtige Kor⸗ porationen, Vereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder münd⸗ liche Steuererklärungen abzugeben: a. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unterneh⸗ mung begonnen haben, aber noch nicht zur Gewerbſteuer angelegt ſind; p. wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maß⸗ gebenden Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den bereits beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. III In Bezug auf die Einkommenſtener: Der Einkommenſteüer unterliegt= vorbehaltlich der im Ge⸗ ſetze vorgeſehenen Ausnahmen und Beſchränkungen— das ge⸗ ſammte in Geld, Geldwerth oder in Selbſtbenützung beſtehende Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogthum ge⸗ legenen Grundſtücken und Gebäuden, aus auf ſolchen Liegen⸗ ſchaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im Großherzogthum betriebener Land⸗ und Forſtwirthſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder privatem Dienſtverhältniß, aus wiſſenſchaftlichem oder künſtleriſchem Beruf oder irgend anderer gewinnbringenden Beſchäftigung, ſowie aus Kapitalpermögen, Renten und anderen derartigen Bezügen, im Laufe eines Jahres zuftice und zwar ohne Rückſicht darauf, ob eß von andern Steuern bereits getroffen wird oder nicht. ſind: 1. Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, welche ihren Wohnſitz(Aufenthalt) im Großherzogthum haben; desgleichen Reichsgusländer, welche des Erwerbes wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit ihrem geſammten ſteuerbaren Einkommen. 2. Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum hahen: mit ihrem aus reichsinländiſchen Bezugsquellen fließenden ſteuerbaren Einkommen. 3. Perſonen, welche nicht im Großherzog hun wohnen: nur mit ihrem Einkommen aus im Großherzogthum gelegenem Grundbeſitz, einſchließlich von Gebäuden Und den daſelbſt betriebenen Gewerben ſowie mit ihren Gehalts⸗, Penſtons⸗ und Wartegeldbezügen aus einer badiſchen Staatskaſſe. 4. Aktiengeſellſchaften und Kommanditgeſellſchaften auf Aktien mit demjenigen Theil ihres ſteuerbaren Ein⸗ kommens, welcher dem Umfang ihres Geſchäftsbetriebs innerhalb des Großherzogthums entſpricht. Perſonen, deren Einkommen(nach Abzug der zum Erwerb und 15 Erhaltung enden zu beſtreitenden Auslagen, der auf dem Einkommen kruhenden Laſten und der von ihnen etwa zu entrichtenden ne n den Betrag von 500 Mark jährlich nicht erreicht, unterliegen der Einkommenſteuer nicht. Auch ſind Gehalte, Penſtonen und Wartegelder, welche aus einer nicht⸗ badiſchen Stgatskaſſe bezogen werden, ferner die Dienſtbezüge lein⸗ derMilitärpenſionen) der Militärperſonen aus der Klaſſe er Unterofftziere und Gemeinen, die Dienſtbezüge der aktiven Gendarmen vom Oberwachtmeiſter abwärts, ſowie alle Sterbe⸗ quartalbezüge ſteuerfrei. Eine Einkommenſteuererklärung haben, ſofern dies nicht ſchon ſeit 1. April l. J. geſchehen ſein ſollte, alle Perſonen einzureichen, welche am 1. April I. J. ſich im Beſitz eines ſteuerbaren Ein⸗ kommens befanden, für welches die Steuerpflicht in hieſiger Ge⸗ markung begründet war. Die Steuerpflicht iſt in derſenigen Gemarkung(Steuerdiſtrikt) begründet, in welcher der Pflichtige ſeine Hauptniederlaſſung hat oder, beim Mangel eines Wohnſitzes im Großherzogthum, den größten Theil ſeines ſteuerbaren Ein⸗ kommens bezieht. Jedoch ſind diejenigen Steuerpflichtigen von Abgabe einer Erklärung entbunden, welche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am 1. Aßril l. J. ihre Steuerpflicht war, bereits zur Einkommenſteuer veranlagt und nach dem Stande ihrer Einkommensverhältniſſe am genannten Tage mit keinem höhern Steueranſchlag als dem angeſetzten, zu beſteuern ſind. IV. Im Allgemeinen: Gewerb⸗ oder Eininmaute ec welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche abzugeben, wenn ſie eine Steuerminderung an⸗ ſprechen zu können glauben oder aus irgend einem beſonderen Grunde eine Berichtigung ihrer Steuerafilage bewirken wollen. Ebenſo ſind die Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Ka⸗ taſter, desgleichen um Berechnung von Steuerab ängen und Fee unter entſprechender Begründung vorzu⸗ ringen. rückformulare zu den Gewerb⸗ wie zu den Einkommenſteuer⸗ erklärungen nebſt Anleitungen zu den letztern werden von heute an bis zum Ablauf der obigen Tagfahrt beim Schatzungsrath unentgeldlich verabreicht. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetz⸗ lichen Strafe. Mannheim, den 31. März 1896. Der Vorſitzende des Schatzungsraths: Bräunig. Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſteuer für 1895 betreffend. Für die Einreichung der Kapitalrentenſteuererklärungen für das laufende Jahr wird hiermit in Gemäßheit des Artikels 22 des Kapitalrentenſteuergeſetzes eine 28 tägige Friſt vom 8. April bis mit 30. April d. J. anbergumt. 6623 Dabei wird bekannt gemacht: 1. Die Abgabe der Steuererklärungen hat beim Schatzungs⸗ rathe zu erfolgen. 2. Die 15 der Steuererklärungen geſchieht nach dem Stande der Vermögensverhältniſſe vom 1. April 3. In obiger Friſt haben alle jene Pflichtigen Steuererk är⸗ Ungen einzuüreichen: 8 a) welche nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein in hieſiger Gemeinde zu ver⸗ anlagendes Zinſen⸗ und Renteneinkommen von mehr als 60 Mk. jährlich beziehen und hier noch nicht zur Kapitalrentenſteuer veranlagt ſind; b) welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt ſind, aber nach dem Stande ihrer Vermögensverhältniſſe vom 1. April d. J. ein ſteuerbares Zinſen⸗ und Renteneinkom⸗ men beziehen, welches den veranlagten Jahresbetrag um mehr als 60 Mk. überſteigt. ee e a) Landes⸗ un ſonſtige Reichsangsdöetge, weun ſie im Sinne des 5 vont id. Mai 1870, die Beſeitigung der Doppelbeſteuerung hetreffend, ihren Wohnſitz(Aufenthalt) im Großherzogthum haben, desgleichen Reichsausländer, welche des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthum haben: mit dem ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedachte Einkommen von im Inlande, im übrigen Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapitalien oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt; 5 b) Reichsausländen, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzogthüm haben: nur inſo⸗ weit, als die bezüglichen Kapitalien im Reichsgebiete 5. Kapitalrentenſteuerpflichtige, welche zur Agabe einer Steuer erklärung keine Verpflichtung haben, ſind befugt eine ſolche innerhalb der oben beſtimmten Friſt a zugeben wenn ſie eine Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben oder aus irgend einem Grunde eine Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuerregiſter, desgleichen um Berechnung von Steuerabgängen uͤnd Steuerrückvergütungen untet Begründung innerhalb jener Friſt vyrzu⸗ bringen. 5 6. Formulare zu den Steuererklärungen ſammt Nrrkeitung zu deren Aufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungsrathes unentgeltlich verabreicht. Wer die ihm obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, unterliegt der geſetzlichen Strafe. Mannheim, den 31. März 1896. Der Vorſitzende des Schatzungsrathes. Bräunig. Vekanntmachung. Die Neuwahlen der Beiſitzer des Gewerbe⸗ gerichts Mannheim betreffend. Nachdem die Wählerliſten für die Neuwahlen der Beiſitzer des Gewerbegerichts Mannheim nunmehr ſind, wird gemäߧ 14 der ſtatutariſchen Beſtimmungen Termin zur Vor⸗ nahme der Wahlen auf: 5 Mittwoch, den 22. April 1896 und zwar für die Stadt Maunheim von 10 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends, für Neckarau von —8 Uhr und für die anderen betheiligten Gemeinden von—8 Uhr Abends auberaumt. Gemäß 8 11 Abſatz 2 der ſtatutariſchen Beſtimmungen iſt dle Stadt Mannheim in 3 Wahlbezirke eingetheilt, welche umfaſſen; J. Bezirk: die innere Stadt nebſt Mühlau; II.„ Schwetzinger⸗Vorſtadt und Lindenhof; III.„ Stadttheil jenſeits Neckars nebſt Wohlgelegen. Die Wahl in der Stadt Mannheim findet in folgenden Localen ſtatt; Für die Für die Arbeitgeber Arbeitnehmer I. Bezirk: Innere Stadt Nathhaus 2. Stock Rathhaus 2. Stock, nebſt Mühlau. Zimmer No. 14.] No. 23, großer 5 Rathhausſaal⸗ II. Bezirk: Schwetzinger Schulhaus Secken⸗Schulhaus Secken⸗ Vorſtadt und Lindenhof. heimerſtr., 1. Stock, heimerſtraße, 1. St., Zimmer No. 2. Zimmer No. 3. III. Bezirk: Stadttheile Schulhaus der Schulhaus der jenſeits Neckars Neckarvorſt., 1. St. Neckarvorſt, 1. St., nebſt Wohlgelegen. Zimmer No..] Zimmer No. 8. Die auf die Wahl bezüglichen Beſtimmungen des Gewerbe dach werden nachſtehend zur öfſentlichen Kenntniß ge⸗ racht. 55 Zum Mitgliebe des Gewerbegerichts ſoll nur berufen werden, wer das dreißigſte Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl vorange⸗ gangenen Jahre für ſich oder ſeine Familie Armenunterſtützung 19 Grund des über den mehteeng wohnſ en 6. Jun 1870 S. 360) und des Geſetzes vom 5. Mai 1870, die öffentliche Armenpflege betr.(.⸗ u..⸗O.⸗Bl. 1870, S. 387). nicht empfangen oder die empfangene Armenunterſtützung erſtattet hat und in dem Bezirke des Gewerbegerichts ſelt mindeſtens zwei Jahren wohnt oder beſchäftigt iſt. Perſonen welche zum Amt eines Schöffen unfähig ſind (Gerichtsverfaſſungsgeſetz 88 31, 32) können nicht berufen werden. 31 des Ger.⸗Verf,⸗Geſ. lautet: Das Antt eines Schöffen iſt ein Ehrenamt, daſſelbe kann nur von einem Deutſchen verſehen werden. § 32 des Ger.⸗Verf.⸗Geſ. lautet: Unfähig zu dem Amt eines Schöffen ſind: 1. Perſonen, welche die Befähigung in Folge ſtrafgerichtlichen Verurtheilung verloren 1 1 5 2. Perſonen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eine Verbrechens oder Vergehens eröffnet iſt, das die Aberken⸗ Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann. 5 3. Perſonen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in den Verfügung über ihr Vermögen beſchränkt ſind. 1 155 „Die Beiſitzer müſſen zur Hälfte aus den Arbeitgebern, zun Hälfte aus den Arbeitnehmern entnommen werden. Die Beiſitzer aus dem Kreiſe der Arbeitgeber werden 150 Wahl der Arbeitgeber, die der Beiſitzer aus dem Kreiſe der Arbeit⸗ Jählen mittelſt Wahl der Arbeitnehmer auf die Dauer von drei Jahren beſtellt. Wiederwahl iſt zuläſſig. III Mitglieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht in Ge⸗ mäßheit der 88 H7a, 100d der Gerwerbeordnung errichtet iſt, und deren Arbeiter ſind nicht wählbar. Die der Zuſtändigkeit des Gewerbegerichts unterſtellten Haus⸗ gewerbetreibenden ſind als Arbeiter wählbar. IV. Die Wahl der Beiſitzer iſt unmittelbar und geheim. Sle er⸗ folgt unter Leitung von Wahlausſchüſſen in den eiuzelnen Wahl⸗ bezirken geſondert, und zwar in der Weiſe, daß in jedem Wahlbe⸗ zirk der Stadt Mannheim von jedem Wahlberechtigten die 29 Beiſitzer, welche zu wählen ſind, gewählt werden. Jede der betheiligten Lanbg emeinden bildet einen Wahlbezirk 8 ſich. In der Stadt Mannheim ſind je 29 Beiſitzer von den Ar eil⸗ gebern und Arbeitnehmern zu wählen. Die Arbeitgeber haben ihr Wahlrecht in demjenigen Wahlbe⸗ chem ſie zur Zeit der Bornahme der Wahl mer in dem⸗ zirke auszuüben, in wel eine gewerbliche Niederläſſung haben, die Arbeitneh ur Zeit der Vornahme der em'ſie, falls ſie anßerhalb jenigen Wahlbezirke, in welchem ſie z Wahl in Arbeik ſtehen, oder in welch des Gerichtsbezirks beſchäftigt ſind, wohnen. Wer ſeit dem Tage der Eintragun anderes Geſchäft oder in eine andere Fabrik eingetreten 5 at in Wahlbezirke zu wählen, zu welchem er ſich ſ. Zt. in die Wählerliſte angemeldet hat. 5 Die Arbeiter der 75 Eiſenbahnbetriebswerkſtätte haben, da letztere in den 1. Wahlbezirk einbezogen worden iſt, auch in dieſem ihr Wahlrecht auszuüben. V. Das Wahlrecht iſt nur in Perſon und durch Stimmenzettel auszuüben, welche handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung in ſind und nicht mehr Namen enthalten d als zeiſitzer in der betreffenden Wahll andlung zu wählen ſind. Perſonen, welche in die Wahlliſte nicht eingetragen ſinb, find v der Wahl zurückzuweiſen. Zur Aufnahme der Stimmzette iſt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je eine beſondere Wahlurne aufzu⸗ ſtellen, in welche die als ſtimmberechtigt Anerkannten ihre Stimm⸗ zettel verdeckt durch die Hand des Vorſitzenden hineinlegen. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewieſen daß nu dieſenigen Perſonen, Arbeitgeber wie, eee wahlberechtigt ſind, welche ſich in die Liſte haben eintragen aſſen. 682 Die hiernach ſtimmberechtigten Arbeit eber und Arbeitnehm werden hiermit zur Ausübung ihres Wahlrechts eingeladen. Mannheim, den 28. März 1896. Das Gewerbegericht. Der Vorſitzende. Martin. Hypotheken-barlehen à 3½, 4 bis 4 empfiehlt der Vertreter verſchiedener größerer Geldinſtitute 799 Louis Jeselsohn, L I3, 13. Ein durchaus gewandter Kaufmann, erſte Kra empfiehlt ſichzur Anlage u. Führung v. Bücher doppelten, italieniſchen oder amerikaniſchen Syſtems, Au ſtellung und Reviſion von Bilanzen, Corre ſpondenzen, ſowie kaufmäuniſchen Arbeite Krankenhaus⸗Commiſſion. ax Hahn& Co. 6156 Sektion für Krankenpflege. 6320 angelegt ſind oder die Bezüge aus letzterem herkommen. jeder Art. Näheres in der Expedition dſs. Bl. nung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fä igkeit zun g in die Wählerliſte in ein —— 4. Seite. General⸗Anzeiger. Mannheim, 5 April. Aeſherticch von Höbprbeſche Sfiffung in Mannheim. Jahresfeier pro 1896 betr. Nr. 628. Nach den Satzungen der Freiherrlich von Hövel'ſchen Stiftung ſoll alljährlich am Schluſſe des Schuljahres eine Prüfung der weiblichen S iftlinge und Ausſtellung ihrer Arbeiten; die Prämienvertheilung an männliche und weibliche Stiftlinge, ſowie die Vertheilung von Ausſtattungspreiſen ſtattfinden Zur Vornahme der Prüfung der weiblichen haben wir Samſtag, den 25. April 1896 Vormittags 11 uhr und zur Prämien⸗ und Preisvertheilung f2l aas, den 26. April 1896 Nachmittags 4 uhr eſtgeſetzt. Die Feierlichkeit findet im Saale der Kleinkinderſchule ſtatt und laben wir alle Freunde und die ehemaligen Zöglinge der Stiftung zur Theilnahme an derſelben ein. II. Eine Abtheilung der Stiftung des Freiherrn von Hövel hat die Beſtimmung, unbemittelte hieſige Bürgerſöhne zu tüchtigen Bürgern und Handwerkern heranzubilden und gewährt ihren Stifklingen nicht nur Unterſtützung durch Zahlung des Schulgeldes in der Gewerbeſchule, ſondern auch weitere Belohnungen in Verab⸗ reichung von Büchern, Kleidern und Geldanlagen. Der 8 21 der Statuten ſtellt folgende Aufnahmsbedingungen: „Zur Aufnahme in dieſe Stiftungsabtheilung eignen ſich unbe⸗ 5 „mittelte Bürgerſöhne, ohne Unterſchied der chriſtlichen Confeſſion, Stiftlinge Ieowelche aus der Volksſchule entlaſſen ſind, das ſechszehnte esebensjahr noch nicht überſchritten haben und über ihre »Befähigung, ihren Fleiß und ihr religiös⸗ſittliches Verhalten »„befriedigende und beglaubigte Zeugniſſe vorlegen. Außerdem iſt jeder Stiftling, ohne Unterſchied des zu „erlernenden Gewerbes in der Regel verpflichtet, die Gewerbe⸗ „ſchule zu beſuchen.“ Für dieſes Jahr ſollen nun wieder einige Stiftlinge aufge⸗ nommen werden, und ſind deßfallſige Geſuche unter Anſchluß der vorgeſchriebenen Zeugniſſe ipne 14 Tagen hierher einzureichen. III. In der Freiherrlich von Hövel'ſchen Stiftung— Induſtrie⸗ ſchule— für unbemittelte, der Volssſchnule entlaſſene hieſige Bürgerstöchter der chriſtlichen Confeſſion, ſind einige Plätze frei geworden. Dies wird mit dem Aufügen öffentlich bekannt gemgcht, daß bie Eltern und Vormüuder ſtiftungsfähiger Mädchen ihre Auf⸗ nahmsgeſuche unter Vorlage der Geburts⸗ und der Schulzeugniſſe binnen 14 Tagen anher 8 haben. Aus der 3. Abtheilung der Freiherrl. von Hövel'ſchen Stiftung 115 vier Ausſtattungspreiſe im Betrage vov je 500 Mark in ieſem Jahre zu pergeben. Bewerbungsfähig ſind unbemittelte Bürgerstöchter der Stadt Mannheim, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, durch einen reinen ſittlichen Lebenswandel ſich auszeichnen und einen badiſchen Stgatsangehörigen heirathen. 5 Bei gleicher Würdigkeit erhalten Jene den Vorzug, welche ſich in der 2. Abtheilung der Stiftung ausgebildet haben. Bewerberinnen haben ihre Geſuche unter Anſchluß eines Tauf⸗ ſcheines, eines Vermögenszeugniſſes, eines Sittenzeugniſſes der zuſtändigen Behörde innerhalb 14 Tagen dahier einzureichen. Mannheim, den 23. Meé z. 1896. Der Skiftungsrath: Bräunig. 6099 Kallenberger. Großherzogl. Baugewerkeſchuſe Karlornhe. Das Sommerſemeſter 1896 beginnt am Mittwoch, den 15. April d. J. An dieſem Tage finden die Aufnahmsprllfungen ſowie die Einweiſungen in die einzelnen Abtheilungen und Klaſſen ſtatt. Die Schule beſteht aus folgenden 4 Abtheilungen: I. Hochbautechniſche Abtheilung. Dieſelbe hat die Aufgabe, durch ſyſtematiſch geordneten Unterrſcht für ihren Beruf auszubilden; (Maurer⸗, Steinhauer⸗ und Zimmermeiſter), Bauhandwerker(Schreiner, Glaſer, Schloſſer ꝛc.), ſtaatlich geprüfte Werkmeiſter, Bauführer und Zeichner.— Der Unterricht, wird in 6 Klaſſen ertheilt; die ſechſte 7 iſt hauptſächſich für dieſenigen hinzugefügt, welche ſich dem ſtaat ichen Werfneſſer hramen unker⸗ ziehen wollen. Dieſelbe wird nur im Winter geführt. Die Kurſe ind halbjährig. 5 II. Bahn, unb Tiefbautechniſche Abtheilung. Dieſelbe bezweckt die Ausbildung von Technikern des mittleren Bahn⸗ und iefbautechniſchen Dienſtes, ſowie von ſtaatlich geprüften Werk⸗ meiſtern(ſ. Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt 1895 Nr. XXVII). Dieſe Abtheilung beſteht ebenfalls aus 6 aufeinanderfolgenden Klaſſen mit je halbjähriger Dauer. Demgegenüber gewähren die unteren Klaſſen dieſer Abtheilung den Bahnmeiſtern die zu ihrer theoretiſchen Prüfung nöthige Ausbildung. Auch finden Bauführer Aund Zeichner ſowie event. auch Straßen und Dammmeiſter geeig⸗ neten Anterricht für ihre berufliche Ausbildung, ſobald dieſelben den Aufnahmebedingungen hinſichtlich der Vorbildung und Praxis entſprechen. III. Maſchinentechniſche Abtheilung. Dieſe hat achter he Weiſe Schloſſer, Mechaniker, Maſchinentechniker und Werkführer heranzu⸗ bpilden. Bei den Gr. badiſchen Staatseiſenbahnen kann die theore⸗ Üſche Ausbildung der Werkführer durch Zeugniſſe über den erfolgten Beſuch dieſer Abtheilung werden. Der Unterricht wird hier in 4 Klaſſen mit ebenfalls halbjähriger Dauer ertheilt. IV. Abttellung für Heranbilbung der Gewerbelehrer. Die Kan⸗ didaten dieſes Lehrberufs haben 7 Semeſter die Anſtalt zu beſuchen. Für die Abſolventen eines Seminars iſt vor dem Eintritt eine mehrwöchentliche praktiſche Thätigkeit wünſchenswerth, bei allen Übrigen der Nachweis einer ſolchen mindeſtens von der Dauer eines halben Jahres nöthig. Das Schulgeld beträgt für ſämmtliche Abtheilungen pro Semeſter 30 M. außerdem hat jeder neu eintretende Schlller eine Aufnahmzßtaxe von 5 M. zu entrichten. Das Unterrichtsmaterial hat der Schüler ſelbſt zu beſchaffen. Ueber die Aufnahmebedingungen in die verſchiedenen Abtheil⸗ ungen gibt das Programm nähere Auskunft. Die Anmeldungen können jederzeit ſchriftlich erfolgen, doch ſollen dieſelben ſpäteſtens s Tage vor Beginn des Semeſters ſtatt⸗ gefunden haben. 5 Zum Beſuche eines Semeſters betragen die Ausgaben für Koſt, Logis und Bedienung in Privathäuſern 200—230 M. Die Abgabe der Programme und Anmeldeformulare erfolgt unentgeldlich. 5697 arlsruhe, im März 1896. Die Direktion: Kircher. 2 3 1* 2 Stammholz⸗Verſteigerung. Die Stammholz⸗Verſteigerung im hieſigen Gemeindewald Diſtrikt Bachſeeſchlag, Kohlplatte, Erdweg, Haſſelſchlag, Erlengrund und Saupferchlache findet ſtatt: 6576 Moutag, den 20. u. Dienſtag, den 21. April l. IJ, jedesmal Vormittags 9 Uhr beginnend. Zur Verſteigerung kommen: 872 Eichenſtämme von—10 Mtr. Länge, 20—100 Etm. Duürchmeſſer, 243,19 Feſtm. enthaltend, 26 Buchenſtämme von—9 Mtr. Länge, 50—90 Ctm. Durchmeſſer, 27,60 Feſtm. enthaltend, 1 Nadelholzſtamm von 6˙3 änge, 19 Ctm. Durch⸗ meſſer, 0,17 Feſtm. enthaltend, 5 Akazienſtämme von—5 Mtr. Länge, 1622 Etm. ne 0,50 Feſtm. enthaltend, 9 Akaz 0,61 Feſtm. enthaltend. Die Ve ut am erſten Steigtage im Diſtrikt Erdweg. Ort giuns am zweiten Steigtage wird nach Beendigung der tägigen Verſteigerung bekanüt gegeben. Wer das Holz einzuſehen wünſcht, wolle ſich an die Forſt Warte Fell und Krempf wen Gernsheim, am 20. Großherzogliche Böno⸗ iſterei Gernsheim. Nuß. Vuppenreparaturen e mögliche, werden von mir ſelbſt ſofort und zu jeder Ze Asgeführt; Köpfe, Körper, Arme, Beine und Augen erſetzt. O. Steinbrunn, Ffisgur Duppen-Seschaft 5749 hoester-Sardlerche Verlelhanstalt 2, 16, neben dem ſchwarztn Jamm. Bekanntmachung. Aufnahme in die Volksſchule betr. Nr. 2234. Das Schuljahr 1896% 7 nimmt am Dieuſtag, den 14. April 1896 ſeinen Anfang. 6880 Die Eltern oder deren Stellvertreter haben dafür zu ſorgen, daß die ihrer Obhut anvertrauten, in das ſchulpflichtige Alter ein⸗ etretenen Kinder, nämlich jene, welche in der Zeit vom 1. Juli 1689 bis mit 30. Juni 1890 geboren ſind, an obengenanntem Tage vormittags zwiſchen 8 und 1 Uhr zur Aufnahme in die Volks⸗ ſebder in ben Turnhallen der untengenannten Schulhäuſer ſich ein⸗ nden. Im Schulhauſe L 1 diejenigen Kinder, welche in den Stadt⸗ quadraten 4, B, C, P, L—6, M—6, N—6, 0—6 wohnen. Im Schulhauſe n 2 die Kinder aus den Stadtquadraten E—4; E—4; G—4; H—; P—6; Q—7; R1—7. Int Schulhauſe 5 die Kinder aus den Stadtquadraten E—8; F—8;—8; H—12; J—10; K—10, ſowie Mühlau und Neckarſpitze. In der Friedrichſchule die Kinder aus den Stadtquadraten 8 126; T—8; U—6 J1 u. 2 K—4, ſowie Friedrichsring. In der Neckarſchule die Knaben und in der Hildaſchule die Mädchen aus der Neckarvorſtadt und In der Luiſenſchule die Kinder aus der Schwetzinger⸗ Vorſtadt und dem Lindenhof ſowie aus den Stadtquadraten L5, M 7, J 7, 0 7, P 7, Kaiſerring, Bahnhoſplatz, Tatter⸗ ſallſtraße und Moltkeſtraße. Für Kinder, welche ſchwächlich oder in ihrer Entwicklung zu⸗ rückgeblieben ſind, kann e des Anfangstermins ihrer Schulpflicht vonſeiten des Rektorals Nachſicht erteilt werden. Zu dieſem Zwecke ſind entweder ärztliche Zeugniſſe vorzulegen oder die betreffenden Kinder am Aufnahmstage bei dem Rekto⸗ rate U 2 vorzuſtellen. Kinder, welche in früheren Jahren zurückgeſtellt wurden, ſind in dieſem Jahre entweder in den obengenaunten Lokalen anzu⸗ melden oder es ſind die erforderlichen Dispensgeſuche einzureichen. Eltern oder deren Stellvertreter, welche vorſtehende Anord⸗ nung nicht befolgen, unterliegen der Strafbeſtimmung in§ 71 des Polizeiſtrafgeſetzbuchs vom 31. Oktober 1868. Mannheim, 1. April 1896. Das Rektorat der Volksſchulen: Dr. Sickinger. fhein- U. SsesChffffahrts-OesefIschaft in Cöln (früher Badiſche Schrauben⸗Dampfſchiff⸗ fahrts Geſellſchaft in Mannheim). Wir beehren uns, die Herren Aktionöre unſerer Geſellſchaft zu der am 672 Donnerſtag, 30. April d.., Vormittags 11½ Uhr im Lokale des A. Schaaffhauſen'ſchen Bankvereins in Köln ſtattfindenden Ordeutlichen Ceueral-Versammlung hierdurch einzuladen. Tagesordnung: Laut Artikel 24 der Statuten ſpeciell Mittheilung der Bilanz und Gewinn⸗ und Verluſtrechnung des abgelaufenen Jahres und des darguf bezüglichen Geſchäftsberichtes des Vorſtandes, ſowie des Prüfungsberichtes des Aufſichtsrathes nebſt dem Vor⸗ ſchlage zur Verwendung des Gewinnes. Genehmigung der Bilanz und Gewinn⸗ und Verluſtrechnung und Beſchlußfaſſung über die Verwendung des Gewinnes, ſowie Ergünzungswahl des Auſſichtsrathes Nach Artikel 19 der Statuten iſt zur Theilnahme an den Berathungen und Abſtimmungen der Generalverſammlung jeder Actionär berechtigt, der ſich ſpäteſtens 3 Tage vor dem Ver⸗ ſammlungstage über den Beſitz von Actien bei dem Vorſtande derart ausweiſt, daß die Actien bis nach abgehaltener General⸗ verſammlung bei der Direction der Geſellſchaft oder bei dem A. Schaaffhauſen'ſchen Bankverein in Cöln deponirt bleiben. Bilanz nebſt Gewinn⸗ und Verluſtrechnung, ſowie der Ge⸗ ſchäftsbericht liegen vom 15. April d. J. ab im Geſchäftslocale der Geſellſchaft zur Einſicht der Aktionäre offen. Der Aufsichtsrath. Cöln, den 31. März 18986. Preußiſche Lebeus⸗ und Garautie⸗Verſicher⸗ ungs⸗Aktien⸗Geſellſchaft Friedrich Wilhelm zu Berlin. Mark Grundkapitalnl. 8000000 Reſerven am Schluß des Jahres 185. 23233253 Verſicherungsbeſtand am Schluß des Jahres 1895 566151 Perſ. mit Kapitall. 146 148572 Verſicherte Renten 5 4 1 5 139 808 Seit Eröffnung des Geſchäfts bis Ende 1895 ausbe⸗ zahlte Verſich⸗Summen 24173161 Die Geſellſchaft ſchließt ab: Lebens⸗Verſicherungen mit und ohne Dividendenanſpruch, auch mit ſteigender Bividende. Sterbekaſſen⸗Verſicherungen mit mongtlicher Prämienzahlung. Arbeiter⸗Verſicherungen für Erwachſene und Kinder mit wöchenk⸗ licher Prämienzahlung. Ausſtener⸗, Altersverſorgungs⸗ und Reuten⸗Verſicherungen zu ſehr günſtigen Bedingungen und hohen Rentenſätzen. Unfall⸗Verſicherungen mit und ohne Prämien⸗Rückgewähr. Proſpecte, ſowie jede wünſchenswerthe Auskunft ertheilt unent⸗ geldlich das Burean der Geſellſchaft zu Berlin, Mauer⸗ aßte 63-65, ſowie die General⸗Agenkur 6722 N. Scharff, Maunheim, 6 8, 4 und deren Vertreter. 5 thätige Perſonen jeden Standes werden Agenturen Hüurlische Produetion der Nestlé'schen Milchfabriken: 30,000,000 BAchRsem. Tägliocher Milohverbraueh: 100,000 Liter. 15 Ehrendiplome.& 21 goldene Medaillen. Nestlé's Kindermehl (Milehpulver) 1525 wird seit 30 Jahren von den ersten Autoritäten d. gan- zen Welt empfohlen u ist las bellebteste u. weitverbrei⸗ etste Nahrungsmittel für kleine inder und Kranke. glle' Kindernahrung ithält die reinste Schweizer- milch. sflö“ Kindernahrung b altbewührt u. stets zuver- lässig. skle' Kindernahrung t sehr leicht verdaulich, ver- tet Erbrechen und Diarrhoe, rleichtert das Entwöhnen. ökle' Kindernahrung wird von Kindern gern genom men, ist schnell und einfach 0 f ist während der heissen Jahreszei Nestle's Kindermehl in der jede Milch bald in Gährung üübergeht, ein„keimfreies“ Nährmittel tür kleine Kinder In àllen Abotheken und Droguen Handlungon 5 5 7——— 5— Spetialität: Wirthſchafta⸗ und Gartenmöbel Ein ſehr großer Poſten ſchmiedeiſerner Möbel, als Stühle⸗ Tiſche, rund und viereckig, alle Größen Bänke Flaſchenſchränke, Serviettenpreſſen: ferner Wirthsbüffets, Wirthstiſche, Holz⸗ ſtühle, Gläſerſchränke zu ſtaunend billigen Preiſen. 624ʃ01 Daniel Aberle, G 3, 19. * 6659 Elſe Thie⸗ Burkhard Schwenzfe VERLOBIE. Oſtern 1896. * * A Celle Mannheim. Conseratorium fär Musik in Mannfe Beginn des Sommersemesters am 155. April. (Vorschule) bis zur „Hurse in Mesang, Klavierspiel, Violoncellospiel, Contra-Bass und in instrumenten. Opernschule. An den theoretischen Kursen, sowie an denjenigei Violine Spiel und am theilnehmen. der Anstalt ausgegeben. Die Plrektlen. M. Pohl, Musikdirektor. eeeeeeeee * ** * * Waageasaangesssdesss ſl. Der Unterricht erstreckt sich von den ersten Anfängen Vollständigen künstlerischen Ausbildung allen Blas- 5280 kür Methodik des Mlavierspiels, als Vorbereitung zum Lehrberuf, am Ensemble- und Orchester- Chorgesang können Iospitanten „Anmeldungen werden tüglich bei der Direktion Lit. 6 entgegen genommen, Ebendaselbst werden Prospekte Arb.-Fortb.-Vereiz R 3, 14. Oſtermontag, den 6. April 1896 Spaziergang über Waldhof nach Käferkhal. Zuſammenkunft am Meßplatz. Abmarſch präcis ½ Uhr Bei ungünſtiger Witterung per Bahn. 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