Alle“ ten ifft uufſ Co. bellt 19³ n ptz itiſchg ½K. .60 .70 .80, .— 5„ 12 18. . „1. 29 mn Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte unter Nr. 2672. (Badiſche Volkszeitung.) 40 Is. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfa. Einzel⸗NRummern 3 Pfg. Doppel⸗Rummern 5 Pfa. der Stadt Maunheim und Umgebung⸗ annheimer Journal. (106. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Geltſenſte und verbreitelſte Zeitung in Maunheim und Amgegend. Iiger Verantworklich! für den politiſchen u. allg. Theik: Chef⸗Kedakteur Dr. H. Lagler, für den lokalen und prov. Theil Ernſt Müller, pfel. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Jenaee Buüch⸗ ruckerei, (Erſte Mannheimer Typograph, Anſtalt.) (Das„Mannheimer Journgk⸗ iſt Eigenthum des kafholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. (Mannheimer Volksblatt.) E 6, 2 Nr. 110. Geſetzentwurf, betr. das Vereins⸗ Verſammlungsweſen. (Nach den vorläufigen Beſchlüſſen der Kommiſſion.) FS 1. Alle Deutſchen ſind berechtigt, ſich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß friedlich zu verſammeln. Soweit ſolche Verſammlungen zu politiſchen Zwecken dienen, ſind minder⸗ jährige Perſonen ausgeſchloſſen. Zwecke, welche den§ 152 der Gewerbe⸗Ordnung fallen, gelten nicht als politiſche Zwecke. § 2. Von öffentlichen Vrſammlungen zu pol tiſchen Zwecken hat der Veranſtalter mindeſtens 24 Stunden vor dem Beginn der Verſammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit derſelben Anzeige bei der Ortspolizeibehörde zu machen. Dieſelbe hat dar⸗ über ſofort eine Beſcheinigung zu ertheilen. Eine Verſammlung, welche nicht rechtzeitig angezeigt iſt, kann von der Polizeibehörde verboten beziehungsweiſe aufgelöſt werdens Die Verweigerung der Beſcheinigung iſt kein Grund, die Verſammlung zu ver⸗ bieten oder aufzulöſen. § 3. Volksverſammlungen, die nicht in geſchloſſenen oder umfriedigten Räumen ſtattfinden, ſind bei der Ortspolizeibehörde wenigſtens 48 Stunden vor Beginn der Verſammlung anzu⸗ zeigen. Die Ortspolizeibehörde hat uber die geſchehene Anzeige eine Beſcheinigung ſofort zu ertheilen. Eine Verſammlung, welche nicht rechtzeitig angezeigt iſt, kann von der Polizeibe⸗ hörde verboten bezw. aufgelöſt werden. Die Verweigerung der Beſcheinigung iſt kein Grund, die Verſammlung zu verbieten oder aufzulöſen. Verſammlungen oder öffentliche Auf⸗ und Um⸗ züge, zu welchen öffentliche Plätze und Straßen benutzt werden ſollen, bedürfen der vorgängigen Genehmigung derjenigen Be⸗ hörde, welcher die Straßenpolizei über dieſe Räume zuſteht. Ein Verbot darf nur aus Gründen des Verkehrsintereſſes er⸗ folgen. Der Anzeigepflicht unterliegen kirchliche Prozeſſionen, Bittgänge, Wallfahrten, Leichenbegängniſſe, Hochzeitszüge, ſowie die Umzüge der Junungen und Vereine nicht. § 4. Alle Deutſchen haben das Recht, ſich zu ſolchen Zwecken, welche den Strafgeſetzen nicht zuwiderlaufen, in Ge⸗ ſellſchaften zu vereinigen. Die Verbindung ſolcher Geſellſchaften unter einander iſt zuläſſig. § 5. Die Vorſteher politiſcher Vereine ſind verpflichtet, die Satzungen des Vereins und jede Aenderung der Satzungen binnen acht Tagen, nachdem der Verein gegründet, oder die Abänderung eingetreten iſt, der Ortspoltzelbehörde zur Kennt⸗ nißnahme einzureichen, welche über die erfolgte Einreichung der Satzungen oder ihrer Abänderungen ſofort eine Beſcheinigung zu ertheilen hat. Wenn für die Verſammlungen eines politiſchen Vereins Zeit und Ort ſatzungsmäßig oder durch einen beſon⸗ deren Beſchluß im Voraus feſlſtehen und dieſes wenigſtens 24 Stunden vor der erſten Verſammlung zur Kenntniß der Oris⸗ polizeibehörde gebracht worden iſt, ſo bedarf es einer beſonderen Anzeige für die einzelnen Verſammlungen nicht. §6. Die Ortspolizeibehörde iſt befugt, in jede öffentliche Verſammlung zu politiſchen Zwecken amtliche Abgeordnete zu ſenden. Dieſelben müſſen ſich als ſolche bei dem Veranſtalter der Verſammlung legitimiren. Es iſt ihnen ein angemeſſener Platz einzuräumen. 6 7. Die amtlichen Abgeordneten der Polizeibehörde ſind befugt, eine ſolche Verſammlung zu politiſchen Zwecken aufzu⸗ löſen, wenn in derſelben die Erörterung von Anträgen oder Vorſchlägen durch den Vorſitzenden zugelaſſen wird, welche eine Aufforderung zu ſtrafbaren Handlungen enthalten, oder wenn in der Verſammlung Bewaffnete erſcheinen, die zu entfernen nicht gelingt, oder wenn die Zulaſſung der amtlichen Abgeord⸗ neten der Polizeibehörde verweigert wird. § 8. Der Abgeordnete der Polizeibehörde iſt verpflichtet, dem Vorſitzenden der Verſammlung den Grund der Auflöſung anzugeben. Sobald der amtliche Abgeordnete die Verſammlung für aufgelöſt erklärt und die Anweſenden aufgefordert hat, ſich zu entfernen, ſind Letztere verpflichtet, der Aufforderung ſofort Folge zu leiſten. Auf Diejenigen, welche dieſer Aufforderung nicht Folge leiſten, iſt Anwendung von Gewalt zuläſſig. §9. Auf die durch das Geſetz oder durch die geſetzlichen Autoritäten angeordneten Verſammlungen, ſowie auf die Vor⸗ berathungen von Mitgliedern dieſer Verſammlungen, ſowie ferner auf die Verſammlungen der Reichstagswähler, der Wahlmänner und Urmänner für die Landtags⸗ und Kommunalvertretungen nach erlaſſenem Wahlausſchreiben finden die Beſtimmungen der §8 2 und 5 des gegenwärtigen Geſetzes keine Anwendung. § 10. Der amtliche Abgeordnete der Polizeibehörde, welcher in ungeſetzlicher Weiſe eine Verſammlung auflöſt, verfällt in eine Ordnungsſtrafe von 10 bis 100 M. § 11. Die Veranſtaltung von Verſammlungen zu poli⸗ tiſchen Zwecken oder von Volksverſammlungen unter freiem Himmel(§§ 2 und 3) und die Vorſteher politiſcher Vereine Ge5) werden, wenn ſie die erforderliche Anzeige(§2) und die Einreichung der feſtgeſetzten oder veränderten Vereinsſatzungen unterlaſſen haben, mit Geldſtrafe bis zu 150 M. oder Haft bis zu ſechs Wochen beſtraft. § 12. Wer ſich nicht ſofort entfernt, nachdem der Abge⸗ ordnete der Ortspolizeibehörden die Verſammlung für aufgelöſt erklärt und die Anweſenden ſich zu entfernen aufgefordert hat und Mittwoch, 22. April 1896. zu 14 Tagen beſtraft. § 13. Minderjährige, die trotz Aufforderung Verſamm lungen zu politiſchen Zwecken nicht verlaſſen, werden mit 9900 bis zu 25 M. oder mit Haft bis zu einer Woche eſtraft. § 14. Wer eine bewaffnete Verſammlung, oder, ohne daß es der erlaubte Vereinszweck erfordert, eine bewaffnete Vereinsver⸗ ſammlung veranſtaltet, oder bewaffnet daran theilnimmt, oder in einer ſolchen Verſammlung Waffen vertheilt, wird mit Ge⸗ fängniß bis zu einer Woche beſtraft. § 15. Alle dieſem Geſetze entgegenſtehenden Beſtimmungen der Landesgeſetze, ſowie Abſatz 2 des§ 17 des Wahlgeſetzes vom 31. Mai 1869 werden aufgehoben. Politiſche Ueberſicht. „Mannheim, 22. April. * Im Reichstag wurde geſtern die Verhandlung über das Duellunweſen abgeſchloſſen. Der Antrag des nat. lib. Abg. Adt, der dahin geht, mit allen zu Gebote ſtehenden Mitteln dem mit dem Strafgeſetz in Widerſpruch ſtehenden Duellunweſen mit Entſchiedenheit entgegenzuwirken, wurde unter lebhaftem Beifall des Hauſes einſtimmig angenom⸗ men. Der Reichstag hat ſich mit dieſem Votum den Dank des Volkes verdient. Wir wollen hoffen, daß nun auch von oben her der im Reichstag zum Ausdruck gelangten Volks⸗ ſtimme Gehör geſchenkt werde. * In der„Badiſchen Landeszeitung“ wird nachſtehende Erklärung veröffentlicht: In der Sitzung der 2. Kammer der Landſtände vom 16. d. M. hat der Abg. Kopf nach Nr. 88 des„Bad. Beobachters“ vom 18. d. M. über die Freiburger Univerſitätsbibliothek folgende Aeußerung gethan:„Es werde Klage darüber geführt, daß alle Werke aus der proteſtantiſchen Theologie recht prompt für die Bibliothek angeſchafft würden, während die Einverleibung von Werken katholiſcher Rich⸗ tung erſt auf Drängen und dann noch recht langſam erfolge“ Den in dieſen Worten enthaltenen Vorwurf verſchiedenartiger Behandlung der Werke der proteſtantiſchen und der katholiſchen Theologie weiſt der unterzeichnete Vorſtand der Freiburger Uniperſitätsbibliothek e in der denkbar entſchiedenſten Weiſe als durchaus unbegründet urück. 5 Freiburg i. Br., 19. April 1896. Oberbibliothekar Prof. Dr. Steup. „ In der Begründung der im preußiſchen Abgeordnetenhauſe eingebrachten Forderung für Kornlagerhäuſer iſt mit Recht ein beſonderes Gewicht auf die durch dieſe Einrichtung erreichbare Verminderung der Koſten gelegt, welche jetzt für die Behandlung des Getreides bis zu ſeiner Verarbeitung entſtehen. In landwirthſchaft⸗ lichen Kreiſen berechnet man die Unkoſten, welche unter gewöhnlichen Umſtänden einer Tonne Getreides durch den Transport von der Bahn zum Speicher und bei einer einmonatlichen Lagerung verur⸗ ſacht, auf mindeſtens 5 Mark. Da unſer inländiſches Getreide durchſchnittlich 4 Monate lagert und bis zu ſeiner Verwendung faft ſtets mehrfache Einſpeicherungen durchmacht, ſo wird man den Durchſchnitt der Geſammlunkoſten, welche auf dem Getreide allein in Folge der jetzigen Einſpeicherungsmethode laſten, mit 15 Mark per Tonne nicht zu hoch greifen. Dieſe Unkoſten trägt aber der Produzent, da der Getreidehändler ſie ſelbſtverſtändlich kalkulirt und von dem Einkaufspreis in Abzug bringt. Die Verminderung der Unkoſten für das Einſpeichern, Trocknen, Sortiren, Miſchen u. ſ. w. des Getreides, welche bei einer rationellen Anlage der Kornlager⸗ häuſer nach den Erfolgen, die man damit in Amerika und Rußland erzielt hat, eine nicht unbedeutende ſein dürfte, würde alſo, wenn nicht ganz, ſo doch dem größten Theile dem Landwirth zu Gute kommen, ohne den Tonſumenten zu belaſten. Die agrariſche Preſſe ſollte dieſen Vortheil, der ſich ſchon einigermaßen ziffermäßig be⸗ rechnen läßt, nicht gering anſchlagen. * Die gefährdete Lage Buluwayos beſchäftigt, wie aus London berichtet wird, dort aufs lebhafteſte alle Gemüther. Die bis Samſtag Mittag reichenden letzten Nachrichten beſagen, daß ſtarke Haufen der Matabele den Ort im Halbkreis um⸗ klammert hielten, doch war die telegraphiſche wie ſonſtige Ber⸗ bindung nach Süden noch offen. Am Freitag trafen noch Sendungen an Lebensmitteln ein. Man ſchätzt die feindlichen Haufen auf über 15,000 Mann. Im Orte ſtehen 1100 be⸗ waffnete Männer, dazu kommen etwa 700 Weiber, Kinder und ſonſtige Nichtkämpfer, ſowie eine beträchtliche Zahl Eingeborner. Streiftrupps ſcharmützelten in den letzten Tagen verſchiedentlich erfolgreich mit den Matabele, erlitten nur unbedeutende Ver⸗ luſte und machten 50 Mann kampfunfähig. Die Nichtkämpfer ſind Nachts auf das befeſtigte Lager beſchränkt. Die Zugänge im Umkreiſe des Ortes ſind mit Dynamitminen geſchützt, die aus dem Lager elektriſch abgefeuert werden können. Die Haupt⸗ gefahr liegt in dem Mangel an Proviant in Buluwayo. Es ſoll nur noch für eine Woche Fleiſch vorhanden ſein. Die neueſte Bewegung der Aufſtändiſchen deutet auf ein Beſtreben hin, die Verbindung Buluwayos mit dem Manguepaß abzu⸗ ſchneiden. Seitdem wird von Salisbury aus die Vorſchiebung von Verſtärkungen beſchleunigt. Der Ort Salisbury ſelbſt iſt in Vertheirigungszuſtand geſetzt. Der ven Gibraltar nach dem Cap als Befehlshaber für das Matabeleland beorderte General Sir Frederie Carrington iſt in Südafrika der geſchickteſte, glück⸗ lichſte und beliebteſte Führer der örtlichen Streitkräfte. Seine Wahl findet in London wie am Cap allgemeinen Beifall. (§), wird mit Geldſtrafe bis zu 50 M. oder mit Haft bis (Gelephon⸗Ar. 218.) Die Neden des Abgeordneten Herrn Baſſermann bei der zweiten Berathung des Geſetzentwurfs gegen den u⸗ lauteren Wettbewerb im deutſchen Reichstage am 18. und 17. 11 haben nach dem ſtenographiſchen Protokoll folgenden Wort⸗ aut: I. Rede vom 16. April. Meine Herren, ſchon in der Kommiſſion habe ich im Einkkan mit dem Herrn Abgeordneten Roeren den Standpunkt vertreten, da es allerdings wünſchenswerth ſein müſſe, in das Geſetz eine General⸗ Fen ſegen und es haben mich die Ausführungen der erren Ko egen Lenzmann und Singer auch eines Beſſeren nicht zu belehren vermocht. ch wäre daher der Anſicht, daß es vorzuziehen 15 wenn die Faſſung der Kommiſſion zu§ 1, die Beibehaltung der 19005„über geſchäftliche Verhältniſſe“, heute zur Annahme gelangen würde. Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Singer baſiren ein⸗ mal darauf, daß er ſagte, es werde durch 1 dieſer General⸗ klauſel zum mindeſten eine ſehr unangenehme Uebergangsperiode für das Publikum geſchaffen; die Rechtſprechung werde tappend⸗ ſchwankend ſein, bis ſie die richtigen Geſichtspunkte herausge unden habe. Nun, meine Herren, das wird auch zutreffen, wenn Sie dis Klauſel nicht in das Geſetz aufnehmen; in dem Momente, in dem eine neue Materie, die ſo ſchwer zu 4 5 iſt wie derjenige des un⸗ lauteren Wettbewerbs, geſetzgeberiſche Geſtaltung gewinnt, wird un⸗ willkürlich und unbedingt nothwendig damit eine gewiſſe Uebergangs⸗ periode verbunden ſein; es werden Richterſprüche erſter Aae ich ergeben, die untereinander verſchieden ſind, und erſt im aufe einer gewiſſen Zeit wird ſich eine einheitliche Rechtſprechung herausbilden. Nun ſind die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Singer auch im Weſentlichen diktirt von einem gewiſſen Mißtrauen gegen die deutſche Rechtſprechung überhaupt, und er hat dieſes Mißtrauen begründet unter Hinweiſung auf die Rechtſprechung über den Groben⸗ Unfugs⸗Paragraphen. Was dieſen letzten anbelangt, ſo wird kein Juriſt leugnen können, daß ab und zu manche Entſcheidung eines deutſchen Gerichts ihm großes Kopfſchütteln verurſachen mußte. Aber ich möchte den Herrn Abgeordneten Singer doch darauf hinweiſen, daß immerhin ein Unterſchied zwiſchen ſtraf⸗ und zivilrechtlichen Be⸗ ſtimmungen in einer Reihe von Fällen dem Auslegungsrecht des Richters ein viel weiterer Spielraum gegeben werden muß als im Strafrecht, wo es allerdings unbedingt wünſchenswerth iſt, möglichſt feſt begrenzte Thatbeſtände zu haben. Wenn man ſich die Vorgeſchichte des Geſetzes über den unlauteren Wettbewerb anſieht, ſo wird man in der Litteratur allüberall auf Punkte des Bedauerns ſtoßen, daß nicht eine generelle Beſtimmung 1 d wurde, und daß die Rechtsentwicklung in Deulſchland nicht den Gang eingeſchlagen hat wie die franzöſiſche Rechtſprechung, die einfach auf Grund des Art. 1382, auf Grund einer generellen Beſtimmung, die ganze Materie entwickelt hat. Auch in einzelnen der vorgelegten Petitionen von handel⸗ und gewerbe⸗ treibenden Korporationen findet man Ausführungen dahingehend⸗ man möge doch eine Generalklauſel ſuchen und finden. Meine Herren, die Anhänger der Generalklauſel gehen von dem Geſichtsg punkte aus, daß es allerdings wünſchenswerth iſt, nicht nur die hier ſpeziell aufgeführten Fälle zu treffen, ſondern daß jede Form des⸗ Unkauteren Wettbewerbs, die den redlichen, ehrlichen Konkn re zu ſchädigen geeignet iſt, getroffen werden ſoll; und das, meine Herren, kann nur geſchehen, wenn eine Generalklauſel in das Geſetz hineinkommt. 85 Nun hat Herr Kollege Lenzmann ausgeführt, durch dieſe General⸗ klaufel könne unter Umſtänden ein unlauteres Geſchäftsgebahren darin erkannt werden, daß Jemand unrichtige Mengenangaben mache, und es ſei doch ganz klar, daß das Publikum durch Mengen⸗ angaben ſich nicht verleiten laſſe, bei einem beſtimmten Kaufmann zu kaufen. Dieſer Auffaſſung bin ich nicht. Ich glaube allerdin 5 man durch Ankündigung ſehr großer Quantitäten vielen Leuten im Publikum den Anſchein erwecken kann, daß Auswahl geboten fei, ß der Mann ein großes Betriebskapital habe und in Folge deſſen auch billiger zu liefern im Stand ſei als die Konkurrenz. Weshalb dieſe ſußt des unkauteren Wettbewerbs mit der Generalklauſel nicht ge⸗ aßt werden ſeach iſt mir nicht klar; dieſer Wettbewerb ſcheint mir ebenſo verwerflich zu ſein wie andere Formen. Sodann hat man in der Kommiſſion davon geſprochen, daß unter Umſtänden auch die Ankündigung des Alters eines gewiſſen die Ankündigung, daß man beſondere Anerkennungen be⸗ ſitze, als unlauterer Wettbewerb hingeſtellt werden kann. Das kann nicht geleugnet werden; es kann im einzelnen Falle die Art und Weiſe, wie hier angekündigt, wie hier inſerirt wird, beim Publikum die Täuſchung hervorrufen, daß ein beſonders günſtiges Angebot vor⸗ liege. Und, meine Herren, andere Fälle, die heute wiederholt zu Tage treten: es annoneirt ein Kaufmann: jedermann, der zu mir kommt und bei mir kauft, bekommt ein Geſchenk; kommt der Mann in den Laden, kauft und will das Geſchenk haben, ſo ſagt der Kauf⸗ mann: ja, das iſt nur ſo verſtanden, daß der es bekommt, der für einen gewiſſen Betrag kauft. Das Publikum iſt angelockt, und mancher, der nicht den geforderten Betrag hat oder ihn nicht aus⸗ geben will, kauft doch, weil er einmal in den Laden Alten eche iſt, hat aber das Nachſehen nach dem in Ausſicht geſtellten Geſchenk⸗ Wenn dieſe Fälle durch die Generalklauſel getroffen werden, ſo kann ich das nur für wünſchenswerth halten. Ich glaube nicht, daß der Effekt der ſein wird, den der Herr Abgeordnets Lenzmann angekündigt hat, daß ſolide Exriſtenzen durch eine der⸗ artige Beſtimmung ruinirt werden. Nun hat der Kollege Singer den Vertheidigern der Generalklauſel weiter entgegengehalten, weshalb ſie dennoch auf einzelne dn exemplifizirten und ſich mit der Generalklauſel nicht begnügten. Nun, meine Herren, die Exemplifikation erfolgt deßwegen, um dem Richten gewiſſe Geſichtspunkte zu geben, wie der betreffende Paragraph aus⸗ zulegen iſt; und dieſe ganze Art der Geſetzgebung findet ihr Von bild auch in anderen Geſetzen, beiſpielsweiſe im Handelsgeſetzbuch wo bei der ganzen Materie der Auflöſung von Dienſtverträgen dis Generalklauſel aufgenommen iſt. Auch dort ſind eine Reiße ein zelner Fälle aufgeführt, wo der Dienſtherr den Angeſtellten aus beſtimmten Gründen entlaſſen, wo der Angeſtellte den Dienſt aus beſtimmten Gründen verlaſſen kann, und nichte deſtoweniger iſt beigefügt: auch aus allen anderen wichtig Veranlaſſungen, über die eben der Richter im konkreten Fall zu e ſcheiden hat, kann die watlaczung, kann der Austritt erfolgen. hier eine ſehr große 2. Selte“ General Anzeiger Mannheim, 22. Ayril) Ich habe in meiner Prapis und Erfahrung niemals gefunden, Daß das Ermeſſen, das hier dem Richter eingeräumt worden iſt, irgendwie zu Beſchwerden in der praktiſchen Handhabung Veranlaſ⸗ ſung gegeben hätte. Ich ſollte daher glauben, daß allerdings die Generalklauſel im An chluß an die 4 die Frankreſch ge⸗ macht hat, einem Bedenken nicht unter legen kann. Mit der Genral⸗ klauſel 5215 wir die verſchiedenen Schleichwege, die der unlautere Wettbewerb einſchlagen kann. Wir begrenzen den Thatbeſtand nicht auf die ſpeziellen Fälle, die im§ 1 der Regierungsvorlage aufge⸗ führt werden. Sodann iſt, meine Herren, noch darauf hinzuweiſen, daß der Thatbeſtand des§ 1 andererſeits wieder ein feſt begrenzter iſt. Es iſt nothwendig, um den Betreffenden faſſen zu können, daß er un⸗ richtige Angaben macht, und daß dieſe Angaben in einer Art und Weiſe gemacht werden, daß ſie geeignet ſind, den Anſchein eines beſonders günſtigen Angebots hervorzurufen. Ich meine, es iſt von dem Geſchäftsmann nicht zu viel verlangt, daß, wenn er eine An⸗ Ronce in die Oeffentlichkeit bringt, in einem öffentlichen Anſchlag ſein Geſchäft oder einzelne Artilel empfiehlt, er ſich prüft, ob ſeine Angaben richtig ſind, und ob er mit ſeinen Angaben nicht den Schein erweckt, daß er hier ein beſonders günſtiges Angebot zu leiſten in der Lage ſei, während die ganze Sache unrichtig iſt. „Ich bin der Anſicht, daß der Richter ſehr wohl an der Hand dieſer Generalklauſel den richtigen Weg finden wird, und ich bin dieſer Meinung insbeſondere nach dem Gang der deutſchen Recht⸗ ſprechung. Es iſt ja an der Hand der Beſtimmungen des franzöſi⸗ ſchen Rechts insbeſondere in der Rheinprovinz, in Baden, in der Theiniſchen Pfalz, die Möglichteit vorhanden, auch heute ſchon genau wie die franzöſiſche Rechtſprechung den Begriff des unlauteren Wett⸗ bewerbs zu entwickeln; aber der deutſche Richter war zu ängſtlich, ſchwerfällig, Weßhalb ſollen wir denn auf einmal die Befürchtung hegen, daß nunmehr, wo in der Generalklauſel nichts weiter gegeben wird als das, was das jetzige Recht ihm gegeben hat, er in ereeſſtver Weiſe die Rechtſprechung entwickeln wird? Ich möchte aAüch darauf hinweiſen, daß auch außer Frankreich andere Länder dieſe generelle Beſtimmung gehabt und damit keine ſchlechte Erfah⸗ 85 in Rechtſprechung gemacht haben; es iſt Belgien, ien, England und Nordamerika, die ohne ſpezielle Geſetze bisher gusgekommen ſind. ch möchte zum Schluß darauf hinweiſen, daß auch im neuen Entwurf eines Schweizer Strafgeſetzbuchs eine Beſtimmung enthalten iſt, die den ganzen Begriff generell zu faſſen ſucht, In dem Ent⸗ wuürf, den der Profeſſor Stoß ausgearbeitet hat, heißt es: 5 Wer durch argliſtige Kniffe, ſchwindelhafte Angaben, bös⸗ willige Verdächtigungen oder durch andere unehrliche Mittel die Kundſchaft eines Geſchäfts aus Eigennutz ab⸗ zuleiten ſucht. Das iſt der vorgeſchlagene ſchweizer Entwurf, älle hervorhebt, ſondern generell be etzungen unlauterer Wettbewerb, unlautere Konkurrenz vorliegt, Nun, meine Herren, hat der Herr Referent hervorgehoben zu Anfang ſeines Vortrags, daß in einer Eingabe von katlonen darauf hingewieſen wird, daß die jetzige Faffung des 8 1 inſofern allerdings zu Bedenken Anlaß gäbe, als der§ 16 Abfatz 2 es Waarenzeichengeſetzes alterirt würde. Ich habe ver⸗ ucht, in einem Antrage, der aller ings nicht zur Diskuſſion ſteht, en ich aber doch wohl kurz ſtreifen darf mit Rückſicht darauf, daß der Herr Referent die ganze Materie argebrochen hat, dieſes Be⸗ denken zu beſeitigen. In der Kommiſſion war Niemand der Anſicht, 711 man die des Waarenzeichengeſetzes in§ 16 Abſ. 2, le ja nach manchem Streit in der Kommiſſion und auch im Plenum 5 Stande gekommen iſt, alteriren ſolle; ſoweit die Verwendung von Famen, welche nach dem Handelsgebrauch zur Benennung gewiſſer Maaren, ohne deren Herkunft zu bezeichnen, dienen, ſoll es bei der ſaceren Beſtimmung bleiben. Und um jeden Zweifel für den ichter zu heben, daß der§ 2 des Geſetzes über die Wagrenbezeich⸗ Aung nicht eingreift, habe ich beantragt, ausdrücklich die Beſtimmung des Wagrenzeichengeſetzes hier an uführen. Ich glaube, daß damit as Bedenken, das ſeitens dieſer insbeſondere n der Tabals⸗ und Weinbranche, erhoben wird, befeitigt würde. Im Uebrigen möchte ich auf Grund meiner Ausführungen hier pfehlen, es bezüglich der Generalklauſel bei den Beſchlüſſen der Kommiſſion zu belaſſen. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) II. Rede am 16. April. Meine Herren, der 8 16 des Wagrenzeichengeſetzes beſtimmt, daß derjenige, der Waaren oder deren Verpackung mit dem Namen eines Ortes, einer Gemeinde oder eines Kommunalverbandes ver⸗ ſtieht, um über Beſchaffenheit oder Werth einen Irrthum zu erre en, mit Geldſtrafe oder Gefängnißſtrafe verfolgt werden kann. Man war bei der Berathung des Waarengeſetzes in der Kommiſſton und im Plenum ſchon darüber einig, daß unter Umſtänden Namen zur Verwendung kommen, die nach Handelsgebrauch zur Benennung ge⸗ 15 Waaxren dienen, ohne deren Herkunft bezeichnen zu ſollen. ie Beiſpiele finden Sie im Bericht der XII. Kommiſſion aufgeführt; es ſind die bekannten: Berliner Blau, Schweinfurter Grün, Baſeler Pfefferkuchen, Kölniſch Waſſer, Wiener Würſte und dergleichen. Man bur zuläſſt 5 Benennung derartiger Artikel müſfe nach wie r zu ein. un ſind aus Anlaß der Berathung des Geſetzes Zweifel auf⸗ taucht, ob die Beſtimmung, die in§ 16 Abſatz 2 des Waaren⸗ chengeſetzes zum Schutze derartig hergebrachter Bezeichnungen 158 gefunden hat, nicht durch i der auch nicht einzelne timmt, unter welchen Voraus⸗ berührt wird, daß man den Anſchein eines beſon⸗ Vozena Matuſchel. Roman von Caroline Dentſch. MNachdruck verboten.) (Fortſetzung.) Sie fand zu Hauſe Alles, wie ſie es verlaſſen, aber anſtatt Ruhe ch zu gönnen, verſchloß ſie wieder die Thür und ging noch einmal ort. Sie machte ſich auf den Weg nach dem Pfarrhauſe, denn eine ße Ungeduld ergriff ſie, noch heute die Sache in Ordnung zu ringen. 55 ihrer Kinderzeit und ſo lange ſie die Schule beſuchte, war wöchentlich mit den anderen Kindern in die Pfarre gekommen, um Katechtsmus geprüft zu werden, doch ſeit Jahren niemals wieder. ſamals hatte ein anderer Geiſtlicher, der Vorgänger des jetzigen, arin gewohnt. Etwas ſcheu und zaghaft ſtand ſie in dem herr⸗ ſchaftlich eingerichteten Flur und der robuſten, feiſten Haushälterin enüber, deren Blicke und Geberden auch nicht beſonders muther⸗ eckend waren. „Was hat die Perſon hier zu Was will die Perſon Pfarrhauſe?“ rief ſie mit ihrer fetten, belegten Stimme und ſo viel Abſcheu und Verachtung in ihre Miene legend, wie ihr nur zu ebote ſtand. „Ich hab' mit dem Herrn Pfarrer zu reden,“ zuhig wie möglich und als bemerke ſie nichts. „Dieſe Frechheit! mit dem Herrn Pfarrer!“ eiferte die lterin in ihren höchſten Tönen.„Nicht einmal„hochwürdiger igt die Perſon. Meinſt Du, freche Dirne, Leute men ſo leicht zu dem Herrn Pfarrer herein?“ „Gewiß, nur Leute meines Schlages,“ verſetzte Bozena und Kichtete ihre Geſtalt auf.„Wer denn ſonſt als Leute meines Schlages? Für tungendhafte, unbefleckte Seelen, wie die Eure, iſt er ja voll⸗ ſtändig überflüſſig... Nur räudige Schafe ſind ſeine Sache, und — gehöre ich.“ Die Augen des Mädchens blitzten in dem alten, dernden Feuer und ihr Geſicht war leiſe geröthet. In dieſem Augenblick öffnete ſich die Thür der Studierſtube, die janz in der Nähe lag, und Pfarrer Matras ſtand auf der Schwelle. Es war dies kein milder Hirte des Herrn mit klaren Augen, rigen Zügen und zum Herzen dringenden Ton der Stimme nerſetzte Bozena ſo 7 err“ Deines Schlages bezwang ſich Ihre Mutter eine Sünderin, eine verlorene Seele? blicken kann. Da jedoch in Intereſſentenkreiſen, namentlich in den Branchen des Weins und der Eigarren⸗ und Tabakfabrikation, ſehr 5715 weifel geltend gemacht ſind, die auch ihren Ausdruck in einer enkſchrift gefunden haben, die dem Reichstag zugegangen iſt, und da immerhin die Möglichkeit vorliegen könnte, daß gewiſſe Richter die Beſtimmung des Waarenzeichengeſetzes für alterirt halten könnten durch den§ 1 des Geſetzes, ſo habe ich mir den Antrag einzubringen erlaubt, als Abſatz 5— hier iſt irrthümlich geſagt „Abſatz“, es muß heißen Abſatz 5— ausdrücklich die Beſtimmung 125 1 einzufügen, die bereits im 8 16 des Wagrenzeichengeſetzes eht. Im bitte um Annahme dieſes Antrags. III. Rede am 17. April. Mit meinen politiſchen Freunden bin ich der Anſicht, daß in der That die Regelung dieſer Materie nicht in das Geſetz gehört, ſondern erfolgen muß im Handelsgeſetzbuch. Wenn ich dieſe Erklä⸗ rung abgebe, ſo kann mir gegenüber der Herr Abgeordnete den Vor⸗ wurf der Inkonſequenz nicht erheben, da ich auch heute gegen den 8 9 geſtimmt habe, auch in der Kommiſſion die Anſicht vertrat, daß hier in der That heterogene Dinge zuſammengeworfen ſind. Nach⸗ dem der Herr Staatsſekretär des Reichsjuſtizamts heute die poſitive Erklärung abgegeben hat, daß wir in der nächſten Seſſion die No⸗ velle zum Handelsgeſetzbuch zu erwarten haben, glaube ich, daß wir bis dahin ſehr wohl warten könnten, f nicht anzunehmen iſt, daß, wie Herr Singer meinte, dieſer Novelle auf dem Gange zum Reichstag irgend ein Mißgeſchick begegnen wird. Den Standpunkt des Herrn Singer kann ich nun wohl begreifen. Ginge der Antrag Singer durch, dann wäre mit einem Schlage die Sache erſchöpfend geregelt, dann wäre eine einſchränkende Verein⸗ barung über die Dauer des Vertrages hinaus einfach nichtig. Ich glaube aber, die Materie iſt doch ſo ſchwierig, daß es einer ein⸗ gehenden Kommiſſionsberathung bedarf, um die verſchiedenen Inte⸗ reſſen auszugleichen. Der Herr Staatsſekretär ſagte: es haben Vernehmungen von Sachverſtändigen ſtattgefunden, Das wiſſen wir. Es iſt eine Reihe aatengigebie gehört, die ihren Standpunkt darlegten. Praktiſche Bedenken ſtehen dem Antrag Schmidt zweifellos ent⸗ ut ſi das ſagte ſchon Herr Singer. Der Gedanke iſt ja an und ür ſich ſympathiſch, daß, wer über den Vertrag hinaus bindet, auch dafür zahlen ſoll, natürlich ein gewiſſes Geld⸗ oder Gehaltsäqui⸗ ſchriltz Große Etabliſſements haben dieſen Weg theilweiſe ſchon be⸗ rilten, Wir werden in einer Kommiſſion dieſe Materie 1 zu prüfen ae auch, ob das Verlangen der Handlungshilfen, welches vielfach zu Tage getreten iſt, die Konkurrenzklauſel voll⸗ ſtändig zu verbieten, durchführbar iſt, ob es ſich verträgt mit wich⸗ tigen Intereſſen der Induſtrie. Sodann muß geprüft werden, ob man nicht dem Richter ein ſehr weitgehendes Recht einzuräumen hat, gewiſſe Konkurrenzklaufeln Überhaupt durch Richterſpruch auf⸗ zuheben; es wird ihm ein Ermäßigungsrecht einzuräumen ſein, nicht bloß bezüglich der Summe, ſondern auch hezüglich der örtlichen und zeitlichen Beſtimmungen des Vertrages. Dann werden zweifellos in einer Kommiſſionsberathung die Ergebniſſe zu bedenken ſein, welche die Kommiſſion für Arbeiterſtatiſtik in ihrem Bericht niedergelegt hat. Dort ſind ganz beſtimmte Geſichtspunkte anderer Art hervorgehoben worden, als ſie der Antrag Schmidt enthielt. Dort iſt vorgeſchlagen, nur für 1 Jahr ſoll die Konkürrenzklauſel zuläſſig ſein und nur für einen gewiſſen Umkreis, für 1 Kilometer, endlich nur in der Höhe des doppelten Jahresgehalts. Dann kann der weitere Geſichtspunkt doch auch nicht aus dem Handgelenk erledigt werden. Es iſt dringend nothwendig, daß Beſtimmungen getroffen werden, daß bei vollſtändig frivoler Entlaſſung eines Angeſtellten unter Anderem der Richter in der Lage ſein muß, zu ſagen: der Anſpruch auf Konventionalſtrafe iſt nicht gerechtfertigt, Wir ſind der Anſicht, einmal, daß die Materie nicht hierher gehört, ſondern in das Handelsgeſetzbuch; zweitens iſt es nicht möglich, an der Hand eines zur zweiten Leſung geſtellten Antrags dieſe Materie erſchöpfend zu erledigen. Wenn wir auch anerkennen, daß große Mißſtände auf dieſem Gebiet vorhanden ſind, und daß eine Reformgeſetzgebung auf demſelben unbedingt nothwendig iſt, werden wir trotzdem aus den angegebenen Gruͤnden nicht in der Lage ſein, heute dieſem Antrag zuzuſtimmen. Deutſcher Reichstag. Jortſetzung der Interpellation Bachem und Genoſſen betr, das Duell. Abg. Dr. v. Bennigſen(ntl.) beantragt, den Antrag der Freiſinnigen mit dem dazu eingelaufenen Abänderungsantrag in un⸗ mittelbarem Anſchluß an die Interpellation Bachem zu deſpnen Der Antrag wird angenommen. Abg. Graf v. Veunftorff(Reichsp.) führt aus, daß von den 7 Prozept Satisfactionsfähigen ſehr viele Gegner des Duells ſeien. Die gerichtlichen Strafen für das Duell müßten erhöht werden. Er könne es verſtehen, wenn Jemand ſein Leben für ſeine Ehre einſetze, aber über ihr ſtehe das unverletzte Gewiſſen. Seine Partei habe zur Regierung das Vertrauen, daß ſie mit Ernſt an die Frage heran⸗ treten werde, ſonſt würde das deutſche Volk eine ſittlichs Entrüſtung 51—5 Die Furcht vor der Verſchlechterung des guten Tones ſei grundlos. Abg. Dr. v. Bennigſen: Es iſt viel Aufhebens von dem Fall Kotze⸗Schrader gemacht worden. Viel erſchütternder iſt der andere Fall. Wo kann da noch eine Spur von Sühne gefunden werden? Was iſt der Inhalt von Bebels geſtriger Rede geweſen? Ein Triumph darüber, Gelegenheit zu haben, die Vorfälle im Partei⸗ intereſſe auszunützen.(Sehr vichtig! rechts. Lachen Ich be⸗ ſtreite die Berechtigung Bebels zu einer derart fittlichen ntrüſtung über Gewaltthaten Anderer, da er im Jahre 1871 im Reichstage die Commune der Nachahmung empfohlen hat. Redner verlieſt dieſe Aeußerungen, welche die Herren jetzt wohl lieber nicht gemacht hätten. 8 lag ein harter, finſterer Zug ble ſichte, der hohen, hervortretenden Stirne, und ein tiefes Feuer brannte in den kleinen dunkeln Augen, aber nicht jenes einer milden, liebe⸗ erfüllten Seele, ſondern das düſtere eines fangtiſchen Geiſtes, das ebenſo an den eigenen Kräften, wie— an dem Glücke anderer „Das iſt ja.. die Bozena Matuſchek,“ ſagte er mit einer leiſen, merkwürdig verhaltenen Stimme.„Ein ſeltener Gaſt im Pfarrhauſe, das muß ich ſagen. Und demüthig iſt man auch nicht geworden man lärmt und geberdet ſich, wie wenn man zu Hauſe wäre.“ „Ich hab' nicht gelärmt,“ verſetzte ſie abwehrend.„Ich hab' nur Einlaß begehrt, und den hat man mir verwehren wollen.“ „Was willſt Du von mir?“ „Ich hab' mit Hochwürden zu reden, aber nicht hier, 'rin.“ Sie wies nach dem Zimmer. „Gut, ſo tritt ein!“ Er ging voran, ließ ſie eintreten und machte die Thür zu. Die Haushälterin entfernte ſich aber nicht, ſie neigte den Kopf, um zu horcheu, und ſie hörte ganz Merkwürdiges. „Alſo was iſt Dein Begehr? Mach's kurz, denn ich habe nicht viel Zeit übrig!“ Meine Mutter iſt heut' in der Nacht geſtorben und ich möcht' Glockenläuten und ein ehrliches Begräbniß für ſie haben. Hier iſt Geld dafür.“ Bozena legte ſechs Gulden auf den Tiſch. „Deine Mutter iſt geſtorben, ohne die Sterbeſakramente empfangen zu haben, ohne Abſolution?!“ rief der Pfarrer mit einer Art von Entſetzen. „Und Du, die Tochter, baſt mich nicht geholt?“ „Sie iſt in der Nacht geſtorben, ohne daß ich's gewußt hab'; ich hab' ſie morgens todt im Bette gefunden,“ ſagte das Mädchen.„Sie iſt wie eine Heilige geſtorben,“ fügte ſie leiſe hinzu. „Wie eine Heilige?.. wie eine Sünderin, eine verlorene Seele!“rief der Pfarrer mit donnernder Stimme,„der Gott in ſeinem Zorne verfagt hat, was er jeder chriſtlichen Seele gönnt: den Leib des Herrn zu genießen und in ſeine Ruhe einzugehen.“ ozenas Geſicht wurde ſehr bleich, ihre Lippen zitterten, aber ſie ſondern dann hinter ihr Sie, die wie eine Märtyrerin gelitten und geduldet!. über deren Lippen nie eine Klage gekommen!„„ Die Empörung in ihr auf dem bleichen, hageren Ge⸗ überwand jede religiöſe Scheu, jedes Bedenken. jahrelang ans Haus gefeſſellt, Und nie hat er einen hier im Ort weiten Welt gegeben. Jahre an einen Ort, eine Stelle gefeſſelt zu ſein, hilflos wie in Ketten geſchlagen, die ſchrecklichſten Schmerzen zu leiden und dabel nie zu klagen nie zu murren, haſt Du mir das gethan? erlöſeſt Du mich nicht, wenn Du ein Vater der Güte biſt? langen, langen Jahren nie eine Klage, nie (Dho! und lebhafter Widerſpruch bei den Sozialdemokraten) Wi⸗ Oeffentlichkeit gezogen. Die gewöhnlichen Beſtimmungsmenſure ſind nicht ernſt zu nehmen und müſſen hier ausgeſchteden werden Aber eine Aenderung in den Anſchauungen über die Möglichkeit der Sühne der gekränkten Ehre muß eintreten. Die Strafe für Belei⸗ digungen iſt an den deutſchen Gerichten zu niedrig, die Handhabung ſeitens der Richter noch viel unzureichender.(Beifall.) 5 Abg. Richter(freiſ. Volksp.): Man ſollte doch, was in dieſeß Frage allen Parteien gemeinſam iſt, zuſammenfaſſen zu einem kräß, tigen Appell an die Reichsregierung. Ich unterſchreibe alles, waß Bebel geſtern geſagt hat. Die Erklärung des Reichskanzlers iſt un⸗ befriedigend, ſo lau und flau wie möglich. Die Stelle: Die Duel lanten finden immer Mittel und Wege zu ihrem Vorhaben, iſt ſeht bedenklich und fordert mittelbar die Staatsorgane auf, ſich nur keine Mühe zu geben, es nütze doch nichts, Redner wendet ſich gegen 5 —. ſtudentiſchen Menſuren. Mit wenig Kenntniſſen und deſto meh Schmarren treten die jungen Leute an die ernſten Aufgaben des Lebens heran. Wie die Jungen zwitſcherten, ſo ſingen ſpäter die Alten.(Sehr richtig! Sehr wahr! im Centrum.) Das Uebel komm von oben. Die Mehrzahl der Offiziere, denen jetzt der Mund ver⸗ ſchloſſen iſt, wird es als Erlöſung von einem Wahnſinn empfinden wenn hier Wandel geſchafft wird.(Bravo im Centrum.) Der Schwer, punkt liegt in der gegenwärtigen Praxis der Geſetzgebung.(Bravo links und im Centrum). Der preußiſche Miniſter des Innern Frhr. v. d. Recke hat den fäbrt 8 die Tribünen haben ſich dicht gefüllt.— Richtet ährt fort: An das Bürgerthum tritt fortgeſetzt die Aufforderung von Seiten des Hofes, im Kampfe für Religion und Ordnung Geld für neuß Kirchen herzugeben. Wenn dabei das Duell aufrecht erhalten wird ſo muß in jenen Kreiſen das Chriſtenthum mehr auf der Zunge als auf dem Herzen liegen. Redner empfiehlt den freiſinnigen Antrag Wenn es nach ihm ginge, möchte er eine Adreſſe unmittelbar an die Krone richten. Ohne falſche Sentimentalität müſſen wir ſonſt noch immer mehr dieſer Fälle an die Oeffentlichkeit bringen. Das iſt unſere Pflicht und Schuldigkeit.(Lebhafter Beifall.) Abg. Gröber(Cent.) verurtheilt die ſtudentiſchen Menſuren, die eine Vorſchule für das ernſte Duell ſeien. Das Duell ſei auf den Standpunkt ſtudentiſcher Renommage geſunken. Die Skandal⸗ ſucht der Preſſe werde von den oberen Kreiſen genährt; denn wen trage ihr das Futter für ihre Skandalberichte zu?(Bravo.) Abg. Frhr. v. Manteuffel(econſ.): Um den Vorwurf vog meiner Partei abzulenken, daß ſie nur einen evangeliſchen Geiſtlichen habe ſprechen laſſen, ergreife ich das Wort. Ich ſtimme im Großen und Ganzen den Ausführungen des Abgeordneten Bachem zu. Die Beſtimmungsmenfuren dagegen muß ich in Schutz nehmen, denn eßz iſt damit nicht ſchlechter geworden. Mir ſcheint im die heutige Jugend arbeite mehr als die frühere,(Heiterkeit.) Meiß Partei ſteht auf ſtreng chriſtlichem Standpunkte, ſie verwirft das Duell unbedingt. Aber eine ſolche Unſitte läßt ſich nicht von heute auf morgen ausrotten; auch in England iſt das nicht von heute auf morgen geſchehen. Die Ehrengerichte müſſen mit Strafgewalt aus⸗ gerüſtet und mit Execution ausgeſtattet, ſowie auf andere Stände ausgedehnt werden. Wer einem die Ehre abſchneidet, der muß für ehrlos erklärt werden.(Bravo.) Abg. Förſter(Antiſ.) will das Duell nicht entſchuldigen, häll eß aber für pſychologiſch erklärlich, da die Gerichte gegen Beleidig⸗ ungen keinen genügenden Schutz bieten. Jeder Stand müſſe ſein Ehrengericht erhalten. Redner conſtatirt, daß alle Parteien im Großen und Ganzen einig ſeien in der Beurtheilung des Duells und in der Wahl der Mittel gegen dieſes Uebel. 5 daß die Parteien in der Sache Die rechte Seite iſt nicht aufrichtig, Abg. Bebel(Soc.) beſtreitet, ſelbſt einer Anſchauung ſeien. Die Aenderung der Anſchauungen muß zunächſt in Kreiſen erwirkt werden. Die Cabinetsordre betreffend die Ehren⸗ gerichte, welche ohne Gegenzeichnung erſchienen iſt, muß aus der Welt geſchafft werden. Redner weiſt auf den Widerſpruch hin, in welchem bei dieſer Frage die höchſten Staatsbeamten, ſo auch der Kriegsminiſter gerathen, als Vertheidiger der beſtehenden Geſetze und als Mitglieder der höchſten Geſellſchaftskreiſe. Seine Beurtheilung der Commune vertrete er auch heute noch. Fürſt Bismarck habs? ſeiner Zeit den Kern in den Beſtrebungen derſelben anerkannt. Präfident v. Buol ertheilt dem Abg. Bebel einen Ordnungsruf wegen ſeiner Kritik an der kaiſerlichen Cabinetsordre. Abg. Schall(konſ.) wendet ſich unter großer Unruhe des 8 und namentlich der Sozialdemokraten gegen dieſe und ihre ehren, indem er Zeitungsartikel verlieſt. Präſident v. Buol ertheilt dem Abg. Schall einen Ordnungs⸗ ruf, weil er dem Abg. Bebel das Wort;„ealumniare audacter, zemper aliquid haeret“ zugerufen hatte. 05 Nach einer Reihe perſönlicher Bemerkungen der Abgg. Groeber (Tentr.), Bebel(Soz.) und v. Bennigſen(ntl.) tritt das Haus in die Berathung des Antrags Rickert⸗Lenzmann nebſt den Abänderungsan⸗ trägen Adt, Bachem und Bernſtorff ein ̃ Abg. v. Bennigſen(ntl.) befürwortet den Antrag Adt. Abg. Dr. Bachem(Centr.): Das Centrum hat den Wunſch, daß aus dieſen Verhandlungen ein möglichſt einheitliches Votum des Reichstages betreffend die Ausrottung des Duells hervorgehe. Die Schwierigkeiten einer allſeitig convenfrenden Faſſung ſind aber ſehr groß. Im Intereſſe eines einmüthigen Votums ziehen wir unſeren Antrag zu Gunſten des Antrages Adt zurück, Die Abgg. Rickert und Bernſtorff ziehen gleichfalls ihre Anträge zugunſten des Antrages Adt zurück, Hierauf wird der Antrag Adt, welcher dahin eht, mit allen zu Gebote ſtehenden Mitteln dem mit dem Strafgeſetz in Widerſpruch ſtehenden Duellunweſen mit Entſchiedenheit entgegenzu⸗ wirken, einſtimmig angenommen.(Bravo.) Nächſte Sitzung morgen 1 Uhr. Reſt der Tagesordnung uuy Impfgeſetz Förſter. Schluß 5 Uhr. „Ich dent mirs anders, Hochwürden,“ verſetzte Bozena mit funkelnden Augen.„Meine Mutter war eine ſolch reine Seele, daß ſie keiner Abſolution bedurft hat, daß es der liebe Gott vorgezogen hat, ſie ohne jede irdiſche Ver⸗ mittelung zu ſich zu berufen.“ 5 „Ei, et, welch aufgeklärte Ideen! Haſt Du Dir die im Zucht⸗ haus angeeignet?“ rief der Pfarrer höhniſch.„Und Dein Vater, war i der niemals zur Kirche der auch ſo eine reine Seele? Dein Vater, ging, Sonntags arbeitete, wie ich gehört habe, und mit Bewußtſein auf das Abendmahl verzichtete! Denn er wußte, daß er ſterben werde, und ließ mich doch nicht holen. Ja, ja, nur von ſolch Verdammten, wie es Deine Eltern waren, konnte eine Frucht gleich Dir kommen eine Mörderin, eine Zuchthäuslerin!“ Bozenas Hände ſchloſſen ſich krampfhaft in einander, ihr Geſicht war todtenbleich und in die Augen ſprang jene wilde, unheimliche Flamme, die ihr etwas Drohendes, Gefährliches gab. „Sie ſollen nicht ſo von meinen Eltern reden! Und wenn— ich wieder ins Zuchthaus müßt'.. ich duld' das nicht!“ rief Bozena und trat dem geiſtlichen näher,„Mich könnt Ihr befſudeln, mit Füßen treten, alle, alle, ich duld' es! Aber auf meine Eltern ſoll in meiner Gegenwart kein beſchimpfendes Wort fallen! Wenn mein Vater Sonntags arbeitete und nicht zur Kirche ging, ſo war's, weil er für eine kranke, gelähmte Frau und ein unmündiges Kind zu ſorgen hatte. Und weh' war's ihm genug, das weiß ich, das hab' ich mehr als einmal von ihm gehört. Er 0 das Gebet hoch und nahm auch an Wochentagen, wenn er Zeit hatte, das Gebetbuch und las und ſang der Mutter vor. Dann iſt er krank geworden und war gekränkt oder Jemanden einen Stein in den Weg gelegt. Und was mein armes Mutterl betrifft, ſo hat's keine reinere Seele auf dieſer Wiſſen Sie, was das heißt, dreizehn lange nie zu fragen: Du lieber Gott, warum Warum muß ich foviel leiden? Warum In ſolch ein Zeichen von Ungeduld! (Fortſetzung folgt.) — Duelle ſind nicht häufiger geworden, ſie werden nur immer an dia Belei⸗ abung danl kräf⸗ ommt vex⸗ nden, hwer⸗ Jravo t den Yter zeiten neut wird e als trag, n die noch 8 iſt uren, auf ndal⸗ wer voß ichen oßen Die 1es die keine das heute auf aus⸗ ände für hält 2 2 — e. . * Mannheim, 22. April. General? Anzeiger⸗ 3. Seite! — Badiſcher Landtag. 3*Karlsruhe, 21. April. 80. Deffentliche Sitzung der Zweiten Kammer. Am Regierungstiſch: Staatsminiſter Nokk, Geh Rath Arn⸗ ſperger, Geh. Oberregierungsrath Becherer, Miniſterialrath Braun. Präſident Gönner eröffuet die Sitzung um 9½¼ Uhr. Eingelaufen iſt ſeitens des Miniſteriums des Großh. Hauſes und der auswärtigen Angelegenheiten eine Vorlage, betr. einen Stagatsvertrag zwiſchen Baden und Heſſen. Der Vertrag, datirt vom 8. April, betrifft die Erbauung einer Bahn von Weinheim nach Lampertheim. Die Einzelberathung des Budgets des Unterrichtsweſens wird fortgeſetzt. 1 Pür die Volksſchulen werden jährlich gefordert 4,514,565 ark. Abg. Dreesbach bringt die Verſetzung der Volksſchullehrer in Mannheim zur Sprache, die ſich als eine Art Strafverſetzung charakteriſire und von der Lehrer⸗ wie Bürgerſchaft übel empfunden werde, zumal der Oberſchulrath keine Unterſuchung eingeleitet habe. Regierungsſeitig wird das Verhalten der Mannheimer Lehrerſchaft als inkorrekt bezeichnet; es ſei nicht zuläſſig, wenn die Lehrer, die jetzt Beamte ſind, in Verſammlungen über ihre Vorgeſetzten Beſchlüſſe ſaßten, oder in der Preſſe mit tadelnden Erklärungen vorgingen. Die Verſetzungen hätten im dienſtlichen Intereſſe erfolgen müſſen. Von einer Strafverſetzung ſei dabei keine Rede geweſen. Abgeordneter Strübe(nl.) hält es für ein kritikloſes Recht der Oberſchulbehörde, Verſetzung von Unterlehrern vorzunehmen, wie den Städten das freie Recht zuſtehe, ihre Hauptlehrer zu wählen. Zuſtände, wie die in der Mannheimer Lehrerſchaft gebe es kanm ſonſt wo auf der Welt. Das würde eine luſtige Verwaltung ſein, wenn man die Entrüſtungsverſammlungen der Beamten dulden würde. Abg. Venedey(.) kritt für die Mannheimer Lehrerſchaft ein. Eine harmloſe Preßnotiz über einen Mißſtand in den Heizungsan⸗ lagen einer Schule führte zu einer hochnothpeinlichen Unterſuchung und trug ſchließlich, wie Dreesbach richtig bemerkt, der Lehrerſchaft eine Kollektivnaſe ein. Am bedauerlichſten aber iſt die Haltung des Oberſchulraths, der ſeinen Lehrern keinen Rückhalt gewährt. Hier könne ſich der Oberſchulrath ein Muſter an dem Miniſterium des Innern nehmen, das ſeine Beamten ſchütze. Abg. Dreesbach betont nochmals, daß die Lehrer der Stadt vorgegangen ſeien, als ſie von zwei Lehrern durch einen maßloſen Brief in ihrer Standesehre angegriffen worden ſind, die Erbitterung Strübe's über die Mannheimer Lehrerſchaft dürfte auf ein verun⸗ glücktes Vertrauensvotum, das nur wenige Unterſchriften fand, zurückzuführen ſein. Abg. Wilckens: Die Verhältniſſe in Mannheim unter der Lehrerſchaft ſind auch darauf zurückzuführen, daß in der Verwendung der Unterlehrer in den größeren Städten eing zu große Stabilität eingetreten ſei. Hier iſt die Praxis eines ſchnelleren Wechſels ge⸗ boten. Redner fragt bei der Regierung an, ob ſie eine Vorlage auszuarbeiten gedenke, welche die Vorſorge für volksſchulpflichtige Kinder zum Gegenſtand hat, die taubſtumm, ſchwachſinnig oder blind ſind. Staatsminiſter Nokk hofft, für den nächſten Landtag eine ſolche Vorlage bringen zu können. Abg. Weygoldt glaubt feſtſtellen zu ſollen, daß der Ober⸗ ſchulrath in die Verſetzungsfrage der Lehrer in den Städten nicht hineinzureden habe. „Abg. Strübe weiſt in entſchiedener Weiſe die Unterſtellung urück, als ob er gegen das nicht zu Stande gekommene Vertrauens⸗ votum gegen die Mannheimer Lehrerſchaft voreingenommen ſei. Staaklsminiſter Nokk betont in Bezug auf die Qualität der Volksſchullehrer, daß bei der vorherigen Prüfung 91,6 Prozent die Note„ſehr gut“ bis„ziemlich gut“, 7 Prozent die Note„hinlänglich“ und 0,7 Prozent nur die Note„ungenügend“ erhalten hätten. Nach einem Schlußwort des Berichterſtatters, der das Verhalten des Ober⸗ ſchulrathes in der Mannheimer Angelegenheit für vollſtändig korekt erklärt, wird das Budget der Volksſchule angenommen. Es folgt die Berathung des Extraordinariums. „Abg. Geiß erſucht die Regierung, bei Vergebung der Arheiten beim Neubau des Mannheimer Gymnaſiums die einheimiſchen Unter⸗ nehmer zu berückſichtigen, was zugeſagt wird. Abg. Buck bemängelt die Art und Weiſe, wie die Reiſe⸗ ſtipendien an die Philologen vertheilt würden, vornehmlich, daß einzelne Bevorzugte zu mehreren Reiſen Stipendien erhielten. Staatsminiſter Nokk: Bei der Auswahl werde mit peinlichſter Genauigkeit vorgegangen. Es wird ſodann das außerordentliche Budget für Mittel⸗ und Volksſchulen in Höhe von 404,910 Mark genehmigt und die Sitzung 1½ Uhr abgebrochen. Auf Antrag Fieſer's wird auf 5 Uhr eine Abendſitzung anberaumt und Fortſetzung der Berathung der jetzigen Tagesordnung. Deutſches Reich. „Frauenberg, 20. April. Hier wurde heute ein Vikinger⸗ ſchiff gehoben und mittelſt Dampfer nach Königsberg geſchafft. Dresden, 20. April. Der Rektor der hieſigen techniſchen Hochſchule, Geh. Hofrath Profeſſor Freiherr v. Oer, iſt geſtorben. — 7 Buntes Feuilleton. — Einige kleine Geſchichten aus dem Leben König Lud⸗ wigs I. von Bayern finden wir in dem kürzlich veröffenklichten Buche„Charakterzüge und Anekdoten aus dem Leben der bayeriſchen Könige Max Joſef., Ludwig I. und Max II.“(von Dr. Hans Reidelbach, München, Verlag von M. Kellerer).—„Wie geht 82 fragte König Ludwig, als er bei einem Beſuche, den er bei ſeinem Sohne, dem König Otto von Griechenland machte, in Athen einem traurig dreinſehenden dicken Feldwebel begegnete, der mit den baye⸗ riſchen Truppen nach Griechenland gekommen war.„Schlecht, Euer Majeſtät,“ erwiderte mit grämlicher Miene der Feldwebel.„O, wenn i doch nur a vanziges Mal wieder in München wär'. Dort iſt doch a ganz anders Leben, als in dieſem verfluchten Griechen⸗ landl da. Schauen's, Majeſtät, 125 bringt mi der Durſcht noch um's Leb'n. Koan Tropfen Bier, höchſtens a ſüßer Wein, auf den man ſich ſpeien möcht', und der ban Durſcht macht, daß man er⸗ lechzen kunnt. Wie ganz anderſch iſt do das Leben in Münch'n. Schauen's, Majeſtät, do hat ma' dös ganze Jahr durch a guats und a billiges Bier zum Durſchtlöſch'n. Im Frühjahr, um Joſephi rum, da gibt's dös Salvaterbier, alle Tag a paar Maßl, dös dringt ins Blut und gibt a Kraft. Nachher im Mai, da kommt glei! das Bockbier, da braucht man die Bockkur, alle Tage vier Seidel, aber nur in der Früh', ja net auf die Nacht, denn da thut's a das gewöhnliche Bier. Und zu dem Bier a Brunnenkreßſalat, das iſt was Geſund's für die Bruſt. Natürli den Salat net alleini, ſonſt wär' er zu ſtark, a Stück Nierenbratl und a paar delikate Würſcht müſſen allemal dabei ſein. Und nachher kommt die Radizeit. Ich ſag' Euer Majeſtät, nichts Beſſeres für den Magen gibt's gar net, als an guten Radi und a paar Maßl Bier dazu im nüchternen Magen, das vertreibt die Verſchleimung. Na, und das übrige Jahr hindurch da geht man halt fleißi ins Hofbräuhaus, dös is die beſte Apothek der Welt, da bleibt ma geſund und frögli. O, Herr König, thun S' ma den oanzigen Gefallen und ſorgen), deß kſobald wie möglich aus dem vermaledeiten Griechenlandl hinaus nach Münch'n komme, hier geh i an Durſcht zu Grund.“ Der König ſagte ſeine Verwendung zu, und bald darauf wurde des Feldwebels — erfüllt und er wieder in die Heimath nach München efördert.— König Ludwig, der viel im Lande umherreiſte und ſich auch in München viel auf den Straßen bewegte, glaubte, wie Rei⸗ delbach ſchreibt, daß ihn faſt alle Leute kennen ſollten, doch das war nicht immer der Fall. Einmal ging er in gewohntem einfachem An⸗ zuge an der Türkenkaſerne vorüber, und als der Poſten weder ſalu⸗ Krte, noch die Wache herausrief, redete ihn der König etwas unge⸗ halten an:„Warum rufft Du denn nicht heraus?—„Vor wem denn?“ fragte der Soldat, ſich nach allen Seiten umſehend.„Ich glaube gar, Du kennſt nicht einmal Deinen Brodherrn!“ fuhr der Aöuie farr So. ſa“ ſaaie der Naſten Sie ſind der Bäcker vom Aus Stadt und Land. *Mannheim, 22. April 1896. * Verſetzungen und Ernennungen. Es wurde Regiſtratur⸗ aſſiſtent Otto Stadtmüller bei der Domänendirektion zum Regiſtrator und Revident Wilhelm Angſtmann bei der Zoll⸗ direktion zum Reviſor ernannt. Dem Gewerbelehrer Karl Seifert in Durlach wurde die Vorſtandsſtelle an der Gewerbeſchule in Baden übertragen. Gewerbelehrer Auguſt Straub an der Gewerbeſchule in Tauberbiſchofsheim wurde in gleicher Eigenſchaft an jene in Ettlingen verſetzt. * Ueber den Aufeuthalt des Kaiſers in Karlsruhe ſchreibt das„Bad..“: Der Kaiſer hat während ſeines Beſuches in Karls⸗ ruhe eigentlich zum erſten Male Gelegenheit gehabt, hieſigen Geſell⸗ ſchaftskreiſen näher zu treten, und man iſt in dieſen Kreiſen von der anregenden Friſche ſowie von der Liebenswürdigkeit, die der Monarch im zwangloſen Verkehr entfallet, entzückt. Es ſcheint eine beſondere Gabe des Kaiſers zu ſein, die mit ſeinem regen Geiſt zuſammenhängt, daß er Jedem, den er anſpricht, ein freundliches, oft geiſtreiches Wort zu fagen weiß, und er zeigt ſich dabei vertraut mit maucherlei Verhältniſſen, von denen man kaum annehmen konnte, daß ſie ihm bekannt ſind; das gilt ſowohl von wiſſenſchaftlichen und künſtleriſchen wie von politiſchen Vorgängen und zeigt an Ein⸗ zelheiten wiederum recht deutlich, mit welcher Aufmerkſamkeit und ſchnellen Faſſungsgabe, die augenſcheinlich von einem brillanten Gedächtniſſe begleitet iſt, der Kaiſer alle Gebiete des öffentlichen Lebens erblickt. Der Kaiſer, der ſonſt in der Oeffentlichkeit meiſt recht ernſt erſcheint, weiß im geſellſchaftlichen Kreiſe viel fröhliche Laune zu entfalten. Der Kaiſer war während ſeines Beſuches ſicht⸗ lich ſehr fröhlich geſtimmt. Er ſah ſehr wohl aus, etwas gebräunt, wohl von ſeinem italieniſchen Aufenthalte und, wie es ſchien, etwas ſchlanker als bei ſeinem letzten Beſuche in Karlsruhe. Eigenthümlich iſt, daß die ſcharfe und anhaltende Geiſtesarbeit des Kaiſers niemals auch nur raſch vorübergehend einen Ausdruck der Abſpannung oder der Ermüdung auf ſeinem Geſichte hervorbringt; ſeine Geſichtszüge und ſeine Augen erſcheinen ſtets ebenſo friſch wie ſein Auftreten, offenbar das Zeichen einer außerordentlichen Elaſticität und Wider⸗ ſtandsfähigkeit des Geiſtes und Körpers. * Offene Stellen.(14. Armeekorps.) Straßenwart auf ſofort nach Burkheim, A. Breiſach, Großh. Waſſer⸗ und Straßen⸗ bau⸗Inſpektion Freiburg.— Straßenwart auf ſofort nach Marlen(A. Offenburg), Großh. Waſſer⸗ und Straßenbau⸗Inſpektion Offenburg.— Privatlager⸗Aufſeher bei Großh. Zolldirek⸗ tion. Ablegung einer Prüfuͤng, Nachweis der körperlichen Rüſtig⸗ keit durch ein auf Grund der körperlichen Unterſuchung ausgeſtelltes Gutachten eines bad. Bezirksarztes erforderlich. Bewerber dürfen nicht über 36 Jahre alt und müſſen ledig ſein. Anſtellung auf Kündigung, Jahresvergütung 1020., ſpäter 1140 und 1200 M. Es iſt Ausſicht auf Ernennung zum Hilfsaufſeher und Erlangung der Beamteneigenſchaft in nicht etatmäßiger Stelle vorhanden. Die Bewerbungen ſind bei Großh. Zolldirektion Karlsruhe einzureichen. * Einverleibung der Gemeinde Käferthal in die Ge⸗ markung. Die Petition, welche kürzlich in dieſer Angelegenheit in der Gemeinde Käferthal zirkulirt, hat 207 Unterſchriften erhalten und iſt dem Mannheimer Stadtrath übermittelt worden, zu deſſen Kenntniß ſie in ſeiner letzten Sitzung gebracht worden. * Die Errichtung einer Ueberfahrtsauſtalt zwiſchen dem neuen Hafen in Ludwigshafen und Mannheim betr., hat der Stadtrath unter der Bedingung Nichts einzuwenden, daß die Ueber⸗ nehmer auf ihre Koſten eine Verbreiterung des Weges zur Stephanien⸗ promenade vornehmen. * Blumenzucht in der Volksſchule. Auch in dieſem Jahre ſoll wieder, wie im verfloſſenen, die Pflege der Blumenzucht in den 2 oberen Klaſſen der Volksſchule fakultativ eingeführt werden, zu welchem Zwecke im Benehmen mit dem Rektorat und dem Garten⸗ bauverein„Flora“ die nöthigen Vorbereitungen eingeleitet werden. * Wagenmangel. Das Eiſenbahnverordnungsblatt vom 18. April theilt mit, daß die im vorigen Jahre von der Compagnie internationale des chemins de fer in Brüſſel auf ein Jahr angemie⸗ theten 260 gedeckten und 51 offenen Güterwagen auf ein weiteres Jahr in Miethe genommen worden ſind. Die gedeckten Güterwagen, welche mit der Anſchrift„Station Mannheim“ verſehen werden, ſollen ausſchließlich für Transporte ab Mannheim verwendet werden. Dieſes Vorgehen iſt im Intereſſe unſeres Platzes als ein Mittel zur a des äußerſt ſchädlichen Wagenmangels lebhaft zu be⸗ grüßen. * Landeskommiſſär Geh. Oberregierungsrath Frech 5. Wieder hat der Tod einen Mann von uns genommen, der zu den erſten und beſten Bürgern Mannheims zählte: Landeskommiſſär Geheimer Oberregierungsrath Albert Frech verſchied geſtern Nach⸗ mittag nach nur ganz kurzem Krankenlager. Der Verblichene war eine vornehme, edle Natur, erfüllt von tiefer Menſchenliebe und durchglüht von warmem Patriotismus. Zwölf Jahre bekleidete der Heimgegangene das Mandat eines Landtagsabgeordneten, und zwar vertrat er den Wahlkreis Schwetzingen⸗Ladenburg. Im Jahre 1891 lehnte er die Wiederannahme der Kandidatur aus Geſundheits⸗ rückſichten ab. In der Zweiten badiſchen Kammer zählte er zu den beliebteſten und angeſehenſten Mitgliedern der nationalliberalen Fraktion. Seinen Worten wurde ein großes Ge⸗ wicht beigemeſſen, wenn er auch nicht in der erſten Reihe der Redner Türkengraben, der uns immer ſo ſchlechtes Brod ſchickt? Vor dem ſollt' ich rausrufen? Das könnt' mir einfallen.“ Der König lachte herzlich und ging ſeines Weges vergnügt weiter. — Eine Heirathsgeſchichte, die in den allererſten Kreiſen der Altſtraßburger Geſellſchaft ſpielt, bildet ſeit einigen Tagen in Straßburg das Tagesgeſpräch. Die Tochter eines ſehr reichen und angeſehenen Mannes war mit einem jungen Straßburger verlobt. Er iſt Direktor eines Fabriketabliſſements in Nancy, der Filiale des Straßburger Geſchäftes. In Naney hatte zu Beginn der Woche die ſtandesamtliche Trauung des Paares ſtattgefunden, worauf es nach Straßburg kam, um ſich kirchlich trauen zu laſſen. Zu gleicher Zeit fand die Vermählung eines ebenfalls angeſehenen Altſtraß⸗ burger Paares, das geſchäftlich in nahen Beziehungen zu dem an⸗ deren Paare ſteht, ſtatt. Abends tanzte das junge Nancyer Ehepaar, dem nur noch der Segen der Kirche fehlte, auf jener Hochzeit. Am andern Morgen ſollte mit großem Pomp die kirchliche Trauung des Paares ſtattfinden. Die Kirche war zu dieſem Zwecke prächtig ge⸗ ſchmückt. An die Straßburger Geſellſchaft waren Hunderte von Einladungen zu der Feſtlichkeit ergangen. Die Geladenen erſchienen in der Kirche, aber die jungen Ghegatten nicht.„Er“ war Morgens mit einer früheren Geliebten, der Tochter einer ſehr angeſehenen Nancyer Kaufmannsfamilie, durchgebrannt. Auf ſeinem Tiſche fand man einen Brief, worin er erklärte, man ſolle nicht nach ihm forſchen, wiederſehen werde man ihn nicht. Ein zweiter Brief fand ſich vor, in dem„Sie“, die frühere Geliebte, ihm geſchrieben hatte, ſie hätte die ſtandesamtliche Trauung in Erfahrung gebracht und wiſſe, daß in Straßburg die kirchliche ſtattfinden ſolle. Sie werde ihm in der Kirche Vitriol in's Geſicht ſchütten und ſich ſelbſt er⸗ ſchießen. Die junge Dame erſchien denn auch am Morgen mit Vitriol und Revolver in der Wohnung des zweitägigen Ehemannes, und Beide ergriffen die Flucht. Die Skandalchronik weiß natürlich noch eine Maſſe Einzelheiten zu dieſer traurigen Chegeſchichte zu erzählen. 5 25 Foreirte Eutfettungskuren. Mit Bezug auf das plöbliche Hinſcheiden des Bildhauers Vietor Tilgner in Wien, erhiell die „Neue Freie Preſſe“ von ärztlicher Seite folgende Zuſchrift: Tilgner, der an einer Adernverkalkung litt, hatte ſeinen 1 durch eine foreirte Entfettungskur— beſtehend aus häufigen anſtrengenden Leibesübungen, ſowie Dauermärſchen— entſchieden verſchlimmert. An letzter Zeit dürfte die Verkalkung auch auf die ſogenannten kranzarterien des Herzens übergegriffen haben. Erſt die heftigen Anfälle von Athemnoth, Herzklopfen und Schwindel, zwangen Tilgner, von dieſen ſein Herz ſo ſchädigenden Anſtrengungen abzuſtehen, doch war es anſcheinend zu ſpät, denn ſein dez ſtand bald ſtill. Anläß⸗ lich dieſes markanten Falles iſt es wohl am Platze, vor dieſen for⸗ eirten Entfeitungskuren, wie man ſie jetzt häufig, ohne einen Arzt zu Rathe zu ziehen, in höchſt unzweckmäßiger und unvernünftiger Weiſe unternimmt nachdrücklichſt zu warnen. Zum Zwecke der Entfettuno! ſtand. Geboren im Jahre 1826 zu Mannheim, wurde er 1856 Amtsrichter in Baden⸗Baden, 1861 Amtsvorſtand in Kork, 1864 Oberamtmann, 1869 Stadtdirektor in Heidelberg, 1876 Landeskom⸗ miſſär und Miniſterialrath für die Kreiſe Mannheim, Heidelberg und Mosbach, welches Amt er bis zu ſeinem Tode bekleidete. Im Jahre 1891 erhielt er vom Großherzog den Titel als Geheimer Oberregierungsrath. Die Beerdigung findet morgen Nachmittag ½4 Uhr ſtatt. * In der lanfenden Woche führt uns das Kaiſer⸗Pauo⸗ rama uach dem wundervollen Como⸗See und dem ſchönen Mailand. Wir beobachten das Glitzern und Funkeln des Seewaſſers, ſehen den abfahrenden Dampfer mit ſeinen Paſſagieren, als wenu deren Abſchiedsgruß uns gelten ſollte. Wir glauben uns nicht mehr im Panorama, nein, wir ſind in jener herrlichen Gegend ſelbſt und be⸗ wundern ihre Schönheiten theils vom Deck unſeres Dampfers, theils von erhöhten Ausſichtspunkten des prächtigen Ufers. Aber nicht nur den von der Natur ſo reich mit Schönheiten beſchenkten Como⸗ See lernen wir in dieſer Woche kennen, ſondern wir ſchauen auch italieniſches Straßenleben und hervorragende Sehenswürdigkeiten des Mailand, wie beiſpielsweiſe den Dom und das Skala⸗Theater. * Liederhalle. Die übliche Frühjahrsunterhaltung(Familien⸗ abend) der Liederhalle fand am verflofſenen Sonntag in den Säälen des Ballhauſes ſtatt. Der jederzeit rührige Vorſtand hatte hierzu ein vielverſprechendes Progzamm aufgeſtellt, welches in allen ſeinen Theilen nur als überaus gelungen bezeichnet werden kann. Neben einigen zum Vortrag gebrachten Männerchören und einem Baßſolo des Herrn L. Blochmann ſind erwähnenswerth 2 Einakter in ober⸗ bayeriſchem Dialekt. Um dieſelben beſonders verdient machten ſich im„'s Lenei“ die Damen, Fräulein Luiſe Schmidt, Ming Gäng und die Herren Heinrich Weinreich, Karl Steiner, F. Wolf, A. Güng und Emil Wieſe. Das zweite„Unterm Pantoſſel“, weil humoriſtiſch, noch lebhafter applaudirt, als das erſte, fand ſeine Darſteller in den Damen Fräulein Gretchen Louis und Mina Gäng und den Herren Heinrich Weinreich, Jean Büchler, A. Wenſauer und J. Boppel. Eine Tanzunterhaltung, die ſich bis in die frühen Morgenſtunden erſtreckte, beſchloß das Ganze. « Beſuch der Berliner Ausſtellung durch Badenſer. Es wird uns geſchrieben: Bekanntlich hat es der Verein der Badenſer zu Berlin übernommen, ſeinen Landsleuten, welche die Ausſtellung beſuchen wollen, Wohnungen nachzuweiſen. Da die Nachfrage nach Zimmern ſehr rege iſt, liegt es in eines Jeden Intereſſe, ſich min⸗ deſtens 14 Tage vor ſeiner Abreiſe an Herrn Aug. Spangenberg, Krankenmöbelfabrik, Berlin.-O. Neanderſtraße 3 zu wenden, von wo alles Nähere ſofort mitgetheilt wird. Wir machen noch darauf aufmerkſam, daß ſich das Verſammlungslokal des Vereins im Reſtaurant Stralauerſtr.—6(Oekonom Carl Ruckenbrod aus Baden⸗Baden) befindet, Das Reſtaurant liegt im Centrum der Stadt und iſt beſonders vom Ausſtellungsplatz ſehr leicht zu er⸗ reichen, da ſich ſowohl die Dampfer⸗Anlegeſtelle, wie auch die Stadt⸗ bahnſtation Jannowitzbrücke in deſſen unmittelbarer Nähe befindet. *Selbſtmordverſuch. Geſtern Abend kurz nach 10 Uhr über⸗ ſtieg auf der Ludwigshafner Seite die 24 Jahre alte Franzöfin Marcelle Peulvey, in dem Damenkleidergeſchäft Wertheimer⸗ Dreyfuß in Mannheim in Stellung, das Geländer der Rheinbrücke und legte ſich, als der von Ludwigshafen nach Mannheim fahrende Brückenzug heranbrauſte, in ſelbſtmörderiſcher Abſicht auf die Schienen, Es wurden ihr der rechte Arm und die Zehen des rechten Fußes ab⸗ gefahren. Schirm und Hut befanden ſich gegenüber dem Thatorte, auf der Rheinbrücke. Blutüberſtrömt wurde die Selbſtmörderin gegen 11 Uhr durch Schutzleute fortgebracht. *Muthmaßliches Wetter am Donnerſtag, 23. April, Fitr Donnerſtag und Freitag iſt größtentheils bewölktes, aber nur zuf vereinzelten und kürzen Niederſchlägen geneigtes Wetter zu erwarten der meteorologiſchen Station aunheim. —— 22 58 3 — 38 8 Datan Zet 8 88 845 3 8 3 8 1 mim 2 24, Aprik 8525 55 60 21. 250763,0 18,0 ers 2. Abss.%7694 8,4 70 22.„Morg. 75976l,8 48 84* 4 Höchſte Temperatur den 21. April 140% Diefſte 5 vom 21/22. April 2,8 ½% Aus dem Großheriogthunt⸗ „Heidelberg, 21. April. Wie aus Kirchheim gemeldetena hat dort der 20 Jahre alte Chriſtian Schmidt den 19 Jahre alten Johann Schmidt durch einen Meſſerſtich in den Leib ſo ſchwer ver wundet, daß der Verletzte nach wenigen Minuten ſtarb. Der Thäbet wurde verhaftet. Freiburg, 21. April. Ein hiefiger Zimmermann wurde in ſeiner Wohnung von ſeinem 15jährigen Stiefſohn zweimal mit einem ——.........;ꝶk......—..—. ſind jetzt in Mode: Turnen und andere anſtrengende Leibesübungen, foreirte Bewegungen, Märſche, Bergtouren bis zur Uebermüdung⸗ dann Einſchränkung der Nahrung im Allgemeinen oder nur einzelnes Nahrungsmittel(wie Kohlehydrate und Fette) und ſchließlich die Enthaltung von Getränken aller Art. So nützlich und erſprießlich all dieſe Methoden, in richtigem Maße und individualiſirt— auf ärztliches Anrathen und Controle— angewendet ſein mögen, ebenfs unzweckmäßig und geſundheitsſchädlich ſind dieſe Entfettungs⸗ Modekuren, wenn dieſelben von Laien in foreirter Weiſe und dort, wo ſie dem Individuum nicht zuträglich ſein können(wie bei verſchiedenen Arten von Herzkrankheiten, Blutarmuth, Magen⸗ und Darmkrankheiten), zur Durchführung gelangen. Dieſe Kuren wirken deßhalb ſchädlich, weil— wie im Falle Tilgner— bei foreirten Märſchen und Leibesübungen ein ſchon entartetes und ſchwach arbeitendes Herz dieſen Anſtrengungen nicht mehr gewachſen iſt Durch die Entziehung von Nahrungsmitteln kann aber fernerhin der Körper ſehr geſchwächt und weniger widerſtandsfähig gemacht werden, es kann alſo das Individuum zufälligen Krankheiten viel leichter erliegen. So ſind iu der Literatur Fälle bekannt, wo durch eine foreirte Banting⸗Kur Lungentuberkuloſe entſtanden iſt; ja ſelbet Geiſteskrankheiten ſind beobachtet worden, und Geleyrte, wie Eich⸗ 1 und Andere, haben ihre warnende Stimme gegen die foreires anting⸗Kur erhoben. Durch die Entziehung von Flüßſigkeiten wird der Chemismus der Verdauung und der Nahrungsmittel⸗Aufnahme geſtört und die verſchiedenen Erkrankungen des Magens und des Darmes, ſowie allgemeine Ernährungsſtörungen können hieraus refultiren. Manche Dame, welche dem modernen Entfettungskultus huldigt, bezahlt ihre etwas ſchlanker gewordene Taille mit einer ſchweren Schädigung ihrer Geſundheit, und die Hyſterie und Nervo⸗ ſität ſo mancher ſchlanken Dame ſteht mit geheim durchgeführten Entfettungskuren im direkten Zuſammenhange. Die Behauptung iſt wohl nicht übertrieben, daß in ungeahnter Weiſe viel Unheil verhütet werden könnte, wenn ſpeziell die Entfettungskuren nur auf Anord⸗ nung des Arztes und nur unter deſſen Aufſicht durchgeführt würden. — Blutdürſtige Redakteure. Ein Blatt in Havanna„El Leon Eſpagnol“(Der ſpaniſche Löwe) beklagte ſich in der letzten Zeit leh⸗ haft darüber, daß viel zu wenig Inſurgenten erſchoſſen würden. Als die Journaliſten im Palaſt des Generalgouverneurs verſammelt waren, um die durch die Cenſur gegangenen Nachrichten in Empfang zu nehmen, rief der dienſtthuende Offizier die Redakteure des ge⸗ nannten Blattes zu ſich und ſagte ihnen:„Der General Weyler hat mich beauftragt, die Redakteure des„ſpaniſchen Löwen“ zu bitten, die Namen aller derjenigen Perſonen zu veröffentlichen, die nach ihrer(der Redakteure) Ueberzeugung füſilirt werden müßten, damit die Erſchießung ſofort beginnen könne.“— Die Redakteure ſollen ei⸗ ſehr verdutztes Geſicht gemacht haben. 45 4. Seite. * Geueral⸗ Anzeiger. Mannheim 22. April“ evolver nach Porausgegangenen häuslichen Ipwiſtigkelten Ain⸗ die Bruſt geſchoſſen. Die Verletzung iſt keine gefährliche. Pfälziſch⸗Heſſiſche Nachrichten. Frankenthal, 21. April. Das Urtheil in der Strafſache des ehemaligen Lambsheimer Lehrer Aug. Tremmel ſowie des aktiven Lehrers Wilhelm Schwarz in Beindersheim wurde heute vor der Straftammer geſprochen. Tremmel erhält wegen Vegehenszder Ur⸗ kundenfälſchung 4 Monate Gefängniß abzüglich 1 Monat Unter⸗ uchungshaft, wegen Wuchers M. 300.—Geldſtrafe event. 30 Tage fängniß. Schwarz wurde dagegen freigeſprochen. Speyer, 20. April. Die Verletzungen, die ſich der Einjährig⸗ reiwillige Pfeiffer in ſelbſtmörderiſcher Weiſe im Eiſenbahnwagen eibrachte, haben ſich nicht als lebensgefährlich herausgeſtellt. Tlleater, Runſt und Wiſfeuſchaft. Herr Kapellmeiſter Weingartuer wird nächſten Sonntag, 26. d.., die zweite Aufführung des„Geneſius“ ſelbſt leiten. Ehrendoktoren der Budapeſter Univerſität. Man telegraphirt gus Budapeſt, 17. ds.: Der Senat der hieſigen Univerſität beſchloß, anläßlich der Millenniumsfeier Ehrendoktoren zu ernennen. Unter den zu Ernennenden befinden ſich Erzherzog Joſef, welcher zum Ehrendoktor der Philoſophie, und Herzog Karl Theodor in Baiern, welcher zum Ehrendoktor der Medizin ernannt werden ſoll. Außer⸗ dem werden noch zahlreiche Ehrendoktoren, darunter deutſche, fran⸗ Fehl engliche, italieniſche, türkiſche, ſerbiſche und ſinniſche Ge⸗ ehrte, ernannt werden. Felix Weingartner's Oper„Geneſius“ im Maunheimer Hoftheater. Die„Karlsruher e ſchreibt Folgendes: Weingartner's„Geneſtus“ hat am Sonntag in Mannheim vor einem begeiſterten Publitum und einem ganzen Stab von Bericht⸗ erſtattern einen koloſſalen Erfolg gehabt, der den Komponiſten vollauf eutſchädigen mochte für die kühle Aufnahme, die dem hochbedeutenden Werke vor etwa drei Jahren bei der Berliner Aufführung bereitet worden war. Die Forderung, die wir ſeit Wagner's Reformthaten an jedes muſi⸗ kaliſche Drama in erſter Linie ſtellen müſſen: pfychologiſch vertiefte Charakterentwicklung, Behandlung großer, ewig menſchlicher Probleme iſt hier im„Genefius“ auf weltgeſchichtlichem Hintergrund erfüllt. Man hat geſagt, daß die moderne Kunſt ünter Verzicht auf alle abge⸗ brauchten Formen nur noch den Kontraſt als einziges und höchſt formales Prinzip gelten laſſe, darum aber auch um ſo tiefer aus⸗ beute. Das trifft bei Weingartner's„Geneſius“ zu. Schon der welt⸗ geſchichtliche Hintergrund bietet einen der erſchütterndſten Kontraſte oder Konflikte, die die Weltgeſchichte kennt: den Kampf des erſter⸗ benden Heidenthums mit dem erblühenden Chriſtenthum. Dort orien⸗ taliſcher Pomp, Sinnentaumel, Despotismus, kriechende Unterwürfig⸗ keit— hier Einfachheit, Sittenſtrenge, Genußertödtung, Weltentſagung, Glaubensmuth und Hoffnungsſeligkeit. Geneſtus ſelbſt iſt ein Re⸗ e des geheimnißvollen Fortſchreitens vom glanzvollen Hei⸗ enthum zum weltflüchtigen Chriſtenthum der blutigen Märtyrerzeit. In Geneſius, dem Schauſpieler des Kaiſers Diocletian, vollzieht ſich das uralte, ewig neue Problem, das ernſteſte, das die Menſchen⸗ eſchichte kennt, das der Läuterung, die allen Verſuchungen trotzt, bis ſie zur Erlöſung wird.— Die Liebe zur ſchönen Chriſtin Pela⸗ gia, die er auf einem Feſt des Kaiſers erblickt, bringt in Geneſius, dem verwöhnten Liebling kaiferlicher Gunſt, eine gewaltige Umwälzung hervor. Er folgt ihr in die Felsſchlucht, wo die Chriſten ihren verborgenen Gottesdienſt halten, er begehrt ſie zum Weibe, nachdem er ihre Liebe erfahren. Aber ſie bleibt ſtandhaft, ſie will dem Heiden nicht folgen. Geneſius will ſofort Chriſt werden, aber Cyprian, das greiſe Oberhaupt der Gemeinde, bedeutet ihm, Gott nehme ihn erſt dann an, wenn er ſprechen könne: „Mein einziger Beſitz iſt Sehnſucht nach dem Heil, 4 Das des Erlöſers Tod uns herrlich offenbart.* Laß mich dies Heil erreichen!“ Geneſius rächt ſich für dieſe Zurückſtoßung, indem er Cyprian Kaiſer Diocletian verräth, der ſich auf prunkvollem Umzug durch ſom vom Volk als Gott huldigen und opfern läßt. Aber in Cy⸗ priaus Gefangenſchaft folgt Pelagia ſie bielbt die ſich offen vor allem Volk als Chriſtin bekennt, und ſie bleibt ſtark gegenüber den Angriffen des Kaiſers, der von Liebesraſerei zu der ſchönen Chriſtin erſaßt wird. Nun folgt die Kataſtrophe in des Geneſius' Leben: er ſoll bei einem Feſt vor dem Kaiſer in einem Schauſpiel den Glanz des Heidenthums, des Cäſarenthums, die Macht des Kaiſers ver⸗ — da kommt über ihn, der die Ehriſten kennen gelernt, Aber bis dahin nur verachtet und verfolgt hat, wie einſt über Sau⸗ Lus, eine plötzliche Erleuchtung von unwiderſtehlicher Macht und er Hbekennt ſich von der Bühne herab, von buntem umgeben, vor dem Kaiſer und dem ganzen Hof, offen und ſtark zu Chriſti Kreuz. Der Reſt iſt natürlich Gefaͤngniß und Tod. Die völlige Läute⸗ ung des Geneſius erfordert aber noch die ſchwerſte Prüfung, die ihm auferlegt werden könnte: ſeine frühere Geliebte, die Sängerin Claudia, die Genoſſin ſeines früheren tollen Lebens, deren Liebe zu Geneſius doch tiefer iſt, als Beide geahnt haben, will ihn befreien aus emer Kerkerhaft, ſie hat die Wächter beſtochen. Aber Geneſius bleibt. Da gibt Claudia, nur von dem Gedanken getrieben, den Geliebten zu retten, der erwachenden Pelagia, die eben ſo, wie die übrigen iſten in demſelben Kerker eingeſchloſſen iſt, einen Ring, der ortige Befreiung ermöglicht. Und nun bricht in Pelagia, die orher allen Verlockungen der Welt ſo tapfer Widerſtand geleiſtet, 11 dieſer ſtärkſten Verlockung, der Liebe zum Leben, der Wille, u leben und zu lieben, in lodernder Flamme hervor. Sie ſieht, ihr Weliebter iſt Chriſt, keine Kluft trennt ſte mehr von ihm, jetzt darf e ihn lieben. Die höchſte Seligkeit für ſie heißt jetzt: leben und mit dem Geliebten fliehen. Doch Geneſtus bleibt 17 Er, der kaum ſeit wenigen Stunden Chriſt, ruft ihr mit unerſchütterlicher Ueber⸗ zeugung zu:„So kehr zurück in jene Welt, genieße ihrer Wonn' und Luſt, doch wir ſind ewig dann getrennt.“ Denn Flucht iſt ihm Verrath. Jetzt verſteht ihn Pelagia, Cyprian nimmt ihn auf in den Bund der Chriſten, und Hand in Hand wandeln ſie, gefolgt von den übrigen Chriſten, zum See e Die geſchichtlichen Grundlagen dieſes Stoffes, den Weingartner nach einer Operndichtung von Herrig frei und ſelbſtſtändig bear⸗ beitet hat, ſind nur allgemeine. Kaiſer Diocletian, der im Jahre 305 jene große Chriſtenverfolgung in's Werk ſetzte, iſt auch in der Geſchichte der Vertreter des üppigſten orientaliſchen Prunkes, des ſpotiſchen, Gott ſich gleich dünkenden Herrſcherthums. Wein⸗ ſartner mußte die Handlung nach Rom verlegen, obwohl Diocletian nur vorübergehend dort weilte und in Nikomedien reſidirte, weil die ewige Stadt als bedeutungsvoller Schauplatz für den Kampf des alten und des neuen Glaubens nicht entbehrt werden kounte. Alle 0 Perſonen ſind wohl frei erfunden, die übrigens — was ebenfalls im dramatiſchen Aufbau begründet iſt— macht⸗ loſer und gedrückter dargeſtellt, als ſie es im dritten Jahrhundert tet b 10 große Gemeinden bildeten, die in Kirchen ihren Got⸗ dienſt hielten. Der Mittelpunkt des ganzen Werkes iſt die Selbſtbekehrung, die Beichte des Geneſius vor dem Kaiſer, der Höhepunkt aber die Seene iſchen Geneſius und Pelagia, überhaupt der dritte Akt, der trotz Verzichtes auf die ſceniſche Pracht und die Enſemblemaſſen der beiden vorhergegangenen Akte lediglich durch die genannte Kerker⸗ ſeene eine mächtige, tief ergreifende Steigerung erzielt. Das iſt überhaupt ein Vorzug des ganzen Werles, daß es mit erſchütternder dramatiſcher Kraft durch die mannigfachſten Kontraſte hinburch mit unaufhaltſamer Steigerung fortſchreiket. Manche möch⸗ n in einem ſo ernſten Werk gerne den lärmenden Aufzug am Ende serſten, oder das farbenſatte Schauſpiel am Ende des zweiten vermiſſen, aber mit Unrecht, denn ſie ver⸗ es ein gewaltiger Unterſchied iſt, wenn ein Aus⸗ attungsſtück oder eine Meyerbeer'ſche Lärmoper ſolche Aufzüge ohne inneren Zwang auf die Szene bringt, und wenn Weingartner all? das braucht, um den ganzen leeren Flitterglanz des entſittlichten Heidenthums vorzuführen und der Einfachheit, der weltentſagenden keſe der neuen Lehre entgegenzuſtellen. Eine Welt, die ſich wie Faun⸗ und Satyrnvolk vor dem Kaiſer im engen Kreiskanz des Sinnentaumels dreht, muß untergehen— in dieſem Sinne iſt auch enes Schauſpiel ſymboliſch zu verſtehen. Und gibt es einen wirk⸗ weren Kontraſt als die Chriſtenverſammlung in dor düſteren ich! vor dem Holzkreuz bei Fackelſchein und den Aufzug des Pom im üppigſten Glanz, zwiſchen dem tollen Tanz der Nymphen und Faune und Apoll⸗Geneſtus“ Beichte!? Man Hal an der Möglichkeit der plötzlichen Wandlung des Geneſius gezweifelt, Aber weßhalb? Geneſius hat von all dem, was er von den Chriſten geſehen und gehört hat, einen mächtigen Eindruck empfangen, der ihm nun mit einemmal klar wird. Er, der auf der Bühne den Gott des Lichtes darſtellen ſoll, wird plötzlich von göttlichem Licht durchglüht. Kurz vorher hat er den Geſang der Chriſten gehört, die in der Ferne zum Tode ziehen. Dieſer Moment iſt von größter pſychologiſcher Bedeutung, und der Darſteller muß, wie es Herrn Kraus vorzüglich gelang, hierauf den größten Nachdruck verlegen. Das Pelagiamotiv ertönt im Orcheſter in ausdruckvollſter Betonung, die verrathene, verlorene Geliebte fällt ihm ein, aber er verſucht ſich aus ſeiner tiefen Erſchütterung aufzuraffen und das Vergangene zu vergeſſen. Alſo hier ſchon ſetzt die Wandlung, die unbewußt ſchon beim Gottesdienſt in der Felsſchlucht begonnen, kräftig ein. Daß Geneſius nicht mit Pelagia aus dem Kerker entflieht, daß er feſt bleibt, iſt nur für den unverſtändlich, dem überhaupt der edle Grund⸗ gehalt des Werkes verſchloſſen bleibt. Weingarktner's Muſik verfügt, wie es das Werk mit ſich bringt, über die verſchiedenſten Farben. Die Singſtimmen folgen in wir⸗ kungsvollſter Behandlung dem Geſetz der freien Deklamation, das Orcheſter erläutert die ſceniſchen und ſeeliſchen Vorgänge in ſelbſt⸗ ſtändiger Weiſe wie in Wagner's Muſikdramen. Er ſteht alſo auf Wagner'ſchem Boden, aber bei aller Nähe des großen Meiſters bleibt er ſelbſtſtändig. Sein Werk gehört muſi⸗ kaliſch zu den bedeutendſten und ernſteſten Werken der nachwag⸗ neriſchen Zeit. Weingartner, der große Orcheſterleiter, hat ſich darin als ein ganz hervorragender Beherrſcher der kompoſitoriſchen Formen, als glücklicher Erfinder warmer Melodien und als Meiſter der Inſtrumentirung gezeigt. Er hat ſein Werk auf Leitmotiven auf⸗ gebaut, die knapp und charakteriſtiſch gehalten ſind, dabei leicht in's Ohr fallen und den Hörern— man vergleiche das ſchöne Geneſius⸗ motiv— leicht im Gedächtniß bleiben. Der hauptfächlichſten Mo⸗ tive ſind es etwa zehn bis zwölf, ſie treten naturgemäß ſehr häufig auf, aber in ſo mannigfacher Beleuchtung, daß man niemals dem Komponiſten den Vorwurf machen kann, der ſo manchem Wagnerianer gilt, daß er mit ſeinen Motiven ein gekünſteltes Spiel treibt, daß er ſie zu Tode hetzt. Außer dem bereits genannten Geneſiusmotiv, das zugleich als Motiv der Liebesleidenſchaft dient und zum erſten Mal im erſten Akt bei Pelagig's Erzählung:„Da trat ein Jüngling vor“ erſcheint, finden wir ein ſehr charakteriſtiſches, inniges, hingebendes Pelagiamotiv. Claudia's Motiv, das zuerſt in ihrem Lied:„Dem Sturmlied gleichend ꝛc.“ auftritt, charakteriſirt vortrefflich ihre fröh⸗ liche Leichtgläubigkeit und in regellos auf⸗ und abſteigenden Inter⸗ wallen ihre haltloſe Lebensführung; doch hat ſie auch ein Lebes⸗ thema, das die Gluth ihrer Empfindung für Geneſius verdeutlicht. Den Kaiſer und das heidniſche Rom ſymboliſirt ein ſtolzes Herrſcher⸗ motiv; ein fanatiſches Verfolgungsmotiv, das den Haß und Grimm egen die Chriſten andeutet, wird meiſt in düſterem Kolorit, von Fagotten und Celli gebraucht, zum eſten Mal gleich da, als Cy⸗ prian ſeine Glaubensgenoſſen auf die drohende neue Verfolgung hinweiſt. Die Chriſten ſelbſt, ihr Glauben, ihr Hoffen, ihr Büßen und Entſagen, werden ebenfalls durch verſchiedene Motive gekenn⸗ zeichnet, die ſich durch das ganze Werk hindurch ziehen; die drei wichtigſten davon ſind bereits in der erſten Scene enthalten, ein weihevoll machtvolles, mil dem das Werk eröffnet wird, ein ernſtes Bußmotiv, das gleich darauf folgt, und ein durch eine ganze Oktave kräftig aufwärts ſteigendes Motiv des glaubens⸗ ſtarken Hoffens. Wie Weingartner mit dieſen Motiven arbeitet, ſehen wir beiſpielsweiſe in der ſehr bedeutenden Verwandlungs⸗ muſik des erſten Aktes, wo das erſte und das dritte des erwähnten Chriſtenmotivs gegen das leidenſchaftlich ausbrechende Geneſius⸗ motiv und das flehende Pelagiamotiv geführt werden, oder am Schluß des Werkes, wo das Glaubensmotiv ſich in mächtigem Triumph nach oben erhebt und über den Flammen des Scheiter⸗ haufens, mit einem letzten Gedanken an Pelagia den Sieg des Chriſtenthums verkündet. Die Hauptrollen ſind ſchwierig, aber äußerſt dankbar; Glanzſtellen wie Pelagig's Erzählung im erſten Akt, Geneſius' Bekehrung im zweiten und die Kerkerſzenen werden wenige moderne Opern aufweiſen können. Die Aufführung unter Leitung des Komponiſten, der mit Jubel empfangen und mit zahlloſen Kränzen und Hervorrufen geehrt wurde, war ausgezeichnet. Herr Kraus als Geneſius ſtand, abgeſehen von einigen ſoreirken Stellen, geſanglich und darſtelleriſch auf der Höhe ſeiner Aufgabe, Fräulein Heindl übertraf ſich als Pelagia ſelbſt, Frau Sorger als Clau⸗ dia und Herr Döring als Kaiſer waren ebenfalls ſehr gut; die ergreifende würdevolle Darſtellung des Cyprian durch Herrn Knapp verdient beſondere Anerkennung. Auch die übrigen Mitwirkenden füllten ihren Platz mit erfreulichſtem Eifer, der überhaupt die Sig⸗ natur der Aufführung war, aus. Die Inſzenirung durch den Herrn Intendanten Baſſermann und Herrn Direktor Auer verdient uneingeſchränktes Lob. Aeneſte Nachrichten und Celegramme. Stuttgart, 21. April. Der Gymnaſialvikar Hertlein, der kürzlich im„Beobachter“ eine Erklärung zu den Vorträgen des früheren Pfarrers Steudel abgab, iſt ſeines Amtes enthoben wer en. Eiſeuach, 21. April. Der Kaiſer iſt heute Abend um 6 Ahr hier angekommen und am Bahnhofe vom Großherzog und den Spitzen der Behörden empfangen worden. Die Bevölkerung be⸗ grüßte den Kaiſer ſtürmiſch. Der Bahnhof und die Straßen der Stadt ſind feſtlich geſchmückt. Der Kaiſer begab ſich vom Bahnhofe mit dem Großherzog nach der Wartburg, von wo um 6½½ Uhr die Abfahrt zur Auerhahnjagd erfolgt. * Coburg, 21. April, Der Kaiſer hat den Beſuch in Brot⸗ terode abgeſagt und reiſt direkt nach Eiſenach; die Kaiſerin reiſt über Rudolſtadt nach Potsdam. * Berlin, 21. April. Der Geh. Oberpoſtrath Wittko, vor⸗ tragender Rath im Reichspoſtamt, iſt zum Direktor im Reichs⸗ poſtamt ernannt worden. Osnabrück, 21. April. Reichstags⸗Stichwahl. Bis jetzt wurden gezählt: für Wamhoff(nat.⸗lib.) 18,848, für v. Schele (Welfe) 12,461 Stimmen. Aus 17 Bezirken ſteht das Ergebniß noch aus. Wien, 21. April. Soeben enthüllte der Kaiſer das Mozart⸗ denkmal auf dem Albrechtplatz unter Theilnahme von vier Erz⸗ herzögen, den meiſten Miniſtern, den Botſchaftern Eulenberg, Nigra, Loze, den Geſandten Podewils, Simie und Ghika. Der Kaiſer wurde mit der Volkshymne empfangen,. Er ließ ſich den anweſenden Bruder des Meiſters Tilgner vorſtellen. Dumba hielt die Feſtrede. Der Kaiſer ſprach ſeinen Dank für den Begründer des Denkmals und die tiefe Trauer über den plötzlichen Tod des verſtorbenen Meiſters Tilgner aus, der ſeinen Freudentag nicht erleben ſollte. Vorträge des Männergeſangvereins eröffneten und ſchloſſen die Ent⸗ hüllungsfeier. Budapeſt, 21. April. Baron Hirſch iſt heute Nacht in Alt⸗Gyalla(Komorner Komitat), wo er als Gaſt bei dem Gutsbeſitzer Ehrenfeld weilte, geſtorben. Der Tod trat plötzlich in Folge eines Herzſchlages ein. “Peſt, 21. April. Der berüchtigte internationale Kaſſenein⸗ brecher Papacoſta iſt aus dem hieſigen Gefängniß entflohen. Paris, 21. April. Das Miniſtertum hat beſchloſſen, zu demiſſioniren. Die Kammer tritt am Donnerſtag zuſammen. Paris, 21. April. Lson Say iſt heute früh 21, Uhr ge⸗ ſtorben. Leon Say war am 6. Juni 1826 geboren. Frankreich hat in ihm ſeinen hervorragendſten Nationalökonomen und Sozialpolitiker verloren. Als Finanzminiſter hat Say große Dienſte geleiſtet, er brachte die Finanzen in Ordnung und hod den Kredit Frankreichs, Paris, 21. April.(Senat). Die Teibünen ſind dichtgefüllt, zahlreiche Senatoren ſind anweſend, das geſammte Miniſterium iſt auf der Miniſterbank. Zum Beginn der Sitzung verlieſt Demöle, Präſident der republikaniſchen Vereinigung, folgende Erklärung Namens der drei republikaniſchen Gruppen:„Dreimal hat der Senat mit beträchtlichen Mehrheiten dem Miniſterium ſein Vertrauen ver⸗ weigert. Trotzdem iſt das Miniſterum unter Verletzung der Verfaſ⸗ ſung im Amte verblieben. Heute verlangt das Min erium von uns, Kredite für die Madagaskar⸗Expedition zu votiren Keiner von uns will Kredite verweigern, deren die Soldaten Frankreichs bedürfen, theuerſten Kinder des Vaterlandes und iſt zu allen Opfern bereik, um ihnen Leid oder Gefahr zu erſparen. Wir verweigern alſo nicht die Kredite und ſind bereit, ſie zu votiren, aber wir können ſie nicht⸗ dem gegenwärtigen Miniſterium bewilligen. Wir beantragen: Der Senat ſolle ſein Votum vertagen, bis er ein ver⸗ faſſungsmäßiges Miniſteriumvorſich hat, welches das Vertrauen beider Kammern beſitzt.“(Beifall im Centrum; große Bewegung).— Es folgt eine längere ſtürmiſche Debatte.— Demöle aufgefordert, den Antrag genau zu formü liren, überreicht einen Reſolutionsantrag, der beſagt:„Der Senat vertagt die Berathung der Kreditvorlage, zbis er ein verfaſſungs⸗ mäßiges Miniſteriüm vor ſich hat, welches das Vertrauen beider Kammern beſitzt.“ Dieſer Antrag wird an genommen mit 171 gegen 90 Stimmen.(Große Bewegung; die Miniſter ver⸗ bleiben auf der Miniſterbank, von den radikalen Senatoren um⸗ drängt) Der Senat vertagt ſich hierauf bis Donnerſtag. Rom, 21. April. Major Salſa befindet ſich noch im ſchoaniſchen Lager, wird aber bald von dort zurückkehren. London, 21. April. Die Erwiderung des Präſidenten Krüger auf die engliſche Einladung iſt laut Telegramm der Times aus Pretoria nunmehr eingegangen. Sie wiederholt die Erklärung, der Präſident könne den Volksrath erſt um Zuſtimm⸗ ung zur Reiſe angehen, wenn eine Grundlage der Erörterung feſt⸗ geſetzt ſei. Im Tone freundlich und verſöhnlich, hält das Schreiben daran feſt, Transvaal könne keiner fremden Macht ein Recht zur Einmiſchung in ſeine innern Angelegenheiten einräumen, bee vielmehr bei ſeiner in dieſer Hinſicht durch den Londoner Vertrag orgeſehenen Unabhängigkeit. Kairo, 20, April. Die franzöſiſchen und ruſſiſchen Mitglieder der Verwaltung der Kaſſe der öffentlichen Schuld luden die anderen Mitglieder der Verwaltung auf den 27. d. M. vor den gemiſchten Gerichtshof. Sie erklären den Beſchluß vom 26. März d. J für ungeſetzlich und verlangen, daß die egyptiſche Regierung alle Summen mik Zinſen an den Reſervefonds zurückzahle, welche für die Dongola⸗Expedition bezahlt worden ſind. Kapſtadt, 21. April. Einer Depeſche aus Buluwayo zu⸗ folge kamen am 19. d. M. mehrere Scharmützel in der Nähe dieſer Stadt vor. Die Matabele wurden mit beträchtlichen Ver⸗ luſten zurückgeſchlagen. Deutſch⸗Südweſtafrika. Es verlautet, daß die Hereras Dieſelben wurden früher durch neuerdings unbotmäßig werden. Hendrik Witbooi niedergehalten und ſeit ſeiner Unterwerfung ſcheinen ſie ſich für die Herren im Lande zu halten. Es erhebt ſich nur die Frage, ob die 800 Mann, die Major Leutwein aufzubringen ver⸗ mag, zu einer Züchtigung dieſes Stammes, der gut bewaffnet ſein ſoll, ausreichen werden. * 3* (Privat⸗Telegramme des„Geueral ⸗ Anzeigers“.) *Müuchen, 22. April. Die demokratiſche Partei ſtellt in Ans bach den Schrifiſteller Konrad als Reichstagsabge⸗ ordneten auf. Berlin, 22. April. Die Morgenblätter melden aus Kattowitz: Bei einem Gerüſteinſturz am Waiſenhauſe in Bogutſchütz wurden 5 Männer ſchwer verletzt.— Der„Vor⸗ wärts“ meldet aus Hawburg: Der Ausſtand in der Mohr⸗ ſchen Margarinefabrik in Bahrenfeld wurde durch Ver⸗ gleich beendet. Paris, 22. April. Die Miniſter waren Nachts 11 Uhr noch verſammelt. Es wurde keine Entſcheidung getroffen. Es verlautet, die Regierung werde Briſſon auffordern, die Kammer einzuberufen, um ein Vertrauensvotum, welches den Miniſtern geſtatte, im Amte zu verbleiben oder eine Anweiſung bezüglich der Neubildung des Kabinets zu erlangen. Bourgeois begab ſich un 10 Uhr ins Elyſée und berieth ſich während einer halben Stunde mit Faure. Paris, 22. April. Einer Note der„Agence Havas“ zufolge glaubt das Miniſterium die Geſchäfte nicht länger führen zu können und beſchloß daher, die Kammer einzuberufen. Dieſelbe tritt am 23. d. M. zuſammen. Rom, 22. April. Auf die italieniſche Anleihe von 60 Millionen ſind 1200 Millionen gezeichnet worden. Die Zeichner erhalten weniger als 4 pCt. des von ihnen gezeichneten Betrags. Badiſche Schifffahrts⸗Aſſecurauz⸗Geſellſchaft. In der am Montag ſtattgehabten ordentlichen Generalverſammlung über das 55. Geſchäftsſahr 1895 waren im Ganzen 718 Stück Aktien ver⸗ treten. Nach dem Bericht des Vorſtandes hat ſich die Lage des Transport⸗Verſicherungs⸗Geſchäfts nicht gebeffert, es iſt im Gegen⸗ theil anzunehmen, daß durch die Gründung verſchiedener neuer Ge⸗ ſellſchaften eine Verſchärfung des Konkurrenzkampfes hervorgerufen werden wird. Die Prämien⸗Einnahme hat ſich um M. 96,181.15 gegen das Vorjahr erhöht. Nach reichlicher Rückſtellung für Prä⸗ mien⸗ und Schadenreſerven und nach ebenſolcher Abſchreibung auf das Haus⸗ und Mobilien⸗Conto ſchließt das Geſchäftsjahr mit einem Reingewinn von M. 115,619.85. Nach ſtatutenmäßiger Dotirung des Spezial⸗Reſervefonds wird nach Vorſchlag des Aufſichtsrathes die Dividende auf 15 pCt. von der Baareinzahlung wie im Vor⸗ jahre feſtgeſetzt und dem Spezial⸗Reſervefond eine Extra⸗Zuſchreib⸗ ung überwieſen, wodurch ſich derſelbe auf M. 65,000 erhöht. Der e in Höhe von M. 600,000 117 die geſetzliche und ſtatutenmäßige Höhe bereits überſchritten. An den Beamnten⸗ e wurden M. 5,000 überwieſen. Das Geſchäft in den erſten Monaten des Jahres 1896 iſt etwas ungünſtiger wie im Vorjahre geweſen. Dem Vorſtande und dem pen wurde für die Bilanz einſtimmig Entlaſtung ertheilt. In den Aufſichts⸗ rath wurde an Stelle des verſtorbenen Geh. Commerzienraths Hrn. C. Joerger Herr Commerzienrath Wilh. Landfried von der Firma 8. J. Landfried in gewählt und wurden ferner die ſtatutenmäßig ausſcheidenden Mitglieder, Herren Ludw. Hohen⸗ emſer, Commerzienrath C. Ladenburg und Commerzienrath Victor Lenel wieder gewählt. 3 PpCt. St. Johanner Stadtauleihe. Die eine Million betra⸗ gende Anleihe der Stadt St. Johann wurde von einem Conſortium zu 95¼0% übernommen; weitere Gebote waren eingelaufen zu 95,01 und darunter. Manuheimer Effekteubörſe vom 21. April. Heute notirten Verein chem. Fabriken 146 bez. Hofmann& Schötenſack 35., Waghäusler Zucker 71 bz., Brauerei Eichbaum 165 bez., Brauerei Schwartz 109.50 bz., Brauerei Werger 88 bz., Brauerei Oertge 183., Mannheimer Lagerhaus 116 bz. G. Maunheimer Produktenbörſe vom 21. April. Weizen per Mai 1896 15.55, Juli 15.45, Nov. 15.25. Roggen per Mai 1896 12.60, Juli 12.60, Nov. 12.60, Haſer per Mai 1896 12.45, Juli 12.45, Nov. 12.60. Mais per Mai 1896.—, Juli.—, ov, .30 M.— Tendenz: geſchäftslos. Matteres Amerika machte wenig Eindruck auf den jetzigen Preisſtand des Weizens, da Abnehmer ſich einſtellten. Umſätze beſchränkt. Frankfurter Effekten⸗Societät v. 21. April, Abds. 6¼ Uhr. Oeſterreich. Kredit 304% Diskonto⸗Kommandit 209.20, Ber⸗ liner Handelsgeſellſchaſt 149, Darmſtädter Bank 154, Deutſche Bank 185.80, Dresdener Bank 155, Banque Ottomane 111.90, Oeſterr.⸗ Ung. Staatsbahn 302¼, Lombarden 88¾, Nordweſt 234¾, Elb⸗ thal 237½, Heſſiſche Ludwigsbahn 120.70, Spanier 68, Türken D 21, Aproz. Griechen 36.20, 5proz. Buenos⸗Ayres 37.90, Bad. Zucker⸗ fabrik 72.40, Gelſenkirchen 166.90, Harpener 157.10, Hibernig 167.60, Laura 154.30, Bochumer 156.30, Oberſchl. Eiſen 108.70, Concordia 162.30, Courl 126.20, Brauerei Werger 89, La Veloce 85.20, Gotthard⸗Aktien 174.60, Schweizer Central 134.60, Schweizerf Nordoſt 134.10, Schweizer Union 91.80, Jura⸗Simplon 104.60, 5proz. Italiener 84. Cafs⸗Maſchinen die in fernen die Ehre und die Fahne Frankreichs ver⸗ theidigen.(Beifall im Centrum). Der Senat grüßk in ihnen die 68003 bei Louis Franz, Paradeplatz, Mannheim. emu⸗ enat ngs⸗ ider nen ver⸗ um⸗ im ten mm holt mm⸗ feſt⸗ iben zur arre trag eder den den kärz ung lche zu⸗ ähe Ber⸗ a5 irch nen die er⸗ ein die ng is nd er N. n bie en 18 r⸗ N⸗ e⸗ n 5 i⸗ af 9 8 * e I= n N— * re Mannheim, 22. April. General⸗Anzeiger⸗ Großh. badiche Saals⸗ Eiſenbahnen. Auf 1. Mai l. Is. wird die Station der Ungariſchen Staats⸗ bahn Buda Reletipalyaudvar (Oſtbahnhof) für den Eilgutver⸗ de geſchloſſen, dagegen Buda⸗ peſt⸗Jozſefvaros(Joſefſtadt) für den Eilgutverkehr mit Aus⸗ nahme zollpflichtiger Sendungen — eröffnet. Die im Theil II Heft No. 4 (giltig vom 1. Oktober 1895) des füddeutſch⸗öſterreichiſch⸗ ungariſchen Verbandes für erſtere Station enthaltenen Frachtſätze, Entfernungen und Zuſchlags⸗ en deßhalb auf letztere tragen. ge Eilgüter ſind ab 1. Mai l. Is. an die Station Budapeſt⸗Jövamhaz(Hauptzoll⸗ amt) zu adreſſiren. Karlsruhe, 19. April 1896. Generaldirektion. 7966 Großh. Badiſche Staats⸗]! Ciſenbahnen. Mit Giltigkeit vom 20. April L. Is. wird für Harz, wie in der Guütterklaſſifikation des deutſchen Eiſenbahngütertarifs, Theil k, unter Spezialtarif 1 genannt, bei Aufgabe in Wagenladungen von 10000 Klg. oder Fracht⸗ zahlung für dieſes Gewicht auf jeden Wagen von Mannheim Bad. B. nach Würzburg tranſ. ein Ausnahmefrachtſatz von 0,54 M. für 100 Klg. eingeführt. Derſelbe gilt für Sendungen, welche mit direkten Frachtbrieſen nach ſolchen bayeriſchenStationen aufgegeben werden, deren Verkehr ab Mannheim Bad. B. aus⸗ ſchließlich über Mosbach⸗Würz⸗ burg geleitet wird. 7967 Nähere Auskunft ertheilt unſere Güterverwaltung Maunheim. Karlsruhe, den 17. April 1896. Generaldirection. Bekauntmachung. Die Einführung der offenen Bauweiſe im Riedfeld hier betr. (10) No. 16,0291. Der Stadt⸗ rath Mannheim hat beſchloſſen, für die 5 Baublöcke zwiſchen Mittelſtraße und Waldhofſtraße, VIII., IV. und II. Querſtraße im Riedfeld, öie offene Bau⸗ weiſe nach 8 49 der ſtädtiſchen Bauordnung vorzuſchreiben. Ob dem Beſchluſſe die ſtaat⸗ liche Genehmigung zu ertheilen ſei, wird in öffenklicher Bezirks⸗ rathsſitzung 7993 Donnerſtag, 30. April d. J. perhandelt u. entſchieden werden. Mannheim, 14. April 1896. Großh. Bezirksamt. Frhr. Rüdt. Sekanntmaczung. Die Straßenpoli⸗ zeiordnung für die Stadt Mannheim betr. (110) No. 2933711. Wir haben wieder die Wahrnehmung ge⸗ macht, daß eine Anzahl Perſonen bei der Friedrichsbrücke und am Marktplatz H1 und R 1 auf den Gehwegen müßig umherzu⸗ ſtehen und dadurch den Verkehr zu ſtören pflegen. Wir machen aher öffentlich darauf aufmerk⸗ am, daß es nach§ 30 Abſatz 2 er Straßenpolizeiordnung für die Stadt Mannheim verboten und mit Strafe bedroht iſt, den Verkehr auf den Gehwegen durch Angerechtfertigtes Stehenbleiben u hindern. Die Schutzmann⸗ ſchaft hat Weiſung erhalten, ſolche Herumſteher wegzuweiſen, zur Anzeige zu bringen und im Weigerüngsfalle zu derhaften. Mannheim, 20. April 1896. Großh. Bezirksamt: v. Grimm, Bekauntmachung. Straßenſperre betr. No. 29336ll. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß behufs Vornahme der Beſchotterungs⸗Arbeiten in der Dalbergſtraße zwiſchen den Quadraten K 8J 9, vom Lui⸗ ſenring bis Werftſtraße die Abſperrung dieſer Straße vom 24. ds. Mits. an bis auf Wei⸗ leres nöthig fällt. Während dieſes Zeitraumes iſt die Benützung der er⸗ wähnten Straßenſtrecke für den eſammten Fuhrwerksver⸗ ehr verboten. Zuwiderhandelnde werden gemäߧ 121.⸗St.⸗G.⸗B. mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Mannheim, 21. April 1896. Großh. Bezirksamt: v. Grimm. Bekauutmachung. Maul⸗ und Klauen⸗ ſeuche betr. (110) No. 168151. Wir bringen hiermtt zur allgemeinen Kennt⸗ niß, daß in dem Amtsbezirk Ludwigshafen a. Mh. die Maul⸗ und Klauenſeuche wieder erloſchen iſt. 7996 Mannheim, 21. April 1896. Großh. Bezirksamt: Steiner. Berichtigung. In der Veröffentlichung der iſtereinträge des Gr. 7997 mtsgerichts hier von 14 d..] rep iſt bel der Firma Wertheimer⸗ Dreyfuß in Ziffer 6 u. 7 ſtatt Ludſvig genaunt Louis Wert⸗ heimer richtig Ludwig genannt ouis„Dreyfuß“ zu leſen. 8014 Zum Waſchen und Bügeln —...——.—— Bekauntmachung. Maul⸗und Klauen⸗ ſeuche betr. (110) No. 166191. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kennt⸗ Hiß, daß in den Gemeinden Friedrichsfeld und Planuk⸗ ſtadt, Amts Schwetzingen, die Maul⸗ und Klauenſeuche ausgebrochen iſt. 7995 Mannheim, 20. April 1896. Großh. Bezirksamt: Steiner. Aufgebot. Antrag der Fräulein Luey Parktzuuſt in Stuttgart, welche den Verluſt des Mantels zu dem ihr gehörigen Pfand⸗ briefe der Rheiniſchen Hypotheken⸗ bank Mannheim über 100 Mk. verzinslich zu%, Serie 62 Lit. E No. 12934 glaubhaft gemacht hat, erläßt das Gr. Amtsgericht hier das Aufgebot dieſer Urkunde. Der Inhaher des Pfandbriefes der Rheiniſchen Hypothekenbank in Mannheim über 100 M. ver⸗ zinslich zu%, Serie 62, Lit. E No. 12934 wird aufgefordert, ſpäteſtens in dem auf Freitag, 18 Dez. 1896, Vormittags 10 Uhr, vor Gr. Amtsgericht III, Zimmer No. 18, beſtimmten Angebots⸗ termin ſeine Rechte anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigenfalls derſelbe für kraft⸗ los erklärt werden wird. 7933 Mannheim, 14. April 1896. Gerichtsſchreiberei Großh. Amtsgerichts. Dr. Panther. Fahndung. Eutwendet wurden: Vom./10. April am hieſigen Güterbahnhof zwei Schließkörbe, enthaltend ein roth und blau karrirtes Frauenkleid, mit blau⸗ ſeidener Schleife, ein Frauen⸗ kleid mit ſchwarzſelſdenen Aermeln und Perlenbeſatz um Hals und Bruſt, ein ſtahlblaues Frauen⸗ kleid mit ſchwarzſeidener Weſte, ein ſchwarzes Frauenkleid mit Ballonärmeln und Umlegkragen, ein roſenrothes Frauenkleid, mit weißen Spitzen um den Hals und an den Aermeln, ein Frauen⸗ kleid, aus blauem, weiß ge⸗ blumten Cattun, ein brauner Frauen⸗Tuchmantel mit Pel⸗ lerien, ein Umhängſel aus erem⸗ farbigem Sammk, ein Paar Damen⸗Zugſtiefel und ein Paar Halbſchüͤhe, ein Frauenkleid aus ſchwarzem Tuch, mit Sammt⸗ einſatz und Sammtjäckchen, ein wollenes, graublaues Frauen⸗ kleid mit blauem Seidengürtel, fünf mit Spitzen beſetzte und M. H gezeichnete weißleinene Frauenhemden, 6. weißleinene, etragene, nur theilweiſe mit J. H. gezeichnete Frauenhem⸗ den, 6 weißleinene Frauen⸗ hoſen, 14 theils weiße und theils ſrhige Frauenſchürzen, eine goldene, ödvale, ſchlangenartige Broche, 4 Paar goldene Ohr⸗ ringe, theils mit blauen Stein⸗ theils mit Rheinkieſeln und Perlen beſetzt, 4 weiße Frauen⸗ unterröcke, darunter ein ge⸗ häckelter, und 9 Paar thells chwarze, theils anderfarbige Frauenſtrümpfe. Am 9. April in U 4, 9, ein doppelter Am 11. April iu G 5, 16, eine weißmetallene Herren⸗Remon⸗ toiruhr, mit weißem Zifſerblatt, römiſchen Zahlen, Sekunden⸗ zeiger, geripptem Rückdeckel und lauggliedriger vernickelter Kette. Vom 11.—13. April am Neckar⸗ vorland eine—6 m lange und 3 m breite, graue Segeltuchdecke. Am 14. April auf der oberen Müßhlau ein grün angeſtrichener Kinder⸗Korbwagen mit Eiſen⸗ geſtell. Vom 14. bis 15. April im Binnenhafen, eine Excenter⸗Pe⸗ troleumlampe. Am 18. April in Q 2, 5, ein beinahe noch nenes Velociped⸗ Pueumatik⸗Jweirad, mit Kork⸗ griff, zunächſt der Signalglocke etwas verbogener Lenkſtange, trägt das Fabrikzeichen Lehrrad No. 2 und die bezirksamtliche Nummer 600. Um ſachdienliche Mittheilungen wird gebeten. 7931 Maunheim, 19. April 1896. Kaiſer, Polizei⸗Commiſſär. Zwangs⸗Perſteigerung. Donnerſtag, den 23. April, Nachmittags 2 uhr werde ich im Pfandlokal 4,5 im Vollſtreckungswege gegen Baarzahlung öfſſentlich ver⸗ ſteigern: 8017 1 Fauteuil mit 2 Seſſel, 1 Silberſchrank, 2 Chiffonier, 1 Pianino, 1 Schreibtiſch, 4 Tiſche, 5 Kommoden, 1 Laden⸗ theke mit Marmorplatte, ein Ladenregal mit Laden, s Fach⸗ regale, 1 kl. Brückenwaage, 3 Tafelwaagen, 1 Oelkaſten, 1 Eſſiggeſtell, 1 Glasſchränkchen, 1 Salzkaſten, Packpapier, ſowie verſchiedene Ladenwgaren ꝛc. Mannheim, 21. April 1896. Auf opper, Gerichtsvollzieher B 4, 14. Nohrſtühle werden billig u gut geflochten. 7522 B 6, 12, Hinths., 2. St. Pianinoß, Flügel, Tafeltluvtere werden gründlich unter Garantie rirt und beſilzt von 7060 J. Hofmaun, M 4, 9, Claviermacher und Stimmer. Empfehle täglich friſches Grau⸗ brod, ſowie Grahambrod und ſelbſtgemachte Eierundeln. 87 Sielban Mannheim. Arbeits⸗Jergebung. Sielbau⸗Vertrag No. 96. No. 23914. Die Ausführung von etwa 160 fom. Thonrohr⸗ Siel in der 15. Querſtraße und im Anſchluß der 7. Querſtraße an die Mittelſtraße in der Neckar⸗Vorſtadt, wird hiermit zur allgemeinen Submiſſion e Anerbieten ſind an den Stadt⸗ rath von Mannheim zu richten und verſchloſſen, mit der vorge⸗ ſchriebenen Bezeichnung verſehen, ſpäteſtens bis Saniſtag, den 2. Mai 1896, Vormittags 11 uhr guf dem Rathhauſe zu Mann⸗ heim, 2, Stock, Zimmer No. 17 einzureichen. Zeichnungen und Bedingungen liegen auf dem ſtädtiſchen Sielbau⸗Burean„17 von Donnerſtag, den 23. April d. J. ab zur Einſicht auf und können Angebotsformulare und Maſſen⸗Verzeichniſſe gegen ganz freie Einſeudung von M. von der gleichen Stelle bezogen werden. 7972 Den Anerbietenden ſteht es frei, der Eröffnungsverhandlung beizuwohnen. Der Stadtrath verpflichtet ſich weder zur Annahme des nied⸗ rigſten oder irgend eines der eingelaufenen Anerbieten. Mannheim, 20. April 1896. Städtiſches Sielbau⸗Bureau: Olshauſen. Zwangsverſteigerung. e 23. April 1896, Nachm. 2 uhr werde ich im Pfandlokal Q4,5 hier: 8020 2Kommoden, 2 Kleiderſchränke 1 gold. Herren⸗ und 1 goldene Damenuhr, 2 Amerikanerſtühle, 1 Eisſchrank, 2 Pferde(Apfel⸗ ſchimmel, Wallach), 1 Spiegel⸗ ſchrank,1 Nähmaſchine 3 Betten, 2 Bücherſchränke, 1 Ballen Kaffee, ca 2000 St. Cigarren und ca 3000 Ltr. Weiß⸗ und Rothwein und ſonſt Verſchiedenes öffent⸗ lich gegen Baarzahlung im Voll⸗ ſtreckungswege verſteigern. Mannheim. 21. April 1896. öbel, Gerichtsvollzieher, C 4, 3. Amts- und Kreis-Verkündigungsblall. Male- altotein vorzügliche Qualität, feinſte Matjes⸗Häringe, Gemüse- Conserven junge Erbſen 2 Pfd.⸗Doſe 65, 80 u. 100 Pft Schnittbohnen, 2 Pfd.⸗Doſe 45 Pf. dieke Bohnen Hafergrütze näker Oats 0 Caſſeler Hafer⸗Cacao (friſch eingetroffen) J. H. Korn, C 2, l. Friſch eingetroffen: Schellfisehe Cabliau Forellen à M..20 Rhein⸗ u. Weſerſalm neue Matjes-Häringe Sommer-Malta-.Biscuit- Kartoffel 8025 franz. Blumenkohl Geflügel und Rehe. J. Knab, E I,&, Breitestrasse. Friſche Schellſiſche Cabljau empfiehlt 8023 Louis Lochert. R I. 1, am Markt. Violin- u. Klavier- Unterricht wird zu mäßigem Honorar ertheilt. 6926 Näheres 4, 13, 8. Stock. ſchaftlichen mi 1 Ermächtigun e al ˖ ich 5 namen Schneld⸗ und Häck Wagentücher, Säcke. Rubriken. von 10 Uhr äb, zum Ausgebot. v. Verſteigerung einer geſaumten häuslichen und laudwirth⸗ Eiurichtung zu Worms. Wegen Sterbfalls und Auf⸗ 5 e der Landwirthſchaft werden ontag, den 27., Dienſtag, den 23. und nöthigenfalls 53 r Mittwoch, den 29. April 1896, immer des Vormittags von 3 Uhr und des Nachmittags von 2 uhr ab zu Worms in dem Hauſe No. 9 am Wolfsgraben, alle zum Nachlaſſe des allda ver⸗ lebten Oeconomen Herrn Jakob Schüttler II. und zu der zwiſchen dieſem und ſeiner überlebenden Ehefrau Margaretha geb. Käpp⸗ 133 5 beſtandenen Gitergemeinſchaf und auf Anſtehen der Intereſſenten er gegen gleich baare Zahlung verſteigert, darunter 610 10 Milchkühe, 4 Pferde, 9 Bollerkarren, 1 Einſpänner⸗ und 1 Zweiſpänner⸗Erntewagen, 1 Einſpännerrolle, Pflu karken, Pflüge, Eggen, Walzen, 1 engliſche almaschine⸗ Pferdegeſchirre, Pferdedecken, eu, Stroh ꝛc., Commode, Canapee's, Bettſtellen, Bettung, Spiegel, Bilder, Weißzeug, Kleider, Haus⸗ und Küchengeräthe Das Vieh kommt Montag, den 27. April 1896, Vormittags Bittel, Großherzoglicher Notar. t uf Aſe Fahrnißgegenſtände, 108 8 ubmüßle, odann Schränke, urch alle curort, kommt die Nachricht tiefe Trauer und bitterſte! ärmlichſten obere T darin und ſich 1 00 Ich rettende Menſchen zu holen, die ihrer Verletzungen für Schweiz, der Bedauernswerthen zu übermitteln. Herzliche Bitte! Aus Engelberg in der Schweiz, dem beliedten Luft⸗ 0 1 von einem durch Lawinenſturz herbei⸗ geführten, überaus Unfall, der eine brave Familie in oth Eine vom Graſſen lelſcher herniederkommende Lawine zerſchmetterte vor Kurzem früh Morgens, als noch ſchliefen, die auf Nieder⸗Surenen beſindliche Hütte des in Verhältniſſen lebenden Holzhauers 10 15 des Häuschens wurde weit fortgeſchleudert, wobei die hlafenden beiden kleinen Söhne des 5 unter den nachſtürzenden Schneemaſſen ihren Tod fanden. M Tochter lagen ſchwerverletzt unter den Trummeru des Hausgeräths. Dem Vater gelang es mit unſäglicher Mühe, ſich herauszuärbeiten ſeiner Wunden ſtuündenweit fortzuſchleppen, um und die beiden kleinen Todten aus dem Schnee ſchaufelten. armen Leute haben Alles verloren, ſind obdachlos und in Folge lange Zeit unfähig zur Arbeit. Vielleicht veranlaſſen dieſe Zeilen manchen Freund der gedenken; des innigſten Dankes kann er gewi Die Expedition dieſes Blatte Cattani in Engelberg ſind gern bereit, Haben die kleinſten werden dankbar entgegengenommen, den Bedürftigen ebracht hat. ie Leute yrsch. Der utter und dann die bar 5 e in werkthätiger Menſchenliebe zu 8 ſein. 7689 ſowie Herr Dr. med. freundliche Gaben, auch Mein Geſchäft befindet ſich vom 1. April ab PGENr.1, (Seitenbau im Hofe.) Max Engelhardt, Inſtallationsgeſchäſt f. electr. Licht, 701¹5 Telephon⸗ und Haustelegraphen⸗Anlagen Telephonanschluss Nr. 910. 03,2. Jos. Fried.(3,2. Reeller AUusverkauf vn Möbeln. 5888 im nahezu vollendeten 70. Lebensjahre nach kurzem Leiden Costums-öcke e wird angenommen. 64631 CA, 20/21, 4. Stock. J. Leſſeubecker, C2, 7. Kleidermacherin. Gellbte Kleidermacherin empfiehlt sich in und ev. auch ausser dem Hause. 8 3, I. 4. Stock rechts. 781¹² Todes-Anzeige. Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unſern geliebten Gatten, Vater, Schwiegervater und Großvater, den Großh. Laudeskommiſär Herrn Geheinen Oberregierungskath Albert Frech heute Nachmittag zu ſich zu rufen. Mannheim, den 21. April 1896. Die trauernden Hinterbliebenen: Clara Frech geb. Thumb. Oscar Frech, Großh. Oberamtmann. Albert Frech. Erwin Frech, Premier⸗Lieutenant im Hannov. Jägerbataillon Nr. 10. Ernst Frech, Referendär. Emma Frech geb Bohrmann. Gertrude Frech. Die Beerdigung findet ſtatt: am Donnerſtag, den 23. April, Nachmittags ¼4 Uhr vom Trauerhauſe B 5, 15 aus. Todes⸗Anzeige. Herte früh ¼4 Uhr verſchied ſanft nach längerem Leiden unſer guter Vater und Bruder, Herr e 97908 Casimir Ludwig Lichtenberger, Privatmann im Alter von 77 Jahren 2 Monaten. Um ſtille Theilnahme bittet Im Namen der trauernden Hinterbliebenen Ludwig Lichtenberger junior. Mannheim, den 21. April 1896. Die Beerdigung findet Donnerſtag, den 23. April, Vorm. ½9 Uhr, vom Trauerhauſe H I, 12½ aus ſtatt. Dies ſtatt beſonderer Anzeige. 3022 Dankeagung. Für die vielen Beweiſe herzlicher Theilnahme bei dem uns ſo ſchwer betroffenen Verluſte unſeres innigſtgeliebten theuren Gatten, Vaters, Bruders und Oblels Peter Gaschot insbeſondere für die ärztliche des Herrn Dr. Wertheimer, die vielen Blumen⸗ ſpenden und ehrenvolle Leichenbegleitung, ſowie dem Herrn Stadtpfarrer Ahles für die ergreifenden, tröſtreichen Worte am Gräbe, ſprechen wir hiermit unſern tiefgefühlten 7974 Daänk aus. Die trauernden Hinterbliebenen. Für Sterbefalle empfehlen unſer großes Lager Sterbekleider für jedes Alter und in allen Es iſt Niemand gezwungen, die Atit dem Sarge zu beſtellen. 670 lieSchwister Suzen, P 1, 1 an den Plauben. Falnenteänss, JJ pgrkrdhee liefert auf das Geſchmackvollſte nur in friſchen Blumen Karl Hochtritt, Blumenhalle E 4, 1. Güärtnerei Meerfeldstrasse. odtenkleider in Kaunt und farbig, elegant gearbeitet. M. 7, 9 10es, 12, 132 ii. Anfertigung von Costumes. Geb. Rosenbauim. Kolhherde⸗ von 20 Mark an, ſind wieder gorräthig, unter Garantie, bei WIh. Baumüller, Fö,3. b 4, 14. Gg. Lutz Sohn B 4, 14. Herdfabrik und Schlosserei. Empfiehlt Kochherde in allen Größen und Ausſigtt⸗ ungen, au aeeh erne zu Concurrenzpreiſen, bei wae * 595 Garantie. atztheile ſtets vorräthig. ſſermann Preyfuss 2 feine Juwelen& Silberwaaren Verkaufslokal Litr. J 1, 7½, feah En gros. Fernſprecher 895. En detall. FPEPEECCcCc((( ſüründl- franz. 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Das Thaumännchen 1 Frl. Cſurgay. „„ Gretel: Frl. Hedwig Hübſch vom Stadttheater in Danzig als Gaſt. Engel. Kinder. Lili-Tsee. KK Herr Kromer. Frl. Heindl. (Frl. Wagner. 0* * Frau Seubert. 2 4„ Muſik von Franz Curti. In Scene geſetzt vom Intendanten.— Dirigent: Herr Hof⸗ kapellmeiſter Röhr. ieher:;eeer Rüdiger. Frl. Cſurgay. Herr Marx. Frau Sorger. Ming⸗Ming, ein Buddhaprieſterr Jady Whirlbottle, eine reiſende Engländerin Taime, ein junges Mädchen, Freundin Lili⸗ Tſee's 8 Frl. Mugrauer. Herr Hildebrandt. 0** mter öpfer, Lackirer. Tiſchler, Nätherinnen, Kinder. Ort der Handlung: Ein entlegenes japaniſches Dorf. Nach dem erſten Stück findet eine größere Pauſe ſtatt Gewöhnliche Preiſe, Donnerſtag, 23. April 1896. 10. Volks⸗Vorſtellung. Die Journalisten. 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Haben. 7 Neben den von mir stets geführten feinen 7955 ALat ff lak fpl. An Geſetzlicher Reſervefonds and Per Gewinn⸗Vortrag aus 1894. 22,680 6 Tantiemen 22,090 74]„ 1805er Reingewinn„ 2861,988 34 0 0 An Saldo zur Verfügung ver Deat. 4 77 2. 7 21 Generalverſammlung 252,477 96 284.568 70 287 568 fů In der heutigen Generalverſammlung wurden folgende Beſchlüſſe gef 2515 5 + 1 mere genehmigt und ſowohl dem Vorſtand als dem Aufſichtsrurz die Ent⸗ aſtung erthei 1 115 dem im en 1895 erzielten Reingewinn werden: M. 100,900.— dem Extra⸗Neſervefonds zugewieſen, f. M. 31,500.— dem Tilgungs⸗ Conto zugewieſen, IV. M. 7„000— dem Dis zoſitionsfonds für Arbeiter und Angeſtellte zugewieſen, V. N. 3,875.— zu Gratificationen verwendet, VI. M. 23,702.96 175 neue Rechnung vorgetragen und VII. M. 28.— pr. Aktie als Dividende von 6% gegen Einlieferung des Coupons Nr. 38 ſofort bei der Geſellſchaftskaſſe oder bei den bekannten Bankhäuſern ausbezahlt. Von unſern Obligationen wurden vertragsgemäß zur Heimzahlung ausgelvoſ die Num⸗ mern! 375, 596, 438, 588, 180, 292, 214, 566, 887, 542, 540, 297, 115, 184, 429, 466, 340, uſammen 18 Stück, welche am nächſten 15 Juli bei den in den Obligationen angegebenen Zahl⸗ ſtellen eingelöſt werden. Ferner wurde die außerordentliche Tilgung von 12 Obligationen beſchloſſen und die Nummern; 520, 261, 198, 182, 142, 395, 489, 354, 556, 218, 527, 164 zur Heimzahlung 885 elooſt. Wir kündigen daher dieſe letzteren 12 Obligationen hiermit zur Heimzahlung auf den anuarf 1897, 180 jedoch bereit, dieſelben auch am 1. J Juli d. J. einzulöſen. Offenburg, den 20. April 1896. — habe ich auch in mittleren und billigeren Preislagen umfang- reiche Sortimente Wollstoffe in geschmackvoller Auswahl und ge- diegenen Qualitäten aufgenommen und wird ein verehrl. Publikum finden, dass die Preise bei Vergleich mit gleich guten Qualitäten von keiner Ooncurrenz billiger gestellt werden können. 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