8K 90 nden 97³0 00 30 .49 ſchaften Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2672. (Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: 60 Pfs. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poft bez. inel. Poſtauf⸗ Achlag M..30 pro Quartal. Inſerate: „Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Rummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. E 6, 2 der Stadt Mannheim und Umgebung. (106. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Grleſenſe und verbreitetſte Zeitung in Maunheim und Amgegend. N An kig 1 Verantwortlich; für den politiſchen u. allg. Theik: Chef⸗Redakteur Dr. H. Lagler. für den lokalen und vrov. Theil Ernſt Müller, (Mannheimer Volksblatt.) druckerei, (Erſte Mannheimer Typograpd. Anſtalt. (Das„Mannheimer Jouensk“, iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. 9 für den J theil: ee 4 Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ E 6, 2 Nr. 136. Das Heerweſen der ſüdafrikaniſchen Republik. »Bei dem großen Intereſſe, das die Ereigniſſe in Suͤd⸗ afrika erregen, dürfte ein Bericht über das Heerweſen der deiden ſüdafrikaniſchen Freiſtaaten aus der Feder des General⸗ majors von Tuerenhout in dem ſoeben erſchienenen neueſten Bande der rühmlichſt bekannten Löbell'ſchen militäriſchen Jahres⸗ berichte weitere Beachtung verdienen. Wir entnehmen ihm folgende Angaben: In der Transvaal⸗Republik erſtreckt ſich die Wehrpflicht auf alle wehrbaren Männer des Staates und alle Eingeborenen, deren Kapitäne(Häuptlinge) der Republik unterworfen ſind; die Dienſtpflicht dauert für die Bürger vom 16. bis zum 60. Altersjahr und für alle Eingeborenen ſo lange ſie Dienſte leiſten können. Von der perſönlichen Dienſtleiſtung ſind nur wenige befreit, die triftige Gründe anführen können. Alle, die keinen Dienſt leiſten, bezahlen eine Wehrſteuer. Die Angaben über die Zahl der dienſtpflichtigen Bürger ſchwanken zwiſchen 25,000 und 26,000 Mann, von denen etwa die Hälfte ſich im Alter von 18 bis 34 Jahren befindet. Die meiſten Dienſtpflichtigen, etwa 3400, ſtellte der Bezirk Potſchefſtrom, Prätoria etwa 3300, die wohl beſonders die Kämpfer bei Krügersdorf geliefert haben. Außerdem können etwa 60,000 Eingeborene unter ihren Häuptlingen einberufen werden. Außer der Staatspolizei verfügt die Republik nur über eine ſtehende Truppe von etwa 400 Mann Artillerie mit etwa 20 Geſchützen und über ein Corps Feldtelegraphiſten von 15 Mann. Die Republik iſt in ODiſtrikte getheilt, jeder Diſtrikt in Feldkornetſchaften oder Wjiken. Befehlshaber des Ganzen iſt der Kommandantgeneral, gegenwärtig P. J. Joubert; die Di⸗ ſtrikte werden befehligt von Kommandanten, die Feldkornet⸗ von Feldkornets, unter denen noch Aſſiſtent⸗Feldkornets ſtehen. Jeder Einwohner iſt der militäriſchen Obrigkeit in dem Diſtrikt und der Feldkornetſchaft, zu der er gehört, Gehorſam ſchuldig. Die Feldkornets und Kommandanten werden von allen wahlberechtigten Bürgern, der Kommandantgeneral von den Bürgern gewählt, die das Wahlrecht in den erſten Volksrath haben. Die Wahl erfolgt für den Kommandantgeneral auf 5, für alle übrigen auf 3 Jahre. Die gewählten Führer beſorgen auch im Frieden die ein⸗ fache Verwaltung und treffen im Nothfalle von ſich aus die nothwendigen Anordnungen zur Unterdrückung von Unruhen, zur Abwehr von Angriffen u. ſ. w. In Kriegszeiten wird ein Kriegsrath zuſammengerufen. Alle erbeuteten Güter werden gleichmäßig an die ins Feld ge⸗ rückten Bürger vertheilt, nachdem die Kriegskoſten, die Unter⸗ ſtützungen und Entſchädignngen an die verwundeten Bürger u. ſ. w. abgezogen ſind. Der Präſident gibt den Befehl zur Mobilmachung, der an die Kommandanten der 17 Diſtrikte und von dieſen wieder an die 64 Feldkornets übermittelt wird. Sofort nach Em⸗ pfang des Einberufungsbefehls ſetzen ſich die Feldkornets nach den gefährdeten Punkten in Bewegung. Von Zeit zu Zeit fin den Mobiliſirungs⸗Uebungen ſtatt, indem die Feldkornets die Wehrpflichtigen ihres Bezirks zuſammenrufen. Mit welcher Schnelligkeit die Mobiliſtrung vor ſich geht, zeigte ſich 1890, als die Uitlanders die Transvaalflagge zerriſſen hatten. In Folge des daraufhin 6 Uhr Abends erlaſſenen Mobilmachungs⸗ defehls ritten bereits am andern Morgen 5 Uhr 800 Buren unter ihren Feldkornets in die Stadt ein. Ein weiterer Schutz gegen Ueberfälle bildet ein gut organiſirtes Nachrichtenweſen, das die Buren mit Hilfe der ihnen ergebenen Kaffern unter⸗ halten. Jeder Mann ſorgt für ſeine eigene Ausrüſtung, Bewaff⸗ nung, Kleidung, Nahrung, Pferd u. ſ. w. Außer Gewehr und Munition führt er gewöhnlich mit ſich einen Sack mit Zwie⸗ back oder Mais, Schnitten getrockneten Fleiſches(Biltong), ein Säckchen Kaffee, Feuerzeug und eine Decke. Die Buren ſind nicht uniformirt, doch iſt die Tracht ſo gleichmäßig, daß ſie wie uniformirt ausſehen. Bewaffnet ſind ſie mit dem Martini⸗ Henry⸗Gewehr, von welcher Waffe die Regierung 1894 13,000 Stück angekauft hatte, um die Bewaffnung zu verb ſſern. Gegen Bezahlung von vier Pfund 10 Shilling per Stück, auf einmal ader in Raten, theilweiſe auch unentgeltlich, waren Gewehre an die Buren abgegeben worden. Alle Buren ſind mit zwar unſchönen, aber vorzüglichen Pferden berttten, die ungemein dauerhaft ſind, namentlich wenn ſie„geſalzen“ ſind, d. h. wenn ſte die Pferdekrankheit gehabt zaben. Baekanntlich bleiben dieſe Pferde regungslos ſtehen, wenn der Reiter abſteigt und die Zügel zur Erde wirft. Die Buren ſind geborene Jäger und Schützen. Enne be⸗ ſondere militäriſche Ausbildung erhalten ſie nicht, jedoch ſetzt die Regierung bedeutende Summen als Schießpreiſe aus(im Jahre 1894 3000 Pfd. Sterl.). Demeniſprechend iſt auch ſhre Fechtweiſe. Sie kämpfen als Schützen in dünnen Linien, die den Schnellfeuergeſchützen der Gegner keine günſtigen Ziele biete“, wobei ſie das Gelände auf das Beſte auszunützen ver⸗ ſtehe. Beſonders merkwürdig iſt die Schnelligkeit, womit ſie Dienſtag, 19. Mai 1896. ſich ungeſehen aus einer Stellung in eine andere zu begeben wiſſen und unverſehens das Feuer aus einer Poſition eroͤffnen, wo man ſie am wenigſten vermuthete. Dieſe raſchen Stel lungswechſel geſcheben zu Pferd. Wenn ſie abſteigen, um zu kämpfen, laſſen ſie ihre Pferde ungefähr 400 Meter hinter ſich. Die Buren ſind am Feinde äußerſt wachſam. Zu deſſen Beobachtung verwenden ſie gewöhnlich drei Mann ſtarke Patrouillen, die aus einem älteren und zwei jüngeren Buren beſtehen, die gegenſeitig entweder verwandt oder gut bekannt ſind. Die Jüngeren gehen zur Rekognoszirung voraus und kehren, ſobald ſie etwas Beſonderes wahrgenommen haben, zu dem Aelteren zurück, ohne deſſen Rath ſie nie handeln. Merkwürdig ſind die großen Verluſte, die die Buren in ihren Kriegen dem Feinde beibringen, ſelbſt wenn ſie gegen⸗ über einer großen Uebermacht ſtehen, und die geringen Ver⸗ luſte, die ſie ſelbſt erleiden. Bei Laings Neck, am 18. Jan. 1881, ſchlugen 80 Buren 1000 Mann Infanterie, 200 Mann Kavallerie und 200 Mann Artillerie mit 6 Feldkanonen und 3 Raketengeſchützen in die Flucht. Bei Schuins Hoogte wurden 400 Mann mit 4 Feldkanonen von 165 Transvaalern nach einem hartnäckigen Kampf von 8 Stunden total geſchlagen. Beim Majubaberg ſtürmten 90 Buren den von 400 Schotten und Matroſen beſetzten Berggipfel und jagten nach fünfſtündi⸗ gem hefligem Gefecht den gut verſchanzten Feind in wilder Flucht zurück. Bei Bronkhorſt Spruit endlich ſtanden 250 Buren 300 Engländern gegenüber, die ſich 8 Minuten, nach⸗ dem der erſte Schuß gefallen war, auf Enade und Ungnade ergaben. Der Krieg 1880/81 koſtete den Engländern 1159 Mann an Todten und Verwundeten, während den Buren nur 113 Mann außer Gefecht geſetzt wurden, wovon 44 Todte. Im Oranje⸗Freiſtaat iſt das Heerweſen in gleicher Weiſe organiſirt, wie in der Transvaal⸗Republik. Die Zahl der Dienſtpflichtigen betrug im Jahre 1890 17381; jetzt iſt ſie wahrſcheinlich etwas größer. Der Generalkommandant wird erſt im Kriegsfalle gewählt. Der Berichterſtatter ſchließt mit folgender Betrachtung: „Wenn wir die Wehrkräfte der beiden Schweſterrepubliken in Betracht ziehen und finden, daß dieſe an 45 000 patriotiſche, im Waffenhandwerk wohl erfahrene, tapfere und unermüdliche Kämpfer zu ſtellen vermögen, und wenn wir ſehen, was die Gegner ihrer ſtaatlichen Freiheit auf dem ſchwarzen Kontinent an Streitkräften, zum Theil minderwerthigen Materials, be⸗ ſitzen, ſo darf uns um die Freiheit jenes tapferen Volkes nicht bange ſein, ſo lange Verrath oder innere Schwierigkeiten den aͤußeren Feinden nicht die Hand reichen.“ Politiſche Ueberſicht. Manuheim, 19. Mai. « Die diesmalige Reichstagsſeſſion ſoll, wie berichtet wird, bis in den Juli hinein ausgedehnt werden, well von den verbündeten Regierungen darauf beſtanden werde, daß alle dem Reichstage vorliegenden Entwürfe, namentlich das bürgerliche Geſetzbuch unter Dach gebracht werden ſollen.„Wir ſehen nicht ein“, ſchreiben hiezu die„Hamb. Nachr.“,„weßhalb die Vollendung des bürgerlichen Geſetzbuches, nachdem wir uns ohne daſſelbe ſo lange beholfen haben, plötzlich ſo große Eile haben ſoll, daß deßwegen der Reichstag bis in den Sommer hinein tagen müſſe. Im Uebrigen iſt der Reichstag diesmal auffallend ſpaͤt einberufen worden, trotzdem die Fülle der Vorlagen vor⸗ ausgeſehen werden konnte. Um ſo mehr muß man ſich fragen, ob es gerechtfertigt iſt, die Seſſion ſo weit auszudehnen, daß ſte vorausſichtlich durch fortgeſetzte Beſchlußunfäbigkeit ein unge⸗ wolltes Ende findet. Die Reichstagsabgeordneten, ſoweit ſie nicht Beamte, ſondern Gewerbetreibende ſind, beſonders die Landwirthe unter ihnen, werden es mit ihrer Berufsthätigkeit nicht vereinen können, wenn ihnen zugemuthet wird, bis in den Sommer in Berlin zu bleiben. Der Fehler einer zu ſpäten Einberufung des Parlaments läßt ſich durch Verzögerung des Parlamentsſchluſſes nicht wieder gut machen.“ * Die Abſtimmung über die Zuckerſteuer⸗Vorlage im Reichstage gibt der„Freiſ. Ztg.“ Veranloſſung zu einem Leitartikel, von dem wir mit Rückſicht auf das große Intereſſe, das das„Sen oder Nchtſein“ dieſer Geſetzvorlage in den politiſchen Kieiſen hervorgerufen hatte, die weſentlichſten Stellen hier wieder. Es heißt in dieſem Artikel: Die Schlußabſtimmung durch Namensaufruf über die Zucker⸗ ſteuervorlage am Freitag bot eine Reihe ſehr intereſſanter Momente. Die Vorlage wurde bekanntlich mit 144 gegen 124 Stimmen ange⸗ nommen. Geſchloſſen waren von Anfang an Gegner der Vorlage die Freiſinnige Volkspartei, die Freiſinnige Vereinigung, die Deutſche Volkspartei und die Sozioldemokraten. Das ſind im Ganzen etwa 100 Abgeordnete, gleich dem vierten Theil des Reichstags. Um alſo eine Mehrheit gegen die Vorlage zu gewinnen, mußte noch mehr als ein Viertel des Reichtags hinzukommen. Hierfür kamen in Betracht die bayeriſche Centrumspartei, die Polen und diejenigen Konſervativen, welche in der Kontingentirung und der Betriebsabgabe eine ſchwere Benachtheiligung der öſtlichen Provinzen erblickten. Die bayeriſche Centrumspartei, unter der 1 des Abg. Pichler markirt aber im Reichstag mehr Anwe⸗ enheit, als daß ſie ſich thatſächlich anweſend zeigt. Das bayer. Centrum war allerdings eingerückt, aber keineswegs vollzählig; denn es fehlten noch acht derſelben, Burger, Deuringer, Harl, Leon⸗ (Celephon⸗Ar. 218.) hard, Lerzer, Pezold, Schmidt⸗Immenſtadt, Wildeg er. Von den drei bayeriſchen Bauernbündlern war nur Ba meir anweſend, während Bruckmaier und Hilpert fehlten. Auch Herr Siel vom „Vaterland“ hatte ſich wegen der Kleinigkeit einer neuen Volksbe⸗ laſtung von 27 Millionen nicht nach Berlin bemüht. Die zweite Gruppe, welche für die Oppoſttion in Betracht kam, war die pol⸗ niſche Fraktion mit ihren 19 Mitgliedern. Die Polen hatten in allen Stadien der Berathung ſich entſchieden gegen die Vorlage erklärt wegen der Kontingenkirung, der B triebsabgabe und der Be⸗ nachtheiligung der öſtlichen Provinzen. Auch die Landwirthſchafts⸗ kammer für die Provinz Poſen hatke ſich gegen die Zuckerſteuervor⸗ lage ausgeſprochen. Aber ſiehe da, als es zur Abſtimmung kam, waren von den 19 Polen nur 3 anweſend, die Abgg. v. Czarlinski, v. Komierowski und v. Wolszlegier⸗Schönfeld. Daß die 16 anderen Polen fehlten, war ſicherlich nicht Zufall. Aehnlich verhielt es ſich bei dem oppoſitionellen Flügel der Konſervativen, welcher von dem Abg. v Staudy geführt wurde. Derſelbe demonſtrirte in allen Stadien der Berathung entſchieden gegen das Geſetz und brachte auch einen Antrag ein, es unter Ablehnung des Geſetzes bei den bisherigen Ausfuhrprämien zu belaſſen. Als es nun aber zur Ab⸗ ſtimmung kam, hatte Feldmarſchall v. Staudy nur einen einzigen Mann hinter ſich, den Grafen v. Schlieffen⸗Schlieffenberg. Wo waren die übrigen Opponenten? Sie hatten es ebenſo wie die abweſenden Polen vorgezogen, der Abſtimmung fern zu bleiben. Von den 58 Mitgliedern der konſervativen Partei fehlten nicht weniger als 24, und das bei einem Geſetz, welches vorgibt, den Beſchwerden der Landwirthſchaft Abhilfe zu gewähren. Die fehlenden Konſervativen waren zumeiſt Vertreter Mecklenburgs, Oſtpreußens und Pommerns, „ Die Uebergangsbeſtimmungen des neuen Zuckerſteuergeſetzes ſind folgende: § 83. Wird Zucker, welcher vor dem Inkrafttreten dieſes Ge⸗ ſetzes in eine Niederlage aufgenommen iſt, nach dem genannten Zeit⸗ punkt in den freien Verkehr oder in eine Zuckerfabrik übergeführt, ſo iſt dafür, unbeſchadet der Rückzahlung des etwa darauf gewährten Zuſchuſſes, der Betrag des Unterſchiedes zwiſchen dem bisherigen und dem durch das Geſetz beſtimmten Zuſchußſatze zu entrichten. Der gleiche Betrag iſt von demjenigen Zucker zu erheben, welcher ſich beim Inkrafttreten des Geſetzes außerhalb einer Zuckerfabrik befindet, im letzteren Falle jedoch nur, ſoweit nicht der Zucker beim Ausgange aus der Fabrik auf das Kontingent der letzteren in An⸗ rechnung kommen würde. Wird Zucker, welcher vor dem Inkraft⸗ treten dieſes Geſetzes in eine Niederlage ohne Zuſchußgewährung aufgenommen iſt, nach dem genannten Zeitpunkt ünter Inanſpruch⸗ nahme des Ausfuhrzuſchuſſes oder niedergelegt, ſo iſt dafür ein Zuſchuß nur in der im Geſetz vom 31. Mai 1891(9. Juni 1895) vorgeſehenen Höhe zu gewähren. Die vorſtehenden Beſtim⸗ mungen beziehen ſich nicht auf unverzollten ausländiſchen Zucker. Artikel I: Dieſes Geſetz tritt bezüglich der Vorſchriften über die erſtmalige Kontingentirung der Fabriken ſowie über den Eingangszoll und die Zuckerſteuer mit dem Tage ſeiner Verkündigung, im Uebrigen mit dem 1. Auguſt 1896 in Kraft. Der Eingangszoll iſt bekanntlich auf 40 Mark feſtgeſetzt worden. » Der Reichsanzeiger hat aus Anlaß des Ausganges des Prozeſſes Weſtphal in Stolp Anlaß genommen, ſich ausführlich mit der Verpachtung des Bernſteinregals an die Firma Stantien u. Becker zu beſchäftigen. Das amtliche Blatt veröffentlicht vier Schreiben der Landwirthſchafts⸗ miniſter an die Miniſter für Handel und Gewerbe. Dieſe unter verſchiedenen Reſſortschefs 1889 und 1893 ſtattgehabte Correſpondenz beſtätigt allerdings, daß von einer Begünſtigung der Firma Stantien u. Becker durch die Domänenverwaltung überhaupt nicht die Rede ſein kann, daß die Domänenverwal⸗ tung vielmehr gegenüber der genannten Firma die Staats⸗ intereſſen auf's Strengſte gewahrt, andererſeits aber auch die Intereſſen der inländiſchen Bernſteinwaaren⸗Induſtrie keineswegs geſchädigt hat. Es ergibt ſich ferner, daß die Zerwürfniſſe zwiſchen dem Bernſteinwaaren⸗Fabrikanten Weſtphal und der Firma Stantien u. Becker und die Jahre lang fortgeſetzten Beſchwerden des Erſteren lediglich dadurch veranlaßt worden ſind, daß ſich die Letztere geweigert hat, an ihn Rohbernſtein zu verkaufen, weil ſie annahm, daß derſelbe zur Herſtellung unechten(imitirten) Bernſteins verwendet werden ſolle, und daß die Domänenverwaltung auch dann, wenn ſie dieſen Weigerungsgrund nicht für gerechtfertigt gehalten hätte, gar nicht befugt geweſen ſein würde, die Firma Stantien u. Becker zur Lieferung von Rohbernſtein an Weſtphal anzuhalten. Es kann hiernach der Domänenverwaltung der Vorwurf der Par⸗ teilichkeit zu Gunſten der Firma Stantien u. Becker nach keiner Richtung hin gemacht werden. » Die Anknüpfung an die Gedächtnißfeier des Frank⸗ furter Friedens ſucht die„Nowoje Wremja“ die gegen⸗ wärtige politiſche e zu charakteriſtren: „Die auswärtige Politik der Berliner Regierung neigt ſich in letzter Zeit immer mehr und mehr der ſyſtematiſchen Bekämpfung alles deſſen zu, was zu ſolchen internationglen Konflikten führen könnte, wie England ſie zu provoziren beſtrebt iſt, da es in ihnen das einzige Mittel ſieht, ſeine diplomatiſchen Mißerfolge der letzten wei Jahre wieder gut zu machen. Schon einige Male hat dieſe Regierung es für nützlich befunden, mehr oder weniger offen Parkei für Rußland und Frankreich zu nehmen, die in vollkommenem Ein⸗ klang vorgingen; und indem ſie ſo verfuhr, hat ſie thatſächlich weſentlich zur Feſtigung der Grundlagen beigetragen, auf denen der europäiſche Frieden beruht. Das beginnt man jetzt ſogar auch in Frankreich anzuerkennen, obgleich nicht beſonders gern und Aicht ohne Seitenblick auf die Stellung, die von den unperſöhnlichen Parteigängern der Revanche eingenommen wird. Denjenigen(in Frankreich), gegen welche die Intriguen dieſer Herren gerichtet ſind, wird es jetzt ſehr viel leichter ſein, ihre Anſchläge abzuwehren. Mit der Frankfurter Gedächtnißfeier iſt die Reihe der Erinnerungs⸗ feſte an die Ereigniſſe der Jahre 1870—71 erſchöpft; und das Reich der Hohenzollern wird, von der Vergangenheit ſich abwendend, er⸗ neut ſeine Aufmerkſamkeit der Gegenwart widmen, und zwar an erſter Stelle England, da die Verzältniſſe eine ſolche Geſtaltung 2. Sette. General Anzeiger. Manndbeim, 19. Mat gewonnen haben, daß Deutſchland nicht weniger Urſache hat, Miß⸗ trauen gegen England zu hegen, als Rußland und Frankreich.“ Im Reichstage erklärte der Reichskanzler Fürſt zu Hohenlohe: Es iſt der Wunſch geäußert worden, daß über die Reform der Militärſtrafprozeßordnung eine Elklärung ſeitens des Bundesrathes gegeben werde. Obgleich ich nun den Zuſammenhang zwiſchen der gegenwärtigen Por⸗ lage und der Militärſtrafpiozeßordnung nicht zu erkennen ver⸗ mag, ſo bin ich doch bereit, die Frage zu beantworten. Es iſt ja allgemein anerkannt, daß unſere Militärſtrafprozeß⸗ ordnung der Verbeſſerung bedarf und daß die deutſche Armee ein einheitliches Strafperfahren nicht entbehren kann. Das hat zu den bekannten Vorarbeiten geführt. Der Ent⸗ wurf iſt nunmehr ſo weit vorbereitet, daß ich die beſtimmte Erwartung hegen darf, denſelben im Herbſt di'ſes Jahres den geſetzzebenden Korperſchaften des Reiches vorlegen zu können. (Beifall.) Derſelbe wird, vorbehaltlich der Beſonderheiten, welche die militäriſchen Einrichtungen erheiſchen, nach den Grund⸗ ſätzen der modernen Rechtsanſchauungen ausgebaut ſein. Im übrigen muß ich ſelbſtverſtändlich ablehnen, den näheren Inhalt des Entwurfs mitzutheilen, ſo lange derſelbe im Bundesrathe nicht zur Annahme gelangt iſt. Ueber die bevorſtehende Verſtärkung der ſuͤdweſt⸗ afrikaniſchen Schutztruppe berichtet die„Deutſche Af⸗ rika⸗Poſt“: Nach Eintreffen der Meldung Leutweins habe das Reichsmarine⸗ amt Anfangs nur eine Verſtärkung der füdweſtafrikaniſchen Schutz⸗ trüppe von 8 Unteroffizieren und 92 Gemeinen der Infanterie be⸗ abſtehtigt. In einem zweiten Rundſchreiben(12. Mai) an alle deutſchen Infanterie⸗, Kavallerie⸗ und Feldart.⸗Regimenkter fordert daſſelbe Reichsamt außerdem noch: 2. Zahlmeiſteraſpiranten(je 1 von der Infanterie und Kavallerie), 12 Infanterie⸗, 20 Kavallerie⸗ und 2 Feldart⸗Unterofftziere, je 2 Lazarethgehilfen von der Inf, und Kav,, 30 Inf.⸗ 30 Kav.⸗ und 2 Feldärt⸗Gefreite, 46 Infanteriſten, 188 Kavalleviſten und 16 Feldbartilleriſten. Unterofftziere, ſowie Mannſchaften müſſen ſich auf 5¼ Jahre verpflichten. Der Sold hat eine kleine Erhöhung erfahren, es erhalten jetzt: Gemeine 1000 Mk., Unterofftzieraſpiranteu und Etatsmäßige Gefreite 1100 Mk., Unterofſiziere 1200 Mk., Sergeanten 1800 Mk, Feldwebel 1500 Mk., und Zahlmeiſteraſpiranten 3000 Mk.— Die e en haben am 26. Mai und die Mannſchaften am 27. Mai in Berlin einzu⸗ treffen und werden ſofort eingekleidet. Die in zwei Kompagnien ein⸗ getheilte Truppe(48 Unterofftziere, 354 Mann) wird am 29. Mai nach Hamburg geſandt und tritt von dort am g1, Mai früh, auf einem Woermänn⸗Dampfer, die Ausreiſe nach Afrika an.— Der von 4 Offizieren und 1 Aſſiſtenzarzt begleitete Trausport führt eine Kriegskaſſe mit 400,000 Mk. in Gold, zwei italieniſche Berggeſchütze, 500 Karabiner(M 88) zkc. und eine große Menge Munition und Pro⸗ viant mit ſich. Man ſchreibt der„T..« aus Rom: Am 18. d. M. wird ſich die kleine Gzpedition unter Führung des Weltprieſters Graſen Werſowitz⸗Ray in Brindiſi einſchiffen. Zweck der Unternehmung iſt, von Gibuti aus den in der Gefangenſchaft Mene⸗ liks ſchmachtenden italieniſchen Gefangenen die von einem Damen⸗ Comits unter dem Vorſitze der Gräfin von Santa Fiora geſammelten 1 und Kleidungsſtücke zu überbringen. Menelik hat der iſſton, der gußer dem Grafen Werſowitz noch vier Prieſter ange⸗ 7 0 unter der Bedingung, daß ſich in derſelben kein Italiener efinde, freies Geleite auf der Straße von Obok ins Innere von Schoa zugeſagt. Graf Werſowitz führt einen Brief Leb XIII. an den Negus und einen ſolchen des Kardinals Rampolla mit, Der Her ühergab ihm ſein Schreiben in einer Sonderandienz, in wel⸗ er er ſich ihm gegenüber ausdrückte, daß er ſich ni nur als 0 der katholiſchen Kirche, ſondern auch als Italtener fühle. te Miſſion führt ungefähr 2500 Briefe mit, welche aus ganz Italien eingeſandt wurden, um den italieniſchen Gefangenen in Schog über⸗ eben zu werden. Graf Werſowitz führt unter Anderem 6600 Hem⸗ 115 6000 Beinkleider, 6000 Paar Schuhe, 6000 Hüte, 3000 Jacken, 8000 grüne und blaue ecenndſe und eine große Menge von Le⸗ hensmitteln und Heilmitteln mit, ferner Brieſpapier und Bleiſtifte. Die Herſtellung der Kleidungsſtücke hat das große Waarenhaus von Brüder Bocconi unentgeltlich übernommen. Ein Sohn Bocconis iſt bekanntlich in der Schlacht von Aba⸗Garing gefallen. Dieſe 2500 Briefe wurden genau regiſtrirt und das Regiſter in Druck gelegt, damit man auf dieſe Weiſe einen genauen Ueberblick über das Loos Der einzelnen Gefangenen bekomme. Die Gattin des Generals Da Bormida, welche noch immer nicht an den Tod ihres Gatten glauben will, hatte mit dem Grafen Werſowitz eine Unterredung, in welcher ſie ihn unter Thränen beſchwor, ihrem Manne Rettung zu bringen. Nach Kuba werden laut telegraphiſcher Mittheilung erſt im Herbſt Truppen⸗Verſtärkungen abgeſchickt werden. Man bezeichnet es aber in der ſpaniſchen Hauptſtadt als noth⸗ wendig, alsdann große Aufwendungen zu machen und 50 000 bis 60000 Mann nach Kuba zu entſenden, da der Aufſtand ſich jetzt auf alle Provinzen der Inſel erſtreckt. Gerüchtweiſe verlautet, Spanien werde wegen des Verhaltens der Ver⸗ einigten Staaten eine Note an die Mächte richten. Sehr be⸗ merkenswerth iſt das Zugeſtändniß von ſpaniſcher Seite, daß der Aufſtand ſich nunmehr auf alle Provinzen Kubas erſtrecke. Inzwiſchen hat ein Theil der Madrider Preſſe einen publi⸗ ziſtiſchen Feldzug eröffnet, um die Kündigung der Verträge von 1795() und 1877 zu verlangen, durch welche die Beziehungen wiſchen Spanlen und den Vereinigten Staaten von Amerika Wozena Matuſchek. Roman von Caroline Deutſch. (Nachbruck verbsten.) 47(Fortſetzung.) Den Tag darauf ſwurde Stephan nach der Poſt beordert; das Weld von der Aſſekurranz⸗Geſellſchaft war eingetroffen. Stephan verweigerte die Annahme und gab die Weiſung, es zurückzuſenden, da er keinen Anſpruch darauf mache. In der Verſtörtheit ſeiner Seele dachte er nicht daran, daß er dem Verdachte, der jetzt wie ein Heſpenſt in jedem Hauſe ſaß, nicht nur neue Nahrung gab, ſondern ihn geradezu zur Gewißheit machte.... Aber ſelbſt, wenn es ihm zum Bewußtſein gekommen, hätte er anders handeln können? Und Stephan befand ſich in einem merkwürdigen Zuſtande, in ainem Zuſtande innerer Erſtarrung. Nicht ſpurlos waren all die ſeeliſchen Erregungen A der letzten Tage an ihm vorüber⸗ egangen, das letzte traf ihn wie ein Blitz mit niederſchmetternder ewalt. Wehes, jammervolles, ſchneidendes Mitleid rang in ſeiner Seele mit anderen marternden Gefühlen, mit Gefühlen des Grauens, des Antſetzens— rang ſo mächtig, daß nicht einmal der Gedanke an Wozena, daß ſie das erſte, wie das zweite Mal unſchuldig, derark bei ihm durchdringen konnte, wie man es hätte annehmen müſſen. Er batte ein dumpfes Gefühl im Kopf und Herzen und dabei rann es wie glühende Feuerſtröme durch ſeinen Körper, Jozi Barkas kam zu ihm und ſagte ihm dasſelbe, was er ſeinem Vater Age drohte mit demſelben. Da es zum erſten Mal in den trüben Augen des jungen Mannes auf. „Weder Sie noch ich werden aus dieſem Verhängniß Vortheil Tben, fſagte er zu ihm.„Das Geld iſt heut' augekommen, aber chon wieder auf dem Wege nach Peſt zurück. Da Hanka dabei Schaden erleidet, thut mir in der Seele weh', aber ich kann ihr nicht helfen, da nicht einmal ein Stein mehr auf dieſem Grund und Boden Mmir gehört Aber als Verlobter des Mädchens können Sie das, was noch unbelaſtet iſt, mit Beſchlag delegen. Das Gericht wird Ihnen zur Hand ſein und Hankas Forderungen bevorzugen, weil es Waiſengeld iſt. geregelt werden. Das konſervative Kabinet Canovas del Caſtillo iſt aber nicht gewillt, dieſem Verlangen zu entſprechen, um nicht die Beziehungen zwiſchen Spanien und den Ver⸗ einigten Stagein vpn Amerika zu verſchärfen. Die Aktenſtücke in dem gegen die amerikaniſchen Flibuſtier des„Competidor“ angeſtrengten Prozeſſe werden in Madrid mit einer gewiſſen Ungeduld erwartet und ſollen unverzüglich dem oberen Kriegs⸗ rathe unterbreitet werden, der dann in der Lage iſt, das Ur⸗ theil des Kriegsgerichts von Havanah aufzuheben und die An⸗ gelegenheit vor ein gewöhnliches Militärgericht zu verweiſen. Auf Verlangen der Konſuln der Vereinigten Staaten und Deutſchlands werden übrigens zwei Flibuſtier, die nicht in die erſte Angelegenheit verwickelt ſind, demnächſt vor einem ſolchen ordentlichen Gerichtshofe erſcheinen, Deutſcher Reichstag. Berlin, 18. Mai. Geſetzentwurf über die pierten Bataillone. Kriegsminiſter Bronſart v. Schellendorff beſpricht die Grundgedanken, die zur Schaffung der vierten Bataillone führten. Die neuen Regimenter ſollten im Frieden zur Entlaſtung der alten dienen und im Kriege als Stamm für Neuformationen und als feſt⸗ gefügte Truppentheile. Sie ſollten dienen zur Vermehrung der Leiſtungsfähigkeit der Feldarmee. Infolge Zunahme der Bevölkerung hatten wir Ueberzählige. Im Kriegsfalle waren dieſe nicht ſofort einzuſtellen, da ſie nicht ausgebildet waren. Man mußte alſo auf die älteren Iahedig zurückgreifen. Ein Akt ausgleichender Ge⸗ rechtigkeit, ein erdienſt des Grafen Caprivi und meines Vorgängers war es, dieſe älteren Jahrgänge herangezogen zu haben. Dies ge⸗ 1 755 durch die Neuformakion feſtgefügter Cadres. Das wenige aterial, das berufen iſt, die Schlachten zu ſchlagen, iſt das mobil emachte Friedensheer. Reſerven und Neuformationen ſind keine erntruppen, ſie ſind nicht vollwerthig. Will man das Feldheer wirkſam verſtärken, ſo kann dies nur durch Vermehrung der Jeld⸗ verhände erfolgen, Daß man im Jahre 1898 nicht Vollpataillone fihialn hat, geſchah aus Rückſicht auf die Einführung der zwei⸗ jährigen Dienſtzeit. Man wollte die perſonellen und materiellen Anforderungen compenſiren. So ſchuf man die vierten Bataillone, eine Art Aſchenbrödel, auf die alles Unbequeme abgelgſtet wurde. Es handelte ſich bei denſelben nur um einen Verſuch, der mißlungen iſt, aber„probiren geht über ſtudiren“. Abg. Dr. Lieber(Centr.) weiſt zunächſt auf die Vertheidigung des Duells durch das„Militär⸗Wochenblatt“, ferner guf die Miß⸗ ſtimmung des Reichstages wegen der Verzögerung der Reform zur Militärſtrafprozeßverordnung hin. Die ſinanzielle Wirkung der Vor⸗ lage ſei nicht unerſchwinglich, der Schwerpunkt der Frage liege aber in dem Zuſammenhang der neuen Forderung mit der zweijährigen Dienſtzeit. 19770 müffe der Reichskag Garantieen haben. Reichskanzler Fürſt Hohenlohs erkennt einen Zuſammenhang der in e ſtehenden Frage und der Militärſtrafprozeßord⸗ nung nicht an. Es iſt allgemein unbekannt, daß die Militär⸗ ſtrafprozeßordnung verbeſſerungsbedürftig iſt und daß die deutſche Armee eine einheikliche Straſprozeßordnung nicht entbehren kann, Deshalb iſt man ſchon vor längerer Zeit an die Ausarbeit⸗ ung einer ſolchen gegangen. Der Entwurf wird, wie ich die be⸗ ſtimmte Erwartung hegen darf, im Herbſtdem Bundesrath und Reichstag zugehen. Er iſt aufgebaut auf den Grund⸗ ätzen der modernen Rechtsanſchguung, vorbehaltlich der Beſonder⸗ eiten, welche die militäriſchen Einrichtungen erheiſchen,(Lebhafter eifall auf allen Seiten des Hauſes.) Abg. Richter(fr. Vp.) wundert ſich über den ſchnellen Wech⸗ ſel in den Anſichten der Regierung und befürchtet gleichfalls ein Rütteln an der zweijährigen Dienſtzeit. Seine Partei werde daher bei der zweiten Leſung beantragen, daß die zweijährige Dienſtzeit auf immer feſtgelegt werde. Abg. v. Podbielski(conſ.) begrüßt die Vorlage ſowie die Erklärung des Reichskanzlers. Zur Feſtlegung der zweijährigen 0 10 es bei der Kürze der damit gemachten Erfahrungen noch zu früh. Kriegsminiſter Bronſart v. Schellendor ff erklärt, die Vorlage ſoll nicht indireet auf die Aufhebung der zweijährigen Dienſtzeit hinwirken, Abg. v. Bennigſen(utl.) verlangt eine beſtimmte Erklärung darüber, daß die Frage der zweijährigen Dienſtzeit durch die Vorlage nicht irgendwie alterirt werde. Abg. v. Kardorff(Rp.) bemerkt, die Furcht vor der Wieder⸗ einführung der dreijährigen Dienſtzeit ſei wenig begründet, denn die zweijährige bewähre ſich gut, Abg. Rickert(fr. Ver.) betont die Nothwendigkeit der Erhal⸗ tung der zweijährigen Dienſtzeit. „Nachdem noch die Abgeordneten Haußmann(füdd. Volksp.) und Liebermann v. Sonnenberg(Antif⸗) geſprochen, wird die Debatte geſchloſſen und die Vorlage der Budgetkommiſſion überwieſen. Af 1 Sitzung morgen 1 Uhr. Nachtragsetat für Südweſt⸗ rika. Schluß 5¼ Uhr. Deutſches Reich! Berlin, 18. Maf. Ueber das Unglück, das den Staats⸗ ſekretär v. Bötticher betroffen hat, meldet der„Berl. Lok.⸗Anz.“ noch folgende Einzelheiten: Der Referendar Dr. v. Bötticher und der Steuereinnehmer Jäger waren am Himmelfahrtstage Nachmittags bei einer befreundeten Familie in Feldgrieben bei Rheinsberg zu Beſuch. Beide Herren unternahmen bei feltgen Winde eine Boot⸗ 15 auf dem See. Als ſie nach einigen ehrten, wurde man unruhig und begann nach tunden nicht zurück⸗ ihnen zu ſuchen, doch nd die anderen wußte er ja Alles, Alles!!... O, es war zum Wahnſinnigwerden! Es war ein Glück, daß die phyſiſche Zerſtörung bei Stephan mit den geiſtigen Martern gleichen Schritt hielt, daß Fieberhitze in ſeinem Kopf und 1* Adern brannte, ſich oft ein lähmendes Gefühl von Dumpfheit über ihn legte, das den vernichtenden Gedankenſtrom aufhielt und dem überreizten Gehirn kurze Pauſen gönnte. Gewaltſam hielt er ſich aufrecht, um die Vorbereitungen zum Begräbniſſe zu machen; es war zwar nicht viel dabei zu thun. Er beſtellte einen Sarg für das Taſchengeld, das er no beſaß, und borgte von einem Bekannten Wagen und Pferde; einen allgemeinen Todtenwagen gab es im Orte nicht und auf der Mühle war ja Alles niedergebrannt. Zum Pfarrer hatte er nicht den Muth zu gehen. WMenn er der alten Matuſchek die Begräbnißfeierlichkeiten verſagt, weil ſie ohne Abſolution geſtorben, ſo würde er ſie doch einem Selbſtmörder nicht gewähren! Und wozu auch? Weder Glockengeläute noch Rauchfaß und Weihkeſſel konnten das Geſchehene verdecken, gut machen 5 Und Hfarrer Matras kam nicht, auch verhältnißmäßig wenig Leute, und die auch nicht ſo ſail aus Theilnahme als aus Neugier, wie es da oben auf dem Mühlenberge zugehen würde, und da ſie ſchon da waren, ſchloſſen ſie ſich dem Zuge an. Nur Doktor Na⸗ wadny war erſchienen, wie er immer am Platze war, wenn er glaubte, tief entrüſtet, empört ſein zu müſſen, während— ſein Gemüth um ſo weicher war.. im Grunde, wenn ein tiefer menſchlicher Konflikt von der gewöhnlichen öffentlichen Meinung und Beurtheilung breit und glatt getreten wurde. Er that es jedoch auch diesmal haupt⸗ ſächlich Stephans wegen. Er hatte mit ihm in der erſten Stunde zugleich an der Leiche des Vaters geſtanden, er war ihm dann noch weimal im Orte begegnet; es lag etwas in dem Weſen des jungen Mannes, das die Aufmerkſamkeik und Theilnahme des Arztes und Menſchenfreundes erregen mußte. Der Leichenzug mußte die ganze Länge des Ortes paſſtren, denn der katho ſſche Friedhof lag eine weite Strecke unterhalb desſelben. Es war ein gar armſeliger, trauriger Zug! Keine Glocke gab das Geleite, kein Pfarrer, keine Chorknaben ſchritten voran,— viel trauriger und armſeliger, als es bei der Mutter Bozenas geweſen!... Und wer hätte es gedacht, als vor Wochen die alte Matuſchek dieſelbe Straße gefahren wurde, daß der Gabor Semany ſo bald nachfolgen und noch armſeliger aiſen, dſe geſchädigt worden waren! Jetzt geläutet, Wer ſie gezogen, blieden alle Nachforſchungen vergeblich, Beſtern wurden dieſe wſehg aufgenommen, jedoch wiederum ohne Erfolg, Hingegen wurden dit Ruder des vermißten Bootes ans Land getrieben. Da an einem Unfall der Bootfahrer nicht mehr zu zweiſeln war, wurden die Au gehörigen der beiden Herren in ſchonender Weiſe in Kenntniß geſetzt Das Boot iſt bisher nicht aufzufinden geweſen; auch haben die Ab. ſuchungen des Sees durch Fiſcher noch keinen Erfolg gehabt, Del Reſerendar Dr. v. Bötticher war im Beſitze der Rektungsmedaile die er im Vorfahre durch eine brave That ſich erworben hatte, hatte mit eigener Lebensgefahr in einem Oſtſeebade einen Knaben vom Tode des Ertrinkens gerettet. In Rheinsberg war Dr. p, 9. ſeit einem halben Jahre beſchäftigt; er galt als ein befähigter Koyf, Auch der Steuereinnehmer Jäger genoß den Ruf eines Sportfreundes und tüchtigen Ruderers.— Dem„Wr,. Frdbl.“ wird noch Folgendez gemeldet:„Zum Unfall des Reſerendars v. Bötticher wird bekannt daß Bötticher mit dem Steuerauſſeher Jäger die Gondel des Gus beſitzers Krüger, bei dem ſie Donnerſtag zu Gaſte waren, gegen deſſen Willen benutzten, da der Ruppiner See am Himmelfahrtstage ſehr ſtürmiſch war. Die Gondel kippte thatſächlich um, und da ſie mig anderthalb Zentner Blei belaſtet war, hielt ſie die beiden Inſaſſeg unter ſich feſt und verhinderte ſie an der Selbſtrettung durch Schwimmen. Miniſter Bötticher und Gemahlin bleiben in Rheins berg, bis die Leichen der Ertrunkenen geborgen ſind. Berliu, 16. Mai. Aus Stockholm, 13. Mai, wird der„ .“ geſchrieben: Kaiſer Wilhelm unternimmt, wie bereits ge. meldet, auch in dieſem Jahre wieder eine Reiſe längs der norwegi⸗ ſchen Küſte. Ber dieſer Gelegenheit wird er, ſchwediſchen Blätterg zufolge, von Chriſtiania aus das Gut Stora Sundby in Södermann land, den Sitz des früheren deutſchen Geſandten in Stockholm Grafen Wedel beſuchen, wobei er von der Kaiſerin begleitet ſein werde, In dortigen Schloſſe haben während des Winters umfaſſende Herſtellungs arbeiten ſtattgefunden. Als ſicher wird betrachtet, daß wenigſteſs 5 die Kaiſerin nach Stora Sundby fährt. Eine norwegiſche Zeitung d. in Finmarken hatte mitgetheilt, daß der Kaiſer bis nach Vadsb hin bi auf reiſen werde, um die im Auguſt eintretende gänzliche Sonnem w finſterniß zu beobachten, Auf dem deutſchen Confnlat zu Chriſtianig et iſt von dieſer Abſicht nichts bekannt. 9 Metz, 18. Mai. Der hieſigen Zeitung„Meſſin“ wird gus 9 Dieuze geſchrieben, Prinz Heinrich habe das dortige Ght 0 Monkarlier gekauft. Das Gut iſt eines der größten in ganz Lothe ringen; es gehören dazu zwei umfangreiche Pachthöfe und ein großen Waldbeſtand, wo noch allzährlich Wölfe geſchoſſen werden, Auch 9 der Linderſee, einer der größten Landſeen der Lothringer Hochebene, gehört dazu. 1 Ruhrort, 15. Mai. Vorgeſtern früh traf bei dem Vorſitzen 9 den des Kaiſer Wilhelm⸗Denkmals, Herrn Amtsgerichts⸗ ſt rath Carp, aus dem Civileabinet des Kaiſers die Nachricht ein, 8 daß Ihre Majeſtäten zur Enthüllung des Denkmals an einem Tage 0 um den 10. Auguſt herum, hier eintreffen werden und zugleich eine 6 Befahrung der Häfen und Beſichtigung der Eiſenhütte„Phönix“ in 9 Ausſicht genommen haben, Die Majeſtäten werden laut„Rhein⸗ ſe und Ruhrzeitung“ mit einem Salondampfer von Weſel, wo ſie der 4 Einweihung der Willibrordikirche beiwohnen, nach Ruhrort fahreſ, 5 im Eiſenbahnbaſſin ausſteigen und ſich zu Wagen durch die Fabrik⸗ 5 Landwehr⸗ und Hafenſtraße zum Denkmalsplatz begeben. Nach Be⸗ de ſichtigung der Häfen und des„Phönix“ wird um 5 Uhr Nachmittags de die Rückreiſe über Eſſen ſtattfinden. Der Aufenthalt in Weſel ſſt ſe auf zwei Stunden, in Ruhrort auf drei Stunden bemeſſen, ſt ſe Parlamentariſches. 5 Memmingen, 15. Mai. Die Liberalen des Reichstags⸗ ſt wahlkreiſes Illertifſen ſtellen den Landtagsabgeordneten h. Joſeph Wagner von Meminingen als Kandidaten für die bevor⸗ R ſtehende Reichtstagserfatzwahl auf, di L 5 bz Adus Stadt und Jand. 8 00 Maunheim, 19. Mai 1806. ſe 6. Verbandstag der kaufmänniſchen Vereine 5 Badens und der Pfalz. b 88 Naſtatt, 17. Maj, In dem Saale des Gaſthauſes zum„Kreuz“ fand heute, begin⸗ nend um 10 Uhr Vormittags der 6. Verbandstag der kauf⸗ männiſchen Vereine Badens und der Pfarz ſtatt. Der Vorſitzende, Herr Witzigmann⸗Mannheim eröffnets mit einer Begrüßungsanſprache den Verbandstag, auf dem die Städte Mann⸗ heim, Heidelberg, Karlsruhe, Konſtanz, Lahr, Pforzheim, Freiburg, Frankenthal, Landau, Speyer, Ludwigshafen und Raſtatt vertreten waren. Nach Eintritt in die Tagesordnung erſtattete der Vorſitzende den Jahresbericht. Dieſem war u. A. zu entnehmen, daß der Ver⸗ band zur Zeit 5500 Mitglieder zählt. Die Stellenvermittlung hat eine vortheilhafte Ausgeſtallung erfahren, wie auch das abgelaufene Geſchäftsfahr für die Krankenkaſſe als ein günſtiges bezeichnet wer⸗ den muß. Der Verband hat ſich auch mit dem Geſetzentwurf den unlauteren Wettbewerb betr. lebhaft beſchäftigt, deſſen Abſatz 2 des 8 9, die härteſte Beſtimmung, ausgeſchieden ſei. Der Referent wies noch darauf hin, daß auf dem Gebiete der Sonntagsruhe ſchon viel erreicht, aber noch manches zu thun übrig ſei. An den Bericht ſchloß ſich die Vorſtandswahl und die Beſtimmung des nächſten Verbandsorts. In den Vorſtand wurden gewählt die Herren: Witzigmann⸗ Mannheim, Ueberle⸗Hei⸗ delberg und Dörr⸗Ludwigshafen und fodann beſchloſſen, den nächſten Verbandstag in Heidelberg abzuhalten, Hierauf berichtete Herr Brieſemann⸗Pforzheim über die Vor⸗ ſchläge der Reichskommiſſion für Arbeiterſtatiſtik betreffs der allge⸗ meinen Ladenſchlußſtunde. Nach längerer Debatte fand folgende Reſolution mit großer Mehrheit Annahme: das war ja jetzt Nebenfache, die Sterbe⸗ glocke hatte ihr auf der letzten Fahrt getönt.... Der Gabor Se⸗ many!.... O, nichts ſtand feſt, wenn es derart mit dleſemn Manne enden konnte? Und wer auf der Straße oder vor ſeiner — eede S e Hausthür ſtand, als der Zug vorüberkam, entblößte das Haupt und bekreuzte ſich. Es war keine Schadenfreude, die aufkam ſelbſt bei dem roheſten nicht, wie es gewöhnlich der der Höhe geſtanden, plötzlich tief unten im Staube ſich befindet. Es war ein Gefühl des Grauens, das die Leute beherrſchte, ein Grauen, das bei manchem nicht ohne Theilnahme war. er ſtand noch feſt, wenn ein ſolcher Mann fallen, wem ſollte man noch glauben, wenn Gabor Semany täuſchen konnte? Als aber dann die gebeugte Geſtalt des Sohnes ſichtbar wurde, der weder nach rechts noch links fah und vom Doktor mehr geführt wurde, als er ging, als man dann ſah, wie er hinter dem Wagen herſchwankte, als ſei ſein ganzer Lebensmuth gebrochen, veranlaßte es doch einen und den anderen, ſich dem Zuge anzuſchließen. Und es iſt bei der Menge wie bei Steinchen auf einer ſchrägen Höhe: das erſte braucht nür einen Ruck, um alle in Bewegung zu bringen... Als der Zug aus dem Orte heraus kam und die offene Straße gewann, hatte er ſich ums vier und fünffache vermehrt. Stephan ſchien das Alles nicht zu bemerken, weder die Blicke des Mitleids, noch die Blicke der Scheu, die ihn ſtreiften, er ſah mit ſolch ſtarren, verlorenen und dabei fleberglänzenden Augen um ſich, als wäre er ſeeliſch gar nicht dabei. So ſtand er am offenen Grabe, als der ſchwere Sarg hinuntergelaſſen wurde, 0 warf er die Scholle Erde darauf, ſo unverſtändlich murmelten ſeine Lippen dem Vater den letzten Spruch nach 2 Den Stephan hat es ins innerſte Herz getroffen, der überlebt es nicht, ſagten die Leute, als ſie den Friedhof verließen. was die Leute ſagten. Bei Und es ſchien ſich zu bewahrheiten, Stephan brach ein hitziges Fieber aus, wochenlang raſte er in den hantaſten, die ihn der Außenwelt vollſtändig entrückten. all, wenn einer, der auf furchtbarſten Er war noch im Friedhof bewußtlos zufammengebrochen, und Doktor Nawadny hatte den Todtengräber, mit dem er allein zurück⸗ geblieben war, raſch nach Tura um ein geſchickt, da der Wagen, der die Leiche gebracht, ſich auch chon entfernt hatte. (Fortſetzung folgt.) —— ———— . 1 Grabe kommen wißede: denn bei ihr hatte doch wenigſtens die Glocke 21 4 diedd en dit einen e Ap zeſetzt e Ab. Del daille Et naben v. B Kopf. undez ſendes kannt, Guls. deſſen e ſeht e miſ ſaſſen durch heins. „N ts ge. wegi⸗ aunheim, 19. Mai. General⸗ Anzeiger. 3. Seite. „Der VI. Verbandstag der kaufmänniſchen Vereine Badens nd der Pfalz anerkennt die Gründe nicht, die gegen den allge⸗ meinen 8 Uhr⸗Ladenſchluß geltend gemacht werden, ſondern ſchließt ſich den Anträgen der Commiſſion für Arbeiterſtatiſtik an, wie ſie in dem Entwurf des Schutzgeſetzes für die Hand⸗ lungsgehilfen zum Ausdruck gelangt ſind. Ausnahmen ſollen an Samstagen und an Tagen vor den geſetz⸗ lichen Feiertagen geſtattet ſein. Die Berſammlung ſpricht der Commiſſion für Arbeiterſtatiſtik ihren Dank aus für die zum Schutze der Ladengehilfen gemachten Vorſchläge und würde es mit Freude begrüßen, wenn man die Woblthaten des Geſetzes auch den Fabrik⸗ und Engrosgeſchäften zu Theil werden ließe.“ Sodann referirte Herr Kraut⸗Mannheim über die Frage der kaufmänniſchen Schiedsgerichte und beantragte eine diesbezügliche die nach einer lebhaften Diskuſſion folgende Faſſung erhielt: „Die heutige Verſammlung drückt den Wunſch aus, daß für Schlichtung von Streitigkeiten zwiſchen Prinzipalen einerſeits und Handlungsgehilfen und Lehrlingen andererſeits beſondere mit je 2 Beiſitzenden aus dem Prinzipal⸗ und Gehilfenſtand und einem unparteiiſchen Vorſitzenden zu beſetzende kaufmänniſche Schiedsgerichte gebildet und an die Amtsgerichte angegliedert werden. Rechtsanwälte ſind nicht zuläſſig, Berufungen nur bei einem Streitwerth von über 300 Mark. Die Unterſtellung des 9 unter die Gewerbegerichte iſt entſchieden ab⸗ ulehnen.“ Auch dieſe Reſolution wurde angenommen und hierauf der ittenn Lerbandstag gegen 4 Uhr geſchloſſen. nann rafen Im ungs iſtens itung hin. nnem ianig aus Gut Loth⸗ roßen Auch bene, ſthen. ichts, ein, Tage eine * in ihein⸗ der ihren, bril⸗, Be⸗ ttags I ſſt Ein intereſſanter Betrugsprozeß, welcher jedoch mit einer glänzenden Freiſprechung des Angeklagten des Herrn Direktors Wenk⸗Wolf endete, beſchäftigte geſtern die hieſige Strafkammer. Da die Gorichtsverhandlung für die Handels⸗ welt von großer Wichtigkeit iſt, berichten wir über den Prozeß in etwas ausführlicherer Weiſe. Herr Adolf Hermann Auguſt Wenk⸗Wolf, Direktor der Aktiengeſellſchaft für Seilinduſtrie, vormals Ferdinand Wolf in Neckarau ſtand unter der Beſchuldigung des Betrugs auf der An⸗ llagebank. Der Thatbeſtand iſt kurz folgender: Im Mai v. Is. nach Einführung der Kilometerhefte auf den Badiſchen Bahnen kaufte Herr Wenk⸗Wolf eine Anzahl dieſer Kilometerhefte in der Abſicht, dieſe von ſeinen Monteuren und ſonſtigem Geſchäftsper⸗ ſonal bei erforderlich werdenden Reiſen verwenden zu laſſen. Da die Hefte auf einen Namen lauten müſſen, ließ er ſie auf ſeinen Namen einſchreiben. Herr Wenk⸗Wolf hält ſein Vorgehen für voll⸗ ſtändig geſetzlich, da in dem Artikel 4 der Vorſchriften über die VBenutzung der Kilometerhefte ausdrücklich geſagt iſt, daß die von offenen Handelsgeſellſchaften gelöſten Hefte von dem Perſonal des Etabliſſements benützt werden können. In dem in Rede ſtehenden Artikel 4 iſt nichts davon enthalten, daß die Aktiengeſell⸗ ſchaften von dieſer Vergünſtigung ausgenommen ſind. Am 8. Auguſt erbielt nun Herr Wenk⸗Wolf von der General⸗ Direktion der badiſchen Staatseiſenbahnen die Mittheilung, daß die Benützung der auf ſeinen Namen ausgeſtellten Kilometerhefte durch das Perſonal der Aktiengeſellſchaſt für Seilinduſtrie unſtatthaft ſei, da die Hefte nur auf eine phyſiſche, aber nicht auf juriſtiſche Per⸗ ſonen, als welche die Aktiengeſellſchaften zu betrachten ſind, ausge⸗ ſtellt werden können. Herr Wenk⸗Wolf fühlte ſich durch dieſe Maßnahmen in ſeinem Rechte beeinträchtigt und erhob Beſchwerde beim Miniſterium, 1 g8⸗ neten evor⸗ lge⸗ ende erbe⸗ eſem iner und bei auf 2 tand noch 0 als ſein den ange nur aus licke mit als als yolle Folgendes auſmerkſam: aten t es Bei den ten. und ück⸗ der —— die aber keinen Erfolg hakte. Herr Wenk⸗Wolf hatte dann die Abſicht, eine eivilrechtliche Klage gegen den Eiſenbahnfiskus anzu⸗ ſtrengen, unterließ dieſes Vorgehen aber auf Anrathen ſeines Rechts⸗ beiſtandes, Herrn Rechtsanwalt Dr. Roſenfeld, welcher ihm den Rath gab, durch Herrn Commerzienrath Carl Ladenburg oder durch Herrn Oberamtsrichter Dr. Gießler die Sache im badiſchen Landtage bei der Berathung des Eiſenbahnbudgets zur Sprache bringen zu laſſen. Aber auch die Ausführung dieſer Abſicht mußte unterbleiben, da inzwiſchen auf Veranlaſſung des Eiſenbahnfiskus gegen Herrn Wenk⸗Wolf die Anklage des Betrugs erhoben worden war, weil dieſer auch nach dem 3. Auguſt noch das Ge⸗ ſchäftsperſonal der Aktiengeſellſchaft für Seilinduſtrie die auf ſeinen Namen ausgeſtellten Kilometerhefte hatte benutzen laſſen, da er ſich dazu für berechtigt hielt, anderſeits aber das Vorgehen des Eiſen⸗ bahnfiskus als zuläſſig erachtete. Den Vorſitz in der geſtrigen Verhandlung führte Herr Land⸗ gerichtsrath Dr. Traub, die Anklagebehörde vertrat Herr J. Staats⸗ anwalt Geiler, während die Vertheidigung in den Händen des Herrn Rechtsanwalts König lag. Der Angeklagte Wenk⸗Wolf vertheidigte ſich in ſehr energiſcher Weiſe. Er führte aus, daß er durch die Entnahme von Kilometer⸗ heſten einen Fahrtvertrag mit dem Eiſenbahnſiskus e e welcher non beiden Theilen gehalten werden müſſe. Da ſich nach der jährlich verbrauchten Anzahl von Kilometerheften im vorigen Jahre auch die Höhe des damals gewährten Rabattſatzes gerichket, habe der zwiſchen dem Eiſenbahnfiskus und ihm abgeſchloſſene Fahrt⸗ verlrag auch bis zum Schluſſe des Jahres gedauerk. Der Eiſenbahn⸗ ſiskus habe nicht das Recht gehabt, einſeitig die Bezugsbedingungen abzuändern. Er habe nicht einſehen können, aus welchen Gründen den Aktiengeſellſchaſten verboten ſein ſoll, was den auf die Namen der Beſitzer lautenden offenen Handelsgeſellſchaften erlaubt iſt. So laſſe die Firma Jalab Hirſch Söhne dahier die Angeſtellten des Ge⸗ ſchäfts auf Kilometerhefte reiſen, die auf den Namen des Herrn Louis Hirſch ausgeſtellt ſind, welcher doch auch nicht der alleinige Inhaber des Etabliſſements iſt. Der Angeklagte ſucht nachzuweiſen, daß er der Prinzipal des Geſchäftsperſonals der Aktiengeſellſchaft für Seilinduſtrie iſt, daß die Angeſtellten u. ſ. w. ſein Perſonal ſeien. Angeklagter theilt noch mit, daß er die Sache Herrn Baum, welcher der Vorſitzende des Aufſichtsraths der Aktiengeſellſchaft für Seilinduſtrie iſt und das Amt eines Mitgliedes des bad. Eiſenbahnrathes bekleidet, mitgetheilt und dieſer ihm verſprochen habe, die An⸗ Buntes Feuilleton. —Nicht übel. In Darmſtadt wurde kürzlich ein Privatmann, Beſitzer einer Racehündin, deren Sprößlinge er gelegentlich verkauft hatte, von den Steuerbehörden angehalten, ſich als„Viehhändler“ einzuſchätzen. Demgegenüber macht die„Tägliche Rundſchau“ auf Wer einen Blumentopf ſein Eigen nennt, braucht ſich deßhalb noch nicht als 9 5 von Ackerland einzutragen. Der Beſitz eines Kanarienvogels verpflichtet den Inhaber nicht, ſich als Leiter eines Zoologiſchen Gartens zu bekennen. Eine Kryſtall⸗ ſchaale mit einem Goldfiſch iſt keineswegs als Teich mit betrieb anzuſehen. Wer ſich eine Zigarre anſteckt, kann deßhalb noch nicht gezwungen werden, ſich als Inhaber einer Brennerei mit Dampf⸗ betrieb zu deklariren. 5: — Rüböl in den engliſchen Königsſchlöſſern. Es iſt gewiß wenig bekannt, daß in den Schlöſſern der Königin von England weder Gas noch Petroleum, noch elektriſches Licht, noch Spiritus⸗ licht Verwendung findet, ſondern einzig das alte Rüböl, und daß dies Rüböl ſeit mehr als 50 Jahren aus Deutſchland bezogen wird und zwar allein von einem Stettiner Fabrikanten. Auf den Schloß⸗ höſen mag ja Gas oder elektriſches Licht u. ſ. w. angebracht ſein, aber innerhalb der Wohnräume darf nach dem Willen der Königin nur Rüböl gebraunt werden. Ein Maun, der ſeine ganze Familie ins Irrenhaus ſchickt, iſt der Pianofabrikant Pf.. in Verlin. Er erſchien u⸗ nächſt am Montag mit ſeinem 18jährigen Sohne, der zwei rothe lecken im Geſicht hat, in der Irrenanſtalt, erklärte, daß der junge ann durch und durch krank ſer und erlangte auch deſſen Aufnahme. Am Dienſtag Abend erſchien der Fabrikant mit ſeiner Frau, die er ganz in Watte und Belten eingepackt hatte, und bat um ihre Auf⸗ nahme, da ſie ſich ſchwer vergiftet habe. Unterdeſſen hatten jedoch die Aerzte den Sohn unterſucht und gefunden, daß er ganz geſund ſei. Man erkannte nun, daß der Fabrikant geiſteskrank war und behielt ihn ſelbſt ftatt ſeiner Familie in der Anſtalt. Der Maskauer Goldregen. Ueber die anläßlich der Moskauer Krönung aufzuwendenden Summen theilt die„Neue Freie Preſſe“ FJolgendes mit: Die Krönung, ſo rechnet man, wird eine Millton Fremder nach Moskau führen. Der Hof hat zur Beſtreitung der Krönungskoſten 16 Millionen beſtimmt; 44 Millionen veraus⸗ gaben, die Städte und Devutationen Rußlands. Alles in Allem gelegenheit im badiſchen Eiſenbahnrath zur Sprache zu bringen. Die Sitzung des Eiſenbahnrathes habe am 6. September ſtattgeſunden, und bald darauf habe er einen Brief von Herrn Baum Aabeen, in welchem ihm dieſer die Nachricht zukommen ließ, daß die General⸗ direcetion der badiſchen Staatseiſenbahnen einſehe, daß dei dem jetzigen Modus die Aktiengeſellſchaften benachtheiligt würden, und daß die Frage demnächſt anderweitig geregelt werden ſolle. Der Angeklagte behauptet, daß er niemals das Bewußtſein gehabt habe, ſich einer ſtrafbaren Handlung ſchuldig gemacht zu haben. Er habe ſich geſagt, daß er abwarten wolle, bis der Eiſenbahnfiskus ihn ver⸗ klagt. Daran habe er allerdings nicht im Entfernteſten gedacht, daß der Eiſenbahnfiskus den kriminellen Weg beſchreiten werde, um die Sache zum Austrag zu bringen. Er könne nicht umhin, auch heute ſeinem Erſtaunen darüber Ausdruck zu geben. Als Zeugen wurden verſchiedene Angeſtellte der Aktiengeſell⸗ ſchaft für Seflinduſtrie, ſowie Herr Ludwig Baum, ferner der Sekre⸗ tair der hieſigen Handelskammer, Herr Dr. Emminghaus, Herr Dr. Roſenfeld, Herr Agent Franz Mallebrein, ſowie der Stations⸗ vorſtand von Neckarau vernommen. Die Ausſagen dieſer Zeugen bringen keine bemerkenswerthen Momente; faſt alle Zeugen einſchließ⸗ lich des Stationsvorſtandes von Neckarau erklären, daß ſie es für unbillig halten, Vergünſtigungen den Aktiengeſellſchaften zu verſagen, die man anderen Handelsgeſchäften gewährt. Die Konkurrenzfähig⸗ keit der Aktiengeſellſchaften werde dadurch beeinträchtigt. Herr Dr. Emminghaus bemerkte noch, daß von der am 9. Mai d. J. er⸗ laſſenen Verfügung der Generaldirektion der Großh. Staatseiſen⸗ bahnen, wonach nur phyſiſche nicht juriſtiſche Perſonen das Recht haben, FJamilienangehörige, Hausgenoſſen und Geſchäftsangeſtellte des Inhabers des Kilometerheftes auf dieſes Letztere ſe zu laſſen, in den den Kilometerheften beigedruckten Tarifbeſtimmungen nichts enthalten iſt. 0 1. Staatsanwalt Geiler beantragt, das Schuldig über den Angeklagten auszuſprechen. Es handele ſich bei dem zwiſchen dem Angeklagten und dem Eiſenbahnfiskus abgeſchloſſenen Vertrag nicht um einen fortlaufenden, ſondern um mehrere einzelne Verträge, die jeweils bei dem Kauf neuer Kilometerhefte abgeſchloſſen würden. Der Herr Staatsanwalt bedauert, daß er gezwungen ſei, den Angeklagten, den er als einen Ehrenmann kenne, auf die Anklage⸗ bank zu bringen, aber dieſer habe es nur ſich ſelbſt zuzuſchreiben. „Der Vertheidiger, Herr Rechtsanwalt König, ſucht nachzu⸗ weiſen, daß es ſich um einen fortlaufenden Vertrag gehandelt habe und daß der Eiſenbahnfiskus nicht das Recht beſitze, dieſen Vertrag einſeitig zu löſen. Wenn der Eiſenbahnfiskus bei Erlaſſung der Vorſchriften über die Benützung der Kilometerhefte einen Fehler gemacht habe, könne man doch nicht den Angeklagten dafür verant⸗ wortlich machen. Er bitte um Freiſprechung, zumal ſein Klient unter allen Umſtänden bona nde gehandelt habe. Das Gericht zieht ſich ſodann zur Berathung des Urtſſeils zurück, die nur wenige Minuten in Anſpruch nimmt. Es laute! auf Frei⸗ ſprechung. In den Urtheilsgründen wird ausgeführt, daß der Ar⸗ tikel 4 der Tarifvorſchriften ſehr zweideutig abgefaßt ſei, ſodaß man nicht daraus entnehmen kann, daß den Aetiengeſellſchaften die gleichen Vergünſtigungen wie ſie den offenen Handelsgeſellſchaften zu Theil wird, verſagt ſind. Das Recht einer willkürlichen Abänderung der Vertragsbeſtimmungen beſitze der Eiſenbahnfiskus nicht. Es fehle in objectiver Hinſicht jedenfalls, in ſubjectiver Hinſicht aber auf alle Fälle der Thatbeſtaud des Betrugs. Es habe deshalb koſten⸗ loſe Freiſprechung erfolgen müſſen. *Erneunuungen und Verſetzungen. Der Großherzog hat den Amtmann Dr. Albert Mays in Lörrach in gleicher Eigenſchaft zum Bezirksamt Mannheim verſetzt, ſowie die Referendäre Dr. Julius Holderer von Muckenſchopf dem Bezirksamt Lörrach, Dr. Hermann Kiefer von Karlsruhe dem Bezirksamt Karlsruhe und Oskar Schaefer von Görwihl dem Bezirksamt Tauberbiſchofsheim unter Ernennung derſelben zu Amtmännern als Beamte beigegeben. Dem Realſchulkandidaten und Hauptlehrer Franz Stärk an der Volksſchule in Baden wurde die etaimäßige Amtsſtelle eines Gewerbe⸗ lehrers an der mit der Gewerbeſchule daſelbſt verbundenen andels⸗ ſchule und dem Zeichenlehramtskandidaten Friedrich Holder an der Gewerbeſchule in Heidelberg eine ebenſolche Stelle an letzterer Anſtalt übertragen. „Auszeichnung. Der Großherzog hat dem Vertreter der Ohren⸗ heilkunde an der Univerſität Heidelberg, Stabsarzt Dr. Ad. Paſſow, den Charakter als außerordentlicher Profefſor verliehen. * Der Sparverein des Perſonals der Groſth. Bahnver⸗ waltung Maunheim hielt am 17. dſs. Mts. eine außerordentliche Generalverſammlung ab. Als I. Vorſttzender wurde Herr Betriebs⸗ aſſiſtent Rombach für den nach Friedrichsfeld verſetzten Herrn Stationsverwalter Wiſſinger gewählt. Neu wurde als Kontroleur Herr Expeditionsaſſiſtent Roth, als Stellvertreter für denſelben 1 Bureaugehilfe Hübſcch gewählt. Aus den Ausführungen des Rechners, Herrn Stationsmeiſters Krautheimer, ging hervor, daß der Verein, welcher vor kaum 2 Jahren auf Veranlaſſung des Herrn Bahnverwalters Schuldheis gegründet wurde, nunmehr 196 Mitglieder zählt. Herrn Bahnverwalter Schuldheis, welcher den Vorſitz der Generalverfammlung leitete, gebührt warmer Dank für dieſe weiſe Einrichtung, wodurch ſchon Manchem aus der Noth ge⸗ holfen wurde. Nach Abwickelung der Tagesordnung erfolgten ver⸗ ſchiedene muſikaliſche und geſangliche Vorträge, welche von den Mitgliedern ſelbſt ausgeführt wurden. „Badiſcher Pioniertag. Der diesjährige badiſche Pioniertag findet am Sonntag den 28. Juni in Heidelberg ſtatt. Von der Generaldirektion der Großh. Staatseiſenbahnen wurde Fahrpreis⸗ ermäßigung in der Weiſe gewährt, daß die einfache Fahrkarte zur Rückfahrt berechtigt, wenn ſie mit dem Stempel der Pionier⸗ vereinigung Heidelberg verſehen iſt. Es wird auf eine rege Bethei⸗ ligung am Feſte gehofft. Die in Mannheim wohnenden e emaligen Pioniere werden behufs gemeinſamer Betheiligung und Beſprechung des Feſtprogramms am Sonntag den 31. Maf, Mittags 3 Uhr, bei Herrn Leopold Sänger eine Verſammlung abhalten, bei dem auch —..——...—— dürfte die Krönung 150 Millionen in Moskau in's Rollen bringen. So hoch ſchätzen die Banken die Summe, zum Theile auf Grund der Kreditbriefe, die bei ihnen einliefen. Es ſind manche von enormer Höhe unter dieſen. Li Hung⸗Tſchang iſt für eine Million Rubel beglaubigt; der franzöſiſche Botſchafter Graf Montebello hat einen Kreditbrief bei der hieſigen Filiale des Credit Lyonnais für eine unbegrenzte Summe; einzelne ruſſiſche Würdenträger haben Anweiſungen auf 200 000 Franes; eine ähnliche Höhe erreicht der Kreditbrief des Prinzer Liechtenſtein, der für 47.000 Rubel und 150,000 Francs beglaubigt iſt. Beſcheidener ſind die deutſchen Fürſten dotirt, ſo Prinz Georg von Sachſen mit 35,000, der Prinz von Baden mit 20,000 Rubeln. Die Summen laſſen auf den Reichthum ſchließen, der ſich anſchickt, ſich über Moskau auszu⸗ chütten. Präſident Krüger und ſein Affe. ſchrieben: Die„Truth“ erzählt folgende gute Geſchichte. Im Jahre 1889 ging eine Deputation von Uitländern zum Präſidenten Krüger, um ihm auseinanderzuſetzen, daß die Preiſe der Minenaktien im Fallen begriffen ſeien, und anzudeuten, daß er dafür verantwortlich ſei. Krüger antwortete:„Vor einigen Jahren hatte ich einen Affen, der mir ſehr lieb war. Eines Tages machte ich mit ihm einen Aus⸗ flug in den Wald. Es war kalt und der Affe und ich machten ein Feuer an. An dieſem Feuer verbrannte der Affe ſeinen Schwanz, worauf er ſich umdrehte und mich biß. Ich ſagte zu ihm:„Mein lieber Affe, wir haben ein Feuer gemacht, um uns zu wärmen; Du haſt Deinen Schwanz an ihm verbrannt— das war Dein ehler und ich ſehe wirklich nicht ein, warum Du auf mich böſe ſein ſollteſt.“ Sprachs, rauchte ruhig ſeine Pfeife weiter und überließ es der Deputation, die Moral der Geſchichte herauszufinden. — Der geſammte Papierverbrauch der Welt iſt gegenwärtig ein ganz gewaltiger. Ein amerikaniſches Fachblatt ſchätzt die Zahl der Papierfabriken der ganzen Erde auf annähernd 4000 mit einer Geſammtproduktion von gegen 7900 Millionen Buch pro Jahr. Die Hälfte alles erzeugten Papieres verbrauchen die Buchdruckereien, und nur 600 Millionen Buch kommen auf die Zeitungen. Zieht man die einzelnen Länder in Betracht, ſo verbrauchen das meiſte Papier die Engländer mit 12½ Millionen Buch durchſchnittlich im Jahr. Nach ihnen kommen die Amerikaner mit 10 Millionen und die Deutſchen mit 8 Millionen Buch durchſchnittlichem Jahreskonſum. Es folgen dann Frankreich mit 7½ Millionen, ſowie Oeſterreich und Aus London wird ge⸗ jetzt ſchon Anmeldüngen entgegen genommen werden. Alle Mann an Bord! Anläfflich der ſilbernen Hochzeit des Prinzen Karl von Baden hat Herr Oberbürgermeiſter Beck Namens der hieſigen Stadtgemeinde an daz hohe Jubelpaar am letzten Sonntag ein Glückwunſchtelegramm abgeſandt, worauf folgende Drahtanwork eingelaufen iſt:„Karlsruhe. An Herrn Oberbürgermeiſter Beck Mannheim. Die treuen Geſinnungen Euer Hochwohlgeboren, welche Sie ſo freundlich waren mir anläßlich meiner ſilbernen Hochzeit von der Stadt Mannheim zu übermitteln, erwidere ich mit dem gerühr⸗ teſten, herzlichſten Dank, indem ich dankbar des ſchönen Tages in Mannheim mich erinnere. Ich erſuche Euer Hochwohlgeboren meinen innigſten Dank der Bürgerſchaft entſprechend übermitteln zu wollen.“ Prinz Karl von Baden. * Ueber die Eröffnung der Schwetzinger Lokal⸗Gewerbe⸗ Ausſtellung haben wir noch Folgendes nachzutragen: Nach Eröff⸗ nung der Ausſtellung fand eine Sitzung des Ausſchuſſes des Pfalz⸗ auverbandes im„Ritter“ unter Leitung des Vorſitzenden des erbandes, 2 5 Guido Pfeiſer⸗Mannheim ſtatt, welcher die ſämmtlichen Vertreter der Verbandsvereine und der Regierungsver⸗ treter, Herr Miniſterialrath Braun beiwohnten; dabei wurde die Tagesordnung für den Gautag feſtgeſetzt. Vei dem hierauf folgenden Feſteſſen im„Hotel Haßler“ brachte Herr Oberamtmann Brecht den Trinkſpruch auf den Großherzog aus. Herr Burger toaſtirte auf das Miniſterium und deſſen Vertreter, Herr Miniſterialrath Braun auf den feſtgebenden Verein während der Vorſitzende des Mannheimer Gewerbe⸗ und Induſtrie⸗Vereins, Herr W. Bouquel, ein Hoch auf die Stadt Schwetzingen ausbrachte. Das Feſteſſen verlief in der ſchönſten Weiſe und zur allgemeinen Befriedigung der zahlreichen Theilnehmer. Einverleibung der Gemeinde Käferthal. In unſerem geſtrigen in dieſer Angelegenheit gebrachten Artikel hat ſich in ſofern ein Druckfehler eingeſchlichen, als es bei der Aufzählung der ihrer Erledigung harrenden großen Aufgabe unſerer Skadtgemeinde nicht „Erbauung eines neuen Viehhofes“, ſondern„Erbauung eines neuen Schlachthauſes“ heißen muß.“ Leiche geländet. Geſtern Abend wurde die 76 Jahre alte Wittwe Marie Volz, wohnhaft Langſtraße 13 hier, oberhalb der Friedrichsbrücke im Neckar geländet. Dieſelbe wurde auf den Fried⸗ hof verbracht. Es liegt Selbſtmord vor. Ueberfahren wurde geſtern Abend zwiſchen O 2 und 3 ein kleiner Knabe, der vor einem Frachtwagen herlaufen wollte. Es wurde ihm ein Fuß abgedrückt. * Muthmaßfliches Wetter am Mittwoch, 20. Mai. Für Mitt woch und Donnerſtag iſt bei wärmerer Temperatur größtentheils trockenes und auch vielfach heiteres Wetter zu erwarten. Aus dem Großherzogthum. Weiuheim, 18. Mai. Seit langen Jahren tagt hier Pfingſten der Senioren⸗Convent ſämmtlicher Corps der deutſchen polytechniſchen Hochſchulen und wird ſich auch diesmal wieder buntes ſtudentiſches Leben entwickeln. Am Donnerstag, den 21. Mai findet aus dieſem Anlaß eine prächtige bengaliſche Beleuchtung der Schloßruine Windeck ſtatt, welche ſich vorzüglich für dieſe Veran⸗ ſtaltung eignet. Wie immer, wird der Beſuch der Nachbarſtädte ein ſehr ſtarker werden, zumal die für den Beginn feſtgeſetzte Zeit von 9 Uhr ſehr günſtig liegt. Zur Rückfahrt iſt um 10.20, 11.42 und 12.21 Gelegenheit. Heidelberg, 18. Mai. Geheimrath 2. Klaſſe Profeſſor Dr. Karl Friedrich Rudolf Heinze, Lehrer für Strafrecht an der hieſigen Univerſität, iſt 1 0 Vormittag geſtorben, Gehoren am 10. April 1825 in Saalfeld a. S. ſtudirte Heinze in Leipzig die Rechte und trat dann in den meiningiſchen Juſtizdienſt. 1856 wurde er als Stellvertreter des Oberſtaatsanwalts für das Königreich Sachſen nach Dresden berufen und 1860 als Erſter Staatsanwalt an das dortige Bezirksgericht verſetzt. 1865 wurde er zum ordent⸗ lichen Profeſſor des Kriminalrechts in Leipzig ernannt. Oſtern 1873 folgte er einem Rufe an die Univerſität Heidelberg. Sein ſchrift⸗ ſtelleriſchen Arbeiten behandeln vorzüglich die Reform des oeutſchen Strafrechts und Strafverfahrens. Auch bearbeitete er einzelne Par⸗ tien in v. Holtzendorff's„Handbuch des Strafrechts.“ „Karlsruhe, 17. Mai. Geſtern Abend fand bei dem Prinzen Karl eine Abendgeſellſchaft ſtatt, an welcher die hier weilenden Fürſt⸗ lichkeiten und die Miniſter Theil nahmen. Prinz Karl hatte alle ihm zugedachten Ovationen abgelehnt und nur Abordnungen des 3. bad. Dragonerregiments Nr. 22, deſſen Chef er iſt, und des Stadtraths zur Entgegennahme der Glückwünſche empfangen. Heute Mittag fand im Gr. Schloß ein Familiendiner ſtatt, an dem Prinz Karl mit ſeiner Gemahtin, Gräfin Rhena, und fämmtliche Mitglieder der Großherzoglichen Familie, mit Ausnahme des Erbgroßherzogs, wel⸗ cher nach Moskau abgereiſt iſt, Theil genommen hatten. Die Kapelle des Leibgrenadierregiments concertirte während des Eſſens im Schloßgarten. b Karlsruhe, 17. Mai. Vor der hieſigen Strafkammer ge⸗ langte geſtern ein Fall wegen de Tödtung zur Verhandlung, der wegen ſeiner näheren Umſtände ein e Intereſſe bean⸗ ſpruchen darf. Wie in manchen anderen Orten, ſo beſteht auch in dem Orte Hambrücken bei Bruchſal die Unſitte des Neujahrſchießens, durch deſſen Folgen ſchon ſo manches Menſchenleben zu beklagen iſt. Auch in dem vorwürftgen Falle war wieder einmal ein Burſche, ein gewiſſer Joſef Moritz aus Hambrücken, erſchoſſen worden. Der Genannte war in der Neujahrsnacht 1895/6 mit mehreren Burſchen in dem ſchon mehrfach erwähnten Orte herumgezogen, um verſchie⸗ denen Perſonen das Neujahr anzuſchießen. Plöglich war Moritz von einem Schuſſe in den Kopf getroffen, zuſammengeſunken; er war derart ſchwer verletzt, daß er, ohne wieder das Bewußtſein er⸗ langt zu haben, am 5. Januar ſtarb. Wer die Schuld an dem Tode des Moritz trägt, weiß Niemand, denn die Strafkammer mußte den 18 Jahre alten Taglöhner Ludwig Böſer von Hambrücken, der in der Neujahrsnacht mit dem Getödteten zuſammen war, und ſich am Schießen betheiligte, und der ſich geſtern wegen fahrläſſiger Tödtung zu verantworten hatte, wegen mangelnder Beweiſe frei⸗ ſprechen. Ftalten mit je 3½ Millſonen Buch Jahresdurchſchnitt. Den Schluß machen nach einer Mittheilung des Patent⸗ und techniſchen Bureaus von Richard Lüders in Görlitz Mexico mit 2 Millionen, Rußland mit 1 und Spanien mit 1½ Millionen Buch pro Jahr. — Kabbaliſtiſche Spielerei. Wir haben kürzlich davon Notiz genommen, daß der Kabbaliſt des„Figaro“ durch eine ſinnreiche Gruppirung der Namen der neuen franzöſiſchen Miniſter das Schick⸗ ſalswort dissolution(Kammerauflöſung) gefunden habe. Eine andere Gruppirung der Namen gibt das Wort„Deutſchland“: Darlan Meline Boucher Turrel 6 S Hocher eorge S. Coche 5 Barthou Billlot Hanotaux Lebom Rambaud 15 Hoffentlich wird dieſe kabbaliſtiſche Entbeckung für das fran⸗ zöſiſche Miniſterium nicht verhängnißvoll! — Heiterkeit im Finanzminiſterium. Die„Tägl. Rundſch.“ ſchreibt: Auch im ſorgenreichen Finanzminiſterium verſteht man hie und da heiter zu ſein. In dem der Bekanntmachung des Herrn Finanzminiſters über die Ausführung des Stempelſteuergeſetzes(R. v. Deckers Verlag) auf Seite 59 beigefügten Schema einer Steuer⸗ erklärung für Vermiether nennt ſich der erſte Miether, welcher vom 1. bis 15. April 1896 gemiethet hat, Friedrich Rücker, und das anſcheinend mit allem Recht, der zweite Miether, welcher vom 1. April bis 1. Dezember 1896 zu wohnen gedenkt, Johann Beſt ändig, und der dritte Miether, welcher auf die Zeit vom 1. April 1896 bis 1. Jannar 1898 Miethsvertrag geſchloſſen hat, Ernſt Unverzogen. Der deklarirende Hausbeſitzer heißt trotz des ziemlichen Wankelmuths ſeiner Miether Bruno Fröhlich. — Verfrüht. Kanzleivorſtand(zu einem Schreiber, der etwas ſchlecht gemacht hat):„Sie ſind der größte Eſel dieſes Jahrhunderts!“ „Emiſchuldigen! Das Jahrhundert iſt doch noch nicht zu Ende!“ 3 . Beie. General⸗ Anzeigek. Männhelim, 19. Mat⸗ Wfälziſch⸗Hefſiſche Nachrichten. Ludwigshafen, 17. Mai. Vor dem Schöffengericht ſtanden geſtern zwei Zigeuner, welche ſich wegen des vor Kurzem bei Mundenheim verübten Gelddiebſtahls(500 Mk.) vermittelſt Ein⸗ bruchs zu verantworten hatten. Beide leugneten hartnäckig, wie 15 auch über den Verbleib des geſtohlenen Geldes nicht das Geringſte wiſſen wollen, indeß wurde ihre Thäterſchaft ſo unumſtößlich nach⸗ gewieſen, daß das Gericht die beiden braunen Geſellen zu je fünf Monate Gefängniß verurtheilen konnte. Bei der Verkündigung des Urtheils wälzte ſich die ganze anweſende Zigeunergeſellſchaft weh⸗ klagend auf dem Boden und war nur unter Anwendung von Gewalk⸗ maßregeln aus dem Gerichtsſaal zu entfernen. Die Gendarmerie mußte die beiden Angeklagten davontragen. Die Schwiegermama der beiden letzteren hatte übrigens vor der Verhandlung dem be⸗ ſtohlenen zwei Pferde im Werthe von 700 Mk. in aller Form zur Schadloshaltung überwieſen, und glaubt dadurch die Schüld recht⸗ lich zu tilgen und die Verhandlung aufzuheben. Ludwigshafen, 19. Mat. Bei der Wahl der Beiſttzer des Gewerbegerichts ſeitens der Arbeitnehmer ſiegten die von den Sozial⸗ demokraten vorgeſchlagenen Kandidaten. Von anderer Seite war auch nicht der geringſte Verſuch gemacht worden, den Steg ſtreitig zu machen.— Die Generaldireklion der bayeriſchen Verkehrsanſtalten hat nun endgiltig verfügt, daß die neue Poſtfiliale in das Dr. Rembe'ſche Haus zu kommen hat. Die Pfälziſche Handels⸗ und Gewerbekammer ſowie der Stadtrath waren bekanntlich dagegen, weil das Rembe'ſche Haus zu nahe an der Hauptpoſt liege, “Kaiſerslautern, 18. Mai. Der 22 Jahre alte Schneider einrich Metzger hatte ein Liebesverhältniß mit der Magd Lina uber, welches jedoch zu Mißhelligkeiten führte, die den Metzger veranlaßten, ſeiner Geliebten nach vorausgegangenen Streitigkeiten mit einem Meſſer einen tiefen Stich hinter das linke Ohr beizu⸗ bringen, wodurch eine lebensgefährliche Verletzung entſtand. Der Thäter wurde verhaftet. Freinsheim, 18. Mai. Große Verheerungen in den Wein⸗ bergen hieſiger Gegend werden heuer gemeldet, entſtanden durch Abnagen von Blättern und Knospen. Dieſe Verheerungen ſind ent⸗ ſtanden durch den Dickmaulrüßler, der früher nur ſporadiſch aufzu⸗ kreten pflegte, dieſes Frühjahr aber in Gefahr bringender Anzahl ſich einſtellt. Es iſt dringend nöthig, dieſes gefährliche Inſekt mit allen Mitteln auszurotten. Sport. Velobeipedſport. Bei dem vorgeſtern in Heidelberg ſtattge⸗ undenen Straßenrennen errang Herr Th. 5 ß von hier im Haupt⸗ ahren 10,000 Meter ſowohl als auch im Unionfahren 8000 Meter e einen 1. Preis auf Heßrad.— Bei dem in Speier ſtattgefundenen Straßenrennen errang Herr Pfriem aus Mannheim den 1. Preis auf Heßrad. Zweiter wurde Füchsle⸗Frankenthal. Theater, Runſt und Wiſſenſchaft. Großh. Badiſches Hof⸗ und National⸗Theater in Mannheim. „Eireusleute.“ Komödie in 3 Akten von Franz von Schönthan. * Dieſe an unſerm Hoftheater geſtern zum erſten Male gegebene Komödie“ iſt nichts Anderes als ein Gemiſch von Rührſtück und Poſſe, das ſeinen Zweck, Abwechslung in den Gang der bürftigen Hanblung zu bringen, und dem Publikum einen unterhaltenden Abend zu bieten, erreicht. Das auf die Bühne gebrachte tolle Cireusleben bildet den Mittelpunkt der Handlung, die viele Unwahrſcheinlichkei⸗ ten aufweiſt und uns die Cireusleute von einer idealen Seite zeigt, die ſie in der Wirklichkeit nicht haben. Der alte Clown Landowsky beſitzt eine hübſche Tochter, die er zur Trapezkünſtlerin ausgebildet hat. Trotz der Sphäre, in der die 16jährige lebt, bleibt ſie unver⸗ dorben und naiv(), Sie hängt mit großer Liebe an ihrem altern⸗ Vater, bei dem es mit ſeiner Kunſt ſtark bergab geht. Landowsky gat außer dieſer Tochter noch ein kleines Mädchen, daß auf der Straße beinghe überfahren worden wäre. Die Gräfin Lehrbach, welche mit ihrem Sohne in der Nähe war, ſah die Gefahr des Kin⸗ des ünd, raſch entſchloſſen, ſtürzte ſie ſich vor diePferde und brachte das Kind in Sicherheit. Dieſes Ereigniß wird entſcheidend für das Schickſal des alten Clowns und ſeiner Tochter Lili wie das des ungen Grafen Robert. Die Gräfin lernt bei dieſer Affaire die Cir⸗ zusleute kennen, der junge Graf fängt ſofort Feuer und Flammen, jobald er die holdſelige und ſchöne Trapezkünſtlerin ſieht, die auch zen jungen, geiſtvollen Grafen vom erſten Augenblicke ins Herz ge⸗ ſchloſſen hat. Die Gräfin iſt wie aus den Wolken gefallen, als ſie M einer ebenſo ernſten wie draſtiſch komiſchen Scene erfährt, daß Fandowsky, der mit ſeinen vornehmen Bekanntfchaften n hohen Adelskreiſen prahlt, ein Cireuscelown und zie Tochter eine Trapezkünſtlerin iſt, die ſich im Cireus produeirt. Auch dem Robert fällt dieſe Enthüllung ſchwer auf's Herz. Da aber Robert an die Unantaſtbarkeit des guten Rufes der jungen Künſt⸗ jerin die eine rührende Kindesliebe, ſowie andere vortreff⸗ iiche Eigenſchaften an den Tag legt, beſchließt er, um jeden Preis die Hand des geliebten Mädchens zu erringen und ſich über ſeine Standesvorurtheile hinwegzuſetzen. Die Frau Gräfin aber ſetzt zieſen Plänen Anfangs einen heftigen Widerſtand entgegen, der je⸗ zoch von Lili ſelbſt gebrochen wird, die um den Preis ihrer Liebe hren alternden Vater auch fernerhin durch ihre Kunſt unterſtützen Will. Pfſychologiſch unrichtig iſt es, wenn der Dichter uns wahr⸗ nachen will, Lili hätte erſt in dem Augenbliche die Er⸗ kenntniß von ihrem nicht ganz einwandfreien Berufe als e erlangt, in dem ſie der ſchauluſtigen Menge ihre Reize preisgeben mußte, da ihr die Liebe zu Robert zum vollen Bewußtſein kam, Es fällt ihr plötzlich wie Schuppen vor den Augen, Als ſie dem Geliebten ihr Bild als Trapezkünſtlerin geben will, in⸗ dem ſie ausruft;„Ich habe ja gar nichts an.“ Das ſollte ſie nicht 5 0 früher gewußt haben? Schönthan ſcheint das moderne Publi⸗ um für ſehr naip zu halten. Die Gräfin und Robert hatten von Lili das Verſprechen erhalten, im Circus nicht mehr aufzutreten und ihre bisherige Laufbahn aufzugeben. Da kommt der Abend, an dem der alternde Landowsky wieder auftritt. Aber ſeine Zeit iſt vor⸗ über und keine Hand rührt ſich, er fühlt es ſelbſt„daß er alt gewor⸗ den iſt“. Nun algt in der e Komödie eine ſehr traglſche Szene, in der Lili ihre Liebe zu Robert niederkämpft und den ge⸗ brochenen Vater wieder aufrichtet mit der Mittheilung, ſie werde den Mißerfolg dadunch wettmachen, daß ſie trotz ihrer Erkrankung noch in der heutigen Vorſtellung auftreten wolle, Dieſes ſchwere Opfer das Lili ihrer Liebe zu Robert bringen will, um ihren Vater nicht ſinken zu laſſen, zeigt die Trapezkünſtlerin als ein heroiſches Weib, das ſich dadurch auch die Verehrung der Gräfin erobert, die nun zu dem Bunde ihres Sohnes mit Lili ihren Segen gibt. Noch vor dem Auftreten Lilis erſcheint im Cireus Baron Bultara, ein reicher Verwandter der verarmten Gräfin Lehrbach, den wir im epas Verlaufe des Stückes als einen enragirten Eireushabitem und alten Junggeſellen mit warmem Herzen und der bekannten großen Brieflaſche kennen gelernt haben und der Alles zu einem guten Ende bringt. Der alte Clown wird von dem Baron in den wohlverdtenten Ruheſtand mit einem guten Einkommen verſetzt, dem jungen Brautpaar wird ein prachtvolles Schloß eingeräumt mit den nöthigen Moneten und der verarmten Gräfin ein behagliches Aſyl in dem Schloſſe ihres Vetters angeboten, das ſie freudig annimmt. Das Publikum hat ſich offenbar recht gut unterhalten, denn es nahm die dramatiſche Olla potrida mit leb⸗ haftem Beifall und großer Heiterkeit auf. Die Darſtellung und das Zuſammenſpiel ſowie das buntbewegte Leben und Treiben im Circus klappten vorzüglich. Eine muſtergiltige Leiſtung war der Landowöky des Herrn Hecht, der ſich in dieſer Rolle wieder als tüchtiger Charatterdarſteller zeigte. Fräulein Wittels entfaltete als„Lili“ ihr reiches Talent zu lebens⸗ doller Charakteriſtrung, ihr Spiel war fein nuaneirt, wirkungsvoll ihre Sprache und von packender Herzlichkeit; in den tragiſchen Momenten und auch in den heiteren fand ſie ſtets den richtigen Ton and das richtige Maß. Die begabte Künſtlerin wurde mitk Herrn wiedertzolt hervorgerufen. Auch die übrigen Darſteller er⸗ füllten ihre Aufgaben in ſehr zufriedenſtellender Weiſe. Frl. v. Rothen⸗ zerg gab die vornehme Ariſtokratin Gräſin Lehrbach mit feinem Ver⸗ tändniß, Frau Jacobi(Roſt Lindemann) erregte, wie immer, mit ihrer ärwüchſigen Komik große Lachſalven. Herr Kökert fand mit der ge⸗ ungenen Wiedergabe des jungen Grafen eine ſehr freundliche Aufnahme. Derrn Schreiner war die dankbare Aufgabe zugefallen, den her⸗ ensguten Baron Bultara, der den Liebenden zu ihrem Glück ver⸗ nilft, in die Erſcheinung zu bringen, was ihm vortrefflich gelang. Auch die übrigen Darſteller, die Herren Tieiſch(Petermann) Kaiſer(Agent Lehfeld) und Frl. Kaden, die in einer Gpiſode als veizende Parfercereiterin aus Wittenberge auftrat und eine lei⸗ denſchaftliche Börſenſpeeulantin iſt, die felbſt noch im Cireus in Effecten ſpeculirt, verdienen lobende Erwähnung. Herr 5 echt hat ſich auch um die muſterhafte Regte verdienk gemacht, die be⸗ ſonders in dem Arrangement des Cireus prächtig zur Geltung kam. Die neue Decoration des Herrn Directors Auer zum 3. Akt, einen Vorraum im Eirecus darſtellend, iſt eine hervorragende Leiſtung der Decorationskunſt. Wer ſich einmal tüchtig auslachen will, der gehe zu den„Circusleuten“ in unſerem Hoftheater. Theater⸗Notiz. Wegen Erkrankung des Herrn Erl wird am Mittwoch den 20. Mai in der Oper„Carmen“ Herr Hofopernſänger Adolf Baſſermann vom Großh. Hoftheater in Darmſtadt die Parthie des„Don Joſs“ ſingen. Herr Intendaut Dr. A. Baſſermaun hat vorige Woche in Berlin an den Sitzungen des deutſchen Bühnen⸗Vereins theilge⸗ nommen, welcher das Jubiläum ſeines 50zährigen Beſtehens feierte. Aeneſte Nachrichten und Itlegramme. * Berliu, 18. Mai. Durch kalſerliche Cabinetsordre iſt die Kaiſerin von Rußland zum Chef des 2. Garde⸗ Dragoner⸗Rgts. ernannt. Das Regiment heißt fortan„2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment Kaiſerin Alexandra von Rußland.“ * Berlin, 18. Mai. Der Reichsbankpräſident Wirkliche Geheimrath Dr. Koch iſt nach Heidelberg abgereiſt, um an den alljährlichen Berathungen der ſuͤddeutſchen Reichsbank⸗ directoren theilzunehmen; von dort wird er ſich zur Beſichtigung des neuen Bankg bäudes nach Köln begeben. * Berlin, 18. Mai. Staatsminiſter Otto v. Camphauſen iſt in vergangener Nacht geſtorben. (Der bedeutende preußiſche Staatsmann hat ein Alter von nahe⸗ zu 84 Jahren erreicht. Er wurde 1812 zu Hünshoven in der Rhein⸗ provinz geboren und trat nach vollendeten Studium in den Ver⸗ waltungsdienſt, in dem er ſich angeregt durch ſeinen älteren Bruder Ludolf, den ſpäteren Märzminiſter, vorzugsweiſe die Beförderung des Handels und der Induſtrie angelegen ſein ließ. Schon zu Anfang der vierziger Jahre wurde er in das Finanzminiſterium berufen, 1845 wurde er Geh. Finanzrath und arbeitete den Geſetzentwurf zur Einführung der Einkommenſteuer aus, der 1847 ſammt einer noch heute leſenswerthen Denkſchrift dem Vereinigten Landtag vorgelegt wurde. In der Zweiten Kammer von 1849—1852 wie im Erfurter Parlament ſaß er mit ſeinem Bruder in den Reihen der liberalen Partei; in finanziellen Fragen wurde ſeine Autorltät allgemein an⸗ erkannt. Im Jahre 1854 wurde er zum Präſidenten der Seehandlung ernannt, 1860 berief ihn der Prinz⸗Regent in das Herrenhaus, an deſſen Verhandlungen er ſich lebhaft betheiligte. An v. d. Heydt's Stelle trat er 1869 an die 1 des Finanzminiſteriums. Sein erſtes Werk war eine umfaſſende Rentenkonverſton, die mit beſtem Erfolge durchgeführt wurde; ſpäter leitete Aae e mit den Mitteln, die Preußen aus der Kriegsentſchädigung zufloſſen, eine umfaſſende Schuldentilgung ein. Im März 1878 nahm er ſeinen Abſchied. Berlin, 17. Mai. Wie mehrere Berliner Blätter melden, darf auf Befehl des Kaiſers die„Kölniſche Zeit⸗ ung“ wegen ihrer jüngſten Artikel gegen hochgeſtellte Perſonen in des Kaiſers Umgebung in den könſglichen Schlöſſern nicht mehr gehalten werden.(2) *Stuttgart, 18. Mai. Der Württembergiſche Land⸗ tag dürfte am Donnerſtag oder Freitag bis zum Herbſt ver⸗ tagt werden. Müuchen, 18. Mai. Der Baſſiſt Siehr vom hieſigen Hof⸗ theater iſt einem Nierenleiden heute erlegen. Wien, 18. Mal. Der Zuſtand des Thronfolgers Erz⸗ herzog Kar! Ludwig verſchlimmerte ſich Nachts und heute Vormittag bedenklich. Der Kaiſer machte ihm einen längern Beſuch. Mittags wurde er mit den Sterbeſaeramenten verſehen. Nachmittags verlor der Kranke das Bewußtſein. Die Umge⸗ bung iſt auf das Aeußerſte gefaßt. Die Relſe des Erzherzogs Ludwig Victor nach Moskau iſt fraglich geworden. An deſſen Stelle ſoll ſich Erzherzog Eugen dorthin begeben. »Wien, 19. Mal. Erzherzog Karl Ludwig iſt heute früh geſtorben.(Erzherzog Karl Ludwig wurde geb. zu Schöubrunn 30. Juli 1833 als zweiter Sohn des Erzherzogs Franz Karl, In der Armee bekleidete er den Rang eines General der Ca⸗ vallerie. Der Verſtorbene war 3 mal vermählt, zuletzt mit der Prinzeſſin Maria Thereſia von Braganza und hinterläß drei Söhne und zwei Töchter. Die Throufolge geht auf ſeinen älteſten Sohn den Erzherzog Franz Ferdinand⸗Eſte über. D..) Das erſte von Dr. Rollet und den Univerſi⸗ tätsprofeſſoren Neuſſer und Widerhofer unterzeichnete Bulletin lautet: Erzherzog Karl Ludwig erkrankte im Monat März d. J. an einem ruhrartigen Darmkatarrh, der von Fieber be⸗ gleitet, einen ſchleppenden Verlauf nahm. Trotzdem dſe Darm funktion anſcheinend allmählich wieder normal wurde, trat unter wiederkehrendem Fieber als Folgezuſtand der Darmläſion und mangzelhafter Nahrungsaufſaugung eine fortſchreitende Ab⸗ magerung und Abnahme der Kräfte ein, welche ſich in der letzten Zeit zu der bedrohlichen Erſcheinung von Herzſchwäch⸗ ſteigerten. Paris, 18. Mai. Das Appellgericht ſprach den im Er⸗ preſſungsprozeß Lebaudy verurtheilten Ulrich de Civry frei und beſtätigte das auf 18 Monate Gefängniß lautende Erkennt⸗ niß gegen De Ceſti. Nom, 18. Mai. Nach der heute in der Kammer abgege⸗ benen Erklärung Rudini's wird die Anklage gegen den General Baratieri auf Grund des Artikels 88 des ilitär⸗ ſtrafgeſetzes erhoben. Der Artikel 88 bedroht einen Kommandanten, der nor dem Feinde unter Umſtänden, welche die Sicherheit des Heeres gefährden, das Kommando verläßt, mit Todesſtrafe. Die„Opinione“ dementirt, daß zwiſchen der Regierung und General Baldiſſera irgend welche Meinungsverſchiedenheiten beſtänden. Moskau, 18. Mai. Prinz Heinrich von Preußen iſt heute Nachmittag 8 Uhr hier eingetroffen. Zum Empfange hatten ſich alle hier anweſenden Großfürſten, der deutſche Botſchafter Fürſt Radolin, der bayeriſche Geſandte Freiherr von Gaſſer, die Spitzen der Civil⸗ und Militärbehörden, darunter der ferner der 95jährige Admiral Heyden auf dem Bahnhofe eingefun⸗ den. Die Ehrenwache war von dem Petersburger Grenadier⸗Regi⸗ ment„Friedrich Wilhelm III.“ welche Uniform der Prinz Heinrich trug, geſtellt worden. Die Muſtk ſpielte die deutſche Nationalhymne. Moskau, 18. Mai. Der Kaiſer und die Kaiſerin ſind heute Nachmittag 5 ½ Uhr hier eingetroffen und von fämmtlichen bereits hier anweſenden Großfürſten und fremden Fürſtlichkeiten empfangen worden. Trotz des ſtrömenden Regens hatte ſich in den Straßen eine nach Tauſenden zählende Menſchenmenge eingefunden, welche das Kaiſerpaar mit brauſenden Hurrahrufen begrüßle. * * (Privat⸗Telegraume des„General⸗ Anzeigers.“) Berlin, 19. Mal. Der Böͤrſenzeilung zufolge wurden die Leichen des Referendars Dr. von Bötticher und des Steuer⸗ einnehmers Jäger aus dem Wettiner See nunmehr geborgen.“ Graz, 19. Mal. Geſtern Nacht erfolgten hier zwei leichte Erdſtöße. Rom, 19. Mai. Der„Helda“ zufolge wird Major Salza heute im Hauplquartier des Generals Baldiſſera ein⸗ treffen. London, 19. Mal. Wie die„Dallg Nems“ melden reſſt der Schah von Perſien am 18. d. M. in Begſeſſaſz dis engliſchen und ruſſiſchen Konſuls nach Teheran ab. Daz Land iſt ruhig. Wegen der Knappbeit der Nahrungsmittel auf den zu paſſirenden Wegen beträgt das Gefolge nur 1000 Perſonen. *Maſſauah, 19. Mai. Heute wurden 1129 Mann zur Rückkehr nach Italien eingeſchifft. Mannheimer Handelsblatt. Maunheimer Effektenbörſe vom 18. Mai. Heute notirteg Anilin 423.90., Weſteregeln Alkalt 164.50., Hofmann& Schöten⸗ ſack 38.25., Brauerei Eichbaum 165.50 bez.., Brauerei Storch 131., Continentale Verſicherung 445 bez. G. Sonſt unveränders, Frankfurter Eſfekten⸗Soeietſt v. 18. Mai, Abds. 6¼ Uhr. Oeſterreich. Kredit 296¾, Diskonto⸗Kommandit 206.35, Ber⸗ liner Handelsgeſellſchaft 148, Darmſtädter Bank 153, Dresdener Bauk 154.80, Banque Ottomane 112.30, Wiener Bankverein 117, Oeſterr.⸗Ung. Staatsbahn 297, Lombarden 81¼ Deutſche Bank 186, Mittelmeer 93.30, Meridionalaktien 125.40, Prince Henri 81.30, Heſſiſche Ludwigsbahn 119, 3proz. Portugieſen 27.50, Aproz. Grie⸗ chen 37.50, öproz. do. 32.65, 3proz. Mexikaner 26.35, Bad. Zucker⸗ fabrik 70.50, Harpener 154.30, Laurg 153.20, Dortmunder 45.80, Bochumer 155.50, Alpine⸗Aktien 65, Concordia 169.50, Nordd. Lloyd 115.90, Courl 131.80, Gotthard⸗Aktien 174, Schweizer Central 139.70, Schweizer Nordoſt 138.80, Schweizer Union 92.50, Jura⸗Simplon 108, Sproz. Italiener 85.60. Frankfurter Mittagsbörſe vom 18. Mai. Die neue Woche bot bei Beginn des Verkehrs das gleiche Bild von Oede und Ver⸗ laſſenheit wie die vergangene Woche geſchloſſen. Im Anſchluſſe an ſchwache Wiener Courſe war die Tendenz namentlich für Oeſter⸗ reichiſche Bahnen etwas ungünſtiger. Dennoch hat ſich die Tendenz im Laufe des Verkehrs auf den meiſten Gebieten etwas freundlichei entwickeln können. Die Nachbörſe war auf ſchwache Tendenz neuer⸗ dings ſehr ruhig und gaben auch die bis dahin etwas feſteren Bant aktien ihre heutige Avance wieder her. Caſſa⸗Induſtrie⸗, ſowie Schifffahrts⸗Aktien waren behauptet, von erſtetren ſind Fahrrad Kleyer und Bielefelder Maſchinenfabrik je 1 pCt. zurückgegangen. — Privat⸗Disconto 2¼—2% pCt. Maunheim, 18. Mai.(Maunh. Börſe). Produkten⸗Markt Weizen pfälz. neu. 17.———.—] Gerſte rum. Brau „norddeutſcher—.———.—[ Hafer, bad. 13.25—13.50 „ ruſſ. Azima 16.25—16.75„ uſſiſcher 18.25—1425 „ Theodoſia 16.50—16.75„norddeutſcher— „ Saxonska 16.25——.—„rumäniſcher—.—. „ Girka 15.75—16.25] Mais amer. Mixed.25——.— „ Tagaurog 15.50—16.25„ Donau—.—.— „ rumäniſcher 16.——16.50„ La Plata.75—.— „amerik. Winter 17.———.—[Kohlreps, deutſch. 23.—.—.— „Walla Walla 16.50——.—„ Moldau—— „Milwaukee 16.75——.—[Wicken—.—.— „ Californier 16.75—17.—[Kleeſamen dſch. J.—.———. „ La Plata 16.——16.25 7 amerik.—.——. Kernen 17.—.—„ Luzerne——— Noggen, pfälz. 18.25——.—„ Provenc.—.—.— „kuſſiſcher 12.75——.—„ Eſparſette 7 bee—.——.— Leinöl mit Faß 46.50——.— Gerſte, hierländ. 16.75—.— Rüböl„„.—.— „ Pfälzer 17.——17.50 J Petroleum Faß fr. „ ungariſche—.———.— mit 20% Tara 19.25—.—.— „ ruſf. Brau—.———.—Rohſprit, verſteuert 108.75.— „ Juttergerſte 11.75—12.—[ g0er do. 21.75.— Weizenmehl-Nr. 00 5 5 5 U 28.— 26.— 24.— 23.— 22.— 19.— Roggenmehl Nr. 0 22.50 1) 19.50 8 7 ruhig. Roggen etwas niederer. Gerſte unverändert, afer feſter. Maunheimer Produktenbörſe vom 18. Maj. Weizen per Mai 1896 15.35, Juli 15.15, Nov. 14.85. Roggen per Mal 1896 12.50, Juli 12.50, Nov. 12.50, Hafer per Maf 1896 12.80, ulſ 12.90, Nov. 18.—. Mais per Mai 1896.—, Juli.—, Nov. .30 M.— Teudenz: ruhig. Auf anhaltend günſtige Saatberichte zeigte ſich Kaufluſt reſervirt und blieben Umſätze zu unveränderten Preiſen beſchränkt. Landes⸗Produkten⸗Börſe Stuttgart. Börſenbericht vom 18. Mai 1896 von dem Vorſtand Fes Kreglinger, Anfangs der abgelaufenen Woche war am Getreideweltmarkte eine feſtere Stim⸗ mung für alle Cerealien eingetreten, am Schluſſe blieb dieſe feſtere Stimmung nur für Hafer beſtehen. Die Mühlen klagen über ſchlech⸗ ten und decken infolge deſſen nur 1 1 nöthigſten Be⸗ darf. Die 11 befahrenen ſüddeutſchen Märkte melden keine dof dem erſten Juni an findet die VBörſe im Europäiſchen Hofe ſtatt. Wir notiren per 100 kg: Gyrka 16.50—16.75 M, Azima 16.—16.50, Laplata 16.50—17, rum. 16.25—17. Ia.—1 Amerikaner 17.25—17.50, Ulka 16.50—16.75, Californier 17.25—1750 Nicolajeff—.—, Milwauke—.—, Walla—.—, bayer. La.—— Duluth—.—, Kernen oberländ. Ia.—.—, Land—.—, Roggen ruſſ. 18.75, do. Ia.—.—, rumän. 18.75, Land—.—, Haſer Land —.—, Alb Ia, 15.—, ruſſ. 14.—14.75, Gerſte bayer.—.—, Tauber —.—, Norddeutſche—.—, Mais Mixed 10.—10.25, Laplata.50 —10, do. beſchädigt—.—, weißer 10.25—10.50, Mehlpreiſe pet 100 kg inel. Sack Mehl: Nr. 0: 27.50—28.50, Nr. 1: 25.50— 26.50, Nr. 2: 24.——25.—, Nr. 3: 22.50—28.—, Nr. 4: 20.——2050, Suppengries 28.50. Kleie mit Sack M..25. Waſſerſtaudsnachrichten vom Monat Mai. Pegelſtationen Datum: vom Rhein: 14. 15.“ 16. 17. 18. 19. Bemerkungen. Kouſtanzz K 2,88 Abds. 6 U. ehll„ J3,02 3,01 8,01 8,02 8,03 N. 6 U. Lauterburg 4,87 4,88 4,39 4,37 Abds. 6 U. Maxgan 4,44 4,42 4,48 4,44 2 N Germersheim 4,40 4,36 4,38.-P. 12 U. Maunheim 44,44 4,40 4,40 4,88 4,864,37 Mgs. 7 U. Mainz„J2,502,47 2,48 2,42 2,40.-P. 12 U. Bingen 2,28 2,19 2,162,15 10 U. Kaub 333 2,512,47 2,48 2,48 2 U. Koblenz 2,602,56 2,50 2,50 10 U. Kölin„„12,752,662,61 2,55 2,54. Ruhrort 2,18 2,10 2,03 9 U. vom Neckar; Maunnheim„44,48 4,42 4,41 4,41 4,384,39 V. 7 U. Heilbronnn 1,151,09 1,18 1,09 l. 1822. F. Göhring, Juwelier, ſcla h1 1 . Gohring 3 n Wöbs weſen, Golb Bub Silbernaan. 24 Stoffe und Garnituren für Damenkleider und Mäntel Wertheimer-Dreyfus M 2, 1 1 Stiege. „Kathreiner's Malzkaffee vires in unserem Spital verwendet und bewährt sich auf's beste.“ gez.; Dr. Ritter v. Hüttenbrenner, Dir. A22t des Karol-Kinderspitals, Wien. 6958 . 9789 ſtag Mannheim, 19. Mat General Anzeiger. Das 19 00 Amts⸗ und Kreis⸗B 1000——— 5 9 5. zur Die Anmeldung von Hunden, welche gemäß 8 3 Abſatz 2 des 5—7 Geſetzes während des Jahres ſind, erfolgt ebenfalls 85 15—5 55 5 1 Af des auernden Aufenthaltes des Beſitzers, im Fall des 8 1 Abſatz 2 Bekanntmachung. am Ort des vorübergehenden Aufenthalts. 1% Die Hundstaxe betreffend. AUeber dieſe Anmeldung führt die Steuereinnehmerei ein be⸗ irten No. 31392 JI. Nachſtehend bringen wir das Geſetz vom ſonderes Verzeichniß. Abſchrift dieſes Verseichniſſes iſt am Schluſſe bten“ Mai 1896, die Hundstaxe betreffend, ſowie die hiezu erlaſſene eines jeden Monats, in welchem eine Anmeldung erfolgte, der torch! Poll igsverordnung des Großh. Miniſterkums des Innern vom Ortspolizelbehörde mitzutheilen. 8 1 idert, 5, Mai 1896 zur öfſentlichen Kenntniß. 9550 Erhält das Bürgermeiſteramt davon Kenntniß, daß ſolche r. Wir welſen ſchon jetzt darauf hin, daß hierngch die bisher Hunde innerhalh der geſetzlichen Friſt von 4 Wochen(5 Ver⸗ borgeſchriebene alljährlichebundemuſterüng künftig in Wegfall kommt des Geſetzes) nicht angemeldet würden, ſo hat es hievon dem Be⸗ dener und daß ſeiner Zelt wegen Anmeldung der Hunde(2 3 des Ge⸗ zirksamt zum welteren Einſchreiten Anzeige zu erſtatten, 117 ſezes und 8 2 ver Vollz.⸗O.) beſondere Bekanntmgchung dies⸗ 195„ 8 6. feits erlaſſen werden wird. 875„Die Ortspolizeibehörden ergänzen auf Grund der 1 7 15 Bank Mannheim, den 12. Mai 1896. mäß 8 83 und 8 5 1 10 2 ugehen en Mittheilungen die Liſte .30, Großh. Bezirksamt: der Hunde(8 1) und gmachrihſigen von dem Betrag der be⸗ Grie⸗ Napſder 8 05 Taxen den Gemeinderath behufs d e Einnahme⸗ icker⸗ ekretur für die in die e fallende Hälfte der Taxe. 5 10 G E ſe tz. Hunde, die auf abgeſonderten Gemarkungen Nee werden loyd(Vom 4. Mai 1896.) ſond in derjenigen Gemeinde anzumelden, zu welcher die abge⸗ .70, Die Hundstaxe betrefſend. onderte Gemarkung in ſteuerlicher Beziehung zugetheilt iſt. 'plon Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Die Taxen für dieſe Hunde fallen zur Hälfte dem Eigenthümer Herzog von Zähringen. der abgeſonderten Gemarkung zu. Boche Mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Stände haben Wer 555 Ver. beſchloſſen und verordnen, wie folgt: Die Bezirksämter haben een e beziehungsweiſe e al 55 Ausdehnung von Wandergewerbeſcheinen auf die Verpflichtung eſt 85 Für jeden über 6 Wochen alten Hund hat der Beſitzer für] zur Entrichtung der Hundstaxe hinzuweiſen. eſter- das vom 1. Juni bis 31. Mai laufende Jahr(Taxjahr) eine Taxe§.9. denz, zu entrichten, welche beträgt: Ueber die Ertheilung der Staatsgenehmigung zu einem Ge⸗ icher a, in Gemeinden von 4000 und weniger Einwohnern 8s M. meindebeſchluß nach§ 2 des Geſetzes beſchlſeßt das Bezirksamt, euer⸗ b. in Gemeinden von über 4000 Einwohnern 16.im Fall des§ 6 Ziffer 3 e der Bezirksrath. Jank⸗ Hat der Beſitzer in keiner Gemeinde des Großherzogthums Die Erhebung des Gemeindezuſchlags erfolgt leichzeitig mit owie einen dauernden Aufenthalt ſo beträgt die Taxe 8 M. der Erhebung der in§ 1 des Geſetzes beſtimmten Taxe burch die rrad Für Hunde, die im Beſſtz des Deutſchen Reiches oder eines]Steuereinnehmerei beziehungsweiſe auf die in 8 4 am Schluß an⸗ igen Bundesſtaates ſtehen, iſt eine Taxe nicht zu entrichten. gegebene Weiſe. 110 0 8 2. 15 Durch Gemeindebeſchluß mit Stagtsgenehmigung kann die Beſchlagnahmte Hunde(§ 7 Abſatz 4 des ſind bis rkt. Ethebung eines in die Gemeindekaſfe fließenden, für alle Hunde 92 Eintrikt der Rechkskraft des die Einziehung feſtſetzenden Straf⸗ —gleichmäßig feſtzuſetzenden Zuſchlags zu der in 8 1 beſtimmten beſcheids von der Ortspolizeibehörde aüfzubewahren und zu ver⸗ .50) Hundstaxe angeordnet werden, der jedoch die Hälfte des dort ge⸗pflegen. 5 425 kannten Betrags nicht überſteigen darf Die Koſten der Wo ee ſind gemäß 8 49 der Verwalt⸗ 8 Streikigkeiſen über die Pflicht zur Entrichtung dieſes Zu⸗ ungsgebührenordnung vom Bezirksamt auf die Amtskaſſe anzu⸗ I ſchlags entſcheidet der Verwaltungsgerichtshof. weiſen, ſoweit ſie nicht aus dem etwaigen Erlös des eingezogenen 3. Hundes gedeckt werden können. — Jeder über ſechs Wochen alte Hund iſt in der erſten Hälfte Eingezogene Hunde von det Ortspolizeibehörde entweder —des Monats Juni nach vorangegangener öffentlicher Bekannt⸗auf Rechnüng der Amtskaſſe zu verwerthen, oder, wenn dies nicht .-] machung anzumelden. möglich iſt, zu tödten. Ueber jechs Wochen alte Hunde, welche nach dieſem Termine N 5 bis zum 31. Mat des nächſten Jahres in Beſitz genommen over Geſuche um gänzlichen oder theilweiſen Nachlaß ſowie in die Gemeinde eingebracht werden, ſind innerhalb vier Wochen] um Stundung der Hundstaxe und um Geſtattung bon Raten⸗ nach der Beſſtzerlangung, beziehungsweiſe der Einbringung, Hunde, zahlungen ſind dem Miniſterium des Innern dur bie Bezirks⸗ wi weſche erſt nach dem Anmeldetermin das Alter von ſechs Wochen ämter zur Verbeſcheidung vorzulegen. —erreichen, innerhalb vier Wochen nach dieſem Zeitpunkt anzu⸗ Kärlsruhe, den 5 Mai 1896. —— melden. Großherzogliches Miniſterium des Innern. —.— Eine Anmeldung iſt jedoch nicht erforderlich, wenn der Beſitz Eiſenlobr. bdes e 101 erſten 990 des Juni, 11 09 25 Vdt. Schaefer. 5. weiſe vor Ablauf der vierwöchigen Fri es zweiten Abſaßes 2 chet aufgegeben wurde. Das Gleiche gilt, wenn der Hund an Pekauntmachung. Bekanntmachung. die Stelle eines anderen von demſelben Beſitzer in der gleichen Die weltliche Feier Die Verhütung 2 Gemeinde im laufenden vertaxten Hundes tritt. Feln und Feſt⸗ von Waldbränden 755 333535 tage betr. betr .— Bei der Anmeldung iſt zugleich die Taxe zu entrichten, ſofern 133) No. 346581. öpri .— nicht der Fall des 8 1 Abſat 3 vorliegt. Die ſie den ange⸗ hierm zut öpentlichen Nr. 7899. Zur Verhüt⸗ 4 meldeten Hund für das laufende 89 von demſelben Beſitzer niß, daß gemäß 8 7 der Verord⸗ ung von Waldbränden wird — nachweisbar im Großherzogthum bezahlte Taxe wird hierbei inf nung vom 18. Juni 1892, die 1 7 8 368 Ziff. 8.⸗Str.⸗ .— Anrechnung gebracht. 1 Verauſtaltung von öffent⸗.⸗B. und 8 23 giff. 2.⸗ Für Hunde, welche nach 8 3 Abſatz 2 im Monat Mai anzu⸗ lichen Aufzügen, Muſikauf⸗ Str.⸗G.⸗B. das Rauchen in dert, melden ſind, chat der Beſitzer bei der Anmeldung an dem nächſten führungen, Schauſtellungen, fämmtlichen Waldungen des allgemeinen Anmeldetermin(8 3 Abſatz 1) eine Taxe nicht zu theatraliſchen Vorſtellungen Amtsbezirks Weinheim bis per entrichten. oder ſonſtigen Luſtbarkeiten lizei⸗ 1896 für den Püingstsonntag 16, September 1896 polizei⸗ Der Beſitzer eines Hundes hat hinſichtlich der Taxe den Rück⸗ untersagt iſt. lich verboten. 1n griff auf den Eigenthümer. Jedoch dürſen an dieſem Tage] Zuwiderhandelnde werden ſtov. 6. außerhalt der dem vormittägigen— vorbehaltlich etwaiger ichte Der Extrag der in 8 1 ee Taxe fällt nach Abzug der Satd ottesbdienſte gewidmeten Verfolgung wegen Brand⸗ rten Erhohungskoſten zur Hälfte in die Gemeindekaſſe, im Falle des Zeit Muſik Aufführungen, ſtiftung— an Geld bis zu 91 Abſatz 2 ganz in die Staatskaſſe. welche einem höheren In: 60 Mk. oder mit Haft bis zu vom tereſſe der Kunſt dienen 14 Tagen beſtraft der Wer die rechtzeitige Anmeldung eines Hunves unterläßt, hat(Konzerte), ſowie Theater⸗Vor⸗ Die Burgermeiſterämter tim⸗ neben der Taxe den doppelten Betrag derſelben als Strafe zufſtellungen ernſten Inhalts ſtatt⸗ 1 9 rämte entrichten. finden, 20 eſgae der nach werden beauftragt, dies in ere Vermag der Angezeigte jedoch nachzuweiſen, daß die recht⸗ J 63 des 150 izeiſtrafgeſezbuchs] ihren Gemeinden auf ortsüb⸗ ech⸗ zeitige Anmeldung nur aus Verſehen und nicht in der Abſicht der Poltzeibehörde züſtehenden] liche Weiſe bekannt zu machen, Bes Leiner Taxhinterziehung unterblieb, ſo kann eine Strafe bis Unterſagungsbefugniß. 5 das Waldhutperſonal zu ge⸗ eine zum einfachen 1 der Taxe erkannt werden. Als ſolche Auffü 2(Fon⸗ nauer Aufſicht anzüharzen örſe Hunde, für weſche die Taxe nicht rechtzeitig bezahlt wird, zerte zꝛc.) werden aber 5 uſtkauf⸗ 4; konnen eingezogen werden. fheungen unter freiem Himmel] d g und 17 M Die Bezirksämter ſind befugt, die Strafen wegen recht⸗(oder in öffentlichen Wirth⸗ Hauptwaldwege Warnungs⸗ zeitiger Anmeldung ſowie die verwirkte Einziehung na Moß⸗ 6 nicht betrachtet und kafeln anzubringen. An⸗ gabe der 88 459 ff. Straßprozeßordnung feſtzuſetzen und zu voll⸗ ſind daher verboten. 9668 155 gegen Ortsangehörige .50 ſae auch die Beſchlagnahme des einzuziehenden Hundes nach! Mannhelm, den 9. Mai 1896.f ſind durch Strafverfügung — Maßgabe der 88 94 und 95 anzuordnen. Großh. Bezirksamt: u erledigen, Anzeigen gegen en v. Grimm. i 19 Vorſtehendes Geſetz tritt mit dem 1. Juni 1896 in Kraft. Erimm e dea bgen iber Mit demſelben Zeitpunkt werden das Geſetz vom 21. November 1 bie rtsübliche Be⸗ .50 1867 betreffend die Erhöhung der Hundstaxe(Regierungsblatt gt aun machung. aß die o 4 Seite bös), das Geſetz vom 22. Mai 1876 im gleichen etreff Die allgemeine kanntmachung ſtattgefunden per(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 116) ſowie 8 141 des Ge⸗ Meldeſtelle betr. hat und das Hutperſonal zur .50, ſetzes vom 3. März 1879, betreffend die Elnführung der Reichs⸗](186) Wir bringen hiermit Aufſicht angewieſen wurde, 50, juſtizgeſetze im Großherzogthum Baden(Geſeßes⸗ und Verord⸗ zur hentlichen Kenntniß, daß iſt anher zu beſcheinigen. Seite 91) aufgehoben. wegen Reinigung der allge⸗ Weinheim, 18. Mai 1896. Inſere Miniſterien des Innern und der Finanzen ſind mit meinen Meldeſtelle das Büreau r. Bezirksamt dem weiteren Vollzug betraut. am 9821¹ N 8 9760 Gegeben zu Karlsruhe, den 4. Mai 1896. Freitag, den 22. und eff. gen. Friedrich. Samſtag, den 23. Mail J. 10 tinſchifffahrt. — Liſenlohr. Buchenberger. 8 Icseſchloſſen bleibt 9881 R0 U. Auf Seiner Königlichen Hoheit höchſten Befehl! Perſonen, welche im Begriffe] Nachſtehend bringen wir eine Dr. Heintze. ſtehen, die hieſige Stadt zu ver⸗ Bekanntmachung des Herrn 5 laſſen, ihre Abmelde⸗ d ee e Vahebeſchrönn⸗ papiere an den genannten Tagen vinz betreffend Fahrbeſchränk⸗ V erordn ung. 5* der Zeit 8 von Morgens] ungen zwiſchen Oberweſel u St. U. Vom 5. Mai 4896) 10—12 Uhr und Mittags—5 Goar zur(enntniß der Rhein⸗ U Die Hundstaxe end. 5 Uhr im Bezirksrathsſaale— ſchiſker u. Rheinflößer. 9802 U Zum Vollzug des Geſetzes vom 4. Mai d.., betreffend die Zimmer— in Empfang nehmen. Mannheim, den 17. Mai 1896, undstare(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 70), wird unter“ Mannheim, 18. Mai 1886. Gr. Rheindau⸗Inſpectton: Aufhebung der diesſeitigen Verordnung vom 19. Mai 188.(Ge⸗ Großh. Bezirksamt: Fieſer. (etes⸗ und Verordnungsblatt Seite 140) im Einverſtändniß mit Großherzoglichem Miniſterlum der Finanzen verordnet, was folgt: Die S ifffahrttreibenden wer⸗ 8 1. Freiwillige Gerichtsbarkeit. den benachrichtigt, daß zur Ver⸗ Mit der aindg im Monat Dezember ſtattfindenden allge⸗ Erbeinwtiſung breiterung des Fahrwaſſers im meinen Viehzählung iſt auch eine Aufnahme der Hunde zu ver⸗ eaieLaufe der nächſten Wochen die bdinden. Die Ortspolizeihehörden haben auf Gründ der Vieh⸗ Nr. 9381. Die Fabrik⸗ oberhalb der Vorelez gelegene ählungsliſten eine Liſte über die in der Gemeinde vorhandenen arbeiter Chriſtian Egner Felsgruppe Moosley geſprengt SS — — Hunde ſowie deren Beſitzer aufzuſtellen. 2. Späteſtens am 31. Mai ſeden Jahres haben die Bezirks⸗ amter durch öffentliche e im blatt darauf hinzuweiſen, daß, bei der in 7 des Geſetzes angedrohten Geldſtrafe, neben welcher die Einziehung der Hunde, für welche die Taxe nicht rechtzeitig bezahlt wird, ange⸗ ordnet werden kann, jeder über ſechs Wochen alte Hund in der erſten 1 075 des Monats Juni bei der Steuereinnehmerei am Ort des Wohnſitzes oder des dauernden Aufenthalts des Beſitzers anzumelden und für denſelben gleichzeitig die vorgeſchriebene Taxe zu entrichten iſt. Die Bürgermeiſterämter haben die bezirksamtliche Bekannt⸗ machung in den Gemeinden noch beſonders in ortsüblicher Weiſe au derbſſentlichen. 5 Die Steuereinnehmerei ertheilt für jeden vertaxten Hund eine beſondere Quittung und führt über die Anmeldungen ein Ver⸗ zeichniß, welches am 16. Juni abzuſchlteßen iſt. In das Verzeich⸗ niß ſind auch dieſenigen angemeldeten Hunde aüfzunehmen, für welche nach 8 4 Pes Geſetzes eine Taxe nicht zu entrichten iſt. 10 benl dieſes Verzeichniſſes iſt der Ortspolizeibehörde mitzu⸗ 8 4. Auf Grund dieſes Verzeichniſſes und der gemäß 8 1 aufge⸗ 1 85 Liſte, ſowte ihrer etwaigen ſonſtigen Kenntniß theilen die ürgermeiſterämter dem Bezirksamt ſpäteſtens bis zum 1. Juli mit, welche Hunde nicht angemeldet wurden, worauf das Bezirks⸗ amt das Strafverfahren gegen die ſäumigen Hundebeſitzer ein⸗ leitet und die vorgeſchriebene Taxe nach Mäßgabe der 88 10 Abſatz und 39 Abſatz 5 der Verwaltungsgebührenorduung vom 30 November 1895(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 412) zur Echebung bringt. Wittwe, Maria Joſefa geb Heiler von Waldhof, hat dahier um Einweiſung in Beſitz und Gewähr des Nach⸗ laſſes ihres verſtorbenen Ehe⸗ mannes gebeten. 9617 Dieſem Geſuch wird ent⸗ ſprochen werden, wenn nicht binnen 3 Wochen Einſprache erhoben wird. Mannheim, 10. Mai 1896. Gerichtsſchreiberei Großh. Amtsgerichts. Kaufmann. Freiwillige Gerichtsbarkeit. Erbeinweiſung. No. 9660. Die Wittwe des Landwirths Jakob Nach Barbara geb. Boſſert don ale hat um in Beſitz und Gewähr des Nachlaſſes ihres verſtorbenen Ehemannes gebeten Dieſem Antrag wird ent⸗ ſprochen werden, wenn nicht binnen 3 Wochen⸗ Einſprache erhoben wird. 9839 Mannheim 16. Mai 1896. Gerichtsſchreiberei Großherzog!. Amtsgerichts: Kanfmann⸗ werden ſoll. Zur Vermeidung von Unfällen iſt daher von heute ab bis auf Weiteres die Thal⸗ fahrt von Schleppzügen, Segel⸗ ſchiffen u. Flößen innerhalb er Stromſtrecke zwiſchenOberweſel u. St. Goar in der— 0 Abends 7 Uhr bis Morgens 5 Uhr unterſagt. Der Beginn der Sperrung, ſowie das Ende der⸗ ſelben wird täglich durch 2 Böller⸗ ſchüſſe vom neuen Hafendamm bei Oberweſel aus bekannt gegeben. Die Thalfahrt von einzelnen Dampfbooten, ſowie die ge⸗ ſammte Bergfahrt erleidet durch dieſe Verordnung keine Ein⸗ ſchränkung. Coblenz, den 14. Mal 1896. Der Ober⸗Präſident der gez. Scheſffer. Auterrichts⸗Anerbieten. Junge Dame(Pariſerin) wünſchl Kindern und Erwachf Unterricht in ihrer Mutterſprache zu ertheilen. Gefl Offerten unter Nr. 9799 an die Exped dls. Blättes. erkündigung abgebe. Um ſtilles Beileid hauſe I 1, 5 aus ſtatt., 65 Meinen wWerthen Kunden empfehle eine Parthie urüchgesetzte sehr gute wollene Damenkleiderstoffe kür Sommer, welche ich zu ganz hervorragend billigen Preisen Muster dieser Sachen können nicht abgegeben werden. Noss Nacll folen Inh. F. J. Stetter) F 2, 6 am Markt. Todes-Anz Verwandten, Freunden und Bekannten die ſchmerzliche Mittheilung, daß unſer lieber Gatte, Vater, Bruder, Schwager, Neffe und Onkel Herr Friedrich Hess, 25 Gaſtwirth zum Neckarthal hier heute Abend ½7 Uhr nach längerem Leiden ſanft verſchieden iſt. Mannheim, 18. Mai 1896. Die Beerdigung findet Mittwoch Nachmitta 9039 eige. bitten Die frauernden Hinterbliebenen. g 4 Uhr vom 1 üchung. Nachdem die allgemeinen Be⸗ 11 der erſten(älteſten) Ahtheilung des hieſigen Fried⸗ hofes vorausſichtlich in wefnigen Monaten gänzlich belegt ſein werden, beginnt die Umgrabung bezw. Wiederverwendung der zweiten Friedhofabtheilung, ent⸗ haltend die Gräber aller vom 8. Januar 1859 bis 14. April 1872 bezüglich der Kinder bis 2. September 1872 dahier Verſtor⸗ benen. Betheiligte, daß ein Grab bis zur nächſtfolgenden Umgrabungszeit übergangen, alſo erhalten werde, ſo iſt mit Friſt von zwei Monaten bei der Friedhofverwaltung Lit. 1, 5 anzumelden und nach 8 40 der Frſedhofordnung hiefür eine Taxe von 40 Mark zur Friedhofkaſſe zu bezahlen. Dielenigen Gräber, welche in die neue Wegrichtung fallen, ſind von der weiteren Erhaltung An die Angehörigen von Ver⸗ 0 auf deren Gräbern in ieſem Teil des Friedhofes Mo⸗ numente ſich Aſſordenn erggſ ugleich die Aufforderung, die Entfernung des Monumentes gleichfalls biunen zwei Monaten anzuordnen, falls ſie nicht die Erhaltung desſelben und bezw. Uebergehüng des Grabes auf eine weitere Begräbnißperiode durch Zahlung der öbenerwähnten Taxeé veranlaſſen. Nach Umfluß dieſer Friſt wird die Friedhofcommiſſion über die nicht weggebrachten Grabſteine geeignete Verfügung treffen. Mannheim, 14. Mai 1896. Chriſtl. Friedhofcommiſſion. Martin. Sekaunim ies 9819 O Becker. Jwangs⸗Perſteigerung. Mittwoch, den 20. Mai ds. Js., Nachmittags 2 uhr werde ich im Pfandlokal Q 4, dahier: 983 2 Chiffonier, 4 Kommoden, 7 Bilder, 10 Paar polirte Bett⸗ Mlant mit hohem Kopftheil, 1 Pianino, eine Polſtergarnitur (Kanapee und 2 55 2 zweithür, Kleiderſchränke, ein Kanapee, 1 goldene Uhr mit ſilb. Kette, 1 Granatbroche, 1 Revolver, 1 Vertikov, 1 Schnellpreſſe, ein Schreibpult, 1 Wandregal, ein Kaſſenſchrank, 5 Grabſteine im Vollſtreckungswege gegen Baar⸗ zaßheng öffentlich verſteigern. kannheim, den 19. Mai 1898. Ebner, Gerichtsvollzieher, N 4, 4. 5 — Frtiwillige Verfeigerung. Mittwoch, 20. Mai d. Is., Nachmittags 2 uhr werde ich im Pfandlokal Q 4, 5 dahier: 8 9880 eine Parthie verſch. Schuhwaaren im Auftrage des Herrn V. Mohr hier gegen Baarzahlung öffentlich verſteigern. Mannheim, den 19. Mai 1896. Ebner, Gerichtsvollzieher. Für Bäcker Samſtag, den 30. Mai d.., Nachmittags 1 uhr zu Oppenheim äuf dem Stadt⸗ ae wird das von Herrn Becker Conrad Dornberger in Oppenheim bewohnte, in der Hauptſtraße dieſer Stadt ge⸗ legene zweiſtöckige Wohnhaus mit neuerbautem Backhaus, Scheuer und Stallung bei bal⸗ digem Beſitzantrutt unter gün⸗ ſigen Bedingungen öſſentlichen Eigentlum verſteigert. Nähere Auskunft ertheilt der Großh Notar Billhardt in Danksagung. Für die überaus zahlreichen Beweiſe herzlicher Theil⸗ nahnie, welche uns von allen Seiten bei dem ſo ſchweren Verluſte unſerer unvergeßlichen Mutter 9809 fran Sufanna Joſt geb. Genthner zu Theil geworden, ſowie für die Blumenſpenden und für die ehrenvolle Leichenbeg N ſken leßten Ruhe⸗ ſtätte, für die troſtreiche Grabrede ſagen wirAllen innigſten Dank. Die trauernden Hinterbliebenen. —!!!!!!:... ͤ ͤbbb Danksagung. ür die vielen Beweiſe herzlicher Theilnahme bei dem uns ſo ſchwer betroffenen Verluſte unſeres unvergeßlichen Gatten und Vaters 980˙ Joh. Balth. Sehmitt für die überaus zahlreiche Blumenſpende und insbeſondere für die liebevolle Behandlung des Herrn Dr. Wagner, ſowie für die troſtreichen Worte des Herrn Kirchenraths Greiner am Grabe des Dahingeſchiedenen, ſprechen wir hierdurch unſern wärmſten Dank aus. Die tieftranernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung der 9820 Frau Marie Badenhorſt in Ludwigshafen findet nicht wie angegeben Dienſtag Nachmittag ½8 Uhr, ſondern /2 Uhr ſtatt. Meine Sprechſtunden finden von jetzt an Morgeus v.—1 Uhr Nachmittags v. 2½—4 Uhr und Sountags Vormittags von—12 Uhr ſtatt. 9885 Dr. A. Wernker, Spezialist f. Haut- u. 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