Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2672. Abonnement: 60 Bis. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauſ⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. 9 Inſerate: e Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Rummern 5 Pfg. (Badiſche Volkszeitung.) E 6, 2 der Stadt Maunheim und Umgebung. (106. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Geleſeuſte und verbrritelſte Zeitung in Maunheim und Umgegend. Verantwortlice, für den politiſchen u. allg. Thekk: Thef⸗Redakteur Dr. H. Lagler. für den lokalen und prov. Theil Ernſt Müller, (Mannheimer Volksblatt. 97 155 Rard Apfen 4 Rotationsdruck und Verlag der 5 Dr. H. Haagz'ſchen Buch⸗ druckerei, (Erſte Mannheimer Typograph. Anſtalt.) (Das„Mannheimer Journal“ iſt Eigenthum des kafholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. E 6, 2 Nr. 335. Der deutſche Wettbewerb wird nicht bloß in England, ſondern auch in Frankreich übel empfunden. So hat der franzöſiſche Kolonialminiſter Lebon am Samſtag beim zwanzigſten Stiſtungsfeſte der geograpbiſchen Geſellſchaft in Marſeille mit großem Nachdruck auf die Noih⸗ wendigkeit hingewieſen, gegen den engliſchen und den deutſchen Wettbewerb außerhalb Europas anzukämpfen. Auf„die deutſche Gefahr“ haben auch bereits andere Franzoſen hinge⸗ deutet, ſo der Volkswirthſchaftler Marcel Schwob in einem unter dieſem Titel erſchtenenen Buche, der Abgeordnete Roux als Berichterſtatter über das Budget des Handelsminiſteriums, der bekannte Schriftſteller G. Monod, der Leiter des„Soleil“ Kerhoant u. A. Dieſe Alle ſind ſich darüber einig, daß Frankreich die größten Anſtrengungen machen müſſe, um nicht von Deutſchland völlig überfluͤgelt zu werden. Monod, der in dieſem Sommer Süddeutſchland beſucht hat, wo er vor zwanzig Jahren in Heidelberg ſtudirt hatte, ſchreibt in der„Cosmopo⸗ lis“, er verlaſſe Deutſchland„voll Staunen über die materiellen Fortſchritte, die es ſeit zwanzig Jahren gemacht hat, über die unglaubliche Entwickelung ſeines Reichthums und des allent⸗ halben herrſchenden Wohlſtandes“. Wohl gebe es auch heer Unzufriedene. Man klage, daß ſich die ſtudirende Jugend ganz auf die techniſchen Berufszweige werfe, als die einträgliche en; es gebe auch noch viele Partikula iſten; der Kaiſer, behaupten Andere, finde nur in Frankreich Bewunderer u. A. m. Monod theilt indeß dieſe Empfihdungen nur in geringem Grade. Er erblickt für Deutſchland eine bedeutende Qu lle nicht nur ſeiner Kraft, ſondern auch ſeines Einfluſſes in ſeinem induſtriellen Fortſchritte. Mit der Ausfuhr ſe ner Erzeugniſſe breiie es auch ſeine Thätigkeit aus und ſeinen Geiſt. „Wenn das Beſtreben, auf dem Wege des Handels und der Induſtrie zu Reichthum zu gelangen, in Deutſchland das Gelehrten⸗ Proletariat vermindert, die Zahl derer, die es weder in der Literatur noch in der Wiſſenſchaft zu etwas bringen können, und es beſon⸗ ders vor jener fieberhaften Krankheit„Funktionarismus“ genannt, bewahrt, die Frankreich zerſtört und entnervt, dann um ſo beſſer für Deutſchland. Wenn es wirklich außer dem alten Mommſen und dem alten Bismarck gegenwärtig keine großen Männer beſitzt, ſo ſehe ich nicht, daß die anderen Nationen in dem Punkte viel beſſer beſtellt wären. Ohne von der Summe geiſtiger Arbeit zu reden, die in den Univerſitäten geleiſtet wird, beſitzt Norddeutſchland mit Männern wie Sudermann, Hauptmann, Fulda und einigen anderen eine literariſche Bewegung, die bereits einen über die Grenzen des Reiches hinausgehenden Einfluß auszuüben beginnt. Das erſtaun⸗ liche Anſehen, in dem die Werke von Nietzſche in der ganzen Welt ſtehen, beweiſt, daß man deutſchen Dingen noch recht viel Intereſſe entgegenbringt. Das deutſche Heer iſt immer noch vorzüglich ge⸗ ſchult, die Soldaten werden gut behandelt und die Offtziere liegen mit größter Pünktlichkeit ihren Pflichten ob. Die partikulariſtiſchen Gelüſte werden überall eingedämmt durch die Anhänglichkeit an die Reichseinheit, die mit ſo theuren Opfern erkauft worden iſt und deren wohlthätige Wirkungen überall empfunden werden, ſelbſt von den Sozialiſten. Ich gehe aus Deutſchland heraus in Staunen ver⸗ ſetzt durch die Zeichen von Kraft, friedlicher Schaffensthätigkeit und fortſchreitender Entwickelung, die ich an allen von mir beſuchten Orten wahrgenommen habe. Die Franzoſen müſſen wiſſen, was dab heutige Deutſchland iſt, was ſie davon zu hoffen oder zu fürchten aben.“ Zu dieſen Ausführungen des Franzoſen Monod bemerkt das angeſehene Berner Blait„Der Bund“: Wie man ſieht, hat unſer Franzoſe auch einen ſtarken Nachhall der Klagen über den Niedergang des deutſchen Geiſteslebens ver⸗ nommen, welche Klagen von verſchiedenen Seiten erhoben wurden und noch erhoben werden. Dieſe Klagen waren auch lange Zeit zutreffend: die Aufrichtung des Reiches, der innere politiſche Ausbau dieſes Hauſes und ſeine Ausſtattung mit materiellem Reichthum, der Ausbau der deutſchen Induſtrie, haben eben dreißig Jahre lang die geiſtigen Kräfte der Nation beinahe abſorbirt. Das war noth⸗ wendig und nützlich; und der Schutzpatron des geiſtigen Deutſchlands, der Alte von Weimar, hätte wohl in erſter Linie an dem geſunden, kräftigen, realiſtiſchen Treiben ſeine Freude gehabt. Der war keines⸗ wegs der Meinung, daß der am Hungertuche nagende und dabei fleißig ſeine griechiſchen Wurzeln ſchabende Gelehrte die endlich er⸗ reichte Blüthe der Menſchheit vorſtelle, und daß ein Volk gedeihen könnte, wenn es vornehmlich Romane ſchreibe und leſe. Jetzt aber, wo die gröbſte Arbeit gethan iſt, wird ſich die deutſche Kraft wieder Buntes Feuilleton. — Was eine Nordpolfahrt einbringt. Als Kurioſum wird dem„B..⸗C.“ ein Zeitungsblatt aus London geſandt, für deſſen eine Annoncenſeite in den erſten drei Novembertagen 250 Pfd. Sterl.(500 M) von den Inſerenten bezahlt wurden. Es waren dieſes die drei Nanſen⸗Nummern des„Daily Chroniele.“ Sie ſind allerdings in einer Auflage von drei Viertelmillionen gedruckt wor⸗ den, und ſelbſt danach wurde noch zu einem Neudruck geſchritten. Der Veröffentlichung dieſes Originalberichts des norwegiſchen Nordpol⸗ reiſenden ging ein Prozeß zwiſchen dem„Daily Chronicle“ und dem Verleger von Nanſens Berichten in Buchform voraus, der ſchon durch die großen Summen, die gezahlt wurden, nicht wenig zur Reklame beitrug. Für ein Telegramm von 1500 Worten erhielt Nanſen vom„Daily Chronicle“ 1000 Pfd. Sterl.(20,000 Mark), für den Artikel von 15,000 Worten 4000 Pfd. Sterl.(80,000 Mark), für das Buch erhält er vom Verleger 10,000 Pfd. Sterl.(200,000 Mark) und zuſammen mit den Ueberſetzungsverträgen werden die literariſchen Ergebniſſe des Herrn Nanſen im Ganzen etwa 30,000 Pfd. Sterl.(600,000 Mark) betragen. Daß ein Autor pro Wort 14 M. Honorar erhält, wie in obiger Depeſche, dürfte wohl nicht oft vorgekommen ſein. Und ſogar waren ihm 5000 Pfd. Sterling (100%%00.) für die Depeſche zugeſichert, falls er den Nordpol erreiche. — Der älteſte Feldwebel der ſächſiſchen Armee, der in Schneeberg lebende Penſionär Chriſtian Friedrich Schönberg, begeht am 8. Dezember ſeinen 90. Geburtstag. Sein Patent als Floret⸗ Sonntag, 6. Dezember 1896. mehr den geiſtigen Zielen zuwenden. Es liegen hierfür eine Menge Anzeichen vor. Das Werthvolle im heutigen geiſtigen Leben Deutſch⸗ lands wird man jedoch ſchwerlich bei den von Monod genannten Berliner Literaten ſuchen müſſen. Daß in unſerer Zeit der„Idealismus“ zurückgehe und der„Materialismus“ völlig Oberwaſſer erhalte, iſt eine in der ganzen civiliſirten Welt oft erbobene Klage. Dieſes Klagegeſchrei iſt jeroch, wie das Schweizer Blatt zutreffend ſagt, unberechtigt. Verſteht man unter Idealismus die uneigen⸗ nützige Freude an geiſtigen und künſtleriſchen Intereſſen, ſo habe wohl keine Zeit der Geſchichte die unſere übertroffen. In jeder Zirskaſerne einer Stadt, ja oft in entlegenen Bauern⸗ dörfern finde man einen oder mehrere Menſchen, die in dieſen Dingen aufgehen. Früher hätte man ſolche Erſcheinungen mit der Laterne ſuchen müſſen. Es ſeien auch nur die abſterbenden Parteien, namentlich die in ſchwarzen, weißen und geſprenkelten Talaren trübſelig dahinwallenden Mollahs und ihr engerer Anhang, die dieſes Klagelied anſtimmen, weil ſie ſtch eben in der betrübten Lage des ſeine Felle fortſchwimmen ſehenden Lohgerbers befinden. — Politiſche Ueberſicht. Maunheim, 6. Dezember. Der Prozeß Leckert und von Lützow gewinnt immer größere Bedeutung. Man kann aber ſchon jetzt der großen Genugthuung darüber Ausdruck geben, daß der Staats⸗ ſekretär Freiherr v. Marſchall mit rückſichtsloſer Entſchloſſen⸗ heit eiternde Wunden in unſerem öffentlichen Leben, die ſchon jetzt in der Vergiftung der öffentlichen Meinung großen Schaden angeſtiftet hatten, aufgeſchnitten und blosgelegt hat. Es iſt wohl das erſte Mal in der preußiſchen Geſchichte, daß ein Miniſter von der Stellung des Freiherrn von Marſchall genöthigt wird, in dieſer Weiſe vor Gericht zu erſcheinen und durch Auf⸗ deckung nichtsnutziger und durchtriebener Ränke, die gegen ihn geſchmiedet wurden, einen Theil ſeiner Gegner zu entwaffnen und zu vernichten. Mit nicht genug anzuerkennender Sorgfalt wirken der öffentliche Ankläger und das Gericht zuſammen, alle Unklarheiten aufzudecken, und wir können die feſte Zuverſicht hegen, daß am Schluſſe der Verhandlungen ſoweit Aufklärung verſchafft ſein wird, wie dies überhaupt unter den gegebenen Verhäliniſſen möglich war. Jedenfalls war es ein ſtarkes Stück, daß der eine der Angeklagten ſogar das Gericht zwang, die Vorladung des Reichskanzlers zu bewirken. Das ſofortige Erſcheinen des Fürſten Hohenlohe bewies, wie ſehr auch ihm daran liegt, volle Aufklärung zu erzielen. Einen geradezu dramatiſchen Aufſchwung nahm die Vernehmung des Zeugen Kukutſch und die durch ihn erfolgte Feſtſtellung einer Urkunden⸗ fälſchung und eines Betruges auf ſeine Koſten. Herr Kukutſch iſt der Preſſe als ein Ehrenmann bekannt; man kann ſich alſo ſeine Entrüſtung denken, als ihm vor Gericht Dinge nachgeſagt wurden, die nur auf böswilliger Erfindung beruhen können. Von großer politiſcher Bedeutung war einerſeits die Feſtſtellung des Staatsſekretärs Freiherrn von Marſchall, daß alle Preß⸗ gerüchte über die doppelte Lesart des Zarentrinkſpruchs in Breslau eitel Schwindel waren und anderſeits die von ihm ausführlich begründete und von Dr. Hammann ergänzte Dar⸗ legung über das Verhältniß des Auswärtigen Amtes zur deutſchen Preſſe. à In den Schlußreden über den Etat hat der Ausſtand der Hafenarbeiter die Hauptrolle geſpielt. Man wird aus den Reden vor Allem den Eindruck erhalten haben, daß die ſozialdemokratiſche Partei bemüht iſt, ſich für alle Fälle von der Verantwortlichkeit für den Strik zu entlaſten, wenn man auch äußerlich in Beziehung auf den Ausgang des Lohnkampfes eine möglichſt große Zuverſicht zur Schau trug. In Rede und Gegenrede hat an zwei Thatſachen nicht gerüttelt werden kön⸗ nen: daß die bisherigen Löhne der Hafenarbeiter ſich bereits über dem Durchſchnittsverdienſt der Ar⸗ fechtmeiſter datirt aus dem Jahre 1835, jenes als Fechtmeiſter mit Gewehr vom Jahre 1837. Am 21. Dezember 1826 trat Schönberg als Landrekrut bei der 9. Kompagnie des 2. Infanterie⸗Regiments „Prinz Max“ in Freiberg ein. Im Jahre 1882 ging er in Penſion. Es erfreut ſich noch heute großer Rüſtigkeit. Zur Ehrung des Ve⸗ teranen werden große Vorbereitungen getroffen. — Die Locken der Studentin. Aus Budapeſt wird der „Reichswehr“ folgende amuſante Geſchichte gemeldet:„An der Buda⸗ peſter Univerſität ſtudiren gegenwärtig etwa fünf junge Damen. Bis⸗ her ging auch Alles ganz glatt. In jüngſter Zeit wurde jedoch eine dieſer jungen Damen, Frln. M. Sch., vor die Alternative geſtellt, entweder das Studium der Medizin aufzugeben oder— ihr ſchönes, langes Haar der Scheere des Friſeurs zu überlaſſen. Ein berühmter akademiſcher Lehrer, Profeſſor der Chirurgie, hat nämlich erklärt, das Fräulein nicht früher zum chirurgiſchen Praktikum zuzulaſſen, als bis ſie ihr Haar abgeſchnitten haben, da durch die langen Locken die Kranken leicht infizirt werden kcönnen. Man darf mit Recht da⸗ rauf geſpannt ſein, was wohl den Sieg davon tragen wird: die Liebe zur Wiſſenſchaft oder zu den ſchönen Locken.“ — Ein Schueider, der ſeinen Schnitt gemacht. Wenn man etwas Rechtes gelernt hat, fleißig und nicht auf den Kopf gefallen iſt, kommt man mitunter auch zu Erfolg und Ehre. Die Londoner Zeitungen veröffentlichen einen Proſpekt, wonach einer der bekannten Pariſer Damenſchneider, Herr Paquin, ſein Geſchäft in eine eng⸗ liſche Aktiengeſellſchaft verwandelt, mit einem Kapital von 12½ Millionen Franes. Das Geſchäft beſteht erſt ſeit 1891 und ergab folgende Gewinne: im erſten Jahre 15,000 Franes, 1892 97,000 Frs., (Gelephon⸗Ar. 2180 beiter im Binnenlande gehalten haben, und daß von den Unter⸗ nehmern trotzdem ſofort die Bereitwilligkeit bekundet worden iſt, in eine kleine Lohnerhöhung einzuwilligen. Die Entſtehung des Ausſtandes wird deßhalb nur räthſelhafter. Man hat geſagt, daß eine organiſirte Arbeiterſchaft ſich ſchwer⸗ lich zu einem Ausſtande verſtanden hätte, und hat die Behaup⸗ tung, daß der engliſche Agitator Tom Mann bei dem Strike die Haud im Spiele bt habe, als unrichtig bezeichnet. Auch dieſer habe den Strik nicht gebilligt. Dann aber fehlt jede Elklärung für ſeinen viertägigen Aufenthalt in Hambur und für den Aufruf, mit dem er ſich an die Hafenardeſterſchaft in Hamburg gewendet haite. Es fehlt auch an Aufklärung über die Angaben, welche die ſozialdemokratiſchen Abgeordneten, die ſich an die Spitze der Strikenden geſtellt, über Tom Manns Miſſion gemacht hatten. Die Betheiligung der Abgeordneten von Elm, Molkenbuhr und Legien hat man auf eine harmloſe Weiſe zu erklären geſucht. Es iſt kein großer Ausſtand Stande gekommen, bei dem ſich nicht die ſozialdemokratif Partei als ſolche öffentlich von jeder Verantwortlichkeit losgeſagt hätte. Aber im Geheimen hat ſie überall die Hand im Spiele gehabt und nach Kräften Capital für ihre Zwecke aus den Ausſtandsbewegungen geſchlagen. *In der„Muünchener Allgem. Ztg.“ leſen wir:„Zahl⸗ reiche Blätter bringen fortwährend Mittheilungen über die Stellung der bayeriſchen Regierung zu dem Entwurfe der Militärſtrafprozeß⸗Ordnung für das Deutſche Reich⸗ Wir ſind in der Lage alle dieſe Mittheilungen als bloße Combinationen zu bezeichnen, da die Feſtſtellung der Inſtruk⸗ tionen für die Vertretung Bayerns im Bundesrathe erſt noch bevorſteht und unter dieſen Verhältniſſen von Verhandlungen oder auch nur verbindlichen Beſprechungen über die Stellung⸗ nahme Bayerns bisher noch nicht die Rede ſein konnte. Dit Behandlung dieſes Gegenſtandes in der Preſſe entbehrt über⸗ haupt zur Zeit jeder verläſſigen Grundlage, da der Entwurf der Strafprozeß Ordnung noch nicht öffentlich bekannt ge⸗ geben, ſondern lediglich den Regierungen vertraulich mitgetheilt worden iſt.“ * Der„Temps“ erörtert die Frage der Reiſe des Präſidenten Faure nach Rußland, und gibt die An⸗ ſicht Faures ſelbſt wieder. Faure ſei der Anſicht, daß die Ver⸗ faſſung ihm eine Reiſe ins Ausland geſtatte. Dieſe Frage ſei gelegentlich der Leichenfeierlichkeiten bei dem Tode Alexanders III. ſchon einmal geprüft worden. Caſimir⸗Périer, damals Präſident der Republik, habe beabſichtigt, als Vertreter Frank⸗ reichs nach Moskau zu reiſen. Die Reiſe ſei jedoch wegen der Schwierigkeiten, die das Hofceremoniell bereitet hätte, unterblie⸗ ben; ſo hätte dieſes z. B. Caſimir⸗Périer die Verpflichtung auferlegt, dem Prinzen Heinrich von Preußen den Vortritt laſſen. Faure, der übrigens vor Begierde brenne, nach Ruß⸗ land zu gehen, habe erklärt, nichts ſei leichter, als dem Miniſter⸗ rath das Recht ſeiner Unterſchrift zu ertheilen. Das werde auch geſchehen, wenn er die geplante Reiſe nach Algerien aus⸗ führen werde. Endlich habe Faure die Reiſe nach Rußland als möglich und als vorausſichtlich ſtattfindend dargeſtellt. * Die engliſche Flottenliga hat die Initiative zu einer Floitenkundgebung ergriffen, welche bezweckt, der Regier⸗ ung die Ueberzeugung zu verſchaffen, daß ſie mit einer Flottenvermehrung in größtem Stile nur dem dringenden Wunſche der Nation entgegenkomme. Das geſammte Erwerbsleben deß Landes iſt von der Erkenntniß durchdrungen, daß Englands Induſtrie und Handel von der Erhaltung der unbedingten Sek⸗ herrſchaft Englands abhängen. Deshalb wird allgemein betont, daß die eugliſche Flotte ſo ſtark gemacht werden müſſe, um nöthigenfalls der vereinten Flottenmacht europäiſcher Staaten nicht nur gewachſen, ſondern überlegen zu ſein. Man fürchtet aber, daß das Parlament, von den laufenden Geſchäften in Auſpruch genommen, ſich mit der Flottenfrage nur auf Grund der etatsmäßigen Anſätze befaſſen möchte, während doch die —————— 1893 316,000 Frs., 1894 821,000 Frs., 1895 1,170,000 Frs. Für das laufende Jahr hofft man auf 1½ Millionen zu kommen. Die ſchlechten Schulden betrugen 1½ pCt. der Verkäufe.— Handwerk hat einen goldenen Boden. — Ein theuerer Gockel. Aus London, 2. Dezbr., ſchreidt man: Auf der Birminghamer Hühuerausſtellung wurden geſtern für einen Hahn, einen ſogenannten ſchwarzbrüſtigen, rothen„Gamacock“, 4040 M. gezahlt. Der Hahn dürfte Rekordpreisträger ſein. — bin de sieecle! Aus London wird berichtet: Alle großen Modeſirmen haben mehrere Leute angeſtellt, die nichts anderes zu thun haben, als die Maſchinen der auf dem Zweirad ankommenden Kundinnen zu überwachen. Während der Zeit von 11 dis 12 Uhr und von 3 bis 5 Uhr, in der die Londoner Damen die Modegeſchäfte zu beſuchen pflegen, folgt eine radfahrende Dame der anderen. — Klaugreiche Depeſche. Ein Nachrichtenbureau verſandke nachſtehende Meldung aus Rotterdam, 25. Nopember:„Der Dampfer„Edam“ von Amſterdam nach New⸗York iſt geſtern Abend von Amſter dam abgegangen, der Dampfer„Obdam“ von Rotterdam nach New⸗York geſtern Nachmittag in New⸗Nork ange⸗ kommen und der Dampfer„Veendam“ von New⸗York nach Rotter⸗ dam geſtern früh in Rotterdam anugekommen.“— God da m! — Die neueſte Errungenſchaft der deutſchen Heilkunſt, ein Mittel gegen Fieber, heißt nach einem Aufſatz der„Berl. Klin, Wochenſchrift“: Dimethylamidophenyldimethylpyrazolon! Das Wunderbarſte dabei iſt, daß dieſes Pulver mit dem lichen Namen ganz angenehm ſchmecken ſoll! 7 PFF E Satc General⸗ Anzeiger! Nanzein 8. Oer M.. öffentliche Meinung darauf drängt, oie marit men Angelegen⸗ heiten in den Vordergrund zu ſtellen. Da nun der Beqgenn der Parlamentstagung immer näher rückt, ſo ſoll die noch ver⸗ Bleibende Zein zu Maſſenmeetings in allen größeren Städten benutzt und ſo ein moraliſcher Druck auf die Negierung und die Parteien geübt wenden. Aus Stadt und Land. Maunheim, 6 Dezember 1896 *Das Weihnachts⸗Comits für Unterſtützung hülfsbedürf⸗ tiger Wittwen und Töchter von Veterauen der Freiheitskriege wendet ſich mit folgenden Worten an die milde Geſinnung unſerer Leſerinnen und Leſer:„Das liebe Weihnachtsfeſt iſt nahe. Unſere Pfleglinge ſehen ihm mit banger Sorge um des Leibes Nahrung und Unterhalt enigegen. Die Zahl der noch lebenden Veteranen⸗ wittwen und Töchter iſt ſeit dem Vorjahre von 212 auf 187 ge⸗ ſunken. Alle dieſe hochbetagten, zwiſchen 77 bis 96 Jahre alten 1 05 und Jungfrauen ſind angewieſen auf die ſehr mäßigen naden⸗Bezüge aus den Kaſſen der Behörden, von Korporationen oder Einzelperſonen. Sie empfinden bei ſteigendem Alter und er⸗ höhter Gebrechlichkeit jede Eutbehrung ſchmerzlich und bedürfen vielſach erhöhter Pflege. Mit Hülfe unſerer Gönner und Freunde möchten wir auch am kommenden Weihnachtsabend die armen Ver⸗ kaſſenen durch eine Weihnachtsgabe erfreuen. Zu dieſem Zweck er⸗ bitten wir Geldbeiträge edelgeſinnter und warm fühlender Mit⸗ menſchen an das Bureau des Deutſchen Kriegerbundes, Berlin W. Aurfürſtenftr. 97, ohne Beifügung eines Namens, aber unter gütiger Angabe der Beſtimmung. Als Dank rufen wir allen fröhlichen Gebern zu:„Gott wird es vergelten!“— Im Auftrage: General 2. Inf. z. D. v. Spitz, General d. Inf. z. D. v. Strubberg, Dr. phil. Naige, Schriftflührer und Schatzmeiſter. *Wann beginnt das 20. Jahrhundert? Dieſe Frage iſt jetzt von der Pariſer„Aeademie des Seienees“ formell, wenigſtens entſchieden worden. Ein auswärtiges Mitglied hatte Akademie die Frage geſtellt, und nach reiflicher Erwägung hatte die Akademie entſchieden, daß das 20. Jahrhundert mit dem 1, anuar 1901 beginne. Der Frageſteller hatte auf Ludwig XVI., bethe, Vietor Hugo u. A. ſich bezogen, die der Anſicht waren, daß das Jahrhunderk mit dem Nulljahr beginne. Die Akademie iſt der Anſicht, daß es ein Nulljahr gar nicht gebe, wie denn auch thätſäch⸗ lich unſere Zeitrechnung nicht mit dem Jahre 0, ſondern mit dem Jahre 1 begonnen habe, Das Null bezeichne nur den Zehner, der zum Vorhergehenden gehöre. Alſo beginne das 20. Jayrhundert ichtig mit dem 1. Januar 1901. Die Durchſichtigkeit der höheren Luftſchichten hat Prof. Schultheiß in Karlsruhe unterſucht auf Grund langjähriger Beobacht⸗ 17 der Sichtbarkeit der Alpen von Höchenſchwand aus. Nach den in der„Bad. Edztg.“ hierüber veröffentlichten Mittheilungen gibt es die meiſten Fälle von Alpenausſicht im Winter und dis wenigſten im Sommer, was bekannt iſt. Die größere Durchſichtigkeit der Luft in der Höhe iſt vor allem an 2 Witterungserſcheinungen, an den Alpenjöhn und an die Temperaturumkehrung, gebunden; da ſich bei beiden die Luft in abſteigender Bewegung befindet, ſo werden da⸗ durch augenſcheinlich die feinen Staubtheilchen, welche die Luft mehr oder minder undurchſichtig machen, in die Tiefe geführt. Die viel perbreitete Wetterregel, daß auf ſchöne Alpenausſicht nothwendig Regen folgen müſſe, gilt nach den Höchenſchwander Beobachtungen durchaus nicht allgemein; ſie iſt aber auch nicht immer richtig, wenn ſich die Alpen bei Föhn zeigen. Zum Schluß unterſucht Prof. Schult⸗ heiß die Frage, ob die Luft in Folge der Fabrikruhe an Sonn⸗ und 815 rauchfreier und damit durchſichtiger iſt; es ergab ſich, aß ſich der Fabrikrauch in höheren Lagen gar nicht mehr geltend macht, denn an jedem Wochentag iſt die Alpenausſicht etwa noch einmal ſo häuſig, als an einem Feiertag. Die alten Bauernregeln beſagen, daß der Dezember kalt ſein ſoll, Dezember kalt mit Schuee, gibt Korn auf Thal und Höh', — Wenn es in der Chriſtnacht ſchneit, dann Wein und Hopfen wohl 8— Grüne Weihnacht, weiße Oſtern.— Weihnacht im Schnee, ſtern im Klee.— Palne zu Weihnachten Eis an den Weiden, kannſt Du zu Oſtern Palmen ſchneiden.— Klappern die Bäume von Eis in den Weihnachtstagen, ſo werden ſie viel Früchte tragen.— Schneifurche, Gedeihfurche; Gefrornefurche, Verlornefurche. Grünen am Chriſttag Feld und Wieſen, wird ſie im Frühjahr Froſt verſchließen.— Was am Vorwinter fehlt, der Nachwinter mehr zählt.— Wenn's um Weihnacht noch iſt gelind, ſich ſpäter viel Kälte Linfind'.— Iſts um Weihnacht lind und naß, gibts leere Speicher und leeres Faß.— Sylveſter Wind und warme Sonn, verdirbt die Hoffnung aüf Wein und Korn.— Bläſt der Wind um Stephanitag 26.) recht, ſo wird der Wein im nächſten Jahre ſchlecht.— Fährt ldam und Eva(24.) im Schnee, ſo ſprießet im Märzen ſchon Klee, ahren ſie aber im Dreck, ſo geht der Winter ſpät weg. Die Kriegsfeſiſpiele 1870%1, eine Reihe ghochintereſſanter lebender Bilder aus dem letzten deutſch⸗franzöſiſchen Feldzuge, welche ſeit einigen Tagen im großen Saale des Sdalbaues vorgeführt wer⸗ den, üben fort und fort eine große Anziehungstraft auf das hieſige Publikum aus; auch geſtern Abend war der Beſuch wieder ein ſehr uter. Die Bilder ſind ſehr geſchickt geſtellt und bringen geſchicht⸗ iche Scenen aus jenem großen Völkerkampfe mit hiſtoriſcher Treue ur plaftiſchen Darſtellung; die hervorragendſten Perſonen aus jenen agen, wie König Wilhelm, Kronprinz Friedrich Wilhelm, Molike und Bismarct, zeichnen ſich durch große Porträtähnlichkeit aus. Die einzelnen Bilder werden durch verbindenden Text, welcher von einem Mitgliede der Geſellſchaft vorgetragen wird, des Näheren erläutert und durch ein Trompetercorps muſttaliſch begleitet. Ein Beſuch dieſer Kriegsfeſtſpiele iſt daher ſehr zu empfehlen. Ju der Freireligiöſen Gemeinde R 1, 1 ſpricht, ſo ſchreibt man uns. heute Sonntag den 6. Dezember, Vormittags 10 Uhr, Herr e Carl Voigt aus Offenvach a, M. über„Die Grund⸗ lagen des modernen Bewußtſeins“. Herr Voigt iſt durch iederholte Vorträge im hieſigen Kaufmänniſchen Vereine dem Mann⸗ 1 Publilum als ausgezeichneter Reduer ſeit Längerem bekaunt. Ur verfehlen nicht, den Beſuch des Vortrags aufs Angelegentlichſte zu empfethlen. Wie aus den Kirchenanzeigen jeweils erſichtlich, iſt 110 den Vorträgen der freireligiöſen Gemeinde Jedermann freund⸗ ichſt eingeladen. Bezüglich des Vorkommniſſes zwiſchen einem hieſigen Ofſtzier und einem Ziwiliſten wird uns mitgetheilt, daß die Aeuße⸗ rungen des Offiziers anders und zwar milder gelautet hätten. Unſere Gewährsmäuner dagegen behaupten, daß die von ihnen uns übermittelte Verſion die richtige ſei. Wer nun Recht hat, können wir nicht kontroliren. Aus dem Großherzogthum. Bretten, 5. Dez. Seit September v. J. bis vor Kurzem find der Gemeindekaſſe Gölsbauſen, welche dem Landwirth Heinrich Kopp zur Beſorgung ſchon ſeit vielen Jabren anvertraut iſt und welche dieſer auch zur vollen Zufriedenheit geführt hat, der namhafte Betrag von über 1000 Mark in verſchiedenen Raten— zumeiſt über 100, auch 200 Mark— entwendet worden. Es kamen zuerſt eine RMeihe von unſchuldigen Perſonen in Verdacht, bis endlich die Gensdarmerie nicht allein den Dieb, ſondern auch eine namhafte —5 Hehler ermittelte und ſofort in Unterſuchungshaft abführte. ſind dies meiſt junge Buürſchen im Alter von 14 Jabren, arunter der Sohn des Beſtohlenen. Das Geld wurde von den⸗ lben verjubelt. Konſtanz, 4. Dez. In allen Kreiſen unſerer Stadt herrſcht herzliche Theilnahme für die Opfer des Brandunglücks. Es ſind wa 11 obdachloſe arme Familien in Nothwohnungen unterzu⸗ gen. Verpflegung erhalten diefelben auf ſtädt. Koſten in der Reſtauration Kratzer; und ſoweit ſie Kleider benöthigten, wurden ſolchen verſehen. Im Vorderhaus, wo das Feuer unten in nach hinten liegenden Werkſtatt des Seſſelmachers Burkart aus⸗ Frach, wohnten die Familien des VBurkart(mit 2 Kindern), des Tag⸗ köhners Valentin Acter(mit 2 Kindern) und des Babnarbeiters Kemigius Alber(mit 6 Kindern), Im Hinterbaus wohnten die milien der Taglöhner Remigius Wind(mit 4 Kindern) und Joh. chmid(mit 2 Kindern). Dieſe Familien wurden vom Brande am chwerſten betroffen. Nur mit dem Nothdürflögſten bekleidet, retteten ze ſich nach hinten durch ein 1½ Meter hohes und 80 Centimeter eites Feuſter auf eine tieferliegende Altans. 5Doönaueſchingen, 5. Dez. Wie reich der Fürſt Egon von Fürſtenberg war, mag aus Folgendem herporgehen: Der Fürſt war Beſitzer des mediatiſirten Fürſtenthums Fürſtenberg, das etwa 2000 Akm groß iſt und die Grafſchaften Heiligenberg, die Landgraf⸗ ſchaften Stühlingen und Baar ünd die Herrſchaften Hohenhowen, Junguau, Trochtelfingen, Hauſen im Kinzigthal, Meßkirch, Wilden⸗ ſtein, Waldperg, Neufra und Hayingen umfaßt, außerdem war er Freiherr zu Gundelfingen. ieſe Beſitzthümer werden auf 350 Millionen Mk. geſchätzt. Baares Vermögen hinterließ er eiwa 48 Millionen Mk. Bei der Reichsbank hatte er allein 10 Millionen hinterlegt. Pfälziſch⸗Heſſiſche Nachrichten. Speyer, 5. Dez. Vom Schöffengericht wurde ein vielverſpre⸗ chender Meſſerheld, der 15 Jahre alte Sonntagsſchüler Ferdinand Schuhmann von Neuſtadt, der aus Eiferſucht zwei junge Leute mit einem Meſſer ſtach, ſo daß einer derſelben 14 Tage lang im Hoſpital ſich befand, zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Darmſtadt, 5. Dez. Die Aburtheilung des Luſtmörders Wey⸗ gandt, der ſich gegenwärtig im Militärgericht in Darmſtadt be⸗ findet, verzögert ſich dadurch, weil dem Uebelthäter noch eine Reihe weiterer Strafthaten zur Laſt gelegt werden, über welche geſetzmäßig ebenfalls Unterſuchung zu führen iſt. Nicht unintereſſant iſt die Thatſache, daß Weygandt ſich die Zeit mit Abfaſſung von Gedichten vertreibt, worin er die Natur, die Blumen ꝛc, beſingt. Es erinnert dies an den vielfachen Mädchenmörder Hugo Schenk, der vor Jahren in Wien hingerichtet wurde. Derſelbe verfaßte ehenfalls im Gefäng⸗ niß viele theilweiſe von tiefer Empfindung zeugende Gedichte, was ihn freilich nicht vor dem Galgen rettete. Weygandt ſoll, wie ver⸗ lautet, in den nächſten Tagen zur Beobachtung ſeines Geiſteszuſtandes in die Irrenanſtalt nach Heppenheim verbracht werden. Gerichtszeitung. Mannheim, 4. Dezbr.(Strafkammer III.) Vorſitzender Herr Landgerichtsdirektor Zehnter. Vertreter der Großh. Staats⸗ behörde: Herr Staatsanwalt Sebold, 1) Wegen Vergehens im Sinne des§ 176 Ziff, 3.⸗St.⸗G.⸗B. wurde der 17 Jahre alte Fiſcher Friedrich Eder von Heidelberg zu einer Gefängnißſtrafe von 4 Monaten, abzüglich 1 Monat der Unter⸗ ſuchungshaft verurtheilt. 2) Der 13 Jahre alte Volksſchüler Oskar Franz Häußler in Sinsheim verleitete den Sjährigen Paul Schaubeck dazu, etwa neun Mal in den Keller des Zahntechnikers Keſſelbach einzuſchleichen und daraus 15 Liter Johannisbeerwein und 40 Stück Aepfel zu ſtehlen, welche er ſich dann von Schaubeck geben ließ. Häußler ſtand heute wegen Diebſtſahls vor der Strafkammer, wurde aber freigeſprochen, nachdem das Gericht zur Ueberzeugung gelangt war, daß der Junge der Strafbarkeit ſeines Thuns ſich nicht bewußt war. Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Seiler. 3) Der 36 Jahre alte Taglöhner Vietor Kober von Lands⸗ hauſen, der vom Schöffengericht Heidelberg wegen Bedrohung zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt worden war, wurde heute infolge ſeiner Bekufung freigeſprochen. 4) Wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen an einem vier⸗ jährigen Kinde wurde der 16 Jahre alte Schreinerlehrling Nikolaus Uhrig von Heidelberg zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. 5) Der erſt 16 Jahre alte Taglöhner Joh. Georg Scherer von Nußloch erbrach in St. Ilgen den Koffer der Cigarrenmacherin Marie Kraft und nahm daraus zwei Zehnmarkſtücke weg. Das Ur⸗ theil lautete auf 5 Monate 2 Wochen Gefängniß. 6) Der cand. med. Karl Borchard von Radikow, früher in Heidelberg, jetzt in Berlin, war im Sommer l. Is. Gegenſtand einer ſtrafrechtlichen Verfolgung wegen unehelichem Zuſammenlebens. Er behauptete, der Schutzmann Baumann, der in dieſer Sache Erhebun⸗ gen gemacht, habe vor dem Schöffengericht wieder beſſeres Wiſſen ausgeſagt und verlangte in einer Eingabe an die Großh. Staatsan⸗ walſchaft Heidelberg die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Bau⸗ mann. Geſchehe dies nicht, ſo werde die Sache vor dem Reichs⸗ tag zur Sprache kommen. In letzterer Drohung erblickt die Staatsanwaltſchaft ein Vergehen des Widerſtands im Sinne des 8114 R. St..B. und das Schöffengericht verurtheilte Borchard zu 14 Tagen Gefängniß. Borchard legte Berufung ein, war aber heute vom Er⸗ ſcheinen entbunden. Sein Vertheidiger,.⸗A. Mayer, beantragte Fedepechung da eine Drohung nur dann ſtrafbar ſei, wenn ſie ein ebel in Ausſicht ſtelle. Wenn der Angeklagte aber bemerkt habe, er werde im Falle der Nichtverfolgung Baumauns die Sache vor das Forum des Reichstags bringen, ſo habe er damit nichts Anderes gethan, als ein Angeklagter, der ſage, wenn ich nicht freigeſprochen werde, ſo lege ich Berufung oder Reviſion ein. Borchard habe die Strafprozeßordnung nicht gekannt und nicht gewußt, daß er ſich, wenn er mit der Aufnahme ſeiner Strafanzeige bei der Staatsanwaltſchaft unzufrieden war, beim Oberſtaatsauwalt und weiter noch beim Oberlandesgericht beſchweren konnte. Das Gericht ſprach den Appellanten frei. Die Eingabe habe, ſo heißt es in den Entſcheidungsgründen, in dem betr. Beamten nicht den Eindruck eines Uebels hervorrufen können, das ihm bevorſtehe, da der Vertreter der Großh. Staatsbehörde im gegebenen Falle korrekt handelte und keine Anhaltspunkte für die Annahme gegeben ſeien, daß der Beamte, wenn die Sache im Reichstag zur Sprache gekommen wäre, irgend welche Nachtheile an ſeiner Ehre, am Vermögen oder in ſeiner dienſtlichen Stellung zu befürchten hatte. Der Thatbeſtand des 8 114 R. St..B. ſei mithin nicht als erfüllt zu betrachten. Der Antrag des Vertheidigers, die Koſten auf die Skaatskaſſe zu über⸗ nehmen, wurde abgelehnt, da der Augeklagte durch ſein Verhalten — 0 85 genügende Veranlaſſung gegeben habe, gegen ihn einzu⸗ chreiten. 7) Der Kaufmann Wilhelm Bürkle in Heidelberg batte wegen Verkaufs von Kaiſers Bruſtkaramelen, die das Schöffengericht als Arzneimittel auffaßte, eine Geldſtrafe von 1 M. erhalten. Die Be⸗ rufung Bürkles gegen dieſes Erkenntniß hatte den Erfolg der Frei⸗ ſprechung. Verth.:.⸗A. Fürſt. Tleater, Kunſt und Wiſfenſchaft. Berichtigung. In unſerer Notiz über Eugen'Albert in der 1 75 Nummer muß es natürlich ſtatt„Zzene“ Gerenot„Oper“ eißen. Spielplan des Großh. Hof⸗ und Nationaltheaters in Maunheim in der Zeit vom 6. Nov, bis 18. Dez. Sonntag,.: (B)„Carmen“, Montag,.:(4)„Morituri“. Mittwoch,.:(B) „Die Glocken von Corneville“. Donnerſtag, 10.:(A4)„König Heinrich“. Freitag, 11.:(8) Zum erſten Male:„Rothkäppchen“. Sonntag, 13.:(Aufg. Abonn.) Nachmittags ½3 Uhr:„Kabale und Liebe“. Abends:(A)„Figaro's Hochzeit“. Spielplau des Großh. Hoftheaters Karlsruhe für die Zeit vom 6. Dez. bis mit 14. Dez. a) Im Hoftheater Karls⸗ ruhe: Sonntag,.:„Triſtan und Iſolde“. Dienſtag,.:„Die Jungfrau von Orleans“. Donnerſtag, 10.:„Prezioſa“. Freitag, 11.: „Die beiden Schützen“. Samſtag, 12.: Zum erſten Male:„Die oldene Eva“. Sonntag, 13.:„Ada“.— b. Im Theater in aden: Mittwoch,.:„Die beiden Schützen“. Montag, 14.:„Die verkaufte Braut“. Ueber Millöckers uene Operette ſchreibt das„W. Fremdenbl.: Die neue Operette Millöckers hat nunmehr ihren letzten Namen er⸗ halten, der ihr aller Vorausſicht nach bleiben wird:„Das Nord⸗ licht.“ Anfangs nannte man ſie im Theater an der Wien nach der erſten Soubrettenrolle, die das Werk enthält,„Marina.“ Das war aber nur der Bühneuname, ſo zu ſagen für den Hausgebrauch, bei der Probe— dann nannte man die Operette„Der rothe Graf“— nach dem männlichen Helden, einem ruſſiſchen Grafen. Der Held iſt ein hochgeborener politiſcher Verbrecher, der auf der Flucht vor der Polizei über Dächer und durch Kamine in das Haus einer ſchö⸗ nen Wäſcherin flüchtet, die ihn in der Noth für ihren Gatten aus⸗ gibt u. ſ. w. In dieſe Rolle muß ſich der Graf durch eine feier⸗ liche Trauung ſchicken u. ſ. w. Das politiſche Verbrechen nun, wel⸗ ches der Graf begangen hat, beſteht in der Veröffentlichung einer Broſchüre, unter dem Titel:„Das Nordlicht.“ Dieſen Titel hat man auch als Titel für die Operette gewählt.„Der rothe Graf“ ſchien der Direktion des Theaters an der Wien der Zenſur gegen⸗ über ein wenig gewagt. Man ſoll— ſo ſagten die Klugen— den Tenfel nicht an die Wand malen und ihn auch nicht durch Beelze⸗ bub verjagen. Und„roth“ und„ſchwarz“ ſind zwei bei der Zenſur ſehr unbeliebte Farben, beſonders wenu ſie in einem Titel gebraucht werden. Wie erſt, wenn dies in Verbiadung mit einem Grafen ge⸗ ſchehen wäre!. Es bleibt alſo beim„Nordlicht.“ Aeueſe Nagtichen und Telegramme. (Privat ⸗Telegramme des„Geueral ⸗ Auzeigers.“) Berlin, 5. Dez. Die Schweineſperre iſt heute auf dem Berliner Vie hofe aufgehoben worden.—Das Staatsniniſterium tat heute Nachmittag unter dem Vorſitz des Reichskanzlers zu elner Sitzung zuſammen. »Lübeck, 5. Dez. Die hieſigen Hafenarbeiter weigerten ſich, den Dampfer„Nava“ mit Baumwolle zu laden, welcher von Hamburg gekommen war. Nachdem andere Hilfskräfte für die Arbeiter eingetroffen waren, erfolgte die Ladung ohne weiteren Zwiſchenfall. *München, 5. Dez. Die„Allgem. Ztg.“ meldet: Der Meximilians Orden für Kunſt und Wiſſenſchaft wurde verliehen den Mräſidenten der pyyſikaliſchtechniſchen Reichsanſtalt, Geheim⸗ rath Prof. Dr. Kohlewiſch⸗Berlin, dem Geh. Juſtizrath Prof. Dr. Brunner⸗Berlin und dem Bils hauer v. Nie⸗ mann Mſuchen. »Wien, 5. Dez. Das„Neue Miener Tagebl.“ hört von zuſtändiger Seite folgendes: Der deutſche Boiſchafter in Wien Graf Eulevburg habe bei einer feſtlicheu Veranſtaltung in Berlin den Kriminalkommiſſär von Tauſch kennen gelernt, wie man bei ſolchen Gelegenheiten auch anderen Perſonen begegnet. Es habe aber zwiſchen dem Botſchafter und von Tauſch nie⸗ mals irgend ein Verkehr ſtaitgefunden. Vor einiger Zeit, und zwar, wie beſonders betont wird, vor Einleitung des Prozeſſes veckert, habe ſich Tauſch in einem Schreiben an den Grafen Eulenburg gewend⸗t, er möge ihm, Tauſch, wenn er nach Berlin komme, eine Audienz gewähren. Er, Tauſch, hälte ibm, dem Botſchafter, eine intertſſante Mi theilung zu machen. Da⸗ mals habe der Botſchafter in einem höflichen Br efe geautwortet, wenn er nach Berſen kommen ſollte, würde ſich wohl eine Ge⸗ leg, heit finden, Tauſch zu empfangen. Dieſer Empfang habe nicht ſtattgefunden; weder ein direkter, noch indirekter Verkehr wurd zwiſchen dem Botſchaften und Tauſch gepflogen. Was imm“ ſonſt in dieſer Angelegenheit erzäflt wird, beruhe auf Erfindung. Paris, 5. Dez. An der Kuͤſte des Aermel Kanals und des Atlantiſcen Oceans herrſchte die ganze Nacht hindurch ein furchtbarer Slunum. Das Barometer fiel auf 720 Milli⸗ meter. Rom, 5. Dez. Der Köͤnig von Serbien iſt nach Florenz apg reiſt. Loudon, 5. Dez. Der mit Ketten gefaßte Hafendamm in Brigihon wurde in der letzten Nacht von einem heftigen Windſtoße zerriſſen. London, 5. Dezbr. Die„Times“ beſprechen die Be⸗ hauptung einiger Blätter, daß die engliſchen Kauflute für den Hamourger Mißſtand verantwortiich ſeien und ſagen, daß für diiſſe Behauplung keinerlei Beweis erbracht werden könnte. Der„Standard“ ſchreibt: Nchis köͤnne den Leilern der eng⸗ liſchen Handelsunternehmen unwillkommener ſein, als wenn es den Ungeilſtiftern gelänge, den Streik in den blühenden Stapel⸗ plätzen an der Elbe zu verlängern. London, 5. Dez. Dem„Daily Telegraph“ wird aus Newyork gemeldet: Die Proklamation des Präſidenten Clevs⸗ land, betreffend die Schifflahrtsabgaben der deutſchen Schiffe, rufe in dortigen deutſchen Schifffahrtskreiſen große Erbitterung hervor. Der Verluſt in Folge der Abgaben wird jährlich 500,000 Dollars geſchätzt. Sofſia, 5. Dez. Die Einwanderung von Armenſern dauert fort, jedoch in geringerer Menge. Unſer dem Ehren⸗ präſidium des britiſchen diplomatiſchen Agenten Elliot hat ſich mit Be will gung und Unterſtützung der Regierung ein Comitee zur Sammlung von Sypenden gebildet. New⸗NPork, 5. Dez. Nach einer Depeſche des„Newy. Herald“ aus Montevides erhielt die dortige Regierung die amtliche Beſtänigung von einer den Bundestruppen durch Sa⸗ raiva beigebrachten verhängnißvollen Niederlage. Der uru⸗ guayiſche Befehlshaber ſei gefallen. Die Hälfte des 4. Regi⸗ menis iſt vernichtet. In Montevldeo herrſcht große Aufreaung. Es ſollen Dynamitbomben gefunden worden ſein. Zahlreiche Verhaftungen ſind vorgenommen worden. Buenos⸗Aires, 5. Dezbr. Der Auſſtand in Uruguay breitet ſiw nicht weiter aus. Riso de Janueiro, 5. Dez. Die Deputirtenkammer dat eine Vorlage angenommen, durch welche die Regierung er⸗ mähtigt wird, die Verantwortlichkeit für die im Umlauft befiudlichen Bankbillets zu übernehmen und die Eiſenbahnen zu velpgchten. Deutſcher Reichstag. Berlin, 5. Dezbe. Zur Berathung ſtehen die Kommiſſionsberichte über Petitionen verſchiedener Art. Bezüglich einer Petition auf Konverſion der Staatsſchulden liegt ein gleicher Kommiſſionsantrag vor. Abg. Rickedt(freiſinnige Vereinigung) beantragt, die Petition dem Reichskanzler zu überweiſen, da er annehme, daß dem RNeichstage eine ähuliche Konvertirungsvorlage zugehen werde wie dem preu⸗ ßiſchen Landtage. Staatsſekretär v. Poſadowsky erklärt, es liege allerdings in der Abſicht des Herrn Reichskanzlers, eine ſolche Vorlage zu machen und er könne mittheilen, daß ſich dieſelbe im Weſentlichen mit der dem preußiſchen Landtage bereits vorliegenden decken werde. Der Antrag Rickert wird hierauf angenommen. Die Petition betreffend die Abänderung des Verſicherungsgeſetzes wird der Regierung als Material überwieſen, nachdem Dr. Stepyan (Zentrum) den Juhalt derſelben dargelegt hatte unter dem Hinweis auf die oberſchleſiſchen Arbeiterverhältniſſe. Die Zeit der Kranken⸗ fürſorge müſſe von drei auf 6 Monate erhöht werden. 4 Ein gerngeſehenes, gleichzeitig prakliſches Geſchenk iſt N ein schöner Teppich, eine Tischdecke, Bsttyorlagen eto. In größter Auswahl zu haben bei 22749 Adolf Sexauer. CTeppich⸗Spezialgeſchäft, Nammnheira DS.S. Mannheirg. wahl in allen möglichen Schuhwaarenſorten bei Georg Hartmaun, größtes Schuhwaarenhaus, E A. 6ſ%. Spezialität: Feine gediegene Schuhwaaren. Alleinverkauf von Otto Herz 4 Cie. in Frankfurt a. M.(Teleuk, 448.) Liebhaber von praktiſchem Schuhwerk, finden die reichſte Aus⸗ 66988 ee, eeeee ee —— isnsn An ee eeer ereee Mannb eim, 6 Dezember. General⸗Anzeiger. tliche An DTages-Ordnung der am Donnerſtag, 10. Dez. 1396, Vormittags 9 Uhr beginnenden Bezirksrathsſitzung. 1. Geſuch des Karl Friedrich Kuhn um Erlaubniß zum Be⸗ triebe einer Schankwirthſchaft mit Branntweinſchank Bellen⸗ ſtraße 49. 2. Geſuch des Jakob Gaw⸗ ronski um Erlaubniß zum Ve⸗ triebe einer Schankwirthſchaft mit Branntweinſchank, Schwetz⸗ ingerſtraße 85. 3. Geſuch des Max Bachmann um Erlaubniß zum Ausſchank non Branntwein in ſeiner Schankwirthſchaft, Lindenhof⸗ ſtraße 51. 4. Den Geſchäftsbetrieb des ehemaligen Vermittelungsagen⸗ ten Moſes Bodenheimer betr. 5. Geſuch der Joſef Schmitt Wittwe um Genehmigung zur Fortführung des Pfandleihge⸗ ſchäfts ihres verſtorbenen Ehe⸗ manns dahier betr. 6. Geſuch des Stadtraths Mannheim um Genehmigung der Verlängerung des Abwaſſer⸗ kanals aus den Brauereien auf dem rechten Neckarufer in den Neckar betr. 7. Geſuch der Firma Süd⸗ deutſche Drahtinduſtrie in Wald⸗ hof um Genehmigung zur Ein⸗ leitung ihres Fabrikabwaſſers in den Mannheimer Floßhafen betreff. 8. Die Abhaltung der Bezirks⸗ rathsſitzungen im Jahre 1897 betreff. 23969 Sämmtliche auf die Tages⸗ ordnung bezüglichen Akten liegen während 3 Tagen vor der Sitz⸗ ung zur Einſicht der Betheiligten ſowie der Herren Bezirksräthe auf diesſeitiger Kanzlei auf. Mannheim, 5. Dezbr. 1896. Großh. Bezirksamt: Pfiſterer. gekauntmachung. Betreff: Vergebung der Entwäſſer⸗ ungs⸗Arbeiten für den Erweiterungsbau des Allg. Krankenhauſes Litr. R 5. No. 3028. Die Herſtellung der Entwäſſerungs⸗Arbeiten für den Erweiterungsbau des Allgemei⸗ nen Krankenhauſes Litr. R 5 ſollen auf dem Wege der öffent⸗ 18555 Ausſchreibung einſchließ⸗ lich Material und Arbeit ver⸗ geben werden, und werden Of⸗ ferten auf Grund des Maſſen⸗ verzeichniſſes, von welchem Ab⸗ züge zum Preiſe von Mark.— erhält 125 erbeten. Die Bedingungen, Maſſenver⸗ zeichniſſe und Zeichnungen liegen auf dem Hausentwäſſerungs⸗ Büreau, O 7 No. 17 Zimmer No. 5 von Samſtag, den 5. De⸗ zember l. J. zur Einſicht auf. Obengenannte Maſſenverzeich⸗ niſſe ſind vollſtändig in Einzel⸗ und Geſammtpreiſen ausgefer⸗ ligt, verſiegelt und verſchloſſen, mit der vorgeſchriebenen Bezeich⸗ nung verſehen, bis ſpäteſtens Samſtag, 12. Dezbr. l.., Vormittags 11 uhr au das Bürgermeiſteramt, 2. Stock Zimmer No. 17 ein⸗ zureichen und werden in Gegen⸗ wart der erſchienenen Submit⸗ tenten alsdann geöffnet. Die Stadt verpflichtet ſich we⸗ der zur Annahme des niedrig⸗ ſten, oder irgend eines der ein⸗ geiaufenen Anerbieten, noch zur Mittheilung von Gründen, welche für die Entſcheidung maß⸗ gebend waren. 28962 Mannheim, 4. Dezbr. 1896. 5 Das ſtädtiſche ee Bureau: 9 Kleinbell. Bitte. Fülr das kommende Weihnachts⸗ feſt bitten wir auch dieſem Jahre wieder die Freunde der Kinder und Armen um gütige Gaben, damit wir den Kindern unſerer Anſtalt eine Chriſtfreude bereiten können. 23897 Mannheim, 3. Dezbr. 1896. Der Vorſtand der Mann⸗ heimer kathol. Nettungs⸗ u. Erziehungsanſtalt in Käferthal. 0 Empfangnahme freund⸗ er Zuwendungen ſind bereit: Frau Landgerichtsdirector Dr. Cadenvach, N 7, 1; Frau Geh. Oberregierungsr. Frech, 0 2, 4; rau Dr. Hirſchbrunn, B2.16; rau Oberſtabsarzt Dr. Müller, 8, 12; Frau Apotheker A. Scheubly, L 8, 2; Fräulein S. Kaeſen, M 3, 6; Fräulein M. Claaſen, P 7, 14; 755 A. Roth, N 3, 10; Herr Ver⸗ walter Reumann. 6, 13 155 Pfarrverweſer Aigeldinger Käferthal 23942 Musikverein. Sonntag Vormittag 11½ uhr Geſammtprobe im der Aula des Gymnaſiums. Nen! Senſationell! 2 2 Sirius-Kugeln erztelen, in gewöhnliches Petro⸗ leüm gelegt, reines, weißes Licht u. erſparen Petroleum. Preis per St. 10 Pfg. 38762 Wiederverkäufer pr. Dutz. 90 Pfg. A Bekanntmachung. Den Vollzug der Straßenpolizei⸗ ordnung betreffend. (332) No. 108259 ll. Indem wir nachſtehend die Verpflich⸗ tung der Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer bei Glatt⸗ eisbildung, Schneefall, während der Froſtzeit und bei Eintritt des Thauwetters neuerdings zur öffentlichen Renntniß bringen, for⸗ dern wir dieſelben zu deren pünktlicher Beachtung mit dem Be⸗ merken auf, daß die bezüglichen Beſtimmungen auch für ſolche Gehwege ꝛc. Geltung haben, welche ſich vor an den öffentlichen Verkehrsraum anſtoßenden Gärten, Vorgärten, Höfen, Gewerbs⸗ plätzen ze hinziehen und daß bei Verſäumung dieſer Pflicht neben der Verfügung von Polizeiſtrafen bei einem ſich ereig⸗ nenden Unglücksfalle civilrechtliche Schadenanſprüche er⸗ hoben werden können. Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer 5 bei Glatteisbildung. Bei jedem durch Froſt oder Schnee herbeigeführten Glatteis haben ſämmtliche Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer die Geh⸗ wege früh morgens bezw. unter Tags ſofork nach eingetretener Glätte mit Aſche oder Sand zu beſtreuen. Eisſchleifen auf den Gehwegen ſind von den Eigenthümern der anſtoßenden Grund⸗ ſtücke alsbald zu entfernen. Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer „Ftliliei Schieefall, Vei Schneefall haben die Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer und die Städtgemeinde die Gehwege bezw. Fahrbahnen, ſo oft es nöthig wird, bom Schnee zu reinſgen und für den Verkehr offen zu halten. 23664 Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer während der Froſtzeit. Bei eingetretenem Froſt haben die Haus⸗ und Grundſtücks⸗ eigenthümer dafür zu ſorgen, daß aus ihrem Anweſen keine Flüſſg⸗ keiten auf die Gehwege fließen. In den Straßen, in welchen die Kanaliſation nicht dürchgeführt iſt, darf das vom täglichen Haus⸗ gebrauch herrührende Waſſer, wenn ſeine Menge nicht eine er⸗ hebliche iſt, längs der zugefrorenen Straßenrinnen, nicht aber über die Straßen und Gehwege ausgeſchüttet werden. In denjenigen Straßen, in welchen die Kanaliſation ſchon durchgeführt iſt, alle Grundſtücke jedoch noch nicht angeſchloſſen ſind, darf das Abwaſſer nicht mehr in die Straßenrinnen ver⸗ bracht, ſondern muß in die in den Rinnen angebrachten Sink⸗ kaſten(Fangleinſtürze) eingeſchüttet werden. Das Einſchütten des Abwaſſers in die in der Mitte der Straßenfahrbahn befindlichen Ventilationsöffnungen Einſteig⸗ ſchächte, Lampenlöcher, ebenſo in die auf den Gehwegen ange⸗ brachten Seiteneingänge iſt unterſagt, Den Gewerbetreibenden, insbeſondere Bierbrauern, Metzgern, Färbern iſt es ſtrenge unterſagt, das von ihrem Gewerbe her⸗ rührende Waſſer während der Froſtzeit auslaufen zu laſſen. Zu⸗ widerhandlungen ziehen nicht nur Beſtrafung, ſondern auch Be⸗ ſich Zung des entſtandenen Eiſes auf Koſten der Betreffenden nach ich. Verpflichtung der Haus⸗ u. Grundſtückseigenthümer bei Eintritt eines Thauwetters. Tritt ein Thauwetter ein, ſo haben die Haus⸗ und Grund⸗ ſtückseigenthümer das ſich vor ihren Häuſern und Grund⸗ ſtücken ergebende Eis und den Schnee der Gehwege und Straßenrinnen aufhauen und alsbald auf ihre Koſten ab⸗ führen zu laſſen. Die Reinigungs⸗ und Abfuhrarbeiten müſſen an Sonn⸗ und Feiertagen Vormittags 8 Uhr beendet ſein, ſofern das Thauwetter nicht erſt mit dieſen Tagen eintritt. In dem letztgedachten Falle ſind die Arbeiten am Vormittage des darauſ⸗ folgenden Werktages vorzunehmen. Von der Verpflichtung, Schnee und Eis auch auf der Fahr⸗ bahn zu entfernen, werden die Haus⸗ und Grundſtückseigenthümer in dieſem Jahr vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs entbunden. Schließlich machen wir noch insbeſondere darauf aufmerkſam, daß der Schnee und das Eis der Gehwege und Straßen⸗ rinnen ſowie aus den Höfen bei Vermeiden empfindlicher Beſtrafung nicht anf die Schneedämme der Fahrbahn verbracht werden dürfen. Mannheim, 30. November 1898. Großh. Bezirksamt. v. Grimm. Bekanntmachung. Viehſeuchen betr. Nr. 51348J. Außer den allgemeinen gelten zur Zeit für den Viehverkehr im Amtsbezirk Mannheim folgende beſon⸗ dere Beſtimmungen: Wird eine Schaf⸗ oder Schweineherde aus einer Gemarkung in eine andere verbracht, ſo muß der Führer im Beſitze eines Zeugniſſes über den ſeuchenfreien Zuſtand der Herde ſein. Für eine Herde im Inlande gezogener Schweine, welche von dem badiſchen Herkunfsorte unmittelbar nach einem Markte be⸗ fördert wird, genügt die Beſcheinigung des Ortsfleiſchbeſchauers, daß die Schweine am Wohnokte desſelben gezogen, die Gemeinde ſeuchenfrei, die Thiere geſund und zur Veferderung auf den näher zu bezeichnenden Markt beſtimmt find. Das Zeugniß des Fleiſchbeſchauers verliert mit dem Ablauf des auf den Täg der folgenden Tages ſeine Gültigkeit. 1 Viehhändler, welche in Ausübung ihres Gewerbebetriebs Rindvieh aus einer Gemarkung in eine andere verbringen laſſen, müffen den Führer mit einem Zeugniſſe über den ſeuchenfreien Zuſtand der zu transportirenden Thiere verſehen. Die Zeugniſſe ſind von einem Thierarzte oder dem Sleiſeh beſchauer des Herkunftsortes der Thiere auszuſtellen. Liegt der Herkunftsort außerhalb des Großherzogthums, aber im Neichs⸗ ebiete, ſo werden die dort von Fleiſchbeſchauern ausgeſtellten Bepg niſſe den von inländiſchen Fleiſchbeſchauern ausgeſtellten, geachtet. 15 Werden in den unter I und II genannten Fällen Thiere mittelſt der Eiſenbahn in das Großherzogthum eingeführt, ſo bedarf es, ſofern dieſelben auf dem Wege von der Landesgrenze um Beſtimmungsorte nicht ausgeladen werden, eines Geſund⸗ eitszengniſſes im Sinne von 1 und II nicht. Die eingeführten 1 5 ſind indeß unmittelbar nach ihrer Ausladung durch einen Thierarzt zu beſichtigen. Findet die Ausladung an einem Orte ſtatt, an welchem ein Thierarzt nicht anſäſſig iſt, ſo kann mit bezirksamtlicher Genehmig⸗ 1 die Unterſuchung durch die Fleiſchbeſchauer vorgenommen werden. 5 glei IV. Die in das Großherzogthum eingeführten und von Händlern zum Zwecke des Verkaufs aufgeſtellten Rindviehſtücke und Schweine werden einer verſchärften veterinärpollzeilichen Aufſicht in der Weiſe unterſtellt, daß die Händler und in deren Vertretung die Beſitzer von Gaſt⸗ oder Privatſtällen verpflichtet werden, von der Einſtellung von Thieren der bezeichneten Art der Ortspolizeibehörde ſpäteſtens im Verlaufe von 12 Stunden von der Einſtellung an Anzeige zu erſtatten. 55 Die Ortspolizeibehörde hat hierüber eine e e aus⸗ zuſtellen und dem Bezirksthierarzt von dem Tag der Einſtellung der Thiere unter Angabe der Zahl, des Alters, der Farbe, des Geſchlechts ſchriftlich Mittheilung zu machen. Am 5. Tage nach erfolgter Einſtellung nimmt der Bezirks⸗ thierarzt die Unterſuchung der Thiere vor. Ehe dieſe ſtattgefunden hat urd die Thiere für ſeuchenfrei erklärt worden ſind, dürfen dieſelben nur zum Zwecke ſofortiger, am Aufſtellungsorke zu be⸗ wirkender Schlachtung aus dem Stalle entfernt werden. Sind während der Dauer der Beobachtung weitere der Beob⸗ achtung unterliegende Thiere in den Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen auch die früher eingeſtellten, abgeſehen von dem Falle des vorhergehenden Satzes, aus dem Stalle nicht entfernt werden, 12 7 5 1 die Beobachtungsfriſt der ſpäter eingeſtellten um⸗ aufen iſt. Nach Umlauf der ötägigen Friſt iſt eine gründliche Reinigung der von den zuſammengebrachten Thieren jeweils benützten Stall⸗ ungen, Buchten ꝛc. anzuordnen. Die Reinigung iſt nach Angabe des Bezirksthierarztes und unter polizeilicher eberwachung zu bewirken. V Durch Händler aus der baneriſchen Rheinpfalz ein⸗ geführte Ferkelſchweine(Einſtellſchweine) dürfen von Händlern nur dann verkauft werden, wenn die Thiere laut bezirksthierärzt⸗ lichem Zeugniß während der letzten 14 Tage in Zuſtande ſich in einer befunden haben. C. Ermel, R 3, 4. ausgenommen boten. Für die Biehmärkte im Viehhof in Maunheim gelten folgende Bedingungen: 1. Vieh aus ſolchen Gemeinden, in welchen die Maul⸗ und Klauenſeuche herrſcht, darf überhaupt nicht auf den Markt gebracht werden. 2. Die Führer des Viehs müſſen, auch wenn es mittelſt der Eiſenbahn zugefahren wird, mit einem Zeugniß des Inhalts verſehen ſein, daß es aus ſeuchenfreien Orten kowmt und vor der Ausfuhr thierärztlich unterſucht und ſeuchenfrei befunden worden iſt. 8. Für Vieh aus den königl. bayer. Bezirksämtern Ludwigs⸗ hafen, Frankenthal und Speyer, ſowie aus den Großh. heſſiſchen Kreisämtern Worms, Bensheim und Heppenheim muß in dem thierärztlichen Zeugniſſe außerdem bezeugt ſein, daß nach dem Ergebniſſe der von dem Thierarzte eingezogenen Erkundigungen und der Beſichtigung der zu trausportirenden Thiete dieſe ſeit mindeſtens 5 Tagen ſich in ſeuchefreiem Zuſtande in der Gemarkung befanden, in welcher ihre Unkerſuchung erfolgte und daß in dieſer Ge⸗ markung keine an Maul⸗ und Klauenſeuche erkrankten Thiere ſind. Vieh, für welches dieſe Nachweiſe nicht erbracht werden können, muß von dem Markte zurückgewieſen werden. 4. Das von Händlern aus andern deutſchen Bundesſtaaten in den Viehhof eingeführte und zur Ausfuhr nach einer badiſchen Gemeinde beſtimmte Vieh wird vor der Aus⸗ fuhr einer fünftägigen polizeilichen Beobachtung unter⸗ worfen. BB. Unſere Bekanntmachung vom 22. September 1896 No. 438991 iſt hierdurch erſetzt. 5 Die Bürgermeiſterämter haben Vorſtehendes ortsüblich bekannt zu maächen und den dortigen Händlern beſonders zu eröffnen. Mannheim, den 2. November 1896. Großherzogl. Bezirksamt: (gez.) Dr. Mays. No. 38700. Vorſtehendes bringen wir zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, den 19. November 1896. 28396 Bürgermeiſteramt: Martin. Lemp. Bekanntmachung. Nr. 27573. Da trotz unſerer früheren Bekanntmachungen, wonach die erſt kürzlich verbeſſerte und erweiterte ſtädtiſche Feüer⸗ meldeanlage ihrem Zwecke in jeder Hinſicht nur dann voll und Beſt entſprechen kaun, wenn möglichſt zahlreiche Perſonen im Zeſitze von Feuermelderſchlüſſeln ſind, bis jetzt erſt 1745 Schlüſſel abgegeben wurden, während ſich in hieſiger Stadt 3841 Häuſer befinden ſo erlauben wir uns die verehrlichen hieſigen Einwohner e ſolcher Schlüſſel wiederholt und dringend aufzu⸗ fordern. Es ſollte in jedem Hauſe ein Feuermelderſchlüſſel vorhanden und derart aufbewahrt ſein, daß er bei einem etwaigen Brand⸗ falle für Jedermann leicht zugänglich iſt. Die Schlüſſel ſind auf dem ſtädtiſchen Feuermeldebureau im Kaufhaus zum Preiſe von 50 Pfg. pro Stück erhältlich. Gleichzeitig bringen wir nachſtehend die ortspolizeiliche Vor⸗ ſchrift über Händhahung der öffentlichen Feuermelder vom 24. September 1890 in Erinnerung, da deren Beſtimmungen vielfach in Vergeſſenheit gerathen zu ſein ſcheinen. Dieſelbe lautet: 8 1 Diurch die in der Stadt Mannheim angebrachten ögentlichen Feuermeldeapparate ſoll eine möglichſt raſche Bekanntgabe des Ausbruchs eines Brandes und Alarmirung der Feuerwehr bewirkt werden. Daneben iſt auch die Möglichkeit geboten, in dringenden Fällen polizeiliche Hülfe herbeizurufen. 2 Die Handhabung des in den roth lackirten Käſtchen ange⸗ brachten Meldeappargts iſt nur nach Oeffnung der Thüre mittelſt eines beſonders conſtruirten Schlüſſels möglich. Der Schlüſſel wird an die Mitglieder der Feuerwehr, die Schutzmannſchaft und an Perſonen ausgegeben, welche in un⸗ mittelbarer Nähe der Befeſtigungsorte der Meldungsapparate wohnen. Außerdem iſt Jedermann freigeſtellt, ſich auf ſeine Koſten auf der Centralſtelle im Kaufhaus(ebhere Polizeihauptwache) einen ſolchen Schlüſſel zu kaufen. Jeder Schlüſſel iſt mit einer in ein Verzeichniß der Central⸗ ſtelle einzutragenden Nummer verſehen. ſabe Inhaber der Schlüſſel haften für etwaigen Mißbrauch erſelben. Verluſt des Schlüſſels iſt ſofort auf der Centralſtelle anzu⸗ eigen. zeig 9. 9 8 Um eine Feuermeldung abzugeben, öffnet man die Thüre des Apparats mit dem Schlüſſel durch eine halbe Umdrehung nach rechts. Alsdann dreht man die im obern Theile des Apparats angebrachte Kurbel bei Polizeiruf— einmal bei Kleinfeuer— zweimal bei Großfener— dreimal in der Pfeilrichtung nach rechts im Kreis herum. Nach der erſten Kurbelumdrehung erſcheint in der über der Kurbel befindlichen Oeffnung der Buchſtabe„“, nach der zweiten der Buchſtabe„K“ und nach der dritten der Buchſtabe„G4. Die nun loszulaſſende Kurbel geht langſam wieder zurück, in derſelben Reihenfolge ver⸗ ſchwinden dieſe Inſchriften und es kommt das weiße Feld im Fenſterausſchnitt wieder zum Vorſchein. 20613 Ein ſchnelles Zurückſpringen er Kurbel bedeutet, daß die volle Umdrehung der Kurbel nicht vollendet war und muß die⸗ ſelbe wiederholt werden. deg 20 on nach Zurücklaufen der Kurbel ertönt eine im Innern des Apparats angebrachte Glocke zum Zeichen, daß die Meldung auf der Centralſtelle verſtanden iſt. Sollte das Glockenſignal nicht ertönen, was der Fall iſt, wenn gleichzeitig ein anderer Apparat Meldung macht, ſo wartet man Weſe 5 und gibt die Meldung nochmals in derſelben Beiſe ab. 8 4. Sobald das Glockenſignal ertönt iſt, muß die Thüre ge⸗ ſchloſſen werden. Der Schlüſſel bleibt ſtecken und kann nur nür mittels eines beſonderen Auslöſeſchlüſſels, welchen die Feuer⸗ wehr und die Schutzmannſchaft mit ſich führt, entfernt werden. Der gelangt nach ſeiner Auslöſung an den Inhaber zurück. 8 8. Zum Feuermelden iſt nur derjenige berechtigt, der die Brandſtelle genau angeben kann. Zur Meldung ſoll möglichſt ein in der Nähe der Brandſtelle befindlicher Apparat benützt werden. Jenn jedoch von einer vom Brandplatze entfernteren Stelle das Feuer gemeldet wird, ſo hat der Melder bei dem Feuer⸗ melder ſtehen zu bleiben, bis die Feuerwache oder die Feuer⸗ wehr bezw. die Schutzmannſchaft eingetroffen iſt, oder, falls er hieran ünbedingt verhindert iſt, die Brandſtelle auf die im Kaſten des Melders befindliche Tafel Die Polizei kann nur in 5 beſondereu Ausnahmefällen erufen werden, bei großen Auflaufen, ſchweren Verhrechen und nglücksfällen, jede Anrufung der Polizei aus geringfügigen oder nicht dringenden Gründen iſt ſtrafbar. 5 Kleinfener wird gemeldet bei Schornſtein⸗, Zimmer⸗ Kammer⸗, Fußboden⸗ Aſchengruben⸗, Düngergruben⸗, Balken⸗ lagen⸗ oder Kellerbrand. 5 Großfener wird gemeldet in allen anderen Fällen, in welchen das Feuer bereits eine größere Ausdehnung erlangt hat, brſonders bei Feuer in Treppenhäuſern, Lagerräumen und Kellern, in welchen Spirituoſen oder andere leicht entzündliche und brenn⸗ bare Stoffe lagern oder verarbeitet werden endlich bei Feuer auch kleiuſter Ausdehnung im Großh. Hoftheater. 4 Außer der Kurbel darf kein anderer Theil des Melde⸗ apparats berührt werden. Ohne dringenden Grund darf der Melder nicht in Betrieb geſetzt werden. Das Probiren mit dem Schlüſſel und jede unbefugte Aenderung und Beſchädigung des Meldeapparats und der Zu⸗ leitungsdrähte iſt verboten. 15 „Wegen vorſätzlicher oder fahrläſſiger Störung des Betriebs der Anlage, ſowie wegen Beſchädigung oder Zerſtörung derſelben tritt Beſtrafung nach§ 317, 318, 304 Reichsſtrafgeſetzbuch ein. Muthwillige oder böswillige Alarmirung der Polizei oder der 199 1 wird gemäߧ 360t.⸗St.⸗G.⸗B. mit Geldſtrafe bis zu 150 M. oder mit Haft beſtraft. mis. und Kreis⸗Verkündigungsblatt. diejenigen im Viehhofe in Mannbeim, iſt ver⸗ Beſondere Anweiſung für die Behandlung und Benützung der Privat⸗ Feuermelde⸗Apparate. Außer der für die öffentlichen Feuermeede⸗Apparate erlaſſenen Anweiſung gelten für die Pribat⸗Feuerm elder nachfolgende Be⸗ ſtimmungen: 8 1. Die Reviſton der Anlage und Apparate in Bezug auf deren Zuſtand und die Art der Benützung erfolgt durch ſtädtiſche Be⸗ auftragte, welchen der Zutritt in die Pridatgebäube und das Probiren der Apparate während der Tagesſtunden jeweils un⸗ weigerlich zu geſtatten iſt. 8 2. Alle etwaigen für den Inhaber erkennbaren Beſchädigungen oder Störungen des Feuermelders oder der Leitung ſind unver⸗ züglich auf der Centralſtation(unter dem Kaufhausthurm) anzu⸗ zeigen. 8 8. „Durch bauliche Veränderungen oder Neubauten bedingte oder ſonſt gewünſchte Verlegungen der Privatmelder und der innerhald der betr. Grundſtücke befindlichen Leitungen, ſowie nöthige Repara⸗ turen an denſelben müſſen ſtets ohne Verzug auf Koſten der Be⸗ ſitzer vorgenommen, dürfen aber nur durch die vom Stadtrathe dazu ermächtigten Sachverſtändigen ausgeführt werden. Diesbezügliche Anträge können ſchriftlich beim Stadtrath oder mündlich auf der Centralſtation angebracht werden. 4 Mißbräuchliche Benützung der Anlage kann den entſ ungsloſen Ausſchluß von der ferneren Mitbenützung der zur Folge haben. ädig⸗ nlage 8 5. Endlich bemerken wir bei dieſem Anlaß, daß die Be⸗ amten des ſtädtiſchen Feuermeldeburean angewieſen ſind, jeden Jutereſſenten auf Wunſch in der Handhabung der ſtädtiſchen Feuermelder perſönlich und mündlich zu unterweiſen. Mannheim, den 14. Oktober 1896. Bürgermeiſteramt: Martin. Lemp. Vertraulſche Auskünfte über Geſchäfts⸗, Eredit⸗, Privat⸗ und Vermögensverhältniſſe auf alle Plätze des In⸗ und Auslandes Einzug rückſtändiger Forderungen, ſowie Adreſſenlieferungen er⸗ ledigt gewiſſenhaft und prompt das Allgemeine Auskunſtsburegn J. L. Bürkel, Mannheim, P 4, 1,(Planken). 14395 Nocſi& via Vlissingen(Holland) Queenboro. Zweimal täglich(aueh Sonntags). Beschleunigte Verbindung für Süddeutsehlænd. Mannheim Abfahrt 1. Nm. 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Halb 7 U hl. Meſſe. 8 Uhr Militärgottesdienſt, 11530 10 Uhr Predigt u. Amt. 11 Uhr hl. Meſſe. 2 Uhr Chriſten⸗ lehre. Halb 3 Uhr Sakram. Bruderſchaft. Montag, 7. Dez. Nachmittags von 4 Uhr an Beicht, 6 Uhr Abends Salve. In der Schulkirche. Sonntag, 6. Dezbr,. 9 Uhr Kindergottesdienſt. Halb 11 Uhr Gottesdienſt für die Schüler der Mittelſchulen. Untere kathol. Pfarrei. Sonntag, den 6. Dezbr⸗ 2. Adventſonntag. 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Singmeſſe mit Predigt und gemeinſamer Kommunion der chriſtenlehr⸗ pflichtigen Mädchen. Halb 10 Uhr Predigt, nachher Amt. 11 Uhrehl Meſſe. ½2 Uhr Chriſtenlehre für die Knaben der 2 letzten Jahre. Halb 3 Uhr Advents⸗Andacht. Montag, 7. Dezbr. 4 Uhr Beicht. 6 Uhr Salve. Kathol. Bürgerhoſpital. Sonntag, den 6. Dezbr. Die Abhaltung von Rindvieh⸗ und Schweinemärkten, 7 Uhr hl. Meſſe Halb 9 Uhr Singmeſſe mit Predigt. 4 Uhr Nachmittagsandacht mit Predigt. J AKünncerm, 8. Sα 4. Seite.——5 General⸗Anzeiger. Eivilregiſer der Stadt Mauuheim. TThTT1T1T1T01011 Noubr Verkündete. 27. Nan Jak. Meiner, Tüncher u. Anng Lorenz geb. Maſſenhölder. hriſtan Grau, Former u. Kath. Dieter. 30. Joſef Nüger, Packer u. Kath. Roſine Rittinger. 30. Thriſtian Spring, Tagl, u Maria Wieſe geb. Wollzahn. 28. Joh. Bapt. Spohni, Gärtner u. Juſtine Veuz geb. Behringe, 29, Jak, Sepp, Kaufm. u. Mathilde Sax. 29. Oskar Fuld, Kaufm. u. Lilll Joha Wolff. 30. J9l. Lulet, Fabrikarb. u. Kath. Schmitt. 380. Joſ, Heinr. Lurtz, Metzger u. Luiſe Schneider. Dezember. „Adam Eiſenhauer, Gipſer u. Joha. Magdal. Ebhard 5 11 Schleihauf, Tagl. u. Thereſe Fiederer. „Karl Sachs, Schloſſer u. Eliſab. Mattern. Adam Maier, Leihhausdiener u. Luiſe Galm. Phit. Heß, Elſendr. u. Kath. Stulz. „Joh. Breunig, Schloſſer, u. Karol. Baumann. Anton Schnabel, Fabrikarb. u. Marie Joha. Rothweller, Guſtav Seufert, Müller u. Karh. Lang. „Arthur Mittelſtädt, Hauptmann u. Emma Gottſchalk. Wih. Galer, Blechner u. Valentine Nauth⸗ Anton Knödler, Maurer u. Eliſab Stauf. Jal Petri, Landw. u. 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Dabei iſt der„Berliner Lokal⸗Anzeiger“ infolge ſeiner redactionellen Vorzüge eine wirklich große weltſtädtiſche Zeitung und 5 nimmt als ſolche unter den Berliner Zeitungen den erſten Platz ein. Die Verbreitung und das Anſehen des„Berliner Lokal⸗Anzeiger“ machen denſelben zu einem Juſertions-Organ erſten Nauges und haben den Magiſtrat, die Aelteſten der Kaufmannſchaft bon Berlin und viele andere Behörden veranlaßt, dieſes Blatt zu ihrem amtlichen Publikations⸗Organ zu er⸗ nennen.— Anzeigen⸗Preis: 50 Pfg. pro Zeile.— Der„Berliner Lokal⸗ Anzeiger“ erſcheint täglich zweimal(Morgens und Abends) und koſtet, durch die Poſt bezogen, monatlich 1 Mark 20 Pfg. exel. Poſt⸗Beſtellgebühr 8(Poſt⸗ Zeitungsliſte Nr. 956). zählt nach der obigen amtlichen Beſtätigung über 200,000 f Puppen und Reparatuien. Theile ergebenſt mit, daß ich von nun ab nur ſpeciell f. 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