den ene ige en 286 961 aR 18 ng en E1 181 — Telegramm⸗Adreſſe: i „Journal Nan e Gabiſche In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2. Abonnement: 60 Bfa. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Neklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. aunheimer der Stadt Mannheim und Umgebung 1107. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Seleſeuſte und verbreilelſte Zeitung in Maunheim und Amgegend. burnal. Verantworklich: ſür den golinſchen u llg. Theik? J..: Ernſt Müller. (üv den lokalen und prov. Theil Ernſt Mülter, für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Kotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haaz'ſchen Buch⸗ Fruckerei, (Erſte Mannheimer Typograpß. Anſtalt. (Das„Mannheimer Journal', iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Mannheimer Volksblatt.) E 6, 2 Nr. 44. Ein kaiſerlicher Mahnruf. Die Aeußerungen des Kaiſers, welche bei einem Feſt⸗ mahle des Finanzminiſters v. Miquel gefallen ſein ſollen, ſind in den parlamentariſchen Kreiſen und in der Preſſe der Gegen⸗ ſtand lebhafter Erörterungen. Wie gewöhulich, gehen die Be⸗ richte über die Aeußerungen erheblich auseinander. Das iſt ja auch gar nicht zu verwundern. Bei einer zwangloſen, die ver⸗ ſchiedenartigſten Themata berührenden Unterhaltung nach Tiſch hoͤrte der Eine dies, oder meint es gehört zu haben, der Andere jenes, und die vom Hörenſagen berichtenden Reporter erzählen eben, wie ſie es, der eine aus dieſer, der andere aus jener Quelle erfahren haben. Nicht ſelten werden auf dieſe Weiſe Geſpräche zu einer politiſchen Bedeutung aufgebauſcht, die eine ſolche gar nicht haben. Von dem hier in Rede ſtehenden beſondern Vorgange wird man das freilich nicht behaupten können. Mau hört zwar Allerlei, was offenbar nur oberflach⸗ lich geſtreift worden iſt; aber darüber iſt ein Zweiſel nicht möglich, daß der Kaiſer die Abſicht gehabt hat, die bei jenem Mahle anweſenden Parlamentarier von der Nothwendig⸗ keit der vielerwähnten Forderung des Marineetats zu über⸗ zeugen. Der Umſtand, daß der Kaiſer vier von ihm ausgear⸗ beitete Tafeln über die Eutwicklung der verſchiedenen Marinen mitgebracht hatte, beſagt in dieſer Beziehung genug. Daß aber der Monarch, wie veiſchiedentlich behauptet worden iſt, eine ausdrückliche Ermahnung zur Wiederherſtellung des alten Kar⸗ tells erlaſſen hätte, um die Marineforderungen durckzuſetzen, iſt an ſich unwahrſcheinlich und wird auch von Ohrenzeugen durch⸗ aus in Abrede geſtellt. Unwahrſcheinlich iſt es einfach deßhalb, weil es ſich einſtweilen darum handelt, die Bedürfniſſe der Marine durch den gegenwärtigen Reichstag befriedigt zu ſehen, in dem letzteren aber die alten Kartellparteien bekanntlich in der Minderheit ſind. Der Sinn der kaiſerl. Auslaſſungen wird geweſen ſein, es ſollten ſich alle nationalgeſinnten Elemente des Reichs tags unter Beiſeitelaſſung der Parteiunterſchiede u. Fraktious⸗ zänkereien zuſammenſchließen, um das für unſere Wehrkraft ſchlechterdings Unentbehrliche zur Bewilligung zu bringen. Daß dabei vor Allem auf das Zeutrum gerechnet werden muß, weiß Jedermann, und es iſt deshalb einfach unmöglich, daß der Kaiſer zu einer Parteigruppirung aufgefordert hätte, welche das Zentrum ausſchließen würde. Höchſtens ließe ſich denken, daß der Kaiſer der Hoffnung Ausdruck gegeben hälte, wenn die alten Kartellparteien feſt geſchloſſen für die Marineforderungen einträten, ſo würde auch das Zentrum ſich nicht endgiltig ab⸗ lehnend verhalten. Das Zentrum hat alſo gar keine Veran⸗ laſſung, über etwas wie eine Kartellverſchwörung verſchnupft zu ſein, und wenn von gewiſſen Seiten die eifrigſten Be⸗ mühungen angeſtellt werden, im Zentrum auf Grund offen⸗ bar unzuverläſſiger und ſchiefer Darſtellungen denartige Gefühle zu ſchüren, ſo weiß man, was man davon zu halten hat. Auf der anderen Seite aber wird man doch gut thun, die Bedeutung des kaiſerlichen Eingeeifens nicht zu unter⸗ ſchäͤtzen. Deutſches Reich. »»Maunheim, 13. Febr. Sehr fatal iſt es einer großen Zentrumsverſammlung in Freiburg ergangen, welche am Abend des Tages der Reichstagsſtichwahl im 2. badiſchen Wahlkreiſe zur Entgegennahme der Wahldepeſchen im kathol ſchen Vereins⸗ haus ſich eingefunden hatte. Man rechnete mit aller Beſtimmtheit auf den Sieg des Zentrums. An begeiſterten Reden und Toaſten fehlte es nicht. Da kam die entſcheidende Depeſche, welche den Sieg des liberalen Merz meldete. Die Feſtesklänge — ͤPZ⅛T—ñͤé—é ̃——————.——— Buntes Feuilleton. — Hochſtapler verhaftet. Verhaftet wurde in einem vor⸗ nehmen Gaſthofe in Berlin ein Hochſtapler in Offtziersuniform. Vor etwa drei Wochen ſtieg dort ein wohl 22 Jahre alter Herr in kadelloſer Civilkleidung ab, der ſich in das Fremdenbuch als Lieute⸗ nant Prager vom 6. Artillerie⸗Regiment aus Breslau eintrug und angab, er habe einen zweijährigen Urlaub und komme über London von Johannesburg. Das Ende des Urlaubes wolle er in Berlin ab⸗ warten, wohin in elf Tagen auch ſein Vater, der Stadtrath Prager aus Breslau, kommen werde. Der junge Mann bewegte ſich fein und ſicher, trug meiſtens bürgerliche Kleidung, legte aber auch die Uniform des genannten Regiments an. Das hübſche Ausſehen in Berbindung mit dem glatken und gewandten Weſen verſchafften ihm bald Freunde in den Kreiſen von Offizieren und Sports⸗ leuten, und man verlebte recht vergnügte Stunden. Es wäre auch wohl noch weiter ſo gegangen, wenn dem Direktor des Hotels nicht eine Rechnung mit der Aufſchrift: Premierlieute⸗ nant Prager“ in die Augen gefallen wäre und mit Bezug auf das verhältnißmäßig jugendliche Alter des Empfängers Verdacht erweckt hätte. Dazu kam noch, daß der Herr„Lieutenant“ in einem an den Beſitzer des Gaſthofes gerichteten Brieſe um ein Darlehen von 100 Mark bis zum Eintreſſen ſeines Vaters bat. Man verlangte nun einen genauen Ausweis über die Perſon und erhielt nun einen auf den Namen Prager lautenden Paß, in dem bezüglich des Namens und Alters Radirungen vorgenommen waren. Eine Anfrage bei dem angeblichen Vater beſtärkte den Verdacht, daß man es mit einem geſchickten Hochſtapler zu thun habe und das zweite Polizei⸗ Revier ſah ſich auf Grund der ihm gemachten Anzeige den Herrn Lieutenant“ genauer an. Trotz ſeines ſicheren Auftretens wurde er 2 Haft behalten. Wer die Perſönlichkeit iſt, hat noch nicht feſtge⸗ ſtellt werden können. 2 Sonntag, 14. Februar 1897. D. —...... eee— verſtummten und ſtill ſchlichen die noch kurz vorher ſo fröhlichen Feſttheilnehmer nach Hauſe. * Maunheim, 13. Febr. Eine ſehr intereſſante Nachricht bringt der„Ort. Bote“: Derſelbe behauptet, daß bei der Reichstagsſtichwahl im 2. Wehlkreiſe die Soz aldemokraten auf eine in letzter Stunde erfolgte telegraphiſche Weiſung der Parteileitung für den Centrums⸗ kandidaten geſtimmt hatten. Wir möchten hinter dieſe Nach⸗ richt vorerſt noch ein Fragezeichen machen. Aufklärung wird ja bald erfolgen. Maunheim, 15. Febr. In den„Basl. Nachr.“ wird Herrn Oskar Muſer folgender die Wirklichkeit ſehr getreu wiedergebender Spiegel vorgehalten: Der demokratiſche Parteiführer Dr. Muſer iſt in manchen Dingen ein ſonderbarer Schwärmer. Gegenüber den Freiſinnigen, die beſchloſſen haben, bei den nächſten Landtagswahlen im Bezirk Heidelberg(und wo ſonſt es ſich gibt) mit den Nationallibera⸗ len als dem„kleineren Uebel“ gegen die auch von den Ultramon⸗ tanen unterſtützt werdenden Antiſemiten zu ſtimmen, hält er an den Antiſemiten als dem„kleineren Uebel“ feſt, falls der antiſemitiſche Kandidat für das direkte Landtagswahlrecht und für die Reform des Gemeindewahlrechts eintritt, denn— und jetzt kommt die Haupt⸗ ſache—„es iſt Muſers volle Ueberzeugung, daß die Erfüllung ele⸗ mentarſter politiſcher Freiheits⸗ und Gerechtigkeitsforderungen des badiſchen Volkes in ſo lange unmöglich iſt, als der heutige Natio⸗ nalliberalismus eine ausſchlaggebende Bedeutung im badiſchen Land⸗ tag hat.“ Die Beſeitigung des Nationalliberalismus ſei das nächſte Ziel, das ſeine Partei ins Auge faſſen müſſe, und wenn ihr dies mit Hilfe der Ultramontanen und Antiſemiten gelungen iſt, dann— will er ſeine demokratiſchen Luftſchlöſſer bauen. Daß ihn ſeine bei⸗ den Kartellbrüder hinauswerfen oder ihn vielmehr gar nicht zum Bauen kommen laſſen werden, daran ſcheint er gar nicht zu denken. „Die Stola und das Cingulum Hängt er dem Prieſter dienend um.“ In Zähringen aber lacht ſich der ſchlaue Prieſter in die Fauſt ob des naiven Fridolins, der ihm Gimpel ins ſchwarze Garn treiben will; und die Antiſemiten, nun, ſie arbeiten Herrn Muſer zulieb fürs allgemeine Wahlrecht— natürlich mit Ausſchluß der Juden. Da letzlere dann bei politiſchen Wahlen nichts mehr zu thun haben, wird Herr Muſer im Parteivorſtand ſo ziemlich allein ſtehen, und nun kann er in Gemeinſchaft mit Wacker und Pfiſterer die„politiſchen Freiheits⸗ und Gerechtigkeitsforderungen des badiſchen Volkes er⸗ füllen,“ vorausgeſetzt, daß die beiden ſchwarzen Brüder ſeine Mitarbeit wünſchen, was aber ſicherlich nicht der Fall iſt.— Im Ernſte ge⸗ ſprochen: Es iſt begreiflich, daß Hr. Muſer die Nakionalliberalen zu beſeitigen ſucht; nicht begreiflich iſt aber, daß er zweien Parleien, deren Grundſätze zu der ſeinigen in unendlich größerem Gegenſatz ſtehen, als diejenigen der nationalliberalen, an deren Stelle ver⸗ helfen will; denn es iſt doch von ihm, einem Politiker, nicht anzunehmen, als glaube er im Ernſte, die beiden ſchwarzen Kartellbruüder würden ihm oder ſeiner Partei, falls ſie die Sitze der verſtorbenen Nationalliberalen erobert haben, auch nur eine Gcke im Karlsruher Rondell oder im Reichstag übrig laſſen. Möchte er ſich doch ein Beiſpiel an dem württembergiſchen Demo⸗ kraten nehmen! Dieſe haben nie ihren blanken Schild durch Knappen⸗ dienſt im reaktionären Heerlager getrübt, während unſere Demo⸗ kraten zwiſchen den ſchwarzen Soutanen verſchwinden und das badiſche Volk noch herzlich froh ſein muß, daß es der Nationalliberalismus doch noch leidlich vor der Ueberfluthung der Reaktion ſchützt. Ueb⸗ rigens gibt es außer dem direkten Wahlrecht, das die ehrlichen Na⸗ tionalliberalen zudem auch nicht bedrohen, noch viele Fragen, die be⸗ achtet ſein wollen und die einen Kampf gegen die Reaktion bis aufs Meſſer erheiſchen. Die gemiſchte Schule, die wieder ins Leben gerufene Umſturzvorlage, die Ordensfrage, die Jeſuitenfrage, die weltliche Armenpflege, das Innungsweſen u. ſ.., Alles das und noch viel, viel mehr mehr wird von den Reaktionären angeſchnitten werden. Da gilt es für die ehrlichen Vertreter des Fortſchritts, allen ſchweigen zu laſſen und ſich vereint auf die Schanzen zu ſtellen. Wir haben dieſen Ausführungen nichts hinzuzufügen. * Darmſtadt, 13. Febr. Der langjährige Parteiführer der heſſiſchen Nationalliberalen, Herr Otto Wolfskehl hat ſein Landtagsmandat niedergelegt. Ueber die Vo gänge, welche Herrn Wolfskehl zu dieſem Schritte veranlaßt haben, verlautet ————. ̃ ̃ ͤ—————————————————— — Ein Sonderling. Ueber die Perſon des am 15. Jan. ver⸗ ſtorbenen Grafen Eruſt von Dörnberg, deſſen 15 Millionen⸗ Vermächtniß an die Stadt Regensburg viel beſprochen wird, werden in der„Deutſchen Gärtner⸗Ztg.“ von E. Chaſté u. A. fol⸗ gende nicht unintereſſante Mittheilungen gemacht: Der herrliche Park des Grafen Ernſt von Dörnberg, eine Anlage des Hofgärtners Kaiſer(des jetzigen Hofgarteninſpeetors), war vor Jahren unter Landthalers, des jetzigen Stadtgärtners von Regensburg, ſowie Schochs, des derzeitigen Stadtgarten⸗Directors von Magdeburg, Leitung eine Perle unker den ſüddeutſchen Privatgärtnereien. Doch plötzlich erkaltete aus unbekannten Urſachen die Neigung des Ver⸗ ſtorbenen am Genuſſe irdiſcher Güter; einſam und verlaſſen blieben Schloß und Park, deren Gebieter ſich als ein Sonderling ſowohl vom öffentl. Leben wie von jedem geſellſchaftl. Verkehr zurückzog. Die vielen Glashäuſer zerfielen mit ihren meiſt koſtbaren Pflanzenſchätzen zu Schutt und Moder. Nur einem ehemaligen Gehilfen, dem jetzigen Handelsgärtner Bachmaier, war es geſtattet, alljährlich die noth⸗ wendigſten gärtneriſchen Arbeiten im Parke zu verrichten. In früheſter Morgenſtunde verließ täglich ein gebeugter, unbedeutend erſcheinender Mann durch eine Seitenpforte den großen Park, um Wald und Flur zu durchſtreifen und auf gleiche Weiſe, wie er gegangen war, wieder zurückzukehren. Niemand erkannte in dem einſamen Wanderer den einſt ſo flotten Huſarenoffizier des Wiener Hofes, den tapferen Mit⸗ ſtreiter in der Schlacht von Magenta. Was für ein Kumpf mochte in diefer Menſchenbruſt getobt haben, um hinter der hohen, blaſſen Stirn ſo abſonderliche Gedanken und Anſichten über das irdiſche Daſein wachzurufen? — Die ſchwarze Frau. Im Schloſſe von Windſor geht der Geiſt der Königin Eliſabeth herum. Wenigſtens behauptet es der Lieutenant St. Leger Glyn vom 3. Garde⸗Grenadierbataillon, der kürzlich im Schloſſe Wache hatte. Der Lieutenant ſaß im Bibliothek⸗ zimmer und las, als er eine ſchwarze weibliche Geſtalt vor ſich (Jelephon⸗Ar. 8 Folgendes: Nachdem die nationalliberale Kammerfraktion den anderen Parteien des Hauſes weilgehende Zugeſtändniſſe dahin gemacht hatte, daß dieſe Parteien, die ſogen.„Oppoſition“, ſo⸗ wohl im Bureau als in den Ausſchüſſen ihre Vertretung finden ſollten, wurde von dieſer Seite die Ecklärung abgegeben, daß die Oppoſition jeden von der nationalliberalen Partei, als der numeriſch ſtärkſten, für das Amt des Erſten Präſidenten auf⸗ geſtelltn Kandidaten acceptiren werde. Junerhalb der national⸗ liberalen Fraktion wurde nun über die Aufſtellung eines Kandi⸗ daten berathen, wobei ſich ſofort zwei Strömungen zeigten. Die meiſten der ſeit Jahren der Kammer ang hörenden Miiglieder, darunter die Führer der Partei, traten für die Wahl des Herrn Wolfskehl ein, deſſen bewährte Tüchtigkeit ſie aus E fahrung kannten, waͤhrend eine Anzahl anderer Abgeordneten ſich gegen die Wahl des genannten Herrn ausſprachen. Bei der Ab⸗ ſtimmung trug die letztere Richtung mit Einer Stimme Mafo⸗ rität den Sieg, davon, obgleich auch von dieſer Seite die per⸗ ſönliche Tüchtigkeit und der makelloſe Charakter des Herrn Wolfskehl anerkannt wurden. Nachdem ſomit die eigeme Fraktion Herrn Wolfskehl fallen gelaſſen hatte, zog Letzterer hieraus die Konſequenz, indem er aus der Fraktion und der Kammer ausſchied. Die nationalliberale Partei erleidet durch den Austritt des Herrn Wolfskehl aus ihrer Fraktion einen ſchweren, kaum erſetzbaren Verluſt, aber auch im Intereſſe des Landes iſt das Ausſcheiden des genannten Herrn aus dem Landtag, dem er ſeit dem Jahre 1875 ununterbrochen als einer der beiden Vertreter der Stadt Darmſtadt angehörte, ſehr zu bedauern. Seine außerordentliche Arbeitskraft und ſeine reichen Keuntuiſſe werden bei den künftigen Berathungen der Kammer ſicher ſehr vermißt werden. Der Vorgang iſt im Inte eſſe der natſonalliberalen Partei ſehr betbauerlich. Berlit, 13. Febr. Ueber eine Anweiſung des Juſtizminiſters an die Staatsanwaltſchaften belreffs der Erhebung von Anklagen wegen groben Unfugs berichtet die„Bresl. Ztg.“: Nach einer Verfügung des Juſtizminiſters find Fälle zur Kennt⸗ niß gelangt, in denen auf Grund des 8 360“ Str.⸗G.⸗B. wegen groben Unfugs Anklagen erhoben oder Verurtheilungen erfolgt ſind, welche den Begriff der in Rede ſtehenden Strafthat in einer der Abſicht des Geſetzgebers nicht entſprechenden Weiſe verallgemeinert haben. Es iſt hieraus Veranlaſſung genommen worden, die Anklage⸗ behörden darauf hinzuweiſen, daß der Mangel einer näheren geſetz⸗ lichen Beſtimmung des Thatbeſtandes des groben Unfugs nicht dazu verleiten darf, in dem§ 360:! Str.⸗G.⸗B. eine ſubſidiäre Strafvor⸗ ſchrift für ſolche nach der individuellen Empfindung ſtrafwürdige Handlungen zu erblicken, welche ſich unter eine andere Straf⸗ beſtimmung nicht bringen laſſen, daß vielmehr dieſer Thatbeſtand nur durch Handlungen oder Unterlaſſungen erfüllt wird, welche den äußeren Beſtand der öffentlichen Ordnung ſtören oder gefährden. Dieſeſe Anweiſung des Juſtizminiſters würde, wenn die vorſtehende Mittheilung ſich beſtätigt, ſehr erfreulich ſein; ſie würde der von den veiſchiedenſten Seiten, in der Preſſe und in der juriſtiſchen Literatur, an den neueren gerichtlichen Ent⸗ ſcheidungen über groben Unfug geübten Kritik entſprechen. * BVerliu, 13. Febr. Aus„abſolut zuverläſſiger Quelle“ wird einem Börſenblatt gemeldet, daß der Kaiſer ſoeben einer Reihe von höheren Artillerie⸗Offizieren Ordensauszeichnungen verliehen habe und daß dieſe Thatſache mit der Beendigung von Verſuchen im Zu⸗ ſammenhang ſtehe, über welche im Staatsintereſſe nähere Angaben nicht zu machen ſeien. Unſere Armeeverwaltung habe wieder Be⸗ weiſe von Umſicht und Thatkraft auf dem Gebiet der gegeben, die alle Erwartungen übertreffen.— Wie aus Wien tels⸗ graphiſch gemeldet wird, iſt man dort entzückt über den glänzenden Empfang, der dem Erzherzog Otto in Berlin bereitet wurde. Daraus aber, daß der Erzherzog während ſeines dreitägigen Aufent⸗ halts in der deutſchen Reichhauptſtadt nicht nur dem Hofe und den militäriſchen, ſondern auch den politiſchen Kreiſen näher tritt, glaubt man folgern zu dürfen, daß jetzt ziemlich allgemein der dermalige Gaſt des Kaiſers Wilhelm als der präſumtive Thronerbe in Oeſter⸗ reich⸗Ungarn angeſehen wird. vorübergehen ſah. Der chwarze Schleier ſiel ihr auf die Schultern. Die Geſtalt Raus nach dem nebenſtoßenden Saale und der Offizier nahm weiter keine Notiz davon. Der Vorfall ereignete ſich um vier Uhr Nachmittags. Als der Diener die Bibliothek abſchließen wollte, machte ihn der Lieutenant darauf aufmerkſam, daß eine Dame im Nebenzimmer ſei. Der Diener konnte keine finden, und eine Thür hatte das Zimmer auch nicht. Lieutenant St. Leger Glyn dachte nicht mehr an die Geſchichte, als ihn der Bibliothekar Holmes, dem der Diener die Sache mitgetheilt hatte, dieſerhalb zur Rede ſtellte. Aus der Beſchreibung erkannte Holmes ſofort die Königin Eliſabeth, „Dieſe geht mitunter in dieſen Sälen herum, aber in unſerer Zeit ſind Sie der Erſte, der ſie geſehen hat. Es mangelt nicht an früheren Berichten über das Erſcheinen der jungfräulichen Königin während der ganzen Zeit, wo ſie todt iſt.“ — Kutſcher⸗Kritik. Parvenü(zu ſeinem bochherrſchaftlichen Kutſcher):„Johann— ins Theater!“— Johann:„Gnädiger Herr — es wird ein Stück von Schiller gegeben!“— Parvenü:„Nun, 1 dolls 2“— Johann:„Das iſt kein Dichter für eig'nes Fuhr⸗ werk!“ — Uuter Freundinnen. Johanna:„O, Marie, denke Dir, Arthur hat ſich mit mir verlobt!“— Marie:„Das überraſcht mich nicht! Er ſagte ja, als ich ihn zurückwies, daß er eine Dummheit begehen würde!“ — Mädchen⸗Freundſchaft. Ella:„Findeſt Du nicht, daß ſich unſere Freundin Erna ſeit einem Jahre auffallend verändert hat?“ — Stella:„Gewiß— aber ſehr zu unſerem Vortheil!“ — Zerſtreuti A.(zum Herrn Profeſſor, der ſich mit ſeiner Tochter in einer Geſeilſchaft befindet)?„Iſt die Dame Ihre Frau 2“ 166„O nein, das iſt die Frau von meinem Schwieger⸗ ohn!“ .—— —9————— 225 5 2. Seſte. General⸗ Anzeiger. Aus Stadt und Cand. Mannheim, 14. Februar 1897. Der Erbgroßherzog von Baden iſt bis zum 4. März be⸗ urkaubt worden und wird dann das Kommando des 8. Armeekorps übernehmen. Bei der badiſchen landwirthſchaftlichen Berufsgenoſſen⸗ ſchaft betrug im Jahre 1895 die Zahl der Arbeitstage 72 und die Geſammtſumme der Arbeilswerthe 115,3 Mill. Mark; die Umlage mußte gegen das Vorjahr von 48 auf 56 Pfg. vom Hundert feſtge⸗ ſetzt werden. Geſammtvermögen 526,000, Reſervefonds rund 500,000 Mark, beide Ziffern in ſtarker Erhöhung gegen das Vorjahr. An Unfällen wurden 1895 insgeſammt 3224 angemeldet, davon 406 forſtwirthſchaftliche. Davon wurden Entſchädigungen feſtgeſtellt 1634, darunter 135 forſtwirthſchaftliche. Von den Verletzungen hatten 126 tödtlichen Ausgang, 864 nur vorübergehende Erwerbs⸗ unfähigkeit; der durch Umlagen zu deckende Aufwand beziffert ſich auf 645,640 Mark, darunter 457,556 Mark für Unfallentſchädigung. Beſitzwechſel. Verkauft wurden: Das Haus zum Alleinbe⸗ wohnen mit Garten, Lindenhofplatz No. 4 um M. 40,000.— Der vordere Theil der Liegenſchaft Lit. F 3, 4, Zſtöckiges Wohnhaus mit 2 Seitenbauten, gegenüber dem Quadrat N2 um M. 180,000.— Der Eckbauplatz Tula⸗ und Roſengartenſtraße im Maaße von 588 Qm. à M. 75.— per Am.— Die Bauplätze Gontardſtraße No. 26, 28, 30 und 32, Gontgrdplatz No. 8 und 4, Meerfeldſtraße No. 11, 15, 17 und 19, zuſammen 2509 QAm. zum Preis von M. 29.— per Qm.— Das Haus zum Alleinbewohnen mit Garten verlängerte Bismarckſtraße No. 6 zum Preis von M. 70,000.— Der hintere Theil der Liegenſchaft Lit, N 3, 4, Hof und Garten, gegenüber dem Quadrat N 4, im Flächeninhalt von eirea 500 Qm. zum Preis von M. 110.— per Am. Letztere vier Abſchlüſſe erfolgten durch Herrn Agent J. Zilles, N 5, IIb. Melauchthonbirne. Unter den 700 Birnenſorten, welche man egenwärtig nach Geſtalt und Güte unterſcheidet, führt eine den amen Melanchthonbirne. Sie ſoll denſelben aus folgender Vergn⸗ laſſung erhalten haben: Melauchthon reiſte einſt zum Kurfürſten Auguſt J. von Sachſen und war unterwegs in Zöſchen, einem an der Luppe bei Merſeburg gelegenen Dorfe. Gaſt bei dem dortigen Geiſtlichen Göch. Dieſer ließ gus ſeinem Garten die ſchönſten Birnen bringen und ſetzte ſie Melanchthon vor. Die wohlſchmeckenden Früchte gefielen dieſem ſo ſehr, daß er ſich noch einige für den Kurfürſten ausbat, der ein großer Obſtzüchter war. Gern gab ihm der Pfarrer von ſeinem Vorrgth, Als Melanchthon dem Kurfürſten die Birnen überreichte, ſprach er zugleich ein günſtiges Wort für den freund⸗ lichen Geber. Den Birnen verdankt dieſer ſein Glück; ſie fanden den vollen Beifall des Kurfürſten, der durch ſie ein lebhaftes Intereſſe an dem Geiſtlichen nahm, ſo daß er ihn bald zum Superintendenten ernannte, Aus dankbarer Verehrung für Melauchthon nannte der Pfarrer die Birne von nun an Melanchthonbirne. Kurfürſt Auguſt J. von Sachſen(1555—1586) erwarb ſich große Verdienſte um die Land⸗ wirthſchaft; er pflanzte eigenhändig mik ſeiner Gemahlin Anna viele Obſtbäume und befahl, daß jedes junge Paar gleich im erſten Jahre ſeiner Ehe zwei Obſibäume zu pflanzen habe. Auch trat er ſelbſt als pomologiſcher Schriftſteller auf, indem er ein Buch unter dem Titel„Augüsti Saxoniae Hlectoris, Künſtlich Obſt⸗ und Gartenbüch⸗ lein“ 1550(2. Aufl. Berlin 1636) herausgab. Zwauzig Perſouen an Bleivergiftung erkraukt. Aus Mainz, 12, Febr., wird der„Wormſer Ztg.“ geſchrieben: Einer Mittheilung des Herrn Kreisarztes Dr. Groß in Oppenheim ent⸗ nehmen wir folgende Thatſachen über eine Reihe von Bleiper⸗ giftungen in der Gemeinde Guntersblum. In 9 Familien erkrankten 20 Perſonen unter Symptomen von Bleivergiftungen, die Patienten gehörten ſämmtlich dem wenig bemittelten Arbeiterſtande an, waren Richt in Betrieben, in welchen Blei oder Präpargte aus demſelben verarbeſtet werden, beſchäftigt, ſondern in der Landwirthſchaft und wohnten über ganz Guntersblum zerſtreut. Kinder waren ſelten und weniger ſtark von der Kranutheit betroffen. Nach längerer Unter⸗ ſuchung ward ſeſtgeſtellt, daß in allen Familien, in denen Er⸗ Kankungen vorgekommen, Zwetſchenlatwerge verzehrt wurde, welche in ſchlecht glaſirten Steintöpfen aufbewahrt wurde. Die Unter⸗ ſuchung dieſer Töpfe ergab auf dem chemiſchen Unterſuchungsamte Mginz einen Bleigehalt von 0,75 Gr. Die Töpfe ſollen aus einer abrik in Frankenkhal ſtammen. Nachdem Latwerge in den betroffenen amilien nicht mehr genoſſen wurde, hörte die Krankheit auf, die gtienten gengſen nach und nach, bis auf einen, bei welchem ähmung zurückblieb. Daß Erwachſene mehr und heſtiger erkrankten als Kinder, wird durch erklärlich, daß die Erwachſenen niehr und häufiger Larwerge genoſſen haben, als Kinder, Der Einleitung der Maunheimer Fäkalien in den Rhein und der heſſiſche Landtag. Im heſſtſchen Landtag iſt geſtern vom Abgeordneten Reinhart eine dringliche Interpellgtion geſtellt worden, betreffend die Ableitung der Fäkglien und Schmutzwäſſer der Stadt Mannheim vermittelſt der Kanäle in den Rhein. In der Begründung der Interpellation heißt es: Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß die Aufregung unter der Wormſer Einwohnerſchaft um ſo mehr berechtigt iſt, als die Art der Projektirung geeignet erſcheint, den Werth unſerer Waſſerleitung in Frage zu ſtellen. Die ſtädtiſche Waſſerleitung, vor wenigen Jahren mit einem Koſtenaufwand von ein und einhalb Millſonen Mark hergeſtellt, liefert aus dem Rhein, nachdem das Waſſer filtrirt iſt, das Trinkwaſſer für die Stadt und die Gemeinde Neuhauſen. Im Sommer bietet der Rhein durch öffentliche und andere Bade⸗ anſtalten der Bepölkerung Gelegenheit, die Rheinbäder zu ge⸗ nießen, Alle dieſe Vortheile ſollen durch das Vorhaben von Maunheim in Frage geſtellt werden. Es iſt anzunehmen, daß, wenn dieſer Stadt mit eſreg 90,000 Einwohnern die Einleitung der Jäkalien geſigttet wird, das gegenüberliegende Ludwigshafen mit ungefähr 40,000 Einwohnern demnächſt folgt und unſere Waſſerleitung in ihrer Bedeulung als Trinkwaſſerleitung ſowie die Rheinbäder von ſehr zweifelhaftem Werthe werden. Abgeſſchen von den in Betracſt kommendein höchſt wichtigen Jutereſſen der Stadt Worms hat die Frage gber auch eine allgemeine Bedeutung für ſäwumtliche Rheinbewohner. Wird es Mannheim geſtgttet, ſo werden nuch und nach ſäuimtliche Städte am Rhein dem Beiſpiele Mannheims olgen und der herrliche Strom wird in nicht langer Zeit vepuyreinigt ein. Wenn es richtig iſt, daß im Jutereſſe der öffentlichen Ge⸗ undhentspflege man die Reinhaltung des Bodens, auf dem wir wohnen, verlangen kaun, ſo kann man auch in Vertretung derſelben Jute⸗ reſſen die Reinhallung der Flüſſe veplangen, aus welchen wir Unſer Trinkwgſſer entuehmen und in welchen wir vaden. In der Reichs⸗ tagsſitzung vom 14. Janügr dieſes Jabres hat der Reichslagsgb⸗ geordnete Freiherr von Heyl unter Hinweis guf den Ar⸗ kikel 4 Ni, 15 der Reichsberfaſſung die Frage der Verun⸗ reinigung der Flüſſe augeſegt. Der Stagtsfekretär Herr von Biliſchef hat in ſeiner Erwiderung anerkauünt, daß der an⸗ ezogene Artikel der Reichsverfaſſung(Reichsgeſündheitsamt) die Waushab zu einem Eingreifen biete, daß gber die Iniatwe dazu bon den eiſſzelnen Landeskegierungen ausgehen müſſe. In der ganzen Angelegenhsit liegt Gefahr im Verzug, Ich geſtatte ir daher, an die Großherzogliche Regierung die Fragen zu richten; Sind in dieſer Sache Seitens der Großh rzoglichen Regierung bereits Schritte ge⸗ chehen und welche? Il die Großherzogliche Regierung bereit, Ein⸗ pruch gegen das Maunheimer Projekt zu erheben, bis ein Gutgchten des Meichsgeſundheitsgimtes ihrerſeits veranlaßzt iſte Ein gefährlicher Hochſigpler wurde in der Perſon des ver⸗ heiratheten Friedrich Fetſch gus Mannheim in Köln verügftet. Derſelbe, Vater von 3 Kindern, hatte ſich in einer achtbaren Familie Eingang zu verſchaffen gewußt und ſich dort durch ſein gewandtes Beuehmen und ſeine elegante Erſcheinung ſo beljebt zu machen perſtanden, daß es ſchließlich zu einer Verlobung mil der Tochter des Hauſes kam. Alles war vorbereitet, und Ende dieſes Monats ſollte die Hochzeit ſein. Es ſtellte ſich aber bald heraus, daß man es mit eigem geriebenen Schwindler ſe thun halte, der bereits in dahlreichen anderen Städten Betrügereſen gusgeführt hat. Tagesnenigneiten. — Temesvar, 12. Febr. In der Ortſchaft Szebeny im Komitate Barauya wurde eine grauenhafte Mafſeuvergiftung entdeckt. Acht⸗ hn Frguen ſchafften ſhre Ehemänner durch Giſt aus dem Leben. 0 neue Fälle fübrten zur Entdeckung der Verbrechen. Säumtliche eichen werden exhumirt. Mannheim, 14. Febrnarz Geſchäftliches⸗ Propfé⸗Fahrradwerke. Geſtern hatten wir Gelegenheit, dieſe neue, nunmehr in pollem Betriebe befindliche Heinr. Propfe'ſche Fahrradfabrik zu beſichtigen und haben uns über dieſes ſchöne Etabliſſement als weiteren Zuwachs der raſch aufblühenden Linden⸗ gof⸗Induſtrie ſehr gefreut.— Einige kurze Notizen über die neue Fabrit dürften unſere geehrten Leſer gewiß intereſſiren. Die Lage der Fabrik iſt in nächſter Nähe des Lindenbofs⸗Stegs, gegenüber vom Bureau des Herrn Heinrich Propfsé, Wir waren erſtaunt, über die praktiſche Eintheilung der ein⸗ zelnen Arbeitsräume, die mit den neueſten Spezialmaſchinen und Hülfsvorrichtungen der modernen Präziſionsmechanik ausgerüſtet ſind. An den größeren Maſchinenſgal mit etwa 60 Arbeitern ſchließen ſich die Abtheilungen für Rahmenbau, Vernickelei mit Schleiferei, Stanzerei und Lötherei, Schreinerei und Schmiederei und ſchließlich die Kraft⸗Centrale mit großer Compound⸗Lokomobile für den Betrieb aller Maſchinen. Das techniſche Bureau iſt mit tüchtigen Kräften beſetzt und befindet ſich unmittelbar neben dem Eingang zur Fabrik. Wenngleich dieſes neue Unternehmen noch nicht den prompöſen Ein⸗ druck macht, wie andere bereits früher beſchriebener Fahrradfabriken, ſo hat es doch die Fabrikleitung in der Hand, im Bedarfsfalle in den bereits vorhandenen, angebauten Räumlichkeiten den Betrieb zu verdoppeln und kann das zugehörige Terrain in kurzer Zeit bebaut werden, daß die Fabrikation eventuell um das fünffache azu vergrößern iſt. Die uns vorgeführten zierlichen und dabei doch äußerſt kräftig conſtruirten Fabrikate, welche im Laden Lindenhoſſtraße Nr. 16 ausgeſtellt ſind, legten Zeugniß ab von der Leiſtungsfähigkeit dieſes neuen Unternehmens und können ruhig den Concurrenzkampf aufnehmen, der ſich gewiß bald in Folge des großen Aufſchwungs der Fahrradinduſtrie entwickeln wird.— Intereſſanten machen wir noch darauf aufmerkſam, daß die Propfe Fahrradwerke im großen Saale des Neuen Rhein⸗ parks hier eine Fahrſchule eingerichtet haben, die täglich benutzt werden kann.— Näheres beſagen die Annoncen.— Wir hören noch, daß in hieſiger Stadt und Umgegend weitere Fabrikniederlagen er⸗ vichtetwerden ſollen, welche im Inſergtentheile ſpäter bekannt ge⸗ macht werden. Tlieater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Ueber Herrn Eruſt Kraus, der in Amerika Triumph auf Triumph feiert, ſind die dortigen Zeitungen des Lobes voll, Einiges daraus zu erfahren, wird unſere Leſer wohl intereſſiren. Evening Telegramm, Philadelphic Tannhäufer. Anziehungskraft des Herrn Kraus kann kein Zweifel ſein; alles Nöthige vereinigt ſich bei dieſem jungen Künſtler, um die Bewunderung zu erregen. Er iſt eine ideale Bühnenerſcheinung— einer von dieſen kräftigen Männern, auf welchen das Auge mit Wohlgefallen ruht— ein Mann von Intelligenz und tiefem Empfinden, wenn er auch noch nicht genug theatraliſche Erfahrung hat, um ſein Empfinden immer ganz richtig in die Dar⸗ ſtellung zu übertragen; aber ſeine Stimme iſt eine der friſcheſten, durchdringlichſten, Alles beherrſchenden, die hier je gehört worden ſind. Ein beißender Kritiker ſagte einſt vom Tenorfänger, er ſei kein Mann, ſondern ein Uebel; dies kann man weder von de Reszke noch von Kraus ſagen. In dieſein haben wir die entſchiedene Ver⸗ körperung der Männlichkeit und eine Stimme, die alle anderen über⸗ tönt.„Taunhäuſer“ würde geſtern Abend wieder gegeben und Herr Kraus machte einen großen Gindruck. Der Tannhäuſer war die beſte Geſtalt, die er hier verkörperte, er liegt ihm ſicherlich beſſer als Lohengrin und Walther Stolzing. Wir behaupten, daß die Leiſtung des Herrn Kraus in dieſer Oper die beſte war, die wir je in Phila⸗ delphia gehört haben; die Wiedergabe war durchaus feſſelnd und wurde mit großer Aufmerkſamkeit verfolgt. N.). Morning Advertiſer, Lohengrin. Der größte Triumph des Abends war der von Ernſt Kraus, der geſtern zum erſten Male in Amerika in der Titelrolle auftrgt. Herr Kraus iſt ein Rieſe von Geſtalt und ein Sänger mit herrlichen Ueber die zwingende Mitteln Times⸗Philadelphica⸗ Meiſterſinger. In dieſem Falle war der Walther des Herrn Kraus wirklich die hervorragendſte Figur, theilweiſe wegen ſeiner außergewöhnlichen Geſtalt, aber noch dielmehr durch den Glanz ſeiner Stimme, und die Schönheit und den Zauber ſeiner lyriſchen Schulung. Ein kräf⸗ tiger, ſchöner Jungling in maleriſchem Koſtüm, mit einer Fülle von Jugend, Stärks und Temperament, iſt er— wie ſein Lohengrin und ſein Siegmund bereits gezeigt— ein außergewöhulich guter Sänger, der ſeine veiche, männliche Stimme vollſtändig in der Gewalt hat, und dem die fentimentale Grazie eben ſo zu Gebote ſteht, wie die heroſſche Deklamation, Walter iſt wirklich eine lyriſche Partie und wir halten in letzter Zeit wenig deutſche Tenöre, die ſo pfel liyriſche Veranlagung mit ſo piel dramatiſchem Talent vereinigten wie Herr Kraus. 1 Preß⸗Philadelphig. Meiſterſinger. Obengn ſtand Herr Kraus, der Tehor, der geſtern den Walter v. Stolzing ſang und von dem man wohl ſagen kann, was Oans Sactzs in der Oper ſagt; Dem Vogel, der heute fang, Dem war der Schnabel hold gewachſen. Kraus iſt ein phänomengler Tenor. Sein Organ klingt wie ein voller Orgelton, eben ſo ſchön im ſlärkſten Forte, wie im zarteſten Mezza voge, Mit ſchöner, reiner Tonhebung ſcheinen ihm weder hohe noch tiefe Töne Mühe zu verurſachen. Das iſt keine Frage, er it der größzte deutſche Tenor, den wir hier je gehört haben und unter den Tenören überhaupt iſt er der Hervorragendſte. Er iſt eine Art von melodiöſem deulſchen Tamagno. Seine Stimme gewährt den höchſten Genuß. Sein Preislled war von der größten ſtimm⸗ lichen Schönheit. Spielplan des Großh. Hof⸗ und Nationaltheaters in Maunheim in der Zeit vom 14. Febr. bis 21. Febr. Sonntag, 14.: („Der fliegende Holländer.“ Montag, 15.:(4)„Gin hiechtsfall“ „Die Maſſagekur“,„Papg hat's erlgubt“. Mittwoch, 17.;(8)„Der Waffenſchmied“, Donnerſtag, 18.:(4) Nenu einſtudirt;„König Heiurich.“. Freitag, 19.:(5)„Der Erbförſter“, Sonntag, 21.;(4) Zum erſten Maäle:„Das Heimchen am Herd“. C. M. v. Webers„Silvaug“ in der Begrbeitung unſeres Hofkapellmeiſters Ferd. Langer gelangte dieſer Tgage mehrmals in Fraulfurt mit großem Erfolg zur Aufführung. Wir leſen darüber im„Frkf. Journgl“: Es war ein dankenswerthes Unternehmen, dgs bedeutende Werk eines bedeutenden Komponiſten durch eine dem all⸗ gemeinen Kunſtgeſchmack angepaßte Neubegrbeilung der Bühne wie⸗ der zu gewinnen, Die Herren Eruſt Pasque und Ferd. Langer haben ſich dieſer Aufgabe mit viel Feinſiun und techniſchem Geſchick Unterzogen, Für Pasqué, dem wir die textliche Bearbeitung ver⸗ danken, lag die Hauptaufgabe in dem Finden einer hühnenprakkiſchen Handlung, die dem mannigfalligen Charakter der Muſik entſpricht. Zu dieſem Zwecke beuützte er in freier Ge⸗ ſtaltung die bekaunte rheiniſche Sage von den Burgen „Skernberg und Liebenſtein.“ Herr Ferdinand Lan ger, der Coſponiſt der Oper„Der Pfeifer von Haardt“, welche noch in dieſem Mongt auf der bieſigen Bühne zur Aufführung gelangt, hat durch Ausmerzungen und Ergänzungen der Silpanapartitur aus anderen Weberiſchen Kompoſitionen, ſowie durch ſelbſtſtändiges Aus⸗ meißeln des muſtkaliſchen Satzes ſein möglichſtes gethan, um das Werk nicht nur hühnenfägig zu geflalten, ſondern auch als reines Weber'ſches Werk zu erhalten. Das Werk war von Herrn Kapell⸗ meiſter Erben ſehr ſorgſam einſtudirt. Beſonders hervorgehoben zu werden perdient die prächtige Ausſtattung, die gewiß wefentlich dazu beitragen wird, die Oper auf dem hieſigen Repertoir zu halten. —— Aeneſte Nachrichten und Celegramume. Mauuheim, 18. Febr. Das hieſige Zentrumsblatt regt ſich gewallig darüver auf, daß wir in unſeſem geſtrigen Wahl⸗ arukel ſagten;„Alſo auch der heilige Biklor hal das Zeytrum im Stiche gelaſſen.“ merkung den Vorwurf des Kirchenhaſſes macht, ſo iſt dies ein⸗ ſach heller Unſinn. Nicht wir haben die Heiligen der katholi⸗ ſchen Kirche in den Wahlkampf herabzezogen, ſondern dies iſt durch die ultramontane Preſſe geſchehen. Wir unſererſeiis ha⸗ ben nur die Folgerung aus dieſer ſchuöͤden Kauapfesweiſe der Ultramontanen gezogen. — (Privat⸗Telegramme des„General ⸗Auzeigers.“) Berlin, 13. Febr. Der deutſche Reichstag ſetzte heute die zweite Berathung des Militäretats fort und zwar bei dem Titel: „Gehalt des Kriegsminiſters“. Berlin, 18. FTebr. Heute Nachmittag fand unter dem Vor⸗ ſitze des Fürſten riums ſtatt. 2 Magdeburg, 13. Febr. Wie hier verlautet, beabſichtigen die deutſchen Zucker raffinerien wegen Erhöhung der franzö⸗ ſiſchen Ausfuhrprämien guf raffinirten Zucker bei der Regie⸗ rung vorſtellig zu werden, und für den Fall, daß die Verhandlungen wegen internationaler Abſchaffung der Zuckerausfuhrprämie ergebniß⸗ los verlaufen ſollten, ebenfalls eine Erhöhung der Ausfuhrprämien auf deutſchen Zucker zu verlangen. Stuttgart, 13. Febr. Die Landſtände Württembergs ſind auf den 4. März einberufen worden. Wien, 18. Febr. Der Hofſchauſpieler Fr. Mitterwurzer iſt plötzlich geſtorben. *Wien, 13. Febr. Die von der Stadt Wien veranſtaltete Feſt⸗ vorſtellung im Karltheater aus Anlaß des 100jährigen Gedenktages der Erſtaufführung der Volkshymne wohnten der Kaiſer, die Mit⸗ glieder des kaiſerlichen Hauſes und die Miniſter nebſt anderen hohen Würdenträger bei. Der Kaiſer erwiderte auf eine Anſprache des Bürgermeiſters, es freue ihn, dem patriotiſchen Feſte beizuwohnen. Die Verſammlung begleitete den Vortrag der Volkshymne mit ſtür⸗ miſchem Beifall. Der Kaiſer wurde bei ſeiner Ankunſt und Abfahrt mit lebhaften Hochrufen begrüßt. FParis, 13. Febr. Hier vorliegende Meldungen beſtätigen, daß die Torpedoflotille vor Caneg eingetroffen iſt. Ein Dampfer iſt in den Hafen eingelaufen, Neval, 13. Febr. 5 beladene Dampfer ſind ausgelaufen. Nach einer Meldung aus Die Baltiſchport iſt das Fahrwaſſer bei Packerort eisfrei. London, 13. Febr. Renters Buregu meldet aus Wien: bulgariſche Regierung ſei bemüht, die Unterſtützung der Mächte für Umwandlung des Fürſtenthums in ein Königreich zu erlangen. Es wird beſtritten, daß Bulgarien verſuche, Unruhen in Macedonien hervorzurufen, denn dem Fürſten ſei zu verſtehen gegeben, es würde nie von den Mächten als König anerkannt werden, wenn er Wirren auf dem Balkan verurſgcht. London, 13. Febr. Einer Meldung der„Times“ aus Caneg von geſtern zufolge ſind die f vier griechiſchen Torpedoboote unter dem Befehl des Prinzen Georg, ſowie das Transportſchiff daſelbſt einge⸗ troffen. Die Weißen hätten auf ein türkiſches Kriegsſchiff gefeuert, welches am 11 d. M. vor Kiſſamo eintraf. Die Konſuln ſchilderten die Lage in Rethymo als höchſt beſorgnißerregend, die Chriſten ſeien zur Verzweiflung gebracht. Ueber 200 chriſtliche Flüchtlinge ſeien im Kloſter Schryſopyghi in der Nähe von Suda eingeſchloſſen. *London, 13. Febr. Unterhaus. Parlamentsſekretär des Kriegsamtes Brodyſck erklärte bei der Berathung des Kriegsetats in ſeiner Begründung der erſten Poſition, welche den Heerespräſen ſtand auf 158,774 Mann feſtſetzt, daß derſelbe größer ſei als alle früheren ſait dem Jahre 1818, mit einziger Ausnahme der Heeres⸗ ſtärke während des Krimkrieges. In den letzten 10 Jahren ſei das Heer ſtetig vermehrt worden, und zwar im Ganzen um 16,000 Mann im ſtehenden Heere und um 40,000 in der Reſerve. In ſeiner Be⸗ ſprechung der geplanten Reorganiſatſon der Reiterei kheilte Brodrick mit, daß man die Bildung eines Belagerungstrains beabſichtige und daß ein bedeutender Betrag für Schnellfeuerkanonen gefordert werde; dagegen ſei für die kleinen Waffen aller Gattungen volle Ausrüſtung und Munition vorhanden. *London 18. Dez. Das„Reuterſche Bureau“ erfährt aus maß⸗ gebenden Londoner Kreiſen, es erſcheine unzweifelhaft, daß alle Mächte das Vorgehen Griechenlands verurtheilen. Es werde als ſicher angeſehen, daß der griechiſchen Regierung nicht würde geſtattet werden, auf dem eingeſchlagenen Wege fortzufahren und daß diefelbe gezwungen werden würde, auf jeden Gedanken an Feindſeligkeiten gegen die Türkei zu verzichen. Wie dasſelbe Bureau aus einer Spezialquelle in Berlin erfährt, dauert die vollſtändige Ueberein⸗ ſtimmung zwifchen den Mächten in der kretiſchen Frage fort. Das Vorgehen der griechiſchen Regierung hinſichtlich der Entſendung der Torpedobootfloktille werde von den Mächten durchaus ungünſtig be⸗ uͤrtheilt, da, wenn die griechiſche Regierung dabei beharre, der Türkei damit ein Vorwand gegeben würde, Feindſeligkeiten gegen Griechen⸗ land zu beginnen. * London, 13. Febr.„Daily Telegraph“ meldet aus Petersburg: Alle zur ruſſiſchen Mittelmeerflotte gehörigen Schiffe haben Befehl erhalten, ſich in aller Ruhe und in nicht auffaͤlliger Weiſe in die griechiſchen Gewäſſer zu begeben. Daß Geſchwader wird durch verſchiedene Fahrzeuge der Diviſion de⸗ baltiſchen Meeres verſtärkt werden. Sonuthampton, 18. Febr. Der Schnelldampfer„Trave“ del Norddeutſchen Lloyd“, welcher am 2. d. M. von New⸗Mork nach Bremen abgegangen iſt, ſetzte heute früb 2½ Uhr die Reiſe von hies nach Bremen fort. Der Dampfer bhatte während 6 Tagen ſeine Reiſe mit ſchwerem Sturme und 2 Tage hindurch mit dichtem Nebel zu kämpfen. Konſtantinopel, 13. Febr. Aus Kanea wird gemeldet, daß der Bürgerkrieg auf Kreta fortdauert, Die Hauptorte Kanea, Kandia und Rhetymo ſind in den Händen der Muhgmedaner. Dis Ehriſten von Kaneg und Kandia ſind geflüchtet, die Chriſten von Rhetymo werden durch die Muhamedaner an der Flucht gehindert. Die allgemeine Erregung wird durch die Anweſenheit der Kriegsſchiffe geſteigert. Der Uebergang der Aufſtändiſchen zur Offenſive iſt käglich zu erwarken. Die tür⸗ kiſchen Truppen verbalten ſich defenſiv, da die vorhandenen Kräfte zur Offenſive nicht ausreichen. Kounſtautinopel, 18. Febr. Es verlautet, die Königin von Griechenland richtete an den Kaiſer von Rußland ein Telegramm des Inhaltes, daß die Lage auf Kretg und die Erregung der Be⸗ völkerung dazu genöthigt hätten, den Prinzen Georg mit der Torpedo⸗ bootflotille abzuſenden. Kopenhagen, 13. Febr. Ankläßlich eines Falles von Maul⸗ und Klauenſeuche auf Fünen erließ der Landwirthſchaftsminiſter ein ſofort in Kraft tretendes Berbot der Einfuhr von Vieh aus Fünen nach den übrigen Theilen Däuemarks und dem Auslande. Athen, 13. Febr. Hier wird das Gerücht verbreitet, der Valt von Smyrna beahſichtigt, einen Dampfer der Fraiſſinet⸗Comp. für einen Truppentransport nach Kreta auszurüſten.— Nachts fand ein Mzniſterrath ſtatt.— Die Torpedobootsflottille des Prinzen Geor ſoll heute in Relhymo ankommen.— In der Provinz finden zah reiche Sammlungen zu Gunſten der Kretenſer ſtakt.— Die ruſſiſchen Panzerſchiffe„Navarin“ und„Alexander II.“ ſind nach Kreta abge⸗ gangen. Petersburg, 18. Febr. Von kompetenter Seite wird erklärt, daß die Erhöhung der Manuſchaften der einzelnen Truppentheile durch Einberufung der beurlaubten Offiziere und die Bereithaltung der „Schwarzen Meerfloite“(eine Nachricht, welche im Auslande eine durch nichts begründete Erregung der Gemüther verurfacht hat) bei den jetzigen unruhigen Zeſten als eine ganz natürliche Vorſichtsmaßregel anzuſehen ſei, welche Nichts mit einer Mobilmachung des Landheeres oder der Fleite gemein haben. Die Zeitungsmeldung, welche von einer bereits erfolgten Mobilmachung ſprach, muß kategoriſch als falſch und als aus der Luft gegriffen bezeichnet werden. ſſſbeſsioſfResſe ZördaggescſedeForſcrenf zu billigſten Preiſen bei 27856 l. er, D 2, 6. —— * Hohenlohe eine Sitzung des Staatsminiſte⸗ Wenn das Blatt uns wegen dieſer Be⸗ N — 1 ereee eooeee„e.ee r eeeee eeee ee ee ——— re e— nnerrr ree e er eeere—eeee ie 12 1 ie 6⸗ n 8⸗ 1 v du 19 2* nnn reeree e r ——— — Naunbeim, 14. Februar. General: Auzeiger. Reichstags⸗Nede — drs Ferru Abgrordneten Ernſt gaſſermaun über das dentſche Hand lsgeſetzbuch. Auch meine politiſchen Freunde begrüßen den Entwurf eines neuen Handelsgeſetzbuchs als eine vorzügliche Arbeit und ſind der Meinung, daß Diejenigen, die bei der Ausarbeitung dieſes Entwurfs dervorragend betheiligt waren, ſich eines Verdienſtes um die Weiter⸗ entwickelung des deutſchen Rechts erfreuen. Der Entwurf zeichnet ſich, wie allgemein anerkannt worden iſt, durch eine leicht verſtänd⸗ liche Sprache, durch eine richtige Abwägung und Erwägung der in Frage kommenden kaufmänniſchen Verhältniſſe aus, und wir können auch im Großen und Ganzen ſagen, daß da, wo widerſtreitende In⸗ tereſſen vorliegen, der Entwurf zu einer günſtigen und richtigen Mittellinie gekommen iſt. Ich verweiſe darauf, daß ſowohl die Literatur als der deutſche Handelstag und Handelsſtand als auch der deutſche Anwaltstag die Vorzüge dieſes Entwurfs begrüßt haben, und daß von letzterem in ſeiner Tagung zu Berlin dem Entwurf das Zeugniß ausgeſtellt wurde, daß er eine gute und zum Theil vor⸗ treffliche Grundlage für unſer Handelsrechk bilde. Wenn hervor⸗ gehoben wurde, daß wir mit einer gewiſſen Wehmuth und mit einem gewiſſen Bedauern das alte Handelsgeſetzbuch mit dem 1. Januar 1900 verſchwinden ſehen, ſo wird dieſes Bedauern gemindert dadurch, daß der unmittelbare Anlaß dieſer Vorlage des neuen Handels⸗ geſetzbuchs die Einführung eines gemeinſamen bürgerlichen Rechts für Deutſchland iſt, und daß bei der Neubearbeitung die be⸗ währten Grundlagen unſeres bisherigen Handelsrechts beibehalten ſind. Wir müſſen auch anerkennen, daß bei der Ausarbeitung des Entwurfs die betheiligten Kreiſe in völlig entſprechender Weiſe gehört worden ſind. Das gilt nicht nur vom Handelsſtand als ſolchem, vom Handelstag, dem Gelegenheit gegeben wurde, den Entwurf zu berathen, und der ausgiebig davon Gebrauch machte, das gilt auch von der Vertretung der deutſchen Handlungsgehilfen, das gilt auch, was die landwirthſchaftlichen Intereſſen anlangt, die in das Handelsgeſetzbuch hereinſpielen, von den landwirthſchaftlichen Vertretern. Ich möchte nicht verfehlen, bei dieſer Gelegenheit auch wieder zu betonen, daß die Mitwirkung des deutſchen Handelsſtandes durchaus anerkennenswerth war, nicht nur was den Eifer in der Schaffung großen und werthvollen Materials anlangt, ſondern es waren auch der deutſche Handelsſtand und ſeine Repräſentation, der deutſche Handelstag, bemüht, objectiv zu ſein, wie beiſpielsweiſe in den Verhandlungen über die Concurrenzelauſel klar zu Tage getreten iſt. Dem Begriff„Kaufmann“, die Frage, wer zum Handelsſtand gehört, iſt in 8 1 wohl die richtige Entſcheidung dahin gegeben, daß im Allgemeinen Derjenige als Kaufmann anzuſehen iſt, der ein Han⸗ delsgewerbe betreibt. Wenn wir nun die Ziffer 1 des§ 1 anſehen, ſo fällt demnach unter den Begriff des Handelsgewerbes„die An⸗ ſchaffung und Weiterveräußerung von beweglichen Sachen(Waaren) oder Werthpapieren, ohne Unterſchied, ob die Waaren unverändert oder nach einer Bearbeitung weiter veräußert werden“. Mit dieſer Begriffsbe⸗ ſtimmung iſt das Handwerk als ſolches dem Kaufmannſtand inkor⸗ porirt. Es ſind nun von verſchiedenen Seiten Einwendungen dahin erhoben worden, man möge die Reviſion eines Handelsgeſetzbuches dahin benützen, den Handwerkerſtand, ſoweit er als reiner Hand⸗ werkerſtand in die Erſcheinung tritt, ſoweit er alſo nicht gleichzeitig Kaufmann iſt, dadurch, daß er Waarenhändler iſt, aus dem Handels⸗ geſetzbuch überhaupt auszuſcheiden. Der Standpunkt des Entwurfs iſt ja im Weſentlichen der alte geblieben. Die Handwerker ſind nicht verpflichtet, Handelsbücher zu führen, ſie unterliegen nicht den Vorſchriften über die Firmen und die Prokura. Damit iſt die weſent⸗ liche Verpflichtung eigentlich für die Handwerker ausgeſchieden. Auch für ganz große Geſchäfte, ſoweit ſie rein handwerksmäßigen Betrieb haben, iſt eine Pflicht zur Buchführung auch nach dem neuen Ent⸗ wurf nicht vorhanden. Endlich enthält der Entwurf eine weitere Beſtimmung, daß die jetzt geltende Vorſchrift des Handelsgeſetzbuchs, wonach Weiterveräußerungen von Handwerkern in Ausübung des Handwerksbetriebes nicht als Handelsgeſchäfte gelten ſollen, geſtrichen wird. Die Konſequenz der heutigen Beſtimmung iſt die, daß, wenn ein Handwerker mit einem Privaten kontrahirt, das betreffende Geſchäft nicht als Handelsgeſchäft anzuſehen iſt, der Private mithin auch nicht den Zinsfuß nach dem Handelsgeſetzbuch zu zahlen hat. Man hat dieſe Beſtimmung geſtrichen, um den Hand⸗ werker zu begünſtigen, namentlich dem Abnehmer die Befugniß zu geben, die betreffende Waare öffentlich zu verkaufen und hinterlegen zu können. Dabei bleibt aber nach dem Syſtem des Entwurfs der Handwerker doch Minderkaufmann; er hat infolgedeſſen auch nicht das Recht eines Kaufmanns, beiſpielsweiſe kein Wahlrecht zu den Handelskammern. Er kann anch nach der ausdrücklichen Beſtim⸗ mung des Geſetzes keine Kommanditgeſellſchaft gründen. Dieſe Vorſchrift entſpricht der Natur der Dinge, weil ſich für den hand⸗ werksmäßigen Betrieb andere Formen, die weſentlich auf dem Ge⸗ biete des Genoſſenſchaftsweſens liegen, beſſer eignen als diejenigen der offenen Handelsgeſellſchaft. Im übrigen unterliegt er als Kauf⸗ mann der Vorſchrift des Handelsgeſetzbuchs, auch der Beſtimmung, daß er infolgedeſſen vor den Handelsgerichten belangt werden kann. Das halte ich aber für den Handwerker für keinen Vortheil, ſondern im Gegentheil für einen Nachtheil, wenn er nach den ſtrengen Vor⸗ ſchriften der Kaufleute, nach den ſtrengern Anſchauungen derſelben beurttzeilt wird und auch von Leuten bei den Handelsgerichten, die ſchließlich ſeiner Berufsklaſſe überhaupt nicht angehören. Wenn man ſich in der Denkſehrift umſieht und fragt, weshalb der radikalere Schritt der vollſtändigen Beſeitigung der Handwerker aus dem Handelsgeſetz⸗ buch nicht erfolgt ſei, ſo iſt damit begründet, daß man ſagt, man hat weſentlich erſchwerende Beſlimmungen den Handwerkern gegenüber für unwirkſam erklärt, aber man will ihnen die Vortheile des Han⸗ delsgeſetzbuchs belaſſen. Ich habe aus meiner eigenen Praxis und aus Beſprechungen mit andern Praktikern den Eindruck nicht ge⸗ winnen können, daß die Vortheile bier weſenlliche ſind. Das beruht darin, daß er ſchlietzlich bei fälligen Forderungen, wenn er mit dem Kaufmann contrahirt, ſofort die Zinſen verlangen kann, und daß er nach dem Strich der vorerwähnten Beſtimmungen auch von jedem andern, ſobald der Verzug erfolgt iſt, die handelsgeſetzlichen Zinſen verlangen kann. Dieſe Vortheile ſind ſo geringfügiger Natur, daß ſich in der That die Frage aufwirft, ob man nicht den Handwerker überhaupt aus dem Handelsgeſetzbuch vollſtändig beſeitigen ſoll. Allerdings blieben diejenigen darin, die neben dem handwerksmäßigen Betriebe fertige Waaren von andern beziehen und weiter verkaufen, wie das bei einer ganzen Reihe von Handwerkszweigen gang und gäbe geworden iſt. Allein wenn ſo zwei Kategorieen durch die Be⸗ ſeitigung der Handwerker aus dem Geſetzbuch geſchaffen wurden, 15 darauf hinzuweiſen, daß wir auch heute zwei Kategorieen ben, indem derjenige, der lediglich beiſpielsweiſe Flickarbeit treibt, der Flickſchuſter, der Flickſchneider, der nicht eigene Stoffe für die Waare dazu liefert, überhaupt auch heute von dem Handelsge⸗ ſetzbuch ausgeſchloſſen iſt. Die Regelung in dem von mir berührten Sinne des Ausſcheidens des handwerkmäßigen Betriebes wäre zu erreichen, wenn der Ziffer 1 der Zuſatz gegeben würde, daß dieſe handwerksmäßigen Betriebe nur dann als Handelsgewerbe gelten, ſofern ſie über den Umfang des Handwerks hinausgehen Der Abg. Träger hat bereits geſtern hervorgehoben, daß, was die Kaufleute anlangt, drei Kategorien geſchaffen ſind, die Mußkaufleute, die Sollkaufleute und die Kannkaufleute. Was die Sollkaufleute anlängt, ſo entſprechen die hier vorgeſchlagenen Beſtimmungen dem Bedürfniß der Praxis. Es ſollen diejenigen, die einen nach Art und Umfang in kaufmänniſcher Weiſe eingerichteten Geſchäftsbetrieb haben, auch verpflichtet ſein, ſich in das Handelsregiſter eintragen zu laſſen. Das Läfe alſo zu auf Handelsgärtnerei, großinduſtrielle Etabliſſements, die bisher deßbalb nicht eintragungspflichtig waren, weil ſie mit eigenen Rohmaterialien gewirthſchaftet haben, und trifft endlich zu vor Allem für die Bauunternehmer. Ich bin nun nicht der Anſicht, daß dieſe Maßregeln, daß die Bauunternehmer künftig ſich eintragen laſſen müſſen und verpflichtet ſind, Bücher zu führen und Bilanz zu ziehen, die Bauhandwerkerfrage als ſolche löſen wird. Ich bin nach wie vor der Anſicht, daß dieſe Löſung auf dem Gebiete der Einräumung dinglicher Vorrechte liegt und nur auf dieſem Ge⸗ biete gefunden werden kann. Immerhin würden wir die jetzt vorge⸗ ſchlagene Neuerung als Fortſchritt begrüßen. Die Regelung iſt auch unbedingt nothwendig, denn in meiner Heimath iſt es beiſpielsweiſe vor⸗ kommen, daß Bauunternehmerfirmen ſich entgegen dem Handelsgeſetz ch in das Regiſter haben eintragen laſſen. Der Regiſterrichter hat die intragung paſſiren laſſen, es iſt eine Hypothok von der betreffenden Firma aufgenommen und dieſe Hypothek iſt hinterher vom Reichs⸗ gericht für ungültig erklärt worden. Aljo dieſe Neuerung begrüßen wir mit Freuden; ſie legt dem Bauunternehmer die Verpflichtung der Buchführung auf. Wenn auch als kleines Mittel gegen den Bauſchwindel iſt dieſer Fortſchritt jedenfalls zu begrüßen. Was die Durchführung der Ginkragspflicht anlangt bei dieſen ſoge⸗ nannten Soll⸗Kaufleuten, ſo würde ich allerdings für erforderlich halten, daß hier ein gewiſſer Connex zwiſchen dem Regiſterrichter und dem Organ des Handelsſtandes, der Handelskammer, hergeſtellt wird, wie ja das in der Literatur wiederholt angeregt iſt, daß die Handelskammer Kenntniß von den Regiſtereintragungen bekommt und ihrerſeits auch in der Lage ſein müſſe, Anträge beim Regiſter⸗ richter zu ſtellen, damit die Eintragpflicht ſolcher Firmen auch that⸗ ſächlich zur Durchführung gelangt. Nun haben in der geſtrigen De⸗ batte die ſogenannten Kann⸗Kaufleute eine ſehr große Rolle geſpielt., Es iſt im Handelsgeſetzbuch im§ 3 des Entwurfs, wie er uns vorliegt, das Verhältniß der Land⸗ und Forſtwirthſchaft zum Handelsrecht geregelt. Der erſte Geſichtspunct iſt, daß derjenige Land⸗ wirth, der nicht nur ſeine eigene Produkte verkauft, ſondern auch fremde Produkte zukauft, beiſpielsweiſe zu der Milch, die in ſeiner eigenen Landwirihſchaft erzeugt wird, jeder, der fremdes Getreide zu ſeinem eigenen hinzukauft, der Landwirth, der Magervieh einkauft, es fett macht und dann weiter verkauft, nicht als Kaufmann zu betrachten iſt. Dagegen iſt, ſoviel ich überſehen konnte, auch ein weſentlicher Widerſpruch nicht erhoben worden, wohl aber hat zu großen Contro⸗ verſen die weiter gehende Beſtimmung des Abſatzes 2 zu§ 3 geführt, wonach, wenn in der Land⸗ oder Forſtwirthſchaft einer ein Neben⸗ gewerbe betreibt, das an und für ſich einen kaufmänniſchen Charakter hat, er lediglich berechtigt iſt, die Eintragung zum Handelsregiſter zu verlangen und dadurch Kaufmann zu werden, daß aber eine Ver⸗ pflichtung in dieſer Beziehung ihm nicht aufliegt. Das bezieht ſich ja im Weſentlichen auf die Brennereien, Brauereien, Zuckerfabriken, Stärkefabriken und anderes mehr. Ich räume nun von vornherein ein, daß es durchaus wünſchenswerth iſt und im Intereſſe ſowohl des betreffenden Landwirths, der dadurch gleichzeitig einen Induſtriebetrieb aufnimmt und ſeiner Kundſchaft liegt, daß in ſolchen Betrieben eine Eintragung erfolgt, daß eine genauere Buchführung erfolgt und auch die jeweilige Bilanz genauen Aufſchluß darüber gibt, wie viel der Betrieb in jedem Jahr rentirt hat.(Sehr richtig!) Ich gebe auch durchaus zu, daß die Ausführungen, die der Kollege Träger für die Eintragspflicht geſtern gemacht hat, ſehr ſchwer ins Gewicht fallen müſſen. Kollege Roeren war der Anſchauung, es könnte eine gewiſſe Trennung, eingeführt werden, inſoweit als induſtrielle Betriebe, die lediglich mit eigener Rohproduktion wirthſchaften, nicht eintrags⸗ pflichtig ſeien, dagegen ſei die Eintragspflicht erforderlich, ſobald Rohproducte gekauft werden. Auf dieſem Wege ſcheint mir die Frage nicht zu löſen zu ſein(ſehr wahr!); denn es wird kaum einen Betrieb geben, der nicht ab und zu, je nach der Conjunktur, genöthigt iſt, Waaren, Materialien, Rohprodukte anderwärts einzukaufen und über die eigene Erzeugung der Produkte hinauszugehen. Die Gegner der Eintragspflicht ſagen— und das gebe ich bis zu einem gewiſſen Grade zu—, daß der Hauptbetrieb der Landwirthſchaft und der Nebenbetrieb, der einen induſtriellen Charakter an ſich trägt, inein⸗ ander übergehen, daß es ſehr ſchwierig ſein dürfte, für den Haupt⸗ betrieb eine getrennte Buchführung einzuführen. Es wird darauf hingewieſen, daß das Arbeitsperſonal, Knechte u. ſ.., bald im Induſtriebetriebe verwendet werden, daß das Betriebskapital wech⸗ ſelnd bald da bald dort ſeine Verwendung findet, daß dasſelbe gilt bezüglich der Fuhren, die verwendet werden, und bezüglich auch der Abfälle, die im Induſtriebetriebe übrig bleiben. Das ſind Dinge, die doch der ernſtlichen Erwägung werth ſind, und ſie werden jedenfalls in der Tommiſſion zu eingehenden Erwägungen führen. Ich ſtehe an und für ſich dem Gedanken, einem Berufsſtande, der nicht in das Handelsrecht hinein will dieſes aufzuzwingen, nicht ſehr ſympathiſch gegenüber und glaube auch, daß bezüglich der praktiſchen Durchführbarkeit der Trennung der Betriebe ſehr große Schwierigkeiten vorliegen. Immerhin werden ſie ſich vielleicht auf die Weiſe beſeitigen laſſen, daß man die eigent⸗ lichen großen Betriebe trennt von den kleinern und mittlern, nicht an der Hand von Beſtimmungen, wie ſie jetzt in§ 4 bezüglich der kleinen Gewerbe gegeben ſind, dieſe würden nicht ausreichen, ſondern es müßte im Verwaltungswege unter Umſtänden eine Grenze ge⸗ funden werden, die den eigenklichen Großbetrieb, inſofern er mit der Landwirthſchaft verbunden iſt, als eintragspflichtig erklärt, während die kleinern und mittleren Betriebe freibleiben können, auch ſoweit ſie über den Begriff des kleinen Gewerbes in§ 4 hinausgehen. Be⸗ züglich der Minderkaufleute enthält der Entwurf theilweiſe veränderte Beſtimmungen gegenüber dem bisherigen Handelsgeſetz. Die Wirthe waren bisher auch Kaufleute, allein ſie fielen nach aus⸗ drücklicher Beſtimmung unter den Begriff der Minderkaufleute, und es iſt eine alte bekannte Thatſache, daß beiſpielsweiſe große Gaſt⸗ wirthſchaften ſchon längſt um Gleichſtellung mit den Kaufleuten peli⸗ tioniren und den Eintrag wünſchen, namentlich auch, um in die Lage zu kommen, an den Wahlen der Handelskammer theilzunehmen. Das iſt durchaus ſachgemäß in dem neuen Entwurf geregelt. Das gleiche gilt bezüglich der Fuhrleute. Hier iſt geſchieden zwiſchen großen und kleinen Betrieben; der kleine Betrieb iſt nicht eintrag⸗ pflichtig, ſobald er aber den Umfang des Großbetriebes annimmt, wird er eintraͤgpflichtig. Große Bedenken habe ich meinerſeits, daß der Begriff der gewöhnlichen Schiffer ausgeſchieden iſt. Meine Herren! Wenn die Beſtimmungen ſo angenommen werden, wie ſie hier ſind, dann iſt ein Schiffer nur dann nicht eintragpflichtig— ich ſpreche hier von Binnenſchiffern—, wenn er ſein Gewerbe als Klein⸗ gewerbe führt, wenn es nicht über das Kleingewerbe hinausgeht. Nun haben wir auf dem Rhein Kähne, die bis 2000 Tonnen faſſen, in denen der betreffende partieulare Schiffer eine Brutto⸗ Jahreseinnahme von 15⸗ bis 20,000 M. hat, von denen er bis zu 1000 M. Steuer pro Jahr bezahlt. Ob der nun noch unter den Begriff des Kleingewerbes fällt, erſcheint mir ſehr zweifelhaft; an⸗ derſeits wäre es doch ſehr bedenklich, da ſolche Leute, die in keiner Weiſe kaufmänniſch geſchult ſind, auf der andern Seite auch durch die niedergehenden Frachten nicht in der Lage ſind, kaufmänniſche Hülfskräfte anzuſchaffen. Das ſollte gleichfalls die Commiſſion er⸗ wägen. Der§ 4 überläßt die Abgrenzung, was Klein⸗ und Groß⸗ gewerbe iſt, vollſtändig den Landesregierungen. Auch dagegen habe ich gewiſſe Bedenken. Es wird ſich doch fragen, ob die Vorſchriften, die die Landesregierungen in dieſer Richtung erlaſſen, nicht der Ge⸗ nehmigung des Bundesraths bedürfen, fonſt laufen wir Gefahr, daß in den Einzelſtaaten von Deutſchland hier völlig ungleichartige Vorſchläge gemacht werden und infolge deſſen eine vollſtändige Un⸗ gleichheit des Rechts eintritt. Ein Wunſch des deutſchen Handels⸗ ſtandes hat ſeine Erfüllung gefunden. In der neuen Vorſchrift des 5 iſt beſtimmt, daß der Eintrag in das Handelsregiſter eine kon⸗ titutive Wirkung hat und daß, wenn auch die Vorausſetzungen zur Eintragung ſachlich nicht vorgelegen haben, der betreffende Kauf⸗ mann nicht den Einwand erheben kann, er ſei kein Kaufmann, die Eintragung ſei zu unrecht erfolgt. Das iſt auch im Intereſſe der Rechtsſicherheit durchaus zu begrüßen und durchaus nothwendig. Es gilt bezüglich dieſes Firmenrechts bei den landwirthſchaftlichen Nebengewerben weiter der Satz, daß, wenn ein ſolches Gewerbe ein⸗ mal als kaufmänniſcher Betrieb eingetragen iſt, dann die Löſchung nur unter Vorausſetzungen erfolgen kann, unter denen eine kauf⸗ männiſche Firma gelöſcht wird. Geſtern ſchon wurde geſagt, daß die Frau in dieſem Entwurfe durchaus keinen Anlaß zur Klage hat. Die Beſchränkungen des alten Handelsrechts ſind gefallen, was wir nur begrüßen können. Bezüglich der Firmenwahrheit beſtimmt das Geſetz bei Errichtung neuer Einzelfirmen, daß der Kaufmann ſeinen Familiennamen und einen Vornamen zum Handelsregiſter eintragen laſſen muß, daß der Vorname jedoch abgekürzt werden darf. Das halte ich für unzuläſſig wegen der Möglichkeit von Verwechs⸗ lungen. Ich billige es, daß, was die Uebertragung eines Geſchäfts bei Lebenden oder durch Erbſchaft auf andere anlangt, die bisherigen Beſtimmungen beibehalten ſind. Das iſt ja ein ſehr lebhaft ausge⸗ ſprochenes Deſiderium des deutſchen Handelsſtandes geweſen, daß man in dieſer Beziehung nicht auf die Beſtimmungen des Schweizer Rechts zurückgreifen wollte, welches die Firmenwahrheit auch auf dieſem Gebiete in ſtrengerer Weiſe durchführte, ſondern daß man im Intereſſe der Aufrechterhaltung der geſchäftlichen Beziehungen und des Rufs eines Hauſes, der Aufrechterhaltung ſeines Anſehens, im Intereſſe der Fernhaltung ſchwerer Schädigungen, die eventl. für die Erben eintreten können, wenn ſie die Firma ändern müſſen, endlich auch im Intereſſe der Aufrechterhaltung der Beziehungen, die im Auslande geknüpft ſind, es bei den bisherigen Beſtimmungen 8. Seite. beläßt. Für die offenen Läden finden wir in der Gewerbe⸗Ordnung eine Beſtimmung, für die meine politiſchen Freunde ein⸗ treten werden. Das iſt die Beſtimmung, die eine Streit⸗ frage offen läßt, ob nämlich das, was jetzt vorgeſchlagen iſt, bisher im Verwaltungswege gemacht werden konnte. wird vorgeſchrieben, daß bei offenen Läden der perſönliche Name oder, falls die Frau Inhaber iſt, auch der volle Vorname angeſchlagen werden muß. Es iſt von verſchiedenen Seiten, beiſpielsweiſe von der Weinbranche, darauf hingewieſen worden, man möge dieſe Vorſchriften auch auf Wirthſchaften ausdehnen, da ja mangels Kenntniß, wer der eigentliche Inhaber des Geſchäftes iſt, namentlich Weinreiſende bei Hoteliers und Reſtaurateuren häufig im unklaren ſind. Es iſt richtig: die Beſtimmung der Aufſchrift an Läden wird nicht zu Gunſten des kaufenden Publikums eingeführt. Dieſem, das in dubio baar bezahlt, iſt der Inhaber des Geſchäftes gleichgültig. Dieſe Beſtimmung iſt zu Gunſten der Waarenverkäufer eingeführt. Weitergehend hat man auch auf die ganze Korreſpondenz den Aufdruck der vollen Firma verlangt. Das wird zu erwägen ſein. In weitem Umfange iſt auf die Wünſche der Handlungsgehülfen Rückſicht genommen worden, namentlich auf ſozialpolitiſchem Gebiet ſind alle Verlangen des Reichstages erfüllt: die Einführung gleicher Kündigungsfriſten, eine Minimalfriſt von einem Monat, die Kündigung auf Schluß des Kalendermonats, das Zwangsrecht, das durch Verträge einer Ab⸗ änderung nicht unterliegen kann, das Engagement zur Aushülfe, endlich die Pflicht der Ausſtellung eines Zeugniſſes. Nicht erfüllt wurde eine Petition der Arbeiterſtatiſtik⸗Kommiſſion, daß dem be⸗ treffenden Handlungsgehülfen auch die nothwendige Zeit eingeräumt werden müſſe, ſich eine Stelle zu ſuchen, wenn er durch Kündigung oder in anderer Weiſe aus ſeinem bisherigen Vertrage ausſcheidet. Die Natur der Dienſte, die von Handlungsgehülfen zu leiſten ſind, könnte im Geſetz genauer gefaßt werden. In 8 58 ſpielt der Ortsgebrauch eine Rolle. Ich bin kein Freund deſſelben. Er wird willkürlich gemacht entweder vom Handelskammerſekretär oder vom Bürger⸗ meiſter oder vor ein paar Prinzipalen. Da werden einfache Sätze aufgeſtellt, und ob das bisher Uebung war, das iſt damit noch lange nicht geſagt. Es würde der Ortsgebrauch ganz gut geſtrichen werden können. Bezüglich der Gehaltszahlung am Schluſſe des Kalendermonats wäre vielleicht die Beſtimmung einzufügen, daß eine Abweichung durch den Vertrag nicht beſtimmt werden kann. In Sachen der Fragen der militäriſchen Dienſtleiſtung der Hand⸗ lungsgehülfen wäre eine poſitive Regelung im Handelsrecht am Platze.(Sehr richtig.) Bezüglich der Frage, ob der Kreis der Handlungsgehülfen nicht erweitert werden kann, bemerke ich: Jetzt iſt Handlungsgehilfe nur der, der in einem Handels⸗ gewerbe zur Leiſtung kaufmänniſcher Dienſte angeſtellt iſt. Es gibt nun eine ganze Reihe von Leuten, z. B. bei den großen Gegen⸗ ſeitigkeits⸗Geſellſchaften der Verſicherungsbranche für Feuer u. ſ.., die nicht unter das Handelsgeſetzbuch fallen, die aber doch nichts anderes ſind als Handlungsgehülfen. Vielleicht ließe ſich das löſen, wenn man als Handlungsgehülfen denjenigen bezeichnete, der kaufmänniſche Dienſte leiſtet, ganz einerlei, ob dieſe in einem Handelsgewerbe oder in einem andern gewerblichen Betriebe ge⸗ leiſtet wurden.(Sehr richtig!) Den Commiſſionär hat man im heutigen Entwurf vollſtändig losgelöſt von der Perſon des Commit⸗ tenten; er wird als ſolcher betrachtet, wenn er gewerbsmäßig Waaren einkauft oder verkauft in Commiſſion. Für wen er das thut, iſt voll⸗ ſtändig gleichgültig. Dieſen Grundſatz könnte man auch weiter aus⸗ bilden bei der Beurtheilung der Vertragsverhältniſſe ſolcher Perſo⸗ nen, die ſchließlich nichts weiter ſind als Handlungsgehülfen, und die trotzdem dem Handelsgeſetzbuch nicht unkerſtehen. Die Borſchrif⸗ ten über die Ausgeſtaltung der Arbeits⸗, Wohn⸗ und Schlafräume begrüßen wir als einen ſocialen Fortſchritt. Zu erwägen wäre, ob nicht der Zuſatz„ſoweit die Natur des Betriebes es geſtattet“ zu ſtreichen wäre, da er zu Umgehungen Anlaß geben kann. Die Rei⸗ ſenden haben zwei Deſiderien erhoben. Die Frage, ob der Rei⸗ ſende außer ſeiner Reiſethätigkeit weiter Comptoirdienſte zu leiſten hat, hat im erſten Entwurf ihre Regelung dahin gefunden, daß der Reiſende nur ſolche Dienſte zu leiſten hat, die mit ſeiner Reiſethä⸗ tigkeit zuſammenhängen. Auf erhobenen Widerſpruch überläßt man dieſe Regelung indeß nach wie vor den Gerichten auf Grund von Gutachten. Ich würde eine geſetzliche Regelung begrüßen, ebenſo bezüglich der zweiten Frage, ob dem Reiſenden ein Retentionsrecht an den Muſterkoffern ſeines Hauſes zuſteht. Mit zHerrn Roeren bin ich einverftanden, daß die bisgerige Differenzirung zwiſchen Reiſenden und reiſenden Agenten bezüglich der Inkaſſobefugniß gewiſſe Bedenken hat. Wir werden in der Kommiſſion verſuchen, ob man hier nicht zu einer einheitlichen Rege⸗ lung kommen kann. Zur Frage der Konkurrenzklaufel haben wir immer den Standpunkt vertreten, daß ein vollſtändiges Verbot nicht möglich iſt, wohl aber ein weitgehendes Ermäßigungsrecht des Richters beſtehen muß. Ich würde eine Konkurrenzklauſel überhaupt nur dafür berechtigt halten, wo wirklich Betriebs⸗ und Geſchäftsge⸗ heimniſſe zu ſchützen ſind; wo ſie aber den Zweck hat, ſich die Kon⸗ kurrenz vom Halſe zu halten, wo der kleine Krämer beiſpielsweiſe einen Vertrag ſchließt, durch welchen ſein Kommis in dieſem Geſchäft gar keine beſondern Betriebsgeheimniſſe erlangen kann, wo ein ſolcher Kaufmann durch eine ſolche Klauſel ſich ſeinem Gehülfen verpflichtet, halte ich ſie wirthſchaftlich für durchaus unzuläſſig. Das iſt die Ein⸗ führung alter Bannrechte im Vertragsrecht und nichts anderes. Wie iſt es bei Handwerken, Aerzten, Anwälten? Letztere dürfen doch auch keine Konkurrenzklauſel machen. Daher meine ich, es müßte Mittel und Wege geben, die auf eine weitere Einſchränkung der Klauſel hinzielen. Wir können billigen, daß der heutige Entwurf den Vorſchlag enthält, daß mit der Zahlung der Strafe die Sache erledigt ſei und daß nicht noch hinterher die Strafe auf Austritt aus dem Concurrenzgeſchäft geführt werden kann, daß auch dann die Clauſel entfällt, wenn der Prineipal ſeinerſeits durch ſchuldbares Verhalten eine Auflöſung des Vertrags herbeigeführt hat. Es wäre aber doch weiter zu erwägen, ob nicht die Gehalts⸗ zahlung in irgend einem Procentſatz während der Dauer des Con⸗ currenzverbots weiter zu erfolgen hat, daß alſo dem in ſeiner Er⸗ werbsthätigkeit durch die Clauſel beſchränkten Handlungsgehülfen neben dem Gehalt, das er in einer andern Branche verdient, immer noch ein procentnales Gehalt von ſeinem bisherigen Dienſtherrn ver⸗ bleibt. Das ſind Vorſchläge, die von Principalen gemacht ſind. Das Verbot der Concurrenzelauſel für Lehrlinge iſt durchaus ſachge⸗ mäß. Eine Erſchwerung der Aufnahme von Lehrlingen iſt davon nicht zu beſorgen. Die Clauſel ſoll nur beſſer gezahlten Leuten auf⸗ erlegt werden können. Anheimſtellen möchte ich, ob in das Geſetzt nicht eine Friſt von drei oder fünf Jahren für die Clauſel eingeführt werden ſollte. Die Lehrlingsfrage im Allgemeinen iſt zweck⸗ mäßig geregelt. Zu erwägen wäre die Obligatoriſchmachung des ſchriſtlichen Lehrvertrags. Die Regelung der Rechtsverhältniſſe der Handelsagenten begrüße ich durchaus. Zweckmäßig iſt die Be⸗ ſtimmung, daß ſie berechtigt ſein ſollen, in derſelben Branche auch noch für andere Geſchäfte zu michen. Im erſten Entwurf war das anders. Ebenſo ſachgemäß iſt die Regelung für einen Handels⸗ makler. Die Einführung eines Tagebuchs iſt durchaus berechligt. Die Grundſtückmakler haben vielfach ſchon vom Reichstag mit Recht verlangt, nachdem im Handelsgeſetzbuch die Beſtimmungen über die Grundſtücke, die Gegenſtand eines Handelsgeſchäftes ſein können, geſtrichen ſind, die gewöhnlichen Makler und die Grundſtücksmakler nicht zu diſtanziren. Das führt zu einem eigenartigen Zwieſpalt, namentlich wenn beide Branchen in einem Manne vereinigt ſind. Auch der Anwaltstag hat ſich für Gleichſtellung ausgeſprochen. Daß man das Geſetz über die Geſellſchaften mit beſchränkter Haftung nicht in das Handelsgeſetzbuch eingearbeitet hat, bedaure ich; man hätte ſo das Geſellſchaftsrecht beiſammen gehabt Daß die Gelegen⸗ heitsgeſellſchaft weggefallen iſt, begrüßen wir. Eine neue praktiſche Beſtimmung iſt, daß, wenn für den Fall des Todes die Geſellſchaft vertragsmäßig mit den Erben fortgeſetzt werden ſoll, die Erben die Einräumung einer Stellung eines Commanditiſten verlangen können. Eine Modifteatton könnte in der Richtung erfolgen, daß der Richter eventuell, falls ein Streit über die Gewinn⸗Betheiligung entſteht, entſcheidet und auf Anrufung in der Lage iſt, einen verhältniß⸗ mäßigen Gewinnantheil an Stelle desjenigen, den der Rechtsvor⸗ gänger hatle, den Erben zuzuſchreiben. In der Literatur und von den betheiligten Kreiſen iſt allgemein anerkannt, daß das Actien⸗ recht vorzüglich durchgearbeitet iſt und daß grundlegende Aender⸗ ungen mit Recht nicht vorgenommen worden ſind. Einzelne Ver⸗ beſſerungen ſind zu begrüßen, das gilt beſonders bezüglich des Rechts der Gründungsreviſoren, ſowie der Ernennung von Revpiſoren, auch wenn ein einzelner Actionär bei der Gründung eine Einlage macht, 45 Selte. GeneralAnzeiger. Mannheim, 14. Februar⸗ ferner der Feſtſatz der Vergütung durch die Handelskammer und das Gericht, ſtatt durch die Gründer. Der Reviſor darf nicht ab⸗ hängig ſein von den Gründern. Die Veröffentlichung des Reviſions⸗ herichtes in toto oder im Auszug, wie ſie die Frankfurter Heitneg insbeſondere forderte, dürfte ſchwer durchführbar ſein und ihren Zweck verfehlen. Der Uuurſ trifft hier das richtige. Den Be⸗ benken des Abgeordneten Träger gegen die Neuerung, wonach einem Aetionär guch rtlaufende Leiſtungen durch einen Geſchäfts⸗ vertrag auferlegt werden können— es bezieht ſich dies in erſter Reihe auf Rübenzuckerfabriken,— ſchließe ich mich vollſtändig an Das iſt ein Sprung in's Dunkle und ein vollſtändiges Durchbrechen des Princips des Actienrechts. Für ſolche geſellſchaftlichen Veran⸗ ſtaltungen ſtehen andere Geſellſchaftsformen zur Verfügung. Meine Herren! Im Gegenſatz zu geſtrigen Rednern halte ich es für richtig, daß die Klage des Staatsanwalts gegen eingetragene General⸗ verfſammlungsbeſchlüſſe beſeitigt iſt. Für eine derartige Bevormundung liegen keine hinreichenden Gründe vor. Einzelne Mißſtände, kraſſe Schlaglichter bei einzelnen Zuſammenbrüchen wer⸗ den immer vorkommen; ſie werden aber auch nicht beſeitigt werden, wenn wir einen Staatscommiſſar in die Sache hineinſetzen. Es darf doch im Publikum nicht der Anſchein erweckt werden, daß für den Gründungsvorgang oder die Beurtheilung einer Aetiengeſell⸗ chaft der Staat verantwortlich iſt, und daß, wenn ie Klage nicht erhoben wird, die Präſumtion beſteht, daß dann Alles in Ordnung iſt. Die Befugniſſe des Regiſterrichters ſind, wenn er ſein Amt gewiſſenhaft auffaßt, durchaus zureichend; er iſt in der Lage, alle Eintragungen zu verhindern, die gegen das öſſentliche Wohl, gegen zwingende Vorſchriften verſtoßen. Für den Schutz der Minoritäten würde ich vorſchlagen, daß außer dem Reichs⸗ anzeiger durch den Geſellſchaftsvertrag mindeſtens ein weiteres Blatt für die Veröffentlichungen der Actiengeſellſchaft por⸗ zuſchreiben iſt, das am Sitz der Geſellſchaft erſcheint. Einen weiteren Schutz der Actionäre gegenüber den Willkürlichkeiten vom Vorſtand und Aufſichtsrath ſehe ich in der Beſtimmung, daß jeder Actionär das Recht haben ſoll, die Zutheilung des Actienantheils der neuen Actien zu verlangen, die ſeinem Antheil an der urſprünglichen Aetie enſpricht. Das Coneeſſions⸗Syſtem der Lagerhalter bei Aus⸗ abe indoſſirbarer Lagerſcheine durch den Lagerhausinhaber hat zu ſh merkwürdigen Conſequenzen geführt. Mir iſt bekannt, daß bei zwei Städten, von denen die eine auf dem rechten, die andere auf dem linken Ufer des Rheins liegt, ein großer Lagerhalter die Con⸗ eeſſion bekommen hat, der andere, der genau ebenſo ereditwürdig iſt, nicht. JIch würde das Syſtem der Normativ⸗Beſtimmungen durch den Bundesrath einer ſtagtlichen Conceſſion vorziehen, dadurch wür⸗ den Ungleichheiten beſeitigt werden. Den Vorbehalt, der im Ein⸗ führungsgeſetz zu Gunſten der Lagerpfandſcheine gemacht iſt, muß ich beanſtanden. Das Zweiſcheineſyſtem, daß ein Lagerſchein und ein Lagerpfandſchein ausgeſtellt werden kann, hat ſich nicht be⸗ wührt. Statt der partikularen Ausgeſtaltung würde ich hier reichs⸗ geſetzliche Vorſchriften für richtig halten. Die Tendenz, die Ver⸗ tragsfreiheit im Frachtrecht einzuſchränken, halte ich für berechtigt. Von meiner gegentheiligen Anſicht, die ich beim Binnenſchifffahrts⸗ geſetz vertrat, bin ich mehr abgekommen. Von der Vertragsfreiheit wird vielfach ein großer Mißbrauch gemacht. In der Commiſſion wird e ſein, ob nicht eine gleichzeitige Einwirkung auf das Binnenſchifffahrtsgeſetz erfolgen kann. Mit den Beſtimmungen über Eilfrachtverkehr und Seerecht kann ich mich einverſtanden erklären Ich reſumire mich dahin: wir begrüßen den Entwurf des Handels⸗ im Großen und Ganzen als ein vortreffliches Werk. elten iſt einem Geſetz an ſeiner Wiege von Laien und Juriſten ein olches Loblied geſungen worden. Dieſes Geſetz bedeutet einen Fort⸗ chritt im weitern Ausbau unſeres nationalen Rechts, und ich ſchließe mit dem Wunſche, daß es in der Commiſſion gelingen möge, auch im den Punkten, in denen noch Differenzen vorhanden ſind, zu einem einigenden Ergebniß zu kommen.(Lebhafter Beifall.) Vhilipp Melanchthon. Ein Gedeukblatt zur 400. Wiederkehr ſeines Geburtstages den 16. Februar 1497. Von H. Wilfried. (Nachdruck auch im Einzelnen verboten.) Im Felde der Wiſſenſchaft hat er geordnet, entdeckt, erklärt, beſtätigt und verſchönert, Alles, was ſein Mund vortrug, was ſeine Feder bearbeitete. Unter unſern Zeitge⸗ noſſen weiß ich nicht, ob Einer ihm gleich 1 an ächter Religioſttät, an Geiſt, an eisheit, Tugend, Frömmigkeit, Humanität, Güte und Beſcheidenheit. (Joachim Camerarius.) Wenn Luther der Heros des deutſchen Volkes, der Bahn⸗ brecher und Henold der evangeliſchen Reformation des 16. Jihr⸗ hu derts iſt, ſo iſt Poilipp Melauchthon der„prasceptor Gerianiae“ der Begründer der proteſtantiſchen Gelſtesbildung geworden. Durch die von ihm elbſt in ſeinem ganzem Leben und Wirken angeſtrebte und angebahnte Vereinigung, chriſtlecher Frömmigkeit, Siulichkeit und humaner Beldung, auf welcher das geſammte Kulturteben der proteſtantiſchen Völker berubt. Unter allen Mitarbeitern am Werke der Hirchen⸗ und Schul⸗ reſorm war M anchthon der bedeutendſte und verdi nſtvollſte durch ſeine gänzliche Hingabe an Luther und deis von ihm be⸗ gonnene Werk, durch ſeine w ſſenſchaftleche Thät gkeit ebenſo, wie durch ſeine Spfachkenntniſſe und ſteliſtiche Gewand heit. Mehr eine Milde und edle Pe zulich keit, als ein großartige Ch rakter, war er nicht dazu beruſen und hat ſich auch me dazu g drängt, in den vorder en Reigen zu kämpfen. Alles Stürmen und Drängen wer ihm zuweder, wo er kounte hat er den Streit abzuwe den oder zu vermitteln geſucht durch Hinwe s auf das was nothwe dig und wichtig:„Non contendendum cesse nissi de rebus magnis et necessariis“ das war ſein Grund ſatz!— Und rufen wir beute, als zur werten Säkularfeſer ſeines Gebur stages, das Bild des großen Gelehrten von unſer geiſtiges Au e, ſo m ſſen wer dekennen, er war der Humaniſt unter den Reformatoren. Kein Anderer, vor⸗ihm und nach ihm, veiſtand es wie er, die Gedanken der Reformation mt der Schule, der Wiſſenſchaft und der all emeinen Bildung zu ver⸗ mitteln. Davon zeug ſein ganzes Leden und Wirken, we uns von Männern wie Cimerarius, Maithes, Fiſcher, Facius, Galle u. ſ. w. brichtet wurde. 400 Jahre ſind vergangen, ſeit Philipp Melanchthon am 18. Februar 1497 das Licht der Wet erdblickte, zu Bretten einem liedlichen Siädich n der Badens. Sein Aa er Georg Schwarze t war ein gar frommer Mann, ſeines Zeichens ein Waffenſchmied. Von ſeiner Mutler Bardara de ho btachtba en Bürgelmeiſters Jodann Riuter tugendſamer Toch er, ſtaͤmmt das Sp üchleen:„Kircheng hen, ſäum t nicht, Almoſen geben, ar met nicht.“ Ph lpp war ein zarter hochbegabrer Kunbe und uner⸗ mädlich fleißig. Schon im 13 Ja re ward er Student zu Heidelderg. Die Hochſchu en damaliger Zeit ve traten zugleich zuch die oberen Klaſſen unſerer Gymnaſien. Ein Jahr darauf wurde der ſtrebſane Kuabe daccalaureus der Phito ophie(ein Belorbeerter der Weis eit) und 1512 wegte er es„ſein ſcham⸗ haft g“ ſich um de Mazi erwürde zu b werben, doch fand er ſeiner gioßen Jugend wegen kine Berückſichtigeng. Da ging denn Ph ippis, wieer ſich lauge naunte, nach Tübingen. Nach im zarten Jänglings lter ſt hend, erhielt er dort die Würde ſogleich ſeine Vorleſungen uber griechiſche und lateiniſche Schrift⸗ ſteller. Hie bei zeigte ſich ſchon das glänzende Lehrtalent des jungen Dozenten, das ihm ſpäter den Namen„praeceptor Germaniae“ der Lehrer Deutſchlands, eintrug. Wie ken Anderer, ve ſtand er die große Kunſt, auch in die trockeudſten Materien J tereſſe zu bringen. Zu jener Zeit dereits bewarben ſich die bedeutendſten Männer um die Freundſchaft des jugend⸗ lichen Magiſters. Da war zunächſt ſein väterlicher Freund Johannes Reuchlin, ein bedeute der Vofkämpfer der Refor⸗ mation, dann Willibald Pirkheimer, Albrecht Dürer, ferner der berühmteſte Gelehrte jener Zeit Erasmus von Rotſerdam der uͤber den jungen Melauchthom ſtaunend ausrief:„Mein Gott, zu welchen Hoffnungen berechtigt dieſer Melanchthon, ein Jüng⸗ ling, ja faſt noch ein Knabe, der in der Kenntniß beider Sprachen(des griechiſchen und des lateiniſchen) gleich hoch ſteht! Welcher Scharfſinn in der Beweisführung, welche Reinheit und Schönheit des Ausdruckes findet ſich bei ihm. Welche unfaſſende Kenntniß! Welche Zarth ſit und außerordentliche Feinheit des Geiſtes.“ Sechs Jahre blieb Philippus in Tübingen, dann kam er durch Empfehlung ſeines Freundes Reſchlin als Lehrer der griechiſchen Sprache an die Univerſität zu Wittenberg, Hier hielt der junge Prof ſſor am 29. Auguſt 1518 ſeine erſte Vor⸗ leſung. Tieſe Stüelle her ſchte in dem von Zuhörern üöberfüllten Saal, als Melanchthon das Katheden b ſtieg. Von Natur klein, und hager, zeigte ſein Wuchs irotzdem ein fein s Ebenmaß. B wunderungswürdig war der Glanz ſeiner treuen blauen Augen, die überwölbt von einer freien Stirn, leuchtend auf die Ver⸗ ſaͤmmlung niederſchauten. Unter ſeinen Zuhörern befand ſich auch Dr. Martin Luther und es füͤgte ſich, daß dieſer die erſte Bekanntſchaft war, die Melanchthon in Witenberg machte Gleich von Anfang an zollte Luther ihm lebhaft ſte Bewunderung und ſehr bald erkannte er in dem nenen Prof ſſor deſſen ent ſchieden göttlichen Beruf. Das innige Freundſchaftsbündniß das fortan Beide umſchlang, wem wäre es unbekannt! Ob chon ſich eine ſo goße Verſchiedenheit, ebenſo wohl in ihrer äußeren Erſcheinung, als guch im inrerſten Weſen dokumentirte, Lu her überragte Melauchthon um volle Kopfeslänge, war ziemlich ſtark, munter und geſunden Ausſehens und ſchritt aufrecht ein⸗ her. Melanchthon dagegen war und blieb ſtets hager. Gewöhn⸗ lich hielt er ſeine Augen mit beſcheidenem Ausdruck guf den Boden gerichtet, ſchlug er ſie jedoch auf, ſo gewahrte man ein Feuer darin, welches Scharfſinn und Phantaſie zugleich bkundete. In dieſer Verſchüdenheit im Aeußern der beiden Reſormotoren ſpiegelte ſich gleichzeitig die ihres geiſt gen Weſens nieder. Luther glich einer glühenden Kohle, die andere todte Kohlen entzuͤndet, kühn, feurig und eniſchloſſen achtete er keiner Geſahr, in ſeinen Schriften war es ihm ſtets, mehr um das Ganze, wie um Einzelnes zu thun, war auch nie beſonders wähleriſch mit f inen Worten. Melanchthon dagegen war ſanft und bedachtſam, ob⸗ ſchon er, wenn es galt auch perſönlichen Muth zeigte, leicht indes zitterte er für ſeinen Freund. In ſeiner Arbeit überſah er wohl das Ganze, ſuchte jedoch zugleich immer das Einzelne zu vollenden und ein unpaſſendes Wort entging ſeiner Aufmerk ſamkeit niemals. Lutber that es oft weh, daß ſeine Schriften ſo rauſchten, wie Platzregen und wiederholt wünſcht er, daß er ſo fein und achtſem reguen könnte, wie Philippus. Melanch⸗ thon vornehmſtes Kollegium war gleich aufangs, die Erklärung des Brieſes Pauli an die Römer, welche beuld eine europäiſche Berſhmtheit erlangte. Das Buch„Loei communes theolo- giei“(Hauptlehrſaͤtze der Theologie) eniſtand hieraus, Luther ließ dies ohne Vorwiſſen ſeines Freundes drucken und ſagt da⸗ von;„Ein vortrefflich Buch, nicht allein der Unſterblichkeit, ſondern auch der Ehre werth, den Büchern der heil gen Schrift beigeſellt zu werden.“ Zum Predigen konnte ſich Mäölanchthon nie eutſchließen. Späterhin jedoch, bildete er eine große Zahl junger Schulmänner in ſo überaus tüchtiger We ſe für ihren Beruf vor, daß er bald von allen Orten erſucht wurde, Lehrer zu ſenden. Auch bat man um ſeinen Raih zur Einrich ung neuer Schulen und ſo erfolgte unter Melanchthons Beihülfe be ſpielsweiſe die Gründung der Gymnaſien zu Nürnberg, Regensburg, Soeſt, Mühlhauſen u. ſ. w. So wurde Philipp Melauchthon gewiſſermaßen der Seifter eines ganz neuen Sul⸗ weſe 8. Während er iu dieſer Weiſe gar treffliche Grundſteine zum Bau der evangeliſchen Kche legte kam das Jahr 1519 heran, in welchem der bochweiſe und dem Vapſtthum ſehr ergebene Dr. Eck aus Ingo ſtadt in einer Schmäpſchrift vuther und die ganze Univerſität Wittenberg verunglempfte. Hierguf entbrannte zwiſchen ihm und den Freunden Luther und Melauchthon ein heftiger Kampft. Küdner und energiſcher noch nahm Melanch⸗ thon für Luther 1520 Partei, als dieſer am 10. Dezember die Bunnbulle verbrannt harte und alsbald wider Luther abermals eine Schmä ſchrift erſchien un er dem falſchen Namen eines T omas Rodinus. Da gab WMelanchthon unter dem Pſendonym Didymus Faventius ine Schutzſchrift für Luiher heraus und ſpäier nich den Ereigniſſen auf dem Reichs age zu Worms 1521 ſchrieb er gegen„das wüthende Urthell der Parizer Theologen“ ſo ſcharf, als man es von ihm kaum hätte glauben ſollen. Inzwiſchen hatten beide Freunde eifrig an der Ueber⸗ ſetzung der Bibel gearbeitet. Luther machte mit dem neuen T ſtament den Anfang, brachte ſeine Arbeit jedoch vor dem Druck erſt zu Melanchthon damit ſie durch Phil ppus„ausge⸗ feilet“ würde, auf daß es ein würdiges We k woerde. Gleicher⸗ weiſe iſt auch die ſchwierige Aufgabe der Ueber etzung des alten Teſtamentes nicht von Luther allein, ſondern unter treuer ge⸗ ſchickter Be hülfe unſeres Melanchthon nnerhald 13 Jahren zu Stande gebracht wo den. Es gebricht uns an Raum, hier ell der geſchichelichen Momente Erwähnung zu thun, bei welchen Melam kthon e ne Rolle geſpielt hat, hingewieſen ſe jedoch, daß „die Augsburgiſche Koufeſnon 1530, zum Theil, dagegen die „Apologie der Augsburgeſchen Ko feſſion“ ganz ſein Werk war. Di Sim zder Krchen paltung iſt tief durch ſeine ſchuldloſe Seele gegangen, immer verſuchte er in milder nachſichtiger Weiſe zu vermitte n. So brachte er 1536 auf dem Geipräch zu Wittenberg mit Bucer die„Wittenberger Konkordia“ zu Stande, ſo vermtielte er 1537 auf dem Konvent zu Schmalkalden und betheiligte ſich an den Religionsgeſprächen 1540 zu Hagenau und 1541 zu Worms und Regensdung. Nach Luthers Tode 1546, trat Melanchthon als Gelehrter weithin berühmt, an die Spitz der Krche Bis dahin Lu hers thätigſter Gehülfe und Mitarb iter, ſi ht er ſich nun plötzlich in die erſte St lle vor⸗ geftoben, auch als Leiter de: Witt nberger Unwerſität. Mit dieſem Auge blick beg unt für Melancht'on die Zeit ſeines letzten Streitens und Leidens, welche erfüllt war von den ve.⸗ ſchtdenſten theologi chen Streuigk iien. Ken Wunder, daß der eins Magiſters der Philoſophe und als ſolcher begann er jein lebelaug kräukelnde und reizbare Mann ſich ſehnte erlöſt zu werden, von„der Wuth der Theologen und von den Sorgei des irdiſchen Lebeus.“ Seine treue Gattin Katharing Krapp, mit welcher er ſeit 1520 vermählt war und welche ihm 3 Keuder geſchenkt hatte, ſtarb im Jahre 1557 gerade als er auf dem Religiopsgeſpräch zu Worms war. Von ſeinen Kin⸗ dern die älteſte Tocher ſchon 1547, ſein Sohn Philipp ſtarb als Conſiſtorialſekretär 1603 und ſeine dritte Tochter Mag alena war die Gatiin Peucers, der nachmalig Melanch⸗ thons„Opera“ herausgab. Pencer war Arzt, er pflegte ſeinen leidenden Schwiegervater ſorglich und erl ichterte ihm die letzten Lebeusjahre ſo viel wie möglich. Im Frühjahr des Jahres 1560 nahm jedoch die Schwäche des Gottesgelehrten ſo ſehr zu, daß er ſeine Vo leſungen für die Studenten einſtellen mußte. Es kamen nun häufige Fieberanfälle und am 19. April, Nach⸗ mittags 6 Uhr entſchlief er, den Frieden Gottes auf ſeinem Angeſicht. Das Llichenbegängniß Philipp Melanchthons fand am 21. April ſtatt; in der Schloßkirche zu Wittenberg wurde ſein Sarg dicht neben Luthers Grabe verſenkt. So ſchied der theure Gottesmann, für welchen auch jetzt noch das Wort gilt, welches Martin Luther von ihm ſagte:„Laſſet uns den Mann groß achten! Wer ihn veruchtet, der muß ein verachteter Menſch vor Gott ſein.“ Porcosan. Wir entnehmen den„Weſtpreußiſchen Landwirthſchaftlichen Mittheilungen“ Folgendes! „Die Stre tfrage über den Werth dieſes Schutzmittels gegen Ro hlauf dürfte in nächſter Zeit auch für diejenigen zu Gunſten jenes Mittels gelöſt werden, die demſelben noch keptiſch gegenüberſtehen oder daſſelbe verwerfen, weil es ein„Geheim⸗ mittel“ iſt, oder weil die verterinäſtechniſche Deputgtion ein un ünſtiges Urtheil darüber abgegeben hat. Wir erfahren ſoehen aus zuverläſſiger Quelle, daß der Herr Miniſter für Land⸗ wirlhſchaft entgegen ſeiner früheren Warnung die Bedenken gigen Porcoſan aufgegeben hat. Der Grund hierfür liegt, wie wir hören, jetzt darin, daß das Mitiel in tad lloſer Weiſe her⸗ geſtellt wird und Verſuche, welche von der veterinär⸗techniſchen Deputation in letzter Zeit angeſtellt wurden, ſehr günſtig aus⸗ gefallen ſind. Uns iſt es ja vielleicht verdacht worden, daß wir von Anfang ſo energiſch für Poreoſa eingeireten ſind, aber wir konnten nach den in unſerer Proviuz gemachten, uns mit⸗ getheilten Erfahrungen nicht anders. Die Noih war da und in Porcoſan ſchien uns das Mittel dagegen gefunden. Hatte doch allein Herr Modrow⸗Neuguth 325 Schweine jeden Alters mit gutem Erfolg geimpft. Das Nähere hierüber iſt ja be⸗ reits in Nr. 27 dieſer Zeitung v. J. mitgetheilt. Im An⸗ ſchluß daran entnehmen wir einem Bericht des Herrn Oekono⸗ mierath Wendland⸗Meſtin wörtlich Folgendes:„Trotz ſorgfältiger Desinfektſon war die Seuche nicht zu bekämpfen, im Gegentheil! ſie verbreitiete ſich immer mehr. Da beſtellte ich telegraphiſch für 100 Schweine Porcoſan! Nach erfolgter Einſpritzung habe ich keinen Abgang mehr gehabt. Mehrere Schweine fraßen einige Tage nach der Einſpritzung weniger gut, bei den meiſten war nicht die geringſte Veränderung zu bemerkn Während hier am Ort bei den kleinen Leuten in Folge des ewigen Handelns faſt immer Ro hlauf herſcht, iſt bei meinen Schweinen nach der Impfung mit Porcoſan keine Erkrankung mehr vorgekommen.“ Herr Rittergutsbeſitzer Doerkſen Woſſitz ſtellt uns folgenden Bericht freundlchſt zur Verfügung;„Es ſind hier im Orte zunächſt vom Molkereipächter, der gerade während des ſo heißen Monats Juni erhebliche Verluſte durch Rothlauf erlett, ſpäter⸗ hin von den meiſten meiner Nachbarn und kürzlich auch von mir Impfungen mit Porcoſan ausgeführt worden, die durchweg ſehr für die Brauchbarkeit dieſes Schutzmittels ſprech'n. Meine eigenen Erfahrungen ſind derart, daß ſie ganz außerordentlich für die Wirkſamkeit des Mittels ſprechen. Am 27. September war von 16 Brühlingen eines an den charakteriſtiſchen Merk⸗ malen des Rothlaufs kiepirt. Trotzdem um dieſe Zeit der Herr Miniſter vor Anwendung des Porcoſan warnen ließ, b ſtellte ich, durch die Erfolge meiner Nachbarn ermuthigt, Porcoſan. Vor Eintreffen desſelben waren noch 2 Brühlinge krepirt. Von den 7 überlebenden impfte ich 6, das 7. war dringend olh⸗ laufverdächſig und ich unterließ das Impfen bei dieſem. Außerd m wurden 8 Läuferſchweine geimpft. Das nicht geimpfte Schwein war am nächſten Morgen todt, den geimpften hat die Impfung abfolut nichts geſchadet. Es iſt mir bis jetzt kein Schwein weiter krepirt, trotzdem die 6 Brühlinge ſich ſeit 3 Wochen wieder in dem infizirten Stallabtheil befinden, der in keiner Weiſe desinfieirt, ſondern uur ausgemiſtet iſt.— Sollte das Poresſan ſich überall gleich gut bewähren, dann iſt dasſelbe für die Schweinezucht von einer ganz außerordentlichen Be⸗ deutung.“ Herr Thierarzt und Schlachthofdirektor Bahr in Zoppot hat gleichfalls von ſeinen Verſuchen nur günſtige Reſultate erzielt; die näheren Mitihe lungen erwarten wir noch. Auch Herr Rittergutsbeſitzer M. Bernſten⸗Domslaff hat uns einen umfang⸗ reichen Bericht über ſeine Verſuche eingeſchickt. Er kommt zu dem Schluſſe, daß Porecoſan nicht zu empf hlen ſei, wir geb u kurz ſeine Verſuchsreſultate: Die Impfungen wueden an 445 Schweinen ausgeführt, 100 Schweine wurden am 27. Mai, 145 Thiere am 13. Jani ud 200 am 27. Auguſt geimpft. Von der erſten Abtheilung ſind nach der erſten Impfung nach einigen Tagen zwei und ſpäter weitere drei krepirt, von 145 Thieren vier, die anderen zeigten ve minderte Freßluſt, beim dritten Male, wo 200 Thiere geimpft wurden, ſind weder Kraukheiis⸗ noch Todesfälle vorgekommen. Herr Bernſten gibt zu, daß jür die beiden erſten Impfungen Porcoſan verwendet wurde, des aus einer dunkelb aunen, trüben, leimigen Subſtanz beſtand, während die Subſtan für die dritte, günſtig verlaufene Pofcoſanimpfung ein vie helleres, dünnflüfſigeres Ausſehen hitte. Er knüpft daran die Bemerkung, daß die Bereitungsart oder auch die Zu⸗ ſammenſetzung des Porcoſans eine and re geworden ſei. Dieſer Umſtand iſt aber für die objektive Beurtheilung gerade maßgebend und nach unſerer Anſicht iſt aus den Verſuchen nur zu folgern, daß zu den beiden erſten Impfungen entweder eine Lymphe verwendet worden iſt, die noch der Ver⸗ b ſſerung bedurſte, oder die, was vel wahrſchei licher iſt, b reits verdorben war. Der dritte Verſuch ſpricht aber in eklatanter Weiſe für Porcoſan, indem bei Verwendung einer normalen Lympbe dei 200 geimpften Schweinen weder Krankheits⸗ noch Todesfälle vorgekommen Hinſichelich der durch Impfen mit Porcoſan zu erzlelenden —, S Bocr. rereernreernengneeeeegeeeee ee 1 . Fereneneee, f e eeeceagcse eeese — n VdßßßFö ͤ ͤ— —— 1 ern e 7* Maunßbeim, 14. Februar General⸗Anzeigerr Immuntät äußert ſich derſelbe Herr Bernſten⸗Domslaff in Nr. 96 der deutſchen Landwirthſchaftlichen Preſſe, vom 2. Dez. 1896, Seite 851 folgendermaßen:„Wäh end bei mir die Impfverſuche zum zweiten Male angeſtellt wurden, brach in Bärenwalde unter den Schweinen des Freiherrn von der Goltz Bärenwalde der Rothlauf in hohem Maße aus, und beſchloß derſelbe auf Anregung des Königl. Landrathes Dr. Kerſten, von den hieſigen geimpften Schweinen zwei Stück nach Bären⸗ walde hinzunehmen, um dieſelben auf ihre Immunität hin zu prüfen. Die Schweine wurden mit den dort erkrankten Thieren in eine Bucht gebracht, wo ſie mehrere Wochen blieben. Sie erh elten von einem der erkrankten und vom Königl. Kreis⸗ thierarzt Peters ſezirten Schweine Blut und Fleiſch, welches ſie gierig fraßen; und auch danach blieben ſie geſund, ſodaß ſich hieraus wieder ſchließen läßt, daß ſie durch die Impfung mit Porcoſan immun gemacht ſind. Um nun dem Einwande zu begegnen, daß die nach Bärenwalde geſandten 2 Schweine überhaupt nicht für Rolhlauf empfänglich geweſen ſind, und daß man, um einen poſitiven Schluß auf die Erzielung ſich⸗ erer Immunität durch Poreoſan zu ziehen, noch weitere Ver⸗ ſuche anſtellen müßte, welche um ſo mehr geboten erſcheinen, als auf das vom Landwirihſchaftlichen Miniſterium eingefor⸗ derte Gutachten die techniſche Deputation für das Veterinär⸗ weſen ſich gegen die Anwendung des Porcoſan auf's beſtimmteſte ausgeſprochen, habe ich am 11. November v. J. durch den Kreisthierarzt Peters Schlochau 2 im Mai, 2 im Juni und 2 im Auguſt mit Poreoſen geimpfte Schweine mit durch die Ver⸗ einigung Deutſcher Schweinezüchter von Herrn Obermedieinal⸗ rath Dr. Lorenz in Darmſtadt bezogenen Reinculturen der Rothlaufbaeillen injiziren laſſen. Dieſe Thiere ſind bis heute geſund geblieben, und könnte man annehmen, daß durch die Impfung mit Porcoſan Immunität erzeugt worden iſt, wenn man nicht annehmen will, daß dieſe 6 Schweine überhaupt nicht für Rothlauf inklinirten.“ Wir ſind keineswegs Gegner eines anderen Impfverfah⸗ rens aber wir wünſchen im Intereſſe der Landwirthe, daß die Porcoſanimpfung als die eben ſo ſichere, beträchtlich billigere und einfachere(die auch vom Landwirth ausgeführt werden kann) die Verbreitung findet, welche ſie auf Grund vieler einwands⸗ freier Verſuche verdient. Es bedeutet einen großen Gewinn für die Landwirthſchaft, daß wir in Porcoſan ein Mittel be⸗ ſitzen, welches bei rechtzeitiger Anwendung den Rothlauf der Schweine zu verhüten vermag, und zwar für längere Zeit. Aus Farah gernbardts Memoiren. Die unermüdliche Sarah Bernhardt tritt jetzt mit Memoiren vor die Oeffentlichkeit. Ohne den üblichen Tamtam geht es natürlich nicht ab. Indeſſen zeigt uns das Bild, das die Künſtlerin von ihrem erſten Studium gibt, wieder auf's Neue, wie es ohne eruſtlichen Fleiß in der Kunſt keinen Erfolg gibt, und daß gerade Künſtler, welche in ihren Anſängen mit den größten Schwierigkriten kämpften, die höchſte Stufe erſtiegen haben, als wäre ihre Kraft gerade durch den Widerſtand recht erweckt und erhöht worden. Sarah Bernhardt ſchreibt über ihren Eintritt in das Pariſer Conſervatoire: „Der erſte Tag des Claſſenunterrichts war ein Montag. Ich habe ſeitdem eine beſondere Vorliebe für dieſen Tag be⸗ halten. Und doch habe ich niemals in meiner Furchtſamkeit, in meinem Stolz ſo geliſten, wie an dieſem Tage. Jeder in der Penſion erzogene Schüler kennt die Tortur dieſer Einführ⸗ ung im Conſerbato re. Es war mir um ſo ſchrecklicher zu Muthe, weil die boshaften Bemerkungen ſich gegen Fehler rich⸗ teten, die ich nur zu gut kannte. Ich fühlte mich ſehr genirt: es waren bewunderuswerthe Mädckhen da, die alle ſpäter wegen ihrer Schönheit berühmt wurden, wegen ihres Talentes aber zum kleinſten Theil. Der Profeſſor, Herr Provoſt, ließ alle neuen Schüler etwas auffagen; zunächſt die Jungen, dann die Mädchen. Als ich an die Reihe kam, beſtieg ich das Podium zitternd aus Schüchternheit. Ich hatte die Junia im Brittanicus Näachste Gewinnzi Stzer 13.—16 März d. J. Zilehungsverlegungl — ohung NI 28550 2 Kein 200.00 LSk à 3 Mark 30 Plg. Mark, 6201 Geldgewinne, Haupttreffor Pono u. Liste 20 Pig. ertra) eind zu beslehen durch die Vewaltung der Metzer Dombau-Geld-Lotterie, Metz, e Morits MHerzbergex, Lotterie- u. Cig.-Geschäft gelernt und wurde alsbalo der Gegenſtand biſterer Spöttereien. Ich konnte mit der Stimme nicht vibriren und ſprach die t und d mit ſolcher Gewalt aus, daß es wie ſchlechter deutſcher Accent klang. Nach einigen Verſen rief mich der Profeſſor herußter und erklärte mir, er werde ſich nicht eher wieder mit mir be⸗ ſchäftigen, als bis ich zu„vibriren“ verſtände, Ich machte mich muthig an die Arbeit. Die Kautſchuk⸗ kugeln kamen mir nicht mehr aus dem Munde; ich biß ſie fieberhaft, indem ich die r vibriren ließ. Mit Wuth zerkaute ich ſie, als wären ſie an meinen Schwierigkeiten Schuld. Ich öffnete den Mund maßlos weit; vom Morgen bis zum Abend und manchmal vom Abend bis zum Morgen machte ich in meinem Zimmerchen te, de, de, te, de, de, die zum„Vibriren“ vorgeſchriebene Methode. Welch' geſegnete Zeiten waren dieſe Stunden leidenſchaftlicher Arbeit. Welche Freude, als ich glaubte, ohne mich allzu ſehr lächerlich zu machen, ausſprechen zu können: „Un treès grand rat dans un trés grand trou“, Wie ich auf dieſe Phraſe gewüthet habe, was ich an Haaren der großen Ratte gelaſſen habe und an Th änen dem großen Loch— das vermag ſich Nemand vorzuſtellen. Meine Mutter ließ mich um 6 Uhr aufſtehen,— und ich ſchlief leidenſchaftlich gern lange— um an dem Piano meine r zu machen, ich ſolfeggete ra, re, ri, ra, rol u. ſ. w. und das während einer ganzen Stunde jeden Morgen. Mama ließ die Thüre ihres Zimmers offen ſtehen und ſchlief über dieſer melodiſchen Uebung wleder ſanft ein. Aber wehe mir, wenn ich einhielt. Die Stille weckte ſie im Augenblick auf. Man hat behauptet, das Conſervatorium ſtifte keinen Nutzen. Ich bin anderer Meinung. Ich danke ihm Alles, was ich bin. Ich habe es niemals vergeſſen. Ich beſuchte alle Courſe. Morgens um acht war die Stunde in der Haltung, O, wackerer Vater Eli, wie viel Generatisnen von Küunſtlern ſind vor dir vorbelgegangen. Er ſtellte uns alle in zwei Reihen, die Kleinen voran, die Großen hinten, Eins, Zwei, Drei. Vater Eli, die Hand auf dem Herzen, rief mit lauter Stimme:„Er iſt da, ich weiß es ſicher.“ Und wir mimten alle gleichzeitig in der größten Stille dieſe Situation. Wie war das komiſch und charmant. Und welche Verbeugungen lehrte er uns. Die reſpectvolle, tiefe Verbeugung an die Herzogin„Madame!“ Die Referenz vor dem Herrſcher— langer Gruß, ſehr tief, die Augen nieder⸗ geſchlagen, der linke Fuß, der vorgeſetzt iſt, muß ganz ſanft an den rechten herangezogen werden, während der Kopf ſich langſam hebt. Die Verbeugung vor dem Bräutigam bei der Vorſtellung correet und etwas verwirrt. Die Verwirrung wird durch die Haltung der Arme angedeutet. Endlich die Verbeugung vor dem Publikum— ſehr lang, ſehr tief, den Oberkörper etwas erhoben, der Blick den ganzen Saal umfaſſend, dankbares und graciöſes Lächeln, als wolle man ſagen:„ach nochmals.. ich bin verwirrt.“ Gegen dieſe Art von Gruß, die mir zu unterwürfig ſcheint, lehne ich mich auf. Ich ſchwärme für den Erfolg; ich gebe mein ganzes Ich dem Publikum; zeigt es mir ſeine Zufriedenheit, ſo danke ich ihm gleich zu gleich, aber nicht als dem Herrn.“ Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. — Ueber die Eutſtehungsgeſchichte der Lieder Franz Schuberts erzählt Max Haſſe, der Muſikkritiker der„Magdeb. Ztg.“, folgendes Märchen:„Es war einmal eine Zeit, da war der Himmel viel blauer als jetzt, die Sonne ſandte viel hellere Strahlen zur Erde nieder und Alles funkelte im Glanz der ſieben Regenbogenfarben. Aber was das Wunderſamſte war: Von Zeit zu Zeit öffnete ſich der Himmel und man erblickte den lieben Gott mit 1 Engelſchaar, und Alles im Himmel und auf Erden lauſchte der wunderbaren Muſtk des himmliſchen Orcheſters und den glockenreinen Chören und Liedern der Engel, die Gott lobten und lobprieſen. Aber eines Tages war der liebe Gott betrübt und wollte keine Muſik mehr hören. Da wurden die Engel traurig und nahmen ihre goldenen und ſilbernen Scheeren und zerſchnitten die Notenblätter, darauf mit leuchtenden Zeichen Muſik und Text ſtand. Und der Wind, das himmliſche Kind, erhob ſich und wehte die vielen Tauſende von Notenblättern und geheimnißvollen Charakteren zur Erde nieder. Und der goldene Notenregen ſtel zuerſt auf die Thiere, die dem Himmel zunächſt wohnen, auf die klugen Vögel, und jedes der geſiederken Geſchöpfe nahm ein Notenſchnitzel in den Schnabel und lernte den Inhalt auswendig. eeeee Max Hahn 4 Co., Hofbuchdrudkerei. loose a3 5. Seſte. Am eifrigſten waren die Pögel bei der Arbeit, die man heul zu Tage Singvögel nennt. So hat die Lerche die hochliegenden Triller gelernt, der Fink ſeine Fanfaren, die Schwarzamſel ihre tiefen Glockentöne, die Nachtigall ihre Flötenſolis. Die Pauſen aber ffelen in das Meer und in alle Gewäſſer der Welt— daher ſind die Fiſche ſtumm geblieben bis auf den heutigen Tag. Auf der Erde erhob ſich aber ein Klagen und Singen, die vierfüßigen Thiere riefen ein⸗ ander Liebeslaute zu, das begabteſte unter den Geſchöpfen aber, der Menſch, erfand die Sprache und den Geſang. Seitdem iſt er dar⸗ auf bedacht, die über die ganze Welt zerſtreuten Theilchen jener ur⸗ ewigen Muſik zu ſammeln und ſie wieder zur himmliſchen Original⸗ partitur zuſammenzufetzen— aber vergebens iſt ſeine Mühe. Nur Sonntagskindern glückt es zuweilen, Slücke von ihr zu ſinden und abzuſchreiben. Die blos den Text zuſammenfügen, nennt man Dichter, die den Schlüffel zu den gefundenen Noten zu deuten wiſſen, Mu⸗ ſiker, und die, denen es gar vergönnt iſt, den Schatz eines kleinen Stücks Text und Muſik zugleich zu heben— Dichtermuſiker. Solche Sonntagskſnder waren Paläſtrina mit ſeinen frommen Geſängen und Bach mit ſeinen kunſtvollen Werken hoheitsvoller Muſik. Mozart fand gar ein Stück himmliſcher Volksmuſik wieder und Beethoven einen Theil der Weiſe, nach der ſich die Planeten und Sterne im Reigen bewegt hatten. Und zugleich mit dieſem wurde noch ein Glückskind geboren. Es war eine mühfelige Wanderſchaft, die es antrat. Gar einſam wandelte es die Straße. Wer ihm begegnete, der grüßte es nicht, und wen es um eine Gabe anſprach, der wandte ſich ab. Aber es zog dennoch weiter und forſchte nach jenen ſagen⸗ haften Weiſen, Und da begab ſich ein Wunder: Der Arme und Verlaſſene fand einen großen Streifen jener himmliſchen Melodie, die der Zerſtörung entgäangen war. Er las ſie und verſtand die Sprache der Nachtigall und der Lerche zugleich, er hörte, was ſich die Blumen in Wieſe, Feld und im veeſchwiegenen Wald erzählten, und was ſich die blühenden Bäume im Frühling zuflüſterten. Die Melodie ertönte ihm aus dem Rauſchen der Bäume am Abend und der Wind erzählte ihm von ihr, als er über die blühende Haſde und über das Reich des Erlkönigs geſtrichen war Er las ſie aus der Farbe der Abend⸗ und Morgenrölhe, im eigenen Herzen und in der dunklen, ſchweigenden Nacht aus den Sternen. Und der Wanderer ſchrieb das nie Vernommene, von Niemandem Geahnte in großer 297 auf und hinterlegte den Schaßz in einem ſiebenfach geſtegelten Teſtament. Und darauf legte er ſich nieder zum Sterben— ehe er noch die ſteile Höhe des Lebensberges erklommen hatte. Die Hinter⸗ bliebenen eröffneten den unſcheinbaren Schrein, darinnen das Ver⸗ mächtniß lag. Auf den Heften ſtand mit goldenen Lettern— Lie der von Franz Schubert——.“ Geſchäftliches. Triumphe der Gährungstechnik., Selten iſt auf einem Ge⸗ biete menſchlichen Forſchens, Wiſſens und Könnens die praktiſche Anwendung ſo mitk der wiſſenſchaftlichen Forſchung Hand in Hand gegangen, wie gerade die Gährkunde mit der Gährtechnik, ſeit in den 50er Jahren durch Paſteur das Weſen der Gährung aufgedeckt und durch ſeine Nachfolger die Berſchiedenartigkeit der Gährungserreger an ſich und hinſichtlich ihrer Wirkſamkeit feſtgeſtellt worden iſt, und man gelernt hat, die verſchiedenen, ganz ſpecifiſch wirkenden Gähr⸗ ungserreger zu unterſcheiden, zu iſoliren und reinzuzüchten. In der Bierbrauerei arbeitet man heute größtentheils nur noch mit ſolchen ganz ſpecifiſchen ſogen. Reinzuchthefen, theilweiſe auch ſchon in der Brennerei. Der Winzer läßt ſeinen Moſt ſchlechter Lagen mit den reingezüchteten Weinheſen beſſerer oder ausgewählter Lagen und Sorten vergähren und verbeſſert dadurch auf rein natürlichem Wege unter genauer Innehaltung und weiſer Ausnutzung der von der Natur geſetzten Bedingungen ſeinen ſonſt ſauer gemordenen Wein in erheblichem Maße. In der Molkereiwirthſchaft ſetzt man heute dem Rahm reingezüchtete Milchſäure⸗Bacterien zu und verſchafft der ſo erzeugten Butter einen giecae und vor allen Dingen auch reinen und feinen Geſchmack, der von allen Zufälligkeiten der Füt⸗ terung unabhängig iſt. Unſerem vielgeſchmähten deutſchen Tabak, dem verrufenen Pfälzer und Vierradener, gibt man in neuerer Zeit durch den Zuſatz von reingezüchteten Edelfermenten von Havang und anderen edleren Tabaken den Geſchmack und das Aroma dieſer, ſo daß nichts mehr den deutſchen Urſprung derart fermentirten Krautes etkennen läßt. Neuerdings iſt es ſogar gelungen und dgmit feiert die deutſche Gährtechnik geradezu einen Triumph— ausſchließ⸗ lich durch Vergährung von mit den reingezüchteten anz charakteriſtiſchen Edelhefen füdlicher Süßweine die ſogenannten Malton⸗Weine darzuſtellen mit überraſchend ähnlichem Geſchmack und Bouget und derſelben feurigen Gluth, wie ſie ſonſt nur den Weinen der heißen Länder eigen find. Da dieſe Malton⸗ Weine ihrem Urſprunge und ihrer Herſtellung gemäß in ſich die anregend⸗ belebende Wirkung der ſüdlichen Süßweine mit der nährenden und kräftigenden Wirkung der extractreichſten Malzbiere vereinigen und ihre Wohlbekömmlichkeit, wie abſolute Reinheit über allen Zweifel erhaben iſt, ſo verdienen die deutſchen Malton⸗Weine entſchieden den Vorzug vor den vielen„Medicinalwein⸗Fabrikaten“. Welche hohe Be⸗ deutung die Erfindung der Malton⸗Weine noch haben dürfte, iſt heute noch gar nicht abzuſehen; jedenfalls ift dieſelbe von großer nationaler Bedeutung. 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Geſuch des Philipp Hörner um Erlaubniß zu Betriebe einer Schankwirthſchaft mit Branntweinſchank im Hauſe Gontardſtr. 17. 5. Geſuch des Joſef Diederich um Erlaubniß zur Verlegung ſeiner Schankwirthſchaftsberech⸗ tigung ohne Brauntweinſchank von H 5, 12 nach H 7, 23. 6. Geſuch des Friedrich Göh⸗ ringer um Erlaubniß zum Aus⸗ ant von Branntwein in ſeiner chankwirthſchaft 2. Querſtr. 9. 7. Errichtung einer Schlächterei durch Edmund Hofmann in Neckarau betr. 8. Erweiterung des Ortsbau⸗ planes für den Stadttheil Wald⸗ hof betr. 9. Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit. 10. Feſtſtellung der Miethzins⸗ entſchädigungen für die Haupt⸗ lehrer in Feudenheim. 11. Neuwahlen zum Bürger⸗ ausſchuß in Schriesheim, 15 Feſtſetzung der Jahl der Mit⸗ lieder. 12. Abhör der Rechnung der Stadtgemeinde Ladenburg für das Jahr 1894 betr. Sämmtliche auf die Tages⸗ ordnung bezüglichen Akten liegen während drei Tagen vor der Sitzung zur Einſicht der Betheiligten ſoͤwie der Herren Bezirksräthe auf diesſeitiger Kanzlei auf. 29066 Mannheim, 13. Februar 1897. Großh. Bezirksamt: Pfiſterer. ———— Sekanntmachung. Es wird hierdurch zur Kennt⸗ niß gebracht, daß die allgemeinen Vertragsbedingungen f die für Ausführung von Garniſonbauten bei dem Unterzeichneten und den Garniſonverwaltungen Karls⸗ ruhe, Mannheim und Heidelberg vom 15. bis 23. d. Mts. zur Einſicht aufliegen. 29057 Karlsruhe, 6. Februar 1897. Jannaſch, Baurath. Witſen⸗Perpachtung. Das Großherzogl. Domänen⸗ amt Maunheim wird 29037 Freitag, 19. Februar d.., Vormittags 9 uhr 18890 ha Käswieſen in 7 Loo⸗ ſen und 22 ha der Herzogenried⸗ wieſen in 44 Looſen à 50 ar im Badner Hof zu Mannheim(G 6,3) einer öffenktlichen Verpachtung auf 12 Jahre ausſetzen. Bei vor⸗ handener Nachfrage un die Verpachtung auch auf die übrigen 47 Looſe de ogenriedwieſen à 50 ar ausgedehnt werden. Holzversteigerung Aus den Abtheilungen II, 2, 3. Uu. 4 der ev. Kirchenwaldungen in der Nähe der Militärſchieß⸗ ſtände) werden am Montag, 15. Februar 1897, Vormittags 9 uhr im Rathhauſe zu Sandhofen mit Borgfriſt bis Martini 1897 loosweiſe öffentlich verſteigert: 58 Ster forl. Scheitholz 388 Ster forl. Prügelholz u. 2486 Stück forl. Wellen. Nähere Auskunft ertheilt Waldhüter Wernz in Sand⸗ hofen. 28939 Mannheim, 10. Eollec 1897. he C Evangeliſe ollectur. Der Geschäftsbericht Unserer Bank für das Jahr 1896 gelangt dem- nächst zur Ausgabe, und stellen wir jedem Be- Sitzer unserer Pfand- briefe ein Exemplar desselben bereitwilligst Kkostenlos zur Ver- fügung. 29046 Man wolle sich dieser- halb an die betr. Bank-⸗ häuser resp. an uns di-⸗ rect wenden. Berlin W. im Febr. 1897. Pommersohe Hypotheken-Aotien-Bank, Neue Malta-Kartoffen (ſchöne mittelgruße Funcht) empflehlt Carl Müller R 3, 10 u. B 6, 6. 28997 28997 Amts⸗ ſund Krei Musik-Verein. 81088 Sonntag Vormittag 11 uhr Probe für Soprau u. Alt. ½12 Uhr für Tenor u. Baß in der Aula des Gymnaſiums. Bitte. Der Hausvater der Arbeiter⸗ kolonie Ankenbuck theilt uns mit, daß daſelbſt der Vorrath an Jop⸗ pen, Hoſen, Schuhen, Stiefeln, wollenen Hemden, wollenen Socken und warmem Unterzeug beinahe vollſtändig aufgebraucht ſei; ganz beſonders mache ſich der Mangel an Hoſen, wollenen Hemden und Schuhen fühlbar. Mit Rückſicht auf das naßkalte, rauhe Wetter und in Anbetracht deſſen, daß die jetzt eintreffenden Koloniſten durchweg nur mit leichten, ſehr mangekhaften Klei⸗ dern verſehen ſind, wäre es deß⸗ halb dringend wünſchenswerth, wenn wir bald wieder in den Beſitz von warmen Kleidungs⸗ ſtücken gelangen würden. An die Herren Vertrauensmänner und Freunde unſeres Vereins ergeht daher auch jetzt wieder die angelegentlichſte Bitte, Sammlungen der erwähnten Kleidungsſtücke zu veranſtalten wobei insbeſondere auf wärmer, dem rauhen flima des Anken⸗ buck mehr entſprechende Kleid⸗ Ungsſtücke abzuheben wäre. Da der Winter vor der Thüre ſteht, um welche Zeit unſere Anſtalt am ſtärkſten beſucht und daher der Aufwand ein größerer iſt, wären auch Geldgaben ſehr er⸗ wünſcht. Die geſammelten Kleid⸗ ungsſtücke wollen au Haus⸗ vater Wernigk in Ankeubuck — Station Klengen bei Fracht⸗ gut⸗ und Poſt Dürrheim bei Poſt⸗ Sendungen— gef. abgeſendet werden. Auch die Gentral⸗ Sammelſtelle zu Karlsruhe, So⸗ phienſtr. 25 nimmt zu jeder Zeit und das ganze Jahr 5 Kleid⸗ ungsſtücke u. ſ. w. entgegen und veranlaßt deren Weiterbeförder⸗ ung. 19359 Geldgaben bitten wir aus⸗ ſchließlich unſerem Vereinskaſſier, Herrn Revident Zenck in Karls⸗ ruhe, Sophienſtraße No. 25 gütigſt zukommen laſſen zu wollen. Karlsruhe im Oktober 1896. für Arbeiterkolonien in Baden. Masken zzu verleihen! 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Zur Theilnahme iſt jeder männliche und verfüͤg⸗ ungsfähige Antheilseigner berechtigt, welcher durch eine ſpäteſtens am Tage vor der Generalverſammlung im Archiv der Reichsbank, Jägerſtraße No. 34/36 hier⸗ ſelbſt, während der Geſchäflsſtunden abzuhebende Be⸗ ſcheinigung nachweiſt, daß und mit wie vielen Antheilen er in den Stammbüchern der Reichsbank als Eigner eingetragen iſt. 29059 Die Verſammlung findet im Reichsbankgebäude, Jägerſtraße No. 34/36 hierſel bſt, ſtatt. Berlin, den 10. Februar 1897. Der Neichskanzler: In Vertretung: gez. von Voetticher. Auszug aus den Standesregiſtern der Stadt Ludwigshafen. br. Verkündete. Guſt. Arno Gebhardt, Werkmeiſter u. Lina Franziska Math. Sofia Reichert. .Aug. 15 Otto Schrader, Kaufm. u. Barb. Keller. .Jul. Chriſt. Martin Abel, Chemiker u. Frieda Joh. Sudeck. ch. Huber, Fuhrknecht u. Eliſ. Michenfelden. Karl Dießler, Tagner u. Kath. Chriſt. Rupp. Gottl. Friedr. Lor. Glaſer, Schneider u. Kath. Seitzer, Lorenz Kuhn,.⸗A. u. Maria Anna Kuhn. Mich. Leuthner,.⸗A. u. Kath. Engel. Friedr. Degenhardt, Schreiner u. Anna Hild. Otto Gutting. 11 9 u. Martha Joſ. Roſ. Emshach, „Phil. Muth, Eiſenbahnbed u. Maria Schwab. Clem. Scholly,.⸗A. u. Eliſab. Hauck. „Edm. Wagner, Bautechniker u. Kath. Meyer. Chriſt. Stürm, Schreiner u. Eliſ. Schuſter. „Reinh. Seiler,.⸗A. u. Maria Kath. Harkmann. Ernſt Rob. Friedr. Warmuth, Getreidearb. u. Barb. Kuhn. Balth. Janes,.⸗A. u. Marg, Karol. Leitz. 8 15 Minor,.⸗A. u. Kath. Eckler. Joh. Cavalar, Eiſenb.⸗Arb. u. Franz. Hoffmann. 10. Jul. Sternberger,.⸗A. u. Chriſt. Eſer. 9. Adam Janz, Heizer u. Marg. Hoock. Februar. 25 Getraute. 6, Joh. Mart Lieber,.⸗A. m. Anng Maria Lubaſch. Jof. Otto Reichert, Schloſſer m. Amalia Michel. 915 Heß,.⸗A. m. 25 — ꝰꝙ ꝙ c ο D N Dg. 6 6 Barbara Frey. 6. Alex, Hegmann,.⸗A. m. Anna Marg. Umſtätter. 6. Chriſt. Joh. Kolb, Fuhrmann m. Joh. Chriſt. Schreiweis, 6. Ha Vollweiler, Maurer m. Chriſt. Wallerab. 0, Jak. Greß, Händler m. Philippina Sauer. 1. Rart Broc F⸗A. m. Karolina Scherer. 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Karl Joh., S. v. Phil. Joſ. Glas, Kernmacher. 10. Anna, T. v. Eugen Weber, Tagner. 9. Georg Ludw. S. v Ludw Schuſter, Schloſſer. 29. Anna, T. v. Phil. Ritſcher, Taguer. 88. Johanna Suſ., T. v. Leonh. Fiedler, Friſeur. Februar. Geſtorbene. 4. Ernſt Jak., 1 M.., S. v. Jak. Hartmann, Milchholr. Anna Maria, 1 M.., T. v. Jak. Steinel, Bleilöther. „Hermann, 1 J.., S. v. Chriſt. Daubmann,.⸗A. „Pathias, 2. St., S. v. Math. Deuter, Friſeur. „Annda Maria Wagner, 83 J. s M.., Wwe. v. Joh. Phil. Rautz, Tapezier. 6. Emma, 18 J. 4 M.., T. v. Aug. Wagner, Poſtbureaudiener. Luiſe, 12 T. a. David Adler, 17 J. 5 M..,.⸗A. Albert Karl, 3 M. 14 T.., S. v. Wilh. Baiſch, Tapezier. Leonhard Münch, 74 J.., led. Tagner. Dom. Ant. Aloys, 6 M. a. v. Alois Kaupp, Bureaudiener. „Friederika, 11 J. k.., T. v. Phil. Käppler, Wagenwärter. „Maria Stefanie, 1 1 M.., T. v. Petrus Reuſch,.⸗A. Flif ii M a. Joh. Georg Becker,.⸗A. „Anna Bertha, 8 M.., T. v. Joſ. Ludw. Pfadenhauer, Monteur. „Eliſab., 10 M.., T. v. Friedr. Alb. Gottſchalk, Muſiker. 9. Jakob, 2 M,., S. v. Jak. Appel, Lakirer. * g g 0 ο ντ ον D 10. Kath. Wolf, 78 J. 9 M.., Ww. v. Heinr. Roth, Korbmacher. grund betrachtet werden darf. Bekanntma chung. Die ungerechtfertigten Schulverſäum⸗ niſſe betr. Durch 8 4 des Geſetzes über den Elementarunterricht vom 13. Mai 1892 wird beſtimmt, daß wegen ungerechtfertigter Schul⸗ verſäumnis eines Kindes gegen Eltern oder deren Stellvertreter 5 71 des Polizeiſtrafgeſetzbuches vom 31. Oktober 1883 zur An wendung kommt, ſofern die vom Bürgermeiſteramt wiederholt er⸗ kannten Geldſtrafen fruchtlos geblieben ſind. Polizeiſtrafgeſetzbuch§ 71 lautet: Mit Haft bis zu 3 Tagen oder an Geld bis zu 20 Mark werden Eltern, Pflegeeltern, Vor⸗ münder, Dienſt⸗ und Lehrherren geſtraft, welche 1 genügende Entſchuldigung unterlaſſen, ihre ſchulpflichtigen kinder, Mündel, Dienſtboten und Lehrlinge zum Schulbeſuch an⸗ zuhalten, wenn ſie wegen ſolcher ſchuldbaren Verſäumniſſe wieder⸗ holt mit Geldſtrafen belegt worden ſind. Zugleich wird darauf aufmerkſam gemacht, daß nach 8 18 der Schulordnung vom 27. Februar 1894 die Verwendung der Kinder zu gewöhnlichen häuslichen oder landwirthſchaftlichen und gewerblichen Geſchäften nicht als genügender miſchuldtg f 29045 Mannheim, im Februar 1897. Das Reklorat der Volksſchulen: Dr. Sickinger. Zwangsverſteigerung. Am Montag, den 15. Febrnar 1897, Nachmittags 1 Uhr verſteigere ich im Ladenlokale der Frau Wittwe Fiſcher, Maxſtraße 44 dahier, gegenüber der prot. Kirche gegen einen Drittern zwangsweiſe gegen Baarzahlung: 1. 28 Stücke Hemdenflanell je 40 Meter. 8 Stücke Schürzenzeug je 40 Meter. 5 Stücke Bettzeug je 55 Meter. 4 Stücke weiß Halbleinen je 70 Meter, 2 Stücke Barchent je 70 Meter. 1 Stück weiße Leinwand für Betttücher 40 Meter. 5 Stücke Baumwollbiber je 60 Meter. 29044 14 Stück gedruckten Flanell je 30 Meter. 2. 3 Stücke Drill je 55 Meter. 2 Stücke Barchent je 56 Meter. 6 je 59 Meter. Ludwigshaſen a. Mh., den 11. Februar 1897. Weingarth, k. 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Februar 1897 —— Kirch Singmeſſe mit Predigt. 11 Uhr hl. Meſſe. Mariä⸗Bruderſchaft. 9 Uhr Kindergottesdienſt. die Schüler der Mittelſchulen. Septuageſima. Predigt. 5 10 Uhr Predigt, nachher Amt. Meſſe. Jahre. 7 Uhr hl. Meſſe. 4 Uhr Nachmittagsandacht mit Predigt. en⸗Anſagen. Katholiſche Gemeinde. In der Jeſuitenkirche. Sonntag, 14. Febr. Septuageſima. alb 6 Uhr Frühmeſſe. Halb 7 Uhr hl. Meſſe. 8 Uhr b 10 Uhr Predigt und Amt, 2 Uhr Chriſtenlehre. Halb 3 Uhr Herz⸗ Ju der Schulkirche. Sonntag, den 14. Februar. Halb 11 Uhr Gottesdienſt für Untere kathol. Pfarrei. Sonntag, den 14. Februar: 6 Uhr Frühmeſſe. 8 Uhr Singmeſſe mit 11 Uhr hl. Uhr Chriſtenlehre für die Knaben der 2 letzten Halb 3 Uhr Andbacht zum hl. Herzen Mariä. Kathol. Bürgerhoſpital. Sonntag, den 14. Februar, Halb 9 Uhr Singmeſſe mit Predigt⸗ inder, Pflege⸗ — eee v ꝙꝓęç˙ //— ͤ ͤ ˙²—-wm ee ce f — —— — S8 SSS Fug hrkn. Wilh. Stoll e. T. Karbl. Theklg. Exped.⸗Aſſ. Joh. Mich. R „Schloſſer Frdr. Alb. 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