die ο Telegramm⸗Adpeſſe: „Journal Naunheim.“ Ader Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2736. Abonnement: 60 Pfg. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal/ Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Rummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. der Stadt Mannheim und Umgebung. (107. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Seleſeuſte und verbreilelſte Jeitung in Maunheim und Umgegend. ler Journ al. Verantwortlich: für den volitiſchen u. allg. Theiz J..: Ernſt Müller. für den lokalen und prov. Theig (Mannheimer Volksblatt.) Ernſt Müller, für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Erſte Mannheimer Typograph. Auſtalt.) (Das„Maunheimer Journgl“, iſt Eigenthum des katholiſchen uai ee ſämmtlich in Mannheim. E 6, 2 Nr. 58. Der Jeſuitenantrag des Centrums. Das Ceutrum hat, wie wir berichteten, ſeinen Antrag auf Aufhebung des Jeſuitengeſetzes im Reichstag wieder eingebracht. Ueber die Erwägungen, unter denen es geſchehen iſt, gibt die „Köln. Volksztg.“ eine Auskunft, welche ſelbſtverſtändlich mit Kritik geleſen werden muß. Es heißt darin: Vor zwei Jahren(20. Februar 1895) hat ſich der Reichstag zum zweiten Male für die Aufhebung des Jeſuitengeſetzes ausgeſprochen. Die Regierung reagirte nicht darauf. Ein Jahr und vier Monate ſpäter, am 17. Juni 1896, fragte das Centrum an, wie es mit der Sache ſtehe. Der Reichskanzler erklärte, der Bundesrath, der erſt vor zwei Jahren die Aufhebung des Gefetzes abgelehnt habe, habe keinen A uß gehabt, ſich von Neuem mit der Frage zu beſchäftigen. Es ſei jedoch beabſichtigt, zu prüfen, ob etwa noch„die eine oder die andere“ Kongregation, die durch Bundesraths⸗Verordnung unter das Jeſuitengeſetz geſtellt war, davon ausgenommen werden könne. Die Prüfung ſei noch nicht abgeſchloſſen. Nachdem im Jahre 1894 die Redemptoriſten wieder zugelaſſen worden ſind, fallen außer den Jeſuiten nur noch zwei Kongregationen unter das Geſetz, die Lazariſten und die Damen du Sacré Coeur. Faſt drei Viertel Jahre hat nun der Bundesrath Zeit gehabt, zu „prüfen“, ob„die eine oder die andere“ dieſer beiden Ordensgeſell⸗ ſchaften wieder in Deutſchland zuzulaſſen ſei. Wir hatten nach der Erklärung des Reichskanzlers beſtimmt erwartet, die Prüfung werde nächſtens zuerſt zu Gunſten der Lazariſten ausfallen. Man hört aber nichts mehr von der Sache. Da hat doch das Centrum das Recht und die Pflicht, ein Mal wieder die Sache anzuregen. Und da wir nicht damit zufrieden ſind, daß„die eine oder die andere“ Kongre⸗ gation von dem Geſetze ausgenommen werde, ſondern die gänzliche Aufhebung des Geſetzes vorbringen müſſen, ſo konnte das Centrum nicht anfragen, wie es mit der verſprochenen Prüfung ſtehe, ſondern es mußte ſeinen Antrag erneuern. Bekanntlich ſprach ſich bei der vorjährigen Interpellation ſogar der Abg. v. Bennigſen für die Anfhebung des Internirungs⸗ und Externirungs⸗Paragraphen aus. Ein entſprechender Antrag würde vom Reichstage ohne Weiteres mit großer Mehrheit angenom⸗ men werden. Uns könnte er freilich nicht befriedigen, und das Centrum könnte ihn unmöglich einbringen. Aber warum beachtet auch die Regierung den Wink nicht und bringt eine Vorlage ein? Ihr ganzes paſſives Verhalten zeugt doch von gar geringer Rück⸗ ſichtnahme, wir wollen nicht ſagen, auf das Centrum, dem ſie ſo viel verdankt(), ſondern auf den Reichstag. Und glaubt ſie denn wirklich, die katholiſche Bevölkerung ſehe das mit Gleichmuth und Geduld an? Da kennt ſie die Stimmung ſchlecht. Der neue Antrag hat leider aus dem vorigjährigen und dem jetzigen Abſchnitte der Seſſion noch ſo viele Vorgänger, daß er vor⸗ läufig nicht zur Berathung kommen kann, wenn man ihm nicht einen Platz außer der Reihe einräumt. Daß dieſelben Parteien, die ihm vor zwei Jahren zugeſtimmt haben, ihm auch dies Mal die Annahme nicht verſagen werden, glauben wir als ſelbſtverſtändlich anſehen zu dürfen. Der Bundesrath aber thäte am beſten, ihm den Boden zu entziehen, durch Annahme des früheren Reichstagsbeſchluſſes. Daß der Bundesrath die ausdrückliche Aufhebung des Jeſuitengeſetzes, die der Reichskanzler am 17. Juni 1896 von der Hand wies, jetzt beſchließen ſollte, erwartet man im kleri⸗ kalen Lager offenbar ſelbſt nicht. Aber nachdem unter dem Namen der„Redemptoriſten“ bereits Jeſujten zur Wirkſamkeit im deutſchen Reiche wieder zugelaſſen ſind, hofft man, daß zu⸗ nächſt auch einem zweiten Korps des großen Heeres unter der Bezeichnung der„Lazariſten“ nunmehr dieſe Wiikſamkeit werde geſtaltet werden. Und außerdem hofft man auf die Aufhebung des§ 2 des Geſetzes, welcher lauiet: Die Angehörigen des Ordens der Geſellſchaft Jeſu oder der ihm verwandten Orden oder ordensähnlichen Kongregationen können, wenn ſie Ausländer ſind, aus dem Bundesgebiet ausgewieſen werden; wenn ſie Inländer find, kann ihnen der Aufenthalt in beſtimmten Bezirken oder Orten verſagt oder angewieſen werden. 5 Durch die Auſhebung dieſes§ 2 würde der§ 1 zu einer lex imperfecta werden: er bliebe allerdings auf dem Papier beſtehen, aber es würde, wenigſtens was die inländiſchen ee betrifft, an jedem Zwangsmittel zu ſeiner Durch⸗ ührung fehlen. Ausländer können überhaupt jederzeit aus dem Reichsgebiete ausgewieſen werden; dazu bedarf es auch be⸗ treffs ausländiſcher Jeſuiten keiner beſonderen geſetzlichen Vor⸗ ſchrift. Der§ 2 des Jeſuitengeſetzes wurde 1872 beſchloſſen, weil man vermeiden wollte, Gefängnißſtrafen wegen der Ueber⸗ tretung des§ 1 zu verhängen, welcher lautet: Der Orden der Geſellſchaft Jeſu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen ſind vom Gebiet des deutſchen Reichs ausgeſchloſſen. Die Errichtung von Niederlaſſungen derſelben iſt unterſagt. Die zur Zeit beſtehenden duederlaſſungen ſind binnen einer vom Bundesrath zu beſtimmenden Friſt, welche 6 Monate nicht überſteigen darf, aufzulöſen. Der einzelne d utſche Jeſuil hat trotz des Jeſuitengeſetzes immer in Deutſchlo⸗d ſeinen Aufenthalt nehmen und behalten dürfen; was ihm verboler worden, iſt die im§ 1 bezeichnele Ordensthätigkeit. An dieſer ihn nöthigenfalls zu hil dern, iſt die im§ 2 vorgeſehene Verſagung oder Auweiſung des Aufent⸗ halts in beſtimmten Bezirken oder Orten beſtimmt. Würde ſie unmöglich, ſo wäre nicht abzuſehen, wie die Ordensthätigkeit verhindert werden könnte. Als ſolche Thätigkeit, die durch das Geſetz verboten iſt, bezeichnet die Ausführungs⸗Bekanntmachung dom 5. Juli 1872 insbeſondere die„in Kirche und Schule, ſowie die Abhallung von Miſſionen“. Weder ſie, noch die Errichtung von„Niederlaſſungen“, die ja keineswegs gleich die Form von Klöſtern haben muͤßten, ſondern in der ſcheinbar harmloſeſten Art des Zuſammenwohnens beſtehen könnten, würde zu ver⸗ hindern ſein, wenn weder eine Strafbeſtimmung, noch die jetzt im§ 2 enthaltene Befugniß der Verwaltungsbehörden vor⸗ handen wäre. Höchſtens könnten Polizeimaßregeln verſucht werden deren Kleinlichkeit alsbald zu einem neuen Argument Sonntag, 28. Februar 1897. rrmn—— für die gänzliche Aufhebung des Geſetzes verwendet würde. Das Verbot des Jeſuitenordens hatte allezeit ſeit ſeinem Erlaß und es hat vollends ſeit dem großen kirchenpolitiſchen Rückzug der Staatsgewalt ſehr viel weniger praktiſche Bedeutung, als den Sinn einer Bekundung des Entſchluſſes, wenigſtens der ſchroffſten Geltendmachung des Ultramontanismus in Deutſch⸗ land nicht vollſtändig freie Bahn zu laſſen. Aus dem zu dieſem Zwecke aufgezogenen Banner will, wenn man es noch nicht einfach herunterholen kann, das Centrum eine von den Vogel⸗ ſcheuchen machen, durch die kein klu ger Vogel ſich ſchrecken läßt. Und an Klugheit fehlt es ja den Jeſuiten bekanntlich nicht. Deutſches Reich. Karlsruhe, 26. Febr. Zu der durch die badiſche Re⸗ gierung erfolgten Ablehnung der Berufung des Profeſſors Sombart in Breslau nach Freiburg bemerkt die national⸗ liberale„Berl..⸗Ztg.“: Das badiſche Miniſterium, das ſeit alter Zeit in dem Rufe ſteht, bei Berufungen für höhere Staatsſtellen wie für höhere Lehr⸗ ämter die denkbar weiteſte Liberalität walten zu laſſen, hat ſich in dieſem Falle genöthigt geſehen, der Berufung die Genehmigung zu verſagen, wegen der ſozialpolitiſchen Richtung Sombarts. Die Herr⸗ ſchaft des Kathederſozialismus auf den deutſchen Univerſitäten hat allmählich einen rein ſozialiſtiſchen Nachwuchs von jungen Univer⸗ ſitäts⸗Profeſſoren erzeugt, der nur noch mit Achſelzucken der älteren nichtſozialiſtiſchen Volkswirthſchaftslehre und ihrer Vertreter gedenkt und die akademiſche Jugend glauben machen will, die wiſſenſchaft⸗ liche Nationalökonomie könne nur ſozialiſtiſch ſein. Die Hoch⸗ achtung und Verehrung die der wohlerzogene deutſche Student vor ſeinem Profeſſor empfindet, hat dann dieſem Glauben Vorſpann geleiſtet, ſo daß der größte Theil unſerer die nationalökonomiſchen und ſtaatswiſſenſchaftlichen Vor⸗ leſungen beſuchenden Studenten heute geradezu ſozial⸗ demokratiſch denkt. Es beſuchen aber heute nicht allein die jungen Juriſten und ſpäteren Verwaltungsbeamten ſolche Vorleſungen, ſon⸗ dern Studenten aller Facultäten. Der Socialismus der jüngeren Paſtorengeneration iſt ſchon eine greifbare Frucht der„ſocialpoliti⸗ ſchen Studien“ der Theologie Studirenden. Die Medieiner, die ſchon ihr Beruf dazu führt, immer nur die Schattenſeiten des menſchlichen Lebens zu ſehen, und die in ihren Einkommensverhältniſſen nach Lage der Dinge zurückgeſetzten und deshalb oft verbitlerten Philolo⸗ gen finden unter dem Einfluß kathederſozialiſtiſcher Vorleſungen na⸗ kürlich auch, daß die beſtehende Geſellſchaftsordnung von Grund aus reparaturbedürftig iſt. Auf dieſe Art üben die Lehrer der Volks⸗ wirthſchaft an unſeren Univerſitäten 55 faft alle höheren Berufs⸗ arten, auf unſer geſammtes geiſtiges Leben einen Ein⸗ fluß, der den der ſpeialdemokratiſchen Preſſe weit über⸗ ſteigt. Noch kürzlich hat denn auch der„Vorwärts“ dem 34jährigen Sombart das Zeugniß ausgeſtellt, daß er derjenige bürgerliche Sozialpolitiker ſei, der für die wirthſchaftlichen Ideen der Soeialdemokratie das meiſte Verſtändniß habe. Iſt es da ver⸗ wunderlich, wenn das badiſche Miniſterium gezögert hat, die Beruf⸗ ung Sombarts zum ordentlichen Profeſſor, der ſpäter wieder über die Beſetzung anderer Lehrſtühle ſeiner Fakultät zu entſcheiden hat und weiter„Schule machen“ kann, zu genehmigen? Wir meinen, das badiſche Miniſterium hat ſich mit ſeinem Beſchluß um unſer ſtaatliches Leben nicht nur, ſondern auch um die nationalökonomiſche Wiſſenſchaft ein großes Verdienſt erworben. Denn nun iſt Ausſicht, daß die ältere, für die Erkenntniß und den Gang des wirklichen Wirthſchaftslebens viel verdienſtvollere antiſoefaliſtiſche National⸗ ökonomie wenigſtens nicht ganz von unſeren Univerſitäten ver⸗ drängt wird. *Furtwangen, 24. Febr. Am Dienſtag erhielt Herr Dr. Merz ſeine amtliche Beſtätigung als Reichstagsabgeordneter. Er gedenkt heute oder morgen nach Berlin abzureiſen.— Wie die Freib. Ztg. vernimmt, war Geiſtlicher Rath Herr Pfarrer Wacker in Zähringen vorige Woche perſönlich in Berlin, um im Auftrage des Centeums die Wahl im 2. badiſchen Wahlkreis anzufechten. Koblenz, 26. Febr. Der kommandirende General, der Erbgroßherzog von Baden, trifft am 4. März zur Uebernahme des Kommandos hier ein. Am Abend wird ein militäriſcher Fackelzug und eine Serenade der Geſangvereine veranſtaltet. Berlin, 26. Febr. Eine agrariſche Correſpondenz hatte gemeldet, der frühere Kriegsminiſter Bronſart v. Schel⸗ lendorf beabſichtige, ſich in Mecklenburg, wo ſeine Güter liegen, ſich für den nächſten Reichstag als agrariſch konſervativer Kandidat aufſtellen zu laſſen. Daß ihm ein ſolches Maudat bereits angeboten worden iſt, ſcheint zuzutreffen, allein das Hauptorgan der Agrarier, die„Deutſche Tageszeitung“ muß heute ſelbſt erklären, daß Herr v. Schellendorf ablehnend ge⸗ antwortet hat. Das Gegentheil wäre in der That auch ſelt⸗ ſam, da in der Frage der Militärſtrafprozeßordnung, über die der Miniſter fiel, die geſammte konſervative und agrariſche Preſſe gegen ihn Partei ergriffen hatte. 5 *Berlin, 26. Febr. Wie die„Poſt“ hört, hat der ehe⸗ malige Oberſtallmeiſter des Sultans und Inſpektor der türkiſchen Kavallerie, Herr v. Hobe, vom Sultan die Aufforderung er⸗ halten, nach Kouſtantinopel zurückzukehren. Herr von Hobe hat dies dankend abgelehnt. Er iſt bekanntlich jetzt Generalmajor und Kommandeur der 10. Kavalleriebrigade. *Danzig, 27. Febr. Wegen Beleidigung des Feldartillerie⸗ Lieutenants Frahne hatte ſich der bei dem Danziger Landgericht beſchäftigte Aktuar Friedrich Kaliß vor der Strafkammer zu ver⸗ antworten. In der Nacht zum 24. November v. J. befand ſich— ſo wird berichtet— der Angeklagte in Geſellſchaft zweier Perſonen, mit denen er die Scharmacherſtraße entlang ging, als Lieutenant Frahne ihm entgegenkam. Der Angeklagte zog ſeinen Hut vor dem Ofſtzier und ſagte zu ihm:„Guten Abend, Herr Brüſewitz.“ Der Lieutenant ließ durch einen Schutzmann den Namen des Angeklagten feſtſtellen und entfernte ſich dann, worauf der Angeklagte noch äußerte, (Gelephenu⸗Ar. 218.) wenn man an ſolchen Kerls vorbeikomme, dann ſolle man keinen Groll haben. Der Offizier ſowie ſein Regiments⸗Kommandeur ſtell⸗ ten gegen Kaliß Strafantrag. Der Gerichtshof verurtheilte den An⸗ geklagten zu 150 Mark Geldſtrafe und ſprach dem beleidigten Offizier die Befugniß zu, das Urtheil zu veröffentlichen. Italien. Rom, 17. Jebr. Auch wir hatten jüngſt das VBergnügen, ſo ſchreibt man uns aus Rom, einen Miniſter als Zeugen und Kläger vor Gericht zu ſehen. Es war der Landwirthſchaftsminiſter Guiceiardini, der zuſammen mit dem Generaldirektor Miraglia die Zeitungen„Meſſaggero“ und„Roma“(die„Tribuna“ wurde außer Verfolgung geſetzt) vor Gericht forderte, Die Blätter hatten einen alten Klatſch aufgebauſcht, wonach 6000 Bände von der Handbib⸗ liothek des Miniſteriums auf geheimnißvolle Weiſe verſchwunden ſeien, und zu verſtehen gegeben, daß ſie ſich wahrſcheinlich in der Wohnung des Herrn Miraglia vorfinden dürften. Wie ſich die Sache auch verhalten möge, ſoviel ſcheint feſtzuſtehen, daß Guicciardini nichts davon gewußt hat. Eigenthümlich war das Verhalten des Vor⸗ ſitzenden bei Beginn der Verhandlung. Er rieth den Parteien, ſich zu einigen, denn ſonſt müſſe man ſich durch einen ganzen Berg von Akten durcharbeiten, und wenn ſie erſt zu ſtreiten anfingen, ſo wären ſie ebenſo ſchwer auseianderzubringen, wie zwei ſich in den Haaren liegende Marktweiber(). Die Parteien, welche ſich durch dieſen Ver⸗ gleich gewiß ſehr geſchmeichelt fühlten, thaten dem Vorfitzenden aber nicht dieſen Gefallen. Während der Verhandlung beantragten die Vertheidiger, es ſolle die geſammte Bibliothek des Herrn Miraglia nach dem Gericht geſchleppt werden, und als deſſen Vertreter Ein⸗ ſpruch erhob und das Gericht den Antrag zurückwies, verließen An⸗ geklagte und Vertheidiger den Saal, und es wurde gegen ſie in gon⸗ tumatium verhandelt. Aus Stadt und Land. Maunheim, 28. Februar 1897 Zur geſtrigen Bürgerausſchußſitzung. „Ich bin ſehr erfreut über die Ergebniſſe der Debatte“, ſagte Herr Oberbürgermeiſter Beck in der geſtrigen Bürgerausſchußſitzung am Schluſſe der Diskuſſton über die Kanaliſationsvorlage. Mit dem⸗ ſelben Gefühl haben wir den Rathhausſaal verlaſſen. Auch wir waren erfreut über das Reſultat der geſtrigen Debatten, deren wichtigſtes Ergebniß die Feſtſtellung der Thatſache bildet, daß unſere unter der nationalliberalen Stadtverwal⸗ tung erbauten Kanäle nicht Tadel verdienen, ſon⸗ dern Lob, höchſtes Lob“.„Die Kanäle ſind gut“, fagte der freiſinnige Herr Prieſter, die Kanäle ſind„tadellos“, äußerte der ſozialdemokratiſch geſinnte Herr Barber. Dieſe nachträgliche An⸗ erkennung der Thätigkeit der vergangenen nationalliberalen Stadt⸗ verwaltung durch die Redner der früheren Oppsſition genügt uns in vollſtem Maaße; ſie beweiſt, wie haltlos und unbegründet die Vorwürfe waren, welche die„N. B..“ in der Wahlbewegung gegen die Güte und Vorzüglichkeit unſerer Kanaliſation erhoben hat. Auf vergangene Sachen wollen wir heute nicht weiter eingehen. Sie liegen hinter uns. Später wird ſich ja ſicherlich wieder Gelegenheit bieten, auf die Sache zurückzukommen. Wenn Herr Prieſter geſtern ſagte, daß er und ſeine Freunde die Lindley'ſchen Kanäle nie als ſchlecht bezeichnet haben, ſo bitten wir ihn, u. A. den Wahlartikel in der Nummer 477 der„N. B..“ nachzuleſen. Er wird dann eines Beſſeren belehrt werden. Was die von demokratiſch⸗freiſinniger Seite aufgeſtellte Be⸗ hauptung, daß unſere Kanäle zu theuer(27) ſeien, anbelangt, ſo wird dieſe auch jetzt noch aufrecht erhalten von Herrn Prieſter, der ſich hierbei als den Hintermann der„N. B..“ zu erkennen gab. Uns brachte ja dieſes Heraustreten aus der Anonymität nichts Neues und auch andere Leute werden gewiß nicht davon überraſcht ge⸗ weſen ſei, zu hören, daß die Angriffe auf unſere Kanaliſation in der„N. B..“ in der Hauptſache auf Herrn Prieſter zurückzuführen ſind. Dies haben ja längſt die Spatzen von den Dächern gepfiffen. Herr Prieſter kann auch jetzt noch nicht an die Autorität des Herrn Lindley auf dem Kanalbaugebiete glauben. Nun das ſind ſeine Sachen. Herr Lindley wird ſeinerſeits ſich ſicherlich nicht ſonderlich aufregen über die Nadelſtiche, die ihm Herr Prieſter geſtern wieder verſetzte, ſondern er wird ruhig darüber ſchlafen. burg, 26. Februar wird geſchrieben: ſoren unſerer Hochſchule gaben aus Anlaß des Scheidens Erb⸗ großherzogs Donnerſtag Nachmittag im„Zähringer Hof“ ein Eſſen, an dem ungefähr 80 Perſonen Theil nahmen. Anweſend waren außer dem neuen Diviſtonskommandeur von Bülow, Vertreter der Staats⸗ und Stadtbehörde. Punkt 5 Uhr fuhr der Erbgroßherzog vor; er wurde vom Prorektor der Univerſität, Herrn Prof. Dr. Krieg, einigen Herren vom Senat und dem Oberbürgermeiſter, Herrn Dr. Winterer, am Portal empfangen. Nach Vorſtellung im Conver⸗ ſationszimmer begann das Mahl. Vor dem letzten Gang erhob ſich Prof. Dr. Krieg. Zuerſt des Großherzogs als Rector Magnificen⸗ tissimus der Albert⸗Ludwigs⸗Hochſchule gedenkend, feierte er ihn als Wohlthäter der Univerſität und brachte ein Hoch auf ihn aus. Dann ſich zum Erbgroßherzog wendend, erinnerte er daran, wie die Nach⸗ richt der Ernennung zum Armeekorps⸗Commandeur bei den Einwohnern Freiburgs, beſonders aber bei den Mitgliedern der alma mater, ein doppeltes Gefühl wachgerufen habe. Ein Gefühl der Freude, weil der Kaiſer gerade den Erbgroßherzog dazu erwählte, die Wacht am Rhein zu halten. Ein Gefühl der Wehmuth, weil das Band zwiſchen dem Scheidenden und der Univerſität, wenn auch nicht ganz, ſo doch äußerlich zerriſſen würde. Der Platz, den er oft bei Feſtakten, Vor⸗ trägen in der Aula ꝛc. einnahm, werde nun verwaiſt ſein. Redner ſchloß:„Genehmigen Ew. Kgl. Hoheit unſern herzlichſten Dank für die uns bewieſene Gnade, für das Wohlwollen und für die Huld. Mit dem Dank aber verbinden wir den Wunſch flür Feier zum Abſchied des Erbgroſherzogs. Aus Frei⸗ Der Senat und die Profeſ⸗ 1A 1 8988 —— 2 5 EE — ee e . Selte. General Anzeiger. Mannheim, 28 Februar! ferneres Wohlergehen in der Ferne. Wir faſſen Alles zuſammen in den Ruf: Se. Königl. Hoheit lebe hoch!“ Später erhob ſich der Erbgroßherzog; er dankte für die innigen Worte und erinnerte, an die Zeit, in der er als Hörer mit den Mitgliedern der Univerſität in regelmäßigem Verkehr geſtanden habe. Jene Zeit werde ihm un⸗ vergeßlich ſein und bleiben. Den Umgang mit der Schule werde er in Zukunft recht vermiſſen. Doch ein freundliches Andenken bewahre er der Anſtalt und ſeinen Mitgliedern.„Ich leere mein Glas“— ſo ſchloß er—„auf das Beühen und Gedeihen der Unzverſität und teinke auf das Wohl jedes Einzelnen. Die Albert⸗Ludwigs⸗Univer⸗ ſität lebe hoch!“ Sitzung der katholiſchen Kirchengemeindevertretung. Mit erfreulicher Einmüthigkeit wurden in der geſtrigen Sitzung der kathol. Kirchengemeindevertretung die vorliegenden vler Anträge des kalhol. Stiftungsraths— nämlich einſtimmig— genehmigt. An⸗ trag 1 betrifft die Vrwendung der Ueberſchüſſe aus dem Vorjahre im Betrage von 86.000 M. für den Jungbuſch⸗Kirchenbauplatz und Antrag II die Einſtellung einer weiteren Abſchlagszahlung von 30,000 M. für den genannten Bauplatz. Der Vorſitzende, Herr Pfarr⸗ verwefer Becker, begründete die Anträge, wozu Herr Helffrich das Wort erbat, um der berechtigten allſeitigen Mißſtimmung über die allzu⸗ lange Verſchleppung des Schwetzinger⸗Straßen⸗Kirchenbaues Aus⸗ druck zu geben, was den Vorſitzenden veranlaßte über den Stand der Sache genau Auskunft zu geben. Aus den Ausführungen ging hervor, daß an den langen Verſchleppungen lediglich die Freiburger Baudirektion die Schuld trage, welche die angefertigten Baupläue über ein halbes Jahr zur Prüfung behielt. Herr Pfarrverweſer Becker war aber auch in der Lage die erfreuliche Mittheilung zu machen, daß die wiederholten energiſchen Reklamationen des Stiftungsrathes jetzt den Erfolg hatten, daß eine Ver⸗ ſtändigung übder den beanſtandeten Bauplan erzielt wurde und die endgiltigen Pläne gegenwärtig vom Erzbiſchöflichen Bauamt fertiggeſtellt werden und in einigen Wochen beendigt ſeien. Der Stiftungsrath hat darauf gedrungen, auch nach außen hin ein der Stadt Mannheim würdiges Gotteshaus zu erhalten, mit deſſen Bau zweifellos dieſen Sommer im Juli oder Auguſt begonnen werde. Der Bau ſelbſt wird auf etwa 300,000 Mk., zu ſtehen kommen. In dieſer Angelegenheit ergriff noch der zuſtändige Pfarrer der Schwetzinger⸗Straße, Herr Stadtpfarrer Bauer, das Wort, um die dringende Nolhwendigkeit der Errichtung einer eigenen Seelſorgeſtelle in dem genannten Stadttheil hervorzuheben und bemerkte dabei, daß er beabſichtigte, bei der Kirchenbehörde die Anſtellung eines Kurgten noch vor Beendigung des Kirchenbaues zu beantragen. Das Pfarrhaus müßte dann allerdings vorher fertig⸗ geſtellt werden. Dieſe Mittheilung wird gewiß von den Pfarrgenoſſen der Schwetzinger Straße freudig begrüßt werden. Antrag III be⸗ treffend die Dotierung der IV. Vikarsſtelle an der unteren Pfarrei mit 1100 Mark und Antrag IV die Aufbeſſerung der niederen Kirchen⸗ bedienſteten mit 2235 Mk veranlaßte eine Diskuſſion, an welcher ſich die Herren Oberamtsrichter Gießler, Landgerichtsdirektor Dr. Caden⸗ bach, Schreiner Schlier, Kaufmann Helffrich, Kaufmann Hollerbach und Kaufmann, Roelen betheiligten,(erſtere beiden Herren ſprachen Auch zu den erſten Anträgen.) Auch dieſe Anträge fanden, nachdem Herr Pfarrverweſer Becker verſchiedene Erläuterungen hierzu gegeben, wie demerkt, einſtimmige Annahie, worauf die Verſammlung ge⸗ ſchloſſen wurde. Da ein Theil der Mannheimer Getreidehändler ſich ſo heftig über den Staatskommiſſar aufregt, dürfte es von Intereſſe ſein, zu hören, wie die ſchweizeriſche Republick mit der Börſe um⸗ eht. Wir leſen da in der„Frkf. Zig.“:„Die ſchon 1892 in Aus⸗ ſcht genommene Börſenreform iſt jetzt endlich ſo weit vorangeſchritten, daß der Große Rath des Kantons Baſelſtadt die erſte Leſung zu Ende gebracht hat. In der jetzigen Faſſung ſtellt der Entwurf feſt, daß die Effektenbörſe, ſowie ihr Verkehr der ſtaat⸗ 7 5 Aufſicht unterliegt. Zum Abſchluß von Geſchäften an der Börſe ſind nur die Mitglieder der Börſenkammer, d. i. die 26 hieſigen Bank⸗ und Effektengeſchäfte, ſowie die 12 Senſale, be⸗ rechtigt, ſofern ſie im Beſitze einer ſeaatlichen Konzeſſton ſind. Die⸗ ſelben haben, nachdem die Umſatzſteuer von ¼ pro Mille fallen ge⸗ laſſen wurde, eine Patentgebühr zu entrichten, die Fr. 500 bis 5000 vro Jahr beträgt. Der Ertrag der Patentgebühren muß mindeſtens ſo groß ſein, daß der Staat damit den Betrieb der Börſe, ſowie deren Beaufſichtigung finanziren kann. Jede kon⸗ eſſionirte Bankfirma hat eine Real⸗Kaution von 15 25,000, jeder Börſenſenſal je Fr. 5000 bei der Staats⸗ aſſe zu hinterlegen. Die kotiſirten Werthpapiere werden mit einer jährlichen Gebühr von Fr. 30 bis 200 belegt. Die ſtagtlichen Aufſichtsorgane ſind das(beſoldete) Börſenkom⸗ miſſariat, die Börſenkommiſſion und der Regierungsrath. Die Börſenkommiſſion beſteht aus dem Vorſteher des Depar⸗ tements des Innern und ſechs Mitgliedern, die ebenfalls vom Regierungsrath zu ernennen ſind. Ueber die Zulaſſung neuer Werth⸗ papiere entſcheidet der Staat. Wir glauben, daß dſeſe faſt drako⸗ niſchen Beſtimmungen der„freien Schweiz“ keinen Vergleich aus⸗ halten mit den milden Anforderungen, welche die badiſche Regierung an die hieſige Produktenbörſe ſtellt. Ein Unterverbaud des Mannheimer Generalfechtſchul⸗ verbande Laßr hat ſich am vergangenen Samstag auf dem Wald⸗ hof unter Mitwirkung einiger Männheimer Vorſtandsmitglieder kon⸗ ſtituirt. Präſident wurde Herr Oberfechtmeiſter Soyez, Schriſt⸗ führer Herr Probeck, Kaſſier Herr Johann Müller II. Zu Beiſitzern wurden gewählt die Herren Vetter, Zwickardt und Julius Müller. Der Eifer, mit dem die neuen Verbandsmitglie⸗ der ausnahmslos an ihre Aufgabe herantreten, berechtigt zu den ſchönſten Hoffnungen. Wir wünſchen dem menſchenfreundlichen Un⸗ kräftiges Wachsthum, reiche Erfolge und eine ſegensvolle ukunft. ⸗Melſiſche Machrichten. Zweibeücken, 26. Febr. Wie wir vernehmen iſt das Bank⸗ haus Henigſt, Cullmann u. Cie. dahier unter Betheiligung der Rhei⸗ niſchen Creditbank in Mannheim in eine Aktiengeſellſchaft umgewan⸗ delt worden; ſie wird die Firma„Credit⸗ u. Depoſitenbank“ führen. Das Grundkapital beträgt vorläufig eine Million Mark, voll ein⸗ bezahlt. Der Auſſichtsrath wird gebildet aus den Herren: Dr. jur. Rich. Broſien, Direktor der Rhein. Creditbank, Ad. Froelſch, Rentner, Zweibrücken, H. Gieſſen, Kgl. Advokat und Anwalt, Zweibrücken, Richard Frhr. v. Hofenfels, Gutsbeſitzer, Zwei⸗ brücken. Der Vorſtand beſteht aus den Herren Oskar Henigſt und Friedrich Cullmann dahier. In der Verwaltung der Reichsbank⸗ Rebenſtelle, mit welcher Herr Oskar Henigſt betraut bleibt, tritt kei⸗ nerlei Aenderung ein. Tlleater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Spielplan des Großh. Hof⸗ und Nationaltheaters in Manuheim in der Zeit vom 28. Febr. bis 7. März. Sonntag, 28.: Nachm. ½3 Uhr(Aufgeh. Abonn.):„Peuſion Schöller“; Abends ½7 Uhr:(8)„Das Heimchen am Herd“. Montag, vz: Vorm. ½11 Uhr(Aufgeh. Abonnem., Vorrecht): Faſtiſicht“ Vorſtellung: „Dle Puppenfee“ Hierauf:„Max und Moritz'!; Abende 7 Uhr:(4) „Die Maſchinenbauer“. Dienſtag,.: Nachm. ½8 Uhr:(Aufgeh. Abonnem.)„Charley's Tinte“; Abends 7 Uhr:(B)„Der arteſiſche Brunnen“. Donnerſtap.:(5)„Der Troubadour“, Azucena: Frau Geller⸗Wolter als t. Freitag,.:(4)„Die Abnfrau“. Sonntag,.:(A)„Götterdämmerung“. Brünnhilde: Frau Ende⸗ Andrieſſen als Gaſt. Spielplau des Großh. Hoftheaters Karlsruhe far die 92 vom 28. Febr. bis 7. März. a) Im Hoftheater Karlsruhe: Sonntag, 28.:„Häuſel und Gretel“,„Coppelia“. Dienſtag, 2. März: Vorm. 11 Uhr:„Robert und Bertram“. Dounnerſtag, 4,.?„Anna's Traum“. Freitag,.:„Das goldene Kreuz“,„Coppelia“. Samſtag, .:„Die goldene Eva“. Vorher:„Die Jagd nach dem Glück“. Sonntag,.:„Die Trojaner in Karthago“.— b) Im Theater in Baden: Mittwoch, 3. März:„Der Evangelimann“, Karlsruhe, 27. Febr Eine unaugenehme Ueberraſchung wurde den Mitgliedern des Großb. Hoftheaters bereitet, welche zu den dies⸗ Bayreuther Aufführungen engagirt waren. Dieſelben, etwa an der Zahl, ſind laut ihnen zugegangenen ſchriftlichen Erklä⸗ zungen von ibren Verpflichtungen für die diesjährige Bayreuther Splelzett entbunden worden, weil es den Leuten unmöglich gemacht worden iſt, zu den am 15. Juni beginnenden Proben rechtzeitig u erſcheinen. Dies erklärt ſich dadurch, daß die Intendanz des bleſigen Hoftheaters ſich entſchloſſen hat, bis zum 27. Juni ſpielen zu laſſen. Michagel Bernays. Der verſtorbene Profeffor Michael Bernays war nacheinander in Bonn, Heidelberg und Leipzig und zuletzt in Müuchen als Profeſſor thätig und hat ſich nicht nur durch den Inhalt ſeiner Vorträge, ſondern auch durch deren gewählte Form einen auch außerhalb Deutſchlands bekannten Namen verſchafft. Von ſeinen formvollendeten Arbeiten, die nächſt Goethe beſonders Shake⸗ ſpeare betreffen, ſind zu erwäbnen:„Ueber Kritik und Geſchichte des Goethe'ſchen Textes“, die Ausgabe von Goethe's Briefen an F. A. Wolf mit einer Darlegung von Goetbeis Beziehung zur Antike; ferner die Biographien von Goethe und Gzoitſched. Auch beſorgte Bernays eine Ausgabe der Schlegel⸗Tieck'ſchen Ueberſetzung Shake⸗ ſpeare's und der Voß'ſchen Odyſſee. Er war ein Bruder des als Philologe bekannten Profeſſors Jakob Bernays. VII. Iuterugtionale Kunſtausſtellung zu München 1897. Alle Kreiſe der Münchener Künſtlerſchaft haben ſich nunmehr ein⸗ müthig in den Dienſt der Sache geſtellt und ſtehen ihrem Führer Franz v. Lenbach in der Durchführung ſeiner reformirenden Thätig⸗ keit in Bezug auf das Ausſtellungsweſen fördernd zur Seite. Natur⸗ gemäß gehen die Beſtrebungen dahin, einer Maſſenausſtellung ſoviel als nur immer möglich entgegenzuarbeiten und dafür eine Ausſtellung ins Werk zu ſetzen, die ſich nicht nur auf eine beſonders ſtrenge Aus⸗ wahl der Kunſtwerke erſtrecken, ſondern auch in der künſtleriſchen Durchführung der Ausſtellungsräume ſelbſt neue Wege beſchreiten wird, die vorbildlich werden ſollen für die 11 Lenbach ſelbſt wird in einer mehrere Säle umfaſſenden, rekroſpektiven Ausſtellung, die das Beſte enthalten ſoll, was ſeit den letzten Jahrzehnten in allen Ländern an Kunſtwerken geſchaffen wurde, ſowie in jenen Räumen, welche der Repräſentation zu dienen haben, ſeine Ideen zu verwirk⸗ lichen ſuchen. Ihm ſich anſchließend wird, von gleichen Prinzipien ausgehend, die Münchener Künſtlergenoſſenſchaft mit ihren Gruppen im Vereine mit der Münchener Sezeſſion ein Gefammtbild des Kunſt⸗ ſchaffens Münchens geben, das, nachdem es mehrere Jahre räumlich getrennt war, in ſeiner Geſchloſſenheit und Mannigfaltigkeit das höchſte Intereſſe des Beſchauers wachrufen dürfte. Es ſteht zu hoffen, daß auch die übrigen deutſchen Kunſtzentren ſich dieſem Vorgehen anſchließen und die Ausſtellung nur mit den auserleſenſten Werken beſehicken werden. Auch das geſammte Ausland iſt durch die gebotene Beſchränkung des Raumes darauf angewieſen, ſein ganzes Augen⸗ merk ausſchließlich auf die Qualität der einzuſendenden Kunſtwerke zu konzentriren. Wir werden nicht verfehlen, unſere über die 5 des Unternehmens fortwährend auf dem Laufenden zu erhalten. — Die preußiſche Akademie der Wiſſenſchaften hat ihrem Mitgliede Prof. Harnack für die Vorarbeitern zu ihrer aus Anlaß des 200jährigen Jubiläums abzufaſſenden 1 8 te 2400 Mark bewilligt. Ferner hat die phyſikaliſch⸗mathematiſche Klaſſe zur Unterſtützung wiſſenſchaftlicher Arbeiten bewilligt: dem Profeſſor an der Univerſität Freiburg im Br. Dr. H. E. Ziegler zu entwickelungsmechaniſchen Studien an Echinodermen⸗ und Ktenophoreneiern 600 Mi⸗ die philo⸗ ſophiſch⸗hiſtoriſche Klaſſe: dem Profeſſor an der Univerſität Halle Dr. Benno Erdmann zu pfycho⸗phyſiſchen Experimentalunterſuchungen 600 Mk; dem Oberlehrer Heinrich Winkler in Breslau zur Foͤrt⸗ ſetzung ſeiner altaiſchen Sprachſtudien 850 Mk.; der Verlagsbuch⸗ handlung Georg Reimer in Berlin zur Drucklegung von„Gerhard, etrusk:ſche Spiegel“, Band 5 Heft 14, 180 Mk.— Wien, 23. Febr. Den Entwurf eines Theatergeſetzes hat Di⸗ rektor Burckhard als Referent der Cenſur⸗Commiſſion ausgearbeitet, indem er 1. das Coneeſſtonsweſen ungefähr im Sinne der deutſchen Gewerbeordnung behandelt, d. h. beim Vorhandenſein beſtimmter Erforderniſſe materieller und moraliſcher Art die Gewährung von Theaterbetrieben den Behörden zur Pflicht macht, 2. die Cenſurfrage in der Weiſe ordnet, daß die politiſche Behörde innerhalb beſtimmt umgrenzter Friſten zur ausdrücklichen Erklärung berechtigt oder ver⸗ pflichtet iſt, daß in dem eingereichten Manufeript oder Druck ſtraf⸗ geſetzlich anfechtbare Dinge ſich finden; gegen ſolche Vertreter ſtehen Autoren und Theaterleitern Rekurſe an das Miniſterium des In⸗ nern und den Verwaltungsgerichtshof offen. Endlich regelt er 3. die Schauſpieler⸗Verträge im Sinne ſeiner Vorſchläge in der Broſchüre „Das Recht des Schauſpielers.“ Mailaud, 21. Febr: Geſtern Abend kam es an der„Scala“ zu einem argen Skandal. Wie man weiß, füttert die Impreſa dieſes, nach der Behauptung der Maitänder ehemals erſten Theaters der Welt, das Publikum mit Bruchſtücken aus der„Götterdämmerung“ und dem famoſen Ballette ab. Dabei erhält ſie für die Spielzeit von Weihnachten bis Oſtern 200,000 Lire ſtädtiſchen Zuſchuß. Geſtern Abend ſollte als Vorſpeiſe des„Sport“ der dritte Akt der„Götter⸗ dämmerung“ dienen der natürlich unter den obwaltenden Umſtänden auf das Nichtswürdigſte verhunzt wurde. Nach Siegfrieds Tode und dem Tranermarſche begann aber das Publikum ſo zu lärmen und zu pfeiſen, daß es unmöglich war, die zweite Hälfte des Aktes zur Darſtellung zu bringen. Der Lärm legte ſich erſt, als die Impreſa erklären ließ, daß man den Abonnenten dieſe Vorſtellung nicht an⸗ rechnen werde, und auch jeder andere Zuſchauer ſich ſein Geld zurück⸗ geben laſſen könne. Darauf begann man ſogleich mit dem„Sport“, der aber auch ausgepfiffen wurde. Aeueſte Aachrichten und Telegramme. (Privat⸗ Telegramme des„Geueral⸗ Anzeigers.“) Die Rede des Kaiſers, welche wir ſchon heute kurz erwähnt haben, hat folgenden Wortlaut: Berlin, 27. Febr. Der Trinkſpruch Sr. Majeſtät des Kaiſers und Königs auf dem geſtrigen Diner des Provinziallandtages der Provinz Brandenburg hatte folgenden Wortlaut:„In herrlichem, bilderreichem Schwunge hat ſoeben der Herr Oberpräfident in Ihrem Namen Ihre Huldigung Mir entgegengebracht und kann Ich nur von ganzem Herzen und tief gerührt dafür danken. Ich komme eben aus dem alten märkiſchen Sande, wo Ich umrauſcht war von den alten märkiſchen Kiefern und Eichen, zu ihrem lebendigen Ebenbilde, zu den märkiſchen Stämmen, und Ich freue Mich, wieder ein paar Stunden unter Ihnen zubringen zu können, denn der Verkehr mit den Söhnen der Mark iſt für Mich ſteis wie ein neu belebender Trank. Was die märkiſchen Eichen und Kiefern Mir vorgerauſcht 5 hat in ſinniger Weiſe ſoeben der Herr Oberpräſtdent erwähnt. Mit hohem Rechte haben Sie ſpeziell Meines hochſeeligen Herrn Großvaters erwähnt, Mein lieber Achenbach. Unſer heutiges Feſt wie auch die ganze Zeit, ſtehen ſie doch ſchon unter dem aufgehenden Frühroth des anbrechenden Morgens des 100jährigen Geburtstages dieſes hohen Herrn. Da wird der Blick eines Jeden von Ihnen zu⸗ rückſchweifen in die ee Denken wir zurück in der Ge⸗ ſchichte! Was iſt das alte deutſche Reich geweſen? Wie haben ſo oft einzelne Theile deſſelben geſtrebt und gearbeitet, zuſammen zu kommen zu einem einigen Ganzen, um theils für das Grote, Gauze erſprießlich zu wirken, theils um den Schutz des geſammten Staates gegen äußere Angriffe zu ermöglichen. Es iſt nicht gegangen. Das alte deutſche Reich wurde verfolgt von Außen, von ſeinen Nachbarn und von Innen durch ſeine Parteiungen, Der Einzige, dem es ge⸗ lang, gewiſſermaßen das Land einmal zuſammenzufügen, das war der Kalſer Friedrich Barbaroſſa. Ihm dankt das deutſche Volk noch heute dafür. Seit der Jon verftel das Vaterland und es ſchien, als ob niemals der Mann kommen ſollte, der im Stande wäre, dasfelbe wieder zuſammenzufügen. Die Vorſehung ſchuf ſich das Inſtrument und ſuchte ſich den Herrn, den wir als den erſten großen Raiſer des neuen deutſchen Reiches begrüßen konnten. Wir können ihn ver⸗ letben wie er langſam heranreifte von der ſchweren Zeit der Prüfung is zu dem Zeitpunkte, wo er als fertiger Mann, dem Greiſenalter nahe, zur Arbeit berufen wurde, ſich Jahre lang auf ſeinen Beruf vorbereitend, die großen Gedanken bexeits in ſeinem Haupte lanan. die es ihm ermöglichen ſollten, das Reich wieder erſtehen zu laſſen. Wir ſehen, wie er zuerſt ſein Heer ſtellt aus dinghaften Bauern⸗ ſöhnen ſeiner Provinzen, die er zuſammenreiht zu einer kräfligen waffenglänzenden Schaar. Wir ſehen, wie es ihm gelingt, mit dem Heer allmählich eine Vormacht in Deutſchland zu werden und Bran⸗ denburg⸗Preußen an die führende Stelle zu 15970 Und als dies erreicht war, kam der Moment, wo er das geſammte Vaterland auf⸗ rief und auf dem Schlachtfelde der Gegner die Einigung herbei⸗ führte. Meine Herren! Wenn der hohe Herr im Mittelalter gelebt hätte, er wäre heilig geſprochen, Pilgerzüge aus allen Ländern wären hingezogen, um an ſeinen Gebeinen Gebete zu auch noch ſo. verrichten. Gott ſei Dank, das iſt Seine Grabesthür ſteht offen. Alltäglich wandern die kreuen Unter⸗ tbanen dahin und fübren ihre Kinder hin. Fremde gehen hin, um ſich an dem Anblick dieſes herrlichen Greiſes und ſeiner Standbilder zu erfreuen. Wir aber, meine Herren, können beſonders ſtolz ſein auf dieſen gewaltigen Mann, dieſen großen Herru, da er ein Sohn der Mark war. Daß Gott ſich einen Märker ausgeſucht hat, das muß etwas beſonderes bedeuten und ich hoffe, daß es der Mark vorbehalten ſein wird, auch fernerhin für des Reiches Wohl zu ſorgen. Zuſammengefügt wie Eins iſt das Hohenzollernſche Hans und die Mark und aus der Mark ſtammen und in der Mark wurzeln die Felſen unſerer Kraft und unſeres Wirkens. Solange der märkiſche⸗ Bauer noch zu uns ſteht und wir deſſen gewiß ſein können, daß die Mark unſerer Arbeit entgegen kommt, und uns hilft, wird kein Hohenzoller an ſeiner Aufgabe verzweifeln. Schwer genug iſt ſiie und ſchwer genug wird ſie ihm gemacht, ich meine, eine Aufgabe flülr uns alle, mögen wir ſein wie und wo wir wollen. Zu dieſer Auf⸗ gabe ruft uns das Andenken an Kaiſer Wilhelm den Großen und an dieſen wollen wir uns und um ihn und ſein Andenken ſcharen, wie die Spanier um den alten Eid. Dieſe Aufgabe, die uns allen auf⸗ gebürdet wird, die wir ihm gegenüber verpflichtet ſind, zu übernehmen, iſt der Kampf gegen den Umſturz mit allen Mitteln, die uns zu Gebote ſtehen. Diejenige Partei, die es wagt, die ſtaatlichen Grundlagen anzugreifen, die gegen die Religion ſich erhebt und ſelbſt nicht vor der Perſon des Allerhöchſten Herrn Halt macht, muß überwunden werden. Ich werde Mich freuen, jedes Mannes Hand in der Meinen zu wiſſen, ſei er Arbeiter, Fürſt oder Herr, wenn Mir nur geholfen wird in dieſem Gefechte. Und das Gefecht können wir ſiegreich durchführen, wenn wir uns immerdar des Mannes erinnern, dem wir unſer Vaterland, das deutſche Reich verdanken, in deſſen Nähe durch Gottes Fügung ſo mancher brave tüchtige Rathgeber war, der die Ehre hatte, ſeine Gedanken ausführen zu dürfen, die aber alle Werkzeuge ſeines erhabenen Willens waren. Erfüllt von dem Geiſte dieſes er⸗ habenen Kaiſers werden wir richtig wirken und im Kampfe nicht nachlaſſen, um unſer Land von dieſer Krankheit zu befreien, die nicht nur unſer Volk durchſeucht, ſondern auch das Familien⸗ leben, vor allen Dingen aber das Heiligſte, was wir Deutſchen kennen, die Stellung der Frau, zu erſchüttern trachtete. So hoffe Ich, Meine Märker um Mich zu ſehen, wenn ſich die Flammenzeichen enthüllen und in dieſem Sinne rufe ich: Die Marke, die Märker Hurra! Hurra! Hurra! Berlin, 27. Febr. Der Polizeipräſident von Berlin tritt am 1. März im Auftſage des Miniſters des Innern eine Reiſe zur Jufenmation über Polizeieinrichtungen in Groß⸗ ſtädten an. „Berlin, 27. Febr. Beim Reichskanzler findet am 4. März ein p rlamentariſcher Abend ſtatt, zu dem zahlkeiche Mitglieder des Reichstags und beider Häuſer des Landtages geladen ſind. * Hannoveriſch⸗Münden, 27. Febr. Die Hochwaſſergeſahr iſt gewachſen. Das Stadigebiet iſt theilweiſe überſchwemmt, der Veikehr auf der Landſtraße eingeſtellt. Das Pegel zeigt .59 über Null. Werra und Fulda ſteigen beſtändig. Paris, 27. Febr. Der„Eclair“ meldet aus Caneg, der griechſſche Dampfer„Theſeus“, der 3 griechiſche Deputirle an Bord hatte, wurde von engliſchen Torpedobooten angehalten und nach der Sudabay gebracht. London, 27. Febr. Die„Dafly News“ melden aus Canea: Die Lage wird zunehmend kritiſch. Außer den türki⸗ ſchen Truppen ſind 8000 kampffähige Muhamedaner in der Stadt. Dieſe ſind ſämmilich ſchwer bewaffnet und durchziehen die Straßen unter Gewehr. Gegen dieſes Element einer mög⸗ lichen Gefahr ſind Seitens der Mächle weniger als 800 Mann eſtellt. London, 27. Febr. Wie das„Reuterſche Bureau“ aus Saloniki von geſtern meldet, werden die militäriſchen Borbe⸗ reitungen unaufhörlich fortgeſetzt. Mehrere ſeien bereits mobil und marſchirten nach der griechiſchen Grenze⸗ Die griechiſche Beſetzung Kretas ermutbige einerſeits die Be⸗ ſtrebungen der Chriſten und reize andererſeits die Muhamedauez in Macedonien auf. „London, 27. Febr. Die„Times“ melden aus Athen von vorgeſtern: Miniſterpräſident Delyannis äußerte in einer Unterredung mit einem Berichterſtatter, der Beſchluß der griechiſchen Regierung, ihre Truppen auf Kreta zu belaſſen, ſeß unwiderruflich. Der Gedanke, dieſelben zurückzuziehen, ſei nie⸗ mals gehegt worden. Griechenland beabſichtige nicht, der Türkes den Krieg zu erklären. Ein ſolcher Schritt würde nur ge⸗ ſchehen, wenn die Türken in Theſſalien einrückten, oder die Mächte die Lage der griechſchen Truppen auf Kreta unerträglich machen würden. * London, 27. Februar. Lloyd's Agentur meldet aus Neapel: Der bei der Inſel Iſchia feſtgefahtrene Dampfes „Gera“ des„Nordd. Noyd“ konnte durch den Dampfer „Fulda“ derſelben Geſellſchaft nicht in Bewegung geſetzt werden. Die„Gera“ wird nunmehr gelichtet. 1000 Tonnen müſſen ausgeladen werden. Das Schiff liegt in günſtiger Stellung, das Wetter iſt ſchön. London, 27. Febr. Die engliſche Regierung hat in Petersburg erklären laſſen, daß ſie die Vorſchläge Rußlands aunehme. *Conſtantinopel, 27. Febr. Die Polizei veranlaßte die Herabnahme der an den griechiſchen Vergnügungslokalen in Galata gehißten griechiſchen Fahnen. „Waſhington, 27. Febr. Das Repräſentantenhaus nahm mit 279 gegen 3 Stimmen eine Bill an betleffend die För⸗ derung einer internationalen bimetalliſtiſchen Kouferenz. « Bukareſt, 27. Febr. Der Senatspräſident Demetes Ghika iſt geſtorben. Möbelstoff Reste,2urückgesettePortiören zu billigſten Preiſen bei 27856 Ad. Sexauer, D 2, 6. Liebhaber von praktiſchem Schuhwerk, finden die reichſte Aus⸗ wahl in allen möglichen Schuhwaarenſorten bei 66988 Meorg Hartmann, größtes Schuhwaarenhaus, E 4. 6/2. Spezialität: Feine gediegene Schuhwagren. Alleinverkauf von Otto Herz& Cie. in Frankfurt a. 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Feinde iſt ſeit Jahrzehnten unend um uns das Weiden und W lich zu machen, um es in de licher Stoff herangezogen wo den n Wurzeln ſeines Weſens er Aber immer und immer wieder tauchen Usberlieferungen auf, die uns zwingen, manchen Zug, der im Bilde dieſes Mannes nachgedunkelt hat, nochmals und etwas ſchärfer anzuſehen. Man braucht die Finanzgeſchichte Oeſterreichs nicht beſon⸗ ders tief zu kennen, um zu wiſſen, in wie troſtloſer Lage dieſer Staat am Anfang des Jahrhunderts ſich befand. Seine Hilfs⸗ guellen waren faſt verſiegt. Die Zinſen der Staatsſchuld mußten ans Ausland baar bezahlt werden, der Gewerbefleiß entw ckelte ſich ſpärlich, langſam und ſchwankend und entſprach nicht den gewaltigen Naturſchätzen des Reiches. Da Werih und Menge der Einfuhr die Ausfuhr bei Weitem übertraf, floß das baare Geld immer mehr nach auswärts. Schon die regel⸗ mäßige Bedeckung des Budgets verurſachte dem Hofkammer⸗ präſidenten und Finanzminiſter Kopfzerbrechen, die endloſen Kriege mit Frankreich zertrümmerten vollends den morſchen Bau und der Staatsbankerott des Jahres 1811 wurde unab⸗ wendbar. Napoleon war in der Wahl ſeiner Mittel nicht eben wähleriſch, wenn es galt, Gegner zu vernichten; reichten die ehrlichen Waffen nicht aus, dann ging es vielleicht mit allerlei Winkelzügen und Ränken. Wer mit der Spitze des Schwertes nicht zu faſſen war, mußte ſich einen tüchtigen Griff in die Kaſſe gefallen laſſen. Bei den vielen hundert Millionen, dle in öſterreichiſchen Banknoten im ganzen weit ausgedehnten Reiche und im Auslande zirkulirten, war die Kontrolle ſehr verwickelt, bei dem langſamen Zug der bureaukrat'ſchen Arbeit überhaupt und dem Fehlen jener ſchnellen Verſtändigungsmittel, die heute zu Gebote ſtehen, waren etwaige Fälſchungen ſchwer feſtzuſtellen. Das dürfte wohl Napoleon vorgeſchwebt haben, als er unter die Fälſcher gingg Im erſten Augenblicke iſt man überraſcht, wenn man dergleichen hört, man lächelt un⸗ gläubig und iſt geneigt, es als Phantaſiegebilde in eine Reihe mit der ſtattlichen Zahl von Verleumdungen zu ſtellen, die an dem erſten Franzoſenkaiſer haften. Uebrigens, der Eine er⸗ innert ſich, dergleichen oder ähnliches auch ſchon gehört, ein Anderer, irgend einmal davon geleſen zu haben, daß Napoleon Metternich gegenüber Fälſchungen öſterreichiſcher Banknoten im Allgemeinen zugab, als Beide einander in Dresden trafen. Aber die Nachrichten ſind alle ſo verſchwommen und unbeſtimmt, man kann ſich auch getäuſcht haben, man weiß nichts Rechtes darüber. Doch die Sache hatte ihre vollſte Richtigkeit. Napoleon hatte in Paris eine vollkommen eingerichtete Fabrik für falſches Geld; das Atelier befand ſich in der Rue Vaugirard. Vier⸗ undzwanzig Preſſen ſtanden zur Verfügung, aber nicht alle waren im Betriebe. Die einen lieferten ruſſiſche Rubelſcheine, die anderen Noten der Engliſchen Bank, der Reſt öſterreich ſche Banknoten und ſpäterhin Einlöſungsſcheine. Alles geſchah im tiefſten Schweigen, nur Wenige wußten überhaupt um die Sache und lüfteten das Geheimniß ſchon um des ſchnöden Gewinnes willen nicht. Die Fälſchungen begannen im Jahre 1809, und man fuhr damit bis zu dem Zeitpunkte fort, da Napoleon ſich mit Erzherzogin Maria Louiſe vermählte, April 1810. Damals begann man Rubelſcheine und zwei Monate ſpäter engliſche Banknoten nachzumachen. Auch die ſogenannten Papiere der Koalition waren angefertigt, aber nicht in Umlauf gebracht worden. Kaiſer Franz hatte mit wahrem Entſetzen,— man weiß nicht recht, woher— von dieſen Kniffen Napoleon's er⸗ fahren. Niemand beobachtete ja ängſtlicher als er die wild⸗ Jagd, die der Kurs an der Wiener Börſe nahm; die Fuſcht vor Fälſchungen mußte das allgemeine Mißtrauen gegen das Papiergeld noch mehr ſteigern, es noch mehr entwerthen. Der Kaiſer fürchtete die ſchwere Schädigung des Staatsweſens, aber er fühlte ſich auch perſönlich im Innerſten verletzt. Daß er Erfahrung gelehrt. Als im Jahre 1792 Oeſterreichs und Preußens Einfall in Frankreich fehlgeſchlagen war und die hielten, fanden ſie einen anderen Weg, um die Republik zu verderben. Baron Breteuil, der wie ein König mit den Mächten unterhandelte, wollte den Raub der Emigrantengüter dadurch am Baterland rächen, daß er eine Fäſſchung von Aſſignaten im Betrage von 150 Millionen Fraucs vorſchlug; alle Macht⸗ haber ſollten an dieſem ſaubern Geſchäfte Theil haben. Breteuil wandte ſich zuerſt an den König von Preußen, der Schulenburg beauftragte, daruͤber mit Kaiſer Franz zu verhandeln. Doch für dergleichen war er nicht zu haben.„So ein infames Projekt,“ ſchrieb der Kaiſer,„iſt nicht anzunehmen.“ Und damit war die Sache abge⸗ than. Als FranzII. nunmehr von Nachahmungen öſterr. Geldes hörte, hatte er nach ſeinen Erfahrungen allen Grund, die Nachricht für wahr zu halten. Die Sorge war umſomehr berechligt, als man ſich in Paris nicht mit Kleinigkeiten abgab. Man falſchte nur Appoints von 1000 und 500 Gulden, und zwar im Be⸗ trage von 40 Millionen; d. h. Bankozettel in dieſer Hoͤhe wurden nachgemacht. Wie viele davon wirklich in Umlauf ge ſetzt wurden, wird man wohl nie erfahren, denn nach dem Sturze Napoleons ſind die geheimen Aufſchreibu gen darüber in Rauch und Flammen aufgegangen. Die fegeſſeure der ganzen, groß angelegten Betrugskomödie waren Desmarets und ein gewiſſer Teriaſſon, der die Aufgabe hatte, zuverläfſige und heſchickte Künſtler zu werben. Ihre Namen ſind verſchollen, nur einen kennen wie, d ſſen Nennung in dieſem Zuſammen⸗ hange überraſchen dürfte, Firmin Didot. Der Vertrieb des gefälſchten Geldes geſchah in zweifacher Art. Einen Theil übernahmen Privatleute(ſo ein gewiſſer Bernard, den anderen großen Geldſummen unbemerkt durchſchläpfen konnte), ein anderer Theil wurde in Hamburg auf den Markt geworfen und von einem gewiſſen Diesneck verausgabt. Noch bequemer war es, das Geld an die Generale zu vertheilen, die in den Save, im ungariſchen Dalmatien, in Iſtrien und Raguſa ſtan Sie gaben das Geld als Kriegsbeute aus, die ihnen in die Hände gefallen war. Eugen Beauharnais, damals Vice⸗ könig von Italien, bezahlte damit ſogar Spione gegen Oeſter⸗ ungen zuerſt aufgedeckt, freilich ſpät genug. ſen ſchon ziemlich Aus dem Schooß der Archive und aus perſönlichen Erinnerungen ſeiner Freunde und + achſen dieſes Phänomens verſtänd⸗ faſſen chauen zu können. Das Reich Na⸗ poleon's war einſtweilen in Trümmer gegangen, er ſelbſt ſaß auf Elba; ſein Stief⸗ und Adoptivſohn hatte es für rathſam erachtet, den heißen Boden Italiens zu verlaſſen und bli dem bayerſſchen Königshauſe Schutz zu ſuchen, mit dem er ja ver⸗ ſchwägert war. Kaiſer Franz hatte an Beauharnais großmüthig gehaudelt, denn das Sequeſter auf ſein in Italien befindliches Eigenthum war aufgehoben worden. Kaum war dies geſchehen, ſo richteten alle Perſonen aus ſeinem Gefolge ſchleunige Aufträge nach Italien, ihre in Maland, Monza und anderwärts befindliche liegende und fahrende Habe zu veräußern. Der Vizekönig hatte ſich offenbar nicht weniger beeilt, ja er erhob ſogar Anſprüche auf die Auszahlung der rückſtändigen Zivilliſte für das König⸗ reich Italien, die doch nur dem König, nicht dem Vizekönig, zuſtand. Als daher der Landeschef von Tirol, v. Roſchmann, ſeinen Bericht über die ungeheuren Fölſchungen nach Wien ſandte, glaubte kein Eingeweihter, daß es möglich ſein werde, die Erſatzanſprüche des Staates zur Geltung zu bringen. Aber man wollte wenigſtens die Fälſchungen in die Hand bekommen und weitere verhindern. Der Vizekönig war gefeit, man hielt ſich alſo an die Kleinen. Die Polizei hatte gemeldet, daß das Bankhaus La Carte in Mailand die falſchen Einlöſungs⸗ ſcheine in großen Mengen auf den Markt gebracht habe. Eine Unterſuchung der Sache ergab, daß der Privatſekretär des Prinzen Beauharnais, Hennin, darum wußte, und dieſer ſtellte ohne Gewiſſensſkrupel am 24. April 1814 die Erklärung aus, daß ihm von ſeinem Herrn im Dezember 1813 und dann wieder im Jänner des laufenden Jahres Scheine in der Höhe von 180.000 fl. übergeben worden ſeien. Zwei Tage darauf war er aber mit dem gleichfalls verdächtigen Privatſekretär des Prinzen, Soulange und dem Polize miniſter der Armee, Petit, über alle Berge. Sie gingen zuerſt nach München, von dort waren ſie nach Paris entwiſcht. Die Staatskanzlei in Wien ſetzte alle Hebel in Bewegung, um Hennin und Soolange in ihre Gewalt zu bekommen. Couriere flozen nach München und Paris, der öſterreichiſche Geſchäftsträger bei der franzöſiſchen Regierung, Graf Bombelles, ſollte mit allen Mitteln die Aus⸗ lieferung der beiden„Ind widuen“ zu erreichen ſuchen, ſogar der Vizepräſident der Hofkammer, v. Barbier, wurde zur Un⸗ terſuchung der Sache nach Paris geſchickt. Bombekles machte kurzen Prozeß; er ließ Hennin zu ſich laden und ſtellte mit ihm ein ſörmliches Verhör an. Dieſer ſcheint wirklich Alles geſagt zu haben, was ihm von der Angelegenheit bekaunt war. Darnach betrug die Geſammtſumme des aus Frankreich geſchickten Geldes 430.000 fl. beiläuftzg. Denn zwei Packete hatte er nie geöffnet, ſondern, als der Umſchwung der Ereigniſſe in Italien eingetreten war, verbrannt. Die Summe war ihm durch keine Zivil⸗ oder Militärkaſſe in Frankreich, ſondern durch Eugen Beauharnais ſelbſt mündlich zugewieſen worden, ein Theil in Verona, der andere in Mailand, und zwar ohne jede Formalität. Er brauchte nicht einmal Quittungen auszuſtellen und ver⸗ rechnete dieſe Gelder abgeſondert. Hennin war 1806 und wieder 1809 Generalzahlmeiſter der Armee geweſen; ein ſo erfahrener Kaſſenbeamter mußte wiſſen, daß er Kontrebande führte, umſo mehr, als er in ſeiner Stellung in Mailand als Schatzmeiſter der italieniſchen Krone in keinerlei geſchäftlichem Verkehr mit den Kriegskaſſen ſtand. An das Bankhaus La Carte waren nach ſeiner Ausſage am 16. Dezember 1813 ſechzigtauſend, am 6. Jänner des folgenden Jahres hundertzwanzigtauſend Gulden gegen eine dreiprozentige Proviſton abgegeben worden, wieder auf mündlichen Befehl des Vizekönigs. Geſprächsweiſe er⸗ wähnte Jener, das Geld ſei Kriegsbeute. Trotzdem bald nach Verkauf der erſten Parthie die Scheine als Fälſchungen erkannt worden waren, wurde nichts zurückgeſchickt. Dreſßigtaufend Gulden waren von Hennin an das Kabinet des Prinzen auf ſeinen mündlich gegebenen Auftrag und unter ſeiner Adreſſe abgegeben worden. Das war Alles, was der Schatzmeiſter verausgabt hatte. Demnach wurden 220,000 fl. von ihm verbrannt. Darüber exiſtirte wiederum kein Doku⸗ ment; er hatte von Beauharnais mündlich Auftrag erhalten, den Reſt insgeheim zu vernichten. Dies war vor dem 26. April geſchehen, wo er Mailand verließ. Durch den Erfolg dieſes Verhörs ermuthigt, ging man weiter; ſechs Tage darauf lud man auch den Geheimſekretär des Prinzen, Soulange, vor. Der aber verweigerte jede Aus⸗ kunft, wollte von gefälſchten Scheinen überhaupt nichts wiſſen, und trat mit großem Selbſtbewußtſein und ſehr ungeberdig auf. Nur ſo nebenbei bemerkte auch er, die 30,000 fl. ſeien ihm ohne Weiteres und ohne jede Quittung übergeben worden. Das Geld wurde für Spionage verwendet, das gab er zu. Trotzdem nun Metternich die Verhaftung der beiden Beamten des Vizekönigs für ſelbſtverſtändlich betrachtete und dringend darauf beſtand, wor ſie nicht durchzuſetzen. Die auffallende Lauheit, mit der Talleyrand der ganzen Frage gegenüberſtand, muß triftige Gründe gehabt haben. Metternich äußerte darüber keine be⸗ ſtimmte Vermuthung, er ſtaunte nur. Seit am 3. Mai Lud⸗ wig XVIII. in Paris eingezogen war und den Thron der Bourbonen neuerdings aufgerichtet hatte, waren ja die politi⸗ ſchen Verhältniſſe gründlich geändert. Es ſcheint faſt, als habe Talleyrand in der Ueberzeugung, daß Napoleon ſtine Rolle noch nicht ausgeſpielt habe, deſſen Vertraute durch die Unter⸗ ſuchung nicht bloßſtellen wollen, um ſich nicht Feinde zu ſchaffen. Ludwig XVIII. dagegen konnte keinen Grund haben, hier et⸗ was zu verheimlichen, im Gegentheile mußte ihm jede Verlegen⸗ heit der Gegner erwünſcht ſein. Talleyrand wies das Geſuch des öſterreichiſchen Geſchäftsträgers mit der Begründung ab, daß eine Verhaftung auf Grund einfacher Verdachtsgründe und ohne Beweis unſtatthaft ſei; Frankreich ſei ein konſtitutioneller Staat, Aber die Antwort war doch in die höflichen Formen der franzöſiſchen Diplomatie gekleidet, während einige Tage darauf Talleyrand mochte von dem Verhöre der Beiden erſt ſpäter erfahren haben dem Grafen Bombelles ein ausgeſucht grober, faſt drohender Brief ins Haus flog. Das Recht, einen Unterthan des Königs vorzu⸗ laden, vor Gericht zu bringen und zu verbören, donnert er, ſteht einzig und allein dem franzöſiſchen Richter zu; ſein Vor⸗ gehen ſei eine Irregularität, ja ein Bruch des Völkerrechts. Auf dieſem Wege war alſo weiter nichts zu machen und doch war es dringend nöthig, ſchnell zu handeln. Unter den Miniſtern des Königs war nur einer, auf den mehr Hoffnung in dieſer Sache zu ſetzen war, Graf Blacas. Er war Bombelles fehr freundlich entgegenkommen und hatte den Polizei⸗ miniſter Beugnot veranlaßt, die Fälſchungen zu unterſuchen und Bericht zu erſtatten. Von da an beſtand zwiſchen Bom⸗ teich. Er reſidirte in Mailand, und dort wurden die Fälſch⸗ freundlicher Verkehr, wahrend Talleyrand vorſichlig umgangen wurde. Selbſt ſpäter, als für den öſterreichiſchen Geſchäfts⸗ träger nach der Ernennung des bevollmächtigten Miniſters, Baron Vineent, kein politiſcher Wirkungskreis mehr blieb, befahl ihm Metternich, in dieſer Richung die Faͤden allein in der Hand zu behalten und Vincent nur ſo weit Mittheilungen zu machen, als das Gewicht ſeiner Stellung ihm die ſchwierige Aufgabe etwa erleichtern könne. In keiner Weiſe aber ſollte Blacas für ſein Entgegenkommen kompromitirt werden. Uebrigens blieben füd Vincent nur mehr Formalitäten übrig, die Sache ſelbſt war ſchon früher abgethan. Denn nach einigen Wochen war Alles am Tage, das Atelier, die Werkzeuge, die Platten waren zu Stande gebracht; nur die Aufzeichnungen über das„Geſchäft“ waren und blieben ver⸗ ſchwunden. Die falſchen Scheine, verſicherte Blacas, ſeien alle vernichtet worden, könnten daher nicht ausgeliefert werden. Es iſt ſchade, daß uns der Bericht des Polizeipräſidenten an den König von Frankreich nicht zur Hand iſt; da mögen merk⸗ würdige Dinge geſtanden haben. Eine Menge hervorragender Perſonen und Beamte des Staates waren ſo alg blosgeſtellt, daß Beugnot ſelbſt das Niederſchlagen der weiteren Un⸗ terſuchung verlangte. Deshalb konnte auch Graf Blacas ſein Virſprechen, die Pol zeip oiokolle und den für den König beſtimmten Bericht der geheimen Polizei aus⸗ zuliefern, nicht erfüllen. Mehr als drei Wochen zogen ſich die Erwägungen darüber im Kreiſe des Königs hin, bis dieſer endlich die weitere Unterſuchung einzuſtellen befahl. Nicht einmal eine Abſchrift des Berichtes wurde geſtattet, Graf Bombelles durfte ihn nur zu wiederholtenmalen leſen. Und auch dieſer ſcheint nicht im Original, ſondern in einer etwas durchgeſieblen Faſſung geboten worden zu ſein. Während zum Beiſpiel der Miniſter Anfangs September unter den Kompromittirten unter Anderen die Namen Rovigo, Montron, Bourienne, Aubignoſe erwähnte, wird am Ende des Monats über ſie der Mantel chriſtlicher Liebe gebreitet; ſie kommen im offtziellen Berichte Beugnot's nicht mehr vor. Ueberhaupt machte man im Weſentlichen in der Auslieferung der Maſchinen und Werkzeuge keinerlei Schwierigkeiten, aber das perſönliche Odium ſchien man jetzt doch ſo viel als möglich vermeiden zu wollen. Bezeichnend dafür war Folgendes: Der uns bekannte Hennin hatte ſeit einiger Zeit eine andere Wohnung gemiethet, und die Pariſer Polizei erklärte, trotz eifriger Nachforſchung ſein neues Heim nicht feſtſtellen zu können. Bombelles halte die Adreſſe zur großen Verblüffung des Grafen Blacas in zwei Stunden er⸗ mittelt. Die Sehnſucht der Wiener Staatskanzlei, in den Beſitz der durch Eſſig und Scheidewaſſer unbrauchbar gemachten Platten und der anderen Apparate zu gelangen, blieb noch iuige Zeit ungeſtillt. Alles in Allem wogen die Untenſilien 1500 Pfund, und ſo viel geht ncht in die Taſchen des Couriers. Man wartete alſo, bis der zweite Theil der von Napoleon ge⸗ raubten Bücker und Schriften nach Wien zurückging. Das ge⸗ ſchah Anfangs November. Baron Ottenthal, der den Trans⸗ port der Archive bewerkſtelligte, mag ſich über den unbrauch⸗ baren und unbequemen Ballaſt weidlich geärgert haben. Er hätte ebenſogut dreißig Zentner Pflaſterſteine von Paris mit⸗ führen können.(W. Frdbl.) Taftnachtsbrauch und Faſtnachtsſpeiſe. Von H. Berdrow, (Nachdruck auch im Einzelnen verboten.) Faſtabend! Einziger Lichtpunkt der langen, feſt⸗ und vakanzloſen Zeit zwiſchen Weihnachten und Oſtern, wie wenig vermag die heutige Jugend deinen Werth noch zu ermeſſen! Dich umſtrahlten mit dem Glanze eines ſchulfreien Tages alle die Freuden, die das geheimnißreiche Feſt als ſolches mit ſich fuhrte. Kaum graute der Morgen, ſo klopfte es ſtark an die Thür der Schlafkammer und durch die Ritze ertönte dumpf der Spruch: ut'n Buſch, iw mi Speck un Läwerwuſt, Lat mich nich to lang' ſtahn, Möt noch'n bätn wider gahn! Und wehe dem, der dann nicht ſchnell aus den Federn war! Denn herein trat vermummt Großmutter mit der ge⸗ fürchteten Faſtlabendruthe, zog dem Faulpelz das Deckbett über den Kopf und bearbeitete mit den friſchen Birkenreiſern un⸗ barmherzig die Kehrſeite, wie's ihr ſelbſt als jungem Mädchen auf der rügenſchen Halbinſel Wittow widerfahren war. In der Wohnſtube ſaßen indeß die Eltern ſchon beim Kaffee und hatten für jeden Sprößling eine kleinere, mit buntem Papier und Goldflittern ausgeputzte und mit Zuckerwerk behängte Ruthe bereit, die mit einem leichten Klaps überreicht wurde, um— bald geplündert— im weiteren Verlaufe des Jahres noch manches Mal ernſtere Verwendung zu finden. Kaum waren einige Biſſen vom Frühſtück eilig geſchluckt, ſo ging's noch in halber Dämmerung im Galopp zur Großmutter väterlicherſelts, die im Johanniskloſter an der Stadtmauer ein winziges Häus⸗ chen bewohnte. Hier gab es Heetwekken, die ſeit Alters aus einer wahrſcheinlich zur Zeit der früheren Kloſterinfaſſen, der Franziskaner, gemachten Stiftung vom Rath der Stadt an die jetzigen Kloſterleute vertheilt wurden, an jeden ein bis zwei Dutzend, je nach der Zahl der gerade lebenden Empfängerinnen. Sie wurden nach beſonderer Vorſchrift nur dieſes eine Mal im Jahre gebacken und ſchmeckten in heißer Milch beſonders gut. Dann ſchwärmten wir bis zur Mittagszeit durch die Straßen, folgten den Gruppen armer Kinder, die mit kleinen Ruthen ſingend und Gaben heiſchend von Haus zu Haus zogen, und ſtimmten auch wohl mit ein in ihren alten Spruch: Ick bring tom Faſtlabend een grönen Buſch, Hebb'n ji nich Eier, ſo gäwt uns Wurſt! Auch die Lehrer wurden von ihren Schülern mit Faſt⸗ nachtsruthen begabt und erhielten außerdem von den Vätern einzelner, beſonders von Bäckern und Schlächtern, auch wohl Geſchenke in Geſtalt von Viktualien ins Haus geſandt. Kamen wir nun hungrig und müde nach Hauſe, ſo ſchlug uns ſchon auf dem Hausflur der würzige Geruch des Grünkohls ent⸗ gegen, der an dieſem Tage, mit Schweinskopf und Lungwurſt gekocht, den unabänderlichen, man könnte ſagen geheiligten Feſtſchmaus bildete. Und das nicht vereinzelt, ſondern Haus bei Haus. Weiß Gott, woher die vielen Schweinsköpfe kamen — manchmal war's ja auch nur ein halber; auf dem Lande konnte wahrhaftig kein Schwein am Leben geblieben ſein. Der belles und Blacas gewiſſermaßen hinter den Couliſſen ein weitere Verlauf des Tages erſcheint meiner Eriuneruna— un 4. Seſte⸗ General⸗Anzeiger⸗ Mannheim, 28. Febrnar. dei der Wahrheit zu bleiben— einigermaßen in Dunkel ge⸗ hüllt; wahrſcheinlich trübten die zum Eber geopferten Trank ſpenden das Gedächtuiß ein wenig. Gegen Abend jedoch, wenn wir uns noch eumal ermuntert hatten, gob es Punſch mit Berliner Pfaunkeichen, offenbar ein fremdes El ment im Zerkel der einheimiſchen gaſtronomiſchen Genüſſe und, we mir ſpäter Har wurde, der Anfang zu einer unaufhaſtſam fortſchreitenden Trübeng und Verwiſchung uralter Sitten und Bräuche, deren Ausſterben in mehr als eine Hinſicht zu bedauern iſt. Denn in der Faſtnachisfeier ſchlummert offenbar weit mehr als im Weihnachtsfeſt eine Erinnerung an die alte heidniſche Früblingsfeier der Germanen. Nach der Mitte des Februar, wenn der Tag ſich ſo ſichtbar verlängert, die Winterſchläfer er⸗ wachen und das Leben im Walde geräuſchvoller wird, die erſten Sommergäſte, die Stare, Kibitze, Feldlerchen und Droſſeln ein⸗ kehren, das Schueeglöckchen läutet und die Kätzchen der Ellen und Haſeln den Goldſtaub verſtreuen, jetzt war offenbar en viel geeigneterer Zeitpunkt zur Früblingsteier als zur Zeit der Winterſonneuwende, die ſich äußerlich nicht bemerkbar macht, und auf deren aſtſonom ſche Berechnung unſere Vorſahren in ihren Urwäldern ſich ſicherlich nicht verſtand n. So laͤßt ſich denn auch jedem der alten Gebräuche, die hier und da unter allen Völkern germaniſcher Zunge zerſtreut ſind, eine Deutung aus alth idniſchem Anſchauungekreiſe geben, ſelten freilich mit der wünſchenswerthen unumſtößlichen Gewißheit. Denn gar zu armſelig iſt die Kunde aus der Vorzeit, und allzu zerriſſen der Zuſammenbang zwiſchen Einſt und Jetzt. Vor Allem ſcheint ſchon um dieſe Jahreszeit der Kampf des Winters mit dem Frühlinge und die ſymbol ſche Austreibung des erſteren zur Darſtellung gelangt zu ſein. Bauchſtückweiſe fintet ſich derartiges in verſchiedenen Gege den erhalten. In der Abgelegenheit des Saterlandes an der Sater Ems feierte man drei Toge mit Tanz, Schmaus und Gabenſammeln Faſt l. abend. Zum Scbluß wurde am Faſtnachtsdie ſtag auf dem Kirchhofe die Wahl der zwölf Bürgermeiſter des Ländchens vor⸗ genommen und hierauf von den Bewohnern der beiden Dörfer Ramsloh und Hollen ein Scheingefecht vorgenommen, in dem die Kämpfer ſich ſchoben, drängten und mit„de b kene ſchlugen, bis eine Partei unterlag. Innungen ſcheinen zur Darſtellung ſolcher Spiele ebenſo wie zum Mairitt manchmal beſondere Ge⸗ räthſchaften gehabt zu haben; ſo wird unter den Geräthen der Zirk lbrüderſchaft, d. h der Zeugſchmiede, zu Lübeck eine vaſtel⸗ avensborch mit aller tobehoringe“, mit allem Zubehör, genannt. Da aber der vertriebene Winter auch nach Faſtnacht mit Schnee und Eis noch manches Mal wiederkehrte, ſo war damit für unſere kampf⸗ und feſtfreudigen Vonfahren von ſelbſt willkom⸗ mene Gelegenheit zu Wiederholungen um Lichtmeß und Oſtern gegeben, bis endlich das Maireiten am erſten Tage des Wonne⸗ monds den endgültigen Triumph des Sommers feierte. Noch draſtiſcher, wenn auch nicht ſo alterthümlich wie durch das Kampfſpiel, geſtaltete ſich an manchen Orten die Dar⸗ ſtellung der Vernichtung des Winters. In Bühl bei Tübengen und in andern württembergiſchen Ortſchaften wird zur Faſtnacht gegen einen Strohmann, deſſen Hals mittelſt einer beſonderen Vorrichtung mit Blut gefüllt iſt, eine förmliche Anklage vorge⸗ bracht, das Urthel geſprochen, der Staab über ihm gebrochen und ſein Kopf abgeſchlagen, ſo daß das Blut aus dem Halſe ſpritzt. Am Aſchermittwoch wird er beerdigt; das nannte man „die Faſtnacht begraben“. An andern Orten verbrannte oder vergrub man den Strohmann, der geradezu„de Faſtlabend“ hieß, unter lautem Jubel vor dem Dorfe. Häufiger jedoch als am Faſtuachtsdienſtag findet ſich dieſer auch als das Todaustreiben bezeichnete Brauch am Sonntage Lätare und zur Oſt rzeit. Aber nicht nur der Winter ſelbſt, auch ſeine ſchädlichen, dem Menſchen feindlichen Geiſter müſſen ausgetrieben werden, ſowohl ans Haus und Hof— ſo treibt der weſtfäliſche Bauer durch Klopfen die winterlichen Unholde aus ſeiner Behauſung — wie vor allem aus dem Menſchen ſelbſt. Dazu diente das Schlagen mit der Faſtnachtsruthe, das Stiepen oder Vuen, wie der Brauch in niederdeutſchen Gegenden hieß. Der Buebuſch ſcheint urſprünglich aus Wachholder beſtanden zu haben, deſſen reinigende Kraft allgemein anerkannt war, und nur als Erſatz griff man zu Zweigen der Stecheiche, der Fichte oder Bilke. Die G ſchlagenen beſchenkten zum Dank für die Austreibung den Schlagenden mit dem Faſtnachtsbrod, dem Heetwekken, deſſen Stelle anderswo die Krapfen, Kreppel, Faſtenbretzeln und Pfannkuchen vertreten. Führt doch in England der Faſten⸗ dienſtag nach letzterem volksthumlichen Gebäck ſogar ſeinen Namen„Pancake Tuesday“ Auf die Austreibung winter⸗ licher Krankheitsgeſſter zielt es vielleicht auch, wenn in einigen Gegenden, z. B. in der Altmark, die jungen Burſchen Ros⸗ marienſtengel mit Branntwein begoſſen und damit von Haus — 5— gingen, um Frauen und Mädchen die Füße zu waſchen. Auch in Speiſe und Trank, in der Art, wie ſie einge⸗ ſammelt und zubere tet werden, ſpiegelt ſich oft ein Stück alten Brauchs und Glaubens wieder. Wo an beſtimmten Tagen gewiſſe Gerichte in größe em landſchaftlichen Umkreiſe ſtändig genoſſen werden, liegt es nahe, an früher allgemeen dargebrachte Opfer und daran geknüpfte Opferſchmäuſe zu denken. Und da dürfte zur Faſtna biszelt das Schwein oder in der Vorzeit der Wildeber das bevorzugte Opfe thier geweſen ſein, mit deſſen Darbringung man den Frühlingsgott empfing und gnädig zu ſtimmen ſuchte. Schweinernes— wie der Sachſe ſagt— in jegl cher Geſtalt, auch als Wurſt, und zwar meiſt in Ver⸗ bindung mit Kohl, bildet in vielen Gegenden das üblichen Eſſen am Dienſtag vor Aſchermittwoch. Auch mancherlei Aberglaube knüpft ſich an dieſe Gerichte: ſo muß am Faſtnachtsdienſtage in der Oberpfalz dem Vieh Blutwurſt oder gebraten Blut als Vorbeugung für die Maulblattern eingegeben werden; in Franken bewahrt der G nuß von Blutwurſt an dieſen Tagen vor Krankheit im Jahre; in Ungarn hält man es für gut, am Faſthachtsabend einen Schweinskopf zu kochen und den Knochen, in dem ſich die Augenböhlen beft den, ſorgfältig aufzubewahren. Laßt man im Frühling die Küchlein zum erſten Mal ins Freie, ſo blicke man ſie 0 das Loch dieſes Kuochen an und ſp eche: Rabde, Weibe, Elſter, ſeid alle blind! Nur meine Küchlein ſallen ſehen! Dann bleiben die Hähnchen von Raubvögeln verſchont. In einzelnen Gegenden Thuͤringens müſſen die ab⸗ genagten Schweineknochen in den Samenlein geſteckt werden, wie überhaupt gerade zur Faſtuacht viele auf Gedeihen des bezüglichen Handlungen vorgehommen werden; in der berpfalz bereitet man eine beſondere Zeitſpeſſe, die Leber⸗ knddel; ſo viel Leberknödel, ſo viel Flachsbuͤſchel; bei Salzwedel in der Altmalk darf auf Faſtnacht nicht geſvonnen werden. denn das an dieſem Tage geſponnene Garn würde wieder ver⸗ ſchwinden; in Barnau kochen die Weiber am Dienſtagmorgen vor Sonnenaufgang Knödel, wobei ſie pflichtgemäß ſo zerſtreut ſind, daß ſte nicdt wiſſen, wieviel ſie einth in; kommen nun die Knödel auf den Tiich, ſo heißt es: ſo viel Knödel, ſo viel Schock Korn in der Scheune. Des verbreiteiſte Faſtuachtsge müſe ſcheint der Kohl, Grünkohl oder Sauerkohl, zu ſein. Schließlich muß noch der Umzüge gedacht werden, welche früher zur Faſtnacht allgemein uͤblich waren, aber durch da Eingreifen der löblſchen Polizei bis auf einen geringen Reſt, das Gabenſammeln, faͤſt überall ausgerottet ſind. Bisweilen mag es ja auch eiwas toll dabei hergegangen ſein; aber die im Zuge auftretenden Figuren, der Schimmelreiter, der Eſel und der an der Kette und Naſenring geführte E bſenbär, der Ochſe, der ſchleſiſche Wurſchtgraajel, die Burſchen mit den großen Hüten, alles das barg doch ehrwürdige Alterthums reſte in ſich, mag man die einzelnen Geſtalten nun als die früheren Opfer⸗ thiere oder als die verkappten heidniſchen Frühlingsgottheiten deuten. Das Einſammeln der Gaben, die ſtets gemeinſchaftlich im Wirthshauſe verzehrt werden, hat ſich als letzter Ueberreſt der einſtmaligen Vorbereitung zu einem großen gemeinſchaftlichen Opferſchmauſe am längſten erhalten. An dieſe Um üge und Mummereien ließen ſich die urſprünglich in Italien heimiſchen und um die Rengiſſancezeit nach Deutſchland übergeführten Maskeraden und Karnevalsbeluſtigungen ung zwungen anknüpfen, als willkommener Erſatz der den höheren Kreiſen fremd gewor⸗ denen Faſtnachisfeier des Vo kes. Die Frage, welchen Go theiten denn die Feſte und Opfer wohl gegolten haben, dürfte ſich mit Siche heit nicht beantworten laſſen. Der Höhepunkt der Feier, der eig ntliche Faſtelabend, war übe all der Dienſtag, der dem Zio oder Tyr geweihte Wochentag, und dieſer Gott, der urſprüngliche alte Himmels⸗ herr der Germanen, der im Kampfe mit dem Wolfe, dem Feind und unermüdlichen Verfolger der Sonne und der Licht⸗ welt, ſeine rechte Hand einbüßte, wäre wohl der paſſende Ver⸗ treter des Sommers geweſen. Doch kommen neben ihm und lokal als ſeine Vertreter ſicherlich noch andere Milglieder des altden ſchen Olymps in Betracht, deren Namen heute nicht mehr feſtzuſt llen ſind. Zur Horgeſchichte von J. Aeßlers„rompeter“ ſchreibt mit Bezugnahme auf eine kürzlich in den„M. N..“ veröffentlichte Notiz die Wittwe des Komponiſten, daß V. v. Scheffel ſeinerzeit ihrem Gatten in einem eigenhändig ge⸗ ſchriebenen Briefe die Erlaubniß ertheilt habe, das Epos„Der Trompeter von Säkkingen“ für eine Oper zu benützen. Nach⸗ träglich iſt der Dichter noch zweimel auf dieſe Angelegenheit zurückgekommen; in einer Poſtkarte, datirt Karlsſuhe, 25. Ja⸗ nuar 1883, ſchrieb er:„Ihrem Schreiben lag der erwähnte Text des Libretto nicht bei; ich erwarte ihn und hoffe, daß Sie mit der Kompoſttion Erfolge haben werden. Inzwiſchen iſt in Olmütz eine Oper:„Trompeter v. S. von E. Kaiſer aufgeführt worden. Iſt Ihnen hievon Näheres bekannt? Er⸗ gebenſt v. Scheffel.“— In einem Schreiben vom 29. Januar 1883 heißt es:„Der Kürze wegen dieſen Brief auf dem gleichen Blatte(Neßlers Brief) beantwortend, habe ich gegen den Abdruck der betreffenden Stellen und Lieder im Textbuch der Oper:„Der Trompeter von Säkkingen“ Nichts einzuwen⸗ den, wenn ich mich auch gegen jede Mitwirkung an dieſem Libretto verwahren muß. Dr. Vikior v. Scheffel.“—— Frau Neßler war auch ſo liebenswürdig, einen Brief ihres Gatten zur Verfügung zu ſtellen, den dieſer am 21. März 1882 von Leipzig aus nach Köthen an Adolf Bunge, den Librettiſten des„Trompeter v..“, gerichtet hatte und der an einen Brief Bunge's anknüpft, in dem dieſer ſich bereit erklärt hatte, die Bearbeitung des Textes zu übernehmen. Dieſes Schreiben lautet:„Lieber Freund! Ich habe mich über Deine Zuſage recht von Herzen gefreut und habe ich von der Arbeit, die wir nun miteinander unternehmen, die beſte Hoffnung! Ich weiß es wohl, daß man hohe Anforderungen an die Oper:„Der Trompeter von Säkkingen“ wird ſtellen, aber was macht's? Wir geben unſer Beſtes und da wird es uns ſchon gelingen! Alſo Vorwärtsl!!— Inliegend der Brief von Scheffel und deſſen Verleger Bong u. Co. Wie Du ſiehſt, haben wir von dieſer Seite nichts zu fürchten und wird auf das Libretto ge⸗ druckt:„Mit beſonderer Bewilligung des Dichters.“ Da wird es keinem Menſchen einfallen, uns einen Vorwurf zu machen. Schicke mir beide Briefe wieder zurück, denn ich will ſie ſorg⸗ fältig aufbewahren. Hier folgt auch der Aufbau— vielleicht iſt etwas zu gebrauchen davon— es iſt eben nur der Ent⸗ wurf, den mir mein Schwager Edouard Schurs in Paris auf meinen Wunſch gemacht hat— der Fehler liegt eben in Schef⸗ fels Sang ſelbſt: unzählig ſchöne lyriſche und muſikaliſche Mo⸗ mente, aber wenig Handlung, wenig Spannung— das muß hinzugedichtet werden! Vor Allem will ich heitere Scenen darin; das Maifeſt darf nicht vergeſſen werden. Wenn meine Idee vom Rheinweinfeſt(Ballet mit Cbören) Anklang findet, ſo iſt es um ſo beſſer. Leſe nur Alles durch und denke dar⸗ über nach, dann komme ich auf einen Tag hinüber, da wollen wir unſere Meinungen darüber austauſchen! Du mußt nicht meinen, ich habe kein Vertrauen zu Irmingard!(Eine im Jahre 1876 vollendete Oper Neßlers.) O ja! aber jetzt iſt es praktiſch von uns, wenn wir miteinander mit einer popu⸗ laͤren Oper an's Licht treten, dann kommt Irmingard von ſelbſt. Immer prakliſch!— Inliegend auch die Kontrakte.— Umerſchreib beide Exemplare und ſchicke mir eines zurück— NB. wenn die Kontrakte Dir ſo recht ſind. Wir müſſen eine Oper ſchreiben, die über alle Bühnen geht! Das Sufet hat das in ſich. Der Weg iſt gebahnt. Es kommt nur darauf an, daß wir's geſchickt machen! Ich denke morgen über acht Tage hinüber zu kommen. Biſt Du denn ſchon ſo weit, daß wir über den Aufbau uns einigen können?— Unterdeſſen herzlichſte Grüße von Haus zu Haus Dein alter Viklor E. Neßler.“— Bekanutlich hat den Komponiſten ſein Vertrauen in den Stoff nicht betrogen; der„Trompeter“ iſt in kurzer Zeit über alle größeren Bühnen Deutſchlands gegangen. Wenig glücklich waren jedoch die„Hinzudichtungen“ des Librettiſten; man kann darauf das Wort Scheffels von der„Mißhandlung durch das Spiel der Bühne“ anwenden. Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Willy Burmeſter mit Nauſen verwechſelt. Der Geigenvirtuos Burmeſter hat aus London folgenden Brief an einen Berliner Freund geſchrieben; „Ich befinde mich augenblicklich für zwei Monate auf einer Tournee durch England, Schottland, Irland. Meine Popularität überſteigt hier alle Grenzen Beſonders auf Reiſen macht ſie ſich geltend. Von oben herab bis zum Gepäckträger leſe ich in den Mienen der Menſchen das freudigſte Erſtaunen bei Anblick meiner 1 In den Straßen Londons erhöht man in mir, das für den ünſtler beſeeligende Gefühl des Triumphes dadurch, daß die ſonſt ſo engliſch, gleichgiltig Vorübereilenden ſtehen bleiben, mir mit langen Geſichtern nachſchauen und mir vielleicht auch noch folgen, um mich noch einmal mit mehr Muße betrachten zu können. Stehe ich vor Geſchäftsfenſtern, im Anſchauen der Londoner Ladenreize verſunken, kann ich ſicher ſein, mich innerhalb einiger Minuten von Jung und Alt umgeben zu ſehen, ja ſelbſt der Ladenbeſitzer beſchaut mich mit der größten Aufmerkſamkeit und mich flehenden Auges bitten zu wollen:„Schenke doch meinem Laden Deinen Beſuch, wenn Du auch nichts kaufſt, nur der Ehre wegen!“ Was man ſelbſt ob 1 85 Bewunderung ſeiner eigenen unbe⸗ deutenden Perſon empfindet, können Sie ſich denken. In der erſten Zeit gab ich mich einem Taumel des Entzückens hin, ſpäter wurde ich durch Gewohnheit abgekühlt, und jetzt, da ich Alles weiß, bin ich kalt; ich ſage:„da ich Alles weiß“, man hält mich nämlich für— Nanſen! Die Aehnlichkeit zwiſchen ihm und mir iſt thatſächlich groß, er hat daſſelbe„fettleibige“ Geſicht, denſelben entzückenden Schnurrbarz, ja felbſt ſeine Augen ſind, außer daß ſte nicht ganz den wunderbecen Glanz der meinigen beſitzen, ſehr ähnlich und was die Hauptſache»ſt, ich trage für engliſche Verhältniſſe die offenbarſte Nordpoluniform, Pelzmütze(auf einem Ohr natürlich) und Pelz mit Kragen von wahrhaft fürchterlichen Dimenſtonen. Heute hatte ich bereits in einem Londoner Zuge Platz genommen, als zwei Damen mit Papier und auf mich ſtürzten, mich bittend, meinen Namen, natürlich Nanſen, niederzuſchreiben. Ich willfahrte ihrer Bitte bereitwilligſt und ſchrieb natürlich den— meinigen. Entſetzen ſprach aus ihren Augen und Mienen. Doch ſchien der einen Dame das Unpaſſende ihres Geſichtsausdruckes klar zu wer⸗ den. Sie bat um Verzeihung mit der Bemerkung, mich für Nanſen gehalten zu haben Ich ſagte, mein Name ſei auch nicht ſchlecht, und wiederholte denſelben, und wirklich ſchien ihr ein Licht aufzu⸗ gehen, ſie fragte mich, ob ich tue great Violiniſt ſei, und äußerte dann ihre Freude, f eh von mir ein Autogramm zu beſitzen.“ Herr Willy Burmeſter ſieht dem Nordpolfahrer in der That ſehr ähnlich; wenn er von deig„fettleibigen“ Geſicht ſpricht, das er mit Nanſen gemein habe, ſo iſt das natürlich nur ein Scherz, der das Gegentheil maskiren ſolle. Der engliſche Roman Trilby von George du Maurier(deutſch von Marg. Jacobi, Stuttgart, Robert Lutz, 7. Aufl.) hat ein unge⸗ wöhnliches Aufſehen erregt und mit Recht, denn die Schilderungen des Lebens der drei engliſchen Maler in Paris ſind von einer ſolchen Natürlichkeit und bergen einen ſolchen Humor, daß jeder Leſer ſeine Freude daran haben muß. Die Heldin des Romans, das Modell⸗ mädchen Trilby, iſt mit großer Liebe und höchſt wahrſcheinlich nach dem Leben geſchildert. Die Schickſale dieſes Mädchens ſind ſo wunderbar und feſſelnd, daß man an ein Märchen glauben könnte, wenn nicht gerade die neuern Forſchungen über Hypnotismus und dergleichen nicht zu ſolch merkwürdigen Ergebniſſen geführt hätten Das Buch wird nirgends gegen die guten Sitten Aede und wenn einmal etwas heikles behandelt wird, geſchieht es mit dankens⸗ werther Zurückhaltung und kann Niemanden verletzen. Die deutſche Ausgabe iſt ſoeben in 7. Auflage(Preis Mk..50 broſch., Mk..80 geb.) erſchienen. Verſchiedenes. —,Kaiſer Wilhelm Feier. Zur Theilnahme an dem Feſtzug, der bei Enthüllung des Nationaldenkmals Kaiſer Wilhelm L. ſtatt⸗ finden ſoll, haben ſich 58 Berliner Innungen angemeldet. In der Gruppe der Handwerker wollen insgeſammt an 2000 Mitglieder ſi betheiligen. Den Zug des Handwerks, wird altem Berliner Brau emäß, das Schlächtergewerk eröffnen, das ſtebzig Reiter ſtellen wird. lle Innungen erſcheinen mit ihren Fahnen und Emblemen. Die Klempner würden gern auch ihre koſtbaren Harniſche mitführen, doch iſt wie der Vertreter der Innung am Freitag in der Sitzung des Feſtkomites erklären mußte, zur Zeit kein Meiſter mehr vorhan⸗ den, der die Laſt dieſer Harniſche zu tragen vermag. An den all⸗ gemeinen werden die Innungen nicht theilnehmen, ſte werden vielmehr für ſich ſelbſt einen Kommers veranſtalten. Nach den bisherigen Feſtſtellungen und unter Berückſſchligung des Um⸗ ſtandes, daß der Vorbeimgarſch die Dauer einer Stunde nicht Über⸗ ſchreiten darf, wird der Feſtzug eine Länge haben, die dem Wege vom Brandenburger Thor bis Nan techniſchen Hochſchule entſpricht. Der Rückmarſch vom Denkmalsplatz nach dem Eircus Renz ſoll nicht, wie urſprünglich geplant, geſchloſſen geſchehen, man will viel⸗ mehr die einzelnen Gruppen auf möglichſt verſchiedenen Wegen nach dem Circus dirigiren, um eine Stauung zu vermeiden. Die Spitze des Zuges, der große Triumphwagen, wird von Anfang an am Brandenburger Thor Aufſtellung nehmen. Der Wagen ſelbſt wird mit vier Rappen und vier Schimmeln, alſo— ſo meint die Lokal⸗ korreſpondenz— mit Pferden in den preußiſchen Farben beſpannt werden. Der Kranz, den die Germania am Denkmal niederlegen wird, ſoll golden ſein, Ritter des eiſernen Kreuzes erſter Klaſſe haben ſich bereits 124 beim Komitee gemeldet. Um Störungen durch Scheu⸗ werden von Pferden und dergleichen zu vermeiden, ſollen Wagen prinzipiell im e nicht zugelaſſen werden. Die Ste ben an wollte 9 84 25 ich mit 120 Wagen ſich betheiligen, ſie hält au jetzt noch 24 Banner der Hochſchulen u. ſ. w. mitgeführt werden ſollen. Als wirkungsvoller Schluß des ganzen Zuges iſt ein Schmuckwagen ge⸗ plant. Um dem Kaiſer die Theilnahme an dem Feſt bei Renz zu eemöglichen, ſoll der Fackelzug möglichſt ſchon um 7 Uhr beginnen. Ueber das Gehirngewicht des Menſchen und der Säugethiere hat Mar Weber ein ſo bedeutendes Material geſam⸗ melt, wie es bisher noch nie geſchehen iſt. Es wurden bei dieſen Meſſungen außer dem Geſchlecht auch Länge und Gewicht des Körpers den Fehient 55 ein ſehr genauer Vergleich zwiſchen dem Gewicht des Gehirns bei den einzelnen Thiergruppen möglich wurde. Max Weber, der ſeine Arbeit in der Auplle für Profeſſor Gegenbaur veröffentlichte, hat folgende werthvolle Schlüſſe aus ſeinen Unter⸗ ſuchungen gezogen. Das abſolute Gehirngewicht des Menſchen wird nur übertroffen von dem der Elephanten und Walfiſche; ſonſt iſt das menſchliche Gehirn alſo ſchwerer als das aller übrigen Thiere. Mehr noch kommt es aber auf das relative Gehirngewicht an, welches an⸗ 15 den wie vielſten Theil des ganzen Körpergewichts das Gehirn ür ſich in Anſpruch nimmt. Auch in dieſer Hinſicht ſteht das Ge⸗ irn des Menſchen nicht unübertroffen da, und zwar ſind dem enſchen in dem relativen Gehirngewicht nicht nur einige Affen der alten und neuen Welt, ſondern 5 grade einige kleine Säugethiere, nämlich Mäuſe und berlegen. Im Uebrigen iſt es feſt⸗ geſtellt, daß beim Vergleich von kleinern und größern Thieren das relative Gehirngewicht durchaus nicht in demſefben Verhälkniſſe wächſt, in dem das Körpergewicht zunimmt. Im Allgemeinen nimmt es mit dem Wachſen des Körpers ab, d. h. je größer das Thier, deſto kleiner iſt verhältnißmäßig ſein Gehirn. Einige Ausnahmen von dieſer Regel finden allerdings ſtatt. Dieſe Abnahme des relativen Wacſen 5 5 bal Thier ſh e⸗ wachſen iſt. Das Ende des Wachsthums des Gehirys wird früher erreicht, als das des Körpers. Hab Geſchäftliches. Ein„Schellſiſch⸗Kochbuch“ mit fünfzig praktiſch erprobten Kochrecepten, ſowohl überaus feine G fiedie beglterter agen für unbedingt erforderlich, wenn die ſchweren Seeeee err Herrſchaften, wie einfache ſchmackhafte Speiſen für den bürgerlichen 9. Tiſch enthaltend, iſt von Eliſe Hannemann, Vorſteherin der Koch⸗ lehrſchule des Lette⸗BVereins in Berliu, herausgegeben worden(Ver⸗ lag der Hofbuchhapdlung von W. Moeſer in Berli. Die Ver⸗ faſſerin, eine Autorität auf ihrem Gebiete, ſchreibt auch in dieſem Specialwerke bei den verſchiedenſten Recepten die Anwendung von Liebig's Fleiſch⸗Extraet vor, und beſtätigt ſomit aufs Neue den all? bewährten Erfahrungsſatz, daß als Zuſatz zu Suppen, Saucen, Rg, gouts und dergl. das Fleiſch⸗Ertract der Compagnie Liebig e ing fördernde in Fiſc⸗ ganz ausgezeichnete, den Wohlgeſchmack weſentlich bietet, die nicht nur bei 90 ſondern auch bei vielgn Fi gerichten vortrefflich zur Geltung kommt. 7 beener E ee 8 nz as ſte nit en er er ers en en ter en 21 —̃— General⸗Anzeiger Maunbeim, 82. Febrngr. Amts⸗ und untmachung Beka 0 Von heute ab beträgt bei der Reichsbank der Biskont 3½ Procent, der Lombardzinsfuß für Dar lehne gegen ausſchließliche Verpfändung von Schuld⸗ verſchreibungen des Reiches oder eines deutſchen Staates 4 Procent, gegen Verpfändung ſonſtiger Effeklen und Waaren 4½ Procent. 80094 Berlin, den 26. Februar 1897. Neichsbank⸗Direktoriuſſt. Bekanntmachung. Das Erſatzgeſchäft pro 1897 betr. (64) No. 27141II1 Die Muſterung der 0 des Aushebungsbezirks Mannheim ſindet am;.,., 10., 11., 12., 13., 15., 16, 17., 18., 20., 24., 26., 27., 20., 30. 31. März und., 2. und 3. April d. Is., jeweils Vor⸗ mittags ½8 Uhr beginnend, im Gaſthaus zum„Badener Hof“ Lit. 6 No, 3 Dahier ſtatt. 29800 Es haben zu erſchein n 1. Am Moutag, den 8. März d. Js. die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus der Skadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben& bis mit Fanfängt, Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen ezirk. 2. Am Dienſtag, den 9. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus der Stadt Mannheim, deren FJamſlienname mit den Buchſtaben bis mit K anfängt. 3. Am Mittwoch, den 10. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus der Stadt Mannheim, deren Famillenname mit den Buchſtaben L bis mit R anfängt, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1875, 1876 und 1877 aus der Gemeinde Ilvesheim. 4. Am Donuerſtag, den 11. März d. Js. die Pflichtigen des Jahrgangs 1875 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben S bis mit anfängt. 5. Am Freitag, den 12. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben& bis mit F anfängt. 6. Am Samſtag, den 13. März d Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt Maunheim, deren Familienname mit den Buchſtaben G bis mit K anfängt. 7. Am Montag, den 15. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 187s aus der Stadt Mannheim, beren Famtlienname mit den Buchſtaben L. bis mit M anfängt, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1875, 1876 und 1877 aus den Gemeinden Sandhofen und Schaarhof. 8. Am Dieuſtag, den 16. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben N bis niit Sanfängt. 9. Am Mittwoch, den 17. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1876 aus der Stadt Maunheim, deren Familienname mit den Buchſtaben T bis mit Z anfängt, ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1876, 1876 u. 1877 aus der Gemeinde Wallſtabt. 10. Am Donnerſtag, den 18. März d. Is. die Pflichtigen der Jahrgange 1875, 1876 und 1877 aus dem Stadktheil Käferthal⸗Waldhof. 15 11. Am Samſtag, den 20. März d. Is. die Pflichtigen der Johhegarten 1875, 1876 und 1877 aus deu Ge⸗ meinden La enburg, Neckarhauſen und Schriesheim. 12. Am Mittwoch, den 24. Marz d. Is. die Pflichtigen der Jahrgänge 1875, 1876 und 1877 aus der Ge⸗ meinde Neckarau. 13. Am Freitag, den 26. März d. Is. die Pflichtigen des Jah den 1877 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben bis mit W aufängt. 14. Am Samſtag, den 27. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1877 aus der Stadt Maunhelm, deren Famllienname mit den Buchſtaben E bis mit anfängt. ſowie die Pflichtigen der Jahrgänge 1875, 1876 und 1877 aus der Gemeinde Feudenheim. 55 15. Am Montag. den 29. März d. Is. die 0 des Jahrgangs 1877 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname mit den Buchſtaben 1I bis mit K anfängt. 16. Am Dienſtag, den 30. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1877 aus der Stadt Maunheim, deren FJamilienname mit den Buchſtaben L. bis mit Raufängt. 17. Am Mtittwoch, den 31. März d. Is. die Pflichtigen des Jahrgangs 1827 aus der Stadt Mannheim, deren Familienname den Buchſtaben 8 bis mit V anfängt. 18. Am Donnerſtag, den 1. April d. Js. die Pflichtigen des Jahrgangs 1877 aus der Stadt Mannheim, deren Famllienname mit den Buchſtaben W bis mit L aufängt. Am Freitag, den 2. April d. Is., Vorm. 8 Uhr flodet Reklamationsgeſuche flatt und ha dieſem Tage wieberholt zu erſcheinen. Am Samſtag, den 3. April d. Is., 5 17 8 1 75 Fa 150 unt die Looſung der Pflichtigea des Jahrgangs 1877, ſowie der Pflichtigen ſilcke N änge, ſoweit ſolche ohne ihr Ver⸗ ſchulden noch nicht gelooſt haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſungstermin überlaſſen. Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied der Erſaß⸗ en die Betheiligten an kommiſſion gelooſt werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im., J. ober 8. Militärpflichtjahre befindet, darf ſich im Muſterungstermin ſceiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein be⸗ onderes Recht auf die Auswahl der oder des ruppen-(Marine⸗) Thefls erwächſt. Durch die freiwillige Meld⸗ und verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortheile der Looſung und gelängen in erſter Linie zur Aushebung. ie Wflichtigen haben zur Muſterung in reinlichem und nüchternen Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Kralkheit am Erſcheinen im Muſterungstmine verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Dasbctbe iſt, wenn der duszuſtellende rzt nichk Stgatsarzt iſt, bürgermeiſer⸗ amtlich zu beglaubigen. 5 Mittarp 1 0 8 welche in den Terminen vor den Erſaßzbe⸗ hörden nicht pünktlich erſcheinen, können, ſofern ſie nicht daburch edd elne härtere Straf- verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 k. oder Haft bis zu 6 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen von den Exſatzbehörden die Vortheile der Looſung eutzogen werden.(8 267.⸗O). 110 der Geſtellung böslich enkzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger dehandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden, Die Pflichtigen der Jahrgänge 1876 und 1875 ſowie früherer ahrgünge haben ihre Looſungsſcheine ae en. SOie Bürgermeiſterämter werden beaufkragt, dieſe Verfügung ihren Gemeinden ortsüblich wiederholt bekännt zu machen, Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt 1 752 mit den Pflichtigen ihres s im Muſterungstermine zu erſcheinen. chaefer. empflehlt der Verkreter verſchledener größerer Geldinſtitute 26497 Manuheim, den 23. Febrügr 1897. otheken⸗Darlehen Erust Weiner, C 1, 17. Bezirksamt: Hyp à 3˙% 4 bis 4½ 0% die Verbeſcheidung der eingekommenen Htlauntmachung. Die Vornahme der Vorfeuerſchau im Laudbezirk betr. (58) No. 108121. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß nunmehr mit der Feuer⸗Borſchau im Landbezirk begonnen wird. Die Hausbe⸗ 1 und Hausbewohner haben em Feuerſchauer den Eintritt in das Haus und die Beſichtigung aller Hausräume zu geſtatten. Die Bürgermeiſterämter des Landbezirks werden beauf⸗ tragt, dieſe Bekanntmachung in ortsüblicher Weiſe zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen und den Feuerſchauern jede zum ord⸗ nungsmäßigen Vollzuge des Ge⸗ ſchäfts erforderliche Unterſtützung zu gewähren. 30095 Mannheim, 28. Februar 1897. Großh. Bezirksamt: Dr. Mays. Arbeitsmarkt Oentral- Anstalt für Arbeitsnachweis jeglicher Art. 8 1, 15. Mannheim 8 1, 15. Telephon 818. Stelle finden. Männliches Perſonal. Buchbinder, Bürſtenmacher, Eigarrenmgcher, Holz⸗, Metall⸗, Eiſen⸗ u. Gummidreher, Eiſen⸗ hobler, Friſeure, Gärtner, Metall⸗ U. Eiſengießer, Kern⸗ macher, Glaſer, Rahmenmacher, Gipſer, Kaminfeger, Küfer für Keller⸗ u. Holzarbeit, Feinmecha⸗ niker, Sattler für Geſchirr⸗ und Reiſeartikel, Maſchinen⸗ u. Bau⸗ chloſſer, Heizex, Hufbeſchlag⸗, ung⸗, Feuer⸗ u. Küpferſchmled, Schneider, gr. u. kl. Stücke, auf Woche, Bau⸗, Möbel⸗ u. Modell⸗ ſchreiner, Stuhlmacher, Schuh⸗ macher, Spengler f. Bau⸗ und Ladenarbeit, Tapezier, Wagner. Lehrlin 9 e. Bäcker, Buchbinder, Buchdrucker, Bürſtenmacher, Conditor, Dreher, Friſeur, Glaſer, Kaufmann, Kell⸗ Her, Lackirer, Grapeur, Sattler, Schnig Schmied, Schneider, Schuhmacher, Schreiner, Speng⸗ ler, Tapezier. Ohne Handwerk. Hausdiener, 25—90., ledig, mik guten Zeugniſſen, landwirth⸗ ſchaftliche Arbeiter. Weibl Perſonal. Dienſtmädchen, bürgerl. kochen, Hausarb., Einlegerin, Spülmäd⸗ en für Wirthſchaft, Reſtaura⸗ tions⸗ u. Herrſchaftsköchin, Zim⸗ mermädchen für Hotel, Fabrik⸗ arbeiterin, Kindermädchen, Kell⸗ nerin, Laufmädchen, Monats⸗ frauen, Verkleberin, Sortirerin, Ripperin. 30048 Sttelle ſuchen. Mänunliches Perſonal. Bäcker Hotel⸗Kellner, Koch Maler, Auſtreicher, Müller, Ma⸗ ſchiniſt, Zimmmermann. Lehrlinge, Eleetrotechniker, Mechaniker. Ohne Handwerk. Aufſeher, Bureaudiener, Ein⸗ kaſſierer, Herrſchaftskutſcher, Fa⸗ brikarbeiter, Portier. Weibl. Perſoual. Schenkammen, Wäſcherin. Ein ſtrebſamer, fleißiger junger Mann Bautechniker, geſucht. H. Koopmann, Architekt u. 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Js., Abends 9 uhr in unſerem Vereinslokal(Kaſino R 1, 1) mit folgender Tages⸗ ordnung ſtatt: 1. Bericht über die Thätigkeit des Vereins im Jahre 1896. 20115 2. Rechnungsablage. 5. Genehmigung des Voran⸗ angenoßmes, 132 1 at 1897. unsohddlichstes 4. Wahl für 3 ſtatutengemäß 5 ausſcheidende Vorſtandsmit⸗ Abfuhimittel, glieder. Carton: 8 S. 5. Wahl der Rechnungsrevi⸗ St. Jonannes- Apotheke s Die weltbekannte uit S 15 7 ubmiſſion. Wir benöthigen für unſere Pumpſtation im Käfer⸗ thaler Walde eirca 660000 Kilo geswaſchene und ge⸗ ſiebte Rutzrkohlen, lieferbar vom Mai bis Oktober, und laden Luſttragende ein, 1 Offert mit entſprechender ſchrift verſehen, bis ſpäteſtens 2 Douuerſtag, den 11. März 1897, Vormittags 11 Uhr ateſ unferem Verwaltungsbüreau K 7, 2 einzureichen, wo⸗ ſelbſt ſolche in Anweſenheit etwa erſchienener Bieter ge⸗ öffnet werden. Die näheren Bedingungen liegen bei unterfertigter Stelle zur Einſicht offen. Mannheim, den 24. Februar 1897. Direction der Städt. Gas⸗ und Waſſerwerre. 7 ls Geſchenk zu betrachten. Wo iſt die Schwiegermutter? Nebeuſtehendes Vexirbild iſt erauszuſchneiden und der Unt⸗ iß der zu ſuchenden Figur möglichſt deutlich mit Tinte Au f⸗ 99 37 ſoren. Wir laden unſere verehrl. Mitglieder hierzu geziemend ein. Mannheim, 20. Februar 1897. Der Vorſtand. Kroneuburgerstrassse I. —97˖ Plank., 1 Treppe⸗ 51.78 8 8 ch 6 Wẽ̃ M uUsik-Verein.; 6 Zimmer a eee Sonntag Vormittag 11 uhr 8 30095 a i Gesammtprobe Neuger 580, Hutladen. in der Aula des Gymnaſiums ⸗ eſN ieeeeeeeeeeeeeeeeeee Mannneimer Eekisden AuitrfederAgzünder ſind für jede Haushaltung das belligſte, und beſte Feueraumach⸗ mittel. 30091 Vorräthig in jedem Colonial⸗ auſe, beſte ie Planken, in neuerbautem Lage, Ecke gegen fenſtern, mit Büreau und Ma⸗ gazin, enentl. Wohnung, ſofort oder ſpäter preiswerth zu ver⸗ miethen. Näheres 30103 waarengeſchäfte u. bei Ermel, Wilh.& Friedr. Kuhn, F g, 1. n 3, 4. ECCCCCC Auszug aus den Standesregiſtern der Stadt Judwigshafen. Fehruar. Verkündete. 16. Wilh. Schnelder, Schloſſer u. Dorothea Fetzer, ae 17. Frz. Florian Kemmer,.⸗A. u. Roſina Joh. Ziln Kg. 17. J0. Hoffmann,.⸗A. u. Luiſe Amalia Sartotius. 19. 4 Rehn,.⸗A u. Eliſab. Theobald. 19. Ferd. Wagner, Schloſſer u. Johaung Wippel. 18. Adam Loeb, Bahnarb. u. Luſſe Diſtler. 19. Alois Leop. Voögele, u. Thereſ. Fahrnbach. 18. Gen diſen, en n Wo Müͤller. 19. Georg Wleme,.⸗A.. Auna Goger. Jak, Wolfer, F. u. Maria Ehrhardt, Walter Aug. Dleckmann, Chemſker u. Julie Joh. Joſ. Aglied. 10 08 0 Ludwig Schmuülbach, Tagner u. Annga Marla Li enwald. + 20. 20. 22. 22. 22. 22. 28. Joh. Biehler, Bäcker u. Paul. Magd. Güthner. Jak. Helberger, Poſtamtsgeh. u. Sofia Oberländer. Ludw. Keller,.⸗A. u. Marg. Berg. Lehmann gen. Ludw. Strauß, Kaufm. u. Bertha Well. 29. Hch. Friedr. Leiner, Bahnarh. u. Chriſtina Pflüger. 28. Frledk. Hch. Rauſch, Oberkellner u. Anna Kalh. Murr, Februar. Getraute. 5 20. Theob. Weickert, Dienſtknecht m. Kath. Krauß. 20. Aüg. Ebert, Schmied m. Marg. Reiuberger. 20. Karl Friedr. Renk,.⸗A. mi Karolina Franz 20. Wilh. Ganz, Schmied m. Eliſab. Vetter. Febr. Geborene, 7 155 8 11000 S. v. Adam Decker,.⸗A. Fudwig. 17. Karl Friedrich, S. v. Friebr. Aug. Phll. Jaas, Schloſſer, 14. Emma Kath., T. v. Hch. Lichti, äckermelſter. 17. Johann Bapk., S. v. Ant. Kullmann, F⸗A. 14. Franz Auguſt, S. v. Paul Karl May,.⸗A. 19. Karl Chriſtian, S. v. Chriſt. Selfried, Maſchiniſt. 19. Heinrich, S. v. Ludw. Trumpfheller, de 19. Lydig Maria Charlotte, T. v. 02 Schmitt, Stadtvitar 17. Luiſe. T. v. Joh, Bapt. Müller, Tünchermeiſter. 21. Lina, T. v. David Mombrs, Feilenhauer. 18. Greta, T. v. Benjamin Jäger, Wirth. Heiurich Karl, S. v. Wilh. Linnebacher, Eiſengießer. „Friedrich Wilhelm, S. v. Friedr. Neubguer, Bahnarb. „Bexthold, S. v. Karl Audr. Weber Eiſenbohrer. Johann Georg, S. v. Joh. Gg. Münch, Zimmermaun. Emma Frieda, T. v. Jak. Daſnjan,.⸗A. 20. Dorothea Mathilde, T. v. Karl Pet. Müller, Lackirer. S. v. Wilh. Friedr. Keungott, Kaufmann. Anna. 2. Kath. Marg., T. v. Karl Mohr,.⸗Aufſeher. Wilhelm, S. v. Joh. Ad. Kollmer, Zimmermann. Adam, S. v. Adam Jof ckel,.⸗A. arl Adam, S. v. Math. Kußtz,.⸗A. Dorothea, T. v. Andr. Fink, Schuhm. 23. Roſa Elſa, T. v. Gottl. Alb. Hermann, Schuhm. Ludwig, S. v. Joh. Ad. Kleinhenz, Kaufmann. „Rudolf, S. v. Aug Hch. Winkelmaun, Maſch.⸗Schloſſer, Marg., T. v. Engelb Hepp,.⸗A. Otto Karl, S. v. Joſ. Ehriſt. Jetlmeisl, Amtsgerichtsdienerg „Kath., T. v. Adam Schmidt,.⸗A. Magdalena, T. v. Hch. Magin, Friſeur. Erich, S. v. Andr. Matt, Kaufmann. Februar. Geſtorbene, 18. Phil. Stürtz, 84 J.., Schreinermeiſter. 21. Alois, 15., S. v. Danjel Mühlhölzer,.⸗A. 21. Herm. Vater, 41 J. a. Gasinſtallateur. Edmund Hitzfeld. 24 J.., Fuhrmann. mit 4 und 5 m breiten Schau⸗ * i nachzuziehen. 30106 Jeder, der neben⸗ tehendes Vexirbild richtig fin⸗ .eet, ſowie 25 Pfg. in Brief⸗ 2 narken einſendet, erhält als Heſchenk gratis das ſoeben erſchienene, äußerſt humorpolle Buch: Ernſt und Laune von Johannes Lauterborn. 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Untere kathol. Pfarrei. Sonntag, den 28. 5 mit Faſtenhictenbrief Halb 10 Uhr Amt mit Faſtenhirten⸗ ſbrief. 11 Uhr hl. Meſſe. Halb 3 Uhr Vesper. Galb alb 9 Uhr Singmeſſe mit Faſtenhirtenbrief. 4 Uhr Predigt. Segen.—8 Uhr erſte ſuneel Betſtunde.—4 Uhr Kindergottesdienſt. Halb 11 lihr Gottesdſenſt für Quinquageſimä. 6 Uhr 8 Uhr Singmeſfe Kath. Bürgerhoſpital. 7 Uhr hl. Meſſe. ndacht mit 0 Danſsuqun 55 Für die vielen Beweiſe inniger Theilnahme an dem uns kroffenen ſchweren Verluſte unſeres Gatten, Vaters, S wiezervaters und Großvaters Fusctrich Stephan 1 fagen wir hiernet unſeren innigſten Dauk, 30096 Nie tieſtrauernden Hinterbliebeuen. Gleichzeitig erlaube ich mir die ergebene Mitthei⸗ Lauerg 1 machen, daß ich das von meinem ſel. Manne betrtebene Geſchäſt in unveränderter Weiſe fortführen werde und bitte ich, das dem Verblichenen dewieſene Vertrauen auch auf mich gütigſt übertragen zu wollen. Hochachtungsvoll Christine Stephan Wòw. 80097 Mannheim, 27. Februar 1897. n „Karl Heink., 7 M.., S. v. Joſ. gen, Karl Hauſer, Ww. Anna, 1 M. 18 T. g. Ludwig, 20 Std a. S. v. Joh. Ad. Kleinhenz, Kaufmann. Facht u Wir bitten um stille Theilnahme. Hause R 4, 1 aus statt. Todles-Anzeige. Tieferschüttert machen wir hiermit die traurige Mittleilung von dem heute nerwartet schnell erfolgten Hinscheiden unserer innigst geliebten, theuren Mutter, Grossmutter, Schwiegermutter, Schwester, Tante und Schwägerin Ffdd Bertha Kaufmann wo. geb. Keller. Mannheim, Zürich, 27. Februar 1897. Die Beerdigung findét Montag früh 11 Uhr vom Trauer⸗ 30100 Die trauernden Hinterbllebenen. 18 a= SpegNe 6. Seite. Bekanntmachung. Orlspolizeiliche Vorſchriſt für die Stadt Maunheim. Die Geltung der orts⸗ und bezirkspolizeilichen Vorſchriften im Stadttheil Käferthal⸗Wald⸗ gof betreffend. annheim und Genehmig⸗ ommiſſärs wird hierdurch 29311 Mit; ung des beſtimmt, w Nachſtehende ortspolize heim treten im 1. Die orts ſchriften für die Stadt Mann⸗ erthal⸗Waldhof in Kraft: chrift betr. das polizeiliche Melde⸗ 1887. Samumlung S. 1 iche Vorſchrift betr. die ember 1865, Sammlung iche Vorſchriſt betr. das e Lokale, vom 4. Auguſt 18 ing der Po⸗ tbringen von unden in öffei 5, Sammlung D. 8.— 5 22 5 2 4. Die orts e Vorſchrift betr. die Sicherung von Auf⸗ zugsvorricht 3. November 1885, Sammlung S. 8. 85 Die ſtädtiſche Badeanſtalt, 6. Die ortspoliz chrift betr. die Ordnung für die Juni 1874, Sammlung S. 10. ſchrift betr. die Aufſtellüng und den Betrieb der Badean im Rhein und Neckar, vom 27. October 1869 mit Zuſatz vom 14. November 1893, Sammlung S. 10 7. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. den Betrieb der Volks⸗ brauſebäder in Man n, vom 11. Juni 1891, S ing S 8. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Einrich Reinhaltung der Bierpreſſionen, vom 14. Juli 1887, n. führungsbeſtimmungen vom 29 October 1887 und Zu muüng und Abänderung vom 3. März 1893, Sammlüng S. 25. 9. Die ortspolizeilſche Vorſchrift betr. den Verkehr mit Milch, vom 16. Deze 1884, Sammilung S. 28. 10, Die or eiliche Vorſchrift betr. den Schutz der Waſſer⸗ leitungen des ſtädtiſchen Waſſerwerks Maunheim, vom 29. Juli 1835, Sammlung S 11. Die Hausentwäſſerungsordnung lortspol. Vorſchrift über den Anſchluß der bebauten Grundſtücke an die öffentlichen Kanäle der Stadt Mannheim) vom 11. Juli 1892, Sonderabdruck. 8 12. Die olizeiliche Vorſchrift betx. die ſichtsmaß⸗ regeln bei Gaseinrichtungen, vom 18. November 1877, Samm⸗ lung S. 45. 13. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Bebauung der ſtädtiſchen Bauplätze am Friedrichsring und gegenüber(nördlich) der neuen Realſchule, vom 28. October 1893, Sammlung S. 66. 14. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. den Betrieb der Pferde⸗ eiſenbahn, vom 3. April 1878 und 24. Januar 1889, nebſt Zuſatz vom 13. April 1892, Sammlung S. 92. 15. Die orispolizeiliche Vorſchrift betr. den Schutz der öffent⸗ lichen Anlagen, vom 6. Auguſt 1890, Sammlung S. 95. 16. Die Schloßgartenordnung vom 27. April 1887, Samm⸗ lung S. 97. 17. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Teraſſe des Waſſer⸗ kchürms, vom 11. Auguſt 1890, Sammluug S. 98. Die ortspollzeiliche Vorſchrift betk. das Schwemmen der Pferde im Neckar, vom 1. Auguſt 1881, Sammlung S. 98. 19. Die Fährordnung für den Betrieb der beiden von der Stadtgemeinde Mannheim unterhalb der Neckarbrücke errichteten Nachenüberfahrten über den Neckar, vom 3. März 1895, Samm⸗ lung S. 90. 20. Die Meßorduung vom 22. Juli 1895, Saumlung S. 101. 21. Die Ordnung für den Weihnachtsmarkt. vom 22. Dezember 1871, Sammlung S. 104, 22. Die Wochenmarktordnung, vom 8. Auguſt 1877, nebſt Abänderungen und Ergänzungen vom 24. September und 22. Dezember 1888, vom 4. Dezember 1889, vom 25. Dezember 1890, 855 26. März 1895 und vom 25. Februar 1896, Sammlung 5. 105. vom 5. Dezen 24. Die Verbrauch Elspollzefliche 1 er 1874, Samm chrift betr. den Handel mit Brod, ung S. 114. zſteuerordnüng, als ortspolizekliche Vor⸗ 1* 22 1 ſchrift, unterm 10. Jannar 1894 für vollziehbar erkfärt, Samm⸗ lung Die Dienſtmannsordnung, vom 12. Juni 1886, Samm⸗ lung 28. 26. Die Droſchkenordnung, vom 27. October 1891, Samm⸗ lung S 126. Bezüglich des Preiſes für die Fahrten zwiſchen dem ſeitherigen Skadtgebiet und dem Stadttheil Käferthal⸗Waldhof verbleibt es bei der bisherigen Tarifbeſtimmung und I. 3. 5 des Tarifs. 27. Die örtspolizeiliche Borſchelſt betr. den Omnibusbetrieb in der Stadt Mannheim, vom 21. April 1892 Sammlung S. 140. 28. Die ortspolizeilſche Vorſchrift betr. das Vermiethen von Nachen, vom 14. Auguſt 1891, Sammlung S. 143. 29. Die ortspoltzeiliche Vorſchrift betr. das Vermiethen von Schlafſtellen, vom 28. November 1874 Sammlung S. 151. 30. Die ort liche Borſchrift belr. die welkliche Feier der Sonn⸗ und Feſttage, vom 12. Oktober 1896, Nr. 282 des General⸗ anzeigers von 1896. 8 2. Nachſtehende belspolizeiliche Vorſchriften für die Stadt Mann⸗ heim treten im Stadttheil Käferthal⸗Waldhof nicnt in Kraft. 1 Die Treppen, F 1892, Sammlung S. 9. 2 Die Schlachthausordnung, vom 18. März 1879 nebſt Er⸗ gänzung und Abänderung vom 11. Mar 1882, vom 8. Februar 1884, und 25. Oktober 1889, Sammlung S. 14. 3. Die ortspoltzeiliche Vorſchrift betk. die Fleiſchbeſchau und den Verkauf Fleiſch auf den Fleiſch⸗ und Freibäuken, vom 20. Juni 1887, nebſt Ergänzung vom 7. Dezember 1889 und 11. Auguſt 1890. Sammlung S. 22(ogl. unten 8.) 4. Die ortspol zorſchrift betr. die Verhütung von Unglücksf 1 bei rung der Dunggruben, vom 9. Aprkl 0 imlung e 0. 5. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Herſtellung der Abtritt⸗ und Dunggruben, Abfuhr des Inhalts derſelben und der aushaltungsabfälle vom 16. März 1881, nebſt Abänderung und rgänzu n 7. Juni 1888, vom 30, Auguft 1889 und vom 92, Sammlung S. 30. ſchrift betr. die Entleerung der 0 llöcher, vom 30. April 1878 nebſt Ergänzung vom 5, Sammlung S. 84. 7. Die Leichen⸗, Begräb liße und Friedhoforduung der chriſt⸗ lichen Bekenntulſſe, m 30. Dezember 1877 nebſt Abänderung vom 16. Dezember 1890, Sammkung S. 39, . Die Leichen⸗ Begräbniß⸗ und Friedhofsorduung für die iſraelltiſche Gemeinde, vom 24. September 1884, nebſt Abänderung vom 22. September 1892, Sonderabdruck. 9, Die Feuerlöſchordnung vom 6. Novpeutrber 1895, Samm⸗ lung S. 51. 109. Die ort eiliche Vorſchrift betr. die Handhabung der 1 50 Feuer meldeapparate, vom 24. September 1890, Samm⸗ ung S. 58. . Die Bauordnung nebſt Anhang vom. April 1892 und Ergänzung und Abänderung vom 1. September 1894, Sonder⸗ abbruck. 12, Die Straßenpolizeiordnung, vom 24. Mai 1890, nebſt ihren Abänderungen und Ergänzungen, Sammlung S. 61. 13. Die Gehwegordnung, vom 3. Hezember 1889, Samm⸗ kung S. 87. 14. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Kaminfegertaxeu, vom 15. März 1888, nebſt Zuſatz bom 25. Juli 1893, Sammlung S. 150(Vgl. unter 8 4 Z3. 3. — izeiliche Vorſchrift betr. die Beleuchtung der d Höfe bewohnter Gebäude, vom 21. April 90 en 1 izeiliche 6. D Abtritte, Di 9 8. Unberührt bleihen die bezirkspolizeilichen Vorſchriften für den Amtsbezirk einſchließlich der Stadt Maunheim, nämlich: I. Die bezirkspoltzeiliche Borſchrift belr. den Schutz der in entgeltliche Privatpftege gegebenen Kinder unter 7 Jahren, vom 2. Bezember 1882, Sammlung S. 158. 2. Die bezirkspolizeiliche Vorſchrift betr. die Schutzmaßregeln bezüglich der Eisbahnen, vom 28. Februar 1876, Sammlung S. 155. Die bezirkspolizelliche Voörſchrift betr. die polizelliche Auf⸗ 7 r die nde, vom 3. April 1878, nebſt Abänderung vom 3. April 1889, ammlung S. 155. dunng vom 10, März 1884, 11 Ab⸗ 1894 und Dienſtweiſung für den 8 56. izeiliche Vorſchrift betr. die Bekämpfung der 1876, Sammlung S. 170, 5 eiliche Borſchrift betr. die . April 1873, S 7. Die bezirkspolizeiliche Vorf vom 8. Rovember 1882, Sammlung 8. Die Betriebsordnung für die Dampfſtraßenbahn Maunheim⸗ Feude iheim, vom 2. April 1864, nebſt Zuſätzen vom 20. November 1884, vom 4, Juni 1886, vom 18. April 1889 und Abänderung vom 3. März 1892, Sammlung 171. 5 9. Die bezirkspolizeiliche Borſchrift betr. den Betrieb der Neben⸗ bahn Maunheim: Weinheim Heidelbera, vom 25. Mai 1888, Sammlung S. s. 4. Die anderung vom Feldhüter, Samm 5 f 25 Verlilgung der imlung S. 170 t betr, die Straßeupolizei, 11 Abfuhr des Kehrich 2* 10. Die bez über öffentliche 11. Di f 9. Januar 1891, Sammlung 178. 12. Die bezirkspoltzeiliche Vorſchrift betr. die Förderung der Krebszucht, vom 18. Juſi 1893, Sammlung S. 178. 8 4 — —* Nachſtehende bezirkspolizeiliche Vorſchriften für den Amtsbe⸗ zirk, ausſchließlich der t Mannheim, werden als ortspolizei⸗ liche Vorſchriften für die Stadt Mannheim mit auf den Stadttheil Käferthal⸗Waldhof befchränkter ltung erklärt: I. Die bezirkspolizeiliche Vorſchrift betr. die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit, vom 14. October 1891, Sammlung S. 181. 2. Die noch in Geltung befindlichen Beſtimmungen der bezirkspolizeilichen Vorſchrift betr. die Reinigung der Straß 3 il 1„Sammlung Jorſchrift betr. die Kaminfegertaxe e März 1888, Sammlung S. 190. 4. Die S nfaſſelordnung für den Landbezirk Mannheim vom 29. März 1884, Sammlung S. 192. 8 5. Nachſtehende bezirkspolizeiliche Vorſchriften für den Amktsbe⸗ zirk ausſchließlich der Stadt Mannheim treten für den Stadttheil Käferthal⸗Walbhof außer Kraft. 5 1. Die Nachtwache⸗Orduung vom 4. Juni 1873, Sammlung S. 179. 2. Die Feuerlöſchordnung vom 8. Juni 1878, Sammlung S. 187. § 6. ſchrift für die Gen eiſchbeſchau, vom 10 einde Käferthal, 0 e Handhabung der F ember 1879, ammlung S. 194, wird als ortspolizeiliche Vorſchrift für di Stadt Mannheim mit auf den Stadktheil Käferthal⸗Waldhof be⸗ ſchränkter Geltung erklärt. Die ortspolizeiliche V 8 7. Außer Kraft treien die nachſtehenden ortspolizeilichen Vor⸗ ſchriften für die Gemeinde Käferthal: 1. Die ortspol he Borſchrift betr. die Einrichtung und Reinhaltung der Bierpreſſionen, vom 21. März 1890, Sammlung S. 196(ſ. oben 8 1 Ziff 10). 2. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Feſtſetzung der Po⸗ lizeiſtunde, vom 9. Nopember 1864, Sammlung S. 200(ſ, oben § 1 Ziff.). 3. Dis ortspolizeiliche Vorſchrift betr. ben Handel mit Brod, vom 6. Oktober 1873(ſirhen oben§ 1 Ziff. 24). 5 4. Die ortspolizeiliche Vorſchrift bekr. das polizeiliche Melde⸗ weſen in Käferthal, vom 12. Juli 1894, Sammlung S. 200. Die in dieſer Vorſchrift(Jiff, 4) enthaltene Anordnung bleibt ohne Weiteres auf Grund des§ 9 der Verordnung Großh. Mini⸗ ſteriums des Innern vom 8. Mai 1883,.⸗Bl. 1883 S. 123, in Geltung. Mäunheim, den 28. Januar 1897. Großh. Bezirksamt: gez. von Grimm. Beſchluß. No, 4697. Vorſtehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenutniß hiermit veröffentlicht. 5 Bürgermeiſteramt: Süddeutsche Bank D 6 Nr. 4 LANNHEIM D 6 Nr. 4. Telephon Nr. 250. Eröffnung von laufenden Reehnungen mit und ohne Creditgewüährung. Proyisionsfreie Oheck Rechnungen und Annahme der Baareinlagen. Annahme von Werthpapieren zur Aufbe⸗ Wahrung in verschlossenem und zur Verwaltung in offenem Zustande. Vermiethung von Tresorfächern unter Selbst⸗ verschluss der Miether in euerfestem Gewölbe. An- und Verkauf von Werthpapieren, sowie Ausführung von Börsenaufträgen an der Mann- heimer und allen auswürtigen Börsen. Piscontirung und Einzug von Wechseln auf das In- und Ausland zu billigsten Sätzen. 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Hammer, Ingenieur u. Dor. Großheim geb. Hünecke. 25. Peter Tnöll, Drahtweber u. Aug. Ther. Müller. 26. Joh. Mich. Gutfleiſch, Anwaltsgeh. u. Emilie Rumig. Februar. Eheſchließungen. 20. Corn. Regazzoni, Kaufm. m. Marie Adrian. 2 Meiners, Kaufm. m. Eugenie Rie 20. Paul Kretſchmer, Sergeant ut. Eliſab. Edinger. 20. Jakob Schulz, Schloſſer m. Marie Ehret. 5 20. Johs. Helferich, Schrifth m. Marie Klein gen. Schneider. 20. Johs. Baumann, Baufü Marie Rückwied. 20. Herm. Günther, Drechsle rie Meeh. 20. Karl Marguth, Schreiner m. Karol. Dhein geb. Schindel. 20. Wilh. Johann, Spengler m. Magdal. Röger. Matter, Tagl. m. Frieda Zimmermann. 5 Flieger, Bahnarb. m. Barb. Halbig Maxe, Schreiner m. Suſ. Flory. 20 Noock, Fuhrm. m. Anna Ripberger. 20 Jalter, Schmied m. Anna Schmitt. 23. Phil. Wolfert, Bäcker m. Karol. Baumann. 28. Chriſtof Pfeil, Bäcker m. Luiſe Frank. 8 23 Aedr. Meythaler, Gr. Bezirksingenieur m. Luiſe Coblitz) Dr. Gg. Brumm, pr. Arzt m. Frieda Dörflinger. 23. 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Alma Babette, T. d. Schloſſers Eberh. Horneff, 1 6 M. a. —55 19. Maria T. d. Mühlſteinarb. Rochus Steigenberger, 8 J. 3 M. a. 19. Guft. Adolf, S. d. Werkmſtrs. Paul Kelenbeng 6 M. 22 T. a. 19. Emma, T. d. Wirths Adam Kirſch, 1o M. 26 T. a. 19. d. ledige Kaufm. Heinr. Netz, 24 J. 7 M. a. 19. Amalie Marg. T. d. Wagenbauers Aug Schürmann, 1 M. a. 20. Friedr. Wilh., S. d. Platzmſtrs. Joh. Henninger, 4 J. M. d. 19. d. verh. Kaufm. 1 44 J. 2 M. a. 21. d. 9015. Colporteur Bal. Bokänder, 54 J. 5 M. a. 21. 3455 geb. Schwaiger, Ehefr. d. Tagl. Joh. Reichert, 88 J. 4 M. a. 21. Marg, geb. Dietrich, Ehefr. d. Wirths Konr. Metzger, 57 J. a. 21. Hel. Marie, T. d. Kaufm. Otto Boeſecke, 2., is T. a. 21. Ling Marie, T d. Formers Gg. Lohney, 1 J. 5 M. a. 21. Erwin, S. d. Schuzm. Aug. Breſch, 2 M. 12 99 a. 22. Luiſe 5 Ehefr. d. Colontalwaarenholrs. Chriſtian Haage, 49 J. a. 22. Irz. S. d. Schreiners Joh. Molz, 1 M. a. 22. Sofie, T. d. Schuhmachers Frdr. Bauer, 2 M. 21 T. a. 22. 18 28 Jak. Wilh., S. d. 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