dieſe Betrachtungen anzuſtellen. läger Ekel gegen das Weib vor ihr ergriff ſie. ſekundenlanges Schweigen ein. Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim.“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2736. Abonnement: 60 Pfa. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartall Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. Einzel⸗Rummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. (Badiſche Volkszeitung.) E 6, 2 Mannheimer der Stadt Mannheim und Umgebung. 407. Jahrgang. Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Stleſenſte und verbrritelſte Jeitung in Maunheim und Amgegend. N E ſür ben duenedel r den 1 5 Kark Apfel. 95 Rotationsdruck und Verlag der 9 Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ U Verantwortlich: für den volitiſchen u. allg. Thell: .: Ernſt Müller. für den lokalen und prov. Theil: (Mannheimer Volksblatt.) vn er, druckerei, (Erſte Mannheimer Typograph. Anſtalt.) (Das„Mannheimer Journal“, iſt Eigenthum des kafholiſchen mie ſämmtlich in Mannheim. E 6, 2 Nr. 77. Zweites Blatt. Die Wahrſagerin. Skizze von C. Hildebrandt. (Nachdruck verboten.) „Paula, ſoll ich mir einmal von der neu aufgetauchten Wahrſagerin die Karten legen laſſen? Ich glaube zwar nicht beſtimmt an dieſe Dummheiten, aber es wurde mir doch Spaß machen, zu hören, was ſie mir ſagen wird. Da ſie mich nicht kennt, kann ſie ja keinen Mumpitz machen.“ „Ja, Hertha, wenn es Dir Spaß macht“— antwortete die Freundin.„Du mußt mir aber Alles erzählen, was ſie Dir prophezeit. Ich komme mit. Du weißt doch natüͤrlich, wer dieſe Kartenlegerin iſt?“ „Ich— woher ſollte ich das wiſſen? Wie ſeltſam Du fragſt, Paula!“ „Nun, es iſt Frau Platen! Ich dachte, Du wüßteſt das. Ach, Hertha, ich hätte Dir das nicht ſo rund heraus ſagen ſollen, verzeih mir!“ Die junge Frau war ſehr bleich geworden. Die ſchlanke Geſtalt bebte. „Siehſt Du,“ fuhr die Freundin theilnehmend fort,„ich es Dir auch nur deshalb, um Dich womöglich von Deiner bſicht abzuhalten!“ „Ach, nun gehe ich erſt recht hin!“ erwiderte Hertha haſtig. „Ich bin froh, daß Du mir das geſagt! Unvorbereitet hätte 15 nicht zu dieſer Hexe gehen mögen! Wie mag ſte nur zu dieſer— dieſer Stellung gekommen ſein? Die reiche Frau, die ſo vielbeneidet war!“ Die Freundin zuckte die Achſeln. „Heruntergekommen!“ erwiderte ſie einfach. „Ich bin überzeugt, daß ſie mich nach dieſer langen Zeit nicht wieder erkennt! Dabei plagt mich die Neugier, was ſie mir ſagen wird. Ob ſie mir etwas aus der Vergangenheit erzühlen kann?“ Die hübſche elegante Frau Brenkendorff lachte etwas ge⸗ 8 auf. Es lag Bitterkeit in dem Tone, in welchem ſte prach. Dann machten ſich die beiden Freundinnen auf, um zu der Wahrſagerin zu gehen.— Dieſe machte ſo viel von ſich reden, weil ſie mit merkwürdiger Genauigkeit den Damen Er⸗ eigniſſe aus deren Vergangenheit erzählte, was zur Folge hatte, daß man auch an ihre Prophezeihungen für die Zukunft glaubte. In der Wohnunz der„ſogenannten echten Zigeunerin“ mußten die Damen in einem Vorraum warten. ieſer war mit Beſucherinnen bereits dicht gefüllt, da die Wahrſagerin immer nur eine Dame vorließ. Endlich kam Frau Brenkendorff an die Reihe. Sie betrat ein durch eine grüne Ampel matt erleuchtetes Gemach, deſſen Atmoſphäre von ſtarken Parfüms erfüllt war, und deſſen Einrichtung aus allerlei orientaliſchen Dekorationen beſtand. In der Mitte dieſes Raumes ſaß in einem hohen Polſterſtuhl eine phantaſtiſch aufgeputzte Frau mit braungelbem Teint und rabenſchwarzem Haar. Sie trug ein weißes, mit rothen und goldenen Borten garnirtes Kleid nach Art der Türkinnen. Als ſie aufſtand, hörte man das leiſe Klingeln der Silbermünzen, welche ſich an Hals, Armen, Guͤrtel und auch ſonſt allenthalben auf dem Kleide befanden. Wenn das Licht auf ſie fiel, dann ſchimmerten und glitzerten dieſe Münzen und verliehen der Frau mit ihren geſchmeidigen Bewegungen große Aehnlichkeit mit einer ſilbergeſchuppten Schlange. Die kleine Frau Brenkendorff hatte genügend Zeit, all' Ein leiſer Schauder, ein hef⸗ „Wollen Sie für 50 Pfennige oder für eine Mark ge⸗ wahrſagt haben?“ fragte die Orientalin in trockenem geſchäfts⸗ mäßigen Ton, indem ſie die Karten eifrig miſchte. „Hier iſt eine Mark!“ „Danke. Bttte, ziehen Sie dreizehn Karten und miſchen Sie dieſelben tüchtig.“ Frau Brenkendorff that, wie ihr geheißen. Sie reichte der Kartenlegerin die Blätter, während eine mühſam unterdrückte Erregung ſich ihrer bemächtigte. Mit geſpannteſter Aufmerk⸗ ſamkeit beobachtete ſie die Bewegungen der„weißen Hexe“, wie ſie die vor ihr Sitzende nannte. Für eine Frau, die nicht an die enthüllende Macht der Karten glaubt, zeigte ſie viel zu viel Erwartung und Sponnung. Die Karten wurden in Reihen ausgelegt. Dann trat ein Endlich ſagte Frau Platen mit ernſtem Blick: „Wüuſchen Sie wirklich Alles zu hören, was hier ſteht?“ „Gewiß— Alles! Sagen Sie es nur frei heraus.“ „Daun muß ich aber vorausſchicken, daß Sie auch viel Unangenehmes zu hören bekommen. Mauche Damen werden ſehr ärgerlich, wenn ſi: etwas vernehmen, was doch ſchließlich nur die Wahrheit iſt.“ „Um die zu hören, bin ich ja hierhergekommen. Alſo Freitag, 19. März 1397. „Schön alſo.— Sie ſind verheirathet. Stimmt das?“ „Jawohl.“ „Hier ſteht, daß Ihr Gatte nicht der Mann iſt, den Sie wirklich lieben, denn hier links iſt ein Anderer—“ Und nun ſprach die„weiße Hexe“ ſo haſtig hintereinander, daß es den Anſchein hatte, als könne ſie nicht ſchnell genug herunterhaspeln, was ihre Kunſt oder natürliche Gabe ihr jetzt enthüllte. „Ja, da iſt ein anderer Mann im Spiele. Sie liebten ſich Beide leidenſchaftlich, bis etwas zwiſchen Sie und ihn trat. Was das iſt, ſehe ich jetzt noch nicht klar. Ah— jawohl, jetzt weiß ich es. Es war eine Frau. Dieſe war raſend eiferſüchtig auf Sie. Weil ſie dieſen Mann glühend liebte, vergiftete ſie ſein Gemüth und den Glauben an Ihre Liebe zu ihm. Viel Geld war auch dabei— es liegt bei Ihnen. Sie waren ungeheuer reich. Auch Ihr Vertrauen zu dem Manne Ihrer Liebe erſchütterte ſie mit raffinirter Schlauheit. Sie machte Sie glauben, daß er ſie nur Ihres Geldes wegen heirathen wollte. Er glaubte dieſer Frau— Sie thaten das⸗ ſelbe und—“ Hier hielt ſie inne. Sie ſchien etwas auszurechnen. „Und dann—“ ſtieß Frau Brenkendorff haſtig hervor, ihre blitzenden Augen geſpannt auf die Kartenlegerin heftend. „Und dann— geriethen Sie mit einander in Streit, wobei die andere Frau insgeheim auf beiden Seiten die Flammen des Zorns ſchürte.“ Wieder hielt ſie inne. Dann blickte ſie forſchend in die Züge der jungen blaſſen Frau und ſagte in langſamerer Redeweiſe: „Sie müſſen ſich vor ihr hüten. Sie iſt ſehr gewiſſenlos und würde nicht davor zurückſchrecken, Sie tödtlich zu belei⸗ digen oder Ihnen ſonſt auf irgend eine Weiſe Schaden zuzu⸗ fügen.— Sie hat es vielmehr bereits gethan!“ Sie zählte jetzt mehrere Karten aus und legte dieſe zu⸗ ſammen. „Sie hat Ihr ganzes Lebensglück zerſtört. Aber es wird der Tag kommen, wo ihre Strafe ſie ereilt und Sie ihr ins Geſicht ſagen können, daß ſie eine Lügnerin und Betrügerin iſt. — Jene Frau heirathete dann dieſen Mann, den ſie Ihnen durch Liſt und Falſchheit abwendig machte.“ Abermals machte ſie ſich mit den Karten zu ſchaffen. „Seltſam— höchſt ſeltſam!“ murmelte ſie. Dann ſprach ſie weiter: „Hier liegt ein Todesfall— ein Selbſtmord! Ihr früherer Verlobter nahm ſich das Leben, als er erfuhr, daß er ſchmach⸗ voll betrogen ſei, daß das Böſe, welches man ihm von Ihnen erzählt, Lügen ſeien. Er erfuhr es zu ſpät! Denn als dies geſchah, war er bereits verheirathet und zwar mit jener hinterliſtigen Intri⸗ guantin. Die Nachricht von ſeinem Tode erfuhren Sie nicht. Dann verheiratheten Sie ſich mit einem Manne, welcher Sie abgöttiſch liebt, den Sie jedoch nicht in derſelben Weiſe lieben, weil Sie noch an Ihren erſten Verlobten denken. Aber in Zu⸗ kunft werden Sie es lernen, ihm innig und von Herzen zuge⸗ than zu ſein———“ Frau Brenkendorff öffnete die Lippen, um zu ſprechen. Doch kein Laut kam über dieſelben. Dann erhob ſie ſich, neigte ſich langſam über den kleinen Tiſch und ſagte mit harter, ſcharfer Stimme: „Jene Frau war eine grauſame gewiſſenloſe Betrügerin. Wäre ſie ein Mann man würde ihn einen Schurken nennen! Sie iſt nicht werth, den Namen„Weib“ zu tragen; ſte iſt ein Kind des Satans, eine Ausgeburt der Hölle. Und ich haſſe ſie von ganzer Seele hoͤren Sie: ich haſſe ſie. Ich verachte ſie, ich empfinde einen Ekel vor ihr, wie vor dem ſcheußlichſten Gewürm—“ Mit dieſen Worten verließ Frau Brenkendorff den Raum, zitternd vor Aufregung, und ließ die Wahrſagerin in höchſter Beſtürzung zurück. „Nun, Hertha?“ fragte die Freundin leiſe,„was ſagte ſie Dir?“ Dieſe hatte inzwiſchen ihre Erregung niedergekaͤmpft und war ziemlich ruhig, bis auf ein flackerndes Leuchten der ſonſt ſo ſanft blickenden grauen Augen, welches dieſe faſt ſchwarz erſcheinen ließen. „Seltſam! Sie hat mir mit größter Genauigkeit meine Lebeusgeſchichte erzaͤhlt. Sie warnte mich vor einer Ver⸗ rätherin! Sie hat ſich mit ihrer Prophezeiung ihr eigenes Urtheil geſprochen. Nun, Paula, thu' mir den Gefallen, geh' nachher hinein zu ihr, ſage ihr,„wem“ ſie die Karten mit ſo merkwürdiger Genauigkeit gelegt hat, und beobachte dabei ihr Geſicht recht aufmerkſam.“ „Soll ich das wirklich thun, Hertha?“ keinen Zweck!“ „Ich will aber, daß ſie erfährt, wer ſoeben bei ihr war.“ Widerſtrebend kam Paula dem Wunſche der Freundin nach und betrat nun den Raum der„weißen Hexe“. 5Wollen Sie die Karte für 50 Pfennige oder für eine Mark geleat haben?“ empfina die Wahrſagerin die neue Es hat doch gar biie, geniren Sie ſich gar uicht.“ Kundin. (Gelephon⸗Ar. 218. „Meine Freundin, Frau Brenkendorff, erzaͤhlte mir ſoeben, daß Sie ihr die Vergangenheit bis in die geringſten Einzelheiten ſo wunderbar wahrheitsgetreu geſchildert haben, daß auch ich Luſt bekam, mir die Karten legen zu laſſen.“ „Frau— Bren—ken—dorff“, ſtotterte die angebliche Zigeunerin. „Jawohl, Frau Brenkendorff“, wiederholte die junge Frau mit nachdrücklicher Betonung.„Ich glaube, Ihr Gatte kannte ſie, als er noch lebte.“ Mit unbarmherziger Härte beobachtete ſie die Züge der erſchrockenen Frau. Dann fuhr ſie fort: „Meine Freundin dachte, es würde Sie intereſſiren, zu er⸗ fahren, daß ſie es war, die ſoeben die wunderbarſten Enthüllungen aus Ihrem Munde vernommen.“ „Barmherziger Gott!“ ſtöhnte die Wahrſagerin,„ſo weiß fie Alles— Alles!— Auch— wie ich jetzt—“ Ihr Geſicht verzerrte ſich bei dem Gedanken, daß ſie ihre eigene Schlechtigkeit ſo unumwunden, preisgegeben, denn ſie ſelber war jenes Weib, welches ſo viel Schmerz und Herzeleid über zwei liebende Menſchen gebracht hatte. Dieſe Erkenntniß traf ſie zu wuchtig. Sie wankte, griff mit den Händen in die Luft und fiel dann ohumächtig zu Boden. „Ach die Aermſte! Die Hitze des Tages und das ewige Sprechen war zu viel für ſte. Es iſt zu dumm, daß ihr das gerade jetzt paſſiren muß, wo ich ſo begierig auf die Enthüllung meiner Zukunft war! Wirklich jammerſchade!“ So ſprach eine der Damen, welche in dem Vorraum des Zeltes gewartet und ſich nun um die Ohnmächtige verſammelt hatten; doch keine ſorgte um die lebloſe Geſtalt am Boden, keine ſchien mit ihr in Berührung kommen zu wollen. „Hatte ſie Ihnen denn gewahrſagt?“ wandte ſie ſich dann an Frau Brenkendorff. „Ja, und Alles was ſie ſagte, ſtimmte ganz genau.“ „Ich hörte einmal, daß dieſe Art des Wahrſagens die⸗ jenſgen, welche es thun können, furchtbar angreife. Und dieſe Frau wird allgemein für eine wirkliche Somnambule gehalten. Nun hat ſie Leib und Seele zu viel zugemuthet.“ Frau Brenkendorff wandte ſich zum Gehen. „Es thut mir leid um die Frau. Wahrſcheinlich hat ſie b1 ſagen müſſen, was ſie nicht vertragen konnte. Wer weiß!“ Damit ging ſie fort. 5 Als ſie mit der Freundin weiterſchritt, ſagte ſte in mildem one: „Sie thut mir wirklich herzlich leid! Ihr Leben ſcheint ein recht elendes geweſen zu ſein— wenn ſie nur eine Spur von Gewiſſen hat, muß ſie ſich auch ungemein unglücklich ge⸗ fuͤhlt haben!“ Sie ſeufzte leiſe. Dann ſchwieg ſie ſtill. Als ſie ſich allein in ihrem Zimmer befand, flüͤſterte ſie: „Dereinſt werde ich ihr vielleicht auch verzeihen, was ſie an mir verbrochen. Jetzt kann ich es nicht— ſie hat zu er⸗ bärmlich gehandelt! Doch ich will nicht mehr an ſie denken! Das Vergangene iſt abgethan— der Schatten des Todes ſoll meine Zukunft nicht mehr trüͤben. Mein Gatte liebt mich— nichts ſteht mehr trennend zwiſchen uns— und ich liebe ihn jetzt— ich weiß es! Er iſt ſo gut, ſo edel! Es muß nun Alles, Alles gut werden! Er ſoll gluͤcklich und von Herzen ge⸗ liebt ſein!“ ——————p——————————c Literariſches. Zur Centennarfeier. Das 6. Heft des nationalen Prachk⸗ werkes: Kaiſer Wilhelm der Große, Deutſchlands Retter und Nächer, von Dr. Adolf Zehlicke. Verlag von Louis Abel, Berlin., Sebaſtianſtraße 29, Preis 50 Pf., liegt jetzt vor. Es iſt wieder mit intereſſanten Doppel⸗ und Vollbildern illuſtrirt. Der Verfaſſer ſchil⸗ dert in höchſt anſchaulicher Weiſe die erſte Regierungszeit Kaiſer Wilhelms als Prinzregent und König bis zum Ausbruch des ſchles⸗ wig⸗holſteiniſchen Krieges 1858—1864. Er weiſt namentlich nach, wie der Kaiſer das Ziel ſeines Lebens, Preußens geſunkenes An⸗ ſehen wieder zu heben und die ſchleswig⸗holſteiniſche Frage zu löſen, mit Energie verfolgt und dazu vor Allem die Vergrößerung des zur Ausführung bringt, wie er bei dieſem Werke durch oon und Bismarck unterſtützt wird, aber große Anfechtung im preußiſchen Abgeordnetenhauſe findet. Der Verfaſſer hat eine große Anzahl intereſſanter Einzelheiten aus jener Zeit angeführt, die in weiteren Kreiſen noch nicht bekannt ſind, wodurch namentlich die großen Schwierigkeiten bewieſen werden, mit welchen Kaiſer Wil⸗ helm und Bismarck zu kämpfen hatten, um ihr Ziel zu erreichen, aber er zeigt auch die Charaktergröße und den unerſchütterlichen Muth Kaiſer Wilhelms, der ſich krotz der gewaltigſten Oppoſttion nicht von ſeinen Zielen abbringen ließ. Dieſe Zeit recht lebhaft der Gegenwart wieder vor Augen zu führen, iſt dem 1 in dieſem Heft ganz beſonders gelungen. Es wird dasſelbe daher allen, welche jene Zeit erlebt haben, eine beſonders erwünſchte Gabe ſein und allen deneu, die damals noch nicht am öffentlichen Leben theilnahmen, wird es ein klares Bild geben, von den großen Kämpfen, welche Kaiſer Wilhelm zu beſtehen hatte, ehe er das Ziel ſeines Lebens erreichte. Wir empfehlen daher dieſes Werk, das durch alle Buchhandlungen und Colporteure zu beziehen iſt, allen unſern Leſern auf das Angelegentlichſte als eine hochintereſſante Lektüre und als die beſte Feſtſchrift zur Centennarfeier, 2. Seite: — General⸗Anzeiger. Mannbeim, 19. Mealrzs Betauntmachung. 0 Ortspolizeiliche Vorſchrift für die Stadt Mannheim Die Geltung der orts⸗ und bezirkspolizeilichen Vorſchriften im Stadttheil Käferthal⸗Wald⸗ hof betreffend. Mit Zuſtimmung des Stadtraths Mannheim und Genehmig⸗ ung des Großherzoglichen Herrn Landeskommiſſärs wird hierdurch beſtimmt, was folgk: 29311 1 8 1. Nachſtehende ortspolizeiliche Vorſchriften für die Stadt Mann⸗ heim treten im Stadttheil Käferthal⸗Waldhof in Kraft: 1. Die ortspoltzeiliche Vorſchrift betr. das polizeiliche Melde⸗ weſen, vom 2. October 1887, Sammlung S. 1. 2. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Feſtſetzung der Po⸗ lizeiſtunde, vom 31, Dezember 1865, Sammlung S. 8. 8. Dle ortspolizellſche Vorſchriſt betr. das Mitbringen von in öffentliche Lokale, vom 4. Auguſt 1885, Sammlung 4. Die ortspoltzelliche Vorſchrift betr. die Sicherung von Auf⸗ zugsvorrichtungen, vom 23. November 1885, Sammlung S. 8 „ Die orkspolizeiliche Vorſchrift betr. die Ordnung für die ſtädtiſche Badeanſtalt, pom 3. Juni 1874, Sammlung S. 10. 8. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Aufſtellung und den Betrleb der Badeanſtalten im Rhein und Neckar, vom 27. Oetober 1869 mit Zuſatz vom 14. November 1893, Sammlung S. 10 7. Die ortspoltzeiliche Vorſchrift betr. den Betrieb der Volks⸗ brauſebäder in Mannheim, vom 11. Juni 1891, Sammlung S. 13. 8. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Einrichtung und Reinhaltung der Bierpreſſionen, vom 14. Juli 1887, nebſt Aus⸗ führungsbeſtimmungen vom 29 October 1887 und Zuſatzbeſtim⸗ mung und Abänderung vom 3. März 1893, Sammlüng S. 25. 9. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. den Verkehr mit Milch, vom 16. Dezember 1884, Sammlung S. 28. 10. Die ortspolfzeiliche Vorſchrift betr. den Schutz der Waſſer⸗ leitungen des ſtädtiſchen Waſſerwerks Mannheim, vom 29. Juli 1895, Sammlung S. 37. 11. Die Hausentwäſſerungsordnung(ortspol. Vorſchrift über den Anſchluß der bebauten Grundſtücke an die öffentlichen Kanäle der Stadt Mannheim) vom 11. Juli 1892, Sonderabdruck. 12. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Vorſichtsmaß⸗ vom 18. November 1877, Samm⸗ ung S. 45. 18. Die ortspolizeillche Vorſchrift betr. die Bebauung der ädtiſchen Bauplätze am Friedrichsring und gegenüber(nördlich) er neuen Realſchule, vom 28. October 1893, Sammlung S. 66. 14. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. den Betrieb der Pferde⸗ eiſenbahn, vom 3. Aprll 1878 und 24. Januar 1889, nebſt Zuſatz vom 18. April 1892, Sammlung S. 92. 15. Die ortspoltzefliche Vorſchrikt betr. den Schutz der öffent⸗ Uchen Anlagen, vom 6. Auguſt 1890, Sammlung S. 98. mun + 17 Schloßgartenordnung vom 27. April 1887, Samm⸗ g S. 97. 17. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Teraſſe des Waſſer⸗ thurms, vom 11. Auguſt 1890, Sammluug S. 9. 18. Die ortspollzeiliche Vorſchrift betr. das Schwemmen der Pferde im Neckar, vom 1. Auguf 1881, Sammlung S. 9s. 19. Die Fährordnung für den Betrieb der beiden von der Stadtgemeinde Mannheim unterhalb der Neckarbrücke errichteten Nachellüberfahrten über den Neckar, vom 3. März 1895, Samm⸗ lung S. 90 20. Die Meßordnung vom 22. Juli 1995, Sammlung S. 101. 21. Die Ordnung für den Weihnachtsmarkt. vom 22. Dezember 1871, Sammlung S. 104, 22. Die Wochenmarktordnung, vom 8. Auguſt 1877, nebſt und Auteienget vom 24. September und 22. zember 1888, vom 4. Dezember 1889, vom 25. Dezember 1890, 5 März 1895 und vom 25. Februar 1896, Sammlung 29. Dle ortspollzelliche betr. den Handel mit Brod, vom 5. Dezember 1874, Sammlung S. 114. 24. Die Verbrauchsſteuerordnüng, als ortspolizelliche Vor⸗ 10. Januar 1894 für vollziehbar erklärt, Samm⸗ ung S. 115. 26. Die Dienſtmannsordnung, vom 12. Juni 1886, Samm⸗ lung S. 123. 26. Die Droſchkenordnung, vom 27. October 1891, Samm⸗ Ante aie des Preiſes für die F ezüglich des Preiſes für die Fahrten zwiſchen dem ſeitherigen Stadtgebiet und dem Stadtthell Miferthgeehof baiblelbbes dei der bisherigen Tarlfbeſtimmung und II. J. 5 des Tarlfs. 27. Die ortspolizeiliche Vorſ 5 betr. den Omnibusbetrieb in der Stadt vom 21. April 1892, Sammlung S. 140. 28. Die ortspollzeiliche Vorſchrift betr. das Vermiethen von Nachen, vom 14. Auguſt 1891, Sammlung S. 143. 29. Dle ortspolkzeiliche Vorſchrift betr. das Vermiethen von Schlafſtellen, vom 28. November 1874, Sammlung S. 151. 30. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die weltliche Feier der Sonn⸗ und Feſttage, vom 12. Oktober 1896, Nr. 282 des General⸗ anzeigers von 1896. 6 2. Nachſtehende ortspolizeiliche Vorſchriften für die Stadt Mann⸗ m etreten im Stadttheil Käferthal⸗Waldhof nieht in t. 1. Die Vorſchrift betr. die Beleuchtung der reppen, Fluren und Höfe bewohnter Gebäude, vom 21. April 892, Sammlung S. 9. 2 Die Schlachthausordnung, vom 18. März 1879 nebſt Er⸗ fänzung und Abänderung vom 11. Mar 1882, vom 8. Februar 884, und 25. Oktober 1889, Sammlung S. 14. 8. Die ortspoltzeiliche Vorſchrift betr. die Fleiſchbeſchau und en Verkauf von Fleiſch auf den Fleiſch⸗ und Freibänken, vom „Juni 1887, nebſt Ergänzung vom 7. Dezember 1889 und 11. guſt 1890. Sammlung S. 22(ogl. unten 9.) 44§̃. Die n Vorſchrift betr. die Verhütung von Unglücksfällen bei Entleerung der Dunggruben, vom 9. April 1873, Sammlung S. 30. 5. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Herſtellung der Abtritt⸗ und Dunggruben, Abfuhr des Inhalts derſelben und der ushaltungsabfälle vom 16. März 1881, nebſt Abänderung und Ergänzung vom 7, Juni 1888, voln 30. Auguſt 1889 und vom 14. Auguſt 1892, Sammlung S. 30. 6. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Entleerung der Abtritte, Dunggruben und Pfuhllöcher, vom 30. April 1878 nebſt Ergänzung vom 6. März 1885, Sammlung S. 34. 7. Die Leichen⸗, Begräbniß und Friehloferpnun der chriſt⸗ lichen Bekenntniſſe, vom 30. Dezembek 1877 nebſt Abänderung vom 16. Dezember 1890, Sammlung S. 39. 8. Dle Lelchen⸗ Begräbuiß⸗ und Friedhofsordnung für die kraelitiſche Gemeinde, vom 24. September 1884, nebſt Abänderung Dom 22, September 1892, Sonderabdruck. 9, Die Feuerlöſchordnung vom 6. November 1895, Samm⸗ lung S. 51. 10. Die ortspol zeiliche Vorſchrift betr. die Handhabung der Jeuermeldeapparate, vom 24. September 1890, Samm⸗ ng 11. Oie Bauordnung nebſt Anhang vom 2. April 1892 und jänzung und Abänderung vom 1. September 1893, Sonder⸗ 12. Die Straßenpolizeiordnung, vom 14. Mai 1890, nebſt ihren Abänderungen und Ergänzungen, Sammlung S. 61. 18. Die Gehwegordnung, vom 3. Dezember 1889, Samm⸗ zung S. 87 87. 14. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Kaminfegertaxen, om 15. März 1888, nebſt Zuſatz vom 25. Juli 1893, Sammlung „180(Bgl. unter 8 4 3. 28 Unberührt bleiben die bezirkspolizeilichen Vorſchriften für den Amtsbezirk Aaſchttelich der Stadt Mann eim, nümich: 1. Die bezirkspolizeiliche Vorſchrift betr. den Schutz der in Privatpflege gegebenen Kinder unter 7 Jahren, vom mber 1882, Fe 158. 2. Die bezirkspoltzeiliche Vorſchrift betr. die Schutzmaßregeln 0 Eisbahnen, voc 28. Februar 1876, Sammlung S. 155. 5. Die bezirkspolizeill Vorſchrift betr. die 5 che Auf⸗ ſt über die Hunde, vom k. April 1873, nebſt Abänderung vom April 1889, Sammlung S. 155. 5 4. Die Felppollzeiord vom 10, März 1884, nebſt Ab⸗ derung vom 27. Septe 1804 und Dienſtweiſung für den lohüter 5. 156. 5. Die bezirkspoltzeiliche Vorſchrift betr. die Bekämpfung der 13. Junt 1876, S. 170. 6. Die bezirkspolizeilſche Boeſchrift betr. die Vertilgung der Jeldmäuſe, vom 3. April 1878, Sammlung S. 170, 7. Dle bezirkspoltzefſiche Vorſchrift betr. die Straßenpoltzel, vom 8. November 1882, Sammlung S. 171. 8. Die Betriebsordnung für die Dampfſtraßenbahn Mannheim⸗ Feudenheim, vom 2. April 1884, nebſt Zuſätzen vom 20. November I884, vom 4. Juni 1886, vom 18. April 1889 und Abänderung vom 3. März 1892, Sammlung 171. 9. Die bezirkspolizeiliche Vorſchrift betr. den Betrleb der Neben⸗ bahn Mannheim⸗ Weinheim⸗Heidelberg, vom 25. Mai 1888, Sammlung S. 176. 10. Die bezirkspolizeiliche Vorſchrift betr. Eiſenbahnüberfahrten über öffentliche Wege, vom 28. October 1889, Sammlung S. 177. 11. Die bezirkspolizeilſche Vorſchrift betr. die Eisfiſcherei, vom 19. Januar 1891, Sammlung S. 178. 12. Die bezirkspolizeiliche Sa betr. die Förderung der Krebszucht, vom 18. Juli 1893, Sammlung S. 178. 4 Aee bezirkspolizeiliche Vorſchriften für den Amtsbe⸗ 115 ausſchlleßlich der Stadt Mannheim, werden als ortsvoltzei⸗ iche Vorſchriften für die Stadt Mannheim mit auf den Stadttheil Käferthal⸗Waldhof befchränkter Geltung erklärt: 1 Die bezirkspolizeiliche Vorſchrlft betr. die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkelt, vom 14. October 1891, Sammlung S. 181. 2. Die noch in Geltung befindlichen Beſtimmungen der bezirkspoltzeilicheft Vorſchrift betr. die Reintgung der Straßen und Abfuhr des Kehrichts, vom 3. April 1873, Sammlung S. 187. 3. Die bezirkspolizeiliche Vorſchrift betr. die Kaminfegertaxe für die Landorte, vom 15, März 1888, Sammlung, S. 190. 4. Die Schweinfaſſelordnung für den Landbezirk Mannheim vom 29. März 188, Sammlung S. 192. 5 8 5. Nachſtehende bezirkspolizeiliche Vorſchriften für den Amtsbe⸗ irk ausſchließlich der Stadt Mannheim treten für den Stadttheil Läferthal⸗Walbhof außer Kraft. 15 Die Nachtwache⸗Ordnung vom 4. Juni 1873, Sammlung 179. 2. Die Feuerlöſchordnung vom 8. Juni 1878, Sammlung S. 187. 6 Die ortspoltzeiliche Vorſchrift für die Gemeinde Käferthal, betr. die Handhabung der Fleiſchbeſchau, vom 10. Dezember 1879, Sammluſig S. 194, wird als ortspolizeiliche Vorſchrift für die Stadt Mannheim mit auf den Stadtthell Käferthal⸗ aldhof be⸗ ſchränkter Geltung erklärt. 8 7. Außer Kraft trelen die nachſtehenden ortspolizeilichen Vor⸗ ſchriften für die Gemeinde Käferthal: 1. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betr. die Einrichtung und Reinhaltung der Bierpreſſtonen, vom 21. März 1890, Sammlung S. 196(ſ, oben 8 1 Ziff. 10). 2. Die ortspolizefliche Vorſchrift betr, die Feſtſetzung der Po⸗ 501 9. November 1864, Sammlung S. 200(ſ. oben iff.). J. Die ortspolizellſche Vorſchrift betr. ben Handel mit Brod, vom 6. Oktober 1873 flegeer oben§ 1 Ziff. 24). 4. Die ortspolizeiliche Vorſchrift betk. das polizeiliche Melde⸗ weſen in Käferthal, vom 12. Jult 1894, Sammlung S. 200. Die in dieſer Vorſchrift(Ziff. 5 enthaltene Anordnung bleibt ohne Weiteres auf Grund des§8 9 ber Verordnung Großh. Mini⸗ Ka des Innern vom 8. Mai 1888,.⸗Bl. 1888 S. 128, in eltung. Maunheim, den 23. Januar 1897. Großh. Bezirksamt: gez. von Grimm. Beſchluß. No, 4697. Vorſtehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntniß hiermit veröffentlicht. Bürgermeiſteramt: Bräunig. Lemp. Bekanntmachung. Die Bormuſterung des Pferde⸗ beſtandes ockif (75) No. 132401, Vom 5. bis 7. April l. Is. findet eine Vor⸗ muſterung des Pferdebeſtandes des Amtsbezirks ſtatt. 5 Jeder Pferdebeſitzer iſt verpflichtet, ſeine ſämmtlichen Pferde zu den unten beſtimmten Terminen zu geſtellen mit Ausnahme a) der Faan unter 4 Jahren, b) der Hengſte, e) der Stuten, die entweder hochtragend ſind oder noch nichk länger als 14 Tage abgefohlt haben, d) der Pferde, welche auf befden Augen blind ſind, e) der Ponnies. In den unter—4 aufgeſührten Fällen iſt eine vom Ortsvor⸗ ſtande ausgefertigte Beſcheinigung vorzulegen. Von der Verpflichtung zuͤr Vorführung ihrer Pferde ſind aus⸗ genommen. Beamte im Reichs⸗ oder Staatsdienſte hinſichtlich der nr Dienſtgebrauch, ſowie Aerzte und Thierärzte hinſicht⸗ ich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde. Die Poſthalter hinſichtlich derſenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Poſten kontraktmäßig ge⸗ Pfebebef b8e, delee Ke Betpſlcc Sbrfüt 5 Pferdebeſitzer, welche der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde nicht nachkommen, werden auf Grund des 8 27 des Ge⸗ ſetzes über die Kriegsleiſtungen vom 18. Juni 1878 mit Geldſtrafe bis zu 150 M. belegt. Zur Vormſterung ſind vorzuführen: Am Montag, den 5. April l. Is. auf dem Marktplatz zu Ladenburg, Vormittags 8 Uhr alle Pferde aus Feudenheim, Ilvesheim, Ladenburg, Neckarhauſen, Schriesheim und Wallſtadt. 31476 Am Dienſtag, den 6. April l. Is. auf dem Meßplatz jenſeits des Neckars hier, Vormittags 8 Uhr alle in den Polizeirevieren 1 und 2 eingeſtellten Pferde. Das 1. Polizeirevier umfaßt: Die Quadrate A—4, B—7, O—8, D—7, L—15, M, N, O—-7, das Schloß mit den angrenzenden Theilen des Schloßgartens, die Rheinbrücke, das Rheinvorland mit den Bade⸗ anſtalten und der Dampfſchifflandeſtelle. Das 2. Revier umfaßt: Die Schwetzinger Vorſtadt einſchließlich der Seckenheimer Landſtraße und dem ganzen öſtlich des Aie und d e Stadttheil, mit Ausnahme des Schlachthauſes un Neckar⸗ vorlandes. Am gleichen Tage Vormittags ½10 Uhr alle in dem Polizeirevier 3 eingeſtellten Pferde. Dieſes Revier umfaßt: Die Qadrate P— U mit Schlachthaus und Neckarvorland oberhalb der Neckarbrücke. Am gleichen Tage Vormittags 11 Uhr, alle in dem Wollzerevter 4 eingeſtellten Pferde. Dieſes Revier umfaßt: Die Quadrate E— K, ſoweit und dem Luiſenring liegen. Am gleichen Tage Nachmittags ½4 Uhr alle in den Polizeirevieren 5 und 7 eingeſtellten Pferde. Das 5. Revier umfaßt: Das ganze außerhalb der Ringſtraße vom Rhein bis zum Neckar nach der Hafenſeite gelegene Gebiet. Dus 7. Revier umfaßt: Den Lindenhofſtadttheil ſammt Bahnhof, Lindenhoftunnel und Lindenhofüberführnng. Am Mittwoch, den 7. April I. Is. auf dem Meßf⸗ platz jenſeits des Neckars hier Vormittags 8 Uhr alle in dem Poltzeirevier 6 eingeſtellten Pferde. ieſes Revier umfaßt: Das ganze Stadtgebiet über dem Neckar. Am Tage Vormittags%10 1 die in dem Stadttheil Käferthal⸗Waldhof eingeſtellten Pferde. Am gleichen Tage Vormittags 11 Uhr die Pferde aus Neckarau. Am gleichen Tage Nachmittags ½4 Uhr die Pferde aus Sandhofen, Schaarhof, Sandtorf und Kirſch⸗ gartshauſen. Mannheim, den 15. März 1897. Großh. Bezirksamt: Schaefer. Wohne von heute an Q 23, 8, 20844 2. Stock. Frau Zuchtriegel, Damenſchueiderin. ſie zwiſchen der Breiten Straße mks. und Kreis⸗Berkündigungsblatt. Bekanntmachung. Nr. 27578. Da trotz unſerer früheren Bekanntmachungen wonach die erſt kürzlich verbeſſerte und erweiterte ſtädtiſche Feuer meldeanlage ihrem Zwecke in jeder Hinſicht nur dann voll und Hen entſprechen kaun, wenn möglichſt zahlreiche Perſonen im Beſitze von Feuermelderſchlüſſeln ſind, bis jetzt erſt 1745 Schlüſſel abgegeben wurden, während ſich in hieſiger Stadt 3841 Häuſer befinden, ſo erlauben wir uns die 1 hieſtgen Einwohner ſorben ſolcher Schlüſſel wiederholt und dringend aufzu⸗ fordern. Es ſollte in jedem Hauſe ein Feuermelderſchlüſſel vorhanden und derart aufbewahrt 15 daß er bei einem etwaigen falle für Jedermann leicht zugänglich iſt. Die Schlüſſel ſind auf dem ſtädtiſchen Feuermeldebureau im Kaufhaus zum Preiſe von 50 Pfg. pro Stück erhältlich. leichzeitig bringen wir nachſtehend die ortspolizeiliche Vor⸗ ſchrift über Händhabung der öffentlichen Feuermelder vom 24. September 1890 in Erinnerung, da deren Beſtimmungen vielfach in Vergeſſenheit gerathen zu ſeln ſcheinen. Dieſelbe lautet: 5 Durch die in der Stadt Mannheim angebrachten ögentlichen Feuermeldeapparate ſoll eine möglichſt raſche Bekanntgabe des Ausbruchs eines Brandes und Alarmirung der Feuerwehr bewirkt werden. Daneben iſt auch die Möglichkeit geboten, in dringenden Fällen polizeiliche Hülfe herbeizurufen. 2 Die 1 des in den roth lackirten Käſtchen ange⸗ brachten Meldeapparats iſt nur nach Oeffnung der Thüre mittelſt eines beſonders conſtruirten Schlüſſels möglich. Der Schlüſſel wird an die Mitglieder der Feuerwehr, die Schutzmannſchaft und an Perſonen ausgegeben, welche in un⸗ mittelbarer Nähe der Befeſtigungsorte der Meldungsapparate wohnen. Außerdem iſt Jedermann freigeſtellt, ſich auf ſeine Koſten auf der Centralſtelle im Faufhaus(frühere Polizeihauptwache) einen ſolchen Schlüſſel zu kaufen. Jeder Schlüſſel iſt mit einer in ein Verzeichniß der Central⸗ ſtelle einzutragenden Nummer verſehen. 5 1 5 Inhaber der Schlüſſel haften für etwaigen Mißbrauch erſelben. 4 5 5 Verluſt des Schlüſſels iſt ſofort auf der Centralſtelle anzu⸗ zeigen. 8 8. Um eine Feuermeldung e öffnet man die Thüre des Apparats mit dem Schlüſſel durch eine halbe Umdrehung nach rechts. Alsdann dreht man die im obern Theile des Apparats angebrachte Kurbel bei Polizeiruf— einmal bei Kleinfener— zweimal bei Großfener— dreimal in der Pfeilrichtung nach rechts im Kreis herum. Nach der erſten Kurbelumdrehung erſcheint in der über der Kurbel befindlichen Oeffnung der Büchſtabe„P, nach der zweiten der Buchſtabe KK“ und nach der dritten der Buchſtabe„“. Die nun loszulaſſende Kurbel geht langſam wieder zurück, in derſelben Reihenfolge ver⸗ ſchwinden dieſe Inſchriften und es kommt das weiße Feld im Fenſterausſchnitt wieder zum Vorſchein. 20613 Ein ſchnelles Zurückſpringen der Kurbel bedeutet, daß die volle Umdrehung der Kurbel nicht vollendet war und muß die⸗ ſelhe wiederholt werden. Kurze Zeit nach Zurücklaufen der Kurbel ertönt eine im Innern des Apparats ängebrachte Glocke zum Zeichen, daß die Meldung auf der Centralſtelle verſtanden iſt. Sollte das Glockenſignal nicht ertönen, was der Fall iſt, wenn gleichzeitig ein anderer Apparat Meldung macht, ſo wartet man 15 e und gibt die Meldung nochmals in derſelben eiſe ab. 8 4. Sobald das Glockenſignal ertönt iſt, muß die Thüre ge⸗ ſchloſſen werden. Der Schlüffel bleibt ſtecken und kann nur mittels eines beſonderen Auslöſeſchlüſſels, welchen die und die Schutzmannſchaft mit ſich führt, entfernt werden. Der Schlüſſel gelangt nach ſeiner Auslöſung an den Inhaber zurück. 5 e⸗ Feuermelden iſt nur derjenige berechtigt, der die Brandſtelle genau angeben kann. Zur Meldung ſoll möglichſt ein in der Nähe der Brandſtelle befindlicher Apparat 10 werden. Wenn jedoch von einer vom Brandplatze entfernteren Stelle das Feuer gemeldet wird, ſo 15 der Melder bei dem Feuer⸗ melder ſtehen zu bleiben, bis die Feuerwache oder die Feuer⸗ wehr bezw. die Schutzmannſchaft eingetroffen iſt, oder, falls er hieran ünbedingt verhindert iſt, die Brandſtelle auf die im Kaſten des Melders befindliche Tafel zu Die Polizei kann nur in ganz beſonderen Ausnahmefällen werden, bei großen Auf auen, ſchweren Verbrechen und nglücksfällen, jede Anrufung der Polizei aus geringfügigen oder nicht dringenden Gründen iſt ſtrafbar. Kleinfeuer wird gemeldet bei Schornſtein⸗, Zimmer⸗ Kammer⸗, Fußboden⸗, Aſchengruben⸗, Düngergruben⸗, Balken⸗ lagen⸗ oder Kellerbrand. Großfener wird gemeldet in allen anderen Fällen, in welchen das Teuer bereits eine größere Ausdehnung erlangt hat, brſonders bei Feuer in Treppenhäuſern, Lagerräumen und Kellern, in welchen Spirituoſen oder andere leicht entzündliche und brenn⸗ bare Stoffe lagern oder verarbeitet werden, endlſch bei Feuer auch kleiuſter Ausdehnung im Großh. Hoftheater. 8 7. Außzer der Kurbel darf kein anderer Theil des Melde⸗ apparats berührt werden. Ohne dringenden Grund darf der Melder nicht in Betrieb geſetzt werden. Das Probiren mit dem Meld und 2 unbefugte Aenderung und Befchädigung des Meldeapparats und der 8 leitungsdrähte iſt verboten. 8 8. Wegen porſätzlicher oder fahrläſſiger Störung des Betrlebs der Anlage, ſowie wegen Beſchädigung oder Zerſtörung derſelben tritt Beſtrafung nach 8 317, 318, 304 Reichsſtrafgeſetzbuch ein. Muthwillige oder böswillige Alarmirung der Polizei oder der Feuerwehr wird gemäß 8 360.1.⸗St.⸗G.⸗B. mit Gelbſtrafe bis zu 150 M. oder mit Haft beſtraft. Beſondere Anweiſung für die Behandlung und Benützung der Privat⸗ Feuermelde⸗Apparate. Außer der für die öffentlichen Feuermelde⸗Apparate erlaſſenen Anweifung gelten für die Pribat⸗Feuerm elder nachfolgende Be⸗ ſtimmungen: 8 1. Die Reviſion der Anlage und Apparate in Bezug auf deren Zuſtand und die Art der Benlltzun erfolgt dut beef e Be⸗ auftragte, 7 der Zutritt in die Privgtgebäude und das Probiren der Apparate während der Tagesſtunden jeweils un⸗ weigerlich zu geſtatten iſt. 15 Alle etwaigen für den Inhaber erkennbaren Beſchädigungen oder Störungen des Feuermelders oder der Leitung ſind unver⸗ züglich auf der Centralſtation(unter dem Kaufhauskhurm) anzu⸗ zeigen. 8 8. Dur Veränderungen oder Neubauten bedingte oder deat ewünſchte Verlegungen der Privatmelder und der innerhalb er betr. Grundſtücke befindlichen Leitungen, ſowie nöthige Repara⸗ turen an denſelben müſſen ſtets ohne Verzug auf Koſten der Be⸗ itzer vorgenommen, dürfen aber nur durch die vom Stadtrathe azu ermächtigten Sachverſtändigen ausgeführt werden. Diesbezügliche— können ſchribed beim Stadtrath oder mündlich auf der Centralſtatlon 185 racht werden. Mißbräuchliche Benützung der Anlage kann den entſchädig⸗ ungsloſen Ausſchluß von der ſerneren Müibenizung der Aalage zur Folge haben. 5 5. Endlich bemerken wir bei Anlaß, daß die Be⸗ amten des ſtädtiſchen Feuermeldebureaus angewieſen find, jeden Intereſſenten auf Wunſch in der Handhabung der ſtädtiſchen Feuermelder perſönlich und mündlich zu unterweiſen. Mannheim, den 14. Oktober 1896. Bürgermeiſteramt! Martin. Lemp. rand⸗ Stoßh. Jadiſche Staale⸗ Eiſeubahnen. Die Bauarbeiten zur Erſtell⸗ ung eines neuen Abtritte u. Dekonomiegebäuves auf Sta⸗ tion Friedrichsfeld ſollen im öffentlichenVerdingungswege ver⸗ geben werden. Dieſelben ſind veranſchlagt: Erd⸗, Maurer⸗ u. Stein⸗ hauerarbeit zu 1847,15 M immerarbeit 445,31„ Schreinerarbeit 163,14„ Schloſſerarbeit 151,90„ Blechnerarbeit 126,79„ Tüncherarbeit 103,43„ Pläne und Bedingnißheft liegen in dem diesſeitigen Hochbau⸗ büreau zur Einſicht auf und werden Arbeitsbeſchriebe zum Einſetzen der Uebernahmspreiſe daſelbſt abgegeben. 8 Die Angebote ſind bis läng⸗ ſtens Samſtag, den 27. März I. Is., Vormittags 9 uhr mit der Aufſchrift„Angebot auf Bauarbeiten zum Abtrittgebäude Friedrichsfeld“ verſehen bei mir einzureichen. 31544 Zuſchlagsfriſt: 3 Wochen. Heidelberg, 15. März 1897. Der.. Bahubauinſpektor lI. Hrkauntmachung. Die David und Jeauette Aberle⸗ Stiftung dahier betr. No. 510. Der Zweck der obigen Stiftung iſt: Bedürftigen, würdigen Perſonen, ohne Unter⸗ ſchied des Geſchlechts und der Religion, die eine Krankheit überſtanden haben, Mittel zu gewähren, deren ſie zur Wieder⸗ erlangung ihrer Geſündheit und Erwerbsfähigkeit bedürfen. Es können nur ſolche Per⸗ ſonen unterſtützt werden, welche mindeſtens fünf Jahre in Mann⸗ heim anſäſſtig ſind und keine öffentliche Armenunterſtützung beziehen. Die zu obigem Zwecke pro 1897 beſtimmten Stiftungser⸗ trägniſſe ſollen demnächſt ver⸗ theilt werden. Unterſtützungsgeſuche, welche eine genaue Darſtellung der perſönlichen und ſonſtigen Ver⸗ hältniſſe der Bittſteller ent⸗ halten und mit ärztlichen Zeug⸗ niſſen verſehen ſein müſſen, wollen binnen vier Wochen dahier eingereicht werden. Mannheim, den 8. März 1897. Der Stiftungsrath: Bräunig. Submiſſion Stelbau⸗Material. Nr. 25514. Die Lieferung von eirea: 31548 31056 1900000 Kg. Portland⸗Cement 4000 lfdm. und röhren und Sohlſtücke ze. 100 Hdm. Hauſtein⸗Sohl⸗ ſtucke und dergl. 30 obm. Hauſteine der Specialbauten, 40000 kKg. Eiſentheile, 1700 obm. Rheinſand und Kies, 1000 kg. Dichtungsſtricke, wird bierniſt ausgeſchrieben. Die Bebingungen liegen auf dem ſtädtiſchen Sielbau⸗Bureau O 7, 17 von Montag, den 22. März 1897 ab zur alf und werden Abzüge der Unter⸗ lagen 10 7 Preiſe von Mk..— bezw. Mk. 0,50 abgegeben. Anerbieten find verſiegelt an den Stadtrath zu richten un ſpäteſtens Samſtag, 27. März 1397, Vormittags 11 Uhr auf dem Rathhauſe einzuliefern. en Anerbietenden ſteht es frei, der Eröffnungs⸗Verhandlung beizuwohnen. Der Stadtrath verpflichtet ſich weder zur Annahme des ſten, noch irgend eines der gelaufenen Angebote. Mannheim, 16. März 1897. Städtiſches Stelban⸗Burean, Sekauutmachung. Ein gewandter See Schreiber, mit guten Schuſ kenntniſſen kann ſofort im Hoch⸗ bauamt Beſchäftigung finden. Diefenigen erhalten den Vo Mudg n des Stenographire undig ſind. Reſtectanten wollen unter An⸗ gabe ihrer Gehaltsanſprüche Beifügung eines ſelbſtgeſchriebt nen, kurzen Lebenslaufs b. ſpäteſtens Donnerstag, den 8. d. Mts. ihre Bewerbungsgeſuche ver; ſchloſſen an unterfertigtes Amt einreichen. e 13. März 1897. 0 chbauamt Uhlmann. 81289 Bitte. Eine große Anzahl von Confir⸗ manden kann ſich nicht aus eigenen Mitteln ihre Confir⸗ mationskleidung beſchaffen. Wir richten daher an unfere er. meindeglieder die herzliche Bitte, 15 811 2 Zwecke 1 reundlichſt zukommen zu laf 1175 5 29855 Greiner, R 1, 13. Ruckhaber, K 3, 8. Hitzig, G 4, 5. Ahles, Q 7, 28. Simon, Dammſtr. 40. v. Schöpffer, Werberſtr. 77 Es wird ſtets zum 1 Waſchen und Bügeln (Glanzbügeln) angenommen, ſowie Vor⸗ häuge aller Art bei ſchöner Ausführung u. billiger Be⸗ prompt beſorgt. I. 2. Breilefg. —— „ Ferhreen A ——!.!... ̃——]³⁰ er⸗ ude nir 544 on 548 ent Maäunheim, 19. März. General⸗Anzeiger. Turn⸗Verein Mannheim. Samſtag 85 A 185 20. M ã 1 52 15 kest⸗ Kneipe 18 U* — wozu freundlichſt einladet 31491 Der Vorſtand. Mannheim. Donnerſtag, 25. März 1897, im Anſchluß an die General⸗ Verſammlung der Krankenkaſſe Pereins⸗Jerſammlung. Tages⸗Ordnung: I. Wahl der Rechnungsrevi⸗ oren. 30911 II. Sonſtige Vereinsangelegen⸗ heiten. Mannheim, den 9. März 1897. Der Vorstand. Krankenkasse des Kaufm. Vereins Mannheim. Eingeſchriebene Hilfskaſſe. Donnerſtag, 25. März 1897, Abends 8½ Uhr im Lokale des„ſkaufmünniſchen Vereins.“ Ordentliche General⸗Verſammlung. Tages⸗Ordnung: 1. Rechnungsablage. 2. Bericht der Reviſoren. 3. Neuwahl des Vorſtandes und der Reviſoren. 30910 Mannheim, den 9. März 1897. Der Vorstand. Wſerein Mannhbeim. Eltern und Vormünder, welche Wianneſt ſind, ihre Söhne und Mündel kommende Oſtern in eine kaufmänniſche Lehre zu geben, wollen ſich zur unent⸗ eldlichen A e einer Lehr⸗ felle unſerer Vermittlung be⸗ dienen, da wir nur ſolche Firmen nachweiſen, welche den Lehr⸗ lingen erfahrungsgemüßcgelegen⸗ heit zu einer tüchtigen Ausbildung als Kaufmann bleten. 27217 Der Vorſtand. Programm Feiet des hundertfährigen Geburtstages des bochſeligen Kaisers Wilhelm I. A. Sountag, 21. März. Vormittags 10 Uhr Feſtgottesdienſt in der Jeſuiten⸗, Trinitatis⸗ und Schloßkirche. —5 Uhr Doppelkonzert auf dem Platz am aſſerthurm(bei günſtiger Witterung). Abends 6 Uhr Glockengeläute und Böllerſchießen. „ 7% Uhr Muſikaliſcher Zapfenſtreich, von der Schloß⸗ wache ausgehend. „ 8½ Uhr Feſtbankett im großen Saale des Saal⸗ baues(mit Gedächtnißrede, Toaſten, Muſik⸗ und Geſangsvorträgen). B. Montag, 22. März. Morgens 7 Uhr: Wecken der Kapelle des Grenadier⸗ Regiments. Vormittags 10 Uhr: Gedächtuißakt am Kaiſerdenkmal. 1. Marſch(Militärkapelle). 2.„Deutſcher Eichenwald“ v. Iſenmann.(Vor⸗ trag der vereinigten Männergeſangvereine.) 8. Weiheſpruch. 4. Allgemeiner Geſang„Deutſchland, Deutſchland über alles“— Böllerſchießen und Glocken⸗ eläute. Präſentiermarſch— Niederlegung des Kranzes ſeitens des Regiments. 6.„Dankgebet“, Altniederländiſches Volkslied v. Kremſer.(Vortrag der vereinigten Männer⸗ geſangvereine mit Orcheſterbegleitung)— unterdeſſen 7. Niederlegung der Kränze ſeitens der Depu⸗ tationen, Vereine und Schulen. 8. Schlußmarſch(Militärkapelle). Vormittags 11¼ Uhr Parade des Grenadier⸗Regments auf dem Karl Theodor⸗Platze. Nachmittags 1½ Uhr Feſteſſen im Stadtparkſaale. Abends 65 Feſtvorſtellung im Gr. Hof⸗ und National⸗ eater. Kaiſer⸗Marſch von R. Wagner. „Fidelto“, Oper von L. von Beethoven. C. Dienſtag, 23. März. Vormittags in den verſchiedenen Schulan⸗ ſtalten. Abends Feſtlichkeiten der einzelnen Bataillone des Grenadier⸗ Regiments. Indem wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, beehren wir uns, die verehrliche Einwohnerſchaft zu den Feſtlichkeiten ergebenſt einzuladen. Mannheim, 15. März 1897. Die Festoommission des Stadtraths Beck. 31560 Diebold. Aaufmänniſcher Verein Maunheim. (Abtheilung Handelsſchule.) Zum Wiederbeginn des Unter⸗ richts(26. April) können in die beſtehenden Kurſe für: ranzöſiſche Sprache gliſche 10 Italieniſche* Spaniſche 4 Deutſche 9 Korreſpondenz Kaufmänniſches Rechnen und Handelsgeographie noch Theilnehmer mit den ent⸗ ſprechenden Vorkenntniſſen ein⸗⸗ treten. Ferner eröffnen wir neue Kurſe für Schönſchreiben und dopp. Buchhaltung. Schrift⸗ liche Anmeldungen werden bis 17. April erbeten. 31093 Der Vorſtand. FFFFUC Kaufmänniſcher Verein Maunheim. (Abtheilung Handelsſchule), Das neue Schuljahr für fort⸗ bildungsſchulpflichtige Schüler beginnt ontag, 26. April 8. Js., und werden Anmel⸗ dungen bis 17. April entgegen⸗ genommen. Die Theilnahme au unſerem Unterricht befreit von Fort⸗ bildungsſchule. Unterrichtsbeſtimmungen 2. ſind auf unſerem Bureau zu haben. 31094 Der Vorstand. Mannheimer Park-Oesellschaft. Seit Jahren lagert bei uns eine große Anzahl Schlittſchuhe, deren Eigenthümer uns ünbe⸗ kannt ſind. Wir enſuchen letztere, ihre Schlittſchuhe längſtens bis 1. April d. J. in Empfan neymen zu laſſen, da wir na Ablauf dieſes Zeitpunkts die nicht abgeholten Schlittſchuhe dem Knabenhort, Waiſenhäuſern zc. zuweiſen werden. 31058 Der Vorſtand. Heirath! Ig. geb. Deutſche, hübſche Er⸗ ſcheinung, a. fein, Famil., lieb. Charakt., v. häusl. prakt. Sinn, m. kl. Haushalt,.ſ aus Mangel an Hekrenbekanntſchaft m, ſolid., 5 ſitulrt. Herrn von angen. lußern zu verehelichen.Ernſtgem. Offerten ev. in. Photo Franco⸗Offer 12 Unter L. V. G. A. baugtpofll Straßburg i. E. bis zum 23. d. Mts. erbeten. Vermittl. und Anonim unberückſ. 31618 Mk. 50,000— auf 1, Hypotheke guszuleihen. e Nr. 81439 an die Expedition dis Mlaites⸗ Einladung. Zur Vervollſtändigung der feſtlichen Veranſtalt⸗ ungen aus Anlaß des 100jährigen Geburts⸗ tages des hochſeligen Kaiſers Wilhelm I. erſuchen wir die verehrliche Einwohuerſchaft ergebenſt, am Sonntag, 21. und Moutag, 22. März er., die Häuſer gefl. ODetlsggen zu wollen. Mannheim, 15. März 1897. Feſtkommiſſion des Stadtraths: Beck. 81561 Oiebold. %eeeeee Einladung. Anläßlich des 100jährigen Geburtstages des hochſeligen Kaiſers Wilhelm T. findet am Monkag, 22. März cr., Nachmittags 1ù Ahr im Saale des Stadtparkes ein Festessen ſtatt, wozu die hieſige Einwohnerſchaft ergebenſt eingeladen wird. Der Preis des trockenen Couverts beträgt Mk..50. Anmeldungen hiezu wollen bis ſpäteſtens Freitag, den 19. d. Mts. vollzogen werden, da andern⸗ falls ein Platz nicht mehr ſtcher geſtellt werden kann. Einzeichnungsliſten liegen im Stadtparke und im Rathhauſe 2. Stock, Zimmer No. 20 auf. Die Feſtkommiſſton des Stadtraths: Beck. 30860 Diebold. —— Niederländiſche Dampfſchiff⸗Rhederei. Cügliche Perſonen⸗ u. Güterbeförderung. Wir bringen hiermit zur gefl. Kenntniß, daß die Abfahrt unſerer Dampf⸗ boote von heute an Täglich 2¾ Uhr Nachm. —. von hier ſtattfindet. Maunheim, 18. März 1897. Die Haupt⸗Agentur der Niederl. Dampfſchiff⸗Rhederei. Roland Küpper& Co. Aufruf für den Verein für Kinderpflege hier. Die Entwicklung unſeres Volkskindergartens hat ſeit ſeiner Gründung im Jahre 1869 ſtetig zugenommen. n unſerer Anſtalt finden gegenwärtig von früh Morgens bis Abends 200 Kinder bis zu 6 Jahren, ohne Rückſicht auf Konfeſſion, Aufnahme und Verpflegung.— Ihre geiſtige Entwicklung, körperliche Pflege und Erziehung ruht in den Händen von bewährten Kindergärtnerinnen. 31034 Die Jahresausgaben belaufen ſich jetzt auf rund Mk. 6000.—, deren Aufbringung durch Mitgliederbeiträge, durch Zuwendung von Geſchenken und Vermächtniſſen bisher ermöglicht wurde. Infolge des ſteten Wachſens der Bevölkerung treten nun aber naturgemäß immer größere Anforderungen an uns heran, und um dieſen auch fernerhin genügen zu können, wenden wir uns an alle unſere hochherzigen Mitbürger mit der dringendſten Bitte, uns durch Beitritt als Vereins⸗ durch Zuwendung eines jährlichen Beitrages zu Unterſtutzen. Die Mitgliedſchaft wird durch Zahlung eines jährlichen Beitrages von wenigſtens Mk..— erworben, doch werden auch Neri Beiträge dankend entgegengenommen. 8 iſt eine heilige Pflicht der Gebildeten und Beſitzen⸗ den, für die Kinder der Armen zu ſorgen, und wie könnte dies beſſer geſchehen, als durch Unterſtützung einer An⸗ ſtalt, die ſich die edle Aufgabe geſtellt hat, die armen Kleinen vor den Gefahren der Straße, vor dem körper⸗ lichen und geiſtigen Verderben durch Noth, Verkümmer⸗ ung und Verrohung zu bewahren, die ſich augelegen ſein läßt, in die jungen Seelen den Keim des Guten zu legen, dauernd 5 pflegen und ihnen die Tage der Kindheit möglichſt froh und frendig zu geſtalten! Wir hoffen, daß Alle uns in Liebeswerk bei⸗ ſtehen werden. Möge jeder Geber in dem Bewußtſein, an dieſer dankbaren ſoeialen Aufgabe mitzuhelfen, den ſchönſten Lohn ſinden. „Die Vorſtandsmitglieder, insbeſondere unſer Kaſſier Herr Win. Schreiber, B I1, 1, ſind gerne bereit Beitrittserklärungen entgegenzunehmen. Der Vorſtand: 1. Dr. Lindmann, Medieinal⸗] 8. Hirſch, Louis,. rath, Vorſitzender.[9. Lenel, Victor, Commerzien⸗ Duttenhöfer,., Schrift⸗ rath. füͤhrer. 10. Liebmann, Jacob. Schreiber, Wi., Kaſſier, 11. Lons, Franz. Böhringer, Otto. 12. Mayer⸗Dinkel, Wm. „Darmſtädter, Julius. 183. Weber, Leodegar. Dröll, Fr. 14. Wellenreuther, J. Emrich, Jaeob. Mannheimer Park⸗Geſellſchaft. Einladung zum Abonnement. Das neue Abonnement beginnt mit Donuerſtag, den 1. April 1897, an welchem Tag die alten Karten ihr Giltigkeit verlieren. Die Ein⸗ trittspreiſe ſind: I. Abonnenten-Karten. = 2, Eine Einzelkarte M. 12.— Die zweite Karte M..— b. Für Familten: Die dritte Karie„.— Die erſte Karte„ 12.— Joede weitere Karte„.— Dle Aktionäre haben nach 8 9 der Statuten gegen Ablieferung des Dividendenſcheines pro 1897 Anſpeuch: bei 1 Aktie auf 1 Abonnentenkarte für Glieder bet 2 Aktien auf 3 Abonnentenkarten ihrer bei 3 Aktien auf unbeſchränkte Zahl Abonnentenkarten] Familie. Soweit ein Aktionär mehr Familien⸗Abonnenten⸗Karten nimmt als er kraft Beſitzes an Aktlen zu beanſpruchen hat, ſo ſind für die zweite, dritle und vierte Karte u. 1 w. die für die ſonſtigen Abonnenten feſtgeſetzten Preiſe zu zahlen. Als zur Fa⸗ milie gehörig werden betrachtet;: Der Familienvorſtand, deſſen Ehefrau, ſeine minderjährigen Söhne(unter 21 Jahren), ſeine unverheiratheten Töchter, ſowie die zum Haushalt gehörenden, unſelbſtſtändigen Perſonen. jedoch nur als Begleitung der Herrſchaft, oder als Begleitung der Kinder.) Penſionäre nur inſoweit als dieſelben das 18. Jahr nicht überſchritten haben. 2. Fremden-Karten: Abonnenten können für auswärtigen, bei ihnen wohnenden Beſuch Abonnentenkarten mit einmonatlicher Gültigkeit auf Namen lautend, zum Preife von 3 Mark nehmen. Akttonären ſteht es frei, zu dieſem Frem Dividendenſcheine an Fauhnang 91 geben, deren jeder zu 8 Fremdenkarten die Be⸗ rechtigung gibt ir bitten das verehrliche Publikum dringend, die Anmeldungen jetzt ſchon einreichen zu wollen, da ſpäter bei roßem Andrang eine prompte Erlebigung uumöglich ſein wird. 15 Neu⸗Abonnenten haben die Karten ſoſortige Gültigkeit. 0751 Der Vorstand. DDe Noman⸗Bibliothek des General-Anzeigers. Für die zuletzt erſchienenen Romane „Den Tod für die Ehre“ non Schätzler⸗Peraſini, „Herzenskämpfe“ von Carl v. Keiſtner u. „Verlorenes Spiel“ von P. kelsberg laſſen wir eine überaus geſchmackvolle Einbanddecke in gepresster Leinwand mit eingeprägtem Titel auf Rücken und Deckel des Buches herſtellen. Der Preis dieſer Einbanddecke beträgt, einſchließlich Porto, 30 Pfennig. Gegen Einſendung dieſes Betrages von 30 Pfennig in Briefmarken expediren wir dieſe Ein⸗ banddecke franco an unſere auswärtigen Abonnenten und zwar nach der Reihenfolge der eingehenden Beſtellungen. Im Verlage(E 6, 2 hier) abgeholt, koſtet dieſe Einband⸗ 20 Pfennig. Diejenigen Abonnenten, welche obigen Roman bei uns einbinden laſſen wollen, haben für das Einbinden nebſt Decke den Preis von 40 Pfennig zu entrichten.— Dabei iſt vorausgeſetzt, daß die ſämmtlichen Lieferungen eomplet nach der Seitenzahl geordnet, im Verlage franeo abgeliefert werden. Romane, welche dieſer Bedingung nicht entſprechen, werden vom Buchbinder zurtickgewieſen Auswärtige Abonnenten wollen uns den Betrag von 40 Pfennig, nebſt 25 Pfennig für das Rückporto in Brief⸗ marken zukommen laſſen. Der billige Preis von 40 Pfennig kann nur dann beanſprucht werden, wenn die zu bindenden Exemplare vor dem 2 SI. MäarZ2 in unſere Hände gelangen; für ſpäter eintreffende Exem⸗ plare müßten wir einen höheren Preis berechnen. Wir erſuchen daher unſere verehrlichen Abonnenten dringend, ihre Romane nach der Seitenzahl geordnet, vor dem 31. März in unſerer Expedition abgeben zu wollen und bitten wir, bei Einlieferung das Geld ſoſort zu entrichten. VUUDeer 2 Oasino-S 50889 Freltag, den 19. März 1697, Abende ½8 Uhr Clavier-Abend von Bugen'Albert. Beethoven-Sonaten opus 538, 57, 109, 110, 111 Billete à M..—, M..—, M..— in der Musikallen- handlung von Th. Sohler und an der Kasse, D2 08005 45 Neecoecccd Militär⸗Yerein Maunheim. Samſtag, den 20. März, Abends 8½½ Uhr im Saale des Stadtparks: Gedenkfeier an Kaiſer Wilhelm!. zum hundertjährigen Geburtstag mit patriotiſchen Aufführungen, wozu wilr unſere verehrlichen Mitglieder nebſt deren erwachſenen Familienangehörigen freundl. einladen. Orden und Ehrenzeichen, Vereins⸗ und Verbands⸗ abzeichen ſind anzulegen. Anzug der Herren Offtziere: Ueberrock mit Muͤtze. Bier vom Faß. Der Vorſtand. FeaslINo; Samſtag, den 20. März, Abends präcis 8½½ Uhr: Muſikaliſch⸗theatraliſche Abendunterhaltung wozu die verehrl. Mitglieder freundlichſt einladet Der Vorſtand. 31407 Näheres durch Rundſchreiben. Harmonie⸗Geſellſchaft. % Samſtag, den 20. März 1897, Abends 8 Uhr Abend⸗Anterhaltung mit darauffolgendem Tanz, wozu die verehrl. Mitglieder nebſt Familienangehörigen freundlichſt einladet 31408 Der Vorstand. Die Einzeichnungsliſte zum Abendeſſen 1 9 0 bis Frei tag Abend 8 Uhr beim Hausmeiſter auf, woſelbſt auch die Tiſchtarten alsbald in Empfang genommen werden können . Mannheimer Jwerg⸗Jpih⸗Club. ret⸗ Sonntag, den 21. März d.., Vormittags Il bis Abends 6 Uhr II. großer Hundemarkt Lokal ER K, 14, wozu hoͤflichſt einladet. 31630 Der Vorstand. eeeessesee pfopfe Fabrrader; erſlilaſſige Jabrilate und gehören zu den eleganteſten und dauer⸗ hafteſten Rädern der Gegenwart. Heinr. Propfe, Fahrradwerke Maunheim. Fabtik und Hanptniederlage: Lindenhof. Ausſtellungslokal: Lindenhofſtraße 16. —— *— ——— 8 J. Kraemer. Fahrſchule Neuer Rhein⸗ 3 park, hier, Fahrinſtruktor Herr J. Kraemer. An beiden Stellen werden Anmeldungen jederzeit entgegengenommen. 28653 0 Telephon⸗Merzeichuiß Von Mannheim-Tudvigshafen. De Däs neue Verzeichniß der Telephontheilnehner in Mauuheim u. Ludwigshafen in Plakatform iſt ſoeben erſchienen. Vreis Mk..— unaufgezogen, „.50 aufgezogen. Dr. Haas'sche Druckerei, H 6, 2. 00 geſucht. Ofſſert. unt.„R. W. 80“ 2 in guter Geſchäftslage zu kanfen Ein Hau voſtlagernd Mannheim erb. a Vertreter und Stadtniederlage 1, 1, Herr 3 General⸗Anzeiger. Mannheim, 19. März. Hofphotograp J. B. Ci Mannheim, Panken I 950.0 26018 Portraits, Kinder- und Gruppen-Aufnahmen, Platinatzypien, Aduarelle, Vergrösserungen nach jedem Bilde ete. iolina, N 4 — e— Die vornehmste Aufgabe einer Annoncen-Expedition beſteht zunächſt darin, daß ſie unbeeinflußt von irgend welchen Sonderintereſſen der Kundſchaft die beſtgeeigneten Zeitungen empfiehlt. Je nach dem Zwecke, welche die zu exlaſſenden Annoncen haben, muß vor allen Dingen er Leſerkreis der zu wählenden Blätter in Betracht gez ünſ ichern. 9 in er iſt 1 ie J f 38 le 1 gezogen werden, um den gewünſchten Erfolg zu ſichern. Nur ein erfahrenes Beamtenperſonal iſt in der Lage, die Intereſſen des in erirenden Publikums nach jeder Richtung zu wahren. Man unterlaſſe deshalb nicht, mit der Bedienungsweiſe der älteſten Annoncen⸗Expedition 5 29631 Haasenstein& Vogler.-G. in Mannheim, E 5, 1 u. 2 ſich bekannt zu machen, um durch deren reiche Erfahrungen alle möglichen Vorthefle zu erlangen. Koſtenanſchläge, Kataloge, Inſerat⸗Enwürfe, ſowie jede gewünſchte mündliche oder ſchriftliche Auskunft ſtehen ſte — ts zu Dienſte 2 7 — koſtet die in Heilbronn erſcheinende für das Vierteljahr in Heilbronn und im Oberamtsbezirk, im 2011 übrigen Württemberg Mk..80 und in ganz Deutſchland Mk..90 einſchließlich ſämmtlicher Poſtgebühren.— Beſtellungen bei allen Poſtämtern, Poſtboten und den bekannten Agenten. Verbreitetſte Zeitung des württemberg Unterlandes. 31413ä Amisblatt von 5 Pezirken, ſawit für die Stadt Heilbronn. es Inſertions⸗Organ. Preiſe billigt. Frled. Neſt — ſammt Unterhaltungsblatt und Württembergiſcher Landwirth ——— 7 Ja n N Bewährt veranstaltet vom Badischen Landesverein vom Rothen Kreus in Karlsruhe für die Zwecke der Verwundeten- und Kranken- Naece in Wieke und an Freen 1Dampf-Färberei u. 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Straßburger Reueſte Aachrichten rg re enen wageuden oigß Conſtrmandenhandſchuhe General⸗Anzeger für Elſaß⸗Lothrng en. 8 Riviera⸗- 105518 0l 5 1 0 Trotz der mannigfachen Schwierigkeiten, mit denen die N Fobrſegk zu den biugten Peen empfichle ſchuhe, 91015 meiſten deutſchen Unternehmungen in den Neichslanden zu— 1 Veilchen.] Fr. Eckert, Handschubfabrikant, kämpfen haben, iſt es den f Straßburger Neueſten Nachrichten Mannheim, O 2, II, Ludwigshafen àa. Rh., Farfum aus der Fabrik von verlängerte Kunſtſtraße, Kaiſer⸗Wilhelm⸗Straße 24. elungen, i ihres!“ d t 9 gen, ſich in den achtzehn Jahren ihres Beſtehens derar 2 22 i i ben Füfs Aitpeplal⸗ Ad. Arras, O2, Verkaufsstellen. Wer elegante gediegene Confrmations- Anzüge zu kaufen beabſichtigt, wende ſich an Welthaus“ bobr. Thlessen Hannheim einzubürgern, daß ſie heute einen feſten Stamm von faſt 30000 Abonnenten 27 M. Trautmann, H, 5 Giesbune nölatiel beglalbigtet Audolf Dinglinger Conſirmanden⸗Anzüge eee Täglich 29110. 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