nen .— .— .— ung ieder 27 lie. rten ſo die a⸗ eſſen ſeine den, ung nur in der Nationalverſammlung erklärt: Telegramm ⸗Abreſſe: ͤ i „Journal Maunheim.““ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2736. Abonnement: 60 Bfa. monatlich, Bringerlohn 10 Pfg. monatlich, Durch die Poſt bez. incl. Poſtaufe ſchlag N..80 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfg. der Stadt Mannheim und Umgebung. heimer (107. Jahrgang. Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Journal. Berantwortlich: für den nolitiſchen u. allg. Theit J..: Ernſt Müller. für den lokalen und prov. Theil; Ernſt Müller, für den Inſeratentheil: Kar pfel. Rotationsdruck und Verlag derz Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei, (Erſte Mannheimer Typograph⸗ Anſtalt.) (Das„Mannheimer Journal“, iſt Eigenthum des katheliſchen Bürgerhoſpitals.) (Mannheimer Volksblatt.) 25 Hoselnmmern 5 Ife. I 6, 2 SGeltſeule und verbreilelle Jeilung in Maunhein und Umgegend. E 6, 2 ſämmtlich in Mannheim. Nr. 95. Dienſtag, 6. April 1397.(elephen⸗Ar. 218.) Die Reiſe des Prinzen von Preußen England 1848. In mehreren der zum Centenarfeſte erſchienenen Lebensbeſchreib⸗ ungen Wilhelms I. ſind irrige Angaben gemacht worden über den Grund ſeiner Entfernung aus Berlin im März des Jahres 1848. Auf der einen Seite wird angenommen, daß er ſich freiwillig nach England begeben habe, weil ſeine Perſönlichkeit, von der Maſſe der Bevölkerung verkannt und mit blindem Haſſe verfolgt, die Aufregung in der Stadt wach erhalten haben würde; thatſächlich iſt nach ſeiner Entfernung wiederholt ein paniſcher Schrecken entſtanden, weil ge⸗ glaubt wurde, er halte ſich heimlich in der Nähe auf und beabſich⸗ kige plötzlich mit einer Armee die Stadt zu überfallen. Andererſeits iſt die Meinung verbreitet, zwiſchen dem König und ſeinem Bruder habe eine ſcharfe Meinungsverſchiedenheit beſtanden wegen des von Friedrich Wilbelm IV. am Abend des 18. März gefaßten Beſchluſſes, die Truppen aus den Straßen zurückzuziehen; allein ſo ſicher iſt, daß der Prinz darüber ſehr betrübt war, ſteht doch durch verſchiedene Zeugniſſe feſt, daß er bei einem zu faſſenden Beſchluſſe des Königs ſeinen Rath gab, dem gefaßten aber ſtill ſich unterwarf. Vieles hat dem Prinzen im letzten Jahrzehnt der Regierung ſeines Bruders nicht behagt, wenn aber ſolche Punkte berührt wurden, machte er immer die Bemerkung, als erſter Unterthan müſſe er das Vorbild des Gehorſams ſein. Der Prinz von Preußen iſt nicht freiwillig am 19. März nach England gereiſt, ſondern auf Befehl des Königs. Am 6. Juni hat der Mintſterpräſident Camphauſen in Folge einer Interpellation „S. M. der König haben eine mündliche Mittheilung an den Prinzen von Preußen gelangen laſſen. Dieſelben haben jedoch erklärt, daß ſie auf eine ſolche mündliche Mittheilung das Land nicht verlaſſen würden, daß ſie aber in dem Falle dazu bereit wären, wenn ihnen ein ausdrücklicher und ſchriftlicher Befehl von S. M. dem König vorgelegt würde. Danach haben S. M. der König in einem eigenhändigen Hand⸗ ſchreiben dem Prinzen von Preußen den Auftrag ertheilt, ſich nach London zu begeben, um dem befreundeten engliſchen Hofe Aufſchluß und Aufklärung über die hieſigen Zuſtände und Ereigniſſe zu er⸗ theilen. Später hat der Prinz von Preußen ſich angelegentlich mit der Beſichtigung der Anſtalten für die Marine beſchäftigt.“ Am 18. März und in der Nacht zum 19. war der Prinz ganz machtlos. Ein Offizier, der die Friedrichsbrücke unbeſetzt fand und die Gefahr erkannte, daß von den im Luſtgarten lagernden Maſſen das Schloß beſchoſſen würde, eilte zum Kriegsminiſter, welcher ihn beſchied, er habe dort nichts anzuordnen; darauf hat der Offizier den Prinzen von Preußen im Schloſſe aufgeſucht mit der Bitte, eine Compagnie nach der Brücke zu ſchicken, der Prinz hat geantwortet: „Sie haben recht, aber ich habe nichts zu befehlen.“ Als der Prinz am Morgen des 19. abgereiſt war, hat ein wüthender Haufe ſein Palais demoliren wollen, der Volksredner Ludwig Eichler hat es gerettet, indem er die Inſchrift: Nationaleigenthum! darauf an⸗ brachte. Der Prinz aber wird, als er draußen den Bericht über den Straßen⸗Umzug ſeines Bruders mit der deutſchen Fahne am 21. März, bei welchem ihn Miniſter und Generäle, aber auch Barri⸗ kadenkämpfer begleiteten, und der politiſche Geheimpoliziſt Stieber den König immerfort ins Geſpräch zu ziehen ſich ie froh geweſen ſein, daß ihm die Gegenwart bei dieſem Schauſpiel erſpart war. Auch die Königliche Proklamation von demſelben Tage: Preußen geht fortan in Deutſchland auf! war nicht nach dem Sinne des Mannes, der noch 1871 ſich ſchwer entſchließen konnte, die Kaiſerkrone anzunehmen, weil er meinte, dadurch von der preußiſchen Tradition ſich zu löſen. Nachdem am 11. Mai der König auf Antrag der Miniſter die Rückkehr des Prinzen von Preußen angeordnet hatte, ift dieſer am 8. Juni in Berlin eingetroffen. In Wirſitz zum Mitgliede der Nakionalverſammlung gewählt, begab er ſich gleich nach der Sing⸗ akademie in die Sitzuug. Bei ſeinem Eintritte erhoben ſich einige Mitglieder der Rechten von ihren Plätzen, wurden aber von vielen Seiten genöthigt, ſich zu ſetzen. Der Abg. Temme ſprach gerade und ſetzte ſeine Rede fort. Als er geendet, ſagte der Präſtdent: Der Abgeordnete des Wirſitzer Kreiſes wünſcht in einer perſön⸗ — 5 Aee zu ſprechen. Der Prinz erhob ſich und agte u..: „Nicht nur die Blicke Preußens, die Blicke der Welt ſind auf unſere Verſammlung gerichtet, da durch uns eine Vereinbarung mit unſerem König herbeigeführt werden ſoll, welche für lange Zeit die Schickfale des preußiſchen Volkes und ſeiner Könige feſtſtellen ſoll. Welch ein hoher Beruf! Je heiliger dieſer Beruf, je heiliger müſſen der Geiſt und die Geſinnung ſein, die unſere Berathungen leiten. Die konſtitutionelle Monarchie iſt die Regierungsform, welche unſer König uns vorgezeichnet hat. Ich werde ihr mit der Treue und Gewiſſenhaftigkeit meine Kräfte weihen, wie das Vaterland ſie von meinem, ihm offen liegenden Charakter zu erwarten berechtigt iſt.“ Als der Prinz die Singakademie verließ, empfing ihn draußen Belfallsgeſchrei und Pfeifen. Ein junger Offtzier ſchlug einen der Pfeifenden, ergriff die Flucht, wurde aber eingeholt und unter Schlägen nach der Bürgerwehrwache gebracht. Am folgenden Tage trieb das ſouveräne Volk einen ſonderbaren Sport. Die Stamm⸗ gäſte des Kaſtanienwäldchens beſchloſſen, jeden die Sitzung ver⸗ laſſenden mißliebigen Herrn nach der Univerſttät zu bringen, dort über das geſchloſſene Gitter zu ſetzen und den Studenten in Ver⸗ wahrung zu geben. Der Erſte, den dieſes Schickſal traf, war der Miniſter von Arnim, der Zweite der Prediger Sydow. Hernach intervenirten einige Mitglieder der Linken und bewogen den johlenden Volkshaufen auseinanderzugehen. Arnim war ſo feſtgenommen, daß er einer Ohnmacht nahe war, als man ihn über das Gitter ſetzte, aber er fand ſchnell ſeine Ruhe wieder, ſo daß er ſeine Begleiter einlud, zu ſeinem jour fixe am Dienſtag ſich einfinden zu wollen. Das deutſche Handelsgeſetzbuch im Reichstage. Im deutſchen Reichstage hat geſtern die zweite Be⸗ rathung des deutſchen Handelsgeſetzbuches be⸗ gonnen. Berichterſtatter der Kommiſſion iſt unſer Reichs⸗ tagsabgeordneter Herr Ernſt Baſſermann. Eine der wichtigſten Fragen, welche geſtern zur Entſcheidung gebracht wurde, war die ſogen. Concurrenzklauſel, die in kauf⸗ männiſchen Kreiſen ſchon ſo viel Staub aufgewirbelt hat. Nach längerer Debatte wurden die von der Kommiſſion vorgenom⸗ menen Verbeſſerungen des Regierungsentwurfs, welche ſich auf nach — der Mittellinie halten und ſowohl den Wünſchen der Hand⸗ lungsgehilfen als den Forderungen der Prinzipale Rechnung zu tragen ſuchen, genehmigt. 5 Hiernach wird die Concurrenzclauſel zeitlich auf die Höchſt⸗ dauer von 3 Jahren beſchränkt und für unwirkſam erklärt, wenn der Prinzipal durch vertragswidriges Verhalten dem Handlungsgehilfen Grund zur Kündigung gibt, oder, wenn er ſelbſt das Dienſtverhältniß kündigt; es ſei denn, daß für ſeine Kündigung ein erheblicher Anlaß vorliegt, den er nicht ver⸗ ſchuldet hat, oder daß während der Dauer der Beſchränkung dem Handlungsgehülfen das zuletzt von ihm bezogene Gchalt fortgezahlt wird. Man wird zugeſtehen müſſen, daß mit dieſer Faſſung der geſetzlichen Beſtimmungen über die Konkurrenzklauſel den berech⸗ tigten Wünſchen der Handlungsgehilfen in weitgehendſter Weiſe entſprochen wurde. Ein gänzlicher Wegfall der Konkurrenz⸗ klauſel, wie er von den Sozialdemokraten und Demokraten ge⸗ fordert wurde, dürfte mit Rückſicht auf den nothwendigen Schutz der Prinzipale nicht berechtigt ſein. Wir laſſen nunmehr den Bericht über die geſtrige Reichstagsſitzung folgen: Für das erſte Buch, Handelsſtand, iſt Baſſermann(nl.) Berichterſtatter. Der erſte Abſchnitt, 88—7, beſtimmt den Begriff des Kauf⸗ manns. Der Entwurf begruͤndet neu die Kaufmannseigenſchaft nebſt Verpflichtung zur Eintragung ins Handelsregiſter für jeden Ge⸗ werbetreibenden, deſſen Unternehmen nach Art und Umfang einen nach kaufmänniſcher Weiſe eingerichteten Geſchäftsbetrieb erfordert. Ein Antrag Vielhaben(Antif.) verlangt die Ausſcheidung des Handwerks und des geſammten Kleingewerbes, deſſen Abgrenzung landesrechtlich erfolgen ſoll, aus dem Handelsrecht. Berichterſtatter Baſſermann(ul.) erſucht um Ablehnung des Antrags. Aus Handwerkerkreiſen ſind keine Wünſche nach einer Aenderung des jetzt bereits geltenden Syſtems hervorgetreten, und das öffentliche Intereſſe erfordert die Beibehaltung. Die Unterſtel⸗ lung der Handwerker legt den Handwerkern keine erheblichen Laſten auf, gewährt ihnen aber erhebliche wirthſchaftliche Vorkheile. Die Grenze zwiſchen dem geſammten Handwerk und dem Kaufmanns⸗ geſchäft iſt ſchwer zu ziehen. Kleingewerbe iſt ein ſehr unbeſtimmter Begriff und umfaßt wohl den größten Theil des Gewerbeſtandes. Seine Ausſcheidung würde eine ſehr beträchtliche Einſchränkung des Handelsrechts bedeuten. Dr. Vielhaben(Antiſ,) begründet ſeinen Antrag damit, daß man dem kleinen Mann mit Zwang nicht helfe, ſondern nur durch Erziehung und Organiſation. Geheimer Oberregierungsrath Dr. Hoffmann bekämpft den Antrag, worauf dieſer gegen die Stimme des Abg. Vielhaben ab⸗ gelehnt wird. Der erſte Abſchnitt wird unverändert angenommen; ebenſo der zweite Abſchnitt 88—16, Handelsregiſter. Der dritte Abſchnitt regelt in 8§ 17—36 das Firmenrecht. In 8 18 hat die Kommiſſion im Gegenſatz zum Entwurf die Ab⸗ kürzung des Vornamens für unzuläſſig erklärt. Ein Antrag Stumm ſowie ein Antrag Beckh gehen auf Wiederherſtellung des Entwurfs. Berichterſtatter Baſſermann(nat.⸗lib.) rechtfertigt die von der Kommiſſion getroffene Aenderung. Sie bezweckt eine beſſere Wahrung der Firmenwahrheit; durch Abkürzung des Vornamens werde oftmals eine Verſchleierung bezweckt und erreicht. Frhr. v. Stumm(Reichsp.) weiſt hin auf die Unbequemlichkeit, Firmen werden dadurch unter Umſtänden in nicht wünſchenswerther Weiſe komplizirt. Verwechſelungen können viel leichter vorkommen, wenn die Firma einen ausgeſchriebenen Vornamen, als wenn ſie drei Anfangsbuchſtaben enthält. Der Redner verweiſt auf den kürz⸗ lich von den Polen beim Poſtetat vorgebrachten Fall, wo die Poſt⸗ behörde die Aushändigung von Briefen verweigert habe, da auf der Adreſſe ſtatt eines Namens mit der Endung ſke ein ſolcher mit ſki ſich befand. Wird die Ausſchreibung des Vornamens zur Vorſchrift gemacht, ſo wird die Poſtbehörde ſich in Zukunft weigern können, einen Brief auszuliefern, auf deſſen Adreſſe der Vorname abgekürzt iſt. Ein öffentliches Intereſſe liegt auch nicht vor, falls eine Frau Inhaberin des Geſchäftes iſt, denn ſie würde die Vorſchrift einfach durch Annahme eines Aſſociess umgehen können. Geheimrath Hoffmann erſucht gleichfalls um Wiederherſtel⸗ lung der Regierungsvorlage. Um Verwechſelung ſoweit als noth⸗ wendig zu vermeiden, genüge auch die Aufnahme des abgekürzten Vornamens in die Firma. Roeren(Centr.) ſchließt ſich den Ausführungen des Bericht⸗ erſtatters an. Dem Dr. Vielhaben(Antiſ.) geht der Commiſſtonsbeſchluß noch nicht weit genug. Jedenfalls ſei er für das Kleingewerbe das mindeſte zur Verhinderung von Schwindeleien. Es muß verhindert werden, daß, wenn Iſidor Concurs macht, ſein Bruder Jakob mit demſelben Namen zeichnet. Die Anträge werden abgelehnt. Der Abſchnitt wird unverändert angenommen. Ebenſo der 4. und 5. Abſchnitt, Handelsbücher und Procura. Der 6. Abſchnitt, 88 58—81, behandelt das Dienſtverhält⸗ niß zwiſchen dem Inhaber des Handelsgeſchäfts und ſeinen Ange⸗ ſtellten, Handlungsgehülfen und Handlungslehrlinge Zu§ 58 wird ein Antrag Vielhaben, daß nur derjenige als Handlungsgehülfe anzuſehen ſei, der eine dreijährige Lehrzeit in einem Handelsgewerbe genoſſen hat, oder über 18 Jahre alt iſt, gegen die Stimme des Antragſtellers abgelehnt. In 8 70 hat die Kommiſſion zu den Gründen, die den Hand⸗ lungsgehülfen zur Kündigung ohne Einhaltung der Friſt ermäch⸗ tigen, hinzugefügt:„Unſittliche Zumuthungen ſeitens des Prinzipals oder Verweigerung des Schutzes gegen ſolche Handlungen eines an⸗ dern Angeſtellten oder eines Familienangehörigen des Prinzipals.“ § 71 enthält die Entlaſſungsgründe für den Prinzipal. Ein Antrag Roeren(Centr.) will darunter auch unſittlichen Vp.) Ehrverletzung ſeitens des Gehülfen auch gegen einen Familien⸗ angehörigen des Prinzipals. Lenzmann(frſ. Vp.) hatte in der Kommiſſion beantragt; dieſe beiden Paragraphen einfach zu ſtreichen. Die Beſtimmungen des Bürgerlichen Geſetzbuches ſeien vollkommen ausreichend und die Begriffsbeſtimmung 3. B. wenn man bei langem Vornamen denſelben ausſchreiben müſſe. Die Lebenswandel des Gehülfen aufnehmen, ein Antrag Beckh(frſ. der Unſittlichkeit ſei ſehr zweifelhaft, Dieſer Antrag war in der Kommiſſton abgelehnt worden. Nunmehr kündigt Lenzmann für den Fall der Annahme des Antrags Roeren für die dritte Leſung als Gegengewicht die Auf⸗ nahme einer entſprechenden Beſtimmung auch in§ 70 an, wonach bei unſittlichem Lebenswandel des Prinzipals auch dem Angeſtellten das Recht eingeräumt ſein ſoll, ohne Kündigung auszutreten. Auf den Lebenswandel des Prinzipals zu ſehen, ſei viel nöthiger als auf den des Angeſtellten. Das ſittliche Intereſſe des Angeſtellten erheiſche es, moͤglichſt bald von einem Prinzipal, deſſen Lebens⸗ führung ein Skandal ſei, ſich zu trennen. Der Redner erklärt, er halte die Commiſſionsbeſchlüſſe geradezu für ein Malheur. Von der Wiedereinbringung des Antrags auf Streichung der beiden Para⸗ graphen ſehe er nur ab, weil er das Zuſtandekommen des Geſetzes nicht gefährden wolle. Roeren(Centr.) erwidert, daß ſein Antrag nur eine Beſtim⸗ mung aus dem jetzt geltenden Handelsgeſetzbuch wiederhole, dem der Entwurf auch im Uebrigen folge. Was unter unſittlichem Lebens⸗ wandel zu verſtehen iſt, weiß Jedermann. Geheimrath Hoffmann hält ein Bedürfniß für die Anträge nicht für vorliegend. Singer(ſoz⸗dem.): Wir haben in der Kommiſſion ſehr eifrig mitgearbeitet und eine ganze Reihe von Anträgen geſtellt. Um das Zuftandekommen des Geſetzes vor Oſtern nicht zu hindern, bringen wir die Anträge, die in der Kommiſſion ausführlich behandelt wurden und eine Ausſicht auf Annahme doch nicht haben, nicht wieder ein. In der Frage der Aufnahme des unſtttlichen Jebens⸗ wandels als Grund für den Ausſchluß der Kündigung tritt Redner dem Abg. Lenzmann bei. Dem Beleidigten ſtehe ja der Weg der gerichtlichen Klage offen. Dr. Oſann(nl.) erklärt, daß ſeine Partei den Antrag Roeren ablehnt. Die Unſittlichkeit fällt unter die allgeweinen Clauſeln der beiden Paragraphen. Es iſt nicht richtig, die Geſetzgebung mit Beiſpielen zu belaſten, denn ſie ſind nicht erſchöpfend in der Faſſung und geben zu den größten Widerſprüchen, zu den verſchiedenſten Entſcheidungen Veranlaſſung. Die Indikatur hat beſondere Unzu⸗ träglichkeiten nicht hervorgerufen. Der Redner erklärt für ſeine Perſon, die 88 70 und 71 überhaupt abzulehnen. Der Antrag Roeren wird abgelehnt, worauf Abg, Lenzmann ſeinen Antrag zurückzieht. Dr. Vielhaben(Antiſ.) nimmt dieſen Antrag ſofort auf und erhebt ſich unter großer Heiterkeit des Hauſes bei der Abſtimmung darüber allein. Der Antrag Beckh wird ebenfalls gegen die einzige Stimme des Antragſtellers abgelehnt. Die§8 73 und 74 handeln von der Conkurrenzklauſel. Der Entwurf macht die Grenzen der zuläſſigen Conkurrenzklauſel lediglich von dem richterlichen Ermeſſen im Einzelfalle abhängig. Der Com⸗ miſſionsbeſchluß beſchränkt die Conkurrenzklauſel zeiklich auf die Höchſtdauer von 3 Jahren und erklärt ſie für unwirkſam, wenn der Prinzipal durch vertragswidriges Verhalten dem Handlungsgehülfen Grund zur Kündignng gibt, oder, wenn er ſelbſt das Dienſtverhält⸗ niß kündigt; es ſei denn, daß für ſeine Kündigung ein erheblicher Anlaß vorliegt, den er nicht verſchuldet hat, oder daß während denn Dauer der Beſchränkung dem Handlungsgehülfen das zuletzt von ihm bezogene Gehalt fortgezahlt wird. Ein Antrag Stumm(Reichsp.) geht auf Wiederherſtellung des Entwurfs. Im direkten Gegenſatz dazu erklärt ein ſozialdemokratiſcher An⸗ trag Dietz die Concurrenzelauſel ſchlechthin für ungültig. 5 Singer(ſoz.⸗dem.): Hier handelt es ſich um eine der wichtigſten Beſtimmungen des Geſetzes. Der Commiſſionsbeſchluß hat den Ent⸗ wurf allerdings verbeſſert, reicht aber in keiner Weiſe aus. Es iſt nothwendig, in dieſer Frage eine principielle Stellung einzunehmen. Keinesfalls darf man ſich auf die Weisheit der Richter verlaſſen, daß ſie den wirthſchaftlich ſchwachen Handlungsgehülfen vor Schaden bewahren. Mit der Concurrenzelauſel wird eine ſchamloſe Ausbeut⸗ ung getrieben. Bei Berathung des Geſetzes über unlauteren Wett⸗ bewerb war die große Mehrheit des Hauſes einmüthig in der Ver⸗ urtheilung dieſer Anträge. Ich hoffe, ſie wird ſich nicht in den Dienſt der Intereſſenten ſtellen, die durch den Verein mit dem langen Namen, an deſſen Spitze Herr Bueck ſteht, repräſentirt werden. Ddie Handlungsgehülfen fordern die Beſeitigung der Coneurrenz⸗ elauſel. Ihre Aufnahme in das Handelsgeſetzbuch iſt nichts als ein Zugeſtändniß an das Großunternehmerthum, den Centralverein deutſcher Induſtriellen, dem ſich Herr v. Stumm mit ſeinem Antrag zur Verfügung geſtellt hat. Im Intereſſe der allgemeinen Wohl⸗ fahrt müſſen wir uns auf das entſchiedenſte dagegen wehren. Frhr. v. Stumm(Reichsp.): Der Centralverband deutſcher Induſtrieller hat mich nicht mit einem Worte in dieſer ganzen An⸗ gelegenheit behelligt. Ich weiß überhaupt nicht, wie er zu der ganzen Frage ſteht. Die Bittſchriften, die von Seiten der Handel⸗ und Gewerbetreibenden an mich gelangt ſind, ſtehen mit dem Cen⸗ tralverband in keinem Zuſammenhang, und die chemiſche Induſtrie, die ein ganz beſonderes Intereſſe an der Konkurrenzklaufel hat, ge⸗ hört ihm gar nicht an. Alſo, diefe perſönliche Anzapfung war ganz ünberechtigt, umſomehr, als ich hiermit ausdrücklich erklaͤre, daß ich niemals einem Angeſtellten, weder auf Ehrenwort noch bei Conven⸗ tionalſtrafe eine derartige Verpflichtung auferlegt habe. Es wird immer ſo gethan, als ob die Konkurrenzklauſel lediglich eine Be⸗ ſchränkung der Erwerbsthätigkeit der Handlungsgehülfen ſei, an⸗ ſtändige Prinzipale werden hier in Gegenſatz gebracht zu denjenigen, die von der Konkurrenzklauſel Gebrauch machen. Ich behaupte, die Sache liegt in der Praxis grade umgekehrt. Es handelt ſich um unanſtändige Prinzipale, die die Handlungs⸗ gehülfen mißbrauchen, um ſie auf Koſten des erſten Prinzipals ſich zu Nutze zu machen, das geiſtige Eigentbhum anderer zu mißbrauchen. (Sehr wahr!) Um einer mißbräuchlichen Anwendung der Konkurrenz⸗ klauſel zu ſteuern, ſcheint mir die Regierungsvorlage vollkommen auszureichen. Herr Singer wirft mit einem Schrei der Entrüſtung mir die Verantwortlichkeit für die Streichung der dreijährigen Friſt zu. Ich will ja aber doch nichts weiter, als die Regierungsvorlage herſtellen. Drei Jahre ſind auf der einen Seite zu lang und auf der andern Seite zu kurz. Wird die Verpflichtung auf ganz Deutſch⸗ land ausgedehnt, dann ſind drei Jahre zu lang, weil dann der Handlungsgehilfe vollſtändig auf die Straße geſetzt iſt; bezieht ſich dagegen die Verpflichtung nur auf die Geſchäfte, die vielleicht in derſelben Straße liegen, die möglicherweiſe ſpeziell genannt ſind, dann ſehe ich nicht ein, weshalb die Clauſel nicht für zehn Jahre gelten ſoll. Man könnte ja ſagen, daß in der Gewerbeordnung die dreijährige Friſt eingeführt iſt. Aber hier kommen hauptſächlich die Direktoren von Privatgeſellſchaften und Prokuriſten in Frage, und die unterſtehen dem Handelsgeſetzbuche. 5 2. Seſte. —— General⸗Anzeiger! Manunbeim 6 Ayrffß⸗ Staatsſekretär Dr. Nieberdin g: 15 Wenn wir uns doch mit demjenigen, daben, einigermaßen beſcheiden können, Vorlage im großen Ganzen ntereſſen der Woen müſſen werden laſſen, der eſchäft einirgt und dann beden andern lichkeit wahrgenommen haben. darſtellen. demokraten. Stille Geſellſchaft. Falh handelte. —— unwahr iſt. gegangen iſt. Sie lautet: AUnter Bezugnahme auf den Artikel aufgemuntert. nach Triberg geholt. liſte von Triberg ſtehen. mitnahm. gemacht hat. ——— Ich kann wohl ſagen, daß dem ganzen Entwurf ſich kaum eine Beſtimmung findet, die uns dei der Vorberathung ſo viel Mühe, ſo viel Gedanken gemacht hat, wie die Beſtimmungen über die Concurrenzklauſel, daß auch keine Beſtimmung ſich in dem Entwurf findet, die eine ſo ſcharfe Krititk im der Oeffentlichkeit und ſo piel Vorr vürfe ſich zugezogen hat. was wir Ihnen vorgelegt ſo beruht dies guf der Wahrnehmung, daß doch auch Ihre Commiſſion trotz aller Arbeit bei Abwägung aller Vorſchläge, die auch in der Kritik der Oeffent⸗ lichkeit laut geworden ſind, hat anerkennen das Richtige daß in der Commiſſion es nur einiger um wirklich eine gusgleichende Gerechtigk Prinzipale und der aß die Gehülſen ſämmtlich die Beſeitigung trifft nicht zu. Die großen Gehülfenverbände nn Organifationen der Handlungsgeh bjectivität bewahrt, daß ſie, indem ſie ihre Intereſſen in dieſer Sache verfochten, doch anerkannten; auch die Intereſſen, die bei der geſetzlichen Regelung müfſen. Wenn man dem Antrag Singer beitreten will, würde man das wirthſchaftliche Leben, die Exiſtenzbedingungen der Prineipale gradezu gefährden. Man würde ſie der Gefahr aus⸗ ſetzen, daß ſie die Erfahrungen, die ſie im Laufe eines arbeitſamen Lebens mit Mühe und Arbeit, unter Aufwendung von Koſten ſich erworben haben, zum Raub eines getroffen hat und Ergänzungen bedurfte, zwiſchen den der Clauſel forderten, Deutſchlands, die an⸗ ülfen haben ſich die Prineipgle haben ihre berückſichtigt werden weggeht das geiſtige Eigenthum ſeines Principals Es iſt nichk richtig, wenn Herr Singer uns vorhält, daß wir einfach den beſtehenden Zuſtand aufrecht erhalten. Beziehungen weiker gegangen, die für das praktiſche Leben einen roßen Werth haben. Wir haben zunächſt erklärt: für alle minder⸗ ſebeen Handlungsgehülfen gibt es keine Concur ken ſie die große Zahl derſelben. Weiter haben wir die Flauſel ausgeſchloſſen, für alle Handlungsge⸗ hülfen, die ohne Grund von Prineipalen entlaſſen werden und deshalb genöthigt ſind, rincipal zu gehen. Nur die übrigen ſollen eine Zeit gehalten ſein, der Ausnützung des geiſtigen Capitals ſich ausnutzt. Nein, wir ſind in zwei renzelauſel, und hrer Prineipale ſich zu enthalten. Wenn Sie noch dazu berückſich⸗ tigen, daß in allen Fälleu, wo eine Regelung nicht möglich iſt, das Uihterliche Ermeſſen Platz greifen ſoll, dann werden Sie zugeben mülffen, daß wir die ntereſſen der Handlungsgehülfen nach Mög⸗ Roeren(Centr.): Die Angriffe des Abg. den Commiſſionsbeſchluß ſind durchaus unbegründ träge werden ja ausdrücklich für ungültig erklärt, ſoweit ſie das Fie n des Handlungsgehülfen in unbilliger Weiſe beſchränkten. ie Verpflichtung, während dreier Jahre nicht in ein Concurrenz⸗ geſchäft in derſelben Straße einzutreten, iſt aber doch gewiß nicht unbillig. Drei Jahre dürften im allgemeinen die richtige Begrenzung Singer gegen et, denn die Ver⸗ Galler(ſüdd. Volksp.) erklärt ſich für den Antrag der Sozial⸗ umburg(de.) für den Antrag Stumm. 5 der Abſtimmung wird die Commiſſionsfaſſung aufrechterhalten. as zweite Buch, für welches Baſſermann(ntl.) ebenfalls Berichterſtatter iſt, behandelt die Handelsgeſellſchaften und Die Beſtimmungen über das Actienrecht werden ohne weitere Erörterung genehmigt, bis ausſchließlich S 288, der vom Aufſichts⸗ Hierauf vertagt ſich das Haus auf Dienſtag 1 Uhr. Deutſches Reich. Was an den Artikeln des Pfarrers Wacker Alles *Maunheim, 6. April. Wir haben wiederholt bemerkt, daß Pfarrer Wacker ſich bemüht hat, den Sieg der National⸗ liberglen im 2. Wahlkreiſe in ellenlangen Beob.“„in die richtige Beleuchtung zu ſetzen“. ſchwachen Füßen die Wackeriſchen Behauptu lichen nationalliberalen Wahlbeeinfluſſungen folgende Berichngung, welche dem„Bad. Artikeln des„Bad. igen von den angeb⸗ ſtehen, beweiſt u. A. Beob.“ geſtern zu⸗ „Der neueſte„Sieg“ der Nationalliberalen in die richtige Beleuchtung geſetzt“ in Nr. 65 III. und 75 Ihres Blattes, ſowie auf den Artikel„Aus der Gegend von Triberg“ in letztgenannter Nummer erſuche i auf 8 11 des Preßgeſetzes um Aufnahme folgender Erklärung; 1) Es iſt unwahr, daß ich 8 Waldarbeiter zur Wahl in Triherg ch Sie mit Berufung 2) Es iſt unwahr, daß ich dieſelben von Schönwald zur Wahl 8) Es iſt unwahr, daß genannte Waldarbeiter in der Wähler⸗ 4) Es iſt unwahr, daß ich im Hauſe des einen Arpheiters die Wählerliſte von Triberg herauszog und diefelben durch Augen⸗ ſchein überzeugte, daß ſie in derſelben enthalten. 5) Es iſt unwahr, daß ich dieſelben zur Wahl nach Triberg 6) Es iſt unwahr, daß ein Bürger von Schönwald wegen ſeiner wirklichen oder vermeintlichen Ausſagen über meine Wahl⸗ thätigkeit einem Berhör durch Gensdarmen warden. Grund der Einvernahme war vielmehr faanl leidigung, welcher ſich derſelbe gegen einen Begmten ſchu dig 190 r f 98 November 1896, überſchrieben Ueber die hygieniſche Station der terzeichner des Wahlproteſtes ſowie gegen den Verfaſſer des Ar⸗ tikels in Nr. 65 III. bei meiner vorgeſetzten Behörde Strafan⸗ trag wegen Beleidigung geſtellt habe, und daß ich bis zum gerichtlichen Austrag dieſer Angelegenheit es unterlafſen wollte, auf obigen Vorfall bezügliche Erklärungen in der Preſſe ab⸗ zugeben. Da Sie aber nenerdings in Nr. 75 Ihres Blattes Ihre Angriffe gegen mich erneuern, ſo ſehe ich mich zu vorſtehender Er⸗ klärung peranlaßt. Triberg und Fürtwangen, 4. April 1897. Loeffel, Forſtpraktikant.“ Man wird in der bevorſtehenden Gerichtsperhandlung ja ſehen, ob Herr Wacker den Beweis fuͤr ſeine Behauptungen erbringen kann. Sozialdemokrgtiſches. Berlin, 5. April. Der„Vorwärts“ hat ſich über die „Rohheit“ des Volksliedes„König Wilhelm ſaß ganz heiter“ in bekannter Manier ausgelaſſen. Die Heuchelei dieſes Ver⸗ haltens beleuchtet die Berliner„Poſt“, indem ſie an das von Blut förmlich triefende Gedicht„Schwur eines Rebellen“ er⸗ innert, das u. A. folgenden ſchönen Vers enthält:„Und haut man die entmenſchte Brut— Millionenfach zu Brei— Das Henkersblut zum Himmel ſpritzt— Dann bin ich auch dabei!“ Reuß ä. L. und Reuß J. L. Gera, 5. April. In der heutigen Stadtrathsſitzung kam die Rede auf die Greizer Fahnenangel⸗genheit und zwar des halb, weil einige Zeitungen Gerg mit Gleiz verwechſelt und die preußen⸗ und reichsfeindlichen Kundgebungen des Namens⸗ petters älterer Linie ſolchermaßen der jüngeren Linie gufge⸗ bürdet hatten. Es wurde gegen dieſe Verwechslung lebhafter Einſpruch erhoben. Bei dieſem Anulaß wurde folgende Privatäußerung des Erbprinzen Heinrich XXVII., der dauernd mit der Vertretung in der Regierung des Fürſten⸗ thums Reuß jüngerer Linie beauftragt iſt, kundgegeben;„Wie ich bereits bisher das unpatriotiſche und antinatio⸗ nale Gebahren der Regierung zu Greiz gufs Ent⸗ ſchiedenſte verurtheilt und als eine Herabwürdigung unſeres guten uralten reußiſchen Namens ſchmerzlichſt em⸗ pfunden habe, da ich ſowohl wie alle Mitglieder des reußiſchen Hauſes der jüngeren Linie in deulſchnationaler Geſinnung von Niemand übertroffen werden, ſo erkläre ich die neueſte Fahnenaffaire, die Entfernung einer preußiſchen Fahne in Greiz am 22. März d.., für eine Infamie und eine unerhörte Beleidigung des hervorrggendſten deut⸗ ſchen Bundesſtagtes, wodurch auch ich ſelbſt als Deutſcher, als Träger des reußiſchen Namens und als preußiſcher Oifizier Uder Erbprinz iſt Oberſtlieutenant à la suite des 7. tbüringi⸗ ſchen Infanterieregiments Nr. 96 und des Leib⸗Gardehuſaren⸗ regiments. Die Red.] aufs empfindlichſte betroffen und ve, letzt worden bin.“ Aus Stadt und Land. Maunheim, 6. April 1897, Der Vorſtand der Ortskrankenkaſſe Mannheim I 7 0 uns; Nur der Aufklärung dienend will der Vorſtand auf die etzten Anzapfungen der Heren Aerzte nochmals, und zwar zum letzten Male, eingehen. Jede weitere Zeitungspolemik iſt für den⸗ felben für die Folge jedoch ausgeſchloſſen. Die Frage, ob vor dem Auffordern der hieſigen Geſellſchaft der Aerzte zur Offert⸗Abgabe oder nachher ein Ambulanz⸗Arzt von dem Vorſtande der Kaſſe geſucht wurde, iſt für unſere Mitglieder von keiner ſo großen Bedeutung, um damit nochmals Zeitungsſpalten zu füllen. Noch hat der Vorſtand der Ortskrankenkaſſe Mannheim 1 das Heft in Händen, um ſeine Maßnahmen ohne irgend welche Beein⸗ krächtigung durch die Geſellſchaft der Aerzte zu treffen. Was die angeblich von der Arbeiterverſicherungskommiſſion ent⸗ nommenen offiziellen Zahlen anbetrifft, ſo können wir den Herren Aerzten nur wiederholk rathen, ſich dieſelben doch genau anzufehen. In der genannter Kommiſſion aufgegebenen Totalfumme von M. 38,345.92 ſtecken nämlich nicht nur die Verwaltungskoſten der proviſionsweiſe übernommenen Invaliditätsverſicherung mit M. 8720, ſondern auch diejenigen der ſtaatlichen und ſtädtiſchen Allgemeinen Meldeſtelle, woran die Ortskrankenkaſſe im Jahre 1895 mit M. 2854.48 partizipirte. Da nun die ſächlichen Verwaltungskoſten im Jahre 1895 (das iſt nicht nur Bureau⸗lltenſilien, Bücher ꝛc. 20., ſondern auch Neu⸗ anſchaffungen der Kaſſe) M. 5949.75 betrugen, ſo bleiben für die perſönlichen Verwaltungskoſten, die Gehälter der Beamten der Orts⸗ krankenkaſſe— und darauf kam es ja den Herren an!— wie von uns angegeben M. 20,327.95 und keinen Pfennig mehr. Die perſönlichen Angriffe auf den in Boppard wohnenden Herrn Dr. Landmann iſt dieſer Manns genug, ſelbſt zurückzuweiſen oder zu übergehen. Wir ſind und damit auch wohl der weitaus größte Theil der Mitglieder der Anſicht, daß der Beweis der Unfähigkeit eines Mannes damit noch nicht geliefert iſt, wenn er der Pveußiſchen Regierung aus irgend welchen Gründen nicht genehm iſt. Auf die Idee des Ambulatoriuns iſt der Vorſtand insbefondere epſt durch einen Artikel des hieſigen„General⸗Anzeigers“ vom 4. Thatſgche iſt aber, daß ich bereſts am 23. v. M. gegen die Un⸗Heidelberger Ortskrankenkaffe, welche auch in Mannheim Nachahmun denn nur um ein ſolches handelte es ſich!— von Herrn Dr. Lan d⸗ mann in Boppard erbeten. 1 Genau das Obengeſagte trifft auf unſer langjähriges Vorſtands⸗ niſſe bedingt. Der Medizinalverband, deſſen Mitglieder ſ. Zt. eifrig für Wiedereinführung der freien Aerztewahl pröpagirten, gewährk heim Jaußer dieſem und Anderen vor Allem Krankengeld. Hier iſt der ſpringende Punkt, hier der Widerſtand gegen die freie rung der freien Aerztewahl auf Letzterer wird ſich ſofort das Kranken⸗ geld bedeutend erhöhen. Wir haben dies bei den Berliner Kaſſen mit freier Aerztewahl, auf die die Herren von der Geſellſchaft der Aerzte gefliſſentlich ſich nicht einlaſſen, deutlich geſehen. Hierdurch gehen nun naturgemäß die Leiſtungen zurück, diejenigen für die wirk⸗ lich Kranken müſſen dann möglichſt beſchnitten werden und kann ein anfänglich billiger Satz der Aerzte, den dieſelben gewiß ſehr balderhöhen werden, den Schaden nicht repariren. heim I. anbelangt, ſo wird man hier auf Sachen ſtoßen, die nicht nur dem Vorſtande, ſondern auch den Mitgliedern zu denken geben werden. Die Atin zan der Geſellſchaft der Aszte verſtehen nämlich unter„freier Arztwahl“ die Wahl unter den ihrer Ge⸗ ſellſchaft angehörenden Medizinern, nicht aber außerhalb ihres Ringes ſtehenden Herreny. Pflichttreue eines Menſchen? Oder iſt dies nur hei ärztlichen Vereinen ſo? Sind denn dieſe etwa eine Fortbildungsſchule nach den Univer⸗ ſitätsſtudien oder nur einfache Vereinigungen zu irgend welchen Nene Die Herren ſchreiben mit einer faſt komiſch zu nennenden Redewendung von den Chemnitzer Poliklinikärzten, die angeblich nicht dem dortigen ſtaatlich anerkannten Bezirksperein angehören, daß dieſen dadurch kein Vertrauen von der Bevölkerung entgegengebracht werden foll. Wir haben noch keinen Patienten von den Taufenden unſerer Kaſſe geſehen, der einen Arzt nur deshalb vorgezogen hat, weil er einem„ſtagtlich anerkannten Verein“ angehört! Gerade die außerhalb der Aerzte⸗Vereinigung ſtehenden Aezte haben auf der Kaſſe die meiſte Arbeitskundſchaft und das ärgert die Herren pon der Geſellſchaft der Aerzte und darum ihre Anpreiſung der ſoge⸗ nannten„freien“ Arztwahl mit dem bekannten Pferdefuß. Soll nun der Vorſtand in Zukunft z. B. den 5 dem Gebiete der Ohrenheilkunde anerkannt vorzüglichen Herrn Dr. Schliferowitſch gusſchließen, zu dem Dutzende ünſerer Pakienten verlangen, gus⸗ ſchließen lediglich aus dem Grunde, weil ihn die Intoleranz des Aerzteringes nicht in ihre geheiligten Reihen aufnimmt? Auch Herr Dr. Marcuſe, der die weitaus größte Arbeiterpraxis in Mannheim hat und ſich überhaupt bei vielen Gelegenhelten ſehr um die Mann⸗ heimer Ortskrankenkaſſe J verdient machte, würde dann bei der uns von der Krankenkaſſenkommiſſion der Geſellſchaft der Aerzte ſo warm empfohlenen Wohlthat der angeblich„freien“ Aerztewahl für die Daie in Wegfall kommen. Wie ſtellt ſich nun der Vorſtand den Anderen auch Herr Hombopath Oberamtsgrzt g. amzpppen gerade in letzterer Zeik öfter in Anſpruch genommen wird, mäßken ebenfalls ausſcheiden. Der Vorſtand der Kaſſe käme daun bei dieſer„freien“ Aerztewahl in ungeahnte Schwierigkeiten und auch er kann es eben nicht Jedem recht machen, Unſeres Grachtens iſt eine wirklich freie Aerztewahl nur eine ſolche unter allen am Ort anſäffigen Aerzten, einerlei, ob ſie einem ſtaatlich gnerkannten oder nicht anerkannten oder gar keinem Verein angehören. In dieſem Sinne und in keinem anderen ſind auch die angezogenen Worte des Abgeordneten Grillenberger im bayeriſchen Landtag gefallen. Der Reichstag des deutſchen Reiches wird bei Berathung der Nopelle vom 10. April 1892 wohl ſeine guten Gründe gehabt haben, als er den Abſatz 2b des Krgnkenverſſcherungsgeſetzes§ 26a für Oriskrankenkaſſen und den 8 6a für Gemeindekkantenkaſſen in das Kranken⸗Berſicherungs⸗Geſetz aufnahm, der den Kaſſenvorſtänden das Recht gibt, Kaſſen ärzte anzuſtellen und der ihnen weiler die Befugniß einräumte, die Lieferüng von Arzneien ꝛ0, nur in den nom Vorſtande beſtimmien Apotheken eintreten zu laſſen. Die Motipe hierüber ſiehe Wödtke Anmerkung 21 zu§ 26b Seite 154% und bitten wir die Herren Aerzte dieſelben recht eingehend zu ſtudiren. Zum Schlaſſe wollen wir nur der Krankenkaſſen⸗Commiſſion der Geſellſchaft der Aerzte und ſonſtigen Intereſſeuten unſere jetzt fertig⸗ geſtellten Zahlen des Jahres 1896 voyführen. Oierngch betrugen die Arzthonorare im Jahre 18996 M. 49,526.62.(Vorjahr 1895 M. 43,716.90, alſo mehr M. 5809.72.) Die Gehälter der Begmten der Optstrankenkaſſe(alſo ausſchließlich der Inpgliditätsperſicherung) der allgemeinen Meldeſtelle und Sonſtiges M. 22,931.86,(Vorjahr 1805 M. 20,327.37, alſo mehr M, 2608,89) Die Durchſchniftsziffer der Kaſſenmitglieder war im Jahre 1895: 11,518 und im Jahre 1896: 18,117. Hiermit iſt die Sache für den Vorſtand der Ortskrankenkaſſe Mannheim I. abgethan. 40 Fortſetzung.) Ha, verſpätete Gäſte! Seide, es von links. ſo hreifſchulterig iſt doch Hedwig nicht!' dem Saal.“ 805 ihr ſeid erkannt! Brayo!“ 0 für alle die Anrufe taub ſchienen. nach einem geſchützten Sißplatze führen Die hürgerliche Tante. Novelle von Doris Freiin v. Spättgen. Plätzlich wandten ſich aller Augen abermals nach dem Eingange. Was kauſend, wie ſchön! Ein türkiſcher Paſchg, ſtrotzend von Gold und Edelſteinen, den krummen Säbel im Arm; am vechten führte er die reizendſte gller Odalisken, von langen, ſchneeigen Schleiern umhüllt, die aber durchſichtig genug wgren, die reichen Brillantagraffen des Kopf⸗ und Bruſtſchmückes hindurchſehen zu laſſen. Ges his zur Oberlippe reichende ſchwarze Tüllmaske verdeckte das eſich t. Staunen und Flüſtern ging durch den Sagal. „Das ſind Nehreus und keine anderen!“ kicherte es rechts. „Iq, natürlich Nehrens. Ich kenne Graf Rudis Gang!“ tönte „dgs ſtimmt ſchon. Aber „Einerlei, man mgcht ſich ſo unkenntlich wie nur möglich, Man will uns Mauben ingchen, Graf Rudi führe eine fremde Dame in „Die nämliche Größe mit ihrem Gatten ſchwirrte es fröhlich dürcheingnder, indeß die Vielgenannten Allein noch ehe der wohlbeleihle Paſchg ſeine ſchöne Favoritin konnte, löſte ſich aus den dichten Reihen des Maskenſchwarns plötzlich die Geſtalt einer hoch und ſchlank gewgachſenen Jungfrau in der eigenartigen Tracht zur Zeit der Freiheitskriege und ſtiürmte ehenſo graziös als geſchmeidig deim neugngekommenen Paare entgegen. Der breite Saum des blaß⸗ roſafarbigen Batiſtkleidchens reichſte ihr kaum bis zu den zierlichen ſchwarzen Bänderſchuhen, während ein großes weißes Mulltuch den vollen Hals und ven Nacken züchtig verhüllte und nur den dicht unter dem Buſen ſitzenden roſafarbenen Atlasgürkel ſehen ließ. verdeckt, gegen welche die ſchwarze Maske einen faſt ſtörenden Kontraſt bildete. Winzig kleine Puffärmel gaben die weißen Arme in ihrer tadelloſen Form und plaſtiſchen Schönheit frei.. „Königin Luiſe“ war die anmuthige Erſcheinung bereits genannt worden, und wahrlich, treffender hätke die ideale Geſtalt der per⸗ ewigten Füpſtin nicht wiedergegeben werden können. Ohne jedoch von den ihr folgenden Blicken der Bewunderung Notiz zu nehmen, hatte das Mädchen einen hellen Jubelruf gusge⸗ ſtoßen und war mit ausgebreiteten Armen auf die Odalfske zugeſtürzt, ihre Schultern zärtlich umſchlingend,„Hede, Hede, wie entzückend, daß Du doch noch kommſt!“ Zugleich ſchleuderte ſie den unbeguemen Hut in den Nacken und neigte ſich zu der Angeredeten hin, wobei zwei herzhafte Küſſe anf deren Lippen ihrer Freude nach ganz beſonderer Nachdruck verliehen. Im ſelhen Moment aber ſtieß Königin Luiſe einen gellenden Schrei gus und taumelte entſetzt nach rückwärts. Sie wäre ſicherlich ge⸗ fallen, wenn die hohe Geſtalt des Römers ſie nicht aufgefangen hätte. „Was iſt geſchehen— was iſt Ihnen, Edelgard? Um Alles in der Welt, ſo reden Sie doch. Sie zittern jg wie Eſpenlaub mein Kind, Ihre Hand iſt kalt. Ich bin's ja, Mary Emerſon. Wo iſt Hede?“ Allein der Paſcha mit ſeiner Odaliske waren im Maskengewühl verſchwunden. Endlich hatte das junge Mädchen ſich gefaßt und unbekümmert um die Umſtehenden riß ſie die Maske gb und enthüllte ein lieb⸗ vsizendes, gon Thränen überſtrömendes Geſicht. „Hede? Nein Miß Emerſon, es war nicht Hede. Ich könnte einen Schwur ablegen, daß ſie es nicht geweſen, denn ſo kann nur ein Mann küſſen. Deutlich fühlte ich es, wie er mich an ſich preßte und ſeine Lippen die meinen leidenſchaftlich berührten!“ klang es halb ſchluchzend zur Antwort, „Einen Mann? Was, ein Mann? Hier in dieſen Räumen ein fremder Mann? Unerhört? Das iſt eine Blamage, eine Infamie!“ ertönte es jetzt von allen Seiten. „Ich muß dringend um Ruhe bitten, meine Damen!“ gebot Miß Marys vollklingende Stimme. Sie hatteß ebenfalls die Maske und mit dieſer die Perrücke abgeſtreift und zeigte ein zwar ernſtes, doch völlig ruhiges Geſicht. Der Kopf war mit einem grohen, gleichf alls von weißem Mull bezogenen und mit rofenrothen Bänbern ge haltenen Schippenhute „Nein, Miß Emerſon, mit Ruheſerreichen wir nichts. Die frechen ſchleunjgſt nacheflen, ſie ſuchen]“ a1e eine Dame, die nür einen blauen Domino trug, und hob die Maske ab. Ein matronenhaftes, von einem glatten Scheitel umrahmtes Antlitz kam zum Vorſchein. „Gewiß, unſere Königin Lhiſe, ſoll Satisfaktion erhalten. Clowns, nehmt Eure Pritſchen und treibt die Unperſchämten aus dem Sgal⸗ ſte ſollen büßen!“ erſcholl es ungeachtet der Warnung der Hausfrau von nah und fern. Die ältere Dame war nun zu dem jungen Mädchen getreten und liebkoſte ihr die erhitzte Wange. „Gräme Dich nicht weiter, Edelgard, Du kannſt ja 199 6 dafür; biſt ſo unſchuldig wie ein neugeborenes Kind. Aber ſo wahr ich Deine Tante bin, die Sache ſoll aufgeklärt werden.“ „Ach ja, Tantchen, es iſt ſehr beſchämend für mich! 8 laubte doch, es ſei Hede! Und der abſcheuliche Menſch hat meine Küſſe noch dazu erwidert. Wie hinterliſtig, nicht wahr?“ ſtüſterte die Angeredete und rang die Hände. In der Mitte des Sgales war plötzlich ein Tumult Aas en Alles drängte dahin. Am Arme der Tante war guch Edelgard hin⸗ übergeeilt. Sie ſchien den Schreck überwunden zu hahen. Ein trotziges Lächeln umſpielte den ſchönen Mund, und etwas wie wilde Kampfes⸗ luſt flackerte in ihren Augen auf. Mehrere unternehmende Masken hatten, ohne von den beiden Ruheſtörern bemerkt zu werden, den Paſchg und die Odaliske heimlich verfolgt und ſchließlich ſo in die Enge getriehen, daß ſie ſich unver⸗ ſehens von einem dichten Kreife umſchloſſen ſahen. „Ein Mann— es hat ſich ein fremder Mann hier eingeſchlichen!“ rief es abermals aus vielen Kehlen. „Faßt ihn! Lyncht ihn!“ antwortete der Chorus unter Lachen. „Platz da! Ich bin der Mufti Paſchg von ſechs Roßſchweifen!“ donnerte der behäbige Türke die der cenden an.„Wer mir diefes holde Weſen hier anrührt, der iſt des Todes. Sie iſt meine fünfzigſte, meine Lieblingsfrau! Seht nur, wie die Arme ſich vor Euch fürchtet.“ gcen. ert kroch die Favoritin hinter des Begleiters breiten ücken. „Hoho! Das geht über Maskenfreiheit, mein Herr Paſcha! Deine Frau! Mache keine Flaufen. Ein Mann ſteckt in dem weißen Kleide.“ (Fortſetzung folgt,) Eindrinalinge könnten uns ig wieder entſchlüpfen. Wir müſſen ihnen verdient“, gekommen. Dieſe Einrichtung wurde von Vorſtandsmit⸗ gliedern diesſeitiger Kaſſe eingehend beſichtigt, daſelbſt ſehr gelobt und auch Gutachten von ärztlichen Autoritäten, von deren Veröffent⸗ lichung wir jedoch Abſtand nehmen, eingeholt. Nachdem die einge⸗ zogenen Erkündigungen über die Ambulgfzen in Pforzheim, Chemnitz und Karlsruhe günſtig lauteten, wurde weiter ein Gütachten— mitglied Herrn J. G. Fritz zu. Auch er iſt voll und ganz in der Lage, perſönliche Ausfälle ſelhſt zurückweiſen zu können, wenn ihm dies den Herren von der Geſellſchaft der Aerzte gegenüber über⸗ haupt wichtig genug dünkt. Seine Stellungnahme im Medizinal⸗ verband und der Orlskrankenkaſſe Mannheim J iſt durch die Verhält⸗ wie bekannt nur Arzt und Arznei und die Ortskrankenkaſſe Mann⸗ Aerztewahl auf der Ortskrankenkaſſe Mannheim I. Mit der Einfüh⸗ Was nun die freie Arztwahl auf der Ortskrankenkqſſe Mann⸗* diejenige unter den aus irgend welchen Gründen Für jeden Denkenden iſt dies aber ein höchſt ſonderbares Ver⸗ halten. Sie ſelbſt fühlen dies auch und ſuchen es durch Verdächtig⸗ ungen und Schimpfwörter(Outſider⸗Jugckſalber) guf ihre nicht in ihrem Vereine befindlichen Kollegen zu verdecken, Damit erreichen ſie nun garnichts. Iſt denn etwa die Zugehörigkeit zu einem Pereine auch beſtimmend auf die Kenntniſſe, Fähigkeiten, den Eifer und die 8 f ö 1 —ů— 1 pponenten letzterer Maßregel gegenüber? Andere Herren, unter 5. 5f General⸗Anzeiger. 37 Sekke. NB8 — ihmun gelonn„Nafnbeim 6. April. roͤffent⸗ DWDTDer Großherzog von Baden leidet an einem Katarrh.„Er einge⸗ konnte deshalb den auf ſeiner Reiſe nach Baden⸗Baden geſtern Vor⸗ hemnitz mittag Karlsruhe paſſirenden König von Sachſen nicht begrüßen, en— ebenſo konnte der Vortrag des Staatsminiſters beim Großherzog gand⸗ gicht ſtattfinden. 1 Giltigkeit der Rückfahrkarten. Wie mitgetheilt wird, wurde ſtands⸗ anläßlich der bevorſtehenden Oſterfeiertage für den Bereich der in der Main—Neckarbahn, der der Königlich Preußiſchen und Großherzog⸗ in ihm lich Heſſiſchen Eiſenbahndirektion Mainz unterſtehenden Linien, ſo⸗ über⸗ wie der Preußiſchen Staatsbahnen die Anordnung getroffen, daß alle izinal- am 7. April l. J. und an den folgenden Tagen gelöſten Rückfahr⸗ erhält⸗ karten von ſonſt kürzererGGiltigkeitsdauer bis zum 27. April einſchließ⸗ eifrig lich zur Rückreiſe benützt werden dürfen und ſelbſt noch darüber hin⸗ ewährk aus gelten, wenn nur die Rückfahrt ſpäteſtens bis Mitternacht dieſes Mann⸗ Tages angetreten wird. Für die badiſchen Bahnen, ſowie die üb⸗ geld rigen ſüddeutſchen Bahnen, welche die 10tägige Giltigkeitsdauer der 5 freie Rückfahrkarten angenommen haben(württembergiſche, bayeriſche, infüh⸗ elſaßlothringiſche und pfälziſche Bahnen) verbleibt es bei den allge⸗ anken⸗ meinen Beſtimmungen, wonach alle Rückfahrten— abgeſehen vom Kafſen Verkehr mit der zunächſt gelegenen Station— bis Mitternacht des ft der zehnten Tages gelten. Die auf verſchiedenen badiſchen Stationen rdurch aufliegenden Rückfahrkarten der Main⸗Neckarbahn(Rückfahrkarten Heidelberg—Frankfurt—Heidelberg—Darmſtadt und Heidelberg un e erhalten aber ebenfalls die erwähnte verlängerte Gil⸗ igkeit. 1 05 iß Der Mannheimer Stadtrath und Bismarcks Geburtstag. Rann⸗ Mit Bezug anf die Notiz in unſerer vorletzten Nummer über die nicht Nichtabſendung eines Glückwunſchtelegramms an den Fürſten enen Bismarck durch den hieſigen Stadtrath wird uns mitgetheilt, daß 15 an den Fürſten Bismarck weder zu ſeinem 70., noch zum 80., noch aber zdu ſeinem 81. Geburtstag, obgleich er damals ſchon Ehrenbürger der den Stadt war, vom hieſigen Stadtrath telegraphiſch oder ſchriftlich Ber⸗ Glückwünſche übermittelt worden ſind, ſomit in dieſem Jahre nichts cheig⸗ unterlaſſen worden iſt, was früher geſchehen wäre. g in* Zahlreiche ehrenvolle und ſinnige Ovatiouen wurden dem eſchen Johann Ficks ſchen Ehepaare an ſeinem geſtrigen Tage zu Theil, ereine an welchem es das Feſt der goldenen Hochzeit beging. Die Wohnung ddie des Jubelpaares bildete einen wahren Garten voll herrlicher Blumen. chen Schriftliche und telegraphiſche Glückwünſche liefen in Unmaſſe ein uund bekundeten die hohe Achtung und Liebe, welche das Jubelpaar giver⸗ nicht nur in Mannheim, ſondern auch außerhalb der Mauern un⸗ lchen ſerer Stadt genießt. Im Laufe des Vormittags ſtatteten Deputationen inden verſchiedener hieſiger Vereine und Corparationen Beſuche ab, um nicht die Glückwünſche zu übermitteln. Herr Geh. Regierungsrath Pfiſterer daß überreichte unter einer ſinnigen Anſprache dem Jubelpaare die vom racht Großherzog geſtiftete Ehe⸗Jubiläumsmedaille. Herr Oberbürger⸗ nden meiſter Beck ſandte ein herzliches Glückwunſchſchreiben. hat, Die Zellſtofffabrik Waldhof hat, wie wir hören, anläßlich e die der Centenarfeier, in anerkennenswerther Weiſe ihrer Veteranen der gedacht, indem jedem derſelben von der Direktion ein anſehnliches pon Geldgeſchenk überreicht wurde. ſoge⸗ Der Vorſtand der Fleiſcherinnung erläßt im Inſeratentheil eeine Bekanntmachung, worin Eltern und Vormünder aufgefordert biete werden, Knaben, welche das Fleiſcherhandwerk erlernen ſollen, nur itſch 8 bei Innungsmeiſtern in die Lehre zu bringen. Näheres ſiehe Inſerat. gus⸗- Der Zuſtand des Käferthaler Waldes. Nach Mittheilung des Großh. Bezirksforſtei ſind die Waſſergewinnungsanlagen der Stadt⸗ Herr gemeinde und der Zellſtofffabrik ohne Einfluß auf den Zuſtand des 1 ae Waldes und iſt der Grund für deſſen Abnahme in den ann⸗ letzten Jahren lediglich auf den Raupenfraß zurückzuführen. uns Die Handelsſchule des kaufmänniſchen Vereins trat harm ieſes Jahr erſtenmal mit einem feierlichen Schlußakt vor die die Deffentlichkeik. Die Feier fand in der Turnhalle des Schulhauſes den n BEI ſtatt und wurde durch einen Chorgeſang der Schüler unter nter„ der Leitung des Herrn Hauptlehrers Tremmel eröffnet. Hierauf der Rektor, Herr Profeſſor Wittmann, die Feſt⸗ fien hielt en rede, in welcher die Nothwendigkeit eine gediegene Fachbildung für auch iſt „ob Agr bger der — — 2 * 3 i che 1 die jungen Kaufleute überzeugend nachgewieſen und ein Ueberblick über die erfreuliche Entwickelung der Anſtalt gegeben wurde. Zum Schluſſe ſeiner vortrefflichen Ausführungen ſtattete der Herr Rektor der hieſigen Stadtbehörde, welche eine genügende Anzahl Schul⸗ räume zur Verfügung ſtellt, dem Staate, welcher ſeit einiger Zeit einen Zuſchuß leiſtet und dem Vorſtand des kaufm. Vereines, der ſich um das ben Handelsſchulweſen ſehr verdient gemacht hat, den herzlichſten Dank ab. Der 1. Vorſitzende des Kaufmänniſchen Vereins, Herr Jul. Witzig⸗ mann, ſprach ſeine Befriedigung aus über die Ergebniſſe der Prüfung, die in den letzten Tagen vorgenommen wurde und dankte den Herren Lehrern für ihre erfolgreiche Thätigkeit. Redner bedauert ſodann, daß nicht eine größere Anzahl der Herren Prinzipale von der erhaltenen Einladung zu dieſer Prüfung Gebrauch gemacht hat, als dies thatſächlich geſchehen iſt. Zum Schluß nahm Herr Witzig⸗ mann die Preisvertheilung au diejenigen Handelsſchüler der 3. Klaſſe por, welche ſich durch Fleiß und gute Leiſtungen ausgezeichnet haben. Es erhielten a) 1. Preiſe: Aberle,., im Hauſe L. H. Kauffmann, Fohmann,., i. H. A. H. Thorbecke& Cie, Heppes, Ph., i. H. Pfälziſche Bank; p) 2. Preiſe: Dammbach,., i. H. Oberrbeiniſche Verſicherungsgeſellſchaft, Schnezinger,., i. H. Jakob Hoch, Söllner,., i. H. Ph. J. Eglinger. Eine lobende Erwähnung er⸗ hielten: Braun,., i. H. L. Pfeil, Müller, Eugen, i. H. H. Lanz. Müller, Karl, i. H. Jul. Witzigmann, Ziegler, Georg, i. H. L. Poſt. Der 1. Preis beſteht aus„Maier⸗Rothſchild, Handbuch der geſammten Handelswiſſenſchaften“, der 2. Preis aus Rothſchilds — 8———— Buntes Feuilleton. — Eine jugendliche Abeuteuerin. Reichenbach(im Vogt⸗ land) 1. April. Mitte Juli v. Is. wurde, im Vogtland ein etwa 15jähriges Mädchen polizeilich aufgegriffen, das angab, es ſei vor Jahren von Zigeunern geraubt worden und von dieſen jetzt ausge⸗ ſetzt worden. Das Mädchen, das ſich Annetta Mirheim nannte und abſolut keine Erinnerung an ihre Heimath haben, auch aller Schul⸗ kenntniſſe baar ſein wollte, wurde als von dem Vetterſchen Ehepaar in Reichenbach, denen vor 9 Jahren eine Tochter, auf die das Alter der Aufgegriffenen zutraf, ſpurlos verſchwunden war, mit Beſtimmt⸗ heit als ihr Kind rekognoszirt. Dann aber meldete ſich ein zweites Ehepaar aus der Nähe von Leipzig, das in der Annetta Mirheim ebenfalls ein ihm vor etwa 10 Jahren abhanden gekommenes Kind wiedererkennen wollte, und es entſtand nun zwiſchen den beiden amilien um die Verlorene und nun glücklich Wiedergefundene in wahrer Kampf, der ſchließlich damit endete, daß das Mädchen behördlich den Vetterſchen Eheleuten als ihr Kind zugeſprochen wurde. Das ganze Vogtland war ob dieſer kromantiſchen Seſchichte in Erregung und die wunderbare Rettung wurde ſogar auf der Kanzel geprieſen. Jetzt endlich kommt die Ernüchterung. Vor einigen Tagen ſtellte ſich bei den Vetterſchen Eheleuten eine Frau Dachdeckermeiſter Matthes aus Gera in Be⸗ leitung einer Verwandten ein und führte auf Grund von ganz be⸗ ſtimmten Erkennungszeichen, welche ſich ſämmtlich am Körper des Mädchens befanden, den unwiderleglichen Beweis, daß man es in angeblich von Zigeunern geraubten, mit ihrer mißrathenen, am Juni v. Is. ihr entlaufenen, damals 15 Jahre alten Tochter 85 zu thun hat. Dieſe war nach ihrer Konfirmation in einer Abrik beſchäftigt geweſen, dann aber, weil ſie dort nicht gut that, Viehhüterin verwendet worden und als ſolche entwichen, weil ſie Agen eines Kleiderdiebſtahls von der Polizei in Gera geſucht wurde. zrer Mutter gegenüber leugnete die raffinirte Schwindlerin ſtand⸗ It, dieſe Frau zu kennen, legte aber dann nach einem Iſtündigen Nizeilichen Verhör und körperlicher Unterſuchung ein volles Ge⸗ ſtadniß ab und am Samſtag Abend wurde der Thunichtgut dem ziſigen Amtgericht überlieſert. So endet auch dieſe Zigeunergeſchichte, nalle ihre Vorläufer als— Legende und für einige der Nächſt⸗ heiligten als wohlverdienter Spott. Ueber den Juwelendiebſtahl bei der Gräfin von Flau⸗ u, der im Januar 1893 im Palaſte des Grafen v. Flandern mit er Kühnheit ausgeführt worden iſt, hat dieſer Tage eine Ge⸗ Itsverhandlung vor der zweiten Brüſſeler Kammer einiges Licht breitet. In einem Civilprozeſſe griff der Vertreter des Klägers „Vurf den Verklagten an und warf ihm vor, mit Perſonen, die an rg betheiligt geweſen ſeien, zerhalken zu n. In Folge dieſer Anſchuldigung hielt der Ver⸗ Ate 05 5 13 95. keiner bisterigen Kurttckbaltunn Taſchenbuch für Kaufleute. Außerdem wurden 9 Schüler der 2. Klaſſe mit Auszeichnungen bedacht. Mit einem Schlußchor ſchloß die ſchöne und erhebende Feier, an welcher außer dem Vorſtand des Kauf⸗ männiſchen Vereins auch Mitglieder des Stadtrathes und der Han⸗ delskammer, Lehrherrn und Angehörige der Schüler und das ge⸗ ſammte Lehrperſonal theilnahmen. *Militärverein. In der am Samſtag Abend im Singvereins⸗ lokale ſtattgehabten Fvühjahrs⸗Generalverſammlung, welche durch den Vorſitzenden, Herrn Prof. Mathy, eröffnet und geleitet wurde, fand zunächſt die Ueberreichung des Verbands⸗ abzeichens an eine größere Anzahl neu aufgenommener Mitglieder ſtatt. Der Vorſitzende hielt hierbei eine längere Anſprache, in welcher er mittheilte, daß der badiſche Militärvereinsverband eine engere Fühlung mit den übrigen deutſchen Verbänden anſtrebe, ſo daß ſehr wahrſcheinlich ein allgemeiner deutſcher Reichskrieger⸗ bund entſtehen dürfte, mit dem deutſchen Kaiſer als Protektor dieſes Bundes.— Herr Bezirksthierarzt Ulm gedachte hierauf in zünden⸗ den Worten des Geburtstages des Altreichskanzlers Fürſten Bis⸗ marck, dieſer deutſchen Eiche im Sachſenwalde, und brachte ein ſtür⸗ miſch aufgenommenes Hoch auf denſelben aus. Der 1. Punkt der Tages⸗ ordnung betraf die Erſatzwahl von zwei Mitgliedern des Beirathes; als ſolche wurden gewählt die Herren Verwalter Philipp und Buchbindermeiſter Conrads, als Erſatzmann Herr Schuhmacher⸗ meiſter Gottfried Arnold.— Der nächſte Gegenſtand der Tages⸗ ordnung betraf Statutenänderung. Es entſpann ſich hierüber eine längere Diskuſſion, an welcher ſich verſchiedene Redner betheiligten und wurden ſchließlich die Anträge der von der letzten Generalver⸗ ſammlung eingeſetzten Kommiſſion zur Berathung dieſes Gegenſtandes mit großer Majorität angenommen. Die Statutenänderung bezieht ſich in der Hauptſache darauf, daß neu aufgenommene Mitglieder je nach dem Alter derſelben ein höheres Eintrittsgeld zur Sterbekaſſe des Vereins zu zahlen haben.— Verſchiedene Anträge der Abthei⸗ lungsführer betrafen interne Vereinsangelegenheiten.— Zu Punkt 4 der Tagesordnung gab der Vorſitzende das Programm der Feſtlichkeiten des Sommerhalbjahres bekannt. In erſter Linie ſteht hier das Feſt des Veteranen⸗Vereins Neckarau, am 9. Mai, welcher die für 25⸗ jährigen Zugehörigkeit zum badiſchen Militärvereinsverband ge⸗ ſtiftete Medaille erhält, ſodann folgt am 16. Mai die Fahnenweihe des Kriegervereins Weinheim verbunden mit dem Kriegertag des Gauverbands Bergſtraße. Beide Feſtlichkeiten wird der Militärverein beſuchen. Sodann theilt Herr Prof. Mathy noch mit, daß in unſrer Nachbarſtadt Ludwigshafen gegenwärtig Verhandlungen im Gange ſeien, welche bezwecken, die dort beſtehenden Vereine in einen einzigen zu verſchmelzen; es ſei dies ſehr zu begrüßen im Gegenſatz zu der Zerſplitterung der Vereine in unſerer nächſten Umgebung. Schließlich berichtet der Vorſitzende noch über die Zuſammenkunft badiſcher, pfälziſcher und heſſiſcher Bezirksvorſtände der Militär⸗ und Krieger⸗ vereine in Ludwigshafen; im nächſten Jahre finde dieſe Verſamm⸗ lung in Worms ſtatt. Zum Schluß gibt Herr Prof. Mathy eine Ueberſicht über den Stand der Militärvereine des Gauver⸗ bandes nach dem Stand vom 1. Jannar d.., woraus hervorgeht, daß bei allen Vereinen eine bedeutende Mitgliederzunahme zu ver⸗ zeichnen iſt. Die Beſprechung innerer Vereinsangelegenheiten bildete den Schluß der Verſammlung. Die nächſte Vereinsver⸗ ſammlung findet am 8. Mai in der Gambrinushalle ſtatt. *Ein Deutſcher in Amerika. Wir leſen im„Land. Anz.“: Der Kongreß der Vereinigten Staaten hat vor einigen Wochen durch beſonderen Beſchluß eine für Amerika außergewöhnliche Ehrung eines Pfälzers ausgeſprochen, über welche amerikaniſche Blätter berichten: „Herr Nikolaus Bouquet, ein angeſehener Bürger in Burlington, Jowa, hat eine in Form eines Sterns aus Bronze gegoſſene Me⸗ daille aus Waſhington D.., nebſt einem außerordentlich ſchmeichel⸗ haften Schreiben von Col. F. C. Ainsworth, Chef des Urkunden⸗ und Penſionamts, erhalten, welche ihm vom Kongreß in Anerken⸗ nung ſeiner Tapferkeit vor dem Feinde votiert worden iſt. Die Medaille trägt die Inſchrift:„The Congress to Private Nicholas Bouquet, Comp. D. Ist. Jowa Vols, for gallantry at Wilsons Creek Mo. Aug. 10, 1861.“ In der Schlacht bei Wilſons Creek, dem erſten wichtigen Gefecht auf dem weſtlichen Kriegsſchauplatz, nahmen nur Ausländer, deutſche Turner von St. Louis und eine Jowaer Truppe, auch nur Deutſche, theil. Der Ausgang der Schlacht war für den weiteren Verlauf der Campagne von außerordentlicher Wichtigkeit und rettete den Staat Miſſouri der Union. Als nun in dieſem Treffen die Tottenſche Batterie ſich zurückziehen mußte, wäre eine der Kanonen dem Feinde in die Hände gefallen, wenn nicht Nikolaus Bouquet die Reihen verlaſſen, ſich bis an die feindliche Linie vor⸗ gewagt, ein reiterlos gallopierendes Pferd eingefangen und dieſes vor die Kanone geſpannt und dann, während die feindlichen Kugeln ihn hageldicht umſauſten, das Geſchütz in Sicherheit gebracht hätte. Nikolaus Bouquet gehörte der erſten Kompagnie an, welche den Ver⸗ einigten Staaten ihre Dienſte zur Verfügung ſtellte, und er ſelbſt iſt auf der Liſte der noch lebenden Soldaten aus dem Bürgerkriege einer der erſten. Trotz ſeines franzöſiſchen Namens iſt Herr Bouquet ein Deutſcher, deſſen Wiege an den Ufern des Rheines ſtand.(Herr Bouquet iſt geborener Pfälzer aus Mörlheim bei Landau. Er wan⸗ derte 1856 im Alter von erſt 14 Jahren nach Amerika aus und machte den Bürgerkrieg von Anſang bis zum Ende mit, beſonders den berühmten Zug Shermans durch die Südſtaaten, welcher das Ende des Krieges herbeiführte. General P. J. Oſterhaus, welcher ſeit Jahren in Mannheim wohnt, kämpfte die Schlacht bei Wilſons Creek Mo. als Führer eines Bataillons mit und wurde daſelbſt zum erſten Mal verwundet). *Im Verein für Homöbopathie und Naturheilkunde wird am Sonntag, 11. April, Abends 8 Uhr, im Saale des„Scheffeleck“, Wreg———:!:—— herauszutreten und die wahre Sachlage bekannt zu geben. Advokat Renkin erklärte vor dem Gerichtshofe, daß ſein Klient, nachdem der Diebſtahl vollführt worden war, erklärt hatte, daß alle Nach⸗ forſchungen nach den Juwelen in Brüſſel und auf dem Feſtlande vergeblich ſeien. Die Nachforſchungen ſeien in England zu machen, wo es beſtimmte Häuſer gebe, in denen zwiſchen Dieben und Be⸗ ſtohlenea Vereinbarungen getroffen würden; er glaube, dort die Juwelen wiedererlangen zu können. Das hörte man im Palaſte des Grafen v. Flandern. Die Gräfin v. Flandern, der nicht nur die koſtbarſten Schmuckſachen, ſondern auch die werthvollſten Stücke, an die ſich Familienerinnerungen knüpfen, entwendet worden waren, beſtand auf der Annahme dieſer Anträge. Der Brüſſeler wurde nach dem Palaſte eingeladen, mit den Unterhandlungen betraut und begab ſich nach London. Am 28. Mai 1894 erließ er im „Daily Telegraph“ eine Anzeige, in der er 1000 Lſtr. Dem ver⸗ ſprach, der innerhalb 3 Monaten Nachweiſe liefern würde, um die dem Grafen von Flandern entwendeten Schmuckſachen wiederer⸗ langen zu können. Schon am folgenden Tage meldete ſich bei ihm ein feingekleideter Herr, der erklärte, in der Lage zu ſein, die Ju⸗ welen wiederzuſchaffen. Er bat ihn wiederzukommen; inzwiſchen er⸗ kundigte er ſich bei den großen Londoner Banken nach der Perſon, die ihm dieſes Anerbieten gemacht hatte. Es wurde ihm geant⸗ wortet, daß der Herr zwar ein gewerbsmäßiger Hehler, aber ſonſt ein Mann ſei, mit dem man in aller Sicherheit unterhandeln könne. Die Verhandlungen wurden fortgeführt; dem Brüſſeler wurden von dem Engländer auseinandergenommene Juwelen vorgelegt, die in der That als der Gräfin von Flandern gehörige anerkannt wurden. 55 die Zurückgabe der Schmuͤckſachen wurden 2000 Kſtr. gefordert. er Brüſſeler drahtete an den Grafen von Flandern, daß die Ju⸗ welen wiedergefunden und für 2000 Lſtr. zu haben ſeien. Da der Graf nicht mehr als 1000 Lſtr. bewilligen wollte, wurden die Ver⸗ handlungen abgebrochen. Der Engländer lehnte jedes Zugeſtändniß ab und— die Schmuckſachen ſind in London geblieben. — Ein reicher Deutſcher in Pretoria kam nach der„Roſt. Ztg.“gvor Kurzem zu einem Rennſtallbeſitzer und verlangte Karre und Pferde für einen Ausflug auf einen Tag zu miethen. Der Beſitzer(Engländer), der wahrſcheinlich keine gute Meinung von unſerem Deutſchen hatte, machte zuerſt große Schwierigkeiten, worauf der Deutſche ſich erbot, Karre und Pferde zu kaufen unter der Bedingung, bei der Ablieferung wieder gegen denſelben Preis an den Eigenthümer zurück zu verkaufen!— Geſagt, getbhan; der Deutſche empfing Karre und Pferde und machte den ganzen lieben langen Tag nach Herzensluſt Gebrauch davon. Als er des Abends Karre und Pferde zurückbrachte, bekam er zufolge der Verabredung die volle Kaufſumme zurückerſtattet und wollte ſich vom Beſitzer verabſchieden, worauf dieſer noch um die Miethe für den Gebrauch von Karre und Pferde bat.— Ganz kühl und bedächtig antwortete unfer Deufſcher: Entkchuldigen Sii mein Hett äbet ich älaube. — — M 3. 9, der kgl. würktemb. Oberamtsarzt a.., Herr Fr. Fiſcher, einen Vortrag über die Peſt halten, welcher nach der uns zuge⸗ gangenen Mittheilung hochintereſſant zu werden verſpricht. Da die Peſt und ihre Bekämpfung gegenwärtig im Vordergrund des In⸗ tereſſes ſteht, verfehlen wir nicht, auf obigen lehrreichen Vortrag aufmerkſam zu machen, zumal Jedermann auch Damen freien Zu⸗ tritt haben.— An denſelben wird ſich eine geſellige Unterhaltung mit Muſik und Geſangsvorträgen anſchließen. * Bezüglich des geſtrigen Brandes in G 2,5 theilt uns Herr Hasdenteufel, deſſen Wohnung von dem Feuer heimgeſucht wurde, mit, daß der Brand durch die Exploſion einer Petroleum⸗ lampe entſtanden iſt. Die Gattin des Herrn Hasdenteufel wollte ein Kleid aus dem Schranke nehmen und hielt hierbei eine Lampe in der einen Hand. Plötzlich explodirte die Lampe und ein Theil derſelben fiel in den Schrank, ein anderer Theil auf den Fußboden, der ſofort zu brennen anfing. Das Feuer griff mit verblüffender Schnelligkeit um ſich, ſodaß binnen weniger Augenblicke 3 Schränke in Flammen ſtanden. * Vaudalismus. In der vergangenen Nacht iſt die in einem Vorgarten in J 8 aufgeſtellte und ſeiner Zeit von uns beſchriebene Ritterfigur von bübiſcher Hand demolirt worden. Das Schwert des Ritters wurde mit Gemalt abgeriſſen. Es fand ſich in einem anderen Vorgarten des Louiſenringes vor. *Selbſtmordverſuch. Geſtern Nacht iſt die ledige Louiſe Dörr von Kandern in der Nähe der Landungsbrücke der Köln⸗ Düſſeldorfer Geſellſchaft in ſelbſtmörderiſcher Abſicht in den Rhein geſprungen, jedoch wurde ſie von Schiffern wieder herausgezogen. Man verbrachte ſie ins Allg. Krankenhaus. *Muthmaßfliches Wetter am Mittwoch, den 7. April. Der letzte Luftwirbel hat ſeinen Weg von Südengland über Belgien und Südweſt⸗Deutſchland nach Itatien genommen. Von Nordweſten her iſt jetzt ein Hochdruck im Anzug, weshalb auch in Süddeutſchland das Barometer wieder beträchtlich geſtiegen iſt. Für Mittwoch und Donnerſtag ſteht kühles, mehrfach bewölktes, aber zu keinen größeren Niederſchlägen geneigtes Wetter in Ausſicht. Witterungsbeobachtung der meteorologiſchen Station Maunheim. 8— 1— re 22 5 Je. 88 83 Datum] Zeit 8s F 5 8858 38 Vemerk⸗ 8 3 2 88 ungen W 8 mmc? g S 5 5. April Morg. 758751,0 +2,7 NW' 4 6. Mittg.%58,4 60 NW2 5.„ Abds. 955754,6 +1,8 NW̃3 6.„ Morg. 7751,0—1,2 NW2 1,6 Nebel, Froſt, Gis. öchſte Temperatur den 5. April + 7,2 iefſte 5 vom 5,6. April— 2,0 Aus dem Großherzogthum. Weinheim, 4. April. Die heftigen Schneewehen, welche uns der erſte April brachte, haben den blühenden Mandeln, Pfirſichen und Aprikoſen glücklicherweiſe nicht geſchadet, ſo daß ein reicher Steinobſtſegen zu erwarten ſteht. Karlsruhe, 5. April. Der Schloſſer Franz Zwanziger aus Kahla wollte Samſtag Abend ſeine Ehefrau Anna geb. Lohmaier aus Großſalza, mit welcher er ſchon 17 Jahre verheirathet iſt, aus welcher Ehe drei Kinder, zwei Mädchen von 16 und 5 Jahren und ein Knabe von 12 Jahren entſtammen, erſchießen. Er hat lt.„Bad. Preſſe“ 5 Revolverſchüſſe auf ſie abgefeuert, von welchen eine Kugel hinter das linke Ohr, eine in den Rücken, eine in den linken Ober⸗ ſchenkel trafen, eine den rechten Oberarm ſtreifte und eine fehl ging. Die Frau wurde ſchwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt, in einer Droſchke in das ſtädtiſche Krankenhaus verbracht und der Thäter verhaftet und in das neue Amtsgefängniß eingeliefert. Nach ihrer Verehelichung hat Zwanziger in Kahla, dann in Fühenheim bei Frankfurt und ſpäter in Großfalza gewohnt. In letztge⸗ nanntem Ort hatte er ſeine Frau mit den Kindern im größten Elend zurückgelaſſen und hat ſich nach Karlsruhe begeben, wohin ſie auf Verlangen im Jahre 1889 mit ihren Kindern nach gefolgt iſt und wieder 5 Jahre beiſammen gewohnt haben. Von hier iſt der Ehemann in die Schweiz Übergeſiedelt und hat ſeine Ehefrau mit den Kindern abermals im größten Elend zurückgelaſſen. Ein Jahr ſpäter, im Jahre 1895, iſt ſie ihm mit den Kindern nachgefolgt. Von der Schweiz ſind ſie nach Konſtanz verzogen, wo ſte bis vor 4 Wochen wieder beiſammen gewohnt haben. Wegen Mißhandlungen und Beſchimpfungen, wie ſolches hrend der ganzen Ehe vorge⸗ kommen, iſt die Frau mit ihren Ri en nach Baden, um dort bei einem Metzgermeiſter ſich einzuarveiten, um in dem Hauſe Kaiſer⸗ ſtraße 23 dahier eine Wurſtftliale errichten zu können, damit ſie ſich und für ihre Kinder den Lebensunterhalt verdienen kann. Am 29. v. Mts. hat ſie mit der Einrichtung hier begonnen, während ihr Ehemann am 31. v. Mts. hierher kam, und ſie aufgefordert hat, nach Konſtanz zurückzukehren. Da ſie dieſes abgelehnt, hat er ihr mit Erſchießen gedroht. Samſtag Abend um die gedachte Zeit kam der Mann wieder in die Wohnung ſeiner Frau, fing einen Wort⸗ wechſel mit ihr an und führte die That wie oben angegeben aus. dafür nichts ſchuldig zu ſein, da ich mit meinem Wiſſen und Willen nur mit meiner eigenen Karre gefahren bin“; ſprach's und verſchwand— während der Eigenthümer noch lange, in tiefes Nach⸗ denken verſunken, daſtand. — Weshalb ich nicht nach Z.. a ritt— unter dieſer Spitz⸗ marke erzählt ein Leſer: Während eines Manövers kam ich an einem Sonnabend nach dem Dorfe X. zum dortigen Pfarrer ins Quartier, Um den alten Herrn bei der Predigtvorbereitung nicht zu ſtören, beſchloß ich, Nachmittags nach dem nahe gelegenen Städtchen 3. zu reiten und den Abend mit den dort liegenden Kameraden zu ver⸗ bringen. Das Pferd war bereits geſattelt.„Aber reiten Sie doch nicht nach..„“, bat mich der Pfarrer,„Sie ſtören mich nicht im Geringſten.“ Als ich dieſe Einwendung als von übergroßer Liebens⸗ würdigkeit herrührend zurückweiſen wollte, zog mich der alte Herr in ſein Studirzimmer und raunte mir zu:„Erſt will ich Ihnen er⸗ zählen, weshalb Sie nicht nach.. a reiten ſollen. Sehen Sie, Herr Lieutenant, neulich fahre ich mit meiner Tochter Lottchen, Sie kennen doch Lottchen, Herr Lieutenant?“—„Ja wohl, Herr Pfarrer!“—„Alſo neulich fahre ich mit meiner Tochter Lottchen nach... a. Als wir in Z.. a auf dem Marktplatz ankommen, ſehen wir eine große Menge Menſchen ſtehen. Ich ſage zu Lottchen: „Sage mal, Loltchen, was mag denn hier los ſein?“—„Ja, ich weiß es auch nicht, Papa.“ Darauf ſage ich:„Weißt Du, Lortchen, Du könnteſt einmal ausſteigen und fragen, was da los iſt.“—„Ja wohl, Papa!“ Alſo Lottchen ſteigt aus, geht an den Menſchenhaufen heran und fragt eine Frau mit einer Kiepe, die auch daſteht:„Sagen Sie mal, liebe Frau, was iſt denn hier los?“ Und denken Sie mal, Herr Lieutenant, was da die Frau zu Lottchen ſagt:„Ja ſehen Sie mal, liebes Fräulein, ſagt ſie,„hier is Eener, den kennt Keener.“ Sehen Sie, ſolch' eine Stadt iſt Z.. a, Herr Lieutenant!“— — Und ich ritt nicht nach 3... a. — Die Aaronſchen Euthüllungen in Paris machen ſich auch den Künſtlern unangenehm bemerkbar. Ein großer Bildhauer, be⸗ auftragt, die Bildſäule eines bekannten Politikers zu meißeln, erhielt plötzlich Gegenbefehl, Leider war er, wie der„Figaro“ erzählt, ſchon zur Hälfte mit ſeiner Arbeit fertig und bezeichnender Weiſe 1 5 bei der Taſche angelangt, als er ſein Werk unterbrechen mußte. Befähigungsnachweis. Chef(zu ſeinem Prokuriſten) „Wollen Sie mein Kompagnon werden?“—„O, mit Vergnügen! Aber ſagen Sie mir, welchem Umſtande danke ich das Glück?— Chef:„Ich ſehe, Sie ſind ein geſcheiter Menſch, Sie ſind nun ſchon acht Jahre in meinem Hanſe thätig und haben noch um keins meiner Töchter angehalten!“ — Ein Egoiſt. Agent:„Nach dieſem Tarife alſo zahlen Sie monatlich dreißig Mark, und erhält der überlebende Theil das Verſicherungskapita.“ Bauer:„J— das 114 mir net— i möcht halt ſo ein Tariß wo die Frau ztlerſt 112 t Ke —— 2— 4. Seite. General⸗Anzeiger. Mäanſtheim, 9. upru. „Freiburg, 2. April. Die Großh. Staatsanwaltſchaft richtet dezüglich des Ermittelungsverfahrens gegen den Schreiner Max Rübling von Denzlingen wegen Giftmordverſuchs an alle Perſonen, welche ſachdienliche Mittheilungen über die Art machen können, wie Nübling ſich das Gift verſchaffte, die Aufforderung, ſich zu melden. — Aufklärung des erwähnten Punktes iſt eine Belohnung von 50 ausgeſetzt. Gerichtszeitung. Maunheim, 5. April. Unter dem Vorſitz des Hrn. Land⸗ gerichtsrath Walz begann heute Vormittag die Schwurge⸗ richtsſeſſion für das zweite Quartal l. J. Nach Bildung der Geſchworenenbank wurde in die Verhandlung des 1. Falles eingetreten, der eigentlich, wie ſich herausſtellte, vor das Forum der Strafkammer gehört hätte. Urſprünglich war auch gegen den 21 Jahre alten Knecht Ludwig Friedel von Neckar⸗ wimmersbach nur Anklage wegen fahrläfſiger Tödtung er⸗ hoben worden, allein die Strafkammer Mosbach hatte die Sache vor das Schwurgericht verwieſen. Friedel, ein in körperlicher wie Hinſicht gering entwickelter Menſch, ſtand bei Gutspächter erbel in Lohrbach in Dienſt. Der gutmüthige Trottel wurde von ſeinen Mitknechten nicht ſelten aufgezogen, ohne daß er es krumm genommen hätte. Am 19. Dez. v. J. warf ihn der 14 Jahre alte Knecht Wilhelm Kühn mit Schneeballen und ſpäter im Stall beim Miſten mit Dung. Friedel warf ebenfalls mit der Miſtgabel Dung gegen Kühn und hierbei flog die Gabel gegen Letzeren, mit einer Zinke ſich dieſem ins linke Auge bohrend. Der Getroffene ſtürzte mit einem Aufſchrei nieder und blieb bewußtlos liegen. Der vor Schreck im erſten Augenblick faſſungsloſe Thäter holte den Dienſtherrn herbei, der dann den tödtlich Verletzten in ärztliche Behandlung bringen ließ. Zu retten war nichts. Der Stich hatte das Gehiru verletzt und kaum 4 Tage ſpäter erlag der junge Menſch ſeinen fürchter⸗ lichen Wunden. Das Urtheil lautete auf 6 Monate Gefängniß, ab⸗ züglich 2 Monate 2 Wochen der Unterſuchungshaft. Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Selb jun. 2. Fall. Ebenfalls vorſätzliche Körperverletzung lag dem 18 5 5 alten Maurer und Muſiker Joſef Buſch von Eppelheim zur aſt. Im Hauſe des Schmieds Philipp Adam Benz in Eppelheim wohnte in einem Zimmer des zweiten Stocks der Schuhmacher und Muſiker Andregs Buſch, der Vater des Angeklagten. Bei der Ein⸗ miethung war ausgemacht worden, daß in der Wohnung nicht muſi⸗ zirt werden dürfe. Anfangs wurde dieſe Bedingung gehalten, nachdem aber den Buſch's wieder gekündigt worden war, wurde dem Hausherrn zum Aerger geblaſen, was das Zeug hielt. So blies am 20. Dez. v. Is., einem Sonntag, der Bruder des Angeklagten, Guſtav, Mittags in einem fort Trompete. Benz ſchickte ſeine Tochter Grethchen hinauf, um Ruhe zu gebieten, doch ſtörte ſich Guſtav wenig daran und hörte erſt nach einiger Zeit auf. Zwiſchen 4 und 5 Uhr kam der Angeklagte nach Hauſe, um ſich zu einem in Heidel⸗ berg zu gebenden Konzerte fertig zu machen. Er ſah eine von ſeinem Schwager Stroh in Schwetzingen entliehene Trompete, die derſelbe zurückgebracht hatte, auf dem Tiſche liegen, nahm dieſelbe und blies. Als er hörte, daß Benz Ruhe habe bieten laſſen, that er es um ſo ärger. Benz kam nun in Begleitung ſeiner Tochter Suſanna ſelbſt, um Ruhe zu gebieten, wurde aber von dem jungen Buſchen angefahren:„Der Odenwälder Bauer ſoll machen, aß er hinunterkomme.“ Zugleich ſchlug er Benz mit der Trompete guf das Auge und deſſen Tochter auf den Arm. Benz ging dann hinunter, verriegelte ſeine Thüre, ſtellte aber auch zugleich die Gerte eines Dreſchflegels parat. Als bald darauf der alte Buſch und Joſef Buſch herunterkamen, um ſich, die Inſtrumente auf dem Rücken, auf den Weg nach Heidelberg zu machen, trat Benz verhängnißvoller Weiſe aus der Thür ſeiner Wohnung, um dem jungen Buſch für ſeinen Angriff von vorhin mit der Dreſchgerte eine zu wiſchen. Der junge Buſch ſchlug ſeinerſeits mit der Trompete zu und griff, als auch die Ehefrau Benz ihn angriff, zum Meſſer. Der Frau ſtach er in den Arm, dem Manne raunte er das Meſſer bis ans Heft in den Hals. Da die große Droſſelvene und die große Halsſchlagader durchſchnitten wurden, ſo trat bald darauf der Tod des 42 Jahre alten kräftigen Mannes ein. Gine Wittwe und 9 lebende Kinder beweinten das Opfer des Mordbuben. Die Vertheidigung(.⸗A. Dr. Köhler) trat nachdrücklich für Annahme der Nothwehr ein, allein die Geſchworenen bejahten die Schuldfrage unter Zubilligung mildernder Umſtände. Das Gericht verhängte ſodann über den An⸗ geklagten eine Gefängnißſtrafe von 3 Jahren, 3, Fall. Es erſchien wegen Todtſchlags der 28 Jahre alte ver⸗ wittwete Maurer Johann Jakob Wagner von Handſchuhsheim vor den Schranken. Am 14. Febr. d. J. hatte der Angeklagte im Ochſen“ mit dem 28 Jahre alten Taglöhner Georg Wacker in Mieblingen einen Wortwechſel, der mit Ohrfeigen endete. 14 Tage päter, am 28. Februar Abends, am Tage der Kirchweihe, ging acker mit ſeinem„Verhältniß“, der Arbeiterin Rink, ſpazieren. Als Beide am Kriegerdenkmal vorübergingen, ſah die Rink im Scheine einer Laterne den Angetlagten ſtehen. Sie machte unklugerweiſe ihren Schatz darauf aufmerkſam, ſagte aber dazu:„Fang nichts mit ihm an, gib mir dein Meſſer“. Wacker riß ſich aber los, ſtürzte ſich auf agner und hieb mit den Fäuſten auf ihn ein. Er ließ dann einen Augenblick los, unternahm ſodann einen nochmaligen Angriff und bei dieſem zweitenüandgemengemachte Wagner von ſeinem MeſſerGebrauch, indem er ſeinem Gegner fünf Stiche beibrachte. Zwei davon ſaßen im Arm, ein dritter drang durch den Herzbeutel in die Aorta und verurſachte in wenigen Minuten eine innere Verblutung, welche naturnothwendig den Tod zur Folge hatte. Der Staatsanwalt(Sebold⸗Heidelberg) be⸗ ſchränkt die Anklage in ſeinem Plädoyer auf Körperverletzung mit nachgefolgtem Tode und trat mildernden Umſtände nicht entgegen. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Wittmer, beantragte die Frei⸗ ſprechung ſeines Clienten, da derſelbe lediglich die berechtigte Noth⸗ wehr in der Beſtürzung überſchritten habe. Urtheil 1 Jahr 4 Mo⸗ nate Gefängniß. Tagesneuigkeiten. — Bern, 5. April. Die Geheimpolizei in Genf verhaftete ein e wegen ſtarken Verdachts, den Raubmord im Poſtwagen der Linte Genf⸗Bern begangen zu haben. Bei dem Verhafteten Per man 75 275 vor— geraubt ſind Frs. 300— worüber der erhaftete ſich nicht ausweiſen konnte und falſche Angaben machte; edoch iſt noch keineswegs erwieſen, daß er der Mörder iſt. Der Verhaftete, Namens Huber, war früher ein Angeſtellter bei der 91 0 und beging als ſolcher auf der Strecke Laufanne⸗Genf einen tebſtahl in einem Bahnpoſtwagen, weshalb er aus dem Dienſt entlaſſen wurde. Huber betheuerk ſeine Unſchuld. Theater, Kunſt und mhifenſchaft. Theater⸗Notiz. Die Intendanz theilt mit: Die Beſetzung der Oper„Gernot“ von Eugen'Albert iſt folgende:„Geruot“: err Kromer.„Hubald“!: Herr Marx.„Helma“: rau rger.„Marbod“: err Krug.„Buggo: Herr b. alkrudis“; Frau Hermine'Albert als Gaſt.„Elfenkönigin“: rl. Heindl. Herr Eugen'Albert wird die Premiere und die olgenden Aufführungen ſelbſt dirigiren. Vortrag. Auf den morgen Abend in der Aula des Gr. Gym⸗ naſtums ſtaätlfindenden Vortrag des Herrn Arthur Smolion aus Karlsenhe über Dichtung und Muſſk von'Alberts Gernot 895 wir ganz beſonders aufmerkſam. Der Eintrilt iſt für edermann frei. Der hieſige Konzertverein für Kammermuſik hat am Sarge des t Johannes Brahms einen Kranz niederlegen laſſen. 5 Kgl. Theater in München. Auch in dieſem Sommer wird eine Reihe Wagner'ſcher ſowie Mozart'ſcher Werke im Hof⸗ und ationaltheater und im Reſidenzthenter zur Aufflihrung kommen. Der Spielplan iſt in folgender Weiſe zuſammengeſtellt: Im Hof⸗ theater wird gegeben: am 1. und 17, Auguſt„Idomeneus“; am 3, 8 und f. September„Der Fliegende Holländer“; am., 19., 26, Auguſt und 5. September„Triſtan und Iſolde“; am., 15., 22., 29. Auguſt und 12. September„Die Meiſterſinger“; am 10. Auguft und 2. September„Rienzi“; am 24. Auguſt und 9. Sep⸗ tember„Lohengrin“; am 31. Auguſt und 14. September„Tann⸗ hänfer“.— Im Reſidenztheater: am., 18. Auguſt und 8. Sep⸗ tember„Die Entführung aus dem Serail“; am., 21. Auguſt und 1. September„Figaros Hochzeit“, am 11., 25. Auguſt und 11. Sep⸗ tember„Oosi fan tutte“; am 14., 28. Auguſt und 4. September „Don Giovanni“. Das Deutſche Theater in München, das ähnlich dem Ber⸗ liner Theater des Weſtens bisher an fortgeſetzten Beklemmungen litt, geht nun vom Palmſonntag ab, endgiltig unter die Direktion Emil Drachs. Der neue Direktor, der die Abſtcht hat,„das Inſtitut aus⸗ ſchließlich und nach der beſten Möglichkeit dem regen geiſtigen In⸗ tereſſe der Kunſtſtadt München zur Verfügung zu ſtellen,“ hat, wie aus ſeinem Proſpekte zu erſehen iſt für die erſte Zeit ein intereſſantes und würdiges Programm aufgeſtellt. JIu Möünchen iſt unter dem Vorſitz des Kammerherrn v. Lepel⸗ Gnitz, Intendanten der Königl. Schauſpiele zu Hannover, am Freitag eine aus den Herren Dir. Burckhard⸗Wien, Dr. Krückl⸗Sträßburg, Intendant Praſch⸗Berlin, Dir. Berſtl⸗Göttingen beſtehende Kommiſſion des Deutſchen Bühnenvereins zuſammengetreten, um Vorſchläge zur Verbeſſerung des für die deutſchen Vereinsbühnen beſtehenden allge⸗ meinen Vertragsformulars auszuarbeiten, welche der im Mai in Wien ſtattfindenden Generalverſammlung zur Genehmigung vorgelegt werden ſollen. In Dresden iſt vorgeſtern Thekla von Gumpert geſtorben, die als Jugendſchriftſtellerin vornehmlich bei unſerer weiblichen Jugend ebenſo bekannt wie beliebt iſt. Thekla von Gumpert wurde am 28. Juni 1810 in Kaliſch geboren, iſt alſo nahezu 87 Jahre alt ge⸗ worden. Nachdem ſte längere Zeit Erzieherin bei der Fürſtin Luiſe Radziwill und beim Fürſten Chartoryski geweſen war, vermählte ſie ſich 1856 mit dem auch als Dichter bekannten Legationsrath Franz v. Schober und ſiedelte mit ihm nach Dresden über. Die Zahl der von Thekla verfaßten Schriften iſt außerordentlich groß. Am ver⸗ breiteſten ſind die Sammelwerke, die Thekla v. Gumpert unter dem Titel„Töchteralbum“ und„Herzblättchens Zeitvertreib“ und„Bücher⸗ ſchatz für Deutſchlands Töchter“ herausgab. Bis in ihr hohes Alter war Thekla von Gumpert mit der Feder thätig. Der Tod riß ſie mitten aus ihrer Arbeit und ſetzte einem Leben ein Ende, daß ebenſo reich an Mühe wie an Erfolgen geweſen iſt. Wien, 5. April. Da Johannes Brahms unvermählt geſtorben iſt, wird die Todesanzeige von der„Geſellſchaft der Muſtkfreunde“ ausgegeben. Die„Neue Freie Preſſe“ berichtel: Nachmiktags ver⸗ ſammelten ſich in der Wohnung des verblichenen Meiſters mehrere Freunde, Dr. Fellinger, Faber und Generalſekretär Koch, und unter⸗ nahmen es in Gegenwart eines Notars, nach letztwilligen Verfüg⸗ ungen von Brahms zu ſuchen. Sie fanden jedoch nur ein Schreiben, welches Brahms im Jahre 1891 an den bekannten Muſikverleger Simrock in Berlin geſendet und in welchem er in Briefform ſeine letztwilligen Anordnungen kundgegeben hatte. Auch enthielt dieſes Schreiben ein Legat für die langjährige treue Pflegerin des Ver⸗ blichenen, die Schriftſtellers⸗Wittwe Frau Truxa, im Betrage von 15 000 fl. Der Brief hätte aber als Teſtament keine Giltigkeit ge⸗ habt, und ſo ſtrich er ſelbſt die betreffenden Verfügungen. Brahms hat das vorhandene Coneept zu einem richtigen Teſtament nicht ab⸗ eſchrieben, ſodaß er— ſo viel bisher feſtgeſtellt werden konnte— ein rechtsgiltiges Teſtament hinterlaſſen hat. So dürfte es kommen, daß das Vermögen des Meiſters dem Fiscus anheim⸗ fällt, wenn ſich nicht Verwandte etwa aus Hamburg melden. Das Leichenbegängniß von Johannes Brahms findet heute Nach⸗ mittag in Wien von dem in der Levlsgaſſe belegenen Trauerhauſe ſtatt. Hinſichtlich der Beſtattung herrſchte zunächſt einige Rathloſigkeit. Man forſchte nach einer diesbezüglichen letztwilligen Verfügung, ohne eine ſolche zu finden. Wiederholt hat Brahms den Wunſch zu er⸗ kennen gegeben, daß ſein Leichnam verbrannt werde. Anderſeits äußerte er aber zu Max Kalbeck gelegentlich des Leichenbegängniſſes Profeſſor Billroth's, auf die Gräber Beethoven's und Schubert's weiſend:„Hier wäre gut ruhen!“ Dieſe Umſtände alle wurden in Freundeskreiſen zur Sprache gebracht; ſchließlich einigte man ſich darin, Brahms der Erde zu übergeben. Die Stadt Wien hat ſofort als die Meldung von dem Hinſcheiden des Meiſters im Rathhauſe eintraf, ein Ehrengrab bewilligt. Aueſte Aachrichten und Ttlegramme. “Coblenz, 5. April. Der Kaiſer wird am 30. und 31. Auguſt in Coblenz weilen, um die Parade über das VIII. Armeekorps abzunehmen. In Anſchluß daran fizdet voraus⸗ ſichtlich die Enthüllung des von der Rheinprovinz errichteten Kaiſerdenkmals ſtatt. Berlin, 5. April. Das Befinden des Staatsſekretärs Dr. v. Stephan läßt ſehr viel zu wünſchen übrig. In der Umgebung des Kranken werden die größten Beſorgniſſe ge⸗ hegt, da der Kräftezuſtand recht ſchwach ſein ſoll. Paris, 5. April. Der„Gaulois“ erhält aus Athen die Mitteilung, dort gehe das Gerücht, daß Papſt Leo XIII. die kretiſche Frage einer friedlichen Löſung entgegenzuführen verſuche, indem er Vermittler zwiſchen Griechenland und den ſechs Großmächten ſpielen wolle. So habe er letzthin einen Brief an den Kaiſer von Oeſterreich⸗Ungarn gerichtet, in dem er in warnenden Worten eine vollſtändige Befreiung für Kreta anempfahl. Daraufhin habe ſich der Papſt auch an den Zaren brieflich gewandt und ein lebhafter Depeſchenverkehr habe zwiſchen dieſen beiden ſtattgefunden. Dieſe Nachricht dürfte wohl grie⸗ chiſcher Phantaſie entſpringen, die den Papſt gegen die Mächte ausſpielen will. *Paris, 5. April.„Figaro“ will wiſſen, Verhandlungen einiger Großmächte mit Griechenland dahingehend, daß Grie⸗ chenland die Souveränetät des Sultans und die Autonomie Kretas unter der Bedingung anerkenne, daß Prinz Nikolaus Gouverneur von Kreta werde, hätten ſchon vor einigen Wochen geſchwebt, ſich aber zerſchlagen. Jetzt mache England große Anſtrengungen, die Fortſchaffung der türkiſchen Truppen von Kreta durchzuſetzen. Die engliſche Regierung ſei der Anſicht, die Anweſenheit dieſer Truppen ſei der Grund der Erregung auf Kreta. Ihre Abreiſe würde viel zur Beruhigung beitragen. Die Anſtrengungen Englands würden in dieſer Beziehung ge⸗ billigt(das iſt ein Wunder!) von König Georg, der hierin das Mittel erblicke, die kretiſche Frage friedlich zu löſen. * Paris, 5. April. Das„Journal“ meldet aus Peters⸗ burg, der Zar werde ſich demnächſt incognito nach Nizza be⸗ geben und dort mit der Königin Viktoria zuſammentreffen. Dieſe Zuſammenkunft ſei von Salisbury und dem Großfürſten Michael Nikolajewitſch vorbereitet worden. Der Großfürſt habe ein eigenhändiges Schreiben des Zaren an die Königin überbracht. Der noch immer etwas leidende Zar wolle den Aufenthalt im Süden auch zu ſeiner Erholung benutzen. Die Zarin und ein geringes Gefolge würden ihn begleiten. * Rom, 5. April. Die Thronrede anläßlich der heutigen Eröffnung des italieniſchen Parlaments ſagt mit Bezug auf die auswärtigen Angelegenheiten:„Bei den Verwirrungen in der Türkei iſt die Gemeinſchaft der Mächte beſtrebt, den Frieden Europas zu bewahren und Metzeleien unter den Völkern ver⸗ ſchiedener Abſtammung und Religion zu verhindern, ſowie der Bevölkerung die Wohlthaten der Civiliſation und Gerechtigkeit zu ſichern. Treu unſeren Verbündeten und glücklich über die herzliche Freundſchaft mit allen Mächten, vereinigt meine Re⸗ gierung ihre Thätigkeit mit derjenigen des europäiſchen Con⸗ certs, an dem ſie teilnimmt, wie es die Pflichten eines loyalen Wetteifers um die Aufrechterhaltung des Friedens und die Sorge um die Intereſſen Italiens anraten. Dieſe Wohlthat des Friedens wird auch dem Parlamente geſtatten, ſich dem Studium der Aufgaben zu widmen, welche ſeit langer Zeit einer raſchen Löſung harren.“ (Privat⸗Telegramme des„General⸗ Auzetgers.“) Berlin, 6. April. Die„Voſſiſche Zeitung“ meldet:„Vom Wrack des Dreimaſtſchooners„Parana“ aus Roſtock, der in der Nordſee untergegangen war, iſt geſtern die Mannſchaft gerettet un“ in Hull gelandet worden. *GExonſtadt, 6. April. Die Ausführung der Hauptfigur de Honterus⸗Denkmals iſt dem Berliner Bildhauer Magniſſen über tragen worden. Honterus iſt der Begründer der Reformationn Siebenbürgen. »Temesvar, 6. April. Infolge des anhaltenden Regenwetters ſind der Temesfluß und der Begarkanal bedenklich geſtiegen und habenbereits in einzelnenGegenden weite Strecken überſchwemmt. J. Corſova iſt der Eiſenbahndamm von den Fluthen mit fortgeriſſen worden. Die Behörden machen die größten Anſtrengungen, um den Damm vor dem andrängenden Waſſer zu ſchützen. + Paris, 5. April. Der Unterſuchungsrichter Le Poittevin be gann heute die Unterſuchung gegen 12 frühere Parlamentarier. London, 6. April. Im engliſchen Unterhauſe erklärte Curton auf eine Anfrage, die Provinz habe keine amtliche Erklärung er⸗ halten über die Gründe der Unterlaſſung der Entſendung eines deutſchen Truppenkontingents auf Kreta. Daß Deutſchland die An⸗ ſchauungen des europäiſchen Konzerts theile beweiſe die Ent⸗ ſendung eines Kriegsſchiffes. Die Regierung höre das was mehr die lokale Frage der Pazifizirung Kretas angehe, Deutſchland der Anſicht ſei, daß dieſe von den näher intereſſirten Mächten in die Hand genommen werden ſolle. Athen, 6. April. Die türkiſchen Befehlshaber an der theſ⸗ ſaliſchen Grenze haben eine dem Befehl des Kronprinzen entſprechende Verordnung erlaſſen, durch welche die Stationschefs für jeden Zwi⸗ ſchenfall verantwortlich gemacht werden. Das Abfeuern von Kano⸗ nenſchüſſen anläßlich des Nationalfeſtes, iſt in den weiter entfernt liegenden griechiſchen Orten verboten, um jeden Zwiſchenfall zu* vermeiden. Lariſſa, 5. April. Nachmittags. Der Kronprinz hat folgenden Tagesbefehl gelegentlich des Nationalfeſtes erlaſſen. Offiziere! Soldaten! Im Hinblick auf den morgigen Feiertag befehle ich, daß die unter meinem Kommando ſtehenden Truppen an dieſem Tage eine ſehr zurückhaltende Haltung zeigen und ſich nicht durch die Erinnerung an dieſen ruhmreichen Tag hinreißen laſſen ſollen. Ich bin über⸗ zeugt, daß meine Befehle reſpektirt werden. Konſtantin. Corfu, 6. April. Drei deutſche Korreſpondenten ſind wegen Kritiſirung der Politik der griechiſchen Regierung aus Griechenland ausgewieſen worden. Mannheimer Handelsblatt. Frankfurt a.., 5. April. Die Tendenz der heutigen Börſe war ſehr matt. Die ſchon bei der Eröffnung etwas niedrigeren Courſe Goghen im Laufe des Verkehrs noch weiter zurück. In der zweiten örſenſtunde zeigten die meiſten Spekulationsgebiete indeß etwas feſtere Haltung. Das Geſchäft erreichte nur in wenigen Papieren etwas größeren Umfang. Geld war weſentlich leichter, im Zuſammenhang hiermit. Induſtri⸗Actien waren meiſt feſt. Zellſtoff Waldhof konnten 2 pCt. anziehen.— Privat⸗Disconto 2⅝ pCt. Fraukfurter Eſſekten⸗Speietät vom 5. April, Abds. 6% Uhr. Oeſterreich. Kredit 295¼—¼, Diskonto⸗Kommandit 198,40, Berliner Handelsgeſellſchaft 151.50, Darmſtädter Bank 149.20, Dresdenex Bank 149.40, Banque Ottomane 100.30, Pfälziſche Bank 137.80, Oeſterr.⸗Ung. Staatsbahn 289¼, Lombarden 68½, Nort⸗ hern Pref. 34.40, Zproz. Merid. Obl. 58, 4½ proz. Argentinier äußere 58.50, 6proz. Buenos 27.70—90, Türk. Looſe 28.50, Gritzner Maſch. 272.80, Gotthard⸗Aktien 153.50, Schweizer Central 128.50, bis 129.20, Schweizer Nordoſt 106.60, Schweizer Union 81.50, Jura⸗ Simplon 79.90, 5proz. Italiener 89.20. 6½—6½ Uhr: Nordoſt 106.70, Jura⸗Simplon 80. Coursblatt der Mannheimer Börſe(Produkten⸗Börſg vom 5. April. Weizen pfälz. neu. 17.——17.25 J Gerſte vum. Brauu „ norddeutſcher 17.——17.25 Hafer, bad. 12.50—18.50 „ ruſſ. Azima 17.50—18.25„ kuſſiſcher 18.—14.50 „ Theodoſia 18.——18.50„norddeutſcher——. E Sa onskg 17.25—18.— württemb. Alp „ Girka 17.——17.50[ Mais amerMixed—.—.18 „ Taganrog 16.75—17.50„ Donau—.——.— „ rumäniſcher 17.75—18.25„ La Plata.50—.— „am. Winter neuer—.——18.50 Kohlreps, deutſch. 26.—.—. „ Walla Walla 17.25—17.50 Bohnen——— „ Kanſas II 17.75—18.— Wicken—.—17.— „ Californier 18.25—18.50 Kleeſamen deutſch. 1.——90.— „ La Plata 17.25—17.50 15 55—.—85.— Kernen—.—17.—„Luzerne 78.——85.— Roggen, pfälz. 12.50—13.—„Provenc. 107.—115.— „ ruſſiſcher 12.50—18.—„Eſparſette———26.50 „rumäniſcher——.——.— Leinöl mit Faß—.——87.— „norddeutſcher——.——.— Rüböl„„—.—58.50 Gerſte, hierländ. 14.75—15.25 Petroleum Faß fr. „ Pfälzer 15.50—16.— mit 20% Tara—.——20.80 „ üngariſche 18.——18.50[ Rohſprit, verſteuert—— 111.50 „ Futter 10.50—11.—]90er do.—.—26.75 Weizenmehl.-Nr. 00 9 1 2 Ae 850/— 26.50/— 24.50/— 2850— 22.50/— 18.50/— Roggenmehl Nr. 0 20.—/50 1) 17.50—18.— Weizen und Roggen ruhig. Gerſte und Hafer unverändert. Maunheimer Vieh⸗ und Pferdemarkt am 5. April. Gs waren beigetrieben und wurden verkauft per 100 Ko. Schlacht⸗ gewicht zu Mark: 33 Ochſen J. Qual. 136, II. Qual. 128. 590 Schmalvieh I. 132, II. 106, III. 80. 14 Farren I. 104, II. 100. 124 Kälber f. 160, II. 150, III. 140. 341 Schweine I. 112, II. 100. —Luxusvferde 158 Arbeitspferde 100—1000. 46 Milchkühe 200—400, — Ferkel———. 1 Schafe 24.—— Lämmer—. Ziege—ẽ — Zicklein—. Zuſammen 1307 Stück. Tendenz mittelmäßig. Der Geſammtumſatz der vorigen Woche betrug 2862 Stück. Waſſerſtandsnachrichten vom Mouat April. Pegelſtationen Datum: vom Rhein:.].] 3. 4. 5. 6. Bemerkungen, Konſtanz J5,42 3,55 Hüningen 3,00 2,96 Abds. 6 U. Kehll!„ J66 3,84 3,38 8,368,47 N. 6 U. Lauterburg 44.86 4,82 4,91 4,48 4,99 Abds. 6 U. Maxan 44,96 4,94 5,00 5,00 5,10 2 U. Germersheim 44,87 4,81 4,94.-P. 12 U Mannheim 44,98 5,00 4,96 5,00 5,01 5,24 Mgs. 7 U. Mainz„„ 42,26 2,32 2,32 2,30 2,82.-P. 12 U. Bingen 2,54 2,76 2,78 10 Kaub. 3,17 3,88 2,82 3,30 8,80 2 Koblenz ,22 2,42 3,713,69 10 Köln„J3,50 8,72 4,06 4,28 4,20 2 Ruhrort J6,14 8,20 3,88 3,98 9 vom Neckar: Manuheim J5,00 4,98 4,96 5,00 5,02 5,31] V. 7 Heilbronn J1,42 1,41 1,48 1,89 1,98 V. 7 Maunheim, 6. April. Nach Peilung vom 5. April 1 beträgt die kleinſte Fahrwaſſertiefe: Nheing bet El. a einſtrecke egels in waſſer⸗ km- Stein. 18 tiefe in am Straßburg Straßburg⸗Lauterburg 175,75 310 250 Lauterburg⸗ Maxau 183,750 bad. Maxau 1,% bayer. 505⁵ 820 Maxau⸗Leopoldshafen 195,% had. Maxau 13,0 hayer. 505⁵ 800 Leopoldshafen⸗Speyer 208,00 had. Maxau 21, payer. 505 820 Rauhe Haut f Unreinheiten derſelben, Puſteln, Schuppen, werden ieeeeeee eeeeeee bei Benutzung der von einer ſehr großen Anzahl von Profeſſoren und Aerzten probirten Patent⸗Myrrholin⸗Seife tägliche Toiletteſeife beſtens bekämpft und leſe man nur die Berie der Fachleute um zu beurtheilen, welche großen Annehmlichkeiten die Pflege der Haut die überall zu 50 Pfennig das Stück käufli Patent⸗Myrrholin⸗Seife bietet. 22155 — — t un“ über on etters n und it. IJ: ꝛiſſen m de⸗ in b⸗ zurton ig er⸗ eines de An⸗ Ent⸗ was chland ten in theſ⸗ chende Zwi⸗ Kano⸗ tfernt all zu enden ziere! „ daß e eine erung über⸗ wegeu nland Börſe ourſe veiten etwas twas thang nnten Uhr. 98,40, 49.20, Bank Nort⸗ tinier itzner * 28.50, 10 Fura⸗ rdoſt 18.50 14.50 .¹⁰ .— 17.— 90.— 35.— 35.— 15.— 26.50 13 .50 .80 .50 .75 5,½— den 0nl 8 9 * ur ftcz bis 3. April 1897] Parauetböden werden abge⸗ zm ſtündlichen Verbrauch hobelt, gereinigt und gewichſt bei 65 Mannheim, 6. April. General⸗Anzeiger. 5. Seite. Amkts⸗ und Kr Bekanntmachung. 0 ragen betr. No. 2791611. Nachſtehend b wir die vom Großh. unterm 6. v. Mts. (95) Minif erlaſſene Verordnung zur Mannheim, den 2. April 1897. Großh. Bezirksamt: v. Grimm. 33054 Verordnung (vom 6. März 1897). Vaffentragen betreffend. ollzug des 8 41 Polizeiſtrafgeſetzbuch— in des Geſetzes vom i tzes⸗ und Ver⸗ No. 143) wird und zwar hinſichtlich der Zu⸗ itsbeſtimmungen auf Grund Allerhöchſter Ermächtigüng Februar d. Is. verordnet was folgt: 8 1 vom 20. ſagt, ohne polizeiliche Er⸗ n, Stockdegen, Dolche ittels einer Vorrichtung Minderjährigen Perſonen iſt laubniß an öffentlichen Or oder ähnliche im G feſtſtellbare chwaffen mit ſich zu fuhren. Das für Landſtreicher, Zuhälter, Zigeuner und alle nach Zigeunersart wandernden Perſonen. 8 2. Die Erlaubniß(8 1 Abſ. 1) ertheilt das Bezirksamt. Die Ausſtellung eines Jagspaſſes an einen Minderjährigen gilt als Erlaubniß zum Mitführen der zur Jagdausübung erforderlichen Waffen. 8 3. Perſonen, die wegen vyrſätzlicher Tödtung, wegen erſchwerter Körperverletzung, wegen Widerſtands gegen die Stagatsgewalt, wegen Diebſtahls, Raubs, Erpreſſung ſowie wegen unberechtigten Jagens beſtraft worden ſind, kann durch das Bezirksamt das Mitführen von Waffen überhaupt oder beſtimmter Arten von Waffen auf beſtimmte Zeit jedoch nicht für länger als fünf Jahre, die Strafe verbüßt, verjährt oder erlaſſen iſt, unterſagt werden. 8 4 * + 8 3* 2 Die Erledigung von Beſchwerden gegen die bezirksamtlichen Verfügungen wird den Landeskommiſſären übertragen. 8 5 8 Zur Erlaſſung der in 8 41 Ziffer 5 Polizeiſtrafgeſetzbuch er⸗ wähnten polizeilichen Anordnungen, wodurch für einzelne Fälle das Mitführen von Waffen unterſagt werden kann, iſt das Be⸗ zirksamt zuſtändig. Für länger als acht Tagekönnen ſolche Anordnungen jedoch von dem Bezirksamt nicht erlaſſen werden; dauert der Grund zu einer derartigen Anordnung fort, ſo kann eine Erneuerung derſelben nur durch das Miniſterium verfügt werden. riften maßgebend. Karlsruhe, den 6. März 1897. Großherzogliches Miniſterlum des Innern. gez. Eiſenlohr, Sroßh. gadiſche Slaals⸗⸗ Hekanntmachung. Eiſtubahngen. Das Einfaugen herren⸗ Zum Tarifheft Theil 2 für e ee en rheiniſch⸗weſtfäliſch⸗ſüd⸗(95) Nr. 17479 J. Wir bringen zeſtdeutſchen Verband hiermit zur Erinnerung, daß die zeſondere Beſtimmungen und ſin der Stadt von Schutzleuten Carifſätze für den Güterver⸗ oder Privatperſonen als berren⸗ ehr— iſt mit Giltigkeit vom ien Hunde dem April d. Is. der Nachtrag § 6. Fiir Perſonen des Soldatenſtandes ſind lediglich die Dienſt⸗ vorſch 38054 n hier über⸗ ſt gegen „Aenderungen und Ergänz⸗ ge und ngen der Ausnahmetarife] gegen zuittung nthaltend, ausgegebenworden] der Stadttaſſe über die Zahlung einer Ge von 2 M. bis zum Ablauf des dritten auf die Ab⸗ lieferung folgenden Tage abgeholt werden können. Nach Ablauf dieſes Tages werden die nicht abgeholtenHunde getödtet werdent. Mannheim, 31. März 1897. Großh Bezirksamt: Nähere Auskunft ertheilen mſere Güterabfertigungsſtel⸗ en ſowie unſer Gütertarif⸗ üreau. 33107 Karlsruhe, 1. April 1897. Generaldirektion. Sroßh. Basiſcht Staals⸗ 5 Schaefer. 33185 Kiſenbahnen.„ Scfaunkmachnng. Zum Gütertarif„Theil 2 Nr. 4957. Die Ehefrau rden ſüdweſtdeutſchen Ver⸗ and iſt mit Giltigkeit vom April der Nachtrag 1, enderungen und Ergänz⸗ ngen der Ausnahmetarife athaltend, ausgegeben wor⸗ en. 33106 Karlsruhe, 2. April 1897. Geueraldirektion. Sekauntmachung. Die weltliche Feier der Sonn⸗ und Feſt⸗ tage betr. (%) No. 277541I. Wir bringen des Schmieds Georg Klotz, Regine geb. Wippel in Mann⸗ heim, wurde durch Urtheil der Civilkammer 3 des Gr. 23. März 1897 für berechtigt erklärt, ihr Vermögen von dem ihres Ehemannes abzu⸗ ſondern. 33127 Dies wird zur Kenntniß⸗ nahme der Gläubiger andurch veröffentlicht. Mannheim, 30. März 1897. Gerichtsſchreiberei Großh. ermit zur öffentlichen Kenntülß, Landgerichts. daß für Mufikaufführungen, Heik. Schau⸗ und Vorſtellungen und andere Luſtbarkeiten während Ladung. der Oſterfeiertage die Be⸗ ſtimmungen des§ 7 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1892 maßgebend ſind, wonach Die Verauſtaltung von öffentlichen Aufzügen, Mu⸗ ſikaufführungen, Schauſtell⸗ ungen, theatraliſchen Vor⸗ ſtellungen oder ſonſtigen Luſtbarkeiten unterſagt iſt Für den ganzen Tag: am Chriſttage, an ſämmtlichen Tagen der Charwoche, wozu auch der Palmſonntag gehört, am Oſter⸗ und Pfingſtſonn⸗ tag, ferner in Gemeinden, in wahen die katholiſche Kon⸗ feſſion Pfarrrechte hat, am Frohn⸗ leichnamstage und in den Ge⸗ meinden, in welchen die evange⸗ liſche Konfeſſion Pfarrrechte hat, an dem Sountag, auf welchen der Buß⸗ und Beltag fällt. Jedoch dürfen außerhalb der No. II 11423. Der am 9. April 1873 zu Ketſch geb. Jakob Schmitt, zuletzt wohnhaft in Mannheim, z. Zt. unbekannt wo, wird beſchuldigt, daß er als beurlaubter Reſerviſt ohne Er⸗ laubniß auswanderte. Uebertretung gegen 8 360 Ziff. 3.⸗Str.⸗G.⸗B. Berſelbe wird auf Anordnung des Großh. Amittsgerichts Abth, 6— hierſelbſt auf: Mittwoch, den 2. Juni 1 Vormittags 8 uhr vor das Gr. Schöfſengericht hier zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. 33020⁰ Bel unentſchuldigtem Aus⸗ bleiben wird derſelbe auf Grund der nach§ 472 Str.⸗P.⸗ Ordg. von dem Bezirkskommaßdo Mannheim ausgeſtellten Erklär⸗ ung vom 13. März 1897 veb⸗ 397, Landgerichts Mannheim vom ſt urtheilt werden. Mannheim, den 1. April 1897. Der Gerichtsſchreiber Gr. Amtsgerichts: dem vormittägigen Haupt⸗ gottesdienſte gewidmeten Zeit an den letzten drei Tagen der Charwoche Aufführungen eruſter Mate und an den— 5 Walz. oben bezeichneten Tagen Muſik⸗ aufführungen, welche einem Konkurſe. höheren Intereſſe der Kunſt Nr. 14765. Durch Beſchluß dienen(Konzerte), ſowie Gr. Amtsgerichts II hier vom Theäter Vorſtellungen ernſten 30. März l. Is. wurde das über Juhalts ſtattfinden, vorbehalt⸗ lich der nach 8 68 des Polizei⸗ ee der Polizeibehörde zuſtehenden Unterſagungsbefug⸗ n 33087 1B. Mannheim, 2. April 1897. das Vermögen der Firma Ludw. Wilh. Müller in Mannheim eingeleitete Konkurs⸗Verfahren nach Abhaltung des Schluß⸗ termins und nach Vornahme der Schlußvertheilung wieder auf⸗ Großh. Bezirksamt: gehoben 33188 v. Grimm, Mannheim, 30. März 1897. Gerichtsſchreiber Gr.Amksgerichts Stalf. Siet Gaswerk Mannheſm Hle Kärke des Leuchtgaſes vom billigſter Berechnung. 33162 (lamme von 150 Normalkerzen. F 6, A, 2. St., Hinterh. Haudelsregiſter. No. 15,786, Zum Handelsregiſter wurde ein en: 33108/19 1. Zu.⸗Z. 588 Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma:„Sigm. Simons“ in Maunheim. Die Firma iſt erloſchen. 2. Zu.⸗Z. 509 Firm.⸗Reg. Bd. IV. Firma:„Peker u. Cp.“ in Mannheim. Die Firma iſt als Einzelfirma erloſchen; das Geſchäft iſt mit Aktiven und Paſſiven auf die zwiſchen Auguſt Volk und Oscar Kürner errichtete offene Handels⸗ geſellſchaft übergegangen und wird von dieſer unter der bis⸗ herigen Firma weiter geführt. 3. Zu.⸗Z. 366 Geſ.⸗Reg. Bd VII. Firma;„Peter& Cie.“ in Mannheim. Offene Handelsge⸗ ſellſchaft. Die Geſellſchafter ſind: Auguſt Volk und Oscar Kürner, beide Kaufleute in Mannheim. Die Geſellſchaft hat am 1. April 1897 begonnen. Der zwiſchen Auguſt Volk und Marie Ruckenbrod unterm 25. Oktober 1886 zu Rothenfels er⸗ richtete Ehevertrag beſtimmt, daß das beiderſeitige Vermögen von der Gütergemeinſchaft ausge⸗ ſchloſſen und für verliegenſchaftet erklärt wird, gemäß.⸗R.⸗S. S. 1500 bis 1504a, bis auf den Be⸗ trag von 50., den jeder Theil zur Gemeinſchaft einwirft. Otto Volk, Kaufmann in Mann⸗ heim, iſt als Prokuriſt beſtellt. 4. Zu.⸗Z. 315 Geſ.⸗Reg. Bd. VII. Firma:„Liebrecht Mannheim, als Zweig⸗ mit dem Haupt⸗ raßburg iE. Geſellſchaft iſt aufgelöſt und die Firma als Zweignieder⸗ laſſung in Mannheim erloſchen. Zu O 738 Firm.⸗eg. Bd IV. Firma:„Eugen Lieb⸗ recht“ in Maunheim. Inhaber iſt Eugen Liebrecht, Kaufmann in Maſinheim. 6. Zu.⸗3. 367 d Bd. VII, Firma;„Rode S g“ in Mannheim. O elsgeſellſchaft. Beſellſchafter ſind: Fried⸗ rich Auguſt Rode, Kaufmann in Mannheim und Karl Reinhold Schwalenberg, Techniker in Mannheim. Die Geſellſchaft hat am 1. April 1897 begonnen. 7. Zu.⸗Z. 579 Geſ.⸗Reg. Bd. Firma:„Gebr. Lenel“ in Mannheim. Die Geſellſchaft iſt aufgelöſt. Liqutdatoren ſind die beiden Gefellſchafter: Viktor Lenel, Kom⸗ merzienrath in Mannheim und Alfred Lenel, Fabrikant in Mann⸗ heim, von denen jeder für ſich zur Vertretung und Fir⸗ chnung berechtigt iſt. Die dem Richard Lenel, Kauf mann in Mannheim, ertheilte Prokura iſt erloſchen. 8. Zu.⸗Z. 777 Firm.⸗Reg, Bd. III. Fixma:„M. Weil“ in Mannheim. Das Geſchäft iſt von der ſeit⸗ herigen Firmeninhaberin, Moſes Weil Wittwe, Bertha geb. Ger⸗ ſon in Mannheim, mit Aktiven und Paſſiven auf Lehmann ge⸗ nannt Ludwig Strauß, Kauf⸗ mann in Männheim, überge⸗ gangen, welcher daſſelbe unter der bisherigen Firma weiter führt. Der zwiſchen Lehman genaunt Ludwig Strauß und Bertha Weil in Mannheim unterm 16. März 1897 errichtete Ehevertrag be⸗ immt, daß jeder Theil von ſeinem Vermögen 50 M. in die aiie ae d einwirft und alles übrige Vermögen von der Gemeinſchaft ausgeſchloſſen und im Stück als Sondergut des einbringeuden Ehetheils erklärt wird. Die der Bertha Weil, jetzt Ehefrau des Lehmann genant Lüdwig Strauß ertheilte Pro⸗ kura bleibt beſtehen. 9. Zu.⸗Z. 3868 Geſ.⸗Reg. Bd. VII. Firma:„Mayer& Bödeker“ in Mannheim. Offene Handelsgeſellſchaft. Die Geſellſchafter ſind: Fried⸗ rich Mayer und Friedrich Bö⸗ deker, beide Kaufleute in Mann⸗ heim. Die Geſellſchaft hat am 1. April 1897 begonnen. 10. Zu.⸗Z. 789 Firm⸗Reg. Bd. IV. Firma:„W. Falken⸗ ſtein“ in Mannheilm. Inhaber iſt Wolf Falkenſtein, Kaüfmann in Mannheim. 11. Zu.⸗Z. 459 Firm.⸗Reg. Bd. II. Firma:„F. Keßler“ in Mannheim. Heinrich Glock, Kaufmann in Männheim, iſt als Prokuriſt be⸗ ſtellt. 12. Zu.⸗Z. 633 Firm.⸗Reg Bd. IV. Firma: Schwa & Cie.“ in Mannheim. Die Firma iſt erloſchen. Manmheim, den 8. April 1897 Gr. Amtsgericht 8: Mittermaier. Freihertl. v. Hövel' ſche Etiſtung Maunheim. Mo. 550. Wir machen darauf aufmerkſam, daß die Stiftlinge obiger Stiftung berpflichtet ſind, beglaubigte Zeugniſſe über ihr Verhalzen im letztverfloſſenen Jahre rachtzeitig vor der Jahres⸗ feier dein unkerzeichneten Vor⸗ ſitzenden worzulegen. Säumige Stiftlinge können bei Vertheilung der Preiſe und Be⸗ lohnungen micht nur nicht berück⸗ ſichtigt, ſongern wegen Unfolg⸗ ſamkeik auch zur Rechenſchaft gezogen werdem. 33005 Mannheim, K9. März 1897. Der Stiftlengsrath: Bräu nig. Wallenberger, Itiftung in Maunh im Jahresfeier 8 1897 betr. No. 550. Nach den Satzungen der Freiherrlich von Hövel'ſchen Stiftung ſoll alljährlich am Schluſſe des Schuljahres eine Prüfung der weiblichen Stift⸗ linge und Ausſtellung ihrer Ar⸗ beiten; die Prämienvertheilung an männliche und weibliche Stiftlinge, ſowie die Vertheilung von Ausſtattungspreiſen ſtatt⸗ finden. 33031 Zur Vornahme der Prüfung der weiblichen Stiftlinge haben wir Samſtag, den 8. Mai er., Vorm. 11 uhr und zur Prämien⸗ und Preis⸗ vertheilung Sonntag, den 9. Mai er., —5 Nachm. 4 Uhr feſtgeſetzt. Vie Feierlichkeit findet im Saale der Kleinkinderſchule ſtatt und laden wir alle Freunde und die ehemaligen Zöglinge der Stiftung zur Theilnahme an derſelben ein. II. Eine Abthetlung der Stiftung des Freiherrn von Hövel hat die Beſtimmung, unbemittelte hie⸗ ſige cgentage zu tüchtigen Bürgern und Handwerkern heranzubilden und gewährt ihren Stiftlingen nicht nur Unter⸗ ſtützung durch Zahlung des Schulgeldes in der Gewerbe⸗ ſchule, ſondern auch weitere Be⸗ Bie in Verabreichung von 10 chern, Kleidern und Geldan⸗ aAgen. Der 8 21 der Statuten ſtellt folgende Aufnahmsbedingungen: „Zur Aufnahme in dieſe Stift⸗ „Ungsabtheilung eignen ſich „unbemittelte Bürgerſöhne, „ohne Unterſchied der Con⸗ „feſſion, welche aus der Volks⸗ „ſchule entlaſſen ſind, „das Lebensjahr „noch nicht Überſchritten haben „und über ihre Befähigung, „ihren Fleiß und ihr religiös⸗ „ſittliches Verhalten befrie⸗ „digende u. beglaubigteſZeug⸗ „niſſe vorlegen. „Außerdem iſt jeder Stift⸗ „ling, ohne Unterſchied des „zu erlernenden Gewerbes in „der Regel verpflichtet, die Gewerbeſchule zu beſuchen.“ Für dieſes Jahr ſollen nun wieder einige Stiftlinge aufge⸗ nommen werden, und ſind deß⸗ fallſige Geſuche unter Anſchluß er Zeugniſſe tunerhalb 14 Tagen hierher ein⸗ zureichen. 1 »Freiherrlich von Hövel'⸗ Stiftung— Induſtrie⸗ ſchule— für unbemittelte, der Volksſchule entlaſſene hieſige Bürgerstöchter der chriſtlichen Confeſſion, ſind einige Plätze frei geworden. Dies wird mit dem Aufügen öffentlich bekannt gemacht, daß die Eltern und Vormünder ſtift⸗ ungsfähiger Mädchen ihre Auf⸗ nahmsgeſuche unter Vorlage der Geburts⸗ und der Schul⸗ zeugniſſe binnen 14 Tagen anher einzureichen Aus der 3. Abtheilung der Freiherrl. von Hövelſſchen Stift⸗ Ung ſind vier en relſe im Betrage von je 500 kark in dieſem Jahr zu vergeben. Bewerbungsfähig ſind ünbe⸗ mittelte Bürgerstöchter der Stadt Mannheim, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, durch einen reinen ſittlichen Lebenswandel ſch auszeichnen und einen badiſchen Staatsan⸗ geseen gen heirathen. Bei gleicher Würdigkeit er⸗ alten Jene den Vorzug, welche ich in der 2. Abtheilüng der Stiftung ausgebildet haben. Bewekberinnen haben ihre Ge⸗ ſuche unter Anſchluß eines Tauf⸗ ſcheines, eines Vermögenszeug⸗ niſſes, eines Sittenzeugniſſes der zuſtändigen Behörde innerhalb 14 Tagen dahier en 0 Maünheim, 19. März 1897. Der Stiftungsrath: Bräunig. Kallenberger. Stkauntmachung. Die Stadtgemeinde Mann⸗ heim läßt aus dem Walde in Käferthal am 33023 Mittwoch, 7. April d. Js. Vormittags 9 uhr beginnend auf dem Räathhaus in Käferthal ca. 48000 Stück forlene Wellen und 2 birkene Stangen öffentlich gegen Baarzahlung an den Meiſtbietenden verſteigern. Mannheim, 2. April 1897. Bürgermeiſteramt: rännig. Zwangs⸗Perfteigerung. Mittwoch, 7. April ds. Js., Nachmittags 2 uhr werde ich im Pfandlokal Q 4, 5 5 Wirthstiſche, 1 Büffet, 2 zweithür. Kleiderſchranke, 1 Etr. eim, 1 Faß Thran, 10 Kiſten Teigwaaren, 10 Mill Cigarren, 5 Sack Gerſte, 1 Sack Linſen, 1 Faß Copallack, 25 Pfbd. Cacao, 3 Kiſten Bleiweiß 420 Pfd. 2 Dezimalwaagen mit Gewicht, 2 Sack Welzenmehl No. 0, ein aß Oelfizniß, 1 Faß geläutertes hel, 1 Chiffonjer, 2 Kanapee, 1 Waſchkommode u, 2 Nacht⸗ tiſche mit Marmorplatten eine Kommode, 3 Spiegel, Tiſche, 1 großer zweithür. Schrank und ſonſt Veiſchiedenes im Voll⸗ ſtreckungswege gegen Baar⸗ zahlung öffentlich verſteigern. Mannheim, 5. April 1897. Eoner, 38205 Gerichtsvollzieher, N 4, 4. Freiherrlic von Höv. Lſcht eis⸗Berkündigungsblatt. Bekanntmachung. Die öffentlichen Volksſchule betr. No. 2937. Die diesjährigen öffentlichen Prufungen der Volks⸗ ſchule finden Montag, den 12. und Dienſtag den 13. d. M. jeweils von—12 Uhr und von—5 Uhr in der Aula der Neckarſeite) ſtatt. Die Zeichnungen der ſiebten und achten Klaſſen und die im keitsunterricht hergeſtellten Arbeiten ſind Sonntag, den I. d. Mis. von 11—12 lihr und von—5 Uhr, ſowie während der Dauer der Prüfungen im Zeichenſgal der Bürgerſchule ausgeſtellt. Wir beehren uns die ſtaatlichen und ſtädlſchen Behörden, ſowie die Freunde der Jügendbildung zur DBergebung von Anlagebänken. No. 1383. Die Lieferung von 50 Stück Anlagebänken mit gußeiſernen Stüßen und höl⸗ zernem Sitz und Rücklehne ſoll im Submiſſionswege vergeben werden. Angehote, welche pro Stück geſtellt ſein müſſen, ſind portofrei, verſiegelt und mit ent⸗ ſprechender Aufſchrift verſehen, ſpäteſtens bis 3803˙ Montag, den 12. April er., Vormittags 10 Uhr bei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt Bedingungen und Angebhotsformulgre gegen Erſtattung der Vervielfältigüngs⸗ koſten in Empfang genommen werden können. Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der eingelaufenen Angebote an genanntein Termin beizuwohnen. Mannheim, 2. April 1897. Tiefbauamt: Eiſenlohr. II. Ankündigung. In Folge richterlicher Ver⸗ fügung wird dem Kaufmann Hermann Schmitt hier die nachverzeichnete Liegen⸗ ſchaft am 33095 Mittwoch, den 21. April, Nachm. 2 Uhr im hieſigen Rathhauſe öffent⸗ lich verſteigert, wobei der endgiltige Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis auch nicht geboten wird. Beſchreibung der Liegenſchaft. Das dreiſtöckige Wohnhaus Schwetzingerſtraße No. 28 (vorher No. 22) hier mit Kaufladen, Seitenbau, Quer⸗ bau und allem liegenſchaft⸗ lichen Zubehör, neben Hein⸗ rich Lang u. Nikolaus Stahl, geſchätzt zu M. 80,000 Achtzigtauſend Mark. Die Steigerungsbeding⸗ ungen können inzwiſchen bei dem Unterzeichneten einge⸗ ſehen werden. 33095 Mannheim, 3. April 1897. Großh. Notar: Eſchbach. 3Eltern unſerer Schüler, IJi Teilnahme an den Prüfungen und zur Beſichtigung der ſtellten Arbeiten geziemend einzuladen. en 4. April 1897. Das Rektorat: Dr. Siekinger. Bekanntmachung. „Wir bringen hiermit zur Anzeige, daß wir den Schlep ſaßt für Kohlen, Kokes und Schwefelkies von 0 in Mannheim) um 2 Pfg. pr. 100 Kg. ermäßigt haben. 45 vorbezeichnete Artikel beträgt nun von Maunheim nach Heilbrönn 27 Pfg. pr. 100 Kg. demenk⸗ 94 641705 von Maunheim nach ſe ffenan 24 Pfg. pr. 100 Kg., nach Lauffen 82 Pfg. pr. 100 Kg. Wir werden dleſe Frachtermäßigung vorerſt allein tragen unter der Bedingung, daß die Schiffer jederzeit, auch bei niederem Waſſerſtand, ohne eine Frachtzulage Kohlen ze. in Ladung nehmen, Oeffentliche Aufforderung. Forderungen an den Nach⸗ laß des ledigen Kaufmanns Hermann Travers von hier wollen innerhalb 2 Wochen bei dem Unterzeichneten an⸗ gemeldet werden, damit ſie bei der Regelung des Nach⸗ laſſes Berückſichtigung finden können, 38128 Mannheim, 4. April 1897. Großh. Notar, Eſchbach. Heffenkliche Herſteigerung. Mittwoch, 7. April ds. Js., Nachmittags 2 uhr werde ich im Pfandlokal Q 4, 5 dahier im Auftrage des Concurß⸗ verwalters Herrn Fr. Bühler die ur Wdeee Hans 5 155 gehörigen Gegenſtände, als: 1 Kaſſenſchrank, 2 Schreibtiſche mit Aufſaß, 1 Stehpult, 1 Laden⸗ theke, 2 A er, 1 Copir⸗ preſſe, 1 Amerikanerofen, 1 Regu⸗ lateur, 3 Gaslampen, 1 Wagen⸗ decke, 3 Stühle, 1 ſpaniſche Wand, 3 Elerlampen mit Blecheylinder, 1 Thermometer, 1 Schrank, 1 Spiegel, 1 Triumphſtuhl, 1Belo⸗ eiped und ſonſt Verſchiedenes gegen Bägrzaßlung Afeee 332 ſtechea, 0⁰ annheim, 5. April 1897. Gbner, Gerichtsvollzieher. Iwangsberſteigerung. Mittwoch, den 7. April ds. 38. Mittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokale Q 4, 8 83193 hier 2 vollſtändige Betten, 2 Kana⸗ pee, 3 ovale Tiſche mit Decken, 3 Chiffonier, 1 Waſchkommode, 8 Spiegel, 3 Waſchkommoden und 3 Nachttiſche mit Marmor⸗ platten, 4 Bilder, 1 Divan. 3 Stühle, 2 Kleiderſchränke, 1 Nipp⸗ tiſch, 1 Geſchirrſchrank, 1 Regu⸗ lator, 5 Paar Vorhänge zmit Gallerieen, 2 Vorlagen, 2 Tep⸗ piche, 1 Handtuchgeſtell, 1 Cigar⸗ renſtänder, 1 Palme, 1 Vaſe, 1 Andleumläufet, 38 Schruppen⸗ ſtiele, 1 Sehreidi 1 Kom⸗ mode, 1 Schreibtiſch, 1 ſilberne Cylinderuhr mit Kette gegen baare Zahlung im Vollſtrecküngs⸗ weg öffentlich verſteigern. annheim, 5, April 1897. Freimüller, Gerichtsvollzieher. Zwanzig Mark Belohnung demfenigen, der uns die Thäter zur gerichtlichen Belaugung nachweiſt, die unſere im Vorgarten des Hauſes J8,37 aufgeſtellte Ritterftigur beſchädigt haben. 33221 Fischer& Sohler Zinkornamentenfabrik n. Vernicklungsanſtalt, J8. 37. Samenßüte werden geſch mack⸗ voll garnirt U 6,27, 2. St. 32156 Friedrichsſchule(Eingang Mannheim, die ausge⸗ 98182 Die Fracht ſtand bleiben beſtehen. eute an(Abfahrt agſtfeld, Wimpfen und Unſere ſeitherigen Rabattvergütungen bei niederem Waſſer⸗ 39096 Heilbronn, den 6. April 1897. Schleppſchiſffahrt auf dem Neckar. Montag, 12. April. Zucht⸗ und Fettviehmarkt in Bretten Zufuhr in ber Regel 800—1000 Stüg. 33190 Hohzverſteigerung. Die Gemeinde Lauden⸗ bach a. d. Bgſtr. läßt am Freitag, 9. April l. Is. an Ort und Stelle im Ge⸗ meindewald, Diſtrikt Kreuz⸗ berg, folgende Hölzer meiſt⸗ bietend öffentlich verſteigern: 277 Gichen bis zu 3,82 62 Buchen 31 Erlen 55 Birken 10 Aspen 8 Kirſch 205 Laub⸗ und Nadelholz⸗ ſtangen. Zuſammenkunft Vormit⸗ tags 8 Uhr beim Rathhaus. zaudenbach, 2. April 1897, Bürgermeiſteramt. Eberle, 88086 Wolff. Große Pflanzen⸗ Verſteigerung N, 14. Mittwach,., Vonnerſtag, den 8. April und die folgenden Tage Nachmittags 2 Uhr werden eg. 1600 Stück ver⸗ ſchtedene 5 Holländische Sträucher, Obstbäume Zor- und Nutzpflanzen (otzlinge) ote. 90 baare Zahlung öffent⸗ ich verſteigert. Empfehle oben angeführte 0 beſonders geehrten t erren Gärtnern, Landwir⸗ en, Gartenbeſttzern u. ſ. w. Zur Verſteigerung kommt nur prima Waare. 33207 J. P. Jrſchlinger, Auctionator, 3, 4. Einſetzen künſtl. Jähue, Plombiren, Jahnreini⸗ gen, Jahnzithen mit Lachgas ꝛc. H. Stein S 1, 5 Breiteſtr. 8 1, 5 Sprechſtunden: 152 Sonn⸗ u. Werktags.—6Uhr Wild Geflüg e1l Fiſche Conserven in größter Auswahl. 38211 J. Knab, Riaeſt Suppenwürze iſt frisch einge⸗ trofſen bei: 33089 Franz Meyer Nachf. von Hans Eiche sdör fer, T 5, 14 Original⸗Fläſchchen No. 0 35 Gramm werden zu 25 15 92 No 1= 70 Gramm zu 45 105 No. 2= 120 Gramm zu 70 Pfg, mit Maggl's Suppenwürze nachgefüllt. Auf Peſach reines Gänſefett zu haben bei Fr. 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April 1897, Abends 6 Uhr I1 Saalbau lathäus-Passien von Johann Sebastian Bach. Solisten: 0 Fräul. Emma Hiller, Concertsängerin aus Stuttgart 155 t: Frau Amalie Joachim, Congertsängerin aus Berlin. Tenor: Herr Robert Kaufmann, Concert, er aus Basel Bariton: Herr Anton Sistermauus, Concertsänger aus Frankfurt a. M. Bass: Herr Musikdirector Weidt aus Heidelberg. Violine: Herr Concertmeister Mans Schuster- Orgel: Herr Musikdirector Hänlein. Direction: Herr Hofkapellmeister Langer. Mrossherz. Hoftheaterorchester. Texthücher sind in der Musikalienhandlung von Th. Sohler und Abends an der Kasse zu 20 Pig. zu haben. Umtausch der Karten gegen reservirte Plätze für Mit- glieder mit Aufzahlung von Mk..— und Rückgabe der Ein- trittskarten bei Th. Sohler und C. F Heckel. Stehplätze Mk..50 wWerden 10 Minuten vor Beginn des Concerts ausgegeben. 33184 Grün-Donnerstag, den 15. April, Abends 7 Uhr Hauptprobe in Saalbau. Eintritt für Mitglieder Mk..—, für Nichtmitglieder Mk..50, Einkrittskarten Abends an der Kasse. Verein für Homöppathie und Naturheilkunde. Sonntag, den 11. April, Abends 3 Uhr, im Saale des „Scheffeleck“, M 3, 9: Vortrag des königl. württemb. Oberamtsarztes a. D. P. Fis cher über: Die Peat. Gäſte, auch Damen, ſind höfl. eingeladen. 3 3309 Der Vorſtand. 2 52 7 7 7 Fadagogum Neuenneim-Heidelberg. Imnasial- und Realklassen: Sexta-—Prima. orb. f. alle Klassen höherer Schulen, Curse f. Einj.-Frw. u. Abitur. Beschränkte Schülerzahl. Einzelbeh andlung. Ueberwachte Arbeitsstunden. Kleines Familien-Penslonat Neues Scbulhaus, Turnhalle, grosser Spielplatz in schönster und ruh, Lage, Aufnahme von Serta an: 27. April. Dr. phil. volz. M Eltern und Vormünder. Es empfiehlt ſich, Knaben, welche das Metzgerhand⸗ werk erlernen wollen, nur bei Innungsmeiſtern in die Lehre zu bringen. Die Fleiſcher⸗Innung hat die ſtatu⸗ tariſche Pflicht, das Lehrlingsweſen in jeder Hinſicht zu überwachen. Die Innung vermittelt Lehrſtellen, prüft die Lehrverträge und überwacht die Ausbildung der Lehrlinge, bewirkt die Geſellen⸗Prüfungen und überreicht den Aus⸗ gelernten ein Wanderbuch des Deutſchen Fleiſcher⸗Verbandes durch welches reiſende Geſellen aller Orten Arbeitsgelegen⸗ heit oder ein Reiſegeſchenk erhalten. Der unterzeichnete Obermeiſter iſt gerne bereit, hier⸗ über jede gewünſchte Auskunft zu ertheilen. Hochachtungsvoll! Der Vorſtand der Fleiſcher⸗Innung 185 Mannheim Daniel Groß, P 5. 5. Mannheimer Parkgeſellſchaft. Seit Jahren lagert bei uns eine große Anzahl Schlittſchuhe, deren Eigenthümer uns unbekannt ſind. Wir erſuchen letztere, ihre Schlittſchuhe längſtens bis 15. April d. F. in Empfang nehmen zu laſſen, da wir nach Ablauf dieſes Zeitpunktes die nicht abgeholten Schlittſchuhe dem Knabenhort, welſen werden. 33104 388139 Waiſenhäuſern ꝛc. zu⸗ Der Vorſtand. Tür Lagerhäuser, Spediteure ete. 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Marie, ſeine Nichte Admiral Lefort, ruſſiſcher Geſandter Lord Syndham, engliſcher Geſandter en von Chateauneuf, franzöſiſche Frl. Hübſch. Herr Starke. Herr Döring. Herr Erl. Frl. Wenzlawski. Geſandter 5 8 Wittwe Brown, Zimmermeiſterin Herr Eichrodt. Ein Rathsbiener 8 Herr Bauer. Zimmerleute. Magiſtratsperſonen. Einwohner von Saardam. Offiziere. Matroſen. Die Handlung iſt in Saardam im Jahre 1689. Im dritten Akt: Holzſchußtanz. Kaſſeneröffnung ½7 uéhr. Anfang 7 uhr. Ende 10 Uhr. K„ Im Casinosaale. Dienſtag, den 6. April 1997, Anfang ½8 uhr: des Opernſängers Kaver KHreuttner, unter gefl. Mitwirkung des Herrn Muſikdirektor R. Bärtich und der Herren Hofmuſiker 1* C. Müller und A. Poſt. „ Frogramm: 1. Trio in-dur, v. Beethoven. Herren Bärtich, Poſt und Müller. 2. Lieder: a) Der Neugierige, b) Des Blumen, e) Morgengruß, d) Der Müller und der Bach, Schubert. Her Kreuttner. 3. Violin⸗Solo: a) Adagio, Fr. Ries. b) Canzonetta, B. Godard. Herr A. Poſt. 4, Lieder: a) Sonn⸗ tags am Rhein, Schumann; b) Des Glockenthürmers Töchterlein Ballade), Löwe. Herr Kreuttner. 5. Cello⸗Solo: a) Widmung, D. Popper; b) Menuetto, H. Becker. Herr C. Müller. 6. Arie aus„Afrikanerin“ II. Act, Meyerbeer. Herr Kreuttner. Eintrittspreiſe: Reſervirter Platz 2 Mk., Nichtreſervirter Platz.50, Stehplatz 1 Mk. 32449 Vorverkauf in der Muſikalienhandlung von Th. Sohler. Hadlen-Badſen Tichtenthnler Allee I4 Villa Sorrento vis--vis Lawyn-Tennis. Möblirte Zimmer— auch Penſion. höchſter Comfort, feinſte Lage. Besitzer R. Lecmhardt. 2 BBitte. Unter unſeren Erſteommunikanten iſt eine ſehr große Anzahl Armer, die ſich die nöthige Ausſtattung zum„ſchönſten Tag des Lebeus“ nicht beſchaffen können. Die unterzeichneten Pfarrämter bitten für dieſe um Gaben. 32409 Mannheim, im März 1897. J. Bauer, Pfr. A 4, 2. G. Becker, Pfr., F 1, 7. B. Barth, Curat, 2. Querſtr. 17. — 32744 Speeialität in Corsetten Deutſche, Brüſſeler u. Pariſer Facons. 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April) können in die beſtehenden Kurſe für: Franzöſiſche Sprache Engliſche Italieniſche 5 Spaniſche 1 Deutſche 9 Korreſpondenz Kaufmänniſches Rechnen und Handelsgeographie noch Theilnehmer mit den ent⸗ Vorkenntniſſen ein⸗ reten. Ferner eröffnen wir neue Kürſe für Schönſchreiben und dopp. Buchhaltung. Schrift⸗ liche Anmeldungen werden bis 17. April erbeten. 31093 Der Vorſtand. Eutenfedern von Mk..—,.20,.50 per Pfd. „ Daunen„.80,.50, 3.„„ Weiſſe Gansfedern„„.—,.50,.75„„ Silberweiße„„„„„% Dinen ndd Steinthal L. inthal D 3, 7. Maunnheim. D 3. 7. 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