ee 2. 8 ———ZU——— Teketzramm⸗Abpeſſe: „Journal Mannheim.““ In des Poſtliſte eingetragen unten Nr. 2802. Abonnement: 60 Bfg. monuatlich, Hringerlohn 10 Pig. monatlich Durch die Poſt bez. mel. Poſtauf⸗ Achlag M..30 pre Quartal Inſerate: Die CFolonel⸗Zeile 20 Pfg: Die Reklamen⸗Zelle 60 Pfg Eingel⸗Nummern 8 Pig. Doppel⸗Rummern 5 Pfa. (Badiſche Volkszeitültg.) annheimer der Stadt Maunheim und Umgebullg · (108. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal Stleſtufe und verbrrilelle Jeilung in Maunheim und Rilgegend. Inrit Verautwortlich! füt den politiſchen u. allg. Thell; Erunſt Otto Hopp. für den lokalen und prov. Theil? f0 r den Inſeratentheil: Kart Apfel. Rokationsdruck und Berlag der Dr. H. Haaz'ſchen Buch⸗ Jruckerei, (Erſte Mannheimer Typograph Anſtalt.) (Daßs„Maunheimer Jouengk⸗, in Eigenthum des kafholiſches Bürgerhoſpital 9 fümmtlich in Mannheim. (Maunheimer Volksölgkt.) E 6, 2 Nr. 78. Deutſches Reich. Aus Kiaotſchau wird ein neuer chineſiſcher Ueberfall gemeldet, der in⸗ deſſen raſch erledigt worden iſt. Der Unteroffizier Lehmaun hatte mit zwei Seeſoldaten den Abbruch der von den Beſatzungs⸗ mannſchaften bald nach ihrer Landung erbauten Telephonlinie zu beſorgen. Als er nun in dem Dorfe Konſhuntino den bei den Abbruchsarbeiten beſchaͤftigt geweſenen Kulis ihren Lohn auszahlen wollte, mußte er zu dieſem Zwecke acht Dollarſtücke in kleineres Geld umwechſeln laſſen. Hierbei bemerkten der Wechsler und die ihn umringenden Chineſen, daß Lehmann noch eine gröͤßere Summe in ſeinem Beſitz hatte. Dies erregte ihre Begehrlichkeit. Sie folgten den Soldaten, als dieſe einer an⸗ deren Arbeiterkolonie nachmarſchirten, in einiger Entfernung, verhielten ſich indeß ſo ruhig, daß die Verfolgten nicht den ge⸗ ringſten Verdacht ſchöpften. Plötzlich aber ſtürzten ſte ſich gleichzeitig von hinten auf die Soldaten, ergriffen ihre Gewehre und verſuchten die Ueberfallenen niederzuwerfen, in der Abſicht, ſie ihrer Baarſchaft zu berauben. Zum Glück gelang es dem Unteroffizier Lehmann, ſein Seitengewehr zu ziehen. Er ver⸗ ſetzte damit einem der Angreifer einen Hieb über den Kopf. Gleichzeilig feuerte der Seeſoldat Schilling, der zur Erde ge⸗ worfen war und ſein Gewehr mit aller Gewalt vertheidigte, in hefligſten Ringen und ohne anzuſchlagen, einen Schuß ab, durch den ein Chineſe tödtlich verwundet wurde. Nun war es mit dem Muth der übrigen Angreifer vorbei. In wilder Flucht jagten ſte davon. Die frei gewordenen Soldaten wollten ihnen in begreiflicher Erregung ſofort ein paar Schüſſe nachſenden, doch Unteroffizier Lehmann verbot es ihnen und ſo gelang es den Räubern einſtweilen unbehelligt zu entkommen. Die deut⸗ ſchen Soldaten ſind völlig unverletzt. Nach dieſem aufregenden miichenfall wurden die Abbruchsarbeiten ungeſtört fortgeführt und beendet. Nach erſtatteter Meldung an den Gouperneur Truppel leitete dieſer ſofort eine Unterſuchung ein⸗ Badiſcher Landtag. 57. Sitzung der Zweiten Kammer. «Karlsruhe, 18. März. (Schluß.) Abg. Kle in(nat.⸗lib.): Den geſtrigen Angriff Wackers gegen den Miniſter des Innern wegen ſeiner angeblichen politiſchen Thä⸗ tigkeit bei landwirkhſchaftlichen Gaufeſten habe ihm den Gindruck eines Vehmgerichts gemacht, eines Vehmgerichts, bei dem allerlei dunkle Geſtalten auftraten. Was das Gaufeſt in Thiengen anlangte, ſo ſei die Rede des Miniſters eine der üblichen geweſen. Er könne nicht begreifen, wie man dem Miniſter daraus eine politiſchee Agi⸗ tation konſtruiren wolle. Dem Miniſter fehle überhaupt bei ſeinen ſonſtigen vielen Talenten das Zeug zum Agitator. Die Beſchuldi⸗ gung der Agitation ſei eine Liebhaberei des Herrn Wacker. Auch der Miniſter Turban ſei von ihm als Agitator bezeichnet worden. Was Venedey über das ſchwindende Vertrauen des Volkes geſagt habe, ſei nicht richtig. Im Gegentheil, es lebe im Volke das Be⸗ wußtſein, daß man überall Recht finde. Wenn ſich Wacker über den Ton des Miniſters beſchwere, ſo möge er einmal an die eigene Bruſt ſchlagen und ſich überlegen, wie er mit dem Miniſter ſpricht. Er möge einmal hören, wie das Volk darüber urtheilt. Wo das Ver⸗ trauen im Volke ſchwindet, da ſeien die Hetzblätter der Oppoſition Schuld. Die Thätigkeit der Oberamtmänner werde viel zu draſtiſch geſchildert. Wenn Sie immer wieder mit der Agitation der Ober⸗ amtmänner kommen, ſo kehren Sie, bei Gott doch vor Ihrer eigenen Thür. Halten Sie die Geiſtlichen zurück, ſo mögen meinetwegen auch die Oberamtmänner zu Hauſe bleiben. Wenn Venedey geſatt habe, daß die nationalliberale Partei die Vaterlandsliebe nicht pflege, ſo ſei ihm das wunderbar, da er die Nationalliberalen jahraus, jahrein Hurrahpatrioten nenne. Die nationalliberale Partei, das nehme er für ſie in Anſpruch, habe ſtets die Vaterlands⸗ liebe gepflegt. 5 Abg. Heimburger(deutſche Volksp.) betont nochmals die Wahlthätigkeit der Oberamtmänner, die zum mindeſten in den eige⸗ nen Bezirken ſich jeder Agitation enthalten ſollten. Die Regierung ſollte auch in der Anwendung des Verſammlungsrechts einen libera⸗ len Standpunkt einnehmen. Vor Allem habe die badiſche Regierung nicht die Aufgabe, der reichsländiſchen Regierung Siebesdienſte zu erweiſen, wie dies bei der Bebel'ſchen Verſammlung geſchehen ſei. Redner wendet ſich ſodann in lebhaften Ausführungen gegen die Nationalliberalen. Präſident des Miniſteriums des Innern Geh. Rath Dr. Eiſen⸗ lohr: Er bedaure es ſehr, daß der Abg. Heimburger von ſeiner Auskunft hinſichtlich des Frankfurter Polizeipräſidenten nicht be⸗ friedigt ſei und er bedaure es auch ſehr, ſeinen Wunſch, brieflich in Frankfurt Erkundigungen einzuziehen, nicht erfüllen zu können. Er wiſſe überhaupt nicht, was ſich der Herr Abgeordneke unter poli⸗ tiſcher Polizei“ vorſtelle. Wenn etwa damit emeint ſei, daß der Frankfurter Polizeipräſident ſeine Amtsbefugniſſe ſowelt ausdehne, Akte in Baden vorzunehmen, ſo würde Redner ſich dies ſehr ver⸗ bitten, ſich aber dann nicht nach Frankfurt, ſondern direkt nach Berlin mit ſeiner Beſchwerde wenden. Wenn aber der Polizet⸗ präſident in Frantfurt auf ſeinem Bureau ſitze und dort ſozial⸗ demokratiſche und demokratiſche Blätter leſe und ſich dann frage, was ift denn das für ein bedeutender Mann, der Herr Profeſſor Heimburger, der da ſo die Gemüther in Aufregung verſetzt, ſo ſei das keine„politiſche Polizei“, und in dieſer Hinſicht könne Redner dem Frankfurter Polizeipräſidenten keine Vorſchriften machen, Die politiſche Polizei werde in Baden nur von der badiſchen Regierung ausgeführt. Denn es verſtehe ſich ganz von ſelbſt, daß der Frank⸗ furter Polizeipräſtdent ſolche Handlungen nicht vorzunehmen habe. Wenn er aber in der angegebenen Art ſeine Aufmerkſamkeit auf ganz Süddeutſchland richte, ſo übe er nur ſein Recht aus. Der Herr Vorredner habe dann als einen Beamten, der das Vertrauen der Bevölkerung eingebüßt habe, den Amtsvorſtand von Lahr be⸗ zeichnet. Das ſei ihm ſehr überraſchend geweſen. Denn er kenne Sonntag, 20. März 1898. den Herrn ganz genau und habe ihn in's Miniſterium berufen, weil er ihm das größte Zutrauen entgegenbringe und er wiſſe, daß dieſer Herr in ſeinem früheren Bezirke Schopfheim und im Bezirke Lahr von der größten Verehrung der Bevölkerung und dem denkbar größten Vertrauen getragen war wegen ſeines liebenswürdigen Entgegenkommens und fſeines pflichteifrigen Benehmens.(Abg. Heimburger: Ich meine den vorigen!) Und von dem vorigen ſage er dasſelbe, auch dieſer ſei ebenfalls ein vortrefflicher Beamter. Hier widerſpreche er dem Herrn Abg. Heimburger auf das Allernachdrücklichſte. Als ein wahrhaft klafſiſches Beiſpiel, wie man Beſchwerden gegen Oberamtmänner vorbringe, habe der Herr Vorredner einen Brief vorgeleſen, worin dem Bürgermeiſter von Berghauſen ungehöriges Verhalten vorgeworfen wird. Mit einem logiſchen Saltomortale habe dann Herr Heimburger geſagt, das thue der Bürgermeiſter von Berghauſen nur, weil der Oberamt⸗ mann in Durlach liberal iſt. Dann habe der Abg. Heimburger geſagt, was die Sache mit dem„Badiſchen Korreſpondenz⸗Bureau“ für eine Bewandtniß habe: Der betreffende Herr von dem Bureau ſei zu ihm gekommen und habe gefragt, ob der Landtag im Mai vertagt werde. Er habe ihm darauf erwidert, daß im Miniſterium nichts davon bekannt ſei. Und wenn andere Herren von der Preſſe zu ihm kämen, würde er ihnen mit derſelben Bereitwilligkeit Aus⸗ kunft geben. Was die Angelegenheit in der Feſthalle betreffe, die ja die Gemüther etwas erregt habe, ſo ſtelle ſie ſich doch etwas anders dar, als man es eben vom Herrn Abg. Heimburger gehört habe. Seit langen Jahren beſtehe die Vorſchrift, daß an gewiſſen hohen Feiertagen Muſikaufführungen verboten ſeien. Eine Ausnahme beſtehe nur zu Gunſten von Concerten. Man habe ſich aber genöthigt geſehen, um einer zu weiten Ausdehnung des Begriffes Concert vor⸗ zubeugen, dem damit entgegenzutreten, daß man ſagte, verboten ſind alle Muſikaufführungen, ausgenommen ſolche, welche ein höheres Intereſſe der Kunſt bieten. Zwei Beſitzer von Vergnügungslokalen hätten nun beim Bezirksamt Beſchwerde geführt, daß man ihnen ihre Concerte verſage, dagegen die in der Feſthalle geſtatte. Die Behörde habe darauf erfahren, daß bei den Aufführungen in der Feſthalle geraucht, geſchwatzt und getrunken werde, daß alſo die Concerte durchaus nicht höherem Intereſſe dienen. Was aber dem Einen recht ſei, ſei dem Andern billig, und ſo habe man von der Feſthallenverwaltung verlangt, Garantien für nur im Kunſtintereſſe ſtattfindende Concerte zu bieten oder ihre Aufführungen wie andere Vergnügen einzuſtellen. Man habe dann endlich einen Modus ge⸗ funden, mit dem ſich auch der Stadtrath einverſtanden erklärt habe, und habe beſtimmt, daß während der Aufführungen Ruhe herrſchen müſſe und Speiſen und Getränke nicht verabreicht werden dürften. Er glaube, daß hiemit die Ordnung gewahrt und auch dem In⸗ tereſſe des Publikums gedient ſei. Solche Streuge müſſe geitbt werden, weil ſonſt die Kirchenbehörden wieder Einſpruch erheben würden. Abg. Fieſer(nat.⸗lib.): Es ſei ein friſcher Luftzug des Frie⸗ dens durch den Abg. Hug in die Diskuſſion gebracht worden. Aber er habe nicht ſo friedlich geſchloſſen. Er habe ſich gefreut, über die geſtrige Antwort des Miniſters. Dieſer habe mit ſeiner Kritik an der ſo pompös angekündigten Begründung des Mißtrauensvotums Recht gehabt. Es ſeien hier ſchon beſſere, ſchärfere und geſchicktere Angriffe zu hören geweſen. Das Land werde mit Erſtaunen Wackers Rede gehört haben. Es ſei nichts vorgebracht worden, als die be⸗ weisloſe Behauptung, die Oberamtmänner machten Politik. Wacker wolle dem Miniſter Parteilichkeit vorwerfen. Wenn der Miniſter Eiſenlohr auch nicht bei den Gaufeſten geweſen wäre, ſo wäre doch liberal gewählt worden. Aber ſeine Rede ſei mit Verläumdungen entſtellt worden. Die Mühlen haben in dieſen Tagen recht laut ge⸗ klappert, aber Mehl ſei nicht zum Vorſchein gekommen. Die Räu⸗ bergeſchichte von Berghauſen glaube er nicht, ſie ſcheine ad hoe fabri⸗ zirt. In der doctrinären Art, wie Heimburger die Diskuſſion führe, habe er geſagt, er habe nichts dagegen, wenn die Oberamtmänner in fremden Bezirken agitirten. Geſchähe dies wirklich, ſo wäre in dieſem Hauſe ein neues Geſchrei zu hören. Die von Heimburger vorgeſchlagene Art der Agitation wäre ein Unfug ſchlimmſter Sorte. In einer Zeit, in der die Gegenſätze auf einander platzen, könne man nicht verlangen, daß die verantwortlichſte Stelle des Bezirks unthätig bleibe. Er wolle nicht alles verantworten, was in der Preſſe geſchehe. Wenn man auf der Gegenſeite von dem Tone der Preſſe ſpreche, ſo wolle er daran erinnern, daß der Ausdruck„nationalmi⸗ ſerable Tröpfe“ in die Debatte geſchleudert worden ſei. Die Ver⸗ Jäumdungsſucht der Gegner habe ſich bei dem Fürſtenbergiſchen Erb⸗ ſchaftsſtreite gezeigt. Vierzehn Tage vorher habe bereits eine ganze Anzähl von Leuten, die ſich um die rechtliche Seite des Streites nicht kümmerten, auf dem Sprunge geſtanden, über die Richter her⸗ ufallen 95 Die Dhätigkeit des Frankſurter Polizeipräſidenten, ſoweit ſie eine beobachtende ſei, laſſe ſich nicht auf Frankfurt allein beſchränken. Der Diktaturßaragraph ſei, bis der Rühepunkt eingetreten ſei, eine Wohlthat für die Reichslande, und man müſſe ihn auch hier reſpek⸗ tiren und keine Umgebung ſeiner Beſtimmungen dulden. Eine unge⸗ hörige Anwendung ſei nicht davon gemacht worden. Im Uebrigen höre man im ganzen Lande faſt nichts von Verſammlungsauflöſungen, obgleich Verſammlungen der Sozialdemokratie in ungeheurer Zahl ſtattfinden. Dieſe Beſchwerden ſeien außerordentlich aufgebauſcht worden. Bezüglich der Amtsverkündiger müſſe er behaupken, daß dieſe Inſtitution eine berechtigte iſt. Zu Mißtrauen ſei gar kein An⸗ laß. Der Ton ſei ſo einwandsfrei, daß darüber keine Klage geführt werden könne. Der politiſche Theil ſei nicht ofſtziös. Das Mini⸗ ſterium muß in jedem Bezirk ein Organ haben, in dem es ſeine An⸗ ſichten ſagen kann. Solange es der kath. Geiſtliche als Gewiſſens⸗ pflicht erklärt, man dürfe keine liberalen Blätter leſen, müſſe ein Gegengewicht vorhanden ſein. In ſeinem Wahlbezirk Donau⸗ eſchingen ſei der„Donaubote“ gegründet worden, der von dem ultramonkanen Parteiamtmann“(Heiterkeit) bearbeitet werde. Er verlieſt eine Anzahl Artikel aus dem Donaueſchinger Blatt unter der Heiterkeit des Hauſes.(Selbſt die Demokraten und Sozialdemo⸗ kraten lachen mit.) Aus dem„Schwarzwälder“ trägt er dann eine Schilderung über die Thätigkeit des kleinen Wahlfeldmarſchalls aus dem dortigen Bezirk, eines Kaplans aus der Schmidt⸗ Schofer'ſchen Schule, vor. Bei ſolchen Proben kommen dann die Herren und ſtellen ſich an, als ob in der liberalen Preſſe ein ungeziemender Ton herrſche. Er verlieſt dann eine Probe aus dem Geck'ſchen„Volksfreund“, um zu zeigen, welche Sprache die Herren von der Oppoſition führen, wenn ſie unter ſich ſind.(Schaier lächelt und nickt bei jedem Satz. Dreesbach freut ſich ob der theilweiſe komikerhaften Sprache des„Volksfreund.“) Wenn wir ſo ſprechen, ſo iſt es eine Beleidigung für das Centrum, die Sozialdemokratie darf es ſich erlauben. Wie ſchlecht es dem „Miſchmaſch“— das ſagt Geck— anſteht, über den Ton Klage zu führen, das (Telephon⸗Ur..5 habe man wohl aus dieſen Proben geſehen. Wer ge⸗ ſehen, wie man ein lang vorbereitetes Mißtrauensvotum inſzenirt hat, wer die Begründung gehört hat, der muß ſich fragen: Was iſt denn eigentlich des Pudels Kern. Das wiſſe heute noch Niemand, was die Oppoſition eigentlich wolle. Man habe nichts als unbe⸗ wieſene Behauptungen gehört. Thatſächliches ſei nicht vorgebracht worden. Er hoffe, daß die Regierung diejenige Anſchauung vertritt, die nothwendig iſt zur Aufrechterhaltung der Ordnung. Sie muß ſich fragen, auf welche Seite ſie bei dieſem verſchärften Kampf kreten wolle, in dem die Wogen der politiſchen Leidenſchaften ho gedaz Das ſei Gebot der Selbſterhaltung, das ſei eine Pflicht gegen das Land.(Lebhafter Beifall.) Es ſind noch 14 Redner vorgemerkt,. Die Sitzung wird abgebrochen. Nächſte Sitzung: Montag. 11. Sitzung der Erſten Kammer. * Karlsruhe, 18. März. Geheimer Hofrath Prof. Rümelin beſpricht bei Berathung des Budgets der Juſtizverwaltung das juriſtiſche Studium und ſtellt feft, daß die Anforderungen, die in Baden an die Studirenden ge⸗ ſtellt würden, geringer ſeien als in anderen deutſchen Staaten. Um die Anforderungen zu erhöhen, müſſe man mehr Uebungen im Civil⸗ prozeßpraktikum veranſtalten. Die Zwiſchenexamina halte er zur Zeit nicht für praktiſch. Des ferneren wünſcht Redner Mitwirkung der Profeſſoren bei dem juriſtiſchen Staatsexamen. Prof, Meyer⸗ Heidelberg meint, daß die badiſchen Examina ſich denjenigen anderer Staaten ruhig an die Seite ſtellen könnten. Staatsminiſter Nokk erklärt, daß die Regierung die Abſicht habe, die Profeſſoren zu dem juriſtiſchen Examen beizuziehen. Zu der Frage der Zwiſchenexamen wolle er noch bemerken, daß durch ſie auch die Freizügigkeit an den Univerſitäten geſtört werde. Die Einzelberathung gibt zu Bemerkungen keinen Anlaß. Bei Berathung des Kultusbudgets fragt Freiherr Franz von Bodman die Regierung, ob ſie heute in der Lage ſei, zur Be⸗ ſetzung des erzbiſchöflichen Stuhles in Freiburg ſich zu äußern. Miniſter Nokk erklärt, er ſei auch heute noch nicht in der Lage, über die Angelegenheit ſich auszuſprechen, doch beſtehe die Hoffnung, ſte in naher Zeit zu einer befriedigenden Löſung zu bringen, Nächſte Sitzung: 26. März. Aus Stadt und Land. „Mauuheim, 20. März 1898, Ginverleibung der Gemeinde Neckarau in Mannheim. (Schluß.) Oberbürgermeiſter Beck: Wir haben allen Anlaß, dem Herrn Amtsvorſtand dankbar zu ſein, daß er den Bürgerausſchuß ein⸗ berufen hat zur Beſprechung der Einverleibungsfrage und zum Aus⸗ tauſch der gegenfeitigen Meinungen. Es werde hierdurch beiden Theilen Gelegenheit geboten, aufzuklären, beſtimmte Forderungen zu ſtellen und über dieſe Forderungen die Meinung des anderen Theils zu hören. Von dieſem Geſichtspunkte aus begrüßen auch wir Mann⸗ heimer die heutige Beſprechung, denn auch wir ſind mit unſeren Entſchließungen noch lange nicht fertig, denn der Bürgerausſchuß weiß bei uns noch gar nichts von all den Verhandlungen. Der An⸗ ſtoß zu der Einverleibung iſt nicht von Neckarau und nicht von Mannheim aus gegeben worden. Bereits vor 3 Jahren, als die Ein⸗ verleibung mit Käferthal ſchwebte, fanden Verhandlungen mit Neckarau wegen der Eingemeindung in Mannheim ſtatt, jedoch haben ſich dieſe Verhandlungen damals zerſchlagen. Wir Mannheimer haben an dem Biſſen, den wir mit der Einverleibung von Käferthal ver⸗ ſchluckt, noch genügend zu verdauen und hätten wir deshalb keine Gelegenheit genommen, mit Neckarau weiter zu verhandeln, Aber da kam ein Dritter, die Rheinau. Das Miniſterium ſteht auf dem Standpunkt, daß die Verhältniſſe, wie ſie heute liegen, nicht bleiben können. Nun ſind verſchiedene Wege zur Abhilfe denkbar. Den Weg der Bildung einer eigenen Gemeinde will man vorläufig nicht gehen, ſondern zunächſt einmal verſuchen, ob eine Eingemeindung in Mannheim möglich iſt. Neckarau würde die Bildung einer eigenen Gemeinde Rheinau in's Herzfleiſch ſchneiden, denn die neue Gemarkungsgrenze würde unmittelbar bis an die Dächer von Neckarau, theilweiſe ſogar bis an die bewohnten Theile von Neckarau gehen. Daß dies für die Entwickelung Neckaraus nicht gleichgiltig wäre, iſt ſelbſtverſtändlich, denn der abzutretende Theil der Gemarkung würde gerade dasjenige Gebiet umfaſſen, welches für induſtrielle Anlagen die größte Wichtigkeit beſitzt und das ſich bis zur Gemarkungsgrenze von Seckenheim hinzieht. Und die Gemeinde Rheinau würde die Abtretung des Geländes zu Eigenthum als Grundſtocksvermögen von der Gemeinde Neckarau verlangen. Viele Arbeiter, die in Rheinau beſchäftigt ſind, würden aber ſicherlich ihren Wohnſitz in Neckarau haben und bei einer Stockung der Induſtrie würde die Gemeinde Neckarau für dieſe in Rheinau beſchäftigten Arbeiter ſorgen müſſen. Es würde ſomit die Bildung der Steuerkapitalien der Gemeinde Neckarau nicht zu Gute kommen, dagegen würden ihr die mancherlei Beſchwerniſſe, die eine induſtrielle Entwickelung mit ſich bringt, zu Theil werden. Warum iſt nun gerade der jetzige Zeitpunkt der ge⸗ eignetſte für die Einverleibung? Er iſt dies, weil ſonſt die Bildung einer eigenen Gemeinde Rheinau erfolgt, er iſt dies aber auch ſerner, weil jetzt Neckarau große Ausgaben machen muß, wir Mannheimer aber ein Intereſſe daran haben, daß dieſe großen Summen ſo an⸗ gelegt werden, daß ſie für uns bei der Eingemeindung von Werth ſind; die Ausführung der projektirten Arbeiten muß ſo erfolgen, wie ſie in Mannheim ſtattfindet. Wenn auch die Ausführung von Ar⸗ beiten den Neckarauern vielleicht paßt, ſo paßt ſie vielleicht durchaus nicht hinein in das Syſtem, nach welchem wir dieſe Arbeiten aus⸗ zuführen pflegen. Die Neckarauer haben aber dann das Geld aus⸗ gegeben, ſie kommen mit leeren Händen, und daß dann die Beding⸗ üngen ungünſtigere ſein müſſen, iſt ſelbſtverſtändlich. So wird vor⸗ ausſichtlich die Kanaliſation von uns nicht ſo ausgeführt, wie es von Ihnen projektirt iſt, fondern wir würden Neckarau an das große Mannheimer Kanalprojekt anſchließen. Auch das Elektrizitätswerk in Neckarau würde für uns keinen Zweck haben, denn wir bauen in der allernächſten Zeit in Mann⸗ heim ein großes Elektrizitätswerk ſowie ein zweites Gaswerk und könnten damit nicht nur Neckarau, ſondern noch einen anderen Ort mit genügend Licht verſehen. Daſſelbe gilt von der Waſſerleitung. Dann iſt unzweifelhaft der Zeitpunkt für die Einverleibung auch deßhalb jetzt der richtige, weil ein Wechſel im Gemeinderegiment 2 Sette⸗ General Anzeiger Muunbeftm, 20. Mün ich vorbereitet. Wenn Sie die großen projektirten Unternehmungen ſchaffen, müſſen Sie auch eine Reihe von neuen Beamten anſtellen und es werden dann eine Reihe von Fragen an das Gemeinderegi⸗ ment herantreten, welche nicht mehr in der jetzigen einfachen ſchlichten und beſcheidenen Weiſe erledigt werden können, ſondern die volle Kraft eines berufsmäßig gebildeten Bürgermeiſters erfordern. Auch an die Mitgtieder des Gemeinderaths werden dann weitgehende Er⸗ ſorderniſſe geſtellt werden. Sodann geht Redner auf die Hauptfrage ein, welche darin be⸗ 55 wie im Falle der Einverleibung mit dem Bürgernutzen ver⸗ ahren werden ſolle. Redner erklärt, daß ſich die Stadt nicht darauf einlaſſen könne, eine einmalige Abfindungsſumme an die Allmend⸗ berechtigten zu zahlen und auch die Regierung würde eine derartige Maßregel nicht zulaſſen. Auch die Auszahlung von Geldrenten an die Allmendberechtigten lehne der Mannheimer Stadtrath ab. Nur dann, wenn die Stadtgemeinde das Allmendgelände zu anderen Zwecken brauche und kein gleich gutes Gelände den Allmendberech⸗ tigten zur Verfügung ſtellen könne, werde eine Geldrente gewährt und er könne verſichern, daß die Rente dann ſo bemeſſen ſein würde, daß die Neckarauer zufrieden ſein könnten. Zum Pkankendurchbruch, wie in der geſtrigen öffentlicheu Verſammlung ein Redner gemeint, brauche man in Mannheim das Geld der Nachbargemeinde nicht. (Große Heiterkeit.) Was das baare Grundſtocksvermögen der Ge⸗ meinde Neckarau, das ½ Mill. betrage, anbelange, ſo werde daſſelbe in 1½ Jahren verſchwunden ſein in den Unternehmungen, zu denen die Gemeinde von den Staatsbehörden gezwungen werde. Allerdings habe Neckarau auch einen großen Grundbeſitz, aber es ſei gefährlich, dieſen zum Verkauf auf den Markt zu werfen. Käferthal habe einen ganz außerordentlichen Allmendbeſitz gehabt. Nach Bürgern aus⸗ gerechnet, ſind in Käferthal auf den Kopf 1260.35 M. entfallen, in Neckarau kommen auf den Kopf nur 978.35.; nach der Fläche kamen in Käferthal auf einen Bürger 13,662 Qm., in Neckarau entfallen auf den Kopf nur 4094 Qm. Der Neckarauer Wald komme nicht in Betracht, da er durchſchnittlich nur einen Ertrag von 500 Mark pro Jahr liefere. Man könne ihn nicht ſo benutzen wie den Käferthaler Wald, wo jetzt ſchon ſich die induſtriellen Etabliſſements bis an die Waldesgrenze erſtrecken. Redner weiſt ſodann auf die großen Vortheile hin, welche die Einverleibung den Neckarauer Grundbeſitzern dadurch bringt, daß der Werth der Liegenſchaften ganz bedeutend in die Höhe gehen wird. Ob das ſpäter auch der Fall ſein wird, ſei fraglich, denn wir leben jetzt in einer Periode des merkwürdigſten wirthſchaftlichen Auf⸗ chwungs. Ob dieſer Aufſchwung ſich aber immer in der gleichen inie aufwärts bewegen werde, ſei zweifelhaft. Von verſchiedenen Seiten ſei die Befürchtung ausgeſprochen worden, daß eine Erhöh⸗ ung der Steuerkapitalien eintreten werde, dies treffe nicht zu. Im Gegentheil werde vorausſichtlich eine viel niedrigere Einſchätzung der landwirthſchaftl. Steuerobjekte erfolgen, als wie dies bis jetzt der Fall iſt, eine Erſcheinung, die ſich auch bei der Einverleibung von Käferthal gezeigt habe, denn Mannheim habe ſehr niedrige Boni⸗ kälsklaſſen. Weſter weiſt Redner darauf hin, daß mit dem Tage der Einverleibung die Neckarauer das Recht haben, ihre Kinder in die beſſer eingerichteten Mannheimer Schulen zu ſchicken. Die Einfüh⸗ rung der erweiterten Volksſchule in Neckarau werde der Stadt Mannheim 42,000 Mark koſten, alſo eine Steuerſumme, die einem Umlagefuß von 21 Pfg. entſpricht. Ferner werde die Erſtellung einer elektriſchen Straßenbahn von Mannheim nach Neckarau erfolgen, wodurch namentlich das an der Straße liegende Gelände eine große Erhöhung erfahren wird. Auch eine Waſſerleitung würde ſofort durch Mannheim erſtellt werden und endlich haben die Neckarauer An⸗ ſpruch auf den Mitgenuß an den reichen Mannheimer Stiftungen. Die Ausführung der Arbeiten ſolle möglichſt beſchleunigt werden und habe der Mannheimer Stadtrath beſchloſſen, nicht eher die Mannheimer Umlage von 45 Pfg. in Neckarau erheben zu laffen, als bis der Betrag von 700,000 M. für Kanaliſation, Waſſerleitung, Straßen, Friedhof ꝛc. für Neckarau ausgegeben worden iſt. Bis zu dieſem Zeitpunkt werde man in Neckarau nur eine Umlage von 30 Pfennig erheben. Redner ſchließt mit der Verſicherung, daß der jetzige Zeitpunkt der richtige zur Einverleibung ſei. Wenn jetzt keine Einigung erfolge, werde es vielleicht kommen wie in Berlin, wo die Einverleibung der Vorſtädte durch Berlin jetzt energiſch abgelehnt wird. Dort iſt der richtige Zeitpunkt verpaßt worden. 0 18 dieſe beiden Vorträge ſchloß ſich nun eine lebhafte De⸗ akte. Bürgerausſchußmitglied Landwirth Baro⸗Neckarau erklärt, daß Neckarau ganz gut 180,000 Qm. zu 10 M. per Qm. verkaufen könne um ſich dadurch die nöthigen Mittet zur Ausführung der nothwen⸗ digen Arbeiten ſchaffen, Bürgerausſchußmilglied Schleich beſpricht die Allmendfrage und plaidirt für die Zahlung einer einmaligen Abfindungsſumme oder einer jährlichen Rente von 40 Mark vom 30. Lebeusjahr an und von 150 Mark vom 50. Lebensjahr an(Bravo!) Herr Oberbür⸗ germeiſter Beck habe nur hervorgehoben, welche Vortheile Neckarau von der Einverleibung haben werde, dagegen ſeien von ihm die Vor⸗ theile, die Maunheim daraus zieht, mit keinem Worte erwähnt wor⸗ den. Redner erklärt ſich noch gegen den von Herrn Baro vorge⸗ Verkauf von Gemeindegut. eh. Regierungsrath Pfiſterer erklärt, daß die Regierung zur Zablung einer einmaligen Abfindungsſumme nie ihre Zußtin⸗ mung geben werde, dagegen ſei die Zahlung einer Rente dürchaus zuläſſig und möglich. Bürgerausſchußmitglied Roos führt aus, daß die Mitglieder des Kollegiums nicht nur an die Bürgermeinde, ſondern auch an die Einwohnergemeinde denken ſollen. Redner wünſcht, daß vertrags⸗ mäßig feſtgeſetzt werde, was geſchehen ſolle in Neckarau. Auch iſt er für eine erweiterte Volksſchule von der erſten Klaſſe an, getreu dem Manuheimer Muſter. Str. Groß⸗Mannheim erklärt, daß die beiden Vorredner den Mannheimern ein ſchlechtes Zeugniß ausgeſtellt hätten. Sie hätten wenig Bertrauen zu den Mannheimern. Wir ſind herausgekommen als anſtändige Leute und wollen die Herren aus Neckarau nicht übers Ohr hauen. Wir haben zu Ihnen Vertrauen und möchte ich bitten, daß Sie auch uns Vertrauen entgegen bringen, Geh. Regierungsrath Pfiſterer erklärt, daß für die Einver⸗ lelbung ein guter Boden vorbereitet werde, wenn die Vertreter von Maunheim ſich dazu verſtehen würden, bindende Erklärungen abzu⸗ eben über die Zeit, in der die in Ausſicht geſtellten Arbeiten er⸗ olgen ſollen. Oberbürgermeiſter Beck: Wir waren von vornherein entſchloſſen, dieſe Erklärungen abzugeben. Sie gehen dahin, daß das Kanaliſa⸗ tionsprojekt alsbald nach Grlaſſung des Einverleibungsgeſetzes derart beſchleunigt werden ſoll, daß die Ausflührung ſchon im Jahre 1899 begonnen werden kann. Bezüglich der Einführung der Waäſſerleitung verpflichtet ſich der Stadtrath, ſofort die entſprechenden Schritte ein⸗ zuleiten. ſoll die Verlegung des Weges ſchon im Jahre 1899 erfolgen. Bezüglich der beſtehenden Ortsſiraßen ſollen mit thunlichſter Beſchleunigung eingreifende Verbeſſerungen erfolgen. Eudlich wird die erweſterte Volksſchule von der 4. Klaſſe an mit ganztägigem Lehrplan eingeführt. Der erforderliche Schulhausneubau ſoll ohne Verzug in Angriff genommen werden. Dieſe Bedingungen ſollen in das Einverleibungsgeſetz aufgenommen werden. Das ſind jedenfalls die denkbar beſten Bürgſchaften. Darüber beſteht kein Zweifel, daß Mannheim in den erſten Jahren ein beträchtliches Deftzit für die Verwaltung in Neckarau aufbringen muß, wie dies ja auch bezüglich Käferttzals der Fall iſt, wo ſchon in dieſem Jahre ein Deftzit von 86,000 Mark von der Altſtadt Mannheim gezahlt werden müſſe. Das werde auch in den nächſten Jahren der Fall ſein und erſt ſpäter anders werden. Der Verkauf von Gemeindegelände in der von 11 Baro vorgeſchlagenen Weiſe ſei doch ein bedenklicher Weg. ie von Renten halte der Mannheimer Stadtrath für unthunlich. as ſolle denn dann Mannheim mit dem ganzen Allmendgelände machen? Auf eine diesbezügliche Anfrage des Herrn Geh, Regierungsraths Pfiſterer erklärt Herr Oberbürgermeiſter Beck, daß die Einführung der Beleuchtung aus einem Verſehen nicht mit aufgezählt worden ſei. Dieſe Beleuchtung ſei ja ganz ſelbſtverſtändlich. Bürgerausſchußmilglied Roos erklärt, daß er abſolut kein Miß⸗ krauen zu den Mannheimer Herren habe zum Ausdruck bringen wollen. Er bitte wiederholt, die erweiterte Volksſchule ſchon von der erſten Klaſſe an einzurichten. Str. Vogel tritt den in der geſtrigen öffentlichen Verſammlung aufgeſtellten Behauptungen enegegen, daß für Käferthal bis jetzt noch Neihtg gelban jet Reduer halt es für rathlam, vorern die exmei⸗ terte Volksſchule von der vierken aſſe an einzuführen, ſpäter könne man ja weiter gehen. Bürgermeiſter Orth⸗Neckarau weiſt darauf hin, daß der Zu⸗ ſchuß Mannheims für die Verwaltung Neckarau kein ſo bedeutender ſein werde, wie es Herr Oberbürgermeiſter Beck hingeſtellt habe, denn es werde ja auch ſicher eine Steigerung der Neckarauer Steuer⸗ kapitalien von 20 auf 80 Million Mark eintreten. Oberbürgermeiſter Beck entgeguet, daß dieſe Mehreinnahmen auch Mehrausgaben im Gefolge baben. Der diesjährige Etat von Neckarau zeige 70000 Mk. Einnahmen und 135310 Ml. Ausgaben. In dem vom Mannheimer Stadtrath aufgeſtellten Voranſchlag ſind dagegen die Ausgaben auf 313000 Mk. berechnet worden, alſo ein Mehr an Ausgaben von 178 000 Mk. Was die erweiterte Volks⸗ ſchule aubelange, ſo ſtehe nichts im Wege, dieſe ſchon von der erſten Klaſſe an beginnen zu laſſen. In ſeinem Schlußwort faßte Geh, Regierungsrath Pfiſterer das Reſultat der Verhandlungen dahingehend zuſammen, daß ein ernſtlicher Widerſpruch gegen die Einverleibung nicht erhoben worden ſei. Meinungsverſchiedenheiten beſtehen nur bezüglich des Allmends⸗ genuſſes. Redner iſt der Anſicht, daß die Neckaxauer ſich damit be⸗ gnügen ſollen, daß die Allmendfrage genau ſo geregelt werde, wie im Käferthal. 5 Die Frage des Vorſitzenden, ob vielleicht eine ganz unverbind⸗ iiche Probeabſtimmung vorgenommen werden lönnte, wird von den Neckarauern verneint. Hiermit ſchloß der Vorfitzende Geh. Regierungsrath Pfiſterer die Verſammlung. — Bismarckfeier,. Wie alljährlich ſo veranſtaktet auch dieſes Jahr die hieſige nationalliberale Partei zur Feier des Geburtstags unſeres Altreichskanzlers des Fürſten Bismarck ein Feſtbankett. Daſ⸗ ſelbe findet am Samſtag, 2. April, im Ballhauſe ſtatt. Dem Vorſtand der Partei iſt es gelungen, als Feſtredner den hervorragenden Gelehrten und bekannten Herausgeber des bekannten Bismarck⸗Jahrbuches, Herrn Profeſſor Dr⸗ Horſt Kohl, derzeit in Chemnitz wohnhaft, zu gewinnen. Herr Dr. Kohl beſitzt den Ruf eines ganz ausgezeichneten Redners, der die Hörer durch ſeine geiſtvolle, packende Vortragsweiſe auf's Höchſte zu feſſeln verſteht. Spezialitätentheater im Saalban. Das ſeit einigen Tagen im Saalbau auftretende neue Enſemple weiſt mehrere ſehr zug⸗ kräftige Nummern auf, weßhalb auch der Beſuch des Theaters all⸗ abendlich ein ſehr guter zu nennen iſt. In erſter Linie iſt hier zu nennen die Serpentintäuzerin La Roland, welche außer den ſchon bekannten Darſtellungen auf dieſem Gebiete einen Feuer⸗ und 1 e aufführt, der hier noch nicht geſehen wurde und der ünſtlerin rauſchenden Beifall einträgt. Die Luftgymnaſtiker The Wortley's, 3 Herren, welche in ſchwindelnder Höhe ihre Uebungen am fliegenden und ſtehenden Trapez ausführen, ſind gleichfalls her⸗ vorragende Künſtler. Nicht minder die Troupe Hugoſton, eine Parterre⸗Akrobaten⸗Geſellſchaft, die ihre Kunſiſtücke mit überraſchen⸗ der Sicherheit in ſchmucken Studentenkoſtümen ausführen. Eine treffliche Soubrette beſitzt das Enſemble in Frl. EmmyKröchert, welche ſpeziell das Gebiet des Berliner Humors in ganz vorzüglicher Weiſe vertritt und ſtets ſtürmiſchen Beifall und Hervorrufe mit ihren Darbietungen findet; außerdem ſind noch zu nennen die Koſtüm⸗ Soubrette Frl. Aniéela Koncewiez, der Tenoriſt Herr Felix Wagner und das Damen⸗Geſangs⸗Terzett Wiener Kinder. Alles in Allem genommen, kann das Enſemble im Ganzen als ein ſehr gutes bezeichnet werden und iſt der Beſuch des Theaters nur empfehlenswerth. Kaiſer Panoroma. Herrlich iſt es, die ſchönſten Gegenden unſerer Erde kennen zu lernen, und von dem Geſehenen das ſchönſte zur bleibenden Grinnerung in ſich aufnehmen zu können. Wohl Manchen würde das Herz höher ſchlagen, könnte er eine Reiſe nach dem ſchönen Spanien, dem Lande, wo die Orangen blühen, machen. Leider iſt es nur wenigen vergönnt, ſolche Opfer an Zeit und Geld darzubringen, darum verweiſen wir an dieſer Stelle auf das ſo be⸗ liebte Kaiſer⸗Panorama, welches reichlichen Erſatz für das perſön⸗ liche Reiſen bietet und in dieſer Woche Spanien zur Anſchauung bringt. Wir durchwandern außer der ſpaniſchen Hauptſtadt mit ihren Sehenswürdigkeiten das Escorial und Segrebia. Aus dem buntbewegten Straßenleben Madrids heraus werden wir in die Prunk⸗ gemächer ſpaniſcher Könige geführt. Wir befinden uns ohne eine Ahnung davon gehabt zu haben, vor dem Alkazar, einem mauriſchen Königsſchloß, oder mitten in dem Gewühl eines ſpaniſchen Pferde⸗ marktes. Dieſe beſonders plaſtiſch erſcheinenden naturwahren Bilder treten uns in den verſchiedenſten Aufnahmen vor Augen, ſo daß wir nach jeder Richtung hin hochbefriedigt das Panorama verlaſſen. Erſter Spateuſtich zum katholiſchen Vereinshans. Am heutigen Namenstage des hl. Joſeph, des Schutzpatrons des Hand⸗ werks, hat der erſte Spatenſtich zum neuen katholiſchen Vereins⸗ hauſe ſtattgefunden. Zuerſt befuchten die Aufſichtsrathsmitglieder der Geſellſchaft Vormittags 11 Uhr den aus dieſem An⸗ laß in der unteren Pfarrkirche veranſtalteten Feſtgottesdienſt, nach deſſen Schluß ſie ſich an die Bauſtelle zwiſchen K 1 und K 2, wo zunächſt mit dem Bau des katholiſchen Geſellenhauſes, eines Theiles des Vereinshauſes begonnen wird, begaben und den erſten Spateuſtich verrichteten. Der eigentliche Beginn des Baues erfolgt am 1. April. Wir wünſchen dem Unternehmen beſten Erfolg. *Verboten wurde vom hieſigen Bezirksamt die Niederlegung eines Kranzes an dem auf dem Friedhofe beſindlichen Denkmal der ſtandrechtlich Erſchoſſenen, die von den hieſigen Sozialdemokraten für morgen in Ausſicht genommen war. Gerichtszeitung. „»Maunheim, 16. März.(Strafkammer 1) Vorſitzender: Herr Landgerichtsrath Traub. Vertreter der Großh. Staats⸗ behörde Herr Staatsanwalt Dr. Mühling. 1) Wegen Verletzung der Wehrpflicht wurde Otto Julius Rein⸗ hardt von Ulm und 18 Genoſſen zu Geldſtraſen von je 200 bezw. 160 Mark verurtheilt. 2) Die Berufung des 21 Jahre alten Schloſſers Val. Reine⸗ muth, den das Schöffengericht wegen Körperverletzung mit 4 Wo⸗ chen Gefängniß beſtraft hatte, wurde als unbegründet verwieſen. 8) Der Ausläufer Karl Glaßner von hier, der einen Militär⸗ poſten am Landesgefängniß beleidigt hatte, war ſchöffengerichtlich zu 3 Wochen Gefängniß verurtheilt worden. In Folge ſeiner Berufung ——5 11 Strafe auf 3 Tage herabgeſetzt, Verth.: Rechtsanwalt illeſſen. 4) Der 22 Jahre alte ſchon wiederholt vorbeſtrafte Konditor Guſtav Eppinger von Gbersbach ſchlich ſich in der Nacht vom 18. zum 14. Febr. d. J. in das Haus Bahnhofplatz Nr. 9 und ſtahl aus dem Zimmer des Monteurs Paul Stadekofen, von dem er wußte, daß er betrunken nach war, 80 M. baar und einen Ehering im Werthe von 11 M. Außerdem ſoll er ſchon im Oktober v. Is. dem Holzſchneider Hermann Volk eine Taſchenuhr mit Kette entwendet haben. Trotz ſeines zähen Leugnens, der ungeſchickten Vertheidigung, der Frucht langzährigen Kriminalſtudiums, wurde der für den erſteren Diebſtahl geſammelte Indizienbeweis für ſchlüſſig erklärt und Eppinger zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus, 5 Jahren Ehrverluſt verurtheilt und Zutäſſigkeit der Pollzeiaufſicht verfügt. 5) Der Taglöhner Adam Becker von Siggersfeld prellte den Wirth Delp mit Hilfe eines gefälſchten Arbeitsakteſtes um eine vier⸗ zehntägige Zeche für ſich und ſeine Geliebte im Betrage von 29 M. und verſetzte eine ihm geliehene Uhr. Das Urtheil lautete auf 5 Wochen Gefängniß, wovon noch eine Woche zu verbüßen iſt. Theater, Aunſt und Wiſfeuſchaft. Spielplau des Groſth. Hof⸗ und Nationaltheaters in Maunheim in der Zeit vom 20. März bis 27. März. Sonntag, 20.: ()„Carmen“. Montag, 21.:(A) Neu einſtudirt:„Nora“. Dienſtag, 22.:(Aufgeh. Abonn.) Volksvorſtellung:„Jidelio“. Mittwoch, 28.: („Die Entführung aus dem Serail“, Donnerſtag, 24.:(B) „Dr. Wespe“. Zum erſten Male:„Ariadne“, Herr Carl Sonntag als Gaſt. Freitag, 25.:(5)„Donna Dianag“. Sonntag, 27.: (Aufgeh. Abonn. Verpflichtung 4)„Die Zauberflöte“, N (Privat⸗Telegramme des„General⸗ Anzeigers.)e Berlin, 19. März. Die anläßlich der Märzfeier veranſtalketeg zehn ſozialdemokratiſchen Verſammlungen waren geſtorn zahlreich beſucht und verliefen durchweg ruhig, In der heute unter dem Vorſitz des Präſidenter Dr. Koch ſtatt⸗ gehabten Sitzung des Centralausſchuſſes der Reichsbank wurden zunächſt die Wahlen für den engeren Ausſchuß und deſſen Stellper⸗ tretung vorgenommen. Die früheren Mitglieder wurden ausnahms⸗ los wiedergewählt. Anknüpfend an die Wochenüberſicht der Reichs⸗ bank wurde vom Vorſitzenden hexrvorgehoben, daß eine Nothwendig⸗ keit zur Aenderung des Bankdiskonts nicht vorliegt. Schließlich wurde die Beleihungsfähigkeit ausgeſprochen für die Anleihen der Städte Heidelberg, Kaiſer lautern und Höxter. Der Kronprinz und Prinz Eitel Friedrich werden die Oſterferien bei der Kaiſerin auf dem Schloſſe zu Homburg v. d. H. verleben. Der Kaiſer trifft bereits am 28. d. M. Abends eiſ, während die Kaiſerin erſt am 29, d. Vormittags in Homburg an⸗ kommen wird. Ein unbemannter Ballon der Luftſchifferabtheilung riß ſich bei Verſuchen heute los und flog in öſtlicher Richtung davon. Berlin, 19. März. Der Arbeiter Bier wurde mit Frau und drei Töchtern in den Betten todt aufgefunden. Vergiftung wird angenommen, weil der Vater wegen Diebſtahls aus der Arbeit ent⸗ laſſen worden war. „Straßburg, 19. März. Heute Morgen 7 Uhr begab ſich der Kaiſerliche Statthalter, Fürſt zu Hohenlohe⸗Fangenburg, nach Metz, um der morgen dort ſtattfindenden Enthüllung des Prinz Friedrich Carl⸗Denkmals beizuwohnen. Von dork begibt ſich det Fürſt am Montag nach Forbach, wo er an der Enthüllüng des von Kommerzienrath Adt errichteten Kaiſer Wilhelm I. Denkmalz theilnimmt. „Neurnuppin, 19. März. Der Ackerer Mosloczik wurde wegen Entführung und vorſätzlicher Tödlung der neunjährigen Hermine Meinicke aus Cremmen zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverluſt verurtheilt. Boun, 19. März. Geſtern ſtürzte in Poppelsdorf ein Neu⸗ bau zuſammen, wobei drei Arbeiter ſchwer verletzt wurden. *Deſſau, 19. März. In dem herzoglichen Salzwerke Leopolds⸗ hall wurden 2 Arbeiter durch abſtürzende Salzmaſſen getödtet. Paris, 19. März. Der„Figaro“ billigt das Dekret des Kriegsminiſters, durch welches den Generalinſpekteuren der Armee eine überwiegende Gewalt über mehrere Armeekorps ver⸗ liehen wird, bedauert jedoch, daß ihnen neben dieſen Befugniſſen nicht entſprechende Verantmortlichkeit auferlegt wird. Die Regierung bemüht ſich, die Arbeikerſtreiks am Mittel⸗ meer auf den Schiffswerften in La Seyne bei Toulon beizulegey, beſonders weil auf den Werften zur Zeit 3 Kriegsſchiffe im Bau be⸗ griffen ſind. Madrid, 19. März. Aus Las Palmas meldet man, daß das Torpedobootgeſchwader nach guter Fahrt dort eingetroffen iſt. Die Königin⸗Regentin beglückwünſchte telegraphiſch den Kommandanten des Geſchwaders und wünſchte ihm fernere gute Fahrt. In Bilbas verſchlimmerte ſich die Lage der ausſtändigen Berg⸗ leute. Zehntauſend feiern. Bei den letzten Zuſammenſtößen mit der Gendarmerie wurden 10 Arbeiter gelödket. Kounſtantinopel, 19. März. Der erſte Dragoman der öſter⸗ reichiſch⸗ungariſchen Botſchaft überreichte Tewfik Paſcha eine von allen Botſchaftern unterzeichnete Kollektipnote, betreffend die Ver⸗ ſchleppungen in der Verwaltung und der Rechtspflege. Petersburg, 19. März. Der Generaladjutant des Kaiſers Admiral Popow iſt heute geſtorben. — macherinnen verhaftet, die ſehr viele Kinder verhungern ließen, Mannbeimer Getreide-Wechenbericht vom 19. März. Die Stimmung im Getreidegeschäft bleibt im Grossen und Ganzen eine durchaus feste; die vorübergehenden amerikanischen Schwankungen bleiben einflusslos angesichts der starken Nachfrage der Consums und der unerschütterlich festen Haltung Russlands. Norddeutschland hat sich mit seinen Offerten vollständig vom Markte zurückgezogen, tritt dagegen jetzt selbst als Käufer für ausländischen Welzen auf und die starke Ausfuhr scheint jetzt eine ebenso starke Einfuhr zur Folge zu haben. Braugerste: Die inländischen Vorräthe gehen stark zur Neige, und zeigt sich nach Californischer und anatolischer Gerste ziemlich viel Nachfrage. Roggen wenig angeboten bei guter Frage. Hafer sehr fest bei grosser Nachfrage. Mais behauptet, Die heutigen Notirungen sind: Weizen. Red Winter II M. 178 Kansas II 1 172 15 Manitoba J„ 187 8 Californier I„ 176 Nicolajeff„ 168—186 Theodosia 1 178—186 5 Saxonska, alter 1 168—175 Sibirischer, neuer„ 17 Neuer Laplata f. a. g. Febr./Mäxz„ 162—169 20 Uruguay 5„ 174 8 Roggen. Nieclajeff, 9 pud 10%/15„ 114 + amerikanischer Western 1 114 85 Gerste, russische Futtergerste 1 90 8 Hafer. kussischer„ 114—188 amerikanischer wWeisser 1„ 118 Mais Mixed v 74 Pfälzer Weizen M. 21—21.50 „ Roggen„ 15.50—15.75 Braugerste, Pfälzer,, 19.50—.20 „rheinhessisch, 20—20.25 per 100 Kile Badische„ 19—19.50 8 72 Neue Californische Chevalier„ 20.50 Montana 20 73 Hafer badischer„ 14.25—15.50 » Der Aufſichtsrath der Rheiniſchen Creditbank beſchloß in ſeiner heutigen Sitzung von dem Mk. 1,902,520 betragenden Rein⸗ gewinn eine Dividende von 6½ pCt., gegen 6 pCt. in den Vorjahren zu beantragen und Mk. 317,398 auf neue Rechnung vorzutragen bei reichlichen Abſchreibungen. Zum Einj⸗Freiwillligen- u. zum Fähnrichexamen, sowie für Tertia bis.-Prima(.—8. Kl.) von Gymnasien und Realschulen bereitet das Institut Fecht in Karlsruhe(.) vor.— Individuelles Unterricht in kleinen Abtheilungen; sorgfältige Aufsieht u. Ver⸗ pflegung.— Seit 1877 erhielten von 482 Geprüften 445 den Be. recktigungsschein; darunter in 9 Prüfungen je all' seine Abiturien- ten— Bef. im Prosp.— Eintritt jederzeit. 14022 Sebrüder NReis, Möbelfabrik A 2,. nächst dem Speisemarkt. Erosses Lager gediegener Holz-& Polstermöbel Agener Fabrlkatien. 33007 Lager und Alleinverkauf bedeutendster Spezialfabriken, Mehrjährige Garantie. Billigste Preise. 30 complet aufgestellte Musterzimmer. in Srosser Auswahl bei 278586 Linoleum abgepaßt und am Stück Ad. Sexauer D 2, 6. *Warſchan, 19. März. In den Vororten wurden drei Gngelen Jeueſe Kachrichten und Felegraumne. . d. ein, an⸗ ſich und wird ent⸗ der urg, rinz der vom nals gen nine hren ſteu⸗ lds⸗ des der ver⸗ ſſen ttel⸗ gen, be⸗ das Die iten erg⸗ der⸗ von zer⸗ ſers el en. und hen age Ads. Ete hen Ik0 ur ste loß un⸗ ren bei den ler or· 36· on · 14 56 —— — 1 9 — iſt die General- Anzeiger. Bekanntmachung. Den Verkehr mit Butter, Käſe, Schmalz und deren Erſatzmitteln betreffend. (7) No. 15867 Zu den am 1. April ds. Is. in Kraft kretenden und nachſtehend abgedruckten Beſtimmungen des 8 4 des Geſetzes vom 15. Juni 1897, betreffend den Verkehr mit Butter, Käſe, Schmalz und deren Erſatzmitteln—.⸗G.⸗Bl.⸗S. 475 — ſind, um die Gewerbetreibenden vor Unzuträglichkeiten bei der Durchführung der neuen Vorſchriften zu bewahren und zu⸗ gleich ein im allgemeinen Intereſſe liegendes gleichmäßiges Vor⸗ gehen der Polizeibehörden herbeizuführen, im Wege der Verein⸗ barung der Bundesregierungen für die Trennung der Geſchäfts⸗ räume für Butter ꝛc. und Margarine zc. die folgenden Grundſätze aufgeſtellt worden: Die Verkaufsſtätten für Butter oder Butterſchmalz einerſeits und für Margarine oder Kunſtſpeiſefett andererſeits müſſen, falls dieſe Waaren nebeneinander in einem Geſchäftsbetriebe feilgehalten werden, derart getrennt ſein, daß ein unauffälliges Herüber⸗ und Hinüberſchaffen der Waare während des Geſchäfts⸗ betriebs verhindert und insbeſondere die Möglichkeit an Stelle von Butter oder Butterſchmalz unbemerkt Margarine oder Kunſt⸗ ſpeiſefett dem kaufenden Publikum zu verabreichen, thunlichſt ausgeſchloſſen wird. Die Entſcheidung darüber, in welcher Weiſe dieſen Anforderungen entſprochen wird, kann nur unter Berück⸗ ſichtigung der beſonderen Verhältniſſe jedes Einzelfalls und namentlich der Beſchaffenheit der dabei in Betracht kommenden Räume erfolgen. Doch werden im Allgemeinen folgende Grund⸗ ſätze zur Richtſchnur dienen können: 1. Es iſt nicht erforderlich, daß die Räume je einen be⸗ ſonderen Zugang für das Publikum beſitzen. Es iſt vielmehr zuläſſig, daß ein gemeinſchaftlicher Eingang für die verſchiedenen Räume beſteht. Wenn auch die Scheidewände nicht aus feuerfeſtem Ma⸗ terial hergeſtellt zu ſein brauchen, ſo müſſen ſie immerhin einen ſo dichten Abſchluß bilden, daß jeder unmittelbare Zuſammenhang der Räume, ſoweit er nicht durch Durch⸗ gangsöffnungen hergeſtellt iſt, ausgeſchloſſen wird. Als ausreichend ſind beiſpielsweiſe zu betrachten abſchließende Wände aus Brettern, Glas, Cement⸗ oder Gypsplatten Dagegen können Lattenverſchläge, Vorhänge, weitmaſchige Gitterwände, verſtellbare Abſchlußvorrichtungen nicht als genügend betrachtet werden. Bei offenen Verkaufsſtänden auf Märkten können jedoch auch Einrichtuugen der letzteren Art geduldet werden. Die Scheidewände müſſen in der Regel vom Fußboden bis zur Decke reichen und den Raum auch in ſeiner ganzen Breite oder Tiefe abſchließen. Die Verbindung zwiſchen den abgetrennten Räumen darf mittelſt einer oder mehrerer n 9 herge⸗ ſtellt ſein. Derartige Oeffnungen ſind in der Regel mit Thürverſchluß zu verſehen. Die vorſtehenden Grundſätze finden ſinngemäße Anwendung auf die Räume zur Aufbewährung und Verpackung der bezeich⸗ neten Waaren. 8 „Nach den gleichen Geſichtspunkten iſt die Trennung der Ge⸗ ſchäftsräume für Käſe und Margarinekäſe zu beurtheilen. Geſetz vom 15. Juni 1897 betr. den Verkehr mit Butter, Käſe, Schmalz und deren Erſatz⸗ mitteln. In Räumen, woſ 8 4. elbſt Butter oder Butterſchmalz gewerbs⸗ mäßig ergeſtellt, aufbewahrt, verpackt oder feilgehalten wird, erſtellung, Aufhewahrung, Verpackung öoder das Feil⸗ halten von Margarine oder Kunſtſpeiſefett verboten. Ebenſo iſt in Räumen, woſelbſt Käſe gewerbsmäßig hergeſtellt, aufbewahrt, verpackt oder i wird, die Herſtellung, Anfbewahrung, Verpackung oder das Feilhalten von Margarinekäſe unterſagt. In Orten, welche nach dem endgültigen Ergebniſſe der letzt⸗ maligen Volkszählung weniger als 5000 Einwohner hatten, findek die Beſtimmung des vorſtehenden Abſatzes auf den Kleiu⸗ handel und das Aufbewahren der für den Kleinhandel erforder⸗ lichen Bedarſsmengen in öffentlichen Verkaufsſtätten, ſowie auf das Verpacken der daſelbſt im Kleinhandel zum Verkaufe ge⸗ längenden Waaren keine Anwendung. Jedoch 15 Margarine, Margarinekäſe und Kunſtſpeiſefett innerhalb der Verkaufsräume in beſonderen Vorrathsgefäßen und an beſonderen Lagerſtellen, welche von den zur Aüfbewahrung von Butter, Butterſchmalz und Käſe dienenden Lagerſtellen getrennt ſind, aufbewahrt werden. Für Orte, deren Einwohnerzahl erſt nach dem endgültigen Ergebniß einer ſpäteren Volkszählung die angegebene Grenze über⸗ ſchreitet, wird der Zeltpunkt, von welchem ab die Vorſchrift des zweiten Abſatzes nicht mehr Anwendung findet, durch die nach Anordnung der Landes⸗Zentralbehörde zuſtändigen Verwaltungs⸗ en beſtimmt. Mit Genehmigung der Landes⸗Zentralbehörde ien dieſe Verwaltungsſtellen beſtimmen, daß die Vorſchrift zweiten Abſatzes von einem beſtimmten Zeſtpunkt ab aus⸗ ymsweiſe in einzelnen Orten mit weniger als 5000 Einwohnern nicht Anwendung findet, ſofern der unmittelbare räumliche Zu⸗ ſammenhang mit einer Ortſchaft von mehr als 5000 Einwohnern ein Bedürfniß hierfür begründet. Die Grund des dritten Abſatzes ergehenden Beſtimmungen find mindeſtens ſechs Monate vor dem Eintritte des darin be⸗ zeichneten Zeitpunktes öffentlich bekannt zu machen. Mannheim, den 16. März 1893. Gr. Bezirksamt: v. Merhart. Conservaforium für Musik in Mannheim. Beginn des Sommersemesters am 21. März d. J. Vollständige Ausbildung für Gesang, Klavier, Streich- Imstrumente und Theorie. Theater, Concert und Orchester. Prospecte gratis. Antzitt Zu jeder Seit. Anmeldungen werden täglich bei der Direktion in F 2, 9 ontgegen genommen. 57155 58298 Tle Därection: M. Pohl. W. Bopp- NB. Vom 1. Juni ds. Js. an befindet sich das Conserva- korlum in Litr. D 8, 2½,(Rheinstrasse). aluufgebet Verſteigerung. No 18786. Auf Antrag des Architekten Joſef Köchler hier] Die Unterzeichnete läßt crläßt das Großh Amtsgericht Montag, den 21. März 1808, III. Mannheim, nachdem erſterer Nachmittags 3 uhr den Verluſt der Mäntel zu den auf dem alten Schießhauſe fandbrieſen der Rheiniſchen] dahier: 58268 Ypothekenbank Mannheim „Serie 68 Lit A. No. 785/86 Uber je 2000 Mk. Serie 68 Lit. B. No. 3346/48 über je 1000 Mk. Serie 68 Lit. B. No. 3441/43 über je 1000 Mk be gemacht hat, das Auf⸗ gebot dieſer Urkunden. Die Inhaber derſelben werden gufgefordert, ihre Rechte ſpäte⸗ a. 13 Looſe Stammholz, Ahorn, Pappel, Akazien u. Linden, für Dreher u. Wagner geeignet, ca. 13 Looſe Breun⸗ holz, ca. 14 Looſe Wellen⸗ veiſig gegen Baarzahlung an den Meiſtbietenden Sifentti ver⸗ ſtean 5 Mannheim, 18. März 1898 Schlltzen- Gesellschaft 5 in dem auf: 58080 Mannheim. reitag, 14. Oktober 1898, Borm 10 Uhr Faſſel⸗Lerſteigerung. zor Großh. Amtsgericht III. ſtattfindenden Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunden otzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Mannheim, 16. März 1898. Mittwoch, 22. März l. Is., Vormittags 11 Uhr läßt die Gemeinde im Hofe des Faſſelſtalles einen 58248 fetten Rinderfarren Gerichtsſchreiber Großherzogl. öſfentlich verſteigern, wozu Amtsgerichts⸗ Steigerungsliebhaber eingeladen Staff. werden. 58248 Feudenheim, 18. März 1898. Das Bürgermeiſteramt: Bohrmaun. Schriſtliche Arbeiten M. 15—20000 auf prima II Hypothek, event auch getheilt, auszuleihen „Nähsres im Verlag. 57828 Amks⸗ und Kreis⸗ e ———————— Bekanntmachung. No. 4339. Nachdem der Bürgerausſchuß in ſeiner Sitzung vom 18. Januar ds. Is. beſchloſſen hat, in hieſiger Stadt ein elektriſch kegulirtes Uhrennetz zur Ausführung zu bringen, an welches auch Privaten der Anſchluß geſtattet iſt, erſuchen wir die Intereſſenten ergebenſt, bei unterfertigter Stelle Anträge auf An⸗ ſchluß an die elektriſche Centraluhrenanlage baldgefälligſt ſtellen zu wollen, damit, ſoweit dieſes möglich iſt, dieſelben bei der baldigſt in Angriff zu nehmenden Ausfuhrung der Anlage berück⸗ ſichtigt werden können. Bei den Anträgen wolle gefälligſt angegeben werden: 1. ob die Normalgröße der Uhr von 21,5 om im Durchmeſſer, 2. eine Uhr dem Publikum ſtchtbar, oder 3. eine ſolche im Innern des Gebäudes, öffentlich nicht ſichtbar, gewünſcht wird. Die Koſten der der Stadtgemeinde leihweiſe abzu⸗ gebhenden Uhren und bewirkten Anſchlüſſe betragen für das Jahr auf Grund der vom Bürgerausſchuß genehmigten, vom Hochbau⸗ amt erhältlichen Normatipbeſtimmungen: 1. bei Anbringung einer ſympathiſchen Uhr von 21,5 em großem Zifferblatt im Innern des Zus. N 2. für jede weitere ſympathiſche Uhr von gleicher Größe, mehr 8 8.Mk. 10.— 3. für je eine größere Uhr, mehr Mk..— 4. für eine Uhr, die auch zum Nutzen des Publi⸗ kums am Aeußern des Hauſes angebracht iſt Mk. Alle weiteren Aufſchlüſſe ertheilen die nachſtehenden Normativbeſtimmungen über den Auſchluß an die von der Stadt Mannheim zu errichtende elektriſche Uhreneinrichtung. Die im Intereſſe einer genauen und gleichmäßigen Zeitan⸗ gabe der öffentlichen Uhren von der Stadt beſchaffte Einrichtung ſteht auch Privaten gegen Bezahlung von Miethe zur Verfügung.⸗ unter folgenden Bedingungen: Die Stadt beſorgt guf ihre Koſten die Ausführung der ober⸗ irbiſchen Drahtleitung bis zu der Einführungsſtelle am Hauſe nebſt zugehörigen Ständern und Iſolatoren, ſowie die Anbringung einer gewöhnlichen ſympathiſchen uhr mit 21,5 om großem Zifferblatt(Preis 54 mk.) an gewünſchter Stelle, im Innern des Hauſes, ſammt Blitzplatte, Drghtleitung und Verwährung dieſer mit Holzkäſtchen. Auch trägt die Stadt die ſämmtlichen Uuterhaltungskoſten der von ihr erſtellten Anlage, ſofern nicht böswillige Beſchädigung nachgewieſen wird. 2 Ueberſteigt jedoch die für den einzelnen Fall erforderliche freie oberirdiſche Leitung die Länge von 590 um, ſo hat der Abnehmer alle Koſten für die weitere Leitung im Freien ſelbſt zu tragen; doch hat die Stadt das Recht, an dieſe Leitung etwaige ſpätere Zweigleitungen anzuſchließen. Will ferner ein Abnehmer ſtatt der Unter 1. genannten gewöhnlichen, ſympathiſchen Uhr eine größere, ſo hat er alle Mehrkoſten über 54 Mk. nachzuzahlen, er känn ſich aber auch eine eigene Uhr nach Belieben auf ſeine Koſten an⸗ ſchaffen und anſchlleßen laſſen. 8. Der Abnehmer muß ſich auf fünf Jahre verpflichten, die Uhr zu behalten, bezw. die bedungene Miethe zu bezahlen. Für die Benützung der iin Rathhauſe(Zimmer des Sekretaäriats des Oberbürgermeiſters) aufgeſtellten Normaluhr nebſt den zugehörigen elektriſchen Batterien, der ſtädt. Hauptleitung und Zuleitung zum Hauſe(b18 zu 500 m Länge), ſowie der inneren Leikungen, bezahlt der Abnehmer pro Jahr(bei der Stadtkaſſe am 1. Juli): 1. bei Anbringung einer ſympathiſchen Uhr (wie unter 1 genannt), im Innern des Hauſes 2. für jede weitere ſympathiſche Uhr von leicher Größe, mehr 5 8 8. für je eine größere Uhr, mehr Mk..— 4. für eine 1 90 die auch zum Nutzen des Publi⸗ kums am Aeußeren des Hauſes angebracht iſt Mk. 10.— Ermäßigung oder Nachlaß dieſer Gebühren behält ſich der Stadtrath in beſonderen Fällen, auf Anſuchen des Abnehmers vor. Im Falle fahrläſſiger oder böswilliger Beſchädigung der Anlagen iſt der Abnehmer für alle entſtehenden Koſten haftbar, derſelbe hat für den Schutz der Einrichtung zu ſorgen und insbe⸗ ſondere auch dieſelbe gegen Feuersgefahr zu verſichern. Ebenſo hat der Abnehmer alle Koſten für eine etwa auf ſeinen Wunſch oder aus anderen Urſachen nöthige Abänderung der erſten Anlage zu tragen. 4. Die Stadt beanſprucht für ſich ausdrücklich das Eigenthums⸗ und freie Verfügungsrecht an den von ihr erſtellten Anlagen ins⸗ beſondere auch das Recht jederzeitigen Widerrufs der ganzen Einrichtung ſowohl, als einzelner Theile derſelben, ohne daß da⸗ durch Jemand Anſpruch auf Entſchädigung erhält. Obgleich vorausſichtlich der Betrieb der elektriſchen Central⸗ uhrenanlage ein tadelloſer ſein wird, ſo kann doch die Stadt eine Gewäßnlelſtung für Nichteintreten von Störungen(zumal ſolchen durch höhere Gewalt) nicht übernehmen. 5 Mk. 20.— Mk. 10.— Behußs jederzeitiger Einſichtnahme und Prüfung der ge⸗ ſammten Einrichtungen am Aeußern und Innern der Häuſer hat jeder Abnehmer dem Beauftragten des ſtädk. Hochbauamts, ſowie em ſtadtſeitig aufgeſtellten Elektrotechniker ungehinderten Zutritt zu allen Einzelheiten der Anlage zu geſtatten. Kommt ein Ab⸗ nehmer ſeinen Verbindlichkeiten nicht nach, ſo kann die Stadt die Einrichtung jederzeit wieder wegnehmen, ohne daß dieſelbe für etwa dadurch nöthige bauliche Ausbeſſerungen aufzukommen hat. Die Einholung der Genehmigung des Hauseigenthümers zur Ein⸗ richtung der Uhrenanlage in einem Hauſe iſt Sache des Ab⸗ mähment 5 Ueber die beiderſeits übernommenen Verbindlichkeiten wird ein Vertrag zunächſt auf fünf Jahre abgeſchloſſen, mit der Maß⸗ gabe, daß der Verkrag ſeitens des Abnehmers unkündbar iſt; nach Ablauf der erſten fünf Jahre wird dem Abnehmer eine jährliche Kündigungsfriſt zugebilligt. Wird ſeitens des Abnehmers jeweils zu Beginn des Kalenderjahres nicht gekündigt, ſo gilt der Vertrag ſtillſchweigend um ein Jahr verlängert. Als Zeitpunkt des Beginns deß Vertrags gilt derſenige Tag, an welchem die Anlage betriebsfertig übergeben wird, und erfolgt die Miethsberechnung für den Reſt des erſten Jahres nach Ber⸗ hältniß des ganzen Jahres. 5 Auimeldüngen zum Aunſchluſſe an die elektriſche Uhrenanlage find ſchriftlich an das ſtädt. Hochbauamt zu richten, erſtmals bis zum 15. April 1898. 5 Mannheim, den 4. März 1898. Der Stadtrath: Bräunig. Schiruska. Stammholz Perſteigerung. Die Stammholzverſteigerung im hieſigen Gemeindewald Diſtrikt Keſſellachſchlag, Erdweg, Vachſee⸗ ſchlag, Büttelwieſe, Haſſelſchlag, Erlengrund und Saupferchlach findet ſtatt: 58265 Montag, den 4. u. Dieuſtag, den 5. April l.., Uhr beginnend. 2 jedesmal Vormittags 9 Zur Verſteigerung kommen: 453 Eichenſtämme von—12 Mtr. Länge, 20—104 Ctm. Durchmeſſer, 350,76 Feſtmeter enthaltend. 8 4 Buchenſtämme von—5 Mtr. Länge, 60—83 Cim. Durchmeſſer, 5,11 Feſtmeter enthaltend. 2 Nadelholzſtämme von 9 bezw. 10 Mtr. Länge, 25 bezw. 27 Etm. Durchmeſſer,)01 Feſtmeter enthaltend⸗ 2 Eichen Derbſtangen von 5 Mtr Länge, 14 Etm. Durchmeſſer, 0,16 Feſtmeter enthaltend. Die Verſteigerung beginnt am erſten Steigtage im Diſtrikt Haſſelſchlag. Der Ort des Beginns am zweiten Steigtage wird nach Beendigung der erſttägigen Verſteiger⸗ ung bekannt gegeben. 5 Wer das 804 einzuſehen wünſcht, wolle ſich an die Forſtwarte Fell und Krempf wenden. Gernsheim, den 17. März 1898. Frau ſucht Darlehen v. 20 Mk. jeder Art werden eutgegenge⸗ Abr. H. 17, Hauptpoſtlgd. 5784 echs nommen. Näh. Erped 8 Großberzogliche ee Gerusheim. No, 2210. Das Schuljahr 1898/99 beginnt Montag, den 18. April 1898. Die Eltern oder deren Stellvertreter haben dafür zu ſorgen, daß ihre ſchulpflichtigen Kinder(geboren in der Zeit vom 1. Juli 1891 bis eiuſchließlich 30. Juni 1892) zur Aufnahme in die Volksſchule in den unten genannten Schulhäuſern an⸗ gemeldet werden. Die e geſchieht am Montag, den 18. April, morgens von 3 bis 1 uhr: Im Schulhauſe I. 1 ſind diejenigen Kinder anzumelden, welche in den Stadtquadraten A, B, O0, D, L—15, M—1. N—7, 0—7 wehnen. Inm Schulhauſe 2, die Kinder aus den Stadtquadraten E—4, F I, 4, G—4, H—4, P—7, C—7, R—7. In der Friedrichſchule, die Kinder aus den Stadtquadraten 8—6, 1—6, U—6, J 1 u. 2, K—4, ſowie Friedrichsring. Im Schulhauſe K 5, die Kinder aus den Stadtquadraten E.—8, F—8, G—8, H—12, J—10, K—10, ſowie Mühlau und Neckarſpitze. N der Neckarſazule die Knaben, und in der Hildaſchule die Mädchen aus der Neckarvorſtadt und Wohlgelegen. In der Luiſenſchule, die Kinder aus der Schwetzinger⸗ Vorſtadt und dem Lindenhof, ſowle Kaiſerring, Bahnhofplatz, Tatterſallſtraße und Moltkeſtraße. Schulhaus in Käferthal, die in Käferthal wohnenden Kinder. 1 958 Schulhauſe in Waldhof, die in Waldhof wohnenden Kinder. Für hier geborene Kinder iſt nur der Impfſchein, für aus⸗ wärts geborene aber der Impfſchein und Gebuürtsſchein bei der Anmeldung vorzulegen. Für Kinder, welche in ihrer Entwickelung zurückgeblieben ſind, kann hinſichtlich des Anfangstermins Nachſicht ertheilt werden. Zu dieſem Zwecke ſind entweder ärztliche Zeugniſſe vorzulegen oder die betreffenden Kinder Samſtag, den 16. April, morgens von—12 Uhr, bei dem Rektorate(U 2) vorzuſtellen. Kinder, welche in früheren Jahren zurückgeſtellt wurden, ſind in dieſem Jahre entweder in den obengenannten Lokalen anzu⸗ melden oder es ſind die erforderlichen Dispensgeſuche einzureichen. Mannheim, den 4. März 1898. 57502 Der Stadtſchulrath: Dr. Sickinger. Bekanntmachung. No. 1846. Die Anmeldung derſenigen Kinder, welche an Oſtern dieſes Jahres in die Bürger⸗ und Töchterſchule ein⸗ treten ſollen, findet in der Zeit vom 14. bis 22. maärz J. Js., jeweils Nachmittags 2 bis 4 uhr auf dem diesſeitigen Geſchäfts⸗ zimmer, Friedrichsſchule UJ 2, ſtatt. In der feſtgeſetzten Zeit ſind auch diejentgen Kinder anzu⸗ melden, welche von einer Klaſſe der Volksſchule in eine ſolche der Bürger⸗ oder Töchterſchule übertreten ſollen. Gemäß 8 2 des Elementarunterrichtsgeſetzes vom 13. Mai 1892 werden alle diejenigen Kinder in die erſten Klaſſen auſge⸗ nommen, die in der Zeik vom 1. Juli 1891 bis einſchließlich 30. Juni 1892 geboren ſind. Kinder, welche nach dem 30. Juni 1892 geboren ſind, können zum Schulbeſuch nicht zuge⸗ laſſen werden. Für hier geborene Kinder iſt nur der Impfſchein, für Aus⸗ wärts geborene aber der Impfſchein und Geburtsſchein bei der Anmeldung vorzulegen. 56481 Das jährlſche Schulgeld beträgt, ſofern nicht Befreiung von demſelben erwirkt wird, für jedes Kind 28 Mark. Mannheim, den 25. Februar 1898. Das Rektorat: Dr. Sickinger. Großh. Bangewerkeſchule Karlsruhe. Das Sommerſemeſter 1898 beginnt am Freitag, den 15. April d. J. An dieſem Tage werden von morgens 8 Uhr ab die Aufnahmsprüfungen, ſowie die Einweiſungen in die einzelnen Abtheilungen und Klaſſen vorgenommen. Die Schule beſteht aus folgenden 4 Abtheilungen: I. Hochbautechniſche Abteilung. Dieſelbe hat die Aufgabe, durch ſyſtematiſch geordneten Unterricht für ihren Beruf auszu⸗ bilden: Baugewerkmeiſter für Stadt und Land, Bauführer und Zeichner. Staatlich Wane Werkmeiſter, ſowie über⸗ haupt Techniker mittleren Ranges.— Der Unterricht wird in 6 Klaſſen erteilt; die ſechste Klaſſe wird bauptſächlich auch von denjenigen beſucht, welche ſich dem ſtaatlichen Werkmeiſter⸗Examen unterziehen wollen. Letztere wird nur im Winter geführt. Die Kurſe ſind halbjährig. II. Bahn⸗ u, Tiefbautechniſche Abteilung. Dieſelbe bezweckt zunächſt die Ausbildung von Technikern des mittleren bahn⸗ und tiefbautechniſchen Dienſtes, ſowie von ſtaatlich geprüften Werk⸗ meiſtern(J Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt 1895 Nr. XXVII). Dieſe Abteklung beſteht ebenfalls aus 6 aufeinanderfolgenden Klaſſen mit je halbjähriger Dauer. Demgegenüder gewähren die unteren Klaſſen dieſer Ahteilung den Bahnmeiſtern die zu ihrei theoretiſchen Prüfung nöthige Ausbildung, Auch finden Bau⸗ führer und Zeichner ſowie event. auch Straßen⸗ und Damm⸗ meiſter geeigneten Unterricht für ihre berufliche Ausbildung, ſo⸗ bald dieſelben den Aufnahmebedingungen hinſichtlich der Vorbildung und Praxis entſprechen. III. Maſchinentechniſche Adteilung. Dieſe bezweckt die Aus⸗ bildung von Maſchinentechnikern für Konſtruktionsburegu und Werkſtatt. Bei den Großh. badiſchen Staatseiſenbahnen kann die theoretiſche Ausbildung der Werkführer duich Zeugniſſe über den erfolgten Beſuch dieſer Abteilung erbracht werden. Her Unterricht wird hier in 4 Klaſſen mit ebenfalls halbjähriger Dauer erteilt. IV. Abteilung für Heranbildung der Gewerbelehrer. Die Kandidaten dieſes Lehrberufs haben 7 Semeſter die Anſtalt zu beſuchen. Für die Abſolventen eines Seminars iſt vor dem Ein⸗ kritt eine mehrwöchentliche praktiſche Thätigkeit nöthig, bei allen übrigen muß dagegen der Nachweis einer ſolchen mindeſtens von der Dauer eines halben Jahres erhracht werden. Das Schulgeld beträgt für ſämmtliche Abteilungen pro Se⸗ meſter 30 Mk.; außerdem hat jeder neu eintretende Schüler eine Aufnahmetaxe von 5 Mk. zu entrichten. Das Unterrichts⸗ material hat der Schüler ſelbſt zu beſchaffen. Über die Aufnahmebedingungen in die Ab⸗ teilungen gibt§ 4 Seite 5 des Programms nähere Auskunft. Die Anmeldungen können jederzeit ſchriftlich erfolgen, doch follen dieſelben ſpäteſtens 14 Tage vor Beginn des Semeſters ſtatt⸗ gefunden haben. Zum Beſuche eines Semeſters betragen die Ausgaben für Koſt, Logis und Bedienung in Privathäuſern 200—230 Mk., ſiehe Programm 8 11 Seite 28. Die Abgabe der Programme und Anmeldeformulare erfolgt unentgeltlich. Karlsruhe, im März 1898. Die Direktion. Kircher. 825⁵5 Vorſchue für Gymnaſen und Nealmittelſchnlen von W. Schwarz, M 3, 10. Da nach einem Erlaß des Großherzoglichen Ober⸗ ſchulraths die Anmeldung der Schüler für das zu Herbſt beginnende Schuljahr vor Oſtern zu geſchehen hat, ſo bitte ich diejenigen verehrlichen Eltern, welche beabſichtigen, ihre Kinder meiner Vorſchule anzuvertrauen, um gefällige Anmeldung, 57078 W. Schwarz. Das Knuaben-Pensionat ven H. Büchler, Rastatt, Übernimmat wWie selt Jahten schwüächliche, schwer zu er- zlehende, geistig schleecht veranlagte, in Schulen mit stärken Klassen nicht mitkommende, einer strengen Aufsleht bedürftige Knaben. Dem Einselnen wird besondere Rücksicht gewidmet u. die Zöglinge an strenge Ordn, Fünktlichk., Bescheidenh., ., anhalt. Thätigk. gewöhnt. Pensionspr. mässig,. Prospekt. 55700 Unlerricht in der englischen Sprache ertheilt ein junger Engländer, für Anfünger und solche mit Lorkenntuissen, in Conversation, Correspondens etc, in meiner Wohnung oder ausser dem Hause. Anmeldungen an 38017 Gordoen HeKay, Tor 155 Fab. taatseiſen hahnen. Zum Tarif ſür den dthein⸗ u. Main⸗Umſchlags⸗Berkehr mit Oeſterreich⸗ungarn vom 1. Oktober 1886 iſt mit Giltig⸗ keit vom 1. April 1898 der Nachtrag I erſchienen. Der⸗ ſelbe enthält Aenderungen und Ergänzungen des Hauüyttarifs und kann durch die Güter⸗ verwaltung Mannheim un⸗ eutgeltlich bezogen werden. Soweit Fen terhöhungen ein⸗ treten, bleiben die bisherſgen Be⸗ ſtimmungen und Frachtſätze noch bis mit 15. Mai l. J. in Kraft. Karlsruhe, 15. März 1898. Generaldirektion. 38127 Hekauntmachung. Neuverpachtung der ſtädtiſchen Anſchlag⸗ ſäulen betr. Die ausſchließliche Benütz⸗ ung der vorhandenen 50 Anſchlagſäulen ſoll vom 1. April 1898 ab an einen Unternehmer neu vergeben werden. 58813 Die näheren Bedingungen, unter denen dieſe Vergeb⸗ ung erfolgen ſoll, ſind auf der Stadtraths⸗Regiſtratur, Rathhaus, 2. Stock, erhältlich. Angebote hierauf ſind ver⸗ ſchloſſen und mit der Auf⸗ ſchrift„Plackatſäulen“ bis längſtens Freitag, den 25. März l.., Vormittags 11 Uhr im Rathhaus, 2. Stock, Zim⸗ mer No. 17/18, einzureichen. Mannheim, 17. März 1898. Stadtrath: Martin. Schemenauer. Bekauntmachung. Zum Verkauf von Fleiſch und Fleiſchwaaren ſind auf dem Marktplatz bei der Louiſen⸗ ſchule hier dier Plätze beſtimmt. Die Vergebung dieſer Plätze für die Zeit vom 1. April bis inel. 30. September 1898 findet am Donnerſtag, den 24. d. Mts., Vorm. 11 Uhr, im Rathhauſe in ie Verſteigerung ſtatt. Die Be⸗ dingungen können im Rathhauſe Zimmer 31 eingeſehen werden. Bemerkt wird, daß der Fleiſch⸗ verkauf nur an den Markttagen Mittwochs und Samſtags während der vorgeſchriebenen Marktzeit ſtattſinden darf, und daß die Hälfte des Steigpreiſes ſofort beim Zuſchlage, die andere Hälfte am 1. Juli 1898 zum Voraus zu bezahlen iſt. Mannheim, 15. März 1898. Bürgermeiſteramt: Bräunig, Kallenberger. Bekanutmachung. Die Zimmerarbeiten für die diesjährigen Reparaturen im ſdtäptiſchen Freibade, ſollen im Wege des öffentlichen Angebotes vergeben werden. ſind mit entſprechen⸗ der Aufſchrift verſehen, bis längſtens: Donnerſtag, 24. März l.., Vormittags 11 uUhr an unterfertigter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt dieſelben in Gegenwart etwa erſchienener Bieter eröffnet werden. Lieferungsverzeichniſſe können gegen Erſtattung der Umdruck⸗ gebühren ebendaſelbſt in Empfang genommen werden. 58158 Mannheim, 16. März 189s. Hochbauamt: Uhlmann. Bekauntmachung. Die ſteuerfreie Be⸗ reitung von Haus⸗ trunk betr. Die Wahrnehmung, daß noch immervielfach Verfehlüngen gegen die Vorſchriften des Geſetzes von 27. Juli 1888, die Steuerbefrei⸗ ung des als Haustrunk bereiteten Weines betrefſend, und die hiezu ergangenen Vollzugsbeſtimm⸗ ungen vorkommen, veranlaßtuns, auf Folgendes aufmerkſam zu machen: 57862 Wer Haustrunk ſteuerfrei be⸗ reiten will, hat zuvor eine ſchriftliche Anmeldung beim Steuererheber ſeines Wohnorts einzureichen. Die Formulare zu dieſen Anmeldungen werden von den Steuereinnehmereien unent⸗ geltlich abgegeben. Mit ver Bereitung des Haustrunkes darf erſt be⸗ onnen werden, wenn auf Grund der Anmeldung dieſchrift⸗ liche Verwilligung(der Be⸗ vechligungsſcheinz ſeitens der Steuereinnehmerei ertheilt iſt. Zuwiderhändlungen ziehen Be⸗ ſtrafung und die Erhebun der Steuer von der bereiteten Wein⸗ menge nach ſich. Wer einen Berechtigungsſchein für ſteuerfreſe Haustrunkbereit⸗ ung beſitzt, darf gegen Entgelt keinerlei Wein an andere Per⸗ ſonen abgeben, als an die zu ſeiner Häushaltung gehörigen Perſonen und an ſeine ſtändigen oder unſtändigen landwirthſchaft⸗ lichen Hilfsarbeiter. Jeder Weinverkauf an audere Perſonen iſt ihm unterſagt, ſofern nicht die Bezirksſteuerſtelte(Haupt⸗ ſteueramt oder mateee auf Anſuchen die ausnahmsweiſe Er⸗ laubniß hiezu ertheikt. Mannheim, 11. März 1898. Gr Finanzamt. Wilckens. Alls Gegenſtände werden ge⸗ 58230 HKaiser-Wilhelmstr. 8,., Ludwigshafen. Uttet. N 2, 9½4, part. 57076 1 Clavierſtuhl, 1 Ausziehtiſch, Sene Generul⸗Anzelger. Bauplät —Nr. 8764. Die Stadtg Mittwoch, den 30. März lerſteigerung. tadtgemeinde Mannheim läßt am I.., Nachmittags 3 Uhr im großen Nathhausſaal folgende Bauplätze im öſtlichen Stadterweiterungsgebiet zu Eigenthum öffentlich verſteigern: N Flächen⸗ An⸗ 5 3 inhalt ſchlags⸗ 8 Bezeichnung der Bauplätze; inha preis + pro qm 7 +2 .] Friedrichsplatz Nr. 1) ö 6 c 0 Nr. 2 Eckplatz 585600 100 hierzu Vorgarten 18777 10— 2 Fee Nr. 3„„ 516[60 100— .] Friedrichsplatz Nr. 5)— Roſengartenſtr. Nr. 1) Eckplatz 5⁴⁰ 22 4 Friedrichsring Nr 4 Straße bei der Ober⸗ Eckplatz. 51430] 75— realſchule Nr. 2 hierzu Vorgarten 17374 10— .] Straße bei der Oberrealſchule Nr. 4. 419200 65— 6. Straße bei der Ober⸗ U realſchule Nr. 6 Eckplatz 9 85 50— Roſengartenſir. Nr. 3 U Summa Banuterrain 302820 7 Vorgarten 361051 Die an den Friedrichsplatz anſtoßenden Bauplätze (.⸗Z. 1, 2 u. 3) werden im Klumpen, die übrigen Plätze (.⸗J. 4, 5 u. 6) dagegen nur im Einzelnen verſteigert. Die Verſteigerungsbedingungen, ſowie der Plan nebſt Meßurkunde liegen im Rathhauſe, Zimmer Nr. 13, zur Einſicht offen, woſelbſt auch die Bedingungen an Intereſſ 1 abgegeben werden 8314 annheim, 15. März 1898. Stadtrath: Bräunig. Schaum Jahrniß⸗Herfteigerung.] Verſteigerung. Im Auftrage verſteigere ich um 755 N 3, 78, 2. Stock, öffent⸗ ch gegen Baarzahlung Dienſtag, den 22. März 1898, Dormittags von 10 Uhr u. Nach⸗ mittags von 2 Uhr ab: Etwas Küchengeſchirr u. Weiß⸗ geug, 1 großer Bopenteppich U. kleine Teppiche, ſchöne Vor⸗ hänge und Stores, 2 ger. Betten, 1 Waſchtiſch m. Marmor⸗ latte, 2 Nachttiſche, 1 Nacht⸗ el, 1 Chiffonier, 1 zweith. Kleiderſchrank, 1 einth. Schrank, 1 Vortathsſchrank, 1 Commode, ſeichen mit 4 Platten), 6 Rohr⸗ ühle, 1[] Tiſch, 1 Hausapotheke, 1 Mädchenbett, 1 Anrichte mit Aufſatz, ein Pfeilerſchrank, ſchwarz m. weißſer Marmor⸗ latte und Spiegelaufſatz, 1 ſtre m. Suſpen von, ouiſire Net 1 Sitz⸗ und 1 Fußbad, 1 einſchrank aus Holz und ſon⸗ ſbigen Hausrath. 58621 Jacob Dann, Waiſenrichter. Am 58833 Donnerſtag, 31. März 1393, Nachm. 1 Uhr, laſſe ich in meiner Behauſung ⸗ Rheinſtraße Nr. 715 dahier, we⸗ en Wegzugs folgende Gegen⸗ ſtände zu Eigenthum gegen Baar⸗ zahlung an den Meiſtbietenden verſteigern: 4ſühe, 1 Rind, 1 Bordwagen, 1 Paar Erntewagen⸗Leitern, 1 Pfuhlwagen mit Faß, 3 Pflilge, 1eiſerne Egge, 1 Häckſelmaſchine, 1 Rübenmühle, 4 Kubgeſchirre und ca. 60 Centner gutes Wie⸗ ſenheu, ferner laſſe ich zu Eigen⸗ thum an den Meiſtbietenden verſteigern: Ein Wohnhaus mit Scheuer, Stall, Schopf und Garten im Ortsetter, an der Rbeinſtraße dahier, ſowie 10 ar 04 qm Garten bei der Dammſtraße dahier und lade Steigliebhaber hierzu höf⸗ lichſt ein. 58838 Neckarau, den 16. März 1898. Adam Schmitt, Laſt's Tochtermann. Gyppotheken⸗Darlehen a 3/, 4 bis 4½ 0 ampftehlt der Bertreter verſchiedener größerer Geldinſtitute 52841 Telephon No, 1245. Louis Jeselsohn, L3, ,. Frauenlob 0l.9. 1. Berliner Neuwaſcherei für Herreuhemden, Vorhemden, Kragen und Mauſchetten. as F. Kramer. * 8⸗Anzeige. Freunden und Bekannten die traurige Mit⸗ 5 theilung, daß unſer lieber Vater, Großvater, Schwiegervater, Bruder und Onkel, Herr 8 J0f. Aaver Sfütel geſtern Abend nach längerem Leiden ſanft erſchleden iſt. 58832 Um ſtille Theilnahme bitten 5 Mie traueruden Hinterbliebenen. Mannuheim, München, 19. März 1898. Die Beerdigung findet Montag früh 10 Uhr vom Trauerhauſe Stt. P 6, 1 aus ſtatt. Evangelischer Arbeiter-Verein. Einladung. Zu der Beerdigung der Ehefrau unſeres Vor⸗ ſitzenden Herrn Schmezer, welche Montags Nachmittags Alhr vom Trauerhauſe, 8 4, 1 ſtattfindet, laden wirn unſere verehrl. Mitglieder zu recht zahlreicher Betheili⸗⸗ 1 gung ein. ssse Gott dem Allmächtigen Frau und Mutter Frau Anna beute früh 81 Jein beſſeres Todes⸗Anzeige. Uhr nach kurzem ſchweren Krankenlager in Jenſeits abzurufen. Wannheim. den 19,. März 189g. Die trauernden MHinterbliebenen. 80 Die Beerdigung findet Montag, den 21. ds. Mis., RNachmittags 4 Uhr vom Trauerhauſe 8 A, 1 aus ſtatt. Der Vorstand. W 5 * 5 hat ein gefallen unſere liebe 56885 Schmezer auf Bestecke Maunbeimer Parkgeſelſchaft. Sonntag, 20. März, Nachmittags 8 bis 6 uhy, SONCERRNRT der Kapelle Petermann. 58143 Direktion: Herr Kapellmeiſter Petermann. Eutree 50 Pfg. inder 20 Pfg. Abonnenten frei. Der Vorstand. EI g. Zum Rodensteiner, E l, b. Von Morgens 3 Uhr ab, gute billige Frühſtücke. Abonnenten zu Mittag- und Abendtiseh werden jeder Zeit augenommen. Jeden Jonnerſtag Schlachtfeſt. Ergebenſt: Messthaler. Wein-festaurant„Karg“ Luisenring J 9, 38a. 5734² 45859 Selbſtgekelterte und reingehaltene 54406 Weinheimer und Lützelſachſenet Kothweine liefert als Spezialität in verſchiedenen Jahrgängen von Mk..65 bis Mk..80 per Liter oder Flaſche, ebenſo Weiß ⸗Weine von Mk..45 bis Mk..50 per Liter oder Flaſche, bei Ab⸗ nahme von mindeſtens 20 Liter im Faß oder 25 Flaſchen. Rudolf Rücker, Weinbeim d. d. Bergsfr. Die Rothweine eignen ſich vorzugsweiſe als Krankenweine. 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Meſſe ¼2 UhrChriſtenlehre für die Mädchen der zwei letzten Jahre. 4 Uhr Faſten⸗ predigt mit Segensandacht. Mittwoch, 23. März. ½8 Uhr. Abends Faſtenpredigt vom H. H. Kapuzinerpater Ehriſtian Aege en u 1 55 e reuzwegandacht. NB. Die ten nach den tenpredigten ſind für arme Erfß kommunikanten beſtimmt ˖ 5 Kathol. Bürgerboſpital. Sonntag, 20. März.7 Uhr hl. Meſſe. ½9 Uhr Singmeſſe mit Predigt. Der Nach⸗ mittagsgottesdienſt fällt aus. Altkatholiſche Gemeinde. Sonntag, 20. März um 10 Uhr Gottesdienſt. Casino-Saal. Dienſtag, den 22. März 1898, 7½ Uhr, Liederabend von Frau Hermine Bärtieh, unter gefl. Mitwirkung des Herrn Hofmuſtkus J. Siefert, hier. Bklete àa Mk..—,.—,.—, in den hieſigen Muſikalienhandlungen. 57989 Philharmonischer Verein. Samstag, den 26. März, Abends ½8 Uhr, im Concertsaale des Gr. Hoftheaters GONCERRT unter gefl Mitwirkung des Frl. Lula Gmeiner aus Berlin(Gesang) und des Herrn Conrad Ansorge aus Berlin(Clavier). Programm: 1. Sinfonie,-dur, Besthoven. 2. Concert -moll mit Orchesterbegleitung, Rublinstein, 8. a) Immer leisor wird mein Schlummer, b) Bort in den Weiden, c) Wie Melodien zieht es mir, d) Die Sonne scheint nicht mehr. b. Brahms. 4, a) Varistionen aus der-dur-Sonate, Mozart, ) Impromptu, c) Ballade, As.-dur, Chopin. 5. à) Auf ein schlummerndes Kind, Cornelius, b) Abendreih'n, Reinecke, o) Lotosblume, d) Aufträge, Schumann, 6. Ouverture, Le roi dys(zum 1. Male), Lals. 58025 Das Orchester steht unter der Leitung des Herrn Musikdirectors Th. Gauleé. Billete sind in der Musikallenbandlung von Th. Sohler, bel unserm Vorstandsmitgllode Herrn Jae. Klein(E 2,%) und Abends an der Kasse zu haben. Reservirter Platz im Saal M..—, Nichtreservirter Plata im Saal M..—, Reservirter Platz auf der Gallerie MH..— Nichtreservirter Plats auf der Gallerie M..—. Lie derhalle. Sonntag, 27. März 1898, Abends präeis 7 uhr Jamilien-Abend 5 im Saale ser Liedertafel wozu wir unſere werthen Mitglieder nebſt Familienangehörigen ſreunplich e Der NB. 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Notar Friedrich Wörner hier vorgenommenen Verlooſung von 31,% igen Pfand⸗ briefen der Serien XXXIII bis einſchließlich XXXIX, 41, 42, 46 bis einſchließlich 62 und von 3¼ oigen Communal⸗ obligationen der Serien III und IV wurde die Endziffer 83 gezogen 57815 Es ſind hiernach aus den obigen Serien ohne Unter⸗ ſchied der Litera alle dieſenigen Pfandbrieſe und Commu⸗ nalobligationen zur Heimzahlung gekündigt, deren Nummern in ihren letzten 2 Skellen mit der Zahl 68 auslaufen, alſo No. 63, 168, 268 u. f. w. 1063, 1163 u. ſ. w.(ſoweit nicht einzelne Stücke ſchon früher verlooſt ſind.) Die Kündigung erfolgt bei den gezogenen Pfandbriefen der Serien 46 bis mit 60 auf den I. Juli 1898, bei den gezogenen Pfandbriefen der Serien XXIIII bis mit XXXIX, 4I, 42, 61 und 62, ſowie bei den gezogenen Com⸗ munalobligationen der Serien III und I auf den 1. Ok⸗ tober 1898; mit dieſen Tagen endet die couponmäßige der gezogenen Stücke. Wir ſind bereit, die ge⸗ ogenen 5 Stücke zum Börſenkurs der letzteren umzutauſchen. Das Verzeichniß der aus früheren Verlooſungen noch rückſtändigen Pfandbriefe iſt bei uns und allen Pfandbrief⸗ verkaufsſtellen erhältlich. Mannhe im, den 17. März 1898. Die Direktion. Süddeutsche Bank 9 6 Nr. 4 LANNHEIIA D 6 Nr. 4 Telephon Kr. 289. Eröffnung von laufenden Rechnungen mit und ohne Oreditgewührun Provisionsfreie Cbeen- RKechnungen und Annahme der Baareinlagen. Annahme von Werthpapieren zur Aufbe- in verschlossenem und aur Verwaltung in offenem Zustande. Vermiethung von Tresorfächern unter Selbst- verschluss der Miether in feuerfestem Gewülbe. n- und Verkauf von Werthpapieren, sowie Ausführung von Börsenauftrügen en der Mans- heimer und allen auswärtigen Börsen. Discontirung und Einzug von Wechseln auf das In- und Ausland zu billi Sätzen. Ausstellung von Gbeells und Accreditiven auf alle Handels- und Verkeursplätze. Einzug von Coupons, Dividendenscheinen und verloosten Effekten. 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