Telegramm addee Gadiſche Volkszeitung.) „Journal Mannheim. In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2870. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 10 Pfg. monatlich Aurch die Poſt bez. incl. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Juſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pf. Die Reklamen ⸗Zeile 60 Pfez Einzel⸗Nummern 3 Pfg. Doppel⸗Nummern 5 Pfg. E 6, 2 Mannh ——— der Stadt Maunheim und Umgebung. (109. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. eimer Journal. Seleſenſe zuz nerbreitette Zeitung in Maunheim und Amgebung. (Mannheimer Volksblatt.) Serantwortlich: für den polit. und allg. Theilt Eruſt Otto Hopp. für den lok. und prov, Theilz Ernſt Müller. für den Inſeratentheil⸗ Karl Apfel. Kotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haaz'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannheimer Typographiſche Anſtalt). (Das„Maunheimer Journgk“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Nannheim. E 6, 2 Nr. 91. Sonntag, 2. April 1399. (delephon⸗Ar. 218.) Zweites Blatt. Oſtern und der Kalender. Wer auch nur ein wenig aufpaßt, bemerkt leicht, welche merkwürdigen Sprünge im Datum das Oſterfeſt von Jahr zu Jahr macht, bald fällt es in den April, bald in den März, ein⸗ mal iſt es elf Tage früher, als im vergangenen Jahre, dann wieder neunzehn Tage ſpäter, kurz, es ſcheint ohne Regel hin⸗ und herzuſchwanken oder zu„ſchuckeln“, wie einſt Martin Luther ſich ausdrückte. Woher und warum dieſes Schwanken? Wer iſt der Mann, der über das Datum des Oſtertages in jedem Jahre beſtimmt? Wie kommt es, daß die Kalenderverfertiger über den Oſtertag ſo merkwürdig einig ſind, während ſie über das muthmaßliche Wetter ſich gegenſeitig Lügen ſtrafen? Dieſe Frage hat ſich gewiß Mancher ſchon ſelbſt geſtellt und deßhalb möge es verſucht werden, hier eine kurze und möglichſt allgemein ver⸗ ſtändliche Antwort darauf zu geben. Die Schwankungen im Datum des Oſterfeſtes ſchreiben ſich aus den erſten chriſtlichen Zeiten her, denn ſchon im dritten Jahr⸗ hundert pflegte man den Oſtertag an demjenigen Sonntage zu feiern, der zunächſt auf den erſten Vollmond im Frühling fiel. Als Frühlingsvollmond aber galt derjenige, welcher am 21. März oder zunächſt danach eintrat. Man nannte dieſes Datum die Oſtergrenze. Indeſſen waren in dem erſten Jahrhundert die chriſtlichen Kirchen über den Tag der Feier des Oſterfeſtes durch⸗ aus nicht ganz einig, nur die Römer und Alexandriner ſtimmten Überefn, weßhalb die auf dem Konzil zu Nicäa verſammelten Väter des Orients und Occidents durch Unterſchrift ſich auf einen und denſelben Tag einigten und die Kirche zu Alexandrien beauftragten, dieſen Tag alljährlich zu berechnen und den übrigen Kirchen mitzutheilen. Als Norm für dieſe Berechnung wurde ein für allemal die oben angeführte Regel feſtgehalten, daß Oſtern auf den erſten Sonntag nach dem erſten Vollmond im Frühling fallen ſolle und nur wenn dieſer Vollmond ſelbſt an einem Sonntage ſtattfinde, werde Oſtern auf den nächſten Sonntag verlegt. Dieſer Beſchluß wurde freilich auch jetzt noch nicht überall angenommen, vielmehr fuhren einzelne morgen⸗ ländiſche Gemeinden fort, das Oſterfeſt dem altjüdiſchen Ge⸗ brauch gemäß anzuſetzen. Doch geriethen dieſe auch wieder unter ſich in Streit, weil ein Theil, die ſogenannten Ebioniten mit den Juden zugleich das Oſterlamm verzehrten, die übrigen aber von einer Oſtermahlzeit nichts wiſſen wollten, ſondern lediglich den Tod Jeſu feierten. Schließlich wurden dieſe Parteien beide für Ketzer erklärt, aber es dauerte noch ſehr lange, ehe eine wirkliche Einigung eingetreten war. Sehr Vieles trug hierzu der Gelehrte Abt Dionyſius bei, der im Jahre 525 einen ſogenannten Oſter⸗ canon oder eine fünfundneunzigjährige Oſtertafel aufſtellte. Dieſer Canon iſt auch noch dadurch wichtig, daß in demſelben zuerſt die Jahre ſeit Chriſti Geburt gezählt werden, während man damals allgemein die Jahre von der diokletianiſchen Ver⸗ folgung ab rechnete. Die Berechnung des Oſterfeſtes nach der nun feſtſtehenden Regel war an und für ſich auch mit Berückſichtigung einiger hier nicht weiter zu erwähnenden Ausnahmefälle einfach genug, nur mußte man dazu nothwendig das Datum des betreffenden Früh⸗ vollmondes kennen. Dieſes Datum hätte man auf aſtronomiſchem Wege ermitteln können, allein ſolches würde zu einzelnen Unzu⸗ kträglichkeiten geführt haben und man blieb ſtatt deſſen dabei ſtehen, jenen Frühlingsvollmond eykliſch zu beſtimmen. Hierbei bediente man ſich der von dem Athener Meton im Jahre 433 nach Ehriſti gemachten Entdeckung, daß nach Ablauf von neun⸗ zehn Jahren die Mondphaſen(Vollmond, Neumond und ſo weiter) ziemlich genau wieder auf denſelben Tag fallen. Dieſe Periode von neunzehn Jahren heißt der Mondzirkel und es iſt klar, daß, wenn man einmal die Mondphaſen und die dadurch beſtimmten Feſttage innerhalb eines neunzehnjährigen Cyklus feſtgeſtellt hatte, dies dann für alle künftigen Jahre hinreichen muß, ſobald man nur weiß, das wievielſte Jahr eben dieſes Jahr im Mondzirkel iſt. Beginnt man die Periode des letzteren mit demjenigen Jahre, in welchem der Neumond am 1. Januar eintrat, ſo heißt die Zahl, welche angibt, wieviel Jahre ſeitdem bis zu dem gegebenen Jahre verfloſſen ſind, die goldene Zahl. Inm Jahre 1 vor Chriſtus fiel der Neumond auf den 1. Januar; um daher die goldene Zahl eines Jahres zu finden, hat man nur nöthig, eins zu der Jahreszahl zuzuzählen und die Summe urch neunzehn zu dividiren. Was übrig bleibt, iſt die goldene Zahl des betreffenden Jahres. Für 1884 ergibt ſich auf dieſe Weiſe 4 als goldene Zahl. Eine für alle Jahre mit den goldenen len 1 bis 19 berechnete Tabelle ließ jetzt einfach das Datum des Oſtervollmondes entnehmen. Damit war nun freilich noch ieh geholfen, denn man mußte auch noch wiſſen, welcher Wochentag jenem Datum zukam, weil der darauf folgende Atag erſt als Oſtertag gefeiert werden ſollte. Hierzu bedurfte n des ſogenannten Sonnenzirkels von achtundzwanzig Jahren und des Sonntagsbuchſtabens. Bezeichnet man nämlich die einzelnen Wochentage, vom 1. Januar ab, beginnend mit den Buchſtaben A, B, C, D, E, F, G, ſo heißt der auf den Sonntag fallende, der Sonntagsbuchſtabe des betreffenden Jahres. Da fexner iedes gemeine Jahr mit demſelben Wochentage endiat, mit dem es begonnen hat, ſo geht der Sonntagsbuchſtabe alle Jahre um eine Stelle zurück, in dem Jahre, welches einem Schaltjahre folgt, jedoch um zwei Stellen. Da nun im juliani⸗ ſchen Kalender jedes vierte Jahr ein Schaltjahr iſt, ſo kehren die ſieben Sonntagsbuchſtaben nach einer Zeit von 4 7 28 Jahren in derſelben Ordnung zurück und dieſe Periode iſt eben der Sonnenzirkel. Der Anfang des letzteren wurde auf das Jahr 9 vor Chriſtus verlegt, ſodaß man alſo, wenn man 9 zur Jahreszahl zählt, und die Summe durch achtundzwanzig dividirt, den Reſt als Sonnenzirkel erhält. Für 1884 ergibt ſich als ſolche die Zahl ſiebzehn. Beſitzt man nun eine Tabelle, in welcher für jedes Jahr des Sonnenzirkels der Sonntagsbuch⸗ ſtabe angegeben iſt, ſo kann man hieraus leicht den Wochentag eines jeden Datums in jedem Jahre berechnen. Nehmen wir an, man habe für ein beſtimmtes Jahr als Sonnenzirkel 14 gefunden, ſo ergibt die gedachte Tabelle den Sonntagsbuch⸗ ſtaben). Wenn aber der erſte Sonntag dieſes Jahres den Buch⸗ ſtaben D hatte, ſo muß der erſte Wochentag& desſelben ein Donnerſtag geweſen ſein. Man erkennt aus dieſen kurzen An⸗ deutungen, auf welche Weiſe mittelſt der goldenen Zahl, des Sonnenzirkels und des Sonntagsbuchſtabens für jedes Jahr das Datum des Oſterſonntags leicht feſtgeſtellt werden konnte. Dieſe Berechnungsmethode war jedoch nicht ganz genau, weil der ehtliſch berechnete Vollmond mit dem wirklich eintretenden nicht völlig übereinſtimmte; im 16. Jahrhundert war ſogar jener dieſem um drei Tage voraufgeeilt und der Fehler mußte mit den kommenden Jahrhunderten noch zunehmen. Schon Noger Bacon war um die Mitte des 13. Jahrhunderts auf dieſen Fehler auf⸗ merkſam geworden und in der folgenden Zeit ärgerten ſich viele Gläubige darüker, daß die Kirche beſtimmte, es ſei Neumond, während man in Wirklichkeit die Mondſtchel ſchon ſehen konnte. Daß hier Abhilfe geſchaffen werden mußte war klar und im vier⸗ zehnten Jahrhundert machte Johannes de Muris darauf auf⸗ merkſam, wenn die Sache ſo weiter gehe, dann werde das Oſter⸗ feſt ſchließlich zur Zeit eines Neumondes gefeiert(ſtatt nahe beim Vollmond) und es könne noch kommen, daß dann auch einmal an einem Charfreitage eine natürliche Sonnenfinſterniß eintrete. Solches aber müſſe man durchaus und unter allen Umſtänden verhüten, damit die Juden nicht ausſprengten, die Sonnen⸗ finſterniß beim Tode Jeſu ſei auch eine natürliche Erſcheinung geweſen. Dieſer Grund war für die damalige Zeit durch⸗ ſchlagend, doch dauerte es noch mehr als zweihundert Jahre, ehe wirklich Abhilfe geſchaffen wurde, und zwar durch die Kalender⸗ reform des Papſtes Gregor XIII. Zu jener Zeit war der wirk⸗ liche Tag der Frühlingsnachtgleiche bereits auf den 11. März zurückgewichen, weil im julianiſchen Kalender das Jahr um zwölf Minuten zu lang angeſetzt worden und als Folge davon fiel Oſtern immer mehr in den Sommer hinein. Gleichzeitig ent⸗ fernten ſich nun auch alle übrigen beweglichen Feſte, die vom Oſterfeſt abhängen, immer weiter von den Jahreszeiten, für die ſie urſprünglich eingeſetzt waren, und endlich klagten Kleriker und Gläubige ſehr laut darüber, daß ſie, verleitet durch den falſchen Kalender, an den unrichtigen Tagen faſteten! Um dieſen kirch⸗ lichen Unzuträglichteiten abzuhelfen, reformirte Papſt Gregor den julianiſchen Kalender, indem er zunächſt beſtimmte, daß nach dem 4. Oktober 1582 ſogleich der 15. Oktober gezählt werden ſolle. Jener 4. Oktober war ein Donnerſtag, der 15. hätte alſo ein Montag ſein ſollen, man ließ ihm aber ſeinen Wochennamen und er galt als Freitag. Um auch für künftige Zeiten die wieder feſtgeſtellte Uebereinſtimmung der Kalenderrechnung mi! dem Himmel zu erhalten, wurde beſtimmt, daß alle vierhundert Jahre drei Schalttage ausfallen ſollten. Im alten julianiſchen Kalender waren alle Jahre, deren Zahl durch vier ohne Reſt kheilbar iſt, Schaltjahre. Nach der gregorianiſchen Reform ſollen aber die Schlußfahre der Jahrhunderte(die ſogenannten Säkularjahre wie 1600, 1700, 1800 u. ſ..) nur dann Schaltjahre ſein, wenn ihre Ziffer durch vierhundert theilbar iſt. Die Jahre 1700 und 1800 hätten nach dem julianiſchen Kalender Schaltjahre ſein ſollen, nach dem gregorianiſchen waren ſie es nicht und das gleiche wird mit dem Jahre 1900 der Fall ſein; von den Säkularjahren wird erſt 2000 wieder ein Schaltjahr. Die gregorianiſche Kalenderreform geſchah hauptſächlich im kirchlichen Intereſſe, um das Oſterfeſt innerhalb ſeiner altüber⸗ kommenen Grenzen feſtzuhalten. Für das öffentliche Leben war die Aenderung kaum nothwendig, da es, wenigſtens damals praktiſch ganz gleichgiltig war, ob die Frühlingsnachtgleiche auf den 21. oder 11. März fiel und dies auch landwirthſchaftlich keine Bedeutung hat, indem die wechſelvolle Witterung in den ein⸗ zelnen Jahren eine Beſtellung des Ackers nach dem Kalender ja nicht zuläßt. Dies ſahen auch die Proteſtanten damals ganz gut ein und deßhalb widerſetzten ſie ſich nach Kräften der Ein⸗ führung des neuen römiſchen Kalenders. Welche Mittel vor dreihundert Jahren in Anwendung gebracht wurden, um beim Volke Stimmung für oder gegen den neuen Kalender zu machen glaubt man heute kaum. So wieſen die Katholtten darauf hin daß ein Nußbaum zu Friaul, der ſtets bis Johannis dürr ge⸗ blieben ſei, ſich vom Jahre 1583 an gleich nach dem neuen Kalender gerichtet habe, auch habe das Zipperlein eines unga⸗ riſchen Arztes, das denſelben regelmäßig von Weihnachten bis Neujahr zu peinigen pflegte, ſich, ſofort dem neuen Kalender ge⸗ mäß eingeſtellt, Anderſeits behaupteten die Proteſtanten, das Vieh richte ſich noch immer nach dem frühern Kalender, denn es ſtehe Chriſto zu Ehren in der alten und nicht in der neuen Chriſtnacht auf, wovon ſich Jeder alljährlich überzeugen könne⸗ Der evangeliſche Paſtor Füger ließ in ſeinem Bauerngeſpräch einen Bauer ſogar ſagen, der Papſt habe den neuen Kalender blos aufgebracht, um den Herrn Chriſtum rückſichtlich der Zeit⸗ rechnung irrezuführen, damit derſelbe nicht wiſſe, wann er zum jüngſten Gericht wiederkommen ſoll. Indeſſen brach der neue Kalender ſich doch nach und nach Bahn, wenn auch Manche unter ihnen Luther, glaubten, es ſei eigentlich kaum mehr der Mühe werth, die Zeitrechnung zu verbeſſern, denn es werde dockh bald Alles ein Ende haben, und man könne das Oſteefeſt nus „ſchuckeln“ laſſen hin und! bis an den jüngſten Tag.“ Nachdem der gregortaniſche Kalender eingeführt worden, geſtaltete ſich die Berechnung des Oſtertages nothwendig etwas anders, als oben angegeben worden, denn es wurde nunmehr nothwendig, die goldenen Zahlen nach Ablauf von je dreihunder Jahren zu verſchieben. Der Gelehrte Luigi Lilio, der auch eigent⸗ lich die gregorianiſche Kalenderverbeſſerung ausgearbeitet hat, führte daher zur Beſtimmung des Oſterfeſtes eine neue eykliſche Rechnung, die der ſogenannten Epakten, ein. Wir wollen jedoch hierauf nicht eingehen, ſondern dafür die Regel mittheilen, welche Gauß gegeben hat, um das Datum des Oſterfeſtes lediglich gug der Jahreszahl durch einiges multipliziren, dividiren und ad⸗ diren zu beſtimmen. Die Vorſchrift lautet: Man dividire die Jahreszahl durch 19 und nenne den übrigbleibenden Reſt 3. Man dividire dann die Jahreszahl durch 4 und nenne den Reſt b. Man dividire endlich die Jahreszahl durch 7 und nenne den Reſt 6. Nun nehme man den Reſt à neunzehnmal, zähle 23 hinzu, theile das Ganze durch 30 und nenne den übrigbleibenden Reſt d. Jetzt nehme man den Reſt b zweimal, o viermal, d ſechs⸗ mal, addire alles zuſammen, füge 4 hinzu und dividfre die Summe durch 7. Der jetzt bleibende Reſt heiße e. Zählt man nunmehr die Reſte e und d zuſammen und addirt noch 22 dazu ſo gibt die herauskommende Zahl das Datum des März, auf welches Oſtern fällt. Iſt die Zahl größer als 31, ſo fällt Oſtern in den April und man hat 31 abzuziehen, um das Datum des April zu erhalten. Dieſe Regel hat zwei Ausnahmen. Gibt die Rechnung nämlich den 26. Abril, ſo hat man ſtets dafür den 19. April zu nehmen. Gibt ſie ferner den 25. April und iſt den Reſt d kleiner als 18, aber größer als 10, ſo muß mam den 18. April als Oſtertag nehmen. men wir an, man ſuche das Datum des Oſterfeſtes für 1885, Man hat nun: 1885 19 99 Reſt 4, alſo a= 4, 1885 4— 1885 7 269 Reſt 2, alſo 2, 95= 19 4, alſo= 76, hierzu 28, macht 99, 30 3 Reſt 9, alſo d= 9. 2 2 1 4 4 2 6 dü 6 9 5 hierzu addirt 4, macht zuſammen 68, 7 9 Reſt 5, alſo 6 5, Nun addirt man e und 4, alſo 5. 9 14, hierzu 22, macht Ein Beiſpiel wird den Gebrauch der Regel erläutern. Neh⸗ 8 471 Reſt 1, alſo b 1, 25 85 45 68 zuſammen 36. Da nun der März einunddreißig Tage hat, ſo fällt Oſtern 1885 auf den 5. April. Auf dieſe Weiſe kann man ohne Schwierigleit bas Datum —5 des Oſterſonntags für jedes Jahr des gegenwärtigen Jahrhun⸗ derts berechnen. Die Grenzen, zwiſchen denen Oſtern hin⸗ und herſchwankt, ſind der 22. März und 25. April. Auf den erſt⸗ genannten Tag fiel Oſtern im Jahre 1818, auf den letzten im Jahre 1886 und dann erſt wieder im Jahre 1943. 185 Kennt man das Datum des Oſtertages, ſo findet man leicht auch die Daten der übrigen beweglichen Feſte in dem betreffen⸗ den Jahre. Der Sonntag dreiundſechzig Tage oder neun Wochen vor Oſtern heißt Septuageſima, dann folgen die Sonntage Sexa⸗ geſima, Quinquageſima und Dienſtag darauf Faſtnacht, ſowie am folgenden Tage Aſchermittwoch u. ſ. w. Vierzig Tage nach Oſtern, an einem Donnerſtage, iſt der Himmelfahrtstag, zehn Tage darauf Pfingſten, am folgenden Sonntag das Trinitatis⸗ feſt u. ſ. w. 5 Der Leſer wird hieraus hinreichend deutlich erkennen, wie der Kalenderverfertiger in jedem Jahre mit der Datirung der beweglichen Feſte auf Grundlage der Berechnung des Oſter⸗ ſonntags verfährt und wie Oſtern den Feſtkalender beherrſcht Warum aber Oſtern ein bewegliches Feſt iſt, dafür gibt es keinen andern Grund, als das Uebereinkommen auf dem Concl zu Nicäg. Luther war der Meinung, es ſei keineswegs für alle Zeiten bindend und ſagte, man hätte die Tage des Leidens und der Auferſtehung Jeſu ganz ebenſogut feſtſtellen können, wie den Chriſttag, heilige drei Könige und andere Feſte, bei denen man nicht frage, ob der Mond voll ſei oder nicht 55 —— — 55 eene 2 General-Anzeiger, Ank 9 44 3** — Frühjahrs⸗Kankrol⸗erſammlungen 1899 em Landwehrbezirk Mannheim, Bezirk des Hauptmeldeamts Maunnheim. Dieſelben werden mit den in Kontrole obigen Kontrolbezirks wohnenden Dispoſitions⸗Urlaubern, Reſerviſten, Landwehrleuten 1. Aufgebots, den zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Maunnſchaften und den Erſatz⸗Reſerviſten(geübten und nicht ge⸗ übten) wie folgt abgehalten; 16958 Im Vororte Waldhof(Platz vor der Spiegelfabritk). „Sämmtliche gedienten Maunſchaften der Infanterie der Jahres⸗ klaſſen 1886 bis 189s von Waldhof, Atzelhof u. Luzienberg am Mittwoch, den 5. April 1899, Vormittags 11 Uhr. Im Vororte Waldhof. 5 Sämmtliche gedienten Mannſchaften der übrigen Waffen, die ur Dispoſition der Erſaßzbehörden entlaſſenen Mannſchaften und bie Erſatzreſerviſten aller Waffen der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Mittwoch, den 5. April 1899, Nachmittags 2 Uhr. Im Vororte Käferthal(Marktplatz). Sämmtliche gedienten Mannſchaften aller Waffen, die zur Oispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften und die Erſatzreſerviſten aller Waffen der Jahresklaſſen 1886 bis 189s am Donnerſtag, den 6. April 1899, Vormittags 10½½ Uhr. Im Vororte Neckarau, auf dem Marktplatze. Sämmtliche gedienten Mannſchaften der Infanterſe der Jahres⸗ klaſſen 1886 bis 1898 am Donnerſtag, den 6. April 1399, Nachmittags 3½ Uhr. 4 m Vororte Neckarau, Sämmtliche gedienten Mannſchaften der übrigen Waffen der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Freitag, den 7. April 1699, Bormittags 11 Uhr. Im Vororte Neckarau. 85 Sämmtliche Erſatzreſerviſten aller Waffen der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 und die zur Dispoſition der Erſatzbehörden ent⸗ laſſenen Mannſchaften am Ireitag, den 7. April 1899, Nachmittags 2 Uhr. In Maunheim, im Zeughausſaal ür die in der Stadt Mannheim(mit Ausnahme der Vororte ſteckgrau, Käferthal u. Waldhof) wohnenden Mannſchaften u. zwar: 1. Die zur Dispoſition der Erſatzbehörden ent⸗ laſſenen Mannſchaften aller Waffen und die Jahres⸗ klaſſen 1898 und 1897 der Jufauterie am Samſtag, den 8. April 1899, Vormittags 9 Uhr. 9. Infanterie(ausgenommen ſind die Mannſchaften des preußiſchen Garde⸗Corps, Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, La⸗ zaxeth⸗Gehülfen, Krankenträger, Militärbäcker, Büchſen⸗ machergehülfen, ODekonomishandwerker und Arbeitsſoldaten, welche ſich ſpäter zu geſtellen haben). Die Mannſchaften mit den Anfangsbuchſtaben A bis K der Jahresklaſſe 1896 am Samſtag, den 8. April 1899, Vormittags 11 Uhr. Ole Mannſchaften mit den Anfangsbuchſtaben I. bis ber Jahresklaſſe 1896 am Samſtag, den 3. April 1899, Rachmittags 8 Uhr⸗ Die Mannſchaften mit den Anfangsbuchſtaben A bis u der Jahresklaſſe 1898 am Montag, den 10, April 1899, Vormittags 9 Uhr. Die Mannſchaften mit den Anfangsbuchſtaben L bis + der am Montag, den 19 April 1899, Vormittags 11 Uhr. Die Mannſchaften mit den Anfangsbuchſtaben A bis K der eeeen am Montag, den 10, April 1899, Nachmittags 3 Uhr Die Mannſchaften mit den Anfangsbuchſtaben L. bis 2 der Jahresklaſſe 1894 am Dienſtag, den 11. April 1899, Vormittags 9 Uhr. Die Mannſchaften mit den Anfangsbuchſtaben& bis K der Jahresklaſſe 1898 am Dienſtag, den 11. April 1899, Vormittags 11 Uhr. Die Mannſchaften mit den Anfangsbuchſtaben L bis 2 der Jahresklaſſe 1893 am Dienſtag, den 11. April 1899, Nachmittags 8 Uhr. Die ganze Jahresklaſſe 1892 am Mittwoch, den 12. April 1899, Vormittags 9 Die am anze Jahresklaſſe 1891 ittwoch, den 12. April 1899, Vormittags 11 Die ganze Jahresklaſſe 1890 am Mittwoch, den ke. April 1899, Nachmittags 3 Uhr. Die Am anze Jahresklaſſe 1889 onnerſtag, den 18. April 1899, Vormittags 9 Uhr. Die ganze Jahresklaſſe 1888 am Donnerſtag, den 18, April 1899, Vormittags 11 Uhr Die ganze Jahresklaſſe 1887 am Donnerſtag, den 13. April 1899, Nachmittags 3 Uhr Die ganze Jahresklaſſe 1888 5 au Freitag, den 14. April 1899, Vormittags 9 Uhr. 8. Eiſenbahn⸗ und Luftſchiffertruppen, Jüger, Ve⸗ terinärperſonal(Fahnen⸗ urd Beſchfagſchnde 2c.) und die Kavallerie. Die Jahresklaſſen von 1886 bis 1898 am 9 5 14. April 1899, Vormittags 11 Uhr. 2 He⸗ gen Kavallertiſten, welche zur Reſerve des Trgins ent⸗ laſſen find, erſcheinen mit dem Trdlng 4. Pelbartillerie(einſchließlich der Fahrer von Munitions⸗ kolonnen) die Jahresklaſſen 1886 bis 1891 am Freitag, den 14, April 1899, Nachmittags 8 Uhr. A. Feldartillerie(einſchließlich der Fahrer von Munitions⸗ kolonnen) die Jahresklaſſen 1892 bis 1898 am Samſtag, den 15. April 1899, Vormittags 9 Uhr⸗ 6. Train(einſchließlich derjenigen Kavalleriſten, welche zur Reſerve des Trains entlaſſen ſind), die Krankenträger und die Militärbäcker. Die Jahresklaſſen 1886 bis 1891 am Samſtag, den 15. April 1899, Vormittags 11 Uhr, 7. Train(wie bei Nr. 6) Die Jahresklaſſen 1892 bis 1898 am Samſtag, den 18. April 1899, Nachmittags 3 Uhr. . Jufartillerie und die Mannſchaften des preußiſchen Harde⸗Corps. Die Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Monicgg, den 17. April 1899, Vormittags 9 Uhr. 9. Pioniere. Die Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Montag, den 17, April 1899, Vormittags 11 Uhr. 10. Marine und das Sanitätsperſonal(Lazarethgehülfen, Krankenwärter ꝛc.) Die Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Montag, den 17. April 1899, Nachmittags 3 Uhr. Amfs und Kreis-Verkündigungeblal 11. Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, Büchſeumacher⸗Gehülfen, Oekonomie⸗Handwerker und Arbeits⸗Soldaten. Die Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Dienſtag, den 18. April 1899, Vormittags 9 Uhr. 12. Erſatz⸗Reſerviſten aller Waffen. Die Jahresklaſſen 1898, 1897, 1896(1878, 1877, 1876 geborene) am Dienſtag, den 18. April 1899, Vormittags 11 Uhr, Die Jahresklaſſe 1895(1875 geborene) am ODienſtag, den 18. April 1899, Nachmittags 3 Uhr. Die Jahresklaſſe 1894(1874 geborene) am Mittwoch, den 19. April 1899, Vormittags 9, Uhr. Die Jahresklaſſe 1893(1873 geborene) am Mittwoch, den 19. April 1899, Vormittags 11 Uhr. Die Jahresklaſſe 1892(1872 geborene) am Mittwoch, den 19. April 1899, Nachmittags 8 Uhr. Die Jahresklaſſe 1891(1871 geborene) am Donnerſtag, den 20. April 1899, Vormittags 9 Uhr. Die Jahresklaſſe 1890(1870 geborene) am Donnerſtag, den 20. April 1899, Vormittags 11 Uhr. Die Jahresklaſſe 1889(1869 geborene) am Donnerſtag, den 20. April 1899, Nachmittags 3 Uhr. Die Jahresklaſſe 1888(1868 geborene) am Freitag, den 21. April 1899, Vormittags 9 Uhr. Die Jahresklaſſe 1887(1867 geborene) am Freitag, den 21. April 1899, Vormittags 11 Uhr. Die Jahresklaſſe 1886(1866 geborene) am Freitag, den 21. April 1899, Nachmittags 8 Uhr. In Ladenburg auf dem Schulhofe. Sämmtliche gedienten Mannſchaften aller Waffen der Ge⸗ meinden Ladenburg und Schriesheim der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Montag, den 1. Mai 1899, Vormittags 10½ Uhr. In Ladenburg. Sämmtliche gedienten Mannſchaften aller Waffen der Gemeinde Neckarhauſen. Alle Erſatz⸗Reſerviſten, ſowie die zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Leute der 5 Ladenburg, Schriesheim und Neckar⸗ hauſen der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Montag, den 1. Mai 1899, Nachmittags 2 uhr. Ju Feudeuheim. Platz vor dem Rathhaufe. Sämmtliche gedienten Mannſchaften aller Waffen der Ge⸗ meinden Fendenheim und Ilvesheim der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Dienſtag, den 2. Mai 1399, Vormittags 9 uéhr. In Feudenheim. Sämmtliche gedienten Mannſchaften aller Waffen der Ge⸗ meinde Wallſtadt. Alle Erſatz⸗Reſerviſten, ſowie die zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Leute der Ge⸗ meinden Feudenheim, Ilvesheim und Wallſtadt der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Dienſtag, den 2. Mai 1399, Vormittags 11 uhr. Ju Sandhofen. Auf dem Schulhofe. Sämmtliche gedienten Mannſchaften aller Waffen der Ge⸗ meinde Saudhofen, auf Kirſchgartshauſen, Schaarhof und Sandtorf der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Mittwoch, den 3. Mai 1899, Vormittags 11 uhr. In Saudhofen. Sammtliche Erſatz⸗Reſerviſten und die zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Leute aller Waffen von Sand⸗ hofen, Kirſchgartshauſen, Schaarhof und Sandtorf der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Mititwoch, den 3. Mai 1899, Nachmittags 2 uhr. Die Jahresklaſſe iſt auf der Vorderſeite des Militär⸗ bezw. Erſatzreſerve⸗Paſſes angegeben. Die Mannſchalt hat ſich unter Mitbringung ihrer Militär⸗ papiere pünktlichſt zu geſtellen. An der vorderen inneren Seite des Paſſes muß die im Beſitz befindliche Kriegs⸗ beorderung bezw. Paßuotiz befeſtigt ſein. Verſäumniſſe und das ſenen zu eluer Aurichtigen Kontrol⸗Verſammlung haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Bezirkskommando Mannheim. (83) Vorſtehende Bekanntmachung des Bezirkskommandos Maunheim wird den Bürgermeiſtern des Bezirks mit dem Auf⸗ neht zur Kenntniß gebracht, dieſelbe den Mannſchaften durch mehrmaliges Ausſchellen, Auſchlagen am Rathhauſe, an Fabriken und größeren Etabliſſements, bekannt zu gehen. Daß dleſes ge⸗ ſchehen, iſt dem Hauptmeldeamt jeweils 2 Tage vor der erſten Kontrolverſammlung anzuzeigen. Bei ungünſtiger Witterung 995 die betreffenden Bürgermeiſterämter für Sicherſtellung eines edeckten Raumes Sorge zu tragen. Mannheim, den 18. März 1899. Großh. Bezirksamt. Frech. Pädagogium Neuenheim-Meidelberg. Kleine Gymuasisl- und Realklassen: Sexta-Prima, Eini.⸗Freiw. dudang in alle Klassen höherer Schulen. Seith. erhielt. alle Secundaner d. Berechtig, z. Eini.-Freiw.-Dienst und aümmtl. Primasner bestand, die Aufnahmeprüfung. Aufnahme v. Sexta an. Kleines Familien-Pensienat. 16241 Dr. phil, Volz. Grossh. Realschule zu Wimpfen. Beginn des neuen Schuljahrs Montag. den 10. April, Anmeldungen von vormittags 8 Uhr ab Aufnahmeprüfung um 10 Uhr.— Auskunft jederzeit dureh 16492 Die Direktion: Dr. Kemmer. Das Knaben-Pensionat von H. Büchler, Bastatt, übernimmt, wie seit Jahren, sehwächliche, schwer zu er- nehende Knaben, die theils aus Mangel an Lernlust, theils aus schwacher geistiger Veranlagüng, in den Schulen nicht mit⸗ kommen und einer strengen Autsicht bedürfen. Das Iustitut bereitet auch mit bestem Erfolg zur Einjühr. Freiw.-Prüfung vor, 14889 Manndeim, 2. Aßeik⸗ e Grang Alich Igngeme ichnſe 8 apngs Großherzogliche Baugewerkeſchule Karlsruhe. Das Sommerſemeſter 1899 beginnt am Montag den 17. April d. J. An dieſem Tage werden von Morgens 8 Uhr ab die Aufnahmsprüfungen, ſowie die Einweiſungen in die ein⸗ ilungen und Klaſſen vorgenommen. Die Schule beſteht aus folgenden 4 Abtheilungen: I. Hochbautechniſche Abtheilung. Dieſelbe hat die Auf⸗ gabe, durch ſyſtematiſch geordneten Unterricht für ihren Beruf aus⸗ zubilden: Baugewerkmeiſter für Stadt und Land, Bauführer und Zeichner. Staatlich geprüfte Werkmeiſter,(ſ. Geſetzes⸗ U. Verordnungsblatt 1884 Nr. 1) ſowie überhaupt Technike leren Ranges.— Der Unterricht wird in 6 Klaſſen erthei ſechste Klaſſe wird hauptſä auch von denjenigen be ſich dem ſtaatlichen Werkmeiſter⸗Examen unterziehe Letztere wird nur im Winter geführt. Die Kurſe ſind halbjährig. II. Bahn⸗ und Tiefbautechniſche Abtheilung. Dieſelbe bezweckt zunächſt die Ausbildung von Technikern des mittleren bahn⸗ und tiefbautechniſchen Dienſtes, ſowie von ſtaatlich ge⸗ prüften Werkmeiſtern(. Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt 1895 Nr. XXVII). Dieſe Abtheilung beſteht ebenfalls aus 6 aufeinan⸗ der folgenden Klaſſen mit je halbjähriger Dauer. Demgegenüber gewähren die unteren Klaſſen dieſer Abtheilung den Bahnmeiſtern die zu ihrer theoretiſchen Prüfung nöthige Ausbildung. Auch finden Bauführer und Zeichner ſowie event. auch Straßen⸗ und Dammmeiſter geeigneten Unterricht für ihre berufliche Ausbildung, ſobald dieſelben den Aufnahmebedingungen hinſichtlich der Vorbildung und Praxis entſprechen. III. Maſchinentechniſche Abtheilung. Dieſe bezweckt die Ausbildung von Maſchinentechnikern für Konſtruktionsbureau und Werkſtatt. Bei den Gr. badiſchen Staatseiſenbahnen kann die theoretiſche Ausbildung der Werkführer durch Zeugniſſe über den erfolgten Beſuch dieſer Abtheilung erbracht werden. Der Unterricht wird hier in 4 Klaſſen mit ebenfalls halbjähriger Dauer ertheilt. IV. Abtheilung für Heranbildung der Gewerbelehrer. Die Kandidaten dieſes Lehrberufs haben? Semeſter die Anſtalt zu beſuchen. Für die Abſolventen eines Seminars iſt vor dem Eintritt eine mehrwöchentliche praktiſche Thätigkeit nöthig, bei allen übrigen muß dagegen der Nachweis einer ſolchen mindeſtens von der Dauer eiſes halben Jahres erbracht werden. Das Schulgeld beträgt für ſämmtliche Abtheilungen pro Semeſter 30 Mk.; außerdem hat jeder neu eintretende Schüler eine Aufnahmstaxe von 5 Mk zu eutrichten. Das Unterrichts⸗ Uiaterial hat der Schüler ſelbſt zu beſchafſen. Ueber die Aufnahmebedingungen in die verſchiedenen Abtheil⸗ ungen gibt 3 4 Seite 5 des Programms nähere Auskunft, Die Anmeldungen, welche unter Beigabe der Anmeldeformu⸗ lare ſchriftlich an die Direktiön einzuſenden ſind, können jederzeit erfolgen, doch ſollen dieſelben ſpöteſtens 14 Tage vor Beginn des Semeſters ſtattgefunden haben. Zum Beſuche eines Semeſters betragen die Ausgaben für Koſt, Logis und Bedienung in Privathäuſern 200—230 Mk. ſiehe Programm 8 11 Seite 28. Die Abgabe der Programme und Anmeldeformulare, welche 5 15 Ssékretarigt der Anſtalt zu beziehen ſind, erfolgt unent⸗ geltlich. Karlsruhe, im März 1899. Die Direktion. Hircher. Gothaer Lebensverſicherungsbank. Verſicherungsbeſtand am 1. März 1899: 757 Millionen Mark. Bankfonds am 1. März 18399: 242½ Millionen Mark. Dividende im Jahre 1899: 30 bis 137% der Jahres⸗Normalprämie— je nach dem Alter der Ver⸗ ſicherung. 10596 Vertreter in Maunheim: L. Eichler, D 6 Nr. 4 MANNHEIH 6 Nr. 4 Telephon Nr, 250, Eröffnung von laufenden Rechnungen mit und ohne Creditgewährung. Provisionsfreie CheckRechnungen und Annahme der Baareinlagen. Annahme von Werthpapieren zur Aufbe⸗- Wahrung in Lerschlossenem und Zur Verwaltung in offenem AZustande. Vermiethung von Tresorfächern unter Selbst⸗ verschluss der Miether in feuerfestem Gewölbe. An- und Verkauf von Werthpapieren, sowie Ausführung von Börsenaufträgen an der Mann⸗ heimer und allen auswärtigen Börsen. Discontirung und Einzug von Wechseln auf das In- und Ausland zu billigen Sätzen. Ausstellung von Checks und Accreditiven auf alle Handels- und Verkehrsplätze. Einzug von Coupons, vexrloosten Effekten. 16697 Dividendenscheinen und 66418 Coursverlust und Controle der Verleosüungen. 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Aprik 1399, Nachmittags 4 uUhr feſtgeſetzt. „Die Feierlichkeit findet im Saale der Kleinkinderſchule ſtatt und laden wir alle Stiftung zur Theilnahme an derſelben ein. II. Eine Abtheilung der des Freiherrn von Hövel ha die Beſtimmung, unbemittelte hieſige Bürgerſöhne zu tüchtigen Bürgern und Handwerkern her⸗ anzubilden und gewährt ihren Stiftlingen nicht nur Unter⸗ ſtützung durch Zahlung des Schulgeldes in der Gewerbe⸗ ſchüle, ſondern auch weitere Be⸗ lohnungen in Berabreichung von Büchern, Kleidern und Geld⸗ anlagen. Der 8 21 der Statuten ſtellt folgende Aufnahmsbedingungen: „Zur Aufnahme in dieſe „Stiftungsabtheilung eignen „ſich unbemittelte Bürger⸗ „ſöhne, ohue Unterſchied der Achriſtlichen Confeſſton, welche „aus der Volksſchule ent⸗ „laſſen ſind, das 16. Lebens⸗ „jahr noch nicht Überſchritten uhaben und über ihre Be⸗ „fähigung, ihren Fleiß und „ihr religöſes⸗ſittliches Ver⸗ nhalten befriedigende und „beglaubigte Zeugniſſe vor⸗ „legen. „Außerdem iſt jeder Stift⸗ „ling, ohne Unterſchied des zu nerlernenden Gewerbes in der „Regel verpfiichlet, die Ge⸗ zwerbeſchule zu beſuchen.“ Für dieſes 5 ſollen nun wieder einige Stiftlinge aufge⸗ nommen werden, und ſind deß⸗ fallſige Geſuche unter Anſchluß der vorgeſchriebenen Zeuguiſſe innerhalb 14 Tagen hierher ein⸗ zureichen. III In der Freiherrlich von Hö⸗ vel'ſchen Stiftung— Induſtrie⸗ ſchule— für unbemittelte, der Volksſchule entlaſſene hieſige Confeſſion, ſind einige Plätze fret geworden. „„Dies wird mit dem Anfligen öffentlich bekannt gemacht, daß die Eltern und Vormünder ungsfähiger Mädchen ihre Auf⸗ nahmsgeſuche unter Vorlage der Geburts⸗ und der Schulzeugniſſe binnen 14 Tagen anher einzu⸗ reichen haben. IV. Aus der 3. Abtheilung der Freiherrl. von Hövel'ſchen Stif⸗ tung ſind vier Ausſtattungs⸗ preiſe im Betrage von je 500 Mark in dieſem Jahre zu ver⸗ geben. Bewerbungsfähig ſind unbe⸗ Versicherung Jerloosbarer Werthpapiere gegen mittelte Bürgerstöchter der Stadt Mannheim, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, durch einen feinen ſittlichen Le⸗ benswandel ſich auszeichnen und einen badiſchen Stagatsangehör⸗ igen heirathen. Bei gleicher Würdigkeit er⸗ A Jene den Vorzug, welche ich in der 2. Abtheilung der Stiftung ausgebildet haben. Bewerberinnen haben ihre Ge⸗ ſuche unter Anſchluß eines Tauf⸗ ſcheines, eines Vermögenszeug⸗ niſſes, eines Sittenzeugniſſes der zuſtändigen Behörde inſterhalb 14 Tagen dahier einzureicheſ, Maunheim, 21. 1 1899. Der Stiftungsrath v. Hollauder. Kallenberger. Freiherrl. v. Hövel'ſche Stiftung Maunheim. No. 540. Wir machen darxauf aufmerkſam, daß obiger Stiftung verpflichtet ſind, beglaubigte Zeugniſſe über ihr Verhalte iſn leßzverfloſſenen Jahre rechtzeitig vor der Jahres⸗ ſeier dem unterzeichneteil Vor⸗ ſitzenden vorzulegen, Säumige Stiftlinge können bei Vertheilung der Preiſe u. Be⸗ lohnungen nicht nur nicht berſich⸗ ſichtigt, ſondern wegen Unfolg⸗ ſamkeit auch zur Rechenſthaf 17192 Maunheim, 21. März 189g. Der Stiftungsrath;: v. Hollauder. Kallenberger⸗ No. 2857. Mehrere küchtige Stiſtung in Maunheim. Nr. 540. Nach den Satzungen Bürgergtöchter der chriſtlichen Wotheker U, Houben. H ld. 6. 9113 zurückgekehrt, lade geehrte Damen zur gefl. Besichtigung unserer Modellhut-Ausstellung Zergebenst ein. 17544 Zeichner, im Kartiren und An⸗ fertigen von Höhen⸗ und Lage⸗ plänen geübt, ſoſort geſucht. Offerten mit Lebenslauf, Zeug⸗ nißabſchriften, Probezeichnüngeit und Gehaltsguſprüche erſuchen wir bis 15. April l. Js. einzu⸗ reichen. 17447 Tiefbauamt: Eiſenlohr, Stadtbaurath. Glückl. 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