Telegramm⸗ Adreſſe: Gadiſche Voltszeitung.) „Journal Mannheim.“ In der Voſtleſte eingetragen untes Nr. 2870. Abounement: 60 Ufg. monatlich. Pringerlohn 10 Pig monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſtauf⸗ ſchlag M..30 pro Quartal. Jnuſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen⸗Zeile 60 Pfe Einzel⸗Nummern 3 Pjig. Doppel⸗ Nummern 5 Pfg. E&, 2 der Stadt Maunheim und Umgebung⸗ Mannheimer J (109. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich ſieben Mal. Seleſente zud zerbreitetze Zeitung in Mannheim und Umgebung. 8 kiger (Mannheimer Volksblatt.) rnal. E 6, 2 Verantwortlich: für den polit. und allg. Theil: Ernſt Otto Hoppy, für den lok, und proy. Theil; Ernſt Müller. für den Inſeratentheil: FTkarl Apfel. Rotationsdruck und Verlag der Di. H. Haas'ſchen Buch⸗ drutkerei(Erſte Mannheimer Typograppiſche (Das„Mannheimer Journal“ ſt Eigenthum des kakholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Mannheim. Nr. 104. Sonntag, 16. April 1399 Zweites Blatt. 1——— N Aus dem Reichstage. 5. Nach einer vom Bureau des Reichstages angefertigten Zu⸗ 95 ſammenſtellung ſtehen noch, abgeſehen von den gegenwärtig ver⸗ . handelten Vorlagen aus dem Reichspoſtamt, die erſten Be⸗ 1 rathungen über das Vieh⸗ und Fleiſchbeſchaugeſetz, die Gewerbe ordnungsnovelle ſowie die allgemeine Rechnung über den Reichs⸗ 6. haushalt für 189596 aus. In den Kommiſſionen ſtecken noch und ſind in Folge deſſen in zweiter und dritter Berathung zu erledigen: Der Geſetzentwurf üher das Flaggenrecht der Kauf⸗ fahrteiſchiffe, der Invalidenverſicherungs⸗Entwurf, das Geſetz über die gemeinſamen Rechte der Beſitzer von Schuldver⸗ ſchreibungen, der Hypothekenbank⸗Geſetzentwurf und die ſoge⸗ nannte lex Heinze. In den Kommiſſionen fertig geſtellt ſind — die Bankgeſetznovelle und die Strafprozeßordnungsnovelle, in 7 welcher ſuch die Erſetzung des Voreides durch den Nacheid be⸗ handelt iſt. Die Zahl der Initiativanträge aus dem Haufe, die noch unerledigt, iſt ganz bedeutend — Die„neue Rechtſchreibung“. Am 21. Januar 1900 werden es zwanzig Jahre ſein, ſeit Miniſter v. Puttkamer die„neue Rechtſchreibung“ für die preußi⸗ ſchen Schulen dekretirte. Wie wenig ſich die neue Recht⸗ ſchreibung eingeführt hat, wiſſen wir alle. Wüßten wir es nicht, wir brauchten uns bloß das„Zentralblatt für die geſammte Unterrichtsverwaltung in Preußen“ anzuſehen, das im Kultus⸗ rus hne ber 151 miniſterium redigirt wird. Dieſes offizielle Blatt deſſelben än⸗ Fultusminiſteriums, das die neue Rechtſchreibung diktirt hat, t. nurd heute noch in„alter“ Rechtſchreibung gedruckt. Und es iſt 2 noch dazu ein Blatt, das lediglich mit Schulſachen beſchäftigt und Sle für Beamte beſtimmt iſt, die die Schulen zu leiten u. zu beauf⸗ füt ti ſichtigen haben. Dieſe Beamten ſehen zu ihrem größten Er⸗ 15 ſtaunen, daß ihre Vorgeſetzten ſich einer anderen Rechtſchreibung neg bedienen, als ſie von ihren⸗ Untergebenen und den ihrer Fürſorge 105 unvertrauten Kindern verlangen. Schon auf dem Titel des 85 Bͤlattes(Centralblatt mit C, während die„neue“ Richtung das 8 bevorzugt,„geſammt“ mit zwei m, während die Schule F5 zgeſamt“ ſchreibt) läßt dieſe ſeltſame Beobachtung machen; im — Text iſt es ebenſo. Wir finden auf Seite 411 in dem neueſten ack 5 Aprilheft mehrfach das Wort„Theilnehmer“ mit Th, dagegen 995 2 zin der wiederholten Floskel zur„Kenntnisnahme“ Kenntnis Jnit s, auf Seite 376 findet ſich mehrfach der„Landrath“ und 25 GN bergl. m. Es ſcheint, daß man im Kultusminiſterium auf fſtrtte Durchführung der von ihm ſelbſt angeordneten Ortho⸗ 9 graphie nicht mehr hält. Vielleicht hat man eingeſehen, daß die iinſeitige Regulirung 1880 ein Mißgriff war. Der jetzige Zu⸗ F ſtand, der ſich u. A. bei Schriftſtellern, die für verſchiedene hr, 10 15 Balätter ſchreiben, bei Schriftſetzern, die ihre Stellung wechſeln, indei allen jungen Leuten, die Beamte werden, recht unangenehm ſärlenhon-Ar. 218.) Jahren Zeit genug gehabt, zu ſehen, wie man es nicht machen ſoll. Die Führer der Agrar⸗ und Anti⸗Kanalbewegung. Der Umſtand, daß der größte Theil der augenblicklich kon⸗ ſervativ⸗agrariſchen Wortführer Oſtpreußen ſind, macht eine Statiſtik beſonders intereſſant, die für Oſtpreußen ſoeben von zwei Seiten, von privater und wiſſenſchaftlicher und von der oſtpreußiſchen Landwirthſchaftskammer veranſtaltet worden iſt und genaue Daten über das perſönliche Verhältniß der Guts⸗ beſitzer zu ihren Gutswirthſchaften gibt. Darnach waren in Oſtpreußen im Beſitze von Adligen 547, im Beſitz von Bürger⸗ lichen 1767 Rittergüter und Güter. Die Zahl der von adligen Beſitzern bewohnten Güter belief ſich auf 254, das waren 46 pCt. Von den bürgerlichen Gütern wurden 1526 von ihren Beſitzern bewohnt; das ſind 86 pCt. Selbſtwirthſchafter waren 346 adlige Gutsbeſitzer, das ſind 63 pCt., dagegen 1526 bürger⸗ liche, das ſind 92 pCt. Die Zahl der verpachteten adeligen Güter betrug 113, das ſind 20,6 pCt.; der bürgerlichen Güter 60, das waren 3,4 pCt. Durch Adminiſtratoren verwaltet waren 88 adelige Güter, 16 pCt., und nur 86 bürgerliche, rund 5 pCt. Dieſe Zahlen ſind ſehr lehrreich, und es könnte zur Auf⸗ klärung über die Wirthſchaftsbedingungen der Landwirthſchaft nur dienlich ſein, wenn Aufſtellungen ſolcher Art auch in anderen Provinzen gemacht würden. Hand in Hand damit könnten Unterſuchungen gehen über ein Thema, das der konſervative „Reichsbote“ dieſer Tage angeregt hat: in welchen Fällen gerade Großgrundbeſitzer in der Lange ſind, ſoviel abſchreiben zu müſſen, daß der Staat keine Einkommenſteuer aus einem Beſitz und Wirthſchaftsbetrieb erhält, der in kräftigeren Händen und unter der Leitung ſachkundiger, ſelbſtwirthſchaftender Beſitzer unzweifelhaft ſteuerfähiges Einkommen brächte. Wenn es ge⸗ länge, darüber befriedigende Ausweiſe zu ſchaffen, ſo könnten nicht nur viele verbitternde Vorurtheile beſeitigt, ſondern auch manche werthvolle Anregungen für die Hebung der Landwirth⸗ ſchaft gegeben werd⸗⸗ ——— Aus Stadt und Cand. Manuheim, 14 April 1899 Prof Landerer's neue Methode der Tuberkuloſen⸗Behandlung, von der wir unſern Leſern in der Weihnachtszeit Mittheilung machten, beginnt jetzt endlich auch in der wiſſenſchaftlichen Welt Aufſehen zu erregen. Die„Münchener Mediziniſche Wochenſchrift“, eines der führenden deutſchen Organe, äußert ſich in der Nummer vom 28. März durch ihren Referenten folgendermaßen:„Meiner Anſicht nach ſind zum mindeſten die Grundlagen der don L. inaugurirten Tuberkuloſe⸗ Therapie ſo unbeſtreitbar und die damit erzielten Erfolge derart ungewöhnliche, daß bei der ganz zweifelloſen Unſchädlichkeit der Methode mir kein Grund vorhanden zu ſein ſcheint, warum man nicht in den jetzt zahlreich entſtehenden Tuberkuloſe⸗Sanatorien die 497 1 Eumühlbar macht, ſollte geändert werden. Man hat in zwanzig 1 13———————————˙b—öT——— e zu 2 5 — Buntes Feuilleton. Von Alters her wird von der„Wüſte Gobi“ geſprochen, wie von einer Sahara Aſiens. Neuerdings verdient das große Gebiet um Nordchinas, das unter dieſem Namen begriffen wird, unſere Aufmerk⸗ ſamkeit, denn eben rüſtet ſich Rußland, ſich von jenem durch ſeinen 800 Namen eigentlich als werthlos bezeichneten Gebiete ein tüchtiges Stück zu nehmen. Wahrſcheinlich hat man das Land„Wüſte“ genannt, weil man nichts darüber wußte, wie wohl früher alles unbekannte Land auf den Karten als ein weißer Fleck gekennzeichnet wurde. Das iſt der Fall mit der Wüſte Schamo oder Gobi, wie man früher von der großen Salzwüſte Nordamerikas ſprach, die ſich als ein fruchtbarer Harten erwieſen hat. Die„Gobi“ iſt von kriegeriſchen, rauhen, tür⸗ lüſchen Stämmen bewohnt, die von China nur dem Namen nach be⸗ herrſcht werden, zum Theil fanatiſche Mohamedaner ſind, die jeden „Ungläubigen“ ermorden und das Reiſen im Lande nahezu unmöglich machen. Dem engliſchen Schriftſteller Arnot, der dieſer Tage in Shanghat eintraf, iſt es gelungen, nach Ueberwindung großer Schwierigkeiten eine Reiſe durch die„Wüſte Gobi“ zu vollenden. Er iſt von Kalgan nach Kiachta geritten, der großen Handelsſtadt an der Grenze Sibiriens. Tagelang, ſchreibt er, ritten wir über herrliche Wieſen, auf denen, wenn wir raſteten, unſere Roſſe ſich freudig tum⸗ melten. Als der große Aufſtand in Kaſchgar ausgebrochen war— der unlängſt abermals begonnen hat— zog der Vicekönig Tſo Tſung Tong aus, um das Land zu unterwerfen. Er beeilte ſich auf ſeiner langen Reiſe nicht. Um Lebensmittel für ſein Heer zu haben, ließ er die„Wüſte bebauen, wartete die Ernte ab und zog dann weiter, reich pberſehen mit Getreide. Arnot fand dieſen Bericht beſtätigt. Das Land iſt eine große Steppe, die des Waſſers nicht ermangelt, und nur Leute raucht, welche den Boden bebauen. China, das ſo ſtark übervölkert und ſo oft von furchtbarer Hungersnoth heimgeſucht iſt, beſitzt in der ſogenannten„Wüſte“ eine Kornkammer beſter Ark. Falls Rußland, wie wahrſcheinlich, auch noch dieſes Gebiet in Nordchina ſich aneignet, wird das Zarenreich um eine neue Provinz vermehrt werden, die von ruſſiſchen Bauern angebaut, bald keine Wüſtenei mehr ſein wird, ſon⸗ dern ein ertragreiches, Tauſende ernährendes Land. — Die mißglückte Rede. Der Herr Regierungsrath M. war, ſo erzählt man der„T..“, ein tüchtiger Beamter, aber ſchlechter Redner; daß ſein Knopfloch ewig zugenäht blieb, glaubte er nur un⸗ günſtigen Zufälligkeiten danken zu müſſen. Die Nachricht, Seine Hoheit der Prinz Chriſtian von werde anderen Tages in N. sintreffen, wo er ſelbſt gerade dienſtlich anweſend war, verſetzte ihn daher in nicht geringe Aufregung, denn in dieſem Neſte war er zweifel⸗ 5 mahl im Gaſthof zur Poſt wurde beſtellt, die Platzfrage durch Macht⸗ ſpruch gelöſt, wenn auch unter Verſtimmung zahlreicher Ortseinge⸗ ſeſſener. Zum dritten Male ſchon hatte der Herr Rath im kleinen Gaſthofzimmer ſeine zündende Rede heruntergeſagt, auch unter Beob⸗ achtung des Geſchäftskniffes, am Anzuredenden— bei der Probe ein eiſerner Ofen— dicht vorbei zu ſehen, um ja nicht das grinſend⸗ lauernde Auge zu erblicken, mit welchem Seine Hoheit die Redner zu beohachten liebt. Ließ er ſich aus dem Konzepk bringen, dann gab es keinen Orden; dieſes ſtand feſt.— Die große Stunde kam, ſie rückte vor, Alles machte ſich gut, es nahte der entſcheidende Augenblick. Offenbar war die Stimmung ſehr animirt, denn verſchiedene Herren verwechſelten öfter die Anfangsbuchſtaben zweier Wörter. Wollte man ihn etwa gar irre machen? Alſo Muth! Es ging vortrefflich. Wie ein Waſſerfall rauſchte der Rede Strom von ſeinen Lippen; am Schluſſe angekommen, war er von den eigenen Worten ſo hingeriſſen, daß er nicht umhin konnte, Demjenigen ins Auge zu blicken, den er ſo be⸗ geiſtert gefeiert hatte. Dieſes hätte er unterlaſſen ſollen, denn unter einem dreiviertel zugekniffenen Augenlid hervor ſchoß ein höhniſcher, ein grinſender Blick. Es war eigenthümlich; wie gebannt ſtotterte er wefter:„Ja, meine Herren!— dieſes,— meine Herren, iſt der— Kritz Prinzian,— der Priz, der Prinz— der Pritz Krinzian, der Prinz Grinſian—“—„Hurrah hurrah, hurrah!“ donnerte es zwar laut durch den Saal,— jedoch der Herr Regierungsrath erhielt keinen Orden. Traurig, aber wahr. — Verdächtig. Lehrer: Nun ſagt mir einmal, was könnt ihr denn zu Hauſe ſchon alles leſen? Was ſteht denn zum Beiſpiel auf euren Kaffeetaſſen? 1. Schüler:„Dem lieben Papa!“ Lehrer: Sehr gut, und auf Deiner? 2. Schüler:„Bahnhof⸗Halle.“ — Herr von Suttner hatte, ſagt die„Jugend“, von ſeiner Frau oftmals heftige Vorwürfe zu erdulden, obwohl er in ſeinen Anſichten mit ihr harmonirte.„Bertha, ich bin auch für den Frieden!“ pflegte er ſeufzend zu bemerken. —„Der Club der Hundertjährigen“. Unter dieſem Namen hat ſich in Newyork eine Vereinigung von Perſonen beiderlei Geſchlechts gebildet. Der Name des Clubs iſt etwas irreführend. Man ſollte aus dieſem Namen ſchließen, daß die Clubmitglieder des ſchöne Alter von hundert Jahren erreicht oder überſchritten haben. Das iſt jedoch nicht der Fall. Die Herrſchaften haben nur alle die edle Abſicht, dieſes Alter zu erreichen. — Die Popularität der Prinzeſſin von Neapel ſoll, wie aus Neapel geſchrieben wird, im Abnehmen begriffen ſein, erſtens, weil ſie dem Lande noch keinen Erben gegeben hat, was für die Italiener eine große Enttäuſchung bedeutet. Man hatte erwartet, daß das„Mädchen Wirkungen der Zimmtſäure⸗Injektionen in großem Maßſtabe ſtudiren ſollte.“ Die hier geforderte Nachprüfung iſt, wie wir hören, in Oeſterreich an einer Volksheilanſtalt bereits im Gange, und da auf dem (Ende Mai) in Berlin zuſammentretenden Tuberkuloſe⸗Kongreß Prof, Landerer das erſte Referat hat, wird wohl der Stein auch bei uns in's Rollen kommen.„ Inzwiſchen ſind zwei unſerer Mannheimer Mitbürger nach der .ſchen Methode durch Dr. Heſſen(hier I. 13) der Geneſung bereis entgegengeführt worden. Fall 1 betrifft einen jüngeren Herrn, der mit einer ausgeſprochenen Tuberkuloſe beider Lungenflügel binnen etwe vier Wochen die Genugthuung hatte, ſeine ſubjektiven Beſchwerden ſowie den objektiven Befund rapide ſchwinden zu ſehen. Die link Lungenhälfte iſt vollſtändig ausgeheilt; an der rechten kann die Unter f ſuchung noch Reſte der Erkrankung nachweiſen. Der Huſten Aben iſt fort, Morgens gering, Auswurf leicht und weißlich, Appetit gro artig.“ Die Ausdehnung des Bruſtkorbes, die in geſunden Tagen 10 Zentimeter und zuletzt nur noch 6 betrug, hat ſich auf 8 gehoben⸗ die Athmung iſt leicht, Bergſteigen wie in alten Tagen möglich. 0 Der andere Fall betrifft Herrn Geſchäftsinhaber W. der 7 früher einmal mit Lungenblutung behaftet, am Beginn dieſes Winte eilig nach Meran überſiedeln mußte, da er in Mannheimer Lu ſchlechterdings nicht mehr arbeitsfähig war, und im Februar ernſtlif daran dachte, mit großen Koſten ſeinen Betrieb in eine ſüdlichere Staf zu verlegen. Herr W. iſt ſchon nach wenigen Injektionen, ſeine Hauß beſchwerden: quälenden Huſten, Kurzathmigkeit, unerträgliche Dru⸗ und Beklemmungsgefühle auf der Bruſt los geworden, erfreut eines ſtetig zunehmenden Appetites und ſteigender Leiſtungskraft, Es iſt bemerkenswerth, daß die beiden einzigen Fälle, an derke das neue Verfahren durch Dr. H. geprüft werden konnte, einen günſtiſe 5 Verlauf nahmen. 196 Fall 1 hatte die Gefälligteit, ſich auf der Redaktion borzuſtellen um uns das vorſtehende Material perſönlich zu liefern. Beide Herfets ſind auf Wunſch zur Auskunft bereit, da es ihrer Meinung nach aß, Intereſſe vieler Leidenden ſein dürfte. N Die Methode beſteht, wie erinnerlich, darin, daß eine wäſſerf g Löſung zimmtſaurer Salze in eine Vene des Mittelarmes eingeſprit wird, iſt ſo gut wie ganz ſchmerzlos und ohne jede ſchädliche odt läſtige Nebenwirkung. Beſonders geeignet erſcheinen ſolche Fälle dier ſich in den Anfangs⸗ oder den Vorſtadien der Tuberkuloſe befindens Kranke mit ſogenannten„Spitzenkatarrhen“, ſolche, die noch ihrers Beruf nachgehen, noch nicht ganz von Kräften ſind und außer aun Hauſe behandelt werden können. Vorgeſchrittene Kranke dürften ir d ſyſtematiſchen Kur und Aufſicht im Sanatorium nicht entrathen könngen Hoffentlich werden bald welche gebaut. Statiſtiſches aus der Stadt Mannheim von der 18. Woc vom 26. März bis 1. April 1899. An Todesurſachen für d ˖. 46 Todesfälle, die in unſerer Stadt vorkamen, verzeichnet das kaiſe liche Geſundheitsamt folgende Krankheiten: In— Falle Mafen; und Rötheln, in— Falle Scharlach, in 1 Falle Diphtherie un Croup, in— Falle Unterleibstyphus(gaſtr. Nervenfteber), in Kindbettfieber(Puerperalſieber), in 2 Fällen Lungenſchwin ucht, in 6 Fällen akute Erkrankung der Athmungsorgane, in 1 Jaf akute Darmkrankheiten,(in— Fälle Brechdurchfall, Kinder bis ahr—). In 20 Fällen ſonſtige verſchiedene Krankheiten. In alle gewaltſamer Tod. Die Prinzeſſin iſt dagegen von ſehr zarter Geſundheit, und es hi vor einiger Zeit ſogar, daß ſie ſchwindſüchtig ſei, aus welche Grunde ſi eine Seereiſe unternehmen mußte. Zweitens gilt ſie für ſehr ſparſam, Sie hat die Sparſamkeit im Palaſte eingeführt, indem ſie viele Ge⸗ bräuche, richtiger Mißbräuche abſchaffte und die Ausgaben herabſetzte⸗ Außerdem ſchickt ſie monatlich große Kiſten mit Kleivern an ihre Familie in Montenegro, wie das andere Dame für ihre armen Ver⸗ wandten thun. Auch hat ſie die Königin Margherita veranlaßt, ein⸗ gehender ihre Ausgaben zu prüfen, und das war wirklich nöthig, denn man hat die Königin ſehr ausgenutzt, um einen miſpen Ausdruck dafür zu gebrauchen, wie ſie von allen Seiten betrogen worden iſt. Lange Zeit liefen Rechnungen über große Beträge zur Zahlung ein für Gegenſtände, die die Königin nie geſehen hatte; die Lieferanten und die weibliche Dienerſchaft der Königin theilten ſich in den Raub Der König hat, als er das erfuhr, die betrügeriſche Dienerſchaft ins⸗ geſammt eines ſchönen Tages aus dem Palaſt verwieſen, die Dienſte des Gerichts aber dabei nicht in Anſpruch genommen. Jetzt verhandell die Königin direkt mit ihren Modiſtinnen u. ſ. w. und erfährt, was die Sachen eigentlich koſten, wovon ſie bis jetzt keine Ahnung hatte Sie iſt außerordentlich gütig und großmüthig, aber hat es nicht gern, wie ſonſt auch Niemand, betrogen zu werden. 1 — Die fehlenden Ferkel. Der bekannte Parlamentarier Geor v. Vincke reichte in ſeiner Eigenſchaft als Vormund von minderjährig Verwandten dem Vormundſchaftsgericht alljährlich das Inventar ein von ihm für dieſe verwalteten Gutes ein und wurde vom Gericht z ſeinem nicht geringen Aerger ſtets mit allen möglichen„Nückfragen“ gepeinigt. Als nun enes Tages beſagte Behörde ihn darauf hinwies, de daß in ſeiner früheren Aufſtellung eine trächtige Sau figurirt habe, während in ſeiner letzten jeder Hinweis darüber fehle, wo die zweifels⸗ ohne inzwiſchen geworfenen Ferkel verblieben ſeien, antwortete er hreyr! manu:„Die betreffende Sau hat allerdings, wie Ew. Hochwohlgeboren richtig vermuthen, inzwiſchen geworfen und zwar fünf Ferkel, dieſeſ aber unmittelbar nachher aufgefreſſen. Ueber die Gründe zu dieſer n unnatürlichen Handlungsweiſe hat ſie nichts verlauten laſſen— meiner e. unmaßgeblichen Anſicht nach dürfte die Befürchtung ſie zu dieſem Ale verzweifelten Schritt getrieben haben, es könne ihte minorenne Nach„eleh kommenſchaft über kurz oder lang ſte mal in Beziehungen zur Bor⸗ erwe mundſchaftsbehörde bringen.“ ſeit — Das verbeſſerte vierte Gebot. Für die Volksſchulen in Tal Ruſſiſch⸗Polen hat auf Anordnung der Regierung das vierte Gebof Jieh⸗ jetzt folgenden Wortlaut:„Du ſollſt Deinen Vater und Deine Mutter ehtren und dem Monarchen und ſeinen Beamten Achtung und* Gehorſam erweiſen, auf daß Dir's wohlgehe und Du lange lebeſt auf aus dem kräftigen Stamme Montenegros einen ganzen Haufen kleiner Erden.“ Die Lehrer ſollen darauf achten, daß das Gebot ſtets in — 2 —.— 2————— Arr — * 5. 1011. Zahlmneiſter-Aſpiranten, Blächſenmacher⸗ Gehülfen, 81 Hekonomie⸗Handwerker und Arbeits⸗Soldaten. Die 1 12 12. Erfatz⸗Reſerviſten aller Waffen. Die Jahresklaſſen Sämmtliche 1 dn Ladenhur 4 4 7 9 1 4 er Gemeinden Ladenburg, Schriesheim und Neckar⸗ N Sämmiliche gedienten Mannſchaften aller Waffen der Ge⸗ einden Fendenheim und Ilve Eee 13 8—— FF 5 äammtliche gedienten e Pafinotiz befeſtigt ſein. — 2 7 Von meiner Einſtaufsreiſe 12˙ um Landwehrbezirk Mannheim, Bezirt des Hauptmeldeamts Maunheim. Dieſelben werden mit den in Kontrole obigen Kontrolbezirks wohnenden Dispoſttious⸗Urlanbern, Reſerviſten, Landwehrleuten 1. Aufgebols den zur Olspoſitlon der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften und den Erfatz⸗eſerviſten(geübten und nicht ge⸗ übten) thie folgt 1 16955 Ju Maunheim, im Zeughausſaal für die in der Stadt Mannheim(mit Ausnahme pder Vorortt Neckaxau, Käferthal u. Waldhof) wohnenden Mannſchaften u. zwar! J. Die zur Dispoſition der Erſatzbehörden ent⸗ laſſenen Mauuſchaften aller Waffen und die Jahres⸗ klaſſen 1808 und 1897 der Infanterie am Saumſtag, den 8. April 1899, Vormittags 9 Uhr⸗ 2. Infanferie(ausgenommem ſind die Mannſchaften des preußiſchen Garde⸗Corps, Zahlmeiſter⸗Aſpiranten, La⸗ zaäreth-Gehülfen, Krankenträger, Militärbäcker, Büchſen⸗ machergehülfen, Oekonomiehandwerker und Arbeitsſoldaten, welche ſich ſpäter zu geſtellen haben). 8. Fuffartillerie und die Mannſchaften des preußiſchen Garde⸗Corps. Die Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Montag, den 17. Aprli 1899, Vormittags 9 Uhr. Ploutere. Die Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Montag, den 17, April 1899, Vormittags 11 Uhr, 10. Marine und bas Sanitätsperſonal(Lazarethgehülfen, Rrankenwärter ꝛc.) Die Jahresklaſſen 1886 bis 1898 zam Montag, den 17, April 1899, Nachmittags 8 Uhr Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Dienſtag, den 18, April 1899, Vormſttags 9 Uhr 1898, 1897, 1896(1878, 1877, 1876 geborene) am Dlenſtag, den 18. April 1899, Vormittags 11 Uhr. Die Jahresklaſſe 1895(1875 geborene) am Wienſtag, den 18. April 1899, Nachmittags 3 Uhr⸗ Die Jahresklaſſe 1894(1874 17 am Mittwoch, den 19. April 1899, Vormfttags 9 lihr. Die Jahresklaſſe 1893(1878 geborene) am Mittwoch, den 19. April 1899, Vormſttags 11 Uhr. Die Jahresklaſſe 1892(1872 geborene) zam Mittwoch, den 19. April 1899, Nachmittags 3 Uhr. Die Jahresklaſſe 1891(1871 geborene) am Sonnedſiag, den 20, April 1899, Vormittags 9 Uhr, Die Jahresklaſſe 1890(1870 geborene) am Donnekſtag, den 20. April 1899, Vormittags 11 Uhr. Die Jahresklaſſe 1889(1869 geborene) um Donnerſtag, den 20. April 1899, Nachmittags 3 Uhr. Die Jahresklaſſe 1888(1868 geborene) am Freifag, den 21. April 1899, Bormitlags 9 Uhr Die Jahresklaſſe 1887 4867 geborene) am Freitag, den 21. April 1899, Vormittags 11 Uhr. Die Jahresklaſſe 1886(1866 geborene am Freitag, den 21. April 1899, Nachmiktags 8 Uhr In Ladenburg auf dem Schulhofe. gedienten Mannſchaften aller Waffen der Ge⸗ und Schriesheim der Jahresklaſſen 886 bis 1898 am Montag, den 1. Mai 1899, Vormittags 10%½ uhr. In Ladenburg. Mannſchaften aller Waffen der emeinde Neckarhauſen. Alle Erſatz⸗Reſerviſten, ſowie te zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Leute gauſen der Jahresklaſſen 1886 bis 1808 am Montag, den 1. Mai 1899, Nachmittags 2 uhr. Ju Feudenheim. Platz vor dem Rathhauſe. sheim der Jahresklaſſen 5 1886 bis 1898 am Dienſtag, den 2. Mai 1699, Vormittags 9 uhr. In Feudenheim. Sämmtliche gedienten Mannſchaften aller Waffen der Ge⸗ meinde Wallftadt Alle Erfatz⸗Reſerviſten, ſowie die zur Dispoſttion der Erfatzbehörden entlaſſenen Leute der Ge⸗ meinden Fendenheim, Ilvesheim und Wallſtadt der 5 Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Dienſtag, den 2. Mai 1899, Vormittags 11 uhr. „Ju Sandhofen. Auf dem Schulhofe. Sämmtliche gedienten Mannſchaften aller Waffen der Ge⸗ meinde Saudhofen, auf irſchgartshauſen, Schaarhof und Sandtorf der Jabresklaſſen 1886 bis 1898 am Mittwoch, den 3. Mai 1899, Vormittags 11 uhr. 905 Saubhofe Sammtliche Erſatz⸗Referviſten und die zur Dispoſitton der Erſatzbehörden enklaſſenen Leute aller Waffen von Sand⸗ hofen, Kirſchgartshauſen, Schaarhof und Sandtorf der Jahresklaſſen 1886 bis 1898 am Mittwoch, den 3. Mai 1899, Nachmittags 2 uhr. Die Jahresklaſſe iſt auf der Vorderſeite des Milltär⸗ bezw. Exrſaßzreſerve⸗Paſſes angegeben. 8 ie Mannſchaft hät ſich unter Mitbringung ihrer Militär⸗ papiere pünktlichſt zu geſtellen. An der dorderen inneren Seite des Paſſes muß die im Beſitz Kriegs⸗ Verſäumniſſe nd das Erſcheinen zu einer Unrichtigen Kontrol⸗Verſammlung baben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Bezirkskommando Maunheim,. 188) Vorſtehende Bekanntmachung des Bezirkskommandos Maunheim wlrd den Bürgermeiſtern des Bezirks mit dem Auf⸗ träge zur Keuntnitz dieſelbe den Mannſchaften dur meheingliges Ausſchellen, Auſchlagen am Rathhauſe, au Fabriken Aud größeren Etabliſſements, bekannt 0 geben. Daß dieſes 15 chehen, iſt dem Hauptmeldeamt jewells 2 Tage vor der erſten Nontrolperſammlung anzuzeigen. Bei ungilnſtiger aben die betreffenden Bürgermeiſterämter für Sicherſtellung eine Adeckten Raumes Sorge Mannhelm, den 18. Großh, Bezirksamt, Frech. l tragen. März 7895. Surücek. 78028 Kreis. Ver Bekunutmachung. Ole Erhebung von Verbrauchs⸗ ſteuern in der Sladt Mannheim be⸗ treffend. Durch Gemeindebeſchluß vom 28. November 1898 iſt die ſtädtiſche Verbrauchsſteuer auf Wildpret, Geflügel, Fiſche und Krebſe mit Wirkung vom 1. Januar 1899 auf⸗ gehoben worden. Die demgemäß vom Stadtrath erlaſſene und vom Großh. Miniſterium des Innern genehmigle Herbrauchsſteuerordnuung lautet wie folgt: 8 J. Der Verbrauch von Bier und Wein innerhalb der Ge⸗ markung Mannheim unterliegt der ſtädtiſchen Verbrauchs⸗ ſteuer⸗Bezirksgrenze. 8,2. Die Verbrauchsſteuer wird nach Maßgabe der für die ſtaatliche Beſteuerung geltenden und der nachſolgenven be⸗ ſonderey Beſtimmungen erhoben. 9 8. Außer den im Bierſteuergeſetz genannten Füllen iſt die ſtädtiſche Verbrauchsſteuer zu entrichten: a) für das aus badiſchen Orten nach Mannheim eingeführte Bier; b) für das aus dem Zollvereinsguslande oder aus einer Niederlage für unverzollte Waaren einge⸗ führte Bier. 4. Außer den im Bier⸗ 15155 Weinſteuergeſetz genannten tritt Befreiung von der ſiädtiſchen Verbrauchsſteuer n· a) für die nur durch die Gemarkung hindurchge⸗ führten ſteuerpflichtigen Gegenſtände; ür den Verbrauch der Militärverwaltung nach aßgabe des Geſetzes vom 16. Mai 1888,„dle Befreiung der Milikärverwaltung von den Ver⸗ brauchsſteuerun der Gemeinden“; c) für den Verbrauch im Wirthſchaftsbetriebe des Großh, Landesgefängniſſes; c für Mengen, welche beim Malz wenlger als 8 Kilogramm, beim Bler und Obſtwein weniger als 10 Mter, beim Trauben⸗ und Kunſtwein 5 Liter oder weniger betragen. Dagegen findet in den Fällen des Artikels 28, Ziff. 4 und 18 des Weinſteuergeſetzes nur dann Befrelung von der acte Verbrauchsſteuer ſtatt, wenn es ſich bei den ſtaatlich befreiten Weineinlagen um bereits in der Gemar⸗ kung Munnheim eingekellerte Weine handelt. Gehen ver⸗ brauchsſteuerfrei eingeführte Gegenſtände an nicht Befreite über, ſo iſt die Steuer nachzuentrichten. 8 8. Das aus badiſchen Orten in gebrochenem Zuftande eingeführte Braumalz, das geſammke in die Gemarkung eingebrachte Bier und der in 8 4 vorletzter Abſatz genannte Wein werden ſteuerbar mit dem Zeitpunkte der Einfuhr. Steuerpflichtig iſt derjenlge, welcher die Gegenſtände in den Verbrauchsſteuerbezirk einbringt, daneben haftet auch der Auftraggeber des Einbringers und der Empfänger für die Entrichtüng der Verbrauchsſteuer; eine Haftbarkeit der Reichspoſt und Eiſenbahnen 1 jedoch ausgeſchloſſen. Die Verbrauchsſteuer beträgt: 8) für das zur Bierbereitung verwendete Malz: Bei einem jährlichen Malzverbrauch 1. bis zu 1500 Doppelzeutnern für die erſten 250 Doppelztr. 1 M. 65 Pf. pro 100 für die weiteren 1250„ 2 2, von mehr als 1500 bis zu Kilo⸗ 5000 Doppelzentnern 2% 28„ 8. von mehr als 5000 Doppel⸗ gramm. zentnern 1 b) für das eingeführte Bier: Mark.65 Pfg. pro Hectoliter, e) für Trauben⸗ und Kunſtwein: Mark.20 Pfg. pro Hectoliter, d) für Obſtwein: Mark 9279 Pfg. pro Hecloliter. Die Verbrauchsſteuer von Wein⸗ und Obſtwein wird gusſchließlich durch die ſtaatliche Steuerverwaltung, vom Braumalz und vom Bter durch die ſtädtiſchen Erheberſtellen bezw. die Stadtkaſſe erhoben. Die Zahl und Einrichtung der Erheherſtellen wird vom Stadtrath beſtimmt und durch Bekanntmachung dieſer Behörde zur öffentlichen gebracht Die Steuerſchuldigkeit für das innerhalb der Gemar⸗ kung zur verwendete Braumalz wird auf Grund der 1 egiſterauszüge feſtgeſtellt und von der Stadtkaſſe erhoben, 89 Die Einfuhr verbrauchsſteuerpflichtigen Bieres in die darf nur auf ſolchen Straßen geſchehen, welche an Erheberſtellen vorbeiführen. Alle ſolche Trans⸗ porte, ebenſo auch die mit der Poſt, Eiſenbahn oder dem Dampfboot ankommenden Bierſendungen ſind der nächſten Hebeſtelle anzumelden, auf Verlangen des Erhebers auch —möthigenfalls nach Löſung der Verpackung— vorzuzeigen und alsbald zu verſtenern. Die Steuerflichtigen ſind ver⸗ bunden, ſowohl dem Erheber, als auch dem Aufſichtsper⸗ ſonal bei der die erforderliche Mithilfe zu leiſten. Der Stadtrath iſt ermächtigt mit einzelnen Bier⸗ brauereien oder Wirthen, welche regelmäßtg Bier einführen, eine erleichterte Art der Entrichtung und Kontrolo der Verbrauchsſteuer zu—— 8 10. Einfuhrmengen von mehr als 1 l1 müſſen mit einem Begleitſchreiben verſehen ſein, welches zu enthalten hat: 1. Namen des Verſenders und Einbringers, 2. Namen des Empfängers, 8. Aichgehalt jeden Faſſes, 4. Tag der Abſendung bezw. der Einfuhr. 11 Verbrauchsſteuerſchuldigkeiten unter einem halben Pfennig e von einem halben Pfennig Aanen Pfennig erhoben. . Bei der Berechngung der ich ergebende e. leiben unberückſichtigt, ſolch und mehr werden mit einem Ueber die entrichteten Verbrauchsſteuern wird dem Er⸗ Nerce e ee ertheilt, welche vom Einbringer ezw. Pflichtigen aufzubewahren und dem Auſſichtsperſonal (Erheber, Kontroleure, Schlacht⸗und Viehhoſ⸗Beamte, Schutz⸗ leute, Feldſchützen) auf 1 vorzuzeigen iſt. ſt der Pflichtige 7 Willens oder nicht im Stande, die Verbrauchsſteuer zu bezahlen, ſo können die zu ver⸗ ſteuernden Gegenſtände bis zum Austrag der Sache ganz oder theilweiſe zurückgehalten und, wenn ſie dem Verderben ausgeſetzt ſind, vor Eintritt desſelben durch öffentliche Ver⸗ ſteigerung veräußert werden. Letzterenfalls iſt der Ueber⸗ erlös nach Abzug der Koſten dem Pflichtigen auszufolgen, Für etwaigen durch die Schuld des Aufſichtsperſonals ver⸗ Kesel-Naier, Nubts T 1, L. Buteit kün ſteuer. Die Gemarkungsgrenzs bildet zugleich die Verbrauchs⸗ 9 urkachten Schaden haſtet. vorbehalllich des Rückgriffes die 1 gebkaf adttaſſe, welche auch für Beſchadigungen aus Steuerfeſtfetzung oder aufzukommen hat. Der Staptrath iſt befugt, anſtatt der Einzelverſteuerung einzelne Pflichtigen feſthüſezen. 5 5 Im Falle der Durchfuhr ſteuerpflichtiger Gegenſtände ſind die ſeitens der Staatsſteuerſtellen ausgeſtellten Be⸗ gleitpapiere auf Verlängen dem Kontrolperſonal vorzu⸗ zeigen, Aus badiſchen Orten ſtammende Durchfuhren ſind anſtatt der Begleitpapiert mit einem Beglett⸗ ſchteiben des in§ 10 bezeichneten Inhalts zu verſehen. Eine von der Verbrauchsſteuer befreſende Durchfuhr wird gur angenommen, wenn die Ausfuhr am gleichen Tage 8 und ſich auf die Geſammtmenge der Eiufuhr erſtreckt. 8 16. Für das im Wege des Handels aus der Gemarkung ausgeführte verſteuerte Malz und Bier wird auf Verlangen ückvergütung der Verbrauchsſteuer gewährt, ſofern ſich der zu vergütende Belrag auf mindeſtens 90 Pfg. berechnet. Dieſelbe beträgt: 15 1. für Malz die bezahlte Verbrauchsſteuer nach Abzug von 5% für Verwaltungskoſten; 2, für Bier: wenn für das Malz, aus dem das Bier bereitet iſt, nachgewieſenermaßen M..50 pro 100 kg Ver⸗ brauchsſteuer bezahlt wurde, 50 Pfg. pro bl; weun das Malz nachgewleſenermaßen zu M..25 pro 100 kg verſteuert wurde, 45 Pfg. pro bl; wenn das Malz niederer verſteuert würde oder ein Nachweis über die Höhe der Verſteuerung nicht er⸗ bracht, oder wenn eingeführtes Bier hier wieder ausgeführt wird, 40 Is pro ul. Die auszuführenden Gegenſtände ſind dem Erheber vorzuzeigen, welcher den Ausfuhrſchein ellt. Auf Vorlage des letzteren, die aber ſpäteſtens binnen eines Monals nach der Ausfuhr erfolgen muß, wird Rück⸗ vergütung durch die Stadttaffe geleiſtet. Der Stadtrath iſt ermächtigt, mit einzelnen Pflichtigen auch eine andere Art des Nachweiſes für die Ausfuhr und andere Friſten für die Rückvergütung zu vereinbaren. flle der aus Die zum Vollzuge der gegenwärtigen Verbrauchsſteuer⸗ ordnung erforderlichen Anordnungen und Vereinbarungen gehören zur Zuſtändigkeit 19. Wer die Entrichtung von Verbrauchsſteuern unterläßt, oder ſich eine Rückvergütung der Verbrauchsſteuer ver⸗ Weaſſe welche überhaupt nicht oder in einem geringeren etrage zu beanſprachen war, verfällt— abgeſehen von der Pflicht zur Nachzahlung bezw. Rückzahlung— in eine Geldſtrafe, welche dem 4fachen, im Wiederholungsfalle dem Sfachen Betrag der geſchuldeten Abgabe bezw. der zur Ungebühr oieſangene Rückvergütung gleichkommt. Weiſt der Angezeigte nach, daß lediglich ein Verſehen unterlief, ſo kann je nach Lage Strafloſigkeit, oder eine e bis zum Betrage von 10 Mart ausgeſprochen werden. Wer den zur Ueberwachung und Sicherung der Ab⸗ gabeuentrichtung erlaſſenen Vorſchriften zuwiderhandelt, wird von einer Geldſtraſe bis zu 10 Mark betroffen. Auch der Verſuch, die Beihilfe und die Begünſtigung ſind ſtrafbar. 8 20. Die abſichtliche oder fahrläſſige Vorenthaltung der Verbrauchsſteuern wird auf gleiche Weiſe, wie die Vor⸗ der betreffenden Staatsſteuern verfolgt und be⸗ raft. 8 21. Streitigkeiten über die Verpflichtung zur Zahlung der Verbrauchsſteuern, Über die Befreiung von denſelben und über das Recht auf Rückvergütung entſcheiden die Ver⸗ waltungsgerichte. 8 22. Dieſe Verbrauchsſteuerordnung tritt mit dem 1. Januar 1899 in Kraft. Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß nunmehr folgende Erheberſtellen für Ver⸗ brauchsſteuern auf eingeführtes Bier beſtehen: J. Städtiſche Waage an der Friedrichsbrücke, 2. 7„ am Tatterſall— Ecke der Schwetz⸗ ingexr⸗ und Seckenheimer Straße, 8.„ 1 am Jungbuſch— Ecke des Luiſen⸗ rings und der Dalbergſtraße; 4. Zollauſſeherswohnung der C. F. Böhringer'ſchen Nareh in Waldbof— Sandhofener Straße; 5. Rathhaus Käferthal, Gemeindeſekretariat; 6, Rathhaus Neckarau, Zahlſtelle der Stadtkaſſe Die Verbrauchsſtenerſtellen: am Verbindungskanal, am Neckarauer Bahnübergang, in der Wirthſchaft„Jägerluſt“, Seckenheimer Straße, im Lindenhof(Bender'ſches Anweſen). an der Weinhetmerſtraße(Bahnwartshaus), an der Viernheimerſtraße(Farrenwärterhaus), am Perſonenbahnhof(Gepäckbeſtätterei), im Kaufhaus(Kremer), an der Friedrichsbrücke, rechts, am Brückenhaus auf der Auffahrtsrampe zur Rhein⸗ brücke. ſind als ſolche aufgehoben. 18846 Mannheim, den 7. April 1899. Der Stadtrath: Ritter. Seeger. An die deulſchen Hausfrauen! Die armen Thüringer Weber bitten um Arbeit! Thütinger Weber⸗Herein zu Gotha. Geben Sie den in ihrem Kampfe um's Daſein ſchwer ringenden armen 84858 Webern“ 9. bitte Beſchaftigung ir offeriren: andtücher, grob und fein. Jiſchtücher in diverſen Deſſins. Küchentilcher in Deſſius. 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