ingang. 44917 — n? tte 40, mit t, Vermö⸗ t ſich wie⸗ 50398 unter Nr. dis. Blits. * N Telegramm⸗Abdreſſe: Badiſche Volkszeitung. „Journal Mannheim.“ 5 5 In der boſtliſte eind⸗tragen unter 1 Nr. 2958. Abounement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monuatlich, durch die Poſt vez. inel. Boſtauf⸗ ſchlag..30 pro Quartal. Juſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg. Die Reklamen ⸗Zeile 60 Pfg. Einzel- Mummern 3 Pig. Doppel-⸗Nummern 5 Bfg. E à. 2 der Stadt Maunheim und Umgebung. Gerantwortlich für Politik: Dr. Paul Harnis. für Theater, Kuuſt u. Feuilleton! Dr. Friedrich Walter. für den lok. und prov. Theil; Eruſt Müller. für den Juſeratentheil: Karl Apfel. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ druckerei(Erſte Mannbeimer Typoaraphbiſche Anſtalt). (Das„Mannheimer Journg!“ iſt Eigenthum des katholiſchen Bürgerhoſpitals.) ſämmtlich in Nannheim. (Mannheimer Volksblatt.) unheimer Journal. (110. Jahrgang.) Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Mannheim und Umgebung. E 6, 2 5 Nr. 195.(Abendblatt.) ter⸗ fffahrt ſſiger wiſchen unheim S˙ wöchent⸗ erg⸗ und billigſten ere Aus⸗ 25710 sfeld, tion und t. holländ. Fmull, ) parterre. H0b Sind, Imgxer's eier, kon⸗ nger. Mitz ersehene, 25 9, 40 aterial- Samen⸗ *% II 2c. 26. 49522 E I, 5. ide aſchen, ge⸗ in Pflege 51097 re. inge „Bligeln handlun uipt un olger 34000 d gleich⸗ Blügeln 19. billigſt 50362 eur 2 2 85 —— der ermittelt 27. 26586 ſchũft ſort oder geſucht. 48822 garnir t. 4880 isher in tig, em⸗ zer dem 50871 für 966 * Freitag, 27. April 1900. Die geſtrige„Spezialdebatte“ über die Flottennovelle war im Grunde nichts Anderes als eine Fortſetzung der ſogenannten „Generaldebatte“, die formell zum Abſchluß gekommen war. Der Centrumsabgeordnete Müller⸗Fulda hatte wiederum ein Frageſchema entworfen, das, wie der Verlauf der ganzen Be⸗ rathung zeigte, lediglich zu einem längeren Dialog zwiſchen Re⸗ gierung und Centrumspartei Anlaß gab, der weder in ſeinem geheimen, noch in ſeinem öffentlichen Theile irgend etwas ergab, worauf die Regierung nicht ſchon längſt ausreichende Auskunft gegeben hätte. Der Müller'ſche Fragebogen lautete: 5 1) Wodurch erklärt ſich die Nothwendigkeit einer doppelten Schlachtflotte? Könnte die Abſicht der verbündeten Regie⸗ rungen nicht auch dadurch erreicht werden, daß die beſtehende Schlacht⸗ flotte unter Beibehaltung der jetzigen Zahl von Aufklärungskreuzern und eines Flottenflaggſchiffes zunächſt eine Vermehrung um acht Linienſchiffe erfährt und ſpäter die acht Küſtenpanzer durch weitere acht Linienſchiffe erſetzt werden? 2) Iſt die Geſchwaderſtärke von acht Linienſchiffen unbe⸗ dingt erforderlich oder könnte auch die in der franzöſiſchen Marine übliche Stärke von ſechs Linienſchiffen pro Geſchwader, eventuell wenigſtens für die Reſerve⸗Schlachtflotte genügen? 3) Welche Gründe werden für die geſetzliche Feſtlegung der M aterial⸗Reſerve geltend gemacht; weshalb kann ſolche nicht der jährlichen Feſtſetzung durch den Etat vorbehalten bleiben? Die ganze Verhandlung, die ſachlich nicht das mindeſte Neue ergab, verlief genau wie die Echternacher Springprozeſſion: zwei Schritte vorwärts, einen Schritt zurück. Der Centrums⸗ Abg. Müller⸗Fulda begann mit einer Rede, in der er als muſtergiltig die Art bezeichnete, wie der Radikalismus in Frank⸗ reich und in England die Flottenfrage behandelt, und hielt dann den Sozialdemokraten eine Vorleſung, daß ſte ſich an dem Ver⸗ halten ihrer Geſinnungsgenoſſen in jenen Ländern ein Muſter nehmen könnten. Er ſchloß damit, daß man Parteierwägungen zurücktreten laſſen und die geforverten Laſten übernehmen müßte, wenn die Nothwendigkeit der Flottenverſtärkung nachgewieſen ſei. Als aber darauf der Abg. Bebel in die Höhe fuhr: Nun ſehe man, daß das Centrum bewilligen wolle, nun ſolle man endlich abſtimmen, da ging der Abg. Müller⸗Fulda einen Schritt zurück und ließ als Geſpenſt im Hintergrund die noch „ungelöſte“ Deckungsfrage erſcheinen. Darin pflichtete ihm ſein Fraktionsgenoſſe Abg. Gröber bei, der dann wieder zwei Schritte vorwärts ging und dem Abgeordneten Bebel die weit⸗ ſchweifigen Reden vorhielt, die die Sozialdemokraten beim Etat halten, um ihn nachher doch zu verwerfen. Der Abg. Richter bemühte ſich, wie bisher als„Flottenbaſilio“ allerlei Zahlen und Bedenken dazwiſchen zu werfen, aber wie an den Tagen zuvor, ließen die Centrumsabgeordneten ihn reden und kümmerten ſich nicht um ihn. Als bei der Materialreſerve eine Verminderung empfohlen wurde, erklärte Admiral Tirpitz mit aller Beſtimmt⸗ heit, daß man bei dieſer, wie bei den übrigen Forderungen das geringſte Maß genommen, das man für zuläſſig erachten könnte, und daß er dringend vor einer Verminderung warnen müſſe. Das Ergebniß des heutigen Tages iſt alſo, daß auch nicht eine einzige Poſition des erſten Paragraphen des Flottengeſetzes in ihrer Berechtigung hat erſchüttert werden können. Heute ſoll nun die Abſtimmung darüber ſtattfinden; daher ſei dieſe grundlegende Beſtimmung des Flottengeſetzes nochmals wieder⸗ gegeben: Spezialdebatte über die Flottennovelle. 1) Der in dem Geſetze, betreffend die deutſche Flotte, vom 10. April 1898 feſtgeſetzte Schiffsbeſtand wird vermehrt um a. verwendungsbereit: 1 Flottenflaggſchiff, 2 Geſchwader zu je 8 Linienſchiffen, 2 große Kreuzer und 8 kleine Kreuzer als Aufklärungsſchiffe der heimiſchen Schlachtflotte, 5 große Kreuzer und 5 kleine Kreuzer für den Auslandsdienſt; b. als Materialreſerve: 2 Linienſchiffe, 1 großer Kreuzer und 2 kleine Kreuzer für den Auslandsdienſt; vermindert um: 2 Diviſionen zu je 4 Küſtenpanzer⸗ ſchiffen. 9) Auf dieſe Vermehrung kommen die 8 Küſtenpanzerſchiffe bis zu ihrem Erſatz als Linienſchiffe in Anrechnung. Die Centrumsmitglieder wollen ihre Abſtimmung als eine „proviſoriſche“ angeſehen wiſſen und reſeroiren ihre endgitige Stellungnahme für die zweite Leſung. Politiſche Ueberſicht. Maunheim, 27. April, Der Reichstag, der ſich geſtern wieder in der üblichen Leere präſentirte, nahm ohne Debatte endgiltig das Literarabkommen mit Oeſterreich⸗Ungarn an und erledigte dann die vor mehreren Monaten zum Etat be⸗ antragte Reſolution, worin eine Reviſion der Maßregeln gegen die Maul⸗ und Klauenſeuche gefordert wird. Der antiſemitiſche Abg. Dr. Böckel beantragte, beim Erlaß ſolcher Beſtimmungen landwirthſchaftliche Sachverſtändige hinzu zu ziehen. In der Debatte wurde von den Wortführern weit mehr die Nothwendigkeit der Grenzſperre betont, als die Pflicht jedes Beſitzers eines verſeuchten Hofes, auf ſeine viehbeſitzenden Be⸗ rufsgenoſſen Rückſicht zu nehmen. Aus der Rede des Direktors des Reichsgeſundheitsamtes, Dr. Köhler, ging hervor, daß die bisherigen Maßregeln ausreichen würden, wenn man ſte nur be⸗ folgte. Das Ergebniß der Debatte war, daß von der Reſolution nur der erſte Theil angenommen wurde, worin eine Reviſton der Beſtimmungen verlangt wird. Der Reſt der Reſolution ſammt dem dazu geſtellten Antrag Böckel wurde abgelehnt. Die Reſo⸗ lution auf Aufhebung der Zollfreiheit für Schiffsbaumaterialien und eine weitere über den Verkauf künſtlicher Süßſtoffe wurden abgeſetzt. Darauf folgte eine Petition auf Einführung der Maxi⸗ malarbeitszeit in der Textilinduſtrie. Die Kommiſſton hatte „Ueberweiſung als Material“ beantragt, und demgemäß wurde auch beſchloſſen. In der Debatte kam es zu einer langen Aus⸗ einanderſetzung über die Lage der Textilinduſtrie und andere ſoziale Fragen, wobei der nach einer längeren Abweſenheit zu⸗ rückgekehrte Frhr. v. Stumm mit den Sozialdemokraten an⸗ einander gerieth, die dabei Ordnungsrufe erhielten. Das Reichsſeuchengeſetz. Der Geſetzentwurf zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten iſt vom Reichstage an eine Kommiſſion verwieſen worden, in deren Hand es nunmehr gegeben iſt, die Vorlage ihrer baldigen parlamentariſchen Erledigung entgegenzuführen. Zu dieſem Zwecke ſchreibt die amtliche„Berliner Korreſpondenz“: daß keine zu weitgehenden Forderungen geſtellt werden dürften. Die Ausdehnung der im Seuchengeſetz vorgeſehenen Maßregeln gegen die Verbreitung von Epidemien auf die Tuberkuloſe, alſo unter Anderem: die Anzeigepflicht, die amtliche Feſtſtellung des Krankheitsfalles, die Ausſchließung der Kinder vom Schul⸗ beſuch, die Räumung der Wohnungen, die Leichenſchau, die Ver⸗ Feuilleton. Aus der Geſchichte des Gürtels. Zu den älteſten Toiletteſtücken der Frauen ſowohl wie der Männer gehört der Gürtel, nämlich ein Band, eine Schnur, ein Gewebe oder dergleichen, welches um den Leib getragen wurde, um damit die Kleider zuſammenzuhalten, und welches mittels einer Schnalle, eines Schloſſes, oder durch Haken oder Ver⸗ knüpfung der beiden Enden befeſtigt wurde. Eine intereſſante Zuſammenſtellung über die Geſchichte des Gürtels finden wir in der Köln. Volkszig.: In der h. Schrift des Alten Teſtamentes wird der Gürtel ſehr oft erwähnt, und er nahm unter den Kleidungsſtücken mit den höchſten Rang ein. Das gewöhnliche Unterkleid war in der Regel ziemlich weit und lang, weshalb ein Gürtel nothwendig war, um es aufzubinden und an den Leib zu befeſtigen, damit man im Gehen nicht be⸗ hindert wurde. Der Gürtel war Anfangs, und bei ärmeren Leuten und Asceten auch ſpäter noch, ganz einfach, beſtand nur aus Leder oder einem Streifen Tuch und war mit einer Schnalle verſehen, um ihn weiter oder enger zu machen. So trugen Elias und Johannes der Täufer lederne Gürtel. Bei Reicheren da⸗ gegen beſtand der Gürtel aus Linnen oder Baumwolle, ſpäter auch aus Seide, oder er war mit Stickerei aus Seide, mit künſt⸗ lichen Figuren, wohl auch mit Gold, Silber und Edelſteinen ge⸗ ziert, dazu ziemlich breit, ſo daß er einigemale übereinander ge⸗ legt werden konnte und als Taſche diente, in der Geldbörſe und Schreibzeug, auch Dolch und Schwert ruhten. Der Hoheprieſter gürtete ſich mit einer Leibbinde von Byſſus und Wolle, die 32 Ellen lang ſein mußte. Der Herr ſelbſt befahl dem Moſes für ſeinen Bruder Aaron einen Gürtel anzufertigen in Buntwirker⸗ arbeit,„und Moſes ließ mächen den Gürtel aus gezwirntem befohlen hatte“. Nach Joſephus war der Gürtel, den der Hoheprieſter am Verſöhnungsfeſte trug, dem Gewebe nach ſo fein anzuſehen, wie eine Schlangenhaut. Im ſpäteren Judenthum beſtand die Sitte, daß ſich jeder Jude vor dem Beten gürten müſſe, gleichſam um durch den Gürtel das Untere, das Thieriſche des Menſchen, von dem Oberen, dem Geiſtigen zu trennen. Bei den israelitiſchen Frauen war der Gürtel in der Regel aus koſtbarem Stoffe, und zu dem Prachtgewande der vornehmen Frauen gehörte ein golddurchwirkter Prachtgürtel, der mit Edel⸗ ſteinen, goldenen Kettchen und anderem Goldſchmuck geziert war. Als der Prophet Iſaias die Demüthigung der hoffärtigen Frauen Jeruſalems ankündigen wollte, ſagte er:„Der Herr wird abreißen die Prachtgürtel und die Riechfläſchchen, und dann gibt's Umgürtung mit härenem Gewande.“ Das Gefühl tiefer Trauer und Buße wurde äußerlich dargeſtellt durch Ablegen alles Schmuckes und des Gürtels, an deſſen Stelle ein Strick die Lenden gürtete. Die Anfertigung der Gürtel bildete einen Theil der weiblichen Beſchäftigung. Bei den Königen der alten Aegypter werden Gürtel erwähnt von Gold oder vergoldetem Leder, die zuweilen mit Hieroglyphen verſehen waren, und an denen ſich oft eine breite Schärpe mit bunter auf Goldgrund aufgetragener Schmelzmalerei befand. Bei den vornehmen äghptiſchen Frauen war der Gürtel ein breiter, ſchwerer Kaſchmirſhawl, in deſſen eleganter Anlegung die ganze Schönheit des Anzuges beſtand. Auf den Bildwerken von Ninive ſind die Soldaten mit breiten Gürteln dargeſtellt, an die das Schwert befeſtigt, und durch welche zwei oder drei Dolche in Scheiden geſteckt ſind. Sehr reich ausgeſtattet war der Gürtel bei den perſiſchen Vornehmen, namenklich bei den Frauen, was ſchan de raus bexporgeht, daß den perſiſchen Königinnen zur Be⸗ Byff us, blauem und rothem Purpur und Karmeſin, wie der Herr (Teltphon⸗Ur. 218) kehrsbeſchränkungen— alles das ſind Anordnungen, die ſchlech⸗ terdings ſich nicht durchführen laſſen, einer Krankheit gegenüber, die zu allen Zeiten alle Stände und Berufsklaſſen in furchtbarem Umfange heimſucht. Man darf der Hoffnung ſich hingeben, daß die ſolidariſchen Intereſſen aller Bundesſtaaten und Be⸗ völkerungsklaſſen an einer durchgreifenden Bekämpfung der ge⸗ meingefährlichen Krankheiten im Laufe der Zeit dahin führen werden, den Hebel der Reichsgeſetzgebung auch in dieſer Beziehung ſtärker als bisher in Bewegung zu ſetzen, gegenwärtig aber würden die Verſuche, im Rahmen des Seuchengeſetzes weiter⸗ reichende Ziele zu verwirklichen, nicht nur der Hauptſache nach im Sande verlaufen, ſondern auch das Zuſtandekommen des auf das praktiſch Erreichbare zugeſchnittenen Geſetzentwurfs geführden⸗ 10 Die Greuel am Kongo. Die Verhandlungen über den Kongoſtaat ſind mit der Inter⸗ pellation in der belgiſchen Kammer keineswegs beſeitigt. Die aufs Höchſte erregte öffentliche Meinung läßt ſich nicht ein⸗ ſchläfern. So veröffentlicht heute das Petit Bleu, ein liberales kongofreundliches Blatt, haarſträubende Schriftſtücke, die in der Kammer zur Sprache kommen werden. Das Blatt betheuert zu⸗ nächſt ſelbſt ſeine kongofreundliche Geſinnung und entſchuldigt ſich wegen der Veröffentlichung der Schriftſtücke, die ihm von ſeinem Kongoberichterſtatter Paul Coureur unter dem 31. März aus Matadi eingeſandt worden ſind, mit dem Hinweis darauf, daß es eben die Pflicht der Freunde des Kongowerkes ſei, den Be⸗ hörden alle Thatſachen vorzuführen, die das Unternehmen bloß⸗ ſtellen und gefährden könnten. Der Verfaſſer berichtet über die Art der Gummigewinnung: Wenn Eingeborene Gummi abliefern, werden ſie von Soldaten umringt und ihre Körbe abgewogen. Enthalten dieſe nicht volle 5 Kilo Gummi, dann erhalten die Betreffenden 100 Stockhiebe, andern⸗ falls Stoff oder ſonſtige Gegenſtände als Bezahlung. Bringen von 100 Einwohnern nur 50 Gummi, ſo werden dieſe als Geißeln zurück⸗ gehalten, während die Soldaten die übrigen 50 niede r⸗ metzeln und ihr Dorf in Brand ſtecken. Unterwegs werden unter⸗ worfene Neger als Hilfstruppen eingereiht, mit Lanzen bewaffnet und bei den Streifzügen gegen die Eingeborenen losgelaſſen mit der Er⸗ laubniß, ihre kannibaliſchen Gelüſte zu befriedigen und die getödteten Feinde aufzueſſen. Der Gewährsmann fendet Duplicata eines Protokolls des Gerichtsoffiziers Morahy mit, welche die Ausſagen zweier Sergeanten und zweier Soldaten enthalten, denen zufolge der Agenk Vaneycken, Chef der Ndobo⸗Zone, alle Dörfer von Ambao bis Ndobo anzuzünden und die eingeborenen Männer, Weiber und Kinder niederzumetzeln befahl. Er ließ den Männern die Köpfe abhauen und auf Pfähle ſtecken, außerdem den Getödteten die Hände a b⸗ ſchneiden und die Weiber und Kinder kreuzförmig auf Pfähle pießen. Ein zweites Protokoll verzeichnet die Ausſagen bon ſechs Soldaten, wonach Vanehcken einem Eingeborenenchef, der ſich geweigert hatte, eine befriedigende Antwort über ein verſchwundenes Gewehr eines gemordeten Weißen zu geben, dieſem ſeinen Stock zehn Centi⸗ meter tief durch den Rücken bohrte. Der Chef wurde ſpäter wegen Fluchtverſuchs erſchoſſen, geköpft und der Kopf auf einen Pfahl ge⸗ pflanzt. Vaneycken befahl darauf, das betreffende Dorf zu umzingeln, die Einwohner zu tödten und ihre Köpfe und Hände mitzubringen; er drohte den Sergeanten abzuſetzen, wenn er den Befehl nicht erfülle, Vanehcken begann ſeine koloniale Laufbahn in der algeriſchen Miſſion in Staoult und trat darauf in den Dienſt der Ank⸗ werpener Handelsgeſellſchaft. Petit Bleu verſichert, ein inter⸗ nationales Unterſuchungs⸗Komitee ſei in der Bildung begriffen, welches an Ort und Stelle die Richtigkeit der Anklagen feſt⸗ ſtellen ſoll. ſtreitung ihres Schmuckes„Gürtelgelder“ ausgeſetzt waren, die aus den Einkünften ganzer Provinzen beſtanden. Die perſiſchen Könige trugen Schnürgürtel mit langen, purpurfarbigen Quaſten, die Magier heilige Gürtel mit vier Knoten, die ihnen als Symbole und Erinnerung der göttlichen Wahrheit dienten. Ueberhaupk galt der Gürtel den alten, ſittenſtrengen Perſern als Zeichen der Kraft und Selbſtſtändigkeit, und Jemanden am Gürtel ergreifen, hieß ihn zum Tode verurtheilen.„ 9 Einfache, aber auch buntgewirkte und koſtbare Gürtel wurden von den Indianern getragen und beſonders prächtig werden die Gürtel der Javanerinnen geſchildert. Im alten Rom erforderte es die gute Sitte, daß ſich der Römer nicht anders als mit ſorg⸗ fältig gegürteter Tunika öffentlich zeigte. Der römiſche Soldat trug ſeinen einfachen ledernen oder metallenen Gürtel ſtets, auch wenn er ſeine übrige Rüſtung abgelegt hatte; der Gürtel bildete, wie gegenwärtig die Uniform, das Hauptmerkmal des milf⸗ täriſchen Standes, das ihn von der Civilbevölkerung unterſchied. Bei der Entlaſſung wurden den Truppen die Gürtel abgenommen; im Uebrigen galt das Abnehmen des Gürtels als militäriſcher Schimpf, der vom Feinde bei der Kapitulation, von den Vor⸗ geſetzten als Strafe verhängt wurde. Auch bei den Griechen ge⸗ hörte der Gürtel zum vollſtändigen Anzuge, und nur bei der größten Eile konnte man die Gurtung unterlaſſen. Im Mittelalter ging der Gürtel in das Ritterthum über, und er wurde als ehrendes Abzeichen beim Ritterſchlage angelegt⸗ Der zum Krönungsornate des deutſchen Kaiſers gehörge und bis 1792 benutzte Gürtel beſtand aus einer breiten Goldborte mit Thiergeſtalten verziert und mit kleeblattförmigen Schließen von vergoldetem Silber. Die Dichter jener Zeit erzählen, daß die ehrſamen Bürgersfrauen und Töchter koſtbare ſilberne Gürtel von der herrlichſten und feinſten Arbeit trugen. Dieſe Meiſter⸗ Weneräl⸗Anzeiger. Manuſbeim, N— Deutſches Reich. I] Verlin, 26. April.(Interpellationzum Wein⸗ geſetz.) Mit Unterſtützung der nationalliberalen Fraktion hat der Abg. Dr. Deinhardt im Reichstag folgende Inter⸗ pellation eingebracht: Die Unterzeichneten richten an die verbün⸗ deten Regierungen die Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt iſt vie Vorlage, betreffs Abänderung des beſtehenden Weingeſetzes im Reichstage zu erwarten? Gur Feier der Großjährigkeit des Kronprinzen) wird der Kronprinz von Italien in Berlin eintreffen. Als Vertreter des ru ſſiſchen Hofes wird ſich Großfürſt Konſtantin Konſtantinowitſch hierher begeben. Großfürſt Konſtantin, Kommandant des ruſ⸗ ſiſchen Leib⸗Grenadier⸗Regiments, Preobraſchensky, überbringt zugleich den Andreasorden für den Kronprinzen. Dieſer ſteht 4 la suite des ruſſiſchen St. Petersburger Leib⸗Grenavier⸗ Regiments König Friedrich Wilhelm III., deſſen gegenwärtiger Chef Kaiſer Wilhelm iſt. China. Von einer Flottenkundgebung haben die Müchte vorläufig Abſtand genommen. Der Londoner„Standard“ erfährt aus Berlin:„Der Botſchafter einer der an den chineſiſchen Angelegenheiten intereſſirten Großmächte ſagte, die Gefahr einer Flottenkundgebung auf der Höhe von Taku ſei vorläufig vorüber. Das Tſungliyamn ſei zu der Einſicht gelangt, daß die jüngſten Drohungen der Mächte nicht bloße Redensarten waren. Daher habe die chineſiſche Regierung verſprochen, alles Mögliche zu thun, um weitere Ausſcheitungen gegen chineſiſche und andere Chriſten zu verhindern.“ Aus Stadt und Land. Mauunheim, 27. April 1900. Nationalliberale Partei, Abtheilung III. Es war auf dem Feſtmahl gelegentlich der Einweihung des hieſigen Reichspoſt⸗ gehäudes, daß der Staatsſetretär Stephan den Ausſpruch that, er ſei erſtaunt über die Beredtſamkeit in hieſiger Stadt, er halte ſie ſogar für exportfähig. Wir werden daran erinnert, wenn wir bedenken, welche Anzahl der tüchtigſten Redner dabei noch im Verborgenen bleibt, von denen der eine oder andere nur durch Zufall ans Lampen⸗ licht gezogen wird. So iſt es mit dem Redner des geſtrigen Vereins⸗ abends in den„3 Glocken“, Herrn Dr. med. Max Müller. Mit der Auschen Willenskraft, mit welcher ſich der geehrte Herr anläßlich der Aufgabe ſeines früheren Berufs durch jahrelanges Studium in Amerika zu einem der bewährteſten und zärteſten Zahnärzte unſerer Stadt aufgeſchwungen hat, hat er, eingedenk, daß nichts mehr Geiſt und Körper erfriſcht, als wiſſenſchaftliche Arbeſt, in ſeinen freien Stunden eine Kenntniß der Kriegsgeſchichte ſich anzueignen gewußt, die auch von einem halben Ziviliſten erſtaunlich iſt; es liegt ihm aller⸗ dings im Blute; denn er ſtammt aus einer hochangeſehenen militäriſchen amflie. Der im Ganzen freigehaltene 17½ſtündige Vortrag über die Schlacht bei Königsgrätz, dieſes mit intereffanteſten und für Deutſch⸗ land folgenſchwerſten Ereigniſſes unſerer Zeitgeſchichte, in dem uns guch durch Karten mit Truppenſteinen die verſchiedenen Abſchnitte des Kampfes überſichtlich und plaſtiſch(wie nachher ein Redner ſich ausprückte), vorgeführt wurden, feſſelte von Anfang bis zu Ende, ſo daß wir mit dem Ausſpruch des Vorſitzenden nur einverſtanden ſein können, daß Herr Dr. Müller eine Rieſenaufgabe ſich vorgenommen und ſie bewundernswerth zu Ende geführt hat. In der ſehr gut be⸗ ſuchten Verſammlung waren diesmal(siel) die ältern Mitglieder ſtark berkreten, barunter eine Anzahl Kriegsveteranen aus dem böhmtſchen Feldzug, die theilweiſe den weiten Weg von Wohlgelegen her nicht ge⸗ ſcheut hatten. Zu dem nächſten Vortrag am 17. Mai hat ſich Herr Rechtspraktitant Pfeifenberger erboten und ſich hierzu einen brennenden Vorwurf„Das bürgerliche Geſetzbuch und die Arbeiterfrage“ gewählt. Wir kommen darauf noch zurück, Errichtung eines Denkmals für den Prinzen Wilhelm bvon Baden. Die„Karlsr. Ztg.“ ſchreibt: Drei Jahre ſind der⸗ ſtrichen, ſeitdem weiland Prinz Wilhelm von Baden aus dem Leben ſchied, Der Todestag ruft im badiſchen Volke mit beſonderer Leb⸗ haftigkeit ein ſchmerzlich erhebendes Erinnern wach an die edle Geſtalt des ritterlichen Prinzen, der für Deutſchlands Einheit und Größe ge⸗ kläämpft und geblutet hat, der als Heerführer und im Staatsdienſt in gaufopfernder Arbeit ein Vorbild ritterlicher Tugenden und gewiſfen⸗ Hafter Pflichterfüllung war, der echt deutſch bis ins Innerſte ſeines Weſens in des Reiches Herrlichkeit die Bürgſchaft für das Gedeihen des geliebten badiſchen Heimathlandes erblickte. Alle treuen Badener wiſſen ſich eins mit dem erhabenen Fürſtenhauſe, das an dieſem Tage dem heimgegangenen Sproß des erlauchten Zähringer Geſchlechts ein ehrendes, liebendes Gedenken widmet.— Um dem treuen, dankbaren Andenken, das das badiſche Volk dem bei Lebzeiten ſo allverehrten Prinzen Wilhelm bewahrt und ſtets bewahren wird, auch ein Außeres Zeichen zu ſetzen, hat ſich, wie wir ſeiner Zeit in der„Karlsr. ug.“ Verichteten, ein Comits zur Errichtung eines Pring Wilhelm⸗Denkmals gebildet, das heute einen Aufruf erläßt und der Allen, denen das An⸗ Henken des Prinzen theuer iſt, den Weg zeigt, an ihrem Theil beizu⸗ tragen zu einer würdigen Ehrung eines der beſten Söhne des deutſchen Vaferlandes. 85 Silberne Hochzeiten. Sonnkag, 29, April, feiert Franz Jilſinger, Maurer, mit ſeiner Gattin Margaretha Filſinger geb. ender das Feſt der ſilbernen Hochzeit.— Ferner feiern Ad, Arras 2 nebſt Frau, Hochzeit. Hülfe im Erkrankungsfalle! In dieſen Tagen wurde ſeitens der Kgl. Regierung der neugegründeten„Pfälzi ch⸗ badiſchen Kranken⸗ und Begräbnißklaſſe für Kaufleute, Fenen a e und Arbeiter“ der Charakter einer„eingeſchriehenen Hilfskaſſe“ verliehen. In die Kaſſe finden ge⸗ ſunde Perſonen beiderlei Geſchlechts vom 16. bis 60. Lebensfahre jederzeit Aufnahme, jedoch kann in zweifelhaften Fällen die Bei⸗ bringung eines ärztlichen Atteſtes verlangt werden. Die Beiträge, welche gegenüber den hereits nach dem 2. Monat nach erfolgter Auf⸗ nahme zu gewährenden Unterſtützungen ſehr mäßig ſind, verſichern die Mitglieder im Krantheitsfalle mit einem der jeweiligen Verſicherungs⸗ ſtufe entſprechenden täglichen(auch Sonntags) auszahlbaren Kranken⸗ geld von—5/ und im Falle des Todes mit einem Begräbnißgeld von 35.—100. Auch wird bei der Kaſſe der Vereinscharakter da⸗ durch pöllig gewahrt, daß an Orten, an welchen mindeſtens 10 Mit⸗ glieder wohnen, örtliche Verwaltungsſtellen mit eigenem Vorſtand er⸗ richtet werden. Intereſſenten, welche geſonnen ſind, durch Beitritt und Mitwirken das gemeinnützige Unternehmen zu fördern, wollen bezüglich Anfragen an den„Vorſtand der Pfälziſch⸗badiſchen Kranken⸗ kaſſe zu Ludmegshafen g. Rh., welcher zu jeder Auskunft gerne bereit iſt, richten. * Coloſſeumtheater. Im Kgl. Schauſpielhaufe zu Potsdam gelangte das Stück„Die offizielle Frau“ erſtmals zur Auf⸗ führung und heute bringt das Coloſſeumtheater daffelbe zum Benefize für Frau Direktor Kerſebaum. Das Stück, nach einer engliſchen Nopelle bearbeitet, behandelt das Thema der Nihiliſten in Rußland, in deren Mittelpunkt eine Dame Namens Helene ſteht. Der Stoff iſt intereſſant und dürfte die Wahl vieſes Stückes der Benefiziantin einen guten Beſuch ſichern. * Torpedoboote auf dem Mhein. Nach dem„Wiesb. Tagbl.“ hat der Kaiſer auf die Bitte des Ausſchuſſes des Flottenvereins Naſſau, daß die Torpedoboote, die nach Köln fahren, in Rüdesheim anlegen möchten, antworten laſſen, daß bei günſtigen Waſſerverhält⸗ niſſen dieſem Wunſche entſprochen werden ſolle. Verhandlungen über eine Feier am Niederwalddenkmal ſind im Gange. * Milchpantſcher. Die Ehefrau des Landwirth Johann Bach II, Eliſabetha geb. Weigel, die Ehefrau des Georg Jakob Arz, Eliſabethe geb. Müller, und die Ehefrau des Landwirths Valentin Wehe II, Margareiha geb. Wehe, alle in Sandhofen, welche die Milch, die ſie an ihre Händler abſetzten, ganz erheblich mit Waſſer permengten, erhielten vom Schöffengericht je 80 Geldſtrafe event, je 10 Tage Gefängniß. Milchhändler Ludwig Eifler aus Nüſten⸗ bach und Katharina Wehe gus Sandhofen, welche die gewäſſerte Milch an die Kunden ablieferten und ſie ebenfalls nochmals mit Waſſer„verlängerten“, hekamen Eifler 60 ebent. 10 Tage Haft und Wehe 30/ Geldſtrafe event. 5 Tage Haft. Welche Bezuhlung erhält ein Scharfrichter? Aus unſerem Leſerkreiſe wird die Anfrage an uns gerichtet, welche Bezahlung ein Scharfrichter für einen Hinrichtungsakt erhält. So weit wir er⸗ fahren konnten, bezieht Scharfrichter Müller von Ladenburg für einen Hinrichtungsakt 400 M. und ſeine beiden Gehilfen bekommen je 200 Mark, 1J Weinheim, 27. April. Das Opfer ſeines Berufes wurde heute Vormittag der hier allgemein bekannte und beliebte Bahn⸗ meiſter Klimmer. Der von Heidelberg kommende hier 9 Uhr 58 Minuten eintreffende Zug überraſchte den allzeit pflichttreuen Beamten auf der Strecke zwiſchen Ladenburg und Großſachſen bei den Vermeſſungsarbeiten. Er ſelbſt hatte ſchon das Geleiſe verlaſſen und wollte nur noch ſchnell die auf den Schienen liegenden Vermeſſungsinſtrumente wegnehmen; hierbei wurde er vom Zuge erfaßt und ſofort getödtet. Die Theilnahme iſt eine allgemeine. Klimmer war erſt kürzlich mit dem Verdienſt⸗ kreuz ausgezeichnet worden. —— Badiſcher Landtag. 64. Sitzung der Zweiten Kammer. .N, Karlsruhe, 27, April, Präſident Gönner eröffnet 410 Uhr die Sitzung. Regierungstiſch Miniſter Nokk und Regierungskommiſſäre. Berathung des Budgets der Mittelſchule, Abg. Blümel weißt auf die Schwierigkeiten der Stellung der Lehrer hin, die eine exponirte ſei. Jeder Lehrer, ſtehe er auf einem poſttiven oder freien Standpunkt, könne ſich der Liebe der Schüler er⸗ freuen. Auch er ſchließe ſich den Wünſchen für den Lehrerſtand an, wie ſie in ſo beredter Weiſe vorgebracht wurden. Redner erörlert ſo⸗ dann die Frage der Hitzferien, die durch die neue Verordnung eine glückliche Löſung gefunden. In Perſonenfragen ſollte der Vorſitzende des Beiraths ſich mit dem Anſtaltsvorſtand jeweils in Verbindung ſetzen. Redner erörtert eine Anzahl Detailfragen des Unterrichts. Abg. Fendrich(Soz.) ſpricht ſeine Genugthuung aus, daß ein ſo warmer Flottenſchwärmer, wie Fieſer, ſich ſo energiſch gegen die Schülerflottenvereine ausgeſprochen. Was er vor zwei Tagen ausge⸗ führt, ſeien Details geweſen, es ſei ihm nicht eingefallen, verallge⸗ meinern zu wollen, denn auch er habe eine große Hochachtung vor dem Lehrerſtand. Mit großer Freude habe er das Wort Heimburgers von der Liebe der Lehrer zu den Schülern gehört. Nach wie vor müſſe er betonen, daß die Lehrfähigkeit nicht zu unterſchätzen ſei, und daß er die eingerichteten Kurſe in dieſer Richtung nur begrüßen könne. Was die Bücherfrage betreffe, ſo werde auch ſe oft mit den Auflagen gewechſelt. Man ſollte hier eine feſte, geſunde Grundlage zu finden ſuchen. Nach wie bor ſtehe er auf dem Stadtpunkt, daß die Prügelſtrafe abgeſchafft gehöre, wenn er damit auch nicht gerade ſagen will, daß eine Ohrfeige ein großes Unglück ſei. Dabei müſſe er aber doch ausführen, daß die Schläge direkt verboten ſeien, wie es guch an zwei Ghmnaſien noch Am ———— 2——— ſtücke der Silber⸗ und Goldarbeiterkunſt vererbten ſich als theueres Vermächtniß von einem Giede der Familie zum andern. Gar viele vornehme Frauen trugen unter der äußeren prunkenden Hülle auf bloßem Leibe einen rauhen Bußgürtel. Die Geſchichte nennt uns von ſolchen Frauen Margaretha von Schott⸗ land, Eliſabeth von Thüringen, Adelheid von Savoyen und Luiſe von Parma. Vom 17. Jahrhundert ab verſchwand der Gürtel in Deutſch⸗ land faſt gänzlich oder ſpielte bis zu den letzten Jahren nur uweilen eine ganz nebenſächliche Rolle; im verfloſſenen Winter iſt er jedoch unter den vornehmen Amerikanerinnen als werth⸗ volles Attribut der Kleidung in koſtbarer Ausſtattung wieder in Aufnahme gekommen. Bei der Herrenwelt findet man heute den Gürtel ſelten. Der gegenwärtig von den Arabern getragene Gürtel beſteht aus einem leuunn bunten Shawl aus Seide oder Wolle. Die Gürtel der Rumänen und einiger anderer ſlaviſchen Völkerſtämme beſtehen aus verzierten Lederſtreifen oder aus breiten, bunten Tüchern, die zur Aufbewahrung verſchiedener Gegenſtände, namentlich der Waffen benutzt werden. Ruſſen und Polen gürten ihren langen Kaftan. 5 In der chriſtlichen Bilderſprache hat der Gürtel immer nur die Bedeutung der Zucht, der Macht, die man über ſich ſelbſt ausüben ſoll zur Bezwingung des Bhöſen. Die große Bedeutung des Gürtels tritt auch in Sage und Legende vielfach hervor. Die kräftigen Normannen legten ihrem önnergotte Thor einen Kraftgürtel bei. Die Werwölfe, d. h. Wölfe verwandelte Menſchen, nahmen die Thiergeſtalt durch ———————— einen Jaubergürtel an. Die Griechen verliehen ihrer Liebes⸗ göttin Aphrodite einen Gürtel der Anmuth, dem nichts wider⸗ ſtehen konnte. Bei vielen Völkern galt der Gürtel als Ausdruck der weiblichen Züchtigkeit. Merkwürdig iſt die Geſchichte, welche uns die Volksſage von einem reichen Fräulein in Antwerpen erzählt. Sie hatte ſich einſt von einem Goldarbeiter einen prachtvollen Gürtel in Geſtalt einer Schlange anfertigen laſſen. Eines Tages ſtieß ſie eine arme Wittwe, die mit ihren Kindern am Verhungern war, herzlos und mit Hohngelächter von ſich. Die verletzte Arme ſprach einen ſchrecklichen Fluch über das hartherzige und hoffärtige Fräulein aus:„Die Schlange Deines Gürtels ſoll lebendig werden und Dir das Leben rauben!“ Kaum hatte ſie dieſe Worte aus⸗ geſprochen, ringelte ſich der Gürtel als lebendige Schlange ziſchend um des Fräuleins Leib, hob ihren Kopf bis zum Halſe der Verfluchten und gab ihr einen Biß, daß ſie mit einem lauten Schrei todt zu Boden ſank.— Anmuthiger zu leſen iſt die Ge⸗ ſchichte, welche uns im Leben der h. Katharina von Siena er⸗ zählt wird. Einer reichen Frau begegneten eines Tages zwei Bettler, welche ſie um ein Almoſen anſprachen. Da ſie aber gerade nichts bei ſich hatte und den Dürftigen doch helfen wollte, löſte ſie ihren ſilbernen Gürtel und gab ihn den Armen mit dem Bemerken, ihn zu verkaufen und das Geld zur Linderung ihrer Noth zu verwenden. Gerührt dankten die Armen, und einer von ihnen ſprach:„Wir werden nicht ermangeln, am Tage des Gerichtes Dich mit dieſem Gürtel von der linken auf die rechte Seite geb. Weidner, am 28. April das Feſt der ſilbernen des Staatsoberhauptes, die wir Sozialdemokraten anerkennen ſollten. Der Abgeordnete Köhler hätte ſich beſſer an ſeine Parteiredakteure ge⸗ wendet, die mit einem Loyalitätsſtreit gedroht, wenn dieſe oder jene Forderung des Zentrums nicht durchginge. Er als überzeugter Prinzipieller Repüblikaner ſei höflich genug, bei Oogtionen wegzu⸗ ienn 8 Präſ. Gönner: Der Abgeordnete darf hier nicht von ſich als einem prinzipiellen Republikaner ſprechen, denn er hat einen Eid auf die Verfaſſung geleiſtet. Ich rüge dieſen Ausdruck. Abg. Fendrich: Ich breche hier ab, denn man wird wohl wiſſen, was ich habe ſagen wollen. 5 Abg. Rohrhurſt kann nicht zugeben, daß der Bycantismus beſonders gepflegt werde, mit der Liebe zum Fürſtenhaus lehre man auch die Feſthaltung an der Wahrheit auch vor Fürſtenthronen. Redner geht auf die Frage des Reformgymnaſiums ein, das heute noch ein Experiment ſei. Die zuwartende Stellung der Regierung ſei eine voll berechtigte. Was die Ueberbürdung betreffe, ſo könne von einer ſolchen nur in den Mittelklaſſen geſprochen werden, wo zwei neue Fächer ein⸗ geſchoben würden. Hier dürfe eine kleine Aenderung an den buma⸗ niſtiſchen Gymnaſien vorgenommen werden; eine weitere Einſchränkung des ſprachlichen Unterrichts könne er aber nicht das Wort reden. Da⸗ gegen dürfte die Mathematik vielleicht etwas eingeſchränkt werden. Bei Einführung der Geſchichtsbücher ſollte man die Wünſche der Lehrer⸗ konferenzen etwas berückſichtigen. Was die Schülerflottenvereine be⸗ treffe, ſo könne er ſolche nicht für wünſchenswerth halten, ſo ſehr er ein Anhänger der Vermehrung der Flotte ſei. Die Frage der Reichs⸗ feindſchaften ſei heute eine Überwundene, Reichsfeinde gibt es nicht mehr.(Und die vaterlandsloſen Geſellen!) Auch ich hedaure dieſes Wort. In Heidelberg haben die Schüler gefragt, ob ſie eine Flotten⸗ bereinigung bilden könnten. Wir lehnten jede organiſirte Vereinigung ab, und ſo traten ſte freiwillig zuſammen, was wohl harmloſen Charakters ſei. Parteipolttit werde in der Schule nicht getrieben und er werde eine ſolche nie dulden. Er könne aber auch nicht wünſchen, daß die marfaniſchen Congregationen eingeführt würden, denn die konfeſſionellen Gegenſätze würden noch verſchärft und man ſollte ſich hüten, dieſe noch in die Schule hineinzutragen. Was das Frauen⸗ ſtudium betreffe, ſo ſei die Frage der Zulaſſung der Mädchen zu den Ghmnaſien bei uns keine brennende; aber eine ſo ſchroffe Stellung gegen dieſe Zulaſſung, wie der Abg. Köhler eingenommen, könne er nicht gutheißen, denn die Erfolge in anderen Ländern ſeien gute geweſen. 5 Abg. Weygoldt tritt nochmals für die Beſſerſtellung der Lehr⸗ amtspracticanten ein und zwar in erſter Linie durch Vermehrung der etatmäßigen Stellen. Die Frage des Lehr⸗Aſſeſſors habe er nur ſtreifen wollen, ohne ein beſonderes Gewicht darauf legen zu wollen. Ihm liege eine prinzipielle Beſſerſtellung der Practicanten in erſter Reihe am Herzen.„ Abg. Köhler wendet ſich gegen den Abg. Fendrich, der ſeine Bemerkungen über den Autoritätsglauben und über die Ehrungen des Landesfürſten ſehr tragiſch aufgenommen habe. Er für ſeine Perſon halte das Wegbleiben der Sozialdemokraten bei ſolchen Anläſſen für weiter nichts als ein kindliches Vergnügen. Abg. Dieterle vertheidigt nochmals die marfaniſchen Congre⸗ gationen; die Befürchtungen, die von anderer Seite gehegt, könne er nicht theilen und beſtreiten müſſe er, daß eine Störung des konfeffto⸗ nellen Friedens dadurch herbeigeführt werde. Abg. Blümmel kann die peſſimiſtiſche Anſicht Köhlers über die Zulaſſung der Mädchen zum Frauenſtudium und zum Ghmnaſtum nicht theilen; aus weiblicher Eitelkeit werde ſich kaum Jemand zum Studium drängen.(Sehr richtig!) Es folgen einige kurze Schlußbemrkungen des Berichterſtatters Fieſer, der ſich gegen die Zulaſſung der Sludentinnen zum anato⸗ miſchen Unterricht gemeinſam mit den Studenten ausſpricht und die Meinung vertritt, daß hier an irgend einer Univerſität dieſe Hörfäle nur für Frauen geöffnet würden. Auch Preußen werde mit der Zeit 10 Raen müſſen. Es wird ſodann in die Spezialberalhung ein⸗ getreten. Die einzelnen Titel werden ohne erhebliche Debatte genehmigt, Auf Antrag Wittum erklärt Miniſter Nokk, daß zu hoffen ſei, daß im nächſten Budget eine erſte Rate für einen Gymnaſiumsneubau in Pforzheim eingeſtellt werde. Abg. Heimburger bringt bei Titel„Lehrerſeminare“ die Klagen gegen das Eltlinger Seminar zu ſprechen und fragt an, wie weit die Regierung darüber orientirt ſei. Abg. Rohrhupſt befürwortet die Neuſchaffung von Seminaren. Abg. Hug führt aus, daß in Zeitungsartikelnm der„Neuen Schulzeitung“ Angriffe gegen den Reklor des Eltlinger Seminars, der ein tüchtiger Lehrer ſei, erhoben wurden. Die Vorwürfe, die ihn gemacht, ſeien aber ſehr geringfügiger Natur, daß er ſich ſcheue, ſie vorzubringen. Unter großer Heiterkeit werden die Anklagen vor⸗ getragen, der Oberſchülrath habe die Sache unterſucht und der Direktor ſei aus dieſer Unterſuchung gerechtfertigt hervorgegangen. Oberſchuldirektor Arnsperger: Die Schulverhältniſſe vom Ettlinger Seminare ſeien nicht angenehme; das Reſultat der Erheb⸗ ungen ſei ein günſtiges für den Rektor⸗ Die Beanſtandungen datirten weit zurück. Ergeben habe ſich aber, daß die kollegialen Verhält⸗ niſſe nicht gute ſeien und daß eine Aenderung geboten, die jedoch ſchwierig ſei. Die Oberſchulbehörde ſei beſtrebt, eine Beſſerung herbeizuführen, Was die Vermehrung der Seminare betrifft, ſo hofſe er im nächſten Budget eine Anforderung in dieſer Richtung einſtellen zu können. Abg, Fieſer: Die Auskunft über die Verhältniſſe im Ettlinger Seminar ſei nicht ganz klar, Jedenfalls ſollte man die Denunziauten, ſobald ſie bekaunt, ſofort verſetzen, Abg. Heimburger verbreitet ſich über die zu kurze Zeit des Taubſtummenunterrichls, die ſich auf 6 Jahre belaufe, während bei den geſunden Kindern ein Unterricht von 8 Jahren vorgefehen ſei. Aber auch dieſe Zeit von 6 Jahren werde noch gekürzt, da die Eltern den Betrag nicht zahlen können. Es gebe aber auch thörichte Eltern, die gar nicht wollten, daß die armen Kinder in ſolchen Anſtalten untergebracht würden. Andererſeits verſage auch manchmal die Gemeinde durch Nichtgewährung von Unterſtützung. Eine Ab⸗ hilfe müſſe hier getroffen werden. Jn Württemberg betrage der Verpflegungsbeitrag nur 60 Mark, während er in Baden 300 Mark betrage. Die beiden Anſtalten ſeien aber auch ſo wenig bekannt, daß die Privatwohlthätigkeit nicht angeregt werde. Aenderung könne nur getroffen werden durch Herabſetzung des Verpflegungs⸗ ſatzes, Schulzwang und Gründung einer neuen Anſtalt. Der badiſche Staat werde ſich diefer ſozialen Pflicht nicht entziehen und die Kammer gern die Summe bewilligen. Stagtsm. Nokk hofft, daß noch auf dieſem Landtag eine Vor⸗ lage gemacht werde, die den Schulzwang vom—46 Jahre für dieſe unmündigen Kinder vorſchreibe. Die nothwendigen Erweiterungen der Räumlichkeiten würden vorgenommen werden wie auch die Er⸗ ſtellung einer neuen Anſtalt in Ausſicht genommen ſei. Abg. Klein tritt den Ausführungen Heimburgers bei, die den Verhältniſſen vollſtändig entſprächen. Er bitte auch die Koſten möglichſt zu erniedrigen, denn auch die Gemeinden ſollten nicht zu ſehr belaſtet werden. Auch ſollte man die Kreiſe in dieſer An⸗ gelegenheit nicht weiter belaſten. Vor Allem bitte er die neue Anſtalt nicht in eine Stadt zu verlegen, ſondern auf das Land, wo die Kinder ſich frei bewegen könnten. Staatsm. Nokk: Die Ortsfrage könne heute nicht erledigt Hinblick auf die Erwerbs⸗ werden; in ärztlicher Hinſicht und im dieſe Anſtalten in der Nähe von Städten fähigkeit ſei es aber geboten, zu errichten. Abg, Werr ſpricht den Lehrkräften an den Anſtalten in Gerlachsheim und Meersburg die volle Anerkennung aus. Im A8 5 tritt Redner bezüglich der Platzfrage den Ausführungen ein et. 70 Abg. Wilkens: Die Anregung Heimburgers ſei ſchon früher auch von ihm gemacht worden. Der Entſchluß der Regierung ſei nur zu begrüßen. Die Weigerung der Kre geſetzlichem Wege eeneeereueeenkenee herüberzuziehen.“ iſe au hier Beiträge zu leiſten ſei gerechtfertigt. Die ſollten auf ge ie Kreiſe könnten Sid erden d 155 Porgekommen, daß übergegogen“ werde. Der Sprung Köhlers von der Autorität der Eltern, gegenüber den Kindern, bis zu der Autorität S Ne aaeeenee eeegges Erreee don der itorität ſollten. ure ge⸗ er jene zeugter wegzu⸗ ich als id auf wohl tismus e man Redner och ein ne voll ſolchen er ein⸗ buma⸗ inkung Da⸗ . Bei zehrer⸗ ne be⸗ ſehr er ſteichs⸗ nicht dieſes lotten⸗ tigung mloſen n und nſchen, in die ſte ſich rauen⸗ zu den ellung une er gute Lehr⸗ ig der r nur vollen. erſter ſeine n des zerſon n für ongre⸗ me er feſſto⸗ über aſtum gum atters nato⸗ d die örſäle Zeit ein⸗ migt, „daß lu in die „ wie aren. zeuen nars, ihm e, ſie vor⸗ der jen. vom cheb⸗ irten hält⸗ doch rung ſo tung nger Uen, des bei ſei. die ichte chen mal Ah⸗ der kark unt, ung igs⸗ ſche die zor⸗ leſe en E= die ten zu In⸗ alt die igt 8 len in m en er ſei ge uf uun und des Waſſerzu * Löſung der Deckungsfrage angenommen werden könne, — Mannheim, 27. Apkfl. ., Seite immer noch helfend eintreten. Cs breche ſich die Meinung immer niehr Bahn, daß bei den Taubſtummen nicht der Lehrer ſondern die Arskliche Fürſorge die Hauptſache ſei. Nach dieſem Geſichtspunkte nüſſe auch der Platz gewählt werden. Abg. Birkenmeyer erſucht die Regierung die armen Gemeinden ait den Beiträgen nach Möglichkeit zu verſchonen. Für den Platz antſcheide das Jutereſſe der Krauken und dies ſei beſſer gewahrt, denn eine ſolche Auſtalt in der Nätze einer Stadt erſtellt werde. Abg. Heimburger: Bei der Platzfrage komme lediglich das Intereſſe der Kranken in Bekracht, bei einer ſol hen Humanitätsanſtalt ollten locale Intereſſen doch nicht in Belracht kommen. Wenn der Abg. Wilteus die Priorität der Anregung für ſich in Aufpruch lehime, ſo wolle er dieſelbe ihm nicht beſtreiten. Er habe dieſe Auregung m Jutereſſe der Unglücklichen gemacht, ohne für ſich ein beſonderes Berdienſt in Anſpruch zu nehmen. Nach Bemerkangen des Berichterſlatters wird der Titel genehmigt. Auch die übrigen Titel werden ohne erhebliche Debalte genehmigt. Deutſcher Reichstag. (182. Sitzung vom 27. April.) Am Bundesralhstiſche Graf Poſadowsk 9. Deinhard, bis zu welchem Zeitpunkt die Vorlage Abänderung des Weingeſetzes zu erwarten ſei. Abg, Deinhard begründet die Interpellation. Die Intereſ⸗ ſenten— und das ſind wir ja Alle— hoffen wenigſtens auf ein Noth⸗ geſetz, Eine) bon Zuſchriften bittet um Hilfe gegen die unreelle Konkurrenz des Kunſtweines. Das Schwierigſte ſei die Frage der Kontrole. Letztere ſei allerdings unangenehm, aber ſte beſtehe bei den Beerenweinen auch. Es ſoll nicht jeder Jingerhut voll kontrolirt werden, ſondrn nur die Großfabrikation, was zumal in Weingegenden nicht ſo ſchwierig ſein kann. Beſondere Rückſichtnahme erfordere der deutſche Rothwein. Die Regierung möge alſo endlich herausrückne mit Dem, was da iſt. Wir produziren mit die edelſten Weine der Welt. Dieſe müſſen geſchützt werden. Graf Poſadowsky erwidert, auf Grund der Berathungen einer vom Reichsamte einberufenen Sachverſtändigen⸗Verſammlung iſt bereits ein umfaſſender Geſetzentwurf ausgegrbeitet worden. Die preußiſche Regierung erhob aber gegen die Faſſung des Entwurfes nicht unerhebliche, zum Theil berechtigte Einwendungen. Darauf wurde unter Zuziehung eines kleineren Kreiſes von Sachverſtändigen ein neuer Geſetzentwurf ausgearbeitet, der den Charakter eines Noth⸗ geſetzes hatte. Dieſer Entwurf unterliegt noch der Berathung im preußiſchen Staatsminiſterium. Es beſtehen jedoch Bedenken, ob jetzt noch der geeignete Moment iſt, dem arg überlaſteten Reichstag noch einen neuen Entwurf vorzulegen. Auch aus der Mitte des Haufes ſind gegen die Einbringung noch neuer Vorlagen ſo ernſte Bedenken erhoben, daß ich zweifle, ob es richtig ſei, ihre ſo viel beſtrittene Motive jetzt noch dem Reichstage zu unterbreiten. Es dürfte ſich , Iblen, die Materie bis zur nächſten Tagung zu verſchieben. Baſſermann beantragt die Beſprechung der Interpellation. Der Antrag wird angenommne. Fitz(natl.) hält die Ergebniſſe des Weinparlaments für durch⸗ aus beachtenswerth; wünſchenswerth ſei das Verbot des Zuckerns ſcgzes. Daß die Traubeneinfuhr abnehme, ſei be⸗ zeichnend. Der deutſche Rothweinbau befinde ſich in einer verzweifelten Lage. Das Weinparlament habe ſich zur Frage der Kellerkontrole allerdings ablehnend berhalten, aber nur deshalh, weil in demſelben der Handel ſtärker vertreten war, wie die Produktion. Der Etiquetten⸗ zwang würde zu weit gehen. Schmidt(freiſ. Volksp.) meint, es ſei nicht zu leugnen, daß in Deutſchland eine unzuläſſige Vermehrung des Weines ſtattfinde, und daß die geſetzlichen Beſtimmungen die Prepuktion ſtark verſetzter Kunſtweine begünſtigen. Wünſchenswerth ſeien wiſſenſchaftlich ge⸗ bildete Aufſichtsbeamte. Wallenborn verlangt ein Verbot der Kunſtweinproduktion. Röficke⸗Kaiſerslautern: Auch hier ſchädige die Rückſichtnahme auf den Handel die Intereſſen der Produzenten. Die Kellerkontrole ſei das einzige Mittel, um der Kunſtweinfabrikation wirkſam entgegen⸗ zutreten. Das Reich ſei verpflichtet, ſelbſt Geldmittel für die Durch⸗ führung der Kellerkontrole herzugeben. Dies ſei aus ſympathiſchen Gründen geboten Paaſche(natl.) wünſcht ebenfalls, daß die Reichsregſerung bald ein Weingeſetz vorlegt Nach den in der Budgeikommiſſion gefaßten Beſchlüſſe werde ſich die Seſſion weit in den Sommer hinein erſtrecken. Es erſcheine ausgeſchloſſen, daß die Flottenvorlage ohne Der Reichs⸗ Weingeſetz zu Interpellation betreffend die — tag werde alſo reichlich Zeit haben, ſich mit dem befaſſen. Hiermit wird die Beſprechung der Interpallation abgeſchloſſen. Es folgen Petitionen. Acbeſte Nachrichlen und Celegramme. . * Karlsruhe, 27. April. Der Kaiſer beſuchte Abends das Hoftheater, wo Schuberts Oper„Der häusliche Krieg“ und das Tanzſpiel„Pan im Buſch“ von Bierbaum⸗Mottl gegeben wurde. Die Großherzogin und Prinz Ma x hatten mit ihm in der Loge Platz genommen. Zum Abendeſſen war auch der Großherzog herübergekommen und wohnte nachher noch der Valletaufführung bei. * 2 (Privat⸗Telegramme des„General Anzeigers“.) * Karlsruhe, 27. April. Der Kaiſer iſt in Be⸗ gleitung des Prinzen Max heute Mittag 2 Uhr 20 mit dem Hofzug nach Donqueſchingen abgereiſt. Da der Großherzog noch unpäßlich iſt, begleitete die Großherzogin den Kaiſer zum Bahnhof. Außerdem waren zur Verabſchiedung erſchienen: der preußiſche Geſandte von Eiſendecher mit Gemahlin. Stuttgart, 27. April. In der Kammer trug Miniſterpräſident von Mittnacht eine Erklärung des Staatsminiſteriums vor, daß die Neuwahlen noch vor 15 Weihnachten ſtattfinden, und daß Angeſichts der Geſchäftslage ** ‚ die Steuerreform dem jetzigen Landtage nicht mehr vorgelegt werde, dagegen eine Einleitung getroffen ſei für die Vorlage an den nächſten Landtag.— Geſtern wurde unter dem Vorſitz des Hoftheaterintendanten Barons Putlitz in Anweſenheit des Prinzen von Weimar ein Zweigverein des Goethe⸗ bundes gegründet. »Stuttgart, 27. April. Ein demokszatiſcher Antrag, die Steuerreform ſei, entgegen der Erklärung des Miniſterpräſidenten, noch dem gegenwärtigen Landtage vorzu⸗ legen, wurde mit großer ehrheit abgelehnt. * München, 27. April. Prinz Leopold von Bayern wird am 5. Mai in Berlin eintreffen, und den Hubertusorden für den deutſchen Kronprinzen überbringen. * Berlin, 27. April. Die Nordd. Allg. Ztg. ſchreibt: In der ausländiſchen Preſſe iſt der Verſuch gemacht, die A n⸗ weſenheit des Reichskanzlers in Paris, mit der beabſichtigten Reiſe des Kaiſers zum Beſuch der ö Weltausſtellung in Verbindung zu bringen. Wir ſtellen feſt, daß es ſich hierbei um müßige Erfindungen handelt. * Aurich, 27. April. Reichstaggserſatzwahl. Bis jetzt ſind gezählt: für Semmler(natl.) 6494, für Brum AAntiſ. u. B. d. Ldto.) 1719, Allmers Er. Vp.) 2813 und für General Anzeiger. Hug(Soz.) 1070. Das Ergebnſß aus einem kleinen Bezirke ſteht noch aus. Semmler iſt ſomit gewählt. Hannover, N. April. Graf Walderſee dielt heute Vormittag eine Parade über daz Ulanenregiment Nr. 18 ab. Walderſee hat, wie der„Hannoverſche Courier“ Meldet, die Brillanten zum ſchwarzen Adlexrorden erhalten Wien, 27. April. Einem Telegramm des„Fremdenblattes“ aus Prag zufolge hob der Caſſationshof das Urtheil gegen den wegen Ermordung der Anna Hruza vom Schwurgerichte in Kuttenberg zum Tode verurtheilten Hülsner auf und ordnete ein neues Verfahren an. * London, 27. April. Die Abendblätter veröffentlichen ein Telegramm, worin es heißt, es beſtünden Anzeichen dafür, daß die Feuersbrunſt in Ottawa wahrſcheinlich das Werk von Mitgliedern der iriſchen Feniervereinigung ſei. Der Brand brach gleichzeitig an 3 Orten aus. London, 27, April.(Fraukf. Zta.) Der„Central News“ wird aus Ottowa von Mittags gemeldet: Das große Feuer wülhet noch immer, die Zerſtörung iſt furchtbar, Alles, was man bisher weiß, deutet darauf hin, daß das Feuer von Brandſtiftern angelegt worden iſt; man ſagt offen, daß die Fenier den Brand angelegt haben, um dadurch ihre Sympathien mit den Buren zu zeigen, 4 Todesſfälle ſind bisher gemeldet, darunter der des Direktors der Feuerwehr. Viele Leute werden vermißt. Nach Meldungen der „Times“ von Abends 8 Uhr breitet ſich das Feuer über den ganzen weſtlichen Theil der Stadt aus. Toranto und Hamilton ſind um Hilfe augegangen worden. Die Miliz wurde eingerufen, um das E genthum der Bürger zu ſchützen. Hunderte von Perſonen liegen auf der offenen Straße. Große Haufen von Holz, die viele Millionen Dollars werth ſind, bennen. Einige Menſchenleben ſollen verloren ſein. Eine genaue Feſtſtellung iſt nicht möglich. Philippopel, 27. April. Wiener K. K. Bureau. Nachrichten aus Konſtantinopel zu Folge ſind dort etwa 20 Perſonen zumeiſt Staatsbeamte, angeklagt wegen jung⸗ türkiſcher Umtriebe, verhaftet worden. *** Die Flottenvorlage in der Budget⸗ kommiſſion. * Berlin, 27. April. Die Budgetkommiſſion des Reichstags nahm mit 20 gegen 8 Stimmen den Zentrums⸗ antrag an, worin die geforderte Schlachtflotte voll bewilligt, die Vermehrung der Auslandsflotte geſtrichen und die Vermehrung der Materialreſerve herabgemindert wird. Als Deckungsmittel werden die von den Blättern mehrfach ge⸗ meldeten Steuererhöhungen und eine ergänzende, den Maſen⸗ verbrauch nicht belaſtende Reichsſteuer vorgeſchlagen. Berlin, 27. April, In der Budgetkommiſſion des Reichstages brachte das Zentrum zur Flottenvorlage einen Antrag ein, wonach die Vermehrung der Auslandsflotte um 5 große und kleine Kreuzer und die Vermehrung der Material⸗Reſerve um 2 große und 1 kleinen Kreuzer geſtrichen wird. Nach dem Zentrums⸗ antrag ſoll beſtehen die Schlachtflotte aus 1 Flolteuflaggſchiff, 4 Geſchwadern zu je 8 Linienſchiffen, 8 großen Kreuzern und 24 kleinen Kreuzern. Die Auslandsflotte aus 3 großen Kreuzern, 10 kleinen Kreuzern. Die Material-Reſerbe aus 4 Linienſchiffen, 3 gro⸗ ßen Kreuzern und 4 kleinen Kreuzern. Die Bereitſtellung der Mittel ſoll jährlich der Feſtſetzung durch den Gtat unterliegen. Soweit die Summe der fortdauernden und einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung den Belrag von 117,525,494 Mk. überſteigt, ſoll der Mehrbetrag gedeckt werden durch Erhöhung der Stempelavgaben auf Werthpapiere und Lotterielooſe, durch die Ein⸗ führung einer Stempelabgabe auf Kuxe, Schiffskonoſſemente und Seefahrkarten, die Einführung einer Abgabe für Schaumweine, ſowie Erhöhung der Zonſätze auf ausländiſche Schaumweine, Liköre, Ci⸗ garren und Cigaretten, und ſoweit dieſe Abgaben und Zölle nicht genügen, durch Einführung einer Ergänzungs⸗, den Maſſenverbrauch nicht belaſtenden Reichsſlener. Dieſer Antrag, ſoweit er den Schiffs⸗ beſtand und die jährliche Bereitſtellung der Mittel betrifft, wird mit 20 gegen 8 Stimmen angenommen, Zu§ 6, Be⸗ ſchaffung der Mittel, erklärt Müller⸗Fulda, man habe dieſen Antrag formulirt, da Vorſchläge zur Deckungsfrage noch nicht vorliegen. Der Schutz der ſchwachen Schultern ſei voll ge⸗ währleiſtet. Die vorgeſehene Ergänzungsſteuer wahre gleichfalls den Schutz der ſchwachen Schultern. Staatsſekretär Thielmann: Er könne den Effekt des Antrages noch nicht überſehen. Er ver⸗ miſſe das Sacharin, man werde eine entſprechende Vorlage machen. Die Steuer unter Abſatz 1(Erhöhung oder Einführung von Stempel⸗ abgaben) würde 40 Millionen bringen. Die Vorlage wird man als⸗ bald einbringen können, diejenige zu Abſatz 2(Eiuführung einer Ab⸗ gabe auf Schaumwelne, Erhöhung der Zollſätze auf ausländiſche Schaumweine, Liköre, Eigarren⸗ und Cigarretten) im Herbſt, die Vorlage zu Abſatz 3, Ergänzungsſteuer, müſſe man der Zukunft vor⸗ behalten. Nach längeren Erörterungen wird die Diskufſlon ge⸗ geſchloſſen. Fortſetzung Dienſtag; damtt ſich inzwiſchen die Parteien ſchlüſſig machen. .** Der Burenkrieg. * Haag, 27. April. Die Mitglieder der Buren⸗ miſſion hatten geſtern Abend eine lange Beſprechung mit dem Miniſter des Aeußern. *London, 27. April. Die Times meldet aus Lourenzo Marques: Unter den Paſſagieren des Dampfers„Gironde“ be⸗ finden ſich etwa 100 franzöſiſche Arbeiter von den Werken in Creuzot. Daily Telegraph meldet aus Kimberley vom 26.: Abtheilungen von der Diviſion des Generals Hunter kommen täglich aus Natal dort an, Lord Methuen befindet ſich noch in Boshof, wo der Feind ihm gegenüberſteht.— Es ſind Buren bei Frankfort, das auf halbem Wege zwiſchen Boshof und Kimberley liegt, geſehen worden; aber die Verbindungen ſind nicht unterbrochen. Elandslaagte, 27. April. Reuter⸗Meldung vom 26.: In der Nacht haben die Buren noch 1 Geſchütz auf die Hügelkette vor der britiſchen Front in Stellung gebracht, ſo daß jetzt 3 Geſchütze die engliſchen Stellungen hier beherrſchen. Die Buren ſind feſt überzeugt, daß die britiſchen Geſchütze die ihrigen ihrer guten Verſchanzungen wegen nicht treffen können. Literariſches. *Follefitien Hartleben. Eine Auswaßl der herbos ratzendſten Romane aller Nationen. Achter Jahrgang. Vierzehntägiz erſcheint ein Pand, eleg, geb. 75 Pfg. Jährlich 28 Bände; bisher Band 1 bis 16 vom VIII. Jahrgang ausgegeben(A. Hartleben's Ver⸗ lag in Wien). Mit wahrer Freude begrüßen wir jede neue Sendung dieſer Romanſammlung, welche uns ſelbſt angenehme literariſche Unter⸗ haltung bietet. Der 8. Jahrgang der„Collection Hartleben“, von dem bisher 16 Bänpve vorliegen, wurde mit dem dreibändigen Roman von Rens de Pont⸗Deſt„Eine vornehme Ehe“ eröffnet, dem ſich Merke der verſchiedenſten Autoren in bunter Reihenfolge anſchließen. Wie man erſieht, bemüht ſich die„Collection Hartleben“, ihrem Leſerkreiſe vorzügliches belletriſtiſches Material in reicher Abwechslung zu bieten. Man ſagt, daß zu keiner Zeit noch ſo viel Romane in deutſcher Sprache geleſen worden wären, als jetzt. Dem entſprechend ſind auch die An⸗ forderungen des Publikums immer mehr geſtiegen und die großen Erfolge der„Collection Hartleben“, welche unter allen Romanfamm⸗ lungen unſerer Literatur jetzt die führende Rolle einnimmt, beweiſen, daß guter, moderner Geſchmack und feiner Takt ihre Leitſterne ſind. Mannheimer Handelsblatt. Fraukfurt a. M. 27. April,(Effektenbörſe). Anfangscourſe. Kreditaktien 228 60, Stagtsbahn 136 80, Lombarden 27.25, Egypter 4% ungar, Goldrente 97.50, Gotthardvahn 142.—, Discomo⸗ Commandit 188 90, Laura 273.—, Gelſenkirchen 222.90, Darmſtadler 139.40, Handetsgeſellſchaft—.—, Tendenz; feſt, Verlin 27. April.(Telegr.) Effektenbörſe. Die Börſe verkehrte in feſterer Haltäng. Die leitenden Bergwerksaktlen ſetzten ausnahmslos höher ein und erjuhren im welteren Verlauf eine prozentweiſe Beſſerung, augeblich auf Käufe für Rgeinland und Weſtfalen. Duttenaklien nach orübergehender Abſchwächung ebenfalls lebhaft und höher. Banken behaüptet. Fonds ruhiger. Spauier matter, Ultimogeld 5 Proz. Privaldiskont 4¾ Prozent. Werlin, 2/, April,(Effettenvörſe). Anfangscourſe. Kreditaktien 229—, Staalsvahn 137.10, Lombarden 26.90, Disconto-Commandit 89.—, Laurahllte 372.20, Harpener 234,70, Rufſiſche Noten—.— Tendenz: feſt. Schlußcourſe. Ruſſen⸗Noten ept. 216 10, 3½% Reichsanleihe 96.30, 3% Reichsanleihe 85,80. 4% Heſſen 103.50, 3% Heſſen 83.60, Italiener 95.20, 1860er Looſe 186.60, Lübeck⸗Büchener 151 20, Marien⸗ burger 80.—, Oſtpreuß. Südbahn 80.50, Staatsbahn 137.—, Lom⸗ barden 27.—, Canada Paeifie⸗Bahn 95.50, Heidelberger Straßen⸗ und Bergbahn⸗Aklien 152.—, Kreoitaktien 249.—, Berliner Handelsgeſell⸗ ſchaft 168 40, Darmſtädter Bank 140.20, Deutſche Baukaktien 203.70, Disconto⸗Commandil 189.20, Dresdner Baut 158.10, Leipziger Bank 170,75, Berg.⸗Märk. Baut 154.90, Dynamit Truſt 159.75, Bochumer 464.75, Couſolioation 416.—, Dortmunder 130,60, 244. 25, Harpener 236.30, Hibernig 248,50, Laurahutte 274.—, Licht⸗ ünd Kraſt⸗Anlage 114.—, Weſteregeln Alkaliw 216.75, Aſcherslebener Alkali⸗Werke 149.75, Deulſche Steinzeugwerke 301.—, Hanſa Dampf⸗ ſchiff 160 76, Wonkammerei⸗Aktien 174 75, 4% Pf.⸗Br. der Rhein.⸗ Weſtf. Baut von 1908 99.90,%ͤ Sachſen 84.30, Sleftiner Valkan 264,—. Privaldlsconto; 4¾%%, London, 27. April. 3 Reichsanleihe 85—, 25 Conſols 1007%, 5 Italiener 94½, Griechen 45—, 3 Portugieſen 24%, Spauier 72½ Turten 22%, Argentinter 92¼ 8 Mexikaner 261, 5 Mexikauer 99¼, 3½ Nupeen 64— beh., Ottomandank 12½, Rio Tinto 59½, Southern Paeifie 37¼, Chicago Milwaukee 124¼, Denper DE Akchiſon Pr. 7855, Louisbille u. Naſhv, 85 /½, Northern Pgeiſte Pref, 78 ½, Unlon Pgeifie 59½½, Chineſen 98 ½, Atchiſon—, Crie— Central Pacifie——, Chartered——, London, 27. April.(Südafrikaniſche Minen.) Debeers 27¾, Chartered 3, Goldſields%½, Maudmines 37¼, Eastrand%/, Teudenz: behauptet. Courszettel der Maunheimer Effektenbörſe vom 27. April. Obligationen. 5. an hieſiger Börſe Umſätze ſtatt in Brauerei Eichbaüm⸗Aktien zu 172 pCß und Dingler Maſchinenfabrik⸗Aktien zu 177 pGt. Geſucht waren Elefantenbräu⸗Aktien zu 106 pEt., Werger Brauerei⸗Altien 95 pEt. Sonſt notiren: Mannheimer Bank⸗Aktien 129 pCi. G 129%0 pt.., Verein. Chem. Fabrik⸗Aklien 183 pCt.., Weſteregeln Alkalt Stamm⸗Aktien 216.75 pet. bz. u. G. Schifffahres⸗Nachrichten. Maunheimer Haſen-Verkehr vom 25. April. Hafenbezirk III. Schiffer ev, Kap. Schiſ tummt von Ladung tr Volker Agnes Rotterdam Weiz., Kohl. Schupper Karol, Maagnus Ruhrort Rohlen 115 Struſmann Bietox, Mathigs 15 2 0³0 Wunf Badeuta 1 4 Stückgut 80⁰ Wunſch Hildeg arb Jagſtfeld Steinſalg 3478 Hafenbezirk J. Bom 26. April. Lerch 1 Induſtrie v Ruhrort Stüekgüter 8000 Frenkes Johann Rotterdam engl. Kohlen 14⁰⁰ Hafenbezirk II. Kaſt D. A. P. G. Nr. 6 Straßburg leere Fäſſer 899 Dreiß Vereinigung 40 Antwerpen Stückg. Getr. 18884 Galletz Vereinigung 84 Rolterdam Kohlen 134¹ 8 r„„„ Eingeborene melden, daß die Buren vom Biggarsberg herab ge⸗ tbummen Ung, Amm die Lier zeſindlichen Auren zu derlkärte. Gelſenkirchener Staatspapiere. Pfandbrlefe. Babſſche Obligat,—.5 4, Rhein. Oyp.⸗B. unk. 1902 100.— pf 99. 15(adgeſt.) 94 80 b3 91 7 e MI. 91.89 b· 15„ Oblig. Mark 93.50 bz 113 5„ 1904/ 91.80 53 95 5„ 1885 99 80 b3 3%„„„ Communalf 91.80 b 3 11. 6. 1693/4 95.60 6z Städte⸗Anulehen. 85.— bz 5 etse i. 8 900 80— 8 zruher v. J. 1 86.— 4„ L. 100 Looſe 129.— 5 9 5 Bayer. Obligationen 93 80 17 4 5 Vübm gshaſen R. 106 80 f5 84 60 b 8½ 91.— 7 Deutſche Relchs auleihe 900 9 8% Maufihelmer Obl. 1050 92.7 2 1 r %„. 65 90% 1 10 3 8 9, Preuß, Coifols 66.35% 81%„„ 189s 91 50 8 %„ 75610 5 Induſtrie⸗Obligationen 01 8 15 4½ Bad A ⸗ f. Ryſchifff. 100.25 0 4 Brauerei Kleinlein Helbelb.—. Eiſenbahn⸗Aulehen. 4 eeee 102.50 Fen,(udw. Max Nord) 39982 91 107 Sa 105 9 0 bz 1 Vereln Chem. Flabriken 101— 53 3½%„ conbertirte 10ů7 4½ Zellſtofffabrüt Waldhe 106, b3 Aktien. Banken Bfalzbran. b, Gelſel u. Mohr 95,— 8 Bablſche Bank 5 124 90 8 Brauerei Siuner, Grünwink 284.— Gewerbebankt Spexer 50% E 129.50 U 5 Sibpoge 120. 8 Maunheimer Bank 180. 8 2 Schwetzingen 70.50 G Oberrheln. Vank 124.20 8 33 Wel Speher 15.. Bfälziſche Vank 135.75 B 7. Storc Pfälz. Hyp.⸗Bank 164,% 0„ Werger, Worms“ 99.— G ne ee Wormſer Brauhaus v. Oertge 40.80 0* ue e 16450 Pfälz. Preßh. u. Spritlabr. 125, Südd. Bank 116.80 G Trausport Süddeutſche Vank(unge) Akt.—— und Verſicherung. Eiſenbahnen. Sutjahr⸗Aktien 123.— 0 Pfaälziſche Nee 1 1 Mannh. Dampfſchleppſchlff 11— 1 0 7 „ Nordbabn 148.— Bas- Nüd: d. Müiperſe, 4 Heilbronner Straßenbahnen—.—„ Schifffahrt⸗Aſſeenranz 585,— Chemiſche Induſtrie. Cantinentale Veuſſcherung 360. A s, f. chem. Induſtrle 124.— Mannpeimer Veiſtcherung 438.— Badiſche Anilin⸗ u. 404.50 G 17 7 Berſ.⸗Geſellſchaft 37 5 5 5 ungef ürtt, Trausportvelſich,.— Gben. Fage Gbendes 15 5 1 5 Chem. Fabrik Gernsheim 80.— Jupuſtrie. Berein chem. Faprfken 168.— 8 Act.⸗Geſellſch f. SelUinduſtrleſ 179.50 Bereln B. Oelfabrlken 109. G Dingles ſche Maſchlnenfabeit 177, b, Weſteregeln Altal, Stamm 216.750 G Ematlirfabrik Kirlweiler 121 60 b5 7„ Vorzug 104.— 8 Emaillirwerke Malkammer 126 80 Brauereien. Aitenge e el 199— 0 üttengeimer— Bab. Brauerei 159.— Larlsr Mühmf Neu 178. 8 Binger Aktienblexbrauerei 100.— Mannh. Gum.⸗ u. Asbeſtfabr. 90, Durlacher Hof vorm. Hagen 190, E Oggerzbeimen Spinnerei 36 Eſchbaum⸗Brauerei 172.— 63 Pfälz. Nähm. u. Fahrräderf 80.— Elefantenbrau Rüthl, Worms 106. G Portl.sgementwk, He delberg 160, 8 Brauerei Gauter, Freiburg 109. VBereinig Freiburger Zieg Iw.] 121, 8 Fleinlein, Heidelberg 147.— 5 Berein Speyerer Zlegelwenke 10790 Homburger Meſſerſchmltt 103. ellſtofffaprit Waldye.—0 Zudwigshafener Brauerei—.— uckerfabrik Wa⸗ biae 86.— 6 Manuh. Aktienbrauerei 167.— Uckerrafſinerle Manndelm 125. 8 O, Maunbeimer Gffekteubörſe vom 27. April. Heute fanden ³⁰ A 4 Qeneral Anzelger. 1 ——— 1 2————— ekanntmachung. Die Schlachthaus ordnung der Stadt Mannheim betr. (196) Nr. 41934 1. Nachſlehend sringen wir die mit Zuſtimm⸗ ung des Stadtraths hier erlaſſene von Gr. Herrn Landeskomimiſſär hier unterm 27. April 1900 Nr. 1600 für vollziehbar erklärte ortspolizeiliche Vorſchrift vom 1. V. 1900 zur öffeutlichen Kenntniß mit dem Anfügen, daß dieſelbe mit Er⸗ Iffnung des neuen Schlachthofs in Kraft kritt 81. Alle in der Stadt, einſchließlich der Vororte, zum menſchlichen Genuſſe zu ſchlachtenden Thiere müſſen im ſtäptiſchen Schlachthauſe geſchlachtet werden. Ausgenommen ſind Geflügel und Fiſche, ſowie die Vornahme von Nothſchlachtungen. Auswärtigen Gewerbetreibenden kann das Schlachten im ſtädti⸗ ſchen Schlachthofe durch die Direction geſtattet werden. Die Fleiſchbeſchau wird nur im Schlachthauſe vorgenommen. 2 8 2. Das Schlachthaus iſt geöffnet: 4) in der Zeit vom 1. April bis 30. September an den Werktagen don Morgens 5 bis Abends 7 Uhr. b) in der Zeit vom 1. Ottober bis 31. März an den Werktagen von Morgens 6 Uhr bis Abends 6 Uhr. An Sonn⸗ und Feſttagen bleibt das Schlachthaus geſchloſſen. Die gebotenen Feſttage ſind: Neujahr, Charfreitag, Oſtermontag, Chriſti⸗Himmelfahrt, Pfingſtmontag, Frohnleichnam; Chriſttag und Stephanstag. Das Schlachten außer der bezeichneten Zeit iſt nur mit Ge⸗ nehmigung der Direktion zuläſſig. 8 Es darf kein Thier in das Schlachthaus gebracht werden, ehe der Gebührenſchein dem Portier iſt. 8 Der Zutritt zum Schlachthof iſt— außer zum Zwecke der Be⸗ ſone der Anlage— nur denjenigen Perſonen geſtaktet, welche da⸗ elbſt auf das Schlachten bezügliche Geſchäfte haben. Vieh⸗ und Fell⸗ händler, und ähnliche Gewerbetreibende, ſowie Abnehmer von Neben⸗ Probukten der Metzger, ſowie deren Beauftragte haben Zutritt zum Schlachthof gegen von der Direktion auszuſtellende Einlaßkarten. Zum Zwecke der Beſichtigung der Schlachthofanlage iſt an der Kaſſe eine Eintrittskarte zu löſen, welche auf Verlangen den Aufſichtsbeamten als Austveis vorzuzeigen und beim Weggang vom Schlachthof dem betr. Pförtner abzugeben iſt. 5 Betrunkenen kann die Erlaubniß zum Betreten des Schlachthofes nicht ertheilt werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen zur Beſichtigung des Schlachthofes nicht zugelaſſen werden. Are Aung 30 —— Lafl. 21 lN Der Zutriit zu den Maſchinenrünmen wer maſchinellen Aulatzer ſowiu zum Rrankenſtall und frankenſchlachth⸗f i uun mit beſonderat Gtlaubniß ver Direktion geſtattet. Wer den Schlachthof und ſeins Anſtalten und Elnrichtungen beſucht bezw. benutzt, hat den Anordnungen und Weiſungen des Auf⸗ ſichts⸗ und Verwaltungsperſonals unbedingt Folge zu leiſten. Die Direktion iſt herechtigt, Perſonen, die ſich den Anordnungen nicht fügen, auszuweiſen. Außer den Ziehhunden dürfen keine Hunde nach dem Schlachthof verbracht werden. Die Ziehhunde müſſen nach Ankunft ohne Verzug ausgeſpannt und an dem dafür beſtimmten Platze feſt und ſicher an⸗ gelegt werden. Bösartige oder ſolche Hunde, die zu Störungen Ver⸗ anlaſſung geben, müſſen auf Verlangen der Direktion ſofort entfernt werden. Das Mitbringen von Hunden in die Gaſträume und in die Verwaltungsgebäubde iſt ſtrengſtens unterſagt, 5 Die Beförderung der Thiere zum Schlachthof und zu den Schlacht⸗ rumen muß in ſchonendſter Weiſe geſchehen; jede rohe Behandlung iſt unterſagt. Zur Ermöglichung einer ſicheren Führung muß das Groß⸗ vieh mit entſprechender Vorrichtung(Strick, Kette oder Rieznen, Augenblende u. ſ..) derſehen ſeſn. Der Transport don Farren zur Schlachthalle muß jeweils von zwei Mann gemeinſam ausgeführt werden und es muß der Farren mit 2 ſtarken Anbindſtricken, ſowie mit einem haltbaren Spannſeile verſehn ſein oder mit Naſenring und Leitſtock geführt werden. Einzelne Kälber und Hämmel oder Ziegen müſſen mit einem Stricke zum Anbinden verſehen ſein. Es iſt verboten, in den Hallen und auf den Straßen und Plätzen des Schlachthofes Vieh frei herumlaufen oder ſtehen zu laſſen. Das Vieh darf erſt dann in die Schlachthallen verbracht werden, wenn alle Vorbereitungen zur ſofortigen Abſchlachtung getroffen ſind. Inſoweit die Abſchlachtung nicht ſofort erfolgen kann, ſind die Thiere in den längs der Schlachthallen befindlichen Wartebuchten unterzubringen, oder an den in den Außenſeiten ber Hallen eingelaſſenen Ringen anzu⸗ binden. Eber, Ziegen⸗ und Schafböcke, welche einen üblen Geruch ver⸗ breiten, dürfen nicht in den betreffenden Schlachthallen, ſandern nur im Polizeiſchlachthaus geſchlachtet werden. 6. Das Tödten der Thiere muß raſch und zwar bei Großvieh mittelſt Schußmaske, mit unmittelbar darauffolgendem Hals⸗ oder Bruſtſtich, bei Kleinvieh durch Schlag auf den Kopf mit ebenfalls unmittelbar darauffolgendem Hals⸗ oder Bruſtſtich erfolgen. Aenderungen können von der Direktion nach Anhörung des Ver⸗ waltungsraths eingeführt werden. 8 7. Das Niederlegen größerer nicht vorher betäubter Schlachtthiere (Ochſen, Kühe, Kalbinnen, Rinder, Farren) behufs Vornahme der rituellen Schlachtung(Schächten) muß raſch und ſicher ohne Be⸗ ſchädigung und Quäalerei des Schlachtthieres erfolgen. Es iſt verboten, das Thier an dem Kopf und Hals gllein in die Höhe zu ziehen. Das Niederlegen der größeren Thiere muß durch Winden oder Flaſchenzüge bei feſtgebundenem Kopfe bewerkſtelligt werden. ie Fallfeile und fammilicht mit Lederfeſſelriemen zu verſehen, ſteis geſchmeidig zu halten und berartig an dem Thier zu befeſtigen. daß dasſelbe der Feſſel nicht entledigen und wieder aufrichten kanz Während des Niederlegens muß der Kopf der Thiere gehö rig unterſtützt und geführt werden, damit ein Aufſchlagen desſelben auf dem Fußboden und ein Bruch der Hörner vermieden wird. Die Schächtung darf nur durch erprobte Schächter ausgefühet werden. Bei dem Niederlegen der Thiere hat der Schächter zugegen zu ſein, damit die Schächtung unmittelbar darauf vorgenommen werden kann. Die Schächtung ſelbſt muß ſicher und ſchnell ausgeführt werden. Nicht nur während des Schächtungsaktes, ſondern auch während der ganzen Dauer der nach dem Halsſchnitt eintretenden Muskelkrämpfe muß der Kopf der Schlachtthiere feſtgelegt werden. Kleinere Schlachtthiere dürfen behufs Vornahme der rituellem Schächtung nicht an den Hinterfüßen aufgehängt werden. §8. Das Blut, welches zur menſchlichen Nahrung dienen ſoll, muß von jedem einzelnen Stück Großvieh in einem beſonderen Gefäß auf⸗ gefangen werden. Das Bluk geſchächteter Thiere darf nur aufgefangen werden, wenn unmittelbar nach dem=cchnitt der Schlund durch einen Bedienſteten des Schlachthofs mit der Schlundzange geſchloſſen wird. Nur das Blut ſolcher Thiere darf aus dem Schlachthauſe ent⸗ fernt werden, welche bei der Fleiſchbeſchau bankwürdig befunden wurden. 8 9. Kälber, welche nicht mindeſtens 14 Tage alt ſind und nicht 8 Schneidezähne haben, dürfen nicht geſchlachket werden(§ 11 Fleiſch⸗ beſchauordnung vom 26. Nov. 1875, f 14, 15 der Dienſtweiſung vom gleichen Datum). 8 10. Die geſchlachteten Thiere werden in allen Theilen von dem Fleiſch⸗ beſchauer beſichtigt und entſprechend geſtempelt. Vor erfolgter Be⸗ ſichtigung eines Thieres darf kein hauſe entfernt werden. Theil desſelben aus dem Schlacht⸗ 8 11. Das Tabakrauchen und das Verabreichen geiſtiger Getränke im Schlachthauſe iſt unterſagt. 12. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen werden ge⸗ mäß 88 95, 98, P. St. G..,§ 360 Ziffer 13 R. St.G. B. beſtraft. Iſt die Schlachthausordnung von Perſonen übertreten worden, welche ein Gewerbelreibender zur Leitung des Betriebes oder eines Theiles desſelben oder zur Beaufſichtigung beſtellt hatte, ſo trifft die Strafe dieſe letzteren. Der Gewerbetreibende iſt neben denſelben ſtrafbar, wenn die Uebertretung mit ſeinem Vorwiſſen begangen iſt, oder wenn er bei der nach den Verhältniſſen möglichen eigenen Beaufſichtigung des Betriebes oder bei der Auswahl oder der Beaufſichtigung der Betriebsleiter oder Aufſichtsperſonen es an der erforderlichen Sorg⸗ falt hat fehlen laſſen(S 151 Abf. 1 Reichs⸗Gewerbe⸗Ordnung). Maunheim, den 27. April 1900. Gr. Bezirksamt. Sternberg. 51176 —— Haudelsregiſtereintrag Nr. 14605. um Geſ.⸗Reg. Bd. VIII,.Z. 282, Firma: 3Vereinigte Speherer iegelwerke Aktiengeſellſchaft“, in Maſinheim, Bekanntmachung. Die diesjährigen Pferderennen betr. Maunheimer Ein Quantum zer⸗ Wbrochenesalon⸗Brikets⸗ RNohlen hat äußerſt billig abzugeben um zu räumen. Hans E. in B. Sende ſofort Deine genaue dreſſ 61183 Adreſſe. als Zweigniederlaſſung mit dem Haußtſitze in Speier, wurde ein⸗ getragen: Die Generalverſammlung vom 8. Jaunar 1900 hat die Abän⸗ derüng der Statuten beſchloſſen SGegenſtand des Unternehmens iſt die Herſtellung von gebraun⸗ ten Balfmaterſalten und Thon⸗ waaren aller Art, ſowſe die Ver⸗ werthung der eigenen und der von Diſtten erworbenen Er⸗ geugniſſe 51161 u Willenserklärungen, ins⸗ beſönvere zur zeichnung des Vor⸗ audes füt dle Geſellſchaft, be⸗ 109 es, falls der Vorſtand aus mehreren Mitgliedern beſteht, der Mitwirkung zweier Vorſtands⸗ mitglieder öder eines Vorſtands⸗ mitgliedes und eines ee Der Aufſichtstath iſt befugt, ein⸗ zelnen Mitgliedern die Befugniß zul ertheilen, die Geſellſchaft allein zu vertreten. Die übrigen Aenderungen ſind aus den mit der Anmeldung vorgelegten Urkunden erſichtlich Gr. Amtsgericht III. Handelsregiſter. Nr. 14474 Zuin Geſ.⸗Reg. Bd VII,.⸗Z. 22. 51160 Firma:„MNannheim⸗Biemer⸗ Petroleum⸗Aktiengeſellſchaft“ in Maunbeim wurde eingetragen Die Generalverſammlung vom 2. April 1900 hat die Abänderung der Statuten beſchloſſen; die Aen⸗ derungen find aus den mit der Anmeldung eingereichten Urkun⸗ den erſichtlicht. G0 Bremerhaven iſt eine Zweig niederlaſſung errichtet. Maunheim, 26 April 1900. Großh. Amtsgericht II Aufforderung. Am 18. Auguſt 1899, Nach⸗ mittags 5 Uhr, wurde beim Auf ange zum Telephonamt'n Jabrrar entwendet. Ein dem Nanten nach unbekannter Mann, der den Thäter mit dem Rade enifliehen ſah, machte ſ. Zt. dem Beſtohlenen, Mechauiketlehrling Wilhelm Münch, hierüber Mitthei lung. Da der Thäter nunmehr verhaftet iſt, wird der unbekaunſe Gon e aufgefordert, ſich behufs Confrontation auf dem Bureau der Criminalpolizei zu melden. Mannzheim, 26. April 1900. Die Criminalpoltzei: Meng, Pol⸗Comiff. Ein ſchöner Sa onliſch zu verk. Anzuſehen zwiſchen 11 u. 4 Uhr. G 7, 18, 8 Er. 1s 5 un⸗ M. Verkauf von ge⸗ tragenen Kleidern, Schuhe u. Stiefel 2. M. Schäfer, Mittelſtr. 84. Lehrling ſofort geſucht. 476⁸ Dr. Haas'sche Drucker i, E 6, 2. Eine ſtaatl, geprüfte Lehreri, ertheilt Unterricht in der franz. ig1., ital. u. ſpau. Spracſe, Wie in allen deutſchen Fächern hilfe in der Muſir. dnd in der Exped, ds. Bl. (189). No. 40978 JI. Anläßlich der Mairennen dahier am 29. und 30. April und 1. Mai d. Js. wird hiermit auf Grund des§ 30.St. B. angeordnet: Di Fuhrwerke, welche an den genannten Tagen bis 3 Uhr Nachmittags von der Stadt nach dem Ren platze fahren, haben ihren Weg durch die Seckenheimerſtraße zu nehmen. Ebenſo haben nach Schluß der jeweiligen Rennen — d. i. etwa von 6 Uhr Abends ab— alle vom Rennplatz nach der Stadt fahrenden Fuhrwerke durch die Seckenheimerſtraße zu fahren, während die wieder nach dem Rennplatz zurückkehrenden Fuhr⸗ werke den Weg durch die Schwetzinger⸗ und Traitteurſtraße aun der Weſpenſtiftung vor⸗ bei zu nehmen haben. 50948 Wir machen dabei ausdrücklich wiederholt darauf aufmerkſam, daß bei Vermeiden ſtreugſter Strafe die rechte Seite der Fahrbahn ein⸗ zuhalten iſt.(§ 46 Str.⸗Pol.⸗Ordg.) Mannheim, 24. April 1900. Großh. Bezirksamt: Schaefer Bekanntmachung. Impfung betreffend. (190) Die unentgeldliche Impfung der impfpflichtigen Kinder und Schüler wird in dem Stadttheil Neckarau im laufenden Jahre jewells Freitags von Nachmittags ½3—6 Uhr im Badiſchen Hof in Neckarau durch den Uuterzeichneten hier vorgenommen. Mit der Impfung wird erſtmals am Samſtag, den 28. April l. Js., Nachmittags 2 Uhr begonnen. Geimpft müſſen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf ſein Geburtsjahr fol⸗ genden Kalenderjahres, ſofern es nicht nach ärztlichem Zeugniſſe die natürlichen Blattern überſtanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranſtalt oder einer Privatſchule innerhalb des Jahres, in dem er das zwölſte Lebensjahr den ſofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überſtanden hat oder mit Erfolc geimpft worden iſt; 8. ältere impfpflichtige Kinder und Zöglinge, welche noch nicht einmal oder zweimal, jedoch ohne Erfolg geimpft wurden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflege⸗ befohlene dem Geſetze zuwider der Ilapfung entzogen bleiben, werden an Geld bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. Für Kinder, welche von der Impfung wegen überſtandener Blattern oder früherer Impfung befteit ſein ſollen, oder zur Zeit ohne Gefahr für Leben oder Geſundheit nicht geimpft werden köunen, ſind die ärztlichen Zeugniſſe dem Impfarzte vorzulegen. Die geimpften Kinder müſſen bei Strafvermeiden zu der von dem Impfarzte bei der Impfung beſtimmten Zeit zur Nachſchau ge⸗ bracht werden. Hauſe, in welchem anſteckende Krankheiten, wie Aus einem Scharlach, Maſern, Diphtherie, Croup, Keuchhuſten, Flecktyphus, roſenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrſchen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Termin nicht gebracht werden. Die Kinder müſſen zum Impftermine mit rein gewaſchenem Körper und mit reinen Kleideſu erſcheinen. s wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht⸗ daß bezüglich jeden Impflings noch beſondere Benachrich⸗ zigung ergehen wird, wann er zur Impfung erſcheinen zann. Mannheim, den 25. April 1900. Medizinalrath Dr. Behrle.*50856 Featenarbeltsscutedes Franenpereinz Hanthein. Mittwoch, den 2. Mai d. J. beginnt ein neuer unter⸗ ichtsgang in allen Zweigen weiblicher Haudarbeit ausſchließlich Patzmachen. Buchführungsunterricht in dieſem Kurs, Anmeldungen nimmt vom 23 d. Mis. an die erſte Lehrerin Fräulein J. May, während der Unterrichtsſlunden in unſerm Schulhaus M 3, 1 entgegen. Der Lehrplan wird daſelbſt unentgeltlich abgegeben und Auskunft gern ertheſlt. 5 Mannheim, 17. April 1900, jede 0086 Der Vorſtand. Haupt⸗Pferde⸗ u. Rindviehmarkt im Frühjahr 1900. Nr. 115851. Der diesjährige Haupt⸗pferde⸗Zucht⸗ und Milchviehmarkt wird am 30. April und 1. Mai abgehalten. Am 1. Mai, Vormittags findet die Prämftrung vorzüglicher, zum Verkauf auf den Markt gebrachter Thiere ſtatt. Ause eſetzt ſind: 30 Preiſe im Geſammtbetrage von M. 2450.— und 80 Preiſe im Betrage von M. 1000.—, ſowie weitere 8 Diplompreiſe für Farren, Kühe und Rinder und 16 Preiſe im Betrage von M. 240.— für Zuchtſchweine. „ Zur Unterbringung der zum Verkauf beſtimmten Thiere be⸗ finden ſich auf dein an der Seckenheimerſtraße gelegenen neuen Viehhofe zweckmäßige Stallungen mlt genügendem Raum.— Die Fourage iſt von der Viehhofverwaltung zu beziehen. Es dürfen don den Eigentühmern der zum Verkauf beſtimmten Thiere keinerlei Futtermittel mitgebracht werden. Aumeldungen der Herren Pferdehändler wegen Stallungen können ſchon jetzt bei der Direction der ſtädtiſchen Viehhof⸗ verwaltung gemacht werden, woſelbſt auch jede ſonſt erwünſchte Auskunft über die Märkte ertheilt wird. Am 2. Mai findet unter Leitung eines Notars eine große Verlooſung ſtatt, wozu bis zu 100 000 Looſe à 1 M. ausgegeben werden. Die Gewinne beſtehen in Pferden, Kühen und Rindern, Fahr⸗ und Reitrequiſiten, Maſchinen für Land⸗ und Hauswirth⸗ ſchaft u. ſ. w. „Uebernehmer einer größeren Anzahl Looſe wollen ſich an den Kaſſirer des Comite's, Herin Johann Peters. A 2. 4, dahier, wenden, bei welchem die näheren Bedingungen zu erfahren ſind. Auf je 10 Looſe wird ein Freiloos gewährt. Alles Nähere beſagen die Programme. 4976 Die Käufer und Verkäufer werden zum Beſuch dieſes Marktes freundlichſt eingeladen. Der Badiſche Reunverein Mannheim veranſtaltet am 29. und 30. April und 1. Mai Pferderennen. Näheres durch die Spezial Programme oder bei dem Sekreiär des Rennvereins, Herrn Ph. Fuchs, Tatterfall. Fahrpreis⸗Ermäßigung: Nach Berfügung der Generaldireetion der Gr. Badiſchen Sgaatseiſen⸗ bahnen und der Direetion der Main⸗Neckar⸗ und Pfälz. Eiſeubahnen g währen alle am 29. u. 30. April und 1. Mai d. J. auf den Stationen der genanuten Batuen gelöſten einfachen Perſonenzugs⸗Fahrkarten nach Mannheim freie Rückfahrt wenn ſolche in dem Burean auf dem Renuplatze oder im Mai⸗ marktburean(Viehhof) abgeſtempelt wurden. Dabei gelten die am 29. und 30. April gelöſten Karten bis zum 1. Mai. Um Mitternacht dieſes Tages er⸗ liſcht die Gültigkeit ſammtlicher Karten. Bei Beuützung von Schnellzügen ſind Schnellzugs⸗ Fahrkarten— je für Hin⸗ und Nückfahrt— beſonders zu löſen. Mannheim, im April 1900. Der Stadtrath: Rittev. 49766 Der Laudw. Bezirksverein: F. Seipio. Bekanntmachung. Unſere Kleinvekraufspreiſe für Gaskake werden unter Aufhebung des ſeitherigen Tarifs bis auf Weiteres wie folgt feſtgeſetzt: Preis per 100 Kilo ab Fabrik frei an's Haus 47004 51155 Holzkshlendepot, K 1,9. Tüchtiger Klapierſpieler empfiehlt ſich den Herren Gaſt⸗ wirthen für die Meßtage. Vefl. Anträge unter Nr. 81170 an die Exped. d. 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