97056 9 6ö lepolufaneg — J9ulioens uohnidaen ft von zum Skunft 5115 feun In der Poſtliſte eingetragen unker 5 Nr. 2958. Abonnement: 60 Pfg. monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel Poſtauf⸗ ſchlag M..40 pro Quartal, Juſerate: Die Colonel⸗Zeile 20 Pfg⸗ Nannheimer J der Stadt Maunheim und Umgebung. (110. Jahrgang.) N Das„. 1 Journal“ 8 e Erſcheint wöchentlich zwölf Mal,. 1 ägeen e feeee 77 Doppel⸗Nummern 5 Pfg. E 6, 2 Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Mannheim und Umgebung⸗ E 6, 2 fümmziſch uu ia 1 iun Verantwortlich für Politik; Dr. Paul Harms. für Theater, Kunſt u. Feuilleton; Dr. Friedrich Walter. für den lokalen und prov. Theil; Erufſt Mſüller. für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Notationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buch⸗ ornckerei,(Erſte Mannheimer Typograph. Auſtalt.) Mannheimer Volksblatt.) Nr. 216.(Abendblatt) Dounerſtag, 10. Mai 1900. — Räthſelrathen. Won unſerm Korreſpondenken.) 4( Berlin, 9. Mai. Im Reichstage üben ſich jetzt die paar Leute, die drunten dem Volk Geſetz und Regeln geben und die paar anderen, die droben auf der Journaliſtentribüne dieſer mehr zeitverſchlingenden als nützlichen Thätigkeit in ohnmächtigem Ingrimm zuſchauen müſſen, im Räthſelrathen. Einen Tag um den anderen verſichert man ſich, daß unſerer Leiden Ziel nun endlich nahe; daß über ein Kleines alle die gewaltigen Männer, die die Nation mit leiſem Erſchauern erſt im letzten Winter recht zu ehren lernte— die Roeren, Müller⸗Fulda, Oertel u. ſ. w.— ein jeglicher zu ſeinem ſtillen Werke heimkehren würden und daß die Zeikungen nun bald den Platz ſparen könnten, den ſie nach dem unſinnigen deutſchen Brauch einem zumeiſt nicht gerade ſinnreichen Geſchwätz ein⸗ räumen müſſen. Man kann den Leuten, die ſo roſige Bilder vor Uns entrollen, nicht abſtreiten, daß ſie Schönes verkünden und auch nicht, daß die Vernunft mit ihnen iſt. Aber dann kommen wieder Andere; die weiſen auf die Fülle der noch unerledigten %Aufgaben hin und meinen: daß eiwas vernünftig ſei, wäre noch kein Grund, daß es nun auch wirklich geſchehen müßte. Erſtens: überhaupt. Zweitens: in dem Deutſchland von heute erſt recht. Auch dieſen wird man nicht auf den Kopf zuſagen dürfen, daß ſie ſchlechthin Thörichtes ſprechen. Immerhin— ſo wenig wir guch ſonſt zu immergrüner Hoffnungsſeligkeit neigen, diesmal möchten wir uns doch zu den Optimiſten ſchlagen. Es gibt ver⸗ ſchiedene Stadien der Parlamentsmüdigkeit; wir haben ſie in den letzten Jahren zur Sommer⸗ und zur Winterszeit, an gewöhn⸗ lichen und ſogenannten„großen“ Tagen alle genoſſen. Aber es gibt eines, unter das ein Sinken nicht mehr möglich iſt und das erleben wir jetzt. Man braucht die dumpf vor ſich hinbrütende winzige Schaar nur an ein paar Nachmittagsſtunden zu be⸗ obachten, um zu erkennen, daß einzig der Kampf um die Flotten⸗ vorlage ſie noch nothdürftig zuſammenhält. Und der iſt jetzt aus⸗ gekämpft. Nicht gerade in preislichen Formen. Auch wenn die neuen Steuern und Zölle keinen Schaden anrichten ſollten und Niemand belaſten, der es nicht vertrüge, bliebe es doch ein bedenk⸗ liches Prinzip,„beſondere Intereſſenten“ zu konſtruiren und die dann munter zu ſchröpfen, anſtatt nach Recht und Billigkeit die ſtärkeren Schultern gleichmäßig und ohne Unterſchied heran⸗ zuziehen. Aber der Flottenkampf iſt zu Ende— daran wird auch die an ſich vielleicht nicht ganz unberechtigte Proteſtbewegung, die man jetzt hier und da einleitete, nichts mehr ändern. Wo gäbe es denn auch nur die verwegene Regierung, die das müh⸗ ſam genug zu Stande gekommene Einigungswerk noch in letzter Stunde zu gefährden unternähme? Es iſt nicht anders: wer die größere Flotte will, wird ſich auch ſchon Herrn Müller⸗Fulda als heimlichen Reichsſchatzſekretär und ſteuertechniſchen Beirath mit den guten„Tips“, aber ohne Material gefallen laſſen müſſen. Wenn der Entwurf die zweite Leſung in der Commiſſton paſſirt hat, iſt die Sache aus. Dann kann es im Plenum nur noch einen ganz belangloſen förmlichen Redeakt geben, ohne Spannung, ohne Erregung, kurz ohne alles das, was man ſo gern„Größe“ nennt. Selbſt wenn Dr. Lieber ſeine Cambergiſchen Wälder ver⸗ ließe, um dem feierlichen Stapellauf der Flottenvorlage und der lex Müller⸗Fulda zu aſſtſtiren, diesmal könnte er mit ſeiner be⸗ dächtigen, zwiſchen dem Ja und Aber ſchwankenden Beredſamkeit —. keine Effekte (Celephen-Ar. 218.) mehr herausholen. Hier gibt es ſchlechterdings nichts mehr zu verblüffen. Die Regierung aber möchten wir ſehen, die einem Parlament, das ihr eben erſt ihren Lieblingswunſch erfüllte, die Ferienruhe mißgönnte. Man weiſt auf den gewiß überaus ſchleppenden Gang hin, in dem ſich die Berathung der Unfallverſicherungsnovelle be⸗ wegt. Du lieber Himmel, wer in der Flottenfrage handelseins wurde, wird ſich um der Unfallverſicherung willen ſicher nicht ent⸗ zweien. Unb über das Fleiſchbeſchaugeſetz wird— fürchten wir ein Einverſtändniß ſchneller und glatter erzielt werden als den Konſumenten und Nichtviehzüchtern lieb ſein dürfte. Bliebe von ſtrittigen und langwierigen Dingen nur noch die lex Heinze. Ihr gilt in dieſen parlamentsmüden Tagen noch ein ganz ſpe⸗ zielles Räthſelrathen.„Sie kommt nicht“ ſagen ihre Gegner; „ſte kommt doch noch“ ihre konſervatiben und klerikalen Freunde. Wer wird Recht behalten? Uns ſcheint, wir, die Gegner. Man er⸗ zählt allerlei von einem Umſchwung der Stimmungen in hohen Bundesrathskreiſen. Darauf ſollte man ſich nach der„dehnbaren“ Rede des Herrn von Landmann lieber nicht verlaſſen. Aber zu⸗ nächſt würden die Nationalliberalen jetzt doch wohl eine andere Taktik einſchlagen als im März und dann liegt das ſtärkſte Argu⸗ ment gegen das Zuſtandekommen der ley unzweifelhaft in der parlamentariſchen Konſtitution ihrer Freunds. Sie können allzu⸗ mal das Sitzen nicht vertragen. Es iſt unendlich leichter, mit ſtolzen, hochgemüthen Worten zu prunken, als durch die Anweſen⸗ heit in dem ſommerlich heißen Berlin ſeinen vielgeliebten Leib zu kaſteien. Und darum— meinen wir— daß es bald Ferien gibt und freuen uns dieſer Ausſicht. In der Entfernung ſollen Gegen⸗ ſtände und Perſonen gewinnen. Vielleicht geht uns das mit den Herren Roeren und Müller⸗Fulda auch ſo. Ne** Die Vermuthung, bei einem möglichen Wiederauftauchen der lex Heinze könnten die Nationalliberalen eine andere Taktik einſchlagen, gründet ſich auf eine Zuſchrift in der„Börſenzeitung“, worin es hieß: Wenn jetzt oder nach Pfingſten das Zentrum mit dem Kopf durch die Wand will, ſo wird Niemand behaupten wollen, daß für die Nationalliberalen die Situgtion genaudiegleiche wäre wie vbor Oſtern. Damals haben die Nationalliberalen das, was man vielleicht als ihre Schuldigkeit anſehen konnte— das Zuſtande⸗ kommen des Geſetzes überhaupk nicht künſtlich zu verhindern—, in vollſtem Maße gethan. Will aber das Zentrum demnächſt mit aller Gewalt ein Geſetz forcfren, welches in weiteſten und zumal in den geiſtig führenden Kreiſen der Nation auf das Schärfſte verurtheilt wird, ſo hat jedenfalls auch die nationalliberale Partef weder ein Intereſſe daran, noch auch eine innere oder a uch nur formelle Pflicht, den Punkt auf das i zu ſetzen und dem Zentrum auch nur durch bloße Anweſenheit behilflich zu ſein, das Geſetz fix und fertig zu ſtellen. Dazu beeilt ſich die Nationalliberale Korre⸗ ſpondenz zu bemerken: Unter Berufung auf eine parlamentariſche Information geht eine Auslaſſung über die eventuelle Weiterführung der dritten Leſung des „Heinze⸗Geſetzes“ durch die Blätter, des Inhalts, daß die National⸗ liberalen, im Gegenſaß zu ihrer Haltung vor Sſtern, ſich an der von der Linken wieder angekündigten Obſtruktion betheiligen würden. Wir ſind ermächtigt, dieſe Mittheilung als völlig aus der Luft gegriffen zu bezeichnen. Das Gewaltmittel der Obſtruktion wird ſeitens der nationalliberalen Fraktion nicht gutgeheißen, nicht nur, weil die Nachwirkung jeder Obſtruktion eine Schädigung des Anſehens e Tagesneuigkeiten. — Vom Veſuv. An den paradieſtſchen Geſtaden des Volturno und den ſteilen Hügeln des vielbefungenen neapolitani⸗ ſchen Golfes baut ſich Neapel, die größte Stadt des italieniſchen Reiches, auf, überſchattet von den Rauchwolken des nahen Veſup, der, ein majeſtätiſcher Feuerkegel, völlig iſolirt aus der umgeben⸗ den Ebene im Hintergrund des Golfes, 1280 m hoch emporragt. Der mächtige Vulkan, hat nun, wie wir bereits geſtern und vor⸗ geſtern kurz telegraphiſch berichteten, plötzlich nach langer Zeit wieder ſeine gefahrdrohende Thätigkeit aufgenommen. Profeſſor Semmola vom Veſup⸗Obſervatorium telegraphirte am Dienſtag: Gewaltige Exploſtonen im Berginnern, begleitet von ſtarken De⸗ tonationen, ſchleudern Lavablöcke und glühende Maſſen Hunderte von Metern in die Höhe, die dann wie verheerender Feuerregen bis zur Funicolarſtation niederfallen. Die letztere wie alle Hütten der Führer und ein Wagen der Veſupbahn ſind vollſtändig zer⸗ ſtört durch einen 50 Centner ſchweren Block. Vulcanblöcke über⸗ ſchütteten auch das Atrio del Cavallo. Die Führer ſind aus Jurcht vor der Lava geflohen. Der Dienſt der Veſupbahn iſt vollſtändig aufgehoben. Bis jetzt wurden vier mächtige Erdſtöße verſpürt. In allen Kirchen der Veſupdörfer wurden Bußgottesdienſte ab⸗ gehalten. Die Bewohner bringen die Nächte auf den Straßen zu. Cardinal Prisco begab ſich nach Torre del Greco, um die verzweifelnde Menge zu kröſten. Vier Engländer, welche ſich trotz der Warnungen der Führer in die Ausbruchregion begaben, wur⸗ den furchtbar verbrannt und ſterbend nach Neapel transportirt. Ferner wurde geſtern gemeldet: Die Thätigkeit des Veſuys, deſſen Getöſe bis nach Neapel vernommen wird, iſt jetzt auch von Erd⸗ beben begleitet, die in den nächſten Ortſchaften größte Aufregung hbervorrufen. Der in Torre del Greco anweſende Cardinal Prisco veranlaßte die Pfarrgeiſtlichkeit, das Volk zu beruhigen, das Tag und Nacht von den Heiligen Schutz erfleht. Ein Theil der Drahtſeilbahn und einige Schutzbauten wurden beſchädigt. Die Annäherung an den Krater wird verhindert, weil ſie lebens⸗ gefährlich iſt. Vier engliſche Touriſten wurden durch glühende Auswurfsmaſſen ſchwer verletzt und nur durch muthiges Eingreifen von Carabinieri lebend zurückgebracht. Faſt alljähr⸗ lich, wann ſich Fremdenmangel fühlbar macht, fängt der Veſuy an zu„ſpeien“. Diesmal beruhten allerdings die alarmirenden Meldungen auf khatſächlicher Unterlage. Wie die letzten Tele⸗ gramme meldeten, haben die Eruptionen wieder nachgelaſſen. Mit früheren größeren Ausbrüchen hat der gefährliche Vulcan be⸗ kanntlich ſchon furchtbare Verheerungen angerichtet. Von ſeinen heftigſten Ausbrüchen zerſtörte der bekannte im Jahre 79 v. Chr. Pompeji und Herkulanum, im Jahre 1631 n. Ehr. wurden 73 Millionen Kbm. Lava ausgeworfen, 1794 flog die ganze Krater⸗ ebene in die Luft, hierauf folgte ein mächtiger Ausbruch 1822 und 1871, der bis 1872 dauerte, und am 26. April 1872 ereignete ſich dann eine beſonders ſtarke Eruption, bei der etwa dreihundert Zuſchauer ums Leben kamen. Damals ergoß ſich ein hell leuch⸗ tender Lavaſtrom von der Südſeite des Kegels hinab; maſſenhaft drängten ſich die Rauchwolken aus dem Krater, plötzlich riß der Kegel in ſeiner ganzen Länge von der Spitze bis zum Atrio mit weit klaffender Spalte auf, welcher nun eine ungeheure Labamaſſe entquoll. Zugleich flogen unter heftigen Detonationen zahlloſe glühende Wurfmaſſen bis zur Höhe von 1800 m empor. Seit dieſer Zeit hat ſich der Berg auf unbedeutende Lavaergüſſe be⸗ ſchränkt, um nun gerade jetzt, in der italieniſchen Reiſezeit, mit ſeiner mächtigen Stimme die Menſchen an Tod und Verderben zu mahnen. — Neues vom Konitzer Mord. Der Zahnarzt Wimmert in Berlinchen(Neumark) will die Entdeckung gemacht haben, daß des Parlamentes iſt, ſondern weil in der gegenwärkigen Geſchäftslage die Verfuchung mehr als nahe liegt, die Obſtruktion auch auf die Er⸗ ledigung der andern Materien der Geſetzgebung zu übertragen. Selbſt verſtändlich wird die Fraktion es an der wekteren und nachdrücklichen Bekämpfung der verfehlten Beſtimmungen des„Heinze⸗Geſetzes“, ihrer bisherigen Stellung gemäß, nicht fehlen laſſen. Ja, wenn es nach gewiſſen Leuten geht, dann bleiben die Nationalliberalen zuerſt und vor allen anderen Dingen— artige Kinder. Nun iſt es aber eine offenkundige Thatſache, daß ein nicht ganz unerheblicher Theil der nationalliberalen Wählerſchaft, mit der matten Bekämpfung der lex Heinze, die der Fraktion bisher beliebt hat, nicht zufrieden iſt. Ja, dieſer Theil der Wählerſchaft würde es der Fraktion vielleicht ſehr übel nehmen, wollte ſie einer kulturfeindlichen Mehrheit, die ſelbſt nicht voll⸗ zählig am Platze iſt, durch ihre Anweſenheit zu einem beſchluß⸗ fähigen Hauſe verhelfen. Angeſichts dieſer Thatſachen wäre es nicht überflüſſig, wenn die Nationalliberale Korreſpondenz hin⸗ zufügen wollte, von wem ſie zu einer Mittheilung ermächtigt worden, die den Pflegevätern der lex Heinze neuen Mufh machen muß. Deutſches Reich. JJ] Berlin, 9. Mai.(Der Seniorenkonvenh) des Reichstags tritt morgen zuſammen, um über die Weiterführung der parlamentariſchen Arbeiten und den eventuellen Schluß der Seſſion zu berathen. Es gewinnt an Wahrſcheinlichkeit, daß der Reichstag vor Pfingſten ſeine Arbeiten nicht beendigen wird. Vor der Hand iſt vorgeſehen, daß am Dienſtag folgender Woche, alſo erſt am 15. Mai, die zweite Leſung der Flotten⸗ vorlage in der Budgetkommiſſion beginnt, und daß, da namentlich in Sachen der Deckungsfrage der Bericht ſehr weit⸗ ſchichtig werden dürfte, die vollſtändige Fertigſtellung des Be⸗ richtes nach Abſchluß der zweiten Leſung erſt Ende der nächſten Woche zu erwarten ſein würde. Die Unfallverſicherungsgeſetz die unter allen Umſtänden erledigt werden ſollen, werden noch nächſte Woche in Anſpruch nehmen. Außerdem ſoll no⸗ Seuchengeſetz und das Fleiſchſchaugeſetz erledigt werden, we auf die Erledigung der Seemannsordnung nicht mehr gere wird. Da die zweite Leſung der Flottenvorlage aber gerade wegen der Belaſtung mit Steuerprojekten mehrere Tage in An⸗ ſpruch nimmt, ſo müßte nach Himmelfahrk oder in der Pfingſt⸗ woche berathen werden. Im Reichstag wird beſorgt, daß während dieſer Zeit ein beſchlußfähiges Haus nicht zu Stande 3u bringen iſt. Wird über Pfingſten hinaus berathen, dann iſt aller, dings damit zu rechnen, daß in der auf Pfingſten folgenden Woche und zwar am Donnerſtag, 14. Juni, Frohnleichnamstag iſt, ſo daß dann wieder eine Unkerbrechung von mehreren Tagen wegen 5 der katholiſchen Mitglieder des Hauſes eintreſen önnte. Frankreich. 5 P. Paris, 9. Mi., Lob der Deutſchen. Um ſich von der Aufregung der Gemeindewaßlen zu erholen, hat Cornély die Sektion der Spielſachen auf der In⸗ valideneſplanade beſucht. Der deutſche Weihnachtsmann, der durch eine Schneegegend mit einer ganzen Ladung entzückenden Gaben herangefahren kommt, hat ſein Herz erfreut, und er ſtellt in der Narkoſe ſtarb. Der bekreffende Jahnarzk ſoll, umn einer Beſtrafung zu entgehen, die Leiche zerſtückelt und die Theile nach und nach fortgeſchafft haben. Herr Wimmert machte der Staatsanwaltſchaft und allen Konitzer Behörden von ſeinen Er⸗ mittelungen Anzeige. In Konitz fand bei dem Zahnarzt Guth eine Hausſuchung ſtatt. Einige Sachen wurden beſchlagnahmk, — Ferner wurde bei Konitz ein neuer Skelettfund in dem benachbarten Groß⸗Bislaw gemacht. Der Fleiſcher Grabowski fand in ſeinem Garten beim Ausgraben eines eingegangenen Apfelbaumes ein menſchliches Skelett, das anſcheinend von einem zehn⸗ bis zwölfjährigen Kinde herrührt. Das Skelett wurde bolizeilich beſchlagnahmt. Wie man vermuthet, iſt das Skelett das eines Jungen aus dem eine Meile von Bislaw gelegenen Orte Iwitz der plötzlich vor—10 Jahren verſchwunden iſt.— In der Winterſchen Mordaffaire fanden bis jetzt täglich und auch geſtern wieder umfangreiche Zeugenvernehmungen ſtalt, doch hat ſich Weſentliches weiter nicht ergeben. Die geſtrige Verne 55 der Frau Kreisſchulinſpektor Rohde vor dem Unterſuchungsrichten betraf das der genannten Dame vor längerer Zeit abhanden ge⸗ kommene, mit A. gezeichnete Taſchentuch, während Oberpoſtaſſt⸗ ſtent Rahmel ſich über ſeine Wahrnehmungen auf ſeinen Spa⸗ ziergängen auszulaſſen hatte. Die, wie gemeldet, in der Jsrgels⸗ kiſchen Wohnung beſchlagnahmten Kleidungsſtücke ſind nichl die⸗ jenigen des Ermordeten.*+ Selbſtmord aus Furcht vor einer Eivilklage, Auf bem Wiener Centralfriedhof hal ſich eine Dame durch einen Reholver ſchuß getödtet. Die Lebensmüde war kurz vorher auf dem Fri hofe erſchienen und ſchritt direkt auf das Grab des kal Rathes Wilhelm F. zu, wo ſie die That beging. In einer Taſche ihres Kleides fand man ein Schreiben, das an die Kultusgemeinde gerichtet war und in dem ſie erſucht, in den Journalen ihren der Gymnaſtaſt Winter bei einem Zahnarzte den er konſultirte, Namen nicht zu publiziren. Die Unglückliche wurde als di 21 Seitr! der ganzen deulſchen Abtheilung das Zeugni daß ſie ſich vortrefflich präſentirt, viel beſſer, als die gleichartige franzöſiſche, obwohl die einzelnen Artikel der letzteren nicht weniger ſchön und fedenfalls feiner ausgearbeitet ſind. Woher das kommt? Offenbar daher, daß die Deutſchen ſich über eine Kollektiv⸗Ausſtellung geeinigt haben und die Franzoſen, die ihre Erzeugniſſe einzeln ausſtellen, in der gefälligen Ordnung weit übertreffen. Die Deutſchen haben, meint Cornély, ihren Chefs, Präſidenten, Kommiſſaren, oder wie man das nennen muß, ge⸗ horcht. Jeder hat ſich Opfer auferlegt und die erforderlichen An⸗ ſſtrengungen für das gemeinſame Werk gemacht. Bei uns herrſchte wahrſcheinlich Eiferſucht zwiſchen den Konkurrenten. Ein jeder wollte allein ſeiner Wege gehen, weil die Selbſtverleugnung fehlt, ohne die ein Sammelwerk nicht zu Stande kommt. Die deutſchen Spielwaarenfabrikanten ſind disziplinirt, die unſerigen ſind es nicht. Die Disziplin iſt aber ſo nothwendig bei den Werken des Friedens, wie im Kriege. Aus Stadt und Land. Mannheim, 10. Mai 1900,. Erbauung einer elektriſchen Straßenbahn in Mannheim. II. A Uueber den Betrieb der Straßenbahnen wird in dem Bericht Bürgermeiſter Ritter und Direktor Löwit aus⸗ geführt: Um einen richtigen Betriebsplan für ein Stadt⸗Straßenbahn⸗Netz aufzuſtellen, iſt nothwendig, zunächſt diejenigen Straßen bezw. Plätze zu bezeichnen, in welchen Verkehr und geſchäftliches Leben ihren Mittel⸗ gunkt finden. Von dieſen als eigentliche Verkehrszentren aufzufaſſenden Ge⸗ ſchäftsmittelpunkten müſſen bei einer rationellen Anlage die Radien nach den Wohnquartieren, nach den Induſtriequartieren und nach den Vororten gezogen werden, welche dann zu Betriebsdiametern vereinigt, die eigentlichen Betriebslinien geben. In Mannheim bilden die Straßenzüge zwiſchen Neckarbrücke und Schloß einerſeits und zwiſchen Waſſerthurm und Rheinſtraße anderer⸗ ſeits die beiden wichtigſten Verlehrsadern; deren Kreuzung iſt alſo für die Anlage eines Betriebsplans als naturgemäßer Verkehrsmittel⸗ punlt anzuſehen, von dem aus die einzelnen Linien auszuſtrahlen —— N. Sind ſo die zum Stadtzentrum führenden Linien ermittelt, ſo müſſen dieſe durch die Ring⸗Linien an der Straßenperipherie vereinigt werden, um den äußeren Stadtverkehr vom Stadtinnern abzulenken begw. die Radiallinien zu entlaſten. Es werden, dem Geſagten entſprechend, die Linien ſoweit als möglich beim Pfälzerhof vorbeizuführen ſein und von da werden die Wagen ſo zu verkehren haben, daß die Fahrgäſte nach den verſchiedenen Richtungen möglichſt ohne Umſteigen gelangen können. Es empfiehlt ſich demnach auch nicht, den Betrieb einer durch⸗ laufenden Rundbahn einzurichten, vielmehr ſoll man auch vom Ring, ohne umſteigen zu müſſen, nach dem Stadtinnern gelangen können. Unter Berückſichtigung dieſer Grundſätze wurden nachſtehend ge⸗ nannte Belriebslinien ins Auge gefaßt: 4. Linie Waldhof—Mittelſtraße—Breite Straße—Perſonenbahn⸗ hof Mannheim ⸗ Betriebslänge rund 5,5 Kilometer. 2. Linie Elektrizitätswerk—Mittelſtraße—Breite Straße—Bahn⸗ hof Ludwigshafen— Betriebslänge rund 8,5 Kilometer. 3. Bahnhof Ludwigshafen—Bahnhof Mannheim Betriebs⸗ länge rund.5 Kilometer. 4. Linſe Panorama-—Breite Straße—Gontardplatz= Betriebs⸗ länge 2,9 Kilometer. 5. Rundbahn Nordſchleife(Perſonenbahnhof— Kaiſerring Friebrichsring— Lutſenring— Rheinſtraße— Planken—Heidelberger⸗ ſtraße—Katſerring—Perſonenbahnhof) Betriebslänge 5 Kilometer. 6. Linie Hafenſtraße—ungbuſchſtraße— Breite Straße—Bahn⸗ hofſtraße—Schlacht⸗ und Viehhof= Betriebslänge 3,8 Kilometer. 7. Linie Rheinſtraße— Planken— Kaiſerring— Schwetzinger StraßeNeckarau Vetriebslänge 6,3 Kilometer. Die geſammte Betriebslänge dieſer Linien iſt 27,7 Kilometer, Die Zeitintervalle der ſich folgenden Wagen dieſer Betriebslinien ſind ſo zu wählen, daß die Aufeinanderfolge nach dem Stadtinnern immer dichter wird, um in der Breiten Straße und in den Planken, ferner auf der Strecke Perſonenbahnhof—Waſſerthurm den 27½ Minuten⸗Betrieb zu erzielen. Demnach erhalten die Linien nachfolgende Zeitintervalle für die Wagenfolge: ad 1. Die Wagen der Linien Waldhof—Perſonenbahnhof ver⸗ lehren alle 10 Minuten. ad 2. Die Wagen der Linie Glektrizitätswerk—Bahnhof Lud⸗ wigshafen folgen einander ebenfalls alle 10 Minuten; dieſe Wagen werden aber derart zwiſchen die Wagen der Linie J eingeſchoben, daß ſie den Verkehr vom Elektrizitätswerk bis zum Schlöß auf einen 5 Minuten⸗Betrieb verdichten. ad 3. Die Wagen der Linie Bahnhof Ludwigshafen—Perſonen⸗ bahnhof—Mannheim, welche einander ebenfalls in Intervallen von 10 Minuten folgen, verdichten den Verkehr zwiſchen dieſen beiden Bahn⸗ höſen auf einen 8 Minutenbetrieb. Lehrerin Marianne F. acognoszirt. Das Selbſtmordmotiv iſt ſo eigenthümlich, daß daraus unbedingt geſchloſſen werden kann, daß Fräulein., die ohnehin ſchon etwas exaltirt war, die Herr⸗ ſchaft über ihre Vernunft verloren hat, als ſie die That beging. Um einer Kleinigkeit willen hat vie Unglückliche durch Selbſtmord geendet. Ihr Ehrgefühl war ſo ausgeprägt, daß ſie den Tod einer Civilklage vorzog, die ihr wegen einer Schuld bevorſtand. Fräulein F. war einem Buchhändler ungefähr 200 Kronen für gekaufte Bücher ſchuldig. Sie hat die Schuld tratz ihres be⸗ ſmimmten Verſprechens nicht gezahlt, weßhalb ihr der Buchhändler die Civilklage in Ausſicht ſtellte. Nun richtete die Lehrerin an den Buchhändler einen Brief, in welchem ſie ihm mittheilte, daß ſte trotz aller Verſuche das Geld nicht auftreiben konnte. Da ſie Uberzeugt ſei, daß die Klage gegen ſie erſtattet werden werde, habe ſie beſchloſſen, um der Schande zu entgehen, den Selbſtmord zu verüben. Sie bat den Buchhändler, der Todten zu verzeihen, da er der Lebenden nicht nachgeſehen hätte, und ihren Namen in den Zeitungen nicht zu veröffentlichen. Als der Buchhändler den Brief erhielt, übergab er ihn, um den Selbſtmord womöglich zu ver⸗ hüten, der Polizeidirektion. Dieſe verſtändigte unverzüglich tele⸗ graphiſch die Bezirkskommiſſariate, doch es war ſchon zu ſpät — vor Erſtattung der Anzeige hatte ſich Fräulein F. ſchon auf dem Centralfriedhofe getödtet. — In einer gebackenen Auſter, die er im Waldorf⸗Hotel in Newyork verſpeiſte, hat ein amerikaniſcher Offizier eine Perle gefunden, die von dem Juwelier Tiffany für eine der allerkoſt⸗ barſten, die ihm je in Amerika vorkamen, erklärt worden iſt. Tiffany ſchätzte den urſprünglichen Werth der Perle auf 10000 Dollars. Sie mußte aber, weil ſie durch das Backen der Auſter beſchädigt war, geſchält werden, und ſie hat in dieſer Form, in eine Nadel gefaßt, nur noch den Werth von 2000 Dollars. Die Moral dieſer Geſchichte iſt alſo die allen Feinſchmeckern wohl⸗ bekannte Thatſache, daß friſche Auſtern beſſer ſind, als gebackene. 5 aus, Seneral- Wriger!?! Mumtheim, 10. Mal⸗ ad 4. Dſe einander alle 5 Minuten und verdichten auf der Strecke Neckarbrücke— Lindenhof⸗Rampe den Verkehr auf einen 2½ Minutenbetrieb. ad 5. Die Wagen der Rundbahn Nordſchleife verkehren alle 5 Minuten; dadurch enkſteht auf der Strecke Perſonenbahnhof—Waſſer⸗ thurm ein 2½ Minutenbetrieb. ad 6. Die Wagen der Linie Jungbuſchſtraße—Schlacht⸗ und Viehhof folgen einander bis zum Wespinſtift alle 5 Minuten; von dieſer Stelle ab bis zum Schlachthof alle 10 Minuten. ad 7. Von Neckarau bis zum Bahnübergang findet ein 10 Minutendienſt ſtatt; von da wird der Verkehr durch Einlegen weiterer Wagen auf einen 5 Minutenbetrieb verſtärkt; welcher wieder die der Nordſchleife in den Planken auf 2½ Minuten ver⸗ ichtet. Man kann bei Ausführung dieſes Betriebsplanes vom Pfälzer Hof ohne Umſteigen fahren: Alle 2½ Minuten: nach dem Waſſerthurm, nach der Rheinſtraße, nach der Neckarbrücke und nach der Lindenhof⸗Rampe. Alle 5 Minuten: nach dem Elektrizitätswerk, nach dem Jungbuſch bis zum Verbindungskanal, nach der Seckenheimerſtraße bis zum Wespinſtift, nach dem Neckarauer Uebergang, nach dem Perſonenbahn⸗ hof und dem Nordring. Alle 10 Minuten: nach Waldhof, nach dem Schlacht⸗ und Biehhof, nach Neckarau, nach Ludwigshafen Bahnhof, nach dem Perſonenbahn⸗ hof Mannheim durch die Breite Straße. Nach Ludwigshafen Bahnhof und Perſonenbahnhof Mannheim durch die Breite Straße kann man alle 5 Minuten gelangen, jedoch mit einmaligem Wagenwechſel, ſofern man nicht in den direkten Wagen einſteigt. Von der Breiten Straße wird bis zum Eingang in den Stadt⸗ park und zum Theater ein Geleiſe gelegt, damit Theaterwagen und direkte Wagen nach dem Stadtpark ohne Weiteres ausgeführt merden können. Als Zukunftslinie iſt in dem Betriebsplan eine Betriebslinie pro⸗ nach der öſtlichen Stadterweiterung führt. Auch dieſe Linie führt beim Pfälzer Hof vorbei und ermöglicht von da direkte Wagen nach der öſtlichen Stadterweiterung einerſeits und nach dem Parkring andererſeits. Sollten die Erfahrungen im Laufe der erſten Betriebsjahre zu einem geſchloſſenen Südring(durch die Planken—Kaiſerring—Linden⸗ hoframpen—Parkring—Rheinſtraße) führen, ſo könnte dieſe Betriehs⸗ linie ohne Schwierigkeit durchgeführt werden. Die ſpäter zu erſtellende Linie vom Induſtriehafen über die neue Brücke wird eine Fortſetzung der Neckarauer Linie bilden. Ebenſo kann die Gontardplatzlinie ſpäter durch die Meerfeldſtraße bis Neckarxau verlängert werden. * Hyfbericht. Der Großherzog und die Großherzogin haben Berlin vorgeſtern Abend 9 Uhr perlaſſen und ſind geſtern Vormittag 9½% Uhr in Karlsruhe eingetroffen. * Volkshochſchulkurſe. Die Vorleſungen des Herrn Dr. Schaeffer über„Geſundheitspflege für junge Frauen und Mütter“ beginnen Montag den 14. Mat ½9 Uhr präzis in der Aula der Ober⸗Realſchule. Der Kurſus des Herrn Dr. Pfeiffenberger über die„wirthſchaftlichen Voraus⸗ ſetzungen des bürgerlichen Rechts“ beginnt Freitag den 18. Mai. Eintrittskarten für den erſtgenannten Kurſus(nur für Damen) zum Preiſe von 60 J, für den zweiten zum gewöhnlichen Preiſe von 1% ſind im Arbeiter⸗Sekretariat, 8 3, 10, zu hahen. Be⸗ ſtellungen der betheiligten Arbeitervereine auf Karten zu 60 Y. werden bis Montag Abend erbeten. Die Ausgabe erfolgt von Dienſtag, den 15. Mai, an. *Statiſtiſches aus der Stadt Maunheim von der 17, Woche vom 22. April bis 28. April 1900. An Todesurſachen für die 38 Todesfälle, die in unſerer Stadt vorkamen, verzeichnet das kaiſer⸗ liche Geſundheitsamt folgende Krankheiten: In— Falle Maſern und Rötheln, in— Falle Scharlach, in 1 Falle Diphtherie und Croup, in— Falle Unterleibstyphus(gaſtr. Nervenſieber), in 1 Falle Kindbettſieber(Puerperalſieber), in 3 Fälle Lungenſchwind⸗ ſucht, in 6 Fälle akute Erkrankung der Athmungsorgane, in 4 Fülle akute Darmkrankheiten,(tin 1 Falle Brechdurchfall, Kinder bis 1 ahr—7 Fale gewaltſamer Tod, darunter eine Hinrichtung. Aus dem Großherzogthum. * Neckarau, 9. Mai. Der von dem Augsburger Schwurgericht zum Tode verurtheilte Maler Heinrich Falkenſtein von Neckarau lehnt es ab, ein Begnadigungsgeſuch an den Prinz⸗Regenten einreichen zu laſſen. Er ſoll ſich dahin geäußert haben, daß er froh ſei, wenn das Urtheil möglichſt bald an ihm vollzogen werde, da er auf eine vollſtändige Heilung ſeines Kehlkopfes, der durch ſeinen Selbſtmordverſuch ſeiner Zeit verletzt wurde, ohnehin nicht rechne. Seine ihn treffende Gefangenenkoſt verzehrt er mit gutem Appitit und ſoll im Allgemeinen ruhig und in ſich gekehrt ſein Schickſal ertragen. * Karlsruhe, 9. Mai. Die Studenten der hiefigen techniſchen Hochſchule haben beſchloſſen, auf einem ausſichtsreichen Höhepunkt in der Nähe der Reſtdeng, wahrſcheinlich bei Ettlingen, eine Bismarck⸗ ſäule zu errichten. Zur Sammlung der Mittel geben die Studenten am 21. d. Mts. Heyſe's„Colberg“ im großen Feſthalleſagl. Ein beſonders gebildetes Komitee erläßt auch einen Aufruf zur Sammlung freiwilliger Gahen. Pfalz, Heſſen und Umgebung. * Mainz, 9. Mai. Der Präſident der zweiten heſſiſchen Kammer, Kreisrath Haas in Offenbach, wird den Staatsdienſt am 1, Oktober aufgeben, um ſich ganz der deutſchen landwirthſchaftlichen Genoſſenſchaft zu widmen, die er bisher im Nebenamt leitete. Der Sitz derſelben wird von Offenbach nach Darmſtadt verlegt.— Der Verſuch, landwirthſchaftliche Hilfskräfte aus Südungarn zu beziehen, der für Rheinheſſen von dem lanpwirthſchaftlichen Provinzialverein gemacht wurde, iſt günſtig ausgefallen und wird jetzt wiederholt. Die fließend deutſch ſprechenden Leute werden für ein Jahr angeworben, 905 es erhalten Knechte von 220 bis 280, Mägde von 150 bis 160% ohn. * Fraukfurt, 9. Maj. Aus dem um 12 Uhr 17 Min. Nachm. hier eintreffenden Main⸗Weſerzuge war geſtern in der Nähe von Vilbel ein Paſſagier direkt in die Nidda geſprüngen. Nach Anſicht Mit⸗ reiſender war er plötzlich irrſinnig geworden; er öffnete die Wagenthülr und ſprang, während der Zug ſich in voller Fahrt befand, heraus. Von Vilbel abgeſandte Bahnarbeiter fanden den Mann ſchwerverletzt am Niddaufer liegen und ſorgten für ſeine alsbaldige Ueberführung ins Vilbeler Spital. Er heißt Frante und iſt Waſſerbaubeamter aus Barby. Gerichtszeitung. * Maunheim, 9. Maj.(Strafkammer.) Vorſttzender: Herr Landgerichtsdirektor Waltz. Vertreter der Großh. Staats⸗ behörde: Herr I. Staatsanwalt Dr. Mühling. 1) Anna Brox aus Dilsberg war vom Schöffengericht wegen gewerbsmäßiger Unzucht zu 3 Wochen Haft verurtheilt und der Landespolizeibehörde überwieſen worden. Mit ihrer Berufung erreichte ſie heute, daß ihr das Arbeitshaus für diesmal noch erſpart blieb. 2) Nicht ſo glücklich war die Marie Mayer aus Baden⸗Baden, eine Straßendirne älterer Garnitur. Sie behielt ihre 4 Wochen Haft und muß das Arbeitshaus beziehen. 3) An einer ſehr naiven Urkundenfälſchung waren drei Ange⸗ klagte betheiligt. Der 17 Jahre alte Maurerlehrling Mathäus Geiſt von Speyer ſchwindelte ſeiner Logisfrau vor, nachdem ihn der Maurermeiſter Grohmüller fortgeſchickt hatte, er ſei nach wie vor bei dieſem beſchäftigt. Zum Beweiſe deſſen zeigte er ein Atteſt vor, das agen der Iinſe Pandrama— Gonfardplatz ſolgen f̃ lich. Sie enthält 414 Werke, gegen 338 im erſten Jahre. jektirt, welche von der Rheinſtraße kommend, über den Parkring, Lud⸗ wigsſtraße, Bismarck⸗Straßendurchbruch—Breite Straße—Schulſtraße In 18 Fällen ſonſtige verſchiedene Krankheiten. In 5. 8 E 1 edie Iinterſchrift Grohmülers krug. Das Affeſt war gefälſcht. Det 27 Jahre alte Taglöhner Rudolf Frick von hier hatte es auf Geiſt's Veranlaffung geſchrieben, nachdem der 18 Jahre alte Maurerlehrling Franz Keilbach das Papier dazu geliefert hatte. Auf Grund der Beſcheinigung gab die Logiswirthin Geiſt's dieſem noch 8 Tage Koſt und Logis und hatte dann das Nachſehen. Das Gericht erkannte gegen Geiſt auf 6, gegen Frick auf 4 Wochen und gegen Keilbach auf 3 Tage Gefängniß. 4) und 5) Der 28 Jahre alte Bäcker Friedrich Burger von Weisweil erhielt wegen Sittlichkeitsvergehens im Sinne des§ 176 Ziffer 3 R. St⸗G.B. 7 Monate, der 17 Jahre alte Taglöhner Wilhelm Kienel von Stuttgart, der ſich an einem geiſteskranken Kinde ver⸗ gangen, 5 Mongte Gefängniß. Burgers Pertheidigung hatte.⸗A. Dr. Stern geführt. 1155 Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Die Eröffnung der zweiten Kunſtausſtellung der Ber⸗ liner Sezefſſion hat geſtern Vormittag in dem Ausſtellungs⸗ pavillon neben dem Theater des Weſtens ſtattgefunden. Nummeriſch übertrifft dieſe zweite Ausſtellung ihre Vorgängerin nichk unbeträcht⸗ Ausgeſtellt ſind 357 Gemälde, Paſtelle, Aquarelle, Zeichnungen und Radirungen, ſowie 57 Skulpturen. Der mit Federzeichnungen und Abbildungen geſchmückte, ſehr handliche Katalog zählt auch die Angehörigen der „Berliner Sezeſſion auf. Es ſind 3 Ehrenmitglieder, Böcklin, Hilde⸗ brand, Leibl, und 66 Mitglieder. Dem Katalog voran geht ein pro⸗ grammatiſches Vorwort von Prof. Max Liebermann. Gladſtones Bibliothek, die 35,000 Bände umfaßt, wird in dem Dorfe Hawarden in einem beſonderen Gebäude untergebracht, zu dem vor Kurzem der Grundſtein gelegt wurde. Mit dieſer Bibliothek ſteht eine Art Gaſthaus in Verbindung, das nur zur Aufnahme von Gelehrten eingerichtet worden iſt, die gegen ein ganz geringes Entgelt hier wohnen und in der Bibliothek ihren Studien obliegen können. Badiſcher Landtag. 75, Sitzung der Zweiten Kammer. B. N, Karleruhe, 10. Mai, Präſident Gönner eröffnet ½10 Uhr die Sitzung. Am Regierungstiſch Staatsminiſter Nokt. Berathung des Kultusbudgets. Eingegangen iſt ein Geſetzentwurf, betr. die Verlängerung der proviſoriſchen Steuererhebung vom 16. Mat bis zum 3u. Mai. Weiter iſt eingegangen: ein Geſetzentwurf betr. die Aufhebung der Wittwenkaſſenbeiträge und Seitens des Miniſteriums der Auswärtigen Angelegenheiten betr. Verlängerung des Vertrags der Renchthalbahn. Die Budgetkommiffion tritt zur Berathung des Steuergeſetzent⸗ wurfs ſofort zuſammen; derſelbe wird ſodann im abgekürzten Ver⸗ fahren genehmigt. Abg. Fieſer ergreift hierauf als Berichkerſtatter das Worb zu dem Budget des Kultus, das im Allgemeinen die früheren Zahlen nicht enthält. Für die Bezüge der katholiſchen Geiſtlichen iſt die Ein⸗ führung des Dienſtalterſyſtems vorgeſehen. Abg. Wacker: Der heutige Berathungsgegenſtand gebe Ver⸗ anlaſſung die Frage zu erörtern, welcher Art die Beziehungen zwiſchen Staats⸗ und Kirchengewalt ſind, und in welcher Weiſe kirchliche und religiöſe Angelegenheiten Seitens des Kultusminiſteriums behandelt werden, das nahezu zwei Jahrzehnte ſeines Amtes waltet. Man ſollte die Katholiken nicht nöthigen, ſich in die Geſchichte der Behandlung katholiſcher Dinge zu vertlefen; dieſe Lehre, daß aus Mangel an Gerechtigkeit guch für die ſtaatlichen Intereſſen etwas Gutes nicht zu erwarten iſt. Auch in politiſcher Beziehung ſind über Baden recht tiefe Schatten geworfen; die ganze Miſere, die zu Anfang dieſes Jahr⸗ hunderts zu durchleben war, gehöre der Geſchichte an, ſte ſei ganz überſtanden. Möchten auch die kirchlichen Verhältniſſe in gleicher Weiſe der Geſchichte angehören. Je mehr es badiſche Traditton war, unter der preußſſchen Spitze zu ſtehen, deſto mehr ſollte man erwarken dürfen, daß die Behandlung der katholiſchen Dinge mindeſtens das Maß der Gerechtigkeit aufweiſe, das in Preußen vorhanden ſeß. Das Kultus⸗ miniſterium Nokk iſt unter dem Jubel der Kulturkämpfer in das Leben getreten. Dieſer kulturkämpferiſche Jubel iſt nicht immer vorhanden geweſen, und man hat auch mehr als einmal den Wunſch nach einem „ſteifen Rückgrat“ ausgeſprochen. Jetzt iſt das Rückgrat geſteift, denn die Wünſche des Kulturkämpferthums wurden nach Möglichteit erfülft. Anerkennung verdiene das Kultusminiſterium aber auch für Dinge, die die Katholiken befriedigt und erfreut habe, wenn dieſelben auch nur der Gerechtigkeit entſprungen ſeien. Die Zugeſtändniſſe, die gemacht, ſeien aber mehr als einmal Mittel geweſen, um andere in den Augen der Staatsregierung wichtigere Zwecke zu erreichen. Eine Reihe von Be⸗ ſchwerden und Klagen habe die Kirche— das Bitten ſei durchaus erfolglos. Ein gewiſſes Pflichtgefühl drängt uns, auszuführen, was uns beſchwert. Odenan ſteht, daß die Regierung in einem Geiſt die katholiſchen Dinge behandelt, die auch von konſtitutionellem Stand⸗ bunkt aus zu Bedenken Anlaß gibt. Unter dem Kultusminiſtertum Nokk werde die Frage der Befetzung des erzbiſchöflichen Stuhls jeweils unter dem Geſichtspunkt behandelt, was iſt von einem kommenden Erz⸗ biſchof in politiſcher Beziehung nach der Richtung des Zentrum zu er⸗ warten. Suchte man früher gegen Rom und Freiburg Kwas zu er⸗ reichen, ſo thue man dies jetzt umgedreht, und ſcheue ſich nicht in Freiburg zu ankichambriren. Von einem Trutz der Zentrumspartei gu ſprechen, ſei nach jeder Richtung falſch, denn es iſt ein unver⸗ äußerliches Recht, ſeine politiſchen Rechte auszuüben. Bedenklich ſez aber, wenn der Kultusminiſter fein Entgegenkommen abhängig mache, bon der jeweiligen parlamentariſchen Haltung des Zentrums. Wir haben aber auch noch Kampfreſte aus der Kulturkampfzeit; ſo lange dieſe nicht beſeikigt, könne von einem friedlichen Geiſt des Kultus⸗ miniſteriums nicht die Rede ſein. Der Organiſten⸗Geſetzentwurf habe für die Katholiken einen verletzenden Charakter, denn er ſei auf einen Wunſch der evangeliſchen Synode zurückzuführen. Auch auf dem Ver⸗ waltungsgebiet ſei in der letzten Zett Manches geſchehen, was verletzend ſei. Redner erörtert die Frage des kathöoliſchen Seminars in Fret⸗ burg. Sei die Regierung ſonſt in Gewährung von Mitteln nahezu verſchwenderiſch, ſo nehme es ſich eigenartig aus, wenn ſie in dieſer Frage ſich den Bitten der Kurie verſchließe. Hätte die Regierung eine ſolche Nachforderung gebracht, ſo würde die Kammer es gewiß bewilligt haben. Auch die Frage der Eintragung der kirchlichen Güter in das Grundbuch ſei nicht geregelt, man habe es in die Hände des Mini⸗ ſteriums des Innern gelegt, in jene, die es für die Katholſten am un⸗ günſtigſten behandelt. Er beklage auch die Entſcheidung über die Auf⸗ führung von Halbes„Jugend“. Von dem Miniſterium Nokk erwarle er keine Beſſerung, ſeine Hoffnung könne ſich nur ſtützen, auf die Aenderung des Miniſteriums und je früher der Wechſel einkrete, deſto beſfer ſei es. Nicht wir treiben die Politik des Erkrotzens, aber das Miniſterium hat das Syſtem des Verneinens. Skaatsminiſter Nokk: Der Vorxedner habe ausgeführt, daß wenig Gerechtigkeit und Wohlwollen in der Behandlung der katholi⸗ ſchen Dinge obwalte. Er müſſe dies entſchieden beſtreiten. Die Regierung Karl Friedrichs könne nicht dazu benutzt werden, zum Angriff in der Behandlung der Katholiken durch die Regierung, Durch das Geſetz von 1860 fei eine freie Grundlage gelegt worden für die Organifation und freie Bewegung der Kirche. Er müſſe ablehnen, als ob er in dem Sinne kulturkämpferiſch ſei, wie das Wort gebräuchlich. Er ſuche die großen kirchlichen Organiſationen zu ſtärken und dahin zu wirken, daß die Kirche auf ihrem Gebiete möglichſt ſelbſtſtändig ſei, er ſuche ſtets vermiltelnd zu wirken zwiſchen Staat und Kirche. Was das theologiſche Seminar betreffe, und die Dotation deſſelben, ſo ſei die Auffaſſung des Vorredners eine irrige. Redner erörtert eingehend die Stiftungsverhältniſſe des theologiſchen Seminars. Wenn das Geld jetzt nicht reiche, ſo ſei es Sache der Kirche helfend einzutreten und wenn er der Ueberzeugung ſei, daß die Kirche nicht im Stande ſei, dieſe Mittel zu ſchaffen, ſo würde der Staat eintreten. Unter die Ausgaben der allgemeinen Kirchenſteuer falle auch die Dotation ſolcher katholiſchen Konvikte wie das Seminar. Sollte dieſe Steuer nicht zureichend ſein, ſo müſſe ſie erweitert PPeter n Er — ⸗ 98⸗ iſch ellt en, gen der de⸗ ro⸗ in zu hel gelt Am der dai. der gen ent E zer⸗ au icht Au⸗ zer⸗ chen und delt lte ung Be⸗ die nd⸗ eils daß oli⸗ Die um ing. den üffe das nen iele ken ffe, ers des es ung ſo nen das tert Beleidigung der — Nannhefm, 10. Maf. Jenergf Auzeſgerz 8 1 3. Seite. 5 werden oder es müſſe mit dem Stagt verhandelt werden, damtt Perſelbe eintrete; eine Verpflichtung des Staates beſtehe aber nicht. Was die Eintragung der Kirchengüter betreffe, ſo ſei das Gemeinde⸗ angelegenheit, die das Miniſterum des Innern berühre. Was die Aufführung von Palts„Jugend“ betreffe, ſo ſei in demſelben eine irchlichen Inſtitution nirgends zu finden. Es habe in Grund vorgelegen, die Aufführung zu verbieten. Auf dieſem Wege könne man keinen Kampf gegen die Literatur führen. So lange er Miniſter ſei, werde er nach ſeiner Ueberzeugung handeln und wenn er manchmal nicht das ſteife Rückgrat gehabk, das Andere gewünſcht, ſo ſei er eben nicht der Meinung der Anderen gewefen. Er handle nur nach ſeiner Ueberzeugung und er vollziehe nur das, was mit ſeiner innerſten Ueberzeugung vereinbart ſei. Er werde auch ſtets an den Grundlagen des Geſetzes von 1860 feſthalten, wie er auch ſtets bemüht ſei, mit den großen kirchlichen Corporationen in Frieden und Freundſchaft zu leben.(Beifall.) Abg. Hug beklagt, wie ſchon auf früheren Landtagen, die Ueberlaſſung der Spitalkirche in Konſtanz an die Altkathliken, deren Zahl immer mehr zufammen geſchmolzen ſei. Es ſei gerechtfertigt, wenn hier endlich einmal eine Aenderung eintrete. Durch die Kirchenſteuer ſeien auch die Altkatholiken in der Lage, ſich zu helfen. Kein Geſetz habe die katholiſche Kirche ſo tief verletzt, wie das Altkatholikengeſetz. Die ſtaatsbürgerlichen Rechte wolle man denſelben nicht nehmen, gaber es bleibe eine Ungerechtigkeit, denjenigen, die aus der römiſch⸗ katholiſchen Kirche austreten, die kirchenpolitiſchen Rechte zu belaſſen. In kirchenrechtlicher Beziehung könne er die Altkatholiken niemals anerkennen. Woher nehme der Staat das Recht, in die Vermögens⸗ rechte der Kirche einzugreifen, der Staat begehe hier einen Gewalt⸗ act, der in Geſetzesform eingekleidet ſei. Weder Verfaſſung noch ein Völkerrecht rechtfertige das Altkatholikengeſetz. Zwietracht und Unfrieden werfe dieſes Geſetz in Gemeinden und in die Familien, Württemberg und Bajern haben ein ſolches Geſetz nicht. Fort mit dieſem Geſetz! Abg. Dieterle(Ctr.) Die Kirchenbehörde habe das Cultus⸗ miniſterium erſucht, als Aufſichtsbehörde des Theaters der Kirche Rechnung zu tragen, von einem freundlichen Entgegenkommen ſei alſo auch hier nicht die Rede. Daß die Kirchenbehörde Grund zur Beſchwerde habe, ſei nicht abzuweiſen. Das Stück ſei eine Kränkung des katholiſchen Bewußtſeins und der katholiſchen Kirche, deswegen verlange man mit Recht die Abſtellung dieſes Stückes. Die Katho⸗ liken hätten ſich aber auch beſchwert gefühlt, ſo daß das Miniſterium häkte eintreten müſſen. Redner behandelt dann die Frage der Ein⸗ tragung der Kirchengüter in das Grundbuch, die doch endlich gere⸗ gelt gehörten, und berührt ſodann die altkatholiſchen Verhältniſſe in Waltersweil unter ſcharfer Bekämpfung des Altkatholikengeſetzes, das Unheil und Erbitterung in Staat und Familie hineingetragen, Der Zuſtand der Verhältniſſe in Waltersweil ſei geradezu ein Scandal und hoffe er, daß die Regierung hier eine Aenderung ſchaf⸗ ſen werde und dem Geiſtlichen die Pfründe nehme, Geh. Oberregierungsrath Hübſch führt aus, daß mit der Auf⸗ hebung des Altkatholikengeſetzes nichts gethan ſei, denn es würde die Frage einer ausreichenden Entſchädigung in den Vordergrund treten. Wo aber immer thunlich, trage die Regierung den Verhältniſſen Rechnung. Gegen eine Aenderung der Verhältniſſe in Konſtanz ſpreche das Geſetz, doch ſeien die Zuſtände durchaus nicht ſo ſchlimm, wie ſie geſchildert. Was die Angelegenheit in Walterweil betreffe, ſo ſei dieſelbe doch nicht ſo, wie hier dargethan. Nach dem kanoniſchen Rechte ſei hier nichts zu ändern. Unrichtig ſei, daß der Pfarrer jemals in Zürich eine Wirthſchaft getrieben, er habe eine beſcheidene Wohnung gehabt und Unterricht ertheilt. Seine Pfarrei ſei durch einen Coadjutor beſetzt. Solange der Pfarrer Römer nicht ſelbſt reſignirt, könne nichts geſchehen. Abg. Oberkircher wendet ſich gegen Wacker, deſſen Ausführ⸗ ungen nichts Neues gebracht. Die gleichen Ausführungen habe er ſchon früher gemacht. Hiſtoriſch unrichtig ſei dabei die Behauptung, daß die Geſchichte Badens beweiſe, daß man mit der kathollſchen Kirche in ſtetem Kampfe lebe. Der Angreifer in den Kämpfen war auf Seite der Kurie und des Zentrums und dieſer Kampf ſei ſchuld, daß ſich in politiſcher Beziehung die Verhältniſſe verbittert hätten. In kirchenpolitiſcher Beziehung ſollte man ſich nicht nach Preußen richten.(Heiterkeit.) Er nenne ſich gern einen Cultur⸗ kämpfer, wenn es ſich um die Vertretung der ſtaatlichen Inter⸗ eſſen gegen die Anmaßung der katholiſchen Kirche handle. Die Anſichk Wackers in Bezug auf die Wahl des Grzbiſchofs ſei doch kaum zutreffend, denn der jetzige Erzbiſchof ſei mit voller Zuſtimmung der Regierung gewählt. Das Syſtem Wacker ſei das des radikalen Ultramontanismus, der unter Führung Wackers in Baden ſeine Ver⸗ tretung finde. Sehr bedauern würde er, wenn die Regierung in Fragen der Erzbiſchofswahl in Freiburg oder Rom antſchambrirt habe. Was das theologiſche Conpiet betreffe, ſo weiſe die Geſchichte nach, daß nirgends dapon die Rede ſei, daß der Staat für dieſes Convict irgend welche Mittel zu leiſten habe, Mit den gewährten 25000 Gulden habe der Staagt ſeine Verpflichtung erfüllt, er habe aber auch freſwillig Leiſtungen gethan, ſo daß es falſch ſei, von Ver⸗ letzungen einer Rechtspflicht zu reden. Zugegeben müſſe werden, daß der Stagt der ſtirche genügende Mittel zur Verfügung ſtekle zur Be⸗ thätigung des kirchlichen Lebeys. Der Staat habe aber in dieſer Be⸗ ziehung ſchon plel gethan; der Staat werde aber auch weiter ent⸗ gegenkommen, wenn der Nachweis erbracht, daß die eigenen Mittel nicht ausreichen. Mit Recht habe das Miniſterſum des Innern die Anweiſung an die Gemeinden ergehen laſfen, keine Güter ohne Staats⸗ genehmigung abzugeben. Seien Streitigkeiten zwiſchen Gememeinden und örtlichen Kirchengemeinden entſtanden, ſo wurde ohne jede Ten⸗ denz die Entſcheidung getroffen. Morgen 9 Uhr Fortſetzung. Deutſcher Reichstag. (189. Sitzung vom 10, Mai.) Die 3. Berathung der Rechnung der Oberrechnungskammer für 1897⸗98 wird erledigt. Es folgt die Berathung des Geſetz⸗ entwurfs betr. die Militärſtrafrechtspflege in Kiautſchou. Baſſermann iſt mit dem Enttourf im Allgemeinen einver⸗ ſtanden, da aber die Vorſchriften der Militärſtrafrechtsordnung für das Verhältniß an Bord Anwendung finden ſolle, ſo iſt das Rechtsmittel der Reviſton und Berufung abgeſchnitten. Es dürfte ſich daher empfehlen, den Entwurf nur für eine gewiſſe Zeit in Geltung treten zu laſſen, um ſpäter geeignete Vorſchläge Geſetz werden zu laſſen, und heute nur die erſte Leſung zu halten. Staatsſekretär Tirpitz fürchtet von der vorgeſchlagenen Zu⸗ laſſung der Reviſton eine Verſchleppung der Rechtſprechung. Die Abgg. Eichhoff, Rückert und Kirſch ſchließen ſich Baſſermann an. Nun folgt die Fortſetzung der Unfallverſicherungsnovelle, die der Reichstag erledigte bis zum Paragraphen 82, unter Ablehnung mehrerer ſozialdemokratiſchen Ankräge. 3 Neueſte Nachrichten und Celegramme. (Privat⸗Telegramme des„Geueral⸗Anzeigers“.) *„ Metz, 10. Mai. Das Kaiſerpaar traf heute früh 9 Uhr hier ein, ſtieg ſofort zu Pferde und ritt nach dem Uebungsplatze bei Freskati woſelbſt es vom Statthalter und dem Grafen Häſeler erwartet wurde. Zunächſt ließ der Kaiſer 3 Bataillone ſeines Königs⸗Infanterie⸗Regiments einzeln vor⸗ exerciren. Hieran ſchloß ſich eine Gefechtsübung des ganzen Regiments. Mittlerweile waren auch die übrigen Truppen der Garniſon Metz auf dem Uebungsplatz erſchienen und hatten Auf⸗ ſtellung zum Parademarſche genommen. Der Kaiſer ritt zu den einzelnen Regimentern und begrüßte ſie. Gleich nach 12 Uhr begann der Vorbeimarſch. Der Kaiſer führte ſein Regiment an der Kaiſerin vorüber, der Statthalter ſein Dragoner⸗Regiment. Das Wetter war prachtvoll. * Stettin, 10. Mai. Paſtor Steinbrück iſt wegen Unter⸗ ſchlagung amtlicher Gelder und anderer Gelder, ſowie falſcher Buch⸗ führung zu 2½ Jahren Gefängniß verurtheilt worden. Der Staats⸗ anwalt hatte 2 Jahre und 2 Monate beantragt. Welgelegen vom 9. Abends meldet: ** München, 10. Maf, Die Abgeordneten⸗ kammer nahm einſtimmig die Novelle zum Berg⸗ geſetz in der von der Kammer der Reichsräthe beſchloſſenen, theilweiſe abgeänderten Form an. Darnach kommt die von den Abgeordneten zuerſt beſchloſſene geſetzliche Feſtlegung des Acht⸗ ſtundentages in Bergwerksbetrieben wieder in Wegfall. Die Novelle exlangt am 1. Oktober Geſetzeskraft. *Berlin, 10. Mai. Nach einem am 9. in Auckland aufgegebenen Telegramme des Gouverneurs Solf in Apia iſt am 17. April die amerikaniſche Flagge auf Tutuila gehißt worden. Der Kreuzer„Cormoran“ wohnte der Feierlichkeit bei. * Paderborn, 10. Mai. Das Domkapitel wählte den hieſigen Domprobſt Dr. Schneider zum Biſchof von Paderborn. * Danzig, 10., Mai. Bei dem geſtrigeu Sturm ertranken 11 Mann, 9 aus Weſtpreußen, 2 aus pommerſchen Fiſcherdörfern. * Wien, 10. Mai. Die Studentenunruhen erneuerten ſich heute in verſtärktem Maße, ſodaß ein Polizei⸗ aufgebot einſchreiten mußte.— Ein Communique über die geſtrige Sitzung der Obmännerkonferenz der Linken ſagt: Auf Grund eingeholter Zuſtimmung aller be⸗ theiligten Parteiverbände beſchließt die Obmännerkonferenz, die Sprachengeſetzentwürfe der Regierung einer ein⸗ gehenden Prüfung zu unterziehen. * London, 10. Mai. Die Times meldet aus Peking vom 9. Mai, daß die chineſiſchen Seezolleinnahmen im I. Quartal 1900 eine bemerkenswerthe Steigerung zeigen. Die Einnahmen übertrafen um 150 000 Pfund Sterling die derſelben Periode des Vorjahres, die ſchon höher als jemals waren. * Portici, 10. Mai. In vergangener Nacht waren die Exrploſionen im Krater des Veſuvs feltener. Der Vulkan warf nur noch ſchwach Aſche aus. Das Getöſe wird ſeltener vernommen. Man betrachtet die Erruptionsthätiakeit als beendet. Die Flotteuſteuern. * Berlin, 10. Mai. Budgetkommiſſion des Reichs⸗ tages8. Zum Flottengeſetz liegt außer den bereits genannten Antrögen von Gröber und Müller⸗Fulda ein Reſolutfionsentwurf Müller⸗ Fulda vor, worin zur Beſeitigung der Arbeiternoth in der Land⸗ wirthſchaft die Eröffnung der Reichsgrenzen für den Zuzug fremdändiſcher Arbeiter gefordert wird. Nach längerer Debatte wurden die Anträge der Subkommiſßion über die Abgabe, welche die Kommiſſäre zu entrichten haben ſollen, wenn ſie an demſelben Tage eine Einkaufs⸗ und eine Verkaufskommiſſion über Werthpapiere derſelben Gattung als Selbſtkontrahenten aus⸗ führen, angenommen; desgleichen ein Antrag Arnim über die hiermit zuſammenhängende Aenderung des Stempelgeſetzes, ſowie ein Antrag Paaſche über die Höhe des Stempels. Schließlich wurde Artikel 8, Antrag Müller⸗Fulda, über die Verwendung der im Rechnungsjahre 1900 eingehenden Ueberſchüſſe bei den Reichsſtempelabgaben zur Ver⸗ ſtärkung der Betriebsmittel der Reichskaſſe, angenommen, unter Ab⸗ lehnung eines Abänderungsantrages Richter, welcher die Ueberſchüſſe zur Tilgung der Anleihe verwendet wiſſen will. Hiermit iſt die Be⸗ rathung des Stempelgeſetzes abgeſchloſſen. Die Kommiſſion beginnt nunmehr die Berathung der Eingangs erwähnten Anträge Gröber und Müller⸗Fulda. Letzterer begründet die von ihm beantragten Reſo⸗ lutionen zur Finanzierung des Etats. Die Anträge bezwecken eine VBerminderung der Anleihen und Tilgung der kereits borl nen Schul d. Richter ſchlägt vor, nur den erſten Abſatz der Reſolution(Niederer Anſatz der Flottenwerthe) anzunehmen. Müller⸗Fulda iſt damit einverſtanden. Die Reſolution wird hierauf in der beſprochenen Form angenommen. Es folgt die Be⸗ rathung des Antrages Groeber, der mit Ausnahme des Paſſus über die Seefahrtskarten angenommen wird. Die Redaktion des Antrages bleibt jedoch der 2. Leſung vorbehalten. Sodann wird der Schluß⸗ paragraph über die Aufhebung des geltenden Geſetzes angenommen.— Die zweite Leſung wird auf 15. Mai feſtgeſetzt. ** Der Burenkrieg. *London, 10. Mai. Eine Depeſche Lord Roberts aus Die Diviſionen Pole Carew und Tucker und die Colonne Jan Hamilton mit ſchweren Marine⸗ und Feſtungsgeſchützen, ſowie 4 Cavallerie⸗ brigaden kamen heute hierher. Der Feind hielt das gegenüberliegende ÜUfer des Sandftluſſes beſetzt. Seine Stärke wird morgen feſtgeſtellt. Ich hoffe alsdann, die Furth des Fluſſes forciren zu können.— Eine Depeſche von Roberts meldet weiter: Wir haben den Sandfluß über⸗ ſchritten. Der Feind hat noch eine ſtarke Stellung inne. Wir treibeu ihn aber allmählich zurück. * London, 10. Mai. Die Morningpoſt meldet aus Ladyſmith vom 9. Mai: Buller erließ eine Prokla⸗ mation, worin er bekannt macht, daß er alle Bewohner Natals, welche den Feind jetzt verlaſſen wollen, freundlich auf⸗ nehmen und ſich der Intereſſen Aller, die ſich freiwillig den Civilbehörden ſtellen, annehmen werde, da ſte eine mildere Be⸗ handlung verdienten, als diejenigen, welche nach dieſer Auf⸗ forderung noch ſpäter gegen die Engländer kämpfen. * London, 10. Mai. Daily Mail meldet aus [Lourenzo Marques vom 9. ds.: Es verlautet dort aus guter Quelle, der Sitz der Regierung des Oranje⸗ freiſtaates ſei bereits nach Heilbron verlegt worden. * London, 10. Mai. Das Reuter⸗Bureau meldet aus Welgelegen(nördlich von Smaldeel) vom.: Die engliſchen Truppen ſind heute früh, ohne Widerſtand zu finden, hier eingerückt. Der Feind hatte nördlich des Fluſſes Geſchütze aufgeſtellt, zog ſich aber zurücck. * Tabanchu, 10. Mai. Reuter Meldung. Die Buren verlegten das Hauptquartier der kürzlich hier befind⸗ lichen Truppen von Ladybrand nach Clocolan.(Ein Berg ſüdöſtlich von Winburg.) Sie ſtehen in ſtarken Stellungen in der Nähe des Mequatling⸗Paſſes. Die Generale Rundle und Brabant haben verſchiedene ſtrategiſche Punkte beſetzt, welche das Gebiet ſüdlich der Straße von Winburg gegen Ladybrand beherrſchen. * Lourenzo Marques, 10. Mai. Reuter⸗Meldung vom.: Die hieſige Zollbehörde verweigerte die Dekla⸗ rirung von Getreide, Malz, Kleidern und Schuhen, die für Transvaal beſtimmt ſind, da dieſe Kriegskontrebande feien. * Pretoria, 10. Mai. Reuter⸗Meldung. Die Eng⸗ länder nahmen Sonntag Fourtenſtreams in Veſiß. Die Beſchießung war ſo heftig, daß die Bundestruppen zum Rückzug gezwungen wurden, was in guter Ordnung bewerkſtelligt wurde. Präſident Krüger erhielt ein Telegramm von einer Bürgerin, worin dieſe anfrägt, ob die Zeit für die Bildung eines Frauenkorps noch nicht gekommen ſei. Sie ſei bereit, mit einer Truppe von Frauenfreiwilligen zur Ver⸗ —2 der Unabhängigkeit des Landes die Waffen zu er⸗ greifen. Mannheimer Handelsblatt. Coursblatt der Maunheimer Börſe(Produften⸗Börfe) vom 10. Mai. Weizen pfälz.—.—17.—] Hafer, württb. Alp——. „ norddeutſcher 17.——17.25„amerik, weißer—.——14.50 „ ruſſ. Azima 17.50—18.— Mais amer. Mixed—.——1150 „ Theodoſia 18.——18.50„ Donau—.—12.— „ Saxonska 18.——18.25„ La Plata—.—11.85 „ Girka 17.25—17.50] Kohlreps, d. neuer—.——28.50 „ Taganrog 17.25—17.50] Wicken—.—.— „ am. Winter—.——17.50 Kleeſamen deutſch. I 130.—140.— „ Chicago II—.—17.25—„ II 85.——95.— „ Manitoba1—.——.—„ amerik. 85.——92.— „ Walla Walla 17.25—17.50„ nNeuerpfälzer——. „ Kanſas II—.—17.— Luzerne 85.——90.— „ Californier—.———.—„ Provene. 30.——95.— „ La Plata 33„ Eſparſette 22.——8. Kernen—.—17.25 Leinöl mit aß———10.— Roggen, pfälz.—.——15.75 Rüböl„„—.—62.— „ buſſiſcher—.—15.75„ bei Waggon———60. „ krumäniſcher—.———.—Am. Petroleum Faß „ norddeutſcher———15.75 fr. mit 20%% Tara—.—29. „ amerik.—.——— Am. Petrol. Wagg.———22 Gerſte, hierländ. 15.50—15.75 Am. Petrol. in Eiſt. „ Pfälzer 16.25—16.50 Nae Were e „ Ungariſche——=17.50 uſſ. Petrol. fr. Faß—22.— Futter—.— 13.50] Ruſſ. Petrol. Wagg.—.5 Gerſte rum. Bran—.——.— RNuff. Petrol. in Gd⸗ Hafer, bad..75—15.50 ſternen p. 100konetto17.55 „ ruſſiſcher 13.75—15.50 Rohſprit, verſteuert—.— 1198. „ norddeutſcher-. 92 do. unverſt.—80 Nr. 00 0 2 8 4 Welzenweh!.27.50l— 28.50—.50 0..0 L55 Raggenmehl Nr. 0) 24.25 1) 21.,25. Weizen und Roggen unverändert. Gerſte und Hafer ruhig. Maiß unverändert. Courszettel der Maunheimer Effektenbörſe vom 10. Mut. Obligationen. Staatsvapiere. audbrie 4 Badiſche Obligat.— 4 0 Dbr- 150 30% Oln i, ,ß,, 9— 8 9„Murk 3. . 7 180204 5 5 4„ %„.85 bz tädte⸗Anlehen. *5 84.50 bz dn Freiburg i. B. 92.— 4„ T. 100 Soofe 12„ Seiteene B e 2*— 3 Bgher, Obligationen 99.80 bö 4 1 5 2 98.50 5z 5 80 b S 91.— 3½ Deutſche Reichsgulelhe de— gue emehettner Ol. 9— 8 22 4 85 98. 603 81¹8 2 505 2 28 35.75.63 den 5„ 1805 255 Preuß, Conſule 4 Gen„ 198 — 5 onen 3 2 Eiſeubahn · crutehen. NW 4 Pfälz.(Zudw. Max Norb) 101.10 5 2 Speherer Ziege 40 8 8½½n„ 7 2 92.80 bö En Vexein Chein. 1— 7 3%„ canbertirte Zeilſtoffſabrik 158.— 5 tien. nren. Pfalzbrau..— 5 225—9— Si Arxünn—5 Fened Banx 128. 8 rosbi Herdelbern.— ewerpebaut Speyer 50h8e 180.— 8 Schwartz, Speder 124.— 8 Manuheimer Ban.— bf„ Schwetzingen iees Oberrhein. Bauk 124.— Sonne n 8 110 75 Wece„ .Bantk 1—.— Morms— Pfls Spare u. Gbb. 140.50—55 Blench dr ee e 7 8 id, Rhein. Oyp.⸗Bank 164.50 G 2 Südd. Bank 113.80 G ndspont 1825 Gunge) Akt.—.— uud Berſicherung ahnen. Sutfahr⸗Aktien oigange he— W. Haene 5 85 7 bahn— 2 erhau „ Wordbaße 12— b Pob Rück⸗ l. Neitderz. 80— Hellbrouner Straßenbahnen—„ Schiſffahrt⸗Aſſern 535.— G Chemiſche Induſtrie. Fontinentale 300.— 8 .sG. f. chent. In e 122.— 8 Mannheimer Ber Neene 89.— Babdiſche Autlin⸗ u. Söda 400.— G Oberrhein. e 200.— G 1 2.„„ junge“= WMürtt, Transportb 900.— Them. Fahrik Golbenberg 193.— 8 Induſtris. Chem. Fabrir Gernshemm 30.— Ktt.-G f. Vereln chem. Tabrſken 484.—8 4 0 Sellinduftrieſ ago Vetein D. Oelfabriken 109.— G Dingterſche Maſchinemasel! 178.80 8 Weſtrenem ülel, Den 10 f0 8 Saees 7ꝙ%%%%ͥ 115— 0 Braueveien. Hüttenhetmer Splunerel 95.— Bab. Brauerei 158.— 8 Karlsr. Mahmf. Hald u. Nen 177. 5 Binger Artienbierbranerei 200.— 8 Maunh. Gum.⸗ u. Abeſtfabr. 88.— 8 Durlacher Hof vorm. Fagen 190.— G gersheimer Spinnergi 88.— 5 3„MNähm. u. Fahrrüderf nten Nühl Wavens 5 niwi. Heſdelderg 5 Brauerei Ganter, Freihung 108.— G ertinig. ee Ziegelw.] 120.— Kleinſem, Heidelberg 1 Verem Speherer Ziegekwarſe 10780 8 Homburger Meſſerſchmitt 100.— uit Barbdnde 20.— Ludwigshafener Brauerel— iK 82.— Manah. Aktiendranerei 187.— Hlnerte nuheim 125.— G Mannheimer Gffektenbörſe vom 10. Mai, An heutiger Börſe wurden Rhein. Hypoth⸗Bank⸗Aktien zu 165 gehandet. Pfälzer Hypoth.⸗Bank⸗Aktien zu 164.90 pCt., Brauerei Durlacher Hof⸗Aktien zu 191 pCt. geſucht. Mannheimer Murktbericht vom 10. Mai. Stroh per Ztr. M..75 bis M..30, Heu M..25 bis M..50, Kartoffeln M..— bis M. 4 per Ztr., Bohnen per Pfd. 00—00„Blumenkohl per Stück 50—60 Pfg., Spinat per Portion 20—80 Pfg., Wirſing per Stuck —00 Pfg., Rothkohl per Stück 00—40 Pfg., Weißkohl per Stück 00—00 Pfg., Weißkraut per 100 Stück 00., Kohlrabi 3 Knollen 00 Pfg., Kopfſalat per Stück 15—20 Pfg., Endivienſalat per Stück—00 Pfg., Feldſalat p. Portion 00 Pfg., Sellerie p. Stück 15—20 Pfg., Zwiebeln p. Pfund—10 Pfg., rothe Rüben per Portion 15 Pfg., weiße Rüben per Portion 0 Pfg., gelbe Rüben per Portion 10 Pfg., Carrotten per Büſchel 00 Pfg., Pflück⸗Erbſen per Portion 00 Pfg., Meerrettig per Stange 15—20 Pfg., Gurken per Stück 50 Pfg., zum Einmachen per 100 Stück 0,00 Pfg., Aepfel per Pfd. 20—25 Pfg., Birnen per Pfd. 00—00 Pfig., Pflaumen per Pfd. 00 Pfg., Zwetſchgen per Pfd, 00 Pfg., Kirſchen per 15 00 Pfg., Trauben per Pfd. 00—00 Pfg.,, Pfirſiche per Pfd. 00 Pfg., Aprikoſen per Pfd. 00 Pfg., Nüſſe per 25 Stück 00.—00 Pfg., Haſelnüſſe per Pfd. 50 Pfg., Eier per 5 Stück 30 Pfg., Butter per Pfd. 1,20., Haudkäſe per 10 Stück 40 Pfg⸗ Breſem per Pfd. 50—60 Pfg., Hecht per Pfd. 1,40., Barſch per Pfö, 70—80 Pfg, Weißfiſche per Pfd. 40 Pfg., Laberdan per Pfd. 50 Pfg., Stockfiſche per Pfd. 25 Pfg., Haſe per Stück.00—.00., Reh per Pfd. 00 Pfg. bis.00., Hahn(jg.) p. Stück.50—2., 1 1 75 be Sh Stück 1,50—2., Feldhuhn per Stück.00.—.00., Ente per Stück —.00., Tauben per Paar.20., Gaus lebend per Stück —0., geſchlachtet per Pfd. 00—00 Pfg. Frankfurt a.., 10. Mai.(Effektenbörſe). Anfangscourſe, Kreditaktien 226 80, Staatsbahn 137.—, Lombarden 26.30, Egypter —.—, 4% ungar. Goldrente 97.50, Gotthardbahn 142.—, Disconto⸗ Commandit 185.87, Laura 263.50, Gelſenkirchen 221.—, Darmſtädter 138.80, Handelsgeſellſchaft—.—. Tendenz: feſt. Berlin, 10. Mai.(Telegr.) Gffektenbörſe. Im Gegenſatz zu dem geſtrigen matten Verlauf verkehrten heute beſonders Hütten⸗ und Bergwerksaktien zu weſentlich beſſeren Kurſen. Die Auls⸗ laſfungen in der Generalverſammlung des Bochumer Gußſtahlvereins, daß in Amerika die Aufnahmefähigkeit geſtiegen ſei und daß der Rückgang des Exportes in Deutſchland eine Steigerung des eigenen Bedarfs beweiſe, wirkten auf Montanaktien anregend Banken durchweg feſt. Bahnen unbelebt Privatdiskont 4½%, bekaunt gemacht. Seneral-Anzeiger! Bekanntmachung. Die Erlaſſung einer neuen Viehhof⸗ und Viehmarkt⸗Ordnung für die Stadt Maunheim betr, Nachſtehend bringen wir die mit Erlaß Großh. Herrn Landeskommiſſärs in Mannheim vom 1. Mai 1900 Nr. 1683 für vollziehbar erklärte, durch Beſchlüſſe des Stadt⸗ raths vom 24. April 1900 Nr. 12427 1 und vom 27. April 1900 Nr. 13234 1 genehmigte ortspolizeiliche Vorſchrift, die Viehhof⸗ und Viehmarktordnung betr. vom 27 April 1900 zur öffentlichen Kenntniß. Wir bemerken, daß die vom Stadtrath neu beſchloſſene Faſſung des§ 3 von Großh. Herrn Landeskommiſſär nicht für vollziehbar erklärt wurde und daher dieſer 8 in ſeiner bisherigen Faffung bis auf Weiteres beſtehen bleibt. Wir ſchalten denſelben in Kleindruck ein. Viehhof- und Viehmarkt-Ordnung. Auf Grund der 98,10, 17, 19, 20, 27, 65/66 des Reichsgeſetzes vom ünt-18de die Abwehr und Unter⸗ I Mal 1894 drückung von Viehſeuchen betr. der Inſtruktion dazu 8 8, 17 bis mit 28 der betr...O. dazu vom 19. Dezember 1895(Geſ⸗ u..⸗Bl. 1896 Seite 1 ff.)§8 23 ff., 87a, 93 .St.⸗G.⸗B.§8 70, 149 Ziff. 3 der Gew.⸗Ordg.,§ 113 der VB..O. dazu vom 23. Dezember 1888 wird unter Auf⸗ hebung der Viehhof⸗ und Viehmarktordnung für die Stadt Maunheim vom 31. Dezember 1891 in der Faſſung vom 28. April 1894 und 7. November 1895 nach erfolgter Zu⸗ ſtimmung des Stadtrathes und mit Genehmigung Gr. Miniſterjums des Junern und Gr. Landeskommiſfärs orts⸗ polizeilich verordnel, was folgt: Alle hieſigen Viehmärkte werden auf dem ſtädti Viehhofe abgehalten. Vieh irgend welcher Art an einem anderen Platze zum gewerbsmäßigen Verkaufe auszuſtellen, iſt verboten. 82 Auf dem Markte können gehandelt werden: Pferde, Hornvieh, Kälber, Schafe, Lämmer, Schweine, Ferkel, Ziegen, Zicklein, Wild, Hunde und Federvieh. 8 3. Die Viehmärkte finden an Wochentagen ſlatt: a) Schlachte und Milchviehmarkt an jedem Montag; Int Falle dringenden Bedürfniſſes wird auch am ſchen Freitag Schlachtvieh abgegeben. b) Mienertt an jedem erſten und dritten Montag im Lonat; e) Schweinemarkt täglich; 5 d) Kälber⸗, Schaf⸗ und Ziegenmarkt an jedem Montag, Mittwoch und Freitag; e) Federpieh⸗ und Hundemarkt an jedem Montag; 4) Ferkelmarkt au jedem Donnerſtag. Der ſogenannte Maintarkt wird an jedem erſten Dienſtag im Mat abgehalten. Fällt auf einen Markttag ein chriſtlicher oder israelitiſcher Feierkag, ſo wird der N karkt an dem daraufſolgenden Tageabgehalten. Als hier in Betracht kommende chriſtliche Feiertage elten; Neujahr, Gründonnerſtag, Charfreitag, Oſtermontag, EChriſti⸗ Ammelfahrt, Pfingſtmonkag, Frohnleichnamskag, Allerheiligentag. Ehriſttag und Steſaustag. Als israeliiiſche Feiektage im obigen Sinne gelten: Das Oſter⸗ feſt(1/ 2, 7. Tag und Schlußfeſt), Pfingſtſeſt(1. und 2. Tag), Tempelzerſtörung, Neujahrsfeſt(1 und 2. Tag), Verſöhnungsfeſt, e(I. und 2. Tag), Palmenfeſt, Schlußfeſt und Ge⸗ etzesfreude. Die in Folge ſolcher Feiertage nöth der Viehmärkte werden Woche durch Auf ig fallenden Vertagungen jeweils im Laufe der vorausgehenden chlag am Häupteingang zum Viehhof 161 5167 § 4. Sämmtliche Märkte mit Ausnahme der Kälbermärkte heginnen um 9 Uhr Morgens und endigen Mittags 1 Uhr. Die Kälbermärkte beginnen um 10 Uhr. Anfang und Ende der Marktzeiten Glockenſignale angezeigt. Außerhalb der Marktſtunden darf auf dem Viehhofe nicht gehandelt werden. Dem Stadtrath bleibt es vorbehalten, den Beginn der Märkte jeder Zeit auch anders feſtzuſetzen. werden durch 8 5. Sämmtliches zum Verkauf, Tauſch oder zum Schlachten in hieſige Stadt eingeführte Vieh muß zunächſt in den ſtädtiſchen Viehhof und zwar ſo lange eingeſtellt werden, bis dasſelbe auf ſeinen Geſundheitszuſtand unterſucht iſt. Alles von Metzgern, Wuſtlern, Viehhändlern oder für ſolche eingebrachte Vieh wird als zum Verkauf, Tauſch oder zum Schlachten beſtimmt angeſehen. 8 6. Der Zutritt zum Viehhof iſt— abgeſehen von der Marktzeit und von beſonderer Erlaubnißertheilung Seitens der Direktion— nur ſolchen Perſonen geſtattet, welche darin Geſchäfte zu beſorgen haben. * 5 Arbeitshilfe jeglicher Art, erfolgt ausſchließlich durch ſolche Perſonen(Treiber), welche von der Direktion des Schlacht⸗ und Viehhofes mit der vorgeſchriebenen Legitimation und mit einem Abzeichen verſehen ſind. Die dieſen Perſonen zu zahlende Entſchädigung beruht auf freier Vereinbarung; wird indeſſen eine ſolche nicht verſucht oder kommt ſie nicht zu Stande, ſo gilt der von der Direktion des Schlacht⸗ und Viehhofes genehmigte Tarif, dem ſich beide Theile zu unterwerſen haben. .8. Die Aufſicht über den Viehhof führt die Direktion, in veterinärpolizeilicher Beziehung der Großherzogliche Bezirks⸗ thierarzt. Den dienſtlichen Anordnungen des Letzteren und der Angeſtellten der Viehhofverwaltung iſt unweigerlich Folge zu leiſten. 55 Die Zuführung von Vieh auf den Viehhof geſchieht entweder mittelſt der Eiſenbahn an der Viehhoframpe oder auf der Straße durch das Hauptportal. 5 Das mit der Eiſenbahn anlangende Vieh— 8 2— pdarf nur im Viehhofe ſelbſt ausgeladen werden; die Ab⸗ ſührung desſelben vom Bahnhof aus iſt verboten. 8 10. Das auf Wagen zugeführte Vieh darf nicht auf der Zufahrtsſtraße, ſondern nur innerhalb des Viehhofes an den hierfür beſtimmten Stellen abgeladen werden, woſelbſt die Entladung ohne Verzug vorzunehmen iſt. Die entladenen Wagen müſſen auf die dazu be⸗ ümmten Plätze verbracht werden. 8 11. Alle auf den Viehhof eingebrachten Thiere unter⸗ liegen der thierärztlichen Beſchau. Hierbei hat der Thier⸗ arzt auch über Unreife zu entſcheiden, wobei als Regel feſtzuhalten iſt, daß Kälber mindeſtens 14 Tage alt ſein müſſen. Bei Vieh, welches unter Tags in der Zeit von 7 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends eingebracht wird, iſt dieſelbe längſtens innerhalb zwei Stunden nach der An⸗ kunft, hei ſolchem, welches unmittelbar vor oder während der Zeit des Marktes, für den es beſtimmt iſt, anlangt, ſofort vorzunehmen; bei dem übrigen Vieh längſtens bis Morgens d Uhr. Für die Zeiten einer Seuchengefahr k. führung eineß Geſundheitszeugniſſes vorge muß das Letztere auf Verlangen Beamten vorgezeigt werden. Viehſtücke, derer dit Zeugniſſe verſehen obachtungsſtall eingeſtellt werden, ſofern ſie ſich nicht bei der ſofort vorzunehmenden thierärztlichen Unterſuchung als zweiſellos geſund erweiſen. 8 13. „Es iſt verboten, vor Beginn der Markzeit oder nach Beendigung derſelben Angebote zu machen, zu kaufen oder zu verkaufen; ebenſo iſt es verboten ein Stück Vieh an demſelben Markttage mehr als einmal zum Verkauf zu ſtellen(für den Fall, in welchem ein Händler als Com⸗ miſſionär eines Fleiſchers einkauft). 14 ſchrieben iſt, ſofort den zuſtändigen Beſchwerden gegen die in Gemäßheit der 88 11 u. 15 getroffenen Anordnungen entſcheidet das Großh. Bezirks⸗ amt nach Anhörung des Großh. Bezirksthierarztes. 15 § 15. In die Räumlichkeiten, in welchen der Markt ab⸗ gehalten wird, dürfen nur unterſuchte und vollkommen unverdächtig befundene Thiere zugelaſſen werden. 16 0. Werden Fälle der in§ 10 des genannten Thierſ ungen feſtgeſtellt, der kranken und ve Großh. Bezirksamt iſt zu ermitteln, pfänglichen Thiere gekommen ſind. das Erf Reichsſeuchengeſetzes euchen oder ſeuchenverdächtige Erſchein⸗ ſo iſt die Abſonderung und Bewachung rdächtigen Thiere anzuordnen und dem ſofort Anzeige zu erſtatten. Zugleich welche anderen für die Krankheit em⸗ mit dem beanſtandeten in Berührung Auch bezüglich dieſer letzteren iſt alsbald orderliche vorzukehren. § 17. Die zur Beförderung ſeuchenkrank oder ſeuchen⸗ verdächtig befundener Thiere benützten Fahrzeuge, mit Ausnahme der Eiſenbahnwagen, ſind alsbald und jeden⸗ falls vor der Wegverbringung aus dem Viehhof vor⸗ ſchriftsmäßig zu reinigen und zu desinſiciren. § 18. Das Verladen und Treiben eines des Viehhofes darf nur von zwei ausgeführt werden und es Farren innerhalb Mann gemeinſam muß derſelbe mit zwei ſtarken Aubindeſtricken, ſowie mit einem haltbaren Spannſeil verſehen ſein oder mit Naſenring und Leitſtock geführt werden. § 19. Das in den Viehhof eingebrachte Vieh muß von dem Eigenthümer mit ſeinem ein für alle Male anzunehmenden Zeichen(Haarſchnitt, Brand, Tättowirung, Farbſtempel u, dgl) kenntlich gemacht ſein. Das gewählte Zeichen iſt auf dem Viehhofbureau ein⸗ tragen zu laſſen. Ebenſo haben die Metzger die von ihnen gekauften Thiere mit ihrem auf dem Bureau anzumeldenden Zeichen zu verſehen. 8 20 Der offene Marktplatz iſt Großvieh und Pferden ubinden. Thiere ſind feſt an Die übrigen Thiere werden in den für die betreffenden Thiergattungen beſtimmten Räumen verkauft. Die Eintheilung der Verkaufsräume erfolgt durch die Direktion und kann durch dieſe jederzeit geändert werden. Eine halbe Stunde nach Schluß der Marktzeit müſſen die auf dem offenen Marktplatze aufgeſtellten Viehſtücke ſämmtlich von den Eigenthümern entfernt ſein. § 21. nur für den Verkauf von beſtimmt; die dort aufgeſtellten Es iſt unterſagt: 1. Futter und Streu für die eingeſtellten Thiere in den Viehhof mitzubringen; im Viehhof zu hRuſtren; 3. in den Stallungen und Vorrathskammern zu rauchen; 4. Hunde frei zu laſſen. 22. 2 Zuwiderhandlungen gegen obige Vorſchriften werden gemäß 8 149 Ziffer 6 R. Gew.⸗O.,§ 66 Ziff. 3 und 4 des Reichsgeſetzes betr. die Abwehr und Unterdrückung von 23. Juni 1880 —.— beſtraft. 1. Mai 1894 Mannheim, 2. Mai, 1900. Großh. Bezirksamt. gez. Sternberg. Wiehfeuchen vom Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Mannheim, 8. Mai 1900. 52441 Bürgermeiſteramt Ritter. Bekanntmachung. Neuorganiſatlon des Begräbniß⸗ weſens betreffend. No. 18851l. Mit dem 1 Mai l. J. tritt die Neuorganiſatjon des(Ortsſtatut vom 15. April 1898) in Wirk⸗ ſamkeit. Es werden demgemäß von dieſem Zeitpunkte ab Seſtens der Stadigemeinde die in beſonderer Bekanntmachung vom Heu⸗ tigen an e Leiſtungen gegen die dort ebenfalls genanntten Taäxen und Gebühren gewährt. Das Sekretarjat der unterzeichneten Friedhofkommiſſion be⸗ findet ſich im Rathhauſe 8. Stock Zimmer No. 26/½7. Die Kaſſen⸗ und Rechnungsgeſchäfte werden von der Stadt⸗ kaſſe K 1, 14 beſorgt, die Begräbnißordner(ſiehe unten) ſind als Erheber der Kaſſe beſtellt und darnach zur Empfangnahme von Zahlungen in Friedhofangelegenheiten befugt. Als Begräbnißordner ſind ernannt: A. für den 1. Bezirk der Altſtadt, umfaſſeud den weſtlichen Theil der Stadt Schloß, die Quadrate 4 bis einſchließlich gebiet, ſodann die Schiſſe im Rhein und Neckar und die an den Fande geländeten Leichen(ſoweit nicht zum 5. 195 0 gehörig) endlich den ganzen Diſtrikt guf dem rechtsſeitigen Neckarufer der Altſtadt mit dein Induſtrie⸗ hafengebiet und der Frieſenheimer Rheininſel: Julins Nagel, wohnhaft IA 7, 38, 3. Stock. IB. für den., Bezirk der Altſtadt, umfaſſend den öſtlichen Stadttheil: die Quadrate L bis einſchließlich U, die Schwetzinger⸗ und Lindenhofvorſtadt ſowie das Gebiet der öſtlichen Stadterweiterung: Kilian Klaus, wohnuhaft Rheindammſtr. 40/42, 2. Stock. C. für den 3, Bezirk, umfaſſend die Vorſtadt Käferthal: Johann Schüßler III. in Käferthal. D. für den 4. Bezirk. Untfaſſend die Vorſtadt Waldhof: Theodor Schuh, in Waldhof, Spiegelfabrir 318. E. für deu 5. Bezirk. umfaſſend die frühere Gemarkung Neckarau: Friedrich Orth, in Neckarau, Schulſtr. 319. Ueber die Geſchäfte der Begräbnißordner beſtimmt deren Dienſtweiſung im Weſentlichen Folgendes Der Begräbnißordner begibt ſich alsbald nach Empfaug der Sterbfallsanzeige vom Leichenſchauer in das Sterbehaus, macht die Hinterbiiebenen guf die Nothwendigkeit der ſtandesamtlichen 51461 5142 nämlich das K, das Hafen⸗ 9 12 Bei der Einführung von Vieh, für welches die Mit⸗ er nicht mit dem vorgeſchriebenen nüſſen in den Kranken⸗ bezw. Be⸗ ein zweiſtöckiges Wohnhaus mit Wirthſchaftsbetrieb, Landſtraße und dem Haltepunkt der ſüddentſchen Nebenbahn mit Billetverkauf. ündig ungsblakk. Mannheim, 10. Mat⸗ — Er trifft rt alle zur ordnungsm igung Roth⸗ wendigen Maßnahmen, insbeſondere beſtellt er den Leichenmann bezw. die Leichenftau; die Leichenträger, benachrichtigt den Geiſt⸗ üchen, ſorgt für Herſtellung des Grabes, Lieferung des Sarges und etwaiger Zuthaten und Stellung der Leichenfuhren. Dem Begräbnißordner im Stadttheil Neckarau obliegt außerdem die Beſorgung der Traueranſagen daſelbſt und denjenigen in Käfer⸗ thal und Waldhof das Verbringen der Leichen von Kindern im Alter von—6 Jahren mittelſt des Kinderleichenwagens nach dem Käferthaler Friedhof Als Leichenmänner bezw. Leichenfrauen wurden beſtellt: für den 1. Ordnerbezirk: Leichenmann: Karl Ludwig Hotz, Schühmgcher, J 7, 12. Leichenfrauen: Johann Heinrich Fend Ehefrau, J 3, 9. Wilhelm W̃ frau, G 8, 26. Joſef Canton Wiltwe, Riedfeldſtraße 4. Für den 2. Ordnerbezirt: Leichenmann: Georg Eidmann, Stadttagl., Traitteurſtr. 18/20. Leichenfrauen: Wilhelm Neſſelhauf Wittwe, U 5, 26. Georg Wilhelm Müller Ww. Schwetzingerſtr. 69. Heinrich Gerber Ehefrau, Bellenſtr. 28. Als Leichenmannſtellvertreter für beide Bezirke wurden beſtellt: (wird nachträglich veröffentlicht). Für den 3. Ordnerbezirk: Johann Schüßler III. in Käferthal. Adam Helm Wittwe in Käferthal. Für den 4. Ordnerbezirk: Leichenmann: Fabrikinvalide Johaun Bauer in Waldhof, Leichenfrau:(wird ſpäter veröffentlicht). Für den 5. Orbnerbezirk: Leichenmann: Schuhmacher Joſef Schreiber in Neckarau. Leichenfrau: Joſef Schwarz Wiktwe in N Leichenmann: Leichenfrau: 1: Kathar. Groh geſch. Kahrmann in Neckarau. Die Leichenmänner, welchen die Beſorgung der männlichen Leichen von über 6 Jahren und die Leichenfrauen, welchen die des Begräbnißordnern ſofort in das Sterbehaus, woſelbſt ſie nach Vornahme der erſten Leichenſchau den Leichnam entkleiden, reinigen, ankleiden, auf das Todtenlager verbringen und demnächſt Die Leichenmänner und Leichenfrauen haben auf Wunſch ahen beſtimmte Sondervergütung auch die Leichenwache abzu⸗ halten, außerdem obliegt den Leichenfrauen die Verbringung der Kinder unter 1 Jahr nach dem Friedhofe. Die für den Stadktheil Käferthal⸗Waldhöf beſtimmten Leichenfrauen haben überdies noch Als Leichenträger ſind ernannt: a, in der Altſtadt: (Wird nachträglich veröffentlicht). (Wird ſpäter veröffentlicht). e, im Stadttheil Neckabau. Leichenträger⸗Obmann: Michagel Weiduer Steindrucker in Leichenträger Johaun Wiltig, Schreiner in Neckarau. Joſef Schleiber, Schuhmacher in Neckarau. Wilhelm Stein, Schuhmacher in Neckarau. . Der Leichentrager⸗Obmann führt die Dienſtaufſicht über ſämmtliche Leichenträger, außerdem obliegt ihm in der Altſtadt das Verbringen der Leichen von Kindern im Alter von—6 Jahren Friedhof, ſowie die Beſorgung der Traueranſagen. Die Leichenträger haben bei jeder Beerdigung ſich jewells 10 U eiche nach dem Fried⸗ hofe am Sterbehauſe einzufinden. Alsdann haben der Leiche mitzuhelfen bezw. die etwalgen Verzierungen des Leichen⸗ wagens zu beſorgen und den Sarg in den Leichenwagen zu ver⸗ daun 8 5 dent Friedhof zu be⸗ gleiten und die Einſenkung des Sarges in 5 15 Jahren verſehen je 4, bei Perſonen von—15 Jahren je 2 Leichenträger den Dienſt. Als Friedhofaufſeher ſind beſtellt: Karl Schmöger hier. hb. für den Borſtadtfriedhof in Käferthal: Schüßler III in Käferthal. r den Vorſtadtfriedhof in Neckargu: 8 keckarau. ſtellv Leichenfrar Beſorgung der übrigen Leichen obliegt, begeben ſich auf Beſtellung ev. in Gemeinſchaft mit den Leichenträgern in den legen. die Traueranſagen daſelbſt zu beſorgen. b im Stadttheil Käferthal,Waldhof. Neckarau, Stellpertreter: Joh. Hofmann, Friedhofaufſeher in Neckarau. mittelſt des Kinderleichenwagens nach der Leichenhalle bezw. dem Minuten vor der Zeit der Ueberführung der L iſie bei Einſargung bringen. Sodann haben ſie die Leiche na u 5 as Gräb zu beſorgen. Bei Beerdigungen von Perſonen über 1 A. für den ſtädtiſchen Hauptfriedhof in Maunheim C. f. Johaun Hoffmann in Neckarau. Der Friedhofäufſeher des Hauptfriedbofes führt unter Oberauf⸗ ſicht des zuſtändigen Bauamtes die Aufſicht über den Friedhof und der Wege und Plätze zu ſorgen und ſtreng darüb daß nicht gegen die für den Beſuch er zu wachen, 9 85 des Friedhofes ſchriften verſtoßen wird. geltenden Vor⸗ beh des Königl. präſidenten d. d. Coblenz, den 7 Mai d betreffend Pontonier⸗Ueb am unteren Ende der Inſel Ob werth bei Coblenz, bringen wire zur Kenntniß der Schifffahrt⸗ trei Mannheim, 9. Mai 1900. Gr. Nheinbauinſpektion, ſperrt, heiuſc 8 Preu der nden. Fieſer. Bekanntmachung für die Rheinſchifffahrt. Die Schifffahrttreibenden wer den benachrichtigt, daß von heute ab bis Eude Auguſt d. I. täg⸗ lich, mit Ausnahme der Sonſ⸗ tage, Vormittags zwiſchen 6 und 11 Uhr, Nachmittags zwiſchen 4 und 7 Uhr am unteren Eude der Juſel Oberwerth bei Coblenz, Kilometer⸗Station 87,4 bis 87½7, Pontonierübungen des Rheiun⸗ ſchen Pionier⸗Bataillons Nr 3 ſtattfinden werden, bei denen der Rheln in der Breite von 80 Meter von der Inſel aus in Anſpruch genommen wird. In der Zeit, während welcher die Uebungen ſtattſinden, iſt die Uebungsſtelle dehnung für die Schifffahrt ge⸗ und dürfen längs der genaunten Stelle ſowohl während der Uebungen, als auch wenn die Pontons am Ufer feſtgelegt ſind, Dampfer nur mit halber Kraft fahren. Der Floßverkehr wird in obiger indert. Coblenz, den 7. Mai 1900. Der Ober⸗Präſident der RNheinprovinz J. 5 Freihert von Coels. ſffahrkl. Nachſtehende Bekanntmachun köni 5. Herrn Ob Rheinprovi 2 Aus⸗ 52428 nicht gulators, gegen baare ſtreckungswege ſteig 3 Kleiderſchränke, 1 Vertikow, 2 Tiſche, 1 Spiegel, 3 Kanapees, 1 Waſchtiſch, 1 Nachttiſch, 1 Pfei⸗ lerſchränkchen, 1 Anrichte, 2 Re⸗ Nähmaſchine, Schränkchen u. 3 Bilder. 52435 Mannheim, den 10. Mai 1900. Zwangs⸗Verſteigerung. Freitag, den 11. Mai 1900, Nachmittags 2 Uhr, werde ich im Pfandlokal G 4, 5 Zahlung im Voll⸗ öffentlich ern; 1 Freimüller, Gerichtsvollzieher. Deb⸗ SCCCCCCCCCCCCCCCCCCCTPTPPCGPCCCPVTTVTTGCGGTGTVTTVTVVVVVTTVVVVVVVVVVCVTVVVCC 11 Zwangsverſteigerung. Freitag, den 11. Mai d.., Nachmittags 2 Uhr, werde ich im Pfandlokale 4, 5 ier, 52 2 aufger. Betten, 3 Plüſch nituren, 0 Sophas, und ſonſt Verſchiedenes iſt für die Handhabung der Friedhofordnung verantworklich. Er im be 8 A. das Begräbnißbuch, ſowie die Aufſicht und Controle bei Baarzahlung öffentlich Frrichtung von Monumenken zu führen, für 15 Inſtandhaltung ſteigern. Maunheim, den 10. Mai 1900. Klaus, Gerichtsvollzieher. tren, Kleider⸗ ränke, Fommode, 1 Schreib⸗ ch, 1 Geſchäftswagen, drei Waſchmaſchinen, 1 Drehbank 426 Ar⸗ gegen ver⸗ Mit dem Eintritt der Dunkelheit hat der Au zu ſchließen, Stunde zuvor das Zeichen mit d und etwa noch auf dem Friedhofe Anwe ſelben zu erſuchen. Der Friedhofauffeher und ſeine etwa verlangte Auskunft bereitwilli von Nebengeſchäften(wie Gärtner mit Blumen) iſt dem Friedhofauff Für die F ſſeher den Friedhof er Glocke zu geben ſende zum Verlaſſen des⸗ Angehörigen haben Jedermaun gſt zu erkheilen; das Beſorgen arbeiten für Private, Handeln ſt dem Fr aufſeher auf's Strengſte unterſagt. 2 die Friedhofaufſeher in Käferthal und Neckarau ſiuden die hauptſächl Haus mit Laden zu kaufen geſucht. Genaue Angaben von Preis, Anzahlung Nr. 552430 an die Exped. d Bl. und Rente unter ichſten der für den ſtädtiſchen Hauptfriedho Beſtimmungen ſinngemäße e Als Todtengräber wurden beſtellt: a. für den ſtädtiſchen Hauptfriedhof in Mannheim!: Martin Jordan hier. b. für den Vorſtadtfriedhof in kerſhal Johann Schüßler uu in Käſerthal ., für den Borſtadtfriedhof in Reckarau: Johaun Hoffmann in Neckarau. 5„ Aoe des on echdkeeſens iſt die Anforderung oder die elunahme von Geſchenken in i welcher Form ſtrengſtens unterſagt. 5 0 Manüheim, den 28. April 1900. M. MroppNacht Friedhofkommiſſton: Centr. Drogerie, N 2, 7. Martin. Kunststr., Inh. Gg. Springmann Zettler..... Deuſtag, 15. Mai beginnen neue Kurſe. 52817 Hof- ö s Prämirte Kalligr. Melnode, Gander Wird in 2˙3 Wochen verbessert. Auswärtige können den Unter- richt in wenigen Tagen beenden 3 auch briefl. Deutsch, Hat,, Rond. Ausführl. Prospekt gratis. 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