en⸗ ſ Kauf⸗ en er⸗ ereſ u 12819 tock, arlüſ Hau 5. 80 legaßt 99689 „2 und Uimes, * 12711 II. . li⸗ e und nahſee amilt, 81812 nitur K. iſtelle, eu, gl. u elft 12255 fü 106n Atr. 34, er bil 120 lig zu 12200 fhau billi t. 1277 lig 1 — fel. ſt nel 12760 — Deſi⸗ billig 117⁰5 — Se * L. 0 N4 4 f (Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: 70 Pfeunig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monallich, durch die Poſt bez. incl. Poſt⸗ zaufſchlag M..42 pro Quartal. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg Auswärtige Inſerate. 25„ Die Reklame Zeile 60„ Einzel⸗Nummer 5„ E 6, 2. EU der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreitelſte Jeitung in Mannheim und Amßgebung. Telegramm⸗Abrefſſe: „Jvurnal Maunheim“. (Mannheimer Volksblatt.) In bder Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2821. Nr. 308. Donnerſtag, Gktober 1901. Telephon: Redaktion: Nr. 377. Expedition: Nr. 218. E 6 2„ Druckerei: Nr. 341. Filiie: Nr. 818. (Abenoblatt.) Ueber Parteidiseiplin und Ueberzeugungstreue ſchreibt Bernſtein in der November⸗Nummer der Sozial⸗ demokratiſchen Monatshefte: Ich habe zu allen Zeiten den Standpunkt vertreten, daß ein geſundes Parteileben nicht möglich iſt ohne ſtarke Parteidisziplin. Ich würde danach mir ſelbſt ins Geſicht geſchlagen haben, wenn ich einem nach ausreichender Be⸗ rathung gefaßten Mehrheitsbeſchluß einer Verſammlung, an deren legitimer Zuſammenſetzung nicht der geringſte Zweifel be⸗ ſteht, bloß weil er mir unangenehm war, diejenige Achtung ver⸗ ſagt hätte, die der Demokrat unter ſolchen Umſtänden der Mehr⸗ heit ſchuldet. Achtung heißt nicht blinde Unterwerfung. Ich kann eine Meinung achten, auch wenn ich ſie nicht theile. Und ich kann einem Beſchluß, auch wenn ich ihm aus irgend welchen Gründen vorher opponiren mußte, ſo lange Beachtung zollen, als dies mir nicht ein unbilliges Opfer der Ueberzeugung auferlegt. In Bezug auf Zurückdrängen der eigenen Ueberzeugung gibt es allerdings einen Punkt von wo ab die Rechte der Partei aufhören. Ein geſundes Parteileben braucht zu⸗ gleich mit der Einigkeit im Handeln ſelbſtſtändige Köpfe und ſtarke Ueberzeugungen. Verſündigt eine Partei ſich hierin in ihren Beſchlüſſen, dehnt ſie die Forderung der Disziplin bis zum Cadapergehorſam aus, dann allerdings kann es Gebot der Selbſtachtung ſein, einem ſolchen Beſchluß nicht Folge zu geben, dann tritt der Pflicht gegen die Partei eine andere Pflicht, die der Geſinnungstreue gegen ſein Selbſt, als gleichberechtigt und — je nachdem— ſogar übergeordnet gegenüber. Denn ehe wir Parteileute ſind, ſind wir Menſchen, und zu den vornehmſten Pflichten, die der Menſch gegen ſich ſelbſt hat, gehört die der Feſtigkeit der Ueberzeugung. Es kann unter Umſtänden im Intereſſe der Partei und ihrer geſunden Entwickelung förderlich ſein, ihr nicht zu gehorchen. Lag ein ſolcher Fall hier vor? Bernſtein ſucht dann zu rechtfertigen, warum er dem Lübecker Beſchluſſe dennoch gehorcht hat und fährt fort: Ob dieſe Auseinanderſetzungen mit Andersdenkenden im eigenen Lager in Zukunft weſentlich abnehmen werden, läßt ſich natür⸗ lich nicht vorausſagen. In einer ſo großen Partei wie die Sozialdemokratie iſt neben dem Tageskampf immer noch Raum für die theoretiſchen Diskuſſionen, und ihr Verſchwinden wünſcht Niemand. Was aber in Zukunft anders werden wird, als es in der Vergangenheit war, das iſt das W eſen und die Adreſſe dieſer Auseinanderſetzungen. Sie werden in beider Hinſicht beſtimmter werden, als ſie vom Ausland her ſein konnten, und das wird ihnen viel von dem nehmen, was die früheren Darlegungen einer ſo großen Anzahl von Genoſſen un⸗ erquicklich machte. Nie habe ich mir heftigere Angriffe zuge⸗ zogen, als wenn ich, um nur Niemand zu verletzen, mich bemühte, unperſönlich zu bleiben. So wird Vieles von dem, was als Kritik der Partei aufgefaßt wurde, von ſelbſt verſchwinden, ohne daß der Kritiker faktiſch auch nur das Geringſte bon dem auf⸗ zugeben braucht, was ihm am Herzen lag und liegt. Prinzipiell wird man es aber bei dem Verhältniß bleiben laſſen müſſen, daß es Sache der auf dem Gebiete der Theorie Arbeitenden iſt, die Frage, ob Programmpunkte noch ſtimmen, vorprüfend zu behandeln, und die Sache der Kämpfer, den Zeitpunkt der faktiſchen Reviſton zu wählen. Ich geſtehe offen, mir eilt es trotz meiner Ketzereien nicht mit der Rebiſion. Mir ſcheinen die Geiſter für eine ſolche noch nicht genug vorbereitet, die Rückwirkungen der Reibereien der letzten Jahre noch zu ſtark, als daß ſchon bei allen Betheiligten die bolle Unbefangenheit des Urtheils vorausgeſetzt werden könnte, die für ſolche Arbeit, wenn ſie erſprießlich ſein ſoll, erfordert iſt. Aenderung der Prinzipien,— die ſind vielmehr von vornherein gegeben. Auch nicht um Aenderung der Taktik. Von der ſteht nichts im Programm, ſie wird nach Lage der Sache entſchieden. Bleibt die Reviſion gewiſſer Aufſtellungen über die Tendenzen der modernen Entwicklung und etwa die Reviſian gewiſſer Sätze in der Abtheilung der Forderungen. Die Lücken der letzteren kann man auf dem Wege der Reſolutionen ausfüllen, und die Frage der Abänderung der Sätze über die Entwicklungstendenzen iſt für den praktiſchen Kampf nicht dringend genug, um übers Knie gebrochen zu werden, unter dem theoretiſchen Geſichtspunkt aber bedeutungsvoll genug, um nicht übers Knie gebrochen zu werden. Sie iſt meines Erachtens noch im Stadium der Vor⸗ unterſuchung. Sie aus ihm herauszubringen, damit, wenn ein⸗ mal revidirt wird, auch ganze Arbeit geleiſtet werde, iſt Sache der theoretiſchen Diskuſſton, und wenn ſie unternommen werden kann, ohne daß die Vorſtellung erweckt wird, es handle ſich um „Kritik der Partei“, dann iſt auch ein erſprießliches Reſultat zu erhoffen. Politiſche Ueberſicht. Maunheim, 31. Oktober 1901. Zu den Beſchlüſſen des Centralvorſtandes der national⸗ liberalen Partei ſchreibt die Nat.⸗Lib. Korreſp.: Es ließ ſich vorausſehen, daß im Vordergrund der Beſprechungen über die Beſchlüſſe des Centralvorſtandes ſeitens der Preſſe die Zolltarif⸗Frage ſtehen würde, während man die Reſolution über die Reform des Börſengeſetzes nur leichthin ſtreifte. Aber mit dieſen Anregungen des Centralvorſtandes und mit dem die Materie völlig be⸗ herrſchenden und erſchöpfenden Referat des Herrn Juſtizrath Dr. Rieſſer werden ſich unzweifelhaft zu gegebener Zeit alle politiſchen Parteien beſchäftigen müſſen, da ſie den Ausgangs⸗ punkt für die geplante Börſenreform bilden. Wenn ſich der Centralvorſtand trotz aller Beſtürmung von rechts und links hinſichtlich ſeiner Haltung zum Zolltarif nicht aus ſeiner objektiv abwartenden Stellung herausdrängen ließ, beweiſt dies von Neuem die geſchloſſene Einheit der nationalliberalen Partei gegenüber dem Kernpunkt der großen volkswirthſchaftlichen Frage; beſſerer Schutz der Landwirthſchaft und Beibehaltung der Handelsvertragspolitik. Niemals aber iſt in Abrede geſtellt worden, daß über das Wiee zur Löſung des erſteren Problems und über das Maß und die Höhe der gegenwärtig vorge⸗ ſchlagenen Agrarzölle Meinungsverſchiedenheiten innerhalb der Partei herrſchen. Und ſolche wirthſchaftliche Differenzen, welche die politiſche Haltung der Partei nicht zu erſchüttern vermögen, erklären ſich zur Genüge aus der Zuſammenſetzung der Partei, die ihre Vertreter aus allen Gauen Deutſchlands, vom äußerſten Oſten bis zum Weſten, vom Norden bis zum Süden, aus Pro⸗ vinzen und Bundesſtaaten mit den größten wirthſchaftlichen Verſchiedenheiten und mannigfaltigſten Bedürfniſſen rekrutirt. Sich im jetzigen Augenblick für einen ſpeziellen Punkt im Zoll⸗ tarif feſtzulegen, wo noch Alles auf ſchwer beweisbare und nicht erwieſene Behauptungen hinausläuft, konnte ſich der Central⸗ vorſtand nicht veranlaßt fühlen. Die Beweisführung und mit ihr die Verantwortlichkeit muß die Reichsregierung übernehmen; dann erſt wird die nationalliberale Partei beſtimmte Stellung zu den Einzelfragen nehmen können und müſſen. Daß dabei die einzelnen Mitglieder der Partei nach ihrer wirthſchaftlichen Ueberzeugung handeln und ſich durch kein„imperatives Mandat“ beeinfluſſen laſſen dürfen, hat Abgeordneter Baſſer mann in einer bedeutungsvollen Rede vor ſeinen Wählern in Jena am 14. Juni p. J. erklärt. Er ſagte dabei u..: Worum kann es ſich denn bei der Reviſion handeln? Nicht um Ein Abgeordneter ſoll ſich nicht binden laſſen durch ein impera⸗ tives Mandat, da gerade in den Kommiſſionsberathungen, in den Spezialdebatten eine Fülle neuer Geſichtspunkte ſich ergeben und dann die Abgeordneten die unglücklichſten ſind, die an eine Marſchroute ge⸗ bunden ſind; nur allgemeine Direktiven der Wählerſchaft können die Leitrichtung geben, aber in Einzelheiten Leute zu binden, iſt ein Krebs⸗ ſchaden, und es wäre bedauerlich, wenn dieſer um ſich griffe. Ein Ab⸗ geordneter muß das Recht und die Pflicht haben, ſelbſtſtändig zu er⸗ wägen nach eigenem beſten Wiſſen und Gewiſſen, was im Intereſſe des Volkes, des Allgemeinwohls das Richtige iſt.“ Erklärlicher Weiſe ſpiegeln ſich die Meinungsverſchieden⸗ heiten innerhalb der Partei über Einzelfragen auch in der Parteipreſſe wieder, wenn letztere ſich auch durchgehends mit dem prinzipiellen Standpunkt des Centralvorſtandes einverſtanden erklärt. Ein neuer Burenſieg. Man ſchreibt uns aus London unter dem 29. Oktober: Was der britiſche Oberbefehlshaber Lord Kitchener heute Nach⸗ mittag in ſeiner offiziellen Depeſche mit kühlen Worten als eine neue Niederlage des unermüdlichen Buren⸗Generals Delarey auf dem nordöſtlichen Kriegsſchauplatze darzuſtellen beliebt, das wird in einer ſpäteren Depeſche, die von Johannesburg kommt, als ein ganz entſchiedener Sieg der Buren geſchildert. Selbſt in der Kitchenerſchen Botſchaft wurden allerdings die ſchweren britiſchen Verluſte zugeſtanden, deren Ziffern jedoch wie immer bedeutend niedriger gegriffen waren, als ſie es thatſächlich ge⸗ weſen ſind. General Delarey im Verein mit ſeinen treuen Genoſſen in ſo manchem Gefechte, dem Kommandanten Kemp, hatte ſich eine größere Kolonne von der Diviſton des Generals Methuen für einen energiſchen Angriff als dankbares Objekt auserſehen, wobei es dem Burenführer hauptſächlich auf den reichen Transport zu thun geweſen ſein muß, den die Engländer mit ſich führten. Die britiſche Kolonne war auf dem Marſche von Wonderfontein nach Zeeruſt, deſſen Garniſon ſie ver⸗ proviantiren und verſtärken ſollte, und es gelang Delarey am 24. ds Mts. den Feind dicht am Großen Marica⸗Fluſſe über⸗ raſchend anzugreifen und derartig in die Enge zu kreiben, daß nach mehrſtündigem Kampfe der Kommandeur der Engländer ſich ſchleunigſt über den genannten Fluß wieder oſtwärts zurück⸗ ziehen mußte, um nicht ſeinen ganzen Transport zu verlieren. Es gelang aber den Buren, die ſich mit größter Tapferkeit dem engliſchen Feuer ausſetzten und ihren Angriff mit Elan und Nachdruck durchführten, noch rechtzeitig ein britiſches Geſchütz, einige Munitionswagen und— was die Hauptſache für ſie war nicht weniger als 12 ſchwer bepackte Transportwagen nebſt vielen Pferden, Ochſen und Maulthieren mit Beſchlag zu be⸗ legen, wodurch alſo der Zweck des Delarey'ſchen Angriffes voll⸗ ſtändig erfolgreich durchgeführt wurde. Wie harknäckig und nachdrücklich der Angriff der Buren geweſen ſein muß, geht am Beſten aus den beiderſeitigen Verluſtziffern hervor, die aller⸗ dings, ſoweit die Buren in Betracht kommen, nicht genau feſt⸗ geſtellt werden konnten, weil die Engländer natürlich zuerſt das Schlachtfeld räumten, nachdem ſie an Todten 4 Offiziere und 37 Mann, an Verwundeten 7 Offiziere und 72 Mann und ſchließlich an Gefangenen 2 Offiziere und 34 Mann verloren hatten. Ob Delarey die Letzteren wieder freigelaſſen hat, oder ob er ſie als Geiſeln für alle Eventualitäten mit ſich führt, wird nicht gemeldet, wohl aber, daß der kühne und erfolgreiche Buren⸗ General ſich wieder oſtwärts in der Richtung auf ſeinen alten Schlupfwinkel, die Magaliesberge, zurückgezogen hat, und nicht einmal Kitchener wagt es zu behaupten, daß Methuen oder ſonſt Jemand Delarey verfolgt habe, der beſte Beweis dafür, daß die Engländer die Geſchlagenen waren, und Delarehy ſich nach ſeinem ſchönen Erfolge bewegte, wie er wollte. Auf ſeinem Marſche nach Bon der Dorf⸗Ivette und den krachenden Brettl'n. (Von unſerem Berliner Korreſpondenten.) Wir alle ſtehen unter dem Eindruck einer erſchütternden Ent⸗ hüllung: es gibt keine„deutſche Dorf⸗Ppette“ mehr! Ja, es hat nie eine gegeben.„Trautchen Hundgeburth“, die ſich vermaß, uns coram publico das Melken zu lehren, hat's vermuthlich ſelbſt erſt gelernt, da ſie im jungen Lenz ſich für die dörfleriſche Metamorphoſe umkleidete. Nie war die keuſche Natur ihre Lehrmeiſterin u. nie ſang ſie in Stall u. Feld vor aufhorchenden Bauern ihre kunſtlofen Weiſen. Eine olle ehrliche Chanſonette iſt's, die ſchon über manches Brettl ſchritt und über den vollſaftigen Körpertheil, auf den ſie zum Schluß ihrer Geſänge die Fäuſte klatſchend niederſauſen läßt, mag in zärt⸗ licher Schäferſtunde ſo manche Hand ſchon liebkoſend geglitten ſein. Ein geriebener Agend und eine vielerfahrene Tingeltangeldiva haben ſich den Götterſpaß geleiſtet, die Lichtſtadt Berlin und viele ihrer er⸗ leuchtetſten Köpfe Monate lang zum Narren zu halten: das iſt das ganze Räthſel der Hundgeburth. Offen geſtanden— ich finde die Sache ein wenig blamabel. Noch leine drei Wochen ſind's her, da wanderte ein Bekannter, der ein paar germaniſtiſche Semeſter durchlief, ehe er— leider— dem Journalis⸗ mus ſich zutvandte, mit Siebenmeilen⸗Schritten durch mein Zimmer und ſuchte mir mit den bei Vino di Bacco aufgewärmten Reſten philo⸗ bogiſcher Akribie zu beweiſen, daß der Name Hundgeburth keineswegs ein geſchmackloſer nome de guerre ſei; daß derlei Namensbildungen da und dort in deutſchen Landen ſehr häufig vorkämen und ethy⸗ mologiſch ſo oder ſo zu erklären wären. Wie— weiß ich nicht mehr genau; das hätte im Lichte der jetzigen Enthüllungen ja auch kaum noch Werth. Und ſchließlich that der arme Teufel, der aus Verzweif⸗ lung Journaliſt geworden war, wie man in dubio Jurift wird, ja zar nichts Anderes, als unterſchiedliche ſeiner glücklicheren und be⸗ fähigteren Berufsgenoſſen lange vor ihm gethan hatten. Auch für hatten den unſagbar blöden Schwindel ernſt genommen. Hinter all aller Entrüſtung, mit der man ſie anziſchte, ſtand doch die mehr oder minder„felſenfeſte“ Ueberzeugung: die Sache mag geſchmacklos ſein — Gott ja, das iſt vieles heutzutage. Aber daß Traudchen von den Dörfern zu uns kam, daß ihre drallen Fäuſte gewöhnt waren, den geſchätzten Kühen die nährende Milch zu entlocken— daran iſt nicht zu zweifeln. Mit welchem Geſicht mag Frl. Hundgeburth, die eigent⸗ lich van der Poorten heißt und auch einen rechtſchaffenen— ſoll heißen legitimen Ehemann ſchon verbrauchte, die ihr gewidmeten Abhandlungen muſtern, jetzt— da ſie ſich zum Scheiden von Berlin und wohl auch von dem trauten Hundenamen rüſtet? Mit nicht viel anderem vermuthlich, als das„kritiſche Berlin“ auf die Artikel blicken mag, mit denen es vorem Jahr(genau ge⸗ rechnet iſt es noch nicht mal ſo lange) die Ueberbrettelei begrüßte. Damals ward Jeder als Barbar verſchrien, als kunſtfeindlicher Böotier und Oelgötze, der ſich die ſchüchterne Anmerkung erlaubte, daß er Aehnliches, wann nicht Beſſeres ſchon in ſeiner Studentenzeit auf Kommerſen und Feſtkneipen geſehen hätte. Dämals ſchrieb auch Herr von Wolzogen noch ſentimentale Aufſätze über die neue Kunſt⸗ gattung, die er aus dem deutſchen Boden ſtampfen wolle, und wie er nichts weiter zu ſein wünſche, als der Pfadfinder und Anreger. Jede Nachfolge, jeder Verſuch dazu würde ihn zu Thränen rühren und wenn es ſich erſt ringsum im Lande von Ueberbrettln regte, würde er ſich dankbar und zufrieden vom Schauplatz zuruckziehen; das Herz voll froher Genugthuung, die Nation um ein werthvolles geiſtiges Beſitzthum bereichert zu haben. Ernſt von Wolzogen ſchreibt heute keine ſentimentalen Aufſätze mehr; heute ſchreibt er nur noch Klageanträge gegen die böſen Nachahmer und gegen die Mitglieder, die zur verhaßten Konkurrenz überliefen; ſtatt der neuen Kunſt, die er uns bringen wollte, ſchuf er nur einen neuen und höchſt unerfreu⸗ lichen Typus: den Brettlbaron. Was mir aber Niemand glauben wollte, als ichs im Januar und Februar hier beſcheidentlich aus⸗ ſprach, daß nur das Lied vom„luſtigen Ehemann“ den Erfolg ge⸗ macht hätte, das gehört heute zu den wenigen Ueberzeugungen, die der moderne Menſch ſein eigen nennen darf. Am liebſten ſpricht man gar nicht mehr davon; noch weniger gern ſchreibt man darüber. Un⸗ luſtig ſchleppt man ſich zu den Premieren neuer Lieder; unwirſch wirft man ſich in die Pferdebahn, wenn da oder dort ein neues Ueber⸗ brettl ſeine Hallen aufthut; dann gähnt man ein paar Stunden laut und vernehmlich und findet gewöhnlich erſt beim Heimweg den Humor wieder, wenn man ſich voll inniger Schadenfreude ſagt:„Du wirſt mich nicht mehr ärgern, geſchätztes Ueberbrettl, Du nicht! Dich holt der Pleitegeier über kurz oder lang doch!“ Thatſächlich hat er auch ſchon mehrere geholt; ein paar ſind lautlos verkracht; vom Urüber⸗ brettl am Alexanderplatz, das zur Zeit angeblich unter der litera⸗ riſchen Oberleitung Detlevs von Liliencron ſteht, iſt es merkwürdig ſtill geworden und auch die neueſte Gründung umwehen etskühle Winde. Und gerade dieſe neueſte Gründung war vielleicht die ſyhm⸗ pathiſchſte von allen. Im Spätwinter— Wolzogen hatte eben erſt begonnen, die weiten Taſchen ſeines Biedermeierfracks mit harten Thalern zu füllen— hatten ein paar parodiſtiſch veranlagte Mit⸗ glieder des Deutſchen Theaters den luſtigen Plan gefaßt, das kaum erſtandene Ueberbrettl zu übertrumpfen. Das gelang ihnen auch vollkommen. Da es ſich gewiſſermaßen um intime Veranſtaltungen vor einem geladenen Publikum handelte, wurden ſie von keiner Cen⸗ ſur engherzig geſtört und da dieſe Geladenen(10 Reichsmark hatten ſie freilich auch für die freundliche Einladung zu erlegen) ſich faſt ausſchließlich aus den Kreiſen der„Wiffenden“, aus remieren⸗ tigern, Künſtlern und Schriftſtellern rekrutirten, ward eine Art Ein⸗ heitlichkeit erzielt; das, was man ſonſt auch einen überaus empfäng⸗ lichen Boden zu nennen pflegt. Und dann traf man ſich eben in awwangloſer Folge, alle bierzehn Tage etwa nach Theaterſchluß; man ging wie zu einem Feſte; die Darſteller waren friſch, aufgeräumt, übermüthig wie nur bei ſeltener feſtlicher Gelegenheit und man ver⸗ lebte fröhliche Nächte. Alles deſſen, was in Wirklichkeit ihren Er⸗ folg entſchieden hatte, begaben ſich aber die Väter der hübſchen Idee, da ſie aus den Zufallveranſtaltungen ein ſtändiges Theaterunter⸗ nehmen mit allabendlichen Vorſtellungen machten. Vor der Reiſegeit war„Schall und Rauch“ über die Maßen luſtig geweſen; fetzt rechtſchaffen im eigenen prunkvollen Hauſe war es zum Mindeſten 2. Sette. Weneral unzeiger. Oſten ſoll er je ſteitt euerdings wieder die ſo viel und oft um⸗ iſtenburg mit ſeinem Beſuche bedrohen und her verſtändlich, daß von Pretoria aus gemeldet wird, kungen nach dem genannten Ort abgeſandt Deutſches Reich. Okt.(D 1 0 e urchden Tod Schönlanks) ſatzwahl in Breslau⸗Weſt er⸗ inlank vertrat ſeit 1893 den Wahl⸗ 2 zeſt. Bei der letzten Wahl im Jahre 1898 wurde mit 1'n 27 890 abgegebenen Stimmen gegen 5559 immen de eiſinnigen Voltspartei, 4463 nationalliberale, 4 Centrums⸗, 509 antiſemitiſche, 53 konſervative und 76 demokratiſche Stimmen gewählt, die ſich auf Tutzauer zer⸗ ſplitterten.— Schönlank hat immer zu den weniger ſympathi⸗ en Erſcheinungen der Sozialdemokratie gehört. Zumal im Parlament, dem er keit 1893 ſtändig angehörte, erfreute er ſich nur mäßiger Beliebtheit. Seine Art zu reden war unliebens⸗ würdig 5 die ſchmale Grenze des Taktvollen reſpektirten, vermochten nicht zu gewinnen. Selbſt die eigenen Parteigenoſſen liebten den in, der eifervoll und unabläſſig über ihnen zu Gericht ſaß, inend nur wenig, und in den letzten Jahren ward er ſicht⸗ lich mehr und mehr iſolirt. Vieles von dieſen unerfreulichen Eigenſchaften mag auf die Rechnung des Gehirnleidens zu ſetzen ſein, das im Frühjahr(oder war's ſchon im Winter?) zu vollem Ausbruch kam. Im Uebrigen war Schönlank nicht ohne um⸗ faſſende, hiſtoriſch⸗nationalökonomiſche Bildung und ein ge⸗ ſchickter Redakteur, der— was in der Sozialdemokratie nicht eben häufig iſt— auch den litterariſchen Beſtrebungen mit Ver⸗ ſtändniß und Geſchmack zu folgen wußte Aus Stadt und CLand. Maunheim, 31. Oktober 1901. * Der„Mannheimer Dieſterwegverein“ feierte geſtern Abend — das 111. 6 feſt ſeines Altmeiſters durch einen Feſtakt in der Aula der Sſchule und mit darauffolgendem Bankett im Die akademiſche Feier, welcher ein ſehr zahlreiches unter auch viele Damen, beiwohnte, wurde eröffnet 1 des Vereins, Herrn Reinmuth, welcher en begrüßte und betonte, daß der Verein ſtets um ſo mehr, als nicht Hotel Kaiſ Publikum, durch den zunächſt die Anwe den Geburtstag Porſitze ſterwegs gefeiert habe, Manne Vieles Die Feſtrede hielt Herr Geh. Hof⸗ rath Prof. Sallwürk aus Karlsruhe, der Ehrenmitglied des hieſigen? iſt. Redner betonte zunächſt, daß wir in Dieſter⸗ icht allein den hervorragenden Schulmann, ſondern auch den wackeren Patrioten zu feiern hätten. Er unterſucht ſodann die Frage, ob oir das Recht haben, den Geburtstag des großen Todten zu ſeiern; man bergeſſe ja in der heutigen Zeit der Feſte Verſtorbene ſo leicht, denn unmittelbar nach Dieſterweg habe ſich bereits eine päda⸗ gogiſche Schule aufgethan, die glaubte, einfach über ihn hinweg⸗ gehen zu können. Der große Pädagoge habe aber ein Verdienſt für ſich, mit welchem er ſich ſchon als junger Mann beſchäftigte und das heute im Vordergrunde aller Intereſſen ſtehe, nämlich die Beſchäftig⸗ ung mit der ſozialen Frage. Schon in Elberfeld ſei ſie an ihn heran⸗ getreten, im Freundeskreiſe daſelbſt wäre ſie aufgetaucht und er machte damals ſchon Vorſchläge zur Löſung in einer kleinen Ver⸗ einigung; zur Ausführung konnte er dieſe Vorſchläge aber nicht bringen, denn ſie ſcheiterten an dem Widerſtande der Frauen. Redner Untkerzieht nun das pädagogiſche Wirken Dieſterwegs einer eingehen⸗ ſchildert die Kämpfe, welche er mit ſeinem Gegner die erſt aufhörten, als Harniſch ſich wteder dem igewandt; dem von Frankreich ausgehenden, ſtiſch angehauchten Saint⸗Simonismus trat Dieſterweg ent⸗ n, um ſo lieber ſchloß er ſich aber in den ö50er Jahren den Be⸗ auch ſtrebungen Jahn's an, denn mit der pädagogiſchen müſſe auch die körperliche Ausbildung der jungen Leute Hand in Hand gehen. Redner befürwortet ſchließlich gleichfalls die Einführung von freien Gemeinſchaften zur Fortführung des Turnunterrichts nach der Schul⸗ zeit hierzu müſſe aber die Initiative von den jungen Leuten ſelbſt ausgehen.— Rauſchender Beifall lohnte die geiſtreichen Ausführ⸗ ungen des geſchätzten Redners. Art den Feſtakt ſchloß ſich ſodann ein Bankett im Hotel„Kaiſerhof“ mit reichhaltigem muſikaliſchem Programm. *Hülfe in Krankheitsfällen gewährt, wie aus dem Inſeraten⸗ theil erſichtlich, die Süddeutſche Krankenzuſchuß⸗ und Sterbekaſſe für Männer und Frauen E. H. hier, Rheindammſtraße 5, durch Ge⸗ pährung von Krankennuterſtützung bis M. 21 pro Woche und eines Sterbegeldes bis M. 100 je nach der Klaſſe gegen mäßige Monats⸗ beiträge. Die Kaſſe iſt infolge ihres günſtigen Reſervefonds als dürchaus leiſtungsfähig zu bezeichnen und kann Jedermann beſtens empfohlen werden. *Topuriſtiſches. Eine prächtige Schlußtour für die Touriſten⸗ ſaiſon d. J. hat ſich die hieſige Odenwaldklubſektion ausgeſucht, die ſicherlich bei den z. Zt. herrſchenden ſchönen Tagen vielen Anklang finden wird, zumal jeber Theilnehmer gut ausſchlafen kann und auch früh zurückkehrt, weil die Abfahrt nach Heidelberg erſt um 8 Uhr und die Rückkehr ſchon nach 7 Uhr Abends erfolgt. Von Heidelberg gehts mit Extrazug der Nebenbahn nach Doſſenheim und von dort hinauf zur Schauenburg, die tief vom Buſchwerk verborgen einſam ſchlum⸗ langweilig. Die Sucht nach gleißendem Gold hatte eben wieder ein⸗ mal den Humor todtgeſchlagen und trotz der geſchmackvollen Aus⸗ ſtattung, des doriſchen Tempelbaus an Stelle des Brettls, der in Pierrotgew en einherſtolzirenden Thürſteher und Muſikanten, trotz all der breiten Behaglichkeit in Lehnſeſſeln und ſchalldämpfenden Teppichen weht es einen eigenthümlich froſtig und unwirthlich an. Man wird trübſinnig, anſtatt luſtig zu werden, und ſelbſt eine ent⸗ zückende, nebenbei vortrefflich geſpielte Maeterlinckparodie von Rud. Presber vermag uns auf die Dauer nicht den unfreundlichen Ge⸗ danken zu entreißen. Ste verrauſcht zu ſchnell; dann ſitzen wir wieder in den wunderbar behaglichen Seſſeln, die Füße in den molligen weichen Fries vergraben und grübeln und grübeln: wie lange noch? Wie lange? Die deutſche Dorf⸗Ppette gibt's nicht mehr; die Ueberbrettl ſtehen noch da und öffnen ſehnſüchtig ihre Arme: wie lange? R„„. Tagesneuigkeiten. — Zu der Verhaftung des Barons Wallburg liegen neue Mittheilungen vor. Aus ihnen geht hervor, daß die ganze peinliche Angelegenheit noch zu recht verwickelten Rechtsſtreiten führen wird, um ſo mehr, als der wegen Betruges und Urkundenfälſchung Ver⸗ haftete vorläufig jede Schuld abſtreitet. Unter dem 29. Oktober wird Tag aus Budapeſt gemeldet: Heute Vormittag fanden ſich beim igsrichter die Rechtsfreunde des verhafteten Ernſt Wall⸗ ſtner und Dr. Pichler ein, um zu erwirken, daß Wall⸗ mit ſe Frau ſprechen könne. Der Unterſuchungsrichter er⸗ th 37 gſt die Erlaubniß. Zugleich publicirte er Wall⸗ burg den Beſcheid, demgemäß gegen ihn auf Reguiſttion des Kreisge⸗ burg, Dr. nd gehäſſig und ſeine Umgangsformen, die nicht immer Weiter wird dann auf ſchönem Wal! mit dem Dice inebene mit Rhein und Neckar, k ig in ſeiner Art. Der wenig beſchwe Ueber die Schwedenſchanze mit ihrem reizen⸗ riesheimer Thal wird dann zur Strahlenburg — hier kurzer Stehſchoppen— und dann nach Schrie ſtiegen. Im Gaſthof zur Pfalz ſteht ein gutes warmes Frühſtück bereit und für reinen Schriesheimer Wein wird volle Garantie ge⸗ leiſtet. Der 9ler Neue iſt vorzüglich. Weiter geht der Marſch über guten Feldweg zum hof und dann iesheimer Thal. Dieſe kurze Strecke önſten Blick auf Schriesheim, die Strahlenburg und das Geb Allmählich führt ein ſchöner Wald⸗ bfad zur alten Schwedenſchanze, die ähnlich wie der Oelberg weite Rundſicht bietet, vor Allem aber ſchön iſt der Niederblick auf die Vor⸗ berge der Bergſtraße mit der Ruin Hirſchburg. Am Bergeshang ſich hinziehend, folgt der Weg, ſtets ärts führend, den Einſchnitten der Bergeshänge und gibt ſo Einblick in die hübſchen Thäler mit ſtets wechſelnder Szenerie, bis er nach Durchſchreiten eines romantiſchen Hohlweges vor Leutershauſen endet und dann nach Großſachſen auf der alten Bergſtraße weiterzieht. In Großſachſen im Zähringer Hof gemeinſames Mittagsmahl, das dem bekannten Hauſe zur Ehre gereichen wird. Fröhlicher Sang und Klavierzymbelgetön wird den Schluß verherrlichen und zugleich den Abſchied vom Wanderjahre 1901 bedeuten. Möge Frau Sonne nochmals die im Herbſtſchmuck ſtehenden Wälder und Berge vergolden und Frau Natur ſich im ſchön⸗ ſten goldigen Lichte zeigen, dann Friſch auf, auf die Höhen!— Die Abfahrt von Mannheim erfolgt 8 Uhr 5, in Heidelberg(Nebenbahn⸗ hof) 8 Uhr 40. Der Fahrpreis iſt ermäßigt und beträgt M..10. Punkt 8 Uhr wird die Kartenausgabe geſchloſſen. Gäſte ſind will⸗ kommen. * Einen vorwiegend gelinden Winter verkündet der Wetter⸗ prophet Habenicht in Gotha, indem er daran erinnert, daß im vorigen Jahr, wo ſehr wenig Eis bei Oſtgrönland war, ſtrenge und anhal⸗ tende Winterkälte eintrat. Jetzt ſollen die Eisverhältniſſe umgekehrt liegen, und deshalb ſoll ein gelinder Winter zu erwarten ſein. Hoffentlich wird Herr Habenicht recht haben! Beerdigung des 1 Oberzollinſpektors Kaiſer. Unter ſtarker Theilnahme wurde heute Nachmittag die irdiſche Hülle des ver⸗ ſtorbenen Oberzollinſpektors Kaiſer zur letzten Ruhe beſtattet. Ein großes Trauergefolge ſchritt hinter dem mit Blumen⸗ und Kranzſpenden reich bedeckten Leichenvagen. Die Spitzen der ſtaat⸗ lichen und ſtädtiſchen, ſowie der militäriſchen Behörden, die Mitglieder der Handelskammer, die Vertreter der hieſigen Handelshäuſer, der Rhedereien und Schifffahrtsgeſellſchaften u. ſ. w. gaben dem Ver⸗ blichenen das letzte Geleite. Auch die hieſigen Schiffervereinigungen, mit der umflorten Vereinsfahne, befanden ſich in dem faſt unabſeh⸗ baren Zuge. Am Grabe wurden eine größere Anzahl prachtvoller Kränze niedergelegt. Ein intereſſanter Prozeß um ein Lytterielbos iſt in den letzten Sitzung des Mainzer Landgerichts, Abtheilung für Zivilſachen, zum Austrag gekommen. Ein Geſchäftsmann in Bingen hatte ſich bei einem dortigen Kollekteur ein Loos für die Heſſiſche Klaſſenlotterie genommen und die erſten beiden Klaſſen bezahlt. Das Loos für die dritte Klaſſe war aber nicht rechtzeitig erhoben worden; noch vor dem Ziehungstage erinnerte der Kollekteur den Geſchäftsmann daran und derſelbe ſagte zu, das Loos zu holen. Der Ziehungstag kam, aber das Loos wurde nicht in Empfang genommen und noch an demſelben Tage wurde das Loos mit einem nicht unerheblichen Betrage gezogen. Nun kam der Geſchäftsmann zu dem Kollekteur, um ſein Loos zu bezahlen und den auf dasſelbe entfallenden Gewinn einzuſtreichen. Der Kollekteur erklärte aber, daß er ſein Anrecht auf das Loos ver⸗ wirkt habe. Es kam nun zum Prozeß und erklärte der Geſchäfts⸗ mann, daß er, um das Loos zu holen, an dem betr. Tage bei dem Kollekteur geweſen wäre, dieſen aber nicht zu Hauſe getroffen habe. Die Klage kam mehrmals zur Verhandlung, da fortwährend Zeugen zu vernehmen waren und wurde dieſelbe dieſer Tage entſchieden. Der klägeriſche Geſchäftsmann wurde mit ſeiner Klage abgewieſen und der Kollekteur als der rechtmäßige Eigenthümer Looſes und des effers angeſehen. Trotz wiederholter Aufforderung, das Loos ab⸗ zuholen, habe der Geſchäftsmann der Termin verſtreichen laſſen und habe erſt nach der Ziehung das Loos reklamirt. Wenn auch die An⸗ gabe richtig ſei, daß der Geſchäftsmann vor der Ziehung bei dem Kollekteur in deſſen Abweſenheit geweſen ſei, ſo habe er aber den anweſenden Angehörigen des Kollekteurs gegenüber nicht den Wunſch geäußert, daß er das Loos hätte in Empfang nehmen wollen, da ihm in dieſem Falle das Loos auch eingehändigt worden wäre, wie dies auch ſonſt bei anderen Loosinhabern geſchehen ſei. *Todtgefahren. Geſtern Abend iſt der Zugführer Ludwig Heinle von Edingen auf bis jetzt noch unaufgeklärte Weiſe in der Nähe des Haltepunktes Handſchuhsheim vom Güterzuge 528 über⸗ fahren und getödtet worden. Der Tod iſt jedenfalls ſofort ein⸗ getreten. 5 2 1s des Aus dem Großherzogthum. B. N. Wiesloch, 30. Oktober. Aufſehen erregt in Dielheim die Verhaftung des Kronenwirths, welcher ſeine Frau unmenſchlich miß⸗ handelt haben ſoll, ſo daß dieſelbe in Lebensgefahr ſchwebt und in die Klinik nach Heidelberg verbracht werden mußte. B. N. Dinglingen, 30. Oktober. Am Sonntag, den 20. hat ſich der Landwirth Schelling hier aus ſeinem Hauſe entfernt und bis heute weiß man noch nichts über ſein Schickſal. Eine Aeußerung, die er vor ſeinem Weggehen that, läßt leider darauf ſchließen, daß er ſich ein Leid angethan hat. Schelling ſollte einen Wechſel won 300 Mark bezahlen, wozu er kein Geld hatte. Obwohl er nicht in den beſten Verhältniſſen ſteht, hätte er doch die genannte Summe auf Kredit richts in Laibach wegen Verbrechens der Urkundenfälſchung jene Ver⸗ haftung und eine Hausdurchſuchung bei ihm angeordnet worden ſei. Letztere wurde bereits im Laufe des geſtrigen Tages ausgeführt. Nun befinden ſich Schriften des Wallburg beim Unterſuchungsrichter. Das corpus delikti, nämlich der Matrikelauszug über die zwiſchen dem Erz⸗ herzog Ernſt und Laura Skubics in Laibach geſchloſſene Ehe, nicht aber der Matritelauszug über die Geburt Wallburgs, befand ſich nebſt anderen Dokumenten als Fauſtpfand im Beſitze eines Agenten Namens Bela Schweiger, mit dem Wallburg Börfengeſchäfte gemacht hatte. Dieſer Matrikelauszug wurde von der Polizel bei Schweiger vor⸗ gefunden; er iſt gefälſcht. Das Originalblatt ſoll angeblich in den Laibacher Matrikeln fehlen, und die Beſchuldigung, die gegen Wallburg erhoben wird, baſtrt eben darauf daß die Ehe des Erzherzogs Ernſt nicht in der geſetzlichen Form geſchloſſen wurde, wie der Auszug beſagt. Wallburg wurde ſodann behufs Feſtſtellung ſeiner Identität über ſeine Perſonalien befragt und hatte darauf im Beiſein des Unterſuchungs⸗ richters und ſeines Vertheidigers Pichler eine Unterredung mit ſeiner Gattin. Seinem Vertheidiger gegenüber erklärte er aufs Beſtimmteſte, daß er ſich keiner Schuld bewußt fühle. Der Vertheidiger Dr. Pichler war heute Morgen bemüht, die wegen rückſtändigen Miethszinſes auf morgen anberaumte Verſteigerung des Wallburgſchen Beſttzes zr in⸗ hibiren. Der Budapeſter Strafgerichtshof iſt übrigens nur Executiv⸗ organ in dieſem Felle, da die Verhaftung und Auslieferung Wallburgs vom Laibacher Gerichte verlangt wird. Wallburg vürfte denn auch, da er öſterreichichſer Unterthan iſt, nach beendigtem Auslieferungsverfahren dem Lafbacher Gerichte übergeben werden. Wie weiter berichtet wird, veröffentlicht die vielgeleſene ungariſche Zeitung Egyetertes einen Bericht zu Gunſten Wallburgs, der genau ſo abenteuerlich lingt, wie die Wall⸗ burg'ſche Affafre überhaupt. Darnach wurde Baron Ernſt in Folge fein geſponnener Intriguen verhaftet. Bei Wallburg befinde ſich die ſicher erhalten. ſich ſeinem Mißm Gutach bei Prof. W. H Beim L maler ſtoßen. künſtleriſche Thätigkei B. C. Konſtaͤnz, 30. zell, die 500 Arbeiter b nach allen Welttheil jubiläum. Aus die für Wöchneri rufen werden, be Pfalz, Beſſen * Wiesbaden, 30. Oktob und Amgebung⸗ Lochr ten in das ſchwer verletzt war, triebe und wurde an Armen und Beinen ſo an ihrem Aufkommen zwei *Frankfurt, 30. Oktober. Ueber! mord theilt der Frkft. Generalanz. noch folgendes 0 paar Konrad Geßner nebſt zwei Kindern im Alter von fünf ren bewohnt ſeit 1. September ds. Is. eine W Zimmern im Hauſe Schöne Ausſicht Nr. 17. Die Frau if borene Frankfurterin, ſie ſtand im 28. Lebensjahre. Der war in früheren Jahren bei einer hieſigen Kolo a beſchäftigt, ſiedelte jedoch nach ſeiner Verheirath welche ihm ein Vermögen von 20 000 Mark in die Ehe brachte, gach Eichberg bei Aſchaffenburg über, wo er ebenfalls ein Kolonjalwagreg⸗ geſchäft gründete, welches aber, da er ſich wenig um das Geſchäft küm⸗ merte und Alles fremden Händen überließ, ſehr bald in Verfall lam, Nach Aufgabe des Geſchäfts war er einige Zeit ſtellenlos, es ſeiner Frau überlaſſend, für den nöthigen Unterhalt zu ſorgen, was ſie weiſe unter Verrichtung der niedrigſten landwirthſchaftlichen Arbeilen 2 zwei 7 nd diei auch zuwege brachte, dabei fortgeſetzt den Mißhandlungen und Vor⸗ würfen ihres Mannes, der ſich dem Nichtsthun hingab, unterworfeh, Um die angegebene Zeit ſiedelte die Familie nach Frankfurt über, o der Mann eine Stelle in dem Bureau der Chininfabrik von Zimmer u. Co. in Sachſenhauſen erhielt. Sein Gehalt behielt er jedoch ſi ſich und ließ ſeine Frau für die Haushaltung ſorgen, ſodaß oft kage⸗ lang nichts zu eſſen im Hauſe war. Dabei machte er, wenn er gach Hauſe kam, ſtets Skandal und mißhandelte die arme Frau, wenn kein Eſſen da var. Unter dieſen Umſtänden litt die Frau unſäglich, aber trotzdem ließ ſie aus Liebe zu ihren Kindern Niemand von ihreſ traurigen Schikſal etwas merken. Am Sonntag Vormittag entſtand nun zwiſchen den Eheleuten wieder Streit, welcher von 10—1 Uhr währte. Gegen 3 Uhr Nachmittags kam der Ehemann zu Nachbars⸗ leuten und lieh ſich eine Taſſe Milch, ſagte aber nicht, zu welchem Zwecke. Einige Zeit darauf kam er wieder und erſuchte, man möge einen Arzt holen, ſowie einen Zettel zu ſeiner in der Heiligkreuzſtraß wohnenden Schwiegermutter tragen, worauf vermerkt war:„Juſte hat ſich vergiftet, kommt ſchnell her!“ Erſt hierauf theilte er den Be⸗ wohnern auf dem Vorplatz mit, daß ſeiner Frau etwas zugeſtoßen ſe, Dieſelben ſchafften die in bewußtloſem Zuſtande auf dem Fußboben liegende Frau ins Die Bett. In der Nacht gab die Frau ihren Geiſt auf, Angabe des Mannes, daß ſich ſeine Frau ſelbſt vergiftet habe, findet keinen Glauben und bbei ſeiner Vernehmung verwickelte er ſich in Widerſprüche, indem er ſagte, er habe die Giftflaſche ſeiner Frau aus der Hand geriſſen und zertrümmert; von Glasſcherben war nir⸗ gends etwas zu ſehen. Die Verſtorbene wird als eine lebensfrohe Frau geſchildert, die erſt noch am Samſtag mit ihrer Mutter Zukunfts⸗ pläne geſchmiedet habe und auch ihre Umgebung habe nichts von Selbſt⸗ mordgedanken gemerkt. Der Ehemann trug auch nach dem Tode ſeiner Haupt⸗ Kindes, welches Frau ein äußerſt kaltes und frivoles Benehmen zur Schau. ſächlich belaſtend ſind die Ausſagen des fünfjährige bei ſeiner Vernehmung ausgeſagt haben ſoll, der Vater habe der Mutter eine Kaſſette ins Geſicht geworfen und ſie gedrückt. Da ſich thal⸗ ſächlich an der Naſe eine Verletzung und am Halſe blaue Flecken zeigten, welche von Fingereindrücken herzurühren ſchienen, ſo liegt die Vermuthung nahe, daß Geßner ſeine Frau zuerſt mißhandelt und ge⸗ würgt hat und ihr dann das Gift eingab, um den Anſchein zu er⸗ wecken, als ob die Arme ſich ſelbſt vergiftet habe. Unterſuchung wird hoffentlich Klarheit ſchaffen und den Dhäter zur Verantwortung ziehen. Es wurde eine ganze Anzahl von Büchſen mit Chinin und anderen Giften beſchlagnahmt. Gerichtszeitung. * Mannheim, 30. Okt.(Strafkammer.) der: Herr Landgerichtsdirektor Zehnter. Staatsbehörde: Herr Staatsanwalt Baumgartner. Vorſitzen⸗ Die eingeleieſe Vertreter der Großh. 1) Die wenigſten Ausbeuter des Wohlthätigkeitsſinnes werden vor Gericht geſtellt, weil die Benachtheiligten ſelten irgend welche Schritte thun, um dieſe Schmarotzer ihrer Strafe zuzuführen. 84 Jahre alte Schieferdecker Guſtavo Tremmel gen. Beidinger aus Sattelbach hat ſich auch auf dieſem Felde verſucht. Der Er ging mit einer Sammelliſte ſchnorren, laut er vom Frauenverein Bruchfal patroni⸗ ſirt und ausbiſirt wurde, als ins Unglück gerathener Familenvater die Wohlthätigkeit von Menſchenfreunden anzurufen. Oben auf die Liſte ſetzte er eine Anzahl von Namen mit fingirten Beträgen, u freundwilligen Nachfolgern ein gutes Beiſpiel darzubieten. Auf dieſe Weiſe gelang es ihm auch, ſich von verſchiedenen Mitglieds⸗ damen des hieſigen Frauenvereins Unterſtützungen von—2 Ml. zu erſchwindeln. Das Gericht erkennt auf 1 Jahr Gefängniß und Ver⸗ luſt der Ehrenrechte auf 4 Jahre. 2) Möbeltransporteur Franz Stenger hatte am 2. Sebt, dieſes Jahres bei Spediteur Martin Hamm gearbeitet und dafür 6 Mk. Lohn erhalten. Andern Tags verlangte Stenger von der Frau SBBB————— p photographiſche Aufnahme des Originals des Trauſcheines, welcher im Laibacher Matrikel ſchon ſeit Jahrzehnten fehle. Aus Laibach wird dem genannten Blatte geſchrieben: Erzherzog Ernſt habe wiederholt zu ſeinen Kinder geſagt:„Fürchtet Euch nicht, nach meinem Tode werdet ihr in Laibach die Wahrheit finden; ich habe genug für Euch gelttten, Wallburg reiſte deshalb im Jahre 1899 nach Laibach, um den Matrilel⸗ auszug Üüber die Ehe ſeines Vaters zu ſuchen. Er erfuhr hier, daß dit Trauung in der dorkigen Garniſonlirche ſtattgefunden habe, doch woak vom Jahre 1857 gerade dasjenige Blatt herausgeriſſen, auf dem die Ehe des Erzherzogs eingetragen ſein mußte. Nun ſuchte er den Geiſt⸗ lichen ausfindig zu machen, der die Trauung vollzogen hatte. Dieſer war ein Militärgeiſtlicher, der im Jahre 1864 in Trieſt im Meere ek⸗ trank. Ein alter Diener von ihm, der noch heute lebt, erklärte daß et die im Nachlaſſe vorgefundenen Dokumente dem Bruder des Militär⸗ geiſtlichen geſandt habe. Dieſer Bruder wiederum iſt zur Zeit Biſchof in Laibach. Wallburg verſuchte vergeblich, mit dem Biſchof in Mek⸗ bindung zu kreten, und erſuchte deshalb die Wirthſchafterin(1) des Biſchofs, im Nachlaſſe nachzuſuchen. Dieſelbe fand khakſächlich die Bücher und in einem Gebetbuche auch die ſogenannten Makrikelbogen, auf welchem die Ehe des Erzherzogs eingetragen iſt. Wahhburz probirte es, den Bogen in das Matrikelbuch der Garniſonkirche einzu⸗ fügen und entdeckte, daß er genau paßte und an jener Stelle heraus⸗ geriſſen war. Er ließ eine photographiſche Aufnahme davon machen und forderte, daß das Originalbkatt in das Buch zurückgefügt, ihm aber ein beglaubigter Auszug ausegfolgt werde. Das Blatt wurde nach Wien ins Kriegsminiſterium geſandt. Dieſes ſchickbe es berſiegel zurück und erklärte, daß der Auszug nur dann ausgefolgt werden dülſf, wenn hierzu die Exlauhniß ertheilt ſei. — eumerm 31. Orkober. Seneral Anzeſger. 3. Serer. Hamm's dieſen Lohn nochmals und drohte, als die Frau ihm nichts* Laurahütte, 31. Okt. Die Generalberſamm⸗ per Portion 4 Pfg., gelbe Rüben per Portion 5 Pfg. Carrotten per geben wollte, er gehe zum Gewerbegricht. Das half. Die Frau gab ihm 3 Mk. In Anbetracht ſeiner Vorſtrafen erhielt Stenger 5 Mo⸗ nate Gefängniß. 3) An Pfingſten vorigen Jahres machten die Brüder Martin und Joſef Wirth aus Wieſenthal einen Ausflug zu Rad nach Neu⸗ lußheim. Im„Adler“, wo ſie einkehrten, wurde ihnen zum Ein⸗ ſtellen der Räder eine Werkſtätte angewieſen, in welcher ſich auch das Rad des Wirthsſohnes befand, das dieſer erſt vier Wochen vorher in Bruchſal gekauft hatte. Martin Wirth hatte mit dem Luftſchlauch des Vorderrades Malheur gehabt, er benützte die Gelegenheit, um ſeinen defekten alten Schlauch gegen den tadelloſen neuen des jungen Fiſcher umzutauſchen. Er theilte ſeinem Bruder dann das kleine Changement mit. Um Weihnachten vorigen Jahres hatte Martin Wirth mit ſeinem Vater Streit. Joſef miſchte ſich ein und verrieth dabei ſeinem Vater, was Martin in Neulußheim angeſtellt hatte. Am anderen Tage erſtattete der alte Wirth Anzeige gegen ſeinen Sohn. Martin Wirth hatte ſich dann vor der Strafkammer in Karls⸗ ruhe zu berantworten, wurde aber, ſeiner Vorſtrafen ungeachtet, frei⸗ geſprochen. Er hatte ſich dahin vertheidigt, nicht er, ſondern ſein Bruder habe den Luftſchlauch geſtohlen. Die Staatsanwaltſchaft legte Reviſion ein und das Reichsgericht verwies den Fall zur wieder⸗ holten Verhandlung ans Landgericht Mannheim. Die hieſige Straf⸗ kammer gewann die volle Ueberzeugung der Schuld Martin Wirths und verurtheilte ihn zu 3 Monaten Gefängniß. Sowohl der alte Wirth als der Bruder des Angeklagten hatten Zeugniß gegeben. 4) Der 16jährige Taglöhner Michael Hetter aus Plankſtadt hat im Hauſe Mittelſtraße 82 den Koffer des Italieners Maſacci, eines Zimmergenoſſen, erbrochen und daraus ein Dolchmeſſer, einen Meterſtab und einige Tage ſpäter noch ein Raſirmeſſer, einen Abzug⸗ ſtein und einen Roſenkranz weggenommen, Dinge, die er theils weg⸗ ſchenkte, theils fortwarf. Der Junge, der ſchon in Zwangserziehung war, wird zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt. Theater, Nunſt und Wiſſenſchaft. Mariano Beulliure, der bekannte ſpaniſche Bildhauer, wurde zum Direktor der ſpaniſchen Akademie in Rom ernannt. Leo Tolſtoj in Deutſchland konfiszirt! Herr Eugen Diederichs in Leipzig übermittelt dem Berl. Tagbl. telegraphiſch folgende inter⸗ eſſante Nachricht: Am Mittwoch wurde durch den Staatsanwalt bei Eugen Diederichs in Leipzig, dem Verleger der ſoeben erſcheinenden Geſammtausagbe Tolſtojs, wegen„Verächtlichmachung der Kirche“ die Broſchüre„Der Sinn des Lebens“ beſchlagnahmt, die u. A. Tol⸗ ſtojs Antwort an den Synod enthält. Die Antwort, die Leo Tolſtoj dem Synod auf die Exkommunikation ertheilt hat, iſt ſeinerzeit durch die Zeitungen der ganzen Welt gegangen. Sie iſt ein hiſtoriſches Aktenſtück und wird aus der Welt⸗ und Kirchengeſchichte nicht mehr herauszubringen ſein, mag die Beſchlagnahme beſtätigt werden oder nicht. Alſo vergebene Liebesmüh! Wie Maupaſſant dichten lernte, erzählt der„Figaro“ anläßlich der dieſer Tage erfolgten erſten Aufführung des Sittendramas „Dette“, das Pierre Berton, der Verfaſſer von„Zaza“, aus einem der reizendſten Romane des großen glücklichen und unglücklichen Romandichters„herausdeſtillirt“ hat. Maupaſſant war der Lieblings⸗ ſchüler von Flaubert, deſſen literariſche Strenge dieſem genialen FJünger gegenüber keine Grenzen kannte.„Du darfſt nicht eher für das Publikum ſchreiben, als bis Du dreißig Jahre alt geworden biſt!“ ſagte eines Tages der Meiſter zu ihm. Und der Schüler hörte reſpektvoll und mit peinlicher Genauigkeit auf alle Rathſchlage, die ihm Flaubert gab.„Stell Dich vor dieſen Kamin,“ ſagte ihm 3. B. der berühmte Schriftſteller,„und beſchreib ihn mir ganz getreu. Du mußt ihn gut beobachten, und Deine Feder muß ihn vollſtändig „nachzeichnen“, ſo daß ich, wenn ich Deine Schilderung leſe, ganz genau wiſſen muß, daß es ſich nur um dieſen Kamin handeln kann und um keinen anderen. Erſt dann wirſt Du gut und gewiſſenhaft gearbeitet haben. Und Mauſſapant ſchrieb und beſchrieb gewiſſenhaft. Er brachte wirklich erſt mit dreißig Jahren ſein erſtes Werk an die Oeffentlichkeit: es war ein Bühnenwerk„Hiſtotre du bieux temps“. Aeueſte Nachrichten und Celegramme. Privat⸗Telegramme des„General⸗ Anzeigers.“) * Darmſtadt, 31. Okt. Der ordentliche Profeſſor an der Landesuniverſität in Gießen, Profeſſor Albert, ſeither in Halle, iſt zum Profeſſor an der Landesuniverſität in Gießen ernannt worden. Frankfurt a.., 31. Okt. Der Eiſenbahnunfall vom 5. Auguſt bei Oberrad beſchäftigte heute die Stafkammer des hieſigen Landgerichts. Der Hilfsweichenwärter Auguſt Die hl in Oberrad erhielt 3 Monate Gefängniß, weil er die Weiche zu früh um⸗ gelegt hatte. Frankfurt a.., 31. Okt. In einem Durchgang der Allerheiligenſtraße ſuchte heute früh der Arbeiter Horſt mann ſeine Frau durch einen Revolverſchuß zu tödten und brachte ſich dann ſelbſt zwei Schüſſe bei. Beideſind ſchwer verletzt. Der Beweggrund zu der That liegt in häuslichen Zwiſtig⸗ keiten. Frankfurt a.., 31. Okt. Während ein hieſiger in der Schleidenſtraße wohnhafter Kaufmann auf einer mehrwöchentlichen Geſchäftsreiſe war, und ſeine Frau bei ihren Eltern weilte, räum⸗ ten Einbrecher die Wohnung vollſtändig aus. Sie trugen Teppiche, Gemälde, Silber, Porzellan, alle Wäſche, Klei⸗ der u. ſ. w. fort. Der Schaden wird auf 12 000 M. geſchätzt. Straßburg, 31. Okt. Ein an der Fahrkartenaus⸗ gabe des Metzer Bahnhofes beſchäftigter Beamter wurde wegen hedeutender Unterſchlagungen, die ſich auf 12 000 Mark belaufen ſollen, in Haft genommen. Straßburg, 31. Okt.(Frkf. Zig.) In gut unter⸗ tichteten akademiſchen Kreiſen iſt das Gerücht verbreitet, Prof. Dr. Eugen Müller vom Straßburger Prieſterſeminar werde demnächſt zum Profeſſor derphiloſophiſchen Fa⸗ kultät an der Straßburger Univerſität er⸗ nannt werden. * Berlin, 31. Okt. Das Miniſterium der öffenklichen Arbeiten wird mit Rückſicht auf die Arbeitsverhältniſſe in den Induſtrien in nächſter Zeit 740 Perſonenwagen für die Eiſenbahn in Beſtellung geben. Leipzig, 31. Okt. Die Morgenblätter berichten, daß Dr. König, Inhaber der chemiſchen Fabrik Dr. König u. Cie. in Leipzig⸗Plagwi, geſtern nach bendeter Parforce⸗Jagd in Groſſenhain vom Herzſchlag getroffen wurde und todt vom Pferde fiel. Schleswig, 81. Okt. Heute früh iſt die Wäſchanſtalt der Provinzialirrenanſtalt abgebrannt. Es liegt Brandſtiftung ſeitens eines ausgebrochenen Kranken vor. Schweßz a. d. Weichſel, 31. Okt. Wie das Kreisblatt berichtet, wurde die aus Thüringen ſtammende 28jährige Kell⸗ nerin Chriſtine Knebel in ihrem Schlafgemach er⸗ mordet aufgefunden. Ein Schiffer aus Markowitz iſt der That verdächtig und wurde dem Amtsgericht zugeführk. lung der König⸗Laurahütte genehmigte den Ge⸗ ſchäftsbericht und beſchloß die Vertheilung einer Dividende von 14 Prozent. * Wien, 31. Okt. 300 italieniſche Studenten verſuchten in der Univerſitätsaula eine Kundgebung für die Er⸗ richtung einer italieniſchen Univerſität zu veranſtalten. Sie zogen darnach vor das Parlament, wo ſie Hochrufe auf italieniſche Abgeord⸗ nete ausbrachten. Die Wache zerſtreute mit blanker Waffe die Stu⸗ denten, und eine große Menſchenmenge, die ſich angeſammelt hatte. Ein italieniſcher Student wurde wegen Widerſetzlichkeit verhaftet. Budapeſt, 31. Okt. Heute früh erſchien der Kaiſer im Hotel Briſtol, wo bereits Erzherzog Joſef zur Verabſchiedung vom Großfürſten Michael eingetroffen war. Der Kaiſer verweilte eine halbe Stunde beim Großfürſten und geleitete dann denſelben nach dem Bahnhofe, wo die Verabſchiedung in überaus herzlicher Weiſe erfolgte. Um 8 Uhr reiſte der Großfürſt mit Gefolge nach Wien ab. * Budapeſt, 31. Okt. Das Abgeordnetenhaus wählte unter großem Beifall den Grafen Albert Apponyi zum Präſidenten. * Paris, 31. Okt. Die„Agence Havas“ veröffenklichte geſtern Abend folgende Meldung aus Toulon: Der Kommandant des Mittel⸗ meergeſchwaders, Admiral Maigret, erhielt Ordre, die Lebensmittel an Bord zu ergänzen und ſich für die Abfahrt bereit zu halten. Nach⸗ mittags 2 Uhr ging das Geſchwader nach verſchiedenen Richtungen in See, um Uebungen vorzunehmen. Von mehreren Blättern wird be⸗ ſtimmt behauptet, daß nur ein Theil des Geſchwaders an den Uebungen theilnehmen werde und daß der eigentliche Zweck eine Demonſtration im Orient ſei, um die Regelung des türkiſch⸗franzöſiſchen Konflktes zu beſchleunigen.„Figaro“ will wiſſen, daß die vom Kontreadmiral Caillard befehligte Schiffsdiviſion, welche zu dieſer Demonſtration beſtimmt ſei, aus drei Panzerſchiffen und zwei Kreuzern beſtehe. An Bord dieſer Schiffe befänden ſich angeblich 2000 Mann Landungstruppen. Das Blatt gibt unter Vorbehalt zu, daß das Ziel dieſer Abtheilung Saloniki oder vielmehr Mitylene ſei, welches die Einfahrt zu den Dardanellen und zum Golf von Saloniki beherrſche. Caillard habe Ordre erhalten, die Hafenzölle mit Beſchlag zu belegen, falls Frankreich nicht ſofort Genugthuung erhalte. Der„Figaro“ be⸗ glückwünſcht die Regierung dazu, daß ſte ſich zu der von der öffentlichen Meinung geforderten Aktion entſchloſſen habe.„Echo de Paris“ meldet, geſtern habe zwiſchen Delcaſſe und Conſtans eine längere Unterredung ſtattgefunden, deren Inhalt geheim gehalten werde. London, 31. Okt. Der Bankzinsfuß wurde auf 4 Prozent erhöht. *Konſtantinopel, 31. Okt. Nachdem Numir Bey bei den Erben Lorandos vergebliche Schritte behufs Herbeiführung eines Einvernehmens unternommen hatte, erſuchte er wiederholt eine Unterredung mit dem franzöſiſchen Botſchaftsrath Bapſt zu erlangen, welcher ſich aber formell weigerte, ihn zu empfangen. *Konſtantinopel, 31. Okt. Eine Anzahl Offi⸗ dziere und Unteroffiziere der Marine veranſtalteten geſtern vor dem Admiralitätsgebäude eine Kundgebung wegen rückſtändigen Soldes. Nachdem ſie beruhigende Zuſiche⸗ rungen erhalten hatten, zerſtreuten ſie ſich. * Newyork, 31. Okt. Aus Columbien wird ge⸗ meldet, daß dort aus Anlaß der Entdeckungeiner Ver⸗ ſchwörung viele Verhaftungen vorgenommen worden ſind. Der frühere Präſident Lora floh in die deutſche Geſandtſchaft in Bogota. ** Militäriſche Beförderungen. * München, 31. Okt. Oberſt Freiherr Barth zu Harmating, Kommandeur des 2. Infanterie⸗Regi⸗ ments, iſt unter Beförderung zum Genralmajor zum Chef des Generalſtabes der bayeriſchen Armee ernannt worden. General⸗ leutnant Reichlin⸗Meldegg, Militärbevollmächtigter zu Berlin, iſt zum Kommandanten der 2. Diviſion ernannt worden. General⸗ major Geſtner, Kommandeur der erſten Feldartillerie⸗Brigade wurde unter Beförderung zum Generalleutnant zum Komman⸗ deur der 4. Diviſton ernannt. Oberſt Ritter Endres à la suite der Armee wurde zum Militärbevollmächtigten in Berlin und zum Bevollmächtigten beim Bundesrath ernannt. *** Ein neuer Bankkrach. *Eſſena. d.., 31. Okt. Die Gewerbebankſn Eſſen d. d. R. iſt in Zahlungsſchwierigkeiten gerathen. Der Grund liegt in der Zahlungseinſtellung der Firma Gebr. Ricker und der Abhebung vieler Spareinlagen. Falls ſich der Konkurs nicht ver⸗ meiden laſſen ſollte, dürften viele kleine Gewerbetreibende geſchädigt werden. *** Erdbeben in der Schweiz und in Italien. * Brescia, 31. Okt. Geſtern wurden längs der Riviera, Garda⸗ ſee, vier Erdſtöße verſpürt. Einige Häuſer ſind be⸗ ſchädigt. Unter den Einwohnern herrſcht große Beſtürzung. *** Die Erkrankung des Königs von Eugland. Frankfurt, 31. Okt. Zu der angeblichen Erkrankung des Königs von England erfährt die„Frankf. Ztg.“, daß der König, als er am 6. September von hier nach Kopenhagen abreiſte, einem hieſigen Herrn ſagte: Ich fühle mich außerordentlich wohl und hoffe beſtimmt, nächſtes Jahr wieder nach Hamburg und Frank⸗ furt zu kommen. Verantwortlich für Politik: Chefredakteur Dr. Paul Harms, für den lokalen und provinziellen Theil: Eruſt Müller, für Theater, Kunſt und Feuilleton: Eberhard Buchner. für den Inſeratentheil: Karl Apfel, Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buchdruckerei. (Erſte Mannheimer Typograph. Anſtalt.) Mannheimer Handelsblatt. Mannheimer Marktbericht vom 31. Oktbr. Stroh per Ztr. M..— bis M..— Heu M..50 bis M..—, Kartoffeln M..— bis M..— per Ztr., Bohnen per Pfd. 10 Pfg., Blumenkohl per Stück 25—35 Pfg., Spinat per Portion 60—00 Pfg., Wirſing per Stück —10 Pfg., Rothkohl per Stück 20—00 Pfg., Weißkohl p. St. 00 bis 00 Pfg., Weißkraut per 100 Stück 0., Kohlrabi 3 Knollen—12 Pfg., Kopfſalat per Stück—8 Pfg., Endivienſalat per Stück—10 Pfg., Feldſalat p. Portiono Pfg., Sellerie p. Stück8—10 Pfg., Zwiebeln p. Plund—9 Plg., rothe Rüben per Portion 7 pfg., weiße Rüben Büſchel 5 Pfg., Pflück⸗Erbſen per Portion 00—00 Pfg., Meerrettig per Stange 15—20 Pfg. Gurken per Stück—00 Pfg., zum Einmachen per 100 Stück 00—00 Pfg., Aepfel per Pfd. 12—18 Pfg., Birnen per Pfd. 15—25 Pfg., Kirſchen per Pſd. 00—00 Pfg., Trauben per Pfd. 00 Pfg. Pfirſiche per Pfd. 00—00 Pfg., Aprikoſen per Pfd. 0 Pfg., Nüſſe per 25 Stück 00—-00 Pfg., Haſelnüſſe per Pfd. 00 Pfg., Eier per 5 Stück 30—35 Pfg., Butter per Pfd..20—1 30., Handkäſe 10 Stück 40 Pfg., Breſem per Pfd. 50—60 Pfg., Hecht per Pfd. 1,20., Barſch per Pfd. 70—80 Pfg, Weißfiſche per Pfd. 40 Pfg., Laberdan per Pfd. 50 Pfg. Stockfiſche per Pfd. 30 Pfg., Haſe per Stück.00—4 00., Reh per Pfd..75—.00., Hahn(ig.) p. Stück.50—2., Huhn(jung) per. Stück 150—2., Feldhuhn per Stück.00—.00., Ente per Stück —.00., Tauben per Paar.30., Gans lebend per Stück —5., geſchlachtet per Pfd. 80—00 Pfg., Aal.20—00 Pfg. Coursblatt der Maunheimer Börſe(Produkten⸗Börſe) vom 31. Oktober. Weizen pfälz.—.—16.75] Hafer, württb. Alp—.———. „ norddeutſcher—.——.—„ amerik. weißer————.— „ ruſſ. Azima 16.75—1725 Mais amer. Mixed 14.——. „ Theodoſia 17.50—17.75„ Donau 13.50—.— „ Saxonska——„ La Plata 13.50—.— „ Girka 16.50—17.—Kohlreps, d. neuer—.——27.50 „ Taganrog 16.50—17.— Wicken—.—.— „ ruämniſcher 16.——17.— Kleeſamen deutſch. 1 100.—110.— „ am. Winter 17.25—.— 5„ II 85.——95.— „ Chicago 1I1I—.———.—„ amerik. 90.——95.— „ Manitoba1—.——.—„neuerPfälzer—.——.—. „ Walla Walla 17.15——.—„Luzerne 92.——95.— „ Kanſas II 17.10—17.15„Provene. 103.—108.— „ Californier 17.10——.—„ Eſparſette 30.——30.50 „ La Plata 17.———.—[Leinöl mit Faß—.——69.50 Kernen 17.25——.—[Rüböl„„—.—65.— Noggen, pfälz.—.—14.25„ bei Waggon—.——68.— „ ruſſiſcher 14.25——.—Am. Petroleum Faß 5 „ rumäniſcher—.——.— ſr. mit 20%% Tara—.——23.25 „ norddeutſcher—.———.— Am. Petrol. Wagg.—.——22.30 „ amerik.—..— Am. Petrol. in Ciſt. Gerſte, hierländ. 15.75—16.— p. O0konetto verzollt.18.70 „ Pfälzer 16.——16.75 Ruſſ. Petrol. fr. Faß—.——22.— „ ungariſche—.——.—[Ruſfſ. Petrol. Wagg.—.——20.70 Futter 12.50—-—.—Ruſſ. Petrol. in Ci⸗ Gerſte rum. Brau—.——.— ſternen p. 100konetto-17.20 Hafer, bad. 14.—15.—Rohſprit, verſteuert—.— 109.— „ruſſiſcher 15.50—16.—7oer Sprit 50 „norddeutſcher—.——15.75]g0er do. unverſt. 33 MNr. 00 0 1 2 3 ee 2750 25.50 283.50 22.50 21.50 159.50 Roggenmebl Nr. 0) 22.50 1) 19.50. Weizen unverändert. Mais höher. Uebriges unverändert. Maunheimer Effektenbörſe vom 31. Okt.(Offtzieller Bericht.) Die heutige Börſe nahm einen ruhigen Verlauf. Es notirten: Pfälz. Bank⸗Aktien 111.20%., Badiſche Brauerei⸗Aktien 129 G. 181., Mannheimer Verſicherungs⸗Aktien 388 Geld. Frankfurt a.., 31. Oktbr. Kreditaktien 195.20, Staats⸗ babn 183.80, Lombarden 16.—, Egypter—.—, 4% ung. Goldrente 99.80, Gotthardbahn 155.—, Disconto⸗Commandit 171.50, Laura 178, Gelſenkirchen 159.—, Darmſtädter 118.25, Handelsgeſellſchaft—.—, Dresdener Bank 118 40, Deutſche Bank 192.50. Tendenz: geſchäftslos. Berlin, 31. Oktbr.(Effektenbörſe.) Anfangskurſe. Kreditaktten 195.20, Staatsbahn 133 80, Lombarden 16.—, Diskonto⸗Commandit 171.50, Laurahütte 178.20, Harpener 154.30, Ruſſiſche Noten—.—. (Schlußcourſe). Ruſſen⸗Noten ept. 216.60, 3¼½% Reichsanleihe 100.30, 3% Reichsanleihe 89.40, 3½% Bad. St.⸗Obl. 1900 98.30, 4% Bad. St.⸗A. 1901 104.50, 4% Heſſen 104.60, 3% Heſſen 86.70, Italiener 98 90, 1860er Looſe 139.90, Lübeck⸗Büchener—.—, Marien⸗ burger—.—, Oſtpreuß. Südbahn—.—, Staatsbahn 133.70, Lom⸗ barden 16.10, Canada Paeifte⸗Bahn—.—, Heidelberger Straßen⸗ und Bergbahn⸗Aktien—.—. Kreditaktien 194.70, Berliner Handelsgeſell⸗ ſchaft 130 40, Darmſtädter Bank 118.20, Deutſche Bankaktien 192 20, Disconto⸗Commandit 171.—, Dresdner Bank 118.10, Leipziger Bank .10, Berg.⸗Märk. Bank 145.80, Pr. Hpp.⸗Akt.⸗Bank 575.—, Deutſche Grundſchuld⸗Bank Dynamit Truſt Bochumer 157.90, Conſolidation 276.20, Dortmunder 39.20, Gelſenkirchener 156.70, Harpener 153.70, Hibernia 154.10, Laurahütte 176.60, Stettiner Vulkan 189.75, Licht⸗ und Kraft⸗Anlage 94.50, Weſteregeln Alkaliw 176.50, Aſcherslebener Alkali⸗Werke—.—, Deutſche Stein⸗ zeugwerke 258.50, Hanſa Dampfſchiff 119.—, Wollkämmerei⸗Akties 135.20, 4% Pf⸗Br. der Rhein. Weſtf. Bank von 1908 99.—, 3%/ Sachſen 87.20, Mannheim Rheinau 95.— Privatdiscont: 2½0% * Berlin, 31. Okt.(Tel.) Fondsbörſe. Die Börſe be⸗ gann ſtill; bei Behauptung von Banken. Kohlenaktien recht feſt auf Meldungen von Rüſtungen zum Streit in Südwales. Laurahütte weichend auf Gewinn⸗Ausfall und allgemeine Geſchäftsſtille, auf Nach⸗ richten vom Auslaufen des franzöſiſchen Mittelmeergeſchwaders zum Zwecke einer Demonſtration im Orient. Fonds ganz ſtill, doch be⸗ hauptet. Türken umſatzlos. Bahnen unregelmäßig. Heimiſche Fonds bis in die zweite Börſenſtunde ohne Notizen. Türkiſche Looſe ſchwach. Mittelmeerbahnen nachgebend. Sonſtige Bahnen vernachläſſigt. Privat⸗ diskont 278 pCt. Newyork, 30. Okt. Schlußnotirungen: 29.] 80. 29. 30. Weizen Oktober 75¾ 75¾[ Mais Mai—— Weizen Dezember 76% 76, Mais Juli————— Weizen September(———— Kaffee Oktober.05—— Weizen Mai——— Kaffee Dezember.15.20 Weizen Juli—— Kaffee März.45.50 Mais Oktober 63 63% Kaffee Mat.65.70 Mais Dezember 63.— 63%[ Kaffee Januar——— Mais September——— IKaffee September—— Chicago, 30. Okt. Schlußnotirungen. 29.380. 29. 80. Weizen Oktober 69¾69æ lMais Dezember 57½ 57½ Weizen Dezember 70¾ 70¼[ Schmalz Oktober.67.70 Mais Oktober 56% 56½ Schmalz Januar.67.70 Ueberſeeiſche Schifffahrts⸗Nachrichten. Southampton, 30. Okt.(Drahtbericht der Amerikan Vine, Southampton). Der Schnelldampfer„Philadelphia“, am 28. Okt. von New⸗Pork ab, iſt heute hier angekommen. Mitgetheilt durch das Paſſage⸗ und Reiſe⸗Bureau Gun d⸗ lach& Bärenklau Nachf. in Mannheim, Bahnhofplatz Nr. 11, direkt am Hauptbahnhof. Am Freitag, den 1. November (Aleerheiligen) bleiben die Zureaux der Mann⸗ heimer Banken und Bankiers 16009 Nachmittags geſchloſſen. Verein dey Mannheimer Banken u. Bankiers. Seſte General⸗Anzeiger. Mannheim Thiere als Simulanten. 5tefan(Charlottenburg). i riin Die Frage, ob Thiere z lbring ſtandes oder forſcher unaus nichts ande ſchinen, oder ſei es, u halb der Thierwelt „Inſtinkt“ nicht befr .— 0 8 andlungen, die manche fRechnung des Ver⸗ beſchäftigt den Natur⸗ iſen, daß die Thiere oll konſtruirte Ma⸗ ß wir Erſcheinungen inner⸗ ich durch das Schlagwort erklären laſſen. Der moderne —5 Naturforſcher, der den Erſcheinungen ohne Voreingenommenheit entgegentrit ird ſich ſchwerlich dazu verſtehen können, eine Grenze nunft und Inſtinkt zu ziehen, da letzterer Begriff jeder exakte inition ſpottet. Wir verſtehen unter Vernunft oder Verſtand zumeiſt die Fähigkeit, die mit Hilfe des Gedächtniſſes ge ammelten Erfahrungen zum Zwecke unſerer Er⸗ Aber ſowohl Gedächtniß als auch Er⸗ fahrung ſind ikte Begriffe, die wir nur aus ihren Aeußer⸗ ungen kennen. Und von dieſem Geſichtspunkt aus iſt es nicht angängig, denſelben Aeußerungsformen bei Thier und Menſch verſchiedene Urſachen zuzuſchreiben, verſchiedene Namen zu geben. „Aber nicht nur den Aeußerungen der alltäglichen Erfahrung begegnen wir bei Thieren; auch Liebe, Haß, Rachſucht, Ver⸗ ſchlagenheit, Liſt ꝛc. laſſen ſich bei ihnen beobachten. Ein fran⸗ Aöſtſcher Nervenarzt konſtatirte vor nicht zu langer Zeit, daß 7 Gemüthserregungen hyſteriſch werden 101 Ac Thiere in Folge ſtarker können. Fleißig geſammelte Beobachtungen haben ergeben, daß Thiere Krankheiten oder Tod außerordentlich geſchickt ſimuliren, um der Gefahr zu entgehen oder ſich irgendwelche Vortheile zu verſchaffen. Am allerweiteſten iſt das Simuliren des Todes bei Spinnen und anderen Inſekten verbreitet: das Thier, das ohnehin die Farbe der Umgebung hat, ſitzt auf dem Blatte oder fällt zu Boden und bleibt dort unbeweglich liegen, ſodaß es überhaupt nicht oder nur mit größter Mühe zu entdecken iſt. Iſt die Ge⸗ fahr vorüber, ſo lebt es wieder auf.— Ich glaube nun nicht, daß dieſes„Todtſtellen“ der niederen Thiere bewußt geſchieht; es dürfte ſich bielmehr im Laufe der Jahrtauſende durch Selektion im Kampfe ums Daſein herausgebildet haben. Die Angriffs⸗ vorrichtungen der kleinen Inſekten kamen ihren größeren und ſtärkeren Verfolgern gegenüber gar nicht in Betracht; ſie mußten alſo vielmehr auf die Ausgeſtaltung ihrer Schutzvorrichtungen bedacht ſein, die ſie den Angriffen oder Blicken ihrer Verfolger entziehen konnten. Eine ſolche ungemein wirkſame Schußvor⸗ richtung iſt beiſpielsweiſe die„mimierz“, die darin beſteht, daß das betreffende Thier, ſei es ſeine Umgebung, ſei es andere Thiere, in ihrer äußeren Erſcheinung nachahmt. Beim Weib⸗ chen finden wir die erſte, beim Männchen die zweite Art von mimiery, Aber das Anpaſſen an die Umgebung bietet noch nicht genügend Schutz, da die Bewegungen den auf Nahrungs⸗ beute ausgehenden Thieren verrathen, daß hier für ſie etwas zu holen war. Nun waren die Inſekten, die ſich beim Heran⸗ nahen des Feindes ganz ſtill verhielten, viel beſſer dran, als die, die die Flucht ergriffen, und dem Verfolger unfehlbar in die Hände fielen. Dieſe Inſekten hatten alſo die beſte Chance, ſich fortzupflanzen, bis ſchließlich nur diejenigen zurückblieben, die den Tod zu ſimuliren im Stande waren. Wenn man nun bei dieſen Thieren niederer Ordnung auch ſagen kann, die Simulation geſchehe nicht mit vollem Vewußt⸗ ſein, ſo krifft dies bei höher organiſirten Thieren abſolut nicht zu. Hier begegnen wir Beiſpielen von Simulation, die nicht mehr darauf hinaus will, ſich vor dem Tode zu retten, ſondern die direkt ſich einen Vortheil zu verſchaffen ſucht, alſo den Aus⸗ fluß einer genauen Ueberlegung darſtellt. Folgendes Beiſpiel erzählt ein in Indien domizilirender Arzt. Er wohnte in einem Hauſe, das von ſchönen Wieſen umgeben war, die ſehr oft von Viehheerden aus der Nachbarſchaft heimgeſucht wurden. Ver⸗ gebens bemühten ſich die Diener des Arztes, die ungebetenen Gäſte zu vertreiben. Nur mit Hieben und Peitſchenſchlägen konnte das Wieſenſtück wieder geſäubert werden. Eines Tages kam nun einer der Knechte zu dem Arzt und erzählte ihm, er habe einen großen Stier geſchlagen und dieſer ſei todt hinge⸗ fallen. Bedenkt man, daß es ſich um einen ſogenannten„heili⸗ gen“ Stier handelte, der in Indien die unbeſchränkteſte Freiheit zu genißen gewohnt iſt und den Niemand am Freſſen zu verhin⸗ dern wagt, ſo wird man begreifen, daß der Eigenthümer der Wieſen ſich durch den Zwiſchenfall ſehr peinlich berührt fühlte, der ihn nicht nur mit der Bevölkerung, ſondern auch mit den Behörden in Konflikt bringen konnte. Er begab ſich alsbald an den Ort der That und ſah dort thatſächlich den Stier in einem Zuſtand, der auf Tod ſchließen ließ. Leblos hingeſtreckt lag er da, mit ſchlaffen Geweben, und ließ ſich ruhig anfaſſen. Der Arzt begab ſich nun nach Hauſe und überlegte, was er thun ſolle, als ſein Diener freudeſtrahlend ankam und ihm meldete, der Stier ſei wieder ins Leben zurückgekehrt. Ein Blick durchs Fenſter zeigte, daß der Stier ruhig ſeine Mahlzeit fortſetzte. Von nun ab ſtellte er ſich jedesmal lodt, ſowie man den Verſuch machte, ihn von der Wieſe wegzujagen. Ein ander Fall! Der amerikaniſche Naturforſcher Coral C. White erzählt, daß ein Fuchs ſich eines Tages durch eine enge Oeffnung in einen Hühnerſtall gezwängt hatte und nun dork ganz kannibaliſch zu hauſen begann. Vollſtändig ge⸗ ſättigt, verſuchte Meiſter Reinecke wieder zum ſelben Loch hin⸗ auszuklommen, was ihm aber nicht mehr gelingen wollte, da er in Folge der reichlichen Mahlzeit ſehr an Umfang zugenommen hatte. Was nun thun? Das ſchlaue Thier legt ſich flach auf den Boden und ſtellt ſich todt; ſo todt, daß der Knecht, der in der Frühe in den Hühnerſtall tritt, es beim Schwanze nimmt und dann auf einen Miſthaufen auf dem Hofe wirft. Kaum ſpürt ſich aber der Fuchs im Freien, da macht er Beine, ſo daß der verblüffte Knecht kaum Zeit hat, ſich von ſeiner Verwunder⸗ ung zu holen, und der Fuchs das Weite gewinnen kann. Eine noch charakteriſtiſchere Geſchichte erzählt der fran⸗ zöſiſche Zyologe und Jäger de Cherville. Er hatte einen jungen uchs, der allen Zähmungsverſuchen widerſtand; man mußte ich ihm mit allergrößter Vorſicht nahen, um nicht gebiſſen zu werden.„Eines Tages“, erzählt nun de Cherville,„ging ich wieder in den Stall, um meinen Fuchs zu füttern. Ich fand ihn ingeſtrickt ohne Bewegung; ich rief ihn, jedoch ohne Reſultat. ch hob ſeinen Kopf in die Höhe und er ließ ſich das— gegen ſeine ſonſtige Gewohnheit— ruhig gefallen. Da ich aber ſpürte, daß er noch warm war und auch die Athmung noch funktionirte, ſchloß ich, daß er zwar nicht todt, aber ſehr krank ſei. Da das Halsband des Fuchſes thatſächlich viel zu eng war, glaubte ich, daß er einen heftigen Erſtickungsanfall habe und entſchloß mich, das Halsband abzunehmen. Kaum hatte ich aber dieſe That vollbracht, als der Simulant weder ganz geſund auf den Beinen war und ſich ſo geſchwind davon machte, daß ich nicht einmal Zeit hatte, den Verſuch zu machen, ihn wieder einzufan⸗ gen.“— Die wohlberechnete Liſt war dem Thier khatſächlich gelungen. Auch Wölfe ſimuliren vorzüglich. Es iſt beiſpielsweiſe be⸗ kannt, daß, wenn ein Wolf in die Grube fällt, er bewegungs⸗ los liegen bleibt und ſich ruhig fortſchleppen läßt, ja ſelbſt Schläge vermögen es nicht, ihn aus ſeiner Rolle herauszubringen. Ebenſo oft iſt das Simuliren bei Mäuſen beobachtet worden, wobei das Intereſſante darin beſteht, daß die Katze ſich durch dieſes Simuliren nicht täuſchen läßt, ſondern nur ſcheinbar darauf eingeht. Auch die Elefanten pflegen ſich erfolgreich dem Einfangen zu widerſetzen, indem ſie ſich auf die Erde hinwerfen und ſich ruhig mit Schligen traktiren laſſen, ohne ein Lebens⸗ zeichen von ſich zu geben. Schon oft iſt die Behauptung aufgeſtellt worden, daß die vorgebliche Intelligenz des Affen eine nur ſcheinbare ſei, daß er thatſächlich nur eine ſehr komplizirte, ſehr gut funktionirende Nachahmungsmaſchine vorſtelle; eigene Initiative fehle ihm vollſtändig! Dieſer Behauptung widerſpricht aber der Um⸗ ſtand, daß auch der Affe zu ſimuliren verſteht, wozu doch gewiß eigene Initiative gehört.— Ein noch nicht ganz gezähmter Affe wurde an einer langen Schnur an einen Baum angebunden. Wenn nun der Affe auf dem Gipfel des Baumes ſaß, kamen die Krähen und fraßen ihm ſein untenſtehendes Futter weg. Kaum merkten ſie aber, daß er ſich anſchicke, wieder vom Baume herab⸗ zuſteigen, ſo ſtellten ſie ſich in einiger Entfernung auf, gleichſam den gefangenen Affen verhöhnend, der ihnen nichts anhaben konnte. Wie half ſich nun der intelligente Vierhändler?— Auf eine wirklich raffinirte Weiſe!l Er kroch auf den Gipfel des Baumes, und nachdem er dort eine Zeitlang verweilte, ſimulirte er ein ſtarkes Unwoh'ſein, glitt langſam zur Erde und blieb regungslos liegen. Die Krähen, die im erſten Augenblick ge⸗ flohen waren, ſchienen bald in den Glauben verſetzt, der Ake⸗ ſei todt, und kamen, um das Todtenmahl an ihm zu hal Der erſte Vogel jedoch, der in den Bereich der Hände des kam, bewirkte die blitzſchnelle Auferſtehung des Simula: Er packte die wehrloſe Krähe bei den Flügeln und begann ihr eine Feder nach der andern bei lebendigem Leibe auszureißen, bis nur noch einige Schwanzfedern übrig blieben. Dann warf er ſein ſo grauſam zugerichtetes Opfer, gleichſam triumphirend und den anderen zur Warnung, in die Luft. Der Beobachter dieſes Faktums verſichert, daß der kluge Affe von dieſem Tage an von Krähenbeſuchen verſchont blieb. Kann man dieſes verbürgte Faktum wohl auch unter den Begriff des Nachahmungstriebs ſubſummiren?— Oder wie könnten die Anhänger der Inſtinkttheorie all die mitgetheilten Thatſachen erklären, wenn ſie nicht zugeben wollten, daß das Thier ebenſo wie der Menſch Erfahrungen ſammelt und ſte dort verwerthet, wo es ihm Vortheile zu verſchaffen in der Lage iſt?! Elektriſche Sehnell⸗ und Fernbahnen. In der letzten Sitzung des Vereins für Eiſenbahnkunde hielt der Chef⸗Ingenieur der Allgemeinen Elektrizitäts⸗Geſellſchaft in Berlin Laſche einen Vortrag über elektriſche Schnell⸗ und Fernbahnen, Er führte aus, wie bei der großen Entwickelung, die Induſtrie und Handel in den einzelnen Ländern ſelbſt ſowohl als auch durch die Beziehungen der verſchiedenen Länder unter⸗ einander genommen hätten, bei den regen Wechſelwirkungen zwiſchen den Handelscentren und den Knotenpunkten der Indu⸗ ſtrie ſich immer mehr das Bedürfniß nach ſchnellen und leiſtungs⸗ fähigen Verkehrsmitteln geltend mache. Heute erfordert eine Reiſe viel Zeit wegen der gebundenen Fahrgeſchwindigkeiten und der großen Zwiſchenräume zwiſchen den einzelnen Fahrgelegen⸗ heiten. Ein Schnellverkehr mit Einzelwagen, die zwiſchen den Hauptſtädten in kurzen Zwiſchenräumen einander folgen, würde daher einem Bedürfniß entſprechen, ebenſo würde ein Schnell⸗ verkehr in kurzer Zwiſchenräumen zu gewiſſen Tageszeiten die Möglichkeit gewähren, aus der Großſtadt und den Induſtrie⸗ zentren nach des Tages Arbeit in der freien Natur Echelung zu ſuchen. Für einen ſolchen Betrieb iſt die Elektrizität die ge⸗ eignetſte Kraftquelle. Die Elektromotoren ohne hin⸗ und her⸗ gehende Maſſen, die Stöße und Erſchütterungen hervorrufen müſſen, ſind für hohe Umdrehungszahlen wie geſchaffen. Der Fortfall von Rauch und Skaub, die Möglichkeit, die Einzelwagen mit freiem Durchblick nach vor und nach hinten auszuführen, machen neben der bequemen Zugfolge das Reiſen erheblich an⸗ genehmer. Bekanntlich iſt die Studiengeſellſchaft für elektriſche Schnell⸗ bahnen in Berlin, die ſich eigens zu dem Zweck gebildet hat, über den elektriſchen Betrieb von Vollbahnen Erfahrungen zu ſam⸗ meln, augenblicklich mit Verſuchen beſchäftigt, die Unterlagen ſchaffen ſollen für einen Schnellverkehr mit 200 und 250 Kilo⸗ meter Geſchwindigkeit in der Stunde. Hierfür dürfte es er⸗ forderlich ſein, den heutigen Oberbau umzugeſtalten. Es iſt aber ſchon heute möglich, zu ſagen, daß auch unter Beibehaltung des Oberbaues beim elektriſchen Betriebe Fahrgeſchwindigkeiten bis zu 150 Kilometer zwar erreicht werden könnten, weil eben der elektriſche Einzelwagen den Oberbau und die Brücken viel weniger belaſtet als die Lokomotive der Dampfbahn. Es iſt weniger Arbeit zur Beförderung der gleichen Zahl Fahrgäſte beim elektriſchen Betriebe erforderlich; dabei iſt noch außer Acht gelaſſen, daß die Wahrſcheinlichkeit für die volle Beſetzung der Fahrzeuge bei einem Schnellverkehr mit kurzen Zwiſchenräumen größer iſt als bet unſerem heutigen Verkehr mit der geringen Anzahl von Zügen am Tage. Das Publikum würde es daher ſchon als eine große Annehmlichkeit empfinden, wenn auf einzel⸗ nen Strecken unter Aufrechterhaltung des heutigen Dampf⸗ betriebes zu den Zeiten des größten Bedarfs ein ſolcher Schnell⸗ verkehr mit elektriſchen Einzelwagen eingeſchaltet würde. Abweichend vom Dampfbetriebe, bei dem jede Lokomotive ihre Krafterzeugungsſtelle mit ſich führt, wird bei elektriſchem Betriebe die Krafterzeugung zentraliſirt, das heißt, an einem Punkte ſind große Maſchinen zur Erzeugung des Stromes auf⸗ geſtellt und von hier aus wird ein großes Gebiet mit der nöthigen Kraft verſorgt. In ſolchen Centralen läßt ſich die Kohle erheb⸗ lich beſſer ausnutzen, d. h. mit einem Kilogramm Kohle erheblich mehr Kraft erzeugen, wie auf der Lokomotive mit ihrem be⸗ ſchränkten Raum. Alle im Maſchinenbau und in der Elektro⸗ technik gemachten Fortſchritte können hier in der beſten Weiſe ausgenutzt werden. Die Lage der Zentrale kann ſo gewählt werden, daß die Brennſtoffzufuhr die geringſten Koſten erfordert. Man kann ſie auf Gruben anlegen und Brennſtoffe verwerthen, die ſonſt wegen ihrer geringen Heizkraft Transportkoſten nicht lohnen. In Ländern mit großen verfügbaren Waſſerkräften können dieſe in beſſer Weiſe zur Stromlieferung für den Bahn⸗ betrieb herangezogen werden; in der Schweiz, in Italien und vor Allem in Schweden ſind denn auch ſchon umfangreiche Vor⸗ arbeiten in dieſer Richtung ausgeführt worden. Die Fort⸗ leitung großer! bietet heute ke Spannung bis Gefahr mehrere hunder hältnißmäßig geringem D Man muß dann Drehſtron Beziehung erhebliche Vort die Erniedrigung der Spannung wie es für den Verbrauch in der Natürlich iſt beim Schnellbetrieb volltommenſter Weiſe zu wahren erfo elektr Derlich. Diurch eifriges Studium und umfaſſende Verſuck lungen, die Führung des Wagens ſo einfach zu ge Bedienung aller erforderlichen Apparate ein ei 8* hrer anfahren, ſo dreht nügt. Will der Fü nach rechts und erreicht eine um ſo größere Geſ weiter er nach rechts dreht. Will er langſamer fahre Führer kann alſo ſeine ganze Aufmerkſamkeit auf die Strel und die Fahrtſignale richten, was für die Sicherheit des Be triebes naturgemäß von größtem Vortheil iſt. Dabei ſind di Apparate ſo eingerichtet, daß das Anfahren und Bremſen nich ſtoßweiſe, ſondern ganz ſtetig erfolgt, und daß es dem Führg unmöglich iſt, mit größerer Heftigkeit anzufahren, als es zuläſſig feſtgelegt iſt. Die Kabel und ſonſtigen Leitungen im Wagen ſin ſelbſtredend ſo geordnet, daß jegliche Gefahr ausgeſchloſſen it im Falle eines Kurzſchluſſes wird der Strom ſofort ſelbſtthäy durch Schmelzen einer Sicherung ausgeſchaltet. Das Auftreteſ von Strömen im Wagen ſelbſt iſt ausgeſchloſſen, da alle Theiſ des Wagens unter ſich mit den Schienen, ſomit alſo mit der Erde metalliſch verbunden ſind. Aber nicht nur für den Fernverkehr, ſondern auch für den Borort- und Stadtverkehr bietet die Verwendung der Elektrizitäl bedeut ende Vortheile, ſie iſt vielleicht das einzige Mittel, auf he⸗ Anlagen den ſtetig wachſenden Verkehr zu bewältigen rde allerdings die Verwendung von Einzelwagen nich Yt ſein, ſondern der Verkehr muß mit Zügen erfolgen hie aus mehreren Wagen beſtehen, von denen der dordere und dez hintere mit Motoren zu verſehen wären. Die Führung würd von dem jeweils vorderen Wagen aus geſchehen. Da die Motor⸗ wagen auch hier zur Aufnahme von Fahrgäſten eingerichtet ſind, ſo würde ſchon bei gleicher Zuglänge eine größere Anzahl von Reiſenden unterzubringen ſein wie bei der Dampfbahn. Weiter⸗ hin läßt ſich aber bei derartigem elektriſchen Betriebe eine größenk Anzugskraft und damit ein erheblich ſchnelleres Anfahren und Bremſen erreichen, und gerade dieſes iſt bei der kurzen Auf⸗ einanderfolge der Halteſtellen allein geeignet, eine ſchnellere Zug⸗ folge zu ermöglichen und die Bewältigung eines erheblich ge⸗ ſteigerten Verkehrs auf die Dauer zu ſichern. Für die Beantwortung der Frage nach der Wirthſchaftlich⸗ keit des elektriſchen Betriebes gegenüber dem jetzigen Dampf⸗ betrieb fehlt es noch an den erforderlichen Unterlagen, die zu liefern Aufgabe der Verſuche der nächſten Jahre ſein wird. Namentlich iſt feſtzuſtellen, wie ſich in der Gegenüberſtellung die geſammten Koſten bei den verſchiedenen Geſchwindigkeiten ver⸗ halten. Wie jedoch bei der Einführung des elektriſchen Lichtes und der elektriſchen Kraft durchaus nicht der Koſtenpunkt allein ausſchlaggebend war, wie das elektriſche Licht, trotzdem es noch heute oft nicht unerheblich theurer iſt als Gaslicht, weite Gebiete ſich erobert hat, ebenſo wird auch der elektriſche Bahnbetrieb viele Anwendungsgebiete finden und ſich weiter entwickeln und ber⸗ allgemeinern. ſtehend Geſchäftliches. *„Auf den Zahn ſich fühlen laſſen“ iſt ein im Publikum zwar ſehr bekanntes, aber nicht eben ſehr geſchätztes„geflügeltes Wort geworden, da es Manchem ſchon beim Ausſprechen die bekannte „Gänſehaut“ nachempfinden läßt. Allein der Stand unſerer Wiſſen⸗ ſchaft auf dem Gebiete der Zahnheilkunde weiß auch dieſe Furcht zu beſiegen, wird aber erſt gar dieſe Kunſt von einer Dame geilbt, ſo dürfen wir vollends über die Schmerzloſigkeit ſolcher Unterfuchungen beruhigt ſein. Es wird daher ſeitens unſerer Damenwelt begrüßt, eine Vertreterin ihres Geſchlechtes in der Dentiſtin Frau Minna Mulſow⸗Frey hierſelbſt, M 2, 15, in der Zahnkunſt thätig zu ſehen, zumal dieſelbe auf dieſem Gebiete reiche Erfahrungen ge⸗ ſammelt. Auf eine Einrichtung für die Zahn⸗ und Mund⸗ bflege der Kinder und Pfleglinge unſerer Eltern und Erzieher möchten wir noch beſonders hinweiſen, da nämlich der Nutzen und die Vortheile, welche durch eine gründliche und regelmäßige Zahnpflege nicht nur für die Zähne, ſondern auch für die Geſammt⸗ Konſtitution erreicht werden, nur dann vollkommen ſein können, wem mit der Zahnpflege ſo frühseitig wie möglich begonnen wird. Citerariſches. * Auf deutſchen Pfaden im Orient. Reiſebilder von Paul Lindenberg“(Ferd. Dümmlers Verlangsbuchhandlung, Verlin. — Preis geh. 8 Mk., eleg. geb 4 Mk.).— Die Fahrt des Verfaſſers durch Anatolien bis gzu den letzten Bahnpunkten Konia und Angora bildet den Kern des Buches. Feſſelnde Bilder werden entrollt von dem intereſſanten, bunten Völkergemiſch, von dem Deutſchthum inmitten der mohammedaniſchen Welt, von den Ausſichten des deutſchen Handels für die Zukunft u. ſ.., und alle dieſe Schilderungen ſind gemiſcht mit köſtlichem Humor, der den Verfaſſer auch nicht in ſchwierigen oder unangenehmen Situationen verläßt. Aber auch andere Pfade ſchlägt noch der Verfaſſer im Orient ein— Aegypten, Paläſtina, Syrien, Türkei, Rumänien, Bulgarien, Serbien— überall berweilend, wo es ſich um deutſche Intereſſen handelt. Das Werk iſt mit 110 vorzüglichen Illuſtrationen— meiſt nach photographiſchen Original⸗Aufnahmen— geſchmückt. Vermöge ſeines feſſelnden ſtets dezenten Inhalts eignet es ſich vortrefflich als Geſchenkbuch für Jeder⸗ mann, für Exwachſene wie für die reifere Jugend. Der Dombaumeiſter don Freiburg. Eine Ex⸗ zählung aus dem 13. Jahrhundert von Felix Wolf. Verlag von Morit Schauenburg in Lahr. Preis 3 Mark,„Der Dombaumeiſter von Freiburg“ iſt eine anziehende und poeſtevolle Dichtung, eine Ver⸗ herrlichung der„Perle des Breisgaues“ und des majeſtätiſchen Domes, deſſen Erbauer im Mittelpunkt der erzählten Ereigniſſe ſteht. Die Lektüre des feſſelnden Romans, in dem die Heimathliebe und das innige religiöſe Gefühl des Verfaſſers in ſympathiſcher Weiſe zum Ausdruck kommen, gewährt einen eigenartigen Reiz. Ach wegen der Perſönlichkeit ſeines Verfaſſers iſt der Roman von Intereſſe. Felit Wolf hat nur eine ganz geringe lbildung genoſſen und dann as Arbeiter in einer Ziegelhütte, als Hausburſche, Ausläufer und, nach⸗ dem ihm 1879 beide Füße amputirt werden mußten, als Hauſtrer ſeinen Lebensunterhalt verdient. Trotz dieſer widrigen Verhältniſſe ermöglichte er es, ſich durch Selbſtſtudium fortzubilden, Mit welchem Erfolg, lehrt der vorliegende Roman. ——— „31. Oktob. reeenenx den tal be⸗ en ichf en, det rbe or⸗ f10 p0f er⸗ ere ind uf⸗ üg⸗ ge⸗ Td. die er⸗ tes ein och iete iel⸗ er⸗ var Eb⸗ le en⸗ 3u ſo gen ißt, na ge⸗ 1155 gen ige nt⸗ en 1„ r⸗ bn r⸗ anttheim, 31. Ottbder. General⸗Anzerger. 5. Seite. Amtliche Anzeigen. efg ch auf den Empfang, beztehungsweiſe die Bekanntma ung. Rückgave 14 Tage 1 cene Den Gewerbebetrieb 2. In der Spalte? ſind die Einzelbeträge, der Rechtsagenten, Ver⸗ welche als Koſtenvorſchuß, Gebühr, Ver⸗ mittlungsagenten, Aus⸗ gütung oder Erſatz für Auslagen in kunftetren und Auktio⸗ Empfang genommen wurden, unter Angabe ſe natoren betr. der Perſon des Zahlenden, der Leiſtung, lich No 101756 J. Nachſtehend bringen wir die für welche, und des Tags, an welchem von Großg. Miniſterium des Innern unterm gezahlt wurde, zu verzeichnen. 7. Oktober ds. Is. hinſichtlich des Geſchäftsbetriebes der Rechtsagenten und der gewerbsmäßigen Vermittlungsagenten für Immobiliar⸗Ver⸗ träge, Darlehen und Heirgthen, hinyſichtlich der gewerbsmäßigen Auskunftsertheilung über Vermögensvergältniſſe und perſönliche Au⸗ gelegenheiten, ſowie hinſichtlich des Geſchäfts⸗ betriebs der Auktionatoren(Verſteigerer) er⸗ laſſene, im Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt vom 2J. Oktober ds. Is.(S 467) veröffentlichte Ver⸗ ordnung, die mik Wirkung vom 1. November ds. Is. an die Stelle der Verordnung vom 28, Februar 1890, die Rechtsagenten, Vermittlungs⸗ agenten und Auktionatoren betr., tritt zur öffent⸗ lichen Kenntniß. 382 Mannheim, den 26. Oktober 1901. Großh. Bezirksamt: Frech. Verordnung. (Vom 7. Oktober 190l.) Die Rechtsagenten, Ver⸗ mittlungsagenten, Aus⸗ kunfteien und Auktiona⸗ toren betreffend. Auf Grund des 8 88 Abſatz 1 und 4 und 8 148 Ziffer 4a der Gewerbeorduung in der Faſſung des Reichsgeſetzes vom 30. Juni 1900— wird im Einverſtändniſſe mit dem Miniſterium der Juftiz, des Kultus und Unterrichts hinſichtlich des Geſchäftsbetriebs der Rechtsagenten und der gewerbsmäßigen Vermittlungsagenten für Immo⸗ biliarverträge, Darlehen und Heirathen, hinſichtlich der gewerbsmäßigen Auskunftsertheilung über Vermögensvperhältniſſe und perſönliche Angelegen⸗ heiten, ſowie hinſichtlich des Geſchäftsbetriebs der Auktionatoren(Verſteigerer) verordnet, was folgt: Wer das Geſchäft eines Rechtsagenten, eines gewerbsmäßigen Vermittlungsagenten für Immo⸗ biliarverträge, Darlehen und Heirathen, der gewerbsmäßigen Auskunftsertheilung über Ver⸗ mögensverhältniſſe und perſönliche Angelegen⸗ heiten, ſowie eines Aukttionators(Verſteigerer) betreibt, iſt zur ordnungsmäßigen Führung eines Geſchäftsbuches verpflichtet. Als Rechtsagenten ſind diefenigen Perſonen zu behandeln, welche gewerbsmäßig fremde Rech s⸗ angelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmende Geſchäfte beſorgen, insbeſondere die darauf be⸗ züglichen ſchriftlichen Aufſätze abfaſſen. Als Auktionatoren Verſteigerer) ſind die⸗ ſenigen Perſonen zu behandeln, welche ſich, ohne in der Gigenſchaft als Staats⸗ oder Gemeinde⸗ Beamte hierzu beſugt zu ſein, gewerbsmäßig mit der Verſteigerung beweglicher oder unbeweglicher Sachen befaſſen. Die gewerbsmäßige Verſteigerung von unbeweglichen Sachen iſt nur ſolchen Perſonen geſtatten, welche vom Juſtizmintſterium hierzu eine Beſtallung(§ 86 vgl, mit 8 85 Abſatz 3 der Gewerbeordnung) erhalten haben. Als gewerbsmäßige Vermittlungsagenten ſind auch fernerhin die ſich gewerbsmäßig mit der Ebe⸗ vermittlung befaſſenden Perſonen zu behandeln, wenn gleich das Verſprechen eines Lohnes für die Ehevermittlung gemäß 8 656 des Bürgerlichen Ge⸗ ſetzbuchs eine Rechtsverbindlichkeit nicht begründet. 8 2 Das Geſchäftsbuch muß zum Eintrag folgender Angaben mindeſtens 9 Spalten enthalten: 1. fortlaufende Rummer(Ordnungszahl), 2. Datum der Empfangnahme des Auftrags, 3. Name, Stand und Wohnort(Wohnung) des Auftraggebers, 4, Art des Auftrags, 5. Datum der Grledigung, 6. Art des vollſtändigen Geſchäftsauftvags, 7. aus Anlaß des Nuftrags empfangene Be⸗ träge, und zwar: ., Koſtenvorſchüſſe, b. Gebühren oder ſonſtige Vergütungen, 0. Erſatz für Auslagen, unter Angabe des Tags der Empfang⸗ nahme und genauer Bezeichnung der Art und des Betrags der einzelnen Eingänge, 8. Angaben über die Gelder, Werthpapiere, ſonſtigen Werthſachen und Urkunden(wie Schuldverſchreibungen, Wechſel, Pläne, Zeichnungen und dergleichen) welche aus Anlaß des Auftrags a. in Empfang genommen, b, zurückgegeben worden ſind, umter Bezeichnung der einzelnen Gegen⸗ ſtände, des Datums der Empfangnahme und der Rückgabe, ſowie der Perſon des Uebergebenden und Rückempfängers, 9. Bemerkungen. Abſchluſſes des 8. Das Geſchlftsbuez muß dauerhaft gebunden und mit ſortlaufenden Seitenzahlen verſehen ſein; es darf nicht eher in Gebrauch genommen werden, als bis das Bezirksamt auf erfolgte Prüfung die Vorſchriftsmäßigkeit beſtätigt und die Geſammt⸗ zahl der Seiten durch einen Eintrag auf der erſten Seite beglaubigt hak. Das Herausnehmen oder Zuſammenkleben von Blättern, ſowie das Ginheften neuer Blätter, Uunterſagt. Die Einträge müſſen in fortlaufender Reihen⸗ folge deutlich mit Tinte geſchrieben und dürfen licht unleſerlich gemacht werden. 8 4. Die in 8 1 bezeichneten Geſchäftstreibenden haben alle von ihnen zur Beſorgung angenomme⸗ gen Aufträge und die Art ihrer Erledung unter ſortlaufenden Ordnungsziffern in das Geſchäfts⸗ huch wahrheitsgetren einzutragen, Dabei iſt Folgendes zu beobachten: J. Der Eintrag in die Spalten 1 bis 4 hat am Tage, wo der Auftrag angenommen wurde, in die Spalten 5 und 6 am Tage des vollſtändigen Abſchluſſes deß Auftrags, des Datums Eintrag zu machen. kunft, ſo genügt eine fummariſche Angabe beſonderen Buches. 9. Ohne Erlaubniß Bezirksamts dürfen die Geſchäftsbücher der in§ 1 bezeichneten Geſchäfts⸗ treibenden nicht vernichtet werden. 8 6. Sofern zum Zwecke der Erledigung der ein⸗ zelnen Aufträge beſondere Akten geführt oder die aus Anlaß der Aufträge vorgenommenen Ge⸗ ſchäftshandlungen außer in dem Geſchäftsbuche (88 2 bis 4 noch in beſonderen Büchern(Haupt⸗ buch, Kaſſenbuch, Kopirbuch) verzeichnet werden, ſo iſt in die Akten, beziehungsweiſe in das beſon⸗ dere Buch eine Verweiſung auf die dem Auftrage im Geſchäftsbuche(§ 2 Ziffer 1) gegebene Ord⸗ nungsnummer aufzunegmen, Die einlaufenden Geſchäftsbriefe, die von den auslaufenden Geſchäftsbriefen zurückbehaltenen Ur⸗ und Abſchriften, letztere ſoweit ſie nicht einen Beſtandtheil des Kopirbuches bilden, ferner Quit⸗ tungen, Poftſcheine und ſonſtige Schriftſtücke, die ſich auf die Erledigung der angenommenen Auf⸗ träge beziehen, ſind, ſoweit ſie nicht dem Auftrag⸗ geber ausgefolgt werden, aktenmäßig geheftet und überſchrieben aufzubewahren. Die gleiche Aufbewahrungspflicht gilt hinſicht⸗ lich der außer dem Geſchäfksbuche geführten be⸗ ſonderen Bücher, 8 7. Gelder, Werthpapiere, ſonſtige Werthſachen, ſowie Urkunden und andere wichtige Schriftſtücke, welche von den in§ 1 bezeichneten Gewerbetrei⸗ benden aus Anlaß des erhaltenen Auftrags in Empfang genommen werden, müſſen, ſofern ſie nicht dem Berechtigten ſofort auszufolgen oder nach der von dem Berechtigten getroffenen Ver⸗ fügung anderweit zu hinterlegen ſind, in einem beſonderen Umſchlag oder Packet, welche mit dem Namen des Auftraggebers und der betreffenden Ordnungsziffer des Geſchäftsbuchs zu verſehen ſind, wohlgeordnet und vor Beſchädigung geſichert aufbewahrt werden, 15 5 Wenn einer der in 8 1 bezeichneten Geſchäfts⸗ treibenden aus Anlaß eines erhaltenen Auftrags Koſtenvorſchüſſe, Gebühren, Vergütungen, Aus⸗ lagenerſatz oder Gelder und andere Sachen von Werth(vergleiche§8 7) in Empfang nimmt, ſo hat er darüber ſofort eine ſchriftliche Empfangsbe⸗ ſcheinigung auszuſtellen, in welcher der Zeitpunkt und Zweck der Empfangnahme zum Ausdruck ge⸗ bracht wird. Bei di Beſcheinigung des Empfangs von Gebühren 8 9) iſt zugleich die bezügliche Be⸗ ſtimmung des Gebührentarifs anzugeben. 8 9. Jeder Rechtsagent oder Auktionator(Ver⸗ ſteigerer) hat einen Gebührentarif aufzuſtellen, welcher in deutlicher und erſchöpfender Weiſe an⸗ geben muß, welche Gebühren für die einzelnen Geſchäftsleiſtungen erhoben werden. Die Angabe eines Mindeſi⸗ oder Höchſtbetrags der zu erheben⸗ den Gebühren genügt nicht. Der Gebührentarif iſt beim Bezirksamte in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren einzu⸗ reichen; eines derſelben iſt vom Bezirksamt unter Beglaubigung der erfolgten Einſichtsnahme dem Gewerbetreibenden zurückzugeben und von dieſem in ſeinem Geſchäftslokal an einer leicht in die Augen fallenden Stelle auszuhängen. Im Uebrigen iſt 5 Gewerbetreibende verpflichtet, den vom Be⸗ zirksamt beglaubigten Gebührentarif den Gerichten (Amts⸗, Gemeindegerichten u. ſ..), bei welchen er etwa als Parteivertreter auftritt oder Anträge ſtellt, in der von ihnen für erforderlich erklärten Anzahl von Exemplaren mitzutheilen. In gleicher Weiſe iſt im Falle einer Aenderung des Tarifs zu verfahren. Die in dem gusgehängten Gebührentarif be⸗ ſtimmten Sätze dürfen, ſolange der Tarif nicht unter Beachtung vorſtehender Beſtimmungen ab⸗ geändert iſt, von dem Gewerbetreibenden nicht überſchritten werden, 9 10 Jeder der in 8 1 bezeichneten Geſchäfts⸗ treibenden iſt verpflichtet, bei der Eröffnung des Geverbebetriebs das Lokal deſſelben, ſowie jeden ſpäteren Wechſel des letzteren ſofort der Orts⸗ polizeihörde anzuzeigen. 85 Dieſe Anzeige iſt von der Ortspolizeibehörde dem Bezirksamt zur Einſicht vorzulegen. 11. Jeder der in 8 Geſchäftstrei⸗ benden iſt verpflichtet, den Polizeibehörden und den von ihnen damit betrauten Organen zum Zwecke der Ausübung der Kontrole auf Anſerberh die von ihm geführten Akten und Belege, ſowie die etwg in ſeiner Verwahrung befindlichen Gegen⸗ ſtände ſeiner Auftraggever vorzuzeigen, den Poli⸗ zelbehörden ſie auf Verlangen auch und der Behörde, foweſt es im Intereſſe der polizei⸗ lichen Kontrole nöthig iſt, Auskunft über ſeine Geſchäftsführung zu ertheilen. 12. In bem Geſchzſtssral eines Geſchäftstreiben⸗ den der im 8 1 bezeichneten Art muß an einer in die Augen fallenden Stelle ein gedrucktes Exemplar in die Spalten 7 und s ſpäteſtens an dem Auch Naturalien und ſonſtige Werth⸗ gegenſtände, für welche Beſorgung des Ge⸗ ſchäftes geleiſtet wurden, ſind, und zwar in Geld geſchätzt, hier einzutragen. Werden eingezahlte Koſtenvorſchüſſe ſpäter ganz oder ungsk theilweiſe zurückgegeben oder gegen Forder⸗ Karlsruhe, den 7. ungen an Gebühren, Vergütungen und der⸗ gleichen wettgeſchlagen, ſo iſt hierüber in der Spalte 9(Bemerkungen) unter Angabe In Spalte 9 iſt auf die über die Erledi⸗ gung des Auftrags etwa geführten Akten oder beſonderen Bücher(vergleiche§ 6 dieſer Verordnung) unter Augabe des Aktenheftes beziehungsweiſe der Buchſeite hinzuweiſen. Geben dieſe Akten oder Bücher über die in Spalte 7 und 8 des Geſchäftsbuches be⸗ zeichneten Gegenſtände vollſtändige Aus⸗ in Spalte 7 und 8 nebſt einem Hinweis auf die bezügliche Seite der Akten oder des ——— 8 13 Das Bezirksamt iſt eines Rechtsagenten erfolgten 14 28 28 d. J an Stelle der Verorduung vom 1890, die Rechtsagenten, ornnungsblatt Seite 132), in Kraft. Oktober 1901. Schenkel. Bekanntmachung. Nr. 101755 J. Nachſtehend bringen wir die vom Großh. Mimiſterium des Innern unterm 10. dſs. Mis. erlaſſene, im Geſetzes⸗ und Verord⸗ nungsblatt vom 24. dſs. Mts.(S. 472) veröffent⸗ lichte Verordnung den Gewerbebetrieb der Ge⸗ ſindevermiether und Stelleuvermittler belr., die mit Wirkung vom 1, November dſs. Is. an Stelle der Verorduung vom 18. März 1887 tritt, zur öffentlichen Kenntniß. 23 Mannheim, den 26. Oktober 1901. Groſih. Bezirkgamt. Frech. ——— Verordnung (Vom 10. Oktober 1901.) Den Gewerbebetrieb der Geſinde⸗ bermiether und Stellenvermittler be⸗ treffend. Auf Grund des§ 38 Abſatz 1 und s der Gewerbe⸗ ordnung in der Faſſung des Reichsgeſetzes vom 30. Juni 1900(Reichsgeſetzblatt Seite 871 ff.) wird hinſichtlich des Gewerbebetriebs der Geſindever⸗ miether und Stellenvermittler berordnet, was folgt: 9 1. Wer das Geſchäft eines Geſindebermiethers oder Stellenvermittlers betreibt, iſt zur ordnungs⸗ mäßigen Führung zweier Geſchäftsbücher ver⸗ pflichtet, und zwar: a, eines über die Anmeldungen derjenigen Per⸗ ſonen, welche durch ſeine Vermittlung einen Dienſt oder eine Stelle ſuchen, und b. eines über die Anmeldungen derjenigen Per⸗ ſonen, welche ſeine Vermittlung zur Ver⸗ gebung eines Dienſtes oder einer Stelle in Anſpruch nehmen. .2. Das unter§ 1 lit. a bezeichnete Buch muß zum Eintrag der nachſtehenden Angaben folgende Spalten enthalten: 1. fortlaufende Nummer(Ordnungszahl); 2. Tag der Anmeldung; 8. Vor⸗ und Zunamen, Alter, Geburtsort, Jami⸗ lienſtand(ob lebig), Beruf des einen Dienſt oder eine Stelle Suchenden; „derzeitiges oder letztes Dienſt⸗ oder Arbeits⸗ berhältniß, Wohnung des Dienſt⸗ oder Stelle⸗ ſuchenden; 5, Art des geſuchten Dienſtes(der geſuchten Stelle) und Zeitpunkt, auf welchen die Stel⸗ lung geſucht wird; Betrag des beanſpruchten Lohnes; mittlung erfolgt iſt; Tag, an welchem die Dienſt⸗(Stellen⸗) Ver⸗ mittlung erfolgt iſt; Namen, Stand und Wohnort des neuen Dienſt⸗(Arbeits⸗)herrn mit Angabe der Num⸗ mer des bezüglichen Eintrags in dem nach 9zu führenden Geſchäftsbuche; Betrag der Vermittlungs⸗ oder Einſchreibe⸗ gebühr und Tag, an welchem dexen Bezahlung erfolgt iſt; Bemerkungen. — S 10, 8 8, Das unter g 1 lit, b bezeichnete Buch muß zum Eintrag der nachſtehenden Angaben folgende Spalten enthalten: fortlaufende Nummer(Ordnungszahl); Tag der Anmeldung; Name, Stand und Wohnort(Wohnung) des einen Dienſt oder Stelle Anmeldenden; „Zahl und Beſchäftigungsart der geſuchten Perſonen und Zeitpunkt, auf welchen der Dienſt⸗ oder Arbeitnehmer geſucht wird; Betrag des in Ausſicht geſtellten Lohnes; 6. Tag, an welchem die Dienſt⸗(Stellen⸗)Ver⸗ mittlung erfolgt iſt; „Name des Dienſt⸗(Arbeit⸗ nehmers unter Angabe der Nummer des bezüglichen Eintrags in dem nach§ 2 zu führenden Geſchäftsbuche; Betrag der Vermittlungs⸗ oder Einſchreibe⸗ gebühr und Tag, an welchem deren Bezahlung erfolgt iſt; Bemerkungen. — 82 1 9. 8 4. Die beiden Geſchäftsbücher müſſen dauerhaft ge⸗ bunden und mit fortlaufender Seitenzahl verſehen ſein. Die Bücher dürfen nicht eher in Gebrauch genommen werden, als bis das Bezirksamt auf er⸗ folgte Prüfung die Vorſchriftsmäßigkeit beſtätigt und die Geſammtzahl der Seiten durch einen Ein⸗ trag auf der erſten Seite beglaubigt hat, Das Herausnehmen oder Zuſammenkleben von Blättern, ſowie das Einheften neuer Blätter, iſt unterſagt,. Die Einträge müſſen in fortlaufender Reihen⸗ folge deutlich mit Tinte geſchrieben und dürfen nicht unleſerlich gemacht werden. Geſchäftsbücher, welche nicht mehr benützt werden ſollen, ſind unter Angabe des Datums abzuſchließen, dem Bezirksamt zur Beſtätigung des Abſchluſſes vorzulegen und von letzterem nach erfolgtem Abſchluß zur Aufbe⸗ wahrung an die Gefindevermiether oder Stellen⸗ dieſer Verordnung zur Hand ſein. exmächtigt, beſtimmten Geſchäftstreibenden der im§ 1 bezeichneten Art, deren Geſchäftsbetrieb ganz unbedeutend iſt, auf Anſuchen von der Befolgung einzelner dieſer Vor⸗ ſchriften Nachſicht zu ertheilen. Von der hinſicht⸗ btse Nachſichts⸗ ertheilung iſt dem Amtsgericht Kenntniß zu geben. 8 14. Dieſe Verordnung lritt mit dem 1. November Februar Vermittlungsagenten und Auktionatoren betreffend(Geſetzes⸗ und Ver⸗ Großherzogliches Miniſterium des Junern. Vadt. Dürr. Den Gewerbebetrieh der Geſindevermiether und Stellenvermittler betr. befugt, dienſt⸗ und ſtellenſuchende Perſonen zu be⸗ herbergen und ihnen Speiſen und nicht geiſtig Getränke zu verabreichen; doch kann ihnen dieſe Befugniß von dem Bezirksamt jederzeit nach freiem Ermeſſen entzogen werden. Soweit ſie ſich rtit d Beherbergung befaſſen, unt dürfen weitere Eintragungen nicht gemacht perden. Dasſelbe gilt, wenn der Geſchäftsbetrieb einge⸗ ſtellt wird. Die Geſchäftsbücher dürfen nur mit Genehnigung des Bezirksamts ganz oder theilweiſe vernichtet oder aus den Geſchäftsräumen entfernt werden, § 8. Die Geſindevermiether und Stellenvermittler haben alle ihnen zugehenden Aufträge und An⸗ fragen unter fortlaufenden Ordnungsziffürn im Laufe des Tages, an welchem die Anmeldung er⸗ folgt, in das betreffende Geſchäftsbuch durih Aus⸗ füllung der Spalten einzutragen. Der Eint tag des Gebührenbetrags hat bei der Erhebung der Ge⸗ bühr unter Angabe des Tages der Erhebung zu ge⸗ ſchehen. Kommt eine Dienſt⸗ oder Stellenbermittlung nicht zu Stande, oder wird der ertheilte Auftrag zurückgenommen, ſo iſt dies in der Spalte„Be⸗ merkungen“ zum Ausdruck zu bringen. Werden von einem Dienſt⸗ oder Stelleſuchenden Legitimationspapiere, Zeugniſſe, andere Papiere oder ſonſtige Gegenſtände hinterlegt, ſo ſind die Papiere und Gegenſtände genau zu verzeichnen und erſtere in einem Umſchlag, welcher nit der Ordnungszahl des betreffenden Eintrags im Ge⸗ ſchäftsbuch zu verſehen iſt, aufzubewahren. In de Spalte„Bemerkungen“ iſt darüber eink ent ſprechende Vermerkung zu machen. „Die hinterlegten Papiere oder ſonſtigen Gegen ſtände dürfen von den Geſindevermiethern ode Stellenvermittlern gegen den Willen der Hinter leger nicht zurückbehalten werden, ſondern ſin. Letzteren auf Verlangen ſofort auszuhändigen. § 6. Die Geſchäftsankündigungen der Geſindever miether und Stellenvermittler müſſen den That ſachen entſprechen. Sie müſſen Name, Stand un Wohnung des ankündigenden Geſindevermiether. oder Stellenvermittlers enthalten. Bezeichnungen und Angaben, welche die Meinung erwecken können als handle es ſich nicht um eine gewerbsmäßige ſondern um eine gemeinnützige Dienſt⸗ unt Stellenvermittlung, ſind zu unterlaſſen. Die öffentliche Ankündigung von offenen Stellen und Dienſten durch Zeitungen oder auf anderen Wege iſt nur dann zuläſſig, wenn durch die Ge⸗ ſchäftsbücher nachweisbare Aufträge vorliegen. § 7. Die zu vermittelnden Dienſte oder Stellen ſin den Bewerbern unter Angabe der Art des Dienſtes oder der Stelle, des Namens, Standes und Wohn orts des Dienſt⸗ oder Arbeitgebers, der beſtimmtei Lohnbezüge, der allenfalls beſtimmten Dauer des Dienſtverhältniſſes, der Zeit des Dienſtantritts ſowie etwaiger beſonderer Anſprüche und Ver⸗ tragsbeſtimmungen genau zu bezeichnen. Die zu vermittelnden Arbeitskräfte ſind den 9— 1 Dienſt⸗ oder Arbeitgebern unter Angabe von Name, Beruf, Alter, Geburtsort, Wohnung. Familienſtand, der derzeitigen oder letzten Dienſt. oder Arbeitsſtelle, ſowie der Lohn⸗ und ſonſtigen Anſprüche zu bezeichnen. Auf Verlangen ſind den Kunden die bezüglichen Einträge in den Geſchäftsbüchern, ſowie etwa üher⸗ gebene Dienſtbücher und Zeugniſſe zur Einſicht vor⸗ zulegen. Den Geſindevermiethern und Stellenvermitt⸗ lern iſt verboten, den ihre Dienſte in Anſpruch nehmenden Perſonen über die perſönlichen Ver⸗ hältniſſe der Dienſt⸗ oder Arbeitgeber und der Dienſt⸗ oder Arbeitnehmer, über die Art des Dienſtes oder der Stelle, ſowie über die Höhe des Lohnes eine Auskunft zu geben, von der ſie wiſſen, daß ſie den thatſächlichen Verhältniſſen nicht ent⸗ ſpricht. § 8. Der Geſchäftsinhaber ſoll ſeine geſchäftliche Ver⸗ mittlungsthätigkeit in der Regel nur perſönlich ausüben. Ueber die Zuläſſigkeit der Stellver⸗ tretung entſcheidet jeweils gemäߧ 47 der Ge⸗ werbeordnung und§ 75 der Vollzugsverordnung dagzu der Bezirksrath. Die Beſchäftigung von Hilfsperſonal(Gehilfen, Lehrlingen, Agenten) ein⸗ ſchließlich der Familienangehörigen iſt dem Be⸗ zirksamt anzuzeigen, welches im Falle der Unzu⸗ verläſſigkeit dieſer Perſonen das Erforderliche vor⸗ kehren wird. Das Aufſuchen von Aufträgen auf Straßen und an anderen öffentlichen Orten(Wirthſchaften, Bahnhöfen, offenen Läden, öffentlichen Arbeits⸗ nachtweisanſtalten ete.] iſt verboten. 8 9. Den Geſindevermiethern und Stellenvermittlern iſt verboten: a, ſolchen Perſonen Vermittlerdienſte zu leiſten, bon denen ſie wiſſen, daß ſie durch ältere Ver⸗ pflichtungen an der Eingehung eines neuen Dienſt⸗ oder Arbeitsvertrags gehindert ſind; in einem Dienſt⸗ oder Arbeitsverhältniſſe ſtehende Perſonen zum Verlaſſen oder zum Nichtantreten des Dienſtes oder der Stelle oder zur Verletzung des Dienſt⸗ oder Arbeits⸗ vertrags zu beſtimmen oder ſie in dieſer Richtung zu beeinfluſſen; Dienſt⸗ oder Arbeitgeber zur Entlaſſung der Dienſt oder Arbeitnehmer oder zur Ver⸗ letzung des Dienſt⸗ oder Arbeitsvertrags zu beſtimmen oder ſie in dieſer Richtung zu be⸗ einfluſſen. 10. Den Geſindevermiethern und Stellenvermittlern iſt die gleichzeitige Ausübung des Gaſt⸗ und Schankwirthſchaftsgewerbes, ſowie der Betrieb des Gewerbes in Gaſt⸗ oder Schankwirthſchaften und in ſolchen Räumen, welche mit Gaſt⸗ oder Schank⸗ wirihſchaften im Zuſammenhang ſtehen, unterſagt, Geſindepermiether und Stellenvermittler ſind dermittler zurückzugeben, Nach dem Abſchluß zur Ueberwachung diel erliegen ſie weiter de Geſchäftsbetriebes 8. Seike: vdom Standpunkt der Wohnungs Wefundhent⸗ und Sittenpolizei auf Grund der§8 49, 87a, 1186, 186 des Polizeiſtrafgeſetzbuchs erlaſſenen orts⸗ poligeilichen Vorſchriften oder polizeilichen An⸗ ordnungen. In einem und demſelben Hauſe dürfen nur entweder Herbergen für männliche oder nur für weibliche Stelleſuchende eingerichtet werden. 1. Die Vermittlung von Stellen für minderjährige weibliche Perſonen im Wirthſchaftsgewerbe darf nur erfolgen, wenn die Ermächtigung des geſetz⸗ lichen Vertreters(der Eltern, des Vormundes) nachgewieſen wird. Die Geſindevermiether und Stellenvermittler dürfen mit ſolchen auswärtigen Vermittlungs⸗ geſchäften nicht in Verbindung treten, die ihnen vom Bezirksamt als unzuverläſſig bezeichnet ſind. Bei der Vermittlung von Stellen im Ausland an weibliche Perſonen haben die Geſindevermiether und Stellenvermittler alle Verhältniſſe mit be⸗ ſonderer Sorgfalt zu erheben, um Schädigungen der Stelleſuchenden, namentlich in ſittlicher Be⸗ ziehung fernzuhalten. Für minderjährige weib⸗ liche Perſonen muß außerdem die Zuſtimmung des geſetzlichen Vertreters(der Eltern, der Vormunds) zur Annahme einer ausländiſchen Stelle dem Ver⸗ mitler nachgewieſen ſein. 8 12 Die Geſindevermiether und Stellenvermittler haben ein Verzeichniß der von ihnen für ihre ge⸗ werblichen Leiſtungen zu erhebenden Taxen auf⸗ zuſtellen, welches in deutlicher, beſtimmter und er⸗ ſchöpfender Weiſe angeben muß, welche Taxen für die einzelne Geſchäftsleiſtung erhoben werden. Die bloße Bezeichnung eines Mindeſt⸗ oder Höchſt⸗ GCenerab Anzeiger. 7 Manngeim. 31. Wce Dieſes Berzen Gebührenrif) it Fn Betzirksamt in zwei gleichlautenden Wan einzureichen, wovon das eine im Beſitze der Be⸗ hörde bleibt, während das andere von letzterer ab⸗ geſtempelt dem Gewerbetreibenden zurückzugeben und von dieſem in ſeinem Geſchäftslokale an einer in die Augen fallenden Stelle anzuſchlagen iſt. Dieſe Taxen dürfen zwar jederzeit abgeändert werden, bleiben aber ſo lange in Kraft, bis die Abänderung dem Bezirksamt angezeigt und das abgeänderte und vom Bezirksamt abgeſtempelte Verzeichniß in den Geſchäftsräumen angeſchlagen iſt. Die Geſindevermiether und Stellenvermittler ſind verpflichtet, dem Stelleſuchenden vor Ab⸗ ſchluß des Vermittlungsgeſchäfts die für ihn zur Anwendung kommende Taxe mitzutheilen. Die in dem ausgehängten Gebührentarif be⸗ ſtimmten Sätze dürfen von denſelben nicht über⸗ ſchritten werden. Ueber die Zahlung der Taxe haben die Dienſt⸗ vermiether und Stellenvermittler ſofort eine ſchriftliche Empfangsbeſcheinigung auszuſtellen, worin die bezügliche Beſtimmung des Gebühren⸗ tarifs anzuführen iſt. 8 13. Die Vermittlungsgebühr(Taxe) darf nur dann erhoben werden, wenn die Vermittlungsthätigkeit zum Abſchluß eines giltigen Dienſtvertrags ge⸗ führt hat. Sie iſt von Demjenigen zu entrichten, welcher den Auftrag ertheilt hat. Bei Entgegennahme des Auftrags darf von dem Auftraggeber eine im Tarif feſtzuſetzende mäßige Gebühr für die Eintragung im Geſchäftsbuch Muftendungen ſinnd dem Enfindevermiether Bder Stelleuvermiitiler nur zu erſetzen, wenn es ber⸗ einbart iſt. Dies gilt auch daun, wenn ein Ver⸗ trag nicht zu Stande kommt. Beſondere Auslagen, welche dem Geſindever⸗ miether oder Stellenbermittler aus der Aus⸗ führung ſolcher beſonderer Aufträge erwachſen. die nicht zu ihrem gewöhnlichen Geſchäftsbetrieb (der eigentlichen Stellenvermittlung) gehören, ſind den Auftraggebern genau zu verrechnen. Auslagen für Gänge, Porto, Korreſpondenzen und Aehnliches, die mit dem Geſchäftsbetriebe regelmäßig verbunden zu ſein pflegen, dürfen nicht beſonders berechnet werden. Iſt eine unverhältnißmäßig hohe Vermittlungs⸗ gebühr vereinbart, ſo gilt§ 655 des Bürgerlichen Geſetzbuchs. Reiſegelder oder Draufgaben(Haftgelder) ſind dem Dienſt⸗ oder Stelleſuchenden nach Be⸗ ſtimmung des Auftraggebers ungeſchmälert einzu⸗ händigen und dürfen nicht ohne deſſen Willen zur Aufrechnung auf die geſchuldeten Gebühren ver⸗ wendet werden. 8 14. Jeder Geſindevermiether und Stellenvermittler iſt verpflichtet, die Wahl, ſowie jede Veränderung des Geſchäftslokales der Ortspolizeibehörde und in den Städten, wo nicht das Bezirksamt die Ortspolizei verwaltet, außerdem dem Bezirksamt anzuzeigen. Wird um die Erlaubniß zum Gewerbebetrieb nachgeſucht, ſo iſt dieſe Anzeige mit dem beim Bezirksamt einzureichenden Geſuche zu verbinden (§ 58 Abſatz 2 der Vollzugsverordnung zur Ge⸗ Der Gefindevermiether und S iſt verpflichtet, Organen jederzeit den Z1 itri tt it den und deren ſeine Geſchäfts⸗ von ihm geführten Geſchäftsbücher und die dazu gehörigen die in ſe ner Verwa hrung be⸗ findlichen Legitimati 5 Zeugniſſe und ſonſtigen Gegenſtände„oder Stelle⸗ ſuchenden vorzuzeigen oder vorzulegen und ihneg führung zu ertheilen. 8 16. oder Stellenvermittlers aufzuliegen. 8 17. Zuwiderhandlungen der Geſindevermiether und Stellenvermittler gegen die Vorſchriften dieſer Ver⸗ mögensfalle mit Haft bis zu vier beſtraft. 8 18. Vorſtehende Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 1901 an Stelle der Verordnung vom 18. März 1887(Geſetzes⸗ und Verordnungsblat Seite 101). Karlsruhe, den 10. Oktober 1901. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Schenkel. auf Verlangen Auskunft über ſeine Geſchäfts, betrags der Taxe genügt nicht. (Einſchreibgebühr) beanſprucht werden. werbeordnung). Vdt. Cadenbach. Ladung. No. II 39490. Der am 3. März 1875 in Tiefenbach geborene ledige Dienſtknecht Auton Aßfalg, zuletzt wohnhaft in Mannheim, ur Zeit in Amerika, wird be⸗ ſchuldigt, daß er als beurlaubter Reſerviſt ohne Erlaubniß aus⸗ gewandert iſt. Ue iff .Str⸗G.⸗B. Derſelbe wird auf Anordnung des Großhzgl. Amtsgerichts— Abth. 9— hierſelbſt auf: Mittwoch, 13. Dezbr. 1901, Vormittgas 3½ uhr, vor das Gr. aenne e hier zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentſchuldigtem Aus⸗ bleiben wird derſelbe auf Grund der nach 8 472 Abſ. 2 u. 3 Str.⸗P.⸗ Ord. von dem Kgl. Bezirkskom⸗ mando Maunheim ausgeſtellten Erklärung vom 18. Oktober 1901 verurtheilt werden. 245 Maunheim, den 26. Okt. 1901. Der Gerichtsſchrelber Gr. Amtsgerichts 9. Dietrich. Oeſſen tliche Zuſtellung eiuer Klage. No. 35720 II. Der Steinbruch⸗ beſitzer Johann Lauer in Honz⸗ rat), Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalk Beuriger in Merzig g. d. Saar, klagt gegen den Steln⸗ bildhauer Ludwig Wilhelm, früher hier wohnhaft, jetzt ohne bekaunten Wohn⸗ 109 Aufent⸗ altsort, aus Steinekauf von 1900, mit dem Autrage, auf vor⸗ läufig vol Iſtreckbare Verurtheilung zur Zahlung von 140 Mark, nebſt 1% Zinſen ſeit dem Klag⸗ zuſtellungskage. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsſtreits vor das Gr. Amtsgerſcht zu Mannheim, Abth. V, Zimmer No. 8, auf: Donnerstag, 19. Dezbr. 1901. VBormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuſt ellung wird dieſer Auszug ber Nlage bekannt gemacht. Mannheim, 29. Oktober 1901. Chriſt, Gerichtsſchreiber, Großh. Amtsgerichts. 243 Konkurg⸗Verfahren. No 87890 J. In dem Konkurs⸗ perfahren über das Vermögen des Tapeziers Franz Lippert in Mannbeim iſt zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Freitag, 15. Novbr. 1901, Bormittaags ½ 9 Uhr vor dem Großberzoglichen Amts⸗ gerichte II. Stock, Zimmer No. 2 anberaumt. Mannheim, 28. Oktober 1901. hriſt, Gerichtsſchreiber des lichen Amtsge—4. Schwamme haltbare Form, emftehlt M. Kropp Nachf., [Central⸗Drogerie, N 2, 7. Schreib- Unterrieht uch brielfl. Fare Lebr. 2 Fratis. 97132 ſe gegen Taglöhner Georg Ehefrau von mir ge rauchten be⸗ leidigenden Aeußerungen nehme ich hiermit zurück. 1064 Mod. Keßler. Gold. Kettenarmbaud verl. v. 0 7 nach d. Theater. Abzugeben 92 Belohn. O0 7, 16, II. 13072 Süh itz Hier Spidhund möglich 1 50 zu kaufen ge⸗ ſucht. 12925 Rieser Udenheimer, Eiſenbahnen. Die Lie exung und Aufſtellung der neuen Eiſenkonſtruktionen für drei Gleiſe zur Wegunter⸗ führung auf Station Neckarge⸗ münd, ſowie der Abbruch und die käufliche Uebernahme der alten linksſeitigen Konſtruktion für ein Gleis ſollen öffentlich ver⸗ geben werden. 12607 Das Gewicht der neuen Kou⸗ ſtruktionen beträgt ungefähr an Flußeiſen 27250 kg. an Gußeiſen 1650„ Geſammtgewicht 28900 kg. Das Gewicht der alten Kon⸗ ſtruktion, Schmied⸗ und Guß⸗ eiſen zuſammen ungefährssßong. Bedingungsheft, Gewichtsbe⸗ rechnung und Zeichnung liegen auf der Kanzlei des Uunterzeich⸗ neten zur Einſicht auf, ein Ver⸗ ſandt nach auswärts findet nicht ſtatt. Augebote, geſtellt auf 100 kg. neue und 100 kg. alte Konſtruk⸗ tion ſind portofrei und mit ent⸗ ſprechender Aufſchrift verſehen längſtens bis Samſtag, 9. Novbr. d. Is., Vormittags 9 Uhr auf dem Geſchäftszimmer des Unterzeichneten abzugeben. Zuſchlagefriſt drei Wochen. Heidelberg, 24. Otiober 1901. Der Gr. Bahnbauinſpektorl. Mäterialieu⸗Verkauf. 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Is., betreffend die Rhein⸗ hafenankagen auf der Sporeninſel bei Straßburg, bringen wir zur Kenntnißnahme der treibenden. Mannhein, 29. Oktober 120 Großh. Rheinbauinſpektion. Kupferſchmitt. Bekanntmachung für die Aheinſchifffahrt. einer Mittheilung des elſaß⸗lothringiſchen Rheinſchiff⸗ fahrisbevolntächtigten ſind die Rheinhafenanlagen auf der Spo reninſel bei Straßburg für jede Art des öffentlichen Verkehrs, ſowie als Schutzhaſen und zur Ueberwinterung von Schiſſen eröffnet worden. Unternehmerin der Hafenanlage iſt die Stadt Straßburg. Gebühren für die Benutzun des Hafens werden 3. It. nicht erhoben. oblenz, 26. Oktober 1901. Der Overpräſident der Mheinprovinz. In Vertretung Schwetzingerſtr. 32/88. Freiherr von Coels. Großh. Badiſche Staats.“ Arbeitsmarkt der Central- Anstalt für Arbeitsnachwels jeglicher Art. 8 1,17. Mannheim 8 1, 17. Telephon 818. Oie Anſtalt iſt geöſſuet an Werk⸗ tagen von 8 bis 1 Uhr und von —6 Uhr. Stelle ſinden. Männliches Perſonal. 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