706 chſt ok⸗ ind der 909 hize eil. it, K pir ſt er⸗ 18. l. 789 08 00 ind lſe. 0 Abonnement: 70 Pfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monallich, (Badiſche Volkszeitung.) durch die 17895 bez. incl. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile der Stadt Mannheim und Amgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreter: „Ivurnal Mannheim“. In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2892. Redaktion: Nr. 377. Expedition: Nr. 218. Telephon: Geleſenſir und verbreitelſte Jeitung in Mauuhrim und Augebung. E 6, 2. dee Nr. 62. Donnerſtag, 6. Februar 1902.(Abendblatt.) bie Subventionirung der deutſchen und engliſchen Dampfſchifffahrt. A. M. C. Es iſt ſehr zu bedauern, daß ſich für die Entſchädigung, welche das Deutſche Reich einigen wenigen deutſchen Dampf⸗ ſchifffahrts⸗Geſellſchaften für die freie Beförderung der Poſt nach überſeeiſchen Ländern zahlt, der Ausdruck„Subvention“ einge⸗ bürgert hat, der nicht allein im Auslande, ſondern ſelbſt in Deutſchland zu Mißverſtändniſſen Anlaß gibt. Das hat ſich noch vor wenigen Tagen in den Reichstagsverhandlungen gezeigt. Der ſogenannte deutſche Subventionsvertrag iſt nichts anderes als ein Poſt⸗Kontrakt, der den betheiligten Rhedereien bedeutende Laſten auferlegt, für welche durch die bewilligte Entſchädigungs⸗ Summe keineswegs ausreichender Erſatz geſchaffen wird. Eigentliche Subventionen, generelle Unterſtützungen bon Seiten des Reiches ohne thatſächliche Gegenleiſtungen der Empfänger, bezieht die deutſche Handelsflotte nicht. Dieſe That⸗ 15 verdient immer aufs Neue hervorgehoben zu werden gegen⸗ iber den mannigfachen unrichtigen Darſtellungen ſogar von Leuten, die in Folge ihres Berufs füglich über die Verhältniſſe genau unterrichtet ſein ſollten. So iſt dieſer Tage der Bericht der engliſchen Spezialkom⸗ miſſion als Parlamentsdruckſache erſchienen, die im vorigen Jahre mit der Aufgabe betraut war, die Syſteme der 11 britiſchen ſtaatlichen Subventionirung von Schifffahrtsgeſell⸗ ſchaften und daraus reſultirende Rückwirkung auf den britiſchen Handel zu unterſuchen. Von dieſer Kommiſſion hat ein„Sach⸗ berſtändiger“, der Direktor einer der größten engliſchen Rhedereien, nämlich erklärt, die engliſche Entſchädigung für die Beförderung der Poſt ſei etwas ganz anderes als die Beiſteuer, welche die franzöſiſchen und deutſchen Geſell⸗ ſchaften von ihren Regierungen erhalten. Für Frankreich mag das zutreffen, für Deutſchland nicht. Bemerkenswerth iſt, wie eingehend ſich dieſer Kommiſſions⸗ bericht mit dem außerordentlichen Erſtarken der deutſchen Handelsflotte und dem ſchärfer werdenden Wettbewerb Deutſch⸗ lands im Ueberſeehandel beſchäftigt. Immer größere Mengen engliſcher Waaren, ſo wird von einem Sachverſtändigen aus⸗ geführt, wurden von engliſchen nach deutſchen Häfen verſchickt, um von dort nach überſeeiſchen Ländern befördert zu werden. Das ſei nicht allein eine Folge der— angeblichen— Subven⸗ tionirung der deutſchen Linien, ſondern vor Allem der that⸗ kräftigen Förderung der Handelsintereſſen durch die Regierung in Deutſchland zu verdanken. Wie der Handel, ſo binde ſich auch der Schiffbau nicht mehr lediglich an Großbritannien; die beiden ſchnellſten Schiffe der engliſchen Handelsflotte, die„Com⸗ pania“ und„Lucania“ der Cunard⸗Linie, 1892 reſp. 1893 von der Fairfield Co. in Glasgow gebaut, mußten mit ihren 22 Knoten Schnelligkeit hinter den deutſchen Schnelldampfern zKaiſer Wilhelm der Große“,„Deutſchland“ und„Kronprinz Wilhelm“, die in den letzten Jahren aus der Werft des Stettiner Bulkan hervorgegangen ſeien und 23 bis 24 Knoten leiſteten, und es geſchähe von britiſcher Seite nichts um dieſes ebergewicht Deutſchlands zu beſeitigen.— Welche Folgen das engliſche Parlament dem Kommiſſionsberichte geben wird, muß abgewartet werden. Sollte es zu dem Entſchluſſe gelangen, die Poſtentſchädigung für die heimiſchen Geſellſchaften zu erhöhen oder eine wirkliche Subventionirung einzuführen, ſo würde da⸗ durch zweifellos ein ſchärferer Wettbewerb gegen die deutſche Rhederei weſentlich erleichtert. Und daran würde dann die Mär don den deutſchen Subventionen nicht ohne Schuld ſein. Tagesneuigkeiten. — Ein neuer Salomo gewünſcht. Ein höchſt vertpi Fall, der an das König Salomo vorgelegte Problem erimert, et vdor dem erſten Richter im Kamton Bern zur Entſcheidung. Ein Schneider Namens Meier, der ſich vor drei Jahren mit einer Schwei⸗ zerim berheirathete, wollte ſich, ſo ſtellt ein engliſches Bhatt derr Sarh⸗ berhalt dar, von ſeiner Frau ſcheiden laſſen, weil ſie keine Familie hatten. Am Ende des vorigen Jahres ging er in Geſchäftsangelegen⸗ beit nach Deutſchlaud und erhfelt einige Monaze ſpctter von feiner Frau einen Brief mit der freudigen Nachricht von der Geburt eines Kindes. Der Vater war überglücklich und bereitete ſeine Rückkehr bor. Das Kind ſtarb jedoch bald nach der Geburt, und die arme Frau fürchtete ſich, es ihrem Mann zu ſagen. So annoncixte ſie hach einem neugeborenen Kind; zwei Tage ſpäter kam eine Frau mit einem Kind; der Handel wurde abgeſchloſſen und das Kind follte als Fuau Meiers Kind gelten. Der Mann machte ſeiner Frau einen flüchtigen Beſuch, ſah das Neugeborene und kehrte glücklich nach Deutſchland zurück, Vor Kurzem erſchien aber die wirkliche Mutter, bezahlte das empfangene Geld zurück und verlangte ihr Kind. In dieſem Dilemma annoncirte Frau Meier wieder nach einem kleinen ſechsmonatigen Mädchen, deſſen gewünſchtes Ausſehen ſie genau be⸗ ſchrieb. Zu ihrer großen Freude erſchien eine Frau mit einem Kind, das ihrem eigenen ſo ähnlich war, daß man beide Kinder für Zwil⸗ lnge hätte halten können. Wieder wurde der Handel abgeſchloſſen, und Frau Meier hatte alle Anordnungen getroffen, daß ihr erſtes optibkind zu ſeiner Mutter zurückkehren konnte, als dieſes Kind ſich erkältete unnd ſtarb. Die wirkliche Mutter(Nr. 1) wollte dies jedoch nicht glauben, obgleich ihr der Todtenſchein gezeigt wurde, ſie be⸗ anſpruchte das Kind Nr. 2, und ſchwor, es wäre ihr eigenes. Um den Unoch verwickelter zu machen, beanſpruchte nun auch die Mutter bom Kind Nr. 2 ihr Kind zurück. Weder Verſprechungen noch Droh⸗ ungen nützten, beide beanſpruchten daſſelbe Kind. In ihrer Ver⸗ zweiflung ſchrieb Frau Meier am ih Mann, beichtete Alles und etzählte ihm, in welch' ſchrecklicher Lage ſie wäre. Der Gatte kam am folgenden Tage zurück, glaubte die Geſchichte ſeiner Frau nicht, politiſche Ueberſicht. Maunheim, 6. Februar 1902. Das Invaliden⸗ und Altersverſicherungs⸗Geſetz vom 22. Juni 1889 hatte im§ 126 den Verſicherungsanſtalten nur die Berechtigung zu Kontrolmaßregeln beigelegt. Die Aus⸗ übung der Konkrole bei den Verſicherungsanſtalten war that⸗ ſächlich eine ſehr verſchiedene und die Unterſchiede erklären ſich nur zum Theil aus den örtlichen Verhältniſſen. Der§ 161 J. V. G. vom 13. Juli 1899 beſtimmt nunmehr, daß die Verſiche⸗ rungsanſtalten verpflichtet ſein ſollen, die rechtzeitige und voll⸗ ſtändige Entrichtung der Beiträge regelmäßig zu überwachen. Zu dieſer Aenderung des Geſetzes kam hinzu, daß in Folge der jetzigen Beſtimmungen über die gemeinſame Tragung eines er⸗ heblichen, einſtweilen ſogar des weit überwiegenden Theiles der Rentenlaſt alle Verſicherungsträger an der vollſtändigen Ent⸗ richtung der Beiträge auch in den Bezirken der übrigen Ver⸗ ſicherungsanſtalten in hohem Grade intereſſirt ſind. Ferner iſt durch die Abkürzung der Verjährungsfriſt von vier auf zwei Jahre und die Beſchränkung des Zeitraumes, während deſſen rückſtändig gebliebene Marken nachträglich verwendet werden können, ſowie durch die nur zweijährige Dauer der Friſt für das Erlöſchen der Anwartſchaft ſowohl das Intereſſe der Ver⸗ ſicherungsanſtalten als das der Verſicherten an der ordnungs⸗ mäßigen Entrichtung der Beiträge ganz weſentlich gegen früher geſteigert worden. Alle dieſe Umſtände mußten dazu führen, die Kontroleinrichtungen weiter zu geſtalten. Daraus ergab ſich jedoch die Nothwendigkeit, zunächſt diejenigen Vorausſetzungen zu ſchaffen, unter denen eine wirkſame Beitragskontrole möglich iſt. Die beiden Vereinigungen, denen die Mehrzahl der Ver⸗ ſicherungsanſtalten angehörten, ſetzten daher einen gemeinſamen Ausſchuß nieder mit dem Auftrage, einen Entwurf von Kontrol⸗ vorſchriften auszuarbeiten. Dies iſt, wie die„Arbeiter⸗Ver⸗ ſorgung“ vom 3. Februar 1902 mittheilt, kürzlich geſchehen und der aufgeſtellte Entwurf hat den Berathungen bei der am 15. November v. Is. im Reichs⸗Verſicherungsamte abgehaltenen Konferenz von Vertretern der Landes⸗Verſicherungsämter, Ver⸗ ſicherungsanſtalten und zugelaſſenen Kaſſeneinrichtungen zu Grunde gelegen. Es wird alſo nunmehr, wenn auch vielleicht zunächſt nur von einzelnen Anſtalten, vorausſichtlich bald von einer Befugniß Gebrauch gemacht werden, welche 11 Jahre lang unbenutzt geblieben iſt. Ein Vortheil wird davon in erſter Linie bezüglich der Beitragsleiſtung für die ſogenannten ſtändigen Arbeiter erwartet werden dürfen, hinſichtlich deren es wohl über⸗ all, mag nun das Entrichtungsverfahren oder das Einzugsver⸗ fahren gelten, mit der Beitragsleiſtung noch vielfach im Argen liegt. Koloniales. Wie die Nat. C. aus kolonialen Kreiſen erfährt, wird dem⸗ nächſt ein füngerer Arzt, Herr Dr. Born, nach der Inſel Yap (Karolinen) entſandt werden, der neben ſeinen ärztlichen Funk⸗ tionen gleichzeitig den Bezirksamtmann Senfft während deſſen Urlaub vertreten ſoll. Auch in Togo übt Dr. med. Kerſting, der frühere Begleiter des Grafen Götzen bei deſſen bekannter Expedition nach dem Kivu⸗See, neben ſeiner ärztlichen Thätig⸗ keit die Funktionen eines Statsonschefs aus.— Wir halten ein ſolches Vorgehen der Kolonialverwaltung für recht empfehlens⸗ werth und wollen wünſchen, daß eine weitere Anzahl von Aerzten, die mit Verwaltungstalent begabt ſind, ſich der Marinever⸗ waltung zur Verfügung ſtellen möge. Aerzte ſind nicht nur be⸗ ſonders berufen, auf eine zweckentſprechende Lebensweiſe in den Tropen hinzuwirken, ſondern meiſt auch ſehr geeignet, das Ver⸗ trauen der Eingeborenen zu gewinnen und dieſe für die Ver⸗ päckte Alles zuſammen und nahm Frau und Kind wach Dezulſchland mit. Auf Antrieb ihres Manmes hat Frau Meier auch das Kind Aſprucht, und der Richter muß nun entſcheiden, welcher der drei das Kind gehört. — Indiauergeſchichten. Der Sekretär des Inne zi in Waf⸗ hington eitne Rundverfügung am die Indſaneragenturen abge⸗ ſaubt, wonach die Agemten, als Vertreter der Bundesregierung, Darvauf dringen ſollen, daß die Indianer ſich die Haare ſchneiden, ſich künftighin nicht mehr das Geſicht färben, dagegen bürg/liche Kleidung annehmen und im allgemeinen mehr zu geſitteten Bräuchen ücbergehen. Sollten ſich die jungen Indianer auffäſſig zeigen, ſo ſoll ihnen ein kurzer Arreſt mit Zwangsarbeit zudiktirt werdem. Der Einwand der Indianer, die Farbe halte im Sommer das Geſicht kühl, ſei zurückzuweiſen; vielmehr ſchmelze ſie, rinne in die Augen und führe häufig zur Erblindung. Mit der bei den Indianern viel⸗ beliebden Wolldecke, einem der gewöhnlichſten Vertragsgegenſtände, die ihnen von der Regierung zugeſtanden werden, ſoll uftig auch wo möglich geräumt werden, da ſie dem Einzug der bürgerlichen Kleidung im Wege ſtehe. Das wird gar manchen Agenten ſchmerzen, demm die Lieferung unterwerthiger Wolldecken zu Vollwerthpreiſen war von jeher eine Haupteinnahmequelle der Agenten. Auch In⸗ dianertänze und Indianerfeſte ſollen ihr Ende finden, denn ſie ſind nach dem Wort des Miniſters in vielen Fällen nur Ausflüchte, um umſittliche Abſichten zu maskiren. Endlich werden die Agenten ange⸗ halten, bis zum 30. Juni ds. Is. über die Fortſchritte zu berichten, die ſie in der Unterdrückung dieſer Uebel gemacht haben. Hoffentlich folgt dieſem Erlaß eine weitere Verfügung an irgendwo vorhandene Canmibalen, freundlichſt von der Verſpeiſung von Miſſionaren und unverdaulichen Fremdlingen Abſtand zu nehmen und ſich dem ver⸗ edelnden Eimfluß von Kalbsfricandeau mit Champignons oder Sah⸗ nencotelettes mit Brattkartoffeln fernerhin nicht entziehen zu wollen. — Intereſſanter Bilderprozeßz. Vor dem Pariſer Tribunal hat ſich im Januar ein intereſſanter Prozeß abgeſpielt. Der Marquis bon Luberſac hatte von einem Pariſer Bilderhändler um dreitauſend Franken ein Portrait gelauft, welches nach der vorgelegten Rechrumg 9 70 waltung nutzbar zu machen. Es iſt dies eine ſehr dankbare Auf⸗ gabe, welche den Aerzten, deren Beruf in der Heimath ſo ſtark überfüllt iſt, erwächſt. Reiſe Loubets nach Rußland. Der orleaniſtiſche„Solei!“ kommt auf die„Temps“⸗Noke zurück, welche beſagt, hinſichtlich der Reiſe des Präſidenten der Republiknach Rußland, wiſſe man nur das eine beſtimmt, daß ſie nach den Kammerwahlen ſtattfinden werde. Baragon hält es für möglich, daß die Note aus dem Elyſee ſtammte, und daß man weder im Miniſterium des Innern, dem Sitze des Miniſterpräſidenten, noch im Auswärtigen Amte darum wußte, und daß es dem Präſidenten der Republik nicht leid that, ſeinen Miniſtern damit einen Streich zu ſpielen. Das aber gilt ihm für gewiß, daß der Zar, indem er ſich den Beſuch des Präſi⸗ denten der Republik für ſpäter erbat, die am Ruder ſtehenden Staatsmänner verhindern wollte, ſeine Perſon und ſeinen Namen für eine kollektiviſtiſche Reklame zu benützen. Das hatte man ſchon, ſchreibt der Royaliſt in Dünkirchen und in Betheny ver⸗ ſucht und beide Male vereitelte der Zar die miniſteriellen Lügen, beide Male erklärte er laut, er ſei nach Frankreich gekommen, um die zwei großen Kräfte zu begrüßen, auf deren Vernichtung das Kabinett Dreyfuß ausgeht: die Flotte und das Heer. Wähler, Bauern, patriotiſche Arbeiter, ſo ſchließt der Artikel, Ihr müßt den Sophiſten, die Euch ſagen, der ruſſiſche Selbſtherrſcher ſei der Bundesgenoſſe der Republit kühn ant⸗ worten: Das iſt erlogen. Nicolaus II. hat nur mit Frankreich ein Bündniß geſchloſſen. Wenn in der letzten Zeit eine gewiſſe Lauheit zwiſchen den verbündeten Nationen bemerkt wurde, ſo lag der Grund viel weniger in der Meinungsverſchiedenheit über orientaliſche Fragen, als in der unſinnigen Politik, durch die unter dem Vorwande, die Republik zu ſchützen, der militäriſche Werth des Vaterlandes verringert wurde. Der Zar ſieht, er urtheilt, er berechnet bei aller Sympathie, die er für uns hegt. Er iſt ein Politiker, ein Bundesgenoſſe, deſſen Pfand verkürzt wird, und der bei ſich ſelbſt erwägt, ob es nicht im Intereſſe ſeines Volkes liegt, bald anderswo einen Waffengefährten zu ſuchen, der weniger geſchwächt iſt. Deutſches Beich. J Berlin, 5. Febr.(Der Centralvorſtand der nationalliberalen Partei) hält ſeine übliche Früh⸗ jahrsſitzung zur Entgegennahme des Jahresberichts am 9. März d. J. in Berlin ab. —((Der Reichstag) trat heute nicht, wie geſtern vielfach angenommen und am Schluß der Sitzung auch verſtanden wor⸗ den war, in die Berathung des Marine⸗Etats ein, ſondern ſetzte zunächſt die Spezialdiskuſſion des Etats des Reichsamts des Innern fort. Dieſelbe war geſtern in ſpäter Stunde beim Reichsverſicherungsamt abgebrochen worden, da auf die über⸗ triebenen Angriffe, die der ſozialdemokratiſche Abg. Stadthagen gegen das in Frage ſtehende Amt und die Berufsgenoſſenſchaften gerichtet hatte, nicht nur vom Bundesrathstiſche, ſondern auch aus dem Hauſe heraus die entſprechenden Antworten nicht gul unterdrückt werden konnten. Nachdem der Miniſterialdirektor Caspar Seitens des Reichsamts des Innern den beregten Ent⸗ ſtellungen entgegengetreten war, thaten ein Gleiches der Abg. Dr. Oertel für die Konſervativen und der Abg. Hilbck für die Nationalliberalen. Ebenſo entſchieden wie die beiden Vorge⸗ nannten verurtheilte auch der bekanntlich ſehr ſozialreform⸗ freundliche wildliberale Abg. Röſicke⸗Deſſau die Methode des Abg. Stadthagen, einzelne Fälle von Unzuträglichkeiten, die vor⸗ kommen könnten, die aber in der Regel anders lägen, als ſengliſchen Maler Nonteh zugeſchrieben wurde.„ILe Portraif de Lady Kilmrey attribus à Romney war der Wortlaut der Nota, Nach einigen Monaten lam der Marquis dahinter, daß ſein Romney eine moderne Fälſchung ſei, und er klagte auf Rücknahme. Der Händler berief ſich auf ſein„attribus“, womit jede Garantie aus⸗ geſchloſſen ſei. Die ſechſte Kammer des Tribunal Eivil ernannte einen Experten, Mr. Hamel, der erklären ſollte, 1. ob das verkaufte Bild Ladh Kilmreh twürklich vorſtelle, 2. ob es aus einer Zeit ſtamme, die die materielle Möglichteit, Romney habe es gemalt, ausſchließe. Dagu gibt das Athengeum folgende Erklärung: erſtens, daß wiemals eine Lard Kilmrey exiſtirt habe. Sollte aber eine Lady Kilmoreh gemeint ſein, ſo iſt keine irgendwie dahingehende ſchviftliche oder andere Evirmeming vorhanden, daß die zwei zu Romneys Lebzeiten exiſtirenden Lady Kilmreys dem Maler je geſeſſen haben. Und ab⸗ gefehen davon hätte ſich der Marquis de Luberſac ſagen können, daß mam einen Romney, die in London mit 5000 Pfd. St. und 10 000 Pfd. St. bezahld worden ſind, in Paris nicht für 120 Pfd. St. kaufen könne.— Aber Mundus vult decipi und wer mehr als der Käufer von Bildern mit großen Naumen? Wenn Rembrandt, Rubens, Eramach, u. wie die großen Maler alle heißen, alles das gemalt hättten, was unter ihrem Namen in den Auktionshallen und bei den ſelbſt⸗ bewußten Sammlern figurirt, hätten ſie das zwanzigſte Jahrhundert zweifellos erleben können, bemerkt hierzu die M. Allg. Ztg. mit Recht, — Gebete für die Preſſe. Man ſchreibt den M. N..: Im amerikaniſchem Senat iſt es Mode, in dem offtziellen Gebet auch der „Reporters“ auf der Journaliſtentmbüne zu gedenken. Die Art, wie das geſchieht, zeigt, daß man in Amerika in den Journaliſten nicht Leutte ſieht,„die ihren Beruf verfehlt haben“.„Laß Deinen Segen auf Allen ruhen, die im Senat beſchäftigt ſind“, betete am 7. Janmar ein blinder Kaplan,„vom jüngſten Pagen burch alle Rangſtufen hinauf bis zu dem Korps tüchtiger und geſchickter Männer, die über das Thun des Senats berichten und es auf Windesflügeln durchs ganze Laud ſenden.“ Gin anderes Mal betete er:„O Herr, ſegne die Reporters, deren emſige Federn unſere Worte beinahe ſchnellet verzeichnen, als wir ſie äußern. Sie ſind wie Du, allgegenwärtig das Portrait der Lady Kilmrey vorſtellen ſollte und dem berühmten und beinahe allmächtig. Hier in England ſteht der Journaliſt un 2. Seite. General⸗Anzeiger. Mannheim, 6. Februar. gerade von dieſem Vertreter der Sozialdemokratie dargeſtellt würden, zur Grundlage für allgemeine Anklagen zu machen.— Da vom Abg. Herzfeld(Soz.) auch wieder die mecklenburgiſchen Zuſtände als ſchlechter hingeſtellt wurden, wie billig war, nahm, wie der Staatsſekretür Graf Poſadowsky, auch der mit den mecklenburgiſchen Verhältniſſen überaus vertraute national⸗ liberale Abg. Büſing die mecklenburgiſche Landesverſicherung in Schutz. Nachdem auch der Abg. Franken(ntl.) gegen Herrn Stadthagen geſprochen hatte, ſtieg dieſer noch einmal auf die Tribüne und ſuchte ſich in abermals ſtundenlanger Rede als einen Abgeordneten zu produziren, den Niemand der Uebertreibung zu überführen vermöge. Um 346 Uhr wurde der Titel Präſident des Reichsverſicherungsamtes bewilligt und um 6 Uhr die Er⸗ ledigung des Etats des Kanalamts ausgeſprochen. Morgen Fort⸗ ſetzung der Etatsberathung. —(Reichsregierung und Zolltarif.) In Reichstagskreiſen war heute die Annahme verbreitet, es ſtehe eine bündige Erklärung Namens der Verbündeten Regierungen in Ausſicht, dahingehend, daß dieſe unter keinen Umſtänden über die im Zolltarifgeſetz vorgeſehenen Minimal⸗Sätze hinausgehen würden. —(Reform des Aufſichtsrathsweſens.) Zu den Vorſchlägen des Profeſſors Otto Warſchauer über die Reform des Aufſichtsrathsweſens ſind der„Nat. Corr.“ aus kompetenten Kreiſen entſchiedene Widerſprüche zugegangen, die jene Vorſchläge als durchaus undurchführbar bezeichnen. Wir kommen auf dieſe Proteſte noch zurück. — Aus Stad. und Jand. »Maunheim, 6 Februar 1902. 4* Ueber die Beſchlüſſe der im Miniſterium des Innern in Karls⸗ ruhe am Montag, 20. Januar, ſtatgefundenen gemeinſamen Konferenz der Vorſitzenden und Sekretäre der vier badiſchen Handwerkskammern wird jetzt Folgendes mitgetheilt: Es wurde hinſichtlich des Prüfungs⸗ weſens beſtimmt, daß von den Kammern Prüfungsausſchüſſe gebildet werden ſollen. Nur die Zwangsinnungen können ihren Prüfungs⸗ ausſchuß ſelbſt bilden, müſſen ſich aber den Vorſitzenden des Prüfungs⸗ ausſchuſſes von der Handwerkskammer beſtätigen laſſen. Den anberen Handwerkerorganiſationen, nämlich den Handwerkerfach⸗ genoſſenſchaften und Fachvereinen, iſt für die von der Kammer zu bildenden vorwiegend gemeinſamen Prüfungsaus⸗ ſchüſſe das Recht belaſſen worden, aus ihren Mitgliederkreiſen hierzu geeignete Perſonen der Kammer in Vorſchlag zu bringen. In jedem Amtsbezirk wird ein, in größeren Amtsbezirken z w e i ge⸗ meinſame Prüfungsausſchüſſe gebildet, denen die Prüfungsarbeit ſämmtlicher Handwerkslehrlinge zu⸗ fällt, ſoweit die Abnahme der Prüfung nicht Innungsprüfungsaus⸗ ſchüſſen übertragen iſt. Die in der Amtsſtadt oder Amtsgerichtsſtadt vorhandene Organiſation ſoll für den Prüfungsausſchuß den Vor⸗ ſitzenden, den Stellvertreter und die ordentlichen Beiſitzer ſtellen, deren Zahl von der Kammer beſtimmt wird. Die Beiſitzer müſſen zur einen Hälfte ſtändige Handwerker, zur anderen Hälfte Geſellen ſein. Sind an einem dieſer Orte mehrere Organiſationen vorhanden, ſo ſollen dieſelben in gleichmüßiger Weiſe berückſichtigt werden, wobei zu be⸗ achten iſt, daß dem ſtärkſten Vereine der Vorſitzende und der Stell⸗ vertreter zuzufallen hat. Die gemeinſamen Prüfungsausſchüſſe haben je nach Bevarf außerordentliche Beiſitzer zuzuziehen und darauf zu achten, daß der Prüfling von Fachgenoſſen geprüft wird. Die außer⸗ ordentlichen Beiſitzer ſind von Fall zu Fall beizuziehen, wobei nament⸗ lich Fachleute aus den ſonſt noch im Bezirke vorhandenen Organi⸗ ſationen zu berückſichtigen ſind. Wie aber die Meiſterbeiſitzer in erſter Reihe Mitglieder einer Handwerkerorganiſation ſein müſſen, ſo ſollen auch die Geſellenbeiſitzer— ſoweit dies möglich iſt— den vorhandenen Geſellenausſchüſſen entnommen werden. Falls ſolche nicht vorhanden oder in denſelben zu finden ſind, können auch andere Perſonen in Vorſchlag gebracht werden. Auf jeden Fall müſſen aber die Meiſter⸗ beiſitzer den in Paragr. 103b der Gewerbeordnung niedergelegten Beſtimmungen entſprechen, welcher lautet: Wählbar ſind nur ſolche Perſonen, welche 1. zum Amte eines Schöffen fähig ſind nach Paragr. 31, 32 des Gerichtsverfaſſungsgeſetzes, 2. das 30. Lebens⸗ jahr zurückgelegt haben, 3. im Bezirke der Handwerkskammer ein Handwerk mindeſtens ſeit drei Jahren ſelbſtſtändig betreihen, 4. die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen haben. Als Geſellenbeiſitzer ſind nur ſolche Perſonen in Vorſchlag zu bringen, welche 1. zum Amte eines Schöffen fähig und 2. volljährig ſind. Heranbildung weiblicher Dienſtboten. Wir erfahren, daß, um einem wirklichen Bedürfniß unſerer Zeit abzuhelfen, ein Verein ge⸗ gründet werden ſoll, dem gewiß alle Mannheimer Hausfrauen zu⸗ ſtimmen und deſſen Unternehmen ſie mit Rath und That unterſtützen swerden. Dieſes geplante Unternehmen bezweckt die Heranbildung bolksſchulentlaſſener Mädchen zu tüchtigen Dienſtboten. In erſter Linie will man dadurch, daß man die jungen Mädchen in ſorgſam geprüfte Lehrverhältniſſe bringt, dafür ſorgen, daß dieſelben für ihre künftige Stellung in Familien gründlich vorbereitet werden und nicht gezwungen ſind, zu jung, unerfahren und körperlich ſchwach in Dienſt zu gehen. Die Erziehung in der Familie iſt für ein dereinſtiges Wirken im eigenen Haushalt für die Mädchen von großem Werthe und ihnen zum ausſichtsvollen Erwerb, wie für ihre Zukunft gleich förderlich. In zweiter Linie werden die ſo geſchulten, unter ſteter Aufſicht des Vereins herangebildeten Mädchen vieler Noth und Klage der Hausfrauen abhelfen. Jede wohlgeſinnte Hausfrau und Mutter wird um Beihilfe mit Rath und That bei dieſem Unter⸗ nehmen gebeten. Der Verein braucht nicht allein Geldmittel, ſondern auch tüchtige wohlmeinende Hausfrauen, die ein junges Mädchen awecks deren Erziehung bei ſich aufnehmen und dasſelbe in Rückſicht Beruf jenſeits von Gut und Böſe, wie folgende wahve Geſchichte zeigt. In eiwer Sünderverſammlung der Heilsarmee richtetl ein weiblicher Offizier an einen jungen Mamn die übliche Frage:„Sind Sie gereitet?“„Ich bin Journaliſt.“„O, ich biiſe vielmals um Eriſchuldigung.“ — Die„Alexandralocke“. Man berichtet aus London: Zu Ehren der Königin Alexandra haben Damen der engliſchen Geſellſchaft jetzt die Mode angenommen, die ſog.„Alexandralocke“ zu tragen. Wenn die Krönungszeit mit all ihrer Pracht kommt, wird die„Ale⸗ randwalocke“ zu ihren charakteriſtiſchen Merkmalen gehören. Dieſe Bocke hat ſogar ſchon eine Geſchichte. Die Mode geht auf eine Laune der Königin zurück, als ſie eine gantz junge Frau war. Als die ſchöne Frau vor faſt vierzig Jahren nach England kam, trug ſie eine loſe über die linke Schulter hängende Locke, natürlich nur zu einem Geſellſchaftskleid, denn die Friſur wäre bei einem hohem Kleid nicht wirkungsvoll geweſen. Aben die Mode wurde bemerkt, und viele Bilder der Pvinzeſſin von Wales zeigem dieſe Locke. Vor einigen Jahren wurde die Mode in der Neiwhorker Geſellſachft durch den überraſchen⸗ den Erfolg des Romatis„Janice Meredith“ wiederbelebt, und nach ſeiner Dramatiſirung kam die Locke auch auf die Bühne. Nun iſt die Mode nach England gekommen, und Frauen, die fürchten, vbon ihrenn eigenen Haar keine Locke bilden zu kömmen, kaufen eifrig dieſe Er⸗ gänzung zu ihrer Friſur. — Die„beringten“ Hände machen es den Damen faft um⸗ müclich, Haßßſchuße anzutziehen: mauche Damen haben daher wieder zu den Halbhandſchuhen gegriffen, die die Finger frei laſſen. Um dieſen„mitaines“ eine elegante Note zu verleihen, ſtickt man neuer⸗ bings das Monogramm der Trägerin darauf. In Amerila be⸗ eables Spitzenhalbhandſchuhe, auf denen ihre en gleichfalls in Spitzen applizirt und mit Steimen beſetzt ſind. urzen Aermel künden uns an, daß über kurz oder lang die Arm⸗ auf deſſen Unerfahrenheit, Jugend und Kraft mit Verſtändniß in dem Nöthigen unterweiſen. Die Frauen, welche ein ſolches Lehramt über⸗ nehmen, erwerben ſich beſonderen Dank und zeigen damit, daß ſie für die in jungen Jahren ſchon auf Erwerb angewieſenen Mädchen ein warmes Herz haben und von ihrer ſozialen Pflicht zum Wohle ihrer Mitmenſchen beizutragen durchdrungen ſind. Möchten ſich recht viele ſolch' wackerer Frauen finden. Sie werden in ihren Erfolgen die ſchönſte Genugthuung finden! Wie wir weiter hören, ſoll ſich ſpäter eine Stellenvermittelung für die vom Verein erzogenen Mädchen anſchließen. * Zur Sitzung des Verbandes der Deutſchen Muſikwerke⸗ und Automatenhändler am Montag, 3. Febr., im Hotel Unjon, waren außer Fabrikanten und Händlern der Branchen zahlreiche Inter⸗ eſſenten aus Gaſtwirthekreiſen, u. A. der Vorſitzende des bad. Gaſt⸗ wirtheverbandes und mehrere Vereinsvorſitzende anweſend. Der Vor⸗ ſitzende des Verbandes, F. K. Spiegel⸗Ludwigshafen, gab in längerer Ausführung ein klares Bild der früheren und gegenwärtigen Lage des Handels in mech. Muſikautomaten, hervorhebend die vielen Schwierigkeiten die von Seiten der Behörden dem Artikel entgegen⸗ gebracht werden. Nach lebhafter Debatte wurde beſchloſſen, die nöthigen Schritte zu thun, um die in Betracht kommenden Behörden zu ver⸗ anlaſſen, die beſtehenden Verfügungen aufzuheben oder zu ermäßigen, da ſie zum größten Theil einer Zeit entſtammen, in der man der Aus⸗ dehnung dieſes Induſtriezweigs keine Ahnung hatte. Vor ca. 4 Monaten hatte ſich bereits zur Beſeitigung der behördlichen Schwierig⸗ keiten in Deutſchland eine Organiſation gebildet, die ſich aus ſämmt⸗ lichen induſtriellen Verbänden der Branche, dem Bund der Gaſt⸗ wirthe und dem deutſchen Gaſtwirtheverband(ca. 100 000 Mit⸗ glieder) zuſammenſetzt. Namentlich iſt es die badiſche Schwarzwald⸗ Induſtrie, die ſehr hart durch die Polizeiverfügungen betroffen iſt. * Verein„Hundeſport“ Mannheim⸗Ludwigshaſen. Auf den heute Donnerſtag Abend 9 Uhr in der Stadt Lück ſtattfindenden Vortrag über Deutſche Schäferhunde machen wir die Intereſſenten an dieſer Stelle noch ganz beſonders aufmerkſam. Dem Vortrag wird eine Begutachtung von Schäferhunden ſich anſchließen. * Für den Lindenhofſtadttheil darf es als erfreulicher Fort⸗ ſchritt angeſehen werden, daß mit dem Heutigen am Gontardplatz 8 ein wirklich modern eingerichtetes Wein⸗Reſtaurant eröffnet wird. Durch ſeine günſtige Lage, Ecke des Platzes Gontardſtraße ſowie Ausgangspunkt der elektriſchen Straßenbahn, dürfte dem Unternehmen ein guter Erfolg prophezeit werden, zudem der In⸗ haber A. Haertter in Fachkreiſen wohlbekannt iſt. * Bauernregeln für Februar. Ihre in der geſtrigen Abend⸗ nummer gebrachten Bauernregeln darf ich vielleicht durch einige franzöſiſche ergänzen welche mit den unſerigen theilweiſe genau über⸗ einſtimmen. Der Februar hat in eingelnen Theilen Frankreichs einen ſehr ſchlechten Ruf, denn es heißt von ihm: Fevrier entre tous les mois Les plus court et le moins courtois (Von allen Monaten im Jahr iſt der kleinſte und gröbſte der Februar.) Als Hauptberuf des Februar gilt, den Winter zu beendigen, und zwar entweder am Blaſiustag: à la Saint Blaise 'hiver'apaise oder aber an Mathias: Quand S. Mathias trouve de la place, il la casse Cnand il'en trouve pas, il faut qu'ii en fasse Wer erkennt in dieſen Worten nicht unſere Regel wieder: Matheis brichts Eis, hat er keins, macht er eins? Daß der Winter noch 40 Tage dauert, wenn an Lichtmeß die Sonne ſcheint, behauptet auch das franzöſiſche Sprichwort: Quand notre Dame de la Chandeleur luit 'hiver quarante jours'ensuit, (Leuchtet an Lichtmeß die Sonne heiß, 40 Tage noch Schnee und Eis.) Bei uns wird behauptet, daß der Dachs für 40 Tage wieder in in ſeinen Bau kriecht, wenn er an Lichtmeß ſeinen Schatten ſteht, der franzöſiſche Bauer ſchreibt dieſe lichtſcheue Handlungsweiſe dagegen dem Bär oder der Fiſchotter zu. Das von Ihnen geſtern mitgetheilte Sprichwort„Zu Lichtmeß hat der Bauer lieber den Wolf im Stall, als die Sonne lautet in Frankreich dahin, daß er lieber„den Dieb im Speicher, als einen Arbeiter in Hemdärmeln“ ſieht. Der Februar ſoll im Gegentheil naß und der Mai warm ſein: Feyvrier humide chaud mai-temps à soubhait. Int Uebrigen ſind auch die franzöſiſchen Bauernregeln ſo eingerichtet, daß etwa die Hälfte zutrifft, die andere Hälfte aber nicht, und wenn der Deutſche deshalb vorſichtig ſagt: Wenn der Hahn kräht auf dem Miſt, ändert ſichs Wetter oder 8 bleibt, wie's iſt, ſo meint der Franzoſe z..: La Pentecote donne le foins ou les dte. * Die Kohlen werden billiger! Das Kohlenſynbikat beginnt die Preiſe herabzuſfetzen, wenn auch vorläufig noch zaghaft. Allerdings handelt es ſich um die Sommerpreiſe, die nur im letzten Jahre in gleicher Höhe mit den Winterpreiſen gehalten wurden. Wie die „Berl. Morgenpoſt“ aus Eſſen berichtet, ſind mit Gültigkeit vom 1. April folgende Verkaufspreiſe feſtgeſetzt: Fett⸗Förderkohle 9 Mk. (bisher.75—11.78.), beſtmelirte Kohle 11 M.(10.75—11.75 Mark), Gasflammförderkohle 10—10.25 M.(12—13.50.), Fett⸗ und Flammkohlen⸗Nüſſe Nr. 1 und II 12.75—183 M.(12.50—14 Mark), dto. Nr. III 11.25—11.80 M.(11.25—12.80.), dto. Nr. IV 10—10.25 M.(10.25—11.50.). Sport. * Fußballſport. Die Mannheimer Fußball⸗Geſellſchaft„1896“ ſiegte am Sonntag auf dem Spielplatze von Neuenheim College über den Heidelberger Akademiſchen Sportklub mit 12: 0 Goals. bander wieder gebragen werden; inzwiſchen kanm mam ſich einen reizvollen Phantaſieartikel ſelbſt herſtellen. Auf eine ſchwarzze oder farbige, zur Toilette paſſende Sammetſchleife näht mom Perlem und bunte Steine auf, in kabaliſtiſch gehaltenen Zeichen, die gewöhnlichen Sterblichen watürlich unverſtändlich bleiben. Die Bänder müſſen ſo lang ſein, daß man ſie geſchickt unter dem Handgelenk zuſammen⸗ binden kann. — Der eigene Sohn als Denunciant. Ein in Dortmund lebender Kaufmann theilte, wie der„Tag“ berichtet, dem Vorſtand einer Krankenbaſſe mit, daß ſein alter gebrechlicher Vater Kranken⸗ geld beziehe, obwohl er in des Sohnes Geſchäft thätig ſei. Als die Demunciation erfolglos blieb, erſtattete der Kaufmann bei der Sbaats⸗ anwaltſchaft gegen den leiblichen Vater Anzeige in einem Schrift⸗ ſtücke, das mit falſchem Namem unterzeichnet war. Der Sbaatsam⸗ walt ſtellte jedoch die Unterſuchung ein, nachdem der Vorſtand der Krenkenkaſſe erklärt hatte, daß die Kalſe nicht geſchädigt worden ſei, und eröffnete nunmehr ein Verfahren gegen den Angeber wegen Urkundenfälſchung. Das Gericht derurtheilte den Kaufmann unter Berückſichtigung der von dem Angeklagten gezeigten niedrigen Ge⸗ ſinnung zu ſechs Monaten Gefängniß und ordnete ſeine ſofortige Verhaftung an.— So iſt's recht! — Wieviel iſt ein„ſogenanntes“ Gedicht werth? Im Proto⸗ koll eines württembergiſchen Theilgemeinderathes heißt es:„Ver⸗ handelt., den 2. Auguſt 1900. Da am 9. Auguſt d. J. der hochw. Pfarrer M. in St. ſein fünfzigjähriges Prieſterjubiläum feiert, ſo will die hieſige Gemeinde ihm einen Glückwunſch, ein ſogenanntes Gedicht fertigen laſſen und damit P. M. beauftragen, ihm dafür eine Belohnung von einem Tagelohn aus der Gemeindekaſſe zu bezahlen, ſowie die Einrückungsgebühren im Amtsblatt. Zur Beurkundung: Der Bürgerausſchuß. Der Theilgemeinderath.(Folgen die Unter⸗ ſchriften.) werther Weiſe freundliche Beziehungen zwiſchen China und JFapan. he * Mannheim, Febr.(Straftammer.) Vorf Herr Landgerichtsrath Ketterer. Vertreter der Großh. behörde: Herr Ref. Bär. 1) Eine unvermuthete Abkürzung erfuhr der Prozeß Schiffer Ludwig Götz aus Steinbachf, der gegen ein Ur Schöffengerichts Schwetzingen appellirte, das in Bef Strafmandats ihn wegen Uebertretung des§ 44 Rh nung in eine Geldſtrafe von 10 Mark genommen hatte. D beſtand darin, daß Götz bei Altripp einen„Depper“ der Fe gefahren hatte. Als man heute im beſten Verhandeln war, kam der Stagatsanwalt darauf, daß die Berufung ganz unzuläſſig ſei, da nach der Rheinſchifffahrtsakte für Strafen bis zu 50 Franks das Amtsgericht Schwetzingen erſte und einzige Inſtanz ſei. Die Be⸗ rufung wurde hiernach als unzuläſſig berworfen. 2) Ein vertrauenswürdiger„Onkel“ iſt der 43 Jahre alte Schneider Georg Chriſtmann. Im Mai v. J. kam eine Nichte ſeiner Frau zu Beſuch. Das Mädchen, die 22 Jahre alte Marie Hellmann aus Wachenheim, befand ſich auf der Reiſe nach Würsburg, wo ſie die Hebammenſchule zu beſuchen beabſichtigte, Chriſtmann veranlaßte nun das Mädchen, ſeine Baarſchaft im Betrage von 600 Mark bei der Pfälz. Bank zu deponiren und ihm das Depotbuch zur Aufbewahrung zu übergeben. Das geſchah am 31. Mai. Am 1. Juni reiſte das Mädchen ab und am gleichen Tage erhob Chriſtmanm bon dem Depot die Summe von 200 Mark und einige Zeit ſpäter weitere 200 Mark in Einzelbeträgen von je 100 Mark. Das Schöf⸗ fengericht verurtheilte Chriſtmann wegen Unterſchlagung zu einen Geldſtrafe von 30 Mark. Die Staatsanwaltſchaft legte Berufung ein. Sie verlangte in erſter Linie Beſtrafung wegen Betrugs, in zweiter Linie Freiheitsſtrafe. Da nach dem Zeugniß des Kaſſiers der Pfälz. Bank Spareinlagen in der Regel ohne Prüfung(wozu die Bank nicht verpflichtet iſt) gegen die einfache Vorzeigung des Depot⸗ buchs zurückgezahlt werden, ſo vermochte auch die Strafkammer in dem Erheben des Geldes nicht die Thatbeſtandsmerkmale des Be⸗ trugs zu entdecken, erkannte aber wegen Unterſchlagung auf eine höhere Strafe, als wie ſie das Schöffengericht ausgeſprochen hatte, nämlich auf 3 Wochen Gefängniß. Vertheidiger: Rechtsanwalt Dr. Wittmer. Theater, Aunſt und Wiſſenſchaft. »„Modernes Theater“ im Apollotheater. Die Eröffnungs⸗ vorſtellung der Mitglieder des„Modernen Theaters“ findet am Mittwoch, den 12. Februar cr.(Aſchermittwoch) ſtatt. Zur Aufführung gelangt der Schwank in drei Akten von Hanns die Proben unter der Regie des Herrn Georg Wächter bereits in vollem Gange ſind.— Wir wollen nochmals gefl. darauf hinweiſen, daß die Liſte zur Einzeichnung der Dutzendbillets in der Hofmuſikalienhandlung von Heckel, Kunſtſtraße, bis Mon⸗ tag, 10. Februar, ausliegt, Alle im Privatbeſitz befindlichen Liſten wolle man bitte an unſeren Sekretär Herrn Rich. Gellert, G 5, 15 J, baldigſt ſenden. Richard Wagner im Auslande. Wagnerſche Muſik im Auslande gerade in letzter Zeit Anerkennung findet. Nachdem die Franzoſen in ſo enthuſiaſtiſcher Weiſe die Wag⸗ nerſche Muſe in der Seineſtadt aufgenommen haben, ſind ihnen Fiſcher und Joſef Jarno„Aſchermittwoch“ betitelt, zu welchem hierin die Polen gefolgt, die in ihrer Sprache den erſten Akt der „Walküre“ an der Warſchauer Oper zur Aufführung brachte Das muſikaliſche Ereigniß, dem man in der polniſchen Hauptſtadt mi großer Spannung entgegenſah, hat alle Erwartungen bedeutend über⸗ troffen. Unter der Leitung von E. Mlynarski hat die Darſtellung den beſten Eindruck hinterlaſſen. In Holland begnügt man ſich jetzt auch nicht mehr mit einem Wagnerberein, ſondern iſt dabei, einen zweiten Niederländiſchen Wagnerverein zu gründen. Der Initiator dieſes Planes iſt der Direktor der niederländiſchen Oper in Amſterdam Herr van der Linden. In dieſer Stadt, wie im Haag und in Rotter⸗ dam will er nach Ablauf der gegenwärtigen Theaterſaiſon Vor⸗ ſtellungen Wagnerſcher Opern geben, die Felix Mottl dirigiren ſoll, Auch die Mitwirkung deutſcher hervorragender Sänger iſt ins Auge gefaßt. Zur Bewerbung um die Ausführung des Brahms⸗Denkmals für Wien wurden eine Anzahl Künſtler aufgefordert. Profeſſor Max Klinger in Leipzig, ſowie die Wiener Bildhauer Johannes Benk, Pro⸗ feſſor Karl Kundmann und Profeſſor Rudolph Weyr haben ſich bereit erklärt, an der Bewerbung theilzunehmen. Frauenbildung. Die Tochter des bekannten Dichters Emil Rittershaus, Frau Dr. Adeline Bjarnaſon⸗Rittershaus, hat die venis legendi für isländiſche Sprache und Litteratur an der Züricher Hoch⸗ ſchule erhalten. Coquelin als Nachfolger Clareties. Die Kriſe in der Leitung. der Comedie Francaiſe iſt noch immer nicht zu Ende. Dem„Tag“ wurde gemeldet: Als ernſter Kandidat für Clareties Nachfolge in det Comedie Frangaiſe wird Coquelin genannt. Er würde den ehe⸗ maligen Societär Febbre als Oberregiſſeur einſetzen. Reueſte Aachrichten und Telegramme. Orivat⸗CTelegramme des„General⸗Anzeigers.“) * Elberfeld, 6. Febr.(Militärbefreiungspro⸗ zeß.) Die Strafkammer verurtheilte den Angeklagten Baumann zu 2 Jahren und 2 Monaten Gefängniß, ſowie 5 Jahren Ehrverluſt, unter Anrechnung von 1 Jahr 6 Monaten Unterſuchugshaft. Die übrigen Angeklagten wurden freigeſprochen. * Berlin, 6. Febr. Die Zolltarifkommiſſion des Reichstags nahm Paragraph 9 Ziffer 1 des Tarifgeſetzes(Einfuhrſcheine, veine Tranfitlager, gemiſchte Tranſitlager) in Faſſung der Regierungs⸗ vorlage unter Ablehnung aber dazu geſtellten Anträge an. *Berlin, 6. Febr. Eine von ihrem Manne getrennt lebende Frau Rahn ſuchte ſich mit ihren zwei 12 und 6 Jahre alten Söhnen, deren Herausgabe der Vater beantragte, durch Einathmen von Kohlen⸗ gas zu tödten. Die Mutter iſt todt, die Kinder wurden ins Leben zurückgerufen. * Berlin, 6. Febr. Die Wahlprüfungskommiſſion erklärtt die Wahl des Abg. Miſchke(6. Wiesbaden, Oberlahnkreis) für giltig, *Poſen, 6. Febr. Im„Berl. Tagebl.“ wird von geſtern auß Neuſtadt bei Pinne gemeldet, daß die 70jährige Kaufmannswittwe Bormaß erſchlagen aufgefunden worden iſt. Des Raubmordes ge⸗ ſtändig iſt der 20jährige Arbeiter Zbytowsky, der die Wittwe im Bei⸗ ſein von noch zwei Anderen mittels Beiles erſchlagen hatte. Alle drei plünderten und raubten ſodann was vorhanden war. *St. Thomas, 6. Febr. Die deutſche Kaiſer⸗Hacht„Hohen⸗ zollern“ iſt hier eingetroffen. * London, 6. Febr. Ein Telegramm der Times aus Wafhington beſagt: Außer dem Staatsdiner im Weißen Hauſe zu Ehren des Prinzen Heinrich am Tage der Ankunft in Waſhington gibt Präſident Rooſevelt, wie bekannt wird, obwohl es im offiziellen Programm nicht angekündigt iſt, dem Prinzel, ſobald er vom Stapellauf in Newyork nach Waſhington zurück⸗ gekehrt iſt, ein Familiendiner im Weißen Hauſe, an dem nur noch der deutſche Botſchafter v. Holleben theilnimmt. *London, 6. Febr. Die„Times“ meldet aus Seit dem Tode Li⸗Hung⸗Tſchangs entwickelten ſich in bemerkens Die Annäherung zeigt ſich beſonders in der Haltung der Vicekönige von Petſchili und dem Jangtſegebiete, die ſich in hohem Grade auf den Rath der Japaner in Reorganiſations zund Reformfragen ber?“ Es iſt erſtaunlich, wie ſehr Sbangha: laſſen.— Der Korreſpondent der„Daily Mail“ in Kalkutta tel“ graphirt, er ſei in der Lage mitzutheilen, daß die briiſche Regierung enſchloſſen ſei, ſowohl die Abſicht, Weihaiwei zu befeſtigen, als die, 2 — ge⸗ Bei⸗ Alle aus es zu ein General⸗Anzeiger. 8. Seite⸗ Mannheim, 6. Februar. e mit Garniſon zu machen, gaufzugeben. Die Gar⸗ niſon werde gegenwärtig bereits zurückgezogen. * Konſtantinopel, 6. Febr. Die Bank von England ſetzte den Bankzinsfuß auf 3 Prozent herab. * Konſtantinopel, 6. Febr. Damad Mamuhd Paſcha wurde in contumaciam zum Tode verurtheilt. *Newyork, 6. Febr.(Frkf. Ztg.) In Chicago wurde die deutſche Metzgersfamilie Tröſtel durch Gasexploſton getödtet. 2 Insgeſammt wurden bei der Exploſion 18 Perſonen getödtet und 50 verletzt. Prozeß gegen die Trebergeſellſchaft. * Kaſſel, 6. Febr. Bei Beginn der heutigen Verhand⸗ lung wurde zunächſt Dr. Rohr, der ehemalige Syndikus der Trebertrocknung vernommen. Dieſer iſt, wie er ausſagt, auf Veranlaſſung des Generaldirektors Schmidt auf deſſen perſön⸗ lichen Einfluß hin 1898 in die Geſellſchaft eingetreten. Durch die reſſortmäßige Gliederung ſei es ihm aber unmöglich gemacht worden, in den Gang der Geſchäfte einen wirklichen Einblick zu gewinnen und überall unterrichtet zu werden. Zu den Verhand⸗ lungen mit den Tochtergeſellſchaften ſei er faſt niemals zugezogen worden, ausführliche Inſtruktionen, die Stunden erforderten, ſeien in wenigen Minuten abgemacht worden, ſo unter Anderem die Inſtruktion zu der Reiſe nach Rußland. Er habe ſchon bald nach ſeinem Eintritt eine ſkeptiſche Ausſicht über den Stand der Geſellſchaft gewonnen. 1900 bekam er die Ueberzeugung, daß die Verhältniſſe nach außen hin anders dargeſtellt wurden, als ſie in Wirklichkeit waren. Schon damals habe er erfahren, daß 20 Millionen M. Verluſt vorhanden war. Seiner Anſicht nach war aber damals noch ein Rückzug möglich, er hätte aber keinen Einfluß gehabt. In Folge von Differenzen ſei er bereits Februar 1900 aus den Dienſten der Geſellſchaft ausgetreten, obgleich der Vertrag erſt am 1. April abgelaufen ſei. Der Zeuge hatte mit Schmidt ausſchließlich perſönlich zu verhandeln wenigGGelegenheit, ja er hatte dieſen wochenlang überhaupt nicht geſehen. Die Ge⸗ ſchäftsbücher, Bilanzaufſtellungen, Korreſpondenzen ſeien ihm nicht zugänglich geweſen. Die Bilanz von 1899 weiſt einen Aktiopoſten von 250 000 M. auf für das Bergmannſche Patent, während der Poſten auf das Abſchreibekonto gehört hätte. Zeuge iſt der Anſicht, daß die Angriffe der Frkf. Ztg. die Mitglieder des Aufſichtsraths hätte veranlaſſen müſſen, über die dort aufgeworfenen Fragen ſich zu unterrichten und ſie zu prüfen. **.* Der Burenkrieg. „London, 6. Febr. Lord Kitchener telegraphirt aus Pretoria: Oberſt Kekewich berichtet, eine engliſche Truppe unter Major Leader tödtete 7 Mann von Delarey's Kommando und machte 1831 Gefangene, darunter den Kommandanten Sarel Alberts, Landroſt von Potgieter und Jean Jupleſſis. Die Verluſte der Engländer ſind gering, Niemand iſt gefallen. Badiſcher Candtag. 34. Sitzung der Zweiten Kammer. .N. Karlsruhe, 6. Februar. Prüſident Gönner eröffnet 3410 Uhr die Sitzung. Nach einer Reihe geſchäftlicher Angelegenheiten wird in der Generaldebatte des Juſtizetats fortgefahren. Abg. Eder(dem.) nimmt die Richter gegen die Angriffe Früh⸗ aufs in Schutz und erachtet die frühere Grundbuchordnung für weſent⸗ lich beſſer, als die jetzige. Auch die Koſten ſeien jetzt weſentlich höher, ohne daß die Kaſſen des Staates gefüllt würden. Redner tritt ſodann für Wiedererrichtung des Amtsgerichts in Ladenburg ein, und Ver⸗ legung des Amtsgefängniſſes in Schwetzingen. Abg. Mampel(Ant.) bemängelt die hohen Koſten des Grund⸗ buchweſens und tritt für Wiedererrichtung des Amtsgerichtes in Neckargemünd ein. Abg. Birkenmeyer(Ctr.) weiſt darauf hin, daß die Be⸗ geiſterung für das Grundbuch in den Geminden im Schwinden be⸗ griffen ſei. Jetzt müſſe man noch zuwarten, wie die Sache ſich weiter entwickeln werde. Die Ausführungen Frühaufs hätten ihn in Er⸗ ſtaunen geſetzt, derſelbe habe ja geradezu die Juftizverwaltung auf⸗ gefordert, ſich in die Rechtſprechung zu miſchen. Abg. Zehnter(Centr.) führt aus, daß das frühere Grund⸗ buch einfaner geweſen, doch wünſchen die Gemeinden trotzdem nicht, 5 Vekanutmachung. Hekanntmachung. daß die Grundbücher etwa von den Gemeinden genommen würden. Mit der Vermehrung der Notarigtsſitze würde ein Theil der Mißſtände gehoben werden. Jedenfalls ſei eine Vereinigung der Grundbücher mit den Amtsgerichten zurückzuweiſen. Redner vertritt ſodann die Anſicht, daß aus den großen Gebühren in den Städten, die aus dem Grundbuch erwachſen, auch ein Theil in die Staats⸗ kaſſe flöſſe. Er hoffe, daß der in A usſicht ſtehende Geſetzentwurf eine ſolche Beſtimmung enthalten werde. Die großen Städte könnten dieſen Ausfall wohl tragen, um ſo mehr, als denfelben aus allgemeinen Staatsmitteln ſchon Viel zuflöſſe. Zur Juſtigpflege übergehend hält Redner es für geboten. wenn dem Gerichtshof ein Organ zu Gebote ſtünde, wie die Staatsanwaltſchaft es in der Kriminalpolizei beſitze. Das würde gerade in großen Städten von Nutzen ſein. Redner weißt ſodann die Angriffe Frühaufs auf die Strafjuſtiz zurück. Die vom Abgeordneten Frühauf erhobenen Vorwürfe gegen den Richterſtnad müſſe er als unbegründet zurück⸗ weiſen. Aehnlich verhalte es ſich mit dem Strafaufſchub, wie mit den Vorwürfen gegen die Richter in der Behandlung der Zeugen in Strafrechtsfällen. Redner berührt ſodann die Frage der juriſtiſchen Vorbildung und weißt auf Preußen hin, wo die Abiturienten der Oberrealſchule zu juriſtiſchen Studien zugelaſſen würden. Er ver⸗ ſtehe dies nicht vecht, da in der Rechtswiſſenſchaft die Kenntniß des Latein ihm geboten erſcheine. Endlich bringt Redner eine Reihe von Wünſchen in Bezug auf das Mannheimer Landgericht vor und bittet um Abhilfe. Juſtizminiſter v. Duſch erklärt nochmals, daß die Regierung ſich bemühen werde, die Rathſchreiber auf den früheren Stand ihrer Einmahmen zu bringen. Was die Frage der Vorbildung betreffe, ſo möchte er bemerken, daß die Regierung die humaniſtiſche Vor⸗ bildung für die Juriſtem für die beſte erachtet. Abg. Muſer befürwortet eine größere Berückſichtigung des Literaturbedürfniſſes in den Landgerichten. Abg. Dr. Binz(natl.) vertritt die Anſicht, daß Frühauf ge⸗ wiß nicht habe verallgemeinern vollen, wenn es vielfach auch den An⸗ ſchein gehabt. Er müſſe es aber auch zurückweiſen, als ob man es hier mit einer Rechtspflege zu thun habe, die zu Rekriminationen Veranlaſſung gebe. Mit dem Zuſtande der Rechtsrflege könne man in Baden wohl zufrieden ſein. Redner erſucht die Regierung noch⸗ mals bei Bauten beſonders die badiſche Induſtrie zu berückſichtigen, wie dies auch in anderen Staaten der Fall. Im Intereſſe der Juſtiz⸗ pflege möchte er auch wünſchen, daß man nicht Referendäre als Hilfs⸗ richter an Landgerichte berufe. Juſtigminiſter v. Duſch betont nochmals, daß ſeine Verwaltung genau unterſcheide, was Aufgabe der Juſtizverwaltung und was Aufgabe der Gerichte ſei, deshalb habe er ſeine verſchiedenen früheren Ausführungen gemacht. Abg. Pfefferle möchte anfragen, ob die Schreibutenſilien in den Grundbuchämtern von den Gemeinden beſchafft werden müſſen. Er bitte auch die Pauſchalſätze der Notare ſo zu bemeſſen, daß diefelben damit auskommen. Abg. Obkircher wendet ſich in kurgen Bemerkungen gegen Birkenmether und Abg. Wilckens tritt in Beziehung auf die Aus⸗ führungen Frühaufs der Kritik Zehnters bei. Letzterer wendet ſich nochmals gegen die Beſchneidung der Gebühren der Städte aus der Grundbuchführung zu Gunſten des Staates. Er ver⸗ weiſe auch darauf, daß der Staat jetzt ſchon allein die bedeutenden Liegenſchaftsacciſe für ſich in Anſpruch nehme. Gegen die Zulaſſung der Oberrealſchulabiturienten zum Studium der Rechtswiſſenſchaft habe er nichts einzuwenden, unter der Vorausſetzung, daß dieſelben ſich auf anderem Wege die Kenmtniß der lateiniſchen Sprache verſchaffen. Zum Falle Weipert möchte er bemerken, daß es endlich an der Zeit, zu erklären, daß Weipert nicht das Opfer der Juſtiz ſei. Eine ſolche Legende ſei nur geeignet, das Pflichtgefühl unſerer Beamten zu untergraben. So ſehr auch Weipert zu bedauern ſei, in viel höherem Maße ſeien die unglücklichen Opfer der Kata⸗ ſtrophe zu bedauern, die Weipert herbeigeführt. Es ſprachen noch die Abgg. Goldſchmid und Frühauf, der ausführt, daß er den Fall Weipert und deſſen Schuld beim Eiſen⸗ bahnbetriebsbudget nochmals zur Sprache bringen werde, ob für die Kataſtrophe nicht noch weitere Perſonen verantwortlich ſeien. Nach Bemerkungen des Regierungskommiſſars B echerer über die ver⸗ ſchiedenen Bauwünſche und deren Berechtigung und dem Schlußwort Binz wird die Sitzung nach halb 3 Uhr geſchloſſen. Nächſte Sitzung Samftag 9 Uhr. Fortſetzung. Deutſcher Beichstag. 37. Sitzung vom 6. Februar. Am Bundesrathstiſch Graf b. Poſabowzk9. Das Haus iſt ſchwach beſucht. Auf der Tagesordnung ſteht die Fortſetzung der zweiten Etatsberathung des Reichsamts des Inneren und das Auf⸗ ſichtsamt für Privatverſicherungen. Abg. Bloß(Soz.) führt aus, die Verſicherungseinrichtungen der Gewerkſchaften wurden ſeinerzeit von Seiten der Regierung als nicht unter Aufſicht des neuen Amts ſtehend erklärt. Die Polizei ſcheint ſich nicht daran zu kehren, wie die Tabaksarbefter in Braun⸗ ſchweig erfuhren. Geh.⸗Rath Gainer erklärt, daß dem Amte hiervon nichts be⸗ kannt ſei. Es ſcheine, daß das erwähnte Vorkommniß vor dem 1. Januar geſchehen ſei. Das Geſetz ſei erſt ſeit dem 1. Januar in Kraft getreten. Die bezüglichen Polizeiverordnungen ſcheinen ſich auf das Landesrecht zu ſtützen. Abg. Müller⸗Meiningen(freiſ. Volksp.) führt aus: Der Reichstag und die Regierung ſprachen ſich bei der damaligen Be⸗ rathung des Geſetzes dahin aus, daß Zillmerey geſetzlich zuläſſig ſein ſoll. Demgegenüber ſcheint von Knebel⸗Döberitz in ſeinem kürzlich erſchienenen Komentar Zillmerey beſeitigen zu wollen. Da Knebel⸗ Döberitz ein Mitglied des Verſicherungsbeirathes iſt, ſo beſtehe die Gefahr, daß er dieſem ſeine Anſichten beibringt. Heim(Zentrum) ſchließt ſich dem Vorredner an und erwartet von Seiten der Regierung eine Beſtätigung des früheren Regierungs⸗ ſtandpunktes in dieſer Frage. In ähnlichem Sinne äußert ſich Abg. Krüger(freif. Volksp.) und Büſing(natl.) 55 *** * Berlin, 6. Febr. Die Budgetkommiſſion des Reichstags lehnte die Forderung von 200 000 Mark für die Veſchaffung einer Garniſon und eines Exerzierplatzes in Fulda ab und den Abſtrich von 200 000 von der Forderung von 800 000 Mark für den Neubau einer Infanteriekaſerne in Mainz. ————————é———K88̃—— Verantwortlich für Politik: Chefredakteur Dr. Paul Harms, für den lokalen und provinziellen Theil: Eruſt Müller, für Theater, Kunſt und Feuilleton: Fritz Goedecker⸗ Ffür den Inſeratentheil: Karl Apfel, Rotationsdruck und Verlag der Dr. H. Haas'ſchen Buchdruckerel, (Erſte Mannheimer Typograph. Anſtalt.) Coursblatt der Maunheimer Börſe(Produkten⸗Börſe)* vom 6. Februar. Weizen pfälz.——17.50[ Hafer, württb. Alp———.— „ norddeutſchee—.———.—„amerik. weißer———. „ ruſſ. Azima 17.50—18.—Mais amer Mixed—— „ Theodoſia 18.——18.25„Donau 12.75—13.— „ Saxonska—.—18.—„La Plata 13.25——.— „ Girka—.—17.50 Kohlreps, d. neuer—.——27.50 „ Taganrog 17.50—18.—[ Kleeſamen deutſch. 1 105.—115.— „ rumäniſcher 17.25—17.75 5„ II 94.— 100.— „ am. Winter—.——18.25„gamerit. 94.— 102.— „ Chicago II—.——.„neuerpfälzer-—. „ Manitoba!——..„Luzerne 104.—108.— „ Walla Walla 17.75—.—„ Provene. 108.—113.— „ Kanſas II 18.——18.25„ Eſparſette 31.——33.— „ Californter 18.———.— Leinöl mit Jaß—.—64.50 „ La Plata 17.50—.—„ bei Waggon—.——64.— Kernen e iibet,—.—65.— Roggen, pfälz. 1450——.—„ bei Waggon—.——63.— „ ruſſiſcher 14.75—15.— Am. Petroleum Faß „ rumäniſcher—. fr. mit 20% Taxa—.——22.60 „ norddeutſcher—.———.— Am. Petrol. Wagg.— „ amerik.—.——.— Am. Petrol. in Eiſt. Gerſte, hierländ. 15.75—16.25 p. 00ko netto verzollt.——18.— „ Pfälzer 16.25—16.75 Ruſſ. Petrol. fr. Faß.—20.90 „ ungariſche—.——— Ruſſ. Petrol. Wagg.—.——19.90 Futter—.—13.— Rußſ. Petrol. in Ci⸗ Gerſte rum. Brau—.———.— ſternen p. 100ko netto16.40 Hafer, bad. 15.50—16.— Rohſprit, verſteuert—.— 107.— „ ruſſiſcher 16.——17.—[Toer Sprit—.—40.— „nordbeutſcher 16.50—17.— 90er do. unverſt. 25.———.— Weizenmehl I. Nr. 00 0 1 2 28.50 26.50 2450 28.50 22.50 20.50 Roggenmehl Nr. 0) 23.50 1) 20.50. 25 Getreide ziemlich unverändert. 8 Maunheimer Gffertenbörſe vom 6. Febr.(Offtzieller Bericht.) Die Aktien der Pfälz. Bank erfuhren heute abermals eine Steigerung von 2%. Kurs 120 9% Geld. ſtellten ſich noch: Pfälziſche Hypothekenbank⸗ und Rhein, Hypothekenbank⸗Aktien. Nottzen 169.50. bezw. 172.50% Geld. Von Induſtrie⸗Aktien waren Mannheime Gummi geſucht zu 85.50%, dagegen Dingler zu 143 9% erhältlich ——— ů ů ů—— Bekanntmachung. auf dem Platze C. für Trödlerwaaren: Aufruf. zwiſchen 2 1 Bekauntmachung. Den Baufluchtplan für den Lindenhof⸗Stadt⸗ theil, hier, die Aufheb⸗ ung von Straßenfluch⸗ ten im Fabrikgelände des Fabrikauten Hein⸗ rich Lanz betr. Nr, 83521. Der Stadtrath Mannheim hat den Antrag ge⸗ ſtellt, auf Auſhebung der Bau⸗ und Straßenfluchten für mehrere Straßenzüge, welche das im Lindenhof⸗Stadttheil zwiſchen der Windeckſtraße und der ſrüheren Neckarauer Gemarckungs⸗Grenze liegende Fabrikgelände des Fab⸗ rikannten Heiurich Lanz durch⸗ kreuzen. „Wir bringen bringen dies zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Einwen⸗ dungen bei den Bezirksamte oder dem Stadirathe hier binnen 14 Tagen vom Ablauf des Tages an vorzubringen, an welchem das dieſe Bekanntmachung ent⸗ haltende Amtsverkündigungs⸗ Blatt ausgegeben wurde, widri⸗ genfalls alle nicht auf privogt⸗ rechtlichen Titeln beinhenden Ein⸗ wendungen als verſäumt gelten. Die Pläne liegen während der Einſprachsfriſt auf den Kanz⸗ leien des Bezirksamts und des Stadtraths hier zur Einſicht offen. Mannheim, 28. Jaunar 1902. Großh. Bezirksamt: gez. Dr. Strauß. 2 Beſchluß. Ni. 32161. Vorſtehendes brin⸗ gen wir zur öffentlichen Kenutuiß. Manubeim, 4. Februar 1902. Bürgermeiſteramt: Martin. 18789 Schaum. Zwangs⸗Verſteigerung. Am Freitag, 7. Febr. 1602, Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokale hier, 4, s gegen baare Zahlung im Vollſtreckungswege öffentlich ver⸗ ſteigern: 1882 1 Faß mit 927 Liter Roth⸗ wein, 9 Meſſingtaſchen(ver⸗ goldet), 1 Muſterkoffer, ſowie Möbel verſchiedener Art. Mannheim, 6. Februar 1902, Schmitit, 0derſelben in Erneuerungswahl für den Stiftungsrath der Freiherrlich von Hövel'⸗ ſchen Stiftung betr. No. 3486 J. Bei der heute durch den Bürgerausſchuß vorgenom⸗ menen Ernenerungswahl für den Stiftungsrath der Freiherrlich von Hövel'ſchen Stiftung wurden die ausgeſchiedenen Mitglieder Ser Adolf, Privatmann, Max Eduard,„ Wahl Georg.„ auf eine ſechsjährige Amtsdauer Ich dies mit dem Au⸗ fügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Wahlakten 8 Tage lang zu Jedermanus Einſicht auf dies⸗ ſeiſiger Regiſtratur aufliegen und daß etwaige Beſchwerden oder Einſprachen gegen die Wahl binnen 8 Tagen von der Be⸗ kanntmachung an bei dem Großh. Bezirksamt oder dem Bürger⸗ meiſteranit ſchriftlich oder münd⸗ lich zu Protokoll mit ſofortiger Bezeichnung der Beweismiktel angebracht werden müſſen. 789 Mannheim, 4. Februar 1902. Der Oberbürgermeiſter: Beck. Häling. Bekauntmachung. Die Lieferung von: 460 m Manteltuch, 230 m Wollfutter, 360 m Uniformtuch und 320 mSommer⸗Uuiformtuch für das Perſonal der Städt. Straßenbahn ſoll im Wege der öffentlichen Submiſſion vergeben werden. Tuch⸗ und Farbmuſter liegen beim unterzeichneten Amte(Lager⸗ verwalter, Zimmer No. 15) zur Anſicht auf, woſelbſt auch die bezüglichen Bedingungen erhält⸗ lich ſind. Angebote ſind verſchloſſen und mit entſprechender Aufſchrift ver⸗ ſehen bis ſpäteſtens 26. ds. Mts., Vormittags 11 Uhr anher ein⸗ zureichen, woſelbſt die Eröffnung el Gegenwart elwa erſchtenener Bleter erfolgt. Mauußheim, den 4. Febr. 1902. Städt. Straßenbahnamt: Löwit. 18813 werden repa⸗ Aähma ſchinen rte Gerichtsvollzieher, D%, 11. E. Schammexinger, Colliniſtr. 20. Erneuerungswahl in den Stiftungsrath des EvangellſchenHoſpital⸗ fonds betr. Nr. 3485 J. Bei der heute durch den Bürgerausſchuß vorgenom⸗ menen Erneuerungswahl für den Stiftungsrath des Evangeliſchen Hoſpitaſſonds wurden die aus⸗ eſchiedenen Mitglieder altenthaler 6g. Friedr., Privatnt. Feüllmer Heiurich, Privatmaun Sperling Joh. Bapt., Kaufmann auf eine ſechsjährige Amtsdauer wiedergewählt. Ich bringe dies mit dem Nn⸗ fügen zur öffentlichen Keuniniß, daß die Wahlakten 8 Tage lang zu Jedermauns Einſicht auf diesſeitiger Regiſtratur aufliegen und daß etwaige Beſchwerden oder Einſprachen gegen die Wahl binnen 8 Tagen von der Be⸗ kauntmachung an bei dem Großh. Bezirksamt oder dem Bürger⸗ meiſteramt ſchriftlich oder münd⸗ lich zu Protokoll mit ſofortiger Bezeſchnung der Beweismittel werden müſſen. Manuheim, 4. Februar 1902. Der ee,* eck. Schaum. 18786 Zwangs⸗Verſteigerung. Am Freitag, 7. Febr. 1902, Nachm. 2 uhr werde ich im Pfandlokal Q 4, 5 hier verſchiedene Weine u. Brannt⸗ weine, Kleiderſchränke, Betten, Sophas, Vertikows, Kommoden, Splegel, Bilder, Fahrräder, Näh⸗ maſchinen, 1 1 Laden⸗ theke, 1 Klavier, 1 Waarenauto⸗ niat, 1 Friſeurſtuhl, 1 Sack Haſel⸗ nußkbrner u. 1 Korb Schwämme im Vollſtreckungswege gegen Baarzahlungöffentlich verſteigern Mannheim, den 6. Febr. 1902. Schmeider, Gerichtsvollzieher in Mannheim, Riedfeldſtr. 24. 18807 2 Damenmasfen billig zu verleihen oder zu verkaufen. 1878 1 4, 20. 3. Stock. Wan Waſfeenen Wagaſi, 356 qm Grundfläche, ſehr bill. zu verk. Näh. im Verl. 29 8 15 Die Abhaltung der Wochenmärkte in der Stadt Mannheim betr. No. 84291. Wir bringen hier⸗ mit nachſtehenden Auszug aus der neuen Marktordnung für die Stadt Manuheim zurallgemeinen Kenntniß: Der Wochenmarktverkehr findet auf folgenden Plätzen an den beigeſetzten Tagen ſtatt: A. fr nachgenaunteGGegenſtände: a. Rohe Naturerzeugniſſe, b. Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land⸗ und Forſtwirth⸗ ſchaft, dem Garten⸗ und Ohſt⸗ bau in unmittelbarer Verbin⸗ dung ſteht oder zu den Nehen⸗ beſchäftigungen derLandwirthe der Gegend gehört, oder durch Taglöhnerarbeit bewirkt wird, o. friſche Lebensmittel aller Art, d. Fiſche aller Art, 1. aufdem Hauptmarktplatze Lit.& 1 einſſoließlich der Auslagen und Vorpläße der Gewölbe vor der Pfarrkirche am Moutag, Dounerſtag und Samſtag, 2. auf den kleinen Planken (Plätze zwiſchen X—6 und 0—6) am Dienſtag und Freitag, 8. auf den Jeughausplanken (Plätze zwiſchen 0—6 und D5—6) am Montuag, Mitt⸗ woch und Samſtag, 4. auf dem Marktplatze bei der Luiſenſchule am Mitt⸗ woch und Freitag, 5. auf dem Marktplatze der Neckarvorſtadt am Diens⸗ tag und Freitag, 6. auf dem Marktplatze des Stadttheils Neckarau am Dienſtag und Freitag; B. für die Waaren der Töpfer, Kübler, Korbmacher und Be⸗ ſenbinder: 1. auf der Fahrbahn der Kirchenſtraße zwiſchen F und G 2 während der Monate November bis Juli, am Wibntag, Donuelſtag und Saenſtag, 2. auf den Zeughausplauken während der Monate Auguſt bis Oktober am Montag, Mittwoch und Samſtag, 8. auf dem Marktplatze im Stadttheil Neckarau am Dienſtag und Freitag: Neckarhafengebände und Lulſenring am Montag, Donnerſtag und Samſtag. Mannheim, 3. Februar 1902, Das Bürgermeiſteramt: Ritter. Schiruska. Bekanntmachung. Erneuerungswahl in den Stiftungsrath des Iſraelitiſchen Hoſpi⸗ talfonds betr. Nr. 3487J. Bei der heute ſtatt⸗ gefundenen Wahltagfahrt wur⸗ den durch die Mitglieder des Bürgerausſchuſſes die Herren: 18785 2. Gieſer, Max, Kaufmann, 3. Nauen, Wilhelm, Kaufmann, 4. Oppenheim. Aug., Pripatun, 5. Dr Stern, Sally, Rechtsanw, 6. Stockheim, Max, Privatm., zu Mitgliedern des Stiftungs⸗ raths des Iſraelitiſchen Hoſpital⸗ fonds auf eine ſechsjähr. Amts⸗ dauer gewählt. 18787 Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß die Wahlakten während 8 Tagen auf der Stadtraths⸗ regiſtiratur— Rathhaus part., Zimmer Nr. 1— zur Einſicht der Wahlberechtigten offen liegen und daß etwaige Einſprachen oder Beſchwerden gegen die Wahl in derſelben unerſtrecklichen Friſt von der Bekanntmachung an ge⸗ rechnet dei dem Bürgermeiſter⸗ amt anzuzeigen und unter Be⸗ zeichnung der Bewelsmittel gus⸗ zuführen ſind. Maunheim, den 4. Febr. 1902. Das e Heunenlotter. Zur Anfertigung von Damen⸗ u. Ainderkoſtümen empfiehlt ſich, unter Zuſtcherung ſauberſter Ausführung u. reeller Bedienung, bei billigſter Prels⸗ ſtellung. 1533 Frau M. Moog, Mittelſtraße 34, 2. Stock. Eine ſſaatl. geprüfte Lehrerin ertheilt Untericht in der franz., engl., ital. u. ſpau. Sprache, ſowie in allen deutſchen Fäche ern u. Nachhilfe in ver Maſit. e⸗ Zu erſr. in der Exped. ds. Bl. Als Abtheilung VII des Badiſchen Frauenvereins dahie ſich eine Vereinigung gebildet, die ſich r hat 18782 Die Heranbildung weiblicher Dienſtboten zur Aufgabe ſtellt. Daß die Löſung empfundenen Nothlage führung und wenn wi der Bitte wenden, dieſer Aufgabe einer beſtehenden, allgemein Abhülfe verſpricht, bedarf kaum einer Aus⸗ r uns an die Hausſrauen Mannheims mit dieſem gemeinnüßigen Unternehmen Inkereſſe und Theilnahme entgegenzubringen, ſo hallen wir uns der allge⸗ meinen Zuſtimmung verſichert. Wir branuchen aber nicht nur in erſter Linie um i Mitarbeit, um die thätige Hülfſe wohlmeinender thatkräftige Geldnuttel; wir bitten vielmehr Unterſtützung durch perſönliche Frauen, in der Weiſe, daß ſie ſchulentlaſſene Mädchen im Alter von 1 bis 16 1. Aberle, Iſrael, Privatmann, zwecks deken Erſie hung zu leiſtungsfäbigen Dienſtboten bei ich aufnehmen und mit mütterlicher Antorität in allen häuslichen Arbeiten und Dienſtleiſtungen ausbilden— eine große Arpeit, die aber reichen Lohn verſpricht in dem ſicheren, ſchönen Erfolg und in dem Bewußtſein, ſtrebſamen 1 Mädchen, die ſchon in jüngen Jahren auf Erwerb angewieſen ſind, den Weg geebnet zu haben, guf dem ſie ohne Gefahren und ohne beſchwerſiche Erfahrungen in kürzeſter Zeit die ihuen nöthigen Keuntniſſe erwerben, um zu nutz⸗ bringender Thätigkeit zu gelangen. te Mitgliedſchaft des Vereins wird durch eine jährliche Bei⸗ Mk. 2— oder durch die einmglige Summe don Mk. 100— erworben. Einzeichnung von Beitrittserklärungen werden dem⸗ circuliren. Vamd en werden Beltrittserklärungen auch bei amen entgegengenommen, die auch alle etwa Aufklärungen zu geben gerue bereit ſind. ſteuer im Mindeſtbetrage von Zahlung der 3 zur näch den unterzeichneten gewünſchten weiteren Frau Julie Baſſermann, L 10, 18. Frau Bertha Diffenée, 0 2, 7½, 11 55 Emilie Hirſch, D 7, 14. rau Frau Louis P Geh. Reg.⸗Rath Lang, L 10, 2. 1 au Liſe Lenel, N 7, 5. räulein Janſon, Lehrerin, D 6, 16. feil, 0 7 Frau Oberlehrer Schmidt, Augarteuſtraße 53. err Oberlehrer Schmidt, U 7, 18. Frau Dr. Schott, Rheindammſtraße 18. Frau Anng Scipio, XN 7, 12. Frau Stadtſchutrath Sicklnger, Moltleſtraße 6. Frau Leoutine Simon, L. 12, 18. ettographen- pro Kilo Mk..30 u. Mk..50. Das Ausgiessen wird mit 50 Pfg. berechnet.& Zu bezichen durch die Expedition d. General-Auzeigers 2 S 4. Seite. Im Tokal der Polksküche, I 5, 6 erhalten jeden Moutag und Freitag von ½6 bis ½8 Uhr Frauen und Mädchen unentgeltlich Nath und Auskunft in Rechts⸗ und andern Angelegenheiten von den Frauen des Vereins Rechtsſchutzſtelle für Frauen und Mädchen 61715 Cafée Dunkel, E 3, l⸗= Mlünchener Klesterbräu ½ 15 Pf. 580 Hiesiges, hell und dunkel, 10 Pf. per Glas. General-Anzeiger. Maunheim, 6. Feoriar ˖ 9— FAFF Nähmaschinen für Famillengebrauch und gewerbliche Zwecke. Bei den massenhaften Anpreisungen von sogenannten„billigen“ Nähmaschinen ist es für jeden Käufer ein Gebot der Vorsicht, darauf zu achten, dass er auch stWwas Gutes bekommt. Die Pfaff-NManmaschiten bieten infolge ihrer änerkannten Güte die sicherste Gewähr 1 für eine dauernde b friedigende Leistung. Die Pfaff-Nähmaschinen eignen sieh auch Vorzüglieh zur Kunststiekerei. 11385 Gegründet 1862. Niederlagen in fast allen Städteu. 1000 Arbeiter. K. MI. Pfaff, Nähmaschinenfabrik, Kaiserslautern. Mittagstiſch im Abonnement 90 Pf. 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