i4 deres Intereſſe beanſpruchen. Welche erfreulichen Fortſchritte die durch das Centralkomitee vertretenen Beſtrebungen zur Be⸗ 8el kämpfung von Lungenſchwindſucht in den einzelnen Theilen des Reiches bisher gemacht haben, davon legt der aus Anlaß der 2³⁰⁰ Jahresberſammlung erſchienene umfangreiche Bericht des Veeneralſekretärs Dr. Pannwitz Zeugniß ab. Die dem Bericht ———— 7—— Tagesneuſgkeiten. „Cecil Rhodes und Katharing Radziwill.„An der Schwelle dbes Grabes Cecil Rhodes' taucht als lebendes Räthſel eine Frau e, empor, die, auf den Höhen der zeitgenöſſiſchen Geſellſchaft geboren, in bdie Tiefen der Juſtiz gefallen iſt.“ So leitet Blowitz im„Matin“ „ einen Artikel über die vielgenannte Katharina Radziwill ein, die von Rhodes der Wechſelfälſchung angeklagt worden iſt. Blowitz erzählte Lerſchiedene Abenteuer aus ihrem Leben, wie den geheimnißvollen Eeelbſtmord des Grafen Skobelew, der vergeblich um ihre Gunſt ſich bemüht hatte, und fährt fort: Dieſer Tod ſetzte die Fürſtin Katharing iiLadziwill in tiefſte Verzweiflung, und ſie lebte zwei Jahre lang unter Ler Laſt dieſer Reue von der Welt abgeſchloſſen. Dann führte ſie HDieder durch kurze Zeit ein ziemlich ungebundenes Leben, um ſich bald 7 Hdarauf auf den Rath ihrer Freunde nach England zu begeben. Dort dam ſie mit Cecil Rhodes bei einem ihm zu Ehren veranſtalteten Diner 1. zuſammen. Fürſtin Katharina hatte geſchworen, ihn zu erobern, und Litte Zeit lang ſchien ſie wirklich dieſen Erfolg erzielt zu haben und auf Ceeil Rhodes einen unbeſchränkten Einfluß auszuüben. Gerade me, in dieſem kritiſchen Augenblicke mußte Rhodes aber nach Süd⸗Afrika ubs zurückkehren. Die Fürſtin reiſte nach Petersburg im Beſitze von a großen Mengen Chartered⸗Aktien, und es gelang ihr, dieſe zu ver⸗ 5 Verle Abonnement: Tägliche Ausgabe: 70 Pfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pig. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 8 Pfg Nur Sonntags⸗Ausgabe: 20 Pfennig monatlich, (Badiſche Volkszeitung.) der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Jvurnal Mannheim““, In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2892. Telephon: Direktion und ins Haus od. durch die Poſt 25 Pf. 8 1 1 Druckerei: Nr. 341 E 6, 2. Geleſeuſte und verbreitelſte Zritung in Mannheim und Amgebung. E G, 2. Nedüe Die Colonel-Zeile.. 20 Pfg. Expedition: Nr. 2 e ee Schluß der Inſeraten⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. 15 878 Die Reklaine⸗Zeile.. 60„: Montag, 14. April 1002.(Abendblatt.) WN Die Bekämpfung der Lungentuberkuloſe. Im Reichstag beräth heute eine Körperſchaft Maßnahmen zum wirklichen Volkswohl; ſie rufen keine polikiſchen Intereſſen⸗ gegenſätze wach; alle Parteien ohne Ausnahme können und müſſen ſich dieſen humanitären Beſtrebungen anſchließen: der Bekämpfung der Lungentuberkuloſe. Ungezählte Tauſende fallen dieſer Krankheit auch bei uns in Deutſchland jährlich zum Opfer. Jedoch auch Tauſende konnten ihr ſchon entriſſen wer⸗ den durch die Errichtung von Lungenheilſtätten. Die Bewegung zur Schaffung ſolcher Anſtalten datirk erſt ſeit wenigen Jahren, aber innerhalb dieſer kurzen Zeit— 6 Jahren— iſt es dem Centralkomitee für Lungenheilſtätten geglückt, gegen 100 ſolcher Heilſtätten ins Leben zu rufen. Indeß mit dem bereits Er⸗ teichten darf man ſich nicht beruhigen. Es treten jetzt vor Allem zwei Bedürfniſſe hervor, ohne deren Erfüllung die fortgeſetzte Unterbringung ſo zahlreicher Tuberkulöſer ſich als nicht aus⸗ führbar erwies: die Fürſorge für die Familien der Erkrankten während der Behandlung und die Sorge für geeignete Arbeits⸗ bermittelung nach der Entlaſſung. Als weiteres Erforderniß ſtellten ſich ſodann in unmittelbarer Folge der Heilſtättenunter⸗ bringung beſondere Vorkehrungen heraus, welche die Ausleſe der Kranken zu regeln beſtimmt ſind. Meiſt im Anſchluß an Univerſitätskliniten und ſonſtige große Krankenhäuſer wurden Einrichtungen geſchaffen, welche der Ermittelung und Klaſſifi⸗ zirung der Tuberkulöſen dienen ſollen. Hierdurch und durch Vermehrung der vertrauensärztlichen Thätigkeit bei den Ver⸗ ſicherungsanſtalten und Krankenkaſſen gelingt es immet mehr, den Lungenheilſtätten im Allgemeinen die erſten für das ſpezielle Heilverfahren geeigneten Stadien der Krankheit zuzuführen. Aber es ſchließen ſich nunmehr noch weitere und größere Aufgaben an. Die Ermittelung der Tuberkuloſe⸗Neſter in den Wohnungen, die Wohnungsdesinfektion, die Nutzbar⸗ machung vorhandener und zu ergänzender Hilfsmittel behörd⸗ licher und privater Wohlfahrtspflege, insbeſondere auch in der Richtung der Kinderfürſorge, die Beſchaffung von Ueber⸗ gangsanſtalten für die aus den Heilſtätten Entlaſſenen, in denen ſie die Geſundheit und Arbeitskraft weiter befeſtigen können, endlich die Einrichtung von Pflegeſtätten, welche die für ihre Umgebung beſonders gefährlichen vorgeſchrittenen Fälle zu freiwilliger Abſonderung zu veranlaſſen geeignet ſind, — dies Alles ſind Maßnahmen, welche, hier und da bereits in Angriff genommen, der einmüthigen Förderung aller an der Tuberkuloſe⸗Bekämpfung Betheiligten zu ihrer Verwirklichung bedürfen. Wie bei der Behandlung der Tuberkuloſefrage im Reichs⸗ tag Graf von Poſadowsky bereits ausführte, ſteht ſomit das Centralkomitee vor weittragenden, ſozialhygieniſchen Aubeiten. Namentlich gehört hierzu die Einrichtung geeigneter ländlicher Kolonien für Lungenkranke. Die dermalige Jahresverſamm⸗ lung, welche durch Referate von Bürgermeiſter Künzler und Prof. Wernicke⸗Poſen eingeleitet wird, dürfte deshalb beſon⸗ beigegebene Ueberſichtstarte zeigt, Lungenkranker bereits 100 Heilſtätten in Deutſchland vor⸗ aller ausländiſchen Sanatorien zuſammen. Den unter Vorſitz des Staatsſekretärs Grafen Poſadowsky heute ſtattfindenden Berathungen im Reichstage gedenkt die Kaiſerin beizu⸗ wohnen. Poliſische Alebersicht. Mann heim, 14. April 1902. Bayern über Main⸗ und Rhein⸗ Regulirung. Bei Berathung des Etats des Miniſteriums des Innern im Finanzausſchuß der bahriſchen Reichsrathskammer bemerkte am Samſtag Prinz Ludwig, er begrüße es, daß Bayern an der Regulirung des Oberrheins bis Stra ß⸗ burg hinauf ſich betheiligen wolle, obwohl es davon nur geringen Nutzen ziehe und ſogar eine Gefährdung Ludwigs⸗ hafens und der Pfalzbahnen möglich ſei. Er begrüße dies vom deutſchen Standpunkte aus. Von demſelben Standpunkte aus ſollte auch die Fortſetzung der Mainkanaliſation bis Aſchaffenburg hinauf allſeits begrüßt werden und da⸗ gegen ſtehende Erwägungen, daß dadurch⸗ möglicherweiſe Frank⸗ furt und die preußiſchen Staatsbahnen Schaden leiden könnten, nicht zur Geltung gebracht werden. Es ſei dringend zu wün⸗ ſchen, daß der Vertrag über die Fortſetzung der Mainkanali⸗ ſation bis Aſchaffenburg endlich einmal zum Abſchluß komme. Wenn Abgaben überhaupt erhoben würden, müßte dies ohne Begünſtigung einzelner Städe gleichmäßig nach der durch⸗ fahrenen Strecke geſchehen. Wünſchenswerth wäre, wenn die Verträge über die Oberrheinregulirung und über die Fort⸗ ſetzung der Mainkanaliſation zu gleicher Zeit ratifi⸗ zirt würden. Der Miniſter des Innern, Frhr. v. Feilitzſ ch, er⸗ klärte, daß dies auch der Standpunkt der Regierung ſei. Die baheriſche Regierung werde hauptſächlich in der Vor⸗ ausſetzung an der Regulirung des Oberrheins ſith bethei⸗ ligen, daß Preußen und Heſſen bezüglich der Mainkanaliſation das gleiche Entgegenkommen zeigen. Preußen ſeien worden. In der Kammer kam Miniſterpräſident Graf b. Crai U8⸗ heim in längerer Rede auf die Petition der Main⸗ ſchiffer zu ſprechen und erklärte, daß er eine Ermäßigung der Schlepptarife Hon deshalb nicht gutheißen könne, weil da⸗ durch allenfalls das gegenwärtige Defizit in Zukunft noch er⸗ höht werde. Obſchon der Miniſterpräſident mit der Petition offenbar nicht ſympathiſirt, wurde ſie nach einigen kurzen Er⸗ Prinz Ludwig von neuerdings wieder aufgenommen der kgl. Staatsregierung zur Würdigung hinüdergegeben. Das neue Servisgeſetz das jetzt im Reichstage zur Vertheilung gelangt iſt, enk⸗ ſpricht durchweg dem, was darüber mitgetheilt worden iſt. Es behält alſo bei den bisherigen Sätzen des Servis⸗ und Wohnungsgeldzuſchuſſes ſein Bewenden. Nur kommt die fünfte kaufen. Dann begab ſie ſich zu Cecil Rhodes nach dem Cap, nachdem ſie in Paris ihre auf 400 000 Rubel geſchätzten Juwelen um 400 000 kaues verkauft hatte. Ceeil Rhodes empfing ſie ſehr kühl und ließ daß er in ihr nur ein Hinderniß für ſeine ehrgeizigen Be⸗ kkehungen erblickte. Die Fürſtin, über dieſe Zurückweiſung nervös aeufgebracht, ließ ſich auf alle möglichen Unternehmungen ein, gerieth aber bald in Verlegenheiten, da ſie ſich in allzu viele Geſchäfte miſchte, bon denen ſie nichts verſtand; Cecil Rhodes verſtand ſich zuerſt dazu, ihr aus dieſen herauszuhelfen. Sie gründete dann eine Zeitung, um die Pläue Rhodes' zu fördern. Von dieſem Augenblicke an ſtiegen die genheiten der Fürſtin aufs Aoußerſte, während Rhodes ihr aus⸗ uveichen wußte. Da vernahm die ganze Welt zu ihrer Ueber⸗ daß für die Unterbring ung handen ſind. Die Zahl ihrer Plätze iſt erheblich höher als die Die Verhandlungen mit örterungen dem faſt einſtimmigen Beſchluß des Hauſes zu Folge Klaſſe in Fortfall und tritt eine andere Bere hnung bei der Penſionirung ein derart, daß vom 1. April 1902 ab bei Be⸗ meſſung der Penſion der Durchſchnittsſatz des Wohnungsgeld⸗ zuſchuſſes für die Servisklaſſen 1 bis IVin Anrechnung ge⸗ bracht wird. Daß der Wohnungsgeldzuſchuß nicht anders nor⸗ mirt wird, wie der Servis, was der Reichstag beantragt hatte, wird damit zu rechtfertigen geſucht, daß bei Berückſichtigung der Miethsverhältniſſe auch kaum eine andere Ortseintheilung Platz greifen würde. Bei der Neueintheilung der Orte habe man die Miethsverhältniſſe mit berückſichtigt. Es werden im Ganzen 22 Orte in die erſte Klaſſe, 41 in die zweite, 105 in die dritte verſetzt. Im Ganzen treten 168 Hinauſſetzungen in höhere Klaſſen ein, während 532 von verſchiedenen Orten beantragt waren. Eine Hinaufſetzung in die Klaſſe& findet überhaupt micht ſtatt, auch nicht bei den Vororten von Berlin. Es waren im Ganzen 29 Verſetzungen in die Klaſſe K von den betreffen⸗ den Orten beantragt. Keinem dieſer Anträge iſt gewillfahrt worden. Die geſammten Mehrkoſten belaufen ſich für das Reich auf 681 000 Mark jährlich. Die Aenderungen treten vom 1. April ab in Kraft. Neue Anträge haben die Abgg. Gamp, Herold, Graf v. Schwerin⸗Löwitz für die am Dienſtag ſtattfindende Sitzung zur Erhöhung der Zöl he auf thieriſche Erzeugniſſe geſtellt. Die bisher zollfreie Milch ſoll mit 3 Mk. für den Doppelzentner verzollt werden, Rahm ſogar mit 15 Mk. Der Zoll auf Würſte beträgt gegenwärtig wie der Fleiſchzoll 17 Mk., die Regierung will dieſen Zoll auf 45 Mk, der Antrag der Genannten auf 70 Mk. erhöhen, der B utterzol! betrug bisher 16 Mk., die Regierung will ihn auf 30 Mk., der agra⸗ riſche Antrag auf 35 Mk. erhöhen. Ein wejterer Antrag des Frei⸗ herrn v. Wangenheim, will Federvieh aller Art einem Zoll bon 16 Mk. unterwerfen. Gegenwärtig geht Federvieh zollfrei ein. Der Regierungsentwurf will Gänſe mit 70 Pfg. für das Stück und 5 das übrige Federvieh mit 6 Mk. für den Doppelzenkner verzollen. Die vier nationalliberalen Abgeordneten in der Kommiſſion haben Anträge auf Erhöhung der Finanzzölle eingebracht. Darnach ſoll der Zoll auf Kaviar von jetzt 150 Mk. auf 300 Mk. für den Doppelzenter erhöht werden, der Zoll auf Auſtevn von 50 auf 109 Mk., Schnecken, für die gegenwärtig ein Zoll nicht beſteht, ſollen mit 50 Mk. für den Doppelzentner belegt werden. Der Zoll auf Seeſchildkröten, Hummern und Languſten ſoll von 50 Mk. auf 100 Mk. erhoͤht werden. Der Gerichtsſtand der Preſſe. Der angekündigte Geſetzentwurf über den fliegenden Ge⸗ richtsſtand der Preſſe, wie er in der letzten Sitzung des Bundes⸗ raths angenommen iſ hat folgenden Worklaut: Ginziger Artikel. Der§ 7 der Strafprozeßordnung erhält folgende Faſſung: § 7. Der Gerichtsſtand iſt bei demjenigen Gerichte be⸗ gründet, in deſſen Bezirk die ſtraſbare Handlung begangen iſt. Wird der Thatbeſtand der ſtrafbaren Handlung durch den Inhalt einer im Inland erſchienenen periodiſchen Druckſchrift begründet, ſo iſt als das nach Abſatz 1 zuſtändige Gericht nur dasjenige Gericht anzuſehen, in deſſen Bezirk die Druckſchrift erſchienen iſt. Jedoch iſt in den Fällen der Beleidigung, ſofern die Verfolgung im Wege der Privatklage 6ſtattfindet, auch das Gericht, in deſſen Bezirk die Druckſchrift verbreitet worden iſt, zuſtändig, wenn in dieſem Bezirk die beleidigte Per⸗ ſon ihren Wohnſitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, Der erſte Abſatz bildet den bisherigen Inhalt des§ 7, der zweite Abſatz die Neuerung. Der Vorſchlag bleibt hinter den des Fürſten Anton Radziwill, des Chefs des großen Hauſes, gehei⸗ rathet hatte, in der Capſtadt unter der Beſchuldigung, Wechſelfälſch⸗ ungen begangen zu haben, verhaftet worden war. Man erfuhr, daß Wechſel mit der Unterſchrift Cecil Rhodes in der ganzen Capkolonie umliefen, die den Betrag von 40 000 Pfd. St. erreicht haben ſollen. Cecil Rhodes ließ ſie bezahlen, aber ſchließlich weigerte er ſich, weiter für dieſe Wechſel einzuſtehen. Die Fürſtin Katharing wurde ver⸗ haftet, dann unter Kaution freigelaſſen. Und während ſie ſich in dieſer Lage befand, ſtarb Cecil Rhodes. Seine Freunde verſichern, daß der Kummer darüber, nicht zu wiſſen, welche Verpflichtungen auf ſeinen Namen eingegangen worden ſind, ſeinen Tod beſchleunigt habe. Seine Beziehungen zu der Fürſtin waren längſt zu Ende, und bei der letzten Reiſe nach Europa hatte er noch in letzter Stunde ein anderes Schiff genommen, um nur nicht mit ihr zuſammen zu treffen.“ — Erfreuliche Ausſichten für den Feinſchmecker eröffnen die Nach⸗ richten, die aus Amerika über die Fortſchritte der Hu mm er ucht gekommen ſind. Der amerikaniſche Fiſchereiausſchuß, eine überaus thätige Staatsbehörde, hatte vor einiger Zeit Unterſuchungen über ein braktiſches Verfahren zur Hummerzucht angeordnet. Man hat dem Hummer von dieſer Seite bisher nicht recht beikommen können, denn alle Verſuche, die junge Brut vor der außerordentlich ſtarken Ver⸗ nichtung durch andere Waſſerthiere oder durch gegenſeitiges Auffreſſen zu beſchützen, ſind bisher fehlgeſchlagen. Die Verhältniſſe liegen auch ſonſt äußerſt ſchwierig. Die Laichzeit des Hummers dauert nur einige Wochen zwiſchen dem Ende des Frühlings und dem Beginn des Sommers und iſt zu kurz, um gründliche Experimente zuzulaſſen. Immerhin hat man feſtſtellen können, daß die ungeheure Sterblichkeit unter den jungen Hummern mit ſehr geringen Koſten eingeſchränkt werden kann, daß überdies die Eier an beſonderen Plätzen bis zum Ausſchlüpfen der Larven gehalten und daß dann dieſe noch weiter in Schutz genommen werden können, bis ſie das am meiſten gefährdete Alter überſchritten haben. Seit 2 Jahren ſind an einigen Verſuchs⸗ ſtationen längs der Küſte der Neu⸗England⸗Staaten Verſuche unter⸗ nommen worden, die jedoch ſämmtlich mit einer Ausnahme ent⸗ muthigend ausgefalleu ſind. Sogar in dem reinen und friſchen Waſſer aſchung und Verblüffung die Kunde, daß die Frau, die den Bruder des Moerbuſens von Maine überzog ſich die Hummerbrut mit einem andere Stationen für Seefiſcheref werden dann es gewiß mit der Ein⸗ dichten Raſen bon Diatomeen, der zu ihrer völligen Vernſchtung führte. Nur an einem Platz wurden Dank der ausgezeichneten Maß⸗ nahmen des Leiters der Station günſtige Ergebniſſe erzielt. Das dort angewandte Verfahren war von recht merkwürdiger Art. Die Eier, die den Hummerweibchen entnommen waren, wurden in eigenartigen Säcken von 90 Centimeter Durchmeſſer und 1,20 Meter Höhe ſo ins Waſſer gehängt, daß die Meeresſtrömung ſie nicht beſchädigen konnte, Ju jeden der Säcke wurde eine Art von Ventilatoren gebracht, deſſen Flügel durch einen kleinen Gaſolinmotor in Bewegung erhalten wurden. Dadurch wurde das friſche Waſſer von unter her ange⸗ ſaugt, während das überſchüſſige Waſſer durch die Poren der ſenk⸗ rechten Wände hinausgetrieben wurde. Die ſo erzeugte Strömung innerhalb des Behälters verhinderte die Brut, ſich auf den Boden niederzuſetzen und führte ihr außerdem eine Unmenge kleiner Meeres⸗ thierchen zu, die ihr zur Nahrung dienen konnten. Die Entwickelung der Brut war unter dieſen Bedingungen eine erſtaunlich günſtige, und das vierte Stadium des Wachsthums wurde ſchon nach 9 Tagen erreicht, Während ſonſt von 100 Hummereiern nur eins bis zu dieſem Stadium am Leben bleibt, wurden auf dieſe Weiſe 16 pCEt., in einem dieſer Fälle ſogar bis zu 54 pCt. erhalten. In 12 Säcken konnten über 9000 lebensfähige Hummern ausgebildet werden, deren weitere Entwickelung als geſichert angenommen ſwerden konnte, Selbſt⸗ verſtändlich ſollen die Verſuche auf dieſer ermuthigenden Grundlage nunmehr erweitert werden, und man hofft dadurch den Hummerbe⸗ ſtand der amerikaniſchen Küſte weſentlich heben zu können. Auch führung desſelben Verfahrens nicht zögern, und es kommt vielleicht noch die Zeit, da der Hummer nicht mehr lediglich ein Leckerbiſſen auf dem Tiſch des Reichen ſein wird. — Einen Preis von einer Milliun Mart hal Hir am Ma rim, der Erfinder des Maxim⸗Geſchützes, auf die Herſtellung eines brauch⸗ baren lenkbaren Luftſchiffes(keines Ballons ausgeſetzt. Die Flug⸗ maſchine ſoll genügende Geſchtwindigkeit entwickeln, daß ſie für mili⸗ täriſche Zwecke brauchbar wird. Wie ſpir f. 3. berichteten, hat ſich Maxim ſelber jahrelang mit der Erfindung eines br ren Luft⸗ ſchiffes beſcpärkigt. Nachdeim aher ſein kechtigſte Tungluüg 2. Seite⸗ 9 Weneral⸗Anzerger. Mannherm, 144, Aßprti⸗ berechtigten Erwartungen zurück. Er läßt alle Mißſtände des fliegenden Gerichtsſtandes für alle im Auslande erſchienenen Schriften zu, was v. Liszt in ſeinem Gutachten für den Juriſtentag bekämpfte. Er beſchränkt im Gegenſatz zu dem Beſchluß des Juriſtentages die Neuerung auf periodiſche Druck⸗ ſchriften, läßt alſo den fliegenden Gerichtsſtand für nicht perto⸗ diſche Schriften, Bücher, Flugblätter u. dgl. beſtehen. Wiederum im Gegenſatz zum Juriſtentag ſchafft der Geſetzentwurf nicht einen ausſchließlichen Gerichtsſtand, ſondern er läßt immer noch die Wahl zwiſchen dem Gerichtsſtand der begangenen That nach 7 und dem Gerichtsſtand des Wohnſitzes des Angeſchuldigten nach§ 8 der Strafprozeßordnung. Und endlich wird daneben bei Beleidigungen, die durch Privatklage verfolgt werden, noch der Geri Wohnſitzes des Privatklägers zugelaſſen. Alſo bl iſchon die Wahl zwiſchen drei Gerichten. Der Entwurf iſt eine Halbheit und kann keine Befriedigung erregen. Deutsches Reſch. Karlsruhe, 18. April.(prof. Ehrhard.) Der in letter Zeit ſo viel genannte Prälat und Profeſſor Dr. Ehrhard von Wien hat, wie gemeldet, den an ihn ergangenen Ruf als Profeſſor der Kirchengeſchichte in Freiburg i. Br. angenommen, Dr. Ehrhard ſteht erſt im 40. Lebensjahr; er ſoll ein hervor⸗ ragender Gelehrter, ein Mann von gewandten Umgangsformen und ein vortrefflicher Redner ſein. * Verliu, 13. April.(Zum Zolltrif.) Die von den Mitgliedern des Vereins Deutſcher Eiſen⸗ und Stahlin duſtrieller bei deſſen Geſchäftsſtelle einge⸗ gangenen Anträge zu dem Zolltarif ſind geſtern von dem Vor⸗ ſtande des Vereins berathen worden. Der Vorſtand hat be⸗ ſchloſſen, die Mitglieder des Vereins zu einer Generalverſamm⸗ lung einzuladen, die Montag, den 21. April d.., Vormittags 10 Uhr, in Berlin eröffnet werden und, wenn erforderlich, am Dienstag, den 22. April, fortgeſetzt werden wird. — Eine Rangerhöhung„außerhalb Eux o⸗ pas“) iſt dem Gouverneur von Samoa verliehen worden. Er hat nach dem„Reichsanz.“ den Rang der Räthe zweiter Klaſſe erhalten„mit der Maßgabe, daß ihm dieſe Rang⸗ kaſſe nur außerhalb Europas und für ſeine Amtsdauer zuſteht.“ Ausland. * Frankreich.(Die Meuterei im Kongo.) Dem Kolonialminiſterium iſt eine Depeſche des Generalkommiſſars der Regierung in Franzöſiſch⸗Kongo zugegangen, welche meldet, der Direktor der Geſellſchaft Sangha'Daki ſei um 4. März von Einheimiſchen in der Faktorei Likelemba über⸗ fallen und getödtet worden. Dieſe haben die Faktorei Pembo geplündert und in Abweſenheit des Direktors Fortin, der ſeinem Kollegen von Likelemba, Cazeneuve, zu Hilſe geeilt war, ein⸗ geäſchert. Der Generalkommiſſar Grodet berichtet dann noch gusführlich über die Sicherheitsmaßregeln, die in Folge des Aufſtandes der Neger getroffen worden ſind und über die Bildung eines Korps von bengaliſchen Tirchilleurs be⸗ ſtehend aus achtzig Mann, fünf Unteroffizieren und einem „Offizter, das gegen Ende März in Ueſſo eintreffen ſollte. Re⸗ gierungsfeindliche Blätter behaupten, die Zahl der von den Negern getödteten Franzoſen betrage wenigſtens fünfzig. Dies iſt die Zahl der Angeſtellten der franzöſiſchen Geſellſchaften im Sangha⸗Gebiete, von denen angenommen wird, ſie haben den mit Gewehren und Lanzen bewaffneien Schwarzen, die in vollem Aufruhr begriffen ſind, nicht widerſtehen können. Die Schuld an dieſen Zuſtänden wird dem Generalkommiſſar Grodet zugeſchrieben, der die Truppen zurückgezogen und in Brazzaville, wo ſie unnütz ſein ſollen, angeſammelt hat. Aus Stadt und Land. Manheim, 14. April 1902. Aus der Stadtrathsſitzung vom 11. April 1902. (Mitgetheilt vom Bürgermeiſteramt.) (Schluß.) Herr Rechtsanwalt Dr. Jordan, deſſen Amtsdquer als ſtellbertretender Vorſitzender des Gewerbege⸗ richts mit dem 21. d. Mts. abläuft, wird auf eine weitere Amtsdauer von drei Jahren wiedergewählt. Der Stadtrath erklärt ſich damit einverſtanden, daß für die Ortskrankenkaſſe Mannheim 1 und eventuell auchfürdieübrigenhieſigen Ortskrankenkafſſen [Feuerwehr vorgenommenen für größere Verbeſſerungen 1000 M. eingeſtellt. N mit Genehmigung des Gr. ſtaltsotgane ein beſſonbdere derung der betr. Kaſſen beſtellt wird. Ausführung der Asphaltarbeiten zum Erwei⸗ terungsbaudes Schulhauſes in Käfer khal wird dem zirksamts vom An⸗ e r Mahner für die For⸗ Die Unternehmer Joſef Lächele jun. hier übertragen. Der Stadtrath hat vorbehaltlich der Zuſtimmung des Bürgeraus ſchuſſes in Ausſicht genommen, die Augartenſtraße ſüdlich der Kleinfeldſtraße herſtellen zu laſſen und die Augrenzer zur Tragung der Herſtellungskoſten nach Maaßgabe der bom Bürgerausſchuß auf Grund des Ortsſtraßengeſetzes bezw. der Vollzugsverordnung hierzu aufgeſtellten allgemeinen Grundſätze und nach Maaßgabe des Voranſchlags, ſowie der Liſte der vertragspflich⸗ tigen Angrenzer beizuziehen. Die Ausführung der Terrazzoarbeiten zum Erwei⸗ terungsbau des Schulhauſes in Käferthal wird dem Unternehmer O. Sturmin Neckarau übertragen. Der Anbringung einer elektriſch beleuchteten Reklamelaterne am Hauſe 6 6, 5 durch den Beſitzer des Avolletheaters Franz Sido, ſteht Seitens des Stadtraths Nichts im Wege. Die Herren Stadträthe Orth, Pfanz, Gärxrtner FJakob Wellenreuther und Verwalter Krebs werden für das laufende Jahr als Sachverſtändige bei Abſchätz⸗ ung von Hagelſchäden ernannt. Zu den unterm 17. und 18 März l. F. von der Freiwilligen Wahlen der Haupt⸗ Vertrauensmänner wird die Genehmigung leute ertheilt. Die Einnahmen der ſtädt. Straßenbahn haben im Monat März l. Is. 84 782, 40 J betragen. Dem Schreiner Kñarl Graaf wird die Stelle eines Be⸗ kufsfeuerwehrmannes übertragen. Dem Anſuchen des Kgl. Garniſonlazareths, die Feſthal le im Mobilmachungsfalle als Reſerve Lazareth 3zur Verfügung zuſtellen, kann nicht entſprochen werden. Hinſichtlich 5 3zur Landesbrandkaſſe neu eingeſchätzten Gebäude wird der Kaufwerth feſtgeſetzt. Die Ausführung der Entwäſſerungsanlage im Schulhauserweitexungsbay Köäferthal wird dem Konrad Eſſert hier übertragen. Die Selbſtübernahme der Unfallverſicherung der ſtädtiſchen Tiefbaugrbeiter verurſachte für 1901 einen Aufwand von 14 92 ,/ 49. Die Koſten für Anſchluß von 20 ſtücken an die ſtädtiſchen Kanäle hebung angewieſen. Die Gebühr für Benützung der Aborte in der Bedürfnißanſtalt G1(I. Klaſſe 10 3, II. Klaſſe 5) wird vom 1. April d. J. ab wieder auf Rechnung der Stadtkaſſe erhoben. Landwirth Philipp Friedrich Wieidner, Georg Philipp Sohn in Neckarau wird zum Antritt des angeborenen Bür⸗ gerrechts zugelaſſen. u nd Privatgrund⸗ werden zur Rücker⸗ — Die Kreisperſammlung des Xreiſes Mannheim Schluß.) Für das Kreiserziehungshaus Ladenburg ſind als Betriebszuſchuß 13 000 M. und als außerordentlicher Beitrag fü Es entſpinnt ſich hier eine kurze Debatte über den Abrechnungstermin, an der die Herren Häfner⸗Schpwetzingen, Kreisrechner Zeis⸗ Mannheim, Bürgermeiſter Ehret⸗Weinheim und Gemeinderechner Ben⸗ finger⸗Feudenheim ſich betheiligen. Ohne Debatte genehmigt werden die Beträge, die eingeſetzt ſind, für die Kreisarmenkinderpflege, die Umfall⸗, Kranken⸗, Invaliditäts⸗ und Altersverſjche⸗ rung der Kreisbedienſteten und für die Kreis⸗ ſtraßen und Kreiswege, ferner der Kreisvoranſchlag pro 1902, nach welchem wie im Vorjahr eine Kreisumlagevon 2,.6 Pfeunig von 100 M. Steuerkapital zur Erhebung gelangt. Die Kreisſteuerkapitalien des Kreiſes ſind im letzten Jahre abermals erheblich gewachſen. Dieſelben betragen: pro 1902 1035811868., pro 1901 956 132 071., haben ſich ſomit vermehrt um 79 179 797 M. An dieſer Zunahme ſind betheiligt: Die Stadt Mannheim mit: 63 122 120., der Landbezirk Mannheim mit 8 847 908, der Amtsbezirk Schwetzingen mit 2 563 830., der Amtsbezirk Weinheim mit 4 645 939. Das kreisſteuerpflichtige Steuerkapital der Stadt Mannheim beträgt jetzt 801 976 450 M. Die Ausgaben für das laufende Jahr haben ſich nicht unbedeutend ge⸗ ſteigert. Die Steigerung der Kreisſteuerkapitalien ergibt bei Be⸗ laſſung des letztjährigen Umlagefußes einen Mehrertrag an Um⸗ lagen gegenüber dem Vorjahre von 20 587 M. Trotz dieſer Mehr⸗ einnahmen iſt der Kreis behufs Deckung der Ausgaben dennoch ge⸗ zwungen, den Betriebsfond mit einem Betrag von 44181 M. in Anſpruch zu nehmen. Der Betriebsfond iſt daher guf den Betrag von 32 941 M. zurückgegangen. Die Einnahmen und Ausgaben des Kreiſes ſind für 1902 auf 496 441 M. veranſchlagt. Das Aktivvermögen des Kreiſes betrug am 1. Januar 1902 507 829.50., gegen das Vorjahr eine Ver⸗ 2825——— iſt, leidet ſeine G FCCCRTTCTCCCCTCTC—ñ attin die gefährlichen Verſuche nicht mehr, und er iſt ſeitdem mehr Zuſchauer in dem großen Wettbewerb um die Meiſter⸗ ſchaft in der Luftfahrt geweſen. Merkwürdigerweiſe kommt aber ſein Preisausſchreiben gerade in dem Augenblick, wo Santos Dumont in Newhork laudete, um die Newyorker zu veranlaſſen, einen Preis zu ſtiften, der die großen Unkoſten und Mühen, die die Luftſchiffahrts⸗ verſuche bedingen, wett macht. Santos Dumont ſoll bei ſeiner Landung in Newhork geäußert haben, daß er in zehn Jahren mittels einer Flugmaſchine Newyork beſuchen wolle und in der Luft ſchneller den Ozean überqueren wolle, als die„Deutſchland“ die Strecke durch⸗ führt.„Die Flugmaſchine wird dereinſt kommen“ ſo äußerte ſich Maxim, aber ihr Gebrauch wird ſich auf militäriſche und ſportliche Zwecke beſchränken. Für den Handel wird ſie von geringem oder gar keinem Nutzen ſein. Wenn man heute eine brauchbare Flugmaſchine in Südafrika hätte, ſo würde ſie ihr vierfaches Gewicht in Gold werth ſein. Maxim will die neue Flugmaſchine gleich gehörig geſchäftlich ansnutzen, denn er hat die Zuerkennung ſeines Millionenpreiſes davon abhängig gemacht, daß die Flugmaſchine ſicher durch Patente geſchützt werden kann. Auf dieſe Weiſe wird die Million für ihn ein gut ange⸗ legtes Kapital ſein. — Ein neunjähriger Maſſenmörder? Letzter Tage wurde in Dresden ein neunjähriger Schulknabe wegen des Verdachts, mehrere gleichaltrige Kinder in die Elbe geſtoßen zu haben, wo ſie ertranken, verhaftet. Die Unterſuchung hat indeſſen ſchon ergeben, daß in dem einen Falle dem betr. Kinde lediglich ein Unglück zugeſtoßen iſt, von einem böswilligen Hineinſtürgen ins Waſſer aber keine Rede ſein kann. Vielleicht llären ſich auch die beiden anderen Fälle auf dieſe Weiſe es nicht ausgeſchloſſen iſt, daß die angeblichen Thäter es handelt ſich um zwei Knaben, die Söhne eines Taglöhners— mit ten Erzählungen flunkern. Beide gelten als geiſtig beſchränkt, und es muß auffallen, daß ſie mit ausgeſprochener Prahlerei jeder die die Mordthaten für ſich in Anſpruch nehmen. Der Verhaftete iſt be⸗ i swieder freigelaſſen worden, um auf ſeinen geiſtigen Zuſtand unterfucht zu werden. Jedenfalls ſcheint die Behauptung, daß ſämmt⸗ liche in den ſetzten zwei Jahren an dem angeblichen Thatorte in der ne inder— es ſind eine ganze Anzahl— Opfer der ſeien, nicht haltbar 15 mehrung von 25 684.82 M. — Nadeln im menſchlichen Körper. In der letzten Sitzung der k. k. Geſellſchaft der Aerzte zu Wien ſtellte Primarius Dr. b. Török ein junges Mädchen vor, welches angab, daß ihm beim Nähen mehrere Nadeln„zufällig“ in das linke Bein gerathen ſeien. Eine Röntgen⸗ Aufnahme ergab thatſächlich, daß 19 Nähnadeln im linken Beine liegen, theils parallel, theils unter einem Winkel zur Körperaxe. An der Haut des Beines ſind nur feine Narben zu ſehen, welche den Ein⸗ ſtichſtellen entſprechen. Dieſe Nadeln ſind aber nicht zufällig in das Bein gerathen, ſondern von dem Mädchen abſichtlich hineingeſtoßen worden. Die Kranke, die ſchwer nervös iſt, bildet das Pendant zu einer Franzöſin, von welcher vor einem Jahre in den Tagesblättern zu leſen war, daß ihr ein barmherziger Apotheker„unausgeſetzt“ Padeln aus dem Körper ziehe. Die Fälle, in welchen Nadeln von nerpöſen Mädchen und Frauen verzehrt oder durch die Haut hiedurch dem Körper einverleibt werden, find leider nicht ſelten. Was geſchieht mit dieſen Nadeln? Sie könen ernſte Krankheiten, Blutvergiftung, ja jagar den Tod bedingen. In den meiſten Fällen wandern die Fremdkörper im Bindegewebe, bis ſie irgendwo ruhig, und ohne Be⸗ ſchwerden zu machen, liegen bleiben, oder ſie erreichen die Haut und werden durch ärztliche Hilfe wieder entfernt. In dem Wiener Falle wird beabſichtigt, ruhig zuzuwarten und, nur wenn eine der Nadeln beſondere Beſchwerden machen oder die Nähe der Körperoberfläche er⸗ reichen ſollte, dieſelbe zu entfernen. Hauptſache bleibt, der Kranken dieſen krankhaften Trieb, welcher lebensgefährliche Erſcheinungen her⸗ beiführen kann, abzugewöhnen. — Das ſtolze Wort eines Schneiders wird aus Paris berichtet. Der Meiſter Redfern, der„Dichter“ ſchönſter Damentoiletten, kommt ſoeben aus London zurück und Jemand bekomplimentirt ihn darüber, daß er dort der Königin auf dem Throne wie den Königinnen der Bühne neue Wunder an Koſtümen geliefert habe.„Nein“, ſagt er,„Sie irren ſich. Mir liegt Nichts daran, ein Theaterſchneider zu ſein. Ich verſichere Sie ſogar, daß es ſehr ſchwierig, ja gefährlich iſt, alle Damen eines Theaters Heiden zu wollen. Es genügt mir, Eine hübſch anzuziehen, beſonders wenn es nicht die Letzte unter ihren Genoſſinnen iſt.“ Und mit einem gewiſſen Stolze fügte der Meiſter der Nadel hinzu:„Meine Toiletten brauchen die Nachbarſchaft der glänzendſten meiner Kollegen nicht zu fürchten wog.„Sehen Sie, Sarah“, ſagte die Dame, ich vermuthe, Den letzten Gegenſtand der Tagesordnung bildeten fölgende Wahlen: Mitglieder⸗ Kreisausſchuffes König, Rechtsanwalt in Maunheim; Paul Martin, meiſter in Mannheim; Auguſt Imhoff, Kaufmann in M d e Alfred Duttenhöfer, Stadtrath in Ma ur. C Bülrgermeiſter in Weinheim; Loufs Zahn, eiſter in Hoce heim; Franz Agricolg, Fabrikant in Ladenburg; Johann Georg Ding, Bürgermeiſter in Edingen. Erſfatzmäuner: C. L. Stenz, Kaufmann in Ladenburg; Häfner, Bürgermeiſter in Schwetzingen. Mitglieder des Sonderausſchr Kreisarmenkinderpflege: Amtmann Mannheim; Privatmaim Franz Sebaſtian Scharpinet in Mann⸗ heim; Privatmann 2 in Mannheim; Privatmann Adolf Leo in Mant Karl Bauer in Mann⸗ heim; Käufmann Weinheim; Sparkaſſenrechner Adam Krafft i Fabrikant Georg Wittmann in Schwetzingen; Altbürge Claus in Reilingen. Mitglieder des Sonderausſchuſſes der land⸗ wirthſchaftlichen Kreiswinterſchule in Laden⸗ burg: Graf Franz von Oberndorff in Neckarhauſen; Bür germeiſter Johannes Lehmann in Heddesheim; Bürgermeiſter Ding in Edingen; Bürgermeiſter Georg Volz in Seckenheim; Landtagsabhgeordneter Valentin Müllher in Heiligkreug. Als Mitglied des der Verbandsverwaltung der Rindviehverſicherung beigegebenen Ausſchuſſes wird Herr Bezirksthierarzt Ulm⸗Mannheim, als ſein Stellvertreter Bürger⸗ meiſter Volz ⸗Seckenheim gewählt. Zu Vertrauensmännern für die Norddeutſchecagelv erſicherungsgeſellſchaft werden die ſeitherigen Herren wiedergewählt; ebenſo werden die ſeit⸗ herigen Mitglieder der Rechnungsprüfungskomm i ſ⸗ fon, die Herren Aſſiſtent Joſeph Amann und Privatmann 5 Hochſtetter, beide in Mannheim, wiedergewählt. Die Aufſtellung der Bezirksrathsvorſchlags; liſten ergibt die Wahl folgender Herren: Amtsbezirk Mannheim: Regierungsbaumeiſter Paul Bilfinger in Mannheim, Stadtrath Karl Groß in Mannheim, Bürgerm eiſter Ludwig Hoefer in Ilvesheim, Altſtadtrath Georg Kallenberger in Mannheim, Kaufmann Friedrich Kau.f⸗ mann in Mannheim, Fabrikant Hermann Kling in Schriesheim, Fabrikant Guſtav Mayer⸗Dinkel in Mannheim, Stadtver⸗ ordneter Jakob Orth in Mannheim⸗Neckarau, Landwirth Jakob Riehm in Feudenheim, Bankdirektor Dr. Otto Schneider in Mannheim, Landwirth Peter Schock III in Mannheim⸗Käferthal, Rechtsanwalt Johann Georg Selb in Mannheim. Amtsbezirk Weinheim: Georg Adam Bechtold I, Fabrikant in Weinheim; Guſtav Dell, Bürgermeiſter⸗Stellver⸗ treter in Weinheim; Jakob Ghret II, Kaufmann in Weinheim; Peter Köhler, Privatmann in Weinheim; Carl Pfander, Apotheker in Weinheim; Wilhelm Platz, Ingenieur in Weinheim; Friedrich Roth, Großh. Oberförſter in Weinheim; Friedrich Schmitt, Goldarbeiter in Weinheim; Georg Friedr. Vogler II, Gemeinderath in Weinheim. Amtsbezirk Schwetzingen: Landwirth Philipp Ackermann in Oftersheim, Fabrikant Paul Brüggemann in Schwetzingen, Ziegeleibeſitzer und Bürgermeiſter A. Eder in Brühl, Sägewerkbeſitzer Peter Engelhorn in Schivetzingen, Möbelhändler Hermann Haßler in Schwetzingen, Landwirth Wendelin Koppert in Oftersheim, Hauptlehrer Lang in Hetſch, Ziegeleibeſitzer Joſeph Meixner in Brühl, Fabrikant Carl Piazolo ſen. in Hockenheim, Müller und Altbezirksrath Martin Schütz in Hockenheim, Müller Heinrich Seitz in Hockenheim, Gemeinderath Wirth Stratthaus in Ketſch. Mit Worten des Dankes ſchließt hierauf Herr Kreishauptmann Lang die Verſammlung. 2— 2 Id Wei ceeee * Perein der nationalliberglen Jugend. Am nächſten Dienſtag, 15. April, Abends 8½ Uhr findet im Saale im Hofe des Scheffelecks wieder eine Vereinsverſammlung ſtatt, in der die wichtige Frage „Unſere Stellung zum Centrum“(insbeſondere Ordensfrage, Schul⸗ aufſicht etc.) in einem Vortrag des ſtellbertretenden Vorſitzenden behandelt wird. Daß über dieſe wichtige Frage eine Ausſprache dringend nothwendig iſt, bedarf keiner Erwähnung. Wir hoffen darum, daß Jeder, der Zeit hat, kommt und— das iſt das Wichtigſte — gan der zu erwartenden lebhaften Debatte Antheil nimmt. Ins⸗ beſondere aus dem Kreiſe der„Aelteren“ wäre eine rege Betheilig⸗ ung ſehr wünſchenswerth. An den Vortrag und Diskuſſion wird ſich eine gemüthliche Unterhaltung anſchließen. Unter Anderem wird Herr Walther Lieder für Tenor und der hier rühmlichſt bekannte Herr Levy Solovorträge für Violine zum Beſten geben. * Die Sektion 32 der Fuhrwerksberufsgenoſſenſchaft, umfaſſend Baden und die Pfalz, hielt geſtern in Neuſtadt g. H. ihre dies⸗ jährige Sektionsverſammlung ab. Fuhrherr Friedrich Ries⸗Mann⸗ heim leitete die Verhandlungen. Aus dem Verwaltungsbericht pro 1901 iſt zu entnehmen, daß die Zahl der Betriebe, welche der Ge⸗ noſſenſchaft angehören, von 1374. guf 1619 geſtiegen iſt. Unfälle wurden 206 angemeldet. Gerügt wurde, daß viele Betriebe, die eigentlich der Genoſſenſchaft angehören müßten, noch fernſtehen und ihre Anmeldung zu hintertreiben wiſſen. Die Frage der neuen Ge⸗ haltsordnung für den Geſchäftsführer Herrn Schirgel⸗Mannheim wurde für die nächſte Verſammlung zurückgeſtellt. In den Vorſtand wurden die Herren Gramer⸗ Karlsruhe und 8 0 chhauer⸗ —......— — Einen Aprilſcherz im großen Stil hat ſich der Eigenthümer des Londoner Abendblattes„The Sun“, Herr Horatio Botoomleh, ge⸗ leiſtet. Er hat für den 1. April allen ſeinen Redakteuren Urlaub ge⸗ geben und das Blatt von zwwpei Outfidern, dem populärſten Komiker Londons, Dan Leno, und deſſen Kollegen Herbert Campbe 1 ſchreiben laffen. Hand gelaſſen. Sie ſchrieben das Blatt ganz allein und zwar in jeder Hinſicht ebenſo amüſant wie die Männer der Feder. Das Netteſte in dieſer Nummer iſt ein Vorſchlag zur Bildung eines neuen Miniſteriums mit den Bildern der empfohlenen Kandidaten. Alle Porträts zeigen— wenn man genau zuſieht, die Zuge— Dan Lenos. Der Spaß hat den Verleger 1000 Pfund Sterling Honorar gekoſtet, aber für„The Sun“! eine enorme Reklame gemacht. Ueber eine Million(2) Exemplare der erſten Rummer ſollen verkauft ſein. — Der Phonograph im Wahlkampf. Einen geiſtreichen Einfall hat der Abbe Magne, der ehemalige Gemeinderath von Cahors, der im gegenwärtigen franzöſiſchen Wahlkampf gegen den radikalen Kan⸗ didaten Vival aufgeſtellt iſt, gehabt. Da er vorgusſah, daß in den künftigen Wählerverſammlungen ſeine Gegner ihn häufig am Sprechen zu berhindern ſuchen werden, ſo hat er ein Mittel ausfindig gemacht, mit dem er ſich in den bewegteſten und lärmenſten Verſammlungen verſtändlich machen kann. Er hat ſich nämlich mit einem ſehr guten Phonographen ausgerüſtet und in dieſen, ſo laut er mit ſeinen Stimm⸗ mitteln nur konnte, achtzehn ſorgfältig ausgearbeitete Reden hinein⸗ geſprochen. Trotz allen Lärms, trotz aller Unterbrechungen und Zurufe aus der Verſammlung wird alſo dieſer Apparat die Reden des Kan⸗ didaten zu den Ohren der Wähler dringen laſſen. — Die verſchwundene Katze. Eine amerikaniſche Zeftung esz zählt, daß eine Köchin einen Kalbsbraten von fünf Pfund anbreſmen ließ. Um nicht geſcholten zu werden, rezählte ſie ihrer Herrin, die Katze hätte das Fleiſch gefreſſen.„Wirklich“, ſagte die Hausfrau, „das müſſen wir gleich einmal ſehen“, nahm die Katze, ging in die Küche und wog ſie. Es fand ſich, daß die Katze genau fünf dies ſind die 5 Pfund Fleiſch. Aber ſagen Sie mir, wo iſt denn die Katze?“ W Beiden war für ihre redaktionelle Arbeit völlig freie) 4 ö 85 Inſerate: „Abonnement 50 Pfennig monatlich. Die Colonel-Zeile. 20 00 Trägeifohn 10 Pfeunkg. 3 5 P⸗ r⸗—— 1. Poſt Auswärtige 25„ urch die Poſt bezogen imcl. Poſt⸗ 5 5 mſſchag M..83 pro Quarkal.„ Die Neklame⸗Zeile... 60„ 1, Poſtliſte Nr. 4648a. eeeeree„„ 4 125 3 5 85 4 . Telephon: Redaktion: Nr. 377. A m ts⸗ un ˖ K re i 8 v erkü n d i i 9 un g 8 5 att. Expedition: Nr. 218. 1N 25 Ar. ss. Montag, 14. April 1902 N2. Jahrgang. in————— ee n⸗ NE Unfall⸗Verſicherungsanſtalt der Tiefbau⸗Berufsgenoſſen⸗ bar mit der Hand, ſondern nur mit Hülfe einer Krücke oder Tu Bekauutm fachung. Bekanntmachung. verſichert ſind. eines anderen geeigneten Werkzeuge entfer! it werden. n⸗ i Dieng Wieſ Die Erlaſſung und Handhabung Ausführungsbeſtimmungen. Brunnenarbeiten. reis Dieburg it 0 8 e N 8 8 8 30 Br. enſchächte müſſen— ausgeſchloſſen in eas Groß Gerau, und in von Unfallverhütungs⸗Vorſchriften§15. Der Betriebsunternehmer bezww, ſein Vertreterdb. 1 5 mshauſen ii die Mant⸗ u. betreffend. iſt verpflichesd für die Durchführung der nfalloerhütungs⸗ ſtandhaftem Gebinge bei einer größeren Tiefe als icß fn Kie abnd e No. 37005 J. Nachſtehend bringen wir die abge⸗ vorſchriften Sorge zu tragen, ſowie ihre gewiſſenhafte Be⸗ ausgeſchalt werden. Runearbeften bhalt 8 e 805 785 e Rumme 5 marktes in Bensheim iſt bis]änderten Unfallverhütungsvorſchriften der Tiefbauberufs⸗ Wheächeiig Sene der Arbeiter au eee§ 31. Hohe Rammgerüſte ſind durch Kopftaue zu 5 auf Weiteres Leuile genoſſenſchaft mit dem Hinweis zur allgemeinen Kenntniß, Der e e e Hallen Hoh Der Handel mit Klauenvieh daß dieſelben gemäߧ 14 auch für diejenigen Betriebs⸗]nehmer auf ihren Antrag und nach gutachtlicher Aeußerungg 15 er 31 1118 195 unternehmer gelten, welche nicht Mitglieder der Genoſſen⸗ des e,, der een e von der 3 deit hlal jeoe verboten eis ſchakt, deren Arbeiter aber gemäß 8 6 Ziffer 4 Abſ. 1 und Befolgung dieſer ie ee e e V. Sprenugarbei en. 59 Maunheim, den 5. April 1902.]§ 18 des Bau⸗Unfallverſicherungsgeſetzes bei der Unfallver⸗ im Einzelfalle der Betrieb durch dieſelben wirthſchaftlich Transport von Sprengſtoffen. 5 0 Bezirksamt: ſicherungsanſtalt der Tiefbau⸗Berufsgenoſſenſchaft ver⸗ ungebührlich erſchwert werden würde.§ 32. Zum Trausport von Sprengſtoffen dürfen — ſichert ſind. 1409§ 16. Die für die Betriebsunternehmer und deren nur durchaus zubverläſſige, mit dem Gebrauch von Spreng⸗ Bekauntmachung. Maul und Klauen⸗ ſeuche betr. Nr. 37596 J. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß in Tröſel, Kreisamt „ Heppenheim und in Schiffer⸗ ſtadt, Bezirksamt Speyer, rul die Maul und Klauenſeuche m/ ausgebrochen, und in Spech⸗ rg bach, Bezirksamt Heidelberg, f etrloſchen iſt. 1 9 Mannheim, 9. April 1902, 8 Großh. Bezirksamt. 5 Heintze. 1W Bekanntmachung. —9 Behufs Verkaufs des ausge⸗ lagerken Bettſtrohes aus etwa I„ 2 Strohſäcken iſt auf 1400 er⸗ Freitag, den 18. April d.., 98 Bormittags 11 uhr, im Geſchäftszimmer der unter⸗ „„ zeſchneten Verwaltung im Fa⸗ N Miliengebäude 1. der Kaiſer Wil⸗ ich belm⸗ Kaſerne Verdingungstermin 1,5 anberaumk. Die Bedingungen können daſelbſteingeſehen werden. GSGarniſon⸗VBerwaltung. Bekauntmathung. Ausſtellung von Ar⸗ beiterbadekarlen betr. No. 8882 J. Wir bringen hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. April ds. Is. ab der Verkauf der ſogenannten Alrbeiterbadekarten nicht mehr durch die hieſigen Verkaufsſtellen, ſondern durch das Sekretariat zer Arbeiterverſicherungs⸗ zommiſſion(Lit. 1, 14, . Stock) an Werktagen bvon—1 Uhr Vormittags und von—8 UhrNachmittags ſtattfindet. 22979 Zum Bezug von Arbeiterbade⸗ färten ſind berechtigt: Arbeiter, . beiterfranen und wechliche uſtboten, welche in der Stadt⸗ einde Mannhei mihren Wohn⸗ haben. Die Badekarten werden bis zu ſechs Stück au einzelne Perſouen ſbgeſtempelt abgegeben, dürfen dder nur von dem A(bholenden ſelbſt oder von deſſen auf den Kalteſt genau bezeichnelen, mit dem Abholenden in häuslicher Vemeinſchaft uſammenlebenden Famil ienangehörigen beniitzt werden. die Badekarten haben eine Galaigreitsdauer von 8 Tagen. 8 Umtauſch der ungültig ge⸗ Wordenen arten iſt jedoch ge⸗ ſaltet. Maunheim, 18. März 1902, Stadtrath. Ritter 116 Buſch. Selnnntmahung. Die Maimeſſe 1902 bert Nr. 9809 J. Am Sauiſtag, den 19. d. Mis., Volmittags 9 Uhr, tberden inn(leſſzen Rathhauſe iie Plätze zur Aufſtellung der ädtiſchen für die Magitneſſe 1902 öff lich an denu Meiſtbietenden d 5 ſligert. Die Buden werden auf d Dünt Zeughausplatz aufgeſtellt. Der Mielhpreis zur Hälft zar bei der Verſieigerung und Hälfte acht Tage nach Be⸗ Meſſe zu bezahlen. Plan und Bedingungen können idemnſt Meßkommiſſär he Skock, Zim⸗ ner 31,— eingeſehen werden. Maunheim, den 8. April 1902. Bürgermeiſteramt: —5 itter. 2221 Kallenberger. Belauntmachnug. Die zwei ineinander⸗ ehenden Lagerhallen der treideſpeditionsftrma Carl ſcks in Mannheim, z. Zt. in onkurs, von einem Geſammt⸗ flächeninhalte von 2210 qm. nebſt angebautem Büreau, gen am ale in Mannheim(Hafen⸗ aße 15/17) ſowie der dazu gebörige faſt neue complette ahrbare Elevator ind ſofort zu verkaufen. zede nähere Auskunft er⸗ em Büreau B ſchriftlich. aunheim, 9. April 1902² Konkursve ilt der e auf „ 3, öder 22881 gelten auch für die ejenigen Bet Mannheim, den 8. April 1902. Großh. Bezirksamt: Neff. Abgeänderte Uufallverhütungsvorſchriften Tiefbau⸗ Beruſsgenoſſtnſhaft Ausgabe 1902. A. Vorſchriften für die Betriebsunter⸗ nehmer und deren Vertreter. Allgemeine Vorſchriften. § 1. Die Leitung und Beaufſichtigung von arbeiten muß durch verantwortliche, ſachverſtändige Per⸗ ſonen ausgeübt werden. Iſt der Unter tnehmer behindert oder ſelbſt nicht ſachverſtändig, ſo hat er einen verantwort⸗ lichen, ſachverſtändigen Vertreter zu beſtellen. § 2. Alle zum Betriebe gehörigen baulichen Anlagen Gerüſte, Gleiſe, Geräthe, Werkzeuge u. ſ. w. ſind nach fach⸗ männiſchen Grundſätzen dem jeweiligen Zwecke entſprechend herzuſtellen und während der Dauer ihrer Benutzung in brauchbarem Zuſtande zu erhalten, ſodaß ſie bei üblicher Benutzung keine Gefahr bieten. § 3. Bei maſchinellen Einrichtungen(Baumaſchinen, Kreisſägen, Transmiſſtonen, Mörtelmaſchinen, Stein⸗ brecher, Bagger, Rammen, Winden, Luftſeil⸗ und Hänge⸗ bahnen, Bremsberge, elektriſche Anlagen u. ſ..) ſind die im Verkehrsbereich der Arbeiter befindlichen, eibrd henden, beweglichen Theile, ſoweit es der Betrieb zuläßt, mit Schutzvorrichtungen zu verſehen. Beſonders gefahr⸗ bringende Orte ſind durch Schilder oder ſonſtige Zeichen kenntlich zu machen oder durch Zäune, Schutzdächer u. ſ. w. abzuſchließen und ihr Betreten Unberufenen zu verbieten. § 4. Bei Dunkelheit ſind die Arbeitsſtellen während des Betriebes ausreichend zu beleuchten. § 5. Durch Anlage ſicherer Zugänge und durch geeig⸗ nete Vorkehrungen(Treppen, Leitern, Stege u. ſ..) iſt dafür zu ſorgen, daß die Arbeiter die ihnen auf den Bau⸗ ſtellen zugewieſenen Arbeitsplätze ohne Gefahr erreichen und verlaſſen können. Beim Abteufen von Schächten iſt in ca. 2 m Höhe über der Sohle ein Schutzdach derartig anzubringen, daß die Arbeiter zur Sicherung gegen fallende Gegenſtände unter daſſelbe treten können. Bei allen mit Gefahr des Ertrinkens verbundenen Arbeiteß an und auf dem Waſſer ſind Rettungsvorkehr⸗ ungen(Kähne, Seile, Haken, Rettungsringe oder Bälle N an geeigneter Stelle bereit zu halten. § 6. Bei Arbeiten, welche beſondere Kenntniſſe er⸗ fordern 15 mit erheblicher Gefahr verbunden ſind, bei⸗ zur Führung von Maſchinen, zum Brems⸗ und Kuppeldienſt, bei dem Nufſtellen von Gerüſten, der Ver⸗ wendung von? Windevorrichtungen, bei Sprengarbeiten U. ſ. w. ſind nur entſprechend geübte und geeignete Leute 3zu verpenden. § 7. Das Auf⸗ und Abladen, ſowie das Tragen ſchwerer Gegenſtände, zu welchem mehrere Arbeiter er⸗ forderlich ſind, hat immer unter Aufſicht und nach Kom⸗ mando eines dieſer Arbeiter zu erfolgen. § 8. Agerlhe⸗ Arbeiter dürfen nicht beſchäftigt Werdel Perſonen, von denen dem Arbeitgeber Hereeunt iſt, daß ſie an Trunkſucht, Fallſucht, Krämpfen, zeitweiligen Ohnmachtsanfällen, Schwindel, Schwerhörigkeit oder anderen körperlichen Schwächen oder Gebrechen leiden, dürfen nur bei Arbeiten beſchäftigt werden, welche ohne Gefahr für ſie und Andere von ihnen ausgeführt werden können. § 9. Den Verkauf von Spirituoſen während der Arbeit hat der Betriebsunternehmer zu verhindern. § 10. Bei dauernder Verrichtung von Arbeit, welche die Gefahr der Augenbeſchädigung mit ſich bringen können, ſind die dabei thätigen Arbeiter mit Schutzbrillen zu ver⸗ ſehen. § 11. Den techniſchen Aufſichtsbeamten der Ge⸗ noſſenſchaft 8 119 des Gewerbe⸗Unfallverſicherungsgeſetzes bom 30. Juni 1900) iſt über alle die Unfallberhütung be⸗ treffenden Fragen Auskunft zu ertheilen. § 12. Bei eintretenden Unfällen iſt dafür zu ſorgen, daß eit Verletzten ſofort jede ſachgemäße Hülfe durch An⸗ legung eines Nothverbandes u. dergl., ſowie ſchleunigſte e in ärztliche Behandlung zu Theil wird. § 13. Auf Nebenbetriebe, welche gemäߧ 12 Abf. 2 des Ban⸗Uinfallberficherungsgeſetzes vom 30. Juni 1900 der Tiefbau⸗Berufsgenoſſenſchaft angehören, finden, fobweit dieſe Unfallverhütungsvorſchriften dafür nicht beſondere Beſtimmungen enthalten, auch in Bezug auf die Bekannt⸗ machung der Vorſchriften, die Unfallverhütungsvorſchriften derjenigen Berufsgenoſſenſchaft Anwendung, zu denen dieſe Betriebe gehören würden, wenn ſie Hauptbetriebe wären. Dieſe Vorſchriften ſind in einem Exemplar von dem Vorſtande der Tiefbau⸗ Berufsgenoſſenſchaft unentgeltlich zu beziehen. 8 14. Die allgemeinen und beſonderen Unfallver⸗ Tiefbau⸗ Vertreter erlaſſenen Unfallverhütungsvorſchriften ſind an einer, jedem Arbeiter während der Arbeitszeit zugänglichen Stelle in einer hinreichenden Anzahl von Exemplaren aus⸗ zulegen. An geeigneter Stelle iſt durch Plakat den Arbeitern bekannt zu geben, wo ſie in dieſe Vorſchriften Einſicht nehmen können. Die für die Verſicherten erlaſſenen Unfallverhütungs⸗ vorſchriften, ſowie die gemeinſamen Vorſchriften für die Betriebsunternehmer, deren Vertreter und die Verſicherten ſind an geeigneter Stelle durch Aushang bekannt zu geben. Der Betriebsunternehmer hat ferner jedem ſeiner Be⸗ amten und den aufſichtsführenden Perſonen ein Exemplar der Unfallverhütungsvorſchriften in Buchform zum Dienſt⸗ gebrauch auszuhändigen und ihnen die ſtrengſte Hand⸗ habung derſelben gegenüber den ihnen e zur Pflicht zu machen.. Beſondere Vorſchriften. I. Erd⸗ und Felsarbeiten, Oberbauarbeiten Gräbereien, Steiubrüche u. ähnliche Anlagen über Tage. Bewegung des Bodens und anderer Maſſen. § 17. Karrfahrten(Karrdielen) müſſen eine ge⸗ nügende Breite beſitzen und ſo ſtark und derartig unter⸗ ſtützt, ſowie bei Glätte beſtreut ſein, daß ſie mit Sicherheit befahren werden können. § 18. Die Transportbahnen, insbeſondere die Schienengleiſe, Weichen, Drehſcheiben u. ſ.., ſind ſtets in gutem, die Fahrgeſchwindigkeit und Tragfähigkeit des Untergrundes berückſichtigenden Zuſtande zu erhalten. § 19. Die Gefälle der Förderbahnen(Karrfahrten, Gleiſe) ſind thunlichſt ſo zu wählen, daß die Transpork⸗ geräthe beim Bergabfahren durch die Hemmvorrichtungen (Bremſen, Faugvorxichtungen) zum Stehen gebracht werden können. 5 § 20. Kippwagen müſſen mit leicht zu handhabenden, ein ſelbſtthätiges Kippen thunlichſt verhindernden Ae vorrichtungen verſehen ſein. § 21. In geſchloſſenen Zügen muß eine Ge80 Zahl ſicher wirkender Bremſen vorhanden ſein, um den Zug in kürzeſter Friſt zum Stehen zu bringen. Bei e der Knüppelbremſe m 1 5 9 Wagen eine das Ausgleiten des Bremsknüppels ver indernde Ein⸗ richtung haben. § 22. Die Benutzung von Arbeitszügen zur Be⸗ förderung der Arbejter iſt nur bei betriebsſicherem geſtattet. § 23. Bei Fuhrwerksbetrieben ſind die Laſtwagen in bergigen Gegenden mit ſicherwirkenden Brems⸗ und ſonſtigen Hemmvorrichtungen zu verſehen. Als Kutſcher dürfen nur des Fahrens kundige, nüchterne Perſonen im Alter von über 15 Jahren verwendet werden. Biſſige Thiere ſind mit Maulkorb 3zu W und die Stände dieſer Thiere beſonders zu kennzeichnen. Die Ver⸗ wendung notoriſcher iſt nicht geſtattet. II. Kanäle, Gas⸗, Waſſer⸗ und Kabelleitungen, Drainagen. § 24. Rohrgräben von über 1,50 m Tiefe ſind mit einer cie den Anzahl von Leitern zu verſehen. Das Anbringen von Pritſchen auf den Spreizen iſt nur ſtatthaft, wenn dieſelben durch Knaggen oder in anderer Art hierfür beſonders geſichert ſind. S 25. Falls in Folge von Regengüſſen die Arbeit unterbrochen worden iſt, iſt vor Wiederbeginn der Arbeiten eine des Verbaues vorzunehmen. § 26. Drainagearbeiten können bei günſtigen Boden⸗ berhältniſſen bis 1,75 m Tiefe ohne Anendung von Ab⸗ ſteifungen ausgeführt werden, wenn der Arbeiter beim Ausheben des Grabens nicht tiefer als 1,25 m unter der Erdoberfläche ſteht und die Röhren mit dem Rohrhaken ver⸗ legt werden. III. Maurer⸗, Zimmer⸗ Brunuen⸗, Ramm' Betonit und verwandte Arbeiten. Gerüſte. § 27. Jedes 8 moder höher über dem Erdboden be⸗ findliche, ſtehende Arbeitsgerüſt iſt nach Außen hin mit einer in ca. 90 em Höhe ſicher angebrachten Schutzſtange und mit einem Saumbrett abzuſchließen. § 28. Kalkgruben müſſen eingefriedigt oder mit Bohlen abgedeckt ſein. Abbruchsarbeiten. § 29. Abbruchsarbeiten dürfen nur unter fach⸗ männiſcher Aufſicht ausgeführt werden; auf Brandſtätten iſt erhöhte Vorſicht anzuwenden. Alle Wände, die nicht feſt oder breit genug ſind, um dem Arbeiter einen ſicheren Stand zu bieten, müſſen zum Abbruch entweder berüſtet werden oder es müſſen die einzelnen Theile mit langen Stangen oder Haken von unten aus abgeſtoßen werden. Die alten Materialien und der Schutt müſſen aus den Geſchoſſen ſofort entfernt werden. Morſche Balken oder Treppen ſind vor Beginn des Abbruchs abzuſtützen. Freigelegte Wände der ſind in genügender Weiſe abzuſteifen. Materialien muß eine ee Zeiträumen zu wiederholen. tragen: Bei Benutzung von Steinrutſchen zum Herablaſſen der 1 ſtoffen vertraute Arbeiter verwendet werden. Dynamit, worunter hier alle geeh Sprengſtoffe „Gelantine, Lithofrakteur u. ſ..) verſtanden werden, ſoll— außer in Originalverpackung— in mit Traggurten berſehenen Holzkäſten transportirt und auf⸗ bewahrt werden. Die Holskäſten ſollen verſchließbar ſein. Keinesfalls dürfen Sprenghütchen mit Pulver oder Dynamit zuſammen verpackt werden. Das Transportiren ſchießfertig montirter Patronen iſt verboten. Aufbewahrung von Sprengſtoffen. § 83. Für die Aufbewahrung und den Gebrauch bon Dynamit iſt die polizeiliche Erlaubniß einzuholen. Größere Mengen von Sprengſtoffen, als der Tages⸗ bedarf ausmacht, ſind in beſonderen, von der zuſtändigen Behörde genehmigten Lagern aufzubewahren. Das Haupt⸗ lager iſt von einer beſtimmten zuverläſſigen Perſon zu ber⸗ walten. N 2 5 Für jede Arbeitsſtelle darf nur der ungefähre Tages⸗ bedarf ausgegeben werden; etwa übrig bleibende Mengen ſind in das Hauptlager Zündhütchen und ſonſtige Zündſtoffe dürfen mit den Sprengmitteln nur abgeſondert in demſelben Raume auf⸗ bewahrt werden. 9 Die Verſicherten ſind über die Verbote und Strafen des Reichsgeſetzes vom 9. Ibni 1884, insbeſondere über die Strafbarkeit des unberechtigten Beſitzes von Srencee 5 zu belehren. 88 Verwendung von Sprengſtoffen, § 34. Zur Verwendung von Sprengſtoffen ſollen nur durchaus zuverläſſige, mit der Behandlung der Stoffe ver⸗ traute und vom Unternehmer oder deſſen Vertreter darauf⸗ hin geprüfte Perſonen(Schießmeiſter) angeſtellt werden. Die Verwendung von reinem Sprengöl, Schießbaum⸗ wolle, verdorbenen oder gefrorenen Sprengmitteln iſt ver⸗ boten. Die Verwendung einfacher Garnzünder iſt unterſagt; es ſind mindeſtens doppelte oder umſponnene Garnzünder oder Guttape 95 zu verwenden. Die zu verwendenden Zündhütchen(Sprengkapſeln) müſſen eine hinreichend f ſtarke Ladung zur ſicheren Zündung haben. Vorbereitung der Schüſſe. 35. Werden rege lmäfiez Sprengungen in geöberen Aucfenh vorgenommen, ſo ſind dieſelben möglichſt in eine Zeit zu verlegen, in welcher im Betriebe keine Arbeiter be⸗ ſchäftigt ſind(Frühſtücks⸗ Mittags⸗, Veſperpauſe u. f. b. 73 Dynamit iſt bei einer Temperatur von unter 7 zu wärmen. Das Abſchießen. § 36. Der Befehl zum Anzünden der Schüſſe darte nur von dem Aufſeher, Schacht⸗ oder Schießmeiſter und nur dann ertheilt werden, wenn in ange meſſenen Zwiſchen⸗ räumen ein dreimaliges, ausreichend lautes Warnungs⸗ zeichen mittelſt eines Hornes, einer Glocke oder mittelſt Zurufens gegeben iſt, und nachdem, ſoweit möglich, die Ueberzeugung gewonnen wurde, daß Menſchen nicht mehr 75 gefährdet ſind. Zu gleicher Zeit ſind an öffentlichen Wegen und be⸗ ſonders gefährdeten Stellen Sicherheitspoſten mit Fahnen in einer Entfernung hon mindeſtens 150 m, vom ee orte ausgerechnet, aufzuſtellen. Der Aufſeher oder Schachtmeiſter und der Schieh⸗ meiſter ſind anzuweiſen, die Zahl der geladenen und die Zahl der abgethanen Schüſſ e genau zu gähle: 5 Iſt mit Sicherheit feſtgeſtellt, daß alle Schüſſe abgethan 5 ſind, ſo kann das Zeichen zum Wiederbeginn der Arbeft 5 geben ſwerden. 4 V. Tunnel⸗ Schacht⸗ und Stolleuban. § 37. Jeder unterirdiſche Bau iſt vom Beginn an gegen ein Hereinbrechen des Gebirges ſicher herzuſtellen und in ſicherem Zuſtande zu erhalten. Bei dieſen Bauten iſt erforderlichenfalls für dnfnicge Zuführung von friſcher Luft zu ſorgen. § 38. Im Tunnel und Stollen muß jeder einzeln bewegte Wagen an der Vorderſeite durch Beleuchtung er kennbar gemacht ſein. Geſchloſsen Züge müſſen außerde während der Fahrt noch durch augegei werden. Firſtſtollen und Fallſchächte ſind, ſo lange ſie benutzt werden, geſchloſſen zu halten. § 39. Förderſchächte ſind nicht über, ſondern be dem Gleiſe i en, 17 00 0 bis zur. Foble Wird die Förderung von Maſſen im Schahe urch Maſchinen betrieben, und ſollen gleichzeitig Perſonen durch Seilfahrt befördert werden, ſo hat der Unternehm Vorſtand der Genoſſenſchaft die eee eins uhe N Die Arbeiter wiſen 4015 5 55 unterſucht werden. Die Unterſuchung iſt i Die„ bis eiwg 95 bis Bekannimachung. Zur öffentlichen Kennt⸗ niß wird gebracht, daß die am.,., 5. und 6. Mai ds. Is. bei den Stationen der Badiſchen u. Pfälziſchen Eiſenbahnen ſowie der Main⸗Neckar⸗Bahn ge⸗ löſten einfachen Perſonen⸗ zugsfahrkarten nach Mann⸗ heim(bezügl.der Pfälziſchen Eiſenbahnen auch nach Ludwigshafen) auch zur Rückreiſe benützt werden dürfen, wenn ſie vom Sekretariate des Renn⸗ vereins oder vom Mai⸗ marktbureau abgeſtempelt ſind. Die hiernach am ., 4. und 5. Mai gelöſten Karten gelten bis 6. Mai. Um Mitternacht dieſes Tages erliſcht die Giltig⸗ keit ſämmtlicher Karten. Zur Benützung von Schnellzügen auf den Strecken der badiſchen Eiſen⸗ bahnen und der Main⸗ Neckar⸗Bahn ſind— je für Hin⸗ und Rüickfahrt beſonders— Zuſchlags⸗ karten zu löſen. In dem Bereich der Pfälziſchen Eiſenbahnen dagegen dürſen mit den ermäßigten Fahr⸗ karten D- und Schnellzüge überlhaupk nicht, ſondern nur Perſonenzüge benützt werden. 21670 Mannheim, 19.März 1902. Der Stadtrath: Beck. Diebold. Vergebung von 1 1 Fuhrkeiſtungen in Neckarau. 9560, Die im Vorort Nedkarau erforderlichen Fuhrleiſtungen vom 1. Mai d. J. bis 30. April. 1903 ſollen im Submiſſionswege ver⸗ geben werden. Angebote, welche nach Einzel⸗ preiſen geſtellt ſein müſſen, ſind portoftel, verſiegelt und mit ent⸗ ſprechender Auſſchrift verſehen, längſtens am Samſtag, 19. April 1902, Vormittags 11 uhr, bei unterzeichneter Amtsſtelle ein⸗ zulreichen, woſelbſt Bedingungen und Angebotsformulare iſt Em⸗ pfang genommen werden können. Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der eingelaufenen Au⸗ gebote an genanntem Termin beizuwohnen. 22828 Nach Eröffnung der Submiſ⸗ ſion können Angebote nicht mehr angenommen werden. Maunnheim den 4. April 1902. Tiefbanamt, Abtheilung Straßenbau: Beſpermann. Verſteigerung. Am 22974 Dounerſtag, 17. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, verſteigern wir auf dem ſtädt. Materjallagerplatz am Neckarvorland folgende ab⸗ gängige Materialien als: Schielzeiſen, Gußeiſen mit Schmiedeeiſen, Canaldeckel, eiſernefRohrklgppen für Rohr⸗ ſiele 30—40 em, Zink, Blei, Fenſterrahmen u. eine Partie alte Waſſerſtiefel, an den Meiſtbietenden gegen baare Zahlung. Mannheim, 11. April 1901. Städt. Fuhr⸗ und Gutsverwaltnung. Krebs. Vekanntmachung. In der Zeit vom 14. bis etwa. 26. ds Mts, iſt die Drehbrücke über die Kammerſchleuße im Induſtriehafen wegen an, ihr Dorzunehmender Ausheſſerungen fürden Schiffsverkehr Bormittags von—2 Uhr geſperrt. Maſuheim, deſ 10. April 1902. Gr. Hauptzollamt. 214 Verdingung. Die Arbeiten für die Herſtellung der Fahrſtraßen und Gehwege auf dem Karl⸗Theodor⸗ und Karl⸗ Philipps⸗Platze vor dem Großh. Schloß in Mannheim ſollen im öffelttlichensubnufſſonswege ver⸗ geben werden. Zeichnungen und Bedingungen ſind auf unſerem Burzgii Schloß linker Flügel III. Stock, während der Büreau⸗ ſtunden einzuſehen. Die Ablieferung der Angebote im verſchloſſenen Couverk mit ber enlſprechenden Aufſchrift ver⸗ ſehen, hat bis Samstag, den 19. April D.., Nachmittags 4 Uhr zu geſchehen, zu welcher Ac die Angebote in Gegenwart eiwa erſchienener Bieter geöffuet Werden. 22978 Mannheim, 12. April 1902. Or, Bezirksbau⸗Inſpektion. Luuger Rötterweg 20, Zimmer, Küche u. Kammer 2. Stock an kleine ruhige zu vermiethen. Preis k. 20— pro Monat. Näheres Käferthaler⸗ ſtraße 27, 2. Stock. 15000 ſchleuſen zu berſtehen. 5 Das Einſchleuſen iſt langſäm unter allmäh⸗ § 42. licher, gleichmäßiger Steigerung des Luftdrucks auszu⸗ führen. § 43. Bevor neu eingeſtellte Leute zum erſten Male eingeſchleuſt werden, ſind dieſelben gehörig zu unterweiſen. § 44. Für das Ein⸗ und beſonders das Ausſchleuſen ſind in der Regel folgende Zeiten zu verwenden: für je /0 Atm. Ueberdruck: bis 1½ Atm. ½ Minute „ 3 1 1 8 Bei ungeübten Arbeitern iſt die Zeit des Einſchleuſens etwas länger zu bemeſſen. § 45 unter Preßluft arbeitenden Perſonen müſſen durch geeignete Signalvorrichtungen in den Stand t werden, ſich jederzeit mit den oberirdiſchen Betriebs⸗ n in Verbindung zu ſetzen. § 46. Beim Ein⸗ und Ausſchleuſen iſt für aus⸗ reichende Erneuerung der Luft Sorge zu tragen. Der zum Aus⸗ und Einſchleuſen benutzte Raum muß in der Regel eine ſolche Größe haben, daß auf jeden Kopf der gleichzeitig einzuſchleuſenden Leute mindeſtens ½% obm 11 Die Glle Raum entfällt und der Geſammtinhalt desſelben mindeſtens 2,5 ebm umfaßt. Es iſt ſtreng darauf zu achten, daß der Ausſchleuſeraum nicht gleichzeitig von mehr Menſchen benutzt wird, als dieſe Vorſchrift zuläßt. § 47. Die verbrauchte Luft muß, wenn erforderlich, künſtlich abgeführt werden. § 48. Die Schleuſen ſind im Sommer vor der un⸗ mittelbaren Wirkung der Sonne durch Umhüllen mit Matten oder Stroh zu ſchützen und durch Begießen mit Waſſer zu kühlen. § 49. Bei heftigen Gliederſchmerzen und ſonſtigen Krankheitserſcheinungen bedenklicher Art, wie Lähmungen, Ohnmachten u. dergl., empfiehlt es ſieh den Kranken bis zur Ankunft des Arztes in wärmende Decken einzuhüllen und einer ſchweißfördernden Behandlung zu unterziehen. § 50. Jede Schleuſe muß ein Manometer ſowie einen Stutzen zum Anbringen eines Kontrollmanometers haben. § 51. Vor Beginn der Bauausführung, ſowie nach jeder länger als 12 Monate dauernden Unterbrechung bei einer und derſelben Bauausführung ſind die Schleuſen und Schachtrohre mit Waſſer⸗ und Luftdruck zu proben. Dieſer muß das Doppelte des Luftdruckes betragen, mit dem die Schleuſe arbeiten ſoll, bezw. bei der erſten Probe einer neuen Schleuſe das Doppelte desjenigen Druckes, für welche ſie berechnet wurde. VII. Baggereibetriebe und Waſſertrausport. § 52. Für jeden Bagger und Elevator iſt ein dem Geſammtperſonal vorgeſetzter Beamter(Baggermeiſter) anzuſtellen, welcher zuch dafür zu ſorgen hat, daß die üblichen Signale gegeben und von der Bedienungsmann⸗ ſchaft verſtanden und befolgt werden. § 58. Das Deck der Elevatoren und Naßbagger, ſo⸗ wie die Eimexleiterſchlitze der letzteren ſind mit ſicherem Geländer zu verſehen. Zum Ueberſchreiten des Schlitzes muß ein Steg vorhanden ſein. Das Ueberklettern der Eimerleiter iſt verboten. § 54. Jeder Dampfer und Bagger iſt mit mindeſtens zwei Rettungsringen ausgzurüſten, welche an jederzeit leicht zugänglichen Stellen ſrei aufzuhängen ſind. § 55. Alle Fahrzeuge, ſowohl Motorbarkaſſen als von Hand beſpegte Bogte, welche zur Beförderung von Perſonen und Laſten verwendet werden, ſollen auf die höchſte zuläſſige Zahl der aufzunehmenden Perſonen und die größte Ladefähigkeit behördlich ausgemeſſen ſein. Dieſe Fahrzeuge müſſen außen, an leicht ſichtbarer Stelle, mit der nicht verlöſchbaren Aufſchrift: Tragfähigkeit: K Perſonen, und mit einem Ladeſtriche verſehen ſein. VIII. Keſſel und Maſchinenanlagen. § 56. Bei jeder ſtationären Keſſelanlage iſt eine „Dienſtvorſchrift für den Keſſelwärter“ an einer in die Augen fallenden Stelle in Plakatform anzubringen und in lesbarem Zuſtande zu erhalten. Wo eine ſolche von der zuſtändigen Behörde nicht erlaſſen iſt, ſind die von der Berufsgenoſſenſchaft erlaſſenen Vorſchriften als Dienſt⸗ vorſchrift zum Aushang zu bringen. § 57. Waſſerſtandsgläſer ſind mit einer Schutzhülſe zu verſehen, welche jedoch die Beobachtung des Waſſer⸗ ſtandes nicht weſentlich erſchweren darf. § 58. Die Ablaßvorrichtungen ſind ſo einzurichten, daß ein Verbrühen von Perſonen beim Ablaſſen ausge⸗ ſchloſſen iſt. § 59. Die ſorgfältige Reinigung des Keſſels iſt in angemeſſenen Zwiſchenräumen zu veranlaſſen. § 60. Zum Verſchieben der Riemen zwiſchen Los⸗ und Feſtſcheibe ſind Riemendrücker anzubringen. „Dieſe Vorſchriften finden ihre Ergänzung in dem Abſchnitt., Gemeinſame Vorſchriften für die Betriebsunternehmer, deren Vertreter und die Verſicherten“. B. Vorſchriften für die Verſicherten. § 61. Die Verſicherten haben ſich mit den ſeitens der Berufsgenoſſenſchaft erlaſſenen Unfallverhütungsvor⸗ ſchriften genau bekannt zu machen und dieſen ſowie den ſeitens des Unternehnters etſva getroffenen beſonderen Vorſchriften zur Verhiltung von Unfällen Folge zu leiſten. § 62. Der Arberter hat, unter möglichſter Vermeidung unſicherer Wege und Zugänge, nur diejenigen Theile der Arbeitsſtelle zu betreten, wohin ihn ſeine Beſchäftigung oder ein ausdrücklicher Auftrag führt, und hat beſonders gefahrbringende Orte, wie Keſſel⸗ und Maſchinenräume, die Nähe elektriſcher Anlagen, thunlichſt zu vermeiden. Gbenſo iſt den Arbeitern den: Aufenthalt unter Winden, Aufzügen und Hebevorrichtungen beim Heben und Senken der Laſt verboten. § 63. Arbeiter, die an Fallſucht, Krämpfen, zeitwei⸗ ligen Ohnmachtsanfällem, Schwindel, Schwerhörigkeit, Kurzſichtigkeit, Bruchſchödem oder anderen körperlichen Schpoächen oder Gebrechen leiden, haben ihren Vorgeſetzten davon boi Aufnahme der Mrbeit Anzeige zu machen. § 64. Betrunkene A tbeiter dürfen die Betriebsſtätten weder betreten, noch ſich'port gufhalten. § 65. Das Ausrulen und Schlafen an Feuerſtellen, auf hohen Gerüſten, in beſetzten Pferdeſtänden, ſowie in um nittelbarer Nähe von laufenden Maſchinen, von Bau⸗ gryaben und Gleiſen iſt ve rboten⸗ § 66. Jeder Acbeitſer hat gefahrbringende Mängel art Werkzeugen, Geräthen und Apparaten, welche ihm zur Benutzung überwieſen ſichd, nach Möglichkeit zu beſeitigen oder ſeinem Vorgeſetzten darüber Anzeige zu erſtatten. § 67. Die Arbeſitsgeräthe und Schutzvorrichtungen ſind nur zu dem Zrvecke, für den ſie beſtimmt ſind, zu be⸗ ſchädigung, Nichtbenutzung der vorhandenen Sicherheits⸗ vorrichtungen und vorgeſchriebenen Schutzmittel iſt ſtreng verboten. § 68. Beim Hinunterwerfen von Gegenſtänden hat der Arbeitex ſich zuvor zu überzeugen, daß Niemand ge⸗ fährdet wird. rdem hat derſelbe rechtzeitig und laut „Achtung“ zu rufen. Bei dem Auf⸗ und Abladen ſowie Tragen ſchwerer Gegenſtände, zu welchem mehrere Arbeiter erforderlich ſind, iſt dem Kommando des dazu beſtellten Arbeiters zu folgen. § 69. Während des Betriebes darf das Material aus der Rutſche nicht unmittelbar mit der Hand, ſondern nur mit Hilfe einer Krücke oder eines anderen geeigneten Werkzeuges entfernt werden. § 70. Das Begehen von Kanälen, das Einſteigen in alte Brunnen und andere unterirdiſche Hohlräume darf erſt erfolgen, nachdem in geeigneter und ſicherer Weiſe feſt⸗ geſtellt worden iſt, daß ſich in den Räumen keine geſund⸗ heitsſchädlichen Gaſe befinden. § 71. Das Schmieren von Triebwerken während der Bewegung derſelben darf nur vorgenommen werden, wenn die bewegten Theile durch Schutzvorrichtungen abgeſchloſſen ſind. § 72. Das Ueberklettern der Eimerleitern bei Bag⸗ gern iſt verboten. § 73. Das Beſteigen der Wagen ſowie das Abſpringen von denſelben während der Fahrt iſt— abgeſehen von Fällen dringender Gefahr— verboten. Jedes Stehen auf den Wagen während der Fahrt, auch beim Verſchieben derſelben, desgleichen das Sitzen auf den Stirn⸗ und Schildbrettern, das Stehen oder Reiten auf den Puffern iſt verboten. § 74. Das Sitzen auf der Wagendeichſel oder auf einem an der Außenſeite zwiſchen Vorder⸗ und Hinterrad angebrachten Sitze während der Fahrt ſowie das Sitzen auf der Laſt eines hoch beladenen Wagens iſt verboten. § 75. Kein Arbeiter darf durch unvorſichtige oder muthwillige Handlungen ſich ſelbſt oder Anderen Gefahr bereiten. Werkzeuge und Geräthe ſind vorſichtig zu hand⸗ haben und abzulegen. § 76. Jeder im Betriebe vorgekommene Unfall iſt, auch wenn es ſich ſcheinbar nur um eine geringfügige Ver⸗ letzung handelt, von dem Verletzten oder, wenn er dazu nicht im Stande iſt, von einem ſeiner Mitarbeiter dem Vor⸗ geſetzten zu melden. Au C. Gemeinſame Vorſchriften für die Betriebsunternehmer, deren Vertreter und die Verſicherten. „I. Erd⸗ und Felsarbeiten, Oberbanarbeiten, Gräbereien, Steinbrüche und ähnliche Anlagenüber Tage. Löfen und Laden des Bodens. § 77. Es darf nur an Erd⸗ und Felswänden ge⸗ arbeitet werden, deren Neigung, der Standfähigkeit des Materials entſpricht. Das Arbeiten an überhängen⸗ den Wänden iſt verboten. Das Löſen des Bodens oder Felſens durch Unter⸗ höhlen(Unterſchrämmen) iſt nur geſtattet, wenn die Ar⸗ beit durch langgeſtieltes Werkzeug in der Weiſe ausgeführt wird, daß der Arbeiter nicht vor der unterhöhlten Wand ſteht. § 78. Wenn die Art der Arbeit eine der Stand⸗ fähigkeit des Materials entſprechende Abböſchung nicht ge⸗ ſtattet, ſo ſind die Wände durch ſachgemäße, Sicherheit gewährende Abſteifungen zu ſtützen. § 79. Wird eine ſteile Erd⸗ oder Felswand durch Abkeilen, Sprengen oder in anderer Weiſe gelöſt, ſo darf am Fuße derſelben während dieſer Verrichtung, und ſo lange die Abſturzfläche nicht von loſen, abſturzdrohenden Theilen gereinigt iſt, nicht gearbeitet werden. Außerdem ſind ſolche Wände, namentlich bei Regen und Froſt, vor dem Arbeitsbeginn auf das Vorhandenſein von einſturz⸗ drohenden Maſſen zu prüfen. § 80. Bei Arbeiten an hohen, ſteilen Wänden oder an hochgelegenen Stellen müſſen die Arbeiter einen mög⸗ lichſt ſicheren Stand haben. Außerdem ſind, wenn erforder⸗ lich, gute und ſorgfältig befeſtigte Nothſeile zu verwenden. § 81. Die Arbeiter find anzuweiſen und haben ſelbſt dafür zu ſorgen, daß durch gleichmäßiges Beladen ein Umkippen und durch gehöriges Vorlegen das Fortrollen des Wagens vermieden wird. Bewegung des Bodens und anderer Maſſen. 82. Die Kuppelvorrichtungen müſſen leicht zu handhaben ſein. Das Kuppeln darf in der Regel nur von den damit beauftragten Arbeitern vorgenommen werden. § 88. gemeſſenen Abſtänden auf einander folgen. jeder Wagen gebremſt werden könmen. § 84. Bei ſteilen Abtragswänden iſt den Arbeitern während des Ein⸗ und Ausfahrens von Arbeitszügen der Aufenthalt zwiſchen dem Ladegleis und der Abtragswand verboten, wenn zwiſchen dem Zuge und der Wand nicht mindeſtens ein freier Raum von.50 Meter Breite vor⸗ handen iſt. Liegt die Gefahr des Nachſturzes der Erdwand vor, ſo iſt der Aufenthalt zwiſchen dieſer und dem ein⸗ oder ausfahrenden Zuge verboten. § 85. Das Mitfahren auf den Wagen iſt nur den bei dem Zuge Bedienſteten geſtattet, allen übrigen Per⸗ ſonen aber ohne beſondere Genehmigeung verboten. § 86. Der Schachtmeiſter oder enn hierzu Beauftragter hat vor der Abfahrt des Zuges ein Zeichen zu geben. Abladen des Bodens. § 87. Das Entladegleis iſt in ſolchem Abſtande von der Schüttkante zu halten und derartig zu ſichern, daß ein Umſtürzen der Wagen thunlichſt vermieden wird. Wo die Gefahr beſteht, daß Wagen bei dem Ueberlaufen des Gleis⸗ endes abſtürzen können, iſt letzteres zu verſchließen. Beim Kippen naſſer Erdmaſſen ſind die Wagen gegen Umſtürzen zu ſichern. Das Entleeren der Wagen während der Fahrt iſt ver⸗ hoten. ͤ Hierbei muß II. Kanäle, Gas⸗, Waſſer⸗ und Kabelleitungen, Drainagen. § 88. Die für Kanäle(Siele, Schleuſen, Dohlen), Gas⸗, Waſſer⸗, Kabelleitungen und ähnliche Zwecke her⸗ zuſtellenden Gräben müſſen entweder der Bodenart ent⸗ ſprechend abgeböſcht oder bei Tiefen über 1,25 Meter regel⸗ recht verbaut werden, ſo daß ein Zufammenbruch oder ein Ausrutſchen des Bodens mit Sicherheit verhindert wird. § 89. Die Grabenränder ſind bei Tiefen üher 1,25 Meter und ſenkrechten Wänden, auch bei feſtem Boden, mit einer ſachgemäß verſpreizten Saumbohle zu verſehen, und iſt, wenn thunlich, auf beiden Seiten der Baugrube ein Streifen von 0,6 Meter Breite frei zu halten. § 90. nutzen. Die eicenmächtige Beſeitigung, abſichtliche Be⸗ ſteifungen erſt dann zu entfergen, wenn ſie durch das Ver⸗ füllen frei geworden ſind Einzeln bewegte Wagen dürfen nur in an⸗ Beim Zuſchütten der Grähen ſind die Aus⸗ F91. Das Ableuchten zum Aufſuchen von Undichtig⸗ keiten an Gasleitungen darf erſt erfolgen, nachdem die Räume gehörig gelüftet ſind. III. Maurer⸗, Zimmer⸗, Brunnen, Ramm⸗, Betonir⸗ und verwandte Arbeiten. § 92. Leitern ſind am Fuß⸗ und Kopfende gegen⸗ Abgleiten und Ausrutſchen zu ſichern und 80 Centimeter über die Oberkante der zu beſteigenden Stellen hinaus zu verlängern. 8 3. ie Brunnenſchalung darf nur ſoweit ent⸗ fernt werden, als es nach dem Aufmauern des Brunnen⸗ ſchachtes zuläſſig iſt. § 94. Die Kette oder das Seil iſt im Ruhezuſtande durch Feſtſtellung des Bärs zu entlaſten. Die Pfahlkette muß während des Betriebs verlegt ſein. 8 IV. Spreugarbeiten. Transport von Sprengſtoffen. § 95. Pulver ſoll— außer in Originalverpackung — nur in Blechkannen oder Holzgefäßen, mit gut ſchlie⸗ ßendem Deckel und Henkel verſehen, transportirt und auf⸗ bewahrt werden. Aufbewahrung von Sprengſtoffen. § 96. Aufbewahrungsräume für Sprengmittel dürfen nicht mit offenem Lichte oder brennender Cigarre oder Pfeife betreten werden. In den für die Arbeiter beſtimmten Aufenthalts⸗ oder Unterſtandsräumen dürfen Sprengmittel nicht nieder⸗ gelegt werden. Bei dem Transport der Sprengmittel, in den Auf⸗ bewahrungs⸗ und Verausgabungsräumen, beim Fertigen und Umarbeiten der Patronen, beim Beſetzen und Wegthun der Schüſſe iſt das Rauchen verboten. Das Transportiren ſchießfertig montirter Dynamit⸗ patronen iſt verboten. Verwendung von Sprengſtoffen. § 97. Geknickte, gebrochene oder ſonſt beſchädgte Zündſchnur darf nicht verwendet werden. Durch Näſſe oder durch das Verſagen von Schüſſen beſchädigte Hütchen dürfen nicht verwendet werden. Vorbereitung der Schüſſe, § 98. Das Aufthauen des Dynamits darf nur in beſonderen Dynamitaufthauappargten geſchehen. Als Wärmemittel ſind lauwarmes Waſſer oder geeignete Che⸗ mikalien von nicht über 7 50 Grad Celſ. zu verwenden. Es iſt nicht geſtattet, das Dynamit mit dem heißen Waſſer in direkte Berührung zu bringen. Das Erwärmen des Dynamits in der Nähe des Feuers, durch Auflegen auf geheizte Oefen oder am Kör⸗ per der Arbeiter iſt ſtreng unterſagt. Es iſt dagegen geſtattet, das Dynamit unter Verwen⸗ dung von Pferdedünger weich zu halten. Die Umarbeitung der Sprengpatronen und das Auf⸗ thauen gefrorener Sprengmittel darf nur unter Leitung des Schießmeiſters in geſondert gelegenen Räumen in angemeſſener Entfernung von der Betriebsſtätte erfolgen. Bei Froſtwetter iſt auch die Zündſchnur vor dem Ge⸗ brauche anzuwärmen, um ein Brechen und damit leicht berbundenes Verſagen derſelben zu verhüten. Die vorbereitete, gerade abgeſchnittene Schnur iſt bei Verwendung von Dynamit in das Zündhütchen bis auf den Grund deſſelben einzuführen. Das Hütchen iſt mit einer geeigneten Zange am oberen Ende feſt an die Schnur anzukneifen. Nach erfolgter Einführung des Hütchens iſt die Zündſchnur feſtzubinden. Die Zündſchnur muß eine der erforderlichen Brenn⸗ Das Laden. § 99. Die Verwendung von loſem Pulver iſt ge⸗ ſtattet, wo ein Verlaufen des Pulvers in dem Bohrloche nicht zu befürchten iſt. Im zerklüfteten Gebirge muß das Pulver in Patronen verwendet werden. In das gut aufgeräumte Bohrloch iſt ein Theil der Pulverladung einzuſchütten; ſodann iſt die Schnur ſorg⸗ fältig einzuführen und der Reſt der Pulverladung nachzu⸗ führen. Das Dynamit iſt in einzelnen Patronen in das Bohr⸗ loch einzuſchieben. Jede Patrone iſt mittelſt eines hölzernen Ladeſtockes feſt einzudrücken, damit die Hülſe platzt und das Dynamit ſich an die Bohrwände feſt anlegt. Auf die Ladung iſt die Schlagpatrone loſe aufzuſetzen. Die Menge der für eine Sprengung zu verwendendez Sprengſtoffe muß der Vorgabe, der Geſteinsart und den örtlichen Verhältniſſen angemeſſen ſein. Ein Ueberladen der Schüſſe iſt zu vermeiden. Der Beſatz. § 100. Der Beſatz für Pulver muß weich, mehlig, trocken und ohne größere Körner, welche leicht Funken reißen, ſein. Der Beſatz iſt in kleinen Mengen in das Bohrloch einzubringen und mittelſt eines hölzernen oder kupfernen Ladeſtockes(Dämmer) anfangs loſe und ſchließlich feſt einzuſtampfen. Die Anwendung bon eiſernen Dämmern und Raumnadeln iſt verboten. Das Schnüren. durch kleinere Dynamitmengen ohne Beſatz zu bewirken⸗ Nach dem Keſſelſchießen iſt das Bohrloch mit dem hölzernen Ladeſtocke zu unterſuchen und von Zündſchnur⸗ reſten u. ſ. w. zu reinigen. Zwiſchen dem Schnüren und dem Laden mit Pulver ſoll ein Zeitraum von mindeſtens 30 Minuten liegen. Das Abdecken der Schüſſe. § 102. Wo das Geſtein ein ſtarkes Streuen erwarten läßt und in der Nähe von Wohn⸗, Wirthſchafts⸗ und anderen Gebäuden, von Eiſenbahnen u. ſ. w. müſſen die Sprengſchüſſe gut abgedeckt werden. Als Abdeckmaterial können dienen: flochtene Hürden, Eiſendraht⸗Geflecht, dergl. Faſchinen, ge⸗ Schwellen Das Abſchießen. 2— Patronenhülſe zu ſchließen und mit einem Faden um die dauer entſprechende Länge haben. § 101. Das ſogenannte Schnüren(Keſſelſchießen) iſt e 80 § 103. Bei dem erſten Warnungszeichen haben ſich die beim Abſchießen nicht beſchäftigten Perſonen nach An: weifung des Aufſehers oder Schachtmeiſters an genügend weit entfernte, geſchützte Orte zu begehen. Nach dem dritten Warnungszeichen hat das Anzünden der Schüſſe durch die damit Beauftragten mittelſt Lumte — abgeſehen von elektriſcher Zündung— zu erfolgen Die Länge der Zündſchnur und die Zahl der mit de Anzünden der Schüſſe beauftragten Arbeiter iſt ſo zu U meſſen, daß den letzteren noch genügende Zeit bleibt, eirg ſicheren Ort aufzuſuchen. Bleiben Schüſſe aus, ſo darf das Zeichen zum Wier!! beginn erſt nach Verlauf von 10 Minuten nach dem lsten Schuß gegeben werden; ebenſo dann, wenn ein Dbeite — die ir⸗ gen⸗ ter 3u nt⸗ en⸗ nde ette ung lie⸗ ruf⸗ rfen oder — Its⸗ der⸗ luf⸗ igen hun mit⸗ dgte iſſen rin Als The⸗ den. aſſer des Kör⸗ ben⸗ Auf⸗ tung in gen. Ge⸗ eicht t bei auf am die die enn⸗ e— ge⸗ Feſſelräume und das vollſtändige Abſchließen des Führer⸗ loche ſtandes auf Lokomotiven verboten. 5 § 117. Das Anlaſſen und Abſtellen der Kraftmaſchi⸗ onen nen muß durch ein hörbares, beſtimmtes Zeichen angekün⸗ digt werden. Bei unüberſichtlichen Anlagen(Drahtſeilbahnen u. ſ..) ſuß vor dem Ingangſfetzen des Motors zurückgemeldet wor⸗ ſorg⸗ an ſein, daß alles in Ordnung iſt. chöu⸗ J118. Das Auf⸗ und Ablegen der Riemen ohne Rie⸗ Maufleger bei in Bewegung befindlichen Transmiſſionen zohr⸗ nit Ausnahme der Stufenſcheiben bei Werkzeugmaſchi⸗ ne.— iſt verboten. tockes bei Motoren und Transmiſſionen beſchäftigten Per⸗ damit ſonchaben anſchließende Keidung zu tragen. etzen. 75 D. Strafbeſtimmungen. ö 1 .1. Zuwiderhandungen gegen die Unfallverhütungs⸗ a) Goſſenſchaftsmitglieder können mit Geldſtrafen bis vorſchrin können folgende Strafen nach ſich ziehen: ͤ zuntauſend Mark belegt oder mit ihren Betrieben ehlig, ine höhere Gefahrenklaſſe eingeſchätzt, oder, falls uinken ſicheſelben bereits in der höchſten Gefahrenklaſſe befin, mit Zuſchlägen bis zum doppelten Betrage yrloch er ſträge belegt werden.(§ 112 Abf. 1 Ziffer 1 a und 16 des Gewerbe⸗Unfallverſicherungsgeſetzes feſt 15 Bündung mit§ 40 des Bau⸗Unfallberſicher⸗ mern ungsgzes dom 30. Juni 1900). b) Die Inehmer von Bauarbeiten, welche nicht Mit⸗ Berufsgenoſſenſchaft ſind, aber in deren 4 Bezirk uarbeiten ausführen— ſogenannte Regie⸗ 1 iſt N Bauuniehmer—(vergl.§ 14) können mit Zu⸗ irken⸗ ſchlägenz zum dopzelten Betrage ihrer Prämien, dem Unternelr ſolcher Bauarbeiten von nicht mehr als hnur⸗ ſechetagi Dauer mit einer Geldſtrafe bis zu Ein⸗ hundert zk belegt werden,(§ 40 Ziffer 1 Abſ. 2 ulber Baus⸗ allverſicherungsgeſetzes) 15),Verſicherteerſonen(Aufſeher und Arbeiter) kön⸗ un in dſtande der Betriebe“(Pau,] Kranken⸗ ,. 100 oder, an eine ſolche für den Betrieb nicht er⸗ richtet iſt, vder Ortspolizeibehörde mit Geldſtrafen und 5 ſechsark belegt werden, welche der betref⸗ n die 3 enden Krankaſſe oder, wenn die zu beſtrafende keinneßrankenkaſſe angehört, der Kaſſe der ge⸗ emeinde⸗Krrenverſicherung des Beſchäftigungs⸗ und ortes zufließe(88 142 Abſ. 1 giffer 2 und 116 ſowie 154 Abſt des Gewerbe⸗Unfallverſicherungs⸗ Se und 40 3 Bau⸗Unfallverſicherungsgeſetzes). u ſich uund die S Unverhütungsvorſchriften(&, B, C) Strafbeſtimmuen() treten an die Stelle der⸗ A fſenigen vom 23. Juli u. 4. Dezember 1880 ügend 5 85 tt ür die der Genf f ))CC Lunte licherte mit in Tage ihrer Bekanntmachung durch die Zeitung iefbau“, tc e für die nicht zur zjenoſſenſchaft gehö⸗ u krenden Unteruhmer undderen Ver⸗ eirn fſiicherte(vergleich g 14) mit ihrer Veröffent⸗ ef die Verwaltungsbehörden. 25 gart 40 Haftsverſammlung in Stutt⸗ tetel ſeitel Ehuß wegzuthun. durch Einführung einer Dynamitſchlagpatrone erfolgen. darf nur durch Auskratzen unter Aufſicht des Schießmeiſters feſtſtehenden Leiterfahrt zu verſehen, und iſt alsdann den Ffahrt verboten. Pl. Arbeiten unter Anwendung von Preßluft. tränke möglichſt ganz enthalten. ſtiger Gegenſtände aus den Eimern darf nur unter Ver⸗ wendung dazu geeigneter Geräthe erfolgen. Aufenthalt in der Durchfahrt verboten, wenn ein Zug ein⸗ fährt oder in derſelben ſteht. des Ganges die Eimerleiter zu überklettern oder unter der⸗ ſelben hindurchzugehen. nicht benutzt werden, zu verſchließen. Hineinwerfen ſchwerer Gegenſtände in dieſelben iſt ver⸗ boten, ebenſo das muthwillige Schaukeln der mit beſetzten Boote oder Kähne. deserlaubten höchſten Dampfdrucks, ins beſonderedurch Mehrbelaſtung des Sicher⸗ trüber beſteht, ob Verſager vorliegen. Bek Mrekten, ekriſchen Zündungen ohne Zündſchnur bedarf es einer Pauſe nicht, Die Verſager. 104. Verſager ſind als ſolche erkennbar zu be⸗ keichnen und baldmöglichſt unter Aufſicht des Schießmeiſters bch einen in angemeſſener Entfernung daneben geſetzten Das Wegthun von verſagten Dynamitſchüſſen kann guch— nach Entfernung eines Theiles des Beſatzes— Das Entfernen des Beſatzes bei Dynamitſchüſſen und nur dann vorgenommen werden, wenn die Tiefe des Beſatzes genau bekannt iſt. In ſolchem Falle darf der Beſatz nur mittelſt Werkzeuges aus Weichkupfer, Weich⸗ meſſing oder Holz und nur ſoweit entfernt werden, daß die Dicke des über der Sprengladung im Bohrloch verbleiben⸗ den Beſatzes nicht weniger als 10 Centimeter beträgt. Durch eine Schlagpatrone iſt dann der Schuß zum Ent⸗ zünden zu bringen. Das Ausbohren der Speng⸗ ladung iſt unbedingt verboten, ebenſo das Tieferbohren ſtehengebliebener Sprenglochreſte(Pfeifen). Vernichtung von Sprengſtoffen. § 105. Unbrauchbar gewordene Sprengſtoffe ſind zu vernichten, indem man ſie in kleineren Mengen in vor⸗ ſichtiger Weiſe zur Exploſion bringt. V. Tunnel-, Schacht⸗ und Stollenbau. §106. Jeder über 5 Meter tiefe Schacht iſt mit einer Arbeitern die Benntzung des Kübels zur Ein⸗ und Aus⸗ 8 Das Auswechſeln von Ständern oder ſonſtigem Holze ohne Anordnung und Aufſicht iſt verboten. 0 275 107. § 108. Die Arbeiter müſſen ſich kräftig(vorwiegend Fleiſchkoſt) ernähren und ſich des Genuſſes geiſtiger Ge⸗ VII. Baggereibetriebe und Waſſertransport. § 109. Das Herausnehmen ſchwerer Steine und ſon⸗ § 110. Beim Trockenbagger iſt das Betreten und der Ferner iſt verboten, während § 111. Die Bunkerlöcher und Decksluken ſind, wenn ſie § 112. Die Ueberlaſtung der Fahrzeuge ſowie das Perſonen VIII. Keſſel⸗ und Maſchinenanlagen. 8 113. Jede abſichtliche Ueberſchreitung Sinkenlaſſen heitsventils, i ſt des Waſſerſtandes ſtreng verboten. §414. Für ausreichende Beleuchtung der Keſſel⸗An⸗ lagen, insbeſondere der Waſſerſtandsanzeiger und Mano⸗ meter, iſt Sorge zu tragen. § 115. Der zu befahrende Keſſel iſt von den gemein⸗ ſchaftlichen Ablaß⸗, Dampf⸗ und Speiſeleitungen in ge⸗ eigneter Weiſe abzuſchließen. § 116. Während des Betriebs ſowie das unter die Marke iſt das Verſchließen der Die borſtehenden abgeänderken Unfallverhüttungs⸗Vor⸗ ſchriften der Tiefbau⸗Berufsgenoſſenſchaft(Ausgabe 1902) werden gemäߧ 115 Abſ. 1 des Gewerbe⸗Unfallverſicher⸗ ungsgeſetzes und§ 40 des Bau⸗Unfallverſicherungsgeſetzes vom 30. Juni 1900 genehmigt. Berlin, den 4. Januar 1902. Das Reichs⸗Verſicherungsamt. Abtheilung für Unfallverſicherung. Gaebel. 1 24050. E. Auhang. Verſähren bei Unglücksfällen. (Verfaßt von Herrn Profeſſor Pr. Witzel in Bonn.) 1. Ein zuverläſſiger Bote wird zum Arzt geſchickt. Nur der Arzt kann die Verletzung richtig er⸗ kennen, den erſten Verband anlegen und einen weiteren Transport leiten. 2. Der Helfer hat nur dann Erfolg, wenn er ru hig und beſonnen vorgeht.— Seine Aufgabe bis zum Eintreffen des Arztes ſoll darin beſtehen, den Verletzten ohne Schaden an den nächſten, vor Wind, Wetter und Neu⸗ gierigen geſchützten Ort zu bringen, ihn durch Zu⸗ ſpruch zu ermuthigen und mit Waſſer, etwas Brannt⸗ wein oder Kaffe zu laben. 3. Bei der Befreiung eingeklemmter oder ver⸗ ſchütteter Perſonen iſt jedes haſtige Ziehen ſchädlich; am Beſten hilft ſich der Verletzte aus der Noth bei verſtän⸗ diger Unterſtützung. 4. Dem Verletzten, welcher gehen unterſtützt man ſorgfältig bis zum geſchützten Nicht gehfähige Verletzte werden vorſichtig, aber ſicher angefaßt, auf Kommando gehoben und im lang⸗ ſamen Schritte getragen.— Ein gebrochenes Bein wird mit Tüchern oder Zeugſtreifen vorher feſt gegen das 1 8 Bein, ein gebrochener Arm an den Rumpf gebun⸗ Dden. 5. Die Lager ung geſchieht antrockener Stel le zu ebener Erde mit Hilfe von Decken, zuſammenge⸗ rollten Kleidern und dergl. 6. Jede Wunde iſt durch Auflegen von desinfizirten, gus einem Verbandskaſten friſch zu entnehmenden Stoffen (Salizylwatte, Jodoformwatte u. ſ..) ofort zu be⸗ decken, um dadurch das Eindringen von Schmutz und an⸗ deren ſchädlichen Stoffen in die Wunde zu verhindern. Das Berühren friſcher Wunden mit den Fingern zum Zwecke der Reinigung der Wunde iſt ſtreng verboten. 7. Die verletzten(verbrannten) Theile ſollen durchaus nicht berührt werden. Insbeſondere hat das Wiſchen an nur leicht blutenden Wunden gänzlich zu unterbleiben, dann ſteht die Blutung von ſelbſt. 8. Bei anhaltender ſtarker Blutung ſchneide man die bedeckenden Kleidungsſtücke weit auf, ſchlage ſie zurück und drücke einen Ballen Verbandwatte, ein zuſammenge⸗ balltes ſauberes Tuch, im Nothfalle aber irgend ein Zeug⸗ ſtück feſt auf die Wunde.— Bei Verletzungen am Kopfe, am Halſe(hier ohne die Kehle zuzudrücken), am Rumpfe und beſonders in der Achſelhöhle und Schenkelbeuge muß dies anhaltend bis zur Ankunft des Arztes geſchehen.— An den Armen und Beinen kann der Ballen nach einiger Zeit feſt⸗ gebunden werden; blutet es jedoch durch den Verband oder Unter den Rändern hervor weiter, ſo wird das Glied ober⸗ halb mit einem Gurte oder einem zuſammengedrehten län⸗ geren Zeugſtücke feſt umſehnürt.— Wird der Verletzte in Folge des Blutperluſtes blaß, elend und ohnmächtig, ſo muß er, auch trotz ſeines Widerſtrebens, mit dem Kopfe tief gelagert werden; es werden beiden Beine, dann auch noch beide Arme in die Höhe gehalten, um mehr Blut nach dem Herzen und zum Kopfe zu bringen. 9. Wird die Athmung ſchlecht oder ſetzt ſie aus, dann lagert man den Vexletzten nach Löſung enger Kleidungsſtücke mit geſtreckten Beinen und ſeitwärts liegen⸗ den Armen. Ein Helfer wiſcht ihm den Mund aus, faßt mit einem Tuche die Zunge und zieht ſie bei ſeitwärtsgewandtem Geſicht heraus; der andere Halfer drückt ſtoßweiſe 20mal in der Minute, von vorne her, mit flach aufgelegten Hän⸗ den den unteren Theil des Bruſtkaſtens zuſammen.— Man muß die Luft durch den Mund aus⸗ und eintreten hören.— Dieſe künſtliche Athmung darf erſt nach dreiviertel Stun⸗ den als ausſichtslos aufgegeben werden. Die Beachtung dieſer Vorſchriftun wird den Betriebs⸗ unternehmeen, deren Beamten und den Arbeitern dringend empfohlen. Frühjahrs⸗ KontrolVerſammlungen 1902 im Landwehr⸗Bezirk Mannheim, Bezirk des Hauptmeldeamts Mannheim. Es haben zu erſcheinen: In Mannheim(Zeughausſaal). Jahresklaſſe 1895 der Erſatz⸗Reſerve aller Waſſen (Gebürtsjahr 187s) mit den Anfaugsbuchſtaben L bis 2 Dienſtag, 15. April 1902, Vormitkags 9 Uhr. kann, Orte.— Jahresklaſſe 1396 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Gebürksjahr 1876) mit den Aufaugsduchſtaben A bis H Dienſtag, 15. April 1902, Vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1396 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Gebürksjahr 1876) mit den Aufaugsbuchſtaben I. bis +. Dienſtag, 15. April 1902, Nachmittags 3½ Uhr Jahresklaſſe 1397 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburksjahr 1877) Mittwoch, 16. April 1902, Vormittags 9 Uhr Jahresklaſſe 1698 der Erſatz⸗Reſerve aller Waſſen (Geburtsjahr 1878) mit den Anfangsbuchſtaben A bis K Mittwoch, 16. April 1903, Vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1993 der Erſatz⸗Reſerve aller Waſſen (Gebürksjſahr 1878) mit den Anfangsbuchſtaben L bis Mittwoch, 16. April 1902, Nachmittags 3½ Uhr. Jahresklaſſe 1699 der Erſag Meſerve auer Waßſen (Gebürtsjahr 1879) mit den Anfangsbuchſtaben A bis N Donnerſtag, 17. April 1902, Vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1999 der Erſatz⸗ Reſerve aller Waffen (Gebürksjahr 1878) mit den Anfangsbuchſtaben L. bis 2 Jahresklaſſe 1900 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1880) Jahresklaſſe 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Gebürtsjahr 1881) Donnerſtag, 17. April 1902, Nachmittags 2 ½ Uhr. Im Vorort Neckarau(Marktplatz). Jahresklaſſen 1389 bis 1893 der Infanterie von Neckarau Freitag, 18. April 1902, Vormittags 9¼ Uhr. Jahresklaſſen 1894 bis 1901 der Infanterie von Reckarau Freitag, 18. April 1902, Nachmittags 2½ Uhr. ee 1889 bis 1901 aller übrigen Waffen von Der Vorſtand der Tiefun⸗Ber eeee nrau Samſftag, 19. April 1902, Vormittags 9½ Uhr. 4 2 — S8a aresflaſtn 1880 bis 1901 der Erſatz ⸗Reſerve aller affen Alle zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Neckarau 5 Samſtag, 19. April 1902, Nachmittags 2½ Uhr Im Vorort Käferthal(Marktplatz). Jahreskkaſſen 1389 bis 1901 ſämmtlicher Waffen(mit Ausnahme der Jufantevie) Jahresklaſſen 1680 bis 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen 5 Alle zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Käferthal Montag, 21. April 1902, Vormittags 9½ Uhr. Jahresklaſſen 1889 bis 1901 der Jnfanterie von Käferthal Montag, 21. April 1902, Nachmittags 3 Uhr. Im Vorort Waldhof(Platz vor der Spiegelfabrik). Jahresklaſſen 1339 bis 1901 der Infanterie von Waldhof, Atzelhof und Luzienberg Dienſtag, 22. April 1902, Vormittags 10 Uhr. 22. Jahresklaſſen 1389 bis 1901 aller übrigen Waffen Jahresklaſſen 1389 bis 1901 der Eyſatz⸗Reſerve aller Waffen Allle zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden enllaſſenen Mannſchaften von Waldhof, Atzelhof und Luzienberg Dienſtag, 22. April 1902, Nachmittags 3 Uhr. 22. In Sandhofen(Schulhof). Jahresklaſſen 1889 bis 1901 der Infauterſe von Sand⸗ hofen, Kirſchgartshauſen, Sandtorf und Schaarhof Mittwoch, 23. April 1902, Vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſen 1389 bis 1901 aller übrigen Waſſen Jahresklaſſen 1939 bis 1901 der Erfatz⸗Reſerve aller Waſſen Alle zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Sandhofen, Kirſchgartshauſen, Saundtorf und Schagrhof Mittwoch, 28. April 1902, Nachmittags 2 Uhr. In Feudenheim(Alter Friedhof). Jahresklaſſen 1339 bis 1901 fämmtlicher Waffen Jahrestlaſſen 1869 bis 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen Alle zur Dispoſtition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Feudenheim Donnerſtag, 24 April 1902, Vormittags 10½ Uhr. — Jahresklaſſen 1889 bis 1901 ſämmtlicher Waffen Jahresklaſſen 1889 bis 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waſſen 5 Alle zur Dispofition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Wallſtavt und Itvesheim Donnerſtag, 24. April 1902, Nachmittags 3½ Uhr. In Ladenburg(Schulhof). Jahresklaſſen 1889 bis 1901 fämmtlicher Waffen 1 Jahresklaſſen 1889 bis 1901 der Grſatz⸗Reſerve aſſen Alle zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Ladenburg Samſtag, 26. April 1902, Vormittags 10 Uhr. aller —— Ai Jahresklaſſen 1889 bis 1901 ſämmtlicher Waffen Jahresklaſſen 1389 bis 1901 der Erſatz⸗Reſerve a Waſſen 2 Alle zur Dispoſition der Grſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Neckarhauſen und Schriesheim Samſtag, 26. April 1902, Nachmittags 1½ Uhr. ller In Seckenheim(vor dem Gaſthaus zum Lamm). Jahresklaſſen 1889 bis 1901 ſämmtlicher Waffen(mit Ausnahme der Jufanterie) 8 Jahresklaſſen 1889 bis 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller aſſen Alle zur Dispoſition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaften von Seckenheim, Rheinau, Stengelhof und Relaishaus Montag, 28. April 1902, Vormittags 9¼ Uhr. heim, Rheinau, Steugelhof und Relaishaus Dienſtag, 29. April 1902, Vormittags 9½¼ Uhr. Militär⸗ und Erſatz⸗Reſerve⸗Päſſe ſind mitzu⸗ bringen. Die Jahresklaſſe jedes Vorderfſeite des Militär⸗ bezw. E verzeichnet. Unentſchuldigtes Fehlen und Erſcheinen zu einer unrichtigen Coutrol⸗Verſammlung werden beſtraft. Bezirkskommaudo Mauuheim. No, 9481 M. Vorſtehende Bekanntmachung des Bezirks⸗ kommandos Mannheim wird den Bürgermeiſterämtern des Bezirks(mit Ausnahme der Stadt Mannheim) hiermit zur Kenntniß gebracht mit der Verfügung, dieſelbe den Mann⸗ ſchaften der Gemeinden durch mehrmaliges Ausſchellen, Anſchlagen am Rathhauſe, an Fabriken und größeren Etabliſſements bekannt zu geben. Daß dies geſchehen, iſt Mannes findet ſich auf der rfatz⸗Reſerve⸗Paſſes mitzutheilen. Bei ungünſtiger Witterung wollen die betreffenden Bürgermeiſterämter Aufnahme von 300 tragen. Mannheim, den 15. März 1902. Großherzogliches Bezirksamt: 1 5 90 1248 Flädliſche Jparkaſſe Mannheim. von heute an bis auf Weiteres —500 Mk. Jahresklaſſen 1389 bis 1901 der JIufauterie von Secken⸗ dem Hauptmeldeamt Mannheim zum 20. April ds. Is. 90 Sicherſtellung eines bedeckten, zur ann genügend großen Raumes Sorge Der Zinsfuß für Einlagen bei der Sparkaſſe beträgt für Einlagen von deinwi 1 0„ 500—5000„ 10 8 arbeiterinnen. „„.„ 5000—15000„ 2½%. 5 Mannheim, den 1, April 1903. 22656 Geſucht Imangs⸗Verſteigerung. Dienſtag, 15. April 1902, Nachmittags 2 Uhr, werde ich im hieſigen Ver⸗ ſteigerungslokal 4, 5 gegen baare Zählung im Voll ungswege öffentlich ver⸗ ſteigern: 5078 5000 Stück Cigarren, ein Kaſſenſchrank, zwei Firmenſchilder. Die Verſteigerung beſtimmt ſtatt. Mannheim, 14. Danauard, 6 2 5 Zwangs⸗Verſteigerung. Dienſtag, den 15. ds. Wts., Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal Q 4, 5 hier, im Vollſtreckungswege gegen Baarzahlung öffentlich verſteigern 1 eleetr. Scheinwerfer mit Trausformator, 7 elektr. Bogen⸗ lampen, 1 eleltr chalttafel, compl. elektr. Meßinſfrumenke, 1 elektr. Ace latör, 3 Dyng⸗ momaſchinen, 1 elektr. Bügel⸗ eiſen, 1 Richtplatte, 3 eiſerne Tiſche, 5 eiſerne Bänke, 1 Vor⸗ hangſpanner, ſowie Möbel aller Ari und Anderes. Manunheim, 14. April 1902, Lindenmeier, Gerichtsvollzieher. 7 1 Zwaugs⸗Verſteigerung. Dienſtag 15. April 1902, Nachmittags 2 Uhr werde ſch im Pfandlokal hier, % s gegen baare Zahlung im Vollſtreckaugswege öffenttlich ver⸗ ſleigern: 1 Sodawaſſerappgrat(Zwil⸗ lingsappargt), 1 Nähmaſchine, 1 Sofa, 1 Wandſchränkchen und verſchiedene Bildertafeln. Maunheim, 14. April 1902. 5 Wehrle, 5075 Gerichisvollzieher, 8 3, da. Heſfentliche Berſteigerung. Dienſtag, den 15. ds. Mts., Nachmittags 2 Uhr werde ich im Pfandlokal 4,5 hier im Auftrage des Konkurs⸗ verwalters Friedrich Pühler die zur Konkursmaſſe Krlegshäuſer gehörigen Gegenſtände als: 6 Schindelkörbe, 15 Rohrkörbe, 1 Dezimalwaage, 1 Tafelwaage und 1 Haudwägen gegen Baar⸗ zahlung öffentlich verſteigern. Maunheim, 14. April 1902. Lindenmeler, Gerichtsvollzieher. ſtreck⸗ findet April 1902. ollzi De E 5077 Köhlen⸗kieferung. Unterfertigte Verwaltung ver⸗ gibt im Angebols⸗Verfahren die Lieferung von 22981 140,000 ko Ia. Ruhrfett⸗ ſchrot, 60,000 ko La, Nußkohlen für das Arbeilshaus Kislau. Die Lieferzeit wird guf 9. Mai ds. Is. beſtimmt. Die Bedingungen liegen bei Gr. Amtskaſſe Maunheim zur Einſicht auf.! 5 Anugebote ſind mit geeigneter Aufſchrift verſehen bis Montag, den 28. April 1902, Vor⸗ mittags 10 uhr einzureichen, um welche Zeit die Eröffnung vorgenommen wird. Gr. Arbeitshausverwaltung Kislau. Mrbeltsmarkt der Oentral-Anstalt fülr Arbeitsnachweis jeglicher Art⸗ 8 1,17. Mannheim 8 1, 17. Telephou 1920. Die Auſtalt iſt geöſſnet an Werk⸗ ſagen von 8 bis 1 llhe und von —6 Uhr. Stelle finven. Mänuliches Perſo nal. Bürſlenmacher, Holz⸗ u. Bein⸗ Dreher, Friſenre, Barbiere, Gürt⸗ ner, Glaſer, Nahmen macher, Gipſer, Steindrucker, Decorgtigus⸗ maler, Lackirer, Sattler, Huf⸗ beſchlag⸗„Jung⸗ u. Feuerſchmied, Schnelder, Schreiner, Stuhl⸗ macher, Schuhmacher, Sandſtein⸗ hauer, Metalldrücker, Tape⸗ zier, Wagner. Lehrlinge⸗ Bäcker, Buchbinder, Dreher, Eiſendreher, Kaufmann, Lacktker, Maler, Modellſchreiner, Sattler, Schmied, Schneider, Schreines, Tapezier. Ohne Handwerk. Landwirthſchaftliche Arbeiter⸗ Welbl. Perſonal⸗ Dieuſtmädchen, bürgerl⸗ kochen, Hausarbeſt, Spülmädchen füür Wirihſchaft, Reſſauratioß⸗ und Herrichaſtöochin Haushäfterin, Wane e einwirthſch⸗Kellnerin, Fabrik⸗ Königlich Württembergiſche Staats⸗Eiſenbahnen. Koks⸗Lieferun 9. 2* Zur Lieferung im Jahre 1902/3 ſind Iu vergeben: 3500 Tonnen Gaskoks, aus Ruhr⸗ oder Saarkohlen, gebrochen Angebote au derſelben ſind ſpäteſtens bis Donnerſtag, den 24. April ds. Js., mit der Aufſchrift„Kokslieferung“ verſehen, Die derſelben, welcher die Bieter auwo von der 40 fe Stelle bezogen werden können⸗ findet anſchlfeßend hieran ſtatt. Die Bieter bleiben ani bis 15. Mai d. J. gebunden. 5 0 10. April 1902. lingen, den Kal. Mauptmagaxinsverwaltunz- 2 — und geſiebt, 20 150 Gasfoks aus Ruhr⸗oder Sagrkohlen, grob(gabelrein) 3 N 510 ſocd laed. Wend Mebe 300 Uhrbre⸗ Lorngröße 25/50 mm, 72 8 — desgl. Korngröße 50%½30 mm. be G. Mampmaier, 12 Das Nähere iſt aus den Lieferbedingungen zu erſehen, die Uebernahme dieſer Lieferungen oder eines Thells Vormittags 1 uhr ⸗ hierher 8 Zuſſcherung prompter Je⸗ men köitzen, e Angepote 22854 12—15000 1 2. Hypothek für ſofort öd. 1. Aug, d. J. auf hochrentirendes Haus in* pünkt⸗ lichem Zinszahler. Offerken erbeten unt. Nr. 4930 an die Exped. d. Bl. Damen⸗ und Kinderhüte werden ſchön garnirt, unter dienung und billigſter Be⸗ rechnung, 4236 3, 19, part. Deborah ober: Christ u. Jüdin. Teubascerd 5 b. Eieigentzümer: Kathboliſches Bürgerhoſpital.— Berantwortlicher Redakteur; Karl Apfel.— Druck und Vertrieb Dr. H. Haas'ſche Buchdruckerei, G. m. b. 5 Bekanntmachung. Erſatzgeſchäft pro 1902 betr. 6638 M. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Maunheim ſindet am.,.,.,., ee ee eee e., 20, März, 11½% 2, 8., 8, 7, Ue,., 10., 11., 12., 14., 18. 16., 17. 18. und 19. April l. Is., jewei“s Vormittags 8 Uhr beginnend, im großen Saale des Ballhauſes, Schloß, dahier ſtatt. Es haben zu erſcheinen: 29. Dienſtag, 15. April l. Is. die Pflichtigen der Jahrgänge 1830, 1381 und 1832 aus der Gemeinde Sandhofen. 30. Mittwoch, 16. April l. Is. die Pflichtigen der Jahrgänge 1380, 1881 und 1832 aus der Gemeinde Seckenheim⸗mheingu. 31. Donnerſtag, 17. April l. Is. Zugänger und Gefangene. Am Freitag, 18. April l. Is., Vorm. 8½ Uhr 2 8 findet die Verbeſcheidung der rechtzeitig eingekommenen Re⸗ klamationsgeſuche ſtatt und haben die Bethelligten an dieſem Tage wiederholt zu erſcheinen. Am Samſtag, 19. April l. Is., Vorm. 8½ Uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1882, ſowie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſoweſt ſolche ohne ihr Ver⸗ ſchulden noch nicht gelodſt haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Loofüngstermin überlaſſen. 5 Für die Nichterſchſenenen wird durch ein Mitglied der Erſatz⸗ kommiſſion gelooſt werden. Jeder Mililärpflichtige, gleich ob er ſich im., 2. oder 3. Militärpflichtjahr befindet, darf ſich im Muſterungstermin frei⸗ willig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſon⸗ deres Necht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Trup⸗ peu⸗(Marine) Theils erwächſt. Durch die freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortheile der Looſung und gelaugen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zur Muüſterung in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzuxeichen. Daſſelbe iſt, wenn der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſter⸗ amtlich zu beglaubigen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatzbe⸗ hörden nicht pünktlich erſcheinen, können ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen von den Erſatzbehörden die Vortheile der Looſung entzogen werden(§ 267.⸗O.). Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behaudelt, er kann außerterminlich gemuſtert und zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1880 und 1881 ſowie früherer Jahrgänge haben ihre Lobſungsſcheine mitzubringen. Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Ver⸗ fügung in ihren Gemeinden ortzüblich wiederholt bekaunt zu machen. Die Kenntnißnahme und der Vollzug iſt ſofort hierher an⸗ zuzeigen. Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pllichtigen ihres Orts im Muſterungstermine zu erſcheinen. Maunheim, den 20. Februar 1902. Der Eivilvorſitzende der Erſatztommiſſion des Aushebungs⸗ Bezirks Maunheim: Frech. Maunheimer Haupt⸗Pferde⸗ und indvieh⸗ martt im Frühjahr 1902. Der diesjährige Haupt⸗Pferde⸗, Zucht⸗ und Milchvieh⸗ markt wird am 5. und 6. Mai abgehalten. Am 4. Mai Vormittags findet die Prämiirung vorzüglicher, zum Berkauf auf den Markt gebrachter Thiere ſtqtt. ſind: 30 Preiſe im Geſammtbetrage von 2450 M. für Pferde und 30 Preiſe im Betrage von 1000., ſowie weilere 8 Diplompreiſe für Farren, Kühe und Rinder, und 16 Preiſe im Betrage von 240 M. für Zuchtſchweine. Zur Unkerbringung der zum Verkauf beſtimmten Thiere be⸗ finden ſich auf dem an der Seckenheimerſtraße gelegenen neuen Biehhofe zweckmäßige Stallungen mit genügendem Raum. Die Furage iſt von der Neehbopeaung zu beziehen. Es dürfen von den Eigenthümern der zum Verkauf beſtimmten Thiere keinerlei Futtermittel mitgebracht werden. Anmeldungen der Herren Pferdehändler wegen Stallungen können ſchon jetzt bei der Direktion der ſtädtiſchen Viechhof⸗ Verwaltung gemacht werden, woſelbſt auch jede ſonſt erwünſchte Auskunft über die Märkte ertheilt wird. Am 7. Mai findet unter Leitung eines Notars eine große Berloofung ſtatt, wozu bis zu 100 000 Looſe à 1 M. ausgegeben werden. Die Gewinne beſtehen in Pferden, Kühen und Rindern, Fahr⸗ und Reitrequiſiten, Maſchinen für Land⸗ und Hauswirth⸗ ſchaft u. ſ. w. Mebernehmier einer größeren Anzahl Looſe wollen ſich au den aſſter des Comitees, Herrn Johaun Peters, A 2, 4 dahier wenden, bei welchem die näheren Bedingungen zu erfahren ſind. Auf je 10 Looſe wird“ein Freiloos gewährt. Alles Nähere beſagen die Programme. Die Käufer und Verkänfer werden zum Beſuch dieſes Marktes freundlichſt eingeladen. Der Badiſche Reunverein Maunheim veranſtaltet am 3. 4. und 6. Mai Pferderennen. Näheres durch die Spezial⸗ programme oder bei dem Sekretär des Rennvereins, Herrn Ph. Fuchs Nach Berfügung der General⸗ Lahrpreisermäßigung: diachererägn Großh. Bav. Stagtseſſenbaßnen und der Direktlon der Main⸗NReckar⸗ und Pfälziſchen Eiſenbahnen gewähren alle am.,., 5. und 6. Mat auf den Stationen der genaunnten Bahnen gelöſten einfachen Perſonenzugsfahrkarten nach Mannheim freie Rückſahrt wenn ſolche in dem Burean auf dem 5„ Rennplatze oder im Maimarktburean eden abgeſtempelt wurden. Dabei gelten die am 3˙,., 5. und 6. Mai gelöſten Karten bis zum 6. Mai. Um Mitternacht dieſes Tages erliſcht die Giltigkeit ſämmt⸗ licher Karten. „Bei Benützung von Schnellzügen der Badiſchen Eiſenbahnen und der Main⸗Neckar⸗Bahn ſind Schnellzugs⸗ — je für Hin⸗ und Rückfahrt— beſonders zu „ Im Bereich der Pfälziſchen Eiſenbahnen da egen dürſen mit den ermätzigten Fahrkarten D⸗ und Schnell⸗ züge überhaupt nicht, ſondern nur Perſonenzüge benützt werden. 0 Maunheim, im April 1901. Der Stadtrath: Der landwirthſch. Vezirksverein: Ritter. Seipi 22815 F. Scipio. Mein Büreau befindet ſich ab 12. April Varkring 33 patt. 8 Q. G. Maier. — 1056 — 22853 Ausgeſetztf ſundheitlichen Schädigungen durch den Alkohol⸗ Mißbrauch ſprechen. Frauen des Vereins Rechtsſchutzſtelle für Nr. 10874 J. interm März d.., genehmigte Ortsſtatut über das kaufmänniſch meindebezirks Mannheim Handlungslehrlinge, als Correſpondenz, als Handlungsgehilfen Angeſtellte für Buchhaltung, Kaſſe auch in ſchule, jedoch nicht über das 18. Lebensjahr hinaus. Befreit iſt nach Maßgabe des Ortsſtatuts. a) von Amtswegen vom ganzen Anterricht: 1. wer 18. Lebensjahr vollendet; b) von Amtswegen vom erſten Jahrgang: erweiterten Volksſchule. oder vom erſten und zweiten Jahrgang: Unterrichtsreife nachweiſt. d) nach Beſchluß des Schulleiters von Fremdſprachen: wer ungenügende Vorkenntniſſe in Fremdſprachen hat. Gebrauch gemacht durch Erlaſſüng nachfolgender Aebergangsbeſtimmungen: Widerruf vom Unterricht ferner völlig befreit: a. mäunliche Perſonen, welche vor dem 15. April 1902 das 17. Lebensjahr vollenden; 16. Lebeusjahr vollenden; 3 o. wer drei Jahrgänge einer(wenn auch nicht kaufmänniſchen) unſerer Mitktelſchulen) einer Handelsſchule beſucht hat; e, weibliche Perſonen, welche einen der voim Verein Fraulen⸗ bildung⸗Frauenſtudium veranſtalteten Handelskurſe für Frauen und Mädchen mit Erfolg beſucht habenz 5 f. Juhaber des(wenn auch nicht auf einer Handelsſchule erworbenen) Berechtigungsſcheins zum Elnjährig⸗Frei⸗ willigen Militärdienſt. Auf Grund erwähnten Stadtrathsbeſchluſſes wird durch Aus⸗ Neaned des Schulleiters außerdem vom Unterricht auf Verlangen efreit: à. wer in dem mit Oſtern 1902 abgeſchloſſenen Schuljahr den zweiten Kurs der Handelsſchüle des kaufmänniſchen Vereins hier oder den zweiten Kurs der kaufmänniſchen Fortbildungsſchule in Ludwigshaſen g. Rh. beſucht hat, wenn und in ſo lange er den dritten Kursdleſer Anſtalten im laufenden Schuljahre weiterbeſucht; b. wer vor Schluß des mit Oſtern geſchloſſenen Schul⸗ jahres an einer hieſigen privaten kaufmänniſchen Lehr⸗ auſtalt einen kaufmänniſchen Ausbildungskurs von mindeſtens ſechs Wochenſtunden begonnen hat, wenn und inſolange er dieſen Unterricht in der gleichen An⸗ ſtalt und in mindeſtens dem gleichen Umfange fortſetzt. o, wer den zur Zeit laufenden Händelskurs für Frauen und Mäbchen beſuücht. 83 Schüler, welche den II. Kurs einer Handelsfortbildungs⸗ ſchule beſucht haben, um auf die hieſige überzugehen, werden dem III. Kurs, Schüler, welche den 1. Kurs einer ſolchen beſucht haben, werden dem II. Kurs der ſtädtiſchen Handelsfortbildungsſchule überwieſen. Das Schuljahr Oſtern 1902%3 nimmt mit Dienſtag, den 15. April d.., ſeinen Anfang, an welchem Tage die Einweiſung der ſchulpflichtigen Angeſtellten, ſowie die Prüfung der Be⸗ reiungsgründe von vormittags 8½ Uhr an, bezüglich der männlichen und von Uachmittags 2½ Uhr ab hinſicht⸗ lich der Angeſtellten weiblichen Geſchlechts im großen Saale des Rathauſes erfolgt, Hierzu haben zu erſcheinen: a) männliche Angeſtellte welche nach dem 15. April 1885 geboren ſind; b) weibliche Angeſtellte, welche nach dem 15. April 1886 geboren ſind. Nicht zu erſcheinen haben ſolche junge Leute, denen anläßlich ihrer Anweſenheit im Rathhauſe zur vorläufigen Anmeldung ausdrücklich eröffnet wurde, daß ſie vom Unterricht befreit ſeien. Die Erſcheinenden haben alle in ihrem Beſitze befind⸗ lichen Schulzeugniſſe mit Einſchluß des Entlaſſungszeugniſſes aus der Volksſchule mitzubringen. 22935 Da beabſichtigt iſt, den Unterricht auf ſolche Wochen⸗ tage und Tagesſtunden zu legen, zu welchen die Angeſtellten am leichteſten geſchäftlich abkömmlich find, ferner die Klaf⸗ ſeneintheilung ſo zu treffen, daß nicht alle pflichtigen Ange⸗ ſtellten ein und desſelben Geſchäfts gleichzeitig dem Geſchäft entzogen ſind, iſt es erwünſcht, wenn eine vom Schüler mit⸗ gebrachte ſchriftliche Erklärung des prinzipals oder Lehr⸗ herrn die Tage und Cagesſtunden(von 7 Uhr Vormittags bis 6 Uhr nachmittags) bezeichnet, in welche er den Anter⸗ richt von 6 Wochenſtünden, der in zwei dreiſtündigen Ab⸗ theilungen gegeben werden ſoll, gelegt zu haben wünſcht. Mannheint, den 11. April 1902. Schulcommiſſion für die Handelsfortbildungsſchule. Beck. Seeger. Verein gegen den Mißbrauch geiſtiger Getränke. Jeffentl. Fersammlung. Dienſtag, den 15. d. Mts., Abends halb 9 uhr, in der Aula der Friedrichſchule UD 2. Die Herren Medizinalrath Dr. Kurz aus Heidelberg, Fabrikiuſpektor Dr. Fuchs aus Karlsruhe, Nervenarzt Dr. Max Friedmann von hier, werden über die wirthſchaftlichen, ſocialen und ge⸗ 22976 Wir laden zur zahlreichen Betheiligung ein Das provisorische Comité. Im Lokal der Volksküche, kʒ 5, 6 erhalten jeden Moutag und Freitag von ½6 bis ½8 Uhr Frauen und Mädchen unentgeltlich Nath und Auskunft in Rechts⸗ und andern Augelegenheiten von den Frauen und Mädchen. 61710 Colosseum-Theuter Mannheim, Montag, den 14. Aprsl, zum letzten Male: Volksſchauſpiel in 4 Akten von Dr. Moſenthal. 22961 Rollläden. Jalousien Neparaturen etibt. Hndelz Forthibnmgeſhule Das vom Bürgerausſchuß, unterm 13. Fortbildungsſchulweſen verpflichtet die innerhalb des Ge⸗ und nicht kaufmänniſchen Betrieben beſchäftigten Perſonen, männlichen und weiblichen Geſchlechts zum Beſuche der Handelsfortbildungsſchule bezw. Vor⸗ im Laufe des Schuljahres(Halbjahres) das 2. wer Zeugnis über Beſuch von drei Klaſſen einer Handelsmittel- oder Handelsfortbildungsſchule beſitzt. Mädchen aus der 8. Klaſſe einer Bürgerſchule oder e) nach Beſchluß des Schulleiters vom ganzen Unterricht wer durch Zeugnis oder beſondere Prüfung die 5 8 prach Geſchäftsſtellen des Miether⸗ Der Stadtrat hat von ſeiner Befugnis, für eine sereins: L 14, 7(F. Kratz), Uebungszeit weitere Befreiungen eintreten zu laſſen,] v. 3, 10(Arbeiterſekretariat), Gemäß Stadtrathsbeſchluß vom 11. April 1902 ſind bis auf b. weibliche Perſonen, welche vor dem 15. April 1902 das 9 Fortbildungsſchule beſucht hat; eeeeee d. wer zwei Jahrgänge(enpiſrechend U. III und 0. III —— 2 Zelephon&d. 7 Harllinen— Glores HRouleau /— iragen. 17 5 COLLVMA& HAHN A, Zeppicli. u. Mobelliaus. 0 Wohuungsuachweis des 20161 Miether⸗Vereins Maunheim, L 14, 7. SGeſchäftszeit: 11—12 Uhr Vormm für Aumeldungen,—8 Uhr Nachm. für Nachfragen, Sonntags 11—12 Uhr Vorm. „Für Mitglieder unentgeltlich, für Nichtmitglieder und Ver⸗ miether mäßige Vergütung. Aus⸗ kunft und Formulare bei den 2. Querſtraße 13(M. Köhl) und Schwetzingerſtraße 69(G. Eger). Miether⸗Perein Mannheim. (2000 Mitglieder.) Wahrung der Rechte der Woh⸗ nungsmiether. unentgeltlich für Vereinsmitgl. Rechtsſchutzſtelle in Mieths⸗ ſtreitigkeiten, S 3, 10. Vorträge über alle Fragen des Wohnungsweſens. Aumeldungen zum Beitritt nehmen entgegen die Geſchäfts⸗ ſtellen: 20148 Lit. L 14, 7(F. Kratz). „S 3, 10(Arbeiterſeeretar.). 2. Querſtraße 13(M. Köhl). Schwetz.⸗Str. 79(G. Eger). Ortskrankenkaſſe er Dienſthoten Maunhein. Stellenvermittelung für häusliche Dienſthoten Häusliche Dienſtboten, als: Köchinnen, Zimmermädchen, Kindermädchen c. erhalten jeden Tag unentgeltlich von der Orts⸗ Krankenkaſſe der Dienſtboten, 0 3, 17½¼⁰12, Stellen vermittelt. Von den Dienſtherrſchaften wird als Erſatz für baare Aus⸗ 1 1 Mk, pränumerando er⸗ hoben. 20149 Die Verwaltung: Kempf. Ditte. In der Arbeiter⸗Kolonie Ankenbuck macht ſich wleder der Mangel an warmen Röcken, Joppen, Hoſen, Weſten, Hem⸗ den, unterhoſen, Socken und iusbeſondere an Schuhwerk fühlbar. Wir richten deshalb beim Wechſel der Jahreszeit an die Herren Vertrauensmänner und des Vereins die herzliche Bitte, wieder Samm⸗ lungen der genannten Bekleid⸗ ungs⸗Gegenſtände gütigſt ver⸗ anſtalten zu wollen. Die Santmlungen wollen ent⸗ weder an Hausvater Wernigk in Ankenbuck— Poſt Dürr⸗ heim und Station Klengen—, oder an die Central⸗Sammelſtelle in Karlsruhe, Sophienſtraße 25, eingeſandt werden. 12368 Etwaige Gaben an Geld, die gleichfalls recht erwünſcht ſind, wollen an unſere Vereinskaſſe in Karlsruhe, Sophienſtr. 25, gütigſt abgeführt werden. Karlsruhe im Oktober 1901. Der Außſchuß des Lanbesvereins für Arbeiterkolonien im Großherzogthum Baden. HBettsloffe, Ikrigator, Pessarien, alle zur Wochenbett- und Krankenpflege nöthigen 19164 in nur keinster Qua ität. Mayscheider, K I, 5, Bernhardushof. Tel. 1029. Zur Anfertigung von Damen⸗ u. Kinderkoſtümen empfiehlt ſich, unter Zuſicherung auberſter Ausführung u. reeller Bedienung, bei billigſter Preis⸗ —— ſtellung. 1538 Frau M. Moog, Stock. Mittelſtraße 34, 2. hnschmere von bohl. Zähnen herrührend be- seitigt in N Minuten Kropp's Zahnxatte(20 Prozentige Carva- erol-Watte.) nur bei 20136 M. HKHropp Nachf., Nunſtſtr. Mediz.⸗Drogerie, N 2, 7. 9 75 24 Friv.-Mittag- und Abend⸗- tisch. Millleres Magazin ev. ſofort mit—5 Zimmer⸗ werden prompt und fachgemäß ausgeführt. .. 4373 Mieſige Auswahl in allen modernen Fagous. J. 65 G. 1 1 Wingenroth, Soherr& Co, Mannheim, N 3, 4. Commandite der Darmstädter Bank“? 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Tiſchtücher, Servietten, Taſchentücher, nd und Küchentücher, 8 Leinen, Bettzeuge, Bettköpers und De⸗ wollene Kleiderſtoffe, Altthüringiſche Spruch⸗ decken, Kyffhäuſer⸗Decken u. ſ. w. tauſend Anerkennungsſchreiben liegen vor. uſter und Preisverzeichniſſe ſtehen auf Wunſgörtofrei zu Dienſten, bitte verlangen Sie dieſelben! r. Der Unterzeichnete leitet den Verein kaufmäunohne Vergütung Deutſche Hausfrauet genden Die in ihrem Kampfe um's Daſein ſchwer 18137 Dieſelben bieten an: Halb⸗ Scheuertücher, Halb⸗ Rein⸗ Sämmtliche Waaren ſind gute Handfalate. Viele Thüringer Weber⸗Verei Gotha Vorſitzender C. F. Grüb Kaufmann und Landtagsabgegete — SSSGSSSoSSe 5 5 5 1 vang. Arbeiter-Voreipanneim: DTodes⸗Aneige. 5 Unſer langjähriges 8 Hans Weibel,, Wirtl 5 iſt geſtern nach langem Leiden fſtorben. ſtatt, wozu wir unſere Mitgeder terhauſe O 3, 8 aus freundlichſt einladen, 0 Mannheim, den 14. Api 1902. 2299 ber Vorstand. Die Beerdigung findet Oilſtag, 15. April. Vor⸗ mittags ½ 11 uhr, vom T Wohnung per 1. Juſi geſucht. Off. unt. Nr. 876 a. d. A1 Mannbeim. 14. Aprit. Srnerut⸗ Anzerger. e ee n neugewählt und zwar an Stelle der Herren Jakob Karlsruhe und Peter Lieberich⸗ Kaiſerslautern, nicht mehr annahmen. Als Erſatzmänner wurden neugewählt erren Roffert⸗ Ludwigshafen und Treutles Karlsruhe. zur Genoſſenſchaftsverſammlung wurde Gräff⸗Mann⸗ „ als Stellvertreter Weber⸗ Lenzkirch. Die nächſte Sektions⸗ ammlung ſoll in Aunweiler ſtatlfinden. „Verein Frauenbildung⸗Frauenſtudinm, Abtheilung Mannheim. ach längerer Pauſe findet morgen, Dienſtag, um 5 Uhr, im Hotel ional wieder eine Mitgliederverſammlung ſtatt. Die Sammlung die Burenfrauen hat die ſchöne Summe von 600. ergeben= jeder ein Beweis der Wohlthätigkeitsliehe unſerer Mitbürger. Die e der Zeichnungen wird in der Mitgliederverſammlung zur Anſicht gufgelegt⸗ Die Beſprechung der Anträge für die Generalverſammlung in Kaſſel wird in dieſer Verſammlung ſtattfinden. Ank, CEeine unglaubliche Rohheit beging der 17jährige Maurer ud olt Waldemar Stein von hier, indem er mit erhobenem Revolver Jauf ſeine eigene Mutter losging und dieſe mit Todtſchießen bedrohte. olgi Has gefährliche Bürſchchen erhielt vom Schöffengericht 3 Wochen Gefängniß. Meſſerſtecherei. Schloſſer Friedrich Schmittſpahn aus Plankſtadt, der am 10. Februar nach vorausgegangenem Streit in Fadenenre in Gemeinſchaft mit dem Taglöhner Karl Ries aus —— Ladenburg dem Schloſſer Pirmin Müller mit einem Taſchenmeſſer leinen Stich in das Kinn verſetzte und den Schneider Georg Rick mit 35 Fäuſten mithandelte, erhielt vom Schöffengericht 2 Monate Gefängniß; Ries, der mit einem abgebrochenen Peitſchenſtiel Lorgufſchlug, bekam 6 Wochen Gefängniß. * Kein Raubmord. Die Abführung eines Dienſtknechts aus der 2 Werntz ſchen Mühle wegen Raubmordes in Heppenheim a. W. hat .ſich als nicht richtig erwieſen. Dem betreffenden Knecht, welcher j. B. eine größere Summe Geld auf der Poſt aufgab und dadurch den Verdacht auf ſich lenkte, war es möglich, einen vollſtändigen Alihi⸗ Els. betveis zu erbringen, ſo daß eine Verhaftung natürlich nicht erfolgte. ausen* Einbruch. t Herzmann in E 2 eingebrochen. Die Diebe erbrachen ein Schaufenſter im Werthe von 60 M. und ſtahlen Taſchenuhren im Gerthe von etwa 40 M. Sie wurden offenbar bei Ausübung der That geſtört. BC. Offenburg, 13. April. Das Schwurgericht ſprach den 22 Fahre alten Landwirth Johannes Zeäſer von Dundenheim von der Anklage wegen Körperverletzung mit nachgefolgtem Tode frei. Zeiſer hatte am Oſtermontag den 18 Jahre alten Landwirth Wilh. ollenbär, mit dem er in Streit gerathen war, auf der Ortsſtraße Der Angeklagte in Dundenheim durch einen Meſſerſtich getödtet. machte Nothwehr geltend. Theater, Runſt und Hof⸗ und Nationalthegter. An Stelle der„verkauften Braut“ wird morgen, Dienſtag, Martha“ gegeben werden. Zu Don⸗ zierſtag iſt für den„Barbier von Sevilla“ der„P oſtillon von onjume au“ angeſetzt worden. splütze. Frankfurter Schanſpielhaus.(Spielplau.) Dienſtag, 15. April: tenbeſitzer“. Mittwoch, 16.: Neu einſt.:„Der Fall Clemen⸗ Donnerſtag, 17.:„Alt⸗Frankfurt“. Freitag, 18.:„Uriel Samſtag, 19.:„Viel Lärm um Nichts“. Sonntag, 20., „Alt⸗Heidelberg“. Abends:„Der Fall Clemenceau“. Mon⸗ 21 Alt Frankfurt“ Frankfurter Opernhaus.(Spielplan.) Dienſtag, 15. April: Louiſe“. Mittwoch, 16.:„Die Puppe“. Donnerſtag, 17. „iggros Hochzeit“. Freitag, 18.:„Das ſüße Mädel“. Samſtag, 10.„Normg“ Sonntag, 20.:„Fra Diavolo“, Notizbuch. Der Profeſſor der Kirchengeſchichte an der Wiener lotholiſch⸗theologiſchen Fakultät, Prälat Dr. Albert Ehr⸗ hardet, der infolge ſeines Werkes„Der Katholizismus und das zögnzigſte Jahrhundert“ von der Jeſuitenpartei im Wiener Klerus g angegriffen twurde, hat, wie das„B. T. meldet, auf ſeine ige Profeſſur reſignirt und eine Berufung an die theologiſche ltät der Freiburger Univerſität als Nachfolger des ver⸗ enen Profeſſors Kraus angenommen. Die Zumuthung, die ihm hegelegt worden war, gewiſſe Stellen ſeines Buches entweder zu widerrufen oder wenigſtens in neuen Auflagen auszulaſſen, ſatie er zurückgewieſen.— Der Bau eines neuen pernthegters iſt in St. Petersburg geplant. Das Thegter ſoll 2500 Plätze enthalten. Die Koſten ſind auf 2,000,000 el veranſchlagt.— Die ſchwierige Lage der Theater Amerika kennzeichnet ſehr deutlich folgende Meldung aus Newhork: Im Laufe einer Diskuſſion, die ſich im Senat von Waſhington über die Einführung einer Steuer auf die Theatervor⸗ ingen erhob, ergriff ein Senator, der Bruder eines ſehr bekannten mpreſario, das Wort zur Vertheidigung der hedrohten Thegter⸗ Urektoren. Er konnte mit genauen Zahlen nachweiſen, daß ſeit im Beginn der gegenwärtigen Saiſon nur ſechs Theater von den ſerzig oder fünfzig, die es in Newhork gibt, ihre Unkoſten gedeckt üben; die anderen arbeiten bis jetzt mit Defizit. Wie der Senator wheiter ausführte, iſt die Lage der Theaterdirektoren in der Provinz un ein Haar beſſer. Und das geſchieht im Laſide der. Die Aufgabe, eine Wilhelm Hertz Biographie ſchreiben, hat Profeſſor Dr. Otto Günther, Dozent für alt⸗ ſche Literatur an der techniſchen Hochſchule zu Stuttgart, über⸗ ommen.— Eine kleine, der äſthetiſch⸗kritiſchen Würdigung des vs geltende Schrift aus der Feder von Richard Weltrich ſt im Verlage der J. G. Die heutige Tagesausgabe umfaßt im Ganzen 16 Zeiten ———— geeſg Dacrndden iud Cüehranne. vat-Telegramme des„General-Hnzeigers“. Stuttgart, 14. April. In verſchiedenen Theilen des andes gingen geſtern heftige Ge wätter nieder. Blitz und richteten theilweiſe nicht unerheblichen Schaden an.— In errittingen tödteten zwei Brüdzr einen Fiſcher durch Stein⸗ im Nachen.— Der König begibt ſich am 25. nach Karls⸗ he zum Regierungsjubiläum des Großherzogss. Berlin, 14. April. Der Ausſtand in den Kohlengruben, riken und Hüttenwerken im paſſin du Centre, einſchließlich erſenigen von Mariemont und Vascgup im Baffin von Serging iſt Ugemein, ſowie in den Kohlengruben Vieille, Mariehehe bei Bon Buveur, Concorde bei Jemappes, Gerard, Cloſe, Petit Mre bei Herſtas und den Gießereien von Cettin zu Spleſſin. u udbheit d. Aus In der Nacht zum Sonntag wurde bei Trödler Welealhen, Cottaſchen Buchhandlung Nach⸗ 8 Seiten im Mitiagsblatt und 3 im Abendblatt. —— Grupdſtücke in der Gerichtsſtraße ein. 2 Perſonen wurden ver⸗ [letzt. Die daneben liegenden Baulichkeiten, die einzuſtürzen drohten, [Naſchiniſten und Heiz er Königin * London, 14. April. Chamberlain wurde geſtern nach er Audienz vom Könige zur Tafel geladen. Im Ganzen verweilte der Miniſter zwei Stunden beim Könige. Im Laufe des Tages wurden wiederholt vom Kolonial⸗ amt Depeſchen an Lord Salisbury nach Hatfield geſandt. *„ London, 14. April. Die„Times“ meldet aus Peking vom 13.: Die Befehlshaber der Verbündeten Truppen kamen überein, die vorläufige Regierung in Tientſin aufrecht zu er⸗ halten, entweder bis zur Schleifung der Forts, die in der Zu⸗ ſammenkunft der Befehlshaber am 6. April 1901 beſchloſſen wurde, oder bis zum 1. Juli. Die Regierung ſoll aber auf keinen Fall früher aufgelöſt werden, als 4 Wochen nach Annahme gewiſſer Bedingungen durch die chineſiſche Regierung. Iu dieſer Bedingung gehören auch die folgenden: Die chineſiſche Regierung muß ſich verpflichten, die Forts nicht wieder aufzurichten, neuen Forts zwiſchen Peking, Taku und Shanghaikwan zu bauen. Die chineſiſche Polizeitruppe in der Stadt darf nicht mehr als 2500 weniger als 30 Kilometer nähern. Die Eiſenbahe Peking Shanghaikwan ſoll an die chineſiſche Regierung zurückgegeben werden, werm die verbündeten Truppen ihre Zuſtimmung ertheilt haben. * Warſchau, 14. April. Hier wird demnächſt eine auſtro⸗ ungariſche Induſtrieausſtellung veranſtaltet. Engliſche Kapitaliſten heabſichtigen hier eine große Schlächterei für die Aus⸗ fuhr von Schweinefleiſch zu errichten. * Charkow, 14. April. Die hieſige mediziniſche Geſellſchaft wählie Profeſſor v. Leyden⸗Berlin zum Ehren⸗ mitgliede. Samſtag, 8 Uhr früh, ebenfalls zwei Erdſtöße verſpürt. Der zweite Stoß war ſtärker als der erſte und erfolgte einige Sekunden nach dieſem. Die Häuſer ſchwankten. In Flachs erfolgte um 7 Uhr Morgens ein Erdſtoß⸗ dem um 7 Uhr 50, 7 Uhr 54 und 8 Uhr 34 Nordoſten folgten. ** Weiteres Kahnunglück auf dem Rhein. ertranben geſtern 2 Angeſtellte hieſiger Druckereien. Die Leichen ſind noch nicht gefunden. ***5 Lungenkranke. * Berlin, 14. April. Vormittag die Generalverſammlung des deutſchen Central⸗ Nachdem der Vorfitzende der Kaiſerin für ihr Erſcheinen gedankt, legte er die Zwecke und Ziele des Kampfes gegen die verheerende Seuche dar und wies darauf hin, daß Deutſchland in ſeinem humanitären Be⸗ ſtreben auch bereits einen Bundesgenoſſen gefunden habe. Er ſprach die Freude aus, daß ſich auch ein Komitee im Auslande zur Be⸗ kämpfung der Tuberkuloſe gebildet habe, deſſen Vertreter jetzt der Verſammlung beitbohne. Dr. Serſiron⸗Paris(heilte hierguf zudrücken, welch lebhaftes Intereſſe dem Kampf gegen die Tuberkuloſt entgegengebracht werde. Alsdann erſtattete Pannwitz den Geſchäftsbericht. träge gehalten. **— UAuwetter in Berlin. * Berlin, 18, April, Um 3 Uhr Morgens brach hier ein heftiges, um 8 Uhr Morgens noch andauerndes Gewitter mit wolkenbruchartigem Regen gus. Der Blitz ſchlug wiederholt ein, weiſe nicht weiterfahren können und für Fußgänger faſt unpaſſirbar ſind. * Berlin, 14. April. Einlaufenden Nachrichten zufolge iſt der durch das Unwetter angerichtete Schaden bedeutend. In der Nachbarſchaft des Bahnhofes Friedrichsſtraße ſtand das Waſſer ſo hoch, daß Niemand den Bahnhof betreten konnte. Auf dem Lehrter Bahnhofe mußte der Warteſaal vierter Klaſſe geräumt wer⸗ den, weil die Decke einzuſtürzen drohte. In den Schulen mußte der Unterricht ausfallen. Auf der Strecke Potsdamer Bahn bis Schöneberg iſt ein Theil der Böſchung fortgeſchwem mmt, ſodaß nur ein Gleis befahrbar iſt. bahn iſt ebenfalls ein Theil des Dammes fortgeſchwemmt und der Betrieb eingeſtellt. Am Muſeum wurde größerer Waſſerſchaden an⸗ gerichtet. Eine große Anzahl Keller ſteht unter Waſſer. Die Eiſen⸗ bahnzüge konnten theilweiſe nicht fahrplanmäßig abfahren. Berlin, 14. April. ſchaden im Alten Muſeum, iſt, wie ſich jetzt herausſtellt, unbedeutend. Gegen 9 Uhr Vormittags ſtürzte das Fachwerkgebäude auf einem wurden geräumt. ſtürzen.. * Berlin, 14. April. Bei dem Wolkenbruch wurde, die Feuerwehr, die unter Heranziehung ſämmtlicher Re⸗ ſerven mit 60 Fahrzeugen arbeitete, während 3 Stunden nach über 300 Stellen zur Hilfe gegen Feuer und Waſſer gerufen. In einzelnen Stadttheflen wurden die tiefer lie⸗ In der Katzbachſtraße droht ein Haus einzu⸗ genden Stellen in Seen verwandelt, in denen ſich das Waſſer fußhoch aufſtaute. Die Schmuckanlagen der größeren Platzer ſind durch Hagel vernichtet. Am Abgeordnetenhauſe iſt das Maſchinenhaus voll Waſſer gelaufen und von der Feuerwehr ausgepumpt worden. Auf dem Nordreng zwiſchen den Statio⸗ nen Schönhauſer Allee und Weißenſee ſchlug der Blitz in die Lokomotive eines fahrenden Zuges und verletzte den kbefe derben auch keine Mann betragen. Chineſiſche Truppen dürfen ſich der Stadt nicht auf * Chabarowak, 13. April. In Selengiusk wurden Min, weitere wellenförmige, in der Richtung von Südweſten nach *Bonn, 14. April. Bei einer Kahnfahrt ſauf dem Rhein Verſammlung des Komitees für Errichtung von Heilanſtalten für In Gegenwart der Kaiſerin und unter Vorſitz des Staatsſekretärs Grafen Pofadowsky fand heute komitees zur Errichtung von Heilanſtalten für Lungenkraake ſtatt. mit, er ſei im Auftrage des Prof, Brougrdel hergegangen, um aus⸗ Oberſtabsarzt Dr. 9. Ul Hierauf wurden mehrere Vor⸗] Igggene Die Straßen find erart überſchwemmt, daß die Straßenbahnen theil⸗ 15 Am nördlichen Theile der Ring⸗ Die Keller des königlichen [Schaufpielhauſes ſtehen unter Wafſer. Der Waſſer⸗ Reichsbank⸗Disk. 3%e er. Vom Stettiner Bahn⸗ Weißenhof⸗Aktiengeſellſchaft, Stuttgart. Das bisher einem Mannheimer Konſortium gehörige, in der Gemarkung Stuttgart gelegene, vollſtändig arrondirte Terrain Weißenhof, eiwa 600,000 am umfaſſend, iſt unter der obigen Firma mit einem Grundkapital von M. 1,720,000 in Aktiengeſellſchaft umge⸗ wandelt worden. Der Kaufpreis beträgt M. 2,520,000 und es berechnet ſich der Quadratmeter auf nicht ganz 4 M. Der Kauf⸗ preis entſpricht genau dem neueſten gemeinderäthlichen Schätzungs⸗ werth. Berlin, 14. April.(Tel.) Fondsbörſe. Die in feſter Haltung auf günſtige Friedens⸗ usſichten. ten⸗ und Kohlenaktien feſt veranlagt. Fonds ruhig, doch gut gehalten. Bahnen. uneinheitlich. Das Geſchäft ſelbſt nahm einen ziemlich ſchleppenden Verlauf. Später Kreditaktien matt auf Wien⸗ Montanwerthe ſchwächer auf Realiſirungen. Pvivatdiskont 158 Proz. Berlin, 14. April.(Tel.) Ein Konſortium, beſtehend aus der Direktion der Diskontogeſellſchaft, der Deutſchen Bank, in Berlin, den Bankhäuſern Lazared Speyer⸗Elliſſen, Jacob. H. Stern⸗ Frankfurt a.., dem Bankhauſe W. H. Ladenburg Söhne, Mann⸗ heim, der Rheiniſchen Kreditbank, der Oberrheiniſchen Bank, der Badiſchen Bank in Mannheim den Bankhäuſern Veit L. Homburger, Ed. Köellpe und Strauß u. Co.⸗Karlsruhe, übernahm eine Anleihe von 42 Millionen Mark 3½ proz. Eiſenbahnſchuldverſchreibungen der großh. badiſchen Eiſenbahn⸗Schuldentilgungskaſſe, unkündbar bis zum 1. April 1910 und ſtellt dieſelbe vorausſichtlich am 22, oder 23 April zur Subſkription. Newyork, 14. April.(Tel.) Die Zeitungen ſtellen feſt, daß ſich in dieſer Woche eine unabhängige Eiſen⸗ und Stahlgeſellſchaß mit einem Kapital von 200 Millionen Dollars bilden werde, H. E. Frick iſt an der Gründung hervorragend betheilßgt. Es verlautet, die Geſellſchaft werde eine Anzahl unabhängiger Hochöfsn der Stahl⸗ werke in den Oſt⸗, Mittel⸗ und Weſtſtaaten umfaſſen, die an derm Stahltruſt unbetheiligt ſind. i Börſe eröffnete S ** Coursblatt der Maunheimer Börſe(Produkten⸗Börſe) vom 14. April. 17.50 J Hafer, württb. Aly —.——.—„amerik. weißen 17.25—17.75 Maisamer.Mixed 17.75—18.—„ Donau 17.75—.—„La Platg—.—13.— 17.25—17.50] Kohlreps, d. nuer—28. 17.25—18.—[ Kleeſamendeutſch. 1 105.—110.— 17.—18.— 9 85„ II 94.— 98.— 15 enerfel 94.—100.— „ heuerPfälze „Luzerne 112.—117.— „ Provene. 118.—120.— „Eſparſette 38.—34.— Leinöl mit Faß—.—66.— 17.35—17.50„ bei Waggon—65,50 n et Roggen, pfälz.—.— 14.80„ bei Waggon——63 „ ruſſiſcher 14.85—15.— Am. Petroleun Faß rumäniſchenn ſr. mit 20% Targ—.—21.75 „ norddeutſcher Am. Petrol. Wagg.—.——20.80 „ qmerik. Am. Pekrol. in Eiſt.„„„% Gerſte, hierländ. p. 00konetto verzollt———17.40 iee Ruſſ. Petrol. ſr. Faß95 „ Ungariſche Rufſ. Petrol. Wagg. 19,0 Futter Ruſſ. Petrol. in Ci⸗ Gerſte rum. Brau ſternen p. 100konetto.15.70 Hafer, bad. rufſiſcher „ norddeutſcher Weizenmehl * Weizen pfälz. 5 norddeutſcher ruſſ. Azima Theodoſia Saxonska Girka Taganrog rumäniſcher am. Winter Chicago II Manitoba I Walla Walla Kanſas II Californier „ La Plata Kernen ——.— 16.25—16.50 16.50—16.75 0 16.50—17.25 17.——18.— 17.25—17.75 r. 00 0 2 25,/5 28.785 22.75 Nr. d) 23.28 1) 20.25. Weizen feſt. Roggen behauptet. Gerfte, ziemlich unverändert.„ Maunheimer Gffektenbövſe vom 14. Apxil.(Offtzieller Bericht Die Börſe verlief heute wieder ziemlich ſtill. Kleineres Geſch fand in Aktien der Badiſchen Brauerel ſtatt und zwar zum Kur von 150%. Sonſtige Notirungen: Pfälz. Bank⸗Aktien 118 Gutjahr⸗Aktien 116.25., Zellſtofffabrik Waldhof⸗Aktien 21 Fraukfurt a.., 14. April. Kreditaktien 2180, t bahn 142.80, Lombarden 17.60, Egypter——, 4% ung. Golk 101.—, Gotthardbahn 167.50, Disbonto⸗Commandit 190.10, Laura 203.90, Gelſenkirchen 165.50, Darmſtädter—.—, Handelsgeſellſchaf 154.—, Dresdener Bank 139.—, Deutſche Bank 208.30, Bochumer 199.50, Northern—.—. Tendenz: feſt. 110 Berlin, 14. April.(Effektenbörſe.) Anfangskurſe, Kreditaf 218 50, Stactsbahn 14g.5, Lombarden 17.80, Diskonto⸗Commandi 190.20, Laurahütte 203.90, Harpener 188.70, Ruſſiſche Noten—.—. Tendenz: feſt. (Schlußcourſe). Ruſſen⸗NRoten ept. 216.15, 3½% Reichsa 101.75,3% Reichsanleihe 92.25, 3½% Bad. St.⸗Obl. 1900 100. 4 c% Bad. St.⸗A, 1901 105.10, 4½ Heſſen 105.30, 3½% Heſſen 9 Italiener 100 90, 1860er Looſe 153.20, Lübeck⸗Büchener—.— burger—.—, Oſtpreuß. Sſidbahn 69.10, Staatsbahn barden 17 70, Canada Paoiſte⸗Bahn 118.30, Heidelberger St Bergbahn⸗Aktien—.—, Kreditaktien 212.70, Berliner ſchaft 154—, Darmſtädter Bank 137.70, Deutſche Bar Disconto⸗Commandit 189.70, Dresdner Bauk 139 10, Leipzi .—, Berg.⸗Märk. Bank 151,90, Pr. Hpp.⸗Akt.⸗Bank 11.—, Grundſchuld⸗Bank—.—, Dynamit Truſt 177.50, 197.70, Confolidation 304.—, Dortmunder 33 50, 167.70, Nuden 164.20, Hibernig 163.—, Lauraß Stettiner Vulkan 185.90, Licht⸗ und Kraft⸗Anlage 100.— Alkaliw. 189.10, Aſcherslebener Alkali⸗Werke 141.70, Deutſche zeugwerke 270.—, Hanſa Dampfſchiſf 15 Wollkämme 144,70, 4% Pf⸗ Br. der Rhein. Weſtf. Bank von 100 3½ ſſ Bayern 105.—, 3% Sachſen 90.50, Schalk, 323.—, Manndeim Rheinau 94.—, Kannengieſer 118.90. disdont: 1¾(0. 17 7 155 Rohſprit, verſteuerk—.— 106.— 5her Sprit 8 90er do. unverſt. 24.50—. 21.75 25—.—99 Hafer und Mai⸗ Wechſel. (Telegramm der Continental⸗Telegraphen⸗Lompag Kurze Sicht Heut.Kurs 168.70 81.27 79.50 20.470 Reichsmark Amſterdam hfl. 100 Belgien v. 100 Italien. Le. 100 Sdon Madrid.. Pf. 100 New⸗York„Dll. 100 1 1 15 Schweiz Fr. 100 Se.-R. 100 Weſt., Kr. 1 Vor. Kurs 168.75 81.25 79.475 20,470 81.375 80.95 81.8883 80.90 1 Seneral⸗-Auzeiger. Ceberaus reiohe und g . HHaltsllor Kunſtſtraße O 4. J. 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Buffet- und Eisschrankfabrik, Abtheilung I. 21274 Eisschränke babeebesee. 13 Mannheim, 5 Nr. 20. illalen: Ludwigshafen aRh., Kaiser Wilhelmstr. 19. MakKkulatur ſtets zu haben in der aller Sediiclie u¹ Anqe bole von Stellen. Ffreillicber- und Qla pilollqeouolie. geouickre von dqenlen tle. Aun- und Merftauifoartseiqen bedorqen unter okrengoter Dioortion und au Oviqinal·&ve ioen Naaoenolei& Moq ler, & 2, 18, 1 geeppe. Sewiodenliafte SBetatllung auf Scund lariqj ſiciger Sv faſrrung. Aoliex Raball. Auoasbeitung von Reclamen rosen St. 19 19040 45.—— —— 1 Expedition des General⸗Auzeigers, E 6, 2.