5 11 l Abonnement: Tägliche Ausgabe: 70 Pfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal. inzel⸗Nummer 5 Pfg Nur Sonntags⸗Ausgabe: 20 Pfennig monatlich, (Badiſche Volkszeitung.) der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. (Mannheimer Volksblatt. 5 reſ (Mannheimer Bo blatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim““, In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2892. Telephon: Direktion und ins Haus od. durch die Poſt 25 Pf. 5 Druckerei: Nr. 341 E 6, 2. Geleſenſte und verhreitetſte Zeitung in Maunheim und Amgebung. E 6, 2.„ Redattion: Nr. 877 Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg.* 55 5 Expedition: Nr. eeee Schluß der Inſeraten⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. 1 85 Die Reklalne⸗Zeile. 60„ 55 kr. Ar. 185. Dienſtag, 22 April 1002.(Abendblatt.) Die heutige Tagesausgabe umfaßt im Ganzen 16 Seiten im Mittagsblatt und 3 im Abendblatt. 8 Seiten Abonnements⸗Einladung. Der täglich zwei Mal erſcheinende „General-Anzeiger“ für Mannheim und Umgebung koſtet bei unſerer Expedition, E 6, 2, bei den Trägerinnen (ausſchließlich Trägerlohn) und bei unſeren Agenten monatlich uur 70 Pfennig. Auch die Poſt nimmt Abonnements auf den Monat Mai zum Preiſe von 90 Pfennig(ohne Beſtellgebühr) entgegen. Neu hinzutretende Abonnenten erhalten die Zeitung bis zum 1. Mai Zratis geliefert. Wir machen hierbei noch beſonders darauf auf⸗ merkſam, daß dieſe Nummern ausführliche Berichte über die Jubiläumsfeſtlichteiten enthalten werden. Direction und Redaktion E 6, 2. Aus dem Reichstage. (Von unferm Korreſpondenten.) *( Berlin, 21. April. (Servistarif.— Fliegender Gerichtsſtand der Preſſe.) Dem prächtigen Sonntag iſt ein grämlicher Werktag gefolgt Unabläſſig plätſcherte der Regen nieder; im Thiergarten ſtrecken die Knospen, die ſich ſo lange vor der Kälte furchtſam verkrochen, eilends ihre Köpfe in die Höhe und in den Reichstag pilgern ein paar„einſame Menſchen.“ Zdcar ſind allerhand wichtige Capitel heute da zu erörtern: Servistarif und Wohnungsgeld⸗ zuſchuß, die unſere Beamtenſchaft im ganzen Reich lebhaft in⸗ tereſſiren, und der fliegende Gerichtsſtand der Preſſe, deſſen Be⸗ ſeitigung zu den älteſten und ſehnlichſten Wünſchen des Reichs⸗ tags gehört. Aber man hat heute noch andere Dinge zu thun; die Doppelmandatsinhaber— und die ſind, wenn man von den Sozialdemokraten abſieht, die von Parteiwegen Tagegelder er⸗ halten, der betannte Pol in der Erſcheinungen Flucht— die Doppelmandatsinhaber, wie geſagt, ſind heute„anderweitig“ be⸗ ſchäftigt. Im Abgeordnetenhauſe beginnt ſpät, aber doch die britte Leſung des Staatshaushalts und da bei dieſer Gelegen⸗ heit auch eine namentliche Abſtimmung vorgenommen werden ſoll (über den Ausbau des Homburger Bahnhofs, der in unſerer dom Byzantinismus zerfreſſenen Zeit zur ——— cause clebre Ja, die Wenigen, die dennoch um die erſte Stunde ſich im Reichs⸗ hauſe eingefunden hatten, verlaſſen ſo zwiſchen drei und vier der Saal, um auf telephoniſchen Anruf in der Prinz Albrechtſtraße ihrer Bürgerpflicht zu genügen. Es war alſo ſozuſagen eine Unterhaltung im kleinen Kreiſe: wenn's hoch kam, fünfzig Ab⸗ geordnete und auf der Bundesrathsempore die Stagatsſekretäre Graf Poſadowsky, Frhr. v. Thielmann und Dr. Nieberding. Beſondere Annehmlichkeiten bekamen die drei Herren freilich nicht zu hören. Wenigſtens zu Anfang nicht. Der Servistarif wird ja im Allgemeinen gebilligt; aber gegen die Bemeffung des Woh⸗ nungsgeldzuſchuſſes regneten die Vorwürfe von allen Seiten; hier waren im Tadel alle einig; alle durch die Bank: Herr Singer ſo gut wie der hochkonſervative Graf Roon, Hebr Richter und der nationalliberale Abg. Hoffmann⸗Dillenburg, der Wadenſtrümpfler Hoffmeiſter auch und Herr Bachem, der ſich auf dem Platz, den ehedem Dr. Lieber einnahm, niedergelaſſen hatte. Sollte das die öffentliche Kundbarmachung ſein, daß Herr Bachem aus Köln g. Rhein nunmehr wirklich zum Führer der ausſchlaggebenden Partei emporgedieh? Grundſätzliche Bedenken wurden dieſem Einränken auch vom Regierungstiſch nicht gegenübergeſtellt. Herr v. Thielmann ſopohl wie Graf Poſadowsky griffen in die Debatte ein, aber beide wiederholten den nämlichen Kehrreim: daß man Geld haben müſſe, viel Geld, Um alle Wünſche zu erfüllen und, da's juſt am Neryus ratum in dieſer theuren Zeit gebräche, man ſich nach der Decke ſtrecken ſolle. Mehr Freude erlebte Herr Dr. Nieberding mit dem Ge⸗ ſetzentwurf über den fliegenden Gerichtsſtand der Preſſe, für den er als Staatsſekretär im Reichsjuſtizamt verantwortlich zu zeichnen hat. Hier wird die gute Abſicht von verſchiedenen Sei⸗ ten anerkannt und auch belobt, nur der ſozialdemokratiſche Rechtsanwalt Woldemar Heine zerpflückte auch dieſe Vorlage mit ſeiner haarſchapfen, eleganten Dialektik. Der eigentliche Urheber des Entwurfs ſoll übrigens der Kanzler ſelbſt geweſen ſein. Wie man ſich heute im Reichstage erzählte, wollte Graf Bülow auf dieſe Weiſe dem Reichstage ſein Entgegenkommen bezeugen. Den Zolltarif werden ſie ihm freilich darum doch nicht bewilligen. 2* 4 Im preußiſchen Abgeordnetenhauſe kam es, wie oben erwähnt, über die Frage des Erweiterungsbaues des Bahnhofes zu Hamburg zu einer namentlichen Abſtimmung. Dieſe Poſition, welche als erſte Baurate eine Million Mark anforderte, iſt in zweiter Leſung durch die Mehrheit der Konſervatiben und des Centrums geſtrichen worden. Die Natibnalliberalen brachten nun für die dritte Leſung den Antrag auf Wiederherſtellung der geſtrichenen Poſition ein. Die Konſervativen aber wie das Centrum beharrten durch ihre Redner(Frhr. v. Pappenheim und Letocha) auf ihrem in ztweiter Leſung eingenommenen Standpunkt, von dem die Köln. Ztg. ohne Noth behauptet hatte, ex richte ſich demonſtrativ gegen kaiſerliche Wünſche. Die Mehrheit der Freikonſervativen erklärte ſich durch ihren Wortführer Stengel für den Antrag der Nationalliberalen; im Prinzip auch ein Theil der Freiſinnigen, obwohl ſich Letztere nicht für die„erſte Baurate und ſomit auch nicht für die Zukunft binden, ſondern eine Million Mark nur für die Erdarbeiten zum Zwecke der Erſdeiterung des Bahnhofsbaues und zum Grunderwerb bewilligen wollten; einen dahingehenden Antrag ſtellten die Abgg. Dr. Krieger und Barth. Bei der namentlichen Abſtimmung wurde der nationalliberale Antrag, dem ſich ein Theil der Freikonſervativen, die freiſinnige Pereinjigung und EClaägesneuigkeſten. — Der fenſationelle Scheidungsprozeß eines engliſchen Peer, der am Samſtag vor dem Londoner Gericht verhandelt wurde, erregt in der Londoner Ariſtokratie das größte Aufſehen. Downſhire beantragte die Scheidung von ſeiner Gattin wegen ihrer Beczehungen zu Kapitän Joſeph Frederick Lahcock. Der Marquis, der ändereien von 120 000 Acres befitzt, iſt eine angeſehene Perſön⸗ lichkeit der engliſchen Gefellſchaft. Die Verhandlung enthüllte die traurige Geſchichte dieſer Ehe. Bis zum Herbſt des Jahres 1899 hatte er mit ſeiner Gattin, der Tochter des Hon. Hugh Hare in gutem Einvernehmen gelebt, dann machte er durch ſie die Bekanntſchaft mit Kapitän Laycock, der gegen Ende des Jahres 1900 zum erſten Mal Eaſthampſtead Park, der Berkſhire Landſitz des Marquis beſuchte. Seine Freundſchaft mit der Marguiſe wurde bald intim, aber der Marquis ſchöpfte erſte gegen Ende des vorigen Jahres Verdacht, als ihm auffiel, daß ſeine Frau und der Kapitän zu viel allein waren. Sein Verdacht erhielt immer neue Nahrung, bis er zu Beginn des Jahres ernſtlich einſchritt. Am 12. Januar hatte der Marquis eine Jagd⸗ geſellſchaft in Eaſthampſtead Park und begab ſich dann nach Windfor zu einer andern Jagd. Kaum war er fort, ſo kam der Kapitän ins Haus und brachte dort die Nacht in einem Zimmer zu, das neben dem der Marguiſe lag Das war dem Mauquis zu Ohren gekommen, und er ließ den Vater ſeiner Frau kommen, der mit ihr am 20. Jan. eine Unterredung hatte. Aber an demſelben Abhend kam der Kapitän wieder und brachte die Nacht im Hauſe zu. Am 28. Januar kam Lord Dotvnſhire zurück und Unterſagte ſeiner Frau jede weitere Zufammen⸗ kunft wit Kapitän Laycock, aber einige Tage darauf traf er ſie mit hemſenttdttän auf einer Motorpartie. Sie mußte den Wagen verlaſſen, es kain zu einer großen Auseinanderſetzung, und er ſagte:„Du mußt Adiſchen Kapitän Laycock und mir wählen.“ Sie wollte den Geliebten aber nicht aufgeben, worauf Lord Dowifhire in London die Scheidung einleitete. Am 2. Februar ſchrieb die Marquiſe aus London folgenden befühltollen Brief an ihren Mann;„Du biſt grauſamer, als ich je gebacht hätte, aber ich weiß, daß Du den Brief nicht geſchrieben haſt. U* 8 Der Marquis von Ich bin ſehr krank und möchte nicht leben. Ich richte dieſe letzte Bitte an Dich, um„Lebewohl“ zu ſagen. Wenn Du etwas Mitleid haſt, kannft Du ſie nicht abſchlagen. Laß Dich um Himmelswillen von Deinem eignen Gefühl leiten. Die, die Dich beeinfluſſen, haben mich immer gehaßt und gekränkt. Ich weiß, Du haſt mich einſt geliebt, darum ſage um jener Liebe willen ein Wort zu mir, ſage, Du willſt berſuchen mir zu dergeben, und dann brauchen wir nie mehr zu⸗ ſammenzukommen. Ich werde Dich immer lieben. Kitty. Darauf⸗ hin ſtellte ihr Lord Dowufhire einige Bedingungen, auf die die Mar⸗ quiſe auch zunächſt einzugehen ſchien, aber am 3. Fehrnar bereits eutſtand wieder ein Streit, weil die Marquiſe ein Telegramm an den Kapitän ſenden wollte, und einige Tage darauf fand Lord Dowuyſhire ein Packet Briefe. Das entſchied, und die Scheidung wurde wieder eingeleitet. Nach Durchſehung dieſer Briefe ſprach das Gericht dae Scheidung aus. — Eine altgriechiſche Zauberpuppe. Ueber einen intereſſanten Fund berichtet R. Wünſch in der eben erfchienenen„Zeitſchrift für das klaſſiſche Alterthum“. Es handelt ſich um ein bleiernes Figürchen, das einen Jüngling darſtellt, deſſen Kopf durch einen Meſſerſchnitt gewaltſam vom Rümpf getrennt iſt. Arme und Beine ſind nach rück⸗ wärts gebogen und hier mit ſtarken bleiernen Banden gefeſſelt. Eine kreuzweis gelegte Feſſel läuft über den Oberkörper, und zwei eiſerſe Nägel ſind in Bruſt und Unterleib geſchlagen. Die Figur iſt aus ziemlich hartem Blei gegoſſen und gut erhalten; ihre Höhe vom Hals bis zu den Knien iſt, 0,0 m. Die Figur iſt nichts Anderes, als eine Rachepuppe, wie ſie heute noch bei vielen Völkern exiſtirt. Ihr liegt die Vorſtellung zu Grunde, daß das auf den Namen eines Menſchen getaufte Abbild ſo eng mit dem Original berbunden iſt, daß die dem Bilde zugefügten Leiden auch das Original treffen muß. Deshalb lberden Hände und Füße des Abbildes durchſtochen, um den Feind Aniſchädlich zu machen. Der chriſtliche Schriftſteller Sophronjus er⸗ zählt unter den Wundern der Heiligen Kyros und Johannes aus das Theophilus⸗Wunder, das mit einer ſolchen Rächeßnppe im Zuſammieti⸗ Hehtig ſteht. Der au Händen und Füßen gelähmte Theophilus begab ſich wurde) ſind alle Mann in der preußiſchen Kammer von Nöthen. bortdienſt nicht mehr vorgekommen. ein Theil der Freiſinnigen Volkspartei angeſchloſſen hatten, gegen die Stimmen der Konſervativen, des Centrums, eines Theils der Frei⸗ konſervativen, der Polen und der Mehrheit der freiſinnigen Volks⸗ partei mit 177 gegen 105 Stimmen abgelehnt. Für den Anitrag Krieger und Barth konnte jedoch Vicepräſident Dr. Krauſe eine Mehr⸗ heit feſtſtellen. Politische ebersicht. Maunheim, 22. April 1909. Der internationale Arbeitsmarkt zeigt gegenwärtig als bezeichnetſte Erſcheinung den Ausgleich zwiſchen dem noch immer überfüllten europäiſchen Arbeits⸗ markt und den aufnahmefähig bleibenden amerikaniſchen Ländern. Allein an deutſchen Auswanderern ſind im Monat März über Bremen und Hamburg 2087 Perſonen befördert worden(gegen 1464 im Vorjahr), an Angehörigen fremder Staaten: 29 441. Eine große franzöſiſche Rhederei hat einen beſonderen Transportdienſt mit Newyork eingerichtet, durch den jede Woche auf zwei der größten Dampfer die Schaaren europamüder Arbeiter nach den Ver. Staaten befördert werden; ſeit Anfang der achtziger Jahre war ein ſolcher Doppel⸗Trans⸗ Indeß iſt dieſer Vorgang nicht in dem peſſimiſtiſchen Sinne zu deuten, als ob in Europa die zur Auswanderung treibenden ungünſtigen Momente ſich in letzter Zeit verſchärft hätten. Wenn günſtige und ungünſtige Anzeichen noch im Widerſtreit liegen, ſo ſcheint vielmehr die in⸗ ternationale Uebereinſtimmung den günſtigen, auch wo ſie an ſich nur ſchwach ſein mögen, augenblicklich eine etwas ſtärkere Be⸗ deutung zu berleihen. Die Unterſuchung gegen den Mörder Sſipfägins ſoll, nach Petersburger Berichten, bereits eine Menge Material zu Tage gefördert haben. Der Mörder heißt, im Gegenſatz zu früheren Meldungen, doch Balmaſchow. Er iſt mit beſonderem Raffinement ans Werk gegangen. Aus ſämmtlichen Wäſchegegenſtänden, ſowie aus der Uniform hat er ſorgfältig alle Namen ſowie die Schneiderfirma herausgeſchnitten. Als Adfutant eines Groß⸗ fürſten, wofür er ſich ausgab, hatte er ſich durchaus elegant ge⸗ kleiden, die Haare kräuſeln laſſen, jedoch vergeſſen, ſich Sporen unzulegen. Man fand vier Briefe bei ihm, von denen zwei an Sſipjägin, die beiden anderen an Pobjedonoszewd adref⸗ ſirt ſind. Ob guch auf letzteren ein Attentat beabſichtigt war, darüber ſchweigt der Mörder. Unmittelbar nach dem Attentat forderte Oberſt Schewelew, der Intendant des Marienpalais, in dem der Reichsrath tagt, den Mörder auf, ihm ſeinen Säbel ein⸗ zuhändigen, Balmaſchow that es in ſo ungeſchickter Weiſe, daß ſeine Nichtzugehörigkeit zum Militär ſofort bemerkt wurde. Die Unterſuchung wird parallel von der Staatsanwaltſchaft und der Gendarmerie geführt, wobei die nicht weiter überraſchende Entdeckung gemacht worden ſein ſoll, daß es ſich um ein großes Complott handelt, das ſein Quartier in Finland, und zwar in Wiborg hat.(Da man in Finland, wie aus dem Helfingfors er Bericht im Mittagsblatt zu erſehen, auf die Ruſſen heftig er⸗ hittert iſt, ſo mochten ſich Verſchwörer dort ſicherer fühlen als anderswo. Weil die Annahme ſo nahe liegt, mag die Nachricht auch auf bloßer Kombination beruhen). Obwohl der Mörder ſelbſt ähnlich ſah, nur daß Füße und Hände von einem Nagel durch⸗ bohrt waren, kaum wurde der eine Nagel aus der rechten Hand der Figur entfernt, ſo konnte Theophilus ſeinen rechten Arm bewegen, und als alle Stifte entfernt waren, war er völlig geheilt. Die von Wünſch gefündene Zauberpuppe hat beſonderes Intreſſe, weil ſie ein Doku⸗ ment vorchriſtlich griechiſchen Zaubers iſt. Sie ſtämmt aus einem antiken Grabe Attikas und gehört, auch nach der Art der Formbehand⸗ lung aller Wahrſcheinlichkeit nach in's 3. Jahrhundert v. Chr., in die Zeit, in der auch die meiſten bleiernen Fluchtäfelchen entſtanden ſind. Blei galt den Griechen als das unheiſbringende unter den Metallen. Die durch den Leib getriebenen Nägel und der Schnitt, der den Kopf abtrennte, beweiſen, daß es ſich diesmal um eine Verwünſchung gegen das Leben des Feindes handelt. Daher wurde ſie auch in einem Grabe geborgen. Das einzige Analogon zu dieſem Funde ſind die im borigen Jahr zu Tell⸗Sandahannah vom Paleſtine Explorgtion Fund ausgegrabenen 16 Bleifigürchen, die ſämmtlich gefeſſelt ſind und jetzt richtig als Rachepuppen gedeutet werden. Nach den griechiſchen In⸗ ſchriften ſind ſie griechiſcher Herkunft und gehören der Zeit der Ver⸗ zauberung des Theophilus, dem 2. Jahrhundert n. Chr. an. Die bon Wünſch gefundene Zauberpuppe iſt aber bisher jedenfalls das älteſſte Dokument für die Verbreitung eines derartigen Ver⸗ wünſchungszaubers. Ein Krönungsball. Zu den Feſtlichkeiten, die anläßlich dern Krönung Eduards VII. ſtattfinden, gehört auch ein Ball im Kryſtall⸗ pälaſt zum Beſten von König Eduard's„Hoſpital Fund“. Der König hat den Plan gebilligt, und der Ball verſprichteins der glänzendſten Feſte der Krönungsſaiſon zu werden. Das große Kreuzſchiff des Palaſtes iſt dem Komitee zur Verfügung geſtellt worden, davon werden 2000 Fuß mit Parquetboden für die Tänzer belegt, und der übrige Raum wird in elegante Salons abgetheilt. An der Seite des Kreuz⸗ ſchiffes werden Privatlogen errichtet, nach denen die Nachfrage bereits groß iſt. Eine Reihe von Phantaſietänzen, bei denten die ſchönſten Damen der engliſchen Geſellſchaft mitwirken, werden bon Mrs. George Alexander einſtudirt. Auch dem Komitee gehören nur bekauimnte Mit⸗ auf Gebot der Heiligen, die ihm im Traume erſchienen waren, auf s Meer. Hier fand er ein Käſtchen mit einer Bronzefigur, die ihm glieder der vornehmſten Geſellſchaftskreiſe an. 15 2. Seite. Weuerai⸗Anzeiger. Mannbeim, 23, April. hartnäckig ſchweigt und alle Fragen mit den Worten beantwortet: „Suchen Sie doch, ich ſage nichts,“ iſt die Unterſuchung durch einen an ſich unbedeutenden Umſtand dahin geführt worden, den Operationsort außerhalb Petersburg zu ſuchen. Der Mörber war nämlich ſeit Wochen in Petersburg nur auf Stunden an⸗ weſend. Inſtruktionen hatte er vorher nicht, er erhielt dieſe erſt aus Wiborg in genaueſter Form. Genüchtigt hat er auf der Strecke der Finländiſchen Bahn in kleinen Villenorten. Der Unterſuchung iſt es ſogar gelungen, ſeiner Zivilkleider habhaft zu werden. Als ſie ihm vorgelegt wurden, machte es auf den Mörder einen niederſchmetternden Eindruck Er ſchien zu be⸗ greifen, daß nun alles verloren ſei, und daß ſeine Komplizen ebenfalls von ihrem Schickſal ereilt würden. Man iſt bereits den Hauptagitatoren auf den Ferſen(). Balmaſchow wurde von ihnen auserwählt, da er eine verhältnißmäßig viel geringete Strafe davonträgt. Er beging nämlich das Verbrechen einen Tag vor ſeinem 21. Geburtstag, und ſomit kann ſein Urtheil, weil er noch nicht mündig war, um ein Drittel der Strafzeit herabgeſetzt werden, alſo 13 Jahre Zwangsarbeit, gegenüber 20 Jahren, wie das Geſetz ſie bei mündigen Verbrechern in dieſem Falle vorſchreibt. Balmaſchow wird nach Feſtung Schlüſſelburg transportirt werden. Sein Vater iſt ebenfalls politiſcher Ver⸗ brechen wegen nach Sibirien verſchickt worden. — Der Gumbinner Mordprozeßz. Zum beſſeren Verſtändniß der Verhandlungen geben wir einen Plan vat deren Schauplatz, den unſere dortigen Berichterſtatter für uns gezeichnet haben. Die Ställe ſind in Form eines Hufeiſens gebaut. Rechts oben befindet ſich die Reitbahn, in der ſich Alles abgeſpielt hat. Das f Zeichen gibt die Stelle an, wo der Rittmeiſter Deutsches Reich. Karlsruhe, 21. April.(Die Budgetkommiſ⸗ ſion) beantragt, das Budget des Finanzminiſteriums(Domä⸗ nenverwaltung, Schuldentilgung und Amortiſationskaſſe) un⸗ verändert zu genehmigen. Nach den Ausführungen des Regie⸗ kungsvertreters in der Budgetkommiſſton bedarf die Regierung zur Verzinſung und vorgeſchriebenen Amortiſation unſerer Eiſenbahnſchuld dringend des Zuſchuſſes von 2 Mill. Mark pro Jahr aus allgemeinen Staatsmitteln. Die Kommiſ⸗ ſion genehmigte die 4 Millionen einſtimmig. Berlin, 21. April.(Erbprinz Hein rich XXIV.) iſt zum verfaſſungsmäßigen Landesfürſten don Reuß ä. L. pro⸗ kamirt worven. Die Einſetzung einer Regentſchaft iſt bis nach Eröffnung des Teſtaments des verſtorbenen Fürſten verſchoben worden. —(Der Kaiſer und Rhode's Vermächtniß). Im Gegenſatz zu der„Ausſtreuung,“ der Kaiſer trage Bedenken, die Stiftung von Cecil Rhodes für deutſche Studenten anzu⸗ nehmen, wird dem„Lok. Anz.“ von zuverläſſiger Seite ver⸗ ſichert, daß der Kaiſer ſich zur Annahme dieſer Stiftung längſt bereit erklärt hat.— Im Ernſt hat an die„Ausſtreuung“ wohl Niemand geglaubt. Stimmt das? Zeuge Bar a⸗ Oberkriegsgerichtsrath Scheer: Das weiß ich nicht, ich Oberkriegsgerichtsrath Scheer: nowski: Ja, geholt wurde ich. Erkannten Sie Hickel wieder? Zeuge: hatte geſchlafen. Dann wird Skopeck hinzugerufen. Oberkriegsgerichtsrath Scheer ermahnt ihn, jedes Wort ſorgfältig zu prüfen. Er ſolle bedenken, daß von ſeiner Ausſage Tod und umzäunusg Pforte Schmiede 1 Stalle det 11 e Esgadron U Nelt b E LI E. LLe, 13 5. Remonte⸗ Krümper⸗ +„ Einſchlag des 8 8 Stall 1 Stall 8 2 Stall Stall +5 Geſchoſſe 8 85 11 den⸗ 2 41— 11 17ſchür 8*—1 1 Reitplatz 4 3 8 8 2 8 E 85 — ekne 8 8 Kaſerne der Latrine Kaſerne der 5 8. Escadron 4. Escadron 5 * Wohnung des Wachtmeiſters 1 arten 4 Kantine und Speiſeſaal v. Kroſigt tödtlich getroffen zu Boden ſank, während der Pfeil die Gegend der Wand bezeichnet, wo das Geſchoß einſchlug, nachdem es durch den Körper des Ermordeten hindurchgegangen war. Man kann daraus erſehen, daß von dem gegenüberliegenden Durchgang cküs der Schuß abgegeben ſein kann. zütheliegenden Pforte an der Umzäunung aus Jemand unbemerkt in den Durchgang gelangen und dort die That verüben komite. Ueber die vielerwähnte Bandenthüre iſt zum richtigen Ver⸗ ftündniß Folgendes zu ſagen: Die Reitbahn iſt im Innenraum von einer etwa 2 Meter hohen, ſchräg abgehenden Holzbande zum Schutz für Reiter und Pferde eingefaßt. An dem Durchgange nach der Vorhalle, auch„Viereck“ und„Vorraum“ genannt, iſt die Bande bvon einem Thor unterbrochen. Dieſes Thor iſt mit Doppelthütren verſehen. Die innere Thür geht nur bis zur Höhe der Bande und hait zwei Flügel. Faſt in Manneshöhe iſt in jedem Flügel ein fauſt⸗ großes Loch, ein ſog. Guckloch angebracht. Das iſt die Bandenthur, Die äußere Thür beſteht aus zwei vollſtändig abſchließenden Thor⸗ flügeln. Der Zwiſchenraum zwiſchen der äußern Thür und der Baridenthür bietet genügend Raum, um dazwiſchen zu ſtehen; er beträgt etwa 50 Emtr. Die nächtliche Inaugenſcheinnahme exfolgte um 7 Uhr. In der mit 8 Gasflammen wie am 21. Januar bvorigen Jahres beleuchteten Reitbahn erklärte Oberleutnant von Hofmann, welche Stellung die einzelnen Leute in der Reitbahn hetten. Die Angeklagten Marten und nachher Hickel ntüſſen ſich bor dem Guckloch in Anſchlag ſtellen. Baranowski und Skoppeck müſſen durch das Viereck gehen und angeben, wo die beiden Perſonen ge⸗ fterttden haben, die ſie damals geſehen haben wollen. Oberkriegs⸗ gerichtsrath Scheer: Zeuge Baranowski, Sie hatten damals von der Schmiede her ein Pferd durch den Durchgang zum Stall geführt, haben Sie auf dem Hinweg Jemanden geſehen? Zeuge: Nein, Niemand, aber als ich zurückkehrte, war der Spalt etwas größer. Zeuge trat neugierig hinzu und ſah um die Thür herum. Dabei ſah er einen Mann, einen Soldaten mit Mantel und Schirmmütze in dem Zwiſchenraum ſtehen. Dieſer hatte einen ſchwarzen Schnurr⸗ bart. Er erkannte, daß es ein Unteroffizier war und habe ſich ſchleunigſt gedrückt. Der Angeklagte Hickel muß den Mantel an⸗ ziehen und die Mütze aufſfetzen und ſich zwiſchen die Thür ſtellen. Zeuge Baranoswski wird dann vom Reitplatz hereingerufen und muß beim Vorübergehen um die Ecke ſehen. Er erklärt, daß er einen Mann mit ſchwarzem Schnurrbart geſehen habe. Oberkriegsgerichts⸗ rath Scheer: Haben Sie ihn damals nicht erkannt? Zeuge: Nein, Ein Beiſitzer: Iſt Hickel bald darauf gegenübergeſtellt worden? Vertheidiger Horn: Jawohl, mehrfach, aber er erkannte Niemanden. Angekl. Hickel: Ich wurde gleich zu Baranowski ckt, um ihn zu exuiren. Ich holte ihn aus der Schmiede. Ferner kann aber die Mög⸗ lichkeit nicht von der Hand gewieſen werden, daß ſehr wohl von der Leben zweier Menſchen abhängen könne. Zwiſchen dem äußeren und innern Thürflügel iſt, wie geſagt, eine Oeffnung von etwa 50 Emtr. Breite. Durch dieſen fällt ein breiter, grell blendender Licheſchein in den von der Schmiede durch den Durchgang führenden Gang⸗ Skopeck erklärt, daß die beiden mit Mänteln und ſteifen Mützen be⸗ kleideten Perſonen an jener Thür geſtanden haben. Er wendet ſich auf die Anordnung kurz rechts herum und öffnet den Krümperſtall, wo die 3 Mann Stallwache geſtanden hatten. Wie Skopeck ausgeſagt hatte, hatte er mit der Wache einige Minuten geſprochen, ging dann aber weg, will jedoch im Stalle geblieben ſein und erſt aus dem Stall gegangen ſein, als der Schuß fiel. An der Thür iſt er that⸗ ſächlich vom Futterkaſten aus nicht mehr zu erkennen. Sehr intereſſant geſtaltete ſich der Verſuch, ob Skopeck von dort aus etwas ſehen konnte. Zwei Zeugen ſtellten ſich zwiſchen die Thüre und Skopeck ſtand im Krümperſtall. Auf einen Schlag gegen die Thüre, der den Schuß markiren ſollte, liefen die Beiden weg und Skopeck kam zur Thüre heraus. Als er öffnete, waren Beide von dort aus nicht mehr zu ſehen. Skopeck ſoll aber außerordentlich langſam herausgekommen ſein. Es folgte dann noch eine Aufſtellung in der Reit⸗ bah n, bei der laut„Frkf. Ztg.“ ein heiterer Zwiſchenfall ſich er⸗ eignete, indem ein älterer, ſehr kurzſichtiger Berichterſtatter aus Betlin in einen mit Waſſer gefüllten Sprunggraben fiel. Um 8½ Uhr wird die Verhandlung auf morgen früh 9 Uhr Aus Stadt und Land. Maunnheim, 22. April 1902. * Der Großherzog von Baden und die Marine. Mar ſchreibt aus Kiel: Der Kaiſer hat, wie bereits gemeldet, beſtimmt, daß eine Abordnung des 1. Seebataillons zum 50jährigen Regierungsjubi⸗ läum des Großherzogs von Baden in Karlsruhe eintrifft. Dieſelbe ſoll aus dem Kommandeur des 1. Seebataillons, Major von Barſe⸗ wiſch, einem Hauptmann und einem Oberleutnant oder Leutnant unter Führung des Inſpekteurs der Marine⸗Infanterie, Oberſtleut⸗ nants Dürr, beſtehen. Der Großherzog wird die Abordnung am 26. April empfangen. Das Kommando des Linienſchiffes„Baden“ ſendet ebenfalls eine Deputation. Berſetzungen und Ernennungen im Schulweſen. v. A u, Adam, Hauptl., von Zuzenhauſen nach Mannheim. Baas, Karl, Real⸗ ſchulkand, an der Realſchule Ueberlingen, wird Hauptl. in Mann⸗ heim, Baſtian, Alice, Unterl., von Walldürn nach Feudenheim. Beſck, Chriſtian, Hauptl., von Ittlingen nach Mannheim. Braun, Karoline, Unterl., von Lahr nach Mannheim. Buſelmeier, Fritz, Unterl. in Hockenheim, wird Hauptl. in St. Leon. Eckert, Herm., Unterl., von Lörrach nach Mannheim Frielinghaus, Joſefa, 3 weſen. dann aber auch die Fabrikarbeiterinnen und häuslichen Dienſtboten läßt, dem Januar gegenüber verſchlechtert. theilung wurden nur 699(1129) Arbeitskräfte verlangt und zwar gemeldet wurden. Wagenkilometer nur 4,0 ſtatt 4,2 Perſonen befördert wurden. dem Rückgang ſind ſämmtliche Linien mit alleiniger Aus⸗ nahme der Linie Panorama⸗Gontardplatz be⸗ theiligt. Der Schiffsverkehr in den Alt⸗Mannheimer Häfen über⸗ traf Dank dem günſtigen Waſſerſtand mit 262 000 t(248 000) den Unterl., von Edingen nach Mannheim Füller, Julie, Unterl., von Waibſtadt nach Edingen. Gerſtner, Paul, Hilfsl. an der landwirthſchaftl. Winterſchule Auguſtenburg, als Unterl. nach Mann⸗ heim, Göller, Friedrich, Unterl,, von Gaiberg nach Schwetzingen. Antworttelegramm. Auf das am Sonntag vom Leib⸗ grenadierverein an den Großherzog abgeſandte Hult ings⸗ telegramm iſt folgende Antwort eingelaufen:„S. K. H. der Groß⸗ herzog laſſen für die dargebrachte Huldigung des dortigen Leib⸗ grenadiervereins und der Feſttheilnehmer vom Rhein⸗Neckar⸗Gau⸗ verband recht herzlich danken. Im höchſten Auftrag v. Babo.“ Regierungsjubiläum des Großherzogs von Baden. Der bayeriſche Miniſterpräſident Graf Crailsheim hat Namens des geſammten bayeriſchen Staatsminiſteriums ein Glückwunſchſchreiben an den Miniſter des Aeußern v. Brauer gerichtet. * Das 10. deutſche Turnfeſt wird nunmehr beſtimmt Anfang Fuli 190s in Nürnberg abgehalten. Man rechnet auf eine Anfdeſenheit von 30,000 Perſonen. * Mannheimer Induſtrie im Auslunde. Auf der in Barcelone ſtattgehabten großen internationalen Ausſtellung für Bergwerks erzeugniſſe, Maſchinen und Geräthſchaften zur Exploitirung von Kohlenminen ete., welche bor einigen Tagen geſchloſſen wurde, iſt als einzige ihrer Branche die hieſige Firma Gugen Liebrecht u. Co., Filiale in Straßburg i. Elf., Fabrik feſter und transvortabler Roll⸗ bhahnen mit der Verdienſtmedaille für hervorragende Erzeugniſſe auf dieſem Gebiet diplomirt worden. Die Fabrikate dieſer Firma, welche faſt in allen Staaten Vertretungen hat, erfreuen ſich überallz der größten Beliebtheit und hat dieſelbe in dieſem Jahr bereits gkoße Aufträge in Feldbahnanlagen für das In⸗ und Ausland zur Aus⸗ führung gebracht, u. A. für verſchiedene Mienen in Mexico, für die Miſſionsgeſellſchaft in Afrika(Goldküſte), für die Bahnbauten bei Bergen(Norwegen), für die Hafenarbeiten in Barcelona u. ſ. w. Durch die günſtige Lage direkt am Rheinau⸗Hafen iſt die Fabrit in der Lage, ohne jede Bahnfracht direkt per Waſſer nach allen Häfen verfrachten zu können. Die genannte Fabrik wird auch auf der dem⸗ nächſtigen hieſigen Landwirthſchaftl. Ausſtellung zweimal vertreten ſein und zwar durch eine Separat⸗Ausſtellung und durch eine Col⸗ lektiv⸗Ausſtellung, letztere zuſammen mit der Gasmotorenfabrik Deutz, bei welcher eine Feldbahn mit Spiritusmotor⸗Lokomotive im Betrieb gezeigt werden wird. Eine Mondfinſterniß findet heute Dienſtag Abend ſtatt. Der Mond geht ſchon verfinſtert auf, ſodaß alſo der Eintritt der Finſter⸗ niß nicht beobachtet werden kann, aber das Aufhören der Finſterniß, das allmähliche Heraustreten des Mondes aus dem Schatten wird, wenn die Umſtände ſonſt günſtig ſind, wahrzunehmen ſein. * In der Monatsüberſicht pro Februar der Mittheilungen des ſtädtiſchen ſtatiſtiſchen Amtes wird ausgeführt. Die Bevölkerungs⸗ bewegung hat ſich gegenüber der vorjährigen günſtiger geſtaltet. Zwar iſt die Zahl der Gheſchließungen mit 120(126) um eine Kleinigkeit niedrigen geweſen, dagegen iſt bei zjemlich gleicher Ge⸗ burtenziffer mit 41,81(41,98) auf 1000 Einwohner die Sterb⸗ lichkefit ſehr weſentlich zurückgegangen. Die Sterblichkeitsziff betrug nur 18,32 pro Tauſend(20,27), ſodaß der Geburten⸗ überſchuß 23,49 pro Tauſend(21,71) ausmachte. Ein ganz anderes Bild bieten freilich die Wanderungen, Es ſind 81 Perſonen mehr ab⸗ als angemeldet worden, während im Februar 1901 ein Mehrzuzug von 478 konſtatirk werden konnte. Der Geburten⸗ überſchuß hat zwar das Defizit ausgeglichen, immerhin iſt das Wachs⸗ thum der Stadt auch im Februar wiederum nur ein minimales ge⸗ Unter den einzelnen Berufen haben beſonders die Erdarbeiter, durch ſtärke Abwanderung ſich hervorgethan. Trotz dieſer ſtarken Ab⸗ wanderung hat ſich der Arbeitsmarkt, ſoweit er ſich nach den Beobachtungen der Centralanſtalt für Arbeitsnachweis beurtheilen In der männlichen Ab⸗ iſt der Ausfall insbeſondere auf Rechnung der Stellen für Erdarbeiter und Taglöhner zu ſetzen, von welchen nur 127(500) als offen an⸗ Die Zahl der Armenunterſtützten iſt im Berichtsmonat wieder bedeutend gewachſen(von 3021 auf 3201). Der geſammte Armenaufwand betrug auf 1000 Einwohner der mittleren Bevölkerung 126,4 Oe%(110,47) und 2,2%% der Geſammt⸗ bevölkerung genießen zur Zeit Armenunterſtützung. Die Mitglieder⸗ zahl det Krankenkaſſen hat eine geringfügige Steigerung um 178 Perſonen erfahren, indem der bei den Ortskrankenkaſſen einge⸗ tretene Rückgang durch eine Zunahme der Betriebskrankenkaſſen um 273 Mitglieder mehr als ausgeglichen wurde. Der Straßen⸗ bahnverkehr hat im Februar eine Abſchwächung erlitten, indem pro Tag 29 289 Perſonen gegen 30 470 im Januar und auf einen An vorigjährigen, im Rheinhafen erreichte er ſogar mit 44 000 t(24 000) nahezu die doppelte Ziffer. Die Bauthätigkeit war im Februar erklärlicherweiſe eine recht ſchwache, nur 6(9) Wohngebäude wurden erſtellt und zwar ſo gut wie ausſchließlich ſolche mit 2 und 3 Zimmer⸗ wohnungen. Der Liegenſchaftsumfatz hielt ſich mit 2,44 (2,34.) Mill. ein wenig über der vorigjährigen Höhe, es berdient aber beſonders hervorgehoben zu werden, daß die Liegenſchaftsübergänge ſeit Beginn dieſes Jahres aus 3 363 000/ für Gebäude und nur 295 000% für Bauplätze, im gleichen Zeitraum des Vorjahres aber cus 2 529 000 für Gebäude und 2 816 000% für Bauplätze be⸗ ſtanden. Der Umſatzbon Bauplätzen iſtalſo auf un⸗ gefähr denzehnten Theil des vorjährigenzurück⸗ gegangen. Nahezu verdoppelt haben ſich umgekehrt die Hypo⸗ thekeneinträge, während wiederum die Hypothekenlöſchungen nur 1,7(3,8) Millionen Mark betrugen. Die Konſumziffern weiſen durchweg einen Rückgang auf, ſo der Gasverbrauch pro Kopf und Tag von 0,246 auf 0,282 cbm, die entſprechende Waſſerförderung von 0,078 auf 0,069 ebm und der Fleiſchverbrauch ſogar von 0,281 auf 0,169 kg. Der letztere große Ausfall rührt hauptſächlich von em Minderverzehr don Schweinefleiſch her(254 000 jg gegen 308 000), auch die meiſten anderen Viehgattungen haben einen kleinen Konſum⸗ Rückgang aufzuweiſen, während der Verzehr von Pferdefleiſch von 7600 auf 9800 kg geſtiegen iſt. Auch auf dem Viehhof war der Zu⸗ trieb von Schweinen mit 6330(8915) bedeutend kleiner als im Vor⸗ jahr, namentlich war die nähere Umgebung Mannheims nur mit 495 (2690) betheiligt. Bei Sparkaſſe und Leihhaus haben die Ziffern einen ganz ähnlichen Verlauf, wie im Februar 1901 ge⸗ nommen.(Die in Klammern beigeſetzten Zahlen bedeuten immer den Parallelmonat des Vorjahres.) * Der Klub der Sachſen und Thüringer feiert auch in dieſem Jahre den Geburtstag des Königs Albert von Sachſen in gewohnter Weiſe. Aus dieſem Anlaß findet morgen, Mittwoch, den 23. April, Abends 9 Uhr ein Feſtbankett im Klublokal, Saal des„Scheffeleck“ M 3, 9 ſtatt, zu dem auch dem Klub nicht angehörende Sachſen und Thüringer mit Familie willkommen ſind. Mit dem Bankett iſt ein Feſteſſen verbunden, zu dem vorherige Anmeldungen bei den Vor⸗ ſtandsmitgliedern oder im Lokal Scheffeleck erbeten werden; daſelbſt iſt auch Näheres zu erfahren. Der Ludwigshafener Bruderverein feiert den Geburtstag des Königs durch eine Vorfeier heute Dienſtag, den 22. April, Abends halb 9 Uhr im kleinen Saale des Geſellſchafſes⸗ hauſes in Ludwigshafen und ſind auch zu dieſer Feier alle ue igen Sachſen und Thüringer mit Familie willkommen. * Der„Elektrotechniſche Verein Mannheim Ludwigshaſſen“ hält am Mittwoch, 23.., Abends halb 9 Uhr, im Sitzungs⸗ Laale des Hanſa⸗Hauſes eine Verſammlung ab mit darauffolgendem Vor⸗ trag des Herrn Ober⸗Ingenjeur Peſchel aus Franffurt über„Ein neues Inſtallationsſyſtem Syſtem Peſchel“. —— PPFFFT 2 ͤ ˙ FCCCCGTPPGGPTGGGCTCTVVVVVTVVVVVTTVTTTVVVVTVTſVTVTVTVTTTWTTTTVT—+TTTTTTTT+TW++++—— Wyrrttfihhrtim,. Aplii⸗ 3 Ueberfüllung im Baugewerbe. Für eine Bauaſſiſtentenſtelle eher, die mit 2000 M. Anfan * Leiche agnoszirt. Cinie bei Worins geländete L „aals diejenige des 50 Jahre alten Karl Haller aus anerkgunt. Genaunter, der in einem Holsgeſchäft in „flhätig mweſen, zeigte in letzter Zeit Spuren von Geiſtesgeſtörtheit „und ſollte einen Arzt konſultiren. Auf dieſem Wege ſcheint derſelbe den Entſchluß zum Selbſtmord gefaßt und ſolchen ausgeführt zu u haben Eine intereſſante Beleidigungsklage fland heute vor der hieſigen Strafkammer ſtatt. Wegen Beleidi⸗ egung des Oberamtmanns Schäfer vom hieſigen Bezirksamt waren angeklagt: 1. der 30 Jahre alte Händler Friedrich HBelitz, der 43 Jahre alte Schloſſer Karl Vogt aus Offen⸗ ukach, der 50 Jahre alte Agent Joſef Peter von hier und der 344 Jahre alte Agent Moſes Bodenheimer aus Malſch. „Ign der Nacht vom 11. zum 12. November v. J. kamen Belitz und „Vogt gegen 1 Uhr Nachts in die Weinwirthſchaft von Amalie fMüller am Gockelsplatz und verlangten eine Flaſche Wein. Nachdem die Kellnerin das Beſtellte gebracht hatte, forderten ſie bon der Kellnerin, daß ſie ihnen einſchenke. Die Kellnerin bdweigerte ſich mit dem Bemerken, daß dies in dem Lokale nicht e üble) ſei. Darauf überſchütteten Belitz und Vogt die Kellnerin iund die hinzugetretene Wirthin mit Schimpfreden und erhoben „brohend die Fäuſte. Nun hatten zwei dem Tiſche zunächſt ſitzende andere Gäſte, Kaufmann Albert Ciolina und Kauf⸗ — mann Werner Wenkebach den Skandal ſatt, ſie erhoben ſich, 1 backten die Störenfriede und ſetzten ſie an die Luft. Aus Wuth ſchlug dann Vogt von außen die Glasſcheibe der Wirthſchafts⸗ ik thüre ein. Dieſen Vorgang nahm am andern Tag Belitz zum n Ausgangspunkte eines lügenhaften Geſchwätzes über den Ober⸗ amtmann Schäfer. Er behauptete, obwohl Herr Schäfer gar nicht in dem Lokale war, Vogt habe denſelben mißhandelt, weil er für die Wirthin Partei ergriffen habe. Vogt beſtätigte die ſtets mit neuem Beiwerk ausgeſchmückte Erzählung Belitz' in 5 55 „ öffentlicher Wirthſchaft und ſo machte dieſe bald die Runde. 5 Beſonders eifrig um die Verbreitung der Geſchichte zeigten ſich die Angeklagten Peter und Bodenheimer bemüht. Belitz erklärte heute, er und Vogt ſeien angetrunken in die Wirthſchaft von Amalie Müller gekommen. Vogt habe angefangen, mit der Kellnerin zu disputiren. Er habe darauf zu Vogt geſagt: halt doch Dein Maul. Dort drüben ſitzt ja der Oberamtmann Schäfer. Vogt ſei darauf auf jenen Tiſch zu und habe Krach gemacht. Ob er geſchlagen oder was er ſonſt gemacht, wiſſe er nicht zu ſagen. Am andern Morgen habe er dem Vogt in der Küche der Frau zaudt Vorwürfe gemacht, daß er überall Sauerei machen müſſe. Ob Oberamtmann Schäfer in der Wirthſchaft geweſen ſei, wiſſe er cht; denn er kenne ihn nicht. Er habe das Gerücht nicht ſo ausge⸗ agt, wie es verbreitet wurde: Der Angeklagte Vogt erklärte, er könne gar nichts mehr ſagen, er ſei zu betrunken geweſen. eltbas kaufen wollen. Daraus ſei nichts geworden und deshalb hätten ſie die 20 Mark, die ſie hätten ausgeben wollen, vertrunken. Er habe einen Rauſch gehabt wie 50 000 Mann. Am andern Morgen habe r gehört, daß er rausgeſchmiſſen worden ſei. Den Amtmann Schäfer kenne er gar nicht. Er habe nicht erzählt, daß er ihn verhauen habe. Der Angeklagte Peter ſagte, Bäcker Gräber habe ihm die Sache auf der Straße erzählt und er habe ſie geglaubt, weil Gräber vis⸗a⸗vis der Amalie Müller wohne. Einige Stunden ſpäter habe er ſie dem Steuer⸗ en Geher und einigen Magazinarbeitern mitgetheilt. Mittags bäbe er im Kaffee Liederkranz mit Bodenheimer darüber geſprochen. zer habe ihm erwidert, er habe die Geſchichte ſelbſt ſchon in vielen Wirthſchaften erzählt. Der Angeklagte Bodenheimer will die Goſchichte erſt von Peter erfahren haben. Peter habe geſagt, der RFee en N ** enn dweil er dieſe um die Taille gefaßt habe. Im Storchen ſei die Ge⸗ ſchichte auch erzählt worden in Anknüpfung an die Aufhebung öffent⸗ lieher Häufer, die man dem Oberamtmann zum Vorwurf gemacht habe. Er(Bodenheimer) habe dazu bemerkt:„Nun jetzt wird er bräber werden, nachdem er ſeine Hiebe hat“(Gelächter im Publikum. Der Vorſitzende droht den Saal räumen zu laſſen). Als er eines gs einen Paß auf dem Bezirksamt habe holen wollen, ſei ihm ge⸗ ſag! worden, Oberamtmann Schäfer ſei unwohl. Er habe das dem ihm begegnenden Steuerboten G. geſagt und dazu bemerkt: Nun er wird unwohl ſein von den Hieben, die er bei der Amalie Müller bernommen. Sie bekundete, Belitz und Vogt hätten ſich ungrtig Oberamtmann Schäfer war nicht im Lokal. Von ihm war auch die Rede. Die Herren Ciolina und Wenkenba ch ſchildern einſtimmend, wie die Angeklagten Belitz und Vogt die merin und Wirthin beſchimpft und ſie ſelbſt beläſtigt lütten, weshalb man ſie hinausſchaffte. Zeuge Oberamtmann Schäfer erklärt, daß er am 12. November vorigen Jahres hnicht in der Wirthſchaft von Amalie Müller geweſen ſei. Er habe dieſelbe ſeit einem Jahre nicht mehr betreten. Der Angeklagte Peter f warum der Zeuge ihn als Mannheimer Bürger in einer zibatklage zwangsweiſe habe vorladen laſſen. Der Zeuge er⸗ uldert, darüber ſei er ihm keinen Aufſchluß ſchuldig. Er könne ſich auf dem Dienſtwege beſchweren. Die nächſte Zeugin, eine Haus⸗ genoſſin der Angeklagten Belitz und Vogt, Frau Jaudt, erzählt: Lan Morgen des 13. November waren Belitz und Vogt in meiner er zSoo cccc iehs gemacht. Wir waren in einer Weinpirthſchaft. Ich ſagte 3u Wat, da drüben ſitzt der Amtmaun Schäfer. Vogt ging darauf hin und fing Streit mit ihm an, wobei er über den Tiſch fiel. Ob er geſchlagen hat, weiß ich nicht. Vogt ſagte zu dieſer Erzählung gar nichts, er lachte nur dazu. Zeuge Wirth Rothe zur„Münzgrube Velitz mit den Worten: Du glaubſt gar nicht, was heute Nacht paſſirt iſt, Ich ſagte, wegen mir kann paſſirt ſein, was will⸗ Darauf ſagte er: So wahr ich Belitz heiße, heute Nacht hat der Schinken (Spitzname Vogts) den Oberamtmann Sch. verſchlagen bei der Amalie Müller, weil wir nichts bekommen haben. Da frag den Vogt ſelbſt. Der war aber„voll“. Der Vorſitzende fragt Belitz: Run wie iſt denn die Sache? Angekl. Belitz(wüthend): Darauf gebe ich gar keine Antwort. Vorſitzender(zum Zeugen): Bleiben Sie bei Ihrer Ausſage? Zeuge: Ich ſchwör ſogar noch einmal! iterkeit.)) Der nächſte Zeuge, 1„zur Stadt an“, berichtet: Belitz und Vogt ſeien Abends e haft gefommen 5 75 5 erzählt, ſie ſeien bei A. Müller heraus⸗ geſchmiſſen worden und hätten dem Amtmann Schäfer gegeben. Jenge Tapezier Karl Stamm war in der„Stadt Köln“ am Stammtiſch, als Belitz die Sache erzählt dem Vogt den Amtmaun Belitz habe geſagt, Sie hätten Sberamtmann ſei von dem Liebhaber der Kellnerin geſchlagen worden, aufgenommen worden. niedergelegt hatten, arbeiten 15,220. In einer geſtern Abend abge⸗ kiegt hat.“ Als erſte Zeugin wurde die Wirthin Amalie Müller benommen und ſeien deshalb von zwei Herren hinausgebracht worden. Köche. Belitz, noch angetrunken, erzählte: Geſtern Nacht haben wir ſagt aus: Belitz und Vogt kamen Morgens in meine Wirthſchaft, in ſeine Wirthſchaft Todtſchlags eine 6jährige Zuchthausſtrafe verbüßt. wie 10 Peter und B Munde der debsß Deif aild habe los geſchlagen. Die übrigen Zeugen(im Ganzen waren 24 geladen! machten nur belangloſe Angaben. Es ging daraus uur hervor, daß die Lügenmär jeden Tag eine neue Variante erhielt. Nach den Vor⸗ ſtrafenliſten waren alle vier Angeklagte erheblich vorbeſtraft, Belitz verbüßt z. Zt. eine wegen Hehlerei über ihn verhängte Zuchthaus⸗ ſtrafe von 1 Jahr 1 Monat. Der Staatsanwalt beantragte gegen jeden der Angeklagten 10 Monate Gefängniß. Das Gericht erkannte gegen Belitz auf 9 Monate Gefängniß, umgewandelt in eine Zu⸗ ſatzſtrafe von 3 Monaten Zuchthaus, gegen Vogt auf 3 Monate, gegen Peter auf 6 Monate und gegen Bodenheimer, den .⸗A. Weinberg vertheidigt hatte, auf 3 Monate Gefängniß. Außerdem wurde dem Beleidigten die Pubilkationsbefugniß zuge⸗ ſprochen. Gegen Belitz und Peter waren härtere Strafen aus⸗ geſprochen worden, weil Belitz die ganze Geſchichte erfunden und Peter faſt gewerbsmäßig die Verbreitung beſorgt habe. 5 Theater, Runſt und iſſenſchaft. Der Verein für klaſſiſche Kirchenmuſik in Ludwigshafen veran⸗ ſtaltete am Sonntag ein gut beſuchtes Konzert. Der vortrefflich ge⸗ leitete, gemiſchte Ghor ſtand nach einem Ludwigsh. Blatte auch geſtern wieder auf der gewohnten Höhe und ließ in ſeinen Darbietungen das den Erfolg gewährleiſtende Maaß einer verſtändnißinnigen Auffaſſung, bortrefflichen Disziplin und ernſten Strebens vortheilhaft erkennen; fein und korrekt wurden die Chöre wiedergegeben und der Eindruck namentlich des„Sanktus“ darf als ein nachhaltiger bezeichnet werden. Von den Soliſten beſitzt Frl. Frieda Ludwig einen hübſchen, wohlklingenden Sopran, gute Schulung und ſingt mit einer angenehm berührenden Wärme und Innigkeit. Kaiſerslautern iſt als feinfühliger virtuoſer Orgelſpieler uns ſchon lange bekannt. Wenn wir noch kurz des meiſterhaften Spiels des Celliſten Herrn Hofmuſikus Fr. Philipp⸗ Mannheim und der um⸗ ſichtigen Direktion ſowie diskreten Begleitung der Solis durch Herrn Muſikdirektor H. Bieling gedenken, ſo erübrigt auch noch zu ſagen, daß der veranſtaltende Verein die Saiſon mit einer ſeinen Traditionen würdigen muſikaliſchen und geſanglichen Aufführung ſchloß. heueſte Hachrichten und Celegramme. Orivat-Telegramme des„General-Hnzeigers“ Frankfurt, 22. April.(Frankf. Ztg.) Der General⸗ Agent der Aachen⸗ und Münchener Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft, Guſtav Nölting iſt ſeit einer Woche verſchwunden. Seine Angehörigen haben keine Nachricht von ihm. Er wollte angeblich eine Geſchäftsreiſe unternehmen, iſt aber in den Orten, die er ſonſt zu beſuchen pflegte, nicht eingetroffen. Vor ſeiner Abreiſe hat er ein größeres Bankguthaben flüſſig gemacht. Ob ihm ein Unfall zugeſtoßen iſt, oder ob Gründe geſchäftlicher oder anderer Art ſeine Entfernung veranlaßt haben, iſt noch nicht bekannt. * Berlin, 22. April. Der Kaiſer begab ſich heute Vor⸗ mittag nach dem Potsdamer Bahnhofe zur Beſichtigung eines Hilfs⸗ zuges bei Eiſenbahnunfällen. *Leipzig, 22. April. In der heutigen Gläubiger⸗ verſammlung der Leipziger Bank theilte der Konkurs⸗ verwalter, Rechtsanwalt Freytag, mit, er hoffe im Laufe des Jahres eine Devidende von 15—20 Proz. vertheilen zu können. * Braunſchweig, 22. April. Die Juſtizbo m⸗ miſſion des braunſchweigiſchen Landtages beantragt einſtimmig, die Eingaben der welfiſchen Parteien unberückſichtigt zu laſſen, in denen verlangt wird, daß den Eingangsformeln der braunſchweigiſchen Geſetze hinzu⸗ gefügt werde:„Im Namen des Herzogs Ernſt Auguſt“. Die Kommiſſion führt aus, daß der Herzog von Cumberland nicht Landesherr ſein könne, da er nicht zugleich Bundesfürſt ſei. Ferner werde die Regentſchaft nicht in ſeinem Namen geführt, ſondern nur in ſeinem Intereſſe, um ſeinen dauernden Aus⸗ ſchluß vom Thron zu vermeiden. ütti April. In den induſtriellen Etabliſſements und Kohlengruben iſt heute Vormittag die Arbeit faſt allgemein Von 17,580 Mann, welche die Arbeit * Paris, 22. April. haltenen nationaliſtiſchen Wählerverſammlung erklärte der Präſident der Vaterlands⸗Liga, Lemaitre, er habe eine ſehr wichtige Enthüllung zu machen. miniſter Gallifet ſei zu Ende des Prozeſſes von Rennes von Waldeck⸗Rouſſeau aufgefordert worden, auf die Offi⸗ ziere des Kriegsgerichtes einen Druck aus⸗ zu üben. Gallifet habe in Folge deſſen an Walpeck⸗Rouſſeau einen Brief gerichtet mit der Erklärung, daß die Verurtheilung Dreyfus hauptſächlich im Auslande kritiſirt werden würde, und daß man, wenn die Regierung das Urtheil des Kriegsgerichtes nicht ruhig hinnehmen ſollte, auf der einen Seite das Volk und die Armee und auf der anderen das Miniſterium, die Dreyfus⸗ Männer und das Ausland haben würde. Waldeck⸗ Rouſſeau habe ſich vor Gallifet, der mit ſeinem Rücktritt drohte, gebeugt und ſich mit der Begnadigung des Dreyfus begnügt. Die Verſammlung nahm die Mittheilung Lemaitres mit Entrüſtungsrufen auf RNifhni Nowgorod, 22. April. Geſtern ging der Dampfer von hier nach Aſtrachan ab. er ſt e ſiſchen Bahn. Die Studenten treten die Reiſe am 24. April an. *Port Arthur, 22. April. Der Dampfer des Kriegs⸗ miniſteriums„Larriſon“ iſt nach Inkau abgegangen, um die chineſtſchen Dſchunken auf dem Liacho vor Angriffen der Chumbuſen(chineſiſche Räuber) zu ſchützen. * Laferté⸗St. Bernard(Departement Sarthe), 22. April. General Mercier und ſeine Anhänger wurden nach Schluß einer Verſammlung, die gegen den Finanz⸗ miniſter Caillaux einberufen war, von den Sozialiſten an⸗ gegriffen und mit Steinen beworfen. General Mercier wurde durch einen Steinwurf am Kopfe nicht unerheblich ver⸗ letzt. 17 5 „Gumbinnen, 22. April.(Frtf. 3ig0 Heute wird der frühere Trompeter Steiniſch vernommen, der jetzt wegen ge ter ſe Herr Hermann Hahn aus dem Dampfer„Cith of Pittsburg“( umgekommenen Per⸗ 30 und 60. Graf Balleſtrem eröffnet die Sitzung.20 Uhr. dent macht dem Hauſe Mittheilung von dem Hinſcheiden des Fürſten Heinrich XXII von Reuß ä. L. Redakteure ausgeſuchte Böſewichte ſind. Man kann aber gerade für geſchenk gegeben iſt. Polizeidelikte einfügen. ſtellen. imn Auslande und nicht Der frühere Kriegs⸗ eine Erhöhung der Gebühren der Straßenwärter für aus ige Dienſtleiſtungen. Regierungsſeitig wird betont, daß dieſe Gebühren auf einen Durchſchnittsfatz feſtgeſetzt werden follen, wie auch eine Er⸗ höhung vorgeſehen ſei. [Kaſſenverwaltung. Abg. Geis empfiehlt die Annahme gierungsſeitig wird erklärt, daß die nothwendigen Reparaturen im Laufe der Budgetperiode vorgenommen würden Abg. Neu! änzunehmen. Staatsrath Reinhardt betont, daß Dürrhe hinter Rappenau zurückſtehe in ſeinen Einrichtungen, ſo daß Mittwoch 9 Uhr. Wohnungsgeldvorlage. Die Börſe verkehrte heute in ſtiller Haltung. änderungen ſind nicht zu verzeichnen. 755 in 5 Kurze Sicht 5 Reichsmark 9% Vor. Kurs Heut Kurs Vor. Kurs H Amſterdam hfl. 100—168.70 1868.70—̃— Belgien Fr. 100 3— 81.275 81.266— Italien... Le. 100— 79.40 79.466— ondon... Eſt. 13— 20.470 20.467— Madrid.. Pf. 100———— New⸗York Dll. 100———— Paris.... Fr. 100—81.80 81.30 Schweiz Fr. 100 3½ 80.875 80.875—: Petersburg.⸗R. 100 4½——— Trieſt... Kr. 100—— 25 Wien.. Kr. 100 3½ 85.166 85.175 , ͤ m,,— Er ſoll zu haben, er wiſſe genau, daß birg, 282 Unglück bei einer militäriſchen Uebung. nen April.(Priv.⸗Telegr.) Bei einer 5 Feldavtillerieregiments N aalf de; Exerzier n 4 Mann bon der Protze abgeworfen. Ein Mann war auf der Stelle todt, ein anderer ſtarb bald darauf. Ein Einjährig⸗Freiwilliger erlitt leichte Verletzungen an der Hand, während der vierte Mann unverletzt blieb. 5 29 clüf n hie *.** Zur Krankheit der Königin Wilhelming. Schloß Loo, 22. April. Nach dem heute veröffentlichten Krankheitsbericht iſt das Befinden der Königin andauernd befriedigend. * ** Die Friedensverhandlungen. * London, 22. April. Reuters Bureau meldek aus Standerton vom 19. ds.: Louis Botha paſſirte an dieſem Tage Standerton auf dem Wege nach Vryheid, von wo aus er ſich weiter begibt, um mit den Burendelegirten über die Ergebniſſe der Zuſammenkunft in Pretoriag zu berathen. 2 4* Erdbeben in Guatemala. Newyork, 22. April. Einer Depeſche des„Newyork Herald“ aus Guatemala zufolge ſetzten ſich die Erdſtöße am Sonntag Abend fort. Die Städte Oteum und Macatemango ſind zerſtört. Die Erdſtöße am Freitag waren begleitet von heftigen Gebwwitterſtürmen und riefen zahlreiche Feuersbrünſte hervor. „%„ Unglück auf dem Dampfer„City of Pittsburg“. Newpyork, 22. April. Die Zahl der bei dem Unglück auf ſonen iſt nicht genau bekannt. Die Schätzung ſchwankt zwiſchen Das Unglück iſt angeblich infolge Brandſtiftung durch Mitglieder der Schiffsmannſchaft entſtanden.. Deutſcher Reichstag. 70. Sitzung vom 22. April. Am Bundesrathstiſch Staatsſekretär Nieberding. Präſident Der Präſi⸗ Der Reichstag wird dem Bundesfürſten ein ehrendes Andenken bewahren; das Haus hatte ſich von den Plätzen erhoben. Dem Beſchluſſe der Geſchäftskommiſſton entſprechend, wird die Genehmigung zur Einleitung einer Privatklage gegen die Abgg. Fiſcher⸗Sachſen und Ulrich verſagt. Die Berathung des Entwurfs betreffend der fliegende Gerichtsſtand der Preſſe wird fortgeſetzt. Abg. Marcour(Zentr.) anerkannt, daß die Vorlage in manchen Beziehungen eine Reihe von Verbeſſerungen aufweiſe, aber die Beſtimmungen betreffend der Privatklage geben zu Bedenken Anlaß. Redner weißt auf zahlreiche Preßſtimmen hin, die ſich gegen den Entwurf ausſprechen. Eine Ausnahme zu Ungunſten der Preſſe ſei nur berechtigt, wenn man von vornherein annimmt, daß alle die deutſche Preſſe in Anſpruch ziehmen, daß ſie an Bildung und Takt den amerikaniſchen Reportern weit überlegen ſeien. Wir haben daher große Bedenken gegen die Annahme der unveränderten Vor⸗ lage. Müller⸗Sagan(freiſ. Voltsp.) führt aus: Die Preſſe wird nach Annahme des Geſetzes ſehen, daß ihr damit nur ein Danger⸗ Wir müſſen unter allen Umſtänden auch Pr Warum ſoll man die nicht periodiſch ſcheinenden Druckſchriften den periodiſch erſcheinenden nicht gleich Von dem Moment an, wo wir nicht nur die periodiſch ſondern auch die nicht periodiſchen Schriften unter dieſes Geſetz ſtelle hat der deutſche Buchhandel das allergrößte Intereſſe daran, daß auch nur im Inlande ein feſter Gerichtsſtand ſtituirt werde. Badiſcher Landtag. 69. Sitzung der Zweiten Kammer. .N. Karlsruhe, 22. April, Präſident Gönner eröffnet nach 9 Uhr die Sitzung. Spe berathung des Budgets der Oberdirektion des Waſſer⸗ und Straßen⸗ baus. Der Geſetzentwurf, die Forterhebung der Steuern pro Mo lat Mai betr. wird debattelos angenommen. Abg. Frühauf 0 278 70 Es folgt die Berathung des Budgets der Salinenve waltung, der Münzverwaltung und der Allgemei Budgets. Bei dem Bade Dürrheim ſei noch Manches zu thun. Ne erſucht die Regierung, mehr als bisher ſich des Soolbades Raßp das erſtere Bad höhere Summen eingeſtellt habe. Was die( der Soole betreffe, ſo ſeien beide Bäder gleichwerthig, wer alſo noch eine Höhenluftkur bedürfe, könne auch nach Rappenau gehen. 5 5[Rohrhur ſſt tritt warm für das Bad Rappenau ein. Nächſte Sitzung * Kiew, 22. April. Das hieſige Polytechnikum ſendete auf Verfügung des Finanzminiſters 72 Studenten für den Sommer 8 nach der Mandſchurei zu praktiſchen Arbeiten an der chine⸗ Maunheimer Effektenbörſe vom 22. April.(Offtzieller Beſondere Reichsbank⸗Disk. 3 00 Wechſel. 5 (Telegramm der Continental⸗Telegraphen⸗Compagnie.) —— erantwortlich ſür Pol 4. Sefte 10 25 Seneralninzeiger. ———— Mannheim, 22. April. Bekanntmachung. Ortsſtatut über das kaufmänniſche Fort⸗ bildungsſchulweſen in Maunheim betreffend. Nachdem das am 5. Dezember 1901 und 28. Februar 1902 vom Stadtrath beſchloſſene und unterm 13. März 1902 vom Bürgerausſchuſſe gutgeheißene Ortsſtatut über das kaufmänniſche Fortbildungsſchulwefen durch Erlaß Großherzoglichen Mini⸗ ſteriums des Innern vom 10. April 1902, Nr. 13 854 die ſtaat⸗ liche Genehmigung erhalten hat, wird dasſelbe nebſt der am 11. April ds. Js. erlaſſenen Schulordnung gemäߧ 161b Abſ. 6 der badiſchen Vollzugsverordnung zur Gewerbeordnung vom 24. März 1892 zur öffentlichen Kentniß gebracht. 23 02⁵ Mannheim, den 15. April 1902. Der Stadtrath: Beck. Seeger. Auf Grund des§ 120 Abſ. 3, 142 und 150, 4 der Gewerbe⸗ ordnung, 8 76 des Handelsgeſetzbuchs, des Landesgeſetzes vom 15. Auguſt 1898,„den Beſuch des gewerblichen u. kaufmänniſchen Fortbildungsunterrichts betr.“ und des§ 161b der badiſchen Vollzugsverordnung zur Gewerbeordnung vom 24. März 1892 wird hiermit für die Stadtgemeinde Mannheim folgendes Ortsſtatut über das kaufmänniſche Fortbildungsſchulweſen erlaſſen. Die Stadtgemeinde Mannheim errichtet und unterhält eine aus drei Jahreskurſen und einjähriger Vorſchule beſtehende Handelsfortbildungsſchule. Die Zahl der wöchentlichen Unter⸗ richtsſtunden eines jeden Jahrgangs ſoll neun betragen. Im Uebrigen wird die Einrichtung der Schule durch die von der Schulberwaltung mit ſtaatlicher Genehmigung zu erlaſſenden Lehr⸗ und Stundenpläne beſtimmt. § 2. Die Stadtgemeinde ſtellt die für die Anſtalt nöthigen Räumlichkeiten ſammt Heizung, Beleuchtung und Bedienung und deckt eine etwaige Unzulänglichkeit der eigenen Mittel der Schule durch Einſtellung des entſprechenden Betrages in den ſtädtifchen Voranſchlag. Die eigenen Mittel der Schule beſtehen aus Schulgeldern, Beiträgen und Zuſchüſſen der Staatskaſſe, der Handelskammer, des Kreisverbandes, ſowie anderer Körperſchaften, von Stift⸗ ungen und dergl. Der Stadtrechner führt für die Schule eine beſondere Rech⸗ nung, für welche alljährlich ein Voranſchlag aufzuſtellen iſt. 83 Als Verwaltungs⸗ und örtliche Aufſichtsbehörde der Schule wirb eine Kommiſſion mit dem Namen„Schulkommiſſion für die Handelsfortbildungsſchule“ beſtellt. Dieſelbe beſteht aus: 1. dem Oberbürgermeiſter oder einem Bürgermeiſter als Vorſitzenden, 2. ſechs vom Stadtrathe nach den ſtädtiſchen Erneuerungs⸗ wahlen auf dreijährige Amtsdauer zu ernennenden Mit⸗ gliedern. Davon ſoll je eines dem Stadtrathe, dem Bür⸗ gerausſchuſſe und der allgemeinen Schulkommiffion an⸗ gehören, eines von der Handelskammer, eines gemeinſam von den Vorſtänden der hieſigen Vereinigungen kauf⸗ männiſcher Angeſtellter männlichen Geſchlechts und eines gemeinſam von den Vorſtänden der gleichen Ver⸗ einigungen weiblichen Geſchlechts aus ihrer Mitte vor⸗ geſchlagen werden. Die Ausſcheidenden ſind wieder wählbar. Für die in der Zwiſchenzeit ausſcheidenden Mitglieder wird mit Amtsdauer bis zur Geſammterneuerung— gegebenen⸗ falls unter Berückſichtigung des Vorſchlagrechts— vom Stadtrathe ein Erſatzmann ernannt. 3. Dem Stadtſchulrath, 4. dem Leiter der Schule. Ein vom Vorſitzenden ernannter Schriftführer be⸗ ſorgt die Kanzleigeſchäfte der Kommiſſion. 4 8 4. Die Kommiſſion iſt beſchlußfähig, wenn alle Mitglieder zur Sitzung eingeladen und außer dem Borſitzenden bezw. ſeinem Stellvertteter mindeſtens vier erſchienen ſind. Sie faßt ihre Be⸗ ſchlüſſe mit einfacher Stimmenmehrheit der Anweſenden. Bei Stimmengleichheit entſcheidet die Stimme des Vorſitzenden. 5 8 5. Zur Zuſtändigkeit des Leiters der Schule gehören: 1. Die unmittelbare Leitung und Beaufſichtigung des Un⸗ terrichts und die Ueberwachung der Dienſtführung der übrigen Lehrkräfte, 2. Die Zuweiſung der angemeldeten Schüler in die einzel⸗ nen Kurſe bezw. die Vorſchule ſowie die Entſcheidung über Befreiungsgeſuche kaufmänniſcher Angeſtellten mit ſherer Vorbildung nach Maßgabe beſtehender Grund⸗ ütze. 3. Die Antragſtellung bezüglich der Verſetzung und Ent⸗ laſſung der Schüler, der Ausweiſung von ſolchen und aanderen Strafen, der Zulaſſung nicht ſchulpflichtiger Perſonen. 4. Die Ertheilung der Tertialzeugniſſe. 6 8 6. Dem Stadtrathe bleibt vorbehalten: „1. Anſtellung, Entlaſſung und event. Zuruheſetzung des Leiters und der übrigen hauptamtlich beſchäftigten Lehr⸗ kräfte der Schule, 2. Die Beſtimmung der Schulräume. 3. Die Feſtſtellung der Vergütungen für Ueberſtunden und Nebenlehrer. 4. Die Erlaſſung von Uebergangsbeſtimmungen zum Orts⸗ ſtatut. Der Zuſtimmung des Stadtraths bedürfen: Schulordnung, 2. die Feſtſtellung der Grundſätze über allgemeine Befrei⸗ ung bom Unterricht und Zulaſſung nicht ſchulpflichtiger Perſonen zum Unterricht, 3. die Beſchlußfaſſung über den Voranſchlag ſowie über Ausgaben, welche nicht im Voranſchlag vorgeſehen ſind, 4. die Beſchlußfaſſung über die Höhe der Schulgeldbefrei⸗ ungen. 8 7. Die Verhängung der Schulſtrafen, ſoweit ſie zur Zuſtändigkeit der Kommiſſion und des Vorſitzenden gehört, mit Ausnahme der Ausweiſung, kann mit Zuſtimmung der Großh. Gewerbeſchul⸗ behörde ganz oder theilweiſe dem Leiter der Schule übertragen derden. 88. Soweit nicht vorſtehend Ausnahmen gemacht ſind, erledigt die Kommiſſion innerhalb der Schranken des§ 19a der Städte⸗ ordnung die Angelegenheiten der Fortbildungsſchule ſelbſtändig. Insbeſondere ertheilt ſie die Einnahme⸗ und Ausgabeanweiſ⸗ ungen auf die Schulkaſſe. Die Oberaufſicht über die Schule wird gemäß 88—2 der landesherrlichen Verordnungen vom 1. März bezw. 16. Septem⸗ ber 1893„die Beaufſichtigung und Leitung des gewerblichen Un⸗ terrichtsweſens betreffend“ vom Großh⸗ Gewerbeſchulrathe wahr⸗ genommen § 10. Die innerhalb des Gemeindebezirks Mannheim im Handels⸗ gewerbe oder in anderen Betrieben mit kaufmänniſchen Verricht⸗ ungen beſchäftigten Lehrlinge und Gehilfen beiderlei Geſchlechts ſind zum Beſuche der Handelsfortbildungsſchule, ungenügend Vorgebildete außerdem zum Beſuche der Vorſchule— jedoch nicht über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus— verpflichtet. Die Entlaſſung aus der Schule findet regelmäßig nur am Ende eines Schuljahres ſtatt, doch ſind Schüler, die im Laufe eines ſolchen das 18. Lebensjahr vollenden, auf Verlangen am Schluſſe des dieſem Zeitpunkte vorhergehenden Schulhalbjahres zu entlaſſen. § 11. Kaufmänniſche Angeſtellte beiderlei Geſchlechts mit Zeug⸗ niſſen über den erfolgreichen Beſuch von mindeſtens drei Jahres⸗ kurſen einer mittleren Handelsſchule oder kaufmänniſchen Fort⸗ bildungsſchule ſind vom Beſuche der Handelsfortbildungsſchule ganz befreit. Weibliche Angeſtellte mit Zeugniffen über den er⸗ folgreichen Beſuch der achten Klaſſe einer Bürgerſchule oder er⸗ weiterten Volksſchule ſind vom Beſuche des unterſten Jahrganges der Handelsfortbildungsſchule befreit. Angeſtellte, welche durch Zeugniß oder beſondere Prüfung den Beſitz mindeſtens der in der Handelsfortbildungsſchule oder einzelnen Klaſſen derſelben zu erwerbenden Kenntniſſe nachweiſen, insbeſondere die Inhaber des nicht auf einer Handelsſchule er⸗ worbenen Berechtigungsſcheins für den Einjährig⸗Freiwilligen⸗ dienſt können durch die Schulleitung nach Maßgabe der von der Schulkommiſſon zu treffenden näheren Beſtimmungen vom Be⸗ ſuche der Fortbildungsſchule oder der betreffenden Jahrgänge entbunden werden. In gleicher Weiſe können Schulpflichtige mit ungenügender Vorbildung in den Fremdſprachen vom fremdſprachlichen Unter⸗ richte entbunden werden. Schulpflichtige, deren geringes Bildungsvermögen keinen Er⸗ folg vom Beſuche der Vorſchule erwarten läßt, können durch die Schulkommiſſon dauernd oder zeitweilig vom Unterrichte ausge⸗ ſchloſſen werden. Inſolange dieſelben ſich im fortbildungs⸗ ſchulpflichtigen Alter befinden, ſind ſie für die Dauer des Aus⸗ ſchluſſes der allgemeinen Fortbildungsſchule zu überweiſen. 9 12. Der Beſuch der Handelsfortbildungsſchule kann auch nicht ſchulpflichtigen Perſonen mit Zuſtimmung ihrer Arbeitgeber oder Fürſorger von der Schulleitung nach Maßgabe der von der Schulkomiſſion zu treffenden näheren Beſtimmungen geſtattet werden. Dieſe freiwilligen Schüler unterliegen mit ihrem Eintritt den Beſtimmungen dieſes Statuts und ſind namentlich auch ver⸗ pflichtet, die Schule bis zum Schluſſe des Schuljahres zu be⸗ ſuchen. 13. Die Schüler ſind zur gewiſſenhaften Beobachtung des Stun⸗ denplans und der ee ee 8 14. Die Lehrherren und Prinzipale bezw. die Eltern oder deren Stellvertreter haben die zum Beſuche der Handelsfortbildungs⸗ ſchule Verpflichteten binnen drei Tagen nach Eintritt in das Lehr⸗ oder Dienſtverhältniß(auch während der Probedienſtzeit) bezw. nach Beginn des Schuljahres bei der Schulleitung anzu⸗ melden und die Ausgeſchiedenen binnen drei Tagen nach Been⸗ digung des Verhältniſſes daſelbſt abzumelden. Auch ſind ſte verpflichtet, die ſchulpflichtigen und die frei⸗ willig eingetretenen Perſonen zum Beſuche des Unterrichts nach Maßgabe der Stundenpläne und Schulordnung anzuhalten und ihnen die zum Schulbeſuch nöthige Zeit zu gewähren. 8 15. Nur Krankheit oder ein anderer wichtiger Anlaß, welche zu⸗ gleich auch die Thätigkeit im Geſchäftsbetriebe hindert, entbindet vorübergehend vom regelmäßigen Schulbeſuch. Die Verhinderung iſt ſpäteſtens am dritten Unterrichtstage vom Lehrherrn bezw. Prinzipal der Schulleitung ſchriftlich anzuzeigen. Dauert ſie zwei oder mehr Unterrichtstage, ſo iſt auf Erfordern der Schul⸗ lettung ärztliches Zeugniß über die Art und vermuthliche Dauer der Krankheit beizubringen. 11 Das Schulgeld beträgt jährlich 30 Mark. Dasſelbe wird in Tertialen im Voraus vom Lehrherrn bezw. Prinzipal erhoben, welcher berechtigt iſt, den Wiedererſatz vom Schüler oder deſſen 7. Die Feſtſtellung des Lehrplans, Stundenplans And derr Rückbergükung des vorausbezahlten Schulgeldes wird nur im Falle einer mehr als zwei Monate dauernden Krankheit des Schülers für die nachgewieſene Dauer der Krankheit auf Antrag des Lehrherrn bezw. Prinzipals gewährt. Betragen ſich deſſen würdig erzeigen. Die Schulkommiſſion hat ſich bei der Entſcheidung uber die Schulgeldbefreiungsgeſuche nach den Mitteln zu richten, die zu dieſem Zwecke durch den Voranſchlag der Schule, durch Stif⸗ tungen und Freigebigkeitshandlungen zur Verfügung geſtellt ſind. 7 Am Schluſſe jedes Tertials wird jedem Schüler ein Zeugniß ausgehändigt, deſſen Kenntnißnahme vom Lehrherrn bezw. Prinzipal zu beſcheinigen iſt. Denjenigen Schülern, welche die Anſtalt nach Abſolvirung des oberſten Kurſes oder auch ſchon vorher— aber nur im Falle des Wegzugs von hier— berlaſſen, werden Abgangszeugniſſe dusgeſtellt. § 18. Zuwiderhandlungen der Lehrherren und Prinzipale, der Eltern oder deren Stellvertreter und der Schüler gegen die Be⸗ ſtimmungen dieſes Ortsſtatuts werden gemäߧ 150 Ziff. 4 der Gewerbeordnung bezw.§ 2 des Landesgeſetzes vom 15. Auguſt 1898„den Beſuch des gewerblichen und kaufmänniſchen Fort⸗ bildungsunterrichts betr.“, Zuwiderhandlungen der Schler eventuell mit den in der Miniſterialverordnung vom 5. Februar 1875„die in der Fortbildungsſchule zuläſſigen Strafen betr.“ genannten Schulſtrafen geahndet. § 19. Bei fortgeſetztem tadelnswerthen Betragen eines Schülers ſowie wiederholt vorgekommenen von ihm verſchuldeten ungerecht⸗ fertigten Verſäumniſſen kann nach borausgegangener wieder⸗ holter Beſtrafung desſelben ſeine Ausweiſung aus dem Unter⸗ richte und— ſofern er ſich noch im fortbildungsſchulpflichtigen Alter befindet— die Ueberweiſung in die allgemeine Fort⸗ bildungsſchule verfügt werden. Gemäߧ 13 des Ortsſtatuts vom 5. Dezember 1901 und 28. Februar 1902, betreffend das kaufmänniſche Fortbildungs⸗ ſchulweſen, wird folgende Schulordnung ſür die ftädtiſche Handelsfortbildungsſchule erlaſſen: 9 1. An der Schule laufen zwei Schuljahre, von welchen das eine am Schluſſe der Oſterferien, das andere am Schluſſe der Herbſt⸗ ferien der Mittelſchulen beginnt. Dem erſteren werden namentlich die aus der Volks⸗ und Bürgerſchule, dem letzteren die aus den Mittelſchulen über⸗ tretenden Schüler zugewieſen. Zwiſchen beiden Terminen eintretende Schüler werden dem Schuljahre zugetheilt, zu dem ſie nach ihren Vorkenntniſſen ſich am beſten eignen. 8 2. Zeit und Dauer der Ferien wird durch Beſchluß der Schul⸗ kommiſſion feſtgkſetzt. Das Aufſteigen der Schüler in einen höheren Kurs bezw. von der Vorſchule in den unterſten Jahreskurs hängt davon ab, daß ſie ſich im Laufe des Schuljahres mindeſtens diejenigen Kenntniſſe angeeignet haben, welche erforderlich ſind, um in dem betreffenden Kurſe dem lehrplanmäßigen Unterricht mit Erfolg folgen zu können. Iſt der Schüler in dem einen oder anderen Unterrichtsfache noch zurück, ſo wird er nur unter der Bedingung verſetzt, daß er durch Privatfleiß das Fehlende nachholt und dies bei Beginn des neuen Schuljahres in einer Prüfung nachweiſt. 8 4. Die Schüler müſſen ſich zu den für ſie beſtimmten Unter⸗ richtsſtunden rechtzeitig einfinden. 8 5. 155 85 Sie müſſen die für den Unterricht vorgeſchriebenen Lehr⸗ mittel in ordentlich gehaltenem Zuſtande in die Schule mit⸗ bringen. 9 6 Die Schüler dürfen den Unterricht nicht durch ungebühr⸗ liches Betragen ſtören, auch die Schulgeräthe, Lehrmittel oder Schulräume nicht verderben oder beſchädigen. 8 7. Die Schüler werden ſich auch auf dem Wege zur und von der Schule geſittet benehmen und ſich jeden Lärms oder ſonſtigen Unfugs enthalten. Sie haben ihren Lehrern ſtets mit der ſchuldigen Ehr⸗ erbietung in und außerhalb 4 zu begegnen. Die Schüler ſind verpflichtet, den an ſte ergehen den ladungen des Schulleiters Folge zu leiſten. 1 Auf Zuwiderhandlungen gegen dieſe Schulordnung finden die in 88 18 und 19 des Ortsſtatuts erwähnten Strafen An⸗ wendung. Vor⸗ 2 10. Die Schulordnung, ſowie der Lehr⸗ und Stundenplan wer⸗ den bei Beginn jeden Semeſters in jeder Klaſſe verleſen, worüber im Klaſſenbuche Vermerk erfolgt. Ein Abdruck des Ortsſtatuts und der Schulordnung iſt in jedem Klaſſenzimmer ausgehängt⸗ Die gemäߧ 14 Abſatz 2 des Ortsſtatuts für den Schul⸗ beſuch verantwortlichen Perſonen erhalten auf Verlangen einen Abdruck des Ortsſtatus und der Schulordnung von der Schul⸗ A. Sexauer Machl, HMannheim, Fürſorger zu verlangen. Harlinen Srores, 9540 Rouleato, yitragen. 17695b & S, G. 2, 6. Lulmig dboisi leitung ausgefolgt. Mleider&cllürsen, dlellneriunen.- SMürsen, Auns-&ellürsen, Sior. Galürsen, Alinder-&cllursen genn⁰νð, ineigg amd farbig in allen Grossen vorräthig. Znorme Au⁰. Billigste Freise. „Bedürftigen Schülern kann das Schulgeld ganz oder theil⸗ weiſe erlaſſen werden, wenn ſie durch Fleiß, Begabung und gutes zur gen. thal Do im Ver mer woz tigt ihre in! rück bere eing Cot S reeneleeee „ 1n General⸗Anzeiger. 5. Seite. kkünutmachung. Zur öffentlichen Kennt⸗ hiß wird gebracht, daß die am 3. „., 5. und 6. Mai ds. Is, bei den Statiouen der B. Ichen u. Pfälziſchen Eiſenbahnen ſowie der Main⸗Neckar⸗Bahn ge⸗ löſten einfachen Perſonen⸗ zugsfahrkarten nach Mann⸗ heim(bezügl. der Pfälziſchen Eiſenbahnen auch nach Ludwigshafen) auch zur Rückreiſe benützt werden dürfen, wenn ſie vom Sekretariate des Reun⸗ bereins oder vom Mai⸗ märktbureau abgeſtempelt ſind. Die hiernach am ., 4. und 5. Mai gelöſten Karten gelten bis 6. Mai. um Mitternacht dieſes Tages erliſcht die Giltig⸗ keit ſämmtlicher Karten. Zu Benützung von Schnellzügen auf den Strecken der badiſchen Eiſen⸗ hähnen und der Main⸗ Neckar⸗Bahn ſind— je für Hin⸗ und Rückfahrt beſonders— Zuſchlags⸗ karten zu löſen. In dem Bereich der Pfälziſchen Eiſenbahnen dagegen dürfen mit den ermäßigten Fahr⸗ karten D- und Schnellzitge überhaupt nicht, ſondern mur Perſonenzüge benützt werden. 21870 Mannheim, 19.März 1902. Der Stadtrath: Beck. Diebold. Bekauntmathung. Die Vertheilung er⸗ ledigter Almendge⸗ nußlofe in Käferthal betr No. 11652 J. Wir bringen zur Kenntniß der Almend⸗ genußberechtigten von Käfer⸗ thal, daß am Dounerſtag, 24. April d.., Nachmittags 3 Uhr, im Rathhaus zu Käferthal die Vertheilung erledigter Al⸗ mendloſe vorgenommen wird, wozu diejenigen Genußberech⸗ tigten, welche glauben, nach ihrem Range zum Einrücken in den Genuß oder zum Vor⸗ rücken in eine höhere Klaſſe berechtigt zu ſein, hiermit eingeladen werden. Mannheim, 14. April 1902. Commiſſion für Fuhr⸗ und Guts⸗Verwaltung: Ritter. Buſch. Bekanutmachung. Die Gallenberg⸗Stif⸗ tung betr. Nr. 532. Die obige Stiftung hat den Zweck, würdige und be⸗ dürftige Muſiklehrer und Lehrer⸗ innen der Stadt Mannheim, ohne Unterſchied der Confeſſion, welche durch Alter oder Krank⸗ heit arbeitsunfähig geworden und Mindeſtens zwei Jahre in hieſiger Stadt wohnhaft ſind, zu unker⸗ ſtützen und zwar kann die jähr⸗ liche Einzelunterſtützung bis zu 50 M. gewährt werden. Dieſe Ainterſtügung ſoll nur de zu Theil werden, welche lediglich die Muſik zu ihtem Lebensberuf gewählt ha⸗ ben, wobei Theaterorcheſtermit⸗ glieder vorzugsweiſe zu be⸗ kückſichtigen ſind. 22787 Bewerbungen um Stiftungs⸗ mit genauer Darlegung r perſönlichen und ſonſtigen Nehen wollen binnen vier Wochen bei uns eingereicht werden. Mannheim, 7. April 1902. Der Stiftungsrath der Galenbergſtiftung: don Hollander. Kallenberger. Aetplah⸗Verpachtung. Der Zädtiſche Lagerplatz Nr. 86, in der kurzen Quergewann im taaße von 12½ m Front⸗Länge wird an Freitag, 25. April ds. Is., Vorm. 11 uhr auf unſerem Buregu, Bauhof 9 ,55 öffentlich verpachtet. DieVerſteigerungsbedingungen iegen in unſerem Bureau zur gefl. Einſicht auf. Mannheim, den 21. April 1902. Stüdt. Gutsverwaltung: Krebs. Verſteigerung. Im Auſtrage ver⸗ ſteigere ich gegen Baarzahlung ant Freitag, den 25, ds. Mis., 5 Uhr Nachmittags, im Laden 1, 7, neben dem Rathskeller: 5508 8 Bund Stockfiſche à 100 Pfd. * 2 50 wozu Enliebhaber eluladet 0 Casl Friedr. Stützel, b 20 Auktionator. 5 6, 20 Kleidermacherin, bier fremd, nimmt Kunden an⸗ ded Pflügersgrundſtr. 15, 2. St.] Auszug aus den Civilſtandesregiſern der Jfadt Indwigshafen. April. Verkündete: 5. Jul. Friedr. Wilh. Fügen, Kaufm. 10. Herm. Fel. Max Schröck, Schne Aug. Alma Wenzel. 9. Karl Hagen, Schloſſer und Karol. Correll. u. Elſa Blumhardt. ider und Ant. Bertha 10. ſalia Keller. 11 Gd Chriſt. Kruſt. 11. Me ler, Rev.⸗A Urſ. Schramm. 11. Stefan Elsner,.⸗A. und Chriſt. kel. 12. Aug. Ad. Stell, Ausrufer und Marg. Pfiſter. 12. Gg. Mattern, Schreiner und Emma Walb. Pfiſterer. 12. Karl Schneider, Maurer und Kath. Neff. 10. Friedr. Karl Gg. Stephan, Flaſchner und Anna Roſ. Roſa Groh. 10. Hch. Vetter II., Metzgermeiſter und Anng Maria ch.⸗A. und Aunc Roin* 8 1—— Reinhard, Privatm. und Eliſe Karol. Krämer. gen. Georg Jak. Abdorf, Fabrikwächter und Maria iger. 15. ,„ Bäcker und Maria Roſ. Heß. 12 n. Birkel, Schulverweſer l 14. Gg. Roth, Glaſermſtr. und E 15. Joh. Betz, Schreiner und Luiſe Wyſotz 16. Oskar Wilh. Buch, Poſtadfunkt und Maria Kath cherer. 16. Joh. Gg. Gebhard, Maſchiniſt und Barb. Donhauſer. 6. Heh. Gäckle, Keſſelſchmied und Math. Jochim. 15. Karl Nill, Bäcker und Marie Barb. Rüffel. April. Getraute: 12. Karl Albert, Schreiner mit Kath. Hetterich. 12. Hch. Eberle, Schloſſer mit Eliſe Räuchle. 12. Jof. Liebel, Tagner mit Anng Martha Milde. 12. Friedr. Guſt. Möntmann, Kaufm, mit Karol. Kath, Eliſ. Weiland. 2. Max Ulmer, Zimmermann mit Karol. Haury. Friedr. Geiger, Schneidermſtr. mit Anng Märtz. 5. Franz Joſ. Geiger,.⸗A. mit Fried. Jak. Hartmann. 5. Karl Wilh. Vonhoven, Bahnaſſiſt. mit Emilie Groß. 15. Philipp Klee, Muſiker mit Kath. Steinbrecher. Abril. Geborene: 9. Karl Pet., S. v. Michl. Roth,.⸗A. 9. Martha Marg., T. v. Emil Brunner, Maſchinenmſtr. 8. Hedwig, T. v. Joh. Gahn, Tagner. 9. Joſ. Adolf, S. v. Alois Matzer, Maſch.⸗Former. 9. Kath. Eliſ., T. v. Hch. Walz, Maurer. 10. Ernſt, S. v. Ernſt Wezel, Heilgehilfe. 10. Karolina, T. v. Gg. Bräuninger,.⸗A. 19. Ludwig, S. v. Rup. Volkwein,.⸗A. 7. Otto Karl Rich., S. v. Karl Michel, Schreibgehilfe. 9. Magdalena, T. v. Franz Janz, Heizer. 11. Heinrich, S. v. Joh. Schneider, Bauaufſeher. 11. Emma Kath., T. v. Ad. Freund, Schloſſer. 5. Barbara, T. v. Joh. Rentſchler, Tagner. 1. Friedr. Ant., S. v. Friedr. Spiegel,.⸗A. 9. Hch. Franz, S. v. Hch. Link, Maler. 3. Emma Lina, T. v. Leonh. Hauſer, Mühlenbauer. 9. Paula, T. v. Jak. Württemberger,.⸗A. 13. Wilhelm Joh., S. v. Wilh. Emhardt, Schutzmann. Alfred Chriſt. Ernſt, S. v. Frz. Welker, Spengler,. 13. Roſa Magd. Elif., T. v. Wilh. Huwer, Spengler. 12. Ernſt Phil., S. v. Phil. Eſpenſchied, Schuhm. 14. Johann, S. b. Joh. Ad. Herzog, Inſtallat. 14. Georgine Alb., T. v. Friedr. Burckhardt,.⸗A. 3. Guſt. Ad., S. v. Guſt. Balles, Tapezier. Suſanna Eliſ., T. v. Nikol. Geiberger, Schloſſer. Hrch., S. v. Wilh. Kirrmann,.⸗A. Karl Friedr., S. v. Karl Friedr. G. Rhein,.⸗Vorarb. Gg., S. v. Georg Adam Bendel, Glaſer. Maria Magd., S. v. Nik. Mohr, Schreiner. Heinrich, S. v. Michl. Henne, Milchhdlr. Erneſtine Marg., T. v. Michl. Saal, Schloſſer. Hedwig Barb. Helena, T. v. Joh. Adam Steiger, Rang. Gg. Friedrich, S. v. Gg. Friedr. Göldenboth, Bahnarb. Anng Eliſe, T. v. Michl. Frank,.⸗A. .Aug. Friedrich, S. v. Aug. Friedr. Walter, Bäcker. Karl, S. v. Rup. Friedr. Remmlinger,.⸗A. Kaſpar, S. v. Franz Kaupp, Bohrer. Philipp, S. v. Phil. Sattler,.⸗A. .Kurt Max, S. v. Joh. Aug. Friedr. Polenz, Monteur. Emilie, T. v. Joh. Ad. Kollmer, Zimmermann. .Herm. Karl Guſtav, S. b. Guſt. Moritz, Viktualienhoͤlr. April Geſtorbene: 11. Johann Heinrich, Schloſſer, 36 J. alt. FCCCCCCCCCCCCCC ct r * do St oo Dn= D Yt ——— O 11. Suſanna, T. v. Joſ. Bollian, Maurer, 8 M. alt. 11. Maria, T. v. Ant. Maucher, Müller, 1 J. alt. 11. Phil. Hugo, S. v. Ludw. Oſt, Kaufmann, 1 M. alt. 12. Katharina, T. v. Wilh. Grün, Tgr., 5 M. alt. 11. Heinrich Geiger, Tagner, 54 J. alt. 2. Roſa Gertr., T. b. Wilhelm Leimeiſter, Steinhauer, 11 M. alt. 12. Ludwig Otto, S. v. Stefan Wolf, Heizer, 3 J. alt. 13. Eliſabeth, T. v. Hch. Klee, Maurer, 4 M. alt. 14. Klara, T. v. Ludw. Auerbacher, Kfm., 4 J. alt. 14. Friedrich, S. v. Math. Weber, Obmann, 1 J. alt. 15. Emil Rich., S. v. Karl Hch. Vollmer,.⸗A. 1 J. alt. 15. Andreas Braun,.⸗A., 37 J. alt. 16. Helmuth Ed., S. v. Ed. Klag, Maurer, 5 M. alt. 15. Hch., S. v. Michl. Henne, Milchholr., ½ St. alt. 15. Marg. Phil., S. v. Chriſt. Klein, Schuhm., 1 J. alt. 15. Johann Karl, S. v. Karl Aug. Courret, Kfm., 3 M. alt. 15. Anna Eliſe, T. v. Michl. Frank,.⸗A., 15 St. alt. 16. Johann, S. v. Jak. Klamm, Bureaudiener, 1 J. alt. 7. Anton, S. v. Ant. Kullmann, Heizer, 2 M. alt. 17. Jakob Spoor, Spengler, 29. J. alt. 232230 k elloser Aucer Ac itte. 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Schufert⸗Geſelſchaft Maunheim. Todes-Anzeige. Theilnehmenden Freunden und Bekannten zur Nachricht, daß heute unſer lieber Kollege Fr. Sachſe nach kurzem Krankenlager im Alter von 44 Jahren ſanft entſchlafen iſt. Mannheim, 21. April 1902. 90 Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 23. April, Nachmittags 5 Uhr, vom Allgem. 1812 .— Seile⸗ Weneral⸗Anzeiger. Mannheim, 22. April Vertin für Tertenlolaſiel. A ufr uf! Dank der allgemeinen Th eilnahme der für alle edlen Zwecke ſtets opferbereiten Bewohner unſerer Stadt ver⸗ mochten wir im vorigen Somr und 439 Kindern während de ner 15 Kolonien auszuſenden r Sommerferien die Wohl⸗ that eines Geiſt und Körper erfriſchenden Land⸗ und Wald⸗ aufenthalts zu gewähren. 23171 Außerdem waren noch 26 Kinder im Soolbad Rappenau in Fid voll und ganz erfüllt. eſe gewiß den dringenden Wunſch wieder einer mindeſtens ͤ gleich die Wohlthat eine zu können. Und ſo wenden wir uns denn auch ſtets bewährten Gemeinſinn unfrer freundlichen Bitte, unſeren F und offene Hände entgegenzub Stand geſetzt werden, einer möglichſt ſtets ſehr zahlreich an uns ge Der Erfolg hat die gehegten Erwa artungen erfreuliche Thatſache wachrufen, auch dieſes en Anzahl bedürftiger Kinder s kräftigenden Ferienaufenthaltes erweiſen jetzt wieder an den Mitbürger mit der erienkolonien warme Herzen ringen, damit wir in den großen Anzahl der richteten Geſuche um Auf⸗ nahme in eine Kolonie entſprechen zu können. Zur Entgegennahme gütiger Beiträge ſind die Unter⸗ zeichneten gerne bereit. Mannheim, April 1902. Der Vorſtand: Baſſermann, And., aufm.,.9,3. Bauer, Joſ., Stadtdekan, A 4, 2. Beck, Otto, Oberbürgermſtr.,L8, 10. Freylag, Franz, Stadtrath. M7, 24. Herſchel, Bernh., Stadtrath, B1,5. Hirſch, Emil, Kaufmann, E 7, 21. Frau E. Hirſch, k 7, 21. Imhoff, Auguſt, Kaufm., N 5, 11. Irſchlinger, Heinr., Kaufm., B5,3. Dr. Kahn, Nicharb, Rechtsauw., Werderplatz 14. Rurz, Jakob, Hauptlehrer Dr. Pinbmann,., Medizinalrath, M 2, 14. Magenau, Emil, Kaufm., M 5, Paul, Erwin, Pripatm., Luiſen 21. 2. 5 „5. N2 6 Frau E. Paul, 8 Dr.Peitavy Lubwig, Pfiſterer, Alex., Gr. liſterialt. und Landeskommif 07 17. Rippert, Hermann, Privatmann, H 7, 28. Nuckhaber, Guſtav, Dekau, R1, 13. Frau G. Ruckhaber, R 1, 18. Schmitt, Alois, Hauptl., Moltke⸗ ſtraße 3. Dr. Sickinger, Anton, Stadtſchul⸗ rath, Moltkeſtr. 6 Dr Sleckelmacher, Moritz, Stadt⸗ rabbiner, Goetheſtr. 10. Stockheim, Max, P ivatm., 04, 1. Dr. Wegerle, Jak., pr. Arzt, N 6, 2. Luiſen ung 21.7 zt, M3,3 Anentbehrlich für G Der weltberühmt gewordene Triumph⸗Stuhl als Stuhl, Hänge⸗ mautte, Sopha und Bett zu benutzen in ſollder Ausführung zum Preiſe v. Mk. 3, mit Verlängerung Mk. 4,50, mit Arm⸗ lehne.Verlängerung 5 * 2 eſunde und Kranke!! Mk. 5,50 überall hin verſendbar und nur allein zu haben bei Karl Komes, Mannheim,(Kaufhans), N, l. Erſtes und größtes Spezial⸗ Beſchäft dieſer Vkauche. 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