+ 200/ aus den Vereinsmitteln überwieſen. Abonnement: Tägliche Ausgabe: 70 Pfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich durch die Poſt bez. incl. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quaxtal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg Nur Sonntags⸗Ausgabe; 20 Pfeunig monatlich, ins Haus od. durch! die Poſt 25 Pf. J u ſera te: Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg. Suirspärtige Juferate 25 Die Reklame⸗Zeile 60 5 (Badiſche Volkszeitung.) E., 2. der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreilelſte Zeilung in Maunheim und Amgebung. Schluß der Inſeraten⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 uhr⸗ (Nannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „„Journal Maunheim““. In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 2892. Telephon: Direktton und Druckerei: Nr. 341 „ Redaktion: Nr. 377 Expedition: Nr. 218 „ Jiliale: Nr. 815 E 6, 2. 8— — 1. Juni 1902. — Ius Stadt und Tand. *Mannheim, 1. Juni 1902. * Der Kaufmänniſche Verein hielt Dienſtag Abend ſeine 35. brdentliche Mitgliederberſammlung unter ſehr ſtarker Betheiligung 0. Der große Leſeſaal, welcher ſpeziell zum Zwecke der Verſamm⸗ lung hergerichtet worden war, vermochte die Erſchienenen kaum zu ſaſſen. Die Verſammlung wurde vom Vorſitzenden Herrn Jul. Witzigmann eröffnet und geleitet. Aus dem zur Verleſung ge⸗ brachten Jahresbericht geht hervor, daß das am 31. März abgelaufene für den Verein nicht minder bedeutungsvoll war das vorhergegangene. Für das Vereinshaus, über deſſen am 9. Mai erfolgte Eröffnung wir vor Kurzem an dieſer Stelle ſchon aus⸗ ührlich berichteten, wurden im vorigen Bericht aufge⸗ ührten 179 000 2 noch weitere 500%/ in Zproz. Obligationen gezeichnet. Veranſtaltet wurden 1 1 80 des⸗Winterhalbjahres: 9 Einzelvorträge, 1 Recitation, 2 Vortragschklen(von je 5 und 2 Vor⸗ trägen) ſowie alljährlich in Gemeinſchaft mit der Handelskammer dem Börſenvorſtand 8 akademiſch⸗fachwiſſenſchaftliche und dem Börſenvorſtand 8 atademiſch⸗fachwiſſenſchaftliche Vorträge, ſerner 4 beſondere Vorträge für Lehrlinge. Für die Bibliothek wurden 419 Bände wverthvoller Werke über Geſchichte, Volkswirthſchaft, Literatur, Philoſophie ete. angeſchafft. Der Beſtand erhöht ſich dadurch auf 6107 Bände. Die Zahl der im Leſeſaal aufliegenden Zeitungen beträgt über 80. Die Geſammtfrequenz der Handels⸗ ſchule belief ſich int Winterhalbjahr 1901/02 auf 401 Theilnehmer, welche in 19 Kurſen unterrichtet wurden. Infolge der Errichtung der ſtädtiſchen Handelsfortbildungsſchule börte die Vereinsſchule an Oſtern ds. Is. auf bis auf den 3. Kurſus, welcher bis Oſtern nächſten Jahres noch weiterläuft. Der Vorſtand hat nichts unverſucht ge⸗ laſſen, die bom Verein ſeit dreißig Jahren geleitete Handelsſchule dem⸗ ſelben zu erhalten, der Stadtrath hat ſich aber außer Stande erklärt, die Bedingungen zu erfüllen, welche der Verein an die Uebernahme der neuen kaufmänniſchen Fortbildungsſchule knüpfen mußte. UIm eine beſſere Vorbereitung für die erfolgreiche g refferes Verſtändniß vorausſetzenden akademiſchen Vorleſungen 3¹ ermöglichen, wurde in Verbindung mit der Handelskammer ein Unter⸗ vichtskurſus abgehalten, der das Weſentliche aus der Volkswirthſchafts⸗ lehre und aus der Volkswirthſchaftpolitik behandelte. Stunden umfaſſenden Lehrkurſus betheiligten ſich 84 Theilnehmer der verſchiedenſten Berufsſtände. Der Großh. Gewerbeſchulrath gewährte der Handelsſchule einen Beitrag von 2400 ,/. Letzterer Betrag wurde hauptſächlich zur Anſchaffung von Lehrmitteln verwendet, Die Stellen⸗ vermittlung hatte unter der allgemeinen mißlichen Geſchäftslage zu leiden. Angemeldet waren 1528 Bewerber und 1271 Vakanzen. Ver⸗ klittelt wurden 438 Stellen. Der Krankenkaſſe gehören 810 Mitglieder an, welche ſich auf die Hauptkaſſe Mannheim und 7 örtliche Ver⸗ waltungsſtellen vertheilen. Zur Abwendung der vdon den Freien Hilfskaſſen drohenden Gefahr— es liegt in der Abſicht der Reichs⸗ vegierung, die bisher beſtandene Gleichberechtigung mit den Orts⸗ krankenkaſſen aufzuheben und die Hilfskaſſen zu ſogenannten Zuſchuß⸗ kaſſen umzuwandeln— hat der Deutſche Verband kaufmänniſcher Veteine eine Denkſchrift an das Reichsamt des Innern gerichtet, welcher ſich die Krankenkaſſe des Kaufmänniſchen Vereins ebenfalls anſchloß. Der Unterſtützungsfonds erhielt 153.94 an Zuweiſungen namentlich von Firmen, welche mit Erfolg die Stellenvermittlung be⸗ nutzten. Ein Theil der Zinſen des jetzt 25 712.80/ betragenden Fonds fand Verwendung zur Deckung des vom Verein zu leiſtenden Beitrags an die neu gegründete Unterſtützungsabtheilung des Ver⸗ bandes kaufmänniſcher Vereine Badens und der Pfalz. Letztere Ab⸗ theilung begweckt, denjenigen Mitgliedern der an die Unterſtützungs⸗ ubtheilung angeſchloſſenen Verbandsvereine, die unverſchuldet ſtellenlos getworden ſind, eine Unterſtützung zu gewähren, ohne dieſelben zu einem Extrabeitrag dafür heranzuziehen. Die Zahl der unterſtützten burchreiſenden belief ſich auf 503. Das Ueberſetzungs⸗ kureau erledigte 254 Aufträge. Dem Jubiläumsſtiftungsfond wurden Derſelbe beträgt nun⸗ mehr 4800 /, Die Fälle der Rechtsberathung haben gegenüber den letzten Jahren nicht unerheblich abgenommen. Es wird dies der allgemeinen ungünſtigen wirthſchaftlichen Lage beigemeſſen, welche es ben Angeſtellten räthlich erſcheinen läßt, Differenzen mit der Prin⸗ zipalität möglichſt zu vermeiden. Die Zahl der vom Rechtsbeiſtand ertheilten Rechtsauskünfte belief ſich auf 28 Fälle. fanden während des Jahres zwei ſtatt. Das Vermögen des Vereins beläuft ſich auf 37 889.34/ Die Mitgliederzahl hat um 50 zuge⸗ nommen und beträgt am Schluſſe des Berichtsjahres 3073. Bei der Vereinsverwaltung liefen ca. 17300 Korreſpondenzen ein. Eine Debatte knüpfte ſich an dieſen Bericht nicht. Auf die Verleſung des Rechnungsausweiſes wurde verzichtet, da derſelbe gedruckt vorlag. Die von der Rechnungsreviſionskommiffion beantragte Decharge wurde dem Vorſtand gerne ertheilt. Längere Zeit beanſpruchten die Zwiſchen⸗ berhandkungen bezüglich der Vorftands⸗ und Ausſchußwahlen. Ge⸗ zwählt wurden: 1. in den Vorſtand: die Herren Jul. Witzigmann, Ful. Goctz, Friedr. Rank, Emil Jaeger, Karl Doerr, Adolf 8 ibi und Maxr Oppenheimer, letztere beide Herren an Stelle ber Herren Oskar König und Hermann Gellert, welchen am Schluſſe der Verfammlung für ihre Nen Verein geleiſteten Dienſte allſeitiger Dank ausgeſprochen würde; 2. in den Ausſchuß: die Herren Jak, Fil. Kratz, Karl Braun, Chriſt. Gebhardt, a Ficht, Herrmannsdörfer, W. Jaeck, Karl Vock, Heh. Voigt, Joſ. Krickel, 4 Beeſ Kaufmann, S. Apfel, W. Rotzler und C. v. Briel. Mit Aus⸗ nahme der letzten drei Herren gehörten die Gewählten ſchon bisher dein Ausſchuß an. Die Berathung des Budgets, zu welchem aus der Mitte der Verſammlung verſchiedene Anträge geſtellt wurden, das aber nach den Vorſchlägen des Vorſtandes mit wenigen Abweichungen nach langen und zum Theil erregten Debakten ſchließlich in Ein⸗ dhal zu fahren, von wo um ½7 Uhr die Wanderung beginnt. bis 1410 Uhr gemeinſchaftliches Frühſtück a 80 3 vorgeſehen iſt. Theilnahme an den ein. arg mitgenommenen Kloſtergebäuden. An dieſem 36 55 2 0 die Beiſetzung im Dome zu Speyer geſtattet wurde. ſehen. (5. B latt) nahnten 5 Ausgaben mit 42 000% Aunahme fand, Ne ſich bis 2 Uhr Morgens aus, um welche Zeit der Vorſitzende alsdann die Ver⸗ ſammlung ſchloß. Hierzu wird uns noch von anderer Seite mitge⸗ theilt, daß die wiedergewählten Herren Goetz, Dörr, Rauk und Jaeger (mit Ausnahme des Herrn Witzigmann) ſich mit ihren ſeitherigen Kollegen im Vorſtande ſolidariſch erklärt und die Wiederwahl ab⸗ gelehnt haben. Die einzig richtige Antwort, welche der alte Vor ſtand auf die Ueberrumpelung der Verſammlung durch eine Anzahl junger e geben konnte. Odenwaldelub, Section Mannheim⸗ Ludwigshafen. Die mit Regen und ſogar Schnee überreichlich bedachten Pfingſtfeiertage haben unſere ſchöne Vogeſentour und wohl auch ſo mauchen anderen ge⸗ planten Ausflug zu Waſſer werden laſſen und Alles athmet erleichtert auf,daß wenigſtens die letzten Tage des Wonnemonats eine Beſſerung des Wetters brachten, Wer den Buchenwald noch in ſeinem jungen Grün ſchauen will, der hat beim Ausflug am nächſten Sonntag die befte Gelegenheit. Geht es doch durch einen Theil des ſchönſten Pfälger Waldes am ſagenumwobenen Dracheufels und zum idhlliſch gelegenen Forſthaus Iſenach mit ſeinem reizenden Weiher. Um nicht wieder in die unangenehme Lage zu kommen, mit Zurücklaſſung des Führers abfahren zu müſſen, wollen ſich die Theilnehmer um 5 Uhr am Sonntag Morgen am Bahnhofportal in Ludwigshafen einfinden, denn 5 Uhr 15 Min. wird mit Ausgabe der ermäßigten Fahrkarten 4%.60 Schluß gemacht, um mit dem Zuge 5 Uhr 25 nach Weiden⸗ Im ſchönen Buchenwald bequem anſteigend und den Drachenfels links umgehend führt die Tour direkt nach Forſthaus Iſenach, wo von 8 Von hier Beht es durch das obere Fſenachthal zum Hohenbühl, deſſen Thurm prächtige Ausblicke auf den Donersberg mit Umgebung, den Taunus, die vordere Hardt etc. gewährt. Nach einſtündigem Marſch erreichen wir den einſam im Walde gelegenen Eiswoog mit dem Gienanth'ſchen Jagdhaus. Noch ein weiteres und wir ſind in dem Dörf⸗ chen Ramſen, wo von ½2 bis ½3 Uhr bei Adam Stumpf Einkehr gehalten wird. Friſ ch geſtärkt 121 es weiter zum einſt berühmten Kloſter nthal mit ſeinem noch wohl erhaltenen ſchönen Thurm und den vom Zahn der Zeit und noch mehr von achtloſer Menſchenhand von Naſſau vor der ereignißvollen Schlacht am Haſenbühl beim nahen Göllheim und hier ruhte auch ſeine ſterbliche Hülle 11 Jahre lang bis Nach kurzer Raſt beſteigen wir die ſchon von Ramſen aus geſehene Burg Stauf mit hübſchen Blicken in's Eisthal, dann noch ein Stündchen im Walde weiter, an den Gienanth'ſchen Eiſenwerken vorüber und wir ſind am Endziel der Tour, dem Städtchen Eiſenberg, wo um 5 Uhr gemein⸗ 15 8 Eſſen im Löwen vorgeſehen iſt(a%.— einſchließlich ½ Liter Ebernburger Tiſchwein), Um 7 Uhr 9 Min. fährt das Bähnchen nach Grünſtadt, wo der halbftündige Aufenthalt bei einem Glas Bier in der Bahnhofwirthſchaft von Seltſam gekürzt wird und um 9 Uhr 20 Min ſind wir in Ludwigshafen angelangt. Die ganze Marſchdauer beträgt annähernd 7 Stunden. Die Tour führt faft ausſchließlich durch herrliche Waldungen mit guten Wegen und geringen Steigungen. Gäſte ſind willkommen. Bei dieſer Gelegen⸗ heit ſei nochmals auf das kleine Büchlein 100 Ausflüge von Mann⸗ heim⸗Ludwigshafen(%(lin) aufmerkſam gemacht, das Freunden hübſcher Wanderungen und Familienvätern in der ſchönen Jahreszeit beſte Dienſte leiſten wird. Gerichtszeitung. *Mannheim, 28. Mai.(Strafkammer.) Vorf.: Herr Landgerichtsrath Ketterer. Vertreter der Großh. Staatsbehörde: Herr Dr. Groſſelfinger. 1. In der„Karlsruher Bierhalle“ feierte am 21. April ds. Js. der Schloſſer Heinrich Freimüller mit einem Kompagnie⸗ Kameraden, dem Heizer Friedrich Schwar z, ein fröhliches Wieder⸗ Man zechte tüchtig und am Ende ſchlief Schwarz am Tiſche ein. Als er erwachte und die Kellnerin rief, um ſeine Zeche zu be⸗ zahlen war der Kamerad fort und in ſeinem Portemonnaie fehlten ihm drei Zwanzigmarkſtücke. Freimüller hatet ihn gefleddert. Der Dieb, ein ſchon wiederholt beſtraftes Subjekt, wandert auf 1 Jahr 3 Monate ins Zuchthaus und Verluſt der Ehrenrechte auf 5 Jahre. 2. Der Packer Peter Tavernier war im„Halben Mond“ eingeſchlafen, als ſich unſaubere Hände an ihn heranmachten und ihm 2 Mark aus dem Portemonnaie fingerten. Die Hände gehörten zu den Taglöhnern Karl Ries und Friedrich Gabriel, Je nach ihrer kriminellen Konductenliſte wird gegen Jenen eine Gefängnißſtrafe von 10 Monaten, gegen Dieſen eine Gefängnißſtrafe bon 2 Monaten 3. Der 23 Jahre alte Schloſſer Wilhelm Maſer hat ſich ſchon frühzeitig dem Fahrraddiebſtahl zugewendet und hat auf dieſem Wege bereits einmal die Bekanntſchaft der Bruchſaler Feſte gemacht. Kaum wieder in Freiheit, verfiel er wieder ſeinem Verhängniß. Am 5. März entführte er ein vor dem Poſtamt der Neckarvorſtadt ſtehendes Fahrrad im Werthe von 120 /, welches dem Kaufmann Gottlieb Kieſel gehörte; am 24. März fuhr er von dem Hauſe D 6, 18 mit einem Rade davon, das Eigenthum des Gypfermeiſters Daniel Becken⸗ haußpft war und einen Werth von etwa 120, hatte. Am J. April ds. Is kam dem Tapezier Jean Fuhr ein Rad im Werthe von 220, abhanden, das ebenfalls in den Beſitz Maiers übergegangen war, ohne daß dieſer einen Rechtstitel zu erwerben für nöthig fand. Eines der Raäder brachte Maier zu einem Freund, dem Maler Georg Borkt, damit dieſer es durch Umlackiren untenntlich mache. Bortt iſt deß⸗ halb mitangeklagt. Maier hat außerdem verſucht, ſich ein Rad heraus⸗ zuſchtwindeln, das der Kaufmann Leopold Fiſcher aus Baierthal in der Wirthſchaft„Zum Stall“ in Heidelberg eingeſtellt hatte. In der Zeit ließ er ſich von der Dirne Frida 9 0 iegler alimentiren, ausgeſprochen. Hier übernachtete Kaiſer Adölf Galerie von Zeitgenoſſen hinterlaſſen. weshalb die Ank flage auch Ku tppelef aufft ihr ö Maier lautet auf 2 Jahre 2 Monaté Zu cht 90 aus und 5 Jahre Ehrverluſt, gegen Bortt auf 2 Monate Gefängniß. 4. Die Bexufung des Uhrmachers Joſef Basler aus Otten⸗ höfen, den das Schöffengericht gegen Betrugs und Unterſchlagung zu 3 Wochen Gefängniß verurtheilt hat, iſt von Erfolg begleitet, Er wird heute freigeſprochen. Das Gericht vermißte die betrügeriſche Abſicht und im Fall der Unterſchlagung fehlte ein ausdrücklicher Eigenthums⸗ vorbehalt. Urtheil gegen Theater, Nunſt und Wiſſenſchaft. oe. Mannheimer Kunſtverein. Jung in der Kunſt zu ſein, iſt unabhängig von den Jahren, von dem Alter des Künſtlers. Es kommt nur darauf an, ob ſich ein Künſtler zu ſtrenger und gewiſſen⸗ hafter Naturbeobachtung erzogen hat, und ſich ſein Auge immer mehr zur Erkenntniß der Wahrheit von Jarbe und Form ſchärft. Un⸗ erſchöpflich iſt dieſe Erkeuntniß und ein Menſchenalter in dieſer Be⸗ ziehung nur eine kurze Friſt. Aber daß ein Künſtler dieſe kurze Friſt nicht verſäumt, ſie zu immer tieferen Einſichten benutzt und mit jugendlichem Herzen fühlt und geſtaltet, das iſt das Entſcheſdende für die Beurtheilung ſeiner Kunſt, das macht ihn zum Meiſter. Und von ſo unveralteter Art iſt die Kunſt Wilhelm Frey's, denn nie begnügt ſie ſich mit dem einmal Erreichten, ſondern ſtrebt unermüdlich weiter, immer neue Schönheit in der wirklichen Natur erweckend. Wenn man z. B. das gegenwärtig in der Karlsruher Ausſtellung befindl iche Thierſtück dieſes Künſtlers(„Junge Meute“) mit deſſen früheren Werken 1915 Gaures Lergleſch ſieht man aufs Klarfte, in welcher Weiſe dieſer Künſt! innigeres Verhältniß zur unmittelbaren Sarhendelt der wirklichen Natur gewonnen hat. Aehnliche Jugendfriſche ſpricht jetzt auch aus dem ſoeben im hieſigen Kunſtverein ausgeſtellten neueſten Gemälde Wilhelms Frey's: „Pferde in der Koppel“, Das Bild iſt bei aller Helle und Kaft des Colorits fein und eigenartig in der Stimmung. Die ſich munter tummeluden Thiere ſind mit der Hand des Meiſters gemalt und zu lebendigſter Erſcheinung gebracht. Gerade die Verbindung der Land⸗ ſchaft und des Thierſtücks bemeiſtert dieſer Künſtler in einer modernen, ſerbenfenen Weiſe, die ſeiner Kunſt die Jugend nie ſchwinden läßt.— Der ſoeben eingetroffenen Kollektion von intereſ⸗ ſanten, eigenartigen Gemälden des holländiſchen Malers Corneltus de Moor ſoll der folgende Bericht gewidmet ſein. Der Bericht über die Auffindung eines unbekannten Khalifen⸗ ſchloſſes, das noch ſchöne Wandgemälde und Moſaiken birgt, wurde in der Feſtſitzung der Wiener Akademie der Wifſenſchaften verleſen Auffinder iſt Dr. Alois Muſil, ein junger Prieſter der Olmützer Erzdiözeſe, den Erzbiſchof Dr. Kohn nach Paläſtina zu Bibelſtudien fandte. Muſil machte ganz allein unter großen Gefahren archävlo⸗ giſche Forſchungsreiſen ins Moabiterland. 1898 entdeckke er am Südende des Todten Meeres gegen das Rothe Meer zu mehrere Schlöſſer, darunter Koſſeir Amra. Er kehrte dann nach Wien zurürk und erlangte von Kunſtfreunden die Mittel, um mit dem Wienſer Maler Mielick eine neue Expedition zu unternehmen. Nur durch die Hilfe eines befreundeten Beduinenhäuptlings gelang es Mufil und Mielick, den Gefahren zu entrinnen, die ihnen drohten. Ende Mai erreichte er Koſſeir Amra, aber nur mit einem Kameel, alle anderen hatten ihnen Beduinen geraubt. Mufil durchforſchte das Schloß und nahm die Inſchriften auf. Mielick kopirte das 400 Quadratmeter große Wandgemälde und die Mofaiken. Die Wände mußten erſt vom dicken Schmutz befreit werden, ehe Mielick zu malen anfangen konnte. Das Wandgemälde zeigt, daß Amra ein Luſtſchloß des Für⸗ ſten Achmet, eines Urenkels Harun al Raſchids, war. Die Bilder illuſtriren das Leben von der Geburt bis zum Tod, ſie ſchildern menſchliche Leidenſchaften, Tanz, Mufik, Jagd und Ringkämpfe. Die ſchönſten Bilder ſind der Darſtellung eines Bades gewidmet. Form und Inhalt der Kunſtwerte füllen eine große Lücke in der Geſchichte aus und ſind von unſchätzbarem Werth für den Kunſthiſtorkker und den Geſchichtsforſcher. Dieſes Koloſſalgemälde beweiſt, daß Moham⸗ med nicht die Darſtellung lebender Weſen verbot, ſondern daß dieſes Verbot von ſpäteren mohammedaniſchen Theblogen herrührt, Der franzüſiſche Maler Benjamin Conſtant, der, wie bereits gemeldet wurde, am Montag in Paris geſtorben iſt, gehörte zu der Gruppe der jüngeren Akademiker, die ſich in ihren Werken nicht gerade als hinreißende Künſtler, aber immer als glänzende Techniker und virtuoſe Beherrſcher des maleriſchen Handwerks zeigen. Er war im Jahre 1845 in Paris geboren, ſtudirte auf der Ecole des beaux⸗ arts, beſonders unter Cabanel, und ſtellte 1869 ſein erſte Zild „Hamlet und der König“ aus. Von ſeinen Reiſen in Spanuien und dent nördlichen Afrika, wohin er die marokkaniſche Geſandtſchaft Tiſſots begleitet hatte, brachte er zahlreiche Bilder aus dem Leben der dortigen Völker mit. Mit den„Haremsfrauen“, den kaniſchen Gefangenen“, der Gruppe„Janitſchar und Gunuch“ und anderen Darftellungen orientaliſcher Stoffe hatte er große Erfalge Das Hauptbild dieſer Epoche war 1876 der realiſtiſche, auf kraſſe Effekte hin gemalte„Einzug Mohammeds II. in Konſtantinopel 1453“ jetzt im Muſeum von Toulouſe). Seitdem hatte Conſtarit Jahre hindurch eine beſondere Vorliebe für blutrünſtige Theater⸗ kthemata, die er mit nicht geringer koloriſtiſcher Kunft vortrug. e den letzten Jahren aber verließ er dies Gebiet und wandte ſich immer ausſchließlicher der Porträtmalerei zu. Er hat zählloſe betannte Perſönlichkeiten der Pariſer Geſellſchaft gemalt und eine ſtattliche Seine Bildniſſe haben in der Auffaſſung und Charaktexiſirung nichts beſonders Gigenartiges aber ihre brillante Mache und ihre geſchmackbolle, wenn auch oft ein bischen weichliche Art ſichern ihnen ein längeres Leben als jenen orientaliſchen G Auch in Berlin haben wir in des jüngſten Zeit wiederholt intereſſante Porträts von Conſtant gefehen Zu ſeinen ſchönſten Werken dieſes Genres gehört das Doppelbildniß ſeiner beiden Söhne, das in der Weltausſtellung von 1900 allge⸗ meines Aufſehen erre 9 5 9. Seite„ 7„ 28 1 AAe ig 81 AAA General⸗Anzeiger. 705 m Sooldac Furopas gegenes iiber d. M. im had. luftkuror Aurhaus u. Saline leuerbautes ter Höhenlage mit eine Soole an Wirksamkeit und Bädern. Das im vorigen Jahre allerersten Ranges m Neuzeit(Lift, schaftsräume ete. austalt neoterapeut HBäder, eilgymnastik und lstorium ete.). 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Is. über die Be⸗ ſchäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gaſt⸗ und Schankwirthſchaften gerade in den durch die Vorſchriften berührten Intereſſentenkreiſen vielfach zu irrigen Anſchau⸗ ungen und mißverſtändlicher Auslegung bisher Anlaß ge⸗ geben haben. Wir bringen daher untenſtehend die Bekanntmachung des Reichskanzlers nochmals zum Abdruck, und bemerken zur Erläuterung: a. Gemäß 1 Ziffer 1 der Bekanntmachung iſt vorge⸗ ſchrieben, daß in allen Wirthſchaften dem daſelbſt, ſei es mit Bedienung der Gäſte, im Büffet oder in der Küche. beſchäftigten männlichen wie weib⸗ lichen Perſonal für die Woche ſiebenmal eine un⸗ unterbrochene Ruhezeit von mindeſtens 8 Stunden, für Perſonal unter 16 Jahren von 9 Stunden, zu gewähren iſt. b. Außer der vorſtehend unter a erwähnten täglichen achtſtündigen Ruhezeit iſt gem. 1 Ziffer 4 der Bekannt⸗ machung dem Perſonal in der Stadt Mannheim noch in jeder zweiten Woche,— in den Landgemeinden in jeder dritten Woche—, an einem der Beſtimmung des Arbeitgebers überlaſſenen Tage eine ununter⸗ brochene Ruhezeit von mindeſtens 24 Stun⸗ den zu gewähren, die für dieſe Woche für den be⸗ treffenden Tag an Stelle der achtſtündigen Ruhezeit tritt. c. Endlich hat gemäß 1 Ziffer 4 Abſ. 3 der Bekannt⸗ machung das Perſonal in denjenigen Wochen, in denen die 24ſtündige Ruhezeit nicht gewährt wird, an einem ebenfalls der Beſtimmung durch den Ar⸗ beitgeber überlaſſenem Tag Anſpruch auf eine weitere ununterbrochene Ruhezeit von min⸗ deſtens ſechs Stunden in der Zeit zwiſchen 8 Uhr Morgens und 10 Uhr Abends. d. Sämmtliche Wirthe, die Perſonal der gedachten Art beſchäftigen, haben alsbald gem. 1 Ziffer 5 der Be⸗ kanntmachung ein Verzeichniß über die zu ge⸗ währenden Ruhepauſen anzulegen und ſorgfältig zu führen. Dieſes Verzeichniß wird zweckmäßig derart angelegt, daß für jeden Gehilfen und Lehrling je eine Seite eines Heftes beſtimmk wird, an deren Kopf Vor⸗ und Zuname, Art der Beſchäftigung, Geburtszeit⸗ und Ort, Tag des Ein⸗ und Austritts, angeführt wird, woran ſich dann die Nachweiſung über die gewährten Ruhepauſen für einen Zeitraum von je einem Viertel⸗ jahr anſchließt. Die Tabelle wird alſo beiſpielsweiſe nachſtehende Form zu erhalten haben: Name: Heinrich Groß; Art der Beſchäftigung: Kellner, geboren: 20. Mai 1870 zu Heidelberg. Einkritt: 1. Januar 1902. Austritt!?!ß 1 8. 8. 4 E. 6. —————— 8 8 8 Ununter⸗ 22822 8 3 2 2 bbrochene Ruhe⸗ Ale Pezeichnunt 8 zelt von minde⸗ Nr. des Datum 3 8 88 ſttens 6 Stund. 8 328 zzwiſchen 8 Uhrſ der Wochen⸗ deßzſelben 8 8 Morgens und 8 1„ 0 Uhr Abends. e e S 2 Stundenzahl.e Tageszelt. 15 Freitag ſs. Jan. 1902 10 Uhr Morg. bis 4 Uhr Meittags 6 Stunden 2. Donnerſtagf 9. Jan. 1902 12 Uhr Mit. Freiſag 10. Jan 1902 bis 12 Uhr Jar Mittags 24 Stunden. 3. Dienſtag 14. Jan. 1902 11 Uhr Morg. bis 5 Uhr Mittags 6 Stuünden 4. Mittwoch 22 Jan. 190212 Uhr W — 25. 2 bis 12* — Donnerſtagſ2s. Jan. 190 Mittags 24 Skunden. bis 13 e. Diejenigen Wirthe, die von der ihnen gem. I Ziffer 3 der Bekanntmachung zuſtehenden Befugniß, Ueberar⸗ beit von ihrem Perſonal bis zu 60 Mal im Kalender⸗ jahr zu verlangen, Gebrauch machen, haben ein wei⸗ teres Verzeichniß anzulegen und zu führen, aus dem zu erſehen iſt, wie oft Ueberarbeit im Jahr ſtattge⸗ funden hat. Dieſes Verzeichniß erhält zweckmäßig folgende Form: — e——— 2 Vor- u. Zungme— 2 Bezeichnung el Zahl der 8 3 Tages an deni Arbeitsſtunden. Aee ee* Ueberarbeit zwiſchen 2 zogen wurde. 8 2 geleiſtet wurde 2 Ruhezeiten. 8 Sonntag, 1. Juni 1902. Jahrgang. M. Wir werden uns nach einiger Zeit über die richtige An⸗ legung und Führung der Verzeichniſſe durch die Wirthe ver⸗ läſſigen und weiſen darauf hin, daß Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen der Bekanntmachung gemäߧ 120e Abf. 3, 147 Ziffer 4 Gew.⸗O. mit gerichtlicher Strafe bis zu 300 ½/, im Unvermögensfall mit Haft bis zu 6 Wochen bedroht ſind. Die Bürgermeiſterämter des Landbezirks haben dieſe meinden anſäſſigen Wirthe zu bringen, und den Vollzug anher anzuzeigen. Mannhei m, den 10. Mai 1902. Großh. Bezirksamt: Frech. 1669 Bekanntmachung, berr. die Beſchäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gaſt⸗ und in Schaukwirthſchafteu. Vom 23. Januar 1902. Auf Grund des§ 120e Abſ. 3 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath nachſtehende Beſtimmungen über die Beſchäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gaſt⸗ und in Schankwirthſchaften erlaſſen: 1 1. In Gaſt⸗ und in Schankwirthſchaften iſt jedem Ge⸗ hilfen und Lehrling über ſechzehn Jahre für die Woche ſiebenmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindeſtens acht Stunden zu gewähren. Der Beginn der erſten Ruhe⸗ zeit darf in die borhergehende, das Ende der ſiebenten Ruhe⸗ zeit in die nachfolgende Woche fallen. Für Gehilfen und Lehrlinge unter ſechzehn Jahren muß die Ruhezeit mindeſtens neun Stunden betragen. Durch Polizeiverordnungen der zum Erlaſſe ſolcher Ver⸗ ordnungen berechtigten Behörden kann dieſe längere Ruhe⸗ zeit auch für Gehilfen und Lehrlinge über ſechzehn Jahre vorgeſchrieben werden. Die höhere Verwaltungsbehörde iſt befugt, in Bade⸗ und anderen Kurorten die Ruhezeit für Gehilfen und Lehr⸗ linge über ſechzehn Jahre in Gaſtwirthſchaften während der Saiſon, jedoch nicht über eine Dauer von drei Monaten, bis auf fieben Stunden herabzuſetzen. Neben dieſer Ruhe⸗ zeit müſſen täglich, abgeſehen von den Mahlzeiten, Ruhe⸗ pauſen in der Geſammtdauer von mindeſtens zwei Stunden gewährt werden. 2. Der Zeitraum zwiſchen zwei Ruhezeiten, welcher auch die Arbeitsbereitſchaft und die Ruhepauſen umfaßt, darf in den Fällen der Ziffer 1 Abſ. 1 höchſtens ſechzehn Stunden, in den Fällen der Ziffer 1 Abſ. 2 höchſtens fünf⸗ zehn Stunden und in den Fällen der Ziffer 1 Abſ. 3 höchſtens ſiebzehn Stunden betragen. 3. Eine Verlängerung der in Ziffer 2 bezeichneten Zeit⸗ räume iſt für den Betrieb bis zu ſechzigmal im Jahre zu⸗ läſſig. Dabei kommt jeder Fall in Anrechnung, wo auch nur für einen Gehilfen oder Lehrling dieſe Verlängerung ſtattgefunden hat. Auch in dieſen Fällen muß für die Woche eine Unter⸗ brechung durch ſieben Ruhezeiten von der vorgeſchriebenen Dauer(Ziffer 1) ſtattfinden. 4. An Stelle einer der nach Ziffer 1 zu gewährenden ununterbrochenen Ruhezeit iſt den Gehilfen und Lehr⸗ lingen mindeſtens in jeder dritten Woche einmal eine unun⸗ terbrochene Ruhezeit von mindeſtens vierundzwanzig Stunden zu gewähren. In Gemeinden, welche nach der jeweilig letzten Volks⸗ zählung mehr als zwanzigtauſend Einwohner haben, iſt dieſe Ruhezeit mindeſtens in jeder zweiten Woche zu ge⸗ währen. In denjenigen Wochen, in welchen hiernach eine vier⸗ undzwanzigſtündige Ruhezeit nicht gewährk werden braucht, iſt außer der ununterbrochenen Ruhezeit von der vorge⸗ ſchriebenen Dauer(Ziff. 1) mindeſtens einmal eine weitere ununterbrochene Ruhezeit von mindeſtens ſechs Stunden zu gewähren, welche in der Zeit zwiſchen 8 Uhr Morgens und 10 Uhr Abends liegen muß. 5. Die Arbeitgeber ſind verpflichtet, ein Verzeichniß anzulegen, welches die Namen der einzelnen Gehilfen und Lehrlinge enthalten muß. In das Verzeichniß iſt für jeden einzelnen Gehilfen und Lehrling einzutragen, wann und für welche Dauer eine Ruhezeit gemäß Ziffer 4 gewährt worden iſt. Arbeitgeber, welche von den Beſtimmungen der Ziffer 3 Gebrauch machen, ſind verpflichtet, ein weiteres Ver⸗ zeichniß anzulegen, in welches einzutragen iſt, wann Ueber⸗ arbeit im Betriebe während des Kalenderjahres ſtattge⸗ funden hat. Die nach Abſ. 1, 2 zu machenden EGintragungen haben verfloſſene Woche zu erfolgen. Die Verzeichniſſe find auf Erfordern den zuſtändigen Behörden und Beamten zur Einſicht vorzulegen. 6. Gehilfen und Lehrlinge unter ſechzehn Jahren dürfen in der Zeit von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht beſchäftigt werden. Außerdem dürfen Gehilfen und Lehr⸗ linge weiblichen Geſchlechts zwiſchen ſechzehn und achtzehn Jahren, welche nicht zur Familie des Arbeitgebers ge⸗ verwendet werden. 7. Als Gehilfen und Lehrlinge im Sinne dieſer Beſtim⸗ Geſchlechts, welche im Betriebe der Gaſt⸗ und der Schank⸗ wirthſchaften als Oberkellner, Kellner oder Kellnerlehrlinge, als Köche oder Kochlehrlinge, am Büffet oder mit dem Fer⸗ tigmachen kalter Speiſen beſchäftigt werden. Ausgenommen ſind jedoch Perſonen, welche hauptſächlich in einem mit der Gaſt⸗ oder der Schankwirthſchaft ver⸗ bundenen kaufmänniſchen oder ſonſtigen gewerblichen Be⸗ triebe beſchäftigt werden, ſofern ihre tägliche Arbeitszeit in dieſem Betrieb anderweiten reichsrechtlichen Vorſchriften Unterliegt. III. 8. Die vorſtehenden Beſtimmungen treten am 1. April 1902 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 1902 iſt Ueberarbeit(Ziffer 3) höchſtens fünfundvierzigmal zuläſſig. Bekanntmachung zur beſonderen Kenntniß der in ihren Ge⸗ ſpäteſtens am erſten Tage nach Ablauf jeder Woche für die J hören, während dieſer Zeit nicht zur Bedienung der Gäſte]! mungen gelten folche Perſonen männlichen und weiblichen J 1 Von dem in Ziffer 6 Satz 2 enthaltenen Verbole ſind diejenigen Perſonen ausgenommen, welche bei der Ver⸗ kündigung dieſer Beſtimmungen Kellnerinnen ſind. Berlin, den 23. Jatmwar 1902. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: gez. Graf von Poſadowsky. für die feſtlichen Veranſtaltungen anläßlich der Allerhöchſten Anweſenheit Ihrer Rönigl. hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin, ſowie ſonſtiger hoher Mitglieder des Großh. Hauſes. Mittwoch, 4. Juni. Nachmittags: Ankunft der Allerhöchſten Herrſchaften mit Schiff. Empfang und Begrüßung derſelben durch die Spitzen der Behörden, Böllerſchießen u. Glocken⸗ geläute. Donnerſtag, 5. Juni. Mittags 12 Uhr: Eröffnung der landwirthſchaſtlichen Ausſtellung. Nachmittags 4 Uhr: Rundfahrt durch die Straßen der Stadt. Abends 9 Uhr: Lampionszug der Vereine nach dem Schloßhofe und Geſangsſerenade daſelbſt unter Be⸗ leuchtung des Kaiferdenkmals, der Monumental⸗ brunnen und der Neckarbrücke. Freitag, 6. Juni. Vormittags /10 Uhr: Eröffnung der kunſtgeſchichtlichen Ausſtellung des Alterthumsvereins aus der Zeit Karl Theodors in der Inſtitutskirche. Vormittags 11 Uhr: Huldigung der Schuljugend im Schloß⸗ hofe. Darnach: Beſuch in der landwirthſchaftlichen Ausſtellung. Nachmittags 4 Uhr: Beſuch der II. internationalen Hunde⸗ Ausſtellung im Viehhofe. Abends 7 Uhr: Separatvorſtellung im Hoftheater für die Mitglieder der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft. Samſtag, 7. Juni. Vormittags 10 Uhr: Beſuch der landwirthſchaftlichen Aus⸗ ſtellung. Vorführung der preisgekrönten Thiere dortſelbſt. Nachmittags ¼1 Uhr: Feſtmahl im Saale des Stadtparkes. Nachmittags 4 Uhr: Rundfahrt durch die Hafenanlagen von der Neckarbrücke aus. Abends 8 Uhr: Gartenfeſt mit italieniſcher Nacht und großem Brillantfeuerwerk im Stadtparke. Sountag, 3. Juni. Vormittags: Beſuch des Gottesdienſtes durch die Aller⸗ höchſten Herrſchaften. Nachmittags 2 Uhr: Hoftafel im Schloß. Nachmittags 5 Uhr: Aufſtellung und Begrüßung der Militärvereine des Gaues vor dem Schloß. Abends 7 Uhr: Feſtvorſtellung im Hoftheater. Montag, 9. Juni. Vormittags: Beſuch der Gewerbeausſtellung des Wienhein Handwerks im Handwerkskammerbezirk Mannheim. Nachmittags: Ovation der badiſchen Zuchtverbände in der landwirthſchaftlichen Ausſtellung. Abends: Abreiſe der Allerhöchſten Herrſchaften. Indem wir Vorſtehendes zur öffentlichen Kenntniß bringen, bitten wir die Einwohnerſchaft auch bet dieſer Gelegenheit nochmals zur feſtlichen Begrüßung der Aller⸗ höchſten Herrſchaften im Hinblick auf das erſt vor wenigen Wochen im ganzen Lande mit hoher Begeiſterung gefeierte 50jährige Regierungsjubiläum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Gebäude in allen Straßen und Theilen der Stadt recht reich beflaggen und aus⸗ ſchmücken zu wollen. 24252 Mannheim, den 31. Mai 1902. Der Stadtrath; Beck. Diebold. Die Geſundheit erhält man ſich nur mit 28462 J. Hirt's Universal Wurzellikör 90 Zu haben in den bekannten Berkaufsſtellen oder direkt bei J Hirt& Cie,, Traitteurſtraße 56 und Seckenheimerſtraße 88. 8 Die vorsichtige Hausfrau verwende zur Wäsche und Hausputz Schrauths gemanlane dalmiak-Terpentin-Veife garantiert unschädlich! aes eberdll zu fiaben ee, Man achte genau auf Schutemarke! P. H. Schrauth⸗ Neuwied bampfseltoniabrlk mit elektr. Betrleh degr. 160 Schutz- Aalle. 24202 5 4 Bekanntmachung. Die Verbreiterung und Planlegung der Neckarauer Land⸗ ttaße betr. Nr. 52947 J. Der Stadtrath Mannheim hat den Antrag ge⸗ ſtellt, auf Feſtſtellung der Bau⸗ und Straßenfluchten für die Neckarauer Landſtraße, ſüdlich vom Uebergang bis zur Schul⸗ ſtraße, im Stadttheil Neckarau ſowie für das Geblet weſtlich der Rampe des Neckarauer Ueber⸗ gangs. Zugleich wurde bean⸗ kragt, die Aufhebung mehrerer früher feſtgeſtellter Fluchten in dem letztgenannten Gebiete. Wir bringen dies zur öffent⸗ lichen Kenütniß mit der Auf⸗ forderung etwaigeEinwendungen bei dem Bezirksamte oder dem Stadtrathe hier binnen 14 Tagen vom Ablauf des Tages an vor⸗ zubringen, an welchem das dieſe Bekanntmachung enthaltende Amtsverkündigungsblatt ausge⸗ geben wurde, widrigenſalls alle nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen als verſäumt gelten. 1778 Die Beſchreibungen und Pläne liegen während der Einſprachs⸗ friſt auf den Kanzleien des Bezirks⸗ amts und des Stadtraths hier zur Einſicht oſſen. Mannheim, den 28. Mai 1902, Gr. Bezirksamt: Dr. Strauß. Bekauntmachung. Die Dienſtbücher der Schiffsmannſchaften auf deutſchen Rhein⸗ ſchiffen betr. No. 3620111. Mit dem 1. April ds. Is, tritk au Stelle der auf dieſen Zeitpunkt aufgehobe⸗ nen 88—15 der Verordnung vom 16. September 1869— die Rheinſchifferspatente und Dienſt⸗ bücher der Schiffsmannſchaften betr.— die zwiſchen den deutſchen Rheinuferſtaaten vereinbarte Ver⸗ orbnung Großherzoglichen Mi⸗ niſteriums des Innern obigen Betreſſs vont 12. Oktober 1801 (Geſ.⸗ und.⸗Bl. 1901 Seite 484 ff). Indem wir nachſtehend dle Nerardnen Beſtimmungen dleſer Verordunng zur fkeuntniß der betheiligten Schiffsführer und Schifſsmannſchaften bringen, machen wir nöch beſonders darauf aufmerkſam, daß der für die Er⸗ langung eines Rheinſchifferpa⸗ tents erforderliche Nachweis we⸗ ſentlich durch die Einträge in einem vorſchriftsgemäß beſchaffe⸗ nen Dienſtbuch zu erbringen, ſomit der Beſitz eines vorſchrifts⸗ mäßigen Dienſtbuches vor. weiſe im Intereſſe der Schiffs⸗ maunſchaften ſelbſt gelegen iſt. Mannheim, 14. März 1902, Oroßh. Bezirksamt: Schaefer. Auszug aus der Ver⸗ erdnung: 1. Wer auf einem Rheinſchiffe als Lehrling, Schiffsfunge, Schlffs⸗ geſelle, Schiffsgehilſe, Schiffs⸗ knecht, Heizer, Matroſe, Boots⸗ maun oder Steuermann in ein feſtes Dienſtverhältniß tritt, muß mit einem Dienſtbuche verſehen ſein. Die beſondere Patente beſitzen⸗ den Steuerleute, bedürfen eines ſolchen Düänſtbide nicht, Die Dienſtbücher werden in Baden durch das ee in deſſen Bezirk der Nachſuchende ſeinen Wohnſitz hat, oder in Er⸗ mangelung eines ſolchen ſeinen letzten längeren Aufenthaltsort gehabt hat, ſtempel⸗ und koſten⸗ frei ausgeſtellt. Für Perſonen, welche in einem deutſchen Uſer⸗ ſtaat weder Wohn⸗ noch Aufent⸗ haben, erfolgt die Aus⸗ ertigung der Dienſtbücher in Baden beim Bezirksamt Mann⸗ heim. Im Falle des Unbrauchbar⸗ werdens oder Verluſtes eines Dienſtbuches hat der Schiffsmann ſich alsbald ein neues Dienſthuch zu verſchafſen. Diejenigen Schiffsmanuſchaften, welche bereits ein Dienſtbuch nach altem Muſter beſitzen, haben ſofort die Ausferti⸗ gung eines neuen Dienſt⸗ buches nachzuſuchen. Hierbei iſt das frühere Dienſtbuch mit vorzulegen. Die Ausfertigung des neuen Dienſthuches wird als erſte Ausfertigung e und erfolgt gleichfalls oſten⸗ und ſtempelfrei. 4 Hinſichtlich der übrigen Be⸗ ſtimmungen der Verördnung kwird auf die Seite 4f des Dienſk⸗ buches abgedruckte Verordnung Maunsa-Linoleumn beste Manee. . Serauer Haeff, ſelbſt verwieſen. 1219 Mannheim, 9 2, 6. Eigenthümer: Katholiſches Bürgerhoſpltal.— Verantwortlichet Redakteur: Karl Apfel.— Druck und Vertrich Dr. H. Haas ſche Buchdruckerei Gam b. H. Manftheim, 1 Jut Belfes—— Aunterricht! Del U. Schwetzingerſtraße habe ich ſehr ſchöne, neue Wẽ o hun e w. Die allseits auerkannte! Leistungsfähigkeit von Wꝛanger's Sehuhwalenkaus ist begründet durch die 14 Thatsacl he, dass nur die besten Waren zu staunend billigen 5577 L. Sammet. 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