X 21 * e! ir 3. 1 Dienskag, 14. Jannar. Abend⸗Ausgabe. 1910. 7 Nr. 22. auptſchrtfrleuung: Dt. Seldenbaum. D. ortlich für politik: Dr. e Kans Gaf 1 Totales und den übrigen redaktionellen Celi der Bürgerlrieg. Die revolutlondren Obleule und die U. S. D. P. fordern Ab⸗ berufung der Regierung. Berlin, 11. Jan.(W..) Der Zentralrat beriet in An⸗ weſenheit der Vertreter des Kriegsminiſteriums die Vorlagen über die vorläufige Regelung der Kommando⸗ gewalt und die Stellung der Soldatenräte im Friedens⸗ heer. ſowie vorläufige Beſtimmungen über die Bekleidung im Friedensheer in erſter Leſung. Die Beratungen hierüber werden am 17. Vormittags weitergeführt werden. Dann trat der Zentralrat in Verhandlungen mit der Kommiſſion der revolutionären Obleute des Berliner Zentralvorſtandes der U. S. P. D. und dem großen Berliner Vorſtand der S. P. D. ein. Gegenſtand der Verhandlungen ſollen die übrigen Fragen ſein, die zuerſt durch die Vermittlungskommiſſion und den Vorſtand der U. S. P. D. in den Beratungen mit den Volksbeauftragten berührt wurden. Vor Eintritt in die Verhandlungen wurde die Stellung revolutionären Obleute erörtert. Es ergab ſich aus den Verhandlungen, daß die revolutionären Obleute der U. S. P. D. angehören, daß aber ihre Beſchlüſſe nicht abhängig von dem Vorſtand der UI. S. P. D. gefaßt, daß ſie aber ſpäter aus⸗ geglichen werden. Ueber die Wahl und die Befugniſſe der tevolutionären Obleute und den Kreis der Arbeiter, den ſie vertreten, konnte völlige Klarheit nicht geſchaffen werden. wurde auf die Vorausſetzung der Verhandlungen zurückgegriffen. Der Zentralrat erklärte, daß Verhandlungen erfolgen würden, wenn von der U. S. P. D. und den revolutio⸗ nären Obleuten die Preſſefreiheit uneingeſchränkt anerkannt würde und die Zeitungen herausgegeben ſeien. Das geſchah nicht, die Zeitungen wurden vielmehr durch Truppen befreit. Hierbei wurde erwähnt, daß revolutionäre An⸗ griffe gegen den Borwärts am Montagnachmittag würden. Die revolutionären Obleute und Vor⸗ ſtand der II. S. P. D. ertlären übereinſtimmend, daß ſie von dem Angriff nicht unterrichtet ſeien, und daß ſie die Angriffe auch nicht billigen. Darauf wurde in die eingetre⸗ ten. Die Vertreter der Obleute und der II. S. P. D. forderten, daß die Reglerung durch den Zentralrat ab⸗ berufen werde. Bei der Begründung der Forderung wurde verlangt, daß die Entſcheidung hierüber ſofort erfol⸗ gen ſoll. Demgegenüber wurde erwidert, daß eine Beratung über die neuen und ohne die Feſtſtellung des Pro⸗ 3 das die geue Reglerung zu vertreten habe, über die eniten der ſetzigen Volksbeduftragten nichts beſchloſſen r. ann. Die Verhandlungen wurden auf Dienstag, nachmittags 220 Uhr, veriagt. Salſche Anſchuldigungen der ⸗Roten Fahne“. Berlin, 14. Jan.(WB.) Zu den Anſchuldigungen des Dlattes„Die Note Fahne“ 9795n die Regjerung und ihre e Truppen in der Angelegenheit der eeen und angeb⸗ n—— der in den Straßenkämpfen in Berlin gefangenen Spartakiſten erfährt die Deutſche Allgemeine Ztg. noch folgendes: Die Anſchuldigungen der„Roten Fahne“ ſind weiter nichts als ein durchſichtiger Hetzverſuch. Standrechtliche Erſchleßungen auf Befehl der Reglerung ſind in keinem Falle an irgendeiner Stelle vorgekommen und konnten auch nicht zorkommen, da ſa kein Standrecht verhängt war. Dagegen ſteht feſt, daß die Spartakiſten in——— Fällen Regie⸗ ungstruppen ohne Kampf niedergeſchoſſen haben. So iſt ein all bekannt geworden, wo in dieſer Weiſe in den Straßen rlins 10 Matroſen von Spartakiſten niedergeknallt wur⸗ Es iſt mit größter Entſchiedenheit zu betonen, daß jede Regierung, auch eine ſoziafiſtiſche, auf geſetzlichen Grundlagen arbeiten muß. und ihre Maßnahmen auf Grund der beſtehen⸗ den Geſetze zu treffen hat. Sie wird auch über das Schickſal bei den Straßenkämpfen gefangen Perſonen auf Grund der beſtehenden gedegl rundlagen entſcheiden. Aeber die Aufänge der Spartatusbewegung gibt Grumbach. der unter dem Pfeudonzm„Homo“ bekannte Mitarbeiter der 1 des Oigans der franzöſiſchen ogialiſten einige Aufſchlüſſe, wonach es ſehr natürlich ſcheint, daß die kolſchewiſtiſche Regierung die Leute um Liebknecht mit Geld ausſtattet. Von Anfang an. d h ſchon vor der ruſ ſiſchen Rerolution, ſchreibt Grumbach, knupſten ſich Bande zwiſchen Spartakus und den Bolſchew'ki, deren allmächtiger Führer ſich damals in der Schwein beſand. Dieſe Bande wurden von Karl Radek(heute Mitglud der Reqierung Lenins in Moskau) geſchaffen. Er war 19:5 in die Schweiz gelommen, von wo aus er eine dußerſt leſtige Kampagee gegen das imfcrialiſtiſche Deutſchland und gegen die deutſche Sozialdemokratie führte.„‚Ich halle oft— berichtet Grum⸗ bach— mit Lenin und Radek diekutiert, und lange. be⸗ vor die große Ummälzung begann, hörte ich ſie einander ihre Ideen und ihre Pläne entwickeln. Im Laufe einer dieſer Debatten. Anfang 1916— alſo mehr denn ein Jahr vor der ruſſiſchen Revolutlon— ſprach Radek zum erſtenmal den amen Spartakus aus. Es kam Par, der Sozialdemokratie und zur Bildung der Partei der„ nabhängigen“. Von den zwanzig bgeardneten, die aus der alten Gruppe ausgetreten waren, ſchloſſen ſich immerhin zwei der neuen Partei nicht an: Karl Liebknecht und Otto Rühle. Um die Ideen der beiden Ab⸗ geordneten darzulegen, richtete eine bis zum heutigen Tage voffiziell“ unbekannt gebliebene Hand, die„Spartakus“ unterzeichnete,„Poliliſche Briefe“ an die Führer der ppoſition zu„perſönlicher und vertraulicher Information“. r Inhalt dieſer Briefe war derart, daß man das ſtrenge Geheimnis begriff, die über die Rerſönlichkeit des Autors ge⸗ wahrt wurde. Heute darf man die Namen angeben. Radek, er immer in engen Bezietungen zu ſeinen Freunden aus eutſchland blieb, nannte mir einmal Karl Liebknecht. ber ich glaube 5 zu können. daß Liebknecht nicht der ein⸗ zige war. Otto Rüh le hat gewiß, auch einzelne dieſer Brieſe Badiſche Neueſte Nachrichten geſchrieben, und es iſt wahrſcheinlich, daß„Spartakus“ noch die Namen Verſchiedener barg, die ſich heute an der Spitze dieſer Bewegung befinden. Die Briefe blieben natürlich der großen Maſſe des deutſchen Volkes unbekannt, das von ihrer Exiſtenz nur durch NPolemiken erfuhr, die ſie in verſchiedenen e Blättern hervorriefen, namentlich in der e Volksſtimme“, wo Ernſt Hellmann ſie heftig angriff. Im allgemeinen predigten die die Grundſätze, die ſpäter in Rußland unter Lenin in die Praris umgeſetzt wur⸗ den. Gleichzeitig griſfen ſie nicht nur die alte Partei um Scheidemann, ſondern auch die neue Partei um Haaſe, Kautsky, Bernſtein und Ledebour an. Die eine wie die an ⸗ dere wurde beſchuldigt, den Sozialismus und das Proletariat zu verraten. Von den Tagesblättern der Oppoſition mar⸗ ſchierte ein einziges entſchloſſen auf den Spuren von„Spar⸗ takus“: der„Braunſchweiger Volksfreund“, der damals von Dr. Thalheimer aus Stuttgart geleitet wurde. Aber das eigentliche Organ, wenn nicht von Sparta⸗ kus, ſo doch ſeines Geiſtes, war eine kleine, in Bremen ge⸗ ſchaffene Wochenſchrift, betitelt„Arbeiterpolitik“. Ihr Gründer und Hauptmitarbeiter war Karl Radek, der immerhin die Schweiz nicht verlaſſen hatte, wo er in enge Beziehungen zu Lenin getreten war. Wenn man heute die Sammlung dieſer dünnen Hefte wieder durchlieſt, ſo ſindet man dort alle Theſen, die Spartakus jetzt vertritt.“ Schwere Niederlagen der Bolſchemiſten. Kopenhagen, 13. Jan.(WB.)„Berlinske Tidende“ meldet aus Stockholm: Nach Telegrammen aus Heleingfors erlitten die Bolſchewiſten nicht nur in Perm eine ſchwere Niederlage, ſondern auch bei Charko w. In der erſten Januarwoche war auf der Bahnlinie Petersburg—Moskau der Perſonenverkehr geſperrt infolige der Beförderung von Sowjettruppen. Die ruſſiſche Role Armee. e. Von der ſchweizeriſchen Grenze, 14. Jan.(Priv.⸗Tel.) Wie das „Berner Intelligenzblatt“ von wohlunterrichteter Seite erfährt, iſt die anſänglich unter der.Pich Roten Armee herrſchende Un⸗ ordnung einer ſtrengen Zuch! gewichen, die in jeder Hinſicht der in den Armeen der Großmächte herrſchenden ſich vergleichen läßt. Die Angaben über den zahlenmäßigen Beſtand der Roten Armee ſchwanken zwiſchen 600 000—800 000 Mann. Die roten Sol⸗ daten ſind ſtark mit lettiſchen und chineſiſchen Elementen durchſetzt. 1* Die Rettung Anßlands. In dem in der heutigen Mittagsaus⸗ gabe veröffentlichten Artikel„Die Reitung Rußlands“ iſt der Name des ruſſiſchen Riniſterpräſidenten verſehentlich fortgeblieben, der die fraglichen Aenderungen über den Weg zur Rettung Rußlands vor dem Bolſchewismus getan hat. Es handelt ſich um Herrn Ko⸗ kowzow, der 1911 nach Stolypins Ermordung ruſſiſcher Miniſter⸗ präſident wurde. Die Aeußerungen ſtammen aus den letzten Dezem⸗ bertagen 1918. miederlage der Polen bei Lemberg. Wien, 14. Jan.(W..) Das Sloweniſche Korr.⸗Büro meldet aus Stanislau: Ein Bericht des ukrainiſchen General⸗ ſtobs vom 8. Januar beſagt, daß die Polen ſüdlich Lem⸗ berg mit 2˙ Diviſionen zur Offenſive übergingen, von den ÜUkrainern aber geſchlagen wurden und 300 Tote und Verwundete zurückließen. Die Ukrainer erbeuteten 7 Maſchi⸗ nengewehre und machten 70 Sefangene. Nach einem Vericht des ukrainiſchen Generalſtabs vom 11. Januar haben die Ukrainer Meeniow nördlich Lemberg erobert, dagegen haben die Polen im Gebiet von Zolkiew ihr Vordringen unter großen Verluſten fortgeſetzt. Zwiſchen Rawaſuska und Zol⸗ kiew verloren die Polen 1000 Tote und Ver⸗ 'wundete. Bei Lemberg dauert der Geſchütz⸗ kampf an. die Enlenle will die inanzlele Sllaverei Deulſchlands. Berlin, 14. Jan.(W..) Die deutſche Regierung ließ heute durch die Waffenſtillſtandskommiſſion in Spaa den Vertretern der Entente über die ſchewbenden Finanz⸗ fragen folgende Note überreichen: Bei den in Mainz über die Anwendung des Artikels 19. des Waffenſtillſtandspertrags ſtattgehabten Verhandlungen hat der Finanzkommiſſar der Alliierten eine Note übergeben, die das be delaß deſſen darſtellt, was Deutſchland ſeit Ein⸗ ſtellung der Feindſeligkeiten zugemutet worden iſt. Es wer⸗ den darin erſtlich in ſachlicher Beziehung Forderungen geſtellt, die in keinen Zuſammenhang mehr gebracht werden können zu Artikel 19 des Waffenſtillſtandsvertraas, wonach Werte, die den Alliierten als Sicherheit für Entſchädigungs⸗ anſprüche dienen könnten, ihnen nicht entzogen werden ſollten. Die Forderungen der Entente können vielmehr lediglich dazu dienen, die finanzielle Sklaverei Deutſchlands der Entente gegenüber zu ſtatuieren. Es wird darin in die Privatrechte der deutſchen Eigentümer ein⸗ gegriffen und zwangsweiſe ein Auslandsmorato⸗ rium Deutſchlands herbeigeführt. Es wird, um einige Bei⸗ ſpiele anzuführen, jeder Ausgang fremder Werte in das Aus⸗ land von der Genehmigung des Finanzkommiſſars abhängig gemacht. Es wird im Gegenſatz zu den ſeinerzeit in Trier ausdrücklich gemachten Zuſicherungen erklärt, daß die Geneh⸗ migung auch inſoweit erforderlich ſei, als ein deutſches Ver⸗ fügungsverbot nicht beſtehe. Der Umfang der Einſuhr von Lebensmitteln und Rohſtoffen ſowie Fertig⸗ fabrikaten nach Deutſchland ſoll künftig von den Alllierten be. limmt werden. Auch die Nückzahlung von Krediten, welche rivate im Ausland aufgenommen haben, ſoll genehmigungs⸗ pflichtig ſein. Desaſeſchen ſoll es von der Zuftimmung des Finanzkommiſſars abhängig ſein, ob deutſche Beamte un Ausland Funktionen ausüben können. Die non der Reichs⸗ bank zu bewilligenden Deviſen ſollen jeden Tag dem Finanz⸗ kommiſſar vorgelegt werden. Es werden genaueſte Inventare und Verzeichniſſe über alle nur irgend denkbaren Materien verlangt. Zweitens aber entfernt ſich der Ton der Note, aus poſtbezug heimor General Atzeiger Goldendaum.— ard Schöduſeider, Handel: Frauz Nürcher. für Anzeigen: Anton Grieſer. Drud und Derlag: Druckerel Dr. Haas Mann⸗ eee Aumtliches Verkündigungsblatt Nungeigenpreiſe: Die Itwalt. Neleneizeile für den hleſigen 40 Pf., 50 Pf. Anzeigen 95 5 Rellamen imt 230 Sanah esch: Miſtagblatt vormittags 8 ½ Uhr. Abendblalt— 2 mittags 2½% Uhr Für Anzeigen an beſtimmten Tagen, Stellen und usgaben wird keine Ver bernemmen. in Mannheim und Umg monatiich M..— mit Bringeri ſt abgeholt M..70 Etnzel ·Nx. 10 .42 einſchl Zuſteflungsgebühr. Bei der dem die unverhohlene Freude ſpricht, Deutſchland ſchä⸗ digen und demütigen zu können, vollkommen und weſentlich von dem Ton, der bisher ſeit Einſtellung der Feind⸗ ſeligkeiten üblich war. So wird, abgeſehen von der im zwiſchenſtaatlichen Verkehr durchaus zu beanſtandenden Dik⸗ tion, im einzelnen in Actikel 8 erklärt, daß die Note nicht etwa das Reſultat einer Vereinbarung ſei, ſondern lediglich vorläufige Anweiſungen des Finanzkommiſſars an die deutſche Regierung wiedergebe, deren Abänderung, Ergänzung und Verſchärfung er ſich ſederzeit vorbehalte“. Die deutſche Regierung legt hiermit gegen dieſe Note nachdrücklichſte und ernſteſte Verwahrung ein. Sie erklärt, daß ſie außerſtande iſt, die Note anzu⸗ nehmen. Deutſchland iſt in dieſer Angelegenheit an der Grenze deſſen angelangt, was es hinnehmen kann. Die deutſche Regierung gibt der beſtimmten Hoffnung und Er⸗ wartung Ausdruck. daß die Alliierten in der Ausführung des Artikels 19 des Waffenſtillſtandes den Weg finden werden, dem zu folgen die Würde Deutſchlands geſtattet. Die deutſche Regierung hält auch den Zeitpunkt für gekommen, in dem es ihre Pflicht iſt, die Aufmerkſamkeit der alliierten und aſſoci⸗ ierten Regierungen auf folgendes hinzulenken: In der Maſſe des deutſchen Volkes beginnt der Gedanke aufzudämmern, die Alliierten hätten die Wilſonſchen Punkte, nach denen Deutſch⸗ land als freies Volk unter den Völkern leben ſoll, nur an⸗ genommen, um Deutſchland erſt wehrlos zu machen und es dann zu vergemaltigen. Die Beibehaltung der Blot⸗ kade, die Hinausſchiebung der Verſorgung mit Lebensmitteln, die wirtſchaftliche und politiſche Abſperrung zwiſchen dem linken und rechten Rheinufer macht das deutſche Volk darauf aufmerkſam. Im Vertrauen auf die Note des Staatsſekretärs Lan⸗ ſing vom 5. November 1917 haben in Deutſchland Heimat und Heer den weiteren Kampf als unnötig aufgegeben und die Waffen niedergelegt. Wenn ſetzt die allüierten und aſſoci⸗ ierten Regierungen dadurch, daß ſie den Friedensſchluß hin⸗ auszögern und den Waffenſtillſtand als Inſtrument zur vor⸗ herigen wirtſchaftlichen Erdroſſelung Deutſch⸗ lands handhaben, und ihrer in einem der feierlichſten Mo⸗ mente der Geſchichte abge gebenen Erklärung entgegenhandeln, ſo vermag das deutſche Volk darin keine Kriegsliſt zu er⸗ blicken, ſondern ſolches Vorgehen erſcheint ihm als außerhalb jedes menſchlichen Verſtändniſſes u. göttlichen Rechts ſtehend, das jedes Gefühl auf die Verſöhnung der Völker erſticken müßte und für das es kein Verzeihen und kein Vergeſſen gäbe, gez. Brockdorff⸗Rantzau. die Friedensverhandlungen. Der Friede wird ein diktierter Frieden ſein. „London, 14. Jan.(W..) Die„Times“ ſchreiben: Es iſt unmöglich, zu ſagen. wie lange die Friedenskonferenz dauern wird. Große Anſtrengungen ſind gemacht worden, um ſie abzukürzen, denn alle alllierten Nationen ſtreben da⸗ nach, zu den friedensmäßigen Gewohnheiten zurückzukehren und in allen anderen Ländern wieder herzuſtellen. Wenn die Konferenz der Alliierten ſich über die Bedingungen des Präliminarfriedens geeinigt haben wird, werden dieſe dem Feinde zur Annahme vorgelegt werden. Der Friede wird ein diktierter Frieden ſein, obgleich die Be⸗ dingungen viel milder ſein werden als die, welche Deutſchland, wie es den Rumänen ſagte, uns auferlegen wollte. Varie, 14. Jen.(B8.) Havasmeldung Durch zinen Erlaß wirb bei der Miniſteryräſidentſchaft ein aus 10 Perſonen beſtehender Rechtsaueſchuß zu gutachtlicher Mitwirkung bei der Friedens⸗ konferenz“geſchaffen. Der VDölkerbund. c. Von der ſchweizeriſchen Grenze, 14. Jan.(Priv.⸗Tel.) Homme libre deutet an, daß Clemenceau das Vorurteil Wilſonſchen Völkerbund aufgegeben und auf die Ausſchließung der bisher feindlichen Mächte bis zur rölligen Zahlung der Kriegsſchuld verzichtete. Als ein Zeichen für Frankreichs Unnachgiebigkeit wird da egen die unerwar⸗ tete Ernennung des Finanzminiſters Kloßz zum 5. franzöſi⸗ ſchen Delegierten in der Friedenskonferenz angeſehen. c. Bon der Schweizer Creuhe, 14. Jan.(Priv.⸗Tel.)„Dall Expreß“ meldet aus Toklo: Der japaniſche Admiral— jetzige Marin miniſter Cato erklärte auf Befragen nach der Polltik nach dem Kriege, daß er nicht an die N5gLichPelt der Errichtung eines Völkerbundes glaube. Er fügte kenne den Viscount Grey: ich habe alle ſeine Reden und 4 inzu. 5 Vraſche geleſen und ich wundere mich, daß eurgpäiſche Staats⸗ mä mer ſich vorſtellen können, daß ein ſolcher Völ Kriege wird verhüten können. 4 8 Ausweiſung der Deutſchen aus Belgten. e. Von der zeriſchen Grenze, 14. Nov.(Priv.-Tel.) Die „Neue Züricher ZJeitung“ meldet aus Brüſſel: Der Juſtizminiſter hat nach einer Unterredung mit dem Kommandanten für die militä⸗ riſche Sicherheit die Ausweiſung ſämtlicher in Belgien be⸗ findlicher Deutſchen angeorbdnet. Es handelt ſich um etwa 8000 deutſche Staatsangehörigen. Bei der holländiſchen Regierung wurden Schritte unternommen, um die Fortſchaffung der Deutſchen durch Holland zu ermöoͤglichen. Jur Infernierung Mackenſens. Wien, 14. Jan.(W..)(Infolge der bekannten Er⸗ eigniſſe verſpätet eingegangen.) Der zum Stab des General⸗ feldmarſchalls von Mackenſen gehörige, aus Foth in Wien eingetroffene Kriegsrat Drews meldet, daß der Feld⸗ miarſchall mit zehn Offizieren von den Franzoſen abgeholt worden ſei, um auf einem Schloß des Okkupationsgebietes Südungarns interniert zu werden. Sein Vorgehen ent⸗ ſchuldigie der franzöſiſche Leitoffizier, der taktvoll auftrat, mit dem ihm von ſeiner Heeresleitung erteilten Befehl. Die Behandlung des Feldmarſchalls wird von der öffent⸗ lichen Meinung in Ungarn bis in die ſozialiſtiſchen Kreiſe hin⸗ ein mißbilligt. Man machte den ungiſchen Miniſterpräſiden⸗ ten und den Kriegsminiſter für die Vorgänge verantwortlich. Von dem erſteren ſei nur zum Schein Proteſt erhoben wor⸗ den und man habe den Eindruck, als ob ihm die Entfernung des popularen Feldmarſchalls angenehm ſei. bund künftige f 2. Seite. Nr. 22. AAaunbetmer General- Auzeiger.(Abend- Auschebe.) Denstug, den 14 Jennar 1rn. Eine Berleidigungsſchriſt Ludendorffs. * Kopenhagen, 13. Jau.(W..) Berlinske Tidende gibt in einem Telegramm aus Malmö eine Unterredung wieder, die der ſchwediſche Gutsbeſitzer Ohlſſon, bei dem ſich gegenwäctig General Ludendorff als Gaſt befindet, mit einem ſchwediſchen Preſſevertreter gehabt hatte. Ohlſſon er⸗ klär“e, Ludendorff arbeite ſeit ſeiner Ankunft auf dem Gute Heslehoim von morgens bis abends an einer Verteidi⸗ gungsſchrift. Alle legen nun, fuhr Ohlſſon fort, die Haupt⸗ ſchuld auf Ludendorff, man vergißt dabei aber ganz, daß er bei Kriegsausbruch keine entſcheidende Stimme ge⸗ hat, ſondern nur Offizier war im Generalſtab wie viele andere. Erſt im Auguſt 1916 erhielt er auf die Kriegsführung Einfluß und ſeitdem wurde ihm nicht ein einziges Mal erklärt, daß die Möglichkeit eines Verſtändigungs⸗ friedens vorhanden war. Er war niemals ein Anhänger annexioniſtiſcher Pläne uad irrtümlich iſt auch die Be⸗ hauptung, daß er ſich einer Verſtändigung widerſetzt hätte. Da⸗ Telegramm ſchließt, man könne ſicher annehmen, daß die Erklärungen Ohlſſons in genauer Ueß reinſtimmung mit den Gelchtspunkten, die Ludendorff in der Verteidigungs⸗ ſchrift zum Ausdruck bringen wird, ſtehen. Regierung und Nalſonalverſammlung. Ein Auftuf der Reglerung an das deuiſche Volk. Berlia, 14. Jan.(W..) Die Reichsregierung erläßt folgenden Aufruf: An dasdeutſche Volk! Nach einer Woche ſchwerer Wirren kehrt in Berlin die Ordnung zurück. Den braven Truppen der Republik iſt es — aus eigener Kraft und durch die Unterſtutzung der evölterung einen Aufſtand nieder zuwerfen, der alle freiheitlichen Errungenſchaften der Revolution zu ver⸗ nichten drohte. Irregeleitete Fanatiker verbanden ſich mit dunkeln Elementen der Großſtabt, um mit ihrer Hilfe und der Hilfe einer fremden Macht die Gewalt an ſich zu re'sen, die ihnen das Volk, der allein rechtmäßige Auftraggeber jeder Regierung, aus freien Stücken niemals übertragen wird.:. dem Widerſtand des Volkes, ganz beſonders auch derArbeiter⸗ klaſſe, die in ihrer erdrückenden Mehrheit die begangenen Ausſchreitungen verurteilt, iſt das frevelhafte Unternehmen geſcheitert. Die Regierung iſt ſich der Zuſtimmung und der Hilfe des Volkes gewiß, wenn ſie entſchloſſen iſt, eine Wieder⸗ holung ähnlicher Greuel mit allen Mitteln zu ver⸗ bindern Nachdem in ihren Anfängen dieſe volitiſche Be⸗ wegung zu einem wüſten Verbrechertreiben aus⸗ artete, kann es für die Urheber neuer Attentate auf die Sicher⸗ heit des Lebens, neuer willkürlicher Angriffe auf das Eigen⸗ tum und neuer Störungen unſerer freiheitlich⸗republikaniſchen Ordnung keine Schonung mehr geben. Am 19. Januar tritt das deutſche Volk an die Wahlurne, um ſein Selbſtbeſtimmungsrecht auszuüben Das Volk der deutſchen Republik iſt der Träger der Staatsſouveränität. Wer in ſeine freie Willensbetätigung gewaltſam eingreift. begeht ein ſchweres Staatsver ⸗ Fbrechen und muß auf ſtrengſte Beſtrafung gefaßt ſein. Die Nationalverſammlung, die am nächſten Sonntag nach dem freieſten Wahlrecht der Welt gewählt wer⸗ den wird, ſoll die Verfaſſung des Deutſchen Rei⸗ ches beſtimmen und die Regierung nach ihren Wünſchen zu⸗ ſammenſetzen und über den abuſchließenden Frieden Be⸗ ſchluß faſſen. Die gegenwärtige Regierung bereitet frü ſie den Ent⸗ wurfeiner Berfaſſung vor, der das freie Selbſtbe⸗ ſtimmungsrecht des Volkes vor allen gegenrevolutionären oder terroriſtiſchen Beſtrebungen ſchützt. Si iſt bemüht, einen Frieden zu erreichen, der die Freiheit des deutſchen Volkes auch nach außen ſicherſtellt und die Gründung eines Völker⸗ bundes zum ſicheren Schutz gegen neue Kriegsgefahren ermöglicht. Die Feſtſtellung der natlonalen Beſitzverteilung im Oſten kann nüur Aufgabe der Friedenskonferenz ſein. Gegen den polniſchen Annexiogismus bedarf unſer Land des Schutzes, den ihm das Volk nicht verſagen wird. Nicht mindee gilt es, unſere Grenzen gegen die neue ruffiſche Militärdepotie zu ſchützen, die uns mit kriegeriſcher Ge⸗ walt in einen anarchiſchen Zuſtand zwingen und emnen neuen Welt⸗ krieg entfeſſeln will, deſſen Schauplatz unſer Land ſein würda. Der Bolſchewismus iſt der Tod des Friedens, der Tod der Freiheit und der Tod des eee der mur in autbauender Arboit ſein Werk der Befrelung des ſchaffenden Vo. es aus den Feſſeln wirtſchaftlicher Ausbeutung vollenden kann. Dieſer Sozialismus will das Wirtſchatfsleben nicht erdroſſeln, jondern neu erwe en. Die Rückkehr zu geordneter Arbeit iſt dafür die erſte Vorausſetzung. Die gegenwärtige Regierung beſteht aus Vertretern der Arbeiterklaſſe, aus Sozialdemokraten. Sie kann nur handeln nach ihren eigenen politiſchen Grundſätzen, deren Anwendung nach ihrer Ueberzeugung dem Wohle des ganzen Volkes dient. Ueber ihr ſteht niemand als das Volk ſelbſt, das in freier Entſcheidung das Programm nerwerfen oder billiaen kann. In Treue zu unſerem Volke und in Treue zu unſerer Uefer⸗ zeugung werden wir unſer ſchweres Amt weiterführen oder von ihm willig zurücktreten, je nachdem, wie die Entſcheidung des Volkes ausfällt. Bleiben wind uns die Gewißheit, daß die Sache, wozu wir und Millionen mit uns zeitlebens in Not und Gefahr ge⸗ ſtanden ſind, die Sache der Demokratie und des Sozialismus, nach bluliger Verwirrung doch zum Siege gelangt, und daß dieſer Sieg ein neues Kapitel der Weltgeſchichte eröffnen wird, zum Heile unſeres Volkes und der ganzen Menſchheit. Die Reichsregierung: Ebert, Scheidemann, Landsberg, Noske, Wifſfel. die Wahlen zur Nallonalverfammlung. Evangeliſche Forderungen an die Nationalverſammlung und an die politiſchen Parieien. „Wir fordern die Freiheit der Religionsübung und volle Bewegungsfreiheit der evangeliſchen Kirche innerhalb des Ge⸗ bietes der Einwirkung auf ihre Mitglieder und die ich ihr freiwillig öffnenden Volkskreiſe, wir verwahren uns unbe⸗ chadet der Kirchenhoheit des Staates gegen alle Eingriffe es Staates in das ingere Leben der Kirche. Wie erwarten, duß vor einer Aenderung des bisherigen zwiſchen dem Staat und der evangeliſchen er Berſuch einer vorgängigen Verſtändigung zwiſchen den Orgonen des Staates und der Kirche wegen der einſhhneidenden Bedeutung für beide Teile gemacht wird. Das gegen⸗ ſeilſge Perfahren würde zu einem„Kulturkampf“ mit unüberſeh ⸗ baren Folgen führen. Wir berlangen, daß bei einer weſteren Loslöſung der Kirche vom Staat unſere evangeliſche Kirche auf Grund der geſchichtlichen Entwicklung und wegen ihrer ſittlichen Wirkungen für— ſtaatliche Gedeihen als eine öfſentlicherechtliche Körperſchaft erhalten bleibt, und daß ihr das Beſteue⸗ rungsrecht, ihr Vermögen und eine ausreichende Entſchädigung im Falle der Zurückziehung der bisherigen ſtaatlichen Leiſtungen gewöhrleiſtet wird. Wir wollen, daß bei jeder Verhältnisform don Staat und Kirche ein öffentliches Schulweſen auf der Grund⸗ lage chriſtlicher VBildung und Geſittung ſtaatsrechtlich geſichert bleibt und nicht eiwo nur nebenbei ein evangeliſcher Reli⸗ gionsunterricht erteilt wird. Eine öffentliche Erzlehung, deren Mit⸗ kelpunkt ein religionsloſer Moralunterricht iſt, erſcheint völlig unzu⸗ reichend und zerſezend für die Grundlagen unſerer deutſchen Kultur. Wir halten die theologiſchen Fakultäten für einen weſentlichen und ee Beſtandteil der alle Gei⸗ ſteswiſſenſchaften umfaſſenden Hochſchule.“ Beeleiligung Bremens an der Nationalverſammlung. Hamburg, 14. Jan.(WB.) Der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ rat hat in ſeiner heutigen Vollſitzung mit 101 gegen 88 Stim⸗ men die Beteiligung Bremens an der National⸗ verſammlung beſchloſſen. . LCadenburg, 14. Jan. Hier und im benachbarten Neckar⸗ hauſen ſprachen am Sonntag in Verſammlungen Herr Scheul und Frl. Ida Pohl aus Mannheim. Die zahlreichen Zuhörer ſpendeten großen Beifall. Gegner meldeten ſich nicht zum Wort. Ee 14. Jan. Im Löwen fand geſtern eine von Männern und Frauen ſehr gut beſuchte Verſammlung der Deutſchen demokratiſchen Partei ſtatt. Herr G. Wittig hielt einen feſſelnden Vortrag über die Bedeutung der Wahlen, Herr Jakob Mayer ſprach üder wirtſchaftliche Fragen und rechnete auch mit den Antiſemiten, die am Samstag in Weinheim unter dem Deckmantel der„Deutſchnationalen Zolkspartei“ aufgetreten waren, gründlich ab. Herr Freu⸗ denberg aus Weinheim ſchilderte aus eigenen Erlebniſſen die troſtloſen Zuſtände in Berlin. Alle Redner fanden großen Beifall. darf man den Jlimmzellel ändern? Dieſe Fra. e iſt in. dieſen Tagen oft an uns geſtellt worden. Die Antwort lautet für den 19 Januar: unter gewiſſen Vcrausſetzungen iſt eine Aenderung der Wahlvorſchläge l zuläſſig. praktiſien Wert hat aber ſolch eine Aenderung nicht. Bei den badiſchen Wahlen am 5. Januar hat jede Veränderung des Stinmzettels die ganze Stimmabgabe ungültig gemacht. Zu den Reichswah⸗ len am nächſten Sonntag ſind Veränderungen auf den Stimmzetteln der Parteien zuläſſig, d. h. man kann Namen ſtre hen oder um, ſtellen. Eine praktiſche Folge hat jedoch dieſe Mühewaltung auch nicht, es wird der betr. Partel trotzdem der gane Stimmzettel zugezählt. Geht man aber weiter und niwemt z B. auf den demo⸗ kratiſchen Wahlvorſchlag einen ſozialdemokratiſchen Kandidaten hin⸗ über, dann iſt dieſer Stimmzettel ungültig. weil ein Partei⸗ vorſchlag verwäſſert worden iſt. Es iſt alſo ſolgendermaßen: der Geſengeber im Reiche hat dem lieben Publikum das gern geübte Recht des„Strelchens“ gelaſſen. Eine Bedeutung bat ſeine Aus ⸗ übung nicht. weil auf alle Fälle die Parteivorſchläge voll gezählt werden Will man aber einen Wahlvorſchlag mit einem anderen vermiſchen, ſo macht man ſeinen S. umzettel ganz ungültig.— Es wäre u. F. beſſer geweſen, man hätte auch im Rüiche an„ſtreng ge⸗ bundenen Liſten“ ſeſtgehalten, zumal wenn eigenmächtige Veränd⸗ · rungen doch keinen Wert haben. Bei unz in Baden iſt auch, wie wir am 5. Januar geſehen haben, die Wählerſchaf“ venügend auſ⸗ geklärt, um an den Wahlvorſchlägen unverändert Itzebalten. Und auch am nächſten Sonntag ſoll ſich jeder Mähler und Wählerin.!] die Parteidiſziplin halte:, die ihnen ſagt: nichts ändern! Der deutſchdemokraliſche C immzettel beginnt mit den Namen: 1. Dietrich Herm., Konſtanz. 2. Haas Ludwolg, Karlsruhe, 3 Engelhard Emil, Mannheim. FFCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCTTPTTTGTTTTTTTTTT Vo bleibl Ibr, Jhr Zaumigen? Spendet zum Wahlfond! Deutsche Demokratische Partei parteisektretarlate: Kaiserring—6, Fernsprecher 6186 und C 3, 21f½, Fernsptecher 6190.— Bankkonto: Oewerbebank Mannheim.— Postscheckkonto Nr. 16439 Karlsruhe. Ee 17 FCCFPFPFPC deulſches Reich. Politiſterung der Burſchenſchafl. In Berlin tagten die Verbände der deutſchen Burſchenſchaften (Eiſenacher und Rüdesheimer Verband). Erſtes Ziel der Beratungen war der Zuſammenſchluß beider Verbände zu einer allgemeinen, alle deutſchen Hochſchulen umfaſſenden Burſchenſchaft. Die Angelegen⸗ heit war in getrennten Verhandlungen ſo weit vorbereitet, daß ſchon am zueiten Tage zum erſtenmal die beiden Körperſchaften zu einer Vollverſammlung zuſammentreten konnten. 300 Vertreter non über „100 Burſchenſchaften waren zugegen. Weihevoller Ernſt und freudige 928 erfüllten die Verſammkung, ols durch Unterzeichnung einer rkunde der Zuſ⸗mmenſchluß vollzogen wurbde und der Klang des Burſchenſchafterliedes den Saal erfüllte. Dem dritten großen burſchenſchaftlichen Lerband, den in Deutſch⸗ Oeſterreich ſchwer um ihr Daſein ringenven Buccchenſchaften der Oſt⸗ mark, wurde tatkräftigſte Unterſtützung in jedem Belang zugeſichert. Die gemeinſame Beratung erſtreckte ſich sdann auf eine Reihe von Fragen akademiſcher und öffentlich⸗politiſcher Natur. Einmütig erfolgte der Beitritt der geeinten zu dem Reichsverband akademiſcher Berufsſtände und zum deutſchen Studentendienſt Die ſegensvolle Tätigkeit des deutſchen Studenten⸗ dienſtes für die akademiſchen Kriegsteilnehmer wurde dankbar an⸗ erkannt. Weiterhin wurde über die Politiſlerung und volks ⸗ tümliche Ausgeſtaltung der Burſchenſchaft verhandelt. Die deutſchen Burſchenſchaften treten, nachdem an den Hochſchulen die politiſchen Schranken geſallen ſind, eingedenk ihrer Geſchichte wieder in das pollitiſche Leben ein. Grundſätze ihres Handelns ſind: Einig⸗ keit der deutſchen Stämme, Einheit Deutſchlands unter Berückſſchtigung aller gerechtfertigten Wünſche der deutſchen Stämme. Die Vinſchenſchaft vertritt den großdeutſchen Ge⸗ danken, die Vereinigung aller Länder, die aus freiem, un⸗ behinderten Veſchluß zu Deutſchland gehören wollen. Es ſoll allen Vorteien Unterſtützung zuteil werden. die eine frei⸗ heitliche Entwicklung unſeres Volkes unter Bekämpfung der Internationale und der Klaſſenbewegung gewähr⸗ leiſten. Tie Mitglieder der Burſchenſchaft werden zu regſter poli⸗ tiſcher Tätigkeit angehalten. Ferner ſoll die Burſchenſchaft in den breiten Moſſen der deutſchen Studentenſchaft wirken. Aber auch über die Hochſchule hinaus ſoll ſie zum ganzen Volke ſprechen. Sie muß daher engere Verbindung mit der Preſſe aufnehmen, es iſt zu dieſem Zwecke ein Preſſe⸗Ausſchuß begründet worden, und ſie muß ſchlleßlich durch ſozlale Aufklärung und Pflege des ſozialen Ge⸗ dankens inniger noch als bisher mit dem geſamten deutſchen Volke zu⸗ ſammenwachſen. die An Die Sozialiſierung des Bergbaues. 3 Eſſen, 11. Jan, Der ASR. erläßt zuſammen mit den drei ſozialdemokratiſchen Parteien folgende Bekanntuachung: „Der Zentralausſchuß des.⸗ und.⸗Rates hat heute Herrn Landrichter Ruben⸗Eſſen zum Volkskommiſſar für die Vor⸗ bereitung der Sozialiſierung des Bergbaus beſtellt. Als bei⸗ geordnet ſind ihm die Genoſſen Graul(Spartakusbund), Heinzel(U. S..), Limbertz(Sozialdemokratiſche Partei) zur Seite geſtellt. Ihren Anordnungen iſt unbedingt Folge zu leiſten.“ Zur begonnenen Sozialiſierung des Bergbaues ſendet der Eſſener ASR. der„Rhein. Weſtf. Zig. eine Zuſchrift, in der es u. a. heißt: „Es entwickelte ſich die Streikbewegung zu einer Höhe, die die allergrößte Geſahr für unſer Jaduſtriegebiet darſtellt. Wie groß die Gefahr iſt, kann nur angebeutet werden. Es handelte ſich nur noch um Stunden, und die Gas⸗ und Elektrizitätsliferungen hörten auf. Noch einige Tagen Anhalten und Anwachſen der Streik⸗ bewegung, und nie wleder gutzumachendes Unglück war da. In dieſer furchtbaren Lage eriſchloß ſich der Eſſener ASR. zu einem Vorgehen, welches formell bemängelt werden mag, ſeine innere Berechtigung aber in ſig trägt. Er das Kohlen⸗ ſyndikat und den ergbaullchen erein mit einer Kuatrollkommiſſion, dieſe Maßnahme als deg Beginn der Soziali⸗ ſierung der Montaninduſtrie betrochtend. Die Kontrollkommiſſion ſoll das Geſchäftogebahren der Vergwerksprobuzenten kontrollieren. Ausbau der Arbeitervertretung auf den Zuſammenarbeiten mit den techniſchen und kaufmänniſchen Beamten ſoll eine Organi⸗ ſation ſchaffen, die auf das genaueſte alle Unterlagen beibringt, die zur Beurteilung der Leiſtungsfähigkein der Werke und der Möglich⸗ keit beſſerer Arbeitsbedingungen der nötig ſind. Mit dieſen Maßnahmen hofft der ASR. den ergarbeiterſtreit unter⸗ binden zu können. Hab en die Bergleute die Garantie, daß ſie auf dieſe Weiſe Klarheit bekommen über die Möglichkeit ooer Un⸗ möglichkeit, beſtimmte, Forderungen zu erfüllen, ſo muß von ihnen verlangt werden, duß der Streik aufhört. Die ſozialiſtiſchen Parteien mit Einſchluß der Spartakusgruppe hahen unter dieſen Umſtänden einmütig Stellung genommen für die ſofortige Beendi⸗ ung des Strei's. Von Len Bergleuten darf der ASR. mit Recht rdern, daß ſie ſeine Arbeit nicht durch weiteren Streik ſtören und die hinter ihm ft⸗henden Parteien müſſen ſich klar darüber ſein, daß ſie mit allen Kräften die großen reiſe der Bergarbeiter zu u eerſtützen haben, die ihrerſeits durch Fortſetzung der Arbeit die Tuigkeit des ASR. förbern. Zädſlawiſche Verbelälfigkeit. Die Südflawen in Nordamerika entfalten eine große Werbe⸗ tätigkeit für die territorialen Anſprüche ihres Mutterlandes. Selbſt nach dem bieher vom europälſchen Krieg wenig betroffenen San Franzisko hat die Vewegung übergegriffen. In Leitaufſätzen, Ver⸗ ſammlungen und Entſchlſeßungen wird Wilſon aufgefoederk, bei den Friedensperhandlungen den Südſlawen in Europa Gerechtigkeit, rerſchaffen. Unter dem Tite.„ie Sprache det Zablen“ gibt die rührige Schriftleitung der in Spalate erſcheinenden„Nona Doba“ in engliſcher, franzöſiſcher und italieniſcher Sprache eine Beilcge heraus, in der die Ergebniſſe der Volks⸗ zählung von 1910 für ganz Dalmatien und für deſſen geſamte adminiſtrativen und Gerichtsbezirke, ſowle die Zahl der Bewohner nach Nationen angeführt werden. Die ohne Kommentar darge⸗ br tenet. ſtatiſtiſchen Daten ſollen beleuchten, wie unberechtigt prüche der Jliallener an Dalmatien ſind. Letzte Meldungen. die Vahlen in Bagern. Mmünchen, 14. Jan.(WBB.) Bis 12 Uhr mittags waren im Miniſterium des Innern folgende Ziffern über das Wahl⸗ ergebnis(vorläufiges Wahlergebnis) feſtgeſtellt: Bayriſche Volkspartei 1072 011 Sozialdemokratiſche Partei 919 399 Deutſche Volkspartel 408 910 Bayriſcher Dauernbund 322 022 Nationalliberale Partei 110 477 Unabhängige Sozialdemokraten 75 098 Untecofflzierbund 12 388 Mittelſtands⸗Partel 8 2˙5 Zur Zelt ſtehen noch aus die Stadt Dillingen(Donau) und Stimmbczirke München · Stadt. Franzöſiſche Ueberwachung des Rheinverkehrs. c. Malnz, 14. Jan.(Priv.⸗Tel.) Zur Ueberwachung des Rheinverkehrs ſind hier ſechs franzöſiſche Fluß⸗ kanonenboote aus Straßburg eingetroffen. Die Boote nd aus Holz gebaut, 16 Meter lang und mit kleinen anonen und Maſchinengewehren verſehen. von einer 1wine verſchültet. c. Innsbruck, 14. Jen.(Priv.⸗Tel.) Ein aus Innsbruck kommender vollbeſetzter Zug mit heimkehrenden Tiro⸗ ler Flͤchtlingen iſt an der Südſeite des Brenner⸗Paſſes in voller Fahrt vonerner Lawineüber die Böſchung hinausgeſchleudert worden. Es wurden bisher 30 Tote und 15 Schmerverlente geborgen. Generalſtreik in Argentinlen. Buenos Aircz, 13. Jan.(WB.) Havasmeldung. Der Ge⸗ neralſtreik nimmt den Charakter eines Aufſtandes an. Eine Kirche wurde geplündert und verſchiedene Waffendepots ausg⸗räumt. Truppen wurden aufgeboten. Es kam zu wei⸗ teren Zuſammenſtößen, bei denen es Tote gab. Die Streitenden ſetzten die Automgobile des Polizeicheſs in Brand. * Untermünſtertal bei Staufen, 12. Jan. Beira Spielen mit ſcharfer Munftlon wurde der Sohn des Delers Emil Ortlieb durch die Exploſion des Geſchoſſes getötet. Berlin, 14. Jan.(WB.) Nach Auskunft der Dlrektion der Hoch⸗ und Untergrundbahn haben deren Angeſtellten wegen Nichtbewilli 1 0 ihrer Lohnforbderungen die Arbeit nieder⸗ gelegt. E ſt noch ganz unſicher, wann der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. HBerlin, 13. Jan.(W..) Die Reichsregierung erlleß eine Verordnung, nach der bei Zuwiderhandlungen gegen die Vor⸗ ſchriften auf Grund des Geſetzes über den vaterländiſchen Hilfsdienſt verhängte, aber noch nicht gezahlte oder ver⸗ büßte Strafen, erlaſſen werden. Iſt ein Teil der Strafe verbügt oder gezahlt, ſo wird die Reſtſtrafe erlaſſen. Die Verordnung tritt ſofort in Kraft. e Von der ſchwelzeriſchen Grenze, 14. Jan.(Priv.⸗Tel.) Wie die„Neue Zürcher Zeitung“ meldet, baben der„Agenzia Americana“ aus Buenos⸗Aires zufolge England und Frank⸗ reich die Bedingungen eines Kredites von 1 Milllurde Franes für Getreideankäufe in Argentinien an⸗ genommen. e. Von der ſchwelzeriſchen Grenze, 14. Jan.(Priv.⸗Tel.) Havas meldet aus Paris, der Eilenbahnverkehr Mülhauſen— Belfort iſt geſtern aufgenommen wor Nadend W adrid, 13. Jan.(WB.) Die Cortes werden am 2. Jan. ihre Arbeiten wieder aufnehmen. Unabhängigkeit und Verwerklichung aller nationalen Anſprüche zu⸗ er Dienstag, den 14. Januar 1919. Mannheimer Generai· unzeige·(Abend· Ausgabe. Nr. 22. 3. Seite. Die Raumbeſchränkung für Anzeigen wird von heule ab, it als möglich, aufgehoben. D Aus Stadt und Land. Aeine Brieſſperre für deniſche Kriegsgefangene. Man ſchreibt uns: Auf eine Anfrage einer Frau bei Herrn Slaalsſekrelär Erzberger, deren Mang ſchon ſeit einigen Mo⸗ naten aus der Gefangenſchaft nichts mehr von ſich hören ließ, wurde folgendes erwidert: Im Beſitze ihrer Zuſchrift vom 28. Dezember 1918 teile ich Ihne mit, daß, ſoweit mir bekannt, eine Sperre des Brief⸗ derkehrs mir den Gefangemen amtlich nicht verfügt worden iſt. hre Unruhe über das Schickſal Ihres Mannes kann ich ſelbſt⸗ derſtändlich wohl begreifen. Ich werde verſuchen, eine Aufklärung derbeizuführen. gez. Erzberger, Staatsſekretär. Verſetzt wurden in gleicher Eigenſchaft die Oberzollinſpektoren: Nolf Prokopp in Lörrach zum Hauptſteueramt Konſtanz, Franz Effinger in Pforzheim zum Hauptſteueramt Karlsruhe, Julius Peig and in Säckingen, unter Zurücknahme ſeiner Verſetzung nach ö Dael, zum Hauptſteueramt Pforzheim und Max Herrmann in Stühüngen, unter Zurücknahme r Verſetzung nach Säckingen, Aum Hauptzollamt Baſel; ferner die Oberſteuerinſpektoren: Eugen othmund in Achern als Oberzollinſpektor zum Hauptſteueramt Vrrach, Peter Ehmann in Mosbach als Oberzollünſpektor zum Hauptſteueramt Säckingen, Bernhard Bürck beim Finanzamt Karls⸗ e zum Finanzamt Achern und Friedr. Brunner beim Steuer⸗ dommiſſärdienſt Mannheim, ſowie der Finanzinſpektor Heinrich Stichs beim Finanzminiſterium, dieſer mit dem Titel Oberſteuer⸗ uſpeklor, als Hilfsreſerenten zur Zoll⸗ und Steuerdirektion, und lleßlich der Finanzinſpektor Karl beim Finanzminiſterium Oberſteuermſpektor zum Finanzamt Karlsruhe. Militäriſch's. Das Landſtur.Bataillon Bruchſal 420) hat, wie der„Bad. Preſſe ein Privattelegramm aus Marg⸗ Fabowa(Oſtpreußen) meldet, auf der Heimarfahrt die deutſche Orenze überſchritten. de X Wahlberechligung der Soldaten. Auch die badiſchen Gemein⸗ n wurden darauf aufmerkſam gemacht, daß die Angehörigen des deeres und der Marine, die vom 7. Januar 1919 ab aus dem Jelde imkehren, ohne Eintragung in die Waͤhlerliſte auf Grund einer deolceinigung ihrer dienſtlichen Vorgeſetzten über ihre Heimkehr et zur Wahl zuzulaſſen ſind, wo ſie ſich om Wahltag aufhalten. Fahrplanänderungen. Nach einer Meldung der„Karlsr. .9. ſind geſtern wieder die Fahrpäne mehrerer Züge geänd ert wor en, u..: Ptz. 3070 Mannheim—Schwetzingen, Mannheim 0, 12,00 nachts. Biz. 3050(W) Mannheim⸗Waghäuſel, Mann⸗ eim ab 4,00 nachm. Die Verkehrszeiten dieſer Züge ſind bei den lationen zu erfahren und aus den Aushangfahrplänen zu er⸗ laer Wegen geänderter Arbeitszeit ſind zwiſchen Karlsruhe und Faden.Oes, ſowie zwiſchen Karlsruhe und Bruchſal verſchiedene Sihorlanänderungen enge'reten. Näheres hierüber iſt bei den chennen zu erfahren und aus den Aushangfahrplänen zu er⸗ & Geordneter Volksſchulunterricht. Das badiſche Miniſterlum Kultus und Unterrichis hat angeordnet, daß, nachdem die Lehrer Gede der Demobilmachung größtenteils aus dem eeresdienſt ent⸗ 9 en worden ſind, an allen Volksſchulen, ſoweit die Schulräume zur erfügung ſtehen, der geordnete Unkerrichtsbetrieb ſofort wieder be unehmen iſt. Das Unterrichtsminiſterium hat bei der Militär⸗ ehörde beantragt, daß alle noch von ihr benützten Schulräume für den Unterricht umgehend zurückgegeben werden. Sämtliche Er⸗ mächtigungen zur Freigabe des Unterrichts oder zur Beurlaubung beſümmter Schuljahre der Volks⸗ und Fortbildungsſchule oder ein⸗ eler Schüler, die während des Krieges im Hinblick auf den Ar⸗ ltermangel in ſtaatlichen Betrieben, in Induftrie, Handel, Gewerbe Mungandwirtſchaft etleilt worden ſind, wurden vom Miniſterium ückgezogen. beddee, Abgabe den Peſtanden der Beftetdungzämter an die Zioll- uͤlkerung. Halbamtlich wird bekannt gegeben: Einige Kom⸗ dunalverwaltungen haben die Abgabe von Beſtänden der Beklei⸗ Fbungsämter und Bekleidungs⸗Inſtandſetzungsämter an die Zivil⸗ lrslterung erbeten. Die Gen ralkommandos haben die ommunen dahin verſtändigt, daß eine Ausgabe nicht ſofort mialgen kann, weil in erſter Linſe die von der ffront zurückeh⸗ enden Heeresangehörigen berückſichtigt werden müſſen. Später falrd auch die Ausgabe von Bekleidungsſtücken an die Zivilbevöl⸗ Geing durch Vernattefung der Kriegswirtſchafts⸗Aktiengeſellſchaft, mülckaltsabteilung der Neichsbekl;iumreſtelle, der nach Möglichkeit dlariſche Bekleidungsſtücke zur Verfügung geſtellt werden, er⸗ gen. wodurch alle Teile Deutſchlands gleichmäßig berück⸗ Miiat werden Fönnen Erwerbsloſenfürſorge. Angeſichts der erſt kürzlich abge⸗ Halenn Bewegung der hieſigen Erwerbsloſen zur Erzielung der ung ihrer Unterſtützungsſätze dürfte die aus München vor⸗ liegende Nachricht intereſſieren, daß dort folgende Vereinbarung getroffen wurde: 1. Es werden erhöht: a) die Unterſtützungen für männliche Arbeitsloſe über 21 Jahre von 6 auf 8 Mk. käglich, für weibliche Erwerbsloſe über 21 Jahre von 4 auf 5 Mk. täglich, b) die Zuſchläge für die im Haushalt des Erwerbsloſen befindlichen unterhaltsberechtigten Familſenangehörigen über 17 Jahre von 1. Mk. auf 2 Mk. täglich. 2. Di? Erwerbsloſenunterſtützung wird ab 1. Itinuar 1919 auch für die Sonn⸗ und Feiertage gewährt. 3. Die Wartezeit entfällt ab 1. Januar 1919 auch für Nichtkrie zsteil⸗ nehmer. 4. Die Kontrolle der Arbeiteloſen ſoll nach Tunlichkeit erleichtert werden. Der Ausſchuß der Erwerbsloſen bekannte ſich dabei zu der Ueber ſeugung von der zwingenden Notwendigkeit, daß kein Erwerbsloſer angebotene geeignete Arbeit verweigern darf und die von auswärts ſtammenden Erwerbsloſen wieder in ihren früheren Beſchäftigungs⸗ und Wohnort zurückgeführt werden und verſprach, in dieſem Sinne im Kreiſe der Erwerbsloſen zu wirken.— In Nürnberg wurden die Unterſtützungsfätze vom Magiſtrat wie folgt feſtgeſetzt: Männer unter 16 Jahren 2., von 10 bis 18 Jahren 3., von 18 bis 21 Jahren 4., über 21 Jahre .50 M. täglich; Frauen.50., 2., 3 M. und.50 M. Ju⸗ ſchläge für Familienangehörige, Ehefrauen.50 M. Kinder über 21 Jahre.50., von 18 bis 21 Jahren.20., von. 14 bis 18 Jahren 90 Pfg., unter 14 Jahren 60 Pfg. täglich. Der Arbeits⸗ verdienſt des Familienoberhauptes wird voll, der der Frau bis zur Höhe des Zuſchlages für dieſelbe, derenige der Familienange⸗ hörigen bis zur Höhe des Zuſchlages für das Familienmitglied angerechnet. ch. Beſtattung, Geſtern nachmittag wurde in Heidelberg Herr Gärtnereibeſitzer Wilhelm Preſtinari unter zahlreicher Betei⸗ ligung zur leßten Ruhe beſtaltet. Da der Verſtorbene auch in Mann⸗ heim einen großen Freundes⸗ und Bekanntenkreis beſaß, teilen wir über den Lebensgang des Verblichenen folgendes mit: Einer alten wohlhabenden Mannheimer Gärtnersfamilie entſtammend, erlernte der Verblichene den Beruf ſeines Vaters in Wiesbaden, um ſich als⸗ dann bei bekannten in Stuttgart und Berlin, ſowie in belgiſchen Gärtnereien weiter auszubilden. Vom Auslande zurück⸗ kehrend, übernahm er das elterliche Geſchäft und erwarb ſich bei ſeinen Mitbürgern wie bei ſeinen Kollegen bald eine geachtete Stellung. Er war einer derjenigen, die in einem engen Zuſammen⸗ lcheng einen Faktor zur Wahrung und Förderung der Standes⸗ ntereſſen erblickten. So gründete er vor 18 Jahren den Verein ſelbſt⸗ ſtändiger Gärtner Badens, der heute nahezu ſämtliche badiſchen Gärtner umfaßt und an deſſen Spize er 10 Jahre als Vorſitzender fungierte. Alsdann ging er dazu über auch die andern ſüddeutſchen Kollegen in Verbände zu organiſieren. Sein Tätigkeitsdrang war damit noch nicht erſchöpft Im Verein mit dem verſtorbenen Direktor Müller rief er die„Südd. Gärtner⸗Ztg.“ ins Leben, die heute in ihrem 18. Jahrgang erſcheint und zu den führenden Zeitſchriften der Gärtnerwelt zählt. Als die Stadtverwaltung Mannheim dazu über⸗ ging, anläßlich ihres 300jährigen Jubiläums eine internationale Kunſt⸗ und Gaxtenbau⸗Ausſtellung zu veranſtalten, war Preſtinari einer der erſten, der dieſen Gedanken durch eifrigſte Propagierung in der dentſchen Gärtnerwelt in die Tat umſetzte. Seine Verdienſte um die Allsſtellung ſind unvergeßlich. Großherzog Friedrich anerkannte die Verdienſte des Verſterbenen um die Ausſtellung durch Verleihung des Zähringer Löwenordens 2. Klaſſe. Die ſüddeutſche Gärtnerwelt namentlich wird dem arbeitsfreudigen Manne, der ſich vor einem Jahrzehnt nach Wieblingen zurückzog, ſtets ein danebares Andenken bewahren. Ein hübſches Wahlereiguis wird dem„Mosbſcher Volksblatt“ aus dem Wohlbezirk Eberbach berichtet: Um ihre Wahlpflicht recht⸗ zeitig zu erfüllen, begab ſich um 11 Uhr ain Ehpaar nach dem Rathaus. Als der Mann, der nach der Wahlhandlung noch ein Schöppchen genehmigt hatte, dann 1 Mittageſſen dah ꝛim erſchien, hielr ihm ſeine Frau freudeſtrahlend ihren Erſtgeborenen entgegen. Nachdem ſich bei dem jungen Vater di⸗ erſte Freude geleot hatte, meinte er:„Hulda, es iſt doch gut, daß wir noch gewählt haben.“ Kommunoles. Karlsruhe, 13. Jan. Bekanntiich beſtand die Abſicht, die ſtädtiſchen Abwäſſer durch Schaffung von Rieſelfeldern und Rieſelwieſen auf dem Hochgeſtade bei Teutſch⸗ und Welſch⸗ neureut nutzbar zu machen. Dieſer Plan iſt jetzt abgeändert wor⸗ den; man will die Rieſelwieſen in nächſter Nähe der Stadt unker Benützung des nördlichen Teiles des Exerzierplatzes und des daran angrenzenden Teiles des Hardtwa'des anſegen. Durch baldigen Be⸗ inn der Arbeiten hofft man Arbeitsgelegenheit für einen großen Tel der Arbeſtsloſen ſchaffen zu können. Jreiburg, 13. Jan. Die Verſorgung der Bevölkerung mit Gas und elektriſchem Strom iſt durch das gänzliche Aufhören der Kohlenzufuhr ernſtlich in Frage geſtellt. Es müſſen deshalb weitere Einſchränkungsmaßnahmen getroffen werden. Der Stadtrat hat deshalb nach nochmaliger eingehender Beratung der Angelegenheil beſchloſſen: 1. Die Schulen dürfen nach 4 Uhr nachmittags kein Gas mehr brennen, der Unterricht iſt darnach einzurichten(aus⸗ genommen der Abendunterricht der Ha dels⸗ und Gewerbeſchule). 2. Geſchäfte und Kanzleien ſollen um halb 6 Uhr ge⸗ ſchloſſen werden und iſt ſealiche Beleuchtung ſpäter verboten. 3. Kaſernen und Privathäuſer dürfen nach der Polizei⸗ ſtunde, alſo von halb 11 Uhr ab, kein Gaslicht mehr brennen. 4. Die Straßenbeleuchtung mit Gas ſoll ſchon um 9 Uhr, ſtatt halb 11 Uhr, eingeſtellt werden. Sämtliche vorgeſchlagenen Maßnahmen, beſonders Ziffer 2, ſollen nur ſo lange wirkſam Beſinnung auf Weimar. Von Hans Natonek. 9 Geiſtige Strömungen und Zdeale, die tief im deutſchen Weſen für zeln, konnen wohl zeitweiſe verſchwinden, aber ſie können nicht ſc ummer verloren gehen. Bismarcks Rieſengroße hat Gaethe über⸗ altet. Vor der Dreiheit Potsdam, Eſſen. Berlin wurde Weima⸗ he blaſſen Crinnerung An Stelle des geiſligen Heros trat der poli⸗ che An Stelle einer Humanität, die das Politiſche. das Wirt⸗ ſaals⸗ wie das Soziale umfaßt, weil ſie die Menſchheit in ſich Ulleßt, trat das Spezialiſtentum. Ganz deutlich vollzog ſich der Weal immer inhaltsärmer wurde uns das unvergängliche Symbol. 3 m ar. adendwo Es war kaum eine lebendige Kraft mehr von jenem Geiſt ſpürbar. Gewiß, in den beſten Vertretern unſerer Litera⸗ ur iſt Geiſt von Weimar erkennbar, Arlputterie Teile jenes Geiſtes, er gerade die durchgehende, große Unteilbarkeit des deutſchen Hu⸗ anitätsideals, das das geſamte Leben durchdringt, trat nirgend⸗ präſentativ in Erſcheinung. wi homas Mann hat es irgendwo ausgeſprochen, daß unſere Ent⸗ Alung von Weimar zu Potsdam(wozu man noch Eſſen als das ſebultrianiftiſche. Berlin als das preußiſch⸗zentraliſtiſche Element ge⸗ blen könnte) für die übrigen Völker eine ſchwere Enttäuſchung wdeutet hat Der Geiſt, an dem ſie ſich bei uns erbauen wollten, —5 ein verſtaubtes Muſeumsſtück geworden, auf das wir mitunter ſut galdſiennle Emporkömmlingsgeſte hinwieſen. Die Nationen gchten n uns etwas, das ſie ſelbſt nicht hatten, und fanden die walde ungeiſtige Lebensbetriebſamkeit, die ſie ſelbſt beſaßen. Das 1 5 nicht nur eine Enttäuſchung,— es waur mehr: es war unbe⸗ + al em. Für das Völkerleben hat, mehr als das Axiom:„Andersſein alz die anderen. erregt Haß“, der Grundſatz Geltung:„Anders ſein, — man es von dem anderen erwartet— und genau ſo ſein, wie ud ſelber iſt. erregt Haß.“ Anftatt in Deutſchland das geiſtig⸗ fonderſpiel zu finden, an dem man ſich ſelbſt erhöhen und reinigen Pante. fanden die Völker in uns den politiſchen und wirtſchaftlichen artner und Konkurrenten. ſche Die Ausſchließlichkeit. mit der mun dei uns Politik und Wirt⸗ it betrieb, aller Humanität genau ſo fern wie anderswo, mußte die Welt um ſo befremdlicher ſein, als vom deutſchen Volk die u der Luft hängen geblieben,— ſie war auf einer Grammophon⸗ dtte feftgehalten und man ließ den Schall los, wenn man nach Ge⸗ aͤfksſchluß dem Geiſt ein kärgliches Amüſierſtündchen einräumte. eu wie viel Deutſchen lebte denn der Glaube und die Ueber⸗ dte ng. daß der Geiſt höher ſteht als das Leben, datz Sittlichkeit, ieſe und Vernunft mehr ſind als Wirtſchaft, Vorteil und Erfolg? olle⸗ Glaube ober, der das Leben des einzelnen wie das des ganzen ſche es wirkſam durchdringen ſoll, iſt das Weſen des deutſch⸗klaſſi⸗ n Humanitätsideals. Gewiß, die anderen Völker beſitzen auch für acde ging, es ſei der Denker und Dichter. Dieſe Phraſe war irgend⸗ pl ſche nichts von dieſem Glauben; und das deutſche Volk, von dem all⸗ gemeinen Welttaumel erfaßt, bereit, ſeinen Nachbarn das Gute wie das Ueble nachzuahmen, fragte ſich: Warum ſollen wir denn beſſer ſein als die anderen? Sind die anderen unmoraoliſch, ideallos in ihrem praktiſchen Leben— nun gut, dann ſind wir es auch. Wir hatten weder den Glauben an die Werbekraft des Humanitätsideals, noch an den Glauben an die Unantaſtharkeit und Sicherung, die es währt. Ein Leben in Geiſt und Güte ſchien uns zu riskant, wo die anderen ein Leben in Macht und Wirtſchaft führten. Auf die ſtumme Erwartung der anderen: beſſer und geiſtiger zu ſein, als ſie ſelbſt es ſind. gaben und geben wir noch immer die Antwort: Machet doch ihr den Anfang! Uns fehlt die Unbedingtheit des Glaubens an geiſtige Kräfte, der unbekümmert, was man rechts oder links tut, uas innerer Notwendigkeit den Anſang macht. Es gehört aber zum Weſen des deutſchen Idealiemus, daß er Vertrauen zu der Kraft hat, die von ihm ausſtrahlt. Vertrauen zu dem Ewig⸗Menſchlichen und die Bereitſchaft, eher auf Vorteil zu verzichten als ſich ſelbſt preis⸗ ugeben. Der deutſche Ideglismus aber hat ſich prelsgegeben, er deſaß nicht die glühende Glaubenskraft, die aus freiem Willen zu großen Entſchlüſſen ſich aufſchwingt. Wer dachte 1911 oder vor 1914 bei uns an Abrüſtung, an Schedsgericht, an Völkerbund? In all dem witterlen wir mißtrauiſch eine Schmälerung unſerer Macht⸗ und Wirtſchaftsexpanſion, auf die allein es uns ankam. Alle dieſe menſchheitlichen Ideen wurden damatls verhöhnt, nie⸗ mand glaubte an ſie; wir dachten auf Wehr und Valuta, auf Waffe und Export, auf kuror teutonicus und Handelsbilanz: dies war deutſche Miſchung. Nun iſt über uns die große Prüfung und Aufgabe gekommen, beſſer und geiſtiger zu ſein, als die anderen, ohne danach fragen zu können, ob es die anderen auch ſind. Und ſie ſind es nicht. Aber ſte können es vfelleicht werden, wenn wir dieſe Prüfung beſteben Die Völker wollen ein geiſtiges Vorbild, an dem ſie ſich emvor⸗ richten können. Die Schwenkung zur'ick von Potsdam— Eſſen— Berlin nach Weimar bedeutet nicht Kleinſtagterei und Machtloſig⸗ keit, ſondern das Streben nach einer Ordnung der Welt auf der Grundlage des Geiſtes. Dieſe Ordnunz iſt möglich. Im Humani⸗ tätsideal aus Deutſchlands beſter Zeit beſitzen wir ein Negulativ. Wir müſſen den Glauben an den Geiſt wiedergeminnen; er kann nicht nur Berge verſetzen,— er verſöhnt auch die Völker und mach! aus einem Schützengrabengewirr eine menſchenwürdige Welt. Theater, Runſt und Wiſſenſch aſt. BVom Malnzer Stadttheater. Nach einer Vereinbarung zwiſchen der Stodtverwaltung und den franzöſiſchen Beſatzungsbehörden in Mainz ſind für die Be⸗ bleiben, bis die derzeit ſehr ſchlechte Kohlenverſorgung ſich wieder ebeſſert hat. 5. Sowohl wegen der mangelnden Hausbrandver⸗ orgung wie zur Lichterſparnis ſoll durch das Bezirksamt wieder. wie im letzten Winter, das Verbot der Benützung allzu großer oder wenig gebrauchter Wirtſchafts⸗ und auch Privaträume durch⸗ geführt werden. Aus dem Lande. zzer Edingen, 13. Jan. Im hieſigen Geſangsleben hat ſich ein in jeder Hinſicht nur zu begrüßender und bedeutungsvoller Akt vollzogen: Ddie drei bürgerlichen Geſangvereine „Sängerbund“,„Germania“ und„Männergeſangverein“ haben ſich unter dem Namen„Sängereinheit“ zu einem zirka 80 Mann ſtarken Sangerring in der Brauereiwirtſchaft zuſammenge⸗ chloſſen. Die konſtituterende Mitgli e verſammlung wählte ein⸗ ſtimmig zu ihrem 1. Vorſitzenden Herrn Profeſſor Joſ. Meier, — 2. Vorſitenden Herrn Phil. Reinle, zum Dirigenten Herrn. berlehrer A. Konrad. In vollſter Einmütigkeit wurden auch die andern Vorſtandswahlen, die ſtatutariſchen und die Banner⸗ fragen gelöſt. Möge dieſes lobenswerte Beiſpiel der Edinger Ge⸗ ſangvereine überall da Nachahmung finden, wo noch die Vereins⸗ meierei zu Hauſe iſt, wo an einem Orte mehrere Vereinchen noch beſtehen, ohne bis ſetzt zu einer harmoniſchen und hermetiſchen Verſchmelzung gelangt zu ſein, im Intereſſe einer höheren Weihe des Liedes, ſeiner geſteigerten Ausdeutung und Wirkung durch die Macht der geeinten Töne und der Erhöhung der Gemütlichkeit im numeriſch vermehrten Kreiſe. N Heldelberg. 12. Jan. Bei der Station St Ilgen wurde der Bahnarbeiter Friedrich Preis von Eſchelbach von einer Ma⸗ ichine überfahren und getötet. —2 Weinheim, 13. Jan. In einer geſtern nachmittag lin „Grünen Baum“ abgehaltenen Verſammlung wurde eine Orts⸗ gruppe Weinheim für den Reichsbund zum Schutze der deutſchen Kriegs⸗ und Zivilgefangenen beſchloſ⸗ ſen. Zum Vorſitzenden wurde Güterverwalter Wei ß. zum Schrift⸗ führer Bauſekretär Grether gewählt. Die Ortsgruppe umfaßt bereit⸗ mehr als 200 Mitglieder ( Kerlsruhe, 10. Jan. Eine Schloſſerwitwe fiel vor einigen Tagen in einem Hauſe der Kreuzſtraße die Treppe herunter und erlitt ſo ſchwere Verletzungen, namentlich einen Schädelbruch, daß ſie geſtern daran erlegen iſt. Jreiburg, 10. Jan. Wie die„Breisgauer Zeitung“ be⸗ richtet, iſt das geſomte Perſonal des Colmarer Stadt⸗ theaters, 29 Perſonen mit Familien, mittellos aus Colmar ausgewieſen worden. Das Gehalt wurde ihnen nur bis zun. 15. Januar bezahlt, trotzdem ſie einen bis zum Mat laufenden Ver⸗ trag mit der Stadt hatten. Seit dem 6. November war das Theater geſchloſſen. Die Bedauernswerten wandten ſich zunächfſt 2 Freiburg, wo ſie hoffen, im Coloſſeum Vorſtellungen geben zu können. 1 Konſtanz. 10. Jan. Miftwoch nachmittag fand auf dem Nat⸗ hauſe eine Sitzung ſtatt, die ſich in der Hauptſache mit der Woh⸗ nunggnot befaßte. Sie war vom Bürgermeiſteramt auf Grund eines Schreibens des Mieteinigungsamtes anberaumt worden mit der Begründung, daß in den leßten Tagen in Konſtanz eine An⸗ zahl Wohnhäuſer von auswärtswohnenden Verſonen gekauft wur⸗ den und dadurch bisherigen Mietern ſekündigt wurde. Mas war ſich klar, daß man einen Zuzug nicht vollkommen verbieten könne, wie dies beiſpielsweiſe in München der Fall ſei, da Konſtanz als kleinere Freindenſtadt ſich ſolches nicht leiſten könne. Es wurde be⸗ chloſſen, eine Eingabe an die Regierung zu machen, daß bei Ab⸗ chließung des Kauſvertrags die Grundduchbeamten und Notare die Verpflichtung haben, dem Käufer zu erklären, daß ihm der Einzug verwehrt werden kann. Wenn der betreffende Käufer das Haus nicht beziehen kann, ſo iſt ihm geſtattel, den Dertrag rück. gangig zu machen. Dann wurde[t.„Konſt. Itg.“ in der Eingabe weiter verlangt, daß in dieſem Fall dem Käufer die Koſten des Urkundenvertrag⸗ und die Reichsſtenpeſabgabe erſeßt worden können. Es ſoll dadurch der großhe Mißſtand des gegenſeitigen Prozeſſes vermieden werden. Pfalz, Heſſen und Umagedung. Frankfurt, 11. Jan. In der Vollverſammlung des Arbster⸗ rates wurden die neuen Unterſtützungsſätze für die Erwerbsloſen einſtimmig wie folgt bewilligt: Es ſollen er⸗ halten: Ledige, 5 bei Eltern und Geſchwiſtern wohnen und keinen eigenen Haushalt haben: 1. über 21 Jahre 4,50 Mk,(bisher 3,30, Stultgarter Sätze 4,50); 2. von 18 bis 21 07 4,00((3,30, 4,00]; 3. unter 18 Jahren 3,50(3,30,.30). Ledige, die in Frankfurt fremd ſind und hier ein Logis babden: 1. über 21 Jahre 5,00 Mk. (.50, 6,00): 2. von 18 bis 21 Jahren 5,50(4,80, 5,00): 3. unrer 18 Jahren 500(4,50, 3,30). Verheiratete: ohne Kinder 8,00 Mk.(8,00, 9,00), mit einem Kind.00(8,75, 10,00), mit zwei Kindern 10,00(7,50, 11,00), mit drei Kindern 10,75(8,25, 12,00), mit vier Kindern 11,50(9,00, 13,00), mit fünf Kiadern 12,0)(9,75, 14.00), mit ſechs Kindern 12,50(10,80, 15,00). In der Verſamm⸗ lung, die einen ziemlich dewegten Verlauf nahm, wurde darauf hingewieſ n, daß dieſe Unterſtützungsſage auch Sonn⸗ und Fei tags gezahlt werden, die geſamte Wochenunterſtützung infolgedeſſen höher als in Stuttgart iſt. Weiter werden die Ortskra. enkoſenb trãge fortbezahlt, meiſtens in der fünften Klaſſe, was ig Sturtgart eben⸗ falls nicht der Fall iſt. Dagegen ſoll der Wohnungszuſchuß in Zukunft ganz wegfallen. Die geuen Unterſtützungsſätze ſind heute in Kraft getreten. nützung durch die Angehörigen der Beſatzungsarmee 200 Sitze in verſchiedenen Platzgattungen des Stadttheaters unentgelt⸗ lich zur Verfügung geſtellt worden. Für weiter ent⸗ nommene Plätze wird der halde Preis entrichtet. Mannheimer Künſtler auswärts. Als Soliſtin des leßten Konzertes des Philharmeniſchen Or⸗ cheſters in Ludwigsha 1 war Frl. Anni Mürell ewonnen, das in Mannheimer Künſtlerkreiſen wohlbekannte Frl. tern. Die junge, anmutige Künſtlerin mit ihrer lieblichen und doch voluminöſen Sopranſlimme brachte nach längerem Fernbleiben von der Oeffentlichkeit 4 Geſänge zu Gehör. Sie ſang die Arie aus „Samſon und Talila“ von C. Saint⸗Saens, Max Reger's„Maris Wiegenlied“ und„Waldeinſamkeit“. Während dieſe 3 Vorträge mit Frl. Alma Ammon am Flügel mit viel Ausdruck— Gehör gebracht wurden, ſetzte dei dem„Lenz“ von Hildach die— eitung ein. Dieſe letzte Geſangsnummer wurde mit einem ſolch rauſchenden Beifall ſeitens der andächtig lauſchenden Hörer aufgenommen, daß die Soliſtin ſie wiederholen mußte. Ernſte und heitere Muſe in Heidelberg. Die beiden Veranſtaltungen am Sonntag unter der künſtleriſchen Leitung des Herrn Hans Vogtvon Mannheim hatten einen ſtarken Zuſpruch ausgelöſt. Sämtliche Mitwirkende, worunter ſich auch Fräulein Suſi Prechter und Herr Felix Anger jun. befanden, wurden für ihre teilweiſe hervorragenden Leiſlungen mit größtem Beifall und öfterem Hervorrufen ausgezeichnet. VDon den Hochſchulen. Wie wir erfahren, hat der Mothematiker Prof. Dr. Georg Hamel an der Techniſchen Hochſch le zu Aachen den an ihn ergangenen Ruf an die Techniſche Hochſchule in Berlin als Nach⸗ folger Lamves angenommen. Prof. Hamel war auch das Ordi⸗ nariat der Mathematik in Tübingen anſtelle von Prof. v. Brau angeboten.— Wie wir hören, iſt Profeſſor Dr. Theo Sommer⸗ lad, Privatdozent für Wirtſ bafts»eſchichte und für mittelalterliche Geſchichte an der Univerſität Halle, zum ordentlichen Honorar⸗ profeſſor ernannt worden Der durch ſeine Vorträge in kaufmän⸗ niſchen und landwirtſchaftlichen Vereinen und Abteilungen der deutſchen Kolonialgelellſchaft bekannte Hiſtoriker iſt erſter wiſſen⸗ chaftlicher Sekretär des mit der Univerſität Halle verbundenen hüringiſch⸗Söckſſſchen G ſchichts Ve ins und Herausgeber der Thüringiſch⸗Sächſiſchen Zeitſchrift für Geſchichte und Kunſt. Fener iſt Prof. Sommerlad Degründer und Vorſigender des Halllſchen Richard Waaner⸗Vereins. Seine Forſchungsebiete ſind kirchliche Wirtſchaftsg⸗ſchichte, Kolonicl⸗eichichte und Geſchichte der Nattonal⸗ ökonomie. Dr. Sommerſad iſt aus Frankfurt a M. gebürtig. Set . hat er zugleich einen Lehrauftrag am Polytechnikum in öthen. 4. Seite. Maunhetmer Get ral-Anzeiger.(Abend⸗ Ausgade.) Dienstag, den 14. Jannar 191 8 DVie Kegeiang bes Verketzrs mit Neichsreiſebrotmarken kbm. betr. Wir bringen hiermit nachſtehend die Verordnung des Minſteriums für Ernährungsweſen vom 25. De⸗ zember 1918, die Regelung des Verkehrs mit Reichs⸗ reiſebrotmarken betr.(Geſetzes⸗ und Verordnungs⸗ blatt Nr. 79, Seite 467/72) und die allgemeinen Be⸗ ſtimmungen des Direktoriums der Meichsgetreide⸗ ſtelle, die Regelung des Verkehrs mit Neichsreiſe⸗ brotmarken und die Sonderbeſtimmungen der glei⸗ chen Stelle üder die Brotverſorgung der Militär⸗ urlauber zur öffentlichen Keuntnis. Mannheim, den 3. Jauuar 1919. Bz3. 71 Badiſches Bezirksamt. Verorbnung vom 25. Dezember 1918. Die Regelung des Verkehrs mit Reichsteiſebrotmarken(Kbm.) betr. Zum Vollzug der unten abgedruckten allgemeinen Beſtimmungen des Direktorlums der Reichsgetreide⸗ ſtelle uber die Regelung des Verkehrs mit Reichs⸗ reiſebrotmarken und der Sonderbeſtimmungen der gleichen Stelle über die Brotverſorgung der Militär⸗ urlauber wird verordnet, was folgt: Laudeszentralbehörde im Sinne der Ziffer 2, Abſatz 3 ſowie der Ziffer 7, Abſatz. 3 der allgemeinen Beſtimmungen iſt das Miniſterium für Ernährungs⸗ weſen und im Sinne der Ziffer 3, Abſatz 1 eben⸗ daſelbſt die beim Statiſtiſchen Landesamt errichtete für Brotgetreide und ehl“. 5 8 .2. Wird auf die Reichs⸗Reiſebrotmarke an Stelle des Gebäcks Mehl beauſprucht, ſo iſt für je 37 Gramm Mehl eine auf 50 Gramm lautende Reichs⸗Reiſebrot⸗ marke abaugeben. 8 3. Die Kommunalverbände haben den vorausſicht⸗ lichen Bedarf an Reichs⸗Reiſebrotmarken für einen Monat mindeſtens 14 Tage vor Eintritt des Bedarfs ſchriftlich und unmittelbar beim Direktorium der Reichsgetreideſtelle in Berkin anzufordern. Die An⸗ forberung hat auf deſonberen Bogen zu exfolgen und darf nicht mit anderen Anträgen oder Mittei⸗ lungen verbunden— 8 In Gaſt⸗, Schank⸗ und Speiſewirtſchaften, Ver⸗ eins⸗ und Erfriſchungsränmen ſowie in Fremden⸗ heimen darf Brot an Gäſte nur gegen Brotmarken (Kommunalverbandsbrotmarken oder Reichsreiſebrot⸗ marken] abgegeßen werben. Die Verabſolgung des Brotes darf nur auf be⸗ ſonderes Verlangen ſtattſinden, die Aufſtellung von nicht beſtelltem Brot 12 Tiſchen iſt verboten. Die Kommunalverbände beſtimmen die Stellen, bei welchen die Reichs⸗Reiſebrotmarken ausgegeben werzen. Bäcker unb ſonſtige Perſonen, die ſich mit der Herſtellung⸗und dem Vertriebe von Gebäck be⸗ faſſen, dürſen mit der Ausgabe nicht beauftragt wer⸗ den. Die Kommnyalnerbände können über den Ver⸗ kehr mit Reichs Reiſebrotmarken noch weitere Be⸗ ſtimmungen erlaſſen. 1 8 Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Berkündung in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verorbnung des Miniſteriums des Innern vom 9. Oktober 1918. die Bryt⸗ und Mehlverforgung des Fremdenverkehrs betreffend,(Geſetz» und Ver⸗ orbnungsblatt 1916, Seite 297/, aufgehoben. Karlsruhe, den 25. Dezember 1918. 81 Miniſterinm für Exnährungsweſen. gez. Trunk. getz. Dr. Schühl y. Algemeine Beſtin mungen. Deriliche und zeitliche Kültigzkeit der Reiſebrot⸗ 2 marken. 1. Die Relchs⸗Reiſebrotmarken(im folgenden abgekürzt mit Abm) dienen zux Brotverſorgung innerhalb des Pebittes des Deutſchen Reiches bei Reiſen und bei einer dauernden Verlegung des Aufenthalts(Umzug). Ibre Einlöſung iſt an eine beſtimmte Friſt nicht gebunden.—3 Was aaf Nöm zu verabfolgen iſt. 2. Die Rbm. lauten auf 50 Gramm Gebäck. Die Kommunalverbände können die Verabfol⸗ gung beſtimmter Arten von Gebäck auf Nom unter⸗ agen. Nicht befugt ſind ſie dagegen, den Nennwert der Rbm abzuändern An Sdelle des Gebäckes känn Mehl in dem von den Landeszentralbehörden oder den Rommunalver⸗ bänden beſtimmten Berhältnis und Umfange verab⸗ kolgt werden. 1 8 eug von Aöm darc die Kemmuselverbänbe. 3. Die Kbm werden gegen Erſtattung der Her⸗ tellungskoſten von dem Direktorium der Reichs⸗ getreibeſtelle auf Beſtellung den Kommunalverbän⸗ den geljefert, und zwar entweber unmittelbar ober durch Bermittlung der Landeszentralbehörden. Es iſt ſtets nur der vorausſichtliche Bedarf für einen Monat anzufordern. Die Beſtellung wuß mindeſtens 14 Tage vor Eintritt des Bedarfes ſchriftlich beim irehtorium der Neichsgetreideſtelle geſchehen. Zur Erleichterung des Geſchaftsverkehrs bzat ſie auf deſonderem Bogen zu erfolgen und darf nicht mit anderweitigen An⸗ trägen oder Mittellungen, insbeſondere auch nicht mit den ſpäteſtens bis zum 25. eines ſeden Monats einzureichenden Mehlauforderungen oder Mehl⸗ bedarfsnachweiſunzen verbünden werden. der e den Bezug 4. Jedem Kommunalverbande werden drei Bter⸗ zel der Geſamtmenge auf welche bie ihm vom Direk⸗ trorium der Reichsgetreideſtelle gelteſerten Rbm lau⸗ ten, von ſeinem küuftigen Monatsbedarfsanteil in Mehl gekürzt oder ſeiner Ablieferungsſchuldigkeit, in Brotgetreide umgerechnet, zugeſchrieben. Stempelung der Abm durch tie Kemmnkalverbänbe. 5. Jeder RKommunalverband iſt beſugt, die Nom en Ausgabe mit ſeinem Stempel verſehen zu n. N Er iſt ferner befugt, die Einlöſung der von ihm ſelbſt außgegebenen und mit ſeinem Stempel ver⸗ lebenen Marken in ſeinem Bezirk bei Bäckern und Händlern, nicht aber in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften * nzuläſſig iſt ein Berbot der Einlöſung unge⸗ ſtempelter Marken. „Ansaabeſtelen der Num für Verbraucher. 6. Mit der Ausgabe von Abm an bie Verbrau⸗ cher dürfen Bicker und ſonſtige Perſonen, die ſich mit der Herſtellung und ſonſtigem Vertriebe von Ge⸗ bäck befaſſen, von den Kommunalverbänden nicht be⸗ auftragt werden.——5 0 „Jezugz ber Nün durch die Berbraucher. 2. Verſorgungsderechtigte dürfen im be emer kemmunaken Berſorgungsperiode, für die ſie bereits mit örtlichen Brotkarten verſehen ſind, von dem Kom⸗ munalverzand Rom nür gegen ſofortge Rückgabe einer entſprechenden Anzall örtlicher Brotkarten oder einer entſprechenden Anzahl von Einzelabſchnit⸗ ten einer ſolchen auggehändiat werden. Erfolagt die Auspändiaung der Rbm für eine Zeit. für die der Verſoraungszerechtiate noch nicht im Beſitz örtlicher Brotkarten iſt, ſe bat die Ausgabeſtene die Aushän⸗ dlaung der Kbm ſorafültig zu vermerken und bei Anshändigung der örtlichen Brotkaren fär die nächfte Gerſorgungsvertode eine entſprechende Auzabl von Brotkarten ober Einzelabſchnitten einer ſolchen einzubehalten. Selbſtverſorger dürfen Rüm nur im umtauſch gegen die Mablkarte oder unter entſpre⸗ * chender Kürzung der ihnen zur Vermahlung für den nächſten Verſorgungsabſchnitt zuſtehenden Getreide⸗ menge auf der Mahlkarte erhalten. Die Abliefe⸗ rungsſchuldigkeit der Selbſtverſorger erhöht ſich um eine den bezogenen Rbm entſprechende Getreide⸗ menge. Den Landeszentralbehörden bleibt es vorbehal⸗ ten, für die Ausgabe von Rbm an Selbſtverſorger andere Anordnungen zu treffen. Anzahl der für jeben Neiſetag den Berbrauchern zu verabfolgenden Rbm. 8. Den Verbrauchern iſt für jeden Reiſetag eine beſtimmte Anzahl von Rom auszuhändigen. Dieſe Anzahl wird jeweils vom Direktorium der Reichs⸗ getreideſtelle nach Maßgabe der den Verſorgungs⸗ berechtigten zuſtehenden Tageskopfmenge an Mehl feſtgeſetzt, iſ alſo nicht von den einselnen Kommu⸗ nalverbänden nach der in ihren Bezirken gewährten Wochenkopfmenge an Brot zu bemeſſen. Umtauſch von Zuſatzbreimarken in Röm. 9. Perſonen, die zulageberechtigt ſind, alſo Brot⸗ zuſatzkarten beziehen, iſt außer der ihnen nach Zif⸗ ſer 8 zuſtehenden Anzahl von Rbm noch eine der Gebäckhmenge, über die die Brotzuſatzkarte lautet, entſprechende Anzahl von Rbm zu gewähren. Zeitdaner, für die Abm zu verabſolgen ſind und Abmelde⸗Beſcheinigungen. 10. Bei Reiſen bis zur Dauer von 14 Tagen ſind die örtlichen Brotmarken ohne weiteres gegen Rbm einzutauuſchen. VBei längeren Reiſen, bei denen die Abmeldung aus der bisherigen Lebens⸗ mittelverſorgung zu erfolgen hat, ſind dem Reiſen⸗ den unter Einziehung der in ſeinem Beſitz befinbli⸗ chen örtlichen Brotmarken Rbm bis zur Dauer von 3 Monaten auszuhändigen(gegebenenfalls nachzu⸗ ſenden), auch wenn eine noch längere Reiſedauer be⸗ hauptet wirz. Nach Ablauf der 3 Monate uſt Reiſende non dem Kommunalverband, in dem er zugeveiſt iſt. mit örtlichen Brotkarten zu verſehen. In der auszuſtellenden Abmeldebeſcheinigung iſt der Zeitraum, für den Rbm ausgehändigt worden ſind, zu vermerken. Bei dauerndem Wechſel des Auſenthalts(um⸗ zug) ſind den Wegziehenden auf Wunſch Rbm für eine kurze Zeit unter Aufnahme eines entſprechen⸗ in der Abmeldebeſcheinigung auszu⸗ ändigen. Wiedereintauſch von Abm in örtliche Brotmarken. 11. Der Wiedereintauſch von Rbm in örtliche Brotmarken iſt zuläſſig. Einlölung und Eutwertung der Rbm. 12. Nach der Empfangnahme von Rbm bei der Verabfolgung von Gebäck oder Mehl haben Bäcker, Händler, Schank⸗ und Gaſtwirte uſw. die Marken unverzüglich zu entwerten. Die Kommunalverbände haben die Art der Ent⸗ wertung anzuordnen. Nicht erfolgen darf ſie mittels Durchlochung. Den Bäckern uſw. dürfen bei der Einreichung der von ihnen vereinnahmten Rbm nur entwertete Marken angerechnet werden; nicht entwertete dage⸗ gen ſind bei der Berechnung der zuzuweiſenden Mehlmenge nicht zu berückſichtigen. Verhütung der Annahme ungültiger ober gefälſchter Nbm durch Bäcker uſw. 18. Hebt das Direktorium der Reichsgetreide⸗ ſtelle die Gütigkeit von Rbm von einem beſtimmten Tag ab auf, ſo iſt von den Kommunalverbänden An⸗ orbnung zu kreffen, daß die Bäcker uſw. die von ihnen vereinnahmten, bisher gültigen Marken am da⸗ rauffolgenden Wochentage abzulieſern haben. Später abgelieferte, außer Lauf geſetzte Rbm bürfen nicht in Anſatz gebracht werden. Desgleichen darf Bäckern uſw. auf ſolche Marken, die für jedermann ſofort als Fälſchungen erkennbar ſind, Mehl nicht vergütet werden. Kein Erſatz für geſtohlene NRbm. 14. Für in ihrem Gewahrſam befindlich geweſene, geſtohlene oder ſonſt abhanden gekommene Rbm wird den Kommuünalverbänden Erſatz nicht gewährt. Erſtattung für eingelöſte Abm. 15. Die im Bezirk eines Kommunalverbandes eingelöſten Marken ſind von dem Kommunalverband zu ſammeln. Die geſamte Menge, auf die ſie lau⸗ ten, iſt dem Direktorium der Reichsgetreideſtele an⸗ zuzeigen und wird dem Kommunalverband zu& in Mehl vergütet oder von ſeiner Ablieferungsſchuldig⸗ keit in Abzug gebracht. Bernichtung der eingelöſten Nöm. 16. Die eingelöſten Rbm dürfen Altpapierhänd⸗ lern nicht überlaſſen werden, ſondern ſind entweder im den Sammelſtellen der Kommunalverbände ſelbſt zu vernichten oder in blombierten Säcken unter Auf⸗ ſicht von eigens damit beauſtragten, unbedingt zu⸗ verläſſigen Perſonen in eine Papierſabrik zu ſchaf⸗ ſen und dort unter den Augen der Auſſichtsperſon auszupacken und einzuſtampfen.— Strafbekimmungen. 17. Die Kommunalverbände haben Anorbnun⸗ gen zu erlalſen, durch die Verſtöße gegen obige Be⸗ ſtimmungen unter Strafe geſtellt werden. Zenderbeſtimmungen: Militärurlauber. Militärurſauber ſind für die Dauer des Urlaubs ron dem Kemmunalverband des Urlaubsortes mit Brot zu verſorgen. Militärurlaubern ſteht nur die gleiche Brot⸗ ration wie der verſorgungsberechtigten Zivilbevöl⸗ kerung zu; ſie bärfen mithin nicht ohne weiteres, alfo nicht ſchon auf Grund ihrer Elgenſchaft als Mi⸗ litärurlauber Zulagen erhalten, ſondern nur, ſo⸗ weit ſie als Schver⸗ oder Schwerſtarbeiter tätig ſind. Es iſt den Kommunalverbänden anheimgeſtellt, die Brotverſorgung der Militärurlauber entweber 22 zrtliche Brotkarten oder durch Nom erſolgen zu laſſen. Im einzelnen gelten folgende Beſtimmungen: Anzahl der auszubhändigenden Nbm. 85 1. Militärurlaubern iſt eine der örtlichen Wo⸗ chenbrotmenge entſprechende Anzahl von Rom aus⸗ der Ausbandi r gung der Noöm. 2. Die Rbm dürſen nur an dem auf dem Ur⸗ laubsſchein vermerkten Urlaubsort ausgehänbigt werden. Zeit, für die Nom auszuhänbigen ſinb. 8. Die Berſorgungsdaner beginnt mit dem Tage des Eintreffenk am Urlaubsort und endet mit dem au dem Urlaubsſchein ausdrücklich vermerkten Tage. Vermerk über Anshandigung von Nöm auf dem Urlaubsſchein. 4. Die Anzahl der ausgehändigten Rüm und der Zeitraum, für den ſie ausgehändigt worden ſind, ſinb auf dem Urlaubsſchein zu vermerken. Führnng von Liſten über die an Militärnrlauber veransgabten Rbm. 5. Die Kommunalverbände haben von den Aus⸗ gabeſtellen der Lebensmittelkarten ihres Bezirks mo⸗ natliche Nachweiſungen über die Ausgabe von Rbm an Militärurlauber führen zu laſſen. Dieſe Nach⸗ weiſungen müſſen mindeſtens enthalten: 1. Name des Urlaubers, 2. Dienſtgrad, 8. Truppenteil oder Behörde, 4. 88 für den Röm. verabfolagt worden Nn„ 5. Gewichtsmenge des Gebäcks, die verabfolgt worden iſt, und 8. Quittung des Emyfüngers. Nach Aslauf der monagilichen Verſorgungsperiobe. alſo nach dem 18. eineß ſeden Monats, ſind in der Nachweiſuns die gahl der Urlaubstage unb die an⸗ gegebene Kebickmenge aufzureckmen. Dieſe Nachmeifungen ſind von dem Kemmunal⸗ verbanbd nachzuprüfen und dem Direktorium der Reichsgetreideſtele mit den laufenden Mehlanforde⸗ vungen oder Mehlbedarksuachweiſungen einzureichen. Die Regelung des Verkehrs mit Reichsreiſebrotmarken Rom betr. Auf Grund der Verordnung des Miniſteriums für Ernährungsweſen vom 25 Dezember 1918, die Regelung des Verkehrs mit Reichsreiſebrotmarken betrefſend und die allgemeinen Beſtimmungen des Direktoriums der Reichsgetreideſtelle und den Sou⸗ derbeſtimmungen der gleichen Stelle über die Brot⸗ verforgung der Militärurlauber(Geſetz⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt Seite 467/472) wird folgendes ange⸗ ordnet: .) Als Ausgabeſtelle der Reichsreiſebrotmarken werden hiermit die Bürgermeiſterämter und die Stabhalterämter beſtimmt. Wo ein Lebensmittelamt eingerichtet iſt, wird dieſes als Ausgabeſtelle be⸗ ſtimmt. .) Eine beſondere Abſtempelung der von dieſen Ausgabeſtellen ausgegebenen Reichsreiſebrotmarken erfolgt nicht. Die Entnahme von Brot bezw. Mehl auf Reichsreiſebrotmarken iſt in ſämtlichen Bäckereien und Mehlhandlungen, ferner in den Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften des Bezirks, geſtattet. Auf eine Reichsreiſebrotmarke à 50 Gramm Geback dürfen 37 Gramm Mehl verabfolgt werden. .) Die Entwertung der Meichsreiſebrotmarken hat durch die Bäcker und Mehlhändler und durch die Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften uſw. ſofort bei der Empfangnahme zu erfolgen. Sie iſt durch kreuz⸗ weiſes Durchſtreichen der einzelnen Markenabſchnitte und zwar mittels Tinte oder Tintenſtift zu vollziehen. Eine andere Entwertung iſt unſtatthaft. Für die zur Ablieferung gebrachten Reichsreiſe⸗ brotmarken werden den abliefernden Bäckern, Mehl⸗ händlern und Wirten Mehlmengen nur vergütet, wenn dieſe Reichsreiſebrotmarken hiernach ordnungs⸗ gemäß entwertet ſind. Für nicht entwertete Marken der wird Mehl nicht erfſetzt. Als Sammelſtelle der eingenommenen und ab⸗ zuliefernden Reichsreiſebrotmarken werden die Bür⸗ germeiſterämter bezw. Lebensmittelämter und die Stabhalterämter des Bezirks hiemit beſtimmt Die Ablieferung der Marken ſeitens der Bäcker und Mehlhändler, Gaſt⸗ und Schaukwirtſchaſten uſw. hat dort zu erſolgen. Die bei dieſen Stellen abgelie⸗ ferten Reichsreiſebrotmarken ſind vierwöchentlich und zwar jeweils auf den 15. jeden Monats an uns vorzulegen. .) Die Brotrerſorgung der Mllitärurlauber hat auf Grund von Kommunalverbandsmarken zu erfolgen. Militärurlanber, welche nur tagweiſe, d. 5. 1 oder 2 Tage beurlaubt ſind, und ſomit ein Anrecht auf eine volle Kommunalverbandsbrotmarke nicht haben, ſind für dieſe Tage mit Reichsreiſebrotmarken zu verſehen. .) Zuwiderhandlungen gegen dieſe Anorbnun⸗ gen werden aufgrund des 8 59 und 80, Ziffer 12 der Reichsgetreideordnung beſtraft. Bz. 71 Mannheim den 3. Januar 1919. Kommunalverband Maunheim⸗Laud. Feruhallung unzuverläſſiger Per⸗ ſonen vom Haudel betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betr. Fernhaltung unzuverläſſi⸗ ger Perſonen vom Handel(R. G. Bl. Seite 6083) in Verbindung mit 8 1 der Verordnung Gr. Miniſte⸗ riums des Innern vom 14. Oktober 1915 wird hier⸗ mit dem Karl Sirecker in Labenburg der Handel mit Gegenſtänden des täglichen Bedarfs, insbeſondere Lebens⸗ und Futtermitteln ſowie jegliche mittel bare oder unmittelbare Beteiligung an einem ſolchen Handel wegen Unzuverläſſigkeit in Bezug auf dieſen Handelsbetrieb unterſagt. Bz. 2 Mannheim, den 50. Dezember 1918. Badiſches Bezirksamt— Abt. III. Nachſtehende Verordnung des Miniſterlums für Heber⸗ gangswirtſchaft und Wohnungsweſen vom 20. November 1918 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kennmis. Mannheim, den 30. Dezember 1918. Badiſches Bezirksamt— Abt. v. (SZom 20. November 191 Die Abänderung der Landesbauordn betreffend. 8 4 Abſatz 4 der Verordnung vom eber 1907 die eeee der Baupollzei und das Landeswohmumgs⸗ weſen betreffend(Landesbauordnung Geſetzes⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt Nr. XXIX Seite 385 ff.) in der Faſſung der Verordnung vom 13. Januar 1913(Geſetzes⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt Nr. III Seite 61 ff.) erhält folgende Faſſung: Wo dieſe Verordnung von ihren allgemeinen Vorſchriften abweichende Beſtimmungen für Kleinwohnhäuſer trifft, ſind darunter Wohngebäude zu verſtehen, die höchſtens zwei ba raßeichaſe und nicht mehr als vler Wohnungen enthal⸗ ten und mindeſtens vier Zehntel des Baugrundſtücks unüber⸗ baut laſſen; der Dachſtock über dem zweiten Hauptgeſchoß darf aber nur bis zur Hälfte der Grundfläche Zubehörräume und e nicht aber ſelbſtändige Wohnungen enthalten. dieſe Kleinwohnhäuſer nur eine oder zwei Familienwohnungen enthalten, dürfen ſie einſchließlich aller Nebengebände nicht mehr als 125 qm, wenn ſie drei oder vier Familienwohnungen enthalten, nicht mehr als 240 qm Bodenfläſche bedecken. Die Nebengebände dürfen im erſten Fall insgeſamt nicht mehr als 28 qm, im letzteren Fal nicht mehr als ingeſamt 40 qm Vodenfläche bedecken und nicht für einen größeren oder geräuſchvollen Gewerbe⸗ betrieb beſtimmt ſein. Als Nebengebäude gelten auch Ueberbauungen im Sinne des 22 Abſatz 4. Der 8 Ziffer 2 Satz 1 lautet nunmehr: Kuͤchen⸗ und ſonſtige Herde müſſen auf einem feuerſicheren Boden⸗ belag(Platten, Backſtein, Jement, u. d..) ſtehen, welcher über die Herdwandung auf der Feuerſeite um 40 em und an den übrigen Seiten 30 em vorſpringt. Bei offenen Herden oder gemauerten Herden mlt Holzfeuerung ſind dieſe Maſſe zu vergrößern. 391 Karlsruhe, den 20. November 1018. Miniſterium für ee u. Wohnungsweſen: gez.: Martzloff. gez.: Dr. von Nicolai. VBekauntmachung. Fund betr. In der Zeit vom 1. Oktober bis 21. Oktober 1018 gefunden und auf dem Fundbüro, Zimmer 8, der Poltzeidirektion zur Auſbewahrung abgegeben wurde: Ein 2 Markſchein, 1 ſchw. Geldbeutel mit 3,32&, 1 Brieſumſchlag mit 5,5&, 4 Schlaſſel am RNing, eine Brille mit Scheide, ein 2 Markſchein, ein Volks⸗ ſchulatlas, 1 rot und weiß geſtreiſte Schürze, 2 Schulbücher(Griechiſche Schulgrammatik), 1 blaue Zughandtaſche mit 2 Geldͤbeutel von 5,27 und 18,50„ ſowie Briefmarken, 1 Brille mit Futteral, 1 ſchwarzer Geldbentel mit 10&, ein 5 Markſchein, 1 Damenſchirm, 5 Schluſſel, 1 Bolch mit Rehfuß, 1 elektriſche Handlaterne, 1 Aluminium⸗Sauerſtoff⸗ apparat mit Pumpe(Bruſtentwickler), 1 leerer Da⸗ mengeldbeutel, 1 ſchw. Studentenband mit gold. An⸗ hänger, 1 filb. Damenuhr mit gold. Kette, 1 Granat⸗ broſche, 1 ſilb. Jubiläumsbroſche des deutſchen Kai⸗ ſerpaares, ein 20 Markſchein, 1 ſchw. Geldbentel mit 5,26% und 1 Ring, 1 ſchw. Geloͤbeutel mit 2,27 AM, 1 Bohrwinn. 1 gold. Herrenring mit rotem Stein, 4 Illuſtrierte Hefte über den Bölkerkrieg, 1 ſchw. Herrenſchirm. 1 Schlüſſel mit, No. 28, 1 Nel-Schein, fra 1 ſchw. Geldbeutel mit 5,30 ,. 8&, 1 Rofſenkranz, mit rotem Futteral, 1 ſchw. Geldbeutel mit 70,42% 1 br. Geldbeutel mit 2 Pfennig und 2 kleinen Schlüf⸗ ſeln, 87,13 aus dem Erlbs eines verkauften Stieres, 1 Lederhandtaſche, Inhalt 1 Taſchentuch u. 1 Schluf⸗ el, 2 Schlüſſel mit Ring, 1 ſchw. Gedlbeutel m. 3% nh., 1 ſauw. Handbeutel m. 12.0 Inh. Taſchentuch ſchw. Wachstuchtaſche mit 1 Brot u 1. Pfund Mehl, Brot veräußert für 68 Pfennig. 1 roter Geloͤbeutel mit 5,2 und 1 Schluſſel, 1 ſchw. Damen regenſchirm, 1 Holzkiſte, leer, dunkel⸗ grau mit Eiſenbeſchläge und No. 210 6, 1 Bund Schlüſſel, 4 Stlck am 1 rotbrauner abgetrage⸗ ner Geldheutel mit 6,78, verſchieb. Briefmarken, zuf. für 2,28, 1 rotbrauner Geldbeutel mit 20.51 4 und verſch. für.22%&, 1 Geld⸗ beutel(Taſche) mit 5,58 nhalt 4 ungen und * 1 Wochenſchau, 1 graue Kindermütze(Dut) S˙ weſter, 1 graugeknüpfte Damentandtaſche mit beutel, 8,14, Taſchentuch und 2 Schlüneln, 1 0 rer Geldbeutel mit Schildkrotenleder mit 10% zwei 5 Markicheinen, 1 ſchw. Damenregenſchinge kleiner Geldbeutel ſchw., mit 1,25„ und 8 605 marken, 1 vergold. Ehering, Inſchriſt Fugenfrei 1 1 ichw. Geldbeutel mit 2“ Inyalt, darunter 10 50% Frantſurter Geld und 2 Gutſcheine Stadtneme Neckargemünd, 1 ſchw. Damentuchbeurel mit 29 Geldbeutel(alt) mit 5,67„ Inhalt, 1 gehäckelte Ku derhandtaſche mit weißem Talcheutuch, 1 Icnv. Veott handtaſche mit gold. Chering und weißem Tal tuch, dang gez. Ch. W., ein 5 Martſchein, 1 4 menuhr mit 3 Blersipfel, 4 ſchwarz, weiß, grün 0 1 weiß⸗grün, gez. Kl. und W.., gefunden von 7 kenau nach Weinheim, 1 ſchw. Geldbeutel mit 24% und Brolmarken, 1 ſchw. Gelobeutel mit 2,04 4 170 4 Sehner⸗ und 3 Fünſerfreimarten, 36&, beſtehen in 4 Fünf⸗, 7 Zwel⸗ u. 2 Cinmarrſcheinen, 1 gram rechten Herrenhandſchuh, 1 zertrennter ſchw. dtocl, In der Zeit vom 1. bis 30. November 1918 0 funden und auf dem Fundbüro, Zimmer 3, 1‚ Polizeidirektion zur Auſbewahrung abgegeben wurd 1 ſub. Halskettchen mit Piebaiuon und Bilh Schlüſſel an einer Schnur, 1 ſauv. Geldbeutel m 41, gold. Kettenarmband, 1 Schlunel und Drücker, 1 leerer ſchw. Gelbbeutel, 1 Bund Schl jel 6 Stüct), 1 ſilv. Herrenuhr, 1 ſchw. Oeldnen mit 8,85 K, 1 imirierter Schildkrotleoer Geloben mit 10 Pig., 1 ſchw. Geldbeutel mit 17,50„, en Nickelbrille, 1 Paar Glace⸗Herrenhandſchuhe, 1 ſchenmeſſer mit Jutteral, ein 5 Martſchein, 1 Geldbeutel mit 6,32., 1 Sack Kartolfeln, verkan für 5„, 1 brauner Gelbbeutel mit 5 Pig., 1 Dau koffer mit 4 Einmachgläſern, 1 Dielrich, 1 Spor mütze, 1 Stück Seiſe ſowie verſchiedene Binnſchulſel b. und Teller, 1 Zielfernrohr, 1 grüner 2räberig Handkarren, ein 5 Markſchein, 1 Ruckſack, 1 ſcg Geldbeutel mit 6&4, 1 Los der 5 Geldlotterie z3. f d. Münſters Ueberlingen, 1 Buch, M. Lindow 7 ferentialrechnung, 1 Schlüſſel an 1 kleinen Ning, rotes Klappfutteral für Zwicker, 1 Mitgliedskarte 10 Kaulm. Vereins von 1808 auf den Namen Aug Blauth, 1 Binsſchein No. 8 855 115 über 5, 1 ſag Handtaſche mit ſchw. Geldbeutel mit 2,38 und Los des Krüppelheimes Würzburg, 1 Note Kreg broſche, 20 Block Telegrammformulare der Fl gruppe, 1 ſchw. Geldbeutel mit 3,40&, 1 zweite DBandkarren, 1 Rock und 1 Bund Schluſſel, 1 Treh riemen, 1 ſchw. Geldbeutel mit 86,85&, 1 ſilb. 0% rentaſchenuhr mil Nickelkette, 1 brauner Geldoeut mit 5,15., 1 leerer ſchw. Geldbeutel, ein 20 Mal ſchein, 1 ſchw. Geldbeutel mit 25&, 1 braune Geldbeutel mit 8,42&4, 1 alter brauner Geldbenl mit 2,22 4 und 2 Ausweiſen auf den Namen A Orthöfer, Ludwigshafen, 1 ſchwarzer Geldbeutel 1 1,05&., 1 brauner Geldbeutel mit 1728 K4. 1 7 Geldbeutel mit 6,06&, 1 ſchm. alte Mappe mit 9% 27, 1 gold. Damenarmbanduhr, 1 ſchw. Skunk pelz(ſehr wertvoll), 1 ſchw. Geldbeutel mit 2&, eih ſchw. Geldbeutel mit 1⸗ 4, ein 20 Martſchern Mundharmonikaen, 1 leerer ſchw. Geldbeutel, 1 ö Weſte, weiß. Vorhemd und 2 Kragen, 1 braune Geldbeutel mit 6,28 K, 7 Paketchen Holzſchraube 1 Nickeluhr und 2 Nickelketten, 2,38„, 1 leeres eiſen nes Benzinſaß von ca. 250 Liter Raumgehalt, 1 ſchn Geldbeutel mit.35 K4., ein Zweimarkſchein, 15 Zweimarkſcheine, 1 braunhaariger Geldbeutel 11 45,50 K, 1 ſchw. Damenhut, 1 ſchw. Geldbeutel 5& und Notgeld von verſchiedenen Städten. In der Zeit vom 1. bis 21. Dezember 1018 4% funden und auf dem Fundbüro, Zimmer 3,— ligeidirektton zur Auſbewahrung abgegeben mwur 1 brauner Geldbeutel mit 40 Pfg. und 2 graphien, 1 Einmarkſchein, 1 ſüb. Armbanduhr, weißes Kleid mit grünen Tupfen und ſchw. Sau band, 1 Schlüſſel, ein 20 Marzſchein, 1 dunkler beutel mit.41 4 und 1 Gutſchein auf 14 10 Bäckerei Kinzler in Neckarau, 1 ſchw. Sammetha d taſche mit braunem Geldbeutel mit 14,74 K und 0 Schlüſſeln, 1 Paket alte Männer⸗ und Fraueuwä ſowie 2 Bluſen, 1 Perltäſchchen mit 7 Pfennig. 15 20 Markſchein, 1 ſchw. Geldbeutel mit 9,08&, eln eiſerne Geldkaſſetle, 1 Nickel⸗Uhrenguhänger deutſchem Wappen und Bild Kaiſer Wilbelms 1 ſchw. Damenſchirm mit ſilb. Griff, 1 Zwicker 1 Futteral, 1 alte ſchw. Brieſmappe mit 57&, 1 1 Geldbeutel mit 7,08 K, 3 Geldbeutel mit 17 1 1981 11 4 Pig., 1 gold. Damenuhr, 1 Nickeluhr mit 0 kette, 1 Ehering gez. L. F. 28. 8. 88, Medaillon Kette, 1 ſchw. Geldbentel uuit.4, 1 Bund Schlue mit 12 kl. Schlüſſeln, 1 Abſchlußſchluſſel. 1 beige Holznachen, 1 filb. Armbanduhr(Tula) in weißer Etui, 1 Zinsſchein über 12,50 No. 10 440 50ũ, ſchw. Aſtrachankragen, zwei 20 Markſcheine ⸗ 40% 1 Zwicker mit Leite und Klapefutteral. 1 jchw. Ge% beutel mit 2,00 4, 1 ſchw. Damengeldbeutel m 2 4, 1 ſchw. Nachen, geteert,—7 m lang, 1,20 breit, ein 5 Markſchein, 1 ſchwarzſeidene Handtaſc mit weißem Taſchentuch, 1 Beil und 2 Schrau ſchlüſſel, 1 ſchw. Geldbeutel mit 11,11 und Lu wigshafener Notgeld, 1 leexer brauner Geldbenſe 1 leerer brauner Koffer, 1 Fahrradluftpumpe, 20 1 Nachen, Rumpf gelb, Kiel grün, innen blau 90 ftrichen, 3 m lang, 1 rotbrauner Geldbeutel m 20,68„, 1 dunkler Geldbeutel mit 5&, 8&, 1 Bab Tabat, 1 Bund Schlüfel 1 Stuck an emem Ning brauner Geldbeutel mit 20&. Falls ſich ein Empfangsberechtiater nicht rech zeitig meldet, geht das Eigentum an der gefundener Sache binnen Jahresfriſt auf den Finder oder de⸗ Gemeinde über. B5. U Mannheim, den 30. Dezember 1918. Großh. Bezirksamt— Pollzeidirektion. Nachſtehende Bekanntma bringen wir hiermit zuß öffentlichen Kenntnis. 550 Mannheim, den 10. Januar 1919. Badiſches Bezirksamt. Abt. Ua. Eutlaſſungsanzüge der aus dem Heeresdlenſt enttaſſene w. noch zut Entlaſſung kommenden ee ach wiederholten Verfuͤgungen des Kriegsminſſterium; in Berlin iſt allen Mannſchaften bei ihrer Entlaſſung eln —— zu verabfolgen. Als Marſchanzug iſt in erſtet Linie der Anzug zu betrachten, den die Leute am Velbt haben. Sind deeſe Stücke nicht mehr tragfähig, ſo ſind die Leute mit beſſeren Bekleidungsſtücken— gegen Abgahe der alten— umzukleiden. Im Hinblick auf die wirtſchaft“ liche Notlage iſt es nicht möglich, den Leuten ganz neil Stücke zu verabfolgen. 0 auf neue Stücke r nicht. Neben Ausſchreitungen und Plünderungen der Kamme, beſtände haben auch Leute durch Fälſchung ihrer Ent laſſungspapiere verſucht, ſich unrechtmäßig den Beſth von Vekleldungsſtücken zu ſetzen und iſt ihnen dies zun Teil gelungen. Eine ordnungs⸗ und rechtmäßige Abfindung wird unter dieſen Umſtänden in Frage geſtellt. Unte! Selbſtaufopferung und zum Teil unter Lebens efahr hal das Perſonal aller Militär⸗Bekleidungs⸗Dienſtſtellen den Wünſchen der in Frage kommenden Leute Rechnung ge Oum alen Wünſch werd m allen en gerecht zu wird gende Punkte hingewieſen: 88 4 1. Jeder Mann, der nach dem 9. 11. 18 entlaſſen bezw. 1 auf einen Entlaſſungsanzug Anſpruch. die früher Enllaſſenen müſſen die Kommunen mit Hiife der Reichsbekleidungsſtelle ſorgen. Marineangehörige haben auf e Anſpuch far ihe—7— 5 Vandheere⸗ einen Anſpruch; für ihre An e as nd 4u g gelſne 2. Der Enflaſſungsanzug beſteht aus: 1 Tuchanzuß 1 Paar Schuhe, 1 Mantel 5 1 Decke, 1 Hemd, 1 An 2 Paar Socken. 0 7 „Auf neue Stücke hot niemand Anſpruch, jedoch— ſomweit vorhanden— ee F9 1 4 Ein Umtauſch von alten Stücken findet nur 2 enn dies vo 1 den T 40l e ſaſſen———— oder N — 8 N —— —— N ..——————.— J. Amlliche Beröffenilichungen der Stadlgemeinde Auskunft —5 8 land reiſen zu wollen. Verabſolgung kann erſt erfolgen, karten zur Wabl mitbringen zu wollen. Otenstug, den 1I. Januar 1918 Maunheimer General-Anzeiger.(Abend· Ausgabe.) Zum Umtauſch der Bekleidungsſtücke bedarſ es einer beſonderen Beſcheinigung vom Generalkommando oder der Intendantur nicht; die Truppenteile pp. handeln vielmehr nach eigenem Ermeſſen. 6. Jeder Mann, der ſich durch Fälſchung ſeiner Papiere unrechtmäßig Bekleidungsſtücke verſchafft oder verſucht, ſich ſolche zu verſchaffen, wird wegen Betrug und Urkunden⸗ daggen gerichtlich belangt. 7. Die Leute, die ſich bislang auf unrechtmäßige Art und Weiſe Bekleidungsſtücke zu verſchaffen wußten, werden aufgeſordert, dieſelben bei der nächſtgelegenen Militär⸗ Dienſtſtelle abzugeben. Im Uebrigen wird darauf hinge⸗ wieſen, daß bei Vorfinden von Militär⸗Gegenſtänden bei Hausſuchungen gerichtliche Beſtrafung eintritt. B. J. d. G. K. Der CThef des Stabes gez.: Gudowins, Maſor. Zloilanzüge füt entlaſſene Maunſchaften. Es megren ſich die Fälle, in denen die aus dem Heeres⸗ dienſt entlaſſenen Leute ihren Marſchanzug gegen einen ipilanzug umtauſchen wollen. Da jedoch trotz erheblicher telgerung des Betriebs der Bekleldungsämter die Wünſche Hunderttauſender nur allmählich erfüllt werden können und die Anfertigung der Anzuge noch Monate dauern wird, können vorerſt nur die im beſetzten Geblet behelmateten Leute mit Zivilanzügen verſehen werden. Mit der Ausgabe von Zivilanzügen an alle anderen Leute werden noch viele Wochen vergehen; die Ausgabe wird ſ. Zi. in den Tagesblätteru bekaunt Ueber; weiſung erfolgt an die Erſatztruppenteile und die Bezirks⸗ kommandos nach und nach. Die Leute, die zu entlaſſen ſind, werden ſodann von ihrem Truppenteil und die bereits Entlaſſenen ausſchlleßlich von den Bezirkskommandos mit Zidilkleidern verſehen. Es iſt vorgekommen, daß Leute, die nach dem Inland entlaſſen ſind, verſuchen, einen Zivilanzug zu erhalten mit der Begründung, nach dem beſeßten Geblet oder ins Aus⸗ wenn die Leute ſich vorſchriftsmäßig beim Bezirkskommando nach dem betr. Ort im beſetzten Gebiet bezw. Ausland abgemeldet haben. Die Anwelſung und Verabfolgung der Zivilanzüge erfolgt ausſchließlich durch die zuſtändigen Erſatztruppen⸗ teile bezw. Bezirkskommandos; andere Stellen— wie Generalkommando oder Intendantur kommen dafür nicht mehr in Frage. Für die in den Landwehrbezirk Raſtatt entlaſſenen Leute wurde für die Abgabe von Bekleidungsſtücken für das Bezirkskommando Raſtatt das Exſ.-Batl. Füf.-Rgt. 40 in Gernsbach beauftragt. Die Leute haben ſich jedoch vor⸗ her vöm Bezirkstommando Raſtatt, das die Anſprüche prüft, eine entſprechende Beſchelnigung zu verſchaffen. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewieſen, daß grundſätzlich nur Leute, die nach dem 9. 11. 18 infolge De ⸗ mobilmachung vom Landheer entlaſſen wurden, auf die unentgeltliche Ueberlaſſung eines Anzuges Anſpruch haben. Belm Generalkommando und der Intendantur laufen fort⸗ während eine Unmenge Geſuche ein um Verabfolgung eines Entlaſſungsanzuges von Leuten, die vorher, zum Teil vor Jahresfriſt infolge Kriegsdienſtbeſchädigung oder Reklama⸗ tion entlaſſen wurden, ſa ſogar von Eltern und Witwen für ihre gefallenen oder verſtorbenen Angehörigen. Bei der herrſchenden Arbeitsüberlaſtung kann mit einer Beant⸗ wortung ſolcher Geſuche vorerſt nicht mehr gerechnet werden um ſo weniger als ſie nach Lage der Beſtimmungen nicht berückſichtigt werden können. B29 B. J. d. Gen.-Kdos. d. Ch. d. St. Gudowins, Major. Landesausſchuß badiſcher Soldatenräte: Sehrog. Zahlnng der Staatsſteuer. Das erſte Viertel der Vermögens⸗ und Einkom⸗ menſteuer muß ſpäteſtens am 16. ds. Mis. entrichtet werden. Vom 17. d. M. an werden Verſäumnis⸗ gebühren, und vom 24. d. M. an Pfändungsanord⸗ nungsgebühren erhoben. Gemahnt wird nicht. Man zahle bargeldlos. Wer ſeinen Forderungszettel noch nicht erbalten bat, zeige es alsbald der Steuer⸗ einnebmerei an, ſonſt muß angenommen werden, daß ihm der Zettel zugeſtellt worden iſt. B3⁴¹ Mannheim, d. Januar 1919. Hauptſteueramt. Maul- und Klauenſeuche betreffend. In den Ställen des Land⸗ wirts Ch. Jungmann, Joh. Heinrich Flößer Witwe und Leonhard Reinbold in Wil⸗ delmsfeld iſt die Maul⸗ und Klauenſeuche ausgebrochen. Mannheim, 2. Januar 1919. Badiſches Bezirksamt Adt. lla. Bzs1 Hetrenloſe Hunde betr. Zugelaufen und bei Herrn Kaufmann Emil Meiſen⸗ helter, Neckarau, Wingert⸗ traße 28 untergebracht ein errenloſer Hund: Jagdhund, weiblich, ſchwarz und weiß. Jugelaufen und bei dem Fräulein Maria Brodſcheck, wohnhaft in Sandhofen, Ko⸗ lonie 58 untergebracht her⸗ renloſer Hund: Terrier(Fox), weiblich, ſchwarz und weiß gefleckt. Eingefangen und bei Herrn Anton Kraſowskl, wohnhaft in Mannheim, Heinrich Lanz⸗ ſtraße Nr. 9/11 untergebracht herrenloſer Hund: Wolf, männlich, grau. Auf dem Halsband die Nr. 193 mit der Bezeichnung Dienſthund. Zugelaufen und in der Fabrik Lanz untergebracht herrenloſer Hund: Wolj, männlich, rotbraun. Zugelaufen und bei dem ledigen Schloſſer Ludwig Heß, wohnhaft in Mann⸗ heim, Augartenſtraße Nr. 41 untergebracht herrenloſer Hund, Pinſcher, männlich, grau. B36¹ Mannheim, 9. Jan. 1919. Großh. Bezirksamt Pollzeidicektion. Zum Handelsregiſter B Band VII.⸗Z. 4, Firma „Stengelhof mit beſchränkter Haftung“ in Rheinau wurde heute eingetragen: Der Sſtz der Geſellſchaft iſt nach Cöln verlegt. David Erlenbach und Roſa Kratz⸗ müller ſind als Geſchäfts⸗ führer der Geſellſchaft ausge⸗ ſchieden. Ernſt Haarhaus, 5 Kaufmann, Cöln und Kari Schimper, Kaufmann, Cöln ſind zu Geſchäftsführern der Segende 4155 Durch Geſellſchafterbeſchluß von 17. Dezember 1918 wurde der Geſellſchaftsvertrag bezüglich des Sitzes der Geſellſchaft abgeändert und zu§ 9 des Gehellſchaftsvertrags bezüg⸗ lich des Aufſichtsrats ein Zu⸗ ſatz beſchloſſen. AmJ112 Mannheim, 8. Jan. 1919. Bad. Amtsgericht Z. I. Mauf- und Klauenſeuche betreffend. In den Gemeinden Groß⸗ eicholzheim und Oſterburken Amts Adelsheim iſt die Maul⸗ und Klauenſeuche ausgebrochen. B331 Mannheim. 31. Dez. 1918. Badiſches Bezitrksamt Abteilung lla. Zum Handelsregiſter B, Band XV,.⸗3. wurde heute eingetragen: Firma„Reederei Schwaben Geſellſchaft mit beſchränkter Haftung, Zweigniederlaſſung Mannheim“, in Mannheim, 7, Nr. 27, als Zweig⸗ niederlaſſung der Firma Reederei Schwaben Geſell⸗ ſchaft mit beſchränkter Haf⸗ tung in Stuttgart. Am 112 Hegenſtand des Unter⸗ nehmens iſt: Schiffahrts⸗ und Speditionsbetrieb, der Handel mit Bergwerks⸗ und Hütten⸗ erzeugniſſen und den bei deren Verarbeitung gewon⸗ nenen Produkten, der Betrieb von Anlagen die den vorbe⸗ eichneten Zwecken dienen. le Geſellſchaft iſt befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben ſich an ſolchen Unterneh⸗ mungen zu beteiligen, ſie zu pachten und deren Vertre⸗ tung zu übernehmen. Das tammkapital beträgt 1,000,000 Mark. Geſchäfts⸗ führer iſt Oberfinanzamtmann Schöffel, Stuttgart. Geſell⸗ ſchaft mit beſchränkter Haf⸗ tung. Der Geſellſchaftsver⸗ trag iſt am 12. Juli 1918 feſtgeſtellt. Die Vertretung der Geſellſchaft und die Zeich⸗ nung ihrer Firma erfolgt entweder durch einen Ge⸗ chäftsführer, dem der Auf⸗ ichtsrat die Befugnis zur alleinigen Vertretung erteilt 99 oder durch zwei Ge⸗ chäftsführer oder durch einen Geſchäftsführer und einen Prokuriſten oder durch zwei Prokuriſten. Oberfinanzamt⸗ mann Schöffel, Stuttgart, iſt um Geſchäftsführer mit der zur alleinigen Ver⸗ tretung beſtellt. Bekanntmachungen der Ge⸗ ſellſchaft erfolgen durch den Deutſchen Reichsanzeiger und den Württembergiſchen Staatsanzeiger. Mannheim, 10. Jan. 1919. Bad. Amtsgericht 3. 1. Zum Handelsregiſter B. Band VII, 90 8 34, Firma „Albert Imhoff Erſte Mann⸗ heimer Wurſtfabrik Geſell⸗ ſchaft mit beſchränkter Haf⸗ tung“ in Mannheim wurde⸗ heute eingetragen: Theodor Brenner iſt als Geſchäftsführer der Geſell⸗ ſchaft Hans Imhoff, Mannheim, iſt als Prokuriſt beſtellt und berech⸗ tigt, in Gemeinſchaft mit einem Geſchäftsführer die Geſellſchaft zu vertreten und deren Firma zu zeichnen. Ami11 annheim, 10. Jan. 1919. Bad. Amtsgericht 2 1. Zum Handelsregiſter B. Band.,.⸗3. 13, Firma „Buch⸗, Kunſt⸗& Druckerei Ferdinand Stein⸗ hardt& Cie. vormals Fer⸗ dinand Steinhardt& Wilhelm Rommel Geſellſchaft mit be⸗ ſchränkter Haftung“ in Mann⸗ heim wurde heute eingetragen: Die Liquidationsgeſellſchaft wird als„Namenloſe 9. ſchaft mit beſchränkter Haf⸗ tung in Liquidation“ weiter⸗ geführt. Am111 Mannheim, 11. Jan. 1919. Bad. Amtsgericht Z. 1. ee .3. 49, wurde heute einge⸗ tragen: Ami11 „Brieftaubenverein Neckar⸗ ſtadt, gegr. 1905 Mannheim“ in Mannheim. 55 Mannheim, 7. Januar 1919 Bad. Amtsgericht Z. 1. Zum Guüterrechtsregiſter Band XIll wurde heute ein⸗ getragen: Am!12 1. Seite 366: Robert Hell⸗ farth, Diplomingenieur und Luiſe geb. Tridant in Mann⸗ heim. Vertrag vom 29. Mai 1914. Errungenſchaftsge⸗ meinſchaft. Vorbehallgut der Frau iſt das im Vertrage näher bezzichnete Vermögen. 2. Seite 367: Carl Tubach, Kaufmann und Eliſe geb, Brechtel in Neckargemünd, Durch Vertrag vom 17. De⸗ zember 1918 iſt allgemeine Gütergemeinſchaft vereinbart 3. Seite 368: Heinrich a Inſtallateur und oſa geb. Fiſcher in Mann⸗ heim. Durch Vertrag vom 19. Dezember 1918 iſt die Verwaltung und Nutznleßung des Mannes am Vermögen der Frau ausgeſchloſſen, ſo daß Gütertrennung eintritt. 4. Seite 369: Johann Kennerer, Zimmermann und Eliſabeth geb. Baier in Mannheim⸗Feudenheim. Ver⸗ trag vom 31. Dezember 1918. Gütertrennung. Mannheim, 11. Jan. 1919. Bad. Amtsgericht Z. 1. Zum Vereinsregiſter, Band VI..⸗Z. 50 wurde heute eingetragen: Am111 „Stadtverband der Ge⸗ flügel⸗ u. Brieftaubenzucht⸗ vereine von Mannheim nebſt Vororten“ in Mannheim. Mannheim, 10. Jan. 1919. Bad. Zlmtsgericht Z. l. iſt au Nr. 22. 5. Seite. Zum Handelsregiſter A wurde heute eingetragen: 1. Band l..⸗J. 202, Firma „Georg Liebe“ in Mannheim. Offene Handelsgeſellſchaft. Richard Waldemar Liebe, Kaufmann, Mannheim, iſt in das Geſchäft als perſönlich haftender 18 ſe einge⸗ treten. Die Geſellſchaft hat am 1. Januar 1919 begonnen. eig: Agenturen. 2. Bd. V..⸗Z. 107, Firma „M. Stern“ in Mannheim. Die Firma iſt erloſchen. 3. Bd. IV..⸗J. 155, Firma „Hermann Bauer“ in Mann⸗ heim. Die Prokura des Aug. erloſchen. 4. Bd. IV..⸗Z. 176, Firma „Jac. Kirchner“ in Mannheim. Die Firma iſt erloſchen. 5. Band V..⸗Z. 78, Firma „Jullus Meyer Hch. Buxbaum ECie. Nachß.“ in Mannheim. Die Firma iſt erloſchen. Die Prokura der Julius Meyer Ehefrau, Jenny geb. Kugel⸗ mann iſt erloſchen. 6. Bd. VI..⸗3. CTlauß Nachf.“ annheim. s Geſchäft iſt ſamt der Firma auf Max Keller, Kaufſmann Mannheim übergegangen. Der Ueber⸗ Geſg der in dem Betriebe des eſchäfts— For⸗ derungen und Verbdindlich⸗ keiten iſt bei dem Erwerb des Geſchäfts durch Max Keller ausgeſchloffen. Ge⸗ ſchäftszweig: Agenturen. 7. Bd. VI..⸗J. 175, Firma „Loewe& Eſchellmann“ in Mannheim. Paul Heubach iſt mit Wirkung vom 1. Jan. 1919 als perſönlich haftender Geſellſchafter aus der Geſell ⸗ ſchaft ausgetrete. 8. Band VIl. DO.-3. 21 Firma„Joſef Guſtav Heilig“ in Mannheim. Die Firma iſt erloſchen. 9. Bd. IX..⸗J. 184, Firma „Louis Jußheimer& Sohn“ in Mannheim. Emil Luß⸗ Kaufmann, Mann⸗ eim, iſt als perfönlich haf⸗ tender Geſellſchafter in die 99— eingetreten. Louis Lußheimer hat ſeinen Wohn⸗ 1 von Hockenheim nach annheim verlegt. 10. Vand XII..⸗Z. 188. Firma„Groß& Co.“ in Mannheim. Erich Buchho Mannheim iſt als Prokuriſt beſtellt. 11. Band XV..⸗Z. 98, ee 3 ſellc annheim. e Geſellſcha ellz die Firma er⸗ loſchen. 12. Band XVnl..-3. 178, Firma„Georg Müller in Mannheim, R 4, 9. Inhaber iſt Georg Müller, Kaufmann, Mannheim. Geſchäftszweig: Bandagenfabrikation. 13. Band XVIII..⸗3. 177, irma„Auguſt Schieſtl“ in Mannheim. Langſtraße Nr. 4Firma, D. Neuſchaefer Nach⸗ eſcha 8—— 80. Inhaber iſt Auguſt Schieſtl, Kaufmann, Mann⸗ Wilhelm Schieſtl, annheim, iſt als Prokuriſt beſtellt. Geſchäftszweig: Bürſtenſabrikation und Groß⸗ handel in Bürſten, Beſen, Pinſel. Am. 112 14. Band XVIII..-Z. 178, irma„Otto Gatzweiler“ in annheim, J 6, 11. Inhaber iſt Otto Gatzweiler, Ingenieur, Mannheim. Geſchäftszweig: Mechaniſche Werkſtätte& Maſchinenfabrit. 15. Band XVIII..⸗3. 179, Firma„Leop. Schnurmann“ im Mannheim, Seckenheimer⸗ ſtraße Nr. 47. Zweignieder⸗ laſſung. Hauptſitz Ludwigs⸗ hafen a Rh. Inhaber iſt Sigmund Schnurmann, Kauf⸗ mann, Ludwigshafen a/Rh. Geſchäftszweig: Eiſenwaren⸗ handlung. 16. Band XVII..⸗Z. 180, Firma„Rheiniſche Frachten⸗ kontroll⸗& Tarifbüro Wilhelm Krüger“ in Mannheim, I. 6, 14. Inhaber iſt Wilhelm Friedrich Krüger, Kaufmann, Mannheim. eſchäftszweig: Frachtenkontroll⸗& Tarifbüro. 17. Band XVII..-J. 181, Firma„Sigmund Cahn“ in Mannheim, I 2, 1.* iſt Sigmund Cahn, Kauf⸗ mann, Mannheim. Geſchäfts⸗ ———5 Handel⸗& Kommif⸗ ons⸗Geſchäftin Textil⸗Waren en ſowie Agenturen. 18. Band XVIII..⸗Z. 182, —7„Mannheimer Bücher⸗ örſe Johann Spahn“ in Mannheim,(1 3, 10. Inhaber iſt Johann Friedrich Spahn, daee Ge⸗ äftszweig: Buchhandlung. 19. Banb Nl.=g 133 ſolger“ in Mannheim, B 6, 5. Sitz udwigshafen a/Rh. Offene aschaft dal dn Die Ge⸗ e 1907 begonnen. Perſönlich ſftende Geſellſchafter ſind uſtab Hirſchmann, Kauf⸗ mann, Ludwigshafen a/Rh. und Theodor Kraemer, Kauf⸗ mann, Mannheim. Geſchäfts⸗ zweig: Bränntwein⸗Bren⸗ nerei, Liquör⸗Eſſig, Sprit& Weineſſig⸗Fabrik. 20. Band XVIII..-⸗3. 184, Firma Buch⸗, Kunſt⸗& Acei⸗ deng⸗ Druckerei Ferdinand Steinhardt& Cie.“ in Mann⸗ 88 O 7, 24. Inhaber iſt rdinand Steinhardt, Buch⸗ druckereibeſitzer, Mannheim. erdinand u, Marie geb. Fuld, Mann⸗ im, iſt als Prokuriſt beſtellt. zweig: Buch⸗, Kunſt⸗ Der Firmeninhaber hat das unter der Firma Buch⸗, Kunſt⸗& Aceidenz⸗Druckerei Ferdinand Steinhardt& Cie. vormals —— Steinhardt& Wilhelm mmel Geſellſchaft mit be⸗ Wahleinladung zu bden beutſchen Nationalwahlen am 19. Jannar 1919, vormittags 9 Uhr bis abeuds 8 Uhr. Bezugnehmend auf die Bekanntmachung des hie⸗ ſigen Vezirksamts IIa vom 3. Januar, laden wir die Wahlberechtiaten zur Ausübung ihres Wahlrechts in den genannten Wahllokalen ein und erſuchen, die noch vor der Wahl durch die Poſt zugehenden Wahl⸗ Mannheim, den 10. Januar 1919. C¹² Stadtrat. Das zwiſchen Rheindamm und Neckarau liegende Brennholz(Welden⸗ und Pappelholz) ſoll an Mann⸗ beimer Eimwohner in Mengen von je 1 Los zum Anſchlagspreis von& 2,50 bis& 15,00, welcher nach Wert und Menge ſeſtgeſetzt iſt, abgegeben werden. Die Vergebung der Loſe erſolgt vom 16. bis zum 21. Januar 1919, jeweils von 9 bis 12 Uhr vor⸗ mittags gegen a lng aerk dem Büro der Stadt⸗ gärtnerei, Rathaus N 1, Zimmer Nr. 39. Mannheim, den 13. Januar 1919. 101 Stäbt. Tieſbauamt. Volksſchale Mannheim. In der Zeit vom Mittwoch, den 15 bis Mon⸗ tag, den 20 ds. Mts. werden von den Klaſſenlehrern die ſchriftlichen Meldungen der Eltern hinſichtlich der⸗ 0 Schüler aufgenommen, die im kommenden chuljahr a) von der Volksſchule in die Bürgerſchule übertre⸗ ten ſollen b) aus der II. Knabenklaſſe der Volksſchule in eine III. Vorbereitungsklaſſe übertreten ſollen oder e) nach(rfüllter Schulpflicht noch ein weiteres Jahr freiwillig die nächſthöhere Klaſſe der Volks⸗ oder Bürgerſchule beſuchen ſollen. Anmeldevordrucke, die über alles Einſchlägige geben, ſind vom 15. Januar ab bei den klaſſenlehrern exhältlich. Verſpätete Anmeldungen haben auf Berückſichtigung keinen Anſpruch. Mannheim, den 7. Januar 1919. v154 Volksſchulrektorat. Im Friedhof Käfertal gelangen demnächft a) in der Abteilung 1 die Gräber der in der Zei Nus 10. Juli bis 20. Auguſt 1906 verſtorbenen nder, b) die Abtettung 7, enthaltend die Gräber der in der Zeit vom 1. Mai 1891 bis 3. Mat 1897 ver⸗ ſtorbenen Erwachſenen zur Umgrabung. Gegen Entrichtung der Verſchonungsgebühr von 10 Mk. für ein Kindergrab und von 20 Pik. für das Grab eines Erwachſenen werden die Gräber auf eine weitere 12, bezw 20⸗ſährige Rußezeit übergangen. Auträge bierwegen ſind bis längſtens 10. Februar 1919 beim Friedßoffekretarial im Nathaus. N 1, 2. Stock, Zimmer 51, zu ſlellen. Nach dieſem Zeitpunk einkommende Anträge werden nicht berückſichti⸗ Grabdenkmäler, Eilnfaſſungen und Pflanzungen auf rübern, deren Uebergang nicht beantraak wird., ind bis längſtens 10 Ffkebruar 1919 zu entfernen.! Nach dieſer Friſt wird über die nicht entfernten Ge⸗ genſtände frei verfügt werden. G69 Mannheim. den 10. Dezember 1918. Friedhoflommifflon, Speziaſverſrieb in Tiebenampen e Art. L. Spiegel 8 Sohn, 1¹90 Neulſchnalſonale Volzspartel. (Chriſtliche Volbspartei in Baden.) Geſchäftsſtelle und Auskunftsſtelle: Kirchenſtraße 11—15. Fernſprecher 235. Leffentliche Verfam mlungen: In Friedrichsfeld: Mittwoch, den 15. Januar, ½ Uhr gbends, in der Reſtauratlon„Zur Main⸗Neckarbahn“. Redner: Herr Dr. Neubauer und Frau Dr. Borguis. In Sdingen: Mittwoch, den 15. Januar, ½8 Uhr abends, im Gaſthaus„Zum Neckartal'. Rebdner: Herr Stadtſekre⸗ tär Häling und Fräulein Michel. In Käferid!: Mittwoch, den 15. Januar, ½8 Uhr abends, im Gaſthaus„Zum Pflug“. Schmolck und Redner: In Wallitadt: e e 16. Jannar, ½8 Uhr abends, im Gaſthaus„Jum Hirſch“. Heinr. Nedner: Herr Kfm. Rich. üßig und Fräulein Julie Leis. In Jlpeshelim: Donnerſtag, den 16. Januar,%6 Uhr abends, im Gaſthaus„zum Hirſch“. Redner: Herr Inſpektor 0 Lehmann und Fräulein Beste 01 285 In Weinheim: „Freitag, den 17. Januar,%8 Uhr abends, im Gaſthaus„Prinz Wilhelm“. Redner: Herr Rechtsanw. Dr. Panther und Frau Dr. Borgnis. In Schrilesheim: Freitag. den 17. Jannar, ½8 Uhr abends, im Gaſthaus„zum Hirſch“. Reöner: Herr Pfarrer Bender und Frl. Maria Scharnke. Alle auf bürgerlichem Boden ſtehenden Wähler und Wählerinnen ſind hierzu freundlichſt eingeladen. E1i9 Der Wahlausſchußz. deschäfts-Emnfehlung. Autogene Schwelh. und Schneldarbelten werden übernommen und prompt ausgeführt. Spezialität: Anfertigung von HReparileren von Maschinenteilen. Massenartikeln. Montagearbeiten werden ebenfalls ausgeführt. Metalwerkstätte E. 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Juni 1919 mit einem Aufgeld von 2% gegen Auslieferung der ausgeloſten Teilſchuldverſchreibungen Süddeutſche Diskonto⸗Geſellſchaft.-., Mannheim Dresdner Bank, Filiale Machgen. in Mannheim n E. Ladenburg, Frankfurt a. M. Delbrück, Schickler à Co., Berlin Von den früheren Verlofungen ſind noch nicht eingelöſt: 101 Nr. 303, 1917:„ 287, 294, 400, 484, 960. Mannheim, den 13. Januar 1919. 8 Die Direktion. eſellſcha 5 Juni 1919 zur 9094* feuſchaf 1289. in Maunheim, in Mannheim anſtalten dieſer Bankhäufer a. Rhein a. M. 870, Nei8 Wir machen hierdurch b 23. Dezember 1918 Lottg har, Nummern unſerer ½ oige gezogen worden ſind: Nr. 90, 444, 140, 172, 2 644, 691, 717, 787, 7 923, 993, welche vom 30. Junl 1919 ab Rückgabe der Scheine und der n in Mannheim bei dem Bankhauſe der Rheinſſchen in Frankfurl a. M. bei dem Bankhau Der Wert etwa fehlender, ſcheine wird an dem Betrage i beizufügen. Schreibſehler, Mannheim, den 11. Janua Der Vor Mannheimer Dampfschleppschllkfahrts-Cesellsehaff unſerer Geſellſchaftskaſſe der Süddeutſchen Diskonto-Geſellſchaft.-G. 2 L. Hohenemſer d Söhne reditbank, dem Bantauſe E, Ladenbur e M. Hohenemſer ſeingelöſt werden und für welche die Verzinſung mif dem 30. Juni 1919 aufhört. Der Einreichung iſt ein doppeltes Aus der Verloſung von 1917 ſind noch nicht eingelöſt: Nr. 133, 161, 291, 352, 353, 799, 988. Die Bekanntgabe der Nr. 290 beruhte auf einem Mannheimer Damyſſchleppſchifffahrts- Geſellſchaft. ekannt, daß bei der am denen Ausloſung folgende n Teilſchuldverſchreibungen 62, 339, 300, 389, 394, 619, 48, 768, 780, 797, 908, 911, it Mk. 1020.— 71 0 fälligen Imeſchelne 5 noch nicht fälliger Zins⸗ n Abzu Nare 8 ummernverzeichnis r 1010. Nal9 ſtand. Umäudern ſachgemäßer Anleitung.— Abendkurſe. Kieideränderſtube, P 6, 20. von—1? und—6 Uhr. unbrauchbarer Kleidungsſtücke unter Auf Wunſch auch N60 aft hat am 15. 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