Dienskag, 21. Jannar. WMiſtags⸗Ausgabe. daunheimor Genormle Boiger Aichriftleitung: Dr. Soldenbaum Derantwortlich für Politik: Dr. Fri Goldenbaum, für —— Hans 8819 1 Lokales und den übrigen redaktionellen Ceil: Richard Schönfelder, für Ha ſür Dr. Haas Mann⸗ ndel Franz Kircher. Anzeigen knton Grieſer. Drud und Verlag; Druckerei beimer Generul-Anzeiger G. m. b.., ſämtlich in mannheim Draht⸗Kdr.: General-finzeiger Mannheim. Poliſcheck · Nonto Ur 2917 kudwigsbfen a. Rhein fernſprecher Ann mannbeim Ur 70 7040 Badiſche Neueſte Nachrichten Amtliches Verkündigungsblatt Rnzeigenpetiſe: Die dtpalt Kolonelzetle für den Mieſigen Bezträ 0 Pf., fr auswärte 50 Pf., Fmanz⸗ 9 1 85 ½„ Reklamen m 250 Aunafpneſching: Mintagblatt vorweittags 8 ½% Uhr. mittags 20 neine 88 dezugspeeis in Mannheim ung poſtbezug: Diertelſ. Stellen und ſtasgaben wird antwortung gebung menat ich M. 2— mh 5 pef ee..70 Tiazel⸗e 10 ur Für Anzeigen an beſtimmten U .J2 einſchl Zuſtellungsgebũhr der der Entwurf der Reichsverfaſſung. neuban. In einer Sonderbeilage des Reichsanzeigers iſt geſtern der Entwurk für die künftige Reichsverfaſſung und eine er⸗ läuternde Denkſchrift des Staatsſekretärs Preuß veröffentlicht worden. Wir möchten, um keine Mißverſtändniſſe aufkom⸗ men zu laſſen, ausdrücklich betonen: es iſt vorerſt nur ein Entwurf. im weſentlichen im Reichsamt des In⸗ nern aufgeſtellt, in den Grundzügen im Kabinett durch⸗ geſprochen und prinzipiell von ihm gebilligt Aber auch deſſen endgültige Zuſtimmung ſteht noch aus. Sie wird erſt erfol⸗ gen, wenn am nächſten Samstag die Vertreter der Einzelſtaaten nach Berlin kommen und hier ihr Vo⸗ tum abgegeben haben werden. In den letzten Tagen iſt, wie unſere Leſer aus den Berliner Depeſchen wiſſen, über den Int alt des Verfaſſungsentwurſs bereits manches in die Deſſentlichkeit gedrungen: Wahres und Falſches. Falſch iſt vor allem. daß im Entwurf irgendwie ſchon die Grenzen für die künftigen Einzelſtaaten abgeſteckt worden wären. Die Verfaſſer des Entwurfs ſind von dem durchaus richtigen Grundſatz ausgegangen, daß über dieſe Dinge die Landſchaften und Bevölkerungen ſelbſt zu entſcheiden haben. Die Einzelſtaaten kommen in dem Entwurf überhaupt nicht vor, wie denn auch ſonſt einſtweilen nur die organiſchen Grundlagen der Oeſſentlichteit übergeben merden. Eine ganze Reihe von Spezialkapiteln ſteht noch aus. ſo unter anderem das, das das Etatsrecht regeln ſoll. Auch das Verhältnis des künftigen Reichs zu den Kolonien wird erſt in einem beſonderen Teil zu ordnen ſein. Dennoch ſind die Schöpfer unſerer neuen Verfaſſung— oder wenigſtens des Verfaſſungsentwurfs— der Meinung, daß die alten Grenzen der einzelnen Staaten nicht mehr aurecht zuerhalten ſeien Das Hauptproblem iſt dabei ſa Preußen. Das alte Reich beſtand, ſo kann man wohl heute ruhig bekennen, durck die preußiſche Hegemonie. Sie gab ihm das feſte Rückgrat nach außen und innen. Das wird in Zukunft nicht mehr wieder herſtell⸗ bar gehalten. Und ſo ergab ſich denn die Frage von ſelber Iſt ein Einzelſtaat möglich, der nicht Hegemonie iſt und der doch allein bier Siebtel der Geſamtheit, des Reiches umfaßt? Jier glaubte man alſo einen neuen Weg einſchlagen zu müſſen, ein ſchmerzlicher Weg für alle. die in dem Gedanken an ein ſtolzes Preußen aufgewachſen und erzogen worden ſind. Und es wird ihnen gewiß nicht leicht fallen, ſich mit der Neugeſtaltung der Dinge mit der Erwägung auszuſöhnen. daß die Aufgaben, die Preußen vor zweiundfünfzig Jahren bei der Reichsgründung proviſoriſch übernahm, ja nun gelöſt ſind, daß es für die veränderten und erweiterten Aufgaben auch neue Formen zu finden gilt. Schließlich iſt es ja auch nicht Preußen allein, das, wenn die kunſtige Reichsverfaſſung zuftandekommen ſoll, Opfer zu bringen bhat. Dieſe Verfaſſung wird— auch das iſt keine Neuigkeit mehr— föderativ ſein. Die Erwartungen, nun nach der Revolution und nach dem Verſchwinden der Dynaſtien ein völlig unitari⸗ ſch es Reich aufzubauen, werden nicht verwirklicht, vielleicht laſſen ſie ſich vorderhand wohl auch nicht verwirklichen. Aber die kfünftige Reichsgewalt wird doch erheblich ſtär⸗ ker ſein und weitere Gebiete erfaſſen, als die alte. Die Verfaſſer des Entwurfs haben die Frage beant⸗ wortet: Wer ſoll Zuſammenhalter der Elemente, wer Rechtsnachfolger der preußiſchen Hegemonie zugunſten des Reiches, der deutſchen Geſamtheit ſein? Das wird nicht möglich ſein, ohne daß die Einzelſtaaten auf manche ihrer bisherigen Gerechtſame und Privi⸗ egien perzichten. Aber ſie werden ſich in dem Be⸗ wußtſein teſten können, daß ſie dieſe Lpfer nicht wie bisher zugunſten eines bevorzugten Einzelſtaates, ſondern zu Nutz und Frommen der deutſchen Geſamtheit brin⸗ gen. Dae wird nicht hindern, daß die Einzelſtaaten auch künftighin ein ihrer Slammesart entſprechendes Sonderleben, zumal in kulturellen Dingen, führen, daß ſich Gebiete, die nach ihrer Stammesart zu einander gehören, zuſammenſchließen, und darüber wird manches Band ſich löſen, das fünfzig oder auch hundert Jahre gehalten hat. Nun, der Entwurf ſelber ſagt, wir wiederholen, üder dieſe territoriclen Fragen nichts aus. Sie werden die Nächſtbeteiligten zuvörderſt unterein⸗ ander abzumachen haben und die ſchließliche Entſcheidung wird dann im Staatenhauſe fallen. Dieſes Staalenhaus tritt an die Stelle des alten Bundesrats, an ſeine Stelle, ohne doch ſein Nachfolger zu ſein. Das Staatenhaus hat nicht wie der alte Bundesrat in erſter Reihe Verwaltungsfunktionen. Es beſteht auch nicht aus inſtruierten Vertretern der Regierungen. Seine Mit⸗ glieder werden, ähnlich wie das in der Schweiz geſchieht, von den Landtagen gewählt. Wenn man das Problem durchdenkt, ſtöft einem auch ohne weiteres auf, warum der alte Bundes⸗ rat in der Verfaſſung des deutſchen Freiſtaates keinen Platz mehr haben konnte. Nicht nur, weil nach der Revolution die Volksvertreter die inſtruierten Vertreter der Regierungen kaum als gleichberechtigte Faktoren der Geſetzgebung ange⸗ ſeben hätten. Ein Parlament, das auf die Verwaltung Ein⸗ fluß haben ſoll, war eben mit einem Bundesrat, der vornehm⸗ lich Verwaltungsaufgaben zu erfüllen hatte, ſchlechthin nicht dereinbar. Parlamentariſches Regime und der Bundesrat in ſeiner alten Geſtalt ſchloſſen und ſchließen einander eben aus. Dennoch ſoll in dieſen Stücken keine Lücke eintreten Die Verbindung mit den Einzelſtaaten auf dem Gebiet der Verwaltung, oleich vorteilhaft ſur beide Teile, wird in Zukunft aufrecht erhalten werden durch die ſogen. Reichsräte, das heißt, durch ertreter der einzelnen Staaten bei den einzelnen Reſſorts. Ueber die Stellung des Reichspräſidenten, Kanzlers und der Reichsminiſter iſt alles 2 Weſentliche ſchon in den letzten Tagen in den Blättern zu leſen geweſen. Der künftige Präſident der deutſchen Repu olik wird ein Mittelſtück ſein zwiſchen dem franzöſi⸗ ſchen und demamerikaniſchen Präſidenten. Er wird von der Volksgeſamtheit gewählt nach dem gleichen Modus wie das Volkshaus, aber er wird die Regierung nur führen können im Sinne des parlamentariſchen Syſtems, das heißt, er mird bei der Ernennung des Reichskanzlers und der Reichsminiſter an die Genehmigung des Parlaments gebun⸗ den ſein, was nicht ausſchließt, daß auch Männer zu Staats⸗ ſekretären ernannt werden, die nicht dem Parlament ange⸗ hren. Einen Vizepräſidenten wird die künftige Reichsnerfaſſung nicht kennen. Staateſekretär Preuß hat das hübſche Wort geprägt:„Ein Vizevräſident iſt ein republi⸗ kaniſcher Kronprinz. Er hat nichts Nützliches zu tun und des⸗ halt verfalit er leicht darauf, Unnützes zu tun.“ Bei kurzen Krankheiten, das heißt bei ſolchen, die nicht länger dauern als drei Monate, wird der Reichspräſident durch den Präſi⸗ denten des Staatenhauſes vertreten werden. Bei längerer Vehinderung wird durch einen Akt des Reichstags, alſo des Staatenhauſes und des Volkshauſes, Abhilfe zu ſchaffen ſein. Soviel für heute über die Grundzüge und den Grund⸗ ged inken der neuen Reichsverfaſſung. Sie wird ohne Frage ſtarke Meinungsverſchiedenheiten, insbeſondere auch ſolche ſoderativer Natur, auslöſen Indes wird man den Ver⸗ foſſern des Ent:wurſs zugeben müſſen: Ohne ſtraffe Zügelfährung iſt, zumal bei der republikani⸗ ſchen Form, in der ſich hinfort das ſtaatliche Leben in Reick. und Einzelſtaat abſpielen ſoll, der Neuaufbau des Reiches nicht zu errichten. Fehlte dieſe ſtraffe Zügelführung, wir würden noch binter den alten Bundestag zurück⸗ ſinken Dieſer Neuaufbau wird nur gelingen können, wenn jeder von uns, jeder Einzelne und jeder Staat ſich mit dem Geiſte des Freiherrn von Stein erfüllt, der einmal das ſtolze und wahrhaft patriotiſche Wort ſprach:„Ich lenne nur ein Vaterland und das heißt Deutſchland!“ Wir laſſen nunmehr den Entwurf der neuen Reichsver⸗ faſſung folgen. der Entwurf. Berlin, 20. Januar(WB.) 555 eee 1. Abſchnitt. Das Reich und die deulſchen Freiſtaaken. §. 1. Das Deutſche Reich beſteht aus ſeinen bisherigen Gliedſtaaten, ſowie aus den Gebieten, deren Bevölkerun kraft des Selbſtbeſtimmungsrechtes Aufnahme in das Rei begehrt und durch Reichsgeſetz aufgenommen wird. § 2. Alle Staatsgewalt liegt beim deutſchen Volke, ſie wird in den Reichsangelegenheiten durch die auf Grund der Reichs⸗ verfaſſung beſtelenden Organe ausgeübt, in den Landes⸗ angelegenheiten durch die deutſchen Freiſtaaten nach Maß⸗ gabe ihrer Landesverfaſſungen. Das Reich erkennt das gel⸗ tende Völkerrecht als bindenden Beſtandteil ſeines eigenen Rechtes an. 8 3. Reichsangelegenheiten. die ausſchließlich der Ceſetz · ebung und Verwaltung des Reiches unterliegen, ſind 1. die ziehungen zum Ausland; 2. die des Reiches zu Lande, zu Waſſer und in der Luft; 3. die Zölle; 4. der Handel einſchließlich des Bank⸗ und Börſenweſens ſowie des Münz⸗ und Maß⸗ und Gewichtsweſens; 5. das öffentliche Verkehrsweſen, und zwar die Eiſenbahn, ſoweit ſie bisher Staatsbahnen waren, die Binnenſchiffahrt auf den mehreren deutſchen Freiſtaaten gemeinſamen Waſſerſtraßen, die Poſt und Telegraphie und der Verkehr mit Kraftfahrzeugen, zu Lande und in der Luft. 5 4. Der Geſetzgebung des Reiches unterliegen ferner folgende Angelegenheiten: 1. Die Staatsangehörigkeit, die Freizügigkeit, das Armeeweſen, das Paßweſen, die Frem⸗ denpolizei, die Ein⸗ und Auswanderung; 2. das bürgerliche Recht, das Strafrecht. das gerichtliche Verfahren, 3. das Ar⸗ beiterrecht, insbeſondere Arbeitsverſicherung und Arbeiter⸗ ſchutz: 4. das Gewerberecht. 5. Die Seeſchiffahrt. 6. Die Bodengeſetzgebung gemäß 8 28. 7. Die für das Reich zu erhebenden Steuern und Ab⸗ gaben ſowie die Einrichtung von Betrieben für Reichszwecke. 8. Das Enteignungsrecht für Reichszwecke. 9. Das Preſſe⸗, Vereins⸗ und Verſammlungsweſen. 10. Das Geſundheitsweſen. 11. Das Verſicherungsweſen. 12. Kirche und Schule im Rahmen der 88 19 und 20. 5 5. Reichsrecht bricht Landesrecht. 6.(Wird in dem Abſchnitt der e mungen aufzunehmen ſein.) Die bisherigen Reichs⸗ geſetze bleiben in Kraft, ſoweit ihnen nicht die Verfaſſung entgegenſteht. Die Befugniſſe, die nach den bisherigen Reichs⸗ 7485 dem Deutſchen Kaiſer zuſtanden, gehen auf den elchspräſidenten unter verantwortlicher Mitwirkung der Reichsminiſter über, die Ver⸗ waltungsbefugniſſe des Vundesrats auf die zuſtändigen die ſie nach Anhörung der Reichsräte aus⸗ üben. Die Befugniſſe, die der bisberige Reichstag hatte, gehen auf das Volk und Staatenhaus über. 8 7. Reichsgeſetze treten mit dem 14. Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das betreffende Skück des Reichs⸗ geſetzblattes in Berlin ausgegeben worden iſt, wenn nicht in dem Geſetz ſelbſt ein anderer Zeitpunkt für den Beginn ſeiner verbindlichen Kraft beſtimmt wird. 88. Soweit die Ausführung der Reichsgeſetze nicht den Reichsbehörden zuſteht, ſind die Landesbehör⸗ den verpflichtet, den Anweifungen der Reichsregierung Folge ſtaaten innerhalb des Reiches zu errichlen, zu leiſten. Die Neichsregierung hat die Pflicht und das Rechr, die Ausführung der Reichsgeſetze zu überwachen und kann zu dieſem Zweck in die deutſchen Freiſtaaten Be⸗ auftragte entſenden, denen die Akten vorzulegen ſind und jede gewünſchte Auskunft erteilt werden muß. Bei Zu⸗ widerhandlungen kann gegen die ſchuldigen Landesbeamten auf Grund der für die Reichsbeamten geltenden Diſziplinar⸗ ſtrafen vorge angen werden. § 9. Ein Reichsgeſetz die Verwaltungs⸗ rechtspflege in Fragen des Reichs echtes ſowie der Er⸗ richtung von Verwaltun 2— ten des Reiches. § 10. Es wird na taßgabe eines Reichsgeſetzes ein Staatsgerichtsho für das Deutſche Reich errichtet. Bis um Inkrafttreten dieſes Geſetzes übt ſeine Vefugnis ein Senat von 7 Mitgliedern aus, den das Plenum des Reichs⸗ 8 aus ſeiner Mitte wählt. Das Verfahren vor dieſem enate wird vom Plenum des Reichsgerichtes geregelt. 8. 11. Dem deutſchen Volke ſteht es frei, ohne Rückſicht auf die bisherigen Landesgrenzen neue deutſche Frei⸗ 9 ſoweit die Stammesart der Bevölkerung, die wirtſchaftlichen Verhältniſſe und geſchichtlichen Beziehungen die Bildung ſolcher Staaten nahelegen. Neu errichtete Freiſtaaten ſollen mindeſtens zwei Millionen Einwohner umfaſſen. Die Vereinigung mehrerer Sliedſtaaten zu einem neuen Freiſtaate geſchieht durch Staats⸗ vertrag zwiſchen ihnen, der der Zuſtimmung der Volksver⸗ tretungen und der Reichsreglerung bedarf. Will ſich die Be⸗ rölkerung eines Landesteiles aus dem bisherigen Staatsver⸗ bande loslöſen, um ſich mit einem oder mehreren anderen deutſchen Freiſtaaten zu vereinigen, oder einen ſelbſtändigen Freiſtaat innerhalb des Reiches zu bilden, ſo bedarf es hierzu einer ee eeeee Die Volksabſtimmung wird auf Antrag der zuſtändigen Landesreglerung oder der Ver⸗ tretung eines oder mehrerer Selbſtrerwaltungskörper, die mindeſtens ein Viertel der unmittelbar beteiligten Bevölke⸗ rung umfaßt, von der Reichsregierung angeordnet und von den zuſtändigen Landesbebhörden durchgeführt. Entſtehen bei der Zerlegung oder Vereinigung ſolcher Freiſtaaten Streitigkeiten über die Vermögensauseinander⸗ ſetzung, ſo entſcheidet hierüber auf Antrag einer Partei der e für das Deutſche Reich. § 12. Jeder deutſche Freiſtaat muß eine Lan⸗ desverfaſſung haben, die auf folgenden Grundſätzen beruht: 1. Es muß eine aus einer Kammer beſtehende Volks⸗ vertretung vorbanden ſein. die in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl unter der Frauen nach den Grundſätzen der Verhältniswahl gewählt wird; 2. die Landesregier ung muß dieſer Volksver⸗ tretung verantwortlich und von ihrem Vertrauen abhängig ſein; 3. den Gemeinden und Gemeinde⸗ verbänden ſteht die Selbſtverwaltung ihrer An⸗ gelegenheiten zu. Ihre Vorſtände werden entweder unmit⸗ telbar nach den Grundſätzen unter Ziffer 1 oder durch eine aus ſolcher Wahl hervorgegangene Vertretung gewählt. Die Aufſicht des Staates beſchränkt ſich auf die Geſetzmäßigkeit und Lauterkeit der Verwaltung und die Grundlage der finan⸗ ziellen Gebarung. 4. Die Volksvertretung ſowie Volksvertre⸗ tungskörperſchaften in den Cemeinden und Gemeindeverbän⸗ den haben das Recht, auf Verlangen von einem Fünftel ihrer Mitglieder, Ausſchüſſe zur öffentlichen Unterſuchung von Tat⸗ ſachen einzuſetzen, wenn die Ceſetzmäßigkeit oder Lauterkeit von Regierungs⸗ oder Verwaltungsſeite angezweifelt wird. Die Ortspolizei iſt grundſätzlich Sache der Gemeinde oder Gemeinde⸗Verbänden. 5. Jedes bewohnte Grundſtück muß einer Gemeinde angehören. § 13. Ueber Verfaſſungsſtreitigkeiten innerhalb eines deutſchen Freiſtaats, ſowie über Streitigkeiten nicht privatrechtlicher Art zwiſchen verſchiedenen deutſchen Freiſtaaten entſcheidet auf Antrag einer Partei der Staats⸗ gerichtshof für das Deutſche Reich. Das Urteil des Staatsgerichtshofes wird erforderlichen⸗ falls vom Reichspräſidenten vollſtreckt. § 14. Die Regierungen der deutſchen Freiſtaaten haben — zur Reichsregierung Vertreter zu ent⸗ enden. § 15. Bei den einzelnen Reichsminiſterien ſind aus den Vertretern der Freiſtaaten nach Bedarf Reichsräte zu bilden. Deren Gutachten iſt vor der Einbringung von Geſetzesvorlagen bei den Reichstagen und vor dem Erlaß der zur Ausführung der Reichsgeſetze erforderlichen allge⸗ meinen Verwaltungsvorſchriften einzuholen. § 16. Die Vertreter der Freiſtaaten ſind berechtigt, im Reichstoge den Standpunkt ihrer Regierung zu dem Gegen⸗ ſtand der Verhandlungen zur Geltung zu bringen und müſſen zu dieſem Zweck während der Beratung auf Verlangen jeder⸗ zeit an⸗ebört werden. § 17. Die Angehörigen jeder deutſchen Freiſtaaten haben in allen anderen dentſchen Freiſtaaten die gleichen Rechte und Pflichten, wie die eigenen Staatsangehöcigen. 2. Abſchnitt. Die Grundrechtke des deulſchen Volkes. § 18. Alle Deutſchen ſind vor dem Geſetz gleſchberechtigt. Alle Vorzuge und rechtlichen Nach⸗ teile der Geburt, des Standes. Verufs oder Glaubens ſind be⸗ ſeitigt. Ihre Wiederberſtellung durch Geſez oder Verwal⸗ tung iſt verfaſſungswidrig. 8 19. Ider Deutſche bat volle Glaubens⸗ und Gewiſſensfreiheit. Die freie Ausübung gottesdienſt⸗ licher Handlungen iſt innerbalb der Schranken der Sittlich⸗ keit und der öffentlichen Ordnung gewährleiſtet. Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwun⸗ gen werden. 1 08 Verhaftung entſcheidet. „Dolge, 2. Seite. Nr. 33. Maungeimer General-Anzeiger. ¶Mittag-⸗Ausgade.) Niemand iſt verpflichtet, ſeine religiöſe Meberzeugung der ſeine Zugehörigkeit zu einer religiöſen Gemeinſchaft zu —9 Die Behörden haben nicht das Recht danach zu agen. Jede Neligionsgemeinſchaft ordnet und ver⸗ weſtet ihre Angelegenheiten ſelbſtändig, iſt aber den allge⸗ meinen Geſetzen unterworſen. Keine Reiigionsgemeinſcha't — vor anderen Vorechte durch den Staat. Ueber die useinanderſegung zwiſchen Staat und Kirche wird eine reichsgeſetzliche Grundlage aufgeſtellt, deren Durchführung Sache der deutſchen Freiſtaaten iſt. 20. Die Wiffenſchaft und ihre Lehre iſt rei. Der Unterricht ſoll allen Deuiſchen gleichmäßig nach Maß⸗ gabe der Befähigung zugänglich ſein 5 21. Jeder Deutſche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder Bild ſeine Meinung frei zu äußern, ſoweit keine ſtrafrechtlichen Vorſchriften entgegenſtehen. Eine Zen⸗ ſur findet nicht ſtatt. .22. Alle Deutſchen baben das Necht, ſich ohne beſon⸗ dere Erlaubnis friedlich und ohne Wafſen zu ver⸗ ſammeln, oder Vereine zu bdilden. Die Koalitions⸗ freiheit darf in keiner Weiſe beſchränkt werden. § 23 Jeder Deutſche hat das Necht, ſich ſchriftlich mit Bitten oder Beſchwerden an die Volksvertretung oder zu⸗ ſtehende Bebörde zu wenden. as 24. Die perſönliche Freiheit iſt unverlezz⸗ Ein Deutſcher darf nur auf Grund eines ſchriftlichen, mit Bründen verſehenen richterlichen Haftbefehls verhaftet wer⸗ den. Wird er auf friſcher Tat ergriffen, ſo iſt er binnen 24 Stunden dem zuſtändigen Richter vorzuführen, der über ſeine § 25. Die Wohnung iſt unverletzlich. Haus⸗ ſuchungen dürfen nur nach Maßgabe eines Neichs geſetzes vor⸗ genommen werden. § 2 Das Eigentum iſt unverleglich. Eine Enteignung kann nur zum Wohle der Allge⸗ meinheit auf geſetzlicher Grundlage vorgenommen werden. § 27. Das Poſtgeheimnis iſt unverleßtzlich. rnn können nur durch ein Reichsgeſetz zugelaſſen werden. 5 28. Zur Wiederbevölkerung des platten Landes, zur Vermebrung landwirtſel aftlich törder Ac⸗ deitskräfte, ſowie zur Erhöhung des landwiriſchaftlichen Bo⸗ Denertrages iſt im Weze umfaſſender Binnenſiedelun 9 die beſtebende Zrundbeſigberteiſung in den Gebietstellen zu ändern. in denen eine geſunde Miſchung von Groß⸗, Mittel⸗ und Kleinbeſitz noch nicht beſlebt. Unwirtſchaftlich gezwun⸗ gener Großgrundheſitz, insbeſondere der gebundene, iſt zur egründung landwirtſchaftlicher Heimſtätten auf⸗uteſlen. Wenn nötig im MWege der Enteigmmg. Mittlere und kleine Grundbeſitze ſind durch Schutz gegen Aufſaugung und Be⸗ wucherung zu feſtigen. § 29 Die fremdſprachlichen Volksteile in⸗ nerpalh des Reiches dürfen durch Geſetz»ebung und Verwal⸗ tung nicht in der ihnen eigentümlichen Entwick lung beeinträchtigt werden, insbeſondere nicht im Ge⸗ Frauch ihrer Mutterſprache beim Unterricht, ſowie bei der inneren Verwaltung und der Rechtspflege innerhalb der von ihnen bewolnten Landesteilen. 3. Abſchultt. Der Reichstag. 30. Der Neichstag beſteht. aus zwei Häufern, dem Volkshauſe und dem Staatenhauſe. 1. Das Volksbaus beſteht aus den Abgeordneten des einheitlichen deutſcken Volkes. Die Abgeordneien werden nach Maß rabe eines Reichs⸗ Fahlgeſetzes in allgemeiner, unmittelbarer und geheimer — non allen über 20 Jahre alten Mänenrn und Frauen nach den Grundſätzen der Berhältniswahl ge⸗ wäbit, wobei jeder Wähler eine Stimme hat. Die Vor⸗ zchriften des Neichswablgeſetzes baben auch für die Wabl des Neichspräſidenten und für Volksabſtimmungen Geltung, ſoweit ——5 aus der Eigenart der Abſtimmuna etwas anderes ergibt. § 32. Ddas Staatenbhaus beſtert aus den Ab⸗ eordneten der dentſchen Freiſtaaten. Die geordneten werden don den Landtagen der deutſchen Frei⸗ ſtaaten aus der Mitte der Staatsangehörigen nach Maßgabe des Standesrechts gewählt Fas Bei der Bildung des Staatenbaufes entfällt grund⸗ fünlich oeif 1 Millien Landeseinwobner 1 Abgeordneter. Kein deutſcher Ffreiſtaat darf durch mebr als ein Drittel Aer Abgeordneten vertrelen ſein. Freiſtaaten, die weniger als 1 Million Landesein norner haben. müſſen ſich, ſoweit zicht überwiegend wirtſchaftliche Gründe eine ſelbſtändige Vertretung erforbern. zur Wahl eines gemeinſchaftlichen Ab⸗ geordneten mit anderen Staaten verbinden, denen ſie benach⸗ bart ſind, oder nach Stammesart der Bewohner oder in wirt⸗ Beziet ung nabe ſtehen. Werden mehrere Frei⸗ ſtaaten gemeinſchaftlich bertreten, ſo werden die Abgeordneten in gemeinſamer Sigung oder durch übereinſtimmende Be⸗ ſchluſſe der Landtage gewählt. 34. Aenderungen in der Zuſammenſetzung des Staatenhauſes, die ſich aus der Vereinigung oder Zerlegung deutſcher Freiſtaaten ergeben, werden durch Reichsgeſetz geordnet. 583. Bie ſich die neuen deutſchen Freiſtaaten gebildet haben, wird ein proviſoriſches Staatenhaus eingerichtet(nach Vorſchriften, deren Faſſung noch vorbehalten bleiben). 5 86. Beamfe und Militärperſonen bedürfen zur — an den Reichstagsverhandlungen keines rlaubs Zur Vorbereitung ihrer Wahl iſt ihnen ein angemeſſener Urlaub zu gewähren. 37. Die Wahlperlode dauert für die beiden Häuſer des Reichstages drei Jahre. 338. Niemand kann gleichzeitig Mitglied beider Häuſer ſein. 39. Die Mitglieder des Reichstags dürfen nicht durch Aufträge gebunden werden. 40. Die Berufung, Vertagung, Schließung und Auflöfung dee Relchstags ſteht dem Reichspräfidenten zu. Eine wiederholte Auflöſung aus dem gleichen Anlaß 15 unzuläſſig. .41 Der Reichstag verſammelt ſich jedes Jahr mindeſtens einmal am Sitze e e Der Reichspräſident muß den Reichstag berufen. wenn es min⸗ deſtens ein Drittel der Mitglieder des Volkshauſes oder des Staaten⸗ hauſes verlangen. Die Vertagung des Reichstages oder eines der eiden Hͤuſer auf mehr als einen Monat bedarf der Zuſtimmung des Reichstags oder des betreffenden Hauſes. Der Reichstag ſowie ſedes der beiden Häuſer kann ſich bis zur r eines Monats ſelbſt vertagen. 1 5 Die Sitzungsperioden beider Häuſer des Reichstages ſind leichen. 5 4 Im Falle der Auflöſung iſt der Relchstag binnen drei Monaten zu verſammeln. Die Auflöſung elnes Hauſes hat gleichzeitig die Ver⸗ § 45. Jedes der beiden Häuſer vegelt ſeinen Geſchäftsgang und ſeine Liſziplin durch eine Geſchäftsordnung und wählt ſeinen Prä⸗ ſidenten und Schriftführer. Die geſchäftlichen Beziehungen zwiſchen beiden Häuſern werden durch Uebereinkunft beider Höuſer geordnet. 46 Vie Sizungen des Relchstags ſind öffentlich. eber die Beztehungen des Reiſches zu auswär⸗ 1 Staaten können in nichtöffentlicher Sitzung Beratungen ſtattfinden. § 47. Dem Präſidenten eines jeden Hauſes unterſteht die Haupi⸗ verwaltung. Er rerfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Hauſes nach Maßgabe des Reichshaushaltes und vertritt das Reich in allen Rechtsgeſchäften und Nechtsſtreitigkeiten, die dieſe Verwal⸗ tung betreffen. Zwiſchen zwei Sitzungsperioden des Reichstags werden die Berwaltungsgeſchäfte von dem letzten Präſbenten, zwiſchen zwei Wahlperioden vom Reichsminiſter des Innern weitergeführt. 1* Der IV. Abſchnitt der neuen Reichsverfaſſung war uns bei Redaktionsſchluß dieſer Ausgabe noch nicht telephoniſch übermittelt. Er handelt vom Reichspräſidenten und der Reichsregierung. Den weſentlichen Inhalt dieſes Abſchnittes kennen unſere Leſer aus den Mitteilungen der Abendausgabe vom Samstag. 18. Januar. Proviſstiſche Jenkralgewalt. Berſin, 21. Januar.(Von unſerem Berliner Büro.) Der Deutſchen Nationalverſammlung ſoll die Schaffung einer proviſoriſchen Zentralgewalt vorgeſchlagen wer⸗ den, d. h. eine Reichsreglerung. die von dem Augenblick an, in dem die Nationalverſammlung zufammentritt, bis zum Inkrafttreten der neuen Reichsrerfaſſung die Reichsgeſetze fübrt. Das Mandat der gegenwärtigen Volksbeauftragten— ſofern ſie überbauyt ein ſolches Mandat haben— erliſcht natitrlich in dem Augenblick, wo die mit Souveränität aus⸗ gerüſtete Nationalverſammlung zuſammentritt. die badiſchen N. hlen zur deulſchen Nalional⸗ verſammlung. X farlsruhze, 21. Jan. Die geſtern mitgeteilten Reſultate der auf die einzelnen Partelen entfallenden Stimmen bei der badiſchen Wahl zu der deutſchen Nationalverſammlung, haben ſich. da im Laufe des Montag noch die Zahlen aus einigen ausſtehenden Gemeinden eingingen, etwas geändert, ohne jedoch das Geſamtergebnis über die Verteilung der Siße in Vaden zu beeinträchtigen. Die Zahlen ändern jedoch etwas das Bild, das man aus dem Vergleich mit den Wahl⸗ reſultaten vom 5 Januar(Tag der Wahlen zur badiſchen National⸗ verſammlung) erhält. Nach dem bis zum Montag nachmittag im Miniſterium des Innern zuſammengeſtellten Ergebnis haben nun insgeſamt erhallen: Zentrum 381 178(5. Januar: 369 057), Sozial⸗ demokratie 365 863(5. Jan.: 316 181), Demokraten 226 918(5. Jan.: 227 111),.⸗Nat. Volkp. 79.090(3. Jan. 70 081) Stimmen. Somit fielen dem Zentrum noch 12 121 Stimmen mehr, den Sozialdemo⸗ kraten noch 49 682 Stimmen mehr und den Deutſch⸗Nationalen noch 9009 Stimmen mehr als am 5. Januar zu. Die Demokraten er⸗ hielten 193 Stimmen weniger. Auch dieſe Zahl unterſcheidet ſich von dem erſtgemeldeten Reſultat, das eine größere Ziffer verloren ge⸗ gangene Wählerſtimmen enthielt. Die amtliche„Karler. Zig.“ vergleicht das Ergebnis vom Sonntag, 19. mit dem der Landeswahlen vom 5. Januar. Ihre Berechnung kommt dabei zu dem Ergebnis, daß der prozentuate Anteil der Deutſch⸗Demokratiſchen Partei an der Geſamtſtimmen⸗ zahl zurückgegangen iſt von 22,78 Proz. auf 21.2 Proz., derſen!z des Zentrums von 37,02 Proz, auf 36,4 Proz.; dagegen iſt der Anteil der beiden ſozilaldem. Part⸗ien gſtiegen von 33,17 Proz. auf 34,9 Proz. und derjenige der Deutſchnationalen Volkspartei von.03 Proz. auf.5 Proz. Nach den aus dem Lande vorliegenden Nachrichten ſcheint die Wahlbeteiligung nicht überall ſo ſtark geweſen zu ſein, wie vor 14 Tagen Im Durchſchnitt betrug aber die Wahlbeteiligung 85 bis 90 Prozent Bei den letzten Wahlen zum deutſchen Reichstag ich Jahre 1912 war die Wahlbeteiligung 87.1 Prozent geweſen. Wahrſcheinlichkeitsrechnung. Berlin, 21. Januar.(Von unſerem Berliner Büro.) Das Berliner Tageblatt glaubt ſchon jetzt feſtſtellen zu kön⸗ nen, daß 41 Abgeordnete der Demokratiſchen Partei als gewählt betrachtet werden dürfen. In Krei⸗ ſen der Mehrheitsſozialiſten, die der Regierung nahe ſtehen, glaubt man, daß 160 Mehrheitsſozialdemokra⸗ ten in die Nationalverſammlung einziehen werden. Die Zahl der Unabhängigen ſchätzt man auf 20. Sie dürften alſo eine Minderheit in der Nationalverſammlung bilden. 8 Meimar oder Berlin? Berlin, 21. Januar.(Von unſerem Berliner Büro.) Geſtern abend fand eine Kabinettsſitzung ſtatt, in der die Entſcheidung darüber fallen ſollte, ob die Nationalrer⸗ ſarimlung in Weimar oder doch noch in Berlin tagen wird. Der Berliner Lokalanzeiger behauptet. die Entſcheideing ſei zu Gunſten Weimars gefallen. Die Deutſche All⸗ gemeine Zeitung rerſichert dagegen, dafß bis zum ſpäten Abend die Beratung noch zu keinem Ergebnis geführt hätte. In der Tat will die Frage ſehr ernſt überlegt ſein. Es gibt ſchwerwiegende Gründe, zumal techniſcher Natur, die gegen eine Verlezung der Verſammlung von Berlin fort ſprechen. Den Ausſchlag wird naturlich geben, ob die Reichsre zierung die notwendigen Sicherheiten für einen ungeſtörten Verlauf der Tagung in Berlin zu ſchaffen vermöge. der Grenzſchutz des Oſlens. Berlin, 21. Jan.(Von unſ. Berliner Büro.) Der Grenz⸗ ſchu des Oſtens wird wohl v rausſichtlich dem Oberbeſehl des Generals von Quaſt unterſtellt werden. Er wird in zwei Be⸗ zirke, den Grenzſchuz⸗Nord und den Grenzſchutz⸗Süd geteilt. Den Grenzſchutz⸗Nord über immt Gereral von Seeckt und den Grenzſchutz⸗Süd General von Loßberg. verzicht auf Wellpolinlk? Von Bezirksamtmann Dr. Karſtedt Steglitz). Staatsſekretär Dr. Müller hat ſich kürzlich dahin ge⸗ äußert, daß die Zukunft Deutſchlands weſentlich europäiſch⸗kon⸗ tinental orientiert ſein werde. Dieſe Auffaſſung iſt wider⸗ ſpruchslos von der Oeffentlichkeit aufgenommen worden, eine Tatſache, die um ſo bedauerlicher iſt, als, wenn die Müller⸗ ſchen Worte der Niederſchlag der Meinungen unſerer Re⸗ gierung ſind, ſie auch in nationaler Hinſicht ſehr trübe Aus⸗ blicke eröffnet. Denn es würde nichts anderes heißen, als die Preisgade unermeßlicher geiſtiger, ethi⸗ ſcher und materieller Werte, die das Auslands⸗ deutſchtum in Amerika, insbeſondere in den lateiniſchen zagung des andern bis zur Wiedereinberufung des Reichstags zur — Unſere Lebensmöglichkeit liegt in der Notwendiakeit, Werte zu ſchaffen, Güter zur Ausfuhr zu produsieren und uns Abſatzmärkte in Ueberſee zu erhalten bzw. neu zu ſchaf⸗ fen. Sachſen braucht, will es leben, Baumwolle. nimmt es ſie? Aus überſeeiſchen Gebieten: Nordamerika, Indien und womöglich deutſchen Kolonien! Unſere Elektri⸗ zitätsinduſtrie iſt zum Tode verurteilt,. wenn ſie nicht Kaut⸗ ſchuk aus Hinderindien, Afrika uſw. erhält. induſtrie kann ihre Maſchinen zerſchlagen, Wolle mehr aus Auſtralien und Südamerika erhält, und end⸗ lich unſere ganze Viehwirtſchaft iſt ohne die kolonialen Pflanzenfette aus Afrika und der Südſee reſtlos erledigt. Es gibt nur eins: entweder wir beſchränken uns auf Europa und verzichten dann auf Baumwolle, Kautſchuk uſw. und die ſich aus dieſen Einfubren ergehenden Arbeits⸗ und Lebens⸗ möglichkeiten für Millionen von Deutſchen oder aber wir ziehen die Konſequenz aus dem Willen zum Wiederaufbau Deutſchlands und bleiben dann Weltwirtſchaftsvolk. orientie⸗ liſtiſchen Treibereien, aufs Weltpolitiſche. In dieſer Ueberlegung liegt auch die zwingende Notwen⸗ digkeit für uns begründet, mit allen Mitteln an unſerem Kolonialbeſitz feſtzuhalten. Was wir brauchen, um zur Rube, zur Ordnung und damit zum Wiederaufbau zu kommen, ſind Robſtoffe und immer wieder Rohſtoffe. Rohſtoffe er⸗ halten heißt für uns arbeiten können, leben können. Das Gegenteil bedeutet, 26 Millionen Deutſche zur Auswanderung zwingenl] Daß aber deutſchem Ko⸗ lonialbeſitz iw Rahmen dieſer Tatſachen eine gewaltige Be⸗ deutung zukommt, ergibt ſich aus folgender Ueberlegung. Die deutſche Mark hat bei ihrem ſchlechten Stand kaum die Hälkte der frübheren Kaufkraft. Das Pfund Baumwolle, das wir ſonſt in Amerika mit fünfzig Pfennigen be⸗ahlen, koſtet auf dieſe Weiſe heute eine Mark. Mit anderen Worten: Wir be⸗ zahlen für ſedes Auslandserzeuanis einen uns jede in unſere Kolonien geſandte Mark der Notwendia⸗ keit überhebt, zwei Mark ins Ausland zu zablen. Alſo ſelbſt wenn die Geſamtſumme der aus unſeren Folonien zu be⸗ ziehenden Rohſtoffe nur einen anſebnlichen Bruchleil unſeres Geſamtbedarfs deckt, ſo multipliziert die ſchlechte Markvaluta den Wert dieſer deutſchen Einfuhren ins Doppelte. Das Feſthalten an unſeren kolonfalen Rechtsanſprüchen iſt die Grundlage unſecer Weltpolitik. Dieſes Recht preisgeben—, trotz Wilſon! Videant consutes! Letzte Meloͤungen. iebknecht und Roſa Luxembura. 5 Berlin, 21. Januar.(Von unſerem Berliner Biüro) Die Beſtattung Karl Liebknecht und der anderen Opfer der letzten Kampfe wird, wie wir der Freiheit entnehmen, am — ——————7˖ ſtrativer Zug durch die Stadt wird diesmal nicht veronſtaltet werden. Das gerichtsärzlliche Eutachten ergibt gegenüber den zwiederholten Verdrehungen der„Freiheit“ unzweideutig, daß die Schüſſe, die Liebknecht getötet haben, nicht aus nächſter Näzze aboegeben wurden. Herr Haaſe hat dann auch erklart. deß der Verdacht, der non Seiten der Unab⸗ hängigen gehegt worden wäre, nicht mehr auf rech t· zu erhalten ſei Die Suche nach der Leiche Roſa Luxem⸗ burg iſt noch immer erfolglos geblieben. Weitere Nach⸗ forſchungen finden tatt. Das Strafverfahren gegen die ver⸗ hafteten Spartakusanbänger hat bei der großen Zahl der Berhafteten die Einrichtung eines beſondere n Spar⸗ takusbüros bei der Staatsanwaltſchaft nötia gemacht. Die gerichtlichen Feſtſtellungen haben ſchon jetzt ergehen, daß es ſich bei den elgentlichen Anführern um vielfa ch vor⸗ beſtraſte Perſonen handelt, die niemals Sol⸗ dat geweſen ſind. j 1 Parkeflelkung der Anabhängigen. EBerlin, 21. Jan.(Von unſerm Berliner Bülro.) Die Un⸗ abhängigen haben auf Sonntag. 2. Februar einen außerordentlichen Parteitag nach Berlin eingerufen. Das intereſſameſte an dieſem Parteitag iſt wohl der Punkt 3 der Tagesordnung, zu dem Heer Hugo Haaſe über die Aufgaben der Partei referieren wird. Das Referat gliedert ſich in drei Teite: a) Programm, b) Taktik, e) Einigkeit des Proletariots. Es iſt wohl kein Zufall, daß die heiße Sehnſucht nach der Einigung des Proletariats bei den Unab⸗ hängigen juſt in dem Augenblick erwacht, wo ſie bei den Wah'en ſo kläglich abgeſchnitten haben. Ver nutlich wollen ſie die Mehr⸗ heitsſozlaldemokratie„friedlich“ durchdringen. In dieſer Auffaſ⸗ ſung beſtärkt uns auch ein Artikel der Freiheit, die in den letzten Wochen ſchlechthin frartakiſliſch»erichtet war und ſetzt gleichfalls eine große Sehnſucht nach der Einigung ausſpricht. Stadtverordnetenkollegrum geaen AsR. 750. Ahlen, 17. Jan. Zu Beginn der Stadtrerordnelen⸗ ſitzung rerlangte der Vorſitzende des hieſigen ASR. daz Wort. Der Stadtnerordnetenvorſteher verweigerte es ihm auf Grund einer Erklärung der gegenwärtigen preußiſchen Regierung, monach dieſe in einem ganz analogen Falle in Guben ausdrücklich entſchieden habe, daß in der Stadtver⸗ ordnetenrerſammlung nur Stadtvecordnete und Ma iſtrats⸗ mitglieder zum Worte kommen könnten. Als der ASR.⸗Vor⸗ ſitzende troßdem auf ſein Verlangen beſtand, ſchloz der Stadt⸗ verordnetenvorſteher die Verſammlung. — 4 9 ſd ſberg, 20. Jan, Soldaten, die in den Fabrikräumen der lialigen Zigarrenfirma M. u. F. Liebhold eigquartiert waren, ſind in der Nacht vom Freitag zum Samstag in die Geſchäfts⸗ räume der Firma eingebrochen und baben dort etwa 13 000 Zigarren im Wert von mehreren Taufend Mark geſtohlen. Bis jetzt iſt es nicht gelungen, der Täter habhaft zu werden. J Berlin. 21.. Januar.(Von unſerem Berliner Büro.) Die Geſahr eines Generalſtreits in Oberſchle⸗ ſien dürfte beſeitigt ſein. Die Vertreter der Bergarbeiter haben beſchloſſen, daß von heute ab alle Belegſchaften wieder einfahren. Irgenswelche neue Zugeſtändniſſe in finanzieller Beziehung ſind nicht gemacht worden. Aus dem Mannheimer Kunſtleben. Thealer⸗Nachricht. Die Uraufführung von„Hölderlin“, Szenen aus dem Schick⸗ ſal von Walter Eidlitz, findet gleichzeitig am Mannheimer National⸗ theater, der Wiener Volksbühne und dem ehemaligen Königl. Schauſpielhaus in Berlin ſtatt.— In der morgigen Vorſtellung von Wedekinds„Der Liebestrank“ ſpielt Heinz W. Voigt für den immer neg erkrankten Walter Tautz wieder die RNolle des Fritz Sck wigerling. Akademie für Jedermann. Heute Dienstag abend 8 Uhr findet der bereits angekün⸗ digte Vortrag des Herrn Muſeumsdirektor Dr. Schmidt(Frank⸗ Staaten Südamerikas, in Oſtaſien und nicht zuletzt in unſeren Kolonien geſchaffen hat. —— furt) über das Thema:„Von der Geſchichte und Schönhei des Por⸗ „——— Dienskag, den 21. Januar 1919. Wie liegen denn die Dinge? Woher Unſere Tertil⸗ wenn ſie keine ren alſo unſere ganze Politik nach wie vor, frei von imperia⸗ Zoll von 100 Prozentl Umgekehrt bedeutet das, daß S ‚ YY beißt den Wiederaufbau und Leben unmöglich machen. kommenden Samstag Mittag 1 Uhr ſtattfinden. Ein demon⸗ ;. 7 — — ——— S e, — 2 — S2 n n aeer 91 Nieluelegung des Auſenthaltsverbots kann ſel bſt ve an. Ikbaer, 1 5 mittag 1 Uhr am Moltkedenkmal Beſcheid erhalte. 85 Denetag, den 21. Januar 1919. Maunheimer General-Anzeiger.(mittug-Ausgade.) 3. Seite Nr. 33. Aus Stadòt und Land. vus der Stadtraisſitzung vom 18. Januar 1919. I. dum Vorſtand des ſtädtiſchen Hochbauamtes iſt Profeſſor »Ingenieur Architekt Karl Roth in Dresden ernannt wor⸗ Herr Roth iſt 1875 in Mannheim als Sohn des verſtorbenen eiſters Philipp Heinrich Roth geboren beſuchte die techni⸗ Hochſchuten Karlsruhe und München und war mehrere Jahre den Stadtbauämtern Pforzheim und Dresden, ſowie von 1899 1901 am Hochbauamt Mannheim tätig Darnach ließ er ſich Privatarchitet· nieder und wurde in dieſer Cigenſchaft der ſche Schöpfer der neuen Rathausbauten in Kaſſel, Dresden mien. Seinen hieſigen Dienſt wird er am 1. April ds. Js. 17 S 15 Ausweiſung der militärpfüchngen aus der neulralen Jone. Stadtamtlich wird uns geſchrieben: Behufs Aufhebung dulen Uderung des Aufenthaltsverbots Demobliliſierter in der neu⸗ 1 Jone hat ſich Herr Abgeordneter Geck telegraphiſch an das e e en Aanerng de dmern zuging, haben in Karlsruhe am geſtrigen Montag Beſpre⸗ ſden dem Miniſterium und dem franzöſiſchen Oberſt Maue“ en ſtattgefunden, in welchen der franzöſiſche Offizier eine urchführung des Verbots ankündigte und wegen an⸗ en Auslegungen und Milderungen lediglich ſeinem Chef, der an⸗ un SGeneral Gerard, Mitteilung zu machen verſprach. Hierbei r. ſeitens der badiſchen Regierung vorgeſchlagen, daß Geſuche den Bezirksämtern angebracht 75 d Ausnahmebewilligungen bei duden dürfen. Bürgermeiſteramt Mannheim hat dem überwachenden iſchen Offizier Nachweiſe über die demobiliſſerten Perſonen rn. Zu dieſem— wird das Bezirkskommando die ein⸗ 8 Liſten der Polizeidirektion zuleiten, damit dieſe den Wohn⸗ ader Demobiliſierten am 1. Auguſt ſe tſtelle. Ergibt die Feſtſtellung, r Demobiliſierte damals in Mannheim nicht gewohnt hat, ſo er durch Karte aufgefordert werden, ſich an einem beſtimmten eim Amte einzufinden, falls er geltend machen will, daß er am t 1914 in der neutralen Zone gewohnt hat. Für diejenigen den, bei welchen die Wirkſamkeit des Aufenthaltsverbots außer ſteht, oder durch die Erhebungen feſtgeſtellt wird, werden te Fürſorgemaßnahmen vorbereitet. Es wird nämlich das um des Innern heute Dienstag, den 21. Januar, nachdem telegraphiſche Erſuchen abgegangen ſind, auch mündlich um Dewilligung der Freifahrt, eines angemeſſenen Zehrgeldes und Funlnoesſoraun mit allem Nachdruck angegangen werden. Inve de Oberkommandierenden hinſichtlich der zahlreichen rläſſige Auskunft über die Anſchauungen des alli⸗ Zweifel über dige e d gebent: es iſt ſedoch bei der Zentrale für Kriegsfür⸗ hen N 2, 11 eine Beratungs⸗ und Auskunftsſtelle eingerichtet, an nen ſich fürforglich ſchon jeßt von der Ausweiſung bedrohte Per⸗ wenden können.—— VBerſammlung auf dem Jeughausplatz.— eme von der Ausweiſung be roffenen Militärpflichtigen hielten un abend 6 Uhr auf dem Zeughausplatz eine Verſamm⸗ lb ab. Eine Reihe von Anſvrachen wurden vom Sockel des kedenkmals aus gehalten. Ein Teil der Redner ſprach ruhig beſonnen. Radikalere Elemente ſchlugen eine kräftigere Ton⸗ Den Ausführungen des erſten Sprechers war zu ent⸗ daß der Stadtrat heute zuſammentritt und daß 4 dis Zu ver⸗ ſei, daß die Ausgewieſenen Arbeitsſoſenfürſorge erhalten, Alinerlei, an welchem Ort ſie ſich aufhalten und daß für die len in ausreichender Weiſe gſorst werde. Auch müſſe freie Weor gewährt werden. Der nächſte Redner, Vater von vier berr verlangte gleichfalls aus⸗iebigſte Unterſtützung. Ein wei⸗ Fen dedner war der Anſicht, daß man zu Demonſtrationen über⸗ un delolle falls die Forderungen nicht erfüllt würden. Es wurde Rednern, deren es gegen 10 geweſen ſein mögen, manches i en ge ſuewe Vort geäußert,, das auf die allgemeine Erregung über den huld ſunt sbefebl zurückzuführen und deshalb durchaus zu ent⸗ iugen iſt. Der größte Teil der Redner vertrat den Standpunkt, Abenn auf keilgen Fall aus Mannheim hinaus⸗ en ſollte. Verſchledentlich wurden Vorſchläge auf Abhal⸗ Ferdener Verſammlung laut, um dem Vollzugsausſchuß Material dee 1 ſen zu können. Schließlich wurde nach zaſtündiger Dauer beue zelprache unter frelem Himmel für beendet erklärt und eine Waum ſammlung auf 8 Uhr abends in den Nibelungenſaal an⸗ 8 * Die Verſammlung im Nibelungenſaal em 8 Uhr eröffaet. Herr Bürgermeiſter Dr. Finter war Wümen und verbreitete ſich in klarer und überſichtlicher Weiſe dies geren Ausführungen über den Ausweiſungsbefehl. Er ver⸗ e beu. a. auch auf die Veröffentlichung des Bürgermeiſteramts, reits in unſerem geſtrigen Abendblatt enthalten war. Die In An Zeitungen würden dieſe Zuſchrift ebenfalls veröffenflichen. daer ſchluß an die Auslegung der Beſtimmungen bemerkte der wung wenn man eine günſtide Auslegung der Ausweisbeſtim⸗ 9 denen erſtreben wolle, ſo müſſe man zu retten ſuchen, was zu delr ſei. Allen könne man nicht helfen; ſoweit es aber geh', n einem großen Teil dazu verhelfen, hier in Mannheim dach zu können. Eine ganze Reihe von Fragen ſeien aufge⸗ die erſt geklärt werden müften. Die Stadt babe ſich be⸗ ber— den Abſchnittskommandeur in Karlsruhe gewandt. Redner, dube ſatte perſönlich zu diesbezüslichen Beſprechungen nach Karls⸗ Alan abrt, verſichert, daß er elles tun werde, um Milderungen zu e— Die franzöſiſchen Ofſiziere hätlen betont, daß es Auf⸗ r UAteusfübrung komme und daß die Stadt zur Ver⸗ Nlhrt rtung gezogen werde, wenn der Befehl nicht aus⸗ un wird. Vezüglich des Aufenthaltsortes der von der Aus⸗ ien Betroffenen herrſche volle Freizügigkeit, wenn ume Zwiſchenzeit nichts anderes vorgeſchrieben werde. Jeder 1 Nean dahin begeben, wo er wolle. Das ganze deutſche Reich Nebe pflichtet, die Leute aufzunehmen. Man werde auch an⸗ derde daß die Leute frꝛie Bahnfahrt erpalten. Auch darübder dich dbule in Karlsruhe mit dem Miniſterium verhandelt, ſowie Feneſohr ein Zehrgeld für die Reiſe. Dies ſei aber nicht Sache der aweide, ſondern des Reiches, da nicht nur Mannheim von der Land an betroffen werde, ſondern der größte Teil des Badner en Die Verhandlungen ſeien bereits telenraphiſch aufgenom⸗ ddenden, inde der Ausgewielene keine Arbeit, ſo bekomme altw tsloſen⸗ nterſtützung ohne Karrenzzeit. Die Gemeindever⸗ ei in dieſem Sinne ber⸗its vorſtellig geworden. Die Un⸗ ungsſatze würden vom Reich neu geregelt, ebenſo die Asſätze feſtgeſtellt. Es bleibe dem Einzelnen überlaſſen, Ne mitzunehmen. Aber das werde wohl nicht gut gehen. bür ilien würden hier unterftüßt. Er habe den Auftrag vom leſte dermeiſter, nicht früher aus Karlsruhe herauszugehen, dis bem retunft erhalten hobe. Redner ſchloß ſeine Ausführungen dos Hinweis, daß die Stadtverwaltung alles tun werde, um d der Betroffenen nach Möglichkeit zu mildern. 415 ene obſektiven Doarlegungen des Herrn Dr. Finter fanden all⸗ +* dten Anklang und trugen ſehr viel zur Beruhiaung der auf⸗ Wade, Jemüter bei. In der Debatte ergriff zunächſt ein Aus⸗ Mpeog Deutſcher das Wort, der am Moltkedenkmal bereits hatte. Er erſuchte den Vorredner, auch für die Aus⸗ Wlert iſchen, die nun kein Obdach mehr hatten, ein Wort in elts de einzulegen. Ein anderer Redner verwies darauf, daß 50 mpeln Telegramm an Eraberger um Milderuna des Befehls 81—— ſei. Der nächſte Redner war ein Elſäſſer. Dieſer Vorſitzenden, wo er denn nun hingehöra der Vor⸗ der wohl noch nie eine ſo große Verſammlung gels⸗itet Nade nicht e:„Sie ſind Franzoſe!“ Weiter kam der Vor⸗ in. * 1 And Er wurde unter Mißhandlungen von der Bühne n Batal binausbefördert. Nach dieſem bedauerlichen rſtändlich Stadtverwaltung ſei, daß der Ausweiſungserlaß Zwiſchenfall übernahm ein Herr Grünewald den Vorſitz. Es wurde eine Kommiſſion gewählt. Als darauf die Volkswehr im Saal erſchien, drohte eine neue Exregung der Gemüter. Herr Dr. Finter beugte weiteren Zwiſchenfällen vor durch Zurücdk ie⸗ hung der Velkswehr. Nachdem noch mehrere Redner das Wort ergriffen hatten, ſchloß Herr Grünwald die Verſammlung mit der Mitkeilung, daß heute nachmiltag 1 Uhr die Antwort des Stadt⸗ rats am Moltkedenkmal bekannt gegeben werde. ch. Aus dem Vollzugsausſchuß. Die verfügte Ausweiſung der vor Auguſt 1914 hier nicht an⸗ ſäſſigen Milirärperſonen hat den Vollzugsausſchuß des Arboiter⸗ rates veranlaßt, in einem an das Miniſterium des Janern gerich⸗ tetenn Telegramm auch ſeigerſeits dafür einzutreten, daß Härten nach Möglichkeit vermieden werden. Er erſucht die Re⸗ gierung, vor allem für die Bereitſtellung von Wohnungen oder Einquartierung der Betroffenen außerhalb der neutralen Zone Sorge zu tragen. PS. VBerſammlung im Roſengarten um 5 Ahr. Wir werden um die Mitteilung erſucht, daß heute abend 5 Uhr im Roſengarten eine Verſammlung zwecks Entgegen⸗ nahme eytl. eingegangener Berichte ſtattfindet. Die für heute mittag 1 Uhr auf dem Zeughausplatz geplante Zuſammenkunft fällt infolgedeſſen aus. 0 3 ** Von der Vereinigung aller dem kaufmänniſchen und techniſchen Berufe angehörenden Standes⸗ genoſſen zur Wahrung der Berufsintereſſen E. V. Mannheim, E 2, 12, wird uns unterm geſtrigen geſchrieben: Wir haben uns in einem Telegramm heute früh an den Staats⸗ ſekretär Erzberger gewandt und geben den Wortlaut unſerer tele⸗ graphiſchen Eingabe hiermit bekannt. Dringend. 20. Januar 1919. Telegramm. Staatsſekretär Erzberger. Wir proteſtieren im Namen tauſender Jerufsgenoſſen gegen den Erlaß betr. Ausweiſung der Kriegsteilnehmer aus der neu⸗ tralen Zone, die vor dem 1. Auguſt 1914 daſelbſt nicht anſäſſig waren. Wir bitten die deutſche Waffenſtillſtandskommiſſion, auf Auf⸗ hebung zu drängen, da dieſer Erlaß auch viele Verheiratete ſchwer trifft, die dodurch heimatlos werden. Telegraphiſcher Beſcheid erbeten. Vereinigung aller dem kaufmänniſchen und techniſchen Verufe an⸗ gehörenden Standesgenoſſen zur Wahrung der Berufsintereſſen E. V. Mannheim, B 2, 12. Wir rechnen beſtimmt darauf, daß es der deutſchen Waffenſtill⸗ ſtandskommiſſion gelingen wird, eine Aufhebung der Verfügung durchzuſetzen, wenigſtens aber erhebliche Milderungen zu erzielen. Welche Folgen die Ausweiſung der Heeresangehörigen für unſere geſamte wirtſchaftliche und politiſche Geſtaltung haben wird, das iſt mit den wenigen Worten ausgedrückt, daß tauſendeihrer Exiſtenz beraubt, heimatlos und erwerbslos werden. Die Folgen, die doraus entſtehen, kann ſich jeder denkende Menſch ſelbſt ausmalen. Wir haben auch die Badiſche Regierung auf dieſe Härten aufmerkſam gemacht und erwarten von dieſer, daß ſie kein Mitt⸗l unverſucht laſſen wird, um die Aufhebung dieſes Erlaſſes durch⸗ zudrücken. Neueinkeilung der noufralen Zone. Der Kommandeur des Abſchnitts IV der neutralen Zone in Frankfurt a. M. macht folgendes bekannt: Nach einer Vereinbarung mit der Entente iſt der bisher in Va und IVb getrennte Abſel nitt der neutralen Zone in zwei ſelbſtändige Abſchnitte geteilt worden. Der bisherige Abſchnitt IVa (Unterabſchnitt Frankfurt) heißt jetzt Abſchnitt V mit dem Dienſt⸗ ſitz in Frankfurt a.., Taunusanlage 9. Dahin ſind alle Geſuche zu richten, die die neutrale Zone und den gegenüberliegenden Brückenkopf Mainz betreffen. Die Grenzen des Abſchnitts LIV ſind im Norden bis an den Brückenkopf Koblenz. im Süden bis zur heſſiſch⸗badiſchen Landesarenze. Abſchnitt IVb heißt ſetzt Ah⸗ ſchnitt v und hat den Dienſtſiz in Karlsruhe.— Mannheim gehört demnach jetzt zum Abſchnitt V. „ Verſehzt wurden in gleicher Eigenſchaft: der Direktor des Leb⸗ rerſeminars IJ in Karlsruhe. Joſeph Henkes, an das Lehrer⸗ ſeminar in Heidelberg, der Dixektor der letzteren Anſtalt, Karl Sie⸗ ber, an das Lehrerſeminar I1 in Karlsruhe, Vezirkstierarzt Veteri⸗ närrat Adolf Grube in Breiſach nach Konſtanz, ferner Grenztier⸗ arzt Dr. Alfred Neimeier in Baſel als Bezirkstierarzt nach Müllheim und Oberförſter Franz Burger nach Wolfach unter Zetweiſung an da⸗ Forſtamt als zweiter Beamter BVeränderung im Gerichtsvollzieherdi⸗aſt. Gerichtsvollzieher Karl Süß in Mannheim wurde zum Amtsgericht Müllheim verſetzt. GPoſlaliſches. Die Poſtſchalter in Waldhof 2 Februar Werktags nur noch von—12 und 2— ein. werden ab Uhr offen Arbeitnehmer in den ländlichen Kommnnalverbänden. Das Miniſterium des Innern hat die Bezirksämter angewieſen, nachzu⸗ prüfen, ob nicht eine Ergänzung der ländlichen Kommunalverbands⸗ ausſchüſſe durch Zuwahl von Vertretern der Arbeitnehmer vorzu⸗ nehmen iſt, wobei wegen der Auswahl geeigneter Perſönlichkeiten ein Benehmen mit dem Arbeiter⸗ oder Volksrat ſich empfiehlt. Ferner hat das Miniſterium veranlaßt, daß der Abſchluß der Rechnungen nach Ablauf des Geſchäftsjahres mit möglichfter Beſchleunigung erfolgt. Ps. Einſtelſung der Diſziwlinarſtrafen für ciſenbahner. Ein Antrog der Arbeiter der Eiſenbahn, welcher verlang, daß die Difziplinarſtrafen für die Eiſenbahner in der jetzigen 5 eingeſtellt werden, wird vom Vollzugsausſchuß des Arbeiterrates befürwortend an den e der A. B, und B⸗Räte Badens bei der Negierung weitergeleitet. Tedesfall. Die katholiſche Gemeinde Mannheims hat einen ſchweren Verluſt erlitten. Nach kurzer ſchwerer Krankheit iſt Herr Stadtyfarrer Ludwig Börſig, der Seelſorger der Heilig⸗Geiſt⸗ Pfarrei, infolge eines Schlaganfalles im Alter von 50 Jahren plößlich verſchieden. Am 4. November 1808 zu Naiſach dei Oppenau ge⸗ boren, wurde der Verſtorbene am 5. Juli 1893 zum Prieſter geweiht. Nach kurzer Wirkſamkeit in Höffingen(Amt Donaueſchingen) als Vikar wurde er in gleicher Eigenſchaft nach Elgersweier bei Offen⸗ burg verſetzt. Am 9. November 1895 kam er als Kaplan an die Mannheimer Jeſuitenkirche. Am 19. November 1900 wurde er Kurat der neuerbauten, aber nur teilweiſe vollendeten Heilig⸗Geiſt⸗Kirche. Mit unermüdlichem Eifer widmete ſich der Verſtorbene der För⸗ derung der Vollendung des Kirchenbaues und der Innenausſtattung. Hierzu geſellten ſich die mannigfachen ſeelſorgeriſchen Aufgaben, die mit dem regen Vereinsleben ſeine Kräfte ſehr in Anſpruch nahmen. Er hat es aber immer verſtanden, mit Hilfe ſeiner Kapläne die ihm übertragenen Obliegenheiten in einer Weiſe zu erledigen, die ihm die Wertſchätzung ſeiner Vorgeſetzten und Arntskollegen und die Liebe und Verehrung ſeiner Pfarrkinder in reichem Maße eintrugen. Am 28. Januar 1906 wurde der Verſtorbene zum Stabtpfarrer ernannt. Am 7 Juli v. Js. konnte er ſein ſilbernes Prieſterſubiläum feiern. Folizeikemmiſär Seiß f. Nach telegraphiſcher Mitteilung iſt geſtern Mittaa im ſtädtiſchen Frankenhaus zu Schopfheim im Wiefen⸗ tale an den Folgen einer Magenoperafion der hieſige Polizeikommiſſär 'oblas Weiß verſchieden. Der ſtets pflichtgetreue und allſeits geachtete Beamte war 1858 in Oeflingen, Amt Säckingen, geboren und trat nach Erfüllung ſeiner Militärpflicht beim bad. Leib⸗Prenadier⸗ reaiment bei ber Staatsvolizel zunäckſt in Karlsruhe ein. 1900 kam er erſtmals als Sergeant nach hier und wer mit einer Unterbrechung von 8 Jahren, die er als Wachtmeiſter in Baden zußracßte, 5˙3 zu ſeiner erſt ror wenigen Monaten erfolaten Erkrankung hier ununter⸗ brochen 15 Jahre tätig. Als Polizeikommiſſär ſtand er ſeit 1812 dem III. Polizetrevier vor. In ſeiner Heimat, wofſelbſt er ſeit Kurzem weilte, völlige Geſundheit wieber zu erlangen, war ihm nicht beſchie⸗ den. Run findet er dort ſeine letzte Ruße. Von ſeinen 8 Söhnen, die alle im Felde ſtanden, davon 2 als Offiziere, befindet ſich uoch der Jüngſte in engliſcher Geſangenſchaft. *Die Errichtung einer wird auch hier geplant. Als das geeignetſte Fluggelände iſt der Platz der ehemaligen Kampf⸗ ſaffel Sandhofen ins Auge gefaßt. Im Einvernehmen mit dem Stadtrat und dem Badiſchen Luftamt ſoll alsbald mit der Schaffung des Unternehmens begonnen werden. Es handelt ſich ausſchließlich um Perſonen⸗Luftverkehr. Zur Beſprechung der für unſere Stadt wichtige Angelegnheit findet, wie bereits im Anzeigen⸗ teil bekanntgegeben wurde, heute Dienstag Abend im Hotel„Natio⸗ nal“ eine Zuſammenkunft ſämtlicher Flugzeug⸗ führer NMannheims und Umgebung ſtatt. Es ſollen in erſter Linie Intereſſenten aus hieſigen Finanzkreiſen für die Sache gewonnen werden. Geplant iſt ein ſtändiger Luftverkehr Mannheim und allen größeren Städten Deutſchlands. Die Zuſammenkunft ſoll gleichzeitig aber auch zur Gründung einer Vereinigung badiſcher Flieger führen, die dazu berufen iſt, die Intereſſen der badiſchen Flieger egenüber den Behörden zu vertreten und für die Hinterbliebenen ge⸗ allener Flieger angemeſſene Unterſtützungen zu erwirken. Eine ſolche Unterſtützungsaktion iſt bereits von privater Seite aus im Gange. Anträge wegen Gewährung ſolcher ſind vor⸗ erſt an Herrn Flugzeugführer Richard Dietrich, 3, 11, zu richten. eereereeereeeeeeeeern————— Splelplan des National-Theaters Neues Theater 4 Vorstellung 4 Vorstellung 21..27 B Herr Dandolo 7 22. M. 25 A Der Liebestrank 7 23..] 25 C Gyges und sein Ring 7 24. F. 26 D Die Regimentstochter 7 8. Einheitsvorst.: (neu einstudiert). Der Biberpelz 40 25. S. gu. l. Alt Heidelberg 7 26. 8, 26 C Das Christelflein 6 de Raub der Sebinerinnen 7 Handel und industrie. Regelung ddes Rheinschlffahrtsverkehrs. Im Nachgange der Bekanntmachung der West, Stab Köln über die Regelung des Nheinschiflahrtsverlehrs hat der Ckef der interalliterten Schiflahrtskommission in Köln weitere naclstehende Anordnung erlassen: C.. N dscide que taus les manifestes doivent ètre ferites en caracteres Tannans et non en caractères gothiques. Iis doivent ètre tres lisiblement écrits. Veuillez donc donner des instructions en con- séquence. Acſuellement le travail de nos bureaux de contrôle est ousiderahlement accru par sinte de la difficulté d. lire les manifestes; nous leur donnons comme instruction de refuser dorénavant tout fransport si je manifeste presenté'est pas par- kaitement lisible.“ Da bei Prüfung der bisher vorgelegten Schiffspe pien der verantworfliche Offizier der Kontrollstelle in mehr · mals auf Unregelnüßigkeiten gestoßen ist, teilt der Sba., um weitere Schwerigkeiten zu vermeiden, noch folgendes mit: ine oder Manifeste müissen gul leserlich, in lateinischer Schrift geschrieben sein; sje dürfen kei⸗ nerlei e(z. B.'waren)— auch bei Orts · bezeichnungen— enthalten. Es dürfen nur solche Güter verladen werden, die laut Bekanntmachung zur Verschiffung zu- lässig sind. Jeder Versuch, unerlaubte Güter zur Verladung zu bringen, ist zu unterlassen. s ist unzulässig, Güter mit allgemei- nen Bezeichnungen, wie z. B.„Eisenwaren“ zu deklarieren, da diiese einen sehr dehnbaren Begriff darstellen; es müssen viel- mehr derartige Artikel nach Arf und Zweck genau bezeichnei werden. Mit der Vorlage von Papieren in Ludwigshafen aà. Rl sind svitens der linksrheinisch ansässigen Firmen nur solche Per. sonen zu betrauen, die über genügende Fachkenntnisse verfügen, über etunige Fragen gewiszenhafte Auskünfte zu erteilen in der Kifter Sind. Für die Fertigtabrikate, wie Ersatzstücke(diese sincl näher zu bezeichnen) Treſbriemen, Motore usw., die von rechts- nach linksrheinisch gelegenen Stationen bestimmt sind, ist nach neuerlicher— der Kontrollsteſle Ludwigshafen eine Be· stätigung desſenigen Virtschaftsamtes, in dessen Bezirk die Emp- enggfabrik ihren Sitz hat, vorzulegen. aus der hervorgeht, dag die Fobrikate für den Beirjeb der Fabriken nnbedingt notwendig sind. Für Ausstellung solcher Bescheinigungen für die P1412 f. schen Fabriben ist das Industrie-Wirtschaftsamt in Lud wigs- hafen e 4 III. Stock) zusfindig. Nach Rücksprache nut genanntem Ant haben die Empfangsfabriten schon vor der Verladung der Waren diesbezüglichen Antrag bei dem zu- sHindigen Wirtschaftsamt zu sitellen und dessen Bestitigung als- dann dem Versandspediteur behufs Beifügung zu den Verladepapieren einzusenden. Für etwaige schwinrnende Sendungen würe der Antrag nachträglich zu stellen. Als Emp- füncer in den Schiffspapieren hat nieht etwa der Spediteur am Iinksrheinischen Umschlagsplatz, sondern jeweilig der Name und der Sitz der Fabrik zu figurieren. Laut Bekanntmachung vom 6. Januar 1910 unterliegt einer besonderen Genehmigung jeder Umschlag von Cütern in einem Uinksrheinischen oder innerhab der in den Brücterhöpfen cele- 4 5 Hüäfen, die außzerhalb der Brückenköpfe auf dem rechſen fer geladen und nach rechtsrheinischen außechalh der Brücken- köpfe geiegenen Plätzen bestinunt sind. Es ist vorgekommen, deg 2. B. Frankfurter Güter, die ffüür Mannheim bestimmi waren, in Mainz in ein anderes Schiff überschlagen wurden, oline daß die Autorisation vorkag und hat die Kontrollstation in Ludwigslnfen angeordnet, daß die Güter in Ludwigshalen zu löschen sind. Außerdem stehen der Freigabe des eins'weilen sistierten Fahr- zeuges Schwierigleiten en. Inter Umstznden können der⸗ ertige 1 die Beschlagnahme von Schif und Ladung zur Folge haben. Es wird noel besonders darauf aufnerbaarm ge⸗ macht. dag über alle an Bord der Fahrzeuge sich befindlichen Qüter Schjiffspapiere mit dem Visum des Offlziers du centre de Sontröle des Abladehsfens verrehen. ausgefertigt eein miissen. Sollte es vorkommen, daß Schifspapiere in Verstoß Feraten, s0 sind nach Ankunft des betreffſenden Fahrzeuges am Reslim- nringeort unxerzüglich neue Papiere zu erstellen und diese mit besonderen Bepleitschreiben, in dem der Tatbestand kla raelegt Wird. vorzulecen. Im Interesse der ungestörſen Durchffihrung der Nheinschiffshrt wird dringend daruni ersucht, daß jeder Be- trieb vorstehende, sowie die schon früher erlassenen Arord- nungen genauest hefolgt. Frachtenmarkt in den Rubhrhgren. Amtliche Notſerungen der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort. Kohlenfrachten für 1000 kg. Frachtsätze vom 16. Januar von Häfen des Fnein-H Kanals nach Kobbenz 250; Schlepplöhne—5 8 Phein- — nach Mainz-Oustavsburg.60—.80, nach Mannheim Wasserstandsbeobachtungen im Monat lannar — Pegolatatlen vom Datum 12 1 Bdele 10 1 11 20. Bemorkunge: Healagen?))—„12/ 11.78[.76 12.35 donde 8 Udr b.7.72.72 271281.0 Jaem 7 Udt Daaaesnsn 184½1 15.4% 4½%%%%hn er Zate ei„„ 0% 29 3. 3. 3N 368erte 7 Bür uine„ FI mm dr „„ Ferm e Udr. K6ln. 5295*3 Naekm. 1 Uur 416 490 201¹ annheltns 5 24 Verm. 7 Ub. Hellbrenn„„.0.0.82.2 80 Verm 7 Uir — J. Seite. Nr. 33. Mannheim Amtliche Beröffen lichun zen der Stadtgemeinde Mittwoch, den Le. Jannax gelten folgende Marken: J. Für die Verbraucher: Batter: Für Pfunb Butter die Buttermarte 70 in den Berkaufsſtellen 611—850. Gett: mür e Wiund Speiſefett(das Pfund zu&.80) die Buttermarke 72 in den Butterverkaufsſtellen 880— 200 Kartoffeln: In den Verkaufsſtellen 588—1400 für 4 Pfund Faxtoffeln die Kartoffelmarke 168. Sier: Für 1 Kühlhauset zu 84 Pfg. die Eiermarke 27 in den Verkaufsſtelln—25. Grieß:(fund 18 big.) für 125 Gramm die Kolonial⸗ warenmarke 110 in den Verkaufsſtellen—10389. Inlendmarmelade: Für 1 Pſund(zu.—) die Ko⸗ lonialwarenmarke 112 in den Verkaufsſtellen 1 bis 1089. Fleiſch: Die Wochenmenge iſt auf 200 Gramm feſtge⸗ ſetzt. Moger- ud. Buttermilcht Für 6 Liter die Marke 10. Abſtempelung ber Lebensmittellarxten. Wer verſäumt hat, die neuen Fett⸗ und Kartoffel⸗ en abſtempeln zu laſſen, kann dies noch einſchließ⸗⸗ lich bis Mittwoch, den 22. ds. Mts. nachholen. Die Karten dürfen nur bei ſolchen Verkauſsſlellen ab e ſtempelt werden. die ſich durch ein amtliches Aushänge⸗ ſchild ausweiſen. M64 Die von den Verkaufsſtellen nachträglich abge⸗ und abgetrennten Beſtellabſchnitte der Fett⸗ und Kartoffelkarten ſind bis Freitag, den 24. ds. Mts., vormittags, im Lebensmittelamt im Erdgeſchoß abzuliefern. Spart mit Kartoffeln. Wer vorzeitig ſeine Borräte verbraucht, hat keine Ausſicht im Frühfahr, Erſatz dafür zu erhalten. Die von den OHaushaltungen eingelagerten Kartoffel⸗ beſtände haben bis Ende Mai zu reichen. Zur Streckung und als Erſatz für faule Kartoffeln ſtehen bei den Händlern gelbe Kohlrüßen zur VBerfügung. Städtiſches Lebensmittelamt C 2, 16/18 Aufgebot. leben der ledigen Dienſt⸗ hier betr. Alle diejenigen, welche an den oben bezeichneten Nach⸗ laß Anſprüche erheben oder dem Nachlaß etwas ſchulden, insbeſondere zum Nachlaß riftſtücke im Beſitz haben, werden hiermit aufgefordert, biunen 8 Tagen Kenntnis zu geben. Mannheim, 21. Jan. 1919 Der Nachlaßpfleger Jullus Knapp. Telephon 3036 U 3, 10. „ Taclal Jasteberunt Dieustag, 21. Januar 1919, nachmittags ½2 Uhr. angſtraße Nr. 11, IV. die zum Nachlaß der 7 Frau Emma Treubel, geb. Höofmann, ge⸗ hörigen, nachbenannten Fahr⸗ niſſe meiſtbietend gegen Bar⸗ zahlung zur Verſteigerung: 3 kolupl. Betten, pol., 2 Schränke, 1 Waſch⸗ tiſch, Spiegel, Bilder, Tiſche, Stühle, 1 Ver⸗ tiko, 1 Nachttiſch, 1 Regulator, 1 Pfaff⸗ Nähmaſchine, 2 Chif⸗ ſonjer, 1 Fliegen ſchrank, 1 Küchen ſchrank, Tiſch u. Stühle ein Geſchirrahmen, ves, Geſchirr z. tägl. Gebrauch u. ſouſt. m. Unlon-Theater Mannheim P 6, 23/24 relel. 867 — Dlenstag, Mittwoch, Donnerskfag nachmittags ab 3 Uhr das mit so großem Beifall aufgenommene Lustspiel Je um ig 5 iabiermamzel de bet Taum porten; in der Hauptrolle 8 8 ee eee Täglich aus verkauſt!II Mater-Dolorosa 255 3. Akter· Drama aus der Gesellschaft .10 in der Pause Juxbaron aus der bekannten Operette. Hirlalter. Hlirt esenlünlena. Uud Laulen-Untonicht Angeb. m. Preisang. unt. L. erteilt n 1777 K. 84 a. d. 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Freunden und Bekannten dle schmet- Uche Nachricht, daß unser lleber Vater, Orobßvater und Onkel Friedrich Schmezer Schneidermeister nach langem schwerem Leiden im Alter von 73 Jahren sanft entschlaſen ist. Mannheim(U 1, 7/ Kaiserslautern, den 21. Januar 1919. Die trauernden Hinterbliehenen: Karl-Schmezer lohanna Scherer gsb. Sehmeref Die Beerdigung findet Donnetstag. den 23. d. Mis, nachniittags ½ 2 Uhr, von der Leichenhalle aus statt. 24⁰⁰ 8 3 A* 5 7— ˖ *— Danksagung. Für die vielen Beweise herz- licher Teilnahme bei dem uns so schwer betrollenen Verluste unseres lieben Gatten, Vaters, Schwiegervaters und Crossvaters Valentin Bock Hauptlehrer a. D. sprechen wir allen unseren herz- lichsten Dank aus. 225⁷ — Im Namen der trauernden Hlinterbliebenen: Luise Bock Witwe. Banibüin-Füuitrbeln. 20. Januar 1919. 5— Statt Karten. Violette Peters Erwin Notti Verlobte Menabeim., O. 5 Uisearteg& Ater am 21. Jenuar 1910.— — J 2 85 Hoſmann Hedy Hoſmann geb. Brendt Vermählte Mannheim, den 21. Januat 1918. Poerhriag 10 2534 ur b 1 Meine Verlob Verioren. t. Alfred Gehrig kine Perltasch Eichelsheimerſtraße 3, 2. 0 0 il aulgelst. P1, der, a vee — „Spezlalt Nelly“ Haarfarbe Plele Dankſchreib. Zumelbſt⸗ nwendung. J. A. Suderleith München, 15 H. Saust. Iseur. Hannhelm, D 2, 6. 2 Ab en Emmi Muffler..2i. E Imarbeit und Srieftasch tappe, Verſand⸗ giae, Kee dadee. Verloren. Markt 13. 5 der ehrliche Fiuder mülß beten. dieſelbe gegen ie olg abzugeben. Annahmestelle in Dauer- und Leinen⸗Wäſche ſofort bei lohnendem Ver⸗ dienſt zu vergeben. 2532³ D. R. P. Atelier Hans Georg Gesser — Hildesheint. 0 1,8, Lade 7 ber ſofori geſucht. 2K für unſere mit elnigen tauſend Mark ge⸗ ten durch Uebernahme der leenz(Alleinvertrieb) eines lt⸗Maſſenartikels der Re · me⸗, Papier- u. Anſichts⸗ en. Induſtrie.(D. R. G..) Vorkenntniſſe nötig. ige Bezirte ſind noqh zu dergeben. 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