1Iaasen. EnreSSsS W2 2 — — —— Abend⸗Ausgabe. mheimor Honoml Anzeiger * del: Franz Kircher, für Anzeigen. Anton Grieſer. drud und Verlag: Dr. heimer Generdl⸗KHnzeiger G. m. d.., fämtlich in Mannhzeim Drahr, Aör.:— Am Maumdeim Weimar Sitz der Nalional⸗ verſammlung. Berlin, 21. Januar.(Von unſerem Berſiner Büro.) Die Entſcheidung über den Sitz der Nationalverſammlung iſt gefallen. Wie wir ſchon befürchteten, wird ſie von Berlin fort bderlegt. Am 2. Februar ſoll die Nationalverſammlung im Thealer zu Weimar eröffnet werden. Den techniſchen Schwir⸗ kigkeiten, auf die wir ſchon hingewieſen haben, alaubt die Re⸗ gierung damit begegnen zu können, daß ſie die Hauptarbeit in den Kommiſſionen zu beenden vorgibt. Es ſollen nur ver⸗ Lältnismäßig kurze öffentliche Sitzungen ſtattfinden. Die egierung wird ſelber auch auf die Dauer in Weimar ſein. Neue Zugsverbindungen ſollen den Verkehr, namentlich mit Berlin, erleichtern. Die Anordnuna der Plätze im Weiwarer Theater iſt ſo gedacht, daß die Realerung auf der Bübhne Platz nehmen wird. die Abgeordneten im Par⸗ ſehr— für die Preſſevertreter der 1. Rang vorge⸗ ehen iſt Die Verlegung der Nationalverſammlung nach Weimar Poßzſcheck⸗onto Rr. 2917 Fudwigshafen a Rhein. Fernſpre iſt natürlich vorwiegend aus politiſchen Gründen er⸗ folgt. Man ſpricht von den Wünſchen ſüddeutſcher Regierun⸗ den, die ſich nach dieſer Richtung geäußertshaben. Indes wird dieſes Moment allein noch nicht den Ausſchlaa gegeben baben. Man wollte wohl auch etwas eine ſymboliſche Hand⸗ lung vornebmen: Die verfaſſunagebende⸗ Verſammlung für as neue Deutſchland, das anders ausſehen wird, als das kaiſerliche, das auch andere Gebiete— wir denken zunächſt an Deutſch⸗Oeſterreich— umfaſſen ſoll, an einen Ort zu ver⸗ legen, der für die deutſcke Geſamtnation ohne Nück⸗ ſicht auf die hisherigen politiſchen Grenzen geweiht iſt. Da⸗ neben ſpricht dann auch die Vermutung mit, daß Berlin in en nächſten Monaten. trotz aller Beruhigungsaktionen ein eineswegs friedlicher Ort ſein wird— man rechnet zum min⸗ deſten auf Arbeitsloſendemonſtrationen— und man hoſſt, 0 ie Nationalverſammlung dieſen ſtürmiſchen Tageseindrücken zu entzieben. In Weimar, ſo hören wir ſagen. wäre ein boſitiveres Arbeiten für das Parlament als ſolches und die ationen im einzelnen möglich und damit eine Beſchleunigung der Arbeiten der Nationalrerſammlung ſüberhaupt. Es käme rauf on, ſo ſchnell als möglich unter die Revolutjon einen Strich zu mychen und die Legalität für das demokratiſche Jeutſchlund herzuſtellen. Die Tagung der verfaſſunggebenden Nationalrerſammlung in Weimar bedeutet natürlich nicht. daß duch künftia der Reichstag oußerhalb Verlins ſeinen Sitz haben wird. Die preußiſche Nationalverſammlung wird übrigens, wie wir hören, in Berlin zufammentreten. Ne Vahlen zur Nallona verſammlung. Parkeiſſellung von 274 Mandalen bekannt. Berlin, 21. Jan.(WB.) Nach vorläuſigen nichtamtlichen Meldungen können bis heute Mittag 12 Uhr als ge⸗ wäblt gelten: 274 Abgeordnete zur Nationalverſamm⸗ lung aus 24 Kreiſen von insgeſamt 37 Kreiſen mit 433 Ab⸗ heordneten. Aus den anderen Kreiſen liegen eine große An⸗ Zahl Teilreſultate vor, die aber ein auch nur einigermaßen ſicheres Urteil über die Verteilung der Mandate nicht zu⸗ laſſen. Die 274 Abgeordnete verteilen ſich auf die verſchiede⸗ nen Parteien wie folgt: 24 Deutſchnationale Partei, 46 Chriſtliche Volkspartei, 11 Deutſche Volkspartei, 53 Deutſche Demokratiſche Partei, 114 Sozialdemokratiſche Partei, 19 Unabhängige Sozialdemokratie. Ferner haben noch erhalten die Bauern⸗ und Landar keſterdemokraten 1 Sitz in Schleswig⸗Halſtein, der Bayriſche Bauernbund je 2 Sitze in Ober⸗ und Niederbanern, die irgerpartei und Bauerns⸗ und Weingärtnerbund in Würt lemberg 2 Sigze. Das Wahlergebnis im Kreiſe Köln—Aachen. Im Elberfeld, 21. Janua:(Pein.⸗Tel.) Ohgleich das Alutticze Wahlergebnis noch nicht vorliegt. läßt ſich jetzt ſchon eunmt ſogen, daß die bücgerlichen Pirteien im ſerelſe Köln⸗Aachen die Mehrheit erlangt haben. Abge⸗ den von einigen wenigen Bezirken, welche das Geſamt⸗ ergehnis gicht weſentlich beeimluſſen, wurden folgende Stim⸗ gen gogegeben: Jentrum 105 000, Deutſche Demokrotiſche Hartei 32 000. Deutſche Volksnartei 15 000, Deutſchnationale Forfei 5000. Die demokratiſche Partei durfte das Zünglein det Wage bilden, wird aber, da ſie ſich für die Untec⸗ ktagung der bürgerlichen Parteien ausgefprochen hat, eine be⸗ kächtliche Stärkung der letzteren herbeiführen. Das Ergebuis der Wahlen in Bayern und der P alz. W 0 München, 21. Jan.(Pr.⸗Tel.) Das Ergebnis der 8 ahlen in VBayern einſchließlich der Pfalz iſt nun den vorliegenden Ergebniſſen als ziemlich endgüttig zu etrachten. Die noch wenigen ausſtehenden Vezirke dürften 2 mehr eine weſentliche Verſchiebung des Bildes verur⸗ achen. Es ergibt ſich alſo folgendes: Wahlkreis 24: Oberbayern und Pfalz. Baveriſche Volkspartei 428 722, ſozialdemokratiſche Par⸗ 12 381 034, Bauernbund 171 360, Deutſche Volkspartei 5 9606, Unabhänqige 43 632. Nationaſliberale und Mittel⸗ 11878, Mittelſtandspartei 650, Republikaniſche Partei Stimmen. Danach würden nach vorläufiger unverbindlicher Berech⸗ von den 15 Sitzen entfallen auf die Bayeriſche Volks⸗ 5 pr. n—— 7 aece Hare gigen ſbr Krzades uab der Jggeg kebatepallen Cegs Lde e EBadiſche Neueſte Nachrichten *. Haas an. 5 Amtliches Verkündigungsblatt mittags 2% Uhe Für An an detimmten Ca .— N 2 1 2755 Mannheim un monatich M..— mtt Poſtbezug: Dierteif M 0. e Die iwalt. Kolonelzetie für den iengen Beztrk 40 pf., für auswärtz 50 pl, Fmanz- Rellamen m 250 meſchluß: Mittagdlatt vormittags 8 ½ Uhr, Kbendblatt nach ⸗ Stellen und Kusgaben wird keine Derantwortung ich 0 90e A einl Zunellungs gebũdr der Hoſt abgegolt R. 5. 70 Emgel⸗NHr. 10 pig. partei 6, auf die Sozlaldemokratie 6, Bauernbund 2, Deutſche Volkspartei 1. Wahlkreis 25: Niederbayern und Oberpfalz. Bayeriſche Volkspartei 274 817, ſoztaldemokratiſche Partei 150 532, Bauernbund 102 378, Deutſche Volkspartei 30 358, Unabhängige 2513. Von den 9 Sißen erhalten die Bayeriſche Volkspartei 5, Soͤzialdemokratie 2, Bauernbund 2. Wahlkreis 26: Ober-, Unter- und Mitlelfranken. Bayeriſche Vof'spartei 188 344, ſozialdemokratiſche Partei 208 923, Nationauiberale 66 884, Deutſche Volksp. 123 612, Unabhängige 41 712. Von den 15 Sitzen Bayeriſche Volkspartei 4. Sozialdemokratie 6, Deutſche Volkspartei 3, Nationalliberale 1, Unabhängige 1. Wahlkreis 27: Rheinpfalz. Bayeriſche Volkspartei 87 108, ſozialdemokratiſche Partei 106 938, Nationalliberale 64 272, Deutſche Volkspartei 32 481, Unabhängige 3468. Da in der Rheinpfalz die bürgerlichen Parteien ihre Liſten verbunden haben, dürſte die Verteilung der 6 Sitze etwa ſo erfolgen: Sozialdemokratie 2, Bayeriſche Volkspartei 2, National⸗ liberale und Mittelpartei 1 und Deutſche Volkspartei 1. In ganz Bayern würde ſich alſo das Verhältnis der Parteien in der Deutſchen Nationalverſammlung etwa wie folgt geſtalten: Von den 45 Sitzen erhalten: Bayeriſche Volkspartei„ 17 Sozialdemokratie 16 Deutſche Volksparte 5 Bauernbund„4 Nationalliberale 2 Unabhängige 1 Auſforderung zum Seueralſtteil. &München, 21. Jan.(Prio.⸗Tel.) Zum Gedächtnis von Liebknecht und Roſa Luxemburg verſammelten ſich 5 in München die unabhängigen Sozialdemokraten. Der lnarchiſt NMühſam hielt eine lange Gedächtnisrede und forderte die Genoſſen am Schluſſe auf. im ganzen Lande dahin zu wirfen, daß ihre Arbeit ſo lange ruht, bis die Mör der von ihrem Poſten vertrieben ſind.(Stürmiſche Zuſtim⸗ mung.) Von hier aus erließ der Redner die Aufforde⸗ rung aum. Generalſtreik im ganzen deulſchen Lande (ſturmiſcher Peifall), um das Bermäch'nis ren Liebknecht und Roſa Luxemvurg zu ehren. Berlin, 20. Januar(WB.) Die Blätter melden: In der geſtrigen Sitzung des großen A und.⸗Rates von Leip⸗ zig wurde bekannt gegeben, daß die Vewaffnung und Dis⸗ ziplinierung der Arbeiterſchaft zum Schutze der Revolution ſich in Vorbereitung befinde. Wegen Lohnſtreitigkeiten traten geſtern nach⸗ mittag ſänitliche Arbeiter der ſtädtiſchen Gas⸗ und»Elektri⸗ zitätswerke in den Ausſtan d. Die elektriſche Beleuchtung der Stadt ſetzt vollſtändig aus, während die Gasverſorgung notdürftig aus den Gasvorröten bewirkt wird. Auch der Straßenbahnbettrieb iſt durch den Streik teil⸗ weiſe unterbunden. Für beute iſt ein Bäckerſtreik an⸗ geſetzt, außerdem ſoll ein Streik der Eiſenbahner in Ausſicht ſtehen. Braunſchweig, 20. Januar(WB.) Heute Nachmittag 2 Uhr hat der Generalſtreikeingeſetzt. Wie die Lan⸗ des eitung berichtet. wird das Lichtwerk geſperrt, hingegen bleibt das Waſſerwerk in Betrieb. Die Bevölkerung wird durch eine Bekanntmachung aufgefordert. ſich nicht mit Waſ⸗ ſer zu verſocghen. Die Straßenbahn verkehrt nicht. Nachmit⸗ taas fanden Umzüge und Verſammlungen vor dem Schloſſe ſtatt. Wie wir hören, macht ſich die Bewegung auch unter den Eiſenbahnarbeitern bemerkbar. Mißhandlung eines Mehrheitsſozialiſten durch Spartakiſien. Verlin, 20. Januar.(WB.) Dem Lokal⸗Anzeiger zu⸗ folge wurde der mehrheitsſozialiſtiſche Abgeordnete Guſtav Hoch auf dem Heimwege von einer Verſammlung von An⸗ hängern des Spartakusbundes unter den Rufen:„Schlagt ihn tot den Mörder“ überfallen und ſchwermißhandelt. Er mußte in einem Auto nach ſeiner Wohnung geſchafft werden. Bayern und das neich. München, 21. Januar.(Priv.⸗Tel.) Der Vorſitzende des bayriſchen Induſtriellen⸗Verbandes Dr. v. Riepel be⸗ handelt im„Waffenſtillſtand“, das Organ der deutſchen Volks⸗ partei in Bayern, die Frage der wirtſchaftlichen Zu⸗ gehörigkeit Bayerns zu Deutſchland und nimmt auf das entſchiedenſte gegen die in einem gewiſſen Lager vor⸗ handeren ſeparatiſtiſchen Beſtrebungen Stelluna. In dem Artikel beißt es unter anderem Eine Trennung vom Norden würde Banern inbezug auf Kohlen in die vollkommen wirt⸗ ſchaftliche Abbänaiakeit von den Tſchechen bringen. Wollen wir unſer wirtſchaftliches und politiſches Anſeben wieder her⸗ ſtellen, ſo wird ſich das keineswegs auf dem Weae erreichen laſſen. daß wir einzelne wirtſchoſtlich ſchwache Staats⸗ gebilde chaffen die van tauſend anderen wirtſchaftlichen Be⸗ 99 575 die a: Ferbalb ihrer Machtſpyäre lieoen. abhängig ind. Preußiſche Bedenken gegen den neuen Verfaſſungsenkwurf. Berlin, 21. Januar.(Von unſerem Verliner Büro.) Gegen den heute veröifentlichten Entwurf einei neuen Reichs⸗ verfaſſung ſind von preußiſcher Seite recht erkebliche Beden⸗ Se neeteee egneed e eee epoulen duenel ue; Innern hat zum Mültwoch Vertceter vorſciedener Reſſorts zii einet Porbeſprechung eingeladen. Das preußiſche Staats⸗ miniſterium in ſeiner Geſamtbeit wird am Freitag dazu Stellung nehmen. Insbeſondere richtet ſich die Kritik gegen die Beſtimmung, daß einzelne Landesteile das Recht haben ſollen ſih von ihren Einzelſtoaten loszulöſen und durch Volks⸗ alsſtimmung einen neuen Staat zu bilden. die Friedensverhandlungen. 7 Batel. 21. Januac.(Priv.⸗Tel.) Cotriere della Sera fardert wirkſame Geltendmachung wirtſchaftlicher und finan⸗ zieller Anſprüche Italiens an der Friedenskonferenz. Aus den Ausfühengen des Blattes tönt die Unzufrieden⸗ heit Italiens heraus, wegen nicht gleicher Behand⸗ lung mit den übrigen Großmächten. Der Corriere verlangt ſur Italien in Entſchädigungsanſprüchen die gleiche Behand⸗ lung wie die ſibrigen Verbündeten, da Italien verhaltnis⸗ mäßig von allen Cntenteſtaaten die größten Kriegslaſten ge⸗ tragen habe 82: Paris, 2. Jan.(Eigener Drahtbericht, indirekt.) Eine Mitteilung der Friedenskonfer nz beſagt, daß die Sitzung vom letzten Nutef die endgiltige Regelung der Frage der Vertre⸗ Die ſu Rußlands auf der Friedenskonferenz gewidmet war. Die fünf Großmächte en nicht die Abſicht, auf ihren zurückzukommen unnd Raßlands Vertreter zur Friedenskonferenz Ragnalld⸗⸗ dies will aber nicht Certz daß man die Vertreter ußlands nicht beſragen werde. Serbien beſitzt drei Delegierte, welcher Umſtand ermöglicht, daß ſowohl Serbien als die Kroa⸗ ten und die Slowenen, welche heute zu einem einzigen König⸗ reiche.reinigt ſi d, ihren Vertreter haben. Dieſes Serbo⸗Kroa⸗ tiſch⸗Sloweniſche Königreich wurde offiziell noch nicht anerkannt. as Polen anbetrifft, ſo beſtand anſänglich die Frage, ob der von der Entenie anerkannte Nationalrat in Paris ober die ſozia⸗ liſtiſche Regierung von Warſchau auf der Konferenz vertreten ſein ſoll. Heute jedoch beſteht nur ein einziges Polen. Die Wahl für die poleniſche Konſtituante wird am 26. Januar ſtattfinden. Ji der Behandlung der ruſſiſchen Frage, an der Amerika, Frankreich, Eagland und Japan intereſſiert 325 iſt man einen großen vorwärts gelommen. Präſident Wilſon hat den franzöſiſchen Bot⸗ ſchafter der kürzlich nach Paris zuruck⸗ ekehrt iſt, um eine gebeten. Noulens wird in der age ſein, dem Präſidenten Wilſon genaue Angaben zu machen über die Lage des Bolſchewismus in Rußland, zudem haben die auf der off. ziellen Konferenz anweſenden Dele erten ebenfalls beſchloſſen, Noulens anzuhören, der über die Lage in Rußland eine wohldokumentierten Bericht unterbelten wird. Wir glauben zu wiſſen, daß auch die engliſchen Delegierten in dieſe Beſprechung mit dem franzöſiſchen Diplomaten eingewilligt haben. Die Sache Erſ e e Ruſſen verzeichnet dem. iach einen erſten rfolg. Präſident Wilſon wird heute mit Leon Bourgeois eine Konferenz haben, bekanntlich hat Leon Bourgeois im Namen Frankreichs die Orga niſation der Geſellſchaft der Natio⸗ nen ſtudiert. Die Unterredung zwiſchen Wilſon und Leon Bourgeois wurde vom Präſidenten Wilſon angeregt. DdDer Grenzſchuz des Oſtens. EBetlin, 21. Januar.(Von unſerem Berliner Büro.) Die Vorbeteitungen für den Grenzſchutz verlaufen, wie wir bören, gunftig Es iſt in der Tat aber Zeit. daß hier etwas geſchiehl. Erſt jetzt werden authentiſche Einzelheiten über den Morß, der on den deutſchen Geifeln verübt wurde, bekannt. Dic Polen haben ſich nicht damit beqnügt die Geiſeln zu er⸗ ſchießen. ſie haben den Leichen auch die Schädeln eingeſchla⸗ gen und ſie zum Teil geſchändet. Die Befürchtungen der Eritente, duß wir ein neues großes Heer im Oſten aufſtellen woluen und daß der Grenzſchutz eigentlich nur ſozuſagen eine Vorſpiegelung falſcher Tatſachen wäre, ſind— deutſchen Leſern brau.t man das nicht erſt zu'oqen— hinfällig. Faſt ware nion verſucht hinzuzufugen: leider. Außh die Aufſteſlung eine: kleinen Truppe iſt nur unter fortwährenden Reihungen und Fiktionen mit den A⸗ u. S. Naten möglich. Man wird ſich erinnern, wie noch in den lebzien Taqen in Braunſchweig aber auch im Weſtfäliſchen Konlengebiet die Truppen an der Abreiſe gehindert worden ſind Auch die Einkleidung ſt überaus erſchwert, weil die Beſtände ſich durch das eiſpri⸗hliche Wirken der.⸗ u. .Räte inzwiſchen verkrümelt hahen. Sehr zu münſchen wäre es, daß Aerzte ſich ſar den Grenzſchutz im Oſten melden. In dieſer Beziebung herrſcht leider ein ſehr bedauerlicher Mungel. 55 Ein Erlaß der Regierung, der morgen veröffentlicht wird, wird die vonläufige Kommandogemalt im Friedensbeere, die Beſtimmemgen über die Anzüge und die Rangobzeichen der Vorgeſekten, die Regelung des Grußes in der Armee und die Wapl von Mannſchaften in Offiziersſtellen ordnen Berlin, 21. Januar.(Von unſerem Berliner Büro.) Die Reichsregierung bat ſich in mehreren Sitzungen in den letzten Tagen mit der Frage des Grenzſchutzes im Oſten be⸗ ſchäftigt. Wie die B. Z. hört, ſteht es feſt, daß Generalfeld⸗ marſchall v. Hin denburg die Leitung der zum Gren ſchutz notwendigen Operationen übernehmen wird. Wo er ſein Hauptquartier aufſchlagen wird, iſt noch nicht beſtimmt. In Pommern, Oſtpreußen und Weſtpreußen ſind frei⸗ willige Volksheere im Entſtehen. die mit den bereits beſte⸗ henden, im Oſten befindlichen Truppen vereinigt werden ſollen. 2 Proteſtkundgebungen gegen die neuen Waffenſtillſtands⸗ bedinaungen. Hamburg. 20. Jan.(WB.) In der Börſe fand heute Nachmittag eine von über 5000. Perſonen beſuchte Proteſt⸗ verſammlung gegen die neuen Beſtimmun zen des Waffenſtill. ſtandsvertrages ſtatt, in der Geheimrat Cuno, der General⸗ direktor der Hamburg⸗Amerika⸗Linie, mitteilte, daͤß an den zu⸗ ſtändigen Stellen im Reiche telegraphiſch Verwahrung eingelegt und die dringendeBitte ausgeſprochen ſei, von der Ra⸗ tifizierung des Abkommens durch die Regierung Abſtand zu nehmen, weil das Abkommen nicht nur die Intereſſen der deutſchen Schiffaurt, ſondern auch die Intereſſen des deutſchen Volkes für immer gefährden. Neben dem Proteſt des Vereim der Hamburger Reeder ſind auch von jeder einzelnen deutſchen Schiffahrtsgeſellſchaft an das Reichswirtſchaftsamt, das Aus⸗ wärtige Amt ſowie an den Volksbeauftragten Ebert⸗Berlin, telegraphiſch Proteſikundgebungen abge angen. Einzelſtaats und der ihn beherrſchenden Kräfte zu erleiden. * 2. Seite. Nr. 34. mannheimes Geueral- Anzeige- ¶Abeud· Ausgude.) Denlſchrift zum berhaſungsenwur Der Zuſammenbruch des bisherigen deuiſchen Suſtems. der den ſtaatsrechtlichen Neuauſpan Deutſchlands notwendig macht, ſtellt nicht nur die Aufgabe der Abänderung ein⸗ zelner Juſtitutionen, ſondern die einer politiſchen Organiſation auf Böllig anderen ſtaatsrechtlichen Grundlagen. Die Bies marckſche Reichsverfaſſung war aus der auswärttgen Politik Preußens hervorgegangen und hat die Kennzeichen dieſes Urſprungs trotz aller inzwiſchen vollzogenen Wandlungen niemals abſtreiſen köa⸗ nen. Die populären Beſtandteile und ihr Kern, der aus demokrati⸗ ſchem Wahlrecht hervorgehende Reichstag, waren für den Schöpfer jener Verfaſſung doch weſentlich nur Zutaten, Mittel zu dem Zwecke. die Stellung der obrigkeitlichen Regierungen und an ihrer Spitze die der preußiſchen Obrigkeitsregierung nach Möglichkeit in die ver ⸗ änderten Zeitverhältniſſe hinüberzuretten Dater die Anklänge an den„ewigen Bund“ der deutſchen Fürſten, daher vor allem das au⸗ dem alten deutſchen Bunde mit etlichen Modifikationen herüber⸗ genommene Zentralinſtitut des Bundesrats, der„verbündeten Regle⸗ tungen“. Dieſe Konſtruktion des Bundesrats iſt vielfach als Mei⸗ ſterwerk Bismarckſcher Staatskunſt gerühmt worden: inſofern mit Recht, als er hier mit virtuoſer Kunſt die Formen des Föderalismus benutzte, um in ihnen die preußiſche Hegemonie feſt zu verankern. Die Verbindung des deutſchen Kaiſertums mit der preußiſchen Krone ab jener Hegemonie nur den äußeren Glanz und das feierlich⸗ — Die wirkliche Macht und Kraſt ſicherte ihr jedoch die künſtliche Konſtruktion des Bundesrats Und das geſchah keines⸗ wegs nur durch die verfaſſungsmäßig ausgeſprochenen Befugniſſe der Präſfidialſtimme, noch weniger durch die Zahl der preußiſchen Bun⸗ Sesratsſtimmen an ſich; vielmehr durch die ganze Konſtruktion der Stellung der„verbündeten Regierungen“ zum Reichstag einerſeits und zueinander andererſeits Hier brachte das natürliche Schwer⸗ gewicht der kompakten Maſſe des preußiſchen Einheitsſtaats und ſeine territoriale Lage in allen wichtigen Fragen die Kleinſtaaten ein hilfloſe Abbängigkeit von Preußen, die dann noch durch die preußiſche Staatsbahnpolitik vollendet wurde. Nieſen hegemo⸗ nialen Partikularismus durfte die preußiſche Obrigkeits⸗ regierung durch 94 19757 an den Partikularismus der Inaſtien und Obrigkeitsregierungen der größeren Einzelſtaaten, beſonders Bayerns, von ihrem Standpunkt aus al⸗ nicht zu teuer bezahlt betrachten. Damit beantwortet ſich die oft aufgeworfene Frage, weshalb Bismarck die deutſche Reichsverfaſſung nicht non Anbeginn klarer und einheitlicher geſtaltete. Auf der Höhe der Siege von 1866 und 1870 fehtte ihm dazu keineswegs die Macht, noch hinderte ihn an deren rückſichtsloſenn Gebrauch ein Zartgefühl für die Bundesgenoſſen. Aber wenn er das neue Reich nicht als einheitlichen Volksſtaat auf die freie Selbſtbeſtimmung der ganzen Nation grönden wollte— was er nach ſeiner politiſchen Mentalität nicht wollen konnte—, ſo mußte er es eben auf den Bund der Dynaſtten und Reglerungen gründen mit der unvermeidlichen Ju⸗ tat des demokratiſch geſtalteten Reichstags Das war eben auch das einzige Meittel, um an der Spitze der Dynaſtien und Regierungen ie preußiſche Dynaſtie und Regierung in weſentlich unveränderter Geſtalt in das neue Reich hinüberzuführen. Die notwendige Folge in det ganzen weiteren Entwicklung war die durch alle künſtlichen Jormen nur wenig perhüllte Abhängigkeit der Reichs⸗ regierung von der preußiſchen Staatsregierung, und in weiterer Folge das ganz berechtigte Gefühl der anderen deutſchen Einzelſtiaaten, die Einbuße an Selbſtändigkeit nicht zugun⸗ ſten eines einigen Deutſchlands, ſondern zuaunſten des enn dann, ſe länger, deſto mehr, der natürliche Entwicklungsgang das Schwergewicht des deutſchen Gemeinlebens in das Reich verlegte, ſo ergaben ſich aus dieſem Widerſpruche zwiſchen der natürlichen Entwicklung des rolitiſchen Lebens und der künſtlichen Konſtruktion des Regierungsſuſtems jene unaufhörlichen Reibungen. die zur Unfruchtbarkeit unſerer inneren und zum Unglück unſerer äußeren Nolitik weſentlich beigetragen haben. Die neue deutſche Republik muß demgegenüber unzweifelhaft als im weſentlichen einheitlicher Volksſtaat auf das freie Selbſt⸗ heſtimmungsrecht der deutſchen Nation in ihrer Ge⸗ ſamtheit gegründet werden. Das Weſen der N 2 demokraliſchen Republik. erſchöpft ſich nicht darin, an die Stelle drnaſtiſcher Obrigkeit die gewählten Vertrauensmänner des Volkes zu ſetzen vielmehr findet ſie ſhre feite geiſtige Grundlage und ſtärkſte moraliſche Kraft darin. das als zufſammenhaltendes Band des Staatsweſens an die Stelle der Untertänigkel. unter eine Dynaſtio das nationale Seibſtbewußt⸗ ſein eines ſich ſelbk organiſierenden Staatsvolkes tritt. Die deutſch Nepublik kann nur die demokratiſche eir en ſation des deutſchen Volkes als einer politiſchen Geſamt⸗ heit ſein. Dieſer Grundgedanke wird nur noch verſtärkt durch den dem Charakter der Revolution entſprechenden Gedanken fortſchreiten⸗ der Soztialiſierung. Seine Vollendung kann dieſer letztere Sedanke ſicherlich nur international finden; ſoweit jedoch das einzelne Staatsweſen ſolcher Vollendung innerhalb ſeiner Grenzen vor⸗ arbeiten kann, iſt die praktiſche Vorausſetzuna eine freie demokra⸗ tiſche Verfaſſung Daß eine fruchtbare Sozinliſterung nur auf dem Boden der politiſchen Demokratie zu erſtreben iſt. hat gerade die deutſche Sozialdemokratie immer nachdrücklich bekannt und ſchon in ihrem Namen zum Ausdruck gehracht. Der neue Bau des Deutſchen Reiches muß alſos ganz bewußt auf den Boden geſtellt werden, den Bismarck bei ſeiner Reichs⸗ gründung ganz bewußt nicht betreten hat Das neue Reich kann felbſtverſtändlich kein Bund der Fürſten und einzelſtaatlichen Regie⸗ rungen ſein; aber es kann ebenſowenig aus einem Bunde der bis⸗ derigen Einzelſtagten in ihrer neuen Geſtalt als Freiſtagten hervor⸗ gehen. Nicht das Taſein dieſer Einzelſtagaten, weder in ihrer monarchiſchen, noch in ihrer freiſtaatlichen Form iſt das Erite und Entſcheidende für die politiſche Lebensform des deutſchen Nolkes; vielmehr das Daſein dieſes deutſchen Volkes ſelbſt als eine geſchichtlich gegebene volitiſche Einheit. Es gibt ſo wenig eine vreußiſche oder bayeriſche, wie eine lippiſche oder reuf'ſche Nation; es gibt nur eine deulſche Nalion, 5 die ſich in der deutſchen demokratiſchen Republik ihre polltiſche Lebensform geſtalten ſoll. Das Hindernis. das bisher der Auswir⸗ kung dieſes natürlichen politiſchen Grundprinzißs vor allem im Wege ſtand, die hiſtoriſch überkommene Stellung der Dynaſtien und ihrer obrigkeitlichen Negierungen, iſt durch die Revolution mit erſtaun⸗ licher Schnelligkeic beſeitigt worden. Aber zugleich hat ſich aus der Revolution ſelbſt ein neue Gefährdung für die Veſchreitung des von den natürlichen politiſchen Bedingungen der Entwicklung gewieſenen Weges ergeben. Indem die Revolution gleichzeitig im Reiche und in den Einzel⸗ ſtaaten die alten Gewalten beſeitigt, machte ſie hier wie dort die Neugeſtaltung der ſtaatsrechtlichen Zuſtände auf der Grundlage des Bolkswillens zur dringendſten Notwendigkeit In den Ei- zel⸗ ſigaten, jedenfalls in den mittleren und kleineren, ſchien nun dieſe Aufgabe nach Lage der Dinge leichter und ſchneller ohne Rütkſicht auf das Reich lösbar; und ſo ſind vielfach konſtituierende Landesverſammlungen der Einzelſtaaten vor der konſtituierenden Reichsverſammlung berufen worden Daß politiſche Bedürfniſſe dahin drängten, iſt nicht zu berkennen. und eine Tendenz gegen die nationale Einheit des Reiches iſt regelmäßig ganz gewiß nicht anzunehmen Trotzdem aber ergibt ſich daraus eine ernſte Gefähr ⸗ dung für das Werk der deutſchen Nationalver⸗ ſammlung, unſerem Volke die heute angemeſſene und notwen⸗ dige politiſche Daſeinsſorm zu ſchaffen, und es ergibt ſich damit * Der Enlwulf der Reichsverſaſſung. eben die ſchwerſte Gefährdung der ganzen politiſchen Zukunft des deutſchen Volkes. Denn wenn ſich die bisherigen 25 Einzelſtaaten in ihrer Verfaſſung und in ihrem territorialen Beſtande ohne Rück⸗ ſicht auf die künftige Reichsgeſtaltung jetzt nach der Revolution wieder konſolidieren, ſo iſt eine der wichtiaſten Errungenſchaften dieſer Revolution von vornherein wieder beſeitigt: die Möglichkeit freier Bahn für die politiſche Selbſtorganiſation des ganzen deut⸗ ſchen Volkes nach den inne en Lebensno wendigkeiten des modernen Nationalſtaates. An die Stelle des Fürſtenbundes tritt dann beſten⸗ falls ein Bund der 25 Freiſtaaten, der wohl von manchen Schwächen des erſteren frei iſt, doch umſomehr an neuen eigenen Schwächen kranken müßte Es wäre eine geſchichtlich verhäng⸗ nisvokle, tragiſche Verſchuldung des deutſchen Volkes, wenn es die glückliche Beſeitigung ſeiner 22 Dynaſtien nicht beſſer für die neue Geſtaltung ſeines politiſchen Schickſals zu verwerten wüßte. Und die tatſächlich vorhandene Gefahr iſt nicht zu denn obgieich mit den Dynaſtien der bis⸗ herige Kern ds einzelſtaatlichen Sondergeiſtes ausgehoben iſt, ſind dahin gerichtete Neigungen in großen und kleinen Einzel⸗ ſtaaten immer noch bedrohlich ſtark. Dem deutſchen Volkscharakter wobnt unzweifelhaft eine ſtarke Abneigung inine gegen eine unbeſchränkte Zentraliſierung allen öffentlichen Lebens und gegen eine mechaniſche Leitung aller Ver⸗ wültung von einem einzigen Mittelpunkt aus. Mit Zähigkeit hängt das deulſche Volk on der Eigenart ſeiner Landſchaften und Stäm me, an der Pfleze ihrer kulturellen Mannigfaltiakeit; und es ſchätzt nach ihrem vollen Werte die autonome Selbſtverwal⸗ tung engerer und weiterer, kommuncgler und landſchaftlicher Ver⸗ bände. Dem neuen deutſchen Volksſtaat kann nichts ferner liegen, als ſich dieſem Zuge des Volksgeiſtes zu widerſetzen: vielmehr wird er in dieſem Eigenleben ſeiner Glieder die ſtarken Wurzeln ſeiner Kraft finden. Denn ſolches Eigenlzben, vornehmlich auf kulturellem Gebiet und in den Formen einer frei entwickelten Selbſt⸗ verwaltung ſteht nicht. in Widerſpruch mit der notwendigen und unentbehrlichen Staatseinheit in allen für das Gemeinleben des geſamten deutſchen Volkes entſche denden politiſchen und wirtſchaft⸗ lichen Dingen. Wohl aber ſteht damit in kaum überwindlichem Gegenſatze die überkommene Geſtaltung der bisherigen Einzelſtaaten, in deren Abgrenzung die natürlſchen Zuſammenhänge der Land⸗ ſchaften und Stämme mit ihrer kulturellen Eigenart keineswegs auch nur annähernd zum Ausdruck gelangten. Dieſe Einzelſtaaten ſind vielmehr ſamt und ſonders leigich Zufallsbildungen rein dynaſtiſcher Hauspolitik, die faſt überall die natür⸗ lichen Zuſammenhänge der Land ſchaften und Stämme willkürlich durchſchneiden, Zuſammengehöriges trennen und Unzuſammenhän⸗ gendes verbinden. Ihr angerlich geſchichtliches Wachstum hält vor keiner unbefangenen geſchichtlichen Prüfung ſtand und iſt zudem großenteils recht ſungen Datums. Ein gemeinſamer Grundzug jedoch geht durch die ganze Geſchichte des deutſchen territorialen Staatsweſens; es war von Anfang an der ärgſte Feind und Vernichter der notwendigen politiſchen Einheit des deutſchen Volkes. In der Entſt⸗hungszeit des deutſchen Landes⸗ fürſtentums und im inneren ur ächlichen Zuſammenhange mit ihe haben ſich die eine freiere politiſche Geſtaltung bewahrenden nord⸗ weſtlichen und ſüdweſtlichen Marken des RNeichs, die Niederlande und die ſchweizeriſche Eidgenoſſenſchaft vom deutſchen Volkskörper losgelöſt. Die Habsburgiſche Hauspolitik hat die öſterreichiſchen Deutſchen allmählich ebenfalls von der deutſchen Volksgeſamthen getrennt, und nur der dynaſtiſche Grundcharakter der bisherigen deutſchen Entwicklung hat dieſe wid rnatü liche Trennung bis zur Gegenwart aufrechterbalten. Wie bier nur die Republik die Mög⸗ lichkeit gibt, damit aber auch die Pflicht überkommt, das Zuſam⸗ mengehörige wieder zu vereinen, ſo gilt dies auch für die innere Gliederung der deutſchen Landſchaften und Stämme zu gqutonomen Eigenleben innerhalb des eincheitlichen Reichsſtaats. Für dieſe Gliederung können unmöglich die Grenzen maßgebond bleiben, wie ſie durch die Zufälle der dynaſtiſchen Hauspol tik je nach Kinderreichtum, Hei⸗ raten, Käufen, Eroberungen der regierenden Familien oder durch die, ſenen Familien mehr oder minder anädige Willkür Napoleons gezonen worden ſind. Die Verdienſte des Landesfürſtentums und ſeiner Bureaukretie um den adminiſtrativen Zuſammenſchluß der ſo willkürlich geſtalteten kleineren und erößeren Einzelſtaaten und um die künſtliche Schaffung ſcheinbarer kultureller Mittelpunkte ſollen keinesweas ab⸗eleuanet werden. Aber was ſie etwa dieſen künſt⸗ lichen„Staatsbildungen“ goben, des nahnen ſie dovvelt und droi⸗ fach der natürlichen politiſchen Einheit des deutſchen Volkes. Die deutſche Republik kann ſolche Ecbſchaſt nur cum beneſicio inven⸗ tarii antreten; ſie würde ſich an ihrer wichtiaſten Aufaabe verfün⸗ digen, wenn ſie die„teutſche Libertät“ wieder aufleben ließe in einem Bunde ſo unnatürlich geſtalteter'nzelſtaaten. So lange die deutſche Einheit von der Grundlage eines Bundes der dynaſtiſchen Regierungen nicht frei kam, mußte das ſchwere Uebel eben getragen werden; die Beſeiſjgung der Dynaſtien bleibt in der Hauptſache ſinnlos, wenn damit nicht zug'eich jener Krebsſchaden des deutſchen politiſchen Lebens geheilt würde. Daß die kleinſten Einzelſtaaten, deren bisherige ſchein⸗ bare Selbſtändigkeit ja nur eine kaum verhüllte Abbängiakeit von Preußen war, nicht in dieſer Geſta't in die deutſche Revublik über⸗ gehen können, iſt ſo offenbar, daß dort bereits eine ſtarke Strö⸗ mung der öffentlichen Meinung auf die Vereinigung gu politiſch lebensfähigen Gebilden hinwirkt. Anderes wäre allerdinas ein Fortheſtehen der Selbſtändigkeit der Hanſe⸗ ſtädte zu beurt⸗ilen, ſedenfalls von Hamburg und Bremen, weil der gute Klang des hanſeatiſchen Namens im deutſchen Außen⸗ und Ueberſeehandel ein Fortbeſtehen dieſer Stadtrepubliken für die Wiederaufrichtung des deutſchen Wirtſchaftslebens wertvoll erſchei⸗ nen läßt. Im übrigen wird die natkrliche Zuſammenleguna von Kleinſtaaten, wie namentlich der thüringiſchen, zu landſchaftlich. kulturell und wirtſchafllich zuſammenhängenden arößeren Gemein⸗ weſen gehemmt durch die torritoricle Lage, die ſie überall in Teile des preußiſchen Staatsgebiets einſprengt. Das führt unmitteſbar zu der Frage, die das Kernproblem der künftigen inneren Geſtaltung Deutſchlands bildet: Der Irage nach dem Jorkbeſtand eines preußiiſchen Einheltsſtaats innerhalb der künftigen deutſchen Republik. Die Entſcheidung dieſer Frage wird durch geſchichtliche Er⸗ innerungen und damit verknüpfte ſtarkte Gefüblsmomente ſehr er⸗ ſchwert, nicht minder durch das feſte adminiſtrative Gefüge dieſes einzigen deutſchen Großſtaats, das durch die Revolution zwar gelockert, aber keineswegs gelöſt iſt. Auch hier hat die Revolution an Stelle der Widerſtände, die ſie beſeiligt hat, neue Widerſtände im Sinne des für die deutſche Einheit gefährlichſten aller Parti⸗ kularismen, des preußiſchen, erſtehen laſſen. Es wäre gewiß eine ungemeine Erleichterung für das neue Verfaſſungswerk, wenn es darauf verzichten könnte, dieſe heikle und gefährliche Frage anzu⸗ packen; ſedoch wün de dieſer Verzecht zugleich die Verpfuſchung des neuen Verfaſſungswerkes ſelbſt bedeuten. Denn der Fortbe⸗ ſtand einer einheitlichen Republik von 40 000 000 Einwohnern innerhalb einer von ihr organkſatoriſch getrennten Republik von zuſammen etwa, 70 000 00 Eigwohnern iſt ſchlechthin eine ſtaatsrechtliche, politiſche und wirtſchaftliche Unmöglichkeit. Das Königreich Preußen hat im weſentlichen mit ſeinen Macht⸗ mitteln das deutſche Kaiſertum geſchaffen; und ſolange der Bau des Reiche⸗ auf der dieſer Machtmittel ruhte, fand dleſe 1 Tatſache ihren ſtaatsrechtlich entſprechenden Ausdruck in der Struktur der preußiſchen Reichsverfaſſung, deren dynamiſches Le⸗ 7 die teils verhüllte, teils unverhüllte Hegemonie Preu ⸗ ßens in Deutſchland war. Auf dieſem Grundprinzip kann der Bau der deutſchen Reichsrepublik unmöglich errichtet werden; es iſt unmöglich, die Einheitlichkeit der Spitze des Reichs und Preußens wiederherzuſtellen;; es iſt unmöglich, alle die künſtlichen Sicherungen jener Hegemonie in der Struktur des Bundesrats wiederherzuſtellen, ohne in allem Weſentlichen wieder in jenen alten Zuſtand zurück⸗ zufallen, von dem uns die Revolution befreit hat. Ein Einzelſtaat aber, der ½ des geſamten Reichs umfaßt, iſt nur als Hegemonie⸗ ſtaat möglich. Iſt die preußiſche Hegemonie in Deutſchland unmög⸗ lich geworden, ſo iſt damit auch ein einheitliches Preußen in Deutſch⸗ land unmöglich geworden Der doktrinäre und lebensfremde Ge⸗ danke, einen ſolchen Einzelſtaat, der für ſich allein in jeder Hinſicht weit mächtiger iſt als alle anderen zuſammen, nach irgendwelchen abſtrakten Verfaſſungsbeſtimmungen als mit allen übrigen lediglich behandeln zu können, müßte ſofort an der harten ogik der politiſchen Tatſachen zerſchellen. Es könnte damit kein anderer Zuſtand geſchaffen werden, als der eines ſtändigen Kamyfes Reichs oder zur Wiederherſtellung der preußiſchen Hegemonie und damit wohl auch der anderen Inſtitutionen führen müßte, die deren Vorausſetung bildeten. Es war ein durchaus richtiges volltiſches Tatſachengefühl, das ſchon im Jahre 1848 das Aufgehen Preußens in Deutſchland als die ſelbſtverſtändliche Bedin⸗ gung für die Möglichkeit eines wirklichen deutſchen Volksſtaates empfand. Es iſt auch nicht richtig, daß mit der Auflöſung des preußiſchen Einheitsſtaates ein innerlich notwendiger und natürlicher Zuſam⸗ menhang zerſtért würde. Vielmehr weiſt die Vildung des preußi⸗ ſchen Staates genau die gleichen Kennzeichen dynaſtiſcher Haus⸗ 8 auf wie der übrigen Landesfürſtentümer, nur eben im größten aßſtab. Weder wirtſchaftlich noch kulturell noch nach Stauimes⸗ zuſummenhängen bildet der preußiſche Staat ein organiſches Ganze; die in allen dieſen Bezie hungen verſchiedenartigſten Territorialſtücke Deutſchlands ſind durch eine kräftige und erfolgreiche Expanſions⸗ olitik der Dynaſtie, ihres Heeres und ihres Beaintentums zu einem otbau als Surrogat des fehlenden deutſchen Staates zuſammen⸗ gezwungen worden. Das politiſche Verdienſt und die geſchichtliche Be⸗ deutung dieſer jahrhundertelanger Arbeit ſoll heute nach dem Zu⸗ ſammenbruche gewiß nicht verkleinert und unterſchäbt werden. Mher es war und blieb doch eben ein Notbau, der in jeder Kinſicht un⸗ vollkommene deutſche Staat, die unvollendete und auf dieſem Wege nicht vollendbare Einigung des deutſchen Volkes. Weil die bis⸗ herige Reichsgeſtaltung von Preußen beſtimnit war, konnte ſie nicht der preußiſche Notbau weichen. Er hat ſeinen Beruf erfüllt; ja, daß er die Erfüllung ſeines Berufes jahrzehntelang überlebt hat, war eine Grundurſache der politiſchen Leiden unſerer füngſten Ver⸗ gangenheit. Mochte einſt das harte und gewalttätige aber feſt⸗ und tatkräftige preußiſche Stoatsweſen für die Stellung Deutſchlands nach außen und für einen gewiſſen, freilich unvollkommenen inneren Zuſammenhalt unentbehrlich ſein, ſo iſt es doch heute, nachdem es ſich überlebt hatt, unter vͤllig gewandelten Umſtänden ein uner⸗ trägliches Hemmnis nach außen wie im Innern. Das Verſchwin⸗ den der ßpreußiſchen Hegemonie in deutſchland, das ohne Verſchwinden des preußiſchen Einheitsſtaates unmöglich iſt. wird die ſo ſchwer belaſtete internationale Stellung deutſch⸗ lands in günſtiger Weiſe entlaſten; es wird voͤr allem die parti⸗ kulariſtiſchen Spannungen innerhalb Deutſch⸗ landsentkräften, deren unerſchöyfliche Quelle der hegemoniale Partikularismus Preußens war. Daß der Zuſammenhalt Preußens weſentlich auf ſeiner dynaſtiſch obrigkeitlſchen Struktur beruhte, zeigte ſich ſofort nach deren Zuſammenbruch in dem ſtarken Hervor⸗ treten ſeparatiſtiſcher Neigungen. Innere Kraft haben ſolche Beſtre⸗ bungen nur ſoweit ſie ſich gegen Preußen richten, nicht gegen die nationale Einheit des Reichs. Die Erhaltung, Feſtigung und Kräf⸗ tigung dieſer natlonalen Einheit iſt ſchlechthin die Lebensfrage der deutſchen Republik Denn wenn dieſe ſogar die unvollkommene Eini⸗ gung, die immerhin der Fürſtenbund darſtellte, ſtatt ſie zur Vollen⸗ dung zu führen, zerſtören ließe, wäre ihr Urteil unwiderleglich ge⸗ ſprochen. Der natürlichen deutſchen Einheit muß die künſtlich dong⸗ ee Einheit weichen Für die einzelnen, nach Stam⸗ mesart, unter das Reich in jeder Beziehung förderlicher und beſſer als ihre Mediatiſierung durch den dazwiſchengeſchobenen preußiſchen Ein⸗ heitsſtaat; nur durch deſſen Ausſchaltung erhalten ſie die ihnen ge⸗ bührende Gleichſtellung mit den füddeutſchen Gliedſtaaten: nur durch die Auflöſung Preußens können ſich mittel⸗ und norddeutſche Klein⸗ ſtaaten zu lebensſähigen Gemeinweſen zuſammenſchließen. Die Ausglelchung zwiſchen Oſt und Weſt, zwiſchen überwie⸗ gend agrariſchen und induſtriellen Gebieten, die bisher die unvoll⸗ kommene preußiſche Einheit bot, muß künftig die vollkommene deutſche Einheit bieten. Die Dazwiſchenſchiebung des ganzen Appa⸗ rats des preußiſchen Großſtaats iſt daher eine nicht nur unnütze, ſon⸗ dern im hoͤchſten Maße ſchädliche Verſchwendung. einanderbeſtehens der 40 Millionen Deutſcher neben der vollkommeneken ſtaatlichen Eini⸗ gung der 70 Millionen zeigt ſich ſympfomatiſch in dem drohenden Nebeneinander einer deulſchen und einer preußiſchen Nationalner⸗ ſammlung. Die Bedenklichkeit aller dieſer einzelſtaatlichen Ver⸗ ſammlungen für das deutſche Verfaſſungswerk wurde ſchon betont; dieſe Bedenklichkeit wird ſedoch zur ſchlimmſten Gefahr, wenn qs ſich um das Nebeneinander der Vertretung der ganzen deutſchen Nation. und der Vertretung einer fingierten„preußiſchen Nation“ handelt, die% jener umfaßt. Schon im Johre 1848, als die Zahlen⸗ und Machtverhältniſſe noch bei weitem nicht ſo ungünſtig lagen, war der Dualismus zwiſchen der deutſchen Nationalverſamm⸗ lung in Frankfurt und der preußiſchen Nationalver⸗ ſammlung in Berlin ein weſentlicher Grund für das Scheitern des Verfaſſungswerkes. Man ſcheint auch von dieſer Erfahrung in Deutſchland nichts gelernt zu haben. Eine„Nationalverſammlung“, die an ſich ſchon die Mehrheit des deutſchen Volkes repräſentiert. hat ein zu großes Schwergewicht, um ſich mit der Stellung zu beſcheiden, die ihr ohne Gefährdung einer gedeihlichen Verfaſſungsordnung der geſamtdeutſchen Dinge allein zukommen kann. In dem Verhälinis der beiden Nationalverſammlungen zueinander muß der Konflikt ſeine Schatten vorauswerfen, der zwiſchen einer deutſchen und einer großpreußiſchen Republik auf die Dauer unvermeidlich iſt. Zugleich gefährdet die Aufrechterhaltung des preußiſchen Geſamt⸗ ſtaats auſs ſchwerſte die Möglichkeit, e Berlin als Reichshauptſtadt 2 erhalten. Sieht man von allen günſtigen oder ungünſtigen Ge⸗ ühlsmomenten ab, ſo iſt doch nicht zu verkennen, daß eine Ver⸗ legung der Reichshauptſtadt jedenfalls die völlig unfruchtbare Ver⸗ geudung gewaltiger Werte bedeuten würde, die hier nun einm inveſtiert ſind, eine Vergeudung, die ſich bei unſerer finanziellen Lage am allerwenigſten rechtfertigen ließe. Dieſe Vergeudung ſtei⸗ gert ſich noch durch die Vernichtung der unſchätzbaren wirtſchaft⸗ lichen Werte, die eine Verſchiebung des nun einmal gegebenen Mit⸗ telpunktes ſür das ganze Verkehrsnetz, für Induſtrie und Handel u. a. m. zur Folge haben muß. Das Beiſpiel dünnbevölkerter Kso⸗ lonialländer, die mit Amerika am Beginne ſeiner ſelbſtändigen Stagatsentwicklung und wie neuerdings Auſtralien ihre Hauptſtadt beliebig irgendwo in den leeren Raum legen konnten, iſt auf deutſche Verhältniſſe nicht zu übertragen, um ſo weniger, als wir mit un⸗ gezwungen ſind. Iſt aber aus dieſen Gründen die Belaſſung der Reichshauptſtadt in Berlin auf das dringendſte zu wünſchen, ſo wird dies weſentlich erleichtert werden, wenn Berlin nicht mehr die Hauptſtadt eines en e Großſtaats und damit der Sitz ſeiner unvermeidlichen Hegemoniebeſtrebungen iſt. Der aus ſo vielen Tellen des Reichs und auch Preußens er⸗ tönende Ruf:„los von Berlin“ bedeutet rolitiſch in Wohrheit: „los vom preußiſchen Einheitsſtaate“. Die Erhaltung der Reichsein⸗ heit aber, ihre Sicherung und Feſtigung muß— das kann nicht oft geruß wiederholt werden— allen anderen Erwägungen vor⸗ gehen. Dieſem Ziele käme es im böchſten Maße zuſtatten, wenn zwiſchen dem Reiche und Preußen, der zur völligen Lähmung des den deutſchen Volksſiaat vollenden; ſoll er ſich vollenden, ſo muß ihm 10 kulturellen und wirtſchaftlichen Verhältniſſen zuſammen⸗ hängenden Landſchaften Preußens iſt die unmittelbare Unterſtellung Dienstag, den 21. Janmmar 1918. Die Widernatürlichkeit und der politiſche Widerſinn des Neben⸗ unvollkommenen ſtaatlichen Einigung von ſeren vorhandenen Werten jeder Art ſehr haushälteriſch umzugehen — — S SS S S SS S S SSe SSSr rr r — . Er SSS S Sr ˖o S2 ĩð ̃ ð⁊ ̃ĩðòddß ͤKvß000—ç00 2 ͤ, rrr 1 1 4 . * Nuprſtadt mit ſich dringt 18 2 8 SSS 7 latur merlich einheitliche 2 5 e 4 Ae 1 Nus N * F 2 Nr. JA. m als Hauptſtadt des Reichs auch unmlttelbar und uur em Relche unterſtellt wird. Dann haben wir dir reine kichshaupiſtadt ohne die unverantwortliche Verſchwendung geroal⸗ Werte, die eine willkürliche Neugründung irgendeiner Reichs⸗ Schließlich drängt auch der in Ausſicht ſtehende und unbedingt erſtrebende Auſchluß Deulſch⸗Oeſterreichs das Reich nach dem gleichen Ziele. In dem Augendblick, da ſich Welt unter Anrufung des Nationalitätenprinzips neu geſtallet, im Nanen dieſes Prinzips das alte Oeſterreich⸗Ungarn völlig rt iſt. wäre es unerträglich, wenn gerade nur dem deutſchen e ſein nationales Selbſibeſtimmungsrecht verſagt bliebe, Man über die materielle Machtvermehrung, die dem MReiche durch lenen Anſchluß zuwächſt, noch ſo vorſichtig und ſteptiſch urteilen, kuſcheidend bleibt der ideelle und moraliſche Wert, den die bisher Rückſichten verhinderte großdeutſche Einigung dar⸗ es fö n die 0 iſt die einzige Morgengabe, die die junge Republik dem urchtbar und tief herabgedrückten deutſchen Volke en kann. Jener Anſchluß vollzieht ſich aber offenbar leichter organiſcher, wenn Deutſchland ſich gliedert in Freiſtaaten von migſtens annähernd ähnlicher Größe und Macht, beſtimmi durch wiriſchaftliche und kulturlle Zuſammenhänge wie durch Stammes⸗ einſchaft, als wenn es auch fernerhin den großpreußiſchen Block ſeinem unvermeidlichen Hegemonieanſpruch in ſich ſchließt. Zu⸗ ergibt ſich hier die Möglichteit, der ehemaligen Reichshaupt⸗ Wien eine analoge reichsunmittelbare Stellung zu ſchaffen, die ſie eben für Berlin angedeutet wurde, und dadurch den Ueber⸗ dung weſentlich zu erleichtern. dieſt Umgeſtaltung der territorialen Gliederung des Reiches freilich nicht einſach von oben her dekretier! werden, hr muß die freie Selbſtbeſtimmung der Bev zake⸗ 0 wn gen nach ihren wirtſchaſtlichen und kulturellen Bedürfniſſen⸗ eigungen die Initlative ergreifen, das Reich nur leitend, ver⸗ nuteind und ſchließlich ſanktionlſerend wirken. Wir die konſtituie⸗ e Nationalverſammlung durch ihre Verfaſſungsbeſchlüſſe den ſotwendigen Umgeſtaltungsprözeß anregen und beeinfluſſen könnte, in den einſchlägigen Beſtimmungen des anliegenden Verfaſſungs⸗ is angedeutel. 4 ſolcher Art gegliedert, würden die einzelnen deutſchen Frei⸗ nach Umjang, Zuſammenhang und Lieiſtungsfähigkeit auch deſten Funktlonen entſprechen, die ihnen im Gemeinleben der Reichsrepublit wlegen werden. Es ſind die Funktionen Jöchſtpotenzierter Selbſt⸗ krwaltung. für die die kleinſten der bisherigen Einzelſtaaten viel klein, der Großflaat Preußen aber viel zu groß und in ſich⸗ſelbſt verſchledenartig iſt. Alle der nakionalen Gemein⸗ Haft als ſolcher natürlich zufallenden ſtaatlichen uktionen muß die Verfaſſung der Republik im Reiche dlentrtenen. ſchärfer, ausſchließlicher und klarer, als dies lsherige Reichsperfaſſung tat, die durch Rückſichten auf dyna⸗ ſde und obrigkeitiſche Empfindlichkeiten ſich ganz bewußt beſtim⸗ lleh Dagegen findet die Autonomie und Selbſtoer⸗ Uung det engeren Verbände, in die ſich das Volks⸗ gliedert, aufſteigend von den Gemeinden ihre Krönung und Entfaltung in den Freiſtaaten, die eben deshalb nach der idrer Bevölkerung und nach ihrer wirtſchaftlichen Struktur Gebilde ſein müſſen. bn ach außen in allen internationale n Bezlehungen und darf die deuiſche Republik nur als unbediagt geſchloſſene unteit erſcheinen. Die bisher ſchon keils ſchädlichen, teils lächer⸗ Reſte einer„auswärtigen Hoheit“ der Gliedſtaaten müſſen verſtändlich völlig beſeitigt werden. Die Erfahrung der letzten hat beſtätigt, was man vorher ſchon wiſſen konnte, daß eſte zwar niemals und niemandem in Deutſchland nützen, gerade in kritiſchen Lagen für ganz Deutſchland und damit alle ſeine Glieder lebensgefäyrlich werden können. Die neuen ſerungen der deuiſchen Freiſtaaten werden in dieſer Bezi hung als Erben dynaſtiſcher Eitelkeit und Eiferſüchtelei auftreten en. Dos gleiche gilt von der Wehrverfaſſung, deren Geſtalfung im übrigen erſt nach dem Friedensſchluſſe be⸗ werden kann, die jedoch in jedem Falle vollkommen einheit⸗ das ganze Neich ſein muß. Die Bereinteltlichung des großen Verkehrs⸗ ſens wird als dringende Notwendigkeit der Zeit kaum in e geſtelt werden können. Der ſchwere Fehler, der einſt durch dlehnung des Reichseiſenbahnſyſtems begangen muß endlich wieder gutgemacht werden. Wirtſchaftlich wie iſt es gleich widerſinnig, wenn ſich das Staatsbahnſyſtem n die große politiſche Einheit des Reichs anlehnt. Die Wider⸗ die dem bisher entgegenſtanden, dürfen in der Hauptſache überwunden gelten zugleich mu der preußiſchen Hegemonie, idre Staatseiſenbahnen als wenig freundnachbarliches, aber ſehr mes Druckmittel dienten. Was aber der größten Staatsbahn⸗ 1 8 recht ſein muß, wird den kleineren billig ſein. Die chwierigkeiten der finanziellen Auseinanderſetzung kön⸗ t das Notwendige gewiß nicht mehr verhindern. Mit den ſtr ahnen werden auch dle großen Binnenwaſſer⸗ fed in Neichsverwaltung überzugehen haben, jedenſalls ſo⸗ her e 26. 155 — 5 +. 75 51 den Gebieten mehrerer Einzelſtaaten gemeinſam ſind. Fer⸗ ahnterliegt naturgemäß das moderne Verkehrsweſen der Kraft⸗ Aagne ug e zu Lande und in der Luft der einheitlichen Rege⸗ und Verwaltung durch das Reich. due Dem ſchließt ſich der Handel, das Bank⸗ und Börſenweſen u. dergl. an Nader chon in der Hauptſache einheitliche Reichsverwaltung des Poſi, dngrar en⸗ und Telephonweſens iſt von den Reſten einzelſtaatlicher halte zu befrelen. Fallen mit der preußiſchen Hegemdnie ſüglich ihre da irkungen, die ſüddeutſchen Reſervate überhaußpt fort, ſo iſt auch bayeriſche und württembergiſche Poſtreſervat kein Platz mehr. Sollte ch eine ſinanzielle Schädigung dieſer Freiſtaaten nachweisbar ſein, ſo iſt 10 ſchädigung auf rein finanziellem Gebiete zu ſuchen. Die Beamten 85 allen ähnlichen Fällen bei der Anſtellung auf die Heranziehung von ngehörigen gebührend Bedacht zu nehmen iſt. Das gilt auch für das en, deſſen einheitlicher und ausſchließlicher Geſetzgebung durch das tünfti unmittelbare Reichsverwaltung ent⸗ 8 115 auch die eigene und 0 Neben dieſen intenſiver ausgeſtalteten Gebieten eigener und unmittel⸗ eichsverwaltung ſtehen auch künftig die Gebiete, für deren geſetzliche zwar auch das Reich zuſtändig iſt, ohne jedoch eine ſekundäre Ge⸗ gder Einzelſtaaten im Rahmen der Reichsgeſetze auszuſchließen, ne die Verwaltung unmittelbar an das Reich zu ziehen. In dieſen igkeitstreis fallen zunächſt die ſchon bisher dahin gehörigen Gebjiele. gen von ihnen wird ſich ohne jede Verfaſfungsänderung durch die der Verhältniſſe von ſelbſt, das Schwergewicht nach der Seite des à hin verſchieben, ſo vor allem im Finanzweſen. Die ungeheuerliche Naſan Belaſtung, unter deren furchtbarem Drucke die deutſche Republik ein beginnt, macht es von vornherein unmöglich, irgendwelche zur dieſer Laſt in größerem Umfang geeignete Objekte prinzipiell den un finanzen zu entziehen; das Reich muß unbedingt den Vortritt haben, erhaupt exiſtieren zu können. Die Freiſtaaten, ebenſo wie kommunalen 7 twaltungskörper, müſſen ſich mit ihrem Finanz⸗ und Steuerweſen in chtehedmen des Reichsfinanzſyſtems einpaſſen, indem ſie einmal vom Reiche e anſpruchte Quellen für ſich erſchließen und ſodann auf gewiſſe Reichs⸗ ten uſchläge legen können, innerhalb der vom Reiche zu normierenden. e. Jerner wird hier die Sozialiſierungspolitit, die Einführung 5 nopole, epentuell auf dem Wege der Enteignung, die Reichstätig⸗ tendeulſam ausdehnen, ohne jedoch die ergänzende Taätigkeit der Einzel⸗ auszuſchließen. Auch auf andern Gebieten der Sozialpolitik wird die orelſe durch das Reich intenſiver werden müſſen unter Mitwirkung der ſer ſtaaten nach den vom Reiche gezogenen Grundlinjen. Das gill von Lage der Dinge notwendiger und wichtiger als je gewordenen don Bodenpolitik, die ganz gewiß in beſonderm Maße der Mitarbeit der Einzelſtaaten und kommunalen Selbſtverwaltungskörpern bedarf, ſedoch 15 ee en und——— W3 nicht eSchut känn. rce ſchlie auch von dem Verhältnis des Staates zu ule und Fünm Gerade hier darf dis Eigenart der verſchiedenen Landſchaften und fnder, die für eine Verletzung dieſer ideellen Werte mit Recht ganz ender empfindlich iſt. keineswegs durch eine unverſtändlich zentrali⸗ dernde und ſchematiſterende Geſetzgebung und Verwalkung verletzt werden; danden au dieſen Gebieten muß auf ſie die ſchonendſte Rückſicht genommen der ber bei der grundlegenden Bedeutung dieſer Gegenſtände inſonder⸗ Volksbildung auf allen ihren Stufen, von der Elementar⸗ bis zur e. für das ganze Gemeinleben, för den geiſtigen und ſiltlichen Gehalt ſich dleſes nicht mit ſeiner bisherigen Ohnmacht beſcheiden; ſämtlich unmittelbare Reichsbeamte, was nicht ausſchließt, daß hier es muz vielmehr auch bier für die allgewernen, dem gangzen keuttchen Bolte gemeinſamen Grusdlinleg zieten, iaerbalb deren die Eigen⸗ art und dem Eigenleben der engeren Sꝛmeinſchaften freuet Speeltaum zu fruchtbarer und it ren Emofindungen entſprechender Betänignag zu geben Baut ſich 1o dos RNeich, der Steurit des Votksttadis entſpꝛechend, Bor: unten nach oben auf und ruht es mfolgedeſſen mit eine. gragen inn Lebenstötiglelt auf Jem arguniſchen Ulatertaue ſeiner klommunglen und einzer, ſtoutlichen Glieder, ſo in ein bewiſſer normietender Cinfloß des Ge⸗ ſamtwillens, alſo der Neſchsgeſetzgebung auf die Organfſatlon der Einzelſtagten und ihrer Wemeinden znentbehrlich. Aber er ſoll ſich auch auf das Unen:dehrliche beſchränken, indem er nui die Homo⸗ genität zwiſchen der Struftur des Nricha zInd der ſeiner einzelſtaatlichen und kommunalen Glieder ſicherſtelll. Sawen dieſe nicht in Frage kommt, iſt der Autonomie die Freiheit zum Ausvau ſhrer 3 und Berwaltung nach der Verſchledenhen der landſchoftlichen und örtlichen Verhäliniſſe zu laſſen. Aus der Natur des Volksſtaats ergibt ſich die freiere Stellung und weitere Entſaltung der örtlichen Selbſtverwaltung, im Gegenſatze zu deren Einengung und Bevormundung durch den Obrigkeitsſtaal. Zugleich weiſt dieſe örtliche Selbſtverwaltung den Weg für die Einfügung der Wahl und einer gewiſſen Bodenſtändigkeit der Verwaltungsbehörden. Nach der deutſchen Entwicklung wird auch in die Arbeit eines fachlich geſchulten und in ſeiner Stellung geſicherten Berufsbeamtentums im weiteren Umfang un⸗ entbehrlich ſein. Selbſtverſtändlich unterſteht dieſes Berufsbeamtentum künftig der politiſchen Leitung durch die aus Voltswahlen hervorgehenden und auf das Vertrauen des Volkes oder ſeiner Vertretung ſich ſtützenden Organe. Aber die Beſtellung durch Wahl wird ſich eben auf dieſe leitenden politiſchen Organe der einzelnen Gemeinweſen von der Gemeinde bis hinauf zum Reiche in der Hauptſache beſchränken müſſen. Je ausgedehnter der Wirkungskreis örtlicher Selbſtverwaltung iſt, deſto bedeutungsvoller wird damit der Einfluß der Beſtellung durch Wahlen. Und zugleich wird damit die Bodenſtändigkelt eines entſprechend großen und wichtigen Teiles des Perſonals der inneren Verwaltung gewährleiſtet. Auch wenn lokale Selbſtverwaltungskörper leitende Beamte von auswärts beruſen, ſo ſtellen ſie doch durch ihren freien Willen die Verbindung mit dem örtlichen Gemeinweſen her. Im übrigen wird auch künftig das Reich eigene Mittel⸗ und Unterbehörden nur für die oben umſchriebenen Gebiete der eigenen und unmittelbaren Reichs⸗ verwaltung beſitzen; für den großen Kreis der ſonſt noch der Regelung durch die Reichsgeſetzgebung unterliegenden Gegenſtände muß ſich das Reich auch künftig auf Zentralbehörden beſchränken, während der erwaltung dieſer An⸗ gelegenheiten in mittlerer und unterer Inſtanz nach wie vor durch Landes⸗ und Gemeindebehörden geſchieht. Denn es wäre verſchwenderiſch und auch ſonſt unzweckmäßig, neben dieſe noch beſondere untere Reichsbehörden in Einzelſtaaten und Gemeinden zu ſtellen. Aber unbedingt erforderlich iſt es, die Ausführung der Reichsgeſetze im wirtſchaftlichen Sinne des Geſetzgebers beſſer als bisher zu ſichern; dazu gehört eine ſchärfere und klarere Geſtaltung des Aufſichtsrechts der Reichs⸗Zentralbehörden über die einzel⸗ ſtaatlichen Verwaltungsorgane innerhalb der Reichszuſtändigkeit. Bisher war die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und der Reichs⸗Staatsſekretäre vor dem Reichstag für die Ausführung der Reichsgeſetze, ſoweit ſie den einzelſtaatlichen Verwaltungen oblag, eine inhaltsloſe Form, weil die Reichsregierung jenen einzelſtaatlichen Verwaltungen gegenüber im weſent⸗ lichen ohnmächtig was. Die Fortdauer dieſes Gegenſatzes von ſtaatsrechtlicher Jorm und politiſchem Inhalt, der das Parlament in den praktiſch wichtigſten Fragen tatſächlich ausſchaltete, iſt in der neuen Republik völlig unmöglich. Daher muß das Aufſichtsrecht der verantwortlichen Reichsregſerung über die Ausführung der Reichsgeſetze durch die einzelſtaatlichen Verwaltungen ſo ver⸗ ſtärkt und wirkſam geſtaltet werden, daß jene Verantwortlichkeit zur Wahr⸗ heit wird, indem die formal verantwortliche Stelle auch die tatſächllche Macht zur Durchführung des geſetzgeberiſchen Willens erhält. Für die Geſtaltung der oberſten Reichsorgane die als Beauftragte des Volkes deſſen Gemeinwillen zum Ausdruck bringen, ſoweit er nicht dem Volke unmitlelbar in Geſtalt des Referendums vorbe⸗ halten bleibt, kommen nach Lage der Dinge gegenwärtig drei Möglich⸗ keiten in Betracht. Die Volksvertretung beſtellt durch ihre Wahl unmittelbar das leitende Regierungskollegium, deſſen Mitglieder an der Spitze der einzelnen Reſſorts ſtehen. Sie ſind der Volksvertretung zwar für ihre Amtsführung verantwort⸗ lich, aber nicht in der Weiſe des parlamentariſchen Syſtems, indem ſie zurück⸗ treten müßten, ſobald ſie mit einer politiſch wichtigen Vorlage in der Minder⸗ heit bleiben; vielmehr beruht das Vertrauensverhöltnis zwiſchen Parlament und Regierung darauf, daß die Regierung vom Parlament gewählt wird und ihr Mandat nur auf verhältnismäßig kurze Amtsperioden erhält. Es iſt dies das Syſtem der Schweizeriſchen Eidgenoſſenſchaft, das nicht bloß als geſchichtliches Vorbild offenbar große Vorzüge für die Orga⸗ niſation eines demokratiſchen Gemeinweſens aufweiſt. Dazu kommt nach die Verwandtſchaft dieſer Organiſatlon mit der in dem größten Teile Deutſchlands ſeit langem eingebürgerten Stadtverfaſſung. Daß dabei der Dualismus zwiſchen einem mehr oder minder repräſentativen Staatsoberhaupt und der verantwortlich arbeitenden Regierung fortfällt, iſt einer demokratiſchen Em⸗ pfindung angenehm. Ferner iſt es ein politiſcher Vorteil des Syſtems, daß es die einſeitige Paßteiherrſchaft mit ihren Härten und Wechſelfällen vermeiden kann, weil das Regierungskolleglum durch Kompromiß zwiſchen den 3 ch gebenden Parteien nach deren ungefährem Stärkeverhälknis zu bilden i So fließt das ganze politiſche Leben friedlicher und ruhiger dahin. Jedo wirb eben dieſer Vorzug leſcht zum Nachteil für die Verhältniſſe eines Groß⸗ ſtaates, der eine durch politiſche Homogenität in ich geſchloſſene und alſo tatkräftigere Regierung braucht. Und eben dieſe edürfniſſe großſtaatlicher Politik nach innen und noch mehr nach außen drängen doch auf die Repräſen⸗ tation der ſtaatlichen Einheit durch eine Perſönlichkeit, ein republikaniſches Staatsoberhaupt hin. Dazu kommen für Deutſchland noch die mannigfachen Rückſichten, die bei der Bildung eines ſolchen Regierungskollegiums durch unmittelbare parlamentariſche Wahlen ſich geltend machen müßten: Rückſichten auf landsmannſchaftliche Zugehörigkeit zu den Einzelſtaaten, auf die Vielheit der politiſchen Parteien, wohl auch auf konfeſſionelle Unterſchiede. Dieſe Dinge bieten im weiten Rahmen des Deutſchen Reichs ganz andere Schwierig⸗ keiten als in kleineren Verhältniſſen; ſie zu vereinigen mit der doch keines⸗ wegs zu vernachläſſigenden Rückficht auf die perſönliche Eignung der Regie⸗ rungsmitglieder für die verantwortliche Leitung der zahlreichen und großen Relchsreſſorts iſt auf dem Wege parlamentariſcher Wahl kaum möglich. So empfehlenswert nach alledem dieſes Syſtem für die Verfaſſung der einzelnen deutſchen Freiſtaaten iſt, ſo wenig kann es für die großen Aufgabſen des Reiches ſelbſt vorgeſchlagen werden. Hier wird die Beſtellung eines Präſidenten, der ſeinerſeits die Reichsregierung ernennt, nicht zu umgehen ſein. Für das Verhältnis dieſes Präſidenten zur Volksvertretung gibt es nun wiederum zwei Möglchteiten: das dualiſtiſche und das parla⸗ mentariſche Syſtem. Bei dem erſteren iſt der Präſident ſelpſt unmittelbar das Haupt der Re⸗ gierung, deren Reſſortchefs lediglich ſeine Gehilfen und politiſch nur ihm, nicht der Volksvertretung verantwortlich ſind. Nach dem parlamentariſchen Syſtem bildet der Präſident ſein Kabinett unter Rückſicht auf die Mehrheitsverhält⸗ niſſe der Volksvertretung, deren Vertrauen die Miniſter für ihre Amtsjühr ung beſitzen müſſen, und dem ſie mithin politiſch deruntwortlich ſind. Das erſte Syſtem hat vor allem in den Vereinigten Staaten von Nordamerika ſeiue Stärke, aber auch ſeine großen Schwächen und Schäden gezeigt. Es beruht auf einer ſlarren Durchführung der emaltenteilungs⸗ doktrin, indem die Legislative im Prinzip ausſchließlich dem Parlament. die Exekütive prinzipiell ebenſo ausſchlleßlich dem Präſidenten mit ſeinen Ge⸗ hilfen übertragen iſt. Tatſächlich erweiſt ſich jedoch die Durchführung jener Doktrin gegenüher den praktiſchen Bedürfniſſen des politiſchen Lebens überall und immer mieder als unmöglich; ſie wird daher auch in der Praxis der Vereinigten Staaten je länger deſio mehr auf allerlei Umwegen umgungen. Stets führt dae dualiſtiſche Syſtem zu einer geiſtiren Verarmung und poli⸗ tiſchen Verödung der Volksvectretungen. Und auf der anderen Seite iſt das Beuteſyſtem für die Beſetzung der Verwaltungsämter die kaum vermeidbare Folge der Konzentrierung aller Verwaltungsmacht in der Hand des plebis⸗ itären Präſidenten und des Wechſels dieſer Macht je nach dem Wahlſieg der Parteſen Abgeſehen von dieſem Wechſel haben wir in Deutſchland das dugliſtiſche Syſtem im Reiche und in den Einzelſtaaten, namentlich in Preußen lange und gründlich genug kennen gelernt, um nach ſeiner Wie⸗ derherſtellung in veränderter Geſtalt keinerlei Verlangen zu tragen. Da hier die vom Parlament unabhängige Exekutive nicht periodiſch wechſelte, bildeten die in gottgewollter Abhängigkeit von ihr ſtehenden Verwaltungs⸗ ämter die dauernde Beute einer einſeitigen politiſchen Richtung. Und auf der anderen Seite war das Poarlament im Sinne des Dualismus beſchränkt auf abſtrakte Geſetzgebung, auf Kritik und Negation, ohnmächtig gegenüber der das praktiſche Leben wirklich beſtimmenden Verwaltung. Dieſe äußere poli⸗ tiſche Ohnmacht der Parlamente hatte ihre innere polltiſche Impotenz zur Folge, die Zerſplitterung der rein dogmatiſchen Parteien und all die anderen viel erörterten und viel beklagten Uebel unſeres alten Zuſtandes. Wenn man ſchon vor der Revolution die Abhilfe durch Parlamentari ierung erſtrebte, ſo war dies der richtige Weg, nur konnte er unter der Herrſchaft der alten Gewalten nicht entſchſeden geung beſchritten und nicht weit genug verfolgt werden. Die Nevolution hat nun endlich die Bahn freigemacht; ſie würde dieſen wichtigen politiſchen Erfoig ſelbſt wieder zerſtören, wenn ſie auf jenem Wege umkehren und den alten Duallsmus nur mit veränderter Spitze wieder herſtellen wollte. Es ſind falſche Prophefen, die den prinzipiellen Gegenſatz von Parlamentarismus und Demoktatie lehren. Gewiß iſt nicht jeder Parſamenkarismus demokratiſch; gewiß gibt es ariſtokraliſchen und blutokratiſchen Parlamentarismus. Ob er ſich in der einen oder anderen Weiſe geſtaltet, das hängt weniger Verfaſſungsparagraphen ab, als von der ſozlalen und wirtſchaftlichen ir der Geſellſchaft. Aber für ein roßes Volk und Reich iſt bisher der Baxlamentarismus als die beſle und ruchtbarſte Organiſationsform der pon en Demokratie erprobt. Und ge⸗ rade wir Deutſche bedürfen nach unſerer geſchichtlichen Vergangenheit und Volksanlage dringendſi des politiſchen Erziehungsmittels, das in der lebendigen Wechſelwirkenng von Balkevertretung und Regierung innerhalv des parlamentariſchen Syſtems gegeben il. Unſere Auſgabe kann nicht die Ver⸗ drängung des Parlamentarismus burch die Demokratie ſein; vielmehr die Entwicklung und Feſtigung einer puclamentariſchen Demokratie. Diks bebiagt jeboch nicht die Waßl,des Präſidenten durch bas Pat. lamenz. wie in Frankreich. In: Gegenien kaan man dieles franzöſiſche Syſte n treſſend als unechten Parlomentarismus dezrichnen Der echſe Parlamenta⸗ rlets ſetzt zamlich zwel einander weſentlich ebenbürtige göchſte Stadls⸗ degan⸗ voraue; unterſcheider ſich edoch dorn Dualismus dudurch daß ſiu nicht in unverbandener Gegenſätzlichkei“ vebenelnanberſtehen, ſondern daß die pariamenkariſchr Regierung das bewegliche Bindegtied zwiſchen in nen bild et. In der parlamentariſchen Monscchie ſteht die Krone neden dem Parlament. In der parlamentaciſchen Demakratie, in der alie politiſche Gewalc vors Volkswillen auegegl. ektzält der Kräſſdent die enenbürtige Stelteng nehen der vom Volke unmttelbar zewählten Volksvertretung nur, wenn er nicht den dieſer ſelbſ, ſondern uamitielbar vom Bofke gewählt wird Jur Wahl und Wiederwahl iſt er alſo vom Parlament unabhöngis: ſein⸗ ſa mnt⸗ lichen Regierungsfunkſionen aber fann er nuc unter der verantwortlichen Mitmirkung der von ihm ernanaten, doch vom Vertrauen des Parlamente abhängigen Reichsminiſter ausüben. Der Reichspräſident iſt in der Auswahl der Reichsminiſter und zunächſt des Reichskanglers nicht auf die Mitgſieder des Partaments beſchränkt; denn es iſt durchous kein weſentliches Erforder nis des parlamentariſchen Syſtems, daß die eiteuden Stanls,aänner not- wendig Parkamentsmitglieder ſein müſſen; woh! aber iſt es weſentlich, daß ſie die Regierung in lebereinſtimmung nt: der parlamentars ſchen Mehrheit führen und zurückireten miülſſen, falls dleſe Mehrheit ihnen das Vertrauen verſagt. Für die Geſamtpoliti! der Regierung trägt der Reichskanzler die Verantwartung, auf deſſen Vorſchlag der Reichspräßd⸗ dent die Reſſortminiſter ernennt, die jedoch nicht wie bisher unſelbſtän⸗ dige und untergedene Gehilfen des Kanzlers ſein ſollen, ſondern die für ihre Reſſortverwallung als ſelbſtändig verantwortliche Staatsmänner dem Parla⸗ ment gegenüberſtehen. Denn die formale Verantwortlichkeit des Relchs⸗ kanzlers füör jede einzelne Reſſortverwaltung würde auch in Zukunft eine das waßre politiſche Berantwortungsprinzip ſchwächende Fiktion ſein, wie ſie es bisher geweſen iſt. Und die Uebereinſtimmung der parlamentariſchen Mehr⸗ heit mit der allgemeinen Richtung der Regierungspolitik braucht nicht nob⸗ wendig die Billigung jeder einzeinen Refortverwaltung in ſich zu ſchli⸗denz vielmehr wird der wünſchenswerie Einfluß des Parlaments auf die Frok⸗ tiſche Handhabung der Verwaltung verſtärkt, indem das Parlament auch ohne einen Wechſel der Geſamtregierung Veränderungen in der Leitung ein⸗ zelner Reſſorts herbeiführen kann. Aus dieſer Ordnung des Verhältniſſes zwiſchen dem Reichskanzler und def Reſſortchefs wird ſich ein mehr kolle⸗ giales Zuſammenarbeiten der Reichsregierung praktiſch don ſelbſt ergeben, ohne daß ihr das Kollegialſyſtem von der Verfaſſung formell vorzuſchreibes iſt, was 8 gerade im Intereſſe einer klaren politiſchen Verantworllich ken nicht empfiehlt. 55 Die Ernennung des Reichskanzlers und in Uebereinſtimmung mit ihm die der anderen Mitglieder der Reichsregierung iſt die wichtigſte ſelbſtändige unktion des Reichspräſidenten. Hierin vor allem hat er ſeine politiſche ührereigenſchaft zu bewähren. Ein aus der Volkswahl hervorgegangener, alſo im politiſchen Treiben vbrausſichtlich erfahrener Führer kann dte man⸗ nigfaltigen dabei in Betracht kommenden politiſchen und fachlchen Geiichts⸗ punkte unzweifelhaft ſichekrer und beſſer abwägen und zur Entſcheldun bringen, als im Wege ünmittelbarer parlamenkariſcher Wahlen möglich i Er, der ſelbſt aus dem Volke hervorgegangen iſt, wird vorausſichtlich Ver⸗ hältniſſe und Perſonen auch klarer und richtiger beurteilen können, als ein durch Geburt und Erziehung vom Volke abgeſonderter Monarch, der nur mit den Augen der ihn umgebenden engen ſozialen Schicht ſehen, nut mu ihren Ohren hören ͤgnn. Da ſowohl der Reichspräſident wie das Parlamenk ihre politiſche Gewan vom deutſchen Volke ableiten, ſo muß die Entſcheidung über ſonſt nicht aus⸗ zugleichende politiſche Konflikte wiedsrum dem Volke zufallen. Demgemäß iſt der Präſident befugt, durch Auflöſung des Parlaments Bernfun von der Volksvertretung an das Volk ſelbſt einzulegen. Wenn es ſich ſedo um eine Meinungsverſchiedenheit über ein einzelnes Geſetz handelt, ohne da die Geſamtrichtung der Polftie in Frage geſtellt werden ſoll, ſo kann des Präſident eine Entſcheidung des Volkes über die beſtimmte Geſehesfrage auch ohne Auflöſung des Parlaments düdurch herbelführen, daß er die Ges ſetzesfrage allein der Volksabſtimmung im Wege des Referendums unterbreitet. Auf der anderen Seite ſoll in beſonders ſchweren polinſchen Konfliktsfällen auch dem Reichstag die Befugnis dee werden, das Volk zu einem Urteil über die politiſche Haltung des Präſt enten anzurufen, indem der Reichstag durch Beſchluß einer Zweidrittelmehrheit die Volksa bſtim mung über die Weiterführung der Präfidentſchaft veranlaßt. Beſtätigt dabei das Volk die politiſche Haltung des Präſidenten, ſo empfiehll es ſich zur Vermeidung einer allzugroßen Häufung ſolcher Aktionen, dieſes durch Referendum erteilte Vertrauensvotum Reneich als Wiederwahl des Präſidenten für einen neuen Amtstermin gelten zu laſſen. Dieſer Amts⸗ termin ſelbſt wird bei ſolcher Möglichkeit, in ernſten und wichtigen Fällen auch während ſeiner Dauer an das Volk appellieren zu können, auf einen längeren Zeitraum zu bemeſſen ſein, um im Amte des Reichspräſidenten ein Element tuhiger Dauer in den ſtagtlichen Organismus einzufügen. Im übrigen hat der Reichspräſident bei der Reichsgeſetzgebung— ab ſehen von der der Reichsregierung wie dem Reichstag zuſtehenden Initiſatiog Adie Pflicht zur Verkündigung der verfaſſungsmäßig beſchloſſenen Geſetza Die internationalen Verkretungsbefugniſſe des Reichspräſidenten ſind durch die Mitwirkung des Reichstags bei der Vertragsſchließung beſchränkt; Kriegs erklärung und Friedensſchluß be ge durch Reichsgeſeßz. Die politiſche Verantwortlichkeit des eichspräſidenten kommt in jſengs durch Reichstagsbeſchluß herbeizuführenden Volksabſtimmung zur Geſtung ebenſo wie die politiſche Verantwortlichkeit des Reſchskanzlers und der Reichs⸗ miniſter durch die Abhängigkeit ihrer Amksführung von der parlamentariſchen Mehrheit. Von der politiſchen zu unterſcheiden iſt die rechtliche Verantwort lichkeit; ſteht dort die Zweckmäßigkeit der Regierungshandlungen in Frage ſo hier ihre Rechtmäßigkeit, d. h. die Frage, ob Verfaſſung oder Geſetze ver letzt worden ſind. Nur dieſe Frage iſt ihrer Natur nach einem gerichtlichen Verfahren und einem Urteilsſpruche zugänglich, muß aber auch einem ſolchen und nicht einem politiſchen Verfahren unterliegen. demgemäß können wegen Verfaſſungs⸗ oder eſciß er Reichspräſident wie Reichskanzler und Reichsminiſter durch Beſchluß einer Zweidrittelmehrheit des Reichstags. dem Staatsgerichtshof angeklagt werden. 1„ 4. Neben den vorher erwähnten Fällen des Referendums wäre noch eim Volksabſtimmung über Verfaſſungsänderungen vorzuſehen. Je höher ein Volk das Grundgeſetz ſeines politiſchen Gemeinlebens, auf dem die regeb mäßige Ordnung aller 8 Gewalten beruht, ſchätzt und achtet, deſte mehr wird es geneigt ſeb„ die Verfaſſungsgeſetzgebung organiſatoriſch von der gewöhnlichen Geſetzgebung abzuheben, wodurch auch die Beurteilung der Verfaſſungsmäßigkeit der Geſeßze ſtärker geſichert wird. Die dem Volke vorzulegenden Fragen der Verfaſſungsänderung müſſen zuvor im Wege der Reichsgeſetzgebung klar und deutlich formuliert werden, ſodaß die Abſtimmung einfach mit ſa und nein erfolgen kann. In Es wägung des gewaltigen Wandels aller Verhäliniſſe, als deſſen Folge dieſe Berfaſſung eine bisher in der Erfahrung noch nicht erprobte rechlli e Neu ordnung zu geſtalten hat, empfiehlt es ſich aber, für eine gewiſſe Ueber gangszeit noch die Möglichkeit einer leichteren Korrektur von Verfaſſungs⸗ beſtimmungen auf Gründ der nach ihrem Inkrafttreten gemachten Erfah⸗ ſahrungen zu geben, indem für dieſe Zeit verfaſſungsändernde Geſetze nun einer qualifizierten Mehrheit im Reichstag bedürfen. Iſt dann die neue Ver⸗ faſſung prakziſchſerprobt, ſo ſind weitere Abänderungen der Volksabſtimmung zu unferbreiten. Dem Referendum einen weiteren Spielraum zu geben namentlich durch das Recht der geſetzgeberiſchen Inftialive, iſt in großſtaal⸗ lichen Verhältniſſen nicht zweckmäßig. Denn würde man die Befugnis, eine Voltsabſtimmung zu verlangen, ſchon einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Bürgern gewähren, ſo wird!das politiſche deee ee beunruhigt werden. Jene Zehl müßte alſo dei der Bevölkerung des Reiches auf mindeſtens em Million bemeſien werden; dies würde jedoch einen ſo großen und koſtſpieligen Apparat bedingen, daß die Einrichtung gerade für die große Voltsmehrhen praktiſch bedeutungslos, wenn nicht bedenklich wäre. Die Reichsgeſetzgebung wird alſo houptſächlich in der Hand der Voltsvertretung liegen. Daß dieſe aus einen VBolktshaus, gewählt auf breiteſter demo⸗ kratiſcher Grundlage, beſteht, iſt nach Lage der Dinge ſelbſtverſtändlich. An der faſt ſchrantenloſen Ausdehnung des parlamentariſchen Wahlrechts, wie ſie aus der Revolution hetvorgegangen iſt, läßt ſich vom Standpunkt über⸗ lieferter 5b aus ſehr leicht Kritit üben. Danach verleiht der gStaat“ das Wahlrecht an die nach ſeinem Urteil zur Zeit politiſch reifen Volksſchichten. Aber wer und was iſt dieſer allweiſe und allgerechte Staat? Für die moderne Demokratſe kann er nur die organiſierte Geſamtheit des Volkes ſein, beſeelt vom nationalen Gemeinwillen. Die öffentliche Meinung dieſes Gemeinwillens durch die Ordnung des Wahlrechts möglichſt getreu zu erfaſſen und zu rechtlich wirkſamem Ausdruck zu bringen, iſt die pornehmſte Aufgabe der Wahlrechtsordnung, der heute nur das Prinzip völliger Gleichberechtigung, der Ausſchluß jeder Entrechtung und vorrechtung entſprochen werden kann. Wie die für das parlamentariſche Syſtem notwendige politiſche Reiſe des Parlaments nur durch den Parla⸗ lamentarismus ſelbſt herbelgeführt werden kann, ebenſo kann die für die vollkommene Demokratle unentbehrliche politiſche Reife des Volkes in allen leinen Schichten nur durch die vollkommen demokratiſche Gleichberechtigung des ganzen Voltes erreich: merden. Deshalb können an ſich nicht unwahr⸗ ſcheinliche Enttäuſchungen der Uebergangszeit durchaus nicht als Beweis⸗ gründe gegen die Fruchtbarkelt und Notwendigkeit des demokrätiſchen Prin⸗ Zips verwertet werden. Daß mit einer möglichſt weiten Ausdehnung des Wahlrechis ein für allemal die ſonſt nie ruhenden, verlutiernden und un⸗ fruchtbaren Wahlrechtskämpfe aus dem politiſchen Leben beſeitigt mwerden, iſt ein nicht zu unterſchätzender Vocteil. Ein ſo ausgedehntes Wahlrecht aber erfordert eine gerechte Organſſation durch das Verhältels v101ſylem Im übrigen iſt mit Einzelheiten des Wahlrechts und des möglichſt zuten Proporitonaliſtems nicht dſe Petſaſſung zu, belaſten, ſondeen ſie ſind einem deſonderen Reichswahlgeſetze vorzubehaften, für das die Erfoh⸗ rungen ber Nationgiterſammlungswahlen nüßliches ateriaſ ergeben werden. Eine der umſtrittenſten Fragen wird es ſein, ob dieſem Boltshaus noch, ein zweites Haus des Roſchstags an die Seite geſtellt werden all. Di⸗ natürliche Abneigung de: Demokratſe gege. das ſeg⸗„annte Zweikammer⸗ ſoſtem. kann in dieſem Jalle bel undeſungencr Beurie ang nicht entſcheidend * * 7 3* HrAuzeige NrAus 11 9. 2T. Juüfettet ſein. Denn hier handelt es ſich keinesfalls darum, neben die Voltskammer eine beſondere Vertretung privilegierter Klaſſen zu ſtelien; velmehr iſt die Nesde lediglich, ob die der einzelnen deutſchen Freiſtaaten in die efchsorganifatian die Geſtalk eines Staatenhauſes oder eine dem alten Bundesrat ähnliche Geſtalt erhallen ſoll. Dieſe Frage beſteht nur für die Anſchauung nicht, die jede Beteiligung der Einzelſtaaten als innerhalb der höchſten Reichsorgane für unnötig oder ſchädlich hält. Ohne theoretiſch zu dem Prinzip des volltommenen Einheſtsſtaats oder des Föderativſtaats Stellun 85 neizmen, gehr der ee von der Ueberzeugung aus, daß na Fage der Pinge in Deutſchlan Volkes und ſeiner Stämme eine Ausſchließung, der einzelnen Freiſtaaten als e aus der Organiſation der Reichsgewalten politiſch unmöglich iſt. Unter ieſer Vorausſetzung erſcheint aber das Staatenhaus yſtem ſowohl ſür das Reich wie für die ee unvergleſchlich viel beſſer und der Solidarttät von Reich und Einzelſtaaten unvergleichlich viel günſtiger als das Bundesratſyſtem. 8 Im Staatenhauſe ſitzen die Vertreter der einzelnen Freiſtaatsvölter als die als gewählte Vertreter nach ihrer freien Ueberzeugung ſtimmen. n einem Bundesrate ſitzen die Vertreter der einzelſtaatlichen Reglerungen, die als ernannte Veamte nach den Inſtruktionen ihrer Regierungen ſtimmen. Nach den politiſchen Grundanſchauungen. die durch die Revolution zur Herr⸗ ſchaft gekommen ſind, muß es als ausgeſchloſſen erſcheinen, daß ein aus in⸗ ttuierten Regierungsbeamten beſtehendes Kollegium einen dem Volkshaus gleichberechtigten Faktor der Reichsgeſetzgebung bilden könne. Für die Be⸗ völkerungen der einzelnen Freiſtaaten aber iſt es gerade das Wichtigſte, daß ſie als ſolche bei der höchſten Funktion des Gemeinlebens, der auch ihr Eigen⸗ leben ſo ſtark beeinfluſſenden Reichsgeſetzgebung, zur Geltung kommen können. Der Bundesrat war nie und tann nie werden der Träger eines demokratiſchen Föderatipgedankens; er würde ſtets bleiben, was er immer geweſen: der Hort der„perbündeten Regierungen“. Der Natur einer föderativen Demokratie 22 es vielmehr, daß neben die Veriretung des geſamten Volkes als einer Einheit im Volkshaus die Vertretung der einzelſtaatlichen Votsver⸗ tretungen im Staatenhauſe tritt. Dann ergibt ſich auch die natürliche Ver⸗ tellung des Stimmgewichts der Einzelſtaaten nach ihrer während das Bundesratsſyſtem nicht von der Konſtruktion eines künſtlichen Stimmenverhältniſſes loskommt. Bis zur Umbildung der deutſchen Einzel⸗ ſtaaten muß allerdings für die Wahlen zum Staäatenhauſe das im Entwurf vorgeſehene Propiſorium gelten. 5 Freilich liegt das Schwergewicht des Bundesratsſyſtems gar nicht in ſeiner Teilnahme an der dele ſondern an der Berwaltung. Aber ier iſt es nicht minder bedenklich. Iſt der Bundesrat der eigentliche Sitz er Regierung, wie er es im Prinzip nach der früheren war, ſo iſt eine patlamentariſche Reichsregierung unmöglich, weil die parla tariſch verantwortlichen Reichsminiſter die Verwaltung in Wahrheit nicht in der 1 57 aben. ine Parlamentariſierung unmöglich zu machen, war ſicherlich elner der leitenden Beweggründe Bismarcks bei ſeiner kunſtreichen Konſtruktion des Bundesrats. Damit iſt aber überhaupt eine einheitliche, nach feſten politiſchen Richtlinien handelnde und ihre Hurchführung ſichernde Reichsregierung un⸗ möglich gemacht. Verankwortlichkelt und Zuſtändigkeit müſſen ſich hier wie immer decken, wenn die Verantwortlichkeit eine Wahrheit ſein ſoll. Doch auch rein verwaltungstechniſch iſt die Leitung einer großſtaatlichen Berwaltüng durch ein Kollegium einiger Dutzend, von verſchledenen Regier⸗ ungen inſtruierter Beamter ein Unding. Das hat ſich praktiſch auch im früheren Reſche gezeigt; und dadurch hat ſich ſchon dort der Schwerpunkt der Verwal⸗ tung tatfächlich immer ſtärker in die Reichsregierung verſchoben. Aber ihre polieiſche Verantwortſichlzit blieb durch die Verfaſſungskonſtruktion verdunkelt, und Preußen übte ſeine Hegemonie dürch gleichzeſtige Beeinfluſſung des Bun⸗ desrats, der Reicher ing und der kleineren Einzelſtaatsregierungen. Es wäre ſchwer begreifluch, wenn die neue Verfaſſung der deutſchen Republik die Entwichlung wiederum auf ſie verſchlungene und krumme Wege geraten ließe. Klare Berhältniſſe, in denen der politiſche Inhalt ſtaatsrechtlichen Form entſpricht, ſchafft dage gen eine Organiſation, die den Einzelſtaaten gleichbe⸗ rechtigten Anteil an der Reichsgeſehgebung gibt, indem der Reichstag aus Volkshaus und Staatenhaus beſteht, die aber die wirkliche Leitung der Reichs⸗ verwaltung offen undeklar in die Hände der dem Reichstag politiſch verant⸗ wortlichen Reichsreglerung legt. Sicherlich bedarf dieſe Reichsregierung beſ ihren Funktionen der ſtändigen Fühlung mit den Regierungen der einzelnen Freiſtaaten; dieſe Organiſatoriſch ſicherzuſtellen, iſt aber auch unter Vermeidung des überlebten Bündesratsſyſtems ſehr wohl möglich. Es geſchleht durch die Ernennung ſtändiger Vertreter der Einzelſtaatsregierungen bei der Reichsregierung, die als Reſchsräte ihr beratend und gutachtend zur Seite ſtehen, die beſonderen Verhältniſſe und Intereſſen ihrer Einzelſtaaten zur Geltung bringen und das 8555 mit den Teilen organiſch verbinden. Auf ſie werden zum großen Teil die nützlichen Funktionen der bisherigen Bundesratsausſchüſſe übergehen 8 1 928 daß die Schattenſeiten des Bundesratsſyſtems mitherüberzu⸗ nehmen ſind. Auf die Hervorhebung dleſer Leitgedanken der organiſatoriſchen Veſtim⸗ mungen des Verfaſſungsentwurfes will ſich dieſe Deniſchrift beſchränken, die Keer Berf der der Erörterung. vorbehaltend. Keiner Verfaſſung iſt es gegeben, die für ein gedeihlſches Staatsleben unent⸗ behrliche Solibaritat von Volk und Regierung, von Geſamtheit und Gliedern durch Rechtsbeſtimmungen zu ſchaffen; das iſt die Sache der Volkserziehung in derem höchſten Sinne, der Entwickfung Nen eſinnung. Aber eine Verfaſſung kann und ſoll Hinderniſſe vermeiden, die der Entwicklung 2 Solidaritätsgeſinnung entgegenſtehen, und Einrichtungen ſchaffen, die die Entwicklung erleichtern. Mögen die Vorſchläge des Verfaſſungsentwurfs nach Möglichkeit dieſer höchſten Aufgaben der Geſetzgebung dienlich ſein können. Berlin, den 3. Januar 1919. Der Staatsſekretär des Innern: Dr. Preuß. der Worklaul des Eutwurfes. (Schtuß.) § 48. Zum Zwecke der Wahlprüfungen ſowie der Prü⸗ fung der Frage, ob ein Mitglied des Reichstags das Recht der Mitgliedſchaft verloren hat, wird beim Reichstag ein Wahlprüfungsgeticht gebildet. Es beſteht aus der erfor⸗ derlichen Zahl von Mitgliedern des Reichstages, die jedes der beiden Häuſer für die Dauer der Wahlperiode aus ſeiner Mitte wählt und aus der erforderlichen Anzahl von Mit⸗ gliedern des Reichsverwaltungsgerichtes oder bis zur Errich⸗ tung des Reichsgerichts, die der Reichspräſident auf Vor⸗ ſchlag des Präſidiunms dieſes Gerichts beſtellt⸗ Das Wahlprüfungsgericht erkennt in der Beſetzung von 3 Mitgliedern des Reichstages und 2 richterlichen Mitgliedern. Hierbei ſoll, wenn Wahlen zum Volkshaus nachgeprüft wez⸗ den, ſpwoel die Partei, die in der angefochtenen Wahl ge⸗ ſiegt hat, als auch diejenige, welche in der Aufhebung der Wahl nach dem Wahlergebnis das größte Intereſſe hat, durch eines ihrer Mitglieder vertreten ſein. Die Durchſaheung des Verfahrens außerhalb der Ver⸗ handlungen vor dem Wahlprüfungsausſchuß liegt einem vom Reichspräſidenten zu ernennenden Reichskommiſſar ur Wahl⸗ prüfungen ob. Im übrigen wird das Verfahren vom Plenum des Wahlprüfungsgerichts grregelt. 9 49. Zum Beſchluß eines jeden Hauſes des Reichs⸗ tsges iſt die Teilnahme von mindeſtens der Hälfte der geſetz⸗ lichen Zahl ſeiner Mitglieder und einfache Samenehehel erforder ich, ſofern nicht die Reichsverfaſſung ein anderes Stimmenverhältnis vorſchreibt. 4 Für die von den beiden Häuſern des Reichstages vor⸗ zunehmenden Wahlen kann die Geſchäftsordnung Ausnahmen zulaſſen. § 50. Ein Reichstagsbeſchluß kann nur durch die Ueber⸗ einſtimmung beider Häuſer zuſtandekommen⸗ 51. Zu einem Reichsgeſetz iſt die Uebereinſtimmung der Mehrheit beſchlüſſe beider Hauſer des Reichstages erforder⸗ lich und vorbehaltich 8 60 ausreichend. Aenderungen der Verfaſſunng können nur vor⸗ genommen werden, wenn in beiden Häuſern des Reichstages mind ſtens zwei Driitel der geſetzlichen Mitgliederzahl an⸗ weſend ſind und nundeſtens zwei Drittel der Anweſendeu zu⸗ ſtimmen. Aach Ablauf von fünf Jahren nach dem Inkraft⸗ treter dieſer Verfaſſung, bedarf jede Verfaſſungsänderung der Beſtätigung durch eine Volsabſtimmung. Das Reichsgeſetz vorzuſchlagen ſteht dem Volkshauſe, dem Staatenhauſe und der Reichsregierung zu. § 52. Jedes Haus des Reichstags hat das Recht und auf Vorlangen von einem Füuftel ſeiner Miglieder die Pflicht, ** und der weit überwiegenden Stimmung des übung ſeines Berufs getanen Außerungen men⸗ Ausſchüſſe zu Unterſuchung von Tatſachen einzu etzen, wenn die Geſetzlichkeit oder Lauterkeit von Regierungs⸗ oder Ver⸗ waltungsmaßnahmen des Reiches angezweiſelt wird Dieſe Ausſchüſſe erheben in öffeutlicher Verhandlung die Beweiſe, die ſie oder die Antragſteller fur erforderlich erachten. Alle Gerichts⸗ und Verwaltungsbehörden ſind verpflichtet, dem Erſuchen dieſer Ausſchüſſe um Beweiserhebungen Folge zu leiſten. Ale behördlichen Akten ſind dieſen Ausſchüſſen auf Ver⸗ langen vorzulegen. § 53. Kein Mitglied des Reichstages darf zu irgend⸗ einer Zeit wegen ſeiner Abſtinanung oder wegen der in Aus⸗ erichtlich oder diſzi⸗ plinariſch zur Verantwortung geſogen werden. § 54. Wahrheitsgetreue Berichte über die Verhapdlungen in den öffentlichen Sitzungen des Reichstags bleiben von jeder Verantwortung frei. § 55. Kein Mitglied des Reichstags kann ohne die Ge⸗ nehmigung des Hauſes, zu dem es gehört, während der Siz⸗ ungsperiode wegen einer mit Sträfe bedrohten Handlung zur Unterſuchung gezogen oder verhaftet werden, es ſei denn, daß es bei Ausübung der Tat ober im Laufe des nächſtfol⸗ genden Tages ergriffen wird. 5 Die gleiche Genehmigung iſt bei jeder anderen Beſchrän⸗ kung der perſönlichen Freih it erforderlich, die die Ausübung des Abgeordnetenberufes beeinträchtigt. Jedes Strafverfahren gegen ſein Mitglied des Reichstags und jede Tat oder ſonſtige Beſchränkung ſeiner perſöulichen Freiheit wird auf Verlangen des Hanſes, dem es angehört, aufgehoben. § 56. Die Mitglieder des Reichstags ſind berechtigt, über Perſonen, die ihnen n ihrer Eigen chaft als Abgeordnete Tat⸗ ſhchen anvertraut haben oder denen ſie in Ausübung ihres Abgeordnetenberufes ſolche anvertraut haben, ſowie über dieſe Tatſachen ſelbſt das Zeugnis zu verweigern. Auch bezüg⸗ lich der Beſchlaguahme üehen ſie den Perſonen gleich, die ein geſetzliches Zeugnisverweigerungsrecht beſitzen. § 57. Die Mitglieder des Reichstag: erhalten das Recht zur freien Fahrt auf allen deutſchen E ſenbahnen ſowie eine Eutſchädigung nach Maßgabe eiges Reichsgeſetzes. Abſchnitt 4. Der Reichspräſident und die Reichsregierung. § 58. Der Reichspräſident wird vom ganzen Deutſchen Reiche gewählt. 8 Wählbar iſt, wer das 35. Lebensfahr vollendet hat und ſeit mindeſtens 10 Jahren Deutſcher iſt. Gewählt iſt, wer die Mehrheit von allen im Deutſchen Reiche abgeg benen Stimmen erhilten hat. Stellt ſich eine ſolche Mehrheit nicht heraus, ſo muß eine engere Wahl zwiſchen den beiden Bewerbern ſtattfinden, die die melſten Stimmen erhalten haben. § 59. Der Reichs präſident hat das Reich völkerrecht⸗ lich zu vertreten, im Namen des Reichs Bündniſſe und andere Verträge mit auswärti en Mächten einzugehen, ſowie Ge andte zu be laubigen und zu empfangen. Kriegserklärung und Friedensſchluß erfolgt durch Reichsgeſetz. Verträge mit fremden Staaten, die ſich auf Gegenſtände der Reichsgeſetzgebung beziehen, bedürſen der Zu⸗ ſtimmung des Reichstags⸗ Soweit ein Völkerbund mit dem ſes aller Geheimverträge geſchloſſen iſt, bedürfen alle Verträge mit den im Völkerbund vereinigten Staaten der Zuſtimmung des Reichstags. 5 § 60. Der Reichspräſident verkündet die vom Reichs⸗ 100 beſchloſſenen Geſetze binnen Monatsfriſt im Reichsgeſetz⸗ att. Kommt eine Uebereinſtimmung zwiſchen den beiden Häu⸗ ſern des Reichstags über eine Geſetzesvorlage nicht zu ande, ſo iſt der Reichspräſident berechtigt, eine Volksabſtimmung über den Gegenſtand der Meinungsverſchiedenheit herbe zu⸗ führen. § 61. Der Reichspräſident ernennt die Neichsbeam⸗ ten und Offiziere, ſoweit nicht durch Geſetz etwas anderes. beſtimmt iſt. Er iſt berech igt, das Ernennungsrecht durch andere Behörden ausüben zu laſſen. § 62. Wenn deutſche Freiſtaaten die ihnen nach der Reichsverfaſſung oder Reichs eſetzen obliegenden Pflichten nicht erſüllen, kann ſie der Reichspräſident dazu mit Hilfe der be⸗ waffneten Macht auhalten. § 63. Der Reichspräſident kann in einem deutſchen Freiſtaate, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung in einem erheblichen Umfange geſtört oder gefährdet wird, mit Hilfe der bewaffneten Macht einſchreiten und die zur Wieder⸗ herſtellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforder⸗ lichen Anorduungen treffen. Er iſt verpflichtet, hierzu unver⸗ züglich die Genehmigung des Reichstags einzuholen und ſeine Anordnungen aufzuheben, wenn der Reichstag ſeine Geneh migung perſagt. 5 § 64. Sypweit dem Reiche ein Begnadigungsrecht zu⸗ ſteht, übt es der Reichspräſident aus. Amneſtien bedürfen eines Reichsgeſetzes. § 65. Alle Zivil⸗ und militäriſchen Anordnungen und Verfügungen des Reichspräſidenten bedürfen zu ihrer Gültig⸗ keit der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler oder eines Neſchsminiſters, der dadurch die Verantwortung übernimmt. 8 66. Der Reichspräſident wird im Falle der Ver⸗ hinderung durch den Präſidenten des Staateuhauſes ver⸗ treten. Dauert die Verhinderung voransſichtlich länger als 3 — ſo iſt die Vertretung durch ein Reichsgeſetz zu regeln. § 67. Das Amt des Reichspräſidenten dauert ſieben Jahre, ſeine Wiederwahl iſt zuläſſig. Vor Ablauf der Friſt 7 kann der Reichspräſident auf untrag des Reichstages durch eine Volksabſtimmung abgeſetzt werden. Für den Beſchluß des Reichstages gilt das gleiche wie für Verfaſſungsände⸗ rungen? Nach dem Beſchluſ iſt der Reichspräſident an der Ausübung des Amtes verhindert. Die Ablehnung der Ab⸗ ſetzune durch die Volksabſtimmung gilt als Wiederwahl. § 68. Die Reichsregierung 8 69. Der Reichskanzler und auf deſſen Vorſchlag die Reichsainiſter werden vom Reichspräſidenten ernannt. Funt des Ausſchluſ⸗ eſteht aus dem Reichs⸗ kanzler- und der erforderlichen Zahl von Reichsminiſtern. § 70. Der Reichskanzler und die Reichs miniſter dürfen zu ihrer Amtsführung das Vertrauen des Volkshauß Jede von ihnen muß zurücktreten, wenn ihnen das Volkshan das Vertrauen durch einen angenblicklichen Beſchluß entzieht § 71. Der Reichskanzler trägt dem Reichstag gegenül die Verautwortung für die Richrlinien der Reichspalilif, Jen Reichsminiſter ſelbſtändig die Verantwortung für die Leitnn des ihm anvertrauten Geſchäftszweiges. § 72. Jedes Haus kann die Anweſenheit des Neich kanzlers und der Reichsminiſter verlangen. Der Neſch kanzler und die Reichsminiſter müſſeu im Reichstag Verlaugen jederzeit gehört werden § 73. Das Volkshaus und das Staatenhaus betechtigt, den Reichspräſidenten, den Reichskanzler und Reichsminiſter vor dem Staatsgerichtshof für das Deuiſeh Reich anzuklagen, weun ſie ſchuldhaflerweiſe die Retchsdeßt, faſſung oder ein Reichsgeſetz verletzt haben. N Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von m deſtens 10 Mitgliedern des Volkshauſes oder 25 Mitglied des Staatenhauſes unterzeichnet ſein und bedarf der Zuſſl mung von zwei Dritteln der geſetzlichen Mitgliederzahl. * Vorbehalten bleiben ein Hinweis auf die käufth Wehrverfaſſung ſowie die beſonderen Abſchuitte des Val faſſungsentwurfs: az) Ueber das Verkehrsweſen(Eiſenbahn, Poſt und nenſchiffahrt). b) Ueber das Zoll- und Handelsweſen. c) Ueber die Reichsfinanzen. d) Ueber die Rech:spflege. Endlich die Uebergangsbeſtimmungen. * Verlin, 21. Jan(Privattelegramm.) Wie der W wärts meint, dürfte eine große Mehrheit vorhanden 0 die bereit ſein wird, den Grundlinien des Verfaſſungsentwi zuzuſtimmen. Möchte ſich die Nationalverſammlung, vorausſichtlich am 6. Februar zuſammentritt, vor dem Je des Frankfurter Reichstages hüten und lange akademiſche örterungen varmeiden. Die Not der Zeit fordert raſche Ta Ueber den neuen Eutwurf der Retchsverſaſſung wi der Deutſchen Allgem. Ztg. geſagt: Jusbeſondere iſt es autonome Abrundung des deutſchen Weſtens, die ſüt geſamte deutſche Einheit eine ſchwere Gefahr bedeutet; muß man offen ins Auge ſchauen. Die innere Neuordn darf den Kopf vor unſerer Lage nicht in den Sand ſtes Dieſer entſcheidend ſchwere Geſichtspunkt gab den Vorn zur Einigung des ganzen Nordens innerhalb des großen aliſtſſchen Geſamiſtaates. Im.⸗A. heißt es über den Verfaſſungsentwurf Der Entwurf iſt das Produkt der Studierlampe, bei U.. 10 Anblick jedem vaterlaudsliebenden Deutſchen der Zorn mannen muß, daß auch dieſe Selbſtzerfleiſchung und Sellſ verſtümmelung uns noch beſchieden ſein ſoll zu all dem glück, das unſere Feinde ſchou für uns beceit halten. Die badiſchen Waßlen zur deulſchen Nallonak verſammlung. Im nachſtehenden geben wir die varläufigen Ergebniſſe diſchen Wahlen zur Deutſchen Nationalderſammlung nach Am bezirken geordnet wieder: Achern: N ulſch-National 218, genit Amksbezl Deutſch⸗Demokrat 1495, de 8203, Sozialdemokral 2782, 8 Adelsheim: Dem. 1972,.⸗Natl. 930, Z. 2216, S. 1448. Baden: Dem 4452,.⸗Ntl. 793, Z. 8375, S. 5049, ungültig 67. Bonndorf: Dem. 1352,.⸗Ntl. 103, 3 4203, S. 1669, ungültig! Boxberg: Dem. 1819,.⸗Ntl. 1222, Z. 3849, S. 866. 909 Breiſach: Dem. 2136,.⸗Nil. 556, Z. 4451, S. 1928. Bretten: Dem. 2565,.⸗Nil. 3346, Z. 1707, S. 4680. Bruchſal: Dem. 3573,.⸗Ntl. 1444, J. 17 990. S 10 187, ungültig Buchen: Dem. 1096,.⸗Nil. 320, Z. 10 182, S. 1712. Bühl: Dem. 1227,.⸗Nil 152, Z. 11.286, S. 2950, ungültig 44. Donaueſchingen: Dem. 2620,.⸗Ntl. 318, Z. 6412, S. 3488. ung Durlach. Dem. 5006,.⸗Ntl. 3916, Z. 2396, S. 13 232, ungültlg Eberbach; Dem. 2776,.⸗Itl. 681, Z. 1686, S. 2215. Emmendſugen: Dem 7560,.⸗Nil. 1901, Z. 8371, S. 7437. Engen: Dem. 2472,.⸗Ntl. 78, Z. 5582, S. 2454. Eppingen: Dem 2346,.⸗Ntl. 1634, 3 1716, S. 2068. Ettenheim: Dem. 1934,.⸗Ntl. 263, J. 5076, S. 1589. Ettlingen: Dem. 1746,.⸗Nil. 438, Z. 6963, S. 57 40. Freiburg: Dem. 10 771,.⸗Mtl. 4724, Z. 27 393, S. 17 778. Heidelberg: Dem. 15 599,.⸗Nil 6735, Z. 10 756, S. 21 271. Karlsruhe: Dem. 24 849,.⸗Ntl. 8847, Z3. 14 630, S. 34 699. Kehl: Dem 8259,.⸗Nii. 991, 3. Konſtanz: dem. 8127, D. Nil 968, J. 15 754, S. 12 240, ung. 10 Lahr: Dem 6019,.⸗Ntl. 2300, 3 7268, S. 5880, ungültig 59. Lörrach! Dem 8572,.⸗Nil. 1449, Z. 3852, S. 10 944, ungültig J8, Dem. 26 562,.⸗Ntl. 6007, Z. 18 765, S. 63 323. ſteßkirch: Dem 1722,.eNtt. 114, Z3. 4080, S. 2034. Mosbach: Dem. 4220, D⸗Nil. 1707, Z3. 6158, S. 3136. Müllheim: Dem. 4015,.⸗Ntl. 1082, Z. 2060, S. 3397, unen Neuſtadt: Dem. 1011,.⸗Nil. 165, Z. 5141, S. 2185, ungültig Offenburg: Dem. 3576,.⸗Natl. 1059, Z. 19 093, S. 8134. Oberkirch: Dem. 1109, D. Ntl. 133, Z. 6250, S. 2042, ungfitig 14. 11 268,.⸗Ntl. 9183, Z. 4404, S. 26 421, gültig 193. 5 Pfullendorf: Ddem 998,.⸗Ntl. 115, 3. 3286, S. 480. Raſtatt: Dem. 3866, D. Ntl. 536, Z. 15 678, S. 12 363. Säckingen: Dem. 1091,.⸗Nil. 49, Z. 5018, S. 2800. St. Blaſien: Dem. 782,.⸗Ntl. 150, Z. 2630. S. 977. Schönau: Dem. 874,.⸗Nil. 66, Z. 4993, S. 2017. Schopfheim: Dem 3122,.⸗Nii. 372,. 1729, S. 4668. Schwetzingen: Dem. 3783,.⸗Ntl. 1262, Z. 5428, S. 8908, ung. Sinsheim: Dem. 5270,.⸗Ntl. 3508, Z. 3160. S. 4296, ungülkig Staufen: Dem 1143,.⸗Ntl. 83, Z. 6265, S. 179g, ungültig 22. Stockach: Dem. 2399,.⸗Ntl. 345, Z. 3724, S. 2877. Tauberbiſchofsheim: Dem. 735,.⸗Ntl. 412, Z. 12 70, ungültig 73. 1 Triberg: Dem. 2253,.⸗Ntl. 326, Z. 5285, S. 3418. Ueberlingen: Dem. 2212,.⸗Ntl. 434, Z. 8026, S. 2718. Villingen: Dem. 3188,.⸗Nil. 1386, 3 6619, S. 5836. Waldkirch: Dem. 1085,.⸗Ntl. 165, Z. 8048, S. 2470. Waldshut: Dem. 2592,.⸗Ntl. 147, Z. 9962, S 3534. Weinheim: Dem. 2653,.⸗Ntl. 1948, Z. 2352. S. 7478. Wertheim: Dem. 1528,.⸗Nil. 1668, Z. 3765 S. 1571. Wiesloch: Dem 1320,.⸗Ntl. 1270, Z. 7740, S. 2535, ungülti Wolfach: Dem. 2194,.⸗Ntl. 484, Z. 7248, S. 2595, ungültig 2 Geſamiſumme: Dem. 226 918,.-Atl. 79 090, 3. 381 178. S. 306 Nach den letzten Reichstagswahlen hatte Baden 7 Zentr mitglieder: die Abgg. died Neuühaus und Zehnter in den Reichotag entſandt, ferner 3 Nation liberale: die Abgg. Bugelmeier, Wittum u. Rieſſer, 2 Fortſchritt von Schulze⸗Gaevernitz und Haas die Sogialdemokratie 1: den Geck und der Bund der Landwirte 1: den Abg. Rupp. Von den nannten werden nunmehr die Abgg. Fehrenbach, Zehnter, WI e Diez u. Geck auch in die deutſche Nacionalverſammlun ein ziehen. A 1 Duffner, van Eyck. Fehrenbach, Wiel „5SFFEr... ²˙AAA0 ͤ ich neg, den 2I. Sanver 1916. maunbeimer General-Muzeiger etbend-Ausgabe- 5. Seite. Nr. 34. Aus Stadòt und Land. 1 die Ausweiſung von Militärpflichtigen aus der neutralen Jone. Beim Bürgermeiſteramt iſt in der Frage des Aufenthalts⸗ aeedberbotes Dernobiliſterter in der neutralen Zone folgendes n legramm eingelaufen: Karlsruhe, 21. Januar 1919. ſiud* Berhandlungen mit Abſchnitt 5 wegen Aufhe⸗ d bung oder Milderung der Beſtimmungen ſind ein⸗ ilſch geleitet. Prüfung zugeſaat. zbel AJnneres Miniſterium Haas. * miſ⸗ Wie die Vereinigung aller dem kaufmänniſchen den] und techniſchen Berufe angehörenden Standesgenoſſen 1 * — —— — 1. 2 5 dad. 8 3 W5 zur Wahrung der Berufsintereſſen E.., Mannheim, uns mitteilt, i ihm deute auf das an den Staatsſetretär Erzberger ge⸗ ſandte Telegramm folgende telegraphiſche Aluwort zugegangen: Berlin, 21. Januar. Depeſche erhalten, bin gegen neue Vorſchrift der Allilerten be⸗ 4 vorſtellig geworden. Staatsſekretär Erzberger. W. Demobilmachungskommiſſar und Demobllmachungsausſchutz (Geſchaftsſielle Handelskammer) haben ſich wegen der Ausweiſung zon Militörperſonen aus der neutralen Zone unter Darlegung der ſchweren perſonlichen und beſonders auch wirtſchaftlichen Folgen telegraphiſch an die Waffenſtillſtandskommiſſion gewandt mit dem Erſuchen, Aufhebung eder doch wenigſtens weitgehendſte Uderung dieſer Maßnahme herbeizuführen. deutſche(liberale) voltspartei iu Mannheim. Man ſchreibt uns: Dieſer Tage hat in Mannheim eine Veſprechung ehemals nationalliberaler Männer und Frauen tattgefunden, an der auch Vertreter aus dem Lande teilnah⸗ pen. Einmütig wurde die Gründung der Deutſchen iberale) Volkspartel beſchloſſen und ein Ausſchuß geſenn Die Partei wird ſich als badiſcher Landesverband der großen„Deutſchen Volkspartei“ konſtituieren und beſtrebt lein, die alten liberalen und nationalen Traditionen im poli⸗ chen Leben zur Geltung zu bringen. Zuſchriften ſind zu cbten an Herrn Ceb.⸗Ral Mathy, M 2, 15 und Frl. Dr. Jgernays; Goetheſtraße 10. In den Ruheſtand. Staa'srat Emil Seubert, Zoll⸗ und Kienerdirektor, wird in den Ruh ſtand treten. Er wurde im Jahre 850 in Karlsruhe geberen und legte nach Beendigung ſeiner en, im Jahre 1871 die kameraliſtiſche Staatsprüfung mif Aus⸗ zeichnung ab. Nach kurzer Tätigkeit im Dienſte der Finanzverwal⸗ ung trat er in den Dienſi der Eſſenbahnverwaltung über, in dem im Jahre 1875 als Statlonskontrolleur in Mannheim angeſtellt rde. Schon im folgenden Jahre wurde er mit dem Titel Regie⸗ Aandaſſeſior zur Generaldireltion der Staatseiſenbahnen verſetzt d im Jahre 1892 als Minſſterialrat ins Finanzminiſterium ein⸗ 0 ſen. Hier war er vom Jahre 1882 bis 1904 auch ſtellvertre⸗ nder Bevollmächtigter Badens zum Bundesrat. Im Jahre 1890 Nurde er zum Miniſterialdireklor im Finanzminiſterium und im dahre 1896 zum Geheimerat II. Klaſſe und Jolldirektor ernannt. Nach der Ernennung des Steuerdirektors Glockner zum Präſi⸗ denten der Oberrechnungskammer, wurde die Steuerdirektion mit der Zolldirektion vereinigt; die beiden vereinigten Direktionen Furden ſeither von Staalsrat Seubert geleitet. Im Jahre 1915 bat der Großherzog an Stelle des zum Kultus⸗ und Unterrichts⸗ Rminifter ernannten Staatsrates Dr. Hübſch den Geh. Rat Seubert bn Mitglied der Erſten Kammer ernannt, der er ſeither angehört. Ater ſeiner vielſeltigen Tätigkeit iſt beſonders die auf dem Ge⸗ diet der Beamtenpolitik, auf die er einen entiſcheldenden Einfluß übt hat, zu erwähnen. Er hat ſich vor allem um die Hebung Stellung der akademiſch gebildeten Beamten und hier wieder ſächlich um die der Kameraliſten bemüht. Mit ſeiner ſcharfen der edenung der Ablegung von Prüfungen, die er als entſcheidend für er vielfachen Widerſpruch in der geſamten Beamtenſchaft er⸗ en. Dem Staate hat er erſprießliche Dienſte geleiſtet b verſetzt wurden Juſtizſekretär Friedrich Frank beim Amts⸗ cht Waldshut zum Amtsgericht Freiburg, Juſtizaktuar Albert ülbrecht beim Amtsgericht Freiburg zur Staatsanwaltſchaft Frei⸗ urg, und Quſtizaktuar Heinrich Seyfried bel der Staatsanwalt⸗ ſchaft Waldshut zum Amtsgericht Waldshuk. Das Studium der evang liſchen Theolo- de für Kriegsteil⸗ Ahmer. Nach einer Verfügung des Kultusminiſteriums ſchließt das interfemeſt r 1918/19 auf den badiſchen Hochſchulen am 21. Jan. dolchen dem Winter⸗ und Sommerſemeſter wird in der Zeit vom Februcr bis zum 16. April ein egsnotſemeſter ſtattfinden dabe der urſprüaglich geplanten Kurſe für Kei'gstelln h ner. Arl praktiſch⸗theologiſche Semmar in Heidelberg hält während des ſerlegsnotſemeſters ſeine Vorleſungen urd, Uebungen. Das Not⸗ kneller wird für die im Februar neu eintretenden Krieget⸗i nehmer bolles Kandidatenſemeſter angerechnet, für dieſenigen, die noch dahrend einiger Wochen des Winterſemeſters 1918/19 an den detend gen teilgenommen haben, mit jenen zuſammeg als ein Kandi⸗ ſemeſter. Verſicherung gegen Jliegerſchäden. Unzweifelhaft haben eine droße Zahl ron Nerrſeben, Geſellſchaften und Einzelperſonen noch 5 kurz vor Waffenſtillſtand mehr oder weniger hohe Prämien Mt. Es wäre nun nicht mehr als recht und billig, wenn die betr. Veccherungzgeſellſchakten es an der nötigen Kianz nicht fehlen Wn u. wenigſtens einen Teil der in einer gewiſſen Zeit vor dem wänftenſtiuſtand abgeſchloſſenen Verſicherungen zurückzahlen ürden. Den betr. Geſellſchaſten wäre in ihrem eigenſten Intereſſe empfehlen, ihre diesbezügl. Entſchließungen bekannt zu geben. Erſchwerter Bezug von Rohſtoffen. Die bad. Eiſenbahnver⸗ waltung bat an die preußiſchen Eiſenbahndirektionen Frankfurt Kaſſel, Erberfeld, Eſſen, Hannover, Holle, Magdeburg, Berlin Erfurt folgendes Erſuchen gerichtet: In letzter Zeit gehen nlreiche und lebhafte Klagen aus badiſchen Handels⸗, Induſtrie⸗ 900 Handwerkerkreiſe darüber ein, daß der Bezug von Rohſtoffen, malb. und Fertiafabrikaten aus Stationen der dortigen Bezirke Toſſen beſtehender Güterſperren außerordentlich erſchwert und zum ſlell vollf ändia unmöalich ſei. In Hinblick auf das ſchwer danfeder⸗ Ardende Wirſſchaftsleben und die immer mehr um ſich greifende kbeitslofigkeit erſuchen wir dringend, den Verſand von Gütern dach Baden, deren Dringlichteit durch die amtliche Beſcheiniaung ſnes Bürgermeiſteramts, einer Handelskammer, des Landeswirt⸗ Naateciats Karlsruhe oder der Landeswirtſchaftsſtelle Mannheim 10 egt iſt. möglichſt geſtatten zu wolſen. Güter aus Mitteldeutſch⸗ nd und Lebensmittel eus dem deutſchen Oſten. die aus betrieb⸗ ſern Gründen nicht über Frankfurt bezw. Hanau befördert wer⸗ burg können, übernehmen die bad. Staatsbahnen auch in Würz⸗ Anſchluß der G⸗meinde Friedrichsfeſd an Mannheim. Der Hiedwetzinger Zta.“ wird aus Friedrichsfeld geſchrioben: leer it wieder die durchaus nicht mehr neue ffrage des An⸗ Gtufſes der Gemeinde Friedrichsfeld an die tadt M annbeim in Fluß gebracht worden. Es werden die ſiee gel der Beamten auf beſtimmte Stellen angeſehen hatte, B. di Argumente für den Plan ins Treffen geführt, ſo der Ausbau der Bahn Mannheim—Seckenheim—frriedrichs⸗ Miergeldeiberg, ſowie das Proſekt des Nebenkanals Ladenbura— nichenau. Sotte ſich aber die Eingemeindung nach Mannbeim bt durchfüßren laſſen, ſo wird zum mindeſten eine Grensreaulie⸗ ſung gefordert, da Friedrichsfeld in ſeinen Grenzen außerordentlich s eingeengt ſei, ſodaß ſede Fortentwickelung behindert werde Nainbertn iſt zu bemerken, daß die Stadt Mannbeim in der Einge⸗ ungspaliuit künftighin ſehr vorſichtig zu Werke gehen muß. Es wird u. E nicht angängig ſein, in den nächſten Jahren an Ein⸗ gemeindungen zu denken, wenn die Vorteile für die Stadt Mann⸗ heim die Nachtzile nicht bedeutend überwiegen. Mieſervereinigung. Man ſchreibt uns. Mit Genugtuung und Dank iſt ver Antrag des Stadtrates zu begrüßen, wonach die Bei⸗ ſitzer des Mieteinigungsamtes künftig eine Entſchädigung er⸗ halzen werden Die Mietervereinigung hatte eine diesbezügliche Eingabe eingereicht. Evenſo erfreulſch iſt es. daß nunmehr eine ortspolizeiliche Vorſchrift über Mel ezwang für alle verfüg⸗ baren Wohnungen und möblierten Zimmer vorgelegt wird, nicht nur für Wohnungen bis zu 4 Zimmern 19777 notwendig wäre es. den Mieterſchutz auch üſß die Untlermieker auszudehnen, da dieſe in hohemMaße übermäßiger Ausbeutung bei der herrſchendenKnapp⸗ heit ausgeſetzt ſind. Da die Wohnungsnot eine immer ſchärfere wird, ſind Notmaßnahmen verſchiedenſter Art jetzt unbedingt erforderlich, bei denen es ohn. einen gewiſſen Zwang ebenſswenig abgeht, wie bei den Lebenemineln Noch immer gibt es Räume in der Stadt, die ungenügend uder überhaupt nicht ausgenutzt werden, z. B. ſehr viele der überhaupt in viel zu großer Zahl vorhandenen Wirtſchaf⸗ ten. Man könnte leicht unter entſprechender Entſchädigung die vielen unbenutzten Wirtſchaften als Wohnſzatten benutzen. Als entſchädigungsberechtigt kämen in den meiſten Fällen wohl über⸗ haupt nur Brauereien in Frage. Mancher Zäpfler wäre froh, wenn er eine andere Tätigkeit haben könnte. W. Mannheimer Hauefrauenbund, Abteflung Schuhfürſorge und Aleideränderſtübe.“ 6, 20. Frauen und Mädchen, die ſetzt ohne Arbeit ſind, iſt Gelegenheit gegeben, in den Kurſen des Haus⸗ frauenbundes ihre Kleider unter ſachgemäßer Anleitung herzurichten und die Kurſe zur Selbſtanfertigung von Haus⸗ und Stroßenſchuhen zu beſuchen Die Kurſe beginnen jeweils Montags und davern fünf Tage.(Weiteres ſiehe Anzeige im letzten Scnstag Mittagblatt.) vergnügungen. „Das Walhallalheater(Seckenheimerſtraße 11a) ſei namentlich der Veachtung der Bewohner der benachbarten Stadtteile ange⸗ legentlich empfohlen Die Darbietungen halten ſich, wie wir uns geſtern abend überzeugen konnten, auf ciner beachlenswerten Höhe. Dies iſt vor allem von dem Lebensbild„Vater und Sohn“ ind in Romanen behandelte Schikſal des alternden Mannes, der ugunſten der Jugend, in dieſem Falle des Sohnes, auf eia ſpätes Glück verzichtet. Auch hinter dem Fünfakter„Küſſe, die man ſtiehlt im Dunkeln“ verbirgt ſich eine Begebegheit, der man in allen Variationen oft im Leben begegnet. Im Mittelpunkt ſteht hier Pola Negri, die mit ihrer ausdrucksreichen Mimik und mit der intereſſanten äußeren Erſcheinung in außergewöhnlichem Maße feſſelt. Bereichert werden die Darbietungen durch einen guten Varieteakt. ebenſo gelenkige, wie exakt zuſammenwirkende Phantaſie⸗ und akrobatiſche Tänzerinnen. Auf den heutigen Programmwechſel mit Eva May in„Sadja“ ſei ganz beſonders hingewieſen. Die Auf⸗ führung des Lebensbildes„Vater und Sohn“ wurde auf allge⸗ meines Verlangen nochmals verlängert. Mannheimer Strafkammer. Straffemmer J. Vorſ.: Landgerichtsrat Dr. Strauß. In der Nacht vom 15. zum 16. Juli ds. Js. ſtlegen zwei Männer und zwei Mädchen in die Sack⸗ und Segeltuchfabrik von Koppel u. Temmler am Induſtriehafen ein und hatten bereits Nähfaden im Werte von 4710 Mark eeeee als ſie von dem Mi itär⸗ 1258 geſtört wurden. bei dem Eimbruch waren die ädchen. Die alte Philippine Grießemer wurde zu 2 Monaten, die 17 re alte Maria Wirſching zu 1 Monat Gefänggis verurteilt. Die beiden Männer ſind Kriegsinvaliden und lziden an nervöſen Störungen. Sie wurden freigeſprochen. Vert. (für dae Grießemer).⸗A. A. Müller. Vier jugendliche Arbeiter haben im letzren Sommer in Waldhof eine Reihs von Diebereien ausgeſührt. Außer Ziger en und Lebens⸗ mitteln ſtahl en ſie Wein, Senf, Wichſe, Fahrradmäntel uſw. Georg .id 665 Schmiit werden zu je 1 Jahre, Karl Wahlig zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt.— — Aus dem Lager heim Seiſe und Wichſe im Werte von 1000 Mark angeeignel. Das Urteil lautet auf 1 Jahr Gefängnis und 3 Jahre Ehrverluſt. Der ſchon einmal wegen Vergehen gegen§ 176 RStGB. be⸗ ſtraft? Kaufmann Iſidor Boch hat ſich troß ſein“s Al ers und ſeiner üblen Geſundheitsverhältniſſe abermals auf Abwegen erwiſchen laſſe.n. Diesmal gibt es 10 Monate Gefängnis. Vert..⸗A. Dr. Moekel. 0 Aus dem Lände. Oberhauſen bei Pruchſal, 16 Jan. Bei der Bürger⸗ meiſter⸗Erſatzwahl wurde Gemeinderat Vitus Ripp⸗ germeiſter unſerer Gemeinde gewählt. * 1 bei Mosbach, 19. Jan. Ein 19jähriger Land⸗ wirtsſohn von S ſpannungsleitung in Berührung und wurde getötet. J“ Karlsruhe, 16. Jan. In Olten in der Schweiz wurde ein Verband der Ddeutſchen in der Schweiz gegründet. Dieſer Verband will die Rechte und Inter eſſen der verſchiedenen Berufsgruppen, die durch die bisheriden Deutſchen Konſslate und Geſandtſchaften ungenügend geſchützt wurden, vertreten. Der neue Verband hat auch Stellung zu din Umwälzungen im deutſchen ſen genommen und ſich auf den Boden der neuen Regierung ge⸗ tellt. flarlsruhe, 17. Jan. Wie wir hören, iſt in der Angelegen⸗ heil der Ausſtockung des Hardtwaldes dem Badiſchoen Pauernbund vom Min ſterium des Auswärtigen auf die am 29. Dezember in der Verſammlung in Engenſtein gefaßte Entſchließung eine Antwort zuge gan den. Es helßt darin: Es bedarf keiner Klar⸗ legung. daß die keilweiſe Abſtockung des Hardtwaldes— es kommt nur vielleicht ein Sechstel in Betracht— Rückſicht genommen wird auf all? am Hardtwalde beſtehenden Rechte und alle in Betracht kommenden Intereſſen. Mit den zuſtändigen Vertretern wird die Regierung verhandeln, ſobald in dieſe Rechte oder Intereſſen ein⸗ gegriffen wird. Karlsruhn, 21. Jan. Eia ſchwerer Raubverſuch auf der Eiſenbahnhauptkaſſe iſt am Samtsgg nachmittag unter⸗ nommen worden. Ein Kaufmann aus Offenburg drang in das Dienſtzimmer des Oberreviſors Meixner eig und verſetzte dieſem mit einem mitgebrachten Heenmer einen Schlag auf den Kopf, um die im Zimmer befindliche Kaſſe zu rauben. der Beamte konnt⸗ aber noch um Hilfe rufen, worauf der Täter die Flucht ergriff, au der Straße aber perhaftet werden konnte. Wie der„Bad. Beo achter“ hierzu meldet, ſollen an dan Raubanfall zwel Perſonen beteiligt geweſen ſein. Wie es heißt, iſt der überfallene Beamte nicht ſehr ſchwer verletzt worden. *Durlach, 13. Jan. Zu einer Trauerfeſer, wie ſie Durlach ſchon lange nicht mehr geſehen, geſtaltete ſich, it. Bad. Preſſe“, die Be⸗ erdigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Karl Preiß, der außer dieſer Charge noch Kreisvorſitzender des 8. Feuerwehrkreiſes Karlsruhe, Landesgusſchußmitglied des Ausſchuſſes des Badiſchen Landesfeuerwehr⸗Verbandes, ſowie Feuerlöſchinſpektor des Amtshezirks Durlach geweſen iſt. Von Nah und Fern hatten ſich trotz der Ungunſt der Witterung Vertreter vieler Feuerwehren ein⸗ gefunden. Der Kreisfeuerwehr⸗Verbund Karlsruhe war durch Ab⸗ ordnungen von 40 Korps vertreten. Der Zug ſtellte ſich auf dem Marktplatz auf und in geſchloſſenem Zuge bewegte ſich der Kondukt nach dem Friedhofe Die Kapelle erwies ſich als viel zu klein, um die Leidtragenden alle faſſen zu können Nach der Trauerfeier ſetzte ſich der Zug unter den Klängen von Trauermärſchen nach dem Grabe in Vewegung. Zahlreiche Kränze wurden niedergelegt, u. a. von Bürgermeiſter Zierau namens der Stadtgemeinde Durlach, Kom⸗ mandant Bull namens der Feuerwehr Durlach, Präſident Müller⸗Degler⸗Söckingen für den Kandesfeuerwehrnerband. Frj drich kal bei Kerlsruhe, 20. Jan. Zu einem folgen⸗ ſchwer'en Zuſammenſtoß kam es hier zwiſchen Wilderern und den Ortsbehörden. Als man acht Perſonen wegen umfang⸗ — zu ſagen, in dem Albert Baſſermann neuepProben feiner glän⸗ zenden Darſtellungskunſt gibt. Es iſt das ſchon oft auf der Bühne Die zwei Schweſtern Roberti bewähren ſich als es Kaufmanns Roß in P 3, 4, bei dem er baſchäftigt war, har ſich der Taglöhnet Oskar Bauer aus Feuden⸗ linger, Bezirkevorſtand des Badiſchen Bauernvereins, zum Bür⸗ egelsbach kam im Stollen mit der elektriſchen Hoch⸗ reicher Wilbdieberelen(bei Hausſuchungen ſand man etwa acht Zentner Hirſchfleiſch) mit dem 85 nach Karlsruhe bringen wollte, wurden die Verhafteten vom Dorf aus beſchoſſen. Zweien der Wilddiebe gelang es zu entkommen. Am anderen Tag er⸗ ſchienen ſie aber mit Militärgewehren bewaffnet auf dem Rathaus und drohten dem Vürzermeſſter, em Ratſchreiber und dem Poli⸗ zeidiener, ſie würden erſchoſſen. Es kam zu einem Handgemenge, wobel einer der Wilderer erſchoſſen wurde. (Triberg, 13. Jan. Nach dem„Echo vom Walde“ iſt jetzt die Nachfrage nach ee ee Holzuhren ſehr ſtark. Fremde, ſogar auswärtige, beſuchten jedes Uhrmacherhaus von Ort zu Ort. Für eine 24ſtündige Holzuhr mit Schild ohne Gewicht boten ſie 16 Mark für das Stück: früher war der Uhrmacher froh, wenn er 3,20 Mark für das Stück mit Schild und Ketten erhieit. Leider fehlt das Rädermaterial, ſonſt hätte 1917 und im letzten Jahr noch vlel geliefert werden können. 8 Piitlersdorf, 19. Jan. Elſäſſiſche Flüchtlinge aus dem Kreis Weißenburg hoben unſer Dorf paſſiert. Sie durften nur das notwendigſte ihrer Habe mitnehmen. 6Offenburg, 19. Jan Das hieſige Stadttheater hat eine Teil des Perſonals der Stadttheater in Colmar und Mülhauſen ge⸗ wonnen, die ihre bisherigen Wirkungsſtätten verlaſſen mußten. Freiburg, 10. Jan. Mit Ablauf des Jahres 1918 trat Herr Direktor Otto Riedel aus der hieſigen Tirektion der Rheiniſchen Creditbank aus, um ſich, veranlaßt durch ſeine Geſundheitsver⸗ hältniſſe, in den woh verdienten Ruheſtand zurückzuziehen. Herr Riedel iſt aus der Deutſchen Bank in Verlin hervorgegangen und trat ſpäter in die Leitung der Oberrheiniſchen Bank über, bis er vor 12½ Jahren in ſeine hieſige Stellung berufen wurde. Mit ihm ſcheidet aus dem aktiven wirtſchaftlichen Leben eine Perfönlich⸗ keit von hohem Ernſt und großer Elfahrung Herr Riedel bleibt in der ihm lieb gewordenen Stadt Freiburg wohnen. Die Leitung der Bank liegt hier nunmehr in den Händen der Herren Kommer⸗ zienrat Erich Schuſter, Albert Strunk und Alfred Pfeiffer. Donaueſchingen. 16. Jan. Beim Abnehmen des 65 Kilo⸗ gramm ſchweren Deckels von einem Koksofen glitt der 32jährize Küfermeiſter Martin Geiger in der Fürſtenbergiſchen Braueret aus. Der Deckel fiel dem Unglücklichen aufsden Kopf, die Schädel⸗ decke wurde eingedrückt und Geiger war ſofort tot. Walokirch, 12. Jan. Zwei Männer, die angeblich im Auf⸗ trag des Soldatenrats bei dem Landwirt Wehrle in Siensbach Ein⸗ laß gefordert hatten, bedrohten dieſen und feuerten auf ihn, als er um Hilfe einen Schuß ab, durch den Wehrle ſchwer ver⸗ letzt wurde. Die Täter ſind verhaftet. Konſtanz. 17. Jan. Von einer deutſchen Telegraphen⸗ agentur wird die Basler Blättermeldung verbreitet, daß aller Wahrſcheinlichkeit nach die Franzoſen Konſtanz beſetzen werden, weil die Spartakiſten die Bür orwehr entrpaffnet und ſich in terroriſtiſcher Weiſe betätigt haben. 5„Konſtanzer Ztg.“ weiſt demgegenüber auf den üdertrieb:nen Inhalt dieſer(wahrſcheinſich völlig aus der Luft gegriffenen Meidunz) hin und bemerkt, Kon⸗ ſtanz brauche keine fraazöſiſche Sicherheitswache, ſeitdem das Feldregiment ſelbſt den Schutz der Stadt übernommen habe. Lörrach, 15. Jan. Nerh Blättermeldungen wird die Wieder⸗ aufnahme des Verkehrs im Badiſchen 3885 Baſel am 1. Februar erfolgen. Von dieſem Zeitpunkt ab werden die Züge von und nach Baſel⸗Wieſental wieder wi⸗ in Feiedenszelten, wenn auch nicht in jenem ausgedehnten Maße, verkehren. Die Paß⸗ kontrolle ſoll nicht mehr an der Gregze, ſondern für alle Paſſagiere nach Baſel und der Schwelz im Badiſchen Bähnhof Baſel vor⸗ genommen werden.. Pfalz, heſſen und Umgebung. Mainz. 13. Jan. Anſtelle der erwarteten Erleichterunden im Drahtverkehr, wobei man vor allem auch auf einige Leitungen ins rechtsrheiniſche Deutſchland hoffte, wie ſie für Köln zum Beiſpiel freigegeben worden ſind, erfolgten im beſetzten Heſſen neue Beſtimmungen, die für den leid nden Wirtſchaftsbetrieb neue Schwierigkeiten bedeuten. Abgeſehen davon, daß der Drahtver⸗ kehr mit dem rechtsrheiniſchen Gebiet weiter grundfätzlich verboten bleibt, lieat die neue Schwierigleit deren daß überhaupt nur Fern⸗ ſprechverkehr innerhalb eines Kreiſes und von ihm aus in die an⸗ grenzenden Nachbarkreiſe erlaubt iſt. Für den Kreis Mainz gel en 3. B. benachbart die Kreiſe Wie baden, Groß⸗Gerau, Oppenheim und Bingen. Weitergehende Verbindungen werden nicht verwit⸗ telt, wenn nicht die Erlaubnis beſonders vorgelegt wird, die für die einzelnen Geſpräche von Fall zu Fall eingeholt werden muß und nur in beſchränktem Maß und nur ausnahmsweife erteilt wi d. — In den Beſtimmungen der interaelliterten Kommiſſion der Feld⸗ eiſenbahnen der Rheinlande in Trier iſt die Möglichkeit eives durchgehenden Zugsverkehr⸗ auf der rechten Rhein⸗ uferlinie zwiſchen Höchſt und Ni de lihnſtein offen gelaſſen unler ver Vorausſetzung, daß ſolche Züge an den Orten Lorch, Lorch⸗ hauſen und Caub, die in den neufralen Rheinausſchnitt zwiſch n den Brückenköpfen Mainz und Koblenz liegen, nicht halten. Di'eſe Verkehesmöglichkeit wird ſeit 9. Januar wieder benützt. indem nach jeder Richtung drei Zuge eingelegt werden, die bis auf einen bis Höchſt laufen und auf der anderen Seite teilweiſe bis Hönningen durchgeführt werden. RNeuenbürg, 20. Jan. In der Nacht zum 9 ds. Mts. wurde in Frankfurt o M. in einem Warenhaus ein Einbruchsdiebſtahl verüſbt und bei der Feſtnahme von zweien der Täter wurde ein Kriminalwachtmeiſter durch einen Schuß in den Kopf getötet Die Unterſuchungen ergaben, daß bei dem Einbruch pier Täter beteiligt waren. daß ſich unter dieſen auck der 25 Jahre alte Schioſſer Hermann Adam von Loffenau. Sohn einer achtbaren Familie, befand, der ſich nach der Tat in ſeine Heimat flüchtste. Auf Grund eines Telegramms wurde Adam dort von der Landſäger⸗ mannſchaft feſtgenommen und an das Aratsgericht Neuenbürg einge⸗ llefert Dem den Adam abholenden Kriminalkommiſſar Howe vom Polizeipräſidium Frankfurt a. M. und Kriminalwachtmeiſter Runvel hat Adam ein Geſtändnis abgelegt, daß er den Kriminalwachtmeiſter erſchoſſen habe Adam wurde bereits nach Frankfurt abgeliefert und ſieht ſeiner Strafe entgegen. 3. Klavierabend Max Behrens. Vier ebenſo wertvolle als charakteriſtiſche Werke der Klavier⸗ literatur zierten die Vortragsfolge des dritten Konzertes von Mag Behregs, der in der reſpektablen Durchführung dieſer ſchwieri⸗ gen Aufgabe die ſchon früher gewonnenen günſtigen Eindrücke ſeiner pianiſtiſchen Begabung vollinhaltlich beſtätigte. Ja, es darf ur Ehre des neuen Lehrers der Hochſchule geſagt werden, daß er, ſowelt ich der geſtrigen Veranſtaltung anwohnen konnte, geſtern viel klarer disponierte und ſein Spiel erheblich größere Innerlich⸗ keit und tiefergehende Auffaſſung offenbarte, als in den zwei vor⸗ EB Abendenm. So beſonders in Bee hovens„Mond⸗ cheinſonote“, in deren Adagio ſoſtenuto, die 2 Weiſe über den zerfließenden Triole zachteln ſich ſtets zartſinnig abhob Aber auch die Durchführung von Bach's abeaderöffnender, kühn konzipierter Chromatiſcher Fantaſſie ugd Fuge (d⸗moll), die jedenfalls vor der Leipziger Meiſterperlode entſtan⸗ den, erwies wiederum ein ſchönes Maß techniſcher Bravour, tem⸗ pergmentvoller Erſaſſung und ſicherer Geſtaltungkunſt. R. Sſchumanmns origineller, von Jean Paulſſcher humorvoller Laune und phagtaſtiſcher Träumerei erfüllten„Carneval“, ſo⸗ wie die R. Schumann zugeeignete ainzige und einzigartige -moll⸗Sonate von Fr. Liſzt ergänzten das Programm. Und wenn auch die Wiedergabe dieſer eminent anſpruchsvollen Aufgabe am Schluſſe eines anſtrngenden Abends einige Herb⸗ heiten zeitigte, ſo ehrte doch ihre techniſche urd muſikaliſche Bewäl⸗ tigung unſer: jungen, begabten Pianiſten in jeder Weiſe. Der lebhafte Boifall ruhte denn auch nicht dher bis ſich Mar Behrens zu einer Zugabe(Chopin⸗Etude) entſchloß.— Seinem pierten Und letzten Abend(an 15 März) hat der Künſtler ein intereſſantes internationales Programm zugrundegelegt. Hus dem Mannheimer Kunſtleben. Weingariner⸗Ronnzerk. Um Irrtümer vorzubeugen, weiſt der Vorſtand des Phelharmo⸗ niſchen Vereins darauf hin, daß die zum Beethovenabend gelöſten Eintrittskarten für das morgen, Mittwoch, 22. Januor, ſtatifindende Konzert keine Gültigken haben. „XM. 0 6. Seite. defannimachung. Durch die Ausweiſungsanordnung des alliierten Oberkommandos iſt hier eine begreifliche Erregung entſtanden. Während der Vollzugs⸗— ausſchuß und die ſtaatlichen und ſtädtiſchen Behörden im Begriffe ſind, für eine Milderung der durch die Ausweiſung hervorgerufenen Härten zu wirken, benutzen unverantwortlich handelnde Leute, wie Stolzen⸗ burg, Juchs, Hecker, Dreunig u. Grünewald u. a. die Erregung der durch die Ausweiſung betroffenen, um ſie aufzuhetzen und für ihte Zwecke zu benutzen, ohne ihnen irgendwie ſachlich helfen zu können. Wir warnen alle Beteiligten eindringlichſt, ſich zu unüberlegten welche nachweisbar beſte Beziehungen zu Werften, Eiſenbahnen, Berg⸗ u. Hüttenwerken, Großinduſtrie und Brauereien haben, don Pulkanfiber- und Gummiwarenfabrik geſucht. Angebote mit Referenzen und Angaben über gewünſchte Bezirksbegrenzung unter H. L. 136 an die Geſchäftsſtelle dieſes Blattes. Le 25 Handlungen verleiten zu laſſen und erklären gleichzeitig, daß wir gegen die obengenannten Perſonen nötigenfalls mit allen gebotenen Mitteln einſchreiten werden. Maunheim, den 21. Januar 1919. Der Vollzugsausſchuß des Arbeiterrates Nannheim gez Dorner Seizinger. Maahmacber der ſchon in Schuhfabriken tãtig war, ſof. grſucht. 827 R 68, 4, 2. Stock. dahte un kahn pnöen bei hieſigen Zahnarzt geſucht. Angebote mit Gehaltsanſpr. Iu. G. V. 70 a. d. 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Dal4 nachmittags 2 Uhr 3 Danksagung. Für Aie zahlreichen Beweise innigster Anteilnahme an- lässlich des Hinscheidens unseres lieben Gatfen und Vaters Nerrn dlohann Mattlin sagen wir unseren innigsten Dank. Insbesondere danken wir Herrn Stadtpfarrer Klein für seine rostreichen Worte, den titl. militärischen Vereinen fũr das ſetzte Ehrengeleite, sowie der zahlreichen Kranzspenden. MANNTIEIM den 21. Januar 1919. 2582 Rlieinhiuserstr. 4. Die trauernden Hinterbiſebenen: Frau Franziska Mattiin Wä]]ůᷓd. Erfahrenes Alleinmädchen f a— 81 ſofort er geſu Kaiſerring 34 part. Fücnt. Zimmermädeben mit guten Zeugniſſen, welches nähen kann, geſucht. CO7. 18, II. Stock. Gebild. Frl. evot. Kinder⸗ rtmnerin 1. Cl. zu 3 Kin⸗ rn von—11 Jahren ſofort geſucht. 34¹ Hilda 2/8, 2. Stock. N Allelnmädchen u. ſaub. Monatsfrau 3 Stund. täglich gegen hohen Lohn zum 1. Februar geſucht. 2301 Frau Dr. Gumpergz, I. 10. 10. aubere 2602 Wasch- U. Putzirau e 6, I Unte. 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