„zu bez Wanseſichrigung der in Dienskag, 29. Aprll. Abend⸗Ausgabe. ler Gonoral“ 1919.— Nr. 196. N Dr. Fru gelbend D rincd tür potutd: De. gaan cton: Haus Gäfpen, fut Cokales und den Gbeilgem vedaktlonelles Call, Dandel: fvanz Wureg. fdr Nmer Senetal- Anzelger G. m. b.., umtilch in NtaunheHm. D —— Ur. 170 Narisrube in Baben.— Feruſpt —— Sebenten. Seaſeider. Rugelgen: Anten Grieſerx. Drud und berlagi berastd dr. hem Mans- Abe. Maenbetn kunt Manheun Hr. 70 79 Vadiſche Neueſte Nachrichten Amtliches Verkaͤndignngsblatt er Sozlallſterung der Zeilungen. In Bayern iſt man daran, alles nur irgend Denlbare Hanlos zu„ſoziuliſteren“. Dabei iſt es klar, daß den detei⸗ ligten Eawabingern die Sozialiſterung der Zeitungen ganz beſonders am Herzen liegt. Allerdings ſind ſich die Kaffee uslitcraten noch nicht klar darlber, wie ſie dies anſtellen dllen. Sie ſprechen davon, die Zeitungen in den Beſitz der Angeſitellten, der Stadt oder des Staates überzuführen. Außer⸗ em wird eine Monopoliſlerung des Juſeratenteils ins Auge geſaßt. Die Monopoliſicrung des Inſeratenteils deukt man ſich ſo, daß für beſtimmte Bezirke reine Inſeratenorgane g werden ſollen, deren Erträgniſſe der Allgemein⸗ heit zugeführt werden. Das iſt an ſich ſchon ein hahuebüche⸗ ner Unſiun, unter dem Handel und Wandel in ungeahnter Weiſe leiden müſſen. Die große Maſſe wird auf einen Bezug derartiger Inſeratenorgane von vornherein Verzicht leiſlen. Heute iſi es doch ſo, daß ſelbſt der Zeitungsleſer den Inſera⸗ kenteil in den meiſten Faͤllen überſchlägt und nur rein zuſällig durch das Weſen der Retlame auf irgend etwas aufmerkſam und zum Kauf veranlaßt wird, das er urſprünglich zu erwer⸗ ben gar nicht beabſichtigte. Durch die amtlichen Inſeraten⸗ organe wird dieſer Reiz zum Kauſen faſt völlig ausgeſchaltet, und ihre Wirlung kaun lediglich eine Herabminderung der Naufluſt und in der Folge tine ſolche des Abſaßes ſein. Das Weſentliche aber iſt, daß durch eine Monopoliſierung des Inſeratenweſens der geſamten Preſſe der Boden unter den Füßen ſorigezogen wird. Der Bezugspreis deckt heutzutage bei weitem nicht die Herſtellungskoſteu eines Blartes, die ſich a. zuſammenſeden aus dem Papierpreiſe, den Satz⸗ und Druckloſten, den Houoraren für Arlilel und Nachrichten und Angeſtellienlöhnen. Große Blätter ſogar müſſen auf den Kopf des Avonnenten erheblich zuzah len. Dieſe Mehrkoſten unen lediglich durch die Einnahmen aus dem Juſeratenteil gedeckt werden. Wird alſo den Blättern der Jnſeratenteil ent⸗ n. ſo wird damit eine Sozialiſierung im Sinne einer lebernahme des betreſfenben Blattes durch die Angeſtellten Dinfallig. Denn daß eine derartige Erhöhung des Bezugsprei⸗ ſeg, wie ſle beim Wegfall des Inſeratenteiles notwendig würde, nicht durchzuführen iſt, liegt auf det Hand. Andererſeits kann Staat oder die Kommunt den entſtehenden Ausfall für alle beſtehenden Blätter keinesfalls decken. Demeutſprechend müßte eine große Verringerung der Preßorgane eiutreten. Sozialiſierung der Preſſe heißt alſo weiter nichts, als Deſeitigung der bürgerlichen Organe. Nun hat Dr. Neurath, der Münchener Soziuliſierungsfanatiker vom grünen Tiſch, kürzlich ja direkt erklärt, die bürgerlichen Zeüungen tten nicht das Recht politiſcher Meinungsäußerung.„Nur eie Männer, d. h. Sozialiſten von der Mehrhtitspartei bis zu den Kommuniſten, haben das Recht auf eine polikiſche Preſſeſretheit.“ Das iſt eine brutale Vergewaltigung det öfſenzlichen Meinung und ein Mittel zur wangsweiſen Verbreitung koulmuniſliſcher Ideen, die ſich das Publikum unmbglich bieten laſſen darf. Und dabei ſprechen dieſe radikalen Sozialiſterungsfanatiker von einer„wahrhaft freien Neinangsäußerung⸗, die ſie durch ſolche Maßnahmen herbeiſühren wollen. Sie behaupten, die bürgerliche Preſſe derbreite im Gehenſatz zur radikal-ſozialiſtiſchen lͤgenhafte und gefärbte Berichte. Wie et mit dieſer Behauptung ſteht, zaigt an Blick in die mit der Revolution in die Halme geſchoſſene —— Preſſe. Noch nie iſt ſoviel gelogen und geſaͤrbt wor⸗ den, wie in jenen Blättern während der Revolutionszeit. Wenn geſagt wird, daß der Redakteur von ſeinem Arbeit⸗ abhängig ſei und nur ſchreiben dürfe, was jenem genehm , ſo trifft das doch dei dem Start als Arbeitleber genan zu wie bei eincm freien Verleger, ja noch mehr. In der zuſtändigen Preſſe iſt es doch ſo, daß kein Verleger ſeinen ngeſtellten zwingen wird, etwas zu ſchreiben, was dieſer vor em Gewiſſen uicht verantworten kann. Es ſucht ſich der eux außerdem ein ſolches Blatt für ſeine Arbeitstätigkeit duts, das ſeiner eigenen, von voruherein feftſtehenden politiſchen ſcht paßl. Jeder Verleger weiß, daß er auf die Mitarbeit ehriiebender Jourualiſten verzichten muß, wenn er beabſichtigte, er einen gewiſſen im Intereſſe des Vetriebes notwendigen 8 lahmen hinaus cinen Zwang auszunben. Er könnte ſeinen letrieb recht bald ſchließen. Heute ſindet jede Meinung ihren usdruck. Und der Leſer iſt doch in der Lage, eine Meinung ehmen oder ſie für ſeine Perſon abzulehnen, ein Blatt iehen, das ihm zuſagt. In dem kommuniſtiſchen Zu⸗ unftaſtaat gibt es nur noch eine, die ſtaatlich abgeſtempelte mung und wehe dem Angeſtellten, der wider den Stachel en wollte. Dazu ſtelle man ſich einen Schriftſteller als Faaisbeamten vor. Gar bald müßte durch die Verhinderung eines freien Meinungsaustauſches eine grüßliche Oede entſtehen. zne Oede, die jeden Fortſchritt, der doch gerade durch einen ustauſch verſchiedener und einander widerſtrebender Anſichten dewahrleiſtet wird, leßten Endes zunichte machen. Reichsverband der deutſchen Preſſe. 5 Berlim, 28. April.(WBB.) Der Reichsverband der eutſchen Preſſe hat am 28. April die Verhandlungen der elegiertentagung beendet. Die Beſtimmungen der neuen ezungen über die Mittel und Wege, die in der künftigen dbaleng zur Erreichung ſeiner Ziele dienen ſollen, ſowie heb Sest 1 über die känftig von den Mitgliedern zu er⸗ enden Beikräge wurden in ausführlicher Beratung erledigt. ganze übrige Satzungsentwurf wurde proviſotiſch en bloc Berrtemmen. Er ſoll nochmaliger Ausſchußberatung unter der Ausſprache hervorgetretenen ber ſche unerworfen und die erdgülkige Beſchlußfaſſung auf rr Herhſidelegiertenverſammlung getrofſen werden. —— Des weittren gelangien zwei Eniſchließungen zur Annahme. Eine vom Soziulen Ausſchuß 9 71 55 den Vorſiand, zu erklären, daß die Einbeziehung der Redak⸗ teure in die Organiſation der übrigen Ungeſtellten der Zei⸗ tungsbetriebe, wie ſie durch die Verordnung vom Dezember 1918 für die Wahl von Angeſtelltenausſchüſſen und Arbeiter⸗ räten vorgeſchlagen wurde, mit den Lebensintereſſen der Preſſe unvereinbar iſt. Für die bevorſtehende Nenordnung des Räte⸗ ſyſtems und die Handhabung des Mitbeſtimmungsrechtes in den Betrieben wird die Bildung eigener Betriebsausſchüſſe ſür die Angeſtellten der Redaktionen neben den ſchon vorhan⸗ denen Arbeiter⸗ und Angeſlelltenausſchüſſen gefordert. Die zweite Entſchließung erhebt Einſpruch gegen die Beleid gungen, denen die Preſſe in den beſetzten Gebieten im Oſten und Weſten unter der ſeindlichen Beſetzung ausgeſetzt iſt, und ſpricht den beteiligten Kollegen vollſte Sympathie aus. End⸗ lich jand ein Antrag der rheiniſch⸗weſtſäliſchen Preſſe An⸗ nahme, demzufolge für eine reichsgeſetzliche Regelung der Sonntagstuhe im Zeitungsweſen und für den Fortfall der Montagblättec eingetreten werden ſoll. die Friedensverhandlungen. DEL Berfin, 29. April.(Bon unſerm Berliner Büro.) Im Gegen⸗ ſatz zu der bisherigen optimiſtiſchen Auffaſſung meldet die Agence Havas aus London, daß üder drel Fragen erſter Ordnung noch keine endgül⸗ tige Beſchlüſſe vorliegen, nämlich 1. über die Frage der Ongreuzen Deutſchlands und der Grenzen Polens einſchließlich Danzig— dleſe Frage hat keine Fortſchritte gemacht ſeit dem Vorſchlag, aus Danzig eine freie Stadt zu machen—, 2. über die Beſetzung des kinken Rhein⸗ ufers, wobei die Siaatomänner und die Militärs der Emente noch immer über die Zeitdauer der Beſetzung in Uneinigkeit ſind und 8. über die Frage der Verantwor lichteit für die während des Krieges be⸗ gangenen Verbrechen. Verſetzung Wilhelms II. in den„öffentlichen Anklagezuſtand“. Paris, 28. April. Eigener Drahtbericht, indirekt.)„Die alliierten und aſſociierten Mächte verſetzten Wilhelm II. von Hohenzollern, den fräheren Kaiſer von Deutſchland, in den öſſentlichen Anklagezuſtand und zwar nicht wegen Verbrechen, die in den Strafgeſetzen aufgeführt ſind, ſondern wogen höchſter Mißachtung der internationalen ſittlichen Geſetze und der heiligſten Rechte der Verträge.“ So heißt es in Artikel 1 des von dem Komitee für die Beſtrafungen und Verantwortlich⸗ keiten ausgearbeiteten Zuſatzes zum Völkerbundsvertrag. Zur Aburteilung des Angeklagten wird ein beſonderer Gerichtshof eingeſetzt werden, wobei ihm die haupfſächlichſten Garantien des Verteidigungsrechtes zugeſichert werden. Dieſer Gerichishof ſetzt ſich zuſammen aus 5 von den Vereinigten Staaten, Groß⸗Britannien, Frenkreich, Italien und Japan zu ernennenden Richtern. Er wird auch die nach ſeiner Anſicht zur Anwendung kommenden Straſen ſelbſtändig feſtſetzen. Die allüerten und aſſociiertien Mächte werden an die Niederlande ein Geſuch um Auslieferung des früheren Kaiſers von Deutſch⸗ land richten, damit er abgeurteilt werden kann. In Artikel 2 dieſes Zuſatzantrages heißt es: Da die deutſche Regierung die Beſtrafung der Perſonen nicht zugeſichert hat, die angeklagt ſind, gegen die Kriegsgeſetze und Kriegs⸗ alltierten und aſſocliecten Mächten verfolgt und vor die Militärgerichtshöſe geſtellt werden. Artikel 3enthält Beſtimmungen über Aburteilung und Beſtraſung von Urhebern von Hand⸗ lungen, die gegen eine oder mehrere der alliierten und aͤſſociierten Mächte gerichiet ſind. Nach Artikel 4 muß ſich die deutſche Regierung verpflich⸗ ten, alle Dokumente und Auskünfte irgendwelcher Natur zu licſern, die zur Beurteilung der als ſtrafbar bezeichneten Hand⸗ lungen, zur Nachforſchung nach den Schuldigen und für die genaue Einſchätzung der Verantwortlichkeit notwendig ſind. Die Artikel dieſes Zuſazantrages ſind von der durch die Völ⸗ kerbundskommiſſion vorgeſchlag⸗nen Faſſung ſehr verſchieden und ſehen die Aufnahme der Beſtrafungen in den Friedens⸗ vertrag durch einen beſonderen Actikel vor. In den Beratungen der 5. Vollſitzung der Friedenskon⸗ ferenz von heute Nachmittag nahm dieſer Zuſatzantrag über die Verantwortlichkeiten und Beſtrafungen einen breiten Raum ein. Aus der übrigen Tagesordnung der Vollſitzung ſei der Bericht der Völkerbundskommiſſion über den bisherigen Verlauf ihrer Arbeiten ſeit ihrer Ernennung durch die zweite Vollſitzuug am 25. Januar erwähnt. In dem heute vorge⸗ iegtien Text des Völkerbundsvertrages ſind ſämtliche ſeither vorgeſchlagenen und gebilligten Abänderungen und Zuſäze be⸗ rückſichtigt. Die von der franzöſiſchen Delegation gemachten Zuſatzantrage über die Kontrolle der Beſtände und Rüſtungen, ferner die Schaffung eines permanenten zentralen militäriſchen Organs, ſowie der Zufatzantrag der Japaner betreffend die Gleichberechtigung der Raſſe wurden heute der Vonſitzung nochmals vorgelegt. Auch die Frage des Sitzes des Völker⸗ bundes wurde heute erneut aufgewor ſen. Der 2. Punkt der Tagesordnung betraf die in den Frie⸗ densvertrag auizunehmende Klauſel über die internationale Arbeitergeſezgebung. Von beſonderer Bedeutung für die Regelung der internatienalen Arkeiterzeſeßgebung ſind die ſo⸗ wohl in dem von der Kowmiſſion für die internationale Ar⸗ re ee Text als auch in dem Zuſatzem⸗ trag des Engländers Robert Borden entbaltenen b Grund⸗ ſätze, deren wichtigſte ſind: Der Minimalloyn, der Ach ſtun⸗ dentag oder die 48⸗Stundenwoche, die Wochenruhe von min⸗ deſtens 24 Stunden hintereinander, die Unterdrückung der Kinderarbeit, die gleichen Löhne für beide Geſchlechter bei gleicher Arbeitsleiſtung. Auzei eiſe; dief„ Kel e 10 Pendeznn: Nertelf M d: einſt——— Vel der bräuche verſtoßen zu haben, ſollen dieſe Perſonen von den cher 0 Pf., für ausredrts 50 Pf., Finaf uuß: dratt Dee Seeneial a mittags 2½ Uhe Pür auzelgen an betmmten Tagen, Stelfen und fusgaben wird keine verantwerurmg Umgebung masatiich M..— mit erle mit Pring ſt abgehelt M..0. Eingel-Hx. 10 2— London, 29. April.(W..) Der Text des Völkerbunds⸗ vertrages wurde 1 Nachmittag bekannt gegeben. Viele Beſtimmungen ſind bereits halbamtlich veröffentlicht. Nen den 32 urſprünglichen Mitgliedern werden noch weitere 13 Staaten, darunter die Niederlande, aufgefordert, dem Völker⸗ bunde beizutreten. Der Hauptpunkt des Völkerbundsvertrages iſt, daß eine Nation, die unter Nichtachtung des Vertrages Zuflucht 70 Kriege nimmt, ipso facto als Nation angenem⸗ men wird, die eine Kriegshandlung gegen alle Mitglieder beginnt. heſſen. lk. Darmſtadt, 26. April. Eine von faſt 2000 Per⸗ ſonen beſuchte Verſammlung der Deutſchen Volkspartei hat nach einem Vortrag des Abg. Miniſter a. D. Becker folgende Entſchließung zur Friedensfrage einſtimmig angenommen: ̃ Die heute im Saalban tagende, aus allen Kreiſen der Bevölkerung Darmſtadts zahlreich beſuchte öffentliche Ber⸗ ſammlung legt ſchärfſte Verwahrung dagegen ein, daß dem deutſchen Volke von den feindlichen Staaten ein Gewalt⸗ friede aufgezwungen werden ſoll. Die deutſche e hat die Feindſeligkeiten nur eingeſtellt und das dentſche Heer hat ſeine günſtigen Stellungen auf feindlichem Boden nur geräumt, nachdem ein Waffenſtillſtand acuf Grund der bekannten 14 Wilſon'ſchen Punkte vereinbart worden war. Das deutſche Volk muß deshalb erwarten, daß der nun ab⸗ zuſchließende Friedensvertrag in beiderſeits chrlicher Aus⸗ legung dieſer Vereinbarung ein wahrer Rechts frieden wird, der die Grundlagen für ein danernd friedliches Neben⸗ einanderleben der Kulturrölker ſchafft. Die Verſammlung verlangt, daß die Reichsregierung nur einen Friedensvertrag unterichreibt, der folgende Rindeſtſerderungen des deutſchen Volkes verwirklicht: 1. Was unzweifelhaft deutſch iſt, muß deneſch bleiben. Insbeſondere kann von einer Abtretung des Saargebiets oder anderer Teile des linken Rheinufers in irgend einer Form ſo wenig die Nede ſein, wie von einer Aufgabe un⸗ zweifelhaft deutſchen Gebietes in Schleswig und im Oſten. 2. Der Bevölkerung Elſaß⸗Lothringens muß in An⸗ wendung des Selbſtbeſtimmungsrechtes der Völker Gelegen⸗ heit gegesen werden, ſelbſt über ihre zukünftige Staats⸗ zugehörigkeit zu eniſcheiden. 3. Das Deutſche Reich darf vom Beſiß und der Ver⸗ waltung von Kolonien aus politiſchen, aus kulturellen und aus wirtſchaftlichen Gründen nicht ausgeſchloſſen ſein. 5 Die deu'ſchen Kriegsgefangenen find ſoſort frei⸗ zugeben. 3 5. Die Blockade iſt ſofort aufzuheben. 6. Die von den Feinden beſetzten Teile des Reiche ſind ſofort zu räumen. 7. Ueber den ewaigen Anſchluß der Deutſchen in den bisherigen Kronländern Deutſch⸗Oeſterreichs an das Deutſche Reich haben allein dieſe Deutichen ſelbſt auf Grund des Selbſtbeſtimmungsrechtes zu entſcheiden. 8. Die Schadenserſatzleiſtungen, die dem deutſchen Volke auferlegt werden, dürfen deſſen Leiſtungsfähigkeit nicht überſteigen. Die Entſchließung geht e an das Auswärtige Amt. In der Ausſprache ergriff Herr Th. Vosel aus Saar⸗ brücken, einer der Ausgewieſenen, das Wort, um für das kern⸗ deutſche Saargebiet Zeugnis abzulegen. Jaden. Zur Reuorganiſation der Kommunalverbände. Das Miniſterim des Innern hat ſich in der letzten Zeit ein⸗ gehend mit der Frage einer Organiſation der Kommunalverbände beſchäftigt und zu den Beratungen auch den parlamentariſchen Er⸗ 1 beigezogen. Im Miniſterium des Innern neigt man zu der Auffaſſung, es ſollten die Geſchäfte der Kommunalverbands⸗ Ausſchüſſe direkt dem Bezirksrat übertragen werden. Letztere werden in den nächſten Wochen aufgrund allgemeiner Volkswaßhlen neu zu⸗ In ihnen werden dann alle Berufsſchichten und poll⸗ tiſchen Richtungen vertreten ſein. Im neuen Bezirksrat kommt bei den Entſcheivungen das allgemeine Intereſſe viel mehr zum Durchbruch, als dies heute im Kommunalverband der. Fall iſt. Allerdings wird man den ſachvertändigen Rat der Intereſſenten des Handels, des Gewerbeſtandes, der Produzenten und Verbraucher nicht entbehren. Zu dieſem Fweck ſollen Unterausſchüſſe gebildet werden, in denen für Brot und Mehl vas Bäckertzewerbe, der Peblbandel und die Ver⸗ braucher, für Fleiſch die Metzzer, die Giczhändler und die Verbraucher vertreten waren. Ins Auge gefaßt iſt auch eine fchär ere Kentrolle der Kommunalverbände ſeitens der Negierung, die man dadurch zu erreichen ſucht, indem man die Landeskommifſäre mit der direkten Auſſicht der Kommiunalrerbände betraut. Ein von dem Landeskommiſtär beſtellier kaufmänniſch gebilveter Veamter hätte in beſtimmter Reihenſelge die Reviſionen vorzunehmen, ſich um die Warenlagerungen zu bekümmern und ſonſt nach dem Rechten zu ſeben. Dies ſind die Gedantengäuge, aufgrund deren eine Neuorganiſation der Kommunalverbände in die Wege geleitet werden ſoll. 8 Nene Lohnbewegung in der Schwarzwälder Uhreninduſtrie. Billingen, 27. April. Der Deutſche Werkmeiſterverband und der Bund techniſcher Beamten hielten hier eine Tagung ab, um zu einer tarifmäßigen Gehaltsregulterung Stellung zu nebmen. Ver⸗ treten waren die Bezirksvereine Nilllngen. Furtwangen, Triberg, chwenningen, Schramberg und Hornberg. Es murde im beider⸗ ſeitigen Einverſtändnis ein Tarif entworfen der in dieſen Tagen dem Arbeitgebervekhand der Schwargwälder Ühreninduſtrie und verwandter Induſtrien zur Begutachtung zugehen wird. Ferner tagte in e ee eine ſehr ſtark beſuchte Bertre⸗ terkonferenz des chriſtlichen Metatlarbeiterverbandes Deuiſch⸗ lands, die von faſt allen Orten der Schwarzwälder Ühreninduſtrie beſucht war. Nachdem zunächſt a00 Einſpruch gegen die eiaſeikige Vornahme der Verhandlungen in Billingen am 9 April mit dern ſozfaldemokratiſchen Verband und den auf dieſem Voden ſtehenden Gewerkſchaften erhoben worden war, wurde der neue Lohn⸗ tarif beanſtandet. Die Orte Triberg, St. Georgen und Lenz⸗ kirch fühlen ſich zurückgeſetzt und verlangen infolge Einrückung in eine höhere Ortsklaſſe, ebenſo Mühlheim a.., das bisher in ſeinem 7FFFFF 2 eging die Zahl der —— 2. Seite. Nr. 196. Mannheimer General-Anzeiger. ¶Abend · Ausgabe.) Dienstag, den 29. April 191 eigenen am 7. März abgeſchloſſenen Tarif ſchon höhere Lohnſätze, namentlich für Arbeiterinnen, hatte. Die Bezirksleitu lichen Metallarbeiterverbandes Deutſchlands wurde lt. Karlsr. bl. benuftragt, die Anträge dem Arbeitgeberverband der Schwarzwäl⸗ der Uhreninduſtrie zu unterbreiten und auf dem Boden gegenſeitiger Gleichberechtigung der Organiſationen eine Berückſichtigung zu ver⸗ langen. Aus dem Parleileben. VGVeinheim, 27. April. In der geſtern abend abgehaltenen, zahlreich beſuchten des hieſigen Ortsvereins der Deutſchen Demokratiſchen Partei wur⸗ den die Vorſchlagsliſten für die Gemeinde⸗, Bezirks⸗ und Kreis · wahlen aufgeſtellt. Es wurde einſtimmig beſchloſſen, bei dieſen Wahlen ſelbſtändig mit getrennten Liſten vorzugehen. Zum Schulanfang. Reben viel Unerfreulichem hat, ſo ſchreibt man uns, die Ne⸗ volution doch auch manches Unzweckmäßige beſeitigt, teils von der Regierung neranlaßt, teils von ſtädtiſchen und andern Körperſchaf⸗ ten kurzerhand ſelbſt angeordnet. Nur ſchade, daß durch letzteres Vorgehen ſelbſt kei Dingen, die die Allgemelnheit angehen, die not⸗ wendige Einheitlichkeit verloren ging bzw. zerriſſen wurde. Dies trifft beſonders beim Beginn des Schuljahres unſerer Volksſchulen zu. So las man vor einiger Zeit. daß der Stadt⸗ chuljahrſchluß und ⸗an⸗ rat Karlsruhe beſchloſſen habe, den zu verlegen. Von Freiburg wurde dasſelbe des chriſt⸗ jang auf Herb berichtet. Naßgebend war dabei der ſchon immer ſtörend emp⸗ fundene Umſtand, daß die höheren Schulen erſt im September be⸗ gannen, die Volksſchulen ader an Oſtern. Das war beſonders für die Schüler mißlich, die in höhere Schulen übertreten wollten. Entweder mußten ſie, um das vorgeſchriebene Lehrziel bewältigen u können, in Vorbereitungsklaſſen in Fünfviertelfahren den Lehr⸗ f von zwei Jahren durchpeitſchen, oder ſie kannten erſt vom 5. Schuljahr übertreten. Auf alle Fälle war die zeitliche Trennung des Schulanfangs der Volks⸗ und höheren Schulen nachteilig. Daß jezt nicht, wo ſo Vieles geändert wird und wurde, die hoffentlich nie mehr kommende Kriegszeit zum Zuſammenlegen im ganzen Land benützt würde, iſt bedauerlich. Karlsruhe und Freiburg haben es etan. Warum Mannheim nicht? Die Schulen unterſtehen doch alle dem gleichen Miniſterium. Ent⸗ meder beſteht das Vorgehen der genannten Stadtverwaltungen nicht 82 Recht, öder das gleiche Recht gilt auch für Mannheim. Da gibt's nur ein Entweder—Oder. Wir meinen, das Unterrichtsminiſterium müſſe jetzt unbe ⸗ 98 eingreifen und fürs ganze Land Einheitlichkeit ſchaffen. Noch beſſer müßte es fürs ganze Reich geſchehen. Denn dieſer Zuſtand iſt unhaltbar. Die Mannheimer Schüler ſind entluſſen und müſſen jetzt in die Fortbildungsſchule, Handels⸗ oder Gewerbeſchule, d. h. ſelange ſie in Mannheim bleiben. Kommen ſie nach Karlsruhe oder Freiburg. ſo müſſen ſie trotz Entlaſſungsſchein wieder in die Volksſchule bis Herbſt, werden alſo zweimal entlaſſen. Uebrigens eine r ob jemand, der von einer unter denſelben Lan⸗ en ſtehenden Behörde Entlaſſener von einer Stadt⸗ behorde desſelben Landes nochmals zum obligatoriſchen Volksſchul · Uunterricht gezwungen werden kann. Umgekehrt liegt der Fall bei Kamlsruher oder Freiburger Schülern, Jie jetzt nach Mannheim üperſiedeln. Hier gehören ſie in die Fortbildungs⸗, Handels⸗ oder Gewerbeſchule, obwohl ſie einen Entlaſſungsſchein aber noch nicht haben. Wer ſtellt ihnen denſelben nun aus? Und auf welchen Zeit⸗ unkt? Einen ähnlichen Zuſtand hatten wir ja ſchon bei Kindern, e aus einem anderen Bundesſtaat nach Baden kamen. Denen paſſterte oft, daß ſie bei uns nochmals in die Volksſchule mußten, obwohl ſie von ihrem Heimatort entlaſſen waren. Das waren aber verſchiedene Staaten. Aber jetzt trifft derſelbe Durcheinander Badener. Man ſieht ſchon aus dieſer Frage, daß der jetzt ge⸗ ſchaffene Zuſtund unhaltbar iſt. Wir möchten deshalb anregen, daß das Unterrichtsminiſterium —5 fürs ganze Land anordnet:„Alle Schulen ſchließen auf 31. ſult und bsginnen im September wieder(ſe nach der Ferienord⸗ nung). Schon haben bis zu dieſem Zeitpunkt nochmals den Unterricht der Volksſchule zu beſuchen, und die neu aufgenom⸗ menen Schüler werden bis Herbſt nochmals entlaſſen.“ In dringen⸗ den Fällen könnten bereits Entlaſſenen weitgehend Urlaubsbewilli⸗ 2+ en werden Eine eingeitliche Regelung tut not, nſt wird der Wirrwarr noch Falker. Wie ſollen im Herbſt hierher kommende Schulanfänger aus Karlsruhe oder Freiburg in Mann⸗ heimer Schulen behandelt werden? Die hieſigen Schüler haben 32—4 Monate Unterricht voraus, jene beginnen neu. Was jetzt. Wird da nicht manches zuziehende Kind nächſte Oſtern ohne eigene Schuld ſihen bleiben müſſen? Aber auch bei bloßem luſ ulen der audern Klaſſen wird eine ſo weſentliche Verſchiebung des Kenmmis⸗ 3 der Schüler eintreten, daß wieder die Büßenden unſchuldige — werden. Man ſieht, das Unterrichtsminiſterium 3. Letzte Meldungen. Beendigung des Streiks im Ruhrrevier. eſen, 28. April.(..) In der heutigen Mittagsſchicht fehlenden Bergleute auf 6735 gegen 30844 am Sonnabend zurück. Die bayriſche Kriegslage. — Berlin, 29. April.(Von unſerm Berkiner Büro.) Ueber die bayriſche Kriegslage iſt im Augenblick nicht viel Neues zu melden. Das iſt wohl ein Zeichen dafür, daß die Dinge dort der Entſcheidung entgegenreifen. Waſſerbruch und Tors an der Inn ſind von Regierungstruppen beſetzt worden. Aus München ſelbſt liegen neue Nachrichten nicht vor. Trotz des allgemeinen Streiks wird bei Krupp weitergearbeitet und zwar ſollen dort Geſchütze fertiggeſtellt werden, vermutlich um en die anrückenden Verwendung zu ſahen Der Zuzug zur Roten Armee iſt, wie wir hören, ering, da den kommuniſtiſchen Gewalthabern die Mittel balen, ihre generöſen Verſprechungen aus zuführen. Eine Proklamation der Regierung Hoffmann. Berlin, 29. April. Nach einer B..⸗Meldung erlleß ie bayeriſche Regierung eine Proklamation, in der ſie darauf hinweiſt, daß kleine Minderheiten durch Terror jede freie Be⸗ wegung niederzudrücken verſuchten und wie wahnwitzige Nar⸗ ren und brutale Demagogen Bayern in die Schrecken eines Bürgerkrieges ſtürzten. Der Appell an die Vernunft ſei fruchtlos geblieben. Gewalt könne nur durch Gewalt ge⸗ brochen werden. Die Not Münchens ſchreie zum Himmel. Daher könne nicht gewartet werden, bis die im Lande ſelbſt geſammelten Truppen ſtark genug ſeien. In dieſer Not rufe die Regierung die Hilfe des Reichs und der Württem⸗ berger an. Reichstruppen und Württemberger ſtänden bereit, mit bayriſchen Mannſchaften gegen München vorzurücken. Zum Schluß ſagt der Aufruf: es ſei Ehrenpflicht des bayri⸗ ſchen Volkes, den Reichstruppen eine freundliche Aufnahme zu bereiten. Telegrammüberwachung. Berlin, 20. Avril.(Von unſ. Berl. Büro.) Von zuſtändiger Shde⸗ wird darauf gce en 55 Poſt⸗— Aberwachung im Verkehr mit dem Ausland nur inſowei aufrecht erhalten worden iſt, als dees aus Steuerintereſſen ober aus wirtſchaſt⸗ lichen Gründen erforderlich iſt. Auf militäriſche oder polil iſche An⸗ egenheiten wird die Ueberwachung nicht erſtreckt. Telegramme, die 7*—.— geſchäf liche Transaktionen zoerden ohne Die Prüfung nimmt jetzt nur noch wenige Stunden in Anſpruch. Dieſe Verzögerung fällt bei der durch die ungünſtigen Eiſenbahnv rhältniſſe verurſachten längeren Beförderungs dauer der Aus⸗ landspoſt nicht ins Gewicht. Der 1. Mai. Berlin, 29. April(Von unſ. Berl. Büro). In Berlin erſcheinen am Freitag 15 keine Zeitungen, da die Buchdrucker ſich geweigert haben, am Maifeiertag zu arbeiten. Genuf zum Sitz des Völkerbundes beſtimmt. „ 2 Baſel, 29. April.(Eigener Drahtbericht, indirekt.) Havas gibt einen Bericht über die geſtrige Vollſitzung der Pari er Frieden ⸗ konſerenz wieder, dem wir als Ergänzung des Berichtes unſeres Sonderberichterſtatters in Paris folgendes en nehmen: Nach dem ab⸗ geänderten Völker undsſtatut kann ſich jedes Mitglied des Völkerbun⸗ des erſt aus dem Bu d zurückziehen nach einer Künkrigungsfriſt von 2 Jaren. Abſtinmungen der Verſammlun! müſſen einſtimmig er⸗ folgen. Genf wurde zum Sitz des Völterbundes beſtimmt, dieſer Sitz kann jedoch an einen anderen Ort verlegt werden. Das Schied⸗ gericht iſt nur ob igat riſch für jede Differenz aus der Auslegung eines Vertrages oder aus dem Völkerrecht. Der Ausſchluß eines Mit⸗ gliedes iſt»ur möglich, wenn es ſich einer Vertetzung ſeiner Verpflich⸗ lungen ſchuidig macht. Keinem Staat darf gegen ſeinen Willen ein Verweiſungsmandat übertragen werden. Maßnahmen zum Schutze der Arbeit ſollen ge⸗ troffen werden. Die Organiſation des Roten Kreuzes ſoll durch den Volkerbund unterſtützt werden. Jedes Mitglied des Völkerbundes, das die angenommenen Zuſätze nicht zu den ihrigen machen will, müſſ zurücktreten. Hinſichtlich der Organſation des Völkerbundes ſchlägt Wilſon die Ernennung eines Generalſekretärs vor und ernennt als ſolchen Sir Eric Drumand. Außer den 5 Großmächten ſollen in das Kommitee des Völterbundes Vertreter Belgiens, Griechenlan 3, Spa⸗ niens und Braſiliens gewählt werden. Leon Bourgoiſe verteidigte zwei franzöſiſche Zuſätze, die nicht berückſichtigt worden waren und die ſich auf die Frage der Abrüſtung und auf die Schaffung einer ſtändigen Organiſation beziehen, welch letztere die gegen ein rebelliſches Mitglied zu ergreifenden Moßnahmen vorzubereiten hat. Ganz Frankreich meſſe dieſen beiden Anträgen große Wichtigkeit bei, weil dadurch die Wirk⸗ ſamkeit des Völkerbundes erhöht werden ſolle. Frankreich werde aufrichtig dem Völkerbunde zuſtimmen. Wenn aber der Krieg vermieden werden ſoll, könne dies nur unter zwei Be⸗ dingungen geſchehen. Die erſte iſt die wirkliche und dauernde Abrüſt⸗ ung. Der Entwurf ſieht nun vor, daß jeder Staat dieſe Abrüſtung annehmen oder verweigern kann, es gibt alſo kein Mittel, feſtzuſtellen, in welchem Maße die Abrüſtung vorgenommen werde. Um aber einen rebelliſchen Staat zum Gehorſam zu bringen, bedürfe man eines Appa⸗ rates, der ſtets den Geiſt des Militartsmus in ſich tragen werde, was den Keim neuer Kriege in ſich tragen könnte. Die neutralen alliierten Staaten und engliſche und amerikaniſche Vereinigungen haben unſere Anträge unterſtützt. Wir ſprechen im Namen Frankreichs, das nach Wilſon die Grenze der Ziviliſation iſt, im Namen der verwüſteten Gegenden Frantreichs, Belgiens, Serbiens und Italiens und im Namen von 1700000 toter Franzoſen. Klotz verlangt Rückweiſung der An⸗ träge betreffend Schaffung einer Finanzabteilung des Völkerbundes an die Kommiſſion. Pichon gibt ſeine Zuſtimmungserklärung ab m Völkerbundsvertrag und verlangt nur, daß dlie franzöſiſchen Zu⸗ ſäge der Prüfung des Völkerbundes nach ſeiner Konſtituierung unter⸗ breitet werden. Der Text des Vertrages wird ſchließlich angenommen. der Völkerbund. Eine Entſchließung über den Völkerbund. Amſterdam, 28. April.(..) Die Internationale Sozialiſtenkonferenz nahm zum Schluſſe ihrer Beratungen folgende Entſchließung über den Völkerbund an:„Die Kon⸗ ferenz nimmt zur Kenntnis, daß die Völker ſeitens der alliierten Regierungen mit dem Vertrage bekannt gemacht worden ſind, der den erſten Keim für die methodiſche Organiſation eines dauernden Friedens enthält. Sie ſtellt feſt, daß die Fort⸗ führung von Arbeiterforderungen in der Arbeiterſchutzgeſetz⸗ gebung die Grundlagen zu einer wirtſchaftlichen Verſtändigung zwiſchen den Nationen vorbereitet. Die Konferenz iſt jedoch der Meinung, daß der Völkerbund nur dann jeinen Zweck erfüllt, wenn 1. der Völkerbund von anfang an auf der Grundlage gleicher Rechte und Pflichten alle unabhängigen Völker in ſich vereinigt, die die Verpflichtungen des Vertrages übernehmen und deren Delegationen von den Volksvertretungen gewählt ſind, 2. wenn er über eine internationale Autorität verfügt, die beauftragt iſt, ſowohl den eingegangenen Verpflichtungen inbezug auf den Friedensvertrag, als auch der Tätigkeit des Völkerbundes Geltung zu verſchaffen. Die Autorität über⸗ nimmt die Verpflichtung, wirtſchafiliche herzuſtel⸗ len, die allmählich zur Unterbindung aller geſetzlichen Hinder⸗ niſſe des internationalen Handels, der Weltproduktion und der Weltverteilung führen ſoll; 3. wenn er Maßnahmen flüür das Verbot weiterer Rü⸗ ſtungen, für eine progreſſive Fer unmn der gegenwärtigen Rüſtungen und eine Kontrolle der noch geſtatteten Munitions⸗ fabrikation vorſieht, wenn er baldigſt auf völlige Abrüſtung zu Lande und zu Waſſer hinarbeitet. Bis dieſe Abrüſtung verwirklicht iſt, müſſen die Armeen, deren Bildung wegen der internationalen Lage notwendig ſein würde, ſowohl bezüglich ihrer. Effektivſtärke, als auch des Rekrutierungsſyſtems der Kontrolle des Völkerbundes unterſtellt werden, um dieſe Gefahr für die Demokratie hintan zu halten; 4. wenn ſich alle Nationen verpflichten werden, allen Kon⸗ flikten vorzubeugen, worauf der Völkerbund Anwendung finden kann, wenn die Nationen ſich verpflichten, das Urteil des Völ⸗ kerbundes anzuerkennen und in keinem Falle zu einem Kriege Zuflucht zu nehmen; 5. Wene der Völkerbund, um dieſen Zweck zu erreichen, die Methode der öffentlichen Diplomatie annimmt, wie ſie beiſpielsweife kürzlich Wilſon in ſeiner Erklärung im Streitfalle Südſlawien anwandte, die die Gewähr dafür bieten würde, daß die Forderungen der verſchiedenen Staaten für jeden einzelnen Fall entſchieden werden, um dadurch allein die Beſtändigkeit des Friedens zu ſichern. Dieſe wurden gegenwärtig von den alliier⸗ ten Regierungen nicht erfüllt. Die Konferenz appelliert ſchon jetzt an die Tatkraft der Arbeiter aller Länder für die Orga⸗ niſation des Völkerbundes zur Sicherung eines dauerhaften Friedens.“ Ferner wurde folgende Enkſchließung ange⸗ nommen: „Die in Amſterdam tagende Konferenz, die die ſozia⸗ „liſtiſche Arbeiterbewegung von 26 Nationen vertritt, erklärt, mit Entſchloſſenheit den Kampf für den Frieden aufzunehmen, der nicht im Widerſpruch mit den 14 Punkten Wilſons, der einzigen Grundlage für ein dauerndes Einvernehmen wiſchen den friedlichen Demokratien, ſteht. Die Konferenz t der Meinung, daß die durch die Pariſer Beſchlüſſe ge⸗ ſchaffene Beurteilung die Permanenz des Vollzugsausſchuſſes Branting, Hederſon, Hnysman) und der Mitglieder des nionsausſchuſſes(Renaudel, Loguet, Macdonald, Stuart Bunning) notwendig macht, bis die Friedenspräliminarien unterzeichnet ſind. die durch die jüngſten Bei dieſer Zuſammenkunft, Bwiſchenfälle in der Diskuſſion über den Frieden gerecht⸗ fertigt iſt, müſſen die Vertreter der Internationale darauf beſtehen, daß eine Löſung herbeigeführt wird, die ſich mit den Berner und Auſterdamer Beſchlüſſen deckt. Die Konferenz erwartet, daß die Leiter der Regierun⸗ gen ſich einem derartig formulierten Verlangen nicht werden entziehen können, da das Verlangen den unwiderleglichen Beweis liefert, daß die Arbeiterklaſſe der ganzen Welt mitwirken will, einen gerechten und dauerhaften Frieden herbeizuführen, daß ſie an allen in dieſem Sinne gemachten Vorſchlägen einen tätigen Anteil nimmt und nur ſolche anzunehmen gewillt iſt. Die Konferenz hat den Re⸗ gierungen die Verantwortung für alle aus der Weigerung ſich ergebenden Folgen zu überlaſſen. eser Han e Reichsbankausweils vom 23. April. Berlin, 28. April.(WB.) Nach der beträchtlichen Anspan- nung in der zweiten Aprilwoche zeigt der Ausweis der Reichs- bank für die Woche vom 16. bis 23. April eine bemerkenswerte Entlastung der N Die gesamten Anlagen verminderten sich um 1245,5 Mill. auf 28889,1 Mill. Mk. Auf bankmäßzige Deckung entfielen hiervon 1 233,8 Mill. Mk. Andererseits gingen die fremden Oelder um 1450,5 Mill. Mk. auf 11585,6 Me. zurück. An Zahlungsmitteln konnten für die Berichtswoche(im Oegensat⸗ zur 2. Aprilwoche) im Ganzen Rückflüsse ausgewiesen werden. Während der Banknotenumlauf um 3,7 Mill. Mk. auf 25874,8 Mill. Mk. anwuchs, verminderte sich der Umlauf an Darlehens- kassenscheinen um nicht weniger als 118,2 Mill. Mk. auf 11 010,5 Mill. Mk., sodaß diesmal an Zahlungsmittelin zusammengenommen 114,5 Mill. Mk.(gegen 2606,7 Mill. Mk. i..) aus dem Verkehr zurũckstrõmten. Der Qoldvorrat sank um 0,19 Mill. Mk. auf 1911,8 Mill. Mk., der Bestand an Reichskassenscheinen um 1,6 Mill. Mk. auf 8,6 Mill. Mk., während der Vorrat an Scheidemũnzen von 20,5 Mill. Mk. auf 21,1 Mill. Mk. anwuchs. Bei den Darlehns· kassen verminderte sich während der Berichtswoche die Summe der ausstehenden Darlehen um 94,2 Mill. Mk. auf 17984,1 Mill. Mk. Ein dieser Abnahme entsprechender Betrag an Darlehens- kassenscheinen wurde von der Reichsbank an die Hauptverwal- tung der Darlehenskassen zurückgegeben. Da aber die Rückflüsse aus dem Verkehr über diese Summe hinausgingen, wurde als Bestand der Reichsbank an Darlehenskassenscheinen am Ende der Berichtswoche die Summe von 6853,5 Mill. Mk. angewiesen. Bestand an kursfähigem deutscaem Oeld und an Qold in Baren oder ausländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 Mark berechnet. Vermögen(n 1000 Mart)——— Metandbestanaga 19229727 414 darunter Oofn 10911845— 191¹ Reichs- und Darlehenskassen-Scheine 6862119 2658 Noten ander. Banken 4338+ 30⁰0 Wechsel, Schecks und disk. Schatzanw. 28 748 205— 1233827 Lombarddarlegeen 10 171— 11702 Wertpapierbestannlaiai 130688 68 Sonstiges Vermögenn ũͥqꝙ 2100 122— 6101¹³ Verbindlichkeiten. Jrundkapftal„„41„„ 180000 ver. Rücklagen%6%„%%%»„%%„%„„ 99 496 unver. Notenumlaulufßf V323874800 3607 Einlagen 12585 569— 1450462 Sonst. Verbindlichkeſi. 22048 750- 168 783 Berluner Wertpapterbörse. Berlin, 29. April.(W..) Die Börse war allgemein recht Die Besorgnisse außer- und innerpoli- tischer druckten; außerdem verstimmte der Artikel des Vorwärts, der auf scharfe Weise die Kunsttreibungen in den Aktienunternehmungen mit Auslandsbesitz geiſlelt und die Nutz- barmachung für die Allgemeinheit fordert. Rolonialwerte waren stark rückgängig. Hütten- und Bergwerksaktien notierten etwa —3 Prozent niedriger. Harpener waren jedoch gebessert aul die mutmaßliche Kohlenpreiserhöhung. Hirsch Kupfer gewannen unter Schwankungen noch etwas ũber den gestrigen Kurs hinaus. Daimier wichen auf den Jahresabschluſl im Kurse, konnten sich aber schließlich auf Deckungen etwas erholen. Am markt sind Deutsche Anleißen ſest auf die Besserung der Marktvaluta. Oesterreichische Anleihen waren ungefahr be- hauptet, ungarische dagegen schwächer. Berlin, DN. April. Devisenmarkt.) Auszahlungen für:. 20. Oeld Brief Oeid Briet Konstantinopee!!!!!!——.——.— Holland 100 Qulden 530.00 330.50 345.00 345,50 Dänemark 100 Kronen 327.00 327.50 335.00 335.50 Schweden 100 Kronen. 351.75 35225 359.75 3060.25 Norwegen 100 Kronen.. 339.75 340.25 347.75 348.25 Schwelz 100 Franken 271.50 271.75 276.50 770.75 Oest.-Ungarn 100 Kronen. 48.45 48.55 48.45 48.53 Spanieen 190.— 191.— 187.— 188.— Bulgarien 100 Leras*—.——.——.——.— Helsingſors 1309.73 140.25 140.75 141.2 Pforzheimer Bankverein.-G. Die Bilanz hat sich um 154 653 M. gegenüber dem Vorſahre gebessert, wodurch der Verlust sich auf 4407 919 M. ermäbigt hat. Die Abwicklung der Liquidation hat gute Fortschritte ge- macht. Im Jahre 1918 konnten an die Claubiger zweimal je 20 Prozent ausberahlt werden. Kurzlich gelangte eine weitere Rate zur Ausschũttung. sodaß die Gläubiger bisher von ihren Forderungen 64.16 Prozent in 6 Raten erhielten. Dalmler Motorengesellschatt, stuitgart-Unterturkhelm Stuttgart, 28. April.(W..) Das Geschäftsjahr vom 1. 1. 16 bis 3. 12. 18 schließt nach Vornahme der notwendigsten Abschreibungen unier Einrechnung des voriahrigen Vortrages von 100926,37 Mk. unter Heranzienung von ca. 18,5 Mill. früheret Rückstellungen mit einem errechneten Gewinn von 3503219,71 5932087,47 M. i..) ab. Der am 20. 5. zusammentretenden Seneralversammlung soll der Antrag unterbreitet verden, eine Dividende von 6% zu verteilen. Aus dem Ergebnis sollen 500000 M für die Beamtenpensjonskasse, 300000 U. fur die Arbeiterunterstũtzungskkasse, 250000 M. für das Arbeiterwob- nungswesen und 300000 M. fär das Lehrlingsausbildungswesen verwendet werden. Auf neue Rechnung sollen etwa 162 108 M. vorgetragen werden. Welnausiahr aus dem„ desetaten Geblete. Die Oenehmigung der Ausfuhr von Wein aus dem Unles- besetzien Oebiete, wenigstens aus Nheinhessen und der Pfalz, ist endlich von der französischen Besatzungsbehörde Flir eeege ist bee Le cher noch der ueren Fixierung von Weinen, bereits am J. Ilafz d.. ins eetee Beean veritauſt waren, rur Ausfuhr Diesbezügliche Gesuche sind an den im Mainz bestehenden Wirtschaftsrat bis spatestens 20. d. einzureichen. In der Pfalz hat unterm 16. d. M. der rende Oeueral Oerard die Zulassung der Ausfuhr bewilligt, die bei der franz. Wirtschaltsscktion in Ludwigsbafen flür jeden Fall nechzusuchen iet. Es besteht kein Zweiel, daß bei der großen Weinnot im unbesetzten Deutschland die ſeider schon Überfrieben hohen Preise der linlrerheinischen Weine noch weiter steigen werden. Speziell die Portugieserweine, nach denen lange mehr—— 4 Ac in den ſetzten 14 Tagen mächtig angezogen Wer die unsinnigen — 5 iunn, wom 1. Mal ab cen und techniſchen Stadirai bis eſitzer“ dem„Hirnbeſitzer“ Gegenüber Schubert katte Wolf⸗Fezrariis reoſeligea 1. Trio aber im * 0 NAauutyetines Goneral· Anzeiger. ¶Adeud- Ausgode.) . Sene Nr. Dle gewaltige Stelgerung atler Antefle nzwlagl den Bezugspreis für den Ronat auf Mk..80 zu erhöhen; den Zellenpreis für alle auuheimer Angeigen auf 50 Pig. feſtzuſetzen. Det biatzerige Nachtaßz · Tarij bletdi deſtethen. Wettere Austunſt exteill Die Geſchãſtoſtelle des Raunheimer General· Anzeigers. Nus Staòt und Land. Aus der Stadtratsſitzung vom 28. April 1919. Dem Stadtrat iſt von der hieſigen Vereinigung ſür kaufmänniſche und techniſche Angeſtellte heute nach⸗ ſtehendes Telegramm zugegangen: Namen von mehr als fünfzehnhundert Stellenloſen des Berufes ſoldern wir vom hleſigen t entgültigen Entſcheidung duich die Reichsregierung die vorläunge Auſdebung der Beſtimmung, wonach bri Kriegsausbruch nicht auſaſſigen Unterſtützungsbedürfligen die Unierſtüßung nach blauf der angeſetzten Periode cutzogen wird. Es bi dies eine ſchwere Beeinrächtigung ſpezlell der egsteillnehmer in ihren Ledens⸗ dedingungen. Durch Waßnabme werden dieſelben dirett dem ertode überlieſer. ſichtigen Sie dei der Beurieilung der ſchlage die politiſchen und Vertehreverhäliniſſe und die von den größ⸗ ten und mittleren Städten gebandhabte Zuzugsſperre und Sie werden unſere Forderung als berechtigt ancctennen. Wir büten um ſoſortige Beſchlußſaſſung. Hiercuf iſt folgende Erwiderung ertellt worden: Nach 3 ö der Neichszvererdnung üder die Erwerbsloſenfür⸗ ſorge darl an Wer onen, die nach dem 1. Auguſt 1914 zur Anſna me von Arden in einen anderen Ort gezogen ſind, im dieſem Ort eine Unterſtützung nicht länger als insgeſamt 4 Wochen gewährt wert en. auch wenn ihnen eine geelgnete Arbeit nicht nachgewieſen werden kann. Die gleiche Beſchränkung gilt für die vorſchuß⸗ welie Unlerſtuͤtzung von Klicgsteilnehmern. Die Beſchränkung tritt nicht ein, wenn Gwerbsloſe, an dem Orte, an dem ihnen Unter⸗ ſtünung in cutzlehen wäre, mit idrer Jamilte einen semeinſcali⸗ lichen Hausbali vet Einneien der Erwerbsloſigkeit bezründel baben und noch führen. Die Unterſtätzung iſt ferner ſolange nicht zu ent⸗ gtehen, als die Müd tezt in den früheren Aufenthaltsort tat ächlich ac ausführbar ift. Das Ardeltsamt iſt alſo geſetzlich veryflichtet, in dieſen Grenzen zu haudeln. Wir haben es aber angewieſen, bei der Durchfübrung dieſen Beſtimmung mit der größten Rückſicht zu verſahren und namentlich dann auch die Unierſtützung nicht zu ent⸗ kehen, wenn glaubhaft gemacht wirb, daß die Rückkehr in den frühe⸗ ten Misctut. allsort nut unter Sduvicrigtetien mtöglich iſt. Der Arbelsloſfental hat folzende Reſolutionen übergeben: 1. Die zu Tauſenden im Nibelungenſaal verſammelten Arbetts⸗ leſen forcern von det Stadtgemeinde die ſoſortige Anerkennung der Mliglieder des Arbeitsloſentales als die gewühlten Verkreter der Arveitsloſen. 2. Solortige Einſetzung eines Schlichtungsausſchuſfes, in dem die Miteliedet des Arbelisloſentrates culſprechend Siz und Stimme aben. 5 8. Alle Angelegentelten der Arbeltstoſen ſind unter Omzu⸗ ung den Arbelloloſenrates zu erledigen. Aenderung der Saßungen der Erwerbsloſenfür⸗ — für rie Siadt Pann eim unten Muüwirkung einer Kommiſſion Arbeits olentales. 5. Die Sonntage, an denen ſeitber Erwerbs oſenunterſtützung nicht bezablt worden iſt, müſſen nachbezahlt werden. Die Unter⸗ ſtügung ätze bleiben in Höhe derjenigen vor dem 1. Marz ds. Irs. deſtehen. Tie/ Sonniage ſind wellet zu bezahlen. Die Aibcitsloſen ſordern uingehend Ant vort auf ihre Neulutton. Die im Nibelungenſaal beute am 24. April 1919 verſammelten über 4000 Arbetts oe proleſtieren milt aller Eutſchiedenbeit dagegen. daß durch die Machenſchaften des Kommandeurs beim Bezilks⸗ kommando Mannheim ungefähr 800 Angeſtell te bei den kiverſen Aemiern, wie Bezirkslommando, Kontrollamt, Verſorgungsaut, entlaſſen werden ſollen und dafür vom Bund der akelven Unter⸗ ofſtziere in Berlin Erſaß angeforbert werden ſell. Hicrauf lautet die Antwort des Stabtrats: Zu l: Zu Zißfer 1: Der Stabirat hat den Arbeitsloſenrat E 6, 18 ſtets als eine Veriretung ines Teiles ter Arbeirsſoſen aner⸗ kannt und hat ihm nicht nur ein Lokal im Hauſe E 6, 16 eingeräumt, ſor dern bat auch ſtändig mit ihm verhandelt. Er wird auch in Zu⸗ kunſt an dieſem Verhallen gegenüber dem Arkeitsloſenrat ſeuhal en. Zu Ziffer 2: Eule Verutungsſtelle(Schlichtungsausſchuß), in eiwalge Streinigleuen über die Nichaunng me von zußewieleher Arben crärtert und vorläufia en-ſbrden werden, erſcheint dem Stadt⸗ tut durchaus wünſchenswert. Er iſt bereit, ihn in Verbinbung mit dem Arbeitsamt und der Ortsſtelle füt werbslolentfür ſlorge nach dem Vorgange einer in Karlsrude beſtebenden Einrichtung zunachſt berſuchsweiſe einzuſctzen und dann je ein Mitglied des Arbeilsloſen⸗ rats und der gewerkſchaftlichen Arveitsloſenkommiſſton hinzuzuziehen. Zu Ziſfer 5: Der Stadtrat iſt bereit, den Fürſorgeausſchuß um je einen weitrren Arbe igeber und einen Arbeiter zu erweitern und einen Vertreter des Arbeitslolenratg in den Fürſergcausſchuß zu wählen. Damt mäte eine Gewähr dafür geboten, daß alle Auge⸗ legenheulen der Arbeuslaſen auch unter Hinzuziedung des Arbeitsloſen⸗ rais eriedigt werden. 0 u 4: Die Saßungen der Erwerbsloſenfür orge für die Stadl Mannheim iſt der Stadtrat gerne bereit, Awaigen Wünſchen der Arbeitsloſen entſpiechend abzuänd rn und zu ergänzen. Nach welcher Nichtung dieſe Apönderung erkolgen ſoll, iſt uns nicht bekannt. 5 weſentlichen erhält die Satzung nichts anderes.g eine Zuſammen⸗ aſſung der Reichsverordnung üder die Erwerbsloſenfürſorge und dieſe Reidsverordnung kunn natürlich vom Stadtrat nicht geändert wer den. Zu Ziffer 5: Die Beza lung für Sonmage iſt dem Stadtrat durch die Reichsverordnung und duich die dadiſche Rezterung dlrelt unterſagt werden. Bevor in dieſer Bezlebung eine andere tſchlie⸗ 21 vorliegt, iſt der Stadtrat daher 2 5 im det La e, eine Zahlung für Sonntage eintreren zu laſſen. Auch in Beug auf die Giböbung der Unter ützungsſätze in der Stadtrat unbedingt an die Reichs er⸗ ordnung gedunden und kann ſich ſeinerſeits nicht über ſie hinwegſezen. Er hat ader, um den Arbeitsloſen entgegenzukommen, eine Er öhung der Ort löhne bereits beantratt und hat auf dieſen Antrag eine günſtige Entſcheidung erhalten.“ Zu II. Der Stadirat bat von der Neſolution vom 24. Aprit Kenninis genommen. Non den Anordnungen des Bezirkskommandos, auf die Bezug darin genommen iſt, iſt deinn Stadtrat nichts bekunnt. 6 Der 1. Mai.. Bei der Eiſenbahndirektion Malm verkehren am 1. Mai die Perſonenzüge wie an Sonn⸗ und Feieriagen. 8 Waiſenoerſorgung. Die Oderfechiſchule 15 Magde⸗ burg(Vorſtand der Deulſchen Neichsfr.hiſchule, ohltätigkelts⸗ Verein für Walſenpflege, E..) hat, da ſie die dei ihr zur An⸗ meldung kommenden Walſenkinder in ihren 6 Reichswaiſenhäufern Kr Lahr, Magdeburg. Schwabach, Salzwedel, Niederbreiſig und romberg) nichl mehr unterzubringen dermag, eine unentgeltt!, arbeltende„Vermittungsſtelle zur Unterbringung von Waiſen in den Waifenhäufern Deutſchlands errichtet. Bei Unterbringung von Waiſen in den Waiſenhäuſern wolle man ſich daher an d Oberſechiſchure in Magdeburg wenden. Gieichzeitig bittet dieſe ihr oder ihren Zweigvereinen zur Unterhaltung der Walſen Spen⸗ den der Liebe in bar oder in Altmaterial(gebrauchte Briefmarten, Bleikapſeln. Zigarrenſpitzen. Zigarrendänder, Stanniol, Korke) gütigſt üderwelſen zu wollen. Zum„oſfenen Brtef“ an Direktor Schmitt. Von dem Vorſtand des Reichsverwertungsamtes(Zweigſtelle Baden) geht uns ſolgende Zuſchrift zu:„Durch die Tagesjeitungen geht, aus der Mannheimer Tagespreſſe übernommen, ein offener Brieſ an den Direktor des Einkaufs ſüdweſtdeutſcher Städie G. m. b.., in Mann⸗ beim, in dem folgendes erklärt wud: Eine Stelle mit dem Namen Neichsverwertungsſielle gibt es nicht Es gibt das Relchsverwertungs⸗ amt„Sitz Berlin), Reichsverwertungsamt Zweigſtelle Baden(Sitz Karlsruhe) und das Bad. Verwertungsamt(Sitz Karlsruhe). Herr Lehmann ſtebt nicht in Dienſten eines dieſer Aemter. Dagegen gibt es beim Einkauf füdweſtdeutſcher Stadte G. m. b.., in Mannheim eine Stefle, die die Bezeichnung Verwertungsſtelle führt. In deren Dienſten ſtehr Herr Lehmann(als Vorſtand der Abteilung Bekleidung) und Herr Oppenbeimer ſals Lagerverwalter). Die Unterſuchung iſt eingeleitet. 5 Goldene Hochzein. Dleſes ſchöne und ſeltene Feſt ſeiern am 1. Mai das greiſe Bürgerpaar Karl Stumpf, Tapeziermeiſler, und ſeine Chefrau Joſephlnc, geb. Butterſaß, Stamitzſtraße 3. Pollzeibericht vom 29. April 1918. Seldſtmordverſuch, Aus noch unbekannter Urfache verſuchte ſich geſtern eine 34 Jahre ale ledige Photographengehelftn durch Oeffnen der Polsader an der linken Hand und durch einen Revolverſchuß in den Kopf das Leben zu nebmen. Schwer verletzt wurde die Vewußt loſe mitteln Sauitätsautomobils in das Allgemeine Krankenhaus überſüyrt. Warnung dor einem Schwindler. Der nachbeſchriebene noch undekennte Burſche— wähiſcheinlich ein d ſerti rter Soldat— in ſeldgraue Anzug ſucht bier und in den Vororien durch»ie falſche Vorf iegelung, er ſei Bramter des ftädtiſchen Lebensmittelamts und werde den Leu en ädtiſche Lebensm ttel überw iſen, größere Geldbeträge zu erlangen. In einem Falle gelang es ihm hier 450 Mk. zu er⸗ ſchwindeln. Beſchrei ung: Etwn 21 Jahre alt, 1,65 m 8gros, ſch ank, baſſes. mageres, fugendliches Geſicht, feldgrouer Anzug, braunet, weicher Filzbut, trug auf der Bruſt ein langes ſchmales Ordensblech mit mehleren Bändern. Um ſachdieuliche Mitteilung erſucht die Schußz⸗ mannſchaf.. Beſchlagnahme von Heeresgut. Bei den in den letzten drei Tagen in hieſiger Stadt vorgenommenen Durchſuchungen nach Heeres⸗ geraͤt wurde folgendes beſchlagnahmt: 1 Gewehr, 2 Karabiner, 12 Re⸗ 15 8 Handgranaten, 5 Seitengewehtre, 1 Säbel, eine Anzahl Mu⸗ nition u. a. m. — Aus dem Mannheimer Kunſtleben. —(Trittee Konzert des Mannheimer Trio.) Dae Mann⸗ helmer Trio der Herren Rehberg, Birkigt und C. Müller lietz ſeinem Volkmann⸗, Wozart⸗ und Napravnik Konzert vom 13. Januar geſtern einen Schubert, Grieg und Wolf⸗Ferrari gewidmeten roman⸗ Uſchen Avend folgen. Erkrankung und andeke Umſtände verurſachten Die lange Pauſe. Doch ſind unſereKünſtler unterdeſſen nicht müßig geweſen, ſondern haben in Karlsruhe, Freiburg, München u. a. Städten muſi⸗ nert und woblverdiente Anerkennung gefunden. An der Spitze des deſtrigen Pregram- ſtand Schuberts ſonniges Es dur⸗Trts op. 100 aus dem Jahre 1827, dem Jahr der Kompoſttion der„Winterreiſe“ und der nach Grillpa zers Dichtung komponiren Ständchens Zögernd leiſe“. Welcher Reichtum an miuſikalift Gebalt eil doch in dieſem anmutigen meloriefreudigen Werie, das ihm die Fir na 5. A. Probſt einſt ganze 20 fl. 60 kr. gab(wäbrend Schu⸗ bert die gewiß beſche dene Forderung von 400 fl. geſtellt hatte), die künſtige Poſitien aufs Grauſamſte ausnützend, in welcher ſich der egenüber meiſten befindet. Unſere uſller ba ten uch in ihre Aufgabe vertleſt, und die Schönheit der ganz in Woh aut getauchten Muſik tam in ſeinrhythmiſtertem, dyna⸗ miſch wop labgeſtuftem Spel zu lebendigem Erblühen. Und wenn das öne Eeenmaß der drei Inſtrumente biem len geſtört erſchien, ſe urgen ieran nicht die Spieler, ſondern die Akuſtik des Saa es die Schuld. Am böchſten ſta d mir das durch viele Arrangements annte, ceradezu vol stümlich gewerdene C⸗moll⸗Andante con mote, deſſen Weiſe im Fiyalallenro wiederkehrt und das dutig ge ebene Scherze. Im Sch ußſaz ſteckt etwas ven den„gött ichen Langen“ Schu erte Dedur Nr. 1 ein n ſchweren S and s iſt nicht mur in der rm ſebr frei, der Fan aſie ſich zu eigend, ſondern auch in der Er⸗ ndeeng nicht ſiark und ſieht'genü er des Jung iaieners Fis⸗ur⸗ wertrio, das W Boep ſ. 3t. in den„inte nationalen Kammer⸗ muſitabenden“ er Hochſchule für Muſik zu Gehör bra dte, erheblich mrück. Das ſanft verhallende F dur Vreſto und das koloriſtiſ inter⸗ Miere: de Larghetto int Taki bringen einige aparte Klangwirkungen, auzen entiäuſchte die Neuheit des Komponiſten der„neu⸗ en Frauer“ und des„neuer Lebens“, abwohl unſere Künſtler benen Krärte einſetten un noch abgeflärter und aus eg ichener pieben als im Eröffnungswerte. Einen beſanteren Genuß bereiteten uns C. Wäller und W. Nebberg mit Grieg's enz Cello⸗ enate ov. 36 ma⸗moll, deren vrächtiges, von nor Roman⸗ erfütnes Andante mo to tranquillo eine äußerſt ſtcvolle, klang⸗ ne.d kevenerfällte Wiedergabe erfuhr. Die trefflichen Let“ ungen den die wohlverdiente Zuſtimmung der Hörer. F. M. * — Geine Theaterverſteuungen am 1. Mai.) Die für 1. ai Vorſtellungen im Nati⸗naltheater und Neuen ſinden nicht ſtatt. —(Eröffuung der Pfälziſchen Heimatlbühne.) So hätte denn auch unſere vachbarliche Rheinpfal, r Wandertheater. Es ſtezt unter dem Schutze des e Sereins, des Pfälzer Waldvereins und des Vereins Pfälzer Künſtler—„Glücheg enug“— und wurte Samstag abend im aroßen Sagale des Geſell⸗ ſaftehauſes zu Lurwigshafen unter dem Namen„Pfälz ſche Heimat⸗ bü une“ aus der Taufe gehoben. Man gab als Eröffnungsvorſtellung „Datterich“ die Volkskomödie von Ernſt Elias Niebergall. Niebergall zeigt uns die Geſtalt eines kleinbürgerlichen Falſtaſſs. Er entlevigt ſich ſeiner Aufgabe ſo bedächtig und behäbig, wie man es eben vor bundert Jehren noch tat, vor einem Pubfikam, das nicht unſere gereizten Theaternerven hatte, und den Becher in voter De atz⸗ lichkeit zu ſchlürfen wünſchte. Er ſieht Heine Welt, in der er lebte, trank und Schul en machte, ſſein ſich ſekeſt witt kririſchen Ausen, und es entſteht lm dieſe Komödie von breiter Geundheit, ſorgloſer Laune und Weinſeligkeit. Adolf Zin', der ie Titelrelle lle und auch für künft eriſſe mie techniche Lei un zeichn⸗te, att für den Helden wenig einzuſetzen, und menn er trotzdem aus dem Natmen ſich an nebin abhon, ſo lag 5— 0 den, ganz im Fahrwaſſer des Tleitantismes ſetgelnden Mit⸗ ielenden. Wenn die Pfälziſche farbühne aber etwas Dauerndes und Kulturförderndes ſein oll, ſo in mit alen Mit eln und allen Eruſes karna o zu ſtreben aus der Atm ſhäre des Dilettant zmus beran zu · kor men, gan; abgeſehen avon, daß man fi e bemühen ſollte, abſolüte Oriainaltät zu erre chen. Hezu bedarf ber zuv rderd einer regie⸗ führe⸗den Kapaznät und nicht dllet aniſcher chauſpieleriſcher Kräfte. —tm. * —(Voltshochſchulen) werden jetzt in faſt allen Städten Deutſch⸗ londs begründet und ausgebaut. Die bisher geſametelten Erfatrun⸗ en werden vom Aus ſchuß ſar freie Botshachſchulen im Deutſezen olkspausbund(Vorfitzender Büigermeiſter Dr. Rercke⸗Berim und Landeswohnungsrat Dr. Kampffmeper Karlaruhr) zuſamm igeſtellt und in der Zenſchrift„Freie Volkshochf nle“ allen Intereſſenten zugängig gemacht. Der Ausſchus(Geſchäftoſtelle: Wüymersdorf, Olzmarinserſtr. 15) verſendet gern an alle eentlichen Stellen und intereſſierten Perſönlich⸗ keiten aus ührliches Mater ial. —(die induſtrieſle Grwinnung von Hellum.) Die Nezierung der Vereinigten Staaten plamt, wie die„Umſchau' anmrikantſchen Fachzelſchriften enmimmt, die von Anlagen zur in⸗ duſtriellen Gowinmung von Helium. Es foll in dieſen möglich ſein, täglich 17 000 Kusikmeter Helium her en, undgg zwar zu einem Preiſe von nur 18 für den Kubfkmeber. Da 51250 nach dem Waſſerſtoff das leichteſte Gas iſt und vor dieſem den grozen Vorteil beſitzt, unentzündlich und nicht brennbar zu ſein, würde die Aus⸗ fützrung dieſes Planes für die Luftſchiſfehrt die größte Bedeutung haben Helium galt bis vor kurzem als ein ſehr ſeltenes Element, Nale Herſtellungskoſten ſich auf etwa 21 000% für den Hubikmeter ellten. Berbaftet wurden 36 Perſonen wegen verſchle.ener ſtrafbarer ſtahls. darunter 18 wegen Dieb mannheimer Rünſtlertheater„Apollo“. „Die Fabrt ins Glück“, ein muſtkaliſch nicht ſehr wertvolles neueres Werk Jean Gilberts, fand geſtern Abend eine im allgemeinen anerkennenswerte Wiedergabe. Die Erſtauffübrung der neu einſtu⸗ dierten Operette, die auf Samstag angeſetzt war, mußte wegen Indis⸗ poſition verſchiedener Mitglieder verſchoben werden. Die Unpäßlichkeit machte 5 zwar geſtern noch bemerkbar, beeinträchtigte aber nicht den guten Geſamieindruck der Aufführ 0, Von den Domen hielt ſich am deſten Anni Hans⸗Zoepffel, die die Hella von Sanden mit prühender Laune und in kreſſlicher ſtimmlicher Verſaſſung gab. Die Heiſertein Käte Königs nahm zwar mit jedem Akte zu, da⸗ für aber entſchädigte ſie als Trude durch ihr munteres, ungezwungenes Spiel. Die Herrenrollen waren durch Rudolf Roltner Garon Ude von Hettingen), Oskar Brönner(Konſul von Miraflor), Ludwig Puſchacher(Präſident von Ue Otto Stein(Varon Kurt von Rodegg); Jakob Bügler(Sekretär des Präſidenten) und Heinz Bertram(Direlior des Reiſebüros) durchweg vorzüglich beſetzt. Lo⸗ dende Anerkennung verdient weiter der Herrenchor. Kapellmeiſter Herurled dirigterte mit gewohnter Unnſicht und Sorgfalt. Schk. Nus Luòwigshafen. o Der 1. Mai als Feiertag in der Pfalz. Der 1. Mai iſt nun auch füir die Pfalz als politiſcher Fe ertag ertlärt worden. Ge⸗ neral Favolle hat angeordnet, dß in den von den Fran oſen beſetzten Gebieten der 1. Mai als Fei xtag zu gelten hat. Verſammlungen und Uynüge ſind verboten es ſel denn, daß eine ſpezielle Genehmigung hierfür ingebolt iſt. der Gauvorſtand der ſozlaldemokratiſchen Partei der Pfalz hat an das franzöſiſche Oderkommando eine Eingabe ge⸗ N in der um Genehmigung von Verſammlungen am 1. Mai ge⸗ eten wird. O scine Gemeindewahlen in der Pfalz. Nab Mitte lung der flanzöß chen Ueberwacrun 3be örde kann die derzeitige Zuſamn en⸗ ſezung der Gemeinde⸗ und Diſtrit sverwaltungen, ſowie der Kreis⸗ vertrelung der Pfalz nicht geänder“ werden, ſorange nicht die neuen Grundlagen für die Bezie ungen zwlichen München und der Pia z im Präliminarſrieden geregelt worden ſind. Mit Rückſicht hierauf muß von der Vornahme der Gemeindewahlen argeſezen werden. Rommunales. 1BO. Bochum, 23. April. Von der 17 Stadtverwaltung iſt eine gemeinnützige Wohnungspolitik großen Stils in die Wege geleitet worden. Zur bürdung der leberteuerung beim Neubau von Woh tungen wurden in der Stadtverordneten⸗ ſitzung 1 Millionen Mark bewilligt nachdem für denſelben Zweck erſt kürzlich 400 000 M. bereit geſtellt worden waren. Die gemein⸗ igen Wohnungsbauvereine werden über 500 Wohnungen er⸗ Aunt öfte ſchafſen. Von den Abbürdungsſummen werden be⸗ annffich 50 Proz durch das Reich und 25 Proz. durch den Stoat übernommen, während der Neſt von 25 Proz. zu Laſten der Kom⸗ munen verbleibt. Die Stadtverordnetenſitzung beſchloß im Hi vu auf die beſonders Ee Verhäliniſſe des Induſtriebezirkes mit aller Dringlichkenn dahin zu wirken, daß weitere 10 Proz. auf den Staat übernommen werden. Aus dem Lande. Schwetzingen, P. April. Der Wucher greift jetzt auch auf die Wohnungen über. Wie die„Schwetz. Zts.“ mitteilt, in flir eine zieſige Gaudenwohnung von zwei Zimmern der Preis von 509 Mk. verlangt worden. « Htidelderg, 27. April. Die Heidelberger Sturmabteilung Ober⸗Oſt rückte Samstag morgen mit klingendem Spiel durch die Stadt nach dem Valtenland ad, um am Abwehrkampf gegen die Bolſchewiki teilninehmen. Die Soldaten hatten ihre Gewehrlänſe mit Sträußen von Schlütſſelblumen, Goldkack und Veilchen geſchmückt. Auch einige Reiter mit blumengeſchmückten Lanzen ſchloſſen ſich dem Zuge an. X Heidelberg, 28. Aprül. Hier iſt man großen Labak⸗ ſchiebungen auf die Spur gekommen. Bei einem pediteur wur den ant Kiſten mit 20 Zentne Tabak beſchlognahm', die verſchoben werden Schlett u. Kr. bei Enzen, 27. April. Beim Feierabend bieten ſtürzte der Polizeidi ner Martin die Treppe hinunter und er ag den dabei enittenen Bexletzurgen. Es iſt noch nicht feſtgeſtellt, ob Martin nicht die Treppe hinuntergeſtoßen werden war. „ Schopfheim, 27. April E trenbürgerin der Stadt, Fräulein Emma Sutier, iſt ich Ater von 81 Jahren geſterb n. Sie war eine große Wohltäterin und bat beronders auch das Reichswaiſenhau mn Lahr mit reichen Spenden bedacht. Donaueſchiugen, 27. April. Der Sicherheitspolizei gelang es, auf dem hieſigen Vahnhofe einen Räuber ſeſtzunehmen, der am leßten Sanistag die Lehrerin Lang bei Titiſſe niederſchlug und beraubte. Bei ſeiner Verhaftung hatte er bereits wieder ein Mädchen an ſich ge⸗ lockt; er war bewaffnet mit einer Handtzranate einem Revolver und zwei Menern. Es bandelt ſich um einen gefährlichen Verbrecher, der auch wegen anderer Bergehen verfolgt wird. Oüchertiſch. Hiſtoriſch⸗volitiſche Jahresüberſicht für 1918. Don Gottlob Egek⸗ kaaf. Carl Krabbe Berlag Erich Gußmann in Stuttgart.— Dieſes Helne Jahrbuch, welches letzt in ſeinem 11. Jahraang vorliegt, hat ſich als ein überaus brauchbares Hilfemittel zur Orlentierung in der aber⸗ neueſten Geſchichte bewärt. In kurzer, aber doch klarer und er⸗ ſchöpfender Weiſe berichtet der Berfaffer über alle bemerke Vorgänge des abaclaufenen Jahres und läßt uns noch einmal irt lnge eine drangvoll beweate Zeit durchleben, in der das geſchulte uße des Hiſtorikers die bedeutſamen Einzelheiten feſtaebalten hat. Der vorliegende Jahrgang iſt beſonbers ench dadurch wertroll, daß er eine zuſammenhängende Schilderung des Berlaufs des Weltkrieges und der Revokution im Jahre 1818 bietet. Den Schluß des Buches du⸗ den wie immer eine Antabl für die Zeitgeſchichte wichtige Dokumante. Jedem Zgeitungsleſer leiſtet das leine Jahrbuch als Führer durch die verwirrende Menze der Ereianiſſe des Jahres treffliche Dienſte. K unimtian unb Nationalvderſammlung 1348. Schwäbiſche Doku⸗ mente Berichte, Brieſe, Aufruſe. Gedichte), herausgegeben von 35 Walter Keinöhl. Verlag ron Strecker& Schröder in Stutt⸗ gart. Karl Rmmermann, Der Hauvtmann Teutſche. Ein Buch für Enkel.(Unropölſche Bücher). 1019, Zärich, Max Raſcher Verlag..⸗G. um Teimar. Ein naturfroßes Buch von Hermann Wolf. Mit 9 derzeichnunzen ron Hans Bauer⸗Keimar.(Welf v. Kor⸗ natzki, Verlag, Weimar). Eine ganz reizende Gabe wird den vielen Freunden der Goetheſtadt mit dieſen„Skizzen um Weimar“ darge⸗ bracht: ein herzerfriſchendes Buch, das allen jenen, ſür die Weimar nicht unr Name, fondern eine ſtille Sehnſucht iſt, in altrertrauten Me⸗ tiwen des Weimarer Stimmungskreiſes neue Lichter weiſt und das ver⸗ borgene Geiſtige ſich aus den Dingen löſen lößt. Nembrandt von Proſeſſor Dr. Paul Schubring. 2. verbeſſerte Aukage Wit 48 Abbidungen auf 28 Taſeln im Anhang.(IV u. 50.) 8. Ans Natur und Geiſteswelt Sammlung wiſſenſchaftlich⸗gemein⸗ verſtändlicher Darſtellungen. 158. Bändchen.)(Berlag B. G. Teubner, Leipzig und Berlin. 1918.) Haußs von Bülem: Ausgewählte Briefe. ausgegeben von Marle von Bulow. Mit 4 Bildniſſen und Briefnach⸗ bilbdungen aus den verſchiedenen Lebensaltern, Wappen auſ dem Ein⸗ band. Ein klares, unverfüälſchtes Büld das vornehmedlen Menſchen und des ungewöhulichen Künlers bietet Marie ven Bülow in dieſem Briefband, dort, wo zum Verſtöndnis erſorderlich, die Briefe durch ſchlichte Ueberleitungen eroänzend. Heſſes Volksbücherei.(Leipzig, Heſſe& Becker Verlag.) In Heſſes Volksbücherei, dieſer allbekannten wohlfeilen Sammlung, ſind wieder e Werke erſchienen, die als ſeſſelnder Leſeſtoff willtommen ſein werden. ten Kulturbiſtovikers F. W. Riehl(„Der Leibmedikns“.„Die Dichter⸗ probe“, Nr. 12400 und des feinftnniaen Dichters Heinrich Seldel, des Naters des Leberecht Hähnchen(-Thäringiſche Kartoffelklsße“, Nr. 280). Auck die kurszwenlaen urren des plottdentſchen Dich⸗ ters Hetiurlch Bandlow(Ut min Apteit“. Nr. 1247) werden gern geleſen werden, ebenſo die flott vogetras ene, liebenswürdise Erzählung „Die Kamerabin“ aus der ſteber der Grälfin Baudiſſin(Nr. 1289/0.) Endlich ſeien drei vortreffliche Humeresken der Dichterin Narie Sten a(„Neich gefreit“ n.., Kr. 124)/ und unterbaltende SNen des bekannien Schrifiſtellers Konrad Remling(.„Der ame⸗ rikanſſche Sesen“ Ar. 1261) erwäbnt. Jean Fanl sls Nerkänder ron Frieden unb Freſheit. Der roman⸗ tiſche Idalismus und ſein Aufruf zur Tat. Linn Dr. Fritz Klort (Furchr⸗Berlaa. Berlin 1919.) richten und außerdem im Brenſcheder Vorſtadtgebiet 20 Renten⸗ ſolltien. In Leimen wurden desgleichen ſieben Säcke Tabak ang halten.“ Volksausgabe. der⸗ Wir ſinden wunderhübſche beitere Erzählungen des bekann —— e F — — 4. Seite. Nr. 196. Maunheimer General-Anzeiger.(Abend-Ausgabe.) Dlenstag. den 28. Aprfi 190 4 Die Wagl der Dezirisrute und der Kreisabgeoronueten betreffend. Infolge der Abänderung des badiſchen Verwaltungs⸗ geſetzes vom 5. Oktober 1863 durch das Geſetz vom 28. März und 4. April 1919(Geſ.⸗ und Verordnungsblatt Nr. 27 S. 247 ff.) ſind für den Amtsbezirk Mannheim 15 Bezirks⸗ küte und 32 Kreisabgeordnete zu wählen. Als Wahlkommiſſär für den Amtsbezirk Mannheim lade ich hiermit zur Wahl ein und verbinde damit die Aufforderung zur Einreichung getrennter Wahlvorſchlags⸗ liſten für die Wahl der Bezirksräte und der Kreis⸗ abgeordneten. Die Wahlvorſchlagsliſten müſſen ſpäteſtens am Dienstag, den 6. Mal ds. Is., vormittags 9 Uhr bei mir eingelaufen ſein und die Aufſchrift tragen: Wahl⸗ kommiſſär— Bezirksamt Mannheim. Dabei mache ich zur Beachtung auf Folgendes auf. merkſam: 1. Die Wahl der Bezirksräte und der Kreisabge⸗ ordneten findet in Verbindung mit den unmittelbaren Gemeindewahlen d. i. mit den Wahlen der Stadt⸗ und Gemeindeverordneten in einem Wahlgang, aber mittels eines beſonderen Stimmzettels ſtatt; 2. Die Wahl erfolgt durch unmittelbare und geheime Stimmgebung nach den Grundſätzen der Verhältniswahl; 3. Wahlberechtigt ſind die zu den unmittelbaren Ge⸗ meindewahlen wahlberechtigten Perſonen, alſo die Ange⸗ hörigen des Deutſchen Reichs, welche mindeſtens 20 Jahre alt ſind und ſeit 6 Monaten, vom Tage des Ablaufs der Einſpruchsfriſt gegen die Wählerliſte zurückgerechnet, in der Gemeinde ihren Wohnſitz haben. Von dem Erfordernis des Wohnſitzes im Gemeindebezirk ſeit 6 Mongten kann durch den Gemeinderat im einzelnen Fall Nachſicht erteilt werden; 4. Wählbar ſind die im Amtsbezirk wohnhaften min⸗ deſtens 25 Jahre alten Wahlberechtigten, welche den Er⸗ forderniſſen des§ 16 der Gemeindeordnung genügen, alſo alle mindeſtens 25 Jahre alten, nicht im aktiven Militär⸗ dienft ſtehenden Angehörigen des Deutſchen Reiches ohne Unterſchied des Geſchlechts, welche die badiſche Staats⸗ angehörigkeit beſizen oder erwerben, ſofern nicht nach 8 11 der Gemeindeorznung in der durch Artikel IIl Ziffer 4 des Seſetzes vom 13. März 1919(Geſ⸗ und Verordnungsblatt S. 206) bewirkten Faſſung die Wahlberechtigung ruht oder die Wählbarkeit auf Srund des 3 16 Abſ. 3, 10 aus⸗ geſchloſſen iſt; 5. Die Vorgeſchlagenen ſind auf dem Stimmzettel in zwei Abteilungen mit den Aufſchriften„Bezirksräte“,„Kreis⸗ abgeerdnete“ zu verzeichnen; 6. Der Stimmzettel für die Bezirksrats⸗ und Kreis⸗ abgeordnetenwahl darf nur Namen von je einer der für dieſe Wahlen feſtgeſtellten Wahlvorſchlagsliſten enthalten; die Aufnahme von Namen aus verſchiedenen Wahlvor⸗ ſchlagsliſten oder von Ramen, die auf keiner Vorſchlags⸗ eeee macht den Stimmzettel für die betreffende Wahl ültig. 7. Die Wahlvorſchlagsliſten dürfen nicht mehr Namen enthalten als Bezirksräte(15) oder Kreisabgeordnete(32) zu wählen ſind und nicht weniger als die Zahl der Unter⸗ eichner der Borſchlagsliſte beträgt; ſie müſſen von echs im Wahlkreis wahlberechtigten Perſone unterzeich⸗ net ſein, deren jede als Vertrauensmann gilt. 8. Die Borgeſchlagenen ſind nach Namen, Stand und Wohnort und ſo zu bezeichnen, daß ſie nicht mit anderen Perſonen gleichen Namens verwechſelt werden können. Mannheim, den 27. April 1919. Bz 3 Der Amtsvorſtand. Bekanntmachung. Beſchlagnahme u. Beſtandserhebung der deutſchen Schaf⸗ ſchur u. des Wollgefälles bei den deulſchen Gerbereien beit. Auf die Bekanntmachung vom 1. März 1919, Nr. 10 3. 19 Aber Beſchlagnahme und Beſtandserhebung der deutſchen Schafſchur und des Wollgefälles bei den deutſchen Berbereien um Staatsanzeiger Nr. 81 vom 4. April 1919 wird hingewieſen. Der Staatsanzeiger kann auf dem Bezirksamt— Zim⸗ mer 383— oder dem Nathaus eingeſehen werden. Mannheim, den 12. April 1919. Badiſches Dezicksamt Abt. IV. Die Feſtſetzung der Ortslöhme betreffend. Auf Grund der§8 149 bis 151 der Reichsverſiche⸗ rungsordnung wird in ſeilweiſer Abänderung der Bekannt⸗ machung vom 16. Nopember 1918 der Ortslohn(der orts⸗ übliche Tagesentgelt gewöhnlicher Tagarbeiter) mit Wir⸗ zung von Montag, den 30. Juni 1919 für den Bereich der Stadt emelnde 2 annheim und die zum Amtsbezirk Mann eim gehörige Gemeinde Seckenheim bis auf Wei⸗ teres wie ſolgt feſtgeſetzt: 1266 B3¹² für Männer: für Frauen: über 21 Jahre 8 M. fa5 50 M. von 16 bis 21 Jahren.50 M. 4 M. von 14 bis 16 Jahren.50 M..50 M. unter 14 Jahren 2 M. 2 M. Maunheim, den 28. April 1918. Oberverſicherungsamt. Aufforderung zur Aufſtellung von Vermögensverzelchniſſen. Rach 8 1 der Berordnung der Neichsregierung vom 13. Januar 1919, Reichsgeſetblatt Seite 67, ſind folgende Perſonen verpflichtet, ſpäteſtens bis zum 31. Mai d. J. ein Verzeichnis ihres Vermögens nach dem Stand am 31. Dezember 1918 aufzuſtellen: 1. Die Angehörigen des Deutſchen Neichs, mit Ans⸗ nahme derer, die ſich ſeit länger als zwei Jahren dauernd im Ausland aufhalten, ohne einen Wohnſitz in einem deut⸗ ſchen Bundesſtaate zu haben; 255 ſie im Deutſchen Reiche einen ohnſiz oder in Ermangelung eines Wohnſitzes ihren dauernden Aufenthalt 7— 5 en 3. Alle natürlichen Perſonen ohne Nückſicht auf Staats⸗ angehsrigkeit, Wohnſitz und Aufenthalt, wenn ſie im Reichs · gebiet Brund · oder Betriebsvermögen beſigzen. Bei Jnländern und bei ſolchen Perſonen, die ihre in⸗ ländiſche Staatsangehörigkeit nach dem 1. Auguſt 1914 verloren haben, entfällt die Abgabepflicht nicht dadurch, daß ſie nach dem 31. Dezember 1913 ihren inländiſchen Mohnſitz oder Aufenthalt aufgegeben haben. Vordrucke* den Vermögensverzeichniſſen nebſt einem Abdruck dieſer Aufforderung werden den zur Aufſtellung der Verzeichniſſe Berpllchteten, ſoweit dies mözlich iſt, durch die Steuerkommiſſäre zugeſtellt werden. Im übrigen werden ſie von dieſen und— außerhalb des Amtsſitzes des Steuerkommiſſärs— von den Bürgermeiſterämtern auf Er⸗ ſuchen unentgeltlich abgegeben. Der Umſtand, daß einem zur Aufſtellung des Vermögensverzeichniſſes Verpflichteten kein Vordruck zugeſtellt worden iſt, entbindet ihn nicht von Dieſer Verpflichtung. Die Vordrucke enthalten auch einen Abdruck der oben erwähnten Verordnung und der usfüh⸗ kungsdeſtimmungen des Reichsminiſters der Finanzen hiezu. Solange nichts Weiteres beſtimmt wird, ſind die Ver⸗ mögensverzeichniſſe von den zur Aufſtellung Verpflichteten ſorgfäluig aufzubewahren; ſie ſind alſo vorerſt nicht bei 1250 einer Behörde einzureichen. Steuerkommiſſär. Bekanntmachung. Sperrung von Straßen betr. Zwecks Vornahme von Naae den Schreiner und laſer Paul Schneider, geb. am 20. Auguſt 1863 zu Deſſau, Die unterm 25. März 1305 1 —— ————————— Walzarbeiten wird die Sper⸗ rung der Luzenbergſtraße zwiſchen Untere Riedſtraße und Waldhofſtraße vom 28. April d. Is. ab bis auf wei⸗ leres für Fuhrwerke, Rad⸗ fkahrer und Reiter verfügt. annheim, 24. April 1919. Bezirksamt. B Zum Handelsregiſter B. Band H,.⸗Z. 13, Firma Verein chemiſcher Fabriken 1 Mannheim“ in Mannheim wurde heute eingetragen: Kommerzienrat Dr.* ank in heim iſt m Wirkung vom 8. April 1919 azus dem Vorſtand ausge⸗ lchleden. Ami3 Mannheim, 23. April 1919. Bad. Amtsgericht Re. I. z. Zt. wohnh. in Mannheim, ausgeſproch. Entmündigung wegen Trunkſucht wird auf⸗ ehoben. Die Koſten des Ber⸗ ahrens hat der Entmündigte zu tragen. Ami37 Mannheim, 14. April 1919. Amtsgericht Abt. Z. 8. Zum Handelsregiſter B. Band XIll,.⸗J. 5, Firma „W. Fuchs, Geſellſchaft n beſchränkter Haftung“ wurde—25 ein⸗ getragen: Am137 Wibeln Fuchs iſt als Ge⸗ ſchäftsführer der Geſellſchaft ausgeſchieden. Der Geſchäfis⸗ führer Marlanne Hartmann iſt jetzt verehelicht mit Fedor Roſentreter. Mannheim, 24 Apreil 1919. Bad. Umtsgerich! 80. I. iſt erloſchen. Zum Handelsregiſter B, Band X.⸗3. 19 Firma„Te⸗ lephon⸗Fabrit Aktiengeſell⸗ ſchaft vormals J. Berliner“ in Mannheim als Zweignieder⸗ laſſung mit dem Haupiſitze in Hannover wurde heute ein⸗ getragen: Am137 Paul Bente, Berlin, iſt als Prokuriſt beſtellt und berech⸗ tigt, in Gemeinſchaft mit einem Vorſtandsmitgliede od. einem andern Prokuriſten der Geſellſchaft dieſe zu vertreten und deren Firma zu zeichnen. Mannheim, 23. April 1919. Bad. Amtsgericht Re. J. Zum Handelsregiſter B, Band XIII,.⸗Z. 17. Firma „Haaſenſtein& Vogler, Ak⸗ tiengeſellſchaft“ in Mannheim, als Zweigniederlaſſung mit dem Hauptſitze Berlin wurde heute eingetragen: Ami!37 Adolf eee Berlin⸗ Schöneberg, und Hans Straub, Berlin, ſind zu Pro⸗ kuriſten beſtellt und berechtigt, gemeinſchaftlich oder je in Gemeinſchaft mit einem Vor⸗ ſtandsmitgliede oder einem andern Prokuriſten der Ge⸗ ſellſchaft dieſe zu vertreten und deren Firma zu zeichnen. Mannheim, 24. April 1919. Bad. Amtsgericht Re l. Zum Handelsregiſter B Band XV..⸗Z. 16 wurde heute eingetragen: Am137 Firma„Colorator⸗Syndi⸗ kat Geſellſchaft mit beſchränk⸗ ter Haftung“ in Mannheim, Rheinſtraße 10. Gegenſtand des Unternehmens iſt: Die Herſtellung von Röſtprodukten aller Art für Brauerei⸗ und andere Zwecke, der Hondel mit ſolchen ſowie mit allen in der Trocknerei, Mälzerei und Brauerel zu verarbeiten⸗ den oder zu verwertenden Gegenſtänden, ferner der Er⸗ werb und die Verwertung einſchlägiger Schutz⸗. und Patentrechte. Die Geſellſchaft kann ſich an anderen Geſell⸗ ſchaften beteilſgen und auch gleichartige oder ähnliche Unternehmungen an anderen Orien errichten oder erwerben. Das Stammkapital beträgt 300 00% Mark. Hugo Wein⸗ gart, Kaufmann, Mannheim, Theodor David, Fabrikdirek⸗ tor, Neuſtadt a.., ſind Ge⸗ ſchäftsführer. Nathan Kauf⸗ mann, Kaufmann, Mann⸗ heim, Auguſt David, Fabrik⸗ direktor, Kreuznach. Stefan Kaufmann, Kaufmann. Mann⸗ heim, ſind ſtellvertretende Be⸗ ſchäftsführer. Geſellſchaft mit beſchränkter Haftung. Der Geſelſſchaftsvertrag iſt am 7. April 1919 feſtgeſtennt. Zur Vertretung der Geſellſchaft und Zeichnung deren Firma iſt jeder Geſchäftsführer und jeder ſtellvertretende Geſchäftsführer für ſich allein, ferner zwei Prokuriſten ge⸗ meinſam befugt. Bekannt⸗ machungen der Geſellſchaft erfolgen durch den Deutſchen Reichsanzeiger. Mannbeim, 25. April 1919. Bad. Amtsgericht Re. I. Zum Handelsregiſter A wurde heute eingetragen: 1. Band IV.⸗Z. 30 Firma „Ferdinand Mayer“ in Mann⸗ heim. Ferdinand Mayer Witwe, Henriette geb. Karle⸗ bach iſt geſtorben, das Ge⸗ ſchäft mit Aftiven und Paſſiven und ſamt der Firms auf Ernſt Mayer, Kaufmann, Mann⸗ heim als alleinigen Inhaber übergegangen. Die Prokura des Eruſt Mayer iſt erloſchen. Itto Mayer, Mannheim, iſt als Prokuriſt beſtellt. Ge⸗ ſchäftszweig iſt: Schuh⸗ waren⸗Handel. 2. Band IIf.⸗3. 208 Firma „G. Welz& Söhne“ in Mann⸗ heim⸗Käferthal. Die Liqui⸗ dation iſt beendet, das Ge⸗ ſchäft ſamt Firma auf den Geſellſchafter Georg Welz, Baumeiſter in Mannheim⸗ Käferthal als alleinigen In⸗ haber übergegangen. 3. Band XII.3·85 Firma „B. Würzburger& Sohn“ in Mannheim. Die Geſellſchaft iſt mit Wirkung vom 1. April 1919 aufgelöſt und das Ge⸗ ſchäft mit Aktiven und Paſ⸗ ſiven und ſamt der Firma auf den Geſellſchafter Adolf Würzburger, Fabrikant, Mannheim, als alleinigen Inhaber Üübergegangen. 4. Band VIlIIIl O.. 3. 81 Firma„Leuis Schmidt“ in Mannheim. Louis Schmidt iſt geſtorben, das Geſchäft mit Abilven und Paſſiven und ſamt der Firma auf ſeine Witwe, Mathilde geb. Fiſchel in Mannheim als alleinige Inhaberin übergetzängen. 5. Band XVI.-3. 46 Firma„Heinrich Keßler“ in Mannheim. Die Firma iſt eändert in:„Heinrich Keßler achf. Hermann Wilfer“. Da; Geſchäft iſt von Heinrich Keßler auf Hermann Wilfer, Inſtrumentenmacher, Mann⸗ heim Feudenheim überge⸗ angen, der es als alleiniger nhaber unter der Firma Heinrich Keßler Nachf. Her⸗ mann Wifer weiterführt Der Uebergang der in dem Betriebe des Geſchäfts be⸗ gründeten Forderungen und Verbindlichkeiten iſt bei dem Erwerbe des Geſchäfts durch Hermann Wilfer ausge⸗ ſchloſſen. Hermann Wilſer Chefrau, Eliſabethe geb. Schmidt, Mannheim · Feuden · heim, iſt als Prokuriſt be⸗ ſtellt. 6. Band XV.⸗3. 227 Firma„Bopp& Reuther“ in Mannheim. Die Prokura des Friedrich Froeber, Car! Jaeger und Ferdinandsahner 75 Firma„Hut⸗Weber& Cie.“ in Mannheim, J 1 No. 6. Kommandit⸗Geſellſchaft. Die Geſellſchaft hat am 19. April 1919 begonnen. haftender Geſellſchafter Nikolaus Weber Ehefrau, Anna geb.Gleichmann, Mann⸗ heim. Die Geſellſchaft hat einen Kommanditiſten. Ge⸗ ſchäftszweig: Hüte u. Mützen⸗ Geſchäft. 8. Band XIX.⸗3. 79 Firma„Maärcel Melland“ in Mannheim, O 2 No. 22. In⸗ haber iſt Marcel Meliand, Fabrikam, Mannheim. Ge⸗ ſchäftszweig: Chemiſche Fa⸗ brik zur Herſtellung chemiſcher Produkte. 9. Band XIX.⸗3. 80 Firma„Philipp Gräff“ in Mannheim, Hanſa⸗Haus, D 1 No. 7/8(Zimmer No. 30 u. 78). Inhaber iſt Philipp Gräff, Kaufmann, Mann⸗ heim. Geſchüftszweig: Ver⸗ trieb von Büro⸗Maſchinen und Reparatur⸗Werkſtätte. 10. Band XIX.⸗3Z. 81 Firma„Theobald Rehbronn“ in Mannheim, E 3 No. 1a. Inhaber iſt Theobald Reh⸗ bronn, Kaufmann., Mann⸗ heim. Geſchäftszweig: Im⸗ port und Export. 11. Band XIX.⸗3. 82 Firma, Emil Glaſer& Söhne“ in Mannheim, 8 6 No. 5. Offene Handelsgeſellſchaft. Die Geſellſchaſt hat am 15. April 1919 begonnen. Per⸗ ſönlich haftende Geſellſchafter find Emil Glaſer, Kaufmann, Mannheim, Max Glaſer, Kaufmann, Mannheim und Lutz Glaſer, Kaufmann, Mannheim. Geſchäftszweig: Holzhandlung ſowie Ver⸗ ſicherungen 12. Band XIX O. 3. 83 Firma„Oskar Klinkhart“ in Mannheim, Rheindamm⸗ ſtraße No. 6 und 9. Inhaber iſt Oskar Klinkhart, Kaufmann Mannheim. Geſchäftszweig: Handel in chem. lechn. Pro⸗ dukten. 13. Band XIX.Z. 84 Firma„Martin Bonifer“ in Mannheim. P 3 No. 4. In⸗ haber iſt Martin Bonifer, Fabrikant, Mannheim. Ge⸗ ſchäftszweig: Bürſten-Pinſel⸗ u. Beſen⸗Fabrikation, Handel in Haushalt-, Küchen⸗ und Toiletten⸗Artikein en gros und en detail. 14. Band XIX.⸗3. 85 Firma„Willy Scheble“ in Mannheim, Karl Ludwig⸗ ſtraße No. 17. Inhaber iſt Willy Scheble, Kaufmann Mannheim. Geſchäftszweig: Agentur und Kommiſſion. 15. Band XIX.⸗3. 86 Firma„Ludwig Abeles“ in Mannheim, M7 No. 21. In⸗ haber iſt Ludwig Abeles, Kaufmann, Mannheim. Ge⸗ ſchäftszweig: Handel mlt Säcken, Bäckereibedarfs⸗ artikeln und Tabakfabrikate. 16. Band XIX.⸗3. 87 Firma„Siegfried Valfer“ in Mannheim, O 7 No. 14a. Inhaber iſt Siegfried Valfer, Kaufmann, Mannheim Ge⸗ ſchäftszweig: Großhandel in Manufakturwaren. 17. Band 1.⸗3. 212 Firma„J. R. Dreyfuß“ in Mannheim. Nathan Drey⸗ fuß Ehefrau, Elſa geb. Hei⸗ mann, Mannheim, iſt als Prokuriſt beſtellt. 18. Band IX,.⸗3Z. 28. Firma„E. Imbach Nachf. H. Wurtmann& Cie.“ in Mann⸗ heim. Das Geſchäft iſt ſamt der Firma von Eugen Joſef Bragard auf Kaufmann Hein⸗ rich Wurtmann Witwe, Helene geb. Thürlings in Cöln a. Rh. als alleinige Inhaberin übergegangen. Der lleber⸗ gang der in dem Betriebe des Geſchäfts begründeten Forderungen und Verbind⸗ lichkeiten iſt bei dem Erwerbe des Geſchäfts durch Helene Wurtmann ausgeſchloſſen. Arthur Schramm, Cöln a. Rh. iſt als Prokuriſt beſtellt. Mannheim, 26. April 1919. Bad. Amtsgericht Re. I. Zum Handelsregiſter B Band XV.⸗3. 15 wurde heute eingetragen: Firma„Franz Hantel& Cie., Geſellſchaft mit be⸗ ſchränkter Haftung, Zweig⸗ niederlaſſung Mannheim“ in Mannheim, Fruchtbahnhof⸗ ſtraße No. 11, als Zweig ⸗ niederlaſſung der irma Franz Haniel& Cie., Geſell⸗ ſchaft mit beſchränkter Haftung in Duisburg⸗Ruhrort. Ge⸗ genſtand des Unternehmens iſt: Die Gewinnung und Ver⸗ arbeitung von Bergwerks⸗ und Hüitenerzeugniſſen, der Handel mit Bergwerks⸗ und und den bel deren Verarbeitung ge⸗ wonnenen Produkten, der Schiffahrts⸗ und Speditions⸗ betrieb, der Betrieb von An⸗ lagen die den vorbezeichneten Zmecken dienen. Die Geſell⸗ ſchaft iſt befugt, gleichartige oder ähnliche Unterneh⸗ ſolchen Unternehmungen zu beteiligen, ſie zu pachten und deren Vertretung zu über⸗ nehmen. Das Stammkapital beträgt 10,000,000.— Mark. Geſchäftsführer iſt Johann Welker, Kaufmann, Duisburg⸗ Ruhrort. Wilhelm Heinrichs, Duisburg, Johann Küppers, Duisburtz, Wilhelm Hehner, Mülhein, Ruhr ⸗ Speldorf, Paul Weber. Duisburg, Rein⸗ hold Zitcher, Duisburg⸗Mei⸗ derich, Oskar Bungert, Mann⸗ heim und Paul Schmidt, Mannheim ſind zu Proku⸗ riſten beſtellt und berechtigt, je zu zweien die Geſellſchaft mungen zu erwerben, ſich an 7. Band XIX.⸗Z. 78 zu zeichnen. Geſellſchaft miit beſchränkter Haftung. Der Geſellſchaftsverlrag iſt am 22. Juni 1917 feſtgeſtellt und durch Beſchluß der General⸗ Perſönlich verſammlung vom 29. Okto⸗ iſt( ber 1917 entſprechend der Erhöhung des Stanimkapitals in§ 5 abgeändert. Die Ge⸗ ſellſchaft wird wie folgt ver⸗ treten: entweder durch elnen Geſchäftsführer, dem der Auf⸗ ſichtsrat die Befugnis zur alleinigen Vertreiung erteilt hat, oder durch zwei Ge⸗ ſchäftsführer, oder durch einen Geſchäftsführer und einen Prokurlſten oder durch zwei Prokuriſten. Der Geſchäfts⸗ führer Johann Welker iſt für ſich allein zur Vertretung der Geſellſchaft und Zeichnung deren Firma berechtigt. Be⸗ kanmmachungen der Geſell⸗ ſchaft erfolgen im Deutſchen Reichsanzeiger. Am137 Mannheim, 23. April 1919 Bad. Amtsgeticht Re.. Zum Genoſſenſchaftsregiſter Band.,.⸗Z. 16, Firma „Spar⸗ und Bauverein Mann⸗ heim eingetragene Genoſſen⸗ ſchaft mit beſchränkter Haft⸗ pflicht“ in Mannheilm wurde heute eingetragen: Am137 Statut durch Beſchluß der Generalverſammlung vom 18. März 1919 in§ 40 und 8 43 abgeändert. Chriſtlan Schneider iſt aus dem Vorſtand ausgeſchleden. Mannheim, 25. April 1919. Bad. Amtsgericht Re. l. In dem Konkursverſahren über das Vermögen des Bau⸗ meiſters Eugen Wühler in Mannhelm iſt Termin zur Anhörung der Gläubiger⸗ verſammlung gemäß 8 204 K..O. über dle Einſtellung des Verſahrens wegen Un⸗ zulänglichkeit der Konkurs⸗ maſſe, Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters und Feſtſetzung der Gebühren des Gläuhigerausſchuſſes ve⸗ ſtimmt auf Am137 Dienstag, 13. Mal 1919, vorm. 11 Uhr vor dem Amtsgericht Mann⸗ heim, 2. Stock, Zimmer 114. Mannheim, 16. April 1919. Gerichtsſchreiber des Amtsgerichts Z 1. Abſchrift! In der Strafſache gegen die Magazinverwalter Georg Nagel Chefrau, Lina geb. Pfleger in Mannheim, wegen unerlaubten Erwerbs von Lebensmitteln und Beamten⸗ beleidigung, hat das Schöffen⸗ gericht in Weinheim am 29. März 1919 für Recht erkannt: Magazinverwalter Georg Nagel Ehsfrau, Ling geb. Pfleger in Mannheim wierd wegen Ankaufs von Voll⸗ miich ohne Milchkarte und wegen öffentlicher Beleldi⸗ ung des Polizeidleners in eutershauſen zu Geldſtrafen von je 25.— Mk. — Zwanzig fänf Mark— im Unvermögensfalle zu Ge⸗ fängnisſtrafen von je 8 Tagen und zu den Koſten verurteilt. Dem Beleidigten und dem Bezirksamt hier wird die Befugnis zugeſprochen, die Urteilsformel auf Koſten der Frau Nagel im„General⸗ anzeiger“ in Mannheim zu veröffentlichen. 1160 V. R. W. gez. Jung. Die Richtigkeit der Abſchrift der Urteilsformel wird be⸗ glaubigt und die Vollſtreck⸗ barkeit des Urteils beſcheinigt. Weinheim, 7. April 1919. gez. Eiſenhauer, Gerichtsſchrelber des Amtsgerichts. Aufgebot. Der Schneider Oskar Trenkle in Unterprechtal hat das Aufgebot des Pfandbriefes der Rheini⸗ ſchen Hypothekenbank in Mannheim, Serie 42, Li⸗ tera B3 No. 164 über 1000 A. verzluslich zu 3½% beantragt. Der Fn⸗ haber der Urkunde wird aufgeſordert, ſpäzeſtens in dem auf: Am. 135 Donnerstag. 27. Nov. 1919, vormittaas 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte, I] Stock, Zim⸗ mer 114, anberaumten Aufgebotstermine ſeine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraſt loserklärung der Urkunee erfolgen wird. Mannheim 8. April 1919. 9. Bad. Amtsgericht Z. Walgarbeſien auf Sserug No. 2 hier. Straßenſperre betr. Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird die Landſtraße No. 2(Schwet⸗ inger Landſtr.) zwiſchen dem eckarauer Uebergang und Stengelhof vom 26. April bis mit 10. Mal jeweils von vormittags 6 bis mittags 12 Uhr und von 1 bis abends 7 Uhr für den Fuhrwerks⸗ und Kraftwagenderkehr ge⸗ ſperrt. B364 Die Fuhrwerke können die Rhenanlaſtraße benützen. Nichtbeachtung der Sperre hat Beſtrafung nach 8 121 .-St..⸗B. zur Folge! Mannheim 25. April 1919. Bezirtsamt Poligeldirektton. Herronloſe Hunde betr. Eingefangen bzw. zugelaufen und untergebracht ſind bei: 1 Hund, Wachtelhund, männl., weiß m. Flecken, Gg. Gerber, Wächter, Waldho zu vertreten und deren Fürma! Alte Frankfurterſte. 16. 1 Hund, verraßte Dogge, männl., braungelb mit welßer Bruſt, Ludwig Wamſer, Tag⸗ löhner, Waldhof, Oppauer⸗ ſtraße 20. 1 Hund, Baſtard⸗Schäfer⸗ Wolf, männl., weiß, gelb, Simon Reichert, Zehntſtt. 11. St64 Mannheim, 24. April 1919. Bezlirksamt-Poligeidirektion. Zwangs perſteigerung. Im Wege der Zwangsvoll⸗ ſtreckung ſoll das in Mann⸗ heim belegene, im Grundbuche von Maunheim zur Zeit der Eintragung des Verſteige⸗ rungsvermerkes als herren⸗ los Ortseiter Stengeihof ein⸗ getragene, nachſtehend be⸗ ſchriebene Grundſtück am Freitag, den 25. Juli 1919, vormittags 10 Uhr durch das unterzeichnete Notartai— in deſſen Dienſträumen Q6., 1 in Mannhein verſteigert werden. Der Verſteigerungsdermert iſt am 21. Februat 1919 in das Grundbuch eingetragen worden. St86 Die Einſicht der Mittei⸗ lungen des Grundbuchamies, lawie der übrigen das Geund⸗ ſtück betreffenden Nachwei⸗ fungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde, iſt leber · mann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechie, ſowelt ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteige⸗ rungsvermertes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Ver⸗ ſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe vdon Geboten anzumelben und, wenn der Gläubiger wider⸗ ſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenſalls ſie bei der Feſt⸗ ſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichligt und bei der Verteilun des Vecſteige · rungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Dlejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtehen ⸗ des Recht haben, werden auf⸗ gefordert, vor der Ecteilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweillge Einſtellung des Verfahrens herbeizu⸗ führen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungseclös an dle Stelle des verſteigerten Gegenſtandes tritt. Beſchrelbung des zu ber⸗ ſteigernden Grundſtücks: Grundbuch von Mannhelm, Band 582, Heft 14. Beſtands⸗ verzeichnis 1 Lagerbuch⸗Nr. 18165, Flächeninhalt 34 62 qm Bauplatz, Ortsetter Stengel⸗ hof Däniſcher Tiſch 57, 5 5400 Mk. Mannheim, 4. April 1919. Notariat VII als Vollſtreckungsgericht. 3soa!gsverſtelgerung. Im Wege der Zwangsvoll⸗ ſtreckung ſoll das in Mann⸗ heim belegene, im Grundbuche von Mannheim zur Zeit der Eintragung des Verſteige⸗ rungsvermerkes auf den [Namen der Küfer Johann SGeorg Langenbach Witwe Katharina Eliſabetha geb Ritter in Mannheim einge⸗ tragene, nachſtehend beſchrie⸗ bene Grundſtück am Freitag, den 18. Zuli 1919, vormittags 10 Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Notariat— in deſſen Dienſträumen 0 6, 1 in Mannheim verſteigert werden Der Verſteigerungsvermerk iſt am 24. Dezembet 1915 in das Grundbuch eingetragen worden.„Sidg Die Einſicht der Mitiel⸗ lungen hes Grundbuchaints, ſowie der übrigen das Grund⸗ ſtück betreffenden Nachwel⸗ ſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde, iſt jeder⸗ mann geſtatlet. Es ergehr dle Aufforderung, Rechte, ſowelt ſie, zur Zelt der Eintragung des Verſtel⸗ gerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Ver⸗ ſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider⸗ ſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſt⸗ ſtellung des geringſten Ge⸗ bots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Ver⸗ ſteigerungserlöſes dem An⸗ ſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nach⸗ geſetzt werden. Dieſenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtehen⸗ des Recht haben, werden aufgefordert, vor der Extei⸗ lung des Zuſchlags die Auf⸗ hebung oder einſtweilige Ein⸗ ſtellung des Verfahrens her⸗ beizuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteige⸗ rungserlös an die Stelle des verſtelgerten Gegenſtandes tritt. Beſchreibung des zu der⸗ ſteigernden Geundſtügs: Grundbuch von Mannheim Band 222, Heft 23, Beſtands⸗ verzeichnis l. Lagerbuch⸗Nummer 4591. Flächeninhalt 1 a 79 qm Hof⸗ reite S 4, 15. Hlerauf ſteht: a) ein dreiſtöckiges Wohn⸗ haus mit Keller, b) ein dreiſtöckiger Seiten⸗ bau, Wohnung mit Keller und Abört, e) ein dreiſtöckiger Quer· bau, Wohnung mit Keller an, M. 43 000 ubehör Wirtſchaftsinven⸗ 193 M. 298 — Mannheim, 7. April 1919. Notariat 7 als Vollſtreckungsgericht. Mu Wirkung vom 1. April treten im Bezirt des Kommunalverbands Mannhelm⸗Land folgende Kohlenklein⸗ handelshöchſtpreiſe infolge Erhöhung der Elſenbahnſracht ſätze in Kraft: Kohlenkleinhandelspreſſe Preis für 1 Zentner: ————ůů 8 e 28 2 3323 53 3 Se Ef 28 2 8 8 E 8 E 88 Mt. Mt. SA Ruhr⸗Stückohſen J3.80.— „Fetiſchrol und Maſchinen ⸗ kohleen J3.653.85 „ Fettnuß 1. II u. IIl, nachgeſ..90.10 „ Eßnuß! u. lI. 14.25.45 f 1 5„ lll, nachgen..—420 8 E „ Schmiedenußkohlen III u. 8 IV nachgen. J3.85.05 8 „ melierte Schmledekohlen..65.85 „ Anthrazlitkohlen l, nachgeſ..55.75 2 2 7.80.ä— 8 5 2 2.40.60 5 8 5 5 od. Zeche Langendrahm.90.10— „ Anthrazit⸗Etſormbriteus.45.65 2 5 „Steinkohlen⸗Brites.254.45 8 3 „ Grobtoktsss J4.70.0 8 „ Brechkoks!l!.835.05 8 3 5 5 11. J4.905.10 4 5„ I Conſolidatlon..905.10 5 5 4955.15 lll 480.— Braunkohlenbriketts„Unlon⸗ ſind von der Preiserhödung ausgenommen. Die Prelſe gelten bis auf Welteres. Ueberſchreltungen haden ſchwere Strafen und Entzug des Kohlenhandels zur Folge. Mannheim, den 28. April 1919. Kommunalverband Mannheim-Land Kaufmänniſche Ee Amtliche Beröffen lichungen der Stadtgemeinde Ueber den Antrag einer Vereinigung Mannhelmer Schneidermeiſter und Geſchäftsinhaber auf Errichtung einer Zwangsinnung für das Schneidergewerbe in.nngeim haben gemäß 8 100a der Gewerbeordnung die deietligten Gewerbetrelbenden abzuſtimmen. Das aufgrund des§ 20 Abſ. 1 der Vollzugsverordnung zur Gewerbeordnung auf⸗ geſtellte Verzeichuls der betelligten Haudwerker liegt von Freltag, den 2. Mal 1919 an während 8 Tagen zu deren Einſicht im Rithauſe N 1, Zimmetr 13 Während der üblichen Geſchäftsſtunden auf. Einwendungen gegen die Liſte ſind innerhalb der Friſt beim Bürgermeiſteramt ſchriftlich, oder mündlich zu erheben; ſpätere Einwendungen werden nicht derückſichtigt; an der Abſtimmung können nur dieſenlgen telnehmen. die in der Liſte eingzetragen ſind. Mannhelm, den 25. April 1919. S·15 Bürgermeiſteramt. Mütterberatunzs- unbd Eiuglingsfürſsrgeſteſle. Die Mutterberatungs- und Säuglinasfürſorge⸗ ſtelle will der Säualinasſterblichkeit entaegenarheiten und ſie beziweckt daher vornehmlich die Jöcdern.ig des Selbſiſtlillens. Ihre Aufgabe iſt es, allen Nuüt⸗ tern, die ſich in Angelegenbelten der Säuglinaspflene dort einfinden, Nelehrung und Nat nunentgeltlich zu erteilen, außerdem werden ſolchen Muncu, die thre Kinder ſelbſt ſtilen, alle 14 Tage Geldbeihllfeu von 6 Mt. zugewendet. Die Geldbeihllfe wird bei regel⸗ mäßiger lAtägiger Vorſtellung des Säuglings in der Regel bis zut Berndigung des oritten Lebensmo⸗ nats des Säuglinas gewahrt. Muter. die wre Kinder 4 Monate regelmäßig vorſtellen. erhalten eine weltere Geldbeihllſe von 8 Mt. Erſolgt die Vorſtellung des Nindes nochmals. wenn es Mo⸗ nate oder 1 Jahr alt iſt. ſo wird eine weltere Geldbeihilfe von 3 Mk. bezw. 5 Mk. gewährt. Die Sprechſtunde der Mütterberatungsſtelle ieht Frauen der Aliſtadt, ſowie der Vororte oilen findet ſeweils Dienstag und Freitag, nachmkttags 8 Ub in K 2, 32/68, Erbgeſchoß, unter Atatlicher Mltwir?⸗ kung ſtatt. Die Stillprämlen gelten nicht als Armenunter⸗ ſtitzung und ihre Annahme ba nicht die Beeluträch⸗ tigung polltiſcher Rechte zur Folge. Auch nicht ſillende Mutter werden koſtenlos be⸗ raten, ebenſo ſteht die Beratungsſtunde den Müttern größerer Kinder im vorſchuloflichtigen Alter bis zum 6. Lebeusfahre ofſen; es wird ihnen Rat uber Pflege und Ernährungsweiſe der kleinen Kinder dort erteilt. Munnhelm, den 18. Januar 1919. Stüdt. Augen damt. LI Nach den Satzungen, der Stiſtung ſoll alllähelich am Schluſſe des Schulſahres eine Prüfung der weib⸗ lichen Stiftlinge(Induſtrieſchülerinnen), die Aus⸗ ſlellung ihrer Arbeiten, die Prämlenvertellung an die männlichen und weiblichen Telſtlinge. ſowle die Verteilung von Ausſlattungspreiſen vorgenommen werden. St· 14 Im laufenden Jahre findet ſtatt: die Prüfung der welbltchen Stlſtlinge enn Samstaa. den 3. Mai, vormittags 11 Ubr in den Schullokalitäten B 5. 19, 2. Stock: die Prämien⸗ und Prelsvertellung am Sountäg, den 4. Mai, nachmittags 4 Uir im Saale der Kleinkinderſchule N 6, 8: die Ausſtellung der Handarbeiten zu den vorgenann⸗ ten Zeiten in der Juguſtrieſchule der Stiftunn Lit. II 5. 19, 2. Stock. St. 14 Mannheim. den 4. April 1918. Stiftungörat der Freſberrlich von Obvelſchen Siiftung. Ju den Bildungsbveranſtal⸗poftfrel und mit der tungen für ſugendliche Er⸗ ſchrift„Angebot auf werbsloſe⸗(Vorttäge, muſika- arbeiten für den Holzſchuppen liſche Darbietungen, Rezi⸗ der Betriebswerkſtänne in tatſonen 1c.), die nachruttags] Schwetzingen“ bls längſtens von—4 Uhr ſtallfinden, Saimslag. den 10. Mal nach⸗ können auch ältere, nicht be⸗ miuags 5 Uhr an das Bau⸗ ſuchspflichllge männliche und bureau Ludwigſtraße Nr. 2 weibliche Erwerbsloſe Zutritt in Schwezingen einzureichen, erhalten. Erlaubniskarten, die] dort Eröffnung der Angebote, zum Beſuch berechtigen, wer⸗ Zuſchlagsfrin 3 Wochen. 1297 den in der Vildungszentrale Mannhelim, 24. April 1919. (Geſchäftsſtelle in der Kunſt⸗ Bahnbauinſpektion 2. halle) vormittags von—12 * Tlefbauarbelten We 0 Aprit 1915 für die Verlängerung der a balgstendeen ſdr Bedern Man⸗ heim. 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