durch Funm 1919.— Nr. 272. · 1 Dr. Soldenbaum. Derantwortiich ltttk: Dr. Fritz Soldenbaum. 7 Aazeigenpreiſe: Die iſpalt. Roloneizeile 50 Pf., Finanz⸗Anzeigen und finzeigen von Verſicherungs⸗ lien! Haus Wsſgen 805 Lokales— den dbrigen—— Teali Alade Schöaſelder, für Bad iſche Neueſte Nachrichten 8 Retlamen m 258 Annahmefchluß: Mittagblatt vormitt. 8/ Uhr, Abendblatt nach⸗ Dandel: Franz Kircher, für Anzeigen finton Grieſer. Drud und Verlag N dr. 5 welttags 2½ 5 dr— N LTa 25 Stellen und— W 2 mer& N. m. b.., lümtlich in Miannheim. Praht⸗Ffidr.! General-fnzeiger Ma Edetwommen. Oezugspr n deim un geb.50 m ringerlehm. — Us. fe200 Karistabe i Poben. 25 N Rmt Maunheim lr. 704 7946 Amtliches Verkeündigungsblakt Poſtbezug: Diertelſ. II.32 einſchl Suſtellungsgebülhr. Bei der poſt abgeholt kt. 5. 70. Einzel⸗NRr. 10 Pfg. —— eeeeeeeeeeeeeeeee Scheldemann über den Frleden. Miniſterpräſident Scheidemann hat Ende April dem Ver⸗ kreter der Daily Expreß. J. H. Greenwall eine Unterredung gewährt, die gerade heute eines beſouderen Jntereſſes ſicher ſein darf. Er führte u. a. aus: Unſer Wunſch iſt, auf Grundlage der 14 Punkte Wilſons über den Friedensvertrag zu verhandeln und ge⸗ rade die Bedeutung einiger dieſer Punkte bedarf dringend der WMeeuſſion, da ſie in verſchiedenen Ländern verſchieden aus⸗ gelegt werden. Sollten die Verbündeten es ablehnen, mit uns über die Friedensbedingungen 1 unterhandeln, ſo müſſen wir ſehen, ob wir ſie ohne Diskuſſion oder Milderung annehmen können. Wir werden die Nationalverſammlung erſuchen, zu entſcheiden, ob die Bedingungen anzunehmen oder abzu⸗ lehnen ſind. Deutſchlands Zukunft wird von dieſen Bedingun⸗ abhängen und keine Regierung könnte über Annahme oder gen entſcheiden, ohne zuvor die Nationalverſammlunz u befragen, ſtimmt letztere aber nicht mit uns ſiberein, ſo muß die Regierung gehen. Keine Regierung köunte auch nur noch drei Tage länger beſtehen, wenn ſie nicht vollkommen mit der Nationalverſammlung übereinſtimmt.— Wir ſind jederzeit bereit, gerechte Friedensbedingungen zu unter⸗ eichnen, aber die Saartalbeſtim mungen, welche in den Berichten der ausländiſchen Zeitungen enannt werden, zu unterzeichnen, iſt unmöglich. Wir geben zu, die Famcen müſſen Kohle haben als Aequivalent für alles, was e verloren haben und wir ſind bereit, ihnen im Austauſch gegen Mineralerze die Kohle zu verſchaſfen, das Saartal aber muß deutſch bleiben. Wir können nicht geſtatlen, daß es eine Art Luxemburg wird. Mit Elſaß⸗Lothringen ſteht es ganz anders. Wir wiſſen, Elſaß⸗Lothringen würde jetzt für Frankreich ſtimmen, wenn es zum Referendum käme. Wir wünſchen nur, daß die elſaß⸗ lothringiſche Frage ein⸗ für allemal gelöſt und geregelt werde, ſo daß ſie niemals wieder eine Irredentafrage wird. Was ie Entſchädigung betrifft, welche Deutſchland zahlen ſoll, ſo muß man zunächſt wiſſen, wieviel Deutſchland überhaupt zahlen kann, auf alle Fälle aber lönnen wir nur mit Papier⸗ geld zahlen.— Ich fragte Scheidemann, ob ſich ſeine Mei⸗ nung über den Bolſchewismus ſeit unſerer letzten Unterredung habe. Er antwortete“„Man muß ſich ja ſelbſt agen, was die Verbündeten zu tun gedenken, wenn wir den Friedensvertrag nicht unterzeichnen. Werden Sie die Blockade teuern und uns aushungern? Wenn dem ſo iſt, ſo ſind die Straßen ſür den Bolſchewismus frei, Anarchie wird die Folge u und ein Kampf auf Leben und Tod. In allem Ernſt aber möchte ich Ihnen ſagen, dringt der Bolſchewismus in eutſchland ein, ſo wird er zweifellos bald auch in Frank⸗ teich und England ſein. Wenn der Friede nicht geſchloſſen wird und dadurch die unabhängigen Sozialiſten in Deutſch⸗ land ans Ruder kommen, was würde die Folge ſein? Sie Würden ſofort die Freiwilligen⸗Armee auflöſen und der einzige Schutz, den wir noch haben, wäre verſchwunden.“ der Irledeusverkrag von verſallles. (Fortſetzung.! Abſchnitt 13. Helgoland. Die Befeſtigungen und militäriſchen Anlagen, die Häfen von Helgoland und die Düne werden unter der Kon⸗ krolle der verbündeten Regierungen von der deutſchen Regierung auf Koſten des deutſchen Reiches in feſtgeſetzter Friſt zerſtört. deutſchland darf dieſe Beſeſtigungen und militäriſchen Ein⸗ kichtungen nicht wieder herſtelln. Abſchnitt 14. Rußland und die ruſſiſchen Staaten er⸗ kennt Deutſchland dauernd und unveräußerlich die Unabhängig⸗ leit aller am 1. Auguſt 1914 ruſſiſch geweſenen Gebiete, ferner lanſcheinend eine Lücke im Telegramm) alle Verträge von reſt Litowsk, ſowie alle ſeit November 1917 getroffenen machungen mit allen Regicrungen oder politiſchen Gruppen an. Die verbündeten Mächte behalten Rußland das Recht dor, von Deutſchland alle Reſtitutionen und Reparationen nach den Grundſätzen des gegenwärtigen Vertrags zu verlangen. eutſchland verpflichtet ſich, den vollen Wert aller Veriräge Oder Abmachungen der verbündeten Mächte mit Staaten auf ruſſiſchem Gebiet anzuerkennen, ebenſo wie die Grenzen dieſer taaten, ſo wie ſie feſtgeſetzt werden. 4. Teil. Rechte und deutſche Inttreſſen außerharb Deutſchlands. Art. 108: Außerhalb ſeiner Grenzen in Europa, wie ſie D den gegenwärtigen Vertrag feſtgeſetzt ſind, verzichtet eutſchland auf alle Rechte, Titel oder Privilegien, welcher Art ſie immer ſind, inbezug auf alle ihm oder ſeinen erbündeten gebörigen Gebiete, ebenſo wie auf alle Rechte, itel oder Privilegien, die es etwa gegenüber den Verbündeten und aſſoziierten Mächten beſitzt, unter welchem Titel es auch ſei. 1. Abſchnitt: Deutſche Kolonicn. 8 Art. 119: Deutſchland verzichtet auf ſne überſeeiſchen eſitzungen. f Art. 120: Alle ſeine Rechte werden auf die Regierung bergehen, die Kraft des Artikels 257 der finanziellen Klauſel Autoritat über dieſe Territorien übernimmt. Art. 122: Die die Autorität aueübende Regierung kann e ihr nötig erſcheinenden Maßnahmen betr. die Rückbeför⸗ 33 deutſcher staatsangehörigen und beer. die Bedingungen, denen deutſche Staatsangehörige europäiſchen Urſprungs aufachrigt oder nicht ermächtigt werden, ſich in jenen Gebieten eſengiken Beſitz zu haben, Handel oder Beruf zu treiben, n. Art. 124: Deutſchland vergütet die Schäden der franzö⸗ ſüchen Untertanen in der Kolonie Kamerun oder deren Grenzzone, die ans Akten deutſcher Zivil⸗ oder Militärbehör⸗ den und deutſcher Prwatperſonen vom 1. 1. 1900 bis zum 1. 8. 1914 entſtanden ſind. Art. 125: Deutſchland verzichtet auf alle Nechte aus ſeinen Verträgen mit Frankreich betr. Aequatoria lafri ka. Es verpflichtet ſich, der franzöſiſchen Regierung nach deren Berechtigung alle Kautionen, Kredite und Vorſchüſſe zu be⸗ zahlen, die kraft dieſer Verträge zum Nutzen Deutſchlands geleiſtet worden ſind. Art. 127: Die eingeborenen Deutſchen der Ueberſee⸗ Beſitzungen haben ein Recht auf den diplomatiſchen Schutz der die Autorität ausübenden Regierung. 2. Abſchnitt: China. Art. 128: Dentſchland verzichtet zu Gunſten Chinas auf alle Privilegien aus dem Schlußprotokoll von Peking vom 7. 12. 191, ſowie auf jede Forderung von Entſchädigungs⸗ zahlungen kraft dieſes Protokolls, die ſpäter als 14. 3. 1 entſtanden ſind. Art. 129: China iſt nicht mehr verpflichtet, Deutſchland Vorteile aus dem Abkommen vom 29. 8. 1902 betr. neue chineſiſche Zolltarife, ſowie vom 27. 12. 05 bez. Whang Poo und dem proviſoriſchen Ergänzungsabkommen vom 4. 4. 12 zu gewähren. Art. 130: Deutſchland überläßt unter Vorbehalt anderer Beſtimmungen dieſes Vertrages China alle Gebäude, Kaſernen, Kriegsmunition, Schiffe aller Art, drahtloſe Einrichtungen und anderes öſſentliches Eigentum der deutſchen Konzeſſionen in Tientſin, Hankau oder auf anderen chineſiſchen Gebie⸗ ten. Gebäude nmit Wohnungen von Diplomaten oder Konſuln ſind ausgenommen, außerdem das dentſche öffentliche oder private Eigentum im Geſandtſchaftsviertel in Peking, über welches die verbündeten Regierungen verfügen werden. Art. 131: Deutſchland verpflichtet ſich, China die aſtro⸗ nomiſchen Inſtrumente aus dem Jahre 1900 und 1901 zurlickzuſtellen. Art. 132: Deutſchland nimmt die Aufhebung der Ver⸗ träge betr. die deutſchen Konzeſſionen in Hankau und Tientſin an, die in die volle Souveränität Chinas übergehen, ohne daß dadurch das Eigentumrecht von Staatsangehörigen verbünde⸗ ter Regierungen berührt wird. Art. 133: Deutſchland verzichtet auf alle Anſprüche we⸗ gen der Internierung ſeiner Untertanen in China, der Be⸗ ſeiner Schiffe, der Liquidationen uſw. ſeit dem 14. 8. 17.— 5. Teil: Milltäriſche, maritime und Luftklauſeln. .Der 5. Teil des Friedensvertrages behandelt militäriſche, maritime und Luftklauſeln und beſagt, daß zwei Monate nach Inkrafttreien des Vertrages die militäriſchen Kräfte Dentſch⸗ lands wie ſolgt demobiliſiert ſein müſſen: Die deutſche Armee darf nicht meyr als 7 Infanterie⸗Diviſionen und 3 Kavallerie⸗ diviſionen umfaſſen. Die Geſamtheit der deutſchen Heeres⸗ beſtände einſchließlich der Offiziere und der Depots darf 100 000 Mann nicht überſteigen und darf ausſchließlich für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Innern und zur Grenzbewachung verwendet werden. Der Geſamtbeſtand der Offiziere einſchließlich der Stäbe darf 4000 nicht überſteigen. Eine Infauteriediviſion darf aus höchſtens 410 Offizieren und 10830 Mann, eine Kavalleriediviſion aus 275 Offizieren und 5250 Mann beſtehen. Hierin eingerechnet iſt für jede Infan⸗ terie⸗Diviſion je ein Feldartillerie⸗Regiment mit 85 Offtizieren und 1300 Mann. Die Diviſionen dürfen von höchſtens zwei Armeekorps⸗Stäben encadiert werden. Der große Generalſtab muß aufgelöſt werden. Die Kriegsverwaltungen dürfen höch⸗ ſtens ein Zehntel des im Budgets von 1913 vorgeſehenen Perſonals beyalten. Die Zahl der deutſchen Staatsbeamten für Zölle, Förſtereien und Küſtenſchutz darf die Zahl der im Budget von 1913 vorgeſehenen nicht überſteigen. und Polizei dürfen nur in einem der Devölkerungszunahme ſeit 1913 entſprechendem Maße erhöht werden. Zwei Monate nach Inkrafttreten dieſes Vertrages darf die Bewaffnung Deutſchlands 84 000 Gewehre, 18 000 Kara⸗ biner, 792 ſchwere Maſchinengewehre, 1134 leichte Maſchinen⸗ ewehre, 63 mittlere, 189 leichte Minenwerfer, 240 77er Ge⸗ ſchte und 84 105er Geſchütze nicht überſteigen. Zwei Mo⸗ nate nach Inkrafttreten dieſes Vertrages dürfen die Munitions⸗ vorräte der deuiſchen Armee folgende Zahlen nicht überſteigen: 40 Millionen Geweyrpatronen, 15 408 000 Maſchinengewehr⸗ patronen, 25200 mittlere Minenwerfergeſchoſſe, 151 200 leichte Minenwerfergeſchoſſe, 204 000 7rer Granaten, 67200 105er Granaten. Alles übrige in Deutſch⸗ land befindliche Kriegsmaterial muß den Alliierten zur Zerſtörung ausgeliefert werden Kriegsmaterial darf in Deutſchland nur noch in den Fabriken hergeſtellt werden, welche von den fünf alliierten Regierungen angegeben ſind und nur in dem von ihnen bezeichneten Umſang. Die Herſtellung, Einfuhr und Verwertung von jeglichem anderen Kriegsmaterial, von Gaſen, verbotenen flüſſigen oder ſonſtigen Stoffen, von Panzerwagen, Tanks und äonlichen Werkzeugen iſt Deutſch⸗ land verboten. 333 Die allgemeine obligatoriſche Wehrpflicht iſt in Deutſch⸗ land abgeſchafft. 2 Die deutſche Armee rekrutiert ſich durch freiwillige Stellung für 12 ununterbrochene Jahre für Unteroffiziere bei der Truppe, ebenſo für Soldaten, für 25 fortlaufende Jahre für Offiziere, welch letztere ſich ve pflichten müſſen, mindeſtens bis zum Alter von 45 Jahren Dienſt zu tun. An Militär⸗ ichulen iſt nur die notwendige Zahl für die Rekrutierung der Off ziere und deren notwendige Einheiten geſtattet. Die Schü⸗ lerzahl entſpricht den zu beſetzenden freien Stellen. Den Un terrichtsanſtalten und Vereinigungen aller Art iſt es verboten, endarmerie ſich mit militäriſchen Fragen zu befaſſen, oder irgendwelche Verbindung mit den Militärbehörden zu unterhalten. Alle Maßnahmen für eine Mobilmachung ſind verboten. Deutſch⸗ land darf keine Militärmiſſionen ins Ausland ſchicken und muß verhindern, daß ſeine Staatsangehörigen ſich in fremden Heeren, Flotten und Luftflotten anwerben laſſen. Alle Feſtun⸗ gen, Feſtungsanlagen auf deutſchem Gebiet weſtlich einer 50 Klm. öſtlich des Rheins gezogenen Linie werden entwaffue⸗ und geſchleift. Der Bau neuer Befeſtigungen in dieſer Zone iſt verboten. Die Befeſtigungsſyſteme der Süd⸗ und Oſtgrenze bleiben in ihrem jetzigen Zuſtande. 6 Monate nach Inkrafttreten des Vertrages darf die deutſche Kriegsflotte nicht mehr als 6 Panzer aus dem Typ „Deutſchland“ oder„Lothringen“, 6 leichte Kreuzer, 12 Zer⸗ ſtörer und 12 Torpedoboote, dagegen kein einziges Unterſeebot mehr umfaſſen. Die Mannſchaſtsbeſtände dürfen einſchließlich Offizieren 15000 Mann nicht überſteigen. Dieſe müſſen durch freiwillige Stellung für ununterbrochene 25 Jahre für Offi⸗ ziere, für ununterbrochene 15 Jahre für Unteroffiziere und Matroſen rekrutiert ſein. Alle weiteren Ueberwaſſerkriegsſchiffe, ferner alles Kriegsmaterial, welches die Zahl und die Menge, wie ſie von den alliierten und aſſociierten Regierungen feſtge⸗ ſetzt ſind, überſteigt, alle U⸗Boote, Hebeſchiffe und Docks wer⸗ den ihnen von Deutſchland ausgeliefert. Es handelt ſich um die Panzer„Oldenburg“,„Thürigen“,„Oſtfriesland“,„Hel⸗ goland“,„Poſen“,„Weſtfalen“,„Rheinland“,„Naſſau“, die leichten Kreuzer„Stettin“,„Danzig“,„München“,„Lübeck“ „Straßburg“,„Augsburg“,„Colberg“,„Stuttgart“ und 42 neue Zerſtörer, ſowie 50 neue Torpedoboote. Im Bau befind⸗ liche Schiffe werden zerſtört, Hilfskreuzer und Hilfsſchiffe wer⸗ den entwaffnet und wie Handelsſchiffe behandelt. Deutſchland darf kein neues Kriegsſchiff bauen oder erwerben, wenn ſie nicht zum Erſatz der den Deutſchen belaſſenen Einheiten dienen. Die Waſſerverdrängung der Erſatzſchiffe darf höchſtens betragen 10000 Tonnen für Panzer, 6000 für leichte Krenzer, 800 für Zerſtörer, 200 für Torpedoboote. Der Bau und die Erwer⸗ bung neuer Unterſeeboote, ſelbſt von Handelsunterſeebooten, iſt Deutſchland verboten. Das Kriegsmaterial, welches die deutſche Flotte führen darf, wird von den Alliierten feſtgeſetzt. Ueber⸗ fluſſiges Material muß ausgeliefert werden. Zur Sicherſtellung einer völlig freien Zufahrt zur Oſtſee für alle Nationen in einer Zone zwiſchen 55 Grad 27 Minuten und 54 Grad nördlicher Breite und 9 Grad öſtlich und 16 Grad weſtlich Greenwich darf Deutſchland keinerlei Feſtung noch Artillerie noch Schiffahrtswege zu der Nordſee und der Oſtſee kommandieren und inſtallieren. Die dort befindlichen Feſtungen müſſen geſchleift und die Ge⸗ ſchütze fortgeſchafft werden. Deutſchland darf ſeine Küſtenver⸗ teidigung nicht verſtärken, noch ihre Bewaffnung mobdiftzieren. 3 Monate nach Inkrafttreten des Vertrages dürfen die Funk⸗ ſpruchſtalionen Nauen, Hannover und Berlin nur Handels⸗ telegramme unter der Kontrolle der Alliierten abſenden Deutſchland darf in dieſer Zeit keine neue Stationen bauen. Deutſchland darf keinerlei militäriſche und maritimen Luft⸗ ſchiffahrtkräfte mehr beſitzen, ausgenommen ſind 100 Waſſerflugzeuge, welche es zwecks Aufſuchung von Minen bis ſpäteſtens 1. Oktober 1919 behalten darf. Das Flugperſonal muß demobiliſiert werden, außer 1000 Mann, welche nur bis 1. Oktober 1919 in Dienſt bleiben dürfen. Bis zur Räumung des deutſchen Gebietes dürfen alliierte Flugzeuge Deutſchland frei überfliegen und landen. 6 Monate nach Inkrafttreten des Friedensvertrages iſt die Herſtellung und Eiuführung von Luftſchiffen und Luftſchiffteilen in Deutſchland verboten. Das geſamte Flugmaterial, abgeſehen von oben erwähnten 100 Waſſerflugzeugen, muß den Alliierten ausgehändigt werden. Alle militäriſchen, maritimen und Luftklauſeln des Vertrages werden unter Kontrolle interalliierter Ausſchüſſe ausgeführt werden. Die deutſche Regierung muß dem Ausſchuß alle Er⸗ leichterungen in ihrer Kommiſſion gewähren. In einer Friſt von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages muß die deutſche Geſetzgebung entſprechend dieſen Vertragsklauſeln über militäriſche, maritime und Luftfragen abgeändert werden. Der 6. Teil enthält die Veſtimmungen über die Kriegsgefangenen und Grabſtätten. Die deutſchen Kriegsgefangenen werden nach der Friedens⸗ unterzeichnung ſchnellmöglichſt repatriiert. Die Durch⸗ führung wird für jede der alliierten Mächte durch einen be⸗ ſonderen Unterausſchuß geregelt. Die deutſchen Kriegs⸗ und Zivilgefangenen werden nach der Freilaſſung durch die deulſche Regierung auf ihre Koſten an ihren Wohnort zurückgebracht, ſelbſt wenn der Wohnort im beſetzten Gebiet iſt, letzterer vor⸗ behalilich der Zuſtimmung und Kontrolle der Alliierten und Okkupationsbehörden. Kriegsgefangene, welche wegen Verſtöße gegen die Diſziplin Strafe verbüßen oder gegen welche Ver⸗ fahren ſchwebt, werden repatriiert, außer bei Vorkommniſſen, welche nach dem 1. Man 1919 ſtattfinden. Anderer Verſtöße ſchuldige Gefangenen können zurückgehalten werden. Die⸗ jenigen, welche Repatriierung verweigern, brauchen nicht repa⸗ triiert zu werden, jedoch behalten ſich die Alliierten das Recht vor, ſie zu repatriieren, in neutrales Land zu führen oder zur Niederlaſſung auf ihrem Gebiete zuzulaſſen. Die Repatriierung kann von der Repatriierung alliierter Kriegsgefangener ober Angehöriger, welche ſich noch etwa in Deutſchland befinden, abhängig gemacht werden. Die Alliie ten und die deutſche Regierung verpflichten ſich, Grabſtätten auf ihrem Gediet beſtatteter Soldaten unb Matroſen zu unterhalten und zu reſpektieren und Ausſchüſſen Erleichterungen für die Regieſtrie⸗ rung von Heimſtätten und Errichtung von Grabmälern zu zewähren, ſöwie die Ueberführung von irdiſchen Hüllen in die Heimat zu geſtatten. Die Alliierten und die deutſche Regie⸗ 8————— 19 14 05 2. Seite. Nr. 212. Maunheimer General⸗Anzeiger. ¶Abend · Ausgabe.) Freſtag, den g. Mal 1918“ rung tauſchen eine vollſtändige Liſte der Toten und zur An⸗ gabe der Grabſtätten derjenigen aus, welche nicht identifiziert werden konnten. 7. Teil Strafmaßnahmen. Die alliierten und aſſociierten Mächte erheben öffentliche Anklage gegen Wilhelm II, wegen der höchſten Verſtöße gegen die internationale Moral und gegen die heilige Autorität der Verträge. Ein Sondertribunal zur Aburteilung des Angeklagten, welchem das Verteidigungsrecht geſichert iſt, wird aus 4 Richtern gebildet, welche von den Vereinigten Staaten, England, Fraukreich, Italien und Japau ernannt werden(alſo). Die Alliierten erden die Regierung der Niederlande um die Auslieferung des Exkaiſers erſuchen. Perſonen, welche ſich ähnlichen Zuwider⸗ handlungen gegen Kriegsgeſetze und⸗Gebräuche ſchuldig machten, können von den alliierten Mächten vor ihre Militärgerichte geſtellt werden. Die deutſche Regierung wird den alliierten und aſſociierten Mächten jede Perſon ausliefern müſſen, welche einer Zuwiderhandlung gegen Kriegsgeſetze und ⸗Gebräuche für ſchuldig erklärt iſt und der deutſchen Regierung entweder ngmenklich oder mit Rang, Amt oder Stellung bezeichnet wird, worin dieſe Perſonen von den deutſchen Behörden beſchäftigt waren. Wenn Zuwiderhandlungen gegen Angehörige mehrerer Mächte begangen wurden, werden die Militärgerichte ans Mitgliedern aller intereſſierten Mächte zuſammengeſetzt ſein. Deutſchland verpflichtet ſich, alle notwendigen Dokumente und Auskünfte zu geben, welche für die völlige Kenntnis der in Frage ſtehenden Verſtöße, für die Aufſuchung der Schuldigen und die genaue Erkenntnis der Verautwortlichen notwendig befunden ſind. 8. Teil(Reparationen) folgt ſpäter. 11. Teil. Die Luftſchiffahrtsfragen. *Die Luftſchiffahrtsfragen ſind im 11. Teil dahin feſtge⸗ ſetzt worden, daß die Alliierten volle Freiheit des Ueberfliegens und Landens im deutſchen Gebiet und auf Hoheitsgewäſſern beſizen und dieſelben Vorteile wie die deutſchen Flugzeuge, beſonders bei Unglücksfällen genießen. Die alliierten Flug⸗ zeuge im Tranſit für fremdes Land können deutſches Gebiet und Hoheitsgewäſſer ohne Landung überfliegen, vorbehaltlich der Vorſchriften, welche Deutſchland einführt und welche gleicherweiſe auf deutſche wie alllierte Flugzeuge Anwendung finden. Die Flugzeuge Deutſchlands, welche nationalen und öffentlichen Verkehrsdienſt leiſten, müſſen den Alliierten Flug⸗ zeugen betreffend Taxen aller Art auf dem Fuße der Gleich⸗ berechtigung nebengeorduet ſein. Vorſtehende Maßnahmen unterſtehen der Einhaltung der Vorſchriften, welche Deutſch⸗ land nötigenfalls erläßt, wofern die Vorſchriften unterſchieds⸗ los auf deutſche und alliierte Flugzeuge Anwendung finden. Von den Alliierten ausgeſtellte Nationalitäts⸗ und Navigations⸗ zeugniſſe, Befähigungsnachweiſe und Lizenzen werden von Deutſchland vollgültig anerkannt. Vom Standpunkte des inneren und kommerziellenLuftverkehrs genießen alliierte Flugzeuge in Deutſchland die Behandlung meiſtbegünſtigter Nationen. Deutſchland hat ſich den Vorſchriften für den Luftverkehr an⸗ zupaſſen, welche die Allierten in ihrer Abmachung über Luft⸗ ſchiffahrt feſtſezen. Vorſtehende Maßnahmen bleiben bis .Jan. 1923 beſtehen, es ſei denn, daß Deutſchland zuvor in die Geſellſchaft der Nationen aufgenommen oder von den Alliierten ermächtigt wurde, ſich der Alltierten⸗Konvention über Luft⸗ ſchiffahrt anzuſchließen. 12. Teil. Häfen, Schiffahrtswege und Eiſenbahnen. „Deutſchland gewährt den alliierten Perſonen, Waren, Schiffen, Waggons und Poſten Tranſitfreiheit durch ſein Ge⸗ biet. Auf Eiſenbahnen, Schiffahrtswegen und Kanälen erhebt es keinerlei Tranſitabgaben, noch ſchreibt es unnütze Friſten und Einſchränkungen vor und gewährt den Alliierten dieſelbe Behandlung wie Deutſchland. Tranſitwaren ſind völlig ab⸗ gabefrei und alle Taxen und Laſten im Tranſitverkehr müſſen vernünftig ſein. Deutſchland kontrolliert den Tranſitverkehr in keiner Weiſe, abgeſehen von den notwendigen Maßnahmen zur Feſtſtellung, daß Reiſende wirklich im Tranſit reiſen. Deutſchland macht keinerlei Unterſchied oder Vorteile betr. der Rechte, Abgabe und Verbote, betr. die Ein⸗ und Ausfuhr und betr. den Waren⸗ und Perſonenverkehr aus und nach Deutſch⸗ land, unbekümmert um die Art und Herkunft, Anfuhr und Nationalität des Transporthandels und Transportweges. Deutſchland darf alliierte Häfen oder Schiffe durch keinerlei Auftaxen und Prämien auf die Ein⸗ u. Ausfuhr durch deutſche Häfen und Schiffe„benachteiligen und muß nach Möglichkeit den Warenverkehr innerhalb Deutſchlands beſchleunigen und jede Umleitung des Verkehrs zu Gunſten ihrer eigenen Traus⸗ portwege vermeiden. Die alliiertenHäfen erhalten dieſelben Vor⸗ teile und reduzierten Tarife, welche zu Gunſten deutſcher und anderer Häfen auf deutſchen Eiſenbahnen oder S iffahrts⸗ wegen gewahrt ſind. In Binnenhäfen und auf Binnenſchiff⸗ fahrtswegen Deutſchlands genießen die Alliierten dieſelbe Be⸗ handlung wie deutſche Angehörige und, falls Deutſchland irgend einer alliierten oder fremden Macht eine Bevorteilung ein⸗ räumt, wird dieſes Regime unverzüglich und bedingslos auf alle alliierten und aſſociierten Mächte ausgedehnt. Perſonen⸗ und Schiffahrtsverkehr dürfen keinerlei Behin⸗ derung unterworfen ſein, außer den Maßnahmen betr. Bölle, Polizei, Geſundheitsweſen, Auswanderung n, Einwanderung, ſowie Aus- und Einfuhr verbotener Waren. Dieſe Maßnahmen müſſen vernünftig und einheitlich ſein und dürfen den Verkehr nicht unnütz behindern. Die am 1. Auguſt 1914 in deutſchen far beſtehenden Fre izonen bleiben erhalten. In der eizone dürfen nur Abgaben erhoben werden, welche für den nterhalt und die Ausbeſſerung des Hafens, ſawie ſir die Verwendung verſchiedener Anlagen in vernünftiger Weiſe feſt⸗ geſetzt ſind. Die ſtatiſtiſche Gebühr auf Waren kann höchſtens 1 pro Mille des Wertes betragen. Für alle Nationalitäten beſteht Gleichberechtigung. Artikel 244. erweis wegen der deutſchen Kabel auf Anlage 7. Deutſchland verzichtet zugunſten der Verbündeten auf die Kabel Emden—Vigo von Pas de Calais bis zur öhe von Cherbourg bis Breſt, Emden—Teneriffa von— öhe von Teneriffa, Emden, Azoren, von Pas de Calais bis al, Azoren—Newpork von Fayal bis Newyork, ferner auf Teneriffa—Monrovia, Monrovia bis Lome, Lome bis Buala, Monrovia— Pernanbues, Konſtantinopel—Conſtanza, Hap⸗ Changhai, Hap. Guam, Nap⸗Monato. Unter Berüchichtgung der Herſtellungskoſten und der Abnutzungsquote wird die Ab⸗ löſung Dentſchlands auf dem Konto Bergeltungen gutgebucht. Die Klauſeln über den internationalen Verkehr beſtimmen, daß Warentransporte von den alltierten Staaten nach Deutſchland und der Warentranſitverkehr über Deutſchland die Meiſtbegünſtigung für den Warenverkehr auf deutſchen Linien genie ßen. Deutſchland nimmt die Beſchüſſe der inter⸗ nationalen Kommiſſion an, die zur Revidierung der Berner Konzeſſion von 1890, betreffend den Eiſenbahnverkehr, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verträge eventuell zuſammen⸗ treten wird. nationalen Perſonen⸗ und Gepäckverkehr auf den deutſchen Bahnen zuzulaſſen. Die Abtretung der Eiſenbahnen in den Gebieten, in denen Deutſchland ſeine Souveränität aufgibt, muß durch völlige Ablieferung des rollenden Materials dieſer Gebiete in gutem Zuſtand erfolgen. Wo die betreffenden Eiſenbahnnetze kein eigenes rollendes Material beſitzen, wird der abzutretende Teil an Material von einem Sachverſtän⸗ digenausſchuß feſtgeſetzt. Falls binnen 25 Jahren nach In⸗ krafttreten des Vertrags die alliierten Mächte auf deutſchen Gebieten Anſchlußlinien zur Verbeſſerung der Ver⸗ bindung auf ihre Koſten bauen wollen, muß Deutſchland dies geſtatten. Deutſchland nimmt im Voraus die evtl. Kündigung der Gottherd⸗Konzeſſion an. Streitſälle werden durch die Ge⸗ ſellſchaft ber Nationen geſchlichtet. Deutſchlano verpflichtet ſich, jede allgemeine Konzeſſion betreffend eines internationalen Re⸗ gimes für den Tranſit auf Schiffahrtswegen, Häfen und Eiſen⸗ bahnen anzunehmen, die binnen fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags mit Zuſtimmung der Geſellſchaft der Nationen von den alliierten Mächten abgeſchloſſen werden ſollten. Der Kieler Kanal und ſeine Zufahrtswege werden auf dem Fuß völliger Gleichberechtigung von Kriegsſchiffen und Handelsſchiffen allen mit Deutſchland in Frieden lebenden Na⸗ tionen ſtets frei und geöffnet ſein. Der Perſonen⸗ und Schiffs⸗ verkehr darf keinen anderen Behinderungen unterſtehen, als jenen, die aus allgemeinen Maßnahmen betreffs Polizei, Zoll, Sanitätsvorſchriften, Auswanderung, Einwanderung, ſowie Aus⸗ und Einfuhr verbotener Waren hervorgehen. Dieſe Maßnahmen müſſen vernünftig und einheitlich ſein und dürfen den Verkehr nicht unnütz behindern. Schiffe, die den Kanal und ſeine Zufahrtswege benützen, haben nur ſolche Abgaben zu leiſten, die für die Unterhaltung und Verbeſſerung des Kanals oder ſeiner Zufahrtswege oder zur Beſtreitung der Ausgaben im Intereſſe der Schiffahrt notwendig ſind. Ver⸗ ladung und Ausladung der Waren, Einſchiffung und Aus⸗ ſchiffung der Reiſenden kann nur in den von Deutſchland be⸗ zeichneten Häfen erfolgen. Deutſchland ſorgt für die Unter⸗ haltung des Kanals und ſeiner Zufahrtswege. Bei Verletzung dieſer Vorſchriften oder bei Unſtimmigkeiten kann jede intere ſierte Macht an die zu dieſem Zweck eingeſetzte Gerichtsbarkeit der Geſellſchaft der Nationen apellieren. Der 13. Teil befaßt ſich mit der Organiſation der Arbeit. Eine Organiſation zur Verwirklichung von beſ⸗ ſeren Lebensbedingungen der Arbeiterſchaft wird gegründet. Die Mitglieder der Geſellſchaft der Nationen ſind Mitglieder dieſer Organiſation. Dieſe umfaßt: 1. die Generalkonferenz der Vertreter der Mitglieder, 2. das internationale Ar⸗ beiterbüro unter der Direktion des Verwaltungsrates. Die Generalkonferenz der Vertreter der Mitglieder hält jährlich mindeſtens eine Sitzuͤng ab. Das internationale Arbeiterbüro wird am Sitze der Geſellſchaft der Nationen errichtet. Jedes Mitglied der Organiſation muß einen Jahresbericht über die von ihm ergriffenen Maßnahmen zur Durchführung der von ihm abgenommenen Konventionen abſtatten. Fortſetzung folgt.) * Nordſchleswig. Man ſchreibt uns: In letzter Zeit hat das deutſche Aus⸗ wärtige Amt und damit die deutſche Regiernng ſich in recht erfreulicher Weiſe angelegen ſein laſſen, die deutſchen Intereſſen in Nordſchleswig kräftig und nachhaltend zu vertreten. In offizibſen Auslaſſungen hat ſie betont, daß ſie ſich die For⸗ derungen des deutſchen Ausſchuſſes für das Herzogtum Schleswig bezüglich einer Zweidrittelmehrheit bei der zu erfolgenden Abſtimmung in Nordſchleswig zu eigen gemacht hat. Es wäre zu hoffen, daß die Regierung bald weitere ſolcher Artikel zur Veröffentlichung gelangen läßt, da nichts beſſer den Mut des Deutſchtums in der Nordmark zu ſtärken geeignet iſt, als das Bewußtſein, daß das ganze deutſche Volk und auch ſeine jetzige Regierung feſt und unerſchütterlich ihm zur Seite ſteht, Freudigen Widerhall findet im ganzen Reich die Ent⸗ ſchließung der ſchleswig⸗holſteiniſchen Abgeordneten zur deutſchen Nationalverſammlung und zur preuſiſchen Landesverſammlung, die in Schleswig⸗Holſtein einen unlösbaren Beſtaudteil der großdeutſchen Republik ſieht und die Reichsregierung in ihrem Kampfe für die Durchführung der 14 Punkte Wilſons unter⸗ ſtützen will. Die Regierung hat in dieſer Frage gewiß das ganze deutſche Volk hinter ſich. Berſailles, 8. Mai.(W..) In den Beſtimmungen über Dan zig iſt noch hervorzuheben, daß die Polen daß Recht erhielten, die Waſſerwege, Schiffaurtseinrichtungen, Eiſenbahnen und andere Ver⸗ kehrsmittel zu entwickeln und zu verbeſſern und hierzu Grundſtücke 275——1 Eigentum unter geeigneten Bedingungen zu mieten oder zu kaufen. Aus dem Abſchnitt Schleswig iſt noch hervorzuheben, daß die Abſtimmung nördlich der Linie von ſüdlich Alſen bis nördlich Sylt eine Geſamtabſtimmung dieſes Abſchniltes bilden ſoll, deren Mehrheit maßgebend ſein wird, in der zweiten Zone bis zur Linie Oſt⸗Nordoſt Flensburg verlaufend nach Süden Föhr und Amrum ſoll die Ab⸗ ſtimmung nach Gemeinden ſkattfinden, wobei die Mehrheit jeder Ge⸗ meinde entſcheldet, im 3. Abſchnitt bis zur Linie Scheimund⸗Ebermülbe ſoll rie Abſtimmung nach Gemeinden mit entſcheidender Mehrheit jeder Gemeinde ſtattſinden. Keine Unkerzeichnung der Bedingungen in der jetzigen FJorm. Berſailles, 9. Mai.(Von 1 5.⸗Korreſpondenten.) In der deutſchen Delegation fanden geſtern zahlreiche Beſprechungen und Beratungen zwiſchen den Delegierten und den Sachverſtändigen ſtatt. Ueberall wird fieberhaft ge⸗ arbeitet. In allen Zimmern klappern die Schreibmaſchinen, Boten ſtürmen treppauf, treppab, das Ganze gleicht einem emſig arbeitenden Bienenhaufen. Naturgemäß müſſen die Privattelegramme zurüctreten. Aus dem Friedensvertrag ver⸗ dient noch hervorgehoben zu werden, daß die Franzoſen in ihm die ſchamloſe 88 erheben, einen Teil unſeres Vieh⸗ beſtandes abzutreten, darnnter eine Anzahl Milchkühe. Soviel ſieht ſchon jetzt feſt, daß von den Delegierten nicht ein einziger die Unterzeichnung der Bedingungen in der jetzigen Form vornehmen wird. Die, Gegenvorſchläge Deutſch⸗ lands dürften ſchun in ganz kurzer Friſt überreicht werden. Deutſchland iſt verpflichtet, den direkten inter⸗ wird der„M Man hofft auf eine günſtige Löſung, aber die Oeffentllchkeit wird gut tun, auf alle Eventualitäten gefaßt zu ſein. Graf Brockdorff⸗Rantzaus Rede hat in den politiſchen Kreiſen der Entente mächtigen Eindruck hinterlaſſen. Der Oberſte Rat hat ſich wie Homme libre mitteilt, gleich nach der Vollkonferenz in einer beſonderen Sitzung eingehend mit ihr befaßt. Das Blatt Clemenceaus unterſtreicht die Nach⸗ richt, daß die Alliierten Graf Brockdorff⸗Rantzaus unange brachte„Morallektion“ aufmerkſam anhörten. 10 Einigung über das Lugemburger Abkommen. Verfailles, 9. Mai.(Von unſerem.⸗Korreſp.) Ueber die Auz⸗ führung des Luxemburger Abkommens wurde nach drei Sitzungen Verbündeten und der deutſchen Wirtſchaftskommiſſion eine Einigung dahin erzielt, daß die Entente uns für je 10 Tonnen Koks 10,5 Ton nen Minette liefern muß. Auf ſeiten der Entente nahm an den Ver⸗ handlungen teil: für Frankreich Oberſt Morgier und General Gail⸗ rard, für Amerika Summors, der deu Vorſitz führte, und für Eng⸗ land Forſter. Während die Franzoſen eine ablehnende und unfreund liche Haltung bekundeten, war Summors ehrlich beſtrebt, eine Ein, gung herbeizuführen. Die Teilnahme der deutſch⸗öſterreichiſchen Nationalverſammlung. Wien, 9. Mai.(Wiener Korr.⸗Büro.) In der geſtrigen Sitzung der Nalionalverſammlung wurde ohne Debatte der Geſetzentwurf betr. Staatswappen und Staatsſiegel der Republik Deutſch⸗Oeſterreich an' genommen. Abg. Weißkirchner gab der kleſen Erſchütterung üder die heut veröffenklichten Friedensbedingungen für das deutſche Volk Ausdru und ſchloß mit dem Wunſche, daß es der Friedensdelegation gelingen möge, ein Ergebnis der Verhandlungen zu erzielen, das uns nicht nut den Frieden, ſondern auch die Möglichkeit der Exiſtenz und. wirtſchaftlichen Wiederaufbaues gewährleiſtet.(Lebh. Beif Ue Staatskanzler Renner gab in tiefer Ergriffenheit im Namen ganzen Hauſes dem innigen Mitgefühl über das der deutſchen Nation, die unſere Nation iſt, drohenden Schickſal Ausdruck, das hoffentli durch die wachſende Erkenntnis der Völker dieſer Erde gemildert werde. Nach der Unglücksbotſchaft von geſtern werde der Gang der Friedens delegation einem Bußgang gleichen. Aber es ſei immer ſo in d Geſchichte, daß die Völker für das büßen, was die Herrſchenden ver brochen haben.(Lebh. Zuſtimmung.) Die National⸗Verſammlung und der Friedens⸗Vertrag · 11 Berlin 9. Mal.(Von unſ. Berl. Bürb.). Man nimmt allge⸗ mein an, daß die Nationalverſammlung zunächſt nur eine Sitzung abhalten wird und zwar am Montag, in der über Annahme o 8 Ablehnung des uns vorgelegten Friedensvertrages zu entſchelde ſein wird. Ueber das Weitere ſind noch keine Berfügungen geinoſſaß⸗ können wohl auch keine getroſſen werden, da über die fernere Geſtal, inng unſeres deutſchen Lebens einſtweilen noch gar kein Vild zu 9e winnen iſt. Es iſt immerhin damit zu rechnen, daß die Regterung, die dieſen oder einen anderen Frieden un terſchreibt, anders ausſie als das heute konſtituierte Kabinett. Die Stellung der Fraktionen zum Gewaltfrieden. Berlin, 9. Mai.(Von unſerem Verliner Büro, Beim Miniſterpräſident Scheidemann werden, wie bereits berichtet, heute die Führer ſämtlicher Fraktionen zu einer Beſprechung erſcheinen. In dieſer Konferenz werden Erklärungen beſprochen werden, die die einzelnen Fraktionen am Montag in der Sitzung der Nationa lverſammlung gegen dzn Gewaltfrieden abgeben werden. Miniſterpräſident Scheidemann wird die Sitzung mit einer neuen großen Rede einleiten, die ſchärfer als die geſtrige den Standpunkt der Regierung gegenüber den vorgeſchlagenen Frieden sbedingungen präziſiren wird. Proteſt der Schleſier gegen einen Macht⸗ und Sewall⸗ frieden. Breslau, 8. Mal.(W..) Der Oberpräſdent von Schleſtef erläßt gemeinſam mit dem Zentralvolksrat folg nden Aufruf: Schteſter. Ernſte Gefahr droht unſerer Heimat. Ein Gewaltfrieden, wie— ſchlimmer nicht gedacht werden kann, ſoll nach den bisher bekannt 5 wordenen Friedensbedingungen der Gegner unſerem armen Lan auferlegt werden, allein, noch iſt das letzte Wort nicht geſprochen Unſer Volk wird auf die furchlbaren Bedingungen nicht eingeben, ſondern mit Gegenvorſchlägen anworten. ünſere Unterbändlef werden all ihre Kraft einſetzen, um die Annahme des Frledens au der Grundlage der gefaßten 14 Punkte Wilſons durchſetzen. Auf de Grundlage dieſer Punkte, die auch unſere Gegner anerkannten, wür der Waffenſtillſtand ber Auch unſere Gegner erklärten ſi 3 damals bereit, auf der gleichen Grundlage einen Frieden 17 Rechts und der Verſöhnung abzuſchließen. Wenn uns letzt 5 Gegner mit einem Macht⸗ und Gewaltfrieden drohen, wenn ſie beab⸗ ſichligen, Oberſchleſien in ſeinem größeren Teile Polen zu aberotegn damik Schleſten zerſtückeln, damit ſie wiſſen, daß dieſer Friede ke ein Friede von Dauer ſein kann, ſondern für uns Schleſier nut 11 Friede der Verzweiflung ſein würde, der letzhin unertkräglich Schleſter! Für das erſte heißt es jetzt Ruhe und Würde zu— wahren. Enmütig und geſchloſſen müſſen ſetzt alle Stände hinter u ſerer Regierung ſtehen, um mit allen Mitteln die Abtrennung leben wichtiger Gebietsteiſe von unſerer Heimat, vom deutſchen Reiche bt haupt, zu verbindern. Schleswigſche Männer und Frauen in 8 und Land, rafft euch zuſammen und verkündet der Welt laut und t⸗ dringlich, daß ihr nicht gewillt ſeid, euch einem ſolchen Ma ch und Gewaltfrieden zu beugen. Schleswiglſche Männer üͤb⸗ Frauen aller Parteien haltet treu zu unſeren alten bewährten 9 rern. Gemeinſam mit ihnen wird das Reich und die Landreglerdeag des Oberpräſidiums und der Volksrat zuſammenſtehen, um d ſchlimmſte von der Heimat abzuwenden. a0 Oberpräſident Philipp, der Volksrat zu Bres lau, de r Zentrult für die Provinz Schleſien. Reichstrauer. „Verlin. 8. Mol.(..) Der Präſdent des Reiche miniſteriums hat an die Regierungen der Freiſtaaten folge Telegramm erlaſſen: 5 In ſchwerer Not und mit Sorge belaſtet hat das deuſch⸗ Volk in den Monaten des Waffenſtillſtandes den Friede zie bedingun en entgegengeharrt. Mit ihrer Bekanntgabe 907 3 bitterſte Enttäuſchung und unſägliche Trauer über ulh ganze Volk. Den Gefühlen aller Deutſchen wird öffen Ausdruck zu geben ſein. en Auf Beſchluß der Reichsregierung werden die Regiermuge. Freiſtaaten erſucht, zu veranlaſſen, daß für die von einer Woche alle öffentlichen Luſtbarkeiten unterblei 5 und in den Theatern nur ſolche Darſtellungen zur Vorführn gelangen, die— u Ernſt dieſer ſchweren Zeit entlprechen. * Bimdung eine) Koalitionsminiſtertums in Bayern! %% Mänchen, 3. Mal.(Priv.⸗Tel.) Zu der von einem Auge, burger Blatte und cich von der Deutſchen Allgemeinen Zeilung— brachten Notiz über de Bildung eines Koalitionsminiſteriums in Baye f ünchener Zeitung“ der Standpunkt der Regierung inl⸗ präziſtert, im Falle ie Parteſen zur Bildung eines Koalitionsu. ſteriums ſchreiten, tr. en ſämtliche ſozialiſtiſchen Miniſter zurück. 2s Miniſterium Hoffmann hält in der gegenwärtigen Zeit, in der gre ült Mißtrauen die Arbeitermaſſen erfünt, eine ſolche Bildung für wene und iſt der Anſchauung, daß der Einfluß der bürgerlichen Parteht, ohne deren oder des Aelteſtenansſchuſſes Einwilligung nichts geſchieh ſchon genügend geſichert iſt. Der Verſuch, aus allen Parteien Kabinett zu bilden, liegt ſchon— zurück. Die radikalen Parte ſollen beim Landlagsbegi Hiet —— 125 bierbuech mit 1 7 Gaen bae eenß — 4 +59 t 8 16 0 7 55 16 . un Li ſiehen ebe, Derr Keſſers Freitag, den 9. Mai 1018. Maunheimer General · Anzeiger. ¶Abend⸗ Ausgabe.) 8. Seite. Nr. 212. Nus Stadt und Land. der vertauf der Eintritiskarten zum Kirchhoff⸗ Gaſliſpiel. zn Die über den Eintrittskartenverkauf zur Vorſtellung„Die Meiſter⸗ Kiger von Nürnberg“ am 3. Mai, in der Herr Kammerſänger Walther tchhoff gaſtierte, vorgebrachten Klagen geben der Theaterleitung anlaſſung zu folgender Erklärung: Nach den zwiſchen den Abonnenten und der Intendanz über die Aanuſtee abgeſchloſſenen Verträgen bleiben bei Vorſtellungen außer nement in der Regel den Abonnenten in abwechſelnder Serien⸗ ise ihre Plätze bis zu einer von der Intendanz zu beſlimmen⸗ dle Zeil vorbehalten Vorkaufsrecht). Zur genannten Vorſtellung war Abennementsabteilung C bevorrechtigt. Die Abonnenten entnah⸗ dien aufgrund dieſes Vorrechts 281 Pläze. Um den Theaterbeſuchern Unannehmli keiten des Anſtehens an der Tageskaſſe zu erſparen, 5 für dieſe Vorſtellung Beſtellkarten zugelaſſen. Da dieſe aen für die 4. Nang⸗ und Stehplätze nicht gelten, kamen von 9 eſamt verfügbaren 1291 Plätzen nur 893 für Beſteller in Frage. Wwon gingen die von den Abonnenten bereits belegten 281 Plätze 12 ſobaß für die Beſteller nur 542 Plätze zur Verfügung blieben. Es en ſo viele Beſtellkarten ein, daß Beſtellungen auf mehr als 1400 lätze nicht berückſichtigt werden konnten. Nachdem ſämtliche verſüg⸗ Plätze durch Vorkaufsrecht und Beſtellkarten belegt waren, nten Plätze auch im Tagesverkauf nicht mehr zur Ausgabe ge⸗ unt Verſetzt wurden die Juſtizſekretäre Alfred Herb beim Nota Lahr zum—+ Lahr und Auguſtin Keller beim Amts⸗ Pacht Lahr zum Notariat Mannheim—8, Bauſekretär Lothar Ahr in Waldshut zur Zentralverwaltung der Staatseiſenbahnen, ——— Chriſtian Fehr in Rheinau nach Achern und ſenbahnfekretär Alfred Binioſſek in Kehl nach Müllheim. n Ernannt wurde Eiſenbahnaſſiſtent Hermann Göhringer Haslach zum Eiſenbahnſekretär. die Die offenen Stellen für die Militäranwärter. Nachdem Demobilmachung nahezu durchgeführt iſt, hat das Miniſterium des Uunern die Ermächtigung erteilt, nunmehr alle noch offen gehaltenen ellen, ſoweit ſie den Militäranwärtern vorbehalten ſind, auszuſchreiben 4 beſetzen. Erſi nach Steigerung der Produkflon Herabſetzung der Ecbensmitlelprelſe. Von zuſtändiger Seite ſchreibt man uns: Der ungskommiſſar JIller von der Ungariſchen Räterepublik führte mn eimer Vekanntmachung an die Lebensmittelbehörde u. a. aus: Die induſtrielle Arbeiterſchaft Ungarns hat erwartet, daß die Schaf⸗ ſg der Proletarierdiktatur dit Preiſe der Lebensmittel weſentlich abſetzen werde. So wünſchenswert dies auch wäre, kann es leider 55 von heute auf morgen verwirklicht werden. Auf die Preisbildung Euaf nämlich zahlreiche wiriſchaftliche Faktoren einen richtunggebenden die fluß aus, beſonders die Mengen der produzierten Warenartikel und Bildung der Koſten der Produktion. Die weſentliche Herabminde⸗ gder Preiſe kann jedoch nur durch die großangelegte Steigerung Produktion bervorgerufen werden.“ Möchten die Auslaſſungen Alers auch üherall in Deutſchland Beachtung finden. Einzig und beün eine Steigerung der Produktion vermag gründliche Abhilfe die glich der Preiſe der Lebensmittel zu ſchaffen. Das iſt die Lehre, uns Ungarn und vorher ſchon Rußland gibt. 8 PS. Holländiſche Angebote in Salabohnen, Salzrotkohl und alzweißkohl Er hat ſich d. wie die aus der Praxis gewonnene Erfahrung zeigt, damit recht ln · Die hieſige Bevölkerung zeigt durchaus kein Intereſſe für die ad Salz konfervierten Gemüſe Trotz der wiederholten Bekannt⸗ Aeinngen in der Preſſe und direkten Angeboten ſeitens der Waren⸗ ſatz Uung des Lebensmittelamtes an verſchiedene Firmen iſt der Ab⸗ der von dieſer in Kommiſſion zum Verkauf übernommenen Salz⸗ 187601 auch unſerem Kommunalverbande fortgeſetzt diefen Offerten gegenüber zurlckhaltend verhalten e, daß die Gemüſekonſerven⸗Kriegsgeſellſchaft m. b. H. in Braun⸗ eig noch große Vorräte an geſalzenen Bohnen und dergl. ſogar zum 0 gleich Null. Aus dieſem Umſtand heraus und aus der Tal⸗ Tei ge in Mannheim ſelbſt lagern hat, iſt der ablebnende Standpunkt genüber den Augeboten in Salzgemüſe ſeitens hollänbviſcher Firmen Nexechtfertigt. * Vortrag Klabund. Wegen Reiſeſchwierigkeiten kann der ge Vortrag nicht ſtattfinden. Sond Der Kirchen⸗Chor der Lutherkirche wird am kommenden Fbert a bei dem Bittgottesdlenſt für die Geſangenen folgende ere zum Vortrag bringen:„Ich hebe meine Augen auf“ von Lützel „Gott iſt mein Lied“ von Beethoven. vereinsnachrichten. bercl Deutſche liberale Bolkspartei, Mannheim, Bezieks⸗ 8 ein Reu⸗Oſtheim. In gut beſuchter, von Herrn Vankprokuriſt dfel geleiteter Verſammlung in Neu⸗Oſtbeim ſprach Herr Rechts⸗ alt Dr. Stoll über die Bedeutung der Gemeindewahlen. Frau Jaun Boebringer betonte in ihiem Vortrage„Die Frau in der neinde“, es ſei namentlich in der ſozialen Fürſorge noch ein weites 2 der Betatigung für die Frau, zu dem ſie bisher zum Nachteil des handels. * Fachgruppe der Ungeſtellten des Eiſen⸗ und Stahl⸗ Zur Wahrung der Intereſſen der Angeſtellten und ins⸗ beſondere zur Aufnahme von Tariſperhandlungen mit der in Betracht kommenden Arbeitgeberorganiſation hat ſich hier eine Fachgruppe des Eiſen⸗ und Stahlgroßhandels unter Anlehnung an die Zen⸗ tralſtelle der Vereinigten Mannheimer Angeſtellien⸗Verbände gebildet. Auskunft erteilt Herr Karl Lenz, S 6. 40. 9 Der Liederkranz E. V. Mannheim veranſtaltete am vergangenen Samstag in ſeinem Geſellſchaftshauſe einen Herrenabend für ſeine wirkenden Mitglieder, der ſich eines überaus ſtattlichen Beſuches zu erfreuen hatte Im Mittelpunkt des Abends. für den die Vergnügungs⸗ kommtſſion ein ſehr gediegenes, abwechslungsreiches Programm auf⸗ geſtellt hatte, ſtand die Ehrung von neun wirkenden Mitgliedern, die 25 Jahre und teilweiſe ſchon darüber hinaus der Aktivität angehören. Es ſind dies die Herren: Hermann Burger, Max Erlanger, Rob. Jeſelſohn. Max Kahn, Hermann Liebhold, J. Maienthal, Joſ. Reis, Carl Weil und S. Weißen burger. Den Jubilaren wurden in ſeſtlicher Weiſe ſchlichte. aber vornehm ausgeführte Diplome über⸗ reicht. Die für ſie bereitgeſtellten Ehrenplätze waren mit Blumen ge⸗ ſchmückt. Auch die als Vertreter der Paſſipktät in den Vorſtand neu hinzugewählten vier Herren wurden herzlich begrüßt. Der Verlauf des ganzen Abends lieferte den erfreulichen Beweis. daß der Verein bereits wieder auf dem beſten Wege iſt, ſeine durch den Krieg ſtark eingeſchränkte Tätigkeit neuerdings voll entfalten zu können. Jahresbericht des Badiſchen Schwarzwaldvereins. Für die am nächſten Sonntag in Freiburg ſtattfindende Hauptausſchuß⸗ Sitzung und zugleich Hauptverſammlung des Bad. Schwarz⸗ waldvereins hat die Vereinsleitung den Fahresbericht ausge⸗ arbeitet, der jetzt erſchienen iſt. In ihm wird ausgeführt. daß das Unglück, welches über Deutſchland durch den ungünſtigen Kriegsaus⸗ gang hereingebrochen iſt, auch auf den Schwarzwaldverein einwirken wird, der ſich wirtſchaftliche Einſchränkungen mancherlei Art wird auf⸗ erlegen müſſen. Immerhin hofft der Verein ſeine Arbeiten in weiteſtem Umfang wieder aufnehmen zu können. Dazu gehört vor allem die Wiederinſtandſetzung ſowie Ergäuzung der Wegmarkierungen und Wegweiſer, der Erneuerung der Schutzhütten, Ausſichtstürme, Ruhe⸗ bänke uſw. und die Wiederherſtellung der Wege, Brücken und Schutz⸗ geländer. Als eine weitere dringende Aufgabe ſieht der Verein die Errichtung von Jugendherbergen an, durch die dafür geſorgt werden ſoll, daß die Jugend zur Freude an der Natur erzogen, aber, ob arm oder reich, draußen Unterkunft und Uebernachtgelegenheit findet. Zu den beſonders künftigeg Aufgaben des Vereins ſollen dann die Fragen des Verkehrs gehören. Auch wird der Schwarzwaldverein den neuen Bahnprojekten, wie der Schauinslandbahn, der Weiterführung der Eltztalbahn, der Bahnverbindung Titiſee—St. Blaſien, ferner dem Kraftwagen⸗ und ſchließlich auch dem Luftverkehr ſeine volle Auf⸗ merkſamkeit zuwenden. Der Bericht teilt weiter mit, daß der Friedrich Luiſenturm auf dem Feldberg wieder völlig dem Wanderverkehr ver⸗ ſügbar iſt. Das bedeutende Werk„Pflanzenleben im Schwarzwald“ konnte infolge der Schwierigkeiten in der Drucklegung noch nicht der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Finanzen des Schwarz⸗ waldvereins ſind günſtige. Rommunales. —Heddesheim, 7. Mai. Anläßlich der bevorſtehenden Kommunalwahlen wurde von den bürgerlichen Parteien ein gemeinſames Vorgehen beſchloſſen. Weinheim, 6. Mai. In einer bloß knapp 5 Minuten dauernden Sitzung trat der Bürgerousſchuß„uſammen, um gemäß dem Geſetze vom 13. März 1919 vor Auflegung der Wähleriiſte die Zahl der Mitglieder des Gemeinderats zu beſtimmen. Gemäß An⸗ 5 Gemeinderates wurde dieſe Zahl wie bisher auf 12 feſt⸗ geſetz X Durlach, 8. Mai. Jufolge erheblicher Steigerung der Ge⸗ meindeausgaben, mit denen die Einnahmen nicht gleichen Schritt halten können, muß der Umlagefuß von 32 auf 49 Pfg. heraufgeſetzt werden. Nus dem Lande. (—) Schwetzingen, 8. Mai. Von den Lomzawerken in Walds⸗ hut wird zur Zeit eine größere Anzahl von Arbeitern geſucht. Dazu ſoll auch die hieſige Gemeinde auf Anordnung des Landesarbeitsnach⸗ weiſes 25 Erwerbsloſe ſtellen. Gute Bezahlung, Verpflegung und Unterkunft in freundlichen Quartieren innerhalb des Werkes iſt zuge⸗ ſichert. Die von der hieſigen Erwerbsloſenſtelle für dieſen Zweck herausgeſuchten Leute haben ſich jedoch mit Ausnahme von? geweigert, die Arbeit dort aufzunehmen, obgleich nur ledige Perſonen gewählt wurden. Infolge der Ablehnung kann auf Grund der beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen den Betreffenden eine Erwerbsloſenunter⸗ ſtützung nicht mehr ausbezahlt werden. Weinheim, 8. Mai. Zu der Aufdeckung der Schwarz⸗ ſchlächterei in Muckenſturm iſt noch zu berichten, daß ſich unter den 3 verhafteten Perſonen der jüngſte Sohn des Stabhalters Wan⸗ ner in Muckenſturm befindet. Dem jun en Mann wird zur Laſt gelegt, hauptſächlich an dem Schleichhandel mit Großvieh nach Mannheim beteiligt gewe en zu ſein. Im ganzen waren acht Ochſen für dieſen Schleichhandel aufgetrieben worden, und zwar teils aus dem Oden⸗ walde, teils aus dem württembergiſchen Gebiet. Die beiden beſchlag⸗ nahmten Ochſen, deren Fleiſch nach Weinheim überwieſen werden ſoll, haben 24 Zentner Lebendgewicht. X Kartsruhe, 7. Mai. Die in Saarbrücken verhafteten Gym⸗ naßſallehrer Kneuper, Oberlehrer Kauer, Geometer Herzberg und Ver⸗ walter Schrimmer ſollen vor kurzem nach dem rechtsrheiniſchen Gebiete abgeſchoben worden ſein. Ihr jetziger Aufenthaltsort iſt nicht bekannt. 5 zen nicht in wünſchenswertem Maße herangezogen worden ſei.] Wir werden gebeien, miizuteilen, daß, ſobald etwas übe. den Aufent⸗ Dicl den beif llig aufgenommenen Vorträgen und einer angere ten] halt dieſer Herren bekannt wird, Mitſeilung an das nächſte Bezirk⸗⸗ kuſſion ſchloß Herr Schöffel den erfolgreich verlaufenen Abend. amt dringend erwünſcht iſt. eeeree, — Aus dem Mannheimer Kunſtleben. Wer(Sternwarte.) Hermann Keſſer ſprach geſtern abend nel„Die Repvolutionder Erlöſung“. Er bemübte ſich, wie ſo —1 die Urſachen der Weltkataſtrophe zu erkennen. Leider litten dne geiſtreichen und tiefſchürfenden Darlegungen unter der mangeln⸗ IehLtanung des Dichters und Politikers zum Vortragenden. Keſſer Ver zdas Haupelibel unſerer Zei in der Eutfremdung vom Geiſte Leb oͤde Maierialismus, die Geiſtloſigkeit unſeres geſamten kulturellen ſchuld, die Mechaniſieruna des Geiſtes ſind, nach Keſſers Anſicht, d an dem furchtbaren Erleben unſerer Tage. Die Reaktion aber 5 dieſe durchaus ungeſunde der heutigen Welt iſt die die trevolution, die den Geiſt wieder in ſeine Rechte einſetzen, welche die weit über dem animaliſchen Fortpflanzungskrieb erhe Macht iſt, zum leitenden Stern im eltgeſchehen doen will Ten Machtgedanken kält Keſſer für ein Ueberbleibſel anlten, geſtürzten Welt. Auf die zwieſpältige Moral, auf die, nach er Anſicht, völlig ungerechtfertig:e verſchiedene mora iſche Beurtel⸗ ie man Handlungen des Einzelnen und der Staaten zu eil Ausön iek, aing Keſſer des weiteren ein. In einem boffnungsrollen meh lick auf en Zeien der Weltverbrüderung, die keinen Krieg He r kennen, klang der Vortrag, der ſtarken Beiſall fand, aus.— enzel Hoffmann vom Nationaltheater ſprach anſch ießend Dictung„Die Peliſche“. H. G. end(Theaternotis.) gebbels Cragödie„Judith“ gelangt zum Die. in dieſer Spielzeit am nächſten Samstag zur Rufführung. Die Potelrolle ſpieit Clara von Niüblen, den„Holofernes“ Franz Evertl. 5 Aur tellung beginnt um 7 Uhr.— In der am Sonntag, den 11. Mai 0 d, eine geiſtige — Auffügrung gelangenden neueinſindierten Oper„Dalibor“ von Nadeich ſind die Partien— folgt beſetzt. Wladislaw— Mandten Frank, Dalibor— Walther Günther-Braun, Budiwol— Karl Ralage Peneſch— kilhelm Feulen, beit—Sritz von de. hheydt, 190 a— Paula Windheuſer, Jutta— Dorothee Manski, Richter— luge Doiſin. Muſikaliſche Ceilung: Selif Tederer.— Spielleitung: n Gebrath. Die Kufführung deginnt um 67% Uhrr. nde Tbeaterkulturverband.) An dem am 12. Mal ſtattfindenden Schwarnabend wird Hans Godeck Balladen von Wilhelm Müller, Sertb, Fontane, Freiligrath, Grabbe, Seidl und Lingg leſen Friz tung ſoied ſingt Balladen von Loewe und Schuberk. Die Beglei⸗ falunat Kapellmeiſter Fellr Lederer übernommen. Die Veran⸗ g beginnt pünktlich 70 Uhr. Wuß ſus Dolksfinfouzekongert.) Aul die im Inſeratenteil vom Aus⸗ um 8. r Volksmuſikpflege veroͤffcnnichte Bekanntmachung über das dende Juni im N zum Ginheitspreis von 70 Pfg. ſtattfin⸗ olksſinfonlekenzert, das vom Nationaltheakerorcheſter eitung des Herrn Kapellmeiſters Lederer und ſoliſtiſchen Mit⸗ des Herrn Konzenmeiſters Birkigt ausgeführt und zu dem wieden Muſikſchriftſteller Eberts ein Ginführungsvortrag gehal⸗ ſei beſonders hingewieſen. Geſundheit an drei Schulen unterrichten. Sein —(Mannheimer Zykluskonzert.) Der für heute angeſetzte Sonatenabend Zimmermann— Profeſſor Felix Berber muß ausfallen, da die Künſtler durch Reiſeſchwierigkeiten verhindert ſind. —(Mannheimer Trio.) Montag, den 28. Mai beſchließen die Herren Rehberg, Birkigt und Müller ihre dieswinterlichen Kammer⸗ muſikabende. —(Schüterabend— Gertrud Runse.) Der Schülerabend von Gertrud Runge findet Mittwoch, den 14. Mai im Kaſinoſaal ſtatt. Zur Aufführung gelangen Lieder, Duette und Terzette. Mit dem muſikaliſchen Genrebild in einem Akt von Graben⸗Hoffmann:„Ein großer Damen⸗Kaffee“ wird die Veranſtaltung ihren Abſchluß finden. —(Atademie für Jedermann.) Freitag Abend 81, Uhr beendet Dr. Hartlaub ſeine Vortragsreihe„Einführung in die bildende Kunſt“ mit einem Cichtbildervortrag über„das Weſen der Malerei“. —(Aus der Kunſthalle.) Am Sonntag werden die Räume des Untergeſchoſſes in neuer Anordnung dem Publilum wieder zu⸗ gänglich ſein. Ein Saal iſt den Mannheimer Künſtlern Kobell und Kuntz gewidmet: ein weiterer der Landſchaftskunſt des 19 Jahrhunderts intimeren Chariklers. In den beiden unteren Räumen ſind größere Formate untergebracht.— In Ergänzung der Neuordnung iſt eine Folge von Reproduktionen nach Handzeichnungen deutſcher Künſtler des 19. Jahrhunderts im graphiſchen Kadinett ausgeſtellt. * —(Von der Heidelberger Univerſität.) Im vergangenen Rotſemeſter war die Univerſität von 1818 Studierenden, darunter 86 Frauen, beſucht. Dr. Dedicke, bisher Priwatdozent für Kunſtge⸗ ſchichte in Straßburg, erhielt die venia legendi für die Heicelberger Philoſophiſche Fatultät. vermiſchtes. Gapans Mangel an und Bergbau · Sachverſſandigen.) Nach japapiſchen Jeitungen herͤſcht in Japan, infolge der ſtarken Zunahme der Bercwerkz, Inte nehmen, ſtarke Nachfrage nach Geo⸗ logen. Die Univerſität Totio liefert— nur zehn Graduierte dieſes Faches, und diefe finden ſtets ſofort nach dem Examen ein gutes Unterkommen. Auch an Profeſſoren mangelt es. Der vor kurzem verſtorbene Proſeſſor Hiroſe mußte tro feiner ſchwachen od ſetzte die Uni⸗ verſitätsbehörden in große Verlegenheit, da kein Geologe von Be⸗ deutung ſeine einträgliche Stellung in irgend einem Privatbetrieb. aufgeben wollte, um den ſchlechtbezahlten Poſten eines Univerſſtäts⸗ lehrers anzunehmen. Alle in Japan verfſigbaren Geologen haben jetzt reichlich zu tun, und das Miniſtertum für Ackerban und Handel braucht ſtändig neue Kräfte, um Unternehmungen in Sibirien, Korea, der Mongolei und Mandſchurei anzuſtellen, ſowie im eigent⸗ lichen China, we Japan ſich ſo viele Bergrechte zu ſichern ſucht, wie nur irgend möglich. Karlsruhe, 7. Mai. Ein gjähriger Volksſchüler ſpielte mit der Zündkapfel einer Handgranate. Die Zundtapſel explodierte und die Sprengſtücke riſſen dem Jungen einen Finger ab und verletzten ihn ſchwer an beiden Händen. Hornberg, 8. Mai. Ein fremder Herr kaufte einer Bäuerin in Gutach geräucherten Speck ab. Die Rechnung macht 947 Pik. Der Fremde bezahlte mit einem Tauſendmarkſchein. Die Bäuerin konnte nicht herausgeben und meinte, für den„Reſt“ wolle ſie den größten Laib Brot(hausgebackenes) aus dem Keller holen. amit war der freigebige Fremde auffallenderweiſe ebenfalls einverſtanden und 2 dann mit der Beute ab. Später entdeckte die Bäuerin, daß der auſendmarkſchein— falſch war. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu ſorgen. Villingen, 8. Mai. Der Sicherbeitsbehörde gelang dieſer Tage die Unſchädlichmachung eines gewerbsmäßigen Schleichhänd⸗ lers in der Perſon des Gefreiten Saroſchefsky, Gerichtsaktuar aus Berlin, zuletzt beim Militärlebensmittelamt Villingen. Schon ſeit No⸗ vember 1918 trieb der Mann lau„Schwarzwälder“ ein Unweſen. Er hat im Verlaufe der Zeit mehrere hundert Zentner Butter, auf die er es hauptſächlich abgeſehen hatte, zuſammengehamſiert, die meiſtens ihren Weg nach Berlin nahmen. Unter verſchiedenen Vorſpiegelungen wußte er die Landwirtsfrauen gefügig zu machen; ſo nahm er oft gute Seife mit auf ſeine Hamſterreiſen, die er dann als Tauſchobjekt ab⸗ ſetzte; ferner gab er bei den Landwirten vor, daß er ſeinem Hauptmann die Butter ſchicken müſſe uſw. Geld ſtand ibm zu ſeiner Großhamſteret genügend zur Verfügung; ſo war ihm bei einen hieſigen Bankgeſchaft ein Verfügungsrecht über 29000 M. gegen Erbringung der Belege ein⸗ geräumt, auch größere Geldſendungen(in letzter Zeit erſt wieder zirka 2500.) und bei ihm eingegangen. Den Verkehr mit ſeinen Abneh⸗ mern in Berlin erledigte er meiſt telegraphiſch, ſelbſtverſtändlich mit der notwendigen Verdeckun g. Auch ſonſtige Schiebergeſchäfte(Zigareiten, Schweizerſtumpen) hat der nicht verſchmaͤhl. X Badiſch⸗Rheinfelden, 8. Mai. Zu der Verhaftung der Frau L. Kreutz wird jent berichtet, daß ſowobl ſie wie die beiden Brüder Ehrhard und Otto Weber die ihnen zur Laſt gelegte Mordtat unum⸗ wünden eingeſtanden haben. Nach ihrer eigenen Schilderung war die Ermordung des Ehemanns der Frau Kreutz von langer Hand vorbereitet un planmäßig ausgeſührt worden. Der ermordete Louis Kreutz, weſcher übrigens in keinem guten Rufe ſtand, war in den Wald gelockt und mit einem Beil erſchlagen worden. Die Leiche wurde dann in eine Felsſchlucht geworfen. Die Anſtiſterin zu der Tat ſcheint, laut⸗Säck. Volksbl.“, die Schwiegermutter des Ermordeten, eine Frau Singer, zu ſein. Auch ſie iſt verhaftet worden. Als Grund zu der Tat wird angegeben, daß Frau Kreutz ihren Mann beiſeite ſchaffte, um die ſchon länger unterhaltenen Beziehungen zu einem der Brüder Weber fort⸗ führen zu können. pfalz, Hheſſen und Umgebung. + Darmſtadt, 7. Mai. Das Miniſterium vereröffentlicht eine Bekanntmachung betr. die Errichtung von Einwohnerwebren, die zum Zwecke des Selbſtſchutzes gegen die zunehmende Unſich in Stadt und Land aus allen Schichten der Bevölkerung gebildet werden ſollen. Die Mitglieder ſollen möglichſt über 24 Jahre alt und per⸗ trauenswürdig und ehrenamtlich tätig ſein. Auf Antrag ſoll aber Zeit⸗ verſäumnis im Dienſt vergütet werden. Die Mitglieder wählen ihre Führer ſelbſt. Die Einw hnerwehren ſind dem Kreisamt unterſtellt, das auch zu prüfen hat, ob den Wehren Waffen aus uhändigen ſind Das Generalkommando hat für Oberheſſen und den unbeſetzten Tell von Starkenburg je einen Offizier beſtimmt, der den Kreisämtern und Gemeinden bei der Beildung der Wehren und Beſorgung von Waffen beratend zur Seite ſtehen ſoll. Gerichtszeitung. (5) Pforzheim, 7. Mai. Der 17jährige Lehrſing Hermann Fenchel aus Dillweißenſtein ſtieg wiederholt bei ſeinem Prinzipal ein Und ſtahl auf dieſe Weiſe inegeſam 7294 /. Die Strafkammer verurteilte den ungetreuen Burſchen zu ſechs Monaten Gefängnis.— Geld, Wertpapiere und Brillanten im Geſamiwert von 610 0% hat der Goldſchmied Hermann Schuſter aus Erſingen, als er ſie nach ſorzheim bringen ſollte, unterſchlagen. Mit dem Bäcker Karl Robert rebinger, mit dem zuſaumen er vorher ſchon Fahrrad⸗ und Ka⸗ ninchendiebſtähle ausgeiührt hatte, und der einen Teil der Beute er⸗ hielt, unternahn er dann eine Reiſe nach Stuttgart, wo aber bei ihrer Ankunft ihre Feſtnahme erfolgte. Jetzt ſtanden beide vor Gericht. Schuſter erhielt 1 Jahr und 6 Monate Gefangnis, während Tre⸗ binger mit 10 Monaten Gefängnis davonkam. Sportliche Rundſchau. (e) Neckarau F. Vg.—V. f. B. Heidelberg, I:0, II 221, III 222. Bet herrlichem Wetter vor einer großen Zuſchauermen de lieſerten obige Mannſchaften ihr falliges Rüdſfpiel. Beide Mannſchaften wurden durch das warme Wetter und den harten Boden an der Entfaltung ihres Köunens behindert. Ein richtiges Zuſammenſpiel konute nicht recht in Fluß kommen. Heidelberg gab ſich redlich Mühe und ſpielte ſehr auſopfernd, konnte aber gegen die gute Hintermannſchaft von Bg. nichts ausrichten. Bei Neckarau ſehlten zwei der beſten Leute.—— Dritter konnte von der zehnten Minute ab nur noch als Statiſt mit⸗ wirken. Eine bei dem Spiele gegen Feudenheim erlittene Verletzung hinderte ihn an der Entfaltung ſeiner Kenntniſſe. Neckarau geht nach gutem Durchſpiel in der 2bten Minute durch Halbrechts in Führung. An dieſem Reſultat wird bis Halbzeit nichts mehr geändert. Nach Wiederbeginn ſindet ſich die Mannſchaft von Neckarau, die umgeſtellt hatte, beſſer zuſammen und ſchafft häufig brenzliche Situationen nor dem Heidelberger Tor. die ober ſtets von dem gut und mit Glück ſpielenden Torwichter beſeitigt werden töunen. Heidelberg lommt, trotz auſopferndem Spiel nur noch ſelten vor das gegneriſche Tor, muß ſich vielmehr 10 Minuten vor Schluß durch Elſmeter ein weiteres Tor gef llen laſſen. Von nun ab flaute das Spiel mertlich ab. An dem Reſultat konnte bis zum Schluſſe nichts meyr geändert werden. Der Schiedsrichter Herr Koch⸗Mühlburg war ein auter Le.tex. Handel und Industrie. Aufrechterhaltung der vorschriften betr. Beschlag- nahme und Höchstpreise von rohen Häuten, Fellen und Leder. Die Entschließung des Arbeitsausschusses des Zentralaus- schus' es der Lederwirtschalt, in der dieser sich für sofortige Aufhebung der Zwangswiris haft und der Beschränkungen von Ein- und Ausfuhr unter Berücksichtigung bestehender Devisen- bestimmungen ausgesprochen hat, berührt die bestehende Rechtslage in keiner Weise. Um Irrtümer zu vermeiden, wird von mallgebender Seite ausqrücklich darauf bingewiesen, daß sämtliche Vorschriften betrefſend Beschlagnahmèe ünd Höchst- reise von rohen Häuten und Fellen sowie Leder aufrechti er- balten bleiben. Personen oder Firmen, die hiergegen verstoßen, werden wegen Höchstpreisthberschreitung oder Beschlagnahme- bruchs bestraft. Das Zurückhalten von Vorräten in rohen Häuten, Fellen oder Leder ist unzulässig und hat Enteignung zur Folge. Kr'egeanleihe und Vermögensstand der Sparkatsen. Auf Anregung des badischen Sparkassenverbands wird nach einer halbamtlichen Mitteilung der„Karlsr. Zig“ den Spar- kassen gestattet, für das Jahr 1918 die Sprozentige Reiche- ee in den Vermögensstand uehee mit 97 v. des Nennwerts aufzunehmen, soweit nicht jetzt schon Ab- schreibungen an diesen Wertpapieren vorgenommen worden sind. Es sollen jedoch, verfügbare Ueberschüsse, die sich hier- durch ergeben, nicht den bürgenden Gemeinden zur Verfugung gestellt werden, sondern zur Bildung oder Erhöhung einer Kurs- rücklage verwendet werden. (Mancheimer Ferkelmarkt) Der gestrige Ferkelmerkt erfreute sich sehr guten Besuchs Es machte sich auch rege Kaufſust bemerkbar Der Hafdel war inſolgedessen lebhait. Es Wurden, je nach Beschafenbeit Mk. 170—350 für das Stück gezeblt. Der Zutrieb belief sich auf 234 Stück. * Berlin, 9. Mai.(.-B) Der Aufsichtsrat der Kommerz- und Diskontofabrik schlägt die Verteilung einer Dividende von 7 Prox.(wie i..) vor. —— 4 Nr. 212. 4. Seite. Manunheimer Geueral-Anzeiger.(Abend-Ausgabe.) Freitag, den 9. Mai 1919. nahme sagen wir allen von Herzen Dank. Schwestern für die aufopfernde Pilege. MANNHEIM, den 8. Mai 1919. Danksagung. Für die uns anläßlich des Hinscheidens meines lieben Mannes, unseres guten Vaters in so reichem Maße dewiesene herzliche Teil- Besonders danken wir dem verehrlichen Vorstand und den Herren Beamien und Angestellten der Mannheimer Versicherungsgesellschatt, sowie dem Herrn Medizinaltat Dr. Wegerle und den Niederbronner Frau Mina Michel und Kinder. B5573 Nächste garantlerte Ziehungen! Rote-+ Pottepig ibung grant. 23. Maf 1915 N8l Geldgewinne Mark Hauptgew. Porto Liste 5 Lose A M..— 0 Pfg. exira. 2 Deutschlanda Spendle- Lose Note Nreua Lose 2 8 65 und Fernsprecher 2309 Brobe Gelcd-bofteris zugunsten der deutschiands Spende für Säuglings- u. Kleinkinderschutz Ziehung garant. 13., 14. u. 15. 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