20. — legen lten „ —— Wi Donnerstag, 22. Juli — Abend⸗Ausgabe. 1920.— Nr. 371. Bezugspreiſe: In Mannheim u. Umgebung monatl. einſchl. M..50 für Bringerlohn u. Einziehungs⸗ Anzeigenpreiſe: 1ſpalt. Kolonelzeile.50 Mk., ausw..— Mk., Stellengeſ. u. Fam.⸗Anz. 200% Nachl. den.—. Poſtbezug vierteljährl. M. 22.50 ohne Poſtgebühren. Einz. Nummern 20 Pfg. Alle Preiſe Rekl. 8 Mk. Aunahmeſchluſt: Für d. Mittagbl. vorm. 8½ f. d. Abendbl. nachm. 2½ Uhr. Für Anzeigen heerzeit widerruflich Poſtſcheck⸗Konto Nr. 17800 Karlsruhe i. B. u. Nr. 2917 Ludwigshafen a. Rh.— an beſtanmten Fagen, Stellen u. Ausgaben wird keine Verantw. übernommen. Höhere Gewalt, Streiks zeſchäfts⸗Nebenſtellen Lindenhof: Gontardſtr. 4. Spa im Reichswirlſchaftsrat. Eingehende Darlegungen der Miniſter. Berlin, 22. Juli(Von unſerem Berliner Büro.) Im Reichswirtſchaftsrat iſt heutegroßer Tag geweſen. Herr Edler v. Braun eröffnet die Sitzung mit einlelten⸗ den Worten, in denen er auf die Kompetenzfrage zwiſchen Reichstag und Reichswirtſchaftsrat zurückgreift und mit den von uns mehrfach vorgetragenen Gründen dartut, daß es ſich hier nur um die wirtſchaftliche Seite der Dinge handelt und um ein Gutachten, das zuvor vorliegen müſſe, ehe die politiſche Körperſchaft des Reichstages ihre Ent⸗ ſcheidung treffen könne. Dann ſpricht der Reichswirtſchaftsminiſter Herr Dr. Schol z. Er bemüht ſich vornehmlich auseinanderzuſetzen, wieſo unſere Delegation von den urſprünglichen Vorſchlägen ihrer Sachverſtändigen abgewichen iſt und das Ange⸗ bot von 2 Millionen Tonnen Kohle ſchließlich gemacht hat. Dieſes Angebot war die Folge des Druckes von Seiten der Alliierten. Unſere Delegation hätte gewußt, daß die rohung mit dem Einmarſch kein Kinder⸗ chreck war und daß in wenigen Stunden Truppen im Ruhr⸗ tevier einrücken würden. Die politiſchen Folgen des Einmarſches will Herr Dr. Scholz vor dieſem Gremium nicht erörtern. Wirtſchaftlich wäre das Reſultat aber geweſen, daß wir nicht nur 2 Millionen Tonnen monatlich hätte liefern müſſen, ſondern das ganze im Friedensvertrag feſtgeſetzte Quantum von 3,3 Millionen Tonnen. Das hätte babftrerſtändlich den Stillſtand der deutſchen Wirtſchaft be⸗ deutet. Bedeutſamer aber war die Beantwortung der Frage, wie das Abkommen zu erfüllen ſein wird. Herr cholz meint, wir müßten einmal verſuchen, die Produktion zu ſteigern, zum andern bis zu einem gewiſſen Grade Kohlen der deutſchen Volkswirtſchaft entziehen. Die Be⸗ dwingung der erſten Aufgabe ſei vor allem eine Arbeiterfrage. Die Arbeiter werden das alles nur leiſten können, wenn man ihnen ſolche Leiſtungen erleichtert. Hier müſſe auch die Land⸗ dirtſchaft eingreifen, indem ſie nach beſten Kräften die Er⸗ gährungsweiſe beſſere. Auch für beſſere Kleidung und Be⸗ chuhung wird die Regierung zu ſorgen haben, ſchließlich auch ür Siedlungen. Keine Rede aber ſoll davon ſein, die arifmäßig ſeſtgeſetzte Arbeitszeit anzutaſten. Nur urch Veryandlungen könne an den guten Willen der rbeiterſchaft appelliert werden. Zu denken ſei ferner an die rweiterung des Braunkohlenbergbaus und die Unterdrückung des Kohlenſchleichhandels. Schließlich wird man verſuchen, durch Zuſammenlegung und andere Organiſationen Erſpar⸗ niſſe in unſerer Induſtrie zu erzielen. Herr Dr. Scholz ſchloß mit einem perſönlichen Wort: er habe gegen das Kohlenabkommen geſtimmt, weil er es für unerträglich hiell, trotzdem hätte er ſich entſchloſſen, das bkommen, ſoweit es an ihm liege, reſtlos zuerfüllen. A as ſei das Gebot der Stunde. 9 Der Reichswirtſchaftsminiſter wurde dann von ſeinem ollegen vom Arbeitsreſſort abgelöſt. Herr Dr. Brauns verbreitete ſich über die Arbeiterfrage, die der Vorredner nur ein paar Strichen geſtreift hatte. Er ſprach von der Er⸗ giſch, die die Bergarbeiter erfaßt hätte und die er pſycholo⸗ ſchan auszudeuten und zu begründen wußte. Die Bergarbeiter⸗ Wa hätte Verſtändnis für die Erforderniſſe der deutſchen Zartſchaft, das hätten ſie— der Miniſter belegte das durch Zahlen— durch von Monat zu Monat ſteigende Leiſtun⸗ gen bekräftigt. Im letzten Monat ſeien unter der Einwirkung Sr Hitze, des ſchlechten Brotes und auch der Nachrichten aus da die Leiſtungen zurückgegangen. Gleichwohl hofft err Brauns, daß durch die bereits eingeleiteten neuen 8 erhandlungen ſich erzielen laſſen werde, daß die ergarbeiter ſich dem, was Herr Dr. Scholz das Gebot der nde nannte, anpaſſen werden. Das letzte Wort in der Reihe der Miniſter hatte Dr. Her⸗ mes, der Vertreter des Ernährungs⸗ und Landwirtſchafts⸗ feſſorts. Auch er appellierte an die Landwirtſchaft, das ihrige zu tun, durch möglichſt gute Ernährung die Bergarbei⸗ er leiſtungsfähig zu machen. Er verbreitete ſich dann über die einzelnen Methoden, mit denen man den Ernährungszuſtand der Bergarbeiter heben will. Er bemerkte aber gleich, daß as Abkommen nicht dazu führen dürfe, eine zu große Kluft zu ſchaffen zwiſchen der Ernährungsweiſe der Bergarbei⸗ ter und der übrigen Arbefterſchaft. Sein Mini⸗ ſterium ſei dabei, einen Plan für die Ernährungswirtſchaft daszubauen. Hand in Hand müſſe freilich eine Steigerung er Produktion unſerer Urerzeugniſſe gehen. Es gehe nicht bi alle Laſten auf die Landwirtſchaft abzuwälzen. Soll ſi⸗ Alliger und ſoll ſie mehr leiſten, ſo bedarf auch ſie behördlicher Jörderung. Deshalb plant das Reichsernährungsminiſterium er Landwirtſchaft Rohphosphate und Futter⸗ duertre ide zu billigen Preiſen zuzuführen. Der Einkauf ſoll urch uns ſelbſt erfolgen. Es iſt daran gedacht— und für leſe Anregung hat Herr Dr. Hermes bei den zuſtändigen engliſchen Stellen bereits die grundſätzliche Zuſtimmung zrhalten— in einer Zuſammenkunft aller Ernährungsminiſter er Hauptententemächte und Deutſchlands ſich über den ge⸗ troinſchaftlichen Einkauf und die gemeinſchaftliche Ver⸗ eilung zu einigen. te So mündete das, was der Landwirtſchaftsminiſter vorzu⸗ ragen hatte, doch in einem ein wenig günſtigeren usblick in die Zukunft aus. Spa wird es, wie Herr Dr. Hermes meinte, ermöglichen, die da und dort aufgeſtapelten ebensmittelvorräte der Welt beſſer zu verwerten. Damit war die Ausſprache für heute erſchöpft. Herr ſſell regte an, nach den Vorträgen der Regierungsver⸗ — in Mannheim: Neckarſtadt: Waldhofſtr. 6. Schwetzingerſtadt: Kepplerſtr. 42. Fernſprecher Nr. 7940—7946. Draht⸗Adreſſe: Generalanzeiger Mannheim. Badiſche Neueſte Nachrichten treter, die Ausſprache auf Samstag zu vertagen und ſo beſchloß das Haus für heute auseinanderzugehen. Kurz vor 12 Uhr war die Sitzung beendet. Simons über die deulſche Neutralitätserklärung. Berlin, 22. Juli.(Priv.⸗Tel.) Im Ausſchüß für auswärtige Angelegenheiten hat Dr. Simons in ſeinem ausführlichen Schluß⸗ wort zur deutſchen Neutralitätserklärung folgendes ausgeführt: „Durch unſere Neutralitätserklärung wird nur betont, daß wir mit Poken und Rußland in Frieden leben; däß wir aber unſere Grenzen gegen die Truppen beider Länder ſchützen und eventuell übertretende Truppenteile entwaffnen müßten. Der Miniſter gab dann den Inhalt der in Paris in dieſer Sache über⸗ reichten Note bekannt. Er habe übrigens weder Furcht vor bol⸗ ſchewiſtiſcher Kavallerie noch vor bolſchewiſtiſcher Propaganda. Unſer Verhältnis zu Rußland wird von uns nur vom Rechts ſtandpunkt aus beurteilt. Wenn etwa ſeitens der Entente beabſichtigt ſei, Deutſchland als Etappe⸗ und Durchmarſchgebiet gegen Ruß⸗ land für den Fall einer Unterſtützung Polens zu betrachten, ſo würde ſich kein Deutſcher einer ſolchen Abſicht ſchweigend beugen öͤder zu ibrer Durchführung verhelfen. Die Rede von Llond George im Unterhaus. London, 22. Juli.(WB.) Vor dicht beſetztem Hauſe hielt Lloyd George eine ausführliche Rede über die poli⸗ tiſche Lage. Die Lage in Kleinaſien. Zunächſt beſprach der Premierminiſter die militäriſchen Erfolge in Griechenland und Kleinaſien und ſagte, die engliſche Regierung ſei zu dem Entſchluß gekommen, daß es am beſten ſei, griechiſche Streitkräfte für dieſe Zwecke zu verwenden. Frankreich gab ſeine Zuſtimmung dazu. Die griechiſchen Truppen hätten ihre Aufgabe innerhalb von zehn Tagen beendet. Er hoffe, daß die Griechen in Thrazien den gleichen Erfolg erzielen würden. Die Grie⸗ chen hätten Geſchicklichkeit, Mäßigung und ſtaatsmänniſche Klugheit bewieſen. Deshalb hätten die Alliierken die Griechen zur Herſtellung der Ordnung in dieſem Teile der Welt erfolg⸗ reich herangezogen. Lloyd George führte weiter aus, die Türkei habe zehn Tage Zeit erhalten, um den Friedensvertrag an⸗ zunehmen. Er hoffe, daß ſie ihn unterzeichnen würde. Englands Politik in Polen. Der Premierminiſter fuhr dann fort: Polen habe den Alliierten Anlaß zur größten Sorge gegeben. Ich habe offen zu den Polen geſprochen und bedauert, daß meine Befürch⸗ tungen ſich verwirklicht haben. Ein unabhängiges Polen iſt für die Erhaltung des Friedens unent⸗ behrlich; denn ohne ein unabhängiges Polen würde eine große Militärmacht über das Gebiet eines anderen Volkes hinweg bis gegen die deutſchen Grenzen heranrücken. Der polniſche Miniſterpräſident habe ſich bereit erklärt, die pol⸗ niſche Armee in die eigenen Grenzen Polens zurückzu⸗ ziehen. Millerand habe die Antwort der Sowjetregie⸗ rung als impertinent bezeichnet. Er, Lloyd George, würde lieber das Wort unlogiſch anwenden. Die Sowjetregie⸗ rung ſei bereit, die Frage eines Waffenſtillſtandes mit den Polen in freundſchaftliche Erwägung zu ziehen. Es ſeien jedoch nzeichen dafür vorhanden, daß die Sowjetregierung ledig⸗ lich bereit ſei, über die Angelegenheit nur mit einer prole⸗ tariſchen Regierung zu verhandeln. Das ſei eine un⸗ erträgliche La ge. Alles, was die Alliierten bezüglich Rußlands gewünſcht hätten, ſei, daß es in voller Freiheit ſeine eigene Regierung wählen ſolle. Die Sowjetregierung ſei aber nicht von Rußland gewählt worden, ſie ſei ganz und gar eine Autokratie wie ihre Vorgängerin. Um die Verläßlichkeit der Sowjetregierung auf die Probe zu ſtellen, hätten die Alliierten Polen den Rat gegeben, an Rußland heranzutreten, und um Waffenſtillſtand zu erſuchen. Wenn Rußland dieſe Abſicht ablehne und ruſſiſche Truppen in Polen einmarſchierten, dann würden die alliierten Mächte Polen alle in ihrer Macht liegende Unter⸗ ſtützung gewähren. Innerhalb der letzten Tage hätten die Polen ein Freiwilligenheer von 300 000 Mann aufge⸗ ſtellt. Die Polen hätten alſo reichlich Mannſchaften, aber Mangel an Ausrüſtung und organiſatoriſchen Kräften. Frankreich und England können dieſe liefern. Es liege im Intereſſe von England und Europa, daß Polen nicht vernichtet werde. Frankreich und Groß⸗ britannien hätten beſondere Geſandten nach Polen geſchickt, die darüber berichten ſollen, welche Schritte ergriffen werden könnten, um dem polniſchen Volke bei der Verteidigung ſeiner Grenze beizuſtehen. Wir haben den polniſchen Botſchafter in Berlin mit einem militäriſchen Vertreter abgeſchickt, Frank⸗ reich ſendet den General Weygand. Es ſei auch möglich, daß Marſchall Foch nach Polen gehen wird. Aber ich hoffe, daß dies nicht erforderlich werden wird. Die Ergebniſſe von Spa. 8 Lloyd George wandte ſich dann Ergebniſſen von Spa zu und bemerkte. Die Konferenz gab den Deutſchen die Möglichkeit, mit den Alliierten in einer ruhigeren Atmoſphäre und mit einer auf beiden Seiten etwas zugänglicheren Stimmung zuſammen⸗ zukommen. Er habe den Eindruck, daß der deutſche Reichskanzler und Dr. Simons zwei vollkommen ehrenhafte, aufrich⸗ tige Männer ſeien. Es ſeien Leute, die ihr beſtes tun würden, um den Friedensvertrag auszuführen. Es ſeien für jedes einzelne Land wertvolle Ergebniſſe erzielt und die Einigkeit unter den Alliierten geſtärkt worden. Lloyd George führte im einzelnen aus, daß etwa zwei Millionen Tonnen Schiffsraum an Großbritannien ſeit dem Waffenſtillſtand ausgeliefert worden ſeien. Dieſe Schiffe würden zum Vorteil des engliſchen Staats⸗ ſchatzes ver kauft und der Erlös in erſter Linie zur Beſtreitung der Aufwendungen für die engliſche Beſatzungsarmee und in 2. Linie für dennengliſchen Anteil an der Wiedergutmachung verwendet werden. Deutſchland habe zugeſtimmt, zwei Millionen Tonnen Kohlen monatlich zu liefern, wovon 17½ Millionen Tonnen an Frankreich gehen ſollen. Es ſei erwieſen, daß die Deutſchen ſich mit dem Problem der Entſchädigung abgemüht hätten und große Anſtrengungen machen, um damit verwärts zu tommen. P Llohd George betonte, daß Pläne zur Beſchaffung von Geldmitteln aufgeſtellt ſeien, um Deutſchland in den Stand zu ſetzen, Zahlungen zu leiſten. Ein Verſuch, ſich den angenommenen Verpflichtungen u. dgl. Betriebsſtörungen, Materialmangel uſw. berechtigen zu keinen Erſa anſprüchen f. aus I. d. beſchränkte Ausgaben od. f. verſpätete Aufnahme v. Anzeigen Aufträg 2 5 e durch Fernſprecher ohne Gewähr. zu entziehen, ſei nicht wahrzunehmen. Während der nächſten Wochen würde ſich ein Ausſchuß von Sachverſtändigen mit dieſen Plänen beſchaftigen. Die Enktwaffnungsfrage. Zu der Frage der Kriegsverbrechen bemerkte Lloyd George, in Spa ſeien Vorbereitungen getroffen worden, die es ermöglichten, dieſe Frage zu einem neuen Zeitpunkt ohne Ver⸗ zug und mit Nachdruck zu behandeln. Die Entwaffnung ſei eines der ſchwierigſten Probleme geweſen, dem man gegenüber ſtand. Bezüglich der Kriegsflotte ſei ein befriedigender Fortſchritt erzielt. Es ſeien nur noch einige Schiffe und gewiſſes Material aus⸗ zuliefern. Alle größeren Schiffe, U⸗Boote und Torpedoboote ſeien ausgeliefert. Zu Ende September werde der ganze Reſt der Kriegsfahrzeuge ausgeliefert ſein. Unter dem an die Alliierten ausgelieferten Kriegsmaterial befänden ſich 25 000 ſchwere Geſchütze. Das deutſche Heer habe noch 2000 Maſchinengewehre und eine große Anzahl Grabenmörſer, 1½ Millionen Handfeuerwaffen, 176 Millionen Patronen, 25 Millionen Granaten und noch den größten Teil der Flugzeuge. Es befänden ſich außerdem noch drei Millionen Granaten in Deutſchland, die noch nicht ausgeliefert ſeien. Die Hälfte der ausgelieferten Geſchütze ſei bereits zerſtört. Der Reſt werde gegenwärtig im Verhälnis von eintauſend Stück wöchentlich zerſtört. Die Deutſchen hätten auch noch ſechstaufend Maſchinen⸗ gewehre. Ferner befänden ſich außer dem regulären Heere unge⸗ fähr 10000 bewaffnete Männer in Deutſchland. Es befänden ſich alſo allzuviel Kriegsmaterial in Deutſchland, als daß man ſich ſicher fühlen könnte. Die Gewehre würden nicht aus⸗ geliefert, weil die politiſchen Parteien in Deutſchland einan⸗ der nicht traueten. Die Alliierten hätten verlangt, daß eine Prokla⸗ makion erlaſſen werde und hofften, daß infolgedeſſen die rückſtändigen Gewehre bis Ende September ausgeliefert ſein werden. Der Premierminiſter ſchloß, es würden viele billige und alberne Spöttereien über die Ergebniſſe der Konferenz gemacht. Hätte die Konferenz von Spa vor 1914 ſtattgefunden, ſo hätte es gar keinen Krieg gegeben. * Amſterdam, 22. Juli.(WB.) In der geſtrigen Unter⸗ hausſitzung erklärte in der Debatte Aſ quith und Lord Robert Cecil, es ſei zu beklagen, daß die Intervention des Völkerbundes im ruſſiſch⸗polniſchen Streit nicht eher an⸗ gerufen worden ſei. Dieſe Ausführungen gaben Lloyd George Veranlaſſung, zu ſagen, die jüngſte Antwort Moskaus habe die größte Mißachtung für den Völkerbund zum Ausdruck gebracht.(Den Inhalt der ruſſiſchen Antwort zum Völkerbundsgedanken finden die Leſer an an⸗ derer Stelle.) Ne Porgänge auf den öſtlichen Kriegsſchauplätzen. Der milikäriſche Tagesbericht der Polen. Warſchau, 22. Jull.(WT.) Der Polniſche Heeres⸗ bericht vom 21. Juli lautet: Feindliche Abteilungen haben Grodno beſetzt und tragen den Angriff an der Chauſſee Grodno⸗ Lukowan vor. Unſere Truppen kämpfen bei Bukum. Dieſer Ort ging eine Zeitlang verloren, wurde aber durch Gegenangriff wie⸗ der zurückgewonnen. Die Bolſchewiſten verſuchten bei Luna und Wola und an der Stadt entlang auf jeden Fall durchzu⸗ brechen. Heftige bolſchewiſtiſche Angriffe auf der ganzen Stara⸗ linie, die beſonders gegen den Brückenkopf von Plonim gerichtet ſind, wurden aufgehalten. Es entſpannen ſich heftige Kämpfe zwiſchen Slonim und Bialowa. Die Bolſchewiſten ſammel⸗ ten für dieſe Aktion Infanteriediviſionen. Sie erlitten beim Paſ⸗ ſieren der Stara große Verluſte. Im Poleſſie ⸗Abſchnitt haben unſere Abteilungen feindliche Angriffe abgewieſen und warfen bolſchewiſtiſche Abteilungen auf das Vorfeld zurück. Oeſtlich der Front wußte General Bulacocwitſch alle Angriffe zu vereiteln, trotzdem die Bolſchewiſten auf den engen Raum einer Diviſion und große Artilleriemaſſen angeſammelt hatten. Im Süden mußten unſere Truppen nach heldenmütigem Kampfe Dubno räumen. Bei Wolockowice hatte eine 800 Mann ſtarke bolſchewiſtiſche Artillerieabteilung unſere Linie durchbrochen, wurde aber unter ſchweren Verluſten zurück⸗ geworfen. In der Nacht vom 19. zum 20. ging ein ganzes kuba⸗ niſches Koſakenregiment mit ſeinen Offizieren zu uns über. Es haben ſich viele Regimenter der Don⸗Koſaten der Armee des Generals Wrangl angeſchloſſen und dieſen damit um 21000 Mann verſtärkt. Bialyſtok bedrohk. Paris, 21. Juli.(WB.) Nach den letzten in Paris einge⸗ troffenen Meldungen ſollen ſich die Bolſchewiſten bereits vor den Toren von Bialyſtok befinden. Befürchtungen wegen der Wrangl-Armee. Warſchau, 22. Juli.(WB.) Moskauer Prawda befürch⸗ tet, daß, wenn es dem General Wrangl gelingen ſollte, in das Dongebiet vorzudringen, Rußland ſeines hauptſäch⸗ lichſten Kohlengebietes beraubt werden könne. Iwei Parteien in Rußland. London, 22. Juli.(W..) In der von London verbreite⸗ ten Mitteilung heißt es u.., aus der ruſſiſchen Note geht deutlich hervor, daß es in Moskau zwei Par⸗ teien, eine Kriegs⸗ und eine Friedenspartei gibt; welche von den beiden Parteien die Oberhand behält, wird ſich noch Ende der Voche zeigen. Eine kräftige Ruſſenantwork auf den Völkerbundſchwindel. Rotterdam, 22. Juli.(W..) Dem Mancheſter Guardian“ zu⸗ folge wird in der ruſſiſchen Antwort außer den ſchon bekannken Tatſachen folgendes dargelegt: Die Sowjetregierung weigert ſich beſtimmt, mit den Vertretern des Generals Wrangel zu⸗ ſammenzukommen oder ſie ſogar anzuerkennen. Wrangel wird dauernd der meuternde General genannt. Die Sopwjetregierund iſt bereit, ſeinen Truppen und den unter ſeinem Schutz befindlichen Perſonen Sicherheit zu gewährleiſten; auf der anderen Seite verlangt ſie aber bedingungsloſe Uebergabe der gan⸗ zen Halbinſel Krim und aller auf ihr befindlichen militäriſchen Vorräte. Was den Völkerbund angeht, ſo weigert ſich die ruſſi⸗ ſche Regierung, ſich an die Vorſchriften dieſes Bundes zu halten, den ſie als einen Bund der alliterten Regierungen nennt. Die Antwort weiſt darauf hin, daß das Beſtehen des Bundes Rußland niemals amtlich mitgeteilt wurde, und daß ſie alles, was ſie über den Bund wiſſe, aus den Zeitungen erfahren habe. Die Sowjet⸗ regierung betont, daß trotz der Beſtimmungen der Völkerbunds⸗ ſatzungen die Alliierten nichts taten, als bekannt wurde, das olen einen Angriff auf Rußland beabſichtige. Daher ſehe die ruſſiſche Regierung nicht ein, warum ſie ſich jetzt, wo Polen vor dex Kataſtrophe eines von ihm begonnenen Krieges ſtehe, dem Bunde unterwerfn ſolle. Nr. 321. maunheimer Generar · unzelger. cbend· ausgabe) 75 Dieonnerskag, den 22. Juli 1929 +4 Der Bürgerkrieg in China. Erfolge der Tſchili⸗Parte].. Belterdam, 22. Juli.(WB.) Wie der Nieuwe Notterd. Tourant aus London meldet, erſuchte der 2r Praſt Tuan Thi Yui um ſeine Entlaſſung. Der Präſident von Ehing nahm aber ſein Geſuch nicht an. Die Friedensbedingungen, die der Marſchall anbot und die auf eine vollſtändige Kapitulation hinauslaufen, umfaſſen die Beſtrafung des Generals Su Tfeng, die Entlaſſung der unter dem Kommando von Tuan Thi Pui ſtehenden Truppen, die Auflöſung des Parlaments, den Rücktritt der drei Anfu⸗Miniſter und die Auflöſung des Anfuklubs. Amſterdam, 22. Juli.(WB.) Nach einer Reutermeldung aus Tientſin teilte das Hauptquartier des Generals Fan Kun, einer der hervorragenden Männer der Tſchili⸗Partei, * 0 mit, das die 15. Diviſion und die erſte Grenzdiviſion, die beide zur Anfupartei gehörten, kapitulierten. Die dritte Grenzdiviſion befinde ſich in voller Auflöſung und ihr Kommando ſei verſchwunden. Die hetze gegen Jlinnes. SGegen Hugo Stinnes hat eine allmähliche Hetzkampagne eingeſetzt, die natürlich nur in Deutſchland und unter Deutſchenmöglich iſt. Widerlich war es ſchon, wenn die „Frankf. Zeitung“ in jedem ihrer Berichte ihres Berichterſtat⸗ ters aus Spa von der Stunde ab, wo Stinnes geſprochen hatte, die ſubjektive Meinung als Stinnesgegner in Seiten⸗ hieben gegen ſeine Rede etc. ſtändig einflocht. Nun aber haben die ſozialiſtiſchen und demokratiſchen Blätter aus perſönlicher Abneigung gegen Stinnes übelſte Treibereien begonnen, die nichts mit der Sache zu tun haben. Die nat.⸗lib. Correſpon⸗ denz ſchreibt in einem Artikel„Richtigſtellungen“ hierzu u. a. folgendes: Schien man in den anfänglichen, von uns bereits gekenn⸗ zeichneten Angriffen in der ſozialdemokratiſchen und einem Teil der demokratiſchen Preſſe noch eine gewiſſe Sachlichkeit obwalten zu laſſen, ſo verfällt man jetzt in dieſen Kreiſen in einen Ton lügenhafter Polemik. Dieſen Ton macht ſich auch Herr Theodor Wolff im„Berliner Tageblatt“, das nach ſeiner urſprünglichen wohlwollenden Stellung Herrn Stinnes gegenüber, jetzt ganz in das ihm ange⸗ nehmere Gegenteil verfallen iſt, zu eigen. Er tiſcht allen Ern⸗ ſtes ein Märchen auf, wonach Herr Stinnes beim Abſchied von Spa, ungefähr wie Cäſars Geiſt, geäußert haben ſolle, man werde ihn bei Philippi wiederſehen. Wenn Herr Wolff der Rede Stinnes auch einen gewiſſen Wert beimißt, ſo nimmt. er im gleichen Atemzug dieſes Urteil wieder zurück, indem er ſagt, Stinnes hätte beſſer getan, wenn er nicht den Eindruck erweckt hätte, als wäre ſein im Kriege ſo oft durch die Ereig⸗ niſſe widerlegtes Urteil unfehlbar und ſein Wille Geſetz. Schürfer aber noch und geradezu gemeingefährlich ſind die Angriffe, die ſozialdemokratiſche Blätter im Ruhr⸗ gebiet gegen Stinnes führen. So wirft die„Eſſener Arbeiter⸗ zeitung“ Herrn Stinnes ungeſchicktes Benehmen in Spa und geheime Abſichten vor. So wird berichtet, daß Verhand⸗ lungen mit den Bergarbeiterverbänden im Gange ſfeien, die Schichtzeit um eine Stunde zu verlängern, weil die Ueber⸗ ſchicht nicht genügend Mehrförderung ſ 00 Um den Ar⸗ beiterführern und den Bergarbeitern die Ueberarbeit ſchmack⸗ haft zu machen, ſollen für die Ueberarbeit ſowie zur Hebung der Geſamtleiſtungen Lebensmittel und Kleidungsſtücke von Frankreich geliefert werden. Die Koſten dafür ſollen durch eine Abgabe von der Mehrlieferung über eine beſtimmte Menge gedeckt werden. Eine in Paris zu errichtende Geſell⸗ ſchaft ſoll die Ausführungen übernehmen, an dieſer Geſell⸗ ſchaft werde ſich Stinnes ſehr ſtark beteiligen. Alle dieſe Vor⸗ würſe gegen Stinnes beruhen auf Unwahrheiten und ſtellen Aufhetzungsverſuche dar, die geeignet ſind, von neuem Ztwieſpalt in das Verhältnis zwiſchen Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer in unſerer Kohleninduſtrie zu ſäen und ſchwere Beun⸗ ruhigung im deutſchen Bergbau hervorzurufen. Die Gefahr ſolcher Manßver kennzeichnet ſich am beſten dadurch, daß Hugo Stinnes in einem an den Steiger Bernhard gerichteten pen ihren Lauf. Schreiben folgendes zur Richtigſtellung erwidert hak: Die Kohlenſachverſtändigen haben in Spa ausſchließlich dafzr gewirkt, daß die Zwangslieferungen an den Feindbund ſich in ſolchen Grenzen halten, daß die Bergarbeiterſchaft Deutſchlands nicht vor die Alternative geſtellt würde, entwe⸗ der in einer für ihren Ernährungszuſtand ungebührlichen Weiſe zu einer weſentlich veränderten Ueberarbeit herangezo⸗ gen zu werden, oder aber bei Verweigerung einer Mehrarbeit die Verantwortung dafür zu tragen, daß Arbeits⸗ loſigkeit und Not in allen anderen Gewerben ein noch viel größeres Maß erreichen, als es zurzeit der Fall iſt. Nach den Verhandlungen in der Sozialiſierungskommiſſion und im volkswirtſchaftlichen Ausſchuß des Reichswirtſchaftsrates, in denen ich ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht habe, daß ich im Gegenſatz zu vielen meiner Berufsgenoſſen nicht auf dem Standpunkt ſtände, daß in abſehbarer Zeit die all⸗ gemeine Beſeitigung des Achtſtundentages als das Allheilmittel gegen das Anhalten der jetzigen Notzuſtände zu betrachten ſei, iſt es unerhört, daß Sie dennoch von mir das Gegenteil behaupten. Richtig iſt nur, daß ich für den Bergbau, die Landwirtſchaft und das Trans⸗ portgewerbe die Notwendigkeit vorübergehender Ueberarbeit als unerläßlich zur Beſeitigung der jetzigen Zu⸗ ſtände betrachtet habe. 85 Was Sie über eine in Paris zu errichtende franzöſiſch⸗ deutſche Einkaufsgeſellſchaft unter ſehr ſtarker Beteiligung von mir ſagen, iſt entweder leichtfertige oder wiſſentlich falſche Darſtellung. Denn es iſt von vornherein bei jeder Ge⸗ legenheit— auch bei den Verhandlungen im Zechenverband — betont worden, daß auf deutſcher Seite die Beteiligung nur bei den Gewerkſchaften und dem Kohlenſyndikat liegen könne. Wenn Sie ohne Wiſſen oder gegen beſſeres Wiſſen Zwietracht und Mißtrauen zwiſchen den Arbeitern und Werksvertretern im Kohlenbergbau ſtiften wollen, ſo werden Sie lediglich die Geſchäfte unſerer gemeinſamen Bedrücker be⸗ treiben und erreichen, daß die Angehörigen des rheiniſch⸗weſt⸗ fäliſchen Bergbaues zum Schaden unſeres Vaterlandes für das Ausland in den nächſten Jahren Sklavenarbeit werden leiſten müſſen. 5 77 705 Heulſches Reiz. Der Kronprinzenbeſuch beim Kaiſerpaar Amſterdam, 22. Juli.(W..) Der vormalige deutſche Kronprinz iſt geſtern nachmittag nach Doren abgereiſt, um an⸗ läßlich des Todes ſeines Bruders, des Prinzen Joachim, ſeinen Eltern einen Beſuch abzuſtatten. 1 Immer neue Ungehörigkeiten von den Franjoſen. Berlin, 22. Juli.(Von unſerem Berliner Büro.) Ein Bankbeamter wurde heute vormittag gegen 9 Uhr in der Mauerſtraße von einem jungen Franzoſen angerempelt.“ Es ergab ſich darauf ein Wortwechſel. Dem Franzoſen kamen noch 2 weitere franzöſiſche Soldaten zu Hilfe. Aber natürlich wie immer bei ſolchen Zwiſchenfällen war auch gleich eine große Menſchenmenge verſammelt, die ſelbſtverſtändlich für den Bankbeamten Partei ergriffen. Daraufhin flohen die Franzoſen in den nahegelegenen Kaiſerhof, wobei einer der Soldaten auf der Flucht einen Schuß nach der Menge abgab, welcher zum guten Glücke niemand traf. Die Sicherheitspolizei mußte die drei Franzoſen in Schutzhaft neh⸗ men, da die ſehr erregte Menſchenmenge ſich vor dem Kaiſer⸗ hof verſammelt hatte. 5 Baden. Dias Spiritusbrennverbot aus Getreide. Karlsruhe, 22. Juli.(Priv.⸗Tel.) Die„Karlsruher Zeitung“ ſchreibt amtlich: Aus landwirtſchaftlichen Kreiſen wird dem Reichsminiſter für Pi und Landwirtſchaft wiederholt mitgeteilt, welch bedeutenden und die 0 Getreide angenommen hat. Ein ſolches Brennen iſt, ſoweit Brot⸗ getreide und Gerſte in Frage kommen, nach der Reichsgetreideordnung ſo⸗ wohl für die Ernte von 1919 wie auch für die Ernte von 1920 verboten. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Strafen belegt. Ebenſo iſt das Brennen von Hafer, Buchweizen, Hirſe und Hülſenfrüchten nach der Ver⸗ ordnung vom Dezember 1919 verboten und ſtrafbar. 85 Zur Herſtellung des erforderlichen Spiritus und der erforderlichen. Hefe ſind den Brennereien und Hefefabriken verhältnismäßig geringe Mengen an Gerſte zur Verfügung geſtellt worden. Soweit dieſe Be⸗ triebe im Rahmen der ordnungsmäßig erfolgten Zuweiſung arbeiten, han⸗ delt es ſich nicht um verbotenes eigenmächtiges Vorgehen. Die Aufrecht⸗ erhaltung dieſer Betriebe iſt im allgemeinen Intereſſe Anen i Es müſſen ihnen daher auch die zu dieſem Zwecke erforderlichen engen Gerſte zur Verfügung geſtellt werden. Die wirtſchaftspolitiſche Einigung der Landwirtſchaft. Karlsruhe, 21. Juli. Eine Tagung des Verbandsausſchuſſes und der Landesobmänner des Verbandes landwirtſchaftlicher Ge⸗ 15 22 rnährungswirtſchaft gefährdenden Umfang das Brennen von noſſenſchaften hat folgende Entſchließung angenommen:„Die wirt⸗ ſchaftspolitiſche Vereinigung der geſamten badiſchen Bauernſchaft iſt und bleibt das Ziel, dem der Verband badiſcher landwirtſchaftlicher Genoſſenſchaften, nachdem er bereits ſeit der Revolution ſich dafür eifrig eingeſetzt hat, auch weiterhin zuſtrebt. So wünſchenswert dieſes Ziel iſt, ſo verwerflich iſt es aber, das blühende badiſche land⸗ wirtſchaftliche Genoſſenſchaftsweſen entgegen ſeiner hiſtoriſchen Ent⸗ wicklung und entgegen der Art der Durchführung im übrigen deutſchen Reich der Bauernverbandsorganiſation einzugliedern. Die wirtſchaftspolitiſchen Organiſationen müſſen unbeſchadet des gemein⸗ ſamen Eintretens für landwirtſchaftliche Forderungen getrennt ihren durchaus verſchiedenen Aufgaben obliegen. Dieſe Arbeits⸗ teilung, die auch beim Arboiter zwiſchen Gewerkſchaft und Konſum⸗ verein mit größtem Erfolg ſeit Jahrzehnten ſcharf durchgefſhrt wird, iſt auch in der Landwirtſchaft der einzig mögliche Weg. Dem Willen zum gemeinſamen Arbeiten für unſere Landwirtſchaft hat der Verband durch Schaffung der Arbeitsgemeinſchaft der freiorgani⸗ ſierten Landwirtſchaft Badens Ausdruck gegeben. Es iſt zu wünſchen, daß auch der Bauernverband ſich der Arbeitsgemeinſchaft, die noch weiter ausgebaut werden ſoll, anſchließt und damit ein erſprießliches Zuſammenarbeiten für unſere badiſche Landwirtſchaft zuſtande kommt.“ Die Verminderung der RNeſchswehr in Baden. Da nach den Verhandlungen von Spa die Reichswehr vom 1. Januar 1921 an auf 100 000 Mann zurückgeſchraubt ſein muß, ſo ſteht die Reichswehr vor einſchneidenden Organiſationsänderungen, die ſich vor allem auch auf die Verteilung und Unterbringung der uns bis dahin noch verbleibenden Truppenteile erſtrecken. Was den Wehrkreis anbelangt, der bekanntlich außer Württemberg und Baden auch Heſſen, Heſſen⸗Kaſſel, ſowie große thütringiſchen Länder umfaßt, ſo wird die zy bildende Diviſion, zu der Württemberger, Badener, Heſſen und Preußen gehören, nach einer von Oberſt Wöllwarth gemachten Mitteilung fol⸗ gende Truppenteile umfaſſen: Das württembergiſche Infanterie⸗ regiment 13 mit' dem Stabsſitz in Stuttgart und mit je einem Bataillon in Stuttgart, Ulm und Ludwigsburg, ſowie einem Er⸗ gänzungsbataillon(für die Rekruten uſw.) in Gmünd; ferner das 1 badiſche Regiment 14, deſſen Stab nach Konſtanz kommt und deſſen 1. und 2. Bataillon nach Donaueſchingen und Ergän⸗ 1 zungsbataillon nach Tübingen oder Weingarten kommt. Die 3 Pionierkompagnien, die zur Diviſion N zählen, kommen alle nach Ulm, da hier allein Pontonierplätze vorhanden ſind. Die Artillerie liegt mit einer Abteflung, der badiſchen, in Ulm: die zweite (preußiſche) Abteilung liegt in Fulda, die dritte(württembergiſche) in Ludwigsburg. Die Nachrichtenabteilung der V. Diviſion kommt zur Hälfte nach Cannſtatt, zur Hälfte nach Kaſſel: die Kraftfahr⸗ abteilungen zumteil nach Cannſtatt, Ulm und Kaſſel. Von der Fahrabteilung wird eine Kompagnie nach Ulm, eine nach Ludwigs⸗ burg und eine weitere nach Kaſſel verlegt werden. Zu den drei Kavalleriediviſionen, die nach dem Friedensvertrage auf⸗ geſtellt werden müſſen, ſtellen Württemberg und Baden das Reiterregiment 18, von dem 2 Schwadronen nach Cann⸗ ſtatt, drei nach Ludwigsburg kommen werden. Letzte Meldungen. Verſtimmung über Oeſterreichs Hinneigen zu Rußland. Wien, 22. Juli.(W..) Die Neue Freie Preſſe will er⸗ fahren haben, daß in Ententekreiſen Verſtimmung wegen des neuen Vertrages Oeſterreichs mit Sowjetruß⸗ land beſteht. Man glaubt, daß die Errichtung der bolſche⸗ wiſtiſchen diplomatiſchen Vertretung in Wien die Möglichkeit für eine wirkſame Verbreitung der bolſchewiſti⸗ ſchen Ideen in Oeſterreich zu ſchaffen geeignet ſei, wodurch Wien das bolſchewiſtiſche Zentrum in Mitteleuropa werden ſolle. Demſelben Blatte zufolge traf gemäß des ruſſiſch⸗öſterreichiſchen Abkommens der Marſzawecky hier ein, deſſen Tätigkeit ausſchließlich auf die Angelegenheiten der Kriegsgefangenen ſich beſchränken ſollte. Die Vermögensabgabe in Oeſterreich. Wien, 22. Juli;(W..) Die Nationalver ſammlung nahm das Geſetz über die große einmalige Vermögensab⸗ gabe in allen Leſungen an. In das Geſetz iſt der ausdrücklich ausgeſprochene Wunſch der Reparationskommiſſion aufgenommen, daß die Beſtimmungen des Geſetzes über die Vermögensabgabe nur inſoweit anzuwenden ſeien, als ſie nicht mit den Verpflichtungen im Widerſpruch ſtehen, die ſich aus dem Stgatsvertrage von St. Germain und aus der Not der Reparationskommiſſion vom 21. Mai betr. die Vorſchüſſe an Oeſterreich ergeben. Die Nationalver⸗ ſammlung nahm ſodann die Vorlage betr. die Vorausſetzungen der ebernahme der öſterreichiſchen Kriegsanleihen als Schulden der Republik Oeſterreich an. vBoölkerbundsktagung in Genf? London, 21. Juli.(WB.) Reuter meldet: Der Völker⸗ bundsrat gibt bekannt, daß Wilſon die Völkerbundsverſamm⸗ lung auf den 15, November d. J. nach Genf einberufen hat. CCFPPPPCCCCCCCCCCCFCCTCPTCTCCbTCTbTPTPGGTGTGTGT(TbTbTbTbTTbTbTbTbTbTbTbTbbbbbbbbb Der Mann ut den ſieben Masken. Noman von Erich Wulffen. Nachdruck verboten.) (Fortſetzung.) Telek! ſetzte tauſend Kronen auf Noir. Dieſer Einſatz überraſchte. Man ftüfterte. Er verlor. Der Obergeſpan trat bineu und erkundigte ſich nach dem Neſſene Er ſchüttelte mit dem Kopf und ermutigte ſeinen effen. In einiger Entfernung ſpielte heiter Frau von Illosvai, —5 Kavalieren umgeben, mit faſt immer gleichem Olücke ͤ„„ Teleki beobachtete eine Zeitlang das Spiel, dann beſetzte er abermals Noir mit tauſend Kronen. Sie gingen wieder verloren. Mit gleichgültigem Geſicht heimſte Baron von Bartha den Gewinn ein n Die Zuſchauer ſchienen etwas enttäuſcht das Spielglück des Diplomaten zu beſprechen. Teleki ſetzte abermals tauſend Kronen, diesmal auf Zero. Der zunüchſt ſitzende Croupier machte eine Bewegung der Ueberraſchung nach dem Bankier hin, der nicht mit der Wimper zuckte. 2 Die Kugel lief. Atemlos verfolgten die einzelnen Grup⸗ Ein Ausruf allgemeiner Ueberraſchung. Die Kugel war in die Null gefallen. 5 Die Kugel fiel in das ſchwarze Feld auf die Neun. gewonnen hatte. 1 10 jungen Herrſchaften beglückwünſchten den Gewinner. Gleichgültig zahlte der Bankier den ſechsunddreißigfachen Satz aus. Aber ein Blitz ſeiner grauen Augen traf den Bgron. 5 Die j Dieſer beſetzte im folgenden einige Felder und Nurnmern gleichzeitig mit kleineren Beträgen. Plötzlich ſtand die Komteſſe rechts von ihm und ließ ſich ſeine Sätze erklären. Er belegte die Nummer Siebzehn mit tauſend Kronen.“ Er gahlte faſt ſeinen ganzen Gewinn zurücꝶk. Kamteſſe Wilma blieb neben ihm ſtehen. Er ſpielte wefter in kleineren und mittleren Sützen. Er verlor urtaus⸗ geſetzt. helle Lachen der Frau von Illosvai herüber, die abermals Die Komteſſe war betreten, bedauerte, daß ihre Gegen⸗ wart ihm das Unglück bringe und entfernte ſich, obwohl er ſie zum Bleiben auffordertte 1 5 15 5 Vom dem unteren Ende des Spieltiſches ſchallte das ſilber⸗ ein Haus am Franz⸗Joſephs⸗Kai Sie ging um das Roulette herum und nahm etwa ſchräg gegenüber von ihm Aufſtellung, ſein Spiel unauffällig aus ber Ferne beobachtend. 955 Teleki wollte den Spieltiſch verlaſſen, als plötzlich Klarika von Bathory den Platz der Komteſſe eingenommen hatte. Wie aus dem Boden gewachſen ſtand ſie neben ihm. Ihre Blicke begegneten ſich, ohne daß ihr Mund etwas ſprach. Er blieb und ſpielte, ebenfalls ſchweigſam, weiter. Her Erfolg war geteilt. In einem plötzlichen Entſchluß warf er dreitauſend Kronen hin und beſetzte die Achtzehn. Der Croupier ſah abermals den Bankier fragend an. Dieſer nickte, ohne ein Wort zu ſagen, und ſtrich die Scheine Einß; ne 8 Eine große Bewegung hatte ſich der Geſellſchaft bemäch⸗ tigt. Klarika, die eiwas vom Spiele verſtand, fühlte ein gelindes Zittern. Keine Bruſt wagte zu atmen, als die Kugel rollte. Sie rollte und rollte. An der Vierzehn und Fünfzehn lief ſie vorüber, an der Sechzehn ſchien ſie haltzumachen, aber ſie kam noch bis zur Siebzehn, die Teleki bei dem früheren Spiele beſetzt hatte. Schon taumelte d ie Kugel in die Siebzehn hinein, als ſie eine neue gehſeimnisvolle geringe Bewegung aus ſich ſelbſt zu erhalten ſchien und in die Achtzehn fiel. Ein Augenblick der Ueberraſchung ließ keinen Laut auf⸗ kommen. Dann löſte ſich das Schweigen in Erſtaunen, bei⸗ fälliges Murmeln und lebhafre Rufe. Der Baron mit der Bank iſt geſprengt!“ Allgemeine lleberraſchung aufs neue. Der Bankier zahlte einhundertachttauſend Kronen aus, die er zu einem Teile ſeinem beſonderen Portefeuille entnahm. Teleki ſtrich gleichmütig und langſam das Geld ein, wäh⸗ rend der Obergeſpan aufgeregt hinter ihm auf und ab lief. Das Spiel war beendet. Teleki und Klarika wechſelten einen Blick des Einver⸗ ſtändniſſes. Niemand außer Wilma hatte ihm geſehen Ihr Herz krampfte ſich zuſammen. Aber ſie beherrſchte Perücke erhob ſich und erklärte:„Die ſich und miſchte ſich in den Strom der Gäſſe, die aufbrechend und ſärmend in den Empfanasſaſon zurückffuteten. Die Muſik ſchloß mit einer ſchmetternden Fanfare. Elftes Kapitel. 8 An einem Oktobermorgen kurz vor acht Uhr traten in 1 Fr. in Wien zwei Zivilfſten, denen der Kenner einen amtlichen Charakter angemerkt hätte. Im erſten war an der Ti dem Namen Zelinka angebracht: hier klingelten ſie. 77 Stockwerke war an der Tür ein Schild mit,, Ein junges, kaum den Kinderſchuhen entwachſenes Dienſt⸗ mädchen mit noch verſchlafenen Augen öffnete und fragte durch den Türſpalt mürriſch, was gewünſcht werde. Einer der Männer erkundigte ſich, ob hier ein Herr, deſſen Namen er nannte, wohne. Die Kleine ſchüttelte den Kopf und wollte die Tür ſchließen. Da rief der jüngere Mann mit etwas barſcher Stimme: „Sie haben doch vermietet? Wer wohnt bei Ihnen?“ Das eingeſchüchterte Mädchen hatte die Türe weiter ge⸗ öffnet, als ein ältliches, hageres Fräulein im violetten Mor⸗ genrock herbeigekommen war, das offenbar die unfreundliche Frage verſtanden hatte und energiſch erklärte, hier wohne nur Herr von Nazmer und ſonſt außer ihr weiter niemand. Die beiden Herren machten der Wohnungsinhaberin eine vertrauliche Exöffnung, worüber ſie erſchrak. 5Geh in die Küche, Roſerl!“ rief ſie der Kleinen zu, die mit halb geöffnetem Munde neugierig ſtehengbelieben war⸗ Fräulein Zelinka forderte die Kriminalbeamten, die ſich zu erkennen gegeben hotten, auf, ihr in das Zimmer zu folgen. Dem entſprach aber nur der ältere, während der jüngere im Vorſaal verblieb und ſich in einen bequemen Korbſtuhl ſetzte Dor Beamte fragte, ſeit wann Herr von Nazmier hier wohne, was er betreibe, und von welchen Einkünften er lebe. Dann ließ er ſich ſeine Perſon beſchreiben, worauf er er⸗ klärte, es liege kein Irrtum vor, der angebliche von Nazmer ſei der Geſuchte. Thereſia Zelinka ſchlug die Hände über dem Kopf zu⸗ ſammen und wollte die Schreckensnachricht nicht glauben. „Jeſus Maria! Wenn Sie ſich irrten! Herr von Nazmer iſt ſehr empfindlich und würde ſofort ausziehen. Dann hätte ich die drei ſchönen Zimmer nach acht Tagen wieder leer, wie drei Monate lang zuvor. Zur Anmeldung bin ich noch nicht gekommen—-“— „Haben Sie ſchon mal gehört, daß ein Wiener Kriminak⸗ beamter einen Mißgriff getan hätte?“ fragte der Beamte mit gintmütiger Wichtigkeit.„Da müſſen Sie ſchon nach Berlin ſpazieren, wenn Sie ſo etwas erlehen wollen!“ Dabei zog er aus ſeiner Bruſtaſche ein Notizbuch, dem er eine Photographie in Viſitenkartenformat entnahm. „Da ſchauen Sie, Fräulein Zelinka“, ſagte er gefällig,„iſt das nicht Jur Herr von Nazmer, wie er leibt und lebt? Er wird ſich in den paar Jahren wenig nerändert haben“ Thereſia Zelinka hatte am helſen Fenſter kaum einen Blick auf dos Bild geworfen, als ſie faſt unwillkürlich ausrief graphie?“ „Jeſus Maria! Das iſt er! Wober haben Sie die Phota 8 e Teile der ruſſiſche Vertreter 1 e nneer eeree 5 — Bonnerekag, den 22. Juli 1920. Mannheimer General-Anzeiger. ¶Abend · Ausguabe.) 3. Seite. Nr. 321. Nus Stadt und Land. * Klagen über die Poſt. 5 Warum ſorgt, ſo wird uns von amtlicher Seite geſchrieben, ie Poſt nicht für ausreichende Mengen von Briefmarken? de s iſt eine der Fragen und Klagen, die in letzter Zeit häufig in r Oeffentlichkeit erhoben werden. Und in der Tat, der Marken⸗ mangel iſt unleugbar. Worauf aber iſt er zurückzuführen? Die Haupturſarhe iſt allgemein bekannt: der erhöhte Gebührentarif für en innerdeutſchen Verkehr, dann aber auch der durch den Stand unſerer Valuta verteuerte Auslandspoſtverkehr erfordert einen ſo gewaltigen Verbrauch an Poſtwertzeichen, daß die Herſtellung damit nicht mehr gleichen Schritt zu halten vermochte. Hinzu kommt aber 5 ein Umſtand, der den Aufbrauch der Briefmarken weſentlich keinflußt, d. i. die Verwendung der Briefmarken als Kleingeld⸗ laaat. Auf dieſe Weiſe werden ſo bedeutende Mengen ihrer eigent⸗ ö Beſtimmung entzogen, daß man ſich wirklich nicht wundern ann, wenn 15 und da ein Mangel eintritt, der nicht ſo geſchwind zu beheben iſt, wie man wünſchen möchte. 5„Was tut nun die Poſt, um dieſe offenkundige Kalamität zu ſſeitigen? Ihr Hauptbeſtreben iſt, mehr Marken zu rucken. Das wird ihr gelingen, wenn die Zweifarbendruck⸗ marken durch die der Heffentlichkeit bereits angekündigten einfar⸗ llgen erſetzt werden. Sodann werden die niederen Markwerte in leinerem Format herausgegeben werden, wodurch die Zahl der gleichzeitig herzuſtellenden ertzeſchen erheblich vermehrt wird. Heiter wird an neuen bochwertigen Marken(zu 10 und 20 Mk⸗) Afrig gearbeitet; es iſt zu erwarten, daß dieſe in abſehbarer Zeit 13 iſcheinen werden. Schließlich wird es den Verbrauch an Poſtwert⸗ zeichen nicht unerheblich vermindern, daß die Poſtanſtalten jetzt hohe eträge an Auslands⸗Paketporto auf den Paketkarten nicht mehr törch Freimarken darzuſtellen brauchen, ſondern bar vekrechnen lanen. Das Zuſammenwirken dieſer Maßnahmen wird es hoffent⸗ 0 erreichen, daß der viel beklagte Markenmangel recht bald der Vergangenheit angehört. 8 die Koſten der Verpflegung von Kranken in den Das Miniſterium des Kultus und Unterrichts hat beſtimmt: 1. Die Vergütung für die Koſten der Verpflegung von Kranken n den pſychiatriſchen Kliniken zu Heidelberg und Freiburg iſt nach uner amtlichen Mitteilung der„Karlsr. 3ig.“ wie folgt feſtgeſetzt worden: In der I. Verpflegungsklaſſe: für Badener auf Ach 20 bis 30 Mk., für Nichtbadener auf täglich 35 bis 40 Mk. n der II. Verpflegungsklaſſe: für Badener auf täglich 11 bis 18 Mk., für Nichtbadener auf täglich 20 bis 30 Mk. In der Verpflegungsklaſſe: auf täglich 7 bis 9 Mk. 9 2. Innerhalb dieſer Grenzen wird die Vergütung für die Ver⸗ alegung mit Rückſicht auf die Einkommens⸗ und Vermögensverhält⸗ dele der Kranken oder der ſonſt Zählungspflichtigen bemeſſen. Vor⸗ ehalten bleibt dabei eine Ermäßigung des Verpflegungsgeldes der ritten Klaſſe in Fällen der Bedürftigkeit, wenn die Aufſchiebung 1 Ueberführung in eine Heil⸗ und Pflegeanſtalt aus wiſſenſchaft⸗ chen Gründen erwünſcht erſcheint; andererſeits iſt für die erſte Aupflegungsklaſſe bei beſonders begüterten Kranken und beſonderen 0 eine Erhöhung des Verpflegungsgeldes über den Höchſt⸗ aß zuläſſig. Dieſe Verordnung tritt mit dem 1. Auguſt 1020 in Kraft. 1 eb Hinſichtlich der bereits in den pfychiatriſchen Kliniken unter⸗ Abrachten Kranken verbleibt es bei der bisherigen Feſtſetzung der der flegungeko ten, ſoweit ſich nicht bei Prüfung der Verhältniſſe r einzelnen Kranken zu einer anderweitigen Regelung ergibt. * Die öffentlichen Prüfungen. Auf eine Anfrage teilt das der ſterium des Kultus und Unterrichts mit, daß die Abſchaffung Rer Iffentlichen Schlußprüfungen im Einklang mit den bel der. ſicnde ſchulkonferenz geäußerten Anſchauungen derzeit nicht beab⸗ 1755 iſt. Eine ſpätere Prüfung der 01 im Zuſammenhang diat der diegelung einer Betätigung der Eltern im Schulbetrieb behalten⸗ dudiſe Hausaufgaben an den Handels⸗ und Gewerbeſchulen. Das 6 1 Unterrichtsminiſterium hat angeordnet, daß, nachdem durch — ührung der achtſtündigen Arbeitszeit den Schülern der Ge⸗ werde⸗ und Handelsſchuken viel freie Zeit bleibt, zunächſt probe⸗ eiſe in allen Klaſſen dieſer Schulen von den Lehrern Hausauf⸗ daben geſtellt werden. Der für ihre Anfertigung nötige Zeitauf⸗ ſand ſoll—13½ Stunden nicht überſteigen. Die Schulvorſtände laben bis zum Beginn des nächſten Jahres über die Erfahrungen it den Hausaufgaben zu berichten. 55 Zurückziehung der Kündigung des Fernſprechanſchluſſes kann beſtimmten Vorausſetzungen erfolgen. Alles Nähere It der veröffentlichten Bekanntmachung des Telegraphen⸗ ehmen, Polizeibericht vom 22. Juli(Schluß). bvon Nündesausf etzung. Eine 10 Jahre alte Volksſchülerin eim hier fand geſtern abend 7 Uhr vor dem Hauſe I. 13, 16 ein aisgeſt Wochen altes Kind weiblichen Geſchlechts, welches zweifellos woh etzt worden iſt, und brachte es ihren in der Bellenſtraße nenden Eltern heim. Die Kindesmutter iſt noch nicht ermittelt. dienliche Mitteilung erſucht die Schutzmannſchaft. Arandausbruch. Im Hauſe E 2, 18 entſtand am 19. ds. der einachmittags auf bis jetzt noch unaufgeklärte Weiſe ein Brand, einen Schaden von etwa 2000 Mark verurſachte. bare erhaftet wurden 22 Perſonen wegen verſchiedener ſtraf⸗ * Handlungen, darunter 10 wegen Diebſtahls und Hehlerei. 2 2. VBerbandstag badiſcher Zimmermeiſter E. B. A4 Cörrach, 21. Juli. Na Unter den 40 er ge des Krieges und ſeiner furchtbaren werhtwirkungen hat der Gemeinſchaftsgedanke im badiſchen Zim⸗ befedandwere noch feſtere 5 angenommen. Das trat dem un⸗ Vengenen Beobachter beim ſonntägigen 2 2. Verbandstag des dcheb aun dez badiſcher Zimmermeiſter in unſerer gaſt⸗ Lorn Grenzſtadt recht deutlich vor Augen. Aus allen Tellen des imdes, vom Bodenſee bis zum Main und Neckar, waren 130 du dermeiſter gekommen, um den Wert ihrer Berufsorganiſation beicheunden und der Gemeinſchaftsarbeit in ernſter Berakung neu⸗ inide, Aufgaben und Ziele zu weiſen. Vertreter des Arbeits⸗ Lriſteriums, der Handwerkskammer Freiburg und der Stadt am ſuch fanden ſich als Gäſte ein und bewieſen großes Intereſſe den Verhandlungen. 5175 un Der verdiente Vorſitzende des Verbandes, Herr Zimmermeiſter Erö Stadtverordneter Franz Ambs aus Weidure richtete bei die ſnung des 22. Verbandstages herzliche Begrüßungsworte an 1 Erſchienenen und hob mit berechtigtem Stolze hervor, daß dieſe db 7 55 Tagung nach der Reorganiſation des Verbandes hinſichtlich Cedeellnehmierzahl alle ihre Vorgängerinnen in den Schatten ſtelle. Entwi gab der Vorſitzende in großen Zügen ein Bild über die lehlerichung des Verbandes, deſſen Mitgliederzahl ſich ſeit dem ds en Verbandstage 5 als verdoppelt hat und der ſeit 1. Ayril Nerb 5. eine eigene Geſchäftsſtelle in Freiburg i. Br mit einem ſir ands⸗Syndikus beſitzt, ſchilderte die Arbeit, die der Verband ie ſeine Mitglieder leiſtet und gab gedankentiefe Fingerzeige für ſchaf ukunft, damit das ehrſame Zimmerhandwerk in dieſen wirt⸗ 05 ſchweren Zeiten den Anforderungen der Volkswirtſchaft oucht werden kann Dieſe Darlegungen ergänzte in glücklicher o intereſſanter Darſtellung der Verhands⸗Syndikus Hans gor Ex. danſatton r. Er gab eine zahlenmäßige Darſtellung von der Or⸗ delftzton in den einzelnen Amtsbezirken, ließ hineinblicken in die als ſeitige Tätigkeit der Geſchäftsſtelle und würdigte den Verband rüger einer Standeskultur, die allein den Weg zur Rettung adſ ſeſundung des Handwerks zeigt. Dieſen Weg hat der Verband duſ r Zimmermeiſter entſchloſſen beſchritten und er ſoll unler 7 ändnisvoller Mitarbeit aller Mitglieder beharrlich fortgeſetzt en. Der Verbandstag zeigte für dieſe zielbewußte Gemein⸗ Farbeſt volles und genehmigte konſequenterweiſe te finanziellen Mittel, die ſie erfordert. Eine uunt erhebliche ung der Mirgliederbeiträge fand einſtimmige Annahme und Mychiatriſchen Küniken zu Heidelberg u. Freiburg. ſohne ihn zu verletzen. Die Frau entfernte ſich darauf. Alle An⸗ zeichen deuten darauf hin, daß ſie freiwillig aus dem Leben ge⸗ Erlenkamp, eine Brücke des Stettiners ein ſchieden iſt. in den ſechswöchentlichen Kämpfen davonzutragen. dem Vorſtand ſowie der Verwaltung wurde Dank und Anerken⸗ nung für die geleiſtete Arbeit ausgeſprochen. Den Kernpunkt der Verhandlungen bildeten vier Referate, welche Handwerkerſtandes, ſpeziell der Zimmermeiſter, behandelten. Der Verbands⸗Syndikus ſprach über die Lohntariffrage im VBau⸗ gewerbe in ihrer Entwicklung und nach dem heutigen Stande; er befürwortete den korporativen Anſchluß an den Arbeitgeberbund für das Baugewerbe oder engſte Zuſammenarbeit mit demſelben. Ein fachliches Referat, das größtem Intereſſe begegnete, hielt Herr Zimmermeiſter Konrad Fiſcher aus Konſtanz; er ſprach über neu⸗ zeitliche Konſtruktionen in Holz. Die Lehrlings⸗ frage behandelte in ſehr ernſtem, von Liebe für das Handwerk Zimmermeiſter Bernhard Birkle aus Freiburg i. Br. Das Schluß⸗ referat, wohl mit das bedeutendſte der Tagung, fiel wieder dem Verbands⸗Syndikus zu; es behandelte die Sozialiſierung und Kommunaliſierung im Handwerk ſowie die Bauarbei⸗ ter⸗Produktiv⸗Genaſſenſchaften. Einmütig bekannte ſich der Ver⸗ liſierung im Handwerk aus prinzipiellen und praktiſchen Gründen abzulehnen iſt. Der Vorſtand legte dem Verbandstag Reſolutionen vor in der Sozialiſierungsfrage, in der Frage des Preisabbaues im bei der Regierung in der wichtigen Frage der Holzbewirtſchaftung konnte mit dem Gefühl hoher Befriedigung über den würdigen, von ſittlichem Ernſt und ſtarkem Verantwortungsgefühl gegenüber dem mit dem Rufe: Vorwürts mit Gott zum Nutzen unſeres lieben Zimmerhundwerks im ſchönen badiſchen Lande! Ein Doppelmord in Bammenkal. & Heidelberg, 22. Juli.(Priv.⸗Tel.) Schon wieder iſt von einer Fromm wegen verſchmähter Liebe die 23 Jahre alte Suſanna Fromm iſt dann geflohen. Er hat ſich geſtern nachmittag in ver⸗ ſchiedenen Orten bei Bammental aufgehalten und die vergangene ſanng Ziegler. Der Vater war dagegen und verbot ihr jeden wei⸗ ziehungen zu Fromm abgebrochen. 22 fNus dem Lande. nachmittag den 3 Jahre Dabei un der Junge die Piſtole und ſagte dann zu dem Kommen⸗ den: Komm her, ich ſchieß dich tot“. In demſelben Moment hatte tot nieder. * Cähr, 20. Juli. ährend eines ehelichen Zwiſtes ſchoß die Ehefrau eines in der Nauergaſſe wohnenden Mannes auf dieſen, Sk. Blaſien, 20. Juli. Von Bahnarbeitern der Eiſenbahn⸗ linie Titiſee—Schluchſee war an das Miniſterium des Innern eine Eingabe gerichtet worden, in der die alsbaldige Ausweiſung zaller Kurfremden gefordert wurde. Auf Veranlaſſung des Miniſteriums nahm daraufhin der Landeskommiſſär von Freiburg Handelskammer Schopfheim zufolge, herausſtellte, daß die Arbeiter⸗ führer mit der Eingahe nichts zu tun hatten. Das Verlangen der ſteuern, wurde von dem Landeskommiſſär mit dem Hinweis auf die hierfür eingeſetzten amtlichen Organe abgelehnt. 5 9 5 der dazu führte, daß es in der Nacht zwiſchen Alsheim und Gimbs⸗ Kohlen geſtohlen. der Herſtellung und dem Vertrieh falſcher deutſcher 50⸗Markſcheine befaßte, wurde im Januar ds. Is. hier ausgehoben, wobei noch für etwa ½ Millionen Maxk unfertige 50⸗Markſcheine beſchlagnahmt werden konnten. Das Mülttzverbrechen fand jetzt ſeine Sühne vor dem hieſigen Schwurgericht, das die vollendeten Delikte nur bis 1. Dezember 1919— dem Tage der Einführung des franzöſi⸗ ſchen Strafgeſetzes in Elſaß⸗Lothringen— nach dem deutſchen Strafgeſetzbuch ahnden konnte, zumal es nach dem 1. Dezember neuzeitliche Erſcheinungen im Wirtſchaftsleben als Probleme des W 3 Handwerk, bezüglich der Vertretung der badiſchen Zimmermeiſter S Mordtat zu berichten. In dein nahen Orte Bammental⸗Reils⸗ nur zum Teil erledigt werden. heim hat geſtern mittag der 24 Jahre alte Landwirtsſohn Franz beſte Mann. 95 2 Sr. Für die Deutſche R Nacht in Neckargemünd zugebracht. Heute früh ſoll er nach Heidelberg deutſche Meile, die am 31. Jult ausgetragen gefahren ſein. Er konnte aber noch nicht feſtgenommen werden. dorunter von 45 Damen, eilgelaufen. Unter 2 2 icht der Holländer Schütte⸗Amſterdam und di Fromm hatte ſeit längerer Zeit ein Liebesverhältnis mit der Su⸗ keernnng Spanden 000 Schele Macdebnn 96 ſind Vierkötter⸗Köln. sr. Einen neuen Weltrekord im Schwimmſn ſtellte in New⸗Nork eine teren Verkehr mit Fromm. Das Mädchen hatte daraufhin alle Be⸗ emerikaniſche Schwimmerin auf, indem ſie di freien Stil in 4 Min, 34,2 Sek. durchſchwammt. sr. Tennisſtädtekampf Berlin—Leipzig. AI. Schriesheim, 21. Juli. Der 9 Jahre alte Sohn eines hieſi⸗]Plätzen des.⸗Kl. Blau⸗weiß in der Paulsbörner Straße ein Klubwett⸗ f 81 ſpiel zwiſchen Blau⸗weiß und dem Leipziger Sport⸗Klub ſtatt. Die Ber⸗ gen Sſeinbrechers Fahe ae oen Schmſebemelders te liner Mannſchaft, in der hekannte Spieler wie Windela, Gräfin v. d. Schulenburg, Frau Neppach und Lüdtke mitwirkten, ſiegte mit 16.10 Egler. Die Kinder hatten in der Scheune miteinander geſpielt, Spielen. 153 sr. Einen neuen deutſchen Damenrekord er auch ſchon abgedrückt und der kleine ſank in die Stirne getroffen Meiſterſchaftskämpfen des Südbayriſchen Lafidesverbandes für Leichtath⸗ 4 letik in München die deutſche Meiſterin Frl. Kißking(München karlsruhe, 21. Juli. Dem Pfarrer von St. Stephan, der 1860) auf. Sie ſprang ohne Brett 5,41 Mtr. hieſigen Hauptkirche der kath. Gemeinde, Stadtdekan Link, iſt der Kißling außerdem noch eine gute Leiſtung mit 8,10 Mtr. Titel Erzbiſchöfl. Geiſtl. Rat verliehen worden. ückſprache mit der Arbeiterſchaft, wobei ſich, einer Mitteilun, der berger N e 1 5 1 Schüleraufführungen aufs neue Proben ihrer Leiſtungsfühigkeit. er letzten Produktion beizuwohnen, die Verlauf nahm. Sämtliche Vortragenden in Anſchlag, erwieſen eine ſaubere Technik, und mit der manuellen Fertigkeit hielt die muſtkaliſche Vertiefung Frl. Frieda Weiß, die den Abend mit der Chur⸗ 5 1 ſlündals für die Potund 1 55 4. bie 1 55 e A 8 ändnis für die Polyphonie Bachs. ie ederung war klar und Pfalz, heſſen und Amgebung. die Themen der prächtig geſteigerten Fp, Gimbsheim, 21. Juli. Zwiſchen Kohlenſchmugglern, Klarheit. die gegen Lebensmittel Kohlen von Rheinſchiffern wegſchafften und.moll⸗Fantaſte pon Chopin mit Wärme und Poeſie, in der zweiten die aus zweiv erſchiedenen Orten waren, entſtand Konkurrenzneid, Hälfte geriet der techniſch hervorragend gebildeten Spielrin, die in⸗ f˖ fehlers erregt ſchien, manches eine Nuance helm zu einem richtigen Kampfe kam. Mehrere Teilnehmer aus zu derb. Von den beiden Liſzt'ſchen Stücken verdiente das brillant Alsheim exlitten ſehr ſchwere Verletzungen, außerdem wurden gegebene„Waldesrauſchen“ den Vorzug. Bei Frl. Elifabeth Ernſt ihnen die Kohlen gewaltſam abgenommen. Die Teilnehmer ſind vexeinen ſich echni zur Anzeige gebkacht.— Schiffsräuber haben in der Nächt auf der wiſſe Pravour Strecke zwiſchen Nierſtein und Guntersblum etwa 200 Zentner pons Große Waldſteinſonate kaliſch und in ſtimmungserſ Wir hatten Gelegenheit, d Arbeiterſchaft, eine Kontrolls über den Kraftwagenverkehr St. einen durchaus erfreulichen Blaſien—Titiſee auzüben zu dürfen, um den Hamſterungen zu zeigten einen wohlgepflegte gleichen Schritt. matiſchen Fantaſie und folge eines Gedächtnis Gerichtszeitung. LCLeichtigzeit überwunden. „Kolmar, 19. Juli. Eine Falſchmünzer⸗Werkſlätte, die ſich mit war dicht beſetzt, und es fehlte nicht an wohlverdientem Beifall. eerwerfen. Verein f. Raſenſpiele 189 Punkte Pferdeſport. Radſpork. Schwimmen. Lawukennis. Seichtathletit Ringen. Badiſche Kunſtnachrichten. Höch er. Verkauf des weſtüs Meubaus. Nachdem die Grnetalpeiſe der Allgemeinheit getragenen 22. Verba ießen des Vereins für Hindernisrennen die Veräußerung ſeines Gutes Ne Stande und der Allgemeinheit getrag ndstag ſchließen Mecler purg⸗Sihtwerin) aak Geſtte beſchloſſen pantk, hat die dere Kommiſſion, beſtehend aus dem Präſidium und der Fingnz⸗Kom: 7 dem bekannten Rennſtallbeſitzer Herrn Bruno Banck zu Magdeburg den Zuſchlag erteilt. Den erſten 40 Km.⸗Lauf des Goldenen Rades von 9 797785 Appelhans in 33.36 vor Saldow 220 Mtr., 5 ſctr., Pawke 4700 Mtr. zurück. Ziegler und ihren Vater, den 56 Jahre alten Landwirt Heinrich Bu 5 Ziegler, durch Revolverſchüſſe auf dem Felde getötet. Er ſchoß vor Lüderitz⸗Hannover und Klawitz⸗Hannover und über 10 Km. Lüde⸗ auch auf eine weitere Tochter Zieglers, ohne jedoch zu treffen. ditz vor Neumann und Seegers. Grund Ku Kaltreuther, Rizzi, Lips, Frank); Turn⸗Verein 73 Punkte(Vol⸗ kert, Schweizer, Kunz, Wichmann, Scheller). Höchſtleiſtung Bink 46,11 Verein f. Raſenſpiele 377 Punkte(Kalt⸗ reuther, Birkenmayer, Blink, Kramer, Lips); Turn⸗Verein 353 Punkte Schweizer, Volkert, Heuſer, Kermas). Höchſtleiſtung Kramer tr. 6. 100 Meter⸗Lauf. (Karle, Oppenheimer, Zimmern, Hofſtätter, Krebs,: Verein 425 Punkte(Franz, Metzger, Metz, Silberzahn, Stolzenberger). Höchſtleiſtung Oppenheimer, Zimmern 12 Sek. 7. 400 Meter⸗Lauf. Verein für Raſenſpiele 378 P. (Sbbenbeiner; Heinzelmann, betd An 9 Turn⸗erein 314 P. 1 5 Döri a erger, Silbe 175 8, Ottö). Höchſt⸗ und von Sorge für deſſen Nachwuchs erfülltem Vortrage Herr Fae Set ühn Kerma tto). Höchſt⸗ 8. 1500 Meter⸗Lauf. Turn⸗Verein 404 Punkte leri Otto, Grundhöfer, Schultze! Leonhard, Sitzinger); Verein für. Re 3913, Punkte(Schöpfe, Fuchs, Wetzel, Rizzi, Mayer). 9 Kermas,., 4 Min. 44,4 Sek. 1 5 f. Raſenſpieke * ja⸗ 54 Punkte(Oppenheimer, Kaltretuher, Karle, Zimmern); Turn⸗Verein bandstag zu dem Standpunkt des Redners, daß jede Art von Sozia⸗ 46 Punkte(Franz, Stolzenberger, Silberzehm, Meßger). 10. 1600 Meter⸗Stafette. ein für Raſenſpfele 34 Punkte(Oppenheimter, Rizzi, Heinzel immermann; Turn⸗Verein 10 Punkte(Kermas, Otto, tolzenberger, Metzger). Die nächſte Veranſtaltung findet am nächſten Mittwoch, den 28. Juli; und in der Frage der Zimmermelſterfachſchulke. Alle Re⸗ nachmittags 5 Uhr, auf dem Phönixplatze(Mannheimer Turngeſellſchafk ſolutionen fanden einſtimmige Annahme und der Vorſitzende Ambes begne Turn⸗Verein) ſtatt. Verein für Raſenſpiele 450 P. Kaltreuther); Turn⸗ (S00, 400, 200, 200 Meter.) Ver⸗ N, höfer, H. mmlung teuhaus de — sr. Die Radrennen zu Hannover konnten am Sonntag wegen Regen In den Fliegerrennen war Löpenz der Hauſtover kaſv 63 Die Meiſterſchaft des Kreiſes 1 des indes Deutſcher Radfahrer über 1 Km. holte ſich Seegers⸗Hannover heinmeiſterſchaft im Schwimmen über eine ird, ſind 133 Meldungen, Unter den Teilnehmern befinden beſte deutſche Klaſſe, wie Strecke von 300 Mtr. im m Sonntag fand auf den Weitſprung ſtellte bei den Im Kugelſtoßen zeigte Frl. sr, Der Große Preis von Europa für Berufsringer wurde im Ber⸗ liner Zirkus zwiſchen dem Dortmunder Erlenkamp und dem Stettiner Steinke ausgetragen. Nach einer Kampfdauer von 55 Minuten gelang es zudrücken und damit den Sieg „geidelberger Muſikakademie. Die unter Leitung des auch in, Maunheim beſtbekannten Pianiſten Otto Voß ſtehende Heidel⸗ Muſikakademie gab dieſer Tage in 6 öffentlichen Fuge erſchienen in plaſtiſcher Frl. Julia Mühlhäußer ſplelte den erſten Teil der Wetfernachrichtendienſt zu einer Leiſtung von künſtleriſcher Höhe. Auf Grund land⸗ und funkentelegraphiſcher Meldungen. ſche Reife, muſikaliſches Verſtändnis und eine ge⸗ Beetho⸗ wurde in all ihren Sätzen grundmufi⸗ Uiſg chöpfender Weiſe wiedergegeben und in Liſzts„Tarantella“ die exorbitanten Schwierigkeiten mit ſpielender Der Sagal des Univerſitätsmuſikinſtitutz F. M. der badiſchen Landeswekterwarte in Karlsruhe. Beobachtungen vom Donnerstag, den 22. Jun 1920, s uhr morgens(MEzZ.) 1919 trotz Herſtellung enormer Quantitäten unfertiger gefälſchter Banknoten quaſi nur beim„bloßen Verſuch“ geblieben ſein ſoll. 1000⸗Marknoten bei einer Straßburger Bank ſofort als Fälſchung Sportliche Nundſchau. Badiſche Zehnkampf-Meiſterſchaft. Die vom Verband ſüdweſtdeutſcher Leichtathletik⸗Vereine zur Aus⸗ tragung gelangenden Meiſterſchafts⸗Wettkämpfe nahmen geſtern ihren Au⸗ Auf Grund der deutſchen Strafprozeßordnung wurde als Haupt⸗ Berli täter der 35jährige Buchdrucker und Photograph Joſeph Emil München 2. 22 Müller aus Straßburg zu ſieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Frankſurt a. M. 759.0 19 23 Der Z4jährige Druckereibeſitzer Heinrich Linſig in Kolmar kam Kopenhagen... 760.0 17Ssy. uoc bedeckt mit fünf Jahren Gefängnis davon und der 48jährige Graveur Stockholm... 765.9 19 WSW I Hermann Burk in Straßburg, mit einem Jahr Gefängnis. In Haparandaaa Deutſchland wurden für etwa 2000 Mark Falſchgeld abgeſtogen, Bod. während 25 000 Mark beim Verſuch zum Eintauſch gegen deutſche Marſeill...64.0 26 erkannt und angehalten werden konnten. Wien vereins Mannheim von 1846 gegenüber. Es kamen zum Austrag Weit⸗ Lauf, 400 Mtr.⸗Lauf, 1500 Mtr.⸗Lauf, 4 mal 100 Mtr.⸗Stafette und 160. Mtr.⸗Stafette. Leider konnte der Turnverein Mannheim nur mit einigen Erſatzleuten antreten, da die beſten Läuſer Döpffel und Heuſer durc Fußverſtauchungen einige Zeit ausſetzen müſſen. Es machte ſich die namentlich bei den ender ee und den Stafetten bemerkbar, da bei dieſen Läufen keine beſonders gute Zeit erreicht wurde. Der Verein 2373% Punkten. Nachſtehend die einzelnen Reſultate: 1. Weitſprung. Turn⸗Verein 352 Punkte(Metz, Meßger, Meter. a Kaltreuther, Lips, Birkenmayer, Gaul); Turn⸗Verein 95½ Punkte fang auf dem Phönix⸗Sportplatze bei der Uhlandſchule. Die Mannſchaften Wertheim.. 151 760 4 15 28 12 Oſchw. befter des Vereins für Raſenſpiele Mannheim ſtanden denjenigen des Turn⸗ Königſtuhl..127 758.3 20 23 17 5S ſſchw. belir 2 ſprung, Hochſprung, Diskuswerfen, Speerwerfen, Kugelſtoßen, 100 Mtr.⸗Baden⸗Baden 563 758 9 19 5 25 O ſſchw. ſh. bod. Fi 5 für Raſenſpiele ſiegte mit 26403. Punkten gegen Turn⸗Verein 6 Allgemeine Witterungsausſichten. Luftdruckf Wind Niederſchlag der Ort eeeeee e · iu diN cg. Sttrte Wetter lezten 2. Skund Hamburg 758.0 19 80 ſchw. heiter 2 Königsberg... 1761.7 21 WSWſchw. halb bed..5 e 22 880ſchw. wolklos 0 122 filt heiter 0 wachſ wolklos 7 Paris 159.8 18 JAſchwach] Regen.⁵5 —„ſtill.wolkig 0 h 2 NW. ſtark wolklos 0 761.7 19,] NOſchw. wolklos 0 Beobachtungen badiſcher Wetterſtellen(726 morgens) Luft⸗* 22 2 7 dße deteere e e en. 50 77 2 858 8 85 8 Richt.Stärte 8 8 merkungen 01 0 Karlsruhe.. 213759.6 18 15 SWeſchw. wolgl..5 0 Villingen...715760.2 18§S ſſchw. dadedel[ 0 eldherg. Hof 1281654.44 18 22 14 SW)) mäß. paded 0 t. Blaſien.. 780— 15 26 6NW ſchw. walng 0 über Deutſchland gelegenen aufe des Tages heiter und ehr warm. Die Höchſttemperaturen lagen im Hochſchwarzwald mit Schweizer, Franz, Kermas, Kurt). V. f. Raſenſpiele 288¼ Punkte(Kalt⸗ 22 Grad nur ein weniges tiefer als in der Gbene, wo 27 Grad Ne Krebs, Karle, Bärwind, Wetzel). Höchſtleiſtung Metger 6,11etreicht wurden. et Bei raſcher und ſteter Druckverminderung hat der hohe Druck ſi Nr. ſich inzwiſchen auf den Oſten zurückgezogen und „Hochſprung. Turn ⸗Verein 300 Punkte(Greulich, Beiſel, an ſeine Stelle iſt tiefer Pruck getreten. Es efolgte deghald auch⸗ Schwetzer, Kupfer, Wichmann). V. f. Raſenſpiele 290 Punkte(Kaltreuther, bei uns Bewölkungszunahme. U Vereinzelt kamen bereits Strich⸗ Risi, Wagner, Wetzel, Wellenreuther). Höchſtleiſtung Greulich 557 regen und lokale Gewitter vor⸗ 3. Dis kus wefen PVerein f. Raſenſpiele 188% Punkte. Vorausſichtliches Wetter bis Ireitag, den 23. Juli nachts 12 Ahr. Noch einzelne Gewitterregen, vorüb 1 ergehend etwas kühler, Heuſer, Volkert, Kunz, Mayer, Raus, Loöchſtleiſtung BLEn.34,35 Mtr. ſpäter mieder heiter und ſehr warm. ö 25 Mannheimer General ·Anzeiger.(Abend⸗Ausgabe.) Der Kampf um die Kohlenpreise. In Ergänzung des bereits gemeldeten Ergebnisses der letzten Sitzung des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats sei ncch folgendes mitgeteilt: In der Mitgliederversammlung ist beschlossen worden, dem Reichskohlenverband eine Er- h ô h un g der Kohlenpreise vom 1. August ab vor- zuschlagen, die der seit dem 1. Juli eingetretenen anderweitigen Regelung des bekannten Gutscheinsystems in der Lohnung der Bergarbeiter und den bisher als unzureichend bezeichneten Be- dürfnissen der Ansiedlung Rechnung tragen soll. Der Reichs- kohlenverband will, wie wir hören, mit dem Reichswirtschafts- ministerium über diese Fragen in der nachsten Zeit in Ver- haudlungen eintreten. Die jetzt geltenden Kohlenpreise sind seit dem 1. Mai in Kraft. Als gelegentlich eines neuen Tarif- abschlusses im Kohlenbergbau die Frage einer weiteren Preis- erhöhung wieder akut wurde, fand man in letzter Minute noch einen Ausweg, indem man die Lohnforderungen in Höhe von 7. 50 je Schicht derart regelte, dab man den Bergarbeitern 3 1 in bar und den Rest von.50 4 in Form von Lebens- mittelbons bewilligte. Diese Form der Regelung, die für die Monate Juni und Juli galt, will man anscheinend jetzt ändern. Es besteht u. a. auch die Absicht, die Lebensmittel- gutscheine in Bargeld umzZuwandeln, Eine neue Lösung soll auch die Frage der Ansiedlung finden. Für den Bau von Bergarbeiterwohnungen war bei früheren Preis- erhöhungen ein Betrag von 6 M je Tonne Kohle aufgeschlagen Worden. Dieser Betrag wird heute als vollkommen unzu reichend bezeichnet. Ob und in welcher Weise die Fragen eine Lösung finden werden, wird von den Verhandlungen des Reichskohlenverbandes mit dem Reichswirtschaftsministerium abhängen. Es darf hierbei nicht außer Acht gelassen werdea, daß durch das Spaer Kohlenabkommen Mittel und Wege gegeben sind, die Lebensbedingungen der Bergarbeiter“ in anderer Art und Weise zu regeln. Dabei ist die Frage zu prüfen, ob nicht durch die dem deutschen Kohlenbergbau zu- fliebenden Kredite eine neue Preissteigerung vernüeden werden kann. Wie wir erfahren, besteht auch heute noch an zustän- diger Stelle die Ansicht, daß bei der derzeitigen Wirtschafts- lage Deutschlands eine weitere Steigerung der Brenustoffpreise vermieden werden muß. 5 Erleichterungen in der Tätigkeit der Aussenhandelsstellen. Dem Bescheid des Reichswirtschaftsministers auf die Ein- gabe der Handelskammer Maunheim in obigem Be- treff entnehmen wir ſolgendes: Die Aubenhandelsstellen sind Selbstverwaltungs- körper der beteiligten Wirtschaftsgruppen. denen ein ent- scheidender Einfluß auf den Geschäftsgang eingeràumt ist. Der sich aus Vertretern der Erzeugung, des Handels und des Ver- brauchs unter paritätischer Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammefsetzende Ausschuß hat die Aufgabe, den Geschäftsgang zu bestimmen und zu über- Wachen. Wegen der Abstellung der Mikstände haben sich die Interessenten in erster Linie mit diesemi auseinanderzu- setzen. Die behördliche Mitwirkung bei der Geschäftsführung der Aulßenhandelsstellen beruht im wesentlichen ia dem Erlab von allgemeinen Vorschriften, Richtlinien und Weisungen über die Bedingungen, von denen die Erteilung von Ausfuhrbewil- ligungen abhängig zu machen sind, in der Aufsicht über die Geschäftsführung und in der Entscheidung über Beschwerden. Hierfür ist der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilli- gung zuständig. Dieser hat in anbetracht der Absatzschwierig- keiten den Außenhändelsstellen nahegelegt, den Geschäftsgang der Nachprüfung auf die Ermöglichung von Erleichterungen zu unterziehen, iusbesondere durch Uebergehung der Preis- prüfungsstellen in den Fallen, in welchen die Preisspanne zwi- schen In- und Ausland nicht mehr Wesentlich ist. In solchen Fällen haben die Außenhandelsstellen die Ausfuhranträge an zuverlässige Firmen direict zu erteilen und die Preisprüfung nachtröglich vorzunehmen. Auf einen Verzicht auf die letz- teren kann nicht eingegangen werden, um bei den bestehenden grogen Absatzschwierigkeiten die Gefahr des Verkaufs um jeden Preis lediglich des Absatzes wegen zu umgehen. Regelungen des Ausgleichsverfahrens. Berlin, 22. Juli. ODrahtb.) Amtlich wird bekannt gemacht: Die Ausgleichsämter von Großbritannien, Frank- reich und Belgien erteilten ihre Zustimmung dazu, daß hinsichtſich der am Ausgleichsverfahren teilnehmenden Forde- rungen und Schulden britische, französische nind belgische Gläubiger und Schuldner mit ihren deutschen Gläubigern und Schuldnern in unmittelbaren Schriftverkehr treten, zum die Höhe ihrer Forderungen und Schulden sowie die Ein- zelheiten dieser Forderungen und Schulden klarzustellen, ins- besondere auch die Kontoauszüge miteinander zu ver- gleichen. Da die déeutschen zuständigen Stellen von jeher ganz zallgemein einen rein informatorischen unmittelbaren Ver- bigern und Schuldnern als zulässig erachteten, so steht dem unmittelbaren Schriftverkehr zwischen den deutschen Schuld- nern und Gläubigern und denjenigen der genannten Staaten innerhalb des bezeichneten Rahmens kein Hindernis im Wege. UHeber diesen Rahmen hinausgehende Verhand- lungen über die Bezahlung oder sonstige Regelung der Schul- den dürften degegen nach wie vorpnur durch die Vermitt- Jung der Ausgleichsämter erfolgen. Den deutschen Gläubigern und Schuldnern, die mit gegnerischen Staatsange- nörigen in hiernach zulässigem Briefwechsel stehen, wird in ihrem eigenen Interesse dringend empfohlen, Kopien ihrer Schreiben und die Unterschriften und Antworten des Gegners aufzubewahren, um sie auf Verlangen des Reichsausgleichs- amtes vorzrlegen. 8 Zur Festsetzung der Eisenpreise. Düsseldorf, 22. Juli. Orahtb.) Der gestrigen Versammlung des Aubßenhandelsausschusses des Eisenwirtschafts- bundes ist eine Vorbesprechung vorausgegangen, die ge- zeigt hat, daß die Meinung der Beteiligten überwiegend dahin geht, eine zehnprozentige, auf 3 Monate befristete Ermägi- gung der Inlandspreise ab 1. August eintreten zu lassen und die Auslandspreise in der Weise zu bemessen, daß beispielsweise der Preis für Stabeisen um 100—150 höher als der Inlandspreis, und die anderen Preise in entsprechender Abstufung gleichfalls über die Inlandspreise gesetzt werden. Auf dieser Grundlage dürften sich auch die Verhandlungen des Außenhandelsausschusses bewegen. Werden die angeführten Vorschläge zum endgültigen Beschluß erhoben, so werden da- mit auch die bisherigen unerdquicklichen Zustände auf dem Eisenmarkt, wie sie aus der Tätigung gleitender Abschlüsse sowie aus der Gestaltung des Auslandsgeschäfts sich ergeben, voraussichtlich noch weiterbestehen bleiben. Börsenberichie. Frankfurter Wertpapierbörse. Frankfurt, 22. Juli.(Drahtb.) Die Börse eröffnete den heutigen Verkehr in schwacher Haltung. Das Geschäft nielt sich in engen Grenzen. Die lebhafte Bewegung und die Kurssteigerung der letzten Tage auf dem Zebiete der Industrie- papiere ließ nach, wodurch das Kursniveau sich erniedrigte. Unter starken Realisationen hatten Montanpapiere zu leiden. Königs-Bergbau lagen besonders schwach und gaben beim ersten Kurs um 28% auf 450 nach. Niedriger stellten sich ferner Caro 7, Bochumer 4, Gelsenkirchener 57%. Stärker ge- drückt wurden Buderus, Deutsch-Luxemburger und Harpener. Wesentlich reger war der Verkehr in Elektrizitätsaktien, deren Kurs ebenfalls nach unten neigte. Schuckert lagen angeboten. Siemens- Halske gaben anfangs 16% nach. Unter chemischen Aktien lagen Badische Anilin 119“ niedriger. Gedrückt wurden Theodor Goldschmidt. Vereinigte Ultramarin, Scheideanstalt, Farbwerke HBöchst schwächten sich ebenfalls ab. Schantung- bahn, auch Schiffahrtsaktien unterlagen mäßigem Kuredruck. Am Markte der nicht notierten Werte beschränkte sich das Interesse für Mansfelder Kuxe, 4775 bis 4800, später schwan⸗ kend. Deutsche Petrolem 785 bis 780, Heldburg 296 bis 293, Kali Westeregeln minus 6, Aschersleben minus 12% Der Kassamarkt für Industriepapiere zeigte unregelmäßige Hal- tung. Höher gesucht: Badische Zuckerfabrik und Zuckerfabrik Frankenthal. Im Angebot standen Zertentwerke Lothringen und Ribeck Montan. Die Börse wies nach Erledigung der ersten Notierungen vereinzelt wieder Befestigung auf. Privat- diskont%½. Berliner Wertpapierbörse. Berlin, 22. Juli. Drahtb.) Bei dem heutigen Börsenbeginn bestand im Zusammenhang mit den politischen Besorgnissen wegen des russischen Vormarsches Realisationsneigung, be- sonders in den in der letzten Zeit gestiegenen Kohlen-, Kali- und Eisenaktien, sodaß die führenden Werte dieser Gattung Kursrückgänge bis zu vereinzelt 119% erfuhren. Die da- durch geschaffene Unsicherheit griff auch auf die übrigen Marktgebiete über, sodaß es bei einigen chemischen und Indu- strie-Aktien ebenfalls zu Rückgängen kam, wenngleich hier auch von mäßigen Kursbesserungen gesprochen werden kann. Trotzdem blieb das Geschäft ziemlich lebhaft bei nicht ganz einheitlicher Kursgestaltung. Im weiteren Verlaufe über⸗ schritten Harpener, Phönix, Rheinstanl und besonders Bis- marckhütte nach Zurückgewinnung der anfänglichen Einbußen die gestrigen Schlußkurse, zum Teil recht erheblich. Bei den letzteren soll es sich um Interessenkäufe gehandelt haben. Petroleumwerte waren bei unerheblichen Kursschwankungen, ebenso wie Kolonialwerte vernachlässigt. Auch auf den übri- gen Märkten, einschließlich des Rententnarktes, war nichts von Bedeutung verändert. Am Einheitskurs-Industriemarkt war eine weiter zunehmende Beteiligung des Privatpublikums be- merkbar. Berliner Produktenmarkt. Berlin Juli. Drahtb.) Am Hafermarkt war die Stimmung heute etwas freundlicher. U. a. zeigte sich für Ber- 22 22. 18 kehr zwischen den am Ausgleichsverfahren beteiligt en Gläu- liner, Bedarf verstärktes Begehr bei Zurückhaltung der Ab- geber. Das Geschaft in Hülsenfrüchten blieb weiter still und es zeigte sich nur geringe Kauflust. Die Heupreise behaup- teten sich gut, während Stroh dauernd angeboten blieb. Amt- liche Hafernotierungen in Mark per Tonne: Loco ab Bahn—. spätere Lieferungen 2360—2400. Tendenz: etwas fester. Wirtschaffliche Rundschau. Vorgehen wegen der badischen Steuergesetzgebung · Der Mannheimer Fabrikanten-Verein hat in einer Ein? gabe an das Reichsfinanzministerium dasselbe ersucht, das unterm 27. Mai d. J. vom Badischen Landtag verabschiedete Gesetz üebr die Besteuerung des Liegenschafts⸗ und Betriebsvermögens im Rechnungsjahr 1920%1 als mit der Reichsgesetzgebung im Widerspruch stehend zu beanstanden. Weiter wurde das Landesfinanz amt ersucht, in Berlin dafür einzutreten, daß den Arbeitgebern für die Ueber- nahme des Steuereinzugs gemäß 8 45 des Reichseinkommen- beträge gewährt wird. Orenstein u. Koppel Akt.-Ges. Die in der letzten General- versammlung aufgetretene Opposition hat jetzt eine Klage angestrengt. b. Anziehende Preise auf der Nürnberger Häuteauktion. Auf der 19. bayecrischen Zentral-Auktion in Nürnberg wurden gleichfalls höhere Preise(bis zu 309 höher gegenüber der letzten bayerischen Häuteauktion) erzielt. Von den zusammen- gestellten Losen gingen fast alle an norddeutsche Händler- Die Preise bewegten sich rund um Basis 12—14.50.— An der anschließenden Lederbörse herrschte Zurückhaltung der Käufer, die Preise zeigten festere Tendenz. Neufestsetzung der Zementpreise. Zementpreise wird am 28. Juli von der Reichszementstelle be- raten. Die Verbraucher wünschen eine Herabsetzung. Heueste Drahfherichie. Regulierung der beschlagnahmten ausländischen Wertpapiere, Berlin, 22. Juli.(Drahtb.) Der Reichsminister für Wieder- aufbau hat sich damit einverstanden erklärt, daß die noch be- stehenden Ablieferungsverpflichtungen der auf Grund der Be- kanntmachung vom 9. Juli 1920 vom Reiche beschlagnahmten ausländischen Wertpapiere am Montag, den 26., Mittwoch, den 28. und Freitag, den 30. ds Mits. reguliert werden können. Die Kursmakler sind demgemäß angewiesen, Aufträge, die zum Zwecke des Ausgleéichs erteilt werden, entgegenzunehmen. Die Feststellung dieser Ausgleichskurse erfolgt um 12%½ Uhr. Bedrohliche Absatzstockung in der Textilbranche. NBerlin, 22. Juli.(Eig. Drahtb.) In diesen Tagen fand auf Veranlassung des Reichswirtschaftsministeriums bei der Reichsstelle für Testilwirtschaft in Sroßem Kreise eine Besprechung statt über die allgemeine Lage und in einzelnen Teilen des Reichs, über die sich bedrohlich entwickelnde Absatzstockung in der Textilindustrie, die im Hinblick auf die bereits eingetretenen und weiter bevor- stebenden Betriebseinstellungen und die dadurch vermehrte Erwerbslosigkeit der Textilarbeiterschaft tunlichst bekämpit werden muß. Die Besprechung dehnte sich auch darauf aus, ob und in welchem Umfange es möglich sei, der notleidenden Industrie Aufträge zuzuführen. Diese Aufträge sollen nicht nur von denjenigen behordlichen Stellen erteilt werden, denen die Beschaffung von Textilwaren für ihren Geschäfts- bereich obliegt, sondern es sollen auch die großen Organisatio- nen der Verbraucher, die Konsumvereine usw. auf die volxs- wirtschaftlich wichtige Tatsache einer Auftragsvergebung im gegenwärtigen Zeitpunkt hingewiesen werden. In der Be- sprechung wurde der Plan der Regierung verschiedenartig be- urteilt, und es konnte ein abschließendes Ergebnis um des- willen nicht erzielt werden, wohl infolge eines Versehens, da nur ein Teil der Verbraucher-Organisationen zu der Bespre- chung eingeladen war. Es wurde irfolgedessen in Aussicht genommen, die Frage alsbald in kleinerem Kreise unter Hinzu- ziehung hauptsächlich der Verbraucher-Organisationen erneut zu besprechen. Erlaubte Einfuhr russischen Geldes in Amerika. Paris, 21. Juli. Orahtb.) Eine Washingtoner Hayas- meldung besagt, daß das Staatsdepartement eine Bekannt- machung erlassen werde, wonach die bestehende Einschrän- kung für die Einfuhr russischen Rubelgeldes einschliegl. Gold aufgehoben wird. Hauptſchriftleitung: Dr. Fritz Goldenbaum. Verantwortlich für Politik: J..: Dr. A. Pfab; für Feuilleton: A. Maderno; für Lokales und den übrigen redaktionellen Teil: Richard Schönfelder; für Handel: J..: Franz Kircher; für Anzeigen: Karl Hügel. Druck und Verlag: Druckerei Dr. Haas, Mannheimer General⸗Anzeiger G. m. b.., Mannheim, E 6, 2. steuergesetzes èeine Vergütung in Höhe von 3% der Steuet- Die Neufestsetzung der G. n 2 8 3 Div.] 22. 21. 1 zue Oividenden-Werte. Div. 22. 21. 2 Frankfurter Börse. Transport-Altlen. Berliner Börse., An nles pi, Ebestelder Ferben, 18 408.80l4fl.— Devisen-Kurse. 8 Eestverzinsliche Werte. Sohantung..— 638.— 648.—Festverzinsliche Werte. Schanfüngbahn. 0 ĩt! u) Inläündische. 22. 21. Hamb.-Am. Paketf.— 182.—183.— Alig. Lok.-U. Straßb. 6 Sk. t. e. Unt,(Zür.) 0—. Serliner Devisen 0% Mannh. V. 190/6/8—.— Nordd. Lloyd 178.70178.75] Reichs- und 22.21. Eschweller Bergw., 12 321.—322.50 40 e e 97 5 55 Stsstsb. 7% 205.50206.— ſtaatspapiere. ee 7 547905 2½ Pelten& Gullleaume 10 425.—420.— Für drahtliche 7 5 Kurs T 21 Juli 22. Juli 5% Deutsche Reſchsanl.] 79.50 79 50 Oest.Südb.(Lomb.) 0.—.— Ser.—— 9 1 5 Geit enb 70% 5 Auszahlungen parität 18. Spt.] Geld] Brief Geld Brief. 2% de. 225 60 eudatelerantien.%% 0o. Ser..: 830 5 25 Je 0 Sassweeer bieen. 10 e eewen..:: %0 ä(———**— 5 5 7 7 altim—— 99 5—— VFCVTTTTTTTTTCCCCC eee: 56 2 8 2 2581250 Sad. Aailin.... 12 405. 5% Beutsche Refchsenl.] 79.5, 70.50J Anatoſer 60 2 Seorgs-Marienh... 0—(Popenbage 112.50 978470 44%% M und dede... 5. Obem Scheſdeanst. 4% do 65.50 6950 Selas tie nelendshn 8 Serresheſmer Slas. 19 Stteiche e 80 952.0 4/ ULReiehsschatzanl. 74.10 74.400 Cn. Griesh.-Elektr. 7 5 100 do...60.80 61.20J Orlentdahn.. 5 Goldschmidt, Th... 12 75Helsingfors 81.— 148.20 365 Preuß. Schatzanw. Farbe kidensk 12 3,%%0.. 39.25 575.Aust, Dampfsch.— e 5 2—ſltallen 81.— 223.43 47 RKonsels. 60.2 85.20 V. oh. F. Mennheim 7 522. 4% Preuß., Konscis. 68.— 67.75 Hemg-Am. Faketf.— Hilpert Maschinen. 8 139.7560.— onden 4 45 14530 3/% Preubß. Konsols.. 60.25 80.10 Ch. Parb. Mühiheim 4%% ͥ 60.10 60.70 Hbg.-Südam.'sch.— Freh Kip e 10 288.—288.— Nerf-Tok.4420 40. 55.— 24 25/Jo. fiozveftonl.. 5 348. 328.—%4% Je. 54f8 54060ſfenee Pamptsch..— 530.—.— Hdeßstererbeörts 12 379.—379.— Serie.————.— 319⸗55 20% Bac. Anleſhe„ 1919.— 80.60 do. Rötgers werke 1276 265. e 80.— 81. Nordd. Llod.— 173½77.— 5—885.— Schweiien.— 22 %% Bad. Anleihe 87.——. do, Rütgerswerke 123% Badische Anieihe.. 80.—81.— Hossoh Eisen u, St. 0 393.—395.— Spani 55 30% 9 f 1.Südd. Drahtindustr. 7—31½% Bayerische Anl.. 68.40 69.— Bank-Aktlen. Hobenlohe-Werke 0 228. 227.50 0 9 5 59595 2 81.— 92405 40% f b. Elisenb.-Anl. 86.— 88.50 Allg. Elektr, Ges.. 10 513.—13⁰⁵ Bassttede Anieine. 56.60 56.50 Berl. Handels-Oes. 10 aliw. Aschersleben 30 419.50429.— Wien, abgest 85.— 23.40 2 0 Bay. Eisenb.-Anl. 69.25.150 Sefamann.... 12 250.—4% Frankefurt. Stadtanl. 06.—107.— Comm, u. Dlstebk. Fattowiteer Bergb. 0 28. 31.—Prag. 7C 2475 75 93.50J Felten& Gullleaume 19 9—4% München. Stadtani. 101.30101.50] Barmstädter Bank. 8 Döln⸗Rottweſſer.. 16 250.— 301.—Budapest..35.— 33˙98 .50/Lahweyer 8 10.50168.—4% Franfef. iypotheken- Deutsche Bank... 12 Gebr. Körting.. 15 214.50—. Buf en 95 e h. Elktr.-G. Mannh. 7 148.50147.— bank-Pfandbriefe—Diskontoommand. 10 Kostheim. Zellulose 6 274.50271.—K 80 1% Ausländische, Soßkuckert-ürnberg 8 209.—209.— Dresdner Bank. 9 Lameyer& Go... 8 215.190.— Konskandnopsl——1— 4½/ Oest. St.-.v. 1913 26.75 28.— Sſemens& Halske, 12 345.—356.—] b) Auslzindische Mitteſd. Kreditbank 8 Laurahütt.... 0 288.75 268.75 Eratikfürter Devise %% do. Schatzanweis. 39.50 39.50 Gummiw. Pster.. 18 283.—277.— Renteuwerte. Natlonalb..Otschl. 7 Linge's Eismaschin. 12 230.50226.—— 40% do. Gold-Rente. 88.25 38.75 eddernh. Kupferw.— 189.50185.— 4½% Oesterr. Schatz- Ossterr. Kredit.. 6½ Linke& Hofmann 23.3 365.— 360. 20. Juli 21. Juli 22. Jun 4% o. ee 24., 25.— Junghans Gebr... 12 216. 215.25 anweisung.. 41.20 41.— Relchsbank.. 8,79/i Ludig LoewesOo. 18 291.—299. Geld Brief Geld] Brief 4% Unger Gold-Rente 55.30 36.50 Adler& Oppenheſm 25—.———4% 40. Goldrente.. 37.59 31.50] Industrie-Aktlen. Tothringer Hütte.. 12 304.50 27.—. Hoſſand 1551.5001254500 40% 40. Ste-Bte.v. 30 28.50—.— Lederfabrik Spier. 15.—.—4% d0. gonv. Nente.. 23.75 24.— Accumulat.-fabr.. 20 Mannesmenncönten 6 379.5081.50 Antwerpen 4340. chsstsgſ859.50 1302.501210. 3¼% do. St.-ete.. 1897]—.—.—[Lederwerke Rothe. 7½189.—170.—4½% do. Siſberrente.—.— Adſer& Oppenheim. 20 Obersohl. Elsb.-Bed.& 234.233.— Norwegen 5285 Dividenden-Werte. do. Südd. Ingb.... 10 231.——.—4½% do. Papierrente...— Adlerwergs 10 do. Eisenind.. 14 279.7½76.—.Dänemark. 639.2 be Bank-Aktlen. Div. do. Spicharz.. 10—..—4% Türk. Administ.-Anl. 70.75 69.—.-G. Anil. Treptow 12 9o. Kokswerke.. 17 419.—424.—Schweden 850.— 852. b2 1 Sant 55 90 Walzm. Ludwigshf. 12—.—.4% do. Bagdad- Allg. Elektr.-Ges. 10 Orenstein& Koppel 16 276.— 280.—. Felsingfor 222 15 75 55 Fiand 22 9155 Maschinenf. Kfeyer 15 229.75234.75 Elsenbahn... 96.25 98.— Aluminium-industr. 18 Phönie Zergbad.. 8 450.450.76ftalien 227.50 228. — 44350J 4e. Badenie.,—4% d0. Bagdad. Angio Gogtinental. 6 Fhein, Srauntonle.12 ½599.7520.— London e cb Eisenpahn I...96.25 98.— A59.-Nrnb. Masch. 10 Fhn, Naetsſiw. Vorz. 6 279.—802.25 New Vortt 39 93 1 75.—Peimiermoror... 8 25 4% do. unffiz. Anlelne—.—187.— Sadische Anflin. 18 Phein. Stantwerke. 6 31J—55.— Paris 0 0 9 Maschfbr. Eglingen 9 29.—4% do. Zollobl. v. 191162.—62.50 Bergmann Elektr.. 12 Riebeck Montan.. 9 370.—85.—. Schwelz 683. onelbtet.Dtschl. 5 150.— J0, Eisenacn... 19 185.80 485. d0. 400-Fes.-Lose 402.—403.—Berſiner Elektr.. 8 Bombacher flütten. 15, 304.50—.— Spanjen e 189,— Stitener, Burlach. 15 36“.—357.—4½% Ung. St.-Rt.. 1913.= Bing Nürnberg. 18 Rütgerswerkes.12½ 265.—263.— Wien a tsche Bang. 2— 50132.— Claid& Neu, Nahm. 15—.—4/%% do. do. 1914 40.10 40.25 Sismarckhütte... 5 Sachsenwerk... 20 315.—819.—Deutsch-Oest(ab 1 25 20 130.—Kallsruner Masch. 10 274 232—4% do. Goldrents.. 55.25, 56.— Bochumer Gußstahi 5 Schuckert& O0.. 8 2300.—205.— Pead e.(.. 55 5 149.— Falz.Nähm. Kayser 12——.—4% d. Kronenrents. 28.25 28.60 Gebr. Böhler à Co. 12 Sſemens& ktalske: 12 320.— 348.— Büdapest 5 79 51 5 1 Schnellpr. Frans in. 7 295. 46.— 4% Wiener Invest.-Anl. 51.—51.—Brown, Boveri& Co. 9 Türk Jabakregie. 750.—130.—Fiszabon Diso.-Ges.. 9147.50 Ver. Dtsch. Oelfabr. 12 29.— 225.503% Oesterreſch.-Ungar.“ Buderus Eisenw. 7½ Ver. Fränk. Schuhf. 18188.—190.50[0[ V Bergwerks-Aktien. Potzell. Wessel...— 242— 240. Stagtsbank, aſte. 68.——.— Chem. Sriesneim. 12 Ver. Glanzstoffe 20 080.—79.— Frankfurter Notenrmarlet n. Sgb.u. Gubst. 5 349.30.349.75 Pf. Pulverfabr. Ingb, 30 315. 315.— 3% d0.N. Serle 47.25 48.—] Chem. Weiler. 12„Stw. Zypen& WIg 10 802.—811.50 vom 22. Juli. -Lux. Sigw. 10 301.—302.— Sellindusttie Wolff 7 145.75145.—3% d0. Erg.-Ntz. 51.——.—Chem. Albert. 40 Wssteregeln Alkali 85 690.—690.— Geld Brief 8 Bergw... 6 32 Soinn. EIs4.-B... 10 290.500—.—4% do. Soſdprior.... 41.75 47.— Soncordla Zergb. 22 Zellstoff Wadhof. 10 328.50828.50 Amerikanische Noten 39.30 39,50 Oesterr.-Ungar., alte Hatpener Bergbau, 3 Sping. Ettlingen. 7225.——.— 2,.50% Südöst. Esb.,.Pr. 63.75 64.— Dalmler Motoren. 5 Deutsch-Ostafrika.——.222.—Belgischle.—.— Norwegische Kalw. Westeregeln 35 Kammgarnsp. Kals. 12—.——2,60% do., neue Prlorität.—.-—Deutsch-Luxembg. 10 Neu-Gulnea.. 090.—660.— Pänfsche.„633.50, 636.50 Rumänisches Rhr.-W. ee e 10—.—.—=5% do., Obligat.... 54.— 54.—[.-Uebers, Elektr. 0 Otavl Minen u. Elsb.— 750.—59.—Engllsche 152.18 132.83 Spanische isenb.-Bd. 5 Waggonfabr. Fuchs 22 310.—309.50 4½% Anatoller, Ser. l, III—.—114.—Deutsche Erdöl. 20 do. Genufsch..— 644.50648.— Pranzösische. 316.50 319.500 Schwezerr enind.(Oaro) 14 Zelistoffbr.Waldhof 10 330.330.— 4½/ do, Serie III... 106.—107.—Deutsche Kallx... 7 Deutsche Petrol...— 76, 790.—Holländische 368.-1371.50 Sohwedische Fusgie Bergbau. 8 Zuckerfabrit, Bad., 14.-3 44—. 4½%% AG, Obl. v. 1904—.— P. Waffen u. Munit. 20 Fomona. 1200.000.0 fltalleniscne... 222.0 226.500 Tschscho-Stova V. Kön.- u. Laurah. 0 do. Frankenthal.— 360.—350.— 5% D. UDebersee-El.-Obl.!—. Dürkoppwerke.. 35 46 Hleldburg„„ 292.—93.—Ossterreich., abgest., 2. ngaflsche 23.—1U rup! SSSSSSSSSSSSSSr — rnrnenenn A. Maler& Co. 888 i N Gch d e e e, e eee eee e Mannheimer General-Anzeiger. ¶Abend⸗ Ausgabe.) 5. Seite. Nr. 321. wird ert. in Sprachen, Geſch. u. Chemie. Be⸗ währte Methode. Billiger Preis. B606 Angebote u. J. N. 23 un die Geſchäftsſtelle. CC 13 Wo werde ich mit Volkschulvor- ildg. erkfolgreich zur Aealschnstalussprüfung alscunseussprntung (Einj.-Examen) vor- befeitet? In der höh. 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Auch Hafer iſt dieſes Jahr in die Bewirtſchaftung wieder einbezogen. Die Ver⸗ arbeitung der Früchte der Selbſtverſorger darf unter den gleichen Vorausſetzungen, wie bisher, erfolgen. Hülfenfrüchte und Buchweizen unterliegen im neuen Jahre der Bewirtſchaftung nicht mehr. Die Vorſchriften, d. h. die Anordnungen können auf den Rathäuſern, auf den Lebensmittelämtern und den Büros der Kommunalverbände von jeder⸗ mann eingeſehen werden. Jede gewünſchte Auskunft wird dort erteilt. 5 Auszugsweiſe geben wir nachſtehend die 88 1 bis 13 und 8 78 der Reichsgetreideordnung und die Vollzugsverordnung des Miniſteriums des In⸗ nern vom 19. Juni 1920 hiermit bekannt. Bad. Bezirksamt Abt. Vb. Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920. 8 1. Das im Reiche angebaute Getreide(Brotge⸗ treide, Gerſte, Hafer), allein oder mit anderen Boden⸗ erzeugniſſen gemengt, wird mit der Trennung vom Boden für den Kommunalverband beſchlagnahmt, in deſſen Bezirk es gewachſen iſt. Die Beſchlagnahme erſtreckt ſich auch auf den Halm und die aus dem beſchlagnahmten Getreide hergeſtellten Erzeugniſſe, wie Mehl, Schrot, Grieß, Graupen, Grütze, Flocken, Malz. Mit dem Aus⸗ dreſchen wird das Stroh, mit dem Gerben die Spelzſpreu, mit dem Ausmahlen die Kleie von der Beſchlagnahme nach dieſer Verordnung frei; für die Kleie gilt 8 56. Für die Grünkern 1 8 10. Im Sinne dieſer Verordnung gelten als Brot⸗ getreide Roggen, Weizen, Spelz(Dinkel, Feſen) Emer und Einkorn. Gemenge(Miſchfrucht, Mengkorn), in dem ſich 6 Brotgetreide befindet, gilt als Brotgetrelde; Ge⸗ menge, in dem ſich kein Brotgetreide aber Gerſte befindet, gilt als Gerſte; Gemenge, in dem ſich weder Brotgetreide noch Gerſte, aber Hafer befindet, gilt als Hafer. An den beſchlagnahmten Vorräten dürſen Ver⸗ änderungen nur mit Zuſtimmung des Kommunal⸗ verbandes, für den ſie beſchlagnahmt ſind, vorge⸗ nommen werden, ſoweit ſich nicht aus den 88 5 bis 11, 29 etwas anderes ergibt. Das gleiche gilt von rechtsgeſchäftlichen Verfügungen über ſie und von Rechtsgeſchäſten, durch die eine Verpflichtung zu ſolchen Verfügungen begründet wird, ſowie von Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollſtreckung oder Arreſtvollziehung erfolgen. Für die Entfer⸗ nung von Vorräten aus dem Bezirk eines Kom⸗ munalverbandes gelten außerdem die Vorſchriften der 98 23, 55 Abf. 1. 5 erden beſchlagnahmte Vorräte mit Zuſtim⸗ mung des Kommunalverbandes in den Bezirk eines anderen Kommunalverbandes gebracht, ſo tritt dieſer mit der Ankunft der Vorräte in ſeinem Bezirk hinſichtlich der Rechte und Pflichten aus der Beſchlagnahme an die Stelle des bisherigen Kom⸗ munalverbandes. Der Verſender und der Em⸗ pfänger haben die Ortsveränderung binnen drei agen unter Angabe der Art und Menge beiden Kommunalverbänden anzuzeigen. Die Frſſt beginnt für den Verſender mit der Abſendung, für den Empfüänger mit der Ankunft der Vorräte. Werden beſchlagnahmte Vorräte widerrechtlich in den Bezirk eines anderen Kommunalverbandes gebracht, ſo hat dieſer die Rechte und Pflichten des Kommunalverbandes, für den die Vorräte be⸗ ſchlagnahmt ſind, für den berechtigten Kommunal⸗ verband auszuüben. Er hat der Reichsgetreide⸗ ſtelle Mitteilung über Art und Menge ſowie Her⸗ kunft der Vorräte zu machen und mit den Vorräten nach ihren Weiſungen zu Fün, Vor der Trennung vom Boden dürfen Kauf⸗ verträge über Getreide oder andere auf Veräuße⸗ rung oder Erwerb von Getreide gerichtete Ver⸗ träge nicht abgeſchloſſen werden, wenn nicht der Kommunalverband ſchriftlich ſeine Zuſtimmung er⸗ klärt hat. 5 Verträge, die vor Inkrafttreten dieſer Ver⸗ ordnung abgeſchloſſen ſind, ſind nichtig. Der Unternehmer eines landwirtſchaftlichen Be⸗ triebes hat die zur Ernte erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Der Beſitzer beſchlagnahmter Vorräte iſt be⸗ rechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Vorräte erforderlichen Handlungen vor⸗ zunehmen. Der Beſitzer iſt berechtigt und auf Verlangen der zuſtändigen Behörde verpflichtet, auszudreſchen ſowie bei Gemenge Körner⸗ und Hülſenfrüchten voneinander zu trennen. Die Reichsgetreideſtelle und die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Stellen können über Zeit, Art und Ort des Ausdreſchens ſowie über Anzeige und Feſt⸗ ſtellung des Druſchergebniſſes Anordnungen treffen. hörde verpflichtet, die Vorräte, ſobald ſie ausge⸗ droſchen ſind, dem Kommunalverband, zu deſſen Gunſten ſie beſchlagnahmt ſind, jederzeit zur Ver⸗ fügung zu ſtellen. Der Kommunalverband hat dafür zu ſorgen, daß die Vorräte gemäß den Vor⸗ ſchriften dieſer Verordnung innerhalb zweier Wochen abgenommen werden. Als Beſitzer im Sinne dieſer Verordnung gilt auch der mit der Verwaltung der Vorräte für den Eigentümer betraute des Gewahrſams. Nimmt der Unternehmer eines landwirtſchaft⸗ lichen Betriebes oder der Beſitzer von Vorräten eine der ihm nach§ 5 obliegenden Handlungen nicht rechtzeitig vor, ſo kann die zuſtändige Be⸗ hörde die erforderlichen Arbeiten auf ſeine Koſten durch einen Dritten vornehmen laſſen. Der Ver⸗ pflichtete hat die Vornahme auf ſeinem Grunde und Boden ſowie in ſeinen Wirtſchaftsräumen und mit den Mitteln ſeines Betriebes zu geſtatten. Auf Verlangen der Reichsgetreideſtelle, der Landeszentralbehörde oder des Kommunalverbandes iſt die Gemeinde zur Vornahme der Arbeiten auf oſten des Säumigen b Innerhalb desſelben landwirtſchaftlichen Be⸗ triebes dürfen räumliche Veränderungen mit be⸗ 1 Vorräten vorgenommen werden. erden dabet Vortäte in eine andere Gemeinde gebracht, ſo hat der Beſitzer die Ortsveränderung binnen drei Tagen beiden Gemeinden anzuzeigen. Dieſe Verpflichtung entfällt, ſoweit die Vörkäte in die Wirtſchaftskarten(8 26) für die Gemeinden auf⸗ genommen ſind, in die ſie gebracht werden. Werden Vorräte in einen anderen Kommunalverband ge⸗ bracht, ſo iſt die e binnen drei auch beiden Kommunalverbänden anzuzeigen. Mit der Ankunft der Vorräte in dem Bezirke des an⸗ Der Beſitzer beſchlagnahmter Vorräte iſt be⸗ rechtigt und auf Verlangen der zuſtändigen Be⸗ 8. Trotz der Veſchlagnabnte dürfen landwirtſchaftlicher Betriebe von ihrem ſelbſtgebauten Getreide in der Zeit vom 16. Auguſt 1920 bis zum 15. Auguſt 1921: 1. zur Ernährung der Selbſtverſorger auf den Kopf an Brotgetreide monatlich zwölf Kilogramm, an Gerſte und Hafer monatlich je fünf Kilogramm verbrguchen; 2. die dürch die Tarifverträge feſtgeſetzten Deputat⸗ mengen an Deputatberechtigte zum eigenen Ver⸗ brauche liefern, auch ſoweit ſie die in Nr. 1 ge⸗ nannten Mengen überſteigen 3. an das im Betriebe gehaltene Vieh die vom Reichsminiſter für Ernährung und Landwirtſchaft mit Zuſtimmung des Reichsrats feſtgeſetzten Mengen Gerſte und Hafer verfüttern; dieſe dürfen nur in gedroſchenem Zuſtande verfüttert werden, ſoweit der Kommunalverband nicht Ausnahmen geſtattet; 4. zur Beſtellung der zum Betriebe gehörenden Grundſtücke auf das Hektar verwenden: an Winterroggen bis zu hundertfünfund⸗ 75 fünfzig kg „ Sommerroggen„ hundertſechzig kg „ Winterweizen„„ hundertneunzig,, „ Sommerweizen„„ hundertfünfund ⸗ achtzig kg dreihundert kg * „ ungegerbtem Spelz„„ „ Spelzkernen„„ zweihundert⸗ zehn leg „ Gerſte„„ bundertſechzig keg „ Hafer hunderfünfzig„ „ Midſchfrucht dieſelben Sätze nach dem Miſchungs⸗ verhältnis des Getreides. Die Landeszentralbehörden ſind ermächtigt, die Saatgutmengen bei dringendem wirtſchaftlichen Be⸗ dürfnis für einzelne Betriebe oder ganze Bezirke bis zu einer von der Reichsgetreideſtelle beſtimmten Grenze zu erhöhen. 5 Als Selbſtverſorger gelten, vorbehaltlich einer anderen Beſtimmung nach 8 63, der Unternehmer des landwirtſchaftlichen Betriebes, die Angehörigen ſeiner Wirtſchaft, Naturalberechtigte, ſoweit ſie als Lohn⸗ oder Leibgedinge(Altenteil, Auszug, Aus⸗ gedinge, Leibzucht) Getreide oder daraus hergeſtellte Erzeugniſſe zu beanſpruchen haben, ferner alle im landwirtſchaftlichen Betriebe ganz oder überwiegend beſchäftigten Perſonen während der Dauer der Be⸗ ſchäftigung ſowie deren Angehörige, ſoweit ſie mit ihnen im gleichen Haushalt leben und nicht in anderen Betrieben beſchäftigt a. 1 5 der Beſchlagnahme dürfen Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe Gerſte und Hafer aus ihren ſelbſtgebauten Vorräten auf Bezugsſchein liefern, ſoweit der Ankauf auf Bezugsſchein geſtattet wird. Das nach Maßgabe dieſer Beſtimmung er⸗ worbene Getreide darf nur für den Zweck, zu dem der Ankauf geſtattet wurde, verwendet werden. Die Geſchäfte ſind binnen drei Tagen nach Abſchluß dem Kommunalverband anzuzeigen, für den die Gerſte oder der Hafer beſchlagnahmt iſt. Die näheren Beſtimmungen trifft der Reichsminiſter für Ernährung Landwirtſchaft oder die von ihm bezeichnete telle. 8 9. Der Reichsminiſter für Ernährung und Land⸗ wirtſchaft erläßt die Beſtimmung über den Verkehr mit Saatgut. Das nach Maßgabe dieſer Be⸗ ſtimmungen erworbene Saatgut darf bis zu den in 8 8 Abſ. 1 Nr. 4 für ſelbſtgebautes Saatgut feſtgeſetzten Mengen zur Jee verbraucht werden. 1 Trotz der Beſchlagnahme dürfen Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe, vorbehaltlich näherer Beſtimmungen nach§ 63 Abſ. 2, aus ihrem ſelbſt⸗ gebauten grünen Dinkel und Spelz Grünkern her⸗ ſtellen. Die Beſchlagnahme erſtreckt ſich auf den Grünkern. Hiervon dürfen ſie zur Ernährung der Selbſtverſorger auf den Kopf insgeſamt bis zu drei Kilogramm verbrauchen. Die Unternehmer haben die hergeſtellten Mengen unverzüglich, ſpäteſtens bis zum 15. Auguſt 1920 dem Kommunalverband anzuzeigen. In der Anzeige ſind die Anzahl der Selbſtverſorger und die für dieſe nach Abſ. 1 Satz 3. e Mengen anzugeben. e der Beſchlagnahme dürfen Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe ſelbſtgebautes Gemenge Miſchfrucht, Mengkorn) mit Ausnahme von Miſchungen, die nur aus Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Feſen), Emer und Einkorn oder Gerſte be⸗ ſtehen, von der Reiſe als Grünfutter im eigenen Betriebe verbrauchen. 12. Die Beſchlagnahme endet mit dem 1— Eigentumserwerbe durch die Reichsgetreideſtelle oder den Kommunalverband, für den die Vorräte be⸗ ſchlagnahmt ſind, mit der Enteignung oder mit der Verfallerklärung(8 72). Im Falle der Lieferung von Gerſte oder Hafer auf Bezugsſchein(8 Za) endet die Beſchlagnahme mit der zugelaſſenen Verwendung. Wer im Auftrage der Reichsgetreideſtelle oder einer gemäߧ 8a zum Ankauf ermächtigten Stelle, eines Kommunalverbandes oder einer Gemeinde Getreide oder daraus hergeſtellte Erzeugniſſe zu er⸗ werben, aufzubewahren, zu bearbeiten, zu befördern oder zu verteilen hat, darf nur ſolche Rechtsgeſchäfte über die Vorräte abſchließen und nur ſolche Ver⸗ fügungen über ſie treffen, die von ſeinem Auftrag⸗ 015 zugelaſſen ſind. Dies gilt auch, ſoweit der eauftragte Eigentümer der Vorräte iſt. Ueber Streitigkeiten, dle ſich aus der Anwendung der§8 1 bis 11,§ 12 Abſ. 1 ergeben, entſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Zum Vollzug der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920(Reichsgeſetzblatt Seite 1027) wird verordnet, was folgt: . 4. Landeszentralbehörde im Sinne der Reichs⸗ getreideordnung iſt das Miniſterium des Innern. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der 5 13, 22, 30, 46, 47, 48, 53, 63, 70, 71 und 72 iſt der Landeskommiſſär. Zuſtändige Behörde iſt das Bezirksamt. Das Bezirksamt iſt befugt, über Zeit, Art und Ort des Ausdreſchens ſowie über Anzeige und Feſtſtellung des Druſchergebniſſes Anordnungen zu treffen. Hinſichtlich der Kommunalpverbände ſind die Beſtimmungen der Verordnung vom 31. Juli 1919, Kommunalverbände betreffend, in der Faſſung vom 9. Juni 1920(Geſetz⸗ und Verordnungsblatt 1919 Selte 431, 1920 Seite 75. maßgebend. Die Landesgetreideſtelle hat als höhere Ver⸗ waltungsbehörde im Sinne des 8 67 der Reichs⸗ getreideordnung den Geſchäftsbetrieb der Kommunal⸗ verbände zu beauſſichtigen. Die Kommunalverbände verkehren mit der Reichsgetreideſtelle durch Ver⸗ mittlung der Landesgetreideſtelle, ſoweit das Mini⸗ ſterium des Innern nichts anderes beſtimmt. Die badiſche Futtervermittlung nimmt die Unterverteilung der den Kommunalverbänden in ihrer Geſamtheit zukommenden Kleie vor und ver⸗ fügt über die den Selbſtwirtſchaft treibenden Kom⸗ munalverbänden zuſtehende Kleie inſoweit, als die einzelnen Kommunalverbände in ihrem Bezirk die Kleie nicht benötigen. Die Kommunalverbände verkehren mit der für die Verteilung der Kleie zu⸗ ſtändigen Bezugsvereinigung der deutſchen Land⸗ wirte G. m. b. H. durch Vermittlung der Badiſchen Futtervermittlung. 8 4. Die nach§ 26 ber Neigsgehetdeerdun von dem Kommunalverband für jeden land aſt⸗ lichen Betrieb ſeines Bezirks 15 führende Wirt⸗ deren Kommunalverbandes tritt dieſer hinſichtlich Kurkürsten-Drogerie Th. v. Bichstedt, N 4,13/14 der Rechte und Pflichten aus der Beſchlagnahme;feſtgeſtellten Vordruck zu entſprechen. eck der an die Stelle des bisherigen Nonmnnmlderbundes Fiali eſgarde iſt die mögächſe gehaue Aalauang N n hat dem von der im Benehmen mit dem Miniſterium des Innern der Ernteerträge und des den Betriebsunternehmern zuſtehenden Eigenverbrauchs ſowie des ihnen auf⸗ zuerlegenden Lieferungsſoll. Die Kommunalverbände dürfen noch weitere Angaben als in dem Vordruck vorgeſehen in die Wirtſchaftskarte aufnehmen. Hinſichtlich der Zwergbetriebe können die Kommunalverbände von der Anlegung von Wirt⸗ ſchaftskarten abſehen. In dieſem Falle iſt für die Zwergbetriebe gemeindeweiſe eine Sammelliſte nach näherer Beſtimmung des Kommunalverbandes anzulegen. Was als Zwergbetrieb anzuſehen iſt, beſtimmt der einzelne Kommunalverband unter Be⸗ rückſichtigung der Boden⸗ und Wirtſchaftsverhält⸗ niſſe des Bezirks mit Genehmigung des Miniſteriums des Innern. Die Kommunalverbände haben die Wirtſchafts⸗ karten nach Gemeinden und innerhalb der Ge⸗ meinden nach Namen der Betriebsunternehmer alphabetiſch zu ordnen. Die Kommunalverbände haben in die Wirt⸗ ſchaftskarten die Zahl und Namen der zu den Selbſtverſorgern des Betriebes zählenden Perſonen, die hierin eingetretenen Veränderungen, den Namen und Wohnort des Müllers, bei dem der landwirt⸗ ſchaftliche Betriebsunternehmer ſein Getreide ver⸗ arbeiten laſſen darf, den Erntenachweis, den Ab⸗ lieferungsnachweis, den Nachweis des menſchlichen Verbrauchs, den Viehbeſtand, den Nachweis der zuläſſigen Verfütterung und den Nachweis über den Ein⸗ und Verkauf von Saatgut entſprechend dem Vordruck einzutragen. Bei dem Erntenach⸗ weis ſind die aufgrund der Erhebung der Ge⸗ treideflächen im Jahre 1920 nach der Verordnung vom 29. April 1920(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 883) ermittelten Anbauflächen und die Fruchtart, mit der ſie beſtellt ſind, zugrunde zu legen. Die Einträge über die Ernteſchätzung ſind, wenigſtens bei den größeren Betrieben, aufgrund einer beſonderen, für den betreffenden Betrieb vor⸗ zunehmenden Einzelſchätzung zu fertigen. 5 6. Die ländlichen Kommunalverbände haben mög⸗ lichſt frühzeiiig und ſpäteſtens bis zum 31. Oktober 1920 die ihnen auferlegte Ablieferungsſchuldigkeit auf die Gemeinden ihres Bezirks aufgrund der er⸗ rechneten Ablieferungsſchuldigkeit der einzelnen Betriebe umzulegen und eine Zuſammenſtellung der für die einzelnen Betriebe errechneten Ab⸗ lieferungsſchuldigkeit den Gemeinden zu überſenden. Die Bürgermeiſterämter haben hierauf alsbald den einzelnen Betriebsunternehmern ihre Ablieferungs⸗ ſchuldigkeit ſchriftlich Behändigungsſchein mit dem ausdrücklichen Bemerken mitzuteilen, daß es ſich um eine Mindeſtablieferung handelt, deren Erhöhung im Falle der Feſtſtellung eines höheren Ertrages vorbehalten bleibt. Fühlt ſich eine Gemeinde oder ein Betriebs⸗ unternehmer durch die Auflage beſchwert, ſo iſt das Ablieferungsſoll vom Kommunalverband in münd⸗ licher Verhandlung an der Hand der Wirtſchafts⸗ karten endgültig feſtzuſtellen. In den ſtädtiſchen Kommunalverbänden er⸗ folgt die Umlegung der Ablieferungsſchuldigkeit an Getreide unmittelbar auf die landwiriſchaftlichen Betriebe. Die Beſtimmungen in Abſatz 1 und 2 finden entſprechende Anwendung. Die Kommunalverbände und die Gemeinden haften dafür, daß alle beſchlagnahmten Vorräte rechtzeitig der Reichsgetreideſtelle zur Verfügung geſtellt werden. 7. Die Kommiſſionäre 15 verpflichtet, jeden Ein⸗ kauf in ein Buch nach dem von der Reichsgetreide⸗ ſtelle vorgeſchriebenen Muſter unter fortlaufender Nummer einzutragen und eine Durchſchrift der Eintragung dem Ablieferer als Quittung zu über⸗ geben. Eine zweite iſt dem Kommunalverband zur Eintragung in die Wirtſchaftskarte zu über⸗ ſenden. Der Betriebsunternehmer hat die Ab⸗ lieferungsſcheine aufzubewahren und bei Reviſtonen vorzulegen. 8 8. 5 Aufgrund der eingegangenen Ablleſerungs⸗ ſcheine hat der Kommünalverband die Abliefe⸗ rungen in die entſprechenden Spalten der Wirt⸗ ſchaftskarte ſowohl nach der Geſamtablieferung als auch nach der Ablieferung in den einzelnen Frucht⸗ arten einzutragen. Die Kommiſſionäre werden eine Abſchrift ihrer an die Reichsgetreldeſtelle zu er⸗ ſtattenden Halbmonatsberichte den Kommunal⸗ verbänden einreichen. Der Kommunalverband hat die Halbmonatsberichte der Landesgetreide⸗ ſtelle vorzulegen. 0 f Die Bürgermeiſterämter haben eine Selbſt⸗ verſorgerliſte zu 5 und nach deren Anlegung eine Doppelſchrift der dem Kommunalverband vorzulegen. Die Selbſtperſorger⸗ liſte hat zu enthalten die laufende Nummer der Einträge, Name und Wohnung des Betriebs⸗ unternehmers, Beginn und Ende der Selbſtper⸗ ſorgung, die Zahl der der 8 des Selbſt⸗ verſorgers angehörenden und der dem land⸗ wirtſchaftlichen Betriebe ganz oder überwiegend beſchäftigten Perſonen, den Tag der den Selbſt⸗ verſorgern jeweils erteilten Erlaubnis zum Aus⸗ mahlen, Schroten oder Gerben und die Menge, für welche dieſe Erlaubnis erteilt wurde. Im Laufe des Monats eingetretene Verände⸗ rungen ſind am Ende des Monals dem⸗Kommunal⸗ verband anzuzeigen, welcher die Richtigkeit nach⸗ prüft und die Veränderungen in ſeine Selbſt⸗ verſorgerliſte ſowie in die Wirtſchaftskarte einträgt. Ab⸗ und Zugänge von Selbſtverſorgern ſind vom Kommunalverband auch von Amtswegen oder auf Antrag des Betriebsunternehmers zu berückſichtigen. Als Angehörige der ee ee e gelten bei landwirtſchaftlichen Betrieben, die im Eigentum von onne e Anſtalten, Irren⸗ anſtalten, Krankenhäuſern, Waiſenhäuſern und der⸗ gleichen ſtehen und mit deren Betrieb verbunden ſind, auch das Perſonal und die Pfleglinge dieſer Anſtalten. 9 10 Der Kommünalverband hat jedem landwirt⸗ ſchaftlichen Unternehmer den Betrieb anzuweiſen, in dem er ſein Getreide mahlen, ſchroken oder gerben laſſen darf. Ein Wechſel iſt nur mit vor⸗ heriger 7 0 des Kommunalverbandes beim Vorliegen triftiger Gründe 15 J Die Ge⸗ nehmigung iſt zu verſagen, wenn die Vermutung Sliet daß d 02 um den Selbſtverbrauch an Getrelde der Ueberwachung zu entziehen. 9 11 Die Verarbeitung von Getreide zu Mehl, Schrot, Grieß, Grütze, Graupen, Flocken und ähnlichen Erzeugniſſen ſowie zu Futtermitteln, das Gerben von Spelz(Dinkel, 70 und die Weiterverarbeitung von Schrot, Grleß, te, Graupen oder Flocken zu Mehl in eigenen oder fremden Betrieben iſt den Selbſtverſorgern nur inſoweit geſtattet, als ihnen hierzu ein Erlauhnisſchein(Mahlkarte, Schrotkarte, Gerbkarte) ausgeſtellt worden iſt. Die Ausſtellun der Mahl⸗, Schrot⸗ und Gerbkarten erfolgt ſchriftli nach den von der Landesgeneideſtelle aufgeſtellten Muſtern durch den Kommunalverband. er Kommunalverband kann die Bürgermeiſterämter be⸗ auftragen, Anträge der Selbſtverſorger auf Aus⸗ ſtellung der Mahl, Schrot⸗ und Gerbkarten entgegen · zunehmen, dieſe auszufüllen und ſie dem Kommtunal⸗ verband zur Ausſtellung, w zel des Stempels des K erfo kann, einzureichen. 1 Die Mahl-, Schrot⸗ unb Getbkarten ſind nut innerhalb der auf ihnen vermerkten Ftiſten g. 1 wdale dein ager als 2 5 und nur im Falle dringen 1 zut Zeitdauer don vier Mönaten au Die Verärbeltun ellt werden. kann jedesmal höchſtens zur Sle et m, 12. Die Betriebe dürfen Getreide von Selbſtver⸗ ſorgern nur zum Zwecke ſofortiger Verarbeitung und nur in den Mengen annehmen, die durch einen ihnen gleichzeitig ausgehändigten ordnungsmäßig ausgeſtellten Erlaubnisſchein belegt ſind. Von Nichk⸗ ſelbſtverſorgern dürfen die Betetebe Getreide zur Herſtellung von Futter nur annehmen und verarbeiten, wenn Ihnen gleichzeitig eine vom Kommunalverband ausgeſtellte Schrotkarte ausgehändigt wird. Auf⸗ träge zur Verarbeitung von Tetlen der auf“ Erlaubnisſcheine verzeichneten Mengen di Betriebe nur annehmen, wenn der Auft gleichzeitig ſchriftlich auf die Verarbeitung des es verzichtet. Eine Zurückgabe der hergeſtellten Erzeug⸗ niſſe in Teillieſerungen iſt den Betrieben verboten, Die Betriebsinhaber ſind verpflichtet, ſofort nach Empfang des Getreides auf beiden Abſchnitten der Mahl⸗, Schrot⸗ oder Gerbkarten, das von durch Wiegen feſtgeſtellte Gewicht zu bef und nach erfolgter Verarbeitung das eber Wiegen feſtgeſtellte Ergebnis an M und Abfall, Grieß, Graupen, G ähnlichen Erzeugniſſen auf der Mahl⸗, Schro Gerbkarte ſowie im Mahl⸗ und Lagerbuch tragen. Die Vetriebe haben ein Mahl⸗ und Lagerbuch nach dem von der Landesgetreideſtelle ſchriebenen Muſter zu führen und in ihm den der Einlieferung des Getreides, den Namen Wohnort des Beſitzers der Früchte, das angeli Getreide nach Sackzahl, Geſamtgewicht und Fruchtart, das Ergebnis der Verarbeitung nach Gewicht des Mehles, der Kleie, des Abfalles, des Schrotes Grießes, der Grütze, Graupen, Flocken und de ähnlichen Erzeugniſſe ſowie den Tag der Abliefer des Ergebniſſes einzutragen. Der Ueberbringer Getreides ſowie der Abholer der Erzeugniſſe! ferner in dem Mahl⸗ und Lagerbuch die Richt der betreffenden Einträge zu beſcheinigen; ſie neben dem Betriebsinhaber für die Richtigkeit der Eintragungen verantwortlich. Die Abſchnitte 1 der Mahl⸗, Schrot⸗ und Gerb⸗ karten behält der Müller vorläufig in ſeinem Beſitz und reicht ſie am Schluſſe der Woche mit der Durch⸗ ſchrift der in dieſer Woche durch Verarbeitung des Getreides erledigten zugehörigen Seiten des Mahl⸗ und Lagerbuches dem Kommunglverband ein. Ab⸗ ſchnitt 2 der Mahl⸗, Schrot⸗ und Gerbkarte iſt dem Selbſtverſorger mit dem Ergebnis der Verarbeitung zurückzugeben und von ihm aufzubewahren. 13. Die Anlieferung von Getreide und die Ab⸗ holung von Erzeugniſſen bei Betrieben ſowie d Verarbeitung von Getreide an Sonn⸗ und geſetz⸗ lichen Feiertagen ſowie zur Nachtzeit iſt nur mit vorheriger Zuſtimmung des Kommunalverbandes eſtattet. Die Erlaubnis kann nur für den Einzel⸗ 0 erteilt werden. Den mit Waſſerkraft betriebenen ühlen wird, falls nicht gegen die Zuverläſſigkeit des Betriebes Bedenken beſtehen, der Kommunal⸗ verband die Arbeit zur Nachtzeit beim Vor eines dringenden Bedürfniſſes in der Regel geſtatten Vor dem Verbringen des Getreides zum Be triebe ſind die Säcke mit Anhängezetteln zu ver⸗ ehen, aus denen ſich der Inhalt der Säcke und ruchtart und Gewicht, ſowie Name und Wohnort des Selbſtverſorgers ergeben. Der Anhängezettel hat am Getreideſack zu verbleiben, bis der Betriebs⸗ inhaber das Getreide ausmahlt. Die Lagerung de⸗ Getreides iſt in der Weiſe vorzunehmen, daß die Aufnahme des Beſtandes jederzeit möglich iſt. So⸗ fort nach der Verarbeitung des Getreides ſind die mit den daraus hergeſtellten Erzeugniſſen gefüllten Säcke wieder mit Anhängezetteln zu verſehen. Die Anhängezettel haben an den Säcken zu verbleiben, bis die Erzeugniſſe zum landwirtſ ichen Betrieb zurückgebracht ſind. Die Betriebe dürfen Getreide oder daraus her⸗ eſtellte Erzeugniſſe des Inhabers oder Leiters des etriebes nur in den Mengen in den zum Mühlen⸗ betrieb gehörenden Räumen lagern, für die ord⸗ nungsgemäß ausgeſtellte Erlaubnisſcheine vorliegen. Die Gemeinden 0565 namentliche Verzeich⸗ niſſe der Brotkartenempfänger zu führen. Die End⸗ zahlen der Brotkartenliſte ſind dem Kommn verband bis zum 10. jeden Kalendermonats mit⸗ zuteilen. Der Kommunalverband hat durch Stich⸗ ſich von der ordnungsmäßigen Führung er Brotkartenliſte zu überzeugen. 15. Die Bäcker und Mehthandler ſind verpflick den Verbrauch an Mehl halbmonatlich feſtzuf und nach näherer Weiſung des Kommunalperbandes in eine Mehlverbrauchsnachweiſung einzutragen, die dem Kommunalverband einzureichen iſt. Pei auffallenden Abweichungen oder Unregelmäßtigkeiten hat der Kommunalverband ſofort eine Nachprüfung des Mehlverbrauchs und der zugrund gelegten Nachweiſung vorzunehmen. Für jeden Bäcker und Mehlhändler iſt vom Kommunalverband ein Mehl⸗ konto zu führen, aus dem ſich jederzeit der Mehl⸗ beſtand feſtſtellen läßt. Mehl darf an Bäcker und Mehlhändler nur auf ſchriftliche Anweiſung des Kammunalverbandes(Mehlverteilungsſtelle) abge⸗ geben werden. Der Kommunalverband überträgt die Angaben der Bäcker und Mehlhändler in eine Mehlverbräuchs⸗ liſte; die Summe des Mehlverbrauchs, die ſich aus der Mehlverbrauchsliſte des Kommunalverbands ergibt, iſt der Reichsgetreideſtelle mit der Mehl⸗ anforderung oder der Mehlverbrauchsnachweiſung u berichten. 5 0§ 16. An Brot darf nur Roggenbrot hergeſtellt werden; für Kranke iſt die Bereitung von Waſſerweck und Zwieback zuläſſtg. 3 1 5 Roggenbrot iſt in Stücken von 750 und 1500 Gramm zu bereiten und mit der Ziffer zu bezeich⸗ nen, die dem Monatstag ſeiner Herſtellung entſpricht. Das vorgeſchriebene Gewicht muß das Brot am Tage nach der Herſtellung aufweiſen; der Tag der Herſtellung iſt auf dem Brote zu vermerken. Vorſtehende Beſtimmungen gelten nicht für die⸗ Herſtellung von Brot in privaten Haushaltungen, auch wonn für ſie das Ausbacken des Teigs in einer Bäckerei erfolgt. Vorſtehende Beſtimmungen gelten nicht für die Herſtellung von Brot in privaten Haushaltungen, dauch wenn das Ausbacken des Leigs in einer Bäckerei erfolgt. 115 U 4 Die Kommunalverbände können die Herſtellung on Waſſerweck und Zwieback für Kranke auf be⸗ ſtimmte Betriebe beſchränken. Die Abgabe dieſer Ware darf nur gegen einen beſonderen, vom Kom⸗ munalverband oder der von ihm bezeichneten Stelle ausgeſtellten Ausweis erfolgen. Hierbei ſind die vom Miniſterium des Innern erlaſſenen Richtlinſen zu beachten. 8 19. Das Bereiten von Kuchen, welche inländiſches Welzen⸗ oder Roggenmehl enthalten, iſt verboten. Dieſe Vorſchrift findet auf die Herſtellung von Obft⸗ kuchen in privaten Haushaltungen keine Anwendung. ellen 8 20. Den Bäckereien iſt die Herſtellung oder Vorab⸗ olgung von Kuchen, auch wenn ſie inländiſche⸗ oggen⸗ oder Weizenmehl nicht enthalten, ſowie von Gebäck, deſſen Vereitung in Kondi⸗ toreien üblich iſt, verboten. Das Ausbacken des in 4 Haushaltungen hergeſtellten Teiges für Obſtkuchen jedoch den Bäckereien geſtattet. im Sinne dieſer gelten diejenigen gewerblichen Betriebe, welche Brol zum Verkauf herſtellen. (A. Die Vorſchriften der 38 16 pis 19 finden auf die von Keks-, Zwieback⸗, Waffel⸗, Honigkuchen⸗, Pfefferkuchen⸗ oder Lebkuchenfabriken hergeſtellten ——— ſie aus Getreide oder Mehl be⸗ +6. Seite. Nr. 321. Maunheimer General · Anzeiger.(Abend⸗ Ausgabe.) reitet werden, das den Fabriken von der Reichs⸗ getreideſtelle geliefert keine Anwendung. § 22. Dieſe Verordnung tritt für die Ernte 1920 mit dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Am 16. Auguſt 1920 tritt für die Ernte 1919 die Verordnung des Miniſteriums des Innern vom 7. Juli 1919, die Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 betreffend — und Verordnungsblatt Seite 403) außer irkſamkeit. 28 Karlsruhe, den 19. Juni 1920. Miniſterium des Innern: Remmele. Braun. 8. 4. Q. 162/20. Der am 21. 6. 1876 zu Halb⸗ meil geborene, in Mannheim, Rheinhäuſerſtr. 54, wohnhafte, verheiratete Metzgermeiſter Friedrich Bilharz wurde durch rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts hier vom 19. Januar 1920 wegen —— zu einer Geldstrafe von 60 Mk.— Zweihundert Mark— oder 20 Tagen— Zwanzig Tagen Gefäüngnis— verurteilt. Der Uebererlös mit 320 Mk.— Dreihundert⸗ zwanzig Mark— iſt eingezogen. Die Veröffentlichung hat auf Koſten des Ver⸗ urteilten zu erfolgen. 132 Mannheim, den 15. Juli 1920. Gerichtsſchreiberei S. 4. 8. 4.-702/½20. Der am 24. 10. 79 zu Laden⸗ burg geb., dort wohnh., verh. ev. Mühlenbeſitzer Johann Martin Hermann Höfer wurde durch rechts⸗ kräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts hier vom 26. Mati 1920 wegen Preistreiberei zur Geld- strafe von 250 M.— Zweihundert- Fünfzig Mark— oder 25 Tagen Ge- Hängnis verurteilt. Der Uebererlös in Höhe von 70 Mk. iſt einge⸗ gen. Die Veröffentlichung hat auf Koſten des Ver⸗ urteilten im Mannheimer Generalanzeiger zu er⸗ folgen. 131 Mannheim, den 15. Juli 1920. Der Gerichtsſchreiber des Amtsgerichts 8 4. Bekanntmachung. Aus Anlaß der Gebührenerhöhung iſt eine rößere Anzahl von Fernſprechanſchlüſſen im Orts⸗ ſerniprechneß Mannheim gekündigt worden. Die⸗ jenigen Teilnehmer, die beabſichtigen ſollten, ihre Kündigung zurückzuziehen, werden auf folgendes aufmerkſam gemacht: 1. Die Annahme der Zurückziehung von Kün⸗ digungen iſt von beſtimmten Vorausſetzungen abhängig; ſie kann daher von der Reichs⸗ Telegraphenverwaltung in gegebenen Fällen abgelehnt werden. 2. Der Teilnehmer hat beſtimmungsgemäß kein Recht auf eine beſtimmte Rufnummer. Nummern gekündigter Anſchlüſſe geraume Zeit freizuhalten, iſt bei den gegenwärtigen Verhältniſſen nicht möglich. Die Nummern müſſen vielmehr jetzt ſchon nach Bedarf angemeldeten Neuanſchlüſſen zugeteilt wer⸗ den, die nach dem 1. Oktober zur Ausfüh⸗ rung kommen. 3. Zum 30. 9. 20 gekündigte d werden 30 in das Teilnehmerverzeichnis, deſſen Neu⸗ auflage zurzeit bearbeitet wird, nicht mehr aufgenommen. Soll ein Anſchluß beibe⸗ halten und im neuen Teilnehmerverzeichnis aufgeführt werden, ſo muß die Zurück⸗ d10 der Kündigung ſpäteſtens bis 1. Juli beantragt werden. Wird die Zurückziehung der Kündigung erſt nach dem 31. Juli beantragt, ſo kann die Reichs⸗Telegraphenverwaltung eine Ge⸗ währ dafür nicht übernehmen, daß den Anträgen entſprochen wird. Es müßte viel⸗ mehr den Beteiligten überlaſſen werden, Neuanſchlüſſe anzumelden, deren Ausfüh⸗ rung ſich nach Lage der Verhältniſſe u. U. erſt nach längerer Zeit ermöglichen ließe. Telegraphenamt. 8634 Haus- U. Güterwersteigerung. Montag, den 26. Jul 1920, nachmittags 2 Uhr zu Altrip in der Wirtſchaft„zum Pfälzer Hoſ⸗ laſſen die Eheleute Ludwig Hook II., Privatier und Magdalena, geb. Kolb Folgendes öffentlich auf Termin verſteigern: 8598 Steuergemeinde Altriyp Wohnhaus Nr. 35 in der Maxſtraße mit Scheuer, Stallung, 4 Schweineſtällen, großer Schuppen, großer Obſt⸗ und Gemüſegarten mit zirka 40 Obſtbäumen und 25 Grundſtücken. NB. Auf den Hausſteigpreis ſind Mk. 10000 bar anzuzahlen. Ludwigshafen a. Rh., den 20. Juli 1920. Bayer. Notariat II Juſtizrat E. Wieſt, Notar. 7 + l klener lungs angekommen. Leopold Freudenthal und Frau Selma geb. Nosenthal. 2711 5 eannenenannunnnduannndauenge Athaus-Jension Rupackennof Hubacker(Rendita) Herrlicher Aufenthalt für Erholungs- bedürftige, direkt am Walde gelegen, günstiger Aufstieg nach Allerheiligen. Qut bürgerliches Haus. Pensionspreis 25 Mark. Besitzer: 8580 8 Saucu-Ludwig. illhu ppppppppppppppmpmnpuppppppppppfx Vertrauensmann einer Bankfirma nimmt Aufträge nach„Ohile“ entgegen. 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Der Beleidigten Frau wird die Befugnis zugeſprochen, die Verurteilung innerhalb 14 Tagen nach Rechtskraft des Urteils einmal auf Koſten des Verurteilten im Mannheimer General⸗Anzeiger be⸗ kannt zu geben. Die Richtigkeit der Abſchrift der Urteilsformel wird beglaubigt und die Vollſtreckbarkeit des Urteils beſcheinigt. Mannheim, den 20. Juli 1920. gez. Unterſchrift. Gerichtsſchreiber des Amtsgerichts 8. 2. Zur Beglaubigung: Aug. Müller, Rechtsanwalt. Zwangsverſteigerung. Im Wege der Zwangsvollſtreckung ſoll das in Mannheim belegene, im Grundbuche von Mannheim zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsver⸗ merkes auf den Namen der Eliſe 705 Metzger, Witwe des Privatiers Auguſt Chriſtian Zillig in Mannheim eingetragene, nachſtehend beſchriebene Grundſtück am Dienstag, den 21. September 1920, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Notariat VII in deſſen Dienſträumen 6. 1 in Mannheim verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 8. Juni 1916 in das Grundbuch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuch⸗ amts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreſfen⸗ den Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungs⸗ urkunde, iſt jedermann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ne 5423 zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungsver⸗ merkes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Nuf⸗ forderung zur Abgabe von Feboten ouzumekden und, wenn der Gläubiger widerſpricht, glaubhaft u machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung 555 geringſten Gebotes nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Verſteigerungserlöſes dem An⸗ ſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Verſteigerung ent⸗ gegenſtehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der— 75 des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweilige Einſtellung des Verfahrens her⸗ beizuführen, für das Recht der Ver⸗ an die Stelle des verſteigerten egenſtandes tritt. Beſchrelbung des zu verſteigernden Grundſtücks: Grundbuch von Mannheim, Band 574, Heſt 8 Beſtandsverzeichnis 1. Lagerbuch⸗Nr. 18196, Flächeninhalt 6 3 69 qm, Bauplatz, Ortsetter Stengelhof, Sandee er⸗ ſtraße 7, 10 035 Mk. Mannheim, den 14. Juli 1920. 2 Notariat 7 als Vollſtreckungsgericht. 9für Maſchinenbetrieb geſucht. Augsburg Schöne 4⸗Zimmer-Wonnung mit Bad in beſter Lage wird mit eben⸗ solcher in 8642 Ludwigshafen oder Mannheim zu tauschen gesucht. Krug, Augsburg. Pranthochſtr. 6, Il. 2 schöne Büroräume Parterre oder 1. Stock, mit Telephon und elektr. Licht, in beſter Geſchäftslage Mann⸗ heims, Nähe Börſe 8 1* mieten ge⸗ ſucht. Off. unt. K. E. an Ala- Haasenstein& Vogler, Karls- ruhe. 18 6186 — 2e 2 Büro-Raume in zentraler Lage, möglichst mit Telephon für sofort gesucht. Angebote unter Q. D. 104 an die Oeschäftsstelle ds. Blatt. 8638 200 bis 300 qm Fabrikations-Räume Vermitt⸗ lung erbeten. Angebote unter L. F. 66 an die Geſchäftsſtelle ds. 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Haus Ldemische ahri Aenanla Atiengezelschaft, Backen Jelein Chemischer Fabriken in Mannbeim Umtausch von Aktien Bezug junger Stammaktien. Die Aktionäre der vorgenannten Gesellschaften haben in den Generalversammlungen vom 15. Mai bezw. 20. Mai 1920 ihre Vorstände zum Abschluss eines Fusionsvertrages er- mächtigt, demzufolge das Vermögen des Vereins Chemischer Fabriken in Mannheim als Ganzes unter Ausschluss der Liqui- dation auf die Chemische Fabrik Rhenania.-G. in Aachen übertragen wird. Letztere hat für diese Uebertragung den Aktionären des Vereins Chemischer Fabriken in Mannheim gegen je nom. M. 1000.— Nennwert ihrer Aktien mit Gewinn- anteilscheinen für 1920 ff. je nom. M. 1000.— neue, auf den In- haber lautende Stammaktien der Chemischen Fabrik Rhenania .-G. mit Dividendenberechtigung ab I. Januar 1920 zu gewähren. Die Generalversammlung der Chemischen Fabrik Rhenania .-G. vom 20. Mai 1920 hat außerdem beschlossen, das Grund- kapital der Gesellschaft außer um die zum Umtausch erforder- lichen nom. M. 3200000— neuen Stammaktien um weitere M. 18800000.—, durch Ausgabe von St. 18800, ab 1 Januar 1920 dividendenberechtigten Stammaktien zu je nom. M. 1000.— und um weitere M. 5000000.— durch Ausgabe von St. 5000 Vorzugsaktien zu je nom. M. 1000.— unter Ausschluss des ge- setzlichen Bezugsrechtes der alten Aktionäre zu erhöhen. Nachdem der Fusionsvertrag getätigt und ebenso wie die Durchführung der übrigen Beschlüsse der Generalversamm- lungen in das Handelsregister eingetragen ist, fordern wir hier- durch die Aktionäre des ehemaligen Vereins Chemischer Fabriken in Mannheim auf, ihre Aktien nebst Gewinnanteil- scheinen für 1920 ff. und Erneuerungsschein unter Beifügung eines Nummernverzeichnisses innerhalb der Ausschlussfrist vom 21. Juli 1920 bis 10. August 1920 einschließlich bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein.-G. in Köln und Aachen, der Dresdner Bank in Aachen, Aachen oder der Rheinischen Creditbank, Mannheim während der üblichen Geschäftsstunden zum Umtausch im Verhältnis von 1000: 1000 Sehhen, Quittung einzureichen. Für jeden mit einer Aktie des Vereins Chemischer Fabriken in annheim eingereichten Gewinnanteilschein für das Geschäfts- jahr 1919 werden die Einreichungsstellen dem Einreicher 300.— in bar vergüten. Bis z um 10. August 1920 ein- schließlich nicht zum Umtausch eingereichte Aktien des Vereins Chemischer Fabriken in Mannheim werden in Gemäßheit der 58 305 und 290 HGB. für kraftlos erklärt. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien auszugebenden neuen Stammaktien der Chemischen Fabrik Rhenania.-G. werden gemäߧ 290 Ab- satz 3 HGB. für Rechnung der Beteiligten verkauft und der Erlös den Beteiligten nach Verhältnis ihrer Beteiligung ausge- zahlt oder für sie hinterlegt werden. Zugleich fordern wir namens des Bankenkonsortiums, das die oben erwähnten weiteren nom. M. 18 800 000— jungen Stammaktien übernommen hat, unsere Aktionäre und die ihre Aktien zum Umtausch einreichenden Aktionäre des ehemaligen Vereins Chemischer Fabriken in Mannheim auf, das ihnen ein- Bezugsrecht auf nom. M. 17 200000.— der neuen tammaktien unter folgenden Bedingungen auszuüben: 1. Auf je nom. M. 1000.— alte Aktien der Chemischen Fabrik Rhenania.-G. sowie auf je nom M. 1000.— zum Um- tausch eingereichte Aktien des Vereins Chemischer Fabriken in Mannheim kann je eine neue Stammaktie der Chemischen Fabrik Rhenania-G. in Aachen mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 1920 zum Kurse von 107% zuzüglich Schlußnotenstempels bezogen werden. 2. Das Bezugsrecht ist bei Vermeidung des Ausschlusses vom 21. Juli 1920 bis 10. August 1920 einschließlich bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein.-., Köln und Aachen der Dresdner Bank in Aachen, Aachen und der Rheinischen Creditbank, Mannheim während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstun- den auszuüben, und zwar erfolgt der Bezug provisions- krei, sofern die Aktien nach der Nummernfolgè geordnet und ohne Gewinnanteilscheinbogen mit einem doppelt ausgefertigten Anmeldeschein am Schalter, wWo Formulare erhältlich sind, während der üblichen Geschäftsstunden eingereicht werden. Soweit die Ausübung des Bezugs- rechtes im Wege des Briefwechsels erfolgt, werden die Bezugsstellen die übliche Bezugsprovision in Anrechnung bringen. 3. Bei enee e des Bezugsrechtes ist der Bezugs- preis von 107% zuzüglich Schlußnotenstempels bar zu entrichten. 4. Ueber die geleistete Einzahlung wird auf dem Anmelde- schein Guittung erteilt. Die alten Aktien der Chemischen Fabrik Rhenania.-G. in Aachen, auf die das Bezugs- recht ausgeübt wird, werden abgestempelt zurück- gegeben. Wegen des Zeitpunktes der Ausgabe der neuen Aktien, die später gegen Rückgabe der Anmelde- quittung erfolgen wird, ergeht noch eine besondere Bekanntmachung. Aachen, den 16. Juli 1920. Chemische Fabrik Rhenania Aktien-Gesellschaft Der Vorstand. 5 Tcacrschelad UKraftanagen für die gesamte Indusirie Drucksachen isdsstri- Druckerei Dr. Haas, G. m. b.., Mannheim„ E 6, 2 f — ffene Stellen zum möglichſt ſofortigen Eintritt von elektrotechn. Großhandlung bel. Juchbatter. Massie. Branchekenntnis erwünſcht. Angebote mit Gehaltsanſprüchen und Eintrittszeit von Bewerbern erbeten, die ſowohl mit dopp. Buch⸗ haltung als auch mit allen Büroarbeiten vertraut, an gewandtes und Arbeiten gewöhnt und befähigt ſind, den Chef in deſſen Abweſenheit zu vertreten. 8652 Angebote unter Q. J. 109 an die Geſchäftsſtelle d. Bl. erbeten. Donnerstag, den 22. Juli 1920. ſclrherren geranferf FSichere Elisfenz. Die Generalvertretung ſowie das Allein⸗ verkaufsrecht für Mannheim evt, auch größern Bezirk, für 3 durch D. 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