52. — Nne . HDienstag, 8. November — 4* weiteres auf der Hand. Sezugspreiſe: In Mannheim und Umgedung monatlich ſrei ins Haus gebracht mare 12.—. Durch die poſt bezogen viertelſährlich mark 27.—. poſtſcheckkonto nummer 17590 Karisruhe in Saden und nummer 2917 Ludwigshafen am Abein. Hauptgeſchüftsſtelle E 6. 2. Seſchäfts ⸗nebenſtelle Decarvorſtadt, Waldhofſtraße nummer 6. Fernſprecher Aummer 7030, 7031, 70g2, 7013, 703, 79045. Telegramm⸗Adreſſe: Oeneralanzeiger mannheim. Erſcheint wöchentlich zwölſmal. Abend⸗Ausgabe. Badiſche Neuoſte Nachrichlen Beilagen: Der Sport vom Sonntag.— Aus der Welt der Cechnik.— Geſetz und Necht.— Mannheimer Frauen-Seitung.— Mannheimer Muſik-Jeitung.— Bildung und Unterhaltung. 1921.— Ar. 519. igeiger Anzeigenpreiſe: die kleine Zeile mk..30 ausw. mek..— Stellengeſuche u. Lam.⸗Anz. 200% Nachlaß. Reklame Mk. 12— Rnnahmeſchlu z: Mittagblatt vorm. 8½ Uhr, Hbendbl. nachm. 2½ Uhr. Für finzeigen an beſtimmt. 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Man ſtellte ſich aus wirtſchaf lichen Grün⸗ den auf den Standpunkt, daß der Effekt der Anleihe nicht geeignet ſein würde, auf den außenpolitiſchen Zwanas⸗ zuſtand einen Einfluß aus:uüben. Ob die nächſte oder die nächſten Zahlungen mit Hilfe der Goldanleihe noch erfüllt würden, ſchaffe keine Abhilfe gegenüber der Tatſache, daß Frankreich eben nur einige Monate ſpäter zu neuen Gewalt⸗ maßnahmen gegenüber Deutſchland ſchreiten würde. Man olle deshalb lieber darauf verzichten, die Kreditſumme, die günſtigenfalls aufzubringen ſei, und damit die Belaſtung, der deutſchen Induſtrie noch in die Konkursmaſſe hineinzu⸗ werfen. Die Wortführer dieſer Anſchauung innerhalb der deutſchen Induſtrie ſind auf der Taaung des Reichsverbondes nicht durchgedrungen. Es hat ſich'elmehr die Auffaſſung durchgeſetzt, die in der Aufnabme der Goldanleihe ein außen⸗ und innenpolitiſch unentbehrliches Mittel ſieht. Es kann keinem Zweifel unterlieden, daß der Induſtrie⸗ aktion ein ſtarkes politiſches Moment innewohnt. ußenpolitiſch liefert ſie den klaren Beweis dafür, daß auch die deutſche Wirtſchaft über das Vermögen der eichsregierung hinaus in die Breſche tritt um Zablungs⸗ möalichkeiten, ſowelt ſie überhaupt geſchaffen werden können, nachzuweiſen. Wir haben immer damit zu rechnen, daß das Verſagen der deutſchen Zablungsfähiakeit uns als politiſches lebelwollen ausgelegt wird. Die Durchführung der An⸗ leibegktion bringt vor aller Welt den ſonnenklaren Beweis, daß Deutſchland mit der Haftung ſeiner Beſitzmitltel in die reſche ſurinat, um ſo weit als irgend möglich die Zahlungs⸗ bereitſchaft praktiſch zu beweiſen. 2 Würde die Aktion einen erheblichen Vetrag erbringen, ſo wäre vielleicht damit die Zeit gewonnen, die zur Durch⸗ reifung der Einſicht von der Unmöglichkeit der Aufrechterhal⸗ tung der Londoner Zahlungsbedingungen nötig iſt. Gewiß wäre nur die Möglichkeit gegeben, nicht die Sicherheit gewähr⸗ leiſtet. Aber in dem Zuſtand der völligen Ohnmacht, in der ſich die deutſche Politik befindet, iſt das kleinere Uebel der Möglichkeit nicht unbedingt zu verwerfen und die Kata⸗ trophenpolitit keineswegs als der beſſere usweg zu betrachten. Würde die Aktion keinen Erfolg bringen, ſo wäre damit der Welt bewieſen, daß Deutſchland eben nicht zahlen kann. Wenn der ganze internationale Welt⸗ markt erklärt, daß er auf die deutſche Wirtſchaft keine Mil⸗ liardenhypothek gibt, ſo erſcheint dasVerlangen, daß trotzdem eutſchland ungezählte Milliarden aus dieſer Wirtſchest herausholen ſoll, als grotesk. Ob dieſer Nachweis uns tat⸗ ſächlich helfen wird, bleibt ſelbſtverſtändlich ebenfalls zweifel⸗ aft. aber gegenüber der Geſamtlaoe und gegenüber dem ein⸗ utig ausſichtsloſen Zuſtand, der infolge von ſicheren Gewalt⸗ maßnahmen beim Verſagen der deutſchen Zahlungsfähigkeit eintritt, erſcheint auch hier die Möglichkeit der Nichtkreditie⸗ rung der deutſchen Wirtſchaft als ein immerhin für die deutſche litik nicht wertloſes Beweismittel. 1 Bringt die Kreditanleihe Gold in erheblichem Umfange, ſo iſt damit der Zuſtand geſchaffen, daß Deutſchland zunächſt einmal nicht als Deviſenaufkäufer in erheblichem Umfange auf⸗ zutreten braucht. Auch würden für die Dauer der aus der Kreditaktion fließenden Zahlungsfähigkeit die Deviſen des deutſchen Exportes in den Händen der Wirtſchaft bleiben und weſentlich dazu ausreichen, die Importe ohne neue Deviſen⸗ ankäufe zu bezahlen. Daß darin gegenüber dem furchtbaren Zuſtand der verſinkenden Mark eine weſentliche wirt⸗ ſchaftliche Erleichterung liegen würde, liegt ohne Innerpolitiſch bedeutet die Bereitſchaft der deut⸗ ſchen Induſtrie, ihren Kopf für die Kreditaktion herzuhalten, einen ſtarken Faktor, der unbedingt auf die Geſtaltung der innerpolitiſchen Verhältniſſe einen bedeutſamen Einfluß ge⸗ winnen muß. Würde die deutſche Induſtrie ſich zurückziehen und die Bereitwilligkeit zur Aufnahme der Anleihe aufgeben, ſo wäre damit ohne weiteres die deutſche Wirtſchaftsführung innerpolitiſch zur Ohnmacht verurteilt. Dieſe Tatſache würde as erneute Ueberwuchern der ſozialiſtiſchen Ideen bedeuten, ie unter normalen Umſtänden vor dem Zuſammenbruch ſtan⸗ den. Darüber ſoll ſich niemand im Unklaren ſein, daß das Problem der Erfaſſung der Goldwerte und damit die reſtloſe Hereinziehung der deutſchen Wirtſchaft in den Staatsbankerott eine gefährliche Geſtalt annehmen müßte, wenn die Induſtrie⸗ aktion tatſächlich abgelehnt worden wäre. Der Beſchluß des eichsverbandes, der die in einem früheren Stadium abgege⸗ bene Bereitſchaftserklärung zur Aufnahme der Anleihe beſtä⸗ tigt, iſt unter den obwaltenden Umſtänden alſo nur zu begrü⸗ en. Es konn keinem Zweifel unterliegen, daß die Welt, oder genauer geſagt, die übrigen Wirtſchaftsſtaaten ſich danach ſeh⸗ nen, daß Deutſchland aus ſeinem Valutaelend, das in der Hauptſache in der Unſicherheit der Währung beſteht, erlöſt wird. Während bei uns die Mark ſturzartig immer tiefer ſinkt und die Effekten maßlos ſteigen, vollzjeht ſich auf der anderen Seite in den valutaſtarken Ländern das Gegenteil. Die Wäh⸗ rung ſteigt und die Induſtriewerte brechen zuſammen, weil ede Währungſenkung in Deutſchland die Zahl der Arbeitsloſen ort ſteigert. Bliebe der politiſche Wahnſinn von heute beſte⸗ hen, jo müßte nach kurzer Friſt die Welt, wirtſchaftlich betrach⸗ tet, als völlig zerriſſen und in nationale Eigengebilde aufgelöſt erſcheinen. Jeder Staat ſucht ſich hermetiſch abzuſchließen, um das Elend ſeiner Arbeitsloſigkeit zu verringern, aber all dieſe Mittel des Abſchluſſes verfangen nicht gegenüber der Gewalt der entwerteten Mark. Man könnte vom deutſchen Stand⸗ punkt aus ſogar der Anſicht ſein, daß dieſes politiſche Macht⸗ mittel der Markentwertung an ſich allein wirkſam genug wäre, um uns erleichterten Zuſtänden entgegenzuführen, wenn nicht eins wäre, das iſt die Exekutivgewaltderfran⸗ zöſiſchen Bajonette, unter denen Deutſchland ſteht und die die letzte Verfügungsgewalt über die deutſche Wirtſchaft androhen. Es muß der Weg geſucht werden, durch Reviſion zu erträglicheren Zuſtänden zu gelangen und nach menſch⸗ lichem Urteil dürften die Ausſichten, dieſes Ziel zu erreichen, ſich durch den Entſchluß des Reichsverbandes der deutſchen In⸗ duſtrie trotz aller Bedenken verbeſſert haben. * Berlin, 8. Norbr.(Von unſerem Berliner Büro.) Der volksparteiliche Reichstagsabgeordnete Dr. Hugo wies in ſeiner Bremer Rede einleitend auf den augenb icklichen Stand des Dollarkurſes hin. Heute ſchwimmen 75 Milliarden deutſcher Papiermark in der Welt berum und drücken auf die deutſche Valuta. Doch würden 200 Millionen Dollar genügen, um dieſe Papierflut verſchwinden zu laſſen. Frankreich ſchickt jetzt ſeine beſten Staatsmänner nach Waſhington, um dort zu bewe'ſen, daß das friedliche franzöſiſche Volk den feindlichen deutſchen Nachbar zu fürchten habe. Wenn nicht die wabhnwitzigen Summen des Londoner Ultimatums beruntergeſchraubt werden, wird Deutſchland auf den beutigen Stand Oeſterreichs und Rußlands herabſinken und vom Weltmarkt ganz verſchwinden. Wenn'ir bis zum 15. Januar nicht zablen, werden wir die großen Werke der weſtfäliſchen Induſtrie verlieren. Wir brauchen eine Atempauſe— vielleicht durch eine Goldanleihe. Wir haben noch ein Gut⸗ haben bei der Entente: Die Ligquidation deutſcher Vermögen im Auslande. Die Wertſumme dieſer Vermßgen iſt 20 mal ſo groß wie das geſamte deutſche Panlergeld, das bheute in der Weſt ſchwimmt. 20 Milliarden in Gold, eum allergrößten Teil Barmittel, halten unſere Feinde in den Händen. Ein Zwaneisſtel dieſer Summe würde genüben. um die Papiermaſſe zu heſoitigen. die boute noch in der Melt ſchwimmt. Daran iſt die Brutalität des Verſailler Vertrages zeu erkennen. Dr. Hugo kam dann auf die große Kgalition zu ſprechen. Nur durch die Zuſammenfaſſung afler Volkskreiſe ſei die Gewähr gegeben, aus dem Chaos herauszukommen. Die Jinanzuol Deulſchlands. Unter franzöſiſchem Geſichtswinkel. EP. Paris, 8. Nov.(Eig. Drahtber.) In der Montags⸗ ſitzung der franzöſiſchen Finanztommiſſion machte der Gene⸗ rälberichterſtatter de Laſteyrie, der dieſer Tage von ſeiner Ber⸗ liner Reiſe zurückgekommen iſt, längere Ausführungen über die deutſche Finanzkriſe. Er bezeichnete zunächſt die ununterbrochene Ausgabe von Banknoten als die Haupt⸗ urſache an dem Sturz der deutſchen Reichsmark. Die Groß⸗ induſtrie ſehe in einem Bankerott Deutſchlands ein geeignetes Mittel, um ſich der Zahlungspflicht zu entziehen. Die Re⸗ gierung, weit entfernt den Bankerott zu verhindern, laſſe es zu, daß die Kapitaliſten große Käufe von engl. und amerik. Deviſen vornehme. Man 157 5 ſich daher nicht weiter über das unaufhaltſame Sinken der Mark zu wundern. Immerhin wäre ein Zuſammenbruch Deutſchlands nur ein Zuſammenbruch des Geldes, nicht aber der deutſchen Wirt⸗ ſchaft. Wenn die Mark auf den Stand der öſterreichiſchen Krone käme, würde Deutſchland immer noch ſeine indu⸗ ſtrielle Macht behalten. Es bleibt daher den Al⸗ liierten nichts übrig, als ſich Pfänder zu ſichern, aber man müßte ſie beſſer auszunützen verſtehen als bisher. Der Red⸗ ner wirft dann der Reparations⸗Kommiſſion und auch der Garantie⸗Kommiſſion Nachläſſigkeit in der Kon⸗ trolle der deutſchen Finanzmethode vor. Die interalliierte Kommiſſion müßte zur Beſchlagnahme der deut⸗ ſchen Zölle ſchreiten, die Deviſengeſchäfte Deutſchlands kontrollieren und nicht zulaſſen, daß Deutſchland weiter außerordenfliche Ausgaben mache und die Steuern unregelmäßig einziehe. WB. Paris, 7. Nov. Poincaré ſchreibt in einem Matin⸗ artikel: Es ſei überzeugend, daß Deutſchland in einem Bankerottzuſtand ſein wolle, um ein Korkordat zu er⸗ zielen, um nur eine Dividende bezahlen zu brauchen. Wenn Deutſchland am Verfalltage nicht bezahle, ſagt er: Gewähren wir ihm Aufſchub, indem wir Pfänder nehmen;: aber geben wir nicht nach von dem was man uns ſchuldet. Das iſt unſer unantaſtbares Recht. Nach dem Friedensvertrag von Verſailles kann die Reparationskommiſſion einen Nachlaß nur gewähren durch ein einſtimmiges Votum. Louis Dubois iſt alſo mit einem entſchiedenen Votum gerüſtet und er wird ſich deſſen ſicher be⸗ dienen wollen. Poincaré macht ihn darauf aufmerkſam, daß nach dem Friedensvertrag bis 1926 der franzöſiſche Delegierte einen gewiſſen Zahlungsaufſchub nicht verhindern kann, da bis zu dieſer Zeit durch Majoritätsbeſchluß die Stun⸗ dungen gewährt werden können, vorausgeſetzt, daß der Ter⸗ min vom 31. Januar nicht überſchritten werden wird. WB. Paris, 7. Nov. Jacques Bainville ſchreibt in der „Liberte“, in dem Augenblick, in dem das deutſche Pa⸗ piergeld ſich dem Nullſtande nähere, wolle Deutſchland Aufſchub und Konzeſſionen wie Oeſter⸗ reich erlangen. Wenn man die Zablung vom 15. Januar aufſchiebe, dann überlaſſe man Deutſchland die freie Ver⸗ fügung über ſeine Einnabmequellen. Das wolle es. Der Name des Reichskanzlers Wirth, der von den Alliierten gerne geſehen ſei, ſolle dieſe Operation begünſtigen. Das fran⸗ — zöſiſche Volk müſſe davon benachrichtigt werden, daß man einer Reviſion nicht nur des Verſailler Vertrages, ſon⸗ dern auch des Ultimatums von London, das die Kammer als ein Minimum bezeichnet habe, entgegenſehe. Einige deutſche Arbeiter und einige Warenlieferungen, das ſei alles, worauf ſich die Repation beſchränke. Aber wo wollte Frankreich die Milliarden hernehmen, um die Kriegspenſionen zu bezahlen und um die Ruinen wieder aufzubauen. Engliſche Betrachtungen. WB. London, 8. Nov. Die Blätter befaſſen ſich in Telegrammen aus Berlin und in Artikeln mit dem Sturze der deutſchen Mark. Ddie„Times“ ſchreiben in ihrem Finanzteil, es beſtehe kein Zweifel, daß Deutſchlands Finanzlage hoffnungslos aus der Kontrolle geraten ſei. In einem Leitartikel ſagt das Blatt, Deutſchlands Verſuche, in London Geld aufzunehmen, ſeien fehl⸗ geſchlagen, da die Londoner Vankiers nicht bereit ſeien, Deutſch⸗ land Kredet zu geben, bevor es über eine ſtetige Währung verfüge. Deutſchland habe jedoch ſeine Verſuche, eine auswärtige deutſche Anleihe an anderen Stellen unterzubringen, nicht aufgegeben. Es erſcheine kaum zweifelhaft, daß die Reiſe der Reparationskommiſſion nach Berlin mit dieſen Fragen eng zuſammenhänge. Der Ban⸗ kerott ſcheine für den deutſchen Staat in nicht ferner Zukunft faſt unvermeidlich zu ſein. So verzweifelt auch immer die augenblickliche Lage des deutſchen Staates ſein möge, die kommer⸗ zielle Lage Deutſchlands ſei gut. Die„Times“ fährt fort, man be⸗ haupte, daß die Reparationen ſchuld am Zuſammenbruch der Mark ſeien; wenn ſie auch dazu beitrügen, ſo ſeien ſie doch nicht der einzige Grund, was durch die Tatſache bewieſen würde, daß, ganz abgeſehen von den Reparationen, das deutſche Budget ein Defizit aufweiſe. Die Times ſchließt, für den Augen⸗ blick ſei es Aufgabe der Alliierten, dar auf zu beſtehen, daß Deutſchland die Januarrate bezahle und zuzuſehen, daß Deutſchland die nötigen Schritte tue, um die auswärtigen Werte zu ſchaffen, die för die Zahlung erforderlich ſeien. Die„Weſtminſter Gazette“ tritt in einem Leitartikel für de Streichung der Reparationen ein. Das Blatt ſchreibt, es fei notwendig, daß ſich die öffentliche Meinung Geltung verſchaffe und gegen den Bankerott ihr Veto erhebe. Großbritannien habe nichts zu verlieren und alles zu gewinnen, wenn es auf die deutſchen Reparationen verzichte. Ahänderung des Arktikels 248. WB. Paris, 7. Nov. Der„Temps“ glaubt, in einem Leitar⸗ tikel feſtſtellen zu können, daß beſtimmt eine Abänderung des Artikels 248 in Frage kommen könnte, da es ſich darum handele, in kürzeſter Friſt ein Larlehen zu erhalten. Man wiſſe, daß das Abkommen von London gewiſſe Einnahmequellen Deutſchlands al⸗ Garantie für die Reparationszahlungen beſtimmt habe. Auf Grund dieſer Zahlungen habe der Garantie⸗Ausſchuß die deutſche Regierung aufgeſordert, bis zum 15. November eine Summe zu zahlen, aus den Zolleinnahmen und am 1. Dezember eine weitere Summe der 25proz. Abgabe vom Werte der deutſchen Ausfuhr. Die Bezahlung könne nur in ausländiſchen Deviſen geleiſtet werden. Um ſich dieſe Zu verſchaffen, verhandle die deutſche Regie⸗ rung mit den deutſchen Induſtriellen. Sie könne aber auch mit aus⸗ ländiſchen Banken verhandeln. In beiden Fällen könne ſie den Wunſch haben, daß gewiſſe Einnahmequellen des Deutſchen Reiches von dem Privilegium beſreit würden, daß die Alliierten beſitzen, mit anderen Worken, die deutſche Regierung könne eine Abände⸗ rung des Artikels 248 verlangen und die Reparations⸗ kommiſſion allein könne dies bewilligen. Das ſei ſeine Auslegung, die man tun könne, um die Reiſe der Kommiſſion zu rechtfertigen. Artikel 248 des Verſailler Friedensvertrages lautet: „Unter Vorbehou der von dem Wiedergutmachungsausſchuß etwa bewilligten Ausnahmen haften der geſamte Beſitz und alle Einnahmequellen des Dautſchen Reiches und der deutſchen Staaten an erſter Stelle für die der Koſten der Wiedergutmachung und aller anderen Laſten, die ſich aus dem gegenwärtigen Vertrag oder aus allen ihn 2 Verträgen und Uebereinkommen oder aus den zwiſchen Deutſchland und den alliierten und aſſociierten Mächten während des Waffenſtillſtandes und ſeinen Verlängerungen geſchloſſenen Abmachungen ergeben. BVis zum 1. Mai 1921 darf die deutſche Regierung ohne vor⸗ herige Zuſtimmung der durch den Wiedergutmachungsausſchuß ver⸗ tretenen alliierten und aſſociierten Mächte weder Gold ausführen oder darüber verfügen noch ſeine Ausfuhr oder die Verfügungen darüber geſtatten.“ Die Konferenz von Vaſhington. Frankreich und die Abrüſtung. ONB. Berlin, 8. Nov. Der„Täglichen Rundſchau“ wir aus Newyork GEenaueres über die Rede Briands berichtet, die dieſer an Bord des Dampfers während der Ueberfahrt nach Amerika gehalten hat. Aus dieſer Rede ginge hervor, daß Frankreich ſolange nichtaneiner Abrüſtung in großem Umfange ſich beteiligen könne, bis eine internationale Orga⸗ niſation Frankreich Garantien für ſeine Unper⸗ letzlichkeit gegeben habe. Frankreich hätte ſeinerzeit ſeine Erenzen nicht geſichert, weil England und Amerika verſprochen hätten, ein Bündnis mit ihm einzugehen. Jetzt habe es weder die Grenzen, die ſeine Sicherheit fordere, noch einen Schutzver⸗ trag. Briand ſagte, er könne keine Abmachungen eingehen, die die Verteidigung ſeines Landes vermindern würde, ohne große Kompenſationen zu erhalten. Briand führte weiter aus, Frankreich müſſe die Ziviliſation verteidigen.(ö9 Auch die Frage des Stillen Ozeans ſei für Frankreich von lebenswichtigem Intereſſe. Frankreich wolle den Frieden im Stillen Ozean wie in Europa. Neben den offiziellen Konſe⸗ renzen könne man durch Unterredungen viele Schwierigkeiten überwinden. WB. Paris, 8. Nov. Nach einer Havasmeldung aus Newyork richtete Briand nach ſeiner Ankunft in Newyork eine Botſchaft an das amerikaniſche Volk, in der erklärt wird, Frankreich ſei bereit, alle ſeine Anſtrengungen darauf zu verwenden, neue Kriege zu verhindern, vorausge⸗ ſetzt, daß es nichts für ſeine Sicherheit zu befürchten habe. Die Botſchaft fügt hinzu, gerade weil Frankreich mehr als irgend ein anderes Land durch den Krieg gelitten habe, ſei es bereit, an der Abrüſtungskonferenz teilzunehmen. Die Frage des fernen Oſtens. WB. Paris, 7. Nov. Pertinax teilt mit, daß die ameri⸗ kaniſche Delegation hinſichtlich des Fernen Oſtens veran⸗ laſſen werde: Die Mitteilung aller Geheimperträge, die betr. Chinas abgeſchloſſen werden und ihre Annullie 285 —————— ——— ———— „Freche Frankreich als Mandatar verwalten ſollte, an die Türkei ver⸗ Vertrages von Angora bezonnen. von Sanſum Maſſenhinrichtungen von Griechen vorgenom⸗ derheiten von Cilieien obliege. Mehrere Redner verlangten, Blättermeldungen kann der Der düſtere Qualm wurde bis zum Spiegel des Stromes „ten des Rheins ſchmale, Dampfſchiffe und Frachtkähne vertäut lagen, an deren Bord AUfer erhoben ſich raſch die ſteilen Dächer der ſchmuckloſen drüben ließ ſich jedoch nicht in die Fenſter gucken und hielt ſich die Laubwände des vielkuppeligen Schloßgartens vors Eeſicht, über das der Werktag aber auch mit verrußten, ſchwieligen Händen geglitten 2. Selte. Nr. 519. Mannheimer General⸗Anzeiger.(Abend⸗Ausgabe.) rung, ſoweit ſie politiſche oder wirtſchaftliche Monopole in irgend einer Gegend Chinas ſchaffen könnten. Es werde ferner verlangt: Die Aufhebung der engliſch⸗japa⸗ niſchen Allianz und der Verträge, die 1917 zwiſchen den Allijerten und Japan abgeſchloſſen wurden. Vereinigten Staaten würden endgültig das ſogenannte Ab⸗ kommen Iſhit vom November 1917 aufgeben, wahrſcheinlich aber ſei es, daß die Japaner ihre augenblicklichen Rechte in der Südmandſchurei erhalten und daß das internationale Konſor⸗ tium für den Reſt der Hilfe beſtehen bleibe. Der glatte Ueber⸗ gang Schantungs an China ſei ohne Bedingungen vorbe⸗ halten und auf Grund der Mitteilung des Staatsſekretärs Hay vom Oktober 1899 über die Begriffe der Offenen Tür, die Amerika verlangte, aufrechterhalten. Das ftanzöſiſche Angora⸗Abkommen. Die Beunruhigung in England. WB. London, 7. Nov. Daily Chronicle ſchreibt in einem Herausforderung der Alliierten“ überſchriebenen Leitartikel: Der Abſchluß des Sonderabkom⸗ mens zwiſchen Frankreich und den Kemaliſten ſchaffe neue ernſte Schwierigkeiten in den engliſch⸗franzöſiſchen Beziehungen. Durch die Zuweiſung eines Gebietes, das ließ Frankreich den Boden des Verſailler Vertrages. Groß⸗ britannien und Frankreich könnten weiterhin nicht als Alliierte handeln, wenn ſie in einem wichtigen Teil der Welt gegen⸗ einander wirkten. Die vor der Abreiſe Franclin Bouillons nach der Türkei von Briand abgegebene und vor wenigen Tagen feierlichſt wiederholte Verſicherung an die britiſche Re⸗ gierung, ſei, wie ſich jetzt erweiſe, wertlos. Alle Wahrſchein⸗ lichkeit deute darauf hin, daß Franelin Bouillon ſeine In⸗ ſtruktionen ierſchritten und mit ſtillſchweigendem Gutheißen gewiſſer Elemente im franzöſiſchen Ausenminiſterinm hinter riands Rücken den Vertrag abgeſchloſſen habe. Das Blatt ſchließt mit der Bemerkung: Entweder ſei man allfiert, oder man ſei es gicht! die Folgerung aus dem Angora⸗ vertrag ſei, daß man es nicht ſei. WB. London, 7. Novbr. Im Unterhauf⸗ entſpann ſich eine längere Debatte über den franzöſiſch⸗kema⸗ liſtiſchen Vertrag. In Erwiderung'ner Anfrade er⸗ klärte Harmsworth, zwiſchen der britiſchen und der franzöſiſchen Regjerung habe eine Erörterung wegen des Da die Verbandlungen noch im Cange ſeien, könne er gegenwärtig keine Er⸗ klärungen abgeben. Harmsworth ſagte weiter, es ſei richtig, daß die türkiſche Preſſe zugebe, daß in dem Ceb'et men würden. Bezüglich der Maſſakres von Maſivan habe die engliſche Regierung erklärt, daß 950 Criechen und Ar⸗ menjer in barbariſcher Weiſe getötet wurden. Nach dem Vertrag von Sevres und dem Dreimzchte⸗ abkommen ſei Frankreich die Macht, der der Schutz der Min⸗ daß dem Unterpauſe die Möglichkeit einer Beſprechung ge⸗ geben werde. Chamberlain erwiderte, die Regierung ſei ſich darüber klar, daß das Land und das Parlament ſehr beunruhigt ſeien; indeſſen baben die franzöſiſch⸗eyg⸗ liſchen Beſprechungen eben erſt begonnen. und für den Augenblick ſei desbalb eine Erörterung der Angelegenheit im Parlament nicht angebracht. WB. Paris, 7. Nov. Nach einer Havasmeldung aus London iſt dem franzöſiſchen Botſchafter geſtern im Augen⸗ blick ſeiner Abreiſe nach Paris eine Denk ſchrift über das franzöſiſch⸗türkiſche Abkommen von Angora übergeben wor⸗ den. In dieſer ziemlich langen Denkſchrift würden eine Reihe von Einwendungen erhoben, deren hauptſächlichſte die Be⸗ fürchtung der ſ engliſchen Regierung ſei, daß das Abkom⸗ men gewiſſe Schwierigkeiten bei der Regelung der Orientfrage hervocrufen würde, namentlich in dem Augenblick, in dem England ſich im Einvernehmen mit Frankreich bemühe, den Konflikt zwiſchen der Türkei und Griechenland zu löſen. Nach franzöſiſche Botſchafter Dover noch nicht verlaſſen, weil wegen des ſtürmiſchen Wetters die Reiſe unmöglich geworden iſt. Das Memorandum iſt alſo in Paris noch nicht bekannt geworden. Auch die Nie Frage der großen Koallt'on. Berlin, 8. Nov.(Von unſerem Verliner Büro.) Ueder die große Koalition in Preußen ſchreibt die Nationalliberate Korreſpondenz: Es wird ganz gewiß keine leichte Aufgabe ſein, die partet⸗ politiſchen Eegenſätze, die ſich in der preußiſchen Regierung zu⸗ ſammenfinden in Einklang zu bringen. Deshalb iſt auch die Frage noch vollſtändig offen, ob der Ve rſuch, der gemacht worden iſt, von Dauer ſein wird. Trotz dieſer Ungewißheit war es eine politiſche Notwendigkeit, den Verſuch zu machen; denn kein verantwortungsbewußter Politiker konnte vor der Aufgabe zurückweichen, auf der Grundlage der breiten Koalition in Preußen geordnete und ſichere Verhält⸗ niſſe zu ſchaffen, wenn die Bereitſchaft bei den in Betracht kommenden Parteien dazu norhanden war. Der erſte Schritt iſt auf dem Wege getan. Wie weit man kommen wird, muß die Zukunft lehren. Die Deutſche Volkspartei wird, wie bei dem Zuſtandekommen dieſer Regierung, ſo auch bet ihrer Durchführung den Beweis dafür nicht ſchuldig bleiben, daß ihr das Wohl des Gan zen köher ſteht als parteipoli⸗ tiſche Eeſichtspunkte. Findet ſich bei den anderen Regierungs⸗ partezen die gleiche Bereitſchaft und die gleiche Auffaſſung, ſo, kann die Regierungsneubildung in Preußen der Aus⸗ gangspunkt für eine Geſundung unſerer inner⸗ politiſchen Verhällniſſe werden. Deuſſches Beich. Zum Beſuch der Reparallonskommiſſion in Deukſchland. ONB. Berlin, 8. Nov. Wie wir von zuſtändiger Stelle erfahren, hat die Neparationskommiſſion Zweck und Siele ihres Aufenthalts in Deutſchland der deutſchen Regierung bisher offiziell nicht bekannt gegeben. Die große Bedeu⸗ tung ihres Beſuches iſt ſelbſtverſtändlich nicht zu verkennen. Wie das OvlB. erfährt, hat das Rei chskabinett ſich mit der Anweſenheit der Reparationskommiſſion in Deutſchland beſchäftigt und allgemeine Richtlinien für eventuelle Vorſchlä ge an die Neparationskommiſſion beſprochen. Das role Sachſen. WB. Dresden, 8. Nov. Miniſterpräſident Buſck ordnete an, daß am 9. November, als dem dritten Dahrestage der Gründung der Re⸗ publik, die Regierungsgebäude in den Rei chsfarben geflaggt werden. Die ſozialiſtiſchen Parteien flanen für den Abend des Jah⸗ restages einen Fackelzug durch die Hauptſtraßen der Stadt. Kommuniſliſche Agitatlon. Berlin, 8. Nov.(Von unſerem Berliner Büro.) In den letzten Tagen war eine eiftige kommuniſtiſche Agi⸗ tation bemüht, Differenzen in die Arbeiterſchaſt zu tragen. Be⸗ ſonders richtete ſich die Agitation gegen den Beſchluß der Ce⸗ Bi eſe cunon, am 9. November Arbeit zu tun. Die Mcetallarbeiter vieler großer Werke haben nun auch de⸗ ſchloſſen, morgen nicht in die Betriebe du gehen. Daraufhin iſt heute bei einigen anderen großen Firmen eine Bekannk⸗ machung erſchienen, in der mitgcteilt wird, daß am 9. Norem⸗ ber voll gearbeitet wird, und daß diejenigen, die den Bo⸗ trieben fernbleiben, alle Konſequenzen daraus zu ziehen haben. „Die Zeit“. Berlin, 8. Nov.(Von unſerem Verliner Büro.) In parlamentariſchen und journaliſtiſchen Kreiſen geht das Ge⸗ rücht um, das neue Blatt„Die Zeit“, das der aus der„Tägl. Rundſchau“ ausgeſchiedene volks arteiliche Abg. Rippler begründen will, werde von dem Kölner Induſtriellen Strauß finanziert werden. Von Dr. Streſemann, der dem Blatte nahe⸗ ſteht, wird der„Deutſchen Allg. Ztg.“ erklärt, daß das in keinem Belang zutrifft. Herr Strauß ſei weder mittelbar noch unmittelbar an dem Blatte beteiligt. Daden. Die Sleuerleiſtung der Beamten. Tll. Karlsruhe, 7. Nov. Gegenüber den in den letzten Tagen in die Oeffentlichkeit gegebenen großen Zahlen über die neue Beamtenbeſoldung hat Finanzminiſter Köhler in der Sitzung des Landſtändiſchen Ausſchuſſes dacauf hin⸗ gewieſen, daß auch die Steuerleiſtungen der Be⸗ amten ganz gewaltig ſteigen würden. So werde 8548 beiſpielsweiſe ein Beamter im Höchſtgehalt der Oruppe 3, der bisher 1320 Mk. Steuer bezahlt hat. von ſeinem erböhten Einkommen künftig 2730 Mk. Steuer zu entrichten haben, ſo daß der reine Mehrbetrag gezenüber der bisherigen VBeſol⸗ dung ſich nur auf 560) Mk. belaufe. In der Gruppe 7 ſeien anſtatt bisber 2540 Mk. künftig 5420 Mk., in der Eruppe 10 ſtatt 4370 Mk. künftig 12 590 Mk., in der Gruppe 12 an⸗ ſtatt 6920 Mk. künftig 23945 Mk. und in der Gruppe 13 anſtatt bisber 10925 Mk. künftig 36 605 Mk. Steuer»u be⸗ zahlen, während die Miniſter, wenn ſie eine den öbrigen Beamten entſprechende Aufbeſſerung ihrer Vezüge erhalten, künftig 72 000 Mk. Steuer zu zarlen kaben werden. Man war ſich auch im Kreiſe der Froktionsvorſitzenden darüber einig, daß dieſen erhörten Aufwendungen gegenüber unbse⸗ dingt auch erhöhte Ueberweiſungen aus den En⸗ nahmen an Peichsſtenern en die Länder und die Cemeinden erfolgten müßten. Dos Finan⸗men ſterbrn wird in dieſem Sinne in den nächſten Tagen in Verlin tätig ſein. die güllegung bei Benz. Wie wir hören, hat der Landeskommiſſar als Demobil⸗ machungskommiſſär und ein Vertreter des Arbeitsminiſte⸗ riums, Oberregierungsrat Ritzmann, die ſtreitenden Par⸗ teien, alſo Vertreter der Direktion und der Arbeiterſchaft ſowie die zuſtändigen Arbeitnel mer⸗ u. Arbeftdeberor-auffatioven auf heute nachmiitag 5 Uhr zu Verhandlungen über Vei⸗ legung des Konflikts zuſammengerufen. * Drohender Streikausbruch in der Melall-Induſteie. ONB. München, 8. Nov. In der bayeriſchen Provinz⸗ Metall⸗Induſtrie droht ein Lohnkampf, nachdem in drei⸗ tägigen Tarifverhandlungen eine Einigung nicht zuſtande kam. Das Landeseinigungsamt verſucht, die Streikgefahr beizule gen. Bayern und die Pfalz. Nus dem bayeriſchen Staatshaushaltsausſchuß. ONB. München, 7. Novbr. Der Staatshaushaltsaus⸗ ſchuß des bareriſchen Landtages, der beute ſeine Arbli en wieder aufgenommen hat, ſtimmte nach längerer Ausſprache, deren Inhalt als vertraullch erklärt wurde, der Regierungs⸗ vorlage aus Schaffunm zweier Regterungsdirek⸗ torenſtellen im Miniſterium des Aeußeren für die Staatskommiſſare der Pfalz und der Saa rpfalz zu. Des weiteren wurden kleine Vorlagen erledigt. Zetzte Melaͤungen. Ernſte Lage in Albanien. WB. London, 8. Nov. Im Unterhauſe teilte Harmsworth mit, daß ſüdſlawiſche Truppen Lurſa und Croſchi in Alba⸗ nien beſetzt haben und weiter vorrücken. Vie albaniſche Regierung habe einen neuen Appell an den Völkerbund ge⸗ richtet. Es ſei zu hoffen, daß die ſüdflawiſche Regierung, ſo⸗ bald ihr die Entſcheidung der Botſchaftertonferenz betr. der Grenzen mit Albanien mi geteilt ſei, ihre Truppen zurückziehen werde. Indeſſen ſei die Lage ſo ernſt, daß die britiſche Regierung das Generalſekretarkat des Völkerbundes erſucht habe, unperzüglich den Völkerbundsrat zuſammenzu⸗ berufen, damit Artikel 16 zur Anwendung gebracht und falls die Südſlawiſche Regierung weiterhin ihren Verpflichtungen unter den Völkerbundsſatzungen nicht nachkomme, en tſpre⸗ chende Maßnahmen ergriffen würden. * O Verlin, 8. Nob.(Bon unſerem Verliner Büro.) Die Grenzfeſtſetzungskommiſſion hat in der vergange⸗ nen Woche in Oberſchleſien mit ihrer Arbeit begonnen. Die Grenzlinie iſt in drei Teile eingeteilt worden: ein Süd⸗ und ganzen feſtgeſetzt worden. Die Kommiſſion iſt jetzt mit der Feſtſetzung des Südſtücks beſchäftigt. Berlin, 8. Nov.(Von unſerem Verliner Bitro.) Der Auslieferungsantrag der ſpaniſchen Regierung de⸗ — der Mörder Datos iſt beim Auswärtigen Amt einge⸗ laufen. Und draußen die Welt. Ein Buch der Sehnſucht und Freundſchaft. Von Alfred Maderno. 1)(Alle Rechte vom Verfaſſer vorbch.) Erſtes Kapitel. Achtundzwanzig Fabrikſchornſteinen entwogte der dichte Trauerflor, in den ſich rheinabwärts die Lanbſchaft hüllte. Landſchaft? niedergedrückt und hing wie ein Schleiervorhang vor den langgeſtreckten Induſtrlebauten, über die ein Wald von Schloten gleich den Säulenreſten eines ungeheuren Tempels emporwuchs. Ab und zu bohrte ſich ein Schlepper auf der keuchenden Bergfahrt durch die trägziehenden Rauchſchwaden oder ſie ſchloſſen ſich hinter der letzten Zille eines Zugs, der talwärts glitt. Das Proſzenium beherrſchten zu beiden Sei⸗ niedrige Lagerhäuſer, vor denen ſich jetzt, zur Stunde des Feierabends, keine Hand mehr zu bewußter Arbeit hob. Hinter den Magazinen auf dem linken Häuſer von Ludwigshafen; Mannheim am anderen Ufer war. Durch zerfetzte Wolken brachen fächerartig die ſilbergefaßten Strahlen der unter⸗ gehenden Sonne. Um ihren Vereinigungspunkt leuchtete das Gewölk wie mit Blut unterlaufen, und dicht vor dem Qualmvorhang ſchwammen und ſchwankten ein paar gold⸗ umränderte rote Flecke auf den ſtrudelnden Waſſern des Rheins. Landſchaft? Frau Gertrud ſchüttelte in Gedanken den Kopf. Sie ſtand mitten auf der mächtigen Rheinbrücke und ließ die Blicke über alles gleiten, was da ſtromabwärts vor ihr aus⸗ gebreitet lag. Man ſah nicht weit; nicht über die Ordnung der Schorn⸗ ſteine hinaus, und die ragten nicht ſelten hinter den breit⸗ entrollten Rauchfahnen verborgen. „Welchen Gefallen finden Sie nur an einem Spazier⸗ gang auf der Rbeinbrücke?“ wurde Frau Gertrud von Ja, woran fand die junge Frau nur Gefallen, wenn ſie auf ihrem langſamen Eang über die Brücke oft und oft den Schritt anhielt und minutenlang in die Richtung blickte, wo andere die unabläſſig qualmenden Eſſen ſahen, nur die? Gedachte ſie dabei der Hamburger Heimat? Ihrer Spaziergänge in St. Pauli, die ſie als Mädchen ſommer⸗ abends ſo ſehr liebte und trotz den Warnungen der Eltern und trotz dem Ceſpött der Freundinnen um keinen Preis aufgeben wollte? Heimweh? So kindlich war Frau Certrud nicht mehr. Doch die Empfindungen, mit denen ſie einſt als junges Mädchen auf das Treiben an den Landungsſtegen des Elbhafens, auf die hin und her jagenden Motorboote, auf den Maſtenwald des Segelſchiffhafens und die ſchlanken Flanken der Ozeanrieſen geblickt hatte, waren in ihr nicht nur lebendig geblieben, ſon⸗ dern ſie hatten ſeitdem eine merkliche Steigerung erfaßren, die ſo groß war, daß Frau Gertrud beim Anblick der Rhein⸗ ſchlepper und Stapelplätze das noch viel tiefer und einzig glückbergend empfand, was ſie bereits in unreifen Jahren rerheißungsvoll mit heimlichen Schauern angeweht hatte: Draußen— die Welt!——— Zu Hauſe durſte die junge Frau davon nichts verlauten laſſen. Daheim, in der vornehmen Villa des Oſtriertels, wäre ihr Catte, ein kräftiger, beinahe übergeſunder junger Mann, in ein ungezügeltes Lachen ausgebrochen und hätte ſie mit geſpielter Verwunderung angeblickt. „Die Welt draußen? Nimm dir von ihr, ſoviel du willſt! Haſt du Luſt zu reiſen? Soweit du magſt, erſter Güte! Ich habe zwar keine Zeit, dich zu begleiten, aber nimm dir eine Eeſellſchaftern oder lade eine Freundin ein mit-ukommen. Fahre nach Baden⸗Baden, nach Oſtende, nach Spitzbergen oder ans Kap der guten Hoffnung——l“ Hier hätte Max Auenbach, in der Meinung einen vor⸗ trefflichen Witz gemacht zu haben, nochmals ein ſchallendes Eelächter angeſtimmt. Frau Gertrud glaubte es plötzlich zu hören. Um das ſchmerzende Eeräuſch aus den Ohren zu verberen, neigte ſie ſich übers Eeländer der Brücke und lauſchte in das beruhi⸗ gende, gleichmäßige Rauſchen des Stromes hinab, das ihrem trübgeſtimmten Cemüt guttat. „Das nächſte Mal winke ich einem Schutzmann! Guten Tbend, gnädige Fraul“ Eertrud fuhr in die Höbe, wandte ſich halb herum und blickte einem jungen Manne von ebenſo ſelbſtbewußtem wie gewinnendem Weſen in die weltfrohen, leuchtenden Augen. ihren Bekannten oft gefragt. Frau Gertrud reichte dem ſungen Manne die Hand. „Wo kommen Sie denn her?“ fragte ſie mehr kamerad⸗ ſchaftlich als neugierig. „Wohin Sie mich allen meinen ſtürmiſchen Bitten zum Trotz nicht begleiten wollen“ antwortete der Geſragte grabezernſt und ſtellte ſich traurig. Die junge Frau verſtand und lächelte. „Sie ſind zwar ſo eine Art Ratkenfänger, doch in den Vau dort drüben folge ich Ihnen nicht.“ „Weil ich dort keine Muſik mache?“ Ste ja ebenſo gut ein wie ich, Brandt, gelt?“ Eertrud hielt ihre Stimme zwiſchen Scherz und Ernſt. „Um des lieben„Gelt“ willen, dem Sie ſich als Nörd⸗ deutſche nicht verſchloſſen haben, will ich mich bemühen, den Erund ihrer Weigerung einzuſehen, und meinen Dämmer⸗ ſchoppen im Bürgerbräu fortan und wie bisher allein und in treſtitia vollziehen.“ 1 „In triſtitial“ Frau Gertrud lächelte wiederum.„Da⸗ nach ſehen Sie aus, Brandt.“ „Geht mir denn alles nach Wunſch, gnädige Frau?“ „Anſpruchsvoll ſind Sie gar nicht. Bloß alles foll Ihnen nach Wunſch gehen!“ aber ſchüttelte ehrlich bekümmert den Kopf und agte leiſe: „Wüßte ich nur einmal, daß Sie innerlich ſo froh wären, wie ich ausſehe, dann würde ich mir nichts daraus machen, Sie ſo ernſten Eeſichts neben mir hergehen zu ſehen. 71 05 Frauen ſind noch ſchöner, wenn ſie ernſt vor ſich hin⸗ blicken.“ Certrud empfand Brandts letzte Worte nicht als Schmei⸗ chelei. So geſchmacklos war ihr Freund nicht, ſie mit Ee⸗ dankenloſigkeiten zu langwe len. Daß ibm für eine Unter⸗ haltung mit ibr andere, wertvolle Stoffe bereitſtanden, das wußte ſie längſt. Si'e war auch davon überꝛeugt, daß Brandt ſie woßl verſtand, wenn ſie ſetzt an ſeiner Seite ſchweigend nach Mannheim zurückkehrte. Erſt als ſich ihr Begleiter der Treppe zuwandte, die von der Brückenauffahrt in den Schloßgarten hinunter führte, richtete Certrud wieder das Wort an ibhn. „Haben Sie es heute ſo eilig oder iſt es berelts ſo ſpät?“ „Beides, gnädige Frau. Ich darf das Orcheſter und das Publikum nicht warten laſſen. Und das iſt der nächſte Weg ins Thpeater.“ „Sie dirigteren ja beute! Nun erſt fällt es mir ein.“ „Euten Abend, Brandt!“ (Tortletzung folgt.) 13 Dienstag, den 8. November 1921. ſtück, ein Mittelſtück und ein Nordſtück. Letzteres iſt im grozen „Weil es ſich für mich wirklich nicht ſchckt. Das ſehen 1 19 4 — S U c SA nneeee rr, rerreen r r * (haat Dienstag, den 8. November 1921. Mannheimer General-Anzeiger.(Abend⸗Ausgabe) 3. Selte. Nr. 519. der Unſinn des Weltmarkllohues. Bei jeder neuen Lohnbewegung taucht das Schlagwort Weltmarktlöhne“ in verſtärkterem Maße auf. Dabei weiß kein Menſch klar anzugeben, was man denn eigentlich unter eltmarktlöhne verſtehen könne. Es gibt überhaupt keene Weltmarktlöhne. Die Löhne untere.nander verglichen. ſind in Italien anders wie in Frankreich, in Frankreich anders wie in England und in England wieder anders wie in merika. das mit ſeinem Dollarlohn natürlich den höchſten ährungslohn hat. Die Zeitung des Deutſchen Textil⸗ arbeiterverbandes brachte vor kurzem eine vergleichende Zu⸗ ammenſtellung der Textilarbeiterlöhne verſchiedener Staa⸗ ten in Dollar umgerechnet und ſtellte dabei den Wochen⸗ verdienſt des amerikaniſchen Textilarbeiters von 25 Dollar em Wochenverdienſt des deutſchen Textilarbeiters von Mark in 5 Dollar umgerechnet, gegenüber und behauptete darnach,. daß der deutſche Textilarbeiter der ſchlechteſt Bezahlte der geſamten Textilinduſtrre der Welt wäre. Man kann ganz davon obſehen, daß dieſe Gegenüberſtellung die Angaben für den Zeitpunkt des Vergleichs und für den Kurs, nach welchem die Umrechnung erfolgt iſt. vermiſſen läßt: auf jeden Jall iſt die Schlußfolgerung des Textilarbeiterverbandes tat⸗ ſächlich falſch. Sie überſieht nämlich, daß der Dollar in Amerika ſelbſt gegenüber der Vorkriegs-eit nur noch die älfte ſeiner Inlandskaufkraft hat, daß dagegen der In⸗ endswert der Mark nicht nur nach zuverläſſigen Berech⸗ nungen, ſondern auch nach den Erfobrungen, die jeder ein⸗ zelne ſelbſt zu machen in der Lage iſt, einen ganz erheblich böberen Wert als der Auslandskurs der Mark bat und zwar annäbernd 100 Prozent. Während alſo in Amerika ze 25 Dollar Nominallöne für ihre Verwendung in der Hand des Arbeiters nur 12½ Dollar Kaufkraft baben, hoben die in 5 Dollar umserechneten Lohnmark des deutſchen Ter⸗ tilarbeiters in Deutſchland ſelbſt ungefähr die doppelte Kauf⸗ kraft, d. b. alſo den Wert von 10 Dollar. Damit rerſchwin⸗ det der Unterſchied in der Bezablung des deutſchen Textil⸗ arbeiters gegenüber dem amerikaniſchen Tex'ilarbeiter faſt gänslich. Zu demſelben Reſultat würde man bei einem Ver⸗ gleich mit irgend einer anderen Valuta kommen. Es läßt ſich auch der Eendruck icht ganz verwiſchen, ats ob das Schloawort„Weltmarktlöhne“ eine Art Verlegenbeitsphraſe zerſenigen iſt, denen andere Tatſachen zur Motivierung bäu⸗ J zu unvernfnftig hoch⸗eſchraubten Lobnforderungen feh⸗ n. Die Forderung eines gerechten und auskömm⸗ lichen Lohnes muß mit Cründen gcſtütt ſein, die einer kritiſch⸗rechneriſchen Prüfung ſtandpalten, nicht aber mit ei⸗ iitn ſolchen Schlagwort, wie es der Ruf„Weltmarktlöhne“ iſt Wirtſchaftliche Fragen. aupkverſammlung des Landesverbandes ſtädt. Beamten ens und des Jentralverbandes der Gemeindebeamten Badens. Tu. Karlsruhe, 7. Nov. Am Samstag und Sonntag 8 in dem von der Stadt Mannheim in liebenswürdiger Veiſe zur Verfügung geſtellten Erholungsheim Wiedenfelſen ie Hauptverſammlung des Landesverbandes ſtädtiſcher Beamten Badens und des Zentral⸗ derbandes der Gemeindebeamten Vadens ſtatt Als Hauptpunkt in der reichhaltigen Tagesordnung iſt der von Verbandsdirektor Weiler erſtattete Geſchäftsbericht ſowie die Satzungsänderungen zu verzeichnen. Die Satzungen, die organiſatoriſch eine Umgeſtaltung brachten, wurden, wie f auch faſt alle anderen Beſchlüſſe, einſtimmig erledigt. Eine weſentliche Rolle in den Verhandlungen ſpielte naturgemäß auch in den letzten Tagen von der Reichsregierung vorge⸗ nommene Umgeſtaltung der Beſoldungsord⸗ ng. Trotz unbeſtreitbarem Vorteil durch dieſe Neurege⸗ ung war innerhalb der Beamtenſchaft eine Befriedigung hierüber nicht feſtzuſtellen und zwar deshalb nicht, weil die nnteren Gehaltsklaſſen im Hinblick auf die wirtſchaftlichen erhältniſſe wiederum in ungenügendem Maße berückſichtigt Die durch die Neuregelung allgemein beſſeren Einkom⸗ mensverhältniſſe wurden voll anerkannt, konnten jedoch aus oben genannten Gründen nicht befriedigen. Dieſer Stimmung gab folgende, einſtimmig gefaßte Entſchließung Aus⸗ druck:„Die am 5. November 1921 im Erholungsheim Wie⸗ denfelſen tagende Hauptverſammlung des Landesverbandes ſtädt. Beamten Badens hat mit Entrüſtung die beabſichtigte Neuregelung der Beſoldungsordnung vernommen, die wie⸗ derum für die Beamten der unteren Gehaltsklaſſen eine ſchwere Enttäuſchung bedeutet. Sie erwartet von den maßgebenden Organiſationsinſtanzen. insbeſondere vom Deutſchen Beam⸗ tenbund. daß ſofort die Verhandlungen erneut aufgenommen werden und daß ſis den Beamten der unteren Gehaltsklaſſen diefenigen Bezüge bringen, die eine Lebensmöglichkeit ge⸗ währleiſten.“ Städtiſche Nachrichten. Die Steuer der Hausangeſtellten. Ab 1. November tritt in der Berechnung des 10prozentigen Lohnabzuges eine Aenderung ein. Wie bekannt, tritt das neue Lohnſteuergeſetz, das Mitte Auguſt veröffentlicht wurde, erſt am 1. Januar 1922 in Kraft. Den Vorſchriften des Artikels 1II jedoch, die den Steuerabzug vom Arbeitslohn regeln, iſt rückwirkende Kraft vom 1. April 1921 beigelegt worden. Nach den Beſtimmungen dieſes Geſetzes durften für die Monate Auguſt—Oktober 35 Mark Werbungskoſten von der Steuer in Abzug gebracht wer⸗ den. Dieſe ermäßigen ſich ab 1. November auf 15 Mark.— Die Berechnung der Steuer für männliche und weibliche Hausangeſtellte ſoll folgende Steuertabelle erklären: * Bar⸗ Natural⸗ Geſamt⸗ Steuer⸗ 100% Steuer⸗ Abzug für Steuer⸗ lohn lohn lohn ſrei abzug Werbungskoſten betrag M. M. M. M. M. M. M. 80 180 260 100 16 15 1 100 180 280 100 18„ 15 3 120 180 30⁰0 100 20 15 5 150 180 330 100 23 15 8 180 180 360 100 26 15 11 200 180 380 100 28 0 15 13 250 180 430 10⁰ 33 15 18 300 180 480 100 38 15 23 — g. Der wirkſchaftliche Aufbau unter beſonderer Berückſichligung der Ceipziger Nieſſe. lleber dieſes Thema hielt geſtern abend im Sitzungsſaale der hieſigen Handelskammer Syndikus Dr. Rocke⸗ Hannover einen in das Weſen und die Bedeutung der Meſſen über⸗ haupt, unter beſonderer Berückſichtigung der Leipziger Meſſe, ein⸗ führenden Vorlrag. In knappen Umriſſen legte er dar, wie ſich das neuzeitliche Meſſeweſen aus den mittelalterlichen Warenmärk⸗ ten, auch Meſſen genannt, herausentwickelte und, begünſtigt durch die kuleurrückbildende Wirkung des Krieges, in der Jetztzeit einen ungeahnten Aufſchwung genommen hat, der ſich ſchon allein aus dem zahlenmäßigen Anſchwellen der Meßbeſucher deutlich erkennen läßt. Als Hauptzweck der Leipziger Meſſe wurde die Förderung der Klein⸗ Fein⸗ und weiterverarbeitenden Induſtrie genannt durch die Erſchließung immer weiterer Abſatzgebiete. Der Sinn iſt, daß die Induſtrieen aufgrund ihrer ausgeſtellten Muſter⸗ fabrikate möglichſt reiche Aufträge auch aus dem Auslande erhalten. Aus dieſem Grunde werden die ausgeſtellten Muſter auch einer ſcharfen Prüfung unterzogen. Nur die b eſten deutſchen Waren ſollen hier dem fremden Käufer übermittelt und damit die Achtung des Auslandes nicht nur vor deutſcher Arbeit, ſondern auch vor deutſchem Weſen wieder erworben werden. Unter dieſem Ge⸗ ſichtspunkt laſſen ſich auch die Reichszuſchüſſe, die bei der Leipziger Meſſe 20 Millionen Mark betragen, rechtfertigen. Auch die Technik habe ſich bereits der Meſſe zugewandt und für ihre Zwecke die te ch⸗ niſche Meſſe dienſtbar gemacht. Der Redner kam auch auf das Meſſeunweſen zu ſprechen, da jeder Platz, der früher einmal eine Warenmeſſe hatte, dieſe jetzt als moderne Meſſe wieder aufleben laſſen will. Dieſen Zerſplitterungsbeſtrebungen ſetzt jedoch die Indu⸗ ſtrie ſelbſt ſchärfſten Widerſtand entgegen. Bezüglich der Frank⸗ urter Meſſe iſt man der Anſicht, daß dieſe nicht mehr ausge⸗ ſchaltet werden kann. Jedoch glaubt man durch eine Branchentren⸗ nung beiden Meſſen gerecht zu werden. Einige Lichtbilder zeigten tabellariſch den Aufſtieg der Leipziger Meſſe und das Treiben in der Stadt während der Meßtage. * Prägung von Markſtücken. Nach einer Meldung aus Berlin ſind die Verſuche zur Prägung von Ein⸗, Zwei⸗ und Dreimarkſtücken ſo gut wie abgeſchloſſen; die Münzen werden aus einer Metall⸗ Legierung hergeſtellt; ſie ſollen die Größe der bisherigen Silber⸗ münzen erhalten. Mit der Prägung ſoll zu Beginn des neuen Jahres in allen 6 Münzämtern des Reiches gleichzeitig und mit Hoch⸗ druck begonnen werden; wie man hört, ſollen Münzen im Werte — 2 Iweites Cyklus⸗Konzert. Trio: Friedberg, Fleſch und Becker. 9 Wenn ſich drei ſo eminent muſikaliſche, ſtilſichere Meiſter wie 178 Friedberg, Karl Fleſch und Hugo Becker zu kammer⸗ wölkaliſchem Muſizieren vereinen, lauſcht auch das Ohr des ver⸗ Tobnteſten Hörers mit Entzücken und ſtiller Andacht. Das Berliner 5 hat längſt auch in Mannheim ſeine Gemeinde gefunden, und 8 wahrt ſeinen alten Ruf auch jetzt noch, ſeit anſtelle Arthur decnabels als Vertreter des Klavierpart's Karl Friedberg getreten, 05 uns ja als feinſinniger Kammermuſiker ſchon von ſeiner Mit⸗ merung im einſtigen Frankfurter Trio bekannt iſt. Das Zuſam⸗ dernpiel der drei Künſtler iſt in der Tat von einer Geſchloſſenheit, ein,ortrag von einer Klarheit und Beſeelung und das Spiel von vnter techniſchen Reife und Subtilität, wie man es ſich kaum vollendeter denken kann. Und wäre noch die Akuſtik eines kleineren, dialefüllten Saales den Künſtlern entgegengekommen, ſo hätte ſich D rechte Begeiſterung und Wärme ſchon vom erſten Satze des Höro.r a kiſchen F⸗moll⸗Trio op. 65 von den Spielern auf die 255 ühertragen. Denn dieſes in der Sonne ſchönſter Männlich⸗ Aat gereifte Werk, eines der beſten Kammermuſikwerke Dvorak's, er⸗ deng namentlich vom männlich klagenden Adagio ab in einer Aus⸗ Fiucegröße und Tonſchönheit, die entzückte. Prächtig trat auch das male auf mit ſeinem originellen, ſcharf markierten Rhythmus. Anſtelle des c⸗moll⸗Trio op 1 Nr. 3 erſchien das der Gräfin H dödy zugeeignete D⸗dur⸗Trio op. 70 Nr. 1 von Haren hoven. Dem düſter unheimlichen d⸗moll⸗Largo mit dem „Geatteriſtiſchen Quartenmotiv verdankt dieſes Werk den Namen eiſtertrio“, eine Bezeichnung, welche ſonſt nicht zutrifft, denn die an ätze überſtrömen förmlich von glühender Lebenskraft. Dieſe kam Feld in der prächtig belebten Wiedergabe zum Durchbruch. Die dembeit, mit der Friedberg den dasso ostinato des Largo bot, ver⸗ ein beſonderes Lob. eines unden Programmes. t leit mit ſeinem Bruder die muſikaliſche Ausbildung Tſchaikowsky's ete. Vom rechten Kammermuſikſtile weit entfernt, ſeſſelt der Nunale Ruſſe in dieſem ſeinem einzigen Trio durch unerſchöpfliche Laile ſeiner Ideen, durch pathetiſche Beredtſamkeit und duftige 10 ichtigkeit. Zum echten Kammermuſikſtil fehlt ihm die thematiſch⸗ ſobiſche Entwickelung der Thematik. Aber die Art, wie Tſchai⸗ Klcske im zweiten Satze in elf Variationen, bald wie in den feinen oden den einer Spieldoſe, in Walzermelodie, einer markigen Foge, le er eines feurigen Mazurka eine ſchlichte Weiſe kaleidoſkopartig be⸗ büdobet, verrät doch ſo viel Originalität und eine ſo geniale formen⸗ K0 ende Kraft, daß man darüber alle ſtiliſtiſchen Bedenken aus dem panfe ſchlägt. Friedberg bot den ungemein ſchwierigen Klavier⸗ geradezu bravourös, und die Vertreter der Streichinſtrumente Lotteiferten mit beſtem Erfolge. Die Auslaſſung der 7. und 8. uriation, wie der Strich in den Finalvariationen, die wieder in 2 otenklage des Anfangsſatzes ausklingen, waren in Anbetracht 2aſtündigen Dauer des Konzertes nur zu begrüßen. ie ausgezeichneten Künſtler wurden verdientermaßen 322 ge⸗ J. ſchalkowsky's a⸗moll-Trio op. 50,„dem Andenken großen Künſtlers gewidmet“, bildete den Schluß des über⸗ Der Komponiſt meinte damit Rubinſtein, Kunſt und Wiſſen. Leipziger Theater. Wenn man einmal zufällig einen Blick wirft auf die Spielpeäne Verliner oder Hamburger oder Münchener Bühnen, ſo wiro man in jüngſter Zeit ſehr, ſehr häufig auf fran⸗ zöſiſche Werke ſtoßen... Man mag ſich nun zu dieſer Tatjache ſtellen, wie man will—: eines iſt ſicher, nämlich daß die„Fahrt ins Blaue“ von Gaſton de Cavaillet, Robert de Flers und Etienne Rey, die erſtmalig im Leipziger Schauſpielhaus in der Sophienſtraße aufgeführt wurde, ein Juwel von Luſtipiel iſt, wie wir es— leider— momentan nicht allzu häufig in Deutſchland finden.. Da iſt nichts von jener berüchligten Zweideutigkeit, Schlüpfrigkeit, auftringlichen Frivolität und zweifelhaften Pikanterie gewiſſer franzöſiſcher Luſtſpiele, die dieſes ganze Gente erſt in Ver⸗ ruf gebracht haben,— ſondern hier findet man: ein prachtvoll ge⸗ ſundes Luſtſpiel voller Fröhlichkeit und Leben, unbezahlbarer Schwankſituat onen, geiſtvoller Wortplänkeleien und— viel echten Gemütes und warmer, inniger Herzenstöne, die weit entfernt von kitſchiger Sentimentalität... Dies Stück, deſſen an und für ſich ſehr ſimple„Fabel“ eigentlich für die Autoren nur das„Gerüſt“, den dramatiſchen Vorwand bildet für eine Reihe glänzender und feiner Charakterſchilderungen,— verdiente in die klaſſiſche Literatur einzu⸗ gehenl— Es gab denn, dank einer ſchlechthin nicht zu überbietenden Aufführung im Schauſpielhaus einen großen Erfolg. Ein Abend voll ſchöner und genußreicher Augenblicke! Otto Stöckel, der Regiſſeur, war dem Stücke ein ausgezeichneter Wegbereiter. Er ließ das Ganze in gut beſchwingtem Tempo herunterſchnurren. Bernhard Wildenhain, unſer unübertrefflicher Charakterkomiker, bot als Vallentin de la Barroger vielleicht ſeine überhaupt bisher beſte Leiſtung. Wie er dieſe Rolle mit einer Fülle geiſtvoller Einzel⸗ züge, die oftmals ſcheinbar nur der Improviſation, der Eingebung des Augenblicks entſprungen, ausſtaffierte,— das allein machte ſchon die Angelegenheit ſehens⸗ und hörenswert!— In der Oper hatten wir eine ausgezeichnete Aufführung der Weberſchen„Euryanthe“ in neuer Einſtudierung. Prof. Otto Lohſe dirigierte und ließ das Orcheſtrale geſchmeidig und doch überall dramatiſch pointiert dahinſtrömen. Weißleders Inſzenierung: durchweg ſtil⸗ und geſchmackvoll und von noblem Zuſchnitt!— Felix von Lepel. Erfolgreiche Araufführung. Im Landestheater zu Linz an der Donau fand kürzlich die Uraufführung von Roderich Mein⸗ harts Drama„Untergang“ ſtatt und trug bei Publikum und Kritik einen vollen Erfolg davon.„Untergang“ iſt das Drama des not⸗ leidenden geiſtigen Arbeiters, eine Dramatiſierung des erfolgreichen Romans„Wiener Totentanz“. 1 Der ſchriftliche Nachlaß Grillparzers. Aus Wien wird uns berichtet: Der Gemeinderat hat die Direktion der ſtädtiſchen Samm⸗ lungen beauftragt, die bis zum 22. Januar 1922 unter Verſchluß⸗ liegenden Papiere aus dem Nachlaß Franz Grillparzers an de genannten Tage zu öffnen und zu prüfen, ob ſie zur Veröffen:⸗ lichung geeignet ſind, ſowie im Einvernehmen mit dem Grillparzer⸗ Forſcher Univerſitätsprofeſſor Dr. Sauer(Prag) nach Ueberprüfung der Papiere behufs vorläufiger Orientierung der literariſchen Kreiſe des In⸗ und Auslandes einen Aufſatz in der Rathaus⸗Korreſpondenz zu veröffentlichen. von 3 Milliarden Mark hergeſtellt werden, um ſo viele Münzen in 455 Zahlungsverkehr zu bringen, daß trotz allen Hamſterns der Münzverlehr flüſſig bleibt. 3 Monalsbericht der Mannheimer Bolksbücherei(U 3, herſchel⸗ bad.) Die im Oktober geführte Statiſtik ergibt folgende Ueber⸗ ſicht: Neuaufnahmen 98.(Leſer 68. Leſerinnen 30.) Buchſtatiſtik: Es wurden ausgeliehen insgeſomt 10 259 Bände, davon entfielen auf das ſchöne Schrifttum 9190 Bände, auf die belehrenden Gebiete 1069 Bände. In der Vuchausgabe wurden 5166 Leſer, im Leſeſaal 3098 Beſucher gezählt. *Feſtnahme einer Hoteldſebin. Bei einer Hausſuchung in der Ringelſtraße in Fronkfurt, die aus Anlaß des Entheimer Ra bmor⸗ des ſtattfand, entdeckte die Kriminalpolizei ein großes Ticbesneſt. Man fand u. a. in einem Mannheimer Hotel geſtohlene Wäſche und Porzellan. Als Diebin wurde das 22jährige Zimmermädchen Eliſe Brückner dieſer Tage hier feſtgenommen. Die Brückner war ſchon zwei Jahre in dem Hotel angeſtellt. Der Verdacht war nicht auf das Mädchen gefallen, weil es ſich ſtets abſichtlich als ſehr ehrlich hinge⸗ ſtellt hatte. Das Motiv zur Tat dürfte darin zu ſuchen ſein, daß die Brückner, die hier einen Schatz hatte, ſich auf billige Weiſe eine Aus⸗ ſiattung verſchaffen wollte. Die geſtohlenen Sachen, 18 Bettücher, eine Anzahl Kopfkiſſen, Handtücher uſw., ſowie das Porzellan im Ge⸗ ſamtwert von etwa 3000/ wurden wieder beigebracht. Das Mäd⸗ chen hatte das Diebesgut an dem freien Tag, der ihm alle 14 Tage zuſtand, perſönlich nach Frankfurt geſchafft. Pb. Feſigenommen wurde geſtern nachmittag ein 26 Jahre alter Schloſſer von Waldhof, der im ſtädtiſchen Schlacht⸗ und Viehhof kurz zuvor einem Vichhändler von Mutterſtadt eine Aktenmappe mit 20 700 Inhalt unter dem Arm hervor entwendet und damit die Flucht ergriffen hatte. Das Geld, welches der Täter auf der Flucht weggeworfen hatte, wurde wieder beigebracht. Nus dem Lande. Das Arbeitsminiſtcrium und das Heidelberzer Landſchaftebild. WB. Heidelberg, 8. Nov. Das badiſche Arbeitsmini⸗ ſterium nimmt zu dem Einſpruch des Vereins Heidelberger Preſſe gegen die Verſchandelung des Landſchafts⸗ bildes ber Stadt Heidelberg durch die Neckarkanalbaupläne Stel⸗ lung und teilt mit, daß in dieſer Angelegenheit bereits ſeit Jahren zwiſchen Baden und den maßgebenden Reichsbehörden Verhand⸗ lungen ſtattfänden. Die Stelle, wo das Heidelberger Wehr ange⸗ legt werden ſolle, liegt noch keineswegs feſt. Bei Gelegenheit der Offenlegung der Pläne, die von der Neckarbau⸗Direktion in Heil⸗ bronn ausgearbeitet würden, wäre alle Veteiligten, und in eubelt Falle auch den berufenen Vertretern des Heimalſchutzes Gelegenhei egeben, ihren Standpunkt geltend zu machen. Das Badiſche Waſſergeſetz§ 41 beſtimmt ausdrücklich, daß die Erhaltung hervor⸗ ragender Naturſchönheiten, nötigenfalls ſogar zur Verſagung des Verteihungsbeſchluſſes Anlaß geben könne. Das Miniſterium verwahrt ſich aber zum Schluß gegen die Unterſtellung, daß die Behörden, bei denen ſie Entſcheidung dieſer Frage liege, über die berechtigten Intereſſen des Heimatſchutzes hin⸗ weggeſchritten ſeien. 5 Großfeuer in Rohrbach bei Pooekten. Tll. Nohrbach bei Bretlen, 7. Nov.(Drahtb.) Am Sonntag abend wurde unſer Ort von einem ſchweren Feuer heimgeſucht. Dem Brand ſind ſechs Wohnhäuſer, ſieben Scheunen und verſchiedene Nebengebäude zum Opfer gefallen. Das Feuer war am Sonn⸗ lag Abend 10 Uhr in dem Gebäude des Lanbwirts Martin Eiſen⸗ hut ausgebrochen, das bei dem heftigen Wind ſo raſch um ſich griff, daß die Bewohner nur das nackte Leben reiten konnten. Alle ihre Fahrniſſe ſind verbrannt. Nur das Großvieh konnte aus dem ſchon brennenden Stalle herausgezogen werden. Mit großer Ge⸗ ſchwindigkeit dehnte ſich das Feuer auf die anliegenden Anweſen aus. Die Brandgeſchädiaten ſind: die Landwirte Martin Eiſenhuth, Leipert, Karl Wickenhäuſer, Anton Kraus Wwe., Jakob Schwarz⸗ maier, Rudolf Weiland, Otto Lutz und Löwenwirt Joſef Maierhöfer. Sie haben ſämtliche Hab und Gut verloren. Die einheimiſche Feuer⸗ wehr wurde lt.„Brett. Tagbl.“ bei den ſehr ſchwierigen Löſcharbeiten von den Feuerwehren von Eppingen und einigen benachbarten Ge⸗ meinden unterſtützt. Der Schaden iſt noch nicht abgeſchätzt, aber ſehr groß. * Unter zahlreicher Beteiligung von Intereſſenten aus dem ganzen Lande fand am Sonntag Nachmittag im Saalbau zum Ritter die Landesverſammlung des Bad. Landesverbandes zur Bekämpfung der DTu⸗ berkuloſe ſtatt. Nach einer Eröffnungsanſprache des Vorſitzen⸗ den, Prof. Dr. Starck, erſtattete der Geſchäſtsführer, Prof. Dr. Berghaus, den Rechenſchaftsbericht und im Anſchluß daran einen Bericht über den Stand der Tuberkuloſe und die nächſten Aufgaben des Landesverbandes. Redner konnte ſtatiſtiſch nachweiſen, daß die Tuberkuloſe, die während des Krieges einen hohen Stand erreichte, im Abnehmen begriffen iſt. Weibliche Perſonen werden von der Tuberkuloſe erheblich mehr heimgeſucht, als männliche Perſonen. In⸗ folge bedeutender Zunahme der verfügbaren Geldmittel iſt der Lan⸗ desverband in der Lage, ſeine Aufgaben wirkſamer zu erfüllen. Der weitere Vortrag des Stadtſchularztes und Lungenfacharztes Dr. Fehr⸗Heidelberg über die Vetätigung der Frau in der Tuberkuloſe⸗ bekämpfung, mit beſonderer Verückſichtigung ländlicher Verhältniſſe, war hauptſächlich für die zahlreich erſchienenen Fürſorgerinnen be⸗ ſtimmt. Im Laufe der Ausſprache wurden zumteil werlvolle An⸗ regungen zum Kampfe gegen dieſe heimtückiſche Volkskrankheit ge⸗ geben. Nus der Pfalz. () Speyer, 7. Nov. Am 13. November tritt die proteſtan⸗ tiſche Landes⸗Synode der Pfalz im Saale des proteſtantiſchen Vereinshauſes in Speyer zu einer ordentlichen Tagung zuſammen. „) Bad Dürkheim, 7. Robv. Am Samstag nachmittag wollte ein Landwirt in einem offenen Pfuhlfaß Kunſtdünger, den er mit Aſche gemiſcht hatte, auf den Acker fahren. Die Maſſe erplo⸗ dier te plötzlich und eine gewaltige Rauchwolke bedeckte die Straße. Eine Flamme konnte nicht wahrgenommen werden, 1 ſich Schwetzingen, 8. Nov. Verbrennungsüberreſte in Form eines dichten Rußes auf die be⸗ nachbarten Häuſer und auf die Straße legten. Die Exploſion hätte in geſchloſſenem Gefäß jebenfalls eine weniger harmloſe Wirkung gehabt. Gerichtszeltung. Der Beſtechungsproz Lieſer. Pp. Frankenkhal, 7. Noyv. Die Plaidoyers der Vertkeidiger. . Rechtsanwalt Dr. Richard Müller(Ludwigshafen) beginnt ſein Plaidoyer mit dem Hinweis, daß man tro achtmonakiger, förmlich mit Liebe geführter Vorunterſuchung und trotz einer 12⸗ tägigen eingehenden be n in dieſem Prozeß vor unge⸗ löſten Rätſeln ſtehe. In dieſem Zuſammenhang hebt der Ver · teidiger den Irrtum des Unterſuchungsrichters bezüglich der Pagi⸗ nierung, den Irrtum des Chemikers Dr. Po pp in dieſer Brief⸗ angelegenheit und das Verſchwinden einer Anzahl wichtiger Urkun⸗ den hervor. Lieſer ſei mit Hilfe ſeiner eigenen Fähigkeiten, ſeine⸗ Weitblickes, Unternehmungsgeiſtes und Fleißes ein wohlhabender Mann geworden. Aber die öffentliche Meinung habe den Reichtum Lieſers überſchätzt und von da bis e Unterſchätzun ſei nur ein Schritt geweſen Rechtsanwalt Dr. Müller weiſt au das Entgegenkommen Lieſers hunderten von Perſonen gegenüber hin, denen er mit der Lieferung von Lebensmitteln und Darlehen ausgeholfen habe. Er ſei ein Freund der Kleinhandwerker geweſen. Ueber eine Million Mark habe er für wohltätige Zwecke zur Ber⸗ fügung geſtellt. Auf die angeklagten und nicht angeklagten Ange⸗ ſtellten der Anilinfabtik entfielen ganze 60 000 Mark. Menſchen⸗ freundlichkeit habe Lieſer zum Wohltun veranlaßt. Es gehe nicht an, daß man die lauteren Motive ſeiner Geſinnung mit einer Dandbewegung abtue In der Zuwendung von Lebensmit zu Kommunalverbandspreiſen ſei kein unlauteres Verhalten, en das Erweiſen geſellſchaftlicher Freundlichkeit zu ſehen, und a. die regelrechte Verbuchung der Darlehen in Verbindung mit dem Um⸗ ſtand, daß nicht er an die Mitangeklagten. ſondern daß dieſe wegen Darlehen an ihn herangetreten ſeien, zeige, baß die Vorausſetzungen — 3. Seite. Nr. 519. Mannheimer General-Anzeiger.(Abend⸗Ausgabe.) Dienstag, den 8. November 1921. 525§ 12 des unlauteren Wettbewerbsgeſetzes nicht erfüllt ſeien,. Die ombinationen, wie ſie die Vorunterſuchung aufgewieſen habe, zätten ſich nicht zu einer feſtgefügten Kette geſchloſſen, der Tatbe⸗ tand des§ 12 ſei nicht erfüllt' und er beantrage Freiſprech⸗ ung von der Anklage der Beſtechung. Verteidiger Dr. Katz(Mannheim) kommt auf die Unter⸗ ſuchungs⸗ und Rügepflicht zurück, die der Geſchäftsmann habe. Ein eimacher Zivilprozeß werde zu einem Strafprozeß, wenn man den Stgatsanwalt dafür intereſſiere. Jahre hindurch habe Lieſer unbe⸗ Anſtandet geliefert, bis auf einmal eine Betrugsanzeige gekommen ſei. Ein Betrug könne nur dann vorliegen, wenn don Anfang an ein zielbewußtee, verbrecheriſches Verhalten zu dem Betrug geführt zätte. Wenn Lieſer nicht. ehe er das erlte Darlehen an einen Anilin⸗Angeſtellten gegeben hätte, die Abſicht gehabt hätte, das her⸗ beizuführen, weswegen er jetzt angeklagt ſei, falle die ganze Sache zuſammen. Und dieſe Abſicht habe er nicht gehabt. Daran kranke der von Ueberzeugung getragene kunſtſinnige Anklageaufbau des Staatsanwalts, daß er dieſem Ausgang der Sache nicht gerecht ge⸗ worden ſei. Lieſer habe ſich aus beſcheidenem kleinen Kreiſe loszu⸗ löſen verſucht. Es ſei kein Novum. daß die von unten gekommenen reich gewordenen Leute vielfach ein beſſeres und weicheres Herz für die Nöte ihrer Mitmenſchen hätten, als die in Wohlhabenheit auf⸗ gewachſenen. Die Anilinfabrit ſei die Nährmutter von Ludwigs⸗ hafen. Lieſer ſei, als Bauer an ihn herangetreten mit der Bitte um ein Darlehen, vor der Frage geſtanden, ſich ein⸗ für allemal die Türe zur Anilinfabrik zu verſchließen, oder den Bitten Bauers nachzugeben. Wenn von den 1 200 000 Mark, die Lieſer für Dar⸗ lehen ausgegeben habe, 60 000 Mark auf ent⸗ fielen, könne man doch nicht ſchließen, daß unſchöne Abhſichten Lie⸗ ſers zu den Darlehensgaben veranlaßt hätten. Nicht das kauf⸗ männiſche Geſchick Lieſers habe ihn zum vermögenden Mann ge⸗ macht, ſondern ſeine überaus günſtigen Terrainunternehmungen. Aber es ſei gar nicht ſo weit her mit den guten Verhältniſſen Lie⸗ ſers, er habe letztes Jahr monatlich 35—40 000 Mark an Gehältern bezahlt, dieſes Jahr kämen ſeine Generalunkoſten bei etwa 80 An⸗ gele en und 2 Millionen Bankkredit, der mit 10 Prozent zu ver⸗ 1979 ſei, auf etwa 1 Million Mark bei einem Umſatz von 6 Mill. ark. Rechtsanwalt Dr. Schulz(Frankenthal) als Verteidiger de⸗ Angeklagten Leonhardt befaßt ſich vor Beginn ſeines eigent⸗ lichn mit dem Antrag des Staatsanwalts auf Erlaſſung eines Haftbefehls gegen Leonhardt, dem er mit Schärfe entgegen⸗ trat. Das Schickſal eines Zivilprozeſſes, bei dem der Kläger, wie hier der Staatsanwalt, beweispflichtig ſei, der mit ſolchen Zweifeln ende, ſei beſiegelt. Ungewollt 4710 der Staatsanwalt der juriſti⸗ ſchen Abteilung der Anilinfabrik zu viel Einfluß auf Lieſers Ver⸗ abhren eingeräumt. Es ſtreife hart an den 5 17 des unlauteren etthewerbs⸗Geſetzes, daß die Anilinfabrik den Zeugen Reichel um den Verkauf ſeiner Anſchuldigungen engagiert häbe. Leonhardt ſei zu Lieſer gekommen, nicht umgekehrt. Er ſtak in einer vorüber⸗ gehenden Notlage infolge der Ablöſung einer hypothekariſchen Ver⸗ pflichtung eines Verwandten. Er habe das Darlehen von 7000 Mk. Lieſer durch notarielle Eintragung in das Grundbuch ſichern laſſen und die Rückzahlung für 1921 feſtgelegt, das zweite Darlehen ſei urückgezahlt worden. So gehe es bei Beſtechungen nicht zu. Eine nlauterkeit des Verhaltens, zu der Lieſer den Mitbeſchuldigten Leonhardt angeſtiftet und die dieſer verübt haben ſoll, ſei nicht ſeſt⸗ zuſtellen geweſen. Die Anklage des unlauteren Wettbewerbs falle in ſich zuſammen. Solange nicht bewieſen ſei, daß Leonhardt und Bauer aus dem„Millionengewinn“ einen erheblichen Betrag ge⸗ zogen hätten, ſolange ſei überhaupt kein ſchlüſſiger Beweis geführt. Slurmſchäden. WB. Berlin, 8. Nov. Infolge der Witterungsverhältniſſe ſind große Betriebsſchwierigkeiten im Fernſprech⸗ und Tele⸗ graphen ⸗Betrieb, beſonders im Verkehr mit Weſtbeutſchland und dem Auslande durch Leitungsſtörungen eingetreten. Die tele⸗ graphiſchen Verbindungen mit London ſind ſeit dem 6. November auf engliſchem Gebiete unterbrochen. Störungen in den Telegraphen⸗ Leitungen beſtehen im Verkehr mit Frankkeich, Holland, Belgien, der Schweiz und Italien. Im Fernſprechbetrieb iſt beſonders der Auslandsverkehr mit Wien, Prag, Budapeſt, Zürich, Baſel, Malland, Paris, Rotterdam und Kopenhagen geſtört. Im Inlandsfernſprech⸗ nerkehr ſind beſonders die Verſländigungen mit Düſſeldorf, Köln, Krefeld, Clberfeld, Bochum und Eſſen erſchwert. Hirſchberg 1. Schl., 8. Nov. Nach einem orkanartigen Sturm und Regengüſſen ſetzte im Hochgebirge heftiger Schneefall ein. In Oberbrückenberg und bei Kirchwang liegt der Schnee einen hal⸗ ben Meter hoch. Auf dem Kamm ſind Schneemehen bis zu einem Meter anzutreffen. Der Schnee liegt bis zu 600 Meter herab. WB. Kiel, 8. Nov. Ein furchtbarer Sturm, der von Hoch⸗ waſſer begleitet war, iſt über die Kieler Förde hinausgebrauſt. Sowohl in Kiel, wie auch in den Förde⸗Irten wurde erheblicher Schaden verurſacht. Zahlreiche an den Waſſerſtraßen gelegene Straßen von Kiel ſird überflutet, die Keller der Häuſer unter Waſſer geſetzt und die Hafenbrücken beſchädigt. Boote ſind losgeriſſen und zum Teil beſchädigt worden oder geſunken. Von der Außenförde wird gemeldet, daß eine An⸗ahl Fiſcherboote mit den Geräten geſunken ſind. Einige Dampfer ſind im weſelichen Teil der Oſtſee geſtrandet. Nägere Nachrichten liegen noch nicht vor. Neues aus aller Welt. Die Bettflaſche als Kaſſenſchrank. Eine Bäuerin im Ober⸗ amt Blaubeuren war zu Beſuch einer Schweſter, die auswärts wohnte. Der Bauer wollte Naber holden Gattin eine Freude machen und befahl bei dem naßkalten Wetter am Abend der Rückkehr die Bettflaſche„ſiedig heiß“ zu machen und ins Bett der Bäuerin u bringen. Die Freude der Heimgekehrten war nicht ſo groß, wie er Mann gehofft hatte, denn die Bäuerin während des Som ⸗ mers ihr 3 jergeld, das ſie heimli e hatte, in derſelben Bettflaſche aufbewahrt, wo es doch am ſicherſten ſei. Der ganze Inhalt war total verbrüht und nur wenige kleine Fleck⸗ chen zeigten der tieftrauernd Hinterbliebenen den geweſenen In⸗ halt des eigenartigen Kaſſenſchrankes. Es waren über tauſend Mark, die auf dieſem nicht ganz gewöhnlichen Wege verloren gingen. — Jeſinahme eines Mörders. Unter dem dringenden Verdacht, vor einigen Wochen in Dortmund die Eheleute Krieger in ihrer Wahnung ermorbet zu haben, iſt in einer Wirtſchaft in Wehring⸗ kaufen der Schmied Johann Hoß aus Dortmund verhaftet worden. Hoß wurde im Schlaf überrumpelt. Ueber dem Sofa hing ſein Rock, in dem ſich ein gelade ner Revolver befand. — Mord. Während eines Streites mit ſeiner Ehefrau, den Verwandte zu ſchlichten ſuchten, hat in Weſterwiehe bei Riet⸗ berg der Kolon Heinrich Heiringshoff ſeinen Schwager Chr. Staen daaer mit dem Jagdgewahr erſchoſſen und ſeinen Schwiegervater Heinrich Peterhanwahr ſchwer verwundet. Der Mörder iſt flüchtig. Weiterdienſinachrichten der badiſchen Landeswelterwarte in Karlsruhe. Beobachtungen badiſcher Wetterſtellen(7 morgens C———————————— nft⸗Tenteſ 5 F geneneeg J. Bin e mſire dn 828 8 erere werkmen Wertheim— 2 7 1 W. mäß. etenſ 1 Königſtuh!563780 0—-3] 4—3SwW ſſchw. deen 0 Karlsruhe. 127761.1 1 6 OWSWIeicht e del“ 0 Baden⸗Baden 213761.2 2 6 28 eeicht wolnig.5 Villingen 715783.0—4]—4SW.Leich: beitr 0 Feldberg. Hof 1281746.80—-——]W ſchw beiter 0 St Blaſien 780— 3—5 N ſleicht anna 0 Badenweileer!!!—-——-—— Allgemeine Wilterungsüberſicht. Das Tiefdruckgebiet iſt nach Rußland abhgezogen, doch bringen auf ſeiner Rückſeite noch kleinere Störungen ſtrichweiſe geringe Nie⸗ derſchläge(meiſt Schnee). Unter dem Einfluß nördlicher Luft⸗ ſtrömungen ſind die Temperaturen ſtark geſunken; im Hochſchwarz⸗ wald herrſcht ſcharfer Froſt(Feldberg minus 85). Es iſt kaltes, wol⸗ liges Wetter mit Nachtfröſten und vereinzelten leichten Schneefällen zu erwarten. Wetlervorausſage bis Mittwoch, 9. Nov., 12 Uhr nachks: Wolkig, kalt, Nachtfröſte, vereinzelt geringer Schnee. 4. Handel und Industrie. Dampfkesselfabrik vorm. Arthur Rodberg.-., Darmstadt. Kapitalserhöhung um 4,2 auf 7 Mill. A. In der heute vormitlag im Sitzungssaale der Mannheimer Bank abgehaltenen.-O..-., die sich mit der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft befaßte, waren 18 Aktionàre mit 3898 Aktien und Stimmen, worunter 1800 Vorzugsaktien, vertreten. Der Vorsitzende des Aufsichts- rats, Herr Rechtsanwalt König-Mannhei m, machte ein- leitend folgende Ausführungen: Der auberordentlichen Generalversammlung kann ich die erkreuliche Mitteilung machen, daß die Gesellschaft Rodberg in fortsehreitend günstiger Entwieklung sich befindel. Um die Auftrage zu erledigen, ist es notwendig gewesen, das Werk in ganz bedeutendem Umfange auszu- bauen. Auch sind die Räumlichkeiten für das kaufmännische und technische Büro bei dem wachsenden Geschäft unzuläng- lich geworden. Wir haben deshalb ein sehr schönes und ge- eignetes Gebäude erworben, das von der Verwaltung im Ok- tober bezogen wurde. Es ist besonders zu betonen, daß diese Büros genügend Licht und Raum aufweisen. Es handelt sich nun darum, die Mittel für die Ausführung dieser Bauten, die zurzeit schon in Angriff genommen sind, Dereitzustellen. Auch ist es klar, daß bei dem wachsenden Umfange des Geschäfts eine Verstärkung der Betriebsmiitel notwendig geworden ist. Aus diesem Grunde treten wir an die.-O..-V. mit dem Antrag auf Kapitalserhöhung heran. Das Aktien- kapital beträgt zurzeit 3 Mill. A, eingeteilt in 2,8 Mill. 4 Stamm- und 200 000 Vorzugsaktien, welch letztere eine 6% ige Vorzugsdividende erhalten. Es wird vorgeschlagen, den Betrag der Stammaktien von 2,8 auf 7 MilIL. 14 zu er- höhen, sodaß das, Aktienkapital sich aus 7 Mill. Stamm- und 200 000 Vorzugsaktien zusammensetzt. Ausgegeben werden 4,2 Mill.„1 junge Stammaktien zum Kurse von 120%. Die Kosten dieser Emission trägt die Gesellschaft. Die jungen Aktien sollen an der Dividende des am 30. September an- gelaufenen Geschäftsſahres zur Hälfte teilnehmen. Der Abschluß für das am 30. September abgelaufene Ge- schäftsjahr liegt noch nicht vor, aber das Ergebnis länt sich dahin überblicken. daß eine recht befriedigende Divi- dende zur Verteilung kommt. Es ist weiter vorgeschlagen, daß das gesetzliche Bezugsrecht der Stammaktionäre ausge- schlossen sein soll. Die jungen Aktien werden übernommen dureh ein Konsortium unter Führung der Mannheimer Ban., und zwar zum Kurse von 120%; mit der Verpflichtung, den alten Stammaktionäàren für je eine alte eine junge Aktie ziI 120% zum Be uge anzubieten. Der Rest der Stammaklien bleibt zur Verfügung des Konsortiums. Ueber die Anträge der Verwaltung wurde getrennt ab- gestimmt und dieselben einslimmig angenommen. Ein- slimmige Annahme fanden auch die vorgeschlagenen Statuten- änderungen. Aktienbrauerei Cluß, Leilbronn a. N. Nach dem Geschäftsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr beziffert sich der erzielte Reinge Winn ab- züglich 211 499(87 400%) Abschreibungen auf 152 842 (14 058). Woraus eine Dividende von 7%(i. V. 0) ver- teilt. 20 000 Unterstützungsgelder zurückgeskellt und 17842 1 058) A vorgetragen werden. In der BIilanz slehen bei 5 Mill.„ Aktienkapital und 3,3 Mill.% Schulden Grund- stücke und Liegenschaften mit 1,6 Mill. 4, Kasse mit 20 223 K, Außenstände mit 1,6 Mill.„ und Vorräte mit 3 Mill. zu Buch. Um die Betriebsmittel in Einklang mit dem gesunkenen Geldwert und den in hohem Maße gestiegenen Aufwendungen kür Roh- und Betriebsmaterialien, Gehälter und Löhne zu bringen. wird die Erhöhung des Aktienkapitals von.5 auf.2 Mill. 1 durch Ausgabe von 1,6 Mill. 4 Stamm- aktien und 100 000„ Vorzugsaktien mit 20fachem Stimmrecht beantragt. Von den neuen Stammaktien sollen 13 Mill. 4 durch Vermittlung eines Bankenkonsortiums den alten Aktio- nären zum Kurse von 115% in der Art angeboten werden, daß) auf je eine alte Aktie von 1000% eine neue Aktie von 1000„ mit Dividendenberechtigung vom 1. Oktober 1921 ab entfällt. Der Rest von 100 000 Stammaktien und die 100 000 Mark Vorzugsaktien, welch letztere mit 6% im Jahr zu ver- zinsen sind, werden unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugs- rechts zur Verfügung des Aufsichtsrats gestellt. Die Aus- s ichten für das kommende Geschäftsjahr sind insofern nicht ungünstig, als die Gesellschaft mit einem zufrieden- stellenden Bierabsatz rechnen kann. Rombacher Hüttenwerke. Die Gesellschaft schlieſit ihr Geschäftsjahr 1920/1 nach Abschreibung von 3,8(1,4) Mill. A4 und nach Rückstellung von 18,6(3,5) Mill. mit einem Reingewinn von 10,7(7,1) Mill.&4, aus dem 16%(12%) Dividende verteilt werden sollen. Rheinisch-Nassauische Bergwerks- u. Hütten.-G. Wie verlautet, beabsichligt diedesellschaft, eine Kapitalserhöhung um 2 Mill. vorzunehmen. Die jungen Aktien sollen im Verhältnis von 3 zu 1 zu 120% ausgegeben werden. Deutsch- Niederländische Bank.-., Düsseldorf. Die Verwaltung beantragt die Erhöhung des Aktienkapitals um 25 Mill. XA. Ferner soll über eine Fusion mit der Bank für Landwirtschaft und Gewerbe.-G. in Köln beschlossen wer⸗ den, deren Aktien sich zum größten Teil im Besitz der Deutsch-Niederländischen Bank befinden. = Rositzer Braunkohlenwerke.-G. Die Gesellschaft unterläbt die Ausgabe von 17 Mill. neuen Aktien, des- gleichen die Fusion mit der Vereinigten Kohlen-.-G. und den Bergwerkserwerb aus dem Duxer Verein. Statt dessen wird ein Pachtvertrag zwischen der Dea und der Rositzer .-G. geschlossen und den Aktionären freigestellt, für jede Rositzer Aktie von 1000 ausschließlich Dividende für 1920/21 eine Ipu-Aktie zu 500 Fr. mit Dividende für 1921/2 zu beziehen. In der.-V. von Rositz begründete der Vor- sitzende diesen Programmumschwung mit der starken Kurs- steigerung der Aktien und den damit entstandenen Fusions- kosten. Dr. Solmsen gab die Stempelkosten für die ursprüng- lich geplante Verschmelzung auf rund 60 Mill. MA an. Es sei unmöglich, das vereinigte Unternehmen eine so hohe un- produktive Last tragen zu lassen. Eine übertriebene Steuer- politik zwinge demnach zur völligenAbkehr von der Fusions- klorm und zur Aufsuchung eines neuen Weges, der in betrieb- licher und organisatorischer Hinsicht die Verschmelzung er- setzt. Dies soll durch den Pachtvertrag erreicht werden. Durch den Pachlvertrag dürfte die Rositzer.-G. ihre beweg⸗ liche Aktiva, aber auch ihre schwebenden Schulden in Höhe von 26.39 Mill. Bank- und 74 Mill.„ sonstigen Verpflich- tungen an die Dea übertragen. Den neuen Anordnungen, die die Dea bei der Rositzer Braunkohlengesellschaft getroffen hat. werden dem Vernehmen nach auch in den übrigen Braun- kohlenunternehmungen veränderte Dispositionen folgen. Die Werke des Duxer Kohlenvereins werden nunmehr mit der Vereinigten Kohlen-.-G. in Dresden verschmolzen werden. X Bevorstehende Einigung in der Kabelindustrie. Die Verhandlungen des sogenannten Kabels vndikates nehmen einen günstigen Verlauf, sodaßß eine Einigung zu er- warten sein dürfte. Beendigter Streik. Bei der Waggonfabrik Gotha ist der Streik., der seit Wochen das Werk stillgelegt, be- endet worden. Erschöpfung von Wert oder Menge der Ausfuhrbewilligung⸗ Wie die Handelskammer Mannbeim mitteilt, haben ver⸗ schiedene Vorkommnisse den Reichskommissar für Aus- un Einfuhrbewilligung zu Berlin veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß Ausfuhrbewilligungen, auf Grund deren Teilsendungen gemacht werden, als erledigt zu betrachten sind, sowoß Wenn die darin angegebene Menge, als auch wenn der darin verzeichnete Wert durch getätigle Ausfuhr erschöpft ist. Es ist erforderlich, wenn Wert oder Menge erschöpft ist, die Er- teilung neuer Auskfuhrbewilligungen zu beantragen. Neue Auslubrabgabe. Wie der Wirtschaftsausschuß für das besetzte Gebiel mitteilt. hat die Interalliierte Rheinlands- kommission den im Reichsanzeiger Nr. 25 vom 20. Okt. 192 verökfentlichen neuen Ausfuhrabgabe-Tarif aner- kannt. Die neu erhöhte Ausfuhrabgabe wird daher vom 10. November ab auch auf die Ausfuhr vom besetzten Gebiet ins Ausland erhoben. Freigabe deutschen Eigentums in Guatemala.(Mitgeteill vom Verband der im Ausland geschädigten Inlandsdeutschen.) Der Präsident der Regierung von Guatemala hat laut Mit⸗ teilung des Auswärtigen Amts durch Verfügung vom 26. Juni 1921 das deutsche Eigentum in Guatemala freigegeben. Nach Zikker 2 des Freigabebeschlusses werden die Güter ihren Eigentümern oder éeiner Kommission übergeben, die zu diesem Zweck von ihnen oder ihren Vertretern ernannt werden wir welche der Regierung von Guatemala ausreichende und form- gerechte Entlastung Zu erteilen haben. Die Ausführung des Freigabebeschlusses liegt in Handen des Wirtschaftsministe- riums von Guatemala. Nach Mitteilung des Wiederaufbau- ministeriums ist zur Wahrnehmung deutscher Interessen in Aegypten ein griechischer Rechtsanwalt bestimmt worden, dessen Adresse den Interessenten beim Verband der im Aus- land geschadigten Inlandsdeutschen, Zweigstelle Mannheim. mitgeteilt werden kann. Bärsenherichte. Börsen- Freiverkehr. Frankfurt, 8. Nov.(Drahtb.) Heute wurden an der Frankfurter Berse nur Devisen und Noten amtlich notiert. Die Effektenspekulation, die sich gestern gegenüber Hausse am Devisenmarkt reserviert verhielt, steht auf dem Standpunkt. daß das Kursniveau des Dollars in den nächsten Tagen eine Ermäßigung erfahren werde. Heute lag der Dollar bei Eréffnung noch 330, war später aber stark schwanken bis 299. Die Haltung der Effekten im Verkehr von Büro 2u Büro war heute zurückhaltend. Man hörte vielfach Angebot Chemische Aktien konnten sich behaupten; Scheideanstalt nannte man mit 2200, Holzverkohlung befestigt, ca. 1550 bis 1560. Metallbank 1625. Im freien Verkehr Waren Deutsche Petroleum abgeschwächt; man bot 2300, Opiag wurden mit 18 400 genannt. Gxreffenius 1580, Benz-Motoren 1080—1040 genannt. Hansa-Bank-Aktien werden auf 200, Düsseldorfer Bankverein auf 290 geschäàtzt. Berlin, 8. Nov. In der naàchsten Woche kfinden Börsen- versammlungen und zwar Vollbörsen nur am Montag un Donnerstag statt. Im übrigen bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Der Börsenvorstand beschloß, daß vom 1. Dezember ab in Dividendenwerten nur Auftràge von Mark und dem mehrfachen hiervon, bezw. soweit es sich um Aktien in Stücken von 000 Mk. und 1200 Mk. handelt, nutr Aufträge von 6000 Mk. und dem mehrfachen hiervon von Kursmaklern zur Ausführung angenommen werden dürfen, und dafl nur Geschàfte in diesen Beträgen Anspruch aaf Be- rücksichtigung bei Kursfeststellung haben. Deuisenmarkl. Franktfurter Devisen. Frankfurt, 8. Nov.(Drahtb.) Im Frühverkehr blieb das Geschäft ruhig bei fester Tendenz. In den Vormittagsstunden wurde Devise Newyork mit 322—326 gehandelt. Auszahlung Holland blieb gesucht. Die offlziellen Notierungen zeigten aber eine Abschwächung verschiedener Devisen. Die Preise ließen gegen Schluſß eine unsichere Stimmung erkennen. Es wurden folgende Notierungen genannt: Newyork 322(amt- lich 298), London 1270(1216). Paris 2310(2250), Brũssel (2175)/ Holland 10 800(10 850), Schweiz 6000(5670), Italien 7NN —(1278). Amtilon 7 Novemder 8 fovemder 7 Movemder 8 Movember Reln Lrtet Iaeld Arlet geld griet deld( Eriel, Holland Norwegen 103..0 034.10 1245 90 Selglen 2037.90 2072 10 f21 72 80 2177 22 Sohweden—.— 68. London 1123 80 1128 201214 70217.3JJ[elsingforsſ—24—.—-— Paris 2122.8) 2127 20 2247 70 2272 30Mew Vorx 24 70238.30 297.70 Sohwelz Wlen, altes——— Sganlen 3943. 305“.-Osst. abg 8 99 9 01 9 Judapest 2597 25 03 27.22 Praj 289 70 290 30 J 359.60 —.—3— ſtallen. f1141 30 f140 70 128 70 279 30 bänmarx 8394 40 5835 80 85594. 40 Frankfurter Notenmarkt vom 8 Rovember. aeld srlet eld 1 Brief Amerlkanisohe Moten. 29 50 278 33[Jssterr.-Ungar., alts... Belglsonse 27.50 2102 53 Aorvοfr⁰,,,h,eCC Dänisone—.emsdhbs.„„133 50 1606 80 Englisone 1123 59 1201.50 Saalsdũ“es„—.—— Französtsohbe„ 22.50 2212.50 Swelzer 43113.— 8433.— Holländisoge 10425 103½5 S0%sss—.—— Itallenistcbe. 1233.5J 1253.52 Teodedno-Slovak.„ 7ã 380 Oesterreloh abgest..— 6 30 JUniarisdons—.——.— Tendenz: fest; Dollar unterlag starken Schwankungen, bis 330 gehandelt, gab später aber nach; später schwächlen sich die Preise aber ab. 8 Berliner Devisen.— Amtlloh 7. Novemdor 8 Rovember 7. Novemder 8 Movember geld Briei deld riet deld Sriei deld Srlel, Hollang 149 103.0 91539.01010 0ſhew Vorkf 28 712½ 29 309 68 310.8ʃ Brüsse.%/ 80%%2 10/2171 80½177 0Paris. 2 9780 2202 202287 752242 Ohristiania 440.90 4107 1004250 704283.20 Sohwelz 5684 30 5705 705744 255755. Kopenhagzen 384.43 5355.555541 45825 55 Spanlen 4145 858 4154.154165 804174 Stookholm 834 35 6886.556843. 158888 85Je st. Ungg 4 — felsingstor] 584.40 85 80 588.10 850 10 Men abc.4 847.85 335 ltalſen. 14 28 J28l 28ſ75 datee r: 4d cs a8d 28 224.5 828 London 1728.55 1181 15178.80181 20 zudapest 28.97 27.08] 28 87 28. Einschränkung der Devisenspekulation. Im Reichstag hat der Reichswirtschaftsminister Schmidt einen Gesetzent- wurf eingebracht, der das frele Spiel in Devisen an der Börse einschränken soll. Außerdem wirft er die Frage auf, ob wir vielleicht nicht doch an das Ausland herantreten sollten, da- mit dieses uns helfe, die von Deutschland ins Ausland de nierten Devisen herauszuholen. Waren uni Häarkte. Berliner Produktenmarkt. Berlin, 8. Nov. Die Geschäftslage am Produktenmarkte wies keine Aenderung auf. Die hohen Preisforderungen, bel geringem Angebot, véeranlassen die Käufer zur Vorsſcht, zu- mal man glaubt, daſß infolge der Aufnahme der Drusch- arbeiten, in der nächsten Zeit mehr Ware an den Mark kommen wird. Die Preise zeigen eine ganz unregelmäßige Bewegung. Weizen und Roggen hatten eine feste Haltung bei hohen Preisen. Für Gerste wurden hohe Preise verlan lebhaft begehrt war besonders Sommergerste. Für Hafer hielt der Mangel an Ware an und es wurden weitergestiegene Preise erzielt. Für Mais zeigte sich nur wenig Unterneh⸗ mungslust, einige Umsätze fanden in bahnstehender Ware Dezemberlieferung statt. Mehl wurde wenig umgesetzt. Klele und Raps, sowie auch Hülsenfrüchte und sonstige Futter“ stoffe hatten feste Haltung. Hauptſchriftleiſung: Dr Fritz Goldenbaum. Verantwortlich für Politik: Dr. Fritz Goldenbaum; für Feuilleton: A. Maderno: für Lokaſes unt den übrigen redaktionellen Inhalt: Richard Schönfelder; für Handel: J..: Franz Kircher: für Anzeigen' Karl Hüge Druck und Verlag: Druckeren Di. Haas. Mannheimer General⸗Anzeiter G. m. b.., Mannheim, E 6, 2. — / ß 1* *SrOanrnAKSn AAS2NN.7 SSaneren Sredeane —— Aenn Da eesesn *2* 8N.S „ Ac — N 7 Dienstag, den 8. November 1921. Mannheimer General- Anzeiger. wend⸗ uusgabe.) 5. Seite. Nr. 519. Seenme dß u n d Re ch. Erſchleichung von erwerhsloſen⸗ unterſtützung. Nicht ſelten ſind die Fälle, in denen die Erwerbsloſen⸗ untertugung von Perſonen in Anſpruch genommen wird, die er Fürforge nicht bebürſen. Daß wiſſentlich falſche Angaben bei der Steaung des Unterſtüzungsantrages den Tatbeſtand des Betruges erfüuen, dürfte keinem Sweifel unterliegen. Bedenten entſtehen aber, wie in der Zeitſchrift„Geſetz und echt“ ausgeführt, dann, wenn das Unkerſtützte während der Fürſorge Erwerb findet und dieſe Tatſache der zuſtändigen Stelle bei Empfangnahme der Unterſtützungsgelder ver⸗ ſchweigt. Das Oberſte Landesgericht in München erblickt in dem bloßen Verſchweigen keinen Betrug, weil weder eine ver⸗ tragliche noch eine rechtliche Verpflichtung zur Aufklärung be⸗ ſtehe. Es geht dabei von den beſonderen bayeriſchen Beſtim⸗ mungen aus, die den in Fürſorge Genommenen nur verpflich⸗ ten, auf Anfrage wahrheitsgetreue Angaben über ſeine Be⸗ ſchäftigung und ſonſtigen Verhältniſſe zu machen.— Auf einem anderen Stondpunkte, der den Verhältniſſen des Lebens mehr gerecht wird, ſteht das Kammergericht in Berlin. Es leitet die Pflicht zur Offenbarung einer Veränderung in den Erwerbsverhällniſſen aus dem Eeſetz ſelbſt ab. Danach ſind unterſtützungsberechtigt nur ſolche Perſonen, die infolge des Krieges zum Beſtreiten des notwendigen Lebensunter⸗ haltes nicht mehr imſtande ſind. Dieſe Vorſchriſt, ſowie der Grundſaß von Treu und Elcuben erfordern, daß die Für⸗ ſorge dann nicht mehr beanſprucht werden darf, wenn der nterſtützte wieder in die Lage kommt, ſeinen notwendigen ebensbedarf durch eigenen Erwerb zu gewinnen. Die Für⸗ ſorgeſtelle kann eine ſolche Aenderung der Verhältniſſe regel⸗ mäzig nur durch die eigenen Mitteilungen des Unterſtützten erfahren. Es iſt ihr nicht zuzumuten, vor jeder Auszahlung der Unterfützung noch beſondere Erkundigungen über die Jortdauer der Bedürftigkeit einzuziehen. Daraus folgt die Palicht des Unterſtünten eine weſentliche Beſſerung ſeiner Wirtſchaftslage der Behörde anzuzeigen. Die pflicht zur ndrohung bei Friſt⸗ ſetzung wegen flichterfüllung. Iſt bei einem gegenſeitigen Vertrage der eine Teil mit der ihm obliegenden Leiſtung im Verzuge, ſo kann der andere Teil gemäg§ 326 B. G. B. zur Bewircung der Leiſtung eine angemeſſene Friſt ſtellen mit der Erklärung, daß er die Leiſtung nach dem Ablauf der Friſt ablehne. Erſt nach ſol⸗ cher Anorohung iſt der erfüllungsbereite Vertragsteil zum Rücktritt vom Vertrage und zum Anſpruch auf Schadens⸗ erſatz berechtigt. Das Geſetz bezweckt mit dieſer Beſtimmung, ag der fäumige Teil veranlaßt werde, erſt noch einmal ernſt⸗ lich mit ſich zu Rate zu gehen, ob er die Folgen ſeiner Säum⸗ aius übernehmen will. Der Inhalt der mit Androhung ver⸗ ſehenen Friſtpeſtimmung iſt im 8 326 deutlich vorgeſchrieben. Sie muß dahin gehen, daß dem Säumigen zur Bewirkung der Leiſtung eine angemeſſene Friſt mit der Erklärung beſtimmt wird, daß der Nichtſäumige nach dem Ablauf der Friſt die An⸗ nahme der Leiſtung ablehne. Hiergegen wird im kaufmän⸗ niſchen Leben nicht ſelten verſehlt. Wenn zwar auch die Friſt⸗ ſezung nicht dem Wortlaut des§ 326 zu entſprechen braucht, „ſo muz doch die Androhung der Leiſtungsablehnung deutlich gum Ausdruck kommen. Es genügen daher nicht allgemeine edewendungen wie, daß man von allen aus Friſtablauf zu⸗ ſtehenden Rechten Gebrauch machen werde oder daß man lagbar vorgehen werde. Ungemein häufig iſt auch die Er⸗ klärung, daß man zurücktrete und Schadenserſatz verlange. Die Rechtsſprechung faßt dieſe widerſpruchsvolle Erklärung dahin auf, daß nur Schadenserſatz wegen Nichterfüllung ver⸗ angt wird und ſieht ſie als genügend an, weil in ihr die An⸗ rohung der Ablehnung der Erfü lungsabnahme liegt. Fehl es in der Erklärung an der notwendigen Androhung der Ab⸗ lehnung der Leiſtung, ſo iſt ein Rückkrittsrecht vom Vertrage nicht gegeben, es ſei denn, daß der andere Teil die Erfüllung ausdriſcklich verweigert, wodurch die Friſtſetzung überhaupt überflüſſig wird. Eine Geſellſchaft hatte von einer Firma are gekauft. Die Ware iſt nicht geliefert worden, auch nicht, nachdem die Geſellſchaft eine Nachfriſt, ohne Präjudiz, geſetzt zatte. In zweiter Inſtanz machte die beklagte Firma geltend, daß ein Rücktritt der Geſellſchaft zu Unreeſt erſolgt ſei, weil ſie bei Friſtſezung die Androhung des Rücktritts unterlaſſen abe. Das Oberlandesgericht hat darauf die Klage auf Erſatz des durch Nichterfüllung entſtandenen Schadens abgewieſen. Das Reichsgericht hat dietes Urteil mit folgenden Entſchei⸗ ungsgründen beſtätigt: Die Feſtſezung des Vorderrichters, daß die Erklärungen, die die Geſellſchaft gegenſiber der be⸗ klagten feirma abgegeben hat, der Vorſchrift des 8 326 B. G. B. nicht entſprochen haben und die fernere Fkeſtſtellung, daß die von der beklogten Firma abgegebenen Erklärungen eine ſo entſchiedene Weigerſing, den Vertrag zu erfſiſſen, daß auf dieſe Erklärungen bin die Geſellſchaft ohne Friſtſezung vom ertrage hätte zurſicktreten können, nicht enthalten habe, ent⸗ ſprechen nur der ſtändigen Rechtsſprechung des Senats. Steuerfragen. Der Unkerſchied zwiſchen Goldmark und Pay'ermark bleibt bei der Lermögenszuwachsſleuer auſſer Belracht. Ein Steuerpflichtiger machte bei einer Beſchwerde über die Veranlagung zur Vermögenszuwachsſteuer geltend, daß das Mehr am Nennwert ſeines Vermögens durch die ſeit 1917 eingetretene Geldentwertung entſtanden ſei. In Wirklichkeit habe ſich ſein Ver⸗ mögen verringert. Seine Beſchwerde wurde vom Reichsfinanzhof abgewieſen. Als Endvermögen gilt nach§ 5 vorbehaltlich ein'ger geſetzlich vorgeſehenen Abweichungen das auf den 30. Junt 1919 nach den Vorſchriften des Beſitzſteuergeſetzes feſtzuſtellende ſteuerbare Vermögen des Abgabepflichtigen. Das Beſitzſteuergeſetz unterſtellt, wie es noch durch Beifügung„Verkaufswert“ zum Ausdruck bringt, aß unter gemeinen Wert der Betrag zu verſtehen iſt, der als aufpreis bei einer Veräußerung des Gegenſtandes im gewöhnlſchen Geſchäftsverkehr zu erzielen wäre Der gemeine Wert, der für das Endvermögen maßgebend iſt, wird durch den Geldbetrag ausgedrüct, er bei einem Verkauf des Gꝛgenſtandes am 30. Juni 1919 unter normalen Verhältniſſen zu erzielen iſt. Die ſtarken Schwankungen, die namentlich nach dem Ausgang des Krieges in der Valuta ein⸗ getreten ſind, haben allerdings die Bewertung der Gegenſtände ſehr erſchwert, weil bei der Wertermittlung nicht auf den von Zufällig⸗ keiten abhängigen Stand des Geldwertes an einem Tage abge⸗ boden, ſondern die Preiſe, wie ſie im Verkehr als Durchſchnitts⸗ preiſe eines gewiſſen Zeitraumes in Erſcheinung treten, für die Be⸗ wertung in Betracht zu ziehen ſind. Die Tatſache, daß die Geld⸗ entwertung, von gewiſſen Schwankungen abgeſchen, als eine voraus⸗ ſichtlich dauernde ſich entwickelt hat, kann nicht mehr als ein„un⸗ gewöhnlicher“ Umſtand unberückſichtigt bleiben, wenn das Geld überhaupt noch als Bewertungsmäßſtab gelten ſoll. Daher müſſen die Preiſe, wie ſie ur ter den allgemeinen wirtſchaftlichen Verhält⸗ niſſen bei Veräußerungen, von Notverkäufen u. dergl. abgeſchen, zu erzielen ſind, der Bewertung zugrunde gelegt werden. Der gemeine Wert für das Anfang⸗vermögen fand in dem Geldbetrag den Ausdruck, wie er bet den damaligen Veräußerungen unter der Berückſichtigung der Geldverhältniſſe vom 31. Dez. 1913 zu erwarten war: Das Geſetz hat, ſoweit die Beſtandleile des Vermögens nach dem gemeinen Wert in Rechnung zu ſtellen ſind, den Geldwert alſo beide Male als Wertmaßſtab erklärt, ohne Rückſicht auf die Veränderungen, die der Geldwert im Laufe des Veranlagung ze t⸗ raums erfahren ha. Zugegeben iſt, daß der ſteuerbare Ver⸗ mögenszuwachs wegen der im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetretenen Veränderungen wiriſchaftlich vielſach nicht als eine ermögensvermehrung anzuſehen iſt und daß die Beſteuerung eines ſo errechneten Vermögenszuwachſes zu größeren Härten füßhren kann. Tieſem kanu aber vom Reichsfinanzhof, nicht abgeholfen werden. Der Reichsmin ſter der Finanzen hat im Erlaß vom 15. 3. 1920 es als angängig erklärt, daß bei der Bewertung des Anlagekapitals von den bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag ſeſt⸗ geſtellten Wert ausgegangen werde. Zur Verallgemeinerung dieſer Ausnahmebeſtimmungen ſind indeſſen die Finanzgerichte nicht be⸗ fugt. Insbeſondere fehlt es hiernach an der Möglichke t, an Stelle der früheren Goldmarkwerte die jetzigen Papiermarkwerte zutzu⸗ laſſen, wodurch man allerdings erſt zu an ſich vergleichbaren Crößen gelangen würde. Noch weniger wäre ein Zurückſchrauben der jetzigen Papiermarkwerte auf Goldmarkwerte angängig, ſo lange auch nicht die Abgabe in Coldmark zu entrichten wäre.(Art. III. A 128/21 vom 21. 7. 21.)— Dieſe Ausführungen werden auch für die Nachkriegsgewinnſteuer, die bekanntlich den Vermö zenszr wachs, welcher in der Zeit vom 30. Juni 1919 bis 39. Juni 1521 entſtanden iſt, von Bedeutung ſein. Jwar handelt es ſich hier nicht mehr um Goldmark und Papiermark, ſondern nur um Papiermark, deren Wert jedoch am 30. 6. 19 noch höher war als am 30. 6. 21. Dicſer Unterſchied wird auch hier außer Betracht zu bleiben haben. Kcige Zurückerſſallung der Kriegsſteuern nebſt Juſchlägen, die den als Vermögenszuwachsſteuer für 1919 zu zahlenden Dekrag überſteigen. Im 9 17 des Geſetzes über eine Kregsabgabe von Vermögens⸗ zuwachs für 1919 iſt beſtimmt, daß auf dieſe Abgabe der Betrag in Abzug gebracht werden ſoll, den der Abgabepflichtige nach dem Kriegsſteuergeſetz 1916 nebſt den Zuſchlägen entrichtet hat. Dieſe Vorſchrift war getroffen, weil die Kriegsabgabe 1919 den Zuwachs vom Jahre 1914—1919 und die Kriegsſteuer den Zuwachs von 1914—1916 erfaßt, alſo eine teilweiſe doppelte Abgabe vom gleichen Zuwachs erhoben wurde. Nun gibt es aber auch umgekehrt Fälle, wo ein Vermögenszuwachs zwar bis zum Jahre 1916 eingetzeten war, die Kriegsſteuer nebſt Zuſchlag alſo zur Erhebung kam, dicſer Vermögenszuwachs bis zum Jahre 1919 aber ganz oder teilweiſe wieder aufgezehrt wurde, ſo daß die Kriegsſteuer nebſt Zuſchlag größer war als die zu entrichtende Abgabe von Vermögenszuwachs für 1919 bezw. ein Abzug der Kriegsſteuer, da eine Vermögens⸗ zuwachsſteuer nicht in Frage kam, nicht vorgenommen werden konnte. In dieſen Fällen waren Zweifel entſtanden, ob der Steucr⸗ pflichtige die Rückerſtattung der Kriegsſteuer überhaupt, ſoweit cben Vermögenszuwachsſteuer garnicht erhoben worden iſt, ober des die Vermögenszuwachsſteuer überſteigenden Betrages beanſpruchen kann. Waren beiſpielsweiſe an Kriegsſteuer nebſt Zuſchlägen 50 000 Mark gezahlt und wies der Vermögensſtand am 39. Juni 1919 gegenüber der Veranlagung zum Wehrbeitrag eine Verminderung von 100 000 M. auf, ſo war trotz der geſetzlichen Zuzahlung der Kriegsſteuer zum Endvermögen am 30. Juni 1919 noch eine Ver⸗ mögensminderung von 50 000 M. vorhanden. Kann hier der Steuerpflichtige den Betrag der Kriegsſteuer mit 50 000 M. zu⸗ rückverlangen? Eine Vermögenszuwachsabgabe iſt bei ihm nicht zur Erhebung gekommen. Der Reichsfinanzhof hat nunmehr zu dieſer Frage Stellung genommen und in ſeinem Urteil vom 13. Juli 1921 ausgeſprochen, daß der die Vermögenszuwachsabgade üherſteigende Betrag der Kriegsſteuern nebſt Zuſchlag nicht zurück⸗ bezahlt wird. Eine ſolche Regelung ſei zwar bei Beratung des Ge⸗ ſetzentwurfes im Ausſchuß vorgeſchlagen, aber nicht beſchloſſen worden. Demgemäß ſei der§ 17 des Geſetzes über eine Kriegz⸗ abgabe vom Vermögenszuwachs nur ſo zu verſtehen, daß die Kriegs⸗ ſteuer und der Zuſchlag als Abſchlagszahlung auf die Kriegsabgabe angerechnet werden, alſo die Erhebung der Kriegsabgabe ein⸗ ſchränken oder ausſchließen, nicht aber daß ſie auch für den die Kriegsabgabe überſteigenden Botrag zurückgezahlt werden ſollen. Dieſe Abſicht des Geſetzgebers ergebe ſich weiter aus 8 18 Abſ. 2, wonach der die Kriegsubgabe überſteigende Tel der Kriegsſteuer, der noch ausſtand, noch eingezogen werden ſoll.— Was hier gilt, wenn eine Vermögenszuwachzabgabe tatſächlich erhoben iſt, muß auch Anwendung finden, wenn dieſe Abgabe mangels einer Vermögens⸗ vermehrung nicht zur Erhebung gekommen iſt. Eine Rückzahlung von Kriegsſteuer findet in keinem Falle ſtatt. Die Zahlung ron Steuern durch die in die Stkeuerkarke elngeẽlebten Steuermarken. In der auf dem Umſchlag der Steuerkarte ſich befindlichen Ge⸗ brauchsanweiſung findet ſich vielfach noch die Beſtimmung, daß die hinzugebenden Steuermarken mit dem entſprechenden Blatt der, Steuerkarte nur von der Steuerhebeſtelle aus der Steuerkarte ent⸗ fernt werden dürfen. Dieſe Anordnung iſt jedoch inzwiſchen über⸗ holt. Mit Rückſicht auf die Schwierigkeiten, die ſich für die Arbeit⸗ geber daraus ergeben, daß ſie die Steuerkarte zwecks Hingabe der Steuermarken an Zahlungsſtatt an die Arbeitnehmer aushändigen müſſen und die Karten verſpätet zurückerhalten, hat ſich der Reichs⸗ miniſter der Finanzen damit einverſtanden erklärt, daß den Arbeit⸗ gebern auf ihren Antrag vom Finanzamt geſtattet wird, die Blät'er aus den Steuerkarten ihrer Arbeitnehmer herauszulöſen und den Arbeitnehmern die einzelnen Blätter zwecks Begleichung ihrer Steuer⸗ ſchuld aushändigen. Tie Beſtimmung, wonach zwecks Hingabe der Steuermarken an Zahlunasſtatt der Arbeitnehmer die Steuerkarte der Seuerhebeſtelle vorzulegen hat und die hinzugebenden Marken nur von der Steuerbehörde aus der Steuerkarte entfernt werden dürfen, kommt nicht mehr zur Anwendung. Rechtsfragen des Nlltags. Ein Krankenkaſſenmilglied hal keinen Anſpruch auf Kranker⸗ geld, wenn es während der AKrankheilt ſeiner Arbeit nachgeht. skk. Der Schriftſetzer N. war Mitglied der Ortskrankenkaſſe des Buchdruckereigewerbes zu B. und bezog 8/ Monate lang Kranken⸗ geld. Während dieſer Zeit arbeitete er regelmäßig erſt als Setzer und Faktor gegen einen Wochenlohn von 60., bann als Betriebsleiter mit einem Monats⸗ehalt von 250 M. weiter. Die tägliche Unter⸗ ſtützung betrug.50 M. fäglich. Die Strafkammer des Land⸗ gerichts II zu Berlin erblickte in dem Verſchweigen des Weiter⸗ arbeitens den Tatbeſtand des Betrugs und verurteilte ihn dem⸗ entſprechend. Seine beim Reichsgericht eingelegte Reviſion blieb erfolglos— Aus den Entſcheidungagründen des höchſten Gerichtshofes: Vas Krankengeld ſoll den Verdienſtausfall teilweiſe er⸗ ſetzen und dem Erkrankien die zur Wiedererlangung ſeiner Arbeits⸗ traft notige Schonung ermöglichen. Der Verſicherte kann nicht gleichzeiiig Krankenhiife beanſpruchen und ſich durch Weiterarbeiten der Gefahr einer Verſchlechterung ſeines Zuſtandes ausſetzen Ar⸗ beitsunfähigkeit allein begründet noch nicht das Recht des Verſicher⸗ ten auf Krankengeld; weitere Vorausſetzung iſt dex Wegfall des aus der gewohnten Erwerbstätigkeit bisher bezogenen Lohnes, für deſſen Ausfall gerade die Verſicherung Exſatz gewähren ſoll. Geht trotz beſtehender Arbeitsunfähigkeit kein Lohn verſoren, ſo entfällt der Grund für ſolche Erſatzleiſtung und damit auch der Anſpruch auf ſte. Dem Verſicherlen wird in dem Krankengelde kein voller Aus⸗ gleich für den Wegfall des Arbeitsverdienſtes gewährt. Es iſt ihm dementſprechend nicht ſchlechthin verwehrt, durch entgeltliche Be⸗ ſchäftigung während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit zum Kranken⸗ geld elwas hinzuzuverdienen. Uebt er aber ſeine volle Berufstätigkeit mit ihren Anſtrengungen und Geſundheitsgefährdungen gegen vollen Lohn wie ein Geſunder aus, ſo tritt troß der beſtehenden Arbeits⸗ unfähigkeit der wirtſchaftliche Schaden, gegen den er verſichert iſt, nicht ein; er hat keinen Anſpruch auf Krankengeld. Der Angeklagte hat durch Verſchweigen ſeiner ausgiebigen und lohnenden Beſchäf⸗ tigung die Krankenkaſſe in den Glauben verſetzt, daß er einen An⸗ ſpruch auf Unterſtützung habe, und ſte veranlaßt, ihm die Kranken⸗ unterſtützung zu zahlen. Der Schluß, daß hierdurch die Kaſſe um den Geſamibetrag des dem Angeklagten für die 8½ Arbeitsmonate weilergewährten Krankengeldes von 720 Mark in ihrem Vermögen geſchähigt worden ſei, läßt keinen Rechtsirrtum erkennen. Darf der Vermleter Treypemänufer ent zrnen? Das Landgericht J in Verlin hat die Klage eines Mieters abge⸗ wieſen, der verlangle, daß der Vermieter die von ihm entfernten Treppenläufer wieder hinlege. Die Abweiſung iſt mit der Hune Liebſtahlsgefahr begründet worden. Es handelte ſich um ein Haus, in dem ein Pförtner nicht ſtändig ſich in der Nähe des Eingangs be⸗ fand. Es lag auch nicht in einer ausgeſprochenen„vornehmen Gegend“. Vei dieſer Sachlage erachtete das Gericht das Verlangen als unbillig, daß die Treppe mit Läufern wieder belegt werde in der heutigen Zeit, wo namentlich auch der Anſpruch auf ſchöne Aus⸗ ſtattung und Bequemlichkeit nach den Verhältniſſen auf ein minderes Maß herabgeſetzt werden müſſe. Mangelhafte Treppenbeleuchtung und ihre Jolgen. Seit einiger Zeit hat ſich mancher Hauswirt, der vertraglich zur Beleuchtung des Treppenhauſes verpflichtet iſt, angewöhnt, das Trep⸗ penhaus nur mangelhaft zu beleuchlen, indem ein Stockwerk in der Veleuchtung überſchlagen wird. Im Inlereſſe des Hausbeſitzers muß darauf aufmerkſam gemacht werden, daß dieſe mangelhafte Veleuch⸗ tung für die Mieter Veranlaſſung geben kann, wegen Nichterfüllung der Vertragspflichten en ſprechende Mietabzüge zu machen, daß aber vor allem bei Unglücksfällen, die ſich infolge der mangelhaften Be⸗ leuchtung ergeben, der Hauswirt für den vollen Schaden haften muß, wie erſt jetzt wieder durch eine Reichsgerichtsentſcheidung be⸗ läligt worden iſt. Die Beleuchtungspflicht des Hauswirtes beſteht trotz aller wirtſchaftlichen Schwierigkeiten fort, mit denen der eine oder andere Hauswirt zu kämpfen hat. Ezs iſt auch unrichtig, anzu⸗ nehmen, wie es vielfach geſchieht, daß bei ſog. Kleinwohnungen keine polle Treppenhausbeleuchtung verlangt werden kann. Auch hier hat der Hauswirt ſeine Vertragspflichten zu erfüllen. Das nachſtehende Reichsgerichtsurteil ſollſe für alle ſäumigen Hausbeſitzer eine War⸗ nung ſein, das Treppenhaus ihren Vertragspflichten gemäß ordentlich zu beleuchten. Die Klägerin iſt im Jahre 1919 abends nach 7 Uhr in einem dem Kreiſe gehörigen Hauſe infolge der Dunkelheit auf der Treppe zu ihrer Wohnung fehlgetreten und die Trerpe heruntergefaällen. Sie nimmt deshalb den Kreis als Eigentümer des Hauſes auf Scha⸗ denserſatz in Anſpruch. Landgericht und Oberlandesgericht haben den Anſpruch der Klägerin als berechtigt anerkannt und den Be⸗ klagten zur Schadenserſatzleiſtung verurteilt. Das Oberlandesgericht nimmt an, daß der Beklagte vertraglich ſowohl wie auf Grund der Polizeiverordnung und einer allgemeinen aus der Eröffnung des Verkehrs in dem von zahlreichen Mietern bewohnten Hauſe ſich er⸗ gebenden Rechtspflicht veryflichtet war, für die Beleuchtung der Treppe Sorge zu tragen. Ein mitwirkendes Verſchulden der Klägerin wird verneint. Das Reichsgericht hat die Reviſion des Beklagten mit folgenden Entſcheidungsgründen zurlickgewieſen: Die Ausführungen des Be⸗ rufungsgerichts werden von der Reviſion nur inſoweit bekämpft, als ein eigenes Verſchulden der Klägerin abgelehnt wird. Jedoch mit Unrecht. Die Reviſion veraißt, daß der Beklaate das Selbſtverſchul⸗ den der Klägerin zu beweiſen hat. Daß die Verleßte es an der er⸗ forderlichen Sorafalt hat fehlen laſſen, wird vom Berufunasgericht aus weſentlich talſächlichen Gründen angenommen. Den Schluß auf ihre Tahrläſſigkeit aus der Tatfache. daß ſie trotz des vorhandenen Geländers gefallen ſei, weiſt das Gericht bedenkenfrei zurück. Im übrigen hat der Beklagte nichts gegen ſie zu beweiſen vermocht. Nechtsgeſchäfle der Eheſrau, bei denen verelnbart wird, da) nur ein Teil der Rechnungen oder unvollſtändige Rechnungen dem Ehemann vorgeiegt werden, ſind rechtsgüskig. Elne intereſſante und eines gewiſſen Humors nicht entbehrende Reichsgerichlseniſcheidung iſt kürzlich bekannt.worden. Eine Ehe⸗ frau hatte, um ſich ihrem Ehemanne gegenüber in einem beſcheiden m Liche zu zetgen, mit ihrem Schneider vereinbart, daß nur ein Teil der Rechnungen oder Rechnungen über geringere Beträge als die Anfertigung eigentlich koſtete, dem Ehegatten vorgelegt würden, die dieſer, erfreut über die Beſcheidenheit ſeiner Frau, bezahlte. Die Ehefrau ſtarb und der Gatte fand unter den Papieren ſeiner Frau die weiteren Rechnungen des Schneiders, von denen er bis dahin nichts gewußt hatte und die zum Teil von der Gattin ſelbſt be⸗ glichen waren. Er klagte gegen den Schneider und verlangte die von ihm bereits bezahlten Belräge zurück. Seine Forderung begrün⸗ dete er damit, daß die Frau zwar geſetzlich das Recht habe, inner⸗ halb des häuslichen Wirkungskreiſes den Mann zu vertreten(§8 1357 B. O..) und daß dazu auch die Beſtellungen beim Schreider ge⸗ hörten, daß ſie aber dieſes Recht überſchritlen und vor allm ihre Pflicht zur Treue und Wahrheitsliebe in vewerflicher Weiſe verletzt habe, indem ſie ihn Über ihre Garderobenauslagen vorfätzlich ge⸗ täuſcht und andere dazu bewogen habe, ihr dabei zu helfen. Der Schneider, der dabei mitgewickt habe, verſtoße nicht nur gegen das allsemeine Anſtandsgefühl, ſondern habe auch die Nichtigkeit der Ge⸗ ſchäfte wegen Perſtoß gegen die guten Sitten zu verantworten. Jahrelang habe der Schneider ihn planwäßig getäuſcht und ihm dadurch ſeden Ueberblick über die wahren Auslagen ſeiner Frau und die Möglichkeit. den Mißſtand zu beſeitigen, genommen. Die Ge⸗ ſchäfte ſeien daher nach ihrem geſamten Charakter ſittenwidrig und nach§ 138.G. B. ungültig. Das Reichsgericht teilte jedoch dieſen Standumt nicht. Es erkannte zwar an, daß ſich der Schneider mit den Pflichten eines anſtändigen Geſchäftswannes in Widerſpruch ge⸗ ſetzt hade. Juraus ſei aber noch nicht die Nichtigkelt der Geſchäfte zu folgern. Insbeſondere würde dadurch auch nicht der ganze mehr⸗ jährige Ceſchäf everkehr ſittenwidrig. Wegen Verſtoß gegen die guten Sitten können nur die einzelnen Geſchäfte nichtig ſein. Im einzelnen handele es ſich aber um durchweg gewöhnliche Geſchäfte, die zur Befriedigung eines dauernden Bedürfniſſes geſchloſſen wur⸗ den. Die Ausſtellung unvollſtändiger Rechnungen berühre nicht den Inhalt des einzelnen Geſchäfts und ſeine Rechtsmirkſamkeit, ſondern habe nur die Bedeutung eines begleitenden Umſtandes. Nur dann räönnte das Geſchäft ſittenmidrig und ungültia ſein, wenn für die Ausſtellung der unvollſtändtaen Rechnung zwiſchen der Frau und dem Geſchäftsmann ein Aufſchlag vereinbart. worden wäre. Der getäuſchte Ehemann hatte alſo das Nachſehen. Nr. 519. Seite. amtliche Bekanntmachungen Tagesordunng u der am 10. November 1921 ſtattfindenden Sezurksratsſigung(Bezirksamtsgebäude I. 6, 1, ö Zimmer 50, Bezirksratsſaal). A. Oeſfentliche Sitzung. I. Verwaltunsſtreiiſachen. 7 1. J. S. des Orisarmenverbands Lampertheim n den Ortsarmenverband Mannheim wegen ſatz der Operationskoſten für das Kind Chriſtian Wunder zu Lampertheim. 8 II. Verwaltzungsſachen. 2. Geſuch Heinrich Albert Mat. Erlaubnis zum Betrieb der Realgaſtwiriſchaft im Hauſe E 5. 16. 3. Geſuch Roſa Dommershauſen hier, Erlaubnis ur Verlegung ihres perſönlichen Schankwirt⸗ chaftsrechts ohne Branntweinſchank von M 4, 6 5 G0 h Mich el Her Erlaubnis zum Aus 4. 1 icha zog. N ſchank von Branntwein in der Wirtſchaft Fried⸗ kichsfelderſtraße 7„zur Lokomottve“. 5. Geſuch Franz Rehbein. Erlaubnis zum Aus⸗ ſchank von alkoholfreien Getränken im Verkaufs⸗ Rane. bei dem Anweſen Friedrichſtraze 86 in eckarau. 6. Den Wirtſchaftsbetrieb des Wilhelm Ziehl in Waldhof, Alte Frankfurterſtraße 2. 7. Geſuch Karl Renninger, um bau⸗ und gewerbepol. Genehmigung zum Einban von Hei⸗ zungsanlagen und zur Herſtellung von Bleiglänte und Bleimennig im Fabrikgebäude Induſtrie⸗ lraße 48 im 8. Beſchwerde Fritz Hartmann gegen die Er⸗ laſſung einer Auflage für das Anweſen Vark⸗ ring 8 hier. 8 9. Feſtſetzung der Entſchädigung für eine wegen Lungentuberkuloſe getöteten Kuh des Landwirts Johann Müller in Schriesheim. 10. Geſuch Zellſtofffabrik Maunheim ⸗Waldhof. um Erteilung der waſſervol. Genehmigung zur Einleitung der Abwäſſer aus ihrer neuen Fabrik zur Herſtellung von Spiritus und Sulfitablaugen in den Rhein. 11. Geſuch Firma eee Waldhof, um bau- und gewerbepol. Genehmigung—5 Auf⸗ ſtellung eines Lufthammers— 125 Kg. Bär⸗ gewicht— auf dem Anweſen Sandhoferſtraße. B. Nichtöffentliche Sitzung 12. Einrichtung von Apotheken in Mannheim. 13. Abhalrung der Bezirksratsſitzungen im ahre 1922. 285 9 e Akten liegen während 3 Tagen zu Einſicht der Heren Bezirksräte auf den Sekretariaten der einzelnen Abte lungen auf. 3 Ma nunheim, den 7. Nopvember 1921. Badiſches Bezirksamt Abt. I. Beklanntmachung. ahlung der Reichseinkommenſteuer. Das dritte Viertel der vorläufig zu entrichten⸗ den Einlommenſteuer für das Rechnungsjohr 1921 muß ſpäteſtens am 15. ds. Mts. b⸗zahlt werden. An die Zahlung wird erinnert. Der Steuerbetrag iſt derſelbe wie der für das Rechnungsjahr 1920 angeforderte. Der vorjährige Forderungszettel iſt bei der Zahlung mitzubringen; bei bargeldloſer Zahlung iſt die auf dieſem Zettel vermerkte Num⸗ mer der Hebrolle anzugeben. Wer erſt nach dem 22. d. Mts kezahlt, wird ohne vorher ge Mahnung zroangsweiſe betrieben und muß eine Pländungs⸗ anordnungsgebühr entrichten. Wird erſt nach dem 15. k. Mts., bezahlt, ſo müſſen Zinſen zu 5 v. H. vom 16. Dezember ds. Is. an entrichtet werden. Mannheim, den 8. November 1921. 45 Finanzamt. Hamndelsresgisſer. um Handelsregiſter A wurde heute eingetragen, 875— X 8. 172, Firma„Babene Rchm in Mannheim⸗Waldhof. Das Geſchäft iſt mit Aktiven und Paſſiven von Adam Rihm EChefrau, Babette geb. Bardon guf Zimmermelſter Adam Rehm, Maunheim-Weldhof übergegangen, der es als allerniger Inhaber unter der Firma„Adam Rihm“ weiterführt. 8 2. Band XIX.⸗3. 218, Firma„Scheuer& Cie.) in Mannheim. Die ellſchaft iſt mit Wirkung vom 17. Oktober 1921 aufgelöſt und das Geſchäft ſamt der Firma auf den Geſellſchafter Kaufmann Julius Scheuer, Mannheim als allel⸗ nigen Inhaber übergegangen, der es unter der bisherigen Firma weiterführt. 3. Band XXI.⸗3. 210, Firma„Otto Aron& Co““ in Mannheim. Die Geſellſchaft iſt aufgelöſt und das Geſchäft mit Aktiven und Paſſiven und ſamt der Firma auf den Geſellſchafter Kaufmann Otto Aron, Mannheim als alleinigen Inhaber übergegangen, der es unter der bisherigen Firma weiterführt. 4. Band XXII.-3. 63, Firma„Schenk& Gräſer“ in Mannheim. Die Geſellſchaft iſt auf⸗; öſt und das Geſchäft mit Aktiven und Paſſiven uf— Geſellſchafter Kaufmann Wilhelm Gräſer, Mannheim als alleinigen Inhaber übergegangen, der es unter der Firma„Wilhelm Gräſer“ weiter⸗ ührt 5, Band XXII.⸗Z. 69, Firma Otto Funk Mannheim. Die Firma iſt erloſchen. 6. Band XXII.-Z. 194 in Fortſ tzung von Band vI.⸗Z. 102, Firma„Eduard Mayer“ in Mannheim. Karl Hölterhoff. Kaufmann, Cöln und Fritz O. Mayer, Mannheim ſind als Geſamt⸗ proküriſten mit der Maßgabe beſtellt, daß ein jeder von ihnen inſam mit einem andern Proku⸗ riſten zur Zeichnung der Firma befugt iſt. 7. Band XXII.⸗Z. 195,„Firma„Emil Gei⸗ ſer“ in Mannheim, Fahrlachſtraße Nr. 7. Inhaber iſt Emil Geiſer, Kaufmann, Mannheim. Geſchä'ts⸗ weig: Handel mit Kolonlalwaren, Oelen 5 Fetten. Mannhei m, den 5. November 1921. Bad. Amtsgericht B. G. 4. Inilche Verctteniiddungen der Stautgemelnde. Gleisverlegungsarbeiten im Gaswerk. zu vergeben. Angebotsformulare erhältlich K Nr. 1½, Zimmer 23. 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