Hezugspreiſe: Iu mannheim und Umgebung mouatuich frei ius haus gebracht mark 300.—. Durch die poſt dezogen viertell. Mark do0.—. Einzelnummer Mk. 8. o0. poſtſcheckkonto Ur. 17890 Karisrube in Saden und Nr. 217 Ludwigshaſen am Rhein. Hauptgeſchüäftsſtelle E 6. 2. Seſchüfts ⸗Nebenſtelle neckarvorſtadt, Waldhofſtraße Rummer 6. Sernſprecher nummer 7030, 7961, 7032, 7033, 7064, 7048. Celegramm⸗Rdreſfe: Senerulanzeiger Manndeim. erſcheint wöchentlich zwölfmal. Abend⸗Ausgabe Jenorl Badiſche Neueſte Nachrichlen 1922— Nr. 469 Ainzeigenyreiſe: dei verauszahlung die kl. Zeite mk. 30.—. Stellengeſ. u. gamiſjen ·Rnz. 20% Nachl. Reklamen mk. 128.— Anuahmeſchluß: mittagdlatt 8½ Uhr, Abendbl. nachm. 2/ Uhr. Für ſumeigen an beſtimmt. Tagen, Stellen u. usgaben w. keine verantwortg. übern. höhere Gewalt, Streiks, Setriebs⸗ ſtõrungen uſw. berechtigen zu kein. Erſatzanſprüchen f. ausgef. oder deſchrünkte Rusgaben oder für verſpätete Rufnahme don Nuzelgen. Aufträge durch Lernſprecher ohne Gcwühr. Beilagen: Der Sport vom Sonntag. Aus der Welt der Cechnik. Geſetz und Necht. Aus Seit und Leben nit Mannheimer Frauen ⸗Jeitung und Mannheimer Muſik-Seitung. ————;:;•—˙e— pé—;?—᷑!—————————— ͤ———̃̃—̃k—————»—-— Immer wieder Neparationsfragen Wie es ſcheint, haben die Franzoſen im Drient jetzt ſopel Luft bekommen, daß ſie ſich wieder ihrer Lieblingsbeſchäftigung, der Reparationenheze, zuwenden können, ohne dabei von England beſonders behindert zu werden. Gab ſchon der neue deutſche Mark⸗ ſturz der Hetzpreſſe erwünſchten Anlaß, wieder einmal von„Ga⸗ ranfien“ und Pfändern zu ſprechen, ſo hat die Neigung, alle eng⸗ liſchen Anregungen in der Reparationsfrage von vornherein abzu⸗ lehnen, eine erhöhte Verſtärkung durch die angebliche Meinung Bradburns, daß die Reparationskommiſſion nicht wie anfangs geplant, den November abwarten würde, um Maßnahmen gegen den Bankerott Deutſchlands zu treffen. Bradbury will beantragen, daß Deutſchland bis Ende 1923 von allen Barzahlungen befreit werde und das Garantiekomitee gleichzeitig ein Vetorecht erhalte, um die deutſchen Staatsausgaben zu kontrollieren und die Emiſſion von Papiergeld unter Umſtänden zu verhindern. Um dieſe für die Franzoſen peinliche Löſung möglichſt zu ver⸗ hindern, hat der bisherige Vertreter und Vorſitzende der Repara⸗ tionskommiſſion, Dubois, Preſſevertretern gegenüber erklärt, daß er ſich über die Veröffentlichungen des Staatsſekretärs Schröder über die bisher von Deutſchland gemachten Bar⸗ und Sachleiſtungen (auf die ſich auch Bradbury ſtützt. Schriftl.) noch kein Urteil habe bilden können, da er nur kurze Auszüge darüber in der Preſſe — habe. Offenbar ſetze Deutſchland aber das ſeit Jahren betrie⸗ ene Manöver fort, deſſen Ziel die Befreiung von ſeder Repara⸗ —2— ei. Frankreich dürfe aber von ſeiner Forderung, von De— zu erlangen, auch trotz des neuen Mark⸗ ſturzes zaſſen. Es iſt nicht gerade ſehr ſchmeichelhaft für Dubols, ſich ein Urteil über eine ſolche Veröffentlichung zu erlauben, deren Inhalt und Unterlagen er noch gar nicht kennt. Es tritt daraus zu ſehr die Abſicht hervor, unter allen Umſtänden zu erklären, daß Deutſch⸗ land böſen Willens iſt, wenngleich hierfür noch nicht die mindeſten gefahren wurde, kam der Vorſitzende nochmals auf die Kofferaffäre Beweiſe haben erbracht werden können. Andere Töne ſchlägt der neue Vorſitzende, Barthou, an. Er ſagte zu einem Vertreter des„Journal“, die deutſche Preſſe habe Unrecht zu glauben, er ſei dazu da, um Zwangsmaßnahmen vorzu⸗ ſchlagen. Er wolle ſtudieren und unter dem Geſichtspunkt der Ver⸗ —2 und der Unparteilichkeit entſcheiden. Er ſei aber auch da, um einen Vertrag ausführen zu laſſen, über den er in der fran⸗ zöſiſchen Kammer Vericht erſtattet habe. Das ſind offenſichtlich zunächſt vorſichtig eingezogene Krallen. Der Reparationsfrage, die angeſichts der weltpolitiſchen Ereigniſſe im Nahen Oſten etwas in den Hintergrund getreten war, kommt daher leider wieder ſtärkeres Intereſſe zu. Die Konferenz von Mudania —: Berlin, 11. Okt. Die von Mudania haben geſtern zu einem Abſchluß geführt. chdem noch im Laufe des Montags vormittag 28 einer 5 ammenkunft franzöſiſcher und italieniſcher Generale mit Ismed cha ſich letzterer unnach⸗ giebig zeigte und beſonders von der Anweſenheit der alliierten Kon⸗ trollkommiſſion in Thrazien durchaus nichts wiſſen wollte, fand am Montag abend 8 Uhr die eigentliche Zuſammenkunft ſtatt, an der auch General Harrington wieder teilnahm. General Harring⸗ ton hielt eine eingehende Rede, worauf das Protokoll der Alliierten verleſen wurde. Bei dem—* über die Begrenzung der Gendarmerie in Thrazien unterbrach Jsmed Paſcha, der ſehr nervös zu ſein ſchien, die Verleſung und fragte, ob das end⸗ gültige alliierte Bedingungen ſeien Als Harrington dies be⸗ ſahte, erklärte Ismed Paſcha, er wolle dieſes Protokoll in verſöhn⸗ lichem Geiſte auslegen. Es ſei. überraſcht, daß das Dokument neue Punkte enthalte, die in der früheren Beſprechung nicht ins ge gefaßt waren. Dann fragte Ismed Paſcha die franzöſiſchen und italieniſchen Generale, ob ſe Befehl gehabt hätten, das Pro⸗ tokoll zu unterzeichnen. Harrington wies auf die Pariſer Uebereinkunft der alliierten Mächte hin und beſonders auf den dort gefaßten Beſchluß, daß die neukrale Zone und die Freiheit der Meerengen reſpektiert werden müßten. Ismed Paſcha verſprach 15 Antwort für den 10. Oktober, nach⸗ mittags 5 Uhr. Wenn die Havasmeldung über die Unterzeichnung des Abkommens von Mudania zutrifft, kann wohl angenommen werden, daß auch die Kemaliſten das Abkommen gebilligt und unterzeichnet haben. Thronverzicht des Sultans hBerlin, 11. Okt.(Von unſerm Berliner Büro.) Die„Mor⸗ nüingpoſt“ meldet, daß Sultan Mehmed VI. ſeinen endgültigen ronverzicht angeboten habe. Zum Rücktritt des Sultans wird noch gemeldet: Nach einer Ver⸗ fügung des Finanzminiſteriums von Angora werden alle Ab⸗ machungen, Verträge uſw., die von der Regierung des Sultans ſeit dem Vertrag von Seyres abgeſchloſſen oder veröffentlicht wurden, als nullund nichtig bezeichnet. 1*** Athen, 11. Okt. Nach einem Beſchluß des Miniſterrats werden die Wahlen erſt nach der Regelung der nationalen Fragen ſtattfin⸗ den. Nach Blättermeldungen wurden die Generäle Joannu und erulchopulos zu Generalgouverneuren von Epirus und Mazedonien annt. Akhen, 11. Okt. Die italieniſche Verlautbarung über die Ankün⸗ digung einer italieniſch⸗griechiſchen Einigung im Dodekanes wird von der Preſſe ſehr ungünſtig beurteilt. Die Blätter aller Richtungen betonen, daß Ikalien im Dodekanes eine Macht dar⸗ 2 die der Bevölkerung das Recht der Selbſtbeſtimmung nehmen e. Der Smeets⸗Skandal 90 Die Note der Interalliierten Rheinlandkommiſſion, in der ſie die Vollſtreckung des Urteils gegen Smeets verbietet, iſt n Berlin eingetroffen. Der Beſchluß der Rheinlandkommiſſion wird anach damit begründet, daß die von den deutſchen Juſtizbehörden kedanzia gemachten Strafverfahren großenteils auf„winzige Nichtig⸗ eiten“ zurückzuführen ſeien, und ſie nicht durchgeführt worden wären, wenn nicht die Perſönlichkeit des Smeets und der von ihm betriebene 155 ug gegen die preußiſche Regierung während des Waffenſtill⸗ nds berückſichtigt worden wäre. Schon die Zahl und die Natur er Strafverfahren bewieſen, daß die deutſchen Behörden ſich nicht 18 der Sorge für die Gerechtigkeit hätten leiten laſſen, ſondern ediglich von politiſchen Erwögungen, deren Ziel es ſei, e Tätigkeit des Smeets, die auf eine Annäherung an die Be⸗ beiangebedörden ausgehe, zu hindern, indem man ihn feiner Freiheit ube. — Von amtlicher Seite wird zu der Note der Rheinlandkommiſſion erklärt:„Die deutſche Regierung iſt auf das äußerſte über die Note der Interalliierten Rheinlandkommiſſton befremdet. Die Beleidigungen, die Smeets in der„Rheiniſchen Republik“ ausge⸗ ſprochen hat, ſind nicht„winzig und nichtig“, ſondern von außer⸗ ordentlicher Schwere. Smeets nannte den Reichspräſidenten in der „Rheiniſchen Republik“ den aufgedunſenen Plaßhalter der Hohen⸗ zollern, einen Smoking⸗ und Weinflaſchenperehrer, den würdigen Vertreter der deutſchen Schieberrepublik und bezichtigte ihn in fri⸗ voler Weiſe ſchwerer Vergehen, ohne auch nur den Schatten eines Beweiſes erbringen zu können. Die Behauptung der Rheinlandkom⸗ miſſion, die deutſchen Gerichte hätten ſich in Verfolgung des Smeets von vpolitiſchen Geſichtspunkten leiten laſſen, verlangt ſchärfſte Zurück⸗ weiſung, da, wie auch der Rheinlandkommiſſion bekannt iſt, die deut⸗ ſchen Gerichte ihre Tätigkeit aufgrund der deutſchen Strafproze ßord⸗ nung ohne Anſehen der Perſon und der politiſchen Ueberzeugung des Einzelnen auszuüben haben. Uebrigens war ſich Smeets der Strafbarkeit ſeiner Handlungen bewußt, da er ſeine Ausführungen aufgrund eines Artikels des kommuniſtiſchen Redakteurs Barthel machte, für den dieſer wegen Beleidigung des Reichspräſidenten und Aufſtellung unwahrer Behauptungen zu mehreren Monaten Gefäng⸗ nis verurteilt wurde, ohne daß die Rheinlandkommiſſion dagegen irgendwelche Einwendungen erhoben hat. Es kann alſo garnicht die Rede davon ſein, daß hier irgendwelche politiſche Erwägungen mitſprachen. Es handelt ſich vielmehr im Falle Smeets nur um einen gemeinen Verleumder, den vor verdienter Strafe zu ſchützen die Rheinlandkommiſſion kein Recht und keine Veran⸗ anlaſſung hat.“ Der Kathenau⸗Moroͤprozeß (Von unſerm Sonderberichterſtatter) 8. Verhandlungstag. § Leipzig. 11. Oktober. Bevor in der heutigen Vernehmung des Zeugen Brüdigam fort⸗ zurück. Der Angeklagte Ilſemann erklärte auf die Frage des Ober⸗ reichsanwalts, daß die Perſon, die am 25. Juni zu ihm nach Schwe⸗ rin gekommen iſt, ſich nicht im Sitzungsſaale befindet und daß ſie ihm nur flüchtig bekannt ſei. Vor der weiteren Vernehmung des Brüdigam teilte der Oberreichsanwalt mit, daß er zu der Angelegenheit des Zeugen den Frankfurter Polizeipräſidenten Ehrler, die beiden Redak⸗ teure der„Volksſtimme“ in Frankfurt(Main) und einen Polizeitom⸗ miſſar als Zeugen geladen habe. Der Verleidiger bean⸗ tragte die Ladung des Direktors der Irrenanſtalt bei Marburg, in der Brüdigam ziwei Jahre interniert war. Der Direktor ſoll als Sachverſtändiger darüber ausſagen, daß Aane ein pa⸗ thologiſcher Lügner iſt. Ferner beantragt die Verteibigun die Ladung des Kapitänleutnants a. D. 77 5 als Zeugen. Au die Mitteilung des Vorſitzenden, daß Kapftänleutnant Hoffmann, der verhaftet war, die Ausſagen des Zeugen beſtritten, erklärte der Ver⸗ teidiger, er habe geſtern bemerkt, daß die Ausſagen des Zeugen Brü⸗ digam auf einen Teil des Gerichtshofes Eindruck gemacht hätten und daß er deshalb auf eine e des Zeugen Hoffmann mit Brüdigam großen Wert lege. 25 7 erzählte Brüdigam zu⸗ nächſt wieder die Geſchichte des Attentats auf Scheide⸗ mann. Er habe verſucht, Scheidemann durch einen Parteifunktionär in Cafſel zu warnen. Er habe dann viele Reiſen gemacht und ſei in Urlaub geweſen. Er habe einen Betrag von etwa 10 000 Mark von der Organiſation C erhalten. Bei der letzten Unterredung mit Til⸗ leſſen habe dieſer geſagt: Was würde geſchehen, wenn Rathenau er⸗ mordet würde. Der Zeuge habe dann Tilleſſen abgeraten, ſich wei⸗ ter mit der Sache zu befaſſen, da das Unternehmen ausſichtslos ſei. Darauf habe Tilleſſen geſagt: Dann bleibt enichts ande⸗ res übrig, als und mir in das zu ſchießen. Ueber die t des Zeugen gab die Verleſung der Strafakten und des Fürſorgeberichts Auskunft. Brüdig am mußte in Fürſorgeerziehung gegeben werden, weil er aus der Lehre ent⸗ lief, arbeitsſcheu und träge war, Kinder hynotiſierte und einen Ankt⸗ romverein gründete, die Schule nicht beſuchte und ſich ſchließlich an einem ſchweren Einbruchsdiebſtahl beteiligte. Da er in der Für⸗ ſorgeanſtalt gegen die anderen Zöglinge ſehr aggreſſiv wurde, kam er etwa zwei Jahre in die Irrenanſtalt. Die Strafliſte weiſt eine lange Reihe von Gefängnisſtrafen bis zu einem Jahre auf, wegen ſchweren Diebſtahls, Betrug. Unterſchlagung, Beleidigung und Nöſigung. Der Vertelbiger Dr. Bloch ſtellte feſt, daß auf Grund der Mit⸗ teilungen Brüdigams an die Redaktion der„Volksſtimme“ über die Organiſation C der Reichstagsabgeordnete Wels am 28. Juli im Reichstag ſeine bekannte Rede über die Organiſation gehalten hat. Der Zeuge erklärte, daß ihm das bekannt ſei. Der Verteidiger teilte dann aus einem Artikel der Frankfurter„Volksſtimme“ mit, daß Brüdigam Auftrag erhalten habe, das Geld, das er von der Organi⸗ ſation C erhalten habe, an einer beſtimmten Stelle zu deponieren, daß er dies aber nicht getan habe, ſodaß ihm in dem Artikel der „Vorwurf“ der Unterſchlagung gemacht wird. Davon will der Zeuge ebenſo wenig etwas wiſſen, wie von der Mitteilung in dem be⸗ treffenden Artikel der„Volksſtimme“, daß er auch den Franzoſen in Höchſt Spitzeldienſte geleiſtet habe. Ferner ſtellte der Ber⸗ teidiger Dr. Bloch feſt, daß Scheidemann es abgelehnt habe, den Zeugen zu empfangen, weil er ihn für einen nicht ehrlichen Men⸗ ſchen hielt, und daß Brüdigam mit Entrüſtung eine ihm von einem Sozialdemokraten angebotene Arbeitsgelegenheit abgelehnt hahe. Fer⸗ ner wurde feſtgeſtellt, daß der Zeuge das Geld. das er von Tilleſſen erhalten hat, mit 1905 Frau im Harz auf einem Urlaub durchge⸗ bracht hat und daß ſein Bruder, ebenſo wie der Zeuge Epilep⸗ tiker. Wenn unangenehme Fragen an den Zeugen geſtellt wurden, war er ſehr mokant und gab freche Ant⸗ worten. Der Vorſitzende ließ ihm dabei, mit Rückſicht auf den Geiſtes⸗ zuſtand des Zeugen, ziemlich große Freiheit, griff aber ſchließlich ein und erklärte, daß der Zeuge, ſeine Ausſagen machen müſſe, auch ohne jemand zu beleidigen. Sehr intereſſant geſtaltete ſich die Gegenüberſtellung der An⸗ geklagten Tilleſſens und Plaas mit dem Zeugen Brüdigam, der durch die beſtimmten Erklärungen Tilleſſens, daß die meiſten Aus⸗ ſagen des Zeugen erlogen ſeien, und durch die Fragen der Ver⸗ teidigung zunächſt aufbrauſend wurde und ſich dann bei der Kontro⸗ verſe mit Tilleſſen in Widerſprüche mit ſeinen früheren Aus⸗ ſagen, vor allem über die drei großen Unbekannten verwickelte, mit denen er angeblich in Berlin zuſammengetroffen ſein will. „ per Schweizer Nallonalrat bewilligte einen Kredit von 50 Millionen Franken zur Bekämpfung der Arbeitsloſigkeit. Rathenau eine Kugel in den Kopf Koten am Kande Die ſchwere Niederlage, die ſich England mit ſeiner Poli⸗ tik im Nahen Orient geholt hat, ſcheint auch innerpolitiſche Folgen von weittragender Bedeutung nach ſich ziehen zu wollen. Schon vor etwa einem Jahre ſchien es zweifelhaft, ob Lloyd George nach der in Ausſicht Neuwahl des Parlaments noch weiter an der Spitze der e Politik werde bleiben können. Die an ſich unnatürliche, aus Kriegsnöten geborene Koalition zwi⸗ ſchen Konſervativen und Liberalen mußte unter dem Zwang der Verhältniſſe der Auflöſung entgegen gehen je weiter man ſich vom Kriege entfernte, und ſchon damals ließ das neuerliche Hervortreten von Aſquith erkennen, daß man Dinge einrichtete. Da kam unerwarteterweiſe die Zuſpitzung des Kampfes zwiſchen Griechenland und der Türkei in Kleinaſien da⸗ zwiſchen, die auch zu einer Zuſpitzung der Gegenſätze der bereits in der uneinigen alltierten Hauptmächte England und Frankreich führte. Nun, da Englands Willensvollſtrecker und Beauftragter Griechenland den von geſticnen und ge⸗ förderten Türken endgültig unterlegen iſt, und da Englands An⸗ ſehen einen ſehr ſtarken Stoß erlitten hat, muß Llond George für ſeine Politik in einer Neuwahl des Parlaments vor dem Volke Rechenſchaft ablegen. Unzweifelhaft war es ein hohes und gewagtes Spiel, das der Lenker der britiſchen Politik mit ſeinem zuletzt unperhüllten ſtarken Eingreifen in Kleinaſien begonnen hatte Es möge dahingeſtellt bleiben, ob ihn im Stillen nicht doch der Gedanke leitete, noch einmal an der Hand auswärtiger Verwicklungen die gewaltige Machtfülle, die er während des Krieges erhalten hatte, in ſeiner erſon zu vereinen und dann, nach glücklicher Löſung auch dieſer riſis, als Retter des Vaterlandes von der— abzutreten. Jedenfalls 1 ihm auch von befreundeter Seite mehrfach der Wunſch nach Befriedigung ſeines perſönlichen Ehrgeizes vorgehalten worden. t iſt mit dem Spiel auch der Einſatz verloren und es treten von allen Seiten an Lloyd George unverblümte Forderungen heran, entweder ſein Amt niederzulegen und andern Platz zu machen, oder die bereits oft verſchobene Neuwahl vorzunehmen. Porausſichtlich wird dieſes der Fall ſein und dann wird ſich der Wahlkampf in der Hauptſache darum drehen, ob Lloyd George noch weiter die Geſchicke Englands lenken ſoll oder nicht. Für den unwahrſcheinlicheren Fall, daß er noch vor einer Neuwahl des Parlaments abtreten ſollte, würde wohl in erſter Linie, zum mindeſten als Miniſter des Auswärtigen Lord Curzon in Frage kommen, der bereits ſeit längerer Zeit ein ſtiller Wider⸗ ſacher Lloyd Georges war und in Orientfragen andere Auffaſſungen verfocht als der Miniſterpräſident. Ihm ſteht zurzeit der Vorzug — Seite, daß er die weniger ſchroffe Richtung vertreten hat und urch in der Lage war, in Paris zu vermitteln; aber auch er hat 15 micht vermocht, die Niederlage auszugleichen, die ſich England in leingſien und Konſtantinopel geholt hat. Durch die unſchöne Art und Weiſe, wie Lloyd George Griechenland nach deſſen jähem Fall behandelt hat, iſt das moraliſche Anſehen Englands in der Welt auch nicht gerade gehoben worden, was freilich für engliſche Staatsmänner noch nie ins Gewicht gefallen iſt. f 05** Der Reichsverkehrsminiſter hat eine herbe Ent⸗ täuſchung erlitten, über die er in einem Erlaß an den Hauptbetriebs⸗ rat ſeiner Verwaltung klagt. Die Eiſenbahner ſchienen ſo eifrige Republikaner zu ſein, die dem Schutze der Republik ſogar ihre Arbeit opferten, lieber alles ſtehen und liegen ließen, nur um ſich an ſtaatserhaltenden Demonſtrationsumzügen beteiligen zu können, und nun muß Gröner berichten, daß nach Angaben verſchiedener Reichsbahndirektionen ſich nur ein Drittel und noch weniger der zu den Demonſtrationen beurlaubten Bedienſteten auch tat⸗ lucg an ihnen beteiligt hat! Bei der Empfangnahme von Lohn und Gehalt für die alſo erſchwindelte Freizeit waren aber Alle zugegen! Bei Beurteilung künftiger Urlaubsanträge zur Be⸗ teiligung an„Demonſtrationen, die den Schutz der Republik be⸗ zwecken“, ſollen dieſe Feſtſtellungen„nicht unberückſichtigt“ bleiben. Dieſer Erlaß des Reichsverkehrsminiſters wirft ein grelles Schlaglicht auf die Art und Weiſe, wie heutzutage politiſche Erregun⸗ gen egoiſtiſch zur Erlangung kleiner Privatvorteile ausgenutzt werden. Die einzige Demonſtration, die dem Schutze der Republik in Wahrheit dienen würde, wäre die einer Arbeits⸗ ſteigerung! Bequemer iſt es frellich, ſtatt mit Arbeit mit Arbeits⸗ ruhe zu demonſtrieren und ſich für die Bezeugung ſeiner Geſinnungs⸗ tüchtigkeit noch Lohn oder Gehalt zahlen zu laſſen. Ein derartiges Verhalten beweiſt, daß die Betreffenden nicht gewillt ſind, für ihre politiſche oder ſtaatsbürgerliche Ueberzeugung Opfer zu bringen. Eine Demonſtration mit e den ein⸗ zigen Zweck, den ſie haben kann, nämlich den, Eindruck zu machen. Es war daher ein Fehler der Regierung, zur Teilnahme an Demon⸗ ſtrationen einen bezahlten Urlaub zu erteilen, zumal das Defizit der Reichsbetriebe ohnehin zur Sparſamkeit an allen Ecken und Enden mahnt. Die Inanſpruchnahme eines bezahlten Urlaubs für De⸗ monſtrationszwecke, ohne ſich an der Kundgebung zu beteiligen, ſtellt aber einen glatten Betrug dar, der den Reichsverkehrs⸗ miniſter über die Qualität ſeiner„Schützer der Republik“ wohl in geeigneter Weiſe aufklärt. Wir hätten freilich gewünſcht, daß Herr Gröner aus dieſen 11 Vorkommniſſen nicht nur Folgerungen für zukünftige rlaubsanträge gezogen, ſondern wenigſtens in einigen, beſonders kraſſen Beſchwindelungsfällen, diſziplinariſche Maßnahmen ergriffen 15„ Die Filmoberprüfſtelle hat, wie bereits gemeldet, eine Entſcheidung getroffen, deren Begründung recht merkwürdig an⸗ mutet und vor allen Dingen ſehr unvollſtändig iſt. Es handelt ſich um einen Film, den eine Königsberger Filmgeſellſchaft hat auf⸗ nehmen laſſen und der die Bezeichnung trägt:„Oſtpreußen und ſein Hindenburg“. Die Filmprüfſtelle Berlin hatte Ende Auguſt den Bildſtreifen zur Aufführung freigegeben, und dagegen iſt Beſchwerde eingelegt worden— von wem wird in der umtlichen Mitteilung nicht angegeben, obwohl auch hierüber Näheres zu wiſſen wert wäre. Die Filmoberprüfſtelle hat nunmehr die öffentliche Vorführung dieſes Bildſtreifens im Deutſchen Reich mit der Maßgabe verboten, er nur vor beſtimmten Perſonen⸗ Kreiſen, nämlich Vereinen, Verbänden und anderen an Ag Geſellſchaften, die ſich die Heimatpflege in Oſtpreußen zur Aufgabe gemacht haben, vorgeführt werden dürfe. In der Begründung heißt es, dem Vildſtreifen komme auch geſchichtliche und kultur⸗ geſchichtliche Bedeutung zu, weshalb die Vorführung in beſchränkten Kreiſen der eben beſchriebenen Art gerechtfertigt ſei. Oeffentlich dürfe aber der Film nicht gezeigt werden, einmal, weil er geeignet ſei, im Ausland unrichtige. Vorſtellungen über die Ausführungen des Verſailler Friedensvertrages zu erwecken und zweitens, weil auch im Innern des Reiches die öffentliche Ordnung durch die Vor⸗ führung gefährdet werden könne. Die Beſprechung der außenpolitiſchen Bedeutung des Films wollen wir in dieſem Augenblick zurückſtellen, zumal man nicht ſich auf eine Neuordnung der —— Landtag noch ein offenes 5 95 Uttdörfer oder, da dieſer nicht zu Hauſe war, der geben muüßte; ſie wußte nicht, wo ſie es ſonſt hernehmen ſollte, denn geſolgt! 2. Seite Nr. 469 Mannheimet Genetal-Anzeiger(Abend⸗Ausgabe) Mittwoch, den 11. Oktober 1922 weiß, auf welche Teile des Streifens ſich dieſe Begründung bezieht. Sehr merkwürdig aber iſt es, daß das Verbot weiter ſich auf die „Einſtellung des überwiegenden Teiles der Bevölkerung zu den Hindenburgreiſen und zur Beteiligung der Reichswehr an derarti⸗ gen Veranſtaltungen“ ſtütze. Wenn damit gemeink iſt, daß ſich ſozialdemokratiſche Kreiſe ablehnend oder abweiſend gegen die Hul⸗ digungen verhalten, die unſerm Nationalheld Hindenburg auf ſeinen Reiſen überall im deutſchen Lande zuteil werden, dann wäre das eine unerhörte einſeitige Parteinahme und zugleich eine Unwahrheit. Der überwiegende Teil der Bevölkerung iſt ſicherlich anderer Anſicht als die Filmoberprüfſtelle, aber abgeſehen davon iſt es die Pflicht der Regierung, Ausſchreitungen zu verhin⸗ dern, wenn ſie erfolgen. Vaterländiſche Vorführungen zu verbieten, weil ein Teil der Bevölkerung daran Anſtoß nehmen könnte, ſchlägt jedem Gedanken von Recht, Freiheit und Gleichheit ins Geſicht. Es iſt aber mindeſtens ſehr eigentümlich, daß ſich die Filmsber⸗ prüfſtelle dazu hergibt, Entſcheidungen zu treffen, die den Stempel parteipolitiſcher Beeinfluſſung und ganz einſeitiger Einſtellung an der Stirn tragen. Es will uns ſcheinen, als ob hierüber und ähn⸗ liche Erfahrungen der ſanan Zeit im e im preußiſchen ort geſprochen werden muß. Der Landesverratsprozeß Lechenbach Schluß der Bewelsaufnahme *: München, 10. Oktober. Die am Dienstag begonnene Vernehmung des Angeklagten Gargas über die ihm zur Laſt geleggen Straftaten würde am Dienstag nachmittag zu Ende geführt. In ſeinem Verhör war der Angeklagte Gargas bemüht die Transatlantic News Transmiſſion Agency als eine deutſchfreundliche Preſſeagentur von einwandfreiem Charakter hinzuſtellen. Eine große Zahl von Fällen aus der Praxis des Büros ließ jedoch keinen Zwelfel über den wahren Charakter des Büros. An der Hand der beſchlagnahmten Berichte des Angeklagten Gargas konnte ihm nachgewieſen werden, daß er geheim zu haltende Nachrichten ouch den polniſchen Blät⸗ tern übermittelte, dik ausgeſprochen Ade c lichen Charakter tragen. Bezeichnend für die Gefährlichkeit der Handlungsweiſe des Angeklagten iſt die Tatſache, daß er ſelbſt die Alpenvereine als militäriſch verdächtige Irganiſationen nach Rotter⸗ dam übermittelte und ihnen u. a. nationaliſtiſche Hetz⸗ und Pogrom⸗ propaganda nachſagte. Während des Verhörs erſchien der frühere Vorſitzende der BVapyeriſchen Königsparte: Mayer⸗Koy, auf deſſen Angaben ſich eine Reihe von Berichten gründen an Gerichtsſtelle und bekundete u.., er habe Gargas niemals vertrauliche Berichte zugeleitet. Gargas hat ſich bei dem Zeugen durch Vorzeigen eines Auswetſe⸗ über ſeine Tätigkeit bei dem Auswärtigen Amt eingeführt, ſodaß der Zeuge ihn für einen Deutſchen hielt. Intereſſant war die Be⸗ kundung, daß der Zeuge mit General de Metzin Speyer verhanelt hat, um die Erlaubnis für die verbotene Weiter⸗ arbeit der Königspartei in der Pfalz zu erlangen. Auf eine Frage des Vorſitzenden bemerkte der Zeuge, daß er ſelbſt am 18. Novbr. 1921 gegen den Grafen Bothmer Anzeige wegen Hoch⸗ und Landes⸗ verrats erſtattet hat, nachdem er von Angehörigen des Grafen Bothmer Beweiſe dafür erhalten habe, daß die Beziehungen 55 7 Bothmer nach Weſten nicht einwand⸗ rei ſeien. Ebenfalls unvereidigt wurde der in der gleichen Sache wegen Verdachts der Mittäterſchaft bereits verhaftet geweſene Redakteur Kämpfer vernommen. Für die Furenſe Politik in Bayern hätten Czopa und Gargas beſonderes Intereſſe an den Tag gelegt. Auf ſchriftliche Anfrage des Gargas hat der Zeuge niema!s geant⸗ wortet. Nach ſeiner Auffaſſung hat Gargas ein obfektives Bild über die Lage Deutſchlands erhalten wollen. Der nächſte Zeuge, der polniſche Schriftſteller von Gutry, verwahrte ſich ebenfalls dagegen, daß er von einer nationaliſtiſchen Hetz» oder Pogrom⸗ propaganda Gargas gegenülber geſprochen habe. Auf des Gerichts erſchien als letzter Zeuge der frühere Miniſter un ſozialdemokratiſche Abgeordnete Erhard Auer im Saale. Er hat gegenüber Gargas den Standpunkt vertreten, daß interne Dinge Deutſchlands und Bayerns einen Ausländer nichts angehen und man ſich demgemäß zu verhalten habe. Von einer nationaliſtiſchen Propaganda in den Alpenvereinen iſt dem Zeugen weder etwos bekannt noch hat er davon geſprochen. Auch über Geheimorgani⸗ ſationen und ähnliches hat der Zeuge ausländiſchen Ausfragern gegenüber niemals Auskünfte gegeben. Zum Schluß des Verhörs des Angeklagten Gargas ſtellte der Vorſitzende feſt, daß der Leiter des Rotterdamer Büros Czopa in einem Protokoll meiſt erlo⸗ gene Angaben über die Natur des Büros gemacht hat. Czopa hat ſich verſchiedenen Zeugen gegenüber als Vertreter einer Schiff⸗ A. fahrtsgeſellſchaft vorgeſtellt. Die Verleſung wird morgen fortgeſetzt. Damit wird dann die Veweisaufnahme geſchloſſen. Am achten Verhandlungskage nahm der Vorſitzende die gegen Fechen bach hi nochmäls auf, um insbeſondere die Beziehungen des Angeklagten L. Jungfran Königin Roman von Erwin Roſen Coapyright byu Verlag„Berlin⸗Wlen“. Berlin. 5 Cortſetzung) 5 30(Nachdruck verboten) Swiſchen den Geringſten und Hinterſten der Trauergemeinde ſtand eine tief vermummte Geſtalt, deren Augen ſich nicht trennen konnten von dem Mann und dem Kinde; deren Lippen die frommen Lieder nicht mitfangen, weil die Schuld deſſen, mit dem ſie ſich ein⸗ fühlte, in ihrer Seele brannte; die aber doch nicht hatte fortbleiben können, weil das Mitleid und die Liebe in ihr mächtiger waren als alles andere. Das war Margret Ütidörfer.— Dieſe Nacht blieb der Rainer noch in ſeines Bruders verödetem Haus. Am andern Morgen zog er wieder hinauf nach dem Holder⸗ hof, und alles ward, wie es vordem geweſen. Nur, wo ſonſt eine ſchmerzvolle Spannung ſeine Bruſt beengt und erregt hatte, da war es jetzt ruhig, öde und einſam; und das Lachen, das er trotz aller Sarge doch immer noch nicht verlernt gehabt, war ihm vergangen. Barbara verkaufte Vieh, um Geld Aa e— argret wieder⸗ übrig war nichts. Grade, als ſie den Handel abſchloß, kam der Rainer auf den Hof. Sie hatte ihm nichts davon geſagt; er ſollte nichts erfahren, damit er nicht auf den Gedanken käme, ihr auszu⸗ helfen. Nun erfuhr er es doch. 23 5 Sie wurde dunkelrot, als ſie ihm die Wahrheit ſagte, und quälte ſich die Worte nur ſo aus dem Munde. Rainer ſchüttelte miß · büligend den Koff. „Wär's denn nicht anders möglich geweſen?“ fragte er.„Ich weiß, du haſt ſchon einmal nichts von mir nehmen wallen; aber nun iſt ja alles anders 1 „Nein, es iſt nicht anders,“ unterbrach ſie haſtig.„Es ſind dem Uli ſeine Schulden, und die ſind meine Sach. Soviel ich kann, nehm' ich's auf mich allein.“ Daß es der Uli nicht anders gewollt, ſagte ſie nicht; ſie wußte, es würde ihn kränken; und ſie wollt' ihm das erſparen von ſeinem Bruder. So nahm ſie auch den Abweis auf ſich allein. Rainer ſtand auf ſeinen Stock gelehnt und ſah zu, wie die Kühe fortgeführt wurden. Er dachte an jenen Sommertag, wo ſie den Stier von der Alp fortholten. Wie viele waren ihm ſchon „Barbara, ſagte er,„ich will dir nicht dreinreden, wo du's nicht wünſcht: Aber ſo darfſt du nicht fortwirtſchaften!“ Sie ließ trübe den Kopf hängen und beſah das Geld in ihrer Hand. „Es ging nicht anders. Aber es iſt das letztemal geweſen. Nach⸗ zur Auslandspreſſe zu erörtern. Dabei wurde nachgewieſen, daß Fechenbach zu der Preſſe aller Länder Beziehungen anzu⸗ knüpfen verſuchte, ſelbſt mit einem Ferech chen Blatt. Es ergab ſich dabei, daß 15 Fechenbach mit dem Plan getragen hat, ein nternationales Nachrichtenbüro ins Leben zu rufen. In der Korre⸗ ſpondenz Fechenbachs mit den verſchiedenen Redaktionen tritt immer wieder die Honorarfrage ſtaärk in den Vordergrund. Der Verſuch des Angeklagten, ſolche Beziehungen zur Preſſe als not⸗ wendig mit ſeinem Kampf gegen die weſtlichen Konſpirationen hinzuſtellen, erfuhr einen Widerſpruch durch den Hinweis des Vor⸗ ſitzenden darauf, daß Fechenbach am gleichen Tage mit engliſchen Blättern bürgerlicher und ſozialiſtiſcher Richtung in Beziehung zu treten verſuchte. Der Angeklagte erklärte hierzu, es ſei nicht ſeine Abſicht geweſen, beide Zeitungen gleichzeitig zu be⸗ dienen. Im Falle einer Zuſage beider Blätter würde er nur das ſozialiſtiſche Blatt bedient haben. Weiter ergab ſich in dieſer Ver⸗ nehmung, daß Fechenbach beabſichtigte,ſeine Memoiren zu ſchreiben und daß er dieſe zunächſt einem ſozialiſtiſchen nordamerika⸗ niſchen Organ angeboten hat. um Schluß des neuen Verhörs hielt der Vorſitzende dem Angeklagten nochmals eindringlich vor, weshalb er nicht weniger als dreimal in gerichtlichen Berfahren nach ſeinem eigenen Eingeſtändnis über das Erzberger⸗Memoran⸗ dum und das Ritter⸗Telegramm gelogen häbe, obwohl er in einem Privatbrief ſchrieb, der jetzigen Verhandlung ſehe er mit Ruhe entgegen, da er ſich keiner Schuld bewußt ſei und wiſſe, daß nicht nur der Journaliſt Fechenbach, ſondern auch der Revolutionär Fechenbach vor den Schranken des Gerichtes ſtehe, als der er immer ſeine Ueberzeugung aufrecht vertreten werde. Fechenbach blieb gegen⸗ über dieſem Vorhalt bei ſeinen im Laufe des Prozeſſes gemachten Erklärungen. Deutſches Reich 2½ Prozent Umſatzſteuer Dem Reichsrat liegt ein Entwurf der Reichsregierung zur Aenderung des Landesſteuergeſetzes vor, deſſen Artikel 7 eine Er⸗ höhung der Umſatzſteuer von 2 auf 27 vorſieht. Die Durch⸗ führung zum 1. Januar 1923 hängt von der Entſcheidung des Reichstags und des Neichsrats ab. Die Notlage der Rechtsanwälte Die volksparteilichen Reichstagsabgeordneten Dr. Rießer und Dr. Fiſcher(Köln) haben nachſtehende Anfrage an die Reichs⸗ regierung gerichtet: „Die ſchwere Notlage der deutſchen Rechtsanwaltſchaft, hervor⸗ gerufen durch das ſeit langem beſtehende, in den letzten Monaten Ungeheuerlich verſchärfte ißverhältnis zwiſchen den Berufsein⸗ nahmen der Anwälte und ihren Aufwendungen für das Büro wie den eigenen Unterhalt, hat bereits zum wirtſchaftlichen Zuſammen⸗ bruch zahlreicher Rechtsanwälte geführt. Im Jahre 1921 hat man die Bürokoſten, mit denen der Anwalt arbeitet, durchſchnittlich auf 50 bis 60 Prozent ſeiner Bruttoeinnahmen geſchätzt, vielfach haben ſie mehr: 667 bis 75 Prozent betragen. In Berlin haben die Bürg⸗ angeſtellten Erhöhung ihres Auguſtgehalts für September 1922 um 100 Prozent gefordert, nachdem die Gehaltsſätze ſchon im Auguſt um weitere 40 Proz. geſtiegen waren. Im allgemeinen— Preußen hat die Gebührenſätze neuerdings auf das 20fache erhöht— ſind die Gebührenſätze der Bürokoſtenerhöhung nicht nachgefolgt. Es ſteht zu befürchten, daß eine auch im öffentlichen Intereſſe höchſt bedenkliche wirtſchaftliche Proletariſterung der Rechtsanwaltſchaft ein⸗ kommt. Die möglichſt ſchleunige Erhöhung der gänzlich unangemeſ⸗ ſenen Gebührenſätze der Reichs⸗ und Landesgebührenordnungen bis zur Grenze deſſen, was die Allgemeinheit ertragen kann, iſt dringend geboten. Beſchleunigte Abhilfe iſt um 1 mehr erforderlich, als es nicht nur wegen der Höhe der Bürounkoſten, ſondern auch mit Rück⸗ ſicht auf die Aufwendungen für die Einrichtung eines Büros dem jungen Juriſten kaum noch möglich iſt, ſich ſelbſtändig als Rechts⸗ anwalt niederzulaſſen. Maßnahmen aber, welche lediglich die Gebührenſätze betreffen, können allein den drohenden Ruin der deutſchen nicht aufhalten, weil ſie das Mißverhältnis zwiſchen Einnahmen und Ausgaben auch bei ſtärkſter Anſpannung der Gebührenſätze nicht beſeitigen werden; es kann der deutſchen Anwaltſchaft vielmehr ernſthaft nur durch Erweiterung ihrer eitsgebiete und durch die 0. der ebenſo unzweckmäßigen wie ihres Standes nicht würdigen Einſchränkungen derſelben geholfen werden. Nach dieſer Richtung hin iſt insbeſondere die uneingeſchränkte der nwälte zu den Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichten, ſämtlichen eeee und den neugeplanten Arbeitsgerichten er⸗ orderlich. 5 Iſt die Reichsregierung bereit, von ſich aus nach dieſer Richtung n die erforderlichen Maßnahmen 82 ergreifen und bei den Landes⸗ juſtizverwaltungen entſprechende Schritte anzuregen? her werd' ich mich einrichten und ſparen. Ich werd' ſchon wieder hochkommen.“ Sie legte die Goldſtücke aneinander zu einem blanken Röllchen. „Wer ſoll es ihr bringen?“ fragte ſie bedrückt. „Schick's ihr durch den Knecht und ſchreib' ihr dazu. Geheim halten kannſt du's doch nicht, nachdem es einmal im Wirtshaus beſprochen iſt.“ Nein, im Gegenteil. Wenn ſie alle wußten, daß der Amberger dem Uttdörfer Geld ſchuldete, ſo war's gut, ſie erfuhren auch, daß die Schuld getilgt war.— Nach dem Weihnachtsfeſt, das ſtill und freudlos vorübergeſchlichen war, ſagte Barbara zum Schwager: 85 „Ich kann's nicht mehr aushalten, Rainer. Ich muß fort. Ich möcht ein wenig zur Mutter gehen.“ Es war einer der erſten Tage im neuen Jahr. Die Schneedecke draußen war noch dicker, die Welt noch weißer und einſamer gewor⸗ den.— Sie waren zuſammen in der Kirche geweſen und Rainer blieb zum Mittag auf dem Ambergerhof. Er ſaß ihr an ihrem Tiſch gegenüber und überlegte ihre Worte. Ja, es würde ihr ſehr gut ſein. Sie verſtummte und ver⸗ trocknete hier völlig in ihrer klagloſen Trauer. Sie ſprach ſich zu keinem aus, auch nicht zu ihm. Vielleicht konnt' ſie's zur Mutter. „Ja, geh' nur,“ ſagte er.„Die Mutterlieb' wird dir gut tun. Es ſind nicht nur die Kleinen, denen ſie not tut; die Großen haben ſie oft viel nötiger.“ »Ich hab' gedacht, daß ich Chriſten und Maretli mitnehmen könnt,“ fuhr ſie nach einer Pauſe fort. Der Alois freilich— der müßte hierbleiben, wegen der Schule. Könnt'ſt du den Buben wohl bei dir aufnehmen, Rainer?“ Es war das erſtemal in dieſer ganzen Zeit, daß ſie ihn um etwas bat, daß ſie Vertrauen zu ihm zeigte. Und ſie hätte ihn kaum um Lieberes bitten können. Er hing ſo an dem Kinde. Mit tauſend Freuden ſagte er's ihr zu, und Alois jubelte; es ſchien ihm gar nicht ſchwer zu werden, ſich von der Mutter zu tren⸗ nen, wenn er beim Ohm Rainer bleiben durfte. „Und dann tuſt du wohl auch ab und zu einmal nachſehen auf dem Hofe,“ bat ſie weiter.„Viel zu verſehen gibt's ja jetzt nicht.“ Auch das verſprach er. Und dann meinte er, es ſei am Ende das beſte, wenn er für die Zeit ganz herunterziehe. Es ſei doch wohn⸗ licher und beſſer hier für das Kind und es habe nicht ſo einen weiten Schulweg, als von droben; es könnte ſchlecht Wetter kommen und weicher Schnee. Barbara war mit allem einverſtanden. Wenige Tage ſpäter packte ſie die Sachen für ſich und die Kleinen und fuhr in einem Schlitten, den ihr Rainer beſtellt hatte, mit luſtigem Klingklang in den ſonnigen Wintertag hinaus; die Landſtraße gen Interlaken bis Zweilütſchinen, und dann links hinein in die enge Waldſchlucht bis Lauterbrunnen zur armen Klöpplerin. tritt, ja, daß in Kürze der ganze Stand wirtſchaftlich zum Erliegen ſtähle, zum Nachteile verſchiedener Fabriken, zu verantworten haben. Wider die Schulwillfür Der Reichsverband edangeliſcher Eltern⸗ und Volksbünde(Reichselternbund) wendet ſich angeſichts der zu⸗ nehmenden Verwirrung im Schulweſen an den demnächſt zuſammen⸗ tretenden Reichstag mit folgender Kundgebung: 8 Im Freiſtaat Sachſen hat eine Verordnung des Kultusmini⸗ ſteriums Schulgebet und Andacht, religidſe Feier und Choralgeſang aus allen Schulen beſeitigt und religiöſe Beeinfluſſung außerhalb des Religionsunterrichts unterſagt. Dieſer unerhörte Eingriff in das Schulweſen erweiſt mit erſchreckender Deutlichkeit, was von dem Schutz des Artikels 174 der Reichsverfaſſung zu halten iſt. Durch dieſen Schlag, der die chriſtliche Schule im Freiſtaat Sachſen zer⸗ trümmert hat, weiß ſich die geſamte evangeliſche Elternſchaft i m ganzen Reiche getroffen. Sie verwahrt ſich eniſchieden dagegen, daß geſetzliche Willkür die chriſtliche Schule trotz dex in der Reichsverfaſſung gebotenen Sicherungen antaſten darf. Was gedenkt die Reichsregierung zur Wiederherſtellung der chriſtlichen Schule in Sachſen zu tun? Auch in Braunſchweig und Thüringen iſt. der Beſtand chriſtlichen Schulweſens durch Eingriffe jetziger Regierungsmehr⸗ heiten ernſthaft gefährdet. Wenn aber bei der gegenwärtigen Rechts⸗ lage ſolche Eingriffe in das Schulweſen überhaupt möglich ſind, wenn das Schulleben trotz Artikel 174 der Reichsverfaſſung ohne Ende der Beunruhigung und Vergewaltigung preisgegeben iſt, ſo kann ſich das Reich nicht länger ſeiner Pflicht entziehen und muß endlich, und zwar nun mit größter Beſchleunigung, das Ausführungsgeſetz zu Artikel 140 Abſatz 2 erlaſſen. Die Geduld der evangeliſchen Eltern iſt nun⸗ mehr erſchöpft. Die enangeliſche Elternſchaft des Deutſchen Reiches ſteht feſt zu⸗ ſammen und erklärt. Wir verlangen ſofortige Beſeitigung der Anarchie im Schulweſen ind Wiederherſtellung eines ge⸗ ordneten Rechtszuſtandes durch unverzügliche Verabſchie⸗ dung des Reichsſchulgeſetzes! *Beamte und kirchliche Jeierlage. Auf eine vom Generalſekre⸗ tariat der Zentrumspartei an das Reichsminiſterium des Innern gerichtete Anfrage, ob katholiſche Reichsbeamte von ihrer vorgeſetzten Behörde fordern können, an beſondern kirchlichen Feiertagen zwecks Erfüllung ihrer religiöſen Pflichten vom Dienſt befreit zu werden, iſt der„Germania“ zufolge der Beſcheid eingelaufen: An nicht ſtaatlich anerkonnten kirchlichen Feiertagen iſt den Beamten des betr, religiöſen Bekenntniſſes Gelegenheit zur Befriedigung der religiöſen Bedürfniſſe zu geben. Badiſche politik *Der Parteitag der Deutſchnationalen, der auf 4. und 5. No⸗ vember angeſetzt war, iſt auf Anfang Februar verſchoben wor⸗ den. Bei der Regierung hat die Leitung der Deutſchnationalen Volkspartei den Antrag geſtellt, die Gemeindewahlen auf den Tag der Reichspräſidentenwahl anzuſetzen. Dadurch würde voraus⸗ ſichtlich die Beteiligung ſtärker werden. Letzte Meldungen Eiſenbahnunglück bei Alzen— 3 Cote Alzen, 10. Okt. Heute früh entgleiſte auf dem hieſigen Bahnhof bei der Ausfahrt ein Wagen des Perſonenzuges Nr. 38 Alzen—Worms. Dabei wurde ein Wagen des Zugs zertrüm⸗ mert. Drei Perſonen, 2 Männer und 1 Frau, wurden ge⸗ tötet, 1 Frau und 2 Kinder ſchwer und 6 Perſonen leicht verletzt. Die Urſachen des Unglücks ſind noch nicht feſtgeſtellt⸗ * Worms, 11. Okt. Die Polizei nahm einen Fabrikarbeiter feſt, der am 21. September einer hieſigen Firma den Betrag von 348 000 Mark ude ka hat. 7 Kaiſerslaukern, 11. Okt. Die Milchfälſchungen hören nicht auf. Neuerdings wurde die Gutspächtersehefrau Joſefine Stültz von der Salingsmühle bei Kaiſerslautern ſchöffengerichtlich wegen gewiſſenloſer Verſchlechterung der Milch zu zwei Monaten Gefängnis und 20 000 Mark Geldſtrafe bei Veröffentlichung des Urteilsſatzes in vier Tagesblättern ſowie zu den Koſten des Ver⸗ fahrens verurteilt. Sw. Darmſtadk. 10. Okt. Große Poſten Kleiderſtoffe im Werte von 300 000 Mark wurden bei einer hieſigen Firma entwen⸗ det. Die Täter ſind ermittelt und die geſtohlenen Werte bereits 155 Teil herbeigeſchafft. Die Diebe ſind zum Teil in dem Betriebe elbſt beſchäftigt und werden ſich noch umfangreicher Metalldieb⸗ Rainer bezog das Zimmer auf der Stiege, das ihn ſchon einmal ſo lange beherbergt hatte, und nahm den Knaben zu ſich hinauf. Die andern Räume ſchloſſen ſie zu. Eſſen taten ſie in die Küche. Wenn das Kind nicht geweſen würe, würde es ihm ſchwer gefallen ſein, in dem ausgeſtorbenen Hauſe auszuhalten. Es war Rur ein einziger Knecht auf dem Hofe, und die Ställe ſtanden halb leer. Der Hund ſchlich herum, als ſuche er etwas, ſchnüffelte an allen Ecken und Türen und winſelte oft gar kläglich. Auf Menſch und Vieh ſchien die Einſamkeit zu laſten. Nur das Kind ſpürte nichts davon, war fröhlich und ohne Harm, denn es hatte ja den Ohm Rainer. Der war aber auch zu gut zu ihm! Schnitt ihm das Brot und das Fleiſch zurecht, ſorgte dafür, daß er warm angezogen wax, wenn er hinauslief, und daß er nachts ordentlich zugedeckt lag; half ihm bei ſeinen Schularbeiten, ſchnitzte ihm einen hölzernen Säbel und eine leichte Schneeſchippe für ſeine ſchwachen Arme; ſchneeballte ſich mit ihm und lehrte ihn, auf kleinem Holzſchlitten den beſchneiten Wieſenhang hinunterzurutſchen, daß es war, als habe man Flügel, ſo ſchnell ging es. Manchmal ſchlug der Schlitten um: dann verſank der Alois in dem weichen Teppich und die Flocken wirbelten hoch auf; wie er dann jauchzte und wie ihm die Augen leuchteten in dem geſunden Knabengeſicht!— Manchmal mußte der Rainer ihn ganz erſtaunt anſehen, weil er ſeiner Mutter ſo ähnlich war.. Am ſchönſten aber war es, wenn der Ohm Rainer mit ihm auf den Kirchhof ging, an des Vaters Grab. Das deckte jetzt auch der tieſe weiße Schnee, und das war gut, denn wegen des Froſtes hatte man den Hügel noch nicht glätten können, ſo daß die harteckigen Erd⸗ ſtücke nur zu einem unordentlichen 1 75 getürmt lagen; ſo unter dem Schnee aber merkte man nichts davon.— Da ſtanden ſie denn, ſo lange es der Kälte wegen auszuhalten war. Der Mann erzählte dem Kinde von dem Vater, lehrte es für ihn beten und für ſich ſelber, daß es ein guter und tüchtiger Menſch werden möge, wie er es dem lieben Vater und ſeinem Andenken ſchuldig ſei. Alois fiag dann gewöhnlich an zu weinen; aber es waren fruchtbare und ſelige Tränen, und er liebte dieſe ſtillen Feierſtunden.— 8 Eines Tages bekam Rainer Amberger eine Vorladung als Zeuge vom Gericht in Interlaßen. Bis zu dem angeſetzten Termine waren nur noch zwei Tage Friſt. Rainer ging zum Pfarrer und bat, ob er ihm wohl möchte den Knaben in Obhut nehmen für zweimal vierundzwanzig Stunden. G. hätte kommen können zu wem er gewollt hätte mit ſeiner Bſtte— es wäre keiner geweſen, der ſie ihm hätte abſchlagen mögen. Und ſo ward ſie ihm auch hier von Herzen gewährt. auf keinerlei Schwierigkeiten ſtießen, zogen ſie ſich doch in die Lüänge und es war Abend und dunkel, als der Bauer entlaſſen wurde. Vor Tagesanbruch noch lieferte er den Knaben im Pfarrhaus ab und benutzte eine Fahrgelegenheit hinunter zur Stadt: Pünktlich war er zur Stelle. Aber er mußte lange warten, und obgleich der Anegearse geſtändig geweſen und die Verhandlungen U⸗ n⸗ li⸗ 28 18 r⸗ n er kt in 3⸗ in er 15 el n⸗ U⸗ e⸗ e* 7 1„ 8 ** an inrr e EEFFPF reeeeeeeeeeeeeeee m — Schuſter, der früher(d. mittwoch. den 11. Ottober 1922 Maunheimer General-Anzeiger(Abend⸗Ausgabe) 3. Seite Nr. 469 Städtiſche Nachrichten Warum ich keine Bücher mehr leſe: Ich habe die nicht zeitgemäße und daher auch kulturwidrige Angewohnheit, daß ich ab und zu einen guten Roman leſen will. Nun bin ich nicht in der glücklichen Lage, wie mein alter Verliner vor 1918) in Berlin N. N. Hof vier eppen hoch wohnte, bis er im Anſchluß an die Novemberrevo⸗ lution die Verſehlung ſeines Berufes erkannte, Großhändler wurde und ſich ſelbſtverſtändlich eine„ſtandesgemäße“ Villa mit Diener⸗ ſchaft und Auto im Grunewald zulegte. Eines 27 treffe ich den ehemaligen Hans Sachs⸗Jünger, tief in koſtbarſten Nerz gehüllt, auf dem Potsdamer Plaßz. Er erzählte mir, daß er gerade bei der Ausſtattung ſeines Arbeitszimmers ſei und im Begriffe ſtehe, ſich eine umfangreiche Bibliothek zuzulegen, da man doch„auch“ nach außen hin ſeine„Bildung“ dokumentieren müſſe. Ich folge der Einladung und beſuche mit Herrn Schulze den Buchladen, wo ſich folgendes Geſpräch entwickelt:„Der Herr wünſchen?“— I mwünſche fufzehn Meter Bücher, alles Ledereinbände mit Jold⸗ itt.“—„Soll das ſchöne Literatur, Philoſophie oder Geſchichte ein, vielleicht auch Goethe und Schiller?“—„Mir janz ejal, meinet⸗ mejen kanns och ſchillern, mein Bibliotheksſchrank muß voll ſind und dafür brauche ick fufzehn Meter Bücher.“— An dieſes Exlebnis wurde ich lebhaft erinnert, als ich dieſer Tage eine Mannheimer Buchhandlung beſuchte, um mir nach alter Gemohnheit eine regelmäßige Lektüre zu kaufen. Ich hatte es nun durchaus auf Guſtav Frenſſen ſehen. Kaum hatte ich meinen Wunſch ausgeſprochen, als Frenſſen in ſeinen ganzen Er⸗ ſcheinungen vor mir ausgebreitet lag. Ich ſuche darunter„Klaus Hinrich Baas“ hervor und finde ein altes verſtaubtes Exemplar mit der Jahreszahl„1909“ und der Preiszeichnung„, Mark. Der Vorſicht halber erkundige ich mich aber erſt nach dem„Tagespreis“. — Da ich zuerſt an einen Sprachfehler des Verkäufers, beim zweitenmal an eine akute Gehörsſtörung bei mir glaube, laſſe ich mir zum drittenmal den„Tagespreis“ von ſage und ſchreibe 1200 Mark, in Worten zwölfhundert, nennen. Ich wage noch einen ſtillen Blick zu dem Buch, das den Rekord mit dem Dollar auf⸗ genommen hat und—„dann wendet ſich der Gaſt mit Grauſen.“— Ohne Frage muß auch der Buchhandel für ſeine unter erhöhten Produktionskoſten hergeſtellten Erzeugniſſe„angemeſſene“ Preiſe baben. Ob es aber gerechtfertigt iſt, wenn der Sortimentsbuch⸗ bändler für ein Buch aus dem Jahre 1909 zum Verkaufspreis von 5 Mark heute 1200 Mark abfordert, iſt eine ſtark offene Frage, zumal weder der Erzeuger(hier Frenſſen) noch der Herſteller(Ver⸗ kag) am Mehrpreis von 1195 auf 5 Mark beteiligt iſt. Ich rechnete gleich aus, daß ich mit meiner 90fachen Gehaltserhöhung gegen⸗ er der Friedenseinnahmen für ein Buch(noch dazu aus 1909) nicht das 240fache anlegen darf. Ich werde hinfort Herrn Schulze aus dem Grunewald das Bücherkaufen überlaſſen und, da ich nun mal eine unüberwindliche Abneigung gegen Leihbüchereien habe, werde ich auch Herrn Schulze dien Verbreitung und Fortbildung der Wiſſenſchaft überlaſſen. Ich mußte mich nun ſelbſt als einen Eſel bezeichnen, daß ich die wenigen bei meinem Verleger noch ſtehenden Exemplare meines 1915 erſchienenen Buches auch heute noch zum damaligen Preis von.50 Mark verkaufe. Neugierige ſind gewarnt! np. „die Abgabe von Markenbrok. In einem amilichen Arkikel über den künftigen Bezug von Markenbrot wird ausgeführt, daß bei der Feſtſetzung der Bezugsberechtigten der Geſichtspunkt maß⸗ gebend geweſen iſt, daß im allgemeinen die geſamte werktätige Be⸗ völkerung, darunter auch die große Maſſe der Beamten und Ange⸗ ſtellten mit Ausnahme der höchſtbezahlten Gruppen, in dem Genuß des Markenbrotes verbleiben ſoll. Mangels anderer ſicherer Unter⸗ lagen iſt das ſteuerpflichtige Einkommen für das Kalenderjahr 1921 nach dem Einkommensſteuerbeſcheid von 1921 oder, falls ein ſolcher bei Feſtſtellung der Verſorgungsberechtigung noch nicht zugeſtellt worden iſt, nach der Einkommensſteuererklärung de⸗ Verſorgungs⸗ berechtigten als maßgebend bezeichnet. Wer hiernach verſorgungs⸗ berechtigt iſt, erhält Markenbrot, auch wenn ſein Einkommen im Wirtſchaftsſahr 1922/23 das Vierfache von 1921 überſteigen ſollte. Wer dagegen nach dem Maßſtab des Einkommens von 1921 nicht verſorgungsberechtigt wäre, aber den Nachweis erbringt, daß ſein Einkommen im Wirtſchaftsſahr 1922/23 das Vierfache des Ein⸗ kommens von 1921 nicht überſteigt, bleibt verſorgungsberechtigt. Den Kommunalverbänden bleibt es überlaſſen, in welcher Weiſe ſie auf verwaltungstechniſchem Wege den Ausſchluß der Höherbemit⸗ telten durchführen wollen. Dabei wird der Grundſatz obwalten müſſen, daß ſich nicht diejenigen zu melden haben, die Brotkarten beanſpruchen, ſondern daß diejenigen Perſonen zur Anmeldung auf⸗ gefordert werden, die nach der Verordnung vom 16. Oktober d. J. an aus der allgemeinen Brotvperſorgung auszuſcheiden und die über 555 16. Oktober hinaus verausgabten Brotmarken zurückzugeben en. kKtriegen. * auch für Kriegsbeſchädigte au Auf Antrag hat der Reichsverkehrsminiſter die Vergünſtigungen bei Eiſenbahn⸗ fahrten auch beſchädigter Kriegsteilnehmer aus den Kriegen 1864, 1866 und 1870/%71 gewährt. Eine Aenderung der Ausführungs⸗ beſtimmungen iſt in Ausſicht genommen. Ankräge auf Fahrtver⸗ günſtigung ſind bei den amtlichen Fürſorgeſtellen für Kriegs⸗ beſchädigte zu ſtellen. ö Der Reichsverkehrsminiſter ſcherzt. Im Reichseiſenbahnver⸗ kehr für den ganzen Bereich Deutſchlands wird die Bahnſteig⸗ karte vom 10. Oktober ab 2 Papiermark ſtatt.50. M. koſten. Grund: die Schalterabfertigung muß erleichtert und beſchleunigt werden und an 50⸗Pfennigſtücken herrſcht auffälliger Mangel. So zu leſen in einer offiziellen Mitteilung des Reichsverkehrsmini⸗ ſteriums! An ſich wäre darüber kein Wort zu verlieren, daß der Preis auch für die Bahnſteigkarten mit der Zelt geht. Es kommt ſchließlich auch heutzutage wirklich nicht mehr darauf an, ob man dafür 50 Pfennige mehr oder weniger zu bezahlen hat. Nur die Tatſache muß einigermaßen erheiternd in der heutigen dunklen Zeit ſein, daß die e eeee jetzt ſogar Preiserhöhungen als das geeignetſte und nächſtgelegene Mittel zur Beſchleunigun des Verkehrs hinſtellt, der Andrang an den Schaltern iſt vielfa unangenehm groß. Wir werden aber von jetzt ab ſicherlich die Beobachtung machen, daß darin eine weſentliche Beſſerung eintxitt, denn wie g⸗ſagt: eigens zu dieſem Berufe iſt der Preis für die Bahnſteigkarten heraufgeſetzt worden. —Auch die Klaſſenlokterie wird keurer. Die nächſte 21. Preuß.⸗ Süddeutſche Klaſſenlotterie folgt mit ihren Loſen ebenfalls der Geld⸗ entwertung. Zunächſt wird das ſtem abgeſchafft. Be⸗ kanntlich fanden bisher die Ziehungen in fünf Klaſſen ſtatt, bei denen ſich von Klaſſe zu Klaſſe die Höhe der Gewinne ſteigerte und die fünfte Klaſſe wegen der hohen Gewinne mit„großem Los“ und Prä⸗ mien die Bezeichnung„Hauptziehung“ hatte. Während bis⸗ her der Einſatz für alle Klaſſen der gleiche war— bei den letzten Ziehungen wurde er allerdings etwas erhöht—, wird er von der nächſten, am 21. Dezember ds. Is., beginnenden Ziehung unter be⸗ deutender Erhöhung des Einſatzes geſtaffelt ſein. Auch finden nicht mehr fünf, fondern vier Ziehungen ſtatt. Ein ganzes Los wird künf⸗ tig 2400 Mark., ein halbes 1200 Mark, ein Viertel 600 Mark und Achtel 300 Mark koſten. Dafür iſt die Höhe der Gewinne bedeutend heraufgeſetzt worden. *Die Einheitskurzſchrift. In der Frage der Schaffung einer Einheitskurzſchrift fand im Reichsminiſterium des Innern eine Kon⸗ ferenz der Reichs⸗ und Ländervertreter ſtatt, die einmütig den Re⸗ gierungsentwurf als geeignete Grundlage für eine Einheitskurzſchrift erklärte. Die weiteren Arbeiten zu Gunſten leichterer Erlernbarkeit ſollen ſo gefördert werden, daß die Einführung in den Schulen zu Beginn des nächſten Schuljahres er⸗ folgen kann. abendlich große Züge Kraniche beobachtet, was auf einen baldigen Winter ſchließen läßt. *Eine Dreizimmerwohnung 1 Millton Mark! Bei einer Woh⸗ nungsdebatte der Offenbacher Stadtverordneten⸗Verſammlung teilte der Bürgermeiſter mit, daß die Erſtellung einer Dreizimmerwohnung heute 1 Million Mark koſtet. veranſtaltungen . Theaternachricht. Am Freitag, den 13. Oktober findet die Erſtaufführung„Die Frau mit der Maske“ im Neuen Theater ſtatt Die Firma Fiſcher⸗Riegel hat einigen Darſtellerinnen verſchiedene ihrer neueſten Modelle für dieſes Stück zur Verfügung geſtellt. 55 Berha Weill, die Karlsruher Klaviervirtuoſin, wird am Samstag, 14. Oktober mit Maria Lorenz⸗Hölliſcher von der Staats⸗ ober in Wien, ein Kongzert veranſtalten. Zur Vorführung gelangen Werke von Bach, Chopin, Liſzt u. a. Maxia Lorenz⸗Hölliſcher wird eine Arie aus Achilleus von Max Bruch und Lieder von Hugo Wolf ſingen. Karlchen der-Jugend' ſieſt Sonntag, den 15. Oktober Heiteres und Nachdenkliches aus eigenen Werken. Es verſteht wohl ſelten jemand ſo gut wie Karl Ettlinger ſeine Zuhörer mit ſprudeln⸗ der Laune fortzureißen und ſie aus dem Alltage ins Land des Froh⸗ ſinns zu führen. Bunte Bühne im Einen heiteren Abend mit dem Titel„Bunte Bühne“ bringt der kommende Sonntag im Nibelungenfaal. Bewährte Kräfte, wie Eliſe Delank, Elſe Flohr, Puſchacher u. a. werden an der Arbeit ſein, den Abend vergnüglich zu geſtalten, das Quartett„Einheit“ ſingt heitere Lieder und der im April mit wahren Lachſalven aufgenommene Schwank „So ein Provinzonkel“ ſoll zur einmaligen Wiederholung kommen. Alls Ueberraſchung iſt der Lamp'l Max vorgeſehen. Die Direk⸗ tion der„Libelle“ hat das Nibelungenſaal⸗Gaſtſpiel des Komikers geſtattet. Die Veranſtaltung findet bei kleinen Preiſen ſtatt. —— — Kunſt und wiſſen Aenne Leonie(Frau Schick⸗Leonie) iſt heute nacht an einer ur Pun Aute mit nachfolgender Gehirn⸗Embolie ge⸗ torben. Das annheimer Nationaltheater, deſſen uſpielenſemble Aenne Leonie angehörte, gewandte, temperamentvolle Vertreterin des tünlichen Rollenfachs, eine Darſtellerin, die ihrer kraftvollen Froh⸗ natur niemals blind die Zügel ſchießen ließ und weit öfter Proben wahrer Charakteriſierungskunſt als nur beherzter Spielfreudigkeit dab. Aenne Leonies Tod hat in unſer Schauſpielenſemble eine Lücke geriſſen, die nicht ſo leicht auszufüllen ſein wird, da die Verſtorbene auch in der kleinſten Rolle die ſchürferen perſönlichen Züge anzu⸗ en wußte, die ihr vielſeitiges Talent auszeichneten. bhochſchulnachrichten. Dem Direktor der erſten deutſchen Ra⸗ mie⸗Geſellſchaft in Emmendigen, Wilhelm Baumgart⸗ ner, iſt von der Techniſchen Hochſchule Karlsruhe in Anerken⸗ nung ſeiner hervorragenden Verdienſte um die Förderung der badi⸗ Mer e erttündutrie die Ehrendoktorwürde verliehen worden.— Ramie bezeichnet man aus oſtaſtatiſcher Neſſelfaſer gewonnenen Kunſtſeideſtoff. Da ſeit dem Krieg bei der unerſchwinglichen Valuta e des Auslandsprodukts für die Herſtellung größerer Nengen und für den allgemeinen Bedarf ſchwierig wurde, hat die ö iefabrik unter dem neuen Ehrendoktor den Betrieb auf die Her⸗ tellung von Garnen aus ſog. Stapelfaſer, die aus Holz hergeſtellt wird, in hohem Maß ausgedehnt. „OCari Sternbeim: Mebbich“(Uraufführung im Heſſiſchen Landestheater). Sternheim verzichtet diesmal zur Hälfte auf ſonſt Tanohnte Geiſtigkeit und beſchränkt ſich auf Ironie und Spott. Aber ondpen aus dem neuen Deutſchland werden gut gezeichnet, klar, nackt, dne jede Beſchönigung und frei bis zur Rückſichtsloſigkeit. tebbich iſt ein dem jüdiſchen Jargon geläufiger Ausdruck für ſchlecht⸗ n Alles und ſchlechthin Nichts. Dieſes Nichts iſt hier ein Commis ſewageur, den die Liebe, richtiger die Sinnlichkeit einer Kammer⸗ ungerin, die ihre Freunde in allen Schichten des neuen Deutſchland 8 zum Generalkonſul, Chefredakteur und Filmdirektor ſchiebt. Ja ſeinen Willen, wie ja ſo mancher Schieber der Geſchobene iſt. ſu dem dramatiſch ſtärkſten dritten Bild, bricht elementar die Sehn⸗ eucht nach dem früheren Leben in Armut, nach einer— Zwiebel und des Boddel Bier und nach dem Erd⸗, Arbeits⸗ und Schweißgeruch und ffüberen Geliepten durch und am Schluſſe gehen Beide ſchiedlich bdie eriedlich auseinander. Mehrfach zieht Sternheim ſich ſelbſt in ſen tire. Man kann ſicherlich nicht von ſtarken literariſchen Wor⸗ ſchellechen, aber der unverkennbare Zug einer gewiſſen„Frechheit“ aernt dem Publikum zu imponieren. Das Stück gefiel und der rke Beifall, der Sternheim zum Schluſſe wiederholt vor die Rampe diel! blieb ohne Widerſpruch. Die Darſtellung war ausgezeichnet und Nebhie r glänzenden Inſzenierung die Wage. Ernſt Langheinz als 950 ich und Frieda Hummel als Kammerſängerin verdienen beſon⸗ s anerkennende Erwähnung. S. RNoch ein Berliner Schunſpielhaus. Während rings im Reich nen Kunſtburgen zuſammenbrechen, taten ſich, zum gerechten Stau⸗ ſon der Welt. in Berlin fünf neue Schauſpielhäuſer auf. Sie dern ſich verliert an ihr eine derbkomiſchen, volks⸗ ſcharf in zwei Kategorten. Die einen ſind Luxuspflan⸗ —— zen, berechnet auf ein„exkluſives“ Publikum, das mit der beſten Gefellſchaft keines⸗wegs zu verwechſeln iſt. Die anderen ſuchen ſich die tragiſche Tatſache zunutze zu machen, daß die ſteigend hohen Eintrittspreiſe der künſtleriſchen Theater den meiſten geiſtigen Koſt⸗ gängern im Wege liegen und die organiſterte Volksbühne die wach⸗ ſende Maſſe der Enterbten nicht mehr bewältigen kann. Gemeinſam haben manche dieſer ſehr verſchiedenartigen Unternehmungen als Urheber den Betätigungstrieb eines Neulings oder den Ehrgeiz von Schauſpielern und ihrer Freunde. Den Gründungen der zweiten Art liegt, aller Nebenumſtände ungeachtet, ein guter kunſtſozialer Gedanke zugrunde, dem aufrichtig die genügende finanzielle Trag⸗ kraft zu wünſchen iſt. Mit beſonderer Genugtuung begrüßt man die Umwandlung von Operetten⸗ und Poſſenbühnen in künſtleriſche Volkstheater— es als Troſt hinnehmend, daß in der harten Zeit nicht durchaus das Höhergerichtete, vielmehr auf dem Berliner Theatergebiet auffälligerweiſe manche Kultſtätte des glänzenden Blödſinns und der nackten Mädchenbeine unterliegt. Die erfreuliche Metamorphoſe hat nun auch das alte Zentraltheater in der Jakobſtraße durchgemacht. Es iſt gewagt, zu prophezeien— aber ſeine erſten Gehverſuche, ſein Programm und ſeine Leitung ver⸗ dienen Vertrauen. In die Leitung teilen ſich der praktiſche Theater⸗ mann(Richard Gorter), der Bühnendichter und Literat(Dr. Hans J. Rehfiſch) und der Regiſſeur(Erwin Piscater). Hier iſt es ausgeſchloſſen, daß der brutale Geſchäftsgeiſt regiert, und ebenſo, daß ein Outſider ratlos vor der Aufgabe ſteht, einen literariſchen und künſtleriſchen Kurs zu beſtimmen. Die Liſte der für dieſes Jahr zur Aufklärung gewählten Stücke zeigt Zielbewußtſein. Mit gutem Griff ſind künſtleriſch ernſt zu nehmende alte und neue Dra⸗ men und Komödien zuſammengeſtellt, die mit unſeren kulturellen Problemen irgendwie zuſammenhängen. Landesverwieſen iſt der modiſche Snobismus und die unliterariſche Unterhaltung. Das erſte Klingelzeichen galt dem in Berlin noch nicht aufgeführt geweſenen Schauſpiel„Die Kleinbürger“ von Maxim G orki, einem in den typiſchen und pfychologiſchen Strichelungen fehr intereſſan⸗ ten, mit der breiten Auslagerung des Milieus allerdings ſchwer⸗ fälligen Zuſtandsdrama aus der Blütezeit des ruſſiſchen Naturalis⸗ mus. H. K. 2850 J. S. Bach-Jund. Dr. Werner Wolffheim hat die auto⸗ graphen Singſtimmen einer Bachſchen Hochzeitskantate für Soloſopran und Alt„Vergnügte Pleißenſtadt“, die als verſchoſlen galt, in Berliner Privatbeſitz aufgefunden. Mit der von Prof. Georg Schumann dazu geſchaffenen Inſtrumentalbegleitung wird das Werk beim Breslauer Bachfeſt aufgeführt. 5 25% Ein franzöſiſches Werk über Hölderlin. Die Arbeit eines früheren Gymnaſialprofeſſors in Orleans Joſeph Claverie„Die Jugend Hölderlins bis zu ſeinem Roman Hyperſon“ iſt jetzt in einem Pariſer Verlage erſchienen. Claverie, der von 1907—1910 in Göt⸗ tingen ſtudierte, iſt in der Marneſchlacht gefallen, und. deswegen blieb ſeine Arbeit unvollendet.„Die Arbeit,“ ſagt Otto Grautoff im„Lite⸗ rariſchen Echo“,„iſt ein loßtes Beiſpiel für die jetzt verpönte germani⸗ ſtiſche Richtung an der Sorbonne. Das Buch iſt gründlich aus tie ſter Einfühlung in Hölderlin und die deutſche Seele heraus ent⸗ ſtanden und legt für das Verſtändnis der deutſchen Romantik ein vornehmes Zeugnis ab.“ s früheren der Leitung des Deutſchen Offizierbündes Eimn früher Winter in Sicht? In Darmſtadt werden eben all⸗ h Aus der Pfalz 08„ 11. Okt. Die Interalliierte Rheinlandkommiſſion hat die Verordnung des bagyeriſchen Landwirtſchaftsminiſteriums über das Verbof der Herſtellung von Branntwein zum Vollzug im 9250ten Gebiet der Pfalz genehmigt.(Geſetz vom 16. September 1922. Neuſtadi a.., 10. Okt. Der Ausſchuß für Mietzinsbildung beim ſtädtiſchen Mieteinigungsamt hat nunmehr die geſetzliche Mie fe wie folgt feſtgeſetzt: Es ſind zu zahlen ab 1. Oktober 1922 das 7fache der Grundmiete oder auf die Friedensmiete umgerechnet das 5Kfache der Friedensmiete. Die Koſten für Waſſer, Abortent⸗ leerung und Schornſteinreinigung werden auf die Mitbewohner eine⸗ Hauſes anteilsmäßig umgelegt.— Der Hebammenverein Neuſtadt hat die Mindeſttaxe für Geburtshilfe auf 2500 M. feſtgeſetzt.— Die Orts⸗ krankenkaſſe für den Bezirk Neuſtadt hat ab heute die Familienver⸗ ſicherung eingeführt. 8 11 Landſtuhl, 11. Okt. Der Biſchof der Diözeſe Speyer, Dr. Ludwig Sebaſtian, feierte hier, fern ſeinem Amtsſitze, ſeinen 60. Geburtstag. 25197 aus allen Teilen der Pfalz ſowie ehrende Zuſchriften ſeines Amtsvorgängers, Kar⸗ dinal⸗Erzbiſchofs Dr. Faulhaber in München und des apoſtoli⸗ chen Nüntius in München, zeugten von der Beliebtheit und dem nſehen des Oberhirten, der nunmehr 5 Jahre an der Spiße des Bistums ſteht. ., Bergzabern, 11. Okt. Die Kreisregierung hat die Errichtung einer Landwirtſchaftsſchule in Bergzabern genehmigk; die neue Schule wird als Unternehmen des Bezirks geführt. 7. Kaiferslautern, 11. Okt. Eine Zwangsinnung für das pfälziſche Kürſchner⸗ und Mützenhandwerk mit dem Sitz in Kaiſerslautern iſt errichtet worden, der alle Gewerbe⸗ treibenden dieſer Art anzugehören hahen. Sie nimmt ihre Wirkſam⸗ keit am 1. November auf. Gerichtszeitung = AKarlsruhe, 10. Okt. Vor dem Schwurgericht ſtand der 34. jährige, in Karlsruhe wohnhafte Maler Auguſt Schänble. Die Anklage warf ihm ſchwere Urkundenfälſchung und Betrugsverſuch vor. Es handelt ſich um die Fälſchung von Ausfuhrbewilligunden zum Ausführen von Holz nach der Schweiz, wobei ein gewiſſer Tu⸗ bach, der bereits beſtraft iſt, beteiligt war. Dieſer bezeichnete ſich als Miniſter und behauptete, in ſolcher Eigenſchaft Ausfuhrbewilligungen beſchaffen zu können. Der Wahrſpruch der Geſchworenen verneinte die Schuldfragen. Das Schwurge ſcht ſprach den Angeklagten frei⸗ R. Hornberg, 11. Okt. Das Hornberg hat gegen die Gaſtwirtin Eduard Herr Witwe in Nußbach„zur Krone wegen Hinterziehung von Umſatzſteuer eine Geldſtrafe von 14000 Mark ver⸗ zängt. Til. Freſiburg, 10. Okt. Wegen Vergehens gegen das Nahrungs⸗ mittelgeſez ſtand der„Kaufmann“ Wiſheim Gutgſell pon hier vor dem Schöffengericht. Er hatte auf der Frühjahrsmeſſe Käſe ver⸗ kauft, den er ſeinerzeit als Viehfutter zum Preis von 3 M. ein⸗ gekauft hatte. Bei der Kontrolle wurde der für den menſchlichen Genuß unbrauchbare Käſe beſchlagnahmt, Guigſell verkaufte aber den Reſt den er verheimlicht hatte, krotzdem weiter. Eine Frau und ein Kind erkrankten nach dem Genuß dieſes Käſes. Das Urteil lautete auf drei Monate Gefängnis und 5000 M. Geld⸗ ſtrafe. In die Käſeſchiebung waren übrigens noch drei hieſige Haufleute verwickelt, von denen zwei zu je 2000 M. Geldſtrafe und einer zu 500 M. Geldſtrafe verurteilt wurde. 5 „I Frankenthal, 10. Okt. Wegen Milchfälſchung verhängte das Schöffengericht Frankenthal gegen die Metzgers⸗Ehefrau Anna Storzinger geb. Venz aus Heßheim eine Gefängnisſtrafe von einer Woche und 30 000 M. Geldſtrafe ſowie Veröffentlichung des Urteils, das bereits Rechtskraft erhalten hat. swW. Mainz., 9. Okt. Das Schöffengericht verurteilte einen vor⸗ beſtraften Dachdecker wegen Diebſtahl eines Fahrrads zu 1 Jahren Zuchthaus. 8 Neunes aus aller welt — Das Schickſal der„Deulſchland“. Der engliſche Betrüger Bottemley, ein wegen ſeiner Deutſchenheßze berüchtigter Parlamen⸗ tarier, hatte das Unterſeeboot„Deutſchland“, nachdem es nach Eng⸗ land abgeliefert worden war, zu geſchäftlichen Zwecken erworben. Mit der Konkursmaſſe, die der zu Zuchthaus verurteilte Betrüger hinterließ, kommt jetzt auch die„Deutſchland“ unter den Hammer. Sie iſt in einzelne Teile zerlegt worden, die zuſammen mit ihren eee demnächſt öffentlich verſteigert werden ſollen. — Arzt und Schuhmachermelſter. Der„Fränk. Kur.“ erhielt fol⸗ gende Zuſchrift eines Arztes:„Zur Tragödie des ärztlichen Standes teile ich Ihnen mit: Geſtern bezahlte mir die Schuhmacherkranken⸗ kaſſe das ärztliche Honorar für das 3. Ouartal 1922: Behandlung des Schuhmachermeiſters N. B. in ſechs Sprechſtunden mit Unterſuchun⸗ gen uſw. zu 12 Mark= 72 Mark. Heute brachte mir der Schuſter⸗ junge ein Paar Stiefel, geſohlt und geflickt 1000 Mark. 0 — Demonſfration eines Wohnungsloſen. Auf dem Dresd⸗ ner Altmarkt iſt ſeit Samstag nachmittag ein erbauliches Schau⸗ ſpiel zu ſehen. Ein aus ſeiner Wohnung vertriebener, von ſeiner Ehefrau verlaſſener Ehemann hat ſich mit ſeinem hoch aufgetürmten Möbelwagen einfach auf dem belebteſten Platz Dresdens nieder⸗ gelaſſen und verſpottet dort durch Wort und Tat das Wohnungs⸗ amt unter dem Beifall einer rieſigen Menſchenmenge, die gleich⸗ falls für dieſe Behörde keine übermäßig freundlichen Worte übrig hat. — Geſchichten vom„Boxermax“. Große Diebſtähle bei einer Schallplattenfabrik ſind durch die Kriminalpolizel aufgedeckt worden. Als Täter wurden zwei Angeſtellte und ein wegen ſeiner Körper⸗ kräfte gefürchteter Mann verhaftet, der unter dem Namen Boxer⸗ max“ bekannt iſt und zuleßt Rausſchmeißer in einem Tanzlokal geweſen war. Die Verhafteten hatten, wie die Ermittelungen erga⸗ ben, für nicht weniger als eine Million Mark Platten geſtohlen und zu Geld gemacht. Bei dem Kreuzperhör kam noch eine zweite Straf⸗ tat zur Kenntnis der Polizei. Es ſtellte ſich heraus, daß einer der Angeſtellten ein Scheckformular geſtohlen hatte und der andere ez nach einem Zeugnis mit der Unterſchrift des Geſchäftsinhabers ver⸗ ſehen hatte. Beide trauten ſich jedoch nicht, das Geld zu erheben. Sie beauftragten damit den„Boxermar“ und dieſer löſte den Scheck auch ein. Als er das Geld in der Taſche batte, lief er an den draußen wartenden Spießgeſellen vorbei, rief ihnen noch zu:„Macht daß ihr wegkommt, der Scheck iſt angehalten wordenl“ und ſprang dann in ein Automobil, mit dem er davonführ. Wenerdienſinachrichten der badiſchen candeswetterwarte in flarlsruhe Beobachtungen badiſcher Wetterſlellen r moraens“ — drug norg, 8 8 8 8 Wine 2 8 Be⸗ 150 255 05 3˙8 8 3˙⁸ Nicht. Starte 3 serkungen Meribeim—4— 5 9 4 Nſſchwe eum 7 Könlaſtubl 563761.7 3 8 3 0 ſeicht naa 10 Karlsruhe 12776211 7 10 6— ſtiu daueſ 3 Baden⸗Baden 213762.0 7 1 7 0 fleicht 1 Villingen 780 75366⁰ 4] 7J 4/ 8 ſeicht ae 2 Feldberg. Ho1281650 44 1 3 1SwW leich 4 Badenweiler 715— 61 9 6 Nſleicht nae 1 St. Blaſien—— 51 7 4JN ſleicht ſ. 0 Allgemeine Witterungsüberſicht Der Einfluß des öſtlichen Hochdruckgebietes kommt in Süddeutſch⸗ iond nur wenig zur Geltung, da ſich nördlich der Alpen ein Tiefdruck⸗ gebiet entwickelt hat, in deſſen Bereich das meiſt trübe, regneriſche Wetter fortdauert.— Da der Lufldruck über Mitteleuropa wieder zu⸗ nimmt, iſt beſſeres Wetter nicht zu erwarten. Votausſichtliche Bitterung für Donuerskag bis 12 Ahr nachts. Vielfach bewölkt und etwas Regen, kühl, veränderliche ſchr⸗ache Börsenberichie Frankfurter Wertpapierbörse X Frankfurt, 11. Okt. Am Effektenmarkt ist das Geschäft nicht so lebhaft, wie an den Vortagen. Auch in ausländischen Zahlungsmitteln war der Verkehr ruhiger. Der Dollarkurs stellte sich im Frühverkehr auf 2850—2950, an der Börse 2900—2800. Die Haltung der Auslandswerte war unregelmäßig; man beobachtefe, daß die Spekulation Verkaufsneigung zeigte, wodurch sich verschiedentlich Kurs- schwankungen einsfellten. Mäßig schwächer lauten die Notierungen für Türkenwerte; auch Ungarn-Gold nach- gebend. Alte Lombardprioritäten fest. Im freien Verkehr Unterlagen Entreprisses mäßigen ee 38 000—34 000 bis 33 500. Größere Umsätze fanden in Ufa statt, welche auf angebliche Auslandskäufe eine wesentliche Kurssteige- rung erzielten, man nannte folgende Kurse: 640, 670, zeitweise bis 700, später wieder mäßig niedriger. Mansfelder 1625, Becker-Stahl 1400 und Elberfelder Kupfer 390. Bei den Montanwerten sah es ziemlich ruhig aus. Lebhafter wurden bei Beginn Rheinstahl, Phönix, Westeregeln und Aschers- leben gehandelt; niedriger setzten Buderus ein. Autoaktien schwächten sich ab. Von chemischen Werten waren anfäng- ich Höchster und Elberfelder etwas gefragter; Scheide- austalt und Badische Anilin gaben etwas nach. Elektropapiere lagen nicht einheitlich. Es stellten sich Licht und Kraft, Schuckert und..G. anfänglich niedriger. Mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgte man die Käufe in Schantungbahn, welche aber einen schwankenden Verlauf nahmen. Bankaklien lagen ruhiger, bei teilweise schwächerer Tendenz. Metallbank behauptet, Berliner Handelsgesell- schaft fester + 60%. Nach den ersten Kursen trat eine merk- Uiche Geschäftsstille ein. Am Kassamarkt war die Tendenz in einzelnen Spezialpapieren fest. Zu höheren Kursen blie- ben gesucht: Mainzer Brauerei, Heilbronner Salzwerk, Che-⸗ mische Albert und Spiegel und Spiegelglas, Zuckeraktien und Hirsch-Kupfer zeigten bei lebhafter Nachfrage feste Faris Tendenz. Dollar um 1 Uhr 2750—2675. Berliner Wertpapfierbörse X Berlin, 11. Okt.(Eig. Drahtb.) Der plötzliche Szenen- wechsel am Devisenmarkt dampfte zunächst etwas die Kauf- kraft der Börsenspekulation. Hier und da, besonders auf den Märkten der Valutapapiere und der Kolonialwerte wur⸗ den Realisationen vergenommen, die Grundstimmung blieb aber fest, Weil das Püblizum und das Ausland neués Käufe Vornahmen. Bald nach den ersten Kursen zogen Montan- Werte scharf an und die Stimmung wurde allgemein fester, Weill man von einem Nachlassen der Devisenstelgerung Geld- erleichterungen für die Börse und etwas gesündere wirt- schaftliche Zustände erhoffte. Der Dollar setzte vormittags mit 2300 ein und am Beginn der Börse mit 2950—2675. Der Haupidruck auf die Devisenkurse ging von der Ankündigung scharfer Maſnahmen Peelen die Devisenspekulation und von Meldungen über die Freigabe der deutschen Guthaben in Amerika aus. Am Montanaktienmarkte setzten Bochumer und FPhönix um 50% höher ein. Rheinstahlwerke setzten ihre Aufwärtsbewegung auf Fusionsgerüchte um 400% fort. Rheinische Braunkohlen gewannen 200%, Luxemburger und Gelsenkirchener gut behauptet, dagegen verloren Harpener zunàchst 100%, Laurahütte minus 400 96, Während Natio. Witzer und Caro bei lebhaften Umsätzen 100% gewannen. Kaliwerte waren leicht gebessert, Heldburg notierten 2025, Mansfelder 1525, Hallesche 1450. Bei den Anilinwerten besserte sich das Kursniveau durchschnittlich um 30—50% Auch Elektrowerte waren leicht gebessert, nur Akkumula- loren minus 75% Bei den Schiffahrtswerten gewannen Hamburg-Südamerika-Linje 50%, Lloyd war wenig Verändert aber lebhaft gesucht. Am Bankaktienmarkt waren Handels- anleilscheine um 50% gebessert. Bei den Spezialpapieren gewannen Stöhr-Kammgarn 450%, Hirsch-Kupfer und Oren- ein u. Koppel + 150%, Schwartzkopf + 12026, Während Basalt von den starken Kursskeigerungen der letzten Tage 350% hergaben. Matt lagen die Petroleumwerte. Deutsche Pefroleum minus 300½%. Deutsche Erdél minus 1500½, Inter- natianaſe Petroleum-Unjon gingen 11000 zurück. Auch bei Hendelsblat des NMennheimer Mannheimer General- Anzeiger(Abend⸗Ausgabe) —ͤ————᷑ ͤ— den Valutapapieren sind große Kurseinbußen zu verzeichnen. Canada minus 300%; Tehuantepec minus 500%, Bagdadanleihe minus 300%, Anatolier minus 400%, ungarische Goldrente minus 300%. Angeboten waren auch Kolonialwerte. Deutsche Kolonialanteilscheine 69 000, Otavi verloren 1450. Im Weiteren Verlauf zogen Montanwerte scharf an, besonders Kattowitzer + 300%, Phönix + 200%. Auch die Ober- schlesier Waren weiter anziehend, Orenstein u. 1 4 ge- wannen 400%. Die allgemeine Tendenz war jetzt recht fest, nur Deutsche Bank minus 50%. Auch am Kassaindustrie- markt, wo das Publikum neue Käufe vornahm, War die Stimmung nicht einheitlich. Oesterreichische Noten 31, pol- nische Noten 26, rumänische Noten 1750, ungarische Nôten 100. Die Mark kommt aus Amsterdam mit 0,926—0,956, Zürich 0,18—0,19, Kopenhagen 0,17—0,1755, Stockholm 0,1275 bis 0,1378. Deolsenmarkt Mannheim, 1I. Okt.(4, 30 nachm.) Es notierten am biesigen Platz(mitgeteilt von der Mitteldeutschen Creditbank, hier): Newy Vork 2690(2800). Holland 104 500(108 000), London 11 900(12 400), Schweiz 50 350(52 400), Paris 20 275(21 100), Italien 11 450(12 000). X Frankfurt, 11. Okt.(Drahtb.) Im Frühverkehr an- fänglich schwächer bei stillem Geschäft. Im amtlichen Ver- kehr trat Angebot hervor, wodurch die Kurse zum Teil stärker nachgaben. Im freien Frühverkehr wurden folgende Kurse genannt: London 13 000(12 050), Paris 21 600(20 050), Brüssel 20 750(18 650), New Vork 2900(2625), Holland 113 000 (104 500), Schweiz 53 750(49 400), Italien 12 500(11 28775). Antlioh, bl., 1b. 10.. 1l. il. d. l. 10. 8. fl. 10. Amtiloh. 18. Il. B. 1. l. f. fl. 16. fl. ll daeos 43928 72482 58253 dee en 2887 250 2%0Iuew-Vork 7 2902 252. Sebren W½ᷣͤNne 3 5 15 Spanilen. 482 1 40139 450[sudapest. 91 100 ſtallen 211275 Prag. 1 10410 1 8908 8 2 11299 Dünemark 89340 59489 53246 53353 Berliner Devisen Amtkoh 8. 10. 10. B. J0. 10. 8. 11. f0. l. 11. fd. Amtlioh f. 10. 10. 8. 10. 10 6. ff. 18. X. 11. 1d. Holland. 115036 115234 103870 10430 lew-Vork 956 2975 2598 Srussel. 29 378 18302 18347/ Cartes. 222428 12828 1 Obristlanſs 32 555 4839 4490/Sobwelr 18889 2 Kopenhag. 6. 5458 Spanlen 564 8 Stockholm 9178 7 70838 ien, abg..8.4 95 Helsingfors 8851 88 5982rag 10487 1021. 875 ſtallen. 12834 13565 1 3, audapest. 120 121 184 1 Londen.. 13083 13 1 8 Warenmusterläger in Ministerien Vom Reichsfinanzministerium und Reichswirtschafts- ministerium ist der Wunsch ausgesprochen worden, daſ zur Erleichterung der Arbeiten dieser Ministerien auf handels- und zollpolitischem Gebiete von der Industrie Muster, Waren- 5 und Abbildungen zur Verfügung gestellt werden, um ei Erörterungen über zoll- und handelspolitische Fragen die Wünsche der Industrie besser beurtellen und die Unter- scheidungsmerkmale der einzelner Waren im vollen Umfange berücksichtigen zu können. Beide Ministerien haben die A sicht, eine möglichst vollständige Warensammlung anzu- legen, die sowohl bei den bevorstehenden Verhandlungen für den neuen deultschen Zolltarif als auch bei späteren Bera- tungen und Erörterungen über Vollzugsschwierigkeiten, Diflerenzen bei der Verzollung usw. als Unterlagen dienen und die sicherlich auch geeignet sind, etwaigen Streitigkeiten über die Verzollung einzelner Waren vorzubeugen. Die Einrichtung eines solchen Musterlagers bei den für die Ver- zollung in Betracht kommenden Abteilungen des Reichs- kinanz- und Reichswirtschaftsministeriums soll von der In- dustrie gefördert werden. In Handelskreisen hat man aber Bedenken dagegen. Die Ministerien sollten sich nicht mit derartigen Dingen befassen. Man braucht sich nur der Kriegsrohstoffbewirtschaftung, der Retag usw. unseligen Angedenkens usw. zu erinnern. Die General-Anzeiger Ministerien sollten endlich aus jahrelanger Erfahrung heraus gelernt haben, ihre Finger von Sachen zu lassen, von denen Ihnen jegliche Sachkenninis abgeht. Die Feststellung feinen Fabrikations- und Qualitätsunſerschiede kann nur dem er- fahrenen Praktiker unterliegen, aber niemals den weltfrem- den Bürokratenseelen eines Ministéeriums. Mit Recht erhebt der Handel gegen solche Absichten schärfsten Protest. Deutsche Steinzeugwerke für Kanalisation und Chemi-⸗ sche Industrie, Friedrichsfeld i/B. Eine.-o..-V. soll über eine Kapitalserhöhung um bis 10 Mill.& auf 14,5 Mill. Beschlul fassen. Den Aktionären soll ein Bezugsrecht ein- geraumt werden. Fusion badischer Brauereien. Im Badischen Brauerei- ewerbe und unter den Wirten hat es vor einigen Wochen ulsehen erregt, daß die bekannte Mannheimer Großbrauerei zum Eichbaum unter dem Druck zweier Banken und sonsti- ger Interessenten gezwungen werden sollte, ihre Selbständig- keit aufzugeben und sich mit einer Karlsrüher Grohbrauer zu verschmelzen. Neuerdings greift die Fusionsbewegung? Wie aus den Veröffentlichungen des Handelsregisters bekannt geworden ist, auch auf Karlsruhe über und Hat die Union- brauerei zu dem Entschluſl gebracht, eine Fusion mit der gleichen Großbrauerei einzugehen, die aueh den Eichbaum in Mannheim übernehmen will. Anscheinend sind hierbei die- selben Kräfte wie in Mannheim am Werk, doch soll, wie wir 8** egen das hiesige Fusionsprojekt namens einer ru er — det worden sein. Vereinigte Süddeutsche Margarine- und Fettwerke.-G. in Durlach. Die Verwaltung beruft eine.-O..-V. auf den 31. ds. Mts. zwecks Genehmigung eines Kaufvertrags auf Erwerb des Grundstückseigenſums der Firma Fritz Schmidt u. Co. in Durlach vom 8. ds. Mis. und Aenderung des Be- schlusses der Generalversammlung vom 12. September dahin; daß statt 3,6 Mill. nun 6,6 Mill. 4 Namensaktien und statt 7, Mill. 4 Inhaber aktien nur 4,4 Mill. geschaffen werden- Dem Aufsichtsrat sell die Bestimmung Ausgabekurses derjenigen Aktien überlassen werden, welche nicht von den Aktionären gezeichnet werden. Waren und Härhte Vom Chemikalien-Markt annheim, 11. Okt. Der neuerdings einge m. katastrophale Sturz der deutschen Mark hat auch auf dem cdernite lleng ienmarkte eine nervöse Unruhe hervorgerufen, Die „ Preise für alle Artikel zeigen eine starke Steigerüng und wie auch auf den sonstigen Warenmärkten, so verkalten sich auch auf diesem Gebiete die Warenbesitzer reserviert. Man for- derte heute für Alaunmehl-Ammoniak, erstklassiges Fabrikat 42, Alaunmehl-Kali, eisenfrei, Ia Ware, 45,50, Ammoniac carbonic, pulv., in Fässern, enthaltend 100—250 k Gelbnatron(Natr. ferro cyanat. flav. cryst.) in Fässern, 850 1, Kupfervitriol, 98/9%, große Kristalle, Faßpackung, ca. 250 kg Inhalt,, Bittersalz, Ia, krist., Stahfurter, 11, Chlorcalcium, geschmolzen, 7007570 Trommelpackung, ca. 300 kg Inhalt, 29, eee, eee krist., Faßpackung, 300 kg ekwa enthaltend, 28 4, Eisenvitriol, krist., handels- übliche Qualität, 19, alles per kg inkl. Packung, ab Lager oder Naähe Mannheim. Ferner werden angeboten: Citronen- säure, krist., bleifrei, für Genubzwecke, A1, Formal- dehyd, 40 Vol., in Korbflaschen, 460 4, Gelbkali(Kal. ferro cyanat. flav. cryst.) 1400, Rotkali(Kal. ferro gyanat. rubr- cryst.) 2800 KA1, einsteinsäure, Grieskorm, bleifr kür Genußzwecke, 1200„A, Chromalaun, handelsübliche Ware, 180, Essgisäure, techn. rein, 50%, in Korbflaschen, 225, Clycerin, Weiß, dopp. dest., 28 Gr. Be. DAB 5, in Leihblech- klaschen, enthalten ca. 500 kg, zu 625 die 100 kg exkl. Ver/ packung, ab Lager oder Naähe Mannheim. ———..——.———————— erausgeber, Drucker und Verleger: Druckerei Dr. Haas, M amer 8 2 General⸗Anzeiger, G.— b. H. 6. 2.* Direktion- Ferdinand Heyme.— Chefredakteur: Kurt Ae 7 Verantwortlich für Politik: Dr. ſir ammes; für Handel: Nis Peterſen; für Feuilleton: Alfred Maderno; für Lokales und den übrigen redaktionellen Inhalt: Franz Kircher; für Anzeigen: Karl Hügel. Kurszettel des Mannheimer General-Anzeigers Fränkfur ter Notenmarkt 11. Okt. ariet gelu Brlef geld Amerlkanlsche Noten 2672 2578[dest.-Ungan, alte—.——.— Selgische 17432 17846[Lorweglsche—.——.— Dünische—. umänfsohee 1597.— 1603.— Feee, ee e eee ee 48800- 49600. Rolheenetsohs. 185 7 1926 3 Schwegſsone ces Mallenfscbes Tschecho-Stowak 91.— 8809 desterreleh abgest. 5.37 2457 Dagasggts-.— Tendenz: schwach. —— Frankfurter Dividenden-Werte. Bank-Alrt. 10. Frusp.-Alkt. 10. 11 1 5 11. Alig. b. Oredit L 1278 Haafw Fussen 2 zah Fanbe. 557 8g eee ee, 2 bee mete *. 7 Banz sr-und 290 290 forda, Cloye, 509 520 ſſcsoh Kaßfer 185 1* Bayr..-Or. W.— Hest.-U. St- lunghanstebr 2 69 „ avu 25 882 deer elterb S aeen Lraun 82 880 garm Bankr 7 1585 Saltim à Ohie 1540 4510 4 35 22⁵⁰ See de, a 40 601 278 280 0 Bank H 11 5 0. ungb. armet Bank 390 725 Kca e 116 1279 de. Spſoberg 75 15 Veutech Bank 11 .-Aslat. Bank 5 128 doch- 4. Tle en u. 5 250 essenet 1478 1840 Valzm budw. bokomti Kraul— 5 5+ ftl. Fab. 1845 1560 ö. Hyvothekb 128 Slelgtt Aasobt. eyer 800 470 Aders.s 3000 3109 dent.. 480 470 de Sacegle 988 99 8 Fereinsgæ 204 216 Lempk. do. Sad Hurl. 1358 1310 Bise ⸗Geseſls 354 530 tüwenbr Sinn.—— palmlermotr 75⁵ Dresdn Zank 450 Keinz Larre + Iagi 2weibr. 9 Frkf. Hyp.-BK 190 18 Parkbrauefel!. 77 Oürrkop——.— .B8. f. 1900 14% Schöf Aaur. 408 401 Kascbe Aöng. 195 1690 Aaer 0 8 350 340 e 1358 1280 ee 828 at-3. f.... 51 Gasmot. Deutz— Fürntg...8 7, 225 do. Larlstadt 1200 1380 drttznet, durl. 1950 1300 Oest. Ge-Anst. 425 48 40. Cotheing Haldldea, An. 34 Fir. Auo..Sk. 35 18 Obam. gagas 880 4800 Larist Hasch. 1283 13 Feichsbanex 78 784 angeoau 328 1075 uxsohe ind. diein-Gs 280, 2808a n* 1 30 1325 Aasqh..Ar. Ki. 907 802 den ee 1 l. 8. 84 168578 Kein 74 758 Sudd-Gs 340 330/ Th. Koldsghm 1390 1250 Zohnelipr.Frk 601 5 5 0 2 29% Mofehem. arsh. EI 4390 2 We Laene Höche 4448 4378 Ae, ucd. 45 850 Notendank 780 790 Fardenf 8ay 1 1510 fet Oannd. antt ae 2459 2800 Pbr. u. Jer 4160 402 Jf ats 1449 1880 ee, e 5 vVer.O. 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Ar. 21 Maünheimer General⸗Anzeiger(Abend ⸗Ausgabe) Mittwoch, den 11. Oktober 1857 ehhz u nn d cht 55 Die flöhe der Ueberteuerungs⸗ abſchreibung Der 8§ 33a des Einkommenſteuergeſetzes geſtattet für Gegen⸗ ſtände des Betriebsvermögens als Höchſtgrenze die Bewertung zum gemeinen Wert. Man war zunachſt nicht geneigt, in dieſer Vorſchrift eine Neuerung zu ſehen, da doch die Steuergeſetze ſchon vorher nicht verlangt haben, daß der Bilanzanſatz über den gemeinen Wert hinausgehen ſolle. Das Neue lag aber darin, daß ſich der Begriff des gemeinen Wertes unter dem Einfluß der Geldentwer⸗ tung namentlich bei den Verhandlungen über die Einkommenſteuer gewandelt hat. Würde bisher der unter gewöhnlichen Perhält⸗ niſſen zu erzielende Verkaufswert als gemeiner Wert bezeichnet, ſo wird heute der gemeine Wert niedriger als der gegenwärtige Ver⸗ kaufswert angeſehen, weil man die heutigen durch die Valuta hinaufgeſchraubten Verkaufswerte als außerordentliche Erſchei⸗ nungen anſieht und weil das Außerordentliche beim Anſatz des ge⸗ meinen Wertes nicht zu berückſichtigen iſt. Zwar iſt die Geldent⸗ wextung als eine außerordentliche d. h. vorübergehende Erſchernung nicht anzuſprechen. Aber es ſcheint allenthalben, bei den Steuer⸗ pflichtigen ſowohl als bei den Geſetzgebern, Geſetzesauslegern und Geſetzesanwendern ein ſtiller Kompromiß zu beſtehen, der dahin geht, daß die Geldentwertung etwas außerordentliches iſt und daß infolgedeſſen der nicht außerordentliche, gemeine Wert mehr oder weniger unter dem derzeitigen Verkaufswerte ſtehe. Die kaufmän⸗ niſche Praxis hat aus dieſer Auffaſſung die Berechtigung geſchöpft, bei Neuanſchaffung von Anlag⸗gegenſtänden ſich der ſögenannten Ueberteuerungsabſchreibung zu bedienen. Eine der ſchwierigften Fragen aber iſt nun die, in welcher Höhe die Ueberteuerungsabſchreibung der bei der Beſchaffung non Anlagegegenſtände aufgewendeten Ueberpreiſe ſteuerlich daaeſe iet, Eine gewiſſe Handhabe bietet der 8 8 der Verordnung des Reichs⸗ finanzminiſters zu§8 59a des Einkommenſteuergeſetzes. Hier iſt heſtinimt, daß regelmäßig 40 Proz. der Anſchaffungskoſten als Mehrkoſten, die dem ſteuerfreien Erneuerungskonto zu entnehmen ſind, angeſehen werden können. Wird der Nachweis eines höheren Ueberteuerungsbetrages erbracht, ſo kann dieſer ſtatt der 40 Proz. der ſteuerfreien Rücklage entnommen werden. Die Annahme beſteht allgemein, daß in der Regel eine Verbuchung von 40 Proz. der für Anlagegegenſtände aufgewendeten Anſchaffungskoſten als Werbungs⸗ koſten ſteuerlich nicht beanſtandet werden kann. In weiten Kreiſen der Induſtrie wurde jedoch dieſer Satz als unzulänglich bezeichnet. Man forderte hier nux eine Aktivierung der Neuanlagewerte mit und eine ſofortige Abbuchung non 23 des Anſchaffüngs⸗ bezw. Herſtellungspreiſes Intereſſant ſind daher die Ausführungen, die Dr. Brönner in der„Deutſchen Steuerzeitung“ S. 921 über die Stellungnahme eines Finanzamts des weſtfäliſchen Induſtriebezirks ur Frage des gemeinen Werts im Sinne des§ 33a macht. Das Finanzamt hat im Einvernehmen mit dem Steuerausſchuß folgende Richtlinien aufgeſtellt: 1. Es beſtand Einverſtändnis darüber, daß man bei den heu⸗ tigen Wirtſchaftsſchwankungen nur 4 einem Grundwerte aufbauen kann, welcher erſtens einfach und eindeut'g beſtimmt werden kann, zweitens keinen Schwankungen unterworfen iſt. Es iſt der allge⸗ meine Wert, der in den Jahren 1913/14 maßgebend war. Durch eine, dem heutigen Zeitwert Rechnung tragende Zahl kann dann durch Vervielfältigung des Grund⸗ und Feſtwertes von 1913/14 der für die heutige Steuerberechnung erforderliche Wert berechnet werden. Bei Bauten ſollen die Koſten eines Kubikmeters umbauten Raumes von 1913/14 zugrunde gelegt werden. Dieſe betrugen bei Wohngebäuden durchſchnittlich 14 bis 16 Mark(im Mittel 18)), hei Fabrikgebäuden 10—11 M. Da die Herſtellungskoſten für Maſchinen 12 im Jahre 1913 bis 1914 ſehr verſchieden waren, ſo muß in jedem Einzelfalle der betreffende Steuerpflichtige den Nachweis über die Friedenskoſten der Maſchinen ſelbſt führen. Wie feſtgeſtellt, iſt dieſer Nachweis durch Beibringung einer Beſcheini⸗ ung der liefernden Firma mit Leichtigkeit zu erbringen. Dieſe ngaben können ferner jederzeit durch die Sachverſtändigen aus den beſonderen Ausſchüſſen und durch die hieſigen Maſchinenfabriken nachgeprüft werden. 2. Es wurde einſtimmig als zutreffend angeſehen, wenn als emeiner Wert für Neubauten des Jahres 1920 das ſechsfache des Friedenswertes angenommen und im Buchabſchluß eingeſetzt würde (für 1921 das achtfache.) Die Anſchaffungen von Maſchinen uſw. ſoll ebenfalls für 1920 das ſechsfache und für 1921 das achtfache des Friedenswertes als gemeiner Wert zugrunde gelegt werden. Die eeeee Mehrkoſten werden als Ueberteuerungskoſten ange⸗ ſehen. Der umbaute Raum von Gebäuden iſt wie ſolgt zu ermitteln: Gebäudefläche nach den Abmeſſungen des Erdgeſchoſſes, verviel⸗ fältiat mit der Gebäudehöhe; die Gebäudehöhe iſt von Oberkante Kellerfußboden bis Oberkante Außenmauer zu rechnen. Das in üblicher Weiſe voll ausgebaute Dachgeſchoß iſt nur mit c der Höhe in Anſatz zu bringen. 3. Inwiemeit neben dieſen Wertfeſtſetzungen Abſchreibungen auf Gebäude, Maſchinen uſw. zuläſſig ſind, richtet ſich nach den allge⸗ meinen Grundſätzen. Im Anſchaffungsſahr ſind Abſchreibungen in Normalfällen nicht zuläffig. Soweit die Richtlinien jenes Finanzamts. Die Ausführungen ſind in ſeder Weiſe zu begrüßen. Sie ſchaffen für den Steuerpflich⸗ ligen klare Verhältniſſe. Er welß, nach welchen Geſichtspunkten er eine Steuerbilanz aufzuſtellen hat. Sie erſparen andererſeits dem Finanzamt nicht wenig Arbeit, da beim Fehlen derartiger Grund⸗ äätze jeder Steuerpflichtige nach Gutdünken ſich die Höhe der Ueber⸗ leüerung berechnet und in lanawierigen Verhandlungen mit der Behörde über die Berechtigung ſeiner Abſchreibungen ſtreitet. Es wäre daher außerordentlich zu begrüßen, wenn auch das hieſige Finanzamt im Verein mit Sachverſtündigen und Vertretern der Induſtrie dazu übergehen würde. für das Jahr 1922 ähnliche Richt⸗ inten für die leherteuerungsapbuchung ſeſtzulegen. Würden dieſe 0 aee veröffentlicht, daß der Steuerpflichtige ſie bet ſeiner Bilanzaufſte ung zu Anfang 1923 berückſichtigen könnte, ſo zwei⸗ ien de. daß dem manchen 8 und ſterger, der Veranlagungsbehörde erhebliche Zeit und Arbeit er⸗ ſpart bleiben würde. ate Der§ Sga iſt für die Praxis in ſeiner ſetzigen Faſſung und Ausſegung durch den Reichsfinanzminſſter nicht brauchbar, ſtatt ellen erfreut ſich die Anwendung des§ 33a einer ſtets wachſenden Veliebtheit. Der§ 23a gewinnt eine beſondere Bedeutung noch zeadurch, daß Ueberteuerungsabſchreibungen bis auf den gemeinen ert herunter nach der Meinung maßgeblicher Kommentatoren nicht ur zuläſſig ſind für in dem betreffenden Geſchäftsfahr angeſchaffte, undern auch für in früberen Johren angeſchafſte Geoenſtünde. erdenas muß damit gerechnet werden, daß dieſe Auffaſſung nicht Beffall des Reichsfinanzhofs findet. Eine Entſcheidung des Feuß. Oberverwaltungsgerichts nom 9. Nob. 1917 läßt es als Wöelech erſcheinen. daß der Reſchsfinanzhof ſich gegen die Ueher⸗ euerungsgoſchreibungen auf Zugänge in früheren Geſchäftsſahren usſprechen wird. Es gibt keinen koalitionszwang Ak. Von größter Bedeutung für alle organiſterten Arbeitnehmer 91 rſeits mie für die geſamte Arhbeitgeberſchaft andereeſeſts ſind die 10 kunden Ausführungen des Reichsgerichts, die ſedweder Intereſſen⸗ A 1ar atlon das Recht gabſprachen, einen Außenſtehenden zum luß zu zwingen und ſeden Druck als geſetzwidrig bezeichnen, wie eg bei Boykott und Ausſ i perrung der Fall ſein kann, wider die ſagen Sitten verſtößt. Die W e bes Urteils be⸗ Der natürliche und von der Rechtsordnung anerkannte Grund⸗ ſatz der freien Willensbeſtimmung gilt auch für den Anſchluß an Vereine und Organiſationen, gleichgülteg welche Zwecke ſie ver⸗ folgen, und eine Ausnahme für wirtſchaftliche Organiſationen zu machen, die im gewerblichen Lohnkampfe eine Rolle ſpielen, fehlt ede Grundlage. Sie ſind, zumal§ 182 Abſ. 2.Gew. O.(freler ücktritt) noch beſteht, nicht günſtiger geſtellt, als andere Vereini⸗ gungen auch. Daran hat die neue Zeit, auch ſowelt der Anſchluß an Organiſationen in Froge kommt, nichts geündert. Wenn auch ihre wirtſchaftliche Macht erheblich an Bedeutung gewonnen hat und ihre Stellung im Wirtſchaftsleben durch die neuere Geſetzgebung weſentlich verſtärkt worden iſt, ihr rechtliches Verhältnis zu dem Einzelnen iſt unverändert gebliebem insbeſondere iſt ein Zwang zum Anſchluſſe an ſie nirgends zum Ausdrucke gekommen. Man mag darüber ſtreiten, ob in Art. 159 der Reichsverfaſſung nur die Freiheit zur Vereinigung oder auch die Freihelt zur Nichtvereinigung geſchützt werden ſollte. Jedenfalls ſpricht auch die Neſchsverfuſſung an keiner Stelle auch nur andeutungsweiſe einen Zwang zum An⸗ ſchluſſe aus. Nur ein ſolcher wäre aber geeignet, die freie Willens⸗ beſtimmung des Einzelnen auszuſchalten. Daß die nach dem rerolutionären Umſchwung einſetzende Ge⸗ ſetzgebung einen ſolchen Zwang auch gar nicht gewollt hat, ergibt ſich einmal daraus, daß ein allgemein für verbindlich erklärter Tarifvertrag auch für den Nichtorganiſterten Gültigkeit hat, daraus, daß im Betriehsratgeſetz die Gleichſtellung der Nichtorganiſierten mit den Organiſterten inſofern feſtgaſtellt wird, als die Einſtellung von Arbeitnehmern nicht von ihrer Zugehörigkeit oder Nichtzugehö⸗ rigkeit zu einem Vereine oder Verbande abhängig gemacht werden darf. In gleicher Weiſe iſt allen Arbeitnehmern ohne Rückſicht auf die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Organiſation das aktive und paſſive Wahlrecht zuerkannt. Wohl können die Orga⸗ niſationen Druck auf die zum Anſchluß nicht bereiten ausüben uUnd Maßnahmen treffen, um ihren Widerſtand zu überwinden, wenn dieſes nicht gegen die guten Sitten verſtoßen. Ohne weiteres invol⸗ vieren ſie einen ſolchen Verſtoß nicht, wohl aber dann, wenn die angewandten Mittel an ſich unſittlich ſind, oder wenn der dem Geg⸗ ner zugefügte Nachteil ſo erheblich iſt, daß dadurch deſſen wirl⸗ ſchaftliche Vernichtung herbeigeführt wird oder wenn der Nachteil, der dem Gegner erwächſt, zu dem erſtrebten Vorteile in keinem Verhältnis ſteht. An dieſer Anſchauung hält der Senat auch für die Jetztzeit feſt. Insbeſondere kann er nicht anerkennen, daß der Begriff der guten Sitten. für den das Anſtandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden beſtimmend iſt, oder das Durch⸗ ſchnittsmaß von Anforderungen, die der Verkehr an die Wahrung von Redlichkeit und Anſtand ſtellt, auf irgendeinem Gebiete, ins⸗ beſondere auf dem des wirtſchaftlichen Lohnkampfes anders ge⸗ worden ſind.(Aktenzeichen VI, 456/21.) Steuerfragen Die Steuererklärung nach erfolgtem Steuerbeſcheid Die unter Benutzung des amtlichen Vordrucks abgegebene Steuererklärung iſt ihrer Natur nach keine Willenserklärung, auf Grund deren der Steuerpflichtige verlangen könnte, daß ihrem Inhalt entſprechend die Steuer veranlagt wird oder die Steuerbehörde vor⸗ A wäre, ſie unbedingt der Peranlagung zu Grunde zu legen. ie iſt vielmehr eine Wiſſenserklärung, an die weder der Steuer⸗ pflichtige, noch die Steuerverwaltung gebunden iſt. Sie iſt eine mit rechtlich bedeutſamen Mitteilungen ausgeſtattete Anzeige an die Steuerbehörbe, die beſtimmt iſt, eine wenn auch beſonders wichtige Grundlage für die Veranlagung zu bilden Enthält ſomit die Steuer⸗ erklärung grundſätzlich Willenserklärungen nicht, ſo kann ſie auch nicht wegen Irrtums gemäß 5 119 B. G. B. angefochten werden. Für den Steuerpflichtigen hat ſie, abgeſehen von den etwaigen ſtraf⸗ rechtlichen Folgen falſcher Angaben, die Bedeutung, daß er ſie bis zum Beweiſe des Gegenteils gegen ſich gelten laſſen muß. daß er ſie aber, ſoweit die Steuerbehörde noch nicht entſchieden hat, nach § 67 der Reichsabgabenordnung ergänzen oder berichtigen kann und daß er nach Erlaß einer ſolchen behörblichen Entſcheidung die Un⸗ richtigkeit oder Unvollſtändigkeit der Erklürung nur im Rechtsmitter⸗ verfahren geltend machen und beweſſen kann. Ein formelles Ver⸗ fahren zur Erörterung der Steuererklärung kennt die Reichsabgaben⸗ ordnung nicht. Wenn der Steuerbeſcheid ergangen iſt, kann der Steuerpflichtige nur im Wege des rechtzeitig eingelagten Einſpruchs unter Berufung auf die angebliche Unrichtigkeit der abgegebenen Steuererklärung die Veronlagung anfechten. So urteilt der Reichs⸗ finanzhof in der Entſcheidung vom 5. Juli 1922. Stundung der Einkommenſteuer Vielen Steuerpflichtigen wird es nicht mehr möglich ſein, die Steuerbeträge auf einmal zu bezahlen. Der Reichsfinanzminiſter hat durch Verfügung vom 6. März 1922 an die Landesfinanzämter bezw. Finansämter, namentlich in den Fällen für Stundungsgeſuche eine ſorgfältige Prüfung angeordnet, in denen von der Steuer⸗ erklärung abgewichen iſt, ohne daß der Steuerpflichtige ausreichend Gelegenheit zur Rechtfertigung hatte, ſowie dann, wenn die Steuer in ſolcher Höhe feſtgeſetzt worden iſt. mit der der Stenerpflichtige nicht gerechnet hat, alſo nomentlich dann, wenn über das in ler Steuererklärung angegebene Einkommen weſentlich hinausge⸗ gangen iſt. Rechtsfragen des Riftags Während der Vornahme von Tiefbauarbeiten auf einem Bahnhof muß das RNangieren eingeſtellt werden Sk. Der Tiefbauunternehmer P. in Köln ließ auf dem Güter⸗ bahnhof in Köln⸗Heutz im Auftrage des Militärbauamts an dem Prellbock des Anſchlußgleiſes des Minenwerferparks eine Schwelle erſetzen. Auf dem Anſchlußgleis ſtanden in geringer Entſernung vom Prellbock 11 Eiſenbahnwagen, die nicht miteinander verkuppelt maren. Durch eine auf dem Gleis vorgenommene Rangierbewegung kamen ſie ins Rollen, und der letzte Wagen verletzte., der bei der Arbeit am Prellbock mit Hand angelegt hatte, ſchwer. Den mit der Klage gegen den Reichseiſenbahnfiskus erhobenen Schadenserſatz⸗ 452 erklärten Landgericht und Oberlandesgericht Köln dem Gründe nach für gerechtfertigt. Das Reichsgericht wies die Reviſion des Beklagten zurück. Die Entſcheidungsgründe der Höchſten Inſtanz: Das Berufungsgericht führt zutrefſend zur Sache Folgendes aus: Dem Kläger ſei die beſondere Geſahr bekannt geweſen, die auf dem Anſchlußgleiſe 1+ der häufigen e e herkſchte. Er würde daher die Pflicht gehabt haben, die Station von der von 5 beabſichtigten Arbeit zu benachrichtigen, damit ſolange das Rangieren eingeſtellt werde, wenn ihm nicht von einer Stelle, die ihm zuverläſſig erſcheinen burfte, mitgeteilt worden wäre, daß zur kraglichen Zeit auf dem Geleiſe nicht rangiert würde. Eine ſolche Mitteilung ſei ihm von dem Zeugen S. geworden. Er habe einem Arbeiter des Klägers geſagt, daß das Rangieren am fraglichen Tag erſt gegen 7 Uhr abends ſtattfinden werde. Dieſe Mitteilung lei dem Kläger übermittelt worden. Kläger habe ſich auf ihre Richtigkeit verlaſſen dürfen. Denn S. habe damals die Auſſicht über das Aus- und Einladen der Wagen für den Minenwerferpark, da⸗ mit die Verantwartung für die dabei beſchäftigten Soſdaten und deshalb ein beſonderes Intereſſe gehabt ſich über die Rangierbewe⸗ gungen zu unterrichten. Zudem habe Kläger tags zuvor in Gegen⸗ wark der Vertreter der Eiſenbahn, des Militärbouamts und der Landespollzeibehörde erklärt, daß er die Schwells am folgenden Tag erneuern werde. Er hahe daher, als er die Mitteilung des S. erhielt, wohl damit rechnen können. daß einer der Herren mit Rſick⸗ ſicht auf die eilig vorzunehmende Arbeit die Rangierpauſe veranlaßt habe. Dem Kläger ſeſ auch zu glauben, daß 15 ebenſowenig wie dieſe Leute vor dem Unfall von den Rangierbewegungen etwas wahrgensmmen oder die Signale gehört habe. Eine Pflicht zu beſonderer Aufmerkſamkeit habe er nicht gehabt, wenn er nicht mit Rangierbewegungen zu rechnen brauchte. Deshalb ſei auch daraus kein Verſchulden herzuleiten, daß er von den Rangier⸗ bewegungen nichts merkte.(Aktenzeichen VI. 421/21, Wert des Streitgegenſtandes in der Reviſionsinſtanz: 78 000 Mark). Der in Muſik⸗ und Kaffeehäuſern verabreichte Kaffee unkerliegt nicht der Preistreibereiverorbnung Daß eine Taoſſe Kaffee als Lebensmittel, nach welchem weit⸗ verbreiteter Bedarf beſteht, Gegenſtand des täglichen Bedarfs iſt, kann wohl nicht beſtritten werden. Intereſſant iſt daher eine Ent⸗ ſcheidung des Landgerichts Bochum, die wir der Juriſtiſchen Wochen⸗ ſchrift entnehmen, und dahin lautet, daß der in Muſik⸗ und Kaffeo⸗ häuſern verabreichte Kaffee nicht der Preistreiberei⸗Verordnung vom 8. Mai 1918 unterliegt. Es heißt darin: In dem in Kaffeehäuſern der in Frage kommenden Art verabreichten Kaffee iſt der ſonſt nicht anzuzweifelnde Charakter einer Taſſe Kaffee als eines Gegenſtandes des käglichen Bedarfs nicht mehr anzunehmen. Charakter wird der Taſſe Kaffee in den ſogenannten„Wiener Kaffeehäuſern“ infolge der beſonderen Umſtände, unter denen ſie verabfolgt wird, genommen. Wenn es lediglich auf das Genußmittel des Kaffees ankommt, findet dies in Konditoreien und ähnlichen Lokalen An⸗ wendung. Es bedarf keiner Ausführung, daß eine Taſſe Kaffee auch in Gaſthöſen und in Uebernachtungsanſtalten Gegenſtand des täglichen Bedarfs iſt. Was aber in ein Muſikkaffee geht, verlangt und bekommt mehr als die Taſſe Kaffee, die er zu ſich nimmt. Die Bequemlichkeiten des Aufegthalts in einem großſtädtiſch aufgemach⸗ ten Lokale, die muſikaliſchen Darbietungen und die ausliegende Lektüre werden ihm mit dem Kaffee geliefert und bilden in den meiſten Fällen das eigentliche Verlangen des Gaſtes. Es handelt ſich mithin garnicht um einen Gegenſtand des täglichen Bedarfs, der in den Kaffeehäuſern verabreicht wird, ſondern um ein drüber hinausgehendes luxuriöſes Genußmittel, auf das die Preistreiberei⸗ verordnung vom 8. Mai 1918 keine Anwendung findet. Die geſetzſichen Anſprüche der zu Unrecht friſtlos enllaſſenen Angeſter en Wenn ein friſtlos entlaſſener Angeſtellter auf Grund des 8 84ff. des Betriebsratsgeſetzes Einſpruch gegen die Kündigung erhoben hat und der Schlichtungsausſchuß dieſe als ungerechtſertigt erklärt, ſo gat der Arbeitgeber die Wahl, den Entlaſſenen weiter zu beſchäftigen oder ihm eine angemeſſene Entſchädigung zu zahlen. Wählt er, was die Regel iſt, das letztere, ſo ſind alle weiteren zipilrechtlichen An⸗ ſprüche des Angeſtellten damit abgetan. Er kann alſo außer der Abfindungsſumme und dem Gehalte bis Ende des laufenden Viertel⸗ jahres nicht etwa noch ein weiteres Vierteljahr Gehalt beanſpruchen. Dieſe bisher von mancher Seite beſtrittene Auffaſſung iſt nunmehr durch eine grundſätzliche Entſcheidung des Reichsgerichts pom 4. Jual 1922 beſtätigt worden. Den für den Entlaſſenen nachteiligen Folgen der unrechtmäßigen friſtloſen Kündigung ſei dadurch begegnet, daß er ſeine Gehaltsanſprüche bis zum Ablauf der rechtmäßigen Kün⸗ digungsfriſt fortbezahlt erhält. Damit habe er zugleich die Mittel und die Zeit erhalten, deren er bedarf, um ſich nach einer neuen Arheitsſtelle umzuſehen, Dafür, daß das Betriebsrätegeſetz mit der Enſſhädigung des§ 87 dem Arbeitgeber eine Art Privatſtrafe oder Buße habe auferlegen wollen, weil er eine unrechtmäßige Kündigung überhaupt ausgeſprochen habe, laſſen ſich aus dem Geſetz keine ge⸗ nügenden Anhaltspunkte entnehmen Die gegenteilige Meinung würde den Arbeitnehmern einen Vorteil bringen, auf den er weder vom Rechts⸗ noch vom Billigkeitsſtandpunkte aus eine begründete Anwortſchaft habe. Wenn der Arbeünehmer erſt den arbeitrechtlichen Einſpruch ge⸗ wählt und mit Erfolg durchgeführt habe, ſo bliebe ihm nach den allgemeinen Rechtsgrundſätzen unbenommen, ſelbſt dann noch nach⸗ träglich das Gericht anzugehen und dort ſeine weitergehenden An⸗ ſyrüche zu verfolgen. Es ſcheine jedoch offenbar, daß das Betriebs⸗ rätegeſetz mit den Schlußworten des§ 87 Abſ. 2, daß die Ent⸗ ſcheidung im Schlichtungsverfahren unter den Beteiligten„Recht ſchaffel, eben dieſe Folgerung hat abſchneiden wollen, daß es be⸗ ſtimmen wollte, der Arbeitneßmer, der die Entſcheidung im Schlich⸗ tungeverfahren herbeigeführt habe, müſſe ſich damit nun auch wegen ſeiner etwaigen zivilrechtlichen Anſprüche für abgefunden erachten. Daß der Arbeitgeber ſich von der Weiterbeſchäftigungspflicht durch Zahlung der Entſchädigung befreien könne, ſei eben der vom Be⸗ triebsrätegeſetz neu eingeführte arbeitsrechtliche, den Richter bindende Geſichtspunkt. 3 1% e Citeratur „Grundriß der Einkommens⸗ und Vermögensſteuern nach dem Slande vom Auguſt 1922“ von Dr. Ernſt Linz, Rechtsanwalt in Mannheim. 2. Auflage. Verlag: Druckerei Dr. Haas G. m. b.., Mannheim.— neller als exwartet, mußte dies ausgezeichnete Büchlein eine neue Auflage erleben. Die erſte Auflage wmar kaum laach Erſcheinen durch die We überholt. Es ſind nunmehr die Nopellen 19 Einkommenft unb zum Erbſchaftsſteuer⸗ geſetz vom Juli 1922 berückſichtigt und das nl über die Zwangs⸗ anleihe neu aufgenommen. Damit iſt eine vollſtändige Zuſammen⸗ faſſung aller geltenden Einkommen⸗ und Vermögensſteuern gegeben, Das Büchlein ſollte in jeder Bibliothek des Kaufmanns oder Ge⸗ werbetreibenden zu finden ſein. Durch die klare Hervorhebung der Grundprinzipien, die leicht faßliche Erläuterung der geſetzlichen Steuerbegriffe und die ſuſtematiſche Anordnung des Inhalts der Steuergeſetze wird der Grundriß ſowohl als Einführungsbüchlein mie auch als Nachſchlagewerk 00 ie beporſtehenden Steuerveran⸗ lagungen wertvolle Dienſte leiſten. Aanmele Sleuer⸗Aundſchau. Verlag: Deulſcher Steuerſchrif ⸗ len-Berſag München, Dreisſtr. 35.— Unter den zahlreichen Steuer⸗ zeitſchriften der Gegenwart ſteht die„Allgemeine Steuer⸗Rundſchau“ mit an führender Stelle In Nr. 18 behandelt Steuerſyndikus M. J. Stanim in einem Artikel„Zuläſſige Steuererſparniſſe“ die ge⸗ letzlich zuläſſtigen Wege, um die Steuerlaſt auf ein Mindeſtmaß herabzudrücken. Die Unternehmensform der Pro⸗ reſſton, Ueberteuerungsgbſchreibungen, 20 ug von Ueberpreiſen, enſionsrücklage, Lebensverſicherung, Selbſtvorſicherung, Verl!⸗ ausgleich werden erörtert. Aus dem Inhalt des Heſtes iſt feri r zu erwähnen:„Die Beſteuerung nach der Leiſtungsfähigkeit“ von UnivProf. Dr. Mombert,„Gemeiner Wert oder Erſatzwert“ von Dr. J. Bahmann,„Aus dem Steuerrecht der on Dr. Nußbaum,„Zum Begriff des Einkommens“ von Juſtizrat Hr. Wünſchmann,„Die Bewertung des Vermögens nach den Vorſchriften des Permögensſteuergeſetzes vom 8. April 1922“ von Reg.⸗Rat Ott, „Erbſhaft und Schenkung im Vermögensſteuer⸗ und Vermögens⸗ zuwachsſteuergeſeße von Geh. Juſtizrat Jof. Marcus. Volk und Recht. Von Dr. Fritz Juliusberger(Berlin, Verlag für Sozialwiſſenſchaft), Die Klagen ſſber die Rechtsnot des Volfes ſind ſchon Jahrzehnte alt. Die Zuſtände ſind aber trotz⸗ dem immer unhaltbarer geworden. Die Urſachen der Notſtände gehen, was man bisher viel zu wenig beachtet hat, auf ganz verſchiedene Juellen zurück Es iſt das Verdienſt des Verfaſſers, durch Zurück⸗ gehen auf dieſe letzten Quellen in völlſg neuer Beleuchtung auf⸗ zudecken, wo man die eigentlichen Unzulänglichkeiten zu fuchen hat. Den Haurtwert der Schrift erblicken wir aber darin. daß ſie nicht nur Kritik übt, wenn dies auch nach pöllig neuen Geſichtsyunkten geſchieht, ſondern zahlreiche Verbeſſexrunasvorſchläge macht. Es han⸗ delt ſich hierbei namentlich um ſolche Reformen, die den ärmeren Bepklkerungsſchichten zugute kommen. Für die Wohldurchdachthei dieſer Vorſchläge ſpricht namentſich die Tatſache, daß ſie faſt durchs 2 ohne 83 e 5 waltungsweg, alſo ohne Inanſpruchnahme ber ſchwerfüölligen Geſetz⸗ gebungsmaſchine. Das Buch iſt ein Spiegel der Jeit. ſen — mnd Ausstellung Pfälzer Hof D 1,-6 erbeien 6. Seite Ar. 469 Mittwoch, den 11. 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Septeꝛnber 1922 haben äft hau die Erhöhung des Grundkapitals um 10 000 000 4 91 0 57 beſchloſſen. Die Erhöhung iſt durchgeſührt. Das epkl. beziehb. 8 NMehener, Bismerckstr. 60 bauterborn, Blsmarckstr. 112 Deulsch Gg., Ciellertstr. 48 ferenzen, Gehaltsanſprüchen. owie Angabe de⸗ früheſten Eintriitstermins ſind zu richten unt. K. C. 148 an die Geſchäftsſtelle ds. Blattes. Grundkapital beträgt jetzt 12 000 000 und iſt in 11 700 Stück Aktien zu je 1000 J und 300 Stück Vorzugsaktien zu je 1000 eingeteilt. Die neuen Aktlen werden zum Kurſe von 110% aus⸗ gegeben. Die Vorzugsaktien lauten auf den Namen, die übrigen Aktien auf den Inhaber. Im FJalle der Liquidation ſind die Vorzugsattien vor den Stammaktien aus der Liguidationsmaſſe- zu befriedigen. Durch die Beſchlüſſe der Generalver⸗ ſammlungen vom 21. April 1922 und 6. Sep⸗ tember 1922 iſt der Geſellſchaftsvertrag ent⸗ ſprechend der eingereichten Nieberſchriften, auf die Bezug genommen wird, geändert. Der Vorſtand beſteht aus mindeſtens zwei Perſonen. Die Ge⸗ ſellſchaft wird durch zwei Vorſtandsmitglieder ge⸗ meinſam oder durch ein Vorſtandsmitglied in Ge⸗ meinſchaft mit einem Prokuriſten vertreten. Der Aufſichtsrat kann einzelnen Vorſtandsmitgliedern die Befugnis erteilen, die Geſellſchaft allein zu vertreten. 16 Mannheim, den 6. Oktober 1922. Badiſches Amtsgericht B. G. 4. „Zum Handelsregiſter B Band XVII.5. 58 irma„Rhenania Verein Chemiſcher Fabriken tiengeſellſchaft“ in Mannheim, Zweignieder⸗ laſſung, Hauptſitz. Aachen, wurde heute einge⸗ tragen: Durch Beſchluß der Generalverſammlung vom 31. Auguſt 1922 iſt der Geſellſchaftsvertrag nach Inhalt der Niederſchrift, auf die Bezug ge⸗ nommen wird, geändert in Artikel 7(Grund⸗ kapital, Aktieneinteilung und Stimarecht), Ar. tikel 16(Vorfitzender des Aufſichtsrats und Stell⸗ vertreter), Artikel 18(Verſammlung des Auf⸗ ſichtsrates, Unterzeichnung der Beſchlüſſe und der Ausfertigungen), Artikel 19(Befugniſſe der Stell⸗ vertreter des Aufſichtsratsvorſitzenden), Artikel 29 (Stimmrecht in der Generalvderſammlung), Ar⸗ titel 38 Abſatz 2(Gewinn), Artikel 39 und 41 (Verteilung des Gewinns und Tragung der be⸗ ſonderen öffentlichen Abgaben, die für die Ge⸗ winnanteile der Verwalkung zu entrichten ſind, durch die Geſellſchaft). Das Grundkapital iſt ent⸗ ſprechend dem Beſchluſſe der außerordentlichen Generalverſammlung vom 31. Auguft 1922 um 40 000 000 erhöht und beträgt jetzt 125 000 000 Mark. Die 40 000 Stück neuen, auf den Inhaber laẽntenden Aktien über je 1000 werden zum Kurſe von 217% ausgegeben. 162 Mannheim, den 6. Oktober 1922. Badiſches Amtsgericht B. G. 4. Zum Handelsregiſter B Baud XV.., Firma„Schroers Reederei Geſellſchaft mit be⸗ ſchränkter Haftung, Zweigniederlaſſung Mann⸗ heim in Liquidation“ in Mannheim als Zweig⸗ niederlaſſung der Firma„Schroers Reederei Ge⸗ ſellſchaft mit beſchränkter Haftung in Liquidation“ in Duisburg wurde heute eingetragen: Die Pro⸗ kurg des Hugo Klein iſt erloſchen. 16 Mannheim, den 6. Oktober 1922. Badiſches Amtsgericht B. G. 4. Dlenasken- 2 Uhren und Goldwaren geſucht. Angebote unter B. F. 31 an die Ge⸗ ſchäftsſtelle.*1759 Haus zu kaufen geſucht Wirtſch. o. Büro, Lager⸗ räume, zum Wohnungs⸗ einhau N 1765 Angeb. unt. B. J. 34 an die Geſchäftsſtelle. Privathaus evtl. beziehbar, zu kauf. geſucht. Angebote unt. B. F. 30 an die Ge⸗ ſchäftsſtelle. 21760 Faang (hauptſ. Deutſchland und Europa) von Privat- sammler zu kaufen geſucht. Angebote unter Nr 747 Annon en Exped. Berlet Neuftadt a Hdt. Id Hauic Flaschen, Elsen, Pa- pler, Messing, Kupf., Zink. 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