0 3 3 1 3 4 5 Samstag 28. März Sezugspreiſe: In Mannheim und Umgebung frei ins Haus oder durch die Poſt monatl..⸗M..50 ohne Beſtell⸗ gelo. Ber eptl. Aenderung der wiriſchaftl. Verhältniſſe Nach ⸗ ſorderung vorbehalten. Poſtſchecktonto Nr 17590 Karls⸗ ruhe.— Hauptgeſchäftsſtelle E 6. 2.— Geſchäfts⸗Neben⸗ ſtellen Waldhofſtraße 6. Schwetzingerſtraße 24. Meerfeld⸗ ſtraße 11.— Fernſpr. Nr. 7941—7945,— Telegr.-Adreſſe Generalanzeiger Mannheim. Erſcheint wöchentl. zwölfmal. Abend⸗Ausgabe Preis 10 Plennig Anzeigenpreiſe nach Tarif, bei Vorauszahlung pro ein⸗ ſpaltige Kolonelzeile für Allgemeine Anzeigen 0,40.⸗M. Reklamen—4.⸗M. Für Anzeigen an beſtimmten Tagen Stellen und Ausgaben wird keine Verantwortung über⸗ nommen. Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu keinen Erſatzanſprüchen für ausgefallene oder beſchränkte Ausgaben oder für verſpätete Aufnahme von An⸗ zeigen. Auftr. d. Fernſpr.ohne Gewähr. Gerichtsſt. Mannheim, Deilagen: Bider der Woche Sport u. Spiel Aus Seit u. Leben mit Miannheimer Muſik-Seitung Mannheimer Frauen-Zeitung. Unterhaltungs-Beilage Aus der Welt der Technik Wandern u. Neiſen Geſetz u. Necht rankreichs lächerliches Mißtrauen Gegen Deutſchland und England V Paris, 28. März.(Von unſerem Pariſer Mitarbeiter.) Senator de Jouvenel, der eine ſehr wichtige Stellung in der Senatskommiſſion für auswärtige Angelegenheit einnimmt, erläutert im heutigen„Matin“ die Vorgänge in der geſtrigen Sitzung der Kommiſſion. Er teilt mit, daß die Kommiſſion, den Eindruck ge⸗ wonnen habe, Deutſchland wolle die Leitung der euro⸗ päiſchen Politik an ſich reißen. Nach dieſer geradezu lächerlichen Behauptung führt Jouvenel weiter folgendes aus: Die Kommiſſion glaubt, daß zwiſchen England und Deutſch⸗ land Verſuche gemacht werden, Frankreich abzu⸗ drängen und ungefähr in dieſelbe Lage zu bringen, in der ſich heute Japan befindet. Lord Balfour war es, der die Entente zwiſchen London und Japan unter dem Vorwande auflöſte, daß zwiſchen England, Amerika und Japan ein Pakt abgeſchloſſen wer⸗ den müſſe(2) Nachdem aber der Plan dieſes Paktes zu Dreien nicht ſanktioniert werden konnte, ſo wurde einfach von Lord Balfour der Vorſchlag gemacht, Japan auszuſchalten, um eine Verſtändigung bezüglich einer Entente zwiſchen England und den Vereinigten Staaten zu ſchaffen. Jetzt wurde folgender Vorgang konſtatiert: England ſuche Frankreich und Deutſchland zuſammenzubringen. Sollte aber dieſer Verſuch nicht gelingen, ſo werde England wahr⸗ ſcheinlich Frankreich ausſchalten und ſich mit Deutſchland allein verſtändigen. Dieſer Vorgang flößt der Senatskommiſſion große Sorge ein. Doch herrſcht noch immer die Zuverſicht, ſo ſchreibt Jouvenel, daß man über dieſen kritiſchen Punkt hinwegkommen werde. Sehr ernſt faßt die Senatskommiſſion den Umſtand auf, daß England die Frage des Paktes vor dem Eintritt Deutſchlands in den Völkerbund und vor der Behandlung der Räumungsfrage durchführen wolle. Ueber die Abſicht Deutſchlands gegenüber Polens teilte Jouvenel einigeg mit, ohne ſich auf beſondere Tatſachen zu ſtützen. Er ſagte, die deut⸗ ſchen Militärſtreitkräfte ſeien momentan weit über 75 Proz. gegenüber Polen mobiliſiert. Deutſch⸗ land ſuche an der Weſtgrenze einen Waffenſtillſtand oder einen ſcheinbaren Friedenszuſtand zu ſchaffen, um an der Oſtgrenze gegen⸗ über-ten aufzutreten mit der Abſicht, im gegebenen Augenblick den Art. 19 des Völkerbundspaktes zu benutzen und, falls dieſer Artikel nicht das praktiſche Reſultat liefern würde, gegenüber Polen militäriſch vorzugehen. Joupenel ſchließt ſeinen Matinartikel mit der Erklärung, daß Deutſch⸗ land und Frankreich nur dann zuſammenkommen könnten, wenn die Vereinbarungen ſtreng militäriſcher Natur ſeien. Nur dann wäre die Möglichkeit für den dauernden Frieden Europas gegeben, wenn Deutſchland alle von Frankreich verlangte militäriſchen Sicherungen annehmen würde. Eine Denkſchr ft Chamberlains und Fleuriaus London, 23. März.(Von unſerem Londoner Mitarbeiter.) In hieſigen diplomatiſchen Kreiſen beſchäftigte man ſich heute haupt⸗ ſächlich mit der Frage, ob die Verhandlungen über den Sicher⸗ heitspakt nicht auf irgend eine Art beſchleunigt werden könnten. Nach einer Timesmeldung ſcheint jetzt hierzu beſſere Aus⸗ ſicht vorhanden zu ſein. Das Blatt erklärt, daß die deutſche Re⸗ gierung durch Streſemann den Vorſchlag für einen Pakt mit den weſtlichen Alliierten bekräftigt und neu definiert habe, denn in ſeiner urſprünglichen Form ſei er von Chamberlain als„ein flüch⸗ tiger Zuſtand“ erklärt worden. Er hätte ziemlich vage Hinweiſe auf Schiedsverträge enthalten und hätte indirekt die Frage der öſtlichen Grenzen aufgerollt, auf welche ſogar in den mündlichen Erklärungen einiger deutſcher Diplomaten Bezug genommen ſei. Dies habe zu einer Stockung der Verhandlungen mit Frankreich ge⸗ führt. Streſemann habe nunmehr klar dargelegt, daß ſein Pakt⸗ angebot von allen Fragen der deulſchen Oſtgeenzen gänzlich abgeſondert ſei und dieſe in keiner Weiſe beeinfluſſen werde. Weiter erneute er das Angebot, daß die Deutſchen die Verpflichtung zur Neu⸗ traliſſerung der Rheinlandzone gemäß Art. 42 und 43 des Verſailler Vertrages freiwillig in die Vorſchläge aufnehmen wollen. Somit könnten die Verhandlungen über dieſen Punkt des Sicherheitsabkommens zwiſchen Großbritannien, Frankreich, Deutſch⸗ land und Belgien vorwärts ſchreiten. Augenblicklich ſetzen Chamber⸗ lain und Fleuriau Denkſchriften über die Stellungnahme ihrer inen zu den deutſchen Vorſchlägen auf Chanberlain betrachtet die Aufrechterhaltung der engliſch⸗franzöſiſchen Entente als für den Grundſtein der geſamten Verſtänd gung mit Deutſchland. Die Denkſchrift ſei faſt fertiggeſtellt. Sobald beide Regierungen ihre Geſichtspunkte in Einklang gebracht hätten, würden ſie entweder ge⸗ meinſchaftliche oder identiſche NMoten an die deulſche Regierung ſenden. Der neue Garantzepakt werde wahrſcheinlich auf Art. 44 des Verſailler Vertrages gegründet werden, den Chamberlain in ſeiner jüngſten Rede im Unterhauſe erſehnte. Die Bedeutung eines feind⸗ ſeligen Aktes würde ſorgfältig zu interpretieren und vielleicht zu erweitern ſein. Der beſagte Vertrag feiller Vertrages eingefügt werden. Der Abſchluß des Vertrages könnt ſar Deutſchland ermöglichen, Schiedsverträge mit ſeinen eeeeee e 1 dem Muſter des jüngſten Nachbarn einſchließlich Frankreich nach Vertranes mit Schweden abzuſchließen. Aule deutchen Stimmen füt . ſoll in den Rahmen des Ver⸗⸗ Kein neuer deutſcher Schritt in der Sicherheitsfrage Berlin, 28. März.(Von unſerem Berliner Büro.) In der engliſchen Preſſe iſt behauptet worden, daß die deutſche Regierung einen neuen Schritt in der Frage des Sicherheitspa!tes beabſichtige. Wie wir hören, trifft das nicht zu. Die Reichsregierung gedenkt auch nicht ein zweites Memorandum in dieſer Angelegenheit zu überreichen. Hindenburg ruft: „Wählt Jarres!“ Einer ragt in deutſchen Gauen, Ans geſandt von Gott, Einer, den in Ehrfurcht ſchauen Muß ſogar der Spott, Der den deutſchen Ruhm getragen In der mächtigen Hand, Siegesſchlachten nur geſchlagen Für das Vaterland— Hindenburg, der große Name Weckt uns Lenz und Luſt— Falle denn ſein Wort als Same Auch in Deine Bruſt. Hoch aus ſeiner Gipfelferne Rief auch Dir er zu, Längſt ſchon wuchs er in die Sterne And ſieht mehr als Dn; And auch Dir hat er gewieſen So den Weg bergann: „Nufet“, ſprach er,„rufet dieſen Echten deutſchen Mann! Nuft ihn in der ernſten Stunde In das eruſte umt Alle wie mit einem Munde, Einig alleſamt!“ f 91 0 Pau 1Warncke trümmert worden. So nützlich an ſich es geweſ Rückblick und vorſchau Am Vorabend der Wahl— Die Front der Wahlagitation— Außen ⸗ politiſche Fenſterſcheiben— Parteikandidaturen u. Stimmenſchacher— Die ſieben Preußen— Anſer Ziel Am Vorabend der Präſidentenwahl geziemt ſich ein kurzer Rück⸗ blick auf die bisherige Wahlkampagne. Man darf auf ſie ein ge⸗ flügeltes Wort des alten Januſchauers anwenden, das er einſt als Erfordernis eine Rede prägte: Kurz, aber verletzend! Ei⸗ gentlich hat die wirkliche Wahlarbeit noch nicht einmal zwei Wochen gedauert. Aber ſie genügte vollauf, um uns wieder einmal, wenn auch nicht ſo intenſiv wie im November und Dezember des Vor⸗ jahres, aufzuwühlen und gegeneinander aufzuputſchen. Dennoch war es vielfach Neuland. das mit vorſichtigem Fuße betreten wurde. Zunächſt verſuchten die Paxteiboſſe nach den alten„bewährten“ Methoden des Reichstagswahlkampfes die Agitation zu führen, wo⸗ bei ſie freilich binnen kurzem erkennen mußten, daß es auf dieſe Weiſe denn doch nicht ginge. Für die Nichts⸗als⸗Parteiherolde iſt eine Präſidentenwahl auch nicht gerade etwas beſondets erfreuliches. Die ſorgſam gehüteten Parteiladenhüter diesmal im mußten Schranke bleiben. Der Urquell des an Seltſamkeiten ſo reichen Wahlkampfes war der Beſchluß der Sozialdemokratie, mit einer Sonderkandidatur auf⸗ zutreten. Dadurch mußten notgedrungen ſich auch die übrigen Strei⸗ fen des Reichsbanners ſelbſtändig machen. Doch war man vorſich⸗ zannheimer Seitung Mlaunheimer General Anzeiger tig genug, ſich gegenſeitig behutſam zu behandeln, da man in einem etwaigen zweiten Wahlgang ja doch irgendwie wieder zuſammen⸗ kommen muß, wenn anders nicht eigener Starrſinn die Republik aufs äußerſte gefährden ſoll. Wir haben gottlob keinen Anlaß, uns Stiefbrüder ſich wieder einigen werden. ſede der drei Parteien es als ganz ſelbſtverſtändlich anſieht, da ihr Mann im zweiten Wahlgang der geborene Sammelkandidat iſt. Die lauteſten Rufer im Streite ſind natürlich die Demokraten, ob-⸗ ſind und bleiben werden. wohl ſie zahlenmäßig die ſchwächſten Dafür haben ſie den neuen demokratiſchen Meſſias entdeckt, den ſie überaus geſchmackvoll mit Räucherpfannen umgeben. Der Abſtand wurde umſo größer, als ſich Marx und Braun von jedem perſön⸗ lichen Auftreten fernhielten und lediglich Marx in Köln im kleinſten Kreiſe ſeiner Parteiangehörigen eine Art Programm entwickelte, das ſich von ſeinen früheren Reden gls Reichskanzler und Miniſterpräſi⸗ dent in nichts unterſchied. Da ſich alſo die Agitation unter einander richteten ſich ganz von einer Beſchränkung unterziehen mußte, ſelbſt alle Angriffe auf den Kandidaten der nationalen Parteien und Verbände, Dr. Jarres. Man kann nicht ſagen, daß dieſe zum die Köpfe darüber zu zerbrechen, wie die drei ſchwarz⸗rot⸗goldenen Für den nichtbeteiligten Zuſchauer iſt es ein ergötzlicher Anblick, daß wenigſtens 1bt 0 Teil in überaus roher Form geführten Angriffe die Anziehungs⸗ kraft der Jarresverſammlungen irgendwie beeinflußten. Im Gegen⸗ teil, die Lawine ſeiner Gefolgſchaft ſchwoll von Tag zu Tag immer mehr an. Darin liegt auch einer der Hauptwerte der Kandidatur Jarres, daß über den Augenblickszweck hinaus dem nationalen Bürgertum in Stadt und Land die Augen geöffnet wurden, wie ſtarkſes eigentlich iſt, wenn es in Einigkeit zuſammenſteht. Und mit der Freude darüber wachſen auch Mut und Vertrauen, die obendrein getragen ſind von der Hoffnung, nicht nur jetzt, ſondern auch in Zukunft in den großen nationalen Fragen zu⸗ lammenzuſtehen, mögen auch in Einzelheiten über innen⸗ politiſchen Dingen die Meinungen auseinandergehen. Was wir jetzt erleben, iſt gewißlich erſt der Anfang der Volksgemeinſchaft, wie wir ſie uns erſehnen. Aber halten wir erſt den Zipfel in der Hand, hoffen wir, einmal auch den großen Mantel zu fertigen, der das 5 ganze deutſche Volk nach außen umhüllen ſoll. Der Ton liegt auf den Worten: nach außen! Das iſt gerade das Bedauerliche an der hinter uns liegenden Wahlkampagne, daß bei dem Anſturm gegen Jarres und ſeine angebliche Verſackungspoli⸗ tik immer nur dem Moloch des Parteiegoismus Opfer dargebracht wurden, die Intereſſen des Reichs aber wiederholt aufs gröhlichſte verletzt wurden. Iſt auch diesmal weniger innenpoli⸗ liſcher Porzellan zerſchlagen worden, ſo ſind, worüber ſchon Bismarck ſich einſt bitter beklagte, ſo manche außenpolitiſche Fenſterſcheiben zer⸗ letzten Schleier von den Vorgängen im Oktober und November 1923 gefallen wären, ſo richtig war das Einareifen des Reichskanzlers, der kurzerhand die Veröffentlichung amtlichen Materials unterſagtle, weil dadurch lebenswichtige Reichsintereſſen gefährdet würden. Und in der Tat, es wäre ſinnwidrig, wollten wir in einer Zeit, in der die Röumungsfrage und die Löſung des Weſtproblems, die für uns die aktuellſten Dinge überhaupt ſind, gewiſſermaßen die Pforten des Arſenals quftun, aus dem ſich Frankreich neue Waffen gegen uns holen könnten. Zeichen für die politiſche„Reife des deutſchen Volkes, daß derartige en wäre, wenn die Im Grunde genommen iſt es ein beſchämendes Dinge im Wahlkampf eine ſolche Rolle ſpielen konnten. Inſofern iſt aber der moraige Wahlſonntag gewiſſermaßen ein Examen, an dem die deutſchen Wähler zu beweiſen haben, ob ſie der politiſchen Reſfe würdig ſind. Wenn jee, ſo iſt diesmal der Parteiunfug von allergrößtem Uebel. Man kann ſich doch eigentlich ſchwer vorſtellen, daß jemand, der über den Vierwandhorizont ſeiner Partei hinauszu⸗ ſchauen gewohnt iſt ſeiner Stimme einer Partei oder Zählkandidatur zur Verfügung ſtellt in der ſicheren Vorausſicht, daß ſie im zweiten Wahlgang für ein Kompromisgeſchäft verſchachert werden ſoll. Wieviel haben wir doch noch von den Amerikanern in dieſer Hinſicht zu lernen. So aber müſſen wir unter Umſtänden mit einem zweiten Wahlgang rechnen und die Qual der Agitation geht vier Wochen weiter, nur gemildert durch die Ruhetage der Karwoche und des Oſterfeſtes. Auch daran ſollte jeder am morgigen Tage beim Gang zur Wahlurne denken. Das Sehnen nach Ruhe und Beruhiaung iſt im deutſchen Volk, zumal nach dr letzten Reichstagswahl, ſo übergroß geworden, daß es von Kriſen und Wahlen nichts mehr wiſſen will. Vielleicht iſt auch dies ein Antriebsmoment, morgen dem Manne die Stimme zu geben, der allein durch die Gefolgſchaft der hinter ihm ſtehenden Parteien und Organiſationen den größten Vor⸗ ſprung vor den übrigen Parteien und Zählkand'daten hat. „Wach auf, es nahet gen den Tag!“ Ein letztes Wort, das jeder deuiſche Wähler und jede deutſche Wählerin beherzigen möge: Warum iſt die deutſche Republik, abgeſehen von dem Kreiſe ihrer Vorturner im Reichsbanner, ſo unpopulär? Weil ihre natio⸗ nale Blutleere gerade von jenen am tiefſten empfunden wird, die ſich der ſtrotzenden Kraft des alten Reiches bewußt ſind. Weil r Jarres! Frühzeitig wählen — 55 5 9 * + 2. Seite. Nr. 148 Neue Mannheimer Jelkung(Abens⸗Rusgabe) Samstag, den 28. März 1925 weiter der Reichspräſident uns noch nicht dermaßen als Inbe⸗ griff der Reichseinheit in Fleiſch und Blut übergegangen iſt, wie es der deutſche Kaiſer als lebendige Verkörperung des Sehnens der Väter war. So geht es letztlich am morgigen Tage darum, den Barbaroſſatraum der Zeit vor hundert Jahren unter den völlig veränderten Verhältniſſen der Gegenwart zur Erfüllung zu bringen. Wir alle wiſſen, daß dies nicht möglich iſt, wenn man etwa den törichten Verſuch machen wollte, das Rad der Geſchichte rückwärts zu drehen. Jetzt gilt es, dem Deutſchen Reich unter der veränderten Staatsform die Spitze zu geben, auf die wir mit Achtung und Ehrerbietung ſchauen, weil ſie die Verkörpe⸗ rung des deutſchen, des nationalen Gedankens iſt. Wem von den ſieben Preußen, die ſich diesmal zur Wahl ſtellen— den auch Held und Hellpach ſind geborene Preußen—, wird es beſchieden ſein, die preußiſche Tradition der deutſchen Ge⸗ ſchichte in dieſem Sinne fortzuführen? Nach unſerer Ueberzeugung iſt dies allein der Duisburger Oberbürgermeiſter, der durch ſein Leben und durch die Tat bewieſen hat, wie er den deutſchen und nationalen Gedanken auffaßt. Geſinnungsfreunde nur die eine Parole: Kür vaterland und Jarres! K. F. *.* herzlichen dank unſeren Gegnern! Alle Angriffe, die gegen die Kandidatur Jarres gerichtet wurden, haben nur dazu geführt, dieſem echtdeutſchen Manne neue Freunde zu gewinnen. Man hat ihn einen Verſackungspolitiker genannt und die öffentliche Ausſprache hat ergeben, daß die wahren Verſackungs⸗ politiker im Lager der Ankläger ſitzen. In den großen übetfüllten öffentlichen Verſammlungen in München hat Dr. Jarres mit ſeinen Gegnern abgerechnet und die Dokumente ihrer Schuld bekanntgegeben. Nun haben ihn auch die Kölner gerufen, um ihn in der großen Meſſe⸗ halle als der Märtyrer des unterdrückten und beſetzten Rheinlandes zu feiern. Das iſt das Endergebnis des„Verſackungsſchwindels“. Man hat Jarres ferner einen Kadidaten der rheiniſch⸗weſtfäliſchen Schwerinduſtrie genannt, und ſchon liegen hundertfach Kundgebungen aus Arbeiterkreiſen, aus der Beamten⸗ und Angeſtelltenſchaft, aus Kreiſen des Handwerks, der Landwirtſchaft, des Handels, der geiſtigen und freien Berufe vor, die Jarres bezeugen, daß er ſtets der Mann war, der nur die Intereſſen des Allgemeinwohls vertreten hat. Man hat Jarres fälſchlicherweiſe einen Kulturkämpfer ge⸗ mannt, und es wird bekannt, daß die katholiſchen Kirchen von Duis⸗ burg Anfang Februar d. J. den aus der Verbannung zurückgekehrten evangeliſchen Oberbürgermeiſter der Stadt mit feierlichem Geläute be⸗ grüßt haben. Katholiſche Geiſtliche erlaſſen Aufrufe zur Wahl für die Kandidatur Jarres. Man hat Jarres den Kandidaten Streſemanns genannt, und ſchon werben Parteien und Organiſationen für Jarres, von dem man wahrlich nicht ſagen kann, daß er mit Streſemann in beſonderer Verbindung ſtände. Alle Deutſchen wählen am 29. März Jarresl! Herzlichen Dank für die ungewollte Propaganda. Kuſſiſches Mißtrauen gegen England (Spezialkabeldienſt der United Preß) Moskau, 27. März. In hieſigen Regierungskreiſen macht ſich eine ſtarke Beunruhiguna wegen der Konferenz von Vertretern der Generalſtäbe der Armeen der baltiſchen Staaten. Polens und Rumä⸗ niens bemerkbar. Man betrachtet dieſe Zuſammenkunft als einen Vorläufer eines erneuten Anariffs auf die Sowjetunion. Steklow beſchuldigt in einem Artikel in der„Iſteweſtſia“, der ſich mit der Riagaer Konferenz beſchäftigt, die enaliſche Regieruna der Oraani⸗ ſation und Anſtiftung von antiruſſiſchen Beweaungen in den Grenz⸗ ländern.„Die britiſche Regieruna“, ſchreibt Steklow,„verſucht Ruß⸗ land mit einem Rina von Feinden zu umaeben, die nur den Zeit⸗ —— abwarten, um einen Anariff auf Rußland zu unter⸗ nehmen.“ Wirbelſturmkataſtrophe in Argentinien Buenos Aires, 27. März. Eine furchtbare Wirbelſturm⸗ kataſtrophe hat die Provinz Santa Fé heimgeſucht. Große Ver⸗ luſte an Menſchenleben ſind zu beklagen. Nach bisher unbeſtätig⸗ ten Nachrichten ſollen die Städte Claſſon, San Jenaro, Diaz, Bar⸗ rancas und La Rechea zerſtört worden ſein. Hilfsexpeditionen ſind in das von dem Unwetter betroffene Gebiet abgegangen. Die Telegraphen⸗ und Telephonverbindung von Buenos Aires nach den Orten der Provinz Santa Jsé ſind unterbrochen, ſo daß Einzelheiten über den Umfang des Unglücks nicht zu erhalten ſind. Deshalb gibt es für uns und unſere Die Bekanntgabe der Wahlergebniſſe erfolgt am Sonntag abend in der gleichen Weiſe wie bei der letzten Reichstagswahl durch Scheinwerfer an dem Baſſermannſchen Hauſe auf dem Marktplatz, R 1, 4/6. Durch Vermittlung der Deutſchen Werbegeſellſchaftʒ⸗Mannheim werden ferner unſere Ergebniſſe in der Vorſtellung des Roſen⸗ gartens ebenfalls durch Scheinwerfer bekanntgegeben. Es iſt zu erwarten, daß bereits nach dem 1. Akt die erſten Ergebniſſe vorliegen werden. Weitere Bekanntgaben erfolgen nach dem 2. Akt und un⸗ mittelbar nach Schluß der Vorſtellung, worauf die Zu⸗ ſchauer noch beſonders aufmerkſam gemacht werden. Aufragen auf der Redakkion bitten wir dringend zu unterlaſſen, da ſämtliche Leitungen für die Uebermittlung der Ergebniſſe in Anſpruch genommen ſind. Das Geſamtergebnis von Mannheim⸗Stadt werden wir durch Extrablatt bekanntgeben. eeeeee 4 2 Der Leipziger Tſcheka⸗Prozeß [Berlin, 28. März. Von unſerem Berliner Büro.) Die Akten⸗ verleſung wird fortgeſetzt, die ſich eingehend mit der Revolutionie⸗ rung des Verkehrs und der Technik beſchäftigen. Beſonderer Wert ſei neben den Verkehrsmitteln, namentlich der Eiſenbahn, auf die Organiſierung der Elektrizitäts⸗„ Gas⸗ und Waſſer⸗Werke zu legen. Eine proletariſche techniſche Nothilfe müſſe zum Schutz gegen Sabo⸗ tage aufgeſtellt werden. Zum Beweis, daß der Abgeordnete Char⸗ pentier Kaſſier der„“⸗Abteilung war, wird ein Schreiben Char⸗ pentiers verleſen, nachdem er an einen Genoſſen Thomas Wende⸗ lin eine größere Dollarzahlung gemacht hat. Weitere Schreiben werden zum Beweis, daß die„“⸗Abteilung tatſächlich, wie Neu⸗ mann angegeben, mit Abteilung 12 bezeichnet würde, verleſen. Mehrere dieſer Schreiben find an einen Genoſſen„Eisbär“ gerichtet oder von ihm unterſchrieben. Reichsanwalt Dr. Neumann:„Kann uns der Angeklagte Neu⸗ mann vielleicht ſagen, ob dies der Deckname für den Abgeordneten Gäſchke iſt?“ Der Angeklagte Neumann erklärt dies nicht zu wiſſen. Rechtsanwalt Dr. Wolf:„Woher iſt es dem Herrn Reichsan⸗ walt bekannt, daß Eisbär identiſch mit dem Abg. Gäſchke iſt?“ Reichsanwalt Dr. Neumann:„Das hat uns der Unterſuchungs⸗ richter von Stargard, Landgerichtsdirektor Jürgens mitgeteilt.“ Rechtsanwalt v. Bagnato beantragt für die in den Schrift⸗ ſtücken fortwährend vorkommenden Buchſtabenbezeichnungen einen authentiſchen Schlüſſel herauszugeben. Nach der Rechtſprechung des Reichsgerichts dürfen Urkunden in einer den Nichteingeweihten un⸗ verſtändlichen Frage nicht verleſen werden. Es müſſe eine Garan. tie geſchaffen werden, daß Urkunden von allen Prozeßbeteiligten richtig verſtanden werden. 2 e Jarres Ludendorff Thaelmann Shellpach SMarx — Braun DY Held diesmal iſt ole Wahl nicht ſchwer: Drei vorweg, Drei hinterher! Wähl' die Mitte, merk es Dir: Karl Jarres Nr. 4] * Erholungsurlaub des Reichskanzlers. Reichskanzler Dr. Luther iſt in Schreiberau zum Erholungsurlaub eingetroffen. Wie uns unſer Berliner Büro drahtet, wird der Reichskanzler vorausſichtlich am Mittwoch nach Berlin zurückkehren. * Rückgang in der Arbeitsloſigkeit. In der Zeit vom 1. bis 15. März hat ſich die Zahl der Hauptunterſtützungsempfänger in der Er⸗ werbsloſenfürſorge von 540 000 auf 515 600, alſo rund um 5 Pro⸗ zent vermindert. Die Zahl der Zuſchlagsempfänger iſt von 752 000 auf 727 000 zurückgegangen. Frau Seven und ihre oͤrei Töchter Ein heiterer Roman von Maria Ibele 42)(Nachdruck verboten.) Renate war ſich nicht klar, ob ſie eine Einladung zur Hochzeit annehmen ſolle oder nicht. Sie wäre zu gern dabei geweſen; ſie hätte zu gern auch das kleine Bauernhaus geſehen. Sie hätte aber auch Maria die Freude gern etwas getrübt. Sie konnte es nicht verwinden, daß man ſie jetzt wieder nicht brauchte, daß man nicht um Wäſche zu ihr kam um eine Beiſteuer zur Hochzeit. Sie fragte Frau Heimerle, wie wie ſie für ihre Teilnahme der alten Tante an der Feier denke. Und die geſunde, biedere Frau Heimerle ſagte, daß ſie doch ſicher Ehrengaſt ſei, und daß man ſicher glücklich ſein werde, noch eine ſo rüſti te zu beſitzen. Und Renate entſchloß ſich nun nach dem, was ſie von Frau Heimerle gehört, die Einladung abzu⸗ lehnen. Nur über den Grund war ſie ſich noch nicht klar. Sie hoffte in dieſer Beziehung auf ihr Talent. Sie hatte bisher immer einen Grund gefunden, wenn ſie einen Streit vom Zaune brechen wollte. Frau Heimerle ſaß behaglich, die Hände gefaltet, drehte die Daumen und wartete auf eine Taſſe Kaffee, weil es Zeit zur Veſper war. Renate tat ſelbſt der Magen weh; aber Kaffee ließ ſie keinen kochen. Sie hatte den Beſuch ſatt, weil er ihr nicht die Neuigkeiten gebracht, die ſie gewollt. 4 Ganz ſchüchtern fragte Frau Heimerle nach dem Oberſt Spi und nach ſeinem Befinden. Renate zuckte die Achſeln und ſchwieg. Sie konnte ſich beherrſchen. Stuſſi zuckte plötzlich We in Klärchens Schoß. Renate riß ihn entſetzt auf, ſchüttelte ihn und begoß ihn mit Franzbranntwein, legte ihn auf ein Kiſſen, wickelte ihn in ein Tuch und lief ſogleich zum Tierarzt. Behutſam löſte ſie dort das Tuch. Eine Hundeleiche lag auf dem weißen Kiſſen. Renate weinte und ging mit dem toten Stuſſi heim⸗ wärts und vergaß das Zahlen. Sie ließ ihn ausſtopfen, die Vorder⸗ pfötchen kokett übereinandergelegt. Um den Hals bekam er eine tomatenrote Schleife, die prächtig paßte zu den beiden ſchwarz glit⸗ Glasaugen. Renate ging in den nächſten Wochen ganz üſter gekleidet. 7 Lisbeth beſuchte ſie und brachte eine Art Voreinladung, die Tante Renate aber völlig ignorierte. Und Lisbeth war froh darüber. Sie ließ ſich auf keinen Disput ein. Sie hatte nicht Zeit dazu. Das Programm des Feſtes nahm ſie vollſtändig in Beſchlag. Ula be⸗ ſtimmte ſie als zweite Brautjungfer. Die ruhigſte der Familie Seven war Maria. Sie traumwan⸗ delte mehr, als ſie lebte. eee ee ebe Von Rolf Seven kam ein Geſchenk. Wegen des Beſuchs ſchwieg er ſich noch aus. Alfred depeſchierte. Tante Renate nahm eine Leibrente auf und gab die Möbel als Pfand. Sie wollte, daß die Verwandten völlig enterbt werden. Als der Beamte, der unendlich viel geredet und der Alten unſympathiſch war, ſich ſelbſt hinauskomplimentierte, reute ſie die Sache bereits. Wer weiß, was noch für Zeiten kommen! Sie bekam es nun wieder mit der Angſt. Sie trommelte mit ihren harten Fingern an den Möbeln herum und ſuchte nach Worten und wartete auf einen Menſchen, auf den ſie all den Aerger niederpraſſeln laſſen könnte. In dieſe Atmoſphäre hinein fiel Marias offizieller Veſuch zur Einladung. Wie eine Gisſäule ſaß Tante Renate. Maria ſprach von den Feierlichkeiten und daß ſie ſelbſtperſtändlich bei der Mutter im Bauernhauſe wohnen werde. Die Alte ſchwieg; in ihr kochte es. Sie überlegte, was ſie Bos⸗ haftes ſagen könnte. Es fiel ihr aber gar nichts ein. Maria ging. Sie fürchtete ſich faſt vor der Alten, ſo ſpltz waren ihre Naſe und ihr Kinn geworden. Die Finger ſchienen gedehnt, als wären ſie aus Gummi. Gedrückt trottete Maria heimwärts. Zu Hauſe empfing ſie Alfred, der 570 blonde Bruder, Lis⸗ beth war regelrecht verliebt in ihn. Sie bedauerte, daß ſo ein Burſche ihr Bruder ſein mußte. Sie freute ſich darauf, ihn Ula vorführen zu können. Als die Geſchwiſter unter ſich allein waren, erzählte Alfred, 5 daß ihn der Vater viel beſucht habe und daß er auch zur en kommen werde. Lisbeth fand es einfach großartig, während ͤ 4515 ein bischen vor der Ueberraſchung fuechſele. Sie ſagte es* I N Berthelsrled war in heller Auft Es war nur gut, doß die Ernte ſchon vorüber war. In allen Häuſern wurden Kränze geflochten, Betten geſonnt und Zimmer geſtöbert. t jedes An⸗ weſen bekam Fremde. Beinahe wäre ſogar ein ſchönerungs⸗ verein entſtanden unter Gebſattels Protektorat, wenn er es bei der Rede nicht plötzlich derart in den Leib bekommen hätte durch einen zu kalten Trunk, daß er auf und davon mußte. Der Wirt ließ die Gartenveranda neu anſtreichen und die Zimmer weißen und auf die Decken goldene Sonnen malen und die Wirtin legte neue Tiſchtücher auf. Die Kellnerin wuſch ſich jetzt immmer mit einer ſehr roſofarbenen Seife und kaufte ſich beim Krämer zu ihrem halben Dutzend Kämme noch Spangen mit Steinchen für das Haar. Sie dachte beſonders an den feinen Herrn Chauffeur in Uniform, der ihr ſo dreiſte Dinge geſagt und ſeine wunderſchönen weißen Zähne gezeigt hatte. Seufzend goß die Pfarrers⸗Leni jeden Tag den Stock mit den weißen Roſen, die den Städtiſchen als Brautbukett Enttãuſchung der amerikaniſchen Aufwertungsſpekulanten (Spezialkabeldienſt der United Preß.) Newyork, 27. März. Die Hunderttauſende von kleinen Kriegsanleihe Spekulanten ſind aufs höchſte von der heute hier be⸗ kannt gewordenen von der deutſchen Regierung beabſichtigten Rege⸗ lung der Aufwertung, die man als„Abwertung bezeichnst. enttäuſcht worden In ſeriöſen Bankkreiſen teilt man dieſe Anſicht allerdings nicht. Man hält hier die in Ausſicht genommene Rege⸗ lung für durchaus fair. In den Kreiſen der enttäuſchten Spekulanten kann man die ſpaſſigſten Meinungen hören. So glaubt man, daß die vorgeſchlagene Regelung dazu beitragen wird. die öffentliche Meinung in vielen Ländern für eine recht niedrige Feſt⸗ ſetzung der Reparationslaſten zu beeinflußen, da die neuen Abgel⸗ tungsſcheine erſt Wert erhalten, nach Abtragung dieſer Zahlungen. Dr. Eckener in der Londoner Lufifahrtgeſellſchaft Berlin, 27. März.(Von unſ. Berl. Büro.) Dr. E cke ner, der am Donnerstag in London in der„royal air ſociety⸗ einen Vorkrag hielt, hat, wie der„DAZ.“ aus London gemeldet wird mit engliſchen Geſellſchaften über den Bau von Luftſchiffen ver⸗ handelt, und zwar iſt die Gründung einer deutſch⸗engliſchen Geſell⸗ ſchaft in Schweden in Ausſicht genommen. Abgeſchloſſen ſind dieſe Verhandlungen noch nicht. Der Zeppelinbau in Deutſchland wird nach wie vor durch den franzöſiſchen Widerſtand unmöglich ge⸗ macht. Dr. Eckener hat bei der Gelegenehit eine Rentabilitätsbe⸗ rechnung für den transatlantiſchen Verkehr aufgeſtellt. Er meinte: Die Koſten jeder einzelnen Reiſe einſchließlich aller Unkoßten kämen auf 15 850 Pfund Sterling, jeder der 30 Paſſagiere würde 125 Pfund zu zahlen haben, 83 Pfund würden für die Poſtbeförderung. 37.50 Pfund für die Gebäckbeförderung herauskommen. Das Anlage⸗ kapital würde bei 100 Fahrten jährlich 1 750 000 Pfund Sterling betragen. Die Einnahmen erlaubten mit einem Ueberſchuß von 585 000 Pfund, alſo 34 Prozent des Kapitals zu rechnen. Letzte Meldungen Schreckenskat eines Betrunkenen — Berlin. 28. März.(Von unſerm Berliner Büro.) Auf dem Bahnhof Weſtend hat ſich heute nach Mitternacht eine wüſte Schreckensſzene ereianet. in deren Verlauf ein angetrunkener Mecha⸗ niker einen Eiſenbahnaſſiſtenten erſchoſſen und fünf Perſonen ſchwer verletzt hat. Der Täter iſt feſt⸗ genommen worden. Verkrauensvokum für die italieniſche Regierung — Rom, 28. März. Nach Schluß der außenpolitiſchen Debatte im römiſchen Parlament nahm die Kammer mit 257 gegen 7 Stimmen ein von den Faſziſten eingebrachte Tagesordnung an, die der Regierung das Vertrauen ausſpricht. Anzufriedenheit mit der amerikaniſchen Flugabwehr (Spezialkabeldienſt der United Preß) — Waſhington, 28. März. Marineminiſter Wilbour hat einen Sonderbericht über die an der kaliforniſchen Küſte abgehaltenen Luftverteidigungsübungen eingefordert. Aus den Angriffen Ge⸗ neral Mitchells gegen die Flotte ergibt ſich der Vorwurf, daß 44 Flugabwehrgeſchütze nicht einen einzigen Tref⸗ fer erzielten, gegen die von den Flugzeugen gezogenen beweglichen Scheiben.„ 130 7 Der Kampf um das japaniſche Wahlrecht (Spezialkobeldienſt der United Preß) — Tokio, 28. März. Das Unterhaus wies mit Entrüſtung den Verſuch des Oberhauſes zurück. das Wahlrecht den aroßen Einkom⸗ men ohne Rückſicht auf ſonſtige Qualifikationen zu gewähren. Ein gemeinſamer Ausſchuß beider Häuſer berät jetzt die Wahlrechtsfrage und ſucht einen Kompromiß zu finden. Sollte der Verſuch fehlſchla⸗ gen. wird mit dem Rücktritt des Viscount Kato gerechnet. — Berlin, 27. März.(Von unſerem Berliner Büro.) Die Deutſchnationale Landtagsfraktion hat beſchloſſen, die geſtern vom ſtändigen Ausſchuß erlaſſenen drei Notverordnungen über die Grundſteuer, die Neuregelung der Gewerbeſteuer und die Ver⸗ längerung der Wahlzeit der Provinziallandtage und Kreistage beim Staatsgerichtshof für ungiltig anzufechten. — Berlin, 28. März.(Von unſerm Berliner Büro.) Zu den geſtern und vorgeſtern im ſtändigen Ausſchuß des preußiſchen Land⸗ tags angerührten verfaſſungsrechtlichen Fragen(über den Begriff der laufenden Geſchäfte, um die Legitimation des ſtändigen Ausſchuſſes]. wird. wie wir hören, im Laufe des heutigen Tages durch den amt⸗ lichen Preſſedienſt eine Erklärung des geſchäftsführenden Kabinetts ausgegeben werden. — Berlin. 28. März.(Von unſerm Berliner Büro.)] Auch die Theater und Veranügungsſtätten ſollen moragen abend in den Wahldienſt geſtellt werden. Sie werden während der Vorſtellung das Publikum mit den vorliegenden Nachrichten über die Wahleraebniſſe bekannt machen. dienen ſollten. Der Hauptlehrer quälte ſich, ſeine Geige und ſeine Umgebung mit einem Marſche, den er übte. Seine Tochter nähte ſich aus einer alten Fahne ein ſehr jugendliches Kleid. Die Mädchen Berthelsrieds liefen mit gewickelten Haaren umher. rau Martha und Lisbeth kamen als erſte an. Die Hinter⸗ moſerin hatte bereits alles blitzblank gemacht. Zwiſchen Lisbeth und den Ortsbewohnern, beſonders den Bur⸗ ſchen und Dirnen, gab es jetzt abends immer gewaltige Zuſammen⸗ künfte. Die Proben im Theaterſaale hatten begonnen. Es wurde hochdeutſch deklamiert und die ernſteſten Szenen kamen am ko⸗ miſchſten heraus. Der erſte Liebhaber und die erſte Liebhaberin 7 ſich ſchon ſehr gut zuſammengeſpielt zu haben. Sie küßten ich ſo echt, daß es ſchon zu einer ſehr ernſten Auseinanderſetzung kam zwiſchen den Mäd Nrau Martha ließ ſich in dieſen Tagen überall ſehen, verteilte Geſchenke und ſprach von Maktens Fabrik wie von einer Weltfirma, die ſich über die ganze Erdkugel erſtreckte. Die Bauern lauſchten, weifelten und glaubten ihr doch wieder und brachten Hühner und ten und Gänſe und erhöhten die Preiſe dafür. Beim Metzger mußten ein Schwein, ein Kalb und ein Ochs daz Leben laſſen für den Feiertag. pr 1 Häuſer wurden mit Fahnen geſchmückt wie zu einer ozeſſion. 5 die erſten Gäſte ankamen, hingen zu den Fenſtern ſogar rote Tücher heraus mit goldenen Spitzen. Lisbeth erwartete die Beſuche auf dem kleinen Bahnhofe. Sie ſn ſie 9296 Blumen und mit der Guitarre und brachte ſie d ins Dorf. Bauernweiber taten ihr ſchönes Geſchirr aus dem Glas⸗ In jedem Haus ſtand jetzt ein Blumenſtrauß auf dem iſche und jeder Flur war noch naß und roch nach Seife. Alfred und Maria kamen zuſammen an. Die Hintermoſerin hatte Maria aus maſernroter Wolle einen Unterrock geſtrickt; in der vorderen Bahn war ein Herz hineingewebt. Lisbeth bekam einen Lachkrampf. Ununterbrochen war jetzt eines von der Familie Seven zwl⸗ ſchen Berthelsried und dem Bahnhof unterwegs. Ula und die Exzellenz, Ilſe und Michaleſowitſch ſtiegen gloich⸗ zeitig aus der Lokalbahn, was eine ſchallende Bearüßung verurſachte. Michalejowitſch ging mit der Erzellenz. Die Mädchen hängten ſich zuſammen und ſangen dreiſtimmig und ſchrien, als ein Geißbock über den Weg lief. Der alte Makten und ſein Sohn wurden von Maria und Frau Martha mit Fuhrwerk abgeholt. Als ſie am erſten Haus vorüber⸗ kamen, wurde Aee ee, FFortſetzung folg.:/) 1 ihnen von Kindern ein Bukett in den Wagen geworfen. Frau Martha warf Geld unter die Kinder, um das gerauft wurde⸗ C ͤ ᷣT. ̃ opf¾Z éA.̃˙ ‚œ——,ß—itð%ĩÿ?˙7§, ,— * 1 Sii e e e ees 3. Seite. r. 148 Der zähe, hartnäckige Kampf zwiſchen Winter und Frühling iſt entſchieden. Der Unterlegene hat ſich aus der Ebene in die Berge zurückgezogen, wo er ſein Regiment noch eine Zeitlang aus⸗ ühen wird. Die Vegetation wartet auf einen warmen Regen, der Blätter und Blüten zur Entfaltung bringt. Die Jahreszeit, die den Städter für die Unbilden der Wintermonate entſchädigt, hat be⸗ gonnen. Straßen und Feldwege bevölkern ſich Sonntags wieder mit Scharen von Ausflüglern, die die Reize des Frühlings genießen möchten. Zu den Füßgängern geſellen ſich die Radfahrer die zu ertragen ſind, weil ſie wenig Staub aufwirbeln. Aber die Au⸗ tos. Wer in einem ſolchen Fahrzeug an den Weggenoſſen vorbei⸗ flitzt, hört nichts von den Flüchen, die ihm nachgeſandt werden. Er merkt auch nichts von den Staubwolken, in die er die Fußgänger und Radler gehüllt hat, vorausgeſetzt, daß kein anderes Auto in ge⸗ ringer Entfernung vorausfährt. Es hat ſich ſchon lange die Praxis herausgebildet, daß der Ausflügler ſich zunächſt der Haupt⸗ und Rebenbahn anvertraut und dann Wege aufſucht, auf denen er durch die Staubplage nicht beläſtigt wird. Viele aber haben ſich ein Rad angeſchafft, um unabhängig von der Bahn zu ſein. Dieſen Ungezählten muß ebenſo geholfen werden, wie den Anwohnern der Hauptverkehrsſtraßen, die in die Ausflugsgegenden führen. In der Bürgerausſchußſitzung am vergangenen Mittwoch würde ausgeführt, daß die Angrenzer der Durchgangsſtraßen in den Bororten mit Schaudern der Zeit entgegenſehen, in der ſie kein Fenſter mehr aufmachen können, weil ſie mit dem durch die Fahrzeuge aufgewirbelten Staub förmlich überſchüttet werden. Abhilfe kann nur die Pflaſterung dieſer Straßen brin⸗ gen. Der Aufwand iſt zwar bedeutend, aber er muß getragen wer⸗ den. Bei der Erörterung der Angelegenheit im Bürgerausſchuß wurde feſtgeſtellt, daß die Stadtverwaltung für den gegenwärtigen Zuſtand der Durchgangsſtraßen der Vororte nicht verantwortlich ge⸗ macht werden kann, weil entweder die Kreisverwaltung oder der Staat zuſtändig iſt. die Seckenheimerlandſtraße z. B. gehört zu den Staatsſtra.en.“ Man iſt ſich ſchon lange dar⸗ über einig, daß dieſer nach Heidelberg führende Hauptſtraßenzug, der Tag für Tag, Sommer und Winter, von unzähligen Auto⸗ mobilen befahren wird, unbedingt gepflaſtert werden muß. Man darf deshalb wohl an die zuſtändige Stelle, das Waſſer⸗ und Straßenbauamt Heidelberg, die Anfrage richten, ob und wann man endlich daran denkt, dieſer Frage näher zu treten. Im Rhein⸗ land und Weſtfalen, wo man in verkehrstechniſcher Hinſicht ſtets eine anerkennenswerte Initiative entfaltet hat, wird augenblicklich der Plan des Baues einer Autoſtraße von Aachen über Köln und Düfſeldorf nach Duisbur⸗g bearbeitet. Die Verhandlungen über das Aufbringen der Koſten durch die betei⸗ ligten Stadt⸗ und Landkreiſe und über die Unterſtützung durch Reich und Staat ſind im Gange. Die rheiniſche Provinzialverwaltung beſchreitet: mit dieſem Plan einen Weg, der von dem Vorgehen des Rührſiedlungsverbandes in der Frage der Autoverkehrsſtraßen erheblich abweicht. Der Ruhrſiedlungsverband erſtrebt den Bau neuer breiter allgemeiner Verkehrsſtraßen, ſogen. Verkehrs⸗ bänderr, die zu beiden Seiten angebaut werden und auch dem Autoverkehr dienen ſollen. Dagegen ſoll die von der rheiniſchen Provinzialverwaltung geplante Autoſtraße ausſchließlich den Auto⸗ zur Verfügung ſtehen, ohne daß die beiden Seiten angebaut wer⸗ den. Die Provinzialverwaltung ſucht die Löſung darin, daß der Durchgangsautoverkehr von den bisherigen Straßen weggenommen und auf die neue Straße abgeſchoben wird in der Annahme, daß dann die bisherigen Straßen für den ſonſtigen Verkehr und für den rein örtlichen Autoverkehr ausrichen. Der Bau einer derartigen Autoſtraße zwiſſcchen Mannheim und Heidelberg wäre eine ideale Löſung. Aber man wird vorläufig ſchon mit der Pflaſterung des beſtehenden Straßenzuges zufrieden ſein. Was gedenkt die Kreisverwaltung in dieſem Jahre zur Verbeſſerung der ihrer Obhut unterſtellten Straßen zu kun? Auf dieſe Frage kann aufgrund eingezogener Erkundigungen folgende Antwort erteilt werden: Die Kreisperwaltung vertritt die von allen Sächverſtändigen geteilte Auffaſſung, daß infolge der ſtark zunehmen⸗ den Hahl der Perſonen⸗ und Laſtkraftwagen die Unterhaltung der Schotterſtraßen auf Strecken mit ſtarkem Verkehr ſehr teuer und durch die ſtarke Staub⸗ und Kotentwicklung für den Ver⸗ kehr ſehr läſtig iſt. Die Verfſuche, dieſe Beläſtigung durch Innen⸗ oder Oberflächenteerung zu beſeitigen, dürften als geſcheitert zu be⸗ trachten ſein. Nach den anderwärts gemachten Erfahrungen iſt dieſen Mißſtänden endgültig nur durch Uebergang von der Schotterung zur Piflaſterung zu ſteuern, Die Kreisverwaltung beabſichtigt in dieſem Jahre etwa 20 Km. Kreisſtraßen und reichlich 20 Km. Kreis⸗ wege pflaſtern zu laſſen. Davon lis 818 innerhalb des Ortsetlers. Die Hälfte dieſer Flächen muß mit Reihen⸗ pflaſter(am zu 22 Mk.) und die übrigen Flächen mit Kleinpflaſter (qm zu 15 Mk.) verſehen werden. Als Zuſchuß der Gemein⸗ den wird für Kreisſtraßen innerhalb des Ortsetters ein Sechſtel und außerhalb ein Zwölftel, für Kreiswege ein Viertel bezw. ein Achiel Mannheim am Wochenende Was aitd zur verbeſſrung der Hauptperkehreſttazen in der Umgebung getant— das pflaſtetuage⸗ programm der Kreisverwaltung— Ela Fuk unſtsbeld: Schaffung eines deutſchen Schnellſtraßennetzes 55 5 mit einer Autoſtraß: Mannheim-Baſel Davon liegen 6818 Km. Kreisſtraßen geue Manabeimet Zeitung[Abend-Ansgabe:e in Vorſchlag gebracht. Ein größeres Bauprogramm iſt entworfen. Aus finanziellen Gründen iſt es aber unmöglich, dieſez Bauprogramm in einem Jahre durchzuführen. Der Bauaufwand muß auf mehrere Jahre vexteilt werden. Für das Jahr 1925/26 ſind als erſte Rate für die Ausführung der Pflaſterung 225 000 Mark vorgeſehen, von denen 115000 Mk. auf die Kreisſtraßen und 110 000 Mk. auf die Kreiswege entfallen. Leider ſind die Bemüh⸗ ungen der badiſchen Kreiſe um Beteiligung an dem Er⸗ trägnis der Kraftfahrzeugſteuer bisher ohne Erfolg ge⸗ weſen. Der Kreisrat Karlsruhe iſt im Namen der Kreiſe in det Sache erneut bei der Regierung vorſtellig geworden. Nach unſern Informationen iſt der in dieſem Jahre geplanten Pflaſterung der Kreisſtraße Wallſtadt—-Heddes heim= Großſachſen beſondere Bedeutung beizumeſſen, weil dieſe nach der Bergſtraße führende Durchgangsſtraße ſtark von Autes benutzt wird. Die vorgeſehenen Mittel geſtatten aber vorläufig nur die Kleinpflaſterung der Ortsdurchfahrten Wallſtadt und Großſachſen. Aber es wird wenigſtens mit der Pflaſterung dieſer wichtigen Straßenſtrecke ein Anfang gemacht. Der Rheiniſche Automobilklub läßt in dieſem Jahre die Konkurrenzen nicht mehr auf der zum Känigſtuhl führenden Stroße ausfahren, weil die Stadtverwaltung Heidelberg infolge der Einſprache der Anwohner die Genehmigung hierzu verſagt hat. Man hat deshalb als Rennſtrecke die Straße zwiſchen Schriesheim und dem Schriesheimerhof gewählt. Es iſt damit zu rechnen, daß infolgedeſſen dieſer Straßen⸗ zug ebenfalls in abſehbarer Zeit gepflaſtert wird. In dieſem Jahre kann nur die Ortsdurchfahrt Schriesheim Kleinpflaſterung erhalten. Das Budget des Kreiſes wird mit der Durchführung der diesjährigen Pflaſterungsarbeiten ſchon ſo ſtark belaſtet, daß umfaſſendere Bau⸗ cufgaben leider nicht verwirklicht werden können. Eine großzügige Verbeſſerung und Neugeſtaltung des Haupt⸗ verkehrsſtraßennetzes kann aber nicht allein durch den Kreis erfolgen. Im Ruhrgebiet trägt man ſich ſchen lange mit dem Gedanken, b e⸗ ſondere Automobilſtraßen zu bauen. Bei der Anlage ſoll gleich darauf Bedacht genommen werden, daß dieſe neuen Straßen auch zur Aufnahme elektriſcher Schnellbahn⸗ linien dienen können. Mit den Vorarbeiten für drei große, etwa 30 Meter breite Straßenzüge, die von Duisburg nach Dortmund, von Oberhauſen nach Recklinghauſen und von Hattingen nach Dor⸗ ſten führen, iſt bereits begonnen. Da dieſe Straßen aus allgemeinen Steuermitteln gebaut werden, würde es nur der Billigkeit entſprechen, wenn die Erwerbsautobusgeſellſchafften, ganz gleich, ob ſie privater, gemeinwirtſchaftlicher eder kommunaler Art ſind, zur Leiſtungeines Beitrages herangezogen würden. Dieſer Punkt iſt im Ruhrgebiet weder von den Kommunen noch von den Autobus⸗Unternehmern bei der Kalkulation berückſichtigt worden. Es war erſt bei einer Beſprechung in Düſſeldorf dem Vertreter des Provinziglverbandes vorbehalten, auf ſeine Wichtigkeit aufmerkſam zu machen und einen entſcheidenden Einfluß auf die Genehmigung von Automobillinieg⸗ für die Predbinzialverwaltung und die Gemein⸗ den in Anſpruch zu nehmen. Er verlangte u. a. eine Sicherſtellung der Erhaltung der Landſtraßen durch Einführung von Wegeba u⸗ vporausleiſtungen, eine Forderung, der man aus Billigkeits⸗ gründen nur zuſtimmen kann und die auch der Kreistag des Land⸗ kreiſes Recklinghauſen ſich zu eigen gemacht hat. U. a. wurde die Vereinbarung einer Pauſchale zwiſchen dem Kommunalverband und den Abgabepflichtigen befürwortet. Ohne eine derartige Abaaube würden die kleinen Städte und Landgemeinden garnicht in der Lage ſein, die durch den ortsfremden Autoverkehr beſchädigten Straßen Wieder in Orduung zu bringenmnnn Stadtbaurat g. D. SchmandteHagen fordert in der„Rheiniſch⸗ Weſtf. Zta.“ ein Schnellſtraßennetz für ganz Deutſch⸗ land. Die Reichsregierung, ſo führt dieſer Sachverſtändige aus. ſollte ſich ſofort mit der im Oktober 1924 unter dem Vorſitz des Prof. Dr. Ing. Brix⸗Charlottenbura gegründeten„Studiengeſell⸗ ſchaft für Automobilſtraßenbauf. die es ſich zur Auf⸗ gabe geſtellt bat, alle am Auto irgendwie beteiligten Kreiſe zu ge⸗ meinſamer Arbeit zu vereinigen, um die den künftigen verkehrstech⸗ den und den Bau entſprechender Straßen zu fördern, in Verbindung ſetzen. Es handelt ſich bei dieſer Fühlungnahme darum. die Vor⸗ ſchriften techniſcher, wirtſchaftlicher, finanzieller und rechtlicher Natur zu beraten, um den Erlaß eines Geſetzes zur Schaffung eines deut⸗ ſchen Schnellſtraßennetzes möalichſt raſch vorzubereiten und dem Reichstage vorlegen zu können. Wir haben in Deutſchland ſtädtiſche Straßen und Landſtraßen, Kommunal⸗, Kreis⸗(Provinzial⸗) und Staatsſtraßen, aber keine„Reichsſtraße“. Herr Schmandt ſchläat des⸗ halb vor, daß ſich das zu ſchaffende Schnellſtraßennetz aus Reichs⸗ ſtraßen., 2. und 3. Ordnung zuſammenfetzt. Auf den Reichs.⸗ ſtraßen 1. Ordnung werden nur ſolche Kraftfahrzeuge zu⸗ aelaſſen, deren Geſchwindigkeit arößer als 30 Kilometer in der Stunde iſt. Dieſe Straßen bilden ein zuſammenhängendes Ganze der Narrentanz eueres Lebens Daß der Menſch am Leben hängt, voll zu leben beſtrebt iſt, entſpricht ſeinem Seloſterhaltungstrieh, iſt des wenſchen Pflicht und Aufgabe. Ebenſo iſt es aber ſicherlich auch Pflicht und Aufgabe des Menſchen, wertvoll zu leben— foll das Leben nicht zur Sinn⸗ loſigkeit ſinken. Die Tatſache, daß euer Herz ſchlägt, daß ihr euch abends niederlegt und früh aufſteht, iſt nicht das Leben. Wofür lebt ihr aber ſonſt von Henter Für Geld, für hohlen Ehrgeiz, für für Egorsmus, für ſinnloſe Faulheit ader für eben⸗ ſo ſinnloſes Hetzen. Ihr ſagt:„um das Leben zu e Wie genießt ihr es? Ihr zieht euch gut an, oder beſſer geſagt teuer, ihr 920 in Reſtaurants und eßt und trinkt Gutes, ihr geht in Kinotheater und Theater und langweilt euch, oder ihr ſeid vom Kitſch begeiſtert. In das wenige Wertvolle, das heute noch künſtle⸗ riſch geboten werden kann wegen der Minderwertigkeit von euch Aufnehmenden geht ihr nicht, und wenn, danmn beſchimpft ihr es. Jyr kauft euch Schmuck und Häuſer, ihr richtet dieſe nach euerem Geſchmack, d. h. nach fremdem, geweſenem Geſchmack oder nach der dode ein, ihr betreibt Geſelligkeit ohne eine Spur deſſen zu kennen, was wahre Geſellinkeit iſt. Ihr„erholt“ euch. Aus der Todes⸗ angſt herous, euer höchſt wertpollss Leben zu früh zu vorlieren. Ihr macht jeden Unſinn mit, der euch vorgemacht wird. Alle Seuchen der Zeit inftzieren euch. Ihr meint, wenn ihr tanzt. ohne jeden ſeeliſchen Rhuthmus in euch, dann ſei es ein Vergnügen, oder ihr 7 kanzt aus Verzwelflung, weil euere Seele nicht tanßt im Rhythmrs des Glückes. Ihr nehmt Kokain, weil es zum guten Ton gehört, ihr liebt gegen Bezahlung, oder ihr ſeid noch verlogener in eueren ſogenannten glücklichen Ehen. Ihr ſprecht von der Liebe zu eueren Kindern, ohne daß ihr ſelbſt euch in Liebe erfüllt und dieſe dadurch kennen lernt. Das iſt arge Lüge und böſes Tun. So erzieht ihr hingebungsvoll euere Kinder wieder zu euerer Aeußerlichkeit und Verlodenheit. Und was das Verruchteſte iſt. ihr nennt das ſtolz 9 „Pfchterfüllung“. Ihr ſpielt und kok⸗ttiert, ſtatt daß ihr empfindet 1d handelt. ihr redet, ſtatt daß ihr lebt! O, es iſt fürwahr herr⸗ ſche Pflichterküllung, feia und verantwortungslos unwahr und leer irtia zu ſein. Die Einen arbeiten wie verrückt, angeblich für ik, für die Menſchheit wos erzrlen ſie? Tand mird produ⸗ ihr V l. Wertſoſes. Unnstigrs, Aeußerliches. das ihr beſtaunt und „Fortich⸗itt“ neunt. Das machen die Tätigen. Und die Untätigen, dieie ncen. die ſich ſolches leiſten können, denen die„Tät gen“ in neidvoll ſinnloer Gier zuſtreben, die beſitzen ihr Ererbtes oder im beſſten Falle früher Erworbenes. ohne es täolich neu zu erwerben und es ſa zu Reche zu beſtzen. die ſinos Tänten ſprechen mnmer 5 0 N glückung“, daß ihr euch um dieſer Weltbeglückung willen auch die von„neuer“ Zeit, die ſinnlos Untätigen loben die alte Zeit, die ſie angeblich zu umſerem Beſten erhalten. Ihr ſtreitet euch, ob Monarchie oder Republik, ihr haltet wunderbare Reden, die ihr entweder euerer täglichen Leibzeitung entnehmt, oder ſolche, die andere vor euch ſchon tauſendmal und beſſer gehalten haben. Ihr „ſchmückt“ euere Affen⸗Reden mit Zitaten und habt immer und für alles Krafhätze bereit, die ſo abgegriffen ſind, daß ſie jeder ver⸗ ſteht und daher begeiſtert beklatſcht. Ihr krittelt an allem Reinen und mißtraut ihm. Ihr ſeid ſtets Partei, und die Partei, um die es euch geht, iſt immer die, von der ihr euch materielle Vorteile verſprecht oder ſonſtige Aeußerlichkeiten, die euere Enge verdecken. Iht ſeid von verächtlͤcher Gehäſſigkeit gegeneinander, von ſinnloſer Rechthaberei und Härte, von verbrecheriſcher Ueberlegenheit, man könnte euch um euere Einbeldung beneiden, wenn man ſie nicht aus tiefſtem Herzensgrunde verachten müßte Der Gegenſfatz dazu iſt der, daß ihr von„Güte“ redet. von„Pazifismus“ und„Weltbe⸗ Köyfe gegeneitig eimchſagt und euch die dürren Seelen auch ſo zer⸗ ſtoßt. Ihr gehk in die Kirchen, oder ihr verachtet ſie. In den Kirchen hört ihr„zur Beruhigung“ das, was euch nie lange ver⸗ traut iſt, was euch dahor nicht aufregt, über das ihr nie nachgedacht häbet, was lebendiges Wort ſein ſollte, was euch entſetzte, wenn es jemals lebendig als Erleben in euch würde. Ihr ſägt: Religion muß ſein des Pödels wegen! Das, was ihr Pöbel nennt, das ſagt: Religion brauchen wir nicht, denn wir glauben nicht mehr an Gott! Wenn euch aber das Sterben antritt, dann bekommt ihr es beide mit der Anaſt zu tun, dann ſeid ihr einig, dann erkennt ihr vor⸗ überhuſchend gemeinſam. daß der Sinn eueres Lebens geweſen wäre, frei, mutig. nur der Verantwortung gagenüber Gott lebend, ſich hier zu erfüllen! Ihr habt aber euere Zeit leer vertan mit Tanten. und Schwiegereltern in totem Sein und unglaubl'cher Geſetzeskun⸗ Diekeit, ihr habt über Teſtamente und Schenkungen, über Streuer⸗ ſtratsgie nachgegrübelt, über möglichſt gute Anlage Luere⸗ Geldes, das ihr nun nicht mitnehmen könnt. das zurückbleibt, als Erbſünde für die nach euch. Gewiß, ihr feiert auch Feſte, ihr gebt euch Ge⸗ ſchenke, aher zwiſchen dem, der gibt und dem, der empfängt ſind ſceliſche Abaründe der Trennung die ihr mit euerem weichen Her⸗ zen. wie ihr es nennt, immer wieder überlügt und das Güt⸗ nennt was die größte Härte iſt. Ihr verehrt die„Helden“, die Großen der Vercangenheit. Kein Hauch davon iſt in euch. Ihr treib: o Tobepfchändong. Ihr nennt euch aut. wenn ihr ſchäbig Alwoden goht. wann ihr mit„Haltung“ die Seele in euch verlsumdet. Ihr wichreckt ſofort oder bald nachher. wenn ihr einmal gefühlt babt. daß'llen in euch ſchmeben. Es gebört zu euerem auten Ton, den Geiſt zu verehren, ihr kauft drum Bücher, die Mode ſind die niſchen Anforderungen entſprechenden Straßenkonſtruktionen zu fin⸗ man„geleſen haben muß und glaubt, daß ihr aus Papier Kraft *— 1*— 4 1* 1* 98.57 72 7 4 — und ſind wie die Eiſenbahnen abaeſchrankt. Sie werden in der Regel nicht auer durch Städte und Dörfer, ſondern um ſie berumgeführt. Den Bahnhöfen der Eiſenbahnen entſprechend erhalten die Städte Und größeren Orte Halteſtellen, die in einer ihrer Bedeutung ent⸗ ſprechenden Erbreiterung der Schnellſtraße beſtehen und die aute deutſche Bezeichnung„Raſt“ erkalten. An dieſem ⸗Raſt“ findet der Uebergang der Kraftfahrzeuge vom Schnellſtraßennetz zu den Reichs⸗ ſtraßen 2. und 3. Ordnung und dem übrigen Wegenetz ſtatt. zugleich aber auch die Kontrolle der Fahrzeuge und die Erhebung der für ſie feſtgeſetzten Abgabe. Jede größere„Raſt“ erhält daher ihr„Raſt⸗ haus“ als Sitz der Kontrollbehörde, ferner eine Rergraturwerkſtätte für die Fahrzeuge, Benzinbehälter und Verkaufsſtand für Aus⸗ rüſtungsgegenſtände, ſowie die übliche„Reſtauration“(das„Gaſt⸗ haus“). Auf den Reichsſtraßen 1. Ordnung, die keinerlei Ni⸗ veaukreuzungen haben, iſt jeder andere Verkehr als der von ſchnell laufenden Kraftfahrzeugen ausgeſchloſſen. Die Niveaukreuzungen werden entweder üher die vorhandenen Verkehrsanlagen hinweg oder unter ihnen durchgeführt. Für die nichtobgeſchrankten Reichs⸗ ſtraßlen 2. Ordnuna ſind Niveaukreuzungen zugelaſſen. Vor⸗ handene Straßen können umgebaut werden. Die Geſchwindiakeit von 30 km darf nicht überſchritten werden. Uebertretungen werden beſtraft. Als Reichsſtraßen 3. Ordnuna gelten alle anderen Straßen, die für den Kraftwagenverkehr ſchon jetzt freigegeben ſind. Die Geſchwindiakeit darf 15 Kilometer in der Stunde nicht über⸗ ſchreiten. Dieſe Straßen dienen auch unbeſchränkt dem übrigen Ver⸗ kehr. während dieſer bei den Reichsſtraßen 2. Ordnung einigen Be⸗ ſchränkungen unterworfen iſt. Für das Schnellſtraßennetz (Reichsſtraßen 1. Ordnuna) könnte folgendes Schema zuarunde gelegt werden: Das Netz beſteht aus einer inneren Gruppe und aus je einer Nord⸗, Oſt⸗ Süd⸗ und Weſtaruppe. Die innere Gruppe umfaßt die„Gürtellinie“ Köln— Bremen—Hamburg— Berlin—Leipzig— Hof— Nürnberg— Würz⸗ burg—Frankfurt—Köln, ſowie die Diagonalen Köln—Elber⸗ feld—KaſſelMagdeburg—Berlin—Hamburg.—Hannover— Kaſſel.— Frankfurt und Magdeburg—Erfurt—Koburg—Bamberg—Nürnberg. Zur Nordgruppe gehören die Linjen Hamburg—Kiel—(Korför— Kopenhagen)-Berlin—Roſtock—Warnemünde—(Gjedſor—Kopenha⸗ gen) und Berlin—Saßnitz—(Trelleborg—Stockholmt). Oſtgruppe: Berlin—Stettin—Danzig—Königsberg—Tilſit(Riga—Petersburg); Berlin.—Frankfurt a..—Poſen(Warſchau— Moskau); Berlin— Breslau—Oberſchleſien(Ukraine); ſowie Berlin—Dresden(Prag Wien—Semmering—Adria). Südgruppe: Frankfurt a..— Mannheim—Karlsruhe—Baſel(Bern—Riviera); Frankfurt a..— Stuttgart—Bodenſee(Zürich—Gotthard—Mailand); Frankfurt a. Main—Würzburg—Augsburg—Möünchen(Kufſtein—Brenner—Ita⸗ lien); Nürnberg—Paſſau(Wien—Ofenpeſt—Balkan), ſowie die Transverſale, Nürnberg—Ingolſtadt—München. Die Eigenſchaft der Kraftfahrzeuge, weit ſtärkere Neigungen zu überwinden, als es die Eiſenbahn vermag, ermöglicht es, daß man bei der Traſſierung der Schnellſtraßen faſt immer die kürzeſte Linie zwiſchen zwei Punkten wählen kann. Bei Kurven wird man wohl ohne Gefahr bis zu einem Radius von 30 Meter herabgehen können. Dies gibt eine weit größere Freiheit bei der Umgehung zon Hinderniſſen, als dies bei Eiſenbahnen der Fall iſt. Was die Finanzierung des Schnellſtraßennetzes betrifft, ſo wird man die Mittel dazu im Wege der Anleihe umſo leichter beſchaffen können, als es ſich um eine produktive Anlage handelt, die, wenn auch nicht fortgeſetzt, doch ſchon nach einigen Jahren eine ſtetigeſteigende Rente verſpricht, mit der Zinſen und Amor⸗ tiſationen bezahlt werden können. Es iſt nur recht und billig, wenn die Nutzungsberechtigten der Schnellſtraßen für die Koſten auf⸗ kommen. Es empfiehlt ſich, von jedem Kraftfahrzeug bei deſſen Uebergang an den erſten Nutznießer nach der Geſchwindigkeits⸗ leiſtung(bis 15 Km., 15—30 Km., über 30 Km.) eine„Benut⸗ zungsgebühr“ zu erheben, die aus praktiſchen Gründen für die beiden erſten. Stufen als Pauſchalſumme gedacht ſind. Für die oberſte Stufe würde die Gebühr jeweils beim Verlaſſen des Schnellbahnnetzes an einer„Raſt“ erhoben und nach der Zahl der zurückgelegten Kilometer berechnet. Jedes ſchnellfahrende Kraft⸗ fahrzeug wäre daher mit einem Zählwerk und Kontrollbuch auszu⸗ rüften. Für die Bemeſſung der Gebühren bieten die Eiſenbahn⸗ tarife einen Anhalt. Bei Ausführung des Netzes wird man zunächſt die am dichteſten beſiedelten Gebiete Deutſchlands herückfichtigen und die Verbindungslinien zwiſchen ihnen ausbauen. Die Breite der Schnellſtraßen iſt nach der Stärke des zu erwartenden Verkehrs zu bemeſſen, ſollte aber in keinem Fall weniger als 10 Meter bhetragen. Da jeder andere Verkehr aus⸗ geſchloſſen iſt, dürfte dieſe Breite auch hier für einen verhältnis⸗ mäßig ſtarken Verkehr ausreichen. Bei den Raſten erfolgt eine Erbreiterung auf 20—25 Meter. Dieſe Gedanken und Vorſchläge ſind in ihrer Großzügigkeit ſo einleuchtend, daß wir ſie der Beachtung aller zuſtändigen Stellen empfehlen. Die Schaffung einer derartigen Schnellſtraße durch ganz Baden von Mannheim bis Baſel würde eine geradezu ideale Löſung der immer unhaltbarer werdenden Verkehrsſchwierigkeiten ſein. Richar d Schönfelder. in euere durch eigene Schuld verdorrenden und verdorrten Wurzeln faugen könnt. Die das produzieren, was euch gefällt, die rechnen mit ihren niedrigen, raffgierigen Inſtinkten auf euere niedrigen raffgierigen Inſtinkte. So verſteht ihr euch gut, liebt ihr euch und habt beide das, was ihr verdient. Jede Neuerung hat euer Inter⸗ eſſe und eueren Beifall, ſtolz wirft ſich euere Unbildung in die Bruſt und fühlt beglückt: Wir kommen weiter! Ihr wißt nichts Gründkiches mehr, aber ihr könnt von allem reden. Ein paar Sütze genügen euch, um auf jedem Gebiete Beſcheid zu wiſſen. Ihr habt guch vor der Wiſſenſchaft große Hochachtung, gewiß, wie vor der Kunſt und vor der Religion, aber ihr laßt die Wenigen verkommen. die euch künden könnten und wollen. Es ſind euch Harlekine; die mutige Tat iſt aus der Welt verſchwunden. Es genügt euch, euere Jehler zu kennen, beſſern wollt ihr ſie nicht— ihr nennt ſie„Eigen⸗ art“! Ihr habt jſa irgendwo geleſen, daß das„intereſſant“ iſt. Alles an euch iſt Nachahmung, und ihr habt euere feſten Grund⸗ ſätze, an die ihr allerdings, wenn ihr gerade Zeit habt, gern rührt, weil das amüſant, anregend und zerſtreuend iſt, aber ihr er werbt keine feſten Grundfätze. Dieſe könnten ja nur aus Handlungen hervorſprießen, aus Taten, und dafür ſeid ihr zu„klug“ geworden, zu vorſehend, zu berechnend, zu überlegt, zu„pernünftig“. Ihr „rechnet“ in allem und jedem, ihr treibt Taktik mit dem Menſchen⸗ leben. Und immer zu ſeloſtiſchen Zwecken. Die Einen, die da⸗ fühlen, wollen alles zerſchlagen, das iſt Wahnſinn. Die Anderen wollen alles„wie früher“ haben, das iſt gleicher Wahnſinn, denn das ewige Leben geht dawernd weiter, iſt ſich immer ähnlich, doch es wiederholt ſich nie. Ihr habt alles in ein elendes Gleichmaß gebracht, deſſen Langweile die Stütze euerer Hohlheit iſt. Die Kraft⸗ vollen, die anderes wollen, die wißt ihr zu zermürben, die wenigen die ungebrochen und rein ſchreiten wollen und müſſen, laßt ihr allein, laßt ihr verkommen, aber wenn ſie geſtorben ſind, dann zieht ihr ſchwarze Kleider an, dann gebt ihr ihnen Blumen, dann ſprecht oder ſchreibt ihr ſchöne Nachrufe, und ihr ſchwelgt teilnahms⸗ voll in der Erinnerung an den„lieben Toten“. Ihr wünſcht allen den Tod, die euch beunruhigen, die euch höher führen könnten, die euch aus euerer Enge herauszureißen verſuchen. aus euerer Schein⸗ ſicherheit in die Sicherheit Gottes. Sofort leckt eine Flamwe des Widerſtandes aus euch hoch, da ſeid ihr alle einſa, wie im Augen⸗ blick des Sterbens(der dem, der euch erkannt hat, Erlzung wird), wenn einmal einer unter euch tritt. der einen Widerſchein des Gött⸗ lichen in ſich träat. Ihr klagt darüber, daß das Jdeal nicht mehr in der Welt fei. ihr habt es gewordet mit euerem Hirn, mit ewerem Grübeln, ob das recht“ oder„nicht recht“ ſei, was„man“ tutl Ihr habt kein Vertrauen mehr zu euerem Fühlen, ihr habt keiven Mut mehr. euch dem Leben hinzugeben, wie es alle die taten, dexen Bilder ihr euch in euere Zimmer ſtellt oder hängt„zur Aufrichtung“ 2* 4. Seite. Nr. 148 Neue Mannheimer Jeltung(Abend⸗Rusgabe) Städtiſche Nachrichten Ronſirmation Wieder iſt ſtie da, für Hunderte von Kindern in Stadt und Land! Und wo ſie begangen wird, iſt Freude bei alt und jung, Freude in Haus und Herz. Wir wiſſen das, denn wir haben ſie ſa auch einmal erlebt und möchten dieſen Tag mit ſeiner Feier und ſeiner Freude gewiß nicht austilgen in unſrer Erinnerung. Er war und iſt eben auch etwas Beſonderes. Vielleicht merkt das manch mer jetzt erſt, wo ſchon der Sohn oder die Tochter bei der feiernden und betennenden Schar ſich befindet. Drum freue dich nur, du Jugend, an deinem Konfirmationstag! Geſtalte ihn ſo feſtlich und feierlich es dir möglich iſt, damit er dir zum Segen werde und inneren Gewinn dir bringe für alle kommenden Tage und Jahrel Für viele von Euch geht's nun ſchon in Beruf und Leben. Und das⸗ bedeutet viel Sorge und Unruhe, viel Kampf und Gefahr, viel Enttäuſchung und Not. Und wenn manche jetzt dieſen Dingen noch nicht ausgeſetzt ſind, weil Schule und Elternhaus noch ihres jungen Lebens Pole ſind, ſo mögen ſie dankbar ſein, daß ihnen einſt⸗ weilen ein beſſeres Geſchick beſchieden iſt. Geſchenkt wird auch ihnen nichts. Denn unſer aller Pfade ſind rauh, und dunkel liegt vor uns allen die Zukunft. Wir müßten nicht Deutſche ſein und Glieder eines Volkes, dem das Daſein ſo unſüglich ſchwer gemacht iſt. Daß das ſo iſt, wißt ihr alle. Und es tut uns leid, daß ihr es wißt und täglich ſelbſt erfahren müßt. Wie gern gäben wir euch ein beſſeres Los und wie leicht wäre uns allen ums Herz, wenn wir wüßten, daß die deutſche Nacht in Licht und des Vaterlandes Druck und Not in Freiheit ver⸗ wandelt wird euch zu Nutz und euerer Zukunft zum Heil! Gerne ſchwiegen wir von dieſen Dingen an euerem Konfirmationstag und beſonders davon, daß eueres Vaterlandes Not innere und innerſte Not iſt, an der es leidet, alſo Geiſtesnot und Seelennot. Ihr werdet's ja ſehen, je älter ihr werdet und es ſpüren, ſobald ihr prüfen und urteilen könnt. Und da entſteht für euch die ernſte Jrage, ob ihr als finſtere Selpſtlinge und Egoiſten eueren Weg gehen wollt oder ob ihr Idealiſten ſein und euch verantwortlich fühlen wollt für eueres Landes Heil und innerſte Erneuerung! Wollt ihr das, dann müßt ihr anfangen bei euch ſelbſt, müßt euer eigenes Leben und Denken feſt gründen laſſen, müßt in die Schule bei jenen gehen, die vom Zeitgeiſt verlacht, von der Maſſe verachtet und vom eigenen und hochmütigen Selbſt ſo gern verkannt werden. Das aber ſind die Großen, ſind die Propheten unſeres Volkes. Ihnen wendet euch zu als den gottgeſandten Boten vergangener Zeiten, die in Irrſal und Mühſal an dem einen feſthielten:„Ich laſſe dich nicht, du ſegneſt mich denn!“ Und dann nur getroſt! Laßt euch nicht betören vom Gerede und von der Weisheit der Vielen und Allzupielen. In dem Buch, in dem ihr die letzten Wochen ſo viel geleſen habt, ſteht das Wort:„Die göttliche Torheit iſt 255 als die Menſchen ſind!“ Glaubt nur dieſem alten Buch! Es bekommt und hat doch recht. Und die ihm geglaubt und vertraut haben, ſind noch allewege gut gefahren damit. Und wenn die Stürme toben und wild umbrauſen das Haus, dann macht es nur nicht, wie die Haltloſen unſerer Tage: ſie ſuchen Hilfe bald rechts, bald links oder klagen an heute die und morgen jene, nein, ſeht zu, daß jenes Wort wieder wahr werde: Wir Deutſche fürchten Gott und ſonſt nichts in der Welt! Konfirmation— ein Tag feſtlicher Freude will ſie ſein, zu einem Tag heiliger Verantwortung ſöll ſie werden. Es iſt Schickſalszeit, in die ſie fällt, Wendezeit für euch und uns. Es gilt hart werden und ja zu ſagen zu dem heiligen Willen über uns und unſerem Volke, eingedenk des alten Wortes von E. M. Arndt:„Die Freiheit und das Himmelreich gewinnen keine Halben!“ B. verwaltungs ⸗Sonderzüige Wie der Verkehrs⸗Verein uns mitteilt, beabſichtigt die Reichs⸗ bahn⸗Geſellſchaft im kommenden Sommer Sonntags— wie in der Vorkriegszeit— Verwaltungs⸗Sonderzüge nach den wichtigſten Ausflugsgebieten zu fahren. Es handelt ſich um ſchnellfahrende Züge 4. Klaſſe mit 33% Proz. Fahr⸗ preisermäßigung und einer beſchränkten Fahrkartenverausgabung ſetwa 800 Perſonen für jeden Zug). Dieſe Züge ſind gedacht als Ergänzung des Sonntagskartenverkehrs. Für die Führung dieſer Züge kommen vornehmlich entfernter gelegene Ausflugsgebiete in Betracht, die an einem Tage nur beſucht werden können, wenn ſchnellfahrende, zur Hin⸗ und Rückfahrt günſtig liegende Sonder⸗ züge eingerichtet werden. Es iſt beabſichtigt, dieſe Züge in einer beſtimmten Zeitordnung verkehren zu laſſen, abwechſelnd von den einzelnen Ausgangsgebieten und nach den einzelnen Ausflugsgebie⸗ ten. Hierbei ſollen Wünſche, die vor der Bekanntgabe mitgeteilt werden, tunlichſt Berückſichtigung finden. Die erſten Züge werden etwa Anfang Mai und die letzten vielleicht Mitte September ver⸗ kehren. Für die Wandervereine und ſonſtigen Vereinigungen em⸗ pfiehlt es ſich, etwaige Wünſche den zuſtändigen Reichsbahndirek⸗ tionen möglichſt bald zu unterbreiten, wobei beſtimmte Angaben über die Tage und die Ztele erwünſchter Sonderzüge ſehr ange⸗ nehm ſind. Vorbedingung für jede Sonderzugverbindung muß natürlich ſein, daß ihre Einrichtung rentabel iſt, d. h. daß ſie von mindeſtens 600 Perſonen benutzt wird. Der Badiſche Verkehrsverband hat bei der Reichsbahndirektion Karlsruhe angeregt, ähnlich wie über Weihnachten, auch über Oſtern einen Verwaltungsſonderzug von Frankfurt und Wiesbaden—Mainz über Darmſtat, Mannheim, Karlsruhe nach Baden⸗Baden und über Offenburg nach Freiburg(Höllental und Südbaden) ſowie über Triberg nach Konſtanz zu führen. Der Sonderzug durch das Höllental ſoll erſtmals bis Bärental fortgeſetzt werden. Ferner ſollen ebenſo wie zwiſchen dem Rheinland und München während des Sommers auch regelmäßige Verwaltungs⸗ ſonderzüge zwiſchen dem Rheinland und Ruhrgebiet einerſeits und dem Schwarzwald und Bodenſee andererſeits eingelegt werden. Von der Ausführung eines Sonderzuges von Mannheim nach Hin⸗ terzarten und Titiſee anläßlich der am Sonntag, 29. März, in Hinterzarten, Titiſee und Neuſtadt ſtattfindenden großen winter⸗ Veranſtaltungen iſt mit Rückſicht auf die Wahl des eichspräſidenten abgeſehen worden. * »Neue Bilder. In unſerem Schaufenſter E 6, 2 ſind folgende Bilder ausgeſtellt: Brandenburgiſches Kunſtturnen. Turngemeinde Berlin ſiegte in der 20 2 Rundenſtaffel.— Beginn der Früh⸗ jahrs⸗Motorrad⸗Saiſon. Anfahren des Gau 1(Adac) vom Schloß⸗ platz, Berlin.— Sieger der Deutſchlandfahrt. Die Mabeco⸗Mann⸗ ſchaft: Herold, Gubela, Kozal.— Das Auto im Dienſte des Flug⸗ ſports. Fahrt zum Flugplatz. Ein Ski⸗Meiſterſprung im Schwarzwald. Neuner ſpringt 56 Meter.— Präſident und Meiſter⸗ läufer. Der finniſche Läufer Nurmi beim Präſidenten der.S. A. — Dr. Wagemann, der Leiter der Reichspräſidentenwahl.— Das Jubiläum der 400 Jahre beſtehenden Univerſitäft Marburg.— Deutſchfeindliche Demonſtrationen in Polen. Die Menge vor dem Warſchauer Rathaus.— Das weltberühmte Wachsfiguren⸗Kabinett der Madame Tuſſaud in London nach dem Brande.— Der Sieg des Zeppelin in Amerika. Die Luftſchiffe für den amerikaniſchen Verkehr. — Das brennende Tokio. Blick in die Hauptſtraße der Stadt. * Preußiſch⸗Süddeutſche Klaſſenlotterie. Das badiſche Mini⸗ ſterium hat mit dem preußiſchen Miniſterium eine Abmachung ge⸗ troffen, wonach von den drei Staatslotterien, die es im Deutſchen Reiche gibt(die Preuß.⸗Süddeutſche Klaſſenlotterie, die Sächſiſche Landeslotterie und die Hamburger Staatslotterie) innerhalb des badiſchen Staatsgebietes nur die Loſe der Preußiſch⸗Süd⸗ deutſchen Klaſſenlotterie durch die hierzu beſtellten Lotterie⸗Einnehmer und ihre Mittelsperſonen vertrieben werden dürfen. Der Vertrieb ſowie das Angebot von Loſen der Sächſiſchen und Hamburger Lotterie wie auch das Spielen in dieſen Lotterien iſt im badiſchen Staatsgebiet unter hohen Geld⸗ bezw. Freiheits⸗ ſtrafen verboten.(Weiteres Anzgeige.) * Unfälle. Geſtern vormittag ſprang in der Schwetzingerſtraße ein 89 Jahre alter Heizer in unachtſamer Weiſe und ohne ſich umzuſehen über die Straße, wobei er von einem vom Tatterſall kommenden Perſonenkraftwagen erfaßt und auf den Boden ge⸗ ſchleudert wurde. Das Sanitätsauto überführte den Schwerver⸗ letzten auf Anordnung eines herbeigerufenen Arztes in das allge⸗ meine Krankenhaus. Lebensgefahr beſteht nicht. Inwieweit den Führer des Autos eine Schuld trifft, muß die Unterſuchung ergeben. — Beim Ausladen von Material im Betriebe der Firma Gold⸗ ſchmidt in Rheinau fiel geſtern nachmittag ein Dampfkran auf bis jetzt noch unaufgeklärte Weiſe um und quetſchte dem Führer des Kranens den linken Fuß. Im allgemeinen Krankenhaus, wohin der Verletzte mit dem Sanitätsauto verbracht wurde, mußte der Fuß abgenommen werden.— Geſtern nachmittag geriet ein 27 Jahre alter Radfahrer, als er auf der Inſelſtraße einem Laſt⸗ kraftwagen ausweichen wollte, in die Schienen der Straßenbahn und ſtürzte zu Boden. In bewußtloſem Zuſtande überführte man den Verunglückten in das allgemeine Krankenhaus, woſelbſt eine Gehirnerſchütterung feſtgeſtellt wurde. * Zuſammenſtöße. Geſtern nachmittag ſtieß infolge Verſagens der Bremſe Ecke Breiteſtraße und R und S 1 ein Laſtkraftwagen mit einem Straßenbahnzug der Linie 10 zuſammen. Beide Fahr⸗ zeuge wurden leicht beſchädigt. * Ein Zimmerbrand entſtand durch unvorſichtiges Umgehen mit einer Zigarette durch den Wohnungsinhaber in der vergangenen Nacht im Hauſe Waldhornſtraße 37 in Neckarau. Die Gefahr wurde durch die um.15 Uhr glarmierte Berufsfeuerwehr beſeitigt. Der angerichtete Schaden beträgt etwa 100 Mk. * Feſtgenommen wurden 19 Perſonen wegen verſchiedener ſtrafbarer Handlungen. * Verbrannte Fleiſchwaren. Durch zu ſtarkes Feuer in dem Räucherkamin des Metzgermeiſters Knapp in H I, 10 gerieten in der vergangenen Nacht Fleiſchwaren, die zum Räuchern aufge⸗ hängt waren, in Brand. Die Gefahr wurde durch die um 2 Uhr dlarmierte Berufsfeuerwehr beſeitigt. Der entſtandene Schaden betrögt etwa 50 Mark. *Annökiger Feueralarm. Geſtern Abend verbrannte der Be⸗ ſitzer eines Grundſtücks in der Nähe der Gutemannſt. eine Menge Un⸗ rat. Dadurch wurden Paſſanten in den Glauben verſetzt, ein Gar⸗ tenhaus ſei in Brand geraten, und alarmierten um.16 Uhr die Berufsfeuerwehr, die nach Feſtſtellung des Tatbeſtandes ſofort wieder abrücken konnte. *Sein 25jähriges Geſchäfksjubiläum feiert heute Herr Joſef Götz, Tapeziermeiſter, Lortzingſtraße 27. * Das ſilberne Hochzeitsfeſt feiert am Dienstag, 31. März. Werk⸗ meiſter Ludwig Ebel mit ſeiner Ehefrau Suſanng geb. Müller, Humboldtſtraße 20a4. Herr Ebel war lange Jahre Meiſter bei der Firma Venz u. Co., altes Werk. Marktberſcht Die Zufuhr in Gemüſe und Obſt war recht gut, ebenſo in Eiern, Butter, Geflügel und Fiſchen. Die Nachfrage dürfte beſſer ſein. Das Nachrichtenamt teilt uns folgende Preiſe mit: Kartoffel.50, Spinat 20—25, Wirſing 30—35, Weißkraut 15 Rotkraut 20, Meerrettich 30—100, Blumenkohl 30—120, Gelbe Rüben 10, Roſenkohl 55—65, Schwarzwurzeln 40—55, Rote Rüben 10, Ra⸗ dieschen Büſchel 25—50, Kopfſalat Stück 35—45, Feldſalat das Pfd. 80—100, Zwiebeln 18—22, Tomaten 120, Eier—15, Süßrahmbutter 240—260, Landbutter 220, Zitronen d. St.—10, Orangen d. St. 8 ——— Iht habt das Ideal mordet, ihr mordet es täglich neu. Ihr habt den Beſten den Glauben genommen an den Wert des Lebens mit euch umd für euch. Ihr liebt„die Natur“, das Aeußerliche der Natur, deren Innerſtes hat Lava und Erdboden im Schoß, und kauft oder zieht teuere Pflanzen und Blumen, ihr ſteckt ſie an. Daß ihr aber die Blume eueres Weſens zu betreuen hättet, das wißt ihi nicht, das tut ihr nicht. Alles iſt euch zur Aeußerlichkeit geworden, eer Ulebernommenes oder ſogenanntes Neues, das euch kitzelt. Ihr habt euch durchaus an Sachen gehängt und dafür euere Seele ver⸗ ſchachert. Ihr habt dauernd die Sehnſucht nach„Führern“, abet ihr laßt ſie nicht hoch kommen, und wenn ſie hoch kommen, ſo laßt ihr ſie ſchmachvoll im Stich. Sie beunruhigen euch! Wie ſoll das anders werden! Furchtbarſte Not könnte euch vielleicht doch noch zur Vernunft des Herzens zurück bekehren, aber ihr ſeid ſa auch darin ſo raffiniert geworden, die Not ſeglicher Art aus euch auszuſperren, daß auch das nicht mehr möglich iſt. Wofür ziehen wir, die wir uns gegen euch aufbäumen, unſere Laſt? Wozu chaffen wir? Um„Utopiſten“ genannt zu werden, um„lebens⸗ fremd“ genannt zu werden, um nicht voll genommen zu werden. Wir ſind nurmehr Hanswürſte euerer gepußten Lebensmahlzeiten ohne Kraft und ohne Sinn! Ihr bringt das wundervolle Leben durch den Narrentanz eueres ſogenannten Lebens um. Ihr ſeid Mörder! Die Geißel zu nehmen, euch aus dem herrlichen Tempel hinauszujagen, das mit jeder Glücksmöglichkeit euch umſteht, zu Allem bereit, das ihr nur zu ergreifen braucht, um wahre und glückliche Menſchen zu werden. es lohnt ſich nicht. Es wäre ſchade um die Geißel. Ihr ſeid ſo offenbar verächtlich, daß ſelbſt die Ver⸗ achtung euch gegenüber zwecklos und banal geworden iſt. Ihr habt eulere Seelen ſo umſtellt und verbaut. daß man euch die Kinder wegnehmen ſollte, doch ihr ſeid ja ängſtlich bemüht. ſie zum Gleichen zu erziehen, und ihr nennt das„Mutter⸗ und Vaterllebe“. Was bleibt zu tun? Auf die Vernichtung zu warten. auf die Sintflut, zum mindeſten auf das Glück einer perſönlichen Sintflut, das einen hinwegnimmt. Ihr werdet auch darüber leicht hinwegkommen, ich weiß es, beunruhigt euch nicht! Theater und Muſik Zweites Abonnements-Konzert des Lohrergeſangvereins Mannheim-Cudwigshaſen. Getreu dem leitenden Gedanken bot der Lehrergeſangverein Mannheim⸗Ludwigshafen ſeinen Miteliedern als„zweites Abonnements⸗Konzert“ einen belangreichen Kam⸗ mermufſfkabend. Wir befanden uns im 18. Jehrhendet wenn wir mehr oder weniger bezweifeln, ob Johann Sebaſtian Bach wirklich der Urheber des kleinen Liedes„Willſt du dein Herz mir ſchenken“ iſt, ſo würden wir dennoch mit Händels um 1740 ge⸗ ſchriebenen Kammerſongte und der großen Sopranarie mit obligater Flöte(die aus„Frohſinn und Schwermut“— aus„Allegro e Penſieroſo“— entnommen iſt) und dem Quintett von Mozart, das den Abend abgeſchloſſen hat, den Zeitraum von 1740 bis 1784 durch⸗ wandert haben. Ja, unſere Vortragsfolge führte uns an den Hof des großen Friedrich; wir hörten den langſamen Satz aus einem Flötenkonzert des Fürſten⸗Komponiſten, wir hörten ein Trio von Ph. E. Baſch, der damals„Clapeciniſte de la chambre“ am Ber⸗ liner Hofe war, hörten obendrein noch einen kleinen Friede⸗ mann(„Kein Hälmlein wächſt auf Erden“) und endlich zwei ganz ſeltene Mozartfunde. Das„Andante für Waldhorn und Klavier“ iſt freilich ſeit 1877 im Neudruck unſerer deutſchen Mozart⸗ Geſamtausgabe bekannt geworden. Es iſt der Mittelſatz— eine Romoanze in As⸗dur— aus dem Hornkonzert in Es⸗dur(1783); die drei Klavferſtücke, die wir geſtern hörten: Romanze in As-dut, Marſch und Walzer() waren wohl Jedem von uns unbekannt. Sie klangen ſehr mozartiſch in der äußeren Geſtaltung, aber hernach, als wir die Horn⸗Romanze hörten, geriet ich auf eine naheliegende Vermutung: ſollten dieſe Klavierſtücke nicht von dem zweiten Sohne des Meiſters ſein? Der hieß nämlich auch Wolfgang Amadeus Mozart, war ein guter Muſiker und ſchrieb u. a. Klavierſonaten. Die Ausführenden waren Fräulein Edith Maasberg(Sopran) und die Bläſer Fritz Kröckel(Flöte), Fr. W. Müller(Obde), Alfred Richter(Klarinette), Max Hofmann(Fagott) nud Max Herber(Horn). Wir hörten die„Bläſer⸗Kammermuſik⸗Vereini⸗ gung des Deutſchen Opernhauſes in Charlottenburg“ in Ver⸗ bindung mit Julius Dahlke, dem gediegenen Klavierſpieler und ſicheren Begleiter. Ueber alle dieſe Künſtler wäre ſo viel Gutes zu berichten, doaß der verfügbare Raum der Tageszeitung kaum hin⸗ reichte. Eins aber ſei dennoch mit beſonderem Lobe erwähnt: ſie olle haſſen den glatt gewalzten Raſen des üblichen Konzertſpiels, denn ſie ſpielen nicht allein mit ſicherer Technik und ſchönem Klang, ſondern mit dem edlen Gefühlsausdruck des deutſchen Muſikers. Der Flötenvirtuoſe, der uns nicht allein Händel in klaſſiſcher Form blies, ſondern auch kleinen Ballettſtücklein von Goſſer(1760) den rechten Stil, der Horniſt, der uns einen herrlichen Mozark gab die junge Sängerin vom Deutſchen Opernhauſe mit ihrer wohlgebiſdei lichten und leichten Soptanſtimme, ſie ſeien als beſondere Publi⸗ kumefreuden gerannt. In Summa: alte Kunſtwerke wurden neu ehn ſend jenn die alte Moſt! A. BI. Samskfag, den 28. März 1928 ſche Volßspartei Deut Die Bekanntgabe der Wahlergebniſſe erfolgt für die dem Reichsblock angeſchloſſenen Parteien im Wiener⸗ Reſtaurant, C 1, 10/11, abends ab 7 Uhr, Tel.⸗Nr. 11 000. Reichsblock Mannheim. N bis 15, Birnen 45, Aepfel 20—40, Kabljau 50, Bratſchellfiſche 40—50, Schellfiſche 90, Seehecht 60, Stockfiſche 40, grüne Heringe 20, See⸗ lachs 40, Karpfen 180, Breſen 80—120, Weißfiſche 80, Backfiſche 60, Geflügel lebend: Hühner 200—400, Gänſe 650, geſchlachtetes Ge⸗ flügel: Hahn 300—800, Huhn 200—800, Enten 1000, Tauben 100 bis 150, Zicklein d. Pfd. 80—100. veranſtaltungen Klavierabend Karl Rinn. Der urſprünglich am 25. März nun⸗ mehr am Montag, den 30. März ſtattfindende Klavierabend Rinns, eines gebürtigen Mannheimers, bringt in ſeiner Vortragsfolge Kla⸗ vier⸗Werke von Buſoni, Spanich, Debuſſy und Toch. Beſonderes In⸗ tereſſe dürften vor allen Dingen die Kompoſitionen von Dr. Ernſt Toch und Kurt Spanich beanſpruchen, zwei in Mannheim leben⸗ den Tonſetzern. Der Verein für klaſſiſche Kirchenmuſik(gegr. 1874) veran⸗ ſtaltet am Montag, 6. April in der Konkordienkirche ein Konzert in Form einer Paſſionsfeier. Das Programm enthält Werke alter Meiſter(Paleſtrina, Eccard, Schütz, Scheidt und Bach) echte Perlen der Kirchenmuſik à capella— Geſang, Altſolo, Orgel.— Mitwir⸗ kende ſind Lisl Curletti, Bamberg(Alt), welche durch ihre erfolg⸗ reiche Mitwirkung in zwei des letzten Jahres hier keine Unbekannte mehr iſt, unſer Orgelmeiſter Arno Landmann und außer dem Chor des Vereins ein Knabenchor, gebildet aus Schülern der Leſſingſchule. Die Leitung hat Hermann Eckert. *„Apollo“(Mannheimer Künſtlerkheater). Heute abend ſowie morgen nachmittag und abend geht die erfolgreiche Biedermeier⸗ Operette„Wenn der Flieder blüht“ in Szene. Die Preiſe der Nachmittagsvorſtellung ſind ermäßigt. Wir machen gleichzeitig darauf aufmerkſam, daß die Ergebniſſe der Reichspräſidentenwahl den Beſuchern der morgigen Abendvorſtellung bekanntgegeben werden. 0 *Bismarck-Jeier. Die Arbeitgemeinſchaft Schwarz⸗Weiß⸗Rot Mannheim— eine Gemeinſchaft vaterländiſcher Jugend⸗ und Wehr⸗ verbände— veranſtaltet am Mittwoch abend im Nibelungenſaal eine Bismarckfeier, zu der an die geſamte national geſinnte Be⸗ völkerung Mannheims Einladung ergeht. Wie aus der Anzeige in dieſer Nummer zu erſehen iſt, wirken bei dieſer Feier namhafte Perſönlichkeiten und erſte Kräfte mit. In den heutigen Tagen der Scharung aller vaterländiſch denkenden Kreiſen um das Banner Schwarz⸗weiß⸗rot iſt ein zahlreicher Beſuch dieſer Feier zu wün⸗ ſchen, damit die nationale Einſtellung aller wahrhaft deutſch Ge⸗ ſinnten immer mehr geſtärkt wird. *Einen Pfälzer⸗Abend veranſtaltet der D. H. V. für ſeine Mit⸗ glieder am Dienstag, 31. März, im Wiener Reſtaurant.(Siehe Anzeige.) „Wiederholung des Frauenvorkrags. Am Dienstag abend findet, da viele Damen keinen Einlaß fanden, eine letztmallge Wiederholung des Frauen⸗Vortrages im Kaſino am Markt ſtatt.(Weiteres An⸗ zeige). * Der Mannheimer Hausfrauenbund lädt für kommenden Mitt⸗ woch nachmittag in den Kaſinoſaal, R 1, 1, ſeine Mitglieder und alle intereſſterten Hausfrauen Mannheims zu einem Vortrag über den„Großen Hausputz“ mit praktiſchen Vorführungen und anſchließender Filmvorführung ein. Der große Hausßutz, der ſetzt vor der Türe ſteht, pflegt jeder Hausfrau ſo unendlich viel Mühe zu bringen, daß ſie gewiß lebhaftes Intereſſe haben wird an den Winken zur Erleichterung dieſer Arbeit, die ihr in der Veranſtaltung gegeben werden ſollen.(Weiteres Anzeige Mittagsblatt.) Aus dem Lande K. heidelberg, 28. März.(Eig. Bericht), der Termin für die Bürgermeiſterwahl iſt auf den 6. April abends—7 Uhr anberaumt worden. Die Wahl erfolgt durch die Mitgläeder des Bürgerausſchuſſes und des Stadtrats und wird im Stadtrats⸗ ſaal vorgenommen.— Hier wurde eine Ortsgruppe Heidelberg der deutſchen Goethegeſellſchaft Weimar gegründet. Vor⸗ ſitzender iſt Dr. Rudolf Karl Goldſchmit, Schriftführer Pro⸗ ſeſor Dr. Eugen Ehrmann.— Baurat Alwin Goffin beim Kulturbauamt Heidelberg iſt auf ſein Anſuchen aus dem Staats⸗ dienſt entlaſſen worden. L. Wiesloch, 28. März. Während an der hieſigen Realſchule 29 Schüler und Schülerinnen zur Entlaſſung kamen, ſind für das be⸗ ginnende Schulfabhr 54 neu angemeldet. Bei der Neuanmeldung fällt vor allem der hohe Prozentſatz der eintretenden Mädchen auf. Wertheim, 28. März. Die Gendarmerien von Amorbach und Kirchzell verhafteten den auf dem Neidhof ſeit einigen Wochen be⸗ ſchäftigten 25iährigen Knecht Wilhelm Gehre, der von der Staatsanwaltſchaft Hannover ſeit dem Jahre 1923 wegen Raub⸗ mord geſucht wird. Der Verhaftete ſtammt aus Klauen bei Hanno⸗ ver und iſt von Beruf Droaiſt. Wetternachrichten der Karlsruher Landeswetterwarte Beobachtungen badiſcher Wetterſtellen(728 morgens) Juft⸗ 72 + 2 ege. deu dern. ñ 8 höhe in NNI tur ef p 2 88 88 dun 88.8 Richt. Stärkef 9 gs Wertheim—— 5 10 3 W leicht Nebel— Aönigſtubl. 503 257 1%„ Karlsruhe 127 7574 5 111 5NC„ Regen— Baden⸗Baden 213 757½ 8 5 SW)„ 4 Billngen. 80 7592 2 7 2/ NW)0„„ Feldberg. Hof 1281 646.4 2 5 2 NWI„ Schne 2 Badenweiler e— St. Blaſien—-— 2 6 1] W.— dbedeck— Während über Weſt⸗ und Mitteleuropa der Luftdruck ſteigt, ver⸗ lagert ſich das Tiefdruckgebjet nach Oſteuropa, doch bringen kleine Druckſtörungen“ auf ſeiner Rückſeite ſtellenweiſe Niederſchläge. In Baden blieb geſtern das Wetter wieder trocken, doch iſt über Nacht ſtärkere Trübung eingetreten und heute fallen mäßige Niederſchläge. Die Temperaturen liegen nur noch im Hochſchwarzwald unter dem Gefrierpunkt. Bei ſtärkerer Zufuhr nördlicher Luftmaſſen iſt vor⸗ läufig Fortdauer der meiſt trüben Witterung mit mäßigen Nieder⸗ ſchlägen(Gebirge Schnee) zu erwarten. Zunächſt iſt noch keine Aus⸗ ſicht auf wärmeres Wetter. Vorausſichtliche Witterung für Sonniag, bis 12 Uhr nachts: Meiſt trüb, mäßige Niederſchläge, teilweiſe Schnee, etwas kälter, oberer Schwarzwald Froſt, nördliche Winde. 2* im Grosshandel dureh ESHdTO. G. m. b H. unliech in aſlen Drogetien J½1 Dose 2,50 Mark. Ea 160 ½% Dose 75 Piennig./ Dose 1,40 Mark. EFrrerre, e⸗ weil die Tilgung der geſetzlicher e 5. Seite. Nr. 148 Saiuslag, den 23. Mätz 1925 Reue Mannheimer Jeitung(Abend⸗Ausgabe) — Neue Mannheimer FJeitung Handelsblatt Die Wirtſchaſts⸗ und Börſenwoche Der Gipfelpunkt des Wahlkampfes— Die Aufwerkungs-Geſetzentwürfe— der deutſche Außenhandel weiter paſſiv und rückgängig— Meſſen in Köln und giel— Der Geldmarkt am Quarkalswechſel— Ruhige Börſen Von Georg haller⸗Mannheim Der morgige Sonntag ſoll die Entſcheidung für die Beſetzung des Reichspräſiuentenpoſten bringen: der Wahlkampf iſt infolge⸗ deſſen auf der Höhe angelangt. Für Mannheim hatte dieſe Woche mit der Jarres⸗Verſammlung den Gipfſelpunkt gebracht, als der Roſengarten einen Maſſenandrang wie nie zuvor bei ſolchen Anläſſen erlebte. Zu wünſchen wäre, daß die morgige Wahl ein endgültiges Ergebnis brächte, um der politiſchen Aufgeregtheit nach innen ein Ende zu machen. Geht man doch an der Außen⸗ politik mit ihren ſo wichtigen gegenwärtigen Entwicklungs⸗ phaſen faſt geſchloſſenen Auges vorüber, um nach alter Ueber⸗ lieferung gegen die eigenen Landsleute zu kämpfen. Daß män ſich dabei auch die Aufwertungs⸗Geſetzentwürfe der Regie⸗ rung, die endlich veröffentlicht worden ſind, als Agitationsmaterial nicht entgehen läßt und um ſo heftiger dagegen polemiſiert, ſe beſſer man darüber unterrichtet iſt, daß die eigenen Parteigenoſſen, als ſie in der Regierung waren, keineswegs Neigung bekundeten in dieſer Richtung ſoweit oder gar weiter zugunſten der geſchädigten Reichsgläubiger zu gehen, als es die jetzigen Geſetzentwürfe kun. Je geringer die Sachkenntnis, je heftiger die Töne, mit denen man an die komplizierte Materie herangeht. Dabei ſchreibt ſelbſt ein Blatt, das der gegenwärtigen Regierung ſo ſcharf ablehnend gegen⸗ überſteht, wie die Frankfurter Zeitung, daß„die Entwürfe auf dem Boden wirtſchaftlicher Vernunft aufgebaut ſind, daß ſie in der Behandlung der öffentlichen Anleihen den leider engen Grenzen möglicher Belaſtung der Allgemeinheit Rechnung tragen und daß ſie in der Behandlung der privatrechtlichen Forderungen über dem non jedem geteilten Wunſche, mehr von den Ungerechtigkeiten der Inflationszeit wieder gutzumachen, die Möglichkeiten, die ohne ſchweren Schaden für die Produktionswirtſchaft gegeben ſind, nicht außer Acht laſſen.“ Alſo warum der Sturmlauf gegen die Ent⸗ würfe? Weil wir im Wahlkampf ſtehen! Nach dieſen Ausführungen des genannten Blattes iſt für leden, der wirtſchaftliche Einſicht beſitzt, die Erkenntnis von dem Zwang zum Kompromiß gegeben, bei dem es eine Ideallöſung eben nicht gibt. Im übrigen ſteht es dem Reichstag zu, die wirklich vorhandenen Schönheitsfehler aus⸗ zumerzen, wobei er nur die Frage nicht außer Acht laſſen darf, daß das Maß der Belaſtung der öffentlichen Haushalte erträglich bleiben muß. Wenn wir den Hauptinhalt der Aufwertungs⸗Geſetzentwürfe ſchlagwortartig zuſammenfaſſen, ſo bringen ſie bei weitgehenden ſozialen Rückſichten eine 25 proz. Aufwertung für Alt⸗Beſitzer, bedingte Ausloſung auch des„ſpekulativen“ Beſitzes und eine 25 proz. Hypothekenaufwertung mit Kautelen, dagegen ſind die K⸗Schaͤtze faſt wertlos und die Zwangsanleihe ohne jeden Wert. Die geſamte öffentliche Schuld von 70 Milliarden P⸗, ſoll auf 5 Prozent abgeſtempelt werden und eine neue ſogenannte Anleiheablöſungsſchuld in Höhe von 375 Milliarden Goldmark geſchaffen werden. die Sparprämienanleihe von 1919 wird nur auf 27 Prozent aufgewertet, die im Entſchä⸗ digungsverfahren für Kriegsſchäden ausgegebenen Schatzanwei⸗ fungen des Reiches werden auf 5 Prozent vom Goldwert ab⸗ geſtempelt. Der Goldwert der K⸗Schatzanweiſungen von 1923 iſt auf Grund eines Dollarmittelkurſes von 1823 359., der der K⸗Schatzanweiſungen von 1924 auf Grund eines Dollarmittelkurſes von 9 895 863 414 P/ zu beſtimmen. Die neue Anleihe⸗Ablöſungsſchuld bleibt bis zur Er⸗ ledigung der Reparationsverpflichtungen unverzinslich. Man wird danach den Gegenwartswert der Reichsanleihen als davon abhängig anſehen müſſen, wie man die Lage der Reichsfinanzen beurteilt, Anleihe⸗Ablöſungsſchuld durch Rückkauf oder Ausloſung von ihnen abhängt. Zwiſchen altem und neuem Beſitz ſoll nun doch unterſchieden werden, obwohl ſich alle Sachverſtändigen dagegen ausgeſprochen haben. Als Altanleihebeſitzer erkennt der Entwurf Perſonen an, die ſeit dem 1. Juli 1920 ihre Markanleihen ununterbrochen beſitzen. Dieſe Beſiger erhalten für ihre alten Anleihen jene Anleihe⸗Ablöſungsſchuld, wofür jährlich rund 140 Millionen Goldmark verausgabt werden ſollen. Der Altbeſitz von ſchätzungsweiſe 20 Milliarden entſpricht einer abgeſtempelten Gold⸗ ſchuld von 1 Milliarde. der Ablöſungsſchuld der Altbeſitzer. der Vorkriegsgufwendungen für die Anleiheverzinſung. Das ſind mehr ols drei Viertel die Anleihe⸗Ablöſungsſchuld der A ltbeſitzer mit 5 Prozent jährlich e eeee 2 2 Rheiniſche Creditbank, Mannheim ur. Nach dem in der heutigen Aufſichtsratsſizung vorgelegten Rechnungsabſchluß für das Jahr 1924 erbrachte dieſes einen Roh⸗ gewinn von 15 901475 R. bzw. emen Reingewinn von 1902 173.4. Der Aufſichtsrat beſchloß der auf den§. April ein⸗ berufenen.⸗V. folgende Gewinnverteilung vorzuſchlagen: 8 Prozent Dipidende auf 16 800 000 N. Aktienkapital gleich. 1344000, Zuwendung an die offene Reſerve 400 000 4 Auf⸗ ſichtsratstantieme 78 000 und Vortrag auf neue Rechnung 80 173 K. Sü bdeu'ſche disconto⸗Geſellſchaft fi.⸗G., Mannheim hr. In der am 28. März ſtattgefundenen Aufſichtsratsſitzung wurde die Bilanz nebſt Gewinn⸗ und Verluſtrechnung für 1924 vorgelegt, die einen Reingewinn von 2 562 455 ergibt. Der Aufſichtsrat beſchloß der auf 7. April einberufenen.⸗V. vor⸗ zuſchlagen: eine Dividende von 8 Prozent zu verteilen, 562 730 R. für Umbauten und Neubauten vom Jahre 1924 abzu⸗ ſchreiben, 94715 Re dem Beamtenfonds zuzuweiſen und 669 010 Reichsmark auf neue Rechnung vorzutragen. Badiſche Aſſekuranz⸗Geſellſchaft.⸗G., Mannheim Nach dem Geſchäftsbericht hat die Geſellſchaft im Jahre 1924 ihre Geſchäftsverbindungen erweitert und dadurch neue Einnahme⸗ quellen erſchloſſen. Aus organiſatoriſchen Gründen mußte der Ab⸗ ſchluß von Verſicherungen in anderen Geſchäftszweigen außer der Transportverſicherung aufgenommen werden. a die Geſellſchaft dieſe Geſchäftszweige wegen der weitgehenden Bedingungen, die das Reichsaufſichtsamt an deren Aufnahme knüpft und wegen der ſehr hohen Organiſationskoſten nicht betreiben will, hat ſie mit einem ihr befreundeten, beſonders vertrauenswürdigen und kapitalſtarken Konzern ein Abkommen getroffen, das ihr den Abſchluß von Feuer⸗, Einbruchdiebſtahl⸗, Fahrrad⸗ und Waſſerleitungsſchäden⸗Ver⸗ ſicherungen für ſeine Geſellſchaften ermöglicht. Die Prämien⸗ einnahme im Berichtsjahr beträgt 2563 334. An Rückverſiche⸗ rungsprämien hatten ſie 1836 804%½ zu verausgaben. Auf die Nettoprämieneinnahme ſtellt ſie 530 000 in Reſerve für bekannt gewordene, aber am 31. Dezember 1924 noch nicht bezahlte Schäden, für an dieſem Tage noch nicht abgelaufene Verſicherungen und für unvorhergeſehene Bole. Die Schadenszahlungen erforderten 261 868 Mark, Proviſionen, Agentur⸗ und Verwaltungskoſten halten ſich in normalen Grenzen. Der Betrieb des Auslandsgeſchäftes bringt es mit ſich, daß die Geſellſchaft erhebliche Beträge, zumeiſt auf Grund Vorſchriften, im Auslande deponieren mußte. Dieſe Depots und die ſonſtigen ausländiſchen Effetten erſcheinen in der Bilanz mit 419 809. Der Kurs iſt nach den geſetzlichen Beſtim⸗ mungen berechnet. Die deutſchen, öſterreichiſchen und ungariſchen Wertpapiere ſind auf 100 4 abgeſchrieben. Das Hypothekenkonto beträgt 97 980. 155 Danach wären 140 Millionen etwa 14 Proz. Da 50 Millionen Reichsmark von dieſer Summe dazu verwendet werden, ten Ver in Form einer ſelbſtändigen Rente zu verzinſen, da 25 Millionen Reichsmark der Anleiheablöſungsſchuld der Altbeſitzer jährlich zum Nennbetrag getilgt werden und da weitere 25 Mill. R% für Prämien bis zum Vierfachen des Nennbetrages der ausgeloſten Anleiheſtücke verwendet werden, erhält wenigſtens ein Teil der Altbeſitzer auf dieſe Weiſe einſchließlich der etwa entfallenden Prämie eine Aufwertung bis auf 25 Prozent der alten Anleihen. Mündel, Stiftungen und Anſtal⸗ ten, die zur mündelſicheren Anlage ihres Vermögens verpflichtet waren, werden den Alt⸗Beſitzern gleichgeſtellt, auch wenn ſie die Anleihen nach dem 1. Juli 1920, aber vor dem 1. Juli 1923 erworben haben. Im Falle ihrer Bedürftigkeit erhalten Alt⸗ beſitzer von Kriegsanleihe eine jährliche Rente von 2 Prozent bis zu einem Höchſtbetrage von 2 Prozent ihrer alten Markanleihen, wofür nach Schätzung des Reichsfinanzminiſteriums jährlich 40 Millionen R. aufzuwenden ſein dürften. Für Hypotheken, Grundſchulden und Reallaſten, ſowie für hypothekariſch geſicherte Forderungen bringt der Entwurf eine Erhöhung des Aufwertungsſatzes auf 25 Prozent, wenn die genannten Rechte zurzeit des Erwerbes innerhalb der erſten Hälfte des Wehrbeitragswertes des belaſteten Grundſtückes lagen.— In ſozialer Hinſicht gehen dieſe Ent⸗ würfe erheblich weiter als die dritte Steuernotverordnungs⸗Rege⸗ lung, der ſoziale Gedanke bildet überhaupt das Merkmal der ganzen Neuregelung. Daß die Gläubiger von induſtriellen Schuldverſchreibungen keine zuſätzliche Aufwertung er⸗ halten ſollen, iſt einer jener Schönheitsfehler, über die ſich der Reichstag vernehmen laſſen wird. Im Entwurf begründet man dieſe Schonung der Schuldner mit der ſteuerlichen Belaſtung beſon⸗ derer Art von 2 Prozent aus der dritten Steuernotverordnung und damit, daß das Dawesgutachten der Induſtrie große neue Be⸗ laſtungen auferlegte. Nun ſteht die Induſtrie bekanntlich aber ſelbſt auf dem Standpunkt,„das Ganze würde ſtärker, wenn man die Schwachen nach Hauſe ſchicke!“ Deshalb geht ſie ja auch dazu über, ſich mehr und mehr zu konſolidieren, wovon die Syndikats⸗, Gemeinſchafts⸗ und Verbandsverhandlungen der letzten Zeit Zeugnis ablegen— womit wir keineswegs behaupten wollen, daß damit ihre nicht zu beſtreitenden Schwierigkeiten behoben werden. Der deutſche Außenhandel, deſſen Ziffern für Februar ſoeben erſchienen ſind, ſpricht deutlich genug von unſeren Abſatz⸗ ſchwierigkeiten. Der Ausweis zeigt unſere Außenbilanz erneut als paſſiv und dabei zugleich den Geſamt⸗Außenhandel ſtark rück⸗ gängig. Die Einfuhr betrug 1,12 Milliarden gegen.37 im Januar, die Ausfuhr 0,63 Milliarden gegen 0,70 Milliarden im Januar. Die Einfuhr iſt gegenüber Januar um 247 Millionen, die Ausfuhr um 66 Mill.„ zurückgegangen. Die Paſſivität der Handelsbilanz beträgt danach immer noch 493 Millionen R⸗K. Bei dem Ausfuhrrückgang ſind Fertigwaren allein mit 35 Mill. beteiligt. An dieſer Entwicklung werden für den laufenden Monat auch die Meſſen in Köln und Kiel nichts zu ändern vermögen, da ſie das charakteriſtiſche Bild ihrer Vorgängerinnen zeigen, daß das Inland billige und billigſte Sachen verlangt und daß infolge unſerer Preisgeſtaltung die Brücke zum Ausland fehlt. Der Geldmarkt iſt weiter flüſſig geblieben und der Quartalstermin zum Ultimo März dürfte in verhältnismäßig leichter Verfaffung überwunden werden, wobei die bevorſtehenden Divi⸗ dendenausſchüttungen mit dem Geldmarkt ſelbſt in enger Wechſel⸗ wirkung ſtehen. An der Börſe blieb die Stimmung ziemlich luſtlos, Sie geſtaltete ſich erſt in der zweiten Wochenhälfte etwas freundlicher, als die Betrachtungen über die Großbankbilanzen, ins⸗ beſondere über die Deutſche Bank, dem Markte Anlaß zu einer beſſeren Auffaſſung gaben. Die Neuregelung in der Auſwertung brachte zunächſt ziemliche Unſicherheit in der Beurteilung. K⸗Schatz⸗ anweiſungen wurden naturgemäß ſtark rückgängig. In Kriegs⸗ anleihen erfolgten zunächſt Deckungskäufe, dann flaute der Kurs ab und Zwangsanleihe blieb angeboten ohne Käufer. Auch Induſtrieobligationen wurden infolge des Geſetzentwurfes abgegeben und Stadtanleihen angeboten, dagegen Vor⸗ kriegspfandbriefe beſſer behauptet. An den Aktlen⸗ märkten unterlagen Montanwerte einer Abſchwächung, auch Elektrowerte verloren in der Woche per Saldo, dagegen Chemie⸗ Aktien und Bankaktien wegen der erwarteten bzw. geſicher⸗ zinſung gut gehalten. Der erzielte Reingewinn beziffert ſich auf 221 593, au⸗ dem außer den üblichen Rücklagen eine Dividende von 15 für jede Stammaktie im Nennwerte von 300% und 450 für jede Vorzugsaktie im Nennwert von 30 000 verteilt und der Reſt von 47033 auf neue Rechnung vorgetragen wird. Uleber die Ausſichten heißt es, daß das neue Geſchäftsjahr zu beſonderen Bemerkungen keinen Anlaß gebe. Die Bedenken, die im Vorjahre wegen der wirtſchaftlichen Verhöltniſſe angeführt wurden, würden heute immer no) zutreffen. In dem Geſchäftsbericht der Schiffahrts⸗Aſſecuranz-Geſellſchaft.-., Mannheim der Tochtergeſellſchaft der Aſſekuranzgeſellſchaft, wird für das abgelaufene Geſchäftsſahr eine Prämieneinnahme von 256 172 +4 ausgewieſen, der keine Rückverſicherungsprämie gegenüberſteht, weil die Beteiligungen der Geſellſchaft ihrer Leiſtungsfähigkeit von vorn⸗ herein angepaßt wurden. Die Schadenszahlungen erforderten 72 710 und die Unkoſten 14065. 135 000 ½ wurden in Reſerve geſtellt für bekannt gewordene, aber am 31. Dezember 1924 noch nicht bezahlte Schäden und für an dieſem Tage noch nicht abgelaufene Verſicherungen. In den heute vormittag 11 bezw. ½12 Uhr unier dem Vorſitz pon Handelskammerpräſident Lenel abgehaltenen Generalper⸗ ſammlungen der beiden Geſellſchaften wurden die Regularien ein⸗ ſtimmig genehmigt, den VerwaltungsorganenEntlaſtung erteilt und Graf Wrangel von der württembergiſchen Transportverſicherung Heilbronn neu in den Auſſichtsrat der beiden Geſellſchaften ge⸗ wählt. O Oeudwigshafener Walzmühle, Cudwigshafen a. Rh. Die Ge⸗ ſellſchaft beruft ihre 30. ordentliche Generalverſammlung auf den 12. Mai in ihr Verwaltungsgebäude nach Ludwiashafen ein. Wie aus der Veröffentlichung im Anzeigenteil dieſer Ausgabe zu er⸗ ſehen, ſtehen außer den üblichen Regularien auch Aufſichtsratswah⸗ len auf der Tagesordnung. ODeutſche Bank. We aus dem Anzeigenteil vorliegender Aus⸗ gabe erſichtlich, beruft die Deutſche Vank ibre ordertliche General⸗ verſammlung auf den 18. April in ihr Vankgebäude nach Berlin ein. Vom franzöſiſchen Eiſenſyndikat. Wie uns ein Privattelegramm unſeres.⸗Mitarbeiters gaus Saarbrücken meldet, treten die Röchlingſchen Eiſenſtahlwerke dem franzöſiſchen Eiſen⸗ ſyndikate bei. Die Preiskonvention bleibt bis April auch für Walsz⸗ zeugpreiſe beibehalten Bleche ſind nunmehr ebenfolls ſyndiziert. etu- Konkurseröffnung. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Schmider in Zell a. H. wurde das Konkursverfahren eröffnet. Forderungen bis 29. April, Prüfung Mittwoch, 6. Mai heim Amtsgericht Gengenbach. Berliner Deviſen Amnnhich 6. 7. ½ x. Hollanen 167.49 167 81 ool 10741 167,88 voll Suenos- Aigee 4046 14050.532.886 2 Sriſtel. 21.58 2484 41552 21 885 8 Tbrituana. 95.84 85.58 58.77 88.8³—5 Ddansg 79.80 80.00 5 70 6⁵ 70 85 0 Rop-uhagen. 76.70 76.98 76,60 76.80 5 vtiſabon 19.875 20.015 50 19 975 20 015 8 Stocthoim. 113.04 113,3% 13.05 113.88 5 Helſingtors. 10.,568 10,802 5 10.565 10.605 Italten. 17.70 17.724 7 171.5 172⁴⁵ 5 uondon 20.077 20,17 20.043 20 093 1 Nem · Dort,.19.20 5 41¹⁰ 42¹⁰³ 5 22.28.84 80 22.12 22.18 Schwen. 80.84 81.44 2 80 80 81.10 Spanlen 50,84 59.91 89,73 89 87 2 Jodar.458.722.5.752 Ronſtantinopel..105 2195 7 2175 2185 7 2750 d. Janstir.451 0 4˙⁵.485 5 Wen abg. 59.10. 80 3 59.12 59. 1 2 12.43 124 5 12.43 126. Zugoitabten. 6,⁵.8 1 8,05.67 15 Dudapeſt. 5,815. 5,885 105..5.825* Sefia—.55 995.55 3888„ Athen 6,89.21 5.6.71 7 Mannheimer Effektenbörſe Omannheim, 28. März. Der Verkehr an der Börſe zum Wochenſchluß verlief ruhig bei behaupteter Tendenz. Die Kurſe von Stadtenleihen waren heute nach dem geſtrigen Rückgang er⸗ holt. Es notierten: Rheiniſche Creditbank 3,75, Badiſche Anilin 145, Weſteregeln 22½%, Continentale Verſicherung 28, Dampfkeſſel⸗ fabrik Radberg 4,3, Pfälziſche Mühlenwerke 90, Rhein⸗Elektra 77,5. Wayß u. Freytag 398, Zuckerfabrik Frankenthal 4,5, Zuckerfobrik Waghäuſel 3,55, Stadtanleihe Karlsruhe 7,5. Neueſte Handelsnachrichten * Newyork, 28. März. Das Bankhaus Dillon Read unter⸗ zeichnete den Vertrag, wonach den„Großen“, wie in Amerika Deutſch⸗Luxemburger, Gelſenkirchener und Bochumer Verein genannt werden, ein Kredit von 6 Millionen Dollars gewührt wird. Dieſer Kredit ſell im Laufe des Jahres in eine langfriſtige Obligationsanleihe umgewandelt werden. Waren und Märkte 2·: Pforzheimer Edelmetallpreiſe vom 26. März. 1 Kg. Gold 2817 G. 2822.; 1 Kg. Silber 93,25 G. 94,.—.; 1 Gramm Platin 15,50 G. 15,90 B. -tu- Viehmarktberichte. Freiburg, 24. März: Ochſen und Rinder 1. Kl. 45—48, 2. Kl. 36—44, Kühe 20—36, Kälber 68—76 und Schweine 66—70 pro Zentner Lebendgewicht. Bei Groß⸗ vieh war der Verkehr langſam, bei Schweinen und Kühen lebhaft. Pforzheim, W. März: Rinder 1. Kl. 52—57 Pfg, Kühe 25—44, Kälber 70—85 und Schweine 54—68 Pfg. je Pfund Lebendgemwicht. * Bremen, 27. März. Baumwolle. American Fully middling c. 28 g. mm loko per engl. Pfund 27,57(27,08) Dollarcents. Magdeburg, 27. März. Jucker prompt innerhalb 10 Tagen —, Lieferung Mai 20,25, Juni 20,50, Juli 20,75, ruhig. Schiffahrt Frachtengeſchäft in Duisburg⸗Kuhrork vom 27. März Die Fracht iſt unverändert mit 70 Pfg. ab Ruhrort oder Kipper und 80 Pfg. ab Kanal. Exportkohle nach Rotterdam 70 Pfg. ab Kipper, 1,10 ab Kanal. Geſchäft: anhaltend ſehr ſtill. Herausgeber, Drucker und Verleger: Druckerel Dr. Gaas. Neue Mannheimer Zeitung. G m b. O. Mannheim E 6. 2. Direktion: Ferdinand Heyme.— Chefredakteur: Kurt Fiſcher. Verantwortlich für den politiſchen Teil: Hans Alfred Meißner; für das Feuilleton: Dr. Fritz Hammes: für Kommunalpolitik und Lokales: Richard Schönfelder; für Sport und Neues aus aller Welk⸗ Willy Müller; für Handelsnachrichten. Aus dem Lande, Nachbar⸗ gebiete, Gericht und den übrigen redaktionellen Teil: Franz Kircher; für Anzeigen: J. Bernhardt. — Iese U .— Mitteldeutsche Fe G. m. b. H. Sangerhausen-Berlin, Am Karlsbad 8 5 2. Gottesdienſt⸗Ordnung. Evangeliſche Gemeinde. Mannheim. den 29. März 1925.(Judika) In allen Kirchen wird eine Kollekte für die Badiſche Landesbibel⸗ geſellſchaft erhoben. Trinitatiskirche:.30 Konfirmation, Pfr. Renz; 3 Liturgiſche Paſ⸗ ſionsfeier des Gemeindevereins; 8 Abendmahlsfeier, Pfr. Roſt. Konkordienkirche:.30 Konſirmatton, Pfr. Maler; 6 Liturg. Abend⸗ feier für die Konfirmanden, Vikar Bach. Ehriſtuskirche:.30 Konfirmation, Pfr. Dr. Hoff: 6 Liturg. Abend⸗ feier. Pfr. Dr. Hoff unter Mitwirkung von Lene Heſſe⸗Sins⸗ heimer Violine. Konzertſänger Magnus Strümbom, Geſang und 2 Muſikdirektor Landmann Orgel. Friedenskirche:.30 Konfirmation, 6 Predigt, Vikar Zahn. Johauniskirche:.30. Konfirmation, Pfr. Predigt, Vikar Häfele. Lutherkirche: 8 Frühgottesdlenſt, Vikar Fiedler:.30 Konfirmation, Pfr. Dr. Lehmann: 2 Kindergottesdienſt, Vik. Dr. Weber;.30 Abendandacht, Pfr. Dr. Lehmann: 7 hl. Abendmahl. Vik. Fiedler. Melauchthonkirche: 9 Konfirmation und hl. Abendmahl der Weſt⸗ pfarrei, Pfr. Rotkenhöfer(Kirchenchor); 6 Predigt, Vikar Engler. Neues Städtiſches Krankenhaus: 10 Predigt, Vikar Engler. Heinrich Lanzkrankenhaus:.30 Predigt, Vikar Zahn. Diakoniſſenhaus: 10.30 Predigt, Pfarrer Scheel. Evang. Kirche Feudenheim:.30 Konfirmation, Pfr. Mutſchler(Kol⸗ lekte);.30 Evangeliſatton; 8 Evangeliſation. Evang. Kirche Waldhof:.30 Feierliche Einführung des“ wählten Geiſtlichen, Pfr. H. Lemme durch Herrn Huß. Mannheim(Kirchenchor). Evang. Kirche Sandhofen: 9 Konfirmation, Pfr. Dürr; anſchließend Abendmahlfeier, 6 Predigtgottesdienſt, Vikar Bartholomä. Evang. Gemeinde Neckaran: 9. Konfirmation der Konfirmanden der Südpfarrei.(Kollekte für die Bad. Bibelgeſellſchaft). Don⸗ nerstag, den 2. April:.30 abends Paſſionsgottesdienſt in der Kirche. Wochengottesdienſte Trinikatiskirche: Dienstag. 31. März, abends 8: Andacht, Pfarrer Schenkel. Donnerstag. 2. April, abends 8 Andacht. Vikar arck. Ehriſtuskirche: Mittwoch 1. April, abends 8 Andacht, Pfr. Dr. Hoff. Friedenskirche: Mittfwoch, 1. April, abends.30 Andacht, Vik. Zahn. Johanniskirche: Donnerstag, 2. April, abends 8 Andacht. Vik. Häſele. Lutherkirche: Mittwoch. 1. April, abends 8 Andacht, Vik. Dr. Weber. Melauchthonkirche: Mittwoch, 1. April, Bibelſtunde, Pfr. Rothenhöfer. Evang.-Iuth. Gemeinde. Evang.⸗Luther. Gemeinde(Diakoniſſenhauskapelle F 7, 20). Sonntag — 5 Uhr: Predigt Pfr. Wagner.(Kollekte für das Wai⸗ ſenhaus). Landeskirchenrat Pfr. Bender: Sanerbrunn; 6 neuge⸗ Stabtpfarrer Vereinigte evangeliſche Gemeinſchaften. Evang. Berein für innere Miſſion[Stadtmiſſion): K 2, 10, Schwet⸗ zingerſtraße 90. Fiſcherſtraße 31: Sonntaa nachmittags 3 Uhr Verſammlung: Donnerstag.15 Bibelſtunde: Dienstag.30 Frauenſtunde. Meerwieſenſtraße 2: Sonntag und Dienustag.15 Bibelſtunde: Feudenheim(Kinderſchule), Luzenberg, Sandhoferſtr. Nr. 22 Sonntag u. Mittwoch: Neuhoferſtr. 25(Rheinau] Mitt⸗ woch; Neckarſpitze Freitag: Waldhof(Kinderſchule) Dienstag.15 Bibelſtunde. Ehriſtl. Berein junger Männer. K 2, 10, Schwetzingerſtraße 90, Stamisſtraße 15: Dienstag.15 Männerbibelbeſprechung: Stamitz⸗ ſtraße 15: Mittwoch. K 2, 10, Schwetzingerſtraße 90, Fiſcherſtr 31, Neuhoferſtraße 25: Samstag.15: Jung⸗Männerbibelſtunde. Meerwieſenſtraße 2; Freitag: Sandhoferſtraße 22: Montag und Freitag.15 Bibelſtunde. Chriſtl Berein jnnger Mädchen. Stamitzſtr. 18, K 2 10, Schwetzinger⸗ ſtraße 90, Stamibſtraße 15: Sonntag 6 Uhr Wortbetrachtung: Sonn⸗ tagsſchule: vormittaas 11 Ubr. Berein für Jugendpflege e. B.„Haus Salem“ K J. 10. Sonrtaa 4 Jugendverein: abds. 8 Vortrag.— Dienstag abds. 8 Gebeſſtunde. — Mittwoch abds. 8 Männerverein.— Donnerstag nachm. 4 Fraueçaſtunde. Gemeindehaus der Evang. Gemeinſchaft U 3, 23. Sonntag,.80 Panionsandacht mit Predigt, Prediger Kick; 11 Sonntagsſchule: .30 Bibelſtunde. Gähr Ludwigshafen:.30 Liederabend im Hoſpitz F 15 8(ſiehe auch Anzeige): Mittwoch—7 Unterricht: 8 Gebet⸗ ſlunde. Chriſtlicher Verein junger Männer: Montag..15 Bilbelſtunde im Heim: Mittwoch,.15 Heimabend. Baptiſten⸗Gemeinde Max Joſefſtraße 12. Sonntag, den 29. März: vorm..30 Bibel betrachtung: 11 Sonntagsſchule; nachm. 5 Predigt. Montaa und Dienstag, den 30. und 31. März: abends 8 Vorträge von Prediger Fiedler, Haſſenhauſen. Mittwoch. den 1. April: abends 8 Gebetſtunde. Methodiſten-Kirche. Methodiſten⸗Kirche. Jugendheim E 4. 8.[Kl. Saal). Sonntag, 29. .30 Predigt; 11 Sonntagsſchule: Montag abend 8 Jugendbund: Mittwoch 8 Bibelſtunde; Donnerstag 8 Gemeinde⸗-Chor. Eben⸗Ezer⸗Kapelle. Augartenſtraße 26: Sonntag vorm. 11 Sonntags⸗ ſchule: nachm. 3 Paſſionsgottesdienſt; Dienstag 8 Bibelſtunde. Katholiſche Gemeinde. Jeſuitenkirche.— Obere Pfarrei. Sonntag von 6 an öſterl. Beicht: 6 Frühmeſſe:.45 hl. Meſſe;.30 Singmeſſe mit Predigt;.30 Kindergottesdienſt mit Predigt:.30 Hauptgottesdienſt mit Pre⸗ digt und Amt: 11 hl. Meſſe mit Predigt; 2 Chriſtenlehre;.30 irchliche Schulentlaſſungsfeier; 7 Uhr Faſtenpredigt durch Herra Konriktsdirektor Dr. Reinhard⸗Freiburg) hierauf Andacht mit Segen.— Kollekte für die armen Erſtkommunikanten). St. Sebaſtianuskirche.— Untere Pfarrei. Sonntag non 6 Beicht: Frühmeſſe u. Beginn der Beichtgelegenheit; 7 hl. Meſſe; 8 Sing⸗ meſſe mit Predigt und kirchl. Schulentlaſſungsfeier;.30 Haupt⸗ gottesdienſt mit Predigt und Amt; 11 Kindergottesdienſt mit Predigt: 2 Chriſtelehre für die Mädchen; Bruderſchafts⸗Andacht mit Segen;.30 Kreuzwegandacht: 7 Faſtenpredigt mit Litanei und Segen.(Kollekte für arme Erſtkom.) Hl. Geiſtpfarrei in Mannheim. Sonntag(Oſterkommunionſonntag der Männer): 6 öſterl. Beicht, hl. Meſſe; 7 Frühmeſſe. General⸗ kom. der Männerſodalität und des Männerapoſt. u. d. Mitgl. d. kath. Arbeiterver.; 8 Singmeſſe mit Predigt, Generalkom. der aus der Schule kom. Knaben u. Mädchen;.30 Predigt und Amt;: 11 hl. Meſſe mit Predigt:.30 kirchliche Feier der Schulentlaſſung mit Prediat, Jugendweihe und Andacht und Segen; 7 Faſten⸗ predigt(Herr Profeſſor Waldvogel) mit Andacht und Segen. Liebfrauen⸗Pfarrei. Sonntag von 6 an Beichtgel.;.30 Frühmeſſe; 8 Singmeſſe mit Predigt: gem. Kom. der zur Entl. kom. Schüler: .30, Predigt und Amt; 11 Sinameſſe mit Prediat; 2 Chriſten⸗ lehre für die Mädchen:.30 Muttergottesandacht; 7 Faſtenpredigt mit Andacht und Segen. Kath. Bürgerſnpital. Sonntäg 8 feierliche Erſtkom. des Gymnaſiums: 3 Corporis⸗Chriſti⸗Bruderſchaft und feierlicher Dankgottesdienſt zum Schluſſe des Schuljahres. Franziskuskirche Mannheim: Sonntag 6 Beicht: 7 Kom.⸗Meſſe mit Frühyrediat:.15 Amt und Prediat in der Kapelle der Spiegel⸗ fabrik:.30 Amt und Predigt mit Schulentlaſſunasfeier: 11 Sing⸗ meſſe mit Homilie in der Kapelle der Spiegelfabrik: Schüler⸗ gottesdienſt mit Predigt und Singm.;:.30 Chriſtenlehre für die Iunofrauen und Kreyzweoandacht. Herz⸗Jeſukirche Neckarſtadt⸗Welt. Sonntag 3 Frühmeſſe u. Beicht⸗ gelegenh.; 7 hl. Meſſe: 8 Sinameſſe mit Predigt und Bundes⸗ u. Oſterkom. d. Mütterver. u. d. Frauenkonar.:.30 Predigt und Amt: 11 Kindergottesdienſt m. Predigt: 2 Chriſtenlehre für Jüng⸗ linge:.80 Andacht zur hl. Familie; 7 Faſtenpredigt mit Andacht und Seoen. St. Bonifatiuskirche Neckarſtadt⸗Oſt: Sonntag von 6 Beicht: 7 Früh⸗ meſſe;.45 kirchl. Schulentlaſſungsfeier für die Entlaſſungsſchüler und Singm. m. aem. Kom. der Schulentlaſſenen;.30 Hochamt m. Prediat: 11 Singmeſſe mit Predigt; Chriſtenlehre für die Mäd⸗ chen:.30 Schmerzhafter Roſenkranz;.30 abends Faſtenpredigt u. Andacht m. Segen.(Kollekte für arme Erſtkom.) St. Joſephskirche Mannheim⸗Lindenhof: Sonntag 6 Beicht:.15 Früh⸗ meſſe;: 7 Generaklom. der zur Schulentl. kom. Knaben u. Mäd⸗ chen: 8 Singmeſſe mit Predigt;.30 Amt mit Predigt;.30 Chri⸗ ſtenlehre für die Jüngl.(Entlaſſung des 3. Jahrg.): 2 kirchliche Schulentlaſſungsfeier mit Predigt, Erneuerung der Taufgelübde, Andacht und Segen; 3 Thereſienbund im Schweſternhaus(Schul⸗ entlaſſungsfeier der Mädchen); 7 Faſtenpredigt mit Andacht und Segen.— Die Kollekte iſt für arme Erſtkom. St. Jakobskirche Neckarau: Sonntag 6 Austeilnug der hl. Kom.:.45 Kommunionmeſſe mit Generalkom. des Arbeitervereins: 8 Sing⸗ meſſe mit Predigt u. Entlaſſungsfeier der zur Schulentlaſſung Kommenden;:.30 Predigt mit Hochamt: 11 Kindergottesdienſt mit Predigt:.30 Chriſtenlehre; 2 Andacht zum bitteren Leiden Chriſti am Oelberg:.30 abends Faſtenpredigt. Katbeliſche Kirche Seckenheim. Sonntag 6 Beicht:.30 Frühmeſſe: .30 Hauptgottesdienſt mit Schulentlaſſnugsfeier: 12—1 Borro⸗ mäus⸗Bücherei;.30 Chriſtenlehre für Mädchen und Kreuzweg⸗ andacht:.30 Faſtenpredigt. St. Antoniuskirche Rheinau: Sonntag.30 Beicht:.30 Frühm eſſe mit Oſterkommunion der Frauen;:.30 kirchl. Schulentlaſſungs⸗ feier und Hauptaottesdienſt, darnach Chriſtenlehre: 2 Veſper. St. Peter⸗ und Paulskirche Feudenheim: Sonntag.30 Beicht:.30 Frühmeſſe:.30 Schüleraottesdienſt mit Schulentlaſſungsfeter: 10 Hauptaottesdienſt:.30 Chriſtenlehre für die Mädchen wit Ent⸗ laſſung des 4. Jahrganges: 2 Andacht zur Todesangſt Chriſti am Oelberg: abends 7 Faſtenpredigt mit Andacht und Segen: werktags jeden Morgen.30—7 Oſterbeichtgelegenheit. Kutholiſche Kirche in Käfertal: Sonntag.30 Beicht: 7 Frühmeſſe: Oſterkommunion für Männer und Jünglinge;.30 Schülergottes⸗ dienſt mit Predigt: 10 Predigt mit Amt:.30 Chriſtenlehre für Mädchen; 2 Andacht; 7 Faſtenprediat mit Segen. St. Bartholomäuspfarrkirche Sandhofen: Sonntag.30 Beicht: 7 Frühmeſſe und gemeinſame Oſterkommunion des Müttervereins und des voln. Roſenkranzvereins:.30 Schülergottesdienſt mit Predigt: 10 Prediat und Amt;:.30 Chriſtenlehre und Andacht zum Leiden Chriſti;.30 Faſtenpredigt, Andacht und Segen.(Kollekte für arme Erſtkommunikanten). Alt-Katholiſche emeinde. Alt⸗Katholiſche Gemeinde[Schloßkirche]: Sonntag, den 29. März, vor⸗ mittags 10 deutſches Amt mit Predigt. Rein Huſten, leine Heiſerleil beim Gebrauch der tauſendfach bewährten Sagilla-Huſten⸗Bonbons, die von den Kerzten als kräftige Huſtenmedizin glänzend begutachtet ſind. Ea 181 7N Ihr 110 a05 Al,. 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H. ihres Goldwer⸗ 17 0 ſinnd bocpen umgerechnet wird, der ſich au dlſungsſchuld teilzunehmen(8 16 bis 18). 3 19 bis 27). * Die Aufwerlungs⸗Geſetzentwürfe I. die Ablöſung der öſſenllichen Anleihen Erſter Teil Ablöſung der Markanleihen des Keiches 5 erſter Nbſchnitt die Anleiheablö ungsſchuld des deutſchen Reiches 8 1 „Die Markanleihen des Reiches werden, ſoweit dieſes Geſeß nicht ein anderes beſtimmt, in die„Anleiheablöſungs⸗ ſchuld des Deutſchen Reiches“ umgetauſcht. 2 Markanlelhen des Reiches im Sinne dieſes Geſetzes ſind: „1. die auf Mark lautenden Schuldverſchreibungen, Schuldluc forderungen und Schatzanweiſungen des Deutſchen Reiches, 2. die von dem Reiche durch das Geſetz zur Ausführung des Staalevertrages über den Uebergang der Staatseiſenbahnen auf das Reich vom 29. Juli 1922(Reichsgef blatt II S. 693) über⸗ nommenen Schulden, 3. die Schulden, welche von dem Reichsminiſter der Finanzen imntt Zuſtimmung des Reichsrats zu Markanleihen des Reiches er⸗ klärt werden. 3 Die Anleiheablsſungsſchuld lautet auf Reichsmark. Sie iſt für den Gläubiger unkündbar. Eine verzinſung der Anleiheablöſungsſchuld kann bis zur Erledigung Ler eperaftenswerpfiſchtung nicht gefordert werden. Der Zeitpuntt der Ertedigung der Reparationsverpflichtungen wird durch das geſeg feſtgeſtellt. Auf die Anlei e de finden die Vorſchriften der Naie ſad erdmng über Schuldverſchreibungen Anwendung. Die Schuldverſchreibungen der Anleiheablöſungsſchuld können in Buch⸗ ſchulden des Reiches umgewandelt werden. 8 4. der Umtauſch der Markanleihen in Schuldverſchreibungen oder Schuldbuchforderungen der Ankeiheablöſungsſchuld kann nur innerhalb einer von dem Reichsminiſter der Finanzen zu beſtimmen⸗ den Friſt verlangt werden. Der Anſpruch auf den Umtauſch iſt durch Anmeldung bei einer von dem Reichsminiſter der Finan⸗ en zu beſtimmenden Stelle zu machen. Der Anmeldung nd die ausgeſtellten Schuldur beizufgges,.8 Unbeſchadet der Vorſchriften des Abſatzes 2 werden ſe zwei⸗ flaufend Mark Fueed cder Sparprämienanleihe 1919 und je tauſend Mark Nennbetrag der übrigen Anlet en in fünfzig Reichsmark Anleiheablö⸗ ſun 27 ud umgetauſcht. Für die im Eniſchädigungsverfahren für Kriegsſchäden ausgege⸗ des Reiches iſt die Anleiheab⸗ zu gewähren. Der Goldwert wird, ſoweit ſie unverzinslich dadurch feſtgeſtellt, daß ihr Nennbetrag nach dem Mittelkurs in dem Tage ihrer Ausſtellung ermittelten amtlichen Berliner Kurſe für 8 New Vork ergibt. Der Goldwert der Schatzan⸗ Wei n K 1923 iſt auf Grund eines Dollarmfttelkurſes von 1823 359 Mark, der der K 1924 auf Grund eines Hollarmitielkurſes von 9 895 663 414 Mark zu beſtimmen. Somweit Markanleihen auf eine frühere Länderwährung lauten, t ihr Nennbetrag im Sinne des Abſatzes 1 der Markbetrag, der ihrem Rennwert nach§ 15 des Münzgeſetzes vom 1. Juni 1919 (R. G. B. S. 507) entſpricht. Ein Anſpruch auf Anleiheablöſunasſchuld beſteht nur, ſoweik der zu erwarkende Betrag 50 Reichsmark oder ein vielfaches davon ausmacht. Für 0 durth Tauſend teilbare Beträge von Schuldbuchforde⸗ rungen der Markanleihen des Reiches kann die Ausreichung von Schuldverſchreibungen ſolcher Anleihen verlangt werden. Statt der Schuldverſchreibungen können Erſatzurkunden ausgeſtellt werden. 8 6. Inſoweit dingliche Rechte Dritter oder Verfügungsbe⸗ ränkungen in k in Markanleihen beſtehen, treten die für dieſe ous⸗ egebenen Schuldverſchreibungen oder die für dieſe eingetragenen Schuldbuchforderungen der Anleiheablöſungsſchuld an ihre Stelle. 8 7. Ausgeſchloſſen vom Umtauſch ſind: 0 des Geſetzes über die Zwangsanleihe 2 1023 G1 G. B. 58. 601) ausgegebenen Schuldver⸗ ſchreibungen der Zwangsanleihe. 2. Die unperzinslichen Schatzanweiſungen des Reiches mit Ausnahme derſenigen, die für Arlegsſchäden im E ſſchädigungsverfahren 197 eben 8 3. Die auf Grund des Geſetzes dom 30. 7 75 1874(R. G. B. S. 40) vom 3. Jult 1913(R. G. B. S. 521) und vom 22. Mai 1915 (R. G. B. S. 179) ausgegebenen Reichskaſlenſcheine. 4 Die auf Grund des er 1(R. G. B. S. 340) rlehnskaſſen e 8. ausgggegen. Abſe 1 behelchneten Schuldurtunden beſtehen Fer. depumgen nur in Höhe ihre⸗ Nennwertes. Dieſe Forde⸗ rungen werden ſpäteſtens mit dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes fällig. Sie erlöſchen mit dem Ablauf des 3 0. Septem⸗ ber 1925. weiter Nbſchnitt die Rechte der Nnleihe ⸗ Altbeſitzer FCErſter Titel Allgemeine vorſchriſten 8 8. Die Eigentümer von f Altbeſitzanleihen 8 9 bis 12)(Anlelhealtbeſitzer) haben nach näherer Beſtimmung ieſes Geſetzes auf eine Anleiherente(6 13 bis), 2 55 5 Prämienausloſung der nleiheab⸗ auf eine Borzugsrente für die Zeit ihrer vipürt(9 t, ſofern ſie Kriegsanleihe⸗Altbeſitzer ſind Alltbeſitzanteihen 7 5 des Reiches, die ihre An⸗ meldungseigen ümer nachweiglich voß dem 1. Juli Ai ee, unden der umzutauſchenden Anleihen Grund der letzten vor Bezug auf einzelne Schuldurkunden oder Schuld⸗ wird. In den Fällen des§ 12 iſt der Jahresbetrag de rente%½ vom Tauſend des Betrages, zu dem die Markanleihen als Altbeſitzanleihen gelten. Anmeldungseigentümer von Markanleihen iſt der, welchem die Anleihen zur Zeit ihrer Anmeldung(8 4) gehören. Schuldurkunden von Markanleihen gelten auch dann als vor dem 1. Juli 1920 erworben, wenn ſie dem Anmeldungseigen⸗ tümer nach dem 1. Juli 1920 zur Erfüllung eines vor dem 1. Juli 1920 begründeten Anſpruchs auf Ueber⸗ eignung von einer Bank, einem Bankier, einer Sparkaſſe oder einer Verſicherungsgeſellſchaft übereignet worden ſind. Das gleiche gilt von ſolchen Schuldurkunden der Markanleihen, die der Anmeldungseigentümer von einer Bank, einem Bankier oder einer Sparkaſſe nach dem 1. Juli 1920 in Erfüllung eines darlehensartigen Verwahrungs⸗Verttags über⸗ eignet erhalten hat, wenn er der Bank, dem Bankier oder der Sparkaſſe auf Grund des gleichen Vertrages vor dem 1. Juli 1920 erworbene Schuldurkunden von Markanleihen übergeben hat und der Anſpruch auf Uebereignung von Schuldurkunden gleicher Art und gleichen Betrages von dieſer Uebergabe bis zum Erwerb der umzutauſchenden Anleihe ununterbrochen beſtanden hat. Schuldbuchforderungen, die nach dem 1. Juli 1920 in das Schuldbuch eingetragen ſind, gelten als vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben, wenn der Antrag auf ihre Eintragung vor dem 1. Juli 1920 geſtellt war. 8 10. Schuldurkunden und Schuldbuchforderungen von Markanleihen gelten auch dann als vor dem 1. Juli 1920 erworben: 1. wenn ſie der Anmeldungseigentümer als Schulbuchforderun⸗ den bei einer UÜmwandlung von vor dem 1. Juli 1920 erwor⸗ enen Schuldverſchreibungen oder wenn er ſte als Schuldverſchrei⸗ bungen bei ihrer Umwandlung von vor dem 1. Juni 1920 erworbenen Schuldbuchforderungen nach dem 1. Juli 1920 erlangt hat: 2. wenn ſie der Anmeldungseigentümer von Todes wegen, mit Rückſicht auf ein künftiges Erbrecht, als Ausſtattung, durch Güter⸗ gemeinſchaft, als Geſchäftsherr, von einem Treuhänder oder durch Uebertragung eines Vermögens als Ganzem nach dem 1. Juli 1920, der Erblaſſer oder der ſonſtige Rechtsvorgänger aber vor dem 1. Juli 1920 erworben hat; 3. wenn ſie der Anmeldungseigentümer von einer Börſe oder von der Reichsanleihe.⸗G. im Tauſch gegen vor dem 1. Juli 1920 erworbene Markanſeihe nach dem 1. Juli 1920 erworben hat. Der Reichsminiſter der Finanzen wird ermächtigt, andere Arten der Erwerbs von Reichsanleihen nach dem 1. Juli 77 einem vor dem 1. Juli 1920 vollzogenen Erwerb gleichzu⸗ etzen. ‚ 9 11. Hat in den der 88 9 und 10 der Anmeldungseigentümer oder hat in den Fällen der Ziffer 2 des§ 10 oder bei den von dem Reichsminiſter der Finanzen dieſen gleichgeſtellten Exwerbsarten einer ſeiner e die umzuktauſchenden Maxkanteile ver⸗ äußert und nach dem 1. Juli 1920 wiedererworben, ſo ſind dieſe nicht Altbeſitzanleihe. 5 12. Markanleihen, die nicht gemäß den§88 9 bis 11 Altbeſitzanleihen ſind, aber von den Anmeldungseigentümern vor dem 1. Juli 1923 Al rund geſetzlichen Zwanges zur mündelſicheren Anlage erworben worden ſind, gelten unbeſchadet des 8 5 in Höhe des Goldwertes ihres Alterwerbspreiſes als Altbe⸗ ſitzanleihe, ſoweit dieſer Betrag durch tauſend teilbar iſt. Der Goldwert wird dadurch feſtgeſtellt, daß der Er werbspreis nach dem Mittelkurs in Goldmark umgerechnet wird, der ſich auf Grund des letzten vor dem Erwerbstag ermittelten amtlichen Berliner Kurſes für Auszahlung Newyork ergibt. Dem geſetzlichen Zwange ſteht Zwang durch die Vor⸗ ſchriften der Satzung, der Stiftung oder ſonſtiger Verfaſſung, einer ausländiſchen Perſonenvereinigung, Körperſchaft oder Vermögens⸗ maſſe gleich, ſoſern ſie musſch c Zerne ſemend, mildtätigem, ethiſchem oder religiöſem Zwecke dienti 5 7 zweiter Titel Die Anleiherente § 13. Einem Anleihealtbeſitzer iſt auf eine An⸗ leiherente zu gewähren. Der ab Nee der Anleſherente iſt fünf v. H. des Nennbetrages der Anleiheg e der dem Anleihealtbeſitzer gegen den durch 1000, bei der leihe durch 2000 teilbaren Betrag ſeiner Altbeſitzanleihen zugeteilt er Anleihe⸗ Der Antrag auf Gewährung einer Anleiherente kann nur inner⸗ halb der vom Reichsminiſter der Finanzen zu beſtimmenden Friſt geſtellt werden. Für die Anleiherente gilt§ 6 entſprechend. Die Anleiherenten werden zunächſt für die Zeit vom 1. Jonugr 1926 bis zum 31. Dezember 1928 heug nachtclc gezahlt. Für die Zeit nach dem 31. Dezember 1028 iſt ihre ße ing auf je weitere 3 Jahre zu beſtimmen, ſofern die Finanz⸗ lage des Reiches dies geſtattet. Dieſe Beſtimmung kann nur im Wege der Geſetzgebung getroffen werden. Die Anleiherenten erlöſchen ſpäteſtens, wenn Berzinſung der Anleiheablöſungsſchuld beginnt. Ueber die Anleiherenten werden auf den Inhaber lautende Berechtigungsſcheine mit Rentenſcheinen auf je 3 Jahre ausgegeben. Der Gläubiger einer iherente kann unter Verzicht auf den ſeinee eneer n oder gegen deſſen Ablieferung die Ein⸗ tragung ſeines Rechts in das Schuldbuch verlangen, Jeen für ihn eine in Höhe des zwanzigfachen Betrags ſeiner Jahresrente im Schuldbuch eingetragen iſt. Die Anleiherente iſt ſelbſtändig veräußerlich. 0 deitter Tite! Das Nusloſungsrecht 8 16. Der Gläubiger einer Anleiherente nimmt an der Tilgung der Anleiheablöſungsſchuld mit dem zwanzigfachen Jahresbetrag ſeiner Rente teil(Ausloſungsrecht). Die Anleiheablöſungsſchuld wird durch Prämlenauslo⸗ ſung getilgt. Für die Ausloſung iſt jährlich 5 v. H. des Geſamk⸗ ——— betrags der entſtandenen Ausloſungsrechte aufzuwenden. Die Ge⸗ ſamtausgabe für die Anleiherenten und die Prümienausloſung darf jedoch in einem Jahre 100 Millionen Reichsmark nicht überſteigen, parprämienan⸗ zum Nennbetrage, die andere Hälfte für die Bildung von Prö⸗ mien bis zum Vierfachen der geloſten Beträge zu verwenden. Die Ausloſung erfolgt durch Ziehung von Ausloſungsrechten nach einem von der Reichsſchuldenverwaltung aufzuſtellenden Plane. Bel der Einlöſung eines gezogenen Ausloſungsrechts iſt die Anleihe⸗ abdeckungsſchuld in Höhe ſeines Betrages und die Ablöſungs rente, zu der das Ausloſungsrecht gehört, nebſt den ausgegebenen Renten⸗ ſcheinen auf das Reich zu übertragen. 8 18.„ Die Ausloſung beginnt im Rechnungsſahr 1926; ſie kann aus⸗ geſetzt werden, ſofern die Finanzlage des Reiches dies erfordert. Die Ausſetzung kann nur im Wege der Geſetzgebung an⸗ geordnet werden. Vierter Titel Die vorzugsrenten der Kriegsanleihe⸗Altbeſither § 19. Einem bedürftigen, im Inland wohnenden deutſchen Reichsangehörigen iſt eine Vorzugsrente zu gewähren, wenn ihm eine Anleiherente zuſteht, die er 8 a) als Kriegsanleihealtbeſitzer oder b) als Rechtsnachfolger ſeiner verſtorbenen Ehegatten oder eines verſtorbenen Verwandten erſten Grades, dem das Recht als Kriegsanleihealtbeſitzer gewährt worden iſt, erlangt hat. Hat er die Anleiherente von ſeinem Vater oder von ſeiner Mutter erlangt, iſt ihm die Vorzugsrente nur zu gewäh⸗ ren, ſolange er nicht volljährig iſt, es ſei denn, daß er wegen geiſtiger oder körperlicher Gebrechen dauernd erwerbsun⸗ fähig iſt. Kriegsanleihealtbeſizer iſt ein Anmeldungseigentümer von %prozentigen und Sprozentigen Altbeſitzanleihen(88 9 und 12), die das Reich ausgegeben hat. Der Reichsminiſter der Finanzen wird ermächtigt, in beſonders begründeten Fällen die Gewährung einer Vorzugs⸗ rente auch dann zu bewilligen, wenn einzelne Vorausſetzungen des Abſatz 1 nicht gegeben ſind. 8 20. Bedürftig im Sinne des§ 19 iſt eine Perſon, deren Ein⸗ kommen in dem der Entſcheidung über die Vorzugsrente vorher⸗ gehenden Kalenderjahre den Betrag von 600 Reichsmark nicht überſtiegen hat. Bedürftigkeit liegt jedoch nicht vor wenn Tal⸗ ſachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Hilfe nicht benötigt wird. Leiſtungen, die ein anderer auf Grund geſetzlicher Unterhal⸗ tungspflicht oder ohne rechtliche Verpflichtung gewährt, blelben bei der Berechnung des Einkommens nach Abſatz 1 außer Anſatz. Dies gilt nicht, wenn der andere als Ehegatte, geſchiede⸗ ner Ehegatte oder Verwandter aufſteigender Linie unterhaltungs⸗ pflichtig iſt und die Leiſtungen ohne Gefährdung ſeines eigenen ſtandesgemäßen Unterhalts gewähren kann. Außer Anſotz bleiben ferner die Berſorgungsbezüge der Kriegsbeſchä⸗ digten und Kriegshinterbliebenen und die Renten auf Grund der Reichsverſicherung.„„ 8 2¶. Die Vorzugsrente beträgt jährlich das Achtfache des Jahres⸗ betrages der Anleiherente, auf Grund deren ſie gewährt wird. Der Höchſtbetrag der Vorzugsrente einer Perſon iſt 600 Reichsmark jährlich. e 5 e, wdeee, ͤ eennee Die Vorzugsrente iſt für die Lebensdauer zu gewähren, wenn 5 e FP der Gläubiger bei Beginn des Laufes der Vorzugsrente des 60 Lebensjahr vollendet hat oder es während des Bezugs der Vorzugs⸗ rente vollendet. Andernfalls erliſcht die Vorzugsrente, wenn del einer Prüfung ſeſtgeſtellt wird, daß die Bedürftigkeit des Gläu⸗ bigers nicht mehr beſteht. Die Prüfung iſt fünf Jahre nach dem Beginn der Vorzugsrente und ſodann in jedem dritten Jaßhte vorzunehmen. e 8 23. Die Vorzugsrente iſt, ſofern ihr Jahresbetrag 100 Reichsmark überſteigt, in zwei gleichen Teilbeträgen halbjährlich, im übrigen ein Mal jährlich im voraus zu zahlen. 8 24. Während des Beſtehens einer Vorzugsrente ruht die An⸗ leiherente, auf Grund deren ſie gewährt wird; das zu ihr ge⸗ hörige Ausloſungsrecht nimmt an der Ziehung nicht beil. Der über die Anleiherente ausgeſtellte Berechtigungsſchein ſowie die Rentenſcheine find bei der Reichsſchuldenverwaltung zu hinterlegen. Iſt das Recht im Schuldbuch eingetragen, ſo iſt es für dieſe Jeit von amtswegen zu ſperren.* 7 Der Betrag einer Vorzug⸗rente erhöht ſich um 20 v. und zwar auch über den Höchſtbetrag von 600 Reichsmark hingus, wenn der Gläubiger endgültig auf die Anleiherenke, auf Grund derer ſeine Vorzugsrente gewahrr wird, verzichtet und eine Anleiheablöfungsſchuld in Höhe des fünffachen Jahresbetroges feiner Anleiherente auf das Reich überträgt. § 28. Wer eine Anleiherente der im 5 19 bezeichneten Art erhalten hat, lann auf die Teilnahme an der Auslofung ver⸗ zichten, um ſich eine Vorzugsrente für den Fall ſeiner Bo⸗ dürftigkeit zu wahren. Der Verzicht iſt der Reichsſchuldenverwalkung zu erklären; er iſt widerruflich. Der Verzicht iſt auf dem ausgeſtellten Berechtigungsſchein erſichtlich zu machen; iſt die Anlerhe⸗ rente im Schuldbuch eingetragen, ſo iſt er in dieſem zu vermerken, 8 258. 75 5 iſt +* auf den Namen des Gläubigers lautende Urkunde ausz en. Die Urkunde iſt nach dem Erld deg Rechts zurückzugeben. 8 Die Vorzugsrente iſt unveräußerlich undnichterblich Sie umterliegt der Pfändung n 9 N. Bei der Feſtſetzung einer Unterſtützung öffentlich⸗rechtlicher Art für den Gläubiger bleibt die Vorzugsrente in— von 1³⁰ Reichsmart für das Reich außer Anſaxßf 25 8. Seike. Nr. 148 Aeue Mannheimer Jeitung(Abend ⸗ Nus gabe) Samstag, den 28. März 1925 Dritter Abſchnitt verwendung der Dividende der Deutſchen Keichs bahngeſellſchaſt für den Dienſt der Anleiheablöſungsſchuld. § 28. Zur Verſtärkung des Dienſtes der Anleiheablöſungsſchuld iſt ein beſonderer Fonds(Anlei he⸗Sonderfonds) zu bilden. Dem Fonds ſind zuzuführen: 1. die Hälfte der Dividende, die dem Reich als Aktionär der Deutſchen Reichsbahngeſellſcha ft während der Dauer ihrer i Von den Dividenden ſind die Teilbeträge abzuziehen, die das Reich nach beſonderer Vereinbarung an die Länder abführt; hinzuzurechnen ſind die Beträge, die die Reparationsverpflichtungen zufließen. Länder von den ihnen zufließenden Dividenden der Deutſchen Reichs⸗ bahngeſellſchaft dem Reich nach beſonderer Vereinbarung erſtatten; 2. die Beträge, die die Länder für den Dienſt der vom Reich übernommenen Schulden nach beſonderer Vereinbarung leiſten. § 29. Ueber den Anleihe⸗Sonderfonds iſt jährlich in folgender Weiſe Verfügung zu treffen: Zunächſt ſind dem Reich die Ausgaben zu erſetzen, die es in A früheren Jahren aus allgemeinen Haushaltsmitteln für den Teil der Anleiherente und der zu ihnen gehörenden Ausloſungsrechte ge⸗ macht hat, der für die vom Reich übernommenen Schul⸗ den der Länder gewährt wird, ferner ſind die laufenden Ab⸗ gaben dieſer Art aus dem Fonds zu entnehmen. Sodann iſt während der Zeit, in der die Anleiherente gemäß § 14 nicht gezahlt wird, den Gläubigern der Anleiherente eine Sonderzahlung bis zum ordentlichen Jahresbetrage der Rente aus dem Fonds zu gewäüßsen. Ferner iſt die Prämienausloſung der Anleiheaßlöſungs⸗ ſchuld durch Ziehung der Ausloſungsrechte zu verſtärken. Die Aufwendung darf in einem Jahre nicht mehr als 3 v. H. des Be⸗ trages der entſtandenen Ausloſungsrechte, höchſtens jedoch 30 Mil⸗ lionen Reichsmark betragen, ſolange die Ausloſung gemäߧ8 17 und 18 erfolgt. Iſt dieſe unterbrochen, ſo iſt die Tilgung aus dem An⸗ leiheſonderfonds bis zu 5 v. H. der Auszahlungsrechte, höchſtens jedoch unter Aufwendung eines Betrages von 50 Millionen Reichs⸗ mark jährlich vorzunehmen. Vom Reſtbetrag iſt ein im Wege der Geſetzgebung oder durch den Haushaltsplan zu beſtimmender Teil für die Tilgung der Anleiheablöſungsſchuld durch Rückkauf oder burch Ausloſung zu ver⸗ wenden. Durch Reichsgeſetz kann über eine weitere Verwendung des Anleihe⸗Sonderfonds Beſtimmung getroffen werden. Iweiter Teil Die Ablöſung der Markenanleihen der Länder 8 30. Die auf Mark oder auf eine andere nicht mehr geltende Währung lautenden Anleihen(Markanleihen) ſind in Ablöſungsan⸗ leihen umzutauſchen. Anſprſüche auf Markanleihen der Länder beſtehen nur nach Maßgabe dieſes Geſetzeeee.„„„„ Anleihen im Sinne des Abſ. 1 ſind Schuldverpflichtungen aus Schuldverſchreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanwei⸗ ſungen, ſowie aus Darlehen, über die Schuldſcheine ausgeſtellt ſind. §8 31. 4 757 5 Vei dem Umtauſch ſind Ablöſungsanleihen im Nennbetrag von 8 fünf v. H. des Goldwertes, den die umzutauſchenden Markanleihen zur Zeit ihrer Begründung hatten, zu gewähren, und zwar ohne Rückſicht darauf, ob ſie durch dingliche Rechte geſichert ſind. Eine Ueberſchreitung dieſes Satzes iſt unbeſchadet der Vorſchriften des§ 35 Satz 1 und 2 nicht zuläſſig. Der Goldwert der bis zum 1. Januar 1919 begründeten Markanleihen iſt gleich ihrem Nennbetrage oder gleich dem Mark⸗ betrage, der ihrem Nennwert nach§ 15 des Münzgeſetzes vom 1. Juni 1909 entſpricht. Der Goldwert einer ſpäter begründeten Schuldverpflichtung iſt gleich dem Goldwert des Geldbetrages, der dem Schuldner aus der Begründung der Schuldverpflichtung zuge⸗ floſſen iſt. Der Goldwert dieſes Betroges wird dadurch feſtgeſtellt, daß der zugefloſſene Betrag nach dem Mittelkurs in Goldmark umgerechnet wird, der ſich auf Grund der letzten vor dem Eingang des Geldbetrages ermittelten amtlichen Berliner Kurſe für Auszah⸗ lung Newyork ergibt. Iſt der Geldbetrag an verſchiedenen Tagen in Teilbeträgen bei dem Schuldner eingegangen, ſo ſind für die Er⸗ rechnung des Geldwertes der einzelnen Teilbeträge die letzten Kurſe vor ihrem Eingang maßgebend. Für die Zeit, in der der nord⸗ amerikaniſche Dollar an der Berliner Börſe amtlich nicht notiert wurde' beſtimmt die Reichsregierung den maßgebenden Börſenkurs. 8 32 Die Ablöſungsanleihen der Länder lauten auf Reichsmark; ſie ſind für die Gäubiger unkündbar⸗ § 33. Für die Verzinſung der Ablöſungsanleihen oder für ihre Tilgung zum Nennbetrage ſind jährlich insgeſamt mindeſtens 5 v.., höchſtens jedoch 10 v. H. des ausgegebenen Anleihebetrags zu verwenden. Die Ausgaben für den Anleihedienſt können während der Zeit der Reparationszahlungen herabgeſetzt oder ein geſtellt werden, wenn die Finanzlage des Landes dies erfordert. § 34. Reineinnahmen, die einem Lande im Zuſammenhange mit ſeiner Beteiligung oder ſeinem Eigentum an werbenden Vetrieben, ins⸗ beſondere an den Aktien der Deutſchen Reichsbahngeſellſchaft zu⸗ fließen, ſollen, ſofern der Geſamtbedarf des Landes dies geſtattet, bis zu einem Viertel zu einer Ve rſtärkung des Anleihe⸗ die nſte s, höchſtens jedoch jährlich bis zu 3 v. H. des Betrags der von dem Lande ausgegebenen Ablöſungsanleihen verwendet werden. § 35. Den Ländern bleibt es überlaſſen, abweichend von den 88 31 und 33 Beträge der Markanleihen, die nach dem 1. Juli 1920 ihren Eigentümer gewechſelt haben, zu einem geringeren Satze als 5 v. H. in Ablöſungsanleihen umzutauſchen. Der Ge⸗ ſamtbetrag der einzelnen Ablöſungsanleihen muß jedoch 5 v. H. des Goldwertes der umzutauſchenden Markanleihen entſprechen. Es bleibt ihnen ferner überlaſſen, die gegen ſolche Beträge von Mark⸗ anleihen ausgegebenen Ablöſungsanleihen von der Auslo⸗ ſung und Verzinſung bis zur Erledigung der Reparations⸗ verpflichtungen ganz oder zum Teil auszuſchließenz; in dieſem Falle kann die Ausloſung mit Prämien ausgeſtattet werden. 8 36. Den Ländern bleibt es überlaſſen, den Umtauſch der Markan⸗ leihen nur auf Antrag vorzunehmen und für die Stellung des Antrags eine Ausſchlußfriſt feſtzuſetzen. Nach Ablauf der Friſt mungen zu erſuchen; zur Einſichtnahme in die Geſchäftsbücher und Geſchä'ts⸗ ihren Ankauf und Verkauf für fremde Rechnung gewerbsmäßig be⸗ treiben, ermächtigt werde;̃; 5 § 37. Die Vorſchriften der§8 30 bis 36 finden keine Anwendung: 1. auf ſolche Schuldverpflichtungen der Länder, die das Reich im Zuſammenhange mit dem Uebergang der Staats⸗ eiſenbahnen der Länder übernommen hat oder über⸗ nimmt. 2. auf ſolche Schuldverpflichtungen der Länder, die in Mark zu erfüllen ſind, deren Höhe nach einer andern Rech⸗ nungseinheit als der Mark beſtimmt wird. Dritter Teil die Ablöſung der Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände § 38. „Die auf Mark oder eine andere nicht mehr geltende Währung lautenden Anleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände ſind in Ablöſungsanleihen umzutauſchen. §8 30 Abſatz 2 und 3 findet entſprechende Anwendung. § 39. Auf den Umtauſch der Markanleihen der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände finden die Vorſchriften des§ 31 en tſprechende nwendung. Die Feſtſetzung des Goldwertes der nach dem 1. Januar 1919 begründeten Markanleihen bedarf der Beſtätigung der oberſten Landesbehörde oder der von ihr beſtimmten Stelle. Für die Ablöſungsanleihen der Gemeinden und Gemeindever⸗ bände gelten die Vorſchriften des§ 32 und des§ 33 Abſatz Lent⸗ ſprechend. Die Ausgaben für den Dienſt der Ablöſungsanleihen können mit Genehmigung der oberſten Landesbehörde oder der von ihr beſtimmten Stelle herabgeſetzt oder eingeſtellt werden, wenn die Finanzlage des Schuldners dies er⸗ fordert. § 41. Reineinnahmen, die Gemeinden oder Gemeindeverbän⸗ den in Zuſammenhang mit ihrer Betelligung oder ihrem Eigentum an werbenden Betrieben zufließen, ſollen nach näherer Anordnung der oberſten Landesbehörde oder der von ihr beſtimmten Stelle ganz oder zum Teil für die Tilgung oder Verzinſung der Ablöſungsanleihen dieſer Gemeinden oder Gemeindever⸗ bände zuſätzlich verwendet werden. 8 42. Die oberſte Landesbehörde oder die von ihr beſtimmte Stelle kann auf Antrag die Aufwendungen für den Dienſt der Ablöſungs⸗ anleihen einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes abweichend von§ 40 für die Zeit bis zur Erledigung der Reparationsverpflich⸗ tungen des Reiches oder für einen kürzeren Zeitraum niedriger feſtſetzen, wenn eine ſolche Regelung mit Rückſicht auf die wirt⸗ ſchaftliche Lage und die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Schuldners unabweisbar erſcheint. § 43. Die Gemeinden und Gemeindeverbände werden ermächtigt, mit Stelle abweichend von den Vorſchriften der 8§ 39 und 40 Beträge der Markanleihen, die nach dem 1. Juli 1920 ihren Eigentümer ge⸗ wechſelt haben, zu einem geringeren Satz als 5 v. H. in Ab⸗ löſungsanleihen umzutauſchen oder die gegen ſolche Beträge von Markanleihen ausgegebenen Ablöſungsanleihen bei der Ausloſung oder Verzinſung bis zur Erledigung der en ene eee des Reiches ganz oder zum Teil auszuſchließen.§ 35 Saß 2 findet entſprechende Anwendung.%%%%ͤ 8 44. Die Gemeinden und Gemeindeverbände werden ermächtigt, mit Zuſtimmung der oberſten Landesbehörde oder der von ihr beſtimm⸗ ten Stelle den Umtauſch der Markanleihen nur auf Antra g vor⸗ zunehmen und für die Stellung des Antrages eine Ausf ch u ß⸗ friſt zu ſetzen. Nach Ablauf der Friſt können die Markanlibe deren Ablöſung nicht friſtgemäß beantragt iſt, von der oberſten Landesbehörde oder der von ihr beſtimmten Stelle für erloſchen erklärt werden. 88 Die Vorſchriften der 88 38 bis 44 finden keine Anwendung für ſolche Schuldverpflichtungen der Gemeinden und Gemeindeverbände, die in Mark zu erfüllen ſind, deren Höhe aber nach einer an⸗ dern Rechnungseinheit als der Mark beſtimmt wird. 8. 46 Die Reichsregierung kann mit Zuſtimmung des Reichsrats die Vorſchriften dieſes Geſetzes über die Markanleihen der Gemein⸗ den und Gemeindeverbände für Anleihen für anwendbar erklären. 855 vierter Teil Schluß⸗ und Strafvorſchriften 8 47. Der Reichsminiſter der Finanzen wird ermächtigt, einmalig einen Betrag von 150 Millionen Reichsmark: 2) für die Abfindung der Anleiherenten der öffentlichen oder unter Staatsaufſicht ſtehenden Sparkaſſen und der Träger der Reichs verſicherung, b) für die Entſchädigung ſolcher Bedürftigen, die einen Alt⸗ beſitz von Kriegsanleihen im Geſamtnennbetrage von we⸗ niger als tauſend Mark haben, e) für eine verſtärkte Ziehun g der Ausloſungsrechte zu verwenden. 8 48. Die Reichsregierung erläßt unbeſchadet der 88 49 und 51 mit Zuſtimmung des Reichsrats die für die Durchführung dieſes Ge⸗ ſetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorſchriften. Durch dieſe Beſtimmungen können insbeſondere 1. Stellen mit der Durchführung dieſes Geſetzes, beſonders mit dem Umtauſch der Markanleihen des Reiches und mit der Entſcheidung über die Gewährung von Anleiherenten und Vorzugsrenten beauftragt werden; 2. die mit der Durchführung dieſes Geſetzes beauftragten Stellen für zuſtändig erklärt werden, Verſicherungen an Eides⸗ ſtatt entgegenzunehmen und die Amtsgerichte um eidliche Verneh⸗ 3. die mit der Durchführung dieſes Geſetzes beauftragten Stellen papiere von Perſonen, die die Aufbewahrung von Wertpapieren oder 4. den in Siffer 3 bezeichneten Perſonen Verpflichtungen auf⸗f können ſie die Markanleihen, deren Ablöſung nicht friſtgemäß bean⸗ tragt iſt, für ertloben erklarot. erlegt werden, Behörden und Privatperſonen Auskünfte und Bewilligungen zu erteilen, die für die Durchführung dieſes Geſetzes, Zuſtimmung der oberſten Landesbehörde oder von ihr beſtimmten i ndere für die Geltendmachung oder Prüfung von Anſprüchen, 1 f 5 Ween de Geſetzes erhoben werden, er⸗ heblich ſind? 5. Beſtimmungen über die Geltendmachung der durch dieſes Geſetz begründeten Anſprüche getroffen werden; 6. Verſtöße gegen die Durchführungsvorſchriften mit Geld⸗ ſtrafe bis zu 10 000 Reichsmark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieſer Strafen bedroht werden. § 49. Der Reichsminiſter der Finanzen wird ermächtigt, 1. in beſanderen Fällen aus Gründen der Billigkeit auch dann den Umtauſch von Markanlejhen des Reiches vorzunehmen oder Anleiherenten zu gewähren, wenn die in 88 4 und 8 beſtimmten Friſten nicht einiehalten werden, 2. zu beſtimmen, daß Schuldbuchforderungen von Markanleihen des Reiches von Amts wegen in Schuldbuchforderungen der Anleiheablöſungsſchuld umgetauſcht werden; wird dieſes beſtimmt, ſo gilt der erſte Tag der im§ 4 bezeichneten Friſt für die Schuld⸗ buchforderungen als Zeitpunkt der Anmeldung: 3. zu beſtimmen, daß Anleihealtbeſitzern von Schuldbuchforde⸗ rungen die Anleiherenten von Amts wegen zu gewähren ſind; 4. Grundſätze für die Führung des Nachweiſes aufzuſtellen, daß Schuldverſchreibungen, Schatzanweiſungen oder Schuldbuchforde⸗ rungen von Markanleihen des Reiches Altbeſitzanleihen ſind. Die Reichsſchuldenverwaltung wird ermächtigt, Schuldverſchrei⸗ bungen der Anleiheablöſungsſchuld und Berechtigungsſcheine über kleinere Renten den mit der Ausreichung beauftragten Stellen in Höhe des vorausſichtlichen Bedarfs im voraus zur Verfügung zu ſtellen. § 50. Soweit Keichsangehörige in einem fremden Skaake 5 hinſichtlich der Ablöſung öffentlicher Anleihen ungünſtiger be⸗ handelt werden als ſeine Staatsangehörigen, wird die Reichsregie⸗ rung ermächtigt, eine entſprechende unterſchiedliche Behandlung der Angehörigen dieſes Staates durch Verordnung zu beſtimmen. Sofern nach der Geſetzgebung eines fremden Staates dieſer Staat oder ſeine öffentlich⸗rechtlichen Körperſchaften nicht verpflichtet ſind, Reichsangehörigen eine höhere Ablöſung ihrer Anleihen zu gewähren als die, welche ihnen im Deutſchen Reiche unter den glei⸗ chen Bedingungen auf Grund der deutſchen Beſtimmungen zufallen würden, wird die Reichsregierung ermächtigt, einem ſolchen Staate gegenüber durch Verordnung eine entſprechende Regelung zu trefſfen. § 51. Die Länder werden ermächtigt, die näheren Beſtim · mungen über die Ablöſung der Markanleihen der Länder, Gemein⸗ den und Gemeindeverbände zu treffen. Sie können insbeſondere Vor⸗ ſchriften über die Geltendmachung der durch den zweiten Teil dieſes Geſetzes begründeten Anſprüche erlaſſen. 5 § 52. Auf das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung von umzutauſchenden Schuldurkunden der Markanleihen finden die Vorſchriften der§88 1010 bis 1014 der Zivilprozeßordnung keine des§ 1015 der Zivilprozeßordnnug nicht über das Ende der in den Wer vor dem Ablauf der in§ 4 beſtimmten Friſt des Auf⸗ gebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung von umzu⸗ tauſchenden Schuldurkunden der Markanleihen das Reich beauftragt, das Ausſchlußurteil aber erſt einen Monat vor dieſem Zeitpunkt oder ſpäter erwirkt hat, kann die Zuteilung des auf die für kraftlos erklärte. Schuldurkunden entfallenden Beträge der Anleiheablöſungs⸗ rente innerhalb von ſechs Monaten nach Rechtskraft des Abſchluß⸗ urteils verlangen. § 53. Das Geſetz betreffend die Beſeitigung kleiner, im Reichs⸗ ſchuldbuch eingetragener Forderungen vom 19. Mai 1923 wird aufgehoben. Soweit auf Grund dieſes Geſetzes Schuldbuchforderungen gelöſcht worden ſind, ohne daß dafür eine Ausreichung von Schuldverſchreibungen ſtattgefunden hat, gelten die Löſchungen als nicht erfolgt § 54. 7 Artikel II der Dritten Steuernotverordnung vom anderer öffentlich·rechtlicher Körperſchaften 14. Februar 1024 wird aufgehoben. Artikel I,.§ 1. Abſ. 2, Ziff. 8 der Dritten Steuernotverordnung findet auf die Markanleihen, die auf Grund dieſes Geſetzes in Ab⸗ löſungsanleihe umzutauſchen ſind, keine Anwendung. § 55. Wer den Ausführungsbeſtimmungen des in 8 48 Ziff. 4 be⸗ zeichneten Inhalts zuwiderhandelt, obwohl ihm die Erteilung der erforderten Auskunft oder Bewilligung auf Grund ſeiner Ge⸗ ſchäftsbücher oder Geſchäftspapiere möglich iſt und zugemutet wer⸗ den kann, oder wer ſich der Einſicht in ſeine Geſchäftsbücher oder Geſchäftspapiere durch eine auf Grund des§ 48 Ziffer 3 ermäch⸗ tigten Stelle widerſetzt, kann ohne Rückſicht auf das Vorliegen einer ſtrafbaren Verordnung mit einer Ordnungsſtrafe bis zu 10 000 Reichsmark beſtraft werden. Zuſtändig für die Feſtſetzung der Ord⸗ nungsſtrafe iſt der Reichsminiſter der Finanzen oder die von ihm beſtimmten Stellen. Innerhalb von zwei Wochen nach Zuſtellung der Straffeſtſetzung kann der Antrag auf Entſcheidung des Reichs · wirtſchaftsgerichts geſtellt werden. § 56. 5 Wer zur Begründung eines Antrages auf Gewährung eines Ausloſungsrechts oder einer Anleiherente leichtfertig oder wider beſſeres Wiſſen unrichtige Angaben macht, kann ohne Rück⸗ ſicht auf das Vorliegen einer ſtrafbaren Handlung mit einer Ord⸗ knungsſtrafe bis zu 10 000 Reichsmark beſtraft werden. 8 55, S756 und 3 findet entſprechende Anwendung. Die Vorſchriſten des Reſchs · ſtrafgeſetzbuches bleiben unberührt. § 57. Wer bis zum Ablauf der im 8 4 beſtimmten Friſt den Ankauf oder den Verkauf von beſtimmten Stücken der Schuld⸗ verſchreibungen oder Schatzanweiſungen der Markanleihen des Rei⸗ ches öffentlich anbietet oder wer nach ſolchen Stücken öffentt⸗ ich Nachfrage hält oder die Verbreitung von Angeboten oder Nach⸗ ragen dieſer Art fördert, wird, ſofern nach den allgemeinen Straf⸗ geſetzen keine höhere Strafe angedroht iſt, mit Geldſtrafe bis zu 10 000 Reichsmark und mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit einer dieſer Strafen beſtraft/ 8 88. 18 oder vor einem größeren Perſonenkreis auf⸗ mtauſch von Markanleihen zu unter⸗ Wer aen ordert, den laſſen, wird mit Geldſtrafe bis zu 10 000 Reichsmark und mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit einer dieſer Strafen beſtraft, Anwendung. Der Aufgebotstermin ſoll unbeſchadet der Vorſchriften 88. 4. 36 und 44 vorgeſehenen Friſten hinaus anbergumt werden. ec=.. SScrOg LAADe e Geee 8— 8 15 —. e en 22 Marl 1025 Berlin, 26. März. Der Text dieſes Geſetzentwurfes lautet: Artitel I 8 1. Anſprüche aus vor dem 14. Februar 1924 begründeten Rechtsverhältniſſen werden nach Maßgabe der 88—11a aufge⸗ wertet, wenn ſie die Zahlung einer beſtimmten in Mark oder einer anderen nicht mehr geltenden inländiſchen Währung ausgedrückten Geldſumme zugeſtanden haben und es ſich um Vermögensan⸗ lagen handelt, die durch den Währungsverfall entwertet ſind. Dies gilt nicht, wenn der verbliebene Goldwert das im§ 2, Abſ. 1, Satz 1, 2, Abſ. 2 bis 4 vorgeſchriebene Maß erreicht oder überſteigt. Als Vermögensanlage im Sinne dieſer Verordnung gelten: 5 1. Hypotheken, Grundſchulden und Rentenſchulden; 2 Reallaſten; 3. Grundrechte an im Schiffsregiſter und an Bahneinheiten; 4. durch Hypothek, Schiffspfandrecht oder Bahnpfandrecht ge⸗ ſicherde Forderungen; Pfandbriefe, Rentenbriefe und andere verzinslichen oder anſtelle der Verzinſung mit einem Aufgeld rückzahlbaren 9 eingetragenen Schiffen beleihungsbanken ſowie von Ablöſungsanſtalten, ohne Rück⸗ ſicht darauf, ob den Gläubigern an der den Schuldverſchrei⸗ bungen zugrunde liegenden Deckung ein Pfandrecht oder ein Recht auf vorzugsweiſe Befriedigung im Konkurſe zuſteht; verzinsliche oder an Stelle der Verzinſung mit einem Aufgeld rückzahlbaren Schuldperſchreibungen, die auf den In⸗ haber lauten oder durch Indoſſements übertragbar ſind, wenn ſte von natürlichen Perſonen, Perſonenvereinigungen oder juri⸗ ſtiſchen Perſonen des Privatrechts ausgegeben ſind: „Schuldverſchreibungen der in Ziffer 6 bezeichneten Art, wenn ſie von juriſtiſchen Perſonen des öffentlichen 3 Rechts als Unternehmern wirtſchaftlicher Betriebe ausgegeben 1 ſind; ob im Einzelfalle dieſe Vorausfetzung vorliegt, enkſcheidet der Reichsminiſter der Juſtiz mit Zuſtimmung des Reichsrats; Guthaben aus öffentlichen oder unter Staatsaufſicht ſtehenden Sparkaſſen; 3 „Anſprüche der Verſicherten aus Lebensverſicherungsver⸗ trägen und Anſprüche der Verſicherten aus Kranken⸗, Unfall⸗ und Haftpflichtverſicherungsverträgen, ſoweit für die Anſprüche noch geſetzliche Beſtimmungen oder nach Vorſchrift der Auf⸗ ſichtsbehörden vor dem 14. Januar 1924 ein Prämienreſerve⸗ ſonds im Sinne der 88 56 uff. des Verſicherungsaufſichts⸗ geſetzes zu bilden war mit Ausnahme von Anſprüchen aus Haftpflichtverſicherungsverträgen mit unbegrenzter Deckung. 14 ̃ 8 2. 1 Auſprüche aus Vermögensanlagen der in§ 1 Abſ. 2, Ziff.—3 bezeichneten Art werden auf 15 v. H. des Goldmarkbetrages auf⸗ Igewertel(Aufwertungsbetrag). Bei Bermögensankagen der mim 8 1, Abſ. 2, Ziff. 1 und 2 bezeichneten Art erhöht ſich der HAuſwertungsbetrag um 10 v. H. des Altmarkbetrages, ſoweit er inner⸗ halb der erſten Hälfte des Grundſtückswertes liegt (Zuſatzaufwertung).. Als Grundſtückswert gilt der berichtigte Wehrbeitragswert, der gemäß Art. 2,§ 3, Abſ. 1, Jiff. 1. der Zweiten Steuernot⸗ verordnung vom 19. Dezember 1923(RGBl. 1 S. 1205) bei der, Veranlagung zur Vermögensſteuer zugrunde gelegt iſt; bei Grud⸗ ſtücken, die dauernd landwirtſchaftlichen, forſtwirtſchaftlichen oder 88 55 — Abf. 1,§ 3 Ziff. 7 gemachten Abſchläge zu berückſichtigen. Soweit ein berichtigter Wehrbeitragswert nicht feſtgeſtellt iſt, iſt er unter entſprechender Anwendung der bezeichneten Vorſchriften durch die Aufwertungsſtelle zu ermitteln. Hypotheken, Schiffspfandrechte und geſicherten Forderungen. Der Eigentümer kann eine Her⸗ abſetzung der Aufwertung verlangen, wenn ihm dies mit Rück⸗ ſicht auf ſeine wirtſchaftliche Lage zur Abwendung einer groben Unbilligkeit unabweisbar erſcheint. Die Herabſetzung der Auf⸗ wertung iſt nur zuzulaſſen, wenn das Verlangen vor dem 1. Januar 1926 bei der Aufwertungsſtelle geſtellt wird. In den Fällen der Ss 203, 204, 206, 207 des BGB. kann das Verlangen noch bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Fortfall der Hinderniſſe geſtellt werden. Als Goldmarkbetrag gilt an Anſprüchen, die vor dem 1. Januar 1918 erworben ſind, der Nennbetrag. Bei ſpäter er⸗ Zag des Erwerbs zugrunde zu legen. Maßgebend iſt im Falle des Erwerbs: 1. von Todeswegen: der Erwerb durch den Erblaſſer; „durch Gütergemeinſchaft: der Erwerb durch den Ehegatten, der das Recht in die Gütergemeinſchaft eingebracht hat; „als Ausſtattung: der Erwerb durch Vater oder Mutter: 4. mit Rückſicht auf ein künftiges geſetzliches Erbrecht: der Er⸗ werb durch den Veräußerer; 5. auf Grund eines Treuhandverhältniſſes: der Erwerb durch den Geſchäftsherrn oder, falls das Recht zuerſt von dem Treu⸗ phänder rworben iſt, der Erwerb durch den Treuhänder; „durch Abſtrömung eines Vermögens als Ganzen: der Erwerb durch den Veräußerer; „bei Uebertragung einer der Deckung von Pfandbriefen die⸗ nenden Hypokhekenbeſtände als Ganzes: der Erwerb durch den VBeeräußerer 0 r ſütlich 8. mittels Schenkung, durch die einer ſittlichen Pflicht oder au den Anſtand zu nehmenden Rückſicht entſprochen wirte del Erwerb durch den Schenker. 5 IJIm übrigen iſt der Tag des Erwerbes durch den Gläubiger maßgebend. 2 5 5 Aenderungen des Inhalts des Rechts, insbeſondere die Hinausſchiebung der Fähigkeiten(Prolongation), ſowie die an Stelle einer Rangänderung vorgenommene Abtretung oder Neu⸗ begründung bleiben auf die Feſtſtellungen des Erwerbstages gußer Betracht. Das Gleiche gilt in den Fragen des§ 1, Abſ. 2, Ziff. 1 bis 3 für die Auswechſelung des belaſteten Gegen⸗ tands gegen einen gleichartigen Gegenſtand desſelben Eigentümers. ſt im Falle der Gewährung eines Zuſatzdarlehens unter Behe⸗ bung des bisherigen Verhältniſſes ein neues einheitliches Recht be⸗ ründet worden, ſo gilt für den bisherigen Betrag dieſe Vorſchrift entſprechend. Für die Berechnung des Goldmarkbetrages einer Hoypothek, die für eine Forderung aus einer Schuldverſchreibung der 8 1, Abſ. 2, Ziff. 6, 7 bezeichneten Art beſtellt iſt, gelten die Vorſchriften des 8 4, Abſ. 2. der Anſpruch nach dem 31. Dezember 1917 erworben, ſo Goldmarkbetrag dadurch daß der Nennbetrag— entgeltlichen Erwerbes der Erwerbspreis: 1 Il. die Aufwerlung von und anderen privatrechllichen Anſprüchen Auſwerlungsgeſet) Schuldverſchreibungen von Grundkreditanſtalten und Schiffs⸗ auch die Vorſchriften des§ 12. gärtneriſchen Zwecken zu dienen beſtimmt ſind, ſind die gemäß Art. 2, Bahnpfandrechte werden nicht höher bewertet als die durch ſie 4 1 worbenen Anſprüchen iſt der Berechnung des Goldmarkbetrages der Sofern die wirtſchaftliche Lage des Schuldners es erfordert, kann Schuld in Teilbeträgen bis länaſtens zum 1. Januar 1935 ——————— hypolhelen durch die Meßzahl geteilt wird, die in der Anlage zu dieſer Verordnung für den Tag des Erwerbs beſtimmt iſt. Iſt eine Meßzahl für dieſen Tag nicht be⸗ ſtimmt, ſo iſt die letzte vorhergehende Meßzahl maßgebend. An Stelle des Erwerbspreiſes iſt der Nennbetrag der Berechnung zugrunde zu legen, wenn er nach dem Zeitpunkt der Begründung des Rechts in Goldmark umgerechnet wiedriger iſt. 5 Das aufgewertete Recht behält ſeinen bisherigen dinglichen Rang. Die Aufwertung iſt, ſofern das aufgewertete Recht ein⸗ getragen iſt, auf Antrag des Gläubigers oder des Eigentümers ins Grundbuch einzutragen zwird der Antrag vom Eigentümer ge⸗ ſtellt, ſo bedarf es der Vorlegung des Hypothekenbriefes nicht. Bei der Eintragung iſt dem Eigentümer die Befugnis vorzubehalten, mit dem Rang vor der Zuſatzaufwertung eine Hypothek oder Grund⸗ ſchuld bis zu dem Goldmarkbetrag eintragen zu laſſen, der dem un⸗ velaſteten Teile der erſten Hälfte des Grundſtückswertes entſpricht; bei der Feſtſtellung dieſes Teiles bleibt die Zuſatzaufwer⸗ tung unberückſichtigt. Maßgebend iſt der Einheitswert des Grund⸗ ſtücks, der nach den Vorſchriften des Reichsbewertungs⸗ geſetzes erſtmalig feſtgeſtellt worden iſt. Iſt die Herabſetzung der Aufwertung rechtzeitig bei der Aufwertungsſtelle beantragt, ſo iſt auf Antrag des Eigentümers ein Widerſpruch einzutragen. Die Vorſchriften des Abſotzes. 5, Satz 1, 2, 5 finden auf Pfand⸗ einheiten entſprechende Anwendung. § 3. Anſprüche der im§ 1, Abſatz 2, Ziffer 4 bezeichneten Art werden nach Maßgabe der für das dingliche Recht gelten den Vorſchriften des§ 2, Abſatz—4 aufgewertel(normaler Hö ahſt⸗ ſatz). Eine höhere oder geringere Aufwertung nach allgemeinen Vorſchriften unter Abweichung von dieſem normalen Höchſtſatz iſt unbeſchadet der Herabſetzung nach§ 2, Abſatz 1, Satz—8 nur zuläſſig, 1. wenn es ſich um einen der in 8 12, Abſatz 2, Ziffer—4 ge⸗ nannten Anſprüche handelt; wenn es ſich um eine Kaufgeldforderung(Kaufgeld für den Erwerb des mit der Hypothek belaſteten Grundſtückes) handelt, die nach dem 31. Dezember 1911 begründet worden iſt; dies gült auch dann, wenn die Kaufgeldforderung bei ihrer Be⸗ gründung in eine Darlehnsforderung umgewandelt worden iſt: bei Forderungen anderer als der in Ziffer 1 und 2 bezeichneten Art, wenn ſie durch Sicherungshypothek geſichert ſind, es ſei denn, a) daß ſie auch ohne Rückſicht auf die Vorſchrift in 8 1, Abfatz 2, Ziffer 4 Vermögensanlagen ſind oder, b) daß es ſich um eine nicht unter die Vorſchrift im§ 12, Abſ. 4 fallende Darlehnsforderung handelt, auch wenn dieſe im Einzel⸗ fall keine Vermögensanlage iſt. 8 Als allgemeine Vorſchriften im Sinne dieſer Beſtimmung gelten 2. In den Fällen der Ziffer 1, 2 iſt eine Abweichung von dem normalen Höchſtſatzunzuläſſig, wenn die Forderung vor dem 14. Februar 1924 von dem urſprünglichen Gläubiger auf einen anderen übergeganden iſt, es ſei denn, daß es ſich um einen Rechts⸗ übergang im Sinne des§ 2, Abſatz 2, Ziffer—8 handelt. Forderungen der im 8 1. Abſatz 2. Ziffer 4 bezeichneten Art ſind, unbeſchadet der Vorſchriften des§ 38. mit Beträgen, die unter Zugrundeleaung des normalen Höchſtſatzes errechnet werden, in die Bilanzen als Aktivum oder Paſſivum einzuſtellen, ſolange nicht durch abweichende Vereinbaruna oder durch rechts⸗ kräftige Entſcheidung der Aufwertungsſtelle eine höhere oder ge⸗ ringere Aufwertung beſtimmt iſt. Aeeee, Schuldverſchreibungen der im§., Abſatz 2. Ziffer 6. 7 bezeichneten Art werden ohne Rückſicht darauf, ob ſie durch Hypothek geſichert ſind auf fünfzehn v. H. des Goldmarkbetrages aufgewertet.§ 2. Abſatz 1, Satz 6 bis 8 gelten entſprechend. Als Goldmarkbetraa ailt bei Schuldverſchreibungen. die vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben ſind, der Nennbetraa. Bei ſpäter ausgegebenen Schuldverſchreibungen iſt für die Berechnung des Goldmarkbetrages der 5 Tag der Ausgabe maßgebend. Die näheren Beſtimmungen über die Feſtſtellung des Ausdabetaas trifft die Reichsregierung. Der Goldmarkbetrag wird dadurch feſt⸗ geſtellt, daß der Nennbetraa durch die Meßzahl geteilt wird, die in der Anlage zu dieſer Verordnung für den Tag der Ausgabe beſtimmt iſt: iſt eine Meßzahl für dieſen Taa nicht beſtimmt, ſo iſt die letzt vorheraehende Meßzahl maßgebend. Bei Teilſchuldverſchreibungen kann über die Höhe der Aufwertung ſowie über das Verlangen auf Herabſetzuna des Aufwertungsbetrages nur einheitlich gegenüber allen Gläubigern entſchieden werden. Die Entſcheidung wirkt auch für und gegen die Gläubiger, die an dem Verfahren nicht beteiligt waren. 7— 8 5. Zahlung der gemäߧs 2. 3 aufgewerteten Kapitalbeträge kann nicht vor dem 1. Januar 1932 verlangt werden. Der Schuldner iſt be⸗ rechtiat, den aufgewerteten Kapitalbetraa nebſt den bis zur Zah⸗ lung aufgelaufenen Zinſen, bei Einhaltung einer Kündiaunasfriſt von drei Monaten auch ſchon vor dieſem Zeitpunkt zu zahlen. Die die Aufwertungsſtelle auf ſeinen Antrag anordnen, daß die abzuzahlen iſt: ſie kann dabei beſtimmen, daß ſchon vom 1. Januar 1930 ab Abzahlungen zu leiſten ſind. der Antraa kann nur bis⸗ zum 1. Januar 1927 geſtellt werden.§ 2. Abſatz 1. Satz 8 ailt entſprechend Wird einem Hypothekenſchuldner die Abzahlung von der Aufwertungsſtelle geſtattet, ſo iſt dies auf Antraa des Gläu⸗ bigers oder des Eigentümers in das Grundbuch einzutragen: entſprechendes gilt für die Grundſchuld. Die aufgewerteten Anſprüche ſind bis zum 1. Januar 1925 unverzinslich. Rückſtändige Zinſen gelten als erlaſſen. Der Jinsfuß 133 beträgt vom 1. Januar 1925 ab 2 o.., dom 1. Aprif 1025 ab 4 p.., vom 1. Januar 1926 ab 5 v..: in keinem Falle ſind jedoch mehr als die vertraasmäßig ausbedungenen Jinſen zu ent⸗ richten. Die Verpflichtung zur Leiſtuna von Tilaunasbeträ⸗ gen ruht bis zum 1. Januar 1926. 35 — Reallaſt oder einer Rentenſchuld geſch. Wiederkehrende Leiſtungen, die auf Grund einer 1925 mit 70 v. H. und vom 1. Januar 1928 ab in voller Höhe rechte an im Schiffsregiſter eingetragenen Schiffen und an Vahn⸗ Eine Abweichung von dem normalen Höchſtſatz iſt nur zuläſſig. wenn ſie vor dem 1. Januar 1926 bei der Aufwertungsſtelle be⸗ lantraat iſt.§ 2, Abſatz 1. Satz 8 ailt entſprechend. derungen berückſichtigt: für die Berechnung des Goldmarkbetrages Kapital oder Rente. des aufgewerteten Betraas der Jahresleiſtung zu bewirken. Die Vorſchriften der Abſätze—3 gelten nicht für die Zuſatz⸗ aufwertung. die Jahlung 1. Januar 1940 verlangt werden Die Vorſchrift des Abſatz 1 Satz 2 ailt entſprechend. Die Zuſatzaufwertung iſt bis zum 1. Januar 1928 unver zins⸗ lich, vom 1. Januar 1928 ab iſt ſie mit dem vertragsmäßig aus⸗ bedungenen Zinsſatz,. höchſtens jedoch fünf v.., zu verzinſen. Die Verpflichtung zur Leiſtuna von Tilaunasbeträgen ruht bis zu dieſem Zeitpunkt. Wiederkehrende Leiſtunaen. die auf Grund einer Reallaſt oder einer Rentnerſchuld geſchuldet werden, ſind vom 1. Januar 1928 ab in voller Höhe der Jahres⸗ leiſtung der Zuſatzaufwertung zu bewirken. 72 0 Die Vorſchriften der Abſätze 1 Satz 1. 2, Abſatz 2, 3 gelten auch für die gemäß Abſ. 4 aufagewerteten Anſprüche. ſoweit nicht die Reichsregierung etwas Abweichendes beſtimmt. 8 6. der Zuſatzuufwertung kann nicht vor dem 55 Anſprüche aus Pfandbriefen und anderen Schuldverſchreibungen der im§ 1 Abſaß 2 Ziffer 5 bezeichneten Art werden in der Weiſe aufgewertet, daß die Tei⸗ lunasmaſſe aleichmäßig unter die Gläubiger im Verhältnis der nach Maßaabe des§ 4 Abſatz 2 feſtzuſtellenden Goldmarkbeträge ihrer Anſprüche verteilt wird. Die Tei⸗ lunasmaſſe beſteht aus 1. den bei Ablauf des 13. Februar 1924 als Deckung für die aufzuwertenden Pfandbriefe und Schuldverſchreibungen beſtimmten Werten: 2. den Werten, die früher zur Deckung gehört haben. ſoweit die Aufwertung 15 v. H. des Goldmarkbetrages überſteigt oder ſoweit die Aufwertung auf Grund der Vorſchriften des 8 11 Abſatz 2 erfolgt: 3. einem etwa aus dem ſonſtigen Vermögen des Schuldners zu leiſtenden Betrage. Von der Verteilungsmaſſe iſt nach näherer Beftimmung der Reichsreaierung oder der von ihr beſtimmten Stelle ein Beitrag zu den Verwaltunaskoſten abzuziehen. Die Reichsregieruna trifft die näheren Beſtimmungen über die Bildung. Liquidierung und Verteilung der Teilungsmaſſe ſowie über den vom Schuldner zu der Teilungsmaſſe zu leiſtenden Be⸗ trag: ſie kann beſtimmen, daß die Gläubiger durch Gewährung 58 Goldpfandbriefen oder ſonſt in anderer Weiſe befriedigt werden. 8 Sparkaſſenguthaben werden in der Weiſe aufgewertet, daß die Teilungsmaſſe von einem Treuhänder unter die Gläubiger verteilt wird. Der von dem Treuhänder aufgeſtellte Teilunasplan bedarf der Genehmi⸗ auna der Landesreaieruna oder einer von ihr beſtimmten Stelle. Die Teilunasmaſſe beſteht aus dem aufaewerteten Spar⸗ kaſſenvermögen und einem etwa aus dem ſonſtigen Vermögen des Schuldners durch den Garantieverband zu leiſtenden Beitraa unter 59950 eines etwa zu den Verwaltunaskoſten zu gewährenden eitrages. Die Gläubiger werden nach folgender Rangordnun rückſichtigt: 1. Guthaben. die auf Grund geſetzlichen Zwanges zur mün⸗ delſicheren Anlaae bearündet ſind. Dem geſetzlichen Zwang ſteht der Zwana durch die Vorſchriften der Satzung. Stiftuna oder ſonſtigen Verfaſſung einer inländiſchen Per⸗ ſonenvereinigung, Körperſchaft oder Vermögensmaſſe aleich, ſofern ſie ausſchließlich gemeinnützigen, mildtätigen, ethi⸗ a be. ſchen oder religiöſen Zwecken dient: E. alle übrigen Guthaben. Den Gläubigern der erſten Ranaklaſſe ſteht eine um 50 v. H. höhere Aufwertung zu als den Gläubigern der zweiten Ranaklaſſe. Die Gläubiger der aleichen Ranaklaſſe werden im Ver⸗ hältnis des Goldmarkbetraages zur Zeit des Erwerbs ihrer For⸗ gelten die Vorſchriften des 8 2 Abſ. 2. 4 entſprechend. Iſt ein Guthaben von einer Sparkaſſe auf eine andere Sparkaſſe überwieſen worden, ſo iſt der Gläubiger mit dem Goldmark⸗ betraa zur Zeit des Erwerbs der Forderung gegen die erſte Spor⸗ kaſſe hei der Teilunasmaſſe zu berückſichtigen, die bei der zweiten Sparkaſſe zu bilden iſt. Die Landesregieruna oder die von ihr be:. ſtimmte Stelle ordnet einen Ausaleich zwiſchen beiden Spar⸗ kaſſen an: ſind mehrere Länder beteiligt, ſo entſcheiden ſie in gegen⸗ ſcitigem Einvernehmen. Die Landesreaierungen oder die von ihnen beſtimm⸗ ten Stellen werden ermächtiat.— 1. anzuordnen, daß Einzahlungen und Abhebungen. die nach einem beſtimmten Stichtaa erfolat ſind. bei der Feſtſtellung der Guthaben unberückfichtiat bleiben: der Stichtag darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 1923 liegen: einen Goldmarkbetraa zu beſtimmen, den die Guthaben e r⸗ reichen müſſen. um bei der Verteilung berückſichtiat zu werden:„ für die Anmelduna der Guthaben ſchlußfriſten zu beſtimmen: 4J. die Leiſtuna eines Beitrages zur Teilungsmaſſe aus dem ſonſtigen Vermögen des Schuldners oder durch den Garantie⸗ verband vorzuſchreiben: nähere Beſtimmungen über den durch den Schuldner oder durch den Garantieverband zur Teilungsmaſſe zu leiſtenden 1 Beitraa zu treffen: einen Einheitsſatz oder einen Mindeſtſatz für die Au⸗ wertung zu beſtimmen: N für mehrere Sparkaſſen die Zuſammenleaung der Teilunasmaſſen und ihre einbeitliche Verteilung unter die 3. zur Aufwertuna Aus⸗ 1 1 5 7 Gläubiger dieſer Sparkaſſen anzuordnen: „konſtige Beſtimmungen über die Bildung. Liauidieruna und Verteilung der Teilunasmaſſe zu treffen: die Gewährung eines Beitraas zu den Verwaltunas⸗ Bemeſſung koſten vorzuſchreiben und Grundſö⸗ ür di des Verwaltungskoſtenbeitrags zu 5 § 8. Anprüche der im 8 1 Abt. 2 giff, 9 bezeichneten Art werden in der Weiſe aufgewertet. daß das afeewe e Vermögen Verſicherungsunkernehmungen nebſt einem etwa aus dem ſonſtigen Vermögen des Schuldners zu leiſtenden Beitrga einem Treuhände 75 Wernee Der Treuhänder hat den ihm überwieſenen Vetrag(Auf wer⸗ tungsſtock) nach Abzug der Verwaltungskoſten zugunſten der Verſicherten nach einem von der Aufſichtsbehörde genehmigten Tei⸗ lungsplan zu verwenden. Mit der Genehmigung durch die Aufſichts⸗ behörde wird der Verteilungsplan verbindlich. Als Lebens verſiche⸗ rung gilt auch die Invaliditäts, Alter s, Waiſen⸗, Au s⸗ ſteuer⸗ und Militärdienſt verſicherung, gleichviel, ob al Die Neichsregierung oder die von ihr beſtimmte Stelle trieft näheren Beſtimmungen— die Bildung, Liquidierung 0 teilung des Aufwertungsſ tocks ſowie über den vom Schuldner Aufwertungsſtock zu leiſtenden Beitrag; ſie kann ferner beſti ldet werden, ſind im Jahre daß in beſonderen Fällen die ung des Aufwertun rens in anderer Weiſe als du berweiſung 5 ſtocks an den Treuhänder e 10. Scile. Nr. 148 Neue Mannge mer Heitung Abene⸗Husgade Samstag, den 28. mtärz 152 § 9. Beſteht Streit über die Höhe der Aufwertung von Anſprüchen der im 8 1 Abſ. 2 bezeichneten Art oder iſt ein Ver⸗ langen auf Herabſetzung der Aufwertung geſtellt, fo ent⸗ ſcheidet hierüber umbeſchadet der Vorſchrift des§8 8 Abſ. 1 Satz 3 ausſchlie ßlich die Aufwerkungsſtelle. Die Aufwertungsſtelle wird von der Reichsregierung nach An⸗ hörung des Reichsrats bezeichnet. Die Aufwertungsſtelle hat den Verſuch einer gütlichen Eini⸗ gung zu machen; ſie kann Sachverſtändige zum Einigungstermin zuziehen. Gegen die Entſcheidung der Aufwertungsſtelle firdet de ſofor⸗ tige Beſchwerde ſtatt. Sle kann nur darauf geſtützt we den, daß die Entſcheidung auf einer Verletzung des Geſetzes beruht. Die Frage, ob im einzelnen Fall die Vorſchrift des 8 2 Abſ. 1 Satz 6 richtig angewendet iſt, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Beſchwerdegericht. Ueber die ſofortige Beſchwerde entſcheidet das Oberlandesgericht. Die Vorſchriſten des 8 28 Ab!. 2, 3 und des§ 199 des Reichsgeſetzes über die Angeleger heiten der freiwilligen Getichtsbarkeit finden entſprechende Anwendung. Die rechtskräftige Entſcheidung der Aufwertungsſtelle iſt voll⸗ ſtreckbar und für die Gerichte bindend. Die Aufwertungsſtelle erhebt nach Maßgabe der Durchführungs⸗ beſtimmungen eine Gebühr und verteilt die Koſten auf die Be⸗ teiligten nach billigem Ermeſſen. Die Juſtändigkeit der Aufwertungsſtelle kann auch für and re mit der Aufwertung zuſammenhängende Anſprüche vereinbart werden, auf die ſich die Vorſchriften der 88 1 bis 8 erſtrecken. Soweit nicht in den Abſätzen 1 bis 7 etwas anderes beſtimmt iſt, finden auf das Verfahren die Vorſchriften des Reichsgeſetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ſiunger ß Anwendung;: die Reichsregierung kann mit Zuſtimmurg des Neic“s⸗ rats die Beſtimmungen treffen, die ſie zum Zwecke der Anxraſſung an die beſonderen Bedürfniſſe des Aufwertungsverſohrens für not⸗ wendig erachtet. § 10. In bürgerlichen Rechtsſtreitigkeiten iſt das Verfahren auf An⸗ krag auszuſetzen, ſoweit die Entſcheidung von der Höͤhe der Aufwertung eines der im 8 1 bezeichneten An prüche abhängt. Der Antrag auf Ausſetzung kann vor dem Gerichtsſchreiber zu Protokoll erklärt werden. 8 11. „In den Fällen des 8 1 Abſ. 2 Ziff. 1 bis 4 findet trotz Be⸗ wirkung der Leiſtung eine Aufwertung nach den Vorſchriften dieler Verordnung ſtatt, ern der Gläubiger ſich bei der Annahme der Leiſtung ſeine 7 Rechte vorbehalten t. Liegen die Vorausſetzungen des Sotzes 1 für die pe ſöneſche orderung vor, ſo wird neben dieſer auch die Hypothek aufgeweriet;: ies gilt nicht, wenn der Gläubiger ſich ſeiner Rechte auf Auf⸗ wertung der Hypothet ausdrücklich begeben hat. Liegen die Vora s⸗ ſezungen des Satzes 1 für die perſönliche Forderung nicht vor, ſo findet auch eine Aufwertung der Hypothek nicht ſlatt. Entſprechende; gilt für die Aufwertung der Schiffs⸗ und Vahnpfandrechte und der Durch ſie geſicherten perſönlichen Forderungen. Hat der Gläubiger die Leiſtung nach dem 31. Dezember 1922 angenommen, ſo findet in den Fällen des 8 1 Abſ. 2'ff. 1 bis 4 eine Aufwertung in Höhe der Hälfte der nach den Vor⸗ ſchriſten dieſes Geſetzes ſich ergebenden Beträge auch dann ſtatt, wenn der Gläubiger ſich bei der Annahme der Leiſtung feine Nech ie nicht vorbehalten hat. Dies gilt richt, wenn die Leiſturg auf Die Kündigung des Gläubigers erfolgt iſt; es giſt ferner nicht, weit die Aufwertung für den Schuldner mit Rückſicht auf ſeine wet⸗ ſchaftliche Lage, insbeſondere auch auf erhebliche auf den Währungs⸗ verfall zurückzuführende Vermögensverluſte eine unbillige Härte hedeuten würde. Die Feſtſtellung, ob die Vorausſetzungen des Satzes 2 vorliegen, trifft die Aufwertungsſtelle auf Antrag eines Beteiligten. Der Ankrag iſt nur zuläſſig, wenn er bis zum 1. Januar 1923 geſtellt iſt. Die Vorſchrift dez§ 2 Abſ. 1 Sitz 8 gilt entſprechend. Soweit nach dieſen Vorſchriften eine Aufwertung ſtattfindet, ſind Zahlungen in Höhe des Goldmarkbetrags(8 2 Abſ. 2, ) auf den Betrag der Aufwertung, andernfalls in Höhe des Nennbetrags auf den Nennbetrag anzurechnen. Iſt das Recht im Grundbuch bereits gelöſcht, ſo findet ſeine Wiedereintragung in Höhe der Aufwertung mit dem ſich aus§ 2 Abſ. 5 ergebenden Range ſteht, ſoweit nicht die Vorſchriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs entgegenſtehen. Entſprechendes gilt für Schiffs, und Bahnpfandrechte. Die Vorſchriften dez Abſ. 4 finden entſprechende Anwendung, wenn das aufgewertete Recht, ohne gelöſcht worden zu ſein, nicht mehr für den Gläubiger eingetragen iſt oder die Berechtigung eines Dritten ſich aus§8 1155 des Bürgerlichen Geſetzbuchs ergibt. Dies gilt auch dann, wenn der Gläubiger anſtelle der Erteilung einer Löſchungs⸗ oder Umſchreibungsbewilligung oder einer löſchungs⸗ fähigen Quittung das Recht auf Veranlaſſung des Eigentümers an einen anderen abgetreten hat. Soweit die Zeit vor dem 14. Feb⸗ ruar 1924 in Frage kommt. kann ſich jedoch nur derjenige auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen, der das Recht oder ein Recht an dieſem Rechte von dem Eigentümer, im Falle des 8 2 von dem andern, oder ihren Rechtsnachfolgern erwor⸗ en bai. . ee, , e 2.. 7 ONEIRI treuen NManoli Rauchern noch in Erinnerung als eine der besten Zigareſten der Vorkriegszeit. Wir bringen Gibson Giri in derselben ausgeglichenen milden Nlischung, die von jeher dieser Zigarette ihre besondere Nofe gab, in neuem Gewyande wieder auf den NMarkt. Der Preis ist& Pfennig geblieben. NMANOLI-d. GEdRA894 1 Liel Wird dasſelbe Recht auf Grund der Vorſchriften der Ahſätze 1. 2 nicht nur für den jetzigen, ſondern auch für einen früheren Gläubiger aufgewertet, ſo darf die Aufwertung zu Gunſten des jetzigen Gläubigers nicht den Betrag überſteigen, der dem früheren Gläubiger gemäß der Vorſchrift des Abſ. 3 auf den Betrag- der Aufwertung anzurechnen iſt. Die Vorſchriften des Abſ. 1 Satz 1 und Abſ. 3 finden auf die Vermögensanlagen der im§ 1 Abſ. 2 Ziff. 5 bis 9 bezeichneten Arꝛ entſprechende Anwendung. Findet infolge dieſer Regelung ein anhängiger Rechkse. ſtreit ſeine Erledigung, ſo trägt ſede Partei die ihr entſtandenen außergerichtlichen Koſten. Die Gerichtskoſten werden niederge⸗ ſchlagen. 8 11 a. Soweit im Falle der Bewirkung der Leiſtung eine Aufwertung nach 8 11 nicht ſtattfindet, kann ſie auch wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder auf Grund einer Anfechtung wegen Irr⸗ tums oder aus einem anderen Rechtsgrunde nicht verlangt werden. Die Vorſchrift im§ 11 Abf. 8 gilt entſprechend. * 8 12 Soweit die Aufwertung von Anſprüchen aus Vermögensanlagen anderer Art, als der im§ 1 Abſ. 2 bezeichneten, verlangt werden kann, darf ſie das im§ 2 Abf. 1 Satz 1, Abſ. 2 bis 4, vorgeſehene Maß (alſo 185 v. Red.) nicht überſteigen. Als Vermögensanlage im Sinne des Abſ. 1 gelten nicht: 1. Anſprüche aus Geſellſchaftsverträgen und ande⸗ ren Beteiligungsverhältniſſen; 2. Anſprüche, die aus den Beziehungen aus der Auseinander⸗ ſetzung unter Miterben, zwiſchen Erben und Pflichtteil⸗ berechtigten oder Vermächtnisnehmern, unter Ghegatten, unter geſchiedenen Ehegatten oder unter Eltern und Kin⸗ dern beruhen; 3. Anſprüche, die auf den Beziehungen zwiſchen unter⸗ haltsberechtigten und unterhaltsverpflichteten Per⸗ ſonen beruhen; 4. Anſprüche auf wiederkehrende Leiſtungen, die bei Abfin⸗ dungen, Auseinanderſetzungen, Ueberlaſſungen oder ähn⸗ lichen Rechtsvorgängen begründet ſind; 3. Anſprüche auf Entrichtung eines Erbbauzinſes; 6. Guthaben bei Fabrik⸗ oder Werksſparkaſſen. Als Vermögen im Sinne des Abſ. 1 gelten ferner nicht An⸗ ſprüche aus gegenſeitigen Verträgen. Anſprüche aus einem Kontokorrent oder einer anderen laufenden Rechnung werden nicht auſge⸗ wertet, es ſei denn, daß es ſich um ein Guthaben bei einer Fabrik⸗ oder Werksſparkaſſe oder um eine Einlage des Arbeit⸗ nehmers bei ſeinem Arbeitgeber handelt, zu deren Leiſtung er von dem Arbeitgeber veranlaßt war. Das Gleiche gilt unheſchadet der Vorſchrift im Abſ. 2 über Beteiligungsverhölkufſfe und unbeſchadet anderweitiger Vereinbarungen für Anſprüche aus einem Dar⸗ lehen oder einem Verwahrungsderkrage der im 8 700 des Bürgerlichen Geſetzbuchs bezeichneten Art, ſoweit ſie ſich gegen ein Unkernehmen richten, deſſen Geſchäftsbetrieb der An⸗ ſchaffung und Darleihung von Geld dient, und nicht der Schuldner das Geld vereinbarungsgemäß in wertbeſtändigen oder aufgewerteten Vermögensbeſtänden anzulegen hat. 8 18 Vergleiche, die den Zweck hatten, den Streit oder die Ungewißheit über die Höhe des infolge der Geldentwertung zu zahlenden Betrags zu beſeitigen, bleiben unberührt. Eswit der in dem Ver⸗ 1 vereinbarte Aufwertungsbetrag das im§.2 Abſ. 1 Satz 1. 2, bſ. 2 bis 4, vorgeſehene Maß nicht überſchreitet, findet die Vor⸗ ſchrift des f0 2 Abſ. 5 Anwendung. Soweit der vereinbarte Auf⸗ wertungsbetrag dieſes Maß überſchreitet, gilt die Verein⸗ barung als Begründung eines neuen Schuldderhältniſ⸗ ſes und nimmt der Aufwertungsbetrag an dem dinglichen Range des aufgewerteten Rechts nicht teil. 5 14 Iſt die Aufwertung durch ein Sondergeſetz ober eine rechtskrüftige gerichtliche Entſcheidung geregelt, ſo finden die Vorſchriften der 88 1 bis 13 keine Anwen⸗ dung. Der Anwendung des§8 11 Abſ. 2 ſteht eine rechtskräftige gerichtliche Entſcheidung jedoch nicht entgegen. 8 15 Rechte, Anſprüche und Befugniſſe, die auf vor dem 14. Februar 1924 abgeſchloſſenen inkernatlonale Vereinbarungen oder den zu ihrer Durchführung erlaſſenen Geſetzen beruhen oder die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus ſolchen Vereinbaxungen gegründet ſind, bleiben unberührt. Artibel II 81 Im Verhältnis zu den in der Zeit vom 14. Februar 1924 bis zum 1. Januar 1923 von einem Dritten erworhenen oder für ihn durch Eintragung im Grundbuch vorgemerkten Rechten hat eine aufgewertete Hypo⸗ thek, Grundſchuld oder Rentenſchuld nur in 195 des Auf⸗ wertungsbetrages den bisherigen Rang(8 2 Abſ., 1, Satz 1, Abſ. 5, Satz 1, der Dritten Steuernotverordnung); Ent⸗ ,, 2 45 2 ſprechendes gilt für Schiffs⸗ und Bahnpfandrechte. Die Zuſatz⸗ , 2 ,, e, aufwertung(§ 2 Abſ. 1, Satz 2, der Dritten Steuernotver⸗ ordnung) ſteht dieſen Rechten im Rang nach. Iſt das Grundſtück, das Schiff oder die Bahneinheit in der Zeit vom 14. Februar 1924 bis zum Inkrafttreten dieſes Geſetzes beräußert worden, ſo haftet der Veräußerer dem Erwer⸗ ber wegen einer nach den Vorſchriften dieſes Geſetzes ſtattfindenden höheren Aufwertung in gleicher Weiſe, wie wenn der ſich nunmehr ergebende Umfang der Velaſtung bereits zur Zeit der Veräußerung beſtanden hätte. 8 2 Iſt vor dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes eine Bilanz nach Maßgabe des§ 7 Abſ. 4 der erſten Verordnung zur Durch⸗ führung des Art. J der Dritten Steuernotperordnung vom 1. Mat 1924(R. G. Bl. I S. 430) aufgeſtellt worden, ſo hat es hierbei ſein Bewenden. Eine auf die Vorſchriften dieſes Geſetzes gegrün⸗ dete Beanſtandung der Bilanz durch die Beteiligten wird, ſoweit eine hierfür beſtimmte Friſt bei Inkrafttreten dieſes Geſetzes noch nicht abgelaufen iſt, durch die Vorſchrift in Satz 1 nicht aus⸗ Feich sffen, § 8 Die Vorſchriften der 88 18, 14 der Dritten Stenernotverorb⸗ nung gelten auch für die nach dem 14. Februar 1924 gaſchloſſenen Vergleiche und ergangenen rechtskräftigen gerichtlichen Entſchei⸗ dungen. Artikel III Hat eine Akkiengeſellſchaft einen der Auftwertung unterliegenden Anſpruch als Paſſivum in die Bilanz eingeſetzt und ergibt ſich auf Grund der Vorſchriften dieſes Geſetzes für den An⸗ ſpruch eine höhere Aufwertung als bisher, ſo iſt die Uktienge ſen⸗ ſchaft berechtigt, den Unterſchied zwiſchen dem nach den bishert⸗ gen Vorſchriften maßgebenden Aufwertungsbetra und dent Betrage, der ſich auf Grund der neuen Vorſchriften er⸗ gibt, als Aufwertungs-⸗Ausgleichspoſten in die WMtivs der Bilanz 7 5 Macht die Geſellſchaft von dieſer Befugnis Gebrauch, ſo it ſie verpflichtet: 1. in der Bilanz den Beſtand an den der erhöhten Aufwertn unterliegenden Schulden geſondert anzugeben und ſie geſondert von anderen ulden zu bewerten; 2. das Aufwertungs⸗Ausgleichskonto durch jährliche Kö⸗ ſchreibung nach den Grundſätzen kaufmänniſcher Woe⸗ ſchäftsgebarung zu tilgen. Die Landesregierungen oder die von ihnen beſtimmten Stellen können allgemein oder ſül den eirgelnen Fall den Mindeſtbetrag der Abſchreibungen feſtſetzen. Dieſe Vorſchriften finden auf Unternehmungen an⸗ derer Art, für deren Bilanzen von Geſetzeswegen oder auf Grund der Satzung die für Aktiengeſellſchaften gellenden bilang⸗ rechtlichen Beſtimmungen des Handelsgeſetzbuchs maßgebend ſind, ſowie auf Geſellſchaften m. b. H. entſprechende Anwendung. Der Reichsminiſter der Juſtig wird ermächtigt, Unternehmun⸗ en, die den Verpflichtungen gemäß Abf. 2, 3 zuwiderhandeln ie im Abſ. 1gewährte Befugnis zu entziehen. Artikel IV Die 88 1, 2, 4 des Geſetzes betr. Ausſetzung des Verfahrens vor Gerichten und Aufwertungsſtellen, vom 17. Februar 1928 wer⸗ den aufgehoben. Hat in einem anhängigen Rechtsſtreit auf Grund des in Aßf. 1 bezeichneten Geſetzes eine Ausſetzung der Verhandlung ſtattgefün⸗ den, ſo hat das Gericht auf Antrag einer Partei die Anordnung der Ausfetzung wieder aufzuheben; Enkſprechendes gilt für das Verfahren dor der Aufwertungsſtelle. Dies gilt nicht ſür das Rechtsmittelbderfahren bor den Finanzgerichten und dem Reichs⸗ finanzhof, ſoweit es ſich um Anſprüche auf Grund der Vorſchriſten der Dritten Steuernowerordnung über den Geldeniwertungsaus⸗ gleich bei Schuldverſchreibungen und der zu ihrer Durchführung erlaſſenen Beſtimmungen handelt. Artikel V Sopeit Reichsangehörige in einem fremben Staatt hinſichtlich der Aufwertung ungünſtiger behandelt werden als 88 Angehörigen, wird die Reſchsregierung ermächtigt, eine em⸗ prechende unkerſchiedliche Detanzan der Angehörz⸗ gen dieſes Staates anzuordnen. Soſern nach der Geſetzgebung eines fremden Staates dleſer Staat oder ſeine Angehörigen nicht verpflichtet ſind, Reſchsg lörigen einen höheren Betrag zu 1 als denjenigen, wel ihnen im Deutſchen Reiche unter den gleichen Bedingungen auf Grund der deutſchen Aufwertungsbeſtimmungen zufallen würde, wird die Reichsregierung ermächtigt, einem ſolchen Staate gegen⸗ über eine entſpruechende Regelung zu treffen. Artikel VI Die Reichsregierung wird ermächtigt, die zur Durchfüs⸗ 15 es g en 2 und allgemeinen Verwaltungsvorſchriften e 5 8 59 0 705 1, Halbſatz 2 der Dritten Stehgrnotberenbmng aufgehoben. 11. Seite.. Samstag, den 28. März 1925 neue Mannheimer Zeitung(abend-Nusgabej ,. . Andervidgen u. Norbmäbel J.2 Merktatreſie. F̃.2 Um für die Bau-Arbeiten unserer neuen Ofenanlage möglichst rasch die notwendigen Lagerplätze zu gewinnen, wollen wir den vor- handenen Koksvorrat räumen. 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Is. in Berlin bei der Effektenkaſſe der Dentſchen Bank, Behrenſtraße 11(für die Mitglieder des Giro⸗ Effekten⸗Depots auch bei der Bank des Berliner Kaſſenvereins], oder bei den Filialen der Deutſchen Bank an ſolgenden Orten: Aachen, Amſterdam, Arnſtadt, Augsburg, Bamberg, Barmen, Bieleſeld, Braunſchweig, Bremen, Breslau(Schleſiſcher Bank⸗ verein Filiale der Deutſchen Bank]. Caſſel, Celle(Hannover⸗ ſche Bauk Celle Filiale der Deutſchen Bank), Chemnitz,„Cob⸗ lenz, Crefeld, Danzig, Darmſtadt. Dresden, Düſſeldorf, Duis⸗ büra.(Duisburg⸗ Ruhrorter Bank Fililale der Deulſchen Bank]J. Elberfeld(Bergiſch⸗Märkiſche Bank Filiale der Deut⸗ ſchen Bank], Erfurt Eſſen(Eſſener Kredit⸗Anſtalt Filiale der Deutſchen Zank), Frankfurt[(Main]. Fürth(Bayernj, M. Gladbach, Görlitz, Gotha. Hagen(Weſiſ.), Halle(Saale), Ham⸗ burg. Hameln,[Hannoverſche Bank Hameln Filiale der Deut⸗ ſchen Bank), Hannover[Hannoverſche Bauk Filiale der Deut⸗ ſchen Bank], Harburg(Elbe](Hannoverſche Bank Harburg Jiliale der Deutſchen Bank). Heilbronn(Neckar! Köln, Königsbera[Pr.), Leipzig, Lüneburg(Hannoverſche Bank Lüneburg Filiale der Deutſchen Bank], Magdeburg, Mainz, Meißen, Mühlhauſen[Thür.)], München, Nürnberg, Regens⸗ burg. Remſcheid, Saarbrücken. Stettin, Stuttgart[Württem⸗ bergiſche Vereinsbank Filiale der Deutſchen Bank)]. Drier⸗ Verden(Aller![Hannoverſche Bank Verden Filiale der Deut⸗ ſchen Bank, Weimar. Wiesbaden, Würzburg. außerdem in Düſſeldorf außer bei der Filiale der Deutſchen Bank bei dem Bankhauſe C. G. Trinkaus, „Frankfurt a. M. außer bei der Filiale der Deutſchen Bank bei dem Bankhauſe Lazard Speyer⸗Elliſſen. bei dem Bankhauſe Jacob S. H. Stern, bei dem Bankhauſe Gebrüder Sulzbach, „Hildesbeim„der Hildesheimer Bank, „ Maunheim„ Rheiniſchen Creditbank, „Oldenburg(Oldb.)„„ Oldenburgiſchen Spar⸗ Leih⸗Bank, „Osnabrück„„ Osnabrücker Bank, oder bei einem deutſchen Notax hinterlegen und bis nach der Gene⸗ ralverſammlung belaſſen. Stimmkarten werden bei den Hinter⸗ legungsſtellen ausgehändigt. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar iſt die Beſcheinigung desſelben über die erfolgt: Hinter⸗ legung in Urſchrift oder Abſchrift ſpäteſtens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfriſt bei der Geſellſchaft einzureichen. Toges⸗Ordnung: „Jahresbericht über die Geſchäfte der Geſellſchaft. e mit dem Bericht des Aufſichtsrats. Beſchlußfaſſung über die Genehmigung der Jahresbilanz, die Gewinnverteiluna ſowie über die Entlaſtung des Vor⸗ ſtands und des Auſſichtsrats. 4. Aufnahme der Eſſener Credit⸗Anſtalt und der Siegener Bank. . Wahlen zum Auſſichtsrat. 22 1 Berlin, den 27. März 1925. DEUTSCHE BANK G. Schröter. Michalowsky. — Wwalzmünle In Tudwisshafen am Nhein. Einladung zur 377 30. ordentlichen Generalversammlung am Vienstog, den 12. Mai 1925, vormittags 11 Uhr, im Sitzungs⸗ ſaale unſeres Verwaltungsgebäudes in Lndwigshafen a. Nh. Tagesordnung: 1. Bexicht des Vorſtandes und des Aufſichtsrates. 2. Borlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verluſtrechnung, ſowie Beſchlußfaſſung über die Verwendung des Rein⸗ gewinnes. „Exteilung der Entlaſtung an den Vorſtand u. Wahl der Reviſoren für 1925. Neuwahl des Auſſichtsrates. Zur Teilnahme an der Generalverſammlung(8 26 dexr Statuten) ſind die Aktien(ohne Dividendenſcheine) bis ſpäteſtens den 8. Mai 192³⁵ bei dem Bankhauſe Kahn u. Co. in⸗ Frankfurt a.., bei der Süddeutſchen Disconto Geſellſchaft.., Mannheim, bei der Süddeutſchen Bank, Abteilung der Rheiniſchen Credit⸗ bank in Mannheim, bei der Filiale der Dresdner Bank in Mannheim, oder im Geſchäftslokale der Geſellſchaft niederzulegen. Ludwiashafen a. Nb. den 27. März 1925. den Auſſichtsrat. Der Vorſtan d. 95 n Hebe mich nach 3 Fabriger allgemein-Arzflicher + Gfahriger faciärzſlicher Täfigkeif als Assisfenzerzf àn den Universitefskliniken in Nerburg und Presieul els Facharzi für Nervenkrankheifen hier niedergelassen. Dr. med. Georg Henning Mannheim, S 6, 24(Friedrichsrinq) Pfälzische Mühlenwerke Mannheim. Die Dividende für das Geſchäftsjahr vom 1. Aset 1924 bis 3 Generalverſammlung auf 1000 feſtgeſetzt und gelangt der Dividendenſchei Kaſſe der Geſellſchaft, ſow e bei der Rheinichen Cred bank in Mannheim und deren Zweigniederlaſſungen Die aus dem Auſſichtsrat ausſcheidenden Herren Exz. von Jagemann, Rentner Oito Kauffmann und General a. D. Nicolai wurden wieder gewählt Mannheim, den 25 März 1925. Weizenmühle. Aktiva ane Per. 31. Dezember 1924. Passiva — 2 8 1 22 2 Kaſſa⸗Kontoo. M. 5782.22 Aktien⸗Kapitalll 400000%— Wechſel⸗Kontdg 1 5475— Reſervefonds 100 000— Effetten⸗ u. Beteiligungs⸗K„ 1457 360— Obligationen 253 928 10 Waren⸗Konto„ 3537 118 69 Dividenden⸗Konto 1821— Heizungs⸗Konto(Kohlen). 0 6 360 55 Kireditoren 5 3576643 47 CCCFVCCCCCVV„ 1195 777.23 6207 775 69[Gewinn u Verluſt⸗Konto Bruti⸗Gew. M. 691465.8 Mühlenwerk⸗Konto.. M. 1192 028 49 Abſchrb.—.—.—.26 306 195 57 Zugang„ 47 689.—— M 1230 676.27 1 Abſchreibungen„ 155 676 27 1084044 22 Immobilien⸗Konto Grundſtückk... M. 199 661 50 Gebäude„% 956 703 72 75 M. 1 456 365 22 Abſchreibungen auf Gebäude„ 27 334 40 1129 030 82 Anſchluß Gleiſe⸗Konto M. 10 000.— Abſchreibungen„ 97108 9028 92 Modilien⸗Konto M. 10 000— Abſchreibungen„ 1288 51 8 711¹ 49 8436588 14 848588 14 J* Soll einn: und Verlust-Konto per 3¹. Dezember 1924. Haben —— HH»»„„——!!!.!..— . 2 4 An General⸗Unfoſten 874 965 46 Per Waren⸗Konto„„„ 1566.431 20 RAyfchteivingen 185 270 26 %%%%CCCCCCCCVVGG0000T 500 5 57 1566 43129 1566431 20 1. der 1924 wurde durch Beſchluß der heutigen n pro 1924,25 mit Mt.— zur Aus zahlung bei der Pfälzische Mühlenwerke. Der Aufsichtsrat. De r Vorstaud. Filiale Mannheim⸗ Annahme von Bareinlagen bei günſtigſter verzinſung wechſeldiskontierung— Deviſen. Scheckrechnungen proviſtonsfrei, Laufenden Kechnungen mit und ohne Kreoitgewährung itteldeutſche Creditbank Strohmarkt Eröffnung von ** Sptechstunden: Verklegs-12 u.-6 Uhr. 2 Vaillants Gas-Badeöfen Zu beziehen durch alle Insta lations · Geschafts. Illustr. Katalog-Ausgabe St 17 kostenlos. Sier Joh. Vaillant, Remscheid umſtändeh erka Etagenhaus in d..-Quadr., 4ſtöck., mit 7 Zim.⸗Wohnungen zu verkaufen. 18 unter W. B an die Geickebenel B1555⁵ Wegen Geſchäftsaufgabe Flaacheuveine. Sekt, Agareſten, billig zu verkaufen. 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April 1925, abds. 8 Uhr aum banegeeue eeee 5—.— we 15 in Veraelan ddde les, e Geimtaß 7½ Uhp im hibeiungensgat Hide fese de dene B. V. B. 347—3480 u. 610—0200 u 7791—8180 10 10 nlan don 28. März, abends Ung eee e 1 1 des 5 5⁊ 4 des Iugendheimes, F4. 8 C smarck-Feier E te Große ahee e e Tanz in 1K. Peh olne) 8 81 Pohl und H. Wilken's„Aui—.=6. Eisele(Violine), K. Fische atgenen Püllen wuen Ragell geinster u 0n Festredner: Se. Excellenz Generel el. Eisels(Clale) 15 der Golts eene benebeee e. Ben in Szene Graf Rüdiger von der 4 e ee An b e Mx. 5 r. 5 * 2 e Euge nach 4½ Uhr. Mitwirkende:——— Sountag. den 80 275.87 Herr Hens Bahling Vvomn Naſionel- Theaſer rrrrrrrr CIIIIIIIII Vorstellung Nr. 227. Miete B. Nt. 17 0 5 6 B. 110114 1 2801. 82 1 601—2925 Herr Hens Godeck vom Naſional- Theafe: rur die zielen besete aaen Nr e Kapelle Mohr. Uherel. Oratulationen, Blumenspenden. 5 1 u 95 7 boppelquartett der Liederhalle 95 i 8 dus! f 2 i erer Opet in 4 Alkten v. 1.J* il 8 Rat 5 Mannheim Musik an uns bieee ge b acn e e, Hrhritsgemzinstaft Swarz- Wr 55 eilbernen Hochseit Einstudierung der Tänze von uer. unseren Freunden Antang 7 Uh— Brufideutscher lugendbund 0D. U— 0 eee Ana Reues Theater im Rosengarten 8 1 M 0 60, M..20 und M. 2 40(einschließlich Steuer) bei Hofmusikalien-— 3 bindlichsten Dank. Vorstellung Mt. 104 Slarten in Vorverkaut 36 7. Nemmleh, N 3 78, Blumenhaus Taleisall und Veikehr Veria.S Hermann Hertel u. Frau — Sonntag., den 29 März 1925 handlung E. Pleitfer, Buchhandiuung F. eee 3682—— er ma Waldersee“ 2 B. V. B. 240 85609 a, 5101 J50 w8gbr0 sowie an der Abe 8„Gta ersee“. u 17536—17075 u. 1701— F. V. B. 4—155 u. 343— 400 u. 2093 2123 Ua ggaggngnaenagn afs] Frr XIIrrrN Unses kleine We 5 aghnaagdaagaddüngaggan dgngaggagg Anggaaneangngag agg ncm deceinse A Aulzü von Avery Hopwoo— FC 5 5 5 üs ag aeabene düede deaee 5 iſtags 3 Uhr. Ende gegen 7 Uhr inzchen ö ſang 7½ Uh füaar in Arauneng HackebeilVeranstallung Kaffeekrz Zzchen aradag n Hleade—— Abends + Am Sonntag abend 8 Uhr C Shuns er Aufbnng bee e Heiferer Abend 1 Schluss der Aufführung Dienstag. 31. März Ischen Hausfreæeu“ 58 11 i elee 1. RIArZ 1925 Korzert Hurnorisfike uswY. Urner NfwVIrKUrg 2 T. 155 Pfälzer-Aband Vom KUnsflerru des Neiomelheefers Wa m Ballhaus mit erwählten Darbie⸗⸗ 5 Ulung. 5 99 9 tungen. Wir bitten um Mefflicher Ausstie 17 Hannamer Bilderboge mit Modensdhau wee eeeee Verbum dep rruf gropber heuswirfs 11 2 7 8 E. 25 p Gpe 1 ee eee eee 5 blosse Fldhahrs-fesidekocaon.——— 6 e EF Karten von.90 bis.70 Mk. am Sonntag 1 4 von 11—1 und—8 Uhr— ern Ufa Ihea Er Uff 8 Weihresfeurent f 1 5 Vereiniste Konzertleitungen 2 e 5 1 10 2 115 5 Montag 30 März, abds 7½ Harmonie, U 2 0 8 5 1 2 1 l Pf U 1O 5 3 1 45 7 Karl NRI1 III Mlavlerobend Heute der herrliche Film 8 Am PArA 5 5 8 Werke von Debussy— Jecler Sormieg Aberid 4 N un 1* 4 eee iu1Knsfler-KOrZert, 13 31, März. ienst. abends 7½ Uhr Harmonie 1 8250 55 Aserlesere Veine 3 Bechstein 5 5 Susänne Diesel dens E aulee Kachel— u„ e 5* am riagel Dr. Hari Hroiss Ternedene 885 8760 4 4 5 Lieder von Biahms und Kloiss 1 E R. KRITSC W 1 Di Tfſſſdalea Flũ ianos 15 bhr„Ie 5 0 Tgnecemſſdſanmſmecn ee 5 Pfalzorchester Ludwigshafen 5 X 5 Sinkonlekonzert 2 28— Skr. 0. Baelhoven 9. Sinfonie 96— cke 85 ikdirektor Professor 2 1 9 ein Seckenheim. 5. dnee ede 15 Ein Spiel von Liebe und Leid in 6 Akten. Pferdezuch„Ver Hohe Provision — karten zu M.50,.—,.—,.— und 9 1 Ostermontag, den 13. April 1925 blt bieſiger 5 91.— u Steuer In den Hauptrollen Nae n z0 Reket Karten 5—,.—. 2,50, 1,50 einschl. Steuer 15 die beiden beliebten Filmgrößen Architeke 99 725 E„ — S Musikhaus P 7. 14a. 505 11 4 m. 2¹ Blumenhaus Tattersall, Sehwetzingerstr.16 ½— leitung für Neu⸗ un sowie an der Abendkasse 8 8255 Umbauten. unt. 0 1 auf der Waldrennbahn bei Seckenheim.— 5 4 und die Solotänzet in der Wiener Staatsoper b Eg Ga K Ubg..Ler bed bre,. 80'In; FBF J 5 — 1 2 Karten. „ II Maübamoniacher Heten Lalbe Scn m 012 50 das führende Lichtspielhaus. Donnerstag, 2. April, ½8 Uhr Ge⸗ 11 9 5 Musensaal, IV. Konzert. Verlobte 25 1 8 Das Orchester des 3442² Am oberen Lulsenpark 72 cher 2 Mannheimer Nationaltheaters. Schöpklinstrasse 8 35 5 2 Leitung: Felix von Mannheim März 1925 8663 ind 5 2 25 zwischen TIin 7 8 erb. 1 i wielcheSie morgen besu 8709 vollen ĩst nicht schwergdeng—9 Sennen ugunſ Ne al aur wir eee das 15 LIssy Sfroh — Warrugenee Funen! 125 Karten von Mk.—8 bel Heckel, Pleltfer, 1 2 M. Muslchaus und an der Abendkasse, Dr. Acdet Keumenn — ſeich 5 Sonntag, den 5. April 1925 Verlobie 1 11 1 5 vormittags 11 Uhr Nenrhelm, Pistz 1028 art, a aannangnmmmnn in der Hauptsynagoge 2 2 Augerienstraße 68. 1 ili⸗⸗„⸗„ 5 22 2 2 „ ee ee I Wogtätigteits-Konzert tardrama von F. A. Beyer: 15 92 2 1 8719 lein, dessen des 8 liss Synagogenchors Mannbelm. NIUD 1 einer kleinen Garnison 16 ne eee Elsab der Vorkriegszeit spielt. Synagogengesänge, 9 Mirwirkende: enorme Auswehl Anfang 2 Uhr Leitung: Carl Thoma, Chordirektor 0 An⸗ Zutritt zu jeder Zeit! Die Jugendzeit ist bekanntlich die schönste Zelt unseres ee Baete eeee ee billigste Preise 122 nan⸗ Letzte Vorstellung.30 Uhr und verleben 50 N 8* eeeeeee bar anee er-; 2 855 Die Aufführung hat dadurch einen be Der Synagogenchor 7575 Vormittags 11Uhr die gr oß e daß die beiden Hauptdarstellet Der Reinertrag ist für den Wiederaufbau der A. Sir aus& Ce, J 1,12 0 5 1357 f 9 7 8 Istael. Krankenunterstützungsveieine bestimmt 11 —2 Einirittskarten einschl Ptogtamm und Steuet — Spor-Son + 1750 D Ersöönlich Mark 50. thäuben: 11 Gemeindekanzlei 5 105 NT 5 5 in Uin-m ter Aullmlen O. 4. 1 oder vor Konzeribeginn am Eingang Schadhafte Teppiche 8779 mörgen Sonntag im Ufa-Then f orstelung ee und meen zng Motonad ie N e gor K öffnung 10 30 Uhr. Wachentags nlangsreiten f Junntapt 20 2½ Uhr Möbl. Ammer Gar 8 N at Del 2 8 51 eine Preise! 4¼ 6½¼ und 3¼ Uhr Ablogamm leenbiſnung um 2 In. gut gibehen, 900 An 1 e wieder hergeſtellt wird. 8733 in.*.„Angebote unter ſofort od. 1, zu iet. 4 25 F* 7 Geſchäfts nur an Herrn. 28865 21 1 Hunsistopierel und D 1 1 1556 ſtelle dis. Bl. B1542] I 2. 8. 3. St. links. ſtocke Ienpidi-Ren.-Anstalt 16. Seile. Nr. 148 Leue Manndelmer Jeitung Mbens · nuogade) Sametag. den N. Ne 1928 Messingbeuen, bestes aeuisches Cabrikot. M. 113.— 93.— 78. Kinderbeilen in hoz und Meidu, canz e preiswert. Meiallbenen, weib, Iu. Fulenimatr. MIA. GA.- 39. 30. 43.— 33.— 26. Robfiaurmatr aixen MK. 235.— 160.— bn 140. la. Capocmairaixen 88. MWoumatratzen 38.— 48. 36.- bis 28. Seegrasmairataen 35.- bis 22. Heiten perial hlatis Eigene Fabrikation. Adol Deckbeſſlen Honlurt a ſu n Nannhei mRNI. cte. Das Besbe-Bett ist das beste Beitl! ſum zn zud Die geshe becke ist die heste Decke! unt in Um) Besbe- Daunendecicen in all. Farben, Iu Oual. Mk. 95.— 88.— 80. Besbe-Sſeppdecken:d. 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Oster · Preisrätsel. al— be— bi— bus— ca— chi— de— de— de—de de— de— de— den— der— di— di— du— e—- e e — e— ein— en— er— ex— fi— fli— ge— ge — gel— go— he— bo— ho— hus— i— i— i— in in— ka— ki— klo— ko— li— li— lun— mas — mi— mi— mie— na— na— ne— ne— ne — ne— ne— nen— nor— nu— on— on— on— on or— phe— pi— pi— pi— aqui— ra— ra— ra — raz— re— re— ri— ri— rin— ſa— ſe— ſe ſe— ſi— ſit— ſo— ta— tau— te— ten— ter— ter — ter—ter— the— ti— ti—ti— ti—eti— ti.— ton en— um— um— un— ven— ver,— vi v— wa— wi— zi— zo— zu. ch= 1, Buchſtabe, 1 i. Stadt auf dem 5 chkene 2. Unbeſtimmtheit, 31 Ausge⸗ ſucht 4. Srelle Zeichenmaterial, 8. Seuche. 7. Aus⸗ ländiſcher Vogel. Ausſchank, 9. Beſtätigung, 10. Metall, 11. Ständchen, 142 E in Amerika. 18. Kurve, 14. Chriſt⸗ liche Sekte, 15. Beiwort, 18. Ausſchmückung. 17. Bildung, 18. Italteniſche Stadt. 19. Land in Afxika. 20. Schonung, 21. Befehl, 22. Deutſches Bad, 25. Bekleidungsſtück, 26. Kurve. 27. Einſtellraum, 28. Körver⸗ teil, 29. Vergnügungslokal. 30. Strauch, 81. Schickfalsaöttin. ö 32. Vogel. Aus obigen Süben ſind 32 Worte zu kilben. erſte und vierte Buchſtaben beide von oben geleſen. einen Satz aus einem unſerer Proſpekte ergeben. Dieſer Saßt drückt eine Tatſache aus, die noch viel zu wenig bekännt iſt. Un⸗ ſere Proſpekte werden koſtenlos in unſerem Ladengeſchäft abgeodeben. S20 Die Einſendung der Lüfuna muß in geſchtoßenem Um⸗ ſchlage, der das Kennwort„Oſter⸗Preisrätſet“ tragen muß, au die Adreſſe: Rheinelektra, Mannbeim bis zum 2. April 1925 abends erfolgen. Die Auflöſung und die Veröffentlichung der erſten 15 Preisträger erfolgt in der Oſter Nuwmer. Sämtliche Ge⸗ winne werden rechtzeitig vor Oſtern noch zugeſtellt. Auflöſung des letzten Rätſels: von links nach rechts: 1. Rheinelektra, 2. Aetna. 3. Raoul. 4. Kater, B. Okker, 6. Ai. 8. Lump. 9. Lüſter, 10. Aſter. 11. Raſen, 12. Wruid⸗ 13. Lydia, 14. Ente. Non ohen nach nuten: 1. Radioanlase. 6. Anlabe, 75 aus. 8. Lurche. 9. Leu. 13. ſe. 15. Heizkiſſen, 16. Eihik, 17. Jndien, 18. Notur, 19. Amt, 20. Erike 2. Perle. 22. Kanaan. 28. 42700 10 Ruderrerein. 25. Alarmſignal. Rheinelektra. 23. Gefäß, 24. Sceräuber, N — — r/ ——2——„„0 —— n e g ecd