ihre, 770 Donnerskag, 30. Jult n Wannderm und der wirtſchaftl. Berhallaiſſe Nach ſecktonto Nr. 17590 Karls aäftaſtene E 6, 2.— Geſchäſts⸗Neben. G. Schwetzingerſtraße 24. Meerfeld⸗ Nr. 7841—7945.— Telegr.-Adreſſe Erſcheint wöchentl. zwöljmal. Mitkag⸗Ausgabe Preis 10 Pfennig 1925— Nr. 347 leue Mannheimer Seitung Mannheimer General Anzeiger a nach Tarif. bei Borauszabkung pro ein“ tige Ko fitr emeine en Ceb:.* —— 2488—— 2875 beſtimmiten Tager Stellen und Ausgaben wird keine Berantwortung üder⸗ nommen. Höhbere Gewalt, Streiks, Betriebsſtörungen ufm. berechtigen zu keinen Erſazanſprüchen für ausgefallene oder beſchränkte Ausgaben oder für verſpätete Aufnabme von An⸗ zelgen. Auftr.d. ernipr. ohne Gemãbr. Gerichteſt. Mannbeim. Vellagen: Bilder der Woche Sport u. Spiel Aus Jeit u. Leben mit Mannheimer Muſik⸗Jeitung Mannheimer Frauen⸗Jeitung Unterhaltungs⸗Beilage. Aus der Welt der Cechnik Wandern u. Neiſen Seſetz u. Recht Der oͤrohende Bergarbeiterſtreik die Gewerkſchaftsvertreter beim Kanzler d0 EBerlin, 30. Jull.(Von unſerem Berliner Büro.) In den ahrachimgen, die nacheinander Arbeitgeber und Arbeitnehmer des die nes in der Reichskanzlei hatten, iſt beſonders eingehend veriſ rbeitszeitfrage behandelt worden. Führer der Ge⸗ dem—1 85 des Bergbaues und der Großeiſeninduſtrie, die geſtern 170 eichskanzler im Beiſein des Reichsarbeitsminiſters Dr. Mörben und des Reichswirtſchaftsminiſters Dr. Neuhaus empfangen 55 warnten den Regierungsvertreter vor einem Nachgeben induſtrie der Arbeitgeber in dieſer Frage. In der Großeiſen⸗ ſoſtem e habe der Uebergang von drei Schichten zum Zweiſchichten⸗ eiter nicht zu der in Ausſicht geſtellten Mehreinſtellung von Ar⸗ 5. um 50 Proz., ſondern lediglich um 11 Proz. geführt. Weiter ene 5 den Gewerkſchaftsvertretern die Reichsregierung erſucht, laltun teuerenquete über den Umfang der ſteuerlichen Be⸗ Montaninduſtrie in Weſtdeutſchland zu erlaſſen, um zu Material über die wirkliche Belaſtung der Induſtrie Der Reichsarbeitsminiſter ſagte die Veröffentlichung Ur Rublilchen Materials über den Umfang der Sozialbelaſtung einzu brinduſtrie zu und zeigte ſich geneigt, auf die Anregungen gehen, eine Steuerenquete durchzuführen. e ergänzend gemeldet wird, wandte ſ0 der Führer des en di 17918 der a d e Metallarbeiter Czieslick 55 evanche⸗Politik der Unternehmer und zog ſodann die Abgen oſten der Ruhrunternehmer im einzelnen in Zweifel. werſchaftshndnvter Graßmann vom Allgemeinen Deutſchen Ge⸗ durch el sbund erklärte, daß auf die Dauer die ſchwere Kriſe nur duktionslr Reorganiſation der Arbeitsteilung der europäiſchen Pro⸗ delgeberra e behoben werden könne. der Standpunkt der Ar⸗ nehmer die Schwierigkeiten im weſentlichen auf die Arbeit⸗ abzuwälzen, müſſe v on der Reichsregierung entſchieden 5 75 werden. 4 Lemmer vom Gewerkſchaftsring ging auf den Wider⸗ Nutei der ſich daraus ergebe, daß aabs die Montan⸗ ellen radikale eee ee ſtellten und auf der gerung ihrer Geſtehungskoſten klagten. eren Seite über die Ste Nhn lspolitiſche Auswirkung der Jollvorlage müßte zu neuen ewegun 8 liehungskoſten füh—55 damit zu weiterer Verteuerung der Ge Am den Kredit für den Ruhrbergbau Nahe der Eſſener Poahtung der Voſſichen Heltung“ zufelce be⸗ dite ſich angeblich die Nachricht eines 15 Millionen⸗Kre⸗ bank à an den Ruhrbergbau Als Geldgeber trete die Golddiskont dohlen.2 Der Kredit ſei gegen einen Dreimonatwechſel der Ruhr⸗ gegeben. Auf Verlangen der Golddiskontbank hätten Ansſagz die D. Banken den Wechſel unterzeichnen müſſen. Der zent an des Geldes betrage den üblichen Sätzen entfprechend 7 Pro 12 denen noch 2 Prozent für das Giro der Banken und 4 Pro⸗ daß das elempel und Unkoſten hinzugerechnet werden müſſen, ſo⸗ ſen iſt apital im ganzen mit eiwa 9/ Prozent zu verzin⸗ dag d Die Verwendung des Kredits ſei in der Weiſe gedacht Jechen Anuchrtoblen⸗A.. ihrerſeits durch Kreditaewähruna den Kreditgemarelz geben ſoll, ihre Haldenbeſtände zu verringern. Die karsenzen grrna komme hauptſächlich für die in das Ausland ver⸗ bebenden Zechen in Frage Die aus den Auslandsgeſchäften ein⸗ müſſen e der den Kredit in Anſpruch nehmenden Zechen die Golddiskontbank abgeführt werden. Abbruch des Saarſireiks: .Derwarbrücen. 30. Juli.(Eig. Drahtbericht unſeres Vertreters.) Wſtche Neſdaltsvertreter ſind aus Paris zurückgekehrt. Die fran⸗ üige 1 egierung verweigert Lohnerhöhung über das fünfprozen⸗ datsminer hinaus. Lediglich in Nebenpunkten ſicherte der Ar⸗ mgefähr ur Entgegenkommen zu, ſodaß Lohnbeſſerung insgeſamt nicht ſieben Prozent betragen würde. Maßregelungen ſollen rgenommen werden. Die Vergarbeiterverbände berufen auf ag Revierkonferenzen ein. Mit Rückſicht auf die ber Abe baullche Weltſituation(9 wird vorausſichtlich der Englands neue Flottenrüſtungen Neibouteder Unterhausſitzung vom Mittwoch wurde über die Ergland tz der engliſchen Flotte verhandelt. Macdonald betonte, ebroht fühten ſich weder von Amerika, noch von Japan zur See Dhenm en. Eime Gefährdung der Lage Englands im pabif. in Ber an käme für die nächſten 10 bis 12 Jahre überhaupt nicht fürchen Bei Frankreich ſei beſonders die Luftrüſtung zu be⸗ neuer 3 Neubauprogramm ſei nur die Vorbereitung r K rie ge. leiner rauf begründete Macdonald das Mitrauensvotum dden gede or, dem ſich Llond George mit einer außerordentlich bef England ſch ads Er wiederholte die Bemerkung Macdonalds, daß r durch die franzöſiſche Luftgefahr bedroht nte. England befinde ſich in einer verzweifelten indu⸗ aſen dürſe zn der es ſich die Poliüt der Admirale nicht efalen otiond Das Neubau⸗Programm müſſe alle Bemühungen, zu n. alen Rüſtungseinſchränkungen zu gelangen, im Keime er⸗ C Sedp dilt verteidigte hinſichtlich des Neubau⸗Programms den dusgange der Regierung. Ein feſtes Bauprogramm ſei geeignet, ſein. 65 punkt von Abmachungen über Rüſtungsbeſchränkungen zu de und fneter Konflitt zwiſchen den Großmächten erſcheine 5 Die Rohlenkriſe in England Die geſtrigen Beſprechungen Baldwins mit den Bergwerksun⸗ ternehmern dauerten 2 Stunden. Entgegen anders lautenden Mel⸗ dungen ſcheint aber über den Vorſchlag, den Unternehmern während einer Uebergangsfriſt von 2 Monaten eine Anleihe zu garantieren, noch keine endgültige Entſcheidung erfolgt zu ſein. Die Meldungen eines Teiles der Abendpreſſe, daß die Unternehmer die Kündigung des Lohnabkommens zum 31. Juli zurückgezogen hätten, hätten ſich nicht beſtätigt. Mittwoch Nachmittag fand eine äußerſt wich⸗ tige Konferenz der Bergarbeiter und Unternehmer unter Betei⸗ ligung Baldwins ſtatt. Der Ernſt der Lage hat ſämtliche Kabinetts⸗ mitglieder veranlaßt, in London zu verbleiben. Im Unterhaus fand eine Debatte über die Sicherheit in den engliſchen Bergwerken ſtatt Aufſehen erregten Mitteilungen des Abgeordneten der Arbeiterpartei, Grenfeld, wonach jährlich 1200 Bergarbeiter durch ihren Beruf zu Tode kämen und 200 000 mehr oder weniger ſchwere Verletzungen er⸗ litten. Die Schuld an dieſen enormen Verluſten ſchreibt Grenfeld den unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen in den engliſchen Berg⸗ werksbetrieben zu. Die engliſche Kohlenenquete Der heute veröffentlichte Berſcht der von der engliſchen Regie⸗ rung Kohlenenquete⸗Kommiſſion kommt zu folgenden hauptſächlichen Schlußfolgerungen: Der Anſpruch der Arbeiter, daß in jedem neuen Lohnabkommen Mindeſtlöhne vorgeſehen wer⸗ den ſollen, ſei gerechtfertigt. Die Kalamität des engliſchen Kohlengewerbes iſt nicht auf die Schuld einer der beiden Parteien zurückzuführen, ſondern nur auf die allgemeinen nationalen, beſonder⸗ internationalen Störungen, die ſich aus dem Kriegergeben haben. Das Ergebnis kann zuſammen⸗ gefaßt werden, daß gemeinſame Mittel und Wege ge unden werden müſſen, um wenigſtens zu einem gemeinſamen Aktionsplan zu kommen. 0 Zu dieſen Schlußfolgerungen fügt das eine Mitglied der Kom⸗ miſſion, Sir Joſian Stemp, nach hinzu, daß er die übereilige Rück⸗ kehr zum Gold Standard für eine der Haupturſachen der gegen⸗ wärtigen 9 84e fen Kohlenkriſe anſehe. Jedes Lohnabkommen ſckclert. e ſtattgefundene„einſeitige Deflation“ weſentlich ver echtert. 2 2x Sehr geſpannte Lage Baldwin verhandelte Mittwoch nachmittag im Namen der Regierung mit den Delegierten der Grubenarbeiter und Gruben⸗ beſitzer. Nichts weiſt darauf hin, daß die Grubenbeſitzer oder die Bergarbeiter zu irgendwelchen Zugeſtändniſſen geneigt wären. Das Kabinett hat ſich ebenfalls zu gleicher Zeit mit der Frage beſchäftigt Ein Arbeiterdelegierter erklärte nach der Unterredung mit Baldwin. daß die Lage unverändert ſei und nicht die geringſie Hoffnung beſtehe, den Streik zu vermeiden. Die Frage der ſtaatlichen Unterſtützung für die Gruben beſitzer wird noch immer aufgeworfen, es heißt aber, daß mehrere Mitglieder entſchieden dagegen ſeien. 8 London, 30. Juli.(Von unſerem Londoner Vertreter.) Alle Verhandlungen ſind bisher erfolglos geblieben. Die heute angeſetzte Konferenz ſoll die Entſcheidung bringen. Baldwin gibt die Hoff⸗ nung nicht auf, mit beiden Parteien zu einer Einigung zu gelangen Er empfing ſpät nachts noch die Vertreter des Gewerkſchafts⸗ kongreſſes, die ihm mitteilten, daß ſie einen von den Arbeitgebern vorgeſchlagenen Minimallohn nicht annehmen könnten. Heute wird Baldwin bei den Kohlenbergwerksbeſitzern den Antrag ſtellen, in eine weitere Vertagung der Kündigung der Kontrakte einzuwilligen. Infolgedeſſen dürfte wieder einmal etwas Zeit gewonnen werden, um die endgültige Löſung dieſer ſchweren Kriſis zuſtandezubringen. Im Walies'ſchen Kohlengebiet kam es am Mittwoch zu Streik⸗ unruhen. Die Streikenden beſetzten eine Kohlenzeche und nahmen an verſchiedenen Stellen Sprengungen vor. Die Polizei ſtellte die ſche — chdes Saarſtreſts mit Wochenende beſchloſſen. Ordnung wieder her. In Beantwortung einer Anfrage im engliſchen Unterhaus er⸗ klärte der Unterſtaatsſekretär des Schatzamtes, daß das geſamte eng⸗ liſche Weltreich von der Reparationskommifſion in bar und in Sachleiſtungen bis zum 30. Juni dieſes Jahres auf Repara⸗ tionskonto insgeſamt 25 Millionen Pfund erhalten habe, da⸗ von entfielen 22 Millionen auf Großbritannien. Wie weiter gemeldet wird, wurde im Unterhaus mit 267 gegen 140 Stimmen ein Zuſatzantrag Macdonalds abgelehnt, der die Ablehnung von Krediten für die Flottenbauvorlage betraf. Nuſſiſche Oſtſeebefürchtung Die„Iſweſtiia“ weiſt in einem Leitartikel auf die ſteigende Akti⸗ vität der enaliſchen Diplomatie in Skandinavien und im Baltikum hin. Die engliſche Regierung bezwecke die militäriſche Feſtigung der Randſtaaten. um ſie gegebenenfalls ſtrategiſch auszunützen. Doch wünſche England keine Vergrößerungen des volniſchen Einfluſſes im Baltikum. was einer Zunahme des franzöſiſchen Einfluſſes aleich⸗ käme. Das Blatt hebt beſonders das von England infolae der ſtra⸗ tegiſchen Bedeutung des Sundes und des kleinen und aroßen Belts bekundete Intereſſe für Dänemark bervor und ſagt, daraus ließen ſich die engliſchen Bemühungen erklären. Dänemark an einem Garan⸗ tiepakt zu beteiligen. Die Teilnahme Dänemarks ſoll nicht nur der deutſchen Weſtgrenze dienen. ſondern die Durchführung der Artikel 16 und 17 des Völkerbundsſtatuts ſichern und Enaland die Möolich⸗ keit einer raſchen Marineaktion im Baltikum und in Heen 0. Die engliſche Flotte müſſe aber in allen Ein⸗ irt ſein wie die ſtärkſte Flotte eines anderen Landes. dem eſthniſchen und finiſchen Gewäſſern geben, deren Hauptzweck ein Angriffauf Leninarad ſei. Die Kriſis der ſchwarzen Diamanten Wie ſich doch die Zeiten ändern! Kaum ein paar Jahre iſt eg her, da war es bei uns mit den ſchwarzen Diamanten, wie man die Kohlen nennt, ſo ſchlecht und knapp beſtellt, daß jeder Haushalt nur auf eine Kohlenkarte hin einen gar knapp bemeſſenen Anteil dieſes uns unentbehrlichen Rohſtoffes erhalten konnte. Von Hin nach Kunz lief man, um durch gute Beziehungen für Geld und ſchöne Worte wenigſtens ſo viel davon zu bekommen, um zu rauher Winterszeit nicht frierend im ungeheizten Zimmer ſchn zu müſſen. Doch nun auf einmal nach langen Jahren ſchwerſten Mangels haben wir einen ſolchen Ueberfluß an ſeden Hoal Diamanten, daß wir daran zu erſticken drohen. Allein auf den Halden des Ruhrgebiets liegen für etwa 150 Millionen Mark Kohlen aufgeſtapelt, für die kein Abſatz da iſt. Was dieſer Zuſtand bei der gar nicht hoch genug einzuſchätzenden Bedeutung, die der Bergbau und alles was damit zuſammenhängt, den vielen Hunderttauſenden, die dabei ihr Brot verdienen und dem Millionenkapital, das darin inveſtiert iſt, zu ſagen hat,. Juf keiner näheren Darlegung. Seit Monaten ſchon beſteht dieſer Zuſtand und ſtatt beſſer, werden die Verhältniſſe von Tag zu Tag bedrohlicher. Die Aigeeen haben nicht mehr die nötigen Einnahmen und können infolgedeſſen die Bergarbeiter nicht mehr bezahlen. Statt der Lohnerhöhung, die dieſe angeſichts der neuen Teuerungswelle fordern, glauben die Arbeitgeber nur durch Lohnkürzung oder beträchtliche Arbeiterentlaſſungen bei gleichzeitiger Verlängerung der Arbeitszeit ihre Betriebe durch die N Zeit hindurch über Waſſer halten zu können. Und da bei dieſem ſcharfen Gegenſatz der beiderſeitigen Forderungen eine naturgemäß nur ſehr ſchwer zu erzielen iſt, vernehmen wir ſetzt überall in fort⸗ geſetzt wachſendem Maße von Entlaſſungen, Streiks, Betriebsein⸗ ſtellungen und ſchwerer wirtſchaftlicher Not bei Arbeitgeber und Ar⸗ beitnehmer. Im Saargebiet ſtreiken bereits ſeit inn dieſer Woche 75 000 Bergarbeiter, 99 Proz. der Grubenbelegſchaft, und dem Ruhrgebiet droht ähnliches, wenn es nicht in allerkürzeſter Friſt gelingt, der ſo ſchwer darniederliegenden Wirtſchaft wieder auf die Beine zu helfen. Zechenbeſitzer und Bergarbeiter beſtürmen alle Tage durch Abgeſandte nach Berlin die Reichsregierung um Hilfe, und es heißt bereits, daß die iſt, gegen Verpfän⸗ dung der auf einen Wert von 150 Millionen Mark geſchätzten Haldenbeſtände an Kohlen, dem Ruhrbergbau einen Kredit von 10 bis 15 Millionen Mark einzuräumen. Aber auch dieſe außerordent⸗ liche Reichshilfe würde bei dem rieſigen Kapitalbedarf des Berg⸗ baus kein durchgreifendes Heilmittel ſein, wenn es nicht in ganz be⸗ deutendem Umfange gelingt, die ſantusg zu beheben. Das aber iſt eine die vorläufig niemand in befriedigender Weiſe zu löſen weiß. Und deshalb haben wir allen Grund, mit ernſter Sorge in die Zukunft zu blicken. Ein ſchwacher Troſt nur kann es für uns ſein, daß es auch im engliſchen Bergbau ſo kritiſch, oder womöglich kritiſcher, beſtellt iſt als bei uns. Auch dort hat die ſchon ſeit em be⸗ ſtehende und noch fortgeſetzt zunehmende Abſatzſtockung eine außer⸗ ordentlich bedrohliche Lage geſchaffen. Mehr als 500 Gruben ſind bereits geſchloſſen, die Hälfte der übrigen arbeitet mit Verluſt, 300 000 Bergarbeiter ſind arbeitslos, etwa die Hälfte der anderen nicht voll beſchäftigt. Zwiſchen der Zahlungsunfähigkeit der Zechen⸗ beſitzer, die nur in Lohnabbau und Arbeitszeitverlängerung einen rettenden Ausweg aus der Kriſis ſehen, und den Forderungen der Arbeiterſchaft, die Lohnerhöhung und geſicherte Arbeitsbedingungen verlangen, beſteht eine anſcheinend unüberbrückbare Kluft. Dabei ſei zwecks Urteilsbildung mitgeteilt, daß im britiſchen Kohlenbergbau ſeit 1919 der Siebenſtundentag eingeführt iſt und daß der derzeitige Wochenverdienſt von 600 000 engliſchen Bergleuten weni⸗ ger als zwei Pfund beträgt. Der Kampf wird auf beiden Seiten mit großer Entſchloſſenheit geführt und droht ſich zu einer ſozia⸗ len Machtprobe von größter politiſcher Bedeu⸗ tung auszuwachſen. Die Bergarbeiter haben ſich die Unterſtügung und Rückendeckung durch die Transportarbeiter⸗, Eiſenbahner⸗ und Metallarbeitergewerkſchaft verſichert und ſich mit dieſen zu der ſo⸗ genannten„Quadrupelallianz“ zuſammengetan. Der Gedanke eines Generalſtreiks, ſogar eines internationalen Generalſtreiks, wird eifrig propagiert und die Erregung von Agenten Moskaus planmäßia geſchürt. Ein Veiſpiel für die Erregung der Maſſen iſt die Tatſache, daß dieſer Tage der Biſchof von Durham, der beſänf⸗ tigend auf die arbeitsloſen Bergarbeiter einredete, von dieſen ver⸗ prügelt und nur durch polizeiliche Hilfe vor einem Hineinwerfen in den Fluß gerettet werden konnde. Angeſichts ſolcher Zuſpitzung der Lage iſt die engliſche Re⸗ gierung natürlich nicht untätig geblieben. Sie hat ſchleunigſt einen offiziellen Unterſuchungshof eingeſetzt und ſich eifrig bemüht zwi⸗ n den beiden Parteien zu vermitteln. Bei der Hartnäckiokeit, mit der jede Sejte auf ihrem Standvunkt verharrte waren alle Be⸗ mühungen des vom Premierminiſter Baldwin als Vermittſer ein⸗ geſetzten erſten Lords der Admiralität Bridgeman vergeblich. Erſt als das Kahinett, das ſelbſtverſtändlich nur zu genau wußte. wvas auf dem Spiele ſtand. die für die enaliſchen Verhältniſſe ganz be⸗ ſonders ſchwerwiegende Zuſage machte, den Grubenbeſitzern aus Reichsmitteln eine größere unverzinsliche Anleihe zu gewähren, er⸗ klärten ſich die Grubenbeſitzer bereit, die Ausſperrungsbeſchlüſſe zu⸗ rückzunehmen... Ob und in welchem Umfange dieſe Maßnaßene die Kriſis entſpannt hat, läßt ſich zurzeit noch nicht überſehen. Eine wirklich durchgreifende und dauernde Wendung zum Beſſeren ſüßt ſich von einer ſolchen Stützungsaktion ebenſowenig erhoffen wie bei uns in Deutſchland. Worin iſt nun der Grund zu ſuchen für dieſen, nach einer langen Zeit größten Kohlenbedarfs folgenden, ſchier erdrückenden Kohlenüberfluß, für dieſe immer mehr um ſich greifende Abſatz⸗ ſtockung, die die Wurzel allen Uebels iſt? So einfach, wie das Exekutipkomitee des Internationalen Bergarbeiterverbandes es ſich machte, das geſtern in Paris unter Anweſenheit auch deutſcher Vertreter zuſammentrat, um über eine„internationale Aktion“, auf gut deutſch: einen internationalen Generalſtreik zu reden, iſt das Problem denn doch nicht. Die Herren ſtehen auf dem Standpunkt, daß die kritiſche Lage der Bergorbeiter ſich„aus der kapitaliſtiſchen Unordnung ergeben hat, die die Er⸗ zeugung von Kohlen über die Notwendigkeit der Bedürfniſſe des Verbrauchs hinaus geſteigert hat“ und daß das grundlegende Heil⸗ mittel“ nur durch die„Verſtaatlichung der Kohlengruben und durch die internationale Regelung der Produktion“ zu erreichen ſei Duürch eine ſo kraſſe Einſeitigkeit und mit ſolch verſtauhten Schlagworten aus der roten Rumpelkammer, kann man natürſich dem ſchwierigen Problem in keiner Weiſe beikommen. Die tatſöch⸗ liche Urſache für die ſo außerordentlich kritiſchen Verhältniſſe, in denen ſich nicht nur der deutſche und der engliſche Bergbau, ſondern auch noch ein großer Teil aller Induſtrien des Kontinents befindet, iſt die kurzſichtige und haßerfüſſte Nach; — 2. Selte. Nr. 347 ee der Alliierten. völliger Verkennung der weltwirtſchaftlich Deutſchland eine Reparationsprovinz der Entente gemacht, und in verhängnisvoller Verblendung direkt oder indirekt ſelbſt darauf hin⸗ gearbeitet hat, daß in England eine nach Millionen zählende Ar⸗ beitsloſigkeit herrſcht, daß Frankreich und Italien in die kritiſchſten Finanznöte verſtrickt ſind, und auch Belgien und Polen unter einer ſchweren Abſatzkriſe leiden. 7 s Haß und Habgier war die Haupttriebfeder zu dieſer un eligen Politik, England aber hat ſie nicht nur geduldet, ſondern auch noch unterſtützt und gefördert. Nun ſchnellt der Pfeil auf den Schützen zurück. Die ganze Welt aber muß mit leiden. Und wie niemals der Haß, ſondern nur die Liebe erlöſen kann, ſo kann nur die tat⸗ kräftige Einſicht, die dem gegenſeitigen Mitleid der jetzt mehr als je zuvor auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiefenen Staaten Europas entſpringen muß, die von allen heiß erſehnte Wendung zum Beſſeren bringen. H. A. M. Jene Politik, die infolge en Zuſammenhänge, aus „Kemmeles Kevolutionserinnerungen“ In dem unter dieſer Ueberſchrift im geſtrigen Abendblatt ver⸗ öffentlichten Artikel ſind durch das Verheben zweier Zeilen bedauer⸗ liche Unklarheiten entſtanden, die hiermit richtiggeſtellt ſeien. Die Schlußſätze des vorletzten Abſetzes müſſen lauten: „Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß dabei die Licht. und Schattenver⸗ tellung ſubjektiv vorgenommen worden iſt. Die notwendige Retouche wird der kritiſche Leſer ſchon von ſelbſt vornehmen, beſonders hin⸗ ſichtlich der Stellung Remmeles zu den vaterländiſchen Verbänden und der Frage ſchwarz⸗weiß⸗rot“ oder„ſchwarz⸗rot· gold“. Der letzte Abſatz und Schluß des Artikels überhaupt heißt: „Wenn auch politiſche Abſtand zwiſchen uns und ihm nie⸗ 8 ül werden kann, geziemt es auch dem politiſchen Geg⸗ ner, das onzuerkennen, was anerkannt werden muß, daß hier ein Mann vom beſten Wollen in hartem Ringen ein gut Stück ſeines politiſchen Lebens als Scherflein zum Wiederaufbau der engeren Heimat beigetragen hat.“ Eine ſtürmiſche Reichstagsſitzung EBerlin, 30. Juli.(Von unſ. Berl. Büro.) Auch am Mittwoch beſtritten Sozialdemokraten und weit mehr noch die Kommuniſten, vor allem das edle Freundespaar Höllein und Neubauer den Löwen⸗ anteil an der Steuerdebatte. Aber auch die Regierungs⸗ parteien hielten es für angebracht, aus dem Schweigen. in das ſie ſich ſeit Abgabe ihrer gemeinſamen Erklärung gehüllt, aus⸗ nahmsweiſe wieder herauszutreten. Herrn Brüning vom Zen⸗ trum traf das Los, die neuen, ſchnell Be Kom⸗ promißanträge zur Lohnſteuer dem Hauſe ſchmackhaft zu machen. Das geſchah nicht ohne einen Unterton des Grolls gegen die Regierung, die lange Zeit hartnäckig jede Aenderung an dieſem Teil ihres Entwurfs von der Hand gewieſen hatte, um an Ende dann doch die Waffen zu ſtrecken. Mit ſauerſüßer Miene ließ ſich der Staatsſekretär Popitz zu dem Geſtändnis herbei, daß die Neuregelung eine„glückliche Mittellöſu ng“ darſtelle. Die Oppoſition freilich war durch⸗ aus anderer Meinung. Sie hielt das Syſtem der Lohnſteuer⸗ und Einkommenſteuertarife auch in der überfriſierten Form für völlig unzulänglich, vermißte in ihr den ſozialen Geiſt, und wies vor allem die Behauptung des Finanzminiſters über die finanzielle Einbuße, die das Reich bei Berückſichtigung aller Gegenvorſchläge erleiden würde, als weitaus übertrieben und inz tendenziöſe ge. ſteigert zurück. Immerhin brachte der Umſtand, daß Regierung und Regierungsparteien ſich überhaupt wieder an den Auseinander⸗ lbengen beteiligten, in das öde Einerlei ein paar belebende Mo⸗ mnete. Einem ſogialdemokratiſchen Antrage, den Heimarbeite⸗ rinnen den Steuerabzug zu erla'ſſen, zeigte ſich die Regierung offenbar geneigt, ſodaß vermutlich in der dritten Leſung man ſich über dieſen Punkt einigen wird. Aber in dem weitge · ſpannten Rahmen des Ganzen können ſolche kleine Konzeſſionen ja nicht viel bedeuten. Denn auch bei den geſtrigen Abſtimmungen ergab ſich das gleiche Bild wie an den Vortagen: Es blieb bei der Faſſung der Kompromißbeſchlüſſe, die keine nennenswerte Abände⸗ erfuhren. ſch ſeede achdem man ben Stunden lang im großen und ganzen fachlich auseinandergeſetzt hatte, trug am Spätaßend noch der Kom⸗ muniſt Vierath einen anderen Ton in die Debatte hinein. In kaum wiederzuge en Ausdrücken pöbelte er das Zentrum und die katholiſche Kirche an und als der Abg. Eſſer gegen ſolchen„Sau⸗ herdenton“ proteſtierte, nahmen die Kommuniſten dieſe berechtigte Abwehr zum Signal, um einen Generakſturm auf die Bänke der Rechtsparteien * inſgenieren. Er wurde, dank vor allem dem kräftigen Wider⸗ tande des demokratiſchen Pfarrers Korell, abgeſchlagen. Um ein kleines wäre es zu einer kegelrechten Keilerei gekommen. Der Vigepräſident Graeff rettete die blamable Situation notdürftig, in⸗ dem er die Sitzung aufhob und um eine Viertelſtunde ver⸗ tagte. Die ſtark gelichtete Tribüne, die der Spezialausſprache nur gelangweilt gefolgt war, hatte unerwartet ihre Senſation. Aber es ging Graeff, wie es in einer ähnlichen Lage ſein Kollege im Amte Dr. Bell wiederholt erleben mußte, er zeigte ſich der Situation nicht vecht gewachſen. Die Kommuniften nahmen die Maßregel des Hauptattentäters, ihres Genoſſen Jadaſch nicht ruhig hin. Sie verlangten auch die Beſtrafung Eſſers. Das lehnte der Vizepräſident mit Recht ab, ebenſo die Forderung des Kom. muniſten Vierath, in ſeiner Rede fortzufahren. Aber vor dem Lärm der Kommuniſten mußte Herr Graeff abermals die Segel e ſſeh ſpon— nach let ſeterr relz ankam, er ſich ſogar zum Rückzuge genötigt. err Viera durfte zur Genugtuung der Seinen ſeinen Erguß tatſächlich be⸗ enden, der mit dem zur Debatte ſtehenden Thema, nämlich der Ein. kommenſteuer, ſo gut wie nichts zu tun hatte. Damit war das unrühmliche Intermezzo vorüber. Es wurde weiter beraten, wäh⸗ rend die Uhr bereits die zehnte Stunde überſchritten hatte. Wie⸗ der marſchierte ein kommuniſtiſcher Redner nach dem andern auf. Unter ſolchen Umſtänden iſt natürlich eine Beendigung der De⸗ batte am Donnerstag, wie man noch vorgeſtern zu hoffen wagte, nicht zu denken. In parlamentariſchen Kreiſen meint man, da die Steuergeſetze früheſtens am Samstag vevabſchiedet werden kön⸗ nen. Aber auch dieſe Kombination iſt natürlich völlig ungewiß, da man nicht weiß, welche Wege die Obſtruktion noch wandeln wird. Das Einkommenſteuergeſetz iſt ſchließlich geſtern in zweiter Leſung erledigt worden. qum Finanzausgleich JIn einem längexen Artikel beſchäftigte ſich die Bayeriſche Volks⸗ partei⸗Korreſpondenz mit den zwiſchen der Reichsrealerung und den Ländern beſtehenden Meinungsverſchiedenheiten über den Finanz⸗ ausaleich. Der Artikel erklärt. daß die Reichsregierung ſich nicht nur unnachgiebia zeige, ſondern auch mit den ſtärkſten Drohungen und Druckmitteln arbeite, für den Fall. daß ihrem Willen vom Reichstag nicht entſprochen werde. Derartige Drohungen würden aber die bayeriſche Regieruna nicht abhalten können, von mit den ihr zur Verfüagung ſtehenden Mitteln, gegen den vorgeſchlagenen Finanzaus⸗ gleich im Reichsrat Einſpruch zu erheben. Das Intereſſe an der Stabilität der Regierungsverhältniſſe im Reich werde auch die Baye⸗ riſche Volks partei niemals dazu bewegen können, einem ſolchen Fi⸗ nanzausaleich ihre Zuſtimmuna zu geben. Hierzu bemerkt die„Baneriſche Staatszeitung“ u.., Faß man im Ne helfnonzminiſterium an ſolchen Auslaſſungen nicht ſtill vor⸗ überoehen ſolle. Der Kampf, den Banern gemeinſam mit den an⸗ deren Ländern gegen die vom Reich gewollte Form des frinanzaus⸗ gleiches führe, ſei tatſächlich ein Kampf um die Lebensintereſſen Banerns. wie der übrigen Länder. Dieſer Kampf auf die Spitze zu treiben, verbiete aber auch das Intereſſe des Reichs, das jetzt mehr denn je den enaſten Zuſammenhalt ſeiner Glieder nötia habe, und 5 durch die ſpaniſche Zon Reue Mannhe mer Zeltung lMittag ⸗Nus gabe Donnerslag, den 30. In Gehaltserhöͤhung für die Geamten: el. Berlin, 30 Juli.(Von unf. Berl. Büro.) Gerüchtweiſe ver⸗ lautet, die Regierungsparteien trügen ſich mit der Abſicht, eine Ge⸗ haltserhöhung fuͤr die Beamtenſchaft vorzunehmen, die angeblich für die Gruppen—6 eine 12proz. und für die Gruppen von 6 aufwärts eine 10proz. Erhöhung vorſehen ſoll. In den Kreiſen der demo⸗ kratiſchen Fraktion iſt man, wie die„B..“ hierzu bemerkt, der Anſicht, daß dieſe Spanne zu gering ſei, und daß br die Unter⸗ uppen mindeſtens eine Erhöhung von 20 Prozent in age kommen müſſe. Proteſt gegen die Erhöhung der Bauarbeiterlöhne Die Handelskammern des Ruhrbezirks, ſowie die führenden wirtſchaftlichen Verbände des Rheinlandes haben in einer den zuſtändigen Stellen unterbreiteten Denkſchrift ausführlich darauf hingewieſen, daß die ungewöhnlich ſtarke Erhö hung der Bau⸗ arbeiterlöhne um 30—35 Proz,, die Wirtſchaftskreiſe in Rhein⸗ land und Weſtfalen mit größter Beſorgnis für die Zukunft erfüllt hätte, da die Lohnentwickelung im Baugewerbe nicht ohne Einfluß auf die übrige Arbeiterſchaft des Induſtriegebietes beliben könnte. Auf der am Mittwoch in Hannover ſtattgefundenen Hauptver⸗ ſammlung des Deutſchen Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe wurde betont, daß angeſichts der bereits im Bau⸗ gewerbe beſtehenden Löhne, ſowie angeſichts der Geſamtwirtſchafts⸗ lage die erhöhten Lohnforderungen der Gewerkſchaften jeder Be⸗ rechtigung entbehrten. Daher ſollten Verhandlungen nur gemeinſam unter Führung des Deutſchen Arbeitgeberbundes für das Bauge⸗ werbe geführt werden. Nach zwei Wochen foll nach Maßgabe der dann gegebenee Lage die Ausſperrung im Baugewerbe in weiteren Bezirken bezw. in ganz Deutſchland ausgeſprochen werden. Hinter den Ruliſſen des Barmatſkandals ſe Berlin, 30. Juli.(Von unſ. Berl. Büro.) Von den Staats⸗ anwäl!“en, die der„Vorwärts“ der Zuſammenarbeit mit den Deutſchnationalen in der Barmat⸗Kutiskeroffäre bezichtigte, wendet ſich jetzt der Aſſeſſor Dr. Kußmann mit einer Berichtigung, die der„Vorwärts“ abdruckt, gegen die Beſchuldigungen des Blattes. Kußmann beſtreitet in Fühlung mit den Stellen der Deutſchnationa⸗ len Volkspartei geſtanden und den Preſſebüros Einblick in die Akten gewährt zu haben. Insbeſondere hätte er niemals eine Abſchrift des bekannten Kammergerichtsbeſchluſſes herſtellen laſſen. Der„Vor⸗ wärts“ bezeichnet dieſes Dementi als einen„dreiſten Bluff“ und er⸗ klärt demgegenüber ſeine Angaben beruhten auf„unzweifelhaften Urkunden und Dokumenten oder auf eidesſtattlichen Verſicherungen.“ In der„Deutſchen Zeitung“ nimmt gleichzeitig der Herausgeber der„Bergiſch⸗Märkiſchen Zeitung“, Baemeiſter, das Wort. Die geldliche Unterſtützung für den Kampf gegen die de utſche Korruption ſei für ihn nichts weiteres, als eine nationale Pflicht, die er auch weiterhin erfüllen werde. Die Behauptungen des „Vorwärts“ kennzeichneten ſich als eine„infame Verleumdung der beiden Staatsamwälte“. Von amtlichen preußiſchen Stellen wird übrigens Nachdruck dar⸗ auf gelegt, daß die Unterlagen zu dem Vorgehen gegen die Staats⸗ anwälte nicht von der Juſtizverwaltung herrühre, ſondern die Kriminalpolizei habe nach eigener Pflicht und Ermeſſen gehandelt. Zur Ausweiſung der deutſchen Optanten Wie aus Pofen gemeldet wird, erklärte der polniſche Innen⸗ miniſter dieſer Tage gegenüber Preſſevertretern, daß die polniſche Regierung von dem ihr durch die Wiener Konvention gewährten Recht auf Ausweiſung der Optanten vollen Geb rauch machen werde— Somit iſt mit einem großen Zuſtrom deutſcher Optanten aus Polen, vom 1. Auguſt ab zu rechnen.— Die Behauptungen polniſcher Blätter, daß die preußiſche Polizei ſich Uebergriffe gegen polniſche Optanten in Deutſchland erlaubt, ſtellen nichts als ge⸗ wiſſenloſe Hetze dar. Aufhebung des Sichtvermerkes in Oeſlerreich Nach einer ſche eeen Auslaſſung wurde am Mittwoch das deutſch⸗öſterreichiſche Abkommen über die Aufhebung des Sichtver⸗ merkes vom Reichsaußenminiſter Dr. Streſemann und dem öſter⸗ reichiſchen Geſandten Dr. Frank unterzeichnet. Der Uebertritt über die deutſch⸗öſterreichiſche Grenze kann überall nunmehr auf Grund eines Heimatpaſſes der zur Feſtſtellung der Staatsangehörigkeit des Betreffenden dient, erfolgen. Kinder unter 15 Jahren brauchen nur einen amtlichen Ausweis über Namen, Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnſitz vorzuzeigen. Bei gemeinſamem Grenzübertritt von Gruppen muß eine Perſonenſammelliſte mitgeführt werden. Das Abkommen wird am 12. Auguſt in Kraft treten. Nach wie vor wird die Reichsregierung allen denjenigen Staatsangehöri⸗ gen Erleichterungen beim Grenzübertritt gewähren, deren Heimat⸗ ſtaaten den deutſchen Staatsangehörigen gegenüber die gleichen Er⸗ leichterungen anwenden. Mit einer 11 von Nachbarſtaaten iſt die Reichsregierung zu dieſem Zwecke in Verbindung getreten. Wie die„Sächſiſche meldet, nehmen die Ver⸗ handlungen zwiſchen Deutſchland und der Tſchechoſlowakei über die Aufhebung der Paßviſa einen günſtigen Verlauf, ſodaß mit der Abſchaffung der Viſa in nicht mehr ferner Zeit zu rechnen iſt. vom marokkaniſchen Kriegsſchauplatz Wie aus Fez gemeldet wird, ſind wichtige Veränderungen der Lage an der Front nicht eingetreten. Abdel Krim konzentriere ſeine Streitkräfte auf die Gegend von Weſſan und auf die Straße Fez⸗ Taza.— Im öſtlichen Frontabſchnitt verſtärkt ſich die Propaganda bei den Stämmen. In der Gegend von Dſchebuel Sarſar, ſowie bei den Stämmen der Branes ſind beträchtliche Anſammlungen feind⸗ licher Truppen feſtgeſtellt worden.— Nach Erſtattung des Berichtes durch Marſchell Petain ſollen im Miniſterrat neue Beſchlüſſe gefaßt werden. Eine der wichtigſten Beſtimmungen des franzöſiſch⸗paniſchen Abkommens bezieht ſich auf den Durchzug franzöfiſcher Truppen 25 Die von engli Blattern e richt, wonach Abdel Krim zu e eeee Ferel ſe. A e* Außenminiſter Bri and hat den Großveſir des Sultans von Marokko empfangen und eine mehrſtündige Unterredung mit ihm über die diplomatiſche und militäriſche Lage in Marokko gehabt. Nach Meldungen aus Marokko iſt die Lage Tazas als be⸗ drohlich zu bezeichnen. Bei Fez iſt das Fort Dkeich mit der ganzen franzöſtſchen⸗ und Eingeborenenbeſatzung in die Hände der Kabylen gefallen. Die Stämme der Tſuls und Branes, die mit den Franzoſen verhandeln wollten, haben ſich wieder Abdel Krim zugewandt. Abreiſe Liautheys aus Marokko General Liauthey verließ am Mittwoch Marokko. Er wird in Tanger an Bord eines großen Dampfers gehen und über Marſeille ſeine Reiſe nach Paris antreten. KArieg bis zum Aeußerſten Nach einer Meldung des„Journals“ aus Fez ſoll ein Kriegsrat unter Borſitz Abd el Krims beſchloſſen haben, den Krieg bis zum Aeußerſten fortzuſetzen. Wilſons Witwe beim Völkerbund. Neben den gewöhnlichen Staatsmännern wird die ſechſte Völkerbundsverſammlung im Sep⸗ tember die Witwe Wilſons mit zwei ihrer Freundinnen zu ihren Teilnehmern ählen. Die drei Damen werden— natürlich pri⸗ das ſich nicht den Lurus fortwäbrender Konflikte leiſten könne. Sadiſche Politit Aus dem Landteg ANus dem Haushaltsausſchuß 10 Bei der Beratung des Nachtrags Stoatavoranſchlag zwar bel Tibel Waſſer. und Straßenad 5 daſch ler ſich der Hal haltsausſchuß mit der Denkſchrift der Regierung den Juſtand der Landſtraßen. 6 In dieſer D t, de halt bereits veröffentlicht worden erann leu Worſchlege über 2 ſchere deben der Landſtraßen gemacht, wodurch es eich möglich würe, g größere Anzahl von Arbeitsloſen zu beſchäftigen. Mit der Pflaſte verſchiedener Landſtraßen ſoll in Bälde begonnen werden, will man die Führung von Autoſtraßen um Ortſchef herum bald in Angriff nehmen. Die angeforderten Be die Landſtraßen, für die Ausbaggerung der Häfen, für Flu 1 tionen uſw. wurden genehmigt. Die Beratungen im Haush des badiſchen dhelbene über die im zweiten Nachtrag zum Staatsvoranſchlag en noch⸗ Aufforderungen des Juſtizminiſteriums bezogen wle det getragen ſei, auch auf die Frage der Amneſtie, wozu ˖ ſlt Juſtizminiſter dahin äußerte, die Juſtizverwaltung ſei ni 55 Amneſtien, beſonders dann nicht, wenn ſie alle ſleben J Oa⸗ der Reichspräſidentenwahl verbunden würden. n mit 5 50 8 75 1 daß allch 3 Rechiſpre nicht mehr in erforderli⸗ mfange möglich werde. In der weiteren Ausſprache wurde dem Wunſch Ausdruck +5 ben, man möge den Notaren die Aufwertungzſach Erledigung übergeben und den Notaren die Amtsbezeichnung ſtizrat verleihen. Von deutſchnationaler Seite wurde die Anfrage geſtellt, 00 welchen Geſichtspunkten die jungen Juriſten in die Verwal aufgenommen würden. die Ein Regierungsvertreter erklärte„daß man zunächſche r Gerechtigkeit z ſher. Kriegsteilnehmer aus Gründen tieren müſſe. Aus dem jüngſten Epamen ſeien die drei erſten lhen nommen. Aenderung des Befoldungsgeſetzes 900 Die Novelle zum Landesgeſetz zur Sicherung einer embeltge Regelung der Beamtenbeſoldung bezweckt die Anpaſſung deufſre⸗ ſchriften über die Lonbeeſchiebsgeeichte an die ter⸗ chenden reichsrechtlichen Beſtimmungen. Auch llegt dies ind 5 eſſe der Vereinfachung des Verfahrens. Für die Entſcheſdung g⸗ Landesſchiedsgerichts ſollen wie beim Reichsſchiedsgericht Ge dlob ren erhoben werden, wozu in der Novelle die geſetzliche Seanpte⸗ geſchaffen wird. Trotz der Einwendungen des badiſchen Stendes verbandes, des badiſchen Städtebundes und des Ve egrln, badiſcher Gemeinden konnte die Regierung nach der B umn. 650 zur Vorlage die Abänderung des badiſchen Geſetzes nicht gehen. Durch die Novelle zum Beſoldungsgeſetz wird die Fußnotel 79 Gruppe VII der Reichsbeſoldungsordnung übernommen, 92 15 Oberſekretäre, die am 31. März 1920 in eimeee ſell klaſſen der Reichsbeſoldungsordnung von 1909 pl waren, automatiſch nach Ablauf von 10 Dienſtjahren für ihre badiihe die Bezüge der Gruppe VIII erhalten. Der dadurch für die rund Stagtsaſſe entſtehende Aufwand wird für das Jahr 1020 me 45 000 Mk., für die ſpäteren Jahre etwa 60 000 Mk. zährlich belrog Neue Geſetzentwürfe 10 Von der Regierung ſind dem Landtag drei Geſetentwürſe 15 gegangen und zwar über die Neckarkanaliſierung, 193 die Beteiligung an Kaligewerkſchaften in Baden und üb Aenderung des Forſtgeſetzes. Landtagskandidaturen 1775 pr In Offenburg fand eine Wahlkreiskonferenz der gen partei des 4. badiſchen Wahlkreiſes ſtatt. Nach lebhafter fluaf ſſe einigte man ſich auf folgende Namen: 1. Trunk, duleif uubl 2. Seubert, 3. Dr. Baumgartner, 4. Dr. Engelha Hierauf hielt Prälat Dr. Schofer ein längeres Referat. Bürgere, Das langjährige Mitglied des Badiſchen Landtages trum⸗ ſter Ziegelmeher in Langenbrücken, Mitglied der Zen fraktion, hat dem Vorſitzenden der Badiſchen Zentrumspartel 0 geteilt. daß er infolge ſeines hohen Alters(Ziegelmeyer hat da Lebensjahr erreicht), bei den Oktoberwahlen zum Landtag 11 mehr kandidieren werde. Cetzte Meldungen Gewitterſchäden in Nordweſtdeulſchland Hamburg. 29. Jull. Schwere Gewitterſchäden mit chlel verhänanisvollen Blitzſchlögen werden aus Oldenbura 21 er⸗ In Ohrege wurde ein junger Mann im eigenen Hauſe vom Bliſger, ſchlagen und ein neben ihm ſtehender gelähmt. In Weſterbera. per⸗ eudurg. Gausſtelten und in Bad Aiſchenahn ſchlua der BIis in de ſchiedene Gebäude und äſcherte ſie ein. Auch der Leuchtburm Alicher Inſel Wangerbog wurde von einem Blitzſtrahl getroffen. aelhe weiſe wurde bier kein agrößerer Schaden angerichtet. Zabl Telefonleitungen ſind gleichfalls zerſtört worden. Einbruch in einem Juweliergeſchäft in Jürich ⸗ ürich, 29. Jult. Heute Mittwoch wurde über die N del 115 in einem Juweliergeſchäft ein Einbruchdiebſtahl verüg, ag bawelt bis Jeht ſeftzeſtellt iſt, den Dieben Wertſachen in Beſſ von etwa 700 000 Franken in die Hände fallen ließ. Die Diebe wahrſcheinlich exotiſche Ausländer. Zwel ehemallge Miniſter im Gefängnis verbrannk! —. Sofia, 29. Juli. Ueber eine furchtbare Tat laufen bier ſe⸗ rüchte um. Vor zwei Taaen iſt im Keller des Polizeigefänan men ein Brand ausgebrochen, der nur mit Mühe wieder gelöſcht r die konnte. Bei dem Brand ſind angeblich zwei Gefangene und zwwane beiden ehemaligen Miniſter der Stabulinsky⸗Reaierung. Kyri tunc low und Peter Janew lebendig verbrannt. Man hat die Verm giche daß das Feuer angeleat worden ſei, um ſich auf dieſe ſchre Weiſe der beiden gefährlichen volitiſchen Geaner zu entlediaen. Der Pariſer Bankangeſtelltenſtreik fa⸗ — Paris, 29. Juli. Heute werden ſich dem Streik der Van geſtellten die 3500 Angeſtellten der Eredit Lyonnais, mehrere d dert Angeſtellte der Credit commerciale, der Credit du Nord mis des Comptoirs'escompte anſchließen. Es wurde ein Streeaſchal gebildet. In der geſtrigen Sitzung der Bankan eſtelltengewen den ten konnte noch kein Beſchluß über einen Generalſtreik erzlelt w Kachtrag zum lokalen Teil 10 »Fahrläſſige Tötung. Geſtern nachmittag wurde im 60 1 Neckarau ein dort wohnhafter, verwitweter 56 Jahre alter 15 un meiſter, der auf einem Fahrrad die Schulſtaße paſſteon gaf einem ihm in unſicherer und raſcher Fahrt entgegenkommen ſaht 30 kraftwagen der Firma Sinner.⸗G. in Grünwinkel erße Boben geworfen und überfahren, ſodaß der Todauf der in eintrat. Sowohl der Lenker des Laſtwagens, als auch* terel gleitmann ſollen ſtark angetrunken geweſen ſein. uſtande fiel infolgedeſſen vom Wagen und blieb in bewußtloſem Jenha⸗ liegen. Er mußte mit dem Sanitätsauto ins ſtädtiſche Kran ommen eingeliefert werden. Der Führer des Wagens wurde feſtgen und ins Amtsgefängnis eingeliefert. gull bei Lelandet. Geſtern abend iſt die Leiche des am 2,ſen He einer Bootsfahrt auf dem Neckar ertrunkenen Malergehngſtehe ge⸗ mann Schmidt aus Düſſeldorf in der Nähe der Unfallf vat— gllen Sitzungen beiwohnen. ländet und auf den Friedhof verbracht worden. FFJCCC 21—. rreee e 22 8. KaA 2 r A 3 ſcche — — —— 12 en lunn „Dennerszug, den 30. Jull 1928 4 Sele. Wr. 3 Errichtung der Friedrich Ebert⸗Srücke D Rach Beſchluß des Bür a gerausſchuſſes vom 6. März ds. Is. Sue der Erlangung von Borentulgfel für die Straßenbrücke im — Prei Renz⸗ und Kronprinzenſtraße ein Wettbewerb veranſtaltet. Entwu eisgericht, das am 19. und 20. Juni 1925 tagte, zeichnete den 255 1 70 Maſchinenfabrik Augsburg⸗Nürnberg, Bilfin uſtapsbuürg, und der Bauunternehmung Grün u. 2 lachb ger.⸗G. Mannheim, bezeichnet mit dem Kennwort ührun rücke“, mit dem 1. Preis aus. Dieſer Entwurf ſoll der Aus⸗ eiinne zugrunde gelegt werden. Um den Bau in kürzeſter Friſt zu über bir wurden die Verhandlungen mit den ſtaatlichen Behörden das 15 waſſerbautechniſchen Fragen ſofort eingeleitet. Sie hatten werden nis, daß der Entwurf einer Umarbeitung unterzogen . mußte, ohne daß er grundſätzlich und weſentlich zu verändern Zeit d er neu aufgeſtellte Entwurf vom 15. Juli 1925 unterliegt zur dald 1 waſſerpolizeilichen Verfahren. Deſſen Erledigung iſt als⸗ alle we erwarten, da in den bisher geführten Verhandlungen über ielt welentlichen waſſerbautechniſchen Fragen Uebereinſtimmung er⸗ Pat derden konnte. Aller Vorausſicht nach kann demnach mit dem legender Brücke 4 5 nach Bereitſtellung der Mittel für den vor⸗ 58 Entwurf begonnen werden. Unter der Vorausſetzung, daß der Auguſt die Bauarbeiten eingeleitet werden können, und unter törungen des Baubetriebs weſentliche Verzögerungen in auausführung eintreten, 50 die Eröffnung der Brücke für den allgemelnen Veekeht Ende A des Jahres 1926 erwartet werden. be. Aans könnten die Pfeilerfundamente nicht mehr bis 1. 75 in fertiggeſtellt werden; da aber waſſerpolizeilich im Flußbett en Zeit vom 1. Dezember bis 1. März Bauarbeiten nicht vor⸗ 25 19260 werden dürfen, ſo könnte dann die Brücke erſt im Früh⸗ 6 begonnen und im Sommer 1927 vollendet werden. brü 50 zur Ausführung vorgeſehene Entwurf iſt eine Eiſen⸗ neberba⸗ die ſich dadurch auszeichnet, daß keinerlei hochragende duch auten vorgeſehen ſind. Der Blick von der Brücke aus iſt dem⸗ Anbo allen Seiten frei. Im beſonderen iſt dem Projekt eine dnen ung der Trägerkonſtruktion eigentümlich, die ehr zwiſchen den Gehwegen und der Jahrbahn auf n die Länge der Brücke ausſchließt. ſocher Querverkehr iſt aber auf der Brücke weder notwendig Pale twünſcht. Zwar kann der Fußgänger nicht von der einen wicheſelte zur anderen gelangen; dafür wird die ungehinderte denminheng des Fahrzeugverkehrs eingetauſcht; die Unfallgefahr wird keeten; ert. Auch das Preisgericht hat den gleichen Standpunkt ver⸗ Awiſchen ſagt:„Bei den Entwürfen, bei denen die Hauptträger Agen, Bürgerſteig und Fahrbahn über die Fahrbahn hinaus⸗ berartge 2 zu entſcheiden, ob die Rückſicht auf den Querverkehr eine Ausführung als unzweckmäßig erſcheinen ließ. Das Preis⸗ 8 dertrat die Anſicht, daß namenklich mit Rückſicht auf den heute biller Linie in Betracht zu enne Schnellverkehr mit Auto⸗ woil 0t ein Querverkehr auf der Brücke im allgemeinen nicht er⸗ durg 0 ſein könne, daß vielmehr die Trennung der e —— Brückenträger verkehrstechniſch nicht von Nachteil ſei. Da⸗ den Einwendungen gegen derartige Konſtruktionen nicht er⸗ eobg ſoweit dadurch der freie Ausblick auf der Brücke und die daß chtung des Verkehrs nicht behindert würde.“ Die Forderung, Brücke Anordnung der Hauptträger den freien Ausblick auf der und die Beobachtung des Verkehrs nicht behindern darf, iſt ſol Entwurf, der der Ausführung zu Grunde gelegt werden erfüllt. Beſondere Rückſichten erfordern die Brückenzufahrten ellewänge. Erfahrungsgemäß ergeben ſich große Verkehrsſchwie⸗ Bkücg n, wenn, wie es an der Friedrichsbrücke der Fall iſt, die enauffahrten von einem ſtarken Verkehr gekreuzt werden. Die Gutenbergſtraße Naaee Auffüllung des Neckarvorlandes oberhalb der Friedrichs⸗ rch den Friedrichsring eingeführt werden. Wenn dann noch mit dem am Riedbahndamm die Verbindung Gutenb aul Martin⸗Ufer hergeſtellt ſein wird, ſo wird auf der kehr aunltraße aller Vorausſicht nach ein erheblicher Ver⸗ 8 nſetzen. Da ſomit die Kreuzung der rechtsſeitigen Brücken⸗ Prücke mit dieſer Straße eine gute Abwicklung des Verkehrs zur Mi indern würde, ſo ergab ſich nach Prüfung aller ſonſtigen mo 0 duten als beſte abe Aber die Brücke fahren, müſſen die dem Brückenkopf unmittel⸗ der Gubelagerten Baublöcke umfahren, demnach alſo ihren Weg von Calinſstraße raſtraße aus über die Suckow⸗ bezw. Nuitsſtraße durch gery aße nach der Renzſtraße zur Brücke nehmen. Der Fuß⸗ ng erkehr von der Gutenbergſtraße zur Brücke wird über Auf⸗ Dährendboen, die im Zuge der Neckarpromenade liegen, geführt, Fahrunt er in der Richtung der Gutenbergſtraße auf einer von der wird. erführung getrennten Gehwegunterführung hindurchgeleitet Anders liegen die Verhältniſſe auf dem Ner rechten Neckarufer. 0 der Kreuzungsverkehr gering, weil die Straße am weißen perrt— den allgemeinen Durchgangsverkehr zum Krankenhaus 15 nd nur für den Verkehr zum Haupteingang des Krankenhauſes Berliner Ur⸗ und Erſt⸗Aufführungen verdorbenen Kleinſtädter.— Die Prominenten.— Max Halbe und Anzengruber.— Ein neues Luſtſpiel.) Von Hermann Kienzl Rei deit elf Jahren ſind Kotzebues„Deutſche Kleinſtädter“ auf den dungea dihühnen der einzige ruhende Pol in der Flucht der Erſchei⸗ Volfshüg, Nicht zu verſtehen daher, daß ſich die Sommerdirektion der Perden ne einreden ließ, das Stück müſſe gründlich bearbeitet' Römer; um heute noch zu wirken. Man mag einer Komödie des Keinſtädter dune einen neuen Leib unterſchieben, die„Deutſchen ſu reden haben das nicht nötig. Sie ſind, um nicht von Molisre ion, 1 wie Gogols„Reviſor“ die klaſſiſche Luſtſpielpoſſe einer und was ſonſt in Komödien ihrer Zeit als veraltert, als Publikum von heute widerſteht, hier wird es gerade alters ren Reiz, zur ſtilreinen Karikatur eines beſtimmten Zeit⸗ Luſtipie Jugegeben: vom dritten Akt an machen ſich im Kotzebueſchen don ehedeole Punkte fühlbar, die Harmloſigkeiten einer Dramatingie Regel⸗ den, Aber dg genügen, wie bei älteren Werken in der in den ie Griffe eines guten Regiſſeurs Max Reinhardt hat das mit dem Deutſchen Kleinſtädtern“ glänzend demonſtriert, vor allem Gute tuben btvollen Einfall, den Familienrat aus dem dritten Akt dierten Att imn Haus des Bürgermeiſters) nach dem Anfang des den Fen kts zu verlegen und zu einer Schlafmützen⸗Aſſemblee an arbeſter ſtern des nächtlichen Gäßchens zu machen. Einen„Be⸗ dieht ſich ni uchen die alten„Kleinſtädter“ nicht— und auf ſie be⸗ ſpro nicht Kotzebues in einem hinterlaſſenen Auſſatz ausge⸗ dig Jahr rophezeiung:„Darum bin ich überzeugt, wenn in fünf. werden 755 auch kein einziges(meiner Schauſpiele) noch geſpielt mene alte, Jo werden doch die Dichter der Nachwelt noch oft d ihr ane benutzen, öfter noch einzelne Situationen herausheben Lebendz Publikum dadurch vergnügen.“ Im vorliegenden Fall, wo um den 1 nicht erſt wieder zu beleben war, ging es offenbar naur Autors 4 unſch, mit Kotzebueſchem Kapital ein Bankkonto des neuen ſt der alle degen. Mein Gott, ſeit weit mehr als hundert Jahren ſchresberalle Kotebue von unendlich vielen Luſtſpiel⸗ und Schwank⸗ Rahneße beſtohten worden: da[heint es noch ſöblich daß ſoich am wiſſen 5 die Quelle nennt Ganz ruhig mochte trotzdem ſein Ge⸗ Dramen cht ſein, denn der Bearbeiter, der als Verfaſſer ernſter Merdongeſchägte Hans R. Rehfiſch, verbarg ſich hinter dem Philipp Wenzig. auch nich deutſchen Kleinſtädter“ ſind zu Schaden gekommen; wenn Rur dacht, vor dem auf bloßen Sommerulk eingeſtellten Publikum. der Anfang war hübſch. Da hatte nämlich der Bearbeiter die öſung, die Gutenbergſtraße, die neben ihr leiſe der..G. und Teile des Promenadewegs zu unter⸗ Fahrzeuge und Züge der..., die von der Gutenberg⸗ me, daß nicht durch Hochwaſſer und andere unvorher⸗ damit in Ausſicht genommen iſt, auch die Suckow⸗ F iſt. Abgeſehen davon aber würde eine Unterführung der traße am weißen Sand beim Brückenaufgang an der Kronprinzen⸗ ſtraße bedingen, daß neben der Unterführungsſtraße eine ſowohl das Grundſtück der Schafweide, wie des Krankenhauſes ſtark anſchnei⸗ dende Anliegerſtraße hergeſtellt werden müßte, die in der Lage iſt, 5 den Verkehr zu den Grundſtücken, wie insbeſondere auch den erkehr von der Brücke zum Hauptportal des Krankenhauſes auf⸗ zunehmen. Aus dieſen Gründen empfiehlt ſich dort eine Unter⸗ führung nicht. Die Brücke iſt in ſchönen Formen gehalten und fügt ſich gut in das Landſchaftsbild ein. Die Konſtruktion der eiſernen Träger iſt von außerordentlicher Leichtigkeit in der Erſcheinung. Ein Vorzug des Brückenentwurfs iſt, daß auf aufwendigen Schmuck und nutzm⸗ loſe dekorative Zutaten verzichtet iſt. Im Koſtenbetrag von 2,56 Millionen Mark ſind die geſamten Aufwendungen für das Brücken⸗ bauwerk einſchl. der Herſtellung der Auffahrt an der Renzſtraße und der Unterführungen der Gutenbergſtraße enthalten. Die Anforderung der Koſten für die Verlegung der Straßenbahngleiſe ſowohl auf der Brücke, wie auf den Zufahrtsſtraßen und an der Gutenbergſtraße erfolgt in beſonderer Vorlage. Hierbei wird bemerkt, daß im Zu⸗ raße, Nuitsſtraße und Colliniſtraße zwiſchen Suckow⸗ aße und Nuitsſtraße zu verbreitern und auszubauen. Dem Bürgerausſchuß, der ſich in ſeiner nächſten Sitzung am 12. Auguſt mit der wichtigen Vorlage zu befaſſen hat, liegt der ſtadt⸗ rätliche Antrag zur Genehmigung vor, für den Brückenbau, die Her⸗ ſtellung der Auffahrt an der Renzſtraße und die Unterführungen im Zuge der Gutenbergſtraße den Betrag von 2 560 000 M. aus An⸗ lehensmitteln und, ſoweit 8 nicht zur Verfügung ſtehen, aus Mitteln des Teilvoranſchlags VII des Haushaltsplanes(Verſchiedene lzufälligef Einnahmen und Ausgaben) zu bewilligen. Der Bürger⸗ ausſchuß hat mit dieſem Teilvoranſchlag ſchon 900 000 M. als erſte Rate für den Brückenbau genehmigt. und Soziales Notruf der älteren Angeſtellten Das ungeheure Mißverhältnis zwiſchen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkte der Angeſteſiten hat die älteren hiſ ſerung in unverſchuldete Not geſtürzt. Seit dem Eintritt der Stabiliſierung der Währung iſt die Lage dieſer durch Lebens⸗ und Berufserfah⸗ rung gereiften älteren Angeſtellten eine 8 tragiſche zu nennen. Faſt überall findet der ältere Angeſtellte verſchloſſene Türen, weil ein pſychologiſch falſches als auch unkaufmänniſches Werturteil über ſeine Arbeitskraft in erſchreckender Weiſe Verbreitung gefunden haät. Wirtſchaftspolitiſche Klugheit gebietet in erſter Linie, die mit beſten Fachkenntniſſen ausgerüſteten und durch jahrelange Berufstätigkeit erfahrenen älteren Angeſtellten dem zu erhalten bezw. in ihn einzugliedern; um ſo mehr, als bevölkerungspolitiſche Vorgänge während der Kriegszeit bald eine Verminderung der neu in das Erwerbsleben eintretenden Menſchen bringen werden, das jetzt beſtehende Ueberangebot einem Mangel an guten Kräften weichen wird. Die deutſche Wirtſchaft vermag höchſte Leiſtungs⸗ nur mit geſchultem, umfaſſendes Fachwiſſen beſitzenden rbeitskräften zu erzielen. Der Gewerkſchaftsbund der Angeſtellten will frei von überſpannten Intereſſengeſichts⸗ punkten durch ein Geſetz über die Unterbringung erwerbsloſer älterer Angeſtellten der ungeheuren Not dieſer Angeſtelltenkategorie ſteuern helfen. In ſeiner jetzt der Oeffentlichkeit übergebenen Schrift„Not⸗ ruf der älteren Angeſtellten“ legt er in überzeugender Weiſe dar, wie zwingende ſtaats⸗ und wirtſchaftspolitiſche Gründe 5 die Ver⸗ wirklichung der Forderung ſprechen, den älteren Angeſtellten das Recht auf den Arbeitsplatz zu ſichern. Zum Lohnkampf in der Pforzheimer Schmuckwareninduſtrie Die Schlichtungskammer hat folgenden Schiedsſpruch Selggt Der Stundenlohn in der Pforzheimer Schmuckwareninduſtrie beträgt ab 1. Auguſt 68 Pfennig, ab 19. September 69 Pfennig. Es ſoll ein Vorbehalt dieſer Regelung unterſchoben werden, der bis zum 2. Januar gilt, ſo daß im Falle eines Steigens oder Fallens des Reichsindex neue Verhandlungen eingeleitet werden können. Die Erklärungsfriſt der Parteien über die Annahme oder Ablehnung des Schiedsſpruches läuft am Donnerstag mittag 12 Uhr ab. Der Schiedsſpruch wurde gegen die Stimmen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gefällt. Der Lohnkonſlikt in der Aheinſchiffahrt beigelegt Nach Mitteilung des Verkehrsbundes haben bei den in Berlin fortgeführten Verhandlungen über die von den Rheinſchiffahrts⸗ organiſationen beantragte Verbindlichkeitserklärung des Lohnſchiedsſpruches für die Rheinſcheffahrt die Ar⸗ beitgeber den Schiedsſpruch angenommen. Damit iſt der Lohnkon⸗ flikt in der Rheinſchiffahrt beigelegt. Meter verbreitert. Städtiſche Nachrichten Städtiſche Maßnahmen aus Anlaß der herſtellung des Neckarkanals (insbeſondere Auffüllung des Materiallagerplatzes, Aus-⸗ führung einer ſtädt. Anlegeſtelle am Neckarkanal) Die Arbeiten am Neckarkanal, die Ende 1920 begonnen wurden, dann aber eine größere Unterbrechung erfuhren derart, daß das Zuſtandekommen der Ausmündung beim hieſigen Hauptfriedhof über⸗ haupt in Frage geſtellt ſchien, ſollen aller Wahrſcheinlichkeit nach jetzt doch in Bälde auf der hieſigen Gemarkung fortgeſetzt werden. Zur Regelung der Fragen, die ſich aus der Einwirkung der geplan⸗ ten Ausführung des Neckarkanals auf die ſtädtiſchen Intereſſen er⸗ geben, iſt am 22. Dezember 1921 eine grundlegende Vereinbarung zwiſchen dem Reich und der Stadt abgeſchloſſen worden. Bei dieſer Gelegenheit wurde verſucht, die Mitwirkung der Neckarbaudirektion zur Ausführung einiger Maßnahmen zu erlangen, die für die Stadt von außerordentlicher Bedeutung und gerade in Verbindung mit den Kanalarbeiten mit dem geringſten Koſtenaufwand zu ermög⸗ lichen ſind, während unabhängig hiervon die Ausführungsmöglichkeil überhaupt zweifelhaft wäre. Die Lmienführung, die die Neckar⸗ kanaliſierung auf Mannheimer Gemarkung bekommt, verſetzt die Stadt in die vorteilhafte Lage, mit den relativ geringſten Koſten das Nordufer des Unterwaſſerkanals der erſten Schleuſe vor der Riedbahnbrücke als Schiffsanlegeſtelle und Verladeufer auszubauen und dahinter Anſiedlungsgelände von anſehnlichem Ausmaße, insgeſamt etwa 70 000 qm, teils für öffentliche, teils für private Umſchlags⸗ und Lagerzwecke bereitzu⸗ ſtellen. Die Länge des Verladeufers beträgt faſt 1 Km. Das Ufer ſamt dahinterliegender Fläche ſoll im großen für folgende Zwecke aufgeteilt werden: zu etwa 40 Prozent für einen Umſchlagsbetrieb der Oberrheiniſchen Eiſenbahngeſellſchaft und den dahinterltetzenden ſtädtiſchen Materiallagerplatz, zu etwa 60 Prozent für private Um⸗ ſchlags⸗ und Lagerbetriebe. Die Anſiedlung von Induſtrie⸗ oder überhaupt verarbeitenden Betrieben ſoll ausgeſchloſſen ſein, um die Gegend von den unangenehmen Erſcheinungen ſolcher Anlagen frei⸗ zuhalten. Auch auf die gefällige, ſich dem Stadt⸗ und Landſchafts⸗ bild einpaſſende äußere Geſtaltung der Baulichkeiten und Verlade⸗ anlagen am Ufer wird hier beſonders Bedacht genommen werden. Das für private Anſiedlungen verbleibende Ausmaß von etwa 600 Meter Uferfront und etwa 35 000 qm dahinterliegendem Gelände iſt im Vergleich zum Bedarf relativ gering. Die Verkehrslage des Ufers iſt in jeglicher Beziehung— zum Stadtinnern, zu den übrigen zentralen Hafengebieten, zu den beiden hier in Verbindung treten⸗ den Waſſerſtraßen Rhein und Neckar und ſchließlich auch zur Eiſen⸗ bahn— ſo günſtig daß die Plätze für Umſchlags⸗ und Lagerei⸗ betriebe ſehr begehrt ſein werden(was auch ſchon in den Anfragen großer Speditionsfirmen zum Ausdruck kommt). Aber auch ein altanſäſſiges bedeutendes Induſtrieunternehmen, die Firma„Nhe⸗ nania“, Verein Chemiſcher Fabriken, wird durch das Ufer eine ſehr erwünſchte neue Verankerung an dem Platz Maanbeim erbalten, indem es an dem neuen Ufer eine größere Umſchlagsſtelle für Maſſen⸗ güter errichtet, deren billiger Transvort über die Waſſerſtraße für die Ermäßigung ſeine Produktionskoſten ſehr wichtſa iſt. Das Unter⸗ nehmen hat ſeinen Anſpruch auf ein größeres Stück der Uferfront ſchon lange angemeldet. Die Durchführung der vorgenannten Maß⸗ nahmen erfordert jedoch erhebliche Mittel. Es handelt ſich um folgendes: Herſtellung der ſtãdtiſchen Anlegeſtelle Die Vereinbarung mit der Neckarbaudirektion hierüber ſeutet; 1. Das Reich führt die dortige Kanalſtrecke mit der Sohle auf der Höhe 83,70 Meter +. N. N. und mit einer Sohlenbreite von 36 Meter auf ſeine Koſten aus. Unmittelbar weſtlich des Riedbahn⸗ dammes wird der Kanal auf dem Nordufer zwecks Schaffung eines Vorhafens für den Schleuſungsbetrieb auf eine Länge von etwa 300 Meter um 14 Meter verbreitert und auf dem Südufer zur Schaf⸗ fung von Liegeplätzen für den durchgehenden Kanalverkehr um 12 Für die beiderſeitige Böſchungsbefeſtigung ſind Steinſchüttungen und im Bereich des Wellenſchlags Abpflaſterungen vorgeſehen. 2. Das Reich wird die unter O. Z. 1 beſchriebene Kanalſtrecke zwecks Errichtung einer Anlageſtelle durch die Stadt in der nachbe⸗ ſchriebenen Weiſe auf Koſten der Stadt erweitern. ſofern die dazu erforderlichen Mittel durch den Bürgerausſchuß bewilligt werden. 3. Die Erweiteruna beſteht darin. daß im Anſchluß an die durch das Reich beabſichtiate Verbreiterung unmittelbar weſtlich des Ried⸗ bahndammes am rechten ÜUfer der Kanal bis vor ſeiner Mündung in den Neckar um 14 Meter verbreitert wird. 4. Der am nördlichen Kanalufer vorgeſehene Hockwaſſerdamm woird um dae Maß der Verbrellerung des Kanals landeinwärts ge⸗ rückt. Seine Kronenhöhe liegt auf 96.6 Meter + N. N. 5. Die Ladeufer werden, den ſtädtiſchen Zwecken entſprechend. mit beſonderen Uferbefeſligungen verſohen. Es ſteht der Stadt frei. einzelne der hierunter fallenden Arbeiten. namentlich die Ufer⸗ mauern, ſelbſt auszuführen. 6. Die Stadt übernimmt die Koſten für folgende Mehrarbeiten gegenüber dem normalen Kanalquerſchnitt: a) Verbreiterung des Kanals gemäß O. Z. 3: b) die beſonderen Uferbefeſtigungen gemäß O. Z. 5, ſoweit ſie über den im Kanalentwurf vorgeſehenen Ufer⸗ EEEEFEFõͤͥõͤ ³ꝛ ³·.wmAA ³·mm beiden erſten Kotzebueſchen Akte faſt wörtlich übernommen und zu einem Akt zuſammengezogen. Dabei mußte er freilich mit dem Zwiſchenaktsvorhang den köſtlichen Einfall opfern, daß bei wieder aufgehender Gardine die drei alten Muhmen noch immer den Vor⸗ tritt an der Türe einander zeremoniös anbieten. Mit dem dritten Akt ſetzt die„Erfindung“ des Herrn Wenzig ein. Sie iſt ungemein dürftig. Beſchränkt ſich darauf, das Familienmahl der guten alten Zeit, von dem bei Kotzebue nur ſpinös erzählt wird, au der Bühne vorzuführen und einige militariſtiſch⸗antimilitariſtiſche Auftritte der Krähwinkler Schützengarde einzuſchieben. 5 Das luſtige, von Kotzebue knapp und klug begrenzte Mifwer⸗ ſtändnis, demzufolge die Krähwinkler Herrn Olmers in Ehrfurcht er⸗ ſterbend als fürſtliche Perſon empfangen, wird in der Bearbeitung bis an's Ende der Komödie fortgeſchleppt und damit ſamt Herrn Olmers das ganze Stück ſinnlos gemacht. Das Schlimmſte aber iſt der Mangel ſedes Stil⸗ und Taktgefühls in den neuen Szenen. Nach dem dummen Brauch denkſchwacher Komiker,„aktuelle“ Kupletſtro⸗ phen in alte Poſſen einzulegen. ſchmückte der Beärbeiter die„Klein⸗ ſtädter“ von 1801 mit wilhelminiſchen Schlagworten. So und auf ähnliche Weiſe wird der kulturgeſchichtliche Reiz des Luſtſpiels zer⸗ ſtört. Wird mittendrin die eine oder ander Szene Kotzebues ver⸗ wendet, ſo ſticht das Echte vom Falſchen empfindlich ab. Auch Chan⸗ ſons ſind aufgepropft. Dem Komvoniſten(Wolfgang Zeller) gelang der Stil beſſer als dem Versdichter. Wartet das Kotzebue ſche Luſtſpiel auf den Schöpfer einer Biedermeier⸗Oper? Eine andere ſei⸗ ner Komödien,„Der Rehbock“, wurde Lortzinas„Wildſchütz. Die Darſtellung hielt ſich leider mehr im Geiſte Wenzias als Kotzebues. Der Reaiſſeur Henkells keilte ſich ſelber die Rolle des Olmers zu. obwohl dieſer Schauſpieler als Liebbaber zum Ah⸗ gewöhnen wirkt. Twardowskn als Dichterling Sverlina ſtili⸗ ſierte auf eigene Fauſt: an ſich nicht übel, aber er gab der realiſti⸗ ſchen Komödie den Reſtl Hedwia Wangel, uns zum Heile von der Heilsarmee zurückgekebrt. hätte die vutzige und rührende Groß⸗ mutter Staar nicht übernehmen ſollen. Ihr Ton iſt ſcharf und raſtert die leiſe Herzlichkeit der Frau Unterſteuereinnehmerin. Gerhard Ritter machte den Kotzebue'ſchen Bürgermeiſter Staar zur Wen⸗ zig'ſchen Operettenfiaur. Er würde. anders eingeſtellt. die richtige Gravität haben. So blieb nur ein Lichtbild: Till Klockow als Sabinchen. Nicht die„Najve“ unter der Käſeglocke. nein, ein voll⸗ blütiges. märchenhaftes Mädel! Von der„Fiesko“⸗Aufführung der Volksbühne unter Direk⸗ tor Holls kompromißleriſcher Leitung— halb Jeßnerei, halb Mei⸗ ningereil— braucht das weite Deutſchland nichts weiter zu erfahren. als daß bier der Hunger nach„Prominenten“ mit zweifelhaftem Ge⸗ der Häuſer Doria und Lavaana. Nur der Mohr des Alexander Granach konnte ſich ſehen laſſen. Das wußte er allzugut und ließ ſich ſo aufdrinalich ſehen. daß das Trauerſpiel ſeinen Titelhelden hätte wechſeln ſollen. ie Prominenten! Wie der Uebermenſch die menſchliche Ge⸗ meinſchaft hebt, ſo der ausgezeichnete Künſtler ſein Schauſpieler⸗ Enſemble. Wenn er es nicht ſprengt. Vor einer Reihe von Jah⸗ ren war die Uraufführung von Lautenſacks„Pfarrhaus⸗ komödie“ im Kleinen Theater. Die Höflich, die Grüning, Ernſt Pröckl— ein Sternenhimmel! Aber jetzt, bei der Wiederauffüh⸗ rung im Renaiſſancetheater, wars ein Enſemble. Das Haus und ſeine Leute wuchſen aus der Erde des bayriſchen Dorfes. Weiß nicht, ob dieſe unbekannten Schauſpieler außerhalb der Pfarrhaus⸗ mauern zu großer perſönlicher Bedeutung gelangen werden. Aber das man kaum einen zweiten Kooperator Vincenz von folcher Bauernjungenhaftigkeit finden wird, mie dieſen Franz Son⸗ dinger, einen ſo herrlichen reinen Toören, und kaum ein ſo un⸗ kultiviertes Füllen von faſt berſtender Leibes⸗ und Lebensluſt, wie dieſe Leonie Duval: das weiß ich. Die prachtvolle Komödie. verliert, in ſolcher Naturhaftigkeit gegeben, alle Theaterſpieße, von denen ſich fromme Zuſchauer fühlten. ** Aus dem Chaos der Zeit zurück zur Jugend— von anno dazumal! Zu einer Jugend, die heute noch Zukunft bedeutet, wäh⸗ rend ſo viele der jüngeren Knoſpen welken. Zurück zu Max Halbe! Zu Anzengruberf Daß das Staatstheater, gerade das Stoats⸗ theater, gleichzeitig auf ſeinen zwei Bühnen, dieſen„Rückſchritt“ wagte, ſei der Unbefangenheit Jeſſners hoch angerechnet. Dem ſechzigſten Geburkstag Max Halbes ſchickte man ſein Jugend⸗ werk, die„Jugend“ voraus. Die nach 83 Jahren(1892 war die Berliner Uraufführung!) wieder eingeholte erſte Bannwirkung, die Ergriffenheit und Begeiſterung der Zuſchauer, enthebt von kritiſcher Beweisführung. Verdienſt auch war es Jürgen Fehlings und ſeiner Aufführung. Als hätte der Barlach⸗Regiſſeur ſein beſ⸗ ſeres Ich gefunden! Man ſoll nicht vergleichen mit der Brahm⸗ ſchen Feuertaufe! Der junge Veit Harlan iſt kein Rudolf Ritteer, aber der ideale dumme Mulus iſt er. Das Aennchen der Lucie Mannheim ar fraulich reifer und aggreſſiver, als die arme Unſchuld vor drei Jahrzehnten; doch Poeſie war ihr Zauber. Den Onkel Pfarrer jedenfalls hat keiner ſo ehrlich und, bei aller Hausbackenheit, im tragiſchen Augenblick ſo groß gegeben wie Albert Florath.— Im Anzengruberſchen Doppel⸗ ſelbſtmord“ wurde eine Schauſpielerin entdeckt, die ſchon lange. unerkannt, in Berlin größere Rollen ſpielt: Marin Pandler. Was ſie aus der jungen Dirne machte— nein, nicht machte, wie nuß geſtillt wurde. Die großen Namen waren da. aber leider kein Fiesko, kein Verrina. Noch bitterer ſtand's um den weiblichen Teil ſie ſie aus überliefertem Gemache heraushob und hinſtellte: kretſch⸗ — FRRRrrnn 3 2 „ KKAAAA — 2—— 5———* N — — ̃— 4. Seite. Nr. 347 Neue Mannheilmer Jeitung(Mitkag⸗Nusgade) Se, e ee eeeee Domersiod. ben 30 Jen 2— bau binausgehen. Hierber gehören insbeſondere die Anlagen von ſbeileren Böſchungen. die Ausführuna von Pflaſterungen in arößerem Umfang und in ſtärkeren Abmeſſungen von Steinſätzen, liegenden Trockenmauern und ſenkrechten oder geneigten ÜUfermauern aus Stein oder Beton. Die Koſten für die durchgehend gedachte Uferbe⸗ feſtiaung der Kanalſtrecke werden jedoch auf die Länge der Anlege⸗ ſtelle von dem Reich getragen. Die Koſten für dieſe Mehrarbeiten gegenüber dem eigentlichen Kanalprojekt. die hiernach der Stadt zur Laſt fallen, betragen 370 000.⸗M. Auffüllung des Materiallagerplatzes des Tiefbauamis ober⸗ halb der Friedrichsbrücke und Erweiterung des Materiallager⸗ platzes beim Schlacht⸗ und Viehhof 0 Die Vereinbaruna mit der Neckarbaudirektion beſtimmt über die Auffüllung des Materiallagerplatzes oberhalb der Friedrichs⸗ brücke: Das Reich iſt bereit. von den Aushubmaſſen der genannten Kanalſtrecke ungefähr 80 000 Kubikmeter nach dem ſtädtiſchen Lager⸗ platz auf dem linken Neckarufer unmittelbar oberhalb der Friedrichs⸗ brücke zu verbringen und daſelbſt in aleichmäßiger Höhe einzubauen, wenn die Stadt die Koſten des Transvorts von der Gewinnungs⸗ bis zur Einbauſtelle. bei Gleistransport einſchließlich der Förderbrücke und bei Schiffstransport einſchließlich der Kippaerüſte und Kranen, ſowie das Einbauen auf dem ſtädtiſchen Lagerplatz das Verebnen und das etwa erforderliche Andecken mit autem Boden in der Weiſe übernimmt. daß dem Reich keinerlei Mehrkoſten entſtehen. Für die damit vorgeſehene Auffülluna des linksſeitigen Neckarvorlandes zwi⸗ ſchen Straßenbahndepot und Friedrichsbrücke und die dod.e ke⸗ dinate Verlegung des Materiallagerplatzes des Tiefbau⸗ amts iſt bereits am 17. Februar 1922 durch den Bür⸗ gerausſchuß die Verwendung von 8 820 000.⸗Mk. zu⸗ Alal ich 975 aus Lobn⸗ und Materialpreisſteigerungen ſich ergebenen ehraufwandes aus Anlehensmitteln mit einer Verwen⸗ dungsfriſt von 10 Jahren genehmigt worden, wobei anerkannt wurde, daß es ſchon längſt einem dringenden Bedürfnis entſpreche, das linksſeitige Neckarvorland oberhalb der Friedrichsbrücke auf die Höhe der Ringſtraße aufzufüllen und die Neckarpromenade bis zur Brücke durchzuführen. Dieſe überaus wichtige Maßnahme konnte bisher ſchon deshalb nicht durchgeführt werden, weil die Gewinnung der erforderlichen Füllmaſſen auf Schwierigkeiten ſtieß. Nun bietet ſich eine wohl nie wiederkehrende Gelegenheit beim Bau des von der Neckarbaudirektion auf dem rechten Ufer des Neckars aufzuführenden Neckarkanals. Dort iſt Erdmaſſe in großem Um⸗ fange ausguheben. Dieſe wird zu Auffüllungen auf dem linken Ufer zur Verfügung geſtellt, wenn die Stadt den Betrag vergütet, um welchen die Förderung teurer wird als bei Verbringung auf die hierfür urſprünglich vom Neckarbauamt vorgeſehenen Flächen weiter aufwärts am nördlichen Neckarufer. Zur Auffüllung ſind 88 000 Kbm. nötig. Die Koſten für die hiernach ſich ergebenden Arbeiten belaufen ſich auf 279 000 RM. 59 An der genannten Stelle befindet ſich zur Zeit der Ma⸗ teriallagerplatz des Tiefbauamts. Da dieſer infolge der Umbauten beſeitigt werden muß, iſt es notwendig, den Materiallagerplatz beim Schlacht⸗ und Viehhof durch Neuanlage von Gleiſen, Auffül⸗ lung von Gelände und Herſtellung von Gebäulichkeiten zu erweitern. Die Koſten hierfür betragen insgeſamt 345 000 RM. Aeberführung der Neckarſtraße ſüdlich Jeudenheims und her⸗ ſtellung eines Verbindungswegs von der künfkigen Brücke mit dem Südende des Orles a) Nach der Vereinbarung vom 21. Dezember 1921 muß die Neckarſtraße, die ſüdlich von Feudenheim zur Feudenheimer Fähre ührt und durch den Kanal durchſchnitten wird, auf Koſten des eiches überführt werden. Die Ueberführung liegt etwa 0,3 Km. flußabwärts der keeisenn Feudenheimer Fähre und ungefähr an der Stelle, wo auf dem ſüdlichen Neckarufer der von Neckarau her⸗ führende Kreisweg in die Landſtraße Nr. 2 einmündet. Die nörd⸗ liche Auffahrtsrampe zur Brücke mit einer Steigung von 257 Proz. lehnt ſich möglichſt hart an den binnenſeitigen Kanaldamm an; die ſüdliche Abfahrt von der Brücke zur Fähre erhält ein Gefäll von 3,0 Prozent. Die Rampen erhalten eine Geſamtkronenbreite von 10 Meter, wovon 6 Mtr. auf die Fahrbahn, 2 Mtr. und 1,20 Meter oder auch 2 mal 1,60 Mtr. auf die ſeitlichen Gehwege und je 0,40 Meter auf Bankette und Schutzanſtalten entfallen. Die Nutzbreite der Brücke zwiſchen den zwei Hauptträgern beträgt 9,20 Meter, welches Maß in der gleichen Weiſe wie bei den Rampen auf die Fahrbahn und auf die Gehwege verteilt wird. Die Brücken⸗ ſtelle iſt im Benehmen mit der Stadt ſo zu wählen, daß ſie an⸗ ſtandslos in den zukünftigen Straßenzug mit der geplanten neuen Neckarbrücke nach dem Vorort Feudenheim einbezogen werden kann. Das Reich iſt bereit, die Slraßenbrücke über den Kanal fetzt ſchon in derjenigen Breite und unter Zugrundelegung der Belaſtung, den der künftige Verkehr in dem ſtädtiſchen Straßenzug erfordert, unter der Bedingung auszuführen, daß die Stadt alle Mehrkoſten gegenüber den derzeitigen Bedürfnis übernimmt. Das Reich iſt weiter bereit, die Verbreiterungen und Verſtärkungen der Brücke zum jetzigen Zeitpyunkt in der Weiſe auszuführen, daß zwar die Widerlager, die Hauptträger und die Fahrbahnkonſtruktion oder Teile davon bereits für die künftige ſtädtiſche Straßenbrücke be⸗ meſſen werden, daß Kber die Verbreiterung im übrigen vorläufig unterbleibt ſo daß gegebenenfalls ohne Aenderung der bereits aus⸗ geführten Brückenteile ſpäter die erforderlichen Arbeiten ausgeführt werden können, unter der Bedingung, daß auch für dieſen Fall die Stadt alle Mehrkoſten übernimmt, die der Bauverwaltung durch die Verbreiterung und Verſtärkung der Brücke gegenüber den Er⸗ orderniſſen der Fauden Neckarſtraße entſtehen. Im Hinblick auf en in Zukunft zu erwartenden Verkehr über die Neckarkanalbrücke und die großen Schwierigkeiten, die mit einer ſpäteren Verbreite⸗ rung des Bauwerks verbunden ſein würden, muß ſeitens der Stadt Wert darauf gelegt werden, daß 35 Brücke jetzt ſchon in einer ſolchen Breite erſtellt wird, daß ſie den künftigen Anforderungen genügen kann. Da die Neckarbaudirektion nur verpflichtet iſt, die Breite jetzt herzuſtellen, die den derzeitigen Verhältniſſen entſpricht, werden die Mehrkoſten der Stadt zur Laſt fallen. Dieſe Koſten be⸗ tragen 100 00 RM. b) Um die Schwierigkeiten zu erleichtern, die der Bevölkerung von Feudenheim auf dem Wege zu der Feudenheimer Fähre durch die Ueberwindung der großen Geländehöhenunterſchiede entſtehen, ſoll eine neue Straßenverbindung von der künfti⸗ gen Neckarkanalbrücke nach der Neckarſtraße geſchaf⸗ fen werden, die bei dem Haus Nr. 56 etwa in dieſe Straße ein⸗ mündet. Zu dieſem Zwecke iſt in Verbindung mit den Neckarkanal⸗ arbeiten die Anſchüttung des verhältnismäßig hohen und breiten Straßendammes jetzt ſchon auszuführen mit Hilfe der aus dem Neckarkanal gewonnenen Erdmaſſen. Die Koſten hierfür werden von dem Neckarbauamt getragen, ſofern der Mehrbedarf an Gelände von der Stadt zur Verfügung geſtellt wird. Erſtellung eines zweiten Dükers für die Entwäſſerung in der Neckarſtadt Nach der Vereinbarung vom 21. Dezember 1921 wird von der Neckarbaudirektion der Abwaſſerkanal im Zuge der Neckarſtraße durch ein Düker unter dem Neckarkanal durchgeführt werden und zwar in einem Querſchnitt, der dem jetzigen Verhältnis entſpricht. Mit Rückſicht darauf, daß in Zukunft die Unterfahrung des Kanals mit einem Abwaſſerkanal faſt unmöglich ſein wird, iſt es not⸗ wendig, jetzt ſchon einen zweiten Abwaſſerkanal zu verlegen, um den ſpäteren Bedürfniſſen gerecht zu werden. Die hierdurch der Stadt entſtehenden Koſten belaufen ſich auf 17 000 RM. Geländeabtretung für den Neckarkanal Nach der Vereinbarung vom 21. Dezember 1921 iſt dem Reich das für den Bau des Neckarkanals erforderliche Gelände abzutreten. Der Kaufvertrag iſt bereits geſchloſſen, der Kaufpreis iſt bezahlt. Wegen des Verkaufs von weiterem für den Neckarkanal erforder⸗ lichen Geländes, deſſen Umfang auch noch nicht annähernd feſtſtehr, wird ſpäter Vorlage erfolgen. Im Ganzen werden beim Bürgerausſchuß, dem die ſtadträtliche Vorlage in ſeiner Sitzung am 12. Auguſt zur Genehmigung vor⸗ liegt, 1 110 000 Mark aus Anlehensmitteln angefordert. Sind An⸗ lehen nicht erhältlich, ſo ſollen die Fonds gegen Rückzahlung in zehn Jahresraten die Mittel vorſtrecken. Gleichzeitig werden der Reichswaſſerſtraßenverwaltung für den Bau des Neckarkanals vor⸗ erſt etwa 37 Hektar Gelände zu einem Durchſchnittspreis von 3 M. für den Quadratmeter und gegen eine Sondervergütung von 60 000 Mark wegen der mit der Allmendablöſung verbundenen Verwaltungsarbeiten verkauft. Straßen und Wegflächen, die in das Kanalgebiet fallen, werden unentgeltlich überlaſſen, wogegen das Reich für die wegfallenden Straßen, Wege, Entwäſſerungs⸗ leitungen, die durch die Verhältniſſe gebotenen Erſatzanlagen auf ſeine Koſten herſtellt und der Stadt überweiſt. * Verſetzt wurde Kanzleiaſſiſtent Rudolf Bechtel beim Amts⸗ gericht Mannheim zum Amtsgericht Bühl. * Sommer⸗Sonderzug nach München. Wegen ſtarker Nach⸗ frage wird der am 1. Auguſt von Mannheim über Heidelberg— Bruchſal nach München verkehrende Sommer⸗Sonderzug, zu dem auch Fahrkarten zu ermäßigten Preiſen von Karlsruhe und Pforz⸗ heim ab erhältlich ſind, doppelt geführt. Der Fahrkartenvorverkauf bei den Bahnhöfen, der bereits geſchloſſen war, iſt bis zur Ausgabe der vorgeſehenen Höchſtzahl an Fahrkarten wieder eröffnet worden. 9469 We henbeſucher im Herſchelbad. Wie das Städt. Nay⸗ richtenamt berichtet, wurden nach den Feſtſtellungen des Maſchinen⸗ amts in der Woche vom 19. bis 25. Juli 9469 Badekarten ausge⸗ geben. Hiervon entfallen auf: Große Schwimmhalſe 3665(Männer 1755, Familienbad 1392, Wellenbad 314, Schülerkarten 271), Frauenhalle 2412(darunter Schülerkarten 377), Halle III 496. Wannenbäder 1. Klaſſe 627, Wannenbäder 2. Klaſſe 1350, Dompf⸗ bäder 201, Lichtbäder 2, Kohlenſäurebäder 9, Krankenkaſſenbäder 630(113 Dampfbäder, 376 Fichtennadelbäder, 44 Lichtbäder, 64 Sol⸗ bäder, 23 Kohlenſäurebäder, 10 Schwefelbäder). Es wurden ſomit in der Woche vom 19. bis 25. Juli 9469 Badekarten verausgabt; in der gleichen Woche des Vorjahres betrug die entſprechende Zahl 6342, in der Woche vom 13. bis 18. Juli 9088. *Ein Kaminbrand brach geſtern nachmittag im Hauſe Akademie⸗ ſtraße 8 aus. Die Gefahr wurde durch die um.40 Uhr alarmierte Berufsfeuerwehr mit dem Kaminkehrzeug beſeitigt. veranſtaltungen *Die Realſchule Feudenheim hatte auf Dienstag abend die Eltern und Gönner der Anſtalt zu einem Sommernachtfeſt, das im Schulhof als Abſchlußfeier abgehalten wurde, eingeladen. Obwohl die meiſten Beſucher von der Stadt einen weiten Weg und mit Fahrtunkoſten zu rechnen hatten, dürften es doch etwa 1000 Perſonen geweſen ſein, die der Einladung Folge leiſteten. Der gute Beſuch iſt ein Beweis, daß die Schule ſich gut eingeführt hat und immer größere Anhänger findet, ſodaß die zur Verfügung ſtehenden Turnfäle zur Abhaltung ſolcher Feiern nicht mehr ausreichen. Alle Erwartungen wurden auch dieſesmol wieder reſtlos erfüllt. Die Vorbereitungen hatten nach jeder Richtung hin einen glänzenden Er⸗ folg aufzuweiſen. Das Schülerorcheſter unter der vortrefflichen Leitung des Herrn Braxmaier leitete mit dem Koburger Joſias⸗ beinig, dummpfiffig, gröblich und doch voll Weibesſchmuck und ſüßem Heuduft, das war ein Erlebnis! 4 0 0 Ein neugebackenes Luſtſpiel gabs im Leſſingtheater. Der Titel: „Die Göttin auf der Balz“ machte unzweideutig auf einen gewiſſen Jägerhumor gefaßt. Es kam noch derber... und die Szene iſt nicht der grüne Wald, ſondern die Schlafſtube eines ein⸗ ſamen Bahnhofsgebäudes, allwo die große Diva zu übernachten von einem Eiſenbahnunfall gezwungen wird. Und dennoch Jagd! Jägerin iſt die Schauſpielerin, ihr bis an den Abgrund der Tugend gehetztes Wild ein armſeliger Bahnhofswirt, heimlicher Dichter, ein vor lauter Idealität unfähiger Menſch und Mann. Hans Bach. witz, der im Sattel des Schwankpegaſus geübte Verfaſſer, ließ ſeiner frechſten Laune die Zügel ſchießen. In mancher Szene war Laune, in anderen eigentlich nur Frechheit feſtzuſtellen. Elſe Waſa half mit geiſtreichem Spott, Max Bing mit brillanter Schnoddrigkeit. Runſt und Wiſſenſchaſt Die Ausſtellung„Der Jahnarzk“, die vom 31. Juli bis 8. Auguſt dieſes Jahres in Kaxlsruhe ſtattfindet, wird, wie die Ausſtellungsleiterin, die Reichshauptſtelle- für Kultur⸗ und Wirt⸗ ſchaftspropaganda E.., mitteilt, infolge der großen Zahl der Aus⸗ teller einen außerordentlichen Umfang haben und namentlich in den öffentlichen Vorträgen der bekannteſten deutſchen Zahnhygieniker ein erſchöpfendes Bild über den Stand der wiſſenſchaftlichen Zahnbe⸗ handlung geben. Die Vorträge, die durch Filmvorführungen ab⸗ wechslungsreich geſtaltet werden, ſind öffentlich und bieten auch dem Laien wertvolle Anregungen und Belehrungen. Im Anſchluß an die Ausſtellung werden Freiflüge nach Frankfurt, Stuttgart u. a. ſtattfinden, die diejenigen Beſucher der Ausſtellung unternehmen die als Käufer des je 1000. Ausſtellungskataloges ausgeloſt werden. AIngenieure im wiſſenſchafklichen Bibliotheksdienſt. Die Tat⸗ ſache, daß in den letzten zwölf Jahren im deutſchen Sprachgebiet außer zahlreichen Patentſchriften ungefähr 25 000 Bücher und 4000 Zeitſchriften erſchienen ſind, die der techniſch⸗induſtriellen Forſchung dienen, zeigt, welchen außerordentlichen Umfang und welche Bedeutung das techniſche Fachſchrifttum in der Gegenwart angenommen hat. Für die deutſchen Bibliotheken ergibt ſich daraus die Pflicht, ihre techniſchen Abteilungen mehr als bisher auszubauen, um den von techniſcher Seite an ſie geſtellten Anforderungen mög⸗ lichſt gewachſen zu ſein. Wie der Verein deutſcher Ingemieure mitteilt, hat die Deutſche Bücherei in Leipzig dieſer Entwicklung dadurch Re zu tragen verſucht, daß ſie ſeit einiger Zeit drei Di⸗ lom⸗Ingenieure als Anwärter für den wiſſenſchaftlichen Bi⸗ bliotheksdienſt eingeſtellt hat. Sie hofft, auf dieſe Weiſe in der Lage zu ſein, der Bearbeitung und Auswertung des techniſch⸗wiſſenſchaft ⸗ lichen Schrifttums in ausreichender Weiſe zu dienen. Es iſt dies unſeres Wiſſens der erſte Fall, in dem Techniker für wiſſenſchaftliche Arbeiten in Büchereien eingeſtellt worden ſind, die nicht ausſchließ⸗ lich das Fachgebiet der Technik umfaſſen. OEin Gedicht Auguſts von Goethe. Unter der Fülle litera⸗ riſcher und künſtleriſcher Autographie, die Karl Ernſt Henrici kürz⸗ lich erworben hat, findet ſich auch ein Gedicht Auguſts von Goethe, der an ſich nicht gerade eine hervorragende Perſönlich⸗ keit, doch als Sohn ſeines großen Vaters und von ihm innig ge⸗ liebt immer ſeine 5 7 7 für uns behalten wird. Das Gedicht iſt an Auguſts Gattin Ottilie, geb. v. Pogwiſch gerichtet, mit der er trotz Zuneigung in wenig glücklicher Ehe lebte, da beide recht unbeſtändige Naturen waren. Am 29. Oktober 1827 wurde ſeine Tochter Alma geboren, 4 Tage ſpäter ſendet er leiner Gattin fol⸗ gendes Gedicht als Begleitſchreiben zu einem Stoff: „Man ſchilt das Meer, daß es veränderlich, Weil bald es ſtill, bald ſtürmiſch iſt, Doch jeder gute Schiffer wählt es ſich, Da er die Kraft an Meeres Still' und Sturme mißt: So nimm an dieſem Tag zur Sühne Dies Tuch von Meeresfarb das Grüne.“ Theater und Muſik Bühnenumſchau. Elſe Tuſchkau, früher in Mann⸗ heim, bisher an der Großen Volksoper, wurde vom Intendanten Tjetjen an die Städtiſche Oper Charlottenbur verpflichtet.— Die vom Gemeinderat der Stadt Schwäbiſch Hall eingeſetzte Kommiſſion hat einſtimmig dem Antrag des derzeitigen Leiters des ſtädtiſchen Kurtheaters, Direktor Robert Braun, ſtattgegeben, die Aufführungen des Myſterienſpiels„Jedermann“ von Hugo v. Hoffmannsthal, auf der großen Freitreppe der Michaeliskirche zu finanzieren. Die Aufführungen, ganz im großen Stil gehalten (250 Mitwirkende), finden am 16., 23, und 30. Auguſt d. Is. ſtatt. Außer den denkwürdigen Salzburger Aufführungen unter Max Reinhardt fanden ſolche im öhnlichen Stile noch nicht ſtatt. Der alte hiſtoriſche Morktplatz zu Hall mit der wunderbaren Michaelis⸗ ae 12 55 für die Darſtellung des Myſterienſpiels beſonders ge⸗ eignet ſein. Marſch die Feier ein. Den muſikaliſchen Teil zuſammengefaßt, uf hervorgehoben werden, daß die Leiſtungen weit über die ne tungen hinausgingen. Wir gratulieren Herrn Braxmaier. Herr Schwab als Regiſſeur der Theatergruppe hat die Auswaht vorzüglich getroffen. Die Beſucher folgten mit großer Aufweeen, keit den Vorführungen, die manchesmal die größte Heiterkeit he 0 gerufen hatten. Das Kaſperle⸗Theater durfte dieſesmal ſehlen. Der Turnſaal reichte zur Unterbringung des Publteum nicht aus, weshalb zwei Vorſtellungen gegeben werden maßſe⸗ Profeſſor Hün nerkopf als Unternehmer hat mit ſeinen Eiſ, den, die er zum Beſten gab, ein wahres Hallo hervorgerufen. lehrer Schmitt leitete die Freiübungen ganz hervorragend. 35 die Gruppenbilder mit bengaliſcher Beleuchtung machten auf 100 ſchauer einen glänzenden Eindruck. Mit dem Petersburger i2 wurde die ſchöne Feier geſchloſſen. Direktor Zamponi, 11 dem gonzen Lehrerkollegium für das gute Gelingen alle Hochachtun und weiteres Blühen und Gedeihen der Realſchule Feudenheim! Aus dem Lande .Heidetbenn 29 Sul. au der ſalgenschwere Nermeczhima i in Heidelbera im akademiſchen Krankenhaus vomekommen ſein wird von zuſtändiger Stelle berichtet: Hauptlehrer Fuchs Schwetzingen befand ſich wegen eines ſchweren Magenleiden? 15 Akademiſchen Krankenhaus in Behandlung. Er ſollte mit Römetz, ſtrahlen unterſucht werden und erhielt zu dieſem Zweck, wie das i lich iſt, einen beſtimmten Brei. Bei der Abaabe dieſes Breie⸗ der dienſttuenden Schweſter inſofern ein Verſehen unterlaufen⸗ bel⸗ ſie dem Brei ſtatt kohlenſaures Natron, ſchwefelſaures Natron miſchte. Das letztere iſt nicht etwa ein Gift und es wurde abet öfter zu ſolchen Miſchungen verwendet: in letzter Zeit wurde eher nicht mehr benützt. da ſich bei vielen Patienten Uebelkeit nach mer Einnahme einſtellte. Beide Stoffe werden von der in 5 faſt aleichen Packung geliefert: ſo daß eine Verwechſlung leicht ide lich war. Auch Fuchs erhielt von dem falſchen Zuſatz. Man me ſofort bei den anderen Patienten. daß die Miſchung unrichtia 5 rer ſen war. doch hatte dies bei niemand ſchwere Folgen. Hauptle Fuchs ſtellte ſich zu der Zeit, für die er beſtellt worden war. Er im Krankenhauſe ein und klagte aleichfalls über Veſchwerdeſe ten, leate ſich im Krankenhauſe zu Bett und wie den anderen Pati per⸗ ſo wurde auch dem Hauptlebrer Fuchs ſoaleich ein Gegenmittel abreicht. In der Nacht iſt er dann aber geſtorben. Obgleich Krankenhausärzte der Anſicht waren, daß die Verwechſlung ni gu⸗ dem Tode ſchuld ſein konnte da der Brei auch in der unrichtigen kammenſetzung dazu viel zu harmlos ſei. wurde doch die Fgſe vom Krankenhaus aus ſoagleich der Staatsanwaltſchaft mitaetelt et⸗ eine gerichtliche Sektion veranlaßte. Ueber das Ergebnis dieſer lin⸗ tion iſt dem Krankenhaus noch nicht mitageteilt worden, da die Uu terſuchung noch nicht abgeſchloſſen iſt. K. heidelberg, 29. Juli. Am 28. d. Mts iſt in der Franz⸗ Straße ein Motorradfahrer mit einem 15fährigen R fahrer zuſammengeſtoßen. Der Radfahrer, der die linke anſin⸗ die rechte Fahrbahn einhielt, fiel vom Rade und zog ſich einen n⸗ terſchenkelbruch zu, Der Verunglückte fand Aufnahme im Kr kenhaus. woh⸗ * Hornberg, 28. Juli. Der 19 Jahre alte Sohn des hier 7— nenden Uhrmachers Bartmann iſt am Sonntag beim Baden in Ho berg ertrunken. ele *Skekten a. k.., 28. Juli. Ein ſchweres Unglück ereiene ſich dieſer Tage unterhalb Schloßhauſen bei Hauſen im Aanhüt Der 35 Jahre alte Schießmeiſter Franz Graf von Untergl Na⸗ war mit Bohren von Felſenlöchern zum Setzen von ebektriſchen lten, ſten beſchäftigt. Um eine größere Lochtieſe im Geſtein zu erha di⸗ mußte Graf Sprengungen vornehmen, zu welchem Zwecke er bie Bohrlöcher vorſchriftsmäßig geladen und angezündet hatte. Als 900 Sprengladung nach längerem Zuwarten nicht losgehen wollte al⸗ Graf daran, nach dem Richtigen zu ſehen. In dem Augenbli 2 er ſich der Sprengſtelle näherte, ging der Schuß plötzlich los ül⸗ Graf wurde von einem furchtbaren Steinhagel übergen, tet, ſodaß er blutüberſtrömt zuſammenbrach. Man hofft, den Kee⸗ verletzten am Leben zu erhalten. Außer anderen ſchweren Verl gen iſt ihm auch das linke Auge ausgeſchlagen. den * Freiburg, 29. Juli. In zahlreichen Fällen wurden in und letzten Monaten in Pfarrhöfen, Stationsgebäuden, Geſchafts 95 Privathäuſern in einigen Landbezirken und in Freiburg bruchsdiebſtähle verübt, wobei den Tätern zum Teil dehe erhebliche Beute in die Hände fielen. Die Täter konnten Johte ermittelt und verhaftet werden. Es iſt ein lediger 31 aller alter Korbmacher von hier und ein verheirateter 30 Jahre Kaufmann von Wolfenbüttel. po⸗ „ flonſtanz. 28. Juli. Auf etner Foltbootfahrt, die uch⸗ nau hinab nach dem Schwarzen Meer, iſt der hier anſäſſige Sein halter Burk, auf der Salzach unweit Salzburg ertrunken. Begleiter konnte ſich mit knapper Not durch Schwimmen retten. * Hörrach, 29. Juli. Auf eigenartige Weiſe kam am Veim Samstag der hier wohnhafte Joſef Bencmann ums Leben. becker Weinabfüllen beſchäftigt, wollte er, um Licht zu machen, den S. nfaſ⸗ des elektriſchen Lichtes, während er die Birne an der Metale oden ſung in der Hand hielt, in die Doſe einſtecken. Da der Keller Bene⸗ feucht war, entſtand eine Erdleitung durch den Körper wal, manns. Trotzdem es nur Lichtſtrom und kein Starkſtrom 2r⸗ wurde der Unglückliche getö tet.— Die diesſährige Hauptgan⸗ ſammlung des Badiſchen Arbeitgeberverbandes für das auf gewerbe wird Ende Auguſt in Obrrach ſtattfinden. Mit Rückſicht ge⸗ die im Auguſt und September hier ſtattfindende Oberbadiſche werbeausſtellung wurde die Tagung von Heidelberg, wie u U lich vorgeſehen, nach hier verlegt. Aus der pfalz eudwigshafen, 29. Fufl. Elnem Oienſtmädchen im niien lichen Stadtteil wurde geſtern vormittag durch einen unbe glen. Bettler eine lederne Hondtaſche mit 27 Mark Inhalt geſtagoh⸗ — Ein verheirateter Zementierer verſetzte geſtern abend in der Che⸗ nung ſeiner Schwiegereltern in betrunkenem Zuſtande ſeiner und au mit einer Feile zwei— 7 in den rechten Oberorn. dle n den Rücken. Der Rückenſtich iſt nicht ungefährlich da er Lungengegend führt. Der Täter wurde vorläufig ſeſtgenomme ad⸗ Auf der Platanenallee beim Eingang zum hieſigen Stadtpark wipon geſtern nachmittag das 5 Jahre alte Söhnchen eines Chauffeur nte einem Nadfahrer überfahren. Da es nicht mehr gehen kongg⸗ wurde es durch die Rettungswache ins Krankenhaus ver Geſtern geblich iſt das Kind dem Radfahrer in das Rad geſprungen.— die vormittag ſcheute auf der Rheinbrücke eines der beiden Pfertteren ein Pferdehändler aus Ellerſtadt nach Mannheim transp Stra⸗ wollte. Das zweite Pferd wurde dadurch um⸗ und vor einen Pferd ßenbahnwagen geworfen und eine Strecke geſchleift. Das mußte notgeſchlachtet werden. Bür⸗ eudwigshafen, 30. Juli. Wie uns die Preſſeſtelle des Poh⸗ en o. Rh. zu den kürzlich gemeldeber d die 4 ad⸗ germeiſteramts Ludwigshaf nebde eſ nungsbeſchlagnahmen durch die Beſatzungsbehörden mitteilt, ſtellung ſeinerzeit geſtellten Anforderungen 9 0 auf die Leleieſfizere von 18 Wohnungen für die verheirateten Offiziere und Untere orden. und 15 Doppelzimmer(Wohn⸗ und Schlafzimmer) ermäßigt 2 die⸗ Oggersheim, 29. Juli. Ein hieſiger Schloſſermeiſter ſan em ſer Tage beim Graben eines Kalkloches in einer Tiefe 11 ett in Meter unter einem ſchweren Stein ein menſchliches Ske Hockſtellung. Daneben lag eine Bronzene Nadel.—, Muffler Klriclerrmehl velnzig wieder mehrals ein Jdwell Von hohem Wohlgeschmack, höchstem Nähr- wert und wieder in luftdichter Verpackung. Slechdosen, eigenes D. R. Pa. ſn 10 ISARNTNNAAATSeA ie —0 — 2 2SS X = eree eererenee Vielf SSrr. — ÄDere eere N INSaAAnnKederse⸗ 10 Martanleihen gelten als vor dem 1. Juli 1920 erworben, „⸗emereiag, den 90. Jult 1928 B. Selle. Nr. 347 Neue Mannheimer Jeitung(mittag⸗Ausgabe) Geſetz über die Ablöſung öffenklicher Anleihen Erſter Teil Ablöſung der Martauleihen des Reiches Erſter Abſchnitt Die Anleiheablöſungsſchuld des Deutſchen Reichs. 5 1. 85 100 Die Markanleihen des Reichs werden, ſoweit dieſes Geſetz cht ein andres beſtimmt, in die Anleiheablöſungsſchuld des Deutſchen eichs umgetauſcht. Anſprüche aus Markanleihen des Reichs beſtehen nur na Maßgabe dieſes Geſeßes e 8 2 Narkanleihen des Reiches im Sinne dieſes Geſetzes ſind: die auf Mark lautenden Schuldverſchreibungen, Buchſchulden und Schatzanweiſungen des Deutſchen Reichs; 2. ſolche Schulden der Länder, die das Reich im Zuſammenhange mit dem Uebergange der Staatseiſenbahnen übernommen hat (Geſetz vom 29. Juli 1922 Reichsgeſetzbl. 11 S. 693—); 3. die Schulden, die der Reichsminiſter der Finanzen mit Zu⸗ ſtimmung des Reichsrats zu Markanleihen des Reichs erklärt. §.3. Ausgeſchloſſen von dem Umtauſch ſind: 1. die Schuldverſchreibungen der Zwangsanleihe(Geſetz vom 20 Juli 1922— Reichsgeſetzbl. 1 S. 601—); 2. die unverzinslichen Schatzanweiſungen des Deutſchen Reichs, ſoweit ſie nicht für Kriegsſchäden im Entſchädigungsverfahren zusgegeben 3. ie Reichskaſſenſcheine(Geſetze vom 30. April 1874— Reichs⸗ geſetzbl. S. 40—, vom 3. Juli 1913— Reichsgeſetzbl. S. 521 und vom 22. März 1915— Reichsgeſetzbl. S. 179—); 4. die Darlehnskaſſenſcheine(Geſetz vom 4. Auguſt 1914— baberse J S. 340— und Verordnung des Oberbefehls⸗ abers Oſt vom 16. Januar 1918— Befehls- und Verord⸗ nungsblatt des Oberbefehlshabers Oſt S. 721—). Gerden dieſen Schuldurkunden können Anſprüche nicht hergeleitet 15 00 Die Anleiheablöſungsſchuld lautet auf Reichsmark. Sie kann von den Gläubigern nicht gekündigt 1 5 Erlů 2) Eine Verzinſung der Anleiheablöſungsſchuld kann bis zum 1 bſcgen der Reparationsverpflichtungen nicht gefordert werden. Das beſtelſen der Reparationsverpflichtungen wird durch Geſetz feſt⸗ 3) Auf die Anleiheablöſungsſchuld finden die Vorſchriften der Necarlwednn über Aeeen Anwendung. Die 0 lüdverſchreibungen der Anleiheablöſungsſchuld können in Buch⸗ hulden des Reichs umgewandelt werden. 8 5. ) de 1500 Mark Nennbetrag der Sparprämienanleihe, je 16 700 000 Mark Nennbetrag der 8⸗ bis 15prozentigen Schatzanweiſungen K 1923, je 50 Milliarden Mark Nennbetrag der 8⸗ bis 15prozentigen „Schatzanweiſungen K 1924, je 1000 Goldmark der im Entſchädigungsverfahren für Kriegs⸗ ſchäden ausgegebenen unverzinslichen Schatzanweiſungen, jle 1000 Mark Nennbetrag der übrigen Markanleihen des Reichs daaen 25 Reichsmark Nennbetrag der Anleiheablöſungsſchuld um⸗ %) Ein Anſpruch auf den Umtauſch beſteht nur, ſoweit Anleihe⸗ ablöſungsſchuld im Nennbetrage von 12,50 Na e oder einem Relſachen davon zu gewähren iſt. Krie Der Goldmarkbetrag der im Entſchädigungsverfahren für dadure chäden ausgegebenen unverzinslichen Schatzanweiſungen wird bältnt feſtgeſtellt, daß ihr Nennbetrag nach Maßgabe des Wertver⸗ erete um 10 Ju 1025 cn. egeseböl.1. S. 11 füt den Tag vom 16. Juli 192 eichsgeſetzbl. 1 S. 117) für den Ta der Ausſtelung beſtimmt iſt. 0 ute oweit Markanleihen 2 eine frühere Landeswährung 15 5 iſt ihr Nennbetrag der Mar betrag, der ihrem Nennwert nach ncht Münzgeſetzes vom 1. Juni 1909 Reichsgeſetzbl. S. 507) ent⸗ 6) Für Schuldbuchforderun i gen der Markanleihen kann, ſoweit r Vetrag— 500 nicht teilbar iſt, die Ausreichung von Schuld⸗ derſcreibungen olcher Anleihen verlangt werden. Stakt der Schuld⸗ reibungen können Erſatzurkunden ausgeſtellt werden. § 6. der Anſpruch auf den Umtauſch der Markanleihen iſt durch A n⸗ Nebun innerhalb einer Ausſchlußſeiſ geltend zu machen. Der An⸗ Anlei 00—7 117 de 101 umzutauſchenden izufügen. Der Reichsminiſter der Finanzen beſtimmt die Ausſchlußfriſt und die Anmeldungsſtellen. 8 7. in dnſoweit dingli i u a e Rechte Dritter oder Verfügungsbeſchränkungen det gle au uldurkunden oder Schuldöuchforderungen 1 508 5 N 7 5 155 für ſie Se Schuld⸗ n oder die für ſie eingetragenenSchuldbuchforderungen der nleiheablöſungsſch an ihre Stelle. 7 1 Zweiter Abſchnitt Die Rechte der Anleiheallbeſitzer. 1. Titel: Allgemeine Vorſchriften. 8. Wer Anleiheablö ſungsſchuld im Umtau egen Altbeſitzanleihen 1 dege0 18— Gnleihealtbeſtzer), 5 45 12 5 17 Veſthen etzes 1 5 Recht, an der Tilgung der Anleiheablöſungsſchuld teil⸗ * nehmen GAuslofungsrecht(88 12 bis 17), echt auf die Vorzugsrechte(88 18 bis 26). 9. Nadnggantelben ſind Wa n b des Reichs, die der Gläubiger dem Erwes vor dem 1. Juli 1920 erworben hat, und die ihm von rbe bis zur Anmeldung ununterbrochen gehört haben. § 10. Baun ſie der Gläubiger nach dem 30. Juni 1920 von einer s einem Bankier, einer Sparkaſſe oder einer Verſiche⸗ 8 wründelen u, in Erfüllung eines vor dem 1. Juli 1920 be⸗ 2.—— ſeten Anſpruchs erworben hat: in E. e dem Gläubiger eine Bank 1005 dem 30. Juni 1920 überel ng eines darlehensartigen Verwahrun spertrags eund det hat, ſofern der Gläubiger der Bank früher auf übertr des gleichen Vertrags das Eigentum an Markanleihen u geh 37 Anert 19 af 755 e hatte, en ſie einen pruch auf Markanleihen gleicher Srend gleichen Betrags von dieſer Uebertragung bis zum habt rb der umzutauſchenden Anleihen ununterbrochen ge⸗ leie dat; der Bank ſteht ein Bankier oder eine Sparkaſſe 8. gleich; wenn ſie n ˖ ach dem 30. Juni 1920 in das Schuldbuch einge⸗ 0 ſind ihre Eintragung aber der Gläubiger vor dem 1 1920 beantragt hat; verſchrat der Gläubi er bei einer Umwandlung von Schuld⸗ bu ſorbbungen in Schuldbuchforderungen oder von Schuld⸗ 1920 rderungen in Schuldverſchreibungen nach dem 30. Juni verſchreſbrorden hat, ſofern ihm die umgewandelten Schuld⸗ bi ungen oder Schuldbuchforderungen vom 1. Juli 1920 Betrag in den Reichshaushaltplan einzufetzen. 5. wenn 5 der Gläubiger von Todes wegen, durch Güter⸗ gemeinſchaft, bei Sauelee einer Erbengemeinſchaft oder einer Gütergemeinſchaft, als Ausſtattung mit Rückſicht auf ein künftiges geſetzliches Erbrecht, als Geſchäftsherr von einem Treuhänder oder durch Uebertragung eines Vermögens als ae nach dem 30. Juni 1920, der Erblaſſer oder det ſonſtige Rechsporgänger aber vor dem 1. Juli 1920 erworben hat und ſie dieſem gehört haben; 6. wenn ſie der Gläubiger im Tauſch gegen Markanleihen, die er vor dem 1. Juli 1920 erworben hat, nach dem 30. Juni 1920 von einer Behörde oder von der Reichsanleihe Aktien⸗ geſellſchaft erlangt hat; 7. wenn ſie dem Gläubiger zur Erſtattung von Steuern, die er mit Markanleihen entrichtet hatte, nach dem 1. Juli 1920 übereignet worden ſind. (2) Der der Finanzen wird ermächtigt, andere Arten des Erwerbs von Markanleihen nach dem 30. Juni 1920 einem dor dem 1. Juli 1920 vollzogenen Erwerb gleichzuſetzen. §8 11. 5 Markanleihen, die nicht gemäß den Vorſchriften der Para⸗ graphen 9 und 10 Altbeſitzanleihen 112 gelten, wenn ſie der Gläu⸗ biger vor dem 1. Juli 1923 auf Grund geſetzlichen Zwangs zur mündelſichern Anlage erworben hat und ſie ihm von dieſem Erwerb bis zur Anmeldung ununterbrochen gehört haben, als Altbeſitz⸗ anleihen in Höhe des doppelten Goldmarkbetrags ihres Erwerbs⸗ preiſes, ſoweit dieſer Betrag durch 500 teilbar iſt. Die Vorſchriften des Paragraphen 10 finden entſprechende Anwendung. Der Gold⸗ markbetrag wird dadurch feſtgeſtellt, daß der Erwerbspreis nach Maßgabe des Wertverhältniſſes umgerechnet wird, das in der An⸗ lage zu dem Aufwertungsgeſetz vom 16. Juli 1925 für den Tag des Erwerbs beſtimmt iſt; iſt ein Umrechnungsverhältnis für dieſen Tag nicht beſtimmt, ſo iſt das letzte vorhergehende Umrechnungs⸗ verhältuis maßgebend. (2) Bei einer ausſchließlich gemeinnützigen, mildtätigen, ethiſchen oder religiöſen Zwecken dienenden inländiſchen Anſtalt, Stiftung, Körperſchaft oder ſonſtigen Perſonenvereinigung oder Vermögens⸗ maſſe ſteht dem geſetzlichen Zwang der Zwang durch die Vorſchriften der Satzung oder der ſonſtigen Verfaſſung gleich. 2. Titel: Das Ausloſungsrecht. § 12. () Das Auslofungsrecht(§ 8) iſt dem Anleihealtbeſitzer mit Antrag in Höhe eines beſtimmten Nennbetrags zu gewähren. Der Nennbetrag iſt der Betrag der Anleiheablöſungsſchuld, den der An⸗ leihealtbeſitzer im Umtauſch gegen ſeine Altbeſitzanleihen erhält, ſo⸗ weit ihr Nennbetrag durch 500, bei der Sparprämienanleihe durch 750 teilbar iſt. Erhält jedoch eine natürliche Perſon für ihre Alt⸗ beſitzanleihen mehr als 12 500 Reichsmark Nennbetrag der Anleihe⸗ ablöſungsſchuld, ſo ſind ihr für die erſten 25 000 Reichsmark des Mehrbetrags auf je 2000 Reichsmark, für die nächſten 25 000 Reichs⸗ mark auf je 3000 Reichsmark, für die weiteren Beträge auf je 4000 Reichsmark der Anleiheablöſungsſchuld Ausloſungsrechte im Nenn⸗ betrage von nur 1000 Reichsmark zu gewähren. Hat ſie nachweis⸗ lich zum Zweck der Zeichnung von i Schatz⸗ anweiſungen oder Schuldbuchforderungen der Kriegsanleihen des Reichs eine Verbindlichkeit begründet, die der Aufwertung unter⸗ liegt, ſo gilt als höchſtens die Summe, um die der Ge⸗ ſamtbetrag ihrer Anleiheablöſungsſchuld den Aufwertungsbetrag der Verbindlichkeit überſteigt. (2) In den Fällen des Paragraphen 11 5 der Nennbetrag des Ausloſungsrechts 2½ v. H. des Betrags, zu dem die Markanleihen als Altbeſitzanleihen gelten. Abſatz 1, Satz 3 und 4, finden ent⸗ ſprechende Anwendung. (3) Der Antrag auf Gewährung eines Ausloſungsrechts kann nur innerhalb der Friſt geſtellt werden die der Reichsminiſter der Finanzen beſtimmt. 8 13. (1) Die Anleiheablöſungsſchuld wird bis zur Höhe des Geſamt⸗ betrags der Ausloſungsrechte getilgt. Die Tilgung wird in dreißig Jahren durchgeführt; ſie beginnt im Jahre 1926. 2) Die Tilgung wird durch Ziehung von Ausloſungsrechten und durch deren Einlöſung vollzogen. Wer ein Ausloſungsrecht ein⸗ löſt, hat in Höhe ſeines Nennbetrags Anleiheablöſungsſchuld ab⸗ zuliefern. 8 14. (1) Ein gezogenes Ausloſungsrecht wird durch Barzahlung des Fünffachen ſeines Nennbetrags eingelöſt. Der Einlöſungsbetrag iſt mit jährlich 4½ v. H. vom 1. Januar 1926 an bis zum Ende des Jahres, in dem das Ausloſungsrecht gezogen wird, zu verzinſen; die Zinſen ſind bei der Einlöſung zu zahlen. (2) Die Einlöſung kann am Ende des Jahres verlangt werden, in dem das Ausloſungsrecht gezogen wird. 8 15. Für die Einlöſung der Ausloſungsrechte iſt jährlich ein gleicher Die Beträge ſind einem Tilgungsfonds zuzuführen. Soweit der Inhalt des Tilgungs⸗ fonds nach dem Tilgungsplan erſt in ſpäteren Rechnungsjahren zu verausgaben iſt, iſt er verzinslich anzulegen. Die dem Tilgungs⸗ fonds zuzuführenden Beträge ſind ſo zu bemeſſen, daß ſie unter Hin⸗ zurechnung der Zinseinnahmen, die bei einem Zinsſatz von 6 v. H. zu erzielen ſind, den geſamten Tilgungsaufwand erreichen. § 16. (1) Die ſind ſelbſtändig veräußerlich. (2) Dingliche Rechte Dritter oder Verfügungsbeſchränkungen, die gemäß Paragraph 7 in bezug auf Schuldverſchreibungen oder Schuldbuchforderungen der Anleiheablöfungsſchuld entſtehen, er⸗ ſtrecken ſich auch auf die Ausloſungsrechte, die auf Grund dieſer Schuldverſchreibungen oder Schuldbuchforderungen gewährt werden. 8 17. (J) Ueber die Ausloſungsrechte werden auf den Inhaber lautende Ausloſungsſcheine ausgeſtellt. Auf die Ausloſungsſcheine finden die Vorſchriften über Schuldverſchreibungen auf den Inhaber ſowie die Vorſchriften der Reichsſchuldenordnung über Schuldverſchreibungen Anwendung. (2) Der n kann unter Verzicht auf einen Ausloſungs⸗ ſchein oder gegen Ablieferung eines zum Umlauf brauchbaren Aus⸗ loſungsſcheins die Eintragung ſeines Ausloſungsrechts in das Reichs⸗ ſchuldbuch verlangen, ſofern ein dem Betrag des Ausloſungsrechts entſprechender Nennbetrag der Anleiheablöſungsſchuld für ihn im Reichsſchuldbuch eingetragen iſt. Ueber ein eingetragenes Aus⸗ loſungsrecht und über den entſprechenden Nennbetrag der Anleihe⸗ ablöſungsſchuld kann nur einheitlich verfügt werden. 3. Titel: Die Vorzugsrente. Die Wohlfahrtsrente. § 18. () Einem bedürftigen(§ 19), im Inland wohnenden deutſchen Reichsangehörigen iſt auf Antrag eine Vorzugsrente zu gewähren, wenn ihm ein Ausloſungsrecht zuſteht, das er a) als Anleihealtbeſitzer oder b) als Rechtsnachfolger ſeines verſtorbenen Ehegatten oder eines verſtorbenen Verwandten erſten Grades, dem das Ausloſungs⸗ recht als Anleihealtbeſitzer gewährt worden iſt, erlangt hat. Hat er das Ausloſungsrecht von ſeinem Vater oder von ſeiner Mutter erlangt, ſo iſt ihm die Vorzugsrente nur zu gewähren, ſolange er nicht volljährig iſt, es ſei denn, daß er wegen geiſtiger oder körperlicher Gebrechen dauernd erwerbsunfähig iſt. (2) Der Reichsminiſter der Finanzen wird ermächtigt, in beſon⸗ ders begründeten Fällen eine Vorzugsrente auch dann zu gewähren, wenn einzelne Vorausſetzungen des Abſatzes 1 nicht gegeben ſind. (6) Die Vorzugsrente läuft von dem Beginn des Kalender⸗ is zum Rechtsübergang ununterbrochen 8 19. (1) Bedürftig iſt eine Perſon, deren Jahreseinkommen den Ve⸗ trag von 800 Reichsmark nicht überſteigt. Maßgebend iſt das Ein⸗ kommen des Kalenderjahrs, das der Stellung des Antrags auf Ge⸗ währung der Vorzugsrente vorhergeht. (2) Bei der Berechnung des Einkommens bleiben außer Anſatz: 1. Leiſtungen, die ein anderer auf Grund geſetzlicher Unterhalts⸗ pflicht oder ohne rechtliche Verpflichtung gewährt, 15 er nicht als Ehegatte, als geſchiedener Ehegatte oder als Ver⸗ wandter aufſteigender Linie unterhaltungspflichtig iſt, und die 11 ohne Gefährdung ſeines eignen ſtandesge⸗ mäßen Unterhalts gewähren kann; 2. ee von Kriegsbeſchädigten und Kriegshinter⸗ biebenen; 3. Renten der Reichsverſicherung; 5 4. Vorzugsrenten, die auf Grund dieſes Geſetzes gewährt werden. (3) Bedürftigkeit liegt nicht vor, wenn Tatſachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Hilfe nicht benötigt wird. 2 § 20. () Die Vorzugsrente beträgt 80 v. H. des Nennbetrags des Ausloſungsrechts, auf Grund deſſen ſie gewährt wird, für eine Per⸗ ſon jedoch höchſtens jährlich 800 Reichsmark. (2) Der Betrag einer Vorzugsrente erhöht ſich um 25 v. H. bis höchſtens auf 1000 Reichsmark, wenn der Gläubiger auf das Aus⸗ loſungsrecht, auf Grund deſſen ſeine Vorzugsrente gewährt wird, verzichtet, und in Höhe des Nennbetrags ſeines Ausloſungsrechts Anleiheablöſungsſchuld auf das Reich überträgt. Der Betrag erhöht ſich um 50 v. H. bis höchſtens auf 1200 Reichsmark, wenn der Gläu⸗ biger zur Zeit des Verzichts das 60. Lebensjahr vollendet hat. 8 21. (1) Die Vorzugsrente erliſcht 1. wenn der Gläubiger die deutſche Reichsangehörigkeit verliert, 2. wenn der Gläubiger nicht mehr im Inland wohnt oder 3. wenn bei einer Prüfung feſtgeſtellt wird, daß der Gläubiger nicht mehr iſt. Die Bedürftigkeit iſt zum erſten Male 91 Jahre nach dem Beginne der Vorzugsrente und ſodann nach je drei Jahren zu prüfen. Eine Prüfung der Bedürftigkeit findet nicht ſtatt, wenn der Gläubiger bei Zuerkennung der Vorzugsrente das 60. Lebens jaht 8 hat oder es während des Bezugs der Vorzugsrente voll⸗ endet. (2) Treten die Vorausſetzungen für die Gewährung der Vor⸗ zugsrente(§ 18) von neuem ein, ſo kann die Vorzugsrente unbe⸗ kaſteh der Vorſchrift des Paragraphen 18, Abſatz 1 Satz 2, wieder entſtehen. (3) Der Reichsminiſter der Finanzen wird ermächtigt, in beſon⸗ ders begründeten Fällen die Vorzugsrente fortzugewähren, auch wenn die Vorausſetzungen für ihr Erlöſchen eingetreten ſind. § 22. Die Vorzugsrente iſt, ſofern ihr Jahresbetrag 100 Reichsmark überſteigt, in zwei gleichen Teilbeträgen halbjährlich, im übrigen einmal jährlich im voraus zu zahlen. Für die erſten Rentenzahlungem kann der Reichsminiſter der Finanzen etwas andres beſtimmen. 8 23. Solange eine Vorzugsrente gewährt wird, nimmt das Aus · loſungsrecht, auf Grund deſſen ſie gewährt wird, an der Ziehung nicht teil. Der ausgeſtellte Ausloſungsſchein iſt bei der Reichs⸗ ſchuldenverwaltung 950 dieſe Zeit zu hinterlegen. Iſt das Aus⸗ sſchuldbuch eingetragen, ſo iſt es für dieſe Zeit loſungsrecht im Rei von Amts wegen zu ſperren. Wer ein Ausloſungsrecht hat, auf Grund deſſen ihm eine Vor⸗ zugsrente im Falle ſeiner Bedürftigkeit zu gewähren iſt(§ 18), kann auf die Teilnahme an der Ausloſung verzichten, um ſich das Recht auf eine Vorzugsrente zu wahren. Der Verzicht iſt der Reichs⸗ ſchuldenverwaltung zu erklären; er iſt widerruflich. Der Verzicht iſt auf dem ausgeſtellten Ausloſungsſchein erſichtlich zu machen; iſt das Ausloſungsrecht im Schuldbuch eingetragen, ſo iſt er in dieſem zu vermerken. 5 25 (1) Ueber die Vorzugsrente iſt eine auf den Namen des Gläu⸗ bigers lautende Urkunde auszuſtellen. Die Urkunde iſt nach dem Er⸗ löſchen der Vorzugsrente zurückzugeben. (2) Die Vorzugsrente iſt unveräußerlich und nicht vererblich. Sie unterliegt der Pfändung nicht. § 26. Bei der Feſtſetzung einer Unterſtützung öffentlich⸗rechtlicher Art für den Gläubiger bleibt die Vorzugsrende als Einkommen außer Anſatz, ſoweit ſie den Betrag von 270 Reichsmark für das Jahr nicht überſteigt. Hat der Gläubiger neben der Vorzugsrente Einnahmen aus Anſprüchen, die der Aufwertung nach dem Aufwertungsgeſetz vom 16. Juli 1925 unterliegen, ſo bleiben dieſe Einnahmen und die Vorzugsrente bis zum Geſamtbetrage von 270 Reichstnark für das Jahr außer Anſatz. 445 () Anſtalten und Einrichtungen der freien und kirchlichen Artibel 137 der Reichsverfaſſung) Wohlfahrtspflege die Aufgaben 550 885 e Anſtalten 5 richtungen zur Förder⸗ wiſſenſchaftli usbildung un or⸗ ſchung iſt, ſofern ihnen Auslofungsrechte zuſtehen, die ſie als An⸗ leihealtbeſitzer erlangt haben, ang Antrag 15 Jahre hindurch eine Wohlfahrtsrente zu gewähren. 23 findet entſprechende Anwen⸗ dung. Die Mittel für die Wohlfahrtsrente ſind nach näherer geſetz⸗ licher Beſtimmung den Einnahmen aus Zöllen auf landwirtſchaft⸗ liche Erzeuaniſſe zu entnehmen. Sie dürſen den jährlichen Betrag von 10 Millionen Reichsmark nicht überſteigen Drei Viertel der zux Ausgabe gelangenden Mittel ſind den Anſtalten und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zuzuwenden. (2) Die Reichsregierung erläßt mit Zuſtimmung des Reichsrats die nähern Vorſchriften über die Wohlfahrtsrente, insbefon ere über die Höhe und den Kreis der Gläubiger. Dritter Abſchnitt Der Anleiheſonderfonds. 5 § 28. 5 JZur Verſtärkung der Tilgung der Anleiheablöſungsſchuld iſt ein beſonderer Fonds(Anleiheſonderfonds) zu bilden. Dem Anleiheſonderfonds ſind zuzuführen: 1. die Hälfte der Dividenden, die dem Reich als Eigentümer von Sdammaktien der Deutſchen Reichsbahngeſellſchaft während der Dauer ihrer Reparationsverpflichtungen zufließen. Von den Dipidenden ſind die Teilbeträge abzuziehen, die das Reich nach beſonderer Vereinbarung an die Länder abführt; hinzuzurechnen ſind die Beträge, die die Länder von den ihnen zufließenden Dividenden der Deutſchen Reichsbahnge⸗ ſellſchaft dem Reich nach beſonderer Vereinbarung erſtetten; 2. die Summe. um welche die jährlichen Zahlungen für den Til⸗ gungsfonds(§ 15) hinter den Beträgen zurückbleiben, die dem Fonds bei einem Geſamtbetrag der Ausloſungsrechte von 500 Millionen Reichsmark zuzuführen wären. § 29. Der Anleiheſonderfonds iſt zu verwenden: zunächſt für die Einlöſung der Ausloſungsrechbe, die die öffent⸗ lichen oder unter Staatsaufſicht ſtehenden Sparkaſſen, die Träger der Reichsverſicherung, die reichs⸗ oder landesrecht⸗ lich zupelaſſenen Erſatzkaſſen die Zuſchuß⸗, Penſiens⸗ und Werkkaſſen ſowie die Penſions⸗ und Unterſtützung⸗oren von zur Umwandlung ununterbrochen gehört haben: monats an, in dem ſie zuerkannt wird. Berufsverbänden als Anleihealtbeſitzer erlangt haren, ſoweit —— —————— ———— nahme des Tllgungsbe 9. Seile. Nr. 347 *-K KAAA Donnerskag, den 30. Juli 1927 Reue Mannheimer Zeitung(mittag ⸗Ausgabe) nicht auf Grund des 8 47 Abſatz 3 ein⸗ Zweiter Abſchnitt 2. die Geſetzes beauftragten ſodann 25 ane außerordentlege Tilgung der Anleiheablöſungs⸗ Die Ablöſung der Markanleihen der Gemeinden und ee. a—— die 5 Ver⸗ e e 13 Auslofungsrechten nach be Gemeindeverbände nehtmungen zu erſuchen; s 8 13 Abſatz 2 und des 8 14. 9 40. 3. die 455 der 85 Gelchee Zweiter Ceil 0) die Olguttger der Markanteihen(8 90) der Gememden undd Fapgere van erſonen, dis die Haſberdchrung von Wrt Ablöſung der Markanleihen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände Erſter Abſchnitt Die Ablöſung der Markanleihen der Länder. § 30. () Die Gläubiger der auf Merk oder auf eine andre nicht mehr geltende Währung lautenden Anleihen(Markanleihen) der Län⸗ der können deren Umtauſch in Ablöſungsanleihen verlangen. Ein Anſpruch auf den Umtauſch beſteht nur, ſoweit der zu gewährende Betrag der Ablöſungsanleihen 12,50 Reichsmark oder ein Vielfaches davon ausmacht. 2) Anſprüche aus Markanleihen der Länder beſtehen unbe⸗ det einer weitergehenden landesgeſetzlichen Regelung nur nach be dieſes Geſetzes. 68) Anleihen im Sinne des Abſatzes 1 ſind die Schuldverpflich⸗ tungen aus Schuldverſchreibungen, Buchſchulden und verzinslichen Schatzanweiſungen ſowie aus Darlehen, über die Schuldſcheine aus⸗ geſtellt ſind 9 81 () Bei dem Umtauſch ſind Ablöſungsanleihen im Nennbetrage von 2% v. H. des Goldwerts, den die umzutauſchenden Markan⸗ leihen zur Zeit ihrer Begründung hatten, zu gewähren, und zwar — darauf, ob die Markanleihen durch dingliche Rechte 1 (2) Der Goldwert der bis zum 1. Januar 1919 begründeten Markanleihen iſt ihrem Nennbetrag oder dem Markbetrag gleich, der ihrem Nennwert nach§ 15 des Münzgeſetzes vom 1. Junf 1909 entſpricht. Der Goldwert eimer ſpäter begründeten Schuldverpflich⸗ tung iſt gleich dem Goldwert des Geldbetrags, der dem Schuldmer aus der Begründung der Schuldverpflichtung zugefloſſen iſt. Der Goldwert dieſes Betrages wird dadurch feſtgeſtellt, daß der zuge⸗ floſſene Betrag nach Maßgabe des Wertverhältniſſes umgerechnet wird, das in der Anlage zu dem Aufwertungsgeſetz vom 16. Juli 1925 für den Tag des Ef s des Betrags beſtimmt iſt; iſt ein Umrechnungsverhältnis für dieſen Tag nicht beſtimmt, ſo iſt das letzte vorhergehende Umrechnungsverhältnis maßgebend. 8 32. ch) Hat ſich ein Gläubiger getl Markanſeihe bei der An⸗ Igungsbetrags ſeine Rechte vorbehalten, ſo kann er die Gewährung von Ablöfungsanleihen verlangen, wie wenn ihm die getilgten Markanleihen noch zuſtänden. 2) Ein Gläubiger von Markanleihen, die gekündigt oder aus⸗ —59 ſind, aber ſich noch in mittelbaren oder unmittelbaren 5 befinden, hat einen Anſpruch auf ihren Umtauſch auch dann, wenn bereits eine Abrechnung mit dem Schuldner oder eine Hinter⸗ legung zugunſten des Gläubigers ſtattgefunden hat. Markanleihen, die bei Banken zur Einlöſung eingereicht iun und ſich noch in deren Beſitz befinden, ſind zugunſten des ein⸗ reichenden Gläubigers auch dann umzutauſchen, wenn bereits eine Abrechnung mit dem Gläubiger oder mit dem Schuldner oder eine Hinterlegung zugunſten des Gläubigers ſtattgefunden hat. Der Bank ſteht ein Recht auf den Umtauſch nicht zu. Ablieferungen aus dem 5 der Bank, die ſeit dem 1. Juni 1925 erfolgt ſind, gelten als nicht geſchehen. Entſprechendes gilt für Bankiers und andre Unter⸗ nehmungen die die Aufbewahrung und Verwaltung fremder Wert⸗ papiere gewerbe⸗ oder geſchäftsmäßig betreiben. Gezahlte Beträge ſind in den Fällen der Abſ. 1 bis 3 in he ihres Goldmarkbetrags, ſoweit dieſer durch 12½ teiſber in der zu gewährenden Ablöſungsanleihen zu verrechnen; im übrigen ſind ſie in dieſer Höhe bar zu erſtatten. Der Goldmark⸗ M betrag wird dadurch feſtgeſtellt, daß der gezahlte Betrag nach Maß⸗ gabe des Wertverhältniſſes umgerechnet wird, das in der Anlage zu dem Auftvertungsgeſetz vom 16. Juli 1925 für de Tag der Zohlung ilt; iſt ein Umrechnungsverhältnis für dieſen Tag nicht beſtimmt 10 iſt das letzte vorhergehende Umrechnungsverhältnis maßgebend 8 33. Die Ablöſungsanleihen der Länder lauten auf Reichsmark; ſie von den Gläubigern nicht gekündigt werden. §8 34. .) Der Teil der Ablöfungsanleihen, der im Umtauſch gegen Marbanſeihen alten Beſitzes(§ 35) ausgegeben wird, iſt in 30 Jahresraten von dem Kalenderjahr an, das auf das Inkraft eten dieſes Geſetzes folgt, mittels Ausloſung zu tilgen. Die aus⸗ 1 Teilbeträge ſind durch Barzahlung des Fünffachen ihres mwertes einzulöſen. Der Einlöſungsbetrag iſt mit 4½ v. H. jährlich vom 1. Januar 1926 an bis zum Ende des Jahres, in dem Teilbeträge ausgeloſt werden, zu verzinſen; die Zinſen ſind bel der Einlöſung zu zahlen. (2) Die Landesregierungen erlaſſen Beſtirnmungen über die Art und den Zeitpunkt der Tilgung des Teils der Ablöſungsanleihen, der nicht im Umtauſch gegen Markanleihen alten Beſitzes ausgegeben wird. Sofern die Tilgung mittels Ausloſung vorgenommen wird, muß die Einlöſung mindeſtens zum Nennbetrag erfolgen. § 35. Markanleihen alten Beſitzes ſind ſolche Markanleihen, die der Gläubiger machweislich vor dem 1. Juli 1920 erworben hat und die ihm von dem Erwerb bis zum Umtauſch ununterbrochen zugeſtan⸗ den haben. Die Vorſchriften der 88 10 und 11 ſowie die auf Grund — Abf. 2, erlaſſenen Beſtimmungen finden auf die Mark⸗ El. der Länder entſprechende Anwendung. 8 36. Ein Unmtauſch der unverzinslichen Schatzanweifungen der Län⸗ der kann nicht verlangt werden. Anſprüche können aus ihnen nicht hergeleitet werden. 77 8 37. () Ein bedürftiger, im Inkand wohnender deutſcher Reichsan⸗ Fdagede hat ein Recht auf eine Vorzugsrente, wenn ihm ein Teil⸗ betrag der Ablöſungsanleihe eines Landes gehört, den er a) 1550 Umtauſch gegen Markanleihen alten Beſitzes erlangt hat * 5) als Rechtsnachfolger ſeines verſtorbenen Ehegatten oder eines verſtorbenen Verwandten erſten Grades, der den Teil⸗ betrag der Ablöſungsanleihe im Umtauſch gegen Markan⸗ ſeihen alten Beſitzes erworben hat Hat er den Teilbetrag der Ablöſungsanleihe von ſeinem Vater oder von ſeiner Mutter erlangt, ſo kann er die Vorzugsrente nur verlangen, ſolange er nicht volljährig iſt, es ſei denn, daß er wegen geiſtiger und körperlicher Gebrechen dauernd erwerbsunfähig iſt. 2) Die Vorſchriften des§ 18, Abſatz 3, der 88 19, 20, des§ 21, Abſatz 1 und 2, des§ 23, Satz 1 und des§ 25, Abſatz 2 und des § 26 finden auf die Vorzugsrente entſprechende Anwendung. § 38. Ein Gläubiger hat einen Anſpruch auf mehrere Vorzugsrenten des Reichs oder der Länder nur, ſoweit ihr Geſamtbetrag die im § 20 bezeichneten Höchſtſätze nicht überſteigt. Eine hiernach erfor. derliche Beſckwänkung tritt bei der Vorzugsrente ein, deren Gewäh⸗ rung der Gläubiger zuletzt beantragt hat. 8 39. Die Vorſchriften der 88 30 bis 38 finden keine Anwendung. 1. auf ſolche Schuldverpflichtungen der Länder, die das Reich übernommen hat oder übernimmt, 2. auf ſolche Schuldverpflichtungen der Länder, die in Mark zu erfüllen ſind, deren Höhe aber nach einer andern Rech⸗ nungseinheit als der Mark beſtimmt wird, 3. auf ſolche Schuldverpflichtungen der Länder, die ſie als In⸗ haber ſtaatlicher Grundkreditanſtalten oder als Inhaber ſolcher öffentlich⸗rechtlichen Kreditanſtalten begründet haben, deren Schuldverſchreibungen nach§ 51, Abſatz 3 des Aufwertungs⸗ geſetzes vom 16. Juli 1925 auf der Grundlage des 88 47 bis 50 dieſes Geſetzes aufgewertet werden. 5 Gemeindeverbände können deren Umtauſch in Ablöſungsanleihen ver⸗ langen. Ein Anſpruch auf den Umtauſch beſteht nur, ſoweit der zu gewährende Betrag der Ablöſungsanleihe 12,50 Reichsmark oder ein Vielfaches davon ausmacht. (2) Anſprüche aus Markanleihen der Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände beſtehen unbeſchadet einer weitergehenden landesgeſetz⸗ lichen Reglung nur nach Maßgabe dieſes Geſetzes. (3) Die Vorſchriften des§ 30, Abſ. 3 und des 8 32 finden ent⸗ ſprechende Anwendung. (J) Die oberſte Landesbehörde oder die von ihr beſtimmte Stelle kann einen Treuhänder zur Wahrnehmung der Rechte der An⸗ leihegläubiger einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes(88 41, 42, 43) beſtellen. Ein Treuhänder iſt zu beſtellen, wenn ein Gläubi⸗ ger dies innerhalb eines Monats nach dem Inkrafttreten dieſes Ge⸗ ſetzes bei der oberſten Landesbehörde oder bei der von ihr be⸗ ſtimmten Stelle beantragt. 9 40 (1) Auf den Umtauſch der Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände finden die Vorſchriften des§ 31, auf ihre Ab⸗ 14 finden die Vorſchriften des 8 33 entſprechende An⸗ wendung. (2) Auf Antrag des Treuhänders(§ 40, Abſatz 4 entſcheidet die oberſte Landesbehörde oder die von ihr beſtimmte Stelle, ob die Feſt⸗ ſetzung des Goldwerts einer nach dem 1. Januar 1919 begründeren Markanleihe den geſetzlichen Vorſchriften entſpricht. Die Entſchei⸗ dung iſt endgültig 9 42 1 Der Teſl der Ablöſungsanleihen, der im Umtauſch gegen Markanlaihen alten Beſitzes(835) ausgegeben wird, iſt in höchſtens 30 gleichen Jahresraten von dem Jahre an, das auf das Inkraft⸗ treten dieſes Geſetzes folgt, mittels Ausloſung zu tilgen. (2) Der Treuhänder(J 40, Abſatz 4) kann bei der oberſten Lan⸗ desbehörde oder bei der von ihr beſtimmten Stelle beantragen, daß die Dauer der Tilgung bis auf 20 Jahre herabgeſetzt wird, wenn dies der Leiſtungsfähigkeit des Schuldners entſpricht. 0) Der Schuldner kann bei der oberſten Landesbehörde oder bei der von ihr beſtimmten Stelle beantragen, daß die Dauer der Til⸗ gung auf einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren feſtgeſetzt wird wenn eine ſolche Regelung mit Rückſicht auf die wirtſchaftliche Lage des Schuldners und die Erfüllung ſeiner öffentlichen Aufgaben un⸗ abweisbar iſt und ſeine Leiſtungsfähigkeit durch die Vorſchriften des Vertrags von Verſailles in beſonders ſtarkem Maße beeinträchtigt iſt. 8 43. (1) Die ausgeloſten Teilbeträge der Ablöſungsanleihen, welche gemäß der Vorſchrift des 8 42 zu tilgen ſind, ſind durch Barzahlung des Fünffachen ihres Nennwerts einzulöſen. Der Einlöſungsbetrag iſt mit 5 v. H. jährlich vom 1. Jamuar 1926 an bis zum Ende des Jahres, in den die Teilbetröge ausgeloſt werden, zu verzinſen; die Zinſen ſind bei der Einlöſung zu zahlen. ) Der Einlöſungsbetrag iſt auf Antrag bis auf das Zehnfache des Nennwerts zu erhöhen, ſofern dies dem Anleiheſchuldner nach ſeiner finanziellen Leiſtungsfähigkeit und unter Verückſichtigung ſeiner öffentlichen Aufgaben zugemutet werden kann. 3 59, ubf 9 Dies gilt nicht, ſoweit die Markanlelhen auf Grund des Landesſteuergeſetzes vom 30. März 1920(Reichsgeſetzbl. S. 402) des Finanzausgleichgeſetzes vom 23. Juni 1923(Reichsgeſetzbl. S. 494) für Rechnung des Reichs aufgenommen ſind. (3) Antragsberechtigt ſind der Anleiheſchuldner und der Treu⸗ händer(§ 40, Abſ.). Der Autrag kann nur innerhalb von vier onaten nach dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes geſtellt werden. Der Antrag iſt bei der oberſten Landesbehörde oder bei der von ihr beſtimmten Stelle einzureichen. () Die oberſten Landesbehörden bezeichnen die Stellen, die für die Entſcheidung über den Antrag zuſtändig ſind. Gegen die Ent⸗ ſcheidung ſteht den Antragsberechtigten innerhalb eines Monats nach der Zuſtellung die Beſchwerde an eine kollegiale Behörde zu, die die oberſten Landesbehörden beſtimmen. Die Entſcheidung der kollegjialen Behörden iſt' endgültig. Die Landesregierungen erlaſſen die nähern Vorſchriften über das Verfahren. 8 44. Die Landesregierungen erlaſſen Beſtimmungen über die Art und den Zeitpunkt der Tilgung des Teiles der Ablöſungsanleihen, der nicht im Umtauſch gegen Markanleihen alten Beſitzes ausgegeben wird; ſofern die Tilgung mittels Ausloſung vorgenommen wird, muß die Einlöſung mindeſtens zum Nennbetrag erfolgen. § 45. Die Vorſchriften der 88 40 bis 44 finden keine Anwendung auf 1. ſolche Schuldverpflichtungen der Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände, die in Mark zu erfüllen ſind, deren Höhe aber nach einer andern Rechnungseinheit als der Mark beſtimmt wird: 2. auf ſolche Schuldverpflichtungen, die Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände als Inhaber kommunaler Grundkreditan⸗ ſtalten oder als Inhaber ſolcher öffentlich⸗rechtlichen Kredit⸗ anſtalten begründet haben, deren Schuldverſchreibungen nach § 51, Abf. 3, des Aufwertungsgeſetzes vom 16, Juli 1925 auf der des 88 47 bis 50 dieſes Geſetzes aufgewertet werden. 8 46. Die Reichsregierung kann mit Zuſtimmung des Reichsrats die Vorſchriften dieſes Geſees über die Markanleſhen der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Markanleihen andrer öffentlich⸗rechtlicher Körperſchaften für anwendbar exklären. Dritter Teil Schluß⸗ und Slkrafvorſchriften 8 47. () Der Reichsminiſter der Finanzen wird ermächtigt, einmalig einen Betrag von 150 Millionen Reichsmark zu verausgaben. (2) Aus dieſen Mitteln iſt bedürftigen(8 19), im Inland woh⸗ nenden deutſchen Reichsangehörigen, die Altbeſitzanleihen(88 9 bis 11) im Geſamtnennbetrage von weniger als 1000 Mark haben, auf Antrag unter Fortfall eines von ihnen etwa nach 8 5 zuſtehenden Anſpruchs auf Anleiheablöſungsſchuld eine Barabfindung von 15 Reichsmark für je 100 Mark des Nennbetrags zu gewähren. Die Vorſchrift des§ 12 Abſ. 3, findet entſprechende Anwendung. (3) Von dem hiernach verbleibenden Betrag iſt im Inlanb wohnenden deutſchen Reichsangehörigen, die Altbeſitzanleihen(88 9 bis 11) im Geſamtnennbetrag von weniger als 1000 Mk. haben, auf Antrag eine Barabfindung von 8 Reichsmark für je 100 Mark des Nennbetrage zu gewähren, ſofern ihr Jahreseinkommen den Betrag von 1500 Reichsmark nicht überſteigt. Die Vorſchriften des§ 19, Satz 2 und des§ 12, Abſ. 3, finden entſprechende An⸗ wendung. (J) Der Reſtbetrag iſt für die Einlöſung der Ausloſungsrechte, die die öffentlichen oder unter Staatsauſſicht ſtehenden Sparkaſſen, die Träger der Reichsverſicherung, die reichs⸗ oder landesrechtlich zugelaſſenen Erſatzkaſſen ſowie die Penſions⸗ und Unterſtützungs⸗ kaſſen von Berufsverbänden als Anleihealtbeſitzer erlangt haben, zu verwenden. 465 Die Reichsvegierung erläßt unbeſchadet der 88 49 und 50 mit Zuſtimmung des Reichsrats die für die Durchführung dieſes Geſetzez erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungs⸗ vorſchriften. Durch dieſe Beſtimmungen können insbeſondee 1. Stellen mit der Durchführung dieſes Geſetzes, beſonders mit dem Umtauſch der Markanleihen des Reichs und mit der Ent⸗ ſcheidung über die Gewährung Vorzugsremen beauftragt werden; von Ausloſungsrechten und papieren oder ihren Ankauf und Verkauf für fremde Rech⸗ nung gewerbsmäßig betreiben, ermächtigt werden: 4. den in Ziffer 3 bezeichneten Perſonen Verpflichtungen auf⸗ erlegt werden, Behörden und Privatperſonen Auskünfte und Beſcheinigungen zu erteilen, die für die Durchführung dieſes Geſetzes, insbeſondere für die Geltendmachung oder Prüfung von Anſprüchen, die auf Grund der Vorſchriften dieſes Ge⸗ ſetzes erhoben werden, erheblich ſind; 5. Vorſchriften über die Geltendmachung der durch dieſes Geſetz begründeten Anſprüche getroffen werden; 6. Verſtöße gegen die Durchführungsvorſchriften mit Geldſtrafe bis zu 10 000 Reichsmark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieſer Strafen bedroht werden. 8§ 49. Der Reichsminiſter der Finanzen wird ermächtigt, 1. in beſondern Fällen aus Gründen der Billigkeit auch dann den Umtauſch von Markanleihen des Reichs bordaneggeg oder Auslofungsrechte zu gewähren, wenn die in den 88 6 und 12 vorgeſehenen Friſten nicht eingehalten werden; 2. zu beſtimmen, daß die Schuldbuchforderungen von Markan⸗ leihen des Reichs von Amts wegen in Schuldbuchforderungen der Anſeiheablöfungsſchuld umgetauſcht werden; wird dieſes beſtimunt, ſo gilt der erſte Tag der im 8 6 bezeichneten Friſt für die Schuldbuchforderungen als Zeitpunkt der An⸗ meldung; 3. zu beſtimmen, daß den Anleihealtbeſitzern von Schuldbuch⸗ forderungen die Ausloſungsrechte von Amts wegen zu ge⸗ währen ſind; 4. Grundſätze für die Führung des Nachweiſes aufzuſtellen, daß Schuldverſchreibungen, Schatzanweiſungen oder Schuldbuch⸗ forderungen von Markanleihen des Neichs Altbeſihanleihen 10 find. Der Beweis durch Urkunden darf nicht beſchränkt werden. Die Reichsſchuldenverwaltung wird ermächtigt, Schuldverſchrel⸗ bungen der Anleiheablöſungsſchuld und Ausloſungsſcheine der mit der Ausveichung beauſtragten Stellen in Höhe des vorausſichtlichen Bedarfs im voraus zur Verfügung zu ſtellen. 8 50. 8 () Soweit Reichsangehörige in einem fremden Staat hinſichb⸗ lich der Ablöſung öffentlicher Anleihen ungünſtiger behandelt werden als ſeine Staatsangehörigen, wird die Reichsregierung ermächtigt. eine entſprechende umterſchiedliche Behandlung der Angehörigen dieſes Staates durch Verordnung zu beſtimmen. (2) Sofern nach der Geſetzgebung eines fremden Staats dieſer Staat oder ſeine öffentlich⸗rechtlſchen Körperſchaften 92 5 verpflichtet ſind Reichsangehörigen eine höhere Ablöſung ihrer Anleihen zu ge⸗ währen als die, welche ihnen im Deutſchen Reich unter den glei Bedingungen auf Grund der deutſchen Beſtimmungen Zuſgden würde, wird die Reichsregierung ermächtigt, einem ſol gegenüber durch Verordnung eine entſprechende Regelung zu treffen. (3) Die Reichsregierung wird ermächtigt, die Ablöſung der Markanleihen des Reichs, der Länder, der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände zugunſten der Angehörigen ſolcher Staaten auszu⸗ ſchließen, nach deren Recht Markanleihen öffentlich⸗rechtlicher Kör⸗ perſchaften einer Aufwertung oder Ablöſung nicht unterliegeo. 8 51. Die Länder werden er„ die nühern Beſtimmungen Üßer die Ablöſung der Markanleihen Länder, Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände zu treffen. Sie können insbeſondere Vorſchriften über die Geltendmachung der durch den zweiten Teil dieſes Geſetzes begründeten Anſprüche erlaſſen und die Beſtimmung von Wolſcheß friſten für die Erhebung dieſer Anſprüche geſtatten. Die Vor des 8 49, Ziffer 4, Satz 2, gilt entſprechend. 85§ 82. (1) Auf das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung von umzutauſchenden Schuldurkunden der Markantziheg finden die Vorſchriften der Paragraphen 1010 bis 1014 der Ztoll, prozeßordnung keine Anwendung. Der Aufgebotstermin ſoll, 1 beſchadet der Vorſchrift des Paragraphen 1015 der Zivilprozeßor nung nicht über das Ende der in den Paragraphen 6 und 51 vor geſehenen Friſten hinaus anberaumt werden. Wer vor dem Ablauf der im 8 6 vorgeſehenen Friſt das Au gebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung von umzutau ſchenden Schuldurkunden der Markanleihen des Reichs beantragt, das Ausſchlußurteil aber erſt einen Monat vor 18905 Zeitpunkt 75 ſpäter erwirkt, kann die Zuteilung der Anleiheablöſungsſchuld au die für kraftlos erklärten Schuldurkunden ſowie die Gewährun eines auf dieſe gegründeten Ausloſungsrechts innerhalb von dre Monaten nach Rechtskraft des Ausſchlußurteils verlangen. 8 53. Das Geſetz betreffend die Beſeitigung kleiner im Reichsſchuldbuch eingetragener Forderungen, vom 19. Mai 1923(Reichsgeſetzblatt Seite 296) wird aufgehoben. Soweit auf Grund dieſes Geſehee Schuldbuchforderungen 28 55 worden fan ohne daß dafür 1515 Ausreichung von Schuldverſchreibungen ſtattgefunden hat, gelten di Löſchungen als nicht erfolgt. 964 0 Die Paragraphen 51 bis 54 des Aufwertungsgeſetzes vom 16. Juli 1925 finden auf die F die auf Grund dieſes Ge⸗ ſetzes in Ablöſungsanleihen umzutauſchen ſind, keine Anwendung. 8 55. Wer den Durchführungsbeſtimmungen des im§ 48 Ziffer 4 zeichneten Inhalts zuwiderhandelt, obwohl ihm die Erlelung de⸗ erforderten Auskunft oder Beſcheinigung auf Grund ſeiner Geſchäf bücher oder möglich iſt und zugemutet werden oder wer ſich der Einſicht in ſeine Geſchäftsbücher oder Geſchäf 12 papiere durch eine auf Grund des Paragraphen 48 Ziffer 3 e mächtigte Stelle widerſetzt, kann mit einer Ordnungsſtrafe bis 5 10 000 Reichsmark beſtraft werden. Die Vorſchriften des Reiche⸗ ſtrafgeſetzbuchs bleiben unberührt. Zuſtändig für die Feſtſetzung. 5 Ordnungsſtrafe iſt der Reichsminiſter der Finanzen oder die 755 ihm beſtimmte Stelle. Innerhalb von zwei Wochen nach Zuſtellmee⸗ der Straffeſtſetzung kann der Antrag auf Entſcheidung des Reich wirtſchaftsgerichts geſtellt werden. § 56. Wer zur Begründung eines Antrags auf Gewährung eines ah, loſungsrechts einer Vorzugsrente oder einer Wohlfahrtsrente un fertig oder wider beſſeres Wiſſen unrichtige Angaben macht, ka mit einer Ordnungsſtrafe bis zu 10 000 Reichsmark beſtraft werdat⸗ Die Vorſchriften des Paragraphen 55 Satz 2 bis 4 finden e ſprechende Anwendung. 87 57. Wer pis zum Ablauf det im g 6 beſimmten Fritt den Auteuf oder den Verkauf von beſtimmten, nach Nummern gekennzeichmen 2 Stücken der Schuldverſchreibungen oder Schatzanweiſungen der den anleihen des Reichs öffentlich anbietet oder nach ſolchen Stü der öffentlich Nachfrage hält oder die Verbreitung von Angeboten 9 en Nachfragen dieſer Art fördert, wird, ſofern nach den allgemeli Strafgeſetzen keine höhere Strafe angedroht iſt, mit Geldſtrafe der zu 10 000 Reichsmark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten 9 mit einer dieſer Strafen e Dieſes Geſetz kritt gleichzeitig mit dem Aufwertungsgeſetz vom 16. Juli 1925 in Kraft. Berlin, den 16. Juli 1925. Der Reichspräſident v. hindenburg. Der Reichsminiſter der Finanzen v. Schlieben. F ̃ œ BÄ ⅛˙˙w.. ñ ⁵ß— Dennersiag, den 30. Juli 192 3 Reue Mannbeimer Zeitung(mittag · Nus gab 7. Seite. Nr. —— — 8 —— 55 5 Hannhe was bleibt bei Stinnes noch zu liguidieren! den 10 5 noch erinnerlich ſein dürfte, hat die Oeffentlichkeit von Fenntnis erigteiten im Stinnes⸗Konzern durch ein Kommuniqué eichsba tubaten, das unter Mitwirkung eines unter Vorſitz des Bank 15 präſidenten zur Beratung und Hilfe zuſammengerufenen lächlich nkonſo rtiums erlaſſen wurde. Ebenſo wie die tat⸗ Millionen'wendigen Kreditanſprüche die anfänglich auf 30 bis 40 ſtiegen 0 Mart geſchätzte Höhe um 05 als das Doppelte über⸗ ganze Oa Hing auch, wie ſich in der Folgezeit herausſtellte, die gegebene merungsaktion weit über das im Kommuniqué bekannt größere Dbſere anm hinaus. Hatte man damals jede Abſicht, ſtellt und bjekte des Stinneskonzerns ar in Abrede ge⸗ dorhanden nur von der Notwendigkeit ſtraffer Zuſammenfaſſung der artige balbe Unternehmungen geſprochen, ſo erwieſen ſich der⸗ als völli N Maßnahmen, wie immer bei Sanierungsaktionen, bald lce and unzureichend. Obwohl die Stützungsbanken durch erheb⸗ Stinnesw langfriſtige Lombardkredite gegen die verpfändeten ückende 05 bei der Seehandlung eine auch dringend notwendige kotz ſtarf ung erhielten, entſchloß ſich die Leitung des Konſortiums do ſeh en Widerſtandes des Konzernleiters Hugo Stinnes jr. Kern ſchnell, die Verwertung der nicht unmittelbar mit dem entbe 235 Stinnesſchen Familienbeſitzes organiſch verbundenen, alſo des 9 nen Objekte in die Wege zu leiten. Nach dem Verkauf Erwerb urger Hafengeländes an den Hamburger Staat und nach eitigte dieſe rigoroſe Sanierungspolitik durch den Ueber⸗ nicht ganz 8 Mill. 4 nom. betragenden Pakets von Berliner⸗Handels⸗Geſellſchafts⸗Anteilen dieſem m womit d Inſtitut naheſtehende Hände den erſten großen Erfolg, ſchieden er Kampf Stinnes⸗Fürſtenberg zugunſten des letzteren enk⸗ war. Wenige Tage darauf wurde der Verkauf des im tin 1 Falets dcen Beſitz befindlichen 12 Millionen nom. betragenden dang des erf Aheiniſch-Weſtfäliſchen Elektrizitätswerks, Eſſen olgt an den preußiſchen Fiskus, bekannt, der etwa zu pari Ichuld achdem durch dieſe Transaktionen die Banken⸗ werden t es Konzerns um etwa 30 Millionen verringert bede onnte, was natürlich auch eine ſtarke Zinsentlaſtung nehr f iſt die Frage naheliegend, welche größeren Objekte nun⸗ unächt die Liquidierung noch übrig ſind. Hier kommt Ne 9 ein etwa 18—20 Millionen nom. betragendes Aktien⸗ „G. iar Stinnes⸗Rieheck. Montan. und Oelwerke⸗ Verhandl Frage, über das bereits vor dem Abſchluß ſtehende lungen zwiſchen dem 5 5 Skinneskonzern und dem Anilinkonzern pebeſonz Bel einem ſolchen Erwerb würde der Anilinkonzern Amoniaß ere die Sicherſtellung des Braunkohlenbedarfs für die Anteile frerke Merſeburg G. m. b. H. im Auge haben, deren wechſel dc im Beſitze dieſes Konzerns Da der Beſitz⸗ lunktur, erartiger geſchloſſener Pakete in Zeiten ungünſtiger Kon⸗ erfolgen wie gegenwärtig, gewöhnlich unker dem Tageskurs zu weitere Ellegt, dürfte ein Erfolg der Verkaufsverhandlungen eine ntlaſtung in Höhe von rund 10 Millionen 4 bedeuten. en Stinnesſchen Montanintereſſen iſt ferner der aus⸗ erkauf eines Pakets von Deutſch⸗Luxemburgi⸗ ergwerksaktien hervorzuheben. Ueber dieſen im d erfolgten Verkauf haben wir ſchon verſchiedentlich in durs dedenz u. Cie..-⸗G., Mannheim. Am Dienstag ſtieg der dehandelt an den Freiverkehrsbörſen in Stuttgart und Frankfurt derlaute en Benz⸗Aktien um 11 bzw. 10 Punkte auf 64 pCt. Wie einar tlei ſoll dieſe Steigerung durch die ſtarke Nachfrage die beſo nen Berliner Bankfirma hervorgerufen worden ſein, Auftra nders in Stuttgart als Käuferin auffiel.— Die bis men und die Gründe des lebhaften Kaufbegehrens ſind nicht bekannt. *: Ler dgen ſcebobener Konkurs. Das Konkursverfahren über das burg n der Firma Elektrozentrale Badenia G. m. b.., Frei⸗ 6 r. wurde aufgehoben.. 10 den aumlerwerke. Der Mangel an Abſatz großer Wagen wird Gräntu aimlerwerken demnächſt zu einer Betriebsein⸗ dreſe ſpri ng und Verringerung der Belegſchaft führen. Die⸗ ſoſſe ſedacht von der Entlaſſung von 1000—1500 Arbeitern. Man dieder edoch, im Laufe der Zeit dieſe Produktionseinſchränkung beler, edingig machen und die zur Entlaſſung gekommenen dwie wir n. könne der Fr. ZItg. entnehmen, wieder einſtellen Zürich 26. Breslau 1 22. Amsterdam 26. aüf Mifa 8 Breslau· 4 26. Küstrin 26. Kustrin r 26. Fiskug pommerſcher Forſten durch den preußiſchen H Breslau 25 26. 5 der Neuen Mannheimer Zeitung berichtet. Die neueſte Meldung hierüber befindet ſich an anderer Stelle. Ein Konzern, der nur in ſehr loſer Verbindung zu den urſprünglichen Intereſſen des Stinneskomplexes ſteht und daher der trennenden Sanierungsſchere ebenfalls bald zum Opfer fallen dürfte, iſt der vertikal aufgebaute Koholyt⸗Konzern Goholyt iſt entſtanden aus der Zuſammenziehung der Worte: Kohle, Holz⸗Elektrolyt). Er umfaßt ſämtliche Produktionsſtufen von dem im Stinnesſchen Waldbeſiz gewonnenen Rohſtoffe Holz angefangen über den Zellſtoff(Königsberger, Zellſtoffabrik Wald⸗ hof, eee Zellſtoff⸗ und Papierfabriken), die angrenzende chemiſche Induſtrie(Deutſche Wildermannwerke G. m. b..), die Papierfabrikation(G. F. Halbrock Papierfabrik, Elbe Papiermühlen in Oeſterreich), Verlagsanſtalten(Norddeutſche Buchdruckerei, W. Büchſenſtein) bis zur letzten Verwertung in Zeitungsbetrieben (Deutſche Allgemeine Zeitung, Induſtrie⸗ und Handels⸗Zeitung). Die obige Aufzählung iſt allerdings nur eine ſehr unvollſtändige. „Neben dieſen größten Rohſtoff⸗ und fabrikatoriſchen Intereſſen harrt noch eine nahezu unüberſehbare Reihe weniger bedeutender Unternehmungen, wie Metallwerke, Maſchinenfabriken u. a. der Verwertung.— Wir kommen nunmehr zu den Handels- und Schiffahrtsbeteiligungen Hier ſcheint insbeſondere eine allmähliche Auflöſung der.⸗G. ugo Stinnes für Seeſchiffahrt und Ueberſeehandel vor ſich zu gehen. Soweit dieſe Geſellſchaft Oelintereſſen umfaßt, würden dieſe mit dem Verkauf der Stinnes⸗Riebeck⸗Montan⸗ und Oelwerke .⸗G. bereits zur Abtrennung gelangen. Das mit dieſem Unter⸗ nehmen verbundene Exportgeſchäft ſoll, worüber zurzeit ebenfalls verhandelt wird, auf die Hamburger Exportfirma Arnold Otto Meyer übergehen, deren Inhaber Witthoefft, gleichzeitig Vorſitzender des Aufſichtsrats der Commerz⸗ und Privatbank als letzter Freund und Berater des verſtorbenen Hugo Stinnes erſt kürzlich in die Leitung des Stinnes⸗Privat⸗Konzerns eingetreten iſt. Dagegen ſoll die Importabteilung dem Vernehmen nach der gänzlichen Liguidierung verfallen. Für die Ueber⸗ ſee⸗Schiffahrt. insbeſondere für den Schiffspark der Hugo Stinnes⸗ Linie, intereſſiert ſich anſcheinend die mit Harriman durch Inter⸗ eſſengemeinſchaft verbundene Hamburg⸗Amerika⸗Linie. Ein wei⸗ teres wertvolles Abſtoßungsobjekt ſtellt auch die Hamburger Ver⸗ kehrs⸗A.⸗G. dar, die neben dem Eſplanade⸗Hotel in Berlin auch noch das Hotel Atlantic in Hamburg, das Fürſtenhof⸗Carlton⸗ Hotel in Frankfurt a.., die Kuranlagen in Travemünde und anderen Hotelbeſitz umfaßt. Nach gelungener Abſtoßung der aufgezählten größeren Objekte, neben welchen, wie ausdrücklich betont ſei, noch eine mehrere Seiten füllende Anzahl kleinerer Unternehmungen und Betriebe für eine Liquidierung in Frage kommen, dürfte ſich der übrig bleibende Geſchäftsbereich des Stinnes⸗Konzerns im weſentlichen wieder auf das angeſtammte Tätigkeitsfeld der Familie Stinnes beſchränken, nämlich auf den Ruhbrkohlenberghau. Rhein⸗ ſchiffahrt und den Kohlenhandel, welche Zweige bereits vom Urgroßvater des jetzigen Familienoberhaupts, Matthias Stinnes. im erſten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts betrieben worden waren. Es mag der individuellen Beurteilung überlaſſen bleiben, inwieweit dieſe Reduzierung des in der Inflationszeit zu einem Waſſerkopf angeſchwollenen Konzerns auf den vor drei Generationen erreichten Umfang gleichſam als eine Folge aus⸗ gleichender Gerechtigkeit zu betrachten iſt. Ho. ORheiniſch-weſtfäliſches Kohlenſondikat. In der geſtrigen .⸗V. der„Ruhrhilfe.⸗G.“ wurde der Beſchluß gefaßt, für die Vereinigung wiederum die alte Bezeichnung„Rheiniſch⸗weſt⸗ fäliſches Kohlenſyndikat“ einzuführen. Die Verkaufs⸗ bedingungen wurden per 1. Juli für Kohle und Koks von 50 auf 45 10 40 auf 35 pCt. herabgeſetzt; für Briketts bleiben unver⸗ ändert 37,5 pCt. Die Umlage wird von 0,60 im Juni auf 0,36 R im Juli per Tonne ermäßigt. Auf Lager wird vom Syndikat nichts mehr gelegt. ꝛ: Aus der Gruppe der Rheiniſch⸗Weſtfäliſchen Bauinduſtrie⸗ .-⸗G. Für die in einer Intereſſengemeinſchaft zuſammengeſchloſſe⸗ nen Geſellſchaften dieſer Gruppe, die Rheiniſch⸗Weſtfäliſche Bau⸗ induſtrie⸗A.⸗G. in Düſſeldorf, die Oberrheiniſche Bau⸗ induſtrie⸗A.⸗G. in Freiburg i. Br. und die Bayriſche Bauinduſtrie⸗A.⸗G. in München wird zum 18. Auguſt eine.⸗V. nach Düſſeldorf einberufen, auf deren Tagesordnung als wichtigſter Punkt ſteht: Aenderung bzw. Auflöſung der Intereſſengemein⸗ ſchaftsverträge. ONorddeulſche Aukomobil-Fabrik.-., Hamburg. Die.V beſchloß die Liquidation des Unternehmens. imer Seitung»Handelsblatt o- Erklärung der Firma F. A. Maffei, Um Gerüchten entgegenzutreten, die an der Börſe und in Tages⸗ zeitungen über Engagements der Firma F. A. Maffei umgehen. teilt uns die Firma mit, daß die verſchiedenen Beteiligungen ihres früheren Prokuriſten Dr. Hugo Maffei die Firma F. A. Maffei nicht berühren, und daß perſönliche Verpflichtungen von ihr nicht honoriert werden. Inſoweit Dr. Hugo Maffei auf Grund ſeiner Prokura in einwandfreier Weiſe die Firma verpflichtet hat, iſt die Firma in der Lage, ohne Schwierigkeiten dieſe Verpflichg tungen zu erfüllen. 4 ꝛ0: Zum Verkauf der Stinnesſchen Deutſch⸗ux⸗Aklien. Aus Londoner Bankkreiſen geht der Köln. ZItg. das Gerücht zu, daß Schröder das Stinnesſche Aktienpaket von Deutſch⸗Luxemburg für den engliſchen Fiskus erworben hat, der damit beabſich⸗ tige, in einen eventl. deutſch⸗franzöſiſchen Eiſenpakt hineinzu⸗ kommen. Wie dazu aus feſter Quelle verlautet, entſpricht dieſes Gerücht nicht den Tatſachen. Ueber den Kaufpreis iſt bisher nichts zu erfahren und wird auch ſobald nichts Be⸗ ſtimmtes mit Sicherheit zu hören ſein. Man kann aber wohl annehmen, daß er ſich um den geſtern mit 62,9 recht niedrig ſtehenden und den Wert des Objektes natürlich in keiner Weiſe wiedergebenden Börſenkurs, alſo etwa um 13 Mill. herum bwegt. N Deviſenmarkt Franzöſiſcher Franken und ilalieniſcher Lire feſter, nordiſche Deviſen abgeſchwächt Der europäiſche Deviſenmarkt war lebhafter. Die Aufwärtsbewegung der nordiſchen Deviſen iſt vorübergehend zum Stillſtand gekommen, weshalb ſich heute die Kurſe etwas niedriger wie die Notierungen der letzten Tage ſtellen. hingegen konnte der franzöſiſche Franken, der ſchon ſeit einigen Tagen eine feſte Tendenz zeigt, ſich weiterhin befeſtigen. Er notierte heute frü gegen London 102(10254), der belgiſche Franken 10476 105 von geſtern gegen London. Auch der italieniſche Lire könnte ſich befeſtigen und ſtellte ſich heute früh auf 13176 gegen 1327/ von geſtern gegen London. Ferner notieren: Paris gegen Schweiz 2450(2435), Mailand gegen Schweiz 1900(1885), London gegen Kriſtiania 2640(2610), London gegen Kopenhagen 2130(2065), London gegen Madrid 3355(3350). Die übrigen Arbitragekurſe bewegten ſich auf der Baſis der Vortage. In Reichsmark koſten: der Dollar 4,20 25 engl. Pfunde 20,41, franzöſ. Franken 20(19,85) Pfg., ſchweig. Franken 81,55 italien. Lire 15,50(15,35) Pfg., holländ. Gulden 1,68,65, tſchechiſche Krone 12,44 Pfg., norweg. Krone 77,31(78,15) Pfg. däniſche Krone 95,75(98,75) Pfg., ſchwediſche Krone 1,12,90., belgiſch. Franken 19,50(19,45) Pfg., ſpan. Peſeta 60,85(60,95) Pfg. und der argentiniſche Peſo 1,69,40(1,69,60) A. Mannheimer Effektenbörſe O Mannheim, 29. Juli. Bei geringem war die Tendenz heute weiter abbröckelnd. Schwach lagen auch Vorkriegs⸗Stadtanleihen, von denen Mannheimer mit 3,8 angeboten waren. Es notierten: Rheiniſche Ereditbank 88,5 bz.., Südd. Disconto⸗Geſellſchaft 94,50., Badiſche Anilin 122., Ludwigs⸗ hafener Aktienbrauerei 120 bz., Oberrheiniſche Verſicherung 25 G. 26., Germania⸗Linoleum 134, Pfälziſche Mühlenwerke 70, Zellſtoff Waldhof 9,5, Zuckerfabrik Frankenthal 70.5, Zuckerfabrik Waghäufel 60,5. Waren und Märkte Berliner Metallbörſe vom 20. Juli Preiſe in Feſtmark für 1 Kg. 28. 29. Aluminum 136.— 136,.— Elektrolptkupfer in Barren.452,50 248585 Raffinadekupfer—.——.— 51155 ausl.—.——— Olei—.— 2 üttenzinn—.———. Rohzinklcb.-Pr.) 70.5 715 705-Jos Nickel 7750 3,5 do.(fr. Verk“ 71-72 71..72,0 Antimo.28•1 992 Plattenzink 63,5⸗64,5 64.0⸗65.0 Silber ſür 1 Gr. 850.56.50 95 25 Aluminium 2,352,40.35•2,40 Platin p. Gr.—.——— London. 29. Juli. Metallmarkt.(In Oſt. f. d. engl. t. v 1016 fg. Kupfer Rafſ 62— 915 beſtſelecr. 5 6475 Zlar 20 75 7255 upfer Kaſſa——.— n 2 bo. 5 Mona, 63.— 62,75 Nickel—.——— Anueckſilder 148 148 do. Elektol..— 63.75 Zinn Kaſſa 238.85 281.85 J Regulus—.——.— -: Nürnberger Hopfenbericht vom 28. Jull. 5 dem Hopfen⸗ markt war keine Zufuhr zu verzeichnen. Der Umſatz betrug 20 Ballen, bei ruhiger, unveränderter Geſchäftslage. Bezahlt wurden für Markt⸗ und Württemberger Hopfen 250—270, für Haller⸗ tauer 235—325 l. Schiffahrt Frachtengeſchäft in Dulsburg⸗Ruhrort vom 29. Juli 2 s Geſchäft an heutiger Börſe war gleich den Vortagen ziemlich ruhig. Die ſeitherigen Frachten und Tagesmietſätze konnten ſich weiterhin behaupten. O ioo um Mannscheftsfahren, Sieger: Tonani-Sivocel preis vom Sportplatz Chemnitz, 10oo km Rennen, Sisger: Blekemolenn Mieisterschitts · randemnupttahren, Sisger: Loren · Kneppe Hauptfahren der zwelten, Sieger: Knappe Vorgabefahren, Sieger Behrendt 75 Verfolgungsrennen, Sieget: Behrendt ——ů—ů— Sieger: KRnappe erk Mitteldeutsche Fahrradwerke G. m. b. H —— 85„Sangerhausen-Berlin W. 35, Am Karlsbad 6. sstellen: Wilhelm Mohnen& Co., G. m. b.., Mannheim, N4, 17; Wilhelm Gauer, Mannheim, Landteilstraße 6; Willy Wühler, Mannheim, Kleiststraße 3/5; Wilhelm Goss, Mannheim-Neckarau; Wilhelm Mayfarth, Mannheim-Neekarau. 84⁴² Ne gess gegen sellschaft und der Berliner Handels-Ge- jet-Gesuche. äugerst billi ee hier, ist der Antrag gestellt Son ſucht 0 Nene Rartofteiln... Pp. Mr. U,00 iame WASCHKLEIDER in Seide und Vole Neue Mannheimer Jeitung[Mittag⸗Ausgadel — 37 * Donnersiag. den 30. Jull 192— Sportliche Rundſchan Breslauer Schachturnier *Breslau, 28. Juſt. 1 Meiſterkurnjer(8. Runde): Nun iſt die Entſcheidung um die Führung— vorläufig wenig⸗ ſtens— gefallen. Bogoljubow ſchlug Nimzowitſch, v. Gott⸗ ſchalt gewann gegen Moritz, Becker gegen Blümich. Rubin⸗ ſte in erreichte gegen Grünfeld trotz beſſeren Spiels nur remis, Reti gegen Wagner abgebrochen, ebenſo Tarraſch gegen Sämiſch(in beſſerer Stellung für Tarraſch). Stand: Bogoljubow 6½, Nimzowitſch 5/½, Wagner 5, Becker und Rubinſtein%½, Reti 4 + 1., Grünfeld 3½ 1., v. Gott⸗ ſchall und Sämiſch 3(. 1.), Blümich 2½, Tarraſch 2 + 3 Hänge⸗ partien(alle gut), Moritz 0.— Bogoljubow hat nur noch v. Gott⸗ Ichall, Becker und Moritz, dürfte alſo Sieger werden. Haupkturnier A(9. Runde): Der edle Streit um die Meiſterwürde iſt aufs neue ſpannend geworden: der Führende, Frhr. v. Holzhauſen, verlor gegen den glänzend ſpielenden Gilg, Huſſong ſchlug Schmitt durch eine Mattkombination in einem Turmendſpiel, Kalthauner Urbach. Die Partien Fuchs—Bergmann und Schönmann Kühn wurden remis, Müller ſchlug Orbach.(Spaniſch.)— Stand: v. Holzhauſen 8, Gilg 7, Kühn und Orbach 6, Schönmann 5¼8, Schmitt 5, Huſſong und Müller 4, Bergmann 3, Kalthauner und Urbach 2 und Fuchs 1½. Im Hauptturnier B ſind aus den 36 Teilnehmern die 8 Sieger herausgeſpielt worden, die nun um den Titel„Deutſcher Meiſter“ ebenfalls kämpfen. pferderennen + Grunewald. Preis von Eichkamp. 3300 Mk. 1600 Meter. 1. O. Backs Bardo(Schönfiſch); 2. Laufeya; 3. Malepartus. 15:10; 12, 17:10. Ferner: Eigilolf, Paladin. Preis von Stahnsdorf. 3300 Mk. 1200 Meter. 1. Hauptgeſtüt 12810. Ferner: Landolg. Orando, Hagen, Dittator, Sonnengolt, Hilf dir ſelbſt, Mutatis) Mutandis. 5 H 40 Ge 9100 2 Soudte 9i. 1 8—.— 4000 85 21., a ntzſch); 2. ble 8 210; 88, 1 Baroneſſe, Fiuſdann Saragener, Perikles, Dioscur, Hant uppe. 5 Preis von Jehlendorf. 4100 Mk. 1200 Meter. 1. L. Lewins Mimoſe(Haynes); 2. Gaisblatt; 3. Roſanera. 22:10; 14, 19:10. Ferner: Verheyen, Gewurah, Portia. 7 Oektingen⸗Rennen. 6800 Mark. 1800 Meter. 1. J. Kühns Eleazar(Haynes); 2. Sonnenblümchen; 3. Lauffunge. 46:10; 14, 23, 16:10. Ferner: Hermes, Cardinal II, Frohſinn, Bardes Bruder, Williger. Preis von Nicolasſee. 3300 Mk. 1000 Meter. 1. Abteilung: 1. H. v. Mackenſens Fechter(Haynes), 2. Nerita; 3. Mohn. 47:10; 16, 21, 12:10. Ferner: Ohne Sorge, Campanula, Parſifal II, Skal⸗ hold, Maifahrt, Haideprinzeſſin, Schneewittchen.— 2. Abteilung: 1. R. Haniels Tirano(Torke): 2. Hurone; 3. Nicolatta. 27:10; 14, 24, 25:10. Ferner: Duſelkop, Lord Clifden, Jilderim, Nektar, Vehement, Polizei, Rückfahrt, Bergiſch⸗Gladbach. Preis von Dahlem. 2700 Mk. 1600 Meter. 1. Stall Hegis Eros(GGuguenin); 2. Paroid; 3. Stieglitz. 27:10; 15, 236, 19:10. Ferner: Sygull, Kataſtrophal, Mutwillig, Dojan, Obotrit, Ilex, Roberta, Felſenquelle, Einfalt Fatima. Düſſeldorf. Preis von Drachenfels. 4500., 1000 Meter. 1. Frau T. Schunko Sit Tight(v. d. Vlugt), 2. Anika, 3. Aſeptic. Tot.: 43; Pl.: 16, 22, 56. Ferner: Royal, Fox, Pretty Olive, Valens, Archi⸗ mene, Coma, Spaniola, Louiſiana, Queen Mary, Amatt, Panhütte, 9 Menſur. Preis vom Mäuſekurm. 3500., 1400 Mtr. 1. B. Bonkhoffs Rock(Zimmermann), 2. Fridericus, 3. Winnetou 2. Tot.: 44; Pl.: 17, 17, 27. Ferner: Pan, Mizina, Gazelle, Roſalinde, St. He⸗ lena, Miſchief, Grande, Knuſperchen, Schwalbe, Prophet.—1¼ Lg. Preis der Loreley. 4500., 1400 Mtr. 1. H. v. Knoblochs Fi⸗ lius(Zimmermann), und Münſtereifel(ov. d. Vlugt), 3. Gra⸗ fenſtein. Tot.: 25(Filius), 28(Münſtereifel); Pl.: 19, 17, 28. Ferner: Balmung, Heiduck, Teufelsbraut, Tribun. 1 L. Preis vom Rheuſer Königsſtuhl. 4500., 3200 Mtr. 1. A. Stirhums Traben(Schuldt), 2. Dante, 3. Flora. Tot.:15; Pl.: 12, 14, 15. Ferner: Gräfin Marie, Marotte, Mutterlos, Senator, Spree, Calla.—15 L. Wuarin geſichert. * Tenniskampf Deutſchland—Schweiz. f nisverbänden von Deutſchland und der Schweiz vereinbarte Auz⸗ kampf kommt am 22. und 23. Auguſt in Frankfurt Freit 5 trag. Die Schweiz. Lawn⸗Tennis Aſſociation hat ſich bere 10 Mitwirkung der Spieler Aeſchlimann, Martin, Spz, Raiſin t Juli Lawnutennis Waſſerſtanosbeobachtungen im Mona Rheinſagen⸗Preis. Ehrenpreis und 9000., 4000 Mtr. Conzeus u. Sümmesmanns Goldat(5. Möller), 2. Coeur d 3. Magurt. 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Direktion: Ferdinand Heyme— Chefrebakteur: Kurt Fif izner Verantwortlich für den volitiſchen Teil: tit un für das Feuilletog: J..: Kurt Fiſcher; für Kommunalpolkttzelt Lokales: Richard Schönfelder: für Sport und Neues aus aller J..: R. Schönfelder; für Handelsnachrichten, Aus dem Lande her bargebiete. Gericht u. den übrigen redaktionellen Teil: Frans für Anzeigen: A Neue 8 .868.95 .68.60 .03 2 1 1˙21 78 68 34 92—— 82. 184 .68.03 2. 1. 1 — 134 G. m. b.., .65 Mannheim Bernbardt Hans Alfred Mei Altefelds Corar Selai 25 Segeeic 3. Senow. 41:10; 28, 58, sichtsrats — Am 28. f. ds. Js. verschied in Karſsruhe Herr Albert Neibel Mannheim, den 29. Juli 1923. Vereinigie Spediteure und Schiffer Nneinschianrtsgesellschaft b. In. II. Von der Direction der Disconto-Ge- RM. 3 000 000.— neue Stammaktien der Zelistofffabrik Waldhof zu Mann-⸗ helm-Waldhef Nr. 200 001—250 000 zu je RM. 100.— ter K. L. 96 di um reenhande an der hiesigen Börse Bienenhonig.„1 Pfd. Glas Me..20 Geſchäftsſtelle. 5 92 n den 27. 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Is. jeweils von—12 u.—6 ubr findet in der Turn⸗ halle der Friedrichſchule in Mannheim die Verſteigeruna der im Bereich der Städt. Straßenbahn in Mannheim in der Zeit vom 1 Januur 1924 bis 30. September 1924 ge⸗ fundenen und nicht abgeholten Gegenſtände ſtatt. 47 Zur Verſteigerung gelangen: Herren⸗ Damen⸗ und Kinderſchirme, Spazierſtöcke, Geloͤbeutel, Handtaſchen, Mappen, Brillen, 92 Handtücher, Eßgeſchirre, Bücher u. a. mehr. Aufgebot von Pfandscheinen. Es wurde der Antrag geſtellt, folgende Pfandſcheine des Städt. Leihamts Mann⸗ heim, welche angeblich abhanden gekommen ſind, nach 8 23 der Leihamtsſatzungen a tig zu erklären: Lit. C. Nr. 66610 vom 28. Januar 1 Lit. C Nr. 64196 vom 15. Januar 1925. Lit. C Nr. 10790 vom 28. Juni 1925. Die Inhaber dieſer Pfandſcheine werden hiermit aufgefordert, ihre Anſprüche unter Wanssdersielgerung 10d Vorlage der Pfandſcheine innerhalb 4 Wo⸗ für die e omb, chen vom Tage des Erſcheinens dieſer Be⸗ Drucksachen strie lieter kanntmachung an gerechnet beim Städt. Leih⸗ Druckerel Dr. Haas G. m. b..,— amt Lit. C 5. Nr 1, geltend zu machen, wid⸗ 5 rigenfalfs die Kraftloserklärung oben ge⸗ nannter Pfandſcheine erſolgen wird. Mannheim, den 29. Juli 1925. Städt. Leihamt. Zwangsversteigerung Freitag, den 31. Juli 1925, nachmittags 2 Uhr, werde ich im Pfandlokal Q 6, 2 gegen bare Zahlung im Vollſtreckungswege öffent⸗ lich verſteigern: 7868 s Bänke mit Lehnen, 5 Zimmertiſche. 1 Schreibmaſchine, 2 Minimaxapparate. eine Teigteilmaſchine, 1 große Ponierſchneidma⸗ ſchine, 1 Tiegeldruckmaſchine und ſonſtiges. Mannheim, den 209. Juli 1925. Bindert, Gerichts vollzieher. Freitag, den 31. Juli 1925, nachmittags 2 Uhr, werde ich im Pfandlokal Q 6, 2 dahier gegen bare Zahlung im Vollſtreckungswege öffentlich verſteigern: 7804 26 Damenhüte, 14 Kinderſtrickkleider, eine Partie Sporthauben. Kronen, Stangen, Reiher, 1 Nähmaſchine, 1 Tiſchdecke ſowie 1 7585 und Einrichtungsgegenſtände verſch. rt. ſlicesegenheftstaut Seinpolal Kirschbaun- und 5f. Schlal-Zimmel beſtehend aus: 1 dreitür Spiegelſchrank, 180 em breit, mit oval geſchliffenem Kriſtallglas, 1 Waſchkommode, mit oval geſchüffenem Spiegelauſ. u. echtem weißen Marmor 2 Betiſtellen. 2 Drahiröfte, f 2 Nachtiſche mit echtem weiß. Marmor, 1 Glashandtuchhalter 5 komplett. Mk. Zahlungserleichterung Kostenlose Lagerunsg ee Mannheim, den 27. Juli 1925. Weber, Gerichtsvollzieher. Möbelbhaus„40 .30 bis.30 9 EDDr — en—. SgSr rere