Abonnement: Tägliche Ausgabe: 70 Pfeunig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatllch, durch die Poſt bez. incl. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quaxtal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. Nur Sonntags⸗Ausgabe: 20 Pfennig monatlich, ins Haus od. durch die Poſt 25 Pf. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile.. 20 Pfg. (Badiſche Volkszeitung.) E 6, 2. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Maunheim und Amgebung. Schluß der Inſeraten⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 8 uhr. — HZür unverlaugte Manuſkripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗ Adreſſe: „Journal Maunheim“ In der Poſtliſte eingetragen unter Nr. 3021. Telephon: Direktion und Druckerei: Nr. 341 „ Redaktion: Nr. 377 „ Expedition: Nr. 218 E 6, 2. Die deerteme dele 6„ Fillale: Nr. 818 Ar. 288. Donnerſtag, 25. Juni 1905.(Abendblatt.) Das Polenthum und die Wahlen. (Von unſerem Berliner Korreſpondenten.) J Berlin, 13 Junn In dem allgemeinen Wirrwarr, den das im Grunde doch porausgeſehene Steigen der ſozialdemokratiſchen Stimmen allent⸗ halben erregte, iſt ſonderbarerweiſe Eines unbeachtet geblieben, was Manche immer noch für eine innerpreußiſche Angelegenheit zu halten belieben und was in Wahrheit längſt eine geſammt⸗ deutſche wurde: das polniſche Problem. Nachdem die Polen durch die Binnenwanderungen, die eine Folge des modernen Verkehrs und der heutigen Wirthſchaftsformen ſind, im Weſten des deutſchen Landes, auf uralt niederſächſiſchem Boden, ge⸗ ſchloſſene Siedlungen begründet hatten; nachdem von ihnen dann durch all die großen und kleinen Mittel, die eine feſtgefügte Organiſation verleiht, das oſtmärkiſche Deutſchthum mehr und mehr in die Hinterhand gedrängt worden war, hatte nach langem Schwanken und machem Kreuz und Quer die Staatsregierung wieder einmal mit ſtarker Hand zugegriffen und ein umfaſſendes und mannigfaltiges Programm innerkoloniſatoriſcher Maß⸗ nahmen entwickelt. Die Zeit war noch zu kurz, um die Früchte dieſer Thätigkeit reifen zu laſſen. Das Meiſte von all dem ſtand noch auf dem Papier und was man inzwiſchen unter Dach und Fach gebracht hatte, das hatte doch noch kaum irgend welche praktiſche Wirkung üben können. Nur Phantaſten, denen von dem Weſen hiſtoriſcher Entwicklung gar keine Vorſtellung lebt, konnten wähnen, daß ſich jetzt ſchon über Fortſchritte des Deutſchthums und ein Zurückebben der polniſchen Fluth würde berichten laſſen. Ueber zweierlei aber mußten die Wahlen ſich ausweiſen; hier durfte auch, wer zuwarten lernte, auch ſchon eine Antwort verlangen. Zum Erſten: Wie haben die Schutz⸗ maßregeln auf das öſtliche Deutſchthum gewirkt? Zerſtob der traurige Hader, in dem die Deutſchen je und je ſich ſelbſt zer⸗ fleiſchten, vor der Noth der Zeit? Wußte man wenigſtens für den Moment der Entſcheidung die Reihen zuſammenzuſchließen? Zum Andern: Welchen Rückhalt fand der mit ſo vielem Geräuſch inſcenirte polniſche Radikalismus bei den Maſſen der polniſchen Wählerſchaft? Hatte die ſogenannte„Hofpartei“, die uns Deut⸗ ſchen freilich noch immer radikal genug erſchien, ausgeſpielt? Be⸗ haupteten die polniſchen Demokraten von der Schattirung des Graudenzer Herrn Kulerski endgültig das Felde Wozu dann noch eine dritte Frage kam, die mit der letzten innerlich im engſten Zuſammenhang ſteht: wie war der innerpolniſche oder innner⸗ katholiſche Kampf, wie man will, in Oberſchleſten ausgegangen? Die Antwort auf dieſe Fragen, die heute ſchon ſpruchreif wurden, ſi leider nicht übermäßig günſtig aus. Zwar die Deutſchen ſcheinen ſich im Allgemeinen wacker geſchlagen zu haben. Ganz ward der alte Bruderzwiſt freilich nicht überwunden und im Poſener Kreiſe Czarnikau⸗Filehne zum Beiſpiel flammte er noch recht häßlich auf. Meſeritz⸗Bomſt war faſt der einzige von den Kreiſen, in denen die Majorität den Polen nicht ohnehin gehört, wo die Deutſchen von Anbeginn einmüthig zuſammen⸗ ſtanden. Aber die Wahlbetheiligung ſcheint diesmal auf deut⸗ ſcher Seite ſtärker geweſen zu ſein als je; die jämmerliche Furcht, geſchäftliche Schädigung zu erfahren, hat ſich jetzt, da man ſich unter dem ſtarken Arm der Regierung geborgen fühlte, offenbar *) Wegen Raummangels zurückgeſtellt. nicht mehr ſo dreiſt ans Tageslicht gewagt wie in früheren Jahren Blut, das im Bürgerkampf vergoſſen wo den iſt geben denen, Beiträge zur Frauenfrage. Wandlungen im Krankenpflegeberuf. Die erſte Ausſtellung pfälziſcher Frauenarbeit in Neuſtadt a. d. Haardt iſt geſchloſſen. Dauernde Erinnerung an ſie bietet die während der Dauer der Ausſtellung erſchienene Ausſtellungszeitung, der wir die nachfolgenden klaren Ausführungen entnehmen. Im Krankenpflegeberuf, einem Beruf, der von jeher als ein für Frauenart beſonders geeigneter gegolten hat, haben ſich im Laufe der Zeit weſentliche Aenderungen vollzogen. Auch auf dieſem Gebiete beobachten wir vorſchreitende freiheitliche Entwickelung einerſeits, vertieftere Auffaſſung von den Pflichten der Pflegerinnen, von der Nothwendigkeit ernſterer ſachgemäßerer Schulung andererſeits. Einſt wurde der Pflegeberuf ausſchließlich von Ordensſchweſtern und Diakoniſſinnen, daneben von meiſt ungebildeten freien Wärterinnen ausgeübt. So verachtet war er als weltlicher Beruf, daß— wie Geheimrath Fritſch erwähnt— kein anſtändiges Mädchen ſich ihm widmen wollte. Weil aber auch die Neigung, Nonne oder Diakoniſſin zu werden, nur ausnahmsweiſe bei Mädchen von ſehr frommer Ge⸗ müthsart und ſtreng kirchlichen Anſchauungen zu finden war, ſo fehlte es oft an Pflegekräften und die Städte ſahen ſich veranlaßt, ſelbſt unter Polizeikontrolle ſtehende Mädchen als Helferinnen in den Krankenhäuſern zu verwenden, um nur überhaupt Hilfe zu haben. Eine Wandlung der dadurch hervorgerufenen unerfreulichen Zuſtände trat erſt durch die Gründung der Rothen⸗Kreuz⸗Verbände ein, welt⸗ lichen Schweſternverbänden, die auch ſolche Schweſtern aufnahmen, die ſich ſelbſt wenn ſie religiöſe, ernſte Naturen waren, zum Eintritt in kirchliche Verbände nicht entſchließen konnten. Mit der Grün d⸗ ung dieſer weltlichen Verbände brach man im Grunde genommen mit der Aufſtellung des Pflegerinnenberufs als ausſchließlich chriſt⸗ lichen Liebesdienſt. Zahlreiche Frauen gebildeter Stände wurden ſeither Rothe⸗Kreuz⸗Schweſtern, und nicht nur im Kriege — für den ja in erſter Linſe die ganze Organiſation geſchaffen war — ſondern auch im Frieden waren die Rothen⸗Kreuz⸗Verbände ſegensreich thätig. Wenn ſie nun aber auch in religiöſer Beziehung größere Freiheit gewährten, ſo waren ſie it und bei den Stichwahlen werden hoffentlich die letzten Spuren der Uneinigkeit verſchwinden. Aber die Polen! Vierzehn Polen ſind auf den erſten Ruck gewählt— drei in Weſtpreußen, elf in Poſen; in allen dieſen 14 Kreiſen waren ſie freilich auch ſchon 1898 in der Hauptwahl durchgedrungen. Aber dazu geſellen ſich diesmal noch acht Stichwahlen— vier in Weſtpreußen und je zwei in Poſen und Oberſchleſien— und alle dieſe Kreiſe be⸗ ſaßen ſie bisher nicht und nur in einem von ihnen, in Thorn⸗ Culm⸗Brieſen, waren ſie 1898 in der Stichwahl geweſen. Und dann haben die Polen an zwei Stellen deutſche Kandidaten aus der Stichwahl gedrängt: in Frauſtadt⸗Liſſa den Centrumsmann, der 1898 gegenüber dem Reichsparteiler gewählt wurde; in Cgarnitau⸗Filehne den Kandidaten der Freiſinnigen Vereinig⸗ ung, der 1898 den Entſcheidungskampf gegen einen Konſerva⸗ tiven gewann. Faſt überall aber, wo— eine charakteriſtiſche Neuerſcheinung— polniſche Kandidaten verſchiedener Schattir⸗ ungen miteinander um die Palme rangen, ſiegte die ſchärfere Tonart. Anfangs hatte es ja geheißen, die„Hofleute“ ſollten überhaupt ausgemerzt werden. v. Jazdziewski, v. Dziembowski⸗ Posnian, v. Ciegelskt und Fürſt Radziwill, der greiſe lang⸗ jährige Präſtdent der Polenfraktion— ſie Alle hatten urſprüng⸗ lich auf der Proſcriptionsliſte geſtanden. Ganz ſo ſchlimm iſt es dann hinterher nicht geworden. Die Jazdzewski, Radziwill, b. Wolszlegier werden auch dem neuen Reichstag angehören. Nur Prinz Czartoryski und der Poſener Rechtsanwalt Dr. v. Dziem⸗ borski, einer der tüchtigſten, redegewandteſten und unkerrichtetſten Mitglieder der bisherigen Polenfraktion wurden von vornherein ausgemerzt und durch„ſtrammere“ Herren erſetzt. Aber Gräf Kwilecki wie v. Czegelski unterlagen im Wettbewerb mit ihren radikaler gerichteten Volksgenoſſen und in der künftigen Polen⸗ fraktion werden— daran iſt gar kein Zweifel— die„Unverſöhn⸗ lichen“ unter allen Umſtänden die Mehrheit haben; für ihre Ab⸗ ſtimmungen aber wird, wie das erſt kürzlich erläutert worden iſt, ausſchließlich das Intereſſe der polniſchen Geſammtheit„in den drei Theilungsgebieten“ maßgebend ſein. Die Vorgänge in Oberſchleſien machen dies Bild nicht freundlicher. Drei Wahlkreiſe vor Allem wurden von den Polen hart umrannt: Lublinitz⸗Toſt⸗Gleiwitz, Beuthen⸗Tarnowitz und Kattowitz⸗Zabrze. Von ihnen fiel nur Lublinitz⸗Gleiwitz dem Centrum im erſten Wahlgang zu; ſeinen Heimathskreis wird auch im kommenden Reichstag Graf Clemens Balleſtrem vertreten. In Beuthen⸗Tarnowitz jedoch muß das Centrum mit dem Sozial⸗ demokraten, in Kattowitz mit dem Goruoslazak⸗Redakteur Kor⸗ fanty um die Palme ringen; und in Pleß⸗Rybnik erſtand dem Rechtsanwalt Faltin, der es an agitatoriſchem Eifer zu Nutz und Frommen des Polenthums bislang gewiß nicht fehlen ließ, in der Perſon des Hetzredakteurs Kovalczyk ein beachtenswerther Mitbewerber. Da in der Stichwahl die Deutſchen ausnahmslos dem Centrum Hülfe leiſten werden, wird es für diesmal ſeine Poſitionen wohl noch behaupten. Der alte Bann aber iſt gebrochen und wenn wir die kommenden fünf Jahre nicht kräftig nützen, gehört auch Oberſchleſien zu den Gebietstheiſen, die das von Oſten andrängende Sarmatenthum uns mitten im Frieden ab⸗ genommen hat. Bei dieſer Mahnung, die Zeit zu nützen, denken wir aber nicht an Maßregeln wie den Kopp'ſchen Hirtenbrief. Die Ergebniſſe der letzten Tage, der wüſte Aufruhr und das ſation den neben ihnen wirkenden kirchlichen Schweſternſchaften doch nach Möglichkeit angepaßt. Mehr als Angehörige anderer Berufe mußten auch die Rothen⸗Kreuz⸗Schweſtern auf jede eigene Geſtaltung ihres Lebens verzichten, ihren Willen unter den der vorgeſetzten Behörde beugen, nicht nur während der Ausübung ihres Berufs, ſondern auch bei Verwendung der meiſt karg bemeſſenen Fveizeit. Solche Bedingungen aber ſchreckten wiederum viele Frauen vom Pflegeberuf zurück. Der Bedarf an Pflegerinnen konnte nicht an⸗ nähernd gedeckt werden, Ueberanſtrengung der vorhandenen Kräfte war die nothwendige Folge. Nun verſuchte man aufs Neue freiere Geſtaltung. Prof. Zimmer⸗Berlin begründete den evang. Diakonie⸗Verein, der— freilich in beſcheidenem Umfange— den Schweſtern größere Rechte und ſpäterhin die Möglichkeit gibt, ſelbſtſtändige Stellungen zu über⸗ nehmen. Oberin von Wallmenich⸗München, die Vor⸗ fitzende ſämmtlicher bayriſchen Roth⸗Kreuz⸗Vereine, beantragte die Errichtung eines Schweſternrathes, durch den die Schpweftern wenigſtens bei der Entſcheidung über einzelne wichtige Fragen mit herangezogen werden. Außerdem begründete ſie in München die erſte Oberinnen⸗Akademie, um die tüchtigſten, zur Leitung geeig⸗ netſten Schweſtern zu Oberinnen auszubilden, während bisher die Berufung einer Oberin oft von Zufälligkeiten abhing und keinesſpegs immer die Rückſicht auf die Tüchtigkeit und Geneigtheit für dieſen verantwortungsvollen Beruf die Wahl beeinflußte. Ungeeignete Oberinnen aber beranlaßten zahlreiche Schweſtern zum Austritt und die Sorge vor zu großer Abhängigkeit hielt viele Frauen vom Pflege⸗ beruf zurück. Einen weiteren Schritt zur Ausgeſtaltung des Pflegerinnenbe⸗ rufs bedeutet nun die Gründung der Berufsgenoſſenſchaft deutſcher Krankenpflegerinnen, die— auf dem Wiesbadener Bundestag vorbeſprochen— in dieſem Winter in Berlin ins Leben getreten iſt. Freie Schweſtern, die eine dreijährige Aus⸗ bildung nachweiſen und 25 Jahre alt ſein müſſen, treten nach ſorg⸗ fältigſter Erkundigung bei der Aufnahme zu dieſer Berufsorgani⸗ ſation zufſammen. Sie verpflichten ſich beim Eintritt, ſofern nicht anderweitig für ſie geſorgt iſt, ſich in eine Alters⸗ und Pibaliditäts⸗ hrer ſonſtigen Organi⸗ kaſſe einzukaufenn D Recht, die von Anfang an das Beginnen des katholiſchen Kirchen⸗ fürſten um ſeiner möglichen Folgen willen verurtheilten. Es geht doch wirklich nicht an, Jemanden mit dem Anathem und dem Selbſtmörderbegräbniß zu bedrohen, weil er nicht ſtimmen will, wie ſein Kirchenoberer es ihm vorſchreibt oder Zeitungen abonnirt, die jenem nicht behagen. Eines freilich hätte das katholiſche Kirchenregiment thun dürfen und thun ſollen: es hätte bei Zeiten der ihr untergeordneten Geiſtlichkeit polniſcher Zunge gebieten müſſen, jede, aber auch jedwede nationalpolitiſche Agitation zu unterlaſſen, dieweil die nicht ihres Amtes ſei. Das wäre eine vorbeugende Thätigkeit geweſen, die ſich zu dem ſtreng in den der Kirche gewieſenen Grenzen hielt. Was wir jetzt vom Breslauer Fürſtbiſchof erlebten, war ein Huſarenſtückchen, das denkende proteſtantiſche Politiker werden ablehnen müſſen. Item: Die polniſchen Wahlen vom 1903 rufen aufs Neue zur Arbeit. Aber dieſe Arbeit werden vornehmlich Staat und deutſche Geſell⸗ ſchaft zu verrichten haben. Von der katholiſchen Kirche wird es uns genügen, wenn ſie eine ſtritte Neutralität beobachtet. Politische(ebersjcht. Aus dem Königreich Sachſen. Man hatte ſich vielfach daran gewöhnt, gerade das König⸗ reich Sachſen als ein deutſches Land anzuſehen, das bei den Reichstagswahlen verhältnißmäßig am beſten der Sozialdemo⸗ kräten ſich erwehre. Diesmal iſt das Gegentheil der Fall. Die Agitation, welche von einem Theil der ſozialdemokratiſchen Fraktion im Reichstage getrieben worden iſt in der Abſicht, der Propaganda der Partei in dem genannten Einzelſtaate zu dienen, hat ſelbſtverſtändlich nicht wenig dazu beigetragen, einen Erfolg der Genoſſen zu zeitigen, der bei den Stichwahlen vorausſichtlich noch verſtärkt werden wird. Zur Erklärung der Vermehrung der Zahl der ſozialdemokratiſchen Stimmen in Sachſen müſſen aber auch gerade in dieſem Theile von Deutſchland im Laufe der letzten Jahre zu Tage getretene Mißſtände herangezogen werden, Wir laſſen die vielbeſprochenen Vorgänge am Hofe außer Be⸗ tracht, obgleich auch dieſe nicht wenig beigetragen haben zur Ver⸗ wirrung der Gemüther. Vor Allem hat der Zuſammenbruch der Leipziger Bank in wirthſchaftlicher Beziehung eine geradezu ver⸗ wüſtende Wirkung auf die wirthſchaftlichen Verhältniſſe Sachſens gehabt. Kein Erwerbsberufsſtand iſt davon verſchont geblieben. Um ſo mehr machte ſich geltend, daß die ſächſiſche Regierung in finanzpolitiſcher Hinſicht eine ſehr wenig glückliche Hand zeigte. Die Erhöhung der Civilliſte und die Anziehung der Steuer⸗ ſchraube wirkten, nachdem Handel und Induſtrie, Gewerbe und Landwirthſchaft durch die Bankkataſtrophe arg in Mitleiden⸗ ſchaft gezogen waren, erſt recht verbitternd. Nicht in letzter Linie aber trifft auch die poſitiven Parteien viel Schuld an ihrem diesmaligen Wahlmißerfolg. Sie haben fünf werthvolle Jahre verſtreichen laſſen, ohne zu den Wählern je in Fühlung zu treten oder mit ihnen in ſolcher zu bleiben, wie es nöthig ge⸗ weſen wäre. Erſt unmittelbar vor den Wahlen hat man ſich auf ſeine Pflichten beſonnen und auch dann iſt die Arbeit weniger in dem Sinne hervorgetreten wie früher; man ſtellte die Ziele nicht voran, bezüglich deren Einigkeit herrſcht, ſondern verfuhr in umgekehrter Richtung. Es ſteht zu hoffen und darf erwartet h folche Selbſtkontrolle und Selhſthilfe bei ſonſt unbeſchränkter Freiheit der Einzelnen hoffen die Schweſtern den Krankenpflegeberuf auch als freien Beruf zu Ehren zu bringen, unlautere Elemente mehr und mehr aus ihrem Stand auszumerzen, Denn gerade im freien Pflegeberuf machen ſich unerfreulichſte Elemente breit, nicht werth das Schweſternkleid und den Schweſtern⸗ namen zu tragen, oft ganz unfähige Kräfte, die niemals zur Pflegerin ausgebildet wurden und ſich trotzdem Schweſtern neunen Wirkſamer aber als aller Staatsſchutz und alle Staatshilfe iſt es— bpir haben das ja auch im Lehrerinnenberuf geſehen— wenn die Angehörigen eines Berufes ſelbſt zuſammentreten, um ihrs Standesehre zu wahren und ihren Beruf durch eine vertieftere Aus⸗ bildung, für die die Normen dann freilich ſtaatlich feſtgelegt werden müſſen, durch hohe Anforderungen, die ſie an ſich ſelbſt ſtellen, auf eine immer höhere Stufe zu heben. Dieſem Ziele ſtreben die gut geleiteten Rothen⸗Kreuz⸗Verbände, dem gleichen Ziele ſtrebt auch die neubegründete Berufsorganiſation zu. Nicht gegen einander, ſondern neben einander können ſie beide wirken, ebenſo gut wie auch die auf konfeſſioneller Baſis begründeten Pflegeverbände. Ver⸗ ſchieden gearteten Frauen wird ſo die Möglichkeit, Pflegerin zu werden, geboten. Nicht ſchlechter ſind die Einen als die Andern, ſondern ſie können in aufopfernder Hingabe an ihren Beruf, in Zu⸗ verläſſigkeit und Tüchtigkeit alle miteinander wetteifern, einander gegenſeitig anſpornen, ihr Beſtes zu bieten, ihren Berufsangehörigen zu wahrer Befriedigung, der leidenden Menſchheit zum Segen. Welches iſt das Ziel der höheren Mädchenſchule? Bei der in Darmſtadt ſtattgehabten Tagung des 14. evangeliſch⸗ ſozialen Kongreſſes war ein Nachmittag den Intereſſen der Frau ge⸗ widmet. Fräulein Laura Herrmann, Oberlehrerin in Berlin ſprach über das Thema:„Welches iſt das Ziel der höheren Mädchenſchule 2“ Sie führte aus: Das weibliche Geſchlecht muß gleichen Antheil an dem Geſammt⸗ ſchatz des Wiſſens ſeines Volkess nehmen können; die Wege dazu dürfen nicht unter der Behauptung ſeiner geiſtigen Minderwerthig⸗ keit berſperrt werden. Die Eigenart des weiblichen Geſchlechts iſt eine von der Natur gewollte und in dieſer feſtbegründete, darum eine Wneral- Anzeger. Mafnnheim, 25. Junk. werden, daß auch namentlich die liberalen Parteien in Sachſen aus ihren Niederlagen die entſprechende Lehre ziehen. Verpflegung in Invalidenheimen. Der§ 25 des Invalidenverſicherungsgeſetzes gibt den Vor⸗ ſtänden der Landesverſicherungsanſtalten die Befugniß, Renten⸗ empfänger auf ihren Antrag in Invalidenheimen oder ähnlichen Anſtalten unterzubringen. Es ſoll dadurch der hülfloſen Lage Rechnung getragen werden, in der ſich manche alte und kränkliche insbeſondere alleinſtehende Rentenempfänger befinden. Von dieſer Befugniß haben in den beiden erſten Jahren nach dem Inkrafttreten des Invalidengeſetzes 1901 und 1902 ſieben An⸗ ſtalten, Berlin, Weſtfalen, Königreich Sachſen, Württemberg, Thüringen, Oldenburg und Braunſchweig, Gebrauch gemacht, und zwar ſind, ſoweit die Geſchäftsberichle das erſehen laſſen, in beiden Jahren 126 Rentenempfänger untergebracht worden, von denen bis Ende 1901 zuſammen 28 aus der Pflege aus⸗ ſchieden, und zwar 15 durch Tod, 4 auf eigenen Antrag und 9 in Folge Kündigung durch die Verſicherungsanſtalt, weil ſie ſich für die Hauspflege nicht eigneten. Die Verpflegung in Invaliden⸗ heimen kann Invalidenrentenempfängern beiderlei Geſchlechts zu⸗ geſtanden werden, jedoch haben die Verſicherungsanſtalten mit eigenen Heimen bisher nur Männer aufgenommen, während die Verſicherungsanſtalten, die ihren Rentenempfängern durch Zu⸗ ſchußzahlung die Aufnahme in Siechenhäuſer, Krankenhäufer, Stifte u.[. w. ermöglichen, leichter für beide Geſchlechter ſorgen können. Von den Anſtalten, die eigene Heime nicht beſttzen, über⸗ läßt Oldenburg es den Rentenempfängern, ſich ein Unterkommen in einer geeigneten Anſtalt zu ſuchen, und übernimmt dann innerhalb beſtimmter von dem Zuſtande und den ſonſtigen Ver⸗ hältniſſen des Pfleglings abhängiger Grenzen die Koſten. Weſt⸗ falen und Oldenburg wenden ſich an die zuſtändigen Gemeinde⸗ verbände, um ſie zu einem Zuſchuß zu den Pflegekoſten zu ver⸗ anlaſſen. Thüringen und Braunſchweig gehen mit dem Gedanken um, eigene Heime zu errichten und halten deshalb bei den Renten⸗ empfängern eine Umfrage, ob ſie bereit ſeien, gegen Verzicht auf ihre Rente in ein Invalidenheim einzutreten. Deutsches Reich. * Berlin, 24. Juni.(Für die Auslegung des Invaliden⸗Verſicherungsgeſetzes) iſt die Auf⸗ ſtellung des folgenden neuen Rechtsgrundſatzes Seitens des Reichsverſicherungsamts nicht unwichtig: Die Anrechnung von Krankheitszeiten iſt nicht davon abhängig, daß die Krankheit ſich unmittelbar an Arbeitswochen anſchließt, die durch Beitrags⸗ marken belegt ſind. Ausſchlaggebend iſt vielmehr, ob der Ver⸗ ſicherte in ſolchem Maße berufsmäßiger Lohnarbeiter iſt, daß in Anbetracht ſeiner geſammten Verhältniſſe die Annahme be⸗ gründet iſt, er würde während der Krankheitszeit eine ver⸗ ſicherungspflichtige Beſchäftigung gehabt haben, wenn er geſund geblieben wäre. —(Von den kontradiktoriſchen Verhand⸗ lungen über deutſche Kartelle) iſt jetzt auch Heft 3 „Verhandlungen über das Weſtfäliſche Koksſyndikat“ am 12. und 13. Mai 1903 im Buchhandel(bei Franz Siemenroth, Berlin) erſchienen. Heft 4 wird enthalten: die Verhandlungen über das Druckpapierſyndikat, die Hefte 5 und 6 werden bringen: die Ver⸗ handlungen über die Eiſenſyndikate und Kartelle(die Roheiſen⸗ ſyndikate, den Halbzeugverband, die Walzwerksvereinigungen, den Grobblech⸗ und Feinblechverband, das Walzdraht⸗ und Drahtſtiftſyndikat, die Abrechnungsſtelle für Ausfuhrvergüt⸗ ungen, ſowie die verſchiedenen Verbände, Syndikate und Kon⸗ bentionen, welche als Abnehmer dieſer Syndikate in Frage kommen.) usland. * Oeſterreich⸗Ungarn.(Die gemeinſame Volks⸗ berſammlung der deutſchen Parteien), welche in Wien geſtern tagte, hat einen Beſchlußantrag folgenden Inhalts angenommen: Die Verſammlung hält es für geboten, in allen Fragen, welche die nationalen Intereſſen des deutſchen Volkes und ſeine Stellung im Reiche berühren, ein einheitliches Vorgehen anzuſtreben. Sie beſchließt zu dieſem Zwecke, einen aus 14 Mitgliedern beſtehenden Vollzugsausſchuß einzuſetzen, ſowie aus den Mitgliedern des Vollzugsausſchuſſes einen engeren Ausſchuß von 4 Mitgliedern zu entſenden. Letzterer wird er⸗ mächtigt, im Einvernehmen mit einem weiteren Ausſchuß eine übereinſtimmende Beſchlußfaſſung der Vertreter des Verbändes in den erwähnten Fragen anzubahnen und die ſo gefaßten Be⸗ ſchlüſſe auszuführen. Sodann erfolgte die Wahl des Vollzugs⸗ ausſchuſſes und des engeren Ausſchuſſes. Großbritannien.(Deutſchland und Kanada) Im engliſchen Unterhaus richtete geſtern Black(lib.) an den Staats⸗ ſekretär Cranborne eine Anfrage, welche Schritte die Regierung ge⸗ FECCC than habe, Deutſchland zu veranlaſſen, die unterfchiedliche Be⸗ handlung Kanadas fallen zu laſſen, und ob in dieſem Zuſammen⸗ hang die Aufmerkſamkeit Deutſchlands auf die Gaſtfreundſchaft ge⸗ lenkt ſei, welche in den engliſchen Kohlenſtationen genieße. Cranborne erwiderte, die Schriftſtücke, welche darthun, was ge⸗ ſchehen iſt, würden bald veröffentlicht werden. Auf die zweite An⸗ frage antwortete er mit Nein. Auf eine andere Anfrage erklärte EChamberlain: Der Oberkommiſſar für Kanada erhob Namens der kanadiſchen Regierung in den Jahren 1898 und 1899 Vor⸗ ſtellungen wegen der Tariffrage, die durch den engliſchen Botſchafter in Berlin zur Kenntniß der deutſchen Regierung gebracht wurde. Im Jahre 1901, als ſich die Vorſtellungen als fruchtlos erwieſen hatten, beſprach die kanadiſche Regierung die Angelegenheit mit dem deutſchen Generalkonſul in nicht formeller Weiſe. Seit 1901 iſt kein formeller Gedankenaustauſch mit Kanada über den Gegenſtand ge⸗ pflogen. eE8 Intimes aus dem Konak, dem ſerbiſchen Aönigspalaſt. Der Belgrader Korreſpondent des„Giornale d' Italia“, der ſich über die abſichtliche Schweigſamkeit und die geheimnißvollen Geſten beklagt, die bei den ſerbiſchen Würdenträgern ſeit der Verſchwörung Mode geworden ſind und die Aufgabe der Korreſpondenten ſehr er⸗ ſchweren, iſt auf die Idee verfallen, den italieniſchen Kammer⸗ diener des Königs Alexander zu interviewen. Das „Tagebuch“ eines Kammerdieners iſt ſicher oft bei Weitem inſtruk⸗ tiver als alle diplomatiſchen Protokolle, und die Konaktragödie in der Beleuchtung der Hinterſtube iſt durchaus nicht ohne Intereſſe. Ueber⸗ dies fungirte Benjamino del Fabbro bereits 9 Jahre als Kam⸗ Werdiener des Serbenkönigs und war in alle Intimitäten des Konak⸗ palaſtes eingeweiht. Der König vertraute ihm unbedingt, ließ ſich von ihm auf ſeinen Reiſen begleiten, zu Bett bringen, das Früh⸗ ſtück ſerviren und bei Tiſch bedienen. Der Kammerdiener, der über den Untergang ſeines Herren ehrliche Thränen vergoſſen hat, hat ſich jetzt freilich bereits zu tröſten gewußt. Er hat nicht wie die wenigen anderen Getreuen des Königs die Flucht ergriffen, ſondern verſieht ſeinen Dienſt weiter bei der neuen Regierung. Immerhin war das Erſte, was er ſeinem Interviewer erzählte, eine Anerkennung der Güte des Königs. „König Milan, ja, der war ein Grobian“, meinte Benjamin, „aber König Alexander— Friede ſeiner Seele— war ſehr leutſelig und nachgiebig. Man konnte ihn ſogar für furchtſam halten, und das war er auch, er hatte z. B. Furcht, allein im Dunkeln zu ſchlafen. Seit ſeiner Verheirathung ſchlief er auch immer in demſelben Zimmer wie die Königin. Zuerſt ließ er ſich von mir zu Bett bringen, dann legte ſich auch die Königin hin; zie war immer die letzte und ſchloß die Thüren“.—„Und ſie liebten ſich wirklich?“„Der König betete die Königin Draga an, und ſie beſaß eine Kunſt darin, ſich Liebe zu erwerben. Sie verſtand es eben, den König ganz zu beherrſchen. Es war ſo weit gekommen, daß er nichts mehr ohne die Königin thun konnte.“—„Eine Art Suggeſtion alſo„So war es ohl. Thatſache iſt, daß ſie ihn unterjochten. Es waren zu viel Frauen im Hauſe! Außer der Königin die drei Schweſtern, eine immer eleganter als die andere, und dann die Tante Nikolitſch, ein ewig keifendes Frauenzimmer. Sie waren immer um den König herum, den ganzen Tag, und machten ihn kopflos. Warum er ſie nicht fortſchickte? Ja, das wäre der Königin zu ſehr wider den Strich gegangen, die ihre FJamilie mit Freundlichkeiten überhäufte. Sie ordnete Alles an, ſie befahl im Palaſte. Der König wagte nur ſelten eine Bemerkung. Uebrigens erreichte ſie auch mit einem Augen⸗ blinzeln vom König Alles, was ſie wollte. Sie zankten ſich faſt nie, und wenn einmal, ſo dauerte es nie lange. Die Königin ging dann eben mit ſehr ernſtem Geſicht fort, und kurz darauf lief der König hinter ihr her, um ſte wieder zu verſöhnen“. Der Kammerdiener Benjamin gehört zu den Wenigen, die von Draga auch etwas Gutes zu berichten wiſſen. Er erzählte mit einiger Rührung, wie beſorgt die Königin im vorigen Jahre um ihn gewefen ſet, als er an einer Lungenaffektion erkrankte. Sie ſandte ihm ihre Aerzte, Medizinen, gewährte ihm langen Urlaub u. ſ. w.„Sie war liebenswürdig mit allen Fremden, energiſch und reſolut dem König gegenüber, und im Allgemeinen nicht ſo hochmüthig, wie man's ihr nachſagt. Sie war im Grunde gut, nur ihre Familie durfte man ihr nicht antaſten.“—„Beſonders wohl den Bruder Nikodem?“ —„Ja, dieſer junge Burſche hat dem König mehr geſchadet, als die Königin; er war hochmüthig, herrſchſüchtig und ſpielte ſich im Palaſt förmlich als Herr auf, und Draga, die ſich doch von Niemand ſonſt etwas gefallen ließ, war ihm gegenüber ſchwach, ordnete ſich ihm allein unter, fürchtete nur ihn und litt es nicht, daß ihm irgendwie widerſprochen wurde. Alle waren wir erſtaunt über den Einfluß, den er allein auf Draga ausübte. Ueber ſeine Trunkſucht ſagt man nicht zu viel. Er brachbe bei Tiſch auch einmal den armen König ſo weit, daß er ſich kaum noch auf den Beinen halten konnte. Ohne dieſen Bruder hätte die Königin den König vielleicht günſtig beein⸗ flußt, denn ſie war ſehr intelligent.“—„Und der König?“—„Der König. war ein wenig beſchränkt“. »Heber die Einzelheiten, die der Tragödie vorangingen, theilte Benjamin mit, daß die Brüder und Schweſtern Dragas noch bis 11 Uhr im Konak geblieben wären. Der König wäre nachdenklich geweſen, hätte aber wohl kaum etwas geahnt. Die Königin dagegen war ſehr heiter und rief dem Bruder Nikodem beim Abſchied noch lachend die Worte nach:„Gute Nacht, Fürſt.—„Spielte das auf die Thronfolge an?“—„Wohl möglich, denn davon hätte die Königin nie und nimmer abgelaſſen“. Daß der König ſich ſelbſt getödtet hätte, wie es zuerſt hieß, erklärt Benjamin für unmöglich.„Er hakte ja beine Waffen, weder Säbel noch Revolber in ſeinem Schlafzimmer. Die Königin hatte es ſo mit ihren„bibelots“ angefüllt, daß für die Sachen des Königs kaum Platz war. Ueberdies haßte die Königin die Waffen, und der König handhabte ſie nur ungern. Er war wahrhaftig kein kriegeriſcher König. Schon die Flintenſchüſſe bei der Jagd und der Donner der Kanonen bei Nationalfeſten war ihm zu viel. Die militäriſchen Revuen waren ihm eine Laſt, obgleich er gerne Uniform anzog; aber weit lieber war es ihm, in ſeinem Ar⸗ beitszimmer Zeitungen und beſonders franzöſiſche Romane zu leſen, während die Königin Klavier ſpielte..„War denn Draga wirklich ſo ſchön?“„Ja, darüber kann man nicht ſtreiten! Wenn man ſie Morgens vor ihrer Toilette traf, merkte man freilich ein wenig ihre 40 Jahre, aber in Toilette war ſie bezaubernd, man gab ihr kaum 30 Jahre, und der König erſchien älter an ihrer Seite „Und die berühmte Schwangerſchaft?“„Das war freilich eine ſchöne Geſchichte. Die ganze Zeit über hat die Dienerſchaft ſich darüber luſtig gemacht. In Uebrigen aber bleibt Benjamin hier diskret.. Zu den Wahlen. Zur Wahl des nationalliberalen Kandidaten Günther ſchreibt die„Elbinger Zeitung“: Vielleicht zieht die konſervative Partei des Wahlkreiſes daraus die gute Lehre, daß die Zeit ein für allemal borüber iſt, wo einige wenige hohe Herren, die ſich für die mäß⸗ gebenden im Kreiſe halten, auf eigene Fauſt Reichstagskandidaten aufſtellen können. Die große Wählermaſſe läßt ſich eine derartige Anmaßung heutzutage nicht mehr gefallen und verſagt einfach die Gefolgſchaft. So iſt es den Konſervativen im Wahlkreiſe Oſterode⸗ Neidenburg ergangen. Die Wahl Günthers iſt nicht etwa dem An⸗ wachſen des Liberalismus, ſondern lediglich der Unzufriedenheit mit den örtlichen konſervativen Führern zuzuſchreiben.— Das amtliche Wahlergebniß lautet: Es ſind 15 883 giltige Stimmen abgegeben worden. Davon entfielen auf: von Oertzen(Bund der Landwirthe) 6198, Günther(liberal) 7954, Braun(Soz.) 1043, von Wolszlegier 401, Dr. Rzepnikowski 243 und 44 Stimmen waren zerſplittert. Günther⸗Neidenburg iſt ſonach mit 12 Stimmen Mehrheit zum Reichstagsabgeordneten gewählt. ** Die Wahl in Schwerin, in welcher leider der bisherige Vizepräſident des Reichstages, Büſing, unterlag, muß ſehr wahrſcheinlich für ungiltig erklärt werden, weil die Wahl⸗ liſten in Schwerin ſtatt 8 Tage nur 6 Tage ausgelegen haben. Nus Stadt und Cand. * Maunheim, 25 Juni 1903. *Der Landesverband der badiſchen Arbeitsnachweiſe beſchloß auf ſeinem letztjährigen Verbandstag, der Reklame für die Thätig⸗ keit der badiſchen Arbeitsnachweiſe künftighin ſeine Aufmerkſamkeit in erhöhtem Maße zuzuwenden. Die Einrichtung eines gleichartigen, ſtändigen, in Maſſe auftretenden und infolgedeſſen wirkſameren Hin⸗ weiſes auf die gemeinnützige Arbeitsvermittlung der öffentlichen Arbeitsnachweisanſtalten, als es die Zeitungsinſerate der einzelnen Anſtalten allein ſein können, erſchien dem Verband in Anbetracht der gedrückten Lage des Geſchäftslebens und Arbeitsmarktes als eine ſoziale Aufgabe von beſonderer Dringlichkeit. Als geeignetes Mittel hierfür wurde die Herſtellung eines für alle Anſtalten gemeinſamen Plakates ins Auge gefaßt, das möglichſt überall, wo die Arbeiter⸗ bebölkerung zu verkehren pflegt, angebracht werden ſollte. In dieſem Sinne wandte ſich der Verband unter Anderem an die Gr. General⸗ direktion der Badiſchen Staatseiſenbahnen mit der Bitte, die An⸗ ſtalten und Einrichtungen der Staatsbahnen dem Plakat des Ver⸗ bandes zugänglich zu machen. Durch Erlaß vom 15. Juni d. J. hat die Gr. Generaldirektion dieſem Wunſche nunmehr in weitgehender Weiſe entſprochen. Der Verband der badiſchen Arbeitsnachweiſe hat von der Generaldirektion die Erlaubniß erhalten, in den Warteſälen 3. Klaſſe, in den Schalterräumen und, was das Wichtigſte und Wirk⸗ ſamſte ſein wird, auch in allen Perſonenwagen 3. Klaſſe, ſowie in den Lokalzugswagen ſein Plakat auszuhängen. Dasfelbe enthält außer dem Namen der Städte, in denen öffentliche Arbeitsnachweiſe beſtehen, einen nachdrücklichen Hinweis auf die böllig unentgeltliche, alle Arbeitsgebiete umfaſſende Arbeitsvermittlung dieſer Anftalteg und die Vortheile, die mit ihrer Benutzung für die Arbeitſuchenden verbunden ſind, und ſoll, ſoweit es für Warteſäle u. ſ. w. hergeſtellt wird, künſtleriſch ausgeſchmückt werden. Dieſer Entſchluß Großth. Generaldirektion, das Plakat der öffentlichen Arbeitsnachweiſe zuzu⸗ laſſen, iſt aufs freudigſte und dankbarſte zu begrüßen. Die Ver⸗ waltung der Badiſchen Staatseiſenbahnen, die im Jahre 1901 ſchon durch Herabſetzung der Fahrpreiſe für ſolche Arbeitſuchende, denen von einer badiſchen Arbeitsnachweisanſtalt Gelegenheit zur Erlang⸗ ung einer auswärtigen Stelle verſchafft werden kann, ihr Intereſſe und Verſtändniß für das ſoziale Werk der öffentlichen Arbeitsver⸗ mittlung bekundete, hat damit der Sache des badiſchen Arbeitsnach⸗ weiſes wiederum einen großen Dienſt erwieſen. Denn es darf mit Sicherheit erwartet werden, daß die intenſibe Reklame, die den öffentlichen Arbeitsnachweiſen nunmehr ermöglicht iſt, die Frequenz eeeeeeeeeeeeee unzerſtörbare. Da dem tveiblichen Geſchlechte in erſter Linie nicht die Vertretung der Wiſſenſchaft zufällt, ſondern die Pflege des Hauſes und die Erziehung der Kinder, ſo hat die höhere Mädchenſchule nicht ausſchließlich eine Vorbereitung für die wiſſenſchaftliche Laufbahn zu geben. Der Lehrplan der Mädchenſchule hat infolge dieſer Doppelauf⸗ gabe eine Gliederung in den oberen Klaſſen zu erfahren: die Vor⸗ bereitung für das Weiterſtudium und das Berufsleben(Real⸗ ahmnaſtalkurſe), die mit dem Abiturium abſchließt, und die Aus⸗ bildung fürs häusliche Leben und das Verſtändniß zur Förderung gemeinnütziger Zwecke. Abgegangenen guten Schülerinnen muß, auf ihren Wunſch, die Theilnahme am Unterricht der Kleinen, unter Auf⸗ ſicht der Lehrerinnen, geſtattet werden, um ſie mit dem richtigen An⸗ leiten der Kinder verkraut zu machen. Die Schulzeit der höheren Mädchenſchule mu zehn Jahre umfaſſen; die des Realgymnaſiums zwölf Jahre. Fräulein von Szezepanski⸗Darmſtadt: Bis jetzt werden noch nicht einmal unſere beſtehenden höheren Mädchenſchulen aus⸗ genutzt. Nicht die Hälfte der Schülerinnen erreicht die erſte Klaſſe. Rednerin fordert obligatoriſche Fortbildungsſchulen im Anſchluß an die Volksſchule. Würden die Schülerinnen der höheren Mädchen⸗ ſchulen, die mit 14 Jahren jetzt zum großen Theil die Schule ver⸗ laſſen, noch zwei Jahre die Fortbildungsſchule mit den Volksſchüler⸗ innen zuſammen beſuchen müſſen, dann würden manche Eltern ihre Kinder der Schule noch belaſſen. Rednerin wünſcht ſtärkere Betonung von Deutſch, Naturgeſchichte, Zeichnen, Handarbeit, Rechnen und Zurückdrängen einer fremden Sprache in der höheren Mädchenſchule, oder ſchon Gabelung vom 12. Lebensjahre iſt. Die Fortbildungsſchule müſſe ſich mehr der Hauswirthſchaftskunde widmen, doch ſei eine zu große Stundenzahl zu vermeiden, 18 Stunden ſeien genügend.(Bei⸗ fall— Oberlehrerin Fräulein Martin⸗Trier meint: Der große Irrthum der alten Erziehungsmethode war der, daß man glaubte, das Leben der fungen Mädchen inhaltslos laſſen zu müſſen, damit der Mann es dann beglückend füllen könne.(Große Heiterkeit.) Der Mann ſucht dann vergebens in der beglückten Gefährtin di Gehilfin ſeines Lebens. man das Studium von Studentinnen an den preußiſchen Univerſitäten von der Erlaubniß der betreffenden Dozenten abhängig mache. Wer durch Ablegung des Abiturientenexamens gezeigt habe, daß es ihm mit dem Studium ernſt ſei, der müſſe auch immatrikulirt werden. Schuldirektor Henry Schmidt⸗Charlottenburg: Die Ent⸗ wickelung in allen Kulturſtaaten drängt die Frau hinaus ins Erwerbsleben, und weil ſie gewungen iſt, ſich auf eigene Füße zu ſtellen, hat ſie ſich die Nothwendigkeit klar gemacht: Du mußt lernen. Wiſſen verlangt man heute auch vom weiblichen Weſen. Wir müſſen einen feſten Organismus ſchaffen: neunjährige höhere Mädchenſchule, dann ein zehntes Jahr zur Vervollkommnung des Gelernten, für die Mädchen, die in die Familie zurückkehren. Dieſes zehnte Jahr dient für die Mädchen, die ſtudiven wollen, als Uebergangsjahr, darauf folgen drei Jahre der Vorbereitung zum Univerſitätsſtudium. Im Schlußwort erklärt Oberlehrerin Frl. Hoffmann⸗ Berkin, daß die Mädchenſchulen ſo eingerichtet werden müſſen, daß ſie den jungen Mädchen eine gute Bildung auf ihren Lebensweg mitgeben. Das Niveau der Bildung muß natürlich in der neueren Zeit erhöht werden, weil die allgemeine Bildung größer geworden iſt, Kultusminiſter v. Seydewitz über weibliche Bildung. Auf der 8. Generalverſammlung des Deutſchen Lehrerinnenvereins hielt der ſächftſche Kultusminiſter v. Seydewitz eine bemerkenswerthe Anſprache. Beſondere Beachtung verdient die folgende Auslaſſung:„Sie wollen im höheren Mädchen⸗ ſchulweſen gegen den Mechanismus in der Methode, gegen eine ein⸗ ſeitige Pflege des Gefühls ankämpfen und dagegen für Vertiefung der Bildung in beſchränkteren Wiſſensgebieten und für ſtrenge geiſtige Zucht eintreten. Ich zolle dem meinen vollen Beifall. Ich begrüße es mit Freude, wenn auch auf dem Gebiete des höheren Mädchen⸗ ſchulweſens dem Dilettantismus entgegengearbeitet wird. Die War⸗ nung vor einer einſeitigen Pflege des Gemüthslebens iſt gerade hier gerechtfertigt, weil die Frau in der Regel in erſter Linie nach dem Gefühl zu urtheilen pflegt. Wir werden uns aber auch davor hüten müſſen, daß etwa die ſchönen Seiten der weiblichen Natur ins Frau Prof. Krückenberg⸗Bonn wendet ſich dagegen, daß Männliche verzerrt werden.“ Der Miniſter führte weiter aus, als Ziele der höheren Töchterſchulen ſei feſtzuhalten eine Vertiefung der allgemeinen Bildung, einerſeits mit beſonderer Betonung der religiös⸗ſittlichen, nationalen und äſthetiſchen Seite und anderer⸗ ſeits mit beſonderer Rückſicht auf diejenigen Kreiſe, aus denen die Schülerinnen meiſtens kommen und in denen ſie vorausſichtlich ihre Lebensthätigkeit entfalten werden. Daneben müſſe aber die höhere Töchterſchule auch eine feſte Baſis für eine ſpätere ſelbſtſtändige Erwerbsthätigkeit vermitteln und zu hauspraktiſcher Tüchtigkeit mit⸗ erziehen.(Wie hier angefügt ſei, erhob der Deutſche Lehrerinnenn⸗ verein von Neuem ſeine Forderungen nach Verleihung des Gemeinde⸗ wahlrechts an die Frauen, nach Mitgliedſchaft in der Ortsſchul⸗ behörde und in der Aufſicht über das ſtädtiſche Schulweſen als ſtädtiſche Beamte.) Frauenſtudium. Die Zahl der an deutſchen Univerſitäten ſtudirenden Frauen weiſt in dieſem Semeſter einen erheblichen Rückgang gegen das Vorjahr auf, der ſich vor Allem wohl aus den in Preußen erlaſſenen ſtrengen Beſtimmungen gegen die Ausländerinnen erklärt. Während im Winterſemeſter 1902/1903 an den deutſchen Univerſitäten im Ganzen 1271 Frauen zum Beſuch von Vorleſungen berechtigt waren, iſt dieſe Zahl in dieſem Semeſter auf etwa 850 heruntergegangen; das genaue Ergebniß läßt ſich im Augenblick noch nicht feſtellen, da die in den amtlichen Verzeichniſſen des laufenden Semeſters gegebe⸗ nen Zahlen nur vorläufige ſind. Beſonders auffallend iſt der Unter⸗ ſchied in Preußen, wo von den etwa 900 weiblichen Hörern des vorigen Winters in dieſem Semeſter nur 529 gegenüberſtehen. In Berlin zumal iſt die Zahl der Hörerinnen faſt um die Hälfte verringert (293: 560), auch Breslau(61: 114), Königsberg(33: 59) und (293 560), auch Breslau(61 114), Königsberg(88: 59) und Marburg(9: 20) zeigen einen erheblichen Rückgang. Kiel hat eine eine Zunahme(17 14). In Greifswald ſind überhaupt keine Hörerinnen verzeichnet. Die einzigen Univerſitäten, an denen Frauen immatrikulirt werden können, die badiſchen, bhaben einen Zu⸗ Mannheim, 25. Juni, General⸗unzerger. 55 Selte. dieſer Anſtalten ganz erheblich und Daburch 18 Vermtinder ung der Arbeitsloſigkeit, zum Ausgleich zwiſchen dem Stellenangebor und der Stellennachfrage weſentlich ee wird. Wohlthätigkeitsaufführung. Der für dieſe Veranſtaltung be⸗ ſtimmte Tag iſt näher gerückt, und wir ſehen uns veranlaßt, im Hin⸗ blick auf den edlen Zweck, den Wunſch auszuſprechen, es möchten die im Preis zu 40, zu 1/ und zu höheren Preiſen noch vorhandenen Eintrittskarten freundliche K Käufer finden. Der geſangliche Theil der Aufführung iſt in der Preſſe wiederholt worden, und es prübrigt nur noch, darguf aufmerkſam zu machen, daß für Geſang⸗ bereine der Frankfurter Stundenchor von beſonderem Intereſſe ſein wird. Bezüglich des turneriſchen Theiles der Aufführung wollen wir noch einiges mittheilen. Auf den großen Turnlehrerverſammlungen, die hier und in Karlsruhe ſtattfanden, hatte Jedermann Gelegenheit, ſich dabon zu überzeugen, 5 die gymnaſtiſche Jugenderziehung in Baden dank der ſchon über drei Jahrzehnte lang andauernden uner⸗ müdlichen Arbeit des Hofrathes Maul und ſeiner Schüler überaus fröhlich gedeiht. In Mannheim hatte man auch ſonſt noch oft Gelegen⸗ heit, das wahrzunehmen. Da aber die turneriſchen Veranſtaltungen an Werktagen ſtattfanden, ſo wird jetzt auch hier Mancher das erſte Mal dazukommen, ſich der Vollkommenheit und hohen Schönheit der turneriſchen Leiſtungen au erfreuen. Durch die in unſerem Lande eingeführte vorzügliche Turnmethode iſt es möglich geworden, auch im Gerätheturnen die Kinder ſo ſicher emporzuführen, daß die Uebungsgruppen von ganzen Klaſſen zuletzt unter Muſikbegleitung taktmäßig ausgeführt werden können. Es ſind das Leiſtungen, um die uns Turnmeiſter anderer Länder beneiden und die im Roſengarten die Zuſchauer gewiß höchlich überraſchen und erfreuen. Letztere werden davon überzeugt werden, daß man Recht hat, wenn man das Turnen die Poeſie des Leibes nennt, daß man aber auch die rhythmiſche, muſikbegleitete Körperbewegung eine vergeiſtigte Arbeit, daß man ſie die Poeſie der Gymnaſtik nennen kann. Im Roſengarten wird am nächſten Sonntag Jedermann vergnügt der im Gewand der Freude einherſchreitenden Kinderarbeit folgen, und jeder wird er⸗ kennen, daß der Rhythmus ein wichtiger äſthetiſcher Erziehungsfaktor iſt, und daß es den Kleinen ein hoher Genuß ſein muß, wenn ſie durch praktiſche Erzieherarbeit in die Lage gebracht worden ſind, ſchwer Erlernbares mit ſpielender Leichtigkeit bewältigen zu können, ſobald der Klavierſpieler gleſchſam als Souffleur mitwirkt.— Wenn wir hier noch anführen, daß in den 4 Knabenhorkabtheilungen ſtändig üher 300 Zöglinge untergebracht ſind und in den 3 Mädchenhort⸗ abtheilungen etwa 160 Kinder, und daß der Verein für Ferienkolonien ſich jedjährlich um etwa 440 leidende Kinder annimmt, ſo werden wir damit ſicher noch Manchen beſtimmen, die gute Sache zu fördern. Auf die Frage, ob auch ein Dank ſei, haben wir zu antworten: Gehet im Auguſt bei der Rückkehr unſerer Koloniſten an den Bahnhof und ſeht es mit an, wie die Angehörigen der bleichwangig abgereiſten und rothwangig heimgekehrten Kinder deren Führer und Führerinnen entgegeneilen! Geht um die Weihnachtszeit in die Beſcheerungs⸗ lokale der Hortzöglinge und ſeht wie Väter und Mütter den Hort⸗ leitern und Hortleiterinnen dankbar die Hand drücken! Der innigſte Dank aber iſt unausgeſprochen in den Herzen der Kinder und trägt ſicher die reichſten Früchte. *Apollotheater. Ueber die K Kapelle des 1. Garde⸗Ulanenregi⸗ ments, welche am kommenden Montag im Apollotheater konzertirt, ſchreibt das Leipziger Tageblatt: Das aus 23 Muſikern beſtehende Trompeterkorps zeugt von einer guten muſikaliſchen Disziplin und ihr Dirigent führt mit künſtleriſchem Verſtändniß ſeine Aufgabe aus. Namentlich frappirte die weiche Tongebung und ein ſorgfältiges Beachten der Vortragszeichen. Aber auch in virtuoſer Beziehung kann die Kapelle bei dem Vortrag von Soli⸗ und Enſembleſtücken (Zigeunerlied von Hirſchfeld und Arie aus Aida) ſich hören laſſen. Eine ſehr intereſſante Nummer des reichhaltigen Programms bildete die neue Kompoſttion des Berliner Hochſchullehrers Kosleck„Im Lager Kaiſer Barbaroſſas“, welche auf alten hiſtoriſchen Blasinſtru⸗ menten mit ſorgfältiger Schattirung vorgetragen wurde und allſei⸗ kigen e fand. *„Von denen, die nicht alle werden“, wird aus Schwaben eine vriginelle Geſchichte erzählt. In einem Provinzblatt hatten ſich einige Witzbolde eine Annonee geleiſtet, welche gegen Einſendung von 20 Mark ein Pulver berhieß, das, den Schafen eingegeben, deren Wolle verfeinern ſollte. Ein pfiffiger Landwirth leiſtete den Betrag und erhielt ihn aber wieder zurück mit dem Bemerken:„Geehrter Herr! In einer Geſellſchaft iſt gewettet worden, man könne den größten Unſinn in die Zeitung ſetzen, es fänden ſich immer SEſel, welche darauf reinfallen. Sie ſind bereits der zwanzigſte, der ſich gemeldet hat. Anbei Ihre Leiſtung retour. Mit ausgezeichneter Hochachtung(D u. ſ. w. Nus dem Großherzogthum. Oie. Karlsruhe, 24. Junf. Hier wurde ein 20 Jahre altes Dienſtmädchen aus Ichenheim verhaftet, weil es einer Fabrikarbei⸗ terin ein Sparkaſſenbuch über 358%/ ſtahl und davon 200 erhob. 0.e. Baden⸗Baden, 24. Juni. Das Erbgroßherzogspaar begibt ſich vorausſichtlich morgen auf mehrere Wochen nach Stockholm und Tullgarn zum Beſuche der kronpringlich ſchediſchen Herrſchaften. .6. Gernsbach, 24. Juni. In Scheuern wurde dem 19jährigen Fr. Vöhner von dort im Streite mit einem Stock derart auf den Kopf geſchlagen, daß die Hirnſchale durchſchlagen und die Stockſpitze in dieſelbe eingedrungen iſt. Den Schwerverletzten brachte man in das hieſige Spital, während zwei an der Schlägerei betheiligte Burſchen, der eine von hier und der andere von worden ſind Pfalz, Heſſen und Umgebung. * Landau, 24. Juni. Vom 27. bis 29. Juni findet hier der 30. Stenographentag des ſüdweſtdeutſchen Verbandes ſtatt, der ſich durch die Einweihung der Gabelsberger⸗Gedenktafel, die am Hoter „Schwan“, der Stätte von Gabelsbergers Wirken, angebracht werden ſoll, beſonders glanzvoll geſtalten wird Gabelsberger war genau vor 70, Jahren durch Miniſterialentſchließung beauftragt, in Landau die aufſehenerregende Aſſiſenverhandlung gegen Dr. Wirth, Sieben⸗ pfeifer und Genoſſen ſtenographiſch aufzunehmen. *Mainz, 24. Juni. Ein eigenartiger Rechtsſtreir mit der Rubrik:„Großherzog Ernſt Ludwig von Heſſen gegen Hofmöbel⸗ fabrikant Glückert hier“, beſchäftigt das Darmſtädter Landgericht. lückert erwarb ſ. Zt. von der Großherzoglichen Kabinetsdirektion r ſog. Künſtlerkolonie auf dem Alexandraweg zwei Grundſtücke, r bebaut hat. Nach dem geſchloſſenen Vertrag hat er ſich ver⸗ flichtet, keine— auf dem Dache zu trocknen, was als dingliche wachs: in Fr. eibur 9 ſind 22 gegen 17 immatrikulirt, in Heidel⸗ berg heträgt die Zahl der Immatrikulirten und der Hörerinnen zu⸗ ammen 92 gegen 42 im vorigen Semeſter. Von den übrigen deutſchen ſitäten führen nur Roſtock und Münſter keine weiblichen Hörer ider erlauben die amtlichen Tabellen keinen amtlichen Ueber⸗ er die Betheiligung des Auslandes an der der weiblichen Notisbuch. In der ebbgen Fakultät der Wiener Uni verſitä ind kürzlich wieder drei Frauen zu Doktorinnen promovirt worden: Fräuleins Luiſe Cile v. Czerny, Olga Steindler und Elſa Bienenfeld aus Wien. Als Hauptfächer wählten die drei ichte, Phyſik und Mufikwiſſenſchaft. Fräulein Dr. ſte im vorigen Jahre eine Arbeit„Ueber die i del Gerechtigkeik zu Gunſten des dem Großherzog gehörigen Nachbar⸗ grundſtücks gewahrt wurde.— Nun trocknet er doch Wäſche und iſt auf Unterlaſſung ſolcher Handlung gerichtlich belangt. Gerichtszeſtung. Mannheim, 24. Juni.(Strafkammer.) Vorſitzen⸗ der: Herr Landgerichtsdirektor Zehnter. Vertreter der Großh. Staatsbehörde: Herr Ref. Maſier. Es kamen zur eeee 1. und 2. Der 17 Jahre alte Taglöhner Ludz wig Trunk, der aus einem Neubau verſchiedenes Werkzeug ſtahl und einen Saukopf⸗ ofen zerſchlug, um die Stücke zu verkaufen, wird zu 4 Tagen Ge⸗ fängniß verurtheilt.— Drei Frauen, Leonhard Radenheimer au, Magdale na Möller und Katharina Kirchner, welche am Binnenhafen Kohlen an Plätzen ſammelten, wo dieſel ben allzu dick 1019 erhalten wegen Diebſtahls 1 Woche, 3 Monate und 4 Monate Gefängniß. Die beiden Letzteren ſind oft vorbeſtraft. 3. Ein geriebener Fechtbruder iſt der 34 Jahre alte Hauſirer Karl Meißner aus Hirſchberg i. Schl. Um bei wohlthätigen Damen perſönlich vorſprechen zu können, gab er ſich als Architekt und Kunſtmaler aus. Er habe in Karlsruhe Beſchäftigung in Ausſicht, nur fehle es ihm momentan an Reiſegeld. Meißner haßt nichts ſo ſehr wie die Arbeit. Er war nicht nur ſchon im Zuchthaus, ſondern auch wiederholt im Arbeitshaus. Er ſchwindelt und ficht ſich durch die Welt, dabei auf Damengeſellſchaft z zu verzichten. Mit ſeinen Freunden im Zuſchauerraum unterhält er 7555 während das Gericht ſich zur Berathung zurückgezogen hat, vermittelſt der Zeichenſprache. Das Gericht erkennt auf 4 Monate Gefängniß und 3 Wochen Haft. 4. Wegen groben Unfugs iſt die Dienſtmagd Anna Faber aus Schweinfurt vom Schöffengericht zu 10 Tagen Haft verurtheilt wor⸗ den. Sie ſoll ſich auf der Straße Herren bemerkbar gemacht haben. Nach der Verhandlung erklärte ſie im Korridor, Polizeiſergeant Laible habe einen Meineid geleiſtet; er habe behauptet, ſie hätte „Pſt!“ gemacht, während das zwei Herren gemacht hätten. Dem Sergeant Laible kam die Aeußerung der Faber zu Ohren und er erſtattete darüber dem Bezirksamt Meldung. Heute hat ſich die Faber wegen Beamtenbeleidigung zu verantworten. Ihr Vertheidiger, .⸗A. Dr. Köhler, beantragt Einſtellung des Verfahrens. Die Meldung des Sergeanten ſei kein Strafantrag und ohne Strafantrag könne die Sache nicht verfolgt werden. Es liege aber auch gar keine Beamtenbeleidigung vor und für eine Privatklage ſei Verjährung eingetreten. Das Gericht erkennt, daß das Verfahren einzuſtellen ſei und die Staatskaſſe die Koſten zu tragen habe. Eine beſondere Berufspflicht habe der Sergeant nicht erfüllt, als er ſeine Ausſage machte, ſondern die Pflicht, als Zeuge aufzutreten, ſei eine allgemeine Bürgerpflicht. Seine vorgeſetzte Behörde konnte im vorliegenden Falle einen giltigen Strafantrag nicht ſtellen. Es war zu unter⸗ ſuchen, ob in der Meldung nicht ein Strafantrag zu erblicken wäre. Auch dieſe Frage mußte nach der Meinung des Gerichts verneint werden. Das Schriftſtück, das an die Polizeidirektion gerichtet war, mußte unzweifelhaft zum Ausdruck bringen, daß damit das Straf⸗ verfahren herbeigeführt werden ſollte. Das ſei mit der Meldung Laibles nicht der Fall geweſen. Er habe lediglich ſeiner vorgeſetzten Behörde überlaſſen, Strafantrag zu erheben, offenbar wohl in der Annahme, daß die Behörde auf Grund des§ 196.St..B. dies thun werde. Theater, Runſt und(iſſenſchaft. Hochſchule für Muſik in Mannheim. Die diesjährigen öffent⸗ lichen Prüfungsaufführungen nehmen am Montag, 29. Juni, Abends 7 Uhr, im Bernhardushof ihren Anfang und werden zunächſt fort⸗ geſetzt am 30. Juni,.,., 4. und 6. Juli. Zu dieſen Aufführungen ſind Einladungen ergangen. Sonſtigen Intereſſenten wird Sekretariat(M 1, 8) über Eintrittsbedingungen Auskunft ertheilt. Heueſte Bachrichten und Telegramme. Orivat-Telegramme des„General-Hnzeigers“. * Berlin, 25. Juni. Der„Nat.⸗Zig.“ zufolge iſt der Reichskanzler, der Vormittags ſeiner Wahlpflicht genügte und auf Einladung des Kaiſers Mittags nach Kiel, reiſte, völlig wiederhergeſtellt und beabſichtigt bald nach der Rückkehr von Kiel den gewohnten Sommeraufent⸗ halt in Norderney zu nehmen. * Leipzig, 25. Juni. die Mühle, die Tiſchlerei und Bäckerei des Conſum⸗ vereins in Leipzig⸗Plagwitz in Flammen Auch ein benach⸗ bartes Fabrikgebäude ſoll vom Feuer, das noch Nachmittags 1 Uhr im Wachſen begriffen iſt, bereits ergriffen ſein. Soweit bisher bekannt, ſind Menſchen nicht verunglückt. Die Entſtehungsurſache iſt noch nicht feſtgeſtellt. * Karlsbad, 25. Junj. Dragonerleutnant Hoffmann aus Stuttgart gab in einem hieſigen Hotel heute früh vier Revol⸗ verſ chüſſ e auf Fräulein Rinnlin, die Tochter des Kommerzien⸗ raths Rinnlin aus Stuttgart ab und erſcho 5 ſich dann ſelbſt. Frl. Rinnlin iſt ſchwer verletzt. * Rom, 25. Juni. Der Papſt hielt heute Vormittag Uhr, umgeben von 20 Kardinälen und dem großen Stabe, in der Scala Regina ein öffentliches Konſiſtorium ab, um den neuen Kardinälen, die geſtern das große Barett, nicht den Kardinalshut erhalten haben, den Kardinalshut aufzuſetzen. Das diplomatiſche Korps, der römiſche Adel, die Ritter des Maltheſerordens und zahlreiche Eingeladenen waren zugegen. Die prunkvolle Ceremonie dauerte 40 Minuten. Der Papſt er⸗ freut ſich ausgezeichneter Geſundheit und wurde in der Sckala Regina und in der Scala Dukala von Hunderten von Einge⸗ ladenen begrüßt. In dem auf das öffentliche folgende geheime Konſtſtorium ernannte der Papſt mehrere Biſchöfe und beſtätigte die ſchon früher durch ein Breve vorgenommenen Ernennungen, darunter die des Erzbiſchofs von Köln. Die Kieler Woche. *Kiel, 25. Juni. Die Regatta der Kieler Woche wurde heute Vormiktag 9 Uhr 5 Min. mit der Binnenregatta des kaiſerlichen Pachtklubes eröffnet. In zwei Abtheilungen ſtarteten bei flauem Nordoſt 28 Pachten. Der Kaiſer begab ſich um 9 Uhr in die Marineakademie und übergab der Akademie eine von Profeſſor Uechtritz geſchaffene Büſte des Obriſten Hille als Pendant zur Raulé⸗Büſte, welche auf dem Treppenpodeſt der Akademie Aufſtellung gefunden hat. Von hier fuhr der Kaiſer an Bord des Hafenſchiffes„Neptun“, um dort einen Vortrag über Funkentelegraphie zu hören. Der kleine Kreuzer„Nymphe“ wird mit dem„Neptun“ eines Telegraphieverſuchs in Verbind⸗ ung treten. * Kiel, 25. Juni. Der Kaiſer beſuchte nach 1 Aufenthalt auf dem Hafenſchiff„Neptun“ die Torpedoinſpektion und begab ſich kurz nach 11½ Uhr nach dem amerfkaniſchen Flaggenſchiff„Kearſarge“. Sämmtliche Schiffe ſetzten im Großtopp die deutſ che Kriegsflagge und feuerken einen Salut von 33 Schüſſen. AKiel, 25. 9 1 Bei Segelwind aus Nordoſt begann heute Mittag 12 Uhr die erſte Wettfahrt der Sonderklaſſe der Hachten des kaiſerlichen Hachtklubs Ad des vereins. Er iener 11 im Seit heute Vormittag 11 Uhr ſtehen graphirt: *Helgoland, 25. Juni. Die Pachten, die am fechſten Rennen von Dober nach Helgoland theilnahmen, ſind in⸗ folge von N Windſtille erſt geſtern Abend hier eingetroffen. Den Sieg errang die Jahl„Fiena“, den zwoiten Preis der Kutter„Fiona“, Dritter wurde der Kutter„Nicandra“, Vierter der Schoner„Adela“. * Berlin, 25. Reichskanzler Graf Bülo w begibt ſich nach Kiel. 5 Pe Mork Finß N i e amerik kaniſche en Preſſe Aher Ki el ſind in allgemein herzlichem Tone gehalten. So ſchreibt der„Sun“ in einem Leitartikel: Wir hoffen, daß kein Regentropfen auf beider Länder eeee ee falle, daß die Feſtlichkeiten in Fröhlichkeit verlaufen, daß die Wettfahrten, ob Sieg oder Niederlage, die gute Kameradſchaft nicht beeinträchtigen möge. Vunf. Zur Miniſterkriſe in Ungarn. * Budapeſt, 25. Juni. Das„Ungar. Korr.⸗Bureau“ meldet aus Wien: Graf Khuen⸗Hedervary erſchien heute Vormittag 9 Uhr in beſonderer Audienz beim Kaiſer, um über die Ex⸗ gebniſſe ſeiner Konferenzen mit parlamentariſchen Perſönlichkeiten Bericht zu erſtatten. Auf Grund des Berichts wurde Graf Khuen⸗ Hedervary vom Kaiſer mit der Bildung des Kabinets betraut. Dor deſignirte Miniſterpräſident wird N dachmittags 1½ Uhr nochmals in Audienz empfangen. Baron Fejervary wird um 12½% Uhr beim Kaiſer in Audienz erſcheinen. Graf Khuen und der Honved⸗ Miniſter beabſichtigen, heule um 3 Uhr nach Budapeſt zurückzukehren. Graf Khuen wird ſich in Budapeſt vorerſt der Miſſion der Kabinets⸗ bildung widmen und ſo raſch als möglich nach Wien zurückkehren, um über die Beſetzung der einzelnen Reſſorts dem Kaiſer Vorſchläge zu uUnterbreiten. *Wien, 25. Juni. Sämmtliche Blätter bezeichnen die Kapi⸗ tulation vor Koſſuth und der ungariſchen Obſtruktihn als einen unheilbaren Schlag für die Monarchie. Der 24. Juni 1903 ſei ein unheilvolles Datum geworden. Die Ge rüchte über die Demiſſion des Kriegsminiſters werden dementirt, (FIrkf. Ztg.) Sum Thronwechſel in Ser bien. Bom geſtrigen Abend. Als König Peter geſtern Nachmittag in Begleitung des dienſt⸗ 8 thuenden Oberſt ohne Eskorte durch die entlegenſten Straßen fuhr, ließ er mehrmals anhalten und ſprach mit den Leuten. So auch in einer kleinen Gaſſe, wo er ſich mit einer Gruppe Kinder unter⸗ hielt. Ant dem Fackelzug taren gegen 15 000 Perſonen be⸗ theiligt. Auf die Anſprache des Bürgermeiſters antwortete der König, er werde alle ſeine Kräfte dem 998 geprüften Vaterlandes widmen. Der Eid, den der König heute ablegt, hat folgenden Wortlant„Ich, P Karageorgiewitſch, ſchwöre, indem ich den Thron des Königre Serbien beſteige und die königliche Macht übernehme, bei Gott Allmächtigen und bei Allem, was mir das Heiligſte und Theu auf dieſer Welt iſt, daß ich die Unabhängigkeit Serbiens und die Ei heit der ſtaatlichen Verwaltung ſchützen, daß ich die Verfaſſm Landes unverletzlich erhalten, daß ich nach dieſer und nach de ſetzen regieren und daß ich in allen meinen Unternehmunge Handlungen das Wohl des Volkes vor Augen haben werde. Indem ich dieſen meinen Schwur feierlich vor Gott und dem Volke thu Richterſtuhle Rechenſchaft geben werde. So wahr mir Gott der helfe! Amen.“ Nach der Eidesleiſtung begibt ſich der König zur Truppenparade. An derſelben nehmen die Mili akademie, die Infanterie⸗Unteroffizierſchule, das.,., 8. und Infanterieregiment, die Sanitätstruppen, Kavaller Artillerie theil. *Belgrad, 25. Juni. Nach der Sibeskeiſth d Königs fand heute Vormittag bei Trupp parade Die ebelanon. d die genteinſant Sitzung nit der An 10 König den Eid auf die Verfaſſung ablege. Um 9 Uhr 2 M der König ein, die Bruſt mit Orden geſchmückt und in Be der Miniſter. Zunächſt ſprach der Metropolit ein ku Hierauf legte der König mit lauter Stimme den Eid a vom Metropoliten vorgeleſenen Formel. Lebhafte Ziviorr ſammlung begleiteten die Eidesablegung. Nachdem der Metr; den Segen geſprochen hatte, ſtimmten die Anweſenden ein Lie Der König verabſchiedete ſich mit den Worten:„Mit Gott, B und begab ſich zur Truppenſchau. 355 Peter I.— hoffüähig! Vom Verlage des Gothaiſchen Hofkalend ſchloſſen worden, den neuen ſerbiſchen König Pet Spalten dieſes Jahrbuchs aufzunehmen. Der Name der 7 Karageorgiewitſch iſt bisher in dieſem Kalender mit Stillſchw übergangen worden, und auch auf erſt unlängſt bei Lebzei Alexanders geſtellte direkte Anſprüche auf den Hofkalender ablehnender Beſcheid ertheilt worden. werden georgiewitſch die Obrenowitſch ablöſen. Geſchäftliches, (Außerhalb der Verantwortung der Redaktio⸗ HHautausſchlüge, Miteſſer, Jucken der Haut, fahle, gelbe, faltige Haut iſt auf den Gebrauch ſchlecht Seifen Zurückzuführen. Benützen Sie da nur die all Kuhn ſche Glycerin⸗ Schwefelmilch⸗Se den bedeutendſten Aerzten empfohlen wird. Nur echt mit de Franz Kuhn, Kronenparfümerie Nütrnberg, die Sie beachten langen müſſen hier in Apotheken, Drogerien und Parf erf * Golkswirthschaft. Riebeckſche Montanwerke.⸗G. Aus Halle wird In der unter dem Vorſitze des geheimen Juſti im Geſchäftslokale der Geſellſchaft geſtern hier abgehalten verſammlung der Riebeck'ſchen Montanwerke.⸗G. war⸗ näre anweſend, welche 1796 Stimmen vertraten. Bilanz, ſowie die Gewinn⸗ und Verluſtrechnun laufene Geſchäftsjahr wurden ebenſo wie der Beri und des Auffichtsraths genehmigt, waltungsorgane entſprechend, die Vertheilung einer ſo rt und, einem Antrag Dividen de von 12½ pet. beſchloſſen. ſichtsrathe 17 Entlaſtung ertheilt 50 50 4, Sefte. — Wieneral⸗Anzeigner: Mannheim) 25. J Kurs blatt der Manchelmer Produltenl örfe vom 25. Juni. Wenen hierländ.—.——17.50 ee 11.50—18.— „ norddeutſcher 17.50—17.75„Donau—.—.— „ ruſf. Azima 17.50—18.— Ja Plaka 18———— „ Ulka 17.25—18.— goßlreps, d. neuer 24.———.— „ Theodoſſa 18.28—18.50 wicken—.——18.— „ Saxonska——. 1.—— „ Taganrog 17.7518.—„ II———.— „ bumäniſcher 17.75—19.25 5„neuerbfälzer————.— „ am. Winter 17.75——.„ Luzerne 100.—110.— „ Manitobal———.—„ Provenc. 110.—115.— „Eſparſette 30.——32.— „ Kanſas I 17.50——,— Leinäl mit Faß———55.— „ Californier—.——.—„ bet Waggon—.——53.— La Plata 17.85—18.—Nübzl in Faß delnen 125———„ bei Wagaon———54.— 15.35——.—Am. Petroleum Faß Noggen, pfälz. „ vnſſiſcher 14.50—14.75 fr. mit 20% Tarag— „ rumäniſcher——.— Am. Petrol. Magg.—.—28. „ norddeutſcher 15.10——.— Am. Petrol. in Ciſt. „ amerik, f. 100ko nekto verzollt—.——19. 40 Gerſte, bierländ.—.——16.7 Ruſſ. Nobel in Faß—.——238. 5 „ Pfälzer 16.7—17.— dto. Wagg.—— 20.80 „ Ungariſche——— dko. Ciſt.— 985 12.75——.— Ruff. Meteor in Faß—.——28 erſte rum. Bran—.——.— dto. 0— Hafer, bad. 14.50—15.— dto. Eiſt.—.——18. 40 „rufſiſcher 18.75—15.—Ruſſ. gewöhnl.in Faß——0 „norddeutſcher———..— dto. Wagg——. 10 Hafer, württb. Alv——.— dto. Ciſt.—.—11.50 „ amerik. weißer—.——.—— Nohſprit, verſteuert—.— 118.50 70er Sprit—.——51.50 Joer do. unverſt. 35.50—. Nr. 00 90 1 8 8 4 3— U 28.— 26.— 24.— 25.— 22— 5 Rogaenmeb!l Nr. 0) 23.— 19 20.— Weizen feſter. Mannheimer Eſſektenbörſe vom 25 Juni.(Offizieller Bericht.) An der heutigen Börſe notirten von Bank⸗Aktien: Oberrhenmſche 96., Pfälziſche 107 bez. und Süddeutſche 101.80 G. 102 B. Von berel⸗Attien gingen e Brauerei zu 1405 Speyer zu 128 Proz. und Mannh. Aktien⸗ brauerei(Mayerhof) zu 157.50 Proz. Weitere Notirungen: Ober⸗ ⸗Aktien 340., Aktiengeſellſchaft für Seil⸗ rheiniſche Verſicherungs induſtrie 109.30 bez. Gutjahr⸗Obligationen 102 Geld. Uebriges unverändert. Proz. um. Ferner wurden geſucht: Schwarz, 2 8 eoen Pfandbrieſe. Iuduſtule⸗Obligation. 400 hein. Hyp.⸗B. un. 100 100 5 byN 0% Akf.⸗Gef. f. Seflindu⸗ 9 8%„„„ alle M. 97.60 bi ſtrte rick:. 105% 101.50 G 5%„„ unk.1904 48.40 h. 39 Nad..⸗GG. f. Nhſchifff 80 Communqal 98.30 6. Sbetr. 102.— G 2 4½60.Hlirklin⸗u. Sodaf10f.80 G Städte⸗Aulehen. 4% Kleinlein, Heſobg. M—.— 84½% Freiburg ſ. B. 99.90 J3% Büraf,yaußaus Ronpſlol.— B %6Karfsrußher n. J. 18a6 90.— ½% Myarßaus 3ʃ½ 6ſ½% Lahr v. J. 1902 190. b⸗ Aft.⸗„Mef, in Speyer 102.75 6˙ 40% Ludspigsbaſen von 1900%/102.60 Kf4½% Vfälz. ECbamotte u. 2J% Ludwigshafen—.— Thoanmerf.⸗G. Eiſenb 101.— G 40% 0 109.95 C4% Herrenmüble Genz 98.— G 3 0% 9g9.— G½e Manpeiner Pampf⸗ 4⸗% Mamtheimet Ol. L0itog.10 beſ(chleynſchfeſfahrts⸗Geſ. 102.50 G. ale 1„ 1900/01,80 b 4%% Oonſh. Lageene 3 75„ 188500.30 Gf Geſeſlſchaft— 52„ 1888f00.80 C4%½ Speyerer Jfegelwerk⸗ 10275 2 5„ 1895 29.70%½% Siidd. Draßtindu⸗ i 18980100,80 C ſtrie Waldßof⸗Mannheſ101.75 G 3½0% Pirmaſenſer 66.—%%½½ Verein chem. Nabrikerf—.— 14½ gellſtofffabrik Maldhoff104.50 B KIE. Vanken. Brief Geld Artef] Geld Madiſche Pank—.—118.50 Gr. Schroedl, Gdelba,—.—190.— kerrd n. Depb., ahrck“—.119.—-„Schwartz, Spenerſ—.—128.— wewyf. Evener Shhne—.lee50„ Nitter Schmezinaſ—.——.— Serehein. Bank 6„ S. qpelg Speyer—.—129.— Mfäſz. Nanf.10%—„Storch, Sick, 104.—— Prälz, Hyp.⸗Bauk ieee=, Merger, Worms—.— 103.50 Melt p en db, Land—.— 190.—Rorms, Nr v. Oerkg 1283.50—.— Peeinſſche Eredilhan 155 Itgs.500 pfle. Preſth.. Spfbr]—.— 100.— Mßefn. Hyy.⸗Ban“ Sfod. Aan 102—ollsoſ Frausport . Verſſcheyung⸗ e„.⸗. Müſch. Seett]—— 95f.0 Pfinz Licdwiasbah.—.—251—Fannh. Damptſchl.—.— 90.— Warbaen Lagerbaus 111.(—.— Norpbahn e eee e 1. Seeſchif eI Heftür. Straßenbahn—.——— Rad. Pück⸗ u. Mitv.“—.185.— Chem. Induſtrie Schifkt.⸗Aeſec. 735.——.— .⸗G. f. chem.& Anduftr..——.— Fontmental. Verſ. 505.— Nd. Anfl.„ Sedafr—.—188.— Pannß. Verſicherung 41— 415.— Ghem. Tb. Gofdenbre 170.——.—Iderrh. Verſ⸗Gel. 340.— Nerein chem Nabrikey 248.——.— Kürtt. Transp.„Perſ[—.—452.— D. Dehurt. 120.— Judnſtrie. e Aeten—.—706.56 Let.⸗Gei, f. Sellind.—.—109.80 5 een Pingler'ſche Mſchfbr 184.——.— Brauereien. Fmafflirfbr. Kirrweſfff———.— Bad. Brauerei—.— 142.500 Fmailw. Maikammei[—.——.— Vinger Aktienbierbr.—.——..— Sallinger Spinneret]—.— 108.— Tutl. Hol vm. Hagen—.— 280.—Hüttenh. Spinnereſ—.— 83.— Eichbaum⸗Brauerei Nähmfbr. Haid n. Neuf———.— lefbr. Rühl, Worme MNaunh. Gum. ⸗n. A8sb[—.— 98.50 (Ganters Br. Freibure 07.—[Dagersh. Spinnereff——-.— Kleinſein. Heivelberg—.—178.— kfälz. Näh. u. Fahr.F—.——.— Homb. Meſſerſchmitt 89.——.—Portl.⸗Cement Heidlb. 108.—.—.— Kudwigshf. Brauere—.— 220.—Berein. Freib Ziegelw—.—131.25 Mannb. Aktienbr.— 157[Ver. Speyr. Ziegelw] 80.——.— Pfalzbr. Geiſel Mohif—.——.— Zellſtofff. Waldhof—.— 233.— Brauer. Sinner Zuckerf. Waghäuſel 80.——.— Frankfurter Effektenbörſe. (Privat⸗Telegramm des General⸗Anzeigers.) W. Frankfurt, 25. Juni. Beſſere New⸗Yorker Kurſe blieben auch heute ohne Einfluß. Dagegen reagirte man auf die Nachricht über die Bildung eines neuen ungariſchen Miniſteriums und zu Beginn zeigte ſich Kaufluſt. Größeren Umfang nahmen die Umſätze nicht an. Deutſche Renten unverändert. Italiener fehlend. Bulgaren etwas niedriger auf Realiſationen. Rumänier behauptet bei guter Nachfrage. Türken etwas ſchwach, gegen Schluß gefragt. Elektriſche Werthe luſtlos. Banken mehrfach höher. Montanwerthe konnten die im geſtrigen Verkehr erzielte bedeutende Steigerung nicht völlig behaupten. Gotthard⸗Aktien feſt. Schtußß-Kurſe. CTͤ)elegramm der ee eeee 5 Reichsbank⸗Diskont 4 Prozent. Wechſel. in Kurze Sicht 2½—8 Monate Reichsmark% Vor. Kurs]Heut. Kurs] Vor. Kurs Heut.Kurs Amſterdam hfl. 1003—168.62 168.65—— Belglen.. Fr. 100 3— 80.966 30.966—— 5 Ftalſen. JLe. 100—81.033 1075— donden. t.— 20.89 20.39 85 Madrid Pf, 1005————— New⸗Nork„Dll, 100———— Barts Fr. 1003— 81.083 31116—5. Schweiz„„Fr. 100 3N— 81.05 31.025—— Federsburhe⸗„N. 1004½———— Trieſt.. Kr. 100————— Wien... Kr. 1003¼ 85.083 35.10—— do. m. S.——— Staatspapiere. A. Deuiſche. 24. 25. 24. 85 37½ Oſſh. Reichsanl. 101.95f 102.08 f itatten. Rente 10325/ 108.30 ½„„„ 101.95 102.05 4 Oeßterr. Koldr 102 80, 102.90 35„2150 91 50 4% Oeſt. Sülbere.—— 100.80 44½% Pr Staats⸗Anl. 101.90%10905 4½ Oeſt. Papterr 100.41—.— „„ 101 90 102.05 4˙½% Portg. St.⸗Aul.] 50,25 50.05 1 Hse 91.503 dia. äuß.] 31.9= 3205 3115 Bad. St.„Obl. fü99.95] 93.95 4 Ruſſen van 1880 100.10 100.10 „ M. 109.60 100.60 Aruff. Stagtsr. 1894 98.20 88.45 %„1900,———.— 4 ſpan. ausl. Rente 89.70 89.80 4 had. St.⸗A. 104.60 104.60 1 Türken Lit. P. 52.05 32.10 1ſ Bayern,„100.35101.05 4 Ungar. Goldrente 101.5 101 60 5„ 91.20/ 91.20 5 Arg. innere Gold⸗ 1 bayer..⸗B.N. 104.— 103.90 Anleihe 1887 94.60 94.70 1 Heſſen 104.60 104.70 4 Egupter nniſteirte—— Gr. Heſſ. St.⸗ A 5 änß. 101.50 101.65 von 1896 90.10 90.15 inn. 25.95 2585 Sachſen. 90.——.— 41½ Chinef en 1898 95.75 92.75 4 Mth. St⸗A. 1809 102 0——]5 Bulgaren 91.55 91 20 1 Verzinsl. Looſe. .Ausländiſche 8 Oeſt. Looſe v. 1860 154.40. 154.40 goer Griechen 41.80J 41.30 1 Türkiſche Looſe 182.20 182.40 Allien induſtrieller Anternehmungen. Fad. Zuckerf. Wag 79.45] 79.35 Parkakt. Zwelbr. 112.— 112.— Heidelb. Cemenkw. 105.— 05.— Gichbaum Mannß. 167.— 167.— Auklin⸗Aktien 39.8 48860˙] Seilinduſtrie Wolff N. Eh, eehr Grlosheimſ 6—225 50 Mieltz z. S. Speye: 29.5 Höchſter Farbwerk 365.—365.— Malzmſthle eudw. 0 Vereinchem, Fabril 24850 248 50 Fabrradw Kleger 183 1 hem Werke Albertſ 199—19%½ mafch, Arm, Klein o9—.— Acecumul.⸗F. Hagen 43. 13— Maſchinf. Gritzner 150*5 Aec, Möfe, Berlin 40,70] 40,70 Schnellprf. Frkthl, 15 Aüg.lek.⸗Geſellſch 162.—181.50 Oeifabril⸗Aktien 119.70 welios„ 1 Bwllſys Lampertsm——— Schückert Spin, Web. Hüttengſh-—— dahmeyer Zellſtoff Waldhof 233.30 233.30 Allg E⸗G. Siemens 128.— Cemenkſ. Karkſtadtf 87—87.— Lederw. St. Jugbert Friedrichsh. Bergb. 139..139.— eks ⸗Aktien. Bochumer 174 300 Weſterr. Alkali⸗A 215.—215 20 Buderus 109— Oberſchl. Eiſenakt.45 Concordia 297/.5 800.— 277975 Gelſenktrehner 177 J078 50 deutſch Luxemb. 8 88.388.20 Harpener 81—8170 Aktien deutſcher und ausländiſcher Transport⸗Anſtalten. Uüdwh.⸗Berbacher 231.— 30.50 Oeſierr. Lit. P.——— MNartenburg⸗Mlw—.——.—Gotthardbahn 192,30 192.40 Pſälz, Maxbahn 148.05] 143 10 Fura⸗Simplon 101.40 101.60 Pfälz, Nordbahn 139.— 38 80 Schweiz. Centralb.—-— Südd. Eiſenb.⸗Bef. 124 50 124.— Schweiz. Nordoſtb——. Hamburger Packel 102.—1035 Ver.Schwz Bahnen———.— Norpd. Lloyd 99 90 99 50 Ital. Mittelmeerb.] 94.40 94.— Oeſt.⸗Ung. Stgatsd 148.90 144.30]„Merfdionalbahn 140.25 10.15 Oeſterr, Süd⸗Lomb. 18 4 18.5 Nortbern prefer.—.———— Nordwefth.—.—]—— ̃QLa Velocee—— Pfandbriefe, Prioritäts⸗Obligationen. 40 Frk. Hyv.⸗Nfdk101.20 10/20 f36½ Pr. Rföbr.⸗Bk⸗⸗ % F. K..Pfdbr.07 101.40 101 Hy„⸗Pfp. unk 1 100.75 100.75 400 19100 102.—102.—3½„echfdbr⸗Bk. 40%½ Rf. Byp B. Pfdb 102.— 101.90] Hyp. Pfd. unt. 1/ 97.J8 97.75 12000. 99.100 89.143½ dbr.⸗Bk.⸗ 74%% Pr. Bod. r. 97.65 97.65 Hyp.⸗Pfd.⸗Kom.⸗ 47% 15 W. Pr.⸗Obl102.80 102 80] Obl. unkündb. 1“ 100.75 100.75 40 o Pf..Pr.⸗O.] 101.25] 100.104% PrCter Pfd..ge 101.— 101.— oRh. Pf, Br. 1902 109.60 100.75 4%„ 0%„„„ 1907102.60 102.60 unk. 69, 103.20 108.20 3%„„„ Ualte 97.40 87.40 4%„ P. dhr..0 20ů„„ lg.4% 98.10 unk. 16 103.300 103.30 41½% Mh..⸗B. C. O 98 50 98 5% 4%„ Pfobr..0g 50½% Sttsgar. Ft.Giſ.—.— 71.20 uInk. 12 103.87 103.80 916 2Pr. Pfbr. B, 1905 96.800.80 31 65 fdb.g6 ue„„„ 1903 96.80 96.80 89. 97.50 97.50 2 5„1908 102.— 102.— 3175 11 Pfd. 9¾06] 98.— 98.— 4%„„„1909 10— 102.—4%„ Com.⸗ bl. biſ%e ,„„„bO.] 96.10 96.10 b.„I,unk 10 105.400 105.40 41½ Mpein. eßf.%½%„ Com.⸗O l. .⸗C⸗B. 1910 102.60 102.60.8 Junk.91 100.100.— 1% Pr. Pidbr.⸗Bk.⸗%½%„ Com.⸗Obl. 5 Hyp.⸗Pfd, unk. 12, 108.25108.25 v. 96060 100.70 100.70 Bank⸗ und Verſicherungs⸗Aktien. Veutſche Reichsbk. 151.500 15105] Oeſt. Länderbank 105.— 105.— Bodiſche Bank 118.50 118.50„Kredit⸗Anſtalt 207 40 208.10 Berliner Banl 91.80/ 91.75 Plälziſche Bank 107.107.10 Berl. Handels⸗Geſ.] 152 80 153.— Pfälz. Hyp.⸗Bauk 190.30 190.30 Darmſtädter Bank 135751 Rhgein. Kreditbank 138.50 88.50 Deutſche Bank 208.80 208.80 Rbetn. Hyp.⸗B. M. 189.5 89.50 Diskonto⸗Commd. 184.60 184.90 Schaaffh. Baukver. 128.90 123.80 Deutſche Gen.⸗Bk. 100.—100.—] Südd. Bank Mhm. 101.70/ 101.70 Dresdener Bank 146 1014630] Wiener Bankver. 121.—121.— Frankf. Hyp.⸗Bank198.80 198.80 D. Eſſekten⸗Bank 104.80 104.80 Ferkf. Hyp.⸗Creditv. 146.—147.—] Bank Oktomane 119.20 119.20 MNationalbank 118 4001188)] Mannheimer Verf.⸗ Oberrhein. Bank 96.— 86— Geſellſchaft 418.— 418.— Oeſterr.⸗Ung. Banl 117.—117.— Privat⸗Diskont 3¾ Prozent. Frankfurt a.., 25. Junti. Kredktaktien 207.99, Staats⸗ dahn 144 30, Lombarden 18.70, Egypter—.—, 4% ung. Goldrente 201.50, Golthardbahn 192.30, Disconto⸗Commandit 184 80, Laura 219.70, Gelſenkirchen 178.50, Darmſtädter 135 70, Handelsgeſellſchaft 152 75, Dresdener Vank 146.50, Deutſche Bank 208.80, Bochumer 174.90, Northern—.—. Tendenz: ſeſt. Nachbörſe. Kreditaktien 207 30, Staatsbahn 144.30, Lombarden 18 40, Disconto⸗Commandit 184 90. Berliner Effektenbörſe. (Privat⸗Telegramm des General⸗Anzefgers.) W. Berlin, 25. Juni. Die heutige Börſe zeigke zu Be⸗ ginn Behauptung in Lokalwerthen des Bankenmarktes und in jenen von Kohlenaktien. Weniger feſt waren Eiſenaktien, auf die der weniger freundliche Bericht des„Jronage“ über die Lage des amerikaniſchen Eiſenmarktes einen Druck ausübte. Auch der ſchwankende Verlauf der geſtrigen New⸗Jorker Börfe führte im Allgemeinen angeſichts des ſehr eingeſchränkten Verkehrs zu neuerlicher Serdeeee Das Hauptgeſchäft der Börſe be⸗ ſchränkte ſich auf die Fortſetzung der Schiebung zum Ultimo bei einem Satze von 478 Proz. Der Fondsmarkt ſprach ſich ruhig aus, ſowohl in heimiſchen als in fremden Anlagen. Serien⸗ Türken 511 1 Eiſenbahnaktien matt, zumeiſt anregung gslos. itrag fe hi ifff Zu Beginn der zweiten Börſen⸗ Funde Leitende Hiter⸗ 9 Kohl enaktien höher gefragt auf Stiick⸗ bedarf zum Üktimo. Banken anziehend. Fonds und Bahnen unperändert, ſpäter feſt auf gute Haltung von Parts und London Serien⸗Türken anziehend. Lokalwerthe unverändert, Berlin, 25. Juni. Schlußcourſe. Nuſſennoten 216.15 216.05 Leipziger Bank 050.49 Nuſſ. Anl. 1902———Berg⸗Märk. Bank 155.30 155.00 3½% Meichsanl. 10195/ 102.—Ur. Kyn.⸗Act.⸗B.—— 3% Neichsanleihe] 91.,400 91.50 D. Grundſchuld⸗B.]—.—. 3½ Bd.'.⸗Obl. 00[—.—]—.— Dynamit Truſt 148.0—.— 4 Bad, St.⸗A. 104.20 104.50 Bochumer 175—174.50 e ſ% Bayern 101.—101.—]Conſaltdatian 373.—374.75 gpr. ſächſ. Rente 90.— 90.10] Dortmunder Unton] 74 20 74.20 4 Heſſen 104.26 104.50 Gelſenkirchener 178 10178.70 Heſſen 90.— 90.—Harpener 181.70 181.70 Italiener 103 20/08 40 Hibernfa 176.70177.— 1860er Looſe 154.10 154.20 Laurahlltte 218.20 212.20 Aitbeck⸗Büchener————Wurm⸗Nevier 136— 136.50 Martenburger 81.90—.—[Bpönir 127. 10 127.10 Oſtpr. Südbahn—.—— Schalk, G. u. H⸗V. 499.— 414.75 Staatsbahn⸗Aktien 144.— 144.0 Elekt. Licht un. Kraft 102.— 109.— Lombarden 18.40 18.40 Weſterr Alkaliw. 913.25 914.75 Canada Paciſic. Sb. 119.80 120.—Aſchersleben Al. W. 149.— 149.60 Heidelb. Str. KB.B.—.——.— Steinz. Friedrichsf. 264.— 234.50 Kreditaktien 907.60 207.50 Hanſa Dampfſehiffl“—.——.— Berl. Handels⸗Geſ. 152.60 152.60 Wollkämmerei⸗Al. 151.60 151.50 Davmſtädter Bank 135— 135.10 4 Pfor. Nh. W. BEr. 101.90 101.90 Deiliſche Bankak. 209.— 208.90 Mannh.⸗Nh. Tr. 67.20 67.20 Disc. Comm Aklten 18 ,70 184.80 Kannengießer 120.— 120 10 Dresdener Bank 146.50 146.70! Hörde: Bergw. 113.—112.20 Privat⸗Diskont 3½„%. W. Berlin, 25. Juni.(Telegr.) Nachbörſe. Eredit⸗Aktien 207.60 07.50 Lombarden 18.50/ 18.40 Siaatsbahn 144.— 144.10] Diskonto⸗Comm. 184.70J 184.80 Berliner Produftenbörſe. Juni.(Tel.)(Produktenbörſe.) Der gün⸗ he ſowie der ungariſche Saatenſtandsbericht hat zwar einer merklichen höheren amerikaniſchen, Notirung einiges Gegengewicht geboten, vermochte aber dure eine feſtere Stimmung hierin nicht zu verhindern, O ohl von Rußland wie aus den Pro⸗ vinzen höher lauteten. Auf vermehrte Deckungsfrage konnten ſich die Preiſe für Roggen und Weizen beſſern und waren die Tendenzen für die übrigen Produkten behaupteter. Wetter: bewölkt. Berlin, 25. Berlin, 25. Juni.(Telegramm.)(Produktenbörſe.) Preiſe in Mark pro 100 Kilogramm frei Berlin netto Kaſſe.) 24. 25. Weiien peir it 8 165.75 167.— Der Sehbe,., 163.25 164 25 ber Oltlüör,.„„ 163.25 164 25⁵ Nosen dee 8 133.75 135.— per Sentbs⸗ 134.50 134.75 JCCCVCCFCCCTVCVC 134.30 134.75 Hafſer per Jult 8 127.— 127.— Per rn 129.— 129.— Ma is per nl!!k! 119.— 120.25 per Sept 116,50 117.75 RNiie ir nnn 8 48.50 48.50 e 48.60 48.50 ver“ Januar««0— Spirus der oddd——.— „„ FVVVV—.——.— RNoggenmehl„„—.——.— per Ottober 5 Sch mals. Paris, 25. Juni. Talg 75.— Antwerpen, 25 Junt⸗ Schmalz. Amerlkaniſches Schweine⸗ Schmalz 103.——102.—.„ Kaffee. Hamburg, 25. Juni. Schlußkurfſe. Kaffee gooc averag Santos ver Sept. 25705 bver Dez. 26½. Antwerpen, 25. Junk. Kaſſee Zantos good average p. Juni per Sept. 32—, per Dez. 32½ per März 33 ½. Zucker. Zucker p. Juni 19½, per Juli⸗Auguſt 31½5 „Antwerpen, 23. Juni⸗ 20%½ per Okt.⸗Nov.⸗Dez. 211½, Baumwolle und Petroleum. Bremen, 25. Juni. Petroleum. Staudard wlite Joco Baumwolle 67.50. Stetig. Antwerpen, 25. Junt. Petroleum: Schlußkurſe. Raff. Tipe wies loco 21—, per Juli 21½, per Juli⸗Auguſt 21½% Schifffahrts⸗Nachrichten. 5 Maunheimer Hafenverkehr vom 24 Juni. Hafenbezirk(. Schiffer ev. Kap. Schiff Kommt von Ladung p. 100 7 Schiltz Mannheim 5 Rotterdam Stütekgut 3950 Knobel 75 5⁰ 5 Stg. u. Getr. 140386 Meckel 5 16 Antwerpen— 7420 Veith Nuhrort 6 Welzen 8818 Gerwy Mannheim 51 Rotterdam 85 13586 Kohlbecher Arminius 0 Getreide 600 de Groot Habdeg Antwerpen Weizen 4⁴⁴⁸ Hirſchmaun Feſta Rotterdam Getreide 12806 v. d. Grön W. Eaanu 13 55 tückgut 1200 Vretzek Johann Heinrich Farkrruhe ter 50⁰ Ningelſtein Nußrort 9 Rotterdam Weizen 6000 Kaßor Joſephine—5 4000 Fendel Babette Alſum Kohlen 12540 Hafenbezirk IV. Böhringer Eatchen jagſtfeld S 7⁰ Bildſtein Johanna 15 5 470 Noch Karolina 25 5 65⁰ Bauter Eliſabeth 5 513 Kumpf Glück auf 2 1 4⁴⁰ Hafenbezirk V. Winsberg Kornblümchen Dufsburg Kohlen 11656 Welnle Bier Gebrllder Rußrort— 6000 Klſſel Anna 5 5 131³0 Hafenbezirk VI. Schmitt Morgenſtern Brilhl Hackſtefne 4²³ Hört Ludwig Altriv 5 490 Innker Eliſabett Worms Kes 500 Schmitt Helene 85 25 430 Müller Kätchen 8 85 490 Biedermann Heuberger 5 75 580 Hald Henber—— 1 850 ruber Katharine Speyer Backſteine 490 Clormanin Gotkvertrauen Dulsburg Rohlen 502³⁵ CTTTTTTTTTTT Berantwortlich für Polttik: Chefredakteur Mr. Patil Harms für Lokales und Provinzielles: Eruſt Müller, für Feuilleton und Volkswirthſchaft: Georg Ehriſtmann, für den Inſeratentheil: Karl Apfel. Druct und Berlag der Dr.. Haas'ſcheu Buchdritckeren G. m. b..:.: Eenſt Müller S. N 1 —— 4 5 Dr. Elfaſſet. 13289 7 reparirt gutl, Ahren ſchnell u. billig unter Garantie. Abonnement 50 Pfennig monatlich. Trägerlohn 10 Pfennig. Durch die Poſt bezogen tuel. Poſt⸗ aufſchlag M..83 pro Quartal. Poſtliſte No. 4927 Telephon: Redaktion: Nr, 377. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile.. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate.. 25„ Die Neklame⸗Zeile 60„ Expedition: Nr. 218. Nr. 128. Bekanntmachung. Die Durchführung der Vorſchriften über die Arbdeitsbücher u. über die Beſchäftigung der Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter betr. Nr. 736221. Die Bürger⸗ meiſter⸗ und Stabhalterämter des Landbezirks werden an⸗ gewieſen, alsbald eine ordent⸗ liche Nachſchau gemäß 88 159 und 160 der Vollzugs⸗Verordgse zur Gewerbe⸗Ordnung vor⸗ zunehmen u. über das Ergeb⸗ niß derſelben zu berichten. Mannheim, 24. Juni 1803. Großh. Bezirksamt. Neff. 1636 Bekaunkmachung. Abhaltung von Schieß⸗ übüngen betr. Nr. 77929 l. Am 30. Junz, .,.,., 4. Juli, vom 8. bis einſchließlich 11. Juli und am 13. Juli 1903 werden von 6 Uhr Vormittags bis 2 uhr Nachmittags auf den Schleß⸗ ſtänden bei Waldhof Befeches⸗ Schie ßübungen des J. und des III. Bataillons des 2. badiſchen Grenadier⸗Regiments Kaiſer Wilhelm I. Nr. 110 mit ſcharfer Muntition abgehalten. Schußrichtung iſt vom Schieß⸗ ſtand gegen Geläude ſüdlich Fabrik Neuſchloß nach Nordoſten. Das Betreten des Geländes elſter Waldweg weſtlich der Schieß⸗ ſtände nach Sandtorf über Forſt⸗ haus Heide bis zum Schnitt⸗ punkt mutt der Straße La mpert⸗ heim— Vlernhelm.—die Straße Lampertheim—Viernheim bis zur alten Landſtraße—alte Land⸗ ſtraße über Karlſternhütte bis um Weg, der nach den Schieß⸗ ſanden abzweigt(alle dieſe Wege ausſchließlich)— iſt mit Lebens⸗ gefahr verbunden und wird jeweils 1½% Stunde vor Beginn des Schleßens durch mitlitäriſche Poſten abgeſperrt, deren Wei⸗ Die liegeer⸗ und Stab⸗ halterämter des Landbezirks haben dies in ortsſblicher Weiſe in ihren Gemeinden bekannt zu geben. 1634 Maunheim, 24. Juni 1908. Großh. Bezirksamt: Polizeidirektion. Schäfer. Zwangsverſteigerung. Nr. 37715. Im Wege der Zwangsvollſtrecküng ſoll das in Mannheim belegene, im Grund⸗ buche von Mannheim, zur Zeit der Eintragung des Verſteiger⸗ ungsvermerkes auf den Namen des Friedrich Carl Seidle, Maurermeiſter in Mannheim eingetragene, nachſtehend beſchrie⸗ hene Grundſtück am Donnerſtag, 2, Juli 1908, Bormiltags J½ Uhr durch das unterzeichnete Notariat — in deſſen Dienſträumen in Mannheim, B 4 No. 8 verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 19. März 1903 in das Exundhuch eingetragen worden. Die 000 der Mittherlungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſlick be⸗ tteffenden Nachweiſungen, ins⸗ beſondere der Schätzungsurkunde iſt Jedermann geſtattet. ergeht die Aufforderung, Nechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerkes aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufförderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht, fals et zu machen, widrigen⸗ falls ſie bei der Feſtlellung des geringſten Gebots nicht berück⸗ ſichtigt und bei der Vertheilung des Verſteigerungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden, Dieſenigen, welche ein der Berſfeigerung entgegenſtehendes Recht hahen, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtwellige Einſtellung des Verfahrens 955 beizuflihren, widrigenfalls für das Necht der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerken Gegen⸗ ſtaudes tritt. Beſchreibung des zu verſteigernben Grundſtückes: rundbuch von Mannheim, Band 7, Heft 25, Beſtandsver⸗ zeichniß I. Lgb.⸗Nr. 124, Flächeninhalt ar g qm Hofralthe in den Neckargärlen, Langſtr. Nr. 68 und Gärtnerſtraße Nr. 13. Hlerauf ſteht; ein dreiſtöckiges Woöhnhaus mit Seilenflügel und Keller, ein einſtöckiger rt. Schätzung 52,200 Mk. Wdeimn den 9. Mai 1908. Gr. Notariat IEI als Bolfſtreckungsgericht: Jean Frey, uhrmacher, +.11. 6462 + Bekanntmachung. Brückenordnung für die Rheinbrücke zwiſchen Manüheim und Ludwigs⸗ hafen betr. „ No, 74740 l. Wir bringen biermit die Brückenordnung für die Rheinbrücke zwiſchen Manüheim und Ludwigshafen vom 4. Juni ds. Is. mit dem Anfügen zur Kenntniß, daß durch dieſe Verord⸗ nung die ortspoltzeiliche Vorſchrift vom 2. September 1899 No. 77858 L außer Kraft geſetzt iſt. Mannheim, den 12. Juni 1909. Großh. Bezirksamt: Polizeidirektion: Schäfer. Brüttenordnung für die Rheinbrücke zwiſchen Mann⸗ heim und udmigshafen. Zufolge einer Vereinbdarung mit der Königlich Bayeriſchen Regierung der Pfalz und im Einverſtändniß mit dem Großher⸗ zoglichen Miniſterium des Großherzoglichen Haufes und der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten wird hinfichklich des Straßen verkehrs auf der Briicke über den Rhein zwiſchen Mannhein und Lundwigshafen unter Aufhebung der von dem vormallgen Großherzoglichen Han⸗ delsminiſterium unterm 2. Auguſt 1867 erlaſſenen Brückenordunng auf Grund des 8 154 Polizeiſtrafgeſetzbuch mit Wirkſamkeit von der Verkündigung an verordnet, was folgt: I. Allgemeine Beſtimmungen. 8 1. Die Landeshoheit und damit auch die Polizet auf und an der Brlücke und den dazu gehörigen Anſtalten ſteht jeder der beiderſei⸗ tigen Landescegierungen bis in die Mitte der Brücke zu. 2 1567 Die Brückenpollzei wird nach Maaßgabe der allgemelnen und beſonderen ſtraßen⸗ und bahnpolizeilichen Vorſchriften ſowie nach Maaßgabe gegenwärtiger Poltzetordnung durch die zuſtändigen allgemein polizeilichen und hahnpolizeilſchen Organe und zwar zunächſt durch die Staatspolizeimaunſchaft in Manuheim und das don den betheiligten Bahnverwaltungen aufgeſtellte Brückendienſt⸗ perſonal gehandhabt. II. Vorſchrifteu für den Verkehr auf der Straßenbrücke und den Fußſteigen. 3 Fülr den Uebergang über die Straßenbrücke und die Fußſteige iſt das im veröffentlichten Tariſe feſtgeſetzte Brückengeld zu ent⸗ richten. Die Zahlung hat auf dem linken Ufer an den dort ſtationirten genteinſchaftlſchen Brückengeldeinnehmer zu erfolgen. Wer die Zahlung verweigert, wird ſtraflallig 4 Dem Fußgängerverkehr ſind die beiderſeitigen eab t beſtimmt, und zwar der Gehweg an der Nordſeite(rheinabwärts) für die Richtung von Mannheim nach Ludwigshafen, der Geh⸗ weg an ber Südſeite(rheinauſwärts) für die Richtung von Lud⸗ wigshafen nach Mannheint. Zu Zeiten minder ſtarken Verkehrs kann der nörbliche Geh⸗ weg und die Fahrbahn der Straßenbrücke für den Fußgängerverkehr nach beiden Richtungen bei Einverſtänduiß der betheiligten Orls⸗ polizeibehörden freigegeben werden. Der ſüdliche Gehweg bleibt in den Monaten April bis nut Septentber in der Zeit bon 11 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens und in den Monaten Oktober bis mit März in der Zett von 11 Uhr Abends bis s Uhr Morgens geſchloſſen. Leute mit größeren Traglaſten ſowle ſoſche mit Schub⸗ oder Handkarren und Kinderwagen dürfen in beiden Richtungen nur auf der Fahrbahn der Straßenbrücke verkehren. Den Weiſungen des Polizei⸗ und Brückenperſonals zur Rege⸗ lung des Fußgängerverkehrs iſt unbedingte Folge zu leiſten. 5 Die Einfahrt und Ausfahrt auf der Brücke hat nach Anord⸗ kHung des dort ſtationtrten Poltzei oder Brückenperſonals zu ge⸗ ſchehen. Sämmtliche Fuhrwerke, einſchließlich der Selbſtfahrzeuge und der Radfahrer, haben ſtets techts in der Fahrrichtung und zwar in der Achſe der Straßenbahngeleiſe zu fahren. Reiter und Fuührwerke dürfen ſich auf der Brücke nur im Schritt bewegen. Von Radfahrern und Selbſtfahrzeugen darf die Geſchwindigkeit des kurzen Pferdetrabs nicht überſchritten werden. Der Weg iſt ohne Aufenthalt fortzuſetzen. Anderen, in der gleichen Richtung ſich bewegenden Fuhrwerken oder Fahrzengen vor⸗ zufahren, iſt verboten. 3 2 Nur den Radfahrern und Selbſtfahrzeugen iſt es bei vorhan⸗ denem Raum geſtattet, unter Beobachtung der nöthigen Vorſichts⸗ maßregeln, Fuhrwerken und Fahrzeugen, welche ſich im Schritt bewegen, links vorzufahren. Führwerke und Fahrzeuge haben einen nachkommenden Straßenbähnwagen nach Möglichkeit Platz zu machen, ſofern die kinke Seite der Fahrbahn nach vornen von entgegenkommenden zum Nusweichen frel iſt. 6. Die Fahrzeuge der 7 00 Straſſenbahn können, wenn ſich kein Hinderniß in der Fahrtrichtung befindet, auch auf der Brücke die normale Geſchwindigkeit— 12 Em in der Stunde— einhalten. Andernfalls müſſen ſie die Gangart vorausfahrender Fuhrwerke aufnehmen. 15 Mit beſonderer Vorſicht muß gefahren werden, wenn die Brücke von größeren Menſchenmaſſen. Fie Vieh über dieſelbe ge⸗ trieben wird, oder wenn weitere Fuhrwerke auf der Brücke ſlch begegnen. 9 7. Befindet ſich ein Eiſenbahnzug auf der Eiſenbahnbrücke, ſo darf das gleichzeitige Paſſteren von Reitern und Fuhren nur unter Anwendung der größten Vorſicht geſchehen. Insbeſondere müſſen alsdann die Zugthtere noͤthigenfalls an der Hand geleitet werden. 8 Herden von Groß⸗ oder Kleinbieh dürfen die Brücke zur Zeit, wenn Eiſenbahnzuüge dieſelbe nicht überſchreiten. Der Tragfähigkeit der Brilcke entſprechend, darf ein Fuhrwerk höchſtens mit einer Laſt von 200 Zentſtern oder 10000 Kilogramm dieſelbe 14 515— 88 Iſt die Ladung ſtärker, ſo muß den bei der Einfahrt ſtationirten Brückenbedienſteten hiervon Anzeige gemacht werden, welcher als⸗ dann die nöthigen n zu kreſſen hat. Die Fuhrleute haben auf Verlangen über das Gewicht der Ladung durch Vorzeigung ihrer Frachtbriefe, Roll⸗ karten, Waagſcheine u. 55 w. ſic Das geſammte Brückenperſonal iſt verpflichtet, im Verkehr mit dem Publikum ein anſtändiges und höfliches Betragen zu beobachten. Veſchwerden gegen das Briſckenperſonal ſind bel dem Statlons⸗ vorſtande in Mannheim zur Anzeige zu bringen oder in das dort aufgelegte Beſchwerdebuch einzutragen. Karlsruhe, den 4. Junti 1908. Großzherzogl. Miniſterium des Innern: gez. Schenkel. Bekanntmachung. Aushebung pro 1908 betr. No. 22906 M Die Aushebung der Militärpflich⸗ tigen des Aushebungsbezirks Mannheim pro 1903 det am: .,.,.,.,.,.,., 10., 11., 13., 14., 15. 1. und 16. Juli 1903, jeweils Vormittags ½8 uhr beginuend, im großen saale des Ballhaufes, Schloß, dahier ſtalt. 3 65 die beim diesjährigen Muſterungsgeſchäfte 255 e Ankanglich Erklärten, b. zum Landſturm Vorgeſchlagenen, e. zur Erſatzreſerve Volgeſchlagenen, Donnerſtag, 25. Juni 1903. ch. für tauglich Befundenen, e. die von den Tru pentheilen abgewieſenen Einjährig⸗Freiwilligen. Der Tag, an welchem die einzelnen Militärpflichtigen zu erſcheinen haben, wird denſelben durch Ladung perſön⸗ lich bekannt gegeben werden. „Die Verbeſcheidung der Reklamationsgefuche durch die verſtärkte Obererſatzkommiſſion findet jeweils an dem Tage ſtatt, an welchem über die körperliche Brauchbarkeit des in Frage ſtehenden Militärpflichtigen entſchieden wird. Die Betheiligten werden zu den Termiuen vorgeladen werden. Die Militärpflichtigen haben pünktlich zur feſtgeſetzten Zeit in reinem und nüchteruem Zuſtande im Aus⸗ hebungslokale zu erſcheinen und ihre Militärpapiere(Loo⸗ ſungs⸗ bezw. Berechtigungsſcheine) mitzubringen. Die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden werden gemäß 8 26 Z. 7.⸗O. an Gelb bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen beſtraft, auch können ihnen die Vortheile der Looſung entzogen und ſte als vorweg Ein⸗ zuſtellende behandelt werden. Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt, er kann außertermin⸗ lich und ſofort bei einem Truppentheil eingeſtellt werden. Die durch Krankheit am Erſcheinen Verhinderten haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen; dasſelbe iſt, ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. „Vorſtehende Bekanntmachung iſt durch die Bürger⸗ meiſterämter wiederholt in ortsüblicher Weiſe öffentlich bekannt zu machen und über den Vollzug innerhalb 8 Tagen Anzeige anher zu erſtatten. Zu den Aushebungstagfahrten haben jeweils nur diefſenigen Herren Vürgermeiſter zu erſcheinen, aus deren Gemeinden an dem betr. Tage Pflich⸗ tige zur Vorſtellung gelangen, bezüglich deren Reklamationsgeſuche zu verbeſcheiden ſind. Mannheim, den 18. Juni 1903. Der Civilvorſitzende der Erſatzkommiſſion des Aushebungsbezirks Maunheim: Dr. A. Jung. Bekanntmachung. Den Schutz des Geufer Neutralitätszeichens betr. Nr. 685711 Bom 1. Juli 1903 ab dürfen nach dem auf dieſen Zeitpunkt in Kraft kretenden Reichsgeſetz zum Schutz des Genſer Neutralitätszeicheus vom 22. März 1903(Reichsgeſetzblatt Seite 215) das in der Genfer Konvention zum Nentzalitats⸗ zeichen erklärte Rothe Kreuz auf weißem Grund ſowie die Worte:„Nothes Kreuz“ 1. zu geſchäftlichen Zwecken ſowie 2. zur Bezeichnung von Vereinen oder Geſellſchaften over zur Kennzeichuung ihrer Thätigkeit nur auf Grund einer Erlaubniß ge⸗ braucht werden, welche für den Bereich des Groß⸗ eee Baden vom Gr. Miniſterium des Innern zu ertheilen iſt. Die Anwendung der Vorſchriften des genannten Geſetzes wird durch Abweichungen nicht ausgeſchloſſen, mit denen das erwähnte Zeichen wiedergegeben wird, ſofern ungeachtet dieſer Abweichungen die Gefahr einer Verwechſelung vorliegt. Zuwider⸗ handlun 0 e die Vorſchriſten des Geſetzes werden an Geld bis zu 130 Mark oder mit Haft beſtraft. Keine Anwendung finden die Vorſchriſten des Geſetzes auf den Bertrieb der bei Verkündung des Geſetzes mit dem Rothen Kreuz bezeichneten Waaren, ſofern die Waare obder deren Verpackung oder Umhüllung mit amtlichem Stempel⸗ abdruck verſehen werden. 1439 Hinſichtlich der Nofhwendigelt und Zuläſſigreit der amtlichen Abſtempelung der bei Verkündung des Geſetzes— vom 26. März 1902— bereits mit dem Rothen Kreuz verſehenen Waaren bemerken wir: 1. Für Waaren, auf welche das 57 Kreuz in eingetragenen Waarenzeichen oder Firmen angebracht iſt, iſt gemäß 6 6 Nr. 1 und 2 des Geſetzes eine Abſtempelung nicht erforder⸗ e es ſich um den Vertrieb bis zum 1. Iuli 1906 aldelt. 2. Stiketten und Umhüllungen, welche das Rolhe Kreuz kragen, ſind gemäß 8 5 des Geſetzes nicht für 5 allein, ſondern nur in Verbindung mit den Waaren, füt welche ſie beſtimmt ſind, zur Abſtempelung zugelaſſen. 8. Bei Waaren, deren Brauchbarkeit durch längeres Negen beeinträchtigt wird w. z. B. bei Nährmitleln Jodoform⸗ und Sublimat⸗Verbandsſtoffen iſt die Abſtempelung nur illäfſig, wenn glaubhaft gemacht wird, daß ſie ſchon vor em 28. März 1902 mit dem Rothen Kreuz bezeichnet ſind. Wir machen die Betheiligten— Geſchäftstreibende und Vereine— auf die vorſtehenden Beſtimmungen aufmerkſam mit dem Anfügen, daß Anträge wegen Abſtempelung von mit dem Rothen Kreuz bezeichneten Waaren alsbald bei Großh. Vezirksamt in den Landorten beim Bürgermeiſteramt unter Angabe der ab⸗ zuſtempelnden Stückzahl von Waaren e und daß nach Zifſer 1 der Bekauntmachung des Reichskanzlers vom 7. Mai 1903 betr. Gründſätze für die Ertheilung der Erlaubniß zum Gebrauch des Rothen Kreuzes(.⸗G.Bl. S. 215) dieſe Er⸗ laubniß nur Vereinen oder Geſellſchaften ertheilt werden kan, welche ſich im deutſchen Reich der Krankenpflege widmen, alſo nicht an Geſchäftstrelbende, welche bisher ſchon das Rothe Krenz beuntzten. Mannheim, den 27. Mai 1908. Großherzogliches Vezirksamt: Neif. 7 Rheinſchiffahrt. Nr. 2279. Nachſtehende Bekanntmachung der Gr. Provinzialdirektion Rheinheſſen d. d. Mainz den 18, Jun: d. Is., betreffend die Erbauung einer zweiten Eiſenbahn⸗ brücke bei Mainz, bringen wir zur Kenntniß der Schiff⸗ fahrttreibenden. Mannheim, den 23. Juni 1903. Großh. Rheinbauinſpektion: Kupferſchmidt. Bekanntmachung für die Reinſchiffahrt, die Erbauung einer zweiten Eiſenbahnbrücke bei Rainzbetreffend Im Anſchluß an unſere Bekanntmachung vom 27. Fehruar ds. Is, bringen wir den Schiffahrttreibenden hier⸗ mit zur Kenntniß, daß Ende dieſes Ronats nach Fertig⸗ ſtellung des eiſernen Ueberbaues in der mittleren Strom⸗ öffnung des linksſeitigen Stromarmes dieſe Oeffnung für 1574 1630 die 13. Jahrgang. —— echte Seitenöffnung in diefen Stromarms zum Zwecke der Aufſtellung des eiſernen Ueberbaues eingerüſtek und daher für die Schiffahrt gefperet wird. Im rechtsfeitigen (Kaſteler) Stromarme bleibt die linke Seitenöffnung noch geſperrt, Es ſtehen daher von Ende dieſes Ranats ab bis auf Weiteres im linksſeitigen Stromarme die linke Seiten⸗ öffnung mit einer freien Breite von rd. 70 m und die mitt⸗ lere Stromöffnung mit einer freien Breite von rd. 95 m, im rechtsfeitigen(Raſteler) Stromarme die rechle Seitenöffnung mit einer freien Breite von 1d. 80 m der Schiffahrt zur Verfügung. Mit Bezug auf§ 4 Ziffer 8 der Rheinſchiffahrts⸗ Polizeiordnung ordnen wir hiermit für dieſen Bauabſchnitt bis auf Weiteres folgendes an: I. Für beide Stromarme. J. Dampfſchiffe mit und ohne Anhang dürſen durch die Bauſtelle nicht mit größerer Kraft fahren, als zu ihrer ſicheren Steuerung und zu ihrer Fortbewegung nothwendig iſt. 2. Sämmtliche Fahrzeuge und Flöße müſſen beim Durchfahren der Bauſtelle ſoweit von den Pfeilern 1 5 von den Pfeilergerüſten entfernt bleiben, daß ein Anſtoßen an dieſelben nicht ſtattfinden kann. 3. Im Bereich der Bauſtelle iſt innerhalb ein⸗ und derſelben Stromöffnung das Begegnen von Schiffen mit anderen Schiffen oder Flößen, ſowie das Ueberholen von 1 gleicher Richtung fahrenden Schiffen oder Flößen ver⸗ oten. 4. Für die Regelung der Durchfahrt durch die mittlere Stromöffnung im linksſeitigen Stromarme und durch die rechte Seitenöffnung im rechtsfeitigen(Kaſteler) Stromarme iſt auf dem am Rande dieſer Durchfahrtsöffnungen ſtehenden Pfeiler ein Wahrſchaupoſten eingerichtet, welcher bei Cage die in§ 40 der Rheinſchiffahrts⸗Polizeiordnung vorgeſchrie⸗ 1 5 Signale durch Aufziehen rother und weißer Flaggen gibt. Die Schiffe und Schleppzüge, welche zu Thal durch die Bauſtelle fahren wollen, haben ihre Abſicht dem Wahr⸗ ſchauer durch rechtzeitiges Aufhiſſen einer weißen Flagge auf halb Maſt zu erkennen zu geben; ſie dürfen erſt dann durch die Bauſtelle fahren, wenn hierzu von dem Wahr⸗ ſchauer das Zeichen gegeben iſt, 5. Von der Bauunternehmung werden Dampfbvote für die Geleitung der Fahrzeuge oder Flöße durch die Brücken⸗ bauſtelle bereit gehalten. Dieſelben werden alle nicht ge⸗ ſchleppten Flöße und nicht unter eigener Triebkraft zu Thal, ſowie zu Berg gehenden Schiffe, welche nicht ohne Aufent⸗ halt im Anhange ihres Schleppdampfers durchfahren können, thunlichſt ohne jeden Verzug unentgeltlich durch die Bau⸗ ſtelle ſchleppen, und zwar ſoweit als nöthig iſt, daß ſie ihre Reiſe jenſeits der Brücke ohne weiteren Aufenthalt fort⸗ ſetzen bezw. ohne nochmalige Inanſpruchnahme von Schlepp⸗ kraft oder zeitraubende Manipulationen an ihren Liege⸗ platz innerhalb des Mainzer Hafengebiets gelangen können. 6. Zedes ohne eigene Criebkraft zu Chal treibende Schiff hat ſich von einem der von der Bauunternehmung bereit gehaltenen Dampfboote durch die Brückenbauſtelle ſchleppen zu laſſen. Iſt ein Schleppdampfer ausnahmsweiſe nicht zur Stelle, ſo haben die Schiffe oberhalb der Brückenbau⸗ ſtelle ſolange beizulegen, bis der Dampfer herbeikommt, 7. Jedes Floß muß beim Durchfahren der Brücken⸗ bauftelle vorne von einem Schleppdampfer und hinten von einem Bugſterdampfer geleitet werden. Soweit erforderlich, ſind hierbei die Dampfboote der Bauunternehmung zu be⸗ nutzen. 527 8. Die auf der der Brückenbauſtelle ſich nähernden Schiffe und Schleppzuge dürfen, wenn ſie im linksſeitigen Stromarme die mitklere und im rechtsſeitigen (Kaſteler) Stromarme die rechtsſeitige Brückenöffnung be⸗ nutzen wollen, und wenn durch den Wahrſchauer das Zei⸗ chen für die Thalfahrt aufgehißt iſt, ſich der Brücke nur bis auf 700 m nähern und müſſen möglichſt nahe am Ufer der Petersaue beilegen. Der 17 welcher in dieſem Falle nicht überfahren werden darf, iſt an beiden Ufern der Petersaue durch je eine Tafel mit der Aufſchrift„Halt“ bezeichnet, 9. Bel Nacht werden fämmtliche Strompfeiler durch je drei übereinander angebrachte, nach den Seiten ſowie ſtromaufwärts und ſtromabwärts weißleuchtende Laternen kenntlich gemacht. 10. Den Anordnungen der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung betrauten Schiffahrtspolizeibeamten iſt ohne Verzug Folge zu leiſten, II. Für den linksſeitigen Stromarm. 1. Die zu Berg fahrenden Schiffe und Schleppzüge können ſowohl die mittlere, als auch die linksfeitige Brücken⸗ öffnung, die zu Thal fahrenden Schiffe, Schleppzüge und 518 dürfen dagegen nur die mittlere Stromöffnung zum urchfahren der Brückenbauſtelle benutzen, 2. Bek Racht, d. h. in der Zeit von einer Stkunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang, iſt für Schleppzüge zu Thal und für ohne eigene Triebkraft fahrende Schiffe, ſowie für Flöße die Durchfahrt verboten. Einzeln fahrenden Dampfſchiffen iſt die Durchfahrt zu Thal durch die mittlere Stromöffnung geſtattet. Bieſelben haben ihre Abſicht dem Wahrſchauer durch einen Böller⸗ ſchuß anzuzeigen und dürfen erſt abfahren, wenn der Wahr⸗ ſchauer durch Aushängen einer Laterne mit rothem Licht anzeigt, daß die Thalfahrt frei iſt. Die Bergfahrt durch die mittlere Stromöffnung iſt unter Beachtung der Vorſchrift in§ 21 Ziffer 6 der Rhein⸗ ſchiffahrts⸗Polizetordnung geſtattet, ſobald durch das Fehlen der rothen Laterne des Wahrſchauers angezeigt iſt, daß die Bergfahrt frei iſt. III. Für den rechtsſeitigen(Kaſteler) Stromarm. J. Längs des rechten Ufers von der Ruthoß'ſchen Schiffswerft bis zu den Ausladeplätzen der Dyckerhoff ſchen Zementfabrik in Amöneburg dürfen, abgeſehen von den Fahrzeugen der Bauunternehmung, Flöße oder ſonſtige Fahrzeuge nicht anlegen, 2. Bei Nacht iſt die Durchfahrt durch die Bauſtelle überhaupt verboten. Zuwidergandlungen gegen die vorſtehend unter 1 bis III angeführten Vorſchrift n werden gemäߧ 44 der Rhein⸗ ſchiffahrts⸗Polizeiordnußg beſtraft. Die Vorſchriften unſeter Bekanntmachung vom 27. Februar dieſes Jahres werden mit Wirkung vom Inkrafttreten der gegenwärtigen Bekanntmachung an aufgehoben. Mainz, den 18. Juni 1903. Großh. Provinzialdirektion Aheinheſſen: den Schißfs⸗ und Floßverkehr freigegoben und gleichzeitig von Gagern. Bekanntmachung. Den Ankauf belgiſcher Stut⸗ fohlen betr. No. 68994 J. Der Ankauf von Stutfohlen des kaltblütigen Schlages in Belgien wird in dieſem Jahre nach Maßgabe der nach⸗ ſtehend abgedruckten Beſtimmungen durch den Verband unterbadiſcher Pferdezuchtgenoſſenſchaften bewirkt werden. Die Anmeldungen der Beſtellungen haben längſtens bis zum 30. Juli dſs. Is. bei dem Bezirksamt zu erfolgen und müſſen ent⸗ halten: 1. Name und Wohnort der Beſteller. 2. Eine Angabe, welcher Art das beſtellte Fohlen ſein ſoll und welchen Betrag dasſelbe koſten darf. Je nach Beſtellung ſollen angekauft werden: a. ſchwere belgiſche Stutfohlen zu einem Preis von etwa 1000 Mk. und darüber; b. leichtere belgiſche Stutfohlen zu einem Preis von etwa 800 Mark. 3. Eine Erklärung, daß der Beſteller mit den unten enthaltenen Beſtimmungen einverſtanden und insbeſondere die unter Ziffer 7, 9 und 10 derſelben aufgeführten Verpflichtungen durch Ausſtellung eines Reverſes einzugehen bereit iſt. Mannheim, den 15. Juni 1903. Großh. Bezirksamt: Lang. 1683 Beſtimmungen nach welchen im laufenden Jahre mit ſtaatlicher Unterſtützung kalt⸗ blütige Stutfohlen zum Ankauf und zur Vertheilung gelangen: Der Ankauf geſchieht durch den Verband unterbadiſcher Pferde⸗ zuchtgenoſſenſchaften und unterliegt der Kontrole des techniſchen Beamten für Pferdezuchtangelegenheiten im Großh. Miniſterium des Innern. 2. Je nach dem Ankaufspreis werden die Fohlen in folgende Kate⸗ gorien eingetheilt: 1. Schwere belgiſche Stutfohlen 1000 M. und darüber; 2. Leichtere belgiſche Stutfohlen zu 800 M. Die Preiſe verſtehen ſich loco Heidelberg, wo die Fohlen ſeitens der Beſteller oder deren Beauftragten abzuholen ſind. Die vom Beſteller gewünſchte Farbe wird zwar beim Ankauf kWhunlichſt berückſichtigt werden, doch iſt der Beſteller zur Aunahme des Fohlens auch dann gehalten, wenn die Lieferung der gewünſchten Farbe nicht möglich war. Falls nicht alle Beſtellungen berüchſichtigt werden können, werden die ausfallenden Beſteller durch den techniſchen Beamten des Gr. Miniſteriums des Innern bezeichnet. 8 zu einem Preiſe von etwa einem Preis von etwa Die Großh. Regierung trägt die Koſten des Ankaufs der Stut⸗ fohlen in Belgien. 4. Die Großh. Regierung beſtreitet ferner vorſchußweiſe den An⸗ kaufspreis der Stutfohlen; ein Drittel desſelben iſt ſeitens der Be⸗ ſteller bezw. der Uebernehmer innerhalb 14 Tagen nach der Ueber⸗ nahme des Stutfohlens, das zweite Drittel ein Jahr und das letzte Drittel zwei Jahre nach der Uebernahme an die Centralkaſſe für Gewerbe, Landwirthſchaft und Statiſtik zurückzuzahlen. Für richtige Einhaltung der Zahlungstermine ſind zahlungsfähige Bürgen und Selbſtſchuldner zu ſtellen. 5. Für tadellos gehaltene Stutfohlen wird, wenn ſie der Prä⸗ mitrungskommiſſion bei Gelegenheit der Prämiirungstagfahrten vor⸗ geführt werden, je nach Befund ein Kaufpreisnachlaß gewährt, welcher für belgiſche Stutfohlen im Jahre 1904 10%, im Jahre 1905 6 0% und nach Vorſtellung der Stute mit einem zweiten Foyren 4% des Uebernahmepreiſes der Stute betragen kann. 6. Die Vertheilung der Fohlen erfolgt in Heidelberg. Ort und Stunde der Vertheilung wird den Beſtellern von Stutfohlen durch das Bezirksamt rechtzeitig bekannt gegeben. Falls die Beſteller nicht ſelbſt zur Vertheilung erſcheinen, haben ſie eine geeignete Perſönlichkeit mit ſchriftlicher Vollmacht zu ihrer Vertretung bei der Vertheilung bezw. Verſteigerung zu entſenden. Erſcheint der Beſteller weder ſelbſt, noch läßt er ſich vertreten, ſo iſt er verpflichtet, das ihm von dem Vertreter des Miniſteriums zugewieſene Fohlen zu dem von jenem beſtimmten Kaufpreis zu übernehmen. 4* ie Vertheilung der Fohlen geſchieht in der Weiſe, daß die Ankaufskommiſſion unter Leitung des Verbandspräſidenten und im Benehmen mit den Obmännern den einzelnen Beſtellern die Fohlen zutheilt. Im Falle ein Beſteller ſich weigert, das ihm getheilte Fohlen zu übernehmen, ſo entſcheidet der Verbandspräſident, der techniſche Referent für Pferdezuchtangelegenheiten im Gr. Mini⸗ ſterium des Innern, bezw. deren Vertreter und ein vom Verband zu bezeichnender Obmann, ob die Weigerung begründet iſt und dem Begehren ſtattgegeben werden kann. Dieſem Schiedsſpruch hat ſich der Beſteller zu unterwerfen. Geht auf dieſe Weiſe ein Fohlen nicht ab, ſo wird es ſofort oder ſpäter meiſtbietend verſteigert, wozu auch Nichtbeſteller zu⸗ gelaſſen werden. Der Mehr⸗ oder Mindererlös wird dann auf die übrigen Fohlen repartirt. Sollte der Verband nicht in der Lage ſein, die Vertheilung vorzunehmen, ſo erfolgt dieſelbe durch den techniſchen Referenten im Wege der Verſteigerung. 8. Die etwaige Verſteigerung findet in folgender Weiſe ſtatt: 1. Das erſtmalige Ausgebot erfolgt zum Anſchlagspreiſe des betr. Fohlens. 2. Der etwaige in einer Klaſſe ſich ergebende Mehrerlös wird nach Maßgabe der Steigerungspreiſe an die Steigerer zurück⸗ bergütet, einen etwaigen Mindererlös haben dieſelben nach dem gleichen Maßſtabe zu erſetzen. 3. Jeder Beſteller iſt verpflichtet, ſich an der Verſteigerung maß⸗ geblich ſeiner Beſtellung zu betheiligen. 4. Die beiden letzten Thiere werden den durch die Verſteigerung noch nicht verſorgten Beſtellern durch das Loos zugewieſen. 5. Werden die Fohlen im Verſteigerungswege nicht ſämmtlich abgeſetzt, ſo ſind die übrig gebliebenen nach Maßgabe der Beſtellungen von denjenigen Beſtellern zu übernehmen, die bei der Verſteigerung Fohlen entweder nicht oder nicht in der beſtellten Zahl erworben haben. Die Zutheilung geſchieht in dieſem Falle durch das Loos und gilt als Kaufpreis der An⸗ ſchlagspreis des betr. Fohlens. 9. Der Uebernehmer des Stutfohlens hat ſich zu verpflichten (Revers): 1. Das Fohlen kräftig zu nähren und gut aufzuziehen; 2. Dasſelbe nicht, ehe es 2½ Jahre alt geworden iſt, zu be⸗ ſchlagen oder zur Arbeit zu verwenden; 3. Dasſelbe ſpäteſtens im Alter von 4 Jahren zur Paarung einem mit Staatsunterſtützung gehaltenen Hengſt gleicher Zuchtuntauglichkeit zur Zucht zu verwenden; 4. Das Fohlen bezw. die Stute nur an badiſche Züchter, welche die hier angeführten Verpflichtungen übernehmen, und auch dann nur mit Genehmigung des Gr. Miniſteriums des Innern zu beräußern; 5. Das Fohlen bezw. die Stute in das von Gr. Bezirksthierarzt geführte Bezirkszuchtregiſter, bezw. wo eine genoſſenſchaft beſteht, in das Zuchtregiſter dieſer Genoſſen⸗ ſchaft eintragen zu laſſen und vom Abfohlen, von einer Ver⸗ äußerung oder einem Todesfall der Stute dem Gr. Bezirts⸗ thierarzt bezw. dem Vorſtand der Zuchtgenoſſenſchaft zwecks Eintrags in das betr. Regiſter Anzeige zu erſtatten; Pferdezucht⸗ 6. Das Fohlen bezw. die Stute alljährlich bis zum Eintritt der Zuchtuntauglichkeit der ſtaatlichen Prämiirungskommiſſion vorzuführen. 10. Das Miniſterium des Innern verſichert die Fohlen für die Zeit eines Jahres vom Tage der Uebernahme von Seiten des Beſtellers ab gerechnet, bei der badiſchen Pferdeverſicherungsanſtalt und über⸗ nimmt während dieſer Zeit die Verpflichtung des Verſicherungs⸗ nehmers der Anſtalt gegenüber. Die Koſten der Verſicherung(Prämie) werden dem Kaufpreis (Uebernahmepreis) des Fohlens zugeſchlagen. Für den Verluſt eines verſicherten Fohlens wird vergü a. Wenn dasſelbe verendet iſt, 80% der Verſicherur b. wenn es wegen gänzlicher Unbrauchbarkeit oder Folge eines erlittenen Unfalles mit Genehmigung des Miniſteriums des Innern getödtet wird und die Tödtung erfolgt iſt, 60% der Verſicherungsſumm Dabei iſt der Bef Theile des Die vorbezeich Entſchädigung wird von der Pf ſicherungsanſtalt an die Centralkaſſe für Gewerbe, Landwirthſchaft und Statiſtik ausbezahlt und von letzterer zunächſt zur Deckung der noch ausſtehenden Kaufpreisraten verwendet, wodurch die Schuld des Uebernehmers an die Centralkaſſe für Gewerbe, Landwirthſchaft und Statiſtik ſich um den Betrag der gewährten Entſchädigung vermindert. Ueberſteigt die Entſchädigung die Reſtſchuld, ſo wird der Mehrbetrag dem betr. Züchter durch die Centralkaſſe für Gewerbe, Landwirth⸗ ſchaft und Statiſtik baar ausbezahlt. Für nach Ablauf dieſes einen Verſicherungsjahres eintretende Schadenfälle kommt das Miniſterium des Innern in keiner Weiſe⸗ mehr auf, und werden deshalb die betr. Fohlenbeſitzer in ihrem eigenen Intereſſe darauf aufmerkſam gemacht, die Verſicherung noch vor deren Ablauf bei der badiſchen Pferdeverſicherungsanſtalt zu erneuern. Der Uebernehmer bezw. Beſitzer des Fohlens iſt verpflichtet (Revers): 1. Dem Fohlen ſorgfältige und werden zu laſſen; 2. Von jedem Erkrankungsfall oder Verletzung des Fohlens ſofort bei dem wahrnehmbaren Eintritt der Erkrankung oder Verletzung den Gr. Bezirksthierarzt oder mit Erlaubniß des Miniſteriums des Innern einen anderen approbirten Thier⸗ arzt zur Behandlung herbeizurufen und das Pferd nach deſſen Anordnungen ausgiebig und auf eigene Koſten behandeln zu laſſen; 8. Von dem Verenden oder Verunglücken des Fohlens ſpäteſtenns innerhalb 24 Stunden dem Großh. Bezirksthierarzt Anzeige zu erſtatten, welch' letzterer dieſe Anzeige auf kürzeſtem Wege dem Großh. Miniſterium des Innern übermittelt. Bis zum Eintreffen des Bezirksthierarztes, welcher je nach Lage des Falles nach eigenem Ermeſſen eine Sektion vor⸗ nimmt, muß der Kadaver eines verendeten Fohlens unver⸗ ändert bleiben. Die Koſten der Sektion fallen dem Beſitzer zur Laſt. 5 4. Das Fohlen dem Bezirksthierarzt auf deſſen Verlangen zu jeder Zeit vorzuführen. die etwa verwendbaren ung zu verwerthen. gute Behandlung zu Theil 201 Wenn die Pferdeverſicherungsanſtalt die Zahlung der Ver⸗ ſicherungsſumme wegen eigenen Verſchuldens des Fohlenbeſitzers in Folge Nichterfüllung der unter Ziffer 10 genannten Verpflichtungen verweigert, wird ein Kaufpreisnachlaß vom Miniſterium des Innern nicht gewährt. Im Falle ferner die in Vorftehendem unter Ziffer 9 und 10 aufgeführten Verpflichtungen von dem jeweiligen Beſitzer des Fohlens bezw. der Stute nicht eingehalten werden, kann derſelbe außer zur ganzen oder theilweiſen Rückzahlung der erhaltenen Kaufpreisnach⸗ läſſe und etwaigen Staatsprämien zur Entrichtung einer Konven⸗ ctionalſtrafe bis zu 80 M. angehalten werden. Bereinsregiſter. Zum Vereins⸗Negiſter Band 1 .⸗3.35,„Evangeliſcher Mäuner⸗ und Jünglingsverein“ in Mann⸗ heim wurde eingetragen: Ernſt Heinrich Wolfgang Uhlig in Maunheim wurde als Vor⸗ ſtaud(I. Vorſitzender) und Peter Klos in Maunheim als Vor⸗ ſtandsſtellvertreter(II. Vorſitzen⸗ der) wiedergewählt. 1685 Mannheim, 24. Juni 1908. Gr. Amtsgericht I. Bekanntmachung. Fortwährend laufen beim Bürgermeiſteramt Geſuche um Beſchäftigung bei der Stadtge⸗ meinde als Aufſeher, Diener, Straßenkehrer, Straßenarbeiter Und dergleichen in großer Zahl ein. Aus dieſem Aulaſſe wlrd dar⸗ auf aufmerkſam gemacht, daß organiſationsmäßig fragliche Stellen durch die Direktionen der in Betracht kommenden ſtädtiſchen Belriebe direkt beſetzt werden und daß daher das Einbringen aller derartiger Geſuche bei dem Bürgermeiſteramte vollſtäudig ausſichtslos iſt. 8999% Maunheim, den 5. Juni 1908. Der 0 Beck. Steinkohlenlieferung. Das Epangeliſche Bürgerho⸗ ſpital dahier vedarf für den Win⸗ ter 1903% eirca 1000 Ceut⸗ ner Ruhrer Steinkohlen beſter Qnalität, deren Lieſerung im Submiſſiouswege vergeben wird. 25500½, hierauf wollen mit der Aufſchrift„Steinkohlenlie⸗ ferung betr.“ verſehen, bis zum Dienſtag, den 30. dſs. Ms., VBormittag« 11 Uhr, bei der Hoſpikal⸗Verwaltung F 6, 4½5, eingereicht werden, bel welcher auch die Lieferungsbe⸗ dingungen eingeſehen werden köunen. Mannheim, 15. Juni 1908. Der Stiftungsrath: v. Hollander. Köbele. Zwaugs⸗Nerſteigerung. Freitag, den 26. Juni 1903, Vormittags 10½ Uhr, werde ich dahier mit Zuſammen⸗ kunft, Ecke Laugſtr., 3. Querſtr., gegen baare Zahlung im Voll⸗ ſtreckungswege öffeutlich ver⸗ ſteigern: 7786 1 Banudſäge, 1 Hobelmaſchine. Ferner Nachemttags 2 Uhr im Pfandlokal 0 4, 5 hier⸗ 1 vollſtändiges Bett, 1 Salon⸗ ſpiegel, 1 Nihſmaſchine u. Möbel Zwangs⸗Nerſteigerung. Nr. 5223. Im Wege der Zwangsvollſtreckung ſoll das in Maunheim belegene, im Grund⸗ buche von Mannheim zur Zeit der Eintragung des Verſteiger⸗ ungsvermerks auf den Namen der Werkmeiſter Paul Stelzen⸗ müller Eheleute in Mannheim eingetragene, nachſtehend beſchrie⸗ benen Grundſtück am Mittwoch, 26. Auguſt 1903, Vormittags 9½ Uhr, durch das unterzeichnete Notariat — in deſſen Miehſtzanmen in Mannheim, B 4 No. 3 verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 20. Mai 1908 in das Grund⸗ buch eingetragen worden. Die Einſicht der Mittheilungen des Grundbuchamts ſowie der übrigen das Grundſtück betreffen⸗ den Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde, iſt Jeder⸗ mann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zett der Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerks aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderuͤng zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht, glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Berthellung des Verſteige⸗ rungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Ver⸗ ſteigerungentgegenſtehendesRecht haben, werden aufgeſordert, vor der Ertheilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweilige,Ein⸗ ſtellung des Verfahrens herbei⸗ zuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerten Ge⸗ genſtandes tritt. Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtücks: Grundbuch von Mannheim Band 225, Heft 17, Beſtandsver⸗ zeichniß J. 14068 Ordn.⸗Zahl 1, Ifd. Nr. der Grundſtücke im BV. I. 1, Lager⸗ buch⸗Nr. 5780a, Flächeninhalt 4 ar 63 qm Hofrtaithe in der Schwetzinger⸗Vorſtadt, Viehhof⸗ Straße 3. Hierauf ſteht: a) ein vierſtöckiges Wohnhaus mit Schienen⸗Keller, b) ein einſtöckiger Seitenbau rechls Schuppen, e) ein einſtöckiger Seitenbau, links Werkſtätte mit Keller. Schätzung 57000 Mk. Maunheim, den 18. Juni 1808. Großh. Notariat III als Vollſtreckungsgericht: an Billig wird Waſche z. waſchen Il. bleichen aufs Land angenonr. 2108. Schwetzingerſtr. 4 2. Sl. Zmangg⸗Nerſteigerung⸗ Freitag, den 26. Juni 1903 Machmittags 2 Uhr werde ich im Piandlokal G 4, 5 ev. am Pfandorte: Wagnerholz, Hobelbänke, 1 Zweirad, 1 1 Ladenein⸗ richtung, Möbel aller Art, Chiffounſer, Vertikow, Lüſtre, 1 Ornamenten⸗Pavillon, Trink⸗ halle, 1Waſchmange, Bettflaſchen, 1 Ständer mit großem Waſſer⸗ ſchlauch, 1 zweirädriger Wagen, Flaſchenzug, Laubeingang, Laubdekoratlon, Balluſtraden,. 8 Oefen, 2 Petroleum⸗Oeſen, J elnes 4704b Schtemtſtänder, Pult, Schrotleiter, 3„7994 Theken, Dische Stiigſe, Brief, 4 Onnes 2 P 2 1 2 kaſten, Buffet, Cloſetts, 1 Doppel⸗ 3 5 leiter, 4 Läuteappargte, Zeitungs⸗ habter, Vorhänge, Stores, Läufer, Waſchtiſch, 1 Telephonkaſten, Eierunterſätze, rothe Garten⸗ möbel, Waſchgarnituren, Waſſer⸗ flaſchen und allerlei ſonſtiges Wirihſchaftsinventar gegen Baar⸗ zahlung im Vollſtrecküngswege öfſentlich verſteigern. 7738 Mannheim, den 25. Juni 1908. Noſter, Gerichtsvollzieher. 0.17. 04.17. Möbel⸗ Versteigerung. In meinem Verſteigerungslokal Hinterhaus 2. Stock verſteigeream Freilag, 26.., Nachm. 2Uhr 1 Pianino, ſehr gut, ein Photographen⸗ Apparat, 1 goldene Damenuhr, 1 Divan, 1 Vertikow, 2 Chiffonniers, 1 Eisſchrank. 1 voll⸗ ſtändig ſchönes Bett, 2Perſonal⸗Betten, 1 Leiter, verſch. Regale, Tiſche, Stühle, Regulator 1 Kücheneinrichtung, 1 Fahr⸗ rad, 2 Kommoden, 2 Kanapee, Bilder, Spiegel, Hängelampen, Lüſter und anderes mehr. 738 M. Arnold, Auktionator, B 2, 10. Telephon 2285. tamilis ſucht auf.Okt. Beamtenfamilie gu. Parterre od. 1. Stock, Neckarvor⸗ ladt oder—KkK. Offerten sub B. B. 7735 an die Exped. d. Bl. ur beſſ. klein. Haushalt reinl. Madchen für Aln.⸗ u, Küchen⸗ Arb. geg. 9155 Lohn in danernde Monatsſlelle geſucht. 3891b Zwangs⸗Berſteigerung. Freitag, den 26. Juni 1903, Nachmittags 2 Ühr, werde ich im hieſigen Plandlo⸗ kale 4 5 gegen baare Zahlung im Vollſtreckungswege öffentlich verſteigern: 7787 5 Oefen, 1 Doppel⸗Schreibpult, 1 Akteuſchrank, 1 Klavier ſowie ſonſtige Möbel aller Art. Maunheim, 25. Juni 1903. Zimmer, Gerichtsvollzieher. Waldhofſtraße 19. BADAAgasgges Die glückliche Geburt e zeigen hocherfreut an g Wll Ottenbeimer& Freu s 4 Rosa geh, Michel. 5 2 Tudwigshafen a. Rhein, 4 25. Juni 1903. S ö s ö Ideal veranlagte ge ild. Dae ſucht zwecks ſpät. Heirath die Be⸗ kanntſchaft eines netten geh. Herrn zu machen, welcher für die herrl. Natur ſchwärmt u. gern ge nein⸗ ſchaftl. Ausflüge macht. Neelle Offerten erbitte unter S. 4705b in der Exped. ds. Bl. niederzul Hausverwaltung geſucht, von tüchtiger Kraft, auch mehrere Objekte werden zu ver⸗ walten übernommen, gegen Wohnung im Hauſe und guüter Lage. 7731 Zu erfragen in der Expedition. Bitte. In der Arbeiter⸗Kolouie Ankenbuck iſt wieder Maugel an Röcken, Joppen, Hoſen, Weſten, Hemden, Socken und insbeſondere an Schuhwerk ein⸗ getreten. Wir richten deshalb au die Herren Vertrauensmänner und Freunde des Vereins die herz⸗ liche Bitte, wieder Sammlungen der genannten Bekleidungsgegen⸗ ſtände gütigſt veranſtalten zu wollen. Die Sammlungen wollen ent⸗ weder an Hausvater Wernigk in Aukenbuck— Poſt Dürr⸗ heim und Station Klengen—, oder an die Central⸗Sanimelſtelle in Karlsruhe, Sophienſtraße 25, eingeſandt werden. 12605 Etwäige Gaben an Geld, die gleichfalls recht erwünſcht ſind, wollen an unſere Vereinskaſſe in Karlsruhe, Sophienſtr. 25, gütigſt abgeführt werden. Karlsruhe im April 1903. Der Ausſchuß des Landesvereins für Arbeiterkolonjen im Großherzogthum Baden Dresdner Acfienkapita4 M. 130,000,000.—; geservefonds A. 34,000,000.—. Filialen in Hamburg— Altona— Bremen— Hannover— Nürnberg Fürth— Detmold— Bückeburg— Lübeck— Chemnitz— an den Planken Dresden— Berlin— London. 27780 und Zwickau. Mannheim4 Dr. H. Haas sche Buchdruckerel. Szinsbücher empfiehlt G, 2. Gſgenthümer: TarsfT 8 rgerhoſpit Näh. iu der Exved. d. Bl. Heute früh 7¾ Uhr entschlief sanft unser lieber Gatte, Vater, Bruder, Schwager und Onkel Neinrich Ernst Schindele im Alter von 62 Jahren und 5 Monaten. Mannheim, den 25. Juni 1903. L II. 26. Die Beerdigung findet Samstag, 27. ds. Mts., Nach- mittags 5½ Uhr, von der Leichenhalle aus statt. Todes-Anzeige. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Margarethe Schindele, geb. Mayer, Wilhelm Schindele, Rechtspraktikant, Luise Schindele. 14069 Dies statt besonderer Anzeige. S R Mannherm, 25. Jun. General⸗Anzeiger. Annoncen— Expediition ee 21 werden lüchnge ſelbſtſtän⸗ dige u. durchaus branche⸗ kundige 1404⁴ Veskeäuferinnen 5„Abtheilung zu engagiren geſucht.— Dauernde gut bezahlte unter Beifügung von Zeug⸗ nißabſchriften, Bild und Gehaltsangabe unt. Chiffre F. 1875 an Haaſenſtein& Bogler.⸗G., Karls⸗ Jruhe i. B. zu ſenden. An Flaſchenbierhändler, der in bereits eingeführt, iſt unter ſehr günſtigen Bedingungen die Vertretung einer Groß⸗ brauerei zu vergeben. Aufragen mit Angabe des ſeitherigen Wirkungskreiſes unter R. 1856 an .⸗G. Karlsruhe. 14005 f HAASENSTEMsVOELER Stellungen.— Offert. ſind geben. Haaſenſtein& Vogler, GslegenneltsKauf. Motorwagen,—4ſitzig, 6 HP. 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