Jiges Daſein führen könnten. bvorſtandes genehmigen. Induſtrie geſchädigt würden. Gadiſche Volkszeitung. Abonnement: ſ0 00 0 Wfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Voſt⸗ auſſchlag M..43 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Plg. In ſerate: E 6, 25 Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate. 25„ Die Reklame⸗Zeile„„ 60 der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreiteie Zeilung in Mannheim und Amgebung. Schluß der Inſeraten⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr⸗ —.HFuüͤr unverlangte Manuſkripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet. (Nannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Awreſſer „Journal Mannheim“ Telephon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahme v. Druckarbeiten 841 Redaktion 377 Expedition 24218 Filiale(Friedrichsplatz) 3680 E 6, 2. Nr. 140. Sitzung des Bürgerausſehuſſes am Donnerstag, den 23. März. (Schluß.) Sta⸗V. Fulda erklärt, er halte es für ſehr bedenklich, wenn von ſo autoritativer Seite, als welche Herr Sty. Engelhorn an⸗ zuſehen ſei, in öffentlicher Sitzung geſagt werde, daß die Induſtrie in Mannheim im Rückgange begriffen ſei. Er bitte, aus Gründen des Lokalpatriotismus mit derartigen Aeußerungen in Zukunft doch etwas vorſichtiger zu ſein. Auch glaube er nicht, daß die Sache ſo ſchlimm ſei und daß der fernere Beſtand der Mannheimer In⸗ duſtrie davon abhängig ſei, ob die Arbeiter ein paar Pfennig mehr erhalten oder nicht. Er ſei der Anſicht, daß die Induſtrie ſo ent⸗ wickelungsfähig ſei, daß ſie durch Verbeſſerung des Betriebs und durch Einführung anderer kleiner Vorteile den durch die Mehraus⸗ zabe für höhere Löhne entſtehenden Aufwand wieder ausgleichen konne. Wenn in der geſtern gefaßten Reſolution von Wahlpolitik ge⸗ ſprochen werde, ſo frage er, gegen wen denn dieſer Vorwurf ge⸗ richtet ſein ſoll.(Zuruf: Gegen den Stadtverordnetenvorſtandl) Ja, verehrter Herr, wie iſt dies denn möglich? Der Stadtver⸗ ordnetenvorſtand ſetzt ſich ja aus Vertretern aller Parteien zu⸗ ſammen. Wir müßten alſo Wahlpolitik gegeneinander treiben. Er halte es abſolut nicht für bedenklich, wenn die Stadt Mann⸗ heim ihre Arbeiter vielleicht etwas beſſer bezahlt, als wie dies anderswo der Fall ſei. Der Lohn werde auch nach ſeiner Erhöhung kein ſolcher ſein, daß die Arbeiter üppig leben können, vielmehr ſei er auch nach der Erhöhung noch niedrig genug. Dies ſei be⸗ dauerlich, aber man könne dies nicht ändern, ſondern müſſe ſich damit begnügen, nach und nach die Löhne zu erhöhen. Die Wöhne mit einem Schlage zu erhöhen, könne niemand, auch die Sozial⸗ demokraten könnten dies nicht. Ein gutbezahlter Arbeiter werde ſich für den Arbeitgeber reichlich lohnen, denn je mehr Lohn er begiehe, deſto leiſtungsfähiger ſei er. Redner möchte dringend zitten, gerecht zu ſein und im Intereſſe der Billigkeit, ſowie im Intereſſe des ſozialen Friedens den Antrag des Stadtverordneten⸗ dorſtandes anzunehmen. Der Stadtverordnetenvorſtand habe ge⸗ glaubt, daß der Schwerpunkt auf die unterſte Klaſſe zu legen ſei. daß dieſe Klaſſe am erſten bei der Aufbeſſerung zu bedenken ſei 4. daß die anderen Klaſſen ſich vielleicht noch etwas gedulden können. Stp. Gießler kann ſich nicht der Meinung des Stb. König anſchließen, daß ſich die Stadt mit der Bemeſſung der Löhne nach der Induſtrie richten müſſe. Die Löhne müßten ſich nach dem Be⸗ dürfnis der Arbeiter richten. Die Stadt müſſe dafür ſorgen, daß die ſtädtiſchen Arbeiter ſoviel verdienten, daß ſie ein menſchenwür⸗ Nur dadurch könne man die Arbei⸗ er ſozial heben. Aus der ſozialpolitiſchen Bewegung heraus komme er dazu, zu ſagen, wir wollen die Aufbeſſerung des Stadtverordneten⸗ Seine Fraktion ſei nicht der Anſicht, daß irgendwie die ſtädtiſchen Intereſſen oder auch nur die Intereſſen der Redner glaubt auch nicht, daß die Handelsverträge zum Unglück unſerer Induſtrie gusſchlagen werden. Wenn man beobachte, wie ſich die Bankpolitik hier entwickle, ſo müſſe man ſich doch ſagen, daß die Induſtrie denſelben Weg gehe. Man ſollte möglichſt einmütig für den Vorſchlag des Stadtverordneten⸗ vorſtandes ſtimmen. Dies würde zur Beruhigung nicht nur in den Kreiſen beitragen, die ſo ſcharfe Gegner der Erhöhung ſeien, ſondern auch bei den ſtädtiſchen Arbeitern. Zum Schluß bittet Redner den Stadtrat, derartige Vorlagen, wie die Lohnerhöhung, rechtzeitig in die Oeffentlichkeit zu geben. Oberbürgermeiſter Beck: Sto. Gießler mag ſeine Rüge an diejenigen richten, welche das Geſuch an den Stadtrat verſpäte! einreichten. Das Geſuch hätte zu einer Zeit eingereicht werden müſſen, zu welcher der Voranſchlag erſt in den einzelnen Betrieben aufgeſtellt wurde. Dann hätte es gleich berückſichligt werden können. St.⸗R. Hirſchhorn meint, daß man in Mannheim mit einem Lohn von.80 M. nicht auszukommen vermöge. Auf der anderen Seite müſſe man ſich überlegen, ob man nicht mehr Unheil anrichte, als wie gutes ſchaffe, wenn man eine Lohnerhöhung ein⸗ treten laſſe. Er teile die Anſicht des Stpy. Engelhorn, daß, wenn man den Antrag des Stadtverordnetenvorſtandes annehme, die Intereſſen der Stadt geſchädigt würden und auch die Arbeiter ſelbſt keinen Vor⸗ keil davon hätten. Der Antrag der natl. Fraktion ſehe nach einem Jahre ohnehin 20 Pfg. Zulage vor, ſodaß dann der Satz.20 M. betrage. Die konkurrierenden Städte würden ſich über die Debatte freuen. Man bürfe nicht glauben, daß mit.20 M. die Arbeiter ruhig bleiben würden.(Ohorufe links.) Die Induſtrie werde mit pielen Hunderttauſenden dieſen Beſchluß bezahlen müſſen. Er ſei ein Freund der Arbeiter, nicht blos mit Worten. Er rufe ſeine Kollegen von der Linken zu Zeugen auf, ob er ſie nicht während der letzten 20 Jahre unterſtützt habe, ſoweit dies nur einigermaßen die Intereſſen der Geſamtheit erlaubt hätten. Bei dem Lohntarif, den er vorſchlage bleibe es den einzelnen Aemtern immer überlaſſen, ihre Arbeiter in ſolche Kategorien einzuteilen, daß ſie gut geſtellt ſejen. Er halte es im Intereſſe der Stadt und der Arbeiter gelegen, wenn an dem Mindeſtlohn feſtgehalten werde, Zamit nicht die kon⸗ imrierenden Städte die Induſtrie von hier wegzögen. Stb. Teſcher meint, es ſei irrig, wenn man annehme, daß die Stadt er bei den Löhnerhöhungen die Initiative ergriffen habe. Das Gegenteil ſei der Fall. Die Induſtrie ſei immer direkt dorangegangen und die Stadt ſei nachgefolgt. Er wolle allerdings nicht behaupten, daß dies bei allen Induſtrieen der Fall ſei. Eine Familie mit 6 Kindern könne in Mannheim nicht mit 3 M. aus⸗ kommen. Die Jurcht, daß ſich die Induſtrie nicht mehr hier an⸗ ſiedeln würde, ſcheine ihm unbegründet zu ſein. Wer ſich mit 20 bis 40 Pfg. mehr Lohn für die Taglöhner abhalten laſſe, nach Mannheim zu kommen, wiſſe nicht, worin die Bedeutung Mann⸗ heims beſtehe.(Sehr gut links.) Es ſei kein Zweifel, daß die paar zundert Taglöhner nicht ausſchluuggebend ſein könnten gegen die Zehntauſende, die die Induſtrie als gelernte Arbeiter bezeichne und als ſolche höher bezahle. Bei ſchlechter Entlohnung fielen die Fa⸗ milien der ſtädtiſchen Arbeiter c ipso der Armenkaſſe zur Laſt. Man ſollte einmütig für die Vorlage des Stadtverordnetennorſtandes dinmen.(Beifall lints.) Frei ag, 24. März 1905. 2. Mittagbaltt. Stvo. Schneider polemiſiert gegen den Sty. König. Mit welchem Grunde wehrten ſich die Arbeiter ſo für die paar Pfennige Lohnerhöhung, wenn ſie keine Vorteile davon hätten? Die Lohn⸗ verhältniſſe in Mannheim ſeien nicht beſſer wie in anderen gleich⸗ großen Städten. Die„Scharfmacher“ wollten der Stadt ihren Willen aufoktroyieren. Dagegen müſſe man ſich verwahren. Redner polemiſiert dann noch ausführlich gegen die Rechte, deren Arbeiter⸗ freundlichkeit er anzwveifelt. Stvy. Bolze hat in ſeinem tiefinnerſten Geführ die Ueber⸗ zeugung, daß die zur Beratung ſtehende Frage für die Stadt eine ganz beſonders wichtige ſei. Der Linken falle es leicht, einen Ent⸗ ſchluß zu faſſen, da fie eine reine Intereſſenpartei ſei. Mit den ſteigenden Löhnen verteuerten ſich auch die ſonſtigen Verhältniſſe. So reſultiere die enorme Steigerung der Miete aus der Steigerung der Löhne. Er ſei der Meinung, daß die Arbeiter durch die ſtadt⸗ rätliche Vorlage zufriedengeſtellt würden. Man müſſe dafür Sorge tragen, daß der Platz Mannheim nicht an Wert verliere für die Induſtrie. Wenn Sie(zur Linken gewendet) Ihre Forderung durchſetzen, wird die Induſtrie von hier wegziehen und keine neue hinzukommen. Seit 1896, ſeit er Stadtperordneter ſei, hätten die ſtädtiſchen Arbeiter 219 656 M. mehr erhalten. Seit 16 Jahren ſei die Bürgerſchaft mit 5 Pfg. Umlage belaſtet nur wegen der Erhöhung der Löhne. Er habe bis jetzt vergeblich auf ein Zeichen von Wohlwollen der Arbeitnehmer den Arbeitgebern gegenüber gewartet. Wenn nun auch auf allen Seiten die Meinung herrſche, daß trotz der ſchwierigen Lage der Induſtrie eine Zulage gewährt werden ſolle, ſo müſſe doch Maß gehalten werden und da treffe der nationalliberale Vorſchlag das richtige Maß. Stb. Dr. Frank hofft, daß vom Stadtrat und den Par⸗ teien, gegen die man den Vorwurf erhebe, daß ſie bei dieſer Vor⸗ lage Wahlpolitik trieben, noch recht oft dies geſagt werden könne. Auch von ſeiner Fraktion werde Wahlpolitik gemacht. Von mehreren Mitgliedern des Wahlkomites ſei beſchloſſen worden, die Reden der Stv. König und Dr. Engelhorn und des Str. Hirſchhorn in der Stadt als Flugblatt verbreiten zu laſſen. Sie hätten auch das Zirkular des Fabrikantenvereins und des Gewerbevereins ver⸗ breitet, werm nicht wegen dem Sty.⸗V. König und em Str. Leonhard Bedenken vorgelegen hätten. Die Arbeiter müßten die Lohn⸗ erhöhung haben ohne jede Rückſichtnahme auf die Indufkrie. Eine Induſtrie, die dieſe Erhöhung nicht aushalten könne, berdiene 8zu Grunde zu gehen. Redner gibt zum Schluß bekannt, daß ſeine Fraktion beſchloſſen habe, ihren Antrag zurückzuziehen zu Gunſten des Antrages des Stadtverordnetenvorſtandes. Weiter habe ſie beſchloſſen, den Antrag auf namentliche Abſtimmung zu ſtellen, damit man die Herren kennen lerne, die ſo beſorgt um das Ge⸗ deihen der Induſtrie ſeien. Stv. König: Mein Kollege Frank hat etwas Humor in die Debatte gebracht. Er hat bekannt gemacht, daß meine Rede ge⸗ druckt verbreitet werden ſoll, Ich muß allerdings geſtehen, ich habe meine Rede nur für die Anweſenden in diefem Saal gehalten. Herr Str. Dreesbach hatte die Liebenswürdigkeit, mich als den Anwalt der Intereſſenten zu bezeichnen und hat geſagt, daß dieſer Anwalt ſeine Sache gut gemacht habe. Ob man von ihm als Stadtverord⸗ neter dasſelbe ſagen könne, ſei eine andere Frage. Es wird mir jeder das Zeugnis geben müſſen, daß ich nicht ein beleidigendes Wor! gegen die Arbeiter gebraucht habe. Den Vorwurf des Herra Dreesbach, daß ich die Arbeiter beleidigt habe, faßſe ich als eine Beleidigung meiner Perſon auf. In dieſem Vorwurf liegt das Syſtem, daß Sie von der Linken die rechte Seite ſtändig verdächtigen wollen, daß wir den Arbeitern feindlich gegenüberſtehen.(Zuruf links: Mit Recht.) Es iſt ein außerordentlich ſympathiſches, herz⸗ erfreuendes Beginnen, Arbeiterforderungen zu unterſtützen. Aber derartige Fragen werden nicht gelöſt mit Wohlwollen, ſondern mit kühler Betrachtung. Nur die nüchternen Tatſachen müſſen Recht behalten. Wir vertreten nicht einſeitig eine Klaſſe doie Sie, wir bertreten Forderungen nicht kritiklos, ſondern die Geſamtheit. Darin liegt für uns die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, zu prüfen, ob das, was verlangt wird, in Einklang zu bringen iſt mit dem, was der Geſamtheit nottut. Die arbeiterfreunplichen Worte der Herren Fulda, Gießler etc. Hingen zwar in jeder Seele wieder; aber ich kann mir nicht herfen: die Tatſachen werden Recht behalten. Es iſt ingwiſchen ein ſchriftlicher Antrag auf Schluß der Debatte eingelaufen, der mit Majorität angenommen wird. Stb.⸗B. König führt aus, daß Worte gefallen wären, wonach zwei König hier im Saale wären, von welchen ſich der eine dem andern angeſchloſſen habe. Es ſei das wahrſcheinlich in Bezug auf die geſtrige Verſammlung und des Flugblattes. Wenn Herrchneider vielleicht bei ſeinen Kollegen ſich vorher erkundigt hätte, ſo hätte er wahrſcheinlich die Weiſung erhalten, daß ich erklärte: Schmiede und Zuſchläger bekommen wir für dieſen Lohn, den die Sladt zahlt, nicht. Selbſt im„General⸗Anzeiger“, der gewiß nicht zu ſeinem Gunſten ſchreibe, habe geſtanden, daß er den Mitteloeg vorgeſchlagen habe. Es könne daher gegen ihn kein Vorwurf erhoben werden. Bürgermeiſter Martin bemerkt zu den Ausführungen des Stp.⸗V. Pfeiffle, daß er betreffs der Entlaſſung eines Arbeiters ſich geirrt habe. Stv. Schneider entgegnet auf die Bemerkungen des Herrn Stv.⸗V. König, daß deſſen Arbeiterfreundlichkeit in letzter Zeit vielfach angezweifelt worden ſei. Der Redner wird jedoch von Herrn Oberbürgermeiſter Beck un⸗ terbrochen, welcher die Abſtimmung über den Antrag vorſchlägt. Die Abſtimmung erfolgt zu gleicher Zeit über den ſtadträtlichen und den Vorſchlag des Stadtverordnetenvorſtandes und zwar namentlich. Die Abſtimmung ergab folgendes Reſuktat: 22 ſtimmten für den ſtadträtlichen und 58 für den Antrag des Stadtverordnetenvor⸗ ſtandes. 1 Stimme war ungiltig. Für den Antrag des Stadtber⸗ ordnetenvorſtandes ſtimmten von ſeiten der nationalliberalen Frak⸗ tion die Hexren Dr. Sickinger, Lamerdin und Dr. Koch. Gehalt der Hauptlehrer an den Volksſchulen. Herr Oberbürgermeiſter Beck ſowie Herr Stadtrat Drees⸗ ſichert haben, die 0 Stv. Levi: baſch machen den Vorſchlag, dieſen Antrag einſtimmig zu geneh⸗ migen del Bürgerausſchußmitglieder anweſend iſt, bon Herrn Oberbürger⸗ Stb.⸗V. Fulda begründet den Antrag und betont, daß hier⸗ über keine Meinungsverſchiedenheiten herrſchen. Dieſe Einmütig⸗ keit der Anſicht ſei beſonders erfreulich, denn der Stadtrat ſei in anerkenneswertem Umfange den Wünſchen der Lehrer entgegen getreten. Ebenſo ſei es auch erfreulich, daß ſich die Lehrer damit vorläufig begnügen. Der alte Ruhm der Stadt Mannheim ſei damit wieder befeſtigt. Denn Mannheim trete wieder in die Reihe der Städte ein, die am meiſten am Lehrerſtand getan haben. Wir ſind nun um einen außerordentlichen Schritt den andern ſüddeutſchen Städten voraus. Wir haben von jeher der Erziehung der Jugend unſere vollſte Aufmerkſamkeit gewidmet und die Lehrer ſind die⸗ jenigen, die unſere Jugend bilden. Nachdem Herr Oberbürgermeiſter Beck noch gefragt hatte, oß eine Diskuſſion über dieſen Antrag erwünſcht ſei oder nicht, wurde die Abſtimmung vorgenommen, welche die einſtimmige Annahme der Vorlage ergab. Gehalt der Hauptlehrerinnen an den Volksſchulen. Auch dieſer Antrag fand ohne Diskuſſion einſtimmige Annahme Herr Oberbürgermeiſter Beck ſchlägt nun bor, an der Bera⸗ tung des§ 28 weiter zu fahren. Sty. Süßkind wünſcht jedoch der vorgeſchrittenen Zeit ſotvie der Wichtigkeit des Gegenſtandes wegen die Verlegung desſelben auf morgen nachmittag. Herr Oberbürgermeiſter Beck erklärt ſich damit einverſtanden und ſchlägt vor, den§ 29 zu beginnen. Sty. Frank bittet, dann lieber bei§ 30 anzufangen, da en zu dieſem Paragraphen verſchiedenes zu ſprechen habe. Es wird ſodann in der Beſprechung der Arbeitsordnung weiten gefahren. Stv. Linz bringt in längeren Ausführungen berſchiedene Mißſtände zur Sprache. So rügt er insbeſondere die Strafgelder. Beim Zuſpätekommen müſſe der Arbeiter entweder Strafe bezahlen oder aber er büße einen Viertelstag ein. Die Arbeiter möchten ſchließ⸗ lich auch wiſſen, wozu eigentlich die Strafgelder verwendet werden, Es ſtehe wohl in dem Statut, daß die Gelder zu Arbeiterzwecken ber⸗ wendet werden müſſen, allein man habe bisher noch nichts darüber erfahren können. Die Entſernungszulage des Arbeiters ſei nur 3u berechtigt. Bezüglich des Urlaubs wünſcht der Redner, daß ein Er⸗ holungsurlaub in der hierfür feſtgeſetzten Zeit gewährt wird. Sty. Schenk ſtimmt den letzten Ausführungen des Vorredners vollſtändig bei und ſchlägt vor, daß anſtelle des Wörichens„kann“ in dem betreffenden Paragraphen(Erholungs⸗Urlaub) das Wörtchen „wird“ eingefügt werden folle. Sto. Schmitz bricht eine Lanze für die Fuhrleute, die keinen freien Sonntag haben. Vielleicht wäre es möglich, daß alle vier Wochen fich doch ein freier Sonntag ermöglichen laſſe, natürlich aber ohne jeden Abzug. Stv. Ellwanger bemerkt, daß esz für die Feldhüter weder einen freien Sonntag noch Feiertag gebe. Einen Erſatzmann hin⸗ ſtellen, ſei ein Unding und könne doch nicht berlangt werden. Er möchte bitten, daß ſich der Stadtrat der Sache annehme. Oberbürgermeffter Beck bemerkt bezüglich der verſchiedenen vorgetragenen Wünſche, daß er nachforſchen laſſen wolle und dann wohl ſehe, was zu machen ſei. Stv. Levi führt aus, daß er ſchon früher den Wunſch ausge⸗ ſprochen habe, daß alle Arbekter, welche 5 Jahre bei der Stadt tätig waren, durch den Stadtrat eutlaſſen werden ſollen. Er habe auch dieſes Jahr wieder den glelchen Wunſch. Des ferneren bat er, daß der Feldhüter in Neckarau doch in einer Weiſe entlohnt werde, welche einer Entlohnung auch lalſächlich gleichkomme. Er empfehle den Feldhüter in Neckarau der Bewilligungsgüte. Bürgermeiſter Ritter erwidert dem Vorredner, daß die Mehr⸗ heit des Stadtrats ſich dahin entſchieden habe, daß dieſem Antrage nicht ſtattgegeben werden könne. Es kommen hier nur die Chefs zweier größerer Verwaltungen in Betracht, welche ſich das Recht ge⸗ Arbeiter einſtellen und entlaſſen zu dürfen. 5 Oberbürgerureiſter Beck führt dazu aus, daß jederzeit jedem entlaſſenen Arbeiter ebenſo wie jedem Bücrger und Einwohner das Recht zuftehe, ſich befetberdeführend an den Stabdtrat zu wenden und der Stadtrat wird auf Grund einer eingehenden Unterſuchung ſeine Entſcheidung treffen. Jn der Tat bleiben dieſe Beſchwerderechte für die Acbeiter erhulken, loſe für jeden anderen auch. Cateeber habe ich nicht richtig gehört, was Herr Oberbürgermeiſter Beik sber Herr Bürgermeiſter Ritter geſagt hat. Demgufvlge härte der Slabtrat auch nicht das Recht, einen Ent⸗ laſſenen wieder bilzuflellen. Seine Fraktion werde einen Antrag einbringen, darch welchen wir die Stadt zwingen wollen, hierzu Stellung zu neheen, damit dieſer Mißſtand, der von den Arbeitern bitter empfunden wird, aufhöre. Amtsvorſtände ſeien ja ſchon derart hier auftelrelen, daß ſie uns gleichſam den Bettel vor die Füße geworfen haben. 55 Oberbürgermeiſter Beck kann ſich nicht erinnern, daß ein Amtsvorſtend in dieſem Saale jemals ſo vorgegangen wäre. Der Stabtrat hat als oberſte Behörde das Recht, auf Grund eingehenden Unterſuchungen die Wiedereinſtellung oder Entlaſſfung eines Ar⸗ beiters herbeizuführen ober aber auf Auflöfung des Vertrages hin⸗ zuwirken. Es komme jedoch nicht vor, daß eine derartige mißbräuch⸗ liche Anwendung des Rechts ſtattfinde. Er wiederhole nochmals, daß ſich der Stadtrat unter allen Umſtänden das Recht vorbehalte, auf Grund einer genauen Prüfung der Verhältniſſe der Kündigung ſtatt zugeben oder nicht. 75 Sto. Wiedemannm iſt der Anſicht, daß das Künzigungsrecht nicht in die Hand eines einzelnen Mannes gegeben werden ſolle⸗ Es ſcheine doch immerhin ſchwierig, einen entlaſſenen Arbeiter wieder in den Betrieb hineinzubringen, umſomehr, da für die Zeit, in welcher der Arbeiter nichts geleiſtet hat, doch nachträglich Erſatz ge⸗ zahlt werden muß.„„ Oberbürgermeiſter Beck bertritt den Standpunkt, daß man fich mit der Beratung dieſes Gegenſtandes bis gur Einbringung der angekündigten Reſolutionen gedulden ſolle. Nach einer kurzen Bemerkung des Herr⸗ Stadtrat Bar ber wird die Sitzung, in welcher nur noch ein velſaoendend kleiner Teill 2 Sette. Seneral⸗Anzelger Maunheim, 24. Wurz. Vereins⸗Zeitung der Stadt Mannheim und Umgebung. In der„Vereinszeitung für Maunnheim und Umgebung“ werden alle Berichte über Verſamm⸗ lungen, JFeſtlichkeiten und ſouſtige Veranſtalt⸗ uugen der Vereine und Gsſellſchafton ver⸗ öffentlicht. Mannheim. Der Unterrheiniſche Bezirk des Bad. Architekten⸗ und Jugenieur⸗ Bereins und der Architekten⸗ und Jugenienr⸗Berein Mannheim⸗ Ludwigshafen beranſtalteten am letzten Samstag eine gemeinufame Ver⸗ ſammlung mit Damen zwecks Beſichtigung des neuerbauten Warenhauſes von S. Wronter u. Cie., welches in dieſen Tagen feiner Beſtimmung übergeben werden ſoll. Anſchließend hieran verſam⸗ melten ſich die Vereine in der Loge„Karl zur Eintracht“, wo Herr Oberingenſeur Lorenz der Aktien⸗Geſellſchaft für Betonbau, Diß u Cie. in Düſſeldarf über die Eiſenbetonkonſtruktionen des Geheimen Oberbaurats Gggert⸗Berlin ſprach. Redner ging von den alten Halzballendecken aus, die Jahrhunderte hindurch das Feld beherrſch⸗ ten, ſchließlich aber durch die Konſtruktionen mit eiſernen Trügern und bald darauf durch die Siſenbetonſyſteme überhalt wurden. Solche ſeien in den letzten Jahren viele entſtanden, ohne aber immer allen Anforberungen gerecht zu werden. Der Vortragende ſtellte hierfür ſolgendes Programm auf: unbedingte Tragfähigteit, geringes Eigen⸗ gewicht, Feuer⸗ und Schallſicherheit, hygieniſche Neinheit und ebene, riſſefreie Unterfläche. Bei der Gggert⸗Decke,— die gewöhn⸗ lich aus unterer, höher, poröſer Schicht aus Bimsbeton und dergl. — und obever dünner Kiesbetonſchicht beſteht, worin ein Syftem von Eiſenſtäben entſprechend den Zugſtäben bei Fachwerksträgern angeordnet iſt, ſind alle Anforderungen erfüllt. Die Form der Zug⸗ ſtäbe bei der Eggert⸗Decke iſt den auf Zug beanſpruchten Trajektorien des Trägers angepaßt. Dabei wird die Tragfähigkeit auf rein me⸗ chaniſchem Wege guſtande gebracht, und die vorhandene Adhäſion zwiſchen Eiſen und Beton wird nur als Sicherheitsfaktor betrachtet. Die inneren Kräfte könmen genau wie bei einem Fachwerkskörper in reine Druck⸗ und Zugkräfte zerlegt werden; die Vernietung an den Knotenpunkten erfolgt durch eigenartig geformte Aufbiegungen und Umbiegungen ebenfalls auf mechaniſchem Wege durch das Ein⸗ greifen des Betonkörpers in dieſe Biegungen mit gleicher Klarheit wie die Vernietungen bei Fachwerksträgern. Infolgedeſſen kann das Trägerſyſtem nach allen Arten ausgebildet werden: als Träger über mehrere Stützen, als Kragträger, als gebogener Träger und dergl., das Shyſtem der Eggert⸗Decke iſt auch anwendbar nicht nur auf Decken⸗Konſtruktionen, ſondern auch für Stützen, Unterzüge, frei⸗ tragende Treppen und Balkone, Fundamentplatten, Brücken und dergl. Der Vortrag wurde durch Lichtbilden erläutert und kauen dabei biele ausgeführte Konſtruktionen zur Darſtellung. Ein acht Meter weitgeſpannter Balken von 45 Zentimeter Breite und Höhe hatte beim Bruch 18900 Kilogramm Einzellaſt in der Mitte getragen; ein bon über 18 Meter Weite konſtruierter Deckenſtreifen über einen Turnſagal unter einer Aula trug ſogar über 140 000 Kilogramm, uhne dabei irgend welchen Schaden zu nehmen. Aehnliche Reſultate wurden noch in größerer Zahl mitgeteilt. Schließlich war auch noch von hohem Intereſſe die Vorführung der Verſteifungskonſtruk⸗ tion des Otto⸗Heinrich⸗Baues im Heidelberger Schloß, welche Herr Geheimrat Gggert als Gutachter im Auftrage des Schloßbauvereins in Heidelberg mit ſeiner Konſtruktion durchgebildet und dem Badiſchen Miniſterium vorgelegt hatte. Dem Vortragenden wurde für ſeine klaren und lehrreichen Ausführungen ungeteilter Beifall und Dank zu Teil. Mannheimer Sängerkreis. Setzten Sonntag lud der Mannheimer Sängerkreis ſeine Mit⸗ Reder nochmals zu einer Bierprobe mit Damen in ſein Lefal zum„Großen Fels“ bei Herrn Peter Metz ein. Zahlreich waren die Mitglieder der Ginladung gefolgt, ſodaß ſchon längſt vor Beginn der Unterhaltung kein freies Plätzchen mehr zu finden war. Der erſte Vorſitzende des Vereins, Herr Ludwig Grabenſtein, er⸗ Nus Stadt und Land. Mannheim, 24. März 1086. Monatsüberſicht. Die Einteilung des Statiſtifchen Monats⸗ berichtes hat, wie das Statiſtiſche Amt der Stadt Mannheim mit⸗ teilt, verſchiedene Aenderungen erfahren, die eine ſyſtematiſche Ein⸗ gliederung der im Laufe der letzten Jahre neu aufgenommenen Materien bezwecken. Dank dem Entgegenkonmen der Reichsbank⸗ Hauptſtelle Mannheim iſt das Statiſtiſche Amt in der Lage, monat⸗ liche Nachweiſungen über deren Geſchäftsumſatz und ihre Beſtände im Wechſel⸗, Lombard⸗ und Giroberkehr mitzuteilen. In Abſchnitt iſt der Geſchäftsbericht des Kaufmannsgerichtes hinzug Kommen, im Abſchnitt 3 eine Ueberſicht über die Tätigkeit des Ausſchuſſes zur Bekämpfung der Tuberkuloſe. Auch die Volksküche im Stephanien⸗ ſchlößchen erſtattet vom Januar ab regelmäßig Bericht. Eine durch⸗ greifende Aenderung hat die Statiſtil der Todesurſachen erfahren, die jetzt nach dem neuen Syſtem des Kaiſerlichen Geſundheitsamies (abgekürzte Faſſung) aufgeſtellt wird. Wenn irgend möglich, ſoll die Herausgabe der Berichte noch mehr beſchleuni gt werden, doch bedarf das Amt hierfür der Unterſtützung der einzelnen Be⸗ Hörden, Betriebe, Vereine u. ſ. f. Auch im Januar hat die Ein⸗ wohnerzahl wiederum um nahezu 500 zugenommen, doch war es im Gegenſatz zu den vergangenen Monaten diesmal der Geburten⸗ überſchuß, welcher den Hauptanteil an der Vermehrung der Bevölkerung hatte. Er war mit 22,25(19,67) auf 1000 der mitt⸗ keren Bepölkerung ſehr viel größer, als im Jauuar 1904, und deshalb, weil die Sterblichkeit mit 16,28(22,61) außerordentlich weit hinter jener des vergangenen Jahres zurückgeblieben iſt. Weniger zahlreich waren einmal die Todes⸗ fälle an akuten Erkrankungen der Atmungsorgane, dann aber auch ne an Tuberkuloſe aller Art, namentlich aber an Infektions⸗ ankheiten des Kindesalters. Die Geburtenhäufigkeit hat mit 38,48(42,28) Progz. die vorigjährige indeſſen ebenfalls bei weftem nicht erreicht. Den anderen Monaten gegenüber gering war mit 8,00(5,73) Prog. die Ehefrequenz, wie ſtets im Januar, immerhin aber doch viel ſtärker als im Januar 1904. Der rech⸗ müungsmäßige Ueberſchuß der Zuzüge über die Wegzüge hat ſich mit 872(523) verringert, was angeſichts des außerordent⸗ lich ſtarken Einſtroms der voraufgegangenen Monate weder verwun⸗ derlich noch bedauerlich iſt. Vergleicht man den Zu⸗ und Wegzug für die einzelnen Berufsarten, ſo findet man übrigens mit Aus⸗ nahme der Bauarbeiter allenthalben einen. wenn auch zumeiſt Heinen Ueberſchuß, nur die ledigen Kaufleute hatten einen ſehr erheblichen Zuzugsgewing zu verzeichnen. Der Arbeitsmarkt war in Aubetracht der Jahreszeit nicht ungünſtig zu neunen. Der Zentralanſtalt für Arbeitsnachweis wurden 1326(991) offene Stellen gemeldet, von denen 995(738) beſetzt werden konnten. Faſt in allen Berufsarten findet man namhafte Steigerungen des Stellen⸗ — öffnete den Abend mit einer Begrüßung und warf einen kurzen Nück⸗ blick auf die abgelaufene Winterſaiſon, auf die der Verein mit Stolz zurückblicken kann. Er dankte vor Allem ſämtlichen Mitwirkenden, Damen und Herven und beſonders dem unermüdlichen Dirigenten, Herrn Hauptlahrer Guſtav Reuther, für die Bereitwilligkait, mit welcher ſis jederzeit dem Vorſtand zur Verfügung ſtanven. In kirzen Worten wies der Vorſitzende noch auf die für den Monat Juni ge⸗ plarte mahrtägige Sängerfahrt in den Schwarzwald hin. Alsdann wurde mit der Abwicklung des Prograunns begonnen, Der Sänger⸗ kweis geigte auch an dieſem Aband, daß er über eime große Unzahl vorzüglich geſchulter Soliſten verfügt. Dieſelben wetteiferten förm⸗ lich um die Palme des Abends. Da waren es vor Allem die be⸗ liebten Teuoriſten des Vereins, die Herren Ludwig Diehl und Fritz Steiner, die mit ihren vorzüglichen Stimmen die Auwe⸗ ſenden erfreuten. Der Ehrenpräſident des Sängerkreis, Herr Lamerdin, brachte zwei Lieder zu Gehör und zeigte dabei wieder Ich kräftigen, wohlllingenden Baß er beſitzt. Der Baritoniſt des Vereins, Herr Walter, ſang mit prüchtiger Stimme mehrere aus⸗ erwählte Lieder. Jrau Schöchlin trug zwei Lieder für Sapran und mit Herrn Steiner zuſammen ein Duett Lorbeer und Roſen“ vor, wofür ſie ſo ſtürmiſchen Beifall ernteten, daß das Duett wiederholt werden mußte. Auf komiſchem Gebtet ließen die be⸗ kaunten Vereins⸗Humoriſten, die Herren Kaſtner, Müller und Schleicher, ſowie Herr Heine ihre Schlager los und riſſen die Hörer zu förmlichen Lachſalven hin. Mitternacht war bereits borbei, als man ſich mit dem Bewußtſein trennte, wieder einige recht ver⸗ gnügte Stunden im Sängerkreis verlebt zu haben. Theyſophiſche Geſellſchaft. Der Tod— undwas dann iſt eine Frage, die von jeher die denzenden Menſchen beſchäftigt hat. Der Generalſekvetär der Theofopbiſchen Geſellſchaft in Deutſchland, Herr Edwin Böhme aus Leipzig, hiekt vorige Woche im Saale der Bäckerinnung einen öffentlichen Vortrag über die Frage des Weiterlebens nach dem Tode. Aus den intereſſanten Darlegungen des Redwers, denen ein zahlreiches Publikum lauſchte, ſei nur folgendes hervorgehoben. Der Tob iſt nicht als Zuſtand, ſondern als Vorgang aufzufaſſen. Er bildet den Uebergang aus einer der berſchiedenen Bewußtſeinstvelten in die andere. Es gibt nicht nur die irdiſche Welt, ſondern noch audere(nichtirdiſche) Welten. Doch„die andere Welt iſt nicht ein anderer Ort, ſondern eine andere Anſchauung“(Kant). Nach Er⸗ läuterung des Begriffes„Tod“ ging der Redner zur Beſprechung der Art des Weiterlebens über, wobei ſeine Ausführungen in der Derlegung der Lahre von der wiederholten Verkörperung der Wen⸗ ſchenfeele in irdiſchen(menſchlichen) Perſönlichkeiten gipfelte. So wie im kleinen Maßſtabe äußerliches und innerliches Leben(Tag und Nacht) abwechſeln, ſo wechſeln auch im größeren Maßſtabe Zu⸗ ſtände äußerlichen(irdiſchen) Lebens und innerlichen(nichtirdiſchen) Lebens miteinander ab. Ausgehend von dieſer uralten Auffaſſung det periodiſchen Entwicklung, welche nicht mur von ſeßer im Morgen⸗ lanbe, ſondern auch von abendländiſchen Denkern(Goethe, Leſſing, Schopenhauer, Peter Roſegger, Profeſſor Baumanm und anderen) vertveten worden jſt, läßt ſich die Gerechtigkeit unſeres Schickſals er⸗ kennen. Wir ſind in unſerem jetzigen Erdenleben wur das, wogu wir uns ſelber in unſerem früheren Erdenleben gemacht haben, und werden in den ſpäteren Erdendaſeinsformen nur das ſein, wogu wir uns jetzt machen, bis wir endlich, nach vieſen ſolchen großen Schul⸗ tagen ſo geläutert vom Gigennutz ſind, daß wir in das göttliche Bewußtſein(Theoſophia) eingehen können, welches alles in Liehe umfaßt. Wer ſich näher für die theoſophiſche Bewegung inteveſſiert, kann von der Geſchäftsſtelle der Theoſophiſchen Geſellſchaft in Mann⸗ heim, R 4, 7, unentgeltlich eine Nugſchrift zugeſandt erhalten. Secſtenheim. Im Verein der Kaufleute und Beamten Setkenheim hielt am Samstag im Nebenzimmer des„Roten Löwen“ Herr Rudolf Lorentz einen intereſſanten Vortrag über„Das Bilanz⸗ weſen“. Der Beſuch war leider etwas ſchwach. Der Referent be⸗ handelte in ſeinen zirke zweiſtündigen Darlegungen die verſchie⸗ denen Axten des Abſchluſſes bei pribaten Unternehmungen, Aktien⸗ Geſellſchaften, Geſellſchaften mit beſchränkter Haftung uſw., der Ab⸗ ſchreibungen, der geſetzlichen ſtatutariſchen, ſowie freiwilligen Zu⸗ weiſungen zu den Reſerve⸗ und Spezialreſervefonds, ſowie die recht⸗ liche Inanſpruchnahme der letzteren. Die Anweſenden folgten mit ſichtlichem Intereſſe den Ausführungen des Redners und ſpendeten nach beendetem Vortrag reichen Beifall. Der Vorſitzende des Ver⸗ eins, Herr Berlinghof, dankte Herrn Lorentz für die klare Be⸗ hardlung des ſehr intereſſanten Themas und gab der Hoffnung Aus⸗ druck, daß der Beſuch des nächſten Vortrages ein beſſerer ſein müge, Veinheim. Kriegerverein Weinheim. Aum letzten Sonntag hielt der Verein bei Kamerad Louis Lang „Zum ſchwarzen Adler“ ſeine ordentliche General⸗Ver⸗ ſammlung ab, die von zirka 200 Kameraden beſucht war. Der erſte Vorſtand, Kamerad Kleh, begrüßte in herzlichen Worten die Erſchienenen, gedachte in ehrenvoller Weiſe der im Laufe des Ge⸗ ſchäftsjahres dahingeſchiedenen 11 Kameraden und forderte die An⸗ weſenden auf, ſich zu deren Andenken von den Sitzen zu erheben Vor Eingang in die Tagesordnung wurde von Seiten des erſten Vorſtandes auf den Protektor, Großherzog Friedrich von Baden, ein begeiſtert aufgenommenes Hoch ausgebracht. Aus dem vom Schrift⸗ führer, Kamerad P. Trautmann, erſtatteten Geſchäftsbericht war zu entnehmen, daß der Verein am 1. März d. J. 813 Mitgliedez zählte. Zunahme gegen das Vorjahr 7 Mitglieder. Der Kaſſier, Kamerad P. Dell, verlas den Rechenſchaftsbericht, der folgendel austveiſt: Vereinskaſſe inkl. Inventar M. 2755.40(Zunahme gegen das Vorjahr M. 228.22). Unterſtützungs⸗ und Sterbekaſſe Marl 710.85(Zunahme gegen das Vorjahr M. 316.73). Geſamt⸗Ver⸗ mögen am 1. März 1905 M. 3436.25. Dem Kaſſier wurde von Kamerad Karl Zinkgräf der Dank für ſeine Mühewaſtung aus⸗ geſprochen und dem Geſamtvorſtand Entlaſtung erteilt, Bei der mun ſtattgefundenen Neuwahl der 10 ausſcheidenden Vorſtands⸗ und Verwaltungsratsmitglieder wurden dieſe per Akklamation wieder⸗ gewählt. Das„Militärvereinsblatt“ wird bis jetzt von 399 Kame⸗ raden geleſen. Unter Hinweis auf das blutige Ringen zwiſchen Japan und Rußland mahnte der erſte Vorſtand die Kameraden, jeder⸗ zeit treue Kameradſchaft zu hegen und zu pflegen, jederzeit bereit zu ſein für des Reiches Herrlichkeit einzutreten und ſchloß laut „W. Anz.“ mit einem begeiſtert aufgenommenen dreifachen Hoch auf den deutſchen Kaiſer, die in allen ihren Teilen auf's Beſte ber⸗ laufene Verſammlung. ** R Ankündigungen. Sandhofen. I. Gartenbauverein Sandhofen. Am Samstag, den 25. März abends ½9 Uhr, wird der Verein ſeine erſte General⸗ Verſammlung im Gaſthaus zum„Karpfen“ abhalten. Auf der Tagesordnung ſtehen folgende Punkte: 1. Bericht über das abgelaufene 1. Vereinsjahr. 2. Bericht des Kaſſiers, 3. Grs neunnung der Reviſoren. 4. Vorſtands⸗ und Ausſchußwahl. Bei der großen Beliebtheit, die der Verein in allen Volksklaſſen hier genießt, gürfte die Verſammlung wohl lebhaft beſucht werden. Der dem Verein vom Gemeinderat in zuvorkommender Weiſe zur Verfügung geſtellte Garten, welcher nach dem Entwurfe des Verernsmitgliedes, Herrn Gärtner Jungmann, hergerichtet wurde, wird jetzt nach den Angaben des Herrn Hof⸗ gartendirektors Graebener⸗Karlsruhe bepflanzt werden. Die geſamten hierzu nötigen Arbeiten ete. ſollen einer leiſtungs⸗ fähigen Gärtnerei übertragen werden. Der Garten ſoll den Mitgliedern des Vereins als Muſter für die Anlage eines ſo⸗ wohl nützlichen als ſchönen Hausgartens dienen. Der Verein empfängt in der nächſten Zeit eine größere Anzahl vorzüglicher Ananas⸗Erdbeerpflanzen, in den Sorben„Garteninſpektor Koch“, Lantou Noble“ und König Albert von Sachſen“, die allen Mit⸗ gliedern bis zu einer beſtimmten Anzahl gratis, bei größerem Bedarf gegen billigſte Berechnung abgegeben werden. angebots gegenüber dem Borfahr. So zeigen auch die Nachweifungen der Krankenkaſſen kein ungünſtiges Bild. Die Mitglieder⸗ gahl iſt im Januar um 884(436) geſtiegen, wovon 680(558) auf die männlichen Kaſſenmitglieder entfielen, während der vorjährigen Abnahme der weiblichen um 122 diesmal eine Zunahme um 204 gegenüberſtand. Die Ziffer der Armenunterſtützten war mit 19,80(24,28) Proz, ſehr viel niedriger, als im Januar 1904, ebenfo der relative Aufwand mit 118,40(184,21) Mk. Bemer⸗ benswvert iſt die außerordentlich ſtarke Abnahme des Geſamtaufwands in der Neckarſtadt, wo er diesmal 4929(5948) Mk. betrug. Bei dem Perſonenverkehr der Staatsbahnen, der im ganzen in winterlicher Trägheit verharrt, fällt die ſehr verſtärkte Ausgabe von Arbeiterwochenkarten für tägliche Hin⸗ und Rückfahrt mit 3215(2444) auf, auch der Umſatz von Kilometerheften war wiederum nicht unerheblich höher. Die ſtädtiſche Straßen⸗ bahn hatte bedeutend beſſere Ergebniſſe als im Vorfahr; ſie beför⸗ derte 52 108(46 151) Perſonen Pro Tag und 3,97(8,76) pro Wagenkilometer. Der Güterverkehr in den Alt⸗Mannheimer Häfen betrug nur 226 000(259 000)., im zauhafen hin⸗ gegen 89 000(49 000)., guſammen alſo 315 000(308 000).; beachtenstvert iſt, daß der Verkehr im Rheinauhafen rund 40 Prog. des Alt⸗Mannheimer Verkehrs ausmachte. Der Anteil Mannheims an der Einfuhr des deutſchen Zollgebietes in den von uns auf⸗ geführten Artikeln war mit 70,9(58,9) Proz. ein ungewöhnlich hoher und betrug bei Weizen faſt das Doppelte des vorjährigen. Man wird hier den vorausgeworfenen Schatten der neuen Handels⸗ berträge erkennen dürfen. Die Bautätigkeit des Berichts⸗ monats war 1905 nahezu dieſelbe wie 1904, in den erſten Tagen und darnach wieder um die Mitte des Monats war ſte durch Froſt behindert. Der Umſatz von Liegenſchaften erreichte mit 2,46 (2,76) Mill. Mk. die vorigjährige Höhe nicht; ganz unbedeutend war namentlich der Umſatz von Bauplätzen, während Aecker und Gärten etwas mehr begehrt wurden. Der Gasverbrauch war um wenige 1,11 Prog. höher als im Januar 1904, bedeutend größer dagegen der Waſſerkonſum. Der Fleiſchverbrauch belief ſich auf 0,179(0,160) Klg. pro Kopf und Taa, er war alſo ſehr viel höher als im Vorjahr und erſt recht als im Januar 1903. * Auf dem Baubureau des neuen Luftſchiffes des Grafen eppelin in Friedrichshafen gab man der„Konſt. Ztg.“ folgende Arslunft: Der Bau des neuen Ballons ſchreitet raſch vorwärts. Da heute gu beſtimmen, ob noch im Frützahr oder Sommer die unternommen werden, iſt abſolut unmöglich. Es wird Bicht eher zu den Verſuchen geſchritten, als bis auch das kleinſte Detail klapyt. Graf Zeppehn hat ſtrenge Weifung gegeben, daß bis zu den Perſuchen weder Preßvertreter noch andere Neugierige in Manzell in der Bauhütte zugelaſſen werden. Die Bauleitung zmeifle diesmal nicht an einem vollen Erfolg. 5 Tuberkuloſemuſeum zu Karlsrube ſind nunntehr im führungen beſezt. Nur ausnahmsweiſe laſſen ſich für einzelne Sonntage noch Führungen einſchreiben. Es empfiehlt, Anmeldungen für das Jahr 1906 ſchon jetzt vorzunehmen, namentlich wenn einen Sonntag in der wärmeren Jahreszeit Wert gelegt wird. der Anmeldung iſt die ungefähre Zahl der Teilnehmer anzugeben. Jür ze 50 bis 60 wird ein Sonntag reſerviert werden. Die Zahl der Heſucher betrug bis jetzt 3500 und zwar zumeiſt gewerbliche Arbeiter. Doch beteiligen ſich erfreulicherweiſe auch andere Berufe. So wurden für die Karlsruher Volksſchullehrer reſerviert. Die Landgemeindebehörden des Amtsbezirks Karlsruhe haben ſich angemeldet. Für die Schutzmannſchaft zu Karlsruhe ſind vier Führungen an Werktagen vorgeſehen. Unter den Arbeiter⸗ organiſationen zeigt das Gewerkſchaftskartell Durlach die ſtã Veteiligung, indem es ſich zunächſt für 6 Sonntage anmeldete. wöhnlich erſcheinen beträchtlich mehr Perſonen als urſprünglich an⸗ gemeldet wurden. Aber auch die nicht angemeldeten Beſuche werden von Sonntag zu Sonntag zahlreicher, was ein ſteigendes Intereſſe an dem Muſeum erkennen läßt. * Der Foyrtbildungsſchulunterricht in Mainz. Der Schulpor⸗ ſtand der Mainzer Volksſchule faßte einen wichtigen Beſchluß, den dahin geht, den Handfertigkeitsunterricht, der bisher nur von einer Klaſſe probeweiſe eingeführt iſt, nun auf ein ganzes Schulſyftem auszudehnen. Es iſt weiter in naher Ausſicht eine voll⸗ ſtändige Reorganiſation der Fortbildungsſchulg⸗ nach Münchener Muſter, deren Anfänge zwar ſchon eingeführt ſind, die aber nun, nach sur kommmt. Gerichtszeſtung. Düffelderf, 22. März. Das Kriegsgericht ver⸗ urteilte heute nach längerer Verhandlung die aus der Unterſuchungs⸗ haft vorgeführten Sergeanten Peter Scherſchel und Franz Anton Sicke vom Begirkskommando Eſſen Ii wegen Beſtechung und Dieb⸗ ſtahls zu 5 und 14 Monaten Gefängnis und Degradation. Beide Angeklagte hatten in der Zeit vom Mai bis Auguſt v. Js. eine große Zahl von militäriſch eingezogenen Mannſchaften gegen Geldgeſchenke durch Eintragung als„krank“ in die Verlefungsliſten ohne Wiſſen des zuſtändigen Argztes von der Uebung befreit. Der desſelben Vergehens angeklagte Sergeant Kindermann iſt ſeinergeit aus dem hieſigen Militärgefängnis entſprungen und fahnenflüchtig. Geſchäftliches. *Praktiſche Hausfrauen wählen zum Konſervieren von Lino⸗ leum, Parkett und lackierten Fußböden die auch in der Handhabung ſehr einfache, nicht glättende, feucht wiſchbare Gumiol⸗Politur. Wie ausgiebig und dadurch auch billig dieſe Gumiol⸗Politur iſt, zeigt, daß zu einer Fläche von etwa 175 am nur ein Liter Politur ge⸗ braucht wurde; es koſtet alſo der Quadratmeter noch nicht 1½ Pfa⸗ Durch fortgeſetzte Behandlung mit Gumiol⸗Politur wird der Jus⸗ boden immer ſchöner und haltbarer vier Sonntage S is Sseeere — ä 18 — 8 1 4 . 25 * Sltaußfedern Mannhetm, 24. März. Haustrauen, Läufer Laktet darautll 1 5 babatt General⸗Anzeiger. 9. Seitee gowähren Alle Uitglieder des üTberei Erintz. 51 Prompte Bedienung. Tadelloſe Ausführung.— Mäßtſe bene. Großh. Hof⸗ u. Nationaltheater in Manunheim. Freitag, den 24. März 1905. 41. Borſtellung. Abonnement A. Die goldne Eva. Luftſpiel in 3 Akten von Frz. v. Schönthan u. Frz. Koppel-Ellfeld · In Szene geſetzt von Regiſſeur Hugo Walter. ttedl, Lehrſunge 8 2 ltter Haus von Schwetzingen taf Zeck 5 2 5 Gräfin Agnes 5 8 0 Spielt zu Augsburg— Mitte des 1 Saeecrn. Ella Eckelmann. Emil pecht. Karl Neuſmaun⸗Hoditz. Toui Wittels. 6. Jahrhunderts. 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Der Civilvorſitzende der Erſatzkommiſſton des Aus⸗ hebungsbezirks Maunheim. Eppelsheimer. Bekauntmathung. Bis auf weiteres iſt Rechts⸗ praktikant Paul Samuely, um Dienſtverweſer beem misgericht Mannheim mit den Befugniſſen eines Amtes⸗ richters beſtellt. 56%5 Karlsruhe, 21. März 10 Wr. Miniſterium der Juſtiz, des Kultus und Unterrichts. In Vertretung Hübſch. Handelsregiſter. Zum Handelsregiſter Abteil⸗ ung B, Bd. III,.⸗Z. 19, Firma„Mannheimer Mu⸗ ſikwerke Manufaktur Schmid& Dülk Geſell⸗ ſchaft mit beſchränkter Haftung“ in Mannheim wurde heute eingetragen: Dle Liquidation iſt beendigt, die Firma erloſchen. 5698 Mangheim, 22 März 1905. Gr. Amtsgericht I. Verzebung von 220 Stück Baumſchutzgittern Ne, 2569. Die Lieferung von 225 Stück Baumſchutzgittern aus Flacheiſen ſoll im Submiſſions⸗ vergeben werden. ngebote, welche pro Stück geſtellt ſein müſſen, ſind portofren, 9 5 elt und it entſorechender An ſchriſt verſehen, ſpäteſtens vis Montag, den 3. April 1905, vormittags 10% Uuhr bei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt Bedingungen und Angebotsformulgre in Em⸗ pfang genomiſten werden können, auch Muſter zur Anſicht bereit ehen. Den Btetern ſteht es frei, er Exöffnung der eingelaufenen Angebote an genanntein Termin deizuwohnen. 30000%/194 Mannheim den 20 März 1905. Tiefbauamt: Eiſenlohr. Vergebung von FJüncherarbeiten. Der zweimalige Oelfarbenan⸗ ſtrich von ca. 600 ftädtiſchen Au⸗ lagebänken ſoll im Submiſſtons⸗ 1 0 vergeben werden ngebote, welche pro Stück eſtell ſein müſſen, ſind porto⸗ 7a, verſiegelt und mit entſpre⸗ chender Auſchriſt verſehen ſpä⸗ teſtens bis 20000½, Montag, den 3. April 190h, vormittags 10% Uhr, dei unterzeichneter Stelle einzu⸗ reichen, woſelbſt Bedingungen und Angebotsformulare in Em⸗ pfang genommen werden können. Den Bletern ſteht es frei, der öffnung der eingelaufenen Angebote an genanntem Termin beizuwothnen. annheim, 20. März 1905. Tiefbauamt: Eiſenlohr. Vergebung von Tüncher⸗Arbeiten. 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Is.,— jeweils vormittags 3 Uhr be⸗ ginnend— im großen Saale des Reſtaurants„Ballhaus⸗ (Schloß) dahier ſtatt. 5556 Es haben zu erſcheinen: 13. Donnerstag, 28. März 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der Altſtadt Maunheim(Vororte ausgeſchloſſen), deren Familienname mit dem Buchſtaben 8 anfängt. 14. Freitag, 24. März 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1884 aus der Altſtadt Maunnheim(Vororte ausgeſchloſſen), deren Familienname mit den Buchſtaben R, T, U und. anfängt. 15. Samstag, 25. März 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1384 aus der Altſtadt Maunheim(Vororte ausgeſchloſſen) deren Familienname mit den Buchſtaben V und 2 anfängt, ſowie aus der Gemeinde Sandhofen alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883, 1884 undo 1835. 16. Montag, 27. März 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1385 aus der Stadt Mannheim(eſuſchließlich Vororte) deren Famtlien⸗ name mit dem Buchſtapen B anfängt. 17. Dienstag, 28. März 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1888 aus der Stadt Maunheim(einſchließlich Vororte), deren Familien⸗ name mit den Buchſtaben K, und F anfängt. 18. Mittwoch, 29. März 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1885 aus der Stadt Maunheim(einſchließlich Vororte), deren Familien⸗ name mit den Buchſtaben O, D und& aufängt. 19. Donnerstag, 30, März 1905. Ein Teil der Pflichtigen des Jahrgangs 1335 aus der Stadt Maunheim leinſchließlich der Vororte), deren Familſenname mit dem Buchnaben N aufängt. 20. Freitag, 31. März 1908. Der Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1885 aus der Stadt Mannheim(einſchließlich Vororte), deren Fammienname mit den Buchſtaben Manfängt, ſowie ſämt⸗ liche Pflichtigen des Jahrgangs 1385, deren Familien⸗ name mit den Buchſtaben M anfängt. 21. Samstag, 1. April 1905. Ein Teil der Pflichtigen des Jahrgangs 1335 aus der Stadt Mannheim leinſchließlich Vororte), deren Familienname mit dem Buchſtahen 1 anfängt. 22 Montag, 3. April 1905. Der Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1888 aus der Stadt Mannheim(einſchließlich Vororle), deren Fa⸗ miltenname mit den Buchſtapen K aufängt, ſowie alle Pflichtigen des Jahrgangs 1838, deren Familtenname mit den Buchſtaben J, L, N und 0 anfängt. 28. Dienstag, 4. April 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1835 aus der Stadt Mannheim leinſchließlich Vororte), deren Familien⸗ name mit den Suchſtaben P,, R, d und anfängt. 24. Mittwoch, 5. April 1905. Ein Teil der Pflichtigen des Jabrgangs 1385 aus der Stadt Mannheim leinſchließlich Vororſe), deren Fa⸗ milienname mit dem Buchſtaben 8 anfängt. 25. Donnerstag, 6. April 1905. Der Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1835 aus der Stadt Maunheim leinſchließlich Vororte), deren Familienname mit dem Buchſtaben 8 anfängt, ſowie alle Pflichtigen des Jahrgangs 1885, deren Familienname mit den Buchſtaben U und anfängt. 26. Freitag, 7. April 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1885 aus der Stadt Maunheim(einſchließlich Vororte), deren Familien⸗ name mit dem Buchſtaven anufängt, ſowie gus der Ge⸗ meinde Schriesheim alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883, 1884 und 1835. „ Samstag, 8. April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883 und 1384 aus dem Vorort Neckarau. 28. Montag, 10, April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883 und 1884 aus dem Vorort Käferthal⸗Waldhof. 29. Dienstag, 11. April 1905. Alle Pflichtigen der Fahrgänge 1883, 1884 und 1388 aus der Gemeinde Seckenheim mit Rheinau. 30, Mittwoch, 12. April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883, 1384 und 1885 aus den Gemeinden Ilvesheim, Ladenburg, Neckar⸗ hauſen und Wallſtadt. 31. Dounerstag, 13. Aprel 1905. Gefangene und Zugänge. Am Freßteag 14. April, vormittags 3½ uhr findet die Verbeſcheidung der rechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche fatt und.ben die Beteiligten an dieſem Tage zu erſcheinen, desgleichen die Herren Bürgermeiſter, falls an dieſem Tage Reklamationen aus ihrem Orte zur Verbeſcheidung kommen. Am Samstag, 15. April 1905, vormittags 3½ Uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1885, ſowie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſoweit ſolche ohne ihr Verſchulden noch nicht geloſt haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Loſungstermin überlaffen. Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſton geloſt werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im., 2. oder 8. Militärpflichtjahr befindet, darf ſich im Muſterungs⸗ termin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffen⸗ gattung oder des Truppen⸗(Marine) Teils erwächſt. Durch die freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Loſung und gelangen in erſter Linte zur Aushebung. lephon 2288. Die Pflichtigen haben zur Muſterung in rein⸗ lichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen zu laſſen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatzbehörden nicht pünkllich erſcheinen, können, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härlere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen die Vorteile der Loſung entzogen werden(S 67'⸗O.) Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als un⸗ ſicherer Dienſtpflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1883 und 1884 ſowie früherer Jahrzänge haben ihre Loſungsſcheine mitzubringen. Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden ortsüblich bekaunt zu machen. Die Kenntmsnahme und der Vollzug iſt ſofort hierher anzuzeigen. Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflich⸗ tigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 25. Februar 905. Der Civilvorſitzende der Erſatztommiſſion des Aus⸗ hebungs⸗Bezirts Mannheim: Eppelsheimer. Bekanntmachung. dat der Schiffer⸗ patente betr. Nr. 336821I. Mit dem 1. April d. Is. tritt an Stelle der auf dieſen Zeitpunkt aufgehobenen§—7 der Ver⸗ ordnung des vormaligen Großh Handelsminiſtertums vom 16. Septemser 1869, die Schifferpatente und die Dienſt⸗ bücher der Schiffsmannſchaft betr. die Verordnung Großh Miniſteriums obigen Betreffs vom 11. November 1904 (Gef, und.⸗O.⸗Bl. 1904 S. 7 ff.) 5654 Nachſtehend bringen wir die wichtigſten Beſtimmungen dieſer Verordnung zur Kenntnis der beteiligten Schiffsleute. — 2 Auszug aus der Verordnung. 9 1. Wer das in Artikel 5 der revidirten Rheinſchiffabrts⸗ Akte vom 17. Oktober 1808 vorgeſchriebene Patent über die Befugnis zum ſelbſtändigen Betriebe des Gewerbes als Aheinſchiffer erwerben will, hat nachzuweiſen: a. zur Führung von Dampfſchiffes die praktiſche Aus⸗ übung des Schiffahrtsgewerbes während mindeſtens ſieben Jahren, wovon mindeſtens ein Jahr der praktiſchen Erlernung der Dampfſchiffahrt gewidmet war, und die Vollendung des 25, Lebensjahres; b. zur Führung von ſonſtigen Schiffen die praktiſche Ausübung des Schiffahrtsgewerbes während min⸗ deſtens ſechs Jahren und die Vollendung des 23. Lebensjahres; zur Führung von Segelſchiffen von höchſtens 5 Tonnen= 100 Zentnern Tragfähigkeit auf be⸗ ſtimmten kurzen Rheinſtrecken oberhalb Worms die praktiſche Ausübung des Schiffahrtsgewerbes während mindeſtens zwei Jahren wobei wenignens zeitweilig das Ruder gefuhrt worden iſt, und die Vollendung des l8. Lebensjahres; Denjenigen, welche die Abgangsprüfung an einer von der Zenlralkommiſſton für die Rheinſchiffahrt als dazu geeignzt erklärten Schifferſchule beſtanden haben, iſt das Patent zu erteilen, wenn ſie mindeſtens vier Jahre oder bei der Führung von Dampfſchiffen fünf Jahre die Scheffahrt praktiſch ausgeübt und das 21, Lebensjahr vollendel haben. Das Patent wird für beſtimmte Strecken des Rheins oder den ganzen ſchiffbaren Rhein erteilt, ſofern nachge⸗ weeſen iſt, daß mindeſtens die Hälfte der erforderlichen Fahrzeit auf Schiffen zugebracht iſt, welche die im Patent angegebene Strecke befahren In dem Falle der lit, e. muß die Schiffahrt während zweier vollen Jahre auf der Strecke. für welche das Patent nachgeſucht wird, ausgeübt worden ſein. Als Fahrzeit wird nur die Zeit gerechnet, die während einer Reiſe tatſächlich in Ausübung der Schiffahrt zuge⸗ bracht worden iſt. In der Fahrzeit ſind auch die Lade⸗ und Löſchzeit, ſowſe die infolge von Hochwaſſer, Eisgang, Niedrigwaſſer oder Unfall ꝛc eingetrekenen kürzeren Unter⸗ brechungen der Fahrzeit einzurechnen. Das Gleiche gilt von geringfügigen Zwiſchenpauſen, in welchen ein Schiff aweſchen zwei Reiſen unbeſchäftigt liegt. Dagegen ſind die Zeiten längeren Stillliegens der Schiffahrt nicht in die Fahrzeit einzurechnen. § 2. Der in§ 1 geforderte Nachweis iſt durch Vorlage des vorgeſchriebenen Dienſtbuchs(Ziffer 4 B. lit. a b, und 8 des Schlußprotokolls zur revidirten Rheinſchiffahrtsakte) zu erbringen. Erxſtreckt ſich die Dienſtzeit des Bewerbers auch auf die Zeit vor dem l. April 19 2, ſo iſt auch das nach den früheren Vorſchriften ausgeſtellte Dienſtbuch vorzulegen. Soweit nicht bereits im Bienſtbuch durch Einträge der⸗ jenigen patentirten Rheinſchifſer, bei denen der Bewerber gelernt oder im Dienſt geſtanden hat, beurkundet iſt, daß derſelde während der vo geſchriebenen Zeit befahren und dabei die Führung des Ruders mitbeſorgt hat, iſt dieſer Nachweis durch beſondere Zeugniſſe der patentirten Rhein⸗ ſchiffer, bei welchen der Bewerber gelernt oder in Dienſt geſtanden hat, zu erbringen. Können auch ſolche Zeugniſſe nicht beigebracht werden, ſo ſind Zeugniſſe anderer patentierter Rheinſchiffer vorzu⸗ legen denen zuverläſſig bekannt iſt, daß der Bewerber die vorgeſchriedenen Bedingungen erfüllt gat. Auch dieſe Zeug⸗ niſſe ſollen mit tunlichſter Genauigkeit die erforderlichen Angaben, insbeſondere auch hinſichtlich der befahrenen Strecken und der Fahrzeit, enthalten Die Vollziebung der nach vorſtehendem erforderlichen Zeugniſſe muß in Gegenwart eines öffentlichen Beamten geſchehen und von diefem beglaubigt werden. Die Rhein⸗ ſchiffer haben bei ihrer Namensunterſchrift mit anzugeben, unter welchem Datum, von welcher Behörde und für welche Stromſtrecke ihr Patent 21 iſt. 8. Das Geſuch um Erteilung eines Rheinſchiffer⸗Patentes iſt der Or tspoltzeibehörde des Wosnortes und in Ermange⸗ lung eines ſolchen derjenigen des letzten längeren Aufent⸗ halts zu übergeben oder zu Protokoll zu erklären. Bei der Ortspoliieibehörde ſind zugleich das Dienſtbuch ge⸗ gebenenfalls die nach§ 2 zugelaſſenen Zeugniſſe und das etwaige Abgangszeugnis einer Schifferſchule einzureichen. 0 115. Jahrgang. Das Geſuch muß die Stromurecke angeben, für welche das Patent nachgeſucht wird. Perſonen, welche in einem deutſchen Rheinuferſtaat weder Wohn⸗ noch Aufenthaltsort haben und ſich um ein Rheinſchiffer⸗Ptent bewerben wollen, haben ihr Geſuch mit den erforderlichen Nach⸗ weiſungen einzureichen. 1. In Pieußen bei dem Kgl. zu Köln. 2. In Heſſen bei dem Großh. Kreisamt in Mainz. 3. In Baden bei dem Großh. Bezirksant Mannheim. In Bayern bei der Kgl. Regierung K. d. F. der Pfalgz. 5. In Elſaß⸗Lothringen bei dem Kaiſerl. Polizei⸗ direktor in Straßburg. Anträge auf Aenderung oder Erneuerung des Sig⸗ nalements(Artikel 17 der Akte) ſind auch an den Rhein⸗ ſchiffahrts⸗Inſpektor zu richten, der die Aenderung oder Erneuerung auf dem Patente vermerken wird. Verlegt ein patentierter Rheinſchiffer ſeinen Wohn aus einem Uferſtaat in den andern, ſo hat er ſich perſön⸗ lich oder ſchriftlich bei dem für den neuen Wohnort zu⸗ ſtändigen Rheinſchiffahrtsinſpektor zu melden, welcher die Wohnſitzänderung auf dem Patente vermerken, in dem Sch fferverzeichnis eintragen und der zur Patenterteilung zuſtändigen Behörde erſtatten wird. 5 Regierungspräſtdenten An Stelle eines verloren gegangenen Patents kann ein neues Patent ausgefertigt werden, jedoch iſt die Ungültigkeit des Verlorenen auszuſprechen und die bezügliche Erklärung auf Koſten des Antragſteller in geeigneter Weiſe bekannt zu machen. Die zweite Ausfertigung iſt ausdrücklich als ſolche zu bezeichnen und der Grund für deren Ausſtellung mit aͤnzugeben. Zur Erneuerung iſt nur diejenige Behörde zuſtändig, die das erſte Patent erteilt hat § 6. Die auf Grund der bisher geltenden Beſtimmungen erteilten Rheinſchiffer⸗Patente bleiben, ſofern ſie nicht zurückgenommen werden oder erloſchen ſind, auch ferner in Kraft. 9 7. Die vorſtehenden Beſtimmungen 70 auch bezüglich der nach Artikel 18 der revidierten heinſchiffahrts⸗Akte erforderlichen Beſcheinigungen für Schiffer der ben des Rheins und der Waſſerſtraßen zwiſchen dem Rhein und der Schelde entſprechende Anwendung mit der Maß⸗ gabe, daß die Zurücknahme der Beſcheinigung gemäß Artikel 21 der Akle durch diejenige Behörde erfolgt, welche die Beſcheinigung ausgeſtellt hat. Mannheim, den 9. März 1905. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion— Schäfer. Bekanntmachung. Den Ankauf von Halb⸗ blutſtuten betr. Nr. 40208 I. Der Ankauf von dreijährigen Hanno⸗ verſchen Holbblutſtuten wird in dieſem Jahre nach Maß⸗ gabe der nachſtebenden Beſtimmung durch den techniſchen Referenten für Pferdezucht beim Gr. Miniſterium des Innein bewirkt werden. Die Anmeldungen der Beſtellungen haben längſtens bis zum 1. Mai l. Js. bei dem Bezirlsamt zu erfolgen und müſſen enthalten: 1. Name und Wohnort des Beſtellers, 2. Eine Erklärung, daß der Beſteller mit dieſen Be⸗ ſtimmun en einverſtaͤnden und insbeſondere die unter Ziffer VIII und IX derſelben aufgefuhrten Ver⸗ pflichtungen durch Ausſtellung eines Reverſes ein⸗ zugehen bereit iſt. Die Bürgermeiſterämter werden veranlaßt, dieſes in geetianeter Weiſe zur Kenntnis der Pferdezüchter und In⸗ tereſſenten zu bringen und elwaige Anmeldungen ſpäteſteus bis 1. Mai d. Is, uns vorzulegen. Mannheim, den 18. März 905. Gr. Bezirksamt: Lang. Be ſt immungen nach welchen im laufenden Jahre mit ſtaatlicher Unter⸗ ützung dreijährige Halbblutſtuten zum Ankauf und zur Verteilung gelangen. I. Der Ankauf geſchieht durch den techniſchen Referenten für Pferdezucht im Miniſterium des Innern. II. Die angekauften Stuten werden im Geſamten zum Selbſtkoſtenpreis zu üglich der Transport⸗ und für das erſte Jahr erwachſenden Verſicherungskoſten ab⸗ gegeben; doch richtet ſich die Klaſſifizterung und Beſtimmung des Anſchlagspre ſes des einzelnen Tieres nach deſſen Qualität und Zuchtwert. Der Ankaufspreis für eine Stute wird voraus⸗ ſichtlich etwa 1100— 130 Mk., der Transport je nach der Zahl der beſtellten Tiere 50 bis höchſtens 89 Mk. betragen, während die Verſicherungskoſten ſich auf 1% Eintrittsgeld, 1% Transport⸗ und 4% proviſoriſche Prämie belaufen werden. Die Preiſe verſtehen ſich loco Karlsruhe, wo die Stuten ſeitens der Bepeller oder deren Beauftragten abzuholen ſind. Die vom Beſteller gewünſchte Farbe wird zwar beim Ankauf tunlichſt berückſichtigt werden, doch iſt der Beſteller zur Abnahme der Stute auch dann verpflichtet, wenn die Lieferung eines Tieres von der gewünſchten Farbe nicht möglich war. Falls nicht alle Beſtellungen berückſichtigt werden können, werden die ausfallenden Beſteller durch den techniſchen Referenten des Großh. Miniſteriums des nnern bezeichnet. te Großh. Regierung trägt die Koſten des Ankaufs und beſtreitet ferner vorſchußweiſe den Ankaufspreis der Stuten. Ein Drittel desſelben iſt ſeitens der Befleller bezw. Uebernehmer innerhalb 14 Tagen na der Ueberng me der Stute, das zweite Drittel ein 17 75 und das letzte Drittel zwei Jahre nach der ebernahme an die Kaſſe für Gewerbe, Landwirtſchaft und Statiſtik zurückzuzahlen. Für richtige Enhallung der Zahlungstermine ſind zahlungsſähige Bürgen und Selbſtſchuldner zu ſtellen. Für tadellos gehaltene Stuten wird, wenn ſie der Prämiierungskommiſſton bei Gelegenheit der Prämi⸗ ierungstagfahrten vorgeführt werden, je nach Befund ein Kaufpreisnachlaß gewährt, welcher im Jahre 1908 bis 10% im FJahre 1907 bis 6% und nach Vorſtellung der Stute mit einem zweiten Fohlen 4% des Uebernahmepreiſes der Stute betragen kann. VI. Die Verteilung bezw. Verſteigerung erfolgt in Karls⸗ ruhe. Ort und Stunde der Verteilung bezw. Ver⸗ ſteigerung wird den Beſtellern durch das Bezirksumt rechtzeitig bekannt gegeben. Falls die Beſteller nicht erſcheinen, haben ſie eine geeignete Perſönlichkeit mit ſchriftlicher Vollmacht zu ihrer Vertretung bei der Verteilung bezw. Verſteigerung zu entſenden. Grſcheint der Beſteller weder ſelbſt, noch läßt er ſich vertreten, ſo iſt er verpflichtet, die ibm von dem Vertreter des Miutſteriums zugewieſene Stute zu dem von jenem betimmten Kaufpreis zu übernehmen. fat etwalge Verſteigerung findet in folgender Wei e att: 1. Das erſtmalige Ausgebot erfolgt zum Anſchlags⸗ preis der betreffenden Stute(V. Ziffer II.) 2. Der etwa ſich ergebende Mehreriö; wird nach Maßgabe der Steigerungspre ſe an fämtliche Steigerer zurückvergütet, einen etwa gen Mindererlös haben dieſelben nach dem gleichen Maßſtabe zu erſetzen. 3. Jeder Beſteller iſt verpflichtet, ſich an der Ver⸗ ſteigerung maßgeblich ſeiner Beſtellung u beteiligen. 4. Die beiden letzten Tiere werden den durch oie Verſteigerung nicht verſorgten Beſtellern durch dus Los zugewieſen. 5. Werden die Stuten im Verſteigerungswege nicht ſämtlich abgeſetzt, ſo ſind die übrig gebliebenen nach Maßgabe der Beſtellungen von de jenigen Beſtellern zu übernehmen, die beſ der Verſteigerung Stuten entweder nicht, oder nicht in beſtellter Zahl erworben haben. Die Zuteilung geſchieht in dieſem Falle durch das Los und gilt als Kaufſpreis der An⸗ ſchlagspreis der betreffenden Stute. Der Uebernebmer der Stute har ſich durch Revers zu verpflichten: 1. Die Stute kräftig zu ernähren und gut auf⸗ zuzüchten. 2. Dieſelbe nicht, ehe ſie drei Jahre alt geworden iſt, zu beſchlagen oder zur Arbeit zu verwenden. 3. Dieſelbe ſpäteſtens im Altel von vier Jahren zur Paarung einem mit Staatsunterſtützung ge⸗ haltenem Heygſt gleicher Zuchtrichtung zuzuführen und dieſelbe bis zum Eintritt der Zuchtunkauglich⸗ keit zur Zucht zu verwenden. 4. Die Stute nur an badiſche Züchter, welche die die hier angeführten Neryflichtungen übernegmen und auch dann nur mit Genehmigung des Großh. Miniſteriums des Innern zu veräußern. 5. Die Stute in das vom Großh. Bez rkstierarzt geführte Bezirtszuchtregiſter bezw. wo eine Pferde⸗ zuchtgenoſſenſchaft beſteht, in das Zuchty giſter die er Genoſſenſchaſt eintragen zu laſſen und vom Ab⸗ fohlen, von einer Veräußerung oder einem Todesf ll der Stute dem Großh. Bezirkstierarzte bezw. dem Vorſtand der Zuchtgenoſſenſch jt zwecks Entrags in das betrefſende Neg ſter Anzeige zu erſtatten. 6. Die State alljähreich bis zum Eintritt der Zuchtuntauglchkeit der ſtaatlichen Prämiierungs⸗ kommiſſion vorzuführen. K Das Miniſterium e Innern verſichert die Stuten für die Zeit eines Jayres, vom Tige der Ueve⸗ nahme durch den Beſteller gerech et, bei der badiſchen Plerdeverſicherungsanſtalt und übermmmt während dieſer Zeit die Verpflichtungen des Verſich rungs⸗ nehmers der Anſtalt gegenuber. Die Kolen der Verſicherung(Prämie) werden dem Kau p eis(Ueder nahmepreis) der Stute zugeſchlagen. Für den Ver⸗ luſt einer verſicherten Stute wird vergütet: d. wenn dieſelbe verendet iſt, 80%e der Ver⸗ ſicherungsſumme, b. wenn ſie wegen gänzlicher Unbrauchbarkeit, oder infolge eines erlittenen Unfalls mit Genehmt⸗ gung des Miniſtertums des Janern getötet worden iſt, 60%% der Verſicherungsſumme. Dabei iſt der Beſitzer berechtigt, die etwa ver wendbaren Teile des Pferdes für ſeine Rechnung zu verwerten. Die vorbezeichnete Entſchädigung wird von der Pferdeverſicherungsanſtalt an die Kaſſe für Gewerbe, Landwirtſchaſt und Staliſtit ausbezahlt und von letzterer zunächſt zur Deckung der noch ausſtehenden Kauſpreisraten verwendet, wodurch die Schuld des Ulberneymers an die Kaſſe für Gewerbe Länd⸗ wirtſchaft und Stat ſtik ſich um den Betrag der gewährten Entſchädigung vermimndert, Ueverſteigt die Entſchädigung die Reſtſchuld, ſo wird der Mehr⸗ betrag den befreffenzen Züchtern durch die Kaſſe für Gewerbe, Landwirtſchaft und Staliſtik bar aus⸗ bezahlt. Für nach Ablauf dieſes einen Verſicherungsjahres eintretende Schadenfälle kommt das Miniſterium des Innern in keiner Weiſe mehr auf, und werden deshalb die betr. Stutenbeſitzer in ihrem eig ney utereſſe darauf aufmerkſam gemacht, die Ver⸗ icherung noch vor deren Ablauf vei der badiſchen Pferdeverſicherungsanſtalt zu ern uein. Dabei wird bemerkt, datz das Mimiſterium des Innern bereit iſt, auf Wunſch der Stut nbeſitze an deren Stelle die Verſicherung auf ein weiteres Jahr unter den gleichen Bedingungen, wie im erſten ahre mit der badiſchen Pferdeverſicherungs⸗ anſtalt abzuſchließen, in welchem all der betreffende Beſitzer nicht genötigt iſt, ſeinen übrigen ver⸗ ſicherungsfähigen Pferdebeſtand ebenfalls zu ver⸗ ſtaern. Der Uebernehmer, bezw, der Beſitzer der Stute iſt nach den Beſtimmungen der badiſchen Pferde⸗ verſicherungsanſtalt für die Zeit, während welcher die Stute bei der Anſtalt verſichert iſt, ferner ver⸗ pflichtet: 1. der Stute ſorgeältige und gute Behandlung zu Teil werden zu laſſen; 2. bei dem wahrne mbaren Eintritt einer Er⸗ krankung oder Verletzung der Stute ſofort einen geprüften Tierarzt zur Behandlung he beizurufen und das Pferd nach deſſen Anordnungen ausgiebig und auf eigene Koſten behandeln zu laſſen; 3. von dem Verenden oder Verunglücken der Stute ſpäteſtens innerhalb 24 Stu den dem Gro h. Beziikstierarzt Anzeige zu erſtatten, welch' letzterer dieſe Anzeige auf kürzeſtem Wege dem Großh. Miniſterium des Innerg übermittelt. Bis zum Eintreffen des Bezirkstlerarztes, welcher ie nach Lage des Falles nach eigenem Ermeſſen 5 eine Sektion vorniwimt, oder in Fällen, be denen eine ſolche unnötig erſcheint, einen eingehenden Befundvericht an Ort und Stelle aufnummt, muß der Kadaver des verendeten Pferdes unverändert bleiben. Die Koſten der Sektion können dem Be⸗ iſitzer zur Laſt gelegt werden: . die Stute dem Großh. Bezirkstierarzt auf deſſen Verlangen zu jede Zeit vorzufugren. TK. Weun die Pferdeverſicherungsanſtalt die Zahlung der Verſicherungsſumme weger eigenen Verſchuldens des Sutenbeſitzers infolge Nichterfüllung der unter Ziſſer IX genannten Verpflichtungen verweigert, wird ſeitens des Miniſteriums des Innern von dem zu entrichtenden Kaufpreis keinerlei Nachlaß gewährt. Im Falle ferner die im Vorſtehenden unter Ziffer VIII und IX aufgeführten Verpflichtungen Vvoßn kann derſelbe außer zur gane dem jeweiligen Beſitzer der Stute nicht ein⸗ oder teilweiſen Rückzahlung der erhaltenen Kauf⸗ preisnachläſſe und etwaigen Stagatsprämien zur Entricht ug einer Konventionalſtrafe bis zu 80 Mk. angehalten werden. Bekanntmachung. Das Vermieten von Schlaf⸗ ſtellen betr. Nr. 47481. Nachſtebend bringen wir die Beſtim⸗ mungen der Schla ſtell nordnung O.. Vo ſchrift vom 10. November 904) wieberholt zar öffentlichen Keuntuis. Wir weiſen insbeſondere darauf hin, daß die ausge⸗ ſtellteu Schlafraumzettel nur ür den angemeldeten, auf zem Zettel bezeichneien Raum giltig ſind, daß demnach Neuanmeldung auf der Polizeiwa e des Reviers zu er⸗ folgen hat, ſobald durch andere Einteilung der Zimmer oder Umzug eine Aenderung ſtaltfindet. Ebenſo iſt An⸗ zeige zu erſtatteu, ſobald eine Vermehrung der Zahl der unſpruͤnglich angemeldeten Schlafgänger erfolgen ſoll. Bei derartigen Aenderungen iſt bei der neuen Anmel⸗ dung der bisher gültig geweſene Schlafraumzettel auf dem Polizeirevier abzugeben. Die voreſchriebene Anmeloung des Ein⸗ und Auszugs⸗ der Schla gänger auf dem Meldeamt(82 der Schlafſtellen⸗ ordnung) genügt nicht als Anmeldung des Schlaſraumes. Die nach 8 2 Abfſ. 2 der Schlafſtellenordnung erfor⸗ derlichen Schiäferverzeichniſſe ſind in der Dr. H. Haas' ſchen Buchdruckerei E 6, 2 hier im Druck erſchienen und tönnen von dort bezogen werden. 5097 Mannheim, den 20. März 195. Großh. Bezirksamt V. Levinger. 551 Wer Schlaſſtellen gegen Entgelt vermietet, hat vor Beginn dieſes Gewerbebetriebes auf dem Polizeirevier, im dem ſeine Wohuung gelegen iſt, hi rvon unter Angabe der Zahl und des Geſchlechts der aufzunehmenden Schlafganger Aud der für ſie beſtimmten zaumlichkeiten Anzeige zu er⸗ llatten. ine Vermehrung der Zahl der Schlafgänger, eine Verminderung der fur dieſeloen beſtimmten Raumlichkeiten und eine Ueberlaſſung anderer Räumlichkeiten an dieſelben ſind in gleicher Weiſe vorher zur Anzeige zu bringen. Die erſtmali e Aufnahme von Schla gängern darf erſt erfolgen, nachdem eine polizeiliche Beſi etigung der in Aur⸗ ſicht genommenen Schlafraume ſtattgefunden hat und dem Vermieter hie über eine Beſcheinigung(Schlafraumzette.) zugeſtellt worden iſt. Der Schlafraumzettel iſt in jedem Schlafraum dauernd auszuhängen. 8 2. Der Ein⸗ und Auszug jedes Schlafgängers iſt nach Vorſchrift der Meldeo dnung(Ortspolize liche Vorſchrift vom 28. Dezember 1901) binnen drei Tagen anzumelden. Außerdem hat der Vermieter ein Verzeichnes über die von ihm beherbergten Schlafer zu fübren, in welches die Vor⸗ und Zunamen und die Heimat der Scheäſer, ſowie der Tag des Einzugs und Auszues einzutragen iſt. 8 8. Der Vermieter hat für Erhaltung der Reinlichkeit Sitte und Ordnun in ſeinem auſe zu ſorgen. Die Schlafräume ſind ausreichend zu luften und täglich zu reinigen. Die darin befindlichen Betten und anderen Ausſtat⸗ tungsgegenſtände ſind ſtets reinlich zu erhalten und nach Bedarf zu erneuern. 8 4. Bei Aufnahme von Schlafgängern muß dem Vermieter jür ſich und ſeine Familien⸗ und Haushaltungsangehörigen eine denügend große Wohnung, ſowie die Möglichkeit der Trennung der für dieſe benimmten Schlafräume nach Ge⸗ ſchlechtern und für jedes der Angehörigen über 12 Jahren, bezw. für zwei ſoſcher Angehöriger unter 1“ Jahren je ein Bett zur Verfügung bleiben. Küchen, Arbeilsräume, Werkſtätten u. dergl. nicht als Schlafräume vermietet werden. 8 5. Der Vermieter oder Angehörige desſelben dürfen nicht mit Schlafgängern im gieichen Zimmer ſchlaſen. Aus⸗ nahmen ſin mit beſonderer Genehmigung der Ortspolizei⸗ behörde hinſichtlich e Perſonen zulä'ſig. dürfen Räume, zu welchen man nur durch Wohn⸗, Schlaf⸗, Arbeitsräume oder Kuchen des Vermiete s oder ſeiner An⸗ gegörigen gelangen kann, dürfen nicht an Schrafgänge bermietet werden. 8 7. Das Vermieten von Schlafſtellen an Perſonen beider ei Geſchlechts außer an Egeleute oder Eltern und Kinder unter 10 Jahren, iſt nicht 5. Die als Schlafſtellen vermi'teten Räume müſſen ge⸗ dielt uld heizbar ſein und unmittelbar ins Freie führende, zum Oeffnen ein erichtete, ſtehende Fenſter mit einer licht⸗ gebenden Geſamtfliche von ½0 der Bod nfläche beſitzen. Auf den Kopf der in einem Raum übernachtenden Perſonen muß eine Bodeufläche von 4 qm und ein Luft⸗ raum von mindeſtens 10 85 entfallen. 9. Die Schlafräume müſſen von innen verſchließbar und die an Schlglgängerinnen vermietelen Räume außerdem innen mit Türriegeln verſehen ſein. 8 1 Jedem Schlafgänger iſt ein beſonderes Bett, eine Sitz⸗ gelegenheit, ein beſonderes Waſch⸗ und Trinkgefäß, und ein eigenes Handtuch zur Berſü ung zu ſtellen. In jedem Schlafraum muß ein mit Waſſer gefüllter Spucknapf ſtehen, der jeden Morgen zu entleeren, zu reinigen und friſch mit Waſſer zu füllen iſt. 8 11. Den Schlafgängern iſt— ſofern ihnen nicht ein be⸗ ſonderer Abort zur Verfügung ſtezt— die Benützung de Aborträume des zu geſtatten. 12. Den Schlafgängern itt zu geſtatten, ſich auch nach der Arbeitsſtunde in dem Schlafraum aufzuhalten. 8 18. Den Polizei⸗ und Medizmalbeamten, Bau⸗ und Wob⸗ nungskontrolleuren, den von den Polizeibehörden beauf⸗ tragten Perſonen, ſowie den Beauftragten der ſtädtiſche urmenpflege, iſt jederzeit der Zutritt in die Schlafräume zu genatten und auf Verlangen das Schlafgängerverzeichnis vorzulegen. § 14. Zuwiderbandlungen gegen dieſe Vorſchrift werden an Geld bis zu 190 Mk. oder mit Haft beſtraft. 8 15. Dieſe ortspolizeiliche Vorſchrift tritt am 1. Januar 1905 an Stelle der ortspolizeilichen Vorſchrift vom 28. Novbr. 1874 in Kraft. Auf die an dieſem Tage bereits beſtehenden Schlaf⸗ ſtellen findet dieſe Vorſchrift ebenfalls Anwendung. Die vor eſchriebene Anzeige hat in dieſem Falle bie Bekauntmachung. Nr. 11146 I. Das Allf⸗ und Abſchlagen der anläßlich der Frübhjahrs⸗ und Herbſt neſſe wie des Weihnachtsmarktesimlauſen den Jahr zur Au ſtellung kommen⸗ den kädtiſchen Meßbuden, ſowie das Einräumen derſelben nach be⸗ endigten Meſſen und den Markte in den Zeugbauskteller, ſoll m Supmiſſionswege vergeben werden. 30000%9 Angerote hierauf, weicke für das ganze Geſchäft in runder Su me und geirenn für de Meſſen wie den Markt zu ellen ſine, wollen bis längnens Dienstag, den 28. ds. Mts., vormittags 8 Uhr, verſchroſſen und aut eni rechen der Auiſchrift verſehen, aufzimmer Nr. 6 des alten Rathauſes ab⸗ gegeben werden. Pläue undedingungen können da elbit in der Zeiſvon—9 Uhr vor ittags eingeſehen werden. Maunheim, 16. März 1905. Bürgermeiſteramt: Ritter. Schieß + 44 +* 0 Arbeitsvergebung. Für den Neubau der Gew rbe⸗ ichlütle in C6 ſouen im Wege der öffenilſchen Ausſchreibung vergeben werden de Betonar⸗ beiten für Decken, Treppen und Fußböden(Id. 10,0 qm Decken 62% m Tteopen, 1 Eiſen⸗ betonkuppelmet Stei bekleidung), Ang boteh erzu ſind verſchloſſen und mit entſpre bender Auff rift vertenen bis ſpät ſtens Mittwoch, 5. April l.., vormittags 11 uhr auf unſerm Buüreau N 1, 9 Ztiumer Nr. 10 einzureichen, wo auch Angebots for nulare gegen Erſatz der Unndruckkonen abge⸗ geben werden und die Eroffnung der Angebote in Gegenwarlſetwa erſchienener Bieter erfolgt. Zeichnungen und Auskunft im Bubureau 7, 1. Maunheim 21 Mär; 1905 Städtiſches Hochbauamt. Perrey. Zwangs⸗Verſteigerung. Nr. 1040. Im Wege der wangsvollſtrecküng ſoll das in Maunheint elegene, im Grund uche von Maunbeim zur Zet der Eintragung des Verneiger⸗ ingsvermerkes auf den Namen de Philipp Friedrichhomas Schwab, del, Joſephina Schwab inderfährig, des Ju⸗ lius Schwab, minderjabrig, uns der Margaretha Schwab, inderjährig, aue dahler, ein e ragene, nachſteyend beſchriebene Gründſück am Mittwoch, 29. März 1905, vormittags 9½ Uhr durch das untelzei neie Notariat n deſſen D enſttäumen B 4, 3 n Maunheem verneig rt werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt au 27. Deze ber 1904 in das Grund uch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreffen den Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsürtunde iſt jeder · mann geſtattet. Es ergeht die Aufſorderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit, den Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerks aus dem Grundbüch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtene im Verleigerungstermine vor der Aufforderüng zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht,glaub haft zu machen, widrigenfalls ſie bei det Feuſtellung des geringſten Gebots nicht berſickſichtigt und bei der Verteilung des Verſteiger⸗ ungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtebendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuichlags die Auſhebung oder einſtweilige Einſtellung des Ver ahreus her⸗ beizufübren, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungs⸗ erlös an die Stelle des ver⸗ neigerten Gegenſtandes tritt. Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtückes: Grundbuch von Mannheim, Band 212, Heft 32, Beſtandsver⸗ zeichnis J. 54888 Lagb.⸗Nummer 4184, Flächen inhalt 1 ar 6s qm Hofräite Lit. 2 Hierauf ſteht ein dreiſtöcktges Wohnhaus mit Seitenbau und Keller, nebſt angebautem A ort. Schätzung 8¼00 Mek. Hierzu Zubehörſtüge im Ge⸗ ſatmtwert bon 1932 Mk. Mannherm, 31. Jaunua:; 1905. Großh. Notariat lals Voll⸗ ſtreckungsgericht: Dr. Elſaſſer 5 Ueberall bekaunt und be⸗ lies-t als benes Haslen- Lgerongemfte ſind Bücking's geß, geſch Isländischmeos- Bonbons Pake 20 Pfg. Nut allein zu haden im Senokoladenbaus . Unglenk 1. 3, Breltestrasse, K 1, Ha. Bernhardusnol Weiters Verkaufssteſle O 6, 3. 89309 gehalten werden, Eiaentümer Katholilches Bürg läugftens 15. Jannar 19 5 zu erſolgen. boſpital. zan wortl en Konkursverfahren. Nr. 2340. Das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Kolonialwarenhändlers Karl Zudwig Kunz hier, wurde nach Abhaltung des Schluß⸗ termins und der Schlußverteilung, durch Ge⸗ richtsbeſchluß vom 21. ds. Mts. aufgehoben. Mannheim, 22. März 1905. Der Gerichtsſchreiber Gr. Amtsgerichts II. Mohr. Konkursverfahren. Nr. 2841. Das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Spezereihändlers Andreas Kilian in Mannheim, wurde nach Abhaltung des Schluß⸗ termins und Vornahme der Schlußverteilung durch Ge⸗ richtsbeſchluß vom 21. dſs. Mts., aufgehoben Mannheim, 22. März 1905. Der Gerichtsſchreib r Gr. Amtsgerichts II. Mohr. Verein chemischer Fabriken in Mannheim. Wir beehren uns hiermit, zu der ordentlichen General⸗ Verſammlung der Aktſonäre unſerer Geſe ſchaft auf: Samstag, 15. April 1905, vormittags 11½ Uhr in unſer Central⸗Bureau, Käferihalerſtraße Nr. 250 hier ergebenſt einzuladen 8784 Die Gegenſtände der Tagesordnung ſind: 1. Vorlaſe der Bilauz und des Geſchäftsberichts mit ent⸗ ſpre enden Anträgen. 2. Baukredite. 3. Abſolutorium. 4. Wa slen von Mitgliedern viſions⸗Kommiſſion. Die Beſitzer auf Namen eingeſchriebener Aktien, welche ver⸗ hindert ſind, in dieſer Verſammlung perſönlich zu erſcheinen, werden erſucht, ſich durch einen ſtimmberechtigten Aklionär mittelſt Voll⸗ acht verkreten zu laſſenl. Die Beſitzer von auf Inhaber lauten⸗ den Aktien werden ge äß 8 15 der Statuſen erſuücht, ihre A tien gegen Beſcheinigund ſpäteſtens bis Dienstag 11. April 1905 bel der Direktion der Geſellſchaft oder bereiner der nachtnehend bezeichnete Stellen: Mheiniſche Creditbank, Abteilung Oberrheiniſche Bank in Mannheim, Bank für Handel und Induſtrie in Darmſtadt, Filiale der Bank für Handel und Induſtrie in Frank⸗ furt a.., Frankfurter Filiale der Deutſchen Bank in Frank⸗ furt a.., 8 Württembergiſche Vereinsbauk in Stuttgart, Filiale der Württembergiſchen Vereinsbant in Heilbronn oder bei einem Notar zu hinterl gen und nach§ ls der Statuten eine Eintrittskarte zur des Auſſichtsrats und der Re⸗ oGeneral⸗Verſammlung in Empfang zu nehmen. Die Blanz pei 31. Dezember 1904, die Gewinn⸗ und Verluſt⸗ dechnung, der Geſchäus ericht des Vorſtandes und des Aulſichts⸗ ais liegen gemäß 8 26s des..-B. auf dem Bureau der Direktion zur Elnſicht der Herren Aktionäre bereit. Mannheim, den 23. Närz 19 5. Der Aufſichtsrat: Dr. adolf Clemm, Vorſitzender. Hadiſche Iſſecurauz⸗Geſellſchaft Aut.⸗Geſ, MgaHDHSITAA In der heute stattgehabten erdentliehlen General-Versammlung wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 1904 auf M. 62.50 per Aktie festgesetzt und gelangt dieselbe von Freitag, den 24. Härz 1905 ab bei den Herren 55850 H. L. Hohenemser& Söhne, Mannhelm gegen Rückgabe des Coupons No. 20 zur Auszahlung. Mannheim, den 23. März 1905. Der Autsichtsrat: Vietor Le el. 35 EINE JEDE murre R, die für das Wohl ihrer Kinder besorgt ist, muss „TUTULTEN“ im Hause haben, denn Tutulin nimmt unter den heutigen diatetisch Nährmitteln unstreitig eine hervorrag. Stelle ein. Ein chemisch reines l“ flanzendiweiss ohne jedwede Beimengung ist Tutulin von höchstem Nährwert, leicht Verdaullch, geruch- und geschmacklos und daher angenehm und leicht zu nehmen. Nahrhaft, kräftigend, nexrven- stärkend u. appetitanregend für Magen- u Darmleidende, Nervenschwache, Rekonvalescenten ete. besonders zu em- pfehlen Für kranke u. gesunde HAinder ein Nähr-u. 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