E. Badiſche Volkszeitung.) Abonnemenk: 70 Pfeunig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 8 Pfg. In ſerate: Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate 25„ Die Reklame⸗Zeile„„„ 60 E G, 2. der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Gtleſenſte und verbreitelſte Zeitung in Mannheim und Amgebung. Schluß der Juſeraten⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. — FJür unverlaugte Manuſbripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet. (Nannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim““ Telephon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahmev. Druckarbeiten 841 Redaktion 8 3 3877 Expedition; 2 1 218 Filiale(Friedrichsplatz) 3680 E 6, 2. Nr. 150. Donnerstag, 30. März 1905. — (2. Mittagblatt.) Aus Stadt und TLand. Maunheim, 30. März 1905. FFFernſprechnotiz. Nach Mitteilung der Kaiſerl. Oberpoſt⸗ Rirektion Karlsruhe an die Handelskammer wurde der Sprechverkehr zugelaſſen: a) beſchränkt, zwiſchen Mannheim und Oſchers⸗ leben bei einer Sprechgebühr von 1 Mk. und ab 1. April d. J. zwi⸗ chen Mannheim und Kronach(Höfles bei Kronach, Mitwitz, euſes bei Kronach, Thonberg, Unberrodach, Weißenbrunn) bei einer Sprechgebühr von 1.; b) unbeſchränkt ab 1. April zwiſchen Mannheim und Moval(Fte. de Belfort) bei einer Sprechgebühr bon 3.; ab 5. April zwiſchen Mannheim und Stein wenden (FPfals) Sprechgebühr 50 Pfg.; zwiſchen Ingenheim(Pfals) (Billigheim(Pfalz), Heuchelheim b. Ingenheim, Klingenmünſter, Rohrbach b. Landau(Pfalz) und Hockenheim, Sprechgebühr 25 Pfg., Ladenburg 50 Pfg., Schriesheim 50 Pfg., Schwetzingen 25 Pfg., Seckenheim 50 Pfg. und Weinheim a. Bergſtr. 50 Pfg. Beiträge für die land⸗ und forſtwirtſchaftliche Unfallver⸗ ſicherung. Der„Staatsanzeiger“ veröffentlicht eine Bekanntmachung hetr. die Beiträge für die land⸗ und forſtwirtſchaftliche Unfallver⸗ ſicherung. Von den Genoſſenſchaftsmitgliedern ſind 1 512 060.35 M. durch Umlagen aufszubringen. Die Geſamtzahl der für das Gebiet der Genoſſenſchaft abgeſchätzten Arbeitstage beziffert ſich auf 11870 700 und die Geſamtſumme der hieraus berechneten Ar⸗ beitswerte auf 127 068.895 M. Demgemäß iſt vom Vorſtand der badiſchen landwirtſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft der zur Auf⸗ bringung der umzulegenden Summe zu entrichtende Betrag auf .19 M. von je 100 M. Arbeitswert feſtgeſetzt worden. Im Jahre 4904 betrug der Aufwand für Entſchädigungen 1335 593.15 M. * Das Anreißen. Auf eine Anfrage des Frankfurter Vereins der Detailliſten hat der Polizeipräſident geantwortet, daß der Exlaß einer neuen Straßen⸗Polizei⸗Ordnung mit Sicher⸗ heit in den nächſten Monaten zu erwarten iſt, in der das von dem erein begntragte Verbot des„Anreißens von Kunden“ auf der Straße durch Geſchäftsinhaber oder deren Angeſtellte aufgenommen wird! Bei der Verſteigerung des„Ireueturmes“ auf der Tromm, die oft von Mannheimern beſucht wird, wurden 151 Mark krlöſt. Steigerer ſind N. Schmitt und J. Unger von Kocherbach. Die Leute müſſen die nicht ungefährliche Arbeit des Abbruches auf eigene Gefahr beſorgen. Der impoſante Turm wurde im Jahre 1886 Aunter großer Feierlichkeit unter dem Arrangement des verſtorbenen Herrn Oberbürgermeiſters Ohly in Darmſtadt ſeiner Beſtimmung ergeben. Er hatte die ſtattliche Höße von über 20 Meter und bot, 5 der Trommgipfel ſchon nahezu 600 Meter hoch iſt, eine herrliche mficht über das idylliſche Gebirg und die ſchönen Täler. Er konnte leichzeitig 40—50 Perſonen Aufenthalt bieten und erforderte eine auſumme von über 20 000 M. Aber ſchon vor zehn Jahren mußte Aufmerkſam gemacht werden, daß nicht mehr als 20 Perſonen den Turm gleichzeitig beſteigen follten. Auch mehrere Renovationen konnten ihm keine längere Lebensdauer ſichern. Vor drei Jahren mußte ſchon der 4 Meter hohe Helm abgetragen werden, wodurch der urm des nahen Waldes wegen kaum mehr aus der Ferne ſicht⸗ war. Entſchadigung bei Seuchenverluſten. Der der Gr. Staats⸗ fdaſſe zu erſetzende Aufwand an Entſchädigungen bei Seuchenverluſten betrug 1904 für getötetes und gefallenes Rindvieh 42 229.27 M. Rach Abzug des Umlageüberſchuſſes vom Jahre 1904 mit 26 836.47 Mark bleiben noch 15 412.80., zu deren Deckung von den Rind⸗ Hiehbeſitzern im Jahre 1905 bei einem Rindviehbeſtande von 670 450 Stück für jedes Tier der geſetzliche Mindeſtbetrag von 5 Pfg. zu — 0 iſt. Die Erhebung von Umlagen von den Pferdebeſitzern im ihre 1905 fällt nicht nötig. * Der Städtegan Mannheim⸗Ludwigshafener Turnerſchaft hielt am 28. März ſeinen diesjährigen Gauturntag in der Turn⸗ 77 5 des Turnvereins ab. Die Verleſung des Jahresberichtes und es Turnberichtes ergab, daß die turneriſche Tätigkeit der einzelnen ereine im Gau erfreuliche Fortſchritte gemacht hat, was ſich in der Jurchſchnittsziffer der Beteiligung an den Turnabenden und ſon⸗ ſtigen turneriſchen Veranſtaltungen bemerkbar machte; der ſtete Zu⸗ ſachs an Mitgliedern der Vereine zeigt, daß man mehr und mehr ree für die Turnſache an den Tag legt, aber immer noch fehlt u weiten Kreiſen das Bewußtſein, daß es ſich bei der Turnerei um kin Mitarbeiten an den Lebensbedingungen eines geſunden Volks⸗ ktumes handelt. Aus dem Kaſſenbericht iſt erſichtlich, daß die Haupt⸗ kinnahmequelle der Kaſſe, das alljährliche Gaufeſt, berbunden mit Schauturnen, im vergangenen Jahre infolge der nötig gefallenen Anſchaffungen des jungen Gaues die erwachſenen Koſten nicht ganz gufßringen konnte, ſo daß die einzelnen Vereine mit Zahlung einer mäßigen Umlage herangezogen werden mußten. Es wurde beſchloſſen, Tage vor dem anfangs Auguſt in Pirmaſens ſtattfindenden Kreis⸗ eſt das Gaufe ſt mit Schauturnen abzuhalten und ferner am September eine Gauturnfahrt nach Dürkheim⸗Drachenfels⸗Neu⸗ tadt zu veranſtalten. Auch iſt geplant, nach dem Kreisfeſt ein Wett⸗ rnen für die jüngeren Turner der Gauvereine abzuhalten. Die nun folgende Wahl der vom Gauturnrat zu wählenden Turnratsmit⸗ glieder hatte das Ergebnis, daß die ſämtlichen ſeither im Amte Ge⸗ durch Zuruf einſtimmig wiedergewählt wurden, gewiß ein eredtes Zeichen der Anerkennung für die im vergangene Jahre ge⸗ Leiſtete erfolgreiche Arbeit. Der engere Gauturnrat ſetzt ſich nun wie olgt zuſammen: Herr Stadtſchulrat Dr. Sickinger, Gauver⸗ kreter; Herr P. Blattmann, Ludwigshafen, Stellvertreter; Herr Thenau, Gauturnwart; Herr B. Meyer, Stelbvertreter. ach ermahnenden Worten an die Turner zum Feſthalten an der ſchönen Turnſache und zum energiſchen Werben für dieſelbe ſchloß der Gauvertreter die Verſammlung mit einem„Gut Heil“! auf die eutſche Turnerſchaft. Seinen 80. Geburtstag feierte in Freiburg am 23. März er Stille eine in der badiſchen Geſchichte der neueren Zeit bekannte Perſönlichkeit: Freiherr Franz v. Roggenbach. Der Name dieſes hochverdienten Staatsmannes iſt hauptſächlich mit der nationalen Bewegung der 60er Jahre aufs engſte verknüpft. Er war es, welcher— im Mai 1861 zur Leitung des Miniſteriums des Aus⸗ wärtigen berufen— mit diplomatiſchem Geſchick und feuriger Energie auf die Herſtellung eines engeren deutſchen Bundesſtaates unter preußiſcher Führung hinarbeitete. Schon im Sommer 1861 ſchrieb Roggenbach:„Nirgends mehr als hier, an der äußerſten Südweſtgrenze des gemeinſamen Vaterlandes, kann die Notwendig⸗ keit eines ingen Zuſammengehens aller deutſchen Stämme gefühlt werden, und nur gleichartige Elemente können verbundene Kraft ent⸗ falten und im Sturm zuſammenhalten.“ Badens Verhältnis zur auswärtigen Politik Preußens und die erneute Hinneigung der Be⸗ bölkerung unſeres Landes zu Oeſterreich zeigten jedoch, daß zur Ausführung von Roggenbachs Plänen die Zeit noch nicht reif ſei und im Oktober 1865 nahm Roggenbach dann auch ſeinen Abſchied. Reichstages vertrat er den Wahlkreis Lörrach⸗Müllheim. Ein außer⸗ ordentliches Verdienſt erwarb ſich der Staatsmann durch die 1872 im Auftrage Bismarcks von ihm unternommene und außerordentlich glücklich durchgeführte Organiſation der Straßburger Univerſität. Auf ein Leben voll ernſteſter Hingabe an große Staats⸗ und Volks⸗ intereſſen hat Herr v. Roggenbach alſo an ſeinem 80. Geburtstage hinſchauen können. Mögen ihm in der Breisgauſtadt alſo noch recht viele Tage beſchauljcher Ausſchau beſchieden ſein. Stimmen aus dem Publikum. Die Budgetberatungen haben wir mit großem Intereſſe geleſen und berfolgt, uns auch über manche künftige nützliche Einrichtung gefreut, namentlich, daß endlich der Mangel an öffentlichen Vedürfnisanſtalten, hauptſächlich für Frauen zur Sprache kam. Wenn ſich in einer Stadt von der Ausdehnung Mann⸗ heims nur ein derartiges Lokal befindet(denn dasjenige auf dem Meßplatz kann für die Binnenſtadt gar nicht in Betracht kommen), ſo iſt dies ein ganz unhaltbarer Zuſtand. Ein Glück iſt es, daß die Warenhäufer und Automatenreſtaurants einſichtsvoll genug waren und einigermaßen dem Uebelſtand abhalfen. Ganz beſonders ſchlimm iſt es im Luiſenpark beſtellt, wo doch in der guten Jahreszeit ſo viele Mütter ſich mit ihren Kindern häufig den ganzen Nachmittag aufhalten, wo für ſchattige Sitz⸗ und Spielplätze geſorgt tſt, und man ſogar Gelegenheit zum Milchtrinken hat— aber am Nötigſten fehlt es.— Zu Hauſe und in der Schule werden die Kinder in dieſer Sache zur Ordnung angehalten, im Luiſenpark aber iſt man genötigt, aller Hygiene zum Trotz, ſie zum Warten zu nötigen oder ganz ländlich fitklich die lieben Kleinen hinter den nächſten Buſch zu ſetzen, was bon den Aufſehern aber übel vermerkt wird und ſchon oft zu unangenehmen Erörterungen Veranlaſſung gegeben hat. Wir hoffen, daß es nur einer Anregung bedarf, um den verehrlichen Stadtrat zu veranlaſſen, auch hier Wandel zu ſchaffen. M. B. *** Sollen wir unſern Jungen Kaufmann werden laſſen? Die bevorſtehende Oſterzeit kann neben freudigen Gefühlen manchen Eltern auch große Sorgen bereiten, wenn ſie ſich mit der Frage beſchäftigen, was ſollen wir unſern Jungen werden laſſen? Und mit Recht! Spielt doch dieſer Zeitabſchnitt im menſchlichen Leben eine wichtige und bedeutungsvolle Rolle, hängt doch die Ge⸗ ſtaltung einer unbeſtimmten Zukunft eines jeden Einzelnen von einer ordentlichen Lehrzeit ab! Nun fragen ſich die Eltern: Eignet ſich unſer Junge dazu, Kaufmann zu werden? Ei gewiß, er felbſt ſchwärmt ja dafür, beſitzt eine ſchöne Handſchrift,— womit es aber meiſtenteils auch getan iſt. Ein ehrbares Handwerk zu erlernen, dazu verſpürt der Junge leine Luſt, außerdem bedingt ein ſolcher Beruf ein körperliches ſchweres Arbeiten. Wie ſteht es nun aber mit den Kenntniſſem des betr. Jungen? Mit dieſer Frage berührt man einen wunden Punkt und ſich hier Gewißheit zu verſchaffen, iſt die unbedingte Pflicht der Eltern. Eine ſchöne Schrift allein berechtigt noch lange nicht zu der Hoffnung, ein tüchtiger Kaufmann zu werden und gleicht dies einer ſchönen Schüſſel, in der nichts enthalten iſt. Was nützt einem jungen Menſchen ſeine hübſche Handſchrift, wenn ihm ſonſt jede Befähigung abgeht? Die Verhältniſſe, wie ſie heute liegen, verlangen die Tüchtigkeit eines Kaufmannes in allen Zweigen und Fächern und wer da nicht imſtande iſt, mit den geſtellten Anſprüchen gleichen Schritt zu halten, welch kümmerliches Los iſt demjenigen in ſeinem ſpäteren Leben beſchieden! Es hängt damit nicht nur ein mühſames Durchkommen ſeiner eigenen Perſon ab, es muß auch oft die ganze Familie mit Entbehrungen und Entſagungen kämpfen, und auf die Frage nach der Urſache all dieſes troſtloſen Daſeins muß man die Antwort geben: Ich habe in meiner Lehrzeit einen verkehrten Weg eingeſchlagen, dünkte mich für ein Handwerk zu hoch, deſſen Erlernung mir heute heute wahrſcheinlich eine lebensfähigere Exiſtenz bieten würde, als der fehlgeſchlagene Kaufmannsberuf. Für ſo manche fehlgeſchlagene Spekulation, Kaufmann zu werden, iſt folgendes Beiſpiel charakteriſtiſch: Ein bekannter junger Mann hat im nächſten Jahr ſeine sjährige Lehrzeit beendet, iſt aber vollſtändig unfähig, auch nur den kleinſten Saß richtig deutſch zu ſchreiben; in der Geographie iſt Betreffender ſo beſchlagen, daß er nicht anzugeben vermag, wo die Plätze: Hamburg, Leipzig, Breslau, Magdeburg etc. liegen. Mit ſolchen Kräften iſt dem Kaufmannsſtand nicht gedient. Drum prüfet die Kinder, bevor ſie ſich dem Kauf⸗ mannsſtande widmen, ob die Fähigkeiten, wie ſie zur gründlichen Aus⸗ bildung als Kaufmann nötig ſind, auch vorhanden ſind, nicht daß die Eltern angeſichts der ſpäteren traurigen Lage der Kinder ſich ſpäter den Vorſwurf eines groben Selbſtverſchuldens machen müſſen. 5 W. M. Aus dem Grossherz0gtum. Friedrichsfeld, 28. März. In der Friedrichsfelder Angelegenheit iſt, ſo wird uns geſchrieben, nunmehr die definitive Entſcheidung des Miniſteriums ergangen. Wie erinnerlich ſein wird, hatte der Bezirksrat Schwetzingen zwar die Dienſtentlaſſung des Bürgermeiſters Dehouſt abgelehnt, aber ſich dahin ausgeſprochen, daß ſeine Dienſtentlaſſung ebenſo anzuſtreben wäre, wie die des Rat⸗ ſchreibers, weil der Bürgermeiſter an den Zuſtänden auf dem Fried⸗ richsfelder Rathauſe die Mitſchuld trage. Hiergegen hat der Gemeinderat Friedrichsfeld Rekurs eingelegt, um die Abſetzung des Bürgermeiſters zu erzielen; andererſeits hat Bürgermeiſter Dehouſt ſelbſt Rekurs eingelegt gegen den Ausſpruch des Bezirks⸗ tats Schwetzingen, daß ſeine Entlaſſung anzuſtreben ſei. Er) hat ſich dabei auf den Standpunkt geſtellt, daß der Bezirksrat ckls Dis⸗ ziplinarbehörde lediglich darüber zu entſcheiden hat, ob ſein Ver⸗ halten tadelnswert war oder nicht und ob die Entlaſſung gerecht⸗ fertigt iſt. Deshalb verwahrte er ſich dagegen, daß etwaige ſpätere Gelegenheiten dazu benutzt werden ſollten, das angeſtrebte aber der geſetzlichen Grundlage entbehrende Ziel der Entlafſung zu erreichen, und daß dies gar von vornherein als Parole für die Zukunft aus⸗ gegeben werde, Das Miniſterium hat den Rekurs des Gemeinderats als unzuläſſig und zugleich als ungründet berworfen und auf Grund des bon Herrn Bürgermeiſter Dehouſt ſelbſt eingereichten Rekurſes das Erkenntnis des Bezirksrats dahin berichtigt, daß das dienſtpolizeiliche Verfahren gegen den Bürgermeiſter wegen Mangels der geſetzlichen Grundlage in§ 26 der Gem.⸗Ordnung ſchlechthin einzuſtellen ſei, nachdem der Bürgerausſchuß ſich mit ſo großer Mehrheit zu Gunſten des Bürgermeiſters erklärt hatte. Der Rekurs, den der Ratſchreiber gegen ſeine Entlaſſung eingelegt hatte wurde, wie bereits mitgeteilt, verworfen; er ſcheidet darnach auf 1. Juli aus dem Dienſt der Gemeinde. Damit ſind die Hoffnungen, die die Oppoſitionspartei noch an den Ausgang der letzten Gemeinderats⸗ wahlen geknüpft hatte, endgiltig zu nichte geworden. Wir dürfen wohl die Hoffnung ausſprechen, daß nunmehr die Aufregung für die Gemeinde Friedrichsfeld ihr Ende erreicht habe und daß wieder geordnete Zuſtände in Friedrichsfeld eintreten. Wein he im, 28. März. Dem Geſchäftsbericht des Vor⸗ ſtandes über das er ſte Geſchäftsjahr des hieſigen Bauvereins iſt u. a. zu entnehmen, daß ſich die Geſamtkoſten der 14 im Bau be⸗ griffenen und ſchon unter Dach ſtehenden Häuſer einſchließlich Grund und Boden auf ca. 130 541 M. belaufen. auf Grund der ſchon berechneten Geſamtkoften für die meiſten Häuſer, Waſſerzins ausgeſchloſſen, wie folgt feſtgeſetzt werden: Das Erdge⸗ ſchoß mit 2 Zimmer, Küche, Keller, Ställchen und Garten zu jährlich 222., eine Treppe hoch mit 2 Zimmer, Küche, Keller und Vorgärt⸗ chen zu 186 M. und Dachſtock mit 2 Zimmer, Küche und Keller zu 150 Mark; dabei iſt für je 3 Familien eine Waſchküche inbegriffen. Bei der ſchon jetzt lebhaften Nachfrage nach Wohnungen iſt eine Aproz. Verzinſung der Anteilſcheine nicht zu bezweifeln. Gerſchtszeitung. Karlsruhe, 28. März. Vor dem hieſigen Schöffen⸗ gerichte ſtand geſtern die Klage des Stadtrats der Reſideng Karlsruhe ſowie des Bürgermeiſters Krämer hier gegen den Redakteur Albert Willi vom„Volksfreund“ wegen Beleidig⸗ ung. Die Klage, welche der Stadtrat gegen Redakteur Willi erhoben hatte, ſtützte ſich auf zwei Artikel, die in den Nummern 280 und 288 des„Volksfreund“ vom 29. Nov. bezw. 8. Dez. v. J. erſchienen ſind. Der erſte Artikel in Nr. 280 beſchäftigte ſich mit der Behandlung eines zugereiſten Schmieds Hermann Timme aus Berlin durch die hieſige Armenverwaltung. Der Arbeiter Timme ſei ſeiner⸗ zeit auf dem Bureau des Armenrats erſchienen, um wegen Et⸗ krankung ſeine Aufnahme in das ſtädt. Krankenhaus zu verlangen. Dort habe man dem Manne, der nur etwas mehr als 1 M. Geld beſeſſen, dieſe eine Mark abgenommen. Man habe ihn auch gröb⸗ lich beſchimpft und als Landſtreicher behandelt. Nach ſeiner Ent⸗ laſſung aus dem Krankenhaus habe Timme die Mark, die man ihm abgenommen, nicht wieder erhalten können. In dem zweiten unter Klage geſtellten Artikel war das Vorgehen der Stadtperwaltung gegen den Hauptlehrer Baas, das durch Mitteilungen desſelben über die Reinlichkeitsverhältniſſe an den prakt. Arzt Dr. Clauß hervorgerufen worden iſt, einer kritiſchen Betrachtung unter⸗ zogen worden. Die Mitteilungen des Hauptlehrers Baas gaben ſei⸗ nerzeit dem Arzt Dr. Clauß Veranlaſſung, in einem von ihm hier gehaltenen öffentlichen Vortrag über„Schulhygiene“ davon 8 ſprechen, daß es in den ſtädtiſchen Schulen„Berge von Schmutz“ gebe. Die ſtädtiſche Schulkommiſſion ſtellte, nachdem es feſtſtand, daß Baas der Gewährsmann des Dr. Clauß war, der ſeine Behauptung übrigens öffentlich wieder zurücknahm, bei der Stadtverwaltung den Antrag, die Verſetzung des Hauptlehrers Baas zu veranlaſſen und den ſtädtiſchen Gehaltszuſchuß zu ſperren. Dieſes Vorgehen wurde in dem den Gegenſtand der Klage bildenden Artikel in Nr. 288 des „Volksfreund“ in ſcharfer Weiſe verurteilt. Die von Bürgermeiſter Krämer angeſtrengte Beleidigungsklage war durch einen in Nr. 290 des„Volksfreund“ vom 10. Dezember, der die Rechtſprechung bei dem Karlsruher Gemeindegericht zum Gegenſtand der Erörterung machte, veranlaßt worden. In dem Artikel wurde behauptet, daß bei dem Gemeindegericht Zuſtände ſeien, die die Kritik herausforderten. Es wurde geklagt über die Art, wie Bürgermeiſter Krämer ſein Amt ausübe. Bei Prozeſſen zwiſchen Mietern und Vermietern, awi⸗ ſchen Herrſchaften und Dienſtboten höre Krämer nur die Vermieter und Herrſchaften und laſſe die anderen nicht zu Worte kommen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen öffentlicher Be⸗ leidigung des Stadtrats und des Bürgermeiſters Krämer zu 200 Mark Geldſtrafe und zur Tragung der Koſten. Zugleich wurde den Klägern die Befugnis zugeſprochen, das Urteil nach desboten“ azu veröfkentlichen. Die Mietpreiſe konnten 5 7 langter Rechtskraft im„Volksfreund“, der„Bad. Preſſe“, dem „Bad. Beobachter“, der„Bad. Landeszeitung“ und dem„Bad. Lan⸗ eee e e Hosenträger u. Rravatten General⸗Anzeiger. Herhst& Reyersbach BamkRgescharft 53769 D 4. 6. Mannheim. Telepnon No. 57l. Lonfirmanden kauten Sie in vorzüglicher Qualſtät schon von.5 55788 Ausserst billig. Franz Jos. Heisel H1, 2,„„ 1I, 6, Breitestrasse. Breitestrasse. Breitestrasse. EZimmer-Türen I Futter, Bekleidungen, Kehl- leisten, Fussbodentafeln eto. Emil Funee Lager: Frankfürt a.., Niedenau 13. 3653 ertreter gesucht. EFPruenbart. Ausrottung lüstiger Haare und Warzen durch Zerstörung der Wurzeln mitkelst Elektrolyse und Elektrische Massage gegen Runzeln Und unreinen Teint. 52850 Atelier für Sesichtspflege. fau eus: knt, 56, J. LI25b Weissnähschule K 3, 8. für Damen u. Mädchen. K 3, 8. unterricht im Weißnähen(Hand u. Maſchine), Kinder⸗ kleidern u. Damenbluſen aller Art erteilt gründlich u. praktiſch 8 Bertha Levi. K 3, 8. 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Wegen Umtauſches ber vorſtehend gekündigten 4% Schuldverſchreibungen gegen 3½% wird auf die nachſolgende Bekanntmachung der Uebernehmer des 3¼% Aklehens von 1905 verwieſen. Mannheim, den 8. März 1905. Der Stadtrat: Beck. Egetmeyer. Umtauſch⸗ und Seichnungs⸗Anerbieten. Unter Bezugnahme auf vorſtehende Bekanntmachung des Stadtrats der Großh. Bad. übernommene 3 0 2 im Betrage von Mk. 12,000.000.— zur Subſkription, indem wir zugleich den Inhabein der laut öbiger Bekanntmachung ge⸗ 3¼% Anlehens anbieten. Dieſe auf den Inhaber lautenden Schuldverſchreibungen ſind mit halbjährlichen Zins⸗ Das Anlehen zerfällt in 600 Abſchnitte à Mk. 5,000.— 2500„ 5„ 2700„„ 1 220⁰ 500.— 2000 5 100.— untd wird ſofort in Originalſtücken ausgegeben. verwaltung ausgeſchloſſen. Die Zeichnungen zum Umtauſch werden vom 15. März bis einſchließlich 1. April 1905 und die Zeichnungen gegen Barzahlung am Samstag, den 1. April 1905 in Maunheim bei der Rheiniſchen Kreditbank, Süddeutſchen Diskonto⸗Geſellſchaft.⸗G., Filiale der Dresdner Bauk in Mannheim, Pfälziſchen Bauk, 77 11* 70 70 7 V„„ *.* 1 7 9 75 5 Badiſchen Bank, „den Herren Wingenroth, Soherr& Co., 75 5„der Mannheimer Bank.⸗G., 1 5„„ Süddeutſchen Bank, 5„ den L. Hohtnemſer& Söhne, 0 7„der Kommaditgeſellſchaft Weil& Benjamin, 1„den Herren Märx& Goldſchmidt, „ Berlin„der Dresdner Bank, „„ Bank für 0 und Induſftrie, „„„ Deutſchen Bank, „*„„ Direltion der Diskonto⸗Geſellſchaft, „Frankfurt a. M.„ Herrn M. Hohenemſer, 17 16„ E. Ladenburg, 5 1„ der Nileuch Bank in Frankfurt a.., ülziſchen Bank, 15 Filiale der Bank für Handel und Induſirie, 0 7„„K Frankfurter Filiale der Deutſchen Bank, 5 5„„ Direktion der Diskonto⸗Geſellſchaft, ferner bei den Niederlaſſungen der Rheiniſchen Kreditbank in Baden⸗Baden, Bruchſal, Frei⸗ i.., Heidelberg, Kaiſerslautern, Karlsruhe, Konſtanz, Lahr i.., Mülhanſen i.., Neunkirchen(Bez. Trier), Offenburg, Raſtatt, Straßburg i.., Zweibrütken, bei den Niederlaſſungen der Dresduer Bank in Altona, Bremen, Bückeburg, Chemnitz, Detmold, Dresden, Emden, Fürth, Hamburg, Hannover Linden, Lübeck, Nürnberg, Plauen i.., Zwickau i., bei den Niederlaffungen der Naee Bank in Alzey, Bamberg, Dürkheim a. d.., Frankenthal, Grünſtadt, Kaiſerslautern, Landau, Ludwigshafen a. Rh, München, Neuſtadt a.., Nürnberg, Oſthofen(Rheinheſſen), Pirmaſens, Speyer, Worms, Zweibrücken, bei der Riederlaſſung der Vadiſchen Bank in Karlstuhe, bei der Niederlaſſung der Siſddeutſchen Bank in Worms, bei den Riederlaſſungen der Bank für Handel und Induſtrie in Darmſtadt Straßburg i. E. und Hannover, während der bei jeder Stelle üblichen Geſchäftsunden unter folgenden Bedingungen ent⸗ gegengenommen: 1 Zeichnungen zum Umtauſch werden voll berückſichtigt. Bei der Anmeldung ſind die Schuldverſchreibungen des gekündigten 4% Anlehens von 1900 mit allen am 1. März 1906 und ſpäter fällig werdenden Koupons nebſt Talons begleitet von einem arithmetlich geordneten Nummernverzeichnis einzureichen. Die dergeſtalt eingelieferten 4% Schuldverſchreibungen werden zum RNennwert franko Stückzinſen, die dagegen einzutauſchenden 3¼½% Schuldverſchreibungen im gleichen Nennwert zu 99% franko Stückzinſen verrechnet. B. Für Zeichnungen gegen Varzahlung beträgt der Subſkriptionspreis 99.25%/ abzüglich 3/½% Stückzinſen vom— der Abnahme bis zum 1. September 1905. Bei der Zeichnung iſt eine Kaution von 5% des Nominalbetrages in bar oder in ſolchen nach dem Tageskurs zu berechnenden Effekten zu hinterlegen, welche die Zeichnungs⸗ ſtelle als zuläſſig erachten wird. Die Luteilung bleibt dem Ermeſſen der Zeichnungsſtelle überlaſſen, und wird bald⸗ möglichſt nach Schluß der Zeichnung bekannt gegeben. Falls die Zutellung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überſchießende Kaution unverzüglich zurückerſtattet. Die Abnahme der zugeteilten Stücke kann vom 10. April ab erfolgen, muß aber bis zum 26. April einſchließlich bewirkt ſein. Bei der Abnahme wird die Kaution ver⸗ rechnet, bezw. zurückgegeben. Die Abnahme der Stücke hat bei derjenigen Stelle zu erfolgen, an welche die Anmeldung gerichtet war. Der Schlußnotenſtempel geht zu Laſten des Zeichners. Anmeldungsformulare für den Umtauſch und die Zeichnung gegen Barzahlung können koſtenfrei von den Zeichnungsſtellen bezogen werden. Die Einführung des neuen 3¼½% Anlehens an den Börſen von Berlin, Frankfurt und Mannheim iſt vorgeſehen. Maunheim, den 11. März 1905. Rheiniſche Kreditbank, Süddeutſche Diskonto⸗Geſellſchaft.⸗G., Filiale der Dresdner Bank in Mannheim, Pfälziſche Bank, Badiſche Bank, Wingenroth, Soherr& Co., Maunheimer Bauk.⸗G., Süddeutſche Bank, H. L. Hohenemſer& Söhne, NI. 9 V. Eahlbusch Kaufhaus. Kommanditgeſellſchaft Weil& Beniamin, Marr& Goldſchmidt. Hauptſtadt Mannheim bringen wir hiermit das neu zur Ausgabe gelangende, durch unsf o Aulehen der Hauptadt Maunheim von 1905 kündigten 4¾ Schuldverſchreibungen den Umtauſch gegen Schuldverſchreibungen des neuen 5 ſcheinen, von welchen der erſte am 1. März 1908 fällig iſt, und mit Erneuerungsſcheinen verſehen. Die Zinsſcheine und verloſten Stücke ſind bei den auf benſelben angegebenen Stellen zahlbar. Bis zum J. September 1910 iſt eine Kündigung des Anlehens ſeitens der Stadt⸗ 85 Mannheim, 30. März. Wingenroth, Soherr& Co. Mammheim, M 3, 4. Commandite der Darmstädter Bank. Eröffnung von lautenden Reehnungen mit und obge Gewährung von Bank-Kedit. Annahme verzinslieher Bareinlagen auf provisions- treien Check-Rechnungen. 55947 Ausführung von Aufträgen an allen Börsen. Kauf u. Verkaut von Wertpapieren u. Devisen. Diskontierung und Inkasso von Wechseln. Einzug von Vonpons u. rüe Uulbaren Effekten. Verwaltung und Aufbewahs Wertpapieren. 10 Bureau.2, Ia part. Frele Arzt- und Apothekenwahl. Kohlen und Bäder .Ul. SrnAsSigten. Freiser- Beiträge pro Woche: 30 Plg. 35 Plg. 40 Pfg. 45 Pfg. 1 Person„„ Witwen mit Kinder Familien bis 3 Köpfe Familien über 3 Köpfe MZNA 24 22 Hintritt jederzeit. Zum Beitritt ladet ergebenst ein 55267 Der UVostand. Deutſche Generalfechtſchale Lahr Verband Maunheim. Fr aas Walse(Wohltätigkeitsverein für Nays rekr 1958 Waiſenpflege.) Wie allläurlich veranſtalten wir 8 auch in dieſem Jahre wieder eine ärtliche Verleſung von Silber⸗ und anderen Wert⸗ gegenſtänden. Das Ertrügnis d. Berloſung wird diesmal der Marien⸗ Waiſenanſtalt in Mannheim und dem Reichswaiſenhaus in Lahr überwieſen. Die Ziehung indet ant 30. Mürz 1905 fait. Wir geſtatlen uns, an die ver⸗ ehrl, Einwohneiſchaft die Bitte zu richten, dieſes Uniernehmen durch Kaut von Mitgliedskarten prog05, welche ür die Verloſung Gültig⸗ keit haben, kräftig unterſtüßen zu 5 ee wollen. 48815⁵ Mitgliedskarten à 50 Pfg. ſind zu baben bei unſeren Mit⸗ gliedern ſowſe be. den Heren! Herzberger, Zigarrenhandlung, fn 3, 17, Hermann Hirſch, Lottelle-Geſchält, D, 7, G. Hoch, ſchwender, R ,I., A. remer, Zigärrengeſchäft, D 1, 5/, Pfalzer Hof, Frl. Clothilde Gutmacher, D 1, l, im Mohren⸗ kopf, F 2, Flau Arnold, H, 27 Friſeur Steinbrunn, + 8, 2/ Hermann Rumpf, Zigaxrengeſchäft P 5 16/17, Bräſen, Linden⸗ hof, Ecke der Meerleſdſtraße, Haus Kehl, Augartenſtraße, Franz Kaufmann, M 2, 15. Zudwig Hartmann, US8, 22, Marien⸗ 7c, Nyr im Jahr —2— Waiſen⸗Anſtalt, N 6, J. Sattel, Faſeur, Q 2, 20, Adr. Schmitt, Spezereihandlung, 8 4, 19. Der Vorſtand. Alle Sorten Erfurter Gemüse-u. SBlumen-Samen in packeten zu 5, 10 u. 25 Pfennig sind eingetroffen, Johann Sehreiber. eig. Gewächs, 40, 43,50 Pfg. d. Llr., in Fägchen v. 20 Etr. ab zrobden von 5 5 Lir. zu gleichem Preis frei.Haus⸗ L. Müller, Weingutsbeſitzer, Ludwigshafen. Witteis achſtr. 34. 53889 Unentpeheliohnr e asohküde Unentdehrſich urge Spefssrüede i8t Zu haben!-Handlungen, Apo 2 2 ee —— Wonnement: 0 Pfennig monatlich. Trägerlohn 10 Pfennig. Durch die Poſt bezogen inkl. Poſt⸗ aufſchlag M..91 pro Quartal. — Telephon: Redaktion Nr. 377. Inſerate: 5 Die Kolonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerale 25 * Die Reklame⸗Zeile 60„ Expedition Nr. 218 Kontroll-Versammlungen 1905 im Fandwehr⸗Bezirk Maunheim, Bezirk des Hauptmeldeamts Manuheim. Es haben zu erſcheinen: In Mannheim Kaiſer⸗Wilhelm⸗Kaſerne.— Eingang durch das Tor der Hauptwache. Jahresklaſſen 1904 und 1903 ſowie Jahresklaſſe 1902 mit den Anfangsbuchſtaben A bis& der Infanterie Montag, 3. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1902 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben L bis& und alle zur Dispoſttion der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften Montag, 3. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben A bis K Montag, 3. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben L bis 2 Dienstag, 4. April 1905, vormitlags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1900 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben A bis I Dienstag, 4. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1900 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben L bis 2 un e Dienstag, 4. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1899 der Infanterie mit den Anfangs⸗ buchſtaben A bis ſs. Mittwoch, 5. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1899 der Infanterie mit den Anfangs⸗ buchſtaben L bis 2 Mittwoch, 5. April 1905, vormittags 11 Uhr. 8 Jahresklaſſe 1898 der Infanterie mit den Anfangs⸗ uchſtaben 4 bis& 55 Mittwoch, 5. April 1905, nachmittags 3 Uhr Jahre buchſtaben Donnerstag, 6. Jiahresklaſſe 1897 der Infanterie mit den Anfangs⸗ buchſtaben L bis L Donnerstag, 6, April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1896 der Infanterke mit den Anfangs⸗ buchſtaben 4. bis IK f Freitag, 7. April 1905, vormittags 9 Uhr. 7 der Infanterie mit den Anfangs⸗ Freitag, 7. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jabresklaſſe 1895 der Infanterie mit den Anfags⸗ uchſtaben A bis K FPreitag, 7. April 1905, nachmittags 3 Uhr Jahresklaſſe 1895, der Infanterie mit den Anfangs⸗ ſtaben L bis Z Samstag, 8. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1894 der Infanterie mit den Anfangs⸗ chſtaben A bis Samstag, 8. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1894 der Infanterie mit den Anfangs⸗ taben L. bis 2 Samstag, 8. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1893 der Jufanterie mit den Anfangs⸗ uchſtaben A bis K Montag, 10. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1893 der Infanterie mit den Anfangs⸗ ſtaben L bis 2 Montag, 10. April 1905, vormittags 11 Uhr. ene 1892 der Infanterie— Montag, 10. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Kavallerie, ausſchließ⸗ ich derfenigen Mannſchaften der Jahresklaſſen 1892 u. 1800 welche bei der Frühjahrs⸗Kontrollverſammlung 1903 bezw. 04 zur Landwehr 2. Aufgebots übergeführt worden ſind. Dienstag, 11. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jabhresklaſſen 1892 bis 1896 ber Feldartzllerle Dienstag, 11. April 1905, vormittags 11 Uhr. Diahresklaſſen 1807 bis 1899 der Feldartillerle Dienstag, 11. April 1905, nachmittags 3 Uhr. zen 8 en⸗ 15 Jahresklaſſen 1897 bis 1904 des Trains(einſchließlich derjenigen Kavalleriſten, welche zur Reſerve des Trains ent⸗ laſſen ſind, der Krankentrüger und Militürbäcker) Mitltwoch, 12. Aprik 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Mannſchaften des Preußiſchen Garde⸗Korps aller Waffen Jahresklaſſen 1892 bis 1896 der Fußartillerie Donnerstag, 13. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1897 bis 1904 der Fußartillerie Donnerstag, 13. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Pioniere Donnerstag, 13. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Marine Jahresklaſſen 1892 bis 1904 des Sanitätsperſonals (Sanitätsmannſchaften und Krankenwärter) Freitag, 14. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Zahlmeiſter⸗Aſpixanten Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Büchſenmachergehilfen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Oekonomiehandwerker Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Arbeitsſoldaten Freitag, 14. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1892 der Erſatz⸗Neſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1872) Freitag, 14. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1893 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtszahr 1878) Samstag, 15. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1894 der (Geburtsjahr 187⸗ Samstag, 15. April 1905, vormittags 11 Uhr. Erſatz⸗Neſerve aller Waffen „Jahresklaſſe 1895 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1875) mit den Anfangsbuchſtaben& bis k Samstag, 15. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1895 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1875) mit den Anfangsbuchſtaben I. bis 2. Dienstag, 25. April 1905, vormittags 9 Uhr, Jahresklaſſe 1896 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1876) mit den Anfangsbuchſtaben A bis M Dienstag, 25. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1896 der Erſat⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1876) mit den Anfangsbuchſtaben L bis X. Dienstag, 25. April 1903, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1897 der Erfat⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsfjahr 1877) mit den Anfangsbuchſtaben& bis a Mittwoch, 26. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1897 der Erſat⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1877) mit den Anfangsbuchſtaben L. bis 2 8 Mittwoch, 26. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1898 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1878) mit den Anfangsbuchſtaben& bis M Mittwoch, 26. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1898 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1878) mit den Anfangsbuchſtaben 1. bis 2 Donnerstag, 27. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1899 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1879) mit den Anfangsbuchſtaben* bis K Donnerstag, 27. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1899 der Erſatz⸗Reſerve aller Wafſen (Geburtsjahr 1879) mit den Anfangsbuchſtaben L. bis 2. Donnerstag, 27. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1900 der Erfatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1880) mit den Anfangsbuchſtaben& bis. Freitag, W. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1900 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1880) mit den Anfangsbuchſtaben L bis 2 Freitag, 28. Aprit 1903, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1881) mit den Anfangsbuchſtaben A bis Freitag, 28. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Gebuürtsjahr 1881) mit den Anfangsbuchſtaben l. bis 2. Samstag, 29. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1902 der Erſatz Reſerve aller Waffen Geburtsjahr 1882) mit den Anfangsbuchſtaben A bis K. Samstag, 29. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1902 der Erſatz⸗Neſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1882) mit den Anfangsbuchſtaben L. bis 2. Jahresklaſſe 1903 der Erſatz⸗Neſerve aller Waffen Geburtsjahr 1883) 2 Jahresklaſſe 1904k der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1884 Samstag, 29. April 1905, nachmittags 3 Uhr. PFpf Jahresklaſſen 1897 bis Montag, 1. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 aller übrigen Waffen von Neckarau Dienstag, 2. Mai 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller Waffen Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Neckarau Dienstag, 2. Mai 1905, nachmittags 1 Uhr. Int Vorort Käferthal(Platz vor der evangel. Kirche). Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Infanterie von Küferthal Mittwoch, 3. Mai 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 aller übrigen Waffen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller Waffen Alle zur Dispoſttion der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Käferthal Mittwoch, 3. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. Im Vorort Waldhof(Platz vor der Spiegelfabrik). Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Infanterie von Wald⸗ hof, Atzelhof und Luzienberg Donnerstag, 4. Mai 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 aller übrigen Waffen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller Waffen Alle zur Dispoſttion der Erfatzbehörden entlaſſenen Mannaſchaften von Waldhof, Atzelhof und Luzienberg Donnerstag, 4. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. In Sandhofen(Krankenhaushof). Jahresklaſſen 1892 bis 1904k der Infanterie von Saud⸗ hofen, Sandtorf, Kirſchgartshauſen und Schaarhof Freitag, 5. Mat 1905, vormittags 10½ Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 aller übrigen Waffen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerbe aller Waffen Alle zur Dispoſttion der Erfatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Saudhofen, Sandtorf, Kirſchgartshauſen und Schaarhof Freitag, 5. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. In Feudenheim(Alter Friedhof.) Jahresklaſſen 1892 bis 1904 ſämtlicher Waffen ̃ Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Exfatzreſerve aller WMaffen Alle zur Dispoſition der Mannſchaften von Fendenheim Samstag, 6. Mai 1905, vormittags 9¼ Uhr, Erſatzbehörden entlaſſenen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 ſämtlicher Waffenn 5 eebee 1892 bis 1904 der Erſatzreſerven alle⸗ affen Alle zur Dispoſttion der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Wallſtadt und Ilvesheim Samstag, 6. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. In Ladenburg(Schulhof). Jahresklaſſen 1892 bis 1904 fämtlicher Waffen 25 Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller affen Alle zur Dispoſition der Erſfatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Ladenburg Montag, 8. Mai 1905, vormittags 10 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 ſämtlicher Waffen 38„Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller affen Alle zur Dispoſttion der Erfatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Neckarhauſen und Schriesheim Montag, 8. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. In Seckenheim(Schloß). Jahresklaſſen 1892 bis 1904 d fant ken⸗ Ace a 553 ee en liegen während der Einſprach; heim, Ngeinau, Stengelhof und den Nelaishüuſern Dienstag, 9. Mai 1905, vormittags 9½ Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 aller übrigen Waffen Waffen, Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Seckenheim, Rheinau, Stengelhof und den Nelaishäuſern Dienskag, 9. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. Militärpäſſe und Erſatzreſervepäſſe ſowie die Kviegsbeorderungen bezw. Paßnotizen ſind mitzu⸗ ie Unentſchulvdigtes Fehlen und Erſcheinen zu 90 N„ Kontrollverſammlung werden beſtraft. Bezirks⸗Kommando Maunheim. Nr. 8438 M. Vorſtehende Bekanntmachung des Bezirks⸗ Kommandos Mannheim wird den Bürgermeiſter⸗ und Stab⸗ haltsrämtern des Bezirks hiermit zur Kenntnis gebracht mit der Verfügung, dieſelbe den Mannſchaften der Gemeinden durch mehrmaliges Ausſchellen, Anſchlagen am Rathauſe, an Fabriken und größeren Etabliſſements bekannt zu geben. Daß dies geſchehen, iſt dem Hauptmeldeamt Mannheim bis zum 25. April 1905 mitzuteilen. Bei ungünſtiger Witterung wollen die bezüglichen Bürger⸗ meiſterämter für Sicherſtellung eines zur Aufnahme von 300 Mann genügend großen bedeckten Raumes Sorge tragen. Mannh 5725 1904 der Infantetie von Neckargu Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller ahresklaſſe jeden Mannes befindet ſich auf der Borperſeite des Paſſes verzeichnet. Pee 115. Jahrgang. Bekauntmachung. Das Grfatzgeſchäft 1805 betreffend. 5 Es wird hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntuis gebracht, daß ſſich während der Dauer der Muſterung d. h. vom 9. März bis 5. April d. Is. die Ge⸗ ſchäftsräume der unterfertig⸗ ten Stelle im oberen Sgale des Reſtaurants„Ballhaus““ (Schloß) befinden. 5640 Mannheim, 6. März 1905. Der Eivilvorſitzende der Erſatzkommiſſion des Aus⸗ hebungsbezirts Maunheim. Eppelsheimer. Bekauntmachung. Das Bauvorhgben des Paul Baſſerwann in Maunheian, Lager⸗ ftraße beik. Nr. 451671. Herr Fabrikaut Paul Baſſermann hier beab⸗ ſichugt auf ſeinem an der Lager⸗ ſtraßé im Induſtriehafengebiet bier gelegenen Grundſtück eine chemiſche Fabrik zu errichten und zu betreiben. 5730 Wir bringen dies zur öffent⸗ lichen Keunknis mit der Auffor⸗ derung, etwaige Emwendungen binnen 14 Tagen vom Ablauf des Tages der Ausgabe dieſes Battes an ber deni Bezirksamt oder dem Stadtrat hier vorzu⸗ bringen, widrigenfalls alle nicht auf privatrechtlichen Titeln be⸗ ruhenden Einwendungen als ver⸗ ſaumt gelten. Die Pläue und Beſchre bungen liegen während der Einſprachsfriſt auf den Kanz⸗ leten des Bezirksamts(Zimmer Nr. 38) und des Skadtrats hier zur Eiüſicht offen. 8 Mannheim, 27. März 198. Gro h. Gezirksamt: Levinger. 1 5 Koukursverfahren. Nr. 3785. Das Koukulsver⸗ fahren über den Na laß des Wiries Johaunn Friedrich Haller in Sandhofen wurde durch Beſchluß Gr. Aintsgerichts hier vom 25. d. Mts. eingeſlellt, da eine den Koſten des Verfahrens entſprechende Ronkursmaſſe nicht vorhanden iſt. 5731 Mannheim, 28. März o0m, Der Gerichtsſchreiber Großh. i M. Moyr. Bekaunimachung. Geſu der Deutf Amerikaniſchen P troleum⸗Geſellſcha in Hamburg um Ei lauburs zur Lage ung von Benzin! Tanks an der Neckar⸗ ſpitze herftnt Nr. 42790 J. Die Dentſch⸗Aſmeri⸗ kaniſche Petroleum-Gezellſchaft in Hamburg beabſichtigt guf der Neckarſpitze in b neu zu errichten⸗ den, in die Erde eingebetketen Tanks mit eine Fapungsgehalt von je 42250 kg Benzin zu labgern. 5 Wir bringen dies zur öff lichen Kenutnis mit der forderung, etwaige Einwend⸗ ungen bei dem Bezirksamte oder dem Bürgerneiſteraummt hier binnen 14 Tagen vom Ablau des Tages an vorzubringen, welchent das dieſe Bekauntm ung enthaltende Anttsverkündtg⸗ ulgs latt ausgegetken wurd widrigenfalls alle nicht auf privat⸗ re!tlichen Titeln berühenden Ein⸗ wendungen als verſäumt gelten. Die Beſchreibungen un jriſt auf den Kanzleien des Be⸗ zirksamts und des Bürgermeiſter aimts hier zur Einſicht oßſen. Maunbeim, 22. März 1905. Großh. Vezirksamt. — Abteilung 4—- gez. Neff. Beſchluß. Nr. 11988 J. Vornehendes Prit gen wir hierntt zur öffentlicher Kenntnis. Pläne und Beſchreid ung liegen in der Stadtrats⸗Re giſtratur— Kaufhaus, Eingau II, Zimmer Nr. 42— zur Ein⸗ ſchr oefm... Manuheim, 27. März 1905. Bürgermeiſteramt: Maiie Häling. Sommerſchafweide⸗ Verpachtung. Das von den xrüheren Alt neckarwieſen Los 283 bis mit 183 noch vorhandene Wieſengelände, ſowie von den Streitwieſen 9und 10 wird am Freitag, den 31. Mür⸗ vormittags 11 Uhr auf unſerem Bureau, Bauhof, :2, 5, zur Sommerſcha weide öffentlich an den Meiſtbietende verpachtet. 5„ Maunheim, den 27. 319 Städt. Gutsverwaltung Krebs. Bekanntmachung. Das Erſatzgeſchäft pro 1905 betreffend. Die Wiuſterung der Militärpflichtigen des Aushebungs⸗ bezirks Mannheim findet vom 9. März bis einſchließlich 13. April ds. Is.,— jeweils vormittags 3 Uhr be⸗ ginnend— im großen Saale des Reſtaurauts Ballhaus“ (Schloß) dahier ſtatt. 5556 Es haben zu erſcheinen: 18. Mittwoch, 29. März 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1835 aus der Stadt Maunnheim(einſchließlich Voborte), deren Familien⸗ name mit den Buchſtaben C, BD und& anfängt. 19. Donnerstag, 30,. März 1905. Ein Teil der Pflichtigen des Jahrgangs 1885 aus ber Stadt Maunheim(einſchiießlich der Vororte), deren Familienname mit dem Buchſaben U anfängt. 20. Freitag, 31. März 1905. Der Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1885 aus der Stadt Maunheim(einſchließlich Vororte), deren Familienname mit den Buchſtaben aufängt, ſowie ſämt⸗ liche Pflichtigen des Jahrgangs 1885, deren Familien⸗ name mit den Buchſtaben M anfängt. 21. Samstag, 1. April 1905. Ein Teil der Pflichtigen des Jahrgangs 1385 aus der Stadt Mannheim(einſchließlich Vororte), deren Familienname mit dem Buchſtaben K anfängt. 22. Montag,., April 1905. Der Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1885 aus der Stadt Maunheim(einſchließlich Vororte), deren Fa⸗ milienname mit den Buchſtaben K anufängt, ſowie alle Pflichtigen des Jahrgangs 1385, deren Familienname mit den Buchſtaben J, L, N und 0 anfängt, 23. Dienstag, 4. April 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1385 aus der Stadt Mannheim leinſchließlich Vororte), deren Familien⸗ name mit den Duchſtaben,,, b und Wanfängt 24. Mittwoch, 3. April 1905. Ein Teil der Pflichtigen des Jahrgangs 1385 aus der Stadt Maunheim leinſchließlich Vororie), deren Fa⸗ milienname mit dem Buchſtaben 8 anfängt. 25. Donnerstag, 6. April 1905. Der Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1385 aus der Stadt Mannheim(einſchließlich Vororte), deren Familienname mit dem Buchſtaben 8 anfängt, ſowie alle Pflichtigen des Jahrgangs 1385, deren Familienname mit den Buchſtaben UD und E anfängt. 26. Freitag, 7. April 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1885 aus der Stadt Mannheim leinſchließlich Vororte), deren Familien⸗ name mit dem Buchſtaben W anfängt, ſowie aus der Ge⸗ meinde Schriesheim alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883, 1884 und 1885. 7. Samstag, 3. April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1383 und 1884 aus dem Vorort Neckarau. 28. Montag, 10, April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1383 und 1884 aus dem Vorort Käferthal⸗Waldhof. 290, Dienstag, 11. April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 18833, 1334 und 1885 aus der Gemeinde Seckenheim mit Rheinau. 30, Mittwoch, 12. April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883, 1384 und 1885 aus den Gemeinden Ilvesheim, Ladenburg, Neckar⸗ hauſen und Wallſtadt. 31. Donnerstag, 13. April 1905. Gefangene und Zugänge. Am Freitag, 14. April, vormittags 3½ Uhr findet die Verbeſcheidung der vechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche ſtſalt und h ben die Belelligten an dieſem Tage zu erfſcheinen, desgleichen die Herren Bürgermeiſter, falls an dieſem Tage Reklamationen aus ihrem Orte zur Verbeſcheidung kommen. Am Samstag, 15. April 1905, vormittags 3/ 1 Uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1888, ſowie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſoweit ſolche ohne ihr Verſchulden noch nicht geloſt haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Loſungstermin überlaſſen. Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſion geloſt werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er ſich im., 2. oder 3. Militärpflichljahr befiſdet, darf ſich im Muſterungs⸗ termin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffen⸗ gattung oder des Truppen⸗(Marine) Teils erwächſt, Durch die freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorkeile der Loſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zur Muſterung in rein⸗ lichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen- Wer durch Krankveit am Erſcheinen im Muſterungs⸗ kermine verhindert iſt, hat ein ärzlliches Zeugnis miudeſtens 3 Tage vor dem Termine unter Beifügung der Vorladung anher einzureichen. Dasſelbe iſt, wenn der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſteramtlich beglaubigen zu laſſen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatzbehörden nicht pünktlich erſcheinen, können, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen die Vorteile der Loſung entzogen werden(§ 67'⸗O!) Wier ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als un⸗ ſicherer Dienſtpflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jabrgänge 1883 und 1584 ſowie früherer Jahrgänge haben ihre Loſungsſcheine muzubringen. Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden ortsüblich bekaunt zu machen. 15 Die Kenninisnahme und der Vollzug iſt ſofort hierber anzuzeigen. Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflich⸗ tigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 25. Februar 905. Der Eivilvorſitzende der Erſatzkommiſſion des Aus⸗ 5 hebungs⸗Bezirks Mannheim: Eppelsheimer. Bekanntmachung. patente betr. ordnung des vormaligen Gro Die Erteilung der Schiffer⸗ Nr. 3268211. Mit dem 1. April d. Js. tritt an Stelle der auf dieſen Zeitpunkt 88—7 der Ver⸗ h Handelsminiſteriums vom 6. September 1869, die Schifferpatente und die Dienſt⸗“ Wrctertſtertums opigen Berreſſs vom 11. Novembder 1904 (Geſ. und.⸗O.⸗Bl. 1904 S. 437 ff.) 5654 Nachſtehend bringen wir die wichtigſten Beſtimmungen dieſer Verordnung zur Kenntnis der beteiligten Schiffsleute, Auszug aus der Verordnung. 8 1. Wer das in Artikel 15 der revidirten Rheinſchiffahrts⸗ Akte vom 17. Oktober 1808 vorgeſchriebene Patent über die Befugnis zum ſelbſtändigen Betriebe des Gewerbes als Rheinſchiffer erwerben will, hat nachzuweiſen: a. zur Führung von Dampfſchiffen die praktiſche Aus⸗ übung des Schiffahrtsgewerbes während mindeſtens ſieben Jahren, wovon mindeſtens ein Jahr der praktiſchen Erlernung der Dampfſchiffahrt gewidmet war, und die Vollendung des 25. Lebensjahres; zur Führung von ſonſtigen Schiffen die praktiſche Ausübung des Schiffahrtsgewerbes während min⸗ deſtens ſechs Jahren und die Vollendung des 23. Lebensjahres; e, zur Führung von Segelſchiffen von höchſtens 50 Tonnen= 1000 Zentnern Tragfähigkeit auf be⸗ ſtimmten kurzen Rheinſtrecken oberhalb Worms die praktiſche Ausübung des Schiffahrtsgewerbes während mindeſtens zwei Jahren wobei weniggens zeitweilig das Ruder geführt worden iſt, und die Vollendung des 18. Lebensjahres; Denjenigen, welche die Abgangsprüfung an einer von der Zenkralkommiſſion für die Rheinſchiffahrt als dazu geeignet erklärten Schifferſchule beſtanden haben, iſt das Patent zu erteilen, wenn ſie mindeſtens vier Jahre oder bei der Führung von Dampfſchiffen fünf Jahre die Schiffahrt praktiſch ausgeübt und das 21, Lebensjahr vollendet haben. Das Patent wird für beſtimmte Strecken des Rheins oder den ganzen ſchiffbaren Rhein erteilt, ſofern nachge⸗ wieſen iſt, daß mindeſtens die Hälfte der erforderlichen Fahrzeit auf Schiffen zugebracht iſt, welche die im Patent angegebene Strecke befahren. In dem Falle der lit. e. muß die Schiffahrt während zweier vollen Jahre auf der Strecke, für welche das Patent nachgeſucht wird, ausgeübt worden ein, Als Fahrzeit wird nur die Zeit gerechnet, die während einer Reiſe tatſächlich in Ausübung der Schiffahrt zuge⸗ bracht werden iſt. In der Fahrzeit ſind auch die Lade⸗ und Löſchzeit, ſowee die infolge von Hochwaſſer, Eisgang, Niedrigwaſſer oder Unfall ꝛc eingetretenen kürzeren Unter⸗ brechungen der Fahrzeit einzurechnen. Das Gleiche gilt von geringfügigen Zwiſchenpauſen, in welchen ein Schiff zwiſchen zwei Reiſen unbeſchäfligt liegt. Dagegen ſind die Zeiten längeren Stillliegens der Schiffahrt nicht in die Fährzeit einzurechnen. § 2. Der in§ 1 geforderte Nachweis iſt durch Vorlage des vorgeſchriebenen Dienſtbuchs(Ziffer 4 B. lit. a b, und g des Schlußprotokolls zur revidirten Rheinſchiffahrtsakte) zu erbringen. Erſtreckt ſich die Dienſtzeit des Bewerbers auch auf die Zeit vor dem 1. April 19 2, ſo iſt auch das nach den früheren Vorſchriften ausgeſtellte Dienſtbuch vorzulegen. Soweit nicht bereits im Dienſtbuch durch Einträge der⸗ jenigen patentirten Rheinſchiffer, bei denen der Bewerber gelernt oder zin Dienſt geſtanden hat, beurkundet iſt, daß derſelbe während der vorgeſchriebenen Zeit befahren und dabei die Führung des Ruders mitbeſorgt hat, iſt dieſer Nachweis durch beſondere Zeugniſſe der patentirten Rhein⸗ ſchiffer, bei welchen der Bewerber gelernt oder in Dienſt geſtanden hat, zu erbringen. Können auch ſolche Zeugniſſe nicht beigebracht werden, ſo ſind Zeugniſſe anderer patentierter Rheinſchiffer vorzu⸗ legen denen zuverläſſig bekannt iſt, daß der Bewerber die vorgeſchrietenen Bedingungen erfüllt hat. Auch dieſe Zeug⸗ niſſe ſollen mit tunlichſter Genauigkeit die erforderlichen Angaben, insbeſondere guch hinſichtlich der befahrenen Skrecken und der Fahrzeil, enthalten. Die Vollziehung der nach vorſtehendem erforderlichen Zeugniſſe muß in Gegenwart eines öffentlichen Beamten geſchehen und von dieſem beglaubigt werden. Die Rhein⸗ ſchiffer haben bei ihrer Namensunlerſchrift mit anzugeben, unter welchem Datum, von welcher Behörde und für welche Stromſtrecke ihr Patent erteilt iſt. 8 8. Das Geſuch um Erteilung eines Rheinſchiffer⸗Patentes iſt der Ortspoltzeibehörde des Wo mortes und in Ermange⸗ lung eines ſolchen derjenigen des letzten längeren Aufent⸗ halts zu übergeben oder zu Protokoll zu erklären. Bei der Ortspoli eibehörde ſind zugleich das Dienſtbuch ge⸗ gebenenfalls die nach 8 2 zugelaſſenen Zeugniſſe und das etwaige Abgangszeugnis einer Schifferſchule einzureichen. Das Geſuch muß die Stromftrecke angeben, für welche das Patent nachgeſuch! wird. Perſouen, welche in einem deutſchen Rheinuferſtaat weder Wohn⸗ noch Aufenthaltsort haben und ſich um ein Rheinſchiffer⸗Patent bewerben wollen, haben ihr Geſuch mit den erforderlichen Nach⸗ weiſungen einzureichen. 1. In Preußen bei dem Kgl. Regierungspräſidenten zu Köln. 5 In Heſſen bei dem Großh. Kreisamt in Mainz. In Baden bei dem Großh. Bezirksaut Mannheim. In Bayern bei der Kgl. Regierung K. d. J. der Pfalz. „In Elſaß⸗Lothringen bei dem Kaiſerl, Polizei⸗ direktor in Straßburg. Ankträge auf Aenderung oder Erneuerung des Sig⸗ nalements(Artikel 17 der Akte) ſind auch an den Rhein⸗ ſchiffahrts⸗Inſpeltor zu richten, der die Aenderung oder Erneuerung auf dem Patente vermerken wird, Verlegt ein patentierter Rheinſchiffer ſeinen Wohnſitz aus einem Uferſtaat in den andern, ſo hat er ſich perſön⸗ lich oder ſchriftlich bei dem für den neuen Wohnort zua⸗ ſtändigen Rheinſchiffahrtsinſpektor zu melden, welcher die Wohnſitzänderung auf dem Patente vermnerken, in dem Sch fferberzeichnis einkragen und der zur Patenterteilung zuſtändigen Behörde Anzeige wird. — St ο bo An Stelle eines verloren gegangenen Patents kaun ein neues Patent ausgeſertigt werden, jedoch iſt die Ungültigkeit des Verlorenen auszuſprechen und die vezügliche Erklärung auf Koſten des Antragſteller in geeigneler Weiſe bekanpt zu machen. Die zweite Ausfertigung iſt ausdrücklich als ſolche zu bezeichnen und der Grund fur deren Ausſtellung mit anzugeben. Zur Erneuerung iſt nur diejenige Behörde zuſtändig, die das erſte Patent erteilt hat, 8 6. Die auf Grund der bisher geltenden Beſtimmungen erteilten Rheinſchiffer⸗Patente bleiben, ſofern ſie nicht zurückgenommen werden oder erloſchen find, auch ferner in Kraft. 8 Die vorſtehenden Beſtimmungen finden auch bezüglich der nach Artikel 18 der revidierten Rheinſchiffahrts⸗Akte erforderlichen Beſcheinigungen ſür Schiffer der Nebenflüſſe des Rheins und der Waſſerſtraßen zwiſchen dem Ryein und der Schelde entſprechende Auwendung mit der Maß⸗ gabe, daß die Zurücknahme der Beſcheinigung gemäß Artikel 21 der Akle durch diejenige Behörde erſolgt, welche die Beſcheinigung ausgeſtellt hat. Mannheim, den 9. März 1905. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion— Schäfer. eller Att, ſtets vorrätig in der bücher der Schiffsmannſchaſt betr. die Verordnung Großh Bekannlmachung. Die Unterhal⸗ tung der Jung⸗ buſchſchleuſe betr. Nr. 45887TJ. Wegen Ein⸗ ſetzen des rechtsſeitigen Tores der Jüngbuſchſchleuſe wird dis Sperrung der Jungbuſch⸗ drehbrücke über den Ver⸗ bindungskanal für Donnerſtag, 30. März 1905 verfügt. Mannheim, 29. März 1805. Großh. Bezirksamt Polizeidirektion: Dr. Paul. Bekanntmachung. Ni. 35778J. Fortwährend laufen beim Bürgermeiſteraſnt Geſuche uin Beſchäftigung bei der Stadt⸗ gemeinde als Aüfſeher, Dieuer“ Straßenkehrer, Straßenarbeitex und dergleichen in großer Zahlein. Aus dieſem Anlaſſe wird darauf aufmerkſam gemacht, daß orgaui⸗ läcklonsmäßig fragliche Stellen dürth die Direktionen der in Betracht ſonmenden ſtädtiſchen Betriebe direkt beſetzt werden und daß daher das Einbringen aller derartiger Geſuche bei dem Bürgermeiſteramte vollſtäudig ausſichtslos iſt. Mannheim, 4. Oktober 1903. Der Oberbürg umeiſter: Beck 30000/86 Veitenbeimer. Großherzoglich Badiſche Skaalsciſenbahnen. Mit Wirkung vom J. April l. Is. wird im Waſſerum⸗ ſchlagsverkehr von Mann⸗ heim, Rheinau, Karlsruhe⸗ Haſen und Kehl nach der Schweiz und gewiſſen ſüs⸗ badiſchen Stationen für Roh⸗ wolleſendungen Deckenmiete nicht mehr erhoben. 55989 Nähere Auskunft erteilen die Dienftſtellen. Rarlsruhe, 27. März 1905. Gr. Generalbirektion. Großherzoglich Vadiſche Skaatseiſenbahuen. Die nachſtehenden Arbeiten zur Erbauung einer neuen Belrlebs⸗ werknätte ſollen in öffentlicher Verdingung vergeben werden. Jos I. Erſtellung einer Dreherei. Eiſen⸗Konſtruktionen mit Bimsbetondecken und Holzeement⸗ dachdeckerarbeiten beilaufig100000 kg Eiſen, 870 am Decken. Los II. Erſtellung einer Schmiede. Eiſenkonſtruktionen beiläufig 82000 kg. Die beiden Loſe können auch zuſammen vergeben werden. 55847 Die Pläne, Bedingungen und Verdingungsanſchläge liegen in den fiblichen Geſchäftsſlunden auf dem diesſeitigen Hochbau⸗ bureau(Auerſtraße 11, 3. Stock) zur Einſicht auf, woſelbſt auch die Angebotsſormulare unent⸗ geltlich eiho en werden können Die Ziſchnungen und Gewich's⸗ gerechnungen werden auch gegen vorherige poſt⸗ und deſtellgeld⸗ frete Eiufſendung von 4,90 Mek. füt Los 1, 5,10 Mk. für Los II und 10 Mk. für Los 1 und II ſolbeit der Vorrat reicht, nach Answärts verſendet. Die Ange⸗ bote ſind längnens Sämstag, 15. April 1905, vormittags 11 Uhr dem Zeltpunkt der Eröffnung, portoſrei und nit eniſprechender Au ſchrift verſehen, anher einzu ſenden. Zuſchlagsfriſt 4 Wochen. Durlach, den 22. März 1905. Gr. Eiſenbahnbaubureau. 3, 16. 3, 16. Verſteigerungslolal und Aufbewahrungswagazin. Lagerung: gauzer Hauseinrich⸗ tungen, einzelner Möbel, ſowie Waren aller Art ꝛe. ꝛc. Au⸗ und Verkauf. Barvorſchuß: au Möbel und Gegennäude aller Art. die mir zum Verkauf oder Verſteigern übergebden werden. Uebernahme von Verſteiger⸗ ungen in und außer dem Hauſe, ſowie kommiſſions weiſen Verkauf.— Koffer⸗ ſpedition.— Eigene große Verſteigerungslokale. 03, 16. Fritz Best 03, 16. Auktionator. 22103 3 3 441 Möbel⸗Verzeigerung. Donnerstag, 30. dfs. Mts., nachmittags 2 Uhr, verſteigere ich u 2, 4 ſchöne kompl. Betten, Divane u. Sofas 1 Chaiſelongne,.und ꝛtür, Schranke, 2 Vertikovs, 1 Tru⸗ meaux, 1 Selretär, 1 guter Re⸗ gulatot, Waſchkommode mit und ohne Marmor und Spfegelauff., 1 Ladentheke, 1 Eisſchrank, 1 kl. Kaſſenſchrank, verſcg. Sriegel, Stuhle, 1 Rohrbank, 1 Badeein⸗ richtung u. a. m. 25858 L. Cohen, Aultionator, + 2, 4. IIng. A. Ohnimus AMannheim D l, 7/8, Telephon 3757, 22180 2. Et. einziger hier ansässiger , Eiaentümer Katholiſches Bürgerh prtal Saaslee Buchdruckerel.! Bekannkmachung. Die David und Jeanette Aberle⸗ F dahier betreffend: Der Zweck der obigen, zum Audenken an den im Jahre 1893 geſtorbenen Sohn der Stifter, Herrn Julius Aberle, errichteten Sliftung iſt: Bedürftigen wür⸗ digen Perſonen, ohne Unterſchied des Geſchlechts und der Religton, die eine Kraukgeit überſtanden haben, die Mittel zu gewähren, deren ſie zur Wiedererlangung ihrer Geſundheit und Erwerbs⸗ jqähigkelt bedürfen. Es können nur ſolche Perſonen unterſtützt werden, welche min⸗ deſteus 5 Jahre in Maunhein anſäſſig ſind und keine öffent⸗ liche Armenunterſtützung be⸗ ziehen. Die zu obigem Zwecke pro 1905 beſtimmten Stiftungs- erkrägniſſe ſollen demnächſt ver⸗ teilt werden. Unterſtützungsgeſuche, welche eine genaue Darſtellung der per⸗ ſönlichen und ſonſtigen Verhält⸗ niſſe der Bittſteller enthalfen, u. mit ärztlichen Zeugniſſen ver⸗ ſehen ſein müſſen, wöllen binnen 4 Wochen dahier eingereicht werden. Manuheim, 11. März 1905. Der Stiftungsrat: v. Hollander. 30000/181 Bekauntmachung. Verkauf der Arbeiter⸗ badekarten betreffend. Nr. 106491. Vom 1. April 1904 ab findet der Verkauf der Arbeiter⸗Badekarten nicht mehr durch das Sekretariat der Kom⸗ miſſion für Arbeiterverſicherung R 1, 14, ſondern durch die tädt Fuhr⸗ und Gutsverwaltung Lit. U2 Nr. 5 ſtatt. Die Verkaufszeſt dauert an Sa mistagen bis vormittags 1 Uhr und nachmittags bis 8 Uhr, während an den übrigen Werk⸗ tagen der Verkauf der Arbeiter⸗ badekarten in den geordneten Bureauſunden—vormittags von —12 Uhr und nachmittags von —7 Uhr erſolgt. Zum Bezug der Arbeiterbade⸗ karten ſind berechtigt: Arbeiter, Arbeiterfrauen, weibliche Dienſt⸗ boten, welche in der Stadtge⸗ meinde Mannheim ihren Wohn⸗ ſitz haben Die Badekarten wer⸗ den bis zu 3 Stück an einzelne Perſonenabgeſtempelt abgegeben. dürſen aber nur von dem Ab⸗ holenden ſelbſt oder von deſſen auf den Karten genau bezeich⸗ neten, mit dem Abholenden in häuslicher Gemeinſchaft zu⸗ ſammenlebenden Familienange⸗ hörigen benützt werden. Die Badekarten haben eine Gültigkeitsdauer von 8 Tagen. Der Untauſch der ungültig ge⸗ wordenen Karten iſt jevoch ge⸗ ſtattet. 30000%08 Mannheim, den 23. März 1904. Bürgermeiſteramt: Ritter. Schiruska. Bekauntmachung Die Maimeſſe 1905 betr. Nr. 1114517. Am Samis⸗ tag, den 15. April l. Is., Vormittags 10 Uhr wer⸗ den im alten Rathauſe— großer Saal— die Plätze zur Aufſtellung der ſtädtiſchen Meßbuden anläßlich der dies⸗ jährigen Maimeſſe an den Meiſtbietenden öffentlich ver⸗ ſteigert. 50000/193 Von dem Steigpreis iſt di⸗ eine Hälfte bei der Ver⸗ ſteigerung, die andere 8 Tage nach Beginn der Meſſe an die Stadtkaſſe zu entrichten. Plan und Vedingungen können in der Zeit von Vor⸗ mittags—9 Uhr auf Zimmer Nr. 6 des alten Rathauſes eingeſehen werden. Mannheim, 16. März 1905. Bürgermeiſteramt: Ritter. Schieß. Bekanntmachung. Wir geben hiermit bekannt, daß der Stadtrat den Preis für Kochgas von 14 Pfg. auf 12 Pfg. pro ebm. reducirt hat. 900%ö01 Die neuen Preiſe treten für unſere verehrlichen Kon⸗ ſumenten jeweils mit dem Tage der nächſten regelmäf⸗ ſigen Ableſung der Gasmeſſer (6. März bis ca. 18. April) im Wirkſamkeit. Mannheim, 28. März 1905. Die Direktion der Gas⸗ und Waſſerwerke Pichler. Dung⸗Verſteigerung. Am Montag, 3. April 1905, vormittags 10 uhr verſſeigern wir auf unſerm Bureau im ſtädtiſchen Bauhof das Dungergebnis von 101 Pierden von 3. bis mit 30, April 1905 in Wochenabte lungen. Mannheim, 27. März 1905 Städtiſche Fuhr⸗ und Guts⸗ verwaltung: Krebs. 30000/205 Sofort Geld auf Möbel und Waren jeder Art, welche mir zum Ver⸗ kauf oder zum Verſteigern 01 werden. 22971 Gögele. einrieh Seel Auktionator fentanalt 4 . 24.. St. 2 12 N Zwangg⸗Lerſteigerung. Nr. 1038. Im Wege der Zwangsvollſtrecküng ſoll das in Mannheim belegene, im Grund⸗ buche don Maunheim zur Zeit der Eintragung des Verſteiger⸗ ungsvermerkes auf den Namen des Robert Weindel, Bäcker hier eingetragene, nachſtehend be⸗ ſchriebene Grundpück am Mittwoch, 3. April 19035, vormittags 9˙½ Uhr, durch das unterzeichnete Notariat in deſſen Dienſträumen B 4, 3 in Maunheim verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 6. Jaunar 1905 in das Grundbuch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betreffen⸗ den Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde, iſt jeder⸗ mann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung! Nechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerkes aus dem Grundbüch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht,glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Verſleige⸗ rungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Ver⸗ ſteigerungentgegenſtehendesRecht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweilige Ein⸗ ſiellung des Verfahrens herbei⸗ zuführen, widrigenfalls für das Re t der Verſteſgerungserlös an die Stelle des verſteigerten Ge⸗ genſtandes tritt. eſchreibung des zu verſteigernden Grundſtückes: Grundbuch von Mannheimz Band 237, Hejt 8, Beſtandsver⸗ zeichnis I. Lagerb.⸗Nr. 5106, Flächeninhalt 1 ar 87 qm Hoftaite in der Schwetzingervorſtadt, kleine Wall⸗ ſtadtſtraße Nr. 30. Hierauf ſteht: a) ein dreiſtöckiges Wohnhaus mit Keller und angebamem Abort; b) ein einſtöckiger Querbau mit Backoſen. 5 Schätzung 32000 M. Hierzu Zubehorſtücke im Werte von 205 Mk. Mannheim, 31. Janunar 1905.k Großh. Notariat II als Vollſtreckungsgericht: Dr. Elſaſſer. Zwangsverſteigerung. Nr. 30583. Im Wege der egeeee ſollen die in Gemakkung Feudenheim belege⸗ nen, im Grundbuche von Feudenheim, zur Zeit der Ein⸗ tragung des Verſteigerungs⸗ vermerks auf den Naulen der Georg Rudolf Dann, Kaufmann, Ehefrau, Amalie geb. Flammer in Feudenheim, einge⸗ tragene nachſtehend beſchriebenen Grundſtücken am Samstag, 13. Mai 1905, vormittags 9½ Uhr, durch das untekzeichneie Notariat im Rathauſe zu Feudenheim verſteigert werden, Der Verſteigerungsvermerk iſt am 28. Februar 1905 in das Grundbuch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbuchamts ſowie der übrigen die Gründſtücke betreſſen⸗ den Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde, iſt jeder⸗ mann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerks aus dem Grundbu nicht erſichtlich waren, ſpäteſten im Verſteigerungstermine vor der Aufforderuüng zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht,glaub⸗ haft zu machen, widrigenfälls ſie bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Verteilung des Verſteige⸗ rungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Ver⸗ habdeunerde aeee haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweilige Ein⸗ ſtellung des Verfahrens zuführen, widrigenfalls für das Re t der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerten Ge⸗ genſtandes tritt. Beſchteikun der zu verſteigernden rundſtücke: Grundbuch von Feudenheim, Band 27, Heft 14, Beſtandsver⸗ zeichnis I. Ordn.⸗Zahl 1, laufende Nummer der Grundhücke im B. V. I 1, Lagerbuch⸗Nummer 97, Flächen⸗ Inhalt 8 ar 15 qm Hofralte mit Gebäulichkeiten im Ortsetter Käferchalerſtraße. Herauf ſteht: a) Ein zwei⸗ ſtöckiges Wohnhaus und Wirt⸗ ſchaftsgebäude mit gewölbtem Keller und rechts und lints hieran augebautem Wirtſchaftsgebäude⸗ b) Eine einſtöckige Arbelterwoh⸗ nung. c) Abtritt und Piſſoir. Ord.⸗Zahl 2, laufende Nümmer der Gruündſtückt im B⸗B N 2, Lagerbuch⸗Nummer 1234 b, Flä⸗ cheninhalt 5 ar 16 qm Hoftaite mit Gepäulichkeiten und Haus⸗ garten im Weiherweg. Auf der Hofrafte ſſeht: a) Eine einſtöckige Kegelbahn mit auge⸗ bauter Werkſtälte und dargüf⸗ ſtoßenderSchweineſtallung, b) Ein Piſſoir. 55984 Geſamtanſchlag zu 19012 Mk⸗ mit Inventar zu 20090 Mk. erbei⸗ „5FF Mannheiin, den 28. März 1305. 55 Großh. Notariat IX. als Bollſtreckungsgericht? Brenit,ß ——