(Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: 70 Pfeunig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. E G, 2. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate. 25„ Die Reklame⸗Zeile 60— der Stadt Mannheim und Uumgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreilelſte Jeilung in aunheim und Amgebung. Schluß der Inſeraten⸗ Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. Für unverlangte Mannſkripte wird keinerlei Gewähr geleiſtet.. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſer „Journal Mannheim““, Telephon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahme v. Druckarbeiten Redaktiaun??n Expedition 218 9 05(Friedrſchsplab) 8680 E 6, 2. 841 Nr. 154. Ueber Albert Baſſermann und die moderne Schauſpielkunſt. veröffentlicht Dr. Paul Landau ein Feuilleton, das im weſent⸗ lichen folgendes ausführt: Es gibt große Schauſpieler, die in die Geſtalten eines Stückes hineinkriechen, ihr Innerlichſtes preisgebend, ganz in den fremden Masken und Gebärden leben, die im ſorgfältigſten Studium ſich mit jedem Detail, jeder Nüance ihrer Rolle bekannt machen und wohlberechnete zirkungen. ausprobierte Effekte mit dem momen⸗ tanen Leben der Bühne erfüllen. Das ſind die genialen 5 85 dianten, die ſeeliſchen Verwandlung e 1 die Taſchenſpiel des Augenblicks, ernſte, fleißige öpf Und lallſche Stim⸗ mungsmenſchen. Iffland g 0 und Poſſart, und die Mehrzahl der broben S ſbe ſte all Haben jenen Trieb, ſich aufzulöſen in die dargeſtellte Rolle, biö Unterzutauchen in der Dichtung, ſich ſelbſt zu verlieren, Teiner in ihrem Werk aufzuſteigen n, ſo verſchiedenartig ſie ihzen Nuteln und ihren Temperamenten ſein mögen. gibt auch eine kleine Jabl, großer Schauſpieler, die ſich Sꝛücke einſchmiegen, nicht der Macht des Dichters ſich beug dern die ſo kräftige Eigenper eſönlichkeiten ſind, ſo machtvoll geartet, daß ſie das Stück in ſich aufnehmen, es völlig ihrem Weſen amal⸗ gamieren, die Stimmung der Dichtung in ſich aufſaugen und doch ihr eigenes Selbſt ſtets durch die Maske des Wortes hindurchſchauen laſſen. Das ſind die Schauſpieler ihrer eigenen Seele, die Tra⸗ göden ihres 0 Schickſals, die durch die bunten Gewänder der geſprochenen Worte die„Purpurmühle ihres Blutes“ und Herzens Kuftun und die Qualen des Menſchenweſens frei und erſchütternd bor uns entblößen, die großen Selbſtbelenner unter den Komö⸗ dianten. Sie bedruten die höchſten Gipfel ihrer Kunſt, eben weil ſie deren Grenzen, die der Nachempfindung und Unterordnung, faſt ſprengen und eine völlig eigenſchöpferiſche Kraft durch die Mittel der 18 8 pielkunſt ausſprechen. Schauſpieler der Romanti eren Komödianten ihrer eigenen Seele. In Innerem glühten die Geſtalten, die er beſeelte, magiſch auf, mochte es nun ein König Lear oder ein armſeliger Schneider Fips ſein. Sein Genie umgab dieſe Weſen mit der heißen Leidenſchaft des Lebens, und die Wolke von dunkler, unheimlicher Tragik und grellem Humor, die im Leben wie ein Nebelſchatten ihn umgab, loderte auf der Bühne wie eine Gloriole innerlichſten Leidens um ih Und ſo war auch in dem wir ein höchſtes ſchanndieker deß Genie verehren. Er mußte, wie er ſelbſt erzählt hat, die Geſtalt einer Dichtung, die er darſtellen ſollte, nicht„vor“ ſich, ſondern „in“ ſich ſehen.„Was ich ſein ſoll und wie ich es ſein ſoll, das ſteht in ſeinen weſentlichen Formen, erfüllt von ſeinem geſamten Wefühlsinhalte, eigentlich mit einem Schlage vor meiner Seele Es iſt die unfaßbare, geheimnisvolle Konzeption des Genies, i Heſſen Seele latente Bedingungen unſichtbarer Kräfte urplösich ein Gebild erſtehen laſſen, rätſelhaft geboren aus Eigenftem enz Fremden, Materie, ganz durchdrungen und geformt von individuel⸗ lem Genie, Worte der Dichtung, zum Leben erweckt durch ſchau⸗ ſpieleriſche Schöpfung. Wie die Duſe, ſo gehört auch Baſſermann zu dieſen Schau⸗ ſpielern, bei denen eine geniale und harmoniſche Bindung zwiſchen Perſönlichkeit und Dichtung ſich durch die Begabung von ſelbſt dar⸗ hietet. Auch er iſt einer von den ſeltenen Komödiauten, die gewaltig genug ſind, ſich in das Drama hineinzuleben und das Fremde in ſich zu verarbeiten, zum Eigenen zu machen. Schon eine gewiſſe förperliche Eigenart, ja eine phyhſiſche Schwäche, ein rauhes und heiſeres Organ, das wohl auf einen Fehler der Stimmbänder ſuxückgehen mag, verleiht ihm etwas Unvergleichliches, eminent Perſönliches. Nicht das ſind ja immer die großen Sche uſpieler, die mit den glänzendſten äußeren Mitteln ausgeſtattet ſind. Der große Ekhoff, der Begründer deutſcher Schauſpielkunſt, war ſchief, Seydel⸗ mann ſtotterte de auch Ludwig Devrient erſchien im Leben kle in, faſt unſcheinbar. Die genialen Künſtler haben häufig gerade von dieſer körperlichen Eigenart aus ihre ſeeliſch tiefſten Wirkungen er⸗ keicht, und die auf ewig eingeprägte Sonderheit einer Schauſpieler⸗ Individualität kann durch ſolche Mängel ſogar geſteigert werden. Auch Baſſermans„Heiſerkeit“, die einer früheren Zeit wohl als unerträglich erſchienen wäre, iſt bei ihm zu ſo ſteliſchen Werten gewandelt, daß wir aus dieſen ächzenden, mühſamen Tönen bald die Trauer einer zerbrochenen und klagenden Seele, bald die ver⸗ nichteride Wut einer heiligen Entrüſtung, bald die grelle Luftigkeit eines ironiſchen Lachens wie das Klirren eines geſprungenen Glaſes zu hören meinen. Und wie ſeine Stimme, ſo weiß er auch ſein⸗ Glieder, ſeine Haltung, den Rhythmus ſeiner Gebärden und ſeines Ganges durchaus ſeeliſch zu beleben. Eine ſchlanke, geſchmeidige Geſtalt, die gewöhnlich etwas gebückt erſcheint, mährige Veitee Ungen mit haſtigen und raſchen Akzenten, lange Beine, die große Schritte machen, feine, nervige, ziemlich große Hände, all' das wird ihm zum Ausdrucksmittel ſeines innerſten Fühlens. Dieſe Geſtalt Kanin ſchlaff und jäh zuſammenſinken, gebrochen, mach tlos, in den harten und eckigen Linien, in der matten und leiſe ſich löſenden Geſte einen Abgrund dss Elends vor uns öffnen; ſie kann geſchmeidig und ſehnſüchtig ſich dehnen in verlangender Luſt, ſtolz ſich recken in trotziger Größe und in einem ſiegenden Glück ganz gerade ſicch aufrichten, wie ein Baum, der in die Lüfte und bis in den Himmel Emporſtrebt. Eine gewiſſe Nonchalance der Gebärde, ein etwas ſalop⸗ 15 und abgeriſſener Rythmus erſcheint am Anfang als der dieſer ſtalt angemeſſene Atzent. So ſteht er denn auch zunächſt vor uns in all' ſeinen großen Rollen, als Nikita und Hialmar, als Traumulus, als Stockmann. Er iſt dann ein freundlicher und burſchikoſer Kerl, ein lieber, guter Menſch, deſſen Bewegungen Gemütlichkeit, Güte, Herslichkeit aus⸗ rahlen, deſſen Lachen Wärme und Freudigkeit gibt, der in der ugenden ſüddeutſchen Klangfarbe ſeiner Sprache viel Sonne unt Heiterkeit aufgefangen hat. Er hat dann gewiſſe unwillkürliche egungen, Padt ſich die Brille als Traumulus, pfeift oder ſingt um gauch in Doch es nicht dem waren die Deprients k: Fleck und Debrient, Ludwig eeee April 1905. bor ſich hin. In dieſen bewußten und biduellen Meiſter. Wenn er unruhig und aufgeregt wird, geht Bebveglichkeit Zielloſigteit des ndelns durch alle die Niancen der werden ſtärker, wachſen ins liche und malen in zuckenden Lichtern, in brennenden Fa 0 Er t zum Fenſter heraus oder in den Spiegel, Partner wie gleichgültig mit müder Stimme ſeine rückt da elwas zurecht, kramt hier etwas auf, ſetzt )oder auf Stuhllehne. Die Stimme hat noch 9 ſchon ungeduldige und Ueb berf ag in einem leichten Zittern wie fernes Donnerrollen ankli ngen; doch in den nervös auffahren⸗ den Händen, in dem jäh zurückgeſchleuderten Kopfe, in den 8 ungen und Drehungen des Leibes 850 mit ſich eine gequälte und er⸗ regte Seele auf. Dann beginnen di ide ihre zaubervolle, deutende Wirkung. Wie Blitze, wie Gebete fahren ſie durch die f ſie bohre: 1ſich in die Aermellöcher der Weſte und fingern ein jel; ſie krampfen ſich hinter dem Rücken ineinander und winden ſich, preſſen fi en urid quälen ſich wie die arme, zer⸗ marterte Seele 1 ˖ 15 amit 978 müden, wie ab⸗ wehrenden, K e Stirn und gleiten ſchlaff jerab, ma⸗ chtlos gegen das Nun ſchlager ſie jäh, Zornvoll an die Bruſt, ballen ſich, ſtrecken f greifen in die Luft. Stimme, dieſe heiſere, gequäl te St 1 macht ſich frei in einem gräßlichen, würgenden Und röchelnden Schrei; ein hohl ſchluch⸗ gendes Weinen, ein lallendes Krächzen folgt und dann ein tonloſes lechernes, erſticktes Rufen. as iſt ke ein theatraliſcher Effekt mehr der ſich hier produziert; das i ne Seele, die in höchſter No: und Wut ſolche Töne und Laute ausgtmet; der Menſchheit ganzer Jammer faßt uns aun, wenn wir dieſe wankende und zitternd taſtende Geſtalt ſehen, deren ausdrucksvolle Linien jetzt ganz Er⸗ ſchlaffung und Nerzweiflung ſind, wie ſie eben noch ganz Zorn, ganz Lebendigkeit, ganz Liebenswürdigkeit waren. Baſſermanns Leben und Wirkung ausſtrahlende Kraft beruht nicht ſo auf ſeinem Mienenſpiel, als auf der Beſeelung der Geſte, auf ſeiner rhythmiſch eindrucksvollen Lebendigkeit in der Linie. Er iſt ein großer arakteriſtiker, ein großer Menſchengeſtalter, kein guter Sprecher, mentlich von Verſen, wie er als Jaffier in Hof⸗ mannsthals„Gerettetem Venedig“ bewies, und auch Tein Interpret einfacher, heldenhafter, repräſentſerender Rollen. Darum konntoe ſein König Hei IV., im erſten Teil des ieubeuh 1 Dramas, die erſte g oße Nal le, mit der er am„Berliner Theate ſpielte, die eigentlichen Seiten ſeiner Begabung nicht laſſen. Sein Mephiſto imponierte ſchon durch die konſequente und geſchlof⸗ ſene Kraft des Charakteriſierens. Bald zeigte er dann am„Deut⸗ ſchen Theater“ in Geſtalten des Nikita(„Macht der Finſter nis“), zald(„Geſpenſter“ jalmar(„Wildente“) die Leiden⸗ ſehaftlichkeit ſeines inneren Lebens, den natürlichen Seelenton Fühlens die ſuggeſtive Eindringlich ſeines Geſtaltens und das tragiſche Pathos des großen Bekennens, des jähen Zuſammen⸗ brechens. n dieſem letzten Winter hat er ſich dann erſt ſo recht eigentlich als der größte Schauſpieler des heutigen Berlins er⸗ wieſen, der den ſchwachen Stücken des Holz, Dreyer, Hirſchfeld nur durch ſeine Kunſt zum Siege verhalf. Wohl ſeine Kraft im Charatterſti in der naturaliſtiſch⸗pſychologiſchen Durch⸗ führung einer Geſtalt, aber in der einheitlich ſtiliſierten Auffaſſung, in dem großen Kontur feiner Geſte, in der dekorativen, farbig be⸗ lebten Geſtaltung des Innerlichen hat er die Brahms ſche Richtung überwunden und 55 Heuke auf jener Höhe, o mehr reali⸗ ſtiſcher un itrei ſchauſpieleriſcher eine ſen 1 5 th jheim⸗ zährend er dem Worte zuwirft, ſich auf den T den ruhigen, ſi N drohende Laute in einem die Die den ſeines Kunſt erveicht iſt. ——— Gerſchtszeſtung. Weinheim, 29. März 2 ſehr voher Weiſe haben ſich am 8. Januar eine Anzahl Birkenallet e hen benommen, welche einige an ihnen vorübergehenden Burſch bon hier anxempelten, wo⸗ bei es zu einer Schlägerei und Sch ießerei kam. Der Aa⸗ jährige Fabrikarbeiter Gg. Kinſcherf aus Birkenau brachte mit einem „Knicker“ dem Elektrotechniker G. Jungmaun von hier eine Anzahl Stiche bei, und als er von Jungmann überwältigt am Boden lag, gab Kinſcherf auf J. noch einige Schüſſe aus einem ſcharf geladenen Re⸗ valber ab, die glücklicherweiſe nicht trafen. Kinſcherf erhält von der Darmſtädter Strafkammer 10 Monate Gefängnis und 4 Wochen Haft, ſein Freund, der Stuhlmacher G. Weber, der dem Jungmann ehenfalls einige, wenn auch ungefährliche Stiche beibrachte, erhält 6 Monate Gefängnis. Heidelb er g, 30. März. Strafkammer. Laudwirt Friebrich Bitterich von Eppingen betreſbt ſeit Frühjahr 1900 einen ziemlich umfangreichen Weinhandel. Seit Anfang 1902 gab er ſich mit Weinfälſchungen ab. Er trat zum Ztvecke der Beſchaffung der Mittel dazu mit verſchiedenen Firmen, in letzter Zeit insbeſondere mit den in dieſer Strafſache in Betracht kommenden Firmen Ferd. Müllers Nachfolger in Stuttgart und Franz Wieſenchal in Karlsruhe 15 Verbindung. Bitterich iſt nun beſchuldigt, in fortgeſetzter Tat 1. bei oder nach der Herſtellung von Wein, welcher beſtimmt war, anderen als Genußmittel zu dienen, Toerfarbſtoffe und Glyzerin zugeſetzt, ſotbie dieſen Wein feilgehalten und zum Teil verkauft zu haben; 2. gewerbsmäßig Wein er Verwendung eines Aufguſſes von Zuckerwaſſer und Hefen und unter Verwendung von Gummi her⸗ geſtellt, feilgehalten und auch zum Teil be rlauft 3u Haben; 3. in ſetem Keller 500 Liter Rotwein, den er zum Zwecke der Erhöhung des Extraktes mit Gummi vermiſcht hatte, zum Verkauf bereit ge⸗ halten zu haben; 4. gewerbsmäßig Wein, um ſeine Menge erheblich 61 vermehren, unter Zuſatz wäſſeriger Zuckerlöſungen und teilweiſe upter Verwendung eines Aufguſſes von Zuckerwaſſer auf entmoſtete Trauben hergeſtellt und dieſen wie andern gezuckerten Wein, der in ſeinem Gehalt von Extraktſtoffen unter dem Durchſchnitt der unge⸗ zuckerten Weine des Weinbaugebietes herabgeſetzt war, dem der Wein nach ſeiner Benennung entſprechen ſollte, feilgeh⸗ Aten und zum Teil auch berkauft zu haben; 5. durch dieſe Handlungen aber zugleich auch 2. Weablat ing im Handel und Verkehr Genußmittel fälſch: 75 wiſſentlich ſolche verkauft, auch dadurch einen Betrug! üht zu haben, Aaß er berſelesenen gaere ure, Buk keltſtoffen 1119 Eſſenzen dece zmäßig Wein he geſtellt, feilgehalte 1 und verkauft zu haben. Eugen Schloer, R. ſender der Firma Ferd. Müllers Nachf, in Stuttgart, Kaufmann Ireu Wieſenthal in Karlsruhe, Inhaber der gleichnamigen Fixrim daſelbſt und Joh. Warkheiſer in Eppingen, Küfer bei den An; geklagten Bitterich, waren beſchuldigt, den Bitterich zur Begehung de gegen das Ge ſetz betreffend den Verkehr mit Wein etc. und gegen das⸗ jenige betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln ete verſtoßenden Vergehen durch Rat und Tat wiſſenklich Hilfe geleiſtet zu haben, i udem Schloer ſeit Seplember 1902 bis in die letzte Zeit her⸗ Wie Fibe von Januar bis Juni 1902 die zur Weinfälſchan ich mee beſot agt und dem Bitterich gleichzeiti ilt, Markheifer ſeit Mai 1903 4 Bitterie ih Bei 5 Wun 85 Weines unter gu ſätzen von Zucke waeſſer und bei den Aufgüſſen auf entmoſtete Trauben unterf ſtütt 5 3. Durch die umfangreiche Beweisaufnahme, insbeſondete g und der erſtatteten Gutachten, nahm der Gerichtshof als erwief an, daß Bitterich die Weinfälſchung in großem Maßſtab betrieben einen erheblichen Teil des gefälſchten Weins verkauft hat, ſoßie k die anderen Angeklagten ſich der Beihilfe ſchuldig gemacht haben. wurden deshalb kt.„H. Tabl.“ verurteilt: Bitterich egen We ung un id Verge hens gegen das Nahrungsmittelgeſetz zu 2 Woe Gefän anis und 300 Mark Geldſtrafe, Schloer zu 100 Mark, W nthal zu 20 Mark und Mar 150 eiſer zu 30 M. Geldſtra Der beſchlagn mahmte gefälſchte Wein iſt eingezogen und zu vernicht he. Darmſtadt, 31. März. Als gefährlicher Hod ſtapler erwies ſich geſtern vor der hieſigen Straf ka m m der Student der Medizin Schmitt aus Dürkheim, Der„ Doktor“, wie er ſich mit großer Vorliebe titulieren ließ, hat zr ſchon einige Semeſter hinter ſich, aber trotzdem immer noch Staatsexamen fertig gebracht. Er ſcheint auch weniger Freude Studjum, als am Heiratsſchwindel gefunden zu häben. hat er einem heſſiſchen Richter aus dem Odenwald im Laufe weni Johrke weit über 5000 M. aus der Taſche gelockt, nachdem er ſich der Tochter verlobt hatte. Auch in Kiel und Hanberg 5 jahn! Eyperimente ausgefü ührt und ſeine Liebe f zugewendet, die aber dabei bitter enttäuſcht wurde und besdald 1 und klagte. Der Gerichtshof erachtete die dem Angeklagten zur gel gten Straft aten für erwieſen und verurteilte den raffinien Don Juan zu 1 Jahr(Monaten Gefänguis und 5 Jah Ehrberluſt, ordnete auch ſeine ſoforkige Verhaftung an. *Metz, 30. März. Wegen verſuchten Verrats mi ſcher Geheime ſe an Frant0 hat das hit 19 icht den Infanteriſten Gebhardt dom 8. bayeriß Nnt ment zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Mainz, 29. März. Wegen unlauteren Welt weirbs verurteilte die Strafk am me 1 den Scd warenhändler Les Willſtädt zu 500 Mark Geldſtrafe. W. lei ſeinem Ausverkauf Waren BaeN war aber im Som b. Irs. von der Strafkammer freigeſprochen worben. Auf Reb des Staatsanwaltes hatte das Reichsgericht das freiſprechende aufgehoben und die Sache an die Strafkammer zurückverwieſen. Weimar, 29. März. Ein intereſſanter Nahrun mit el 7 10 ee fend vor ſatz bon 5 und gur dieſes Vergehens und außerdem dadurch, daß er ſie in den Hand bracht, der Täuſchung gemacht haben. Der Angeklagte b jede Schuld und betrachtete das Verfahren als bollkommen ſiig. Von der Verteidigung waren zwei Bexliner Konditore! ein Berliner Patentanwalt, vom Gericht ein Apotheker, ein 5 warenfabritant und der Jenenſer Univerſitätsprofeſſor ODr. M. Vorſteher des Thüringiſchen Nahrungsmittelunterſuchungsamt läden. Mit Ausnahme des letzteren waren ſämtliche Sachverſt der Anſicht, daß weder eine Fälſchung noch eine Täuſchung bo zwan im gewiſſen Sinne ſogar bon einer Verheſſerung der Maſſe den Zuſatz reden könne Trotzdem beantragte der Staatsan al Geldſtrafe den 22 5 Mark. 8 an 0 ſrach Il. er 846. 8 Wgelle Uebernahme der geſamten Koſten auf die Staatskaſſe fei Geſchäftliches. Ehrenvolle Auszeichnung. Auf der internationalen ctuusſtellung in Leiyzig wurde der MNaggi⸗ Ge wiederum die höchſte Anerkennung durch Verleihung der Silb Staatsniedaille des Königreichs Sachſen zuteil. Der König b den Maggipavillon mit ſeinem Beſuch, ließ ſich über die Maggi⸗ Vortrag halten und zeichnete ſich in das goldene Buch der 6 ſch zaft e in. 5 Kombella. Bisher hatte man noch keine Mittel, waren, auch im Sommer rationelle Hautpflege auszulben Teint beſonders in warmen Tagen mit fettigen Crͤmes And zu verkleben war kein Genuß. Im vorigen Herbſt und im fand num beſonders in der Damenwelt„Kombella“ in der Tu radezu begeiſterte Aufnahme. Die einsig daſtehenden Eigenſch nicht zu fete und zu kleben, machen es zum Vergnügen jſederz die Pflege des äußeren Menſchen zu denken. Man war üb⸗ Erfolg einfach paff. Jederlei Hautſchäden beſeitigt„Kombella“ Und ſicher und ſeine eminente reinigende Kraft wirkt gerade blüffend bei Miteſſern, Blüten und dergl. Wir wollen noch. daß„Kombella“ wohl einzig daſteht als unübertroffen gege nenbrand, Fettglanz des Geſichts, Gletſcherbrand Ultd 5 85 leicht und angenehm, die⸗ bflege der Haut auch im Frühjahr an Sommer fortguſetzen Darum, Sommer und⸗ Vflese Haut mit„Kombella“! General⸗Anzelger. Mannheim, 1. Aprfr⸗ Flddeutsche Fant 9 4,%% MANNHEIM. 54,%0 Telephon Nr. 20 und Vr. 641. 5 Filiale in Worms. Hröfknung von laufenden Wechnungen mit und ohne ſEreditgewänrung, 5 Frovisfonsfreie Oheek-Rechnungen und An- nahme Lerzinslicher Haar-Depositen. üännahme von Werthpapieren zur Aufbe⸗ wahrung in verschlossenem und zur Verwaltung in ollenem Zustande. Wermiethung von Tresorfächern unter Selbst- Verschlusd der Miether in feuerfestem ο,wöülbe. 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Arie des Elias: Es iſt genug, Herr Emil Schlez, Mendelſohn. II. 5. Quverture z. Euryanthe, Weber. 6. Notturno, Chopin. 7. Andante aus der Sonate Parthetigue, Kun A⸗pad, Beethoven, 8. 3 Valſe lente, b) Pizzicati a. Sylvia, Deltbes. III. 9. Serenata, Moszkowsky. 10. a) Introduktion und Rondo, Capriccioſo, Saint Sasns b) Karneval von Venedig, Kun Arpad Paganini. 11. Marſch a. d. Suite, Lachner. Eintrittstarten 50 Pfg. Kaſſeneröffnung ½3 uhr. Außer den Eiutrittskarten ſind von jeber Perſon über 14 Jahren die vorſchrüts äßigen Einlaßkarten à 10 Pfeunig zu löſen. Vorverkauf in den Merdee von Auguſt Kremer, Barabepl tz. A. Strauß, E, 18 J. Geiſt, Nauſhaus, F 4, 2. 659. Hochſchwender, PI,14a und RI, 7 A. Dreesbach Nachfl., , 6, Keſſelheim, D 4, 7, Ph. Kratz, L 4, 7, N. Gehrig, 3, 4, F. Petry, Minzelſtr. Nr. 9.— Ju Ludwigshafen bel E. Levi, Bismarckſtraße 41. 2. Arie aus Samſon und ſich Frau Agathe Lochert * Saalbhau Mannheim Theater J0B-CLASSEN. 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Vor Ab arſch: Choral mit Mufikbegleitung„Mannheimer Sän⸗ gerhalle“. 55977 Zur Koſtendeckung belſebe man unſere Lieder 3 10 Pfg., die Hur zun Eintritt in den„Schneckenhoſ“ berechtigen, bet deit hie⸗ ſigen Buchbindern, Kolporteuren, ſowie bei Herrn Karl Friedle, 6,6 zu beziehen. „Wir bitten die verehrlichen Eltern und Anſtalten, ihre Kinder mit Sommertagsſtecken hieran teilnehmen laſſen zu wollen. Ord⸗ nung ver ürgt Der 1ier Rat. Odeumald⸗Clnd eer. Maunhein⸗Ludwigshafen Sonntag, 2. April 1905 III. Programm⸗Tour. J2 Ziel: Odenwald. Gemeinſchaftlich mit der Sektion Waldmichelbach. Kreidach, Siedelsbrunn, Lichten⸗ klingerhof, Zollſtock, Oberſchönmatten⸗ wag, Dürrellenbachertal, Waldmichel⸗ 4% bach.— Marſchz it ca. 5½ Stunden. Abfn Manuunhein.25 Uhr, Rückk.45. Ermäßigter Fahrpreis Mk..50. Gemeinſ. Eſſen in Wald nichelbachs..50. Fahr⸗ und Tiſchkarten Sonntag früh bis 6Uhr 10 Men. bet den Führern. — Gäſte willkommen.— Tourenkärtchen bei H. Mopel, Paradeplatz u. Friſeur Coſſaeus, Strohmarkt. 5599 5 Nyr ün Jahr Fyr das Walse n Alays in Lahr ke 55192 Preije. Deutſche Generalfechtſchnle Verband Mannheim. Zigarrenſpitzen, zerbrochene Zigarren, Zigarrenbänder, Staniol, Flaſchenkapfeln, dorke Biermarken und Glühtörper⸗ aſche ind erwuünſchte Samhiel⸗ gegenſtande ſür das Reſchswalſen⸗ haus Der Wahrſpruch„Viele Wenlg geben ein Viel“ möge ſich au⸗ bier betätigen und möchten alle die ein Herz und Gemit für Wohl tun haben, ſich die kleine Mühe nutcht verdrießen laſſen, die be zeichneten Gegenſtände wie bisher für uns geneigteſt ſammeln und uus zukommen laſſen zu wollen Mit berzlichent Danke nehmen dſeſe Gegenſtände enigegen odet veranlaſſen die A holung: J. Katzenmaier, U 5, 14, 1. Vor Friebrich Kunert, Lut enring 2. Volſ., Karl Wüllenbücher, P 1, 11, Verbaudsrechner, Emil Iſtand, R 4, 9, Ver andsſefrelä! Jean Helffenſtein, P2, 16, Aulo L. Hartmann, U 6, 32, Emil Prüfer, K 2, 22, Jerd. Steinhardt, P 2, 3a, Franz Kaufmann, 8.17, Georg Michel, J3,7, Ehr. Lint, eſnauſt 22, Rarl Kehl, Augarten truße 28 Vorſtände, Philipp Bruchbacher, U 2, 3 und Karl Arnold Wwe., H 4, 27, Materlalvelwalterin. Für die Neckar⸗ v knadt beſindet ſich die Sammel elle bei Herrn Sölch, Milglied de; Koloſſeumtheaters Waldloſſtraßze 1. 488/õ5 Eltern und Vormünder deren Söhne reſp. Mündel das Spenglerei⸗ und In⸗ ſtallations⸗Gewerbe erlernen wollen, erhalten Ausluuft über off ne Lehrſtellen bei dem Vorſitzenden der Freien Vereinigung ſelbſt. Spengler und Inſtallateure Herrn Georg Wunder, II 7, 29 hier und wollen quch Geſuche dorthin gerichtet werden. 5579ʃ Mannheim, im März 1908. Mer Worstand der freien Vereinigung ſelbſt. Spengler u. Jnſtallateure. Mial-Schule und kunstgewerhliches Ataller von Alb. Schenk, Kunstmaler, Luisenring 12. 54419 Erlaube mir meine Schule für Malen und Zelchnen 8 nach der Natur, kunstgewerbliches Zelchnen, Stllisleren, sowie Perspektive, Projektions- und Schattenlehre bestens zu empfehlen. 8 Prospekte stehen zur gerüllgen Verfügung. 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Nuf Antrag des Lanbwirtſchaftlichen Bezirksver⸗ eins und des badiſchen Renn⸗ Pereins haben wir gemäß 8 552 Abf. 2 Gew.⸗O. zugelaſſen, daß die Loſe der diesjährigen Mau⸗ Marktlotterie wäbrend der Zeit Hom 1. März ds. Js. bis zum Ziehungstag(3. Mai) auch an Soun- u. Feſttagen(ausgenom⸗ men am Charfreitag und Oſter⸗ ſonntag) von 11 Uhr vormittags an juferhalb des Amtsbezirks auf öffentlichen Wegen, Straßzen Piätzen oder an anderen öffſent⸗ lichen Orten von den mit Er⸗ laubnisſcheinen verſehenen Per⸗ ſonen feilgeboten werden dürfen. Maunheim, 30. Januar 1905. GSroßh. Bezirksamt. Polizeidirektion: Schäfer. Bekanntmachung. Die Maul⸗ und Klauenſeuche in der Gemeinde Lud⸗ wigshafen a. Rh. betr. Nr. 453801. Die Maul⸗ und Klauenſeuche in der Ge⸗ meinde Ludwigshafen a. Rh. iſt exloſchen. 5786 Mannheim, 28. März 19.5 Großh. Bezirksamt III. Bekauntmachung. Das Einfangen von Hunden inhie⸗ ziger Stadt betr. Nr. 4164 II. Eingefangen nd bei Waſenmeiſter Stamm 5, 9 untergebracht: 1 Spitzer, ſchwarz, weiblich. Mannheim, 28. März 1905 Großh. Bezirksamt Polzzeidirek ion. 5 87 Konkursverfahren. Nr. 143J. Das Konkurs⸗ verfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Her⸗ maun Hilb, alleiniger In⸗ haber der Firma Hilb& Cie. in Mannheim wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und nach erfolgter Schluß⸗ verteilung durch heutigen Gerichtsbeſchluß gufgehoben. Mannheim, 28. März 19 5. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts Mohr. 5788 Konkurs⸗Perfahren. Nr. 2864. In den Konkurs⸗ verfahren über den Nachlaß des Mülles Wilhelm Höfer in Aveshein iſt zur Abnayme der Schlußrechuung des Verwalters, zur Erhebung von Einwend⸗ igen gegen das Shlußverzeich⸗ is der bei der Verteilung zu Herückſichtigenden Forderungen And zur Beſchlußfaſſung der Gläubiger über die hicht ver⸗ wertbaren Vermögensſtüccke der Schlußtermin beſtimt auf Donnerstag, 27. April 1905, bvormittags 11 Uhr bor dem Amtsgerichte hierſelbſt II. Stock, Zimmer Nr. 98. Mannheien, 27. März 1905. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts 8. Mou r. Bekauntmachung. Die Konſtatirung der Einkommenſteuer ge⸗ mäß Artikel 15 Abſ. 1 des Einkommenſteuer⸗ Geſetzes betreffend. Nach dem oben angeführten Geſetzes⸗Paragr. iſt Jeder⸗ mann, der in einem Steuer⸗ Piſtrikt erſtmals, od. nach dem ſeine Steuerpflicht geruht hat, erſtmals wieder ein ſteuer⸗ pflichtiges Einkommen aus Arbeit oder Dienſtleiſtung be⸗ zieht, ſofern das Einkommen nicht aus einer Staatskaſſe fließt, verpflichtet, innerhalb 14 Tagen vom Beginn der fraglichen Thätigkeit bei dem Unkerzeichneten ſchriftlich od. mündlich die erforderliche Er⸗ klärung abzugeben. ierauf werden die Steuer⸗ pflichtigen mit dem Anfügen dendt gemacht, daß Zu⸗ widerhandlungen unnach⸗ fichtlich durch die im Artikel 26 des Einkommenſteuerge⸗ ſetzes ausgeſprochenen Strafen geahndet werden. 3316 Mannheim, 1. März 1905. Der Großh. Steuerkommiſſär 5892 5733 5 für den Bezirk Mannheim⸗Stadt. „Birken⸗Balſam“ per Flasche MEK. X. 20,. Samstag, 1. April 1905. Bekanntmachung. Das Erſatzgeſchäft pro 1905 betreffend. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aushebungs bezirks Maunheim findet vom 9. März bis einſchließlich 13. April ds. Js.,— jeweils vormittags 8 Uhr be⸗ ginnend— im großen Saale des Reſtaurants„Ballhaus“ (Schloß) dahier ſtatt. 5556; Es haben zu erſcheinen: 20. Freitag, 31. März 1905. Der Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1385 aus der Stadt Mannheim leinſchließlich Vororte), deren Fammienname mit den Büchſtaben U anfängt, ſowie ſämt⸗ liche Pflichtigen des Jahrgangs 1385, deren Familien⸗ name mit den Buchſtaven M anfſängt. 21J. Samstag, 1. April 1905. Ein Teil der Pflichtigen des Jahrgangs 1685 aus der Stadt Maunheim(einſchließlich Vororte), deren Familienname mil dem Buchſtaben K anfängt. 22 Montag, 3. April 1905. Ter Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1385 aus der Stadt Maunnheim(einſchließlich Vororte), deren Fa⸗ milienname mil den Buchſtaben K anfängt, ſowie alle Pflichtigen des Jaghrgangs 18385, deren Familienname mit den Buchſtaben J, L, N und& anfängt. 23. Dienstag, 4. April 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1885 aus der Stadt Mannheim(eiuſchließlich Vororte), deren Familien⸗ name mit den Buchſtaben P, K. R, und Waufängt. 24. Mittwoch, 5. April 1905. Gin Teil der Pflichtigen des Jahrgangs 1835 aus der Stadt Maunheim(einſchließlich Vororte), deren Fa⸗ nlienname mit dem Wuchſtaben S anfängt. 25. Donnerstag, 6. April 1905. Der Reſt der Pflichtigen des Jahrgangs 1835 aus der Stadt Mannheim(einſchließlich Vororte), deren Familienname mit dem Buchſtaben S anfängt, ſowie alle Pflichtigen des Jahrgangs 1835, deren Familienname mit den Buchſtaben U und anfängt. 26. Freitag, 7. April 1905. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1885 aus der Stadt Mannheim(einſchließlich Vororte), deren Familten⸗ name mit dem Buchſtaben anfängt, ſowie aus der Ge⸗ meinde Schriesheim alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883, 1884 und 1885. 27. Samstag, 3. April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883 und 1884 aus dem Vorort Neckarau. 28. Montag, 10. April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1833 und 1834 aus dem Vorort Käferthal⸗Waldhof. 29. Dienstag, 11. April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883, 1884 und 1835 aus der Gemeinde Seckenheim mit Rheinau. 30. Mittwoch, 12. April 1905. Alle Pflichtigen der Jahrgänge 1883, 1384 und 1885 aus den Gemeinden Ilvesheim, Ladenburg, Neckar⸗ hauſen und Wallſtadt. 3J. Donnerstag, 13. April 1905. Gefangene und Zugänge, Am Freitag, 1. April, vormittags 3½%½ Uhr findet die Verbeſch⸗idung der rechtzeitig eingekommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und hben die Beteiligten an dieſem Tage zu erſcheinen, deszleſchen die Herren Bürgermeiſter, falls an dieſem Tage Reklamationen aus ihrem Orte zur Verbeſcheidung kommen. Am Samstag, 15. April 1905, vormittags 3½ Uhr deginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrganzs 1885, ſowie der Pflichtigen älterer Jahrgänge, ſoweit ſolche ohne ihr Verſchulden noch nicht geloſt haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Loſungstermin überlaſſen. Für die Nichterſchienenen wird durch ein Mitglied der Erfatzkommiſſion geloſt werden. Jeder Militärpflichtige, gleichpiel ob er ſich im., 2. oder 8. Militärpflichljahr befindet, darf ſich im Muſterungs⸗ termin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffen⸗ gattung oder des Truppen⸗(Marine) Teils erwächſt, Durch die freiwillige Meldung veizichten die Militärpflichtigen auf die Vortelle der Loſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zur Muſterung in rein⸗ lichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankveit am Erſcheinen im Ruſterungs⸗ termine verhindert iſt, hat ein ärzlliches Zeugnis miudeſtens 5 Taze vor dem Termine unter Beifügung der Vorladung anher einzureſchen. Dasſelbe iſt, wenn der ausſtellende 15 nicht Staatsarzt iſt, bürgermeiſteramtlich beglaubigen zu laſſen. Wlilitärpflichtige, welche in den Terminen vor den Erſatzbehörden nicht pünktlich erſcheinen, können, ſofern ſie nicht dadurch zugleich eine härlere Strafe verwirkt haben, mit Geld bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen beſtraft werden. Außerdem können ihnen die Vorteile der Loſung entzogen werden(§8 67 W⸗O) Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als un⸗ ſicherer Dieuſtpflichtiger behandelt, er kann außerterminlich gemuſtert und zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1888 und 1882 ſowie früherer Jahrgänge haden ihre Lofungsſcheine milzubringen. Die Bürgermeiſterämter werden beguftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden ortsüblich bekaunnt zu machen, Die Kenntnisnahme und der Vollzug iſt ſofort hierher anzuzeigen. 5 Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflich⸗ tigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 25. Februar 1805. Der Eivilvorſitzende der Erſatztommiſſion des Aus⸗ hebungs⸗Bezirks Maunheim: Eppelsheimer, Derlobungs⸗ Hnzeigen llefert ichnell und billig Parfumeur Ad. Arras. & 2. 19%0. 1884⁰ Dr. B. BadasIde Bucfidruckerei E. m. b. 5. ———** Veltianntmachung. Die Erteilung der Schiffer⸗ patente betr. Nr. 396821I. Mit dem 1. April d. Is,. tritt an Stelle der auf dieſen Zeitpunkt aufgehobenen§8—7 der Ver⸗ ordnung des vormaligen Großh Handelsmimiſteriums vom 16. September 1369, die Schefferpatente und die Dienſt⸗ bücher der Schiffsmannſchaft betr. die Verordnung Großh Miiniſterums obigen Betreffs vom 11. November 1901 (Geſ. und.⸗O.⸗Bl. 190 S. 37 ff.) 5054 Nachſtehend bringen wir die wichtigſten Beſtimmungen dieſer Verordnung zur Kenntnis der beteiligten Schiffsleute. 155 7— 8 Auszug aus der Verordnung. 8 1. Wer das in Artikel 15 der revidirten Rheinſchiffahrts⸗ Akte vom 17. Oktober 18 8 vorgeſchriebene Patent über die Befugnis zum ſelbſtändigen Betriebe des Gewerbes als Rheinſchiffer erwerben will, hat nachzuweiſen: a. zur Führung von Dampfſchiſſen die praktiſche Aus⸗ übung des Schiffahrtsgewerbes während mindeſtens ſieben Jahren, wovon mindeſtens ein Jahr der praktiſchen Erlernung der Dampfſchiffahrt gewidmet war, und die Vollendung des 25. Lebensjahres; b. zur Führung von ſonſtigen Schiffen die praktiſche Ausübung des Schiffahrtsgewerbes während min⸗ deſtens ſechs Jahren und die Vollendung des 23. Lebensjahres; zur Führung von Segelſchiffen von höchſtens 50 Tonnen= 10 0 Zentnern Tragjähigkeit auf be⸗ ſtimmten kurzen Rheinſtrecken voberhalb Worms die praktiſche Ausübung des Schiffahrtsgewerbes während mindeſtens zwei Jahren wobei wenigſtens zeitweilig das Ruder geführt worden iſt, und die Vollendung des I18. Lebensjahres; Denjenigen, welche die Abgangsprüfung an einer von der Zentralkommiſſion für die Rheinſchiffahrt als dazu geeignet erklärten Schifferſchule beſtanden haben, iſt das Patent zu erteilen, wenn ſie mindeſtens vier Jahre oder bei der Führung von Dampfſchiffen fünf Jahre die Schiffahrt praktiſch ausgeübt und das., Lebensjahr vollendet haben. Das Patent wird für beſtlimmte Strecken des Rheins oder den ganzen ſchiffbaren Rhein erteilt, ſofern nachge⸗ wieſen iſt, daß mindeſtens die Hälfte der erforderlichen Fährzeit auf Schiffen zugebracht iſt, welche die im Patent angegebene Strecke befahren. In dem Falle der lit. e. muß die Schiffahrt während zweier vollen Jahre auf der Strecke, für welche das Patent nachgeſucht wird, ausgeübt worden ſein. Als Fahrzeit wird nur die Zeit gerechnet, die während einer Reiſe tatſächlich in Ausübung der Schiffahrt zuge⸗ bracht worden iſt. und Löſchzeit, ſowie die infolge von Hochwaſſer, Gisgang, Niedrigwaſſer oder Unfall ꝛc eingetretenen kürzseren Unter⸗ brechungen der Fahrzeit einzurechnen. Das Gleiche gilt von geringfügigen Zwiſchenpaufen, in welchen ein Schiff zweſchen zwei Reiſen unbeſchäftigt liegt. Dagegen ſind die Zeiten längeren Stillliegens der Sſhiffahrt nicht in die Fahrzeit einzurechnen. § 2. Der in§ 1 geforderte Nachweis iſt durch Vorlage des vorgeſchriebenen Dienſtbuchs(Ziffer 4 B. lit. a b, und g des Schlußprotokolls zur revidirten Rheinſchiffahrtsakte) zu erbringen. Erſtreckt ſich die Dienſtzeit des Bewerbers auch auf die Zeit vor dem J. April 19 2, ſo iſt auch das nach den früheren Vorſchriften ausgeſtellte Dienſtbuch vorzulegen. Soweit nicht bereits im Dienſtbuch durch Einträge der⸗ jenigen patentirten Rheinſchiſſer, bei denen der Bewerber gelernt oder im Dienſt geſtanden hat, beurkundet iſt, daß derſelbe wähtrend der vorgeſchriebenen Zeit beſahzren und däbei die Führung des Ruders mitbeſorgt hat, iſt dieſer Nachweis durch beſondere Zeugniſſe der patenuirten Rhein⸗ ſchiffer, bei welchen der Bewerber gelernt oder in Dienſt geſtanden hat, zu erbringen. Können auch ſolche Zeugniſſe nicht beigebracht werden, ſo ſind Zeugniſſe anderer patentierter Rheinſchiffer vorzu⸗ legen, denen zuverläſſig bekannt iſt, daß der Bewerber die vorgeſchriebenen Bedingungen erfüllt zat. Auch dieſe Zeug⸗ niſſe ſollen mit tunlichſter Genauigkeit die erforderlichen Angaben, insbeſondere auch hinſichtlich der befahrenen Strecken und der Fahrzeit, enthalten, Die Vollzisehung der nach vorſtehendem erforderlichen Zeugniſſe muß in Gegenwart eines öffentlichen Peamten geſchehen und von dieſein beglaubigt werden. Die Rhein⸗ ſchiffer haben bet ihrer Namensunterſchrift mit anzugeben, unter welchem Datum, von welcher Behörde und für welche Stromſtrecke ihr Patent erteilt iſt. § 8. Das Geſuch um Erteilung eines Rheinſchiffer⸗Patentes iſt der Ortspoltzeibehörde des Wolnnortes und in Ermange⸗ lung ueſnes ſolchen derjenigen des letzten längeren Aufenk⸗ halls zu übergeben oder zu Protokoll zu erkiären. Bei der Ortspoliſeibehörde ſind zugleich das Dienſtbuch ge⸗ gebenenfalls die nach§ 2 zugelaſſenen Zeugniſſe und das etwaige Abgangszeugnis einer Schifferſchule einzureichen. Was Geſuch muß die Stromſtrecke angeben, für welche das Patent nachgeſucht wird. Perſoyen, welche in einem deutſchen Rheinuferſtaat weder Wohn⸗ noch Aufenthaltsort haben und ſich um ein Rheinſchiffer⸗Patent bewerben wollen, haben ihr Geſuch mit den erforderlichen Nach⸗ weiſungen einzureichen. 1. In Pieußen bei dem Kgl. Regierungspräſidenten zu Köln. 2. In Heſſen bei dem Großh. Kreisamt in Mainz. 3. In Baden bei dem Großh. Bezirksamt Mannheim. 4 5 4. In Fayern dei der Kgl. Regierung K. d. J. der Pfalz. 5. in Elſaß⸗Lothringen bei dem Kaiſerl. Polizei⸗ direktor in Straßburg. Anträge auf Aenderung oder Erneuerung des Sig⸗ nalements(Artikel 7 der Akte) ſind auch an den Rhein⸗ ſchiffahrts⸗Inſpektor zu richten, der die Aenderung oder Erneuerung auf dem Patente vermerken wird. Verlegt ein patentierter Rheinſchiffer ſeinen Wohnſitz aus einem Uferſtaat in den andern, ſo hat er ſich perfön⸗ lich oder ſchriftlich bei dem für den neuen Wohnort zu⸗ ſtändigen Rheinſchiffahrtsinſpektor zu melden, welcher die Wohnſitzänderung auf dem Patente vermerten, in dem Sch fferverzeichnis eintragen und der zur Patenterteilung zuſtändigen Behörde Auzeige erſtatten wird. 5 An Stelle eines verloren gegangenen Patents kann ein neues Palent ausgeſertigt werden, jedoch iſt die Ungültigkeit des Verlorenen auszuſprechen und die bezügliche Erklärung auf Koſten des Antragſteller in geeigneter Weiſe bekannt In der Fahrzeit ſind auch die Lade⸗ 115. Jahrgang. zu machen. Die zweits Ausfertigung iſt ausorücklich als ſolche zu bezeichnen und der Grund für deren Ausſtellung mit anzugeben. Zur Erneuerung iſt nur diejenige Behörde zuſtändig, die das erſte Patent erteilt hat. § 6. Die auf Grund der bisher geltenden Beſtimmungen erteilten Rheinſchiffer⸗Patente bleiben, ſofern ſie nicht zurückgenommen werden oder erloſchen ſind, auch ferner in Kraft. 9 7. Die vorſtehenden Beſtimmungen finden auch bezüglich der nach Artikel 18 der revidierten Rheinſchiffahrts⸗Akte erforderlichen Beſcheinigungen für Schiffer der Nebenflüſſe des Rheins und der Waſſerſtraßen zwiſchen dem Rhein und der Schelde entſprechende Anwendung mit der Maß⸗ gabe, daß die Zurücknahme der Beſcheinigung gemäß Artikel 21 der Akte durch diejenige Behörde erſolgt, welche die Beſcheinigung ausgeſtellt hat. Mannheim, den 9. März 1905. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion— Schäfer. Bekanntmachung. Das diesjährige Ab⸗ und Zuſchreiben der Grunde, Häuſer⸗, Gewerb⸗, Einkommen⸗ und Kapftalrenten⸗ ſteuer wird für die Stadt Mannheim ohne Vororte vom Montag, den 3. April bis mit Mittwoch, den 19. und vom Dienstag, den 25. bis mit Samſtag, den 29. April 1905 je vormittags von 3 bis u1 uhr und nachmittags von 3 bis 5 Uhr im Schloß— weſtlicher Mügel dahier vorgenommen werdeit⸗ Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: I. Zu Bezug auf die Grund⸗ und Häuſer⸗ ſteuer: Wer wegen Wechſels in der Perſon des Pflichtigen ab⸗ und zugeſchrieben haben will oder aus einer andern Urſache die Berichtigung oder den Strich ſeines Grund⸗ und Häuſer⸗ ſteuerkapitals verlangt, hat ſelbſt oder durch einen Bevpoll⸗ mächtigten zu erſcheinen, und ſofern es ſich um das Zuſchreſben an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere zum gleichzeitigen Erſcheinen zu veranlaſſen. Alle Veränderungen, welche im Grundbuche eingetragen ſind, werden übrigens von Amtswegen ab⸗ und zugeſchrieben. 5 II. In Bezug auf die Gewerbſteuer: Der Gewerbſteuer unterliegt das Jetriebskapital der im Großherzogtum betriebenen gewerblichen Unternehmungen ausſchließlich der Land⸗ und Forſtwirtſchaft, vokrausgeſetzt, daß das ſteuerbare Betriebskapital mindeſtens den Vetrag von 700 Mark erreicht. Deie gewerbſteuerpflichtiſen Perſonen, Inländer oder Aus⸗ länder, ſowie die gewerbſteuerpflichtigen Korporationen, Vereine und Geſellſchaften haben bis zum Ablauf obiger Friſt ſchriftliche oder mündliche Steuererklärungen abzugeben; a. wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unter⸗ nehmung begonnen haben, aber noch nicht zur Gewerbſteuer angelegt ſind: b. wenn ſich ihr Betriebskapital nach dem Stande der maßgebenden Verhältniſſe am 1. April des Jahres über den bereits beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und mindeſtens um 700 Mark erhöht hat. III. In Bezug auf die Einkommenſteuer: Der Einksmmenſteuer unterliegt— vorbehaltlich der im Geſetze Ausnahmen und Beſchränkungen— dg geſamte in Geld, Geldeswert oder in Selbſtbenützung beſtehend Einkommen, welches einer Perſon aus im Großherzogtun gelegenen Grundſtücken und Gebäuden, aus guf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grundrechten und Grundgefällen, aus im Großhe zogtum betriebener Land⸗ und Forſtwirtſchaft und den daſelbſt betriebenen Gewerben, aus öffentlichem oder prisatem Dienſtverhältnis, aus wiſſenſchaftlichem oder künſt⸗ leriſchem Beruf oder irgend anderer auf Gewinn gerichteter Tätigkeit, ſowie aus Kapftalvermögen, Renten und anderr derartigen Bezügen im Laufe eines Jahres zufließt, und zwa ohne Rückſicht darauf, ob es von andern Steuern berei getroffen wirb sder nicht. Dis zum Ablauf obiger Friſt haben alle im Geſe bezelchneten Einkommenſteuerpflichtigen Steuererklärunge einzureſchen, a, welche noch nicht zur Einkommenſtener peranlg ſind und ſich im Weſitz eines ſteuerbaren Ei kommens befinden, für welches die Steueipftie in hieſiges Gemarkung begründet iſt und zu nach dem Stande ihrer Einlommensverhälini am Tage des Beginns der Steuerpflich b. welche bereits zur Einkommenſteuer veranlagt ſi und nach dem Stande ihre Einkommensverhä niſſe am 1. April d. J. mit einem höher Sleuerayſchlag als dem angefetzten zu ſteuern ſigd. Perſonen, deren Einkommen(nach Abzug der zum( werb und zur Erhaltung derſilben zu beſtreitenden A lagen, der auf dem Einkommen ruhenden Laſten und von zunen etwa zu eylrichtengen Schuldzinſen) den Beſ von 0) Mark jährlich nicht erreicht, unterliegen der kommenſteuer nicht IV. In Bezug auf die Kapitalrentenſtene Die Aufſtellung der Steuerklärungen geſchieht n dem Stande der Vermögensperhältniſſe am 1. April., Bis zum Ablauf oßiger Friſt haben alle imm Geſetz zeichneten Pflichtigen Steuererllärungen einzureichen, a. welche hach dem Stande ihrer Vermögensr hältuiſſe am 1. April d. J. ein in hieſige“ martung zu veranlagendes Zinſen⸗ und einkommen von mehr als 60 Mark fährli ziehen und hier noch nicht zur Kapitalrenten veranlagt ſind; welche hier zur Rentenſteuer zwar veranlagt aber nach dem Staude ihrer Vermögensver! niſſe am 1. April d. J. ein ſteuerbares 3i und Renteneinkommen beziehen, welches der anlagten Jahresbetrag um mehr als 60 überſteigt. V. Im Allgemeinen: Gewerb⸗, Einkommen⸗ und Kepifalrentenſteuerpflic welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verz tung haben, ſind gleichwohl befugt, eine ſolche abzug wenn ſie eine Steuerminderung anſprechen zu d em beſonderen gtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Gb bie Geſuche um gänzliche Entfernung aus dem Kataſter, gen um Berechnung von Steuerabgängen und rullckvergütungen unter entſprechender Begründung vorzubringen Wer Hilfsperſonen in anderer Weiſe als lediglich in ſeinem Hausgalt oder beim Betrieb der Lan wirtſchaft gegen Entgelt beſchäftigt, hat das hiefür vorgeſchriebene Formular auszufullen und bis zum Beginn obiger Friſt beim Schatzungsrat einzureichen. Die hiezu erforderlichen Jormulare werden, ſoſern ſie nicht zugellellt werden, beim Schatzungsrat unentgeltlich abgegeben. Druckſormulare zu dem Gewerb⸗, Einkommen⸗ und Kapitalrentenſteuererkeärungen nebſt Anleitungen zu den beiden letztern werden von heute an bis zum Ablauf der beim Schatzungsrat unentgeltlich ver⸗ abreicht. Wer die ihm obliegenden Steuerklärungen und An⸗ meldungen der Hilfsperſonen nicht rechizeitig oder in wah heitswidriger Weiſe erſtattet, Unterliegt der geſetz⸗ chen Strafe. Mannheim, den 23. März 1905. Der Vorſitzende des Schatzungsrats: 30000/ 6 Frühjahrs- Kontroll-Versammlungen 1905 im Landwehr Bezirk Mannheim, Bezirk des Hauptmeldeamts Maunheim. Es haben zu erſcheinen: In Maunheim Kaiſer⸗Wilhelm⸗Kaſerne.— Eingang durch das Tor der Hauptwache. Jahresklaſſen 1904 und 1903 ſowie Jahresklaſſe 1902 mit den Anfangsbuchſtaben A bis M der Infanterie Montag, 3. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1902 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben L bis und alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften Montag, 3. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ben I. bis 2 Dienstag, 4. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1900 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ ſtaben A bis K Dienstag, 4. April 1905, vormittags 11 Uhr. Gaceeblteſ 1900 der Infanterie mit den Anfangsbuch⸗ 15 Dienstag, 4. April 1905, nachmittags 3 Uhr. 2 hresklaſſe 1899 der Infanterie mit den Anfangs⸗ aben A bis 1 Mittwoch, 5. April 1905, vormittags 9 Uhr. ahresklaſſe 1899 der Infanterie mit den Anfangs⸗ ſtaben L bis 2 ittwoch, 5. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jaghresklaſſe 1898 der uchſtaben 4 bis K Miittwoch, 5. April 1905, nachmittags 3 Uhr Infanterie mit den Anfangs⸗ Donnerstag, 6. April 1905, vormittags 9 Uhr. sſ 1897 der Infanterie mit den Anfangs⸗ ichſtaben A bis M Donnerstag, 6. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1897 der Infauterie mit den Anfangs⸗ aben bis 2 onnerstag, 6, April 1905, nachmittags 3 Uhr. 7. April 1905, vormittags 9 Uhr. ah Keaſe, 1e der Infanterie mit den Anfangs⸗ 1 1 7. April 1905, vormittags 11 Uhr. 7. Aprll 1905, nachmittags 3 uhr % Pas der Jufanterie mit den Anfangs⸗ 8. April 1905, vormittags 9 Uhr. 1654 ber Jufanterie mit den Anfangs⸗ April 1905, vormittags 11 Uhr, 894 der Infanterie mit den Anfangs⸗ lanterte 6, nachmittags 3 Uh.. 1904 der Kavallerie, ausſchließ⸗ iſchaften der Jahresklaſſen 1892 u. 1893, ahrs⸗Kontrollverſammlung 1903 bezw. Aufgebots übergeführt worden 1905, vormittags 9 Uhr. ͤ 1896 der Feldartillerie ſind. en 1897 bis 1899 der Feldartillerke Dtenstag, 11. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1900 bis 1904 der Feldartillerie Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Jäger Jahresklaſſen 1892 bis 4904 der Maſchinengewehrtruppen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Verkehrstruppen(Eiſen⸗ bahn⸗, Luftſchiffer⸗ und Telegraphentruppen) 5 Jahresklaſſen 1892 bis 1904 des Veterinürperſonals (Fahnen⸗ und Beſchlagſchmiede, Unterroßärzte) 1 Mittwoch, 12. April 1905, vormittags 9 Uhr. —— Jahresklaſſen 1897 bis 1904 des Trains(einſchließlich derjenigen Kavalleriſten, welche zur Reſerve des Trains ent⸗ laſſen ſind, der Krankentrüger und Militärbäcker) Mitlwoch, 12. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1897 bis 1904 der Fußartillerie Donnerstag, 13. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Pioniere Donnerstag, 13. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Marine Jahresklaſſen 1892 bis 1904 des Sanitätsperſonals (Sanftätsmannſchaften und Krankenwärter) Freitag, 14. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jaßre leſen 1892 bis 1904 der Zahlmeiſter⸗Aſpiranten Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Büchſenmachergehilfen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Oekonomiehandwerker Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Arbeitsſoldaten Freitag, 14. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1892 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1872) Freitag, 14. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1893 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1878) Samstag, 15. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1894 der (Geburtsjahr 1874) 5 Samstag, 15. April 1905, vormittags 11 Uhr. Erſatz⸗Reſerve aller Waffen Jahresklaſſe 1895 der ErſatzReſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1875) mit den Anfangsbuchſtaben A bis 1 Samstag, 15. April 1905, nachmittags 3 ÜUhr. Jahresklaſſe 1895 der ErſatzReſerve aller Waffen (Geburtsfahr 1875) mit den Anfangsbuchſtaben L bis 2. Dienstag, 25. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1896 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1876) mit den Anfangsbuchſtaben K bis Dienstag, 25. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1896 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1876) mit den Anfangsbuchſtaben L bis Z. Dienstag, 25. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1897 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1877) mit den Anfangsbuchſtaben A bis Mittwoch, 26. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1897 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1877) mit den Anfangsbuchſtaben I. bis 2 Mittwoch, 26. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1898 der Erſatz⸗Neſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1878) mit den Anfangsbuchſtaben A bis I Mittwoch, 26. April 1905, nachmittags 3 Uhr. „Jahresklaſſe 1898 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1878) mit den Anfangsbuchſtaben L bis 2. Donnerstag, 27. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1899 der Erſat⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1879) mit den Anfangsbuchſtaben A bis Donnerstag, 27. April 1905, vormittags 11 Uhr. (Geburtsjahr 1879) mit den Anfangsbuchſtaben L bis 2 Donnerstag, 27. April 1905, nachmittags 3 Uhr, Jahresklaſſe 1900 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1880) mit den Anfangsbuchſtaben A bis 1 Freitag, 28. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahrestlaſſe 1900 der Erſat⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1880) mit den Aufangsbuchſtaben L bis 2. Freitag, 28. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1881) mit den Anfangsbuchſtaben A bis Freitag, 28. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1881) mit den Anfangsbuchſtaben L bis 2. Samstag, 29. April 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1902 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen Geburtsjahr 1882) mit den Anfangsbuchſtaben A bis K. Samstag, 29. April 1905, vormittags 11 Uhr. Jahresklaſſe 1902 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1882) mit den Anfangsbuchſtaben L bis 2. Jahresklaſſe 1903 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtszahr 1890 Jahresklaſſe 1904 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen (Geburtsjahr 1884) 5 8 Samistag, 29. April 1905, nachmittags 3 Uhr. Im Vorort Neckarau(Marktplatz). Jahresklaſſen 1892 bis 1896 der Infanterie von Neckarau April 1005, vormittags I1 Uhr. Montag, 1. Mai 1905, vormittags 9 Ühr. Jahresklaſſe 1899 der Erſatz⸗Reſerve aller Waffen Nahresklaſſen I855 568 150 ber Imanktrle von Nedurun Montag, 1. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 üller übrigen Waffen von Neckarau Dienstag. 2. Mai 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller Waffen Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Netkarau Dienstag, 2. Mai 1908, nachmittags 1 Uhr. Im Vorort Käferthal(Platz vor der evaugel. Kirche). Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Infanterie von äferthal Mittwoch, 3. Mai 1905, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1901 aller übrigen Waffen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erfatzreſerve aller Waffen Alle zur Dispoſition Mannſchaften von Käferthal Mittwoch, 3. Mai 19085, nachmittags 3 Uhr. der Erſatzbehörden entlaſſenen Im Vorort Waldhof(Platz vor der Spiegelfabrik). Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Jufanterie von Wald⸗ hof, Atzelhof und Luzienberg Donnerstag, 4. Mai 1908, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 aller übrigen Waffen Waffen Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Waldhof, Atzelhof und Luzienberg Donnerstag, 4. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. In Sandhofen(Krankenhaushof). Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Jnfanterie von Sand⸗ hofen, Sandtorf, Kirſchgartshauſen und Schaarhof Freitag, 5. Mai 1905, vormittags 10½ Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 aller übrigen Waffen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller affen Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaflen von Sandhofen, Sandtorf, Kirſchgartshauſen und Schaarhof Freitag, 5. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. In Feudenheim(Alter Friedhof.) Jahresklaſſen 1892 bis 1904 fämtlicher Waffen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller der affen Alle zur Dispoſition Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Feudenheim Samstag, 6. Mai 1905, vormittags 9½¼ Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 ſämtlicher Waffen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſaßreſerven alle Waffen Alle zur Dispoſition der Erfatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Wallſtadt und Ilvesheim Samstag, 6. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. In Ladeuburg(Schulhof). Jahresklaſſen 1892 bis 1904 ſämtlicher Waffen 1 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller affen Alle zur Dispoſition der Mannſchaften von Ladenburg Montag, 8. Mai 1905, vormittags 10 Uhr. Jahresklaſſen 1892 bis 1904 ſämtlicher Waffen Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller affen Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden Mannſchafken von Neckarhauſen und Schriesheim Montag, 8. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. In Seckenheim(Schloß). Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Infanterie von Secken⸗ heim, Rheinau, Stengelhof und den Nelaishäuſern Dienstag, 9. Mati 1905, vormittags 9 ½ Uhr. Erſatzbehörden entlaſſenen entlaſſenen —— Jahresklaſſen 1892 bis 1904 aller übrigen Waffen 5 55 1892 bis 1904 der Erſfatzreſerve aller affen, Alle zur Dispoſttion der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Seckenheim, Rheinau, Stengelhof und den Nelaishäuſern Dienstag, 9. Mai 1905, nachmittags 3 Uhr. Militärpäſſe und Erſatzreſervepäſſe ſowie die „ bezw. Paßnotizen ſind mitzu⸗ ringen. Die Jahresklaſſe jeden Mannes befindet ſich auf der Vorderſeite des Paſſes verzeichnet. Unentſchuldigtes Fehlen und Erſcheinen zu beſtraft. Bezirks⸗Kommando Maunheim. Nr. 8438 M. Vorſtehende Bekanntmachung des Bezirks⸗ Kommandos Mannheim wird den Bürgermeiſter⸗ und Stab⸗ halterämtern des Bezirks hiermit zur Kenntnis gebracht mit der Verfügung, dieſelbe den Mannſchaften der Gemeinden durch mehrmaliges Ausſchellen, Anſchlagen am Rathauſe, an Fabriken und größeren Etabliſſements bekannt zu geben. Daß dies geſchehen, iſt dem Hauptmeldeamt Mannheim bis zum 25. April 1905 mitzuteilen. 5 Bei ungünſtiger Witterung wollen die bezüglichen Bürger⸗ meiſterämter für Sicherſtellung eines zur Aufnahme von 300 Mann genügend großen bedeckten Raumes Sorge tragen. Mannheim, den 16. März 1905. 572⁵ Großherzogliches Bezirksamt: Eppelheimer. zu Nenſtadt a. Haardt auf dem Karlsberg Freitag, den 14. April 1905, mittags 1 Uhr, läßt Herr Wiibheim Lingenfelder, Weiugutsbeſitzer in Königsbach, Gmmeldingen, Mußbach, Haardt und Neuſtadt 10 Släck Iodzer und 356 Stück J90ger Weißweine, ſowie 2 Stück loheer Rolpeine öffenklich meiſtbietend verſteigern, 787 Probetage im Hauſe auf dem Karlsberg: 23. März und Jahresklaſſen 1892 bis 1904 der Erſatzreſerve aller einer unrichtigen Kontrollverſammlung werden —— Weinversteigerung 5. April ſowie am Verſteigerungstage im Hauſe des Verfeigerers. Wamnachn Den Gerichtsvollzieher⸗ dienſt beim Amtsgericht Mannheim betr. Gerichtsvollz eher Bötz, Inhaber des Diſtritts Kl, (Waldhof mit Atzelhof) wognt jetzt R 3, 5. 5 Mannheim, 29. März 1908. Gr. Amtsgericht I. Gießler. 57389 1 0 Nachlaßverwaltung. Durch Beſchluß des Großh. Amtsgerichts Abt. 14 vom heutigen Nr. 441 wurde auf Antrag der Erben des ver⸗ ſtorb. Privatmannes Joſef Theod, Brennerin Maun⸗ heim über deſſen Nachlaß die Nachlaßverwaltung an⸗ geordnet. 5732 Zum Nachlaßverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Guſtav Reis Hier ernannt. Mannheim,.9 Der Gerichtsſchreiber Gr. Amtsgerichts 14: EGhrmann. Mofgn 5 Belanutmachung. Veterinär-polizefliche Beobachtung des Han⸗ delsviehs betr. Nr. 39(80 I. Da der Amts⸗ bezirk Mannheim ſeit längerer Zeit von Maul⸗ und Klauen⸗ frei iſt, wird die unterm 19. Dezember 1904 aufgrund des 8 38 der Verordnung vom 19. Dezember 189 ge⸗ troffene Anordnung auf das von Händlern in das Groß⸗ herzogtumeingeführtehlind⸗ vieh beſchränkt. Darnach unterliegen ledig⸗ lich die von Hündlern in das Großherzogtum ein⸗ geführten Aindvieh⸗ ſlücke einer verſchärften vete⸗ rinärpoltzeilichen Aufſicht in der Weiſe, daß die Händler und in deren Vertretung die Beſitzer von Gaſt⸗ und Privat⸗ ſtällen verpflichtet ſind von der Einſtellung von Tieren der bezeichneten Art der Orts⸗ Verlaufe von 12 Stunden von der Einſtellung an An⸗ zeige zu erſtatten. hierüber eine Beſcheinigung auszuſtellen und dem Bezirks⸗ Einſtellung der Tiere unter Angabe der Zahl, des Alters, der Farbe, des Geſchlechts ſchriftl. Mitteſlung zu machen. Am 5. Tage nach erfolgter Einſtellung nimmt der Be⸗ zirkstierarzt die Unterſuchung der Tiere vor. Ehe dieſe ſtatigefunden hat und die Tiere für ſeuchenfrei exklärt worden ſind, dürfen dieſelben nur zum Zwecke ſofortiger, am Aufſtellungsorte zu be⸗ wirkender Schlachtung aus dem Stalle entfernt werden. Schlachtvieh, welches nicht am Aufſtellungsorte, ſondern auswärts geſchlachtet werden ſoll, darf jedoch vor Ablauf der 5 tägigen polizeilichen Be⸗ obachtung vom Aufſtellungs⸗ orte entfernt werden, wenn die Polizerbehörde des Be⸗ ſtimmungsortes von dem Be⸗ zirkstierarzte oder der Poli⸗ zeibehörde des Herkunftsortes auf telegraphiſchem oder tele⸗ phoniſchem Wege von dem Eintreffen der Sendung in Kenntnis geſetzt wird. Sind während der Dauer der Beobachtung weitere der Beobachtung unterliegende Tiere in den Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen auch die früher eingeſtellten, abgeſehen von den Fällen der veiden vorhergehenden Sätze, aus dem Stalle nicht entfernt werden, bevor nicht die Beobachtungsfriſt der ſpäter eingeſtellten umlaufen iſt. Nach Umlauf der ötägigen Friſt iſt eine gründliche Rei⸗ nigung der von den zuſammen⸗ gebrachten Tieren jeweils he⸗ nützten Stallungen, Buchten zꝛc. anzuordnen. Die Reinigung iſt nach An⸗ gabe des Bezirkstierarztes und unter polizeilicher Ueberwach⸗ ung zu bewirken. Mannheim, 17. März 1908 Gr. Bezirksamt III: Zoeller. Beſchlu ſi⸗ 5 Nr. 11612J. Vorſtebendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis. 85 Mannheim, 27. März 1905 Bürgermeiſteramt: MRitte r. Sofort Geld auf Möbel und Waren jeder Art, welche mir zum Ver⸗ kauf oder zum Ve übergeben werden. aurich Seel Auktionator 2, 24 polizeibehörde ſpäteſtens im Die Orts polizeibehörde hat tierarzt von dem Tag den Bekannkmachung. Die ſtaatliche Prämiirung von Rindvieh im Jahre 1905 betreffend. Nr. 45261 J. Die ſtaatliche Prämiirung von Rindvieh auf Grund der unten abgedruckten Beſtimmungen findet am ſieustag, den 11. April, d.., vormittags 10 Uéhr in Seckenheim ſtatt. werden beauftragt, dieſes den Die Bürgermeiſterämter und Stabhaltereien Rindviehheſitzern in ortsüblicher Weiſe kannt zu geben, mit der Aufforderung, etwaige Anmeldungen zur Prämitrung bis ſpäteſtens 7. April d. Js., bei Die einlaufenden Anmeldungen ſind in das vorgeſchriebene örmular aufzunehmen und ſofort hierher vorzulegen, eventuell wäre Fehlanzeige zu erſtatten. 8 Dabei machen wir auf folgende Punkte noch beſonders aufmerkſam: m Bürgermeiſteramt oder dem Stabhalteramt zu machen. Nach den für die ſtaatliche Prämiirung von Rindvieh geltende prämtirten weiblichen Tiere der Prämfirungskommiſſton zur Kontro uf dieſe Verpflichtung durch die Ortsbehörden beſonders hinzuweiſen ſ Prämie wie im Vorjahr zu, wenn die Tiere gut gehalten Andernfalls kann die Prämiirungskommiſſion auf ein der Entfernung von—10 Mark erkennen. Unter den gleichen Vorausſetzungen können dieſe Vergünſtigungen auch den Beſitzern der erſtmals Kontrolle vorzuführen. ſind und un Grundbeſtimmungen ſind die im vor Den betreffenden Beſttzern, welche ind, ſteht der Anſpruch auf Bewilligung der gleichen mit entſprechender Nachzucht vorgeſtellt werden. des Herkunftsortes des Tieres angemeſſenes Weggeld igen Jahre anläßlich der Mporletzten Prämiirung, d. i. im Jahre 1908 prämiirten Tiere, zu deren Wiedervorführung aber— wie ausdrücklich her⸗ Porgehoben werden ſoll— eine Verpflichtung nicht vorliegt, Hierauf ſind die Beſitzer der 1903 prämiir zu machen. bder Salbin gefallenes Farren⸗ 5 ZJetrt 1 Muttertieres und andererſeits auf die Art und Weiſe der 2 10 Merkmale einer unſicheren Vererbungskraft des Muttertier Bründbeſtimmungen nicht betrachtet werden. gewährt werden. ten K lufzucht Gewicht zu legen. es oder in ihrer Kondition die ufzuchtsweiſe bezw. mangelhaften Pflege erkennen laſſen, können als„entſprechende Nachzucht“ ühe und Kalbinnen beſonders aufmerkſam Bei der Beurteilung der Nachzucht, als welche eine ſeit der letzten(1904er) Prämiirung von der prämiirten Kuh oder Kuhkalb in Betracht kommt, iſt einerſeits auf die Vererbungsfähigkeit des prämiirten Kälber, welche in ihrem Außeren Merkmale einer nicht rationellen im Sinne der untenſtehenden Die wiederholte Zuerkennung einer Prämie für ein und dasſelbe Tier ſchließt die Prämiirung einer dem gleichen Geſitzer gehörigen Kuh oder Kalbin, welche erſtmals zur Vor Für Farren, welche gemäß der Vorſchrift in Ziffer 6 der Grundbeſtimmungen iii probe beſtanden haben müſſen iſt der bezügliche Nachweis durch eine Beſcheinigung eines approbierten Tierarztes führung gelangt, nicht aus. für die Prämlirung die Tuberkulin⸗ zu erbringen, dpelche der Anmeldung zur Prämiirung angeſchloſſen oder dem Vorſitzenden der Prämiirungskommiſſion anläßlich der Vor⸗ ührung des betreffenden Tieres vorgezeigt werden kann. Zur Anmeldung der weiblichen Tiere iſt das folgende Formular zu verwenden. Des Kuhbeſitzers Der Kühe der und Alter Stand Wohnort Farbe Raſſe ſtamm⸗ gekalbt gezüchtet Wie viel mal 0 2 Bemer⸗ kungen Schon früher prämiiert Mannheim, den 29. März 1905. Großherzogliches Bezirksamt: Lang. Zrundbeſtimmungen für die kaatlihe Präniierung von Mündvieh A. Allgemeine Für zur Zucht ausgeſtellte Farren und ebenſolche weibliche Tiere, uchtrichtung entſprechen und in Bezug auf den Bau und die den vorzüglichſten Tieren des Bezirks zu rechnen ſind, werden unter den 1. In Gegenden, in welchen gute, einheimiſche Schläge(Wälder, Hinderwälder) gehalte chlages und wo es durch die wirtſchaftlichen Verhältniſſe geboten erſcheint, Prämienempfänger haben ſich durch einen Revers zu prämiirten Farren mindeſtens bis zum Ablauf des folgenden Jahre zur Zucht zu verwenden. Beſtimmungen. welche der in den betreffenden Bezirk eingeſchlagenen äußeren Merkmale ſowie mit Rückſicht auf die Leiſtungsfähigkeit verpflichten, bei 4. Lebensjahres folgenden Bedingungen Preiſe ausgeſetzt: n werden, ſind Tiere des heimiſchen ausſchließlich zu prämiieren. Die bei Vermeidung des Rückerſatzes der Prämie die und die prämiirten Kühe während der zwei 9. Von der Rückerhebung der Prämie wird Umgang genommen, wenn das Tier in den Beſitz eines anderen inländiſchen Viehzüchters übergeht, der in die von dem urſprünglichen Beſitzer über des Umſtehens, der Notſchlachtung oder eingetretenen Zucht ezirksamts auf erfolgte rechtzeitige Anzeige ganz oder teilweiſe erlaſſen werden. zugleich erhalten. 3. Im des 4. Ein und derſelbe Beſitzer ſoll in der gleichen Abteilur Für Tiere, welche als zuchttauglich nicht aber als prä oder Weggelder im Betrage von—10 Mark nach dem Ermef 5, Vieh aus Wirtſchaften, in welchen dasſelbe zur Erzen zur Mäſtung aufgeſtellt iſt, ſomie Handelsvieh, bleibt A. Beſondere a) Für ig nicht mehrere Preiſe nommenen Verpflichtungen eintritt untauglichkeit kann der Prämienrückſatz ſeitens mitrungswürdig erkannt werden, können lobende Anerkennungen gung von von der Beſtimmungen, Farren N 6. Die Prämien für Farren werden auf 75, 100 und 150 Mark feſtgeſetzt. Unter den zur Zucht aufgeſtellten Farren ſind vorzugsweiſe 1½ bis gjährige Tiere zu berückſichttgen, für welche der Nachweis erbracht iſt, daß ſie die Tuberkulinprobe oder rückſichtlich welcher der erwähnte Nachweis nicht Unter ſonſt gleichen Verhältniſſen erhalten die im Die zur Prämiierung zuzufſhrenden Farren müſſ Den Bezirksämtern iſt anheim gegeben, die Überw der Gemeinde an die Farrenhalter zu unterſagen. b) Für wei beſtanden haben. ſen der Prämiirungskommiſſion zuerkannt werden. Milch oder Molkereiprodukten für den Handel oder Prämiirung ausgeſchloſſen. Farren, welche mehr als 6 Schaufeln haben geliefert werden kann, bleiben außer Betracht. 8 Eigentum der Gemeinden befindlichen Farren den Vorzug. en mit Naſenringen verſehen ſein.„„ eiſung des Prämienbetrages oder eines Teils desſelben ſeitens bliche Tiere: 7, Für Kühe, welche nicht mehr als Zmal gekalbt haben, und unter dieſen vorzugsweiſe ſolche, welche friſchmelkend oder greifbar trächtig ſind, werden Preiſe von 30, 40 Die gleichen Preiſe können auch Kalbinnen zuerkannt werden, Nachweis geliefert iſt, daß die prämiirte Kalbin geboren hat. Die Annahme einer Prämie verpflichtet den Empf der gleichen Raſſe decken zu laſſen und dasſelbe im folgenden 0 Pr run Tiere kann die Muſterungskommiſſion zuführen. Für die Wiedervorführung ſolcher nicht die Beſtimmung in Ziffer 8 Platz greift. 8. Einem und demſelben Tier kann innerhalb 3 zweites und drittes Mal verliehen werden, wenn es eführt wird. .— ie prämiirten Tiere werden am linken Horn markiert. Jahren nach erfolgter erſtmali und 50 Mark ausgeſetzt. änger, in gut gehaltenem Zuf jedoch erfolgt die Auszahlung erſt, wenn der das prämiirte Tier nur pon einem gekörten Farren Jahre der Prämiirungskommiſſion zur Kontrolle vor⸗ Weggelder bewilligen, ſofern ger Prämiirung der gleiche Preis ein tand mit entſprechender Nachzucht vor⸗ Staun⸗ u. Rußhoh⸗Verſteigerung Nutzholzes aus den Diſtrikten: Erlen⸗ 75 grund, Kohlplatte, Keſſellachſchlag, Sau⸗ pferchlach, Pfafſenkeller, Urgäng, Obere —— und Untere Kühweide des hieſigen Ge⸗ indewaldes findet ſtatt: 55994 ontag, den 10. u. Dienstag, den 11. April l. Is., jedesmal vormittags 9 Uhr beginnend. Zur Verſteigerung komen: 59 Eichen⸗Stämme L. Klaſſe, enthaltend 182,18s FIm., 16 II. 5 20,24 50 90 1 45 32 15 V. 1 Kiefern-Stamm III. 1 Obſtbaum„ IV. 29 Eichen⸗Derbſt. I. 1II 0,06 2 17 1 +* 1* + Die Verſteigerung beginnt im Diſtrikt Keſſellachſchlag. Bei ungünſtiger Witterung findet die Verſteigerung zim Saale des Stadthauſes dahier ſtatt. Es dürfte ſich enpſehlen das Holz im Voraus an Ort und Stelle einzuſehen und beliebe man ſich dieſerhalb an den Forſt⸗ ſee Wetzel zu Wildehirſchhof und Waldarbeiter Andreas 11 1 10 71 77 5* rentel dahler zu wenden. Gedruckte Auszüge aus den Verſteigerungs⸗Protokoll köunen ſauf portofrese Anfrage von⸗der unterzeichneten Behörde bezogen werden. Gernsheim, den 24. März 1905. Großherzogliche Bürgermeiſterei Gernsheim. Nuß. 55994 TSchreibmaschinen-Reparaturen werden prompt und billigst ausgeführt, bei A. Léwenhaupt Séhre Nachf. Idg v. Fahlbusch KHaufhaus. Eigentümer Katholiſches Bürgerhoſpital.— Veranſwortſicher Redakteur; Franz Kircher. 8 ——— Dung⸗Verſteigerung. Am Montag, 3. Aprit 1905, vormittags 10 Uhr unſerm verſteigern wir auf Bureall im ſtädtiſchen Bauhof das Dungergebnis von 101 Pierden vom 3. bis mit 30. April 1905 in Wochenabtellungen. Mannheim, 27. März 1905,. Städtiſche Fuhr⸗ und Guts⸗ verwaltung: Krebs. 30000/05 Häuſer⸗Verſteigerung. Mittwoch, 12. April 1905 in der Wirtſchaft„Zum Prinz Max“, H 3, 3 in Maunheim, nachmittags 3 Uhr werden auf Autrag der Erben die zum Nach⸗ laß des Privngtmanus Georg Rickert gehörigen Liegenſchaften in Manuheim C 4, 20921 ca. 243 àm, geſchätzt zu 30,000 Mark und H 3, 3, Atieutsche Blerhalle „Zum Prinz Max“ ca. 780 qm mit Wirtſchaftsinven⸗ tar, Mälzeret und Kellerei, ge⸗ ſchätzt zu 120,000 Mark zu Eigentum verſteigert. Die auf beiden Aueſen häflenden Hypo⸗ theken ſind von dem neuell Er werber zu übernehmen. Die weiteren Bedingungen könuen beldem Unterzeichneteneingeſehen werden. 28887 Maunheim, im März 1905. Ber Nachlassverwalter: HKarl Becker, B 2, 5. 87 1 Zwangs⸗Kerſteigerung, Montag, den 8. April 1905, nachmittags 2 Uhr werde ich im Piandlokal d 4, 5 gegen bare Zahlung öffentlich verſteigern: Möbel und Gegenſtände ver⸗ ſchiedener Art. 23457 Ferner werde ich beſtimmt verſteigern: 5 2 Fleiderſchränke, 1 ꝛrädriger Handwagen, 1 Marktſtand, 1 De⸗ zimalwage uud 1 Schaalwage. Mannheim, 1. April 1905. Weiler, Gerichtsvollzieh., L4, 12. Jagdpachterſteigerung. Die mit dem 1. Febr. 1906 vachtfrei werdende Gemeindeſagd der Gemarkung Doſſenheim, ent⸗ haltend eg, 1100 Hectar Ackerland, Wieſen und Wald wird Montag, den 10. April 1905, vormittags 10 Uhr, auf weitere neun Jahre in Pacht auf dem Rathauſe dahier öffent⸗ 5 veyſſeigert. zuſttragende werden hierzu mit dem Anfügen eingeladen, daß als Bieler nuk ſolche Perſonen zuge laſſen werden, welche ſich iin Beſitze eines Jagppaſſes befinden, oder durch ein ſchriftliches Zeug⸗ nis der zuſtändigen Behörde(Be⸗ zirksamt) nachweiſen, daß gegen die Erteilung des Jagdpaſſes ein Bedenken nicht obwaltet, Der Entwurf des Jagdpacht⸗ vertrags liegt bis zür Verſtei⸗ gerungstagfahrt auf den Rat⸗ hauſe zur Einſicht der Betheilig⸗ ten auf. 55929 Doſſenheim, 25. März 1905. Bürgermeiſteramt: Nuland. Stkaunkmachung. Mit Niederlageſchein vom 9. Jebruar ds. Js. Nr. 69 lagerte die Zigarrenfabrik Dagobert Wahlburg n Manunheim aufunſereöffent⸗ liche Niederlage beim Hauz zollamte als Güter des bundenen Verkehrs ein: 9Ballen unbearbeitele Tabakblätter gez. P. W. 69999 —70004 im Rohegewichte vo; 724,50 kg. von denen am 16. Februär ds. Is. der Ballen 69996 wieder ausgelagert wurde. 5604½% Der bezügliche Niederlage⸗ ſchein iſt verloren gegangen. Der Inhaber des Nieder⸗ lageſcheins wird aufgefordert dieſen ſpäteſtens innerhalb eines Monats vorzulegen und ſeine Rechte nachzuweiſen, widrigenfalls der als ver⸗ loren angemeldete Nieder⸗ lageſchein für kraftlos erklär! wird. Mannheim, 28. März 1905 Gr. Hauptzollamt. Bender. 10 f* Rheinſchiffahrt. Am 3. April d. J. findet durch das 2. Pionierbataillon in Speyer eine größere Pionierübung bei Speyer ſtatt, wobei in der Zeit von Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags eine vollſtändige Ueberbrückang des Rheines vorgenommen wird, ſo daß für die paſſierenden Schiffe und Flöße beſondere Vorſicht geboten erſcheint. 5740 Stromwachen, ober⸗ und unterſtrom, werden in ge⸗ nügender Entfernung die Flußfahrzeuge benachrichtigen und mit entſprechenden Wei⸗ ſungen verſehen, welchen ge⸗ mäߧ8 4 Ziffer 9 der Rhein⸗ ſchiffahrtspolizeiordnung un⸗ bedingt Folge zu geben iſt. Mannheim, 30. März 1935. Gr. Rheinbauiuſpektion. A. A. W. Kerun Ni 550. Pergehung bol Sielbau⸗Materiglien. Die Lieferung na cſtehender Materialieu für den ſtädtiſchen Stelhau in derprojektirten Straße im Herzogenried der Neckarſtadf, ſowie zur Ergänzung des Lager⸗ beſtandes ſoll öffentlich vergeben werden. 00% 1. Cirea 284000 Ziegelſteine. 2. Eirea 1200 lfdim. Steinzeug⸗ röhren von verſchiedenen Lichtweiten. Cirea 580 lidm. Steinzeug⸗ ſohlſtücke Cl. J einriſigig. Citea 1700 Stück Facons hierzu. 3. Circa 40000 kg Eiſengegen⸗ ſtände beſtehend aus ODeck⸗ platten, Deckkaſten, Hand⸗ ſchieber, Rohrklappen und Steigeiſen. 100 Stück Schmutzkaſten aus Eiſenblech zu den Schacht⸗ abdeckungen. 5. Circa 200 ebm Mauerſand. Circa 300 ebm Baggergut. Die Bedingungen und Ange⸗ botsſormulare liegen auf dem Tiefbauamt Litra L 2, 9 zur Einſicht auf und können dieſelben gegen Erſtattung der Verviel⸗ fältigungskoſten von dort bezogen werden. Angebote ſind verſiegelt und mit entſprechender Aufſchrift ver⸗ ſehen, dem Tieſbauautt bis zumn Montag, 10. April l. Is., vormittags 11 Uhr einzureichen. Den Vietern ſieht es frei, der Eröffnung der eingelaufenen Au⸗ gebote beizuwohnen. Nach der Eröſfnung der Sub⸗ mifſionsverhaudlung eingehende Angebote können nicht mehr an⸗ geubmmen werden. Huuchtageariſt Sechs Wochen. Mannheim, 20. März 1905. Tiefbauamt. Bekanntmachung. Nach 8 22 der Feldpollzeiord⸗ nung(8 368 Ziff. v d. R⸗St.⸗G.) iſt das unbeſugte Betreten frem⸗ den Eigentums vor beendeter Ernte verboten und wird mit Geldſtrafe bis 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Bes⸗ gleichen wird nach§8 37, Abſ. 6, der Feldpolizeiordnung gemäß 8 14 Ziff, 3 Pol.⸗Stir.⸗G. an Geld bis zu 20 M, beſtraft, wer außer den Fällen des§ 22 un⸗ beſügt über ſremde Aecker, Wle⸗ ſen, Waiden oder Schonungen jährt, reitet oder Vieh treibt. Wir bringen dies zur Keunt⸗ nis mit dem Anfügen, daß Uebertretungen unachfichtlich durch uuſer Feldhutperſongl zur Anzeige gebrächt wer den. Maunheim, 30. März 1905. Städt. Gutsverwaltung: Krebs. 906½ Direkt bezogene cheſſtiſch analy⸗ ſierte Unzar-Weine, ſom shanische Weinzz Germanis-Bodega, Berfim 9. 27 ſind in Flaſchen zu billigſten Preiſen zu haben bei Friedvich Bohnet, Brod⸗ und Feinbäckeren, Waldhof bei Maunheim. 22906 eee ee eeeeeeeeeeeee Rob. Link-Correll, Kepplerstr. 23, 22438 Einpf, Ia. Haufſaat,p Pid. 15 Pfg Mitgl. b. Allg Rabattſparbereins N Ff Becht⸗ 12 lags 11 Uhr 0 u eröffnet. Zum Konkursverwalter iſt er⸗ launt: Kaufmann Friedrich Bühler in Mannheim. „Au es über die in Dienstag, 25. April 1905, vormittags 11 Uhr, vor dem G Amtsgerichte, Abt. 13, II.„Zimmer er. 113, Termin anberaumt. Allen Perſonen, welch, eine zur Konkursmaſſe gehörig Sache in Beſitz haben oder zur Könkurs⸗ migſſe etwas ſchul ſind, wird aufgegeben, nichts an den Ge⸗ meinſchuldner zu perabſolgen oder zu leiſten, auch die Verpflichtung auferlegt, von den Beſitze der Sache ünd von den Forderungen, für welche ſie aus der Sache ab⸗ geſonderte Befriedigung in An⸗ ſpruch nehmen, dem Konkurs⸗ verwalter bis zum 17. April 1905 Anzeige zu machen. Mannheim, 31. März 1905. Der Gerichtsſchreiber Or. Amtsgerichts, Abt,. 183: Mohr. 5570 Nr. 1042. Iim Zwangsvollſtreckung f Mannheim belegene, im Grund⸗ buche von Mannhein z. Zeit der Eimragung des Verſteigerungs⸗ vermerkes auf den Namen des Wilhelm Plöſch, Zimmer⸗ nteiſter in Maunheiem, eingetra⸗ gene, nachſtehend beſchriebene Grundſtück an Freitag, den 7. April 1905, vormittags 9½ Uhr durch das unterzeichnete Nota⸗ riat— in deſſen Dienſträumen B 4, 3, in Mannheim— verſtei⸗ gert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt an 15. Juli 1903 in das Grund⸗ buch eingetragen worden. Die Einſicht der Mitteilungen des Grundbüchamts, ſowie der übrigen das Grundſtück betref⸗ fenden Nachweiſungen, insbe⸗ ſondere der Schätzungsurkunde, iſt ſedermann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweſt ſie zur Zejt der Einiragung des Verſteigerüngs⸗ vermerkes aus dem Grundbüch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Vebſleigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wiverſpricht, glaubhaft zu machen, widrigen⸗ falls ſie bei der Feſtlellung des geringſten Gebols licht berück⸗ ſichtigt und bei der Verleilung des Verſteigerungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Diejenigen, welche ein der Ver⸗ ſteigerung entgegenſtehendesRecht haben, werden aufgefordert, vor der Exteilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweilige Ein⸗ ſtellung des Verfahrens herbei⸗ zuführen, wibrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerken Gegen⸗ ſtandes tritt. 54871 Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtückes: Grundbuch von Mannheim, Band 25, Heft 9, Beſtandsver⸗ zeichnis J. Lagerbuch⸗Nr. 3ö58e, Flächen⸗ iuhalt 3 a 63 qm Hofratte im Niedfeld, Lortzingſtraße 39. Hierauf ſteht: ) ein vierſtöckiges Wohnhaus ntit-Eiſen betontertem Keller, b) ein vierſtöckiger Querbau. übelne M. 78000.—. Hierzu Zubehörſtücke im Werte von M. 510.— Maunheim, 31. Jaunar 1905 Großh. Notariat III als Vollſtreckungsgericht: Dr. Elſaſſek. Miteſſer, Geſicht s⸗ röte u. Sommerſproſſen, ſowie alle Unreinheiten des Ge⸗ ſichts und Hände werden durch Beruharb's Lilienfilch radikal beſeitigt und die rauheſte, ſprödeſte Haut wird üher Nacht weich, weiß u. zart à Glas M..50. ellleinal-Drog. 2. Tolen Kreuz Th. von Gichſtedt, N A, 12, Kunſturaße. 21966 Zur Hochzeit; und anderen Gelegenheiten empfehle hochmoderne 3594 Mechanik-u. Zylinder-Hüte letztere von M. 83.50 Franz dos. Heisel R Zreltsstr. Breſtestr. Breftastr. Jwangg⸗Jerſteigerung. — 2 drga, 2 Großherzoglich Badiſche Staatseiſenuahnen. kit Wirkung von 1. Aprll folgende Rachtrüge hitalleniſchen Güter⸗ ˖ kraft: „Nachtrag I zum Tell IB, Allgemeine Tariſvorſchriften und Gukerklaſſiſikation, enthaltend Aenderungen und Ergänzungen des Haupktatifs; Nachtrag VI zum Teſl IIB, abellen für die italleniſchen ecken, euthaltend dis neuen italleuſchen Spezaltarifs Nr. 55 für Lebens⸗ mitel und Nr. 56 flir ſaure Südfrüchte; 3. Aenderungse und Ergän⸗ zungsblatt zum Ausnahmetarif für Steinkohlen. Durch dasſelbe werden die ermäßigten außer⸗ italteniſchen Schnittſätze der Ab⸗ teilungeb für ein Mindeſtgewicht von 45 t(ſtatt bisher 50 t) feſt⸗ geſetzt. Ferner werden die Rück⸗ bergütungen für umkartierte Sendungen ausgeſchloſſen. zr Nähere Auskuuft erteilt unſet Verkehrsbutean. Karlstruhe 29. März 1905. Gr. Generaldirektion. Bekanntmachung. Die Inhaber von Pfandſchelnen vom Monat März 1904 Lit,. ANr. 44776 bis mit Nr. 54048 Lit ONr. 17008 bis mit Nr. 25276 werden auſgefordert ihre Piänder im Lauße des Monats April 1905 aan Beiſte andernfalls dieſelben zur Verſteigerung gebracht werden. Mannheinn den g1. März 1905. Städtiſches Leihamt: Hofmann.%4 Zwango⸗Jerſteigerung. Nr. 2828. Im Wege der Zwangsvollſtrecküng ſoll das in Gemarkung Sandhofen belegene, im Grunbbuche von Sandhofen zur Zeit der Eintragung des Verſtelgerungsvermerkes auf den Namen des Bernhard Treuſch, Met in Sandhofen, jetzt in Ma u eingetragene, nach⸗ ſtehend beſchriebeneGründſtück am Freitag, den 17. Mai 1905, vormittags 9½ Uhr, durch das unterzeichnete Notariat im Gemeindehaus in Sandhofen verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 17, 1905 in das Grundbuch elngetragen worden. Die Einſicht der e des Grundbuchamts, ſowie der übrigen das Grundſtüg betreffen⸗ den Nachweifungen, insbeſondere der Schätzungsurkunde, iſt jeder⸗ mann geſtattet. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteißerungs⸗ vermerkes aus dem Grundbüch nicht erſichtlich waren, ſpäteſtens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zür Abgabe von Geboten anzuſtelden Unnd, wenn der Gläubiger widerſpricht glaub⸗ 111 zu machen, widrigenfalls ſie el der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der Vertellung des Verſteige⸗ rungserlöſes dem 197 e des Gläubigers und deſt übrigen Rechten nachgeſetzt werden, Diejenigen, welche ein der Ver⸗ ſteigerungentgegenſtehendesgtecht haben, werden aufgeſordert, vor der Exteilung des Zuſchlags die Aufhebung oder einſtweiligs Ein⸗ ſtellung des Verfahrens herbei⸗ zuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerten Ge⸗ genſtandes tritt. Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtückes: Grundbuch von Sandhofen, Band 2, Heft 17, Beſtandsver zeichnis J. Ordn.⸗Zahl 1, laufende Nummer der Gründſtücke im.⸗V. I 1, Lagerb.⸗Nr. 1167, Flächeninhalt 17 ar 99 am Ackerland im Ge⸗ wann Weinheimerſtr. links. Schätzung 1000 M Maunheim, 28. März 1905. G 15 92 5 ollſtreckungsgericht; 57 en Welnrestaurant zum L4, 12 Salmen L4, 12 Empfehle guten bürgerliehen Mittagstisch von 60 Pf. an 22738 sowie reine Weine⸗ Juilia Epp. un Kufpolieren wie Aufwichſen u. Aus⸗ bellern von nöbeln, ſow. kleiuere Amziüge empfiehlt ſich beſtens. 20807 Jul. Schwind 85 6. Sie haben Wenn Sie nach dem 9281 Waschen das nicht fettendo, angenehm duftende Bella-Pella aufreiben, Angenehmstes u, kungsvollstes Mittel 8 31 gesprung, rauhe oder 15 5 Flasche 60 Pfennig im Alle verkauf von J. Bleger, Haf-Fris N A, 13, Kunststras —... — — Diuck und Veririeb: Dr. H. 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April infolge anderweitigen Unternehmens zurücktritt, haben wir dieſelbe von dem genaunten Termin ab Helrn W. Birg in Karlsruhe Durlacher Allee 29b übertragen. 777 Berlin, den 1. Aprib 1905. Caommereial Union Feuer⸗Verſicherungs⸗Attien⸗Geſellſchaft, Die Direktion für das Deutſche Reich 8 Albert Wergin. Bezugnehmend auf vorſtehende Bekanntmachun halle ich mich zum Abſchluß von Feuerverſicherungen aller Art zu feſten billigen Prämien beſtens empfohlen. beinAgenten und Vermittler werden an allen Plätzen zu beſonders vorteilhaften Bedingungen jeberzeit angeſtellt. Karlsruhe, Durlacher Allee 29b. W. IBirg, General-Agent der Lommercial Bulan Feuer-Verſicherungs⸗Aktien⸗Geſellſchaft. 55 2*. 12 2 5 M. Wieder Schwetzingerſtraße 5, vis--Vis dem Tatterſall, ladet, höflichſt zur ein. Empfehle: 55899 Kinder- u. Mädehenhüte von 50 Pfg. an, Damenhüte von 1 Mk. an. die ergebene Anzeige, dass unsef allgemein beliebter Frühjabhf Jahresbericht, Kaſſenbericht, „Neuwahl des Vorſtandes, = 5. Verſchiedenes. Zu derſelben werden die verehrlichen Mitglieder erſuch zahlreich erſcheinen zu wollen. Der Vorſtand. 6 Heute Samstag, Sountag u. Montag 0 Ausſchank von „Doppel⸗Bock“ (früher Salvator) Karlsruhe, verbunden mit Frei-Komzert. IJ. Neufeld. ahſdem Boa ete. färbt, reinigt u. krauf Kl. Wallſtadtſtraße 10. 5 die ergebene Anzeige, daß ich die Rinds-, Talbs- u. Schweinemetzgerei von Aug. Gxéiner, habe. Empfehle La. Wurst⸗ und Fleischwaren. Es wird ſchaft mit geneigte Aufträge. Hochachtungsvoll Martin RBeichert M 3, 2. Privat⸗Penſion. 3, 2. Gut bürgerlichen Miktag⸗ und Abendtiſch im Abonnement u. à la Carte. 56015 Separates Zimmer für geschlossene Gesellschaft. General⸗Anzeiger. Ordentliche Verſammlung Die verehrlichen Mitglieder werden zu zahlreichem Beſuche „Vortrag, Thema: Das Erbaurecht u. billige Wohnungen. 56059 125 5 zum Rodensteiner fit 56047 aus der berühmten Brauerei A. Printz, Anſtich heute Aben) 5 Uhr, wozu höfl. einladet Katharina Irschlinger, Meggerel-Ubaraaune md Fnpehlung Einem verehrl. Publikum, meiner werten ne Schwetzingerſtraße 12, übernommen ſtets mein Beſtreben ſein, meine werte Kund⸗ nur La. friſcher Ware zu bedienen und bitte um en 15 Vesthalle) übernehme, Zum Ausschank gelaugt: „Fllsner Urquell(“(Bürgerl. Brauhaus) „Weihen Stephan“(Kgl., bayt „Eichbaum“(helles Expol 1 1 Staatsbrauerei) jer) Mannheim, Französ. u, Wiener Küche. Weine erster Firmen. Crayatten, Nandsehußen, Wäsche, Nte, Unterzenge, Sochen eic. Hermanns 8 Frojt Erlaube mir, einem verehrl. Publikum die ergebene Mit⸗ teilung zu machen, dass ich Samstag, den 1. April d. Js. den Wärtschaftsbetrieb des„Rosengarten“(stadt, — anns 5 Froltzzein dat P I, 3a gfeftestasse P 1. 3 N 56043 Hochachtungspollst Frledrich Melchlor Arkadenhof. 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Aufnahme neuer Mitglieder und Ausgabe der Verbands⸗ abzeichen.(Mitgliedskarte iſt mitzubringen.) 2. Statuten der Sterbekaſſe betreffend. 3. Verſchiedenes. Nachdem kameradſchaftliche Unterhaltung. Zu zahlreicher Beteiligung ladet ein. 56040 Der Vorſtand. Sonntag, 2. April, nachm.—6 Uhr: der Greuadier⸗Kapelle. Direktion: Herr Muſikdir. Max Vollmer. Anmeldungen zum Abonnement werden Kaſſe entgegen genommen. 5 30000 52 2 an 2 1 8 fts⸗ öffnung. Wirtſchafts⸗Cröffnung. Verehrlicher Einwohnerſchaft Mannheim u. Umgegend, Wirtſchaft Fum Lokal⸗Bahnhof A2, 16 Samſtag, den 1. April eröffne und empfehle prima Wilden Maun, H. J. Rau, eine ausgezeichnete Küche in kalten und warmen Speiſen zu jeder Tageszoit, ſowie 0 Ich werde ſlels beſtrebt ſein, meine werten Gäſte in jeder Weiſe zur voßſten Zufriedenheit zu bedienen und ſehe einem gütigen Beſuch gerne entgegen. Mannheimer Samstag, den 1. April, desamt-Chorprobe 30000/21 Der Vorſtand. Mannhein Eingetragener Verein, Beginn di regeln, ußige Schieß⸗Ubunge am Sgunta 2. April 10 auf Stand⸗, Feld⸗ und Jagdſcheibe. Anfang nachhuttags 3 uhr Schluß abends 6 uhr. Wir hoffen auf recht zahlreiche Liedertafe . 14 Schühen⸗ Ccſchſhaf Beteiligung. 56032 Der Vorſtand. Verein Mannheim. (Abteilung: Lehrlingsheim). Sonmtag, 2. April 1905, Ausflug. Abmarſch pünkllich ½ Nhr voſſt Vereinshauſe des „Maunheimer Turnvereins“ Der Vorſtand. Maiſiſche Fff. 18 Diuerſe Fluß⸗ u. Sreſiſche Gemüſe und Früchte Conſerven zu reduz. Preiß (erſtkaſſige Fabrikate/ Malta⸗Kartoſſelnn Matjes⸗Heringe — —1. Andreas Schätzlein, 55048 Restaurateur. Gund, R 7, 27. Laelebhon Nr. 227. — E. me ee ——2—