* Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: Wtenntg monat Bringerisbn 8 Gig monatlich; durch die Wen bez nel Poſt⸗ guſſchlag M..4 br Quattal. Eimzel⸗Mummer 8 Big. E 6, 2. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Seleſenſte und verbreilelle Zeitung in Mannheim und Amgebung. (Mannheimer Vollsblatt.) Telegramm⸗Adreſſe „Journal Maunheim“ Telephon⸗Nummern: Direktion u. Buchbalbumg 144dg E 6, 2. In ſesate: Druckerel⸗Bureau(An⸗ Ou Colonel⸗Bell:. 20 Wig⸗ Schluß der Inſeraten⸗Alnnahme ſür das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblat! Nachmittags 3 uhr. nahme v. Druckarbeiten 841 Auswartade Inzerate.. 25 1 17 8 Redaktton„„ 677 a eienedtl e(Derliner Redaktions⸗Bureau: Berlin W 50. cCan; 1 f 25 — 5— Redakteur: Dr. Paul Harms, Würzburgerſtraße 15. Nr. 567. Die heutige Mittagsausgabe umfaßt 16 Seiten. Wie groß ſind die deutſchen Seein ereſſen? Die deutſche Kriegsflotte hat zwei Hauptaufgaben. Die eine iſt der Schutz des Vaterlandes gegen Angriffe zur See, ihre zweite Unterſtüzung und Beſchirmung der überſeeiſchen Intereſſen Deutſchlands, beſonders des Außenhandels. Welchen Umfang dieſe haben, darauf giebt eine in dieſen Tagen dem Reichstage zugegangene amtliche Denkſchrift über„die Ent⸗ wickelung der deutſchen Seeintereſſen im letzten Jahrzehnt“ Auskunft, die auf Grund eines ſehr teichen und intereſſanten Zahlenmaterials zu folgenden Ergeb⸗ niſſen kommt: „Der deutſche Außenhandel iſt in dem Jahrzehnt von 1894 bis 1904 von 7,3 Milliarden Mark auf 12,2 Milliarden Mart geſtiegen, dem Gewicht nach um 60 pCt., dem Werte nach um 66 pet. In dieſem Zeitraum hat der Spezialhandel Englands um 38 pCt., der der Vereinigten Staaten um 59 pCt., der Frankreichs um 28 Prozent und der Rußlands um 23 pCt. zugenommen. In den letz⸗ ten 25 Jahren hat der deutſche Spezialhandel ſich genau verdoppelt. An der fortſchreitenden Entwicklung des Seehondels ſind alle Zweige der nationalen Produktion intereſſiert. Die Landwirtſchaft mit ihren Nebengewerben iſt an der Ausfuhr zur See mit einer Anzahl ihrer Produkte, namentlich Zucker, in hohem Grade unmittelbar be⸗ keiligt. Bei der Einfuhr iſt ſie vor allem an der Aufrechterhaltung der Zufuhr von Düngemitteln und Abfällen, ſowie unter Umſtänden guch von Mais, intereſſiert. Noch größer iſt das direkte Intereſſe der Induſtrie am Seehandel und am Seeverkehr. Es gibt keine große deutſche Induſtrie, die nicht für die Einfuhr von Rohſtoffen oder die Ausfuhr von Fabrißaten in mehr oder minder großem Maße auf die See angewieſen wäre. Die meiſten Induſtrieen ſind ſogar nach beiden Richtungen hin intereſſiert. Eine Störung oder Gefährdung des deutſchen Seehandels würde ſowöhl für den un⸗ mittelbaren Konſum als auch für die dauernde Erhaltung der Ar⸗ beitsgelegenheit in den einzelnen Gewerben ſtändig empfindlicher werden, die Arbeiterſchaft doppelt treffen. Der Schiff⸗ fahrtksverkehr der deutſchen Häfen hat ſich in dem Jahrzehnt 1898 bis 1908 von 27½ auf faſt 42 Millionen Netto⸗Regiſter⸗ tonnen, d. i. um über 52 pCt. gehoben. Der Auf ſchwung Deutſchlands im Weltſeeverkehr ſchreitet bei⸗ nahe viermal ſo ſchnell wie ſeine Bevölkerungs⸗ zunahme fort; die Vermehrung des über⸗ ſeeiſchen Verkehrs der deutſchen Häfen aber ſo⸗ gar beinahe ſechsmal ſo ſchnell. Die Leiſtungsfähigkeit der Handelsflotte hat ſich in 10 Jahren von 1895 bis 1905 von 374 Millionen auf 72g Millionen Nettotonnen, d. i. auf 234 pCt., er⸗ Jößt.“ Gleichzeitig hat ſich die Transportleiſtungsfähigkeit der Welt⸗ handelsflotte um 70 pet., diejenige Englands um 47 pCt. vermehrt. Der Wert der Handelsflotte hat ſich ſeit 1895 berzweieinhalbfacht; er ſtieg von 327 Millionen 1895 auf 426 Millionen 1899 und 810 Millionen 1905. Während endlich der Neubeſchaffungswert für 1899 auf 8/% Milliarden beziffert wurde, dürfte er heute auf ſehr diel mehr als 1 Milliarde zu veranſchlagen ſein. Die Entwicklung iſt nicht das Produkt einer ſtaatlichen Sub⸗ bentionspolitik, ſondern freier Tätigkeit der Intereſſenten, die teils Der Weg zum Nuhme. Roman van Geyrges Ohnet. Deutſch von Ludwig Wechsler. (Nachdruck berboten.) 9(Fortſetzung.) Im übrigen hatte ſie wirklich nicht übertrieben, als ſie zu Eva ſägte, daß die Muſiker, die ihren Soireen zugezogen würden, kinnen kurzem zu Anſehen gelangten. Bei ihr verkehrte alles, was auf muſikaliſchem Gebiete irgendwie in Betracht kam, Dilettanten und Berufsmufiker gleicherweiſe. In ihrem Salon fanden ſich die Anhänger der berſchiedenſten Richtungen ein, ohne daß es jemals zu einem Streit zwiſchen ihnen gekommen wäre, und die Schüler Gounods verkehrten daſelbſt freundſchaftlich mit den Anhängern Dagrers und den Verehrern Cäſar Francks, worüber die vornehmen Feunde der Hausfrau nicht wenig erſtaunt waren. Doch die eigent⸗ liche Zierde ihres Salons bildete der allgemein gefürchtete Kritiker Laviron, der ſeit dreißig Jahren jede zeitgenöſſiche Berühmtheit zügunſten der großen Komponiſten des achtzehnten Jahrhunderts in den Staub zerrte unnd jede moderne Schule auf dem Altare Glucks üpferte. Nun aber hatte Laviron— die Sache ſtand geradezu bei⸗ ſpiellos da— den jungen Olivier Derſtal mit ſeinem Wohlwollen zusgezeichnet. Er behandelte ihn ſehr gnädig, und wenn er von ihm ſprach, bekam man nicht die ätzend ſcharfen Urteilsſprüche zu hören, die er für alle lebenden Muſiker bereit hielt und die ſo manchen Unter dieſen bereits zur Verzweiflung getrieben hatten. In einem einer Feuilletons hatte er ſogar mit einer gewiſſen herablaſſenden Jreundlichkeit über„Erin“ geſprochen. An Stelle der grimmigen Zurückweifung, die er ſonſt jedem Frodukt der modernen Muſiker zuteil werden ließ, hatte er über erſtal ein paar Zeilen geſchrieben, die ſämtliche Berufsgenoſſen 8 jungen Komponiſten vor Neid erblaſſen ließen.„Hier handelt elſich nicht um ein Nichts. Inmitten des muſikaliſchen Chaos, das ſchamloſe Notenf chmierer den hehre* Mittwoch, 6. Dezember 1905. (1. Mittagblatt.) gar keine, ieils viel weniger Subvention erhalten haben als die Reeder anderer Länder.... Es iſt eine fortgeſetzte Heb⸗ ung des Volkswohlſtandes feſtzuſtellen. Die Konfum⸗ ſtatiſtik zeigt in allen Artikeln einen faſt ſtändigen Aufſchwung. Die Einkommen, auch der mittleren und unteren Volksſchichten zeigen eine bedeutende und nachhaltige Aufwärtsbewegung“. Das iſt eine glänzende Rechtfertigung der Handelspolitik des Deutſchen Reiches im letzten Jahrzehnte, die ſegensreiche Wirkung der Caprivi' ſchen Handelsverträge wird dadurch amtlich von der Regierung beſcheinigt. Obwohl bekanntlich der Landwirtſchaft in den neuen Handelsverträgen bedeutende Zugeſtändniſſe haben gemacht werden müſſen, ſcheint die Regierung doch im Prinzip von den ſegensreichen Wirkungen der Caprivi'ſchen Handelspolitik überzeugt zu ſein, denn ſie ſchreibt: „Die Aufgabe, eine ſtändig zunehmende Bevöl⸗ kerunginnerhalb der Grenzen des Reiches ſo zu ernähren und zu beſchäftigen, daß ſich die Lebens⸗ haltung der breiten Schichten nach Möglichkeit erhöht, eine geſunde ſoziale Entwickelung ſtattfindet und ſtaatlich gefördert werden kann, iſtnurer füllbar, wenndiejenigen wichtigen Zweige volkswirtſchaftlicher Betäti⸗ gunggepflegt,erweitert undangemeſſen geſchützt werden, welche beſtimmt ſind, dem deutſchen Kapital und der deutſchen Arbeit im Auslande, vor allem über See, Gelegenheit zu lohnendem Erwerb zu geben. Denn nur auf dieſem Wege können alle die Materialien dauernd bezahlt werden, die, trotz intenſiver Pflege der äußeren Handelsbeziehungen, als ſteigender Einfuhrüberſchuß dem arbeitenden und konſumierenden Deutſchland zugute kommen, nicht nur den an den Seegewerben oder den auswärtigen Kapitalien direkt intereſſierten Klaſſen, ſondern als Rohmgaterialien, Halb⸗ fabrikate und Konſumgegenſtände verſchiedenſter Art allen Schichten der ganzen Bevölkerung und Volkswirtſchaft.“ In dieſen Ausführungen hat ſich die Regierung in un⸗ lösbare Widerſprüche verwickelt. Sie wären die beſte Begrün⸗ dung für die Fortführung der Caprivi'ſchen Handelspolitik. Nachdem dieſe aber hat aufgegeben werden müſſen, macht die⸗ ſelbe Regierung mit denſelben Gründen Propaganda für die neue Flottenvorlage. Erſt erſchwert man alſo dem Außenhandel ſeine Entwicklung, dann beweiſt man die abſolute Notwendigkeit ſeiner Entwicklung und will Schiffe zu ſeinem Schutze. Im Zeichen des Verkehrs ſchafft man Steuervorlagen, die den Verkehr nach den verſchiedenſten Richtungen beläſtigen und hemmen müſſen; dann preiſt man den ungeheuren Auf⸗ ſchwung und will ihn pflegen. Die Koſten der Flottenver⸗ mehrung werden, namentlich mit Hinſicht auf die neuen Steuern, ganz vorwiegend wieder von der ſtädtiſchen Bevölkerung, von Induſtrie und Handel getragen werden. Gewiß werden dieſe Kreiſe wie immer auch jetzt bereit ſein, das Opfer auf ſich zu nehmen, das zur Sicherung der Machtſtellung und des Friedens als notwendig erkannt wird. Aber mit aller Energie muß bei der Gelegenheit den Regierenden zu Semate geführt werden, welcher Widerſpruch zwiſchen der Flottendenkſchrift auf der einen Seite, den Handelsverträgen und Steuervorlagen auf der anderen Seite beſteht. der großen Meiſter des verfloſſenen Jahrhunderts folgen zu laſſer die Kühnheit hatten, ragt„Erin“ wie eine beſcheidene, aber höchſt anerkennenswerte Leuchte empor. Sein Komponiſt hat die Tra⸗ dition der wahrhaft großen Kunſt zu ahren gewußt. Sein Or⸗ cheſter erdrückt und übertönt nicht den Geſang durch ein zügelloſe⸗ Toben der Blechinſtrumente. Er hat auch kein neues Inſtrument erfunden, um die heulende Zuſammenhangloſigkeit ſeiner Vorgänger zu vermehren oder zu ergänzen. Stellenpeiſe verhalf er ſogar den Streichinſtrumenten zu ihrem Rechte, und wir hatten den köſtlichen Eindruck, als regte ſich hier und dort etwas wie ein Anklang an den unſterblichen Karl Maria Weber Nach ſolchen und ſo ſeltenen Lobſprüchen hatte ſich dann Lavi⸗ ron, wahrſcheinlich um ſich für die ungewohnte Leiſtung ſchadlos zu halten, auf Maſſenet geſtürzt und ihn durch volle drei Spalten gräßlich zugerichtet, ohne dazu einen ſtichhaltigen Vorwand zu haben, einzig und allein nur um des Vergnügens willen. Doch das Inter⸗ eſſe, das der Kritiker für Derſtal bekundete, beſchränkte ſich nicht bloß auf Lobſprüche: Laviron hatte eine förmliche Freundſchaft für ihn gefaßt. Der wilde Literat, der ſich niemandem anſchloß, be⸗ handelte den jungen Komponiſten mit ſichtlichem Wohlwollen. Er unterhielt ſich gerne mit ihm, und wenn er den Salon der Mar⸗ quiſe von Larſay verließ, was ſtets pünktlich zur Mitternachtsſtunde geſchah, um ſich in die Rue de Babylone zu begeben, wo er in einem alten Hauſe wohnte, nahm er ſeinen Günſtling regelmäßig mit ſich, zum nicht geringen Staunen jener, die ihn als höchſt ungeſelligen, faſt unhöflichen Menſchen kannten. Auf dieſen nächtlichen Wanderungen durch das Faubourg Saint Germain plauderte der alte Schriftſteler, der ſich recht nach⸗ drücklich auf den Arm des Komponiſten ſtützte, mit überraſchender Lebhaftigkeit. Natürlich ſprach er vor allen Dingen über Muſik, reil das ein gebieteriſches geiſtiges Bedürfnis für ihn war; doch redete er auch über Malerei und Literatur und zwar mit einer Sachkenntnis und einem Geſchmack, den die Leſer ſeiner wöchent⸗ lichen Schmähartikel ſicherlich nicht bei ihm vermutet hätten. Der Polillsche(ebersicht. *Mauunheim, 6. Dezember 1905. Parlament riſches aus Heſſen. Der 33. heſſiſche Landtag wird vor Weihnachten noch zu einer kurzen Tagung einberufen werden, jedoch außer am Ein⸗ berufungstage, dem 19. ds., höchſtens noch einen weiteren Tag beiſammen bleiben. Außer der Konſtituierung des Präſidiums und des Bureaus iſt nur noch die Einbringung des Staats⸗ voranſchlags für 1906 zu erwarten. Das Präſtdium der Zwei⸗ ten Kammer bürfte dasſelbe bleiben, wie im verfloſſenen Land⸗ tag: die Nationalliberalen Haas und Reinhart werden Präſi⸗ dent bezw. 2. Vizepräſident, der Zentrumsmann Dr. Schmitt wieder 1. Vizepräſident. Auch die Wiederwahl Schmalbachs (freie wirtſchaftliche Vereinigung) kann als ſicher betrachtet wer⸗ den, dagegen iſt die Wiederwahl des Sozialdemokraten Ulrich als Schriftführer ſehr fraglich, denn zwiſchen deſſen Wahl vor 3 Jahren und den jetzigen fielen die bekannten Zollkämpfe im Reichstage(Dezember 1902) und bei der Rolle, die Ulrich damals in Berlin ſpielte, erweckte es in Heſſen überall peinliches Auf⸗ ſehen, daß ein ſolcher Verächter jedes guten parlamentariſchen Tones auch noch dem Kammervorſtand angehörte. Auch die komiſche Eile, mit der„Genoſſe“ Ulrich ſtets von ſeinem Schrift⸗ führerſitz herabkletterte, wenn eine monarchiſche Kundgebung zu erwarten ſtand— ſelbſt bei dem tragiſchen Tode des Kindes des Großherzogs vermied er ſeine Teilnahme an der Kundgebung des Landtags für des Großherzogs Schmerz— krägt nicht gerade dazu bei, ſeine Wiederwahl zu ſichern. So wird man denn wohl zu der früheren Uebung zurückkehren und das Kam⸗ merbureau wieder ganz aus den bürgerlichen Parteien bilden, wobei den an ſich ja berechtigten Anſprüchen der linken Seite des Hauſes auf eine Vertretung im Kammervorſtand durch die Wahl eines freiſinnigen Abgeordneten Rechnung getragen wer⸗ den könnte. Zur Räumung Tſchilis. 8 In einem von der„Deutſchen Tageszeitung“ Seröffentlichten Aufſatz über die Zurückziehung der internationalen Beſatzungs⸗ truppen aus der Provinz Tſchili wird zu dem deutſchen Räu⸗ mungsvorſchlag bemerkt: „Wer einige Kenntnis von dem in der Diplomatie üblichen Verfahren beſitzt, der mußte wegen der Tatfſache, daß über den Räumungsbeſchluß in Peking verhandelt ward, unſerem Vorſchlage von vornherein ein übles Prognoſtikon ſtellen. Denn wenn das „Konzert der Mächte“ gegenwärtig nicht ſo ſchrille Diſſonanzen er⸗ gäbe, würde die grundſätzliche Verſtändigung von Kabinett zu Kabinett erfolgt und nur die Regelung der techniſchen Einzelheiten dem diplomatiſchen Körper in Peking überlaſſen worden ſein.“ Was hier gewünſcht wird, iſt, wie man der„Südd. Reichs⸗ korreſp.“ aus Berlin ſchreibt, tatſächlich geſchehen. Darüber, daß Tſchili geräumt werden ſoll, haben ſich die beteiligten Re⸗ gierungen bereits prinzipiell verſtändigt, und die in Peking ge⸗ führten Verhandlungen betreffen nicht mehr die Frage, ob, ſondern nur, wie die internationale Beſetzung Tſchilis auf⸗ gehoben werden ſoll. Selbſtverſtändlich können die Einzelheiten der von vornherein etappenweiſe gedachten Zurückziehung nicht r eee eeee. ee kund reinen Harmonien] dückſichtsloſe Tadler bertwandelke ſich in einen Dichter, Uund Derſtal lauſchte voll Neugierde und Entzücken den farbenreichen, überſtrö⸗ menden Worten dieſes Manmes, der die Nacht zur Vertrauten ſeiner leidenſchaftlichen Ergüſſe machte. Denn leidenſchaftlich war und blieb er immer. Eine der von ihm hochverehrten Geſtalten war auch Eva Brillant. Er, der die berühmteſten Künſtlerinnen der Welt gleich Sängerinnen der Singſpielhallen behandelt und ſo man⸗ chen Virtuoſen, der für die Bewunderung der Menge ſchon ganz abgeſtumpft war, Tränen des Zornes erpreßt hatte, brachte der jungem Anfängerin einen förmlichen Kultus entgegen. „Siehſt Du, mein Sohn,“ ſagte er zu Derſtal,„dies iſt die einzige Perſon, die uns zu rühren, zu bewegen vermag, ſelbſt wenn ſie nicht ſingt. Die ander erſtarren zu Holzpuppen, werden förm⸗ lich zu Eis, ſobald ſie ihre Arie vom Stapel gelaſſen oder den vor⸗ geſchriebenen Schrei ausgeſtoßen haben. Was noch weiter um ſie her vorgeht, intereſſtert ſie nicht mehr. Sie ſtecken ein blödes Lächeln auf und laſſen die Arme ſchlaff herabhängen, oder ſie umterhalten ſich mit ihren Kolleginnen, als wollten ſie ſagen: „Meine Aufgabe iſt zu Ende, ich habe auf der Bühne nichts mehr zu tun.“ Eva dagegen iſt die Heldin ſelbſt. Sie weint mit ihrem Geliebten, freut ſich mit ihrem Vater, jauchzt über einen errungenen Sieg, leidet buchſtäblich unter einer erlittenen Niederlage. Sie iſt vornehm, hinreißend, beſeelt, ſie lebt mit einem Wort! Was gäbe ich darum, könnte ich ſie Alce ſte oder Armida ſpielen ſehen, ſie dieſe göttliche Muſik ſingen hören, dieſe herrlichen Geſtalten eines unerreichten Genies durch ſie verkörpert wiſſen! Welch hehre fünſtleriſche Genugtuung wäre das für mich! Ich glaube, ich würde cus Freude Tränen vergießen.“ Es währte nicht lange, ſo erkannte Derſtal aus dieſen Dithy⸗ ramben Lavirons, daß das ganze Intereſſe, das ihm der Kritiker entgegenbrachte, auf die geheime Zärtlichleit zurückzuführen ſei, die dieſer für Eva Brillant hegte. Er verehrte eigentlich ſeine Ge⸗ liebte in ihm, und die beſcheidenen Schönheiten, die dieſer Ver⸗ ächter aller modernen Komponiſten in ſeiner, Derſtals, Myßik ent⸗ Heckte, entquollen der Kunſt der Sängerin, die ſie ihm zu Gehör . Seite) Seueral⸗Auzeiger. Mannheim, 8. Dezember. von heute auf morgen vereinbart und ins Werk geſeßt werden. Eine demonſtrativ haſtige Räumung lag auch nicht im Sinne des deutſchen Vorſchlages, der ja gerade von der Notwendigkeit einer internationalen Verſtändigung über die Räumung ſelbſt wie über ihre techniſche Verwirklichung ausgeht. Der Verfaſſer des oben erwähnten Aufſatzes ſcheint aller⸗ dings dieſe Notwendigkeit beſtreiten zu wollen. Er möchte die Frage nicht unbedingt verneinen, ob die deutſche Regierung nicht weiſer gehandelt hätte, einfach den bevorſtehenden Abzug unſerer Truppen zu notifizieren. Dieſer Weg wäre aber nicht gangbar geweſen. Denn die Anweſenheit und auch die Dislozierung der deutſchen Truppen in Tſchili beruht bis ins einzelne auf internationalen Vereinbarungen, von denen wir, wie dies in der Budgetkommiſſion des Reichstages wiederholt erklärt worden iſt, durch einen einſeitigen Akt nicht zurücktreten konnten. Balfours Gude. Das ſchon ſo lange bedenklich flackernde Lebenslicht des kon⸗ ſervativen Kabinetts Balfour iſt erloſchen, ein liberales Kabinett Campbell Bannerman an ſeine Stelle getreten. Das neue lüberale Miniſterium wird vorausſichtlich in einigen Tagen gebildet ſein. Die Auflöſung des Parlaments ſoll am 1. Ja⸗ nuar erfolgen, ſodaß die Neuwahlen bis Ende des Monats beendet und die neue Regierung imſtande ſein würde, annähernd um die gewöhnliche Zeit gegen Mitte Februar die neue Tagung zu eröffnen. Inzwiſchen iſt alle Welt mit der Kabinettsbildung in Anſpruch genommen, über die die verſchiedenſten Verſionen in Umlauf ſind. Zu den dem ſcheidenden Kabinetit gewidmeten Nachrufen läßt ſich zuſammenfaſſend bemerken, daß Herr Bal⸗ four von den eigenen Parteigenoſſen mit recht mattem Lob abgetan wird, von ſeinen Kollegen ſchneidet durchweg Lord Lansdowne am beſten ab. Ueber Sir Henry Campbell Bannerman, den Chef des künftigen liberalen Kabinetts, wird der„Irkf. Ztg. berichtet: Sir Henrh, der bereits im 70. Lebensjahre ſteht— er wurde am 7. September 18386 geboren— iſt, wie ſein Vorgänger Balfour, Schotte. Er gehört zu dem weitberzweigten Geſchlecht der Campbell. Seinen zweiten Namen nahm er von einem Bruder ſeiner Mutter an, den er beerbte. Bannerman gehört ſeit 1868 dem Parlament an und vertritt ſeit dieſer Zeit den ſchottiſchen Wahlkreis Stirling. Er kam nur allmählich in die höheren Aember hinein. 1882 wurde er Sekretär der Admiralität, und 1887 machte ihn Gladſtone zum iriſchen Chefſekretär, womit Bannerman den Rang eines Kabinetts⸗ miniſter beklam. In dem kurzlebigen Gladſtoneſchen Homerule⸗Ka⸗ binett von 1886 bekleidete Bannerman den Poſten des Kriegs⸗ miniſters. Das gleiche Amt halte er in dem letzten liberalen Mi⸗ niſterium inne, das vom 18. Auguſt 1892 bis zum 2. Juli 1895 dauerte und erſt von Gladſtone, dann von Lord Roſebery geleitet wurde. Seine Tätigkeit als Kriegsminiſter iſt angeſichts der im Burenkriege zutage tretenden Mängel des engliſchen Heerweſens oft ſcharf kritiſiert worden, indeſſen auch nicht ſchärfer als die ſeiner unioniſtiſchn Nachfolger Lansdowne, Brodrick und Arnold⸗Forſter. Im Unterhauſe führt Bannerman die Liberalen ſeit 1899; er iſt als Leader der Nachfolger des alten William Harcourt, der nach Glad⸗ ſtone eigentlich Premier hätte werden ſollen, aber von Roſebery aus⸗ geſtochen wurde. Sir Henrh iſt ein ſehr begüterter Mann. Das Prädikat„Sir“ vor ſeinem Namen kommt ihm zu, ſeit er Ritter des Großkreuzes des Bath⸗Ordens iſt; hingegen iſt er nicht Baronet. Der neue Premierminiſter iſt mit der Tochter eines Generals Bruce ver⸗ heiratet. Sein Vorgänger Balfour war bekanntlich Junggeſelle. Deutsches Reich. — Dem badiſchen Landtag wird das Budget für die Jahre 1906 und 1907, das nach Vernehmen der„Straßb. Poſt“ ſchon feſtgeſtellt iſt, ſofort nach der Präſidentenwahl und der Bildung der Abteilungen zugehen. Ob dies allerdings im laufen⸗ den Jahr noch möglich ſein wird, iſt zweifelhaft und hängt nament⸗ lich von der Zeitdauer ab, welche die Wahlprüfungen in Anſpruch nehmen. Es hat den Anſchein, als ob bei den vielen Unregelmäßigkeiten, die vorgekommen ſind, und bei der Debatte, welche die Zentrumsagitation, insbeſondere der bekannte„Wal d⸗ michel“, veranlaſſen werden, eine ganz erhebliche Zahl Sitzungen nuf dieſes Geſchäft verwendet werden müſſe. Mehr wie 9 bis höchſtens 10 Tage kann aber der Landtag dieſes Jahr nicht bei⸗ ſammen bleiben. — Wie die„Freibg. Zeitung“ meldet, hatte eine Deputation bvon vier Vorſtandsmitgliedern des Badiſchen Lehrer⸗ vereins bei Exz. Staatsminiſter Dr. Frhrn. von Duſch eine machgeſuchte Audienz, um eine Petition der Lehrer zu überreichen, die ſich mit der Fortbildung der Lehrer befaßt, alſo ändernd auf die Semeſtralarbeiten, auf das Staatsexamen, auf die bdachte. Nicht ohne Bitlerkeit mußte er wieber emmal konſtalferen, wie bieles er dieſer Frau, die ihn liebte, zu verdanken habe. Ev hegann an dem eigenen Werte zu zweifeln und fragte ſich, ob die wunderſame Wirkung, die bei Laviron zutage trat, nicht auch beim Publikum vorherrſchend ſei. So war es denn in Wirklichkeit ſie, die ſein Werk zu verſchönen und ihm durch die Macht ihrer Kunſt eine Bedeutung zu verleihen ſchien, die es in Wahrheit gar nicht beſaß? Er wollte„Erin“ von einer andern und nicht von Eva ſingen laſſen. Eiferſucht erfaßte ihn gegen die Freundin, die mit ſolcher Zärtlichkeit und Hingebung an der Vermehrung ſeines Ruhmes arbeitete. Doch alsbald errötete er ſelbſt ob ſeiner häß⸗ lichen Gedanken und auch die Vernunft hieß ihn die Eigenliebe der großen Künſtlerin ſchonen, der er ſo vieles dankte. Aber ſchon hatte ſeine Liebe zu ihr eine Einbuße erlitten, und während Eva nur an den Ruhm Derſtals dachte, begann dieſer die Ehren und Erfolge, die er ſeiner Genoſſin zu danken hatte, bereits drückend zu empfinden. (Gortſezung folgt.) HBuntes Feuflleton. — Heiteres aus dem Gerichtsſaal. Aus London wird dem Peſter Lloyd geſchrieben: Vor einigen Tagen fand in Nottingham eine Gerichtsverhandlung ſtatt, bei welcher ſich eine heitere Szene abſpielte. Während der Verhandlung wurde u. a. auch die Frage erörtert— es handelte ſich um die Klage wegen Nichteinhaltung einer Wette—, ob es möglich ſei, einen Zylinderhut vom Fußboden aufzuheben, ohne die Knie zu biegen, eine von Akrobaten und Turnern im geſelligen Zirkel häufig geübte„Kunſt“. Einer der Advokaten behauptete, es ſei dies bei einem Taſchentuch vicht möglich, und ließ zum Beweiſe deſſen ſein eigenes Taſchentuch fallen, das er trotz aller Mühe mit geſtreckten Beinen nicht aufzuheben ver⸗ mochte. Nun erklärte der Richter, er halte die Ausführung des gymnaftiſchen Verſuchs für möglich, und ließ gleichfalls ſein Taſchen⸗ tuch fallen, das er ſodann latſächlich auf die erwähnte kunſtvolle Art wieder in ſeinen Beſitz brachte. Der die Verteidigung führende amtlichen Konferenzen wirken will und auch die freizuſtellende Univerſitätsbildung einer Betrachtung unterzieht. Wie das genannte Blatt vernimmt, fand die Deputation bei dem Herrn Staatsminiſter, bei dem Direktor des Großh. Oberſchulrats, Herrn Geh. Rat Dr. Arnsperger und Herrn Geh. Hofrat Dr. Weygoldt freundlichſte und wohlwollende Aufnahme. — Am 9. Dez. tagt in Baden⸗Baden eine Konferenz der Oberbürgermeiſter des Landes. Im preußiſchen Abgeordnetenhauſe esc⸗ ſcheinen die Parteien zur Zeit in folgender Stärke: Konſerpative 141, Freikonſervative 63, Nationalliberale 76, Freiſinnige Ver⸗ einigung 8, Freiſinnige Volkspartei 23, Zentrum 95, Polen 13. Fraktionslos ſind 9 Abgeordnete. Erledigt ſind 5 Mandate. — Die Nationalliberalen und die Freiſinnigen werden in der Zweiten ſächſiſchen Kammer über die Vor⸗ gänge am Sonntag in Dresden und über die Stellung der Regierung zur Wahlrechtsreform nochmals Aufklärung ver⸗ langen. Der ſozialdemokratiſche Landtagsabgeordnete Goldſtein hat eine Interpellation eingebracht, in der die Regierung gefragt wird, welche Maßregeln ſie zu ergreifen gedenkt, um der Wiederkehr ſolcher gewalttätigen Handlungen vorzubeugen und ob ſie angeſichts der großen Empörung, wie ſie ſich in den ſpontanen Kundgebungen vieler Tauſenden gezeigt hat, an ihrer Auffaſſung über die Wahlrechtsreſorm feſthält? — Der König von Württemberg hat zum Jubiläum des Dragoner⸗Regiments König den Generalleutnant z. D. Grafen von Zeppelin, der durch ſeinen kühnen Erkundigungsritt im Anfang des deutſch⸗franzöſiſchen Krieges und neuerdings durch ſeine Luftſchiffberſuche bekannt iſt, den Charakter als General der Kavollerie berliehen. Nach der geſtrigen Parade fand in der Gewerbehalle für 8500 aktive und frühere Mannſchaften ein Feſtmahl ſtatt, dem auch der König, die Prinzen und die geſamte Generalität beiwohnten. Der König brachte darauf einen Trinkſpruch auf den Kaiſer aus. — Der württembergiſche Landtag wird erſt im neuen Jahre zuſammentreten, wahrſcheinlich am 9. Januar. Die Verzögerung erklärt ſich zum Teil aus der Unmöglichkeit, den Kommiſſionsbericht über das Wahlgeſetz ſo zeitig, wie zuerſt angenommen war, fertigzuſtellen. — Der Kommandant von S. M. S.„Thetis“ meldet unter dem 4. Dezember aus Dar es Salaam: Oberleutnant zur See, Paaſche, marſchiert nach Utete in Kitſchi, um mit Hilfe von 1000 Rutyileuten Getreide von Aufſtändiſchen zu ernten und wegzubringen. Oberleutnant zur See, Sommerfeld, hat einen Ueberfall aus⸗ geführt und ein aufſtändiſches Dorf zerſtört. Der Feind hat Tote, Verwundete und mehrere Gefangene verloren. Der Geſundheits⸗ zuſtand iſt befriedigend. — Ein Telegramm aus Windhuk meldet: Reiter Richard Lange, geboren in Carlshof, am 1. Dezember in der Kranken⸗ ſammelſtelle Waſſerfall am Typhus geſtorben. Reiter Karl Scholtyſſek, geboren in Beuthen,.⸗Schl., ſeit 22. Oktobee von der Abteilung v. Lettow am Chamaeisrevier vermißt. Nusland. * Oeſterrejch Ungarn. Der ungariſche Miniſterpräſident Baron Fejervary iſt Dienstag nachmittag wieder nach Wien gefahren und wird abermals vom König in Audienz empfangen werden. Daraus darf man, wie kürzlich ſchon ange⸗ deutet, ſchließen, daß tatſächlich ein Umſchwung in der ungariſchen Kriſe bevorſteht. — Die„Neue Freie Preſſe“ meldet: Zwölf Infan⸗ teriebataillone in Linz, Krakau und Olmütz, ſowie die in der Wiener Neuſtadt und Wels dislozierten Dragonerregimenter haben heute Nacht den Befehl erhalten, ſich zum Marſche nach Vöhmen bereit zu halten. Offiziell wird dieſer Befehl als eine notwendige Vorſichtsmaßregel angeſichts der in Prag und den nördlichen Teilen Böhmens herrſchenden Stimmung bezeichnet, welche Ruheſtörungen beſorgen laſſe. * Schweiz. Die Unterſuchung über die Genfer Bomben⸗ affäre hat bisher nach der„Frkft. Zig.“ folgendes ergeben: In der Wohnung, wo die Exploſton ſtattfand, wurden ſechs fertige Bomben in Form eines Apfels gefunden, weiter zahlreiche unbe⸗ kannte chemiſche Produkte in Flaſchen und Tüten. Der verhaftete Nihiliſt Bilit hatte dort eine Art Schule für Kenntnis der Spreng⸗ ſtoffe und Füllung von Bomben eingerichtet. Es fanden täglich Vorträge ſtatt, an denen zehn bis zwölf ruſſiſche Studenten teil⸗ nahmen. Nach den Ausſagen des Sachverſtändigen waren in der Wohnung der Rue Blanche genug Sprengſtoffe vorhanden, um das ganze Stadtviertel in die Luft zu ſprengen. »Dünemark. Der Ausſtand iſt in ſämtlichen Textil⸗ waren⸗Fabriken Dänemarks jetzt nach fünfmonatlicher Dauer durch Uebereinkommen beigelegt und die Arbeit iſt wieder auf⸗ genommen worden. Die Arbeiter haben Lohnerhöhung und eine geringe Verkürzung der Arbeitszeit erhalten. Japan. In Tokio iſt ein Hochſchulkonflikt ausgebrochen. Wegen einer ſtarken Meinungsverſchiedenheit zwi⸗ ſchen dem Unterrichtsminiſter ur kaiſerlichen Univerſität reichten acht Profeſſoren i ng ein. Man Anwalt ließ aber dieſe Beseisführung durch Se. gelten und behauptete, der Richter habe unter dem Talar die Knie gebogen.„Ew. Lordſchaft haben die Knie nicht gerade gehalten,“ rief der Advokal in geringſchätzigem Tone.„O ja,“ erwiderte eifrig der Richter und wiederholte das Kunſtſtück, indem er den Talar hochhob. Es war, wie ein Augenzeuge meldet, ein ungemein er⸗ friſchender Anblick, alle an dem Prozeſſe Beteiligten zu beobachten, die ihrerſeits der Ausführung des Experiments durch Se. Lordſchaft mit geſpannter Aufmerkſamkeit folgten. — Mark Twains 70. Geburtstag. Der berühmte amerikaniſche Humoriſt hat ſeinen 70. Geburtstag in voller geiſtiger und körper⸗ Iicher Friſche gefeiert. Den ganzen Tag über trafen von allen Ländern der Welt und von bekannten und unbekannten Verehvern ſeiner Muſe Glückwünſche in brieflicher und telegraphiſcher Form im Heime des Mr. Samuel Clemens(das iſt, wie man weiß, im bürgerlichen Leben der richtige Name Mark Twains) ein. Unter den Beſuchern, die ihre Glückwünſche mündlich darbrachten, befanden ſich nach amerikaniſcher Sitte natürlich auch einige Reporter mit zum Interview geſpitzten Bleiſtifte. Ihnen erklärte Mark Twains, er gehöre zu den Menſchen, die gern leben, und er hoffe, noch ein recht hohes Alter zu erreichen. Dieſem Wunſche werden ſich gewiß auch die deutſchen Freunde des Dichters gern anſchließen, und ſie werden mit Vergnügen ſein weiteres Bekenntnis hören, daß er noch nicht die geringſte Altersbeſchwerde verſpüre. Die einzige Kon⸗ zeſſion, die er ſeinen Jahren macht, iſt, wie er erklärt, ein größeres Maß von Ruhe, die er ſich gönnt, und darum ſchreibt er auch ſeine Arbeiten jetzt am liebſten— im Bett und noch lieber— gar nicht. — Für ihr Vuch geopfert hat ſich vor einigen Monaten, wie bereits berichtet wurde, eine junge Schullehrerin aus Lancaſhire, Edith Allonby. Sie beging Selbſtmord in der ausge⸗ ſprochenen Abſicht, durch dieſe Tat die Aufmerkſamkeit auf ein Buch zu lenken, das ſie geſchrieben hatte. Dieſes Buch iſt nun unter dem Titel„Die Erfüllung“ in London erſchienen, und es wird wohl allein als Denkmal einer merkwürdigen Verirrung und aufs höchſte ge⸗ ſteigerten Autoreneitelkeit der Nachwelt überliefert werden, denn irgend welchem künſtleriſchen oder auch nur bpſychologiſchen Werk Vordſchaf 1 77 7 W hält es für wahrſcheinlich, daß die mit dieſer Angelegenheit in Ver, bindung ſtehende Erregung um ſich greifen und die Stellung dez Kabinetts erſchüttern werde. Parlamentariſches. * Dem Reichstag ging der Geſetzentwurf zu, betreffend den Servistarif und die Klaſſeneinteilung der Orte. Da⸗ nach werden die Servisbeträge in der Servisklaſſes und 4 ab 1. April 1906 auf die Sätze der Servisklaſſe 2 erhö Di⸗ nächſte Reviſion des Servistarifs und der Klaſſeneinteilung ſoll mit Wirkung ab 1. April 1913 erfolgen. Dem Reichstag ging ferner zu der Geſetzentwurf, betreffend die Aenderung des Geſetzes über Naturalleiſtungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Danach ſoll künftig betragen die Vergütung für die Naturalverpflegung pro Mann und Tag für volle Tageskoſt mit Brot 1 Mk.(ohne Brot 85 Pfg.), für Mittagstoſt 52 Pfg.(ohne Brot 47 Pfg.), für Abendkoſt 29 bezw. 24 Pfg., für Morgenkoſt 19 bezw. 14 Pfg. Das Geſetz ſoll gleichzeitig mit der Reichsfinanzreform in Kraft treten. Maunheimer Induſtriebörſe. Die geſtrige Ausſtellung, welche mit dem Spezialtag für die Bau⸗ und Baumaberialienbranche verbunden war, wies, wie ſchon gemeldet, eine äußerſt rege Beteiligung auf. Wir führen in nach⸗ ſtehendem die hauptſächlichſten Firmen, velche ſich an der Aus⸗ ſtellung beteiligt, auf, mit Angabe der ausgeſtellten Fabrikatk. Die Fabrik chemiſcher Gravüre Luppe u. Heilbronner, Muün⸗ chen(Vertreter W. Kaufmann, Mannheim) war mit einer großen Anzahl ihrer vorzüglich ausgeführten Schilder für all Zwecke, Reklamegartikel, Plakate und Beſchläge für Möbel, Türen etc. vertreten.— Die Chemiſche Fabrik Hein r. Propfe, Mann⸗ heim und Binau a. Neckar, vertreten durch den Prokuriſten Herrn K. Th. Sauerbeck, brachte ihre chemiſchen Produkte für die feuerſicheren Anſtrich zur Ausſtellung.— Friedrich Lux G. m. b. H. in Ludwigshafen am Khein ſtellte den neuen unter Gebrauchsmuſterſchutz geſtellten einſchenkeligen Luxſchen Zugmeſſer für Dampfkeſſelfeuerungen aus.— Paul Blewonsky, Juß⸗ bodenfabrik, Stuttgart, zeigte ihre Spezialität, fugenloſe Juß⸗ Wand⸗ und Treppenbeläge.— Alois Berlinghoff, Zement⸗ und Terazzogeſchäft, Ludwigshafen⸗Mundenheim, war mit Ofen⸗ rohrfutter mit Roſette aus künſtlichem Stein, prismaförmig für Backſteinverband vertreten.— Die Firma Mees u. Nees, Aktien⸗ geſellſchaft für Beton⸗ und Eiſenbauten im Hoch⸗ und Tiefbau, Filiale Mannheim, war mit einer größeren Anzahl von Photogra⸗ phien der von ihr ausgeführten Arbeiten in Eiſenbeton vorteilhaft vertreten. Die Hofmöbelfabrik L. J. Peter, Mannheim, hatte ein beſonders ſchönes Arrangement ihres ronommierten Geſchäftes vorgeführt; wir ſahen da Holzarchitekturen für den inneren Aus⸗ bau von Villen etc. u. A. ein Dachkamin in reicher Ausſchmückung mit getragener Kaminkappe und Gaseinſatz für die Halle einer grö⸗ ßeren Villa beſtimmt, Türen und Türverkleidungen in eichen, in modernem Barock, reich ſtulptiert und eine reichgeſchnitzte Decken⸗ konſole für Holzplafond.— Ph. Wm. Braunsberg u. Sohn, Frankenthal, war mit roten Baumwolltuch⸗, gewebten Baumwoll⸗ gewebten Kamelhaar⸗ und Balata⸗iemen vertreten.— Zivil⸗In⸗ genfeur H. A. Gaertner, Bensheim, führte einen Aerogengas⸗ behälter mit Veleuchtung vor. Das Licht iſt ein ſehr helles und die Koſten für die Erzeugung des Gaſes ſehr minfmal.— Die bekannte Bau⸗ und Kunſtſchloſſerei Joſeph Neuſer, Mann⸗ heim, brachte eine ganze Kollektion ihrer künſtleriſch ausgeführten Arbeiten zur Ausſtellung, worunter beſonders die Kunſtſchmiede⸗ arbeiten allgemeinen Anklang fanden.— Lehmann u. Co, Mannheim, hatten Glas⸗ und Metallbuchſtaben, ſowie Firmen⸗ ſchilder ausgeſtellt.— J. G. Jahreiß u. Hönig, Helmbrechtz in Bahern, waren durch ihre Faſſadenfarben„Fixoleum“ vertreten, — Die Aktien⸗Geſellſchaft für Großfiltration und Apparatebau, Mannheim⸗Worms(Vertreter M. Cohnen⸗Knipper) durch ihre Apparate für Klärung, Enteiſenung und Filtration von Nutz⸗ und Trinkwaſſer, ſowie ihre Agga⸗Ver⸗ bundfilter für größere Waſſermengen.— Die Süddeutſche Baugeſellſchaft für Feuerungsanlagen und S ch o rſteinbau, Mannheim, hatte eine ſehr reichhaltige Ausſtellung ihrer Fabrikate arrangiert.— Der Garten⸗Archibekt Fr. Orahe, Mannheim, hatte eine Anzahl Pläne und Photo⸗ graphien verſchiedener von ihm angelegter Gärten⸗ und Park⸗An⸗ lagen ausgeſtellt.— Die Firma Ludwig Rüdinger ſen, Aglaſterhauſen,(Vertreter Carl Wotzta, I. 14, 9) zeigte ihre Fa⸗ brikate in Doppelfalzziegeln, Biberſchwänzen und Turmziegeln ete, — Die Dampfziegelei und Tonwerk Gochsheim, Hermann Jung, Gochsheim, war durch ihre Fabrikate in Hintermauerungs⸗ Faſſaden⸗, Radial⸗, Hohl⸗ und Deckenſteinen, Hourdis, Falzziegeln und Biberſchwänzen bertreten. Eine Spezialität des Werkes ſind die ſog. Strangfalzziegeln.— Max Mönkemöller, In⸗ genieur, Stuttgart, hatte Prof. Junkers Wand⸗ und Hänge⸗Gas⸗ Dadeöfen zur Ausſtellung gebracht, mit ihren neuen Schnellwaſſer⸗ beſitzt es nicht. Intereſſant aber als„Documenk humaff“ iſt der Brief. den Miß Allonby bor ihrem Selbſtmord ſchrieb und den wir in der Vorrede finden.„Wenn ich erſt einmal ſort bin,“ ſo ſchreibt ſie,„dann iſt der ſchwerſte Stein ſchon aus dem Wege geſchafft und mein Buch hat freie Bahn. Niemand kann dann denken, ich häkte mein Buch um eitler Hoffnungen willen geſchrieben, da ich während der gangen Zeit nur den Tod vor Augen hatte. Ich habe es nicht geſchrieben um Geldes willen; ich habe es nicht geſchrieben um der Unterhaltung willen, ſondern nur, um zu belehren und zu erleuchten »die Wenigen, die es verſtehen wollen. Exemplare ſollten an alle religiöſen Zeitſchriften geſandt werden; denn in dem Buch iſt der Weſensinhalt wahrer, reiner Religion“. Das Werk iſt auf den Rat eines bedeutenden engliſchen Geiſtlichen hin mit Auslaſſungen veröffentlicht worden; es macht einen zuſammenhang⸗ loſe und wirren Eindruck. So bleibt von der Lektüre nur ein tragiſches Mitgefühl mit dem jungen tätigen Weſen zurück, das ihr koſtbarſtes Gut, das eigene hoffnungsvolle Leben, dem nichtigen — des Ruhms und einer eingebildeten Begabung zum Opfer rachte. — Wenn man Aepfel ißt.. Ein niedliches Geſchichtchen, das dem Miniſtertaldirektor Althoff paſſierk ſein ſol, zirkuliert in den Couloirs des Reichstages. Danach hat Herr Alt⸗ koff auf der Heimfahrt von Berlin nach ſeinem Wohnort Groß⸗ Lichterfelde einen Apfel nach dem andern gegeſſen und durch den Eifer, den er bei dieſer Tätigkeit bezeigte, die Heiterkeit ſeines Gegenübers im Coups erregt. Als Althoff nun fragte, weshalb denn ſein Nachbar lache, wurde ihm die Antwort, er wundere ſich, daß der alte Herr ſo viel Aepfel eſſe, ob denn das geſund ſei? Alt⸗ hoff meinte, jedenfalls geſunder, als wenn Sie während der Fahrt Ihre Zeitung leſen. Nach einer Weile bat denn Althoff ſeinen Coupénachbarn, ihm doch zu ſagen, was in der Zeitung ſtehe, damit ber nicht auch ſich die Augen zu verderben brauche, und erhielt darauf die verblüffende Antwort, daß das für ihn wohl kaum von Intereſſe ſein dürfte, was es in der Politik Neues gebe. Na, ſagte ſein vis⸗a⸗vis, ein älterer Rechtsanwalt, für den Beſitzer eines Werderſchen Aeppelkahnes.— Tableau! Braubranche, namentlich Carbolineum und kieſelſaures Zinkoxid für einigen . =.rr 4 T P b. 7 e . Mannheim, 6. Dezember. General⸗Auzeiger. 3. Seite. krhitzern.— Die Generalbertretung E. Wotzka, Ziegeleitechniſches Bureau Straßburg i. E. brachte die automakiſchen Traus und Trocken⸗ und Transportanlagen Syſtem Sportwagen „Callies“ zur Vor⸗ führung.— Die Rheinpfälziſche Giſeninduſtrie, St. Iugbert,(Vertreter Eugen Fochtenberger) zeigte ihren Rüſthalter 2Stern“, welcher den Baugerüſten eine bedeutende Sicherheit gibt. — Die Stuttgarter Ventilatorenfabri?!„Tri⸗ umph“, Stegmeyer u. Co. war mit ihrem neuen Ventilator „Triumph“ vertreten, der ohne irgendwelche Kraftzuleitung ar⸗ beitet.— Die Firma„Reliefmalerei' G. m. b.., Magde⸗ burg, tritt mit einer Neuheit auf dem Gebiete der Dekoration hervor, welche einen ganz neuen Beruf für das Malerhandwerk bildet. Das Verfahren eignet ſich nicht nur für Innendekoration, ſondern, da die Maſſe vollſtändig wetterfeſt iſt, auch für das Aeußere von Gebäuden.— Herr Zivilingenieur O. Thraner, Mannheim(Vertreter der Rheiniſchen Chamotte⸗ und Dinaswerke, Köln und der Concordiahütte vorm. Gebr. Loofen,.⸗G., Engers hatte feuerfeſte Steine berſchiedener Art und Formen, Muffen, Teile von Regulierrohren etc. zur Ausſtellung gebrachtk.— Kie fer u. Streiber, Mannheim, waren mit ihren Erzeugniſſen in cheiniſchen Schwemmſteinen, Kaminrohrſteinen und Zubehör, ſowie Bimsſand und Bimskies vertreten.— Die Firma Vögtle u. Wachter, Böckſtraße 10, Mannheim, hatten einen eiſernen Ge⸗ püſtträger zur Ausſtellung gebracht.— Die Rheiniſche Pa⸗ piermanufaktur Hermann Krebs, Mannheim, war mit Filgpappen und Schrenzpapier vertreten.— Ingenjeur Karl Norgenſtern, Maſchinenfabrik und Kupferſchmiede, Stuttgart, ſmit einer Anzahl Zeichnungen von ihm ausgeführter Konſtruktionen in Waſſerreinigungsanlagen.— Müller 4. Gſſelborn, Lud⸗ kdigshafen, zeigten eine neue Erfindung auf dem Gebiete der Dach⸗ becketei, nämlich ein Ziegeldach mit Unterdach⸗Konſtruktion.— Eugen Liebrecht u. Co., Mannheim, woren mit ihrer ſelbſt⸗ lätigen Patent⸗Mulden⸗Feſtſtellung und Löſe⸗Vorrichtung, ver⸗ beſſerter Kuppelung und Stahlrollenlager vertreten.— Grün⸗ peig u. Hartmann, Korkſteinfabrik, Ludwigshafen, mit Korkſteinen für Wohnhaus und Kühlanlagen, ſowie Iſolierung von Rohren.— Adolf Stephan's Nach folger, Heidelberg⸗ Sinsheim, brackten gleichfalls eine Neubeit, nämlich eine pneu⸗ matiſche Anſtreichmaſchine mit Hand⸗ und Kompreſſorbetrieb. . Harraß G. m. b. H. Koptoxil⸗Fabrik, Böhlen in Thür. Generalvertreter Architekt G. Hartmann, Mannheim), führte das Koptoxil in ſeinen verſchiedenen Anwendungsarten, namentlich E Decken, Paneel⸗ und Türenanlagen vor.— Die Firma J. A. ropf u. Söhne, Erfurt, führte uns die Tropf'ſchen Schorn⸗ 25 und Ventilationsaufſätze vor, welche ſich durch große Dreh⸗ Harkeit auszeichnen. J. J. Ziegler, Wildberg, war mit ſeinem Bacula⸗Gewebe vertreten, welches dem Verputzmörtel erſt ſeinen innigen Zuſammenhang und höchſte Feſtigkeit gibt.— Die ganze Ausſtellung war diesmal ſo reichhaltig beſchickt, wie bis jetzt noch bei keinem Börſentage; ſie zeigte aber auch, daß der Gedanke der Errichtung einer Induſtriebörſe am hieſigen Platze auf frucht⸗ baren Boden gefallen iſt. Mögen ſich dieſe Zuſammenkünfte der Induſtriellen immer mehr ausdehnen, zum Beſten des Gewerbes und damit auch zum Nutzen unſerer Vaterſtadt.— Wie wir hören, ſoll die nächſte Börſe als Spezialtrefftag für die gelten. A. Aus Stadt und Land. Mannheim 6. Dezember. *Auf das Glückwunſchtelegramm, welches an die Frau Groß⸗ herzogin am letzten Geburtstag bom Vorſtand des Vereins zur Hebung des Dienſtbotenweſens abgeſandt wurde, iſt an Stadtpfarrer Ahles folgende Antwort eingelaufen:„Mit beſon⸗ derer Freude und Dankbarkeit habe ich die freundlichen Glück⸗ und Segenswünſche entgegengenommen, welche der Verein zur Hebung des Dienſtbotenweſens in Mannheim mir aus ſeiner 71. Jahresver⸗ ſammfung zum Geburtstag dargebracht hat. Der Verein weiß ſelbſt, wie hoch ich meine langjährigen Beziehungen zu ihm, welche für mich fün die älteſten im Lande ſind und ſeine unermüdliche und erſprieß⸗ liche Tätigkeit, welche vorbildlich gewirkt hat, zu ſchätzen weiß. In bieſer Empfindung danke ich dem Verein auf das herzlichſte für ſein eues Gedenken und ſende ihm meine aufrichtigſten Wünſche für ſeine fernere Tätigkeit, die unter Gottes Segen für das Familien⸗ leben Gutes ſtiften und Bleibendes wirken möge. Großher⸗ dogin“. Eigenartige falſche 50⸗Pfennigſtücke ſind in der Gegend von Düſſeldorf im Umlauf. Sie beſtehen aus Glas mit einem Ueberzug 25 Aluminium und ſind nicht leicht von den echten zu unter⸗ iden. Von der Straßenbahn. Die Anſchlußarbeiten der neu erbauten Strecke Rheintor⸗Rheinbrücke an der Rheinbrückenauffahrt ſind beendet. Am Samstag voriger Woche wurde bereits mit den Arbeiten zur Fortführung der Lindenhoflinie zur neuen Villenkokonie in der Meerfeldſtraße begonnen. Die Erweiterung unſeres Straßenbahnnetzes nimmt daher einen rüſtigen Fortgang. Die erſte üffentliche Verſammlung des national⸗ſozialen Bereins Mannheim in dieſem Winter findet Samstag, den 9. Dez., kbends 8¼ Uhr, in dem Saal der Bäckerinnung, S 6, 40, ſtatt. Herr Rechtsanwalt Dr. Oskar Netter(Karlsruhe) wird über Frauenſtimmrecht“ ſprechen. Nach dem Vortrage findet freie Diskuſſion ſtatt. Federmann iſt herzlichſt eingeladen. Die Handwerkskammer Mannheim hält am Donnerstag, den 7. Dezember, vormittags 10 Uhr, im Sitzungsſaal der Kammer, ., 5, eine Vollverſammlung mit folgender Tagesordnung Ab: 1. Tätigkeitsbericht des Vorſtandes. 2. Bericht über folgende Tagungen: a) den 6. Deutſchen Handwerks⸗ und Gewerbekammertag u Köln; d) die Konferenz der badiſchen Kammern in Karlsruhe. . Aufſteuung der Vorſchlagsliſte für die Neubeſetzung der Meiſter⸗ brüfungskommiſſion. 4. Anträge und Eingaben. 5. Verſchiedenes. “Kirchlich⸗poſitive Vereinigung. Am heutigen Abend findet in den vorderen Lokalitäten des Gvang. Hoſpiges, U 3, 28, eine geſellige Zuſammenkunft der Mitglieder und Freunde der kirchlich⸗poſitiven Vereinigung ſtatt, worauf wird hiermit auch 05 Stelle verweiſen. Die Einführung von Gäſten iſt er⸗ cht. Ortsgruppe Manunheim der Deutſchen Geſellſchaft zur Be⸗ Umpfung der Geſchlechtskrankheiten. Auf die heute abend 940 Uhr im Kaſinoſaal ſtattfindende öffentliche Verſamm lung, in welcher Herr Dr. Willh Hellpach aus Karlsruhe über das intereſſante und bedeutungsvolle Thema:„Modernes Genußleben und veneriſche Gefahr“ ſprechen wird, ſei nochmals beſonders hin⸗ ewieſen. Gäſte— Damen wie Herren— ſind bei freiem Ein⸗ tt beſtens willkommen. 5 Das amtliche Ortsverzeichnis des Königreichs Württemberg . neu herausgegeben werden. Dieſes wird zum Selbſtkoſten⸗ zeiſe auch an das Publikum abgegeben. Beſtellungen darauf ennen bis ſpäteſtens Mitte dieſes Monats beim Poſtamt 1 hier ſchriftlich gemacht werden. Herr Eduard Fueſers, Inhaber der bekannten Kaffee⸗Firma — Fueſers⸗Dülken, die auch hier eine Zweigniederlaſſung unter⸗ zum Mitgliede der Handelskammer.⸗Gladbach ge⸗ Volkszählungsergebniſſe. In Frankfurt a. M. wurden 88 985 Veeen gesählt 55 288 989 am 1. Dezember 1900. Die Zunahme innerhalb 5 Jahren beträgt alſo 16.6 Prozent. Skutt⸗ gart hat 246 988 Einwohner, Schwetzingen 6950(6582), Gernsbach anſehnliche Feſtverſammlung, worunter die Vorſtandsmitglieder 2742(2679), Breiſach 3597( 60), Schopfheim 3827(3545), Wiesloch 4362(3815), Walldorf b. Wiesloch 3895, Wertheim 3824(. 154), Ueberlingen 4367, Radolfzell 5190(4159), Singen 5714(3902), Furtwangen 5242(5000), Ettlingen 8676( 7,5 Proz.), Donau⸗ eſchingen 4040(3761), St. Georgen 3980(3513), Markdorf 204g, Villingen 9562(7838), Stockach 2481(2316), Waibſtabt 1941(1956), Adelsheim 1478(1428), Waldshut 8812, Emmendingen 7511(6219), Sandhauſen 8548(. 358), Ketſch 2840(+ 291), Schifferſtadt 7508 (+ 1433), Wachenheim 2220(2275), Leipzig 502 605. Vorläuſiges Erg bnis der Volks ählung vom 1. Dezember 1905. D Einwohnerzahl 19051, 38 Zunahme Stadtteil 88 männl. weibl. zuf. 3Sabſolut% Oberſtadt 5872 7507 18879 15069.—1690—11½2 Unterſtadt 20133 19600 39733 40830—1097—277 Oeſtl. Stadterweiterung 3174 4415 7589 42860 3303 77,1 Schwetzingerſtadt 11899 11407 23306 18137 5169 28,5 Lindenhof 6841 6626 13467 101200 3347 33,1 Jungbuſch 4882 4904 9786 9184] 602 6, Mühlau 733 782 1515 1065 450 42,2 Neckarſtadt 15372 13706 29078 20603] 8475 41½1 Schiffe 6750 239 914 7860 128 16,% Alt⸗Mannheim 69581 691860188767 120080 18687 15,6 Käferthal 2220 2274 4494 40100 484 12,0 Waldhof 3545 3144 6689 5858] 836 14,3 Neckarau 6400 62.7 12657 111880 1469, 13,1 Neu⸗Mannheim 12165/ 11675/ 23840 21051] 2789 138,2 Zuſammen: 81746 80861162607141181] 214760 15,½2 Das endgültige Ergebnis wird dem vorläufigen gegen⸗ über nach früheren Erfahrungen noch eine Erhöhung um etwa 700 Seelen bringen. Mannheim iſt im letzten Jahrfünft prozen⸗ tual nur halb ſo ſtark gewachſen, als zwiſchen 1895 und 1900, aber anſcheinend wiederum raſcher, als die meiſten anderen Großſtädte. Das Ergebnis der Zählung deckt ſich übrigens faſt genau mit der Fortſchreibung des ſtatiſtiſchen Amtes. Polizeibericht vom 6. Dezember. Ein Brand entſtand geſtern abend in dem Anbeſen der Firma Kopp u. Co. im Induſtriehafen hier dadurch, daß zum Trocknen aufgehängte Säcke Feuer fingen. Die alsbald alarmierte Verufsfeuerwehr konnte in kurzer Zeit des Feuers Herr werden. Der entſtandene Fahrnisſchaden iſt unbedeutend. Unmenſchlich roh mißhandelte der von ſeiner Ehefrau getrennt und mit einer ledigen Fabrikarbeiterin zuſammenlebende 35 Jahre alte Taglöhner Alois von Zunsweier, Amts 1 80 Offenburg, ſein außereheliches, 1½ Jahre altes Töchterchen, indem er dasſelbe in der Nacht vom./8. ds. Mts. in angetrunkenem Zu⸗ ſtande in ſeiner Wohnung Mittelſtraße 67 aus dem Bette riß, ſchlug und dann mehrmals ſo auf den Boden warf, daß es nach wenigen Stunden den Geiſt aufgab. Nach dem Sektionsbefund erlitt das Kind einen Schädelbruch und 3 Ripßenbrüche. Der Täter iſt verhaftet. Aufgefundenes Fahrrad. Im Hofraum G 7, 23 wurde am 23. v. Mts. ein Viktoria⸗Fahrrad ohne Polizeinummec, Fabrik⸗Nr. 109 552, mit einem Paar Gamaſchen aufgefunden. Rad und Gamaſchen dürften geſtohlen ſein. Der rechtmäßige Eigen⸗ tümer wolle ſich bei der Kriminalpolizei melden. Verhaftet wurden 21 Perſonen, darunter ein berhei⸗ rateter Maurermeiſter von hier wegen Erpreſſung. Aus dem Grossherzogſum. Ladenburg, 4. Dez. Eine ſchöne, durch ihre Sel⸗ tenheit beſonders erhebende Feier ging am geſtrigen Geburks⸗ feſte unſerer in Ehrfurcht geliebten Landesmutter im reich⸗ geſchmückten Rathausſaale der Nachbargemeinde Neckar⸗ hauſen vor ſich, nämlich die Dekorierung eines treuen weib⸗ lichen Dienſtboten, der Margarethe Schreckenberger, die nun ſchon 55 Jahre zur größten Zufriedenheit ihrer Arbeitgeber in der Familie des Herrn Bürgermeiſters Laumann dient. Eine des Frauenvereins Ladenburg, füllte den Saal. Nach der Be⸗ grüßung durch Herrn Bürgermeiſter Laumann folgte die gemütvolle Anſprache des Ortsgeiſtlichen der ev. Kirchengemeinde Ladenburg⸗Neckarhauſen, Herrn Stadtpfarrer Engelhardt, der mit einem freudig aufgenommenen Hoch auf die hohe Landes⸗ fürſtin ſchloß. Sodann brachte die Präſidentin des Frauen⸗ vereins Ladenburg, Frau Hauptmann Petermann, die Ver⸗ leihungsurkunde zur Verleſung, worauf ſie mit zu Herzen gehenden Worten der tiefgerührten Jubilarin das prachtvolle Ehrenzeichen überreichte und anlegte. Margarethe Schrecken⸗ berger, die mit 17 Jahren in ihren Dienſt krat, den ſie heute noch in treuer Gewiſſenhaftigkeit bekleidet, erhielt von der Groß⸗ herzogin Luiſe die höchſte Auszeichnung, das goldene Ehrenkreuz mit Kranz. Wir wünſchen der rüſtigen, arbeitsfrohen Jubi⸗ larin, daß ſie noch viele Jahre in friſcher Geſundheit das Ehren⸗ zeichen fürſtlicher Huld kragen darf und möchten die Hoffnung ausſprechen, daß dieſe allerhöchſte Anerkennung zahlreichen an⸗ deren Arbeitnehmenden ein Sporn ſei zum feſten Ausharren in ihren Dienſtverhältniſſen. Kleine Mitteilungen aus Baden. Hermann Oſthoff von Heidelberg, ein junger, talentvoller Künſtler, der, wie mitgeteilt, kürzlich bei einer Treibjagd durch einen un⸗ glücklichen Schuß im Geſicht verletzt wurde, hat die Sehkraft auf einem Auge eingebüßt.— Ein 8jähriger Knabe, der ſich von einem im Gange befindlichen Fuhrwerk eine Zuckerrübe herabholen wollte, geriet in Kirchheim unter die Räder und erlitt ſo ſtarke Ver⸗ letzungen, daß an ſeinem Aufkommen gezweifelt wird.— In Neckargemünd ſind die Milchlieferanten dahin überein⸗ gekommen, bei 20 M. Konventionalſtrafe die Milch nicht unter 20 Pfennig zu verkaufen. Darauf haben die Abnehmer beſchloſſen, Milch von auswärts zu beziehen.— Für die neue Garniſonsſtadt Mäüllheim enthält der dem Reichstag zugegangene Reichsetal für 1906 folgende Poſitionen: 1. Neubau und Ausſtattungs⸗ ergänzung einer Kaſerne nebſt Zubehör für ein Bataillon Infan⸗ terie, ſowie Neubau und Ausſtattung einer Garniſonswaſchanſtalt in Müllheim, 3. Rate 550 000 M. 2. Bereitſtellung vorläufiger Unterkunft einſchließkich Nebenanlagen für zwei Kompagnien, ſo⸗ wie Neubau und Ausſtattung einer Kaſerne nebſt Zubehör für ein Bataillon Fußartillerie in Müllheim, 8. Rate 300 000 M.— In Offenburg tagte eine Verſammlung, um über die Zukunft des Vorſchußbereins Kappelrodeck zu beraten. Nach drei⸗ ſtündiger Beratung war man darüber einig, daß die Erhaltung des Vereins, die ja allerdings vonſeiten der Mitglieder große Opfer gefordert, möglich ſei und für Kappelrodeck und Bezirk im Ver⸗ hältnis zu einem Konkurſe jedenfalls das weitaus kleinere Uebel nach Gebühr gewürdigt. neim Bruder, verhaftele wurde wieder auf freien Fuß geſetzt. Pfalz, Heſſen und Umgebung. y Frankenthal, 6. Dez.(Tel.) Wie die„Frankeuch Btg. meldet, brach in der vergangenen Nacht in einer Abteilunz der Schnellpreſſenfabrik Albert u. Co. Feuer gus. Der Brand blieb auf dieſe Abteilung beſchränkt. Der Schaden iſt beträchtlich, doch durch Verſicherung gedeckt. Der Betrieh day Fabrik erleidet keine Störung. Die Brandurſache iſt unbekannt⸗ Neuſtadt a.., 4. Dez. Der Verband der pfäl⸗ ziſchen Grund⸗ und Hausbeſitzervereine ſtand vor ſeiner Auflöſung. Es nahm deshalb Herr Regierungsbaumeiſter Lipps⸗Ludwigshafen die Angelegenheit in die Hand. Nach einer eingehenden Beſprechung mit dem Verbandsvorſitzenden, Herrn A. Hoffmann⸗Mannheim, dem Landesverbandsvorſitzenden für Baden, entwarf Herr Lipps für den pfälziſchen Verband neue Satzungen und legte dabei die Satzungen des badiſchen Verbandes zu Grunde. In einem, am vergangenen Sonntage hier abgehaltenen außerordentlichen Verbandstag, dem auch der Vorſitzende des bad. Verbandes, Herr A. Hoffmann und der Vorſitzende des Mün⸗ chener Vereins, Herr J. Humar, anwohnten, wurden die vorge⸗ legten Satzungen genehmigt und Herr Lip ps einſtimmig zum erſten Vorſitzenden despfälziſchen Verbandes gewählt. Wir geben der Hoffnung Raum, daß unter der energiſchen Leitung des Herrn Lipps der pfälziſche Verband nicht nur einer ſchönen Zukunft entgegengeht, ſondern daß ſich ihm auch die noch außen ſtehenden Vereine anſchließen. Seitens des Herrn Zentralverbandsdirektors Hartwig⸗Dresden lief ein Glückwunſch⸗Telegramm ein, das freu⸗ dige Aufnahme fand und ſofort telegraphiſch verdankt wurde. Chealer, Runſt und(Oifſenſchalt. Großh. Bad. Bof⸗ und Nationaltheater in Maunheim. Neu einſtudiert: Die luſtigen Weiber von Windſor⸗ Die geſtrige hundertſte Wiedergabe von Nicolai's reigvollen Oper„Die luſtigen Weiber von Windſor“ an unſrer Hofbühne ge⸗ ſtaltete ſich zu einer Jubiläumsaufführung in des Wortes ſchönſter Bedeutung. Nicolai, der dieſes friſchempfundene Werk im 89. Lebensjahre, bekanntlich ſeinem Todesjahre, ſchuf, knüpft damit ſehr erfolgreich an den Entwicklungsfaden der komiſchen Oper an, wo ihn Mozart verlaſſen hatte. Viele Stellen, wie gleich das hübſche Auf⸗ trittsduett in D⸗dur, erinnern in dem Feſthalten des ſcherzenden Tones der Muſik, in der melodiſchen und rhythmiſchen Mannigfaltig⸗ keit, der geſchickten Behandlung der Singſtimmen und der leicht⸗ flüſſigen, lebhaften Inſtrumentierung unmittelbar an Nicolais großes Vorbild, Mozart. Der frühe Tod verhinderte leider die Ent⸗ faltung ſeines Genius. Das nicht allzureiche Gebiet der komiſchen Ober wäre ſonſt ohne Zweifel noch um einige herrliche Werke be⸗ reichert worden. Im ganzen hat Nicolai fünf Opern geſchrieben, von denen„il Templario“, 1840 komponiert, ebenfalls ziemlich be⸗ kannt wurde. Am glücklichſten war der Komponiſt jedoch mit der geſtern ge⸗ hörten Oper, die ſich nun über ein halbes Jahrhundert auf der Bühne erhalten hat und ſich noch heute in ihrer blühenden, anmutigen Melodik und klaren Charakteriſtit mit Recht einer allgemeinen Wert⸗ ſchätzung erfreut. Die Ouverture iſt ſeit langer Zeit ein allgemein beliebtes Konzertſtück. Meiſterhaft iſt das Schlußenſemble des erſten Aktes aufgebaut, das ſich trotz ſeiner wirkſamen Steigerungen, doch immer im Rahmen der leichten Oper hält. Von den übrigen herr⸗ lichen Stellen des Werkes ſei nur an die von anmutiger Melodik und poetiſcher Erfindung zeugende E⸗dur⸗Romanze Fentons im zweiten und an die zauberhafte Muſik beim Mondaufgang(dritter Akt) er⸗ innert. Die Oper, welche am 9. März 1849 in Berlin ihre Urauf⸗ führung erlebte, wurde am 18. Januar 1852 erſtmals in Mann⸗ heim gegeben. Die Rolle des Sir John Falſtaff hatte von der erſten Aufführung an bis zu ſeinem Tode im Jahre 1887 der uns Mann⸗ heimern unvergeßliche Herr Ditt inne, während die Koloratur⸗ ſopranpartie der Frau Fluth einige Male illuſtren Gäſten wie Frl. Lilli Lehmann(1884), Frau Wedekind(1891) Ge⸗ legenheit gab, ihre Geſangskunſt in glänzendem Lichte leuchten zu laſſen. Geſtern erſchien Frau Erika Wedekind nun abermals in dieſer Rolle und entzückte aufs neue durch ihre exzellente Geſangs⸗ kunſt. Die Dame ſteht nun ſchon im 38. Lebensjahre und noch immer erſtrahlt ihr Organ in unverminderter Friſche. Das iſt eben geſangliche Schulung, die dies Organ leiſtungsfähig erhält, während ſo viele Sänger und Sängerinnen unſerer Zeit ſchon nach wenigen Jahren ſtimmliſch nicht mehr für voll zu nehmen find. Frau Wede⸗ kind, die ſich hier letztmals als„Roſine“ im„Barbier von Sevilla“ hören ließ, machte geſtern auch äußerlich noch einen weit günſtigeren Eindruck wie im vergangenen Jahre. In der glücklich gewählten Maske ſah der Gaſt allerliebſt aus. Die Stimme ſpricht in allen Lagen und Stärkegraden gleich gut an. In dem Auftrittslied konnte man die birtuoſe Kehl⸗ und Zungenfertigkeit und ihr reizendes mezza voce bewundern. In der As⸗dur⸗Arie waren die Koloraturen glockenrein und die Triller von ſeltener Schönheit. Die dynamiſchen Nuancen erſchienen aufs feinſte herausgearbeitet. Auch in dem As⸗dur⸗Duett vor dem zweiten Finale ſang die Künſtlerin ungemein ſicher und ausdrucksvoll, und in den Enſembleſätzen drang die Stimme ſieghaft durch. Dabei wurde die glänzende Geſangskunſt durch ein feinpointiertes Spiel aufs glücklichſte unterſtützt. Frau Wedekind wußte die liebenswürdige. luſtige, aber auch kokette und mutwillig ausgelaſſene junge Frau ausgezeichnet zu berkörpern. So erſchien der reichlich geſpendete Beifall, dem auch die Blumenſpenden nicht fehlten, wohlverdient. 5 Neben dem beliebten Gaſte behaupteten ſich auch unſere ein⸗ heimiſchen Sängermnen und Sänger in allen Ehren. Fräulein Schoene, die nun an Fräul. Fladnitzers Stelle die Partie der Jungfer Anna übernommen hat, zeigte in der Wiedergabe der großen E⸗dur⸗Arie im dritten Akte abermals ihre glänzenden, ge⸗ ſanglichen Vorzüge, die wir ſtets on der Künſtlerin ſchätzten. Dar⸗ ſtelleriſch dürfte ſie vielleicht neben der gefühlvollen, die heitere Seite der Jungfer Anna mehr hervorkehren. Nicht beſonders günſtig dis⸗ poniert erſchien Frl. Kofler, die geſtern namentlich im erſten Akte Neigung zum Verzögern der Tempi zeigte. Herr Vogel⸗ ſtrom ſang ſeine omanze recht klangſchön, vergaß aber dabei das Spiel auf der Laute zu markieren. Der krinkfeſte, feucht⸗fröhliche Falſtaff des Herrn Marx iſt bekannt und wurde auch geſtern ge⸗ würdigt. Ebenſo wußte Herr Kromer den heftigen, eiferfüchtigen Fluth, Herr Voiſin den Reich, Herr Sic der den verliebten, 22jähr. Franz Ganter von Unadingen⸗ ſüßlichen Junker Spärlich und Herr Banderſtetten die Kari⸗ latur des prahleriſchen Dr. Cajus beſtens wiederzugeben. Eine vor⸗ zügliche Leiſtung bot das Hoftheaterorcheſter unter Hofkapellmeiſter“ Kählers feinſinniger Leitung. flüſſig wiedergeben, und die Begleitung erſchien aufs beſte abge⸗ dämpft. Auch die Chöre klangen rein und das Gallet war gut ein⸗ ſtudiert. Die Szenerie wies einige Verbeſſerungen auf und damit Die hübſche Mufik wurde leicht⸗ haben wir auch die Verdienſte des Herrn Regiſſeurs Gebrath ek. Großh. Hof⸗ und Nationaltheater“ Die Intendanz teilt mit: Wegen Erkrankung des Fräulein Linkenbach wird in der heutigen Vorſtellung„Rigoletto“, Fräulein Gertrude CTareni vom Stadt⸗ ſei,— Der am 8. Oktober wegen Mordverdachts, begangen an ſei⸗ theater in Mains die Partie der„Gilda“ ſingen. Seüte. General⸗Anzeiger. Mannheim, 6. Dezember. Hochſchulnachrichten. Dem„Staatsanzeiger“ zufolge hat das ktbürttembergiſche Kultusminiſterium angeordnet, daß reichsange⸗ hörige weibliche Perſonen unter den gleichen Bedingungen und in der gleichen Weiſe wie m iche Perſonen an der Tech⸗ miſchen Hochſchule in Stuttgart als ordentliche Studierende aufgenommen werden.— In der rechts⸗ und ſtaatswiſſenſchaft⸗ lchert Fakultät der Univerſität Freiburg i. B. habilitierte ſich Or. jur. Fritz Schulz aus Bunzlau, bisher Referendar in Bres⸗ au, als Privatdozent für römiſches und bürgerliches Recht. „Am Vorabend“ verboten. Am Sountag mitktag ſollte im Hamburger Karl⸗Schultze⸗Theater Leo Kampfs Drama„Am Vor⸗ ubend“ zu Gunſten der ruſſiſchen Juden aufgeführt werden, ein Stück, das in das Milieu der ruſſiſchen Revolutionare am Vorabend der Revolution einführt. Dieſe Aufführung wurde polizeilich ber⸗ boten aufgrund des§ 19 des Geſetzes betreffend das Verhältnis der Verwaltung zur Rechtspflege vom 28. April 1879. Bisler hatte man angenommen, daß es in Hamburg keine Zenſur gebe. Gräfin Prokeſch⸗Oſten ſchwer erkrankt. Wie man aus Gmunden meldet, iſt dort Gräfin Prokeſch⸗Oſten(Friederike Goßmann) an emnem Nervenleiden ſchwer erkrankt. Salsburger Stadttheater. Man meldet aus Salzburg vom 4. ds.: In der heutigen Gemeinderatsſitzung wurde dem Direktor Franz Müller vom St. Pöltener Stadttheater die Direktion auf drei Jahre übertragen und 10 000 Kronen Jahresſubbention aus⸗ geworfen. Vermiſchtes. — Ein Bahnhofsunglück in London. Ein großes Unglück ereignete ſich geſtern Nachmittag 3½ Uhr in dem Londoner Bahnhof Charing Croß, wo das ſübliche Ende des 50 Meter breiten eiſernen Daches der großen ein⸗ ſchiffigen Bahnhofshalle, das repariert wurde, plötz⸗ lich einſtürzte. Zehn Perſonen ſollen getötet und 50 verwundet ſein. Die Häuſer in der Nachbarſchaft erſchütterten in ihren Fundamenten. Der Bahnhof hat vier Gltiſe mit einer Fahrſtraße dazwiſchen. Der Verkehr auf dem Bahnhof iſt immer ſehr rege. Zum Glück hatte der Expreßzug vom Kontinente 5 Minuten Verſpätung und blieb dadurch außerhalb der Bahn⸗ hofshalle. Die vorderen Wagen der in der Bahnhofshalle ſtehenden Züge wurden von ſchweren Eiſenſtücken ganz zerſchmet⸗ tert, doch glaubt man, daß keine Paſſagiere darin waren. Auf dem Dache der Halle waren als das Unglück geſchah, etwa 25 Arbeiter beſchäftigt. Auch waren verſchiedene hölzerne Hütten oben auf dem Dache, in denen die Arbeiter Werkzeuge und Material aufbewahrten. Eine dieſer Hütten fiel herab in einen keinen Hof in der Villiers Street und zerſchmetterte dort zwei Droſchken und tötete zwei Pferde. Im dicht neben dem Bahnhof gelegenen Avenue Theater, das gerade neu ausgebaut wird, waren über 50 Arbeiter tätig, während die Architekten und Direktoren zufällig auch im Theater eine Konferenz hielten. Die weſtliche Seitenwand der Bahnhofshalle fiel in den Zuſchau⸗ erraum hinein und richteten großen Schaden an, eiſerne Stücke des Daches der Bahnhofshalle durchſchlugen das Dach des Theaters. Einer ſpäteren Meldung der„Frkf. Zig.“ wurde hier ein Theaterarbeiter getötet, acht Arbejter ſchwer verletzt und 14 Perſonen leicht verletzt. 5 —— Dez. Die Landesverſammlung der jfung⸗ Vereine Badens wird für den 10. und nach Pforzheim einberufen. * Mannheim, 6. liberalen 11. März Leixte Pachrſchten und Telegramme. Der Setzerſtreik in Budapeſt. * Budapeſt, 6. Dez. Geſtern abend zog ein Trupp von ungefähr 1000 ſozialiſtiſchen Setzern vor die Redaktion des hieſigen Organs der Koſſuthpartei, wurde aber von einem Kordon berittener Poliziſten aufgehalten und zerſtreut. Drei Demon⸗ ſtranten wurden verwundet. Starke Poligeiabteilungen bewachen die Redaktion der Koalitionsblätter. * Pudapeſt, 5. Dez. Der leitende Ausſchuß der Koalition beſchloß ein Manifeſt andie Nation, in welchem die Kaalition die Regierung beſchuldigt, die Setzer der oppoſitionellen Blätter durch ihre Agenten zum Streik bewogen zu haben, um die regierungs⸗ feindliche Preſſe dadurch zu terroriſieren, und daß ſie der Anarchie Vorſchub leiſte. Der leitende Ausſchuß erklärt ſich mit der ange⸗ grüffenen Preſſe ſolidariſch und fordert die Nation auf, an der nationalen Gruppe feſtzuhalten und den Regierungsblättern jede Unterſtützung zu entziehen. Ferner wurde beſchloſſen, die auslän⸗ diſche Preſſe in dieſem Sinne zu verſtändigen. Trennung von Kirche und Staat in Fraukreich. * Paris, 6. Dez. Der Senat nahm in ſeinex geſtrigen Sitzung ſämtliche noch unerledigten Artikel der Vorlage betr. die Trennung der Kirche vom Staate an, die durch die Kammer bereits zur Annahme gelangt war. Die Abſtimmung über die Vorlage im gangen erfolgt heute. Der Kabinettswechſel in England. * London, 5. Dez. CTampbell Bannerman teilte dem Könige mit, daß es ihm nicht möglich ſei, die Liſte der neuen Miniſter vovr Montag zu unterbreiten.(Vgl. Politiſche Ueberſicht.) Serbiſche Anleihe. »Belgrad, 5. Dez. Heute iſt der Entwurf des Anleihe⸗ gefetzes veröffentlicht worden. In dem Entwurf, der 17 Artikel ent⸗ hält, wird die Regierung ermächtigt, zum Zwecke der Neubewaff⸗ nung der Armee und des Baues neuer Eiſenbahnlinien eine Anleihe im Nominalbetrage von 70 Millionen Dinars(1 Dinar 0,80.) zum Mindeſtkurs von 84% und höchſtens 2 Proz. Gmiſ⸗ ſionskoſten und 1½ Prog. Jouiſſance abzuſchließen. Der Zinsfuß graphiſch, daß die Reſolution des Moskauer S mſtwokongreſſes den 65, Luduig Köpler 85 Uhren, Gold- u. Silberwaren jeder Art — Führe nur gute und bewährte Fabrikate. Gelegenheitskauf in goldenen Herrenketten 14 kar..585 gestempelt, von Mk. 45.— an. dto. lange Damenketten, schöne Schieber, mit echten Steinen, 0,585 gestempelt, von Mk 42.— an. Lager in Schweizer Uhren Uhren der Deutschen Uhrmacher-Genossenschaft. MMatglled Gdes Algermemem. Rabatt-SspGr-Vereilns. beträgt 4½% Prog. Die Amortiſation der Anleihe ſoll längſtens in 50 Jahren erfolgen, eventuell dienen hierzu die Ueberſchüſſe der Monopolverwaltung. Die Anleihe kann in zwei Teile zerlegt werden, wobei der ſofort zu emittierende Teil mindeſtens 40 Millionen be⸗ tragen muß. Die Amortiſation der Anleihe beginnt im Jahre 1909. Die Flottendemonſtration gegen die Türkei. „ Konſtantinopel, 5. Dez. Das Zollamt und das Tele⸗ graphenamt auf det Inſel Lemnos wurden heute beſetzt. Morgen findet eine weitere Beſprechung der Botſchafter über die Antwortnote der Pforte ſtabk. Das deutſch⸗chineſiſcha Zollabkommen. * Tſingtau, 5. Dez. Das neue Zuſatzabkommen zu der deutſch⸗chineſiſchen Zollvereinbarung über das Kiautſchougebiet, das, wie gemeldet, von dem deutſchen Geſandten in Peking, Frhr. Mumm v. Schwarzenſtein und dem Direktor der chine⸗ ſiſchen Seezölle Sr. Robert Hart unterzeichnet und von deutſcher Seite auf Wunſch der Tſingkauer Kaufmannſchaft und nach An⸗ hörung der heimiſchen deutſchen Intereſſenvertretungen abge⸗ ſchloſſen worden iſt, beſtimmt, daß hinfort ein beſchränk⸗ tes Freihafengebiet geſchaffen und der übrige Teil des deukſchen Schutzgebietes an das chineſiſche Zollgebiet angegliedert wird. Hierdurch wird die von den Kaufleuten gewünſchte Vereinfachung und Be⸗ ſchleunigung der Zollabfertigung erreicht und der kaufmänniſche und induſtrielle Verkehr zwiſchen der deutſchen Kolonie und dem chineſiſchen Hinterlande erleichtet. Zugleich erhält das deutſche Gouvernement ohne beſondere Verwaltungskoſten eine neue Ein⸗ nahmequelle, indem ihm 20 Prozent aller Einfuhrzölle, die das chineſiſche Seezollamt in Tſingtau erhält, zufließen. — Parlamentariſcher Abend beim Reichskauzler. (Pribattelegramm unſeres Berliner Bureaus.) Hs. Berlin, 6. Dez. Die parlamentariſchen Abende beim Reichskanzler ſind bei den Mitgliedern der Regierung und der Parlamente außerordentlich beliebt. Das bewies geſtern der ungeheure Andrang der Geladenen. Die Fürſtin Bülow war nicht anweſend. Sie weilt noch in Italien bei ihrer Mutter. Der Kanzler, der ſehr gut ausſah, empfing ſeine Gäſte, unter⸗ ſtützt vom Chef der Reichskanzlei von Löbell und ſeinen Adju⸗ tanten Oberſtleutnant von Schwartzkopf. Von den Parlamen⸗ tariern waren anweſend die Präſidien des Reichstags und Land⸗ tags, ferner die Abgeordneten Baſſermann, Bartling, Blankenhorn, Graf Oriola, Freiherr von Heyl u. a. Man bemerkte ferner die Botſchafter von Schön und von Radowitz, den Erbprinz Hohenlohe⸗Langenburg, die Miniſter und Staats⸗ ſekretäre Freiherr von Richthofen, Stengel, Rheinbaben, von Einem, von Bethmann⸗Hollweg, Beſeler, die Miniſter a. D. Schönſtedt, Graf Eulenburg, von Bötticher, Reichsbankpräſident Dr. Koch und vom Kultusminiſterium Dr. Althoff. 5 Friſch und lebhaft bewegte ſich der greiſe Feldmarſchall Häſeler, neben dem die glänzende Erſcheinung des General⸗ oberſten von Loe beſonders auffiel. Stark vertreten waren Marineuniformen, die ſich beſonders an die Zentrumsabgeord⸗ neten heranflirteten. Sonſt waren noch zugegen die Ober⸗ geiſtlichkeit beider Konfeſſionen, die Hochfinanz, die Profeſſoren Harnack, Dellbrück, Adolf Wagner, Schwenninger, die Schrift⸗ ſteller Ludwig Fulda, Ernſt von Wildenbruch, Gerhardt Haupt⸗ mann, Paul Lindau, die Maler Anton von Werner und Paul Meierheil. Gegen 12 Uhr leerte ſich der Saal. Die Lage in Rußland. Petersburg, 5. Dez. Ueber Eydtkuhnen wird von einem Privatkorreſpondenten gemeldet: Der Kommandeur des 7. Armeekorps, General Möller⸗Sakomelski, teilte, wie der „Ruß“ erfährt, mit, daß bei der Beſchießung der Kaſer⸗ nen von Sewaſtopol vier Matroſen und drei Revolutionäre getötet wurden. 2000 Mann ergaben ſich, davon 1600 Matroſen und 400 Mann, wovon der größte Teil Agitatoren in Zivil und der Reſt Infanteriſten ſind. Die Stadt ſei wieder ruhig. Eine große Menge Haſenarbeiter ſei zur Wiederaufnahme der Arbeit bereit; Straßenunruhen ſeien nicht zu erwarten. An der Meuterei waren hauptſächlich Matroſen und Sappeure, von Privat⸗ perſonen meiſt Juden beteiligt. Von den Revolutionären wurden drei Mann getötet und vier Matroſen verwundet. Die Petersburger Garniſon wurde in den letzten Tagen ſehr verſtärkt. Die Poſt, das Telegraphen⸗ amt und die Fabriken ſind ſtark bewacht. Heute abend wurde eine Verſammlung der Poſt⸗ und Telegraphen⸗ beamten durch berittene Schutzleute und Koſaken, die mit Na⸗ gaiken einhieben, verhindert. Der Arbeiterdeputiertenrat richtete in dem„Ruß“ einen Aufruf an die Poſt⸗ und Telegraphen⸗ beamten, der mit der Aufforderung ſchließt, nicht im Kampfe zu erlahmen, bis der Sieg erreicht ſei. Nach den Angaben der Inſpektion der Fabriken beträgt gegen⸗ wärtig die Zahl der arbeitsloſen Fabrikarbeiter in Petersburg 28,000 Mann. Wie die Blätter melden, ſteht die Wiedereröffnung der nach den Januarunruhen geſchloſſenen Abtei⸗ lungen der von dem Prieſter Gapon organiſierten Arbeiter⸗ vereine und die Rückgabe der beſchlagnahmten Summen bevor. Wie behauptet wird, iſt im Lager der Sozialdemokraten eine Spal⸗ tung eingetreten. 5 Die„Handels⸗ und Induſtrie⸗Zeitung“ erfährt aus zuverläſſiger Quelle, die Reglerung ſtimme dem Projekte des allge⸗ meinen Wahlrechtes zu. Die Lage in Petersburg iſt unver⸗ ändert. Ueber die Stadt und den Kreis Kiew wurde der Kriegs⸗ zuſtand berhängt, weil Unruhen ausgebrochen find. Die Stadtduma von Niſchni⸗Nowgorod erklärte Witte tele⸗ DJ. 4 zu den billigsten Preisen- Empfelle meinen qusgegeichnelen gute Fabrikate. 9 N . M. Valobauer Cafe, Kouditorei und Heiubùckerei Mannleimer Mulzelbrod(as Stulgufte, Wün⸗ chen der Mehrheit der Bevölkerung widerſpreche. Die Dumg ſprach der Regi ihr Vertrauen aus, daß ſie die Reformen durchführen we d befindet es für nötig, daß underzüglich des Kongreß der Semſtwos und der Stabtduma zur Unterſtützung beß der beſchleunigten Einberufung der Reichsduma einberufen werden müſſe. Nach Informationen des„Ruß“ ſoll die Einberufung der Reichsduma ſpäteſtens am 28. Januar erfolgen. »Stockholm, 5. Dez. Das„Afton Bladet“ meldet, daß daz Marineminiſterium zwei Kriegsſchiffe nach Rußland gum Schutze der ſchwediſchen Untertanen abſenden wirg erung München, 5. Dez männer für die geſtern gei giums wurden gewählt 14 Zentrumsmitglied. 25 Berlin, 5. Dez. Einer kaiſerlichen Kabinettsordre gemäß legen ſämtliche Mitglieder des Sanitätsoffizierkorps für den ver⸗ ſtorbenen Generalſtabsarzt Dr. Leuthold ein dreitägige Trauer an. *Breslau, 6. Dez. Nr. 283 der„Volkswacht“ mit einem Wahlrechtsaufrufe wurde konfisziert. In den Gs ſchäftsräumen wurde eine Hausſuchung abgehalten Kiel, 6. Dez. Die geſtrigen erſten Verhandlungen der Direktion mit den ausſtändigen Straßenbahnern berliefen ergebnislos. Beziers, 5. Dez. Der in Agde verhaftele Mann, der ſich als Urheber des Attentates gegen den König bon Spanien aus⸗ gegeben hat, erklärte nunmehr dem Staatsanwalt, daß er ſpaniſcher Nationalität, mehrere Male beſtraft und ausgewieſen ſei. Sein wirklicher Name iſt Latorre Palaccio Geſchäftliches Folagtephesper Appacat a8 Weſhnaehts-beschefke Größte Auswahl, reelle Bedieunng, fachm. Unterricht in dem erſten und älteſten Fachgeſchäft von 57560 Heinr. Kloos, C 2, 15, gob. d. Deuischer fof. Telephon 1234. * Die Fabrikation von C. A. 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Nach dem Bericht des Konkursberwalters iſt die Aktivmaſſe auf 702 000 M. feſt⸗ geſetzt, wovon nach Abzug von 218 000 M. bevorrechtigter Forder⸗ ungen 484 000 M. verfügbar ſind. Demgegenber betragen die Paſſiven 1 562 000., ſodaß eine Quote von 35¼ Prozent in Ausſicht ſteht.(L. Ztg.) Bei der heutigen Waßl der Erſatz⸗ en Mitglieder des Gemeindekolle⸗ 5 Sozioldemokraten und en ———————— Verantwortlich für Politik: Nicharn Greupner, für Kunſt, Feuillekon und Vermiſchtes: Fritz Kayſer, für Lokgkes, Provinziales u. Gerichtszeitung: Richard Schönfeldet, für Volkswirtſchaft und den übrigen redaktionellen Teil: Karl Apfel, für den Inſoratenteil und Geſchäftliches: Franz Kircher, Druck und Perlag der Dr. H. Hoas'ſchen Buchdruckerei, G. m. b..: Direktor Ernſt Müßer. 2 5 Aaane N SespPpelakeln d. .FFSA 79 TTTT D 58820(8) K ο AaeeeeA ena44 A e Aunst- und Möbel-Schreinerel 8 85 Mäller Grosse Wallstadtstr. 32.—. el, 3916. Fabrlkation von hochteinen Möbeln zu rafsonablen Preſsen. 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Dezemb. abends noch nicht abgeholt waren, erſuchen wir ergebenſt, umgehend die ausgefüllten Zählpapiere an das Statiſtiſche Amt(Kauf⸗ haus) oder die nächſt gelegene Polizeiwache abzuliefern oder die Abholung dort zu veran⸗ laſſen. 6 000/ 12 Mannheim, 5. Dez. 15. Statiſtiſches Amt: Dr. Schott. Alle Mähmasechinen werd. gründl. repariert. 2107 Joſ. Kohler, il., FE 4, 6. Zekauntmachung. Mit ſofortiger Wirkung wird für die Wagen der Rundbahn— Hinfahrt Rotes Schild— am Eingang zum Roſengarten vor dem Hauſe Friedrichsring Nr. 2 (Lameydenkmal) eine Bedarfs⸗ halteſtelle mit der Bezeichnung „Roſengarten“ eingerichtet Städt. Straßenbahnamt: Lowit. 20000%% Das Ergebnis an 10 811 19 Spülicht bon Jahr 1996 wird Samstag, 9. Dezember, vormittags 10 Uhr, in der Auſtalt einer Berſteigerüng 1487 geſetzt. Reflektanten werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Bedingungen in unſerer Kauzlei auſliegen. Gr. Landesgefängnisdirek⸗ tionm Maunberim. 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Tabakblätter, unbearbeitet oder nur gegoren(fermentiert) oder über Rauch getrocknet, auch in Büſcheln, Bündeln oder Puppen 2JJ%% Anmerkung. Zur Herſtellung von Rauch⸗ Kau⸗ und Schnupftabak bei Nachweis der Ver⸗ eiedene 2. Tabakfabrikate: a) Tabakrippen und Tabakſtengel, auch mit Tabakbrühe behandelt(gebeizt) b) Tabaklaugen, auch gemiſcht mit Tabak⸗ Biihh)h e) Tabakblätter, bearbeitet(ganz oder teil⸗ weiſe entrippt, auch mit Tabakbrühe be⸗ handelt[gebeizt]! uſw.); Abfälle von be⸗ arbeiteten Tabakblättern„5 d) Kau⸗ u. Schnupftabak; Karotten, Stangen und Rollen, zu Schnupftabak; Rauch⸗ tabak in Rollen geſchnitten uſw. mit Aus⸗ ſchluß des fein geſchnittenen Tabaks; Ta⸗ bakmehl, Tabakſtaub und Abfälle von Ta⸗ bakfabrikaten, auch gemiſcht mit Abfällen von Rohtabak(Scraps); Papier aus Stengeln oder Rippen von Tabakblättern e) fein geſchnittenen Tabak FVVVVTVVTCTCCTCVTCVVVe Der Bundesrat iſt ermächtigt, Braſilkarotten zur Her⸗ ſtellung von Schnupftabak unter Ueberwachung der Ver⸗ wendung zum Zollſatze von 200 Mark für 1 Doppelzentner zuzulaſſen. 2. Der§ 2 Abſ. 1 und 2 wird folgendermaßen geändert: Der innerhalb des Zollgebietes erzeugte Tabak unter⸗ liegt der Beſteuerung nach Maßgabe dieſes Geſetzes. Die Steuer wird vom Gewichte des Tabaks in gegore⸗ nem(fermentiertem) oder getrocknetem, verarbeitungs⸗ reifem Zuſtand erhoben und beträgt für 1 Doppelzentner Dabakblätkter 62 Mart, 5 Grunpeffn 3 An die Stelle des erſten Satzes des§ 16 Abſ. 3 tritt fol⸗ gende Vorſchrift: Die Verſteuerung unterbleibt, ſoweit die Vernichtung des Tabaks oder ſeine Unbrauchbarmachung zu menſch⸗ lichem Genuſſe vor oder bei der Verwiegung beantragt und unter amtlicher Aufſicht vollzogen wird. 4. Hinter§ 16 iſt neu einzuſchalten: § 16a. Für Tabak, der vor der amtlichen Verwiegung durch beſondere Unglücksfälle, wie Hagelſchlag, eine erhebliche Wertverminderung erfahren hat, kann auf Antrag ein dem Grade der Weiterverminderung entſprechender Nachlaß der Steuer bewilligt werden. 5. An die Stelle des§ 28 Abf. 1 tritt folgende Vorſchrift: Für Tabafpflanzungen auf Grundſtücken von weniger als 4 Ar Flächeninhalt tritt ſtatt der im§ 2 beſtimmten Gewichtsſteuer die Beſteuerung nach Maßgabe des Flächen⸗ raums ein. Die Steuer beträgt für ein Quadratmeter der mit Tabak bepflanzten Fläche 6,2 Pfennig, im ganzen aber mindeſtens 50 Pfennig. 6. Die Vorſchrift im erſten Satze des§ 24 Abſ. 3 wird fol⸗ gendermaßen geändert: Die feſtgeſtellten Steuerbeträge ſind, ſofern ſie 10 Mark nicht überſteigen, bis zum 1. Oktober des Erntejahrs, an⸗ dernfalls bis zum 15. Juli des auf das Erntejahr folgenden Jahres einzuzahlen. 7. An die Stelle des§8 30 Abſ. 1 und des§ 81 des Geſetzes kritt folgende Vorſchrift: Bei der Ausfuhr von Tabak und Tabakfabrikaten oder bei ihrer Niederlegung in einer öffentlichen Niederlage oder in einem unter amtlichem Mitverſchluſſe ſtehenden Privatlager wird eine Abgabenvergütung nach Beſtimmung des Bundesrats gewährt. 5 Artikel II. Uebergangsvorſchriften. !. Die Tabakſteuer wird bis zum 30. September 1906 zum Satze von 45 Mark, bis zum 31. März 1907 zum Satze von 50 Mark und bis zum 31. März 1908 zum Satze von 55 Mark für 1 Doppelzentner vom Gewichte des Tabaks in gegorenem(fermen⸗ kiertem) oder getrocknetem, verarbeitungsreifem Zuſtand erhoben. Die Flächenſteuer(§ 28 Abſ. 1) beträgt für ein Quadrat⸗ meter der mit Tabak bepflanzten Fläche 5 für das Erntejahr 190868 5 Pfennig, für das Eyntejahr 1907 5,5 Pfennig. 2. Für die erſten zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes kann in Anſehung des in der bezeichneten Zeit einzuzah⸗ lenden Tabakzolls die Stundungsfriſt nach näherer Beſtimmung des Bundesrats gegen Sicherheitsleiſtung verlängert werden. Die Verlängerung darf die Dauer eines Jahres nicht überſchreiten. Die gleichen Erleichterungen ſind auch für die Zahlung der Tabakſteuer zuzugeſtehen. 0 „ 110„ 125„ 300„ 300„ 500„ * Artikel III. Der Reichskanzler wird ermächtigt, das im Artikel 1 bezeichnete Geſetz in neuer Faſſung mit einer fortlaufenden Nummernfolge der Paragraphen als„Tabakſteuergeſetz“ mit dem Datum des vor⸗ liegenden Geſetzes durch das Reichs⸗Geſetzblatt bekannt zu machen. Begründung zu dem Entwurf eines Geſetzes wegen Aenderung des Tabakſteuergeſetzes. 1. Im allgemeinen. Das geltende Tabakſteuergeſetz vom 16. Juli 1879, durch das der Zoll für Rohtabak von 24 M. auf 85 M. für 1 de und die bis dahin lediglich nach der Größe der mit Tabak beoflanzten Flächen erhobene Inlandsſteuer von etwa 4 M. auf 45 M. für 1 dz ver⸗ arbeitungsreifen Tabaks erhöht worden iſt, hat die Einnahme aus der geſamten Verabgabung des Tabaks, einſchließlich der Fabrfkate, die im Rohertrage durchſchnittlich nicht mehr als 13½ Millionen Mark im Fahre betragen hatte, auf zunächſt etwa 40 Millionen Mark erhöht. Mit der Zunahme der Bevölkerung iſt dieſer Ertrag bis Geſchmacksrichtung, faſt ausſchließlich der Zolleinnahme zugute ge⸗ züiß Jahre 1903 auf nahezu 70 Millionen Mark geſtiegen. Das Wachſen der Bevölkerung iſt, wohl infolge der herrſchenden kommen. Das Ergebnis der Inlandsſteuer hat ſich unter dem be⸗ ſtehenden Geſetze, von den Uebergangsjahren abgeſehen, nicht weſentlich verändert. Es iſt ſeit 1885/86 bis 1901/02 von 10,5 bis 10 Millionen Mark hinaufgegangen und ſodann wieder bis 1908/04 Beilage e— ee auf 11,6 Millſonen Mark geſunken, während die Zollefnnahme ſich, ſtetig fortſchreitend, in demſelben Zeitraume von 34,3 auf 58 Mill. Mark gehoben hat. Unerachtet dieſes Aufſteigens der Einnahme hat bei den verbündeten Regierungen niemals ein Zweifel darüber beſtanden, daß der Ertrag bei weitem nicht der Beſteuerungsfähigkeit des Tabaks entſpricht. Er berechnet ſich auf den Kopf der Be⸗ völkerung auf wenig mehr als 1., während nicht nur in den Muonopolländern Frankreich, Oeſterreich⸗Ungarn, Italien, Spanien, ſondern auch in Großbritannien mehr als das Vier⸗ bis Fünffache und in den Vereinigten Staaten von Amerika weit über das Dopeklte aus dem Tabak erzielt wird. Die Ueberzeugung, daß der Tabak, der kein Nahrungsmitel, ſondern lediglich ein enkbehrliches und zudem der Geſundheit wenig zuträgliches Genußmittel iſt, ſich in gang hervorragender Weiſe und mehr wie jeder andere Gebrauchsgegenſtand als Träger einer ergiebigen indirekten Be⸗ ſteuerung eignet, findet ihren Ausdruck itn der Steuergeſetzgebung faft aller Staaten. Die Richtigkeit dieſer Auffaſſung wird kaum mer Berechtigung beſtritten werden können. So oft der wachſende Geld⸗ bedarf im Reiche auf die Notwendigkeit hinwies, die eigenen Ein⸗ nahmen zu vermehren, iſt die ſtärkere Heranziehung des Tabaks deshalb regelmäßig mit zur Erwägung gekommen. Im Jahre 1882 wurde der Verſuch gemacht, zu einem Reichs⸗ tabakmonopol zu gelangen. Der bezügliche Geſetzentwurf, der auf einen Reinertrag von 163 Millionen Mark im Jahre be⸗ rechnet war, begegnete jedoch im Reichstage ſo heftigem Widerſtand und ſo beſtimmter Ablehnung, daß man dieſen Plan nicht weiter verfolgt hat. Statt deſſen wurde in den Jahren 1898/94 und 1894/95 zum Zwecke der Gewinnung eines Mehrertrags vom Tabak die Ein⸗ führung der Fabrikatſteuer ins Auge gefaßt. Dieſe Beſteuerungsform beſteht außer in Rußband ſeit langer Zeit in den Vereinigten Staaten von Amerika und hat dort bei Blüte der Induſtrie überaus befriedigende finanzielle Erfolge engeben. Gleichwohl erfuhren die beiden dem Reichstag unterbreiteten Cleſetzesvorſchläge, von denen der erſte auf einen Mehrertrag von 46 Millionen Mark, der zweite auf einen ſolchen von 32 Millionen Mark berechnet war, nur wenig Zuſtimmung. Von der Mehrheit wurden ſie bekämpft, vorwiegend nicht im Intereſſe der Tabak⸗ verbraucher, ſondern aus Rückſicht auf die Tabakinduſtrie, die, wie man annahm, nicht nur das geplante Kontrollſyſtem nicht würde ertragen können, ſondern auch durch eintretenden erheblichen Rück⸗ gang des Verbrauchs zu Schaden kommen würde. Man befürchtete namentlich eine ſchwere Schädigung der mittleren und der überaus zahlreichen kleineren Betriebe, die vorzugsweiſe mit der Herſtellung und dem Abſatze billigerer Zigarren ſich befaſſen. Die Vertreter der beteiligten Induſtriebe⸗irke Norddeutſchlands glaubten zudem vorausſehen zu dürfen, daß die Aenderung der Beſteuerungsweiſe zu einer umfaſſenden Verſchiebung der Fabrikation nach Süddeutſch⸗ land drängen würde, indem ſie dazu anreize, die höhere Abgabe durch ausgedehntere Verwendung des billigeren inländiſchen Roh⸗ materials an Stelle des ausländiſchen und durch Ausnützung niedrigerer Arbeitslöhne auszugleichen. Bei allem Widerſtreben gegen das Syſtem der Fabrikatbeſteuer⸗ ung trat gleichwohl in der Kommiſſion des Reichsbags, welcher der im Jahre 1894/95 vorgelegte Geſetzentwurf überwieſen worden war, auf verſchiedenen Seiten die Neigung hervor, in einer Form, welche die Induſtrie weniger erſchüttern und ihr weiteres Gedeihen nicht hemmen würde, eine ſtärkere Belaſtung des Tabaks zu⸗ zugeſtehen. Dieſer Abſicht entſprang ein von den Abgeordneten Dr. Paaſche, Müller(Fulda), Dr. Schultz⸗Lupitz und von Maſſow geſtellter Antrag, nach dem der ausländiſche Rohtabak außer dem geſetzlichen Gewichtszolle von 85 M. für 100 les nach einem prozentual nach dem Werte der Wave bemeſſenen Zollzuſchlag unterliegen ſollte. Daneben ſollten die Zollſätze für die ausländiſchen Tabakfabrikate um ein Beträchtliches erhöht werden. Dieſer Vorſchlag wurde mit dem Hinweis begründet, daß dabei die unerwünſchten Folgen, die von der Einführung der Fabrikatſteuer zu befürchten wären, im weſentlichen vermieden blieben, weil die von der inländiſchen Induſtrie erzeugten billigen Zigarren durch einen mäßigen Zoll⸗ zuſchlag auf Rohtabak nur unmerklich mehr belaſtet werden würden. Der nach dem Werte bemeſſene Zollzuſchlag würde vorwiegend ſolche Tabake treffen, aus denen die dem Konſum der anſpruchsvolleren Raucher dienenden Fabrikate hergeſtellt werden. Dieſe würden die höhere Abgabe mit Leichtigkeit zu tragen vermögen. Jenem Vorſchlage gegenüber blieb das Bemühen der Vertreter der verbündeten Regierungen bis zum Schluſſe der Beratungen auf Erlangung der Fabrikatſteuer gerichtet, um ſo mehr als bei den Regierungen ernſte Zweifel über die Durchführbarkeit der vorge⸗ ſchlagenen Beſteuerungsweiſe, deren Vorzüge im übrigen nicht ver⸗ kannt wurden, beſtanden. Infolgedeſſen wurde der Antrag zurück⸗ gezogen. Inzwiſchen iſt der Plan einer höheren Beſteuerung des Tabaks nicht mehr verfolgt worden. In der Oeffentlichkeit iſt der Gedanke an eine ſolche aber immer wieder aufgetaucht, und die Erkenntnis, daß der Tabak zu einer ſtärkeren ſteuerlichen Inanſpruchnahme für die Beſtreitung der Geldbedürfniſſe des Reichs eignet, dringt krotz vielfachen Widerſpruchs immer weiter vor. Daß gegen eine mäßige Mehrbelaſtung des Tabaks keine begründeten Bedenken beſtehen, wenn dabei die inländiſche Fabrikation vor Ge⸗ fährdung bewahrt wird, iſt von den berufenſten Vertretern des Handels und der Induſtrie ſelbſt früher wiederholt und rückhaltlos anerkannt worden. Um ſo weniger erſcheint es zuläſſig, bei der obwaltenden unabweisbaren Notwendigkeit, die Einnahmen des Reichs weſentlich zu vermehren, an dem Tabak abermals vorbei⸗ zugehen. Mit Rückſicht auf die Abneigung, die im Reichstage gegen die Einführung eines Reichsbabakmonopols und des Fabrikatſteuer⸗ ſyſtems zutage getreten iſt, glaubten die berbündeten Regierungen auch für jetzt davon abſehen zu ſollen, auf dieſe Beſteuerungsformen wieder zurückzukommen. Dagegen iſt der in der Reichstags⸗Kom⸗ miſſion geſtellte oben erwähnte Antrag einer erneuten Prüfung unterzogen worden. Bei den wie derholt angeſtellten ausgedehnten Ermittelungen hat ſich jedoch ergeben, daß eine Verzollung des Rohtabaks nach dem Handelswerte mit ſo erheblichen techniſchen Schwierigkeiten ver⸗ bunden und in ihven Wirkungen auf die am Tabak beteiligten Kreiſe des Handels und der Induſtrie ſo unberechenbar iſt, daß im Kreiſe der verbündeten Regierungen die Bedenken, dieſen theoretiſch zweifellos unanfechtbaren Vorſchlag ſich zu eigen zu machen, ur⸗ vermindert fortbeſtehen. Die unentbehrliche Vovausſetzung einer gerechten Wertverzol⸗ lung bildet die Möglichkeit einer unbedingt ſicheren Feſtſtellung des die Grundlage der Verzollung bildenden Wertes des zolloflichtigen Gegenſtandes im Augenblicke des Eintritts der Zollpf Dieſe Vorausſetzung iſt zu fordern nicht nur im fiskaliſche Atereſſe des ſich vorzugsweiſe ———— würden. Nun gibt es kaum eine Ware, deren Werkgeſtalkung don ſo vielen, oft zufälligen Umſtänden abhängig und ſo ſchwankend und mannigfaltig iſt, wie der ausländiſche Tabak. Vielfach ſind es Eigenſchaften, die der wechſelnden Mode unterliegen, wie die Farbe, vielfach ſolche, die erſt durch ſorgfältige Prüfungen und Verfuche erkannt werden, wie die Brennbarkeit, Deckfähigkeit und dergleichen, 15 denen der Wert des Tabaks in maßgebender Weiſe mit beſtimmt ind. Wollte man, um den Schwierigkeiten der Wertfeſtſtellung zu entgehen, der Verzollung nach dem Werte die beim Uebergange des Tabals in die Hände des Fabrikanten ſich aus den Fakturen oder Geſchäftsbüchern ergebenden Kaufpreiſe zugrunde legen, ſo würde man ſich der Fabrikatſteuer ſehr nähern und die gegen dieſe vor⸗ gebrachten Einwendungen und Bedenken würden wieder voll auf⸗ leben. Wenn man aber, um dieſes zu bermeiden, den für die Ver⸗ zollung maßgebenden Wert des Tabaks ſchon früher, erwa unmittel⸗ bar bei ſeinem Eingang in das Inland zu erfaſſen ſuchen wollte, dann würden ürgend welche zuverläſſigen Unterlagen, auf welche die Wertfeſtſtellung geſtützt werden könnte, nicht zur Verfügung ſtehen, da brauchbare Fakturen oder andere verwertbare Nachtveiſs über den Wert des Tabaks nicht vorhanden ſein werden. Man wäre in dieſem Falle faſt ausſchließlich auf die Mitwirkung vom Sachverſtändigen angewieſen. Es wird aber befürchtet, daß die er⸗ forderliche Zahl ausveichend qualiftzierter Sachverſtändiger für die Zollabfertigung von Tabak, die ſich in der Regel in zahlreichen kleinen Einzelabfertigungen vollzieht, ſelbſt dann nicht zu beſchaffen ſein würde, wenn die Zollabfertigung des Tabaks auf einzelne wenige Eingangsſtellen beſchränkt würde. Wenn dieſe Gründe es ratſam erſcheinen laſſen, auch von der Einführung zſeiner Wertverzollung des Tabaks bei vorliegendem Anlaß abzuſehen, ſo bleibt in Ermangelung anderer geeigneter Be⸗ ſteuerungsformen nur übrig, bei dem derzeitigen Syſteme der Ge⸗ wichtsverzollung zu bleiben und ſich darauf zu beſchränken, es der⸗ art auszugeſtalten, daß der in den beſprochenen Steuerſyſtemen beſonders zur Geltung kommende Geſichtspunkt der Bemeſſung der Steuerlaſt nach der Leiſtungsfähigkeit der Verbraucher gleichfalls nach Tunkichkeit Berückſichtigung findet. Dieſe Abſicht ſucht der Entwurf zu erreichen einmal durch die geringere Belaſtung des Rohtabaks, der nachweislich zur Herſtellung von Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, d. i. zu denjenigen Tabakfabrikaten verwendet wird, die in überwiegendem Umfange von den minder bemittelten Klaſſen verbraucht werden, ſodann durch erhebliche Erhöhung des Zollſatzes für die ſogenannte Importzigarre, die den höchſten, nur den wohl⸗ habenden Rauchern zugänglichen Luxus im Tabakgenuſſe darſtellt. Hierzu kommt die höhere Zollbelaſtung des in fein geſchnittener Fonm eingehenden Tabaks, die in der Hauptſache den wertvolleren Rauch⸗ und Zigarettentabak trifft, ſowie die höhere Belaſtung den Zigaretten, insbeſondere der hochwertigen Auslandszigaretten, dig durch ein beſonderes Geſetz(Anlage 3) geregelt werden ſoll. Durch dieſe Maßnahmen iſt dem Verlangen nach tunlichſter Schonung des minderbemittelten Rauchers ſoweit Rechnung getragen, als dies im Rahmen der Gewichtsbeſteuerung techniſch überhaupt möglich iſt⸗ Bei dieſer Frage darf übrigens auch nicht überſehen werden, daß die ganz oder zum Teil aus inländiſchem Tabak hergeſtellten geringwertigen Tabakfabrikate in der Inlandsſteuer eine erheblich mäßigere Steuerbelaſtung tragen, wie die höher wertigen Fabrikate, die ganz aus ausländiſchem, mit dem Zolle belegtem Tabake her⸗ geſtellt ſind. Die von dem Entwurfe vorgeſchlagenen Erhöhungen des Ge⸗ wichtszolls bleiben in den Grenzen des Zuläſſigen und Möglichen. Sie bringen die Belaſtung von 1000 lediglich aus ausländiſchem Tabak hergeſtellten Zigarren von etwas über 5 M. auf nicht gang 8 M. oder einer Zigarre von etwas über 0,5 Pf. auf rund 0,8 Pfe, was ſicher nicht als übermäßig bezeichnet werden kann. Wird im Intereſſe der erforderlichen Steigung des Ertrags aus dem Tabak eine weſentliche Erhöhung des Zolles vorgenommen, gleichbiel in welcher Form, ſo wird nicht davon abgeſehen werden dürfen, auch den inländiſchen Tabak an der Mehrbelaſtung zu bes⸗ teiligen. Es entſtände ſonſt die Gefahr, daß der inländiſche Tabak⸗ bau durch die mit der Zollerhöhung eintretende Verſtärkung des Zollſchutzes zu einer das Zollaufkommen ſchädigenden Ausdehnung angeregt würde. Zwar wird geltend gemacht, daß der inländiſche Tabakbau unter der Herrſchaft des geltenden Steuergeſetzes am Umfang zurückgegangen ſei und daß der Grund dieſes Vorganges in einer unzureichenden Bemeſſung des Zollſchutzes Liege. Dabei wird aber überſehen, daß, wie die Statiſtik ausweiſt, der durchſchnättlichs Geldertrag des Tabakbaues keineswegs geſunken, ſondern im Gegenteil gegen früher erheblich geſtiegen iſt. Freilich gilt dies nicht überall, ſondern nur da, wo durch Bodenbeſchaffenheit und Klima die Möglichkeit gegeben iſt, einen leichteren, für den Bedarf der Zigarreninduſtrie verwendbaren Tabak hervorzubringen. Der Verbrauch von Pfeifentabak— darüder beſteht kein Zweifel— geht ſtetig zurück und iſt ſelbſt auf dem plakten Lande mehr und mehr dem Zigarren⸗ und Zigareltenverbrauche gewichen. Daraus erklärt ſich, daß in denjenigen Bezirken, in denen vorwiegend ſchwerer, für die Zigarrenfabrikation ungeeigneter Tabak erzeugt wird, der Abſatz ſchwieriger und weniger lohnend geworden iſt. In dieſer Hinſicht würde aber durch eine beträchtliche Erhöhung des Unterſchieds zwiſchen Zoll und Steuer nichts gebeſſert werden, dg darum der Verbrauch von ordinärem Ratichtabak ſicherlich doch keine Steigerung erführe. Die Folge würde nur ſein, daß zum Nach⸗ teile des Zollgufkommens die Einfuhr von ausländiſchem Tabg!? zurückginge und im Inland ein verſtärkter Andrang zum Tabalban einträte, ohne dieſen aber in allen tabakbauenden Bezirken loh⸗ nender zu geſtalten. Soſreit ein Vorteil für den inländiſchen Tabaf bau ſich ergäbe, käme er wohl ausſchließlich denfenigen Bezirkem zugute, die ſchon jetzt durch die Erzeugung des wertvollexen und leichter verkäuflichen Zigarrentabaks im Vorteile ſind. Die Koſten dafür würde neben der Zollgemeinſchaft die norddeutſche Induſtrie zu tragen haben, die vorwiegend auf den ausländiſchen Tabak an⸗ gewieſen iſt. Würde der Unterſchied zwiſchen Zoll und Steuer erheblich vergrößert, ſo wäre es unausbleiblich, daß der Schwer⸗ punkt der Zigarrenfabrikation, wenigſtens der Fabrikation der billigeren Zigarren, aus Weſtfalen, Bremen und Hamburg ſich mehr und mehr nach Süddeutſchland hinzöge, wo der Anbau der beſſeren inländiſchen Tabake ſtattfindet und die Induſtrie ſchon jetzt auf deren Perarßeitung in der Zigarrenfabrikation eingerichtet iſt. Eine derartige Verſchiebung wurde ſchon in den auf die 1879 erfolgte Erhöhung des Schutzzolls für den inländiſchen Tabak folgenden Jahren beobachtet. Dabei darf nicht außer Acht gelaſſen werden, deutſche Zigarrenfabrikation, namentlich auch in der Haus eine auf viele Tauſende ſich belaufende Zahl von Arbeitern beſchäftigt. Schon um deswillen würde jene Folge nicht Staates, ſondern, und nicht zum wenigſten, auch im Intereſſe des Handels und der Induſtrie, die durch unſichere und ungleiche Wert⸗ unbedenklich ſein. Um ſie zu vermeiden, wird bezüglich der Be⸗ meſſung der Spannung zwiſchen Zoll und Steuer mit arößter Vor⸗ feſtſtellungen und Vertzollungen auf das Schüverſte geſchädigt ſicht vorzugehen ſein. Den inländiſchen Tabak in gleſcher Weiſe wie es für ausländiſchen vorgeſehen iſt, je nach der Art ſeiner Verwendung verſchieden zu behandeln, empfidhlt ſich nicht, da der Nachweis der Veriwendung hier weniger leicht geführt werden kann. Der in dem Entwurfe vorgeſchlagene e⸗ 6 für 1 dz vom Gewichte des Tabaks in gegorenem oder getrocknetem, berarbeitungsreifem Zuſtande geht von dem derzeitigen Belaſtungs⸗ verhältniſſe des ausländiſchen und inländiſchen Tabaks aus unter Berückſichtigung des Verhältniſſes, im dem ſich der inländiſche Tabak auf die Zigartenfabrikation einerſeits und die Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabakfabrikation andererſeits verteilt, wobei auf Grund netterlicher Feſtſtellungen angenommen wurbe, daß dieſe Verteflung Bezüglich der Grumpen erſchien es mit je zur Hälfte erfolgt. Rückſicht auf ihren geringen Wort und ihre beſchränkte Verwend⸗ harkeit billig, von einer Steuererhöhung ganz abzuſehen. Die Erhöhung des Zolles auf unbearbeiteten Tabak bediungt es, daß auch der Zoll für Tabakfabrikate erhöht wird. Die Einfuhr in den 6 Kalenderjahren 1901/03 hat bei einem Zoll⸗ ſatze von 270 M. für Zigarren und Zigaretten und von 180 M. für die übrigen Fabrikate einen Ertrag von durchſchnittlich 8 400 000 M. ergeben, wovon 2 200 000 M. auf Zigarren und Zigaretten entfallen. Aus der Einnahme aus dem Zolle für Rohtabak— Zurchſchnittlich 52 800 000 M.— erhellt, daß die Fabrikate. namenklich auch die Zigarren und Zigaretten, für die Zolleinnahme eine verhältnismäßig nicht erhebliche Bedeutung haben. Auf Grund von älteren Er⸗ mittelungen lann angenommen werden, daß die Einfuhr Bön Zi⸗ garren nicht mehr als 1½ vom Hundert des deutſchen Geſamt⸗ berbrauchs ausmacht. rhin iſt anzuerkennen, daß eine be⸗ trüchtliche Steigerung des Zolles für Zigarren nicht nur böllig unbedenklich, ſondern, wie bereits erwähnt, in hohem Maße geeignet iſt, die beabſichtigte Verbeſſerung der Tabakbeſteuerung in ſozial⸗ politiſcher Beziehung zu fördern, weil es ſich hierbei um Ver⸗ brauchsgegenſtände des Luxus handelt, die eine ſtärkere Velaſtung mit Leichtigkeit ertragen. Bei der Erhöhung des Zolles für Tabak⸗ fabrikate muß jedoch im Intereſſe der Reichskaſſe immerhin darauf Rückſicht genommen werden, daß eine prohibitive Wirkung auf die Einfuhr, die den finanziellen Erfolg zunt größeren Teile aus⸗ ſchließen würde, berhütet wird. Der Zoll, der gegenwärtig das Tauſend Zigarren mit etwa 16 M. belaſtet, wird daher nicht über die Grenze bon 600 M. für 1 dz, d. h. bon etwa 36 M. für 1000 Stück, ferner bon 500 M. für feingeſchnittenen Tabak und von 300 M. für andere Fabrikate erhöht werden dürfen. Die finanzielle Wirkung darf für den Beharrungszuſtand auf eine jährliche Mehreinnahme von rund 4,7 Millionen Mark bei der Inlandsſteuer, 23,5 Millionen Mark bei dem Zolle für Roh⸗ tabak und Fabrikate mit Ausnahme der Zigaretten, mithin im hanzen von rund 28 Millionen Mark veranſchlagt werden. Der vorliegende Geſetzentwurf iſt zunächſt auf die Erreichung dieſes Einnahmezuwachſes gerichtet. Daneben will er die ſich bietende Gelegenheit benutzen, einige in der Praxis hervorgetretene Mängel des Tabakſteuergeſetzes abzuſtellen. 2. Im einzelnen. Zu Artikel I1 Ziffer 1. 8 1. Die Faſſung des§ 1 ſchließt ſich im allgemeinen der Faſſung der Nummern 29 und 220 des Zolltarifs vom 25. Dezember 1902 an mit der Aenderung, daß die Tabakrippen und Tabakſtengel im Entwurfe bei der Aufzählung der Tabakfabrikate als die gering⸗ wertigſten unter dieſen an die Spitze geſtellt ſind, wodurch eine dem Werte der Fabrilate und der Höhe ihrer Verzollung angepaßte Ar⸗ ordnung erreicht wurde. Zu 8 1 Ziffer 1. In lvelcher Weiſe der Nachweis der Verwendung zu erbringen iſt, foll allgemein durch den Bundesratb gexregelt werden; dabei ſollen läſtige Kontrollen nach Tunlichleit vermieden werden. In Fällen, in denen der Nachtveis erſt nach erfolgter Verarbeitung des Tabaks erbracht werden kann, wird ein Rückerſatz des Unterſchieds zwiſchen dem etwa bezahlten allgemeinen Satze und dem exmäßigten Satze der Anmerkung zugelaſſen werden können. Zu 8 1 Ziffer 2a. Die Tabakrippen und Tabakſtengel wurden bisher mit dem gleichen Zollſatze belegt wie der Rohtabak(85 M. für 1 dz). Es erſcheint angezeigt, hieran nichts zu änd)ern. Mit Rückſicht auf die Art der Verwendung und den geringen Wert der Rippen kann jedoch Nu Winn nur der ermäßigbe Zollſatz der Anmerkung zu Ziffer 1 in Betracht kommen. Zu 8 1 Ziffer 2b. Die Tabaklaugen werden hauptſächlich bei der Kautabak⸗ fabrikation verwendet. Zur Herſtellung von 1 dz Kautabak ſind dupchſchnittlich 30 keg Lauge von 25 B. erforderlich. Die Kautabak⸗ fabrikation bezieht ihre Lauge, die aus Stengeln oder ſchwerem Blattmaterial hergeſtellt wird, faſt ausſchließlich aus dem Auslande (Oeſterreich⸗Ungarn, der Schweig und den Vereinigten Staaten von Amerifa). Die Einfuhr betrug 1180 Erntejahr 1903/04 10 376 de. Die Lauge ſtellt nicht den ganzen Wert des zu ihrer Herſtellung berwendeten Rohtabaks dar, da die ausgelaugten Blätter in der Tabakfabrikation weiter verwendet werden(zu Rauchtabak und Zigarreneinlagen). Zur Zeit unterliegen die Laugen der gleichen Verzollung wie Rohtabak, Tabakrippen und Tabakſtengel(85 M. für 1 dz). Es erſcheint geboten, auch jetzt über den allgemeinen Zollſatz für Roh⸗ tabak nicht hinauszugehen. Eine höhere Zollbelaſtung der Tabaklaugen als die im Entwurfe vorgeſehene wiberrät ſich im Intereſſe der inländiſchen Kautabak⸗ fabrifation. Eine Erhöhung des Zollſchutzes der inländiſchen Her⸗ ſtellung von Tabaklaugen kommt nicht in Frage. Die inländiſchen Tabake werden zur Herſtellung von Laugen wenig verwendet und bie Begünſtigung der inländiſchen Herſtellung der Laugen aus aus⸗ Jöndiſchen Tabaken durch eine ſtarke Zollbelaſtung der Laugen würde den Intereſſen des inländiſchen Tabakbaues entgegen ſein. Bei der Laugenherſtellung bleiben etwa 75 v. H. des Gewichts des hierzu verwendeten ausländiſchen Tabaks als ausgelaugter Tadak zurück, der bei der Herſtellung billiger Zigarren als Einlage Ver⸗ wendung finden und dabei mit dem inkändiſchen Tabak in Wett⸗ bewerb kreten würde. Bei dem vorgeſehenen Zollſatz iſt ein ſolcher Wettbewerb nicht zu befürchten. Zu 81Z3iffer 2c bis f. Bei Bemeſſung der unter Ziffer 2e, dd und f des Entwurfs vor⸗ geſehenen Zollſätze handelt es ſich außer den im erſten Teil der Begründung betonten Geſichtspunkten auch darum, das richtige Ver⸗ hältnis zwiſchen der Zollbelaſtung des Rohtabaks und der Fabrikate herzuſtellen, damit einerſeits der hochentpickelten inländiſchen Tabakinduſtrie ein ausreichender Zollſchutz geſichert bleibt und ander⸗ ſeits nicht duſnch eine zu ſtarke Belaſtung der Einfuhr der finanzielle Erfolg der Zoferhöhung gefährdet wird. Die im Entwurfe vor⸗ geſchlagenen Sätze dürften auch dieſen Rückſichten angemeſſen Rechnung tragen. Abweichend vom geltenden und auch vom neuen Zolltarif iſt im Entwurf eine beſondere Zollbehandlung des fein geſchnittenen Dabaks vorgeſehen, was einerſetts mit Rückſicht auf die in dem Entwurf eines Zigarettenſteuergeſetzes in Vorſchlag gebrachte be⸗ trächtliche Erhöhung des Eingangszolls auf Zigaretten erforderlich war, anderſeits auch durch den höheren Wert dieſer Tabakart, ſelbſt wenn ſie nur zur Verwendung als Rauchtabak beſtimmt iſt, ſich Zu g 1 Abſ. 2. Die borgeſehene Zollerleichterung für Braſillarotten hal den heitliche Steuerſatz von 62 Mark der Vergleichung dieſer Beträge mit Kleininduſtrie zu ſichern, von welcher die einer be⸗ ſtimmten Art geringwertigen Schmupftabak des ſogenannten 4. Schmalglers, betrieben wird. Zur Fabrikation iſt die Mitverwendung des ausländiſchen Halbfabrikats nicht zu entbehren. Zu Ziffer 2. Wegen der Erhöhung der Inlandsſteuer wird auf das im allgemeinen Teile der Begründung Geſagte verwieſen. Die vor⸗ geſchlagene Steuererhöhung dürfte angängig und unbedenklich ſein, insbeſondete auch im Hinblick auf die unter Ziffer 3 und 4 in Vor⸗ ſchlag gebrachten Vergünſtigungen für den inländiſchen Tabak. Zu Ziffer 3. Die Ziffer 3 enthält gegenüber dem derzeitigen Zuſtande die Neuerung, daß nicht nur eine böllige Vernichtung des Tabaks, ſondern ſchon ſeine Unbrauchbarmachung zu menſchlichem Gemüſſe von der Abgabe getroffen werden ſollte. Es erſchien jedoch geboten, dieſe Abſicht des Geſetzes zweifelsfrei zum Ausdrucke zu bringen und da⸗ durch die Steuerfreiheit des Tabaks, der zu landwirtſchaftlichen, gewerblichen uſw. Zwecken verwendet wird(Herſtellung von Laugen gur Vertilgung von Pflanzenſchädlingen oder von Ungeziefer bei Vieh und dergleichen mehr), ſicherzuſtellen. Durch mehrfache Geſuche, in letzter Zeit aus gewerblichen und landwirtſchaftlichen Kreiſen an die Regierung gerichtet worden ſind, erſcheint die Be⸗ rechtigung dieſer Erweiterung des Geſetzes erwieſen. Wenn hier⸗ durch eine ausgedehntere Verärbeitung inländiſchen Tabars zu Zwecken der erwähnton Art angeregt würde, ſo wäte dies im Intereſſe des inländiſchen Tabakbaues nur zu begrüßen, der ſeine gerüngwertigſten Sorten ohne Steuerbelaſtung nach dieſem Ver⸗ wendungsgebiet abführen könnte. Zu Ziffer 4. Die Vorſchrift unter Ziffer 4 will einer Forderung der Billig⸗ keit entſprechen. Der Grad der Wertverminderung ſoll in jedem einzelnen Falle durch Abſchätzung feſtgeſtellt werden, was keine Schwierigleiten bieten wird. gu 3iffers. Die Erhöhung der Flächenſteuer von 4,5 auf 6, Pf. für je 1 am entſpricht dem bisherigen Verhältniſfe zwiſchen Gewichts⸗ und Flächenſteuer, zu deſſen Aenderung ein Anlaß nicht vorliegt. Die Feſtſetzung eines Mindeſtſteuerbetrages von 50 Pf. beruht auf der Erwägung, daß der Tätigkeit der Steuerbehörde, die für jede Tabakpflanzung, auch wenn ſie noch ſo geringfügig iſt, in Anſpruch genommen wird, doch eine gewiſſe Deckung der durch die Kontrolle und Erhebung erwachſenden Koſten gegenüberſtehen ſoll. Eine Härte für die Pflanzer wird davin nicht erblickt werden können. Der Betrag von 50 Pf. entſpricht der für eine Fläche von 8,06 gan zu zahlenden Steuer. Die Bepflanzung von Flächen unter dieſer Größe hat keine wirtſchaftliche Bedeutung. Sie erfolgt meiſt für den eigenen Bedarf. Sollte durch den vorgeſchlagenen Mindeſt⸗ ſteuerbetrag der Tabakbau auf ſo kleinen Flächen etwas einge⸗ ſchränkt werden, ſo wird darin kein Schaden zu ſehen ſein. Zu Ziffer 6. Der Entwurf will die Zahlungsfriſt, die in dem geltenden Geſetze für die nach dem Flächenraume zur Erhebung gelangenden Tabakſteuer bis zum 15. Juli des auf das Ernteſahr folgenden Jahves feſtgeſetzt iſt, auf Steuerbeträge über 10 M. beſchränzen und für geringere Steuerbeträge nur eine Zahlungsfriſt bis zum 1. Okt. des Erntejahres zulaſſen. Die längere Zahlungsfriſt wird alſo nur ſolchen Pflanzern gzukommen, die Flächen bon 1,6 Ar und darüber bebauen. Die Beſtimmung hat den Zweck, die mit der langen Zahlungs⸗ friſt für die Steuerverwaltung, insbeſondere bei den genz kleinen Pflanzern verbundene Schwierigkeit der Einziehung der Steuer zu beſeitigen. In dieſer Beziehung iſt zu ertwähnen, daß in Oſt⸗ breußen 1908 allein 25 889 der Flächenſteuer Uunterliegende Pflanzer— gegen 15 866 im übrigen deutſchen Reiche— ſich be⸗ fanden, die den Tabak faſt ausſchließlich für den eigenen Bedarf und nur in kleinſten Mengen bauten und nur ganz geringe Steuer⸗ beträge, faſt ausnahmslos Poſten von weniger als 1 M. zu ganhlen hatten. Der Geſamtertrag der Flächenſteuer hat in Oſtpreußen bei 25 889 Pflanzern im Jahre 1903 nur 15539 M.(= 21409 Mark nach dem neuen Satze) betragen. Die Steuerpflichtigen ſind großenteils Knechte und Dienſtleute, die im Laufe des Jahres viel⸗ fach ihren Wohnort wechſeln, ſo daß die Einziehung der Steuer nach der langen Zahlungsfriſt für die Steuerſtellen mit Schwierig⸗ keiten berbunden iſt. Durch die Aufſuchung der Steuerpflichtigen erwachſen endloſe Schreibereien und erhebliche Portoausgaben. Dieſe Umſtände dürften die Einſchränkung der Zahlungsfriſt vollauf rechtfertigen. Die Maßregel rechtfertigt ſich aber auch dadurch, daß, wie aus dem Berichte der Reichstagskommiſſion für den Tabak⸗ ſteuergeſetzentwurf von 1879— Nr. 345 der Drucketchen— her⸗ vorgeht, die lange Zahlungsfriſt, die auf Antrag der Kommiſſion in dem Geſetz Aufnahme gefunden hat, für Fälle der geſchilderten Art nicht beſtimmt iſt. Die Abſicht war, daß die Steuer nicht eher zur Erhebung kommen ſollte, als bis der Verkauf des Tabaks ſtatt⸗ gefunden habe, und zwar ſollte dem Pflanzer die Möglichkeit ge⸗ währt werden, den Tabak vor dem Verkaufe ſelbſt zu fermentieren. In der Ueberzahl der Fälle, in denen nur ganz geringfügige Flächen bebaut werden, handelt es ſich jedoch nicht um Tabak, der für den Verkauf, ſondern um ſolchen, der für den eigenen Vervrauch gebaut wird. Wenn auch vereinzelt ein Verkauf ſtattfinden ſollte, ſo wird dies immer in unfermentiertem Zuſtande geſchehen, da die kleinen Pflanzer mit der Fermentation ſich nicht abgeben könmen. Zu Ziffer 7. In den§8 30 und 31 des geltenden Tabakſteuergeſetzes ſind die Sätze feſtgeſtellt, nach denen die Vergütung der Abgaben(Steuer und Zoll) bei der Ausfuhr oder Niederlegung von Tibak und Ta⸗ balfabrikaten zu gewähren iſt. Erfahrungsmäßig kaun aber die geſetzliche Feſtlegung der Vergütungsſätze für Erzeugniſſe, die bei der Ausfuhr oder Nie⸗ derlegung in der Regel die Beſchaffenheit, die ſie bei ihrer Ver⸗ abgabung hatten, durch Behandlung oder Verarbeitung verändert haben, leicht zu Schädigungen ſowohl der Reſchskaſſe wie der Händler und Fabrikanten führen. Da die Ausfuhrvergütung der für den Tabak tatſächlich bezahlten Abgabe tunlichſt entſprechen ſoll, ſo berlangt ſowohl das Intereſſe des Handels und der Indu⸗ ſtrie wie der Reichskaſſe, daß die Vergütungsfäße dem jewelligen Stande der Behandlung und Verarbeitung des Tabaks angepaßt ſind. Um dieſer Forderung zu entſprechen, müßte eine häufige Aenderung des Geſetzes ſtattfinden, was nicht erwünſcht wäre. Es empfiehlt ſich daher, die Feſtſetzung der Vergütungsſätze in die Hand des Bundesrats zu legen, wie dies auch im 8 6 des zurzett beſtehenden Brauſteuergeſetzes geſchehen iſt. Zu Artikel II. Die Uebergangsvorſchriften in Artikel II ſollen die Ueberlei⸗ tung in die neuen Verhältniſſe für alle an dem Tabak beteiligten Kveiſe erleichtern. Es darf hier erwähnt werden, daß der Ent⸗ wurf in dieſer Abſicht von Sperrmaßregeln, gegen die ſich auch der Reichstag in ähnlichen Fällen meiſt ablehnend verhalten hat, ſo⸗ die Fortbeſt iner in einem Teile Baherns derbreſteten Hudiſche Tabak in der Möglichkelt ber Vorverzollung für eine Neiße e be von Jahren genießt, für den inländiſchen Tabak einen billigen Auz⸗ gleich ſchaffen. Zu Artikel III. Der Vorſchrift liegt die Abſicht zugrunde, eine ſowohl für die ausführenden Behörden wie für die beteiligten Kreiſe bequeme Zu⸗ ſammenfaſſung der künftig geltenden Vorſchriften herzuſtellen. was ſich um ſo mehr empfiehlt, als das Tabakſteuergeſetz außer den borliegenden auch durch Geſetz vom April 1885(Reichs⸗Geſetzbl. S. 88) einige Aenderungen erfahren hat. B. Gigarettenſteuergeſetz Das zur Herſtellung von Zigaretten beſtimmte Papier(Zige⸗ rettenpäpier) untetliegt einer in die Reichsbaſſe fließenden Steuer (Zigarettenſteuer) und zwar gleichviel, ob das Papier zur gewerbs⸗ mäßigen oder zur nichtgewerbsmäßigen Herſtellung von Zigaretten verwendet werden ſoll. Unverſteuertes Papier darf zur Herſtellung von Zigaretten nicht berwendet werden. Von dem aus dem Ausland eingeführten Zigarettenpapier und Zolle erhoben. Der Bundesrat iſt befugt, über Beſchaffenheit und Farbe des Zigarettenpapiers beſondere Beſtimmungen zu treffen, ferner Ziga⸗ rettenumhüllungen, die als Erſatz für das Zigarettenpaßier an⸗ zuſehen ſind, ebenfalls der Zigaketienſteuer zu unterwerfen und das dabei anzuwendende Verfahren über die Erhebung der Steuer zu beſtimmen. § 2. Die Steuer beträgt für jede zur Herſtellung von tauſend Zigaretten mittlerer Größe erforderliche oder für die genannte Zahl und Größe von Zigaretten zugeſchnittene oder in Hülſenforih gebrachte Papiermenge 3 Mark. Die einer Zigarette mittlerer Größe entſprechende Papierfläche beſtimmt der Bundesrat. Der Bundesrat iſt ferner befugt, für die im Handel m Zigarettenpapier üblichen Formen und Einheitsmengen(Rollen, Hefte, Büchelchen, Packungen von Hülſen uſw.) die Steuerſätze unter Zugrundelegung des im Abſ. 1 beſtimmten Satzes feſtzu⸗ ſtellen. 5 8 Das in inländiſchen Papierfabriken hergeſtellte oder aus dem Ausland eingeführte Zigarettenpapier mit Ausnahme der ein⸗ gefüührten Zigarettenhülſen(§ 13) muß, ehe es weiter verarbeitet, in eine Zigarettenfabrik oder in die Verkaufs⸗ oder Lagerräume eines Händlers eingebracht wird, oder ehe der für den eigenen Ge⸗ brauch Beziehende es an ſich nimmt, einer Stempelanſtalt(Abſ. 9) zur Anbringung der als Nachweis der Verſteuerung dienenden Steuertzeichen, übergeben werden. Die Stempelanſtalt haftet nicht für Abgänge, die ohne ihr Verſchulden bei der Aubringung der Steuerzeichen entſtehen. Ueber die Errichtung der Zigarettenpapier⸗Stempekanſtalt und über die Art der Stempelung des Papiers triſß der Bundesrat die erforderlichen Beſtimmungen. 0 5 Die Stempelung erfolgt koſtenlos. Zur Erwirkung der Abſtempelung ift bei aus dem Ausland eingeführtem Papier derjenige verpflichtet, der das Zigaretten⸗ bapier aus dem Auslande bezieht; bei in inländiſchen Papierfabriken hergeſtelltem Papier liegt dieſe Verpflichtung in erſter Reihe der Papierfabrik und, ſofern ſie nicht von dieſer richtig erfüllt worden iſt, dem Bezieher des Papiers ob. Der Bundesrat iſt befugt, über die Form und Aufmachung tenpapiers beſondere Beſtimmungen zu treffen. Die Verſteuerung und Stempelung iſt nicht erforderkich, wenn Zigarettenpapier(auch in Form don Zigarettenhülſen) aus einer Papierfabrik zur Ausfuhr unter amtlicher Aufſicht angemeldet oder zur Wiederausfuhr eingeführt wird; desgleichen wenn Zigaretten⸗ papier zur Herſtelluig von zur Ausfuhr beſtimmten Zigaretten oder Zigarettenhülſen verwendet wird. Das Nähere hierüber be⸗ ſtimmt der Buündesrat. 1 Der Bundesrat ſtellt die Bedingungen ſeſt, unter denen m⸗ ländiſches oder ausländiſches Zigarettenpapier außerhalb der Ziga⸗ rettenpapierfabrilen zum Verkauf an Zigarettenfabrikanten, Händler und Privatperſonen oder zur Ausfucr in Blättchen ge⸗ ſchnitten und in Form von Heften uſw. gebracht oder zu Zigarettea⸗ hülſen verarbeitet werden darf. 5 Ferner kann der Bundesrat für die Abſtempekung von in Form von Heften uſtw. aus dem Ausland eingehenden zugeſchnit⸗ tenen Zigarettenpapierblättchen Erleichterungen zulaſſen. Hefte, bei denen von der Stempelung der einzelnen Blättchen abgeſehen worden iſt, dürfen zur gewerbsmäßigen Herftellung von 3 nicht verwendet werden. 8 5. Die Stempelanſtalt(8 8) ſendet das abgeſtempelte Paßier an das für den Beſteller zuſtändige oder von ihm bezeichnete Steuer⸗ amt, bei dem das Papier nach Entrichtung der Steuer in Em⸗ pfang genommen werden kann. Der Beſteller wird durch das Steueramt benachrichtigt, daß das Papier zur Empfangnahme be⸗ reitliegt. Gleichzeitig wird ihm der zu entrichtende Steuerbetrag mitgeteilt. Papier, über das innerhalb dreier nach der Benach richtigung nicht verfügt worden iſt, wird vernichtet. Für die zur Einfuhr kommenden Zigarettenhülſen hat die Zahlung der Steuer bei der Zollabfertigung ſtattzufinden. 6 Den Herſtellern von Zigarettenpapier und von Zigaretten ſo⸗ wie ſolchen Gewerbetreibenden, die das abgeſtempelte Papier zu Brättchen und Hülſen weiter verarbeiten, kann, wwenn ihr durch⸗ ſchnittlicher Verbrauch an Zigarettenpapier einen Steuerwert bon 300 Mark jährlich überſteigt, die Zigarettenſteuer gegen Sicher⸗ heitsleiſtung auf 6 Monate werden. Der Bundesrat ſtellt die Bedingungen feſt, unter denen für verdorbenes Papier oder im Falle der Ausfuhr von Zigareften für das zu chrer Herſtellung verwendete verſteuerte Papier eine Ber⸗ gütung der Steuer ſtattfinden Anſprüche auf Zahlung und Erſtattung von Zigarettenſteuer bek⸗ jähven in einem Jahre von dem Tage des Gintritts der Steuerpfliche (§s Abſ. 1 und 8 5 Abſ. 3) oder der Steuerentrichtung ab. Der Anſpruch auf Nachzahlung hinterzogener Steuer verjährt in dre⸗ Jahren. 8 9. Inhaber bon Papierfabriken, die ſich mit der Herſtellung ben Zigarettenpapier befaſſen wollen, ſind verpflichtet, vor Beginn dieſee Betriebs hiervon der Steuerbehörde Anzeige zu erſtatten und den vbom Bundesrate zu erlaſſenden Beſtimmungen bezüglich der wie von der Nachbeſteuerung der am Tage des Inkrafttretens des Geſetzes im freien Verkehre vorhandenen Beſtände an Tabak Tabakfabrikaten abſieht. Im allgemeinen ſind die Uebergangsvorſchriften ſo geſtaltet, daß die Erleichterungen gleichmäßig den am ausländiſchen Tabak und den am inländiſchen Tabak Beteiligten zugute kommen. Die Beibehaltung des bisherigen Steuerſatzes von 45 M. bis zum 80. September 1906 beruht auf der Abſicht, die Ernte des Jahres 1905, bei deren Anbau eine Erhöhung der Steuer noch nicht in Rückſicht gezogen werden konnte, mit der Steuererhöhung noch nicht zu treffen. Die Zulaſſung gemäßigter Steuerſätze für die Ernte⸗ jahre 1906 und 1907 ſull gegenüber dem BVorteile, den der aus⸗ Lagerung ihrer Vorräte an Zigarettenpapier ſowie bezüglich der Buchführung über Herſtellung und Abgabe von Zigarettenpapier zu unterwerfen, auch den Beamten der Steuerverwaltung zu üblichen Betviebsſtunden Zutritt in ihre Betriebs⸗ und Lagerräunm zu geſtatten. 8 Der Bundesrat kann für Papierfabriken, welche Vorräkte don geſtempeltem Papiere zur unmittelbaren Abgabe an die Beſteller halten wollen, beſondere Beſtimmungen treffen. Der Bundesrat iſt befugt, die Herſtellung von Zigarettenpapler unter dauernde Steueraufſicht zu ſtellen und die Verpflichkung gur Anmeldung ſowie das Recht der ſteuerlichen Nachſchau auf ſämt⸗ liche Papierfabrilen auszudehnen. Die Herſtellung von Zigaretten — des zur Abſtempelung der Stempelanſtalt einzuſendenden Zigarer⸗ . N N 8* „K ree N 88 A * 99 in Papierfabriden und zwar ſowohl zum Selbſtverbrauche wie zur Abgabe an andere iſt verboten. Der Bundesrat kann in beſonderen Fällen Ausnahmen zulaſſen. 85 10. Zigarettenfabriken und Verkäufer von Zigarettenpapier haben gleichfalls ihren Betrieb vor ſeinem Beginne der Steuerbehörde anzumelden. Sie haben über Zu⸗ und Abgung von Zigarettenpapier nach den vom Bundesrate zu erlaſſenden Beſtimmungen Buch gu führen und ihre Vorräte an Zigarettenpapier den Beamten der Steuetbetwaltung jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen. Ferner haben die Zigarettenfabrikanten den Beamten der Steuerrerwaltung zu den üblichen Betriebsſtunden Zutritt zu ſäntt⸗ lichen Betriebs⸗ und Lagerräumen und die Prüfung der fertigen Zigaretten hinſichtlich des verwendeten Papiers zu geſtatten. Der Bundesrat iſt befugt, den Verkauf von Zigarettenpapfer Beſchränkungen zu unterwerfen. T. Zigaretten, deren gewerbsmäßige Herſtellung im Inland unter Verwendung ausländiſcher Hülſen erfolgt, iſt nach näherer Be⸗ ſtimmung des Bundesrats mit einer Bezeichnung zu verſehen, aus der dieſes erkennbar iſt. Bezeichnungen, die den Glauben erwecken könnten, daß die Zigaretten oder Zigarettenhülſen im Auslande hergeſtellt worden find, dürfen, wenn letzteres nicht der Fall iſt, auf dem Zigaretten⸗ püßiet nicht angebracht werden. Der Bundesrat kann die Verwendung ungeſtempelter Hülſen zur getberbsmäßigen 155 Zigaretten verbieten. Die Verkäufer von Zigaretten ſind verpflichtet, den Beamten der Steuerverwaltung während der üblichen Verkaufsſtunden den Zutritt zu ihren Verkaufs⸗ und Lagerräumen und die Prüfung ihrer Zigarettenvorräte auf die Erfüllung der ſteuerlichen Vorſchriften zu geſtatten. Für etwa entnommene Proben werden, den Fall des § 16 ausgenommen, die üblichen Verkaufspreiſe vergütet. § 13. Es dürfen nur ſolche Zigaretten und Zigarettenhülſen in das Zollinland eingeführt werden, die mit einer Bezeichnung verſehen ſind, aus der ihre Herſtellung im Ausland(oder in den Zollaus⸗ ſchlüſſen) erkennbar iſt. Bundes rat. In den über die Zahlung oder Stundung des Zolles oder der Sleuer ausgeſtellten Beſcheinigung iſt die auf den Zigaretten oder Hülſen angebrachte Auslandsbezeichnung jedesmal zu vermerken⸗ Auf deti Packungen der Zigarettenhülſen muß die Stückzahl der letzteren und auf den Umſchlägen der in Heftform eingehenden Paäpierblätichen die Zahl der darin enthaltenen Blättchen ange⸗ geben ſein.§ 14. Die Inhaber der Betriebe, die nach§8 9 bis 12 der ſteuerlichen Aufſicht unterliegen, ſind verpflichtet, den Beamten der Steuerver⸗ waltung jede zu Zwecken der Steueraufſicht erforderliche Auskunft Gber Herſtellung und Abſatz von Zigarettenpapier und Zigaretten gu erteiken und bei allen Amtshandlungen die Hilfsdienſte zu leiſten Gder leiſten zu laſſen, die notwendig find, damit die Beamten die ihnen obliegenden Geſchäfte in den vorgeſchriebenen Grenzen voll⸗ iehen können. Den Oberbeamten der Steuerverwaltung ſind die auf die Her⸗ ſtehung, den Bezug und die Veräuße rung von Zigarettenpapier und Higaretten ſich beziehenden Geſchäftsbücher und Geſchäftspapiere auf Erfordern zu jeder Zeit zur Einſicht vorzulegen. 8 15. Herſteller und Verkäufer von Zigarettenpapier und Zigaretten⸗ ſabrikanten, die ſelbſt oder deren Betriebsleiter wegen Defraudation der Zigarettenſteuer beſtraft ſind, können auf ihre Koſten beſonderen ſbeuerlichen Sicherheitsmaßnahmen unterworfen werden. 9 16. Zigaretten, die unter Verwendung ungeſtempelten Papiers hergeſtellt ſind und bei denen die ausländiſche Herkunft und Ver⸗ gollung oder die Verwendung von im Auslande gefertigten und bei Jer Einfuhr verſteuerten Papierhülſen nicht glaubhaft nachgewieſen werden kann, umterliegen der Einziehung, 87 wem ſie gehören umd ob gegen eine beſtimmte Perſon ein Strafverfahren eingeleitet Wird ader nicht. 1 Wer es unternimmt, die Zigarettenſteuer zu hintenziehen, Kacht ſich der Defraudation ſchuldig. Die Defraudation wird insbeſondere als vollbracht angenommen; a) wenn mit der Herſtellung von Zigarettenpapier begonnen wird, bevor der Betrieb angemeldet iſt(§8 9 Abf.); b) wenn Herſteller oder Bezieher von Zigarettenpapier unter⸗ laſſen, das Papier der Stempelanſtalt rechtzeitig zur Ab⸗ ſtempelung einzuſenden(§); e) wenn Herſteller von Zigaretten oder Verkäufer von Zigarettenpapier oder von Zigarettenhülſen Zigarettenpapier oder Zigarettenhülſen in Gewahrſam haben, die den Vor⸗ ſchriften dieſes Geſetzes über Stempelung oder Bezeichnung nicht entſprechen(88 8 und 13); d) wenn Herſteller öder Verkäufer von Zigaretten ſolche in Gewahrſam haben, die hinſichtlich des verwendeten Papiers den Vorſchriften dieſes Geſetzes nicht entſprechen(58 3, 11 und 13); e) wenn gegen das Verbot der gewerbsmäßigen Herſtellung von Zigaretten aus ungeſtempelten Blättchen oder Hülſen (8 4 Abſ. 2 und§ 11 Abſ. 3) oder der Herſtellung von Zigaretten in Papierfabriken(8 9) verſtoßen wird. Das Daſein der Defraudation wird in den Fällen des Abſ. 2 durch die daſelbft bezeichneten Tatſachen begründet. Wird feſt⸗ geſtellt, daß eine Hinterziehung nicht verübt ader nicht beabſichtigt iſt, ſo finde! nur eine Ordnungsſtrafe nach§ 20 ſtatt. 5 18. Wer eine Defraudation begeht, hat eine Geldſtrafe berwirkt, bie dem vierfachen Betrage der vorenthaltenen Steuer gleichkommt, mindeſtens aber fünfzig Mark für jeden einzelnen Fall beträgt. Außerdem iſt die Steuer nachzuzahlen. Kann ein vorenthaltener Steuerbetrag nicht feſtgeſtellt 9 90 ſe tritt eine Geldſtrafe bon fünfzig Mark bis hunderttauſend eim. Kiegt eine Uebertretung vor, ſo find die Beihilfe und die Begünſtigung mit Geldſtrafe bis zu emhundertfünfzig Mart zu heſtrafen. § 19 Im Falle der Wiederholung der Deſraudation nach voraus⸗ —— 3085 Beſtrafung wird die im§ 18 angedrohte Strafe ver⸗ bepgelt Jeder fernere Rückfall zieht Gefüngnis bis zu drei Jahren nach ſich, doch kann nach richterlichem Ermeſſen mit Berückſichtigung aller Umſtände und der vorangegangenen Fälle auf Haft oder auf Geld⸗ ſtrafe nicht unter dem Doppelten der für den erſten Rückfall ange⸗ drohten Strafe erkannt werden. Die Rückfallſtrafe iſt verwirkt, auch wenn die frühere Strafe kut teilweiſe verbüßt oder ganz oder teilweiſe erlaſſen iſt, bleibt dagegen ausgeſchloſſen, wenn ſeit der Verbüßung oder dem Erlaſſe der früheren Stvafe bis zur Begehung der neuen Straftat drei Jahre verfloſſen ſind. § 20. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften dieſes Geſetzes und die dazu erlaſſenen und öffentlich oder den Beteiligten beſonders bekannt gemachten Verwaltungsbeſtimmungen werden, ſofern nicht eine ſchwerere Strafe verwirkt iſt, mit einer Ordnungsſtrafe von emer Mark bis zu dreihundert Mark geahndet. Ordnungsſtrafe nach Maßgabe des Abſ. 1 wird ferner Das Nähere hierüber beſtimmt der u) wer enen zur des Steuerintereſſes der⸗ pflichteten Beamten oder deſſen Angehörigen wegen einer auf die Erhebung oder Ueberwachung der Zigarettenſteuer bezüglichen amtlichen Handlung oder Unterläſſung einer ſolchen Geſchenke oder andere Vorteile anbietet, verſpricht ader gewährt, ſofern nicht der Tatbeftand des§ 838 des Strafgeſetzbuchs vorliegt; p) wer ſich Handlungen oder Unterlaſſungen zuſchulden kommen läßt, durch die ein ſolcher Beamter an der rechtmäßigen Ausübung ſeines Amtes in Bezug auf die Zigarettenſteuer verhindert wird, ſofern nicht der Tatbeſtand des§ 113 oder des§ 114 des Strafgeſetzbuchs vorliegt. 9 81. Herſteller und Verkäufer von Zigarettenpapiet und Zigaretten haften für die von ihren Verwaltern, Geſchäftsführern, Gehilfen und ſonſtigen in ihrem Dienſte oder Lohne ſtehenden Perſonen ſowie von ihren Familien⸗ oder Hausbaltungsmitgliedern verwirkten Geldſtrafen und Prozeßkoſten und für die nachzuzahlende Steuer im Falle des Unvermögens der eigentlich Schuldigen. Wird nach⸗ geibieſen, daß die Zuwiderhandlung ohne ihr Wiſſen verübt iſt, ſo haften ſie nur für die Steuer. Die Haftung für Geldſtrafen kann nür durch richterliches Urteil ausgeſprochen werden. Iſt die Geldſtrafe von dem Schuldigen nicht beizutreiben, ſo kann die Steuerbehörde davon abſehen, den für die Geldſtrafe Haftenden in Anſpruch zu nehmen, und die anſtelle der Geldſtrafe kretende Freiheitsſtrafe an dem Schuldigen vollſtrecken laſſen. ö 9 22. Unbeſchadet der verwirkten Ordnungsſtrafen kann die Steuer⸗ 1 Anordnungen durch Androhung und Einziehung von Geldſtrafen bis zu fünfhundert Mark erzwingen. § 28. In den Fällen der§§ 16 bis 22 kommen hinſichtlich des Straf⸗ verfahrens ſowie in betreff der Strafmilderung und des Erlaſſes der Strafe im Gnadenwege die Vorſchriften zur Anwendung, nach denen ſich das Verfahven wegen Zuwiderhandlungen gegen die Zoll⸗ geſetze beſtimmt. Der Erlös aus eingezogenen Zigaretten ſowie Geldſtrafen fallen dem Staate zu, von deſſen Behörden die Straf⸗ entſcheidung erlaſſen iſt. Die Strafverfolgung von Defraudationen verjährt Jahren, von anderen Zuwiderhandlungen in einem Jahre⸗ 9 24. Die Erhebung und Verwaltung der Zigarettenſteuer erfolgt durch die Landesbehörden. Für die erwachſenden Koſten wird den Bundesſtaaten nach Maßgabe der vom Bundesrate zu erlaſſenden Veſtimmungen Vergütung gewährt. Die Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und die Stationskontrolleure haben in begug auf die Ausfithrung des Gs⸗ ſetzes diefelben Rechte und Pflichten wie bezüglich der Erhebung und Verwaltung der Zölle. Die außerhalb der gemeinſchaftlichen Zollgrenze liegenden Teile des Reichsgebiets zahlen anſtelle der Zigarettenſteuer einen entſprechenden Ausgleichungsbetrag an die Reichskaſſe. 25 § 25. Die Zollanſchlüſſe ſtehen mit folgenden Maßgaben dem übrigen Ausland im Sinne der§8 1 bis 24 gleich: Von den in den Zollanſchlüſſen hergeſtellten Zigaretten iſt beim Eingang in das Inland nach näherer Beſtimmung des Bundesrats die Zigarettenſteuer zum Satze von 3 Mark für tauſend Stück nitt⸗ lerer Größe zu erheben. Sie ſind unmittelbar nach dem Empfange dem zuftändigen Steueramt anzumelden. Dasſelbe gilt von den aus den Zollanſchlüſſen eingehenden Zigarettenhülſen. Der Bundesrat iſt befugt, die Verſteuerung der Zigaretten und Zigarettenhülfen ſchon beim Uebergang in das Inland zu ver⸗ langen. Aus den Zollanſchlüſſen eingeführtes Zigarettenpapier iſt wie des dus dem Zoll⸗Ausland eingeführte der Stempelanſtalt eingu⸗ ſenden. Der Reichskanzler kann unter Zuſtimmung des Bundes⸗ rats mit den fremden Regierungen wegen Herbeiführung einer den Vorſchriften dieſes Geſetzes entſprechenden Beſteuerung des Zi⸗ garettenpapiers in den dem Zollgebiet angeſchloſſenen Staaten und Gebietsleilen, wegen Ueberweiſung der Steuer für das im gegen⸗ ſeitigen Verkehr übergehende Zigarettenpapier oder wegen Be⸗ gründung einer Steuergemeinſchaft Vereinbarungen kreffen. 9 26. Mark für den Dop⸗ 4 eeeee in drei Der Zollſatz für Zigaretten wird auf 1200 pelzentner erhöht, 9 27. Für die beſtehenden Betriebe ſind die nach 88 9 und 10 er⸗ forderlichen Anzeigen bei Vermeidung der im 8§ 20 vorgſehenen Ordnungsſtrafen ſpäteſtens zwei Wochen vor Inkrafttreten des Ge⸗ ſetzes zu erſtatten. Die Inhaber von Zigarettenfabriken ſoſpie die Verkäufer von Aigarettenpapier haben ſämtliche am Tage des Inkrafttretens des Geſetzes in ihrem Beſitze befindlichen Vorräte an Zigarettenpapier und Zigarettenhülſen bis ſpäteſtens zwei Wochen nach dieſem Zeit⸗ punkte der Stempelanſtalt zur Abſtempelung einzuſenden und die Steuer davon zu entrichten. Die Steuerverwaltung kann die Vernichtung von Zigaretten⸗ hülſen gegen Vergütung ihres Anſchaffungswerts anordnen, wenn ihre Abſtempelung Schwierigkeiten verurſacht. Die Nachſteuer kann, ſoweit ſie für einen Pflichtigen den Be⸗ trag von 20 Mark ütberſteigt, gegen Sicherheitsleiſtung auf 3 Mo⸗ nate geſtundet werden. Bis zu der im Abſatz 2 bezeichneten Friſt iſt es geſtattet, ſich durch Ausfuhr oder Vernichtung des Papiers der Nachſteuerpflicht zu entziehen. Die beabſichtigte Ausfuhr oder Vernichtung des Papiers iſt unter Angabe ſeiner Menge der Steuerbehöpde vorher anzuzeigen. Der Bundesrat kann anordnen, daß die Zigarettenfabrikanten und die Zigarettenhändler die am Tage des Inkrafttretens des Geſetzes vorhandenen Beſtände an Zigaretten feſtſtellen und über ihren Abſatz beſonders Buch führen. Begründung Im allgemeinen. Die Uebung des Tabalgenuſſes in der Form der Zigarette iſt in Deutſchland noch ziemlich jung. Es iſt wenig über 40 Jahre her, daß die Zigarette in Deutſchland ihren Einzug gehalten hat. Seither und insbeſondere in den letztvergangenen zehn Jahren hat ſich der Verbrauch von Zigaretten in Deutſchland, und zwar ſowohl ſolcher auslär-ſcher wie inländiſcher Herkunft, in ganz ungewöhn⸗ lichem Maße vermehrt. Die Einfuhr von Zigaretten, die 1895 ſich auf 1618 dz belief, ſtieg bis zum Jahre 1900 auf 3 860 d⸗ im„ 1901„ 4 260„ „„ „„ „„ iddt„ = 386 000 000 Stück. Sie hat ſich alſo in dem Zeitraume von zehn Jahren mehr als verbierfacht, während die Einfuhr von Zigarren in denm gleichen Zeitraume ſich nicht weſentkich vermehrt hat. Letztere ſtieg von 3 265 dz inr Jahre 1895 auf 3 528 dz im Jahre 1904 und beträgt, nachdem ſte ſich vor zehn Jahren noch auf mehr als das Doppelte der Zigaretteneinfuhr beziffert hatte, jetzt nicht viel mehr als die Hälfte derſelben. Sbenſo wie die Einfuhr iſt auch die mländiſche Herſte llung von Zigaretten gewachſen. Während im Jahre 1875 nach den Schätz⸗ behörde die Beobachtung der auf Grund dieſes Geſetzes getroffenen Pfeife zurückzukehren. urgen der Tabakengnetekommiſſion nur 182 444 000 Sigaverren un Inlande hergeſtellt wurden, betrug die Produktion nach einer Schätzung Sachwverſteindiger im Jahre 1898 bereits 600 000 900, im Jahre 1897 ſchon 1 100 000 600, u t das Jahr 1904 wird ſie ſogar auf rund 4 Milliarden Stück angegeben, was eine faſt ſiebenfache Zunahme in zehn Fahren bedeutet. Nach Abzug der Ausfuhr von 809 dz= 65 770 000 Siſick iſt hiernach der intändiſche Verbrauch von gewerbsmäßig hergeſtellten Zigaretten für das Jahr 1904 auf 4 470 000 600 sder kund 75 Stück auf den Kopf der Bebolkerung zut ſchätzen. Hierzu kommt noch der ſchwer ſchätzbate, jedoch zweifellos auch nicht unerhebliche Verbrauch von Zigaretten, die vom Rauchev ſelbſt gefertigt werden. Die Zunahme des Zigarettenberbtauchs überſteigt die Zungahme der Bevöllerung ganz erheblich, was nicht auf eine Zunahme des Tabak⸗ genuſſes im allgemeinen zurückgeführt werden kann, denn eine ſolche tweiſt die Statiſtik nicht nach, fondern lediglich auf Koſten des Tabakgenuſſes in anderen Formen zu rechnen iſt. Es ſcheint ſich hiernach auf dem Gebiete des Tabakberbrauchs bangſam ein teilweiſer Uebergang von der Zigarre zur Zigarette borzubereiten, wie er ſich von der Pfeife zur Zigarre bereits bolk⸗ zogen hat. Hieraus ürde der Zigarreninduſtrie eine ernſte Gefahr entſtehen. Nicht mit Unrecht wird daher der geſchilderte Vorgang auf dem Gebiete des Tabatverbrauchs von dem genannten Gewerbe mit großer Sorge verfolgt. Nicht tveniger haben aber auch die verbündeten Regierungen Anlaß, dieſem Vorgang ihre volle Aufmerkſamkeit zuzuwenden, und zwar ebenſowohl aus allgemein volkswirtſchaftlichen und ſozialpoli⸗ tiſchen wie aus finanziellen Rückſichten. Wie betannt, iſt die Zigarreninduſtrie faſt ausſchließlich auf Handarbeit angewieſen. Mehrfache Verſuche, wenigſtens die Zi⸗ garrenwickel auf maſchinellem Wege herzuſtellen, haben nicht befrie⸗ digt, ſo daß anzunehmen iſt, daß die Maſchinenarbeit in der Zigarreninduſtrie nie zu erheblicher Bedeutung gelangen wird. Die Zigarreninduſtrie beſchäftigt zurzeit über 125 000 berufsgenoſſen⸗ ſchaftlich angemeldete Arbeiter und zwar vielfach ſolche, deren Ar⸗ beitskraft für andere induſtrielle Betriebe oder für landwirtſchafk⸗ liche Beſchäftigung nicht ausreicht. Demgegenüber iſt in der Zigartenfabrikation die Verwendung von Maſchinen in ausgedehntem Umfange möglich und in den grüße⸗ ven Betrieben ckuch bereits eingeführt. Eine auch nur einigennaßen erhebliche Verdrängung der Zigarre durch die Zigatette müßte ber⸗ her die Arbeiterverhältniſſe aduf dem Gebiete der Tabakve rarbeitung ungünſtig beeinfluſſen. Auch die landwpirtſchaftlichen Intereſſen würden dabei inſofern in Mitleidenſchaft gezogen, als der inländiſche kaum in der Lage iſt, für die Zigarettenherſtellung geeignete Tabake in größerem Um⸗ fange zu erzeugen und daher in der Abſatzfähigkeit der Hauptmenge ſeiner Produkte beeinträchtigt würde. Ebenſo würden ſich im Rohtabalhandel tiefgreifende, für viele beſtehende Geſchüfte ſehr empfindliche Aenderungen und Verſchie⸗ bungen vollziehen. Ferner darf nicht unerwähnt bleiben, daß nach weit verbreiteter und wohl auch begründeter Anſicht der reichliche Tabakgenuß in Form der Zigarette mehr geeignet iſt, die Geſundheit zu gefährden als der Tabakgenuß in Form des Rauchtabaks oder der Zigarre. Eine allzu ſtarke Verdrängung der Zigarre durch den Zigaretten⸗ konſum iſt daher auch von dieſem Geſichtspunkt aus nicht erwünſcht, Da der Tabak eine der wichtigeren ſtaatlichen Einnahmequellen bildet, ſo muß jede Veränderung im Tabakverbrauche ſchließlich auch daraufhin geprüft werden, ob und in welcher Weiſe ſie die Ertrags⸗ fähigkeit dieſer Steuerquelle zu beeinfluſſen geeignet iſt. Es iſt nicht zu verkennen, daß ein mehr oder minder betröcht⸗ licher Uebergang von der Zigarre zur Zigarette bei dem beſtehenden Syſteme der Abgabenerhebung vom Gewichte des Rohtabaks auf die Ertbragsfähigkeit der Tabakſteuer einen ungünſtigen Einfluß aus⸗ üben würde. Nach der Menge des zur Herſtellung verwendeten Ta⸗ beis verhält ſich die Zigarette zur Zigarre wie:6 bis 8. Wenn der Tabakberbrauch in Form der Zigarette ebenſoviel Steuer auf⸗ brängen ſoll, wie der in Form der Zigarre, ſo müßten im Verbrauch anſtelle je einer Zigarre 6 bis 8 Zigaretten tteten. Daß ein Aus⸗ gleich in dieſem Umfang eintreten wird, iſt aber nicht wahrſchein⸗ lich, da ein derart ſtarler Zigarettenkonſum, wie er ſich hie raus er⸗ würrde, ſchon aus geſundheitlichen Rückſichten wohl iaum mög⸗ iſt. Ob die in den letzten Jahren beobachtete Verminderung des auf den Kopf der Bevölke rung berechneten Tabakkonſums ſchon auf die wachſende Vorliebe für die Zigarette zurückzuführen iſt, mag dahingeſtellt bleiben. Jedenfalls aber wird durch ſie die Annahene daß durch die Zigarette der Tabakverbrauch gefördert wird. Zu den hier aufpezählten, beſtehende gewohnte Verhältniſſe nachteilig beeinfluſſenden Umſtänden kommt noch weiter, daß es als eine Unbilligkeit empfunden werden muß, wenn die Zigaretten⸗ fabrikation in dem Papier ein mit keiner oder bei Verwerdung ausländiſchen Papiers mit einer nicht nennenswerten be⸗ laſtetes Deckblatt benutzt, während die Zigarrenfabrikation ſhre Deckblätter hoch verzollen muß. Nicht zum wenigften in dieſem Umftande— neben der Möglichkeit der Maſchinenverwendung iſt die Ueberlegenheit der Zigaretteninduſtrie im wirtſchaftlichen Kampfe gegenüber der Zigarreninduſtrie begründet. Nicht ganz ohne Berechtigung wird in dieſer Hinſicht auch darauf hingewieſen, daß das Papierdeckblatt der Zigarette, das mit dem Tabake geraucht wird, nicht anders als wie ein Tabak⸗ furrogat aufzufaſſen und daher billigerweiſe auch wie die anderen Tabakſurrogate zu verſteuern ſei. Alle dieſe Gründe dürften eine ſtärkere Steuerbelaſtung der Zigaretten rechtfertigen. Dieſe Gründe werden noch dadurch unter⸗ ſtützt, daß die Zigarette ſich als Beſteuerungsobjekt ganz beſonders empfiehlt, weil ſie in noch höherem Maße als die Zigarre als ein Luxusgenußmittel gelten kann. Daß die Zigarette eine höhere Steuerbelaſtung ohne weſent⸗ liche Beeinträchtigung der Intereſſen der Fabrikanten, der Hündler und der Verbraucher ertragen kann, dürfte nicht zweiſekhaft ſein. Die billigeren Sorten werden zurzeit ſchon zu ½ und 2 Pio das Stück(20 und 15 Stück zu 10 Pfg.) verkauft und zwar miß Händlergewinnen von 100 v. H. und oft weit darüber himus. Eine Steuerauflage von 3 M. für das Tauſend würde den Preis der Zigarette um ½ Pfg. erhöhen; die Verteuerung würde alſo erſt bei 3 Stück 1 Pfg. ausmachen. Dieſe Verteuerung iſt, ſelbet wenn ſie, was bei den angegebenen Händlergewinnen nicht wahr⸗ ſcheinlich iſt, in den Verkaufspreiſen voll zur Geltung kouunt, keine derartige, daß ſie nicht von der Bevölkerungsklaſſe, der die Gewohnheits⸗Zigarettenraucher hauptſächlich angehören, ohne Be⸗ ſchwerden getragen werden könnte. Die Steuererhöhung hat auch deshalb umſoweniger Bedenten, als es jedem, der ihr entgehen will, freiſteht und ohne Beeinträch⸗ tigung ſeines Rauchbedürfniſſes möglich iſt, zur Zigarre oder Eine Schädigung der Zigaretteninduftrie iſt nicht anzunehmen, Ein Rückgang des Zigarettenverbrauchs würde ſich, ſoweit ein ſolcher überhaupt eintreten ſollte, aller Vorgusſicht nach wohl auf die billſgeren Sorten beſchränken, die bei Fabrilpreiſen von 2,78 Mark und 3,80 M. für das Tauſend ohnehin deinen weſeytlichen Gewinn abwerfen konnten, während die mehr lohnende Herſtelung der beſſeren Sorten durch die Erhöhung des Eingangszolls auf 1200 M. für 1 Dz., die als Gegenwert für die Steuererhöhung zugeſtanden werden ſoll, trotz der Steuerauflage eine erhebliche Förderung erfahren dürfte. Es beſtände übrigens auch wohl die Möglichkeit, einen Rückgang des Zigarettenverbrauchs dadurch hintanauhalten, daß die geringen Sorten nach wie vor ohne Preis⸗ krhöhung weiterverkauft werden und die auf dieſen ſaſtende Steuerauflage den Verkaufspreiſen der beſſeren Sorten, vielleicht mit ihrem Werte entſprechend ſteigenden Anteilen, zugeſchlagen wird. Einerſeits würden die durchweg den wohlhabenden Kreiſen augeh braucher der hochwertigen Zigaretten dieſe er⸗ höhte Preisſteigerung leicht auf ſich nehmen können und wohl auch uhne Widerſpruch auf ſich nehmen, anderſeits würde dieſes Ver⸗ fahren in der Preisſtellung neben der Wahrung der eigenſten In⸗ tereſſen der Zigaretteninduſtrie insbeſondere auch die Aufgabe der Legung der Steuerlaſt auf die ſtärkeren Schultern mit erfüllen helfen. Es iſt zunächſt erwogen worden, ob allen dieſen Verhälrnif nicht etwa dadurch ausreichend Rechnung getragen werden könnte, daß man den Einfuhrzoll für geſchnittenen Zigarettentabak und für Zigaretten höher anſetzt als den Zoll für bearbeitete Tabakblätter und für Zigarren. Man konnte jedoch darüber nicht im Unklaren ſein, daß eine derartige Maßregel eine lückenhafte bleiben wird, da ſte etwa 7g des inländiſchen Zigarettenkonſums unberührt läßt. Denn ſie trifft nur die eingeführten und die im Inlland unter Ver⸗ wendung von im Auslande geſchnittenem Tabake hergeſtellten Sigaretten. Letztere bilden aber nur einen verſchwindend kleinen Bruchteil der inländiſchen Fabrikation, die ihren Rohſtoff in der Hauptſache als Rohtabak einführt. Wenn man den Zigarettenverbrauch allgemein ſteuerlich höher Lelaſten will, ſo muß man an die Zigarette ſelbſt herangehen. Abgeſehen vom Monopole, das bei der vorliegenden Betrach⸗ tung ausſcheiden kann, zeigen ſich für die Durchführung einer Sonderbeſteuerung der Zigaretten zunächſt zwei Wege, das iſt 118 5 N. n Ve entweder die Einführung einer Zigarettenfabritat⸗ ſteuer oder die Beſteuer ung des Zigaretten⸗ papiers. Der erſteren ſtreht außer den Bedenken, die ſeinerzeit an Reichstage gegen das Tabakfabrikatſteuerſyſtem im allgemeinen geltend gemacht worden ſind und daſelbſt wohl auch heute noch beſtehen, die Schwierigkeit entgegen, daß eine richtige Begrenzung des Steuerobjekts nicht zu finden iſt. Denn wenn nur die fer⸗ tigen, das heißt die gewerbsmäßig hergeſtellten und zum Vexkaufe gebrachten Zigaretten von der Fabrikatſteuer getroffen werden, ſo wird die Selbſtherſtellung der Zigaretten durch die Verbraucher, die in einzelnen Gebieten, z. B. in Elſaß⸗Lothringen, wo ſte die Hälfte des Zigarettenkonſums ausmacht, noch ſehr in Uebung iſt, von der höheren Belaſtung freibleiben, da dabei faſt ausſchließlich im In⸗ lande geſchnittener Zigarettentabak in Betracht kommt, der von einer Zduerhöhung für geſchnittenen Zigarettentabak nicht getroffen kpird. Dieſer Uunſtand würde zum Nachteile der Zigarettenindu⸗ ſtrie ſowohl wie des finanziellen Erfolges der Steuer die Uebung der Selbſtherſtellung der Zigaretten durch die Raucher zweifellos erheblich ausdehnen. Die Wirkung lönnte nur dadurch verhütet werden, daß man auch den im Inlande geſchnittenen Zigaretten⸗ tabak in die beſondere Beſteuerung mit einbezieht. Dies würde ſteuertechniſch einem Bedenken nicht begegnen, da ſich bei den Börmen, in denen dieſer Tabak verkauft wird, die Durchführung einer Banderolenſteuer an ſich leicht ermöglichen ließe. Die Schwierigkeit liegt aber darin, daß die Grenze zwiſchen geſchnit⸗ tenſem Zigarettentabak und fein geſchnittenem Pfeifentabak(ſoge⸗ nanntem Shag oder Scaferlati) ſchwer feſtzuſtellen iſt. Dieſe Art von Pfeifentabak bildet in einzelnen Gegenden, wo die kurze Pfeife bevorzugt wird, z. B. in Elſaß⸗Lothringen, die faft ausſchließlich gebrauchte Tabakform für den Tabakgenuß in der cßfeife, für den in anderen Gegenden, z. B. in dem benachbarten Baden, hauptſäch⸗ lich Grobſchnittabake verwendet werden. Auch zum Kauen wird der Feinſchnittabak gebraucht. Der feingeſchnittene Pfeifentabak wird aber in ſeinen billigen Sorten, die teilweiſe ſchon zu 10 Pfg. das 50⸗Gramm⸗Paket ver⸗ uft werden, die beſondere Steuerbelaſtung nicht tragen können. „Es wäre auch in hohem Maße ungerecht, wenn dieſer von dem ge⸗ meinen Manme gerauchte(oder gekaute) Pfeifentabak von der hauptſächlich für den Genuß von Luxusfabrikaten des Tabaks be⸗ fbimmten Steuerauflage mit getroffen würde, während der Zigar⸗ penberbrauch davon befreit bliebe. Dieſe Schwierigkeit könnte nur beſeitigt werden, wenn es ge⸗ Länge, für den eigentlichen, der Fabrikatſteuer zu unterwerfenden Zigarettentabak eine ſtreng umgrenzte Begriffsbeſtimmung zu geben, welche die gewöhnlicheren fein geſchnittenen Pfeifentabale von der Fabrikatſteuer ausſchlöſſe. Da jedoch eine befriedigende Löſung dieſer Frage ſich bisher wicht hat auffinden laſſen, entfällt auch die Möglichkeit der Durch⸗ führung der Zigarettenabgabe auf dem Wege der Fabrikatſteuer. Die Schwierigkeiten bezüglich der Erfaſſung der bom Raucher ſelbſt hergeſtellten Zigaretten und damit auch die Schwierigkeiten bezüglich der Behandlung des Zigarettentabaks kommen aber in Wegfall, wenn der oben angegebene zweite Weg beſchritten, d. h. wemn die Steuer auf die Verwendung des zur Herſtellung der Zi⸗ garetten erforderlichen Papiers gegründet wird. In dieſem Falle wird die von dem Raucher hergeſtellte Zigarette, gleichgiltig was für ein Tabak dazu bverwendet wird, ebenſo getroffen wie die ge⸗ werbsmäßig hergeſtellte und in den Handel gebrachte Zigarette. Die Beſteuerung des Zigarettenpapiers iſt nicht neu; ſie it bereits in einigen kleineren europäiſchen Staaten durchgeführt, allerdings in der einfachen Form des Zigarettenpapier⸗Monopols. In den größeren Staaten, die das Tabakmonopol oder die Tabak⸗ fabrikatſteuer eingeführt haben, iſt eine beſondere Welaſtung der Zigaretten auf dem Umwege der Beſteuerung des Papiers entbehr⸗ lich, da dafür die allgem Beſteuerungsform für den Tabak ausreicht. Das als Umhüllung für die Zigaretten in Deutſchland ver⸗ wendete Papier iſt eine für dieſen Zweck aus beſten, reinſten Faſer⸗ ſtoffen beſonders hergeſtellte Art dünnen Seidenpapiers, das voll⸗ ſtändig frei iſt von Chlor und Säure und ſich von anderen ähnlichen Papierarten, dadurch unterſcheidet, daß es bei der Verbrennung keine nennenswerten Aſchenrückſtände hinterläßt und den eigentüm⸗ lichen Papierbrandgeruch erheblich weniger wahrnehmen läßt. Viel⸗ ſach wird es mit Zuſatz von Brennſtoffen(3. B. Magneſium⸗Car⸗ bongt) hergeſtellt, wodurch ein dauerndes Weiterglimmen des ein⸗ mal in Brand geſteckten Papiers bis zur völligen Verbrennung er⸗ weicht, alſo ein Ausgehen der angezündeten Zigarette verhindert Das in Deutſchland verwendete Zigarettenpapier wird über⸗ wiegend aus dem Auslande bezogen. Die Einfuhr erfolgt haupt⸗ ſächlich aus Frankreich, Rußland und Oeſterreich und zwar für die getwerbsmäßige Herſtellung von Zigaretten in Form von Bogen und in auf Rollen(Bobinen) aufgemachten Streifen; für den Ver⸗ kauf an Zigarettenraucher, die ihre Zigaretten ſelbſt fertigen, in Jorm von zugeſchnittenen in Heftform gebrachten Blättchen oder in Jorm von Hülſen. In der inländiſchen Papierfabrikation hat die Herſtellung don Ziggrettenpapier noch ſehr wenig Aufnahme gefunden. Nach Angeſtellten Ermittelungen gibt es zur Zeit in Deutſchland nur drei Fabriken, die Zigarettenpapier herſtellen. Eine Umgehung der Steuer durch Verwendung anderen düni⸗ men Seldenpapiers iſt bei der gewerbsmäßigen Herſtellung von Zi⸗ garekten ſchon durch die im Geſetzentwurfe vorgeſehene Kontrolle Kusgeſchloſſen, da nur geſtempeltes Papier verwendet werden darf; bei der Selbſtherſtellung der Zigaretken iſt ſie wohl möglich, dürfte ber in nicht erheblichem Umfange zu beſorgen ſein, da der Ge⸗ ſchmack der Zigarette dadurch derart verſchlechtert wird, daß der Raucher lieber die unbedeutende Steuerauflage auf ſich nehmen Oder, enn er dies vermeiden will, zur Pfeife oder Zigarre zuxück⸗ kehren wird. Die Frage der Durchführbarkeit der in dem Geſetzeutwurfe vorgeſchlagenen Beſteuerungsart giht nach dem Urteile von Sach⸗ verſtändigen zu Bedenken keinen Anlaß Für das finanzielle Ergebnis der Betracht: Zigarettenſteuer kommt in J. die Zollerhöhung von 270 auf 1200 M. für 1 dz Zigaretten, 2. die beſondere Zigarettenſteuer. Zu 1: Ob die Einfuhr ſich auf der gleichen Höhe wie im Jahre 1904(rund 6600 dz) halten wird, entzieht ſich der Beurteilung. Selbſt wenn man aber eine Verminderung von 25 v. H. an⸗ nehmen wollte, wäre immer noch auf einen Mehrertrag an Zoll von rund 4 Millionen Mark zu rechnen. Zu 2: Die Inlandserzeugung an Zigaretten wird auf 4 Mil⸗ liarden Stück geſchätzt. In dieſer Zahl iſt nicht inbegriffen die Menge der von den Rauchern ſelbſt hergeſtellten Zigaretten, die ebenfalls der Steuer' unterliegen. Für die Schätzung dieſer Menge fehlt es an jeglichem Anhalte. Wenn man bei der Ertragsberechnung die Zahl der ſelbſt herſtellten Zigaretten ganz unberückſichtigt läßt, dagegen trotz des vielleicht zu erwartenden Produktionsrückganges die unverkürzte Zahl mit 4 Milliarden der Berechnung zugrunde legt in der Annahme, daß der etwaige Produktionsrückgang ſorpie die nicht erhebliche Ausfuhr durch die unberückſichtigte Menge der vom Raucher ſelbſt hergeſtellten Zigaretten ausgeglichen werden, ſo ergibt ſich bei einem Steuerſatze von 3 M. fur 1000 Stück ein Betrag von 12 Millionen Mark. Der mutmaßliche Geſamtrohertrag würde ſich hiernach be⸗ giffern auf 16 Millionen Mark. Unter der ferneren Annahme, daß die Verwaltungskoſten den Betrag von 6 bis 7 v. H. nicht überſteigen werden, wäre alſo ein⸗ ſchließlich des Mehrertrags des Zigarettenzolls auf einen Geſamt⸗ reinertrag von annähernd 15 Millionen Mark zu rechnen. Im einzelnen. Zu§S 1 Abſ. 1. Unter Zigarettenpapier im Sinne des§ 1 Abſ. 1 iſt der⸗ artiges Papier in allen Formen, in denen es in den Handel kommt, alſo auch in Form von zugeſchnittenen Blättchen, Hülſen uſtp. zu verſtehen. Zu§ 1 Abſ. 3. Die vom Zigarettenpapier erhobene Zigarettenſteuer ſteht in keinem Zuſammrenhange mit dem Eingangszoll auf Papier. Sie iſt eine Inlandsabgabe, die alles Zigarettenpapier ohne Rückſicht auf die Herkunft gleichmäßig belaſtet, weshalb neben ihr für das aus dem Ausland eingehende Papier der Eingangszoll nach Maßgabe des Zolltarifs zu erheben iſt. Zu§ 1 Abſ. 4. Die im Eingange dieſes Abſatzes dem Bundesrate vorbehalbene Befugnis ſoll die Möglichkeit gewähren, Papiere auszuſchließen, die infolge ſchlechter Beſchaffenheit oder wegen ihrer Färbung eine Abſtempelung nicht zulaſſen. Der weitere Vorbehalt bevuht auf der Erwägung, daß verſucht werden könnte, die Zigarettenſteuer dadurch zu umgehen, daß die Papierumhüllung der Zigarette durch eine andere Umhüllung erſetzt wird. Nach exhaltenen Mitteilungen ſollen im Auslande jetzt ſchon Zigaretten hergeſtellt werden, die ſtatt mit Papier mit Mais⸗ blättern umhüllt ſind. Je nach der Art ſolcher als Erſatz des Papiers verwendeten Umhüllungen könnte deren Abſtempelung Schwierigkeiten bereiten. In dieſem Falle müßte ein anderes geeignetes Verfahren für die Erhebung der Sbeuer zur Anwendung gebracht werden, deſſen Beſtimmung dem Bundesrat überlaſſen bleiben ſoll. Zu§ 2. Da die Beſteuerung des Zigarettenpapiers nur das Mittel zu der beabſichtigten Belaſtung der Zigaretten bildet, ſo muß der Bemeſſung der Steuer auch die Zahl der Zigaretten zu Grunde gelegt werden, die unter Verwendung des Papiers hergeſtellt werden. Bei dem in größeren Flächen zur Verſteuerung kommenden Papiere kann aber die Zahl der Zigavetten, die tatſüchlich daraus gefertigt werden, bei der Verſchiedenheit ihrer Größen meiſt zum voraus nichk mit Sicherheit angegeben werden. Da es ſich nicht empfiehlt, eine beſtimmte Größe für die Zigaretten allgemein vorzuſchreiben, ſchlägt der Entwurf vor, der Steuerberechnung durchweg die für eine Zigarete mitlerer Größe erforderliche Papierfläche zu Grunde zu legen, deren Beſtimmung dem Bundesrate vorbehalten bleiben ſoll. Die Steuerbemeſſung nach der mittleren Zigarettengröße hat den unleugbaren Vorzug, daß dadurch kleine Zigaretten geringer, große ſtärker belaſtet werden. Die Beſtimmung im Abſ. 3 des§ 2 ſoll eine Vereinfachung der Steuererhebung ermöglichen und wird hauptſächlich bei dem zuge⸗ ſchnittenen, in Form von Heftchen eingehenden Papiere zur An⸗ wendung komamen. Zu 88 3, 11, 18 und 26. Die höhere Belaſtung der Zigaretten wird erreicht dei den vom Ausland eingeführten Zigaretten durch höhere Verzollung(§ 26), bei den im Inlande hergeſtellten Zigaretten durch Verſteuerung des dazu verwendeten Papiers. Zur Hintanhaltung von Hinter⸗ ziehungen iſt es erforderlich, Maßnahmen zu treffen, die es ermög⸗ lichen, an jeder im freien Verkehre befindlichen Zigarette zu er⸗ kennen, ob ſie im Auslande gefertigt und verzollt oder im Inland aus verſteuertem Papiere hergeſtellt iſt. Erſteres ſoll durch die Vorſchrift des§ 18 erreicht werden. Die Beſtimmung der Art der Auslandsbezeichnung muß dem Bundesrate vorbehalten werden. Die Vorſchriften in§ 11 Abſ. 2 und§ 13 Abſ. 2 ſoll die Möglichkeit eines Mißbrauchs der für die Kennzeichnung der Auslandszigavetten getroffenen Anordnung beſeitigen. Bei den inländiſchen Zigaretten ſoll die erfolgte Verſteuerung des dazu verwendeten Papiers dadurch kenntlich gemacht werden, daß das Papier mit Steuerzeichen bedruckt wird. Da dies bei dem in Hülſenform eingehenden Papiere nicht gut angängig iſt, ſo tritt hier anſtelle der Stempelung die Vorſchrift, daß die im Auslande hergeſtellten Zigarettenhülſen eine vom Bundesrat zu beſtimmende Auslandsbezeichnung(§ 13), und die daraus im Inlande gewerbs⸗ mäßig hergeſtellten Zigaretten zum Unterſchiede von den aus⸗ ländiſchen Zigaretten außerdem noch eine ebenfalls vom Bundesrate zu beſtimmende Inlandsbezeichnung zu tragen haben(§ 11). Daß inländiſche Zigarettenfabrikanten ausländiſche Hülſen ver⸗ wenden, wird nicht häufig vorkommen. Wo es aber vorkommt und die angegebene Vorſchrift läſtig befunden wird, wird es ohne Schwierigkeit möglich ſein, zur Verwendung von im Inlande her⸗ geſtellten Hülſen überzugehen. Für den Fall daß dieſe Erleichterung in der Kennzeichnung des in Form von Hülſen eingehenden Papiers zur Hinterziehung der Steuer mißbraucht werden ſollte, ſoll der Bundesrat befugt ſein, die Verwendung von Hülſen aus unge⸗ ſtempeltem Papiere zur gewerbsmäßigen Herſtellung von Zigaretten zu verbieten. Nach der Abſicht des Geſetzentwurfs muß alſo künftig jede Zigarette entweder mit Steuerzeichen verſehen ſein(Nachweis der Verſteuerung des Papiers) oder die vom Bundesrate beſtimmte Auslandsbpzeichnung tragen(Nachweis der ausländiſchen Herkunft und Verzollung) oder neben der Auslandsbezgeichnung noch die vom Bundesrate beſtimmte Inlandsbezeichnung zeigen(Nachweis der Herſtellung mittels verſteuerter ausländiſcher Hülſen). Die beiden letzteren Nachweiſe ſind für den Fall, daß bezüglich ihrer Echtheit Zweifel beſtehen, durch die in§ 18 Abf. 2 vorge⸗ ſchriebenen Vermerke zu erhärten. 'einer mittleren Größe. Bezüglich der Art der Abſtempelung ſoll darauf Rückſicht 99 mommen werden, daß das Ausſehen der Zigaretten durch die Steuer⸗ geichen nicht leidet und der Brand des Papiers durch Skémpelfarbe micht beeimträchtigt wird. Um die Abſtempelung zu erleichtern, muß die Beſtimmung der Form, in der das Papier zur Abſtempelung vorzulegen iſt, vor⸗ behalten werden. Es wird hierfür die Form von großen Bogen und breiten Rollen in Betracht kommen. Es iſt in Ausſicht genommen, das Zerſchneiden des Papiers in die bei der maſchinellen Herſtellung der Zigaretten gebräuchlichen Bobinen auf Antrag und nach Angabe der Zigarettenfabrikanten durch die Stempelanſtalt unentgeltlich vornehmen zu laſſen. Dieſer Vorteil dürfte den durch die Abgänge etwa entſtehenden Verluſt ausgleichen. Zu§ 4 Abſ. 2. Die Abſtempelung der in Form von Heftchen uſw. aus dem Ausland eingehenden zugeſchnittenen Zigarettenblättchen iſt ohne Beſchädigung ſchwer ausführbar. Dem Bundesrate wird daher die Befugnis vorbehalten, eine erleichterte Kennzeichnung dafür zuzu⸗ laſſen. Dieſe kann in der Weiſe geſchehen, daß die Heftchen nur auf der Decke geſtempelt oder mit einer Banderole oder Steuermarke geſchloſſen werden. Da bei dieſer Art der ſteuerlichen Bezeichnumg auf das Papier ſelbſt Sbeuerzeichen nicht zu ſtehen kommen und ſomit auch auf der Zigarette die erfolgte Verſteuerung des Papiers micht erſichtlich gemacht iſt, ſo mußte die Verwendung dieſes Papiers zur gewerbsmäßigen Herſtellung von Zigaretten verboten werden, Die Verwendung der aus dem Auslande zugeſchnitten eingeführten Zigarettenblättchen bleibt alſo auf die Selbſtanfertigung von Zigaretten deſchränkt. Hier hat das Fehlen des Steuerzeichens auf der Zigarette deshalb geringere Vedeutung, weil ſie in der Regel unmittelbar nach der Herſtellung geraucht wird. Die bezeichnete Beſchränkung in der Verwendung dieſes Papier⸗ erſcheint unbedenklich, da zurzeit Zigarettenfabriken Papier ſchon mit Rückſicht auf ſeinen höheren Preis kaum verwenden werden. Zu§ 5 Abſ. 1. Die Zahl der einer Zigarette mittlerer Größe entſprechenden Papierflächen(§ 2) wird von der Stempelanſtalt bei der Abſtempe⸗ lung feſtgeſtellt und dem Steueramte mitgeteilt, das aufgrund dieſer Feſtſtellung die Steuer berechnet. Um für den Fall, daß vom Beſteller die Abgabe des abgeſtempel⸗ ben Papiers nach einem andeven Orte beabſichtigt iſt, unnötige Ver⸗ ſendungskoſten zu erſparen, ſoll die Verſteuerung auch bei einem anderen als dem für den Beſteller zuſtändigen Steueramte ge⸗ ſtattet ſein. Zu§ 5 Abſ. 2. Eine Verwertung des niſcht abgeholten Papiers erſcheint nichd angängig. Die Friſt, bis zu der von dem Beſteller über das abgeſtempelte Papier verfügt werden muß, iſt ſehr weit bemeſſen worden. Zu§ 6. Für ſolche Steuerpflichtige, die Zigarettenpapier zum Verkauf oder zur Selbſtanfertigung des eigenen Zigarettenbedarfs beziehen, ſieht der Entwurf eine Stundung der Steuer nicht vor, da bei dieſen ein Bedürfnis hierfür nicht anzuerkennen iſt. Im übrigen glaubte man zur Vermeidung von Härten die Stundungsfriſt tunlichſt weil bemeſſen zu ſollen. Zu§S 7. 5 Der 8 7 ſicherb für Verluſte an geſtempeltem Papier, die da⸗ durch, daß eine Partie aus verſteuertem Papiere hergeſtellter Zigaretten wegen Verderbens des Tabaks uſw. unverkäuflich ge⸗ worden iſt und aufgeriſſen werden muß, oder auf andere Weſſe ent⸗ ſtehen können, ſowie für den Fall der Ausfuhr von Zigaretten, zu deren Herſtellung verſteuertes Papier verwendet wordem iſt, eine Vergütung der Steuer zu. Zu 8§ 9. Die im Abſ. 3 dem Bundesrate vorbehaltene Befugnis iſt für den Fall vorgeſehen, daß die Gefahr einer umfangreichen Hinter⸗ ziehung der Steuer durch die Papierfabriken ſich ergeben ſollte. Zu§§ 10 und 12. Nach der berufsgenoſſenſchaftlichen Statiſtik von 1904 gibt es in Deutſchland 291 Zigarettenfabriken. Hierunter ſind jedoch die zahlreichen kleinen Bekriebe nicht enthalten, die meiſt ohne fremde Arbeitskräfte und ohne beſondere Einrichtungen Zigavetten zum un⸗ mittelbaren Verkauf an den Raucher herſtellen. Dieſe kleinen Ge⸗ ſchäfte, die vielfach von Ausländern betrieben werden, ſind für die Steueraufſicht beſonders wichtig. Nach den gemachten Erhebungen kann die Zahl der Betriebe, die ſich mit der Herſtellung vom Zigaretten in Deutſchland befaſſen, auf etwa 609 geſchätzt werden. Der Um⸗ ſtand jedoch, daß dieſe Vetriebe ſich an einzelnen Plätzen(Berlin, Dresden, Hamburg, Leipzig, München uſw.) häufen, wird die Steueraufſicht erleichtern. Zu den Zigarettenfabriken kommen für die Steuerauſſicht noch die Verkäufer von Zigarettenpapier und Zigaretten hingu. Die Zahl dieſer iſt zweifellos ſehr erheblich. Die Vorſchrift im§ 15 Abſ. 3 ſoll hier eine Beſchränkung der der Steueraufſicht unter⸗ ſtehenden Belriebe ermöglichen. In der Regel wird der Verkauf von Zigarettenpapier durch die Zigarettenverkäufer erfolgen. Sopeit dies nicht der Fall iſt, wird es keinem Bedenken begegnen, den Ver⸗ kauf von Zigarettenpapier zur Vereinfachung der Steueraufſicht auf die Verkäufer von Tabakfabrikaten zu beſchränken. Da es ſich hier nicht um einen beſonders ertragsreichen Verkaufsgegenſtand handelt, wird die Verkaufsbeſchränkung eine nennenswerte Schädigung anderer Geſchäfte nicht enthalten. Zu§ 18. Die Regelung der Behandlung des Zigarettenpapiers, das von Reiſenden als Reiſebedarf eingeführt wird, kann den Ausführungs⸗ beſtimmungen überlaſſen werden. Zu§ 21. 5 Die im Schlußſatze des Abſ. 1 feſtgeſtellte Zuſtändigkeit flir die Feſtſetzung der Haftung für Geldſtrafen bezieht ſich, wie aus Satz 1 hervorgeht, auch auf die Prozeßkoſten. Zu§ 25. Die höhere Belaſtung der Zigaretten wird, ſoweit ſie für die ausländiſchen Zigaretten auf dem Wege der Zollerhöhung erfolgt, in den Zollanſchlußgebieten aufgrund der beſtehenden Verträge ohn⸗ weiteres in Kraft treten. Dagegen erſtreckt die Geltung der Papier⸗ ſteuer ſich zunächſt auf die Zollanſchlüſſe nicht. Von den in den Zollanſchlüſſen hergeſtellten Zigaretten muß daher bei ihrem Ein⸗ gang in das deutſche Zollgebiet die Papierſteuer nachträglich ent⸗ richtet werden, und zwar nach dem gleichen Maßſtabe, wie ſie für die deutſchen Erzeugniſſe erhoben wird, alſo unter Zugrundelegung Dieſe iſt gemäß der Vorſchrift im§ 2 vom Bundesrate zu beſtimmen, der auch für größere und kleinere Zigarel⸗ ten die entſprechenden Sätze feſtzuſetzen hat. Zu§ 26. Der Zollſatz von 1200 M. für 1 dz Zigaretten belaſtet das Tauſend Zigaretten mit einem Zollbetrage von 14 M. 76 Pf. oder Zu§ 3. Da die Abſtempelung des Zigarettenpapiers nicht leicht aus⸗ führbar iſt und neben äußerſt ſorgfältiger und ſachkundiger Be⸗ handlung auch beſondere koſtſpielige Maſchinen erfordert, kann ſie den Steuer⸗ und Zollämtern nicht überlaſſen werden. Der Ent⸗ wurf ſchlägt vor, ſie in einer für dieſen Zweck zu errichtenden Stempelanſtalt vornehmen zu laſſen, und zwar wird eine Anſtat für das ganze Reichsgebiet als ausreichend erachtet. Es iſt vor⸗ läufig in Ausſicht genommen, dieſe Stompelanſtalt der Reichs⸗ druckerei anzugliedern. Bei der Abſtempelung des Papiers ergeben ſich infolge von Fehlern im Papier und anderen in der Natur der Sache liegenden Gründen Abgänge. Für dieſe naturgemäßen Abgänge, die bei ſach⸗ gemäßer Behandlung nicht erheblich ſein werden, kann der Stempel⸗ anſtalt eine Erſaßpflicht nicht aufgebürdet werden. 5 das Stück mit rund 1% Pf. Dieſer Zoll dürfte der inländiſchen Zigaretteninduſtrie auf der einen Seite eine ausreichende Entſchädi⸗ gung für die neue Belaſtung durch die Zigarettenſteuer bieten auf der anderen Seite aber auch nicht ſo hoch ſein, daß er die ausländiſchs Einfuhr unterbindet. Zu§ 27. Die Nachſteuerpflicht iſt auf das Zigarettenpapier beſchränkt, Die Nottendigkeit der Nachverſteuerung der Papiervorräte ergibt ſich ſchon aus der Vorſchrift des§ 1 Abſ. 2. Von einer Ausdehnung der Nachſteuerpflicht auf die fertigen Zigaretten ſieht der Entwurf mit Rückſicht auf die damit verbundenen Schwierigkeiten ab. Die Vorſchrift im letzten Abſatze des§ 27 ſoll für die Ueber⸗ gangszeit, in der vor und nach dem Inkrafttreten der Zigaretten⸗ ſteuer hergeſtellte Zigaretten nebeneinander im Handel ſind, die Steueraufficht erleichtern. derartiges Mannheim, Friſch zum Sieden und Roheſſen von 5½ Pfg. an, 8 St. 10 Pfg, feinſte Süßrahmtafelbutter per Pd 1, „Mundin“⸗Pflanzennußbutter, ſeinner Buttererſatz per Pund nur 48 Pfg. Häcker u. Wiederverkäufer erhalten Engros⸗Preiſe. Fſol-l. Buttes,ölossg 3, 7.— 7 Max Lie 4 3, S. Trotz der abno auch bei n Mannbeim, 6. Dezember. Singer Co. Nahmaschinen Act Ges. ſcerſiner Schirm Industrie S Billigste Einkaufsquelle für 4 BRegenschirme vom einfachsten bis zum hochfeinsten Artikel. Stets Melegenhbheitskäufe auch in den jetzt so beliebten Entoutens 2 Güne Rabattmarken Repara 7 MHan beaclfle dle Fabrikmarkke. MI, 2, Breitestr .62 e Eier 5 Mk. andlung E. Meisel elephon 3536. 57362 eee htenstein Planken. im billigen Preise turen und Bezüge. 58426 5 eeeeeeee Inh.: 6. 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Wir richten de halb an alle wo ltät gen Menſchenfreunde da⸗ hier das he zliche Erſuchen uns zu einer Ermögliung einer Beſcherung zu Beſſen derſeiben gütign behilflich ſein zu wollen und ſind zu dankbarer Entgegen nah e aller uns zu dieſem Zwecke zugewieſenen Liebesga en an Geld, Kleidungsſtücken und Le eusmutein gerne ereit. Der Hilfsverein der oberen Pfarrei zur Lutherkirche: Fau Fabrikaut E. Vöhringer, Lortzingſtraße 3 Frau Hormuſtker J. Heiniker, Lautentiusſtraße 3. Frau Kaufmann M. Keller, Lortzingſtraße 3 Frau Chemiker M. Schleich, Juſeluraße 6. Frau fauf ann E. Witzigmann, Roſengartenſtrane 18. Herr Stadtpfarrer 8. Simon, Mittelſtrane—10, 60816 Altin⸗Kinder ſchule N6, 9,(E..). Beim Heraunahen des Weih⸗ gachtsſeues ertlauben wir uns auch dieſes Jabr wieder alle Gonner und FFreunde unſeren Anſtalt um Ga en an Geld Kleidungsſtücken uſw. zu bilten, damit wir unſern Kleinen ein frohes Feſt bereiten können. Dankbare Eutgegennah ne i Schulgebäude N 6, o ſowie auch durch die Mitglieder des Aus⸗ ſchuſſes: Frau B. Röchling, Vorſitzende, Werderſti. 52. Frin. A. Zechbauer, ſtellv. Vor⸗ ſitze de,„ 8. Frlu. J. Fiſcher, N 4, 16. Fran C. Hafter, L 8, 78. Frl. M. Heckel, O 8, 10. Frau O eAbauinſp. Kupferſchmid, 0 Parkring 39. Frau A. Ladenburg, N 7, 17. Frau Geh. Reg-Nat Lang, L 6 Fian Oberſtabsurzt Müller, 3 6, 28 Frl. A. Mohr, L II, 20. Fau Bauimnſpekt.Rümelin, L11,2 Ftl. E. Thorbecke, B 6, 25. 60080 Derr Oeta. Banuer. K 4. 2. Herr Otto Glbalen, N 5, 12. Herr Kirchenrat Ruckhaber, R1, g. Derr Aug. Schenbly, I. 8, 2. Zuahn-Atelier Walter-Klose A HI, 17. Künstl, Zannersatz Sohmerzioses Zahnzieben Sprechſtunden: Täglich von Vormittags 1s 7 Uhr nach⸗ Sountags von 9 bis 1 Uhr. 30%0 Bel Gicht, Rhen⸗ offene Beingeſchwüre em⸗ pfehle mein comb. Licht⸗ heilverfahren. 57687 D 4, 18 lannkelm 4, 18 Helephon 3609. 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