Gabiſche Volkszeitung.) Abonnement: 70 Piennig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. durch die Poſt bez incl. Poſt⸗ Satddan M 2 47 oro Onartal, Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Oirektio 99 1445 Einzel⸗Nummer 8 Pig. 5 rektion u. Buchbaltung 8 Geleſenſte und verbreitelſte Zeilung in Mannheim und Amgebung. E 6, 2. Druckerel⸗Bimean(Mx⸗ ee Schluß der Inſeraten ⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abenblatt Nuchmittags 3 uhr. ae ee 5 5 5 Redaktion,„„ 4 4 Auswärtige Inſerate 28„ 2 0 Din dealame gee.. Serliner Redaltions-⸗Bureau: Berlin W 50. ema; 05 Redakteur: Dr. Paul Harms, Würzburgerſtraße 15. (Maunheimer Volksblatt) Telegramm⸗Adreſſet „Journal Maunheim Tezepbon⸗Nummerm: Nr. 606. Samstag, 30. Dezember 1905. 2. Abendblatt. Ein pfälziſcher Weinfälſchungsprozeß. (8. Tag.) Frankenthal, 29. Dez. Nach Wiedereröffnung der Sitzung um 3 Uhr nimmt der Staatsanwalt zu ſeinem Plaidoyer das Wort. Der Prozeß, an deſſen Ende man jetzt ſtehe, habe in allen Kreiſen und weit über die Grenzen unſeres Vaterlandes hinaus berechtigtes Aufſehen er⸗ regt. Es ſei dies nicht nur auf bloße Senſationsluſt zurückzu⸗ führen. Gerade der Angeklagte ſei in erſter Linſe berufen geweſen, für Weinbau und Weinhandel die Weinfälſchungen zu bekämpfen, und man war mit Recht erregt, als ſich gegen ihn ſelbſt die Unterſuchung wandte. Es erſcheine ihm daher notwendig, in eingehender Weiſe die Stellung zu unter⸗ fſuchung, die der Angeklagte in der Bekämpfung der Weinfälſchung im großen und ganzen eingenommen hat. Im großen und ganzen ſei er auf dem Standpunkt ſtehen geblieben, wie ihn das alte Weingeſetz zum Ausdruck gebracht hat. Er hat gegen die Ueber⸗ zuckerung der Weine und gegen die künſtliche Weinbereitung mit Roſinen energiſch Front gemacht, aber als Leitmotiv iſt immer bei ihm durchgedrungen, daß eine Zuckerung der Weine unter allen Umſtänden bis zu einer gewiſſen Grenze zuläſſig ſei und daß der Wein nur gegen eine Ueberſchreitung dieſer Grenzzahlen geſchützt wird. Von dieſer Anſchauung des Angeklagten bilde ſich leicht eine Brücke zu der heutigen Anklage. Der Staatsanwalt geht dann hierauf auf die Intentionen des alten und neuen Weingeſetzes des näheren ein. Nach demſelben ſteht der Staatsanwalt auf dem als Vorſitzender eines Vereins AUſſe dafür ein erheblicher Grund vorliegen. Das neue Ageſetz habe den mannigfachen Klagen über die Verſchlechterung der Weine Rechnung getragen. Im alten Geſetze wurde ſchon eine BVerzuckerung der Weine nur zur Verbeſſerung derſelben als zu⸗ fläſſig erachtet. Trotzdem machte ſich bald eine ganz übermäßige Verzuckerung der Weine bemerkbar und der reelle Weinhandel wurde aufs ſchwerſte geſchädigt. Mit dem neuen Weingeſetze wollte man durch den Zuſatz,„daß die Menge des Weines bei der Ver⸗ zuckerung nicht erheblich vermehrt werden dürfte, eine zu weit gehende Vermehrung ins Herz treffen. Die Gutachten der Herren Sachperſtändigen ſeien dahin zu reſumieren, daß Weine 25—37 Prozent überſtreckt worden ſeien, obwohl eine ſolche Verzuckerung in keiner Weiſe notwendig wwar. Nach der Beweisaufnahme ſtehe feſt, daß der Angeklagte Weine unter dem alten Weingeſetze hergeſtellt hat, die er unter dem neuen Weingeſetze nicht hätte verkaufen dürfen, und daß er unter dem alten Weingeſetze überſtreckte Weine mit anderen Weinen ver⸗ ſchnitten und unter der Herrſchaft des neuen Geſetzes verkauft hat. Daß er die überſtreckten Weine mit anderen Weinen verſchnitten hat, ſchließe die Strafbaxkeit nicht aus. Die Verſchleierung ſeines Zuckerverbrauchs ſei dem Angeklagten bis zu einem gewiſſen Teile gelungen, aus ſeinen wie aus den Büchern ſeiner Lieferanten ſei ichts darüber zu entnehmen und man befinde ſich darüber voll⸗ ändig im Dunkeln. Auch aus den Angaben der beiden Küfer Fntte man nichts darüber entnehmen; es gehe aus ihren Ausſagen Herpor, daß ſoviel als möglich ein Ineinandergreifen des Betriebs bermieden und den beiden Zeugen die Größe der Verzuckerung ver⸗ ſchleiert wurde. Die Lagerbilcher ließen ebenfalls bezüglich des SEK“ keinen genauen Schluß zu. Man ſei alſo genötigt, zu den Büchelchen die Zuflucht zu nehmen. Der Staatsanwalt geht dann die einzelnen Notizen in denſelben des näheren ein. Aus den⸗ ben findet er, daß es ſich nicht, wie der Angeklagte behauptet, am gelegentliche Notigen, ſondern um chronologiſch wohlgeordnete Einträge handelt. Wenn der Angeklagte behaupte, daß dieſe ſtotizen keine Gewähr bieten, ob ſie auch ausgeführt worden ſind, hätte er 50⸗ bis 60mal den Entſchluß gefaßt, Weine zu über⸗ den und jedesmal, wenn er dazu ſchreiten wollte, wieder auf⸗ eben, um beim nächſten Eintrag wieder den Eutſchluß zu faſſen. as zu glauben, könne man niemand zumuten. Der Angeklagte iſt überführt, daß er im Jahre 1901 ganz chebliche Ueberſtreckungen vorgenommen hat⸗ Die Bezeichnung E“ in den Einträgen ergebe, daß die Kürzungen nicht nur auf Ucerwaſſer bezogen werden müſſen, ſondern auch bezogen unen. Wäre das nicht der Fall, ſo würde das durch die Aus⸗ nu ſeiner Aufſtellungen widerlegt.“ nicht 11 5 die Fäſſer dazuzuſchreiben, ſondern auch den ſt, welcher in die Fäſſer hineingekommen iſt, ſo daß man genau kſtſtellen kann, wie viel Moſt zu der Zuckerlöſung hinzugekommen Einzgelne Stichproben aus den Büchelchen laſſen gar teinen el, daß man einen genauen Einblick in den innerſten Betrieb ngeklagten gewinnen kann. Durch Zuſammenhang der l wie dürch ihren Inhalt iſt dargetan, daß der Angeklagte zuckerwaſſer in ganz enormen Mengen dem Weine zugeſetzt hat. zin Produkt der n e borf nur nach Maßgabe der Vorſchriften erfolgen 1215 geſtattet Hicht, den Moſt zu überſtrecken, um ihn eine gewiſſe Zeit aufzu⸗ en, das wäre eine verbotene Rückverbeſſerung. Es ſei nicht an⸗ nehmen, daß der Angeklagte den Moſt überſtreckt habe, um ihn ter mit Naturwein zu verſchneiden. Der Staatsanwalt kommt dann auf den Veſuch der Küfer bei Fraft Sartorius zu ſprechen. Das Ausfragen der Zeugen au Sartorius ſai ein Verhalten höchſt indelikater Art. Nicht die Notizen, die Frau Sartorius über die Ausſagen des Zeugen ingenfelder gemacht habe, habe derſelbe zugeſtellt erhalten, ern ſie waren aufgezeichnet aüf einem anderen Blatt abe Er Staatsanwalt) ſei tödlich erſchrocken geweſen, daß der Ange⸗ 4 Der Angeklagte war ſo Natur, das gewiſſermaßen modifiziert werden 1a1 auf die Frage, ob er mit dem Zeugen geſprochen habe, nach längerem Zögern erklärte, daß er noch am Sonntag vor dem Pro⸗ zeſſe mit den beiden Zeugen verkehrt habe. Das ſei eine Beein⸗ fluſſung von Zeugen, wie man ſie von einem gebildeten Manne kaum erwarten dürfe und welche er nicht ſcharf genug an den Pranger ſtellen könne. Wenn man die Ausſage ſolcher Zeugen als zu Gunſten des Angeklagten annehmen wollte, ſo müſſe er dem in jeder Weiſe widerſprechen. Auf die Breslauer Sendung ein⸗ gehend, hält der Staatsanwalt den Angeklagten der Ueberſtreckung für vollſtändig überführt. Da er die beanſtandeten 80 Fuder wieder verkauft habe, ſo habe er ſich eines weiteren Vergehens ſchuldig gemacht. Aus einer Menge von Analyſen, die bei dem Angeklagten gefunden wurden, ergibt ſich, daß dieſe Weine zum großen Teile als überſtreckt gelten müſſen. Wenn er das als Grundverſchnitte bezeichne, wenn er z. B. Portugieſer verzuckerte, um ihn dann an⸗ deren Weinen zuzuſetzen, ſo ſeien das keine Grundverſchnitte, ſondern verbotene Rückverbeſſerungen. Wenn der Angeklagte wirk⸗ lich den aus drei Verfahren gewonnenen Moſt zuſammengemiſcht hat, ſo ſei es nicht einzuſehen, warum er dann jede Sorte beſonders bezeichnete. Der Staatsanwalt verweiſt dann auf die Widerſprüche des Angeklagten bei der Erklärung von„Sk1“. Schließlich ſei er dahin gekommen,„Skl“ als eine Kombination von Portugieſer mit Zuckerwaſſer zu bezeichnen. Nach der ganzen Art der Berechnung des Angeklagten an der Hand der Notizen kommt der Staatsanwalt zu dem Schluſſe, daß SkE nur Zuckerwaſſer bedeute und zwar in ſeinen vier Bedeutungen, die hm der Angeklagte beiligt. Der Staatsanwalt demonſtriert hierauf die Gründe, welche den Ange⸗ klagten veranlaßt haben den Moſt in einer ſo weitgehenden Weiſe zu berzuckern. Dadurch ſei es ihm wohl gelungen, jede Konkurrenz aus dem Felde zu ſchlagen, das erkläre auch, daß er ſich an die Zahlen des alten Weinhandels mit allen Kräften anklammerte. Der Sdaatsanwalt verweiſt dann auf die Korreſpondenz zwiſchen dem Angeklagten und Dr. Moeslinger. Der Angeklagte ſei ſchon Lange börher aufgeklärt geweſen, daß Natur⸗Portugieſer einen hohen Extraktgehalt haben und daß man mit 1,7 die mindeſte Gvenze feſtfetzte. Der Angeklagte hat ſich aber nicht bemüht, als es ihm mißlungen war, die Beſtimmung zu hintertreiben, gegen dieſelbe Stellung zu nehmen, er hat vielmehr die als Unwahrheit machgewieſene Tatſache, daß Poctugieſer nicht die Grenzzahlen er⸗ reichen, benutzt, um ſeine Weine zu verzuckern. Eine Achtung vor ſeiner Wahrheitsliebe verdiene alſo der Angeklagte nicht. In Jängeren Ausfürungen verbreitet ſich dann der Staatsanwalt über das Kapitel Sährezuſatz. Er begt keinen Zweifel, daß der Buch⸗ ſtabe S in den Notizen als Säure zu bezeichnen ſei. Ob er die Säure allein don 2 deslinger bezogen hobe, laſſe er dahingeſtellt, einem Mann wie Sartorius ſtänden ja Mittel genug zu Gebiete, Säure zu erhalten. Was die Bouquettſtoffe anlange, ſo ſeien ſeine Erklärungen ſo verblümt mit wiſſenſchaftlichen Argumenten, daß ſie wohl durch äußere Form in die Augen ſtechen, aber wie eine Seifenblaſe zerſtieben, wenn man die Aufſtellungen des Ange⸗ klagten darüber hört. Man tue derſelben angeſichts der Intelligenz des Angeklagten keine Ehre an, wenn man behaupte, er ſei bei der Unterſuchung nicht in der Lage geweſen, ſich die Einträge zu er⸗ Hären, und erſt heute darüber poſitive Angaben zu machen in der Lage ſei. Wenn der Angeklagte mit der ihm eigenen Sicherheit auch die unwahrſten Dinge behauptet, einen Saltomortale ſchlägt und eine hochwiſſenſchaftliche Erklärung über die Anwendung der Bouquettſtoffe gebe, ſo ſei es wohl klar, daß er einen äußerlichen Effekt damit erzielen könne. Um dieſen Effekt auf ſeinen Wert zurückzuführen berlieſt der Staatsanwalt die früheren ganz ſeinen Ausſagen in der Verhandlung abweichenden Ausſagen. In längeren Ausführungen beſchäftigt er ſich dann mit den Bezügen von Chemikalien durch den Angeklagten und mit der Deutung der hierfür gebrauchten Abkürzungen. Das ſei wohl das ärgſte, daß das charakteriſtiſche)] des Angeklagten, das ungeheuer viel in ſeinen Notizen vorkomme, und das der Staatsanwalt als Johannis⸗ beer deutet, auf einmal ein J ſein ſoll; überall wolle er jetzt Tannin angewandt haben. Das ſei eine Behauptung, die durch ihre Keck⸗ heit mehr imponiere als durch innere Wahrſcheinlichkeit. Auf Grund aller Feſtſtellungen bleibt der Staatsanwalt dabei. daß der Angeklagte Bouquettſtoffe zugeſetzt hat und zwar in ganz er⸗ heblichem Maße bis auf den heutigen Tag. Was die Trinkbarkeit des Sartoriusſchen Weines anlange, ſo iſt er der Meinung, daß er trotz der günſtigen Gutachten der Herren Deinhard, Innſtein und Bach die Darlegungen der wiſſenſchaftkichen Sachverſtändigen als nicht erſchüttert betrachten könne, obwohl er den Herren Zungenſachverſtändigen keineswegs den Vorwurf der Befangenheit machen wolle. Wenn man wiſſe, wie Ideen⸗ aſſoziabionen zuſtande kommen, ſo liegen eine Summe von Um⸗ ſtänden vor, die ein Gutachten im ungünſtigſten Maße beeinfluſſen müſſen. Jene Herren wußten, don wem die Weine kamen, es habe ſich aber ſozufagen als Treppenritz ausgebildet, daß der amtliche Zungenſachverſtändige Diedesfeld, als man ihm den Wein, deſſen Herkunft er nicht kannte, zu koſten gab, ſofort als künſtlich boukettiert bezeichnete. Aus den ganzen Umſtänden, aus denen die Zungenprobe der drei genannten Herren erfolgte, könne dem Gut⸗ achten derſelben nicht die Beweiskraft zuerkannt werden, als den Gutachten der amtlichen Zungenſachverſtändigen. Die Venwendung von Traubenhülſen zur Voukuettierung hält der Staatsanwalt eben⸗ falls für ſtrafbar im Sinne des Geſetzes ebenſo das Verfahren der Angär, wie es durch den Angeklagten erfolgte. Das Schwefel⸗ waſſer könne nach den Gigenſchaften, die es hat, nicht als erlaubtes Weinbehandlungsmittel gelten. Wenn der Angeklagte behaupte, daß er Pottaſche als kohlenſauren Kalt ſetzte, ſei das ebenfalls einer ſeiner bielen Saltomortale. Das ſei bei dem Bildungsgrad des Angeklagten vor vornherein zurückzuweiſen. In der Anwendung von Chemikalien ſei der Angeklagte weit über das erlaubte Maß hinausgegangen. Der Stagtsanwalt wendet ſich hierauf zum Mußbachwaſſer. Mangels Beweiſe hatte ja die Anklage in dieſer Beziehung keine Ausſicht auf Erfolg. Nach der ſubjektiven Seite halte er nur ein Vergehen gegen§ 10 nicht gegen 12 des Nahrungsmittelgeſetzes fütz vorllegend. Er nimmt Bezug guf das Gutachten des Herrn Pr⸗ Emmerich und ſchließt trotz der Anſicht desſelben, daß das Gkel⸗ gefühl individuell ſei, aus ſeiner Aeußerung,„wenn er andereß Waſſer habe als Mußbachwaſſer, ſo nehme er dieſes“, daß er eben⸗ falls das Waſſer als nicht zum Trinken geeignet hält. Er vede weiſt weiter auf die Serie von allen möglichen ekelhaften Stoffen, auf die Abortanſchlüſſe an den Mußbach und die Gewohnheiten der Mußbacher, um darzutun, daß der Angeklagte die Gewißheft haben mußte, daß ekelhafte Stoffe in dem Mußbach gelegen. Damit, daß der Angeklagte das Waſſer durch den Filter laufen ließ, konntz er nicht die Ueberzeugung erlangt haben, daß nunmehr das mit Gegenſtänden ekelerregende Provenienz völlig rein ſei. Zum Beweiſe führt er den Urin des Menſchen an, der trotz des Filters mit den ſelben Beſtandteilen von den Menſchen mit der Oeffnung aufge⸗ nommen werden könnte, durch die man ſonſt die Nahrung auf⸗ zunehmen pflegt. Mit dieſem Waſſer habe der Angeklagte bis in die letzten Jahre den Taglöhnerwein bereitet. Rechtlich ſei es voll ſtändig irrelebant, ob der Konſument den Inhalt des Weinss kennt oder nicht, es komme nur darauf an, ob er, wenn er den Inhalt zenne, ihn ekelerregend finden würde. Der Staatsanwalt veyweiſt hierbei auf eine Reichsgerichtsentſcheidung über einen Fall, in dem eine tote Ratte in den Sudkeſſel gelangt war. Auch in dieſem Punkte müſſe er die Verurteilung des Angeklagten bean⸗ tragen. Sämtliche Anklagepunkte würden wohl aufgeführt werden mlſſen, als eine einheitliche Handlung. da ein fortgeſetzt plan⸗ mäßiges Handeln vorliege. Die Frage, ob das alte oder das neue Weingeſetz in Betracht zu ziehen ſei bei dieſer fortgeſetzten Hand⸗ lung, entſcheidet Redner dahin, daß die neuen Beſtimmungen des neuen Weingeſetzes inbetracht zu ziehen ſeien. Den Anklagepunkt„Verſchnitt mit Waſſer“ hält der Staglis, anwalt für nicht nachgewieſen. Was die Höhe des Strafmaßes betreffe, ſo müſſe man annehmen, daß der Angeklagte ein Maug ſei) deſſen Sachkunde als eine hervorragende exachtet werden müſſe, Bei ſeiner hohen Intelligenz mußte er ſich ſagen, daß ſein Ver⸗ gehen mit der höchſt zuläſſigen Geldſtrafe don 3000 Markeine Sühne nicht finden kann un ddaß; eime Gefängnisſtrafe eintreten müſſe. Da ſein Veßz⸗ gehen nicht zu der ſchwerſten Form der Fälſchungen gehöre, anderer⸗ ſeits der Angeklagte aber eine ganz hervorragende öffentliche Stel⸗ lung bekleidete und berufen war, den reellen Weinhandef zu ſchützen, ſttt ſelber Fälſchungen zu begehen, halte er eine éxemplariſche Strafe am Platze. Er beantrage daher eine Gefängnisſtvafe bon 3 Monaten und eine Geldſtrafe von 3000 M. eb. 150 Tage Ge⸗ fängnis. Der beſchlagnahmte Wein ſei einzuziehen. Das Plafdoher des Stagtsanwalts dauerke 5% Stunden mik Einſchluß bon 1½ Stunde Pauſe, die von dem Angeklagten zur Gr⸗ holung gewünſcht wurde, von—81½ Uhr. *Beigegeben wurde Amtsvorſtand Oberamtmann Dr. Katl Schneider in Neuſtadt dem Miniſterium des Innern bis auf weiteres zur aushilfsweiſen Dienſtleiſtung. * Verliehen wurde dem Poſtaſſiſtenten Ludwig Reinmuth in Heidelberg der Titel Poſtſekretär. 9355 * Die Sängerhalle Manuheim veranſtaltete am erſten Weih⸗ machtsfeiertag im Saale der„Liedertafel“ einen F̃amilien, Abend, der einen ſo guten Beſuch aufzuweiſen hatte, daß Späkex⸗ kommende nur noch mit Mühe ein Plätzchen erwiſchen konnten. Da der Verein in der glücklichen Lage iſt, eine außerordentlich große Anzahl Mitglieder zu beſitzen, die nicht nur auf geſanglichem, ſon⸗ dern auch auf humoriſtiſchem Gebiete gut beſchlagen ſind, ſo be⸗ gegnete man bei der Zuſammenſtellung des Programms keinen großen Schwierigkeiten. Die Aktivität erfreute mit einigen Chöreß, von denen drei im Volkston gehaltene beſonders anſprachen, Die ſtattliche Sängerſchar hatte bei der Wiedergabe dieſer drei Chöre, vor allem bei dem entzückenden„Schlaklied für's Peterle“, aufs neue Gelegenheit, den Beweis zu liefern, daß ſie, was empfindungs⸗ voller und ſauber ſchattierter Vortrag anbetrifft, mit Ehren neben jedem erſtklaſſigen Verein beſtehen kann. Rauſchenden Applaus erntete auch wieder das rühmlichſt bekannte Quartett des Vereins mit einigen meiſterhaft geſungenen Liedern, der Baſſiſt des Quartetts, Herr H. Kuhn, mit mehreren hinreißend ſchön wieder⸗ gegebenen Soli und Herr F. Winkler(Tenor) und Herr W. Koblenz(Bariton) mit je zwei vortrefflichen Vorträgen. Das übrige Programm ſetzte ſich aus zwei humoriſtiſchen Singſpieleg, „Bruder Luſtig auf Reiſen“ und„Die geſtörte Maskerade“, einem Einakter, einer Burleske und einem Duett zuſammen. Alle Num⸗ mern fanden eine ſo vorzügliche Wiedergabe, daß das Publifum aus dem Lachen nicht herauskam. Um die gelungene Durchführung des humoriſtiſchen Teils machten ſich die Herren De Lank, Ehreit, Faſſold, Hotter, Koblenz, Schenkel und Winkler verdient. Eine Abteilung der Kapelle Petermamm führte den orcheſtralen Teil zufriedenſtellend durch. Die Mitter⸗ nachtsſtunde war vorüber ſchon, als das äußerſt reichhaltige Pro⸗ gramm ſein Ende erreicht hatte. Soviel iſt ſicher, daß niemand un⸗ befriedigt das Lokal verlaſſen hat. * Gruße Karnevalgeſellſchaft Neckarvorſtadt, E. V. Montag, 1. Januar(Neujahrstag) findet in der Stadt Lück, P 3, vormittags 11 Uhr, ein Nachtlichter⸗Kongreß, veranſtaltet durch die große Karnevalgeſellſchaft Neckarvorſtadt E.., ſtatt. An dieſem Kongreß werden unter anderem zeilnehmen die Obrigkeit, die Ah geordneten und Vertreter der Nachtlichter Deutſchlands, welche mit intereſſanten Vorträgen aufwarten werden, ſodaß der Beſuch jeder⸗ mann beſtens zu empfehlen iſt. Cheater. Runſt und Wiſſenſchaft. Ein Portrait von Renoir. Renoir, der große Impreſſioniſt, deſſen Bilder heute mit Hundertfrankenbilletten gufgewogen werden, verlebte vor ungefähr dreißig Jahren einmal einen Sommer in Chatou, einem kleinen Neſte an der Seine, ein pagr Kilometer 9 2. Seite, General⸗Anzeiger. Mannheim, 30. Dezembec. Paris. In jener nun längſtverfloſſenen Zeit war er jedoch nicht ſehr mit Glücksgütern geſegnet, und um dem Pere Fournaiſe, in deſſen Herberge er hauſte, die Miete betzahlen zu können, griff er zu dem bekannten Aushilfsmittel der Künſtler: er ponträtierte die Familie des Peve Fournaiſe, Glied nach dem anderen, nur den Sohn des braven Gaſtwirts nicht, der dieſe Art Malerei wirklich 311 cheußlich fand. Nun iſt der Pére Fournaiſe geſtonben und die Erben haben ſein Hab und Gut verſteigern laſſen. Als der Ver⸗ er don Durand⸗huel einen kleinen Haufen Bankbillette für Porträtſerie auf den Tiſch gahlte, ſoll das Geſicht des Sohnes N Fournagiſe ſehr lang geweſen ſein in dem Gedanken, daß er durch enine N 71 11 77. ſeine W̃ ung, ſich malen zu laſſen, nur das hübſche Sümmchen don ungefähr 10 000 Franes verloren hatte. „Zu den Sternen“ betitell Leonid And rejew ſein neues Drama, das er Dienstag im Ruſſiſchen wiſſenſchaftlich⸗litergriſchen Verein zu Berlin einer in die Tauſende gehenden Zuhörerſchaft vor⸗ las. Der Dichter behandelt in ſeinem Stücke, Moskauer Künſtleriſchen Theater ſeine Uraufführung erleben ſoll, den Kontraſt zwiſchen dem idealen Erkenntnisdrange des Menſchen und ſeinem Beſtreben, die irdiſchen Angelegenheiten ſo zu ordnen daß das Glück, das harmoniſch befriedigende Ausleben aller zur Wahrheit wird. Ternowski, ein ruſſiſcher Gelehrter, der mit den Behörden ſeiner Heimat in Konflikt geraten iſt und nun irgendwo im Auslande, mitten in den Bergen, einem aſtronomiſchen Obſer⸗ vartörium vorſteht, iſt der Vertreter des wiſſenſchaftlichen Idealis⸗ mus, der, aller Leidenſchaft bar, die menſchlichen Dinge nur im Zu⸗ ſammenhang mit dem kosmiſchen Gangen betrachtet. Im Gegenſatz zu ihm ſtehen ſeine Kinder, Revolutionäre ſans phraſe, die ſofort überall hineilen, wo ein Kampf für die unterdrückten Menſchenrechte ausbricht. Die Vorgänge der vier Akte ſpielen ſich in der Einſam⸗ leit des Obſervatoriums ab. Unten im Tale tobt ein Aufſtand. Die Truppen bleiben Sieger, die Revolutionäre werden getötet, gefangen genommen oder in die Flucht gejagt. Ternowskis Kinder finden eine Zuelucht auf der Bergwarte— aber Nikolaus, der älleſte, der Lieb⸗ ling aller, fehlt. Was iſt aus ihm geworden? Bange Zweifel und Ahnüngen erfüllen, während man auf der Suche nach Nikolaus iſt, das einſame Haus in den Bergen— nur Ternowski, der Aſtronom, beiwahrt ſeine feierliche Ruhe. Und als endlich im Schlußakt die Nachricht anlangt, daß Nikolaus im Gefängnis, wohin man ihn ver⸗ wundet gebracht hat, dem Wahnſinn verfallen iſt, da weiß der Den⸗ ker und Forſcher Ternowski, wenn auch unter ſtillen Tränen, in einer grandfoſen Triumphrede auf ſeine Weltauffaſſung ſich über den Schmerz des Individuums heroiſch zu tröſten.— Es liegt nach dem „B..“ viel ſeine Stimmung über der neuen Dichtung Andrejews. Auszug aus dem Standesamts⸗Regiſter für die Stadt Mannheim. Geborene, „Gummiarb. Louis Friedr. Gebhardt, e. T. Karol. Gliſabeth. Schloſſer Aug. Karl Weller, e. S. Karl Friedr. Auguſt. „Fabrikarb. Karl Jak, Frank, e. S. Friedr. Karl. „Tagl. Emil Jak. Heckmann, e. T. Anna Eliſabeth. Schiebbühnenführer Phil. Jeablee, e. T. Eliſabeth Maria. „Fabrikarb. Joſ. Schips, e. S. Friedr. Joſeph. „Former Joh. Heinr. Eiermann, e. S. Chriſtian Willi. Former Jak. Sonntag, e. T. Maria. „Metzger Gottl. Wüſt, e. T. Eleonore Genvefa. „Tagl. Chriſtian Göhringer, e. T. Sofie Friederike. Heilgeh. Wilh. Franz Duttenhöfer, e. T. Anna. „Rangierer Daniel Maushaupt, e. T. Maria Mathilde. 16. Tüncher Wilhelm Ofenloch, e. S. Karl. 16. Fuhrm. Phil. Schrödelsecker, e. T. Anng Maxig. Kaufmann Friedrich Proeder, e. T. Schloſſer Johannes Emmerich, e. S. Wilh. Walther. Tagl. Karl Jak. Angſtmann, e. S. Wilhelm Karl. Schreiner Max Hubert, e. T. Martha Elſa. Schaffner Friedrich Ludwig Malſch, e. T. Kath. Marg. 6. Kaufm. Gg. Aug. Reuther, e. T. Selma. „Former Karl. Michael Ludwig, e. T. Chriſtina Eliſabeth. „Schneider Johannes Rindfleiſch, e. S. Guſtav Hans. Former Abraham Laubſcher, e. T. Magdalene. Fuhrm. Joh. Pet. Schweinfurth, e. S. Joh. Adolf. 7. Schuhmacher Anton Stadler, e. T. Dorothea Magdal. „Bahnarb. Herm. Mägerle, e. S. Karl Robert. „ Tagl. Baptiſt Geiß, e. S. Karl Robert. das Ende Januar im 19. 19. Stadtmiſſionar Chriſt. Mühlenmatter, e. T. Martha Karol. 20. Tagner Ludwig Neiſchwander, e. T. Eliſabetha. Schloſſer Otto Nies, e. T. Julie. Schreiner Ferdinand Schwinn, e. T. Weichenw. Gottlieb Jakob, e. S. Wilhelm Karl. „Tagl. Valent. Berberich, e. T. Wilhelmine Roſa. „Tagl. Jakob Neber, e. S. Jakob David. „Schneider Karl Schmidt, e. T. Marie Helene. Former Heinrich Eifer, e. S. Heinrich. Schaffner Karl Scholl, e. T. Helene Maria. Getreidearb. Guſtav Stügin, e. T. Charlotte Suf. „Bureaudiener Emil Groß, e. S. Karl Anton. Schreiner Ludw. Neubeck, e. S. Friedr. Wilh. Wagenaufſchreib. Karl Lutz, e. S. Max. Bierb. Aug. Schmidt, e. S. Friedr. Wilh. Wirt Gg. Lutz, e. S. Georg Eugen. Maurer Joſef Müller, e. T. Luiſe Joſefine, .Tagl. Joh. Boſſo, e. T. Luiſe Wilhelmine. Kaufmann Michael Orenſtein, e. T. Sitta. „Bierkutſcher Gottlieb Böhm, e. S. Friedr. Gottlieb. . Tagl. Chriſtian Schuhmacher, e. S. Hrch. Willi. „Tagl. Joſef Knapp, e. S. Wilhelm. „Schloſſer Albert Schneider, e. S. Robert. „Hauptl. Karl Gapp, e. S. Rolf Auguſt. Waſenmſtr. Joh. Karl Stamm, e. S. Gg. Ferd. Daniel. Magazinarb. Ernſt Ganther, e. S. Hermann Albert. Rangierer Otto Lupke, e. T. Elſa Karoline. „Metzger Joſef Jund, e. T. Anna Marig. Hilfsweichenw. Aug. Brenner, e. T. Hildegard. Schneider Pius Müller, e. T. Conſtanzia. Tagl. Aug. Schmitt, e. T. Hedwig. Kupferſchmied Fritz Ernſt Breitkreuz, e. S. Oskar Robert. Kantinier Aug. Rothweiler, e. S. Willi. „Tünch. Karl Schlez, e. T. Kath. Frieder. Philippine. Bierbr. Chriſtian Klopfer, e. S. Friedrich. Schloſſer Euſtach. Hieronym. Breitenbacher, e. S. Adolf. T. Marie. Fabrikarb. Ferd. Mundo, e. T. Anna. Tagl. Karl Mörmann, e. T — Adele. Monteur Joh. Jak. Kirſch, e. S. Karl Heinrich. 21. Bäckermſtr. Friedr. Jak. Sieber, e. S. Friedr. Jak. Ernſt. Wirt Gottlieb Dreher, e. S. Arthur. Schuhmacher Wilhelm Lehr, e. S. Adolf. Meßzger Simon Alois Kohler, e. S. Alois Joſef. „Reſtaurateur Wilh. Gottl. Striffler, e. S. Max. Gipſer Emil Dubois, e. S. Willi Max. „Schneider Friedr. Kilgus, e. T. Irma Paula. Monteur Heinr. Schilpp, e. S. Karl Heinr. Wilh. Mühlenarb. Gg. Mich. Straub, e. T. Klara Hedwig. . Sattler Wilh. Müller, e. T. Hildeg. Anna Jakobine. 21 Tagl. Joh. Anton Stapf, e. S. Emil Hermann. 20. 21. Schmied Leopold Daum, e. S. Bernhard. „Schloſſer Jakob Volk, e. S. Otto Lorenz. Maurer Nikolaus Ehrhardt, e. T. Pauline. Milchhändler Karl Bausback, e. T. Maria Roſalia. „Schloſſer Joſ. Auguſt Schneider, e. T. Ludwiga. Fuhrm. Joh. Keck, e. T. Friederike. Großh. Landgerichtsrat Dr. Ernſt Bernauer, e. S. Otto. Bäckermſtr. Karl Weymann, e. T. Anna. Straßenbahnſchaffner Karl Richter, e. S. Hermann. 9. Fabrikarb. Paulus Volk, e. S. Paul. Kaufmann Gottfried Kunzig, e. S. Robert. Müller Franz Kaver Geſchwind, e. T. Roſa. .Magazinarb. Joh. Friedr. Lauer, e. T. Maria Paul. „Tagl. Joh. Mich. Schnürle, e. S. Hans Paul. Tagl. Karl Ludwig Bohris, e. T. Eliſabeth. Kaufmann Theodor Gaiſer, e. T. Thekla Wera. „Lageriſt Joſef Fiſcher, e. T. Chriſtina Eliſabeth. Packer Gottlieb Friedr. Felger, e. T. Maria Paula. „Fabrikarb. Jak. Fiſcher, e. T. Anna. 3. Maurer Bernhard Horn, e. T. Eva Roſa. Maurer Franz Mayerhöfer, e. S. Willi. Schloſſer Georg Eugen Rödel, e. T. Frieda Kath. 21 2⁴ Dez. 20 20 20 2¹ 21. 21. Schloſſer Martin Dietz und Berta Stober. .20 22. 22 22 22. Blechner Auguſt Gilon und Sofie Kayſer. 93 23 f Dez. 2¹ 2¹ 2¹ 2¹ 2¹ 2⁴. 21. 23 c 28. 33 2. 2 2³ 23. 23 23 28. Former Peter Unvericht und Magd. Bachmann. Dez. Geſtorbene. 21. Der verh. Kfm. Maier Jakobſohn, 47 J. 10 M. 2¹ 2¹ 21. 22, Anna Maria Barb. geb. 2¹ 22. 22 2¹ 22 24 24 2⁴ 24 2⁴ 25 2⁴⁵ 25 28. Der derh. Monteur Peter Feuerbach, 36 J. 25. 25 26 28. 26 2 26. Ludwig, S. d. Wirts Karl Pfizenmaer, 1 M. 20 T. Expedient Paul Fleiſcher und Kakh. Feſſer. 32 28. 1. Der verh. Gelderheber Chriſtof Albert, 56 J. 2 M. 3 . Albert Emil Helmut, S. d. Kaufm. Julius Emil Staber⸗ — „Buchdrucker Auguſt Hedtheuer, e. S. Aug. Ludw. Guſtap, Bäckermſtr. Georg Bauer, e. T. Frieda Eliſabekha. Verkündete. „Kaufmann Martin Peter und Roſa Mildenberger. „Tüncher⸗Maler Joh. Zenkert und Anna Schmitt. Spengler⸗Inſtallateur Adam Buchholz und Eliſab. Amann⸗ Küfer Friedr. Himmelsbach und Chriſtine Wießner. Pfarrer Wilh. Hofmann und Eugenie Kölle. Schloſſer Mart. Borocoicki und Marg. Bühl. Kaufmann Hermann Wolf und Helene Ledermann. Agent Joſ. Diez und Mathilde Thümlein. Weichenw.⸗Ablöſer Herm. Bender und Thereſie Lenz. Bahnarbeiter Frdr. Benz und Karoline Schilling. Getraute. „Vorzeichner Anton van Bebber und Marie Dickmann geb, Brockmann. Elektriker Lud. Düringer und Auguſte Croißant. „Kaufm. Gerſon Kühnreich und Anng Wandelbaum. Straßenbahnſchaffner Wilh. Kugler und Anna Mohr. Friſeur Herm. Schneider und Barbara Heimburger. Schloſſer Jakob Widmer und Emma Diehl. Lehrer Heinrich Dillmann und Eliſabeth Hofmann. Schloſſer Wilhelm Foshag und Barbara Stohl. Schloſſer Auguſt Grimmer und Barbara Hinkcebein. Fabrikarbeiter Valentin Hartmann und Franziska Huber, „Taglöhner Franz Keßler und Anna Menges. Schmied Heinrich Konrath und Marg. Rößler. Mechaniker Ludwig Lentz und Chriſtine Schwarz. Eiſendreher Emil Münſinger und Suſanna Bender. Maſchiniſt Kiltan Rößner und Luiſe Setzer geb Kleinbach, Eiszieher Mich. Schmidt und Anna Blöſch. Eliſ. geb. Dahringer, Ehefr. d. Bäckermſtr. Jul. Feßenbecker, 49 J. 7 M. Maria geb. Kaiſer, Wwe. d. Tagl. Gottl. Link, 68 J. 6 M. Otto, S. d. Schuhm. Joſef Blüny, 3 M. Hartmann, Ww. d. Kapitän Wilh. J. Hack, 77 J. 4 M. „Der verwitwete Bauführer Karl Hreh. Müller, 54 Die ledige Näherim Eilſ. Rieth, 49 J. 8 T. „Der verh. Kaufmann Paul Corſa, 29 J. 2 M. „Der berh. Handelsmann Karl Grein, 44 J. 8 M. Der led. Privatmann Hermann Frankenfeld, 44 J. 1 M „Frdrch. Wilh., S. d. Fuhruntern. Lud. Kloos, 2 M. 16 Wilh. Jak., S. d. Tünch. Wilh. Karl Schäfer, 4 M. 18 Willi, S. d. Händlers Hrch. Aſſenheimer, 5 M. 4 T. „Karl Joſ., S. d. Rang. Adam Freymüller, 8 M. Helene geb. Seeg, Ehefr. d. Schloſſermſtr. Karl Zucker, 62 J. 4 M. Friedrich, S. d. Taglöhners Jak. Konrad, 2 J. 7 M. Karl, S. d. Maſchiniſten Joh. Furler, 3 J. 1 M. Der verh. Kaufmann Hermann Reiß, 56 J. 11 M. 2. 2 2 1 Jakobine Luiſe, T. d. Tagl. Phil. Böke, 1 J. 1 M. * Kath., T. d. Tagl. Peter Offenbach, 1 J. 7 M. Kath., T. d. Tünch. Konrad Maurer, 20 Minuten. Albert Wilh., S. d. Hilfsſchaffn. Frz. Schmidt, 3 J. 4 M Der verw. Privatmann Wilh. Kohl, 73 J. 7 M. Anna Maria geb. Kampf, Ehefr. d. Schreinermeiſters Ernſt Brecht, 58 J. 4 M. Anna Barbara Suſanna geb. Rinklef, Ehefr. d. Schreiner⸗ meiſters Karl Aug. Huber, 51 J. 10 M. Emil Ludw. Hugo, S. d. Färb. Hch. Butzbach, 10 J. 9 M. nack, 3 J. 10 M. Grundbeſtand der täglichen Koſt bildet. Der echte„Rathreiner“— der nur in geſchloſſenem das verdient deſonders hervorgehoben zu werden— durch ein —— 5 Kathreiners Malzkaffee, der nach den Urteilen der Kerzte ein vollkomme hervorragenden Genuß⸗Eigenſchaften für Erwachſene wie für Kinder, für Ge 1 50 5 indem es uns geſund und friſch erhält.— Dazu gehört auch„Kathreiners Malzkaffee“! das iſt der Cag.— an dem man ſich und ſeinen Cieben das Beſte wünſcht für das neue Jahr, vor allen Dingen Geſundheit. Wenn dieſer Wunſch in Erfüllung gehen ſoll, dann muß man auch entſprechend leben, muß man aufregende, die Geſundheit ſchädigende Getränke ver⸗ meiden und durch zuträgliche erſetzen. n unſchädliches, angenehmes Getränk darſtellt, das durch ſeine ſunde wie für Kranke, einen wertvollen, geradezu unerſetzlichen paket mit Bild und Namenszug des Pfarrer Kneipp verkauft wird— zeichnet ſich— en köſtlichen aromatiſchen Kaffee⸗Geſchmack vor ſämtlichen anderen„Malzkaffees“ aus⸗ Wohlauf alſo!— Das neue Jahr mahnt uns laut an den wert der Seit und an den wert deſſen, was unſer Leben verlängert, 1006 Hier kommt vor allem NN 61249