——— Wwonnement- 70 pfig. monatfich. Brimgeriohn 80 Pfg. durch die pot tanl PohaufIchlag Utk 5 A pro Uuartal Einzel⸗Nt. 5 Pfg. Znſerate: Kolonel⸗Seile 30 Pfg. Reklame⸗Selle 10 Nk. Cäglich 2 Ausgaben(außer Sonntag) Beilagen: Geleſenſte und verbreitetſte Jeitung in Mannheim und umgebung Schluß der Inſeraten⸗Annahme für das Mittagblatt morgens 9 Uhr, für das Abendblatt nachmittags 5 Uhr Hmtliches Derkündigungsblan für den Amtsbezirk Mannheim; Handels⸗ und Induſtrie⸗Zeitung für Südweſtdeutſchland, Unterhaltungsblatt; Beilage für Cand- und Hauswirtſchaft; Mannheimer Schachzeitung; Sport⸗Revue; Wandern und Reiſen und Winterſport; Mode⸗Beilage; Frauen⸗Blatt. Celegramm-⸗Adreſſe: „General⸗Anzeiger Mannhelm“ Celephon⸗Hummern. Otrektion und Buchhaltung 1449 Buchdruck⸗Abteilung 3⁴¹ Redaktioonn 377 Exped. u. Derlagsbuchhdlg. 213 Eigenes Redaktionsburean in Berlin Beilage füt Literatur und Wiſſenſchaft; e Nr. 504. Mannheim, Mittwoch, 29. Oktober 1913. (Abendblatt) heute abend 8½ Uhr im Ballhaus: Letzter Appel Redner: Dr. Blum, Abg. Keinath n. .— Abrechnung mit dem Ireifinn. 9 Die heutige Abendausgabe umfaßzt 28 Seiten. Vor den Stichwahlen. Um Mannheim III. Flugblatt— Lugblatt. Die Kampfesweiſe der Fortſchrittler macht Fortſchritte. Die Verkleinerung und Herabwürdigung der nationalliberalen Partei genügt ihnen nicht mehr. Ein Blick in ein fortſchrittliches Flugblatt, das hier verteilt wird, beweiſt das. In ihm heißt es„Nicht ein einziger Kandidat der Reaktion darf noch aus der Wahlurne hervorgehen! Folgt eine Aufforderung an die Volksparteiler in Mannheim Land und Schwetzingen für die ſozialdemokratiſchen Kandidaten zu ſtimmen. Und dann kommt ein Satz, deſſen Perfidie kaum noch zu Überbieten iſt, er lautet: „In der Stadt Mannheim liegen die Ber⸗ hältniſſe ſcheinbar anders Das Wort ſcheinbar iſt durch Fettdruck hervor⸗ gehoben. Wenn das Wort ſelbſt und ſeine Hervorhebung einen Sinn haben ſollen im Zu⸗ ſammenhang mit dem Voraufgegangenen, ſo kann es mir der ſein: „Auch der Kandidat der nationalliberalen Partei in Mannheim iſt ein Kandidat der Reaktion, es iſt nur ſcheinbar arders“ Was ſagt das Mannheimer Bürgertum zu ſolcher Kampfesweiſe? Iſt das eine Politik der Berleumdung oder iſt es nicht eine ſolche? Es kommt noch beſſer in dem Flugblatt der Volksparteiler, dort ſteht ein Satz, der hoffent⸗ lich wenigſtens nach den Stichwahlen ihren Urhebern die Schamröte in die Wangen treiben wird: Die freie Entwicklung in Handel, Verkehr und Induſtrie iſt für die wirtſchaftliche Lage der geſamten Mannheimer Bevölkerung eine Lebensfrage. Es darf deshalb im Intereſſe der hieſigen Einwohner, im Intereſſe des Mannheimer Handels und der Induſtrie, des gewerblichen Mittelſtandes, der Staats⸗ Ge⸗ meinde⸗ und Privatbeamten und beſonders im Intereſſe der großen Zahl der Arbeiter⸗ ſchaft nicht Herr Realgymnaſialdirektor Dr. Blum, ſondern einzig und allein der Mann des ſozialen, des wirtſchaftlichen und des politiſchen Fortſchritts, Herr Stadtrat Vogel, gewählt werden. Mit anderen Worten und genau im Sinne der obigen Perfidie: der nationalliberale Kandidat iſt eigentlich der Mann des ſozialen, wirtſchaft⸗ lichen und des politiſchen Rückſchritts. Man ſagt das nicht, aber man läßt es durch⸗ blicken. Wir ſagen zu dieſer Kampfesweiſe: Pfui Teufel! Und nochmals: Pfui Teufel! Im ſelben Tone geht es dann weiter Mit einer Srrupelloſigkeit ſondergleichen werden die nationalliberale Partei und ihr Kandidat be⸗ ſchuldigt, daß ſie die Intereſſen Mannheims im Landtag nur„mit Lauheit“ vertreten würden. Das iſt das Flugblatt der Volkspartei, mit dem ſie ihren Kandidaten in den Landtag zu bringen hofft. Man ſollte es vielmehr Lug⸗ blatt nennen. Steht die Kandidatur Vogel ſo ſchlecht, daß nur noch eine un⸗ erhörte Verdächtigung der gegne⸗ riſchen Partei und ihres Kandi⸗ daten ſie ſtützen kann? Wahltag iſt Zahltag. Der 30. Oktober wird die Ant⸗ wort auf das Lugblatt geben. Einige Fragen an die Freiſinn⸗Demokraten. Von einem Jungliberalen wird uns geſchrieben: Die„Neue Bad. Landesztg.“, das Organ der Fortſchrittspartei, macht ſehr merkwürdige logiſche(oder unlogiſche?) Sprünge, um das Aufrechterhalten der Kandidatur Vogel ſeinen Anhängern plauſibel zu machen. Sie bettelt faſt um die Stimmen der Wähler in der Stichwahl; da es doch ſonſt Verluſt erlitten habe, wäre es doch eigentlich von den Nationalliberalen bitte⸗ res Unrecht, daß ſie trotz ihrer höhern Stimmen⸗ zahl ſich nicht der Minorität unterwerfen wollen. Ja ſie klagt die Mannheimer Nationalliberalen deshalb des Verrats am Blockabkommen an. Wir fragen deshalb die Demokraten: 1. Gilt der demokratiſche Grundſatz, daß die Minorität ſich zu fügen hat, wenn die Majorität nach allgemeinem Urteil im Recht iſt, nicht mehr bei der Fortſchrittspartei? 2. Mit welchen Stimmen will die Fort⸗ ſchrittspartei den nationalliberalen Vorſprung von 340 Stimmen im Stichwahlkreis einholen und überholen? Nur mit eigenen? 3. Verliert der Großblock im Landtag ein e Stimme, wenn Herr Blum gewählt wird? U. A. w. g. Die Durchführung des Wahl⸗ abkommens. Die nationalliberale Parteilei⸗ tung für den 11. bad. Reichstags⸗ wahlkreis hat an die Organiſationen im 56. und 57. bab. Landtagswahlkreiſe eine Aufforde⸗ rung ergehen laſſen, in der es u. a. heißt: Wir machen die dortigen Herren Partei⸗ freunde auch unſererſeits auf das Wahlabkom⸗ men zur Stichwahl am 30. Oktober aufmerk⸗ ſam. Die Bezirksvorſtände unſerer Partei in Ladenburg und Schwetzingen haben auf Grund deſſen die Loſung ausgegeben: im Wahlkreiſe Mannheim⸗Land wird gewählt: Bechtold in Edingen, im Wahlkreiſe Schwetzingen: J. Kahn in Schwetzingen. Wir bitten unſere Organiſationen drin⸗ gend, dieſe Parole überall ſtreng zu be⸗ folgen. Ein plumpes konſervatives Manöver. Aus Schwetzingen wird uns geſchrie⸗ ben: Die Konſervativen wollen großmütig auf ihre Kandidatur Breithaupt im 40. Wahlkreis verzichten. Aus Dankbarkeit für dieſen Verzicht ſollen die Nationalliberalen in Schwetzingen und Mannheim⸗Land dann Stephan und Karl wählen. Wir gehen nicht auf die⸗ ſen Leim. Auch wenn die Kandidatur Breithaupt aufrecht erhalten wäre, hätte unſer Freund Neck gute Ausſicht gehabt gewählt zu werden. Er ſteht nur um 200 Stimmen hinter dem Sozialdemokraten zurück und die würde er morgen noch aus den bäuerlichen Kreiſen be⸗ kommen haben, ob nun die Kandidatur Breit⸗ haupt aufrecht erhalten bleibt oder nicht. So oder ſo wird unſer Freund Neck gewählt Wir wüßten alſo nicht, was uns zu beſonderer Dankbarkeit verpflichten ſollte. Die Ausübung dieſer Dankbarkeit würde den Effekt haben, daß zwei weitere Kandidaten der Rechtsparteien in den Landtag kommen. Was hätte die nationalliberale Partei davon? Nichts. Denn nochmals, wer die Verhältniſſe im Wahl⸗ kreiſe Karlsruhe⸗Land kennt, weiß, daß die Zurückziehung der konſervativen Kandidatur die Ausſichten unſeres Freundes Neck nicht beſſer macht. Der Wahlkreis würde ihn doch nicht fallen laſſen und zuſehen, daß der Sozialdemo⸗ krat gewählt wird; wir aber hätten uns den Konſervativen dankbar erzeigt für— nichts. Wir kriechen nicht auf den Leim und bleiben dem Großblockabkommen treu, wovon nicht nur in unſerer unmittelbaren Nachbarſchaft, ſon⸗ dern im ganzen Lande mehr abhängt als von der Kandidatur Neck, die— ſo oder ſo— ohne⸗ hin die beſten Ausſichten hat. * 44. Wahlkreis. * Karlsruhe, 29. Okt. Die Reichs⸗ partei zieht die Kandidatur Mainhard zurück. In Uebereinſtimmung mit der Reichs⸗ partei empfiehlt die Leitung der Zentrums⸗ partei den Zentrumswählern, am morgigen Donnerstag bei der zweiten Wahl ſtrikte Wahlenthaltung zu üben. Gönner(F..) erhielt in der Hauptwahl 2197, Marum(Soz.) 1577 Stimmen. 63. Wahlkreis. Das Bezirkswahlkomitee der Zentrums⸗ partei ſchlägt in Uebereinſtimmung mit der Zentralleitung der Partei ihren Wählern vor, ihre Stimme dem nationalliberalen Kandidaten Müller zu geben. Die„Löſung“. Die braunſchweigiſche Frage iſt alſo uunmehr gelöſt. Wir ſtehen vor einer vollendeten Tat⸗ ſache. Die Löſung iſt erfolgt gegen unſere Auffaſſung, gegen die Auffaſſung der weiteſten nationalen Kreiſe ohne Unterſchied der Partei. Der Bundesrat hat ſich über die Stimme des Volkes hinweggeſetzt, er hat ſich aber auch hin⸗ weggeſetzt über das, was ihm ſelbſt noch vor ſechs Jahren eigene Ueber zeugung war. Die Begründung zu dem jetzt vom Bundesrat einſtimmig angenommenen preußiſchen Antrag geht davon aus, daß ſeit 1907 durch eine Kette von Ereigniſſen die Vorausſetzungen der frühe⸗ ren Bundesratsbeſchlüſſe weggefallen ſind. Als dieſe Ereigniſſe werden aufgezählt die Ver⸗ mählung des Prinzen Ernſt Auguſt mit der Kaiſertochter, ſowie ſeine Anſtellung als Offi⸗ zier mit dem eidlichen Gelöbniss der Treue und des Gehorſams gegen den Kaiſer und König bezw. die Auslegung dieſes Eides durch den Prinzen: nichts zu tun und nichts zu unterſtützen, was darauf gerichtet ſei, den derzeitigen Beſitzſtand Preußens zu ver⸗ ändern, ſowie ſich für immer daran gebun⸗ den zu erachten. Das alles wußte man bisher ſchon; von wenigen Ausnahmen abgeſehen, er⸗ blickte in dieſen Dingen niemand eine veränderte Sach⸗ und Rechtslage gegenüber der von 1885 und 1907. Der Bundesrat dagegen meint, daß nach dieſen Ereigniſſen nicht mehr behauptet wer⸗ den könne, daß ſich der Herzog von Cumberland und ſein Haus zu dem Bundesſtaat Preußen in einem Verhältnis befinden, das dem reichsver⸗ faſſungsmäßig gewährleiſteten Frieden unter den Bundesgliedern widerſtreite. Da iſt es doch notwendig, ſich zu vergegenwärtigen, worin denn ſeinerzeit der Bundesrat das dem Frieden unter den Bundesgliedern widerſtreitende Moment erblickt hat. Zur Beantwortung dieſer Frage muß man zurückgreifen auf die Be⸗ gründung, die dempreußiſchen Antrag vom 21. Mai 1885 beim Bundesrat mitgegeben war. Da wurde ausgegangen von der Kund⸗ gebung des Königs Georg von 1866, die den preußiſchen Beſitz der Provinz Hannover anfocht. Dann hieß es weiter: „Der Herzog von Cumberland iſt durch ſeine Kundgebungen vom Juli 1878 in die gleiche Stellung gegen Preußen eingetreten. Der Her⸗ zog hat ſeitdem ſeinen Anſprüchen an Hannover nicht entſagt, und die Haltung ſeiner Anhänger im hannoverſchen Lande iſt bis in die Gegenwart von der Art, daß ſelbſt licher Verzicht des Herzogs von Cumberland auf die von ihm erhobenen Anſprüche an Hannover der Königlichen Regie⸗ rung keine Bürgſchaft für das Auf⸗ hören der auf Losreißung Hannovers von Preußen gerichteten Beſtrebungen der Welfenpartei gewähren würde. Der bei dieſen Beſtrebungen gemachte Vorbehalt, daß die Abtrennung des Königreichs Hannover von Preußen auf geſetzlichem Wege herbeigeführt werden ſolle, iſt bedeutungslos, da der geſetzliche Weg durch die gegebenen Verhältniſſe naturge⸗ mäß ausgeſchloſſen und nur der gewaltſame möglich iſt. Bei der reichstreuen Geſinnung der Bevölkerung im Herzogtum Braunſchweig dürfte die Welfenpartei in dieſer keinen nennenswerten Anhalt finden, der Herzog von Cumberland aber würde ſich auch als Herzog von Braunſchweig den Einflüſſen der Partei, an deren Spitze Seine König⸗ liche Hoheit bisher ſteht und deren vornehmiſte Leiter als ſeine Mandatare für ſeine Intereſſen tätig ſind, nicht entziehen können. Die Thronbeſteigung des Herzogs würde deshalb die unvermeidliche Folge haben, daß ſich in Braunſchweig unter der ſtaatlichen Autorität eines der Teilhaber an der ſpuveränen Bundes⸗ gewalt ein Stützpunkt für verfaf⸗ ſungswidrige Beſtrebungen bilden würde, deren Spitze gegen die vom Reich garan⸗ tierte Integrität des preußiſchen Staates g richtet wäre.“ Hieraus geht klar hervor, daß der des preußiſchen A erſpruchs gegen den Einzug des eumber⸗ ländiſchen Hauſes in Braunſchweig ein Dopp ein pernß; 2. Seite. General-Anzeiger.— Zadiſche Neueſte Aachrichten.(Abendblatt.) Mittwoch, den 29. Oktober 1913, zes war, einmal die grundſätzliche Aufrecht⸗ erhaltung der Anſprüche auf Han⸗ nover ſeitens der Cumberländer, zum zweiten die ſtaatsgefährliche Agitation der welfi⸗ ſchen Anhänger. Weder die Herſtellung verwandtſchaftlicher Beziehungen zwiſchen den Häuſern Hohenzollern und Cumberland noch der militäriſche Eid haben hieran etwas geän⸗ dert. Sie konnten es auch gar nicht. Beide Momente ſind heute ungeſchwächt vorhanden. Die Anſprüche auf Hannover beſtehen⸗fort; ob⸗ jektiv ändert daran auch die prinzliche Auslegung ſeines Fahneneids nicht das mindeſte. Und daß die welfiſche Propaganda nicht nachgelaſſen hat, dazu bedarf es eigentlich keines weiteren Be⸗ weiſes. Zudem geht aus der zitierten Begrün⸗ dung von 1885 klar hervor, daß die preußiſche Staatsregierung damals ſelbſt in einem perſönlichen Verzicht des Her⸗ zgs auf die von ihm erhobenen Anſprüche an Hannover keine Bürgſchaft für das Aufhören der Umtriebe der Welfenpartef geſehen hätte; ja ſie war ſogar der Meinung, daß der Herzog von Cumberland in ſeiner benachbarten Reſidenz Braunſchweig„nicht wohl imſtande ſein werde, Verbindungen und Zumutungen abzu⸗ wehren, welche den inneren Frieden des Reichs in Frage ſtellen. Heute dagegen hält es die preußiſche Regierung für„ausgeſchloſſen“, daß durch den Einzug eines Welfenprinzen in Braunſchweig die Welfenpartei„eine mit dem inneren Frieden und der Sicherheit des Reichs nicht verträgliche Unterſtützung ihrer Beſtrebun⸗ gen erfahren würde“, und das ohne irgend⸗ welchen Verzicht, lediglich als Folge der„Ver⸗ änderung der Beziehungen des Hauſes Braun⸗ ſchweig⸗Lümeburg zum Hauſe Hohenzollern“ Der Widerſpruch zwiſchen 1913 und 1885 iſt danach nicht zu beſtreiten. In noch er⸗ höhtem Maße ſteht aber die jetzige Entſcheidung der von 1907 entgegen. 1907 hat der Bundes⸗ rat ſeine Meinung dahin ausgeſprochen, daß, ſolange der Herzog von Cumberland oder ein Mitglied ſeines Hauſes ſich in einem dem reichs⸗ verfaſſungsmäßig gewährleiſteten Frieden unter sgliedern widerſtreitenden Verhältniſſe zu dem Bundesſtaate Preußen befindet und An⸗ ſprüche auf Gebietsteile dieſes Bundesſtaats er⸗ hebt, auch die Regierung eines anderen Mitglie⸗ des des herzoglichen Hauſes Braunſchweig⸗ Limeburg in Braunſchweig mit den Grund⸗ prinzipien der Bündnisverträge und der Reichs⸗ verfaſſung nicht vereinbar ſei, ſelbſt wenn dieſes Mitglied gleichzeitig mit dem Verzicht der übri⸗ gen Mitglieder des Hauſes auf Braunſchweig ſeinerſeits für ſich und ſeine Deſzenden.z allen Anſprüchen auf das frühere Königreich Hannover eutſag t. Den eklatanten Widerſpruch mit dieſer vom Bundes⸗ kät einſtinnnig angenommenen(nur Braun⸗ ſchweig enthielt ſich) Entſcheidung empfand die preußiſche Regierung denn auch ſelbſt: ſtill⸗ ſchweigend glitt ſie in der Begründung ihres An⸗ trags darüber hinweg. Damit hat ſie ſeſbſt den eigenen Umfall und zugleich den des Bundesrats beſtätigt. Herr v. Bethmann⸗Hollweg hat den Fürſten und den Fürſten Bülow korri⸗ glert. Ob ihm dieſe Tat zum Ruhm ge⸗ reicht, möchten wir dahingeſtellt ſein laſſen Wir fürchten nur, daß der eigentliche Sieger dieſes nicht er, ſondern das Welfentum ſein Das Miniſterium Dato und Frankreich. (Von unſerem Korreſpondenten.) R. K. Paris, 28. Oktober Das neue Kabinett in Spanien, mit dem frei⸗ konſervativen Dato an der Spitze, hat die Sym⸗ pathien Frankreichs. Man fürchtet nur, daß angeſichts der Spaltung im konſervativen Lager der Exiſtenz des neuen Miniſteriums keine lange Dauer beſchieden ſein dürfte, denn der augen⸗ blicklich fern von Madrid weilende Maura wird demnächſt in die ſpaniſche Reſidenzſtadt zurück⸗ kehren und indeſſen iſt die reaktionäre Jugend am Werk ihm Triumphpforten zu bauen. Im⸗ merhin verſpricht man ſich von dem perſönlichen Einfluß Datos auf die, ihm durch zahlreiche ſoziale Reformwerke verbundene Volksmeinung das beſte. Der„Temps“ äußert ſich folgender⸗ maßen über den Ausgang der ſpaniſchen Kabi⸗ nettskriſe:„Die Anſtrengungen König Alphons, die Liberalen untereinander zu verſöhnen, blie⸗ ben erfolglos. Die perſönlichen Nivalitäten der Chefs, die Anklagen und die Familien⸗ intereſſen Herrn Garcia Prietos waren ſtärker als ſeine Hingabe an die Partei Gezwungen, ſich an die Konſervativen zu halten, konnte der König keine beſſere Wahl treffen, als indem er Herrn Dato die Bildung des neuen Kabinetts anvertraute“. Das franzöſiſche Blatt ergeht ſich nun in Lobeserhebungen des neuen ſpaniſchen Miniſterpräſidenten, deſſen Vorzüge nicht zuletzt in dem Beſtreben beruhen, die äußere Politik ſeines Vorgängers völlig unverändert fortzu⸗ ſetzen.„Herr Dato“, ſchreibt der„Temps“, verdient vollauf die Sympathie und das Ver⸗ trauen des ſpaniſchen Volkes. Er darf auch dasſelbe von Frankreich erwarten, denn in einer geſtrigen Beſprechung mit ſeinem Vorgänger erklärte er, daß das neue Kabinett in Marokko und in der internationalen Politik vollſtändig in die Fußſtapfen des Grafen Romanones treten werde Wir wünſchen, daß Spanien, welches ſeit vielen Monaten Beweiſe des Stoizismus gibt, das in Marokko 83 000 Mann ſtehen hat und zwar alles Kontingentsmannſchaft, Spamien endlich, das ohne Murren die ſchwere Geld⸗ und Blutſteuer trägt und überdies freudig an die Schaffung dreier Eskadres geht(das Reſul⸗ tat der Präſidentenreiſe und ſicherlich auch unter materiellem Beiſtand der franzöſiſchen Republik. D..), findet in dem Miniſterium Dato eine ſtarke, ſtabile fortſchrittliche Regierung, die dem Lande für ſoviele Opfer die verdienten Ent⸗ ſchädigungen bringen wird. Das iſt auch der Wunſch des benachbarten Frankreichs, der Schweſter und Freundin Spaniens.“ Demgegenüber meldet ein Madrider Tele⸗ gramm des Temps, daß das Journal A. B. C. aus zuverläſſiger Quelle erfahren haben will, daß Maura das neue Kabinett angreifen werde. Es bleibe nun die Frage, ob die Achtung, deren ſich Dato bei allen Parteien erfreue, oh deſſen verſöhnlicher Geiſt und ſchließlich das Geſpenſt der möglichen Rückkehr des Grafen Romanones ans Ruder, bewaffnet mit dem Auflöſungs⸗ dekret, genügen werde, um zur Vernunft und Ruhe zu mahnen. Was aus der ſehr konfuſen Situation einzig klar erhellt, ſei die Tatſache, daß die Mauriſten nur unter der Bedingung ein Parlament zu konſtituieren, welchem ſie ihr Programm aufoktroyieren können, die Macht akzeptieren wollen Dieſe Unbeugfamkeit habe zur Schaffung einer neuen Partei beigetragen. Der Wunſch, die Macht zu erobern, ſei aber bei jeder Partei ein ſo heftiger, daß eine Konziliations⸗Regierung weder die einen noch die andern befriedige Badiſche politit Die Wahlen zur Erſten Kammer. Karlsruhe, 28. Okt. Das Verzeich⸗ nis der bei der Wahl der Abgeordneten zur Erſten Kammer der Ständeverſammlung Wahl⸗ berechtigten erfährt folgende Berichtigung: 1. Grundherren. a. Wahlkreis oberhalb der Murg. 41.: Freiherr Roth von Schrecken⸗ ſtein, Rudolf, Königlich⸗Preußiſcher Ritt⸗ meiſter a. D. in Billafingen iſt geſtorben und daher zu ſtreichen. 3. Mitglieder der Handelskammern. 1. Wahlkreis: Handelskammer Villingen. Neu aufzunehmen iſt: Oberle, Joſeph, Fabrikant, Villingen. Handelskammer Freiburg: An Stelle des Kaufmanns Karl Ernſt in Freiburg iſt getreten: Klett, Albert, Drogerie⸗ beſitzer, Freiburg. 2. Wahlkreis: Handelskammer Pforzheim: Waag, Karl Friedrich, Bijouteriefabrikant, Pforzheim(O. Z. 49)) iſt geſtorben und daher zu ſtreichen. 5. Mitglieder der Handwerkskammern. Handwerkskammer Konſtanz: Neu aufzunehmen ſind infolge von Zuwah⸗ len: Dilger, Karl, Mechanikermeiſter, Donau⸗ eſchingen; Graf, Dominik, Schreinermeiſter, Arlen; Kirchberg, Wilhelm, Buchdruckerei⸗ beſitzer, Furtwangen; Kramer, Gg., Schnei⸗ dermeiſter, Pfullendorf. Handwerkskammer Karlsruhe: Neu aufzunehmen ſind infolge von Zuwah⸗ len: Schroff, Wilhelm, Tapezierobermeiſter, Bruchſal; Wagner, Heinrich, Bäckerober⸗ meiſter, Pforzheim; Frey, Theodor, Schreiner⸗ meiſter, Bühl; Oberle, Karl, Malermeiſter, Karlsruhe. Handwerkskammer Freiburg: Neu aufzunehmen ſind infolge von Zuwah⸗ len: Bea, Alfred, Hofſchuhmachermeiſter und Stadtrat, Freiburg; Blank, Franz, Uhr⸗ machermeiſter, Ettenheim; Bühler, Auguſt, Blechnermeiſter, Freiburgß; Fäßler, Karl Joſeph, Hafnermeiſter, Ichenheim. Handwerkskammer Mannheim: Nicolaus, Philipp, Schloſſermeiſter, Mann⸗ heim hat ſein Amt als Mitglied der Handwerks⸗ kammer niedergelegt und iſt daher zu ſtreichen. Neu aufzunehmen ſind: Karcher, Heinrich, Buchbindermeiſter Mannheim; Barde 8, Eugen, Drehermeiſter, Heidelberg; Groß, Jak., Stadtrat und Fleiſchermeiſter, Mannheim; Helffrich, Joſeph, Schuhmachermeiſter, Hei⸗ delberg; Noll, Franz Anton, Maurermeiſter, Mannheim⸗Neckarau. 6. Mitglieder der Stadtrüte der Städte der Städteordnung. 1. Wahlkreis: Neu aufzunehmen iſt: Dr. Hofner, Karl, Bürgermeiſter in Freiburg. 7. Mitglieder der Kreisausſchüſſe. Es ſind zu ſtreichen: Kopf und Hennin⸗ ger, da dieſe beiden nicht Ausſchußmitglieder, ſondern Erſatzmäner ſind. Neu aufzunehmen iſt: Schaub, Valentin, Altbürgermeiſter, Muggenſturm. Die Entwicklung auf dem Balkan. Deutſche Unternehmer für ſerbiſche Bahnbauten. Man ſchreibt der„Deutſchen Orient⸗Korre⸗ ſpondenz“ aus Belgrad: Die ſerbiſche Regie⸗ rung hat einer großen deutſchen Tief⸗ bau⸗Geſellſchaft den Auftrag für Tra⸗ zierung der projektierten neuen Bahmſtrecke Ues⸗ küb.—Monaſtir(Bitoly) erteilt Die Bahnſtrecke iſt 150 Kilometer lang und führt zum Teil über ſehr bergiges Terrain. Daß einer deutſchen Firma dieſer Auftrag erteilt worden iſt, iſt das ausſchließliche Werk des früheren Konfuls Dr. Schlieben in Belgrad, der ſich für die Sache mit großer Energie eingeſetzt hatte. Dr. Schlie⸗ ben hat auch alle erforderlichen Schritte unter⸗ nommen, um Deutſchland die Bahnausführung ſelbſt zu ſichern. Eine Entſcheidung darüber ſteht noch aus, doch ſind die Ausſichten für Deutſch⸗ land günſtig. Da Serbien in den neuen Gebiets⸗ teilen auch noch andere Eiſenbahnlinien zu bauen gedenkt, ſo eröffnet ſich für den deutſchen Unternehmergeiſt hier ein weites Feld der Be⸗ tätigung. Auch ſonſt dürften in den Jahren bei dem zu erwartenden großen ſchaftlichen Aufſchwung viele träge in Serbien deutſche Induſtrie erfolgreich in treten könnte. Mit Rüchſicht hierauf und hei det unbeſtritten in Serbien beſtehen dey freundſchaftlichen Geſinnung für Deutſchland, wäre es dringend wünſchens. wert, wenn Deutſchlands Regierung zur ſerbiſchen eine vermittelnde freundliche Stellung einnehmen und ſich darin nicht durch Quertreibereien be⸗ irren laſſen möchte, damit nicht nur immer bloß Frankreich, Belgien, England, Holland, Ameriig und ſelbſt Italien Nutzen aus den ſich in Sa⸗ bien darbietenden geſchäftlichen Konjunkture ziehen. Roloniales. Forderungen für Kamerun. Die Ergebniſſe der Kamerunreiſe des Staats⸗ ſekretärs des Reichskolonialamts nach der im erſten Drittel des November zu er. Togo bald greifbare Geſtalt delt ſich um weitreichende geſunder Grundlagen für die zukünftige En⸗ wicklung des geſamten Schutzgebietes. Die Reiſe des Staatsſekretärs habe darüber, ſo wird mt⸗ geteilt, Klarheit gebracht, daß dieſes wichtige Ziel durch die Verbeſſerung des Ver⸗ kehrsweſens, die Erhaltung und Nutzb⸗ die Kulturarbeiten und durch eine wirkfame Seuchenbekämpfung erreicht werden könnte Demgemäß ſtänden als notwendige gen im Vordergrund: Eiſenbahnbauten, Anlage von Verkehrswegen, insbeſondere verhältniſſe, Regulierungen der Flüſſe, Val. mehrung der ärztlichen Kräfte und Erweiterung Krankenſtationen, Durchführung vorbeugender Maßnahmen uſw. In dieſer Richtung ſollen im Intereſſe des rung noch in der bevorſtehenden Tagung an den Rückkehr des Staatsſekretärs Maßnahmen handele, würden hebliche finanzielle Anforderungen ergeben, die wohl eine beſchleunigte Durchführung wün⸗ wäre. Die Herſtellung von Schie⸗ nen- und Str würde es ermöglichen, daß die große Zahl der jetzt port in Anſpruch genommenen Eingeborenen landeskundige Kenner ſchätzen dieſe Zahl auf 90—100 000— künftighin für die Bearbei⸗ tung des Grund und Bodens herangezogen wer⸗ den könnte. Im Neukameruner Gebiet wird auch eine Verſtärkung der Truppen f zweckmäßit und notwendig gehalten. 5 5 Nus Stadt und Land. Mannheim, den 29. Oktober 1913. Für die Wähler! Wir bitten folgendes zu beachten: J. Wahlberechtigt iſt jeder, der in der Wählerliſte ſteht. 2. Auch diejenigen haben das Recht zur Ab⸗ ſtimmung, die bei der Hauptwahl nicht ge⸗ wählt haben. 3. Es ſchadet nichts, wenn jemand ſeine Wählerkarte nicht mehr beſitzt. Die Tat⸗ ſache, daß ſein Name in der Liſte ſteht, iſt maß⸗ ebend. Feullleton. Schule und Kunſtſchrift. Von Hanns Schmiede l⸗Heidelberg. Die ſchaffenden Kräfte unſerer Kulturarbeit er⸗ zeugen mitunter die größte Gegenſätzlichkeit. Hier hämmern mit Virtuoſengeſchick und Maſchinen⸗ genauigkeit bauſende von Händen in tauſende von Papierbogen charakterloſe, kalte Typen, hier fliehen wie gepeitſcht, der Triumph der Nüchternheit, mit nervöſer Haſt harte und nüchterne Schriftzeichen vor unſeren Augen vorbei, und dort grüßen uns feingegliederte, klare und ſchmucke Schriftbilder aus einem modernen Druckwerk entgegen, eben⸗ mäßig und ausdrucksvoll. Nicht Schönheit der Schriftform will die Zeit, ſondern Leſerlichkeit und höchſtes Tempo, maſchinelle Zuverläſſigkeit. Der Sinn für Schriftſchönheit würde im gleichen Maße ſchwinden, hätten wir die Anregungen des modernen Kunſtgewerbes nicht gehabt. Erſt das Kunſtgewerbe erneute in breiter Maſſenwirkung von innen her das Gefühl, daß die Schrift eine Kunſt der Feder iſt. Beweiſt, daß zu dieſer Kunſt Phantaſie und Gemüt gehört. Bekundet die Richtigkeit des Goetheſchen Wortes: „Die deutſche Schrift iſt in ihrem Schmucke den astiſchen Bauten vergleichbar, die den Blick zur Höhe ziehen und uns mit Staunen und Bewun⸗ derung erfüllen. Gotiſcher Stil der Baukunſt und die Geſtalt unſerer Buchſtaben ſind als gleiche Offenbarung deuſchen Gemüttes zu erachten.“ Schon ſind in verſchiedenen Ländern die Stimmen von Schriftreformen laut geworden. So ſagt Adolf Reinecke:„Wir beſitzen in unſerer deutſchen Schrift, in ihren vielen Spielarten, einen Schatz, der ſich mit den Schätzen vergleichen läßt, die wir in unſeren Märchen, in unſeren Volksliedern und Sprichwörtern, in unſerer verſchwenderiſch reichen Namenwelt hegen, und die Kunde geben von dem Reichtum, dem Kunſtfleiße und der Vielgeſtaltig⸗ keit des deutſchen Gemüts. Das Gemüt iſt die ſtärkſte ſittliche Kraft im Leben der Völker und Staaten.“ In der Formenſprache der deutſchen Schrift ſteckt ein gewaltiges Stück Kulturgeſchichte. Die Schrift iſt Ausdrucksmittel in hervorragendem Maße, das deutſche Gemüt iſt darin gebunden; ſie iſt mit ein Wahrzeichen des Volkstums. Die Feder iſt das ausdrucksvollſte graphiſche Werkzeug, das die Formenwelt der Schrift her⸗ vorzauberte erſchuf. Die Schrift iſt aber nicht nur praktiſches Verkehrsmittel, ſie iſt von jeher ange⸗ wandte Kun ſt. Der Kunſtwert einer ſo univec⸗ ſellen Kulturſchöpfung muß rein ſchulmänniſch wie volkspädagogiſch, gedanklich erſchloſſen und in prak⸗ tiſcher Kunſtübung fruchtbar gemacht werden. Von hier aus begreift man das, das Problem trefflits umſchreibende Wort Edward Johnſtons:„Die Schriftkunſt enthält reſtlos das Myſterium und die ſeeliſche Innerlichkeit, die jeder Kunſt zugrunde liegen und gibt ihm in fundamentaler Schlichtheit Ausdruck. Sie kann wirklich als ſchlichteſte der techniſchen Künſte bezeichnet werden, und wer dieſe, die ſchlichteſte der ͤ wiſſem Sinne Meiſter von allen ſein.“ Die Schrift iſt alſo ein wertvolles äſthetiſches Bildungsmittel. Der ſpröde, unperſönliche Nor⸗ malduktus, d. h. die Aneignung einer feſtſtehenden, ſtarren Schriftform, wird uns in der Schule auf⸗ gezwungen ohne alle Rückſicht auf die Eigenart unſeres Talentes. Eine tote, geiſtloſe Zeichenimi⸗ tation, eine ſklaviſche Kopie ſtatt lebendiger, ſchöp⸗ feriſcher Kunſtübung. Hier ſetzt die Arbeit hell⸗ ſichtiger, ſchaffensfreudiger Schulreformer ein, die der werdenden Generation das Verſtändnis für neue wertvolle Errungenſchaften möglichſt früh und nachhaltig erſchließen wollen. Soeben er- ſchien ein neuartiges, grundlegendes Werk in ganz vorzüglicher künſtleriſcher Ausſtattung von Prof. Friß Kuhlmann das die Arbeitsmethode eines ſolchen neuen Kunſtſchriftunterrichts ein⸗ gehend unterſucht. Wenn man das feſſelnde Werk geleſen hat, iſt man zum begeiſterten Werber für ſeine Idee geworden, die das Kunſtproblem unſerer Tage von der allerelementarſten Tiefe aus aufwühlt am einfachſten Kunſtſchaffen, das jeder bon uns treibt, nämlich an der Schrift, und der eine erſtaunlich ſichere und mit vielen praktiſchen Originalarbeiten erhärtete Löſung entgegengeſtellt wird. Das illuſtrative Beiwerk, für den Fachmann wie für den Laien gleich intereſſant, ſtammt aus des Verfaſſers Wirkungskreis am Realgymnaſium Die Kunſt der Feder in der Schule. Dekora⸗ tine Schrift und Federornament. Von Prof. Fr. Kuhl⸗ manun. Mit vielen, zum Teil farbigen Schülerarbei⸗ zu Altona. Verblüffend in der Sicherheit der Methode, echt künſtleriſch im Geiſte und in jeder Beziehung bahnbrechend, wird das Buch Kuhl⸗ manns fruchtbares Neuland ſchaffen. Die Grundlage der Kuhlmannſchen Arbeitsweiße iſt das Durcharbeiten der Hauptſchriftarten in hiſtoriſchem Werdegang. Ein in ſeiner Weiſe blen⸗ dender Gedanke, den ganzen Entwicklungsprozeß der inneren und äußeren Formung des Schrift⸗ topus durcherleben zu laſſen. Die hiſtoriſchen Enl⸗ wicklungsſtufen ſind ihm die Antiqua(lateiniſche Schrift), die„gerundete“ Antiqua Uniziale), die „gebrochene“ Schrift(gotiſch) und die„geſchweift⸗ Schrift(Fraktur). Zwei Grundfragen werden dabei beantwortet: Wie kann die Buchſchrift in der allgemeinen Schule für die Zwecke der künſtleri ſchen Erziehung fruchtbar gemacht werden? Und zum andern: Wie kann das Kind dazu geführt werden, aus ſeiner gewöhnlichen Verkehrs⸗ und Duktusſchrift eine perſönliche dekorative Schrift zu entwickeln? Die Urform iſt die Antiqua, in Quellſtift⸗ und Federtechnik entwickelt nach freiem Kunſtgeſetz jeder Schüler die andern Schrifttypen aber nirgends in ſchematiſchem Nachzeichnen. Es macht einen Hauptreiz der Methode aus, das Werden origineller Stillöſungen ohne jegliche Vorlage, zu ſtudieren. Schriftpſychologiſche, fein⸗ ſinnige Beobachtungen leiten den Gang der dels⸗ rativen Schriftgeſtaltung. Der Buchſtabe iſoliert ſich, ſtellt ſich in Proportion zu der Umgebung, ten. Dürr'ſche Buchhandlung Leipzig. 132 Seiten. e das Schriftfeld bedarf beſtimmter Raumdispoſi⸗ nächſten N wi, bedeutende Auf. zu erwarten ſein, bei denen die Wettbewerh Dr. Solf ſolln wartenden Rückkehr über Britiſch⸗Nigerien uud gewinnen. Es han. Pläne zur Herſtellung — machung der Arbeitskraft der Eingeborenen für Forderun⸗ von Automobil. ſtraßen, Ausbau und Verbeſſerung der Hafen⸗ des geſamten Sanitätsdienſtes, Einrichtung oo ſich die Anträge bewegen, die der Staatsſekretür Schutzgebietes ſtellen wird. In welchem Umfange Forderungen der Reichsregle⸗ Reichstag gelangen werden, könne erſt nach der zur Eutſcheidung kommen. Da es ſich um großzügige, planmäßige ſich allerdings ei⸗ ſich auf eine Anzahl Jahre verteilen müßten, ob⸗ für den Laſtentrans⸗ * Mittwoch, den 29. Oktober 1913. General-Ameiger.— Badiſche Neueſte Nachrichten.(Abendblatt.) 4. Wer aus dem 3. Wahlkreis inzwiſchen in einen anderen Stadtteil verzogen iſt, kann trotzdem im Wahllokal ſeines früheren Bezirkes ſein Wahlrecht ausüben. 5. Es iſt ſehr wünſchenswert, daß die Wähler frühzeitig zur Wahl gehen. Sie erleichtern damit dem Wahlvorſtand und der Agitation die Arbeit. 6. Die Wahlhandlung beginnt um 11 Uhr vor⸗ mittags und endigt abends mit dem Glocken⸗ ſchlag acht. Wahlrecht iſt Wahlpflicht! 32. Jahresfeſt der Mann⸗ heimer Stadtmiſſton. Faſt ſchien es, als wäre des Guten ein wenig zu viel, doch es ſchien nur ſo. Die vier Veran⸗ ſtaltungen am Samstagabend und Sonntag waren gleichſam die vier Stimmen, die ſich har⸗ moniſch zuſammenfügten, um dem ganzen Feſte die rechte Tonfülle zu verleihen. Es würde zu weit führen, einen ausführlichen Bericht über fämtliches Gebotene zu geben, ein kurzer Ueber⸗ blick zur Orientierung mag genügen. Die Feſt⸗ predigt und der Vortrag werden im Mo⸗ natsblatte der Stadtmiſſion abgedruckt und auf Wunſch geliefert.— Feſtprediger war Herr Pa⸗ ſtor Dr. theol. Zauleck aus Bremen, ein Vor⸗ kämpfer und Schriftſteller auf dem Gebiete der Sonntagsſchulen und Kindergottesdienſte. Er hielt ſchon einenVortrag über„Unſer Dienſt an den Kindern“. Hierzu waren Ein⸗ ladungen an alle Leiter, Helfer und Helferinnen der hieſigen Sonntagsſchulen und Kindergottes⸗ dienſte ergangen. wovon etwa 150 der Ein⸗ ladung gefolgt waren. Die trefflichen, aus jahr⸗ zehntelanger praktiſcher Erfahrung geſchöpften Ausführungen waren für manchen lang er⸗ ſehnte Ratſchläge, die offene und willige Ohren und Herzen fanden und wohl alle Zuhörer er⸗ mutigt haben, dieſen ebenſo ſchweren wie ſchö⸗ nen Dienſt auch weiterhin mit inniger Liebe, fveudiger Treue und ausdauernder Hingabe auszuüben. Die ſchließlich lebhaft gewordene Ausſprache bewies, daß es den am Werke Stehenden ernſt iſt mit ihrer Aufgabe, die Kin⸗ derherzen zum Guten hinzulenken. Aber nicht nur theoretiſch, ſondern auch prak⸗ tiſch wollte Herr Dr. Zauleck zeigen, wie man einem Kinderherzen nahe kommen könne, damit es ſich öffne und den das Gemüts⸗ und Willens⸗ leben veredelnden Strom der Gnade aus Gottes Heiligtum hindurchfließen laſſe. Zu dieſem Kin⸗ derfeſtgottesdienſt fanden ſich neben den ſonſt in der Trinitatiskirche am Kindergottesdienſte teilnehmenden Kindern auch die aus drei Sonn⸗ tagsſchulen der Stadtmiſſion ein. Das war ein Trippeln und Summen, als dieſe 1200 Kinder im Schiff und auf der Empore ihre Plätze ein⸗ Rahmen. Eine für dieſen Kinderfeſtgottesdienſt aus unſeren ſchönen Kirchenliedern zuſammen⸗ geſtellte Liturgie, deren einzelne Weiſen bald in ausdrucksvoller Zartheit von den Mädchen, bald in energiſcheren Tönen von den Knaben, dann mit wuchtiger Anbetung von allen Kindern und hin und wieder mit himmelſtürmendem Ge⸗ brauſe von der ganzen Gemeinde geſungen wur⸗ den, bot ein ſchöne Einleitung zu dem Geſpräch, das zwiſchen am Lebensabend ſtehendem Altex und der kaum ins Leben getretenen Jugend ſtattfand. Vom Singen unterhielt ſich der jugendliche Greis mit der heranwachſenden Schar, und es iſt zu erwarten, daß nicht nur den Kleinen, ſondern auch den anweſenden Er⸗ wachſenen durch dieſe Muſterkatecheſe das Sin⸗ gen und nicht zum wenigſten das„dem Herrn ſingen“ aufs neue lieb und wert geworden iſt. In einer Anſprache zeigte dann der Katechet, wie zum Singen das Leben gehört, um dem Ton rechten Nachdruck zu verleihen. Beim Feſtgottesdienſt um 3 Uhr nach⸗ mittags begrüßte Herr Stadtpfarrer Achtnich die erſchienenen Freunde der Stadtmiſſion und ſprach über die Bedingungen einer rechten Wirkſamkeit derſelben. Daß die Großſtadtſchat⸗ tenſeiten auch in unſerer Stadt eine Stadtmiſ⸗ ſton notwendig machen, iſt erſte Bedingung für das Vorhandenſein derſelben, bedarf aber kei⸗ ner Begründung, das bezeugt das Zejährige Beſtehen und fruchtbare Wirken der Stadtmiſ⸗ Aufgaben auch vermehrte Bedürfniſſe. Sie be⸗ darf noch einer Anzahl Männer, die bereit ſind, mit Tat und Rat zur Seite und an die Spitze des Werkes zu treten. Vor allem bedarf ſie Got⸗ tes Segen, denn wenn der Herr nicht das Haus baut, arbeiten umſonſt, die daran bauen.— Der Jahresbericht zeigte die wöchentliche Verbreitung von 3500 Blättern, wobei der „Chriſtliche Verein junger Männer“, der älteſte, nunmehr ſelbſtändige Sohn der Stadtmiſſion, mithilft. Im letzten Jahre wurden von den vielbeſchäftigten wenigen Kräften rund 1500 Haus⸗ und Schiffsbeſuche gemacht, die ſeelſor⸗ gerlichen Zwecken dienten, wobei zahlreiche ge⸗ legentliche Beſuche nicht eingerechnet ſind. Die Arbeitszweige der Stadtmiſſion, Pflege kirch⸗ licher Gemeinſchaft, Kinderſchulen, Sonntags⸗ ſchulen, Jugendpflege, Frauenvereine, Armen⸗ pflege, Schriftenvertrieb und Schiffermiſſion wurden vermehrt durchErrichtung eines Schif⸗ ferkinderheims und einer Diakonen⸗ ſtation. Das Schifferkinderheim, das unter dem Protektorate der Großherzogin Luiſe ſteht, bietet den wegen oft monatelanger Abweſen⸗ heit der Eltern der Erziehung ermangelnden Schifferkindern eine chriſtliche Heimſtätte und iſt zur Zeit mit 30 Kindern ganz beſetzt. Die bis jetzt mit zwei männlichen Krankenpflegern be⸗ ſetzte Diakonenſtation hat die Aufgabe, Pflege und Hilfeleiſtung an Kranken männlichen Ge⸗ ſchlechtes, ſeit ihrer letztjährigen Errichtung oft erfüllen können. 365 Tagespflegen, 520 Nacht⸗ wachen und 150 Einzelhilfeleiſtungen ſind durch die Diakonen verrichtet worden. Als jüngſtes Pflänzlein der Stadtmiſſton iſt die vor einigen Tagen erfolgteGründung eines Blau⸗Kreuz⸗ vereins zu verzeichnen, der es ſich zur Auf⸗ gabe geſtellt hat, dem übermäßigen Alkohol⸗ genuß, der die Volkskraft ſchwächt und Urſache iſt, daß ſo viele Pflichten vernachläſſigt werden, ein Veto zu bieten. Mancherlei Arbeiten mußten wegen Mangel an Arbeitskräften und Arbeits⸗ mitteln zurückgeſtellt werden. Wenn auch mit Dank feſtgeſtellt werden kann, daß am 1. Sept. ein weiterer Stadtmiſſionar als Mitarbeiter ein⸗ trat, ſo darf man doch angeſichts der vorliegen⸗ den Arbeitsfülle weiter bitten, daß der Herr wei⸗ tere Arbeiter in ſeinen Weinberg ſende. Dem neuen Blättchen der Stadtmiſſton, das an den Ausgängen auf Wunſch verabfolgt wurde, ſtreckten ſich viele Hände entgegen und bekun⸗ deten auch auf dieſe Weiſe das Intereſſe für das Werk. Auf Wunſch ſendet der Schriftenvertrieb der Stadtmiſſion das Blatt zu. Daß die Stadtmiſſion beim Streben fürs Jen⸗ ſeits das Diesſeits nicht vergißt, bekundete der abends in der Nachſeier gehaltene Vortrag von Herrn Pfarrer Julius Werner aus Frank⸗ furt über„Die ſittlich⸗religiöſe Wie⸗ dergeburt des deutſchen Volkes 1813“/. Fremdes Weſen abſtreifend, ſich vom Böſen ab⸗ und dem Guten u. Eblen zukehrend, zugleich mit Gott dem Feinde die Stirne bie⸗ tend, begann unſer Volk eine Etappe nationa⸗ ler, ſtttlicher und religiöſer Wiedergeburt, die uns die Schlacht bei Leipzig nicht nur als krie⸗ geriſches Ereignis, ſondern auch und vor allem als Frucht und Denkmal gottfindender Umkehr eines ganzen Volkes für alle Zeiten groß macht. — Zum Eingang des Abends hatte ſchon Herx Pfarrer Höhler auf die inere Verbindung jener Ereigniſſe und der Entſtehung der inneren Miſſion hingewieſen. Auch die hieſige Stadtmiſ⸗ ſion möchte nach Kräften mithelfen, unſerem Volk die heiligſten Güter hochzuhalten, Gottes⸗ erkenntnis zu mehren und das nationale Be. wußtſein zu fördern, damit wir nicht eine Zeit erleben, wie die vor 1813, damit wir uns nicht vor unſeren Kindern einſt ſchämen müſſen. Aus dem Berichte iſt zu erſehen, daß die Stadtmiſſion es wert iſt, die Unterſtützung wei⸗ terer Kreiſe zu erlangen. Gelegenheit dazu bie⸗ tet ſich durch Aufſtellen von Sammelbüchſen in den Familien. Am 2. und 3. Dezember findet in den Räumen des Kaſino ein Baſar ſtatt, deſſe! Benutzung zum Einkauf von Weihnachtsgeſchen⸗ ken der Stadtmiſſion zugute käme. Auch werden Geſchenke für dieſen Baſar im Bureau der Stadtmiſſion, K 2, 10, ee e 5 BVerſetzt wurde Eiſenbahnſekretär Philipp Funk in Bühl zum Güteramt Karlsruhe. * Die Beſtimmungen der neuen ſtädtiſchen Bau⸗ I diger Beilage enthalten, die dieſer Num⸗ mer beigelegt iſt. Wir machen alle Intereſſenten hierauf ganz beſonders aufmerkſam mit dem Be⸗ merken, daß die Beſtimmungen in Broſchü⸗ renform zum Preiſe von 2 Mark vom Verlage des„Mannheimer General-Anzeigers“, der Dr. H. Haasſchen Buchdruckerei, bezogen werden kön⸗ nen. Allen denjenigen, die die Beſtimmungen der neuen Bauordnung in handlichem Format aufzubeben wünſchen, iſt die Broſchüre ſehr zu empfehlen. * Techniſche Rundſchau. Die in unſerer heu⸗ tigen Abendausgabe enthaltene Nr. 3 der Tech⸗ niſchen Rundſchau bringt die folgenden Artikel: 1. Flammenloſe Feuerungen. 2. Die größte Kraftübertragungsanlage Europas. 3. Fahrgeſchwindigkeiten auf deutſchen Eiſen⸗ bahnen. 4. Zur Entwicklung der Dampf⸗ maſchinen. *Freireligiöſe Gemeinde. Am kommenden Sonntag, den 2. November, vormittags 10 Uhr, findet in der Freireligiöſen Gemeinde eine Sonntagsfeier ſtatt, die, wie alljähr⸗ lich um dieſe Zeit, unſeren Toten gewidmet iſt. Das Thema der Predigt des Predigers Dr. Max Maurenbrecher lautet:„Allerſeelen“. Der Prediger wird verſuchen, den Wahrheitsgehalt herauszuarbeiten, der in den uralten Seelen⸗ kämpfen und Totenkämpfen aller Religionen und Kirchen enthalten iſt. Auch in ihrem muſikali⸗ ſchen Teil wird ſich die Feier zu einer Gedächt⸗ nisfeier für unſere Toten ausgeſtalten. Jeder⸗ mann iſt freundlichſt eingeladen. Die Feier findet in der Aula des Realgymnaſiums, Tulla⸗ ſtraße 4, ſtatt. Nergnügungen. * Union⸗Theater, P 6, 23/24. Eine glänzende Aufnahme der in Berlin⸗Johannistal ſtattgefundenen aufſehenerregenden Salto⸗ und Sturzflüge des Be⸗ zwingers der Lüfte, des berühmten franzöſiſchen Flie⸗ gers Pegoud, gelangt ab heute im Union⸗ Theater zur Vorführung.„Die Inſel der Seli⸗ gen“, das heitere Flimmerſpiel in 4 Akten, welches von Profeſſor Max Reinhardt in Szene geſetzt wurde, bleibt noch bis Freitag des großen Erfolges wegen auf dem Spielplaun. Ein Beſuch des Union⸗Theaters iſt ſehr empfehlenswert, *Saalbautheater, N 7, 7. Das Saalbautheater bringt ab heute wieder ein erſtklaſſiges Programm zur Schau, welches Sehenswürdigkeiten allererſten Ranges enthält. Die Perle des Spielplans bildet der neueſte Detektiv⸗Schlager Nat Pinkertons„Die Dia⸗ manten des Holländers“, eine ungemein ſpannende Detektiv⸗Attraktion in 3 Akten. Des beiſpielloſen Er⸗ folges wegen prolongiert wurde der Liebling des Publikums, die liebreizende, bildſchöne Franzöſin Suzanna Granſais, als Hauptdarſtellerin in dem dreiaktigen Geſellſchafts⸗Drama„Zwei arme Reiche“. Der Humor iſt vertreten durch den ſehr beliebten Kino⸗König Max Linder in der Humoreske Maxen Verehrerinnen“ und der retzenden Poſſe„Willy un ſein Fräulein“, Ergänzend folgt die illuſtrierete Sgalbau⸗Revue der neueſten Zeitereigniffe. Aus dem Großhersogtum. * Hefdelberg, 28. Okt. In Eiſenbahner⸗ kreiſen ſowie auch im Publikum iſt das Gerücht berbreitet, daß der neue Heidelberger Güterbhahnhof erſt im Frühjahr, früheſtens am J. März 1914, eröffnet werden könne, da die Bauarbeiten noch weit zurück ſeien. Wie dem „Heidelb. Tagbl.“ jedoch von amtlicher Seite mit⸗ goteilt wird, werden die Arbeiten ſo beſchleunigt, daß der in Ausſicht genommene Zeitpunkt der Eröffnung nicht überſchritten wird und der Güterbahnhof bereits aufangs Dezember dem allgemeinen Verker übergeben werden kann. * Karlsruhe, 28. Okt. In der Zeit vom 22. Oktober, abends 11 Uhr, bis zum 26. Okt., abends 8 Uhr, wurden im alten und neuen Bahnhof 31,650 Bahnſteigkarten ver⸗ bkauft. Da unter regelmäßigen Verhältniſſen in der gleichen Zeit etwa 2800 Karten verkauft worden wären, iſt anzunehmen, daß während der Ueberleitung des Betriebs vom alten in den neuen Bahnhof und an den unmittelbar folgen⸗ den Tagen etwa 28 850 Perſonen der Ueberlei⸗ des Betriebs als Juſchauer — ttreten konnte. und die abgeſperrten Räume des neuen Bahn⸗ hofs beſichtigt haben. ) Pforzheim, 28. Okt. Zum erſten Mal ſeit 13 Monaten paſſierte in der Nacht zum Samstag wieder ein direkt von Konſtantinopel kommender Orientexpreßzug auf der Fahrt nach Paris den Pforzheimer Bahnhof. Bei Ausbruch des Balkankrieges war auch der Ex⸗ preßzugverkehr ſofort eingeſtellt worden. Der damals in Konſtantinopel gerade zur Abfahrt bereitſtehende Expreßzug wurde von der kürki⸗ ſchen Armeeleitung zurückgehalten und während des Krieges als Quartier benutzt. Dieſer Zug war es, der nun die Rückfahrt nach Paris an⸗ Pforzheim, 28. Okt. Vorgeſtern mor⸗ gen wurde in einem Hoſe in der St. Georgen⸗ ſtraße 38 der 47 Jahre alte Taglöhner Müller in bewußtloſem Zuſtande aufgefunden. Er wurde ins Krankenhaus gebracht, wo er am gleichen Vormittag ſtarb. Wie feſtſteht, iſt er infolge eines Schädelbruchs und innere Verblutungen geſtorben. Er iſt, wie beſtimmt angenommen werden kann, infolge Trunkenheit im Hinterhaus die Treppe, welche nach der Wohnung der Knechte führt, heruntergefellen und hat dadurch den Schädelbruch erlitten. Gerichtszeitung. S Mannheim, 28. Oktbr.(Strafkam⸗ mer 15) Vorſitzender: Landgerichtsrat Hof⸗ farth. Ein 29 Jahre alter verheirateter Kaufmann iſt angeklagt, einer Kontoriſtin bei einem ſtraf⸗ baren Eingriff Beihilfe geleiſtet zu haben. Die Kontoriſtin iſt vor kurzem von der gleichen Strafkammer zu ſechs Monaten Gefängnis ver⸗ urteilt worden. Ihr Freund wird heute frei⸗ geſprochen. Verteidiger: Rechtsanwalt Wein⸗ berg. Der Fuhrmann Heinrich Sch. ſtahl am 13. September ds. Is. aus dem Lagerplatz der Fuhrunternehmer Braun u. Höſchler einen Stapel Pilo(Schuheréme) im Werte von 25 Mk. Und ſtellte ihn bereit, ſo daß der Schuhmacher. meiſter Karl J. ihn abholen konnte. Das Pilo wurde auf dem Speicher verſteckt, um nach und nach im.'ſchen Geſchäfte abgeſetzt zu werden. Der Fuhrmann wird heute zu ſechs Wochen, der Schuhmachermeiſter zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt, die mitangeklagte Schuhmachermei⸗ ſtersgattin freigeſprochen. Verteidiger: Rechts⸗ anwalt G. Müller. Zwei junge Arbeiterinnen haben ſich wegen verſuchten Verbrechens nach 8 218 StGB. zu ver⸗ antworten. Die eine wird zu einem Monat und 15 Tagen, die andere zu einem Monat Gefüng⸗ nis gerürteilt. Die Führung von Baubüchern, die das Geſetz zür Sicherung der Bauforderungen den Bau⸗ unternehmern, die mit Baugeld arbeiten, vor⸗ eeeeeeeeeeeeeeee eeeeeeeeeeeee Sνοπννẽ,j SEO eee, e beig ewohnt Sosste deutsche GlENF ſion Die Stadtmiſſion hat aber mit vermehr! ... nn ordnung ſind in der 12ſeitigen Amtsverkün⸗ grunde liegen die Zurückführung des Buchſtaben⸗ gebildes auf ſein Gerüſt, ſeine letztmögliche, ein⸗ fach ſte, organiſche Kernſtruktür. Von da aus er⸗ geben ſich überraſchende Beziehungen zu den aller⸗ mödernſten Schriftkunſtarbeiten in Reklame, Buch und Programm. Das Schulſtudium wird Gegen⸗ wartverſtehens, d. h. lebendiges Kulturgut. Die Möglichkeit der Harmonie zwiſchen Schaffendem und Verſtehendem entſteht. Das Gefühl für Linien⸗ fluß, Maß und Proportion, für Raumfüllung wird verlebendigt. Kuhlmann erzieht keine Schreibvirtubſen irgend eines ſtarren Syſtems, ſondern hiſtoriſch geſchulte Verſteher, Bildner, Ge⸗ ſtalter ihrer Eigenart. Nur ſo kommen die Schriftfundamente zur Geltung: Material, künſt⸗ leriſche Anſchauung und Kräfte der Zeit und des Volkes und die Perſönlichkeit Nicht das Stoff⸗ liche alſv herrſcht, ſondern bei allem iſt die Be⸗ tonung der Art der Inbeziehungsſetzung, die innere Verſtrebung die Hauptſache. Ein Los⸗ ringen vom ſchematiſchen Schuldiktus iſt die Folge wenn die Schriftentwicklung von der Antiqua bis zur Fraktur als lebendige Einheit durchgeſtaltet, ein Formenreichtum organiſch ergriffen wird. Kublmann weiſt mit Recht darauf bin, daß di höheren Schulen kaum Sinn für Schriftkunſt haben, daß überhaupt an Geſchmackloſigkeit Großes un deutſchen Schulen geleiſtet würde: aber noch ein anderes zeigt Kuhlmann, nämlich„wie die brzite Feder das Kind anregt und befähigt, charaktervolle, ſtilgerechte Ornamente hervorzu⸗ bringen, durch deren Schaffen es die elementaren rundlehren aller Kunſt lebendig erlebt und in ſich aufnimmt.“ Grade die Federornamente, zum Teil farbiger Art, werden Aufſehen erregen, neben den prächtig gelungenen Blättern, die Federzeich⸗ nungen, z. B. heimatkundliche Baumotibe, Land⸗ ſchaftliches, Illuſtrationsverſuche, mit dem Schrift⸗ bild ſtilſtreng bereinigen. Hier ſpricht das Buch am unmittelbarſten und überzeugendſten. Bedarf es einer Auseinanderſetzung über die praktiſche Verwendbarkeit dieſer Kunſt? Kurze gedrängte Hinweiſe auf Schreibgerät, Lehrmittel und Fach⸗ literatur ergänzen das Werk. Ich glaube, daß Kuhlmanns Gedanken in ihrer reifen Geſchloſſen⸗ heit ein lautes Echo in der Schar der Reform⸗ freudigen wecken werden und glaube auch, daß er einwandfrei den Weg gezeigt hat wie unſere deutſche Schrift als Kunſt und Perſönlichkeitsaus⸗ druck erobert werden, und wie andererſeits der. Kunſtſchriftunterricht den alten Schulſchreibunter⸗ richt von Grund aus reformieren kann. Das Buch Kuhlmanns wird ſeinen Weg machen. Der kommende Hülſenprofeß. (Von unſerm Berliner Theaterreferenten.) Berlin, 28. Oktober. Wenn die Berliner Strafkammer, die gegen⸗ wärtig im Krupp⸗Prozeß zu entſcheiden hat, ihr Urteil über Brandt und Ecetus gefällt haben wird, wird ſie am Montag wieder zuſammen⸗ röten müſſen um den Prozeß wegen der Be⸗ leidigung des Generalintendanten der preußi⸗ ſchen Hofbühnen, des Grafen Hülſen, ſtattfinden zu laſſen. Berliner Theater⸗ und Literatur⸗ kreiſe ſehen dem Prozeß mit großer Spannung entgegen— es mag in ihrer Erwartung auch ein Teil Senſationsluſt zu verſpüren ſein. Aber es wäre bedauerlich, wenn ſich der Hülſenprozeß wirklich zu einem Senſationsprozeß auswachſen ſollte, wie ese ebenſo bedauerlich iſt, daß der Prozeß überhaupt angeſtrengt worden iſt. Denn jener Artikel der„Deutſchen Montagszeitung“, der der Anklage zu Grunde liegt, enthält nichts, was ohne Zwang als beleidigend erſcheint. Seine Tendenz iſt die, daß Graf Hülſen die preußiſchen Hofbühnen nicht lediglich nach künſt⸗ leriſchen Grundſätzen leite und es wird kaum erſt der Tatſache bedürfen, daß ein jüngeres Mitglied eines hohen Fürſtenhauſes in den Prozeß hineingezogen werden ſoll, um zu be⸗ weiſen, daß auch höfiſche Rückſichten Herrn von Hülſen bei der Leitung der preußiſchen Hofbüh⸗ nen beeinfluſſen können. Verwunderlich mußte die Anklage auch ſchon wegen des angeklagten Blattes ſein, denn die „Deutſche Montagszeitung“ iſt einſt— wie da⸗ mals unwiderſprochen verbreitet wurde, ſogar mit finanzieller Unterſtützung der Reichsregte⸗ rung— gegründet worden, um ein Gegengewicht zu den hyperadikalen Berliner Montagsblättern zu bilden. Und gerade ihr jetziger Herausgeber, der wegen Beleidigung des Grafen Hülſen ange⸗ klagte Walter Steinthal, hat es verſtanden, dem Blatt ein ſolides Niveau und eine Reihe von Mitarbeitern zu geben, unter denen man die erſten Namen aus Literatur, Kunſt, Wiſſenſchaft und Erwerbsleben findet. Man kann ſchwer glauben, daß ſein Artikel zum Falle Hülſen der Abſicht zu beleidigen entſprungen iſt. gegen Hülſen Stellung genommen hat. f. war Wenn er e 7FFPTTTTCTPTTTT ſicherlich nur ein Gefühl maßgebend, das auch ſehr viele andere Berliner Kritiker und Jo naliſten teilen: daß nämlich die reichen M der Berliner Hofbühnen für die Kunſt nicht fruchtbar gemacht werden, wie ſie fruchtbar ge⸗ macht werden könnten.— Kunſt, Wiſſenſchaft u. Leben. Die Ehrungen für Geh. Nat Gothein. ie Studierenden der nationalökonomiſchen Fakul heute vormittag 9 Uhr ihren verehrten Lehrer Geheimrat Gothein, zur Feier ſeines 60 Ge⸗ burtstages. Weiſe Blumen auf dem Kathe ragten als leuchtender Schmuck aus dem Grt bervor, ein Symbol des Herbſtes darſtellend Von begeiſtertem ſtudentiſchen Gruß empfange betrat der freudig bewegte Jubilar das Audi torium. Alsbald wurde er von der rg eines jungen Studierenden begrüßt Würdigung des Forſchers und Gelehrten eine berufeneren Stelle überlaſſend der aufopfsrung vollen Lehrtätigkeit gedachte, die beſonber den regelmäßig ſtattfindenden Exkurſio Toge tritt. Er ſprach die Hoffnung aus dieſe Kraft weiter der Förderung 8 ng de Hier 4. Seite. Geueral⸗Anzeiger. Badiſche Reueſte Nachrichten.(Abendblatt.) Mittwoch, den 29. Oktober 1913 Nationalliberale Partei. Landtagsſtichwahl 1913 im Wahlkreiſe Mannheim lIII am 30. Oktober, von 11 Uhr vorm. bis 8 Uhr abends. Gentralwahlbureau ,Cafd zur dper“, G 3, 222,1 Treppe. Fernſprether 202) U. 7000. Wahl⸗ bezirk——5 35 8 5 75 Bezeichnung des Wahlbezirks Wahllokal Agitationslokal 1 A 14, B—7, O1, Leopoldſtr., Parkring, Rhein⸗ Schulh L 1 ſtraße, Rheinvorlandſtr., Schlenſenten 25 2. 0—8, D—7 Schulhaus LI, Cafs zur Oper, O3, 21/22 Zimmer 22 Fernſprecher 2925 und 8. E—-7, F—6, Akabemieſtr. Schulhaus D 7, 92 5 7 Zimmer 3 4. Mühlau Schulhaus D 7. Zum Drachenfels, Beilſtr. Zimmer 8 1, Fernſprecher 565 8. L—15, Schloß mit Ballhaus und Schloßgarten Schulhaus L I, Turnhalle Hotel Grüner Hof 6. M—7, N—7, O0—86 ee 6, L 12, 16, Fernſpr. 1786 3 75 O 7. P—7. O-—, R—2 Schulhaus R 2, Zimmer 1 11 55 72905 —7, R—6 upfer), 6, 19, 8. 2 0 20 Fernſprecher 2880 9. R 7. Frtedrichsring, Goetheſtraße, Lameyſtraße, Prinz Wilhelmſtraße, Roſengartenſtraße, Schul⸗ ee bofſtraße, Tullaſtraße Zimmer 15 10. Carolaſtraße, Charlottenſtraße, Colliniſtraße, Oberrealſchule Cliſabethſtraße, Friedrichsplatz. Gutenbergſtr., Tuflaſtaßte. Hebelſtraße, Hildaſtraße, Lachnerſtraße, Leffing⸗ Zimmer 16 ſtraße, Neckarvorland links, Nuitsſtraße, Reuzſtraße, Rupprechtſtraße, Schöpflinſtraße, 82 Sofienſtraße, Suckowſtr., Viktorkaſtr., Werder⸗ Wilhelmshof, Friedrichs⸗ platz, Werderſtraße ring 4, Fernſpr. 7491 11 Auguſta⸗Aulage, Bachſtraße, Beethovenſtraße, Luiſenſchule, Brahmsſtraße, Friedrich Karlſtraße, Hayödnſtr., Seckenheimerſtraße, Karl Ludwigſtraße, Maximilianſtraße, Moll⸗ Zimmer 1 ſtraße, Otto Beckſtraße, Rennwieſen, Richard Wagnerſtraße, Schumannſtraße, Seckenheimer⸗ 1 links, rechts bis 28, Weberſtraße, Weſpin⸗ raße 12. Bahnhofplatz, Bismarckplatz, Friedrichsfelder⸗ Luiſenſchule 6 175 a 7 0 5 Secernate „Heinr anzſtraße, Große rzel⸗ 2 iſerſäle, S ſtraße—17,—28, Kleine Merzelſtrage, Molike⸗(Kaiſerſäle, Seckeuheimer⸗ ſtraße, Rheinhäuſerſtraße—5 und—6, Roon⸗ ſtraße 11a, Fernſpr. 2124 ſtraße, Schwetzingerſtr.—39 und—44, Tatter⸗ ſallſtraße, Thoräckerſtraße Entgegennahme des Wahlreſultats von 8˙% Uhr an in einer nationa lliberalen Verſammlung il Ballhaus. ſchreibt, iſt für die Unternehmer eine ſchwierige Aufgabe, da die Formulare nicht praktiſch genug ſind. Heute ſtand die Inhaberin eines Bau⸗ geſchäfts vor Gericht, das für vier Neubauten Baugeld empfangen, aber über die Verwendung desſelben nicht auf eine Weiſe Buch geführt, daß jene ohne weiteres erſichtlich war. Das Urteil kautet auf 50 Mk. Geldſtrafe. Frankfurt a.., 28. Okt. Der 24jährige Bankbeamte Boretti aus Luzowo in Piemont Und ſeine Geliebte, die Bjährige Buchhalterin Wally Schredl, ſtanden heute wegen des be⸗ kannten Bankſchwindels, durch den die Allgemeine Elſäſſiſche Bankgeſellſchaft beinahe um 150 000 Mk. geprellt worden wäre, vor der Strafkammer. Wir haben ſeinerzeit über dieſen Betrugsverſuch berichtet. Die beiden An⸗ geklagten, die Angeſtellte der genannten Bank waren, ließen durch ein gefälſchtes Schreiben den Betrag von 150 000 Mk. durch die Berliner Han⸗ delsgeſellſchaft an die Deutſche Bank in Berlin für Rechnung eines angeblichen Herrn Meyer überweiſen. Der Vorſicht der Deutſchen Bank, die telegraphiſch zurückfragte, iſt es zu verdan⸗ ken, daß das Geld nicht an Frl. Schredl, die mit den nötigen Ausweispapieren nach Berlin gereiſt war, ausgezahlt wurde. Das Gericht erkannte gegen Boretti auf ein Jahr Gefängnis und gegen die Schredl auf fünf Monate ein Jahrzehnt der Ernte ſein ſolle, erſt recht zu berdienen. Das 60. Lebensjahr bedeute national⸗ ökonomiſch, daß im Schuldbuch des Lebens die Amortiſation fortgeſchritten ſei. Aber auch das Reſtkapital ſolle für ihn und ſeine Schüler noch etwas abwerfen. Dann wandte er ſich dem eigentlichen Gegenſtand der Vorleſung, der trok⸗ kenen Finanzwiſſenſchaft zu. Die Glückwünſche der Univerſität hrachte der Prorektor der Univerſität Herrn Geh. Hofrat Prof. Gothein in einem herzlich gehal⸗ jenen Schreiben zum Ausdruck. Die Säbelmenſur im Kinontelier. Eine eigenartige Illuſtrierung erfährt die uns zu der Heidelberger Studentenaffäre eingeſandte Berichtigung(Nr. 498 vom Samstag abend) durch die Meldung, daß die Heidelberger Landsmannſchaft Cheruskia nunmehr vom Senat der Univerſität ſuſpen. diert wurde, weil zwei Mitglieder ſich bereit erklärt hatten, gegen Zahlung von je 500 Mark Honorar eine Säbelmenſur für den Film aufzuführen. Ein neues Buch von Ernſt Häckel. Eruſt Häckel hat, trotzdem ſeine Arbeitskraft in der letzten Zeit gelegentlich durch Krankheit geſchwächt war, doch noch die Muße zu einem neuen Werk gefunden. Es führt den Titel„Die Natur als Künſtlerin“ und wird in dieſen Tagen erſcheinen. Das Buch iſt in volkstümlicherer Sprache gehalten. Freiburger Kunſtchronik. Aus Freiburg wird uns geſchrieben: Am Samstag ging zum erſten Male in dieſer Spiel⸗ zeit Verdis„Aida“ in Szene und fand bei der hekannten Neuausſtattung des letzten Jahres ein beifallsfreudiges Haus, Rudolf Jung, der neue Gefängnis wegen ſchwerer Urkundenfäl⸗ ſchung und Betrugsverſuch. Nachtrag zum lokalen Teil. « Schwerer Unglücksfall. Gegen halb 4 Uhr heute mittag blieb ein in den 40er Jahren ſtehender Radfahrer in der Gegend von R1 und Q 1 in dem Moment in den Schienen der elektriſchen Straßenbahn mit ſeinem Rade hän⸗ gen, als er einem entgegenkommenden Straßen⸗ bahnwagen ausweichen wollte. Der Bedauerns⸗ werte ſtürzte vom Rade, kam direkt unter die Elektriſche zu liegen und trug ſchwere Ver⸗ letzungen, namentlich am Kopfe, davon. Der Verunglückte, der kaum mit dem Leben davon⸗ kommen dürfte, wurde in einem Zimmer des Rathauſes untergebracht und dann ins Allgem. Krankenhaus eingeliefert. Wie wir erfahren, iſt der Ueberfahrene mit dem 38 Jahre alten, ver⸗ heirateten Wirt Johann Seeger, G3, 3 wohn⸗ haft, identiſch. Er wurde in ein Zimmer des im Parterre des alten Rathauſes befindlichen Gemeindegerichts gebracht und dort von einem Aſſiſtenten des Stadtſchularztes und der Schul⸗ ſchweſter, die ihr Bureauzimmer gegenüber dem Gemeindegericht haben, verbunden. Außer ſchweren Kopfverletzungen ſcheint Seeger, der ſtark blutete, auch innere Verletzungen davon⸗ getragen zu haben. Der Vorfall verurfachte einen großen Menſchenauflauf. erſte Tenor, der als Lohengrin im September ſchon gut ſich einführte und von Mannheim her im Gedächtnis iſt, ſtellte einen ſtimmbegabten und vor allem ſparſam und beſonnen angeleg⸗ ten Rhadames auf die Bühne, den das Enſemble willig als natürlichen Mittelpunkt nahm. F. Das Frankfurter Theaterdefizit. In wenigen Tagen geht das ſtädtiſche Thea⸗ terjahr zu Ende, da am 1. November ein neues Abonnement beginnt. Da, ſo ſchreibt der „Irkf. Gen.⸗Anz.“, das Defizit— wenn auch die endgültige Abrechnung natürlich noch nicht vor⸗ liegt ſicherlich über 500 000 Mark beträgt, und da die Geſamteinnahmen den Betrag von 1800 000 Mark nicht erreichten, ſo muß die von den Stadtverordneten zu Beginn des Jahres ge⸗ nehmigte erhöhte Subvention eventuell bis zu 120000 Mark in Anſpruch genom⸗ men werden. Sollte man damit noch nicht aus⸗ kommen, um das Defizit zu decken, ſo wird man für den Fehlbetrag auch noch etwas von der privat gezeichneten Garantieſumme heranziehen müſſen. Einweihung des Kaiſer⸗Wilhelm⸗Juſtituts für experi⸗ meutelle Therapie in Berlin. Ju Berlin wurde in Auweſenheit des Kaiſers das Inſtitut für exverimentelle Therapie, das nach Kaiſer Wilhelm als ſeinen Begründer genannt wird, eingeweiht. Prof. Adolf Harnack führte aus, daß das Haus ein feſtes Bollwerk gegen die Seuchen aller Art ſein ſolle und daß zu hoffen ſei, daß in dem Inſtitute dermaleinſt die Eudſchlacht geſchlagen werde gegen alle Feinde, die die Geſundheit und den Körper der Menſchen beoͤrohen. Daxauf teilte der Kultus⸗ miniſter mit, daß der Katſer Geheimrat v. Waſſer⸗ mann den Roten Adlerorden 3. Klaſſe mit Schleife und Krone und Profeſſor Karl Neuber 9 den Roten Adlerorden 4. Klaſſe verliehen habe. Nach einer Anſprache Waſſermanns wurden wiſſenſchaftliche Demouſtrationen dem Kaiſer vorge⸗ führt, u. a. eine Erfindung Prof. Haber 8, eine ⸗Schlagwetterpfeifel, die 1t bengas durch Trillern anzeigt. Rommunalpolitiſches. Kr. Ermittlung und Beobachtung von Krüp⸗ peln in Leipzig. Erfahrungsgemäß erkennen viele Eltern eine beginnende Knochenverbiegung oder ähnliche Erkrankung erſt ziemlich ſpät und zögern auch dann noch lange, ehe ſie ärztliche Hilfe in Anſpruch nehmen. Zur Ermittlung ſolcher Kinder ſind deshalb die Schulen um ihre Mitwirkung gebeten worden. Es gilt aber, nicht nur bereits ſchwerleidenden Schulkindern— oder auch vom Schulbeſuch befreiten Kindern— die nötige Heilbehandlung zu gewähren, ſondern ſchon einzugreifen, bevor der Zuſtand ſich ſchon ſo berſchlimmert hat, daß ſchwierige Operationen oder eine lange Anſtaltsbehandlung ſich nötig machen. Dieſer wichtige Zeitpunkt liegt oft im vorſchulpflichtigen Alter. Das Armenamt in Leipzig hat deshalb ins Auge gefaßt, die allge⸗ meine Ermittlung und Beobachtung der Gebrech⸗ lichen mit Hilfe des Stadtbezirksarztes und ſeiner Organe künftig auf eine breitere Grundlage zu ſtellen. Wie die eigentliche Armenpflege, ſo darf auch die Fürſorge im weiteren Sinne nicht warten, bis die einzelnen Fälle an ſie heran⸗ treten; ſie muß vielmehr alle Bedürftigen recht⸗ zeitig und möglichſt lückenlos zu ermitteln ſuchen, ſie nach den verſchiedenen Formen der notwen⸗ digen Hilfe gliedern und ihre Entwicklung dauernd im Auge behalten. Das Armenamt wendet ſich deshalb auch an die Armenpfleger mit der Bitte, ihm Gebrechliche— insbeſondere Kinder—, die irgendwie einer Beratung oder eines Heilperfahrens bedürftig erſcheinen, regel⸗ mäßig zu melden. Kr. 34 Millionen für eine neue ſtädtiſche Obſt⸗ markthalle. Eine neue ſtädtiſche Obſtmarkthalle ſoll in Berlin erbaut werden. Die Koſten werden ſich auf insgeſamt 34 Millionen Mark belaufen. Der Betrag ſoll durch eine Anleihe aufgebracht werden. Es ſind 600 Standinhaber in der Großmarkthalle am Alexanderplatze vor⸗ handen. Dazu kommen 600 neue Bewerber. Zahlreiche Standinhaber brauchen große Keller und Kühlräume. Dazu kommen die ſtädtiſchen Verkaufsvermittler mit ihren Anträgen auf Auktionshallen und dergl., Banken wünſchen dort Kontore einzurichten und Speditions⸗ geſchäfte möchten Annahmeſtellen einrichten. Kurz, jetzt ſchon liegen eine ſolche Menge Ge⸗ ſuche vor, daß ſich die Halle rentieren wird. Kr. Nürnberg, nicht Berlin, die erſte deutſche Schulärztin. Die kürzlich in Berlin angeſtellte Schulärztin iſt wohl die erſte Berliner Schul⸗ ärztin, aber nicht, wie von einigen Blättern be⸗ richtet wurde, die erſte deutſche Schulärztin. In Nürnberg iſt bereits ſeit einigen Jahren eine Schulärztin angeſtellt. Kr. Eine neue Fangvorrichtung bei den Wa⸗ gen der ſtädtiſchen Straßenbahn wird in Ber⸗ lin gegenwärtig eingeführt. Bis Mitte Dezem⸗ ber werden ſämtliche Wagen mit dieſer Einrich⸗ tung verſehen ſein. Dieſe hat ſich, ſoweit bereits angebracht, bisher ſehr gut bewährt. U. a. wurde ein Kind, welches neulich blindlings quer über den Fahrdamm lief, und dabei von dem Motorwagen erfaßt und umgeſtoßen wurde, vom Fangrahmen aufgenommen und unverletzt auf⸗ gehoben. Die gemeinnützigen Nechts⸗ auskunftsſtellen. Die jüngſt in Nürnberg ſtattgehabte Haupt⸗ verſammlung des Verbandes der ge⸗ meinnützigen Rechtsauskunftsſtel⸗ len übertraf alle früheren Tagungen an Zahl der Vertreter der vertretenen Regierungen und Behörden, aber auch an geiſtigem Gehalt. Prof. Dr. Rumpfs ausgezeichnetes Referat über die gemeinnützigen Rechtsauskunftsſtellen im Dienſte der modernen Rechtsentwicklung ſtellte die ge⸗ meinnützige Rechtsauskunft und ihre Entwicklung 2CC.... ͤ ͤKddß ͤvßdßßdßßß((ße. in den weiteren Rahmen der deutſchen Neh wicklung der letzten 100 Jahre. Im Gegenſagz der bis vor einem Menſchenalter vorherrſche liberal⸗individualiſtiſchen Auffaſſung, die 11. Bedürfnis nach gemeinnütziger Rechtsause nicht kannte, verlangen die gänzlich veränder ethiſch⸗ſozialen Anſchauungen der Gegene nach organiſierter Rechksberatung und 10 dauernden Pflege. Auf breiter hiſtoriſcher Gru lage wurden dieſe Gedankengänge im Einzelz durchgeführt, wurden die Erſcheinungen und 7. denzen des modernen Rechtslebens aufgezeigt die gemeinnützige Rechtsauskunft neben den f. rigen Einrichtungen der Rechtspflege unentbeh lich erſcheinen laſſen. Dr. Hütkner's Korreferat ging von 0 praktiſchen Rechtsauskunftsſtellenarbeit aus legte dar, in wie wertvoller Weiſe ſie geſhn und moderne Rechtsentwicklung fördert 6⁰0 ſucht Kenntuis und Verſtändnis des Rechtes den minderbemittelten Volkskreiſen zu berhre⸗ tern; ſie bietet eine hervorragende Erkenning quelle für die formellen und materiellen Mägg der Geſetze und ergibt dadurch reiches Maerg für Reformen, ſie hebt das Vertrauen des Voſe zur Rechtspflege und dient dem Rechtsempfinde. So vertieft und erſchöpfend waren die Referi daß ſie durch die Debatte nur wenige Ergän, ungen von Belang finden konnten. Alsdann legte Aſſeſſor Lenz, jnriſtiſche Hilfsarbeiter des Verbandes, die Wege und Zitl der vom Verband gegründeten Zentralſtell zur Bekämpfung der Schwindelfſe men dar. Er knüpfte an den von ihm erſtatten ausgezeichneten Druckbericht an. Seine Ausfüßy, ungen wurden durch eine Ausſtellung uner, ſtützt, die ein reichhaltiges Material über das Ge⸗ bahren der Schwindelfirmen aufwies. Am Schluß des erſten Verhandlungstages ſprach der Vor ſitzende des Verbandes, Oberbürgermeſſer Kaiſer⸗Neukölln, über die gemeinnützige Rechs auskunft des Auslandes. Bislang lag über di⸗ ausländiſche Rechtsauskunft des Auslandes um ſehr ſpärliches Material vor. Es war daher ge⸗ radezu eine Ueberraſchung, aus dem Vortrage z erſehen, wie auch in andern Staaten das Bedür, nis nach gemeinnütziger Rechtsberatung erkaun und durchgeführt iſt. Zahlreiche intereſſant Parallelen zwiſchen deutſcher und ausländiſcher Rechtsberatungseinrichtungen konnte der Redner ziehen. Das Endergebnis der vergleichenden Ausführungen blieb der große Vorſprung Deutſch⸗ lands auf dieſem Gebiete. Eine wertvolle Ergänzung erfuhr der Vortrag durch die Berichte, die die anweſenden auslän⸗ diſchen Rechtsberatungseinrichtungen über die ge. meinnützige Rechtsauskunft ihres Landes er⸗ ſtatteten. Der 75jährige ehrwürdige Deniſch. Amerikaner Dr. A. von Frieſen gab ein feſſelndes Bild von amerikaniſchen, Profeſſer Drucker aus Haag von holländiſchen, Ober⸗ gerichtsanwalt Levinſ en-Kopenhagen von den däniſchen, Rechtsanwalt Dr. Frey aus Wien von öſterreichiſchen und Stadtrat Dr. Hoffmamm aus Winterthur von den ſchweizeriſchen Rechts beratungseinrichtungen. In demfelben Saal, in welchem kurz zuvor der Verband für Interna⸗ tionale Verſtändigung getagt hatte, konnte als⸗“ dann eine internationale Verſtändigung verwirk, licht werden, wie ſie für die Rechtspflege der bde. teiligten Länder von grötzter Bedeutung zu wer⸗ den verſpricht. Die auf der Hauptperſammlung vertretenen deutſchen und ausländiſchen Rechts⸗ auskunftsſtellen vereinigten ſich dupch Beſchluß zur Einrichtung einer internationalen Vermitte⸗ lung von Rechtsauskunft und Rechtsſchutz und ſagten ſich gegenſeitige Hilfe in der Form der Auskunfterteilung und, wenn möglich, auch der Rechtshilfe zu. Die einſtimmig angenommene! Entſchließung gibt eingehende Regeln für die Abwickelung des Rechtshilfeverkehrs. Der deutſche Verband wurde beauftragt, auch an die ...!.. ͤyvßßßßßßßßßdßßßßcßpcpcßccccc Hierauf fand die Hauptverſammlung der Kaiſer⸗Wilhelm⸗Geſellſchaft ſtatt, an der ebenfalls der Kaiſer teilnahm. Nach Erledi⸗ gung der geſchäftlichen Formalitäten hielt Geheimrat Prof. Dr. v. Hertwig⸗München einen Vortrag über„Neuere Probleme der experimentellen Bio⸗ logie“. „Der Bayreuther Parſtfal iſt falſch!“ Dieſen überraſchenden Ausſpruch verficht der bekannte Leipziger Wagner⸗Forſcher Moritz Wirth in einem Buche, das er jeht veröffent⸗ licht. Moritz Wirth, der ſeinerzeit ſchon durch ſeine„Mutter Brünhilde“ Aufſehen erregt hat, legt in umfangreichen, von einer glänzenden Logik getragenen und auf einer umfaſſenden Kenntnis der Abſichten Richard Wagners fußen. den Darſtellung dar, daß die jetzigen Bayreuther Aufführungen den Wagnerſchen Parſtfal emp⸗ findlich verfälſchen. Das Buch Moritz Wirths wird nicht verfehlen, großes Aufſehen zu er⸗ regen. Wie Berlioz„Fauſts Verdammnis“ komponierte. Selten mag eine große Kompoſition unter ſo verſchiedenartigen Bedingungen geſchrieben wor⸗ den ſein, wie„Fauſts Verdammnis“ von Hektor Berlioz. Die italieniſche Zeitſchrift„Mondo Artiſtico“ führt aus den Erinnerungen des Künſtlers die Stellen an, in denen er ſelbſt die merkwürdige Entſtehung ſeines Werkes geſchil⸗ dert hat:„Ich ſchrieb es, wann ich konnte und wo ich konnte: im Wagen, im Zuge, auf dem Dampfer, in der Stadt, in der ich Konzerte gab.“ Die Introduktion entſtand in einem Wirtshaus in Paſſau; die Scene an den Ufern der Elbe, das Lied des Mephiſtopheles und der Tanz der Syl⸗ phen in Wien. Als Berlioz ſich eines Abends in Budapeſt in den Straßen der Stadt verirrt hatte, ſchrieb er unterwegs beim Schein der La⸗ in Prag ſprang er in einer Nacht aus dem Bett, um den Engelschor, die Apotheoſe der Mar⸗ garete, zu Papier zu bringen, deſſen Melodien ihm eben eingefallen waren und die er ſonſt zu vergeſſen fürchtete. In Breslau fand er den Text und die Muſik des lateiniſchen Studenten⸗ liedes. In Rouen ſchrieb er im Hauſe eines Freundes das große Trio„Ange adoré dont 4 celeste image“. Die letzten Teile des Werkes wurden in Paris komponiert oder beſſer impro⸗ viſtert, zu Hauſe, im Cafs oder in den Tuilerien. Schließlich wurde der berühmte Rakoczy⸗Marſch von Berlioz in Wien verfaßt, nachdem er eben aus Ungarn zurückgekehrt war, wo er in einet Reihe von Konzerten einen triumphartigen Er folg davon getragen hatte. Kleine Mitteilungen. Franz Adam Beyerlein ſchickt auf den dies⸗ jährigen Weihnachtsmarkt keinen Roman, ſon⸗ dern zwei Novellen. Dieſe wählen ihr Stoffgebiet in den großen Ereigniſſen vor hun⸗ dert Jahren, die jetzt ſchon viele deutſche Dichtet gereizt haben. Beherleins neues Buch heißt: „Das Jahr des Erwachens“. Die Uraufführung des Dramas„Lioba“ von Frederik van Eeden fand am Weimarer Hoftheater herzlichen Beifall. Der Zeichenlehrer an der herzoglichen Bau⸗ gewerbeſchule in Gotha, Feyler, Selbſtmord. Teuler war ein begabter Maler von deſſen W̃ u. a. der Herzog verſchiedenes für ſeine Privatſammlung ankaufte. Er gehörte auch zu den Künſtlern, welche das vor zwei Jahren in Dienſt geſtellte Schiff„Thüringen ausſchmückten. Aus Petersburg wird gemeldet: Der durch ſeine Studien über die Anabioſe bekannte Profeſſor Bachmetjew(Moskau) iſt ge⸗ terne eines kleinen Ladens das Lied der Bauern; ſtorben, 1913 Legenegg herrſchen die el htsausß beränderg Gegenee iuriſtiſcz und Ziel alſtell delfſe erſtatteten Ausfüßf 1g unter⸗ r das Ge⸗ m Schluß der Vor⸗ jermeiſter ze Rechtz über die⸗ des nut daher ge⸗ rtrage zu Bedür. erkaum tereſſontt ändiſcher Rednet eichenden Deutſch⸗ Vortrag ausläu⸗ r die ge⸗ des ek⸗ Deuſich⸗ zab ein Frofeſſer Ober⸗ von den 3 Wien offmann Rechts⸗ Sdal, in interna⸗ tte als⸗ berwirk⸗ der be ⸗ zu wer⸗ umfung Rechts⸗ zeſchluß rmtitte-⸗ s und m der uch der mmenek In für Der an die auf nahm der Verbrecher dem Mittwoch, den 29. Oktober 1913. General-Anzeiger.— Hadiſche Neneſte Nachrichten.(Abendblatt.) 5. Seite Auskunftsſtellen der übrigen auf der Tagung nicht vertretenen ausländiſchen Staaten zwecks Anſchluß an dieſe Vereinbarung heranzutreten. Der zweite Verhandlungstag brachte zwei Re⸗ ferate über die Bedentung der gemeinnützigen Rechtsauskunft für den Rechtsfrieden. Der erſte Referent, Dr. Mar r⸗Hamburg, ging von den geſchichtlichen Zuſammenhängen des Rechts⸗ friedensproplems auf deutſchem Boden und don pſychologiſchen Beobachtungen der Rechtsaus⸗ kunftsſtellenpraxis— ergänzend wurden auch die entſprechenden Erſcheinungen des Auslandes herangezogen— und kam zu dem Ergebnis, daß das Rechtsfriedensproblem ſeinen Schwerpunkt außerhalb der offiziellen Juſtizpolitik hat. Die Hauptaufgabe der Rechtsfriedenspflege, die Jer⸗ minderung der ſtreiterzeugenden Faktoren, liegt außerhalb der Prozeßreform. In der rechtzei⸗ tigen Entwaffnung offenſichtlich unbilliger und ausſichtsloſer Anſprüche, hauptſächlich aber in der borbeugenden, beim Abſchluß des Rechtsgeſchäftes beteiligten Beratung liegen ihre wichtigſten frie⸗ denswahrenden Mittel. Erſt danach kommt die ſchlichtende Tätigkeit. Die Vorbedingungen für eine Wahrung des Rechtsfriedens würden aber gefährdet werden, wenn man nicht die richterliche Tätigkeit ausſchaltet, überhaupt jeder„Vergericht⸗ lichung“ der Auskunftsſtelle widerſteht. Auch bei dieſem Thema fiel dem Korreferenten, Gewerberichter Dr. Lieb, München, die Auf⸗ gabe zu, die grundſätzlichen Ausführungen des erſten Referenten auf Grund der praktiſchen Mechtsauskunftsſtellenarbeit zu ergänzen. Reich⸗ liches Material erbrachte auch dieſer Vortrag, ber zu beſtimmten Vorſchlägen für die Ausge⸗ ſtaltung der Rechtsfriedenspflege durch die gemein⸗ nützigen Rechtsauskunftsſtellen führte. Die nach⸗ folgende Ausſprache beleuchtete die verſchiedenen Seiten des Problems klar und trug zur weiteren Klärung bei. Mit dem Ausdruck lebhafber Be⸗ friedigung über den ungemein erfreulichen Ver⸗ lauf der Tagung konnte alsdann der Vorfitzende, Oberbürgermeiſter Kaiſer⸗Neukölln, die Nürn⸗ berger Hauptverſammlung ſchließen. DVon Jag zn Cag — Räuberiſcher Ueberfall. Friedberg, 28. Oktober. Geſtern abend wurde der Kaſſierer Wagner zwiſchen hier und Bad⸗Nauheim über⸗ fällen, beraubt und von dem Täter in die Uſa geworfen. Als der Kaſſierer des Friedberger Gas⸗, Waſſer⸗ und Elektrizitäts⸗ werkes, Karl Wagner, geſtern abend um 7 Uhr auf dem Promenadenweg von Bad⸗Nauheim nach Hauſe gehen wollte, wurde er an dem Aus⸗ gang der Saline in räuberiſcher Abſicht über⸗ fallen. Ein Mann trat aus dem Dunkel der Nacht auf ihn zu und ſagte:„Du biſt der Gas⸗ und Waſſerwerkskaſſierer von Friedberg, gib Dein Geld heraus!“ Dann durchſuchte der Fremde auch ſofort die Taſchen ſeines Opfers. Als der Räuber Wagner auch die Uhr weg⸗ nehmen wollte, ſetzte ſich dieſer zur Wehr. Hier⸗ Wagner den Stock ab und hieb ſo 9 1 auf ihn ein, bis er be⸗ ſinnungslos hinſtürzte. Dann warf der Räuber den Ueberfallenen in die vorbeifließende Uſa. Das Waſſer trieb ihn ungefähr 120 Meter weit fort, bis Wagner durch Angenieur Schlegel über ſeinen großen Flug. Der Ingenieur Schlegel gibt in der„Konſt. Zeitung“ von ſeinem letzten großen Flug folgende Schilderung: „Das war ein Tag! Unbeſchreiblich ſchön und häßlich zugleich. Und daß ich noch mein Daſein habe, darüber bin ich mehr erſtaunt, wie über meine aviatiſche Leiſtung. Nachts 12 Uhr 5 Min. aunternahm ich zum zweiten Male in Gotha einen Angriff auf die großen Preiſe der Flug⸗ ſpende. Wiederum ſetzte ich alles auf eine Karte. Biegen oder brechen, ſagte ich mir— beides iſt eingetroffen. Zuerſt pendelte ich bis morgens 6 Uhr zwiſchen Gotha⸗Langenſalza⸗Mül⸗ chauſen hin und her. In der dunklen Nacht und der bewegten Luft zeigten mir Leuchtſignale immer wieder den richtigen Weg. Nachdem mein Benzin⸗ vorrat zur Neige, landete und ruhte ich bis 38 Uhr Mit Rückwind flog ich dann nach Berlin, begleitet von den lieben Wünſchen der Fabrikherren und der Offiziersflieger. In zwei Stunden 10 Minuten durcheilte ich die 250 Kilometer lange Strecke, landete um.55 Uhr in Johannistal und flog 11.03 Uhr Richtung Königsberg ab, bas ich genau um 34 4 Uhr erreichte. Da ich mich wöllig friſch fühlte, mußte nochmals Betriebsſtoff für drei Stunden nachgefüllt werden und ich flog .25 Uhr in der Richtung Inſterburg davon. Wir hatten die Abſicht, zwiſchen dieſen beiden Städten hin und her zu fliegen. Als wir mitten nuf dem Wege nach Inſterburg waren, brach plötzlich Nacht und Nebel herein; die Wahrſchein⸗ lichkeit einer Wiederholung der Dinge des Nacht⸗ kluges vom vergangenen Donnerstag war mir klar, ich begann ſofort den Rückflug nach Königs⸗ berg. Dunkelheit und Nebel verhinderten jedoch jeden Ausblick und jede Orientierung. Nun irrte ich anderthalb Stunden umher, bald ſtanden wir über der Oſtſee— bald tief im Innern des Landes, Königsberg war und blieb verſchwunden. Pechſchwarz lag die Erde im Nebel untet uns. 85 dieſer ſcheußlichen Lage machte ich mich mit dem Schlimmſten vertraut, zumal mir die Gegend und Landungsmöglichkeiten völlig unbekannt waren. Ich gedachte unſer bißchen Leben nur dadurch zu das kalte Waſſer wieder zur Beſinnung kam und an der Stelle, wo der Waldbach ſich in die Uſa ergießt, das Uſer wieder erreichen konnte. Wag⸗ ner begab ſich ſofort nach Friedberg, wo er An⸗ zeige erſtattete. Der Täter ſprang nach voll⸗ brachter Tat durch die Uſa auf die andere Seite. Wagner iſt ſchwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. — Tutgeſchlagen. Marburg, 29. Oktober. Der 17 Jahre alte Dienſtknecht Opper aus Holz⸗ hauſen wurde in Wittelsberg von einem eiſernen Hoftor totgeſchlagen. — Bauunglück. S. Stuttgart, 28. Okt. Bei dem gemeldeten Bauunglück in der Marienſtraße ſind zwei Brüder Wagner, aus Gerlingen gebürtig, verunglückt. Der auf der Stelle getötete ältere Bruder Jakob Wagner, ein jähriger Mann, hinterläßt eine Witwe mit einem Kind. Auch der jüngere 24jährige Bruder, Gottlieb Wagner, iſt ſchwer verletzt, dürfte aber mit dem Leben davonkommen. Der 32 Jahre alte Maurer Otto Zink aus Wendlin⸗ gen iſt an dem erlittenen Schädelbruch in der vergangenen Nacht noch geſtorben; auch er hinterläßt Frau und Kinder. Der Saejährige Arbeiter Gottlieb Vogel, ebenfalls aus Wend⸗ lingen gebürtig, erlitt auch ſchwere Verletzungen. Die Urſache der Kataſtrophe iſt noch nicht auf⸗ geklärt; einerſeits heißt es, daß das Gerüſt nicht genügend fundamentiert war, andererſeits wird 85 Sorgloſigkeit der Arbeiter die Schuld ge⸗ geben. — Kaninchenzucht im Großen. S. Ludwigs⸗ burg, 28. Okt. Der hieſige Kaufmann Hehn hat vor einiger Zeit eine Großkaninchen⸗ zucht angelegt, wobei er ſeine in Frankreich gemachten Erfahrungen verwertet hat. Er will heuer 3000 Mutterkaninchen überwintern, deren enorme Vermehrungsfähigkeit den Beſtand be⸗ reits im nüchſten Jahr auf über 40 000 Stück anwachſen laſſen wird, die bis zu ihrer Abſatz⸗ fähigkeit etwa im 6. Monat einem Lebendgewicht von ca. 200 000 Kg. entſprechen. Als Preis für das Pfund Kaninchenfleiſch dürften 80 Pfg. in Betracht kommen. — Goldene Hochzeit. S. Blaubeuren, 28. Oktober. Geh. Komm.⸗Rat Eduard v. Lang und ſeine Gattin geb. Hauff feierten geſtern ihre goldene Hochzeit. Die ganze Einwohner⸗ ſchaft nahm herzlich Anteil an der Feier. Der König ließ dem Jubilar ein Glückwunſchſchrei⸗ ben und einen goldenen Becher überreichen. Den länger Angeſtellten der Lang'ſchen Betriebe wurde ein Geldgeſchenk und eine Medaille zuteil. Letzte Nachrichten und Telegramme. * Wiesbaden, 29. Okt.(Priv.⸗Tel.) Der kaiſerlich ruſſiſche Konſul in Hamburg Adrian von Letſchinoff aus Petersburg iſt hier im Alter von 40 Jahren geſtorben. Berlin, 28. Okt.(Von unſ. Berl. Bur.) Die geſtern von dem Komitee Kon⸗ feſſionslos veranſtalteten vier Volks⸗ verſammlungen waren insgeſantt von 9000 Perſonen beſucht. In den Verſamm⸗ lungen wurden 1328 Austrittserklä⸗ rungen aus der Landeskirche abgegeben, darunter allein 600 in der Verſammlung, in der Geheimrat Oſtwald und Dr. Liebknecht ſprachen. Ferner wurden von einem unbekann⸗ ten Herrn 100 M deponiert, die Unbemittelten die Koſten der Austrittserklärung erſetzen ſollen. verlängern, daß ich oben blieb, ſo lange der Be⸗ triebsſtoff reichte. Gegen 7 Uhr faßte ich den Entſchluß, auf gut Glück zu landen, um der nervenraubenden Fahrt ein Ende zu geben. Es war wohl der ſchwerſte Eutſchluß, den ich bisher in meinem Leben je gefaßt habe. Mein Beobachter Huſaxenleutnant Schartow, hatte die kritiſche Lage ebenfalls ſchon längſt erfaßt; ich verſtändigte ihn, daß ich nunmehr landen werde, er möge ſich feſthalten. Ich ſchaltete den Motor völlig aus und rich⸗ tete den Apparat in die Tiefe. Von der Erde war keine Spur zu ſehen. Ein Krachen und die Sache war geſchehen. Als ich zu mir kam, bemühten ſich mein Beobachter und zwei Bauern um mich. Ich war durch den heftigen Aufſtoß gegen das Schutz⸗ blech geworfen worden, eine leichte Gehirnec⸗ ſchütterung und ein Naſenbeinbruch waren die Folgen. Zum Glück waren wir auf— freiem Felde gelandet, das Pech führte uns aber in einen Drainagegraben, ſonſt wären wir ſicher⸗ lich heil geblieben. Ich dankte meinem Schöpfer, daß nicht mehr paſſiert war, insbeſondere daß mein treuer und tapferer Beobachter völlig unver⸗ ſehrt blieb. Die Beſchädigungen der Maſchine ſind bald behoben. Ueber den Unfall aber hilft mir die Freude hinweg, daß ich ebenfalls den franzöſiſchen Rekord gebrochen habe. Meine Kilometerzahl ſteht noch nicht feſt, doch dürften es über 1500 ſein. — Aviatik. [kar. Ueberlandflüge. Am Dienstag nachmittag Johannisthal Leutnaut Geyer und Oberleutnant v. Herzberg, die morgens von Königsberg auf einem Aviatik⸗Doppeldecker abge⸗ flogen waren. Die beiden Offiziere mußten infolge eines leichten Motordefekts bet Angermünde nieder⸗ gehen und erreichten Berlin um 3 Uhr 26 Min.— Um 2 Uhr 2 Min. traf auf dem Flugplatz Leutnant Graf v. Löbwenſtein mit Sergeant Marquardt als Begleiter ein, die vormittags in Poſen aufge⸗ ſtiegen waren. Beide Flugzeuge wollen nach Straß⸗ burg. sr. Ein internationaler Steruflug nach Monaco beabſichtigt in der Zeit vom.—15. April 1914 der International Sporting Club von Monaco zu verauſtalten. Für das intereſſante Projekt ſind folgende Etappen vorgeſehen: 1. London —Calais—Dijon—Toulon—Montecarlo; 2. Brüſſel— Calais—Montecarlo; 3. Paris—Toulouſe—Toulon landeten in Berlin, 29. Okt. Am 1. November wird im deutſchen Zahnärztehauſe die zahn⸗ ärztliche Verſuchsſtation eröffnet, welche der Prüfung und Begutachtung von Medikamenten, Materialien und Inſtrumenten dienen ſoll. W. Schwerin, 29. Okt. Der Mecklen⸗ burgiſchen Zeitung zufolge hat das Großh. Staatsminiſterium den Großherzog, infolge der geſtrigen Beſchlüſſe der Stände zur Verfaſſungsvorlage, um ſeine Entlaſ⸗ ſung gebeten. W. Stockholm, 29. Okt. Die Beſſe⸗ rung im Befinden des Königs iſt fortgeſchritten, ſodaß die Aerzte ihm geſtatteten morgen für kurze Zeit an den Feſtlichkeiten der Leibgarde teilzunehmen. Der König übernimmt am 3. November die Regierung wieder. Jahrhundertfeiern. Hanau a.., 29. Okt.(Priv.⸗Tel.) Am 100. Jahrestage der am 30. Oktober 1813 ſtatt⸗ gefundenen Schlacht bei Hanau, bei der der Be⸗ fehlshaber der verbündeten bayeriſchen und öſterreichiſchen Truppen Graf Wrede ſchwer ver. wundet wurde, hat die fürſtliche Familie auf der Kinzigbrücke in Hanau an der Erinnerungs⸗ tafel für den Grafen Wrede einen Kranz nieder⸗ legen laſſen. Die Breslauer Sittlichkeftsaffüre. *Breslau, 29. Okt.(Priv.⸗Tel.) Geſtern abend beantragte der Staatsanwalt gegen den in die Sittlichkeitsaffäre verwickelten Großſchlächter Kroboth drei Jahre Gefängnis. Zur heutigen Fortſetzung der Verhandlung iſt Kroboth, der ſich auf freiem Fuße befand, nicht erſchienen, war auch nicht in ſeiner Wohnung anzutreffen. Er ſoll Selbſtmord verübt haben. Zurückgewieſene Orden. Berlin, 29. Okt.(Von unſ. Berl. Bur.) Aus Leipzig wird gemeldet: Wie aus zuver⸗ läſſiger Quelle verlautet, hat Geh. Hofrat Cle⸗ mens Thieme den ihm aus Anlaß der Ein⸗ weihung des Völkerſchlachtdenkmals vom Kaiſer verliehenen Roten Adlerorden 1. Klaſſe zurück⸗ gewieſen. Ferner wird mitgeteilt, daß auch Oberbürgermeiſter Dr. Dittrich den ihm ver⸗ liehenen Kronenorden 2. Klaſſe nicht angenom⸗ men hat mit der Begründung, daß ihm nach den Orden, die er bisher ſchon beſitze, eine höhere Auszeichnung zukäme. Somit ſind von den drei Ordensauszeichnungen in Leipzig zwei zurückge⸗ wieſen worden. Die Berliner Architektenſchaft und das Ans⸗ wärtige Amt. iBerlin, 28. Okt.(Von unſ. Berl. Bur.) Der Ausſchuß zur Wahrung gemeinſamer In⸗ tereſſen, der aus Mitgliedern der Vereinigung Berliner Architekten, des Architektenvereins und der Ortsgruppe Berlin des Bundes deutſcher Architekten beſteht, wird ſich mit dem Ausgange des Wettbewerbs für das deutſche Botſchafter⸗ gebäude in Waſhington beſchäftigen. Der Aus⸗ ſchuß hatte ſeinerzeit die Veranſtaltung der Kon⸗ kurrenz im Auswärtigen Amt angeregt, und ſie kam nach Anhörung des Miniſtevs der öffent⸗ lichen Arbeiten zuſtande. Nach Beendigung des Wettbewerbs, an dem ſich über 200 Architekten Agliche Qyorl Teitung Montecarlo; 4. Madrid—Bilbao— Toulvuſe—Monte⸗ carlo; 5. Gotha-Frankfurt a..—Dijon Montecarlo; 6. Wien—Agram—Venedig—Genua Montecarloß 7. Rom— Turin—Venedig—Genua Montecarlo. Die Ausſchreibung will ferner vorſchrei⸗ ben, daß von Toulon, reſp. Genua aus, wo die ver⸗ ſchiedenen Strecken zuſammenlaufen, Waſſerflugzeuge verwendet werden müſſen. Der Sternflug ſoll mit Preiſen in einer Geſamthöhe von 75 000 Fraues do⸗ tiert werden. Sx. Einen neuen Dauerflug um den Michelin⸗ Pokal unternimmt zur Zeit der franzöfiſche Avigtiker Helen auf der bekannten Strecke Etampes—Nidy Etampes, der ſeit dem 29. Oktober täglich fünfmal dieſe Strecke(533 Km.] abſolviert. Im ganzen brachte er es, bisher auf 3198 Km. Bet der Kürze der Tage dürfté es ihm ſchwer werden, dem erſten Anwärter auf den Michelin⸗Pokal die Prämie von 40 000 Frs. ſtreitig zu machen. Die vorgelegte Diſtanz betrügt 15 988,6 Km., die bei Tagesleiſtungen von etwas über 500 Km. kaum noch zu ſchlagen iſt. *Tötlicher Fliegerunfall. Ein Feldwebel der Ar⸗ tillerie iſt in Reims mit einem Eindecker aus einer Höhe von 100 Mtr. abgeſtürzt. Er war ſofort tot. Automobilſport. sr. Daß Juternationale Automobil⸗Reunen um den großen Preis von Belgien beabſichtigt der Kö⸗ niglich⸗Belgiſche Automobil⸗Club im nächſten Jahre wieder in den Ardennen abzuhalten und zwar im Gegenſatz zu den letzten Jahren als reines Ge⸗ ſchwindigkeits⸗Rennen. Als Termin wurde der 26. Juni in Ausſicht genommen. Die Wagen werden vorausſichtlich in zwei Klaſſen konkurrieren. Die erſte iſt geplant für Wagen mit Motoren bis 2¼ Diter Zylinderinhalt mit einem Maximalgewicht von 800 Kgr. und die zweite für Motoren bis%½ Liter und einem Maximal⸗Gewicht von 1200 Kgr. Bei genügender Beteiligung wird man die beiden Rennen eventl. teilen und auf zwei Tage verteilen. Die Diſtans der Rennen beträgt ca. 800 Km. Man rechnet unter den neuen Bedingungen auch für das Jahr 1914 auf eine ſtarke deutſche Beteiligung. sr. Der Juternationale Automobil⸗Verband, reſp. die Aſſociation Internatlonale des Automobil⸗Clubs reconnus tagte ebenfalls in Paris. Vertreten waren durch Delegierte außer Frankreich Deutſchland, England, Italien, Amerika, Belgien, Dänemark, Oeſterreich⸗Ungarn, Schweden, Norwegen, Holland, Rußland, die Schweiz, Rumänien und Aegypten. Die Neuwahlen ergäben die Wiederwahl der bisherigen Vorſtandsmitglieder, des Barons de Zuylen, des Grafen Albert v. Sierſtorpf und des Marquis Alfred Ferero Ventimiglia als Vize⸗Präſidenten. Ebenſo wurden der Schatzmeiſter und die Beiſitzer wiedergewählt Das Präſidium der permanenten Verkehrs⸗Kommiſſion und der Zoll⸗Kommiſſion er⸗ ſtatteten ihre Berichte. Die Verkehrs⸗Kommiſſion be⸗ antragte, daß die anerkannten Klubs jedes Landes beteiligten, holte das Auswärtige Amt nochmez ein Gutachten vom Staatsminiſterium ein, Dieſes empfahl die Zugrundelegung des Möhring ſchen Entwurfes für die Ausführung. In dieſer Sache wurde dem Kaiſer Vortrag gehalten. Abe; Herr v. Ihne, der ſchon vor der Konkurrenz mehrere Projekte für das Botſchaftsgebäude ent⸗ worfen hatte, erhielt dennoch den Auftrag. In Architektenkreiſen herrſcht über die Entſcheidung tiefe Verſtimmung. Man drängte auf eine defini⸗ tive Feſtlegung der neuen Wettbewerbsgrundſätze. Diphtherie und Scharlach in Berlin N. Berlin, 29. Okt.(Von unſ. Berl. Bur.) Die Fälle von Diphtheritis und Scharlach, welche im Norden Berlins vorgekommen ſind, haben den Magiſtrat zu Vorbeugungsmaßregeln veranlaßt. Heute früh ordnete er die Schlie⸗ ßung der 128. Gemeindemädchenſchule in der Turnſtraße an, wo die Zahl der erkrank⸗ ten Kinder in den letzten Tagen beſonders zu⸗ genommen hat. Die Schule ſoll 14 Tage lang geſchloſſen bleiben und in der Zwiſchenzeit gründlich desinfiziert werden. Das Ende der braunſchweigiſchen Frage. W. Rathenow, 29. Okt. Heute abend 7 Uhr treffen hier zur Beglückwünſchung des Herzogen⸗ paares Ernſt Auguſt im Automobil von Pots⸗ dam kommend ein: Das Kaiſerpaar und die Kö⸗ nigin von Griechenland, die Prinzeſſin Friedrich Karl von Heſſen, Prinzeſſin Irene und Prinz Chriſtof von Griechenland. Um 7 Uhr findet ein Diner bei dem Herzogenpaar ſtatt, an dem die hohen Gäſte teilnehmen. Die Rückkehr nach Potsdam erfolgt gegen 10 Uhr. Schweres Giſenbahnunglück. wWw. Warſchau, 29. Okt. Auf dem Bahnhofe Kovelbahn rannte bei ſtarkem Nebel ein Per⸗ ſonenzug auf einen auf dem Reſervegleiſe beſind⸗ lichen Zug. Fünf Perſonen wurden getötet, 33 wurden verletzt. Die Vereinigten Staaten und Mexiko. * Waſhington, 29. Okt. Wie Bryan an⸗ kündigt, erteilten Deutſchland, England und Frankreich auf ein entſprechendes Erſuchen Ame⸗ rikas die Antwort, die Formulierung irgend⸗ welcher mexikaniſcher Politik Amerikas abwarten zu wollen. Dies wird dahin aufgefaßt, daß die Vereinigten Staaten den Mächten eine Erklä⸗ rung ihrer Politik unterbreiten, ſobald eine Be⸗ urteilung des Ausganges der Wahlen in Mexiko möglich iſt. Das offizielle Erſuchen Frank⸗ reichs, die Franzoſen in Mexiko zu ſchützen, iſt geſtern eingegangen. Im Staatsdepartement wird erklärt, Amerika werde in dieſer Hinſicht jedes Mittel anwenden. * Newyork, 29. Okt. Nach einer Depeſche der Aſſociated Preß aus Veracruz flüchbete Refnel Alcolea, ein Schwager von Diaz, in das deutſche Konſülat Die Wirren in Mexifdo. W. Mexiko⸗City, 29. Okt. Der Miniſter des Aeußern erklärte, daß, falls Huerta und Blanquet bei der Präſidentſchaftswahl die zur Wahl nötigen Stimmen erhalten, was wahr⸗ ſcheinlich ſei, der Kongreß die Wahl Huertas als ungültig erklären würde. Blanquet würde die Präſidentſchaft bis zur Neuwahl übernehmen. Die Klauſel, die ausſchließe, daß der Präftdent Auskünfte über den Automobil⸗Verkehr und das unmittelbar wieder gewählt wird, finde bei dem Vizepräſtdenten keine Anwendung. Tourenweſen ſammeln und dem Zentralburveau zur Verfügung ſtellen ſollten, das daun ſeinerfſeits für eine Weitergabe dieſer Auskünfte an alle anderen Clubs Sorge tragen würde. Die Zoll⸗Kommiſſivzt berichtete von der Fertigſtellung des neuen Greuz Paſſierſcheins, der bereits von 13 Staaten auerkaunt worden iſt und zwar von Frankreich, Spauien, Ruß⸗ land, Oeſterreich⸗-Ungarn, Belgien, Dänemark, Hol land, Italien, Norwegen, Schweden, der Schweiz und Rumänien. Die deutſche Regierung hat die Anerken nung noch nicht ausgeſprochen. Der Kaiſerliche Auto⸗ mobil Club als Vertreter Deutſchlands ſprach ſedoch die Hoffnung aus, daß auch die deutſchen Zollbehör den noch bis zum 1. Dezember, wo der neue Greng⸗ Paſſagierſchein zur Anwendung kommen foll, ihre Anerkennung ausſprechen würden. Radſport. sr. Auf der Pariſer Winterbahn wurde am Sonntag das dreitägige Eröffnungsmeeting mit den Vorläufen zum Großen Eröffnungspreis für Flie⸗ ger begonnen. Bon den gemeldeten vier deutſchen Fahrern Rütt, Peter, Otto Meyer und Arend fehlte nur Otto Meyer. Peter, der einen ſehr ſchweren Vorlauf hatte, an dem u. a. Dupuy, Verri und Meſſori teilnahmen, wurde geſchlagen, während Rütt und Arend ihre Vorläufe gewannen. Weiter ſiegten in den Vorläufen Dupuy, Polledri, Perchieot, Pou⸗ lain, Ppuchois und Hourlier. Der Weltmeiſter Rü feierte noch einen ſchönen Sieg im Handicap. Er ſiegte als Malmann gegen Perchieot(10 Meter) und Vandenhove(70 Meter). Den kleinen Eröffnungs⸗ preis holte ſich Siemioni vor Mathieu. Egg und Berthet, die beiden bekannten Dempofahrer, ſtauden ſich in einem Match in zwei Läufen, zwel Verfok⸗ gungsrennen mit bezw. ohne Tandemführung, gegen⸗ über. In dem Laufe hinter Tandems zeigte ſich Egg als der Beſſere, der in 8 Minuten 48 Sek. den Franzoſen eingeholt hatte. Berthet dagegen war in dem anderen Laufe der beſte und gewann in 9 Min. 52 Sek. Ein Match in zwei Läufen hinter Motoren zwiſchen Seres und Walthvur wurde in beiden Läufen von Seres gewonnen. Seres ſtegte üüber 12/ Km. in 10 Minuten 15 Sek. 150 Meter vor Walthour und über 20 Km. in 16 Min. 24 Sek 125 Meter von Walthour. sr. Rabrennen in Brüſſel. Winterbahn kam am Sonntag abend als Hauß konkurrenz ein 60 Km.⸗Rennen hinter Tandem führung in drei Läuſen zwiſchen Lapize, Leo Georget und Vanhouwaert zum Austrag. Der franzzöſiſche Straßenmeiſter Oetave Lapize zeigte ſich ſeinen Gegnern überraſchenderweiſe überlegen und gewann alle drei Läufe leicht. Geſamtklaſſement ſtellt ſich ſolgt: 60 Km. 1. Lapize:14:80,4. 2. Vanhouwg 785 Meter. 3. Georget 1125 Meter zurück. In et 10-Km.⸗Rennen ohne Führung zeigte ſich der liner Hoffmann in guter Form und ſtegte 15:10,2 vor Otto und Crupelandt. Auf der Brütſel 6. Seite. General-Auzeiger.— Fadiſchr Keneſte Rachrichten.(Abendblatt.; Mittwoch, den 29. Oktober 1913,. Landwirtschaft. Nüruberg, 28 Okt. Der Tagesumsatz betrug 400 Ballen bei ruhiger Tendenz und un- veränderten Preisen. Volkswirtschaft. Badische Aktiengesellschaft für Zucker- kabrikation in Mannheim-Waghäusel. In der Sitzung des Aufsichtsrates der Gesell schaft wurde beschlossen, für 1912/13 die Sleiehe Dividende vorzuschlagen, die im vorangesangenen Jahre verteilt worden war, näimlich 12.83 Prozent. Dieser Satz gelangt bereits seit drei Jahren zur Verteilung. —— Konsumvereins-Bankerott. Am vergangenen Samstag hat der Konsum- verein legenheim(Kreis Mülhausen) seinen Konkurs angemeldet. Der Konsumverein Hegenheim besteht jetzt seit 28 Jahren und hatte über 800 Mitglieder, die sich auf die Orte Hegenheim, Häsingen, Buschweiler, Werenz- Weiler, Hagental und noch verschiedene andere Sundgauorte verteilen. Jahr für Jahr erhielten die Mitglieder eine Rückvergütung von 6 bis 7 Prozent, die aber nicht in bar ausbezahlt wurde, sondern den Mitgliedern an den be- zogenen Waren verrechnet wurden. Der Umsatz nahm von Jahr zu Jahr zu und allgemein glaubte man, der Konsumverein stehe gefestigt da, bis im Frühjahr dieses Jahres nach den Wahlen des Aufsichtsrates zwischen dem neuen Auf- sichtsrat und dem Verwalter Differenzen ernster Art ausbrachen. Der neue Aufsichtsrat verlangte die Aufnahme eines neuen Inventars, da ihm das vorliegende zu oberflächlich er- schien. Gegen dieses Begehren wehrte sich der Verwalter, weil dafür eine Notwendigkeit nicht vorliege. Anfangs Mai fand sodann eine über 600 Personen besuchte Versammlung statt, die sich mit der Frage beschäftigte, ob der Konsumverein aufgelöst werden soll oder nicht. Die Befürworter der Auflösung ver- weisen darauf, daß kein anderer Ausweg als die Auflösung verbleibe, denn wenn die Kredi- toren des Vereins ihr Guthaben zurückziehen, so fehle das Betriebskapital und dann sei der Zusammenbruch ohnehin da. Die Versammlung nahm damals einen recht erregten Verlauf und wiederholt kam es zu stürmischen Szenen, daß man befürchtete, es käme zu tätlichen Aus- einandersetzungen. Nach der erregten Dis- Kussion ka mes zur Abstimmung, die über fünf Stunden in Anspruch nahm und damit endete, ddaß sich über 400 für Auflösung aussprachen, weil det gegenwärtige Verwalter erklärt hatte, er übernehme die Axktiven und Passiven und zahle jedem Mitgliede den Betrag seines Anteil- scheines heraus. gegen die Auflösung stimm- ten etwa hundert Mitglieder. Weil die Zahl der Stimmzettel, welche sich für die Auflösung aus- sprachen, um 17 größer war, als überhaupt ab- gestimmt hatten, wurde gegen den Auflösungs- beschluß Klage eingereicht und das Gericht ent- schied vor kurzem, daß der Auflösungsbeschluß ungültig sei und eine neue Versammlung ein- bherufen werden müsse. welche über die Auf- lösung abzustimmen habe. Dieser Versammlung ist nun die Konkurs- erklärung zuvorgekommen. Am Samstag Mittag erfolgte dieselbe beim Amtsgericht Hüningen und nachdem bis Samstag abend um Uhr noch verkauft werden konnte, erfolgte die Schließung des Geschäftes. Die Nachricht von der Konkurserklärung des Vereins hat bei den Mitgliedern große Bestüfrzung hervor- gerufen, obwohl man in eingeweihten Kreisen darauf vorbereitet war. Gemäß den Bestim- mungen des deutschen Genossenschaftsgesetzes sind die einzelnen Mitglieder bis zum Betrag von M. 30.— über den Anteilschein hinaus am Verlust haftbar und im vorliegenden Falle dürften die Mitglieder kaum von ihrer Haftbar- Feit verschont bleiben. Der Bankerott bildet daher das Tagesgespräck in den interessierten Gemeinden und allgemein hört man, daß sich auch die Gerichte mit diesem Zusammen- bruche werden beschäftigen müssen. 8— —— Zur Geschäftslage im rheinisch-westfälischen Industriebezirk. Vom rheinisch-westfälischen Eisenmarkt. Aus der Ruhrkohlenindustrie. Der Geschäftsgang am rheinisch- wWestfälischen Eisenmarkt steht nach wie vor im Zeichen der rückläufigen Kon- junktur, die sich darin äußert, daß die Preise detr nicht syndizierten Erzeugnisse der Eisen- iudustrie, namentlich für Stabeisen, Bleche und Röhren, allmählich auf einen selten dagewesenen Tiefstand gesunken sind. Einsichtige Händler sagen sich desbalb auch wohl, daß ein noch weiteres Herabgehen der derzeitigen Preise, die dei den weiterverar- beitenden Werken kaum noch die Selbstkosten decken, recht unwahrscheinlich ist. Mit ver- lustbringenden Preisen kann eben kein Werk längere Zeit arbeiten, auch wenn das Arbeits- bedürfnis noch s0 groß ist. Daß unter solchen Verhältnissen die Werke keine Neigung be⸗ kunden, zu den heutigen Stabeisenpreisen lang- sichtige. bis weit ins neue Jahr hineinreichende Abschlüsse zu tätigen, ist schon erklärlich. Urtnsichtig geleitete Werke werden schon freie Hand behalten wollen, um aus einer möslicher- weise zum Frühiahr eintretenden Wiederde- lebung des Geschäftes Nutzen ziehen zu kön- nen. Die grogen gemischten Werke definden sich gegen die reinen Walzwerke in einer wesentlich besseren Lage, was ihnen be⸗ sonders in ungünstigen Konjunkturzeiten zu- statten kommt durch die dilligeren Gestehungs kosten für die Fertigerzeugnisse. So köngen sie an den-Produkten immer noch einen, wenn auch bescheidenen Nutzen zu Preisen er⸗ Zielen, die für die reinen Walzwerke keinen Sewinn mehr übrig lassen. Verschiedene der roßen gemischten Werke, die noch rechtzeitig Ersbere Aufträge, namentlich zur Ausfuhr, 2u Preisen hereingenommen haben, die gegen die keutigen immerhin noch als günstig gelten können, sind für die nächsten Monste aus⸗ reichend beschäftigt.— Der Konjunktur-Rück anders möglich, internationaler Art und zußert sich am ensglischen und belgischen Eisenmarkt nicht weniger einschneidend, wie am deutschen Markt. besser dran. Infolgedessen sind die am Welt- markt herauskommenden Aufträge sehr um- worben und gegenseitige starke Preisunter- bietungen sind an der Tagesordnung. Der Ruhrkohlenindustrie macht sich der Konjunk- tur-Rückgang in der Eisenindustrie immer mehr fühlbar und führte zu einem erheblichen Rückgang in der, Nachfrage nach Hochofen- koks und Industriekohlen. Der Kohlenversand ist dementsprechend gefinger geworden, auch das süddeutsche Kohlengeschäft ist ruhiger als seither. Privatdiskont 4 Prozent. —— Vom Rheinisch-Westfälischen Kuxenmarkt. Berieht von Gebrüder Stern, Bankgeschäft. Dortmund, 28. Oktober. (Vor der Börse.) Infolge der unzweifelhaft vofhandenen Abschwächung im Kohlengewerbe schrumpft die Tätigkeit am Kohlenkuxen- markte weiter zusammen. Die nachdrück- licher auftretenden Meldungen von einer bevor- stehenden Ermäßigung der Kokspreise ver- stimmten und führten zu weiterem Angebot in schweren Kohlenkuxen. Erst in den letzten Tagen kam auf die Nachricht von einem bevor- stehenden neuen Verkaufsabkommen des preu- sischen Fiskus mit dem Kohlensyndikat die rückläufige Bewegung zum Stillstand und es trat für einzelne mittlere und leichte Werte größere Nachfrage hervor, von der namentlich Hermann-III und Trier Vorteile zogen. Die ersteren konnten bis M. 4300, die letzteren bis M. 5380 anziehen. Daneben waren Gottessegen bei M. 2600, Heinrich bei M. 5400, Alte Haase bei M. 1400 und Diergardt bei M. 3600 beachtet. Schwach lagen wie schon erwähnt schwere Kuxe, von denen Ewald bei M. 39 500, Graf Schwerin bei M. 12800, König Ludwig bei M. 30 o00, Lothringen bei M. 27 o0 und Dorst- feld bei M. 9800 zum Verkauf gestellt wurden. Die Nachfrage lag in allen Fällen wesentlich unter diesen Preisen. Am Bradnkohlenmarkte waren Gute Hoffnung bei M. 4800 und Michel bei M. 8080 degehrt und höher. Auch für Regiser hielt die Nachfrage bei M. 2400 in unvermindertem Maße an. Auffallend schwach lagen jedoch Neurath, die bei Berichtsschluß bereits zu M. 900 zum Verkauf gestellt wurden. Am Kalimarkte hat der bereits in der Vorwoche gemeldete Umschwung in der Stim- mung in vollem Maße angehalten und ist in den letzten Tagen in eine lebhafte Aufwärtsbes wegung übergegangen. Wenn sich auch das Publikum noch nicht in seiner Allgemeinheit an den Vorgängen des Marktes beteiligt, so bleibt doch bestehen, daß gute und wohlunter- richtete Kreise als Käufer auftreten. Da der Markt von spekulativen Positionen als gereinigt ungesehen werden kann, s0 genügte in fast allen Fällen nur eine geringe Nachfrage, um die Kurse in aufwzrtsstrebende Bewegung z2u setzen. Die Gründe für eine Steigerung sind hier wlederholt angeführt worden. Neben dem durchaus befriedigenden Absatz des Kalisyndi- kats, der für das laufende Jahr ein soſches Mehr erwarten läßt, daß alle neu hinzuge- tretenen Werke ohne Schädigung der alten ihren Anteil erhalten können, sind es vor allem Meldungen über bevorstehende Angliederungen und über bessere Aussichten für die zu er-⸗ wartende Gesetznovelle. Auch darf nicht über- sehen werden, daß die großgen finanziellen Opfer, die die meisten Unternehmungen erfor- dern, in absehbarer Zeit aufhören werden, 80 daß auch nach dieser Richtung hin eine Gesun- dung und Klärung des Marktes zu erwarten ist. Die Nachfrage, die für schwere Werte in der ersten Hälfte der Woche noch tastend und zu- rückhaltend war, verstärkte sich unter dem Eindruek des knappen Naterials. In weiterem Verlaufe der Woche, und bei Be- richtsschluß ist die Stimmung auf allen Märkten bei anhaltender Kauflust eine recht feste. Im einzelnen notierten Alexandershall nach Mark 72600 8200, Beienroda nach M. 3000 M. 4100. Burbach nach M. 8500 M. 9500, Carlsfund nach M. 4050 M. 4500, Einigkeit nach M. 2700 Mark 2900, Hansa Silberberg nach M. 4400 M. 4700, Heiligenroda nach M. 8800 M. 9100, Hohenzol- lern nach M. 5300 M. 8600, Kaiseroda nach Mark 5100 M. 3800, Salzmünde nach M. 4600 M. 4900, Siegftied I nach M. 3300 M. 3300, Thüringen nach M. 3100 M. 3400, Walbeck nach M. 2000 M. 3600 und Wilheimshall nach M. 7700 Mark Sroo. Etpas schwächer lagen nur auf diesem Gebiete Volkenroda, die nach M. 4800 mit Mark 3300 zum Verkauf gestellt wurden. In den letzten Tagen zeichneten sich durch besondere Festigkeit die Werte des Hohenfels-Konzerns, von denen Hugo sprungweise auf M. 8100 und Bergmannssegen bis M. 4800 bezahlt wurden. während Hohenfels selbst ihren Briefkurs von M. 4750 in einen Geldkurs verwandein konn- ten. Von leichteren Syndikatswerten konnten Hermann II auf M. 950. Heldrungen I auf M. 750 und Heldrungen II auf etwa M. 900 an- ziehen. Auf dem Gebiete der schacktbauenden Untetnehmungen war das Geschäft im Ver-⸗ gleich zur Vorwoche etwas geringer. Immer- hin wurden lebhafte Käufe in Fallersleben und Walter bis etwa M. 1125. Carlsglück bis Mark Soo, Wilhelimine bis M. 650. Irmgard bis Mark 475, Ellers bis M. 350, Reichenhall und Hedwig bis M. 1178 vorgenommen. Höher stellten sich terner Felsenfest bei M. 1828, Max bei M. 3000 Heiligenmühle bei M. 950, Ransbach bei Mark 1550. Saale bei M. 600 und Meimerhausen bei M. 105. Friedrichroda waren auf einen guten Kaliaufschluß im Schachte bei M. 400 mehrfach beachtet. Der Aktienmarkt schloß sleh nach anfänglichem Stillstand der Aufwärtsbewegung in den letzten Tagen auf der ganzen Linie an. Bei großen Umsätzen stiegen Adler Kaliwerke von 44 Prozent bis 52 Prozent. Bismarckshall Lon 28 Prozent bis 81 Prozent. Sroßherzog von Sachsen von 80 Prozent bis 88 Prozent. Justus von 25 Prozent bis 8 Prozent. Krögershall von 96 Prozent bis 109 Prozent und Teutonia- Aktien von 52 Prozent bis sy Prozent. Zu un⸗ Ferùnderten Kursen Singen Hattorf und Ronnenberg-Aktien um schlag ist, wie bei den gegenseitigen engen Be- kiehungen der Industriestaaten ia azuch nicht Auch Amerika ist nicht Telegraphisehe Handelsberichte. Von der Reichsbank. Berlin, 29. Okt. der Reichsbnak ist normal. Bis 27. Oktobe don blieb It. 4 Millionen Anleihe der Kali-Gewerkschaft Ludwig II. Fraukfurt a.., 29. Okt. Ztg. hört, beabsichtigt die Gewerkschaft, Anleihe werden. Aktienbrauerei Altenburg Sinsheim-.-Baden. Frankfurt a.., 29. Okt. soll hypothekarisch r. Elberfeld, 29. Okt.(Priv.-Tel.) Die Generalversammlung, in der 13 Aktionäare mit 1080 oο Mark Aktienkapital beschloß eine sofort zahlbare verteilen. teilt, daß das Unternehmen noch gut mit Auf⸗- trägen versehen sei und daß daher die Be- schäftigung noch als befriedigend bezeichnet werden kann. Ruhrkohlengewerkschaft Graf Bismarck. t. Gelsenkirchen, 29. Okt. Diese große Ruhrkohlengewerkschaft erzielte im 3. Quartal einen Ueberschuß von 1 420 362 Mark gegen 1 650 768 Mark im Vorquartal. Als Ausbeute gelangen wieder 1 Million(= rooο Mark pro Kuxe) zur Verteilung. Vom westdeutschen Tragerkartell. r. Düssel dor f, 29. Okt.(Priv.-Tel.) Die Preisermäßigung für Stabeisen, Bleche und Bandeisen um 5 Mark pro Tonne mit Wirkung ab 1. November vorzunehmen. Konkurs. Leig 2 1g. 29. Okt. Die deutsche Glüh- lampenfabrik Akt.-Ges. hat It. Erkf. Ztg. heute Kon kurs angemeldet. 55 Hannhelmer Effektenbörse. Die Börſe verkehrte heute in ſehr ſtiller Hal⸗ tung: Kurſe ohne beſondere BVeränderungen. — Telsgraphlsche Börsenberlehte. Frankfurt a.., 29. Okt.[Fondsbörſe)h. Die geſtern eingetretene matte Haltung machte bei Eröff⸗ uung des heutigen Verkehrs weitere Fortſchritte und wurde auf den meiſten Gebieten fühlbar. Das Ge⸗ ſchäft war in einzelnen Papieren etwas belebter, doch zeigte das Kursniveau größtenteils ein mattes Aus⸗ ſehen. Da auch die Auslandsbörſen nur geringe Be⸗ lebung aufwieſen und größtenteils bei ſchwacher Ten⸗ denz eröffneten, ſo iſt es leicht erklärlich, daß von Seiten der Spekulation jede Unternehmungsluſt ſehlte. Enttäuſchend wirkten die Auslaſſungen in der Generalverſammlung der Laurahütte nach. Montan⸗ werte ſind gedrückt, Phönix Bergbau, Harpener und Deutſch⸗Luxemburger ſchwach. Laurahütte matt 16174. Heimiſche Banken ſind bei mäßigen Umſätzen verein⸗ zelt ſchwächer. Kreditaktien auf Wien ſchwach. Am Markte für Transportwerte tendierten amerikaniſche Babnen im Zuſammenhang mit dem in Newyork ein⸗ getretenen Rückgang nach unten. Lombarden behaup⸗ tet. Schiffahrtsaktien ſchwächer. Elektrizitätswerte wurden wenig beachtet. Die Tendeuz war entſprechend der Geſamtſtimmung ſchwach. Mangels ausreichender Beteiligung des Publikums am Börſengeſchäft blieb das Geſchäft auch im weiteren Verlauf ruhig. Am Kaſſamarkt für Dividendenwerte ſind die Umſätze be⸗ ſcheiden. Chemiſche Aktien ſchwankten, Holzverkoh⸗ lung verloren 4 Proz. Maſchinenfabriken Kleyer, auch Dürkopy abgeſchwächt. Am Kaffamarkt der Reuten⸗ werte ſind beimiſche Anleihen behauptet. Der Schluß der Börfe hinterließ zwar vereinzelt etwas Beſſerung, welche ſich aber nur in beſcheidenen Grenzen hielt. Montanpapiere vereinzelt erholt. Laurahütte flau, 18075 bis 1597. Erwähnenswert ſind bei matter Ten⸗ denz Akkumulatoren Berlin. Es notierten: Kredit 1984, Diskonto 183½8, Dresdner 149K4, Staatsbahn 15178, Lombarden 23, Baltimore 9475 Berlin, 29. Okt.(Jondsbörfe). keit bei ſtarken Kursrückgängen heutigen Börſenverkehr. günſtige Konfunkturlage Große Luſtloſig⸗ kennzeichnete den Hauptſächlich iſt es die un⸗ ige Ko⸗ in der Eiſeninduſtrie, die ſede Kaufluſt unterbindet. Neben den geſtrigen Aus⸗ führungen des Generaldirektors Hilger in der Generalverſammlung der Laurahſftte über die Situa⸗ tion in der Montaninduſtrie, die noch nachwirkten, derwies man heute auf den w n ſcharfen Rück⸗ gang der Montanwerte an der W Vorbörſe. Auch die zur Tatſache gewordene Herabſetzung der Preiſe ſettens des Roheiſenverbandes für das erſte Semeſter 1914 um durchſchnittlich 3 4 pro Tonne blieb nicht ohne Einfluß. Zu all dieſen ungünſtigen Momenten traten noch unbefriedigende Verhältniſſe in London und die Schwäche am Schluß Newyorks. Wie unbedeutend heute die Kaufluſt war, geht daraus hervor, daß ſchon die geringfügigſten Abgaben genügten, um einen ſtärkeren Kursdruck Herbeizu⸗ ſühren. Am beträchtlichſten waren die Kurseinbußen am Montanmarkt, wo einzelne Werte wie Laurahüũtte, Nheiuſtahl um mehr als 275 Prozent nachgaben. Die übrigen galeichartigen Werte ſtellten ſich bis ca. 2 Proz. 2 2 renſtein und Koppel verlopen 216 Proz. auf die Serüchte, daß die Geſellſchaft infolge der rügüngigen Der Verlauf des Ultimo hatte der Umlauf an ungedeckten Noten um 15 Mill. Mark mehr abgenommen als im Vor- jahre. An der heutigen Börse brauchte die Reichsbank Devisen kaum abzu geben. Der nders an Devisen Lon nach wie vor gering. Wie die Frkf. 4 der die Vereinigten Chemischen Fabriken in Leopoldshall.-G. beteiligt sind, eine 5pTOE. Anleihe von 4 Mifl. Mark auszugeben. Die sichergestellt Die Gesell- schaft, die durceh den Zusammenbruch der Bankfirma C. F. Jörrer in Baden-Baden ge- schädigt wurde, beantragt It. Frkf. Ztg. fũr 1912/13 die Zahlung von 2 Prozent(o Prozent) vertreten waren, Dividende von 3 Prozent gegen 4 Prozent im Vorjahre Zzu Ueber die Aussichten wurde mitge⸗ Priv.-Tel.) Düsseldorfer Ortsgruppe beschloß eine Weitere — Prozent niedriger. Bei Schiffahrtsaktten war ein be⸗ deutender Rückgang der Hamburg Südamerika⸗Schiff fahrtsgeſellſchaft um 2/½ Proz. bemerkenswert. Am Markt der Verkehrswerte litten Kanada unter der ſchwachen Haltung Newyorks. Auch ſonſt waren größere Rückgänge an der Tagesordnung. Erheblich ſanken Naphtha Nobel, nämlich 5 Prozent. Im An⸗ ſchluß daran exfuhren auch ruſſiſche Banken Abſchläge bis zu ca. 1 Proz. Als niebdriger ſind noch gproz —Reichsanleihen zu nennen, die um 0,10 Prozent nach⸗ gaben. Im weiteren Verlauf einer Beſſerung geltend, loren gingen. Einzelne weiter im Kurſe nach. Tägliches Geld 3 Proz., Ultimogeld 5 Proz. Die Sätze der Seehandlung waren unverändert. er Schluß der Börfſe verlief ohne weſentliche Aenderung. Berlin, 29. Okt.(Probuktenbörſe)h. Die Teubenz der Probuktenbörſe iſt matt und bie Umſätze ſind recht gering. Brotgetreide iſt auf die Kückmirkung von niebrigeren amerikaniſchen und Liverpsoler No, tierungen weiter im Preiſe geſunken, zumal auch die Provinz als Verkäufer in großem Maße auftrat und ſich eine gewiſſe Geſchäftsunluſt bemerkhar machte Auch Hafer war bllliger als geſtern zu haßen. In Mais und Rüböl war nur geringes Geſchaft. Das Wetter iſt ſchön. Amsterdamer Produktenbörss. 1 machten ſich Auſätze zu die aber bald wieder ver⸗ Montanwerte gaben noch Dividende auf das 800 000 Mark betragende Arsaterdam, 28. Oktoher.(Schlusskurseg Grundkapital. zrundkapital Aubst lo0e 35%— eol 10% Bept. 24% Vom deutschen Roheisenverband. 95 1 255 535 5 2 2601% C6 n, 29. Okt. Nach der Köln. Ztg. bietet dkt-pes. ; 5 81 Tendenz matt. Ian.-Aprit—231 der deutsche Roheisenverband am Markte in f 80 4—.——15 Glasgow Roheisen an. An verschiedene schottische Werke soll It. Frkf. Ztg. Roheisen Parlser Produktenhörss. bereits verkauft worden sein. Parle, 28. Oxtober.(Sohluss.) Dividendenschätzungen. F 5— 1. Dü s 8 55 je Hafer Oxtbr. 5— 2. 5 1 8 b 25 d 85 29. Okt.(Priv. Tel) Die lovember 1920 19.45 fiuböf November 77.—— — a bS ο K̊̃ und Wileox⸗ Nov-Fed. 13.30 19.85 Jan.-Apri 75.78 75 75 Lesselwerke.-G. in Berlin und Ober⸗ van.-aprII 18.30 29.— nie hausen haben das abgelaufene Geschäftsjahr Vobggen 1 87——. Bne 87. 4ů — 85 5 8. 1„0 derartig abgeschlossen, daß mit einer Dividen- Lov.-Feb. 16.7 19.25 Jan.-Aprii 48.7% 48.½ denerhöhung auf 10 Prozent(8 Prozent) ge- lan-Apri 18.75 18.— d. rechnet werden kann.— Die Maschinenfabrik een 25.50 2570—— 2 92 5 22 8 vomber.— Balck e.-G. in Bochum ist noch gut mit Nov.-Feb. 25.55 25.05 lan-Aprii 80 ½ 80% e versehen. Für das laufende Ge- 2877 5 8. 5 tbr. 35. ohzuoker o 28. e Dividende auf wieder 16 lovember 31.75 375 Zudker Okthr. 22— 2. ent geschätzt. Nov.-Feb.——— 32705 325 Jan.-Aprlil 34. lan.-Ap 32 4 Neuwalzwerk.-G. Bosperde. ralg———.— Val-junf 38.— 505 Aberfeeiſche Schiffahrt⸗⸗ Telegramme. New⸗Nork, 27. Okibr.(Drahtbericht der Red Star Line, Antwerpen.) Der Dampfer„Zeeland“, am 18. Oktbr. von Antwerpen ab iſt heute nachmittag hier angekommen. NRew⸗Nork, 27. Okt. Drahtbericht der Holland⸗ Amerika⸗Linie Rotterdam.) Der Dampfer„Nieuw Amſterdam“ am 18. Okt. von Rotterdam ab, iſt heute nachmittag dier angekommen. Rio de Janeiro, 27. Oktbr.(Drabtbericht des Kgl. Holl. Lloyd, Amſterdam. Der Dampfer„Hollan⸗ dia“ am 8. Dkt. von Amſterdam ab, iſt heute vor mittag gier angekommen. Mitgeteilt von General⸗Agentur Gundlach u. Baerenklau Nachf., Maunheim. —— Schiffstelegramme des Norddeutſchen Llond, Bremen vom 28. Oktober. Angekommen die Dampfer:„Sierra Nevada“ am 25. Okt., vorm. in Buenos Aires.—„Poſen am 27, 11 Uhr vorm. in Syoͤney.—„Prinz Heinrſch“ am N, 6 Uhr vorm. in Marſeille.—„Lützow“ am 27., 1 Uhr nachm. in Cuxhaven.—„Gneiſenau“ am 28., 8 Uhr vorm. in Colombo.—„Kleiſt“ am 28., 8 Uhr vorm. in Nokohama.—„Neckar“ am 27., 7 Uhr vorm. in New⸗ Dork.—„Crefeld“ am 27. in Santos.—„Derfflinger“ am 28. 7 Uhr vorm. in Hongkong.—„Kalſer Wil⸗ belm II.“ am 28., 1 Uhr nachm. in Bremerhaven. „Kronprinzeſſin Cecilie“ am., 6 Uhr vorm. in New⸗ Mork. Abgefahren die Dampfer:„Kaiſer Wil⸗ helm“.“ am 27. Okt 11 Uhr vorm, von Plymouth. „Princeß Alice“ am 27., 10 Uhr nachm. von Algter. „Lützow“ am 27., 2 Uhr nachm. von Curhaven. „Königin Luiſe“ am 27., 1 Uhr nachm. von Southamp⸗ ton.—„Zleten“ am 27., 6 Uhr nachm. von Souſhamp⸗ ton.—„Kaiſer Wilhelm II.“ am 27. 4 Uhr nachm. von Cherbourg.—„Prinz Ludwig“ am., 4 Ühr nachm. von Neapel.— elon“ am 28., 1 Uhr nachm. von Melbourne. Mitgeteilt von Baus& Diesfeld. General⸗Agentur in Mann⸗ heim. Hanſahaus, D 1. 7/8, Telephon Nr. 189. —————(—— Verantwortlieh: Für Folitik: Dr. Frits Goldenbaum; für Kunst und Feuilletoni Jub Wirte: für Lokales, Provinziales und Gerichtszeitung Richard Schönfelder. tür Volkswirtschaft und den übrigen redak. Teil: Frans Kircher; für den Inseratenteil und Geschäftlietest Frita Joos. Druck und Verlag der Dr. H. Haas'schen Buchdruckerei. G. m. b. H. Direktor: Erust Mäfler. Geſchäftliches. Die mit Intereſſe erwartete diesläßrige Fort⸗ ſetzung der bekannten illuſtrierten Abhandlungen über Tee iſt unter dem Titel„Die Geſchichte des Tees in Bildern— vom Setzling bis zum Teetiſch“ erſchienen u. wird von der Herausgeberin, der Tee⸗Imporiftrma Ed. Meßmer(Zeutrale Frankfurt a..), auf Wunſch gerne koſtenlos abgegeben. Sroßes Ia- rN Beleucung tömpel für eie füreleſtrisches lidi SRNBSOVENIsCIE.A 0 Konfunktur eine Herabfetzung der Dividende vor⸗ nehmen werde. Von Elektrowerten notterten Allge⸗ wetne I i und Siemens u. Halske 1 iin eee 25 4 e Buar Sadlisohke Fialzlson bfdl, H Bbeln. Ore Süddeute Sid. Die Bab Rollhr, 8 Naunh. A Trans; Verslel 2.-fl..! u. Seot — 4 3* 1* 1 Dresdene Letallbat % Wiesleen v. J. 1805 Festereg-.- Mittwoch, den 29. Oktober 1913. General-Auzeiger.— Zadiſche Neueſte Nachrichten. (Abendblatt.) 7. Seite. Mannheimer Eflekten-Börse. Obligatlonen. ½ Bd.Anl.- u. Sodatb. 102.50 f ½ Bad. Anll.- u. Soda⸗ 5 fabrik Serie 5 102.10 8 8. 8 83— bz Br. Kleinlein, Hdlib 97.— 8 1 t rr⸗ Komm. 83.10 5 5 55 Bonn 102.— B ee Gew. Orlas.Nebra ilate-An 99.— 0 rüokzahlbar 102% 20 ½% Hoddornh.Kupterd.—.— 0 Berrenmithle denz— % Konth. Oell.- u. Papl. 98.75 8 ½ Hanahelm. Dampf- 95— 8 88.— 8 Pfandbriefe. Hh. Ryp.-Buank un- Tundbhr 1802 achleppsohfrfahrt %½ Hannk. Lagerhaus- gesellsohaft Oberrk. Elektrixtt.- Werke Kartesrube ½½ Pt. Ouam.- u. Ten- werk-.-., Hsenb. 10050 8 Pfüälz. Muhlenw'k. Rhsch. v. Fendel 88.— bz 8 Sohuokert-Obligat. 94.50 6 8 Russ..-G. Zelts toff- 8 fabrik Waldhof bel 8 Pernau in Llvland 84.— 0 8 0 8 —.— 14244 1804 1905 res. 28bb. 105 4. Sohlinok& Cie. 88.78 g Speyr. Brauh.-d. 98.— B Speyrer Zlegelw. 86.— 8 Südg.Drahtindustr. 99.— 8 Tonw. Oftfsteln.G8. Dr. H. Lossen, Worms 4 Tellstoffb. Waldhof 86.75 f ½ Zellstoffabr. Wald- hof 1908 99.50 8 3288888 8 S Elsenbahn-Oblig. 5% öderrk. Elab.-GAes. Industrie-Oblig. %.G. t. Solllndustr. e 103.2⁰0 0 Bad..-G. + zchiftu. Seetransp. 88.— 8 Aktlen. Nannb. Lagerhaus Frankonla Ruok- u Altvers. vm. Bad. Ruok- u. Mitvers. Fr. Transp.-Unf. u. Qlas-Vers.-ges. Bad. Assekuranr Oontinental Vers. Hanah. Versloher Oderrh. Vers.-Ges. Wuürtt. Trap.-Vers. Industrie. .-g. f. Sellindustr. Dingler'sche Ha- sohinenfabrik Emaltw. Halkamm. Ekellngor Spinnerel H. Fuohs WIg. Habig.—-— 147.— Huüttenh. Splnners! Heddernh. Kupfw. u. Südd. Kabw. Frkf. Karlsr, Maschbau Hähmf. Haid& Neg Kosth. Oell.-u. Papf. Mh. Gumml- u. Asb. Magohfbr. Badenla Oderrh. Elektrlalt. Pfälz. Münlenwk. Pf. Nähm. u. Fahrrf. FPortl.-Zem. Hdlbg. Rh. Sohuckert-.—— 125.50 H. Sohllnok& Olo. Südd. Draht-ind.—.— 117.— Unlonw. vm. Stockh. 188.— Ver. 1 75.— Wrene Meust.—— Zellstoffb. Waldhof IA-g. Rhensch. 75.——,— Zuokerf. Waghäus. 200.— u. Seotransport Zuckerf Frahkent.—.— 390.— Franklurter Bekten-Börse. LAnfangeskurse). Kredttaktlen 198.¾ Darmstüdter 116.— Oresdner Bank 156 0, daudelageseHaobaff 161 ½% Deutsche Bank 248./ Staats- dahn 151% Lombarden 23½ Soohumer 206¼ delsenklreden 8— farponor 178½, aufahlltte—.—. Tendenx sohwaok. Jelexramme der Oontinental. Telegraphen-Comp. Refohsbanküdtskoat 6 Proxent. 2 Briet geid Banken. kalond. 5 808 Fialzisohe Ban pfalz, Hypotn.-Bk. 1 Fdein, Orsalt-Zank—.— 127. Fibein. Ryp.-Bank Süadentsche Bank—. Sigd. 10.-.̃— 11.50 ahnen. Strustenh. 74—. Chem. Industr. Fad.Anll.- u. Sodaf.—.— Odem. Fhr. doldend.— 25.—— Vereln ae in D. Oelfabr. Jeroln 75 * 985— 350— — 2⁰0 7910 13875 Brauereien. gdlsohe Brauerel—— R Hof vm.Hagen 250.— 248.— ae 04.80 dr. anter, Frelbg. 88.75—.— Alemiela, Meſdelb.—.— 200.— domb. Messersohm.— Tudwd. Aktlenbr. 250—— Taunh. Aktlenbr. Frauerel Sinner br. Sohrödt, Ratdg. 188.——.— 1 1 Lelt,„—. 5 Storoh.„ Transport u. Verslcherung. Frankfurt a.., 29. Oxt. Diskents-GCommandit 183./ Weehsel. Sheok Paris Parle Sohwelx. Plätze„ Wien 1 Hapaleonsd'or Privatdlskent 4½½z; A. Deufsche. B. Auslündisohe 5% Bulparen 2% Italſen. flente 4½ Oest. Sliderr. 4¹„ Faplerr. 4%„ goſart. Fortug. Serle 1% ndue Rusz.1905 4 Hussen von 1880 4 Spanlsoke Rente 0 ky. un. 1903 unk, 1 Ung. Goldrents— 4 Kronenrt. 5 Arg..G0ld-A. 1897 5% Ohinesen 1898 9 4— 1886 22. 28. 51.075 81.975 kurx 80.016 81 033 80.833 60.875 66.95 64.95 16 18 16.10 4ů6 .-A. 40,% lr. fona. 817K. * 5 4 78.% ch 4˙ Jed.-A. 101f 1— 1918 .. 00. u. Alig. Anl. 3 0..-.-Odl. e Ffaäls..-Bl.-Pr. ſe fülx..-83l.-Pr. Pt. Konv. 1895 essen 1908/78 3 fes 24.65 4˙ 2 lapaher 5% Mex, Auss. 88/90 3 Kexlkan. innere Verzinsliche Lose. 4 Bad. Prämlen 4 Ossterr. 1880 177 50 177.50 Türklsche 162.60 161.— Ianak. 180, Unverzinsliche Lose. 4 1912-1617 Augaburger %.81-.1904/%/10 94 20 Fralburger Bank- und Versicherungs-Aktien. 28. 25 29. 25 Zattsche Bank 136.— 135 Matlonalbank 117.80 117 40 Berg- u. Metallbk. 121., 131. 7. Desterr.-Ungar. BRk. 149.— 148.80 Berſ. Mandels-Oes. 151.50 181Gesterr, Länderbk. 733.— 133.— Jem.- u. Olek.-BK. 106 10 106.10 Kred.-Anst. 188./ 198.¼ Dergetigter Bank 118% 118.— Pfulriaehe Bank 12220 12220 Ddeutsone Bank 247. ½ 247½Pfälz. Huyp.-Bank Dentechasiat. Bank 116.½ 118.—Preusg. Hyp.-Bank 109.80 109.60 oe ktt-San 144.68 111.50 Helensbank 126.— 138., 168.% 163.½ fHhein. Kreaitbank 128.75 127. 90 449./ 148.½ Rheln. Hypothek.- Letafidank und Bank Rannhelm 167.80 187— Batall.-8. 131./ 131½ Sohsaffh. Sanker. 105.20 7065.0 ae 167 1854J% Wiener Sankvver. 131.80 131. Trankf Nypoth.-Bk. 207.— 207.— Sudd. diskont 110.½ 110. —.——.— Disoonto-OGomm. Dresdener Bank Aluminlum Meuh. Aschbg. Buntpapfb. Sudd. Immoh-des. Arün& Bltfinger Sohlusskurse. 4 Aktlen Industrieller Unternehmungen 20 28. 29. eneg:& Halske 213.½ Loigt& Haeffner gummi Peter 760 Heddernh.Kupferw. 112. Iixiroh, Muntenw. Strassdurg 121.— Kunstseſdfor, Frkfl.—— Arederw. St. ingbert 47.50 Spioharz Lederw. 79.— Cudwigeh. Walzm. 163— Adlerfahrr. Kleyer 380.20 Armatur Hllpert 38.— BZadenla(Welnh.] 135.— Durrkopp Blelefeld 322.— 92 Dalmler Rotoren 333— 333. 8480 84.80Pahrzeugw. Eisen. 98.— 684.— 582 ½ fritener(Durtach) 270.% 137.— 135.50flald Meu Karlsr. 307 30 118.— 118.—[Karisr. Maschfhr. 1561 439.— 438.— HannesmannrwWk. 715. 204— 20.—Hasoh.-Armf. Kleln-— 236.25 325..Nahm. u. Fahrrfb. 579.— 579. 70 Gebr, Kayser 158.— 500.— 600—[Sohnellprf. Fanktb. 286.— 329,— 329.—Sohraubspf. Kram. 170.— 292./ 298.38/er. D. Oeftabrlxen 165.½ 187.— 167. Pf. Pulvf. St.Ingbert 125.— 218¾ 219.¾Sohlinok A0b, Hamd.—. 258 208.— Ler. fränk. Sohuhf. 122.— —.—Sohuhkf. Herx, Erkf. 120.— 338. 2⁰ 341.%¼ Selllndustr.— 243 ½ 243— Ettlingen 108.80 127.50 127[Kammg.(Kalsersl.) 184.— 139. 139.—[Waggonfabr. Fuchs 169./ 165.—](Heſdelberg) 147.50 Zellstoffd.Waldhet 211.— El.-Ges. Sohuokert 148.¾ 149.][Sad. Zuckerfabrik 200— hein. Sohuck.-G. 135.— 135 50frankenth. Zuokfb, 389.45 388.— Aktien deutscher u. ausländ. Transportaustalten 29. 28. 29 28. Sohantungk.-B. Akt. 115 121.½¼[Oest. Südd. Lomb. 23.¾ 23.% Südd. Elsenb.-Ges, 120 50 Ital. Reridionalb. 105.— 105.— Hamdurger Paoket 135 90 137.½ Ital. AMlttelmeerd. Horddeutsoh. Lloyd 120%% 120 ½ Baltimore u. Ohlo 94.% 84.% Oest.-Ung.Staatsb, 151 5 151.75 Prinde Henry 163./ 162. Bergwerks aktien. Aum.-Frlede(Br.) 183 ½ 185./½ J Harpener Berpbau 178.½ 177./ Bechumer Befgh. 205 ¼ 208.½ Massen. Bergbau Buderus 104.— 104.— Kallw. Asohersleb. Conoord. Bergb.-G. 302— 299— Kallw. Westeregein 187.— 168.60 Deutsch. Luxembg. 137.½ 135.¾ Oberschl. Alsenind. ESOWoeller Bergw. 208.%½ 208.— Phönlx Berpb. Frissriohsh. Bergb. 181.—Voer.Kön.-.Laurah. 159. 10 Gelsenklrobener 17227/. 174%᷑ dewerksoh. Rosel. Pfandbriefe. Priorltäts-Obligatlonen. 29. 28. 8. 14 94.30 4. 178.50 174. 119.— 119.— 85.50 85.50 53.60 54.50 118.— 116.— 122.— 127 70 „ Haschpapf. N. Bod..-G. Berlin Fayss& Freytag Sſonbaum Mafnh. Frkf.(Henninger) do. Pr.-Aktien Herkuſes(Gassel) Hannhelm. Akt.-Br. 1 Farkakt. Zwelbr Tucher Frelk v. Weltr, Sonne, Spey. Siel-u. Süibh.Braub. Bad. Anſtinfabrik Oementw. Heldelb. Oementf. Karistadt Odem. WerkeAlbert Oh. ind. goldsohm, Ohem. Fabr. Arlesh. .Aold-.8fh..-A. Farbwerke Aöchst V. ohem. Fhr. Nannh. Holzverk.-industr. Rüigerswerke Uhtramarinfbr,. Wegelln Russfabr. Sudd. Drahting. Mp. Akkum.-Fbr. Berl. Elektr.-Ges. Allg. Bergmann-Werke Brown, Boverl&Oe. Deutsch-Ueds.(Bl.) Lahmeyer 121.80 121.30 125.—125.— 151.50 151.50 48.— 148.— 96.50 84.— 251.— 251.— 119— 119.— ———.— 251. 28.— 168.— 94.30 30 94.30 30 84.30%½ Pr. Hyp..-B. 95.50 96.— 4 64.304 do. 8³.304 93.50 4 Pr. Centr.-Kom. 3½ do 20 do.— 1 92 he AKr.-V. 8. 15 19, 2127, 31, 32•43 8. 87.25 5 Llelnd. 1904—.— „ Hyp. Bank- P 5. Kannh. 1902-07 93.20 do. Kdb. ab 1912 93.20 % do. unk. b. 1917 93.40 3% do.„ 1919 93.40 1921 94.50 1923 95.60 93.20 5 1914 83.— 2 lohnmunel 9755 97.0 2% 10 1ll. dn... 63.20 Oberrh. Vors.-Ges. 1025 1925 Aannh. vers.-.-A. 820.— 920.— Gberrh. Elsenb.-d. 90.20 4 Pr. Oentr.-Kom. Hannh, Stadtanl.———.— von 1901 94.— 94.— Bayer. Staateagl. 39.— 68.70 Hachbörse. Kredltakton 198.% Diskonto-Oommandit 183.½ Stantedahn 151.¾% Lombarden 23.—, sohwuch. Ausländische Bliekten-Börsen. Londoner Effektenbörse. London, 29. Okt.(Telegr.) Anfangskurse der Effektenbörse. 28. 29. 2½ Consols 23.— 72 3 Heſohsanleine 75.— 74.— 3% Argent. 1890 127— 12 2 4 Argen.— 4 lapaner 4½% do. do. II. S. 5 Nexlkaner 4% Russen 89 Ottomanbank 1 und 3² 3½ do. S. 9ced.) 95.50 E5. Bk. 84.50 84. 4 do..50 1917 96.50 4 do. 1920 4 do. 1922 4 Pr. Centr.-Boden- Orealt-d. v. 1890 93. 10 4 15 4% do.„ fo. v. 1910 Tend.: Iagersfonteln Rodderstosteln Premier Bandmines Tendenz: matt. Atohlson domp. Canadlan Baltimore Ohfoago Mwauke 105. 16* Denvers oom. ½ Tond. stetig. Erle oom 28.— 28.½ Amalgamated 77.5/8 78./ Grsathwesten 12.— Anacondas.%.½ Grand FTrunk ord. 23.¾ Blo Tinto gr. Trunk lIi pref 43.½ Tanganylos Loulsvllle 135.½ 183.½ Utah Jopper Missourl Kansas 21.½ Oentral Mlning Ontarlo 28.% Ohartered Pensylvania 50, Dde Beers Rock lsland 14.. Eastrand Soutſern Paoſflo 30.93 Geduld Sonthern flallway 23. 1 Goorz ½ Unlon gom. 155.%8 Aoicffelds Steels oom. 59. —74 parlser Effekten-Börse. Parle, 29. Oktober. Anfangskurse, 8t. 29. 28 37.90 67.45 89.82 80.75 Deboors Eastrand Zoldfleld Randmines 150.— Tendenz: schwankend. 3% Regte Spanler Türklsohe Lose Bangue Ottomane 633.— 631.— Rlo Finto 1984 1967 Ohartered 27.— 23.— Wiener Effekten-Börss. Wien, 29. Oktobber. Vorm. 10 Uhr 29. 2³ 523.50 523.20 Oest. Faplerrente 516.— 514.50„ Sliberrente Ungar. Zoldrentse 80. 9⁵ Kronenrt. alplas Montan 916.— 630.50 Skoda 793.— Kreditaktien Länderbank Wien, Bankvereln Staatsdahnen Lombarden 692.50 698.20 109 20 119.— Harknoten 117.868 117.80 8 Portug. unif..3 oeonsel Parls 95.36 65.35 Tendenr sohwach. Oest. Kronenrente 61.55 61.55 ((((ãͤã ͤ Wlen, 29. Oktober, Nachm. 29. 2. 623.— 625.— 20686 2072 Kredſtaktlen Oesterreloh-Ung. Zau u. Betr..-G. Injonbank Ungar. Kredlt Men. Sankverein Lünderbank Türkische Lose Alpine Tabakaktlen Aordwestbahn Oester, Wattenfbr. Staatsbahn Lombarden Zusohtherad B. 539.— 590.— 619.— 818.— 512.— 513.— 516.— 516.— 227.— 229. 606— 825— 980— 985— 392.— 625.— 103.50 5 70 .50 Uhr. 2³ 28. 84.30 84.— 84.50 64.10 194.80 104.89 Oest. Papferrente „ Sllberrente „ Goldrente Ungar. Goldrente 33.90 96.65 Kronenrt. 81.— 81.— Woß. Frankf. vista 117.71 117.88 „ London„ 24.12 24.11 „ Farls„ 333 85.35 „ Amsterd., 189.— 199.— Napoleon 19.12 19.11 Marknoten 117.71 117.88 Ultimo-Noton 117.80 117.77 Skoda 796.— 808.— Tendenz: cuhlg. Berliner Efiekten-Börse. Berlla, 28. Oktober.(Anfan 27. 28 — 18 Kreditaktlen Olsdonto-Komm. gtaatsbahnen Lombarden.— 28“ 18 Zochumer 205.¼ 205 Zeriln, 29. Oktober. 29. 2³ — 168 85 Weohsel auf Amsterdam kurz Weohsel London 20.50 20.498 Weohsel Paris 31.05 81.05 Weobs.a. Wien kurz 34.825 84.90 4% Relohsanlelihe 37.90 3¼½% Relohsanl. 34.90 90% Belohsanleihe % Oonsols 3 9½0% Bayern 3½% Hessen 30% flessen 4% Argent. v. 1897 5 Ohinssen v. 1896 4½ lapaner 40% Itallener Nannh. Stadtanl. 4 Oest. doldrente 5 fumänen v. 1903 3% Russ. Anl. 1902 1 Furken unf. 87.30 87.50 Turt400 pro.-Lose 162.— 160.80 4% Bagdadbahn 77.0 77.30 Oest. Kredkaktien 198.— 198. 2% bns aee.— 32090 4%„ Kronenr. 81.— 30.80 Zerl. Handels-Ges. 160.½ 10—*4 Darmatädter Baak 116.— 116.— Deutsch-Aslat. Bk. 118.70 118.60 Deutsohe Bank 247.0, 217.½ Disoonto-Komm. 163.— 183.% Dresdner Bank 149.% Aitteld. Kreditbank 132 20 114.20 Relchsbank— 1 ktheln. Kredlthank 125 20 1552— Russenbank 154.70 155.— Sohaafth. Bankv. 106.20 106.20 Sudd. Olad.-G.-8 111— 111.— Siaatebahn 151.— ombarden 23.— 23.0% Baltimore u, Ohlo—.— 94.½ Oanada Pabifſo 228.½ 143700 Hamburger Packet 451 80 137 4 Hansa 28.60 RHordgeutsoh. Lloyd 1 10 80 120.40 Adlerwerk Kleyer 381.70 383.79 Aligem. Elektr.-d. 212.½ 244.% Alumiaum 22215737 Anillin 559.30 585.70 Anllia Treptos 448.— 449.— ga-Kurse.) 22. 250. 253.— 175.— 177.— Laurahütte Phönix Harpener Tend.: matt 29. 28. 127.— 126.— 703 18. 189.— 88880 342.80 432.— 402.50 330.— 335.20 138— 137% 183.7% 186.½ 163.50 163.93 498.— 486.50 598.20 599.50 223.50 222.— 551.— 858.— 235— 297.— 154.— 158.70 128.70 123.— 250.— 256.— 13.80 139.— 271.— 271.— 1520 150.— 12% 17 175.¼ 175, 498.80 601. 16 180.— 11.— 141.— 141.— 197.50 493.— 124.70 128.70 Zergmann Elektr. Boohumer rown, Soverl&CCo. Bruchsal. NMasohfb. Chom, Albert Dalmler Deuteoh-Euxembg. Dynamit-Trust Deutsch-Uebersee D. Gaaglühl. Auer D. Waffen u. Aun. D. Steinzeugwerke Elderfeld, Farben Enzinger Fliter Essen. Kredltanst. Fadon Mannstädt Fader Slelstifttbr. Felten& dulllaume Arltzner Raschin. Ar. Berl. Strassenb. gelsenklrohner Harpener Höchster Fardwk. Hohenlohewerke Kallw. Asohersleb. Külner Bergwork Oellulose Kosth. Lahmeyer 120.10 120.20 Lahrakutte 189.— 163.¼ Ciont ung Kratt 128.50 127.20 Lothringer Oement 107.— 107.70 Cudw. Ldowe& 00. 325.50 328.— Nannesmannröhr. 214.— 216.20 Obersohl. EIsb.-Bd. 87.10 68 50 Orensteln& Koppel 7525 167.— Phönlx 250.— 253.— Hhein, Stahlwarke 144.50 148.70 Komdacher Hütte 143.80 149.90 Rütgerswerken 187.— 187.10 Sohuokert 149.90 139.70 Slemens& Halske 214.— 214.— Sinner-Brauerel 243.— 247.— Stettiner Vulkan 113.70 114.60 Togwar. Wlesloch 118.— 118.— Ver,dlanzst.EIberf. 520.— 320.70 Vor. Küln-Rottwell. 320.20 323.70 Wanderer Fahrrw. 398.— 402.80 Mesteregein 187.20 187.70 Matf. Or.Langendr. 61.— 61.— WItten, Stahſetzur. 119.20 125.— Zellstoff Waldnof 209.20 210.10 Otavt 109.50 110.50 South West-Atrlka 113.— 113.50 Vogtl. Aasohinfbk, 322.— 410.— Naphta Petrol.-Roh. 100.— 407.— Vor. Fränk., Sobuhf.120.20 120.20 Blelst. Masohlnenf.319.— 321.— Aranbg. Bergwkeg 222.20 294.50 Umog.Sdam.Dpfach, 171 80 175.50 Maseh. Breuer 30.30 30.20 Privatdiskont 4¼½% W. Berlin, 29. Oktober. 5 22, Kredlt-Aktlen 199.%—.— 163.½— Olskonto-Nomm. (Telegr.) 2 8720 Stadte 161 ½ Lombarden 23.— —— Produkten-Börsen. Berliner Produktenbörss. Borlin, 29. Oktober, Prelse ln Hark per 100 Kg frel 22. 20. Welron Oktober—.——.— dexember 167.75 188.— Mal 195.25 195.50 Roggen Oktober.— ezember 15.75 159. 25 Mal 164.— 164.25 168.— 158.25 181.50 162.— Budapsster Pr Sudapest, 29 Oktober. 29. 28. per 50 kg. per 50 Kg. Welz. Okt.— fest 1056 ruh. 40 11.32 11.19 Hater Dezember Mal * gcgg. ört test—. ruß. „ Apr..96.90 Wetter: (Telegramm.)(Produktenbörse.) Berlin netto Kaste. Kals Dezember Nal füböl Oktoder—.— Dezbr, 85. Mal Splritus 70er ſod0 Wolzenmeh ſtoggenmeh 21.40 oduktenbörss. getreldemarkt(Telegramm.) 29. per 50 kg. ſafer 115—— Stet, Apr..33 gals Spt.—.— run. gal.88 cohlraps Sonön. Llverpooler Produktenbörss. Iverpool, 29 Oxktoder, Welz.Rt. WInt. rh. 29. 29. Olkf. bor Dez. 67—1178/ö10¾0ö8 per März 7/0 7/0% +7/5 (Anfangskurse.) 405= 4511¹⁵ Dif!. Nats La Plat. Th. 29. por NoVv. 4/¼ per Derbr. 411˙ Antwerpener Produktenbörss. Antwerpon, 28. Oktober.(A Melzen stetlg. 23. bor Vez. 18.90 per Rärz 19.12 per Me 18.92 nfang.) Lerste per Dezember per Ra bor September 20. 28. 1305 13.15 13.30 14.07 16.20 14.22 Anfangskurse. Frankſurt a.., 29. Okt. Phönie Sergd. 251./ Deutsoh- Luxemburger 138.—, Elext. Edlson 243¾, Elekt, Schddkert 149./ Baltimore Ohio 940½ Paketfahrt 3/—, KHordd. Lloyd 120%½ 1902er Russen—— Türkenlose Tendenz: sohw,ach, ——, Sohantungbahn—— 77. Iurszettel des„Mannkeimer General-Anzeiger, Hadische Heueste Naehriehten“ Zucker. 29. Okt. Zuokerberioht Kornzucker 68% d. 8. 25——.30. Nachprodukte 75% 0. S..—.60— Shwäch.— Sraraingge J. ohne Fass 19.37½%—19.821, Krystallzucker Lralt 8. 00.00—.00, gemahlene Raffinade mlt Sabkx 19.12½— 19.37/½, gomablene denlis mit Sack 18. 62½—18.87%, ruhlg. Kagdedurg, 29. Okt.(Telegr.) 1. Produkt tran- sito frol an Hord Hamhurg p. Okt..72½.75—8 Lev. .52½.,.82.½., p. Dezember.52½ fl., 965 8 5 .78.— C. 727.½ 5 per Hal.35——.,.97½%., por 10.18.—., 10.177% mlld und helter. Tendehz; 1 Ramburg, 29. Okt. CTelogr.) Zuaker per Oxt,—, Falle Dez..52. ½, lan.-MArz.75.—, 1 al.97.%, A. Hamburg, 20 Okt. 1 Kaffee good 83 Santes p. Okt. 57./, Bex. 58½, 58 WMal 587%, sobwüeber. Autwerpen, 29. Okt. Slegr.) Kaffes Zagtes gesd awerages per Dez. 67.½ Eürz Mal 70.½, Juni 70 Schmalz. Antwerpea, 29. Okt.(relegr.) Amerikanischee Sehmee⸗ zodmalr 148.— Salpeter. Telegr.) Salpster dlap. 25. 10, Fobr., Wolle. Okt.(reiegr.) Deuteche La Plata-KamεE 25 März.07, Nal.02 Häute. Antwerpen, 29. Okt.(relegr.) Häute 219 Stuok verbauft. Baumwolle und Petroleum. Zremen, 2. 1(Telegr.) Baumwolle 71½ steug. Antwerpen, 28. Okt.(feſegr.) Petroleum Katf. dlapondbel por Okt. 24./, Nov..—. Der. 25.½. Eisen und Metalle. London, 29. Okt., 1 Uhr. Anfang. Kupfee stet.%/, 3—— 73.%,— Einn ruh. p. Kasse 182./, 3 Monate 183. sganjsod stet, 20.½ engiisoh 20.½.— Alnk si 0 2. spezlal 21¾8 Glssgow, 29. Okt. OGleveland Rohel AMlddlesborough War- rants 1 10 per Kasse 51 sh. 01—. Geld, 1 Hene! 52 8h 0— 4. Gsld, 3 Honate 52 ab 68.½% d. geid. stetig. —— Marx& Goldschmidt, Mannhelm relegramm-Adr.: Rargold. Feruspr.: 5 88, 1837, 8438 28. Oxtober 101. covlsionefrell . Antwerpen, 29. Okt Marz 25.70. Antworpen, 29 wolle per Okt. 00, Dez. 6. Wir sſad als Seſbstkontrabentes unter Vorbehalt: Atlas-Lebensversloh.-Gesellsoh., Ludwigsbafen Zadisohe Feuerversloherunga-Bankk Saum wollspinnerel Speyer Stamm-Aktles „ Vorzugs-Aktlen genz& 60., Hannhemm Bürgerbräu, Ludwl ehsfen Deutscke OGelluloſdfabrit, Lelpzig deutsche Erdtl junge Aktlen „, lüngste Aktlen beutsohe Süsseephosphat.-G. kuropa, Rllokvers., Berlin Arste Deutsohe Ramisgeselisoh, Emmendingen Srate Oesterreloh. glanzstoffabrlken Fahr Gebr.,.-., Plrmasene Enk, Elsen- u. Eronoeglessereſ, dae* Forsayth G, m. b. H. Hamburg-Aannhelmer Vors.-Att.-des.—* Herrenmunle vorm. Genz, Heldelberg Hernshelm u. 0o. Kinematografle u, Fllmverlelh., Strabburt— Kunnle, Kopp ü. Kausch.-fl., Frankental Condon d. Provineſaf Etsotrid Tusatree Lid. MHaschlnenfabrik Werrß/ Reokaraulmer e Sianm-Axten Oesterr. Petroleum-lad.„Onlagg „Ostgallzſa“-FPetroleumges. 12 Paolfſo Phosphate Shares alte shares „ lie pomona b. K. 8. Prsusslschs Rüekversloheruagg Rhelnau Terrain-desellsochaft:. 1 Zutom.-GHesellsoh. A2d., Hannh inisohe Astallwarenfabrik, Genußsok. Faßtabsglet Heſdeſberg StammsRenn Sohlosskotel Heldelberg Vorzugs-Aktlen Sloman Salpeter, Hamburg Stahlwerk Hecker Stahlwerk Hannhelm* Süddeutsohe iute-indüstrle; Hannbelm 5 Slddeutsche Kabel, Hannhelm, Unlonbrauerel Karlsrube Unlon, Prolektlonsgesellschaft, Maggonfabrik Rastatt Wesidentsche Elsenwerke Krayp. achocke- Werke, Kalserslautern — 8— Stahlwerk Becker.-G. in Willich(bei Rre. feld). Aeußflerungen der Presse zu der Pages- ordnung der auf den 13. November einberufe⸗ nen außerordentlichen Hauptversammlung ver. anlassen die Gesellschaft zu folgender Er⸗ klärung: Der Wunsch die für die Börsenein“ führung erforderlichen Aktien, die von den Ak, tionären nicht zu erlangen waren, zu beschaf⸗ fen, ist der Grund, weshalb die Erhöhung des Aktienkapitals im jetzigen Zeitpunkt beantrag wird; andernfalls hätte sie auf spätere Zeit hinausgeschoben werden können. Da die Ge- sellschaft jetzt noch beträchtliche Kredite in Anspruch nimmt, die sich teuer stellen und besser abgelöst werden sollten, da zeitweilig für große Lieferungen(naméntlich Staatsliefe- rungen) längere Ziele gewährt werden müssen. da ferner die stark aufsteigende Entwiecklung des Unternehmens naturgemäß auch die Ver⸗ stärkung der Gelddecke zur Erhaltung aus- reichender geldlicher Flüssigkeit notwendig macht, erscheint es geboten, die Erhöhung des Aktienkapitals, wenn sie einmal erfolgt, gleieh in dem Umfange vorzunehmen, daß sie atzeh diesen Anforderungen genügt. „Großer Ausschuß“ des„Verbandes deut- scher Detailgeschäfte der Textilbranche“(Sitz Hamburg) hält am 7. November d. Js. eine Sit⸗ zung in Berlin ab. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Kündigung der Verträge zwischen den Verbänden der Seidenbranche, Stellungnahme zu dem Zentralverbande deutscher Baumwoll-⸗ Waren-Ausrüster, Lehrzeit für weibliches Per⸗ sonal, die Deutsche Tucnkonyention und die Abnehmerverbände, sowie die Neuregelung der Sonntagsruhe, eee —— * — *— 8 S1 7 — 8 ——3K„«%ũü:B: 3115 2 S8825 8 E—„ egss * SERU8 „„45%%.W2ÿ„„«„ 1 5 123.— 123.— fel.—2 Oresitv. 148.20 146 20 Bank Otiomane Konkurs⸗Erösffnungen. Bautzen. Rich. Fuchs, Kfm.,•57 92 Fa. Bautzner Fahrradfabrik. A. 1. 12. lin⸗Friedrichsſelde beg. Viehbank e, G. m. b. H. in Lig. A. 1. 12.§. Seadeiltehan(Bernburg). 5 Hofmann, Brauerei⸗ A. 20. 11. P. 29. 11. 8 Lamgenſchemmern(Biberach a. d..) Janaz Lutz, immermeiſter. A. 14. 11. P. 22. 11. die irkeuf.⸗Neubrücke(Birkenfeld Fa. Sieren&Sparla (Inhaber Mich. Sieren u. Joh. Sparla). A. 2. 12. 12. Brieg, Bz. Drelanz A. 1. 12 Sheitel brteſen, We Weſtpr. Gabryszewski, Wwe. A. 15. 11. P. 22. 1 5 eeee(Brieſen, Weſtyr.] Valeutin u. Konſtantin Sabruszemski, Boleslaus Gabruszewskt u. A. 1. 1.„2. 11 Franz Steinweller, Ingenieur. Schleuſenan(Brombergh. Beyer, Handels⸗ frau. A. 1. 12..1 Berlin⸗Wilmersdorf(Tharkoitenbntz 40). Sall Wolff, Cafetier. A. 18. 11. P. 28. 11. Chemnitz. Otto Albert Benediet 7, Zigarrenhändler. A. 2. 12. P. 18. 12. Cöln(Rh.) Otto Marcus, Kaufm. A. 28. 11. P. 9. 12. Coſſebande(Dresden II). 1 Arno Schirmer, Braumeiſter. A. 11. P. 11. Reicheubach.(Eiſenberg, S 0 Lina Minna Hädrich, Wwe.. A. 29. 11.. 19. 12. Oelmühle(Ellwangen. Otto Kaltenbach, Landwirt und Müller. P. 22. 11. Flatow, Weſtpr. Klara A. 15. 11. P. 22. 11. Flensburg. Nicolal dier Claufen, Bäckermeiſter. A. 14. 11. B. 22 eee Wilh. Pütz, Mobedl. A. 18. 11. P. 17. 11. Hagen, Weſtf. Adam Ruhl, Schneidermſtr. Inß. der Fa. Ruhl& Kath. A. 6. 12. P. 19. 12. Putzmacherin. dermeiſter. A. 15. 12. Königsberg(Pr.) A. 6. 12. P. 15 .12. decker. A. 20 P. Olbersdorf beſitzer u. d. Ehefr. A. Eunabeuren(Münſingen). A. 11. 1. P. 19. 11. Nürtingeu. Firma A. Dettinger, Kfm. Warnemünde(Roſtock, Me Wittichenau(Hoyerswerda). Aug. Wittmann, Roſeuthal biznege Elbe). (Landeg, Schleſ. .⸗Glabbach. Aloys Eſſer, Kfm. A Geiger's 2 A. 15. 11. Weee Carl Willi Goppelt, Prenß. Feiebland. Max Jacks, Kaufmann. A. 11. 12. Herruſtadt. Paul Urbansky 7, Kanfmann. A. 20. 11. P. 22., 11. Hantſchke, Schnei⸗ 145 P. 7 Zimmermeiſter, . Schlattner. Dach⸗ 17. 755 Gaſthaus⸗ P. 1. 2. 11. 22. 14. P. 1. 12, Adolf Eiſele, Brauereſbef. 15 A. Max P. 22. 24. 11. cklb.] Auguſte Steffen, Ehe⸗ 528 Jnb⸗ d. Fa. Dosmann's Holel. A. 18. 11,. Wolgeugnaen Wilh. Georg Stamm, Bäcker A. 5 F. W. Meyer Söhne. A. 18. 12. 1. Stetliu. Franziska Tane, Fnbab. eines Butse⸗ ſchäfts. A. 1. 12. P. 11. Stettin. Auguſt 5 1 d.* Richard Mieleng. A. 85 W ene Konrad Kleiner, eandwiri. A. 18. 1 Zabern. Suzlan Pierron, Huthdl. A. 20, 11. 5. 28. 125 Gabrze. Ant. Kowallik, Glaſer A. 20. P. 29 0 16. bag n Max Döring. Malermeiter. A. 10. Mittwoch, den 29. Oktober 1913. General-Anzeiger.— Badiſche Reueſte Nachrichten.„Seite Clas-Aduarien ieeeeeee eem eeee Filderkran Flsch-Futter Kartoſfel an ſum. fumtI. Bebarfsartikel. getb u. weißſlel Aguarien⸗Liebhaber Lakao Aepfel brne E. Rothweilerfih ſendern L. 5. Hofdrogerie Tlerden: Ludwig& Schütthelm 94.,: Telephon 252. 47% Sehokolade Koch⸗ſ Fachmänniſcher ſtat be⸗ Teinste Lonlithren e N. Freff Spezial⸗Geſchäft F 2, 6. Tel. 0 Zebroibmaseinen neu und gebraucht. Staatsmedaille in Gold 189818 Farbhänder Kohlepapier] 5 war sowie aller Zubehör. U L E 1 ff 4 0 1 U Lüſtige Hagke Feueri Neparatur-Werkstätie 7 I ſdge Un d ungen ſamt Wurzel Wärm erbitten an unser JJentfernt man ſicher u fFür alle Synteme. 8— 5 cher mit prenm Auuutbrasb.Fö.1 Stadtkantor: E 3,14(planken)„Subito“ aan Igds Tdd 5, 0 3 8 E. Telephon 1919 Preis M..50 u..A- Feuer Toelephon 5244. 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Sradig nervös, menschenscheu, energielos, fortwährend müde, nicht fähig mich— Körpe zu beschäftigen, noch einen Gedanken zu fassen, keine Lust zum Beruf, unzu- 5„„ VVVVVFVVFV* Sanglich für jedermann, gesellschaftlich vollständig unbrauchbar, melancholisch, 8 25 e drue ere sich 4 wWar 5 1—5 1 1 7 0 5 Es Ang In die en Sense Ler- Sn Ann. 2 Versuchte 28 etale un 2 5 leich. Kur bei Herrn Schafer, Mannheim, N 3, g. 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In ihn an einen beſonderen Hafen verleg allein Kaufleute beſuchen in Hamburg die Börſe; Blankenſee, hat, und daß ihm heizbare Fruchtſchuppen von Aum Ende des Freibafengebietes angetommen, auch Rechtsanwälte finden ſich ein und alles, dem ſchönſten Punkte des norddeutſchen Tief⸗ nahezu 40000 Quadratmeter Lagerfläche zu verließ uns Herr Regierungsrat Dr. Linde. was mit dem Großbandel irgendwie in Ver⸗ landes, der Perle an der Unterelbe, legte unſer Verfügung ſtehen. Der Handel mit Südfrüchten 85 Wir paſſterten den bindung ſteht. Auf der Galerie hört man aus Boot an. Wir ſtiegen die Auhöhe hinauf zur liegt hier in den Händen einiger großen Im stich Elbetunnel, dem Börſenraum ein Summen wie von einem Elbchauſſee, die an herrlichen Parkanlagen portfirmen. Dieſe beziehen die Früchte in welcher unter der Elbe hindurch das Hafengebiet Bienenſchwarm, aber ſelten ein lautes Wort. und Villen vorbeiführt, wie ſolche keine Stadt großen Schiffsladungen vom Produktionslande Jame⸗ auf dem linken Ufer mit St. Pauli und der Der Verkehr iſt ruhig und vornehm, wie kaum Europas mehr aufzuweiſen hat. Die Straße iſt und ſetzen ſie in Auktionen an die Wiederber⸗ Zopt, Stadt verbindet, geleitet von dem Erbauer des⸗ auf einer andern Börſe der Welt.— Unſere die ſchönſte von ganz Deutſchland und eine der käufer ab. Unter der Führung des Vertreter in ein ſelben, Herrn Harms, und dem Baumeiſter Führung durch die Börſe hatte in liebenswür⸗ berühmteſten der Welt. Mit der Straßenbahn einer dieſer Firmen, der Herren Timm n den Herrn Wundram. Dieſes Meiſterwerk diger Weiſe der Börſeninſpektor ſelbſt kehrten wir über Altona nach Hamburg zurück.[ Gerſtenkorn, wohnten wir einer ſolchen Den deutſcher Ingenicurkunſt, welches im vorigen übernommen. Die Eindrücke, die wir an dieſem Tage gewon⸗[Verſteigerung in der Aurtionshalle al. Feuer Jahre dem Verkehr übergeben wurde iſt eine Die Handelskammern in Hamburg, nen, waren vielleicht die gewaltigſten der ganzen Ihr ſchloß ſich unter der Führung des Vorſtan ſen der größten Sehenswürdigkeiten der Welt. As welche für unſeren dortigen Aufenthalt das Pro⸗ Reiſe. des der Fruchtſchuppen ein Rundgang durch r den beiden Ufern der Elbe befinden ſich 23 Mtr. gramm aufſtellte, hatte auch Auf welche Weiſe die Erzengniſſe unſerer zwei derſelben an in welchen Zitronen und Be and tieſe, mit monumentalen Einfahrtsballen über⸗ zzwei Vorträge heimiſchen Induſtrie im Auslande untergebracht nanen in großen Mengen aufgeſtapelt lagen. 8 deckte Schächte in denen Fußgänger und Fuhr⸗ vorgeſehen, die wir im Schiedsgerichtsſaal ihres werden, erfährt man am beſten durch Beſuch der Auch noch andere Induſtrien als ſolche, welche werke mit je 6 Aufzügen befördert werden. Die Hauſes hörten. Herr Direktor Krüger refe⸗ Exporthäuſer, die an allen großen Handels⸗ mit dem Handel in direktem Zuſammenhang] aus 0 beiden Schächte ſind durch zwei mächtige Köhren rierte über die„Waren⸗Liquidationskaſſe“ und plätzen ſich finden. John Heß am Neuen ſtehen, ſind in und in der Nähe von Hamburg] ccheir mitetnander verbunden, von denen jede für eine der Dispacheur Herr Dr. jur. E Proſch über! Wall in Hamburg hat in ſeinem vertreten. In Altona⸗ Bahrenfeld befinden ſih diie E Fahrtrichtung beſtimmt iſt. Der Verkehr findet das„Hamburgiſche Dispache⸗Weſen“. Die bei⸗ Export⸗Muſterlager die Begri Anunterbrochen bei Tag und Nacht ſtatt. Für den Referenten boten uns in ihren klaren und in Spielwaren alles das zuſammengeſtellt, was Margarinewerke A. L. Mohr, G. m. b.., den, den Perſonenverkehr iſt die Benutzung unent⸗ eingehenden Ausführungen viel neues; ihre die deutſche Induſtrie auf dieſem Gebiete her⸗ welchen wir ebenfalls einen Beſuch abſtatteten Lzche geltlich. lebrreichen Vorträge wurden von den Zuhörern vorbringt. Sämtliche Produktionsgebiete ſind Die Fabrik verarbeitet täglich über 60 000 Lier f Hamburgs Bedentung als Handelsplatz zeigt mit großem Intereſſe und lebhaftem Beifall auf⸗ hier vertreten: vor allem Nürnberg, Stuttgart, Milch nebſt den entſprechenden Mengen Rinder⸗ Bild am die genommen. die Rauhe Alb, das Sächſiſche Erzgebirge, Thü⸗ fett und Speiſeöl zu Kunftbutter, die unter dem 8 Börde Um ein vollſtändiges Bild von Hamburgs ringen und das Rheinland. Das Exporthaus Namen„Margarine“ in den Handel gebracht 85 die goldene Seele der Stadt“. Dieſe begiunt umfangreichen Hafenanlagen ſich zu verſchaffen, trifft unter den ihm durch die Spielwaren⸗Fa⸗ wird, und deren beſte Qualitäten Siegerin durch offtziell um balb 2 Ubr und ſchließt um 3 Uhr. iſt auch eine Beſichtigung des briken vorgelegten neuen Erzeugniſſen ſeine„Mohra“ und„Palmato“ heißen. Die Verar kbessel Bis 742 Uhr iſt der Zutritt für jedermann frei. Zollinlandshafens Auswahl und verleibt die Muſter einzeln ſei⸗ beitung der Rohſtoffe geſchieht maſchtnenmäßig; danke Wer nach dieſem Zeitpunkt eintrifft, muß ſein geboten. Mit einer Barkaſſe der Waſſerbau⸗ nem Lager ein. Die vom Ausland kommen⸗ eine Berührung des Fabrikats mit den Händen in ei Zuſpätkommen mit einem Obolus von 30 Pfg. direktion fuhren wir am Nachmittag des gleichen den Großhändler treffen ihrerſeits ihre Aus⸗ iſt bis zur Verpackung ausgeſchloſſen. Die nntꝛre fübnen. Es iſt intereſſant, zu ſehen, wie jeder Tages von den St. Pauli⸗Landungsbrücken wahl nach dem Geſchmack ihrer Abnehmer. Die zur Verpackung der Kunſtbutter erforder⸗ Beſucher ſich eilt, den Eingang zu paſſieren, be⸗ elbabwärts nach den neuen Häfen von beſtellten Waren werden durch das Exportge⸗ lichen Kübel, Fäſſer und Kiſten werden in der Oa vor Börſeninſpektor und Börfendiener am Waltershof. Mit einem Aufwand von 45 ſchäft von den betreffenden Fabrikanten bezogen Fabrik durch Spezialmaſchinen hergeſtellt, mi] nach Haupteingang durch Händereichen eine Kette ge⸗ Millionen Mark werden hier gegenwärtig meh. und dem Käufer zugeſchickt. Der Vorſtand findet dem durch das Margarinegeſetz vorgeſchriebenen nur f bildet haben. um nach punkt 42 Uhr den freienfrere größere See⸗ und Flußſchiffhäfen erbaut, nach der ganzen Welt ſtatt. Die meiſten Spiel. roten Bande bemalt und mit den fonſt noch en Histo Eintritt zu wehren. Trotzdem kommen viele die nach ihrer Dertigſtellung den Anforderungen waren gehen nach England und ſeinen Kolo⸗ forderlichen Aufſchriften bedruckt. Die Fabril mascl Leute ſpäter und zahlen willig die von ihnen der modernen Schiffahrt in jeder Hinſicht ge⸗ nien, ſowie nach den Vereinigten Staaten von iſt ein Muſter⸗Etabliſſement erſten Ranges fundle verlangten 3 Groſchen. Die dadurch verein⸗ nügen werden. Dem Staate Hamburg wird Amerika. Durch die Reinlichkeit, welche in dem Betriebe Mi nahmten Sperrgelder machen jährlich eine nam⸗ durch dieſe Anlagen ein weites Feld zur Aus⸗ Seit etwas mehr als ein Jahrzehnt hat dig] herrſcht, macht ſie einen Vertrauen erweckenden bante Sunme aus. Die Hambarger ſind ſehr dehnung ſeines Handels und ſeiner Induſtrie! Einfuhr von Südfrüchten ſtändig bei uns zuge⸗ Eindrus⸗ — Nr. 3 Flammenlose Feuerungen. Die Unvollkommeuheiten unserer heutigen Feuerungsanlagen sind bekannt. Zunächst ist die Wärmeausnſttzung des Brennstoffes bei allen Ver- brennungssystemen verhältnismäßig sehr gering. Sodanm ist die Rauch- und Rußentwicklung aller Feuerungen eine höchst unangenehme Zugabe. Hier ist mm die moderne Iechnik auf dem Wege, durch ein gänzlich neues Verbrennungs- verfahren Wandel zu schaffen, durch die flammen- sen Feuerungen nach dem System der Ober- Hachenverbrennung. Dieses neue Heizverfahren, dlas bereits heute in den ersten praktischen Ver- suchsausführungen beachtenswerte Fesultate zeigt, dürfte nach seiner Weiterentwicklung in einigen Jahren berufen sein, die Feuerungstecimik auf eine ganzlich andere Basis zu stellen. Das neue Verfahren beruht auf dem Umstand, daß sich brennbare Gase lediglich mit der theore- — tisch notwendigen Luftmenge, also ohne den stark wärmeverzehrenden Luftüberschuß, an der Ober- fläche poröser Körper ohne jede Flammenbildung verbrennen lassen. Hierbei spielt die stark kata- Iysierende Wirkung(Katalyse Kontaktwirkung, Einleitung oder Beschleunigung eines chemischen Prozesses durch die Gegenwart eines Körpers, des Katalysators) der glühenden Oberfläche des porö- sen feuerfesten Körpers eine große Rolle. Durch den feuerfesten Körper wird eine selbsttätige Re- gelmg der Verbrenmungszone und eine Aufspei- cherung und Verdichtung von Wärme erzielt. Da- mit das Gas-Luft-Gemisch durch den feuerſesten Körper hindurchgehe, ist ein gewisser Ueber- druck des Gemisches erforderlich. Es ist interessant, daß das neue Verfahren gileichzeitig von zwei Erfindern unabhängig von einander durchgearbeitet wurde: von dem deut- schen Ingenieur Schnabel in Berlin und von dem englischen Professor Bone in London, wobei beice zu den gleichen Ergebnissen gelangten. Für die praktische Verwendung gestaltet sich ddas Prinzip der flammenlosen Feuerung sehr ein ſach. Man preßt(oder saugt) ein Gemisch von brennbarem Gas mit der theoretischen Luftmenge durch einen porösen, schwer schmelzbaren Kör- per, etwa eine Schamotteplatte. In den Poren an der Grenze zwischen Gas und festem Körper fin- det unter katalysierender Wirkung die beschleu- nigte Verbrennung ohne Flammenbildung statt und erhält die Oberflache der Platte weißglühend, sodaßß eine außerordentlich starke Wärmestrah- lung auftritt. Schwierigkeiten verursachte bisher nur die Wahl des feueriesten Körpers, doch hat Ingenieur Schnabel inzwischen eine vorzügliche Masse hergestellt, die Temperaturen bis über 2000 Grad anstandlos erträgt. Man kann nun dem feuerfesten porösen Körper jede beliebige Form geben. Führt man 2. B. einem porôsen Körper Zur Entwicklung der Dampfmaschine. 1. In meinem Elternhause hing ein großer Stahl- stich aus dem jahre 1863 mit der Unterschrift: James Watt. Der noch junge Watt sitzt hier mit Zopf, honen Strümpfen und Schnallenschuhen in einem mächtigen Armsessel und schaut sinnen- den Blickes auf den Teekessel im Kaminfeuer. Den Ausguß des Kessels hält Watt mit einer Feuerzange geschlossen, sodaß der Wasserdampf den Deckel des Teekessels hebt. Eine hübsche Dogge sieht verständnisvoll zu, man kann es ihr glauben, daß sie von der Tragweite der soeben von ihrem Herrn vollzogenen Erfindung durch- aus durchdrungen ist. Die würdige Frau Mama scheint ebenfalls in diesem feierlichen Augenblick die Eingebung zu empfangen, daß ihr James im Begriffe steht, seine Unsterblichkeit zu begrün⸗ den, wänrend im Hintergrund mit spöttischem Lächeln die Magd ihre gründliche Verachtung der ganzen Erfinderei auszudrücken scheint. Das Bild stellt die Erfindung der Dampfmaschine durch James Watt dar; die Leistung des Dampfes, durch seine Expansionskraft den Deckel des Tee- bessels hochzuheben, bringt Watt auf den Ge-⸗ danken, die Kraft des Dampfes zum Heben eines in einem Zylinder beweglichen Kolbens zu be⸗ nutzen. Das Bild habe ich heute noch und wenn ich da- nach gefragt werde, erzähle ich seine Geschichte, nur füge ich am Schlusse hinzu, daß die ganze Historie leider nicht wWahr ist, denn die Dampf- maschine an sich war schon vor James Watt er- funden. 5 Mit ännlichen Phantasien und Legenden aind — Halbmonatliche Beilage des Mannheimer Anzeiger, Badische Neueste Nachrichten Briefadresse: Redaktion der Technischen Rundschau. Mannheim. E 6, 2. 29. 19¹³ — —— in Rohrform das Gasluftgemisch von innen unter Druck zu, so findet die Verbrennung an der äußeren Oberfläche des Rohrkörpers statt. Man erhält also gewissermaßen einen hellglühenden Rohrkolben, den man 2. B. in ein eisernes Rohr einführen kann, um dieses von innen zu schweißen. Umgekehrt kann man den porösen Körper als Tiegel mit Ummantelung ausbilden; führt man dem Tiegel das Gasluftgemisch von außen unter hohem Druck zu, so verbrennt es an der inneren Fläche des Tiegels. Man erhält auf diese Weise einen Glüh- und Härteofen. Auch kann der poröse Körper aus lose geschichtetem feuerfestem, kör- nigem Glühmaterial sein. So wird bei einem „flammenlosen Schmiedefeuer“ ſeiner Zirkonerde- kies auf die Feuerplatte aufgeschichtet und das Gasluftgemisch von unten eingeblasen In England ist seit einem Jahre ein„Dampf⸗ kessel mit flammenloser Feuerung“ in erfolg- reichem Betrieb. Es ist ein Kessel für 2500 kg Dampf in der Stunde, also etwa für 500 Pferde- stärken Maschinenleistung. Der ganze Kessel hat nur 3 Meter Durchmesser und nur 1,20 Meter Länge. Der Kessel besteht aus einer zylindri- schen Trommel aus Kesselblechen, die in der unteren Kesselhälfte eine Anzahl Heizrohre von je 75 Millimeter innefem Durchmesser enthält. In diesen Heizrohren befindet sich die poröse feuer- feste Füllung in Form zentimetergroßer Stücke. In jedes der Heizrohre wird das Gasluftgemisch durch einen feuerfesten Propfen hindurch einge- führt. An der vorderen Kesselwand befindet sich über den Rohren eine Mischkammer, in welche die Zuführungsrohre für Gas und Luft münden. Die Kammer ist so eingerichtet, daß die Rohre gruppenweise ein- umd augeschaltet und somit die Dampferzeugung geregelt werden kann. Das brennbare Gas, hier Koksofengas, wird bei die- ser Anlage nicht eingepreßt, sondern durch einen Ventilator mit etwa 500 Miflimeter Wassersäule Druck abgesaugt. Zwischen Kessel und Ventila- tor ist noch ein Speisewasservorwärmer einge- schaltet. Für den Betrieb dieses Dampfkessels werden zunachst Luft und Gas in die Heizrohre eingelassen und durch eine besonders ausgebildete Fackel an den Rohrenden entzündet. Das Gas verbrennt anfangs init einer Flamme. Wird nun die Luftmenge und der Druck entsprechend ge- regelt, so zieht sich die Flamme allmählich in das Rohrinnere zurück und verschwindet, die Ver- brennung findet dann als flammenlose Ober⸗ flächenverbrennung statt. Bemerkenswert ist, daß die eigentliche Verbrennungszone mit den hohen Temperaturen von 1400 bis 1600 Grad in der Mitte der feuerfesten Masse liegt. Gegen die Rohr- wand hin nimmt die Temperatur außerordentlich schnell ab, sodaß die Schichten der ſeuerfesten Masse an der Rohrwand nur rotglühend sind. Als Vorteile des neuen Kessels werden von SZSH.... xx—— werden weitererzählt, vererbt, geglaubt und sind schließlich historische Tatsachen. So wurde in Kassel vor einigen Jahren ein Brunnen-Denkmal errichtet zur Erinnerung an die erste Dampf- schiffahrt Papins auf der Fulda im Jahre 1707, obwohl es geschichtlich festgestelt war, daß Papin diese Fahrt niemals unternommen hat. Die Technik, die jüngste der Wissenschaften, war auf dem Wege, um ihre Geschichte betrogen zu werden, wenn sich nicht noch rechtzeitig Män- ner gefunden hätten, welche die Notwendigkeit der Bescllaffung historischer Grundlagen für eine Geschichte der Technik erkannt haben. Man be⸗ gann hier und da, wichtigen Dokumenten nach⸗ zuspüren, alte oft in einem Winkel zerfallende Maschinen für ein Museum zu retten, wie auch schließlich die Echtheit gewisser Originale nach- zuprüfen. Ansätze, die Geschichte des Eisens, der Maschinen u. a. zu schreiben, wurden wWieder- holt versucht, es blieb jedoch immer nur Stück⸗ werk. Daher muß es dem Verein deutscher In- genieure als bleibendes Verdienst angerechnet werden, daß er— nach wiederholten ergebnis- losen Preisausschreiben— im Jahre 1902 den In- genjeur Professor Conrad Matschoß beauftragte, eine umfassende Geschichte der Dampfmaschine zu schreiben. Das Ergebnis dieser laugjährigen schwierigen Arbeit liegt nun seit einigen Jahren in zwei statt- lichen Bänden vor: Die Entwicklung der Dampf- maschine. Eine Geschichte der ortsfesten Dampf- maschine und der Lokomotive. Im Auftrage des Vereins deutscher Ingenieure verfaßt von Conrad Matschoß. Zwei Bände, 834 und 732 Seiten, 1853 Textfiguren und 38 Bildnisse(Verxlag von Julius Springer, Berlin). Den Anfang der Ausnutzung der Dampfkraft führt Matschoß in seinem Werke auf die schon Errrrrrr e fachmännischer Seite hervorgehoben: sehr hoher Wirkungsgrad(93 bis 95), einfache und billige Herstellung, geringes Gewicht, geringster Platz- bedarf, Fortfall der Einmauerung des Kessels, Fortfall des Schornsteins mit seiner Rauch- und Rußbelästigung und seiner Verunzierung des Stadt-⸗ oder Landschaftsbildes, sehr einfacher, fast selbsttätiger, daher billiger Betrieb, schnelles An- heizen(in 10 bis 15 Minuten Volldampf), vorzüg- liche Pegulierbarkeit der Wärmeerzeugung, ge- ringe Kesselsteinbildung infolge der schnelleren Wasserbewegung, hohe Verdampfung(bis zu 105 kg auf 1 qm, also über das Doppelte des ge- Wöhnlichen Dampfkessels). Unter den zahllosen Anwendungsmöglichkeiten der neuen flammenlosen Feuerung ergeben sich nach ihrer genügenden praktischen Weiterentwick⸗ lung ungeahnte Perspektiven. Man denke nur an die Verwendung für regulierbare Wärmeöfen in der chemischen Industrie, für Tiegel- und Muffel- öfen, im hüttenmännischen Gebiet, für Lokomoti- ven unter Vergasung flüssiger Brennstoffe(der- artige Lokomotiven werden in England und Amerika bereits gebaut), für Schiffe, ferner für alle Arten von Schmelzöfen in der Stahl-, Emaille-, Glas- und Tonwarenindustrie, für die Verbesse- rung der Heiz. und Kochapparate unseres ge- Wöhnlichen Leuchttgases(es sind bereits flammen- lose Gaskocher konstrujert worden, die einen um 40 geringeren Gasverbrauch haben sollen) und für viele andere Zwecke mehr. Die grösste Kraftübertra- gungsanlage Europas. In der Entwicklung der Eletrotechnik hat die Schweiz von jeher eine hervorragende Stellung eingenommen und zwar gilt dies neben der Ver- besserung der elektrischen Bahnen, in besondereni Maße für die mustergültige Ausgestaltung der elelctrischen Krafterzeugungs- und Kraftübertra- gungs-Anlagen. Hier wiederum liegt es in der Natur des Landes begründet, daß der Bau der Wasserkraft-Elektrizithtswerke zu einer oft be⸗ Wundernswerten Höhe gelangen konnte. Dies er- streckt sich nicht allein auf die technisch voll⸗ kommene Ausbildung der Anlage, sondern auen auf die kluge Heranziehung weiterer Gebiete, wie die Schaffung neuer Industrien und Absatzgelegen- heiten zur Verwendung des erzeugten Stromes. Ein nicht geringer Teil der gewaltigen Schwei⸗ zer Elektrizitätswerke ist weniger aus der direk- ten Nachfrage nach dem elektrischen Strom, als vielmehr aus dem Bedürfnis nach einer Verwer⸗ tung der zahlreichen und bedeutenden Wasser- kräfte des Landes entstanden, sodaß in vielen Fällen die inländische Industrie erst durch die Heranziehung eines genügenden Absatzfeldes die von Arciimedes(geb. 287 v. Chr.) erfundene Errichtung großer Elektrizitätswerke ermöglicht Dampfkanone„Architronito“ zurück, eine Ma- schine von feinem Kupfer, welche eiserne Kugeln durch die Kraft von Wasserdampf mit großem Geräusch fortschleuderte. Heron der Altere von Alexandrien(120 v. Chr.) berichtet über mechanische Kunststücke, bei welchen die Priester im alten Pharaonenlande Dampfkraft zur Ausführung ihrer Wunder(z. B. Offnen der Tempeltüren) benutzten. Besonderes Interesse bietet die von Heron beschriebene Dreh- kugel, eine in zwei Zapfen drehbar gelagerte hohle Kugel, welche diametral gegenüberstehend zwei kurze umgebogene Röhren(Düsen) trug. Durch die hohlen Drehzapfen gelangte aus einem als Gestell der Maschine dienenden geschlossenen Becken(Kessel) Wasserdampf in die Kugel, strömte durch die Düsen aus und versetzte so die Kugel infolge der Reaktionswirkung des aus- strömenden Dampfes in rasche Umdrehung. Dies war die erste Dampfturbine, welche erst zwei⸗ tausend Jahre später, in unserer Zeit, zu so ge- Wwaltiger Entwieklung gelangen sollte. Eine ähn⸗ liche kleine Maschine verfertigte 1626 der ita- lienische Gelehrte Giovanni Branca, indem er aus einem Röhrchen Wasserdampf gegen die Schau- feln eines Schaufelrades(nach Art der Wasser- räder) strömen ließ; mit derartigen primitiven Dampfturbinen wurden im 17. Jahrhundert häu- kig Bratspieße in ständiger Umdrehung erhalten. 1606 beschreibt Giambattista della Porta(Neapel) einen Versuch, Wasser durch Dampfdruck zu heben. 1615 deutet Salomon de Caus(Frankfurt) einen ähnlichen Apparat an. Von späteren Schrift- stellern wurde Salomon de Caus damit die Er- kindung der Danpfturbine zugeschrieben, doch war sein Apparat so wWie viel andere nur ein phy-⸗ sikalischer Laboratoriumsapparat. 1630 finden Wir das erste Patent auf eine Feuermaschine: David Ramseye erhielt das englische Patent Nr. 1. Jahrgang und sich dadurch lohnende Tätigkeit selbst ge- schaffen hat. Auf diese Weise ist auch die bis heute größte Kraftübertragungsanlage entstanden: das Brusio- kraftwerk in der Südschweiz(Tessin) und die zugehörige Fernübertragung des dort erzeugten elektrischen Stromes nach einem 160 Kilometer entfernten Industriegebiet in der Lombardei Wong italien). Die technische Gesamtdisposition dieser An- lage und der gesamte Weg der Energieausnutzung ist außerordentlich interessant: Von dem hoch⸗ gelegenen Gebirgssee, dessen Wasserkraft nutz- bar gemacht wurde, gelangt das Betriebswasser durch eine Heberleitung in einen 12 Meter tiefen Hauptschacht, von dessen Sohle durch einen.2 Kilometer, wenig geneigten Zulaufstollen in ein als Sammelbecken dienendes Wasserschloß, von hier durch eine 1000 Meter lange Druckleitung mit einem Gefalle von 410 Meter in die Turbinen des Kraftwerkes, wo es seine Energie(36 000 Pferdestärken) durch elektrische Generatoren in Drehstrom von 7000 Volt Spannung umsetzt. Nun- mehr wird der erzeugte elektrische Strom durch einen unterirdischen Stollen über die Landes- grenze nach einer Transformatorenstation auf der italienischen Seite geleitet, dort auf die Hoch- spannung von 50 000 Volt hinauftransformiert und weiter durch eine 145 bezw. 160 Kilometer lange Fernleitung nach den beiden Verteilungsstationen in der Lombardei übertragen, dort auf 11 000 Volt herabtransformiert und schließlich in die Verbrauchsnetze der lombardischen Textilindustrie verteilt— ein bewundernswertes Beispiel einer technisch wie wirtschaftlich äußerst fein durch- dachten Kraftausnutzung vom Wasser des schwei⸗ zerischen Bergsees bis zur Spindel der itaſieni- schen Spinnstühle. KAuf die technischen Einzelheiten der Anlage näher einzugehen, verbietet hier leider der Raum Wir müssen uns daher darauf beschränken, die wWichtigsten Gesichtspunkte der Ausführung her. vorzuheben. Große Schwierigkeiten verursachte die Was- serfassung, da sie mit Rücksicht auf die Mög⸗ lichkeit, den Poschiavo-See absenken zu Können, etwa 10 Meter unter der Seeoberfläche erfolgen mußte. Die Druckrohrleitung, die das Wasser atts dem Wasserschloß mit dem hohen Gefãſſe von 410 Metern den Turbinen zuführt, besteht aus 6 Rohr⸗ strängen von je 0,85 Meter oberer und 0,75 Meter unterer lichter Weite. Die geschweißten Stahl⸗ rohre von 22 Millimeter größter Wandstärke be-. stehen aus Stücken von je 12 Meter Länge. Das Kraftwerk bestent aus einem geräumigen Maschinensaal von 10415 Meter Fläche, der zur Aufnahme von 12 Maschinensädtzen von je 3000 Pferdestärken eingerichtet ist. Jeder Maschinen- 50 auf eine Erfindung„to raise water from lor pittes by fire“. Nähere Erläuterungen dieses ersten Dampfmaschinen-Patentes sind nicht mehr vorhanden. In dem englischen Patent Nr. 131 vom Jahre 1661 gibt Edward Sommerset, Mar- quis of Worcester, unter hundert anderen Erxfin- dungen auch die Beschreibung einer Dampf- maschine: es ist jedoch nicht bekannt geworden, ob diese mit viel Reklame angekündigte Maschine jemals Erfolg hatte. Eine immerhin schon sach- gemäßere Maschine beschreibt Samuel Morland 1682, wobei er eine gute Kenntnis der Volumen- verhältnisse gegenüber dem Wasser verrät. Dies alles waren aber immer noch mehr oder weniger physikalische Spielereien. Als Beginn def Wirtschaftlichen Kolbendampfmaschine muß erst die atmosphärische Kolbenmaschine des in Deutschland lebenden Franzosen Denis Papin (1647 bis 1712) angesehen werdne. Papin stu- dierte ursprünglich in Angers Medizin, Später beschäftigte er sich eingehend mit der Luft⸗ pumpe, mit welcher er in Paris unter Huygens und 1675 in London unter Boyle bemerkenswerte Versuche ausführte. Papin wurde 1688 als Pro-⸗ fessor der Mathematik nach Marburg berufen. Hier und später in Kassel sind seine zahlreichen bedeutenden Arbeiten entstanden. Papin hatte zuerst, wie schon vor ihm andere, die Pulvermaschine zu verbessern gesucht(ein Kolben wurde durch Pulverexplosion hoch⸗ geschleudert). 1690 erfand Papin die atmospha- rische Kolbenmaschnie, die einfachste Form der später so großartig entwickelten Kolbendampf⸗ maschine. Seine Absicht, eine leistungsfähige große Kraftmaschin, zu S scheiterte an der damaligen Unmöglichkeit, die Zylindler her: zustellen; Papin empfahl schon damals zigen Ausweg, eine Fabrik zu gründen, die großen 5 aade sollte. Veite General-Ameiger.— Badiſche Arueſte Nachrichten.(Abendblatt.) 75 j 7 lands sind die IKilometer stündhcher Fahrgeeschwin besteht aus einer Pelton-Wasserturbine(eine] den Kilometer Fernleitung. Der gesamte Lei. Die schnellsten Züge Deutschlands sind die] Kilometer stis ee Der— Art Becherturbine), die unter Zwischenschaltung tungsverlust befrägt etwa—10 000 Volt, sodaß nachfolgend zusammengesteliten 18 Züge: dac⸗ London-Bristol Strecke 0 einer elastischen Lederkuppelung je einen Dreh- der am Anfang mit 50 000 Volt Spannung in die 1 Berlin · Hamburg 286,8 88. 18 4 500 stromgenerator mit 375 Umdrehungen in der Fernleitung geschickte Strom am Verteilungsende 2. München· Nürnberg 108,7 88,3 441 S 85 85 K Minute direkt antreibt. Das Gewicht eines elek- nur noch mit etwa 42 000 Volt Spannung an⸗ 3. Beri 161,% 88,2 8 1 8 er eine Falr trischen Generators beträgt 56 000 leg, das größte] kommt. 4. Freiburg-Offenburg 62,0 86,8 geschwindigkei— 55— zu hebende Gewicht— der Rotor mit der Wick⸗ 8 5. Hamburg-Wittenberge 160,0 86,5 Von großem Einfluß auf die Höhe der Reize Oßert lung und der Welle— 18 200 kg. Fahrgeschwindigkeiten AUul6. Freiburg-Appenweier 70,9 85.1 1275 195 11 80 langet gende Besondere Sorgfalt mußte auf die Anordnung n Eisenbahnen 7. Berlin · Vittenberge 126.8 84,5 Strecken ohne Aufentha In Deutschland wt l. und Ausführung der 160 Kilometer langen Hoch- deutsche 8 8. Breslau-Frankfurt a. O. 284,3 83,7 die 200 HKlometer lange Strecke München-Nün nen u spannungs-Fernleitung gelegt werden. Der höchste] Uber die Fahrgeschwindigkeiten der deutschen, 9. Hanncver Stendal 150,5 8258 berg lange Zeit die grögte aufenthaltslose Streche 5 5 Punkt der Leitung befindet sich auf 650 Meter französischlen und englischen Eisenbahnen ver- 10. Freiburg-Baden-·Oos 103,0 825,%4 während England Strecken über 250 2. Höhe, der tiefste aut 195 Meter bei der Ueber- öffentlicht Prof. Dr. Kuntzemüller(Mannheim) 11. Kolmar: Straßburg 65,8 8²2⁵%3 Kilometer aufwies. Neuerdings hat man aueh in 82250 spannung des Addaflusses mit einer Spannweite in den„Technischen Monatsheften“(Heft 5,12. Berlin-Dresden N. 188,6 81¹, Deutschland mehrere Linien mit langen auſent 1 von 220 Meter. Die Leitung besteht aus vier 1913) eine umfassende Untersuchung, der wir die13. Schneidemühl-Berlin 246.5 81.3 haltslosen Strecken geschaffen. Die längste i8. niker parallelen Leitungen von je drei Kupferseilen, also nachfolgenden Daten entnehmen. Der Verfasser 14. Berlin-Hannover 254,0 8171 zur Zeit die Strecle Berlin-Hamburg mit 2806 aus 12 Kabeln, die auf je 2 Masten verlegt sind. betont, dag der Begriff Fahrgeschwindigkeit 15. München-Würzburg 2771 81,1 Kilometer Gs7 lometer Fahrgeschwindigkeih, technif Letztere sind eiserne Gittermaster, die in einem häufig falsch angewandt wird. Die Fahrgeschwin- 16. Mannheim-Karlsruhe 60, 80,8 dann kommt München·Würzburg mit 277, Kib Befonsockel einzementiert sind und in einem Ab- digkeit zergliedert sich in die Durchschnitts- 17. Offenburg-Baden-Oos 40,1 80,2 meter, Berllin-Liegnitz mit 264,4 Kilometer, Beg 6. stand von durchschnittlich 120 Metern, an eini- geschwindigkeit, die Höchsgeschwindigleit und 18. Appenweier-Baden-Oos 32,0 80,0 zen alübergn j i 0 j deisegeschwindigkeit. öch schwin- furt a. O. mit 3 Nilometer, meidemüll. e eieenen 5 880 85 In Frankreich erreicht der schnellste Zug auf Berli it 246,5 Kilomet Münch Nu trager Meter stehen. Jedes isolierte Leitungskabel hat digkeit erreicht in England 125 bis 130 Kilometer der Strecke Paris-St. Quentin(154 Keilometer) erlin mi 24, ilometer, nchen · üruberg 5 14 Millimeter Durchmesser und besteht aus 10in der Stunde, in Frankreich bis 120 Kilometer, B Imit 198,7 Kilometer mit einer Fahrgeschwindig Zeichn 5 225 153 eine Fahrgeschwindigkeit von 99,3 Rilometern keit von 88,3 Kilometern in der Stunde. 9. Kupferdrähten von je 2,65 Miuimeter Durch- in Osterreich-Ungarn und in den Niederlanden Nlan8 eit on 88,3 Kilometern leitun messer. Die in 2 Jahren montierte Fernleitung bis 90 Kilometer, in RuBland unter 80 Kilometer. 8 5 5 Die längste aufenthaltslose Strecke at fleuk 10 8 8 ingioheit 5,7 Kilometer, Arras-Paris auf eine Strecke von England mit 363.2 Kilomet 0, für A erforderte für die ersten 2 Leitungen(also die In Deutschland heträgt die Höchstgeschwindigkeit 123 Klometer eine Fahrgeschwindigbeit vou 91 ngland mi 2 Elometern uf der Linie 11 Hälfte der endgültigen) bereits 900 000 kg Lei- 100 Kilometer stündlich, sie darf jedoch in be- 1 London-Plymoutn und mit 336,7 lometern a1f bager tungskupfer, über 3000 Masten und 10 000 Hoch- sonders günstigen Verhältnissen gesteigert wer⸗ der Linie London- Nhyl. Die längste Streche Alen spannungs.Isolatoren. Die Kosten dieser 2 Lei-den(2. B. auf den badischen Hauptlinjen bis zu Der schnellste Zug Englands ist der der 71 Frankreichs erreicht nur 254 Kilometer und zwar tungen betrugen im Durchschnitt 320 Mark für 110 Hlometer). Kilometer langen Strecke Darlington-Vork mit 90 zwischen Paris und Boulogne. 12 885 8—— 8 N Tapet Zwangs perſteigerung. Zwangsverſteigerung. 55 Donnerstag 80.okt.1913 Donnerstag, 30. Okt. 1918, 10 vefmieten keure, ahenetgos e, Uhr nachmittags 2 Uhr, 111 einbär bor dem Stuldang Abrof] werde ich im Pfanblexat e + Al vor dem Schulhaus gegen 95 7 24 Luiſenring, Natur bare Zahlung im Voll⸗ Joßtung J. Bolftreckungs⸗ 24 Tr., 5 Ain⸗ 13 ſtreckungswege öffentlich weßze öffentlich verſteigern: Anhencen-Angahme für 8le 28ʃ. Wohng. m. Bad zu dern Entw⸗ verſteigern: 86628]„ 4 22 bungeg a 7eftsobrtften hef Uel, Näheres 3. Stock, 40%%(Koſtü 1 Pianino u. Sonſtiges. I Sprechapparat mit 22 5. 2.. 5 Lla-iasc Mannheim, 29. Okt. 18 Möbel anb Sonſſiſes Mannhelm det 10 1 Klee, Gerichtsvollzieher.—4 4 lags; Maunheim. 29. Okt. 1919. HMRnun Koftenfrei 55 re Elliſſen, Gerichtsvollzieh.— 16 ſden 86631 Bu 9 alter 5 5 Mieter heri 8 erhalten geſucht! 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Dieſe können aber Erſatz am neuen Bahu⸗ Aussfehung Heirat hof ſuchen, während die Gaſthofbeſtzer ud 9 2ell. 76280 5 im 51 1b8 b Wirte ihr Schneckenhaus nicht auf den Rücken 0 ̃ j nehmen können. An der Ettlingerſtraße nahe Hotellers eeeeeeeee Ur stille Telinshme bitten beim neuen Bahnhof iſt ein Gaſthaus Zum Gafetlers 5 2 Eirg 41 Dlie trauernden Hinterbllebenen. europäiſchen Hof“ entſtanden und ein ſeht 55 Ie Mannheim-Chamissostr. 1/, den 28. Oktober 1913. 38381 großes iſt am neuen Bahnhoſplatz im Bau be⸗ Gastwirte vermittl. Damen u. Herren Die Beerdigung flndet am Donnerstag nachmittag ½4 Uhr griffen. Ebenda auch eine große Reſtauration beslontigen Sſe unsere 11—5„ 88 von der Friedhofkapelle aus statt. 1 die t mehr, wenn— 55 jahr u be 7 eEi Ausstellung 20 ee edgenen Sterdinbahntee zwiſchen dem alten zolbstoglslonder 32% und neuen Bahnhof eingerichtet, aber dies will Verdichtungs⸗ Beſſ. Handwerker 28 J. Dobermann, 5 Mon alt, kaum mehr heißen, als„den guten Willen ge⸗ trä kath., hier fremb, ſucht Bek. männl. Ansſtellungstier zeigt““ Die Wirte wünſchen, daß möglichſt ſträngen ſü. geſang dalh. del ab. m. ei eiem zn rere Magazine raſch eine weitere Verbindung mit der Südſtadt Gunmle Siefe] freswe, Leret erm Ds. 8 1 perl. 34888 n geeſchaffen und der alte Bahnbofplaß beſſer eeene e e—e ae idee TCiſt 6 Sͤl t bef——— F 4+4 17 liegt nun auch der alte, vielbenutzte Bahnhof eee 5 B e eenge bez aue ne leunte e 5 246 Exped. d. im Seitenhau ſcht e 5 9 1 Tel. 1858.* ee Parterrerhlätene 80 n, allee bildet keine Stzrung mehr fär den Juhr⸗ Mannheim 925 fenz Js00⸗00 m monak⸗ Stallung Souterrain 56 Im, für werks⸗ und Straßenbahnbetrieb. Aber die alten Schrank, Bett, Waſchkommode, Exiſtenz Kaa mehr köunen 2 jeden Geſchäftsbetrieb ge⸗ Verlegenheiten ſind, ſo ſchreibt der hieſige eignet, per fof. od. ſpäter. 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Nopbr. 1913, vormittags 9 uhr Jahresklaſſe 1911 der Infanterte mit den Anfangsbuchſtaben A bis K 8 5 5 Diejenigen Landwehrleute ae der 1 9 7 55 Waffen, welche n der Zeit vom 1. April bis 30. Septbr. 1901 eingetreten ſind. Monta den 3. Novbr. vormittags 10 Jahresklaſſe 1911 ber mit den Anfangsbuchſtaben 1. bis 2 2 8 Jahresklaſſe 1910 der Infanterte mit den Anfangsbuchſtaben A bis 14 Montag, den 3. Novpbr.„ nachmittags 2 uhr Jahresklaſſe 1910 der Infanterie mit den Anfangsbuchſtaben L. bis„ Dienstag, den 4. Novir.„ vormittags 9 Uhr Jahresklaſße 1909 der Infanterie mit den Anfangsbuchſtaben A bis KK 4 8 Dienstag, den 4. Novbr.„ vormittags 10 nhe Jahresklaſſe 1909 der Infanterie mit den Anfangsbuchſtaben I. bis K Dienstag, den 4. Novor.„ nachmittags 2 Uhr Jahrestlaſſe 1908 der Infanterte mit den Anfangsbuchſtaben A bis K Mittwoch, den 5. Novbr.„ vormittags 9 Uhr Jahresklaſſe 1903 der Infanterie mit den Aufangsbuchſtaben I. bis Mittwoch, den 5. Nopbr.„ vormittags 10 uhr Jahresklaſſe 1907 der Infanterte mit den Anfangsbuchſtaden A bis K Mittwoch, den 5. Novbr.„ nachmittags 2 Uhr Jahresklaſſe 1907 der Infanterie mit den Anfangsbuchſtaben L bis 2 8„ Donnerstag, den 6. Novbr.„ vormittags 9 Uhr Jahresklaßfe 1906 der Infanterie mit den Anfangsbuchſtaben A bis Donnerstag, den 6. Nopbr.„ vormiktags 10 Uhr Jahresklaſfe 1906 der FJufanterie mit ben Aufangsbuchſtaben I. bis 2? 5 8 Donnerstag, den 6. Novbr.„ machmittags 2 uhr Jahresklaffen 1906 bis 1912 bder Jäger, 25 Kavallerie, eee truppen[(Etſenbahn⸗, Luftſchiffer⸗, Flieger⸗, Kraftfahr⸗ und Telegraphen⸗Truppen) und des Beterinärperſonals(Fahnen⸗ Freitag, den 7. Rovbr.„ vormittags 9 uhe und Beſchlagſchmiede, Unterveterinäre) Jahresklaſſen 1908 bis 1908 der Feldartillerie 8 5 5 Freitag, den 7. Novbr.„ vormittags 10 uhr Jahresklaſſen 1909 bis 1912 der Feldartilleriie Freitag, den 7. Novbr.„ nachmittags 2 Uhr Fasres 1— 5 bis Pioniere 70 der Marine J27 Samstag, den 3. Novbr.„ vormittags 9 Uhr Jahresklaſſen Las CCCGC ee 85 ee Samstad, den 6. Novbr.„ vormittags 10 uhr Jahresklaſſen 1906 bis 1912 des Trains leinſchließlich derjenigen Kavalleriſten, welche zur —ᷓ— Trains entlaſſen ſind) der Krankenträger und Samstag, den 8. Novor.„ nachmittags 2 uhr tärbäcker 6v! Jahresklaſſen 1906 bis 191g des Sanitätsperſonals(Sanitätsmannſchaften und Kranken⸗ wärter), der Oekonomiehandwerker, der Arbeitsſoldaten, Montag, den 10. Novbr.„ nachmittags 3 uhr der Zahlmeiſter⸗Aſpiranten u. der Büchſenmachergehilſen Alle zur Diſpoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Diejenigen Landwehrleute 1. Aufgebots der Jahresklaſſen 1906 bis Herbſt⸗Kontroll⸗Verſ ammlungen 1913 Bezirk des Hauptmeldeamts Mannheim, Neckarau, Waldhof, Zur Teilnahme ſind verpflichtet: und Mannſchaften der Jahresklaſſen 1906 bis 1913 ſowie diejenigen der eit vom 1. April bis 30. September 1901 eiugetreten ſind. Es haben zu erſcheinen: I. In Mannheim: II. Im Stadtteil Käfertal(Plaz Mannfchaften ſämtlicher Waſſen Jahresklaſſe 1901, welche in der Zeit vom 1. Aprit bis 30. September 1901 etugetreten ſind und die 1912 ſämtticher Waſfen von Käfertall vor de e(Exerzierhaus)— Eingang dur Montag, E epangeliſchen Kirche): den 10. Novor. für Mannheim⸗Stadt Sandhofen, Feudenheim und Rheinau. Jahresklaſſe 1901, welche in der c) daß Tor der Hauptwache. „ vormittags 11 uhr Alle zur Diſpoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften ſämtlicher Waffen 8 Diejenigen Landwehrleute 1. Aufgebots der Jahresklaſſe 1901, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1901 eingetreten ſind und die Jahresklaſſen 1906 bis 1912 der Infanterie von Neckarau Jahresklaſſen 1906 bis 1912 aller ſtorigen Waffen von Neckarau 5 Dienstag, den 11. Novbr.„ I. Im Stabtteil Waldhof(laß vor der Spiegelfabri): Alle zur Diſpoſition der Mannſchaften ſämtlicher Dieustag, den 11. Novor.„ vormittags vormittags 10 Uhr Sklaße 1901. meiche in der von Waldhof Diejenigen Landwehrleute I. Aufgebots der Jahresklaſſe 1901, welche in der mittags 0 Uhr dererom 1, Kerit dis 80. Septbr. 100l ein⸗] uzenberg itwoch, den 12. Rove.„ vormittag Jahresklaſſen 1906 bis 1912 fämtlicher Waffen 8 V. Im Stadtteil Sandhoſen(Nathausplatz: Alle zur Diſpoſition der Wanee, entlaſſenen Mannſchaften fämtlicher 3 3 affen ofen, Diejenigen Landwehrleule I. Aufgebots der Jahresklaſſe 1901, welche in der Schaarhof 1 5 3 Jeit vom 1. April bis 90. Septbör. 1901 ein⸗J Sandtorf u.[ Mittwoch, den 12. Novtze.„ nachmittags 3 uhr getreten ſind und die 5 8 Kirſchgarts⸗ Jahresklaſſen 1906 bis 1912 ſämtlicher Waßſfen hauſen VI. Im Stadtteil Feudenheim Alle zur Diſpoſition der e entlaſſenen Mannſchaften ſämtlicher affen 5 tim Garten des Schütenhaufes): Diejenigen Landwehrleute I. Aufgebots der Hahresklaſſe 1901, welche in der von 5 vormittags 80 11 Zeit vom 1. April bis 30. Septbr. 1901 ein⸗] Feudenheim eneen, ⸗dee eeeee e he getreten ſind und die Tahresklaſſen 1906 bis 1912 ſämtlicher Waſfen 1 8 4 W7 5 5 3 3 3 0 VII. Im Stadtteil Rheinau(Friedrichſtraße, Goldener Hirſch): Alle zur Dispoſition der ene, entlaſſenen Mannſchaften ſämtlicher Waffen 0 2 5 5 Diejenigen Landwehrleute 1. Aufgebots der Jahresklaſſe 1901, welche in der] von Rheinau Samstag, den 15. Novbr.„ vormittags 9˙ uhr Zeit vom 1. April bis 30. Septbr. getreten ſind und die 8 Jahresklaſſen 1906 bis 1912 ſämticher Waſſfen 8 8 8 Militär⸗Päſſe und Kriegsbeorderungen ſind mitzubringen. Die Jahresklaſſe jeden Mannes befindet ſich auf der Vorderſeite des Militär⸗Paſſes verzeichnet. Erſatz⸗Reſerviſten haben zur Herbſt⸗Kontroll⸗Verſammlung nicht zu erſcheinen. Unentſchuldigtes Fehlen und Erſcheinen zu einer unrichtigen Kontroll⸗Berſammlung werden beſtraft. Bezirks⸗Kommando Maunheim. Vorſtehendes wird hlermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Mannheim. den 16. Oktober 1913. Vorſtehendes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Maunheim, den 21. Oktober 191g. 5 Großh. Bazirksamt IIa. Höchſtetter. Verantwortlicher Redakteur Fris Kbos Druck und Verlag Dr. 1901 1790 Das Bürgermeiſteramt. Dr. Finter. 5. Baas ſche Druckerei W. m. b. 5. 9 Uhr Erſcheint wöchentlich ein⸗ bis zweimal. r den Amtsbezirt Mannheim. Abonnementspreis pro viertelſahr Mk..—. 6. Jahrgang. Die Erlaſſung einer neuen Bau⸗Ordnung für die Stadt Maunheim betr. Nachſtehend bringen wir hiermit die mit 1. November 1913 in Kraft tretende neue Bauordnung für die Stadt Mannheim zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Die Anlagen und Beilagen zu dieſer Vorſchrift liegen binnen 14 Tagen auf Zimmer 29 Amtshaus II. Stock zur allge⸗ meinen Einſicht offen. Mannheim, den 22. Oktober 1913. Großh. Bezirksamt Abt. V. Bau⸗Oroͤnung für die Stadt Mannheim. Aufgrund der§8 14 Ziffer 2, 238 Ziffer 1, 49, 87a, 96, 108, Ziffer 5, 114 Ziffer 2, 116 und 136 des Polizeiſtrafgeſetzbuches, 356 Ziffer 10, 367 Ziffer 12—15, 368 Ziffer 8 und s des Reichs⸗ ſtrafgeſetzbuches, 9 Abſatz 4, 10 Abſatz 5, 12 und 28 des Ortsſtraßen⸗ geſetzes, 23 Abſatz 3 der Gewerbeordnung wird im Anſchluß an die Vorſchriften der Landesbauordnung vom 1. September 1907 mit Zuſtimmung des Stadtrats folgende durch Erlaß des Gr. Landes⸗ kommiſſärs für die Kreiſe Mannheim, Heidelberg und Mosbach vom 18. September 1913 Nr. 5840 für vollziehbar erklärte ortspolizei⸗ liche Vorſchrift erlaſſen. 1. Abſchnitt. Allgemeine Beſtimmungen. 8 1. Geltungsbereich der Bauorönung. verhältnis zur Landesbauorönung. BO.§ 2. 1. Dieſe Bauordnung gilt für die Gemarkung Mannheim ein⸗ ſchließlich der Vororte. 2. Soweit ſie keine beſonderen Vorſchriften enthält, iſt die Landesbauordnung maßgebend. 8 2. Sondervorſchriften. LBO. 8 8. 1. Beſondere Anordnungen, die über die allgemeinen bau⸗ polizeilichen Vorſchriften hinausgehen, kann das Bezirksamt namentlich bei Bauten treffen, 8 5 a) in denen Gewerbebetriebe oder ſolche Betriebsſtätten ein⸗ gerichtet werden ſollen, die eine ſtarke Feuerung erfor⸗ dern, die zur Verarbeitung leicht brennbarer Stoffe dienen, eine beſonders große Belaſtung oder Erſchütterung der Gebäude verurſachen, einen ſtarken Abgang unreiner Stoffe ertzeugen oder eine erhebliche Luftverſchlechterung bewirken (Glüh⸗ und Schmelzöfen aller Art, Backöfen, Räucherkam⸗ mern, Holzbearbeitungswerkſtätten, Schmieden, Schloſſereien, Druckereien, Färbereien uſw.; 5 b) die zur Aufbewahrung einer größeren Menge brennbarer Stoffe dienen,(Lagerräume Speicher uſw.); c) die zur Aufnahme einer größeren Anzahl von Menſchen beſtimmt ſind(Gaſthöfe, Verſammlungsräume, Warenhäuſer 1 uſw.). 2. Die beſonderen Anforderungen, die an den Bau und die Einrichtungen ſolcher Gebäude oder Gebäudeteile zu ſtellen ſind, betreffen namentlich: 1 a) die Stärke und Feuerſicherheit der Wände, Decken, Dächer, Fußböden und Treppen, b) die Ausführung der Feuerſtätten und die Höhe der Schorn⸗ ſteine, e) die Zahl und die Ausführung der Brandmauern und die Stärke der Umfaſſungsmauern, ch die Zahl, die Breite und ſonſtige Anordnung der Treppen 4 und Ausgänge, e) die Entfernung der Umfaſſungswände von gegenüberliegen⸗ den Wänden, von Straßen oder Nachbargrenzen, 4 1) die Anlage der Aborte, 8) die Art der Aufbewahrung und fälle und unreiner Abgänge, un) die regelmäßige und ausreichende Zuführung von Luft und Licht, insbeſondere die lichte Höhe gewerblicher Arbeits⸗ räume, i) die Anlage von Lüftungseinrichtungen, 1) die Waſſerverſorgung, die Entwäſſerung und tung, 8 J) die Anlage von Blitzableitern, dergleichen. 5 8. Jede Anderung der inneren baulichen Einrichtung der im Abſatz 1 erwähnten Anlagen bedarf baupolizeilicher Genehmigung. 4. Stellt ſich erſt bei der Bauausführung die Notwendigkeit außergewöhnlicher Maßnahmen heraus, ſo iſt das Bezirksamt be⸗ fugt, beſondere Anordnungen auch noch nach Erteilung der Bau⸗ erlaubnis zu treffen. Beſeitigung brennbarer Ab⸗ die Beleuch⸗ Feuerlöſcheinrichtungen und 85 Rusnahmebewilligungen. 2O0. 8 4. 1. Ausnahmen von Vorſchriften der Bauordnung kann das Bezirksamt, wenn beſondere Verhältniſſe vorliegen, im Einzelfalle zulaſſen. 75 Dies gilt insbeſondere, a) wenn die Durchführung der betreffenden Vorſchriften mit 3u beſtimmenden Höhenlage zu errichten. Mannheim, den 29. Oktober 1913. bp) wenn durch Gewährung der Ausnahme beſſere bauliche Ve hältniſſe als bei genauer Einhaltung der Vorſchriften er⸗ zielt werden, e) wenn die Ausnahme im Intereſſe des Straßen⸗ oder Stadt⸗ bildes für wünſchenswert erachtet wird, d) wenn die Verbeſſerung oder Verbilligung der Kleinwohn⸗ ungen die Ausnahme wünſchenswert macht. 2. Außerdem können Ausnahmen, ſoweit ſie mit den öffent⸗ lichen Intereſſen vereinbar ſind, namentlich bei Umbauten und für öffentliche Gebäude, Krankenhäuſer, Bildungs⸗ und ähnliche ge⸗ meinnützige Anſtalten, für private Monumentalbauten und für Bauten im Hafen⸗ und überſchwemmungsgebiet des Rheins und Neckars und in den ländlichen Teilen der Vororte gewährt werden. 8. In beſonderen Fällen iſt der Stadtrat oder die Kunſtkom⸗ 1= miſſion vor Bewilligung der Ausnahme zu hören. 8 4. Beſtehende Bauten. LBO. Ss 5, 6 und 7. 1. Die Beſtimmungen der§8 5, 6 und 7 der Landesbauordnung finden auf die Vorſchriften dieſer Bauordnung entſprechende An⸗ wendung. 2. Vorhandene Gebäudeteile dürfen für Neu⸗ oder Umbauten nur inſoweit benützt werden, als ſie den Vorſchriften der neuen Bauordnung entſprechen oder dieſen entſprechend hergerichtet werden. 2. Abſchnitt. Bebauung der Grundſtücke. A. Allgemeine Erforderniſſe. 8 8. Begriff der Straße. Als Straßen im Sinne der Bauordnung gelten alle dem all⸗ gemeinen Verkehr dienenden öffentlichen Wege und Plätze, auch wenn ihr Grund und Voden Privateigentum iſt. § 6. Bauflucht, höhenlage, Zugänglichkeit. LBO.§ 11. SStrG. 88 9, 11. 1. Die Bauten an Straßen, Wegen und Plätzen ſind in der feſtgeſetzten Baufluchtlinie und, wo eine ſolche nicht beſteht, in der Straßenflucht ſowie in der vorgeſchriebenen oder im Einzelfalle 1 2. Darf ein Gebäude mit beſonderer Genehmigung des Be⸗ zirksamts, nach Anhörung des Stadtrats, hinter die Baufluchtlinie zurückgeſtellt werden, ſo müſſen die anſchließenden Seitenwände der beſtehenden und der künftigen Nachbargebäude durch Flügelbauten oder in ſonſt gefälliger Weiſe architektoniſch ausgebildet werden. Bei Eckgrundſtücken iſt Abſchrägung oder Abrundung zuläſſig. Die zwiſchen der Fluchtlinie und dem Gebäude liegende Fläche iſt nach Anordnung der Baupolizeibehörde entweder wie der Gehweg oder als Ziergarten, freiwilliger Vorgarten nach Maßgabe des§ 8, auch als Raſen, Vorplatz oder Lichtgraben herzuſtellen und entſpre⸗ chend einzufriedigen. 3. Weitere Ausnahmen können bei beſonderen örtlichen Ver⸗ hältniſſen nach Anhörung des Stadtrats zugelaſſen, insbeſondere kann auch geſtattet werden, daß Gebäude ganz oder zum Teil ſchräg zur Fluchtlinie errichtet werden. 4. Gebäude, die nicht an der Straße oder in der Straßenflucht⸗ linie liegen, müſſen mit der Straße eine der Beſtimmung des Ge⸗ bäudes entſprechende und für die Dauer geſicherte Verbindung er⸗ halten, die hinreichend breit iſt und den öffentlichen Intereſſen genügt. 5 75 Bauten außerhalb des Bereichs der Straßen und Ortsſtraßenpläne. LO.§ 109 Ziffer 25. OStr.§ 12. 1. Die Errichtung von Bauten) außerhalb des Bereichs der hergeſtellten Ortsſtraßen und der amtlich feſtgeſtellten Ortsſtraßen⸗ pläne iſt auf die Dauer von drei Jahren nach Inkrafttreten der Bauordnung verboten. 5 2. Ausnahmen von Ziffer 1 kann das Bezirksamt im Einzel⸗ falle nach Vernehmung des Stadtrats mit Rückſicht auf vorliegende beſondere Verhältniſſe, namentlich bei Einfamilienhäuſern und land⸗ wirtſchaftlichen oder gewerblichen Betrieben von geringem Umfange bewilligen. 5 Für die Beurteilung derartiger Fälle ſind neben den allge⸗ meinen Beſtimmungen der Bauordnung nachfolgende Vorſchriften maßgebend: 5 a) Geſchoßzahl und Hofraum. Geſchoßzahl und Hoffläche wird von dem Bezirksamt im Einzel⸗ kall feſtgeſetzt. b) Abſtand von der Straßenkante. Gebäude, die an Landſtraßen, Kreisſtraßen oder an Gemeinde⸗ wegen errichtet werden, müſſen vom äußeren Rande des Wegkörpers oder, wenn ein Graben vorhanden iſt, von dieſem mindeſtens 3,60 m, Gebäude an Feld⸗ und Gartenwegen dagegen mindeſtens 7,50 m von deren Mittellinie entfernt ſein. Im Einzelfall kann aus be⸗ ſonderen Gründen ein größerer Abſtand verlangt werden. *) Als Bauten im Sinne der Bauordnung ſind auch Einfriedi⸗ die in der Baufluchtlinie ſtehen, dürfen ganz undurchſichtig ſein. gungen zu betrachten; gemäߧ 31 Strch. dürfen ſie bei Landſtraßen nur in einer Entfernung von 3,6, bei Kreisſtraßen und Gemeinde⸗ wegen nur in einer ſolchen von 2 m von der Weggrenze angebracht Nr. 76. Bei Bauten an Landſtraßen, Kreisſtraßen oder Kreiswegen wird die Bauflucht jeweils im Benehmen mit der Straßenbau⸗ behörde und dem Stadtrat feſtgeſetzt. 5 e) Abſtand von der Nachbargrenge. Von den Grenzen der Nachbargrundſtücke iſt ein Abſtand von wenigſtens 4,50 m einzuhalten. Auf unbewohnte einſtöckige Gebäude, devren Grundfläche nicht mehr als 16 am iſt oder auf ſonſtige Bauten, deren Höhe über dem natürlichen Boden gemeſſen nicht mehr als 2,50 m beträgt, findet dieſe Beſtimmung keine Anwendung. d) Höhenlage. Wohngebäude müſſen in der Regel ſo hoch angelegt werden, daß die Oberkante des Fußbodens im Erdgeſchoß mindeſtens 0,50 m über die Straßen⸗ oder Weghöhe zu liegen kommt. 8 Im Einzelfalle können je nach dem Bedürfniſſe auch andere Höhenmaße vorgeſchrieben werden. 8 e) Entwäſſerung. 8 Das auf dem Baugrundſtück ſich ergebende häusliche und ge⸗ werbliche Abwaſſer iſt nach Maßgabe der Beſtimmungen der ſtädti⸗ ſchen Hausentwäſſerungsordnung abzuleiten, falls ein Abzugskanal vorhanden iſt. Im übrigen finden die Beſtimmungen des§ 14 der Landes⸗ bauordnung entſprechende Anwendung. 8 8. vorgärten und Vorplätze. LBO.§ 109 Ziffer 2. 8 OStrG.§ 2 Abſ. 3, 28. 1. Sind in dem Ortsſtraßenplan Vorgärten vor den Ge⸗ bäuden feſtgeſetzt, ſo iſt der Geländeſtreifen zwiſchen der Gebäude⸗ fluchtlinie und der Straße in ſeiner ganzen Ausdehnung in an⸗ gemeſſener Weiſe als Ziergarten anzulegen und zu unterhalten. Unterbrechungen der Gartenanlagen ſind nur geſtattet, ſowei ſie zur Herſtellung von Eingängen notwendig ſind. 2. Bei ſchmalem Vorgelände können einfache Raſenflächen zugelaſſen werden. 3. Die Benützung von Vorgärten oder Vorplätzen zu gewerb⸗ lichen oder ſonſtigen Zwecken, als Lagerplatz uſw. iſt unterſagt. Ausnahmen können in beſonderen Fällen nach Anhörung des Stadtrats vom Bezirksamt zugelaſſen werden. Schaukäſten und Reklameſchilder dürfen in Vorgärten i Regel nicht aufgeſtellt werden. Für die Anbringung von Schaukäſten und Rellame Gebäuden hinter Vorgärten finden die einſchlägigen der Straßenpolizeidrdnung entſprechende Anwendung. 4. Die Vorgärken, Vorplätze und Eingänge ſind in gleicher oder wenigſtens annähernd gleicher Höhenlage mit dem Gehweg a legen. 5 ſchildern an Vorſchriften Einfriedfgungen, Srenzmauern. LBO. 5 109 Ziffer 2, 15, 27. .9. eh Bebaute Grundſtücke. 1. Alle nicht an der Straßenflucht bebauten Grundſtück in der Straßenfluchtlinie oder, wo eine ſolche nicht beſteht, Straßengrenze mit einer ſtandſicheren und gefälligen Einf digung, die in Form und Herſtellungsart der Bauweiſe des G bäudes entſpricht, zu berſehen. 5 Bei Einfriedigungen an Landſtraßen, Kreisſtraßen ode Kreiswegen außerhalb des beſtehenden Ortsſtraßenplanes wird Flucht jeweils im Benehmen mit der Straßenbaubehörde u Stadtrat feſtgeſetzt. 2. Die Einfriedigung foll in der Regel aus einem durchſi tigen eiſernen Ziergitter auf Stein⸗ oder Betonſockel beſtehe In Wohn⸗ und Landhausvierteln ſind ſtatt der Eiſengitt auch gefällige Holzgitter zuläſſig.„ Der Sockel ſoll in der Regel nicht höher als.50 m, geſamte Geländer, abgeſehen von Toren und Pfeilern, nicht als 2 m, von der Hinterkante des Gehwegs gemeſſen, ausgef; werden. Das Gitter kann in angemeſſenen Zwiſchenräumen durch ge⸗ fällige Mauerflächen unterbrochen werden. Einfriedigungen von geringer Länge(3. B. für Einfahrten 3. In den ländlichen Teilen der Vororte ſowie in Woh und Landhausvierteln ſind auch lebende Hecken zuläſſig, ſol ſie ſtets gut im Stand gehalten werden.„„„ „Die ſeitlichen Einfriedigungen von Vorgärten an Nachbargrenze dürfen nicht höher als die Einfriedigung an Straße ſein und müſſen in der Regel als Gitterwerk oder lebende Hecken angelegt werden. 55 5. Werden Höfe, Hausgärten oder freiwillige Vorga ten der Straße mit Genehmigung des Bezirksamts durch Ma eingefriedigt, ſo dürfen dieſe in der Regel nicht höher als ſein und ſind in hinreichender Stärke ſtandſicher herzuſtelle Sind die Geländehöhen der angrenzenden Grundſtücke gleich, ſo wird die zuläſſige Höhe im Einzelfall feſtgeſe 6. Pergolaartige Ausbildungen der Einfriedigungen läſſig. nd 70. § 10. b) Unbebaute Gru u ö ſt fce 1. Unbebaute Grundſtücke an Straßen, W unverhältnismäßigen Härten verbunden oder ohne Nutzen fluͤr die vorgeſchriebene Bauweiſe der Straße iſt. * werden. 5 8515 U ünd auf Anordnung des Bezirksantts m einer a e und ſtandſicheren Einfriedigung zu verſehen, wenn die Rückſicht auf die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Sittlich⸗ keit es erfordert. Dies gilt insbeſondere dann, wenn ſich die Grundſtücke in nahe⸗ zu pöllig ausgebauten Baublöcken befinden. 2. Unbebaute Grundſtücke an hergeſtellten Straßen dürfen zu gewerblichen Verrichtungen, Materiallagerungen uſw. nur mit be⸗ ſonderer Erlaubnis des Bezirksamts benützt werden. 3. Werden Grundſtücke zu gewerblichen Zwecken oder als Lagerplatz dauernd verwendet, ſo ſind ſie an der Straße mit einer Undurchſichtigen, mindeſtens 2 m hohen, architektoniſch ausgebil⸗ deten Einfriedigung zu verſehen.“) 811. e) Gemeinſame Beſtimmungen 1. Durch die Einfriedigungen darf der Verkehr nicht gefährdet oder behindert werden. 2. Alle Türen, die ſich an Einfriedigungen befinden, müſſen nach innen aufſchlagen. 3. Sockel und Pfoſten der Einfriedigungen nach 8 12 Ziffer 11 zuläſſigen Maß vor die ſpringen. 4. An der Straße ſind Stacheldraht, Eiſenſtäbe mit ſcharfen Spitzen und ähnliche Vorrichtungen, an denen ſich Vorübergehende verletzen können, in einer geringeren Höhe als 2 m über dem Geh⸗ weg verboten. 5. Vorübergehenden Zwecken dienende Einfriedigungen aus rauhen Holzlatten, Brettern, Draht und dergleichen können in ſtets widerruflicher Weiſe zugelaſſen werden. 6. Beſtehende Einrichtungen, die dieſen Vorſchriften nicht ent⸗ ſprechen, ſind auf beſondere Anordnung des Bezirksamts, ſpäteſtens bei der nächſten Hauptausbeſſerung nach Maßgabe obiger Beſtim⸗ mungen herzuſtellen. 7. Ausnahmen können zur Erzielung einheitlicher toniſcher Bilder von dem Bezirksamt zugelaſſen werden. Vorbauten. dürfen bis zu dem Straßenflucht vor⸗ architek⸗ BO.§ 109 Ziffer 16. SStrGG.§8 2 Abſ. 3, 9 Abſ. 4 Vorbauten an 8 12. 1. Vorbauten über die Baufluchtlinie. Unter dem Straßenraum. der Straße. „Hohlräume unter dem Straßenraum, d. h. dem Gehweg oder der Fahrbahn, ſowie Falltüren und Kellereingänge im Straßen⸗ raum find verboten. 2. Für Kellerräume beſtimmte Offnungen(Licht⸗, Luft⸗, Faß⸗ und Kohleneinlaßſchächte, Ladenauslagen und dergleichen) dürfen nur mit beſonderer Genehmigung des Bezirksamts nach Anhörung des ſtädtiſchen Tiefbauamtes angebracht werden. Die Genehmigung erfolgt nur auf jederzeitigen Widerruf. 3. Die lichte Länge der Offnungen ſoll in der Regel nicht mehr als die Hälfte der Straßenſeite des Gebäudes betragen; die Gußerſte darf an Gehwegen von .50 m und weniger Breite höchſtens.10 m pvon mehr als.50 m—.50 m 5.20 m 5„.50 m.50 m 15.25 m 15„.50 m 5.30 m vor die Straßenflucht vorſpringen. Die Außenkante der Umfaſſungsmauer darf dieſe Maße um höchſtens.25 m überſteigen. 4. Ausnahmen können zugelaſſen werden, wenn der in Frage kommende Gewerbebetrieb es erfordert. 5. Grund⸗ und Futtermauern dürfen bis zu einer Tiefe von 3 m von Gehwegoberkante gemeſſen.30 m bet je I m größerer Tiefe mehr über die Fluchtlinie vortreten. In dem Straßenraum bis zur Höhe von 3 m. 6. Die e von Freitreppen auf den über die n Freikreppen dürfen weder gantz noch teilweiſe erneuert werden. 7. Antrittsſtufen an Haus⸗ und Ladentüren, Fußkratzeiſen, Prellſteine und ähnliche Einrichtungen dürfen über die ausgeführte Sockelflucht nicht vorſpringen. Die Stufen und Steine ſind an den Ecken abzurunden. 8. Fenſter und Fenſterläden einſchließlich ausſtellbarer Roll⸗ läden dürfen bis zu einer Höhe von wenigſtens 2 m über dem Gehweg nicht in den Straßenraum aufſchlagen. 9. An der Straße liegende Schaufenſter, Schaukäſten, Laden⸗ auslagen in Untergeſchoſſen und dergleichen, die nicht eine Brüſtung von wenigſtens.50 m über dem Gehweg beſitzen, ſind bis zu einer Höhe von.90 m durch Schutzſtangen oder Schutzgitter, die nicht über die Bauflucht vortreten dürfen, zu ſichern. 10. Tore und Türen, die nach der Straße aufgehen, beim Aufſchlagen nicht über die Sockelflucht vortreten. 11. Wandpfeiler, Riſalite, Säulen, Tür⸗ und Fenſtergeſtelle, Sockel, Geſimſe, Fenſtergitter und ähnliche feſte Vorſprünge dürfen bis zu einer Höhe von 3 m an Gehwegen von .50 m und weniger Breite höchſtens.10 m dürfen von mehr als.50 m—.50 in 2.20 m 8.50 m—.50 m.25 m 5„.50 m 5 7.30 m vor die Bauflucht vorſpringen. Zu meſſen ſind die Vorſprünge in der Bauflucht.““) In dem Straßenraum in einer Höhe von mehr als 3 m. 12. Es darf der Vorſprung vor die Baufluchtlinie betragen: in Straßen unter 10 m Breite von 10 m Breite Höchſtmaß a) bei an Balkonen einſchl. der 4,50 m der Geſimſe 0,70 Straßenbreite b) bei in Straßen von 10 m Breite an Erkern einſchl. der bei offener Bauweiſe Gefunfe ſe der Straßenbreite 1,50 m bei geſchloſſener Bauweiſe bei 10 m 0,80 m über 10 m ſe m der Straßenbreite 1,20 m In Straßen unter 10 m Breite ſind Erker unzuläſſig. 0 bei Riſaliten, Ziſenen u. dergl. das in Ziffer 11 angegebene Maß. „) Wegen Einfriedigungen von Grundſtücken außerhalb des Be⸗ reichs der hergeſtellten Ortsſtraßen und der amtlich feſtgeſtellten Ortsſtraßenplane vergleiche Anmerkung zu§ 7 Für die Anbringung der Schaukaſten ſind die einſchlägigen Wmnngen der Strazenpoligeiorbnung maßcebend. je 0. 10 m 13. Ausnahmsweiſe dürfen die ſtützenden Teile freitragender Balkone, Erker und Vordächer ſchon in einer Höhe von.50 m über dem Gehweg beginnen. 14. Feſte Vordächer, Schutzdächer über Hauseingängen an der Straße ſind, ſoweit der Vorſprung mehr als.80 m beträgt, nur mit beſonderer Genehmigung des Bezirksamts nach Anhörung des Stadtrats in ſolchen Straßen geſtattet, die mit einem Gehweg verſehen ſind. Die äußerſten Teile müſſen wenigſtens.80 m hinter der Fahrbahn zurücktreten. Die Genehmigung iſt im öffentlichen Intereſſe ſtets wider⸗ ruflich. 8 18. 2. Vorbauten in Vorgärten. 1. In den im Ortsſtraßenplan vorgeſehenen Vorgärten und Vorplätzen dürfen vor die Baufluchtlinie treten: à) Licht⸗, Luft⸗, Kohlenſchächte und dergleichen bis zu 1 mz; b) niedrige, unüberdachte Vorbauten, wie Rampen, Frei⸗ treppen, Terraſſen, Pergolen, Laubgänge u. dergl., bis zur Straßenflucht. aufſteigende Vorbauten, wie Vorſprünge, Portale, Vor⸗ dächer, Erker, Balkone, Veranden, bis auf ½ der vorge⸗ ſchriebenen Vorgartentiefe, höchſtens jedoch.50 m über die Baufluchtlinie. 2. Die Geſamtlänge der Vorbauten ſoll in der Regel nicht mehr ein Drittel der Straßenſeite des Gebäudes betragen. 3. Die Unterkellerung von Vorgärten und Vorplätzen bedarf beſonderer baupolizeilicher Genehmigung. 4. Bei Vorgärten oder Vorplätzen, die unter dem Vorbehalt ihrer ſpäteren Heranziehung zum Straßenraum feſtgeſtellt worden als ſind, unterliegen die Vorbauten den Beſtimmungen des§ 12. 8 14. )Vorbauten an den Nebenſeiten. 1. Bauteile an den Nebenſeiten des Bau⸗ wichs nicht überſchreiten. 2. Türvorbauten, Schutzdächer über Hauseingängen und Frei⸗ treppen dürfen bis zu.50 m vortreten. 3. Die Geſamtlänge der Vorbauten, Riſalite, Veranden, und dergleichen ſoll in der nicht überſchreiten. 4. Im Gebiet der offenen Bauweiſe kann auf Antrag ſämt⸗ licher Eigentümer eines Baublocks oder einzelner Straßenzüge ge⸗ ſtattet werden, den ſeitlichen Zwiſchenraum bis zur Höhe der Fenſterbrüſtung des 1. Obergeſchoſſes gemeinſam mit dem Nachbar⸗ grundſtück in einer Geſamttiefe von öm zu überbauen, wenn unter Wahrung architektoniſcher Einheit die Bauten gleichzeitig errichtet werden. Erker Regel ½ der Seitenlänge des Hauſes § 15. c) Vorbauten am Hofe. 1. Vorbauten müſſen, wenn ſie nicht unmittelbar an die Nach⸗ bargrenze angebaut ſind, in der Regel das 1½fache ihrer Aus⸗ ladung, mindeſtens aber 2 m von der Grenze entfernt bleiben. 2. Bei Hintergebäuden finden die vorſtehenden Beſtimmungen ſowie die Vorſchriften in§88 13 und 14 entſprechende Anwendung. Anſtelle der Straßenbreite tritt hierbei die geringſte Breite des Hofes, an dem die vortretenden Bauteile liegen. § 16. d) Gemeiuſame Beſtimmungen. 1. Wird der zuläſſige Vorſprung nicht ausgenützt, ſo kann die vorgeſchriebene Breite der Vorbauten überſchritten werden. Die geſamte vorſpringende Grundfläche darf jedoch nicht größer ſein, als der Flächeninhalt aus dem größten zuläſſigen Breiten⸗ und Tiefenmaß der Vorbauten. An Eckgebäuden und an Häuſern, die Straßenzielpunkte“) bilden, ſowie an Gebäuden in Straßen, deren Breite das Maß der zuläſſigen größten Gebäudehöhe überſchreitet, kann Bezirks⸗ amt bei künſtleriſcher Ausgeſtaltung der Anſichten geſtatten, daß die Geſamtfläche der für ſämtliche Geſchoſſe zuläſſigen Vorbauten auf einzelne Obergeſchoſſe verteilt wird. 2. Vorbauten können nach näherer Anordnung des Bezirks⸗ amts eine größere Länge und eine größere Ausladung erhalten, wenn das Gebäude den Beſtimmungen des§ 6 Ziffer 2 ent⸗ ſprechend hinter die vorgeſchriebene Fluchtlinie zurücktritt. Fallen nach dem Ortsſtraßenplan Straßen⸗ und Bauflucht bei Straßen ohne Vorgärten nicht zuſammen, ſo können gleichfalls größere Ausladungen zugelaſſen werden. 3. Unbeſchadet der Beſtimmungen bürgerlichen Rechts (Badiſches Ausführungsgeſetz zum Bürgerlichen Geſetzbuch Ar⸗ tifel 1921) müſſen alle feſten Vorbauten, die mehr als.30 m über die Flucht der Straßenſeite vortreten, innerhalb einer Linie liegen, welche von der Nachbargrenze aus mit der Bauflucht einen das des Winkel von 45 Grad a. T. bildet, mindeſtens aber 1 m von der Grenze entfernt bleiben. Balkone unterliegen in dieſer Beziehung nur den Beſtim⸗ mungen des Bürgerlichen Rechts. Gemeinſchaftliche, durch eine architektoniſch ausgebildete Brand⸗ mauer getrennte Erker und Balkone dürfen unmittelbar an der Grenze errichtet werden. 4. Bei Eckgrundſtücken ſind die Fluchtlängen an jeder Gebäude⸗ ſeite beſonders zu behandeln. Zur Unterſtützung vorſpringender Erker und anderer ge⸗ ſchloſſener Vorbauten, wie Balkone und Galerien in Steinkonſtruk⸗ tion darf nur Stein, Eiſen oder Eiſenbeton verwendet werden. Alle offenen Vorbauten müſſen waſſerdichte Fußböden er⸗ halten und mit einem ſicheren, mindeſtens.90 m hohen Geländer verſehen werden. 6. Die Geſamtlänge der Vorbauten ſchließlich der Dachvorſprünge darf in Straßen unter 15 m nicht mehr als ¼½5 in Straßen über 15 m nicht mehr alsꝶ 7½ (Erker und Riſalite), aus⸗ der Länge der Straßenſeite betragen. Die Breite des einzelnen Erkers ſoll in der Regel 5 m nicht überſchreiten. 7. Für die Herſtellung der Schachtöffnungen gelten folgende Vorſchriften: a) Die Wandungen und Böden der Offnungen ſind mit feſtem Belag zu verſehen; b) die Offnungen müſſen mit einer in der Ebene des Gehwegs oder der anſtoßenden Garten⸗ oder Hoffläche feſtliegenden, verkehrsſicheren Abdeckung verſehen ſein. *) Unter„Straßenzielpunkten“ ſind Gebäude zu verſtehen, welche als Abſchluß von Straßenzügen oder Platzwänden von größerer Entferwung aus in die Erſcheinung treten. Als Abdeckungen ſind zuläſſig: durchbrochene gußeiſerne oder roſtartige ſchmiedeeiſerne Aß⸗ deckungen oder Luxferprismen, Glasplatten u. dgl. zweckentſprechender Stärke. von Die Stäbe müſſen an der Oberfläche Eiſenrahmen einem gefaßt ſein. c) Bei Abweichung von Vorſtehendem unterliegt die Art der Abdeckung einer beſonderen Genehmigu ing des Bezi 65 d) Bewegliche Abdeckungen ſind in e in ibeton und Eiſen oder Eiſer daß ihre Auf⸗ ſchloſſen iſt. 8. Beſtehende Anlagen, wie Treppen, te u. dergl., ſind den vorſtehenden Beſtimmungen entſprechend abzuändern, wenn ein Neu⸗ oder Umbau, die Neuherſtellung oder Veränderung des Geh⸗ derart zu Unbefugte zu berlegen 1 durch Abnahme Schäch wegs dazu Gelegenheit geben, oder wenn die Abänderung aus Grün⸗ den der öffentlichen Sicherheit geboten erſcheint. B. Waſſerverſorgung und Entwäſſerung der Geböude und Baugrunsdſtücke. § 17. Waſſerverſorgung. LBO.§s 12, 109 Ziffer 20. GeſO.§§ 11, 12. 1. In Gebäuden, die an die ſtädtiſche Waſſerleitung ange ſchloſſen werden muß jede Wohnung und jedes Geſchoz mindeſtens eine Zapfſtelle exhalten, aß ein Sinkkaſten mit Abfluß vor⸗ an leicht zugänglicher Stelle jeder Zapfſtelle muß ein Becken oder handen ſein. 2. In Gebäuden, die wegen ihrer außergewöhnlichen Größe Höhe oder mit Rückſicht auf ihre Lage, oder oder die zur Aufnahme einer größeren Anzahl von kann hähnen oder von hochgelegenen Waſſerbehältern verlangt werden, 3. Auf jedem bewohnbaren, bebauten Grundſtück, das nicht an die ſtädtiſche Waſſerleitung angeſchloſſen iſt, muß eine eigene Waſſer⸗ leitung oder ein Brunnen vorhanden ſein, der jederzeit reichlichez und Waſſer liefert. Zur Beſeitigung eines beſtehenden Erlaubnis nur erteilt, leitung in das Baugrundſtück ſchon eingeführt ift oder gleichzeitig mit der Bauherſtellung eingeführt wird. die Brunnens wird die poli⸗ 5. Brunnenſchächte müſſen, wenn ſie nicht gemeinſchaftlich an, gelegt werden, mindeſtens Im von der Nachbargenze entfernt ſein, 6. Auf gebohrte oder geſchlagene Brunnen finden dieſe Vor⸗ ſchriften ſinngemäße Anwendung. 7. Außer Gebrauch geſetzte Brunnen müſſen mit einwandfreien aufgefüllt werden(vergl.§ 11 Abſ. 8 Stoffen(Sand, Kies uſw.) Geſundheitsverordnung). § 18. Entwäſſerung. LBO. SS 13, 14, 109 Ziffer 18 und 19 GeſvO.§§—4. 1. Ein Grundſtück darf innerhalb des Bereichs der hergeſtellten Ortsſtraßen und der amtlich feſtgeſtellten Ortsſtraßenpläne nur dann mit Gebäuden, die zu Wohn⸗ oder Arbeitszwecken dienen, mit der Herſtellung der Gebäude die unter⸗ Ableitung der Abwaſſer in das ſtädtiſche Kanalnetz aus bebaut werden, wenn irdiſche geführt werden kann und tatfächlich ausgeführt wird. 2. Für die K und Grundſtücksentwäſſerung ſind die Be⸗ ſtimmungen der ſtädtiſchen Hausentwäſſerungsordnung, bei Bauten im Gebiet der Mühlau⸗Entwäſſerung die Vorſchriften der Bahnbaubehörde maßgebend. 38. Durch Anlage unterirdiſcher Bauten darf die zweckmätzige Anbringung der Entwäſſerungsanlagen nicht beeinträchtigt werden, 9 8 Weiter⸗ 4. Die Entwäſſerungspläne ſind dem Baugeſuch behufs leitung an das ſtädtiſche Tiefbauamt anzuſchließen. § 19. Dachrinnen, Abfallröhren. § 109 Ziffer 20. 1. Die nach der BO. fallröhren von entſprechendem Querſchnitt verſehen ſein. Die Abfallröhren ſind aus Metall herzuſtellen; ſie dürfen an den Straßenſeiten der Gebäude nicht über den Sockelfuß vortreten und ſind nötigenfalls in einen Mauerſchlitz einzulegen. berdeckt werden 2. An Balkonen und ähnlichen Straße abgeleitet wird, nicht angebracht werden. Größere Balkone und Vordächer, die öffentliche Wege über⸗ ragen, müſſen mit Waſſerrinnen und Abfallröhren, kleinere Bal⸗ kone mit gleichmäßigem Gefäll nach der Straßenſeite verſehen ſein An bereits beſtehenden Balkonen ſind auf Anordnung des Bezirksamts Einrichtungen zur Ableitung des Waſſers anzu⸗ bringen. 3. Für den Anſchluß der Abfallröhren an die ſtädtiſche Kanaliſation gelten die Beſtimmungen der Hausentwäſſerungs⸗ ordnung. 4. Das Bezirksamt kann anordnen, daß Häuſer, die nach der Straße oder nach einem öffentlichen Platze zu Dachrinnen und Abfallröhren nicht beſitzen, mit ſolchen verſehen werden. § 20. Abortgruben. 1. Für jedes Gebäude, das zum Zwecke der Abführung der Fäkalien nicht an die ſtädtiſche Kanaliſation angeſchloſſen werden kann, müſſen zur Auf⸗ hergeſtellt nahme der menſchlichen Abgangsſtoffe Abortgruben werden, die dem§ 16 der Landesbauordnung und den den Vorſchriften entſprechen. nachfolgen⸗ Hierbei ſind die nachſtehenden Mindeſtmaße einzuhalten, wenn mit Rückſicht auf die Größe der Grube nicht ſtärkere Maße vorge⸗ ſehen werden müſſen. 2. Die Gruben müſſen mindeſtens.80 m von der Nachbar⸗ grenze entfernt ſein. 3. Boden und Wände der Gruben ſind aus Stampfbeton, Eiſenbeton oder aus in Waſſerkalk⸗ oder Zementmörtel .berauſtellen. gerippt und i wenn zuvor die ſtädtiſche Waſſer⸗ den Straße gerichteten Dachflächen müſſen mi! waſſerdichten oder metallenen Dachrinnen und mit Ab⸗ Durch Bauteile mit Ausnahme von Geſimſen dürfen ſie an keiner Stelle Vorbauten dürfen in der Regel Vorrichtungen, durch die das Regen⸗ und Schneewaſſer nach der zum längeren Aufenthalt von Menſchen dienende Beſtimmung, Verwen⸗ dung oder Bauart in beſonderem Grade feuergefährlich erſcheinen, Menſchen dienen, einer entſprechenden Anzahl von Feuer, des barg 6 m Vor Ann Plat beſti ſam meſſ ein wer! von Ver 8 5 8 3 wendung von Backf Im Inn in Zement gemau ziehen und der 8 wendung von von.50 S ande von 2 em infuttermauer ein rt der m brachten,.30 m ver⸗ ſehen werden. 5. Die 15 em ſtark abzuſchließen. Liegen beſondere ndem mit ſtarken einer Eiſe ahm Aust 6. Die tragen Grube e 2 em ſtarken? den von den 8 Grundmauern * 9. Aborte wenn ſie nicht an die Kanaliſation 5 nd, nur eingerichtet werden, wenn die Grube reichend groß und deren regelmäßige Entleerung gewährleiſtet iſt. 10. Abortgruben dürfen während der Bauzeit von Kalk oder derartigen Zwecken benützt nicht zum Ab⸗ werden. die [bortgruben. von Vor Statt der Übern Ae kan zirksamt die Abdeckung mittelſt dem Be⸗ tUen Dielen geſtattet werden. Von Abortgruben müſſen die Düngerſtätten durch eine 1 Stein 15 Scheidewand getrennt ſein. 2. Größere Düngerſtätten für Pferdedünger müſſen mit beſon⸗ freien en Lüftungseinrichtungen nach Anordnung des Bezirksamts lbſ. 8 verſehen werden. 3 3. Es iſt verboten, neue Di ſtätten und Pfuhlgruben an Otrtsſtraßen und an öffentlichen Wegen anzulegen oder ſchon be⸗ fſtehende Anlagen dieſer Art zu erweitern; das Bezirksamt kann die Beſeitigung vorhandener Anlagen anordnen. dant d en 11 beſonderer Bewilligung für diejenigen Stadtteile zu nen das öffei ntliche Abfuhrweſen noch nicht für gewerbliche Anlagen, in denen übel⸗ kiechende oder iche Abfälle entſtehen. Vinbef Winkel. EO. 8 21 1. Die Herſtellung von kleineren Zwiſchenräumen zwiſchen äuſern, ſogenannten Winkeln und Traufgäßchen iſt unterſagt. 2. Beſtehende Zwiſchenr für die anſtoßenden Grund⸗ 570 ſtücke 55 Bedürfnis ſind, Falle eines tigt werden. n Baute. Grundſtücke. 1110 Durchh Stelle, a) Geſchloßfene Bauweiſe. BO.§s 32, 109 Abſ. 12 und 13. Im Gebiet der geſchloſſenen Bauweiſe(dunkle Farben des Planes) ſind alle Gebäude unmittelbar an der ſeitlichen Nach⸗ bargrenze zu errichten. 2. Ausnahmen können bei Unterbrechungen von mindeſtens 6 m Breite nach Anhörung des Stadtrats zugelaſſen werden; die Vorſchrift in§ 25 Ziffer 6 und 10 findet 75 hier entſprechende Anwendung. des§ 25. uge h) Offene Bauweiſe. 1. Im Gebiete der offenen Bauweiſe(helle Farben des tiſche Planes) ſoweit für einzelne Baugebiete nichts anderes angs⸗ beſtimmt iſt, Einzel⸗, Doppelhäuſer und Gebäudegruppen eine Ge⸗ ſamtlänge von 65 m, bei eingebauten Eckgebäuden um die Ecke ge⸗ meſſen, nicht überſteigen. werden. 2. Alle Gebäude unbeſchadet der Vorſchriften über den Bau von Doppelhär und Gebäudegruppen und über den unmittelbaren Anbau an Eckhäuſer, einen Abſtand von der ſeit⸗ lichen Nachbargrenze(Bauwich) einhalten. 3. Der Bauwich muß betragen bei: —— mit Hauptgeſchoſſen Gebäudeart Einzelhäuſern U Doppelhäuſer bis 18 m Frontf 8 ie„.— Gebäudegruppen bis 35% n„.50 15 von 35—40„ 7.75 Neubaues beſei⸗ Doppelhäuſer und Gebäudegruppen müſſen in allen Fällen ein architektoniſches Ganze bilden und gleichzeitig ausgeführt grunbſtücke e Nimmt eine Gebäudegruppe eine ganze Baublockſeite ein, ſo finden die Vorſchriften über Reihenhausbau(§ 26) Anwendung. Eine abweichend bemeſſene Teilung des Bauwichs kann unter den Nachbarn mit Zuſtimmung des Bezirksamts durch übernahme und 88 einer Baulaſt vereinbart werden. ft die Grenze zwiſchen den Nachbargrundſtücken ſchief⸗ r Bauflucht, ſo kann der ſeitliche Abſtand der Gebäude chen bemeſſen werden, doch muß der Ab⸗ der Bauflucht dem vorgeſchriebenen Maße fernung der Nebengebäude von der Bauflucht muß 5 11¹ betragen. iſt ebenſo wie bei den Hauptgebäuden ein⸗ die Nebengebäude auf benachbarten Grund⸗ ſo können ſie mit beſonderer Ge⸗ 15 auf der Grenze errichtet werden. ſind in gefälliger Weiſe ſchadet der Vorſchriften 0 freigzu galter ehen von den Vorſch für (8 2 freizuhalten, wenn auf beiden Nach⸗ ſtücken bere bei Erlaß dieſer Bauordnung Vorder⸗ gebäude unmittelbar an der Grenze vorhauden waren. eine Nachbarg dſtück ſchon mit einem Vorder⸗ an die Grenze bebaut, ſo iſt an dieſe Grenze un⸗ bauen. rſchriften finden keine Anwendung, wenn die Vorder⸗ auf den Nachbargrundſtücken in einer Entfernung von mehr der Straßenfluchtlinie, und wo eine ſolche 5 entfernt errichtet ſind, es ſei denn, 7 70 5 das neu zu errichtende Gebäude in demſelben oder in nahezu gleichem Abſtande von der Straßenfluchtlinie oder Straßen⸗ grenze ee werden ſoll. * bon 7. Notwendige Fenſter von Aufenthaltsröumen dürfen nur dann auf den Bauwich ausmünden, wenn der Abſtand von der Nachbargrenze gemäß 88 111—114 vergrößert wird, oder wenn die Fenſter genügend Licht aus einem ſeitwärts gelegenen, grö⸗ ßeren unbebauten Raum in ſchräger Richtung erhalten, die im Grundriß einen Winkel von mindeſtens 45 Grad mit der Wand einſchließt. Dieſe Beſtimmung findet keine Anwendung, wenn Feuſterwände in Aufenthaltsräumen zur Erzielung des Richtungs⸗ winkels teilweiſe in gebrochener Linie über die ſeitliche Gebäude⸗ frontwand vorgeſchoben werden. Für Küchen genügt der in Ziffer 3 verlangte Abſtand; im Gebiet der III. und IV. Bauklaſſe genügt für notwendige Fenſter von Aufenthaltsräumen, in Ein⸗ und Zweifamilienhäuſern und bei Gebäuden mit nur je einer Wohnung von mindeſtens 5 Zim⸗ mern im Geſchoß ein ſeitlicher Abſtand von 6 m vom Nachbar⸗ gebäude, wenn deſſen Einhaltung durch Beſtellung einer Baulaſt oder ſonſtwie 8. Alle möniſch geſichert iſt. Die architektoniſche Ausbil⸗ mit derjenigen der Vorderſeite in Ein⸗ iſekammern und andere untergeordnete Räume dürfen an den Nebenſeiten nicht in auffallender Weiſe an⸗ ee werden. 5 Bei Gebäudegruppen mit einheitlicher Außenarchitektur ſind einſeitige Veränderungen nur dann zuläſſig, wenn ſie das Ge⸗ ſanttbild nicht ſtören. Derartige Gebäude auch ſchiedenartig angeſtrichen werden. Die an Innenparks, Wohn⸗ bäudeſeiten müſſen eine gefällige Ausbildung erhalten. ſchen den Vordergebäuden befindlichen, nicht als wenn ſie wirkendes haben. eiten Außere muß — 9. Die 3b Eingang oder Einfahrt benützten Zwiſchenräume ſind, einen Einblick von der Straße aus gewähren, in angemeſſener Weiſe als Ziergärten anzulegen und zu unterhalten. Zu gewerblichen Zwecken oder als Lagerplätze dürfen die Zwiſchenräume nicht benützt werden. 10. Beim Übergang aus der offenen in die geſchloſſene Bau⸗ weiſe müſſen kahle Giebel vermieden werden. Zur Vermeidung häßlicher Einblicke können beſondere Vorkehrungen angeordnet werdenz insbeſondere kann verlangt werden, daß gegen das in offener Bauweiſe bebaute Nachbargrundſtück offen gebaut wir Die gegen das Gebiet der offenen Bauweiſe gerichteten Außenſeiten der Gebäude müſſen in gefälliger Weiſe ausgebildet werden. § 26. c) Reihenhausbau. 1. Reihenhausbau iſt in den in der Anlage I bezeichneten Baublöcken und Straßenzügen vorgeſchrieben. 2. Im Gebiete der offenen Bauweiſe kann die Errichtung ge⸗ ſchloſſener Gebäudegruppen in ganzer Länge einer Baublockſeite oder zweier gegenüberliegender Baublockſeiten geſtattet werden, wenn im Innern des Baublocks durch Feſtſetzung⸗ hinterer Bau⸗ linien ein unbebauter Raum durchgehend bis zu den Baufluchten der beiden anderen Blockſeiten geſichert iſt. In dieſem Fall iſt dem Bezirksamt ſamte 5 vorzulegen. Die beteiligten Grundſtückseigentümer müſſen ſich durch Ein⸗ tragung einer Baulaſt in das Baulaſtenbuch für ſich und ihre Rechtsnachfolger verpflichten, die Vorſchriften dieſer Ziffer auch bei ſpäteren Neu⸗, Um⸗ und Ausbauten einzuhalten. 3. Stallungen und irgendwie ſtörende gewerbliche Betriebe ſind in dieſen Blöcken in oder an dem freien Raume verboten. 4. Ausnahmsweiſe kann in einzelnen derartigen Reihenhäuſern äuch die Einrichtung kleiner Ladengeſchäfte mit nicht ſtörendem Plan über die ge⸗ ein Betrieb zugelaſſen werden. § 27. Hofraum. 280. 88 22 1. Die Größ Hofraums iſt verſchieden nach den einzelnen Bauklaſſen und nach der Lage des Baugrundſtücks als Zwiſchen⸗ oder Eckgrundſtück. Eckgrundſtücke ſind ſolche Grundſtücke, die an der Kreuzung zweier, ſich in einem Winkel von nicht mehr als 135 Grad a. T. ſchneidenden Straßen liegen. ibgerundeten Ecken iſt der Winkel maßgebend, den die den Teile ihrer B egrenz ungs tien an der Straße bilden. mit ᷣinander Als Zwiſchengrundſtücke gelten alle Außenſeiten der Gebäude müſſen ein gefäälliges⸗ harr⸗ und Innerböfen Aechede Ge⸗ 5 3. Eckgrundſtücke, auf denen Hintergebäude, Seiten⸗ oder Mittelflügel errichtet werden ſollen, dürfen nur wie Zwiſchen⸗ 8 grundſtücke bebaut werden. Für die beiden an ſpitzwinklige Eckgrundſtücke unmittelbar angrenzenden Grundſtücke, auf denen keine Hintergebäude, Seiten⸗ oder Mittelflügel errichtet werden ſollen, gelten in den einzelnen Bauklaſſen die ſich ergebenden Mittelwerte aus den für Eck⸗ und Zwiſchengrundſtücke vorgeſchriebenen Zahlen. Kleinere, einſtöckige An⸗ und Hinterbauten ſind nach dem Ermeſſen des Bezirksamts au⸗ läſſig. Grundſtücksteile, die ſich erheblich hinter Nachbargrundſtücke erſtrecken, werden nicht zum Eckgrundſtück gerechnet. Bei Eckgrundſtücken mit einem Flächeninhalt von mehr als 500 qm gelten für die überſchießende Fläche die ere der Zwiſchengrundſtücke. 5 Bei Eckgrundſtücken mit einem Winkel unter 60 Grad ad. T. 55 kann ausnahmsweiſe eine geringere als die ſonſt vorgeſchriebene 8 zugelaſſen werden. ei Errichtung von Hintergebäuden mit mehr als 3 Gaupt⸗ 4 geſchöffen iſt ein weiteres ½0 des Baugrundſtücks unbebaut öu laſſen. 8 5. Bei Berechnung der Bebauungsfläche ſind von der e Grundſtücks vorweg in Abzug zu bringen: a) vorgeſchriebene Vorgärten und Vorplätze bis zu einer rile von 6 m, b) Nebenhöfe, die nicht mit dem Haupthof im Signe des 8 22 Abſatz 2 Satz 2 der Landesbauordnung verbunden ſind, und deren geringſte Abmeſſung nicht 5 m beträgt, c) nicht überdeckte Lichthöfe, deren Grundfläche die vorge⸗ 5 ſchriebene Mindeſtgröße(8 24 der Landesbauordnung) nicht überſteigt. Die über die Mindeſtgröße hinausgehende Grundfläche wird dem Hofraum hinzugerechnet, wenn unter den einzelnen Hofflächen eine Verbindung beſteht, welche die für Feuerlöſch⸗ und Rettungszwecke nolwendigg Zugänglichkeit gewährleiſtet. Fb tdillig angelegte Vorgärten und Vorplätze werdel 1 berückſichtigt, wenn das Vordergebäude durch das Zurückrücken hinter die Bauflucht eine über das nach der Sedesene au- läſſige Maß hinausgehende Höhe erhalten ſoll. 6. Als überbaute Flächen ſind zu rechnen: a) Brückenübergänge, b) Galerien und überhängende Geſchoſſe, deren Grund⸗ fläche mehr als 4 em mißt, c) Hofunterkellerungen, die die Hofoberfläche, bei Auffütting des Hofes über den natürlichen Boden die Straßenhöhe oder den Erdgeſchoßfußboden überragen und eine geſonderte wirtſchaftliche oder gewerbliche Ausnützung ermöglichen 7. Als überbaute Flächen ſind nicht zu rechnen: a) die nach S8s 12—15 zugelaſſenen Vorbauten; b) nach dem Hof zu gelegene Treppenhaus⸗Vorbauten deinfache Podeſttreppen(Haupttreppen mit 2 geraden Läufen) an der Schmalſeite des Treppenhauſes 8 au .30 m Vorſprung; 5 e) nach dem Hof zu gelegene Balkon⸗ und K henaustritte, 5 das Maß das ſich 8 12— Ziffer 12 unter Zu: des 5 8 nicht über.50 m Bere Die nach b und 8 zugelaſſenen Ausbauten d der Hoffaſſade nicht e 119755 Eine über die vorgeſchriebene bauung wird nicht zuglelaf ſſen: à) bei den Eckgrundſtücken, ö b) bei den Zwiſchengrundſtücken, die gemäß 88 111114 ſtärker überbaut ſind, c) 1185 den e in e ee e giffer 1 vorgeſehen ſind, d) bei Reihenhausbauten, e) bei Einrichtung von Gaſt⸗ und nur Wheen für den Beſtber, Pföriner oder Wate entbe kann eine 1 e des e zug ale Bedenken entgegenſtehen. Bei Eckgrundſtücken darf der vorgeſchriebene Hofraum ſoweit überbaut oder überdacht werden, daß die unbebaute Gru⸗ ſtücksfläche einen Flächeninhalt von mindeſtens 50 qm erhält. 35 Benützungsart eines 5 nicht 80 des Stalles 5 9570 Größe 11 11. Wird von einem Baublock ein beſtimmter Teil und zu mindeſtens 5 e ſeiner Fläche des 1 e a vorg ſchrieben 7 5 für die bebefteden ſtücke. Die Beſtimmung des Geländes zu den angegebenen iſt in das ee au 1 nicht Ek⸗ dergebäude errichtet werden ſoll, nicht mehr zweckmäßig be⸗ baut werden können; dies gilt jedoch nur für den Fall, daß die Verkleinerung nicht durch Grundſtücksteili hervorge worden iſt, b) wenn die ſämtlicher Aufenthaltsräume den Haushaltungsküchen nach den Straßenſe münd c) wenn Verringerung der zuläſſigen Gebäudehöhe der Rauminhalt, d. h. das Kubikmaß des umbauten Raumes, das ſich aus der zuläſſigen Gebäu ind der brauch⸗ baren Grundfläche ergibt, nicht überſchritten wird, und wenn die Licht⸗ und Luftverhältniſſe günſtig liegen. In den Fällen unter à und p) darf die Mehrüberbauung ½ der vorgeſchriebenen Hofgröße nicht überſchreiten; in dem Falle Unter c) kann verlangt oder jonſtwie geſchaffen wird. 14. Die Hofgröße darf in keinem Fall muß mindeſtens 25 qm betragen. erden, daß durch Beſtellung einer Baulaſt ir Erhaltung des beſtehenden und We 15. Auf bebauten Grun ſtücken, die nicht den vorgeſchriebenen beſitzen, dürfen weder neue Geſchoſſe auf den vorhan⸗ denen Gebäuden aufgebaut, noch neue Räume zum dauernden Aufenthalt von Menſchen in den vorhandenen Gebäuden hergeſtellt werden. § 28. Lichthof. 28 0. 8 24 1. Die Überdeckung der Lichthöfe mit Glas 2. Die Anlage von Lichtſchächten in den Gebäudekörper) bedarf girksamts. iſt verboten. (ſchachtartigen Einſchnitten beſonderer Genehmigung des Be⸗ § 20. Höhenlage und Zugänglichkeit des hofes. 280.§ 25. 1. Alle unüberbauten Flächen eines Grundſtücks müſſen in der Regel auf die Höhe der vorbeiziehenden Straßen gelegt und je nach beſonderer Anordnung des Bezirksamts als Hof oder Gaxten angelegt und dauernd in gutem Zuſtand erhalten werden. Die Höfe müſſen mit einem feſten, den leichten Abfluß des ſichernden Bodenbelag verſehen werden. Ausnahmen ſind nur zuläſſig, wenn das tiefliegende Ho of⸗ und Gartengelände in geordneter Weiſe entwäſſert werden kann. Waſſers § 30. Durchgang und Durchfahrt. 2O.§ 28. 1. Eine mindeſtens 2,30 breite und 3 m hohe in Vorder⸗ und Quergebäuden muß hergeſtellt werden: à) wenn im dritten einem höheren Obergeſchoß von Hinter⸗ oder Seitengebäuden mit ſelbſtändigen Wohnungen, die nur vom Hofe aus zugänglich ſind, keine geſicherten Aund unmittelbaren Ausgänge nach zwei in entgegengeſetzter Richtung liegenden und rauchſicher abgeſchloſſenen Treppen⸗ häuſern vorhanden ſind; wenn in den Hintergebäuden größere Räume liegen, die durch ihren Zweck oder durch ihre Benützung beſonders feuergefährlich 85 m Durchfahrt Jer Oder c) wenn in den gebäuden gewer richtet werder, die zur Aufnahme Anzahl von Menjf ſchen beſtimmt ſind; wenn das Grundſtück in einer größeren Tiefe als 40 m hinter der Bauflucht überbaut wird. Als Bebauung in dieſem Sinne gilt nicht die Errichtung von Veranden, Glasdächern, Balkonen, Terraſſen, ähnlichen Anlagen von untergeordneter Bedeutung. Ausnahmen können bei Wohnungen für Bedienſtete(Kutſcher, Gärtner und dergleichen) zugelaſſen werden, wenn die Dienſt⸗ herrſchaft auf demſelben Grundſtück ihren Wohnſitz oder Geſchäfts⸗ betrieb hat. 2. Durchfahrten, die ſtück oder deſſen Teilen müſſen in den Decken und Wänden feuerſicher hergeſtellt werden. 3. Der Boden von Hausdurchgängen darf nicht oder mehrere Einzeltritte unterbrochen werden. 4. Auf ſchon überbauten Grundſtücken, die den obigen ſtimmungen nicht entſprechen, iſt bei Vornahme einer Hauptver⸗ änderung eine vorſchriftsmäßige Durchfahrt oder ein vorſchrifts⸗ mäßiger Durchgang(8 26 Abſatz 1 der Landesbauordnung) an⸗ zulegen. 5. Dem Bezirksamt bleibt vorbehalten, bei Bebauung von Grundſtücken mit Gebäuden von beſonderer Zweckbeſtimmung(Ver⸗ ſammlungsräumen, Warenhäuſer) und außergewöhnlich länge oder Tiefe ſowie in ſonſtigen Fällen, in denen e eſſe des Feuerſchutzes geboten erſcheint, mehrere Durchgänge anzuordnen. Lauben den einem Grund⸗ einſchließenden einzigen bilden, Zugang zu durch einen Be⸗ r Front⸗ im Inter⸗ Durchfahrten oder § 31. Gebäudehöhe. O. 88 27, 28, 30, 109 Ziffer 4. 1. Die Höhe der Gebäude darf, ſoweit nicht für einzelne Bau⸗ klaſſen und Baugebiete beſondere Vorſchriften heſtehen, die Breite der Straßen und vorgeſchriebenen Vorgärten nicht überſteigen. Beſitzen Nachbargrundſtücke bereits eine größere Höhe, ſo kann auf der angrenzenden Seite ein entſprechend höherer Aufbau zugelaſſen werden. Liegt ein Eckgebäude an 2 verſchieden ſind die Maße der breiteren Straße auch für die Gebäudehöhe an der ſchmäleren Straße bis zum 1½ fachen dieſer Straßenbreite maßgebend, jedoch muß zur Vermeidung eines freiſtehenden Brand⸗ giebels das Eckgebäude im Anſchluß an das Nachbarhaus minde⸗ ſtens auf eine Zimmerbreite die für die ſchmälere Straße zuläſſige Gebäudehöhe erhalten. Iſt die Front des Eckgrundſtücks ſo gering, daß die Einhaltung obiger Vorſchrift nicht möglich iſt, ſo kann ausnahmsweiſe der Übergang von der höheren zur niedrigeren Bauweiſe beim Nach⸗ barhaus des Eckgebäudes hergeſtellt werden. Beim Zufammenſtoßen zweier Straßen, bei welchen der Unter⸗ ſchied der zuläſſigen Hauptgeſchoſſe 2 beträgt, findet zur Ver⸗ meidung ſchroffer Wechſel in der Gebäudehöhe obige Vorſchrift breiten Straßen, ſo Verfleinerun un Grundſtücken infolge Abttetung von Gelände zur Straßenherſtellung oder infolge von Bauplatz⸗Um⸗ legungen iſt gleichfalls ſtärkere Überbauung zuläſſig. ſinngemäße Anwendung. Der Ausgleich des Höhenunterſchieds kann in dieſem Falle auf das Eck⸗ und rgebäude verteilt werden; jedoch darf die Geſchoßzahl in einem Gebäude jeweils nur um ein Geſchoß vermindert werden. ie Hö an der darf höchſt 20 ebäude, für Kir⸗ chen und iumentalbauten gewerbliche Bauten, die in dem 3. Für E an d und Rück⸗ ſeiten eines eine Di 5 ung ſtatt, nicht größer aus der und der 3 Höhe ermittelte Fläche. ige der Aufba uten kwir d auf der Höhe des Hauptgeſimſes der Gebäudevorderſeite gemeſſen. 75 Nicht berückſichtigt werden: Schornſteine, Lüftungs⸗ und Lichtſchächte und kl toniſche Zierteile, wie Gaupen, Giebel, Kuppeln, Türme gleichen, Gaupen und Giebel aber nur, wenn ſie zur Beleuchtung und Lüftung von Aufenthaltsräumen(Haupt⸗ fenſter, notwendige Fenſter vogl.§ 46) enthalten und die Giebel von bäuden, eiben eine Anſicht 5 qm nicht überſchreiten. die in Straßen b 8 m Bre 4. Bei Breite ichgaupen bei die 2 werden, bl Betracht. der 5. An Eckgebäuden und Häuſern, die Straßenzielpunkte bilden, ſowie an Gebäuden in Straßen, deren Breite das Maß der läſſigen größten Gebäudehöhe überſchreitet, kann das Bezirksamt nach Anhörung des Stadtrats mit Rückſicht auf ihre freie L umfangreichere Aufbauten zulaſſen, wenn ſie 0 des Straßenbildes und der architektoniſchen Ausgeſtaltung Gebäudes ausgeführt werden, und wenn für das über dem letzten Obergeſchoß liegende Geſchoß der Eindruck 6 wahrt bleibt. 6. Wird ein Gebäude hinter die feſtgeſetzte Bauflucht zurück⸗ verlegt, ſo kann für dieſes Gebäude, nicht aber für das gegenüber⸗ liegende, eine der größeren Entfernung der Baufluchten entſpre⸗ chende größere Gebäudehöhe, jedoch nicht über 20 m, zugelaſſen werden. 7. Selbſtändige Hinter⸗ und Sei itengebäude d gebaut werden, als für das iſt.“) Die Höhe wird von dem umgebenden Gelände aus gemeſſen. 5 8 Geſchoßzahl. 109 Ziffer 4. 1. Gebäude, die ganz oder teilweiſe zum dauernden Aufenthalt von Menſchen dienen, dürfen zwiſchen Keller⸗ und Dachgeſchoß nur eine beſtimmte, in den einzelnen Bauklaſſen verſchieden be⸗ meſſene Anzahl von Hauptgeſchoſſen erhalten(zuläſſige Geſchoß⸗ zahl). 2. Als Geſchoſſe werden nur die Hauptgeſchoſſe gezählt. choſſe,“) Untergeſchoſſe auf tiefliegendem Gelände und Dachgeſchoſſe, auch ſolche mit Manſarddächern, gelten, unbeſchadet der Vorſchriften der Landes⸗Bauordnung, als Nebengeſchoſſe. 3. In Gebäuden, für die die höchſtzuläſſige Zahl der Haupt⸗ 4 oder 5 bekkägk⸗ dürfen, ſoweit nicht in den Vorſchriften inzel B snah gelaſſen ſind, im Dach⸗ ander und mit den darunter Geſchaſſen Wendeltreppen und dergleichen) nicht verbunden ſind, als Zubehörräume zu den Wohnungen der unteren Geſchoſſe eingerichtet werden. ich Intere led des dürfen nicht höher es zugehörige Vordergebäude zuläſſig 20. geſchoſſe gele (durch Die Räume dürfen nicht geſondert vermietet und nicht als Küchen verwandt werden; Verbindungstüren zwiſchen den einzel⸗ nen Räumen und ſonſtige Einbauten, die offenfichtlich die Her⸗ ſtellung ſolcher Türen erleichtern, ſind unterſagt. 4. An Straßen, deren Mittell linien die Grenzen der Bauklaſſen bilden, dürfen, ſoweit n ür Einzelfälle abweichende Beſtim⸗ mungen entgegenſtehen, Häuſer beiden Straßenſeiten die gleiche, in den betreffenden Bauklaſſen größte zuläſſige Geſchoßzahl erhalten, vorausgeſetzt, daß es die Straßenbreite zuläßt. 5. Kommen Gebäude mit verſchiedener Geſchoßzahl nebenein⸗ ander zu ſtehen, ſo kann das Bezirksamt, um das Eutſtehen kahler Giebel zu vermeiden, architektoniſche Übergänge geſtatten. Dieſe Beſtimmung gilt auch für Gruppenbauten. die An § 33. Hintere Baulinie. 1. In den unter Anlage II aufgeführten Baublöcken wird eine hintere Baulinie in der dort angegebenen Entfernung von der Bauflucht vorgeſchrieben. 2. Die zwiſchen der hinteren Geländefläche Baulinie und der Grur darf nicht überbaut liegend werden. Unter dieſes Verbot fällt nicht: die Errichtung von Garten⸗ und Gewächshäuſern, Pavillons, offenen Veranden und Bal⸗ konen, Lauben und ähnlichen kleineren eingeſchoſſigen, in Gärten üblichen Anlagen, die eine Höhe von höchſtens 5 m einſchließlich des überſ grenze kellert 2 und nie ct Daches nicht reiten. Vorgenannte Baulichkeiten bleiben bis zu einer Fläche von 16 am bei Berechnung des Hofraumes unber ckſichtigt. 3. Bei Eckgrundſtücken im Gebiete des Reihenhausbaues darf die hintere Baulinie bis zu 4 m durch einſtöckige Bauten, auf denen eine offene Veranda und dergleichen angeordnet werden kann, überſchritten werden; im 2. Obergeſchoß ſind Ausgänge auf eine etwaige Überdachung der Veranda nicht ſtatthaft. 4. Ausnahmsweiſe können, wenn beſondere Verhältniſſe vor⸗ liegen, einzelne Wohngebäude für Gärtner und Kutſcher, herr⸗ ſchaftliche Stallungen u. dgl. mit einer Firſthöhe von höchſtens 7 m auch hinter der rückwärtigen Baukinie zugelaſſen werden. Die Rückſeiten der Vordergebäude und die mit den gebäuden unmittelbar verbundenen Flügelbauten ohne ſelbſtändig Wohnungen dürfen auch bei tiefliegenden Höfen die gleiche 5 wie die Straßenſeite der Vordergebäude erhalten; für ſelbſtändige Hinter⸗ und Seitengebäude wird die zuläſſige Gebäudehöhe von der Hofebene aus gerechnet. *) Als„Sockelgeſchoß“ hat ein zwiſchen Keller und Erdgeſchoß gelegenes Geſchoß zu gelten, bei welchem der Fußboden unter Straßenhöhe(Gehweghinterkante), der übrige größere Teil der Ge⸗ ſchoßhäße üer der Strazenhöhe lienl. und Geſchäftsſtraßen ſind hinter der rückwärtigen Baulinie Nebengebäude gewerblichen ecken innerhalb des ebenen Bebauungsgrades zuläßſig. Wohn⸗ und Schlaf⸗ dürfen dieſen Nebengebäuden nicht ichtet werden. Fläche, die nicht zur Anlage eines Hofes erfor⸗ derlich iſft, muß als Garten angelegt und dauernd in gutem Zu⸗ ſtand gehalten werden. 3u ein 5. Die freie 8 34. Gebäudeabſtand. L2BO. 8 LBO.§ 1. B demſelben G ück, ſoweit für einzelne Bauklaſſen und Baugebiete keine beſonderen Vorſchriften beſtehen, unmittelbar aneinandergeſtellt werden. Geſchieht dies nicht, ſo muß zwiſchen ſämtlichen Gebäuden oder zwiſchen den untereinander nicht unmittelbar verbundenen Ge⸗ bäudeteilen ein freier Raum bleiben. Zwiſchen einer Fenſterwand 122 einer gegenüberſtehenden Wand auf demſelben Grundſtück muß ein Abſtand ein⸗ gehalten werden, der je nach zu der das Grundſtüg zählt, entweder gleich der überſtehenden Wand oder wird. nach Bruchteil dieſ ſen Fenſter gelten auch feſt verglaſte Offnung 3. Erhalten die Fenſter aus einem ſeitwärts gelegenen, größe⸗ ren, unbebauten Raum gleichzeitig genügend Licht in ſchräger Rich⸗ tung, die im Grundriß einen Winkel von mindeſtens 45 Gr. a. T 55 der Wand einſchließt, ſo genügt jeweils der für die ſtärkere E der B einem ingen. audichte(b) Abftand.(§ 111 Ziffer 4 und 88 112 bis 114 Ziffer Di Bef ſtimmung findet jedoch keine Anwendung, wenn Fen⸗ ände in Aufenthaltsräumen zur Erzielung des Richtungs teilweiſe in gebrochener Linie über die ſeitliche Gebäude⸗ frontwand vorgeſchoben werden. 4. Als gegenüberliegend gelten Wände und Gebäudeteile, deren Richtungsabweichung den Winkel von 75 Grad a. T. nicht über⸗ ſchreitet; weichen die Wände bis zu 15 Grad a. T. von der parallelen Stellung ab, ſo gilt ihr mittlerer Abſtand. 5. Nehmen die Fenſter nur einen Teil der Länge oder Höhe der Wand ein, ſo beziehen ſich die obigen Beſtimmungen nur auf die betreffende Wandftrecke oder Obergeſchoſſe; beſitzen die an⸗ den Bauten keine einheitliche Fluchtlinie, ſo iſt der Ab⸗ für jedes Fenſter beſonders zu rechnen. ſtand 6. Erhalten Räume an zwei oder an mehreren Seiten Fenſter, ſo genügt es, wenn der erforderliche Abſtand nach einer Seite hin vorhanden iſt, ſofern die nach dieſer Seite liegenden Fenſter (Hauptfenſter, notwendigen Fenſter) in ihrer Größe der Vorſchrift § 43 der Landesbauordnung entſprechen. 7. Bei Grundſtücken mit einer Tiefe bis zu 15 m und bei Gck⸗ grundſtücken genügt ein Abſtand von 4 m für ſolche Gebäudewände, in denen ſich ausſchließlich Fenſter von Haushaltungsküchen be⸗ finden. Grundſtücke, die erſt nach dem Inkrafttreten der Bauordnung auf 15 m Tiefe oder weniger geteilt worden find, bleiben von dieſer Vergünſtigung ausgeſchloſſen. 8. Die vorſtehenden Beſtimmungen finden auf Fenſterwände, die einem Nachbargrundſtück gegenüber errichtet werden e Anwendung. i Berechnung des t jeweils die eigene Höhe der i nung zu 95 85 Abſtand kann jedoch nach Maßgabe der Beſtimmungen auch von den auf dem Nachbargrundſtück befindlichen oder etwa ſpäter zu errichten⸗ den Bauten bemeſſen werden, wenn durch Beſtellung einer Baulaſt oder ſonſtwie Sicherheit dafür beſteht, daß er dauernd erhalten bleibt. 9. Der Abſtand von Wand zu Wand muß bei Bauten auf demſelben Grundſtück in allen Fällen mindeſtens 4 m betragen Fenſterloſe Wände, die einem Nachbargrundſtück gegenüber er⸗ richtet werden ſollen, müſſen entweder unmittelbar an der Grenze oder mit einem Abſtand von wenigſtens 3 m erſtellt werden. 2. von dem Zeußern der Gebäude. 8 25. 885 ußere Ausgeſtaltung. verunſtaltung. verwahrloſung. BDO. Ss 109 Ziffer 8, 12, 14, 20. 1. Die nach den öffentlichen Verkehrsräumen gerichteten und die von dort aus ſichtbaren Gebäudeteile, einſchließlich der Dächer, Giebel und Kamine, die Einfriedigungen und ſonſtigen Bauwerke müſſen ein ihrer Umgebung angepaßtes, gefälliges harmoniſch wir⸗ kendes Außere erhalten. Dabei iſt auf einen harmoniſchen Anſchluß an die Nachbar⸗ gebäude, insbeſondere mit dem Hauptgeſims Rückſicht zu nehnten Wo es zur Erzielung der Übereinſtimmung mit dem Nachbar⸗ gebäude wünſchenswert erſcheint, kann das Bezirksamt für die Dacheindeckung das Material vorſchreiben. Das einzelne Dach darf nur in einheitlichem Material ausgeführt werden. Die Beſtimmungen in Abſatz 1 finden auch bei Vornahme von Veränderungen und Ausbeſſerungen an beſtehenden Bauten Anwendung. geplanten War Der 39. 3 33—35, 25— der Bauten werden f und P für die in Anlage III aufgeführten Straßen Plätze geſtellt; außerdem kann durch beſondere ortspolizeiliche Vorſchrift für die in obiger Anlage beſonders bezeichneten Straßen und Plätze einheitliche Architektur und einheitliches Material vorge⸗ ſchrieben werden. Dieſelben Beſtimmungen gelten für Rückanſichten in Ban⸗ blöcken mit hinterer Baulinie. Au 8 von 3 Die J. Die 4. Befinden ſich Gebäude, insbeſondere die in Ziffer 1 an⸗ geführten Bauten in einem verwahrloſten oder das Straßenbild verunzierenden Zuſtande, ſo kann das Bezirksamt anordnen, daß die erforderlichen Ausbeſſerungen und Herſtellungen vorgenommen oder die Gebäude entfernt werden. 5. Den Straßen ſind die von Perſonenzügen benützten Bahn⸗ linien gleich zu achten. §8 88. verputz. Verzierungen. 1. In den in§ 35 Ziffer 1 genannten Gebäudeteilen können untergeordnete Räumlichkeften wie Aborte, Speiſekammern, Waſch⸗ küchen uſw. angelegt werden, wenn ſie nicht ſtörend in die Ex⸗ ſcheinung treten. In den Baublöcken mit geſchloſſener Bauweiſe an Hauptber 2. Höhere Anforderungen an die architektoniſche Ausgeſtaltung Rx—ẽ A 2. in Ma ſobald halb arbeite S und u ſind v ordnu: beſeiti 8. in Fo werfer Art di mit be Stadtt Ausſe flächer Bauſt. 15 Ausfü oder werde⸗ 2. ſchicht und f Nähe, oder d ligt u 8 des A hänge oder f gegebe und zu di⸗ komm 2. Ortsb a ſtadtr. LO. 1 aus ſteller als d 0 forde gebäu 8 werde für d genüg 2 8 dauer wie f „draht einer elektriſchen Straßenbahn tragen ſollen, oder zu ähn⸗ uch⸗ oder Backſteinen errichtet deer müſſen etrocknet iſt, verputzt, arbeilet werden. Stark ble 85 offen auf An⸗ bonſt geeign e Weiſe 75 9555 en; f ſſen ſolche Verb ordnung des Bezirksamts verputzt oder in f hbeſeitigt werden. 3. Figuren, Ornamente aus Eiſen werfer, Reklameſchilder, A ſachnten 1118 Gegat 92 ller Art dürfen an den in 1 genannten Gebäudeteilen nur mit beſonderer Genehmigung Beg rksamts nach Anhörung des Stadtrats angebracht werden. Die Genehmigung iſt zu verſagen, wenn hierdurch das Straßen⸗ oder Ortsbild verunſtaltet wird. Beſtehende Anlagen dieſer Art, durch die das Straßen⸗ oder Ortsbild verunſtaltet wird, müſſen auf Verlangen des Bezirksamts heſeitigt werden. 4. Das Bezirksamt kann in geeigneten Fällen verlangen, daß bei Vorlage von Baugeſuchen auf den Plänen das beabſichtigte Ausſehen und die Farbenwirkung der Außenſeiten und der Dach⸗ flächen näher dargeſtellt und die zur Verwendung gelangenden Bauſtoffe angegeben werden. § 37. Baudenkmale. 1. Bauliche Herſtellungen, die durch die beabſichtigte Art ihrer Ausführung geſchichtlich oder künſtleriſch bedeutungsvolle Straßen⸗ oder Ortsbilder erheblich beeinträchtigen würden, können unterſagt werden. 2. Das Gleiche gilt für Veränderungen im Wüßern von ge⸗ ſchichtlich oder künſtleriſch wertvollen Bauten(Gaudenkmalen) und für die Ausführung von Bauten oder Bauarbeiten in ihrer Nähe, wenn durch die Vornahme dieſer Arbeiten die Eigenart oder der Eindruck des Bauwerks oder des Geſamtbildes beeinträch⸗ ligt würde. 3. Zu allen baulichen Herſtellungen und Arbeiten einſchließlich des Anſtrichs der Gebäudeanſichten und der Anbringung von Aus⸗ Fbhängekaſten, Aushänge⸗ und Firmenſchildern, Reklametafeln an oder in der Nähe von Bauten oder Baudenkmälern der oben an⸗ Art iſt die Genehmigung des Bezirksamts einzuholen. § 38. Kunſtkommiſſion. 1. Ja der unter die e 85 Ziff. 2 bommiſſion(Kunſtkommiſſion) zu hören. 2. Der Kommiſſion gehören jedenfalls an: als e der zuſtändige Bezirksbeamte(Vorſitzende der als 12 Stadtgemeinde: ein Bürgermeiſter und 2285 ſtadträtliche Mitglieder der Ortsbaukommiſſion; als ſachverſtändige Mitglieder: der Vorſtand der bGrabb. Ve⸗ Firksbauinſpektion, die Vorſtände des ſtädtiſchen Hoch⸗ und Tieſbauamts, der Direktor der ſtädtiſchen Kunſthalle, ie ein Vertreter der hier beſtehenden Architekten⸗ und Bau⸗ meiſter⸗Vereinigungen; der Vorſtand der Ortsbaukontrolle und der zuſtändige Orts⸗ baukontrolleur. Die Zuziehung von anderen bleibt für den vorbehalten. 8 30. Nebenſeiten der Gebäude. hintergebäude. 880.§ 109, Ziffer 14. I. Die Nebenſeiten der Gebäude ſind, wenn ſie von der Straße aus ſichtbar bleiben, in der Regel rechtwinkelig zur Bauflucht zu ſtellen. Hinter⸗ und Seitengebäude dürfen in der Regel nicht früher als die Vordergebäude gebaut werden. Eeine Ausnahme kann nur geſtattet werden, wenn allen An⸗ ſorderungen genügt wird, die für die Außenſeiten der Vorder⸗ gebäude geſtellt werden. Hinter⸗ oder Seitengebäude, die ausnahmwseiſe zuerſt errichtet werden, müſſen ſoweit hinter die Baufluchtlinie zurückrücken, daß für die Errichtung eines Vorderhauſes mit dazu gehörigem Hof ein genügender Raum bleibt. 3. Wird ein Hintergebäude durch Abbruch des Vordergebäudes dauernd freigelegt, ſo müſſen die Außenſeiten des Hintergebäudes wie die eines Vordergebäudes ausgeſtaltet werden. §8 40. Kebengebäude. 280. 8 109, Ziffer 21. 1. Nebengebäude wie Stallungen, Scheunen, Schüßben, Küchen, Waſchküchen, Aborte— letztere mit Ausnahme der öffentlichen Bedürfnisanſtalten ſowie fonſtige bauliche Anlagen, in denen eräuſchvolle Arbeiten vorgenommen oder übelr jechende oder ge⸗ 10 lundheitsſchädliche Stoffe verarbeitet werden, oder in denen über⸗ iger Rauch, Ruß, Dampf und Staub entſtehen oder übel⸗ echende, die allgemeine Gefundheit gefährdende Stoffe aufbewahrt ſerden, dürfen nicht in die Bauflucht geſtellt werden; ſie müſſen im rigen derart angeordnet ſein, daß ſie von dem öffentlichen Ver⸗ ehrsraum aus möglichſt wenig ſichtbar ſind. 2 Ausnahmen können insbeſondere für die Stadtteile mit borwiegend gewerblichen oder landwirtſchaftlichen Betrieben, in deren Stadtteilen auch dann zugelaſſen werden, wenn die Bauten gefälliger Weiſe ausgeführt werden. 8 41. mütbenützung der Srunsſtücke für ö Iwecke. ei dle beß, an H 5 meide 5 zentliche oder Zint e .280. 8 36 280. 8 36. lichen Zwecken dienliche Einrichtungen angebracht werden, ſoweit dieſe Duldung nicht mit überwiegenden Nachteilen verbunden iſt. 2. Vor Anbringung dieſer Einrichtungen iſt der Hauseigen⸗ tümer oder deſſen Vertreter zu hören. Billigen Wünſchen hinſichtlich der Art und des Ortes der An⸗ ng iſt jede mit dem öffentlichen Intereſſe zu vereinbarende zu tragen. und innere Einrichtung der Bauten. § 42. 3. Aulage Grundmauern. 1. Die Grundſohle der Gebäude iſt bis auf den tragfähigen Baugrund, mindeſtens aber.20 m tief unter die Erdoberfläche hinabzuführen; die Grundmauern ſind froſtfrei und ſo breit an⸗ zulegen, daß die Standfeſtigkeit geſichert iſt. Für jedes Gebäude iſt die Beſchaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes auf eine entſprechende Tiefe zu ermitteln und eine möglichſt einheitliche gleichmäßige Belaſtung durch ſämtliche Mauern durchzuführen. Hat der Baugrund keine genügende Tragfähigkeit, eine künſtliche Gründung hergeſtellt werden. 2. Sämtliche Grundmauern ſind bis über die Straßenhöhe mit Waſſerkalk⸗ verlängertem Zementmörtel, Beton oder Eiſenbeton herzuſtellen. 3. Grundmauern, die in oder unmittelbar hinter einem Hoch⸗ waſſerdamm erſtellt werden, müſſen eine mittlere Stärke von min⸗ deſtens ½ ihrer Höhe bzw. die durch ſtatiſche Berechnung ſich ergebende Stärke unter der Dammkrone erhalten und dürfen nur aus guten Bruchſteinen mit beſtem Waſſerkalk⸗ oder verlängertem Zementmörtel, Beton oder Eiſenbeton ausgeführt werden. § 43. Bauſtoffe. 37, 109, Ziffer 11. Intaugliche Bauſtoffe dürfen nicht verwendet werden. Aimn bei Bereitung des Mörtels und Betons ein richtiges Miſchungsverhältnis zu erzielen, find geeignete Meßgeräte zu ver⸗ wenden. 2. Bruchſteine ſind auf ihr natürliches Lager zu bringen. Wo beſtimmte Mauerſtärken vorgeſchrieben ſind, gilt als Back⸗ ſteingröße das allgemein eingeführte Normalformat von.25 m Länge,.065 m Dicke und.12 m Breite. Zur Herſtellung von Außenwänden darf kein Bauſtoff benützt ſo muß oder werden, der leicht verwittert. 3. Als Bindemittel für Herſtellung von Mauerwerk und Verputz dürfen nur Bauſtoffe genommen werden, die einen gut bindenden, ſteinartig erhärtenden und wetterbeſtändigen Mörtel er⸗ geben. Für die Zubereitung des Mörtels muß guter, von ver⸗ unreinigenden Beſtandteilen freier Sand von ſcharfem feſtem Korn von mittlerer Größe benützt werden. Bei andauernd naſſem Wetter iſt dem Mörtel ein zu geben. Gips darf als Bindemittel zur Befeſtigung von Geländern oder von anderen Bauteilen an den Außenſeiten der Gebäude verwendet werden. 5 Zementzuſatz 4. Die Verwendung von Lehmmörtel zur Herſtellung von Mauerwerk iſt verboten. 5. Geſimſe⸗ Tür⸗ und Heuſteruntrah aegen, We und ſonſtige vor die Gebäudeſeiten vortretende Baukeile ſind aus bearbeiteten Werkſtücken oder aus anderen gleichwertigen Bauſtoffen herzuſtellen. 8 44. Konſtruktionen. LBO.§§ 36 und 66. 5 1. Tragkonſtruktſonen aus Holz aufgelagert werden. 2. Eiſerne Träger und Stützen bedürfen zur Druckverteilung ausreichender Auflager; bei ſtarker Belaſtung ſind als Unterlagen Quaderſteine oder Metallplatten zu verwenden. In Brandmauern dürfen Stützen nicht eingelaſſen werden. Im übrigen ſind Eiſenkonſtruktionen nur ſoweit zuläſſig, als dadurch die Widerſtandsfähigkeit des Gebäudes im Feuer nicht be⸗ e wird. 8. Verflanſchungen ſind jeweils auf die ganze Steghöhe der Träger auszuführen. 4. Gekuppelte, gemeinſam tragende Träger ſind in geeigneter Weiſe unter ſich zu verbinden. 5. Die Außenmauern ſind mit den Valken und Trägern in ſicherer Weiſe zu verankern. 6. Bei Deckenkonſtruktionen, die aus Eiſen, Beton und Eiſen⸗ beton hergeſtellt werden, dürfen die Mauern nicht als Widerlager benützt werden, wenn nicht genügend ſtarke Mauerabſätze vorhanden Stein und Eiſen dürfen nicht auf ſind. Eiſenbetondecken d dürfen auch in Mauern ohne Abſatz eingelegt werden, wenn die Ausführung der Decken vor Höherführung des rwerks erfolgt. Die Widerlager dürfen keinesfalls aus den borhendenen um⸗ ee herausgebrochen oder ausgeſpart werden. Fehlen die entſprechenden Mauerabſätze, ſo müſſen jeweils beſondere Tragkonſtruktionen vor die Mauern gelegt werden. 7. Eiſerne Träger und Stützen und die nach dem Innenraum gehenden Beſtandteile des zur Gebäudevorderſeite verwendeten Eiſenfachwerks ſind feuerſicher zu ummanteln. 8. Die Widerſtandsfähigkeit gegen Winddruck iſt nachzutweiſen bei baulichen Anlagen, die dem W Winde beſonders ſtark ausgeſetzt ſind, namentlich bei s Türmen und freif ſtehenden Schornſteinen, bei abgebundenen Gerüſten von mehr als 12 m Höhe und bei frei⸗ ſtehenden Mauern von über 10 m Länge und 3 m Höhe. 9. Die Anblendung von Mauerwerk an beſtehende Mauern wird nicht als Verſtärkung zugelaſſen. 10. Geſimſe und ſonſtige Architekturteile ähnlicher Art, die mehr als.15 m ausladen, müſſen im Verband vorgemauerk werden; die Ausladung der ſteinernen Geſimſe muß ſo beſchaffen ſein, daß der innerhalb der darunter befindlichen Mauer bleibt. 11. Zierteile aus Stuck Zementguß und ſind wetter⸗ feſt abzudecken und dürfen nicht auf Holz befeſtigt, ſondern müſſen beſchränkt die gewöhnlichen Bauſtoffe verwendet oder ungewöhnliche Her⸗ ſtellungsweiſen angewandt werden, ſo ſind beſondere Nachweiſe zu erbringen. §8 45. Mauern bei Froſtwetter. LBO. 1. Sinkt die Temperatur auf den Gefrierpunkt, ſo darf mit Bruchſteinen nicht mehr gemauert werden. An Vackſteinmauerwerk und bei Betonarbeiten an nicht frei⸗ ſtehenden Fundamenten kann, wenn nicht die in Abſatz 2 ausge⸗ führten Vorausſetzungen zutreffen, bis zum Eintrit einer Kälte von 2 Grad R. weitergearbeitet werden. Hält ſich die Temperatur ununterbrochen länger als 2 Tabe unter dem Gefrierpunkt, ſo iſt jedes Mauern und Betonieren im 5 Freien unterſagt. 2. Bauteile, die in einer höheren Beanſpruchung Aner find, wie z. B. Tragmauern, Pfeiler, Gewölbe, Gurten, Widerlags⸗ mauern dürfen bei Eintritt des Gefrierpunktes nicht mehr ge⸗ mauert werden. 3. Das friſch erſtellte, offen liegende Mauerwerk iſt durch Abdeckung gegen Froſt zu ſchützen. Mit durchfrorenen Bauſtoffen darf nicht gemauert werden. 15 4. Iſt im Einzelfalle die Fortſetzung oder Vornahme von Maurerarbeiten während der Froſtzeit notwendig, ſo kann dies ausnahmsweiſe unter Anwendung der notwendigen Sicherheits⸗ maßregeln zugelaſſen werden. 8 46. Kaumgattungen. 1. Als Aufenthaltsräume(Räume zum dauernder Aufenthalt von Menſchen) ſind insbeſondere auch Werkſtätten alle Art, Arbeitsräume für gewerbliche und induſtrielle Betriebe, Räume für Unterrichts⸗ und gottesdienſtliche Zwecke, Verſammlungsräume Läden⸗, Verkaufs⸗ und Wirtſchaftsräume zu betrachten. 2. Als Nebenräume(Räume zum vorübergehenden Ai enthalt von Menſchen) haben auch zu gelten Bodenräume(Speiche Lager⸗ und Vorratsräume, Gewächshäuſer und Wintergärt Kegelbahnen, Wein⸗, Bier⸗ und Branntweinkellereien. Räume für Keſſel⸗ und Heizungsanlagen und für Krafterz gungsmaſchinen jeder Art gelten ſtets als Nebenräume, doch ein ausreichender Luftwechſel in den Räumen gewährleiſtet ſein Bedürfen ſolche Anlagen ſtändiger Wartung, ſo bleiben beſonder Bedingungen, welche hauptſächlich eine gehörige Sicherung der Räume gegen Feuchtigkeit, die Abführung ſchlechter Dünſt ſon 55 friſcher Luft und des bezwecken,f 3. Die Vorſchriften 155 Waenhellsraume gelten für Nä 110 1 en Ausmaßen oder. 1 15 iderd Geha 050 iſt. 4. Räume ohne unmittelbare Beleuchtung durch Tagesli dürfen nicht im Zuſammenhang mit Aufenthaltsräumen und den Nebenräumen werden. Ale ſig 15 en keine Vorrichtungen getroffen we verbotene Benützung dieſer Räume ermöglichen würder § 47. Gebäudeſockel. Anterkellerung. LBO.§ 41. 1. Sämtliche Gebäudefockel ſind aus wetterbeſtändige ſtoffen herzuftellen. Bei den Gebäudeſeiten mit tiefgehenden Schaufenſtern 75 Steinſockel in einer Höhe von mindeſtens.15 m über Gehweg⸗ herzuſtellen. Jedes Wohngebäude muß unterkellert ſein;“) außerder 9 1 Mauern gegen aufſteigende Bodenluft und Erd durch wagrechte, ununterbrochene Schutzſchichten zu ſich⸗ Aſphaltiſolierſchichten müſſen wenigſtens 1 em ſtark Wird aus beſonderen Gründen eine Ausnahme zuge muß unter dem Erdgeſchoß eine Rollſchicht oder ein hergeſtellt werden, von der der Fußboden in geeign e iſolieren iſt. 3. Eiskeller müſſen ſo angelegt werden, daß anſtoß nde gegen Kälte und Feuchtigkeit hinreichend geſchützt ſind. 4. Das Kellergeſchoß muß mindeſtens.30 m, unt Eingängen und Durchfahrten mindeſtens 2 m lichte der Zus ee iſt mit 5800 Deckung a We werden, darf der Kellerboden in 92 Regel Höhe des natürlichen Bodens zu liegen kommen. Ausnahmen kann das Bezirksamt, insbeſondere in den Stadtteilen, geſtatten, wenn dies nach Lage der Ve oder mit Rückſicht auf die beabſichtigte Bauart de bedenklich erſcheint, und wenn beſondere Vorkehrungen egen Aufſteigen der Erdfeuchtigkeit und der Bodenluft getroff verd 6. Keller müſſen hinreichend beleuchtet und lüftbar ſein 75 Im Innern der Gebäude und in Durchfahrten ſind eingänge mit Fall⸗ und Legtüren verboten. In der Ebene Kellereingäng tuchen dürfen ed 1 in den Wee Kellern lie nebengeſchoſſe. 8 48. a) Keller⸗, Sockel⸗ und untergeſchoß. L8O0. 8 42. 1. Betriebsſtätten zur Seiſtenee und Zuber tun⸗ 10 in Kellergeſchoſſen 98 955 die Geſchoßzahl gegenüber den iſt, ſind be n Untergeſchoſſen an (Wohn⸗, Schlaf⸗ und Arbeitsräume einſchlietzlich Küchen) zuläſſig. 3. Die Errichtung von ſelbſtändigen Wohnungen in Keller⸗, Sockel⸗ und Untergeſchoſſen iſt unterſagt. 4. Ausnahmsweiſe ſind Diener⸗ und Kutſcherwohnungen in Einfamilienhäuſern oder Hausmeiſterwohnungen in Gebäuden, die in jedem Geſchoß Wohnungen von mindeſtens 6 Zimmern— im Erdgeſchoß von wenigſtens 5 Zimmern— laußer Küche, Bad und Zubehör) enthalten, bei natürlicher Tieflage des Geländes an den nach dem Hofraum oder Garten zu freiliegenden Gebäudeſeiten zuläſſig. Eine derartige Wohnung darf außer der Küche nicht mehr als zwei Wohnräume umfaſſen und darf nicht vom Eigentümer ſelbſt in Gebrauch genommen und nicht in Untermiete gegeben oder ſonſt an dritte Perſonen ſtändig zur Benützung überlaſſen werden; ferner muß für ſie ein beſonderer Abort im Untergeſchoß vor⸗ handen ſein. 5. Die Einrichtung der Aufenthaltsräume und der Diener⸗, Kutſcher⸗ oder Hausmeiſterwohnung ift nur unter folgenden Be⸗ dingungen zuläſſig: a) die Räume und ihre Zugänge müſſen von den übrigen Keller⸗Räumen durch maſſive Wände und nötigenfalls mit feuerſicheren Türen abgeſchloſſen werden; b) die Räume müſſen unterkellert oder nach Maßgabe des 8 47 Ziffer 2 iſoliert ſein, und zwar bei Diener⸗, Kutſcher⸗ und Hausmeiſter⸗Wohnungen im geſamten Grundriß; e) die Räume müſſen heizbar ſein und ſollen nicht ausſchließ⸗ lich nach Norden liegen; d) die notwendige Fenſterfläche muß mindeſtens ½ der Grund⸗ fläche des betreffenden Raumes betragen; e) den übrigen Wohnungen im Gebäude darf der Kellerraum nicht entzogen werden; f) auf einem Grundſtück darf nicht mehr als eine. Diener⸗ Kutſcher⸗ oder Hausmeiſter⸗Wohnung eingerichtet werden; 6. Einzelne Aufenthaltsräume können auch an einer nicht freiliegenden Gebäudeſeite zugelaſſen werden, wenn ſie auf allen Außenſeiten mit einem Lichtgraben umgeben ſind, der mindeſtens .80 m tiefex liegt als der Fußboden des Untergeſchoſſes, eine Breite von 3 m beſitzt und mit einer Böſchung pon 45 Grad a. T. aßgeſchrägt iſt. 7. Nebenräume, insbeſondere Magazine, Waſchküchen für Haushaltungszwecke und dergleichen müſſen einen über dem höchſten Grundwaſſerſtand liegenden Fußboden und hochwaſſer⸗ freie Entwäſſerung erhalten. PMWaſchküchen find in Mehrfamilien⸗ und großen Häuſern vom Hafraum aus zugänglich zu machen, und, wenn ſie mit den übrigen Kellerräumen Verbindung erhalten, durch dichte Doppeltüren zu verſchließen. nötige 8 49. b) Dachgeſchoß. 1. Dachgeſchoßräume dürfen als Aufenthaltsräume nur ver⸗ wendet werden, wenn ſie unmittelbar über dem oberſten Haupt⸗ geſchoß, unter dem J. Kehlgebälk gelegen ſind. Von dem offenen Dachraum müſſen ſie durch feuerſichere Wände abgeſchloſſen und die Wände und Decken einſchließlich der Zugänge verputzt werden. 2. Die Einrichtung von Wohnungen und Arbeitsräumen im Dachgeſchoß iſt, ſoweit ſie in den Sondervorſchriften der einzelnen Bauklaſſen überhaupt vorgeſehen ſind, nur zuläſſig, wenn hier⸗ durch den übrigen Wohnungen im Gebäude die nötigen Zubehör⸗ räume nicht entzogen werden. Für Wohnungen von 4 bis 5 Zimmern ſollen ein, für größere Wohnungen zwei zum dauernden Aufenthalt von Menſchen geeignete Räume als Dienſtbotenkammern und der⸗ gleichen im Dachgeſchoß vorhanden ſein. 3. Soweit die zuläſſige Gebäudehöhe die volle Ausnützung der Beſtimmungen über die Anzahl der Hauptgeſchoſſe nicht zu⸗ läßt, darf das Dachgeſchoß zu Wohnungen unbeſchränkt verwendet werden; dasſelbe gilt, wenn die zuläſſige Hauptgeſchoßzahl nicht ausgenützt wird. 4. Winkel, die am Boden ſolcher Räume an der Dachſchräge entſtehen, ſind wenigſtens auf.60 m Höhe durch ſenkrechte Wände ahzuſchließen. 5. Waſchküchen im Dachgeſchoß find mit waſſerdichtem Fuß⸗ boden auf einer maſſiven Decke(Eiſen⸗ und Beton) zu verſehen und an die Entwäſſerungsanlage anzuſchließen. Die Wände müſſen.12 m ſtark mit Backſteinen ausgemauert und auf eine Höhe von mindeſtens.50 m waſſerdicht mit Zement, der übrige Teil ſowie die Decke mit Mörtel verputzt werden. 6. Der Raum über dem Kehlgebälk muß als freier Speicher verbleiben. Die Decken dürfen nicht verputzt, und einzelne Teile nur durch Verſchläge aus Latten, Drahtgeflecht, Eiſengitter oder in ähnlicher Weiſe abgeſchieden werden, die die Benützung zu Wohnzwecken ausſchließt. 7. Für die Umwandlung beſtehender Zubehörräume zu ſelbſt⸗ ſtändigen Wohnungen iſt baupolizeiliche Genehmigung erforderlich. § 50. e) Gemeinſame Beſtimmungen. 1. Für jede Wohnung muß außer dem gemeinſamen Boden⸗ raum ein Keller von ausreichender Größe vorhanden ſein. 2, In Hinter⸗ und in Seitengebäuden dürfen im Keller⸗ und Untergeſchoß Wohnungen nicht eingebaut werden. 8. In beſtehenden Gebäuden kann das Bezirksamt unbeſchadet der Vorſchriften der Landesbauordnung angemeſſene Erleichte⸗ rungen von den 88 48 und 49 zulaſſen, wenn die Licht⸗ und Luft⸗ verhältniſſe, die Lage zur Sonne uſw. günſtig ſind. 8 81. Fenſter. Lüſtung. O.§ 48. 1. Für Aufenthaltsräume dürfen nur ſtehende Fenſter in den Umfaſſungsmauern oder Dachflächen nach der Straße oder un⸗ mittelbar nach einem Haupthofe angelegt werden.(Haupt⸗ fenſter, notwendige Fenſter.) 2. Fenſter in Nebenräumen und überzählige FJenſter in Aufenthaltsräumen heißen Nebenfenſter. Hat ein Aufenthaltsraum die notwendigen Hauptfenſter, ſo finden auf weitere darin angebrachte Fenſter die Beſtimmungen für Hauptfenſter keine Anwendung. 3. Treppenhäuſer, Badezimmer, Speiſekammern, Bedürfnis⸗ anſtalten und Stallungen müſſen ebenfalls unmittelbar in das Freie führende und genügend lichtgebende Fenſter, Badezimmer außerdem Borrichtungen für den Abzug der Heizgaſe erhalten. Die Fenſter dürfen, ausgenommen in Stallungen, auch nach einem überdeckten Lichthof ausmünden. 4. Badezimmer können ausnahmsweiſe ohne Fenſter, die ins Freie führen, angelegt werden, wenn Klappfenſter angebracht ſind, oder wenn in ſonſtiger Weiſe für genügende Lüftung und Beleuch⸗ tung geſorgt wird. 5. Über die Zulaſſung von Glasvorbauten, Wintergärten, Veranden und dergleichen vor Hauptfenſtern entſcheidet das Be⸗ zirksamt im Einzelfalle. 6. Balkone, Überdachungen, Galerien, Treppenvorbauten uſw. dürfen nicht ſo angebracht werden, daß ſie Wohn⸗ und Arbeitsräume im Genuſſe von Licht und Luft erheblich beeinträchtigen. 7. Fenſterbrüſtungen müſſen vom inneren Fußboden aus ge⸗ meſſen mindeſtens.90 m hoch oder in anderer genügender Weiſe auf dieſe Höhe geſchützt ſein. 1 8. Räume, derͤn Lage und Zweckbeſtimmung eine Beleuchtung unmittelbar von oben bedingt, können ausſchließlich durch Ober⸗ licht beleuchtet werden, wenn beſondere Vorkehrungen für einen ausreichenden Luftwechſel getroffen ſind. 8 82. Geſchoßhöhe, Fimmergröße und Zugang. L0O. 88 44, 109 Ziffer 8. 1. Aufenthaltsräume müſſen eine lichte Höhe von 3 m erhalten; bei Räumen im Dachgeſchoß— mit Ausnahme von gewerblichen Arbeitsräumen— genügt eine durchſchnittliche lichte Höhe von.70 m für die Hälfte der Grundfläche. 2. Die Oberkante des Fußbodens im Erdgeſchoß muß, wenn nicht im Hinblick auf den beſonderen Zweck des Raumes eine Aus⸗ nahme zuläſſig iſt, bei Wohnräumen mindeſten 9090 m, bei Verkauf⸗, Wirtſchafts⸗ und Lager⸗ räumen, ſowie bei Werkſtätten mindeſtes.15 m über der Hinterkante des Gehwegs liegen. Die Oberkante des Fußbodens im I. Obergeſchoß muß min⸗ deſtens.40 m über der Hinterkante des Gehwegs liegen. An Verkaufs⸗, Wirtſchafts⸗ und Lagerräumen anſtoßende Wohn⸗ und Arbeitsräume dürfen— unbeſchadet der Höhenlage der Oberkante des Jußbodens im I. Obergeſchoß— auf.60 m gelegt werden. In denjenigen Fällen, in denen die Einrichtung eines Sockel⸗ geſchoſſes unzuläſſig iſt, darf der Fußboden des Erdgeſchoſſes höchſtens 1,5 m über die Hinterkante des Gehwegs gelegt werden. 3. Die Mindeſtbreite beträgt bei Arbeitsräumen)VVV bei Zimmern„ m, bei Küchen J ete. bei Zubehörräumen im Dachgeſchoß.00 m, die Mindeſtgröße bei Zimmern FCCCTTT0 15 qm, bei Küchen* 5555000 12 qm, bei Zubehörräumen im Dachgeſchoß 10 qm. Ausnahmen können zugelaſſen werden, wenn beſondere Ver⸗ hältniſſe vorliegen. 4. Der Flächeninhalt einzelner Wohnräume darf auf 12 am herabgeſetzt werden, wenn hierdurch der Geſamtflächeninhalt der Wohnung unter Zugrundelegung des Mindeſtmaßes von 15 am für den Wohnraum nicht verringert wird. Bei 2. und 3⸗Zimmer⸗Wohnungen darf der Flächeninhalt eines Wohnraums auf 12 am vermindert werden, wenn die Küche (Wohnküche) einen Flächeninhalt von mindeſtens 15 am erhält. 5. Jede Wohnung muß einen beſonderen, nicht durch fremde Wohn⸗ und Arbeitsräume führenden Zugang erhalten. Der Zugang zur Küche darf nicht durch Zimmer führen, auch dürfen die Zimmer in der Regel nicht ausſchließlich durch die Küche zugänglich ſein. Zwiſchen Küchen und Wohnräumen dürfen Türen in der Regel nicht hergeſtellt werden. 4. Aborte. § 88. LBO. 88 45—49. 1. Für jede Wohnung und jeden ſonſt zum dauernden Aufent⸗ halt von Menſchen geſondert benützten Gebäudeteil, wie Werk⸗ ſtätten, Verkaufsräume, Arbeitsräume und dergleichen muß ein beſonderer, bequem zugänglicher Abort eingerichtet werden, der ſich in der Regel im gleichen Geſchoß mit der Wohnung oder den zu⸗ gehörigen Geſchäftsräumen befindet, jedenfalls aber nicht weiter als eine Geſchoßhöhe davon entfernt ſein ſoll. Dieſe Vorſchrift gilt auch dann, wenn bisherige Teile einer Wohnung zu einer ſelbſtändigen Wohnung eingerichtet, oder ſonſtige Bauveränderungen vorgenommen werden. 2. Wo die Anlage beſonderer Aborte unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereitet, kann das Bezirksamt, wenn keine Be⸗ denken in geſundheitlicher oder ſittlicher Hinſicht beſtehen, aus⸗ nahmsweiſe einen Abort für je zwei Wohnungen von insgeſamt höchſtens 4 Zimmern oder für zwei kleinere Werkſtätten und Läden zulaſſen. 3. Sollen im Dachgeſchoß Wohn⸗, Schlaf⸗ oder Arbeitsräume eingerichtet werden, ſo muß auch dieſes mit Aborten verſehen ſein. 4. Die Anlage von Aborten in oder unter einem Lichtſchacht ſowie innerhalb des Treppenraumes iſt verboten. 5. Bei Abortanlagen in Vor⸗(An⸗)bauten oder in beſonderen Abortgebäuden ſind die äußeren Umfaſſungsmauern zur Sicherung gegen Froſt mindeſtens ein Stein ſtaxk herzuſtellen; die Türen ſind mit ſelbſttätigem, geräuſchloſem Verſchluß zu verſehen. 9 84. pißräume. OBO.§ 48. 1. Pißräume ſind mit Waſſer⸗ oder Olfpülung und einer Rinne mit genügendem Gefälle zu verſehen und an den Wänden, auch wenn dieſe Becken erhalten, auf eine Höhe von mindeſtens 2 m mit undurchläſſigen, der Fäulnis nicht unterworfenen Bau⸗ ſtoffen zu verkleiden; ſie ſollen mindeſtens 2 m lang und.20 m breit ſein. 2. Werden Pißräume an Nachbarmauern angelegt, ſo müſſen ſie außerdem gegen die Nachbarſeite hin eine beſondere, von der Nachbarwand getrennte Iſolierung erhalten. 3. Wo Aborte und Pißraum an eine unterirdiſche Entwäſſe⸗ rungsanlage nicht angeſchloſſen werden können, hat die Ableitung Die in die Grube führenden Offnungen der Rinne Stärke erhalten. Unter⸗ und Zwiſchengeſchoſſe werden bei Bemeſſung der Mauer⸗ ſtärken als Geſchoſſe gerechnet. Niſchen und Mauerſchränke dürfen in Brandmauern nicht an⸗ gelegt werden; Ausnahmen ſind für Briefkaſten u. dergl. zuläſſig 8. Jede Brandmauer iſt.30 m winkelrecht über die an⸗ grenzende höchſte Dachfläche, der Neigung des Daches entſprechend, hoch zu führen. In offener Bauweiſe und im Gebiet des Reihenhausbaues kann bei ein⸗ oder zweigeſchoſſigen Gebäuden im Intereſſe der einheitlichen architektoniſchen Ausbildung Nachſicht erteilt werden, wenn durch geeignete anderweitige Vorkehrungen ein annähernd gleicher Schutz gegen Feuerübertragung geſchaffen wird. von Höhenunterſchieden zugelaſſen werden. Walm zu beſeitigen und die Brandmauer vorſchriftsmäßig herzu⸗ richten. Brandmauer anſchließende brennbare Bauteile dürfen nicht über dieſe hinweg gehen. 6. Noch nicht mit Brandmauern verſehene Gebäude müſſen Brandmauern erhalten, ſobald eine Bauberänderung oder eine größere Ausbeſſerung der Mauern vorgenommen wird. 7. Brandmauern aus Zementſteinen oder aus Stampfbeton müſſen mindeſtens die für Brandmauern aus Backſteinen vorge⸗ ſchriebene Stärke erhalten. Bei Verwendung von Eiſenbeton bleibt die Jeſtſetzung der erforderlichen Stärkeverhältniſſe der baupolfzeilichen Anorbnung im Einzelfall vorbehalten. § 868. Kaminlichtungen. LBO.§ 55. Die Lichtungen von Feuerungs⸗ und Lüftungskaminen dürfen in die Brandmauern eingreifen, wenn die perbleibende Mauer⸗ ſtärke bei Backſteinmauerwerk mindeſtens 40 cmu beträgt. Ausnahmen zugelaſſen werden. 6. Umfaſſungswände, die nicht mauern ſind. 8 87. Amfaſſungswände. LO. 88 61, 65, 109, Ziffer 9, 10. 1. Die Umfaſſungswände der Gebäude müſſen, wenn ſie nicht zugleich Brandmauern ſind, und nicht nach den Beſtim⸗ mungen des§ 58 in Fachwerk oder nach§ 68 der Landesbauordnung in Holz hergeſtellt werden dürfen, maſſiv d. h. in feuerſicherem und natürlichem oder künſtlichem Stein, in Stein⸗ und Giſenkonſtruk⸗ tion oder in ſonſtigen gleichwertigen Bauſtoffen ausgeführt werden. 2. Umfaſſungswände von Gebäuden, die in einem oder in mehreren Geſchoſſen zu Wohnzwecken eingerichtet werden, dürfen nicht ausſchließlich auf Eiſenkonſtruktion aufgebaut werden. Bei einer Länge der Wand bis zu 12 m müſſen zwei End⸗ pfeiler aus Hauſtein, gutem Mauerwerk oder Eiſenbeton von min⸗ deſtens.60 m Breite erſtellt werden; bei einer größeren Länge ſind außerdem Pfeiler zu beiden Seiten des Haupteinganuges und bei außergewöhnlichen Längen Zwiſchenpfeiler aus den gleichen Stoffen nach Bedarf vorzuſehen. Die Steinpfeiler müſſen einen Querſchnitt erhalten, daß ſie die aufzunehmenden Gebäudeteile ohne eiſerne Hilfskonſtruktin zu tragen vermögen. 3. In maſſiven Mauern dürfen Überlagshölzer über Jenſter Tür⸗ und ſonſtigen Offnungen nur dann angebracht werden, wenn zugleich Srans ſtarke eiſerne Träger entlaſtet werden. 4. Bei Ausführung der Umfaſſungsmauern in Zementſteinen, Stampf⸗ oder Eiſenbeton findet§ 55 Abſatz 8 entſprechende An⸗ wendung. § 58. Holz⸗ und Eiſenfachwerk. LBO. 8 62. 1. Umfaſſungswände aus Holzfachwerk, deſſen Pfoſten min⸗ deſtens.12 m ſtark und deſſen Felder wenigſtens.12 m dick aus⸗ gemauert oder mit anderen feuerſicheren Bauſtoffen ausgefüllt werden, ſind zuläſſig: a) bei allen einſtöckigen Hinter⸗ und Seitengebäuden: b) bei Gebäuden ohne Feuerung, wenn entweder deren Höhe bis zum Dachfirſt gemeſſen.5 m nicht überſteigt oder der dieſes Maß überſteigende Unterbau maſſiv hergeſtellt wird Als maſſiver Unterbau gilt auch eine entſprechende Eiſen⸗ oder Pfeilerkonſtruktion; c) im Gebiet der offenen Bauweiſe für das höchſte Ober⸗ geſchoß, wenn es im Fachwerkſtil architektoniſch durchge⸗ bildet, verputzt, mit Dachziegeln, Schiefer oder mit Schin⸗ deln verkleidet wird. d) bei Gebäuden, die zu gewerblichen, landwirtſchaftlichen oder gärtneriſchen Zwecken dienen, wie z. B. bei Stallungen, Schuppen, Remiſen, Lagerräumen und ähnlichen Anlagen, wenn ſie von den Nachbargrenzen und anderen Gebäuden auf demſelben Grundſtück mindeſtens 5 m entfernt ſind, und die in ihnen etwa vorhandenen feuergefährlichen Räume ſind Geruchverſchlüſſen zu verfehen. 5. Branödmauern. 2BO. 8§ 51, 60, 109 Ziffer 7, 8. § 55. Brandmauern. 1. Backſteinmauerwerk muß bei 1½ Stein mindeſtens„ 3„ech 2 Stein mindeſtens„;ũů ͤ õrĩi b e 2 Stein mindeſtens„„ V 85 cm, 3 Stein mindeſtens„ 78 em, 3½ Stein mindeſtens„%„„„„„„„„„„91 ecſg 2. Dachgeſchoſſe mit einer Giebelhöhe von mehr als 8 m ſowie 4. Eine Abwalmung kann ausnahmsweiſe zur Uberwindung Soll das Nachbargebäude höher geführt werden, ſo iſt 13 5. Hölzerne Geſimſe, Dachſparrenköpfe und ſonſtige an die Werden zwei Brandmauern neben einander erſtellt, ſo knnen ſie durch mindeſtens ¼ Stein ſtarke Bogen oder durch entſprechend 4 enthal fachwe bhergef D jedem Zweck, Anſpr 4. maſſiv 5 2. verput H deren bürfer in der lagert D Eiſen 8. Wänd 4. b. 955 6 gemäߧ8 101 und 102 geſichert werden. 2. Soweit Gebäude Aufenthaltsräume enthalten, muß das Fachwerk mindeſtens ½ Stein ſtark hintermauert oder in anderer in vorſchriftsmäßige Gruben zu geſchehen. wirkſamer Weiſe gegen Witterungseinklüße aalchütt werden⸗ Außenwände von größeren Gebäuden, die keine Wohnungen halten, dürfen, falls ſie nicht auf der Grenze ſtehen, aus Eiſen⸗ ſachwerk mit Ausmauerung oder mit beiderſeitiger Verkleidung hergeſtellt werden. Die Standſicherheit und Tragfähigkeit dieſer Wände muß in jedem Falle nachgewieſen werden; auch müſſen ſie je nach dem JZweck, zu dem das Gebäude benützt werden ſoll, den erforderlichen Anſprüchen an Durchläſſigkeit und Wärmeſchutz genügen. 4. Umfaſſungswände aus Fachwerk und Holz ſind auf einen 15 haſſiven, über das Erdreich ragenden Sockel zu ſetzen. m, 05 7. Innere Scheidewände. em,§ 59. em 280. 8 66. 1. Balkentragende Mittelwände ſind wie bei 1 und 2geſchoſſigen Gebäuden 1 Stein ler. bei Sgeſchoſſigen Gebäuden im unteren Geſchoß 1½ Stein an. in den 2 oberen Geſchoſſen 1 Stein ſig. bei 4geſchoſſigen Gebäuden an⸗ in den 2 unteren Geſchoſſen 1% Stein end, in den oberen Geſchoſſen 1 Stein bei ögeſchoſſigen Gebäuden nes in den 38 unteren Geſchoſſen 1½ Stein der in den oberen Geſchoſſen 1 Stein den, fcark herzuftellen. rnd 2. Sind zwei balkentragende Mittelwände angeordnet, ſo ge⸗ nigt eine Stärke von je 1 Stein. ung Flurwände längs der Hausdurchfahrten find, ſoweit ſie nicht unter die Beſtimmungen von Abſatz 1 fallen, mindeſtens 1 Stein der ffark herzuſtellen. u⸗ 3. Bei Verwendung von Zementſteinen und Stampfbeton ſind mindeftens die für Backſteine vorgeſchriebenen Stärken einzu⸗ die halten. ber 4. Die Scheidewände ſollen in der Regel, ſobald 2 Geſchoſſe gusgeführt find, im erſten Geſchoß hergeſtellt werden. ſen] Nach Fertigſtellung eines weiteren Geſchoſſes ſind ſie im ne. zweiten Geſchoß auszuführen uſw. 5. Scheidewände ſollen in allen Geſchoſſen übereinander ſtehen. Iſt dies nicht möglich, ſo find ſie auf entſprechende Eiſen⸗ oder ge Eiſenbetonkonſtruktionen zu ſetzen. 8 In Ausnahmefällen werden jedoch in dem oberſten Haupt⸗ der geſchoß und im Dachgeſchoß Häng⸗ und Sprengwände zugelaſſen. ing 6. über Eiſen⸗ und Eiſenbetonkonſtruktionen zu Tragwänden entſcheidet auf Nachweis der Tragfähigkeit und Standſicherheit das Bezirksamt in jedem Einzelfall. 8 Zu den beiden oberſten Geſchoſſen unter der Dachbalkenlage ſtatt der maſſiven Mittelwände Eiſenfachwerk verwendet werden. 7. Nicht belaſtete Scheidewände dürfen aus Drahtputz, Gips⸗ dielen, Zementdielen oder ähnlichen Stoffen hergeſtellt werden, müſſen aber hinreichend unterſtützt ſein.“) Als Scheidewände verboten ſind Bretterwände, auch wenn ſie bverputzt werden. 8. Im Keller und zu kleineren wirtſchaftlichen Nebenräumen iſſt unverputztes, glatt gehobeltes Holzwerk zuläſſig. 5 9. Familienwohnungen müſſen von einander durch mindeſtens 9 5 ½ Stein ſtarke undurchbrochene Wände oder in anderer, ebenſo ſchall⸗ und feuerſicherer Weiſe geſchieden ſein. 8. Zwiſchendecken. 8 60 ng 20. 8 67. ül.„ BGeton herzuſtellen: rt. a) über dem Kellergeſchoß; b) über und unter Läden und gleichartigen Geſchäftsräumen inm von mehr als 100 am Grundfläche; en c) unter und über Räumen, die zur Lagerung oder Verar⸗ 1 beitung leicht entzündkicher oder größerer Mengen brenn⸗ d. barer Stoffe dienen. n⸗ 2. Holzbalkendecken ſind in hinreichender Stärke mit Mörtel⸗ ge]verputz an der unteren Seite auszuführen. Holzbalkendecken über Kellern ſind nur zuläſſig in Gebäuden, deren Umfaſſungswände im Erdgeſchoß in Fachwerk erſtellt werden bürfen und ausnahmsweiſe in ſonſtigen Gebäuden ohne Feuerung, n denen feuergefährliche oder leicht entzündliche Stoffe ge⸗ lagert werden. Die Stützen unter den Dkrcheugen in Kellern ſind in Stein, Eiſen oder Eiſenbeton herzuſtellen. 8. Maſſive Decken und Eiſenträger dürfen nur auf maſſive Wände oder Eiſen aufgelegt werden. 4. Unverputzte Holzdecken ohne Zwiſchendecke ſind zuläſſig: à) in Gebäuden ohne Feuerungseinrichtungen; b) in eingeſchoſſigen Gebäuden, in denen die lichte Höhe mehr als 5 m beträgt, insbeſondere in Kirchen, Turn⸗ und Wartehallen, Reitbahnen, Ausſtellungsgebäuden uſw.; e) in Speichern, die zur Woſßezahrung von Getreide, Mehl, Malz uſw. dienen. Räumen bildet, die nicht als Aufenthaltsräume dienen; e) in Fabrikbauten in geeigneten Fällen. Wände ohne Offnung von den übrigen Räumen abgegrenzt werden ind beſondere Zugänge erhalten. 5. Befinden ſich über Räumen mit Holzdecken Aufenthalts⸗ äume, ſo ſind dieſe nach unten mit einer dichten feuerſicheren Schutzſchicht zu verſehen oder zu verputzen. 6. Zur Ausſtückung von Holzgebälken darf nur trockenes und mndefreie Holg verwendet werden. 9. beoachungen. 8 61. 80. Ss 54, 68, 109 Ziffer 19. 1. Giebel, Dachaufbauten wie Gaupen und dergleichen müſſen den äußeren Seiten feuerſicher verkleidet werden. 2. Glasdächer/ die nicht aus Drahtglas hergeſtellt werden, ſſen zum Schutz gegen Schneedruck oder Glasbruch mit Draht⸗ gzen 0.06 m M aſchenweite werden. nd I. Die Decken der Gebäude ſind maſſiv, in Stein, Eiſen oder d) in allen Fällen, in denen das Dach zugleich die Decke von Heizbare Räume müſſen jedoch durch feuerſichere Decken und Bei beſtehenden Gebäuden ſind dieſe auf Verlangen anzu⸗ bringen. 10. Tür⸗ und Lichtöffnungen. 8 62. LBO. 8 69. 1. Alle Offnungen in den Fußböden, Schächte, Zu⸗ und Ab⸗ gänge, tiefgehende Fenſter, leicht zugängliche Dachflächen, die wirt⸗ ſchaftlich benutzt werden können, und ſonſtige gefährliche Stellen ſind mit mindeſtens.90 m hohen Schutzgeländern oder Brüſtungen zu verſehen. 2. In verkehrsreichen oder beſonders hochliegenden Räumen kann das Bezirksamt an die Höhe und Beſchaffenheit der Brüſtung und Geländer weitere Anforderungen ſtellen. 11. Treppen und Schächte. 8 63. a) Treppen. 1. Haupt- und Nebentreppen. LBO.§s 70—72, 109, Ziffer 17. 1. Haupttreppen(notwendige Treppen) ſind diejenigen Treppen, deren Anlage aus baupolizeilichen Gründen verlangt werden muß. 2. Nebentreppen ſind untergeordnete Treppen, die innerhalb von Wohnungen oder Geſchäftsräumen liegen und nur zur Verbindung einzelner Räume oder als Zugang zu wirtſchaft⸗ lichen Nebenräumen dienen. 3. Jedes nicht zu ebener Erde liegende Hauptgeſchoß muß min⸗ deſtens durch eine Haupttreppe zugänglich ſein. Bei Wirtſchaftsgebäuden auf Grundſtücken, die einem land⸗ wirtſchaftlichen oder gärtneriſchen Betrieb dienen, ferner bei Stal⸗ lungen, Schuppen, Remiſen u. dgl. kann von der Herſtellung von Haupttreppen abgeſehen werden, wenn dieſe Gebäude nicht mehr als ein Obergeſchoß beſitzen und darin keine Aufenthaltsräume eingerichtet find. Außere Aufgänge, Freitreppen als Erſatz notwendiger Treppen ſind nur ausnahmsweiſe zuläſſig und dürfen nicht höher als bis zum erſten Obergeſchoß führen; der Unterbau, der Fußboden und das Dach ſind feuerſicher herzuſtellen. 4. Befinden ſich in den Nebengeſchoſſen(§ 32) Aufenthalts⸗ räume, ſo müſſen die Haupttreppen dorthin fortgeführt werden. 5. Iſt der Raum über dem Kehlgebälk ganz oder keilweiſe als Trockenboden, Aufbewahrungsraum und dergleichen benützbar, ſo muß auch das Kehlgebälk, falls nicht die Haupttreppe bis dahin geführt wird, durch eine Speichertreppe zugänglich gemacht werden. Die Treppenöffnung im Speicherboden darf nicht mit einer Legtür abgeſchloſſen ſein. 6. Mindeſtens zwei in getrennten Räumen liegende Haupt⸗ treppen ſind unbeſchadet der Vorſchrift in§ 70 Abſatz 1 der Landesbauordnung erforderlich, wenn ein an ein Vordergebäude von über 15 m Frontlänge angebauter Flügel ſelbſtändige Woh⸗ nungen wenn ein Sbockeberk mehr als 3 Wohnungen enthält. NAA „2. Herſtellungsart der Treppen. 1. In Wohngebäuden einſchließlich der Hinter⸗ und Seiten⸗ gebäude müſſen die Treppen folgendermaßen ausgeführt werden: a) Die Kellertreppen und die von der Straßen⸗ und Hofebene auf Sockelhöhe führenden Treppen ſamt den dagu 5 gehörigen Treppenvorplätzen und ⸗Abſätzen ſind feuerſicher, d. h. aus einem durch Feuer ſchwer Bauſtoffe Eiſen, Beton, Eiſenbeton uſw.) herzuſtellen. Werden Kellerräume zur Lagerung von größeren Mengen leicht brennbarer Stoffe für gewerbliche Zwecke benützt, ſo dürfen ſie mit den übrigen Räumen des Haus⸗ kellers nicht in Verbindung ſtehen und müſſen einen beſon⸗ deren Zugang von außen erhalten. Holztreppen ſind zuläſſig, wenn das Gebäude ſelbſt mit Holzbalkendecken oder mit einer notwendigen eee bereits verſehen iſt. b) Die Haupttreppen ſind bei mehrſtöckigen Gebäuden bis zu dem oberſten Hauptgeſchoß, in dem ſich Aufenthalts⸗ räume befinden, feuerſicher herzuſtellen; die Treppe nach dem Dachgeſchoß darf aus Eichenholz oder aus Weichholz, das an der Unterſeite verputzt oder mit Gipsdielen ver⸗ kleidet iſt, ausgeführt werden. Als feuerſicher gelten auch ganz aus Eichenholz aus⸗ geführte Treppen, die unterhalb verputzt ſind. c) Nebentreppen dürfen aus beliebigen Bauſtoffen aus⸗ geführt werden. Wird Weichholz benutzt, ſo ſind, abgeſehen von den Kehlgebälkstreppen, die Unterſeiten ebenfalls zu verputzen oder mit Gipsdielen zu verkleiden. 2. Die Treppenvorplätze und Abſätze müſſen in der Feuer⸗ ſicherheit den Anforderungen an die zugehörigen Treppen ent⸗ ſprechen. 3. Die Trittſtufen, Vorplätze und Abſätze feuerſicherer Treppen dürfen, wenn ſie in Mauerwerk, Beton oder undurchbrochenem Eiſen ausgeführt werden, mit Hartholz belegk werden. 4. Bei freitragenden Steintreppen ſind die Treppenabſätze, wenn dieſe gleichfalls aus Stein hergeſtellt werden, durch Eiſen⸗ Mauerbögen oder Gewölbe zu unterſtützen. § 65. 3. Breite der Treppen. 1. Die Treppenbreite muß zwiſchen Handleiſte und Wand be⸗ tragen: a) bei Haupttreppen 8 gewundenen Trepbpenns geraden Läufen mit Abſätzen b) bei Nebentreppen 3CCCCCC e) bei Kellertreppen.90 m d) bei Speichertreppen.70 m 2. Treppenvorplätze und ⸗Abſätze mindeſtens .20 m .10 m .85 m die Breite der Treppenläufe erhalten. Eine Abſchrägung oder Abrundung der Ecken des Treppen⸗ abſatzes iſt nur zuläſſig, wenn der Abſatz an keiner Stelle als der Treppenlauf iſt. 3. Wird für Mehrfamilienhäuſer oder g große Häuſer eine weitere Haupttreppe verlangt(8 63 Ziffer), ſo darf die 8 Treppe auf 1 m herabgeſetzt werden. übrigen Fällen mit feſten Geländern oder Brüſtungen zu ve 00 m, in der Mitte des Auftritts gemeſſen, erhalten. 85 für ſie ſelbſt unentbehrlichen und Treppen und Treppenabſätzen iſt unzuläſſig. nommen, Läden oder gewerbliche Betriebe eingerichtet, Gebäude in anderer Weiſe als in der Baugenehmigung vo⸗ war, benützt werden. § 68. 3. Steigungsverhältnis der Treppen, Treppenſtufen. 1. Das Steigungsverhältnis darf betragen: a) bei Haupttreppen höchſtens.18 m Steigung und mindeſtens .24 m Auftritt, b) bei Nebentreppen höchſtens.20 m Steigung und minde⸗ ſtens.24 m Auftritt, 8 c) bei Kellertreppen höchſtens.20 m Steigung und minde ſtens.24 m Auftritt, 00 bei Speichertreppen höchſtens.20 m und minde⸗ ſtens.20 m Auftritt. 2. Bei Wendelſtufen muß der Auftritt in der Mitte mindeſten an der ſchmalſten Stelle betragen. 3. Die freie Kopfhöhe, gemeſſen über der der Stufen, muß betragen „.24 10 m bei Haupttreppen mindeſtennns.00 bei Neben⸗, Keller und Speichertreppen min⸗ Deſtenss § 67. 5. Treppenhaus. 1. Die Räume, in denen die Haupttreppen liegen(notwendige Treppenhäuſer), müſſen mit Wänden umſchloſſen ſein, die den Vor⸗ ſchriften über balkentragende Mittelwände entſprechen. 2 2. Treppenhauswände müſſen hiernach, bei Ausführung 185 Backſteinmauerwerk, auch wenn ſie kein Gebälk tragen, 5 bei 2geſchoſſigen Gebäuden 1 Stein bei 3geſchoſſigen Gebäuden 1 im unteren Geſchoß 1½ Stein in den 2 oberen Geſchoſſen 1 Stein bei 4geſchoſſigen Gebäuden in den 2 unteren Geſchoſſen in den oberen Geſchoſſen 1 bei ögeſchoſſigen Gebäuden in den 3 unteren Geſchoſſen in den oberen Geſchoſſen 7 ſtark hergeſtellt werden. In eingeſchoſſigen Gebäuden genügen Wände in dusgenan tem, verputztem Fachwerk und verputzte Decken. 3. Das Treppenhaus iſt gegen den Wohnungeflur in Geſchoſſen abzuſchließen. Auf Verlangen ſind dieſe Abſchlüſſe ſo u das fit ſelbſttätig zufallen. 4. Räume, in denen größere Mengen leicht brennbarer Stoff gelagert werden können, insbeſondere Ladenräume dürfen nach dem Treppenhaus und den zu dieſen führenden Fluren Ausgäng oder Schaufenſter nicht erhalten. Das Gleiche gilt für Arbeitsräume, in denen feuergefährlit Gewerbe betrieben werden. Wird ein Ladenraum mit einem Kellerraum durch eine Te verbunden, ſo muß der Zugang zur Treppe von dem Ladenr oder dem Kellerraum rauch⸗ und feuerſicher abgetrennt werden 5. Die Treppenläufe und Abſätze ſind, wenn ſie zwi Wänden liegen, mindeſtens an einer Seite, bei 2 m Breite und darüber in der Regel an beiden Seiten mit Handleiſten, in aller 1½ Steinn Stein 17—5 Stein 5 die ein Hindurchfallen von Kindern ausſchließen. Geländer und Brüſtungen müſſen eine Höhe von min 8 68. 6. Treppenzugänge. 1. Die notwendigen Treppenzugänge müſſen— der Vorſchrift in§ 26 2BO.— wenigſtens die Breite der läufe erhalten. 2. Die Treppenzugänge ſind aus 925 gleichen waiſe erhalten. 8. Die Treppenzugänge ſind ſo anzulegen, daß di leicht und ſicher erreichbar ſind. J. Außere Gänge(Galerien), die ſonſt nicht zugänglich räume unter ſich oder mit einer feuerſicheren Treppe, od Gebäude miteinander verbinden, müſſen im Unterbau au oder Eiſen hergeſtellt und mit feuerſicherem Fußboden ve ſein. Derartige Anlagen werden nur ausnahmsweiſe geſtatt § 69. 7. Gemeinſame Seſtimmungen. 1. Haupttreppen, Treppenhäuſer und Tracbengndinge ſtets frei gehalten werden. Sie dürfen zu keinem anderen Zweck als zum Durch kehr, insbeſondere nicht zur Aufbewahrung oder Lagerun Gegenſtänden oder Stoffen benützt werden. 2. Die Herſtellung von Gelaſſen unter Treppenläuf Treppenabſätzen ſowie die Lagerung von brennbaren Sto 3. Die Hauseingangstüre zu dem Haupttreppenhaus ſo Regel an der Vorder⸗ oder einer Nebenſeite des Gebäud 4. Die vorſtehenden Beſtimmungen finden auch Antder wenn größere Bauveränderungen an beſtehenden Gebäud einzelner Gebäude oder Gebäudeteile, ſoweit keine ſeuer⸗ oder heitspoligeilichen Bedenken ee 5 § 70. b) Schächte. 5 LBO.§ 78. 1. Die Wandungen von Licht⸗, Luft⸗ und Aufsug bewohnten Gebäuden müſſen aus fe B. ſtellt werden. 2. Sind die ee oben mit 12. Feuerungseinrichtungen 8 71. Hamine. LBO. 8 74 und 75. 55 Feuerungseinrichtungen dürfen in den Nebengebäuden nur hergeſtellt werden, wenn ſie keine erhebliche Rauchentwicklung mit ſich bringen und an Kamine angeſchloſſen ſind, die ſo hoch über die Dächer der umliegenden Gebäude reichen, daß Beläſtigungen vermieden werden. 2. Offnungen in den Wänden der Kamine, die zum Anſchluß der Ofenrohre dienen, müſſen, ſolange dieſe nicht angeſchloſſen ſind, mit unverbrennlichen, dichtſchließenden und gut befeſtigten Kapſeln verſchloſſen werden, die in der Regel von außen erkennbar ſind. 5 3. Es iſt verboten, ſolche Offnungen, die nicht in der ange⸗ gebenen Weiſe verſchloſſen ſind, zu übertapezieren oder mit brenn⸗ baren Stoffen auszufüllen. 5§ 72. Lichtweite. O. 8 80. Für 1⸗ und 2⸗Zimmerfeuerungen iſt eine Lichtweite von 14 mal 14 em(bei rechteckigem Querſchnitt) und von 14 em Durch⸗ meſſer(bei rundem Querſchnitt) zuläſſig. 8 783. Nusſteigläden. 20.§ 84. An den Ausſteigläden der Kamine ſind Glasſcheiben nicht ſtatthaft. 8 74. verputz. DO.§ 86. 8 Die äußeren Kaminſeiten ſind vom Beginn des Kamins an bis unter die Dachfläche mit Verputz oder Rauhputz zu verſehen. 8 75. 5 Backöfen. 280. 8 102. Werden größere gewerbliche Feuerungen oder Backöfen für den Hausbedarf neben einer das Nachbargebäude abſchließenden Wand errichtet, ſo muß die Außenſeite der Feuerungsanlage von dieſer Wand.15 m entfernt bleiben. Nötigenfalls kann die Aus⸗ füllung dieſes Zwiſchenraumes mit einer Wärmeiſoliermaſſe vorge⸗ ſchrieben werden. 13. Kohrleitungen in Sebäuden und Baugrunoͤſtücken. § 76. 1. Die Leitungsrohre von Zentralheizungen dürfen in Um⸗ ſungs⸗ und Tragmauern in wagrechter Richtung nur dann ver⸗ ſt werden, wenn die Mauern ½ Stein über das zuläſſige Min⸗ verſtärkt oder die Ausbruchsſtellen durch Einmauerung ⸗Eiſen geſchützt werden. 5 88 ollen Rohrleitungen unter Verputz gelegt werden, ſo ſind die dazu erforderlichen Mauerſchlitze tunlichſt ſchon im Rohbau anzulegen. Bei Außerachtlaſſung dieſer Vorſchrift kann das Ein⸗ laſſen der Röhren in die Mauern unterſagt und die ordnungsmäßige Wiederherſtellung des Mauerwerks berlangt werden. 3. In Eiſenbetonkonſtruktionen iſt die Anbringung von chlitzen für Rohrleitungen unterſagt, ſofern nicht die Konſtruktion utſprechend verſtärkt iſt. 4. Für die Anlage der Gaseinrichtung ſind die Beſtimmungen er ortspolizeilichen Vorſchrift vom 28. September 1909 maßgebend. 14. Stallungen. 8 77. O. Ss 107, 109 Ziffer 20. 1. Stallungen ſind in der Regel in beſonderen, von Wohn⸗ ſebäuden getrennten Bauten anzulegen. Sie müſſen von Nachbar⸗ 'ern oder Aufenthaltsräumen, mit Ausnahme der Stallburſchen⸗ er, bdurch einen mindeſtens.20 m breiten Hohlraum getrennt Die Umfaſſungswände ſind maſſiv, die Decke feuerſicher erzuſtellen. Der Stallboden iſt waſſerdicht und, wenn der Stall an kachbargrenze ſteht, im Gefälle von dieſer abgeneigt, anzu⸗ 3. Die lichte Stallhöhe muß für Pferde mindeſtens.00 m für Rindvieh mindeſtens.50 in .00 m für Kleinvieh mindeſtens Verden beſtehende Viehſtälle in der bisherigen Abmeſſung der ausgebaut, ſo können die Maße entſprechend herabgeſetzt einzelſtehende Schweineſtälle genügt eine lichte Höhe von 01 Jauche iſt nach einer vorſchriftsmäßig hergeſtellten zerhalb des Stalles durch Röhren unterirdiſch abzuleiten. die FJuttervorräte ſind geeignete Räume bereitzuſtellen. Heuſpeicher und ſonſtige Räume für Juttervorräte müſſen von n en durch Brandmauern getrennt ſein und dürfen unter men nur eingerichtet werden, wenn geringe Vorräte auf⸗ en ſind. umfangreicher Lagerung von Futtervorräten gelten außer⸗ Beſtimmungen in§§ 101 und 102. Die Stallausgänge ſind derart anzuordnen und zu bemeſſen, 1 Feuersgefahr eine ſchnelle und ſichere Rettung des Viehes öglicht wird. 7. Bei Schweineſtällen darf der Futtertrog nicht aus Holz, ern nur aus haltbaren, waſſerdichten Bauſtoffen gefertigt ſein. 8. In Kellergeſchoſſen ſowie in Kellern unter Höfen dürfen allungen nicht angelegt werden. 9. Über und unter Stallungen dürfen keine Mietwohnungen ichtet werden, ebenſowenig Ställe unter vorhandenen Miet⸗ Dieſe Beſtimmung findet keine Anwendung auf ſolche ſelbſt⸗ ſtändigen Gebäude, in denen ſich über den Stallungen nur ein Wohngeſchoß für den Stallbeſitzer ſelbſt oder für die mit der Pflege Die Räume müſſen jedoch durch eine beſondere feuerſichere Treppe mit 1 Stein ſtarken,.30 m über Dach geführten Um⸗ wandungen zugänglich und von der Stallung durch eine verputzte oder feuerſichere Decke getrennt ſein. Als ſelbſtändig gilt ein Stallgebäude auch dann, wenn es von anderen Gebäuden durch undurchbrochene maſſive Wände ge⸗ trennt iſt. 8 Etwaige Verbindungen zwiſchen Treppenhaus und Speicher⸗ räumen müſſen ſelbſttätig ſchließende feuerſichere Türen in Stein⸗ oder Eiſenrahmen in Falz erhalten. 10. Größere Stallungen ſind mit beſonderen Lüftungsein⸗ richtungen, wie Luftſchächten und dergleichen zu verſehen. 11. Die Anlage von Geflügelmäſtereien und Geflügelſchlächte⸗ reien bedarf beſonderer Genehmigung. 12. Innerhalb des Bereichs der hergeſtellten Ortsſtraßen und der amtlich feſtgeſtellten Ortsſtraßenpläne, ausgenommen Stadt⸗ teile mit vorwiegend landwirtſchaftlichen Betrieben dürfen Schweine⸗ ſtälle überhaupt nicht, andere Stallungen mit beſonderer Geneh⸗ migung des Bezirksamts nur dann errichtet oder erweitert werden, wenn durch ihre Anlage eine Beläſtigung der Nachbarſchaft ausge⸗ ſchloſſen iſt. Das Bezirksamt kann die Beſeitigung oder Verlegung be⸗ ſtehender Stallungen innerhalb einer vom Bezirksamt zu beſtim⸗ menden Friſt anordnen. 13. Für Grundſtücke, die einem landwirtſchaftlichen oder gärt⸗ neriſchen Betrieb dienen, für Stallungen außerhalb bebauter Stadt⸗ teile und für kleinere freiſtehende Stallungen, die in Fachwerk erſtellt werden dürfen, können je nach Umſtänden des Falles Aus⸗ nahmen in widerruflicher Weiſe zugelaſſen werden. 14. Beſtehende Stallungen, die den vorſtehenden Beſtimmungen Kicht entſprechen, ſind auf Anordnung des Bezirksamts in vor⸗ ſchriftsmäßigen Stand zu ſetzen oder zu entfernen. § 78. Nachbarn dadurch möglichſt wenig beläſtigt werden. Im Innern lichen Anlagen und Einrichtungen notwendig, ſo hat der Bauherr die Ausführung der Anderung zu beantragen. ſinkkaſten, Straßenſchilder, Hausnummern, Höhemarken, Bienenſtände. 1. Die Anlage von Bienenſtänden iſt nur mit jederzeit wider⸗ ruflicher Genehmigung des Bezirksamts geſtattet. 2. Die Bienenſtände müſſen von benachbarten Wohngebäuden, Straßen, Arbeitsplätzen und öffentlichen Anlagen mindeſtens 10 m entfernt ſein. 15. Schutzvorkehrungen bei Bauausführungen. § 79. Allgemeine Beſtimmungen. LBO.§ 109, Ziffer 28. Bei Bau⸗ und Abbrucharbeiten ſind alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Sicherung des Verkehrs und zur Verhütung von Gefahren erforderlich ſind. 8 80. Schutz des verkehrs. 1. Gehwege und Straßen ſind möglichſt ſauber zu halten und bei trockenem Wetter innerhalb und außerhalb des Bauzauns täglich nach Bedarf zu begießen und zu kehren.— Verunreinigungen der Straße ſind ſofort zu beſeitigen. Außer⸗ dem iſt dafür zu daß das Waſſer in der Straßenrinne un⸗ gehindert ablaufen kann. Nötigenfalls iſt die Rinne mit Dielen ab⸗ zudecken. 2. Wird durch einen Bauzaun oder ein Baugerüſt der Gehweg vor dem Bauplatz eingeſchränkt, ſo muß die von den Fußgängern zu benützende Strecke, auch wenn ſie ſich außerhalb des Gehweges befindet, ſtets ungehindert zu begehen ſein. Bleibt nicht wenigſtens ein iem breiter Teil des Gehwegs frei, ſo iſt in der Regel ein ſicher überdeckter Durchgang(Schutzdach) oder, wenn die Verkehrs⸗ verhältniſſe es fordern, im Anſchluß an den Gehweg ein genügend breiter Dielenbelag herzuſtellen und dieſer gegen die Straße durch ein Schutzgeländer zu begrenzen. 3. Bei allen Bauarbeiten, insbeſondere auch beim Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen iſt die Entwicklung von Staub mög⸗ lichſt zu vermeiden. Bauſchutt und Baumaterialien dürfen auf die Straße und öffentliche Plätze nicht hinabgeworfen werden. Sie müſſen herab⸗ getragen oder ſo hinabgelaſſen werden, daß das Publikum und die der Gebäude darf nur durchnäßter Schutt herabgeworfen werden. Der Bauſchutt muß beim Aufſchütten und Aufladen zur Ver⸗ meidung von Staub ausreichend begoſſen werden. Wagen zur Ab⸗ führung von Schutt ſind ſo einzurichten und zu laden, daß keine Beläſtigung dürch Staub eintritt und die Straßen durch Herabfallen des Schuttes nicht verunreinigt werden. § 81. Warnungszeichen. 1. Bei Bauarbeiten irgendwelcher Art, durch die die Sicherheit der Vorübergehenden beeinträchtigt werden kann, ſind an beiden Enden des Baues Warnungszeichen und zwar bei Tag Latten oder Stangen, bei Nacht helleuchtende Laternen aufzuſtellen. 2. Die Warnungszeichen müſſen den Gehweg von der Straßen⸗ flucht bis zum Bordſtein abſperren und dürfen nicht aus Stricken, Drähten oder Ketten beſtehen. § 82. Sicherung öffentlicher Einrichtungen. 1. Offentliche oder gemeinnützige Anlagen und Einrichtungen, die ſich in der Nähe einer Bauſtelle befinden, müſſen tunlichſt ge⸗ ſchont werden. Auf Verlangen der zuſtändigen öffentlichen Ver⸗ waltung ſind ſie auf Koſten des Bauherrn freizulegen und frei⸗ zuhalten.“) 2. Die Bordſteine der Gehwege ſind ſo abzudecken, daß durch Fuhrwerke und das werden. 3. Werden infolge der Bauausführung Anderungen an öffent⸗ ſte Abladen von Bauſtoffen nicht beſchädigt 7 vor Beginn der Arbeiten bei der zuſtändigen Behörde rechtzeitig ) Zu dieſen öffentlichen oder folgende Dinge; ſtändig: Tiefbauamt: Straßen(Fahrbahn, Randſteine, Gehwege), üffentliche Plätze und Gartenanlagen, Baumſchutzgitter, Papier⸗ förbe, Kanäle, Schachtdeckel, Hausentwäſſerungen, Rinnen, Straßen⸗ gemeinnützigen Anlagen gehören für ſie ſind die beigeſchriebenen Amtsſtellen zu⸗ Viehes betrauten oder ſonſt im Dienſte des Stallbefitzers ſtehen den Perſonen befindet.„„„„ ſteine, Bänke, Bäume, ſtalten uſw. Wagen uſto. 8 88. Schutz öffentlicher Anlagen. 1. Bäume, Sträucher und andere Pflanzen an den Straß oder in öffentlichen Anlagen müſſen durch eine genügend abſteh ver den freien Luftzutritt nicht hindernde Verſchalung gegen Beſchäh gungen infolge der Bauarbeiten geſchützt werden. bit 2. Die vor den Bauſtellen befindlichen Bäume ſind mindeſte 5 2 m boch einzuſchalen. be 8 84. 5 Abwaſſer. dge Schmutz oder Sand führende Abwaſſer der Bauſtelle dürſe 5 nicht in die Kanaliſation oder Waſſerläufe eingeleitet werden. me § 85. ge Bauzäune. 1 1. Bei Neubauten, bei Umbauten und bei dem Abbruch 50 la Gebäuden an allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen m muß der Bauplatz gegen die Straße mit einem Bauzaun abge ſchloſſen werden. 2. Zur Errichtung eines Bauzauns iſt gleichzeitig mit den Baugeſuch die Genehmigung des Bezirksamts einzuholen. 4 G Die Herſtellung kann auch ohne Antrag baupolizeilich ange S ordnet werden. 3. Das Bezirksamt ſetzt die Größe des einzufriedigenden Stra⸗ 5 zenraumes erforderlichenfalls nach Anhörung des ſtädtiſchen Ti⸗ 5 bauamts unter Berückſichtigung der Verkehrsverhältniſſe und der“ Straßenbreite feſt. 10 Hierbei ſind folgende Grundfätze maßgebend: 2) In endgültig hergeſtellten, dem Verkehr übergebenen Straßen 85 darf bei einer Breite des Gehweges bis zu 2 m der Bau lie zaun höchſtens 2 m über die Bauflucht vorſpringen. 50 Hat der Gehweg eine Breite von mehr als 2 m, ſo darf 51 der Bauzaun bis zu 4 m, höchſtens aber bis zur Hinter⸗ 191 kante des Randſteins vorgerückt werden. 8 b) In Straßen mit elektriſcher Straßenbahn muß der Bauzaup ſch in der Regel wenigſtens.50 m von der nächſten Schiene entfernt ſein. 4 Ausnahmsweiſe kann der Bauzaun bis 1 m an deF de nächſte Schiene herangeſetzt werden. In dieſem Falle ſind“ an beiden Enden des Bauzauns in Augenhöhe große Wal 3 2 nungsſchilde mit Aufſchrift: „Achtung Straßenbahn“ anzubringen und nachts zu beleuchten. e) In nicht endgültig hergeſtellten, noch nicht ausgebauten und dem Verkehr übergebenen Straßen, ſowie bei größeren Bauten oder bei kleineren Bauplätzen kann von dem Be zirksamt im Einzelfall eine größere Breite des Bauzauns“ zugelaſſen werden, wenn beſondere Bedenken, namenlli d. Verkehrsrückſichten nicht entgegenſtehen. d) Iſt ein Vorgarten vorhanden, ſo iſt der Bauzaun in dir 3 Straßenflucht zu ſtellen, wenn die Vorgartentiefe 4 m oder? Ii maehr beträgt. 3 Bei geringerer Vorgartentiefe als 4 m darf der Bau⸗ ba zaun bis zu 4 m vor die Baufluchtlinie, höchſtens aber bis od Hinterkante Randſtein vorgerückt werden. de 4. Der Bauzaun iſt bei erfolgter Genehmigung vor dem Beginn Er der Bauarbeiten und wenn der öffenkliche Verkehrsraum zur Lage⸗ 1 rung von Bauſtoffen dienen ſoll, vor deren Befuhr zu errichten br 5. Der Bauzaun muß mindeſtens 2 m hoch, gegen Seiten. druck hinreichend widerſtandsfähig und aus gutem Holzwerk her, 5 geſtellt ſein. Er iſt ſtets in lückenloſem Zuſtand ſo dicht zu er⸗ 31 halten, daß keinerlei Bauſtoffe hindurchfallen können. Nach außen dürfen Holzſtücke, Nägel oder andere den Verkehr gefährdende Gegenſtände nicht hervortreten. 6 Türen, die ſich nach außen öffnen, ſind unzuläſſig. 6. Der Bauzaun iſt ſtets ſo anzulegen, daß die Straßen he laternen, die Maſten der elektriſchen Straßenbahn, die Deckplatten S der Schächte von Entwäſſerungsanlagen und Kabelkanälen ſowie K die Straßenhydranten geſchützt und jederzeit von der Straße aus zugänglich ſind. 0 7. Die zum Aushängen beſtimmten Zaunteile müſſen im Innern des Baugauns aufgeſtellt werden. Sie dürfen nur zumn Zweck des Einbringens von Bauſtoffen entfernt und müſſen als, bald wieder eingerückt werden. 5 8. Wagen und Karren dürfen nicht vor dem Bauzaun ſtehen bleiben. Bauſtoffe, Erde und Bauſchutt ſind hinter dem Bauzaun ab⸗ zuladen und zu lagern. 9. Bauſtoffe dürfen nicht ſo gelagert werden, daß ſie den Baul⸗ zaun berühren. 5 10. Kalkgruben dürfen auf der Straße überhaupt nicht, zwiſchen Bauzaun und Hausfront nur dann angelegt werden, wenn an anderer Stelle des Baugrundſtücks ein geeigneter Platz dazu nicht vorhanden iſt. 5 11. Vom Eintritt der Dunkelheit bis zum Tagesanbruch mu der Bauzaun durch zwei Laternen, die an den äußeren Enden 2 anzubringen ſind, hell beleuchtet ſein. Nötigenfalls kann die A. bringung weiterer Laternen, ſoweit es zur Verhütung von U glücksfällen erforderlich iſt, angeordnet werden. Die Beleuchtung durch beſondere Laternen iſt auch dann er forderlich, wenn ſich in der Nähe Straßenlaternen befinden, die die ganze Nacht hindurch brennen. 12. Der Bauzaun iſt, ſobald er entbehrlich oder der Bau fü längere oder unbeſtimmte Zeit, insbeſondere im Winter eingeſtellt iſt, ſofort zu entfernen. Waſſer⸗ Gas⸗ und Elektrizitätswerke: Brunnen, Waſſer⸗ und Gasleitungen, Schieber, elektriſche Licht⸗ und Kraft⸗ leitungen, Umſchaltſäulen und ⸗ſchächte, Transformatorenſäulen und eſchächte, Laternen aller Art, Kabel, Lichtmafte, Aufzugsvor⸗ richtungen für Bogenlampen, Hydranten uſw. 5 Hochbauamt: Anſchlagſäulen, Denkmäler, Wetterhäuſer Kioske, Gedenktafeln uſw. 8 Straßenbahnamt: Wandroſetten, Oberleitungsmaſt Kabel, Wartehallen, Gleisanlagen, Halteſtellenſchilder, elektriſch Weichenſignale uſw. Maſchinenamt: Uhren, Feuermelder, Kabel, öffentliche Greng, leitun Baumſchutzdecel, zffentriche Bedürfnis-An.⸗ 85 Die von der Straße aus zugänglichen Offnungen der in der Ausführung begriffenen Gebäude müſſen alsdann bis zur An⸗ bringung der dauernden Verſchlüſſe mit dicht und ſicher verſchloſſen werden. 18. Iſt der Bau im Rohbau vollendet, ſo 5 der Bauzaun hinnen acht Tagen beſeitigt werden. Die Fahrbahn, die Straßen⸗ rinnen und Gehwege find zu räumen und ordnungsmäßig wieder herzuſtellen. 14. Die Beſeitigung des Bauzauns kann von dem Bezirks⸗ amt im Verkehrsintereſſe angeordnet werden, ſobald das Erd⸗ geſchoß vollendet iſt. In dieſem Falle ſind die in§ 86 näher bezeichneten Schutz⸗ maßregeln zu treffen. 5 15. Das Bezirksamt iſt befugt, aus beſonderen Gründen jeder⸗ zeit die Entfernung des Bauzauns zu verlangen. 16. Ausnahmen von vorſtehenden Beſtimmungen ſind zu⸗ läſſig, namentlich in neuen, erſt ſchwach bebauten und noch nicht mit fortlaufenden Gehwegen verſehenen Straßen. § 86. Schutzoͤächer. 1. Bei Neubauten, bei Umbauten und bei dem Abbruch von Gebäuden iſt zur Sicherung des Verkehrs an der Straße ein Schutzdach, unabhängig von der unterſten Gerüſtlage anzubringen, wenn ein Bauzaun allein keinen genügenden Schutz gegen Be⸗ ſchädigung bietet, oder wenn der Gehweg für den Verkehr der Fußgänger freigehalten werden ſoll. 2. Bei Neu⸗ und Umbauten iſt das Schutzdach zu errichten, ſobald die erſte Balkenlage verlegt iſt, bei Abbrucharbeiten vor Be⸗ ginn des Baues. 3. Das Schutzdach muß mindeſtens 3 m über dem Gehweg liegen und aus zwei Lagen von ſtarken Brettern mit Neigung von der Straße nach dem Gebäude hin derart hergeſtellt ſein, daß durch die oberen Bretter die Jugen der unteren ſicher überdeckt werden. Über die äußeren Gerüſtſtangen muß es wenigſtens 1 m hinausragen und auf allen Seiten mit einer.80 m hohen ge⸗ ſchloſſenen Brüſtung verſehen ſein. In den Straßen mit elektriſcher Straßenbahn müfſen die Schutzdächer mit ihren äußerſten Teilen mindeſtens.50 m von den elektriſchen Leitungsdrähten entfernt bleiben. Ausnahmen hiervon bedürfen beſonderer Genehmigung nach Anhörung des ſtädtiſchen Straßenbahnamtes. D. Bebauungsarten. 8 87. 1. Gebändegattungen. Unter den Gebäuden werden unterſchieden: I. Wohngebäude, d. h. ſolche Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen. Dieſe zerfallen in Ein⸗ oder Zweifamilienhäuſer und Mehrfami⸗ lienhäuſer, ſowie in kleine Häuſer und große Häuſer. 1. GEin⸗ oder Zweifamilienhäuſer ſind ſolche Ge⸗ bäude, die nach ihrer ganzen Bauart nur für den Aufenthalt einer oder zweier Familien beſtimmt ſind; ſie dürfen, wenn ſie nach den erleichternden Vorſchriften in§88 89—93 erbaut ſind, nur von einer oder von zwei Familien bewohnt werden. Die Eigenart als Einfamilienhaus erfährt durch die Unter⸗ bringung einer Wohnung für die Familie eines in dieſem Hauſe ben, ittnn owie Bedienſteten keine Anderung. Auch dürfen Wohnungen für die zur Wartung von Tieren und Pflanzen und zur Bedienung von Heizanlagen notwendigen Bedienſteten einge⸗ richtet werden. Nebengebäude ſind ſolche, welche bei einer Höhe von höchſtens 6 in bis zur Schnittlinie der Umfaſſungswände mit der Dachfläche und höchſtens 9 m bis zum Firſt, bei Anwendung von Pultdächern höchftens.50 m bis zum Firſt, Nebenzwecken dienen, wie z. B. Ställe, Schuppen, Waſchküchen, Schutzdächer, Verbindungshallen, Kegelbahnen, Gewächshäuſer und dergleichen. 2. Mehrfamilienhäuſer ſind alle anderen Wohn⸗ häuſer. 3 Kleine Häuſer find diejenigen, welche a) einen überbauten Flächentauum von höchſtens 150 am ein⸗ nehmen, p) nicht mehr als zwei e und ein ausgebautes Dachgeſchoß enthalten, c) bei denen die Geſchoßhöhe von Fußboden zu Fußboden höchſtens.50 m beträgt und ) die in keinem Geſchoß mehr als 2 und insgeſamt nicht mehr als 6 kleine Wohnungen enthalten, von denen die Hälfte aus höchſtens 3 Aufenthaltsräumen lawei Zimmern und Küche), die andere Hälfte aus höchſtens 4 Räumen(drei Zimmern und Küche) beſteht. Häuſer, die nach den erleichternden Beſtimmungen in 88 98 bis 99 erbaut find, dürfen nie mehr als 6 Wohnungen umfaſſen. 4. Wird der überbaute Flächenraum, die Geſchoßzahl, die Zahl oder die Raumzahl der Wohnungen überſchritten, ſo iſt das Haus ein großes Haus. II. Gewerbliche Anlagen 1 Verſammlungs⸗ räume, d. h. ſolche Gebäude, die ausſchließlich oder teilweiſe zur Jagerung oder Verarbeitung von Stoffen dienen oder zur Aufnahme e einer größeren Anzahl von Menſchen beſtimmt ſind. Unter den Anlagen dieſer Art kommen beſonders in Betracht: 2) VBäckereien; b) Gaft⸗ und Schankwirtſchaften; e) Holzbearbeitungswerkſtätten; d) Schmieden(Schloſſereien); e) Verſammlungsräume; 1) Warenhäuſer. Die Betriebe müſſen, ſoweik nicht auf Grund der Genehmi⸗ gungsbedingungen weitergehende Anforderungen zu ſtellen ſind, den in der Bauordnung aufgeſtellten Mindeſtforderungen genügen. J. Wohngebäude. a) Ein⸗ und 75 8 1. Ein⸗ und Zweifamilienhäuſer dürfen im ganzen Geltungs⸗ gebiet der Bauordnung errichtet werden. e der eeee 5 in Nebengebäuden § 89. 2. Seſchoßzahl. 1. Die Höchſtzahl der Hauptgeſchoſſe beträgt: im Gebiet der Bauklaſſe 1 vier im Gebiet der Bauklaſſe II drei im Gebiet der Bauklaſſe III drei im Gebiet der Bauklaſſe IV drei. 2. Werden alle hiernach zuläſſigen Hauptgeſchoſſe angelegt, ſo darf im Gebiete der Bauklaſſen 1 und II das Dachgeſchoß, im Ge⸗ biete der Bauklaſſen III und IV das Dachgeſchoß und das Unter⸗ geſchoß einſchließlich des Sockelgeſchoſſes nicht zur Einrichtung von. Aufenthaltsräumen Verwendung finden, ſoweit nicht für ein⸗ zelne Baublöcke oder Straßenzüge Ausnahmen vorgeſehen ſind. Die Einrichtung von Sockelgeſchoſſen iſt nur zuläſſig bei Ge⸗ bäuden mit Vorgärten; das Sockelgeſchoß darf aber nicht als ſelbſt⸗ ſtändige Wohnung dienen. 3. Wird ein Hauptgeſchoß weniger angelegt als nach Ziffer 1 zuläſſig iſt, ſo kann außer dem Dachgeſchoß das Untergeſchoß zur Herſtellung von Aufenthaltsräumen unbeſchränkte Verwendung finden. 4. In ein⸗ und zweiſtöckigen Einfamilienhäuſern iſt die Ein⸗ richtung von höchſtens zwei Zubehörräumen über dem Kehlgebälk geſtattet, wenn der Zugang eine Breite von mindeſtens.85 m hat, gegen den offenen Dachraum durch ausgemauerte Wände abge⸗ ſchloſſen iſt und die Wände und Decken verputzt ſind. 8 90. 3. Geſchoßhöhe und Unterkellerung. 1. Die lichte Höhe der Aufenthaltsräume darf in den Haupt⸗ geſchoſſen einſchließlich des Sockelgeſchoſſes, wenn ſie nicht mehr als 6 m Tiefe beſitzen, bis auf.80 m, im Dachgeſchoß bis auf .50 m herabgeſetzt werden. 2. Die Oberkante des Fußbodens im Erdgeſchoß darf bei An⸗ lage von Vorgärten auf.15 m, im übrigen auf.60 m über die Hinterkante des Gehwegs gelegt werden. 3. Bei Einfamilienhäuſern genügt es, wenn die Hälfte der Grundfläche unterkellert, die andere Hälfte gut iſoliert iſt. 5 4. Durchgang. Die Durchgangsöffnungen müſſen unbeſchadet der Vorſchriften in§ 28 der Landesbauordnung bei ein⸗ und zweigeſchoſſigen Ge⸗ bäuden mindeſtens.10 m, bei mehrgeſchoſſigen.80 m breit ſein. 8 92. S. Treppen. Für die Anlage der Treppen gelten folgende Sonderbeſtim⸗ mungen: a) Herſtellungsart der Treppen: In Gebäuden, die nicht mehr als 2 Hauptgeſchoſſe und ein Dachgeſchoß enthalten, genügen Treppen aus Holz, die auf der unteren Seite, wenn ſie nicht aus Eichenholz beſtehen, zu ver⸗ putzen ſind. In Gebäuden, die mehr als 2 Hauptgeſchoſſe beſitzen, müſſen die Treppen in den unteren Geſchoſſen feuerſicher ſein und in Treppenhäuſern liegen, die von maſſiven Mauern umſchloſſen ſind. b) Breite der Treppen: Die Breite der eeee darf bei Wendeltreppen auf bei geraden Treppenläufen mit 5 herabgeſetzt werden. .10 m .00 m In Gebäuden, die nicht mehr als 2 Hauptgeſchoſſe und ein Dachgeſchoß enthalten, darf das Treppenhaus durch Oberlicht er⸗ hellt werden, wenn beſondere vom Erdgeſchoß aus zu bedienende Vorkehrungen für einen ausreichenden Luftwechſel und zur Unter⸗ drückung des Verqualmens getroffen find. Erfolgt die Erhellung durch Oberlicht, ſo muß Oberlicht und Treppe ſo hergeſtellt werden, daß das Treppenhaus in ſeiner ganzen Ausdehnung genügend beleuchtet wird. Der Abſchluß des Treppenhauſes gegen den Wohnungsflur kann wegfallen. 8 98. 6. vorbauten in den ſeitlichen Iwiſchenraum. Iſt die Gebäudehöhe auf höchſtens ½ des nach der Straßen⸗ breite zuläſſigen Maßes eingeſchränkt, ſo können bei einem Bauwich von mindeſtens 3 m ausnahmsweiſe Vorbauten, Balkone und Erkern bis zu.20 m Vorſprung und bis zur Hälfte der Seiten⸗ länge des Hauſes zugelaſſen werden. Bei Einzelhäuſern für je eine Familie kann auf gemeinſchaft⸗ lichen Antrag der Beteiligten der Bauwich gemäߧ 14 Ziffer 4 überbaut werden. b) Mehrfamilienhäuſer. § 94. 1. Für die Anlage der Mehrfamilienhäuſer ſind lediglich die allgemeinen Beſtimmungen der Bauordnung maßgebend. 2. In Mehrfamilienhäuſern, die nicht mehr als 2 Obergeſchoſſe enthalten, ſind von unten verputzte Holztreppen, die in maſſiven Treppenhäuſern liegen müſſen, zuläſſig. 3. In Mehrfamilienhäuſern muß eine Waſchküche von min⸗ deſtens 10 am und ein Trockenboden von 30 am Fläche eingerichtet werden; ſind mehr als 10 Wohnungen vorhanden, ſo können noch oder größere Nebenräume verlangt werden. c) Kleine Häuſer. 8 95. 1. Anwendungsgebiet. LBO. 8 109 Ziff. 26. 1. Kleine Häuſer dürfen im ganzen Geltungsgebiet der Bau⸗ ordnung errichtet werden. 2. Soweit hier keine Sonderbeſtimmungen getroffen gelten die allgemeinen Vorſchriften der Bauordnung. 8 96. 2. Hofraum. Bei Berechnung der frei zu laſſenden Grundſtücksfläche bleiben kleinere landwirtſchaftliche Bauten Unterſtellung von Klein⸗ oder Großvieh, das zur Deckung des eigenen Haushaltsbedarfes gehalten wird, ſowie Balkone, Terraſſen und offene Veranden mit ſind, 85 gur 2. Soweit hier keine Sonderbeſtimmungen getroffen ſind, einer bis zu 1⁰ am 88 Mindeſtabſtand von§ m hinter der Baufluchtlinie erhalten. nicht anderweitig für ausreichende Abſcheidung geſorgt w § 97. 3. Geſchoßhöhe. 1. Die lichte Höhe der Aufenthaltsräume darf, wenn ſie nicht mehr als 6 m Tiefe beſitzen, in den Hauptgeſchoſſen auf.80 m im Dachgeſchoß auf.50 m .00 m die lichte Höhe des Kellergeſchoſſes auf herabgeſetzt werden. 2. Die Oberkante des Fußbodens im Erdgeſchoß darf bei An⸗ lage von Vorgärten auf.15 m, im übrigen auf.60 m üßer die Hinterkante des Gehwegs gelogt werden. § 98. 4. Mauerſtärken. In einer Gebäudegruppe ſind Brandmauern in der vor⸗ edene Stärke und mit Hochführung nur alle 36 m aee bringen. Die Hochführung über Dach kann bis auf.20 m Höhe neR geſchränkt werden. 2. Untergeordnete und nicht ſtark belaſtete Mauern(Terraſſen, Vorplätze, Treppenmauern) dürfen in Bruchſteinen.45 m ſtark ausgeführt werden. § 99. 5. Treppen. Für die Anlage der Treppen gelten folgende Sonderbeſtim⸗ mungen: a) Herſtellungsart der Treppen: Aus Eichenholz hergeſtellte Treppenläufe, Treppenabſätze und „Vorplätze bedürfen an der unteren Seite keines Mörtelverputzes b) Breite der Treppen: Die Breite der Haupttreppen darf bei Wendeltreppen auf bei geraden Treppenläufen und Abſätzen auf herabgeſetzt werden. d) Große häuſer. S 100. Für die Aulagen der großen Häuſer ſind neben den Beſtim mungen für Mehrfamilienhäuſer lediglich die allgemeinen Beſtim⸗ mungen der Bauordnung maßgebend. II. Gewerbliche Anlagen und verſammlengs a) Lage und Abſonderung von Werkſtätten und ſeuergefährlichen Anlagen. 35 101. §§ 59, 109, Ziffer 17, 2 5 1. Räume, in denen mit 9 Geräuſch verbundene Bekrieb ſich befinden, oder in denen übermäßiger Rauch oder Dampf, grö ßere Staubmengen, übelriechende oder ungeſunde Dünſte erz werden, insbeſondere die Werkſtätten der Schmiede, Wagenbaue Küfer und ähnlicher Gewerbetreibender, Brennereien und Brau⸗ reien, Stallungen, größere Wirtſchaftsküchen, Wurſtküchen dürfen Ausgänge und Offnungen nach der Straße nur in einer .10 m .00 m Mit eingemauertem Drahtglas verſehene oder ähnlich feſ 9 ſchloſſene Fenſter können auch in geringerem Abſtand und in Baufluchtlinie zugelaſſen werden. Dunſt⸗ oder Rauchabzüge dürfen nicht nach der Straße zu richtet werden. Sie ſind im allgemeinen auf gleiche Ob! Kamine, mindeſtens jedoch ſo hoch über Dach zu führen, daß läſtigungen vermieden werden. Bei kleineren Bekrieben k6 Einleitung in einen Kamin zugelaſſen werden. 2. In Wohngebäuden kann die Einrichtung von Holzbearbe tungs⸗, Tapezierwerkſtätten und ähnlichen feuergefährlichen triebswerkſtätten ſowie die Anordnung von Lagerräumen 81 nahme feuergefährlicher Waren davon abhängig gemacht we daß ſämtliche oberhalb gelegenen Wohnungen mindeſtens ei mit den Betriebsſtätten außer Berührung ſtehenden Trepp gang erhalten und durch unverbrennliche Decken von den Arl ſtätten und Lagerräumen getrennt ſind. 3. Die Einrichtung von Wohnräumen über Räumen, Lagerung von Vorräten leicht entzündlicher oder ſchwer Stoffe dienen, oder in denen Feuerſtätten von großem errichtet oder beſonders gefährliche Gewerbe betrieben kann unterſagt werden. Im Dachgeſchoß ſind feuergefährliche Aa, Als feuergefährlich gelten jedenfalls alle Anlagen, mit ſtarkem Feuer gearbeitet oder hohe Hitzegrade dauernd oder in denen größere Mengen von ſelbſtentzündliche n, ex fähigen, leicht entzündlichen oder ſchwer zu löſchenden 80 arbeitet, getrocknet oder aufbewahrt werden. 4. Gewerbliche Anlagen, von deren Betrieb 9570580 teile zu befürchten ſind, dürfen in Wohngebäuden nur ein werden, wenn ſie von geringem Umfange ſind und mit W. Schlafräumen nicht in unmittelbarer Verbindung ſtehen. Anlagen von größerem Umfange ſind in Anbauten entſprechendem Abſtand in beſonderen Baulichkeiten unterz 5. Zur Aufbewahrung fäulnisfähiger, ätzender oder üb der Rohſtoffe und Fabrikate ſind dicht umwandete Behäl Gelaſſe, getrennt von anderen Räumen anzulegen, erforderlich falls mit Dunſtröhren zu verſehen und ſo einzurichten, da Entnahme der Stoffe tunlichſt ohne Ausſtrömung von erfolgen kann. Die Fußböden der Räume ſind mit waſſerdichtet 01 mit Gefälle und Ablauf zu verſehen, die Wände auf ang Höhe glatt und dicht herzuſtellen. 6. Räume der in Abſatz 1 und 5 angeführten Art müff der Nachbargrenze einen genügenden Abſtand, mindeſtens m, halten. Das Bezirksamt kann dieſe Entfernung oder die urt er ſcheidung im Einzelfalle beſonders beſtimmen. b) Innete Einrichtung von Werkſteé atten un feuergefährlichen Anlagen. § 102. 3 LBO.§§ 71, 109, Ziffer 17 und 20, 127. 1. Bei jeder gewerblichen Anlage muß nahme guten Trinkwaſſers gegeben ſein. Belrieh es mit ſich bein 1 8 heſchäftigten Perſonen ſich umkleiden und reinigen reichende, nach Geſchlechtern getrennte Ankle e werder 2. In Anlagen, deren 3. In Anlagen, in denen die darin beſchäftigten Perſonen hohen Wärmegraden oder bei deren Betrieb ſie der Einwirkung des Staubes und der Verunreinigung in beſonderem Maße ausgeſetzt ſind, müſſen Brauſebäder in genügender Zahl bereitgeſtellt werden. 4. Alle gewerblichen Feuerungsanlagen ſind ſo auszuführen, zu unterhalten und zu bedienen, daß Rauch⸗ und Rußbeläſtigungen möglichſt verhütet werden. Gegebenenfalls können entſprechende Einrichtungen oder Ande⸗ rungen, insbeſondere die Anwendung rauchſchwacher Brennſtoffe vorgeſchrieben werden. Für alle größeren Feuerungsanlagen mit ſtarker Rauchentwick⸗ lung ſind beſteigbare Schornſteine anzulegen; ſie ſollen eine Höhe bon mindeſtens 20 m erhalten und die Dachfirſte aller im näheren Umkreiſe ſtehenden Wohngebäude um ungefähr 2 m überragen, mindeſtens aber 3 m höher ſein, als die größte zuläſſige Gebäude⸗ höhe in der betreffenden Bauklaſſe. Andere Feuerungen dürfen in ſolche Schornſteine nur einmün⸗ den, wenn ſie ebenfalls gewerblichen Zwecken dienen. Die Ausmündungen von Schornſteinen, die Funken ſprühen, find mit wirkſamen Funkenfängern zu verſehen. 5 5. Für feuergefährliche Räume kann die Herſtellung feuer⸗ ſicherer Umfaſſungs⸗ und Innenwände, Böden und Decken, nach Umſtänden auch die Einwölbung und die Anlegung feuerſicherer Verſchlüſſe der Offnungen gefordert werden. 6. Bei großer Ausdehnung iſt die Anlage auch bei einheitlichem Betrieb durch feuerſichere Zwiſchenwände in kleinere Abteilungen zu zerlegen; insbeſondere hat dies zu geſchehen zwiſchen Arbeits⸗ ſtätten und Lagerräumen und zwiſchen Räumen, die Betriebe mit größerer oder geringerer Gefahr enthalten. Als feuerſichere Wände gelten Backſteinmauern, mit unver⸗ brennlichen Bauſtoffen verwahrtes Eiſenfachwerk, Monier, Rabitz und dergleichen, als feuerſichere Decken entweder Gewölbe oder Eiſenbalken mit unverbrennlicher Ausfüllung. Tür⸗ und Fenſterrahmen, Rauchfänge oder Schmiedeeſſen müſſen aus Stein oder Eiſen, die Türen aus Eiſen hergeſtellt wer⸗ den. Unter Umſtänden ſind Doppeltüren und eiſerne oder eiſen⸗ eſchlagene Fenſterläden anzubringen. 7. Offnungen, Aufzugsſchächte und Verbindungstreppen, durch die Feuer oder Rauch von einem Geſchoß oder Betrieb zu einem anderen übertragen werden kann, müſſen feuerſicher verſchließbar ſein. Triebwellen, Rohr⸗ und Drahtleitungen ſind an den Wand⸗ und Eckendurchgängen feuerſicher abzudichten. 8. Für die Anlage der Treppen gelten folgende Sonder⸗Be⸗ ſtimmungen: a) Herſtellungsart der Treppen. Die Haupttreppen müſſen feuerſicher angelegt werden, durch die ganze Höhe des Gebäudes gehen und entweder unmittelbar ims Freie führen oder einen feuerficheren Ausgang ins Freie er⸗ Halten. Hölzerne Nebentreppen ſind erforderlichenfalls an ihrer Unter⸗ ſeite zu verputzen. b) Breite der Treppen: Die Treppen müſſen eine der Zahl der beſchäftigten Perſonen entſprechende Geſamtbreite erhalten. c) Steigungsverhältnis. Bezüglich des Steigungsverhältniſſes der Haupttreppe können in beſonderen Fällen Ausnahmen von§ 66 zugelaſſen werden. d) Treppenhaus. Sämtliche Treppenhauswände ſind maſſiv herzuſtellen und ewaige Offnungen mit feuerſicheren Türen und Fenſtern zu ver⸗ ſehen. Erfolgt die Belichtung durch Oberlicht, ſo ſind die Umfaſſungs⸗ mauern über das Dach fortzuführen. Für ausreichenden Rauchabzug im Brandfall iſt Sorge zu tragen. Die von den feuergefährlichen Räumen nach den Treppen füh⸗ renden Türen müſſen feuerſicher ſein, nach außen aufſchlagen, ohne den Verkehr im Vorflur zu beeinträchtigen und ſelbſttätig ſchließend eingerichtet werden. Sind die Türen während des Betriebs verſchloſſen zu halten, ſo iſt der Schlüſſel ſo aufzubewahren, daß er von jedermann leicht erreicht werden kann. Ferner ſind weithin ſichtbare Auffchriften mit dem Worte„Ausgang“ anzubringen. e) Treppenzugänge. Kann das Treppenhaus nicht unmittelbar von den Betriebs⸗ räumen aus betreten werden, ſo find im Innern des Gebäudes gur raſchen Entleerung Gänge von mindeſtens.20 m Breite anzulegen, die in möglichſt gerader Richtung zum Treppenhaus führen ſollen. ) Notausgänge. In allen Fabrikgebäuden, in denen man nicht aus jedem Ar⸗ beitsraum mindeſtens auf zwei getrennten Wegen oder Treppen in das Freie gelangen kann, muß wenigſtens die Hälfte der Fenſter aller Obergeſchoſſe derart zum Offnen eingerichtet ſein, daß erwach⸗ ſene Perſonen einen leichten Durchgang finden. 5 Durch Notleitern an der Außenſeite des Gebäudes, durch Not⸗ ausgänge nach benachbarten Gebäuden oder durch andere geeignete Rückzugswege iſt die Rettung bei einem ausbrechenden Brande ſicher 31 ſtellen. Derartige Gänge und Treppen ſind in geeigneter Zahl und JLage einzurichten und als ſolche durch weithin ſichtbare Aufſchriften zzu bezeichnen. 9. In Trockenkammern mit ſtarker Wärmeentwicklung ſind die Luftklappen ſo einzurichten, daß ſie ſich, ſobald innen ein Brand ausbricht, von ſelbſt ſchließen oder leicht geſchloſſen werden können. 10. In Räumen, die größere Mengen leicht entzündlicher Stoffe zür Verarbeitung oder Lagerung enthalten, dürfen offene Feuer⸗ ſtätten gar nicht, geſchloſſene dagegen, ſoweit ſie überhaupt zuge⸗ laſſen ſind, nur dann angewendet werden, wenn ſie von außen ge⸗ heitzt werden können. Die Feuerſtätten dürfen im Innern der ge⸗ nannten Räume in der Regel keine der Erhitzung ausgeſetzten Metallteile zeigen; unter Umſtänden müſſen ſie mit feſten, feuer⸗ ſicheren Schutzmänteln(aus Steinplatten, Blech⸗ oder Drahtgeflecht) urlgeben werden; der Zwiſchenraum ſoll mindeſtens.50 m be⸗ kragen und zugänglich bleiben. Bei beſonders hoher Gefährlichkeit datf die Erwärmung des Raumes nür mittels einer Zentralheizung an gang abgeſonderter Stelle geſchehen. 11. Rauchröhren und Heizkanäle in dieſen Räumen ſowie Röhren zur Leitung von Dampf oder Heißwaſſer müſſen von brtnnbaren Gegenſtänden mindeſtens.15 m entfernt ſein. Beſtehen ſie aus Metall und ſind nicht durch Schutzmäntel ein⸗ geſchloſſen, ſo müſſen ſie im Abſtande von mindeſtens.15 m mit feuerſicheren Umhüllungen(Blech⸗, Tonröhren) umgeben werden. Befinden ſich Heizkanäle lediglich unterhalb der entzündlichen Stoffe, ſo genügt es, über ihnen in einem ſenkrechten Abſtande von minde⸗ ſtens.15 m Schutzplatten aus Stein, Metall oder Drahtgeflecht an⸗ zubringen, welche jeden Kanal beiderſeits überragen oder alle ge⸗ meinſam bedecken. 12. Zur Beleuchtung derartiger Räume dürfen offene Flammen nicht verwendet werden. Die Flammen ſind hinter ſtarken Glasſcheiben, die durch Draht⸗ gitter gegen Zertrümmerung geſchützt ſind, ſo anzubringen, daß ſie von außen angezündet und die Verbrennungsgaſe nach außen ab⸗ geleitet werden können. 13. Elektriſche Stromleitungen müſſen in feuergefährlichen Räumen in Iſolierröhren verlegt oder durch ſonſtige Verkleidungen, die der Luft Zutritt geſtatten, gegen Schädigung geſichert werden. Glühlampen, die etwaiger Berührung mit brennbaren Stoffen aus⸗ geſetzt ſind, ſollen mit Schutzglocken oder auf andere Weiſe ge⸗ ſichert, bei großer Gefahr nur in feſten Beleuchtungskörpern ver⸗ wendet werden. Die Glocken von Bogenlampen, außer ſolchen mit eingeſchloſſenen Lichtbogen, ſollen unverſchiebbare, metallene Aſchen⸗ teller von mindeſtens.10 m Durchmeſſer erhalten. c) Seräuſchvolle Anlagen. § 103. 1. Maſchinen, Transmiſſionen oder Gebälke, die Erſchütte⸗ rungen oder Geräuſch übertragen können, dürfen nicht an gemein⸗ ſchaftlichen Scheidemauern befeſtigt werden. 2. Kegelbahnen dürfen in der Regel nur in Räumen untergebracht werden. Die Rückwände des Kegelſtandes ſowie der Kugelkaſten der Rücklaufrinne ſind mit dicker Polſterung zu verſehen. Der Fuß⸗ boden und die Rücklaufrinne ſind ſo herzuſtellen, daß die Kugeln möglichſt geräuſchlos rollen. Weitergehende Anordnungen zum Schutz der Anwohner gegen Beläftigungen können nach Lage der Verhältniſſe von dem Be⸗ zirksamt im Einzelfall getroffen werden. d) Sonderbeſtimmungen für einzelne Betriebe. 9 104. 1. Bäckereien. Für Bäckereien gelten neben den Beſtimmungen der Verord⸗ nung vom 1. Oktober 1906, die Einrichtung und den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien betreffend im Anſchluß an die Vor⸗ ſchriften in den 88 98—100 der Landesbauordnung noch folgende beſondere Beſtimmungen: 1. Bäckerejen dürfen in Keller⸗ und Untergeſchoſſen nicht ein⸗ gerichtet werden. 2. Bei Anlagen, in denen Arbeits⸗ und Backraum getrennt ſind, muß der Arbeitsraum eine Bodenfläche von mindeſtens 16 qm, der Backraum eine ſolche von mindeſtens 12 am erhalten. Sind Arbeits⸗ und Backraum in einem Raum vereinigt, ſo muß die Bodenfläche abzüglich des Backofens und des Feuerungs⸗ und Schürraums mindeſtens 24 am betragen. Der Rauminhalt des Backofens iſt bei Berechnung des Luft⸗ raums des Arbeitsraums in Abzug zu bringen. 3. Die Arbeitsräume müſſen eine lichte Höhe von.50 m er⸗ halten. geſchloſſenen Die geſamte Fenfterfläche jedes Raumes muß mindeſtens ½% der Bodenfläche betragen. Die oberen Fenſterflügel find als Klappflügel auszubilden und mit feſtſtellbaren Bewegungsvorrichtungen zum bequemen Offnen und Schließen von unten zu verſehen. Nach der Straße gelegene Fenſter dürfen, mit Ausnahme der oberen Klappflügel, nicht zum Offnen eingerichtet werden und müſſen undurchſichtig ſein. Aufbewahrungsräume für Mehlvorräte, ſonſtige Materialien und für fertige Backwaren gelten nicht als Arbeitsräume. 4. Zur Verhütung von Rauch⸗ und Rußbeläſtigungen müſſen alle Backöfen ſo eingerichtet werden, daß ſie, ſofern nicht Gas⸗ oder elektriſche Heizung angewandt wird, mit Koks oder Briketts ge⸗ heigt werden können. Die Verwendung von Flammkohlen iſt ver⸗ boten. 5. Die Feuerungsanlage iſt außerhalb des Arbeitsraums in einem beſonderen Raume unterzubringen. Backöfen, deren Feuerung ſich an der vorderen Kopfſeite be⸗ findet, dürfen nur in einem beſonderen Raum(Backhaus) aufge⸗ ſtellt werden. 6. Die Decken über den Backöfen ſind aus unverbrennlichen Bauſtoffen herzuſtellen. 7. Die Wände der Arbeitsräume müſſen, ſofern ſie nicht mit glatten Flieſen bekleidet werden, auf die Höhe von mindeſtens .00 m mit einer hellen, bleifreien Ol⸗ oder Emailfarbe geſtrichen werden. 8. Die Böden der Arbeitsräume müſſen einen Belag aus Ton⸗ platten, Zement, Asphalt oder dergleichen erhalten. 9. Bei jeder Bäckereianlage muß ſich ein der Größe des Ge⸗ ſchäftsbetriebes entſprechender Raum zur Aufbewahrueß des Mehls (Mehlkammer) befinden. Dieſer Raum muß trocken, hell, luftig und für ſich abge⸗ ſchloſſen ſein. Die Wände müſſen, wenn ſie nicht mit glaſierten Tonplättchen verkleidet werden, einen hellen, bleifreien Ol⸗ oder Emailfarbanſtrich erhalten. Kellerräume dürfen zur Lagerung von Mehl nicht benützt werden. 10. In unmittelbarer Nähe der Arbeitsräume iſt ein der Zahl der beſchäftigten Arbeiter entſprechend großer, heizbarer oder ſonſt warm gelegener Raum als Waſchraum herzuſtellen, der von den Arbeitsräumen aus, ohne die Geſundheit der Arbeiter zu ge⸗ fährden, leicht erreicht werden kann. Die Wände des Waſch⸗ raumes ſind, auf mindeſtens 2 m Höhe vom Boden gemeſſen, ent⸗ weder mit Plättchen oder mit einem glatten Zementputz zu ver⸗ ſehen. Der Boden iſt aus undurchläſſigen Bauſtoffen(Stein, Zement oder Asphalt) herzuſtellen und mit Gefälle nach einem im Boden einzubauenden Sinkkaſten zu verſehen. 11. Bei jeder Bäckereianlage muß ein Abort vorhanden ſein, der jedoch nicht mit den Arbeitsräumen in unmittelbarer Verbin⸗ dung ſtehen darf; im Abort oder deſſen Vorraum iſt eine Waſch⸗ gelegenheit vorzuſehen. 12. Die Schlafräume der Arbeiter dürfen gleichfalls nicht mit den Arbeitsräumen in Verbindung ſtehen und müſſen im übrigen den Vorſchriften der Wohnungsordnung entſprechen. Die Genehmigung zur Errichtung oder Einrichtung Eine Bäckerei kann von dem Nachweiſe abhängig gemacht werden, daß genügende Schlafräume für Dienſtboten und Gewerbegehilfen vor⸗ geſehen ſind. § 105. 2. Gaſt⸗ und Schankwirtſchaſten. LBO. 8 46. 1. Wirtſchaften dürfen in Keller⸗ meinen nicht eingerichtet werden. Bei Einrichtung in Obergeſchoſſen ſind neben den Beſtim⸗ mungen dieſer Bauordnung die Vorſchriften der Landesbauordnung für öffentliche Verſammlungsräume(§ 71) maßgebend. Die Wirtſchaftsräume dürfen ſich in der Regel nicht in Hinterhäuſern befinden. Sie müſſen eine Grundfläche von min⸗ deſtens 50 am und eine lichte Höhe von mindeſtens 4 m, bei Wirk⸗ ſchaften dagegen, die innerhalb des Ringdammes gelegen ſind, eine Höhe von mindeſtens.50 m erhalten. Das eigentliche Wirtszimmer ſoll eine Grundfläche von win⸗ deſtens 30 qm, Nebenzimmer dagegen von mindeftens 20 am haben. Bei beſtehenden Wirtſchaften ift Nachſicht zuläffig. 3. Die Lichtfläche der Fenſter muß betragen: a) bei Wirtſchaften, die das Licht von der Straße erhalten, mindeſtens ½ů der Grundfläche; und Untergeſchoſſen im allge⸗ b) bei Wirtſchaften, die das Licht vorzugsweiſe von Hef. räumen erhalten, mindeſtens ½ der Grundfläche. 4. Sämtliche Wirtſchaftsräume müſſen mnit ausreichenden Lüftungseinrichtungen verſehen ſein. 5. Für jedes Gebäude mit Wirtſchaftsbetrieb muß ein Hof⸗ raum von mindeſtens 70 qm vorhanden ſein. Bei Eckhäuſern mit Wirtſchaftsbetrieb hat die Hofgröße unbeſchadet der aus der maß⸗ gebenden Bauklaſſe ſich ergebenden Maße mindeſtens ½ der Grund⸗ ſtücksfläche zu betragen; iſt dieſe unter 150 am groß, ſo muß der Hofraum mindeſtens 50 am enthalten. Der Hof muß mit feſter Deckung verſehen ſein. 6. Jede Wirtſchaft muß einen unmittelbaren Eingang von der Straße aus erhalten. Der Zugang aus den Wirtſchaftsräumen nach dem Hofe und den Abortanlagen iſt von dem Treppenhauſe und den Hausgängen getrennt anzulegen. Die Wirtſchaftsküche ift ſo einzurichten, daß der Zugang zu ihr von den Wirtſchafts⸗ räumen aus nicht über Hausdurchgänge oder Treppenhäuſer führt. 7. Die Wohn⸗ und Schlafräume der Wirtsfamilie und des Perſonals ſind bei der Neuanlage in genügender Zahl vorzuſehen und dauernd dieſen Zwecken zu erhalten; ſie müſſen jedenfalls noch einen anderen Zugang haben als den, der zu dem Hof und zu den Abortanlagen führt. Die Wohnung des Wirts muß möglichſt aus zuſammenliegen⸗ den Räumen beſtehen; Schlafräume dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit den Wirtſchaftsräumen ſtehen. 8. Die Aborte und Pißräume müſſen von den Wirtſchafts⸗ räumen durch einen unmittelbar ins Freie lüftbaren, von den eigentlichen Abortabteilungen bis zur Decke abgeſchloſſenen Vor⸗ raum getrennt ſein. Ihre Einrichtung in einem ſelbſtändigen Abortgebäude iſt nur ausnahmsweiſe in Stadtteilen, in denen der Anſchluß an die ſtädtiſche Kanaliſation nicht möglich ift, zuläſſig. Für die Geſchlechter müſſen getrennte Aborte mit beſonderen Zugängen vorhanden ſein. Die Bedürfnisräume und ihre Zugänge find durch Zeichen und Aufſchriften kenntlich zu machen. 9. Für Fremdenſchlafzimmer in Gaftwirtſchaften iſt eine Höhe von mindeſtens 3 m erforderlich. Auf eine Perſon ſind mindeſtens 5 am Bodenfläche zu rechnen; jedes Zimmer muß vom Gang oder Vorplatz aus unmittelbar zugänglich ſein. In jeder Gaſtwirtſchaft müſſen mindeſtens drei beiſammen⸗ liegende, wohleingerichtete verſchließbare Gaſtzimmer vorhanden ſein, die in einem Geſchoß, getrennt von den übrigen Wohnungen, gelegen ſind. Die Verteilung der Gaftzimmer auf verſchiedene Geſchoſſe iſt nur zuläſſig, wenn eine größere als die vorgeſchriebene Zahl von Gaſtzimmern eingerichtet werden ſoll. Die Gaſtzimmer ſind durch fortlaufende Nummern kenntlich zu machen; eine Anderung in der Benützung bedarf beſonderer gewerbepolizeilicher Genehmigung. In jedem Geſchoß muß den Fremdenzimmern ein beſonderer, leicht zugänglicher, in nächſter Nähe liegender Abort zugeteilt werden; ebenſo iſt an leicht zugänglicher Stelle ein Ausgußbecken mit Waſſerzapfſtelle anzubringen. 10. Sämtliche zum Wirtſchaftsbetrieb gehörigen Räumlich⸗ keiten und Einrichtungen müſſen ſtets in geordnetem Zuſtand er⸗ halten werden. 11. Stehbier⸗ und Frühſtückshallen, Speiſewirtſchaften, Kon⸗ ditorei⸗Cafés und alle ſonſtigen derartigen Anlagen ſind in ihrer baulichen Einrichtung wie Schankwirtſchaften zu behandeln. 12. Ausnahmen von vorſtehenden Beſtimmungen ſind bei be⸗ reits beſtehenden Wirtſchaften, bei alkoholfreien Betrieben, bei kleineren Konditorei⸗Cafes, Speiſewirtſchaften, Koſtgebereien und dgl. zuläſſig. § 106. 3. Holzbearbeitungswerkſtätten. 1. Für Herſtellung und Einrichtung von Holgbearbeitungs⸗ werkſtätten mit Feuerungsanlagen(Schreinereien, Drechslereien, Küfereien, Wagnereien uſw.) gelten folgende Beſtimmungen: a) Die Werkſtätten müſſen in der Regel maſſive Umfaſſungs⸗ wände haben. b) Die Decken ſind feuerſicher herzuſtellen, wenn ſich darüber Wohnungen befinden; hölzerne Decken ſind zu verputzen. Liegt der Fußboden auf Holzgebälk, ſo muß unter der Ofen⸗ platte noch eine Lage von gut gefügten Backſteinen angebracht ſein. 2. Hat eine Holzbearbeitungswerkſtätte mit Feuerungsanlage einſchließlich der Lagerräume mehr als 100 am Grundfläche in zuſammenhängenden Räumen, ſo gelten außerdem folgende Vor⸗ ſchriften: a) In Wohngebäuden müſſen ſämtliche Wohnungen neben und über ſolchen Werkſtätten mindeſtens einen mit den Werk⸗ ſtätten und Lagerräumen nicht in Verbindung ſtehenden Zugang oder Treppenaufgang haben und durch feuerfeſte Wände und Decken von jenen Räumen getrennt ſein. b) Die zu den Werkſtätten gehörenden Treppen müſſen feuer⸗ ſicher hergeſtellt werden; die von den Treppen zu den Werk⸗ ſtätten füßrenden Offnungen ſind mit feuerſicheren Tsest l — all ich be d. b. mindeſtens mit Holztüren von 4 em Stärke, die all⸗ ſeits mit mindeſtens 1 mm ſtarkem Eiſenblech bekleidet ſind, zu verſehen. Dieſe Türen müſſen dicht ſchließen, in einen feuerfeſten Falz ſchlagen und ſelbſttätig wirkende Verſchlüſſe erhalten. c) Metallene Heiz⸗ oder Trockenöfen und Rauchröhren in den Werkſtätten ſind unterſagt. Die Ofen ſind aus Stein oder Kacheln ſo herzuſtellen, daß ſie nur von außen oder aus einem feuerfeſt gebauten Vorraum von mindeſtens.50 m Höhe und.50 m Tiefe geheizt werden können. Zur Abführung des Rauches von den Ofen zum Schorn⸗ ſtein ſind gemauerte Kanäle anzuwenden. in Der Fußboden vor dem Vorraum iſt in einer Breite irt von mindeſtens 1 m in unverbrennlicher Weiſe herzuſtellen. in d) Zu jeder Werkſtätte muß ein abgeſondertes, durch maſſive Wände von allen übrigen Räumen geſchiedenes und mit 80 feuerfeſter Decke verſehenes Spänegelaß gehören, deſſen 55 Ausgang unmittelbar zum Hofe geht und durch eine eiſerne 8 oder mit Eiſen beſchlagene Tür verſchließbar iſt. Die Ent⸗ leerung des Gelaſſes hat ſo oft zu erfolgen, daß jede ge⸗ fährliche Anhäufung vermieden wird. en,§ 107. 4. Schmieden. (Schloſſereien). 1. Schmieden(Schloſſereien) und ſolche Werkſtätten, in denen bei offenem Feuer gearbeitet wird, müſſen der Decken in völlig maſſivem Bau errichtet werden. 2. Die Ausführung der Wände in Eiſenfachwerk und der Decken in Wellblech kann zugelaſſen werden. 8. Der Herd in Schmieden iſt mit einem gemauerten oder eiſernen Rauchmantel zu verſehen. 4. Amboſe dürfen nicht auf Gewölben oder Decken aufgeſtellt werden. einſchließlich 8 108. 8. verſammlungsräume. ſe280. 8s 71, 109 Ziffer 20. de Für die bauliche Anlage, die innere Einrichtung und den Be⸗ *. trieb von Theatern, Zirkusgebhäuden und ſonſtigen öffentlichen er Verſammlungsräumen ſind die erlaſſenen und noch zu erlaſſenden beſonderen Beſtimmungen maßgebend. § 109. 6. Warenhäuſer. 250.§ 109 Ziffer 29. Für die bauliche Anlage und innere Einrichtung von Waren⸗ fhiäuſern oder Geſchäftshäuſern, in denen größere Mengen brenn⸗ barer Stoffe feilgehalten werden, ſind die in der Anlage IV ent⸗ 98 8 Sondervorſchriften maßgebend. 2. Bauklaſſen. „„ 1. Die Baudichte nach Fläche, Höhe und Abſtand verringert ſich allmählich vom Stadtinnern nach den Außenbezirken. Das Stadtgebiet iſt demgemäß in vier auf einem Plane kennt⸗ ich gemachte Klaſſen eingeteilt: I. Klaſſe: braune Jarbe des Plans 355 II. Klaſſe: grüne Farbe des Plans 28 1II. Klaſſe; gelbe Farbe des Plans IV. Klaſſe: blaue FJarbe des Plans. 2. In jeder Bauklaſſe werden ſolche, welche ſie bereits überſchritten haben. Für jene gelten die Vorſchriften), für dieſe die Vorſchriften b) mit der Maßgabe, daß die bisherige Baudichte keinenfalls ge⸗ ſteigert werden darf. Die Unterſcheidung zwiſchen a) und b) iſt nach den perſchie⸗ denen Anforderungen in der Baudichte getrennt zu machen, ſo daß jede Anforderung z. B. an Hoffläche, an Gebäudehöhe oder Ge⸗ bäudeabſtand zu berückſichtigen iſt. 38. Auf Grundſtücke, die vorwiegend mit Bauten zu gewerb⸗ lichen oder landwirtſchaftlichen Zwecken überbaut ſind(Fabrik⸗ gelände u. dgl.) finden bei einer ſpäteren Bebauung mit Wohn⸗ gebäuden die Vorſchriften unter a) auch dann Anwendung, wenn ſie die mit a) bezeichnete Baudichte bereits überſchritten haben. 4. Iſt eine über die mit a) bezeichnete Baudichte hinaus⸗ gehende überbauung im Wege der Ausnahmebewilligung zuge⸗ laſſen oder widerrechtlich herbeigeführt worden, ſo finden auch hier die Vorſchriften unter a) Anwendung. Das Gleiche gilt für den Fall, daß die weitere Überbauung des Hofraumes nach Maßgabe der 88 22 Abſatz 4 der Landesbauord⸗ nung und 27 Abſatz 8 dieſer Bauordnung erfolgt iſt. 5. Wird ein Baugrundſtück von der Grenze zweier Bauklaſſen durchſchnitten, ſo darf es nach den Vorſchriften der minder ſtrengen Bauklaſſe bebaut werden. 9 U1. a) Bauklaſſe l. 1. Hofraum. Es bdürfen mit folgenden Bruchteilen ihres ee e bebaut werden: a) Zwiſchengrundſtücke mit der Baudichte)/„3 60 25 mit der Baudichte b) Jj2ͤ 75 95 b) Eckgrundſtücke mit einem Winkel von 60—120 Grad a. T. j3ͤöũ/ͤ Zuu 121—135 Grad a T. F5 à3 80 e) Zwiſchengrundſtücke, die nur mit einem Vordergebäude von nicht mehr als 16 m Tiefe und ohne Nlügelbauten behaut werden, mit der Baudichte ʒ mit der Baudichte)))) 2. Gebäudehöhe an der Straße. a) Innerhalb des Rings iſt eine Gebäudehöhe zuläſſig, die bei Straßen bis zu 18 m Breite die Straßenbreite um—*7 Straßen über 18 m Breite die Straßenbreite um 5 dberſteig. b) Bei Gebäuden in den 8 m breiten Straßen der Neckarſtabt darf das Dachgeſchoß des Vorderhauſes auf der Rückſeite als Voll⸗ geſchoß von.70 m Höhe im Lichten unter Einhaltung der Beſtim⸗ der 88. 57(Umfaſſungswände), 56(Innere Scheidewände) GGebäudeabſtand) e n zu 65 2 zu 80% kundſtücke Anterſchieden, welche die mit a) bezeichneten Grenzen der Baudichte noch nicht und n mit den Vordergebäuden unmittelbar verbundene Flügelbauten ohne ſelbſtändige Wohnungen. Das Dachgeſims an der Hofſeite muß in dieſem Falle in der Höhe des Kehlgebälkes liegen; die Firſthöhe über dem Kehl⸗ gebälk darf höchſtens.50 m betragen. 3. Geſchoßzahl. Die Zahl der Hauptgeſchoſſe darf innerhalb des Rahmens der zuläſſigen Gebäudehöhe betragen: bed Seitenbauten und Hinter⸗ gebäuden mit Vorder⸗ gebäuden und den zugehörigen Seitenbauten elbſtändigen ohne ſelbſtänd. Wohnungen Wohnungen a) innerhalb des Rings an Straßen unter 11 m Breite 8 3 an Straßen von 11 m Breite an 4 4 b) außerhalb des Rings an Straßen unter 12 m Breite 3 8 an Straßen von 12—16 m Breite 3 4 an Straßen von 16 m Breite an 4 4 c) 5 Hauptgeſchoſſe ſind zuläſſig an den in der Anlage Ṽ unter A Ziffer 1 aufgeführten Hauptgeſchäftsſtraßen. d) Unbeſchadet der Vorſchrift des§ 49 Ziffer 2 Abſatz 2 dürfen ſelbſtändige Wohnungen im Dachgeſchoß der Vordergebäude eingerichtet werden, wenn höchſtens 3 Hauptgeſchoſſe vor⸗ handen ſind oder wenn das Gebäude an einer der in der Anlage unter) Ziffer 2 e ſtraßen liegt. 5 4. à) Der Fenſterabſtand(vergl.§ 34) muß bei Grundſtücken mit der Baudichte a) 7³ bei Grundſtücken mit der Baudichte b) 5 der Höhe der höchſten gegenüberſtehenden, auf dem Grund⸗ ſtücke befindlichen Gebäudewand betragen. Für die in der Anlage VI aufgeführten Grundſtücke, die zux Zeit des Inkrafttretens der ortspolizeilichen Vorſchrift vom 27. Februarx 1904 über 2000 am umfaßten, gilt hin⸗ ſichtlich der Gebäudeabſtände die Vorſchrift für die Klaſſe IIa. b) § 112. b) Bauklaſſe II. 1. Hofraum. Es dürfen mit folgenden W ihres e een he⸗ baut werden: a) Zwiſchengrundſtücke Wit der Pandce Mit der Haudichte bd̃)))) b) Gckgrundſtücke mit einem Winkel von 60 190 Grad a. TLT...,. 5 121—185 Grad a. c) Zwiſchengrundſtücke, die nur mit einem Vorbergebände bon nicht mehr als 16 m Tiefe und ohne Flügelbauten bebaut werden, mit der Baudichte 3 mit der Ve))CC 7 2. Geſchoßgahl. ), Die Zahl der Hauptgeſchoſſe darf— wahnens zuläſſigen Gebäudehöhe betragen: zu 50 97 zu 65 97 zu 75 3 1 575 zu 55 27 en b Border⸗ Seitenbauten 8 2 gebäuden und und Hinter⸗ den Agebanen gebäuden mit Sel tenbauten ſelbſtändigen ohne ſelbſtänd. Wohnungen Wohnungen an Straßen unter 12 m Breite 3 3 an Straßen von 12 m Breite an 4 8 b) Unbeſchadet der Vorſchrift in 8 49 Ziffer 2 Abſatz 2 dürfen in den in der Anlage y unter B aufgeführten Haupt⸗ geſchäftsſtraßen im Dachgeſchoß der Vordergebäude ſelbſt⸗ ſtändige Wohnungen eingerichtet werden. 3. Gebäudeabſtand. Der Fenſterabſtand(pergl.§ 34) muß bei Grundſtücken mit der Baudichte a) bei Grundſtücken mit der Baudichte b) der Höhe der höchſten gegenüberſtehenden auf dem Grund⸗ ſtücke befindlichen Gebäudewand betragen. 8 113. c Bauklaſſe III. 1. Hofraum. Es dürfen mit ihres Slacheneanmes bebaut werden: a) Zwiſchengrundſtücke mit der Baudichte a)„„„„ 5 F3u 45 27 in Rheinau 1„ gzu 0 25 mit der Baudichte)ß„„„„„„„„V u 85 96 b) bei Eckgrundſtücken offener Bauweſ mit einem Winkel von 60120 Grad a. T. 65 25 70 ⁰ mit einem Winkel von 121—185 5 Grad a. T. 60 36 65. c) Zwiſchengrundſtücke, die nur mit einem Vordergebäude von nicht mehr als 16 m Tiefe und ohne Flügelbauten oder außer dem Vordergebäude nur mit kandwirtſchaftlichen Nebengebäuden bebaut werden, mit der Baudichte))„ fJu 50 77 mit der Baudichte bd)% Zu 60 2 2. Geſchoßzahl. a) Die Zahl der Hauptgeſchoſſe darf innerhalb des Rahmens der zuläſſigen Gebäudehöhe betragen: bei Wbrder 8 gebäuden und und Hinter⸗ den zugehörigen gebäuden mit Wbeunen 25 Seitenbauten ohne ſel ſtänd. 3u 70.55 zu 0 2 — Seitenbauten im Bereich der ehemaligen Gemar⸗ kung Sandhofen allgemein 2 2 im übrigen: an Straßen unter 12 m Breite 2 2 an Straßen von 12 m Breite an 3 2 p) Im Dachgeſchoß der Vordergebäude dürfen außerdem un⸗ beſchadet der Vorſchrift in§ 49 Ziffer 2 Abſatz 2 ferbſts ſtändige Wohnungen eingerichtet werden. e) Ein weiteres Hauptgeſchoß iſt an den in der Anlage V unter C aufgeführten Hauptgeſchäftsſtraßen zuläſſig; jedoch dürfen alsdann im Dachgeſchoß nur Einzelräume e Maßgabe des§ 32 Ziff 3 eingerichtet werden, 3. Gebäudeabſtand. Der Fenſterabſtand(vergl.§ 84) muß bei Grundſtücken mit der Baudichte a) bei Grundſtücken mit der Baudichte b) 7½ der Höhe der höchſten gegenüberſtehenden auf dem Grund⸗ ſtücke befindlichen Gebäudewand betragen. 5 8 114. 5 d) Bauklaſſe IV. 1. Hofraum. Es dürfen mit folgenden Bruchteilen ihres Flachenraumes be⸗ baut werden: a) Zwiſchengrundſtücke mit der Baudichte),„„„ mit der Baudichte))„„„„%%„«—— b) bei Gckgrundſtücken offener wiegeſeer Bauweiſe mit einem Winkel von 60—120 Grad a. T. 05 35 70% mit einem Winkel von 121—185 Grad a. T. 60 95 65 0 Zwiſchengrundſtücke, die nur mit einem Vordergebäude von nicht mehr als 16 m Tiefe und ohne Flügelbauten, oder außer dem Vordergebäude nur mit aadeeene Nebengebäuden bebaut werden, mit der Baudichte a) mit der ĩ²˙ↄ Geſchoßzahl. a) Die Zabl der Fed oſte darf innerhalb des Raßmen der Gebäudehöhe betragen: Vorder⸗ bet tebane gebäuden und und Hir den zugehörigen Seitenhauten 8 bſtändig ohne ſelbſtänd, Wohnungen im Bereich der ehemaligen Gemar⸗ kungen Rheinau und Sandhofen Zallgemeinn 2 im übrigen: 8 e an Straßen unter 12 m Breite 2 2 an Straßen von 12 m Breite an 3 2 Im Dachgeſchoß der Vordergebäude dürfen außerbem unbeſchadet der Vorſchrift in 49 Ziffer 2 Ab ſelbſtändige Wohnungen eingerichtet werden. Ein weiteres Hauptgeſchoß iſt an den in der Anl— Aunter D aufgeführten Haußtgeſchäftsſtraßen zuläfft 30 dürfen alsdann im Dachgeſchoß nur Eintelezume Maßgabe des§ 32 Ziff. 3 eingerichtet werden. 5 Gebäudeabſtand. Der Fenſterabſtand(ogl. 8 34) muß bei Grundſtücken mit der Baudichte a) bei Grundſtücken mit der Baudichte b) „ b — ſtücke befindlichen Geu dedand betragen. e) Beſondere Beſtimmungen für einzelne Baugebiete. I. Janenſtadt und angrenzende Stadtteile Für die nachbezeichneten, im Plan durch ſchwarze Linie grenzten Vaugebiete gelten neben den Beſtimmungen der La bauordnung und der allgemeinen Bauordnung für 8 Stadt heim folgende 84115. 1I. Oeſtliche etebizenelkerung. a) Allgemeine Beſtimmungen. J. Heeſcheien, für geſchloſſene Hane 1. Bauweiſe. Gebäude weder hinter die Bauflucht berüct, noch na⸗ errichtet werden. 2. Gebäudehöhe. Die Gebäudehöhe darf höchſtens/ des Abſtandes gegenüberliegenden Baufluchtlinie, keinesfalls aber mehr 219 1³ betragen. Ausnahmen kann die Baupolizeibehörde im Einzelfa e wenn beſondere Verhältniſſe vorliegen oder öffentlich Intereſſen es erwünſcht erſcheinen laſſen. 3. Geſchoßzahl. An Straßen bis zu einer Breite von einſchließlich 18 u ſun an Straßen über 18 m 4 Hauptgeſchoſſe zuläſſig. Soweit durch dieſe Beſtimmung die Zahl der Hauß ee gegenüber den allgemeinen Vorſchriften der 88 111 Ziff 38 15 112 Ziffer 2 beſchränet wird, dürken im Dachgeſchoß— unb der Vorſchrift in§ 40 Ziffer 2 Abſatz 2— ſelbſtändige Wohnun werden. 5 53 iſt im Einzelfall im Leane wing zuläſſig. 8 Die Anſichtsflächen der Seiten⸗ und Hinterbauten falls in einer gefälligen, dem Charakter guter Wohn⸗ ſchäftshäuſer entſprechenden Weiſe auszubilden. II. vorſchriſten für offene Bauweiſe. 1. Bauweiſe. Es dürfen nur vornehme Landhäuſer(Villen) errichtet werden. Die Gebäude dürfen, ſoweit das mit dem Straßenbild ver⸗ einbar iſt, hinter die Bauflucht zurückgeſetzt werden, wenn der zwiſchen der Baufluchtlinie und dem Gebäude liegende Grund⸗ ſtücsteil als Ziergarten angelegt und dauernd erhalten wird. Die Errichtung von Doppelhäuſern auf zwei und von Gruppen⸗ bauten von drei Häuſern auf drei aneinandergrenzenden Grund⸗ ſtücken iſt zuläſſig, wenn die Gebäude ein architektoniſches Ganze bälden und gleichzeitig ausgeführt werden. ſind eben⸗ oder Ge⸗ 2. Hofraum. „Die Grundſtücke dürfen bis zu 40 7% ihres Flächenraumes Uberbaut werden. Der nicht überbaute Teil des Grundſtücks iſt, abgeſehen von den erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten und dergleichen als Ziergarten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu er⸗ halten. 3. Gebäudehöhe. Einzelne örtliche Aufbauten wie Dachgaupen, Giebel⸗, Erker⸗, Turmaufbauten und ſonſtige Dachausbildungen, deren Länge zu⸗ ſammengerechnet die Hälfte der Länge der Gebäudevorderſeite nicht überſchreitet, ſind zuläſſig; ebenſo ſteile Dächer, wenn deren Neigung nicht größer iſt als 60 Grad a. T. und der Firſt nicht höher als 5 m über dem Dachgeſims liegt. 5 4. Geſchoßzahl. Die Gebäude dürfen 2 Hauptgeſchoſſe, und wenn ſie mit einer Vorderfeite an Straßen von über 25 m Breite liegen, 3 Haupt⸗ geſchoſſe erhalten. 55 5. Gebäudeabſtand. Jedes Gebäude muß von der Nachbargrenze mindeſtens 4 m, Doppelhäuſer und Gruppenbauten wenigſtens 5 meentfernt bleiben. 6. Außeres der Gebäude. Die Gebäude müſſen auf allen Außenſeiten architektoniſch aus⸗ gebildet und in gefälliger Weiſe hergeſtellt werden. 0 7. Nebengebäude. Die Errichtung von Stallungen, Wirtſchaftsgebäuden, wie Automobilſchuppen, Remiſen und dergleichen iſt nur zuläſſig, wenn das betreffende Grundſtück einen Flächeninhalt von mindeſtens 700 am hat. Der Geſamtinhalt der durch Haupt⸗ und Neben⸗ gebäude bebauten Fläche darf auch in dieſem Falle nicht mehr als 0 7h der Grundſtücksfläche betragen. Die Nebengebäude dürfen nur ein Geſchoß mit Knieſtock er⸗ halten und müſſen völlig freiſtehend errichtet werden. Stallungen für mehr als 4 Pferde ſind nur bei beſonders Froßen Grundſtücken ausnahmsweiſe zuläſſig. In den Blöcken längs des Luiſenparks, an der Straße:„Am nberen Luiſenpark“ und im Block XIII A öſtlich der Otto Beck⸗ Straße ſind Stallungen ausgeſchloſſen. b) Beſondere Beſtimmungen. 15 818§ 116. I. Südliche hälſte des Baublocks der Leſſingſchule. 1. Bauweiſe. Es dürfen nur Einfamilienwohnhäuſer in 3 Gebäudegruppen von 4 oder 5 Häuſern errichtet werden. Gewerbebetriebe jeder Art ſind unterſagt. 2. Hofraum. Die Grundſtücke dürfen bis 40 25 ihres Flächenraumes über⸗ baut werden. 3. Gebäudehöhe. Die Gebäude dürfen einſchließlich des Hauptgeſimſes nicht höher als 10 m über der Straßenhöhe ſein. Die Errichtung von Manſardendächern iſt geſtattet, wenn deren Neigung nicht größer als 60 Grad a. T. iſt. Einzelne örtliche Aufbauten wie Dachgaupen oder Giebel⸗, Erker⸗ und Turmaufbauten können von dem Bezirksamt nach An⸗ hörung des Stadtrats zugelaſſen werden. 4. Geſchoßzahl. Die Gebäude dürfen nur 2 Hauptgeſchoſſe und ein ausgebautes Dachgeſchoß erhalten. Der Fußboden des Erdgeſchoſſes darf bis.70 m über die Hinterkante des Gehwegs gelegt werden. 5. Bauflucht. Die Bauflucht liegt 6 m von der Straßenflucht zurück. Der swiſchen Bauflucht und Straßenflucht liegende Raum iſt als Vor⸗ garten angulegen und zu unterhalten. 6. Höhenlage. Die Vorgärten ſind auf Straßenhöhe aufzufüllen. Hof und Garten ſind genau auf 2 m unter Straßenhöhe zu legen. 8 117. II. Koroſeite des Baublocks der peſtalozziſchule. 88 1. Bauweiſe. Die Gebäude müſſen als Reihenhäuſer erſtellt werden, die Straten⸗ und Hofſeiten ein architektoniſches Ganzes bilden. Die Bauten find gleichzeitig nach einheitlichem Plane auszuführen. 2. Hofraum. Die Eckgrundſtücke dürfen bis zu 75 J, die Mittelgrundſtücke bis zu 80& ihres Flächenraums überbaut werden. 3. Geſchoßzahl. Die Gebäude dürfen nur drei Hauptgeſchoſſe erhalten. Im Dachgeſchoß darf außerdem— unbeſchadet der Vorſchrift in 5 4 Ziffer 2 Abſatz 2— eine ſelbſtändige Wohnung einge⸗ Ziffer 2 Abſatz 2— ſelbſtändige Wohnungen eingerichtet werden. 4. Höhenlage. Höfe und Gärten ſind auf die Höhe des Hofes der Peſtalozzi⸗ ſchule, d. h..50 m unter Straßenhöhe, anzulegen. 5. Außeres der Gebäude. Die Straßen⸗ und Hofſeiten der Gebäude ſind in gefälliger Weiſe auszubilden, ſodaß ſie den Charakter guter bürgerlicher Wohnhäuſer erhalten. Die Hauptgeſimſe ſämtlicher Gebäude ſind in gleicher Höhe anzuordnen; die Dächer der Zwiſchenhäuſer müſſen eine Neigung und eine Firſthöhe erhalten. Die Dächer der Eckhäuſer ſind höher als die eingebauten Häuſer zu führen und nach allen Seiten abzuwalmen. Die Gebäude ſind in demſelben Bauſtoff einzudecken, der bei der Vorlage der Baugeſuche anzugeben iſt. 8 118. III. villenbaugrundſtücke am Luiſenpark. 1. Bauweiſe. Auf den Grundſtücken in der Verlängerung der Suckowſtraße und der Schöpflinſtraße dürfen die Gebäude nicht hinter die Bau⸗ flucht gerückt werden; auf den übrigen Bauplätzen aber dann, wenn der zwiſchen der Baufluchtlinie und dem Gebäude liegende Grund⸗ ſtücksteil als Ziergarten angelegt und dauernd in gutem Zuſtand erhalten wird. Es dürfen nur vornehme Landhäuſer(Villen) mit einer ſelbſtändigen Wohnung errichtet werden. 2. Hofraum. Die Grundſtücke dürfen bis zu einem Drittel ihres Flächen⸗ raumes überbaut werden. Die auf Grund der Ziffer 1 dieſer Vorſchrift gebildeten Zier⸗ gärten werden bei Berechnung der unüberbaut zu laſſenden Grund⸗ ſtücksfläche mitgerechnet. Der nicht überbaute Teil des Grundſtückes iſt, abgeſehen von den erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten und dergleichen als Ziergarten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu er⸗ halten; dieſe Ziergärten ſind in ihrer Höhenlage dem umgebenden Gelände des Luiſenparks anzupaſſen und parkartig auszugeſtalten. 3. Gebäudehöhe. Einzelne örtliche Aufbauten wie Giebel⸗, Erker⸗ und Turm⸗ aufbauten, deren Länge zuſammengerechnet die Hälfte der Länge der Gebäudevorderſeite nicht überſchreitet, find zuläſſig. 4. Geſchoßgahl. Die Gebäude dürfen nur ein Erdgeſchoß und ein ausgebautes Dachgeſchoß erhalten; daneben iſt noch ein Sockelgeſchoß zuläſſig. ſofern der Fußboden des Erdgeſchoſſes nicht höher als.50 m über der Hinterkante des Gehwegs liegt. 5. Gebäudeabſtand. Jedes Gebäude muß von der Nachbargrenze(Luiſenpark) min⸗ deſtens.50 m entfernt bleiben. 6. Nebengebäude. Nebengebäude ſind nicht zuläffig. .119. 2. Stephanienpromenade. (Grundſtücke am Hochwaſſerdamm des Rheins zwiſchen Rheinpark⸗ ſtraße und Feldweg.B. Nr. 5617.) 4. Bauweiſe. Es dürfen nur Doppelhäuſer, deren Frontlänge 35 m nicht überſteigt, errichtet werden. Einzelhäuſer werden nur ausnahmsweiſe zugelaſſen, wenn beſondere Verhältniſſe vorliegen. Der Bauwich muß an der Rheinſeite bis zur Höhe des Fuß⸗ bodens des 1. Obergeſchoſſes überbaut werden. Zwiſchen Rheinpark und Emil⸗Heckel⸗Straße dürfen innerhalb eines 4 m breiten Streifens von der ſtromſeitigen Dammkante ab keinerlei Gebäudeteile errichtet werden. 3. Einfriedigung. Zwiſchen Rheinpark und Emil⸗Heckel⸗Straße dürfen feſte Einfriedigungen nur entlang der Promenade und nur ſoweit her⸗ geſtellt werden, als der Abſtand vom Dammfuß mehr als 3 m beträgt. Bei geringerem Abſtand oder längs des Dammfußes müſſen Pfoſten und Füllungen der Einfriedigungen derart eingerichtet ſein, daß ſie im Falle eintretenden Hochwaſſers leicht und raſch ab⸗ gehoben werden können. Das gleiche gilt für die ſeitlichen Ein⸗ friedigungen. 3. Vorgarten. Die auf der Strecke von Rheinpark⸗ bis Emil⸗Heckel⸗Straße zwiſchen dem Hochwaſſerdamm und der Promenade liegenden Grundſtücksteile ſind als Ziergarten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu halten. § 120. 3. Sewanne Meerfeld, Meeräcker und Meerwieſen. 1. Bauweiſe. Die Straßenſeiten der Gebäude find im Charakter gut bürger⸗ licher Wohngebäude auszuführen. Die Gebäude dürfen im Gebiet der offenen Bauweiſe, ſoweit dies mit dem Straßenbild vereinbar iſt, hinter die Bauflucht zu⸗ rückgeſetzt werden, wenn der zwiſchen der Bauflucht und dem Ge⸗ bäude liegende Grundſtücksteil als Vorgarten angelegt und als ſolcher dauernd in gutem Zuſtand erhalten wird. Der Vorgarten foll in der Regel eine Tiefe von 5 m erhalten. 8* 8 2. Baublock XII. In den Gebäuden des Baublocks XII zwiſchen Eichelberg⸗ Odenwald⸗ und Melibocusſtraße ſind nur 3 Hauptgeſchoſſe zu⸗ läſſig; im Dachgeſchoß dürfen— unbeſchadet der Vorſchrift in 8 49 Die nach dem Innenplatz gerichteten Hinterfaſſaden find, wie Die beiden Zugänge zum Meerwieſenhof ſind in einer Breite von 6 m anzulegen; die Zugänge ſind in Höhe des erſten Ober⸗ geſchoſſes zu überbauen, wobei eine Lichthöhe vom Fußboden bis zum Gewölbeanfang von mindeſtens 2 m und bis zum Gewölbe⸗ ſcheitel von mindeſtens.20 m einzuhalten iſt. Die Höfe und Hintergärten ſind gegen den Meerwieſenhof durch gefällige Mauern in einheitlichem Material und einheitlicher Ausgeſtaltung mit gleichmäßiger Höhe von.25 m einzufriedigen, Die Einfriedigungsmauern ſind innerhalb der Hofgrenzen zu er⸗ ſtellen und dürfen nach dem Meerwieſenhof keine Offnungen er⸗ halten. 3. Straßenüberbrückungen. Die Meerwieſenſtraße iſt an ihrem Schnittpunkte mit del Speherer Straße durch Torbauten abzuſchließen; die Torbauten ſollen eine Tiefe von etwa 6 m erhalten. Die Üüberbrückungen und die anſtoßenden Gebäude müſſen ein architektoniſches Ganze bilden, in gleichem Material und gleich⸗ zeitig ausgeführt werden. Die anſchließenden Gebäude dürfen 5 Hauptgeſchoſſe erhalten. Für die Überbrückungen ſind ungefähr die nachſtehenden Abmeſſungen zu beachten: ———— DD— Scheitelhöhe Höhe des Bogen⸗ f 7 Deffnung Vie des Gewölbes anfangs Ueber der Fahr⸗ 6 müber Fahr⸗ 2,8 m über Geh⸗ bahn 12,0 m bahnmitte weghöhe Ueber den Geh⸗ 4 m über 2,8 m über Geh⸗ wegen 4,0 m Gehwegmitte weghöhe Zu dem Bauvorhaben iſt der Stadtrat und die Kunſtkommiſſion zu hören. II. Stadtteil Käfertal. § 121. 25. bis 28., 31. und 32. Sandgewann, 1. Bauweiſe. Soweit nicht gemäߧ 26 Reihenhausbau vorgeſchrieben iſt, dürfen die Gebäude nur als Einzel⸗, Doppelhäuſer und Gebäude⸗ gruppen bis 35 m Front in offener Bauweiſe errichtet werden. Die Gebäude dürfen bei offener Bauweiſe, ſoweit dies mit dem Straßenbild vereinbar iſt, hinter die Bauflucht zurückgeſetzt werden, wenn der zwiſchen der Baufluchtlinie und dem Gebäude liegende Grundſtücksteil als Garten angelegt und als ſolcher dauernd in gutem Zuſtand erhalten wird. 2. Hofraum. Die Grundſtücke dürfen bis zu 45 ihres Flächeninhalts bebaut werden. Die nicht überbauten Teile der Grundſtücke find, abgeſehen von den erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten und der⸗ gleichen als Ziergarten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu erhalten. 3. Geſchoßzahl. Die Gebäude dürfen nur 2 Hauptgeſchoſſe und ein ausge⸗ bautes Dachgeſchoß erhalten. Im Dachgeſchoß dürfen nur Zubehörräume eingerichtet werden, 4. Nebengebäude. Die Errichtung einſtöckiger, nicht über 5 m hoher nicht bewohn⸗ barer Nebengebäude, wie Waſchküchen, Remiſen uſw. iſt zuläſſig, dagegen bleiben Gewerbebetriebe und Stallungen mit Ausnahme von Hühnerſtällen ausgeſchloſſen. Der Geſamtinhalt der durch Haupt⸗ und Nebengebäude be⸗ bauten Fläche darf in dieſem Falle nicht mehr als 55 der Grund⸗ ſtücksfläche betragen. III. Staotteil walohof. 8 122. Gartenvorſtadt. 1. Bauweiſe. Die Gebäude dürfen, ſoweit dies mit dem Straßenbild ver⸗ einbar iſt, hinter die Bauflucht zurückgeſetzt werden, wenn der zwiſchen der Baufluchtlinie und dem Gebäude liegende Grund⸗ ſtücksteil als Garten angelegt und dauernd erhalten wird. Es dürfen nur Gebäude in offener Bauweiſe oder Reihen⸗ hausbau in gefälligem heimatlichem Charakter errichtet werden, die höchſtens zwei Wohnungen enthalten. 2. Hofraum. Die Grundſtücke dürfen bis zu 30 9 ihres überbaut werden. Die nicht überbauten Teile des Grundſtücks ſind, abgeſehen von den erforderlichen Höfen, Zugängen und dergleichen, als Garten an⸗ zulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu erhalten. Ein Teil des Vorgartens und Bauwichs kann als Nutzgarten hergeſtellt und unterhalten werden. 3. Geſchoßzahl. Die Gebäude dürfen nur 2 Hauptgeſchoſſe und ein ausgebautes Dachgeſchoß erhalten. IV. Staoͤtteil Neckarau. § 123. 1. Baublock zwiſchen Wingert⸗, Friedhof⸗, Schul⸗ und Katharinenſtraße, ſowie zwiſchen Friedrich⸗, Roſen⸗ und Wörthſtraße. 1. Bauweiſe. Flächenraumes Die Gebäude ſind in offener Bauweiſe in gefälliger heimat⸗ licher Architektur in der Bauflucht zu erſtellen. An der Traubenſtraße ſind die der Wingert⸗ und Schulſtraße parallel laufenden Baufluchten ohne Unterbrechung auf die ganze Frontlänge zu bebauen. Die Wohnhöfe der Weißenburgſtraße zwiſchen Wörth⸗ und Roſenſtraße ſind ſo zu bebauen, daß auf jede Seite der Wohnhöfe ein Doppele oder Weiulngsheus zu ſiehen omm. 85 2. Hofraum. Die Grundſtücke dürfen bis zu 50 2 ihres Flächeninhalts be⸗ 13 baut werden. B Die nicht überbauten Teile der Grundſtücke find, abgeſehen von ] den erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten und dergleichen, hof als Grasfläche oder Gärten anzulegen und dauernd in gutem Zu⸗ her ſtand zu erhalten. 3. Geſchoßzahl. Die Gebäude dürfen nur 2 Hauptgeſchoſſe und ein ausge⸗ bautes Dachgeſchoß erhalten; das Dachgeſchoß darf zu ſelbſtändigen Wohnungen Verwendung finden. § 124. 2. Baublöcke zwiſchen Angel⸗, Kheingärten⸗ Wilhelm Wundt⸗ und Plinauſtraße. 1. Bauweiſe. 5 Soweit nicht gemäߧ 26 Reihenhausbau vorgeſchrieben iſt, biürfen die Gebäude nur als Einzel⸗, Doppelhäuſer und Gebäude⸗ gruppen bis 35 m Front in offener Bauweiſe errichtet werden. Die Gebäude dürfen bei offener Baupeiſe, ſoweit dies mit dem Straßenbild vereinbar iſt, hinter die Bauflucht zurückgeſetzt werden, wenn der zwiſchen der Baufluchtlinie und dem Gebäude liegende Grundſtücksteil als Garten augelegt und als ſolcher dauernd h. inm gutem Zuſtand erhalten wird. 2. Hofraum. Die Grundſtücke dürfen bis zu 45 25 bebaut werden. Die nicht überbauten Teile der Grundſtücke ſind, abgeſehen pon den erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten und dergleichen als Ziergarten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu er⸗ halten. ihres Flächeninhaltes 3. Geſchoßzgahl. Die Gebäude dürfen nur 2 Hanpigeſchoſße und 1 ausgebautes Dachgeſchoß erhalten. Im Dachgeſchoß dürfen nur Zubehörräume eingerichtet werden. 4. Nebengebäude. Die Errichtung einſtöckiger, nicht über 5 m hoher nicht bewohn⸗ bater Nebengebäude, wie Waſchküchen, Remiſen uſw. iſt zuläſſig, dagegen bleiben Gewerbebetriebe und Stallungen mit von Hühnerſtällen ausgeſchloſſen. 5 125. 5. Bauplätze an der Süödſeite der Friedrichſtraße am Weſtende des Vororts. 1. Bauweiſe. Die Gebäude ſind im Charakter gut bürgerlicher Wohnhäuſer auszuführen und in der Bauflucht zu erſtellen. vier Zimmer nebft Küche und Zubehör eingerichtet werden. 2. Hofraum. Die Grundſtücke dürfen bis zu 45 25 ihres Flächeninhaltes be⸗ baut werden. von den erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten und dergleichen als Grasflächen oder Garten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu erhalten. 3. Geſchoßzgahl. 35 * Die Gebäude dürfen nur zwei Hauptgeſchoſſe und ein ausge⸗ bautes Dachgeſchoß erhalten; im Dachgeſchoß darf eine ſelbſtändige Wohnung eingerichtet werden. 4. Nebengebäude. Die Errichtung einſtöckiger nicht über 5 m hoher nicht bewohn⸗ barer Nebengebäude, wie Waſchküchen, Remiſen uſw. iſt zuläſſig, dagegen bleiben Stallungen mit Ausnahme von Hühner⸗ und Klein⸗ viehſtallungen ausgeſchloſſen; Werkſtätten ſind nicht zuläſſig. Der Geſamtinhakt der durch Haupt⸗ und Nebengebäude be⸗ bauten Fläche darf nicht mehr als 50 5% der Grundſtücksfläche be⸗ tragen. v. Stadtteil Neuoſtheim. 8 125. I. vorſchriſten für geſchloſſene 1. Bauweiſe. Die Baublöcke—V und X ſind in e nach den Vorſchriften der IV. Bauklaſſe zu bebauen. Baublock X iſt mit Arkaden zu umgeben, die eine lichte Höhe von.05 m, eine lichte Weite von.50 m und einen Pfeilerabſtand von.40 m im Lichten erhalten ſollen. Der Gehweg unter den Arkaden iſt 15 cm über die Gehweg⸗ hinterkante der Straße zu legen. 2 Nebengebäude⸗ Die Errichtung eingeſchoſſiger Werkſtätten iſt zuläſſig, wenn Vorkehrungen zur Verhütung von Rauch⸗ und Rußbeläſtigungen nach Maßgabe des 8 71 Ziffer 1 getroffen werden. II. vorſchriſten für offene Bauweiſe. 1. Bauweiſe. Die Gebäude dürfen nur in landhausartigem Charatter 9 tet und, ſoweit dies mit dem Straßenbild vereinbar iſt, hinter die Bauflucht zurückgeſetzt werden, wenn der zwiſchen der Bauflucht⸗ linie und dem Gebäude liegende Grundſtücksteil als Garten an⸗ gelegt und dauernd erhalten wird. Der Vorgarten ſoll in der Regel eine Tiefe von mindeſtens 4 m erhalten. Einzel⸗ und Doppelhäuſer ſind aaleſtg in Block V II, XVIII, 1 85 und XXII. Gruppen bis zu 35 m ſind zuläſſig in Block XII, XVI und XX. Gruppen bis zu 65 m ſind zuläſſig in Block VI, VII, VIII und XIII. Reihenhäuſer ſind zuläſſig in Block IX. NI, IV., 5 ſer 255 wenn ein gefäliger An⸗ In jedem Wohngeſchoß darf nur eine Wohnung bon drei oder Die nicht überbaubent Teile ber Grundſtücke ſind, abgeſehen wenn der wie einzelne Die Haupifronten des Feuerbach⸗ Böcklin⸗ und Holbeinplatzes ſind mit Reihenhäuſern zu umbauen. Die Gebäude dürfen höchſtens 2 ſelbſtändige Wohnungen er⸗ halten. 2. Hofraum. Zwiſchengrundſtücke dürfen bis zu 45%, Eckgrundſtücke bis zu 65 2% ihres Flächeninhalts bebaut werden. Die nicht überbauten Teile der Grundſtücke ſind, abgeſehen von den erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten und dergleichen als Garten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu erhalten. 3. Geſchoßzahl. Die Gebäude dürfen höchſtens zwei Hauptgeſchoſſe und ein ausgebautes Dachgeſchoß erhalten. Zur Ermöglichung eines Sockelgeſchoſſes, neben dem ein be⸗ ſonderes Untergeſchoß nicht zugelaſſen wird, darf bei tiefliegendem Gelände in Einzel⸗ und Doppelhäuſern mit Vorgärten der Fuß⸗ boden des Erdgeſchoſſes.70 m über die Hinterkante des Gehweges gelegt werden. 4. Höhenlage. Der Fußboden des Erdgeſchoſſes darf, ſoweit nicht ein Sockel⸗ geſchoß angelegt wird, nicht höher als.20 m über der Hinterkante. des Gehwegs liegen. Soweit an der Neckarpromenade die Dammkrone um.45 m höher iſt als die Straße, tritt an Stelle der Hinterkante des Geh⸗ wegs die Höhe der Dammkrone mit der Maßgabe, daß die Ober⸗ kante des Fußbodens im Erdgeſchoß nicht höher als.60 m über Gehweghinterkante zu liegen braucht. Höfe und Gärten dürfen.50 m unter Straßenhöhe gelegt werden. Bei den Unterführungen der Seckenheimer Landſtraße und der Neckarpromenade an der Riedbahn iſt die Höhenlage der feſtge⸗ ſtellten Vorgärten maßgebend. 5. Nebengebäude. Die Errichtung einſtöckiger, nicht über 5 m hoher, nicht be⸗ wohnbarer Nebengebäude iſt zuläſſig; der Geſamtinhalt der durch Haupt⸗ und Nebengebäude bebauten Fläche darf aber in dieſem Falle nicht mehr als 50 2 der Grundſtücksfläche betragen. VI. Stadtteil Feudenheim. 8 127. 1. Gewann Nugaſſe. 1. Bauweiſe. Die Gebäude dürfen, ſoweit dies mit dem Straßenbild verein⸗ bar iſt, hinter die Bauflucht zurückgeſetzt werden, wenn der zwiſchen Garten angelegt und dauernd erhalten wird. erhalten. Es dürfen nur Gebäude in offener B81 mit landhaus⸗ artigem Charakter errichtet werden, die höchſtens 2, an der Haupt⸗ ſtraße höchſtens 3 ſelbſtändige Wohnungen enthalten. Die Errichtung von Doppelhäuſern iſt zuläſſig, wenn die Ge⸗ bäudeanſichten ein harmoniſches Ganze bilden und die Bauten ausgeführk werden. Hofraum. Die Grundſtücke Difen bis zu 40 7 ihres Sen bebaut werden; bei Doppelhäuſern darf das Eckgrundſ ſtück bis zu 50 2% bebaut werden. Die nicht überbauten Teile der Grundſtücke ſind, abgeſehen von den erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten und dergleichen als Garten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu erhalten. 3. Gebäudehöhe. Einzelne örtliche Aufbauten, wie Dachgaupen oder Giebel, Erker⸗ oder Turmaufbauten und ſonſtige Dachausbildungen, deren Länge zuſammengerechnet die Hälfte der Länge der Gebäudevorderſeite nicht überſchreitet, ſind zuläſſig; ebenſo ſteile Dächer, wenn deren Neigung nicht mehr als 60 Grad beträgt und der Firſt nicht höher als 5 m über dem Dachgeſims liegt. 5 4. Geſchoßzahl. Die Gebäude dürfen nur 2 Hauptgeſchoſſe und ein ausgebautes Dachgeſchoß erhalten. An der ſind 3 Hauptgeſchoſſe zuläſſig. 5. Gebäudeabſtand. bei Doppelhäuſern 3 m entfernt bleiben. um.25 m vortreten. Vorbauten, Riſalite, Veranden, Erker und dergleichen dürfen zuſammen nicht mehr als ein Drittel der Seiten⸗ wandlänge einnehmen. 8 6. Höhenlage. zulegen. 7. Nebengebäude. barer Nebengebäude wie Waſchküchen, Remiſen uſto. iſt zuläſſig, dagegen bleiben Gewerbebetriebe und Stallungen mit von Hühnerſtällen ausgeſchloſſen. Der Geſamtinhalt der durch Haupt⸗ und Naheng bede be⸗ bauten Fläche darf auch in dieſem Falle nicht mehr als 50 55 der Grundſtücksfläche betragen. 2. Gewanne Anterfeld und Waſſerbett. I. Bauweiſe. Im Landhausviertel dürfen die Gebäude, ſoweit es mit dem 0 die 1 dauneeen der Baufluchtlinie und dem Gebäude liegende als Der Vorgarten ſoll in der Regel eine Tiefe von⸗ Minbeſtenk⸗ Arig⸗ Jebes 6 Gebäuds muß von der Nachbargrenze wündeſtens.50 m. Vorbauten in den ſeitlichen Zwiſchenraum höchſtens Vorgärten, Höfe und Hintergärten ſind N Straßzenböhe Die Errichtung einſtöckiger, nicht über 5 m hoher nicht Einzel⸗ und Drillingshäuſer ſind zuläfſig im Black I⸗ 1I, III, IV, V. VI, VII, XII und XV; Reihenhäuſer in den Bau⸗ blöcken XVI und XX. Außerdem ſind in den Baublöcken III, VL VII 135 XII die Fronten ſoweit ſie an die Schmuckanlage bei der Schenkendorff⸗ ſtraße grenzen, mit ununterbrochenen Gebäudereihen zu bebauen. Im übrigen Baugebiet dürfen in Block XIV nur Einzel⸗ und Doppelhäuſer erſtellt werden, in den Baublöcken VIII, XIII, XVII, XVIII, XIX, XXI und XXII find Gebäudegruppen bis zu einer Frontlänge von 65 m geſtattet; vor den Baublöcken VIII, XIA XVII, ſowie XVIII, XIX, XXI und XXII ſind die Fronten am Marktplatz und am freien Platz zwiſchen Wilhelm⸗, Horck⸗ Lützowſtraße und der Straße Waſſerbett mit Reihenhäuſern zu bes bauen. Für Baublock IX und X iſt geſchloſſene VBauweiſe vorge⸗ ſchrieben. 2. Hofraum. Die Grundſtücte der Scheffelſtraße, der Straße Unberfeld, 5e Jahn⸗ und Arndtſtraße entlang dem Marktplatz, der Hauptſtraße und der Straße Am Aubuckel dürfen bis zu 40, die übrigen bf zu 45 3% ihres Flächeninhalts bebaut werden; für die Gäkgrund erhöht ſich die zuläſſige Baudichte um 10 5. Für die Eckgrundſtücke im Gebiet der geſchloſſenen B uweiß der Blöcke IX und X ſind bezüglich der Baudichte die der IV. Bauklaſſe maßgebend. Die nicht überbauten Teile der Grundſtücke find im G der offenen Bauweiſe und des Reihenhausbaues, abgeſehen von erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten und dergleichen Garten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtand zu 3. Geſchoßzahl. Die Gebäude an der Scheffelſtraße, der Straße Unterfeld, de Jahn⸗ und Arndtſtraße entlang dem e e der Haup und der Straße Am Aubuckel dürfen 3 Hauptgeſchoſſe erhalten im übrigen Gebiet iſt die Zahl der Hauptgeſchoſſe auf 2 beſch Außer den zuläſſigen Hauptgeſchoſſen iſt ein ausgebautes 8 geſchoß geſtattet, in welchem im Landhausviertel Zubehörrä ſonſt vorbehaltlich der Beſtimmung in 8 40 Ziffer 2 Abſcß 2 ſelbſtändige Wohnungen zugelaſſen ſind. e im 3 Dafptgeſchaßte sugele ſe eingerichtet 1 5 4. Nebengebäude. 15 I m Landhausbierkel iſt die Freic ng einſtö i über 5 m hoher, nicht bewohnbarer Nebengebäude, wie W küchen, Remiſen uſw. zuläſſig, dagegen bleiben Gewerbebetr be Stallungen mit Ausnahme von Hühnerſtällen ausdel ie VII. Stadtteil ne 8 129. Baugebiet ag der Straße An den 40 Morgen, heuweg, der Straße Langet Riemen 1 Otterſtadter Straße. 1. Bauweiſe. Soweit nicht Reihenhausbau vorgeſehen iſt, dürfe die Geb nur als Einzel⸗, Doppelhäuſer und Gebäudegrupten bis Front in offener errichtet werden. 2. Hofraum. Die Grundſtücke dürfen bei Reihenhausbau bis zu ner Bauweiſe bis zu 45 ihres Flächeninhalts bebaut Die nicht überbauken Teile der Grundſtücke ſi 0 von den erforderlichen Höfen, Zugängen, Einfahrten un d als Ziergarten anzulegen und dauernd in gutem Zuſtan halten. 3. G eſchoß 3 ahl. 2 Die Gebäude dürfen nur 2 Hauptgeſchoſſe und au Dachgeſchoß erhalten. Im Dachgeſchoß nur e eingerichtet werden. 4. Nebengebäude. Die Errichtung einſtöckiger nicht über 5 m hoher ni barer Nebengebäude wie Waſchküchen, Remiſen uſw. i dagegen bleiben Stallungen mit Ausnahme von Hühnerſt geſchloſſen. Der Geſamtinhalt der durch Haupt⸗ gebäude bebauten Fläche darf in dieſem Fall nicht baw. 55 5 der Grundſtücksfläche betragen. VIII. Stadtteil Sanodhofen. 9 130. 1. SBaugebiet zwiſchen weinheimer weg, Falken⸗ und Karlſtraße. 1. Bauweiſe. In den Baublöcken XXXVIII und XXXXIII iſt weiſe, in den Baublöcken und e 25 2. Hofraum. Die Baligrünbſtücke dürf fen bis zu 50 96 bh Flächen bebaut werden 8.„„ Haſpen werd iſt verboten. Es bilcfen⸗ Zubehörräume zu den unteren Wohnungen he⸗ bäuden mit 2 Dachgeſchoß werden. 4. Ne evengebäude. Die Erechtung von Hinter⸗ und Nebengebäude 5 185 zu n wie Waſchlüchen, keineren Werkſtätten geſtattet. Die geſamte Baufläche ch 30 am, die Höhe nicht mehr als 3 m bis zum F tragen. . —5 S„Auf den Scharho Weglänge“ angelegt und als ſolcher dauernd unterhalten wird. Der Vorgarten ſoll in der Regel eine Tiefe von 4 m erhalten. Es iſt offene Bau⸗ weiſe mit Einzel⸗, Doppelhäuſern und Gebäudegruppen zuläſſig. Die Geſamtlänge der Gruppenbauten ſoll nicht mehr als 35 m, bei eingebauten Eckgebäuden um die Ecke gemeſſen nicht mehr als Jahres vom Stadtrat gewählter, in Mannheim wo Bauſachverſtändiger. Für die Genannten ſind gleichzeitig Stellvertreter zu ernennen 2. Iſt ein Mitglied der Ortsbaukommiſſion oder eine zu ihm in geſchäftlicher Beziehung ſtehende Perſon als e) Geſchoßzahl⸗ Die Gebäude ſind an eine beſtimmte Zahl von Geſchoſſen nicht gebunden. Bei Beachtung der in§ 49 gegebenen Vorſchriften darf auch rhefe 45 m betragen. 2. Hofraum. Die Baugrundſtücke dürfen bis zu 40 9% ihres bebaut werden. 3. Geſchoßzahl. Flächeninhalts das Dachgeſchoß im ganzen Umfang zu Aufenthaltsräumen aus⸗ gebaut werden. Ebenſo kann die Einrichtung von Aufenthaltsräumen im Unter⸗ geſchoß(8 48) geſtattet werden, wenn der Betrieb dies erfordert, und für Licht⸗ und Luftzutritt in ausreichender Weiſe geſorgt wird. d) Gebäudeabſtand. Bauherr, Bauunter nehmer, Planfertiger, Bauleiter oder übernehmer von Bauarheiten beteiligt, ſo darf es bei der Beſchlußfaffung der nicht mitwirken. Das Gleiche gilt für ſolche Fälle, in denen das Mitglied zu einer der vorgenannten Perſonen in einem nahen verwandſchaſt, 8 Ortsbaukommiſſn. lichen Verhältnis ſteht. Die Gebäude dürfen nur 2 Hauptgeſchoſſe und 1 ausgebautes Alle Bauten auf demſelben Grundſtück müſſen, wenn ſie nicht Dachgeſchoß erhalten. Im Dachgeſchoß dürfen nur Zubehörräumeunmittelbar aneinander gereiht werden, um die verglichene Höhe, B. verfahren. zu den unteren Wohnungen eingerichtet werden. mindeſtens aber 6 m voneinander entfernt bleiben. 4. Nebengebäude. Zwiſchen Gebäuden, deren gegenüberliegende Umfaſſungswände 1. Prüfung des Bauvorhabens. 4 555 Offnungen, die zu Aufenthaltsräumen gehören, nicht enthalten, Die Errichtung von Hinter⸗ Nebengebäuden zu Wohnzwecke 5 5 5 1 25 8§ 138. 8 F genügt ein Abſtand, der gleich iſt der Hälfte der Höhe des höchſten 8 ten. 5 5 Gebäudes, jedoch mindeſtens 6 m betragen muß. Baugeſuch Bauherr und Bauleiter. hoher Nebengebäude, wie Waſchküchen, Remiſen uff. zuläſſig. Ge⸗ iff 7 K 8 125 7 Wenn keine geſundheits⸗ feuer⸗ ſicherheits⸗ oder verkehrspoli⸗ 98 15 werbebetriebe und Stallungen mit Ausnahme von Hühnerſtällen zeiliche Bedenken entgegenſtehen, kann der Abſtand bis auf 4 m LBO. 8 125. bleiben jedoch ausgeſchloſſen. Die geſamte Fläche dieſer Neben⸗ eie erden„ 1. Das Geſuch um Baugenehmigung iſt für jedes Baugrund, 5 ſtüc f ein Grundſtück gleichzeitig mehrere, nicht 252785 gebäude darf nicht mehr als 30 am betragen. ipern d 17 2 ſtück, und wenn auf einem Gr 0„ nicht 10 5 1 e anderen Bauten können größere zuſammenhängende Hauptgebäude ausgeführt werden ſollen, für Abſtände vorgeſchrieben werden. 5 5 f den Neubau getrennt einzureichen. 3. Bauviertel. Zwiſchen den über die Umfaſſungswände vortretenden Bau⸗!e für bechedee Grundſtücke dürfen nicht mit 1§ 132. teilen an ein und demſelben Gebäude oder an unmittelbar anein⸗ 48 berbunde en 5 15 7888 Unabhängig von der Einteilung in Klaſſen ſind in der Bau⸗ ander grenzenden Gebäuden iſt ein Abſtand von mindeſtens 6 m Iſb des Beubers gie eepe Se n 5 Steape her„einzuhalten. Ein Abſtand von 3 m genügt, wenn die einander zu⸗ 5 75 0— ordnung für einzelne Stadttelle oder Straßen noch beſondere Be 8 tücks, ſo iſt die Zuſtimmung des Eigentümers oder der ſonſt zu ſchränkungen oder Vergünſti ungen vorgeſehen gekehrten Umfaſſungswände der vortretenden Bauteile keine oder 1 Hierbei werden ueeden 5 nur in einer Wand Offnungen erhalten. rechtlichen oder katſächlichen Verfügung Berechtigten ſchriftlich nach⸗ 5 0 2 4— Unte eden: 1 27 zuweiſen. a) Landhausviertel e) Außeres der Gebäude 5 8 3. Wohr 2* err 8 ie + grüne Einfaſſung im Plan;„ 3. Wohnt der Bauherr außerhalb des Stadtgebiets Mann Die Straßenſeiten der Gebäude dürfen in allen Fällen in ge⸗ heim, ſo hat er in dem Baugeſuch eine hier wohnhafte Perſon zu b) Fabrikviertel, 255. 3 5 fugtem Backſteinbau ohne Verputz ausgeführt werden, jedoch iſt auf bezeichnen, die zur Annahme von Zuſtellungen an ihn befugt if blaue Einfaſſung im Plan; 78 5—— 3 22— e) Wohnviertel eine angemeſſene Geſtaltung der Gebäude Rückſicht zu nehmen. Auswärtige Bauleiter haben in Mannheim anſäſſige Platzbauleſter N 85 zu beſtellen. rote Einfaſſung im Plan; f) Umfaſſungs⸗ und Innenwände. au 5 d) Geſchäfkeſtrazen, Die 152 können auch über die Be e U1 D 9s. en über Be⸗ 83 88 iner 9 ſel 96 U violett angelegt im Plan. ſtimmung des§ 58 hinausgehend in ausgemauertem Eiſenfachwerk 5 1 „%%F 5 5]Bauleiters dem Bauherrn und dem neueintretenden Bauleiter ob. Die Landhausviertel ſind für die Errichtung beſſerer hergeſtellt werden. Der Nelleinestende ſar bebei beſcheint 5 Ein⸗ und Zweifamilienhäuſer beſtimmt. 5 5* 505 a5 1 3. Die vorſtehenden Beſtimmungen behalten auch Geltung, wenndem Vaubeſcheid, den etwa ſonſt auf die Bauarbeiten bezüglichen In den Fabrikvierteln werden gewerbliche Anlagen be⸗ 1 8 75„„„„ 855 5 88. 1— ſonders begünſtigt in den Gebäuden einzelne Räume als Wohnungen für Pförtner amtlichen Verfügungen und von den genehmigten Bauplänen · günſtigt. Wächter dienen in 170 e F ⸗ 9 4; In den Wohnvierteln ſind gewiſſe gewerbliche Betriebe oder Wächter dienen; im übrigen iſt nur eine Wohnung für die Kenntnis hat. Ebenſo hat der Bauherr zu beſtätigen, daß die ausgeſchloſſen Eigentümer oder für Angeſtellte auf jedem Grundſtück zuläſſig, Baupläne in ſeinem Beſitz ſind. 5 wenn die Hofverhältniſſe für Licht⸗ und Lu tzuführung, Zugäng⸗ i 5 ite ich ſ. Überz 1— In Geſchäftsſtraßen ſoll die Erſtellung von Geſchäfts⸗ 1 1 5. 15 f̃ 0 ftauf g, Zugäng eee Bauleiter hat ſich ſofort zu berzeugen, 1* häuſern(Läden und dergleichen) namentlich an Hauptverkehrs⸗ 70 de d8 ob die bisherige Ausführung der erteilten Baugenehmigung, den 33—2 Werden— unbeſchadet der Vorſchrift in Ziffer 6— auf einem an 1 izeilichen Vorſchrif ſpricht. Sa Maßen erleichtert werden. ſch ̃ ſchr f. Ziffe uf Plänen und den baupolizeilichen Vorſchriften entſpricht 555.188 in dem Fabrikviertel liegenden, gewerblichen Zwecken dienenden Vorgefundene Abweichungen und Verfehlungen gegen bau⸗ Grundſtück Gebäude mit Wohnungen anderer Art als die in Ziff. 3 polizeiliche Vorſchriften ſind ſofort dem Bezirksamt anzuszeigen. 1 a) Lanoͤhausvfertel. bezeichneten errichtet, ſo kommen die für die betreffende Bauklaſſe . In den im Plan durch grüne Einfaſſung begrenzten Bau⸗ geltenden Bauvorſchriften zur Anwendung⸗§ 139. gebieten dürfen die Gebäude nur in offener Bauweiſe als Land⸗ Insbeſondere muß unmittelbar an dem Gebäude eine vor⸗ häuſer mit höchſtens zwei ſelbſtändigen Wohnungen, ſoweit nicht ſchriftsmäßige Hoffläche frei bleiben. Planvorlagen.— 0 für einzelne Stadtteile oder Straßen Ausnahmen zugelaſſen ſind, Die oben eingeräumten Vergünſtigungen gelten dann nur für 20.§ 128. 8 Errichtet werden. den übrigen Teil des Grundſtücks. 1. In dreifacher Fertigung ſind vorzulegen: Die Errichtung von Doppelhäuſern auf zwei und Gruppen⸗ 5. Für gewerbliche Anlagen kleineren Umfangs und für be⸗ a) der Lageplan behufs Mitteilung einer Fertigung an das bauten von drei Häuſern auf drei aneinandergrenzenden Grund⸗ ſtehende induſtrielle Betriebe können einzelne der hier vorgeſehenen ſtädtiſche Tiefbauamt;— ſtücken iſt zuläſſig, wenn die Gebäude ein architektoniſches Ganze Erleichterungen auch außerhalb der Fabrikviertel und bei geringeren b) die Grundriſſe der zum Betrieb einer Gaſt⸗ oder Schank⸗ bilden und gleichzeitig ausgeführt werden. Abſtänden von der Straße, den Nachbargrenzen und Wohngebäuden wirtſchaft beſtimmten Räume; Ft 2. Die Gebäude müſſen auf allen Außenſeiten in gefälliger gewährt werden. c) ſämtliche Planvorlagen bei Fabrikbauten, den nach§ 16 Weiſe architektoniſch ausgebildet werden. 6. In den im Plan mit blau geſtrichelter Einfaſſung bezeich⸗ der Gewerbeordnung genehmigungspflichtigen Anlagen, Einzelne Architekturteile, z. B. Verauden, Erker, Balkone, Vor⸗ neten Gebieten dürfen lediglich induſtrielle Anlagen errichtet wer⸗ Bauten in den Hafen⸗ und Flußgebieten und bei Bauten 8 bächer üſw. können in Holz ausgeführt werden. den; Wohnungen ſind nur inſoweit geſtattet, als die Art des Be⸗ in der öſtlichen Stadterweiterung. St 8. Sbi ift in j i triebes di 5 2 ſenheit ei 5 8 9 Landhausviertel iſt in jedem Geſchoß nur eine Wohnung triebes die dauernde Inweſenheit einzelner Perſonen erfordert. Bei den Bauten in der öſtlichen Stadterweiterung ſind über, zuläſſig. 8 135. dies Anſichtszeichnungen im Maßſtabe 1: 50 und Zeichnungen 65 4. Hintergebäude mit ſelbſtändigen Mietwohnungen ſind ver⸗ über die Einfriedigungen im Maßſtabe 1: 100 anzuſchließen. 5 80 o) Wohnviertel. 2. Der Lageplan muß eine Berechnung der ganzen Fläche des Dieſe Beſtimmung gilt nicht für Wohnungen von Hausbedien⸗ LB0.§ 109, Ziffer 22, 23. Baugrundſtücks und der davon zu bebauenden oder etwa bereits ſteten, Dienern, Kutſchern, Gärtnern u. dgl., wenn derartige Woh⸗ 1. Anlagen der in§ 16 der Gewerbeordnung bezeichneten Art bebauten Fläche enthalten. Die Maße, die dieſen Berechnungen nungen auf demfelben Grundſtücke errichtet werden, auf dem die ſowie ſonſtige Anlagen, die durch Rauch, Ruß, Staub, Dämpfe, zu Grunde liegen, müſſen in dem Lageplan eingeſchrieben ſein; n Dienſtherrſchaft ihren Wohnſitz hat. Geruch, Lärm, Erſchütterung oder ähnliche Einwirkungen, Gefahren, ſoweit erforderlich, iſt das Baugrundſtück zum Zweck dieſer Be⸗ 5. Als Vordergebäude dürfen abgeſehen von den öffentlichen[Nachteile oder Beläſtigungen für das Publikum oder für die Be⸗ rechnungen auf dem Lageplan in größerem Maßſtabe darzuſtellen. und kirchlichen Gebäuden nur Bauten errichtet werden, die zu wohner benachbarter Grundſtücke herbeiführen würden, dürfen in 2. Über die Richtigkeit des Lageplanes erhebt das Bezirksamt Wohn⸗, Erholungs⸗ oder Bildungszwecken dienen. den im Plan durch rote Einfaſſung begrenzten Gebieten nicht er⸗ eine Außerung des ſtädtiſchen Tiefbauamts. Anlagen der in§ 134 bezeichneten Art ſowie Läden, Bäckereien richtet oder erweitert werden. 8. In den Planvorlagen find folgende Bezeichnungen anzu⸗ und Wirtſchaften ſind unterſagt; in beſonderen Fällen können be⸗ Als derartige Anlagen gelten auch Bäckereien mit Ruß erzeu⸗ wenden: Stt züglich der Läden, Bäckexeien und Wirtſchaften Ausnahmen nach gender Feuerung, Wirtſchaften und Kegelbahnen, Werkſtätten, ge Anhörung des Stadtrats zugelaſſen werden Wurſtküchen, Stallungen für Großvieh und Fabriken. Selkerteſchoß; Ri 5 50 5 8 25 Sockelgeſchoß(zwiſchen Keller⸗ und Erdgeſchoß), Gebäude, die ihrer Zweckbeſtimmung nach durch Herbeiführung§ 186. Erdgeſchoß eines beſonders ſtörenden Verkehrs oder auf andere Weiſe ge⸗ 1. 1I 1II— 5 5 8 8 5 5 und IV. Obergeſchoß, 8 eignet ſind, das ruhige und geſunde Wohnen zu gefährden, ſind d) Geſchãſts ſtraßen. Dachgeſch 8 verboten. 1. A. in ch 5 achgeſchoß. 5 An den im Plan durch violette Farbe gekennzeichneten Ge⸗ Bei W 6. Die Einfriedigungen an Hof und Gärten ſind durchbrochen] ſchäftsſtraßen kann das Betzirksamt— innerhalb der Vorſchriften 5 8 Geſchoß ſind + aus Stein, Eiſen, Holz, Drahtgeflecht oder lebenden Hecken herzu⸗ der Landesbauordnung— für Grundſtücke mit Webäuden, die ihrer] mengehbrigen Räume durch gleiche Zahlen oder Farben kenntlich ftellen. ganzen Bauart und Einrichtung nach vorwiegend Geſchäfts⸗ oder 3 5„ 5 8 . Wirb das oberſte Geſchoß mit Jachwerk ausgeführt, ſo kann gewerblichen Zwecken dienen ſollen, eine über das zuläſſige Höchſt⸗ 5 Hid 135 Planvorlagen müſſen in einfachen es in der geſamten Frontlänge bis zu.30 m vorſpringen. maß hinausgehende Bebauung in Erdgeſchoßhöhe, jedoch nicht über deutlichen Buchſtaben gefertigt ſein. 5 m bis zur oberſten Dachkante geſtatten, wenn Hinterwohnungen Die Anſichtszeichnungen ſind ſoweit auszuführen, daß ſie auch § 134. b) Fabrikviertel. EO.§ 109, Ziffer 24. 1. In den im Plan durch blaue Einfaſſung begrenzten Gebieten ſind für die ausſchließlich gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude Ausnahmen von ſämtlichen Vorſchriften der Bauordnung zuläſſig. 2. Die Vergünſtigungen betreffen namentlich die Beſtimmungen über a) Hofraum. Bei Grundſtücken, auf denen ſich lediglich gewerbliche Räume betrieb hat. nicht eingerichtet werden. Für Hinterwohnungen Bedienſteter, wie Kutſcher, Gärtner uſw. kann eine Ausnahme zugelaſſen werden, wenn die Dienſtherrſchaft auf demſelben Grundſtück ihre Wohnung oder ihren Geſchäfts⸗ 2. Ausnahmsweiſe kann auch für eine Mehrbebauung eine grö⸗ ßere Höhe zugeſtanden werden, wenn durch geringere Höhe anderer Bauwerke auf dem Grundſtück ein Ausgleich geſchaffen wird. III. Abſchnitt. in architektoniſcher Hinſicht ein Bild von der betreffenden Seite des Gebäudes geben. In die Anſichtszeichnung iſt gemäß 8 85 Ziffer 1 der Anſchluß der Nachbargebäude einzuzeichnen. 5. Bauwerke auf demſelben Grundſtück, für die die Geneh⸗ migung zwar nachgeſucht, aber noch nicht erteilt iſt, ſind rot ſchraffiert einzuzeichnen. 6. Werden die Planvorlagen während der Bauausführung mehrfach geändert, ſodaß die Feſtſtellung des genehmigten Zu⸗ ſtandes erſchwert iſt, ſo kann die Einreichung von Bauzeichnungen, die der wirklichen Ausführung entſprechen, gefordert werden. befinden, können ½ der Grundſtücksfläche bebaut werden, falls keine von der Juſtändigkeit der Behörden und 7 Bei unbedeutenderen Bauvorhaben genügt es, wenn an⸗ 100 beſonderen geſundheitlichen oder feuerpolizeilichen Bedenken ent⸗ dem verfahren in Bauſachen ſtelle der Bauzeichnungen deutliche Handzeichnungen mit Angabe gegenſtehen. 8 der erforderlichen Maßzahlen uſw. vorgelegt werden, oder wenn 11 i 8 ü ächlich ei e b der Ortsbaukontrolleur bei der gutachtlichen Außerung dem Bau⸗— Sollen auf einem Grundſtück hauptſächlich eingeſchoſſige Fabrik⸗ A uſtändigkeit 8 785 oder Werkſtättebauten, insbeſondere Shedbauten errichtet werden, Fuſt 3 geſuch dolche Handgeichnungen beifügt. deren Dachfirſt höchſtens 6 n über der umgebenden Bodenfläche 8 187. 58 5 rfrag 55 die nicht 85 liegt, ſo kann noch eine weitergehende Überbauun ugel. rteilung der Baugenehmigung, Düdern zund nur in 5 5 Ortsbaukommiſſion. klärung des Bezirksamtes über die baupolizeiliche Zuläſſigkeit b) Gebäudehöhe e eines Bauvorhabens im allgemeinen bezwecken, kann von Vorlage N 555 1. Der Ortsbaukommiſſion gehören außer den in§ 115 der vollſtändiger Pläne abgeſehen werden. Die Gebäude dürfen überall bis zu 25em Höhe aufgeführt wer⸗] Landesbauordnung aufgeführten ſtändigen Mitgliedern an: 5 Durch Erteilung des Beſcheides, der nur mündlich auf Gefahr 12 den, falls ſie 5 das entſprechende Maß hinter die Bauflucht zurück⸗ ein Bürgermeiſter und drei Stadträte oder Stadtverordnete des Antragſtellers gegeben wird, übernimmt das Besirksamt keine 15 treten. Wenn die Art des einzurichtenden Betriebes es bedingt, kann ſowie je ein auf Vorſchlag der Berufsvereinigungen der Verpflichtung, die Bauausführung nach Maßgabe der ſpäter ein⸗ 10 das Begirksamt im Einzelfalle eine noch größere Höhe zulaſſen.* Architekten und Bau⸗ und Maurermeiſter auf die Dauer eines gereichten endgültigen Planvorlagen zu genehmigen. lunter, rheiten uẽoeberſicht über die wichtigſten Bauvorſchriften. an Nebenſtraßen Flächenregel: Zuläſſige Baudichte für Abſtandsregel: Bauklaſſe Zwiſchengrundſtücke Eckgrundſtücke Höheunregel: 5 ee 2—— 8— Audehohe 5 Bauweiſe 5 e 1 Bard ned mit Anzahl der Hauptgeſchoſſe„„ 5 Bemerkungen. Bauge! biete: anlgemeinen von 16 m 928 e Allge von 16 m Ttieſe minde⸗ A 8 Salenlde, 60. 120 121—188. an Straßen den Tb. 5 a* b*(alter Ceil) 1557 d 55 7 ö 8 85 9⁰ 90 90 90 9 90 a) innerhalb des Rings ſunter Ium Breite von im Breite an vordergebäude 3 85 I. 8 55 58 Hintergebände 8 4 611¹ 9 5 5 5 b) außerhalb des Ringe*„%½%% unter von 12.46 m von 16 m 5 mBreitef Breite Breite an vordergebäude +5 3 4 4** 185 Hintergebäude 5 + In den Hauptgeſchäfts⸗ ſtraßen iſt ein weiteres 1 Geſchloſſen Breite„ Hauptgeſchoß bezw. ein 6 112 Offen 50 55 65 70 75 4 4 ¼ ½; ½ Dachgeſchoß mit ſelbſtänd Rethenhausbau Hintergebäude 3 3 igen Wohnungen geſtattet. 125 Geſchloſſen bei a 3˙5 115 Offen 50 55 60 7 0658 Ehem. Gem. Sandhofen 2 8 einau bei offener Bauweiſe 25 Reihenhausbau 50 65 60 Ratergedanle 2 2 1 Geſchloſſen bei 9 3˙ 140 Offen 40 45 55 60 0 6⁵ Rheingu und Sandhofen 2 4 1 68 2 bei offener Bauweiſe 13 5 55 Reihenhausbau 65 60 mintergebäude 2 2 2 In den Gebäuden de an Straßen bis einſchl. 18 m Breite? Auguſta⸗Anlage u. der Kar Geſchloſſen nach Bauklaſſe J, II und III nach Bauklaſſe Reiß⸗Allee darf in jed Oftl. Stadterweiterung„ über 18 m„ 4 Geſchoß nur eine wohnun 8 115) 5 5 errichtet werden. Offen 55 bis 28 m 2 Es ſind nur Ein· und Swei (Candhausviertel) 40 40 55„ uberd 8 nach Baunlaſſe familienhäuſer zugelaſſen Villengrundſtücke Offen Jrs 5 5 Es ſind nur Einfam (Candhausvierleh 33.3 33,3 Erdgeſchoß und ausgeb. Dachgeſchoß 4—*t, häuſer geſtattet. 8 Stadtteil Käfertal Offen e von Reihenhausbau 45 45 2 4 1 2 6 125(Candhausviertel) — 5 Es ſind nur Ein⸗ u. Swei Stadtteil Waldhof Offen familienhäuſer geſtaktet. Gartenvorſtadt Reſhenhausbau 30 30 2 4 1 2%(zwei Hauptgeſchoſſen ſind 8 122) Dachgeſchoß nur Zubeh Stadtteil neckarau 5 Baublock ſüdlich der 45 45 2 4 0 2/ Wilhelm⸗Wundtſchule Reihenhausbau 2 5 120 Geſchloſſen IV. Bauklaſſe(mit verbot bewohnbarer Nebengebäude) Stadtteil Neuoſtheim Gffen 5 126) Reihenhausbau 45 95 Es ſind n nur Ein⸗ 0 1215 4 65 7 2 5 1 7⁸ eee geſt 555 In jedem Halß eſcho Stadtteil Feudenheim Offen 40 2 nur eine ſelpſtänd cewann Augaſſe; 40 bei Doppelhäuſern 8 4 1 zuläſſig. (8 127)(Candhausviertel) 50 entlang der Hauptſtraße 3 Im Dachgeſchoß Fubehörräume geſtatt In jedem Hauptgeſch. Geſchloſſen 40 70 3 nur eine ſelbſtändige W Gewanne an Nebenſtraßen 45 70 2 ung zuläſſig. 2& Im Dachgeseoß d Unterſeld⸗Waſſerbett 40 2 1 Candhausuierkel 8 128) Offen an Hauptſtraßen 50 3 räume, im übrige Reihenhausbau 45 55 9 d ung (§ 131) 280.§ 131. ſagungsgründe. 2. lichen Akten einverleibt. *Anmerkung: In jeder Bauflaſ denen die unter„a“ angegebenen siffern bereits überſchritten f Steigerung 1 5 bisherigen Baudichte, bezw. eine Verringerung des Gebäudeabſtandes keinesfalls eintreten darf. Eine Ferligung der § 140. 8 141. Ablehnungsbeſcheid. 1. Die Ablehnung eines Balgeſuches erfolgt durch ſchriftliche Verfügung(Ablehnungsbeſ cheid) unter Angabe der Ver⸗ Planvorlagen wird den Vegieka 25 Aeberwachung der e Zauten, die in einer Straßen⸗ oder Bauflucht errichtet tit der Baubeginnsanzeige bei der Orts Straßengöhe ſe wird unterſchieden zwiſchen Grundſtücken, welche die unter„a“ ind. Für die erſteren gelten die Ziffern unter„ L0.§ 140. 5 1. Genehmigungspflichtige Gebäude ſind außer den in§ 140 der Landesbauordnung vorgeſchriebenen Baubeſichtigungen in fol⸗ genden Fällen weiteren Beſichtigungen unterworfen: Fertigſtellung der Tiefbauamt, behufs Prüfung der Bauflucht und a) nach ſtädtiſche Straßenhöhe; b) nach Fertigſtellung des ganzen Baues, jedoch bevor er in Gebrauch genommen wird, durch die Ortsbaukontrolle. Zu dieſem Behuf iſt jeweils Anzeige zu erſtatten, ſobald der Bau ſoweit hergeſtellt iſt. 2. Neuerbaute und umgebaute Wohngebäude, ſowie ſonſtige 8 142. Baubeſichtigungen. erſten Sockelſchicht zum dauernden Aufenthalt von Menſchen beſtimmte Räume, wie en und derglei en dürfen nicht eher bezogen enügend teilt iſt. durch das 00 28 m rder 5 Stadtteil Rheinau Offen 15 5 HBaugebiet zwiſchen den 5 55 5 aner n oreen,(Candhausviertel) 9 4 1 31 Es ſind nur Ein⸗ euweg, der Straße Langer 2„„„ 25 Riemen uU. der Gtterſtadter 1 fämitſenzänſer Nenen 5 Straße Reihenhausbau 50 50 8129) Stadtteil Sandhofen 0 Baugebiet zwiſchen Wein⸗ en 8 Im Dachgeſchoß ſin heimer Weg, Maiſer⸗ 50 50 2 4 5 273 e 5 Falzen⸗ und karlſtraße Reigenhausbau 5 G130) Gewanne 0 5 auf den Scharhofer ſfen 40 40 2 4 1 ½ Es ſind nur Ein⸗ und Weg und Weglänge(candhausviertel) familienhäuſer gecte ˖ verzeichneten der Baudichte bezw. der Gebäudeabſtände noch nicht erreicht haben, und ſolchen 5 fur die letzteren jene unter„“, jedoch mit der Einſchränkung, daß trocknet ſind und ſeitens des Bezirksamts eee Um eine genügende Austrocknung des Mauerwerts 3 müſſen zwiſchen Rohbauvollendung und Verpuß 2 eingehalten werden: wenn der Rohbau fertiggeſtellt worden iſt in der Zeit vom 1. April bis 1. Oktober, in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. In beſonderen Fällen kann das W di oder mindeſtens April, ) wenn zu dem ganzen Bau nachweisbar Zementmörtel ver⸗ wandt wurde; e) wenn der Bau ſich in freier Lage befindet, oder ) wenn die Benützungsart der baulichen Anlage es zuläßt, wie bei Fabrikbauten u. dgl. Eine Verlängerung kann namentlich angeordnet werden: a) wenn die Bau⸗ und Witterungsverhältniſſe zum Aus⸗ trocknen des Bauwerks außergewöhnlich ungünſtig waren; b) wenn die Lage des Gebäudes, die Untergrundsverhältniſſe und die Art der verwendeten Bauſtoffe die Austrocknung berzögert haben uſw. Als Tag der Rohbauvollendung gilt der in der Beſcheinigung der Ortsbaukontrolle feſtgeſetzte Zeitpunkt. Ohne dieſe Veſcheini⸗ gung darf mit den Verputzarbeiten nicht begonnen werden. 3. Die Bezugserlaubnis iſt mindeſtens acht Tage vor dem beabſichtigten Bezug beim Bezirksamt ſchriftlich einzuholen. Sie wird erſt nach Fertigſtellung des ganzen Gebäudes und nur in be⸗ ſonderen Ausnahmefällen vorher für einzelne Teile ſchriftlich Räume, die gegen dieſe Vorſchriften bezogen werden, ſind auf Anordnung des Bezirksamts alsbald wieder zu räumen. Ergeben ſich bei der Beſichtigung nur geringe Mängel, ſo kann der Bezug unter der Bedingung geſtattet werden, daß die Mängel alsbald innerhalb der feſtgeſetzten Friſt beſeitigt werden. 46᷑. Der Bauherr oder der Bauleiter hat die Unterſuchung des Baugrundes zu beantragen, ſobald die Baugrundſohle für den Neubau ausgehoben iſt. Alle während der Bauausführung bei dem Bezirksamt oder der Ortsbaukontrolle einzureichenden Anzeigen, Geſuche, Anträge und ſonſtigen Eingaben ſind unter Angabe des Datums und der Geſchäftsnummer des Baubeſcheides ſowie der Bauſtelle für jedes Daugrundſtück getrennt ſchriftlich zu machen. 8. Der Baubeſcheid und die genehmigten Planvorlagen und Berechnungen oder deren beglaubigte Nebenausfertigungen müſſen dbom Beginn des Baues bis zu deſſen Vollendung ftets auf der Bau⸗ elle bereit gehalten und dem Baukontrolleur insbeſondere bei Vor⸗ nahme der baupolizeilichen Beſichtigungen ebenſo den ausführenden thandwerkern auf Verlangen zur Verfügung geſtellt werden. Auf die Bauten der Staatsverwaltungen, die Bauten der Großh. Hofverwaltung, der Reichspoſtverwaltung, der kirchlichen Baubehörden ſowie auf diejenigen Bauausführungen, welche von den Bezirksbauinſpektionen für Gemeinden, andere Körperſchaften und Stiftungen beſorgt werden, und auf die Bauten für Militär⸗ zwecke findet die Vorſchrift in§ 142 Abſatz 3 keine Anwendung. LB0. 88 146 ff. Für die Benützung der Wohnungen ſind die Vorſchriften der Wohnungsordnung maßgebend. 2O. 88 152 ff. Für die Aufnahme dritter, nicht zur Familie gehörigen Per⸗ ſonen(Zimmermieter, Schlafgänger) gegen Entgelt ſind neben den Beſtimmungen der Wohnungsordnung die Vorſchriften der Schlaf⸗ ſtellenordnung maßgebend. LO.§ 171. Für die Prüfung der Bauvorlagen und die Beaufſichtigung der Nebenausfertigungen werden auf Antrag beglaubigt, wenn ſie mit dem Baugeſuche eingereicht werden. Bauausführungen werden Gebühren nach Maßgabe der Bau⸗ gebührenordnung erhoben. 8 —eerrrer raerrrrr Flächeuregel: Zuläſſige Baudichte bei 3. Beſondere Beſtimmungen für öie Bauten der Staatsverwaltungen. § 148. Bezugs erlaubnis. IW. Abſchnitt. Wohnungsweſen. 8 144. Wohnungsoronung. 8 145. Schlafſtellenoroͤnung. V. Abſchuitt. Roſten. § 148. Baugebührenordnung. „„„„FFFFFFC Anzahl der Stockwerke Mannheim, den 1. November 1918. Abſtandsregel: = Gebäudeabſtand VI. Abſchnuftt. Schlußbeſtimmungen. 8 147. Inkraſttreten. 1. Die Bauordnung tritt am 1. November 1918 in Kraft. 2. Mit dieſem Zeitpunkt werden aufgehoben a) die Bauordnung für die Stadt Mannheim vom 24. Aprll 1901 und die zu deren Abänderung und Ergänzung ſei⸗ dem erlaſſenen ortspolizeilichen Vorſchriften; b) die ortspolizeiliche Vorſchrift vom 3. Juni 1903 über 105 Bebauung der an dem neuen ſtücke; e) die ortspolizeiliche Vorſchrift vom 2. Dezember 1905, den Ausſchluß beläſtigender Anlagen aus einzelnen Teilen deßn Stadtgebietes Mannheim betr.; d) die ortspolizeiliche Vorſchrift über die Bebauung des Ge. bietes der öſtlichen Stadterweiterung in der Faſfung bongn 1 6. Oktober 1909; e) die ortspolizeiliche orſchrift dom 30. Dezember 1009.h Bauordnung für das Baugebiet im Gewann„Augaſſe“ in Mannheim⸗Feudenheim betr.; 1 4) die ortspolizeiliche Vorſchrift vom 13. Oktober 1910, die Bebauung der ſüdlichen Hälfte des Baublockes der Reform⸗ 5 ſchule(jetzt Leſſingſchule) in der öſtlichen Stadterweiterung, Baublock XXXXIII in Mannheim betr.; 8) die ortspolizeiliche Vorſchrift vom 2. Auguſt 1909, die Be, bauung von 6 Villenplätzen auf der Südſeite der Collini, ſtraße im Luiſenpark betr.; bh0 die ortspolizeiliche Vorſchrift über die Bebauung des wr⸗ lichen Teils des Baublocks der Peſtalozziſchule in der öſt.“ lichen Stadterweiterung(Baublock XXXVII in der Faſung vom 28. Oktober 1911. i) die ortspolizeiliche Vorſchrift für Rheinau⸗Stengelhof vom 29. Mai 1901; 10 die ortspolizeiliche Vorſchrift für Sandhofen⸗Scharhof bon 13. Februar 1912. Sroßh. Bezirksamt Abteilung V. Anmertunz: In jeder Bauzone wird unterſchieden zwi chen Grundſtücken, wel welchen die unter a angegebenen Grenzen bereits überſchritten ſind; für die der bisherigen Baudichte bezw. eine Verringerung des Gebäudeabſtandes keinesfalls eintreten darf. che die unter a verzeichneten Grenzen der Baudichte, bezw. der Gebäudeabſtände noch nicht erreicht hab en und ſolchen, bei erſteren gelten die Ziffern unter a, für die letzteren die unter b, jedoch mit der Einſchränkung, daß eine bei einer Straßenbreite 5 Swiſchengrund⸗ gck⸗ 5-⸗ Gebäudehöhe 5 bezw. Bauweiſe: ſtleten? 87 bei ſeitlichem Weeeeee Baugebiete: NMM · bn, ͤ en weee e i„ 85 vordergebaude 3 3 4 5 5 I. Geſchloſſen 60 75 8⁵ 4 7— 1 1. ffintergebaude 3 3 4 4 * Vordergebaude 3 3 4 4) —p è—— 4„ 1 Imtergebäude 3 3 3 3 vordergebaude 2 3 3) in. ee— 1 1 Hhstergebäabe 2 vordergebänbe 2 2 3 6 W. eeie„ 355 Hinterg ebäude 2 2 2 is 18 Die Pebäude der Auguſte Oefliche geſchloſſen nach Bauzone 255 15 8 4 anlage dürfen nur eine Woh⸗ nach Bauzone nung im Geſchoß erhalten. ſeen 40 5 2 an Straßen bis 25 m Breite 4 Es ſind nur Ein⸗ und Iwe 5 5„ Familienhäuſer zugelaſſen. 2 wohngeſchoſſe In jedem Wohngeſchoß Angaſſe offen— 4⁰0 3 entlang der Hauplſtrahe 4 1—— Wohnun nur eine ſelbſtändige zuläſſig. Steigerung * * * Dntd und Dariag 5r. F. Faarſc Dareeg U. 1. 5. f FEr Rheinhochwaſſerdaimm wiſchen Rheinpark und Gasfabrikſtraße gelegenen Grund, . ̃] èͤ.bdt!:.!!.!.!. ß FÄ