1 nmasleips aicbinehuis deundg Iieagaen duzs —— Wastechwceneesselnges e — usnbis aun Zubz FF Aaaszuzuag msd us Bezugspreis: Rerk.— Ronaklich, Bringerlohn 50 Pfg. durch die Poſt einſchl ießlich Poſtaufſchlag m..32 im Viertelfahr. Einzel⸗Nr. 5 Pfg. Anzeigen: Kolonel⸗Seile Pfg. Reklame⸗seile 20 Mk. Schluß der ee ee für das Mittagblatt morgens 5½9 Uhr, für das Abendblatt nachm. 3 Uhr. Täglich 2 Ausgaben(außer Sonntag) Beilagen: Amtliches Verkündigungsblatt für den Amtsbezirk Mannheim; Techniſche Kundſchau; Mannheimer Schachzeitung; Sport⸗ Kundſch⸗ au; Wandern und Reiſen ſowie mode Beilage; Frauen⸗Blatt. Geleſenſte und verbreitetſte Feitung in Mannheim und Amgebung Zweigſchriftleitung in Berlin, N W. go, In den Zelten 17, Jernſprech⸗RAummer Celephon ⸗Amt Hanſa 497. Beilage für Citeratur und Wiſſenſchaft; Unterhaltungsblatt; Telegramm⸗dreſſe: „Oeneralanzeiger Mannheim“ Fernſprech⸗Rummern: Oberleitung, Buchhaltung und Zeitſchriften⸗Abteilung Schriftleitung 377 und 1449 Derſandleitung und Verlags⸗ buchhandlung 218 und 7569 Buchdruck⸗Abteilung.. 341 Tiefdruck⸗Abteilungg 7085 Täglich 2 Ausgaben(außer Sonntag) Beilage für Land⸗ und Hauswirtſchaft; Nr. 53. Aer * zweite Angriff. Paris, 2. Febr.(WTeg. Nichtamtlich). Wie 7 der„Matin“ mitteift, hätten am 31. Januar Co ſi⸗ 18 Das abhends die Poſten den Zeppelin von piegne herkommend gemeldet. Militär⸗Gouvernement von Paris ordnete die Bereitſchaft und Vorſichtsmaßregeln an, jedoch hat der Zeppelin, von Feuer und Scheinwer ſern der Verteidiger erreicht, über den Ver⸗ teidigungslinien⸗kehrt gemacht. Um 11 Uhr ſei alle Gefahr beſeitigt geweſen. Die deutſehe Aeberlegenheit im P; Bern, 1. Bei einer Beſp griffe auf Par Der Durch Die 5 325 r etcta 1 Million F ranes betrage. Blatt muß eingeſtehen, daß die fFanzöſiſche Luftſchlffahrt der deutſchen zur Zeit nachſtehe. Der Grund der Rück⸗ igkeit ſei aber nicht Sorgloſigkeit oder an Tatkraft, ſondern lediglich Zer⸗ ſplitterung der Anſtrengungen Barn, 2. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Das Eingeſtändnis des„Tamps“ von der Un⸗ terlegenheit des franzöſi iſchen Flugweſens ge⸗ genütber den deutſchen wird in bemerkenswer⸗ ter Weiſe durch die Peröffentlichung einer 8 des„Petit Jour⸗ Unterredung des Ve nal“ mtit den ̃ eten und Sportflieger Flandin ergänzt. Dieſer Jachmann, der 8, Zt. eine Stellung in der Leitung des Flug⸗ weſens bekleidet, gab zunächſt zu. daß die Ver⸗ teidigung von Paris gegen die Zep⸗ l iffe ſehr ſchwierig ſei. Es ſei Zeppelin zu entdecken und nach der Entdeckung anzugreifen, weil das Kampfflugzeung wegen ſeiner Schwere nicht ſo hoch ſteigen könne. Maſchinen⸗ gewehre könnten dem Zeppelin nichts anhaben und Brandbomben müßten von oben her geworfen werden, wobei der Zeppelin wegen ſeiner Aufſteigungskraft die Oberhand behalten würde. Mif die Frage, wie denn angriffen begegnet werden könnte, erklärte Flandin, das einzige Mittel ſei, die Luft⸗ ſchiffhallen aufzuſuchen und dort die Zeppeline vor dem Antritt ihrer Jahrt zu derſtören, wie dies in Friedrichshafen geſchah aber nicht wiederholt wurde. Hieraus gehe die Unierliegung hervor. Es beſtehe wirklich eine Kriſis, denn obgleich wir eger und Ma⸗ ſchinen hätten, würde die Avbeit im Flugweſen weder mit Sorgfalt noch nach Methode be⸗ tyieben. Auf die Frage, ob an der Spitze des Flug ⸗ weſens gegenwärtig ein Mann ſtehe, welcher die Kriſis beſeitigen könnte, zuckte Flandin die Achſeln. Auf dis weitere Frage, glauben Sie, daß wir einmal einen ſolchen bekommien wer⸗ den,“ erfolgte mit erhobener Stimme die Ant⸗ wort:„Wir müſſen es, denn wir brauchen den Zeppelin⸗ Paris, 1. Febr.(WB. Nichtamtlich). In Kammer erklärte Mintſterpräſident nk⸗ die Zeppelinangriffe ſeien als ein Kriege unvermeidliche Mißgeſchick zu gcen Es ſel unmöglich, öffentlich die zur Verteidigung von Paris ergriffenen Maß⸗ nahmen im einzelnen darzulegen. Die Inter⸗ vellation über dieſen Gegenſtand wurde ſo⸗ dann aurf das Anerbzeten des Rriegsminiſters U be⸗ Maunß e i m, Mittwoch, 2 2. 7 Februar (Mittagblatt.) griffe auf paris, Gallieni, klärung zu geben, vertagt. m. Köln, 1. Febr.(Priv.⸗Tel.) Die Köln. Volkszeitung“ betont die Ueberlegenheit der chen im Lufkkrieg„Nach Paris die briti⸗ ſeln. unſere Gegner ſich nicht che Behandl ung zu beklagen haben, Luftſchiffe nun auch über der eng⸗ liſchen Oſtküſte erſchienen. Wenn es noch ein Beweiſes für die Wirkſamkeit und Schneidig⸗ keit unſerer Luftwaffe bedurft hätte, ſo haben ihn die letzten Tage erbracht. Nach d lichen deutſchen Mitteilung, daß in den letzton Deutſ ſchen J über ung ſind deutſck vier Monaten 16 verlorenen deutſchen Flu zeugen 63 feindliche gegenüberſtehen, erfol Baris und fliche Beweiſe und ileberlegenheit griff Uuf E igl aind er⸗ land. Unſere am Kriege feſthält.“ Die Anterdrückung der Wahrheit. Beun, 2. Febr.(WTB. Nichtamtlich). Der zweite Juftſchiffbeſuch über Paris hat nach einer amtlichen Mitteilung keinen Schaden angerichtet, indeſſon dürfte die An⸗ gabe, wie aus Blöttermeldungen hervorgeht, aus ſehr verſtänblichen. Beweggründen die Wahrheit verſchletiern. Schon der „Matin“ verrät, daß die Bomhen zwar kein Opfer gefordert haben, aber Sachſchadon morgen dem Heeresausſchuß Auf⸗l in der erſten Etage. er amt⸗ leben 1 10 N N Areit har ſicher wähn und deshalh am a gſten von Eine Bombe ſchlug in ein Haus ein, wo ein Veteran von 1870 mit ſeiner ganzen Familie die Urlaubsrückkehr ſeines Sohnes aus dem Felde feierte und alle 7 wur⸗ den getötet. * 5 4. Nach den Berichten der Pariſer Blätter warf der deutſche Luftkreuzer, der am Sams⸗ tagabend Paris ungriff, 14 Bomben ab, die mit Ausnahme von dreien bewohnte Häu⸗ ſer trafen und daher neben den großen eerungen auch zahlreiche Opfer an Menſchen⸗ und Schwerverwundeten verurſachten: len in dem verhältnismäßig kleinene Um⸗ ſie kreiſe in den von engen Straßen durchzoge und dicht von kleinen Gewerbetrei nden, Handwerkern und Arbeitern bewohnten Vier⸗ Nilmontant hier eine r Enge Bom⸗ a von der ad nieder, d Rue Me. verur bel der 2**— ine traf den Slbaße Rdamm de Velevile nahe der Station Couronnes und durchſchlug ihn in einer Aushöhlung von 10 Meter Durchmeſſer his auf die Geſeiſe der hier unter dem Straßendamm hinlaufenden Untergrundbahn. Die radikale Lanternd eſtellt offen die Frage nach der Verantwortlichkeit für die mangelnde Verteidigung der Hauptſtadt gegen den Juftangriff, ebenſo, wie es gekomm ten ſei, daß dis 0 wrung d er S Stadt kaum einige Mi⸗ er ung zu verſtehen, ichkeit umſo ſchwerer ſet, geringer Bedeutung angerichtot wor iſt.Jie mehr dieſe von dem Parlament und der Der„Petit Pariſien“ läßt ſich berichten: Man öffentlichen Meinung rauen und Abftand⸗ verſichere, daß der ed iden nicht allzu bo⸗ deutend geweſen ſei. Der Berichterſtatter! o de Paris“ hat die betrefſenden Dertlich⸗ keiten beſichtigt; er ſchildert das Bild dei Verheerung, drückt ſeine Freude! darübe 5 daß dem zweiten A ſchaden htet wurde ehenfalls in einer beſonderen hier und da ſteh r ſod. Bern, 2. Febr.(WTB. Nichtamtlich). Die Art der Berichterſtattung über den Erfolg des zweiten Zeppelingagr s auf Parts kennzeich⸗ net das„Journal“ mit bemerkenswerter Offen⸗ heit, indem es nach einem Verſuch den Angriff zu ſchildern mit den Worten abbricht: die Zenſur ⸗wingt uns, uns an die Ausführun⸗ gen der amtlichen Mitteilung zu halten. Engliſch⸗franzsſiſches Aache⸗ — geſchrei. (JBerlin, 2. Febr.(Von u. Berl, Büro). Ueber die r Seppel infahrten wird aus Amſitr⸗ dam gemeldet: engliſche Preſſe ſpaltenlange Berichte üüber die Zeppelinangriffe auf Paris und ſchreit im Namen der Fran⸗ zoſen nach Rache. Sie ſtößt Drohungen gegen die Rheinſtädte aus. Dafly Mail“ heſchreibt den Angriff folgendermaßen. Die Pariſer hörten die Propeller über den Hei aus, j indeſſen 1 Schilt zrung, daß erheblich an ſchaden Die 8 Boulevards. Die Polizeibeamten mit langen Stöcken löſchten die Straßenlaternen und klopften an die Fenſter der oberen Etagen, daß die Gardinen zuzuziehen ſeien. Dann kam die Feuerwehr und blies das bekannte Signal: in die Keller. Sämtliche 13 Bomban fielen atwa in einer ha* n 2 Bomben tra⸗ fan dasſelbe Haus. würde entwur⸗ zult und 28 Meter weit auf! das Dach eine; Kaſſtes geworfen. Eine Bonibe vor⸗ Durch wundete 15 Perſonen. Eine liche 5 Etagen eines Hauſes und Indeſſen, bringt erplodierte ngen fordere.„Wenn „die Regierung nicht der zuweilen ſtren⸗ nahme von den Erörter wir,“ erklärt der Temps, drängen, zu handeln troß gen Regel des Schweige könnte die öffent⸗ liche Meinung eines Tages allen we⸗ gen ungenügender Wachſamkeit nſchaft fordern.“ Andere Blätter fordern ſofortige Vergel⸗ tungsmaßregeln gegen Deutſchland, insbeſondere der Figaro, der will, daß ſo⸗ fort von dem franzöſiſchen Fliegergeſchwader planmäßige Rache an den deutſchen Städten genommen wird. * Beutſcher Fliegerbeſuch in Dünkirchen. JBerlin, 2. Febr.(Von u. Berl. Bür.) N danm wird berichtet: Wie aus Dün⸗ ird Haben 6 8 deutſche Flie ger Attet. Es waren iſche Ar tillerie 5 ger bei Grenay mit Bomben belegten, von dort aber durch die framzöſiſchen Abwehr⸗ geſchütze vertrieben wurden. In Dünkirchen haben ſie einigen Schaden verurſacht. Es wur⸗ den u. a. 6 Privathäuſer zerſtört und 8 Per⸗ ſonen getötet. Die Angriffe auf das mittel⸗ engliſche Induſtriegeblet. Ein amtlicher engliſcher Beri Londbön, 31. Jan. Das Preſſe Burcau meldel ſdeben aee ne Abhend einen Angri öſtlichen Mittellandgrafſchaften Es wurden deutſchen ſlcher. ſein, daß uns die engliſche J und Faloniki. eine Anzahl Bomben geworfen. Bisher wurde kein beſonderer Schade n gemeldet. Berlin, 2. Febr.(Priv.⸗Tel.) Verſchie⸗ denen Morgenblättern zufolge, wünſcht das Kriegsamt in London das Läuten in den Kirchen zu Sonne„„ und Sonnenuntergang verbote zu ſehen, weil das den Zeppelinen als Signal dienen könne. Berlin, 2. Fehr.(Priv.⸗Deſ.) Zum Luftangriff auf Englands Induſtrie⸗ ſtädte heißt es im Berliner Lokalanzeiger: Der deutſcher Luftſchiffe wird in ganz Eng⸗ nd Beſtürzung hervorgerufen haben, die offiziellen Meldungen zunächſt ind, den materfellen Schaden als gering hinzuſtellen. Wir können Freſſe wieder Städte und des Mor⸗ Kindern beſchuldigen Salonili. Berlin, 2. Febr.(Von u. Berl. Büro). Aus Lugano wird unterm 1. Februgr gemel⸗ det: Geſtern früh um 3 Uhr erſchien ein Zep⸗ pelin über Saloniki und warf 20 B omhen autf die Präfektur, auf die Hafendüne und das franzöſiſche Generalſtabsgebäude 5 Häu⸗ auf offene und ſer wurden zerſtört, ebenſo ein engliſcher Dampfer. 8 Menſchen ſind kot, 0 Soldaten und Ziviliſten verwundet. Die Filiale der Bank von Saloniki ſieht in Flammen. Der perurſachte Schaden betr figt eine Million. Amerika und die Zentralmächte Ausſicht auf endgiltige Ver⸗ ſtändigung. Berlin, 1, Febr.(WB. Nichtamtlich. Das Reuterſche Bureau meldete vor zwei Tagen aus Amerika, der Abbruch der diplomatiſchen Beziehungen zwi⸗ ſchen 1 und Waſhington ſei zu erwarten wenn nicht binnen kurzem deutſcherſeits zu⸗ A Zuſtcherungen zur Beilegung der„Luſitania“⸗Angelegenhetten gegeben wür⸗ den! Aehmlich äußerten ſich die„Times“ die betonten, daß zwar kein Ultimatum ge⸗ ſtellt ſei, jedoch Waſhington ſich weigerts, die ſeit einiger Zeit zwiſchen dem Botſchafter Gyg⸗ fen Bernſtorff und dem Staatsſekretär Lanſing vertraulichen Ausſprachen ſiber den„Luſitania“⸗Fall fortzuſetzen. Es iſt richtig, daß am 29. Januar ein kele graphiſcher Bericht hier einging, aus dem her⸗ vorgeht, daß es hisher nicht möglich war, auf dem Wege eines mündlichen, vertrau⸗ lichen Meinungsaustauſches zu einem beide geyflogenen + befriedit den Ausgleich über den „Iuſitanſa“ Fall zu gelangen. Die Wetſu an den Botſchafter, die eine endgültige Verſtändigung er⸗ hoffen läß wurde heute belegraphiſch elt. nach Woſhington übermitth 5 r, ings VPorſchläge zur Entwaffnung der elsſchiffe.— Eine Ausfuhrſteuer für dir Munftionsfabriken. Berlin, 2. Fehr.(Von u. Berl. Bürg) Der Waſhingtoner Korreſpondent der Morning poſt meldet: Lanſings Vorſchläge an die Krieg⸗ fühvenden für die Entwaffnung von Handels⸗ 14 Badif Heueral⸗ Anzeiger 8 Mitnvoch, den 2. Februa 1916. egt wird, durch Die Uriegslage! im Weſten. Von der franzsſiſch⸗ſchweizer. Grenze. Straßburg, 2. Febr Der ſtatter der„Straßbupger 11 meldet: An der Schweizergrenze ha lerieduell wieder eingeſetzt ſeit dem! und wieder h rtil⸗ E das 15 zten 7 0 n Ka liber vern n 92 e aufzuführen, und man dort auch ſch Bei guter Gye denze 1 Feſſe Ibal⸗ en die fran⸗ renze en. Gitt e Unterhaltung zwiſchen franzöſiſchen Poſten, und den ganzen Abſchnitt des zum Paſ⸗ 1d eulle in der letzten Donnerst der B0 efehl gilt für Arme ekorps. 8 der franzöf (bſchnitt 3z E iſt ſozuſc ſen. agen hermetiſch ver Ein deutſch⸗ſchweizeriſcher Zwiſchenfall. Pruntrut, 2. Febr. Meldung der„Schweizer. Depe ſchen⸗Agentur“ Nachdem am vergangenen Sonntag bei Beuon⸗ veſin deutſche Granatſplitter auf be Gebiet niedergefallen waren, er⸗ ſchie der K omman de ant t der (WTB. Nichtamtl.) ſchu 1 D erledigt. * Die wahren Anſtifter des Bubenſtreichs von Lauſanne. Immer mehr zeigt es ſich, was in Wirklichkeit hinter der feigen und niederträchtigen franzöſt⸗ ſchen und von dem Journal de Gendve weiter⸗ egebenen Unterſtellung ſteckt, daß Deutſchland es ſei, das durch ſeine Loclſpitzel die Be⸗ ſchimpfung der deutſchen Fahne veranlaßt habe. Der ſozialdemokratiſchen Berner Tag⸗ Hocht„der man gewiß deutſchfreundliche Ge⸗ fühle nicht nachſagen kann, 9501 eine Zuſchrift von Lau ſanne zu, die folgendes mitteilt: Mit einiger Verwunderung hat man davon Kenntnis genommen, daß es dem Fahnenhelden Hunziker Nelangs, über die Grenze zu entkommen. Dieſe geglückte Flucht iſt um ſo erklärlicher, als jetzt ſa alle Grenzen ſcharf überwacht werd Nun wird in Lau⸗ Frauendienſt, ein Beitrag zur weiblichen Dienſtpflicht. Von Prof. Fritz Winther und Hanng Winther⸗ Teldten. (Nachdruck rliche Diſziplin iſt Notwendigkeit für ein Deutſchl and, das den Frieden wahren will, das im friedlichen Wettkampf nicht das verlieren will, was es im Krieg errungen. 8 gilt für die Frau ſo gut wie für den Mann: Bereite und geſchulte Frauen für innere Organi⸗ ſation, für kluge Wirtſchaft im kleinen und großen, Kraft um Doppelarbeit zu leiſten, unter Umſtänden den Mann zu er Kraft um Sorgen zu trotzen gehören mit m Rüſtzeug, das unſere 8 88 im Schach hält und wenn nötig ſe verboten 9 5 80 die Erziehung der Frau zu de ſoll Zweck ſein des chen Dienſtjahrs. Beim ſo beſchriebenen Zweck des weiblichen Dienſtj ahrs ſcheint allerdings der Nachdruck ganz auf dem Vorteil der Gemeinſchaft zu liegen und doch wird die Erziehung zur Er⸗ reichung dieſes Ziels der Einzelnen nicht minder zu gut kommen; denn die Erziehung beſteht in 1 irtſchaftlicher Schulung, Schulung in uſt, landwirtſchaftlichen en Anſtalten, alles Hand iner entſprechenden theo⸗ Wir wollen dabei nicht Betrieben in Hand retiſchen ee in den Fehler der Mädchenpenſionate verfallen, gehen D m organi 1 oerganifierte am Ver inden ihres Werkz den hätte aufdecken können, we ſenn Hände der Juſtiz geraten wäre. 1 tffällig, daß die Verſchwinden Hu hinnimmt und davon ſoz zuſage n üb ich e Ale Fälle kann es nichts ſcha⸗ rden den Zuſammenhängen iſt bereits die Aufklärung über von den Neuen Zürcher Nachrichten mit geſtellte„wie der Täter ſo ſchnell, me irgendr gleiten bei der ſonſt ſo ſtrengen fran Grenzbehörde gegnen, nach Frankreich ſich in bringen konnte. Da iſt aber auch in il ganzen Nakth eit die franzöſiſche Methode, 7 uſchie ben, was man ver⸗ er das kein 5 Zweifel ſein: die ſoll für dieſe franzöſiſche Ver 48 Italien abgeben. Es fragt was man in der 0 1z — und de azu z1 Der öt erreitiſc angmrihe 18800 hat. Ziel dieſer Methode Welſch⸗Schweiz hetzung ein ſich nur noch, davon denkt 55 Tagesbericht. Wien, 1. Febr.(WTTB. Nichtamtlich.) Amtlich wird verlautbart: ſcher und Italieniſcher Ariegs⸗ ſchauplatz. Keine beſonderen Ereigniſſe. Südsſtlicher Kriegsſchauplatz. Die Lage in Montenegro und im Gebiet von Skutari iſt unverändert ruhig. Die Haltung der Einwohner läßt nichts zu wünſchen übrig. Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs: v. Höf er, Feldmarſchalleutnant. Die Cügenberichte der mon⸗ tenegriniſchenceneralkonſuln Wien, 31. Jan. Aus dem Kriegs⸗ preſſequartier wird gemeldet: Die Be⸗ richte, mit denen die montenegriniſchen Gene⸗ ralkonſuln in Rom, Paris und London wäh⸗ rend der Entwaffnung Montenegros die En⸗ Knuſſi tenteblätter ſpeiſen, werden für alle Zeit zu den köſtlichſten Kulturdokumenten des Welt⸗ krieges gehören. Ihre Dreiſtigkeit iſt ſo groß, daß mam ſich auch in neutralen Landen an⸗ fänglich verleitet ſah, ihnen wenigſtens teil⸗ weiſe Glauben zu ſchenken. Schien es doch undenkbar, daß irgendjemand in der Welt ſo kräftig lügen könne. Es bedurfte mehrerer entſchiedener Feſtſtellungen durch unſere Heeresleitung, um die Oeffentlichkeit über die Eigenart der amtlichen Berichter ſtattung der königlich montene⸗ griniſchen Generalkonſulate ent⸗ ſprechend aufzuklären. Uebrigens beweiſt das Kommunique, das der Generalkonſul in Rom 1 Januar veröfſentlicht hat, zur genüge, unſere prä 15 n Verlaut⸗ von allen ein bißchen zu lehren, ſondern Weni⸗ ges und das gründlich; vor allem follen die Mädchen lernen, was Gründlichkeit, Genauig⸗ keit heißt(nicht Pedanterie). Dies kann nur dadurch geſchehen, daß nicht alle Mädchen in allen angegebenen Fächern unterrichtet werden, ſondern daß jedes einem Fach zugeteilt wi wobei ſoweit als möglich perſönliche Wünſch berückſichtigen ſind. Haushaltungsarbeit mü dings alle mitmachen. Haushaltungsarbeit muß zu gelernter Arbeit werden. i Kinder und Frauen werden jetzt unterernäh abgeſehen von 5 d* Frauen in der beſ N 5 wiſſen, we — was ohne S igen Spe iſe 1 chaden für 1935 Ge⸗ Halb⸗ aft ſin nahrhe ſundheit Wegd laen werden kann. Eir jahr des Frauendienſtes iſt daher für hal⸗ tungsarbeit zu benützen. Einerlei ob die Mäd⸗ chen reich oder arm ſind, einerlei in was für einem Be zetrieb die Me ädchen ihr Dienſtjahr ab⸗ müſſen die Hälfte ihrer f uswirtſchaft unterwieſen werden. Es eine Reihe von Anſtalten, wie Kinder⸗ gärten, in denen die Erlernung einer umfaſſen⸗ den Hauswirtſchaft nicht möglich iſt. Halb⸗ jähriger Dienſt in der Hauswirtſchaft eines anderen Betriebs iſt Erfordernis für die betref⸗ Mädchen. Im Haushalt wie bei der 2 beit muß ſoviel erreicht werden, Mindeſtforderung des„Frauen⸗ dienſtes“ feſtgeſtellt(bei Reinhardt, München, erſchienen). Wir können die Anſtalten für weibliche Dienſtpflicht einteilen in Dienſtheime, die wieder hatte en e Neueſte Nachrichten,(Mittaghlot) ie Lage 8 öſter⸗ ren ge⸗ rhalten. neutr durch die öſter ld iſt, warum erſcheinen nicht f1 zöſiſche und eng⸗ er, um dem bedräng⸗ fe zu eilen? Wo blieben ßkampfſchiffe der 0 r Welt, wäh⸗ Kampfes um den Loveen? en ſie ſich wührend unſere Antivari, Duleigno, Sku⸗ tari Al leſſio und San Giovanni d i Me dua in Beſitz nahmen? Wo bleibt die berühmte Seegeltung Italiens im Mare Noſtro? Es war wenig zartfühlend dem mon meakimiſehe n General⸗ italieni Publikum an dieſe erinner n. ſollte ein anderes italieniſſche, e Geſch liſch verfteckt, Herrn lichkeit mmens 5 ˖ ariſchen und geradewegs 45 int heute die of Ha! W᷑̃ vier ſch 818 lichen Ab n n benlene 1 5 Bevoll⸗ 1910 n ge aen ſich die erſteren zur Waffenſtreckung verpflichtet hätken. Die allmähliche Entwicklung der Begebenh in Montenegro nach der Unterbrechung des Waf fenſtillſtandes und nach der Wiederaufnahme der Feindſeligkeiten, ſowie die wirkliche Si⸗ tuation der öſterreichiſch⸗ungariſchen Heere ſchlioßen abſolut ein ſolches Schriftſtück aus.“ Bedauerlicherweife wuede am ſelben Tage, an dem der Herr Generalkonſul dieſe Kund⸗ gebung von ſich gab, in Wien und in Budapeſt der Wortlaut der Beſtimmungen über die Waffenſtreckung des montenegriniſchen Heeres veröffentlicht. Sollte ſich der Geſchäftsträger des Königs Nikita in ſeiner Auffaſſung der Lage nicht am Ende doch geirrt haben? Sehr intereſſant iſt es für öſterreichiſche und unga⸗ riſche Kreiſe zu erfahren, daß General Janko Vukotie und Prinz Mirko an der Spitze der gegen uns kämpfenden montene⸗ griniſchen und Truppen ſtünden. Wo ſich General Janko 2 Vukotic befindet, mußten wir nicht. Ein hoher Offizier ſeines Namens hat unſere Truppen in Nikſic empfangen. Auch wo er gegen uns kämpft, iſt uns unbekannt. Sicher iſt nur, daß unſere D — iviſionen in Mon⸗ tenegro ſeit dem 15. Januar keinen Schuß mehr abgegeben haben. Was den Prinzen Mirko anbelangt, ſo muß, ſo ſehr bedauerlich es iſt, dem Herrn Generalkonſul zu wider⸗ ſprechen, feſtgeſtellt werden, daß er friedlich in der königlichen Villa Kruſevae in Podgorica wohnt und wiederholt als gern geſehener Gaſt am frugalen Mahle eines unſerer höheren Kommandos teilnahm. Zu⸗ ſammenfaſſend kann dem Herrn General⸗ konſul wirklich die Mitteilung nicht erſpart bleiben, daß das geſamte montene⸗ griniſche Heer aus den Reihen un⸗ ſerer Gegner au sgeſchieden iſt, der oberſte Kriegsherr, König Nikita ausgenom⸗ men, der mit einer handvoll von Offizieren im letzten Augenblick Reißaus genommen hat. ivate zerfallen, in kanddwir ſchaftliche D Dienſtplätze und Dienſtſtellen. Die öffentlichen Dienſtheime ſind ſtaatliche oder ſtädtiſche Wohlfahrts⸗Einrichtungen, wie Krankenhäuſer, Geneſungsheime und ähnliche Anſtalten. Die Hälfte der in ihnen eingeſtellten Mädchen haben kein Lehrgeld zu bezahlen, die andere Hälf hat ein Lehrgeld von 400 bis 600 Mark zu entrichten und hat da⸗ für die Vergünſtigung, ſtatt in einem Schlafſaal zu ſchlafen, ein Schlafzimmer mit einem anderen Mädchen zu teilen. Die privaten Dienſtheime ſind Mädchenpen⸗ ſionate, Töchterheime, landwirtſchaftliche Frguenſchulen und ähnliche Ar. ſtalten, die ihren Befrieb den Vorſchrifter n des Frauendienſtes an⸗ paſſen, ſo daß die Mädchen eine ſtraffe Erzieh⸗ ung erhalten, wie ſie aus den Regeln des Frauendienſtes“ hervorgeht. Der Dienſt in ſen Anſtalten iſt in gewiſſer Hinſicht ein Vor⸗ ht, etwa dem der Einjährig⸗ Freiwilli gen ver⸗ gleichbar. Dieſe Mädchen müſſen aber auch das Vorrecht als Pflicht kennen lernen durch inen weiter ausgebildeten Reſervedienſt, von den andern verlangt wird. Von beſonderer Wichtigkei it ſind die landwirt⸗ ſchaftlichen Dienſtplötze. Dieſe ſind landwirt⸗ ſchaftliche Betriebe mit Kleintierzucht, Gemüſe⸗ bau, Molkereien. Die Mädchen müſſen unter landwirtſchaftlichen Lehrerinne n und Gärt⸗ nerinnen arbeiten. In den erſten Jahr zen des Beſtehens haben hier die Mädchen ein Lehrgeld zu bezahlen, bis das Anlagekapital amortiſiert iſt. Dann muß der Dienſtplatz zum mindeſten als er imſtande ſein, ſich ſelbſt zu erhalten. Die Er⸗ Albanuien als neuer Kriegsſchauplatz. England drängt Italien zur Entſcheidung. * Wien, 2. Febr.(Priv.⸗Tel..) Die Mittagszeitung veröffentlicht folgenden Droht⸗ bericht auf indirektem Wege aus Rom: In der italieniſchen Hauptſtadt fanden wichtige Beratungen ſtatt. Die Au⸗ kunft eines engliſchen Sondergeſandten deute darauf hin, daß von engliſcher Seite eine Ent⸗ ſcheidung in Rom herbeigeführt werden ſolle, und zwar in dem Sinne, daß ſich die Ita⸗ liener in Valona zur Schlacht ſtel⸗ Je u. 4 0* Bern, 1. Febr.(WB. Nichtamtlich.) Die„Idea Nazionale“ erklärt, das Problem der Herſtellung von Munition, Waf⸗ fen und Flugzeugen werde für das italieniſche Heer immer ernſter und dringlicher. Die Erzeugung müſſe erheß⸗ lich geſteigert werden, um die Kriegskraft des Heeres auf der nötigen Höhe zu halten. Nikitas Mangel an Vertrauen zu Italien. Wien, 2. Febr.(Priv.⸗Tel..) Nach einer Meldung des Kriegsberichterſtatters der „Neuen Freien Preſſe“ in Cattaro, erklärten noch die montenegriniſchen Miniſter Radulovie und Popovic, daß König Nikolaus in Italien auf keinen Fall bleiben wollte, da er zu den Italienern, weil ſie Oeſterreich⸗Ungarn verra⸗ ten haben, die Serben ohne Hilfe und Mon⸗ tenegro ſelbſt im Stiche ließen, kein Vertrauen habe. Auts Lugano Febr.(Von u. Berl. Bür.) wird gemeldet: Der„Corriere della Sera“ beröffentlicht eine Unterredung, die ſein Vertreter mit dem montenegriniſchen Premier Miuskowitſch im Beiſein des Königs Nikolaus hatte. Miuskowitſch ſagte: In den Schreckenstagen, als der Lovcen fiel, trat die unabweisbare Notwendigkeit au uns heran, durch Einleitung von Kapitulationsverhand⸗ lungen das Heer vor der gänzlichen Vernich⸗ tung und die Dynaſtie vor der Gefangenſchaft zu retten. Es handelte ſich haupt⸗ ſächlich un eine Kriegsliſt, um Zeit zu ge⸗ winnen und den Truppen zu geſte kken, durch Rückzug der Einkreiſung zu entgehen. Die Schnelligkeit und die Entrüſtung, mit der wir die allzu harten W Oeſterreichs ab⸗ lehnten, ohne ein Kompromiß zu ſuchen, war das nicht der beſte Beweis unſerer Loyalität gegenüber der Entente? Der Premier fügte hinzu: Die montenegriniſche Regierung war ſeit langen Monaten von der Außenwelt ab⸗ geſchnitten. Auch jetzt iſt ſie nur auf Berichte des Feindes angewieſen. Trotzdem hegen der König und die Regierung noch das Vertrauen, daß die Verbündeten einſt wieder in ein be⸗ freites Montenegro zurückkehren werden. Der König, ſagt die Mitteilung weiter, iſt ganz gebrochen, ſiebernd und förmlich erdrückt von dem allgemeinen Mißtrauen, das ihn umgibt, In Rom ſind nun etwa 100 ſerbiſche Abge⸗ ordnete anweſend. Unter ihnen ſoll ſtarke Er bitterung gegen Paſchitſch herrſchen. Sie ver⸗ übeln Paſchitſch, daß er ſeinerzeit dem Vierver⸗ bande nicht das Ultimatum ſtellte: Entweder ſchickt Ihr uns ein Hilfsheer von 300 000 Mann, oder wir ſchließen Frieden mit Ooeſter⸗ eugniſſe des Platzes werden verkauft, ſoweit ſie nicht zum Unterhalt der Mädchen nötig ſind. Die Bedeutung dieſer Plätze liegt darin, dem Land neue Kräfte zuzuführen, eine beſon⸗ ders gute Schulung der Zähigkeit des ſteten Ausharrens, des Vorſorgens zu ſein, ſowie den Körper erheblich zu kräftigen. Als Uebergangseinrichtung ſind noch die ſtädtiſchen und ländlichen Dienſtſtellen zu nen⸗ nen: Haushaltungen, deren Vorſteherin ſich ver⸗ pflichtet, ein oder mehrere Mädchen entſprechend den Satzungen des Dienſtjahrs auszubilden, Alle dieſe Betriebe müſſen ſo eingerichtet ſein, daß die Mädchen 2mal wöchentlich einem theore⸗ liſchen Unterricht, der Dienſtſchule, beiwohnen können, zu der auch jeweils eine Turnſtunde ge⸗ hört(über das dabei einzuführende Turnen ogl. Körperbildung als Kunſt und Pflicht, Delphin⸗ verlag, den Abſchnitt über Arbeiterturnen im letzten Kapitel). Dienſtſchule wie Betriebe ſtehen Ueberwachung einer Reichs⸗, Staats⸗ Stadtbehörde. Der hier wiedergegebene Teil des Planes zum„Frauendienſt“ iſt als Uebergangspro⸗ gramm zu einer Dauereinrichtung gedacht. Er ſoll einige Jahre mit freiwillig Dienſttuenden und freiwillig ſich erbietenden Lehrſtellen 5 probiert und verbeſſert werden, um dann Grundlage zu einem in großen Linien fenen endgültigen Plan abzugeben. Die große Maſſe der Frauen darf nicht den Zufällen der Verſuchsjahre ausgeſetzt werden. unter der oder ——y— wͤ4 2 M tu M Ur ViI gende Flut Mitttvoch, den 2. Februar 1916. 8 Seneral⸗Anzeiger„ Badiſche Neueſte Nachrichten(Nittagblath 8. Seite. 2 nen generell bie. erh alten, nach den 38 Landſturn 8 8 ighei Griechenland und der Weunger des Reiczszan kers lber ſere uc Bak piicher 8 Jche bee Geimn ue ee een Vierverband. Italieniſche Begünſtigung der Veniſeliſten. „ Wien, 2. Febr.(Priv.⸗Tel..) Wie das Neue Wiener Abendblatt berichtet, 1 die griechiſche Regierung in Rom die ſofor⸗ tige Abberufung der„„„5 gen italieniſchen Kommiſſion, die mit der Aufgabe betraut wurde, die griechiſche Gendarmerie zu reorganiſieren. Man erklärt in Athen, es ſei erwieſen, daß dieſe Kom⸗ miſſion Spionage und gegen das Ka⸗ binett Skuludis und den griechiſchen Generalſtab eine Propaganda im Sinne des Veniſelos treibe. Ein Neutralitätsabkommen zwi⸗ ſchen Rumänien u. Griechenlandd % Bukareſt, 2. Febr.(Priv.⸗T Nach Meldungen des„Adeverul“ aus Athen hätten Griechenland ein in welchem beide Länder ſich gegenſeitig Neutralität zu⸗ ſicherten, ſodaß keiner der beiden Staaten ohne des anderen aus ſeiner lität heraustreten darf. Der türkiſche 9 N ('TB. Rumänien und Abkommen geſchloſſen Konuſtantinopel, 1. Februar. Nichumtlich). Amtlicher Kriegsbericht. An der Kgaukaſusfront wurde ein feindliches Bataillon von einem unſerer Vorpoſten des Zentrums angegriffen und mit einem Ver⸗ luſt von 200 Toten und Verwundeten zu⸗ rückgeſchlagen. An den übrigen Fronten keine Aenderung. Enaliſcher Angriff gauf Sie kleinaſtatiſche Nüſte. Athen, 1. Febr.(WT. Nichtanttlich. Meldung der Agence Havas: Wie aus Mitilene berichtet wird, beſchoß ein engliſcher Torpebobbozzerſörer das türki⸗ ſche Dorf Achirikos bei Smyrna. Alle Einwohner flüchteten in ein von Chriſten bewohndes Dorf im Innern des Landes. —— Der Mongolen; zug gegen Peking. Mukden, 1. Febr.(WTB. Nichtamtlich). Meldung der Petersburger Telegraphenagen⸗ tur. Die Mongolen überſchritten die große Mauer und drangen in die Bezirke Tatungfu und Pingluſſang ein. Ihre 2000 Mann ſtarke Vorhut belagert die Stadt Tatungfu. Die Sicherſtellung der Volksernährung. Kartoffelhschſtpreiſe und Konſumenten. Man ſchreibt uns: Die Produzentenhöchſt⸗ preiſe für Kartoffeln ſind hinaufgeſetzt worden, oder es haben vielmehr, was praktiſch das Gleiche bedeutet, die Heeresverwaltung, die Marineverwaltung, die Reichskartoffelſtelle und die von dieſer ermächtigten Stellen und Perſo⸗ Eeee ſtark erhöhte Preie bezahlt 8 preiſe amnge chen Die 5 Klein handel ſe dagegen ſind unve rändert 85 u ſie— bei den Kart ffeln wie be poeis begrenzten Nahri ungsmitte In— tat 6 zu Normalpreiſ en geworden ſ wird ſich di ſind, Bedarfsdeckung der Verbr raucher nicht Differenz, k 8155 bisher. Die D Ste der Preiſe den die orgung Behörden und den zeuten; die Verbraucher werden erührt. Trotzdem ſind da und kreiſen lebhafte Beſch der Produzenten gehen— eingeſte 1 ßen— von mäßi⸗ einer raucher⸗ dort aus Verl erden über die E ſe laut ger 375 udener⸗ und uneinge 8 Einn den gegenwärt angeſehen jeidend Das 5 Elnahrungs⸗ politil, da; anderen 2 ſtellung tengen für Erwägungen erzeugung ge⸗ zurücktreten ausrei det Forn 0 den Ve Eingehe haben die Regterung zu der führt, daß dieſe Sicherſtellung — die s zwingenden tee nicht, wie Get voll mont können— nur du urch eine ge wi den Erzeugern gewährte ten Auch wenn man von Mißverhältnis zwiſche Futterwert der Kia ſchlag ledigl als man doch 0 in der Krieg rämie betr benf ſnd en, ſo wurde das ſtets(und ziemlich widerſpruchslos) damik gerechtfertigt, daß die Heit bertvalting cutf kaſch und umfangreiche Lieferung angewieſen ſei und für dieſe in der Preiserhöhung einen beſonderen„Anreiz“ ſchaffen müſſe. Ganz ühn⸗ lich liegt die Sache jetzt bei den Kartoffeln; nur daß es die verbrauchende Bevölkerung iſt. die raſcher und umfangreicher Lieferung und Sicher⸗ ſtellung dringendſt bedarf. Hier wie dort fallen die Prämien, die den unenthehrlichen„Anreiz“ bieten ſollen, der Geſamtheit zur Laſt. Im Frieden ließe ſich eine ſolche allerdings ſchwerlich verteidigen. Heute ſie Kriegsgufwand, wie alle Ausgaben, Durchhalten nach außen und nach innen(beides iſt jetzt ee ermöglichen oder erleichtern ſollen. Die Eigentümlichkeit, daß ſie unmittel⸗ bar Güterproduzenten zufließen, teilen dieſe Aufwendungen mit dem größten Teil aller Kriegskoſten,— zu denen ſie ja übrigens in recht beſcheidenen Verbältniſſen ſtehen. komm darauf hif eNachr angen Drenne Kupfer wurden. Der Herr N miſge des Juner n ſa zu, ſich über die einzelnen Fälle näher zu ver⸗ müe ſchwe belegt we derſenige der rate 85 die de möge eine 2 5 daß Les gen 1 ren Au Ht, anged Antrag Dr. Koch us Rebmann u. Gen. ſcht, ierung bei A uslegu ng der Hö isgeſetze rzeu⸗ gern, welche Waren auf di den Hande enöchkne 5 ſch wün mit „be eim ingenom Intrag der Abgg. Heyt Le und Gengfen ſol die Regierung dahin wirken, daß die Preiſe für Brotmehl, Futtermehl, Kleie und Roggenſchrot den beſtehenden Höchſtpreiſen für Getreide angepaßt werden. In der Be⸗ gründung Antrages wird namentlich darauf hingewieſen, daß der von der Reichsgetreideſtelle zur Verfügung geſtellte Roggenſchrpt zurzeit 30 M. für 100 Kilogramm koſte während der Höchſtpreis für Roggen nur 23 M. bekrage und das Schroten auf 1 Mark für 100 Kilogramm komme. Der Miniſter des Innern führt aus, Preis fü enſchrot komme daher, itterungszwecken Ernte 1914 ſtammte die N ko ˖ uſw. berückſichtigen Der Antrag der Abgg Hertle und Gen wird angenommen. ———— Für das Baterland gefallene Badener. Otto Heerwagen von Wi lhelm Knittel von fStöſſer von Ettlingen. ——— Gefr. St Muſikaliſche Akademien in Mannheim. Guſtav Havemann(Violine). V. s Programm ließ aufs neue Furtwänglers ahes Beſtreben erkennen, die Muſikaliſchen emien mmer mehr zu reinen Symphonie⸗ konzerten zu erheben, in welche ſich unter Ver⸗ zichk alles unnötigen, auf den bloßen Effekt hin⸗ zielenden Beiwerks, auch die ſoliſtiſchen Gaben ſtilvoll einzufügen haben. Der Tauſch der ur⸗ beimglich vorgeſehenen Liſst'ſchen„Fauftſinfo⸗ nie“ mit Berlioz'„Sinfonie Fantaſtique“ war durch die Kriegsverhältniſſe gerechtfertigt. An⸗ ſtelle der abenderöffnenden„Hebridenouverture“, die erſt im vorletzten Winter das Programm der Alademien zierte, hätte man allerdings lieber eine andere Gabe aus dem deutſchen Ouvertu⸗ renſchatze gehört. Die als Werk 26 erſchienene, dem König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen gewidmete, Duverture, Die Hebriden“ oder„Die Fin⸗ galshöhle“ iſt wie die ſogen,„Scottiſche Sum⸗ phonie“ in A⸗moll eine Frucht jener Hochlands⸗ reiſe, welche der 20 jährige Mendelsſohn mit ſeinem Freunde Klingemann im Sommer 1829 unternahm.„Auf einer Hebride, den 7. Auguſt 1829 ſchrieb er die erſten 21 Takte nie⸗ der“, leſen wir im Briefwechſel. In dieſer Ou⸗ derture gab Mendelsſohn eines ſeiner ſchönſten Naturbilder. Dem von Viola und Fagott in⸗ geheimnisvollen Eingangsmotiv ſetzt der Komponiſt ſpäter(ſ. Seite 13 der bei Eulen⸗ erſchienenen Heinen Partitur) ein von 9 und Fagott kantables zweites eſn wohl die auf⸗ und blichen ſoll. Nach einem Soliſt: Sturm erſcheint zum Schluſſe wieder das An⸗ ſangsmotiv. Es verſchwindet wie eine Viſion im Nebelmeer, und in ſanften katoklängen klingt in H⸗moll die Ouverture a Herr Hofkapellmeiſter Furtr mit dem tonſchön ſpielenden die OQuverture in ſubtiler tec tung und mit einer Reihe gewinnender ſubfek⸗ tiver Einzelzüge. Die Steigerung zum Sturm und das feinſinnige Austlingenlaſſen des Schluſ⸗ ſes waren von beſter Wirkung. In ſeiner„Sinfonie dem Hauptwerk des Abends Programm⸗Muſiker, deſſen Gr telligenz der„Grande nation“ kannt, erſt im Lande der deutſch en„Barvaren“ die verdiente Wertſchätzung fand, verſucht Ber⸗ Jioz eine Reihe von Vorgängen aus dem Leben eines Künſtlers nebſt den durch ſie hervorgeru⸗ fenen Stimungen in Tönen zu ſchildern. Robert Schumann, der„die Simplizität, Kernhaſtigkeit und Gediegenheit der Harmonik des Werles in warmen Worten pries, was 8 e n wer⸗ ten iſt als er doch im In: Pro⸗ grammſinſonie iſt, nimmt Wohl mi daß Berlioz ein Stück ſeines nen Lebens, ſeine Liebe zur engliſchen Schauſpielerin Miß Smithſon, die ſpäter ſeine Gattin wurde, ge⸗ ſchildert. Unter Herrn Furtwänglers Leitung gelangte das Werk zu 1 Wir kung. Der Ideengeh* 7 5424 * fantaſtigue“, der frauzö öße, von der In⸗ einſt völlig ver⸗ und ſpielte außerordentlich einheitlich und mit großer iendder⸗ Präziſion. Der ſpontaue Beifall, der am Schluf ſe für Herrn Furtwängler te, war ein ehrlicher und wohlverdienter. Für den verhinderten Wiener Geiger Prof. Roſe übernahm der von er Mitwirkung in des 2 zertmeiſter des nipziger Gewan Havemann, das Dvorak'ſche Violinkonzert. Das ſympho⸗ niſch gehaltene 55 1 85 ee V hmen das allerdings 0 Dinters Akademie der 2. mi 1913/14 hier muf ſikaliſch en C 1 flo onzert in A⸗ moll m Interpreten eine gabe. we zenig dankbare Aufe Vortragsweiſe gibt e eigent⸗ 5edr⸗Adagiv Gelegenheit. Um ſo rung verdiente das in jeder Hin⸗ te ausgeglichene und feinnuan⸗ eierte Spiel 195 Künſtlers. Die enor⸗ 0 ieri wie ſie namentlich das Al⸗ en und PNaſſagen⸗ überwunden. Der eſter aufs fein⸗ illſeitige Zuſtim⸗ was wir ihm beſon⸗ einer Zugabe. F. Mack. mehr Bewunde ſicht aufs ſchö mung und er ders zur Ehre anrechnen— dem Mannheimer Kunſtleben. wurde in der Webe dars Liebesgl 1 Künſtlers, di E 42 deutf hinziehende Ballmuſte, dem Duett der Oboe und d Marſch zum Richtplatz und Traum einer Hexenſabbathnacht. 7 Orcheſt L Hingebung 35 folgte ſeinem Führer mit inniger einſt Uoter von Halevys„Jüdin⸗ wie den Spfelplan auſgenommen. —— aus kömmando der 6. Armee zugeteilt ——— W Kienzler von Villingen, Kriegsfreiw. dern 155 Mülbe eim, ferner die Unter⸗ Klob in Mannheim, Valentin ibuch bei Neuſtadt, bei Donaueſchingen un bei Mosbach. Sta dt und Land. den 2. Fehruar 1916. . jeint, dem eeeneen dusgezei ichnet! Beeck, 9. Komp. miſcher Beamter der „wurde am 21, Idwe bel befördert irtstag S. M. des Kaiſers Batl.„Kommandenrs das Kurt des Necgung vo magende Tapferkeit, zeit die badiſche Aus⸗ Bechtel, Poſt⸗ neyſtr. 16, hat nach⸗ dem Feinde das ſelbe wurde bereits der badiſchen Verdienft⸗ 2 8 20 ag der 18jährige e üller, Sohn des Drehers 4. im 1 t im Felde ſte end und beſchäfligt en Anilin⸗ und Sodafabrik Lud⸗ h wurde ihm die badiſche fil⸗ edaille verſſehen. Finanzaſſeſſor Rudoff Bökkle Verleihung des Titels Finanz⸗ nten der Finanzver⸗ Entſchließung des Gr⸗ en vom 24. Jan. 1916 * Ernennung. Jahr iſt unter ternn zum vor 1 lehrer Emil „8. Zt. im Laza⸗ 51. berz 2. Kl. ſurmonie. Auf den beiden Freitag abend eine Hritte ſtatt und zwe weils Donners⸗ Die erſte dieſer Vorführungen 35 Februar, nachmittags des Braten ohne Fett in gezeigt, das ſich für Fleiſch und Jiſch gleich gut bewährt hat. Dadur⸗„ daß kein Saft entweichen kann, wird das Fleiſch be⸗ ſonders wohlſchmeckend und kröftig. Außerdem werden Miesmuſcheln gekocht, die in der jetzigen iK auch beſonders empfehlenswert ſind; ſie ſind billig, das Pfund koſtet 10 Pfg. und bieten zu⸗ mit Kartoffeln ein ebenſo wohlſchmecken⸗ des als nahrhaftes Eſſen. Kaufmänniſcher Verein. Der fpantzöftſche Geiſt und die deutſche Seele lautet der am Don⸗ Februar, Vortrag. Ders in welcher 8 ſſchem und fran⸗ beſonders ſcharf gegenüber⸗ ſt von beſonderem Intereſſe fein. Der Red⸗ ner, Prof. Dr. Willyh Hellpach von Karlsruhe welcher bon ſeinem letzten Vortrage über die Frauenſeele noch in beſter Erinnerung ſteht, iſt in weiten Kreiſen als geiſtvoller Schriftſteller be⸗ kannt. Der Abend, mit welchem das diesjäßrige Programm de nabſchließt, teird ſicher für b zu einem ntereſſanten Anziehungspunkt den. Volts⸗ und Jugendleſehallen bdes en gegen Miß bbrag uch geiſtiger Getpänke. Die Leſe⸗ halle in der Schwetzingerſtraße 83 wurde im Monat Januar von 817 erwachſenen und ju⸗ gendlichen, über 14 Jahre alten Leſern und von 1235 Kindern, zuſammen von 2082 Beſuchern benützt. Sie. iſt geöffnet für Erwachſene und ju unge Leute täglich von—10 Uhr abends, an und Feiertagen von 10—1 Uhr mittags; Kinder an Werktagen von=6½% Uhr nach⸗ Die Leſehalle in der Meerfeldſtraße 80 hatte in derſelben Zeit einen Beſuch von 25 Erwachſenen und Jugendlichen und 595 Kindern, zuſammen von 923 Leſern. Sie iſt net täglich von 410 abends, an Sonn⸗ und Feiertagen von 10—4 Uhr mittags; für Kinder an Werktagen von 4%½ Uhr nach⸗ Do we 855 i Rittags —— mittags. Die Benützung beider Le Leſehallen iſt frei. Es liegen über 70 der hervorragendſten und wertvollſten Zeitungen und Zeitſchriften auf und an Büchern ſtehen ca. 500 Bände zur Verfügung. Ein Ausleihen der Büitcher findet nicht ſtatt. Im Berein für Jſdiſche Geſchichte und Lite ratur ſpricht am Mittwoch, 2. 8 Aitee S Uhr, im ſaale der A 9⸗Loge, Herr Feld Konſtanz, der ſeit Kriegst abbiner Dr. Chone 8 dem Ober⸗ iſt, über das ansl⸗ Rrsufsrbäger in Tahletten rte Badezusatz für Aesruüse und de. M˖an verlange ausdrucklich „inofluol in Tabl 5 Bider M. 150. 1 Bider M— 8 5 Gäſte *Schwerer e der Rheinbrü verheiratete Schifferſtadt und innere und Kopfverletzung fraglich, ob er mit dem Leben davonkommen wird. Aus dem Großherze Schwetzingen, 2. Jebr. De ausſchuß hat in ſeiner geſtrigen Sitzung, d von 50 Mitgliedern beſucht war, die Aufnal weitereni Anlehens von 60 zur Beſtreitung der der Stadtgemeinde k Krieg erwachſenden Aufwendun⸗ Aus dieſen Miteln ſollen u a. zwei Pf zur Feldbeſtellung der Bewohner käuflich erworben nerden. Die Stadtgemeinde beſitzt dann für dieſen Zweck im ganzen vier Pferde. Die iegs kredite ſtellen ſich bis jetzt auf M Dem anderen Pi Mark. ung, Neuregelung der il Sparkaſſenrechners Zimmer, wurde, nach langen Auseinanderſetzungen war, daß dieſer Beaute die gleichen B bisher, dagegen ſtatt 10 nur noch 1 6 Aungs⸗ kechnung mitzuführen hat, zugeſtimmt. Zum Schluſſe der Sitzung wurde die Stadtrechnung nebſt Nebenrechminmgen für das Jahr 1912 ver⸗ beſchieden. Ilvesheim, 1. ZJebr. Am 30. Januar beranſtaltete die Großh. Blindenanſtalt eine baterländiſche Feier zum beſten der Kriegs⸗Fürſorge. Schon frühzeitig war der feſt⸗ lich geſchmückte Saal dicht mit Gäſten beſetzt. War doch bekannt geworden, daß Herr Pianiſt Kander ⸗Mannheim ſeine Kunſt bereitwilligſt in den Dienſt der ſchönen Sache geſtellt hatte. Das Programm wickelte ſich in gewohnter Sicherheit ab. Die Gedichte der Kinder waren reizend und wurden mit viel Wärme und Ver⸗ ſtändnis vorgetragen In Darbietung der Lieder zeigte ſich eine gute Schulung. Beſonders gefiel der Schlußchor: Wir Deutſche fürchten Gott! Herr Kander übertraf ſich ſelbſt, ein Spiel höchſter Vollendung. Namentlich fand ſeine eigene Kunſt Beifall in der Paraphraſe: Deut⸗ ſche Kriegs- und Volkslieder. Die Anſprache gabh eine Ueberſicht über die kriegeriſchen Eveig⸗ niſſe im letzten Jahre. Begeiſtert ſtimmte die Verſammlung in das Kaiſerhoch ein. Danach konnten die Gäfte noch die von den Kindern hergeſtellten Verloſungs⸗Gewinne beſichtigen. Elücklich, wer einen Gewinn ſein eigen nennen durfte. So war die Veranſtaltung zu aller Zu⸗ friedenheit verlaufen. —— ſs Modnngon Letzte Meldungen. 2* +* + Die allgemeine Kriegslage Wer wird ſiegen? Wien, 2. Febr.(Priv.⸗Tel..) Der „Abend“ berichtet indirekt aus Petersburg: In einem Leitaufſatze in der„Nowoje Wremja“ er⸗ klärt Menſchikow, nach Anſicht von militäriſchen Autoritäten werde der Weltkrieg in dieſem Sommer zweifellos zu Ende gehen. Die militäriſchen Kräfte, die tech⸗ niſche Ausbildung der Mittelmächte ſetien geeignet, ein allgemeines Er⸗ ſtaunen hervorzurufen. Doch wüſſe Ruß⸗ land feſt und geduldig bleiben. Was will Wilſon? m. Köln, 2. Febr.(Priv.⸗Telegr.) Daut der„Köln. Ztg.“ erhält die„Morningpoſt“ aus Waſhington unterm 30. Januar folgende bemerkenswerte Ausführungen über die jüngſten Reden des Präſidenten Wilſon: Es iſt daraus Tbn N 1 di Land um 5 einem Jal Heeres 5pr ziehen nur herauszufinden was er ſagen wollte, ſondern auch noch zu erkennen, wo ſich der wahre Feind befindet, ob Deutſchland oder England gemeint iſt. Der Urieg am Balkan. Griechenland ſoll ſofort abrüſten. ORotterdam, 2. Febr.(Prir Nach einer Athener Meldung de unternahmen die Geſandten des Vierverbandes einen neuerlichen gemeinſamen Schritt bei Skuludis, indem ſie ſofortige Ab⸗ rüſtung Griechenlands verlangten. Febi 8 1155 Der ſerbiſche Kronprinz geht nach Paris. Wien, 2. Febr.(Priv.⸗Tel..) Nach einer Meldung der„Südſlaviſchen Korreſpon⸗ denz“ wird ſich der Kronprinz Alexander von Serbien in Begleitung des Miniſterpräſidenten Paſchitſch nach Rom und dann nach Puis be⸗ geben. Paſchitſch iſt von Korfu bereits abge⸗ reiſt. Montenegriner als Freiwil⸗ lige gegen Italien. Wien, 1.(WTB. Nichtamtlich.) Aus dem spreſſequartier wird gemeldet: Der heutige Generalſtabsbericht teilt mit, daß die Lage in Montenegro nach wie vor ruhig iſt und die Haltung der Bevölkerung nichts zu wünſchen übrig läßt. Als Illuſtration zu dieſer Nachricht mag die Tatſache dienen, daß in den letzten Tagen zahlreiche Montenegriner gebeten haben, als Kriegsfreiwillige gegen Italien ein⸗ geſtellt zu werden. Solche Angebote mußten naturgemäß aus völkerrechtlichen Gründen zurückgewieſen werden, ſind aber in hohem Maße bezeichnend für die Sympathien, die Italien auch bei den nicht öſterreichiſchen und ungari⸗ ſchen Bewohnern des Oſtufers der Adria genießt. Sehr viele Czernagorzen bringen auch die Bitte vor, im Innern der Momwarchie Arbeit ſuchen zu dürfen, da ſie der langjährige Krieg jeder Daſeinsmöglichkeit in ihrem Heimatlande be⸗ raubt hat. Dieſen Bitten wird in geeigneter Form Rechnung getragen werden. Selbſtver⸗ ſtändlich haben unſere Truppen überhaupt in dem ſchwer heimgeſuchten Lande ein beträcht⸗ liches Stück Kulturarbeit zu leiſten, vor allem hinſichtlich des Zuſchubs an Verpflegung und in ſanitärer Beziehung. Wer ſich erinnert, wie In⸗ Ablieferung tragen zu wol⸗ Durchfüh⸗ rs nicht b bert Ceeil auf die 2 haus, welche Preiſe ien gekaufte Getreide rt verweigert. Wie ein jerber Seite erfährt, enten einen um 2 bis e Regie⸗ bringt, hat die IIlgemeinen günſtig beein⸗ deutſcher Auffaſſung Haltung Rum! flußt. Auf der Jagd nach deutſchen N⸗Bosten. Berlin, 2. Febr.(Von u. Berl. Bür.) Aus Kopenhagen wird berichtet: Die Vertreter des Vierverbandes in Athen haben der grie⸗ chiſchen Regierung mitgeteilt, daß von der Seite des Pierverbandes beabſichtigt werde, aubf 10 Inſeln des Mittelländiſchen und Aegäiſchen Meeres Stützpunkte für Torpedo⸗ fahrzeuge zu errichten. Die Aufgaben dieſer Fahrzeuge ſoll darin beſtehen, die Schlupfwin⸗ kel und geheimen Vorratslager der deutſchen Und öſterreichiſch⸗ungariſchen U⸗Boote in die⸗ ſen Gewäſſern aufzuſpüren. Der Sultan als deutſcher Seldmarſchall. Konſtantinopel, 1. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Anläßlich ſeines Geburtstages hat der deutſche Kaiſer den Sultan zum Feldmarſchall ernannt. Konſtantinopel, 1. Jebr.(WTB. Nicht⸗ amtlich.) Von dem Vertreter des Wolff ſchen Telegraphen⸗Bureaus. ö in dem Kaiſer Wilhelm ſeine Ernennung zum Feldmarſchall mitteilt, heißt es: Ew. Majeſtät Truppen erwieſen ſich auf allen Kriegsſchau⸗ plätzen des weiten Oſtens des alten Waffen⸗ ruhms würdig. Sie haben Taten zäheſter Aus⸗ dauer und kühnen Heldenmutes zu verzeichnen; ſie haben jüngſt in ſiegreichem Anſturm die Geg⸗ ner im Irak erneut geworfen. Im Rückblick auf die großen Ereigniſſe, die ſich in meinen vergan⸗ genen Lebensjahren vollzogen haben, gedenke ich heute an meinem Geburtstage der hervorragen⸗ den Leiſtungen der türkiſchen Armee mit beſon⸗ ders hoher Anerkennung. Dieſer Anerkennung und zugleich den nahen freundſchaftlichen Be⸗ ziehungen, die mich mit Ew. Majeſtät Hauſe perſönlich verbinden, Ausdruck zu geben, iſt heute mein lebhafter Wunſch. Ew. Majeſtät bitte ich deshalb, die Würde eines Generalfeldmarſchalls meiner Armee anzunehmen, die mit mir der tapferen Waffenbrüder in treuer Kameradſchaft gedenkt. Der Sultan richtete ein Telegramm an den Deutſchen Kaiſer in dem er ihm für die Ver⸗ leihung der Feldmarſchallwürde und die ihm bei dieſem Anlaß ausgedrückten herzlichen Gefühle ſeinen lebhaften Dank ausſpricht und ſeiner G nugtuung ob der hohen Würdigung der Waffen⸗ taten der türkiſchen Armee Ausdruck gibt. Dieſes en der Freundſchaft des Kaiſers, das baren Einheit der bei tapferen Ar⸗ meen ſeine Weihe gebe, werde die Herzen der tapferen osma In dem Handſchreiben, hen Soldaten mit Freude und Stolz erfüllen. Der Sultan unterzeichnete ſein legramm als ergebenſter, herzlichſter Freund 8 Kaiſers. Der Cuftangriff auf England. Berlin, 2. Febr.(Priw.⸗Tel.) In der ſiſchen Zeitung“ würdigt ein Militär die ig des Angriffes auf England und ſagt: Unſere Marineluftſchiffe haben die Hauptproduktionsſtädten für Englands Kriegs⸗ material angegriffen. Der Bericht unſeres Admiralſtabs läßt keinen Zweifel darüber, daß der Angriff vollen Erfolg gehabt hat. Im ganzen deutſchen Volke wird dieſe Meldung große Genugtuung hervorrufen. Der Angriff gewinnt dadurch beſonders Bedeutung, daß er alten geheiligten engliſchen Boden, nämlich das Zentrum induſtrieller Produktion getroffen hat. Die Reichweite dieſes Luftangriffes geht weit über die bisher erreichten Grenzen hin⸗ aus. Liverwool kann heute als der Haupt⸗ fen Englands gelten. Dieſer Ort mit ſeinen rieſigen Fabriken für Kriegsmaterial liegt an der Iriſchen See und war danach nach engli⸗ ſchen Begriffen gegen jeden Angriff geſchützt. Die Wirkung wird daher eine um ſo größere Die großen Induſtrieorte Nottingham und Sheffield ſchließen ſich in der Richtung auf den Meerbuſen The Waſh an. Gerade dort wie am Humber liegen die großen induſtriellen Anlagen Englands; letztere wurden durch den neuen Angriff an dem empfindlichſten Punkte getroffen. Das Häuſermeer Londons mag ein⸗ ſtürzen. Hunderttauſende von Soldaten mögen auf allen Kriegsſchauplätzen der Erde verblu⸗ ten, das macht der herrſchenden Klaſſe Eng⸗ lands wenig aus, dadurch wird ſie in ihrer Geldbeutelgier nicht betroffen. In dieſem Sinne können wir den neuen erfolgreichen An⸗ griff als das beſte Druckmittel auf die engli⸗ ſchen Kreiſe bezeichnen, die dieſen blutigen Krieg nicht enden wollen, ohne die ganze Welt einſchließlich ihre Verbündetne verarmt zu ſehen. Mobilmachung in Aegypten. Bern, 1. Febr.(WTB. Nichtamtlich). Eine Sondermeldung des„Temps“ aus Kairo be⸗ ſagt, daß auf Erſuchen des britiſchen Oberkom⸗ mandos der Kriegsminiſter dem Miniſterrat eine Vorlage betreffend die Mobiliſation aller Klaſſen der Reſerve des ägyptiſchen Heeres unterbreitete, ausgenommen die Regierungs⸗ beamten. Rußland und Schweden. Stockholm, 1. Febr.(WTB. Nichtamt⸗ lich. In eimer Beſprechung der Rede Saſonows erklärt„Stockholms Tidningen“, daß die Rede zwar eine für Schweden wohlwollende Stim⸗ mung ausdrücke, doch werde es keine Verwun⸗ derung bei Saſonow erwecken, wenn man in ſeinen Worten keine Garantie für Schwedens Sicherheit erblicken könne. Die einzige Sicher⸗ heit ſei gute Verteidigung und niemals ſchlum⸗ mernde Wachſamkeit. 4.* Bern, 1. Febr.(WTB. Nichtamtlich.) Der Bundesrat hat heute eine Verordnung erlaſſen, wonach ſämtliche Schweizer vom 16. bis 60. Lebensjahre, die jemals im Dienſt mit Gewehr oder Karabiner ausgebildet worden ſind, oder einem Schießverein als ſchießend angehört haben oder ſonſt mit der Handhabung von Ge⸗ wehr, Karabiner oder Stutzen vertraut ſind, ſich einer perſönlichen Muſterung zu unter⸗ ziehen haben und ſich über ihre Schießfertigkeit auszuweiſen haben. Sämtliche Schweizer Dienſt⸗ pflichtigen, oder auch eingeſeſſene Ausländer, die Gewehr, Karabiner oder Stutzen beſitzen, haben dieſe Waffen bei der Muſterung vorzu⸗ weiſen. Die nichtmilitärpflichtigen Schweizer der Jahrgänge 1883 bis 1892 haben ſich einer Nachmuſterung zu unterziehen. Zuwiderhand⸗ lungen werden militärgerichtlich beſtraft. Das Kunstgewerbehaus Louis Franz, 02; bletet in selnem am 1. Februar beginnenden Jahres-Ausverkauf Mrückgesetzter Gegenstände 696+9%„ltlv «anzen und Räfer Ratten und Maäuse Deutsche Versicherung gegen Ungezſefer Anton Springer Inh.: Franz Müncn, O 5, 13, Tel. 4253 25 5 2 +70 raclikal vertiigen. 4 Reelle Garantie. Streugste Diskretion. 15 Vorsiche nzer Anwesen gegen müssige Pränmiensätze 15 für die Herren Hausbesitzer pesonders zu empfohlen. 1 man am besten durch die grösste u. leistungs- Imigste Vertil gungsanstalt 42203 Tafelserviee, Kaffeeserviee, Nasehgarnituren, Bläser, Tassen, Teller u. zu überraschend billigen Preisen. d. 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Nr. 10. betrefend Beſchlagnahme und Beſtardserheburg von Nachſtehende Bekanntmachung wird hierdurch natt dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis ge⸗ bracht, daß Zuwiderhandlungen gegen die Enteig⸗ wungs⸗ oder Beſchlagnahme⸗Anordnungen gemäß der Bekanntmachung über die Sicherſtellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915(RGGBl. S. 357) in Verbindung mit den Erweiterungsbekanntmach⸗ ungen vom 9. Oktober 1915(RGBl. S. 645) und vom 25. November 1915(RGBl. S. 778)), und Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht oder Pflicht zur Lagerbuchführung gemäß der Bekannt⸗ nachung über Vorratserhebungen vont 2. Febr. 1915([RGGBl. S. 54) in Verbindung mit den Er⸗ weiterungsbekanntmachungen vom 3. September 1915(RGBl. S. 549) und vom 21. Oktober 1915 (RGGBl. S. 684) 8) beſtraft werden. 8 Inkrafttreten. Dieſe Bekanntmachung tritt mit ihrer kündung am 1. Februar 1916 in Kraft. Ver⸗ 8 2. Bon der Bekauntmachung betroffene Gegenſtände. Von dieſer Bekanntmachung werden die nach⸗ gehend aufgeführten Gegenſtände betroffen, gleichviel, aus welchen Rohſtoffen die dazu ver⸗ wandten Webwaren hergeſtellt ſind, ohne Rückſicht auf Farbe und Herſtellungsart 1. Uniformröcke(Waffenröcke, Attilas, Ulan⸗ kas, Koller uſw.), Litewken, Feldbluſen, Mäntel, Hoſen, Reithoſen, Feldmützen (keine Extramützen), Halsbinden(mit Aus⸗ nahme von reinſeidenen), Stoff⸗Fauſthand⸗ ſchuhe, ſoweit ſie für Maunſchaften des Heeres, der Marine und der Feldpoſt in Betracht kommen können 2 Kriegsgefangenen⸗Anzüge, ſchwarz oder annähernd ſchwarz, gelb gepaſpelt, 3. Drillichjacken, Drillichröcke, Drillichhoſen, 4. Männerhemden(jedoch keine Oberhemden und Nachthemden) und Männerunterhoſen mit Ausnahme aller aus gebleichten Lei⸗ nen⸗ und gebleichten Baumwollſtoffen oder Seide hergeſtellten Hemden und Unterhoſen Männerhemden und Unterhoſen aus Wirk⸗ und Strickſtoffen ſind durch die Be⸗ kanntmachung Nr. W. M. 1000/11. 15. KRA. beſchlagnahmt. 5. Helmbezige(auch für Tſchakos, Pelz⸗ mützen, Tſchapkas uſw.), Torniſter, Mi⸗ litär⸗Ruckſücke, Brotbentel, Zeltzubehör⸗ beutel, Packtaſchen, Schunzzeug⸗ und Draht⸗ ſcheren⸗Futterale, ganz oder teilweiſe aus Webſtoffen gefertigt, Feldflaſchenüberzüge aller Art, 6. Munitivns⸗ und Waſſertrageſücke, Reiter⸗ futterſäcke, Trünkeimer, Protzſchlitzſäcke, Zeltſücke, 7. Zeltbahnen, Zelte aller Art, ſoweit ſie für militäriſche Zwecke geeignet find, Fuhrparkpläne aus Segeltuch(Hanf oder Baumwolle) in folgenden Abmeſ⸗ ſungen: 211 226, 224 21, 29 240: 400, 248: 282, 270: 860, 300.: 310 311, 400: 500 om, 8. Sandſäcke. 3. Beſchlagnahme. Die von der Bekanntmachung betroffenen Ge⸗ ) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark wird, ſofern nicht nach allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen derwirkt ſind, beſtraft: 1. wer der Berpflichtung, die enteigneten Gegen⸗ ſtände herauszugeben oder ſie auf Verlangen des Erwerbers zu üherbringen oder zu ver⸗ ſenden, zuwiderhandelt; 2. wer unbefugt einen beſchlagnahmten Gegen⸗ ſtand beiſeiteſchafft, beſchädigt oder zerſtört, ver⸗ wendet, verkauft oder kauft oder ein anderes oder Erwerbsgeſchäft über ihn A wer der Verpflichtung, die beſchlagnahurten Gegenſtände zu verwahren und pflleglich zu behandeln. zuwiderhandelt; 4 wer den nach§ öerlaſſenen Ausführungsbeſtim⸗ mungen guwiderhandelt, Wer vorſätzlich die Aus kuuft, zu der er auf Grand dieſer Verordnung verpflichtet iſt, nicht 3 der geſetzten Friſt erteilt oder wiffen tlich urichtige ober unvollſtändige Angaben wird mit Gefünguis bis zu 6 Monaten 1 met Geldſtrafe bis zu zehntauſenb Mark o ich konnen Vorräte, die verſchwiegen 1177 5 Urteil für dem Stagte verfallen er⸗ 5 werben. Ebeuſo wird heſtraft, wer vorſktz⸗ le vorgeſchriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu laadren unterläßt. Wer fahrläſſig die Auskuuft, . er auf Grund dieſer Verordnung verpflichte 8. cht in der geſetzten Friſt erteilt oder nürichtige 77 unvollſtänbige Aungaben macht, wird mit A diürafe bis zu öbreitauſend Mare ober im unertmßgensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Mo⸗ zaten beſtraft. Ebenſo wirs beſtraft, wer ſabr⸗ ebenen Sogerbüder eltnzteichten Bekanntmachung r. W. M. 1389%12. Bekleidungs⸗ und Ausxüſtungsſtücken für Heer, Marine und Feldpoſt. 15. K. R.., Vom 1. Februar 1916. genſtände werden, ohne beſchlagnahmt. Soweit ihre Anfertigung nach den beſtehenden Beſtimmungen zuläſſig iſt, verfallen die in der Herſtellung befindlichen oder künftig herzuſtellen⸗ den Gegenſtände gleichfalls Beſchlagnahme, ſobald ihre Herſtellung beendet iſt und die Min⸗ deſtmengen überſchritten ſind. Beſchlagnahmt ſind ferner die von der Bekannt⸗ machung betroffenen Gegenſtände(§), welche von einer Abnahmeſtelle des Heeres, der Marina oder der Feldpoſt endgültig zurückgewieſen ſind oder künftig endgültig zurückgewieſen werden. Sie dürfen auch nicht anderen Stellen des Heeres, der Marine oder der Feldpoft geliefert werden. Rückſicht auf Qualität, der Der § 4. Beſchlagnahme. Wirkung der Die Beſchlagnahme hat die Wirkung, daß Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenſtänden verboten iſt und rechts⸗ geſchäftliche Verfügungen über ſie nichtig ſind. Den rechtsgeſchäftlichen Verfügungen ſtehen Ver⸗ fügungen gleich, die im Wege der Zwangsdoll⸗ ſtreckung oder Arreſtvollziehung erfolgen. Unzuläſſig iſt auch jeder Wechſel im Gewahr⸗ ſam der beſchlagnahmten Gegenſtände. Trotz der Beſchlagnahme ſind alle Veränderungen und Verfügungen zuläſſig, die mit ausdrücklicher nng des Webſtoffmeldeamtes der Kriegs⸗ Rohſtoff⸗Abteilung des Königlich Preußiſchen Kriegsminif in SW, 49, Verlängerte 2 Auch V Hodemannſtraße f n. an Stellen 0 ldpoſt dürfe Ausnahmen von der Beſchtagnahme. Nicht beſchlagnahmt ſind durch dieſe Bekaunt⸗ machung: J. Im Gebrauch geweſene oder befindliche Gegenſtände. 2. Alle Gegenſtände, welche ſich am 1. Februar 1916 ͤ im Gigentum von ſtaatlichen oder kommu⸗ nalen Behörden und Anſtalten ſowie von Ver⸗ einigungen Liebesga ſchaffung, ſoweit letztere ihr Vorräte unentgeltlich dem Heere oder der Marine zuführen, ferner von Vereinslazaret⸗ ten und privaten Krankenhäuſern befinden. im Gebrauch Dagegen iſt der Erwerb beſchlagnahmter Gegenſtände nach dem 1. Fehruar 1916 auch ſei⸗ teus der Vorgengaunten unzuläſſig. 3. Alle Gegenſtände, für welche Lieferungsver⸗ träge mit einer Stelle des Heeres, der Marine oder der Feldpoſt bis zum 1. Februar 1910 ein⸗ ſchließlich abgeſchloſſen worden ſind, vorausgeſetzt, daß auch alle auf die Lieferungen bezüglichen Zwiſchen⸗ und Unterverträge bereits bis zum 1. Februar 1916 abgeſchloſſen worden ſind. Dagegen fallen nicht unter dieſe Ausnahme Gegenſtände, über welche Verträge mit Eiſen⸗ bahn⸗ und anderen Zivilbehörden, ausländiſchen Militärbehörden, Kantinen, Privakkrankenhäuſern (ſelbſt mit militäriſcher Belegung), Vereinslaza⸗ retten, anderen gemeinnützigen Vereinen oder Anſtaleen und dergleichen mehr beſtehen. 4. Männerhemden und Männerunterhoſen, welche nach dem 8. Dezember 1915 aus dem Reichsausland(nicht Zollausland oder beſetzten Gebieten) eingeführt worden ſind oder noch werden. 5. Gegenſtände, für die bis zum 8. Dezember 1915 eine Ausfuhrbewilligung des Reichskanzlers erteilt worden iſt. § 6. Freigabe für den Kleinverkauf. Die Vorräte einer Perſon ſind bis zur Höhe der folgenden Mindeſtmengen für den Kleinver⸗ kauf freigegeben: 15 a) ohne Rückſicht auf die Qualität 1 je 50 Waffeuröcke, Litewken, Feld⸗ bluſen, Mäntel, je 20 Attilas, Ulankas, Koller uſw., 20 Reithoſen, 100 lange Hoſen leinſchließlich Stiefelhoſen), 20 Feldmützen, Drillichjacken.][ Die Ver⸗ Drillichröcke, ſchteden⸗ 40 Drillichhoſen, beit bet 50 Halsbinden, je 10 Torniſter, Zelizubehörbentel,“ Größe Munitionstrageſäcke, Waſſer⸗ ſund Farb⸗ tragefäcke, Schangzeuge oder bleibt Drahtſchecenfutterale, Felb⸗ 8 flaſchenübelgüge, nußer 30 Mikitär⸗Rucſäcke Betracht. je 50 Helmbezüge, Brotbentel, Zelt⸗ bahnen, Reiterfutterſäcke, Tränkeimer, Packtaſchen, 500 Sandſäcke. von ſeder Qualität je 100 Männerhemden oder Nänner⸗ unterhoſen. Die unzer a) und d) aufgeführten Weugen ſind nnr d freigegeben. wensn 1. die freigegebenen Vorräte unmittelbar an den Verbraucher veräußert werden, 2. der Verkaufspreis den zuletzt vor dem krafttreten dieſer Bekanntmachung erz is nicht überſteigt. len läßt, t gewär⸗ hat ſofort die Enteignung der Ware z von dieſer Freigabe tigen. Wer alſo für den Kleinverkauf keinen Gebrauch machen will kann, hat ſeine ſämtlichen Vorräte als beſchlag nahmt anzumelden. 8 7 8 15 Verwahrung der beſchlagnahmten Gegenſtände. Die Beſitzer der beſchlagnahmten Gegenſtände ſind verpflichtet, dieſe bis auf weiteres zu ber⸗ wahren und pfleglich zu behandeln. Die beſchlagnahmten Gegenſtände ſind getrennt von den beſchlagnahmefreien Vorräten aufzube⸗ wahren und als ſolche kenntlich zu machen. Die Trennung und Kenntlichmachung muß bis zum 15. Februar 1916 erfolgt ſein. § 8. Eigentumsübertragung und Uebernahmepreis. Das Webſtoffmeldeamt iſt ermächtigt, 2 4 Eigentum an den beſchlagnahmten Gegenſtänden gemäߧ 1 der Bekanntmachung über die Sicher. ſtellung von Kriegsbedarf auf die von ihm be⸗ zeichneten Perſonen zu Durch bei i miniſte chen Kriegs⸗ 5 W fe wi zunächſt grundſät nigung über Uebernahmepr entümer der beſchlagnahmten Gegenſtände an⸗ Soweit eine gütliche Einie tande jommt, erfolgt die Preisfeſtſetzung durch das Reichs⸗Schiedsgericht gemäߧ§8 2 und 8 der Bekanntnachung über die Sicherſtellung von Kriegsbedarf. §8 9 Meldepftichtige Gegenftünde. Meldepflichtig ſind die am Stichtage vorhan⸗ denen Geſamtvorräte der beſchlagnahmten Gegen⸗ ſtände, ſofern ſie größer find als die im§ 6 an⸗ Mindeſtvorräte. die Mindeſtvorräte eines Eigentümers überſchritten, ſo ſind die Geſamtvor⸗ te unverzüglich auf den vorgeſchriebenen Melde⸗ karten anzum Alle von Ste rd Den eeres, der Marie oder der Feldpoſt be f r oder in Zukunft zu⸗ rückgewieſenen Gegenſtände ſind nach erfolgter endgültiger Zurückweiſung unverzüglich unter Angabe der Gründe der Zurückweiſung von dem anzumelden, der die Gegenſtände zurückerhalten hat. Alle Zugänge zu den beſchlagnahmten Lager⸗ beſtänden ſind ebenfalls meldepflichtig. § 10. Meldepflichtige Perſonen. Zur Meldung verpflichtet ſind alle natürlichen und juriſtiſchen Perſonen, ferner alle wirtſchaft⸗ lichen Betriebe, ſowie öffentlich rechtliche Körper⸗ ſchaften und Verbände, die Eigentum oder Ge⸗ wahrſam an meldepflichtigen Gegenſtänden(8 9) haben, oder bei denen bzw. für die ſich ſolche unter Zollaufſicht befinden. Vorräte, die ſich am Stichtage(§S 11) nicht im Gewahrſam des Eigentümers befinden, ſind ſo⸗ wohl von dem Eigentüner als auch von demjeni⸗ gen zu melden, der ſie an dieſem Tage in Ge⸗ wahrſam hat(Lagerhalter uſto.). Alle die, welche meldepflichtige Gegenſtände in Gewahrſam haben, ohne Eigentümer zu ſein, brauchen nur die von ihnen berwahrten Mengen ſowie die Eigentümer anzugeben, aber nicht die übrigen Spalten der Meldekarte auszufüllen. Die nach dem Stichtage eintreffenden, vor dem Stichtage aber ſchon abgeſandten Vorräte ſind nur von dem Empfänger zu melden. Neben demjenigen, der die Wave in Gewahrſam hat, iſt auch derjenige zur Meldung verpflichtet, der ſie einem Lagerhalter oder Spediteur zur Verfügung eines Dritten übergeben hat. 8 11. Stichtag und Melbdefriſt. Maßgebend für die Meldepflicht ift bei der erſten Meldung der am Beginn des 1. Februar 1916(Stichtag) tatſächlich vorhandene Peſtand, bei den Zuſatzmelbungen die in der Zeit bis zum 1. jedes folgenden Monats lerſtmalig bis zum 1. April 1916) zum Beſtund hinzugetretenen Mengen. Die erſte Meldung iſt bis zum 15. FJebruar 1918, die Zuſatzmeldungen ſind bis zum 8. jedes folgenden Monats lerſtmalig bis zum 8. April 1916 an das Webſtoffmeldeamt der Kriegs⸗Roh⸗ ſtoff⸗Abteilung des Königlich Preußiſchen Kriegs⸗ mintſteriums einzuſenden. gena ſind genau zu beantworten. § 18. Meldekarten. Die Meldungen dürfen nur auf den amtlichen Meldekarten für Bekleidungs. und Ausrüſtungs⸗ ſtücke erſtattet werden. Dieſe Meldekarten ſind ie Anforderung iſt mit deutlicher Unterſchrift, ter Adreſſe und Firmenſtempel zu verſehen. Sämtliche in den Meldekarten geſtellten Fragen Alle Mängel, die ein Warenpoſten etwa hat, ſind genaueſtens zu beſchreiben. Ungenaue oder unvollſtändige An⸗ gaben, insbeſondere über Menge, Größe oder Maße, Gewicht uſw. würden erhebliche Verzöge⸗ rungen bei der Abnahme und auch ſonſtige Nach⸗ teile bezw. Strafverfolgung für den Eigentümer der Gegenſtände nach ſich ziehen. [Weitere Mitteilungen irgendwelcher Art darf die Meldekarte nicht enthalten, auch dürfen bei Einſendung der Meldekarten ſonſtige ſchriftliche Erklärungen, außer den Aufſtellungen über die Meldekarten, nicht beigefügt werden. Auf einer Meldekarte darf immer nur ein meldepflichtiger Warenpoſten gemeldet werden. Die Meldekarten ſind fortlaufend numeriert und ordnungsgemäß frankiert an das Webſtoff⸗ meldeamt der Kriegs-Rohſtoff⸗Abteilung des Kö⸗ niglich Preußiſchen Kriegsminiſteriums, Berlin SW 48, Verlängerte Hedemannſtraße 11, einzu⸗ ſenden. Die Vordrucke für die Aufſtellungen über die Meldekarten ſind ordnungsgemäß ausgefüllt dieſen beizufügen. Auf die Vorderſeite der zur Einſendung von Meldekarten benutzten Briefumſchläge iſt ein Ver⸗ merk zu ſetzen: „Enthält Meldekarten für Be⸗ Heidungse und Ausrüſtungsſtücke. § 18. Muſter. Muſter ſind ohne weiteres nur bei Sandſäcken dem Webſtoffmeldeamt einzuſenden. Dieſe Muſter ſind getrennt von den Meldekarten zu verpacken; der Umſchlag muß den Vermerk„Enthält Sand⸗ ſackmuſter“ ſowie Namen und Adreſſe des Ab⸗ ſenders tragen. Bei den übrigen Gegenſtänden ſind für den Durchſchnitt der einzelnen Warenpoſten genan maßgebende Muſter nur auf Aufforderung des Webftoffmeldeamts an die von ihm begeichneten Perſonen koſtenfrei zu überſenden. Die Muſter werden entweder zurückgeſandt oder zum Uebernahmepreis vergütet. 8 14. Lagerbuch und Auskunftserteilung. Jeder Meldepflichtige(§ 10) hat ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aenderung in den Vor⸗ ratsmengen und ihre Verwendung erſichtlich ſein muß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein der⸗ artiges Buch führt, braucht ein beſonderes Lager⸗ buch nicht eingerichtet zu werden. In dem Lager⸗ buch ift indes mit roter Tinte deutlich bei den beſchlagnahmten Poſten zu vermerken, daß ſte beſchlagnahmt find. Beauftragten der Polizei⸗ oder Militärbehör⸗ den iſt jedergeit die Prüfung des Lagerbuches ſo⸗ wie die Beſichtigung der Räume zu geſtatten, in denen meldepflichtige Gegenſtände zu vermuten ſind. § 15. Aufragen und Anträge. Alle Anfragen und Anträge, die die vorliegende Bekanntmachung oder die dazu ergehenden Aus⸗ führungsbeſtimmungen betreffen, find an das Webſtoffmeldeamt der Kriegs⸗Rohſtoff⸗Abteilung des Königlich Preußiſchen Kriegsminiſteriums, Berlin SW 48, Verlängerte Hedemannſtraße 11. zu richten. Die Anfragen und Anträge müſſen auf dem Briefumſchlag ſowie am Kopfe des Briefes einen kurzen Vermerk tragen:„Betrifft Bekleidungs⸗ und Ausrüſtungsſtücke.“ Berlin, den 15. Januar 1916. Kgl. Preuliſchez Kriegsminiſterium gez. Wild von Hohenborn. Dresden, den 15. Januar 1916. Kal. Sächfiſches Kriegsminiſterimm es von Wilsborf. 15. Januar 1916. es Kriegsminiſterſum Freiherr von Kreß. Stutigart, den 15. Jauuar 1918. Kal. Württemb. Kriegsminiſterium gez. von Marchtaler. Vorſtehende Bekauntmachung der 4 beutſchen Kriegsminiſterien wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Karlsruhe, den 1. Februar 1916. Der kommandierende General Irhr. von Mantenffel, General ber Iufanteris. München, K 9 —— 3322 Nachtrag Nr. W. M. 600/1. 16. K.! zu der Bekannim chung, betreff A. erhebun von lieriſchen und pfanz ichen Spuun⸗ ſtoſfen und daraus hergeſtelllen und Streigarnen (Nr. W. M. 5 K. R..) 9. 15. K 15 ruar 1916. ) Nachſtehende Ano ſuchen des Kriee zur allgemeinen hanblungen gemäß der Vekann erhebungen vom 2. Februar 19 Verbindung mit den Erweiterung vom 3. Septe uber 1915(NGWI 540 21. Oktober 1915(RGBl. S. 684) beſtraft werden. Art. I. Meldepflichtige Gegenſtände. 98 der Bekanntmachung Nr. W. M. ER vom 28. September 1915 erhält folgende Faßfung: ung 2 8 8. Meldeyllichtige Gegenſtände. Meldepflichtig ſind: a) ſämtliche unverarbeiteten und in Ver⸗ arbeitung befſindlichen Vorräte der nachſtehend näher be eich eten tieriſchen und pflanzlichen Spinnſtoffe, Dalle aus dieſen tteriſchen und pflanz⸗ Iichen Spinnſtoffen hergeſtellten Web⸗, Tritot⸗, Wirk⸗ und Strickgarne, und 155 in der in den amtlichen Melde⸗ ſcheinen vorgeſehenen Einteilung: Sruppe 1. Welde⸗ ſchein 1 wolle, Kamelhaar. Mohair. Alvaka, Kaſchmir, ungewaſchen, rückenge⸗ waſchen, fabrikmäßig gewaſchen, karboniſtert, ungefärbte und gefärbte Spinnſtoffe aus reiner Schafwolle, Kamelhaar, Mohair, Alpaka, Kaſchmir, alſo Kammzug, Kämmlinge und Abgänge jeder Art dieſer Spinnſtoffe aus Wäſcherei, Kämmerei, Kammgarn⸗ und Streichg ruſpinneret, Weberei, Strickerei und Wirkerei, 4 Zickel⸗, Ziegen⸗, Kälber⸗, Rinder⸗ Fohlen⸗ und Pferdehgare, mit Aus⸗ nahme von Schweif⸗ und Mähnen⸗ haaren. B. Webgarne, Trikotgarne und Wirkgarne (Kammgarn, Streichgarn, Kammgarn mit Streichgarn gezwirnt), gleichviel, ob dieſe Garne hergeſtellt ſind aus: 1 reiner Wolle, Kamelhaar, Moßair, Alpaka, Kaſchmir, ungewaſchen, rücken⸗ gewaſchen, fabrikmäßig gewaſchen. karboniſtiert, ohne oder mit einem Zuſatz von Kunſtwolle, 2 Spinnſtoffen aus reiner Schafwolle, Kamelhaar, Mohair, Alpaka, Kaſchmir alſo Kammzug, Kämmlingen, Aß⸗ gängen jeder Art aus Wäſcherei, Kämmeret, Kammgarn⸗ und Streich⸗ itenerel eenteined irkerei, ohne oder mit einem Zu⸗ ſatz von Kunſtwolle, 4 aus Miſchungen der unter 1 und 2 genaunten Spinnſtoffe ohne oder mit einem Zuſatz von Kunſtwolle. Stricgarne(Hand⸗ und Maſchinen⸗ Strickgarneausgkammgarn, Streichgarn, Kammgarn mit Streichgarn ge gleichviel, aus welch naunnten Spinnſtoffe dieſe geſtellt find, ohne oder mit einem Zu⸗ ſatz von Baumwolle ober auberen pflanz⸗ lichen Spiunſtoſſen. Seuppe 2. A. Rohbaumwolle und Baumwollabfälle einſchließlich Linters[Aunſtbaum⸗ wolle ausgeſchloſſen). Die beſondere Anordnung betreffend Beſchlagnahme und Meldepflicht von Linters an die Kriegs⸗Chemikalien⸗Aktiengeſelſchaft, Berlin, Manuerſtraße 86, leibt beſtehen. Wejen der Meldepflicht von Baumwoll⸗Zumpen und neuen baum⸗ wollenen Stoffabfanlen wird auf die Bekanntmachung Nr. W. II. 288/5. 15. K. R.., und die zu dieſer ekannt⸗ machung erlaſſene Rachtragsverordnung Nr. W. II. 4879/8. K. R. A. verwieſen. B. Webgarne. Trikotgarne, Wirkgarne, Strickgarne ganz oder vorwiegend ans Baumwolle, einſach oder gegwirnt. Gruppe 3. Melde⸗ ſchein 2 A. Baſtfaſerrohſtoffe, im Stroh(ungeröſtet Melde⸗ und geröſtet) geknickt, geſchwungen, ſche in 3 ebrochen, gehechelt unb als Werg oder pinnfätziger Abfall. B. Webgarne und Zwirne, ganz oder teil⸗ weiſe aus Baſtfaſern hergeſtellt. und vom A. I. ungefärbte und gefärbte reine Schlaf⸗ Grup —— Melde⸗ ſchein 4 eeeeeeee eeee den übrigen Spinnuſtoffen eine Nel! epflicht ür jede ungsweiſe Angabe ſt bei Spinnſtoſſen rarbeitung befind⸗ für Baſtfaſer⸗ anderen Spinn⸗ nen nur iu Aus⸗ und mit Genehmigung des 8 151 Fä iſt im Mel um eine Sch 1 ichtig. dich die nach v zwirnprozeß rfahren 8* etem Spinn⸗ Vorberei⸗ 7 1 für das Stück der kte, ich als Näh⸗ garne, Nüßz w Maſchinen⸗ zwirne zu ver ben ſind, ſowie Stickgarne in handelsfertiger Auf⸗ — 1 Beſitze von Haushal⸗ tungen für den Hausgebrauch. Art. II. Jukrafttreten. Dieſe Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkün⸗ dung in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten wird der Nachtrag zu dieſer Bekanntmachung W. M. 58/9. 1 K. R. K. vom 31. Dezember 1018(W. M. 428/12. 1 K. R..) aufgehoben. Die Meldung nach der neuen Faſſung des 8 3 iſt erſtmalig für den Beſtand vom J. Februar 1916 zu erſtatten. Karlsruhe, den 1. Februar 1916. Von Seiten des ſtenwertr. Geueral⸗Kammandos der Chef des Stabes: v. Wolff, Oberſt. 5. 5. Zu Nr. W. M. 678/1. 16. K. R. A. Verbot von Ausverkänfen uſw. für Web⸗ und Wirkwaren. Auf Grund bes 8 ob des Preußiſchen Geſetzes üder den Belagerungeenſtand vom 4. Juni 1851, in Bayern auf Grund deß 8 4 des Bageriſchen Geſetzes über den Kriegsguſtand vom 5. Rovember 1912 in Berbindung mit zder Allerhöchſten Kabinettsorder vom 31. Fuli 1914, f Gewalt auf hiermit für de opaganda⸗ de andere eine beſondere Beſchleunigung de Verkauſs be⸗ Mveckende Beranſtaltung, insbeſondere die Ankündi⸗ gung von Verkäuſen zu herabgeſetzten Preiſen für Web⸗ und Wirkſloſſe und füär Waren, die aus Web⸗ und Wirkſtoffen bergeſtellt find, oder bei deren Herſtellung Web⸗ oder Wirkſtoßfe verwandt ſind, ſowie für alle Strickwaren verboten. Karlsruhe, den 90. Januar 1016. Der kommandierende Geueral: Frhr. v. Manteuffel General der Infanterie. Die Umterſtitzung aus dem Harl Baromäns⸗ſonds betr. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß Geſuche um Unterſtützung aus dem Karl Baro⸗ mäns⸗ſrons ſpateſtens bis 31. März ds. Js. vorzu⸗ legen find. Später einlaufende Wewerbungen können keine Berückſſchtigung mehr ſinden. Zugleich bemerken wir: 6059 Dle obige Stiftung hat den Zweck der Unter⸗ ſtützung Kranker und Preſthafter katholiſcher Rellgion von der vormals pfälziſchen Hoſ⸗ und Zivilbienerſchaft nud bei⸗den jetzt veränderten Ver⸗ hältniſſen ſolcher babiſcher Diener und deren Re⸗ likten, welche in den Orten der badiſchen Pfalz in Dienſten geſtanden ſind; ſodaun in zweiter Reihe en) die Unter⸗ hr ſchwebender u der vormals eit die Fähig⸗ u finden und fälziſche Orte Maunheim den 29. Jauuar 1916. Sroßh. irksamt, Ab. III. Nr. 429 bis 434 ien der toten, ver⸗ gen des Amts⸗ 12. Kompagnie. 2. Birkenmeyher, H Ludwig, Mannheim⸗ Waldhof, gefallen. 3. Di Mannhein:⸗Käfertal, (1. Kompagnie). Mannheim, an 4 Utffs. ſeinen Wunden. Seitz, Albert, Mannheim, leicht verwundet. 6. Schenkel, Joh., Sandhofen⸗Mannheim, leicht berwundet. Bataillon Nr. 69(2. Kompagnie). 7. Canton, Eduard, Mannheim, leicht verwundet, zur Truppe zurück. Infanterie⸗Regiment Nr. 112. 8. Hauck, Arthur(9. Komp.), Mannheim, 7 in⸗ folge Krankheit Reſ.⸗Lag. 1 Kreuznach. Erſatz⸗Bataillon Grenadier⸗Regiment Nr. 119. 4. Kompagnie. Joſef Batſching, Mannheim, ge⸗ 9. Vizefeldw. ſtorben. Infauterie⸗Regiment Nr. 136. 10. Fuhrer, Wilhelm(6. Kompagnie), Schries⸗ heim, Mannheim, gefallen. Reſerve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 253.(12. Komp.) 11. Eiſinger, Herm, Mannheim⸗Käfertal, ſchwer verwundet. Infauterie⸗Regiment Nr. 111. 12. Pete Johannes(6. Komp), Rohrbach, Heid gef. Reſerve⸗Infanterle⸗Regiment Nr. 239. 18. N ef(1. Komp.), Mannheim, bisher verm 8t, in Gefangenſchaft(A..). 14. Prohaska, Valentin(10. Komp.), Mannheim, bisher vermißt, in Gefangenſchaft(A..). hul, Chriſtian(10. Komp.), Mannheim, bis⸗ er vermißt, in Gefangenſchaft(A..). Reſerve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 252. 12. Kompagnie. 16. Thona, Wilhelm, Schriesheim, leicht verwundet. Berichtigungen früherer Angaben. ſerve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 223(11. Komp.) leit Jakob, Käfertal, bisver vermißt, in Mannheim, tegiment Nr. 114(8. Komp.). Gerad, Friedrich, Waldhof, bisher vermißt, in Gefangenſchaft(A..). Reſerve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 26. 2. Batterie. Gefr. Rudolf(nicht Smil) Ahorn, Mannheim, ge⸗ fallen. Grenadier⸗Regiment Kaiſer Wilhelm II. Nr. 110. 1. Kompagnie. Itn. Hans Müller, Mannheim, bisher vermißt, in Gefangenſchaft(A..). Schafer Georg, Mannheim, bisher vermißt, in Gefangenſchaft(A..). Schuhmacher, Karl, Sandhofen, in Gefangenſchaft(A..). Schwing, Ludwig, Mannheim, bisher vermißt, in Gefangenſchaft(A..). Grenadier⸗RNegiment Kaiſer Wilhelm II. Nr. 110 4. Kompagnie. Stahl, Georg, Seckenheim, bisher vermißt, in Ge⸗ fangenſchaft(A..). bisher bermißt, 7. Kompagnie. Schwing, Ludwig, Mannheim, biher dermißt, war im Lazarett, zur Truppe zurück. Grenadier⸗Regiment Kaiſer Wilhelm II. Nr. Uld. 9. Kompagnie. Etn. d. Reſ. Heinr. Schick⸗Mannheim, bisher leicht verwundet, in Gefangenſchaft(A..). l, Johann, Wallſtadt, bisher vermißt, in Gefangenſchaft(A. Grenadier⸗ .). egiment Kaiſer Wilhelm II. Ne. 110 11. Kompagnie. Schliffenbacher, Joſef, Neckarau, bisher bermißt, war verwundet, zur Truppe zurück. Leib⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 109(8 Komp)). Lang, Eugen, Mannheim, bisher vermißt, in Ge⸗ fangenſchaft(A..). Seib⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 109(12. Komp.) Link, Friedrich Feudenheim, bisher vermißt, in Gefangenſchaft(A..). Jäger⸗Bataillon Nr. 14(2. Kompagnie). Geißler(nicht Grißler) Karl, Mannheim, berm. Mannheim, den 22. Januar 1916. Großh. Bezirksamt. Den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 beir. Auf Grund der§§ 48 und 49 der Bundesxrats⸗ verordnung vom 28. Juni 1915, betr. den Ver kehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Ernteſahr 1015, wird hiermit angeordnet was folgt: 8 1. Zuſatzbrotmarken erhalten nur noch jene Arbeiter, die wirklich ſchwere körperliche Arbeiten zu verrichten haben. Hierzu geyören insbeſondere alle Nachtarbeiter und Arbeiter, die auswärts arbeiten und eſſen. Selbſtverſorger und deren Angehbrige, ſowie Ar⸗ deiter in Betrieben von Selbſtvenſorgern erhalten keine Zuſatzbrotmarken mehr. 8 2. Die zuläſſige Tagesverbrauchsmenge für Kinder bis zu 1 Jahr darf 50 Gramm, für Kinder von—7 Jahren 150 Gramm nicht überſteigen. 8 8. Dieſe Anordnung tritt mit dem 1. Feörnar 1916 in Kraft. 44218 Mannheim, den 29. Januar 1916. Der Ausſchuß des Kommunalverbands Maunheim⸗ Land. J. V. Gräſer. Den Berkehr auf Herrenloſe Hunde detr, den Gehwegen bei Zugelaufenund beiß rau Glatteis betr. Eliſe Häffner hier, Ver⸗ 8 20 175 ie it unerf loſer Hun Es iſt unterſagt, auf an berren Straßen und Plätzen mit Beil 10 Steinen oder Schueeballen* dbel dar zu werfen, mit Schleudern Sbothelfer eSthaffner 55 zu ſchleudern und Feuer⸗ Spotbelfer, werk abzubrennen. Mannheim, Schwetzinger⸗ Es iſt verboten, Kinder raße lac untergeb acht in verkehrsreichen Straßen be und auf der Fahrbahn ſchi er. weiblich, 6040 ſolcher Sraßen, die von Manabeim 20. Fan. 1916 der elektriſchen Straßen⸗ Großh Bezirisamt 8 bahn benützt werden, ſpie⸗ Polt re, len zu laſſen. 93 Daß Sch leiſen zur Froſt⸗ ben Straßen iſt ſeuche beie Spiele, die Vorüberge⸗] Nachdem die Maul⸗ und bende zu beläſtigen oder Klauenſeuche im tädtiſchen den Vekehr zu ſtören ge⸗ Farrenſtall in Heidelberg eignet ſind, dürfen nur Lrloſchen iſt, wurden die auf den von dem Bezirks⸗ über den Stall verhängten amt und Stadtrat hierfür rei egebenen lätzen aufgehoben. bastunde 5 DerStadttetl Heidelberg Zuwiderhandelnde iſt ſomit wieder ſeuchenfrel. Maul⸗ und Mauen⸗ baben Beſtrafung mit Geld Mannheim, 28. Jan. 1016. bis zu 14Tagen zu gewär⸗ tigen.— Wir erwarten, daß dieſe BEUEUEAA Beſtimmungen im In⸗ Publikums genau beachtet mitli 2 werden und weiſen hierbei A ch durch Zuwiderhandlungen gegen dieſe Vorſchriften und neuen Verletzungen Or. H. Haas ſchen ausgeſetzt ſind. 5855 Buchdruckerei G. m. b. H. Großh. Bezirksamt Grenadier⸗Regiment Kaiſer Wilhelm II. Nr. 110 his zu 60 Mk. oder Haft Ge. Bezirksamt, Abt. IIb. tereſſe der Sicherheit des ganz beſonders daraufhin, daß eine große Anzahl I1 ke 40 der verwundeten Krieger ſtets zu haben in der betroffen werden können Maunheim, 3. Dez. 1915 Polizeidirektion.. W. M. 1000%¼11, 18. K. H. A. Kachſtehende Bekanntmachung wird hierdurch wil dem Bemerden zur allgemeinen Kenntnis ge⸗ Focht, daß Zuwiderhandlungen gegen die Enteig⸗ Rungs⸗ oder Beſchlagnahme⸗Anordnungen gemäßz Den Bekanntmachung über die Sicherſtellun Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915(Mcscggl. S. 357) in Verbindung mit den Erweiterungsbekanntmach⸗ ungen vom 8. Oktober 1015(Rczchl. S. 845) und dom 88. November 1915(Nchen. S. 778)), und Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflichl oder Wieicht zur Lagerbuchführung gemäß der Vekannt⸗ mochung über Vorratserhebungen vom 2. Febr, 19˙8[(MBl. S. 54) in Verbindung wil den Er⸗ weiterungsbekanntmachungen vom 3. September 1918(ResBl. S. 549) und vam 21. Oktober 1915 (Rl S. 684) e) beſtraft werden. Mit Sefänguts bis zu einem ſahre oder Kn Mark ee, ud gemeinen en e er rerwirkt And, beſtraftz 1. wer der Berpflichtung, die enteigneten Gegen⸗ tände berauszageven odet ſie auf Verlaugen des Exwerbers zu überbringen oder zu ver⸗ ſenden, zuwiderhandelt; wer unbefugt maen beſchlagnaßmien Gegen' ſtand beiſeiteſchaft, beſchädigt oder zerſtört, ver⸗ wendet, verkauft oder kauft oder ein anderes Veräußerungs⸗ oder Erwerbsgeſchäft über ſhn abſchließt; A wer der Verpflichtung, die Segenkände zu verwahren und pfleglſch zu behandeln, zu iberhandelt; 4 wer den nach J 5 erlaſſenen Ausführungsbeſtim⸗ mungen zuwider“andelt, Bekanntmachung, betreffend Beſchlagnahme und Beſtandserhebung von Web⸗, Wirk⸗ Vom 1. Februar 1916. 8 1. Inkrafttreten. Dieſe Belanntmachung tritt mit ihrer Ver⸗ kündung am 1. Februar 1916 in Kvaft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der en Bekanntmachungen Nr. W. I. 784/8. 18. und W. M. 281½0. 18., W. M. 1097%/10, 18. und W. M. 990½ 1. 16. K. R. A. 9N. Von der Bekanntmachttug betroffene Gegenſtünde. Bekanntmachung werden im Rahmen zefügten Ueberſichtstafel die nachſtehend ührten Web⸗, Wirk. und Strickwaren be⸗ der beige aufgef ) Wer vorſätzlich die Aus kunft, zu ber er auf Grund dieſer Verorönung verpflichtet iſt, nicht in der geſetzten Friſt erteilt, oder wiſſen tlich untichtige oder unvollſtändige Augaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 0 Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark zeſtraft, bdach können Vorräte, die verſchwiegen ind, im Urteil für dem Gtaate verfallen er⸗ klärt werden. Ebeuſo wird befraft, wer vorſätz⸗ lich die vorgeſchri nen Lagerblcher einzurichten oder zu führen unterlä Wer fahrle die Auskunft, zu der er auf G ſer Verorbnung verpflichte iſt, nicht in der geſe 1 Friſt erteilt oder unrichtige uder unvollſtändige Angaben macht, wird mit Heldſtraſe bis zu öreitauſend Mart oder im Unvermögensfe le mit Gefängnis bis zu 6 Mo⸗ nuaten deſtraft. Ebenſs wird beſtraft, wer fahr⸗ läſſig die vorgeſchriebenen Lagerbücher einzurichten 2· oder zu führen unterläßt, troffen, gleichviel ob ſie aus Schafwolle, Mohair, Ka.belhaar, Alpaka, Kaſchmir oder ſonſtigen Tier⸗ haaren, Kunſtwolle, Baumwolle, Kunſtbaumwolle, Baſtfaſern oder ſonſtigen Pflanzenfaſern, aus Abfällen oder Miſchungen der genannten Spinn⸗ ſtoffe allein, oder aus einer Zuſammenſetzung verſchiedener Spinnſtoffe hergeſtellt ſind, bei Sandſack⸗ und Strohſackgeweben auch unter Mit⸗ verwendung von Papier, und zwar: Gruppe 12 Stoffe zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und Ge⸗ fangene, Gruppe II: Schlaf⸗ und Pferdedecken, Woi⸗ lache und Deckenſtoffe, Gruppe III: Männertrikotagen, Gruppe IV: farbige Wäſcheſtoffe und farbige Stoffe für Krankenbekleidung, Gruppe V: farbige Futterſtoffe, Gruppe VI: rohe und gebleichte Wäſche⸗ und Futterſtoffe, Drillichanzugſtoffe, Gruppe VII: Segeltuche und Planſtoffe, Gruppe VIII: Sandſackſtoffe. 8 8. Beſchlagnahme. Die von der Bekanntmachung betroffenen Ge⸗ genſtände(8 2) werden nach Maßgabe der in der Ueberſichtstafel näher umgrengten Art und Menge hiermit beſchlagnahmt. und Strickwaren. Soweit die Anfertigung von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren nach den beſtehenden Vorſchriften zu⸗ läſſig iſt, verfallen der Beſchlagnahme auch die in der Herſtellung befindlichen oder künftig herzu⸗ ſtellenden Gegenſtände der in der Ueberſichtstafel näher beſchriebenen Art, ſobald ihre Herſtellung beendet iſt, und zwar ohne Rückſicht auf Mindeſtmengen oder Mindeſtgrößen. Beſchlagnahmt ſind ferner die von der Bekannt⸗ machung betroffenen Gegenſtände(8), welche von einer Abnahmeſtelle des Heeres oder der Marine endgültig zurückgewieſen ſind oder künftig end⸗ gültig zurückgewieſen werben. Sie dürfen auch nicht anderen Stellen des Heeres oder der Marine geliefert werden. Schließlich fallen unter die Beſchlagnahme alle Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, die entgegen einem beſtehenden Herſtellungs⸗, Verarbeitungs⸗ oder Verwendungsverbot hergeſtellt worden find. Stoffe, welche zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und Gefangene in Betracht kom⸗ men können, unterliegen nach Maßgabe der Ueber⸗ ſichtstafel nur inſoweit der Beſchlagnahme, als ſie nicht ſchon durch die Bekanntmachung W. I. 1½, 15. K. R.&. beſchlagnahmt worden ſind § 4. Wirkung der Beſchlagnahme. Die Beſchlagnahme hat die Wirkung, daß di Vornahme von Veränderungen an den von ⸗ N 8 2— nrn, 1 1 berührten Gegenſtänden verboten iſt und rechts⸗ geſchäftliche Verfügungen über ſie nichtig ſind. Den rechtsgeſchäftlichen Verfügungen ſtehen Ver⸗ fügungen gleich, die im Wege der Zwangsvoll⸗ ſtreckung oder Arreſtvollziehung erfolgen. Die Veredelung(auch das Färben und Bleichen) oder Ausrüſtung der beſchlagnahmten rohen Stoffe iſt verboten. Dagegen darf eine vor dem 1. Fe⸗ bruar 1916 begonnene Veredelung oder Aus⸗ rüſtung beendet werden. Die in§ 4 Nr. 2 der Bekanntmachung, betreffend Beſchlagnahwe, Ver⸗ wendung und Veräußerung von Baſtfaſern und Erzeugniſſen aus Baſtfaſern vom 23. Dez. 1915 (W. III. 1577/10. 15. K. R..) gegebenen Aus⸗ nahmen bleiben in Kraft. Unzuläſſig iſt ferner jeder Wechſel im Gewahr⸗ ſam der beſchlagnahmten Gegenſtände. Trotz der Beſchlagnahme ſind alle Veränderungen und Verfügungen zuläſſig, die mit ausdrücklicher Zuſtimmung des Webſtoffmeldeamtes der Kriegs⸗ Rohſtoff⸗Abteilung des Königlich Preußiſchen Kriegsminiſteriums, Berlin SW, 49, Verlängerte Hedemannſtraße 11, erfolgen. Auch Veräußerun⸗ gen an Heeres⸗ und Marinebehörden dürfen nur nrit Zuſtimmung des Webſtoffmeldeamts erfolgen. § 5. Ausnahmen von der Beſchlagnahme. Nicht beſchlagnahmt ſind durch dieſe Bekannt⸗ machung: 1. Im Gebrauch geweſene oder im Gebrauch befindliche Gegenſtände⸗ 2. Alle Gegenſtände, welche ſich am 1. Jebruar 1916 im Eigentum von ſtaatlichen oder kommu⸗ nalen Behörden und Anſtalten ſowie von Ver⸗ einigungen für Liebesgabenbeſchaffung, ſoweit letztere ihre Vorräte unentgeltlich dem Heere oder der Marine zuführen, ferner von Vereinslazaret⸗ ten und privaten Krankenhäuſern befinden. Dagegen iſt der Erwerb beſchlagnahmter Gegenſtände noch dem 1. Februar 1916 auch ſei⸗ tens der Vorgenannten unzuläſſig. 3. Alle Gegenſtände, die ohne von der Kriegs. Rohſtoff⸗Abteilung genehmigten Belegſchein auf Grund von bis zum 1. Februar 1916 einſchließ⸗ lich abgeſchloſſenen Lieferungs⸗ oder Herſtellungs⸗ vertrügen an eine deutſche Heeres⸗ oder Marine⸗ behörde zu liefern ſind, vorausgeſetzt, daß auch alle auf die Lieferungen bezüglichen Zwiſchen⸗ und Unterverträge bereits bis zum 1. Februar 1916 abgeſchloſſen worden ſind. Dagegen fallen nicht unter di Gegenſtände, über welche 2 ge mit Giſenbahn⸗ und anderen Zivilbehö 1 diſchen Militärbehörden, Vereinigungen für Lie⸗ besgabenbeſchaffung, dem Roten Kreuz, Vater⸗ ländiſchen Frauenvereinen, Kantinen, Privat⸗ krankenhäuſern(ſelbſt mit militäriſcher Beleg⸗ ung), Vereinslazaretten, anderen gemeinnützigen Ausnahme den, Vereinen oder Anſtalten und dergleichen mehr beftehen. 4. Gegenſtände, die hergeſtellt werden auf Grund eines Auftrages einer Heeres⸗ oder Marinebehörde gegen vorſchriftsmäßigen von der Kriegs⸗Rohſtoff⸗Abteilung geprüften Belegſchein oder, wenn die Herſtellung aus Spinnſtoffen oder Garnen, welche der Beſchlagnahme oder einem Verarbeitungsverbot nicht unterliegen, erfolgen ſoll, mit ausdrücklicher Genehmigung der Kriegs⸗ Rohſtoff⸗Abteilung. 5. Gegenſtände, welche auf Grund von Einzel freigaben(nicht auf Grund allgemeiner Aus⸗ nahmebewilligungen) der Kriegs⸗Rohſtoff⸗Abtei⸗ lung hergeſtellt worden ſind oder hergeſtellt werden. 6. Gegenſtände, für die bis zum 31. Januar 1916 eine Ausfuhrbewilligung des Reichsbanzlers erteilt worden iſt. 7. Gegenſtände, die nach dem 8. Dezember 1915 aus dem Reichsausland(nicht aus dem Zollaus⸗ land oder den beſetzten Gebieten) eingeführt werden. 8. Gegenſtände, die nachweislich ganz aus Spinnſtoffen oder Garnen der in§ 2, Abſatz 1 be⸗ zeichneten Art hergeſtellt ſind, welche nach dem 25. Mai 1915 aus dem Reichsausland(nicht aus dem Zollausland oder den beſetzten Glebiolen) eingeführt worden ſind, ſoweit nicht für die Ein⸗ fuhr abweichende Beſtimmungen oder Verein⸗ barungen getroffen worden ſind. 9. Baſtfaſer⸗Gewebe, deren Herſtellung auf Grund des§ 8, Nr. Ad und e der Bekanntmach⸗ ung, betreffend Beſchlagnahme, Verwendung und Veräußerung von Baſtfaſern und Erzeugniſſen aus Baſtfaſern vom 23. Dezember 1915(W. III. 1577/ö10. 15. K. R. A) erlaubt iſt. 10. Gegenſtände, die nach dem 1. Februar 1916 in Haushaltungen nicht gewerbsmäßig hergeſtellt werden. § 8. Freigabe für den Kleinverkauf. Wenn die Vorräte ein und derſelben Perſon in ein und derſelben Qualität und Varenbreite ldie Verſchiedenheit der Größe bleibt bei konfek⸗ tionierten Gegenſtänden außer Betracht) die in der Ueberſichtstafel feſtgeſetzten Mindeſtvorrüte nicht überſteigen, ſo find ſie für den Kleinverkauf freigsgeben. Sind die Vorräte einer Perſon in ein und der⸗ ſelben Qutlität und Warenbreite(die Verſchie⸗ denheit der Größe bleibt bei Trikotagen außer Betracht) dagegen größer als die Mindeſtworräte, ſo iſt diejenige Menge für den Kleinverkauf frei⸗ jedoch höchſtens eine dem Mindeſtvorrat gleich. kommende Menge“). Dieſe Freigabe greift nur Platz a) wenn die freigegebenen Vorräte unmittel⸗ bar an Verbraucher in Mengen unter einem halben Stück bzw. einem halben Dutzend veräußert werden. b) wenn der Verkaufspreis den zuletzt vor dem Inkrafttreten dieſer Bekanntmachung erzielten Preis nicht überſteigt. Wer trotz dieſer Vorſchriften Ware zurückhält oder größere Mengen als die vorgeſchriebenen auf einmal an einen Abnehmer verkauft oder höhere Preiſe als bisher ſich bezahlen läßt, hat die ſo⸗ fortige Enteignung der Waren zu gewärtigen. § 7. Sonderbeſtimmungen für Konfektionsbetriebe und gemeinnützige Nähſtuben. Konfektionsbetriebe und ſtuben dürfen verarbeiten, laſſen: gemeinnützige Näh⸗ bezw. aufarbeiten 1. die gleichen Mengen, die gemäß 8 Kleinverkauf freigegeben werden; alle am 1. Februar 1916(Stichtag) vorhan⸗ denen Stoffzuſchnitte; die bei ihnen beſchlagnahmten Wirk⸗ und Strickſtoffe zu Gegenſtänden, welche nach Maßgabe der Ueberſichtstafel der Beſchlag⸗ nahme unterliegen; 6 zum 0 4. 25 Prozent einer jeden Qualität der ſonſti⸗ gen bei ihnen beſchlagnahmten Stoffe mit Ausnahme der Deckenſtoffe im Stück(Ueber⸗ ſichtstafel, Gruppe II, Ziffer). Als Konfektionsbetriebe gelten nur diejenigen Betriebe, welche bis zum 1. März 1916 dem Web⸗ ſtoffmeldeamt eine von der örtlich zuſtändigen amtlichen Vertretung des Handels oder Hand⸗ werks(Handels⸗ Handwerkskammern uſw.) aus⸗ geſtellte Beſcheinigung einſenden, daß ſie gewerbs⸗ mäßig bereits vor dem 1. Oktober 1915 Stoffe zuſchneiden und fertige Erzeugniſſe daraus her⸗ ſtellen ließen und dies noch gegenwärtig tun. Auf der Rückſeite dieſer Beſcheinigung muß der be⸗ treffende Betrieb angeben, welche Stoffmengen er auf Grund der Ausnahmeerlaubnis zuſchneiden und verarbeiten läßt. Als gemeinnützige Nähſtuben gelten nur ſolche, die dem Webſtoffmeldeamte einen von der Orts⸗ Ausweis poligeibehörde ausgeſtellten daß ſie gemeinnützige Einri eidſenden, Verwahrung der beſchlagnahmten Gegenſtände. Die Beſitzer der beſchlagnahmten Gegenſtände ſind verpflichtet, dieſe bis auf weiteres zu ber⸗ wahren und pfleglich zu behandeln. Die beſchlagnahmten Gegenſtände ſind getrennt von den beſchlagnahmefreien Vorräten aufzube⸗ wahren und als ſolche kenntlich zu nachen. Die Trennung und Kenntlichmachung muß bis zum * 1. März 1916 erfolgt ſein. 8 9. Eigentumsübertragung und Uebernahmepreis. Das Webſtoffmeldeamt iſt ermächtigt, das Gigentum an den beſchlagnahmten Gegenſtänden gemäß 8 1 der Bekanntmachung über die Sicher⸗ ſtellung von Kriegsbedarf auf die von ihm be⸗ zeichneten Perſonen zu übertragen. Durch eine beim Königlich Preußiſchen Kriegs⸗ miniſterium gebildete Bewertungsſtelle für Web⸗ ſtoffe wird zunächſt grundſätzlich eine gütliche Einigung über den Uebernahmepreis mit dem Eigentümer der beſchlagnahmten Gegenſtände an⸗ geſtrebt werden. Soweit eine gütliche Einigung nicht zuſtande kommt, erfolgt die Preisfeſtſetzung durch das Reichs⸗Schiedsgericht gemäߧs 2 und 8 der Bekanntmachung über die Sicherſtellung von Kriegsbedarf. 5 10. Meldepflichtige Gegenſtände. Meldepflichtig ſind die am Stichtage vorhan⸗ denen Geſamtvorräte der in der Ueberſichtstafel näher bezeichneten Gegenſtände, ſofern die Be⸗ ſtände die in der Ueberſichtstafel angegebenen Mindeſtvorräte überſchreiten. Werden die Mindeſtvodräte(§ 6) nachträglich überſchritten, ſo ſind die Geſamtvorräte unver⸗ züglich auf den borgeſchriebenen Meldeſcheinen anzumelden. Die von Militär⸗ oder Marinebehörden zurück⸗ gewieſenen Gegenſtände ſind nach erfolgter end⸗ gültiger Zurückweiſung unverzüglich unter An⸗ gabe der Gründe der Zurückweiſung von dem anzumelden, der die Gegenſtände zurückerhalten hat. Alle Zugänge zu den beſchlagnahmten La⸗ beſtänden werben jeweils am 1, und 15. eines jeden Monats, erſtmalſg am 15. März 1916, meldepflichtig, Meldepflichtig ſind insbeſondere auch die Gegenſtände, über welche die in§ 8, Ziffer 3, Abſatz 1 bezeichneten Lieferungs⸗ oder Herſtel⸗ lungsverträge mit einer deutſchen Heeres⸗ oder ) Beiſpiel: Hat jemand in ein und derſelben Qualität und Breite vor unter die Beſchlarnaſme fallendem farbigen Futterköper 1750 m(Mindeſt⸗ vorräte bei Futterſtoffen ſind 1800), ſo ſind dieſe 1750 m frei, beſchlagnahmt iſt nichts. Hat er jedoch 2600 m, ſo ſind 800 m frei, be⸗ ſchlagnahmt ſind 1800 m. Hat er jedoch 4200 w, ſo ſind 1800 m frei, be⸗ welche den Mindeſtvorrat Aberſchreitet, ſchlagnahmt ſind 2400 m. Marinebehörde beſtehen. Dagegen ſind nicht meldepflichtig die übrigen gemäß 8 5 von der Be⸗ ſchlagnahme ausgenommenen Gegenſtände. Soweit graue, feldgraue und graugrüne Mili. tärmannſchaftstuche bereits auf Grund der Be⸗ kanntmachung W. I. 1/5. 15. K. R. A. mittels Meldeſcheins 1 als beſchlagnahmt angemeldet ſind, ſind ſie nicht erneut anzumelden. 8 11. Meldepflichtige Perſonen. Zur Meldung verpflichtet ſind alle natürlichen und juriſtiſchen Perſonen, ferner alle wirtſchaft⸗ lichen Betriebe, ſowie öffentlich rechtliche Körper⸗ ſchaften und Verbände, die Eigentum oder Ge⸗ wahrſam an meldepflichtigen Gegenſtänden(§ 10) haben, oder bei denen ſich ſolche unter Zollauf⸗ ſicht befinden. Vorräte, die ſich am Stichtage(§ 12) nicht im Gewahrſam des Eigentümers befinden, ſind ſo⸗ wohl von dem Eigentümer als auch von demjeni⸗ gen zu melden, der ſie an dieſem Tage in Ge⸗ wahrſam hat(Lagerhalter uſw.). Alle die, welche meldepflichtige Gegenſtände in Gewahrſam haben, ohne Eigentümer zu ſein, brauchen nur die von ihnen verwahrten Mengen ſowie die Eigentümer anzugeben, aber nicht die übrigen Spalten des Meldeſcheins auszufüllen. Die nach dem Stichtage eintreffenden, vor dem Stichtage aber ſchon abgeſandten Vorräte ſind nur von dem Empfänger zu melden. Neben demjenigen, der die Ware in Gewahrſam hat, iſt auch derjenige zur Meldung verpflichtet, der ſie einem Lagerhalter oder Spediteur zur Verfügung eines Dritten übergeben hat. §8 12. Stichtag und Melbefriſt. Für die Meldepflicht iſt bei der erſten Meldung der am Beginn des 1. Februar 1916(Stichtag) tatſächlich vorhandene Beſtand, bei der erſten Zu⸗ ſatzmeldung ſind die bis zum Beginn des 15. März 1916, für die ſpäteren Zuſatzmeldungen die in der Zeit bis zum 1. bezw. 15. jeden Monats zum Beſtand hinzugetretenen Mengen nmaß⸗ gebend. Die erſte Meldung iſt bis zum 1. März 1916 an das Webſtoffmeldeamt der Kriegs⸗Rohſtoff⸗Ab⸗ teilung des Kgl. Preuß. Kriegsminiſteriums ein⸗ zuſenden. Die Zuſatzmeldungen über ſpätere Zu⸗ gänge zu den beſchlagnahmten Lagervorräten ſind jeweils bis zum 8. bezw. 22. jeden Monats dem Webſtoffmeldeamt zu erſtatten. eines Meldeſcheine. Die Meldungen dürfen nur auf den amtlichen Meldeſcheinen für Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren erſtattet werden. Die Meldeſcheine ſind für die erſte Meldung bei dem Webſtoffmelbeamt, für die Zuſatzmeldungen, vom 1. März ab, bei den örtlich zuftändigen amtlichen Vertretungen des Handels (Handelskammern ufw.) anzufordern. Anforderungen nach Meldeſcheinen können nur ſchnell berückſichtigt werden, wenn ſie auf den dafür vorgeſchriebenen amtlichen Poſtkarten⸗ Borbrucken erfolgen, die bei allen Poſtauſtalten 1. und 2. Klaſſe erhältlich ſind. Meldeſchein J gilt für Stoffe zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und Gefangene (Gruppe IJ), Meldeſchein II für Schlaf⸗ und Pferdedecken, Woilache und Deckenſtofle(Gruppe II), Meldeſchein III für Männertrikotagen(Gruppe III), Meldeſchein IV für farbige Wäſcheſtoffe und farbige Stoffe für Krankenbekleidung(Gruppe IV)Y, Meldeſchein für farbige Futterſtoffe(Gruppe), Meldeſchein VI für rohe und gebleichte Wäſche⸗ und Futierſtoffe, Drillichanzugſtoffe(Gruppe VI, Meldeſchein VII für Segeltuche und Planſtoffe (Gruppe VII), Meldeſchein VIII für Sandſackſtoffe(GruppevIII), Meldeſchein IX für Heeresaufträge lvergl. 8 10, Abſ.). Die Anforderung iſt mit deutlicher Unterſchrift, genauer Adreſſe und Firmenſtempel zu verſehen. Es iſt unzuläſſig, dieſelbe Ware auf berſchie⸗ denen Meldeſcheinen anzumelden. Sämtliche in den Meldeſcheinen geſtellten Fra⸗ gen ſind genau zu beantworten. Die Beſtände ſind nach den in der Ueberſichtstafel aufgeführten Untergruppen genau anzugeben. Ungenaue An⸗ gaben, insbeſondere über Menge, Breite, Gewicht uſw. würden erhebliche Verzögerungen bei der Abnahme und auch ſonſtige Nachteile für den GEigentümer der Gegenſtände nach ſich ziehen. dann Weitere Mitteilungen irgendwelcher Art darf der Meldeſchein nicht enthalten. Auf einem Meldeſchein dürfen nur die Vorräte eines und desſelben Eigentümers oder die Be⸗ ſtände einer und derſelben Lagerſtelle gemeldet werden. Von zubehalten. jedem Meldeſchein iſt eine Abſchrift zurück 8 14. Meldekarten. Für jede Qualität iſt von dem Eigenkümer lalſo nicht von den Lagerhaltern uſw.] eine Meldekarte ordnungsgemäß auszufüllen. Dieſe Meldekarten ſind zuſammen mit den Melde⸗ ſcheinen mittels des erwähnten Poftlartenvor⸗ drucks(8 13. Abf. 2) beim Webſtoffmeldeamt an⸗ zufordern, und zwar nur in wirklich benötigter Anzahl. Von Stückwaren hat der Eigentümer einen Ab⸗ ſchnitt in Größe von 12* 17 em auf die Karte aufzukleben. Bei fertigen Gegenſtänden(Decken, Handtüchern uſw.) braucht der Muſterabſchnitt nur dann aufgeklebt zu werden, wenn noch Muſtermaterial vorhanden ift, Fertige Gegen⸗ ſtände brauchen alſo nicht angeſchnitten zu werden. Die Meldekarten einer Gruppe ſind immer zu⸗ ſammen mit dem dazu gehörigen Meldeſchein (alſo in demſelben Umſchlag) bis zum 1. März 1916 dem Webſtoffmeldeamt einzuſenden. Für jede Gruppe ſind zur Beſchleunigung der Be⸗ arbeitung getrennte Unſchläge zu verwenden. Auf der Vorderſeite der Umſchläge iſt zu ver⸗ merken, zu welcher Gruppe die einliegenden Meldeſcheine und Meldekarten gehören, und wer der Abſender iſt. Weitere Schriftſtücke irgendwelcher Art dürfen dieſen Umſchlägen nicht beigefügt werden. 8 15. Muſter. Von jeder meldepflichtigen Qualität haben die Eigentümer nach näherer Maßgabe der Ueber⸗ ſichtstafel ein Muſter dem Webſtoffmeldeamt ord⸗ nungsgemäß frankiert bis zum 1. März 1916 ein⸗ zuſenden. Die Muſter ſind mit einem gut be⸗ feſtigten Pappzettel zu verſehen, auf dem der Name, Wohnort und Straße des Einſenders, das Deſſin, die Farbe, die Anzahl der von dieſer Sorte vorhandenen Gegenſtände, bezw. bei Stof⸗ fen die Meterzahl, Gewicht(bei Stoffen pro pm), Breite bezw. Größe und ein Vermerk über das verwendete Material mit deutlicher Schrift an⸗ gegeben ſind. Außerdem ſind an das Muſter nach Maßgabe der Ueberſichtstafel kleine Jarb⸗ und Deffinabſchnitte feſt anzuheften. Es iſt nicht angängig, Muſter von zu verſchie⸗ denen Gruppen gehörigen, auf verſchiedenen Meldeſcheinen anzumeldenden Gegenſtänden in einem und demſelben Brief bezw. Paket einzu⸗ ſenden. Ebenſo iſt es nicht zuläſſig, in Paketen mit Muſtern Meldeſcheine oder Meldekarten zu überſenden, da ſonſt eine erhebliche Verzögerung in der Bearheitung eintreten würde. Jede einzelne Sendung mit Muſtern hal auf dem Umſchlage mit auffallender Schrift den Ver⸗ merk zu tragen, zu welcher Gruppe der Inhalt gehört(8. B.„Enthält Muſter zu Meldeſchein“0 und die genaue Adreſſe des Abſenders anzugeben. Das Webſtoffmelbeamt iſt berechtigt, über dieſe Muſter hinaus in beſonderen Fällen wefteres Muſtermaterial anzufordern. 8 16. Lagerbuch und Auskunftserteilung. Jeder Meldepflichtige(§ 11) hat ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aenderung in den Vor⸗ ratsmengen und ihre Verwendung erſichtlich ſein muß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein der⸗ artiges Buch führt, braucht ein beſonderes Lager⸗ buch nicht eingerichtet zu werden. In dem Lager⸗ buch iſt indes mit roter Tinte deutlich bei den einzelnen beſchlagnahmten Poſten zu vermerken, daß ſie beſchlagnahmt ſind. Veauftragten ber Wililär, oder Poltzeihehör⸗ den iſt jederzeit die Prüfung des Lagerbuches ſo⸗ wie die Beſichtigung der Räume zu geſtatten, in denen melbepflichtige Gegenſtände zu vermuten ſind. 8 17. Aufragen und Anträgt. Alle Anfragen und Anträge, die die vorliegende Bekanntmachung oder etwa dazu ergehende Aus⸗ führungsbeſtimmungen betreffen, ſind an das Webſtoffmeldeamt der Kriegs⸗Rohſtoff⸗Abteilung des Königlich Preußiſchen Kriegsminiſteriums, Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemannſtraße 1, zu richten. Die Anfragen und Anträge müſſen auf dem Briefumſchlag ſowie am Kopfe des Briefes einen kurzen Vermerk tragen, auf welche der in 8 2 aufgeführten Warengruppen ſie ſich beziehen(8. B. betrifft Männertrikotagen). In einem und demſelben Schreiben ſollen nur Angelegenheiten behandelt werden, die ſich auf eine der in 3 2 genanntenwbarengruppen beziehen. Für Freigabeanträge, denen nur in beſonders dringenden Fällen ſtattgegeben werden kann, ſo⸗ wie für Anfragen, ob beſtimmte Gegenſtände von der Bekanntmachung betroffen werden, ſind die borgeſchriebenen amtlichen Vordrucke zu verwen⸗ den, die bei den Handelskammern erhältlich ſind. 5 Muſterkarte(bergl.§ 14) beizufügen. Iſt jemand ſich nicht klar darüber, ob ſeine Ware der Beſchlagnahme unterliegt oder nichk, ſo hat er die Ware zunächſt anzumelden und mit⸗ tels des vorgeſchriebenen Vordruckes bei dem Webſtoffmeldeamt anzufragen, ob die Ware be⸗ ſchlagnahmt oder beſchlagnahmefrei iſt. Bis ein Freigabebeſcheid erfolgt, gilt die gemeldete Ware auf jeden Fall als beſchlagnahmt und iſt zur Ver, fügung des Webſtoffmeldeamts zu halten. Ueberſichtstafel zu der Bekanntmachung W. M. 1000%1. 15. NRI. 68. 2. 1. 3. 4. 5. Mindeſtbreite bezw. Mindeſt⸗ größe 7. Mindeſtvorräte 6, 5 10, Abf. 1 und 2) Nichtbeſchlagnahmte Beſchlagnahmte Warengattungen Warengattungen Spinnuſtoffe Farbe Mindeſtgewicht Gruppe I: Stoffe zur Ober —— Stoffe, welche zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und Gefangene in Betracht kommen können. Hierzu gehören ohne Rückſicht auf Webart, Bindung und Ausrüſtung: 1. Uniform⸗ und Lipreeſtoffe und dergl., 2. Zivilſtoffe, wie B. Kammgarnſtoffe, Meltons Cheviots, Loden, Trikots, Tirteys Cords und der 2 Genna⸗Cords, Melefkius,„Sommeruniform⸗ ſtoffe, Ledertuche und dergl. für Heer, Marine, Beamte und Gefangene. Bei Vorräten in ein und derſelben Qualität u. Farbe: a) Bei Uniform⸗ u. Li„ HRöte⸗ 5 1 808 aus reiner Wolle beſtehen, Breite oder 80 meinfache 2. alle gemuſterten Stoffe, Breite, d. h. Stoffe, zu deuen bei allen übrigen Stoffen Garne in verſchiedenen Wora dorvelte Breiteoder Jarsem nerg werwendg i 9 eines Muſters n 200 m ekufache Breite. worden find. Stoffe, deren 5 Muſterung nur durchBin⸗ dung oder Einſtellung be⸗ wirkt iſt, gelten nicht als gemuſterte Stoffe und ſind daher beſchlagnahmt. Bgl. aber Gruppe II. bei wollenen und halbwollenen Stoffen 350 g in unausgerüſtetem, bzw. 400 g in fer⸗ tigem Zuſtande für den am, bei Baumwoll⸗ fſtoffen 250 g für 1 den am in unaus⸗ Mindeſtbreite: 1. Feldgraue, graue, grau⸗ 60 em. grüne und marineblaue Offizierstuche, ſofern ſie Bei einfach brei⸗ ter Ware 25 bet doppelt „breiter Ware 15 em üßber die ganze Brette. liert in grau, graugrün, feldgrau, blau, Draun, grün und khaki, nzeufaſern oder p) angefärbt. und Miſch⸗ edener Spinnſtoffe. Nohe und gebleichte Stoſfe für Drillichanzüge fallen unter Gruppe VI. gerüſtetem oder ſertigemZuſtande. Gruppe II: Schlaf⸗ und Pferdedecken, Woilache und Deckenſtoffe. Wolle, Mohair, Ka⸗ lhaar, Alpaka, zir und ſonſtige Tierhaare, Kunſt⸗ wolle, Baumwolle, Kunſtbaumwolle, ſonſtige Pflanzen⸗ faſern oder Abſälle und Miſchungen ver⸗ ſchiedener Spinnſtoffe Obne Rückſicht auf Herſtellungsart und Ausrüſtung: 1. Schlafdecken, 2 Pferdedecken und Woilache, . Deckenſtoffe im Steick, 4 Stoffe, die zur Anfertigung der Decken zu 1 und 2 dienen können. Als ſolche kommen auch in Be⸗ tracht: Zivilſtoffe, wie Flauſchſtoffe, Mantelſtoffe, Ulſterſtoffe, Capeſtoffe uſw, ſoweit ſie nicht ſchon in Gruppe 1 beſchlagnahmt ſind. Dagegen kommen Für dieſe Gruppe nicht in Betracht: Herren⸗ und Knaben⸗Anzugſtoffe und ⸗Hoſenſtoffe. Decken 5 850 gfür das Stück b) Deckenſtoffe 400 g für den am a) Decken: 170¹15 em (d. h. Mindeſt⸗ länge von 170 em und Min⸗ deſtbreite von 115 em) Deckenſtoffe 115 em Min⸗ deſtbreite. alle Farben a Bei Vorräten in ein und glatt und gemuſtert. derſelben Qualität(ohne Rückſicht auf Muſter, Farbe und Größe), 3) 50 Stück Decken, b) 150 m Deckenſtoffe. „Tiſchdecken, ſogenannte Bettdecken(d. h. Tages⸗ überdecken od. Steppdecken) Divandecken, Kommoden⸗ decken, Waudbehänge, 2. Filzdecken, 3. Kamelhaardecken, d. h. Decken, die mehr als 25% Kamelhaar enthalten jedoch nicht ſog. Kamel⸗ haarimitate. à) bei Decken: je 1 Decke, b) bei Decken⸗ ſtoffen: 25 om über die ganze Breite, jedoch keine Farb⸗ und Deſſin⸗ abſchuitte. Gruppe II à) Halstücher: weiß, gran, feld⸗ grau, graugrün, Braun, grau⸗ und braunmeliert, Männerſocken und ⸗ſtrümpfe: wie zut), jedoch auch natur⸗ und makofarbig, c) Männer ⸗ Fauſt⸗ und Fingerhand⸗ ſchuhe wie zu), jedoch auch ſchwarz, Jalle anderen Wa⸗ e) 300 Paar Pulswärmer, rengattungen) 50 kg Wirk⸗ und Strick⸗ ohne Rückſcht auf Foffe, Farbe Männertrikotagen. Männerhemden und Männerunterhoſen in Männer⸗ rößen, gewirkt, geſtrickt oder aus Wirk⸗ oder trickſtoffen hergeſtellt oder konſektioniert, Männerärmelweſten und ⸗Jacken, Männerſocken und ⸗Strümpfe, Kniewärmer, Halstücher(Schals), Leibbinden und Kopfſchützer, beides unr in Schlauchform, 2 Männer⸗Fauſt⸗ und Fingerhand⸗ ſchuße, Wolle, Mohair, Kamelhaar, Alpaka, )mir und ſonſtige Tierhaare, Kunſt⸗ wolle, Baumwolle, Kunſtbaumwolle, ſtige Pflanzen⸗ faſern oder Abfälle und Miſchungen ver⸗ ſchiedener Spinuſtoffe auch ſhoddygemiſcht. plattiert oder aus verſchiedenen Stoffen zuſammengeſetzt. nur in Männer⸗ größen. ) Männerhemden n. Männerunter⸗ hoſen 220 g das Stück, ) Männerärmel⸗ weſten u. ⸗Jacken 400 g das Stück, Männerſocken und aſtrũümpfe 90 g das Paar, Bet Vorräten in ein und derſelben Qualität: 8) je 100 Stück Mäunerhem⸗ den, Männerunterhoſen, Halstücher, Leibbinden ober Kopfſchützer, ) je 50 Stück Mäuner⸗ ärmelweſten oder ⸗Jacken, c) je 200 Paar Mäuuerſocken oder ⸗ſtrümpfe, je 100 Paar Kniewärmer oder Handſchuhe, a) bei Fertiger⸗ zeugalßen von jeder Qualttät ein Stück bezw. Paar, fedoch keine Farb⸗ und Deffin⸗ abſchnitte, beit Wirk⸗ und Strickſtoffen kein Muſter. maſchinen⸗ oder handgeſtrickt, bezw. gewirkt, nur maſchinen⸗ Männer⸗Pulswärmer, mindeſtens oder 17 om lang, handgeſtrickt, Wirk⸗ und Strickſtoffe, die zur Anfertigung von Männer⸗Unterkleidung oder⸗Trikotagen in Betracht Gruppe IV: Farbige Wäſcheſtoffe und farbige Stoffe für Krankenbekleidung. kommen. Aus Wedwaren konfektionierte Männerhemden und Männerunterhoſen ſind durch die Bekannt⸗ machung Nr. W. M. 1390/12. 15. KRA. beſchlagnahmt. 1. Leibwäſcheſtoffe ohne Rückſicht auf die Breite(Stoffe, geeignet für Hemden, Unterhoſen und Unterröcke), wie z. B. Oxford, Zephir, Kattun(gerauht und ungerauht, Flanelle, Fancy, Barchente lein⸗ und d) Wolle, Kunſtwolle, Baumwolle, Kunſt⸗ baumwoſte, Baſt⸗ fafern(Flachs, Hanf, farbig(ſtückgefärbt, garnfarbig oder be⸗ drückg a) Leibwäſche⸗ ſtoffe 130 g b) Bettzeug⸗ ſtoffe 150 g ohne Rückſicht auf Breiten und Größen Bei Vorräten in ein und derſelben Qnalität und Breite ohne Rückſicht auf 1. Betteinſchütten(Stouts, Inletts! und bedruckte Bettkattune. a) bei Stoffen 25 om über die ganze Breite zweiſeitig gerauht) uſw.) Bettzengſtoffe, wie z. B. Strohſackſtoffe, Bett⸗ und Jute) oder Abfälle und Miſchungen ver⸗ 0 Stoffe zur Muſter und Farbe): à) 800 m bei Stoffen, Handtücher in Jacquard⸗ oder Damaſtmuſtern und ſowie Farb⸗ und Deſſin⸗ Krankenbe⸗ kleidung 200 g d) Handtücher 280 g abſchnitte, d bei abgepaßten Handeßchern je ein Stück. Beitzenge GZüchen und Chellas) Aſw., 3. Stoffe zur Krankenbekleidung wie z B. Lazarett⸗ Arelle Kadetts, Regattas uſw., Handtächer, abgepaßt und im Stick, auch geſtreift⸗ gemuſtert. b) 40 Dutzend bei Hand⸗ ſchiedener Spinn⸗ tüchern. ſtoffe, auch unter Mit⸗ verwendung von Papier, Frottierhandtitcher. Gruppe V: Farbige Futterſtoſfe. einfarbig(ſowohl ſtückgefärbt als auch garnfarbig) in grau, auf Breite ſohne Rückſicht auf feldgrau, graugrün, die Breite Muſter und Farbe): graublan, braun, 18 800 m ſchwarz und khaki . Futterköper, Futterkaliko, Futterneſſel und Futter⸗ boy, Zwirntuch, Moltou n. dgl., 2. Aermelfutter, Taſchenfutter, Halsbindenſtoffe, 4 Helmbezugſtoffe u. dgl. Wolle, Kunſtwolle, Baumwolle. Kunſt⸗ baumwolle, Baſt⸗ faſern,(Flachs, Hauf, Jute) oder Abfälle und Miſchungen ver⸗ ſchiedener Spinnſtoffe Gruppe VI: Rohe 1. Leibwäſcheſtoffe ohne Rückſicht auf die Breite(Stoffe, geeignet für Hemden, Unterhoſen, Unterröcke) ſowie Stoffe für Futterzwecke, wie z. B. Barchente, Faucy, Flaneſle(gerauht und ungerauht), Kaliko, Neſſel, Nattun, Köper(auch entſchlichtet), Schirting, Dowlas, Renfores, Crsaß und Hemdenleinen(in halb⸗ und reinleinen), Rohleinen uſw., 2. Bettzengſtoſſe, wie z. B. Strohſackſtoffe, Bett⸗ und Mitverwendung von Matratzendreſle, Beitzenge, Bettlakenſtoffe, auch ge⸗ Papier. muſtert, d andtücher, adgepaßt und im Stück, auch durch indung gemuſtert, Zwiſchenfutterſtoffe, wie rohleinenes und halbd⸗ leinenes Zwiſchenfutter. Klötzelleinen, Steifleinen (Wattierleinen, Leimleinen) uſw., 130 g fr den am Bei Vorräten in ein und derſelben Qualität und ohne Rückſicht Serge und Zanella, 2. Futterſtoffe m. Jacquard⸗ muſtern, 3. Geſtreifte Aermelfutter. 25 em ſtber die ganze Brette ſo⸗ wie Farb⸗ und Defſſinab⸗ ſchuitte. And gebleichte roh oder gebleicht Wäſche⸗ und Futterſtoffe, Drillichanzugſtoffe. à) Leibwäſche⸗ ſtoffe 180 g. jedoch in halb⸗ u. rein⸗ leinen 170 g b) Bettzeug⸗ ſtoffe 150 f c) Handtücher 280 g Zwiſchen⸗ dutterſtoffe 2 Drillich⸗ anzugſtoffe 270 g Baumwolle, Kuuſt⸗ baumwolle, Baſt⸗ faſern(Flachs, Hanf, Jute) oder Abfälle und Miſchungen ver⸗ ſchiedener Spinn⸗ ſtoſfe, auch unter Bei Vorräten in ein und derſelben Qualität und Breite ſohne Rückficht auf Muſter und Farbe): ) 900 ͤ m bei Stoffen, bD') 20 Dutzend hei Haud⸗ 2. tüchern. ohne Rückſicht auf Breiten und Größen Bettzeugſtoffe in Jac⸗ quard⸗ oder Damaſt⸗ muſtern u. vollgebleichte reinleinene Bettzeng⸗ ſtoffe, Sandtücher iu Jacquard⸗ oder Damaſtmuſtern und Frottierhandtücher Stoffen em über die ganze Breite ſowie Jarb⸗ und Deſlin⸗ abſchnitte, b) bei abgepaßten Handtüchern zje ein Stück. a] Bei 2⁵ 00 5. Drillich⸗Anzugſtoffe. Rohware für Anzugſtoſſe, außer für Dr illich⸗ anzüge, fänt unter Gruppe I. Gruppe VII: alle Farben glatt und gemuſtert Segeltuche und 2 Plauſtoffe. 225 ohne aus Kückſicht en auf am die Breite 1. Planſtoffe, Markiſenſtoffe, Segeltuche, wie z. B. Marine⸗Köpertuch, Bramtuch, Perſenningtuch, Schtertuch, 3. Jeltbabnhoffe und Zeltſtoffe, 4 Torniſter⸗, Tränkeimer⸗, Brotbentel⸗, Packtaſchen⸗, Futterſack⸗, Schuhzeugſtoffe. Baumwolle, Kuuſt⸗ baumwolle, Baſt⸗ faſern(Flachs, Hanf, Jute) oder Abfälle u. Miſchungen verſchie⸗ dener Spinnſtoffe. Stoffe zu 1, 2 u.:300 g, Stoffe zu 32195 f Bei Vorräten in ein und derſelben Qualität(ohne KRückſicht auf Muſter, Farbe und Breite): 200 m b) Ruckſack⸗, Gruppe VIII: Sandſackſtoffe. roh oder (garn⸗ oder ſtück⸗ farbig) in gelben, grauen, feldgrauen, gellbraunen khaki⸗ artigen oder grünen Farbtönen latte Gewebe in Leinwand⸗ oder Köperbindung, ſo⸗ Baumwolle, Kunſt⸗ weit ſſe nicht in anderen Gruppen meldepflichtig ſind. baumpwolle, Baſt⸗ faſern(Flachs, Hauf, Jute) oder Abfälle und Miſchungen ver⸗ ſchiedener Spinn⸗ ſtoffe, auch unter Mit⸗ verwendung von Papier. 7———————— e einfarbig 160 gr für den am Mindeſtbreite: 88 em Bei Vorräten in ein und derſelben Qualität(ohne Rückſicht auf Muſter, Farbe und Breite): 900 m Florgewebe 2 über die gauze Breite, jedoch keine Farb⸗ und Delſinabſchnitte. Berlin, den 5. Jauuar 1916. Kgl. Preußiſches Kriegsminiſterium gez. von Wandel. Dresden, den J. Jauuar 1916. Kgl. Sächſiſches Kriegsminiſterium gez, von Wilsdorf. Nütchen, den 5. Jauuar 19186. Kgl. Bayriſches Kriegsminiſterium gez. Freiherr von Kreß. Stuttgart, den 5. Jauuar 1916. Kgl. Württemb. Kriegsminiſterium gez. von Marchtaler. Verſtedende Bekaunimachung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, mit dem Bemerken, daß hiermit die Bekanntmachungen Nr. W. I. 784/8. 18, W. M. 231/8. 18, W. M. 1087/10. und 15. K. R. A. aufgehoden werben. Karlzenhe, den J. Febrnar 1016. 1. Der kommandierende General: Freiherr v. Manteufſet, General der Inſanterte. Beransertlicher Nebartent deid 9.— Deud und Berlas Dr.& Ceariche Deuderel& N 4 15 Mitttroch, den 2. Fehruar 1918. Seneral⸗Auzeiger e Badt de Aeneſt⸗ Nachrichten.(Nittagblatt) B. Selte. kriegswirtschaftl. Magnahmen. Herabsetzung der Malz- und Gersten⸗ Kkontingente. Die auszugsweise bereits belcauntgegebene Ver. ordmung hat jolgenden Wortlaut: Belauntmariunig über die Herabsetzung der Malz- und Gerstenkontingente der Ucen Bierbauereien für die Zeit vom 1. Oktober 1015 bis 31. Oktober 1916. Vom 31. Januar 1916. 8 1. 5 Die auf Grund des 8 20 der Behanntmachung iber den Verkehr mit Gerste aus dem FErntejahr 1915 vom 28. Jumi 1915(Reichs-Qesetzbl. S. 384) jür cie Bierbrauereien ſestgesetzten Gerste n- kontingente werden um ein Fünftel herabgesetzt. Die Bierbrauereien haben die Gerste, die sie über das herabgesetzte Gersten- K t hinatis bereits bezogen haben, der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung zur Verfügung züstellen; soweit diese Gerste bereits ver- mülzt ist, ist das Mak zur Verfügung zu stellen. 82. Die auf Grund der Bekanuntmachung, betreffend Einschrankumg von Malzwwerwendung in den Bier- bratiereien, vom 15. Februar 1015,(Reichs-Gesetz- blatt S. 97) auf das vierte Vierteljſahr des Jahres 1015, die drei ersten Vierteljahre des Jahres 1916 und den Monat Oktober 1916 entfallenden Malz- mengen(Makkontinoente) werden um ein Fünftel herabgesetzt. Als auf den Monat Oktober entfa]Jend ist hierbei ein Drittel der für das vierte Vierteljahr des Jahres 1916 be⸗ rechneten Makmenge anzusenen. Die Landeszentrabehörden erlassen die Be- ͤ zur Ausführung dieser Vorschriften. Dabei sind die in dem vierten Vierteljahr 1915 über das nach dlieser Verordnung gekürzte Malz- Fontingent hinaus verwendeten Makmengen von den in gleicher Weise gekürzten Malzkontingen- ten für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 1916 abzuziehen Der Abzug erfolgt in der Regel in jecdem Viertelſahr und im Oktober 1916 nach dem Verhältnis des für jeden dieser Zeiträaume ſestgesetzten 855 Es bleibt vorbehalten, die Gersten- und Malzkontingente statt um ein Fünftel 1 und) um ein Viertel herabzu- setze n. Die Bierbrauereien haben, falls sie mehr Gerste als drei Viertel ihres Kontingents bezogen haben, die mehr bezogene Menge, soweit sie nicht nach 91 abgeliefert ist, bis zum A. März 1916 zur Verfügung der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung zu halten. 8 4. Der Reichskanzler erläßt die erforderfichen Be- Stimungen zur Ausführung der 88 1 3 Abs. 2 uund regelt das Verfahren. Er karm anordnen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefänguis bis zu Sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Marke bestraft werden. 8 8. Die Vorschriften in den 88 1 bis 4 fincken nur aull gewerbliche Bierbrauereien An- wendung. § 6. Auf die Maklontingente der Bierbrauereien ist Malz, das aus dem Auslande eingeſührt Wird, anzurechnen. Das im lIuland aus aus⸗ lndischer Gerste hergestellte Maz steht dem aus inländischer Gerste hergestellten Mak gleich. Das anzurechnende ausländische Mak ist nach dem im §20 der Bekanntmachimg über den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 Vorgesehenen Maßstabe aul die Gerstenkontin- gente(81) anzurechnen. Ausgenommen ist auslandisches Malz, das eine Bierbrauerei bis zum 15. Februar 1916 auf Grund don Verträgen, die vor dem Inkrafttreten dtieser Verordnuung abgeschlossen worden sind, einführt uund bis zum 31. März 1916 verarbeitet. 4 der Bekanntmachung, betreffend Einschrän- kung der Makverwendung in den Bierbrauereien vom 15. Februar 1915, wird aufgehoben. Der Reichskanaler kaum Austahmen von Abs. 1 Satz 1 zulassen. § 7. Diese Verordnung triti mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestummnt den Zeitpunkt des Außerkrafttreſens. Berlin, A. Januar 10106. Zur Beschlagnahme der Web- und Wirkwaren. WIB. Berlin, 1. Febr.(Nichtamtlich) Die „Nordd. Allgem Zig“ schreibt zu der Beschlag- von Textilstoffen: Unsere Vorräte an Nohstoſfen für das Lextilgewerbe und die Komlekctionsindustrie reichen für die Bedülrinisse des Heeres und der Zivilbevöllerung noch aut Jahre hinzus. Wenn jetzt eine weilgreifende Be- cnlagnalnme vorgenommen wird, soll dadurch die Sicherheit dafür gew/ onnen werden, daf unter allen Umständen, auclil wenn der Krieg nach dem Witen unserer Feinde noch jahrelang dauern Solſte, durch eine weise Bewirtschaftung der vor- nandenen Vorräte deren Bearbeitung und Ver- brauch richtig eingeteilt wird. Immerhin greift die am 1. Februar 1916 verfügte Beschlagnahme und Bes von Webe, Wirk- und Striekwaren nicht unwesentlich in das Wirt⸗ chafttiche Leben ein. Insbesondere wird die Vontettionsindustrie getroften und können mit der Zeit vornehmüch in größeren Studten, wo sich in Massen Konfestionsbetriebe befinden, Non- ſekctlonsarbeiter in grögerer Zahl beschäftigungs- los werden. Soweit diesen Arbeitern eine ander- Weitige Arbeitsgelegenheit nicht beschafft werden muß eine gemeindhiche Erwerbslosen-Unter- eintreten. Es wenden von der Reichs- Handets-und! 2 NNNe regierung Maßnahmen eingeleitet, wWie einer ein- tretenden Arbeitslosigkeit und ihren Folgen be⸗ gegnet werden kaun. Insbesondere sollen für die Angestellten ind Arbeiter der Textilindustrie er- höhte Beihilfen aus Reichsmitten den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch zugunsten der Er- werbslosen-Unterstützung für die von der neuen Beschlagnahme betroffenen Angestelſten und Ar- beiter zuganglich gemacht werden. Die neuen Verordnungen. WIB. Berlin, 1. Febr.(Nichtamtlich.) Der „Reichsanzeiger veröffentlicht ein Ausfuhr- und Durchfuhrverbot für Stoffe zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und Ge- fangene, für Schlaf- und Pferdedecken usw'., für Männerwirkwaren für farbige Wäsche farbige Stoffe für Krankenbekleidung, fülr Futterstoffe, rohe und gebleichte asch Futterstoffe, Drillichauzugstoffe, Segel Der„Rei jerner Ausführung mungen zu ſerordnung des Bundesr über Einfuhr von Futtermitteln, Hi1 Stokkten und Kunstdünger; ferner Bundesratsverordnungen ſiber Beschränkung und Herstellung von Fleischkonserven und Wurstwaren und über die Herabsetz ung Malz- und Gerstenkontingente der gewerbf Bierbrautereien. Ferner enthält der„Reichsanz. ckie Bekauntmachungen betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web⸗, Wir e und Striekwaren nebst Auslührungsbestimmun⸗ Der„Reichsanzeiger“ veröffentlicht dis Namen der anläßlich des Geburtstages des Kaisers zu lebenslängfichen Mitgliedern des Preußischen Herrenhauses berufenen Per⸗ Sönlichkeiten. Finanzen. Rheinische Hypothekenbauk, Mammheim. Die Gesamtsumme der am 31. Dezember 1015 in Umlauf befindlichen Hypothekenpiand- briefe betrug 586 089 100 Mk. gegen 586 790 400 Mke am 30. Juni und der Kommunalschuldver⸗ schreibungen 17 470 200(17 534 600) Mk. In das Hypothekenregister waren 604 136 013(606 274 261 Mä. Hypotheken und in das Korporationsregister 21 531 745(22 022 998) Mk. Forderungen einge- tragen. Ptälzische Hypothekenbank, Ludwigs⸗ hatfen a. Rh. Der Gesamtumlauf der Hypothekenpfandbrieie Stellte sich am 31. Dezember 1915 auf 466 936 600 Mkk. gegen 467 975 100 Mk. am 30. Jum. In das Hvpothekenregister waren 480 386 6 1479 110 684) Mut eingetragen Der Umkauf an Kommunafobli- gationen hat sich auf 4,31(4,32) Min, ermäßigt. Die Rommunalclarlehen haben sich um 85790 Mk. erhöht und weisen jetzt einen Bestand von 5,67 G,66 Millionen Mark auf. Die Valntafrage in Ruflaund. WIB. Kopenhagen, I. Febr.(Nichtantl.) Die„Berlingske Tidede meldet aus Peters- burg: im Finanzministerium wurde gestern eine Sitzung zur Erörterung der Valuta-⸗ frage abgehalten. An den Verhandlungen nahmen auch Vertreter der Banben teil. Das Er- gebnis war die Errichtung einer besonderen Ab- teilung im Finangininisterlum, die ein Auf⸗ sichtsrecht über den Valutahande! hat. Die Banſen sollen jeden Jag über ihre Valutageschäfte Bericht erstatten, sowie die Valutakäufer aufgeben. Personen, die Vahuta ohne Berecirtigung einkaufen, sollen zur Verantwortung geeogen werden. Amsterdamer Effektenbürse. ANsTERDAM, f. Februar. 75 31. R 31. Ofſſrleſl: 55 Unlon Fadifio 128— 130— 5% N. St. Anl. 10% 101½% Amalgamst. 183¼ 164— Inofflzlell: U. St. Steel.0. 73%ñm) 77%, 5% Ohl.RMledl. 38¼ 59¼ Shells Trsp. u. Boxal D. Petr. 524.— 528 Trading Akt.——— D. Erdöl-Akt. 37½ 381½ Franz.-ong!. Adl. u. Ind. H. 167%¼—— Anlelhe 9½— Atoh. T..S. FPE—— 100— Soh. Berlin 13.25 43.15 Rook island—4—4 Sok. London 11.28 11.25 South. Pag. 94— 95¹˙⁰ Soh. Parls 40.39 40 20 South Rallw. 18˙½—.— Joh. Wien 29.12%½ 29.30 Pariser Effelctenbörse. 7. Februar. 1915.(Kassa-Narkt.) . 31. 13 3. pARIS, 5% Franz. Anleihe 67.25 88.50 J Haltzeff-Fabrlkoen 30% Franzés. Rente 61.—. 61.—ke laphte 4% Spanler Aussere 88.95 83.75 Toula 33 9714— 5% Husson v. 1908 6290 82.80 ftio Tinto.. 16.00 15.98 3% Russen 16986—.——.—Gape Copper 4% Türken Ohina Copper 3150—.— Banque de Parls Utha OJopper 462—.— Oredit Lyennals Tharsſs. 1850— Unlon Parlslenne do Besrs 292—.— Suer-Kana bena Goldflelds. 40.— Thomson Houston Aägersfontaln.. 76.50 FFFFFFFE Randminoas 117—. Brlansk Hord de Egpagne— 410 Ulanosoff Saragosaaa— 108 New-Lorker Efektenbörse. new-Vork, 31. Januar.(Bondsmarkte). 31. 29. Atoh. Top. Santa Fe St. Louis S. F. 5 80.—. 4% oov. Bands 105½% 105/ Sout! Papffſo oonv. Balt. Ohlio 4% Sds. 97˙ 41929 U⁰ Bonds. Ches. Ohlo%½ Bs. 8 Unkonp a0.0. 4% Bds. North. Pac. 3 Büs. 8 4% Union Stat. 93˙ At.1928 00av. Bonds Jalted Staes Steel Corp. 5% Bonds 1904½ 104% N. Fad. Pr. Llen 48ds. St. Louls and St. Franze, pr. 4 8ds. 69½ NMasdel und induserie. Das saumwollgewende Manchesters. Von Besserung des Geschäfts in Manche⸗ 698 Sich der Verkehr in Mancitester bebebe; lichkeit ist aber davon nichts zu verspären. jach sieht man die Lage sogar ziemlich ungt + an. Zu den gegenwäftigen Baumwoll- und Garu⸗ Können die Verarbeiter für ihre E nicht fin mit 1 hat „einzelne sogar S0 Regie- ichl. Mar 1 Wohl jetzt di en, die Uten Forderungen verkaufen nur zu 1 1V Nach K a L. tta in neuester Zeit nahezu nichts ausge- führt worden. Man 1 et nun an ber einen ruhigen Market schäft mit Shirtings Auskfuhr nach Chi n a Ste n. Man befaßt sich mit der F ge, Ob gehande Firmen in Südamerika Der Mangel an Farbstoff nach wie vor, bestehen, weshalb auch Sendkun von grauen Shir nach dem fernen schem Garn ist gewissermaßen in Verw geraten. Die große Schwankung der Preise für àgyptische Baumwolle macht genaue Berechmm- gen unmöglich. Die Spinner wollen sich auf feste Preise gar nicht einlassen, sondern halten vorerst zurück. Manche von ihnen stellen verschiedene Garn-Nummern überhaupt nicht mehr her, wWas für die Verbraucher neue Erschwerung bedeutet. Rheinische Reederei und Kohlenhandels- AMesellschaft(Kohlenkontor.) Kürzlich fand in Müflieim-Ruhr eine Versamm lung statt, in der die Unterzeichnung des neuen Gesellschaftsyertrages vorgenommen werden sollte Diese konnte jedoch noch nicht erfolgen, da sich noch eine Reihe von Differenzpunkten ergeben hat, welche noch in dem Unterausschuß durchberaten werclen sollen. An der Tatsache, daß in der nächsten Zeit die endgültige Verlängerung des Vertrages für eine Zeit bis zum 31. März 1917, also die Dauer des Uebergangssyndikates, er- folgen wird, wird durch diese Meinungsver- Schliedenheiten, die ganz untergeordneter Natur sein soOllen, nichts gęändert. Der bdeutsche Arbeitsmarkt im Dezember 1915. Dem Reichsarbeitsblatt entnehmen wir:„Der Beschäftigungsgrad der Industrie wðar im allge⸗ meinen auch im Berichtsmonat befriecigend und bei den Hauptindustrien, die der Kriegswirtschaft cdienen, gut und recht gut. Eine Ausnahme macht nur der Baumarkt und das mit Arbeitseinschrän- kungen tätige Webstofſgewerbe. In der Regel ist dem gleichen Monat des Vorjahres gegenüber die Lage der Industrie im Berichtsmonat besser gewesen. Am regsten beschäftigt waren nach Wie vor Bergbau und Hüttenwesen wie die meisten Zweige der Metall- und Maschinenindustrie. Die chemische Industrie und die Hokindustrie zeigen im gamen imveränderte Geschäftslage. Teilweiser Besserlutig erfreute sich die elelatrische Industrie wie das Nahrungsmittelgewerbe. Die Binnen⸗ schiſfahrt zeigt für den Rheinschiffahrtsverkehr ein Sehr günstiges Bild. Die Nachweisungen der Krankenkassen ergeben für die in Beschäftigung stehenden Mitglieder am 1. Januar 1916 dem 1. Dezember 1915 gegenüber eine Abnahme der männlichen Besclläftigten um 90 850 ocher 1,0/ v. H.(gegen eine Verminderung um 1,58 v. H. im Vormonat). An weiblichen Beschäftigten ist ab- weichend von den Feststellungen für die Vor- momate, jedoch in UVebereinstimmung mit der um cdie Jahreswende regelmä gig eintretenden Ver- ringerung der Beschäftigung weiblichen Personals ein Rückgang um 68 322 oder 1,67 v. H.(gegen- über einer Steigerung von 0,04 v. II. im Vormonat) 2u verzeichnen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat um 159 172 Oder 1,78 v. H.(im Vormonat um 0,58 v..) abgenommen. Die Steigerung der Ab- nalle der Beschäfligtenzahl geht jast allein auf den Riickgang der Ziffer der weiblichen Beschäftigten zurlick. Diese Verminderung ‚ist wie in früheren Jahiren, auch diesmal im wesentlichen eine Folge der Beendigung des Weihnachtsgeschäfts. Zu be- rücksichtigen ist bei dem Rückgang der männ⸗ lichen Beschäfligungsziffer, daß der Umiang der Kriegsgefangenarbeit, der nicht unbeträchtlich ist ach von Monat zu Monat zunimmt, in den Ergebnissen der Krankenkassenstatistik dicht zur Erscheimmg kormmnt. Von 829 978 Mitglie- dern, über die von 39 Fachverbänden berichtet Worden ist waren 21 674 oder 2,0 v. H. arbeitslos. Im Vormonat war lUber 881 C00 Mitglieder be- richtet uick eins Zalil von 22 171 Ardeitslosen oder 25 Y KEH. ellt worden. Der Anteil der Be- Schäſtigu Sel war im Dezember denmach um ei Geringes Höher als im Vormonat, eine Er- scheinuung, die am Ende des Jahres infolge der grögeren Arbeitslosigkeit vor allem im Bauge⸗ werbe regelmäßig unck zwar meist in stärerem Hrzunehmen ist. Im Dezember 1914 hatte lOsigkeit noch 7,2 v. H. betragen. Auch 2 Zten Friedensjahres, im die Arbeitslosenziffer — 810 Wer 1913 auuf 4,8 v. HI., rich stik der Arbeitsnachwelse nonat gegeniiber dem Vor- aintern eins unbedeutende Zu- El eine ziemlicn beträchtliche Arannges. Es entiaben näm 100 Oiden itung Letzte Nandelsnachrichten. Berlin, 2.(Priv.-Tel.) Miie dem Febr. „Berliner Tageblatt“ auf Sofia gemeldet Wird, zeigt Rumänjen in der Ge treidefrage Nach Lieferung der an- Waggons sollen weitere größfere Mengen an Getreicde und Fuüttermitte! nach Deutschland und Oester- reich-Ungarn ausgeführt werden. Die englischen Aufkäufe solen die Durchführung des bereits geschlossenen Ausfuhrvertrags und des Wagenverkehrs nicht behindern. Die englischen Agenten hätten einen um—3 Francs höheren Preis pro 100 KN der eimzelnen Getreidesorten bezahlt als s. Zt. die deutschen und österreichisch-ungarischen Aluf käufer. JBerlin, 2. Febr.(Von uns. Berl. Bitro.) Aus Wien wird gemeldet: Die Verhandlungen wegen Lieferung von 6300 bis 6600 Waggons Petroleum nach Deutschland zwischen den deutschen Interessenten und der ôsterr schen Staatsverwaltung und den öôsterre chischen Raffinerien sind nunmehr abgeschlossen. Berlin, 2 Febr.(Von uns. Berl. Buro.) Die Wiederbelebung unserer Aus⸗ fuhr bildet bei den zuständigen Reichsstellen be- reits seit längerer Zeit den Gegenstand eifrigster Aufmerksambeit und Fürsorge. Auch ist bereits ine Reihe praktischer Folgen dieser eingehenden Priifung zu verzeichnen. Die Hoffnung, daß dlie Einschränkimg unserer Ausfuhr nunmehr den niedrigsten Stand überschritt und sich wieder in aufsteigender Bewegung betindet, erscheint dalier als berechtigt. ſe krüller allerdings die in Aussicht genommenen Maßnahmen für Wiederbelebung der Ausfuhr ius Leben treten, desto besser für umsere gesamte Er- werbs. und Wirtschaftsta tigkeit, insbesondere füür unsere Industrie. WTB. Hildesheim, 2. Febr. Die Hildes- heimer Bank verteilt für das Jahr 1915 wie⸗ derum eine Dividende von 7% Progent. WIB. Hadnover, I. Febr. Der Aufsidiſts- rat der Hannoverschen Bank beschloß; der auf den 24. Februar einzuberufenden Generalver- Sammbung die Verteilung einer Dividende von 6% Prozent gegen 6 Prozent im Vorjahre vorzu- schlagen. Der Vortrag beträgt unverändert eine Million Mark. r. Düsseldorf, 2. Febr.(Priv.-Tel) Die Bandeisenwerke haben in ihrer Sitzung nunmehr öffentlich die Verkaufspreise auf Mle. 180, Frachigrundlage Oberhausen für rhein. Westfälisches Metall, d. h. um Mk. 10 pro Toune er h ö ht, nachdem seit einiger Zeit bei Abschluß in 1916 dieser Preis erzielt worden War, gegenübe dem biskher vereinbarten Mindestpreis on MI. 170. Es würd mitgeteilt, daß die Werke gut be⸗ schäftigt seien unck über reichliche Arbeitsmengen verfügen. Berlig, 2. Febr.(Von uns. Berl. Büro) Aus Hamburg wird berichtet: Der Vorstand der Hamburger Wertpapier Börse macht bekannt, daß die weilere Hinausschiebung der Ultimogelder, wie solche seit Ende August 1914 stattgefunden bat, nunmehr unter⸗ bleibt. Geſchäftliches. Eine bewährte Methode zur Desinfektiyn der Mund⸗ und Rachenhöhle. In der rauhen Jahres⸗ zeit iſt die Gefahr einer Erkältung und die Auf⸗ nahmefähigkeit für die Bakterien der ſog. Erkäl⸗ tungskrankheiten am größten. heiten, wie Diphtherie, Scharlach, andere Epidemien, werden bekanntl Enbgegenkommen. gekauften 50 000 höhle gelangen. Als Sa währen ſich die Formanin Bauer u. Cie., Sie Berlin. Sie ſaugen im Munde den Spei tionsmittel, das in alle Fäl gum der chen häute eindringt und die dorthin gelangten 1 3 An heitskeime vernichtet. Zur Verſendung unſere Krieger, die im Felde den Unbilden Näſſe und Witterungsumſchläge täglich etzt ſind, eignet ſich beſonders die„Formanint⸗Feld⸗ poſtbriefpackung“, die in Apotheken und Droge⸗ rien erhältlich iſt. Wir verweiſen ausdrücklich auf den der heutigen Nummer beiliegenden Proſpekt. ———— Wasserstandsbeobachtungen im Monat Febr. Datum Bem kilg Pegelstatlon vom ſthein Hüningen“). Keh! 240 248 243.40 232 Hachn Raxaus,.05.80.95 391.32.795 Hannhelm.36.30.23 316.08.02 Malnz 130.0 12.18.10 Kaub 42 244 2˙5 225 Küön.14.00.28.53 vom Neckar: ̃ Mannhelm.43.00.35.25 Vorm. 7 Uhr Hollbronn, 1 104092.88.89.85 Vorm, 7 Uhr bedeckt— 0. Verantwortfie Für Politik: Dr. Fritz Goldenbaum; für Kunst und Feuilleton: I..: für Lokales, Provinziales und Gericht Jr. Fritz Goldenbau A 11: Dr. Fr. Go für dlen Inse Druck und Verlag der Dr. H. Haas'schen Buchdruckerei, G. m. b.. Direktor: I..: julius Weber. 6. Seite. General- Anzeigei Badiſche Neueſte Nachrichten.(ittagblatt den 2. Febeuar 8 Uhr Kriegsandacht, Kriegsandacht, Lina Hammer Otto Kühne Am 7. Mäirz beginnen neue Telegraphenassistent, 2z. Zt. Intendantur-Sekretär-Stellv. Verlobte. Handelskurse füür Mädchen. Hlalle a. S. Mannheim. 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