2 hat auch eine erſte offtzib Bezagspreis: Mark.70 monatlich, Bringerfohn 30 Pfg., durckh die Peſt einſchl. Pof Huſtellangsgebühr f..92 im Viertelfahr,. Einzel⸗ Rummer in Mannheim und Unigebung 5 Pfg. Anzeigen: Kolonel⸗SZeite 40 Pfg. Reklame⸗Seile..20 Nxk. Schluß der Anzeigen⸗ Aanaßme für das Mittagblatt morgens 15 Uhr, für das Abendblatt nachm. 8 Uhr. CTäglich 2 Ausgaben(außer Sonntag) Zweigſchriftleitung in Berlin, u W. à0, In den Zelten 17, Jernſprech⸗KRummer Celephon-Amt Hanſa 307.— Poſtſcheck⸗Konto Ar. 2917 Tudwigshafen a. Ah. Bei lagen: Amtliches verkündigusgsblatt für den Amtsbezirk Mannheim; Beilage für Citeratur und Wiſſenſchaft; Unterhaltungsblatt; Beilage für Cand⸗ und Hauswirtſchaft; egen⸗ wöchentl. Tiefdruckbeilage:„Ddas Weligeſchehen im Bilde“; Techniſche Runbſchau Sport⸗Rundſchau; Wandern und Reiſen ſowie Winterſport; Mode⸗ Beilage; Secuen —— Heleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Maunheim und Umgebung Telegrammetdreſſe: „Generalanzeiger Rannheim“ Sernſprech⸗Nummern: Gberkeitung, Buchhaltung und Zeitſchriften Abteilung....1449 Schriftleitung 377 und 1449 Derſandleitung und Verlags⸗ Hüchhändiung 218 und 7860 Buchdruck⸗Abteiſungg 341 Tiefoöruck⸗Abteitunsg 7086 Täglich 2 Ausgaben(außer Sonntag) „Nannheim, Donnerstag, 27. April 1216. eeee Deutſchland vor einer der fol⸗ geuſchwerſten Entſcheidungen. Die Verhandlungen zwiſchen der deutſchen Reichsregierung und dem amerikaniſchen Ge⸗ ſandlen nehmen ihren Forigang, letzterer wird ſogar mit dem Kaiſer petſönlich Eine Unter⸗ redung haben. Nichts beweiſt deutlicher als dieſe Tatſache, von welchem ernſten und red⸗ lichen Willen umſere Reichsregierung etfüllt iſt, die entfs höchſte geſtiegene Keiſe zwiſchen Deutſchland und Amerika doch noch einem friedlichen Ausgang zu bringen. Wilſon die Verhandlungen im gleichen Geſte führen läßt, darüber wiſſen wir zur Stunde noch nichts, milſſen alſo bis auf weiteres an⸗ nehmen, daß der Präſident der Vereinigten Staaten noch auf den Fördetungen ſeiner letzten Nöte beharrt. Die Nahenblunge itit dem amerikaniſchen Botſchafter müſſen alſo dahin gehen, 925 Kabinett in Waſhington zum Gin⸗ lenten zu bewegen, oder ſie werden pon denz amterianiſchen Bolſchafter mit dem Beſtreben geflührt, die beulſche Miiezsregterung zur Aurf⸗ gabe auch des aus Rlübckſicht uf Amekſka weſent⸗ ich heſchränkten U⸗Bopt⸗trieges zu beingen. Ders deulſche Volk bringt den Bemühungen, die in der Richtung gehen, durch den aanertan fchen Botſchafter die amerikamiſche Rezterung ummzu⸗ ſtimmieu, volles Verſtändnis entgegen, wir ſag⸗ ten bereits aut Dienstag:„Man wind dieſen Verhandkungen natürlich nur beſten Erfolg wünſchen können, ſoſern unſere nutionale Würde und Ehrr gewahrt und die unerläßliche Freiheit in Gebrauch der U⸗Boot⸗Wafſe nicht beſchränkt woird.“ Aber die freundlichen Wünſche, die dieſe Verftichs von deukſcher Seite begleiten, dan maküürlich nicht hindern, die Bedenlen vorzu⸗ bringen, die gegen die Möglichteit einer uns befriebigenden Löſung ſprechen, und unver⸗ rücbare Geſichtspunkte ſcharf zu Vetonen, die feſtgehalten werden müſſen, wenn die Einigung annehmbar ſein ſoll. Gegen⸗ liber dem erneuten armſeligen Gerede eines Keksliberalen Blattes von dem„Draufgänger⸗ tum kurzſichtiger Leute“ möchten wir doch er⸗ wüßten, daß über dieſe unverrückbaren Geſichts⸗ punkte weitgehende Uebereinſtem⸗ mung bis in die Linke herrſcht. Am Samstag, noch Bekannt⸗ werdern dey Note Wilſons ſcch b die Mann⸗ heimer„Volksſtimme“!:„Die Unterſee⸗ boots⸗Wafſe— die wichtigſte Aund wirkungs⸗ vollſte, die wir gegenüber England und feilter ich Aoſen Sseherrſchaft haben— kanm Deutſchland ſich nicht entwinden oder wirkungslos machen läaſſen.“ Und auts der bürgerlichen Linken erklärte am Dienstag die Voſſiſche Zeitung, es werde in den unterrichteten Kreiſen die Hoffnung feſt gehulten, daß ſich die Möglichkeit etner Ver⸗ ſtündigung mit Amerika unter voller Wahrung unferer Würde und ohne Entwertung der für unſeren Abſpehlkampf gegen die eng⸗ liſchen Aushungerungspläne unentbehrkichen Täuchbootwaffe eröffnen werde“ T es aber der Sinn und Zweck der Wilfonſchen Note iſt, die u entſwerten, das Betracknung in der Khlniſchen Zeitung(22. April) zuge⸗ ſtanden, die hervorhob, die arterlkatliſche Note gelange zu einer grundſätzlichen Ver⸗ ürkteilung des u Boot⸗Krieges, Wir meinen alſo, über die grundlegende Frage der Verhandlungen herrſcht Klaheit und Uebersinſtüimmung durch die unterſchiedlichſten politiſchen Wektanſchauungen des deutſchen Volkes hin. Wann nun—7 wit bie deu fabek⸗ das deutſche Volk ſich ſeit längerer Zeit be⸗ findet? Die Blätter re recht ſchieden unterrichtet, das eine behauptet, die deutſche Antwort auf die amerkkuniſche Note werde der deutſchen Oeffentlichkeit kaum vor Ablauf der Woche euvas bekanntgegeben werden, es ſei bei einer Entſcheidung, von der man ohne Uebertreibung ſagen könne, daß ſie zu den folgenſchwerſten gehöre, die in dieſem Kriege zu kreffen waren, ſelbſtverſtändlich, daß man das Für und Wider reiflich enwäge und nichts übereile Ein anderes„unterrichtetes“ Blatt will wiſſen, daß der geſtern abend im Haupkquarkier eingetroffene Reichsbanzler dem Kaiſer heute, alſo am 27. April, Vodtrag halten werde, man könne bielleicht 5 10 Lautfe des heutigen Tages etwas hören, ob das Ergebnis der dort gepflogenen Beratungen Wege zur Vermeidung eines Konfliktes zwiſchen Deikkſchlannd und Amerika eröffnen. In welcher Weiſe darüber etwas hekannt gegeben werde, bder ob das erſt geſchehe, wenn eiſte Antfport cutf Wilſons Note feſtgeſtellt und Ubergeben worden ſeiß, niitſſe nran abwarten. Der amerikaniſche Botſchafter im Bauptquartier. 11 Berlin, 7. April.(Von unſ. Berl. Bürc.) Wie in hieſigen polikiſthen Kreiſen Verkeüttet, hat der amerikaniſche Bot⸗ ſchafter eine Einladung ins Haußpt⸗ quartier erhalten. Ver das Baager Schieds⸗ gericht? Berlin, 27. Apkil.(Von unſ. Berl. Büro.) Amerikaniſche diplomatiſche Kreiſe in London glauben, wie man der„Voſſiſchen Zeitung“ über Anſſterdam meldet, daß Wilſon vom Senat veranlaßt werden dürfte, die Skreitfrage mit Deutſchland dem Haager Schiedsgericht vorzulegen. Ein Entgegen⸗ kommen Deutſchlands() würde dieſes Mög⸗ lichkeit noch ſteigern. Uuſere Seeſtreithräſte an der Akbeit. Ein engl. Anterſeoboot verſenkt. Berlin, 27. April.(wWGB. kimtlich.) kim 25. Kpril wurde das engliſche Unterſeeboot„E 22“ in der ſüdlichen Nordſee durch unſere Streitkräfte verſenkt. Zwei Mann wurden gerettet und gefan⸗ gen genommen. Ein U⸗Boot erzielte an dem⸗ Daß ſelben Tage und in derſelben Ge⸗ gend auf einen engl. Kreuzer der klrithuſaklaſſe einen Torpe⸗ dotreffer. Der Chef des Admiralſtabes der Marine. Das Seegeſocht bei Loweſtoft. Londonu, 86. Apufl(WT B. Nichtaintlich) Meldaeng Des Reuterſchen Büros. Nach Jder „Deiily Limes“ in Jpenuch find die Geſchweder derl der beinhten Kreutzer und Zerſtprer die an dem ie deutſch⸗ amerikaniſche Spannung. Seegefecht bei Lowsſtoft teilnahnen, ſämtlich in den Hafen zurückgskehrt. Zwei leichte Kreuzet wieſen Spuren auf, dauß ſie gekroffert waren, aber nicht an ſolchen Stellen, daß ſie in ihren Aktionen behindert würden. Ein Zerſtörer war bei dem Ma⸗ ſchinetmaum getroffen. Es iſt aber kein Unglück paſſiert. Es ſcheint, duß der Feind, nachdem er die offene Stadt Lowſtoft zwanzig Minmnten beſchoſſen hatte, die Flucht ergriff, Der U⸗Boot⸗ und Minenkrieg. Rökterdam, 28. April.(WrB. Nicht⸗ amtlich.) Der Dampfer„Maashaven“, der vor der engliſchen Küſte auf eine Mine ſtieß, jedoch in einen Hafen geſchleppt werden konnte, krat ai Dienstag nach einer dürfkigen Reparatur, geſchleppt von den Daunpfern Robrdgee und Poolzee, die Reiſe nach Rotter dam an. Mittwoch früſh ſtießen Maas⸗ haben und Poolzee auf Minen und berſanken. Der Schlepper Noordzee iſt niit den geretteten Mannſchuften im neuen Waſſerweg eingetroffen. Haag, 26. April.(WTB. Nichtamtlich) Geſtern Nacht kam an Bord des Rettungs⸗ ſchiffes„Atlas“ die Bemannung des engliſchen Fiſchereifahr 8EUuges„Alfred 166“ an, das um 12 Uhr durch ein deultſches Unterſes⸗ bogt zum Sinken gehracht worden war. Das Unterſeeboot harte die Bemannung nach dern Lelichtſchöff Noordhinder gebracht. Der Aufruhr in Irland. London, W. April.(WTB. Nichtamtlich) Im Unterheulſe wurde eins Reihe von A⸗ frügen betreffend die Lage in Frland an die Regierung gerichtet. Asqhuith verlus folgen⸗ des Telegramm des Vizekönigs:„Die Lace iſt befriedigend. St. Stephens Grion wurde be⸗ ſetzts Elf Nuefſtändiſche wurden getötet. Die Nächrichten aus der Proylitz laltteit be⸗ kuühtgend. Der Generalſekretür der Poltzei meldet, deß im Dodghda nittoſallſtiſche bo⸗ Weffnete Froitwillige autszogen, um der Röogis⸗ rung beizuftehen(Beifall.). Wele einge⸗ borente Perfonert haben ihte ee aut⸗ geboten. Asqitith teikte welker mit, daß in Stabt und Grafſchaft Dublin das Hriegsgeſetz verkündet und drertiſche Maßnahmen ergriffen worden ſeien, um die Berequng zu unterdrlücken und die Verhaftung aller Beterligten zu ftchern. Abgeſehen von Dublin ſei das Land ruhig. Nur drei kleiners Fälls von Unruheſt ſeien genteldet worden. Schritte ſeien getun wor⸗ Henn, um dem befreundeten Auslande iber die wirkliche Bodeutung dieſer Vorczänge zu unter⸗ rithten. Asguſth erwähnte dann, daß dis Nach⸗ kicht, das Schloß des Vizekönigs ſei von den Aufſtändiſchen genonumen und dieſe ſeien un Beſitz von Maſchinengewhren, unwahr ſeien Und teilte mit, Long werde morgen das Dionſt⸗ pflichtgeſetz einbringen. Das Unterhaus nuhm darauf die geheime Sitzung wieder auf, die wahrſcheinlich holrte nachmittag beendet ſein wird. m öln, N. April.(Prib.⸗Tel.) Der Kölniſchen Zeitung zufolge wird dem Niguwe Roktetdamſchen Coufank unterm 20. Abril aus Löndon geßteldet: Die Times ſehltoßt einen Leitartikel Über dies Vorgänge in Dub⸗ Uin mit bitberen Vorwürfen gegen die ates. oſchen an bieten hoben die whieſter ſchlappe Verwaltung des Miniſters für Ir⸗ land, Birrel, den man für die Unruhen ver⸗ antwortlich machen müſſe, da ſie die Frucht der Duldung, wolche die Negierung gegen dſe Sinnfeinerbewegung, gegen die Stimwings⸗ mache und gegen andere Treibereſen geüßht hert. Die liberale Preſſe dagegen richtet die Vorwürfe gegen E. Carſon, deſſon um⸗ ſtürzleriſche Bewegung in ÜUlſter einen bderhängnisbollen Einfluß aff andere iriſche Heißſporne aus⸗ Geflbt habe. m. Köln, 27. April.(Prib.⸗Teß) Viilt Kölner Zettiung ſchreibt Kopenhageuer Extra⸗ bladet: Die Begebenhetten der letzten Tage in Irland haben beinahe das Intereſſe für die beuſch⸗ anerſkaniſche Auseinanderſetzung beiſeite geſchoben. Großbritannten macht erelgnis⸗ reiche Tage durch. Gleſchzeitig dantit, daß es von einem deutſchen Schlachikreuzer⸗ geſchwader und einer Zeppelinflotte angegriffen wird, brach in Irlautd ein Mufrihn bie Wehrpflichtfrage zu loſen Berlin, N. April.(Von unſ. Ber Bürd.) Aus Lugano wird gemeldet: Der „Corriere della Sera“ meldet aus Londont Dis Aufſtände in Dublin beganmen aut—4 April. graphenamtes und beſetzten derrnach mehreke Stadtteile. Truppen, welche vom Lager hon Eurvagh herbeigesilt waren, gelang es den Atifſtand niederzuwerfen. Einige Pumfte der Stadt ſind aber innner noch in den Händen der Rebelken. Einzelheiten ſind daliber wwegen delt Verkehrsſchdierigkeiten noch ee London, 26. April.(WTB. Nichtamtlich) Meldung des Reuterſchen Bliros Asqulkh, Bonar Law und Klichener hatten heute eine Korferenz mit einer Verſammung vonm Arbeiterſtihrorn, welche den allgemeinen Bund des Gewerkvereins der Eiſenbahner, Berglentte ltd Tvansportarbeiter vörkrckken. Die Friedensſtrͤmung een Arbeiterf London, 24. April.(WB. icemeh 95 Salfo 18 feutd geſtern bie ſafmmlung der britſchen Segae pätkei ſtatt. Zwiſchen beiden Gruppen der Arheitekr, der Kriegspartei und den Pagifiſte kam es zu einem Streit über die Zuke fungder Preſſe. 30 von den antdeſent 150. Delegterten verlisßen unter Fülhrung Hyndman die Verſammlung Die zurück⸗ bleibende ſozialiſtiſche Partei nahm eine Roſo⸗ littion für die ſozialiſtiſche Friedenspe, paganda ant. Dis ausſcheidende Minderheit konſtitztierte ſich ſbeter als e Orgech ſation. Die una Dhe än g 1ge A r b eitébpas tei hielt in Neweaſtle ihre Jahresd ſammlung ab. Der Abgeordſtete Jowe ſagte: Die Pärtei würde, wenn ſie könnte, d Krieg noch heute durch eine Verhan lung beendigen. Die Verſamm nahm ſodann einſtimmig eine Reſolution 9 die u. G. befagt, daß der ausfüßhrends Ausſcht mit allen Mitteln eins eneg Fe i hagne für die Beendigung des Friedensverhandlungen botreiben ſolllo Abgeordnetes Snowden ſagte, die Roben des Reichskanzlers häkten gegeigt, ietzt kichts zwiſchen Dentichtond und n 5 jener Kommiſſion 2. Seite. Heueral⸗Anzeiger 4Badiſche Neueſte Nachrichten(Mittaghlot Donnerstag, den 27. April 1916. ſtände, was die Opfer weiterer Menſchenleben der he Tagesbericht. Eine nachtragliche Meldung. tinopel, 26. April.(WTB. In dem erſt heute eingetrof⸗ Bericht vom 12. April KHonſtan Nichtamtlich.) fenen amtlichen heißt es: Irakfront: In der Nacht zum 12. April erbeuteten wir dank den von uns vorher jetroffenen Maßnahmen ein feindliches ff, das von Felahie in der Richtung [Amara fuhr. Der Kapitän und getötet oder Bord des große Meuge Pro⸗ Kriegsmaterial ſowie einige Ma⸗ ſchinengewehre. Unſere gegen den Suezkanal vorgehen⸗ den Kräfte vernichteten vier von ihnen angetroffene Schwadronen des Feindes vollſtändig. Wir machten einige Gefangene und erbeuteten großte Meugen Kriegsmaterial, Proviant und Munition. Unſere Verluſte in dieſem Gefecht waren ganz unbedeutend. Me deutſchen Neichstagsab⸗ geordneten in Konſtantinopel. Konſtantinopel, 26. April.(W7B. NPichtamtlich) Vorgeſtern abend gab der Vize⸗ präſident der Kammer Huſſein Dſchahid Bey den deutſchen Parlamentariern ein Mahl. r Beſatzung wurden Wir entdeckten an verwundet. Dampfers eine iant und Er erinnerte in ſeiner Begrüßungsrede an die Eindrücke, welche er vor fünf Jahren von der Reiſe der Studienkonmiſſtion nach Deutſchland heingebracht habe und die im„Tanin“ in die Wendung zuſammengefaßt würden:„Wenn die ganze Zivilifation zu Grunde ginge und allein Deutſchland cuef Erden übrig bliebe, würde ſie, uhme etwas von ihrem Glanze zu verlieren, von dieſem Lande allein wieder aufgebaut werden können!“ Das bewähre ſich heute, wo Deutſch⸗ land, umringt von furchtbaren Feinden, ſeinen Verbündeten noch helfen könne, während es überall ſiegreich kämpfe. Die ehemaligen Mit⸗ ſeien über dieſe iſtungen keineswegs erſtaumt. Sie wünſchten eine Feſtigung der deutſch⸗türkiſchen Freundſchaft, welche ſich heute in dem Bündnis der Waffenbrüderſchaft bewähre und durch die Anweſenheit der deutſchen Parlamen⸗ tarier weiter geſeſtigt werde. Geſtern abend gab der Kammeerpräſident Hadſchi Adil Bey den Parlamentariern ein Mahl. Er dankte den Abgeordneten dtr deutſcher Rede, daß ſte dazu Gelegenheit gegeben hätten, das künftige gemeinſame Leben des deutſchen und türbi⸗ ſchen Volkes zu beſprechen, zu dem getan habe. Gerechtigkeit der gemeinſamen Sache und unter die Wege durch den gemeinſamen Heldenkampf der tapferen Armeen um das gemeinſame heilige Ziel geöffnet worden ſeien. Kraft ihres Bünd⸗ wiſſes werden beide Völker in der Kulturwelt künftig die ihrer glänzenden Geſchichte und dem Adel ihres Volkstums entſprechende Stellung einnehmen. Der Türke wiſſe, wie der Deutſche ihn ſchätze und liebe die Deutſchen ohne Furcht und Bedenken, denn Deutſchland habe das bürkiſche Volk nie getäuſcht. Es habe ſein Leben niemals gefährdet, wie die Entente es mit ihren heuchleriſchen Beſtrebungen In der feſten Zuverſicht auf die 2 22* 8 mnaams Aur 5 2 5 e Dee ee eeeee, 20 den NKSrripfeni am dem Schutze der göttlichen Gerechtigkeit gingen die verbündeten Völker dem endgültigen Siege entgegen. Abg. Baſſermann dantde in franzöſiſcher Sprache für die freundſchaftlich warme Be⸗ grüßung durch die Redner und den herzlichen Empfang in der ſchönſten Hauptſtadt der Welt. Er erinnerte an den Verluſt der beiden großem Männer, welche in den letzten dreißig Jahren an dem Fortſchritt und der Größe des oamami⸗ ſchen Volkes gearbeitet härten, von der Gobtz⸗ Paſcha und Freiherr von Marſchall, und wies ferner darauf hin, daß die innere Neugeſtal⸗ tung der Türkei beſtändig durch Kriege geſtört worden ſei Aber nach den Heldenkämpfen dieſes Weltkrieges unter einem Fithrer wie Enver Paſcha, Schulter an Schulter mit den deutſchen Soldaten, würde das türkiſche Volk die Mitarbeit der deutſchen haben. Auch dieſe Reiſe würde dazu mithelfen. Beunlin, 27. April.(Priv.⸗Tel.) Die Bei⸗ ſetzung des Fel dmarfchalls von der Goltz Paſcha wird, wie die Voſſiſche Zei⸗ tung erfährt, in Therapia im Garten der deutſchen Botſchaft erſolgen. Wenn nach dem Kriege die Gebeine des Marſchalls in die Hei⸗ mat überführt werden, daum wird in Konſtam⸗ knopel, neben dem lebendigen Andenken noch ein Denkmal für ihn an hervorragender Stelle errichtet werden. Der Krieg am Ballan. Bulgaren und Griechen. Sofia, 26. Appil.(WTB. Nichtamtlich.) Die Bulgariſche Telegraphen⸗Agentur iſt ermächtigt, in aller Form zu erklären, daß die in der griechi⸗ ſchen Preſſe erſcheinenden Meldungen über Verfolgungen, die angeblich von den bul⸗ gariſchen Militärbehörden in Ma⸗ zedonſen gegen die eingeborenen Griechen veranſtaltet werden, die der griechiſchen Armee während des Krieges 1913 irgendeine Unter⸗ ſtützung geliehen haben, in Wahrheit heim⸗ tückiſche Jutriguen ſind, wie ſie die Feinde der bulgariſchen Nation ſeit dem Eintritt Bulgariens in den Weltkrieg unaufhörlich in Griechenland anzetteln. Die in Mazedonien ver⸗ bliebenen Griechen werden von den bulgariſchen Behörden in leiner Weiſe beläſtigt. Es iſt voll⸗ ſtändig unbegreiflich, wie man von einer Unter⸗ drückung des griechiſchen Elements dort, wo ein ſolches vorhanden iſt, ſprechen mag. Her Iſterreichfſch⸗ ungariſche Tagesbericht. Wien, 26. April.(WTB. Nichtamtlich) Amtlich wird verlautbart: Rufſiſether und üdstiehen Ariegs⸗ ſa platz. Keine beſonderen Ereigniſſe. Italieniſcher Nriegsſchauplatz. Am Südweſtrande der Hochfläche von Do⸗ berdo kam es wieder zu heftigen Kämpfen. Oeſtlich von Selz war es dem Feinde gelungen, in grüßerer Frontbreite in unſere Stellung einzudringen. Als er aber den Angriff fortſetzen wollte, ſchritten unſere Truppen zum Gegenangriff, jagten ihn bis in ihre alten Gräben zurück und vertrieben ihn auch aus dieſen in einem erbitterten Hand⸗ gemenge. Somit ſind auch hier alle unſere urſprünglichen Stellungen in unſerem Befitz. 130 Italieuer wurden gefangen. Das Artilleriefeuer mar an vielen Punkten der küſtenländiſchen Front ſehr lebhaft. An der Kärntuerfront war die Gefechts⸗ zätigkeit gering. Am Col di Lana ſetzten unſere ſchweren Mörſer das Feuer fort. Die Tätigkeit der feindlichen Artillerie ließ nach. Im Sugana⸗Abſchnitt räumten die Italiener alle ihre Stellungen zwiſchen Votto und Roueegno, in welchen viel Kriegsmaterial gefunden wurde, und zogen ſich nach Renceguo zurück. Der Stellvertreter des Chefs des Geueralſtabs: v. Höfer, Feldmarſchalleutnant. Der Naiſer iſt voll Juverſicht. Berlin, 27. April.(Von unſ. Berl. Bitro.) In einer Unterredung, die der General Joſtow geſtern mittag einem Mitarbeiter des„Berliner Tageblatts“ gewährte, erklärte er: Ich habe bei meinem Beſuch an der Weft⸗ front ſehr viel gelernt, Vieles geſehen, wa⸗ man hier kaum für möglich gehalten hätte. Das deutſche Volk hat Werke geleiſtet, die man ſich kaum vorſtellen kann. Ich kehrte voll Begeiſterung für das zurück, was die Deut⸗ ſchen an Organiſation und an militäriſcher Kvaft vollbracht haben. Ich war in Belgien und habe ſelbſt geſehen, welche vortreffliche Ordnung die Dentſchen dort durchgeführt haben. Ganz Belgien gleicht einem prächtigen Garten, ausgenommen die Orte, welche im Feuerbereich liegen. Sonſt herrſcht überall muſterhafte Ordnung. Ich habe auch Gelegen⸗ ſer iſt voll Zuverſicht und voll au gezeichneter Stimmung. Ich bin von tiefer Bewunderung von ſeiner Perſön⸗ lichkeit erfüllt, welche einen großen Eindruck aurf jeden macht, der Gelegenheit hat, mit ihm zu ſprechen. Beſonders bewundernswert iſt das umfangreiche Wiſſen des Kaiſers.— Die Lage an der Weſtfront ſcheint hier fehr güinſtig. Siegesgewißheit im deutſchen Bolke. Nichtamtlich“) In der Eröffnungs⸗ ſitzung der Erſten Kammsor des Land⸗ tages hielt Präſident Dr. Höffel eine von patriotiſchem Empfinden getragene Anſprache, in der er der gewaltigen Taten des Heeres gedachte, insbeſondere auch der im Felde ſtehenden elſaß⸗lothringiſchen Brüder. Auch die Tätigkeit der Eiſenbahnen und anderer ſtaatlicher Dienſtzweige in der Heimat ſeien rühmend hervorzuheben. Dank dem Heere und dank der Organiſation im Innern dürfe man mit feſter Gewißheit dem ſieg⸗ reichen Ausgang des Krieges entgegen⸗ ſehen. Die erſte und beſte Kraft der Daheim⸗ gebliebenen ſei dem Kampf gegen die ſchweren Folgen des Krieges gewidmet. Induftrie und Landwirtſchaft lieferten uns die Waffen für unſere Verteidigung. Die in der Heimat ge⸗ angeſpannt. Es gebühre Dank auch den wacke⸗ ren Frauen und Jungfrauen zu Hauſe, die überall trotz des Fehlens der männlichen Ar⸗ beitskräfte volles Verſtändnis für den Ernſt der Zeit gezeigt hätten. Sie hätten ſich der im Felde ſtehenden Mäuner würdig erwieſen. „Kriegsfrühling! Sbonnengold bedecket alle Wege, Veilchenblau umſtrahlt des Himmels Zelt, An den Sträuchern, an dem ält'ſten Baume Sproſſet junges Grün zum Schmuck der Welt. Auf den Zweigen, in den milden Lüften Tanzen Vöglein flink in heitrem Spiel, Nach der eignen, ſelbſterfundenen Weiſe, Singen, jubeln iſt ihr Lebensziel. Und die hellen Silberbächlein rauſchen UHeber Steine hüpfend, raſch ins Tal, Und verkünden drunten daun in Eile: Frühling worden ift's mit einem Mal.“ Frühling worden iſt's mit einem Mal Und das Leben ſeiert ſeinen Sieg Doch in dieſes Frühlings Jubellieder Tönt mit ſeinem Totenſang der Krieg. Aber einmal muß auch er verſtummen: Wie in einer Nacht der Frühling kam, Wind in einer Nacht— o herxlich Hoffen Wird in eirer Nacht der Friede nah'n. Ernſt Schuefder, z. Zt. im Fedde. Das Drama des Krieges. (Zur erſten Aufführung der Troerinnen des Guripides im Leſſingtheater Berlin.) Alles Geſchehen vollzieht ſich im Hreislauf. Auch das Unerhörteſte, durch das eine Zeit ſchreitet, iſt nur die Wiederkehr des Gleichen. Wir ſtanden vor Unfaßlichem. Und wir lernten es begreifen aus der Vergangenheit, nachdem die Not des Augenblicks uns gelehrt es körperlich zu bezwingen. Erſt einmal zur Beſinnung er⸗ wacht, blickten wir zurück in das Jahr 1813, zu Friedrich dem Großen, und ſogen Mut und Spannkraft aus der Gewißheit ſtark und ſelbſt⸗ verſtändlich zu ſein wie jene Zeiten. Dann gruben ſich die Dichter in den Geiſt noch ſernerer Zeiten, um die eigene daraus zu verſtehen. So kam Franz Werfel, ein junger öſterreichiſcher Dichter, zu Euripides, dem„menſchlichſten“ der altgriechiſchen Tragiker, und zu den Troerinnen, dem einzig uns erhaltenen Teil einer Triſogie von Dramen. Der griechiſche Dichter ſuchte darin den Stun des großen Krieges zu begreifen, der um ihn tobte, indem er in die Vergangenheit flüchtete: den Kampf der Griechen um Troja, die Hochzeit ihrer Geſchichte und ihrer Taten. Er ſchaute prophetiſch das Schickſal der eigenen Stadt Athen, wenn er ihn daraus in den Worten der ſeheriſchen gotterfüllten Kaſſandra deutete: „Wohl, Krieg iſt Wahnwitz, aber iſt er da, Heil einer Stadt, die heldiſch niederfährt! Aus Sturz und Feuersbrunſt bant ſie ſich neu Am Hmmel auf ſte kein Sturm Knd ihre und Tore beißen Ruhm.“ Scheiterhaufen verblutet; der Chor Wohl, Krieg iſt ihm Wahnwitz. Deunm ſeine Lebensanſchauung gipfelt in dem Satz:„Gut ſein iſt mehr als glücklich ſein.“ Und mit dem Gutſein verträgt ſich der Krieg nicht. Aber er iſt ihm Anlaß zum Heldentum und zum Dulden. Zum Wachſen im Handeln und im Leiden. Der Erwecker des Menſchentums zum Böſen wie zum Guten, zur Roheit, die Menſchenmaß überſchreitet, wie zum Adel, der ſeinen Scheitel„in das Meer des Himmels“ taucht. Im Mittelpunkt des Werkes ſteht Hecuba. Die Königin einer mächtigen Stadt; die Mutter ruhmvoller Söhne; die Erzieherin reiner Töch⸗ ter; die Führerin der Frauen ihres Volks. Die Erſchütterungen des Krieges gehen furchtbar über ſie hin: der Tod der Söhne, die Ermordung des Gatten, die Knechtſchaft der Töchter, die Vernichtung des Hauſes und der Stadt, die eigene Sklaverei Die Mutter, die fünfzigſach die Schmerzen der Geburt erduldet, geht fünf⸗ zigfach durch die Qualen des Verlierens; die Königin, die des Daſeins volles Maß genoß, wandert den Weg des Leids bis zur Sklavin, die alt und müd dem fremden Herren über das Meer folgt. Und um ſie berum iſt Kaſſaudra, die Prieſterin des Gottes, die all das Unheil ſieht, denr ſie eutgegenführt: Andromache, die dem Sohn des Mannes dient, der Hektor er⸗ ſchlug, die Mutter, die das Leben ihres Sohnes dem neuen Herrn zur Morgengabe bringt: Polyrene, deren junge Schönheit auf dem troiſcher und elend verwiſcht, hinter ihr in Trümmer, als ſie zu den Schiffen⸗ ſchreitet, die ſie in die Ferne bringen. Umſonſt ſchreit ſie in dies unerbittliche Walten um Gerechtigkeit. Es gibt keinen Schmerz auf der Welt, in den ihr Schickſal nicht einging; auch in Gedanken kein größeres Uebermaß von Qual. Und doch bleibt ſie adlig im Dulden, eine wahr⸗ hafte Königin; mater dolorosa im vielfach geſtei⸗ gerter Geſtalt. „Mir ziemt nur eins, zu knien in den verſenkt, Der wandellos in ungeheurer Stille, Jedwedes Schickſal an ſein Erde lenkt.“ Und das ſind die Worte, mit denen ſie aus den breunenden Trümmern Trojas weicht: „Seht her, ſo nehme ich mein Leben an die Bruſt und trags zu Ende.⸗ In dieſer Frau ſammelt ſich aller Adel, deſſen der menſchliche Geiſt fähig iſt. Griechentum und Chriſtentum und zeitloſes, raumloſes Menſchen⸗ tum fließen in ihr zuſammen, ſie ewig und un⸗ vergünglich zu machen. In ihr hat Enripides, der menſchlichſte unter den griechiſchen Tragikern, den Krieg und alles Leid der Welt überwunden. Der Schöpfer dieſer Geſtalt hat nichts gemern mit den Beſchränkungen und Begrenztheiten einer fernen, der eigenen Zeit. Er hat ſich mit ihr in ze und die fernſte Gegenwart ge⸗ pflanzt, mit ihr und ſeiner Sehuſucht, die von den Hekden der Hände zu den Helden der Seele ſchweift. des Krieges gibt, ſo iſt es dieſes. Das begriff auch das Pußlikum des Leſſing⸗ Frauen. die nackt in die kheaters, das aus der Fremdheit des Stoſßs und heit gehabt den Kaiſer zu ſprechen. Der Kai⸗ Straßburg i.., 28. April. ⁴ w7D? bliebenen Arbeitskräfte ſeien auf das höchſte Wenn es ein immer gültiges Drama 3 Dontterzrag, den 27. Aprnt 1916. Seneral⸗Ameiger„ Badiſche Aeneſte Nachrichken.(Aittagblath B. Seſte. Durch ihre Arbeitsſeiſtung ſei der deutſche Boden fruchkbringend beſtellt. Die Lebens⸗ mtttelverſorgung ſei bet weiſer Einteilung ge⸗ ſichert. Neue Leitgedanden in der ſtnatlichen Politit ſeien maßgedend. Ein weitverzweig⸗ tes Syſtem von Organiſations⸗ und Vertei⸗ lungsmaßnahmen verbürge den Erfolg. Man habe gelernt, gemeinwirtſchaftlich zu denken tend ſich zu fühlen als Werkzeug und Organ der geſamten deutſchen Volkswirtſchaft, bereit, Alen zu helfen und die Eigenliebe zurückzu⸗ ſtelken. Die oft nur widerwillig gegebene An⸗ erkennung der Vortrefflichkett deutſcher Or⸗ ganfſakton erklinge heute mit erſtaunlicher Kiumittigkeit aus den Stimmen des Auslan⸗ des. Dauk dieſer Organfſation gingen auch im Kriege die Werke des Friedens weiter, doch ſeten, wozn auch die elſaß⸗Lothringiſche Bevdl⸗ kerung ſtets bereit ſel, unermüdliche Arbeit und Hingebung erforderlich. Des Vaterlandes Kraft und Wohlfahrt, ſchloß Dr. Höffel, wer⸗ dern das Ziel unſerer Arbeit ſein. Tritt Stürmer zurück? EABerlin, 27. April.(Von unſ. Berl. Büro.) Aits Stockholm wird gemeldet: Der „Voſſiſchen Zeitung“ wird aus Petersburg Alerdings mit aller Reſerve gemeldet, daß der baldige Rücktritt des ruſſiſchen Miniſter⸗ präſtdenten Stürmer nicht ganz unwahr⸗ ſcheinlich iſt. Tatfache ſei jedenfalls, daß der Miniſter des Innern Chowſtow außerhalb des gewöhnlichen Vortragturnus für die nächſte Woche nach dem Hauptquartier zum Zaren defohlen worden iſt, und daß Chow⸗ ſtow während der Feiertage auf Befehl des Zaren eine ausführliche Denkſchrift über die deſcumte ruſſiſche innere und äußere Politik Marbeite. Ein franzsſiſcher Gffizier meuchelt deutſche Kranken⸗ trãger. Berlin, 28. April.(WTB. Nichtamtlich.) Die„Norddeutſche Allgemeine Zeitung“ ver⸗ öffenklicht die eidlichen Ausſagen von fünf Krankenträgern eines im Weſten ſtehenden Jägerbataillons, durch die unumſtößlich feſt⸗ gelegt wird, daß ein franzöſiſcher Offi⸗ zier denutſche Sanitätsmannſchaf⸗ ſahr ben durch Bedrohung mit dem Revolver zum Verrat ihter eigenen Kameraden zu verleiten ſuchte, und da ihm dies nicht gelang, die Rrankenträger meuchlings nie⸗ derſchoß. Der Sanitätsgefreite Hellin⸗ ger wurde dabei durch einen Kopfſchuß ge⸗ tötet. Die deutſchen Sanktätsſoldaten waren vollkommen 5 15 anzöfiſchen usd Fihre en und ihre Eigenſchaft als Sankkätsſoldaten aufmerkſam. Ne Sommerzeit. 2 ebe die Sommerzett Der Aebergang zur Sommer⸗ zeit auf den budiſchen Ataats⸗ eiſenbahnen. veröfſentlicht ſol⸗ 5 — Falbamlier Miellungen: Infolge des ebergangs in die Sommerzeit, die am 30. i nachmtttags 11 Uhr. die Vorrückung der um tunde zur Folge hat, verkehren in der Nacht vom 30. April auf 1. Mai auf den badiſchen alle Züge, die ſich über 11 Uhr nachmittags hinaus iu Lauf befinden oder in mit 1 Stunde durchlgufenden Zügen erſtreckt ſich dieſe Verſpätung beilweiſe bis in die ſpäten Vormit⸗ tagsſtunden, wenn dieſe Züge auf der Aus⸗ ſchehen hineinwuchs und der Darſtellung war⸗ 1955 Dank zollte, obwohl ihr Ausmaß der Größe der Euripideiſchen Form nicht immer entſprach. Es begriff das Wagnis, die Selbſtentäußerung, den Willen zu reiner Geiſtigkett, den die Auf⸗ führung bedeutete. Die Uebertragung durch Franz Werfel be⸗ zwarg die Vielfältigkeit, den Schwung und den Adel der ſeeliſchen Vorgänge. Der Philolog mag an ihr die Freiheit oder 15 die Willkür ſchelien. uim der Philolog bringt, beſchwert von Wiffen, das Rüſtzeug der ſprachlichen und metriſchen Autorität mit. Aber der Dichter iſt ihm überlegen durch die keichte Beſchwingtheit, die Glut und die Innerlichkeit der Seele. Darum ſteht Werfel als Ueberſetzer des Euripfdes über den philologiſchen Wettbewerbern. Wie ſehr, ermißt man an zwei Sätzen. Die Hafſiſche griechiſche Literatur⸗Geſchichte ſagt über die Troerinnen des Euripides:„Wir müſſen es unſerem Euripides laſſen, daß er ſeinen Athe⸗ an den Tragoedien der an Mittlertum der Menſchheit, die da dſt, hren der Welt zu leihen“ f. Aeberſichtskarte über die Wirkung der deutſchen Sommerzeit. JenfebeanHemHNei uni 32 2 J. . 1188 Zahl der Sormemstunden am l. jeden Monats Selw. Asn 581 8370. 210,4118.291138IU.35f9 317 Zun Au ILekt INe 2˙. 50 17 255 Die De He Sotmen-Untefqah Soagerguſgang 2 9 8 5 5 Aſbeſtsenfang 50 7 33 ED Se AοE Ole Zahlao irn 8 6 TBeifsfS szeUh.. 2 25 ,, ,, 21 Sled die Ninmen de- Sonnenaul· u Untergnge am l. jeden Honals. 45 8 DMN Aus der vorſtehenden graphiſchen Darſtellung iſt genau erſichtlich, um welche Zeit die Sonme am 1. jeden Monats auf⸗ und untergeht. Am 1. Mai geht ſie auf 5 Uhr 31 Min nach der Sommerzeit und geht unter 8 Uhr 24 Min. nach der Sommerzeit. In der Zeichnung iſt auch Beginn und Schluß der 6 Uhr Arbeitszeit, ſowohl nach der alten Zeit, als auch nach der Sommerzeit angegeben, ſo daß man aus der Karte erſehen kann, wieviel Sonnenſtunden man in jedem Momate am Abend noch zur Ver⸗ fügung hat. gangsſtation am 30. April nicht ſchon 1 Stunde vor der fahrplanmäßigen Zeit abgelaſſen worden ſind. Soweit es ſich um Fernverbindungen handelt, kann deshalb in der Uebergangsnacht im allgemeinen nicht damit gerechmet werden, daß die fahrplanmäßigen Anſchlüſſe gewahrt bleiben, well die Zurückſtellung aller Anſchluß⸗ züge zu große Störungen im Zugeverkehr her⸗ vorrufen würde. Die Nachtverbindungen von Baden nach Berlin und umgekehrt über Würzburg und über Frankfurt a. M. werden unverändert auf⸗ der Richtung nach Berlin in Baden allgemein zu den nachen.), die Ankunft auf den badiſchen Stati nen durchweg 1 Stunde ſpäter, als im Sommer⸗ fahrplan vorgeſehen. 55 In der Richtung nach Hamburg erreichen die Züge D 21(Frankfurt a. M. an.20 nachm.) und D27 Frankfurt a. M. an.27 nachm.) den Schnellzug D 75 in Frankfurt a. M. nicht, weil dieſer am 30. April ſchon 1 Stunde vor der fahrplanmäßigen Zeit, d. i. um.50 nachm da⸗ ſelbſt abgelaſſen wird. Reiſende, die auf dieſen Zun überzugehen beabſichtigen, müſſen deshalb den vorausgehenden Schnellzug D15(Well⸗ Leopoldshöhe ab 12.00 Uhr benützen. Der Schnellzug D 76 Hamburg-Frankfurt a. M. (Hamburg ab 11.04 nachm) wird am 30. April 1 Stunde früher in Hamburg abfahren und in⸗ folgedeſſen den Anſchluß an die Züge D 98 Frankfurt a..—Friebrichshafen(Frankfurt a⸗ M. ab.32 vorm.) und D 94 Frankfurt a..— Weil ⸗Leopoldsh(Frankfurt a. M. ab.40 vorm.) am 1. Mat erreichen. Der Schnellzug D 24 Frankfurt a..— Weil⸗ Leopoldshöhe wird in der Nacht vom 30. April auf 1. Mai in Frankfurt a. M. den Anſchluß von dem Schnellzug D von Berlin(Anh. Bahnh. ab.28 nachm.) aufnehmen und um 12.52 nachm., d. i. 1 Stunde verſpätet, dort abfahren; die Ab⸗ fahrt in Heidelberg erfolgt um.15 vorm. Infolgedeſſen gehen die unmittelbaren Au⸗ FPPPpPpõã ͤVdßdccTTTTTTTTTTPTTbTTTTTTTTTT Nus dem Masnheimge Runſtleben. Theaternachrichten. Das Schauſpiel bereitt unter der Regie von Emil Reiter die Erſtaufführung des Luſtſpiels „Der Gatte des Fräuleins“ von dem ungariſchen Schriftſteller Gabriel Dregely vor, Dem Autor wurde für dieſes Stück von der ungariſchen Akademte der Wiſſenſchaften in Budapeſt der literariſche Vofnitz⸗Preis verlie⸗ hen. Dregely hat den Betrag zu Gunſten des Wiederauſbaus zerſtörter ungariſcher Karpa⸗ thendörfer geſpendet. Als nächſte Bühne nach der Stuttgarter, wo bekanntlich vor einigen Wochen die Urauffüh⸗ runig ſtattfand, bringt das Hoftheater Paul von Klenaus neues Ballet„Klein Idas Blumen“ heraus, das nach dem bekannten Märchen Lon Anderſen vom Komponiſten ſelbſt zu einem ungemein reizvollen Tanzſtück verar⸗ beitet worden iſt.„„% Wegen des außerordentlich großen Zuſpruchs, den die„Parſifal“⸗Vorſtellungen der Oſter⸗ tage gefunden haben, wird das Bühnenweihe⸗ feſtſpiel am Sonntag, den 7. Mai nochmals wiederholt werden. Auch dieſe Aufführung fin⸗ det außer Abonnement zu hohen Preiſen ſtatt. Der Vorverkauf beginnt am Montag, 1. Mai. Die Intendanz hat Profeſſor Arthur Ni⸗ kiſch eingeladen, Mitte Mai im Hofthegter einige Opern⸗Aufführungen zu dirigieren. Der Künſtler wird Bizet's„Carmen“ und Johann ſchlüſſe in Appenweler nach Straßburg, in Frei⸗ burg nach dem Höllental, in Müllheim nach Mülhauſen, ſowie in Weil⸗Leopoldshöhe nach dem Wieſental und nach Waldshut am 1. Mai verloren. Der Schnellzug D 57 Mszieres⸗Charleville München(Straßburg ab.32 vorm.) verkehrt am 1. Mai von Straßburg ab wie folgt: Straß⸗ barrg ab.20 vorm., Kehl.29/6.30, Appenweier .43/6.44, Baden⸗Oos.10/.11, Karlsruhe .36/7.46, Durlach.58/7.54, Pforzheim.31/8.35, Stuttgart an.43. Der Anſchluß an den Eil⸗ zug 93 nach Frankfurt(Karlsruhe ab.02) und an den Perſonenzug 931 nach Heidelberg(Karls⸗ ruhe ab.18) wird nicht erreicht. Nähere Aus⸗ kunft erteilen die Stationen. Jweite Kriegschirurgentagung. Berlin, 26. April.(WTB. Nichtamiklich.) Die zweite Kriegschirurgentagung nahm vor⸗ mittags im Langenbeck⸗Virchow⸗Hauſe in der Luiſenſtraße in Gegenwart der Kaiſerin Wren Awfang. Ihre Majeſtät, begleitet von der Oberhofmeiſterin Gräfin Brockdorff, der Hof⸗ ſtaatsdame Fräulein von Gersdorff und dem Kammerherrn von Spitzenberg, wurde vom Generalſtabsarzt der Armee, Feldſanitätschef von Schjerning, Generalarzt Schultze umd Stabsarzt Hähner vom Kriegsminiſterimm empfangen. Die Tagung iſt eine geſchloſſene, militäriſche Verſammlung. Als Ehrengäſte ſind u. a. anweſend: Kultusminiſter v. Trott zu Solz, Miniſterialdirektor Dr. Naumann und der Stellvertretende Kriegsminiſter Gene⸗ ral v. Wandel. Der Feldſanitätschef Herr v. Schjerning hielt die erſte Anſprache, in der die Kaiſerin und mit beſonders warmen Worten, die Vertreter des Feldſanitätsweſens unſerer Verbündeten, den öſterreichtſchen Ge⸗ neralſtabsarzt Kunge, den ungariſchen Ge⸗ neralſtabs⸗Profeſſor Dollinger, den tür⸗ kiſchen Feldſanitätschef Numan Sulei⸗ man Paſcha und den bulgariſchen General⸗ ſtabsarzt Bazaroff, begrüßte. Der große Kongreßſaal war überfüllt. Etwa tauſend Militärärzte aller Rangſtufen waren an⸗ weſend. In den Vorträgen wurden die Er⸗ fahrungen unſerer Militärchirurgen durch zahlreiche neue Apparate, Inſtrumente und graphiſche Darſtellungen trefflich illuſtriert. Während der Pauſe verließ Ihre Majeſtät das Haus, nachdem Herr v. Schjerning auf ſie ein dreifaches Hoch ausgebracht hatte, in das die Anweſenden begeiſtert einſtimmten. Beſon⸗ dere Beachtung fand die von der Firma Sie⸗ mens und Halske in einem beſonderen Saal eingerichtete Ausſtellung von chirur⸗ giſchen Inſtrumenten fürs Feld. Ein⸗ gehend wurden die hier bekannten Bierſchen Stauungen vorgeführt mit Apparaten, die von Profeſſor Thieſes(Gießen) bedeutend vervoll⸗ kommnet find und die gleichzeitige Vehandlung einer beliebigen Anzahl von Patienten ge⸗ ſtatten. Berlin, 26. April.(WTB. Nichtamitlich.) Die zweite kriegschirurgiſche Tagung unſerer feldgrauen Aerzte nahm nachmittags im Langen⸗ beck⸗Virchow⸗Hauſe ihren Fortgang, mit einer ſche Darſtellungen und Vorführungen von Kranken illuſtriert. Exzellenz von Schjerning ſprach einige Schlußworte und dann fand nach ernſter Arbeit ein gemeinſames Abendeſſen im großen Feſtſaal des Zoologiſchen Gartems ſtatt. Reihe von Vorträgen durch Lichtbilder, graphi⸗ Welche Marken ſind heute gültig? Heute ſind folgende Marken in Kraft: Für je 750 g Brot die Brotmarken—IV. Für je 5 Pfund Kartoffeln die Kartoffelmarken I·VII. Für je 25 g Butter die Buttermarken 28, 27, 33 und 34. Die Marken 28—32 der Butterkarten ſind für Butter ungültig. Für je 125 g Grieß die Marke 4 und die Marke 29 der Butterkarten. Für 100 g Reis die Marke 30 der Butterkarte. Für 125 g Erbſen die Marke E der neuen Brod⸗ karten. Stüdtiſches Lebeusmittelamt. Berlin, 27. April.(Priv.⸗Tel.) Der Kai⸗ ſer ſandte laut„Berliner Lokalanzeiger“ auf das Begrüßungstelegramm und den Huldigungs⸗ gruß der zweiten kriegschtrurgiſchen Tagung an den Felbſanitätschef, Generalſtabsarzt von Schjerning, eine Antwort, in der er den Ge⸗ nannten erſucht, den in Berlin verſammelten Chirurgen für ihr Gelöbnis weiterer treuer Pflichterftllung ſeinen herzlichſten Dank auszu⸗ ſprechen. Die hervorragenden Leiſtungen der Chirurgie in dieſem Weltkriege bildeten ein un⸗ vergängliches Ruhmesblatt in der Geſchichte der mediziniſchen Wiſſenſchaft und des deutſchen Vaterlandes. * Mannheim, den 27. April 1916 Efſernen Krenz ausgezeichnet Friedrich Scharnberger aus Mannbeim, wohnhaft in Frankfurt a.., zugleich mit ber badiſchen ſilbernen Verdienſtmedatlle. Musketter Willi Braun, welcher im mit der badiſchen filbernen Verdienſtmedat ausgezeichnet wurde. Der Ausgezeichnete iſt der des Drehers Karl Braun, Gontardſtraße Kr. J1. Architekt Julius Kxapp, ſtwagenführer bei einem Stabe im Oſten, er vor zwez 85 die badiſche filberne Verdienſtmedaulie erhielt. Die Fleiſchkarten treten am 1. Mai in Kraft. Von dieſem Tag ab darf Fleiſch ohne Fleiſchkarten und Jleiſch · tung durch die Verordnung Großh. Miniſte⸗ riums des Innern vom 11. April über die Re⸗ gelung der Fleiſchverſongung für das ganze Land gleichmäßig geordnet iſt, unterſcheidet ſich ihrem Weſen nach in mehrfacher Himſicht von allen anderen ſeither ausgegebenen Lebensmittelkarten. Einmal grundſätzlich in⸗ ſofern, als ſie keine Verteilungs⸗, ſondern eine Beſchränkungskarte iſt, d. h. keinen Anſpruch und keine Sicherheit zum Bezug einer beſtimmten Fleiſchmenge gewährt, ſondern mum die Höchſtmenge beſtimmt, bis zu welcher der Bozug äußerſtenfalls geſtattet iſt. Dieſs Eigentzüntlichkeit der Fleiſchkarte bringt es niit wird, auf den Namen des Verſorgungs⸗ berechtigten lauten muß und an andere nicht übertragen werden darf. Ein weiterer weſentlicher Unterſchied liegt darin, daß die Menge der beim Einkauf von Fleiſch beim Metzger uſw. uſw. abzugebenden Marken nicht durchweg gleichbedeutend iſt mit der tatſäch⸗ lichen Menge des geckauften Flei⸗ ſches, ſondern je nach der Art des letzteren größer oder kleiner oder auch eben ſo groß als das wirkliche Fleiſchgewicht ſein kann. Eine derartige Regelung iſt nur billig und gevecht. hinſichtlich des Fleiſchmarlemwertes, ob man bei⸗ ſpielsweiſe 1 Pfund Fleiſch beliebiger Art ohne Knochen oder 1 Pfund des gleichen Fleiſches mit Knochen oder 1 Pfund ſolchen Fleiſches oder ſol⸗ cher Wurſtwaren erhält, die infolge ſtarken Was⸗ ſergehaltes oder anderer Eigenſchaften erheblich geringere Nährſtoffe uſw. enthalten. Unter die⸗ ſen Geſichtspunkten beſtimmt die oben erwähnte Miniſterialverordnung im einzelnen, daß abgar⸗ geben ſind: 1. für 100 Gramm Fleiſch jeder Art ohne marken in Höhe von 125 Gramm, 2. für 100 Gramm Herz, Leber, gerochte Kutteln, Blut⸗(Grieben⸗)wurſt, gewöhn⸗ liche Leberwurſt und gewöhnliche Fleiſch⸗ Fleiſchmarken in Höhe von 70 Gramm, 3. für 100 Gramm von allem übrigen Fleiſch, Fleiſch⸗ und Wurſtwaven, von Speck, Dürrfleiſch, Briesle, Hirn und Nieren Fleiſchmarken in Höhe von 100 Gramm. Beim Verkauf von Wild oder Geflü⸗ gel im Fell oder in Federn wird folgendes Durchſchnittsfleiſch rechnung gebracht ſich, daß ſie nur auf Antrag ausgeſtellt Denn es iſt natürlich etwas ſehr verſchiedenes Knochen, Schinken u. Dauerwurſ Fleiſch⸗ wurſt, ſowie Pfeffer(Ragout) von Wild gewicht in An⸗ e martken nicht mehr gekauft und nicht mehr ver⸗ kauft werden. Die Fleiſchkarte, deren Einrich⸗ —— deeeee——— FFFFE Für einen Haſen 2500 Gramm „ ein Rebhuhn 250 5 „ eine Wildtaube 300 „ eine Wildente „ einen Faſanen „ ein Birk⸗ oder Haſelhuhn 300 „ eine Ente „ ein Landhuhn „ eine Taube 200 Beſonders wichtig iſt, daß bei Verabfolgung zubereiteten Fleiſches(in Wirt⸗ ſchaften uſw.) von dem Empfänger Fleiſch⸗ marken in derjenigen Höhe abzugeben ſind, die dem Gewicht des rohen Fleiſches entforechen. Aus der verſchiedenartigen Be⸗ wertung des Fleiſches im Sinne der Marken erklärt es ſich, daß die Marken, aus denen ſich jede Fleiſchkarte zuſammenſetzt, in ſo ver⸗ ſchiedener Höhe(100, 50, 25 und 20 Gramm) bemeſſen find. Wegen alles weiteren ſei auf die Verord⸗ nung Großh. Miniſtertums des Innern vom 11. April und die vom Kommunalverband Mannheim zum Vollzug unterm 25. April er⸗ laſſene Verordnung über Fleiſch⸗ vertetlung hingewieſen, die beide im An⸗ zeigenteil abgedruckt ſind. * Ernannt wurde Amtsaktuar Adolf Wink⸗ ler beim Bezirksamt Karlsruhe zum Verwal⸗ tungsſekretär. Beſtandserhebung von Reißmaſchinen. Am 26. April 1916 iſt eine Bekanntmachung betref⸗ fend Beſtandserhebung von Reiß⸗ maſchinen veröffentlicht worden. Hiernach ſind alle im Inland befindlichen Maſchinen, die zum Reißen oder Auflöſen von Lumpen, Gegen⸗ ſtänden oder Abfällen aller Art dienen können, insbeſondere Kunſtwoll⸗ bezw. Vorreißmaſchinen (Reißwölfe), Nachreiß⸗(Effiloche) Maſchinen, Naßreißmaſchinen und Drouſſerten bis zum 10. Mai 1916 an das Webſtoffmeldeamt der Kriegs⸗ rohſtoffabteilung des Königlich Preußiſchen Kriegsminiſteriums, Berlin SW. 48, Verlän⸗ gerte Hedemannſtraße 11, zu melden, von dem auch die amtlichen Meldeſcheine zu erfordern ſind, Der Wortlaut der Bekanntmachung iſt bei den Staats⸗ und Gemeindebehörden einzuſehen. Hochherzige Spende. Die Firma Gebrüder Mayer, Zigarren⸗Fabriken, ſtiftete für die Kriegsküche den Betrag von Mk. 5000—. Generaloberſt van Eichhorn an die Turner. Auf das Glückwunſchſchreiben der Turnerſchaft Frauffurt zum 50jährigen Dienſtjublläum hat Generaloberſt von Eichhorn, der 1908 Ghrervor. ſitzender des elften deutſchen Turnfeftes zu Frank⸗ furt war, wie folgt geantwortet:„Für den freund⸗ lichen Glückwunſch der Frankfurter Turnerſchaft ſpreche ich meinen herzlichen Dank aus. Wie leben⸗ dig ſtehen mir noch die ſchönen und erhebenden Taze des Turnfeſtes 1908 vor Augen! Ein ſtar⸗ res Geſchlecht gu erziehen, war und iſt die Aufgabe der Turnerſchaft. Die Gegenwart zeigt, wie brennend dieſe Frage iſt. Und in der Zukunft? Wer wird glauben, daß es je anders ſein könnte! Drum ſei immer wieder der Jugend und dem Mannesalter zugerufen: Zu deinem Beſten und zu des Baterlandes Heil ſtärke deinen Arm, ſtärke deine Bruſt!““ Die Militärverwaltung ra e manche etwas ſchwerfällige Haus⸗ frau die Notwendigkeit, die Kochkiſte zu eingeſehen und überall, wo es nux irgend möglich iſt, ihren Gebrauch eingeführt. Die Leiterin des hieſigen Kochkiſtenladens, E 1, 14, hatte dieſer Tage eine ſolche„Heereslieferung“ ausgeſtellt: drei große ſchöne Kiſten, die ſehr zur Zufrieden⸗ heit der Auftraggeber ausgefallen ſind und unſeren Felbgrauen hoffentlich recht gute Dienſte leiſten. Es wäre ſehr zu wünſchen, daß auch die Haus⸗ frauen ſich endlich mehr der ſo wichtigen Küchen⸗ Hilſe bebienen würden, es iſt bedauerlich, daß ſte ſo oft an dem Altgewohnten hängen, auch wenn ſte einſehen müßten. daß die Neuerung für ſie zweckmäßiger, billiger und zeitſparender iſt. Blühenber Flieder. Im Schwetzinger Schloßgarten hat ſich der Flieder teilweiſe zu herrlicher Blüte entwickelt. Die beiden Flie⸗ dergruppen am Haupteingang, ſowie mehrere Bäume im Innern ſtehen in voller Blütenpracht. Da verſchiedene andere Bäume erſt in der Ent⸗ wickelung ſtehen, iſt in dieſem Jahre auf eine längere Flieberblüte zu rechnen. *Erſatz für Salatzl. Drei ganz einfache Mittel, die vecht wohlſchmeckend ſind und vor allen Dingen appetitlich, ſeien hier verraten. Denn die chemi⸗ ſchen Oele, die angeprieſen werden, ſind doch min⸗ derwertig. Man ſtelle ſeine Milch hin und ſchöpfe den largen Rahm ab, der ſich darauf ſammelt. Dieſer Rahm, an den Salat gemiſcht, gibt ihm das nötige Fett. Außerdem iſt ein Gigelb zu verrühren, wodurch dem Salat ebenfalls das nötige Fett zu⸗ geführt wirb. Und enblich das dritte Mittel. Es iſt allerdings nicht immer zu beſchaffen, iſt viel⸗ leicht auch nicht Jedermanns Geſchmack, aber trotz⸗ dem ſoll es genannt werden, nämlich: etwas zer⸗ laſſenen Speck an den Salat tun! Jedenfalls braucht die Hausfrau wegen Mangels an Oel nicht zu verzweifeln. Eines der drei Mittel wird ſie wohl immer zur Hand haben, um den Salat ſchmackhaft und gut zu bereiten. Mit der Lage des Kleinwohnungsbaues nach dem Kriege und deſſen Einfluß auf die Beſtre⸗ bungen der Kleinwohnungsdereine beſchäftigte ſüh die in Saarbrücken ne General⸗ verſammlung der Saar⸗Moſel-Vereine dur örderung des Kleinwohnungs⸗ weſens. Beigeordneter Baurat Schilling aus Trier bertrat in ſeinem Vortrag die Anſicht, daß der Krieg auch auf dieſem Gebiete hemmend und füördernd gewirkt habe. Der Redner wies darauf Mn, daß wir iu den lezzten Nahren einen Bevölkerungszuwachs von rund 900 000 Seelen jährlich hatten, was einen Bedarf an neuen Woh⸗ nungen von rund 200 000 ausmache. Wenn man nun auch annehme, daß der Bevölkerungszuwachs während der Kriegszeit kein ſo großer geweſen ſei, ſo ſei doch die Wohnungsherſtellung um mindeſtens 300 000 hinter dem Bedarf zurückgeblieben. Weiter beſchäftigte ſich der Redner mit der Anfiedlung von Kriegsbeſchädigten, wobei er die Anſicht vertrat, daß für Anſiedlungen auf dem Lande, die nicht in Frage kämen, die nicht aus der Landwirtſchaft hervorgegangen ſeien, denn dieſe würden ſich auf die Dauer doch nicht in dem neuen Wirkungskreis befriedigt fühlen und zum landwirtſchaftlichen Proletariat hinabſinken. Derartige Anſiedlungen auf dem Lande müßten einen in ſich völlig lebens⸗ fähigen Betrieb darſtellen. Für die Rheinprovinz kämen rein landwirtſchaftliche Siedlungen wohl auch weniger in Betracht, vielmehr aber ſolche, die ſich als halb landwirtſchaftliche Betriebe den großen Induſtriezentren anſchloſſen. Wie der Vorſitzende des Vereins, Landratvon Miquel, der Verſamm⸗ lung mitgeteilt hatte, wird auch die vom Pro⸗ binziallandtag gegründete Siedlungsgeſellſchaft „Rheiniſches Heim“ in dieſem Sinne arbeiten. Für das Saarrevier iſt die Form der Grrichtung eines Gartenhauſes mit Gartenland von etwa einem Morgen vorgeſehen. Zur Maikäferzeit. Die Flugzeit der Maikäfer beginnt, ſobald der Wald grünt und wenn wir auch dieſes Mal kein beſonderes Flugjahr zu erwarten haben, das ja immer nur in Zwiſchenräumen von —4 Jahren eintritt, ſo werden wir doch auch jetzt nicht ganz leer ausgehen. Rechtzeitig ſei nun daran erinnert, daß uns hiermit ein vorzüglichez Futter für unſer Geflügel geboten iſt, das nicht ungenutzt bleiben darf. Der große Scha⸗ den, den die Engerlinge, dieſe Maden des Käfers, in Feld und Flur anrichten, iſt ja allge⸗ mein bekannt und wir können daher durch das Vertilgen auch der Landwirtſchaft großen Vorteil bringen. Nicht nur an Gichen und anderen Wald⸗ bäumen frißt der Käfer, der oft viele Flächen ent⸗ laubt, ſondern er geht auch an Walnuß⸗ und Obſt⸗ bäume, ja ſelbſt an die Reben. Das Einſam⸗ meln iſt leicht auszuführen, wenn man in früher Morgenſtunde, bevor die Sonne hochkommt, die ſtark beflogenen Bäume auf Tücher abſchüttelt, und ſogar leicht die Säcke füllt. Im Waſſer getötet halten ſich die Käfer dann längere Zeit und ſelbſt getrocknet kann man ſte noch als Pulver zerſtampft für die Ernährung von Vieh benutzen. Seit meh⸗ veren Jahren ſchon iſt unſere Schuljugend in einzelnen Orten für das Sammeln herangezo⸗ gen und das darf auch in dieſem Jahr nicht ver⸗ nachläſſigt werden. * Das Feſt ber filbernen Hochzeit feiert mor⸗ gen Freitag, den 28. April, Herr Danjel Groß⸗ kinsiy mit ſeiner Gattün Thereſe geb Lein⸗ 9. wohnhaft Ludwigshafen, Rupprechts⸗ a 5 *Tudesfall. Am zweiten Oſterfeiertag abends ſtarb in Adelsheim der älteſte männliche Einwohner, Altbürgermeiſter Gräf, im Alter von 86 Jahren. Während ſeiner nahezu 25jäh⸗ rigen Tätigkeit in der Gemeinde verſah der Ver⸗ ſtorbene Jahre das Amt eines Bürgermei⸗ ſters, 4 Jahr war er Waiſenrichter und 9 Jahre Gemeinderat. polizeibericht vom 27. April 1916. Raſcher Tod. Geſtern nachmittag.15 Uhr erlitt eine etwa 68 Jahre alte Vereinsdieners⸗ ehefrau von hier auf einer Bank in den Anlagen vor O 7, 16, wie ärztlicherſeits feſtgeſtellt wurde, einen Gehirnſchlag, was ihren ſofortigen Tod zur Folge hatte. Die Leiche wurde mit dem Lei⸗ chenwagen ins Allgemeine Krankenhaus verbracht. Durch den Vorfall entſtand ein größerer Menſchen⸗ guſammenlauf. Selbſtmordverſuch. Infolge Lebensüber⸗ druß verſuchte geſtern Nacht, etwa um 10 Uhr, eine 21 Jahre alte Kellnerin von hier an der Stephanienpromenade beim Birkenhäuschen ſich in ſelbſtmörderiſcher Abſicht in den Rhein zu ſtür⸗ gen. Das Vorhaben wurde von Vorübergehenden bemerkt und verhindert. Die Lebensmüde wurde von einer Polizeipatrouille auf. die Polizeiwache des 7. Reviers und von da in die elterliche Woh⸗ nung verbraht. Branbausbruch. Im Hauſe F 1,—2 ent⸗ ſtand geſtern Vormittag 10.45 Uhr durch ein ſchabhaftes Kamin ein Brand, welcher einen Ge⸗ bäudeſchaden von etwa 100 M. verurſachte. Das FJeuer wurde von der Berufsfeuerwehr wieder gelöſcht. Unfälle. In einer Küche des Hauſes 8 6, 17 ſchüttete ſich am 19. d. M. ein daſelbſt dienende⸗ 20 Jahre altes Mädchen kochendes Waſſer auf den linken Fuß. Da ſich der Zuftand der Verletzung verſchlimmerte, mußte ſie am 24. d. M. ins Allg Krankenhaus aufgenommen werden.— Bein Spielen am rechtsſeit. Neckarvorland in der Nähe der neuen Neckarbrücke flel geſtern Nachmittag ein 5 Jahre alter Knabe in den Neckar und wurde vom Strom abgetrieben. Ein in der Nähe weilender 19 Jahre alter Soldat namens Ludwig Grimm von hier, Böckſtr. 28 wohnhaft, ſchwamm dem Kinde nach und brachte es lebend an das Land. Es wurde hierauf in ſeine elterliche Woh⸗ nung verbracht. Epilepti ſcher Anfall. Auf der Breiten Straße vor J 1 erlitt am 25. d. M. ein 84 Jahre alter verh. Maurer von Ludwigshafen einen epi⸗ leptiſchen Anſall und mußte mit einer Tragbahre ins Allgemeine Krankenhaus verbracht werden. Verhaftet wurden 17 Perſonen wegen ver⸗ ſchiedener ſtrafbarer Handlungen, darunter ein Friſeur von hier wegen Betrugs, ein Heizer von Weſeling, ein Schreiner von Kupferzell, eine Dienſtmagd von Kulige und ein Taglöhner Vergnügungen. * Jugendtheater im Bernhardushof. Am Sonn⸗ tag, den 30. April, nachmittags.30 Uhr, verau⸗ ſtaltet die Leitung der Jugendbühne eine Gol d⸗ ſammlung zugunſten der Reichsbank. Jeder Beſucher, der ein Goldſtück in den Vorverkaufs⸗ ſtellen oder an der Kaſſe abliefert, erhält für je 10 M. in Gold einen Reichskaſſenſchein und außer⸗ dem ein Villett für 1. Parkett geſchenkt. Zur Auf⸗ führung gelangt das Stück„Goldhärchen“ oder „Der gute Berggeiſt Rübezahl'. Den Beſuch dieſer Vorſtellung empfehlen wir beſtens. Stimmen aus dem Publikum. Zur Zahlung von Vereinsbefträgen mit Scheck. Sie brachten vor kurzem eine Anregung des Herrn Rechtsanwalt von Harder auf Zahlung von Vereinsbeiträgen durch Scheck. Ich möchte darin noch viel weiter gehen und wünſchen, daß ſämtliche hieſigen Vereine ſich auf eine gemeinſame Einhebe⸗ und Verrechnungs⸗ Stelle vereinigten, ſtatt getrennt je durch einen Kaſſenboten ihre Beiträge einzuziehen. Warum beſteht das eigentlich nicht ſchon lange? Die Einzugskoſten würden doch ſicher verringert, und mit welchem Behagen würde man erſt an das Herausſchreiben eines Schecks über die Ge⸗ ſamtſumme der ſchuldigen Vereinsbeiträge gehen, in dem wohligen Gefühl, damit wenigſtens dieſe Plage in einem für das ganze Jahr abzutun! Welcher Mannheimer iſt nicht Mitglied von mehreren Vereinen, und wieviele gibt es, die mit 25 und mehr Mitgliedſchaften aufwarten können! Da wird die Zeit der Einziehung der Beiträge zu einer wahren Laſt für den Haushalt. Kommt man darin gar mit ſeiner Familie von einer Abweſenheit zurück, ſo umlauern die Vereinsboten ſchon im wahrſten Sinn des Wor⸗ tes die Haustüre und bieten einem den erſten Willkomm. Ich habe mir da ſchon oft genug im Aerger geſchworen, auf Neujahr aus ſämtlichen Vereinen auszutreten, wenn dieſe läſtige, rück⸗ ſtändige Methode nicht abgeſchafft würde. Zwar habe ich es bis heute noch nicht getan, aber doch nur aus dem Grund, weil vom Frühjahr bis Neujahr glücklicherweiſe auch der größte Aerger zu verrauchen pflegt. Ich bin aber der beſtimm⸗ ten Meinung, daß erſt die gemeinſame Ein⸗ hebung die richtige Vorausſetzung für bargeld⸗ 5 Bereinigung der Vereinsbeiträge abgeben ann. M. Aus dem Großherzogtum. Von der Bergſtraße, 28. April. Ap⸗ rikoſen und Pfirſiche haben trotz früher Blütezeit mäßig bis ziemlich viel geſunde Fruchtanſätze behalten. Pflaumen dürfte es ganz wenig abſetzen; ſonſtiges Steinobſt, be⸗ ſonders Zwetſchgen, Mirabellen, Kir⸗ ſchen uſw., wenn nicht Raupen auftreten oder ſonſtiges Ungeziefer, dürften gute Ernte brin⸗ gen, vielle ö f geben. Die Blütezeit iſt hier übrigens noch nicht ganz vorbei. Den anfangs dieſes Momats in voller Blüte ſtehenden Birnen hat das Grau⸗ pel⸗ und Tauſchneewetter, wie es ſcheint nicht gut zugeſagt. Einzelne empfindliche Sorten haben augenſcheinlich dabei etwas gelitten, denn die Blütenſätze ſallen, wenn auch nicht allenthalben, ſo doch teilweiſe, ab. Alles zuſammen ſind die Obſtausſichten immerhin noch gut, ſofern das Wetter ſich günſtig geſtaltet. * Neckargemünd, 26. April. Am Diens⸗ tag vormittag wurde unterhalb der Neckarbrücke die Leiche eines ö5fährigen Knaben gelän⸗ det. Er ſtammt aus Eberbach. Balzfeld bei Wiesloch, 26. April. Dem Landwirt Auguſt Neidig hier waren mehrere Obſtbäume abgeſchlagen worden. Zur Ermittelung des Täters nahm die Gendarmerie Gipsabdrücke von den Stiefelſpuren und ſtellte als mutmaßlichen Täter einen dem Neidig feind⸗ f lich geſinnten Bürger feſt, der wurde. Karlsruhe, 26. April. Herr Kommer⸗ zienrat Fr. Hoepfner erhöhte in den letzten Tagen eine von ihm früher geſtiftete Summe von 20000 M. auf 50 000 M. Die Erträgniſſe dieſer Summe ſollen zur Unterſtützung notlei⸗ dender Beamter und Arbeiter der Brauerei Hoepfner verwendet werden. * Eberſteinburg— Baden), 26. April. Der 14 Jahre alte Taglöhner Ambros Warth von hier ſpielte am Oſterſonntag mit dem Re⸗ volver ſeines Vaters. Plötzlich entlud ſich die Waffe und die Kugel traf den Jungen direkt ins Herz, ſodaß der Tod alsbald eintrat. Bäder und Sommerfriſchen. Vom Schwargwald. Eine der ſchönſten Per⸗ len unſerer deutſchen Gebirge iſt unſtreitig der badiſche Schwarzwald, der infolge ſeiner echten Naturromantik und ſeiner Heilung und Stär⸗ kung bringenden Nadelwälder weit über die Grenzen Deutſchlands, ja in der ganzen Welt bekannt iſt. Da iſt, um nur eines von den vielen ſchönen Tälern herauszunehmen, das im nörd⸗ lichen Schwarzwald befindliche Murgtal, welches man von Raſtatt aus bequem mit der Murgtalbahn erreichen kann. Ein reizendes Nebentälchen der Murg iſt das Lautenbachtal mit der kleinen, aber ſauberen Ortſchaft Jau⸗ tenbach(400 Mtr. ü..), welches von der nächſten Bahnſtation Gernsbach⸗Scheuern in 20 Minuten auf guter, durch hübſche Landſchaft führenden Straße leicht zu erreichen iſt. Das gutgeführte Gaſthaus mit Penſion„Zum Lau⸗ tenfelſen“ ſorgt beſtens für die leiblichen Be⸗ dürfniſſe ſeiner Gäſte. Proſpekte durch Hans Meyer, Lautenbach, Poſt Gernsbach im — verhaftet Kommunales. » Dortmund, 22. April. Der Kleingar⸗ tenbau hat ſich in den beiden Kriegsjahren in unſerer Stadt in gewaltiger Weiſe gehoben, man ſchätzt die Zahl der neugeſchaffenen Gärten auf ewe deoce au denen wus een 1800 ülaee dant An. Ne. auch dürfte es viel Aepfel men, ſo daß die Geſamtzahl auf etwa 5000 gu ſchätzen iſt. Da aber in Dortmund etwe 24 000 Kriegerfamilien vorhanden ſind, ſo könnte noch ein Mehr geſchehen, zumal immer noch Brachland vorhanden iſt. Soweit die Grundbeſttzer etwa durch erzielen wollen, wird die Stadt dazu übergehen. Höchſtpreiſe feſtzuſetzen, was jetzt geſeblich geſtattet iſt. „ Duisburg, 24. April. Die Ueberſchüſſe der ſtädtiſchen Sparkaſſe betragen 170 0⁰⁰0 Mark. Davon ſollen 100 000 Mark zur Grrichtung von Wohnhäuſern für kinderreiche Jamilten, 70 000 Mark für ſtädtiſche Kinderſpielplätze, be⸗ ſonders in den Arbeitervierteln verwandt werden. Die Stadt hat beſchloſſen, die Molkerei Bis. lich bei Weſel auf die Dauer von 5 Jahren für 3000 Mark jährlich zu pachten, um die Ver⸗ ſorgung der Stadt mit Milch ſtcherzu⸗ ſtellen. Die Säuglingsmilchanſtalt er⸗ zeugt jetzt täglich 2000 Liter Milch, doch ſoll die Erzeugung auf 4000 Liter geſteigert werden. *Krefeld, 19. April. In der letzten Stadt⸗ verordneten verſammlung erſtattete Oberbürgermeiſter Dr. Johanſen den Verwal⸗ tungsbericht. An Kriegsunterſtützung wurde ſeit Kriegsbeginn e 314000 Mark ausgezahlt, wo⸗ von auf das letzte Rechnungsjahr 4 785 000 Mark entfallen. Monatlich betragen jetzt die Auszahlun⸗ gen 465 000 M. An Arbeitsloſenunterſtützung wurden 612 000 Mark ausbezahlt. Die geſamten Kriegsaufwendungen betragen 7283 000., wo⸗ von 5 236000 M. vom Reiche zu erſtatten ſind. Durch das Mietseinigungsamt gelangten 1049 000 Mark an Miete für Kriegsteilnehmer an die Haus⸗ beſitzer zur Auszahlung. Für die Beſchaffung von Lebensmitteln wurden 8 527 000 M. veransgabt. Der diesjährige Etat ſchließt, wie mitgeteilt, ab mit Einnahmen und Ausgaben von 14 000 000 M. gegen 18 700 000 M. im Vorjahre. Bei Erhebdung trag von 1,2 Mill. M. Beſchloſſen wurde die Gr⸗ höhung der Einkommen⸗ und Gewerbe⸗ ſteuerzuſchläge von 220 auf 250 Proz., Er. höhung der Tarife füür Gas, Waſſer und Elektrizität. Den Sparkaſſenüberſchüſſen ſollen 60 000 Mark entnommen und der Reſt von 300 000 M. ſoll durch Anleihe gedeckt werden. Das Rechnungsjahr 1914 ſchloß ab mit einem Uekerſchuß von 1078 438 M. Es wurde beſchloſſen, 1 Million dem Steuerausgleichsfonds guzuführen und den Reſt auf das folgende Jahr zu übertragen. Sportliche Nundſchau. *Deutſcher Start. Gine neue Rennprogramm⸗ Ausgabe erſcheint im Verlage des„Deutſchen Sport“, Berlin NW. 6, Schiffbauerdamm 19. Der Preis des Heftes iſt nur 30 Pfennig. Lezte Meldungen. De Schlacht von Verdun. Sranzöſiſche Anſichten. m. Köln, 27. April.(Priv-Tel. der„Köln. Zeitung“ hatte der Pariſer Ver der„Baſler Nachrichten“ mit einer wohlunter⸗ richteten franzöſiſchen Militärſtelle eine Unter⸗ redung, in der Mitteilungen über die Anſichten franzöſiſcher Militärkreiſe über die Vor⸗ gänge im Raume von Verdun Der militäriſche Gewührs⸗ Franzof Laut Verdun einer franzöſif dee e de Die wWer eine große Offenſive losließen, bevor wir nicht auch die matertelle Ueberlegenheit haben. Die nächſte Offenſive miuß die von Verdun ſo in den Schatten ſtellen, wie die von Verdun unſere Septemberoffenſtve in den Schatten ſtellt. Daß man noch nicht ſo weit iſt, das wiſſen die Deutſchen ſehr gut. Warum die Franzoſen bei der Entente keine Gegenoffenſive großen Stils durchſetzten dafür gibt der franzöſiſche Offitzier folgende dürftige Erklärung: Das Feld, wo der Feind ſeit Mo⸗ naten den Angriff vorbereitet hat, ſei zu einer großen Gegenoffenſwwe nicht geeignet. Dieſe muß alſo anderwärts erfolgen. Waune Das ſeien Sachen des franzöſiſchen Obsrlomman⸗ dos. Daß Frankreich bei Verdun ſeine letzten Reſerben eingeſetzt hat und ohne fremde Hilfe zu keinemgroßen Gegenſtoßmehrfähig üit, dos kann der franzöfiſche Offizer natſürkich nicht ſagen. Entſendung ruſſiſcher Crup⸗ pen nach Saloniki. 27. April. Laut 155 e ebe en den ſei wahrſcheinlich, ganz abel„ob ein Abkommen mit Rumänten tber den Durchmarſch zuſtande kommt oder nicht. 5— ehme der Tarifverhandlange 88g wurde ſaut„We5 wärds“ a Erhöhung der Pachten, beſonders große Vorteile der gleichen Steuerzuſchläge verbleibt ein Fehlbe⸗ 4 N * * Donnerstag, ben 27. April 1916. Seneral⸗Auzeiger 4 Badiſche Neueſte Nachrichten.(Mittagblatt) troſfen ist, nach Kriegsausbruch eine Befreiung des Verkkäufers von der Lieferungspflicht herbei- gefihrt werden kann oder nicht. Im vomiegenden Rechtsstrelt hat das Reichsgericht diese Frage ver- neint. Ob sie zu bejahen oder zu verneinen ist, wind stets aut die besonderen Umstzinde des Falles anhommen. Zur Entscheidung stanc nach den „Mitteilungen des Kriegsausschus- ses der deutschen Industrie“(Nx. 94) tolgender Fall: Der Orgelfabrikant L. in Weikersheim kaufte am 17. Juk 1914 von einer Metallgroßhandlung in Maing 5000 kg Zinn, eine besondere Marlte, gie sich besonders zum Bau der Pfeiſenwerke der Kirchenorgeln eignet und von der Firma aus Eng- land eingeführt wurde, Heferbar in monatlichen Posten von August bis Dezember 1914. Da kam der Krieg dazu und am 8. August fragte die Orgellabrik an, ob sie den ersten Posten liefern EKönne und wie sie sich in Anbetrachit des Krlegs⸗ Zustanddes zu den weiteren Lieferungen stelle. Die Mainzer Firma antwyortete, sie werde nach Wie- deraufnahme des Güterverkehrs das Gewünschte Uetern, der weiteren Lieferungen könne sie matürhich noch nichts bestimmtes sagen. Es sind canmm nur die August. und Septemberraten geliefert Worden. Daun erklärte die Firma, nicht wWeiter lieſern zu können, da es nicht möglich sei, Zinn auis Eugland zu bekommen, weil die Zufuhr von dort günzlich abgeschnitten sei. Die Bestellerin klagte nun wegen der nichtgelleferten Ware auf Schaclenersatz in Höhe von 9200 Mark; sie habe sich anderwelt eindeckem und einen Mehraufwarck in weser Höhe machen missen, da die Preise für Ziun mittlerweile rapide gestiegen seien. Auch uschdem England das Verbot des Handels mit Deutschland ausgesprochen habe, sei englisches Zinn noch in genügender Meuge itber Holſand zu erlangen gewesen, jedenfalls habe sich die Be- Hagte rechtzeitig und genügend mit Ware versehen missen, wenn auch zu hohen Preisen; woler sie beommen habe, sei der Nlägerin gleichgültig gewesen. Dagegen behauptet die Beſdlagte, sie zabe nur englisches Zinn zu liefern gehabt, dem as cbeirtsche bei Weiſem nicht gleichwertig sei. Sie habe sich nach Möglichleeit eingedeckt und ihre Kutnden pro rata beiriedigt, es habe Unmöglichkkeit cber Lieferung infolge höherer Gewalt bestanden und für diese Ummnsglichkeit habe sie nicht ein- Zutreten. Das Landgericht Mainz hat die „Berlagte zum Schadenersatz verltrieilt, da nach seiner Auffassung eine Unmöglichteit der Liefe- rung nicht vorgelegen habe. Das Oberlan- cesgerleht Darmstackt hat die Beruiung der Belclagten zurũlekgewiesen, indem es zZwar an⸗ Daim, daß eine Unmöghchleit vorgelegen, daß aber die Beklagte dies zu vertreten habe. Aus den Gründen des Berufungsgerichts: Gegenstand des Kauſvertrages wan nur engli- gches Zinn Es stehtt fest, dag dieses infolge der im Oxtober 1914 eingetretenen Unterbindung der englischen Einfuhr nach Deutschland bedeutend im Preise gestiegen war, mehr als 100 v. H. In- ſolgedessen war der Beklagten dlie Lieferung er- heblich beschwert. Nun könmen auch nachträglich eintretende erhebliche Schwierigkeiten den Schuld- ner vom seiner Leistung beſreien, aber es miissen damm auferorctentliche Schwierigkeiten sein, die den Ummsöglichkeit geich zu achten sind, Eine ganz urverhältnismäßige Preissteigerung kaun eine solche Schwierigkeit sein; wieweit sie als solche anzuerlennen ist, ist nach den Verhältuissen des einzelnen Falles zu beurteilen. Ob diie hier in Frage stehende Preissteigerung der Unmzöglichkeit der Lieſerung gleichzustelled ist, Kaun dahingestelt bleiben, denn auch wenn die Frage bejait werden müßte, würde die Bellagte nicht von der Lieferung befreit sein. Bei Aus- bHruch des Krieges war ihr von der Klägerin nahe gelegt worden, liber die weiteren Lieferungsmög⸗ lichkeiten sich zu orientieren. Die Tatsache, dag Zinn noch über Holland geflefert wurde, durlte cte Belklagte micht zu der Annalime bestimmen, daß sie genügend Ware hereinbeommen würde, Vielmehr mußte sie damit rechnen, daß weitere Lieterungen im Laufe des Krieges nicht mehr zu sein wWürden. Die Beklagte hätte sich sagen müssen, daß Zinn wicht mehr aus England bezogen werden könne und sich rechtzeitig, so lange es noch möglich war, eindeckem miissen. Da- durch, daß sie nicht vorgesorgt hat, ist sie außer- Stancte, den Vertrag zu erfülllen. Die von dem L cht a rochene Verurteilung nach § 320 BOB.(Schadenersate wegen Nichtlieferung) bestelrt damit zu Recht. Wenn, wie die Beklagte beltauptet, die Klägerim durch Ausnutzung dier Kriegslage sich unangemessene Vorteile verschaf- den wollte, so vermag das am der Beurtellung der Sache nichts zu Andern und wenn die Bellagte unter Beweis stellt, daß es nicht üblich sei, Zinn in größefen Mengen auf Lager zu halten, s0 ist dem bein Gewicht beizumessen, da hien unge⸗ wöhnliche Verbältnisse vorlagen, die es nahe- legten, von dieser Uebung abzuweichen. Die von der Beklagten beim Reichsgericht eingelegte Revision wurde vom 2. Zivilsenat des höchsten Gerichtshofes als unbegründet zurlickge- Wiesen.(Urteil des Reichsgerichts vom 21. März 1916, Aktenzeichen II 473/15). Hewerkschaft des Steinkohlen-Berg-⸗ Werks„Kwald“, Herzen i. W. Im ersten Vierteljahr 1916 betrug die Kohlen- Förderung 448 578 200 t und der Betriebsüberschußg 20900 817,90 Mark gegenüber 431 505 100 t bezw. 1835 707½,19 Mark im vierten Viertelfahr 1915. Von Giesem Ueberschuß gelangen für das erste Miertel jahr 1916 an Ausbeltte 400 Mark je Kux zur Ver- teilung. Handels- und verträgen ohne Kriegsklausel. Zum ersten Male hatte das Feichsgericht Lelhrzlich zu der Frage Stellung zu nehmen, ob, werm eine besondere Vereinbarung nicht ge- FEessemer Bergwerks-Vereim König WIilhelm. Das erste Quartal 1916 brachte einen Betriebs- überschuß von 1 050 662 Mar gegen 889 050 Mark im ersten Quartal 1915 und gegen 874 500 Marte im vierten Quartal 1918. Lothringer Portland-Cement⸗ Werke, Straffburg. Die Gesellschaft, welche bei einem Reingew ingn von Mark 65 718(817 202) wieder dividendenlos bleibt und M. 48 338(200 195) auf neue Rechnung vorzutragen empfiehlt, schreibt in ihrem Geschäfts- bericht: Das verflossene Geschäftsſahr hat eing Belebung im Baugewerde und damit der von ihm abhängigen Industrien nicht gebracht. Der Ge⸗ samtabsatz unserer Werke betrug rund 30 Prozent eines Normaljahres. kaufspreise des Syndikats wurden starc geschmä- lert durch großge Restlieferungen aus Abschlüssen des Vorjahres zu niedrigem Preise und insbesoc- dere durch die außerordentlich hohen Lasten des Syndikats, die, unigelegt auf den schwachen Ver- sand, den Erlös so drücketen, daß eine Nacah- lung an die Werlle ausfallen mußte. Außer durch schwachen Absatz und geringen Erlös wurde das Betriebsergebnis noch unginstigst besinflußt rch die außergewöhnliche Steigerung aller Be- triebsmaterialien. Ferner teilt die Gesellschaft mit, daß sie ihr Diesdorfer Werk vorübergehend einem anderen Betriebszweig nutzbar gemacht hat, und zWwWar zur Herstellung eines hochwertigen Düngemittels. Izwischen ist wegen der ungün⸗ stigen Lage des Diesdorter Werkes für den Bezug der Rohstoffe vom Patentinhaber der Ort der Her- stellung wieder verlegt worden. Ueber die Ge- Sschäftsaussſchten äußert sich der Bericht: Das Hutende Geschäftsjahr zu beurteilen, ist schwer. Solange der Krieg andauert, halten wir eine durch- greifende Besserung für ganz ausgeschlossen. Wenn auch der Versand in den ersten drei Mona- ten sich etwas gehoben hat, so wagen wür doch nicht, daraus Schllisse auf einen weiteren glünsti- gen Geschäftsverlauf zu ziehen. Laut Bilanz hat dag Warenkonto eine Erhöhung ati M. 339 155 (202 244) erlahren. Materiallien weisen eine Stei- gerung auf von M. 557 828(479 419). Das Effek- len- und Beteillgungskonto hat eine Steigerung auf M. 1 244 268(1 181 622) erfahren. Debitoren (einschl. Pankguthaben verminderten sich auf M. M. 1 280 452(1 660 773). Demgegenüber erhöhten sich Kreditoren auf M. 215 470(110 815). Frünkisches Leberlandwerk,.., Nürmberg. Der Aufsichtsrat des der Flektriaiits-.-G. vorm. Schackert nahestehenden Untemehmens schlägt fär 1915 Wiecden die Verteilumg von 5 Proz. Dividencde von. Fiamzen. 8% Neichsanleine ven 1916(driste Kriegs- amleihe). Im Anzeigeteil der vorliegenden Nummer un- seres Blattes macht das Feichsbanhedireltorium nummehr beicanmmt, daß die Sprozentige Schuldver- schreibungen des Deutschen Reichs von 1915 (dritte Kriegsanleihe) vom 1. Mai d. Is. ab in dle endgültigen Stücke mit Zinsscheinen(ab 1. Okctober) umgetauscht werden können(vgl. Nr. 192). Hmmahlumngen auf die A4. Kriegsanleihe. Die für Zweche der 4. Kriegsanleihe von den Darlehnskassen bis zum 22. April a iehenen Beträge stellten sich auf insgesamt 300 Mill.(nicht 200 Mill., wie inolge eines Hörlehlers gestern ge⸗ meldet wurde) gegen 146, Mill. in der Vorwoche. Da im ganzen bis zum 22. April 8270,5 Mill. ein- gezalilt waren, so sind mit Hülle der Dartehns- kassen noch nicht einmal 4,8 Prozent— also ein verschwindend kleiner Bruchteil entrichtet Worden. Bescklagaahme pertagiesischer Ssnats⸗ KUADen. Nack einer im Hamburger Amtsblatt veröffent⸗ lichten Bekanntmachung des stellvertretenden kom. mandierenden Generals des 9. Armeekorps werden die der Geldverwaltung des portugiesischen Staa- tes Zustehenden Forderungen und Gut⸗ haben aus Bauk⸗ und Kreditge-⸗ schäften aller Art in ihrer gesamten Höne als Eigentum eines feindlichen Staates beschlagnahumt unck der Geldverwaltung des Deutschen Neiches Zur Einziehung überwiesen. Die Forderungen und Guthaben portugiesiseher Staats⸗ angehöriger werden unter Aufrechterhaltung der bisher in dieser Bezienung getroflenen Maß⸗ nahmen gesperrt. K. HA. priv. Südbabmellesellsechaft, Wien. Wien, 26. April. Die Bilanz der Südbahuge- selkschaft für 1915, welche bereits im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Sanierungsüber⸗ einlcommmens aufgestellt ist, ergibt die Summe der Erträgnisse von Kronen 56 863 918, denen LAsten in Höhe von Kronen 50 508 905 gegenüberstehen, sodaß der Gebarungsüberschuß Kronen 294 653 beträgt, gegen das Vorlahr ein Mehr von Kronen 12 207 652. Dieser Gebarungsüberschuß wird ge- mäß einem neuen Uebereinkommen für den vor- gesehenen Ausgleichsfonds hinterlegt. Wemer Eaektenkörse. WIB. Wien, 206. April. Die ruhigere Auf- kassung der politischen Lage an der Newyorker Börse hat der Tendenz des heutigen Börseu-⸗ verkehrs auch kier ein ruhigeres Gepräge ver⸗ lienen, Die Umsate waren aif alen Gebieten eng Hegremzt und unter dem Druck der Geschäftsstille Unterlagen die Kurse einer tsilweisen Ab⸗ Die etwas gebesserten Ver. schwächumg. Wesentlich billiger waren einige Petroleum- und Munitionswerte angeboten, wo⸗- gegen für Hokaktien Nachfrage bestatid. Anlage⸗ werte waren unveründert fest und behauptet. Amsterdamer Bfektenbörse. AnSTERHAAM, 28. Aprll. Die Bree wer matt. 28. 2. 29. 28. Offlzlen: Unlon Pagiflo 128— 124½½ 8% NM. St. Anl. 101½ 101% Amalgamst. 164˙½ ˙f164% Fnofflzlell: U. 81.Stoel. C. 755/16 74 80% Uhl,Niedl. 71½ ᷑ ˙eS½ Sbelis Trap. u. Hoyal D. Petr. 399/ 599½% Trading Akt.———— D. Erdsl-Akt. 363— 357½ Franz.-engl. Mal. u. ind. B. 172— 171— Anlelbe. 92/½—.— Rtoh. T...F ô— 98½/ Soh. Berlin 44.32 440— Rook lsland 211%%% Soh. London 11.37½ 11.35— South. Pap. 9015Æ— 90½ Soh. Faris 40.20— 40.15— Zouth. Ralſw.———ISoßb. Wien 30.75.— 30.80— Parlser Effetenbörse. PARIS, 28. Aprll 1915(Kassa-Harkt.) 28. 25. 28. 25. 5% Franz. Anlelhe 89.30 69.80 Maltzeff-Fabriken. 315 815 6% Französ. Rente 52.60 62.60 Le Nape 32, 3ʃʃ 4% Spanler äussere 94.30 94.20 Toula„ 10.90 10.77 3% Russon v. 1908 88.— 67.50 Rlo Tnto 17.70 17.85 20% Russen y 18688—.— 54.75 Ne 775„„ e 4% Türken da Copper ⸗ Bahaue de Paris.— Uin gopper.. 43 46 Oréßdſt Lyonnals. 10.88 10.50 Tharzis. 147 149 Union Parislenne.——— de Beers„„ 253—— Suez-Kanal. 41.50 41.50 Lena Goldflolds. Thomson Houston.——— ägersfontan.. Baku 14.22—— Handmines... 09.— 105 Brlangk 313 342Cagutohoso——— Clanosoff. 279 279 Halkkair Werseherungswesen. Lebensverslcherung umnd Mrieg. Der Wellkrieg hat in die Rechstverhältnisse der Lebensversicherungsgesellschaften, deren schäftsgebiet bekanntlich ein internationales ist, dadurch besonders tiel eingegriffen, daß der Ent- richtung der Prümien und der Auszahlung der kalligen Summem ckurch die von den kriegfhrenden Staaten erlassenen Sperrgesetze Hindernisse in den Weg gelegt wurden. Ein dadurch entstandener Reclitsstreit hat kürzlich vor dem schweizerischen Bundesgericht einen bemerkenswerten Ausgang u. Der Tatbestand war ſolgender: Nach dem Ausbruch des Krieges hatte Franie- reich bebanntlich ein Dekret erlassen, das jeden Geschaktsverkehr nit den Angehörigen deindlicher Staaten verbietet. Ein Deutscher, cker sich 1900 in Basel bei einer französischen Gesellschaft fur 100 000 Franben versichert hatte und bei Kriegs- beginn in seine Heimat zurüiclegeleehrt war, wollte die für 1015 fällige Prämie bezahlen, worauf dle Gesellschaft unter Berufung auf jenes Dekret deren Annahme verweigerte. Hierauf erhob der Ver- Sicherungsnehmer Klage, indem er behaupfete, der Vertrag bestehle trotz des Krieges und miifßzte bei eintretendem Tocesfall auch ausgeflihrt werden; er sei also berechtigt, die Prämie zu zahlen ocler zu Hinterdegen. Nachdem die Basier Gerichte die Klage ge- Scinitzt hatten, hat sich auehl das Bundesgericht diesem Standpunlet angeschiossen mit folgender ung: Das schweizerische Aufsichtsgesetr unterwirkt cie von dem Konzesslonierten auslündi- schen Oesellschaften in der Schweiz abgeschlosse- nen Verträge dem schwelzerischen Recht. Die Ge- Sellschaften, denen eine Konzession erteilt wird, müssen einen Hauptsitz in der Schwelz angeben und für Streitigleiten gilt der schwelzerische Ge- richtsstand. Damit aber, daß der Vertrag nach Schwelzer Recht zu beurteilen ist, fälit die An- wendung des frambsischen Krlegsdekrets ohne weiteres dahin. Daran Andert der Umstand nichts, daß der Versicherungsnehmer Deutscher ist und in Seinem Heimatstaate Wohnt. Die Kri setzgebung hat auf die in der Weiz 00 e Gesellschaften abgeschlossenen Versicherungsvertrüge keinen Einfluß. Werkehr. Schiffs- umd Amterverkehr der Duisburg⸗ Runrorter Häfen. Nach dem jetzt vorfegenden Ausweis betrug der Schifts- und Güterverkehr der Duisburg- Ruhrorter Häfen im Monat März 1010 4206 Schiſte mit einer Ladung von 859 114 t gegen 4018 Schiſe mit 935 J24 t im März 1915, mithin Weniger 652 Schiffe bemw. 96 210 l. Am Gesamt- verlehr waren beieiligt 1360(1627) D Hiffe mit 4382(700%/) t und 2006(3201) Schleppkähne und Segelschife mit 854 732(948 317) t. Die Koklenaufuhr stellte sich insgesamt auf 654 128(712 161) t davom 509 892(711 826) t oder 111 934 t weniger auf der Eisenbahn und 54 230 (335) t oder 53 901 t mehr zu Wasser. Die Kohlen- abfuhr erreichte 537 O74(713 10% t, davon gingen nach Koblenz und oberhab 419 627(452 1900t, nach Köln bis Roblenz ausschl. 550(35140) t, nach Duisburg bis Köhn ausschl. 0(1250) t, nach Duis- burg bis zur hollündischen Orenze 8280(24) t, nach dem Rhein-Hlernekana! 16 572(0) t, vach Holland 72 402(104 048) t und nach Belgien 19 553(130 640) t. Im ersten Vierteljahr 1916 betrug der Ge- samtvyerkehr 2 536 682(2571 217) t mithin weniger 34 535 t. Davon entfielen auf die Kohlenabfuhr 1608 953(1 907 900) t, auf die Erzanfuhr 62 820 (71805) t, auf die An- und Abkuhr von Eisen- und Eieamwaren 103 140(04 970) t, auf die Getreide- Anfuhr 21 129(46 400) t, die Holzamuhr 35 195 20 185) t und sonstige Güter 704 438(421 243) t. Die Kohlendurchluhr vom Rhein- Hernekana! zum Nliein stieg auf 678 934(408 70¹) t. Die Ge⸗ Sanztkolnlenabfuhr aus den Duisburg-Ruhrorter Hüſen und dem Rhein-Herneltana! glich mit 2287 887/(2 316 670) t annaherad dem ersten Vier- teljahr 1915. Die Wasserstäande des Rheins waren im Be⸗ richtsabschnitt(CJanuar-März 1910) als güustig zu bezeichnen. Behinderungen durch Hochwasser traten nur an einigen Lagen des Monats Februar eiu. Der höchste Wasserstaud betrug 6,21 m R. P. am 22. Fehruar, der nicdrigste 1,16 m R. P. am 11. Februar. Die Sperrschleuse zu Duisburg War vom 18. bis 20. Februar geschlossen. Der Kahn„Gottvertrauen!““ endllen bgeschaleppt. c. Aß mannshausen, 25. Afpril. Die bei- den Schleppdampier„Justitia Nr. 1½ und„Albert schleppten den durch Hängeketten, die von rπ.el großen Kanalschiffen asgingen, geszcherten Schleppkahn„Gottvertrauen“ talwärte. Au dem Hinterschift war eine Dampfpumpe racht, din fortgesetzt mit dem Auspumpen des Wassers zu tun hatte. Der sehr staſß beschüdigte Kahn wurde nach einer mederrheinischen Werßt zur Herstellung abgeschleppt. Das Napitel des Kahtes„Gottvertrauen“ kamm also wohl endgütig abgescllossen werden. Leizte Mandelsnachrichten. r. Düsseldorf, 27. April.(Priv.-Tel) In der außerordentlichen General cher Gebrüder Schöndorif,.-O. in Düsseldori, wrar ein Aktienkapital von M. 2306 000 vertreten. Nach Haingeren Erörterumgen beschloß die Ver- Sammung zur Beschaffung der flir die Erweiter rung der Betriebe erforderlichen Mittel das Aktienkapftal um 3 Millionen Mark auf 6 Milliouen Mark zu erhöhen De neuen Aktien, welche ab 1. Juli 1916 dtvidenden- berechtigt sind, werden an ein Bankonsortium zum Kurse von 105 Progent gegeben. Das gesetz- liche Bezugsrecht der Alxtionäre ist ausgeschlos⸗ sen. Atif eine Anfrage, aus welchem Grunde bei diesen vorteilhaften Bezugspreisen den Aktionären nicht auf einen Teil der jungen Aktien ein Bezugs- recht angeboten sei, bemerlcte die Verwaltung, daſ Ge- sie bei den augenblicklichen Verhältnissen nicht auf eine ausreichende Beteiligung der jetigen Aktionäre an den neuen Aktien glaube recimem zu können. Audererseits sei es Wünschenswert ge⸗ wesen, durch Begebung der jungen Aktien au eine leste Gruppe von vornherein die Gewiflheit zu er- langen, die erforderlichen Mittel für die Neuan- lagen zu erhalten. Was die f s0 habe man es gerade in der j nur auf die Herstellung eines einzigen Sperial- fabrikats aufgebaut worden sei. Aus diesem Grunde beabsichtige man, das Unternehmen auf eine breiters Grunchlage zu stellen und zwar durch den Bau einer Waggonfabrik. Schon vor dem Kriege seien die Waggonbauanstalten sehr sturk beschäftigt gewesen. Es sei während des Krieges sehr viel Material zum Verschleiß gelcommen, 80 daß sich nach dem Kriege eim stärerer Mangei an Transportmittel bemericbar machen wird Man hoffe, durch die Exweiterung des Betriebes den können. VV 85 als sich nach dem Kriege für die urspriingli Fabrikate der Gesellschaft voraussichtlich doch nicht jene Absatzmöglichkeit ergeben wWird, WW. sie vor dem Kriege ꝝu verzeicimen wan Der Au-. Sichtsrat wurde um 4 Mitglieder ergänzt. Neuge- Wwänlt wurden Bankier Andrae- Berlin, 1 8 2. tor Schach von der Nationalbanle- merrienrat Iheodor Hinsberg vom 125 Bankyerein und Klemens Freiherr u TWichelss Mlünster. 5 r. Düsseldorf, 2. April.(Priv- der Generalversanmlung der Rbeinliscebh Westfälischen Schachtbau A. 8, Essen, in der 3 Aktionäre mit 711 Stimmen vertre- ten waren, wurde angefragt, wie sich die Gesell- schaft die Beschaffung neuer Betriebsmittel in Zukunft denke und wie die Gesellschaft beschäftigt Sei. Die Verwaltung teilte mit, daß sich darüber nichts bestinumntes lasse. Bei den in Ober- 15 Bau WO ie Ar! seit Beginn werden mußte, seien die A kommend gewesen. Man auch erheb- liche bessere Vertragsbedt erzielt, als die vor dem Kriege bestehenden. Außerdem besitze die Gesell am Unterrhein und in Hannover Die Gesellschaft abe gleich nach Beginn 1i um die Her- einnahme von e ee bemſiht, lei- der sei aher bei der Elgenart des Unternehmens nicht möglich gewyesen, solche hereinzubekommen. Allerdings stelie man wWieder in aussichtsreichen Verhandlungen wegen cer UDebernahme größerer Aufträge. 8 Amsterdamer Waremmmrirt. Amstert— per 2 2 Schlifferhürse zu Duisburg-Ruhrort. Duisburg-Ruhrort, 25. April(Amtliche Notierungen.) i Mainz-Qustavsburg M. 1,25, Mainplitre bis Franlcfurt a. M. M. 1,33, Mannheim M. Karlsruhe M. 1,40, Lauterburg M. 1,30, M. 1,75. Schlepplöhne: St. Goar M. 0, Mainz-Gustavsburg M. 0,85000, Maunbeim M. 0,95—1,00. Talfrachten für Kohlen 1 0 Zeclaud mittlere Schiſſe M. 3,30.(100 fl 220 E..— Wasserstandsbeohachtangen im Monat März 5 Pegelstation vom Datum Fheln 22.J 22.J 24. 28. J 28.J 27.] Bemerkungen- Hliningen“)..402.89 290 235.2.8 Abonde 6 Uhr Kenll!.40.28 448.408.348.3 Nachm. 2 Uhr NMaxkeu..38%64.32.7.17.10 lachm. 2 Uhr Nennhelm.85.87.85.04.786.1 Horgens 7 Uhr Malnz.05.14249.12.41.-B. 12 Har Laub.40.61863.59.5ʃ Verm. 2 Uhr Köln J3.87 47— 88 41⁴ Hachm. UIbe vom Neckar: Bannhemm.61.9.88.84.79 461Vorm. 7 Uur Hellbronn 7⁸.58.0.50 105 Vorm. 7 Uhr e ...... Verantwortlich: Für den allgemeinen Teil: Dr. Fritz Goldenbaum; füir den Handelsteil: Dr. Adolf Agthe; für den Inseratenteil und Geschäftliches: Fritz Joos. Druck und Verlag der Dr. H. Haas'schen Buchdruckerei, G. m. b. H. Direktor: I..: Julius Weber. 8 TTT —— . —— — — Verordnung,. Vom 11. April 1916.) Regelung der Fleiſchverſorgung betreffend. Zum Vollzug der 2 zratsberordnung vom 27. März 1916 über Fleiſchverſorgung(Reichs⸗ Geſetzblatt Seite 199) und auf Grund der Bun⸗ desratsperordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsſtellen und die Vexſorgungsregelung in der Faſſung vom 4. No⸗ vember 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 607, 728) wird verordnet, was folgt: J. Zuſtändigkeitsbeſtimmungen. 1 Landeszentralbehörde im Sinne der Bundes⸗ ratsverordnung iſt das Miniſterium des Innern, Verwaltungsbehörde iſt der Landeskommiſ⸗ ſär, zuſtändige Behörde iſt das Bezirksamt. Kommunalverbände im Sinne der Bundesrats⸗ verorbnung ſind die Städte mit mindeſtens 10 000 Einwohnern und im übrigen die Amtsbezirke. Die Beſtimmungen der 8 2 und 3 unſerer Ver⸗ ordnung vom 7. Juli 1915, den Verkehr mit Brot⸗ getreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 betref⸗ ſeud(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 145), finden entſprechende Anwendung. N. Serteilung der Schlachtungen. 2. 8 Die Flekſchverſorgungsſtelle teüt den Kommunal⸗ verbänden die Höchſtaahl der für ihren Bezirk für einen beſtimmten Zeitraum zugelafſenen gewerbs⸗ mäßigen Schlachtungen an Rindvieh, Schafen und Schweinen und der zugelaſſenen Hausſchlachtungen mit. Die nichtſtädtiſchen Kommunalverbände ver⸗ teilen die zugelaſſenen Schlachtungen auf die Ge⸗ meinden ihres Bezirks, wobei eine Zuſammenfaſ⸗ ſung mehrever Gemeinden erfolgen bdann. Die ſtädtiſchen Kommunalverbände und die üb⸗ rigen Gemeinden verteilen die auf ſie entfallenden gewerbsmäßigen Schlachtungen auf die um Zu⸗ weiſung von Schlachtungen nachſuchenden Betriebe. Nur ſolche Betriebe dürfen berückſichtigt werden, welche ſchon vor Inkrafttreten dieſer Verordnung gewerbsmäßig geſchlachtet haben. Bei der erſten Verteilung der Schlachtungen auf die Betriebe ſind die bisherigen Schlachtungen, bei den ſpäteren Bertellungen die von den Betrieben ordnungsge⸗ mäß vereinnahmten und abgelieſerten Fleiſchmar⸗ ken, Fleiſchbezugsſcheine und Beſcheinigungen nach 8 8 Abſatz 2 und 3 dieſer Verordnung maß⸗ gebend. Dem Fleiſchbeſchauer iſt von der Ver⸗ teilung der Schlachtungen auf die Betriebe Mit⸗ teilung zu machen. Für die den einzelnen Be⸗ trieben zugeteilten Schlachtungen ſind dieſen e e Die gewerbsmäßige Schlachtungen ausführenden Betriebe haben ein Schlachtbuch zu führen, in wel⸗ chem jede vorgenommene Schlachtung und das hier⸗ bei erzielte Schlachtgewicht vom Fleiſchbeſchauer zu beſcheinigen iſt. Schlachtungen dürfen ſie nur in dem Umfange vornehmen, als ihnen Schlachtſcheine ausgeſtellt ſind. Erfolgt eine Schlachtung, zu deren Vornahme die Ermächtigung durch einen Schlacht⸗ ſchein fehlt, ſo iſt das Fleiſch zugunſten der Ge⸗ meinde durch das Bürgermeiſteramt einzugiehen; ein Eutgelt wird hierfür nicht bezahlt. Betriebe, welche über die genehmigte Höchſtzahl hinaus Schlachtungen vorgenommen haben, ſind bei der künftigen Unterverteilung der zugelaſſenen Schlach⸗ tungen ſeitens des ſtädtiſchen Kommunalverbands oder der Gemeinde nicht mehr zu berückfichtigen. Die ihnen inzwiſchen etwa erteilten neuen Schlacht⸗ ſcheine ſind zurückzuziehen. § 4. Zur Verauſtaltung von Schlachtungen, die aus⸗ ſchließlich für den eigenen Wirtſchaftsbedarf des Viehhalters erfolgen(Hausſchlachtungen), iſt die Genehmigung des Bürgermeiſteramts erforderlich. Der Antragſteller hat bei der Beantragung der Genehmigung die Zahl der Angehörigen ſeines Haushalts und die im Haushalt vorhandenen Vor⸗ räte an Fleiſch(8 8 dieſer Verordnung), ſowie das Lebendgewicht des Schlachttieres anzuzeigen. Die Genehmigung iſt nur dann zu erteilen, wenn der Antragſteller das zu ſchlachtende Tier in ſeiner Wirtſchaft mindeſtens 6 Wochen gehalten hat und nach der Zahl der Haushaltungsangehörigen und unter Berückſichtigung des für die übrige Bevölke⸗ rung zur Verfügung ſtehenden Fleiſches ein Be⸗ dürfnis für die Schlachtung auerkannt werden kau. Ueber die für die Gemeinde zugelaſſene Ge⸗ ſamtzahl von Hausſchlachtungen hinaus darf das Bürgermeiſteramt die Genehmigung zur Vornahme der Hausſchlachtungen nicht erteilen. 5. Notſchlachtungen bedürfen nicht vorheriger Ge⸗ nehmigung; ſie ſind jedoch innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung vom Viehhalter durch Ver⸗ mittlung des Bürgermeiſteramts dem Kommunal⸗ verband anzuzeigen. Dabei iſt anzugeben, ob das Fleiſch ausſchließlich im Haushalt des Viehhalters oder innerhalb der Gemeinde verbraucht wird. Der Kommunalverband kann anordnen, daß Fleiſch aus Nytſchlachtungen an die Gemeinde oder eine ſon⸗ ſtige vom Kommunalverband bezeichnete Stelle ge⸗ gen Eutſchädigung abzuliefern iſt, welche erforder⸗ lichenfalls der Kommunalverband feſtſetzt. Fleiſch aus Notſchlachtungen wird nur mit dem halben Gewicht auf Fleiſchmarken, Fleiſchbezugs⸗ ſcheine oder den zuläſſigen Verbrauch der Selbſt⸗ verſorger angerechnet. 8 6. Bei jeder Haus⸗ und Notſchlachtung iſt das Schlachtgewicht durch den Fleiſchbeſchauer feſtzu⸗ ſtellen und dem Bürgermeiſtevamt anzuzeigen. Der Fleiſchbeſchauer kann für jede derartige Feſtſtel⸗ lung außer etwaigen Reiſekoſten eine Gebühr aus der Gemeindekaſſe beanſpruchen; ſie beträgt bei Schweinen, Schafen und Ziegen ſechzig Pfennig, bei Rindern eine Mark. Der Kammunalverband kann beſtimmen, daß ſtatt des Fleiſchbeſchauers ein anderer vom Ge⸗ meindedat beßzellter Sachderiſändiger das Schlacht⸗ gewicht bei Hausſchlachtungen feſtzuſtellen und dem Bürgermeiſteramt anzuzeigen hat. Die aus der Gemeindekaſſe zu zahlende Gebühr dieſes Sachver⸗ ſtändigen beſtimmt der Gemeinderat. Durch Gemeindebeſchluß mit Staatsgenehmigung kann beſtimmt werden, daß die Gebühr(Abſatz 1 und 2) vom Viehhalter rückzuerheben iſt. 8 7. Die Abgabe von Fleiſch aus Hausſchlachtungen an Dritte gegen Entgelt iſt verboten; Ausnahmen können beim Vorliegen beſonderer Gründe vom Bürgermeiſteramt bewilligt werden, welches für den Einzug von Fleiſchmarken in entſprechender Höhe Sorge zu tragen hat. III. Regelung des Fleiſchverbrauchs. 8 8. Als Fleiſch im Sinne dieſer Verordnung gelten ohne Unterſchied, ob die Verabreichung roh oder zubexpeitet erfolgt: 1. Rind⸗, Kalb⸗, Schaf⸗, Schweine⸗ und Ziegen⸗ fleiſch, ſowie die zum menſchlichen Genuß beſtimm⸗ ten Eingeweideteile dieſer Schlachttiere, friſch, ge⸗ pökelt oder geräuchert, auch in Form von Wurſt, Sülzen oder in anderer Verarbeitung, 2. Speck und Fett, ſoweit es nicht verabfolgt wird, 3. Wild und Gefkügel, auch lebend, 4. Fleiſch Wild. und Geflügelkonſerven. Nicht als Fleiſch im Sinne der Verordnung gel⸗ ten Suppenknochen, Euter, Kälber⸗ und Rinder⸗ füße, ſowie das Flozmaul. § 9. Zur Regekung des Verbrauchs von Fleiſch wer⸗ den nach Anordnung des Miniſteriums des Innern einheitlich für das Großherzogtum Fleiſchkarten ausgegeben. Die Koſten hat der Kommunalver⸗ band zu tragen. Die erſtmalige Ausgabe der Fleiſchkarte erfolgt für die Zeit vom 1. bis 28. Mai 1916. Die Fleiſchkarte enthält Fleiſchmarken für vier Wochen und verliert mit dem Ablauf dieſes Zeit⸗ raums ihre Gültigkeit. Sie lautet vorläufig auf 3200 Gramm und enthält neben der Stammkarte 18 Fleiſchmarken zu 100 Gramm 20 ausgelaſſen 5 55 8 21 25 + und 10 5 Ein Teil der Fleiſchmarken hat nur für die dritte und vierte Woche der Geltungsdauer der Fleiſch⸗ karte Gültigkeit. Das Nähere ergibt ſich aus dem Aufdruck der Fleiſchkarte. Eine Fleiſchkarte erhält auf Antrag jede im Großherzogtum anſäſſige Perſon, welche das ſechſte Lebensjahr vollendet hat und nicht Selbftverſorger (8 10) ſſt. Kinder bis zu zwei Jahren erhalten keine Fleiſch⸗ karten. Für Kinder zwiſchen dem vollendeten zweiten und dem vollendeten ſechſten Lebensjahr werden nur halbe Fleiſchkarten, welche 9 Fleiſchmarken zu 100 Gramm, 10 Fleiſchmarken zu 50 Gramm, 4 Fleiſchmarken zu 25 Gramm und 5 Fleiſchmar⸗ ken zu 20 Gramm enthalten, ausgegeben. Auf An⸗ trag kann auch für äktere Perſonen ſtatt einer gangen eine halbe Fleiſchkarte ausgeſtellt werden. Erfolgt die Ausſtellung einer Fleiſchkarte wäh⸗ vend des Laufs ihrer Gültigkeitsdauer, ſo ſind vor deren Aushändigung die Fleiſchmarken für die ver⸗ gangene Zeit abzutrennen, Eine Aenderung der Gewichtsmenge, auf welche die Fleiſchkarte lautet, durch das Minifterium des Innern bleibt vorbehalten. § 10. Die Fleiſchkarten gelangen durch die vom Kom⸗ munalverband bezeichneten Stellen zur Ausgabe. Der Kommunalverband beſtimmt, bei welchen Stel⸗ len der Antrag auf Ausſtellung der Fleiſchkarten anzubringen iſt. Für die Angehörigen eines Haus⸗ halts ſtellt der Haushaltungsvorſtand den Antrag. Bei dem Antrag iſt anzugeben die Zahl der Per⸗ ſonen, welche dem Haushalt angehören, das Alter der Kinder, die Zahl der Fleiſchkarten, welche be⸗ anſprucht wird, ſowie beim erſten Antrag auf Aus⸗ ſtellung einer Fleiſchlarte die im Beſitz des An⸗ tragſtellers und der Angehörigen ſeines Haushalts befindlichen Vorräte an Dauerfleiſchwaren, Dauer⸗ wurſt, Speck und Fleiſchkonſerven, ſoweit ſolche insgeſamt 10 Pfund überſteigen. Dieſe Vorräte werden auf die Fleiſchkarte angerechnet; auf Wunſch kann die Anrechnung auf höchftens 12 Wo⸗ chen verteilt werden. § 11. Für diejenigen Perſonen, welche vorübergehend im Großherzogtum ſich aufhalten und nicht in ſolchen Bundesſtaaten anſäſſig ſind, deren Fleiſch⸗ karten vom Miniſterium des Innern den badiſchen Fleiſchkarten gleichgeſtellt ſind, werden vom 1. Mai 1916 ab Tagesfleiſchkarten ausgegeben. Sie lauten bei Perſonen, welche das ſechſte Lebensjahr voll⸗ endet haben, auf 160 Gramm und für ſolche im Alter vom vollendeten zweiten bis zum vollendeten ſechſten Lebensjahr auf 80 Gramm. Kinder unter zwei Jahren erhalten keine Tagesfleiſchkarten. Die Ausgabe der Tagesfleiſchkarte erfolgt durch die vom Kommunalverband bezeichnete Stelle, ſo⸗ wie durch die Gaſtwirte auf Antrag der in Abſatz 1 bezeichneten Perſonen, ſoweit ſie im Großherzog⸗ tum übernachten. Soweit letzteres nicht der Fall der Ausgabe einer neuen Tagesfleiſchkarte haben die in Abſatz 1 bezeichneten Perſonen durch die Wirte gegen ſchriftliche Empfangsbeſcheinigung in⸗ nerhalb der vom Kommunalberband oder der von ihm beauftragten Stelle für die einzelnen Wirt⸗ ſchaften feſtgeſetzten Höchſtgrenze, wobei nur der dringendſte Bedarf zu berückſichtigen iſt. Die Tagesfleiſchkarte iſt mit dem Datum ihrer Ausgabe und dem Namen ihrer Inhaber zu ver⸗ ſehen und hat nur für dieſen Tag Gültigkeit. Bei der Ausgabe einer deuen Tagesfleiſchkarte haben ſich die Gaſtwirte von dem Fremden die letzte Ta⸗ gesfleiſchrarte, falls eine ſolche für ihn ſchon aus⸗ geſtelnt worden iſt, gurückgeden zu laflen. des Ergebniſſes der Für die fleiſchloſen Tage dürfen Tagesfleiſch⸗ karten nicht ausgegeben werden. § 12. Angehörige eines Haushalts, in welchem Vor⸗ äte aus Hausſchlachtungen vorhanden ſind(Selbſt⸗ berſorger), erhalten in der Regel bis zum ord⸗ nungsgemäßen Verbrauch dieſer Vorräte keine Fleiſchkarte. Der zuläſſige Verbrauch der Selbſt⸗ verſorger iſt entſprechend der Vorſchrift in 8 9 vor⸗ läufig bei Perſonen, welche das ſechſte Lebensjahr vollendet haben, 3 200 Gramm und bei Perſonen zwiſchen dem vollendeten zweiten und dem voll⸗ endeten ſechſten Lebensjahr 1600 Gramm in 4 Wo⸗ chen. Für Perſonen unter zwei Jahren wird ein Fleiſchverbrauch nicht angenommen. Auf Grund der Beſtandsaufnahme vom 15. April 1916 ſowie künftig zugelaffenen Haus⸗ ſchlachtungen iſt für jeden Haushalt eines Selbſt⸗ verſorgers vom Bürgermeiſteramt zu berechnen und dem Haushaltungsvorſtand mitzuteilen, wie lange er mit ſeinen Vorräten auszukommen hat. Ausnahmsweiſe kann auch für Selbſtverſorger auf Antrag des Haushaltungsvorſtandes zur Beſchaf⸗ fung von anderem Fleiſch oder zur Verwendung auf Reiſen eine ganze oder halbe Fleiſchkarte unter entſprechender Steckung der Zeit, für welche der Selbſtverſorger mit den Fleiſchvorräten auskommen muß, ausgeftellt werden. 8 18. Die Fleiſchkarte hat im Großherzogtum ſowie in denjenigen Bundesſtaaten Gültigkeit, in welchen ſie den dort gültigen Fleiſchkarten gleichgeſtellt iſt. Die Fleiſchkarten anderer Bundesſtaaten haben im Großherzogtum Gültigkeit, wenn ſie vom Miniſte⸗ rium-des Innern den badiſchen Fleiſchkarten gleich⸗ geſtellt ſind. Ueber die gegenſeitige Anerkennung der Fleiſchkarten erläßt jeweils das Miniſterium des Innern Bekanntmachung im Staatsanzeiger. § 14. Die Fleiſchkarten geben keinen Anſpruch auf den Bezug der entſprechenden Menge Fleiſch. Sie ziehen nur die oberſte Grenze, bis zu welcher die Erwerbung von Fleiſch durch den Inhaber der Fleiſchkarte zuläſſig ift. Die Uebertragung von Fleiſchkarten auf dritte Perſonen, welche nicht dem gleichen Haushalt an⸗ gehören, und die unbefugte Benutzung der Fleiſch⸗ karte iſt verboten. Wer an einzelnen Tagen Perſonen, welche ſei⸗ nem Haushalt ſonſt nicht angehören, in ſeinem Haushalt Koſt gewährt, darf auf deren Fleiſchkarte die entſprechende Menge Fleiſch erwerben. 8 15. Fleiſch§u 8 dieſer Verordnung) darf an Ver⸗ braucher nur gegen Fleiſchmarken abgegeben und von Verbrauchern nur gegen ſolche erworben wer⸗ den, Die Fleiſchmarken dürfen vor ihrer Abgabe gegen Fleiſch von der Stammkarte nicht abgetrennt werden. Die Verabfolgung von Fleiſch gegen loſe Fleiſchmarken iſt verboten. Die Lieferung von Fleiſch an die im Großher⸗ zogtum ſtehenden Truppenteile und Lazarette iſt gegen Ausſtellung einer Beſcheinigung der zuftän⸗ digen militäriſchen Stelle, welche den Tag der Lie⸗ ferung und die Art und das Gewicht des geliefer⸗ ten Fleiſches enthält, zuläſſig. An Anſtalten und Krankenhäufer des Staates, der Kreiſe, der Gemeinden, Körperſchaften und Stiftungen kann Fleiſch gegen eine Beſcheinigung des Vorſtandes oder Leiters geliefert werden. Die Beſcheinigung hat den Tag der Lieferung ſowie die Art und das Gewicht des Fleiſches zu enthal⸗ ten. Die nach 8 9 für jede Perſon zuläſſige Fleiſch⸗ menge darf hierbei innerhalb vier Wochen im gan⸗ zen nicht überſchritten werden. Ueber die ausge⸗ ſtellten Beſcheinigungen iſt von der Anſtalt oder dem Krankenhaus eine Liſte zu führen, in welche der Tag der Ausſtellung der Beſcheinigung, die Zahl der in ihr an dieſem Tage verpflegten Per⸗ ſonen ſowie die Art und das Gewicht des bezogenen Fleiſches einzutragen ſind. Soweit die in der Anſtalt oder dem Kranken⸗ haus verpflegten Perſonen im Beſitze von Fleiſch⸗ karten ſich befinden, find ihnen Fleiſchmarken in entſprechendem Umfange abzunehmen und an die vom Kommunalverband beſtimmte Stelle abzu⸗ liefern. § 16. Die Bewertung des Fleiſches durch die Fleiſch⸗ marken erfolgt in der Weife, daß abzugeben ſind für 100 Gramm 1. Fleiſch jeder Art ohne Knochen, Schinken und Dauerwurſt Fleiſchmarken in Höhe von 125 Gramm, 2. Herz, Leber, gekochte Kutteln, Blut.(Grie⸗ ben⸗)wurſt, gewöhnliche Leberwurſt und ge⸗ wöhnliche Fleiſchwurſt, ſowie Pfeffer(Ra⸗ gout) von Wild Fleiſchmarken in Höhe von 70 Gramsn, 3. von allem übrigen Fleiſch, Fleiſch⸗ und Wurſtwaren, von Speck, Dürrfleiſch, Briesle, Hirn und Nieren Fleiſchmarken in Höhe von 100 Gramm. Wird Fleiſch zubereitet verabfolgt, ſo ſind Fleiſch⸗ marken in derjenigen Höhe, welche dem Gewicht des rohen Fleiſches entſpricht, abzugeben. Beim Verkauf von Wild oder Geflügel im Fell oder in Federn wird folgendes Durchſchnittsfleiſch⸗ gewicht in Anrechnung gebracht: für einen Haſen 2 500 Gramm ein Rebhuhn 250 eine Wildtaube 300 eine Wildente 10⁰0⁰ einen Faſanen 100⁰ br* ein Birk⸗ oder Haſelhuhn 300 eine Ente 1500 15 „ein Landhuhn 1000 2 eine Taube 20⁰0 817 85— Inhaber von Gaſtwirtſchaften, Schank⸗ und Speiſewirtſchaften, von Vereins⸗ und Erfriſchungs⸗ räumen, ſowie Händler mit Fleiſch können zur Verabfolgung an die Verbraucher beſtimmtes Fleiſch zu Tleiſch unr auf Grund bon Fleiſchbezugsſcheiren im Großherzogtum erwerben. Beziehen ſie von außerhalb des Großherzogtums Fleiſch, ohne da⸗ für Fleiſchbezugsſcheine abgeben zu müſſen, ſo haben ſie über den Eingang dieſes Fleiſches unter Angabe von Art und Gewicht ein Verzeichnis zu führen. Die Fleiſchbezugsſcheine werden an den vom Kommunalverband beſtimmten Stellen in der dem vorausſichtlichen Bedarf bei ordnungsgemäßem Verbrauch entſprechenden Zahl und Höhe ausge⸗ geben. Ihre Gnltungsdauer fällt mit der Geltungs⸗ dauer der Fleiſchkarte zuſammen. Ueber die Aus⸗ gabe der Fleiſchbezugsſcheine iſt von der Ausgabe⸗ ſtelle ein Verzeichnis zu führen. Bei der Erwer⸗ bung des Fleiſches iſt der Fleiſchbezugsſchein dem Veräußerer des Fleiſches auszuhändigen. Die näheren Beſtimmungen über die Ausſtellung der Fleiſchbezugsſcheine und die Ueberwachung ihrer Verwendung trifft der Kommunalverband. § 18. Jäger oder Geflügelhalter dürfen Wild und Ge⸗ flügel nur an Kommunalverbände und die vom Bezirksamt zugelaſſenen Wildpret⸗ und Geflügel⸗ händler veräußern. Geflügel kann außerdem durch die Geflügelhalter oder deren Beauftragte auf dem Wochenmarkte feilgehalten werden. Als Wildpret⸗ und Geflügelhändler find vom Bezirksamt auf Anſuchen nur ſolche Gewerbe⸗ treibende zuzulaſſen, welche ſchon vor Inkrafttreten dieſer Verordnung in offenen Verkaufsſtellen Wild oder Geflügel gewerbsmäßig verabfolgt und ſich hierbei nicht als unzuverläſſig erwieſen haben. Gegen die Verſagung der Zulaſſung iſt Beſchwerde an den Landeskommiſſär zuläſſig, welcher endgül⸗ tig entſcheidet. Ueber das empfangene Wild oder Geflügel haben die Kommunalverbände Beſcheinigungen und die zugelaſſenen Wildpret⸗ und Geflügelhändler Fleiſchbezugsſcheine(§8 17) dem Jäger oder Ge⸗ flügelhändler auszuhändigen. Der Jäger darf nur für den Verbrauch im eigenen Haushalt unter An⸗ rechnung auf den ihm zuſtehenden Fleiſchverbrauch Wild zurückbehalten, im übrigen hat er alles er⸗ legte Wild an Kommunalverbände oder die für den Handel mit Wild zugelaſſenen Wildpret⸗ und Ge⸗ flügelhändler gegen Bezahlung des für dan erſten Verkauf des Wildes feſtgeſetzten Höchſtpreiſes ab⸗ zuliefern. Geflügelhändler oder ihre Beauftragte haben das auf dem Wochenmarkt zum Verkauf geſtellte Geflügel vor Beginn des Verkaufs bei dem Beauf⸗ tragten der Marktauffichtsbehörde anzumelden. Dieſer hat darüber zu wachen, daß an ihn für die verkauften Stücke Fleiſchmarken in entſprechender Höhe von den Verkäufern zur Ablieferung gelan⸗ gen. Den Verkäufern iſt über die vollzogenen Ver⸗ käufe und die abgelieferten Fleiſchmarken eine Be⸗ ſcheinigung auszuſtellen. Das Aufkaufen von Geflügel von Haus zu Haus oder von Ort zu Ort iſt verboten. Der Verkauf von Zuchtgeflügel von Geflügelhalter zu Geflügel⸗ halter bleibt geſtattet. Geflügelhalter, welche Geflügel zum eigenen Verbrauch ſchlachten, haben dies dem Kommunal⸗ verband oder der von ihm bezeichneten Stelle nach der vom Kommunalverband getroffenen näheren Anweiſung anzuzeigen. Eine entſprechende An⸗ rechnung auf den zuläſſigen Verbrauch von Fleiſch iſt vorzunehmen. § 19. Wer gewerbsmäßig Fleiſch⸗, Wild⸗ oder Ge⸗ flügelkonſerven verabfolgt, hat dafür Sorge zu tragen, daß bis zum 1. Mai 1916 auf der Umhül⸗ lung das in der Packung enthaltene Fleiſch nach Art und Gewicht angegeben iſt. Fleiſchkonſerven ohne dieſe Aufſchrift dürfen nicht verabfolgt werden. § 20 Wer gewerbsmäßig Fleiſch verabfolgt, hat die zu Beginn des 1. Mai 1916 in ſeinem Betriebe be⸗ findlichen Vorräte an Fleiſch unter näherer An⸗ gabe der Art und des Gewichts dem Kommunal⸗ verband oder der von ihm bezeichneten Stelle ſpã⸗ teſtens am 3. Mai 1916 anzuzeigen. Der Kom⸗ munalverband kann für dieſe Anzeigen beſtimmte Muſter vorſchreiben. § 21. Späteſtens am dritten Tage nach Umlauf der vier Wochen, für welche die Fleiſchkarten jeweils ausgeſtellt ſind, haben die im§ 20 genannten Ge⸗ werbetreibenden unter Beifügung der während der Geltungsdauer der letzten Fleiſchkarte vereinnahm⸗ ten Fleiſchmarken, Fleiſchbezugsſcheine, ſowie Be⸗ ſcheinigungen gemäߧ 15 Abſatz 2 und 3, ſowie unter Bezeichnung des Fleiſches nach Art und Ge⸗ wicht, welches ſie etwa von außerhalb des Groß⸗ herzogtums ohne Abgabe eines Fleiſchbezugsſchei⸗ nes bezogen haben, die am Morgen des erſten Ta⸗ ges der Geltungsdauer der neuen Fleiſchkarte in ihrem Betrieb vorhandenen Vorräte jeweils dem Kommunalverband oder der von ihm bezeichneten Stelle anzuzeigen. Die in§ 17 Abſatz 1 beseich⸗ neten Perſonen haben die nichtbenutzten Fleiſch⸗ bezugsſcheine mit vorzulegen. Gewerbetreibende, welche gewerbsmäßig Schlachtungen vorgenommen haben, haben ferner die in den vergangenen vier Wochen vorgenommenen Schlachtungen und die er⸗ zielten Schlachtgewichte anzugeben. Für die An⸗ zeigen kann der Kommunalverband ein beſtimmtes Muſter vorſchreiben. Die Fleiſchverſorgungsſtelle teilt den Kommunal⸗ verbänden mit, welcher Unterſchied zwiſchen erziel⸗ tem Schlachtgewicht und vereinnahmten Fleiſch⸗ marken, Fleiſchbezugsſcheinen und Beſcheinigungen gemäߧ 15 Abſatz 2 und 3, wegen Schwunds und Einwiegens als zuläſſig anzuſehen iſt. Ergibt ſich bei näherer Prüfung, daß ein Ge⸗ werbetreibender im Vergleich zu dem abgeſetzten wenig Fleiſchmarken, Fleiſchbezugs⸗ ſcheine oder Beſcheinigungen gemäߧ 15 Abſatz 2 und 3 eingenommen hat, ſo iſt, falls er eine ge⸗ nügende Aufklärung nicht zu geben vermag, dem Bezirksamt Anzeige zu erſtatten. Das Bezirks⸗ Donnerstag, den 27. April 1910. Seneral⸗Anzeiger„ Badiſche Neueſte Nachrichten.(Aüttagblatt) 7. Seite. Einſchreitens die gewerbsmäßige Verabfolgung von Fleiſch und die weitere Vornahme von Schlachtun⸗ gen dieſem Gewerbetreibenden unterſagen; bei wiederholten Zuwiderhandlungen iſt die Unter⸗ ſagung auszuſprechen. Gegen die Unterſagung kann Beſchwerde an den Landeskommiſſär erhoben werden; dieſer entſcheidet endgültig. 8 22. Die Beamten der Poligei und die vom Bezirks⸗ amt oder Kommunalverband beauftragten Sach⸗ verſtändigen ſind befugt, in die Geſchäftsräume derjenigen Perſonen, welche gewerbsmäßig Fleiſch verabfolgen, jederzeit einzutreten, daſelbſt Beſich⸗ tigungen vorzunehmen und die Geſchäftsbücher 1 ſonſtige geſchäftliche Aufzeichnungen einzu⸗ ſehen. Die Unternehmer ſowie die von ihnen beſtellten Betriebsleiter und Aufſichtsperſonen ſind verpflich⸗ tet, den Beamten und den Sachverſtändigen Aus⸗ kunft über ihren Betrieb und insbeſondere über den Begug und die Verabreichung des von ihnen feilgehaltenen Fleiſches ſowie über Art und Um⸗ fang des Abſatzes zu erteilen. § 23. Die Sachverſtändigen ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Berichterſtattung und der Anzeige von Geſetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrich⸗ zungen und Geſchäftsverhältniſſe, welche durch die Aufſicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verſchwiegen⸗ heit zu beobachten und ſich der Mitteilung und Verbreitung der Geſchäftsgeheimniſſe eines Be⸗ triebs zu enthalten. Sie ſind hierauf zu ver⸗ eidigen. 5 § 24. In den Räumen, in welchen Fleiſch gewerbs⸗ mäßig verabfolgt wird, iſt vom Unternehmer ein Aßdruck dieſer Verordnung auszuhängen. IV. Aufbringung des Schlachtviehes. § 25. Für die richtige und vollſtändige Beſchaffung des aus dem Großherzogtum zur Deckung des Be⸗ darfs des Heeres und der Zivilbevölkerung auf⸗ zubringenden Schlachtviehs hat die Fleiſchverſor⸗ gungsſtelle Sorge zu tragen. Sie hat hierbei den grundſätzlichen Anweiſungen des Miniſteriums des Innern Folge zu leiſten. Sollte der Badiſche Vieh⸗ Handelsverband oder ſeine Mitglieder das erfor⸗ derliche Schlachtvieh nicht freihändig zu erwerben vermögen, ſo hat die Fleiſchverſorgungsſtelle die fehlende Menge auf die Kommunalverbände um⸗ zulegen. 8 28. Die Kommunalverbände ſind verpflichtet, die ihnen von der Fleiſchverſorgungsſtelle aufgegebe⸗ nen Mengen an Schlachtvieh binnen der geſetzten Friſt an die ihnen bezeichneten Stellen zur Ab⸗ lieferung zu bringen. Die Verteilung des vom Kommunalverband entſprechend der Anweiſung der Fleiſchverſorgungsſtelle aufzubringenden Schlacht⸗ viehes auf die Gemeinden erfolgt durch den Aus⸗ ſchuß des Kommunalverbandes, welchem für dieſen Zweck der Bezirkstierarzt als Mitglied beitritt. Bei der Verteilung auf die Gemeinden iſt das Er⸗ gebnis der Viehzwiſchenzählung vom 15. April 1916 zugrunde zu legen. Auch iſt auf die wirtſchaftlichen Verhältniſſe der einzelnen Gemeinden tunlichſt Rückſicht zu nehmen. Der Kommunalverband kann ſich bei der Erwerbung des zu liefernden Schlacht⸗ viehs ſolcher Händler, welche dem Badiſchen Vieh⸗ bandelsverband als Mitglieder angehören, als Kommiſſionäre bedienen. 92J. Der Gemeinderat hat, falls ſich nicht unter ſeiner Mitwirkung die freihändige Erwerbung der zu lie⸗ fernden Schlachttiere in der Gemeinde ermöglichen läßt, auf Grund des Ergebniſſes der Viehzwiſchen⸗ zählung vom 15. April 1916 zu prüfen, welche Beſitzer zur Lieferung der aufzubringenden Tiere, nötigenfalls im Wege der Enteignung, zunächſt in Betracht kommen. Hierbei iſt davon auszugehen, daß Unternehmern landwirtſchaftlicher Betriebe die Tiere zu belaſſen ſind, welche ſie zur Forkführung ihres Wirtſchaftsbetriebs bedürfen. Auch eingetra⸗ gene Tiere der Zuchtgenoſſenſchaften, ſoweit ſie nicht zur Maft aufgeſtellt ſind, ſind nicht zu ent⸗ eignen. Sehnt auf Mitteilung des Gemeinderats, daß die Uebereignung des Tieres in Ausſicht ſteht, der Viehhalter die freiwillige Abgabe ab, ſo iſt umgehend dem Bezirksamt Anzeige zu erſtatten, damit dieſes Aufforderung zur Uebereignung bin⸗ nen kürzeſter Friſt erläßt und nach deren Ablauf die Uebertragung des Gigentums an dem Tiere auf den Kommunalverband anordnet. Vor der Ab⸗ führung des Tieres hat eine Schätzung desſelben durch Sachverſtändige, welche der Gemeinderat er⸗ nennt, ſtattzufinden. 8 28. Die Bedarfskommunalverbände, welche auf dieſe Weiſe durch die Fleiſchverſorgungsſtelle Vieh zu⸗ gewieſen erhalten, haben für die Bezahlung des zugewieſenen Viehs unter Berückſichtigung der Höchſtpreiſe und der zugelaſſenen Handelszuſchläge aufzukommen oder eine Stelle zu bezeichnen, welche die Zahlung zu bewirken hat und von ber Fleiſch⸗ verſorgungsſtelle als hinreichend ſicher anerkannt iſt. Die Bezahlung hat binnen drei Tagen nach der Lieferung an den Kommunalverband zu ge⸗ ſchehen, von welchem die von der Fleiſchverſor⸗ gungsſtelle aufgegebene Lieferung erfolgt iſt. Der liefernde Kommunalperband deckt aus dem Han⸗ delszuſchlag ſeine Unkoſten einſchließlich der etwa entſtandenen Kommiſſionsgebühren und liefert den zu zahlenden Stallpreis an den Piehhalter ab. V. Strafbeſtimmungen, Inkrafttreten der Verordnung. 8 29. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften dieſer Verordnung und die auf Grund der letzteren er⸗ laſſenen Anordnungen der Fleiſchverſorgungsſtelle, der Kommunalverbände oder der von dieſen be⸗ zeichneten Stellen werden mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu fünf⸗ 8 80. Dieſe Verordnung tritt hinſichtlich der 88 18 bis 18 am 1. Mai 1916, im übrigen mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 11. April 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern. von Bodman. Dr. Schühly. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur Kenntnis. Mannheim, den 25. April 1916. Bürgermeiſteramt: Dr. Finter. St. 145 Diebold. Anordnung über Fleiſchverteilung. Zum Vollzuge der Bundesratsverordnung über Fleiſchverſorgung vom 27. März 1916 und der Ver⸗ ordnung Großh. Miniſteriunms des Innern vom 11. April 1916 betreffs Regelung der Flei chverſorgung wird folgendes beſtimmt: A. Vertzilung der Schlachtungen. 1 (Zu J2 u. 3 der Verordnung Großh. Miniſteriums) Die Vertetlung der auf den hieſigen Kommunal⸗ verband entfallenden gewerbsmäßigen Schlachtungen auf die um Zuweiſung von Schlachtungen nach⸗ ſuchenden Betriebe geſchieht durch eine beſondere Kommiſion, der der Direktor des Schlacht⸗ und Vieh⸗ hofes als Vorſitzender, der Obermeiſter der Fleiſcher⸗ innung und der Großh. Bezirkstierarzt als Mitglieder angehören. Die Kommiſſion unterſteht dem Ausſchuß des Kommunalverbandes. Die Schlachtſcheine werden nach den Beſchlüſſen dieſer Kommiſſion von dem Vor⸗ ſitzenden ausgeſtellt, der auch den* die erforderlichen Mitteilungen macht. Die Fleiſchbeſchauer haben darüber zu wachen, daß die Schlachtungen den erteilten Schlachtſcheinen gemäß ſtattfinden, über die vorgenommenen Schlach⸗ tungen Buch zu führen und darüber dem Vorſitzenden der Kommiſſion in beſtimmten Zeiträumen Bericht zu erſtatten. Die erſte Schlachtperiode wird auf 5 Wochen feſtgeſetzt. Die weiteren Schlachtperioden werden von der in Abſatz 1 genannten Kommiſſion entſprechend der Dauer der Fleiſchkarten beſtimmt. Eine Uebertragung der Schlachtſcheine von einem Metzger an den anderen iſt nur mit Genehmigung des Borſitzenden der Kommiſſton zuläſſig. Die von den Metzgern vereinnahmten Fleiſch⸗ marken ſind an die Direktion des ſtädtiſchen Schlacht⸗ und Viehhofes abzulieſern und ſollen nicht erſt am Ende der Schlachlperiode, ſondern im Laufe dieſes Zeitraumes fortlaufend abgegeben werden. Den Metzgern wird in jedem Falle bei der Direktion des Schlacht⸗ und Viehhoſes ein Markenablieferungsſchein ausgeſtellt. Die Buchungen und Zuſammenſtellungen der ſo abgelteferten Fleiſchmarken bilden die Grund⸗ lage für die Berechnung der den Metzgern neu aus⸗ zuſtellenden Schlachtſcheine. Die Einziehung des Fleiſches aus ſolchen. Schlachtungen, zu deren Vornahme die Ermächtigung durch einen Schlachtſchein fehlt, zu Gunſten der Stadtgemeinde erfolgt durch den Vorſitzenden der Kommiſſion. (Zu 8 4) Zur Veranſtaltung von Schlachtungen, die aus⸗ ſchließlich für den eigenen Wirtſchaftsbedarf des Biehhalters erfolgen(Hausſchlachtungen), iſt die Ge⸗ nehmigung des Vorſitzenden der Kommiſſion erfor⸗ derlich. Auch Wirten kann dieſe Genehmigung bei Nachweis der erforderlichen Vorausſetzungen nur für den eigenen erteilt werden. 5(Zu 8.) Die Anzeigen ubeg Notſchlachtungen ſind gleich⸗ falls bei dem Vorſitzenden der Kommtſſion zu erſtatten. Das aus Notſchlachtungen gewonnene Fleiſch iſt an die Schlachthof⸗Direktion abzuliefern gegen eine Entſchädigung, welche der Fleiſchbeſchauer feſtfetzt. Dieſes Fleiſch wird, ſoweit es zum menſchlichen Genuß nur bedingt tauglich iſt, auf der ſtäbtiſchen Freibank zum Verkauf gebracht. Fletſch aus ſolchen Notſchlachtun en und ſonſtiges auf der Freibank abgeſetztes Fleiſch mird nur mit dem halben Gewicht auf Fleiſchmarken, Fleiſchbezugs⸗ ſcheine oder den zuläſſigen Verbrauch der Selbſtver⸗ ſorger angerechnet. (Zu 8.) Beji jeder Haus⸗ und Notſchlachtung iſt das Schlachtgewicht durch den Schlachthofmeiſter feſtzu⸗ ſtellen und bezüglich der Hausſchlachtungen dem Lebensmittelamt, bezüglich der Notſchlachtungen der Schlachthof⸗Direktion mitzuteilen. 5. (Zu 8.) Die Abgabe von Fleich aus Hausſchlachtungen an Dritte gegen Entgelt iſt verboten. Die Bewilligung von Ausnahmen ſteht dem Lebensmittelamt zu, darf aber nur in äußerſten Notfällen erteilt werben. B. Regelung en (Zu 8—12.) Als Fleiſchkartenverteilungsſtelle iſt das ſtädtiſche Jebensmittelamt mit ſeinen Zweigſtellen beſtimmt. Bei dteſer Stelle ſind die küuftigen Auträge auf Ausſtellung der Fleiſchkarten zu ſtellen. Das Lebensmittelamt kann beſtimmen, daß die Hauseigentümer verpflichtet werden, die ihnen zu⸗ ehenden Fleiſchkarten ihren Mietern zuzuſtellen. Jeder Haushaltungsvorſtand hat ſofort nach Em⸗ pfang der Fleiſchkarte dieſe durch Beiſetzung des Namens und der ſonſt erforderlichen Angaben aus⸗ zufüllen; nicht ausgefüllte Karten ſind ungültig. 1 50 die Ausſtellung von Fleiſchkarten während des Jaufs ihrer Gültigkeitsdauer wird beſtimmt: Erfolgt die Antragſtellung in der erſten Woche, wird die ganze Fleiſchkarte verabreicht, während bei einer Antragſtellung in der zweiten oder dritten Woche die halbe Fleiſchkarte gewährt wird. Wenn die Antragſtellung erſt in der vierten Woche geſchieht, wird ſie erſt vom Beginn der nächſten Fleiſchkarten⸗ periode berückſichtigt. 5 Die Anrechnung der Vorräte an Dauerfleiſch⸗ waren, Dauerwurſt, Speck und Konſerven, die 10 Pfd. überſteigen, kann, ſoweit es ſich um die gleiche Sorte handelt, bis auf 12 Wochen verteilt werden. Die Einzelanrechnung iſt auf halbe oder ganze Karten abzurunden und hat ſo zu geſchehen, daß für die Verſorgungsperiode eine halbe Fleiſchkarte pro 255 beſtehen bleibt, ſoweit dies bei einer Verteilung au 12 Wochen möglich iſt. Die Ausgabe der Tagesſleiſchkarten kann ſowohl bei den Wirten, wie beim Lebensmittelamt und ſeinen Zweigſtellen beantragt werden. Zuſtändig für die Beſtimmung der Höchſtgrenze und des bringendſten Bedarfs, innerhalb deſſen die Ausgabe von Tages⸗ fleiſchkarten durch die Wirte zu erfolgen hat, iſt das Lebeusmittelamt. Angehörigen eines Haushalts, in welchen Vorräte aus Hausſchlachtungen vorhanden ſind(Selbſtver⸗ ſorger), wird vom Lebensmittelamt mitgeteilt, wie 12 5 er mit ſeinen bei der Beſtandsaufnahme vom 15. April feſtgeſtellten Vorräten und den Ergebniſſen der künftig zugelaſſenen Hausſchlachtungen aus⸗ zukommen hat. (Zu 8 15.) Zu den von den Vorſtänden unb Leitern von Anſtalten und Krankenhäuſern des Staates, der Kreiſe, Gemeinden, Körperſchaften und Stiftungen zur Erlangung von Fletiſch auszuſtellenden Be⸗ ſcheinigungen ſind Vordrucke zu benützen, die beim Lebensmittelamt zu erhalten ſind. In die Liſten, die Anſtalten und Krankenhäuſer über die aus⸗ eſtellten Beſcheinigungen führen müſſen, iſt dem Lebensmittelamt und ſeinen Beauftragten auf Ver⸗ langen jeberzeit Einſicht zu gewähren. Die von den genannten Perſonen gemäß 8 15, Abſ. 4 der Verordnung von den in ihren Anſtalten verpflegten Perſonen abgenommenen Fleiſchkarten ſind wöchentlich dem Lebensmittelamt abzulieſern. . (Zu§ 17.) Die für Inhaber von Gaſtwirtſchaften, Schank⸗ und Speiſewirtſchaften, Vereins⸗ und Erfriſchungs⸗ räumen zur Erlangung von Fleiſch erforderlichen Fleiſchbezugsſcheine werden von dem Lebensmittelamt ausgegeben. Für die erſte Woche geſchteht die Ausgabe nach Maßgabe der bisherigen durchſchnittlichen Gäſte⸗ ziffer, für die ſpätere Zeit nach Maßgabe der Marken, die den Gäſten und Kunden abgenommen und an das Lebensmittelamt eene wörden ſind. (Zu 818.) Geflügelhalter, welche Geflugel zum. eigenen Verbrauch ſchlachten, ebenſo Jäger, die Wildpret zum eigenen Verbrauch zurückbehalten, haben dies dem Lebensmittelamt unter Angabe der Art des Tieres anzuzeigen. 15 (Zu 8 21/½22.) Wer gewerbsmäßig Fleiſch verabfolgt, hat die zu Beginn des 1. Mai 1916 in ſeinem Betrieb befindlichen Vorräte an Fleiſch unter näherer Angabe der Art und des Gewichts der Schlachthof⸗Direktion ſpäteſtens am 3. Mai 1916 anzuzeigen. Späteſtens am 3. Tage nach Ablauf der Fleiſch⸗ kartenperiode haben die Gewerbetreibenden unter Beifſtgung der während ihrer Geltungsdauer verein⸗ nahmten Fleiſchmarken Fleiſchbezugsſcheine und Beſcheinigungen, ſowie unter Bezeichnung etwa von außerhalb des Großherzogtums ohne Abgabe eines Fleiſchbezugsſcheines bezogenen Fleiſches nach Art und Gewicht die am Morgen des erſten Tages der neuen Fleiſchkartenperiode vorhandenen Vorräte jeweils der Schlachthofdirektion anzuzeigen. Gewerbe⸗ treibende, welche gewerbsmäßig Schlachtungen vor⸗ nehmen, haben dabei ferner die während der genannten Zeit vorgenommenen Schlachtungen und die erzielten Schlachtgewichte anzugeben. Für die fſämtlichen nach vorſtehender Anordnung zu erſtattenden Anzeigen ſind beſtimmte Muſter vorgeſchrieben, die von der Schlachthofdirektton ausgegeben werden. Fie Regelung der Fleiſchverſorgung der Schiffer wird dem Lebensmittelamt überlaſſen. . Aufbringung des Schlachtviehs. 11 Die Entgegennahme des von der badiſchen Fleiſch⸗ verſorgungsſtelle dem Kommunalverband zugewieſe⸗ nen Schlachtviehs, deſſen Bezahlung, und die Verein⸗ nahmung des Geldes dafür geſchieht durch die Schlachthofdtrektion. Die Verteilung des Schlachtviehs an die nachſuchenden Metzger wird von der unter 1 genannten Kommiſſion vorgenommen. D. Strafbeſtimmungen, Inkrafttreten der Verordnung. 12. Zuwiderhandlungen gegen die vorſtehenden Vor⸗ ſchriften werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis 19 1500 M. beſtraft. 18. Vorſtehende Beſtimmungen treten am 1. Mai 1916 in Kraft. Mannheim, den 25. April 1916. Der Kommunalverband Mannheim⸗Stadt Dr. Finter. Diebold. Kaffeebeſtandsaufnahme. Aus verſchiedenen Anzeichen entnimmt der Kriegsausſchuß für Kaffee, Tee und deren Erſatz⸗ mittel G. m. b. H. Berlin., Bellevueſtr. 14, daß manche Eigentümer beziehungsweiſe Lagerhalter von Kaffee, die laut Verordnung des Reichskanzlers vom 6. April verpflichtet ſind, ihren Beſtand von Rohkaffee von 10 Kilogramm an dem Kriegsaus⸗ ſchuß anzumelden, dieſe Verfügung nicht richtig berſtanden haben. Es wird deshalb darauf auf⸗ merkſam gemacht, daß es ſich hier um eine geſetz⸗ liche Verpflichtung, deren Nichtbeachtung ſtrenge Beſtrafung nach ſich zieht, handelt, und daß der Kriegsausſchuß die ihm im Intereſſe der All⸗ gemeinheit geſtellten wichtigen Aufgaben nur auf Grund einer vollſtändigen Beſtandsaufnahme er⸗ füllen kann. Gigentümer(als ſolcher gilt der letzte Käu⸗ fer von Rohkaffee) von mehr als 600 Kilogramm Rohkaffee haben die Anmeldung telegraphiſch (Telegramm⸗Adreſſe:„Kriegskaffee⸗Bexlin) zu be⸗ wirken. Zur ſchriftlichen Anmeldung verpflichtet ſind alle, die Rohkaffeemengen von 10 Kilogramm und mehr im Gewahrſam haben.(Darunter iſt verſtanden der Lagerhalter oder der Be⸗ ſitzer, auch Haushaltungen, die Kaffee im eigenen Lager haben.) Mengen von 10 bis 50 Kilo⸗ gramm ſind durch Poſtkarte, Mengen von über 50 Kilogramm durch geſchloſſenen Brief anzumelden. Für Tee gelten die gleichen Beſtimmungen, ſe⸗ doch mit dem Unterſchiede, daß die ſchriftliche Anmeldung der Lagerhalter von Tee bereits bei Mengen von 5 Kilogramm aufwärts und die telegraphiſche Anmeldung des Gigen⸗ tümers bei Mengen von 250 Kilogramm auf⸗ wärts zu erfolgen hat. Nr. 14 842 J. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur Kenntnis. Mannheim, den 15. April 1916. Bürgermeiſteromt: Dr. Finter. Spargelmärkte in Schmetzingen Am Mittwoch, 26. April 1916, beginnen hier die Spargelmärkte. Die Märkte werden täglich abends 6 Uhr auf den Schloßplanken abgehalten. 17120 Schwetzingen, den 20. April 1916. Gemeinderaf. Diebold. Anferilgung und Lager von FLAGSSEN aller Länder. J. Gross Nachfolger Inh.: Stetter. F 2, 6 am Markt F 2, 6 32058 Bekanntmachung. Die Fleiſchverſorgung des Fremdenverkehrs betr. Für die Verſorgung des Fremdenverkehrs können vom 1. Mai ab durch die Gaſtwirte Tagesfleiſchkarten ausgegeben werden. Die Ausſtellung der Tages⸗ fleiſchkarten kommt aber nur für ſolche Fremden in Betracht, die nicht in Baben, Bayern oder Württem⸗ berg anſäſſig ſind. An die Angehörigen der ge⸗ nannten 3 Staaten wird das Fleiſch unter Einziehung der betreffenden Fleiſchkarten abgegeben. Soweit die Fremden, welchen Tagesfleiſchkarten gewährt werden, hier übernachten, erſolgt die Aus⸗ ſtellung auf Grund der Fremdenliſten. Im übrigen nütſſen die Wirte für die ausgegebenen Fleiſchkarſen eine Empfangsbeſcheintgung erheben. Die Tagesfleiſchkarte iſt mit dem Datum ihrer Ausſtellung und dem Namen ihres Inhabers zu verſehen. Für die fleiſchloſen Tage dürfen keine Tagesfleiſchkarten abgegeben werden. Die Wirte haben ihren Bedarf an Tagesfleiſch⸗ karten und die Vordrucke für die Empfangsbeſchei⸗ nigungen beim ſtädtiſchen Lebensmittelamt, Collini⸗ ſtraße J, zu erheben. Sie erhalten einen Markenvorſchuß über den ſie von Zeit zu Zeit unter Vorlage der Fremdenliſten und der Empfangsbeſcheinigungen abzurechnen haben. Die e Tagesfleiſch⸗ karten müſſen von den Wirten dem Lebensmittelamt zur Erwirkung der für den Fleiſchankauf erforder⸗ lichen Fleiſchbezugsſcheine wieder abgeliefert werden. Mannheim, den 20. April 1918. Städtiſches Lebensmittelamt: .: Dr. Mayer. St3844 Verein Cheniſcher Jabriken in Maunheim. DurchBeſchluß der heutigen Generalverſammlung wurde die Dividende für das Geſchäftsfahr 1915 auf Mark 200 pro Aktie(gleich 20%) ſeſtgeſetzt. Die Einlöſung der betreffenden Gewinn⸗Anteil⸗ Scheine erfolgt von Donnerstag, den 27. April a. e. ab an unſerer Geſellſchaftskaſſe, dahier, ſowie bei den Kaſſen der Rheiniſchen Creditbank in Mannheim, Bank für Handel und Induſtrie in Darmſtadt, Filiale der Bank für Handel und Induſteie in Frankfurt a.., Deutſchen Bank Filtale Frankfurt in Frankfurt a.., Filiale der Württembergiſchen Vereinsbank in Heilbronn. 17124 Mannheim, den 25. April 10186. Der Vorſtand. Großh. Hof⸗ und National⸗Theater Mannheim. Donnerstag, den 27. April 1916 9. Volks⸗Vorſtellung Das Glück im Winkel Spielleitung: Max Krüger Schanſpiel in 3 Akten von Hermann Subermann Nach dem 1. Akte größere Pauſe. Kaſſeneröff. 7½ uhr Anf. 8 uhr GEude w. 10 U In Profherpoglthen Huftherker Freitag, 28. April, 46 Mittlere Preie Fra Diavolo Anfang 7 Uhr. Dienstag, den 2. Mal der Operetten-Splelzeſt. Nuüchst dem Kaufkaus und der Hanptpost. 9085 Bkrein zur Jörderung des iftaelitiſchen Religions⸗Anterrichts. Eingeit. Verein. Wir erbitten uns die Aumeldung neueintretender Schüler für das neue Schuljahr 5 50021 Sonntag, den 30. April 1916 zwiſchen 11 und 12 uUhr im Schultokal M 4, 7. Der Vorſtand. Schreibmasshinen-Arbeiten Vervlelfültigungen jeder Art fertigt schnell, billig, diskret Herm. Kraus, Hebelstrasse 19. Blumen Straußfedern, Reiher ꝛc. zu vorteill⸗ haften Preiſen in großer Auswahl. Bedern⸗Wäſcherei und Färberei. Straußfedern-Spezialgeſchäft A. Joos, Maunheim 20.— Telephon gess: Detektiv- insſtat Und FTivatauskunftelHrgus 4. Halsr& Ce,, 8, m. 9.., Kannbeim, 0 6, 6— felsphon 3395. Vertrauliche Auskünkte jeder Art, Erhebungen in allen Kriminal- u. Zivilprozessen, Reisebegleitung, e e eeeee —— ee 2— n e n »„k ꝛéj ˙ Ü————˙ — General⸗Anzeiger zadiſche Neueſte Nachrichten.(Mittagblatt) Donnerstag, den 27. April 1915. e Werſc. Mano Inſtitut Schwarz u3, 0 Die Anmeldung von ſchulpflichtigen Schülern aber Schülerinnen bitten wir bald vornehmen zu wollen. Die angemeldeten Schüler ſind bis um Spütjahr vom Schulbeſuch befreit. 45N8 Die Schulleitung. Uir. Müller, Dr. phil. Seßler, ſtaatl. gepr. Lehrer. Molne Prſwuthtnwe im Stenographie iee- ee ntre 1. Mal. Mehünschrelhen Unterrichtsduuer en. 2 Monate. beginnen Mässigeg Honorar. Erfolg garantlert. Weenl-KMurανν ννντ Waefterbildung auch für eclne die nicht bel mir gelerut haben. Tages- und Abend-Kurse 43635 Nhoreg lodlarroit durch E. 19. Wegen Reparaſurarbel⸗ teu bleiht das Volksbad in der Ollba⸗ Biktorxtaſchule am 97.,. und 20. April 1910 geſchloſſen. Stagt4 Stävt. Maſchinenamt: Volckmar. Jwanpöverſteigernug. Donnerstag, 27. April, nachmittags 2 Uhr, werde ich in Sandhofen am Rathauns gegen bare Hahlung i. Vollſtreckungs⸗ wege öffentlich verſteigern: Möbet und Gonſtiges und am Wreitag, 28. de. Mts., nachmittags uUhr e Neckaran, Pfandlokal, Möbdel aller Art. VDarau anſchließend um Uhr in heinan am Marktplatz eine Parite Galpeterſäcke. 56043 Maunheim⸗Neckarau, den 38. 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