4 ne ce eee 2 — FFFFFFFFFTFTCTCTTT 7CCCCET (Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: 90 Pfennig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, durch die Poßt bez. inel. Poſt⸗ gufſchlag M..4 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pig. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate„„ 28„ Die Reklame⸗Zeile„ 60„ E 6, 2. Unabhängige Tageszeitung. en, Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſeuſte und verbreilelſte Zeitung in Maunheim und Amgebung. Schluß der Inſeraten⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 8 Uhr. Eigene Redaktions-⸗Bureaus: Berlin: Dr. Paul Harms, W. 50, Würzburgerſtraße 15. Telefon: Nr. 3987 Karlsruhe: Georg Chriſtmann, Helmholtzſtraße 13. Telefon: Nr. 1907. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Abreſſe! „Journal Mannheim“ Telephon⸗Nummern: Direttion u. Buchhaktung 144)., Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahme v. Druckarbeiten Redakttoaoen Expedition 4 E 6, 2 541ͤü 877 2¹8 Nr. 168. Dienstag, 10. April 1906. (2. Mittaablatt.) Aus Stadt und Land. Mannheim, 10. April, Aus der Stadtratsſitzung vom 5. April 1906. (Mitgeteilt vom Bürgermeiſteramt.) (Schluß.) Aus dem Geſchäftsbericht des Gewerbegerichts pro 1905 iſt folgendes zu entnehmen: Sitzungen fanden im ganzen ſtatt 94. Rechtsſtreitigkeiten wurden: a) aus dem vor. Jahre über⸗ nommen 32, b) neu anhängig 1069, e) auf das nächſte Jahr über⸗ tragen 24. Unter den neu anhängigen Klagen wurden erhoben: 2] bon Arbeitgebern gegen Arbeiter 63, b) von Arbeitern gegen Arbeitgeber 1006, zuſ. 1069. Dier Streitwert der anhängig gewordenen Klagen betrug: a) bis zu 20 M. einſchl. in 449 Fällen, b) über 20 bis 50 M. in 359 Fällen, e) über 50 bis 100 M. in 156 Fällen, d) über 100 bis 300 Mark in 65 Fällen, e) über 300 M. in 13 8 Die erhobenen Klagen betrafen: a) Lohnanſprüche in 496 Fällen, b) Entſchädigungs⸗ forderungen wegen Vertragsbruch in 503 Fällen, c) ſonſtige Streit⸗ punkte in 70 Fällen. Die Rechtsſtreitigkeiten wurden erledigt durch: a] Vergleich in 472 Fällen, b) Zurücknahme der Klage, Beruhen⸗ laſſen, Verzicht in 321 Fällen, e) Anerkenntnisurteil in 15 Fällen, . Verſäumnis⸗Urteil in 131 Fällen, c) andere Endurteile in 148 Fällen. In den 148 Fällen, die durch Endurteil erledigt wurden, lauteten die letzteren: a) ganz nach dem Mageantrag in 29 Fällen, b) klagabweiſend in 77 Fällen, o) teilweiſe Ebtweiſend in 42 Fällen. Die obigen Endurteile lauteten: a) zu Gunſten der Arbeitgeber in 81 Fällen, b) zu Gunſten der Arbeiter in 25 Fällen, e) gemiſchte in 42 Fällen. Berufung gegen die Ur⸗ teile war in 20 Fällen zuläſſig, 2 Berufungen wurden eingelegt, von denen die eine verworfen wurde, die andere durch Vergleich in der Berufungsinſtanz ihre Erledigung fand. Die Zeitdauer von der Einreichung der Klage bis zu deren Erledigung betrug: a) weniger als 1 Woche in 432 Fällen, b)—2 Wochen in 437 Fällen, e) 2 bis 4 Wochen in 139 Fällen, d) mehr als 4 Wochen in 37 Fällen. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vom Kaufmanns⸗ gericht erſtatteten Bericht über ſeine Tätigkeit im erſten Ge⸗ ſchäftsjahre vom 1. Januar dis 31. Dezember 1905. Aus dem⸗ ſelben iſt folgendes zu entnehmen: Sitzungen wurden abgehalten 77. Rechtsſtreitigkeiten wurden: a) neu anhängig 158, b) auf das nächſte Jahr übertragen 7. Unter den neu anhängig gewordenen Klagen wurden erhoben: a) von Kaufleuten gegen Gehilfen und Lehrlinge 12, b) von Gehilfen und Lehrlingen gegen Kaufleute 146. Zuſammen 158. Der Streitwert der anhängig gewordenen Klagen betrug: a) bis zu 20. M. einſchl. in 13 Fällen, b) über 20—50 M. in 17 Fällen, e) über 50—100 M. in 27 Fällen, d) über 100—300 Mark in 51 Fällen, e) über 300 M. in 40 Fällen, 4) nicht feſtgeſtellt in 10 Fällen. Die erhobenen Klagen betrafen: a] Antritt, Fort⸗ ſetzung, Auflöſung des Dienſt⸗ oder Lehrverhältniſſes, Aushän⸗ digung, Inhalt des Zeugniſſes in 11 Fällen, b) Leiſtungen aus dem Dienſt⸗ oder Lehrverhältniſſe in 56 Fällen, o) Anſprüche auf Schadenerſatz oder Zahlung einer Vertragsſtrafe wegen Nichterfül⸗ lung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, welche die unter a und b bezeichneten Gegenſtände betreffen, ſowie wegen ge⸗ ſetzwidriger oder unrichtiger Eintragungen im Zeugniſſe, Kranken⸗ kaſſenbücher oder Quittungskarten der Invalidenverſicherung in 87 Zällen, d) Anſprüche aus einer Vereinbarung, durch welche der Gehilfe oder Lehrling für die Zeit nach Beendigung des Dienſt⸗ oder Lehrverhältniſſes in ſeiner gewerblichen Tätigkeit beſchränkt wird, in 4 Fällen. Die Rechtsſtreitigkeiten wurden erledigt durch: a) Vergleich in 84 Fällen, b) Anerkenntn's in 1 Falle, c] Zurück⸗ nahme der Klage in 23 Fällen, d) Verſäumnisurteil in 6 Fällen, e] andere Endurteile in 23 Fällen, 1) auf andere Weiſe als—e in 14 Fällen. In den 23 Fällen, die durch Endurteil erledigt wurden, lauteten die letzteren: a) ganz nach dem Klagantrag in 7 Fällen, bJ klagabweiſend in 9 Fällen, c) teilweiſe abweiſend in 7 Fällen. Die obigen Endurteile lauteten: a) zu Gunſten der Kaufleute in 13 Fällen, b) zu Gunſten der Gehilfen oder Lehrlinge in 7 Fällen, c) gemiſcht in 3 Fällen. Berufung gegen die Urteile war in 11 Fällen zuläſſig, 5 Berufungen wurden eingelegt, in 3 Fällen wurde das erſtinſtarzliche Urteil beſtätigt, in 1 Falle wurde das erſt⸗ inſtanzliche Urteil aufgehoben, 1 Fall fand in der Berufungsinſtanz durch Vergleich ſeine Erledigung. Die Zeitdauer von der Ein⸗ reichung der Klagen bis zu deren Erledigung betrug: a) weniger als 1 Woche in 48 Fällen, b) 1 Woche bis 2 Wochen in 66 Fällen, e) 2 Wochen bis 1 Monat in 20 Fällen, d) 1 Monat bis 3 Monat in 16 Fällen, e) 3 Monat und mehr in 1 Falle. 41. Sitzung der Kreisverſammlung. 11. Unterſtützung von Volks⸗ und Schülerbibliotheken. Herr Stadtrat Hirſchhovn kann mit Freuden konſtatieren, daß die ſeit einigen Jahren von der Kreisverſammlung bewilligte Subvention für die Volks⸗ und Schülerbibliotheken eine günſtige Wirkung erzielt hat. Er möchte die Anregung geben, daß dieſer Volksbildungszweig nach dem Mannheimer Vorbilde in der Rich⸗ iung weiter entwickelt werde, daß man den Bibliotheken Leſeſäle angliedere, in denen Tages⸗ Fach⸗ und illuſtrierte Zeitungen aus⸗ gelegt würden. Redner weiſt auf die günſtigen Erfahrungen mit den Leſeſälen in Mannheim hin. 5 d aus der Schule in die Fabrik kämen, greife leicht eine gewiſſe Ver⸗ Dadurch, daß die jungen Leute rohung und Verwilderung um ſich. Dagegen gebe es kein beſſeres Mittel, als wenn man die Bildungsſtoffe aufs Land hinaustrage. Er glaube, daß mit den Leſehallen ebenſo ſchöne Erfolge erzielt werden würden, als wie dies bei den Bibliotheken bereits der Fall ſei. Herr Oberamtmann Steiner⸗Weinheim möchte dringend bitten, die Beſtimmung fallen zu laſſen, daß zur Gründung von Bibliotheken nur ſolchen Gemeinden Subventionen gewährt wür⸗ den, die gleichfalls eine Beihilfe aus Mitteln der Gemeinde ge⸗ währten. Manche Gemeinde würde wegen dieſer Beſtimmung von der Gründung der Bibliothek abgehalten. Redner hält auch die eingeſtellten Kreismittel für zu gering, namentlich wenn man der Anregung des Vorredners Folge geben wollte. Herr Rechtsanwalt Könſig bemerkt, man müſſe ſich vergegen⸗ wärtigen, daß man aus Kreismitteln allein die Bibliotheken nicht halten könne. Dazu habe man nicht Geld genug. Man ſei auch der Meinung, daß die Bibliotheken beſſer verwaltet würden, wenn die Gemeinde durch ihren Beitrag direkt intereſſiert ſei. Uebrigens würde den ärmeren Gemeinden, die keinen Beitrag leiſten könn⸗ ten, ohnehin eine ſolche Subvention gegeben, daß die Koſten für die Bibliothek daraus beſtritten werden könnten. Für die neue Anregung des Herrn Hirſchhorn könne man nur dankbar ſein. Er glaube auch, daß ſie ſich durchführen laſſe. Herr Oberamtmann Steiner bleibt dabei, daß es beſſer 1 1 wenn die von ihm bemängelte Beſtimmung aufgehoben Würde. In der darauffolgenden Abſtimmung wird der Antrag des Kreisausſchuſſes, zur Unterſtützung von Volks⸗ und Schülerbiblio⸗ iheken den Betrag von 1800 M. in den Voranſchlag einzuſtellen⸗ einſtimmig angenommen. Unterſtützungen zu ſonſtigen Unterrichtszwecken(Baugewerk⸗ ſchüler ete.). Angefordert wird für die Mannheimer Handelsfortbildungs⸗ ſchule ein Beitrag von 1000 M. und 1400 M. für Bewilligung von Kreisbeihilfen an Fachſchüler(Baugewerke⸗, Kunſtgewerbe⸗, In, genieurſchüler ete.)J. Wird einſtimmig genehmigt. Landarmenpflege. Verlangt werden zur Beſtreitung des Landarmen⸗ und Ver⸗ waltungsaufwandes 85 000 M. Wird einſtimmig genehmigt. Verpflegung armer Augenkranken. Der angeforderte Betrag von 2000 M. wird einſtimmig ge⸗ nehmigt. Fürſorge für Wöchnerinnen und deren Angehörige. Einſtimmig genehmigt werden die für dieſen Zweck angeforder⸗ ten 2500 M. Unterſtützung gemeinnütziger Anſtalten. Bewilligt werden einſtimmig 1. der Arbeiterkolonie Ankenbuck 250., 2. der Zentralanſtalt für unentgeltlichen Arbeitsnachwet in Mannheim 1200., 3. dem Fürſorgeheim Neckarau 300., 4. der Idiotenanſtalt in Mosbach 400., 5. der Heil⸗ und Pflege⸗ anſtalt für Epileptiſche in Kork 200 M. Kreispflegeanſtalt Weinheim. Beantragt iſt, für den Betrieb der Anſtalt einen Zuſchuß von 26 380 M. zu bewilligen. Herr Bürgermeiſter Ehret verbindet mit dieſer Forderun dkejenige von 51000 M. für den Bau des Verwaltungsgebäude das unbedingt notwendig ſei. Die Wohnungen des Direktors und Buchhalters ſeien zu klein und unzweckmäßig. Es fehlten au Räume zur Unterbringung der unreinlichen männlichen Inſa Der Arzt brauche ein Unterſuchungszimmer. Auch ſei kein We ztmmer vorhanden. 5 Herr Bezirkstierarzt Ulm weiſt darauf hin, daß er ſchor bei der Sitzung in Weinheim für die Errichtung des Verwaltung gebäudes eingetreten, aber mit ſeiner Anſicht damals nicht du gedrungen ſei. Redner freut ſich, daß er doch Recht behalten h und erſucht um Annahme des Antrages. Herr Bürgermeiſter Ehret ſtellt noch feſt, daß durch die richtung des Verwaltungsgebäudes auch Wohnräume für den ſchiniſten und ſeinen Stellvertreter, die jetzt noch in der S wohnen müßten, im Anſtaltsgebäude geſchaffen werden könnten. In der darauffolgenden Abſtimmung werden beide Sum einſtimmig genehmigt. Herr Privatmann Freudenberg⸗Weinheim dank Namen des Verwaltungsrates der Anſtalt für die Bewilligun Mittel. Wenn die Kreisverſammlung wieder einmal der Anſtalt einen Beſuch abſtatte, werde ſie jedenfalls hochbefriedigt über d Neueinrichtungen ſein. 5 Kreiserziehungshaus Ladenburg. 5 7 15 außerordentlicher Bedürfniſſe der Anſtalt, und zwar: a Dampfkeſſelanlage M. 1681, b] für die Einrichtung der Zentz Anaſtaſius Grün. Zum hundertjährigen Geburtstage des Dichters Anton Alexander Grafen von Auersperg(geb. 11. April 1806) bvon Alberdt Fric. Die Bedeutung des Dichters Anton Alexander Grafen vo Auersperg, der heute vor einem Jahrhundert, am 11. April 1806, zu Laibach als Glied eines altadeligen und reichbegüterten Adels⸗ geſchlechtes das Licht der Welt erblickte, liegt nicht allein in dem Werte ſeiner poetiſchen Schöpfungen, die ſich durch einen reichen Gedankeninhalt, durch ein inniges, gemütvolles Verhältnis zur Natur und reinſte Sittlichkeit auszeichnen, ſondern eben ſo ſehr, — wwenn auch der Dichter durch ſeine Werke allein ſchon unbedingt Beachtung verdient und erlangt hatte,— in der Tatſache, daß ein Mann von ſeiner durch die Geburt bevorzugten Lebensſtellung, die es ihm ermöglicht haben würde, im öſterreichiſchen Staatsweſen die höchſten Ehrenſtellen und Aemter zu erringen und zu erreichen, es vorzog, ſeine Muſe in den Dienſt der politiſchen Freiheit Zzu ſtellen und in einer Zeit ärgſter politiſcher Verfolgung jeder freien Meinungsäußerung zu den Bedrängten und Verfolgten zu halten. Alles dies war umſo merkwürdiger, als Graf Auersperg von früheſter Jugend an das Leben eines Grand ſeigneur genießen durfte. Er erhielt ſeine erſte Jugendbildung durch ausgezeichnete Gouberneure im elterlichen Hauſe, ward dann auf das Thereſtanum in Wien geſchickt, eine Erziehungsanſtalt für junge Adelige, ſtu⸗ dierte dann ztvar, um für den Staatsdienſt gerüftet zu ſein, Rechtstviſſenſchaft, daneben aber, aus eigener Liebhaberei, Philo⸗ ſophie und machte dann die bei Adeligen ehemals übliche Studien⸗ und Kavalierreiſe, die ihn durch Italien, Frankreich und England führte, um mit fünfundzwanzig Jahren die Verwaltung der er⸗ erbten Güter zu übernehmen. Wie mußte es da überraſchen, daß dieſer junge gräfliche Herr Laibacher Landbag politiſche Reden hielt, die einem Demokraten Ehre gemacht hätten, und wie wären erſt alle die Standesgenoſſen eſes Ariſtokraten erſtaunt geweſen, hätten gewußt, daß derſelbe Standesgenoſſe ſich hinter dem Namen Anaſtaſius Grün verbarg, unter welchem in Hamburg im Jahre 18381 ein dünnes Bändchen erſchien:„Spaziergänge eines Wiener Poeten“, in welchem der un⸗ bekannte Poet in der kühnſten Weiſe gegen das jede geiſtige freiere Regung niederdrückende Metternichſche Syſtem in ſchrungvollen Verſen zu Felde zog und der Hoffnung, daß doch der Frühling und das Licht dereinſt ſiegen müßten, Ausdruck lieh. Wie ſtreng Graf Auersperg das Geheimnis ſeiner Autorſchaft wahren mußte, beweiſt die Tatſache, daß als Johann Gabriel Seidl, der ihm befreundete Dichter, ihm von dem Buch ſchrieb, er nicht dieſem Freunde und Sanggenoſſen die Autorſchaft zu be⸗ ennen. 5 Nicht lange jedoch konnte das Geheimnis dieſes Namens ge⸗ wahrt werden, und umſo mehr ſtützte ſich die freiheitsbegeiſterte liberale politiſche Jugend Oſterreichs auf den vornehmen Kampf⸗ genoſſen, der ſtets derſelbe blieb, obwohl ſeine Freunde eine Zeelt wähnten, ihn zu verlieren, als er ſich im Jahre 1839 mit einer vornehmen und gleichfalls reichbegüterten Standesgenoſſin, der Reichsgräfin Maria von Attems, vermählte. Seine liberale Geſinnung betpährte ſich auch im Kampfesjahre 1848. Seiner„richtigen Kombination der Zeitbewegungen“ ver⸗ trauend, reiſte er am 12. März des genannten Jahres von Graz, wo er abwechſelnd mit Wien und ſeiner Beſitzung Gurkfeld Aufent⸗ halt zu nehmen pflegte, ab und traf im rechten Augenblick in Wien 15 um mit Bauernfeld gemeinſam die Entſcheidung herbeizu⸗ führen.— Beide Männer, Graf Auersperg und Bauernfeld, begaben ſich gemeinſam in die Hofburg und erwirkten in einer vielbeſprochenen Unterredung mit dem Erzherzog Karl, dem Bruder des Kaiſers von Oeſterreich, die ungeſäumte Zuſicherung einer Konſtitution und konnten durch die Mitteilung hiervon das Volk beruhigen. Am 16. März reiſte Graf Auersperg nach Graz zurück, weil dort Unruhen zu befürchten waren und er durch das Anſehen, das er genoß, die Gemüter beſchwichtigen wollte. Im April ward er dann in das deutſche Vorparlament gewählt und bald darauf in die Frankfurter Nationalverſammlung, aus der er jedoch ſchon Ende l billett des Kaiſers zum lebenslänglichen Herrenhausmitglied September wieder ausſchied, als er zu ſeinem Leidweſen wal nahm, daß alle die Hoffnungen, die er in die Bewegung geſetzt ha ſich nicht erfüllten. 15 5 Ueber ein Jahrzehnt blieb er dem politiſchen Leben fern, Freiheitstraum des Jahres 1848 war bald zerſtoben, die B kränze der Hoffnung waren raſch verwelkt, die Reaktion erho machtvoller ihr Haupt, und verſtimmt wandte ſich Graf Auersp von der Politik ab, der Poeſie umſo fleißiger wieder zu, in teriſchen Arbeiten Troſt und Vergeſſen für das Treiben der Re⸗ zu ſuchen. 5 Erſt, nachdem der Abſolutismus in Oeſterreich vollſtä brochen war durch den Sturz des Miniſteriums Bach, erſchie Auersperg im parlamentariſchen Leben und ſeildem hat er, b Tod dem Greiſe die Augen ſchloß, den größten Teil ſeiner Zei beſten ſeiner Kraft dem Vaterlande als Berater der Geſetze met. Er wurde im Jahre 1860 von der Krone in den ve Reichsrat für Krain berufen und im Jahre darauf durch ein maunt und ein paar Jahre ſpäter zum Geheimen Rat mit dem Titel„Exzelleng“ befördert. Wie Graf Auersperg über ſolche Dinge dachte, erſieht einem Brief an den Dichter Frankl, worin es heißt:„Ihr Schreiber vom 17. d. M. iſt mir geſtern abend zugekommen. Sie ſch mir darin ſo viele„Exzellenzen“ an den Kopf, daß ich wohl hof darf, Sie haben diesmal den Vorrat davon verbraucht und verſcho mich künftig damit. Für mein dichteriſches Gewiſſen— das Sie mir wohl aufs Wort— iſt es ſchwer, einen Ehrentitel nehmen, den Goethe trug und der in Deutſchland darum anderen Poeten verliehen, von keinem anderen getraget ſollte. Konnte ich aber früher Bürden nicht ablehnen, die meinen Wunſch und Willen auferlegt wurden, ſo kann ich ebenſo wenig mit der Würde, womit mich die 9 1 des 2. Seite * 2 General⸗Aunzeiger. Mannheim, 10. April. Die Genehmigung erfolgt ohne weiteres einſtimmig. Kreisarmenkinderpflege. Bewilligt werden an Krebiten 1. Freiwillige Armen⸗ zinderpflege: a] für geſunde Kinder M. 36 000, d) für ge⸗ e in Heilanſtalten untergebrachte Kinder M. 6000, e) für ankenanſtalts⸗ und Spolbadverpflegung M. 7000, d) Verwen⸗ dung für ſchulentlaſſene Kinder in beſonderen Fällen M. 1200. 41. Für Landarmenpflege: M. 7000. III. Verwal⸗ tungskoſten: a) Gehalte, Porti, Impreſſen M. 900, b] Reiſe⸗ koſten der Mitglieder des Sonderausſchuſſes M. 600 Tuberkuloſebekämpfung. Vorgeſchlagen iſt, behufs Bewilligung von Beihilfen für die Tuberkuloſeausſchüſſe des Kreiſes die Summe von 1000 Mark in den Voranſchlag einzuſtellen. Verbunden vird damit die For⸗ derung von 1500 Mark für die Lungenheilſtätte Stammberg. Herr Rechtsanwalt König befürwortet warm die letztere Forderung. Die Anſtalt könne den Zuſchuß nötig brauchen, da die Verpflegungsſätze ſo niebrig gehal! ſeien, daß man gerade die Unkoſten decken könne. Andererſeits werde es durch die Bewil⸗ ligung des Betrags ermöglicht, arme Lungenkranke, die die Ver⸗ pflegungskoſten nicht bezahlen könnten, der Anſtalt zuzuweiſen. Neueinteilung der Kreisgemeinden in Klaſſen. Die Gemeinden unſeres Kreiſes wurden zum Zwecke des Bei⸗ zugs zu ben Koſten ihrer ortsarmen Pflegekinder und der in der Kreispflegeanſtalt Weinheim ſowie im Kreiserziehungshaus Ladenburg untergebrachten ortsarmen Pfleglinge nach Maßgabe der ökonomiſchen Verhältniſſe durch Beſchluß der Kreisverſamm⸗ ſung des Jahres 1867 in 3 Klaſſen eingeteilt. Im Laufe der Zeit haben ſich die wirtſchaftlichen Verhältniſſe einzelner Gemein⸗ den bedeutend geändert, weshalb eine Neueinteilung erforderlich wurde. Wird debattelos einſtimmig genehmigt. Unfall-, Haftpflicht⸗, Kranken⸗, Invaliditäts⸗ u. Altersverſicherung der Kreisbedienſteten, Alters⸗ und Hinterbliebenenverſorgung der Kreisſtraßen⸗ bedienſteten in Kranukheitsfällen. Zum Zwecke der Bewilligung von Ruhegehalten, Witwen⸗ und Waiſengeldern, ſowie von Unterſtützungen an die Straßenwärter und beren Hinterbliebene wird einſtimmig der Betrag von Mark 1500 genehmigt. Kreisſtraßen und Kreiswege. Herr Bezirkstierarzt Ulm rügt, daß wieder nur ein Stück der Käferthaler Straße hergeſtellt werden ſoll. Die Straße gehöre bis an das Ende des gepflaſterten Teils und bis an die Brauereien hergeſtellt. Der Zuſtand der Straßenſtrecke von der Kreuzung der Elektriſchen bis zur ehem. Zimmer'ſchen Fabrik ſei in dieſem Früh⸗ jahr wieder jammervoll geweſen. Dabei ſei dieſe Straße die be⸗ im ganzen badiſchen Ländle. Redner beantragt, die traße ganz herzuſtellen. Die Kreisverſammlung werde, wenn ſie ſeinem Vorſchlage beitrete, ſich den Dank unendlich vieler Leute erwerben. Herr Baurat Wippermaun bemerkt, die Mittel zur völligen Herſtellung der Straße ſeien ja ſchon vor 3 Jahren be⸗ willigt worden. Aber wenn die Stadtgemeinde Mannheim ſelber dringend erſuche, man ſolle mit der Herſtellung ſtückweiſe vor⸗ gehen, könne man doch nicht anders handeln. Man müſſe eben mit dem vom Vorredner erwähnten Stück ſolange warten, bis die Langen Rötter bebaut ſeien. Die Wünſche des Vorredners ſeien ganz berechtigt, aber unter den beſtehenden Verhältniſſen nicht zu erfüllen. 5 In der darauffolgenden Abſtimmung werden folgende Antrüge einſtimmig angenommen: 1. Die Ausſcheidung verſchiedener Strecken der Kreiswege Nr. 4, 7, 8 und 9(2667,7 Meter Geſamt⸗ länge) aus dem Kreiswegeverband und die Aufnahme einer weiteren Strecke des Kreisweges Nr. 8 von 335,2 Meter Länge in dieſen Verband mit Wirkung vom 1. Januar 1906 an geneßb⸗ in dieſer Verband mit Wirkung vom 1. Januar 1006 an zu geneh⸗ Kreisſtraßen und Kreiswege in den 1906er Kreisvoranſchlag auf⸗ zunehmen: I. Für Kreisſtraßen. 1. Für Fortſetzung der Pflaſterungsarbeiten guf der Fahrbahn der Kreisſtraße Nr. 146 hei den Brauereien in Mannheim M. 30 000. 2. Kreisbeitrag an die Stadt Mannheim zur Beſtreitung der Unterhaltungskoſten der im Jahre 1906 zu pflaſternden Strecke der Kreisſtraße Nr. 146 M. 541. Zuſammen M. 30 541. I1. Für Kreiswege.. Kreisbeitrag zur Kangliſation in Schriesheim M. 350. 2. ööreſs⸗ beitrag zur Kanaliſation in Reilingen M. 350. 3. Kreisbeitrag zur Kanaliſation in Plankſtadt M. 400. 4. Kreisbeitrag zur Unter⸗ haltung der neuen Straßenſtrecke Wünſchmichelbach⸗Tröſe!l Mark 750. 5. Kreisbeitrag zur Umpflaſterung der Rinnen in der Karl Theodorſtraße in Schwetzingen M. 300. Zuſammen M. 2180. 5 Jubiläumsausſtellung Mannheim 1907. Der Antrag, 1. für Prämiierungszwecke bei der großen Gartenbau⸗Ausſtellung M. 5000, 2. für Erſtellung einer Meierei verbunden mit einer Säuglingsmilchanſtalt M. 10.0 zu geneh⸗ migen, wird einſtimmig angenommen. Verbeſcheidung der Kreisrechnungen und dor einzelnen Fondsrech⸗ unngen pro 1903. Auf Empfehlung des Herrn Amann erfolgt die Verbeſchei⸗ bung einſtimmig. Kreisvoranſchlag pro 1906. Der Antrag:„1. Den vorgelegten Kreisvoranſchlag pro 1906 und damit 2. die Erhebung einer Kreisumlage von 255 Pfg. a— faltet und durch ſeine wuchtigen und poetiſch ſchwungvollen Reden im Krainer Landtag für die Verfaſſung und das deutſche Element irkt, aber auch die Wut der Slobenen erregt, ſo daß er ſich Tolleßiich in den ſteuermärkiſchen Landtag wählen ließ. Aber treu blieb er dieſer politiſchen Tätigkeit, wenn es ihm auch ſchwer wurde, dadurch zur Entſagung von einem reicheren poeliſchen Wirken ſich gezwungen zu ſehen. Es ſcheint, daß ſeine Muſe das ſtürmiſche Drängen der Jugend brauchte und ſeine pootiſchen Früchte nur im Feuer reiften, welches die Oppoſition entflammt, der Kampf gegen die politiſche Reaktion, mit deren Unterdrückung auch ſeine Dichtung an feurigem Schwunge einbüßte. Nachdem noch der ſtebzigſte Geburtstag des Dichters unter ullgemeiner begeiſterter Zuſtimmung in ganz Oeſterreich gefeiert wurde und Graf Auersperg bei dieſer Gelegenheit mit zahlreichen Ehren ausgezeichnet wurde, ſtarb er wenige Mongte darguf nach kurzer Krankheit am 12. September 1876 in Graz. Das poetiſche Lebenswerk Anaſtaſius Grüns iſt, wie geſagt, nicht ſehr umfangreich. Zuerſt trat er mit erotiſchen Liedern„Blätter der Liebe auf, die ein beſonderes. kaum aufweiſen. Seine erſte größere Dichtung war ſodann„Der letzte Ritter“, ein Roman⸗ zenkranz, in welchem er im Nibelungen⸗Versmaß den nitterlichen Kaiſer Maximilian J. feierte. Erſt auf den bereits erwähnten„Spaziergängen eines Wiener Poeten“ fand Auersperg den Weg, der ihm von ſeiner vorgeſchrieben war. Freilich wurde dieſe Schöpfung Auerspergs vie üerſchätzt; man nahm die Tendenz der Dichtung, der man in Freiheitsbegeiſterung zuſtimmte, für die literariſche Tat ſelbft. Er katte der herrſchenden Tagesanſchauung den Erfolg ſeines Werkes zu danken. Weit bedeutender waren die unter dem Titel„Schutt“ ver⸗ einigten Dichtungen, und Kreiswegwärter und Unterſtützung von Kreis⸗ vier tiefſinnige poetiſche Vifſonen,„Der 125 100 Mark Steuerkapital zu genehmigen“ wird einſtimmig ge⸗ nehmigt. den ruche zum Oberzollinſpektor in Singen, u. den Finanzpraktikanten O. Pfeuffer von Sinsheim, unter Verleihung des Titels Finang⸗ aſſeſſor, zum zweiten Beamten der Bezirksfinanzverwaltung mit Hauptamtskontrolleursrang ernannt. Ferner wurden berſetzt: Finanzaſſeſſor Heinrich Stichs beim Hauptzollamt Mannheim zum Hauptſteueramt Karlsruhe, Finanzaſſeſſor Karl Schütz beim Sekretariat der Zolldirektion zum Hauptzollamt Mannheim, Finanz⸗ aſſeſſor Eugen Epp beim Hauptſteueramt Lörrach zum Sekretariat der Zolldirektion. Die Schlußprüfung der hieſigen Gewerbeſchule fand Sonntag vormittag in der Aula der Luiſenſchule ſiatt. Hierzu hatte ſich wie jedes Jahr eine ſehr große Anzahl von Perſonen eingefunden, ſo daß der geräumige Saal bei weitem nicht ausreichte und ein großer Teil der Erſchienenen meiſt mit einem Stehplatz vor dem Saale verlieb nehmen mußte. Von ſeiten der Stadt waren anweſend die Herren Stadträte Barber und K chler und Stadto.⸗Vorſt. König. Außerdem wohnten der Feier bei Herr Prof. Beha ghel, der Gewerbeſchulrat, der Gewerbevereinsvorſtand, das Lehrerkol⸗ legium der Anſtalt ſowie viele Lehrherren und Eltern der zahlreich bertretenen Schüler. Nach einem der Feier angepaßten ſehr ſtim⸗ mungsvollen Klaviervortrag des Herrn Gewerbelehrers Maurus trugen Süler der verſchiedenſten Klaſſen eine Reihe von Gedichten bor. Der fein nuancierte, fehlerloſe Vortrag der oft ſehr ſchwie⸗ rigen Poeme dokumentierte den eifrigen Fleiß der Schüler und die Hingabe der Lehrer an die ihnen geſtellte Aufgabe. Die Feſtrede hielt Herr L. Kaltſchmidt. Redner ermahnte die Schüler, jetzt bei ihrem Austritt aus der Schule ähnlich dem Handwerksmeiſter im abgelaufenen Jahre das Farit zu ziehen, ob die Zeit richtig und gut angewandt und auf tbelche Weiſe die ſich herausſtellenden Fehler verbeſſern laſſen. Ein jeder Schüler müſſe ſich heute die Fragen vorlegen: habe ich meine volle Pflicht und Schuldigkeit getan? Habe ich ſtets mit Fleiß und Aufmerkſamkeit meinen Lehrern zugehört? Hand aufs Hergz, nicht alle werden dieſe Fragen mit gutem Gewiſſen beantworten können. Wenn man ſeine Fehler einſieht und bemüht iſt, dieſelben im kommenden JFahr nicht wieder zu machen, ſo iſt das ein großer Fortſchritt und die Früchte dieſes Strebens werden nicht ausbleihen. Eine große Anzahl von fleißigen Schülern konnte mit Preiſen dedacht werden; alle zu berückſichtigen war jedoch nicht möglich. Leider gebe es noch ſehr biele Schüler, die in dem Schulbeſuch eine Beſchränkung ihrer Freiheit ſehen. Die Einſicht folge dann immer zu ſpät. Alsdann beleuchtete der Redner die Beſtrebungen der Schule, deren vornehmſter Zweck die Heranbildung tüchtiger, brauchbarer Handwerker und Mitbürger ſei. Es zeigte ſich aber auch, daß die in der Getwerbeſchule zu bewältigende Aufgabe keine geringe iſt und daß es der ganzen Kraft der Lehrer und Schüler bedarf, damit das geſteckte Jiel erreicht werde. Der Redner ſchloß ſeine gehaltvollen Ausführungen mit den Worten unſeres Dichters: Raſtlos mußt Du vorwärts ſchreiten, nie ermüdet ſtille ſtehen, willſt Du die Vollendung ſehen. Nach einem weiteren Klaviervortrag wurde von Herrn Rektor Herth die Preisvertei⸗ lung vorgenommen. Die Preiſe beſtanden zum teil in hülbſchen, be⸗ lehrenden Büchern und Handewerkszeug ſowie in einer Anzahl vom Jabrikantenverein geſtifteter Reißzeuge. Am Schluſſe der ſchlichten Feier dankte der Schulleiter allen denen, durch deren Munificenz die Preisberteilung ermöglicht wurde. . Juternationale Ausſtellung in Mailaud 1906. Nach einer Mitteilung des Vorſitzenden der Deutſchen Zentralkommiſſion er⸗ ſcheint der italieniſche Hauptkatalog der Ausſtellung in Sonder⸗ heften für jede der 10 Ausſtellungsabteilungen, im Format und der Einrichtung dem Kataloge der Induſtrie⸗ und Gewerde⸗Aus⸗ ſtellung in Düſſeldorf 1902 genau entſprechend. Der Preis jedes Sonderheftes beträgt 1 Lire. Jedem Ausſteller ſtehen 3 Frei⸗ zeilen unentgeltlich zur Verfügung, während für Ueberzeilen eine Abgabe von 10 Lire für jede Zeile zu entrichten iſt, außerdem werden in den amtlichen Veröffentlichungen Inſerate aufgenommen. Die Vertretung der amtlichen Ausſtellungsſchriften für das Deutſche Reich und für Oeſterreich⸗Ungarn iſt der Firma Rudolf Moſſe, Berlin.W. 19, Jeruſalemerſtraße 46 übertragen. Da die Kataloge erfahrungsgemäß noch ſpäter oft als Nachſchlage⸗ werke benutzt werden, ſo wird es ſich wie bei den Weltausſtel⸗ lungen in Paris 1900 und St. Louis 1904 auch für die deutſchen Ausſteller empfehlen, in dieſem amtlichen Hauptkatalog in gleicher Weiſe wie im amtlichen Katalog der deutſchen Abteilung erläu⸗ ternde Angaben über die von ihnen ausgeſtellten Gegenſtände, ſowie über Art und Umfang des geſchäftlichen Betriebes zu veröffent⸗ lichen. Alle den italieniſchen Hauptkatalog betreffenden Ange⸗ legenheiten ſind unmittelbar und ausſchließlich mit der Firma D————BBBBKBKBBKBBBKB——— Turm am Strande“,„Eine Fenſterſcheibe“,„Cineinnatus“ und „Fünf Oſtern“, in denen er die unter den Trümmern einer zer⸗ fallenden Welt aufteimende neue verherrlicht, prophetiſche Bilder einer glückſeligen Zukunft, die mit Wärme und glänzender Schir⸗ derungskunſt ausgeführt ſind. In ſeinen ſpäteren, den Mannesjahren entſproſſenen hdalb⸗ epiſchen Dichtungen„Nibelungen im Frack“,„Pfaff von Kahlen⸗ berg“ und„Robin Hood“ zeigt Auersperg, daß er auch Wirkungen erzielen kann, ohne ſich von der Tendenz tragen zu laſſen. Ein harm⸗ los liebenswürdiger Humor durchdringt beſonders die zwei erſt⸗ genannten Dichtungen. In den„Nibelungen im Frack“ erzählt er ein luſtiges Stück aus der Zopfzeit, von dem muſikliebenden Moritz Wilhelm von Sachſen⸗Merſeburg. In dem ländlichen Gedicht„Der Pfaff von Kahlenberg“ gibt er, ſich anlehnend an die bekannte Volksſage, Schilderungen der Feſte, der Jahreszeiten und des Volts⸗ lebens. In„Robin Hood“ gab er eine freie Bearbeitung der eng⸗ liſchen Volksballade. Auch ſeine kleineren Gedichte erſchienen geſammelt, ſowie nach ſeinem Tode eine dichteriſche Nachleſe unter dem Titel„In der Veranda“. Man hat den Grafen Auersperg vielfach als den größten ihriſchen Dichter Oeſterreichs nach Lenau bezeichnet, und dem„öſter⸗ reichiſchen Dioskurenpaar“ Lenau und Grün wurden auf dem Schillerplatz in Wien Denkmäler geſetzt. Run, wenn auch neben dem getvaltigen Talent eines Lenau ſich dasjenige des Grafen Auersperg nur beſcheiden ausnimmt, ſo beſitzt ſeine Muſe doch Gigenart genug, hervorzuleuchten unter dem Singſang(hriſcher Dichter, an denen es nach Goethe und Heine wahrlich in Deutſch⸗ kaud micht mangelt. Rudolf Moſſe, Berlin S. W. 19, Jeruſalemerſtraße 46—49 bezw. mit deren Filialen zu regeln. Perſonalnachrichten aus dem Oberpoſtdirektionsbezirk Karls⸗ ruhe. Angenommen: zu Poſtanwärtern: Kaxl Wöhrle, Emil Zeisluft in Mannheim, Vinzenz Wachter in Pforzheim; zu Tele⸗ graphenanwärtern: Auguſt Loreng in Mannheim.— Ernannt: zum Poſtverwalter: der Poſtaſſiſtent Chriſtian Schleier aus Pforg⸗ heim in Helmſtadt(Baden); zu Oberpoſtaſſiſtenten: die Poſtaſſi⸗ ſtenten Joſeph Vollmer in Achern, Friedrich Gumpert, Paul Hankel in Baden⸗Baden, Joſeph Blaile, Heinrich Neureither, Eduard Wör⸗ ner in Karlsruhe, Karl Mayer in Karlsruhe-Mühlburg, Rudolf Pflücker, Karl Schwab, Friedrich Stech in Mannheim, Heinrich Götz, Joſeph Müller in Pforzheim, Wilhelm Seibert, Philipp Vogt in Bretten, Adolf Kleber in Bühl, Ludw. Keil in Hockenheim, Friedrich Karg in Schwetzingen, Auguſt Stork in Sinsheim(Elſenz); zu Obertelegraphenaſſiſtenten: die Telegraphenaſſiſtenten Joſeph Brechter, Friedrich Lochert in Karlsruhe, Ludwig Weihnacht in Tau⸗ berbiſchofsheim.— In den Ruheſtand tritt: der Poſtver⸗ walter, Poſtſekretär Valentin Hefner in Königshofen.— Ver⸗ ſetzt: der Poſtpraktifant Alexander Hönicke von Mannheim nach Agchen; die Poſtaſſiſtenten: Chriſtian Dreikorn von Wertheim nach Mannheim, Eduard Behr von Mannheim nach Köln, Georg Friſch⸗ muth von Mannheim nach Frankfurt(Main), Hermann Schönig bon Konſtanz nach Mannheim.— Etatsmäßig angeſtelkt: die Poſtaſſiſtenten: Joſ. Schreitmüller, Auguſt Wimmer in Appen⸗ weier, Friedrich Firnkes in Bretten, Friedrich Bulling in Bruchſal, Max Müller, Karl Weiler in Durlach, Emil Berger, Karl Göbel, Joſeph Hefner, Otto Ludwig, Richard Ris, Albert Schäfer, Wilhelm Ulrich in Heidelberg, Hermann Bachmann, Philipp Bühler, Karl Heiſer in Karlsruhe, Franz Altmann, Julius Bernatz, Heinrich Freudenberger, Danier Funck, Karl Geiger, Eduard Grumer, Her⸗ mann Hanſer, Heinrich Heller, Thomas Hensler, Wilhelm Kopf, Adolf Lieb, Ernſt Menzel, Friedrich Oechsner, Leo Oehler, Rudolf Rectanus, Wilhelm Rudi, Karl Schinne, Max Weißſchädel in Mann⸗ heim, Albert Kumpf in Mannheim⸗Neckarau, Johann Unold in Mannheim⸗Waldhof, Karl Albrecht, Joſeph Freitag, Ludwig Hum⸗ mel, Guſtav Leitz, Auguſt Schmoll in Pforzheim, Heinrich Köhler in Raſtatt, Adam Losmann in Weinheim(Bergſtr.); als Tele⸗ Kaufmann Carl Tritſchler, 2. Kaſſier: Proviantamtsaufſeher Joſ. Schnepf; Beiſitzer: die Herren Hack, Müller, Raab, Schneider, Waſſerthal und Weigel. Der Vorſtand ſetzt ſich grüßtenteils aus Kameraden zuſammen, die Vereinsleben hieſiger militärt⸗ ſcher Vereine bewährten. Der zweite Punkt betraf die Genehmigung der Statuten, die bis auf einige kleine Aenderungen in der Kom⸗ miſſionsfaſſung angenommen wurden. Unter Punkt Verſchiedenes wurden mehrere innere Vereinsangelegenheiten erledigt. U. a. wurde das ſeitherige Lokal zum„Badiſchen Hofbräu“(Reſtaurateur Kamerad Fr. Zimmermann), R 4, 7, beibehalten und beſtimmt, daß jeden Samstag und Sonntag Abend gemütliches Zuſammenſein da⸗ ſelbſt ſtattfinden ſoll. Der Deutſche Reiter⸗Verein Mannheim, deſſen Gründung einem längſt gehegten Wunſche Rechnung trägt, hat ſich die Pflege patriotiſcher Geſinnung und kameradſchaftlichen Zuſammenhaltens als Hauptziel geſteckt und bittet nochmals alle die⸗ jenigen, die bei einer berittenen Waffe, ob Kavallerie, Artillerie oder Train, gedient haben, ihm beizutreten. Anmeldungen werden bon dem Vorſitzenden, Herrn C. Tritſchler, S 6, 17, oder im Lokal gerne entgegengenommen. ſteht jetzt alles in den Zimmern Drunter und drüber 0 ie geklopſt, geteub! eegt gewiſcht und bis in die äußerſten Ecken hinein muß Luhns Waſch⸗ Extrakt kriechen, um vor Oſtern noch ſchnell beim Hausputz zu helſen. Luhns ſchafft heute in einem Tage mit Leichtigkeit das, wogu Sie früher vielleicht die doppelte Zeit gebrauchten. Laſſen Sie zum Ver⸗ ſuch holen Luhns mii Rotband. 63582 Empfehle ſämtliche dem freien Verkehr überlaſſene rrauneirmnittel u beſten Qualitäten ganz beſonders preiswerk. Prima Lebertran, Eitronenſaſt zum Kurgebrauch als Vorbeugungsmittel gegen Gicht, Rheumatismns, Feltſucht, Gallenſtein und manuche Magenleiden. Fenchelhonig dei Huſten! Kropp's Zahnwatte! Kropp's Progerie, D 1, 1, Ema verlängerte Kunſtſür, Niederkage der bekannten Tee⸗Importfirma H. W. Schmidt, ge⸗ nannt Teeſchmidt, ſerner Dortmunder und Motard⸗Lichte, gargntiert nicht tropfend. Nur billige Preiſe! Rabattverein! 6155 Osterausstellung! 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Indem wir nachſtehend dieſe Beſtimmungen zur Kenntnis⸗ nahme veröffentlichen, machen wir darauf aufmerkſam, daß vom Gr. des Innern zu ihrem Vollzug folgendes verfügt wurde: 1. Den Kreisverwaltungen, Gemeinden, Viehzuchtgenoſſen⸗ ſchaften oder Verbänden von ſolchen und den landwirtſchaftlichen Bezirksvereinen iſt die nach Ziffer 2 a. a. O. erforferliche ſtaat⸗ liche Genehmigung zum Bezuge von Zuchttieren aus dem Zoll⸗ auslande zu den ermäßigten Zollſätzen hiermit ausnahmsweiſe allgemein, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs bei hervortre⸗ tenden Mißſtänden, erteilt worden. 2. Zur Erteilung dieſer Genehmigung an Einzelzüchter ſind die Großh. Bezirksämter befugt. 3. Die Einzelzüchter haben für jeden Bezug der in Rede ſtehenden Zuchttiere, der zu den ermäßigten Zollſätzen erfolgen ſoll, die Genehmigung unter Angabe der Zahl, der Raſſe und des Geſchlechts, des Herkunftsortes und des Beſtimmungsortes der Tiere und ſoweit möglich unter Beifügung einer genaueren Be⸗ ſchreibung nach Alter, Farbe und etwaigen beſonderen Kennzeichen bei dem Bezirksamte beſonders nachzuſuchen, das das Geſuch gemäß Ziffer 3 Abſatz 2 und 3 a. a. O. verbeſcheidet. 4. Die vorſtehend nach Ziffer 1 und 2 zum zollbegünſtigten Be⸗ zuge von Zuchttieren Berechtigten haben bei der Einfuhr nach den Vorſchriften der Ziffer 4 und 6 der nachſtehenden Beſtimmungen zu verfahren, insbeſondere alſo folgende Punkte zu beachten: a] Der Berechtigte muß die bevorſtehende Einfuhr in der Regel mindeſtens zwei Tage vorher dem in Ziffer 4 der Anlage genannten Hauptzoll⸗ oder Hauptſteueramte ſchrift⸗ lich anzeigen und dabei die beſondere oder allgemeine Ge⸗ nehmigungsverfügung mit vorlegen. 1 Für dieſe Anzeige beim Hauptamt dient den in Ziffer 1 des Erlaſſes bezeichneten Berechtigten die Mitteilung des Bezirksamtes, den Kreisverwaltungen die beſondere Aus⸗ fertigung dieſes Erlaſſes(Ziffer 6) als allgemeine Geneh⸗ migungsverfügung. Die Anzeige an das Hauptamt muß, wenn dieſe Angaben nicht ſchon in der Genehmigungsverfügung ſtehen(Ziffer 3 des Erlaſſes), Zahl, Raſſe, Geſchlecht, Herkunfts⸗ und Be⸗ ſtimmungsort und, ſoweit es möglich iſt, auch Alter, Farbe und beſondere Kennzeichen der Tiere enthalten. Die An⸗ gaben über Alter, Farbe und beſondere Kennzeichen(nicht aber die anderen Angaben) können auch in der der Ein⸗ gangszollſtelle vorzulegenden Anmeldung nachgeholt werden. e) Die Einfuhr von Tieren iſt nur bei beſtimmten Eingangs⸗ ſtellen geſtattet. Die Hauptämter an der Grenze geben darüber auf Verlangen Auskunft. Die Bezugsberechtigten können den ermäßigten Zollſatz nur dann beanſpruchen, wenn die in den nachſtehenden Be⸗ ſtimmungen vorgeſehenen Bedingungen erfüllt werden. Es liegt deshalb in ihrem Intereſſe, daß ſie die Vor⸗ ſchriften genau beachten, insbeſondere daß ſie der Ein⸗ gangszollſtelle die in Ziffer 5 der Anlage genannten Papiere gleich bei der Einfuhr der Tiere vorlegen. b — d — die ſich auf die Verzollung der zu Zuchtzwecken einzuführenden Diens ag, den 10. April 1906. 5. Es ſteht nichts im Wege, daß die bezugsberechtigte Ge⸗ meinde, Zuchtgenoſſenſchaft uſw. eine ihrer Verwaltung nicht an⸗ gehörige Perſon beauftragt, die Tiere anzukaufen und im Namen der Gemeinde uſw. zum ermäßigten Zollſatze einzuführen. Ein ſolcher Antrag kann alſo(und zwar auch von einem bezugsberech⸗ tigten Einzelzüchter) z. B. einem Tierarzte oder vertrauenswür⸗ digen Händler erteilt werden. Nur muß der Beauftragte alle nötigen Papiere erhalten, damit er ſie nach Ziffer 5 der Anlage bei der Eingangszollſtelle vorlegen kann. Es empfiehlt ſich, daß der Bezugsberechtigte es in ſeiner Anzeige beim Hauptſteuer⸗ oder Hauptzollamt erwähnt, wenn er einen ſolchen Auftrag erteilt hat oder erteilen will. Auch muß der Bezugsberechtigte darauf ſehen daß die Tiere, deren bevorſtehende Einbringung er dem Haupt⸗ amte angezeigt hat, in der angemeldeten Anzahl uſw. in ſeinen Beſitz gelangen und in der einheimiſchen Viehzucht beſtimmungs⸗ gemäß verwendet werden. Iſt dies einmal nicht der Fall, ſo muß er es dem zuſtändigen Hauptamt anzeigen. Die Bürgermeiſterämter und Stabhalterämter werden be⸗ auftragt, die Beteiligten gegebenenfalls auf dieſe Beſtimmungen beſonders aufmerkſam zu machen. Mannheim, den 2. April 1906. Großh. Bezirksamt, Lang. Teil III 10 des Solltarif⸗. 10. Verzollung der zu Zuchtzwecken einzuführenden Pferde und Bullen von Höhenvieh zu ermäßigten Zollſätzen. 1. Die im erſten Abſatze der Anmerkung zu No. 100 ſowie in der Anmerkung 1 zu No. 103 des Zolltarifs vorgeſehenen Zoll⸗ begünſtigungen finden Anwendung auf Hengſte und Stuten aller Pferderaſſen ſowie auf Bullen von Höhenvieh,(Simmenthaler Saanenſchlag), ſofern die Tiere in der heimiſchen Viehzucht zur Erzielung von Nachwuchs verwendet werden ſollen; die Zoll⸗Be⸗ günſtigungen erſtrecken ſich dagegen nicht auf junge Tiere, welche nur zur Aufzucht im Inlande beſtimmt ſind. 2. Zur Inanſpruchnahme der bezeichneten Zollbegünſtigungen ſind berechtigt: a] ſtaatliche Zuchtanſtalten, b) Kommunalverbände aller Art, andere öffentliche Organi⸗ ſationen, e) Landwirtſchaftskammern oder gleichartige landwirtſchaft⸗ liche Vertretungen, landwirtſchaftliche Vereine, Herdbuch⸗ geſellſchaften, Zuchtgenoſſenſchaften und ähnliche Perſonen⸗ vereinigungen, welche ſich mit der Pferde⸗ oder Rindvieh⸗ zucht befaſſen, d) Einzelzüchter. Die unter b bis d aufgeführten Berechtigten bedürfen, ſoweit 7903 ſie die vorbezeichneten Zollbegünſtigungen in Anſpruch nehmen wollen, zum Bezuge von Zuchttieren aus dem Zollauslande der ſtaatlichen Genehmigung. Dieſe Genehmigung iſt bei der zu⸗ ſtändigen Verwaltungsbehörde(Ziffer 3) in der Regel für jeden einzelnen Fall nachzuſuchen. Kreiſen und Gemeinden ſowie Land⸗ wirtſchaftskammern oder gleichartigen landwirtſchaftlichen Ver⸗ tretungen kann die Genehmigung zum zollbegünſtigten Bezuge von Zuchttieren im Falle des Bedürfniſſes durch die zuſtändige oberſte Landesbehörde ausnahmsweiſe allgemein, jedoch nur vor⸗ behaltlich jederzeitigen Widerrufs bei hervortretenden Mißſtänden, erteilt werden. Die Vorſchriften über das den Zollbehörden gegen⸗ über zu beobachtende Verfahren(Ziffer—7) werden hierdurch nicht berührt. ter ſind: 116. Jahrgang⸗ 3. Die vorbezeichnete ſtaatliche Genehmigung iſt in der Regel bor der Einfuhr der Tiere bei der von der Landesregierung hierzu beſtimmten Verwaltungsbehörde unter Angabe der Zahl, der Raſſe und des Geſchlechts, des Herkunfts⸗ und des Beſtimmungs⸗ ortes der Tiere und ſoweit möglich unter Beifügung einer ge⸗ naueren Beſchreibung nach Alter, Farbe und etwaigen beſonderen Kennzeichen ſchriftlich nachzuſuchen. 4. Die Vorſtandsbeamten ſtaatlicher Zuchtanſtalten, welche Zuchttiere für dieſe vom Ausland einzuführen, ſowie ſonſtige Be⸗ rechtigte, welche von der ihnen erteilten allgemeinen oder beſon⸗ deren ſtaatlichen Genehmigung Gebrauch zu machen beabſichtigen, haben bei demjenigen Hauptzoll⸗ oder Hauptſteueramte, welchem die in Betracht kommende Eingangszollſtelle unterſtellt iſt, in der Regel mindeſtens zwei Tage vor der Einfuhr ſchriftlich Anzeige zu machen, an welchen Tagen und über welche Zollſtelle die Ein⸗ fuhr von Zuchttieren unter Inanſpruchnahme der Zollbegünſtigung erfolgen ſoll. Soweit die bei dieſer Anzeige mit vorzulegende be⸗ ſondere oder allgemeine Genehmigungsverfügung die näheren An⸗ gaben über die einzuführenden Tiere nicht enthält, ſind dieſe in der Anzeige nachzuholen oder zu ergänzen. Die Angaben über Alter, Farbe und beſondere Kennzeichen der Tiere können, wenn ſie noch nicht bekannt ſind, der Eingangsanmeldung vorbehalten bleiben. Die allgemeinen Vorſchriften über die Beſchränkung der Einfuhr von Vieh auf beſtimmte Eingangsſtellen finden auch auf die Einfuhr der zu Zuchtzwecken beſtimmten Tiere Anwendung. 5. Liegen Bedenken gegen die Zollbehandlung der Tiere nach Maßgabe der bezeichneten Tarifvorſchriften nicht vor, ſo verſieht das Hauptamt die Anzeige mit dem Vermerke ſeines Einverſtänd⸗ niſſes und gibt dieſe mit der Genehmigungsverfügung und deren etwaigen Anlagen dem Antragſteller zurück. 6. Bei der Einfuhr der Tiere hat der Einbringer die in Ziffer 5 bezeichneten Papiere der Eingangsſtelle vorzulegen. Er⸗ geben ſich bei Vergleichung der vorgeführten Tiere mit dem In⸗ halte dieſer Papiere keine Bedenken, ſo findet die Abfertigung unter Beobachtung der im übrigen für die Zollabfertigung und die Vieheinfuhr beſtehenden Vorſchriften nach Maßgabe der bezeich⸗ neten Tarifſtellen ſtatt. Die von dem Einbringer der Zollſtelle vorgelegten Papiere ſind von dieſer den Zollabfertigungspapferen beizufügen. Ausgenommen hiervon ſind allgemeine Genehmi⸗ gungsverfügungen(Ziffer 2 am Schluß), die, nachdem von der Zoll⸗ ſtelle Zahl und Art der eingeführten Tiere und der Tag der Ein⸗ fuhr darauf vermerkt iſt, dem Einbringer zurückzugeben ſind. 7. Ergeben ſich bei der Abfertigung Bedenken gegen die An⸗ wendung der ermäßigten Zollſätze auf die vorgeführten Tiere, ſo kommen, falls der Einbringer gleichwohl die alsbaldige Abfertſgung begehrt, die allgemeinen Vorſchriften für die Zollbehandlung von Pferden und Rindvieh in Anwendung. Die hiernach zu erhebenden Zollbeträge ſind vom Einbringer bis zur Behebung der hervor⸗ getretenen Anſtände zu hinterlegen. Auch iſt durch Anlegung von Bleien oder in anderer Weiſe für die Feſthaltung der Nämlich⸗ keit der Tiere Sorge zu tragen. 8. In gleicher Weiſe, wie in Ziffer 7 vorgeſchrieben, i verfahren, wenn Tiere, welche im übrigen den Vorſchriften de Ziffer 1 entſprechen, und für welche die Ablaſſung zu den er mäßigten Zollſätzen beanſprucht wird, zur Eingangsabfertigung ge⸗ ſtellt werden, bevor die Genehmigung der zuſtändigen Behb eingeholt oder erteilt worden iſt. Dem Einbringer iſt zuglei eine angemeſſene Friſt zur Nachbringung der vorſchriftlichen Ge⸗ nehmigung zu ſtellen, nach deren Ablaufe gegebenenfalls die hint legten Beträge endgültig zu vereinnahmen ſind. 550 5 bauarbeiten der Gemeinden) ſind, daß weitere Bauarbeiten nicht bekannt wurden. ungen Termin auf Bekanntmachung. Nr. 48375TJ. Die Nachweiſungen über die Regiebauarbeiten betr. An die Ortspolizeibehörden des Landbezirks: Wir bringen den Ortspolizeibehörden hier⸗ mit in Erinnerung, daß ſpä⸗ teſtens bis zum 20. d. Mts. die bei Febr für die Monate Januar, Februar u. März 1906 eingekommenenNachweiſungen über die während dieſer Zeit Konkursverfahren. Nr. 2611. Das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Kaufm. Michael Wilhelm Wellenreuther in Mannheim wurde durch Beſchluß Gr. Amts⸗ gerichts hierſelbſt vom heutigen nach Abhaltung des Schluß⸗ termins und nach Vollzug der Schlußverteilung aufgehoben. Mannheim, 5. April 1906. Der Gerichtsſchreiber des Großh. Amtsgerichts 3: Handelsregiſter. Zum Handelsregiſter Abt. A. wurde heute eingetragen: 1. Bd..,.-Z. 160, Firma „Moritz Ponfick“ in Mann⸗ helm als Zweigniederlaſſung mit dem Hauptſitze in Fiankfurt g. M. Moritz Ponfick iſt aus der Geſellſchaft ausgeſchieden. 2. Bd. II.,.⸗Z. 48, Firma üun Selbſtbetriebe ausgeführten Rock. 7905,Gebrüder Reuling“ in Bauarbeiten[Regiebauarbeiten Mannheim: ausgenommen die Regie⸗Tief⸗ Handelsregiſter. Die Einzel⸗Prokura des Wil⸗ mit der ausdrücklichen Beur⸗ kundung hierher vorzulegen der gedachten Art dortſeits Mannheim, 3. April 1906. Großh. Bezirksamt: Eppelheimer. onkurs⸗Nerfahren. Nr. 3463. In dem Konkurs⸗ verfahren über den Nachlaß des Agenten Philipp Fink in Mannheim iſt zur Plüfung der noch nicht geprüften Forder⸗ Freitag, den 4. Mai 1906, vormittags /12 Uhr vor dem Großh. Amtsgerichte hierſelbſt, 2. Stock, Zimmer 113, Saal C anberaumt. 7906 Mannheim, 5. April 1906. Rock, Gerichtsſchreiber des Großh. Amtsgerichts Abt. 18. DDhren Zum Handelsregiſter Abt. B, Bd. V,.⸗Z. 37, Firma„Süd⸗ deutſche Diskonto⸗Geſell⸗ ſchaft Aktiengeſellſchaft“ in Mannheim wurde heute ein⸗ getragen: 7928 Nach dem Beſchluſſe der General⸗ verſammlung vom 19. März 1906 ſoll das Grundkapital um 5,000,000 Mark erhöht werden; dieſe Erhöhung hat ſtattgefunden, das Grundkavital beträgt jetzt 25,000,000 Mark⸗ Durch den Beſchluß der General⸗ verſammlung vom 19. März vertrags eniſprechend der Erhöh⸗ ung des Grundkapitals abgeän⸗ dert und die 88 17, 18, 19, 20, ben die Bezeichnung 88 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 28, 24, 25 u. 26 erhalten. Die Ausgabe der 5000 neuen Aktien zu je 1000 M. erſolgte zum Nennwerle. Mannheim, 6. April 1906. Großh. Amtsgericht J. Komfortable Bäder 40 Pfg. mit Douchen u. ſ. w. ſind jederzeit gebrauchsfertig 2* 63128 Ru 8 H1, 6, Breiteſtraße. 1906 wurde 84 des Geſellſchafts⸗ 21, 22, 28, 24, 25, 26, 27, 28 fl. 29 des Geſellſchaftsvertrags ha⸗ helm Baniſeth iſt in eiue Geſamt⸗ Prokura umgewandell. Hugo Buſchmann in Maunheim iſt als Geſamt⸗Prokuriſt beſtellt; die beiden Prokuriſten ſind ge⸗ meinſchaftlich oder je in Gemein⸗ ſchaft mit einem Handlungs⸗ bevollmächtigten berechtigt, die Firma zu zeichnen. 8. Bd. III,.⸗Z. 2, Firma „Commanditgeſellſchaft Weil& Benjamin“ in Mann⸗ heim: Die Geſellſchaft iſt aufgelöſt und tritt in Liquidation; Liqui⸗ datoren ſind die perſönlich haf⸗ tenden Geſellſchafter Benyo Weil und Fellr Benjamin, von denen jeder einzelne zu handeln berech⸗ Nollſtadt und Siegfried Bern⸗ kopf iſt erloſchen. „Gebrüder Bing“ in Mann⸗ heim:; Das Geſchäft iſt ſamt der Firma auf Julius Scheftel, Kauf⸗ mann in Worms, übergegangen. Der Uebergang der in dem Be⸗ triebe des Geſchäfts begründeten Forderungen und Berbindlich⸗ keiten iſt bei dem Erwerbe des Lausgeſchloßſen. Die Prokura der tigt in. Die Prokura des Iſidor Lehmann, Fritz Moos, Gußtav 4. Bd. V,.⸗Z. 149, Firma Geſchäfts durch Julins Scheftel geb. Eiſenmaun iſt erſoſchen, 5. Bd. VI,.⸗Z. 3, Firma „Seel& Geberth“ in Mann⸗ heim: Die Prokura des Ludwig Seel iſt erloſchen. 6. Bd. VI,.-Z. 156, Firma „Manz& Gamber“ in Mann⸗ herm: Heinrich Spitzwüller in Mann⸗ heim iſt als P okuriſt beſtellt, 7. Bd. VIII,.⸗Z. 60, Firma „Th. von Ei hſtedt, Medi⸗ zinaldrogerie zeroth.Kreuz“ in Mauneim: Die Firma iſt geändert in: „Medieinal⸗Drogerie Th. von Eichſtedt zum alt. Kreuz in Reichsadler Hermann Koch.“ 8. Bd. IX,.⸗Z. 189, Firma „Expedition des Intern. Kaufm. Stellen⸗Anzeigers „Globus“ Georg Loos“ in Mannheigr: Die Firma iſt erloſchen. 9. Bd XI,.⸗Z. 107, Firma „Richard Doppelmayr“ in Mannheim: Offene Handelsgeſellſchaſt. Go tſried Pini, Kaufmann in Maunheim, iſt in das Geſchäft als perfönlich haftender Geſell ſchafter eingetreten. Die Geſell⸗ ſchaft hat am 1. April 1908 be⸗ gonnen. 10. Bd. XII, O⸗Z. 68, Firma „Bernhard Tobar“ in Mann⸗ heim, Q 4, 2: Inhaber iſt Bernhard Tobar, Kaufmaun in Mannheim. Geſchäftszweig: Kandel in Kaffee, Thee, Kakao, Chocoladen, ſowie Agenturgef käfte. 11. Bd XII.-Z. 69, Firma „Huth& Co.“ in Mannheim, Juſelſtraße 8: Offene Handelsgeſellſchaft. Perſönlich haflende Geſellſchaf⸗! Jatob Bing Eoefrau, Katoune Conrad Huth, Holzhändler in Manuheim und Chrinian Gos⸗ bels, Fabrikant in Mannheim. Die Geſellſchaft, welche bisher ihten Sitz in Ludwigshaſen a Rh hatte, hat am 1. Januar 1899 begonnen. Geſchäftszweig: Betrieb einer Fabrik für Holzbearbeitung, ſo⸗ wie Holzhandlung. 12. Bd. XII.,.-Z. 86, Firmia „M. Zietzſchmann“ in Mann⸗ heim als Zweigniederlaſſung mit dem Hauptſitze in Duisburg. Max Strätling in Rotterdam iſt als Einzel⸗Prokuriſt beſtellt. Albert Theis, Duisburg und Heinrich Friedrils, Duisburg und als Geſamt⸗Plokuriſſen be⸗ ſtellt und ge neinſchaftlich zur Vertretung der Geſellſchaft und Zeichnung der Firma berechtig! 13. Bd. XII., O. Z. 70, Firma „Julius von der Heyd“ in Mannheim, U 6, 6. Juhaber iſt: Julius von der Heyd, Kaufmann in Mannheim. Geſchäftszweig: Haudel in Brauerei- Mälzerei- und Kellerei⸗ Artikeln. 7908/792 14. Bd. XII., Seite 71, Firma „Joß& Heuſer“ in Maun⸗ heiim, Slefantenpromenade Nr. 16 Offene Handelsgeſellſchaft. Perſöntich haftende Geſell⸗ ſchafter ſind: Gottfried Joß und Jakob Heuſer, beide Bauunterneymer in Mannheim. Die Geſellſchaft hat am 1. Mat 1904 begonnen. Geſchättszweig: Baugeſchäft. 15. Bd XII,.-Z. 72, Firma „Valentin Knieriem“ in Mannheim, Induflrieſtraße 58. Inhaber iſt: Valentin Knie⸗ riem, Kaufmann in Maunheim. Geſchäftszweig: Kaffeeröeren, Maunbeiin, den 7 Großh. Amtsgericht I. Bekanntmachun). Die Raphael Hirſch Witwen und Waiſen⸗Stiftung und di Raphael Hirſch Stipendienſtiftun hier betreffend. 5 Auf 6. Juni 1906 ſind zu verteilen: 1. Aus der Raphael Hirſch Witwen⸗ un Waiſenſtiftung die Summe von 2000 Mark an ei Anzahl bedürftiger, jedoch der öffentlichen Unterſtützu nicht anheim gefallener Witwen und Waiſen bieſig Stadt. 30000/28 Anterſtützungsgeſuche, welche eine genaue Darſte der perſönlichen und ſonſtigen Verhältniſſe enthalte⸗ müſſen, ſind binnen 14 Tagen anher einzureichen. II. Ausder Raphael Hirſch Stipendien ſtiftung die Summe von 300 Mark, die dazu Ver wendung finden ſoll, um unbemittelten jungen Leuten von beſonderen Fähigkeiten die höhere Ausbildung zu eine wiſſenſchaftlichen, techniſchen oder künſtleriſchen zu ermöglichen. Zu dieſem Zwecke iſt ein Jahresſti dium für den Beſuch von Hochſchulen jeder Art(Un ſitäten, techniſchen Hochſchulen, Forſt⸗, Landwirtſcha Bau⸗, Kunſt⸗, Muſik⸗Akademien, Konſervatorien uf ſolche Studierende zu bewilligen, welche die Mittelſchule mit dem Zeugnis der Reife abſolviert haben. Di e⸗ 5 werber um das Stipendium müſſen Angeh 5 Deutſchen Reiches ſein und müſſen ihren Unte wohnſitz im Sinne des Reichsgeſetzes vom 6. in Mannheim haben. N Bewerbungen, denen entſprechende Zeugniſſ. dieſe Vorausſetzungen und außerdem das Reife der abſolvierten Mittelſchule ſowie Zeugniſſe über Fle und Leiſtungen auf der Hochſchule, wenn der Bewerber ſchon mindeſtens ein Semeſter auf ihr zugebracht he beizufügen ſind, wollen ebenfalls innerhalb 14 Tagen uns eingereicht werden. 1 Mannheim, den 23. März 1906. Stiftungskommiſſion. bv. Hollander. A xel 906. Plisssbrenner Luise Evelt WW. Giterrrchtereziſter. Zum Güterrechtsregiſter Baud VII wurdeheute eingetragen: 1. Seite 117, Bückle, Hein⸗ rich, Fabrikarbeſter in Maunheim⸗ Waldhof und Helene geb. Hart⸗ mann: Nr. 1. Der Maun hat das wer Frau gemäß g 1857.(.B. zuſtehende Recht, innerbalb ihres gäusuchen Wirkungskreiſes bie Geſchäfte des Maunes für ihn zu beſorgen und ihn zu vertreten, ansgeſchloſſen. 2, Seite 118, Bär, Karl, Hotelier in Mannheim und Hen⸗ riette geb. Kaufmaun: Nr. 1. Nachdem der Heſchluß Gr. Amtsgerichis Mannheim II vom 22. Januar 1906 Pr. 732, durch den das Konkursverfahren Wer das Vermögen des Mannes eröffnet worden iſt, die Rechts⸗ ktaft beſchritten hat, iſt Guiter⸗ kennung eingelreien. 8. Seite 119, Bing, Rafge! Richard, Kaufmann in Mann⸗ Deim und Cornelia geb. Falk. Nr. 1. Durch Vertrag vom 26 Fe⸗ Aruar 1906 iſt Errungenſchafts⸗ gemeinſchaft vereindart. 4. Seite 130, Hemmlein, Jerdinand, Maſchintſt in Maunheim und Noſa geb. Frank: Nr. 1. Durch Vertrag vom 29, März 1906 iſt Errungen⸗ ſchaftsgemeinſchaft vereimbart, Vorvehaltsgut der Frau iſt das im Vertrage näher bezeichnele Vermögen derſelben, ſowie alles Vormögen, welches ihr künſtig durch Erbſchaft oder Schenkung anerfällt. 3. Seite 121, Schuldheis, Karl Joſeſ, Archmektin Nann⸗ heim und Berta Eugenie geb. BAgder: Nr. 1. Durch Verirag vom 20. März 1905 iſt das geſetzliche Güterrecht veieinbart. Vorbe⸗ haltsgut der Frau iſt das im Vertrage näher bezeichnete Ver⸗ mögen derſelben. 8. Seite 122, Ehlert, Otto, Schuhmacher in Mannheim⸗ Neckarau und Lina Katharina geb. Gehrig: Nr. 1. Durch Vertrag vom 4 April 1906 iſt Errungen⸗ ſchaftsgemeinſchaſt vereinbart. Vorbehaltsgut der Frau iſt das im Vertrage näher bezeichnete Vermögen derſelben. 7922½7 Mannheim, 7. Aprik 1906. Sroſnih. Amitsgericht I. Pekanntmachung. Die Aulnahme von Stiftlingen in die Waheln Sachs'ſie Suf⸗ tung pahier pro 1906 belx. Nr. 70. In die Wilhelm chs'ſche Stiſtung kann in die⸗ n Jahre eine Anzahl Kua en und Mädchen aufgenommen weiden. Zur Aufnahme eignen ſich ſchuleitlaſſene arme Walſen und Kinder bedürftiger braver Eltern, die in hieſiger Stad! imalsberechtigt bezw. unter⸗ ſind ohne Unterſchied der Konteſſion. die Stutlinge erhalten Unter⸗ ſtützung behuſs Erlernung eines Handwerkes bew zur Ausbil⸗ Dung in weiblichen Haudarbeiſen. Aufnahmegeſuche ſind unter Beſſügung eines Gebnfts⸗ und Schulzeuguiſſes bis 20. April 1993 anher einzureichen. 90 kannbeim, 23 März 1906. Etiftungskommiſſion: b. Pollauder. Vergebung von Sielbauarbeiten. No 36031 Die Ausfünung der nachſehenden Sielbauten in Langen⸗-Rotter⸗Gebiet der Neckar⸗ .) eg. 1180.— lid m Backſteinſiele von.60/½% m Lichtwelte 1) eg. 900.— Id. m Steinzeng⸗ rohrſtele von.30 m Vichtiveite 0 eg. 70.—(id. m Steinzeug⸗ rohrſtele von 9·30/0.45 mn Sut⸗ Weilte einſchlietzuch der Fun dierung und Spezialbaumen ſoll öffentlich vergeben werden. Die Zeichnungen und Bedin⸗ gungen liegen auf dein Tiefpgu⸗ Amt, Luerg L 2 No. 9 zur Ein⸗ t auf und kbunen Angebots⸗ mulare und Meaſſeuverzeich⸗ niſſe von dort bezogen wekdeſl. Aungebote ſind verſiegelt und mit entſprechender Aunchrift ver⸗ ſeben, dem Tiefvauamt dis un; Dienstag, 17. April 1906, vormittags 11 Uuhr einzultefern, woſeibn die Erbif⸗ nung der eingeſauſenen Angeboie in Gegenwart der eiwa eiſchie⸗ nenen Beter ſtaltfinden wid, Nach Eröffuung der Verdin⸗ ngsverhaudlung eingebende Kageboie werden nicht mehr an.⸗ genommen. 0000%86 Zuſchtagsfriſt: 8 Wochen. tannheim 31. März 1908. Tiefbauamt: Etlenlohr. Gewäſſerte Stockfiſche emuſtehlt in beiler Qualität engros und en detail 34908 Früljahrs⸗ Kontroll⸗Verſammlungen 1906 im Candwehr⸗Bezirk Mannheim, Bezirk des Bauptmeldeamts Mannheim. Es haben zu erſcheinen: JIn Mannheim Kaiſer⸗Wilhelm⸗Kaſerne(Exerzierhaus). Gingaug durch das Tor der Hauptwache. 8 Jahresklaſſe 1393 der Infanterie buchſtaben L bis E Dienstag, 10. Aprit 1906, vormittags 9 Uhr. mil den Anfangs⸗ Jahresklaſſen 1393 bis 1905 der Kavallerie, aus⸗ ſchließlich derſenigen Mannſchaflen der Jahre klaſſen 1893 und 1894, welche bei del Frühfahrs⸗Kontroll⸗Verſammlung 1904 beiw. 1905 zur Landwehr 2. Aufgebots übergefuhrt Worden ſind Dienstag, 10. April 1906, vormittags 10% Uhr. — Jaßresklaſſen 18993 bis 1897 der Feldartillerie Dienstag, 40. Apvil 1906, nachmittiags 3 uhr. —ů ů— Jahresklaſſen igs bis 1900 der Feldartillerie Mittwoch, 11. April 1906, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1901 bis 1905 der Felvartillerie Jahresklaſſen 1993 bis 1905 der Jäger, Maſchinen⸗ ewehrtruppen, Verkehrstruppen(Eiſenbahn⸗, Luft⸗ chiſſer und Telegraphentruppen) und des Veterinär⸗ verſonals(Faßnen⸗ und Beſchlagſchmiede, Unter⸗ Roßärzte) Mittwach, 1t. Aprit 1906, vormittags 101½% Uhr. Jahresklaſſen zunt bis zgͤ? des Trains leinſchließ⸗ lich derjenigen Kavalleriſten, die zur Reſerve des Traius entlaſſen ſind, der Krautenträger und Militärbäcker, jedoch ausſchließlich derſeni en Mannſchaſten der Jahres⸗ klaſſen 1893 und 1894, welche bei der Frützjahrs⸗Konkroll⸗ Verſammlung 1904 beziw. 1905 zur Landwehr 2. Aufgebots übergeführt morden ſind und ausſchließlich derjenigen der Jahresklaſſe 1394, welche in der Zeit vom 1. April bis 0. September 1894 eingetreten ſind) Mittwoch, 11. April 1006, nachmittags 3 uhr. Jahresklaſſen 1898 bis 1905 des Trains, leinſchließ⸗ lich derſenigen Kavalleriſten, welche zur R ſerve des Trains ſind), der Krantenträger und Militärbäcker Dienstag, 17. April 1906, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1893 bis 1905 der Mannſchaften des preußiſchen Gardekorps aller Waffen Jahresklaſſen 1898 bis 1397 der Fußartillerie Dienstag, 17. April 1906, vormittags 1072 Uhr. Jahresklaſſen 1898 bis 1905 der Fußartillerie Dienstag, 17. April 1906, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1898 bis 1905 der Pioniere Mittwoch, 18. April 1906, vormittags 9 Uhr. Jaßhtesklaſſen 1393 bis 1905 der Marine und des Sanizätsperſongls 8 Mittwoch, 18. April 1906, vormittags 10½% Uhr. Jahresklaſſen 1893 bis 1905 der Zahlmeiſter⸗Aſpi⸗ runten, der Büchſenmachergehilfen, der Dekondmie⸗ handwerker und der Arbeitsſoldaten Mittwoch, 18. April 1906, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1393 der Erſatzreſerve der Infanterie (Geburtsjahr 1873) Dounerstag, 19. April 1906, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1894 der Erſatzreſerve der Infauterie Geburtsjah 1874) Donnerstag, 19. April 1906, vormittags 10˙% Uhr. Jahresklaſſe 1895 der Erfatzreſerve der Jnfanterie (Gebuürtsjahr 1875) Donnerstag, 19, April 1906, nachmittags 3 uhr. Jahresklaſſe 1396 der Erſatzreſerve der Jnfanterie (Geburtsfahr 1876) Freitag, 20. April 1906, vormittags 9 uhr. Jahresklaſſe igg7 der Erſatzreſerve der Infanterie (Geburtsjahr 1877 Freitag, 20. Aprit 1906, vormittags 10% Uhr. Jahresklaſſe 18963 der Erſatzreſerve der Infauterie (Gebürtsjahr 1878) Freitag, 20. Aprit 1906, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſe 1899 der Erſatzreſerve der Jufanterie (Geburtsjahr 1879) Sonnabend, 21. April 1906, vormittags 9 Uhr, Jahresklaſſe 1900 der Erſatzreſerve der Jnfanterie (Geburtsjahr 1880) Sunnabend, 21. April 1906, vormittags 10½ Uhr. Jahresklaſſe 1901 der Erſatzreſerve der Infanterie (Geburtsjahr 1881) Sonnabend, 21. April 1906, Kachmittags 3 Uhr, Jahresklaſſe 1902 der Erſatzreſerve der Jufanterie (Gebürtsjahr 1882) Montag, 28. April 1906, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſe 1903 der Erſatzreſerve der Infauterie (Gedürtsjahr 1883) Jahresklaſſe 1904 der Erſatzreſerve der Infanterie (Gebürtsjahr 884) „Jahresklaſſe 1905 der Erſatzreſerve der Infanterie (Geburtsjahr 1885) Moutag, 23. April 1906, vormittags 10% uhr, Jahresklaſſen 1893 bis 1908 der Erſatzreſerve der Feldartillerie, Telegraphentruppen und Marine Hoffart's Nachfolger, K, 22 Montag, 23. Apri 1906, nachmittags 3 uhr. — Jabresklaſſen 1i808 bis 1908 der Erſahreſerve der Fußartillerie und Pioniere ienstag, 24. April 1906, vormittags 9 Ahr. Jahresklaſſen 1893 bis 1905 der Erfatzreſerve der Jäger und des Trains Dienstag, 24. April 1906, vormittags 10% uhr, zahres'laſſen 1893 bis 1908 der Erſatzreſerve des Sanitätsperſenals und der Dekongmiehandſwerker Dienstag, 24. April 1906, Uachmittags 3 uhr. Im Vorort Neckarau(Marktplatz). Jahresklaſſen 1398 bis 1897 der Infanterie von Nedarau Mittwoch, 25. April 1906, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1398 bis 1905 der Infanterie von Neckarau Mittwoch, 25. April 1906, nachmittags 3 Uhr. Jahresklaſſen 1893 bis 1905 aller übrigen Waffen don Neckarau Donnerstag, 26. April 1906, vormittags 9 Uhr. Jahresklaſſen 1893 bis 1905 der Erſatzreſerve aller Waffen von Reckarau Alle zur Dispoſttion der Erſatzbehörden ent⸗ laſſenen Mannſchaſten von Neckavau Dounerstag, 26. Aprit 1906, nachmittags 3 Uhr. Im Vorort Käferthal(Platz vor der evang. Kirche). Jahresklaſſen 189m; bis 1908 der Infanterie von zäferthal Freitag, 27,. April 1906, vormittags 9 Uhr. 24,. Jahresklaſſen 1893 bis 1905 aller übrigen Waffen Käſerthal Jahrestlaſſen 1893 bis 1905 der Erſatzreſerve aller Waffen von Käfertal Alle zur Dispoſition der Eryſatzbehörden ent⸗ laſſenen Mannſchaften von Käferthal Freitag, 27. April 1906, nachmittags 3 Uhr. Im Vorort Waldhof(Platz vor der Spiegelfabrik). Jahresklaſſen 1393 bis 1905 der Infanterie von Waldhof, Atzelhof und Liezienberg Sonnabend, 8. April 1906, vornittags 9 Uhr. von Jahresklaſſen 1893 bis 1905 aller übeigen Waſfen Jahresklaſſen 1893 bis 1905 der rſatzreſerve aller Wa ſſen Alle zur Dispoſition der Erſatzbehördeu ent⸗ laſſenen Mannſchaften von Waldhof, Atzelhof u. Luzien⸗ berg Sonnabend, 23. April 1906, nachmittags 3 Uhr. —— Ju Sandhofen(Kraukenhaushof). Jahresklaſſen 1893 bis 1905 der Infanterie von Sandhofen, Sandtorf, Kirſchgartshauſen und Schagrhof Montag, 30. April 1906, vormittags 10% uhr, Jahresklaſſen 1893 bis 1905 aller Jahresklaſſen 1893 bis 1905 der Waſen und Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden ent⸗ laſſenen Mannſchaften von Saudhofen, Saußtorf, Kirſch⸗ gartshauſen und Schagrhof Montag, 30. Aprit 1906, nachmittags 3 Uhr. In Feudenheim(Alter Friedhof). Jahreßklaſſen 1893 bis 1905 der Infanterie, aller übrigen Waffen, der Erfatzreſerve aller Waffen und Alle zur Dispoſttion der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften von Feudenheim Dienstag, 1. Mat 1906, vormittags 101½ Uhr. übrigen Waffen Erſatzreſerve aller Desgleichen alle Leute von Wallſtadt und Ilves⸗ heim Dienstag, 1. Mai 1908, nachmittags 1 Uhr. In Ladenburg(Schulhof). Jahresklaſſen 1393 bis 1505 der Infanterie, aller übrigen Waffen, der Erſatzreſerve aller Waffen und Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden enllaſſenen Wannſchaften von Labdenburg Mittwoch, 2, Mai 1006, vormittags 10 Uhr. Desgleichen alle Leute von Neckarhauſen u. Schries⸗ heim Mittwoch, 2. Mai 1906, nachmittags 1½ Uhr. JIn Seckenheim(Schloß). Jahresklaſſen 1893 bis 1905 der Jufanterie bon Seckenheim, Nheinau und Stengelhof Dongerstag, 3. Mai 1906, vormittags 9½ uhr, Jahresklaſſen 1893 bis 1905 aller übrigen Waffen Jahresklaſſen idgs bis 1905 der Erfatzreſerve aller Waffen und Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden ent⸗ laſſenen Mannſchaften von Seckenheim, Rheinau und Stengelhof Donnerstag, 3. Mai 1906, nachmittags 2 Uhr. Militär⸗, Erſatzreſervepäſſe und Kriegsbeorde⸗ rungen ſind mitzubringen,. neutſchuldigtes Fehlen und Erſcheinen zu einer unrichtigen Koutrollverſammlung werden beſtraft. Bezirks⸗Kommando Mannheim. Vorſtehen Bekanntmachung des Bezirkskommandos Mannheim wird den Bürgermeiſterämtern des Landbezirks hiermit zur Kenntnis gebracht mit der Aufforderung, dieſelbe den Mannſchaften durch mehrmaliges Ausſchellen, Anſchlagen am Rathauſe. an Fabriken und größeren Gkabliſſements be⸗ kannt zu geben. Der Vollzug dieſes Auftrags iſt dem Hauptmeldeamt Mannheim bis ſpäteſtens 25. Aprtl ds. Js. mitzuteilen. Bef ungünſtiger Witterung haben die Bürgermeiſter⸗ ämter für Stcherſtellung eines bedeckten, zur Aufnahme von 300 Mann genügend großen Raumes Sorge zu iragen. Mannheim, den 20. März 1906. Großzherzogliches Bezirksamt: Eppelsheimer. nefen in geſchmack⸗ Pilite I 8 RKarten vollſter Ausfünrung 7808 Bekanntmachung. Die Aufnahme in die Volksſchule betr. Das Schuljahr 1906/7907 beginnt Dienstag, den 24. April 1906. Die Eltern, oder deren Stellvertreter haben dafür zu ſorgen, daß ihre ſchulpflichtigen Kinder(geboren in der Heit vom 1. Jui 1899 bis einſchließtich 30. Juni 1000) zur Aufnahme in die Volksſchule in den unten genannteſt Schulhäuſern angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgs am Dienstag, den 24. April 1906, morgens von—1 Uhr. Anzumelden ſind: In der Lindenhofſchule: Die Kinder In der Luf enſchule: Die Kinder 1. aus der Innenſtadt: aus den Stadtquadraten J.—15, M—7, N—7, 0—7, P 47, 2 47, R—7, 8S—6 und J—6, .vom Kaiferring, daus der Schwetzingerſtadt?: aus Thoräcker⸗ Tatterſalle, Moltke⸗, Roon⸗, Friedrich Karl⸗, Keppler⸗, Gloße Mer el⸗, Kleine Wallſtadt⸗, Gabels bergere, Stolzeſtraße, von Friedrichsfelder⸗, Schtoetzinger⸗, Rheinhäuſer⸗, Augarten⸗ und Seckenheimerſtraße min die zwiſchen Kaiſerring und Große Wallſtadtſtraße gelegenen Teile. aus der öſtlichen Stadterweiterung: aus Richard Wagnerſtlaße, Auguſta⸗Anlage, Friedrichsplatz, Eli abeth,, Beethoven. Sophien⸗, Werder⸗, Moll⸗ Carola⸗, Lamey⸗, Tulla⸗, Roſengarten⸗, Prinz Wilhelm⸗, Charlotien⸗, Lachner⸗ und Viktoriaſtraße. In der Mollſchule: Die Kinder gus der Schwetzinger⸗ ſtadt und ber öſtlichen Stadterweiterung mit Ausnahme von den für die Luiſenſchule beſtimmten und im Vor⸗ ſtehenden einzeln angeführten Straßen,. Am nR-Schulhaus: Die Kinder 4. gus den Stadtqugdraten A, B, O, D, 2. aus den Stadtquadraten L—4, M—4, N—4 und 0 28, 3. aus den Stadtquadraten P—8, Q—3, R1=8, 81—6 vom Lindenhof. — U * 4, aus den Stadtquadaten B, F, G und H, 5. aus der öſtlichen Stadterweilerung: a) aus Collini⸗ Rupprecht⸗, Nuits⸗ und Renzſtraße, b) aus Hebel⸗ Goethe⸗ und Hildaſtraße. Im K 5⸗Schulhaus: Die Kinder 1. aus den Stadtquadraten J—4, K—4, T-8, +1—6 und Friedrichsring, 2. aus den Stadtquadraten J—7, K—7, aus den verſchiedenen Straßen im Jungbuſchgebiet, am Verbindungskanal, ſowie auf der Neckarſpitze. Im Schulhaus Wohlgelegen: Die Kinder aus Wohl⸗ gelegen und aus den zwiſchen Wohlgelegen und der .phornſtraße(4. Querſtraße) gelegenen Straßen. In der Neckarſchule: Die Knaben aus der Neckarſtadt mit Ausnahme der für das Schulhaus Wohlgelegen beſtimmten Straßen In der Hildaſchule: Die Mädchen aus der Neckarſtadt mit Ausnahme der für das Schulhaus Wohlgelegen beſtimmten Straßen. Im Schulhauſe in Käferthal: Die in Käferthal wohnenden Kinder. Im Schulhaus in Waldhof: Die in Waldhof wohnen⸗ den Kinder. Im alten Schulhaus in Neckarau: Die in Neckarau wohnenden Knaben. Im neuen Schulhaus in Neckargu: Die in Neckarau wohnenden Mädchen. Bei der Anmeldung ſind ſowohl für die hier ge⸗ borenen wie für die auswärts geborenen Kinder Impf⸗ und Geburtsſchein vorzulegen. Für hier geborene Kinder werden die vom Standesamt beglaubigten Einträge in den hier üblichen Familſen⸗Stamm⸗ büchern als Erſatz für die Geburtsſcheine angeſehen. Die auf Oſtern ſchulpflichtig werdenden Kinder, welche Privatunterricht erhalten oder erſt kommenden Herbſt in ein Privat⸗Juſtitut eintreten ſollen, ſind reitag, 20. April, morgens von—12 Uhr auf der Rektorats⸗ kanzlei namhaft zu machen. Juni 1900 geboren Kinder, welche nach dem 30. ſind, dürfen unter keinen Umſtänden zum Schul⸗ beſuch zugelaſſen werden. Für Kinder, welche in ihrer Entwickelung zurückgeblieben ſind, kann unter ſinngemäßer Anwendung von§ 2 des Ele⸗ mentarunterrichtsgeſetzes hinſichtlich des Schulonfangstermins Nachſicht erteilt werden; Kinder, die wegen körperlicher oder geiſtiger Gebrechen nicht mit Erfolg am Unterricht der Volks⸗ ſchule teunehmen können, ſind gemäß 8 3 des Schulgeſetzes vom Beſuch der öffentlichen Schule zu dispenſieren. Zu dieſem Zwecke ſind entweder die diesbezüglichen Jurück⸗ ſtellunas⸗ Kledee ae Dispensgeſuche unter Anſchluß der vorgeſchriebenen ärztſichen Zeugniſſe auf Samstag, den 21. April anher vorzulegen, oder die betreffenden Kinder ſelbſt ſind Samstag, den 21. April, morgens von —12 Uhr, auf der Rektoratskanzlei, Friedrichſchule in 1 2(Eingang gegenüber von U 1) vorzuſtellen. Kinder, welche in früheren Jahren zurückgeſtellt wurden und ſeither noch keine Schule beſucht haben, müſſen gleichfalls am 24. April, morgeus von—1 ühr, je nach der Lage der Wohnung, in eitkem der oben genannten Schul⸗ häuſer zum Schulbepich angemeldet werden. Bei der An⸗ meldung ſind die Zurückſtellungsſcheine vorzulegen. Sofern dieſe Kinder noch nicht aufnahmeſähig erſcheinen, muß auf den 21. April, wie oben anzegeben, um weitere Zurück⸗ ſtellung auf 1 Jahr beim Rettorat nachgeſucht werden. Eltern oder deien Stellvertreter ſeien hiermit darauf aufmerkſam gemacht, daß in der hieſigen Volksſchule keine Schiefertaſeln mehr, ſondern ausſchließlich Schreibhefte verwendet werden. 30000/186 Mannheim, den 1. März 1906. Das Volksſchulrektorat: Dr. Sickinger. Vergebung von Sielbauarbeiten. Nr. 3787 J. Die Ausführung von ca. 294 00 Kom. Barfſtrinſtel von 0,0 5 ,10 m Lichtweite einſchlleglich der Fpezinlbauten in der Gutenbergſtraße zwiſchen der Collini⸗ und Nuitsſtraße in der Oſtſtadt ſoll öͤffent⸗ lich vergeben werden. Bedingungen liegen auf dem Tief⸗ Die Zeichnungen und bauamt, Litra L 2 Nr. zur Einſicht auf und können An⸗ gebotsformulare und Maſſenverzeichniſſe von dort bezogen werden. „Angebote ſind verſiegelt und mit verſehen, dem Tiefbauamt bis zum Dienstag, den 17. April 1906, vormittags 11 Ahr⸗ einzuliefern, woſelbſt die Eröffnung der eingelaufenen Ange⸗ bote kne dee der etwa erſchienenen Venter ſtatifinden— 701 Eröffnung der Verdingungsverhandlung ein Angebote werden nicht mehr g eingehende entſprechender Aufſchriſt Dr. S. Baas. Buchdruckerei G. m. b. B. Zuſchlagsfriſt: 8 Wachen. 130000/½293 Mannheim, den 4. Aprll 1906. Tiefbauamt. Eiſenlohr. — —1 0 9 2 * 1 Erſier Wagen ab Friedrichsbrücke nach Waldpark 6e Bekanntmachung. Am Sonntag, den 15. April 1906 titt der Sommer⸗ fahrplan der ſtädtiſchen Straßenbahn Maunheim⸗Lndwigs⸗ hafen in Kraft. Die Wagen verlehren hiernach auf den einzelnen Linſen wie ſolgt: 2 1. Aundbahn-Rordſchleife. a, Hinfahrt: „Hauptvahuhof-Waſſerturm Paradeplatz⸗Nheinſuaße⸗Friedrichs⸗ brücke⸗Waſſerturm⸗Haupibahnho. Erſte Fahrt ab Hauptbahnnof 5 Ausfacrt des erſten Wagens aus der Wagenhalle beint Panorama ülel Friedrichsring„ Letzte abds. 600 Uhr vorm. Fahrt ab Hauptbahnhof bis Hauptbahnhof an Werktagen JJJJCV an Sonntagen 2 7 1* Letzte Fahrt ab Hauptpahnhof is Panorama i an Sonntagen. 5 b. Nückfahrt: Hauptbahnhoß Waſſerturm⸗Friedrichsbrücke⸗Rheinſtraße⸗Parade⸗ platz⸗Waſſerturm⸗Hauptbahnhof. Eiſe Fahrt gb Hauprbahnhofff Ausfaßhrt des erſten Wagens aus der Wagenhalle heim Panorgma über Luiſenring 8 vetle Jahrt ab Hauptbahnhof bis Hauptbahnlof 3 112⁷ 5 an Werttagen ( Vorletzte Fahrt ab Hauptvahnhof bis Panorama 11⸗⸗ Letzie Fahit ab Hauſptbahnhof laut.-Z. 3 1⁰⁰ 2. Waldhof⸗Anilinfabrik⸗Frieſeußeim. Erſte Fahrt ab Friedrichsbrück an Weiltagen an Sonniagen Erſte Wert ab Friedrichsbrücke nach Waldho 6% Uhr vorm. nach Frieſenheim 5 3 5% Uhr vorm. 5* 0 an Werkiagen„5 45 an Sonmagen, 3„ 15 Erſie Fahrt al Frieſeuhein nach Waldhof CF½%%ö˙⁸³éẽẽ1b!! 0 an Sonntagen, 3„ Erlle Fayrt ab Waldhof nach Frieſenheim an Werktagen. J3 5 an Sonntagen 1 605 Letzte Fahrt ab Waldho nach Frieſengeim * an Sonntagen%C ᷣ Letzte Fahrt ad Wafdhof nach der Anilinfabeik e e„ e„ 5 an Sonntagen 3 8 5 Letzte Fahrt ab Waldſof zur Friedrichsbrücke %%% ⁵⁵ ¼ßi ĩ ĩñ 15 CCCVVVCVVVVVVVVVVVTVVT 1 Letzte Faortab Elektriziſätswerk z. Friedrichsbrücke zin„„ Letzte Fahrt ab Frieſenheim nach Waldhor eee 17 5 fe 5 Leßie Fahrt ab Frieſeuheim ugch Elektrizitätswerk JTVTVVVVVVVVVVTVVTVVVVTVTTVTTTTCT(((((TTTTTTTTT 0 intiagen FFUFFFUFUUCFPNCCC 5 Vorletzte Fahrt ab Frieſenheim u. d. Friedr.Brücke 10es„ Letzie et 12 0 7 15 Vorletzte Fahrt ab Aniliſabrik u. d. Friedr. Bricke 11„ Letzte Fayrt„ 0 · 1 12¹¹ * Auf ver Teilſtrecke Friedrichsbrücke⸗Anilinſabrik ſolgen ſich die Wagen au Werkig en von ses bis 688 Nor, an Sonntagen von 521 biß 68% Uhr h 10 Minuten u der brigen Auf der Teilftrecke Wagen an Weiktagen bis da ab bis 10% Uht alle 20 J. heimzad Alninfabrik 1 5 An Sonmiggen in die Wagenzolge auf der Linle Anilinfabrik⸗ Frieſenein wühtend des gauzen Tages alle 10 Minuten. Spätwagen. Parapeplatz⸗Bahnhef Ludwigshafen⸗Anilinfabsik⸗Frieſen⸗ heim, von da zurück nach dem Depot in Mannheim über 5 Breite⸗Straße. Paradplätz az„ 11˙ Uhr nachis Ludwigsbhafen Bahnhof an und ab 9* Aniunfabrik an und ab 7 Frieſenh eim an 12˙„ 55 zurück: Frieſenheim ab 8 122„ 7 Antliniabrik a 55 12¹¹ Bahnhof Ludwigshafen ab— 4„ 7 3. Hauptbahnhof Maunhein⸗Bahuhof Zudwigshafen. Erſte Fahrt ab Hauptuahntzof Mannheim 5es Uhr morg. 0 2 Letzte Fahrt ab„ an Werktagen 17„ abds. 1 5„Sohutagen 1„„ Eeſte Fahrt ab Bahnhof Ludwigshafen dbdes„ morg. 5„ an Werktagen 1116„ abdds. Sbitagen 1 ** 17 Ueber Schloß⸗Hauptbahnhof Maunheim, hier früheſtens ah) 12 Uhr nachis. Wagenfolge, Werktags alle io Rinuten, Sonntags von 1o0is Nhz vorm. bis Schluß alle 5 Minuten. 4. Vahnhof Ludwigshafen⸗Friedhof. Erſte Fahrt ab Bahnhof Ludwigshafen 50 Uhr morg. Letzte 7 1 2 1 2323 9¹⁰ abds. Erue Fahrt ab Friedhof Ludwigshaſen„ 602 morg. 5„„„ * Wagenfolge von 558 Uhr biß 650 Uhr morgens und von 810 r bis 9io Uhr abds. alle 20 Miu, in der übiigen Zeit alle 10 Min. 5 Bahnhof Ludwigahafen-undeuheim. Erſte Fahrt ab Kauſer Wilhelmſtraße an Werktagen die Uhr morg, „ Sonntagen 66„ „„ 15 „„»„BahnhofLudwigsbafen, Werktagen 6u„ „ Sonntagen 6˙„ 5 „„„Mundenheim„ Werktagen 5%„ 5 323 7„ Sountagen En„ 7 Letzte„„BahnhofLudwigshaſen, Werftagen 10˙„ „„„„Souniagen 10%„„ „„„ Mundenheim„Werkiaſen 1106%, 1 „Sonntagen 115 5 +* *) Nur bis Kaiſer Wilheln ſtraße. An Werktagen folgen ſich die Wagen von gu Uhr morgens bis g81 Uir gends alle 10 Miuuten in der übrigen Zeit alle! 2) Minuten. An Sonntagen von zu Uhr bis 6e: Uhr morgens Wageunfoige alle 20 Miunten. Von 65˙ Uhl morgens bis 1251 Uhr mütags und von 851 Uhr abends bis Schluß Wagenfolge alle 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. Spätwagen Mundenheim. 1188 Uhr ah Bahnhof Ludwigstzaen bezw. 11% Uhr ab Kaiſer Wilhelunſtraße, im Anſchluß an deli Spätwagen von Mannherm, Mundengeim ab 120 Uhr zur Kaſſer Wilhelmſtraße. 6. Waldpark Neckarau-Weinheimer Bahnhof Käferthal. Erſter Wagen ab Friedrichsbrücke nach Käfertha an Werktagen 5 Uhr morg. an Sonntagen. 5 11 „I „Käferthal nach Waldpark an Wecklagen(„ 5 an Sountagen 8„„ 5„ Waldpark nach Kä ertha!l„„ Leßter„„Käferthal„ Waldpark an Werktagen 10„ an Sonntagen 1o“„„ Borletzter Wagen ab Käferthal nach Friedrichsbrüccke an Weiktagen 1ou„„ an Sonntagen 110„„ 85 Wagen 5 W Waldpark nach Käfer 85 an Werktagen 101 Uhr abds. an Sonntanen 10%„„ Friedrichsbrücke 5 an Weiktagen 110 an Sountagen 11: Auf ber Teilſtrecke Friedrſchsbrücke⸗Küferthal ſolgen ſich die Wagen an Werktagen bis 8en Uhr morgens und don 85 10 bis 1 Uhr vorm. ſowie pon den Uhr bis 4 Uhr nachm. und von 818 Uhr abends bis Schluß alle 1 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. 50 Auf der Teilſtrecke Friedrichsbrüce⸗Waldpark⸗Neckgrau folgen ich die Wagen von%8 bis 76s Uhr morgens und des Ubr abends is Schluß alle 10 Minuten, in der üdrigen Zeit alle 5 Minuten. An Sonntagen folgen ſich die Wagen pon 666 bis 758 Nhr mor⸗ gens alle 10 minnien. in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. 5 Auf der Tultrecke Friedrſchbrucke Käfertbal ſolgen ſich die Wagen an Sonntagen bis 81s Utr morgens alle 10 Minnten, in der übrigen Zeit alle s Miuten, Spätwagen. Paradeplatz⸗Käferthal. 11% Uhr nachts. Käferthal abn, 3 7. Hafenſtraße⸗Schlachthof. 18 4 Erſter Wagen ab Haleuſtraße 60% Uhr morg. „ Schlachthor 6˙⁰ 1 Letzter„„ Hafenſtraße nach Schlachtzof 9%„ abds. 5„„ͤ ñ ũoV( Schlachthofß„ Haſenſtraße 10%„„ 1 1„ Wespinniſt üher Friedrichsring zi An Wexktagen und Jonntagen folgen ſich die Wagen bis 705 Uhr morgens und von se Uhr abends bis Schluß alle 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. 8. Aheinluſt⸗Hiehhofſtraße⸗Aeckaran. Erſter Wagen ab Tafterſall nach Neckaral an Werklagen 5 Uhr morg. an Sonntagen 6u„ 4 Rheinluſt an Werktagen 58e„ 7 an Sonntagen 6˙„ 5 „ Mheinluſt nach Neckarau 60¹ 11 Letztter Wagen ab Nheinluſt nach Neckarau 10² Uhr gbds. Vortetzter„„KNeckgrau über Plauken, Luiſen⸗ ring zum Depot 10„ Letzter Wagen ab Neckarau über Friedrichsring zum Depol 18 5 An Werktagen ſolgen ſich die Wagen auf der Teilſtrecke Vieh⸗ bofſtraße Neckarau bis 7 Uhr und von—11˙ Uhr morgens, o= wie von—½ Uhr mittags und von 9˙ Uhr abds. bis Schluß alle 10 Minuten in der übigen Zeſt glle 5 Mnnten. An Soun⸗ tagen bis 10 Uhe morgens und von 92% Uhr abds, bis Schluß alle 10 Minnien, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. Auf dei Teilſtrecke Rheiniuſt⸗Biehhoflraße an Werklagen von 7˙0 Uhr, an Sonmagen von 75 Uhr morg bis 9 Uhr abds, alle 5 Minuien, Spätwagen. Paradeplatz⸗Neckarau. Paradeplatz ab 11½% Uhr abds. Neckarau⸗Depot. Neckarau ab Mannheim, den 6. Apyil 1908. Städtiſches Straßenbahnamt. Löwit. 90000/290 Bekanntmachung. Auf unſerem Gaswerk ſtehen zum Verkauf:⸗ in der Ammoniakfabrik 2 alte Ammoniakwaſſer⸗Behälter 6,8 m lang, 1,15 m Durchm. mii Dom 0,85 m hoch und 0,70 m Durchm., Blechſtärke 10 mm, im Geſamtgewichl von ca. 5150 kg. 1 alter Ammonfakwaſſer⸗Behälter 6,8 m lang 1,35 m Durchm. mit Dom 0,8 m hoch und 0, 0 m Durchm.,, Blechſtälke 10 mm, Gewicht ea, 3000 kg. im Aeſſelhaus 1 ſtehender alter Dampfkeſſel beſtehend aus: Mantel 295 m Höge, 1,4 Durchm., 10 mm Wandnärke, 1 pl. Feuerbüchſe 08 m hoch, 1,2 m Durchm. und 13, zum Wandſtärke, 88 Heizrohre von 70 um äußerer Durchmeſſer, Geſamtg⸗wicht: ea. 000 kg. ohne Armaturen. Die Beſichtiaung der Keſſel kann in der Zeit von —12 und—6 Ubr nach vorheriger Anmeldung im Be⸗ triebsbureau Lindenhof geſchehen. Augebote, weiche ſich frei Betriebsſtelle, alſo inkl, Demontage beziehen, wonen bis ſpäleſtens Dienstag, den 17. April, vorm. 11 Unr hierher, verſchloſſen mit eniſprechender Aufſchriſt, einge⸗ leicht werden, Mannheim, den 31. März 19086. Die Direktion der ſtädt. Waſſer⸗, Gas⸗ und Elektrizitätswerke Pichler. Maunbalmer DarkeRsse Gewührt Darlehen gegen 5% Zinſen einſchließlich alle Speſen an hieſige Einwohner und zwar: 1. Gegen Bürgſchaft. 2. Gegen Verpfändung von Wertpapieren und hypothekariſch geſicherten Forderungen, ſowie von hier gelegenen Liegenſchaften. 88505 Nedizinakasss ger-Katnöltschen Fereine, KU7 Allgemeine Familien⸗Verſicherung. Mitgliedſchaft eines katholſſchen Vereines mient nötig. Beifrä e 30—45 Pig per Woche Witwe 35 Pig Die zur Konkursmasse Aug. Fischer Jhier gehörenden Waren-Vorräten bestehend in: Mocheleganten B leuchtungs- 95 Kö per für elektr. Lieht und für „ Gas(Lüstres und Stehlampen), Lampen-Schirme, Figuren und Vusen ete. werden unter 63104 aussergewöhnlich vorteil- haften Bedingungen in dem Ladenlokal L I, 2 ausverkauft. Die Konkursverwaltung. 5 ganz bacht! Badfahrer! 63246 Mit meiner flüſſigen Vernikelung kann jeder Radfahrer ſein Fahrrad ſelbſt vernikeln, mag es noch ſo roſtig ſein. Flaſche Vernikelung nebſt einem Fläſchchen Nikelbad und Gebrauchsanweiſung Mark .50 Nachnahme. Porto extra. Keine Bronze. Bekanntmachung. Streunutzung im Küfer⸗ thaler⸗Wald betr. No. 12168. J. Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Küferthal, deſ die Abgabe von Laubſtreu beſtimmungsgemäß künftig nur an ſolche Genuß⸗ berechtigte erfolgen kann, welche auf den Bezug derſelben ihres fetandes wegen angewieſen ſind. Die Liſte der Berechtigten liegt auf dem Gemeinde⸗ ſekretariät Küferthal bis zum 21. April auf und wollen ſich diejenigen Genußberechtigten, welchen hiernach Laubſtreu zu⸗ gewieſen werden kann und ſoche wünſchen bis zu dieſem Termin beim Gemeindeſekretariat zur Vormerkung melden. Spätere Anmeldungen können keine Berückſichtigung mehr finden. 30000 300 Mannheim, den 4. April 1906. Kommiſſion für Fuhr⸗ und Gutsverwaltung: Ritter. Arbeitspergebung. FFür den Neubau der Ge⸗ werbeſchule in s ſollen die Schreinerarbeiten in meh⸗ reren Noſen im Wege des öffentlichen Angebots ver⸗ geben werden. Angebote hierzu ſind ver⸗ ſchloſſen und mil entſprechen⸗ der Aufſchrift verſehen bis ſpäteſtens Donnerstag, 19. April. J. vormittags 11 Uhr auf Zimmer 10 des unter⸗ zeichneten Amtes ein ureichen, woſelbſt auch die Angebots⸗ lormulaxe gegen Grlatz der Umodruckkoſten in Empfang genommen werden können und die Eröffnung der An⸗ gebote in Gegenwart etwa erſchienener Bieter erfolgt Pläne, Auskunſt u. Muſtel im Baubureau C 7, 1. Mannheim, 6. April 19 6. Städt. Hochbauamt: Perrey, Schafweibe⸗Verpachtung. Auf der früheren Geſarkung Neckarau werden zur Benützung als Sommerſchasweide für das Sommerhalbjahr 1908 ea, 1800 a Wieſen am Dienstag, 10. April 1906, vormittags 11 Uhr, 8 auf un erem Burequ, Vaubof U2, 5, öffentlich an den Mein⸗ bietenden berpachtet 5 9½ Maunhei„ 5. April 1906. Städt, Gutsverwaltung: tlebs. 5 Sofort bares Geld!! auf Möbel u, Waren aller Art die nir zum Verkauf oder Ver⸗ ſteigern übergeben werden 37 Ankauf gegen Kaſſa. Aufbewahrungsmagazin Fritz Beſt, Auktionator, P 5, 4. Tel. 2705. Geldi sof. Gels! Gebe Vorſchuß bis zu Taxz⸗ preiſen auf Moöbel und Waren welche mir zum Verſteigern übergeren werden. Auch kaufe jeden Poſten Mobel, Pfandſcheine und Ware gegen 32207 DAο. N M. Arnold, Auftionator 3 1I. Telephon 2288. Einalge Möbel Ferhalten Sie von Blitzblankfabrik Iggelheim(Pfalz). ürgergenußberechtigten inn Mannheimer Parkgeſellſchaft. Einladung zum Abonnement. Daß neue Abonnement beginnt Sonntag, den I. April 19086 und ender mit dem 81. März 1907. J. Abonnements-Karten: un) Eine Einzelkarte M. 10.— b) Vür Vamilien Die erste Karte„ 10.— Die zweite Karte„.— Die dritte Karte„ 44.— Jede weitere Karte„ Ablieferung des Dividendenſcheines pro Aktionäre Anſpruch: 5 bei 1 Aktie auf 1 Abonnentenkarte bei 2 Aktien auf 8 Abonnentenkarten bei 3 Akuen auf Avonnentenkarten für ſämtliche Familien⸗ miiglieder ausgenommen Söhne über 21 Jahre. 2. Fremden-Karten: Abonnenten können für auswärtigen, bei ihnen wohnenden Beſuch Abonnentenkarten mit einmonatlicher Giltigkeit auf Namen lautend, zum Preiſe pon 3 Mart nehmen. Fur beſonderen Beachtung. Wir machen darauf aufmerkfam, daß dieſen Sommer das berühmte Münchener Naim⸗Grcheſter in ſeiner vollen Stärke, in den Monaten Mai bis Sep⸗ tember im Friedrichspark konzertiren wird und zwar vegelmäßig jeden Donnerstag ein Abend⸗Konzert und ein über den anderen Sonntag em Nachmikkag⸗ und ein Abend⸗Konzert. Alle dieſe Konzerte finden, ſofern nicht etwa be⸗ ſondere Veranlaſſung vorliegt, im Abounement und ohne Preiserhöhung ſtatt. .— 1906 haben Bei Der Vorstand. (Manmbeim, osenganangt. 32 Elektr. Lichtbäder— Massage Wasserheilverfahren nach Prof. Dr. Winternitz. Natürliche medizinische Bäder. 256 Dr. med. J. Rupfle, grakt. Arz. Telephon No. 3994. 3 Unterrieht in Stenographie, Maſchinenſchreiben, Buchführung, Handelsforreſpondenz, Kontorarbeiten, Schönſchreiben ꝛc. 8 y— Hueiteſtes In I Friedr. Burekhardt, uee, 0 5, J. r. Ernst Stutzmamm's Drogerie 0 6,, floigelbergerstrasse. fel. 3778, Vauet Ssümtliche chirurgische 5 dummiwaren- und Krankenpflege- Artikel.— Alle Kindernährmittel. Spegislität: Dr. Stutzmann's 5771 Parkett- u. Linoleumwachs. Alle Wasch- und Putzerel-Artikel. Maunheimer Delicaleß⸗Sretzeln elupfiehlt nach Freiburger Art die Mannheimer Bretzelbäckerei Josenh Ams, 32, 18 b. Malschule Oertel I. 8, 5. 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Die daxin feſtgeſetzten Tarifſätze treten mit dem 1. April, reſp. mit dem Tage der in der Zeit vom 27,. März bis 6. April ex⸗ folgenden Zählerableſung in Kraft. Die zur Zeit noch in Geltung befindlichen Pauſchaltarife kommen noch bis zum Ablauf des laufenden Pauſchaljahres zur Anwendung. Neue Pauſchaltarife werden nicht mehr abgeſchloſſen. 5 Mannheim, den 30. März 1906. Die Direktion der ſtädt, Waſſer⸗ Gas⸗ und Elektrizitätswerke. Pichler. Weöingungen für den Bezug von Strom aus dem Elektrizitäts⸗werk der Stadt Mannheim. 8 15 ee an Das Elektrizitäts⸗Werk liefert auf ſchriftliche, in vorgeſchrie⸗ bener Form erfolgte Anmeldung hin, nach Maßgabe nachſtehender Bedingungen, Elektrizität in ausreichender Menge, ſoweit die jeweilige Ausdehnung der Betriebseinrichtung dies zuläßt, wenn 1. die angemeldete Verbauchsſtelle an einer von elektriſchem Kabel bereits durchzogenen Straße liegt, oder die Her⸗ ſtellung einer Stromzuführungsanlage nach Lage der Ver⸗ hältniſſe gerechtfertigt erſcheint, 2. die anzuſchließende Anlage den zur Zeit der Anmeldung 0 gültigen„Inſtallations⸗Vorſchriften“ des ſtädt. Elek⸗ Itrizitäts⸗Werkes Mannheim genügt. 8 Die Lieferung der Elektrizität erfolgt in der Regel in Form von dreiphaſigem Wechſelſtrom mit einer Spannung von etwa 12⁰ Volt bei einer Freguenz ⸗ 50. 88 Bei Anlagen bis zu 2 Kilowatt Inſtallationswert(40 Glüh⸗ lampen) kann der Strom auch in Form von Einphaſenwechſelſtrom mit derſelben Spannung und Periodenzahl geliefert werden. Beſonderer Vereinbarung, ſowie ausdrücklicher ſchriftlicher Genehmigung des ſtädt. Elektrizitäts⸗Werles bedarf es: * 1. Wenn der elektriſche Strom mit anderer als der gewöhn⸗ lichen Spannung von 120 Volt abgegeben werden ſoll, 2. Wenn die Elektrizität in Form von Gleichſtrom zur Ver⸗ wendung gelangen ſoll.(Betrieb von Drehſtromgleich⸗ ſtrom⸗Umformern.) n e 2— 8 2. Die Zuführung des elektriſchen Stromes zu den angemeldeten Verbrauchsſtellen geſchieht durch die Hausanſchlüſſe. Dieſelben werden nur durch das ſtädt. Elektrizitäts⸗Werk ausgeführt und bleiben im Eigentum desſelben; ſie bilden keinen Beſtandteil des Grundſtücks, auf welchem ſie angebracht worden ſind In Anwendung können kommen: 8 1. Normaler Sekundär⸗Hausanſchluß, beſtehend im Anſchluß an das Straßenkabel durch ein beſonderes Kabel und einem Hausanſchlußkaſten. Dieſe Jorm des Hausanſchluſſes iſt die gebräuchlichſte bei: a, Lichtanlagen mit einem Inſtallationswert bis Kilowatt(gleich 400 Glühlampen zu 16 N..) 5. Motorenanlagen bis zu 10 PS., falls durch den Betrieb keine außergewöhnlichen ſtörenden Schwankungen im Kabelnetz zu befürchten ſind, worüber das ſtädt. Elek⸗ trizitäts⸗Werk entſcheidet. 55 Hausanſchluß beſtehend in Errichtung einer beſonderen Transformatorenſtation und deren Anſchluß an das Kabel⸗ netz. Die Ausführung dieſer Hausanſchlüſſe findet ſtakt! 2. Bei Lichtanlagen von mehr als 20 Kilowatt Inſtal⸗ lationswert. 5 6. Bei Motorenanlagen über 10 bs. . Bei allen Anlagen mit unruhigem Betriebe. 35 Hausanſchluß beſtehend nur aus Einführung von Hoch⸗ Dieſe Art des Hausanſchluſſes wird ange⸗ wendet: . Bei Anlagen mit Hochſpannungs⸗Motoren, von denen Ajeder mehr als 30 Ps. groß iſt. 95. In beſonderen vom ſtädt. Elektrizitäts⸗Werke als not⸗ wendig anerkannten Fällen. Welcher von den angeführten Hausanſchlüſſen in Betracht ommt, wird ausſchließlich durch das ſtädt. Elektrizitäts⸗Werk be⸗ immt. Als zum Hausanſchluß gehörig gilt: Inm Falle 1. Das ganze, auch innerhalb des betr. Anweſens om ſtädt. Elektrizitäts⸗Werk verlegte Kabel, die Zubehörteile und ſer Hausanſchlußkaſten. Im Falle 2. Außer dem Anſchlußkabel die vom ſtädt. Elek⸗ -⸗Werk gelieferten und inſtallierten Teile der Transfor⸗ neinrichtung, einſchließlich des etwa für die abgehende ſeleitung des Anweſens einzubauenden Endverſchlußkaſtens. Im Falle 3. Primärendverſchlüſſe. 9 zu 20 Den für den Hausanſchluß benötigten Raum hat der Abon⸗ ent koſtenlos, entſprechend den jeweils zu gebenden Anordnungen dt. Elektrizitäts⸗Werkes zur Verfügung zu ſtellen; ins⸗ ſondere gilt dies, wenn eine Transformatorenſtation errichtet ſoll. In letzterem Falle iſt außerdem eine„Verein⸗ zu unterſchreiben, in welcher die beſonderen Bedingungen, r denen eine Transformatorenſtation errichtet wird, feſtgelegt alle durch Verſchulden der Stromabnehmer entſtandenen geſchädigungen des Hausanſchluſſes iſt der Abonnent haftbar. Die⸗ s des ſtädt. Elektrizitäts⸗Werkes für einen derart beſchädigten ſchluß behufs Wiederherſtellung eines ordnungsgemäßen ſes aufzuwendenden Koſten, gehen zu Laſten des Abon⸗ er den beaufkragten Beamten des ſtädt. Elektrizitäts⸗ iemand, auch nicht die betreffende Haus⸗Inſtal⸗ nd welche Manipulationen an dem Haus.-An⸗ inen iſt für jedes Anweſen ein beſonderer Haus⸗ ſ. In beſonderen Fällen kann das ſtädt. Elek⸗ ehrere Anweſen die Benützung eines Haus⸗ Elntigenn 3 elänge wird zun Selgieeſtenpreis berechnet. 25.8 8 8. Bezug elektriſcher Energie aus Die Primäreinführungskabel nebſt Zubehör, ausanſchluß bis zu 7 in Kabellänge koſtet einmalig 50 M. erhitsrengation errichtet iſt, die Sekundärſammelſchienen, im Falle ein Primäranſchluß vorhanden iſt(zum Betrieb von Hoch⸗ ſpannungsmotoren] der Primärendverſchluß. Die elektriſchen Anlagen ſind entſprechend den zur Zeit der Anmeldung gültigen Inſtallations⸗Vorſchriften des ſtädt. Clek⸗ trizitäts⸗Werkes auszuführen. Vor ihrem Anſchluß an das ſtädt. Elektrizitäts⸗Werk werden die Inſtallationen behufs Feſtſtellung ihrer Anſchlußfähigkeit, durch einen Beamten des ſtädt. Elektrizitäts⸗Werkes einer Prü⸗ fung auf vorſchriftsmäßige Ausführung unterzogen. Für die richtige Ausführung der Einrichtung haftet dem ſtädt. Elektrizitäts⸗Werk gegenüber, neben dem Stromabnehmer der⸗ jenige Inſtallateur, welcher die Anlage durch die, mit ſeiner Un⸗ terſchrift verſehene Fertigſtellungsanzeige, zur Inbetriebſetzung angemeldet, oder die betreffende Erweiterung oder Aenderung aus⸗ geführt hat. Für die Prüfung und Abnahme der Inſtallation ſind be⸗ ſtimmte Vergütungen an die Kaſſe des ſtädt. Elektrizitäts⸗Werkes zu entrichten. Dieſe Vergütungen betragen: Für jede inſtallierte Glühlampe M..50 Für jeden inſtallierten Steckkontakt, ſofern derſelbe nicht ſchon als Lampe oder Apparat berechnet iſt 5 5, Für jede inſtallierte Bogenlampe 2 500 Für jeden inſtallierten Heizkörper 00 Für jeden inſtallierten Motor bis 5 PS 5 300 Für jeden inſtallierten Motor über 5 PS„„ 10.00 Für diverſe Apparate und anderweitige Zwecke, beſtimmt die im Einvernehmen mit dem Stadtrat. Für jede zu prüfende Neu⸗ anlage ljedoch nicht Vergrößerung einer beſtehenden Anlage) iſt im Mindeſtfalle eine Vergütung von M..— zu entrichten. Im Höchſtfalle darf die Abnahmevergütung M. 200.— betragen. § 4. Die Feſtſtellung des Stromverbrauchs geſchieht durch Elek⸗ trizitäts⸗Zähler. Dieſelben werden durch das ſtädt. Elektrizitäts⸗ Werk beſchafft, koſtenlos an den Verbrauchſtellen aufgeſtellt und den Stromabnehmern mietweiſe überlaſſen. Art, Zahl, Größe und Aufſtellungsort der Elektrizitäts⸗Zähler beſtimmt einzig das ſtädtiſche Elektrizitäts⸗Werk. Die Unterhaltung der Elektrizitäts⸗Zähler geſchieht auf Koſten des Elektrizitäts⸗Werkes, ſofern nicht durch Verſchulden des Strom⸗ abnehmers(3. B. Beſchädigung der Zähler) beſondere Unkoſten er⸗ wachſen, in welchem Falle dieſer zur Erſtattung der Koſten ver⸗ pflichtet iſt. Zur Vornahme irgend welcher Arbeiten an den Elektrizitäts⸗ Zählern ſind nur die beauftragten Beamten des ſtädt. Elek⸗ trizitäts⸗Werkes berechtigt. Die Zählerableſungen erfolgen monatlich. Im Falle ein Zähler unrichtig oder gar nicht funktioniert, oder ohne Erſatz vorübergehend entfernt ſein ſollte, wird für den betr. Monat das Mittel aus dem letzten vorhergehenden und nachfolgenden Monats⸗ verbrauche in Rechnung geſtellt. Iſtſeine Anlage ohne Elektrizitäts⸗Zähler in Betrieb geſetzt, ſo wird für die Berechnung des Stromes das Mittel aus den beiden der Zählerſetzung folgenden Monate in Anſatz gebracht. Hegt ein Abnehmer Zweifel über die Richtigkeit der Angaben des Elektrizitätsmeſſers, ſo kann, auf erfolgten Antrag hin, eine Nacheichung des Zählers vorgenommen werden. Die Koſten dieſer Nacheichung, einſchließlich, derjenigen des dabei verbrauchten Stromes hat der Stromabnehmer zu tragen, wenn die zuläſſige Jehlergrenze nach oben oder nach unten nicht überſchritten iſt, Im gegebenen Falle trägt das Elektrizitäts⸗Werk die Koſten. Die zuläſſige Fehlergrenze beträgt 5 vom Hundert nach öben oder unten. Die Angaben des Zählers innerhalb dieſer Grenzen gelten als richtig. Auf Verlangen kann dem Stromabnehmer ein Protokoll über die Nacheichung ausgefertigt werden. Bei Ueberſchreitung oder Unterſchreikung der zuläſſigen Fehlergrenze der Elektrizitäts⸗Zähler werden lediglich Rückver⸗ gütungen und Nachzahlungen für den der Nacheichung voraus⸗ gegangenen Kalender-Monat, proportional der Differenz(Fehl⸗ anzeige und Fehlergrenze) in Anrechnung gebracht. Jeder weitere Anſpruch eines Stromabnehmers wegen eines Fehlers des Elek⸗ trizitätsmeſſers iſt ausgeſchloſſen. 8 5 Die Kündigung für die Elektrizitäts⸗Zähler iſt eine viertel⸗ jährige und kann nur am erſten eines Quartals geſchehen. Für Entfernung der Zähler iſt nach Ablauf des Mietsverhältniſſes eine weitere Friſt von 14 Tagen vorbehalten. Elektrizitäts⸗Zähler dürfen nur durch das ſtädt. Elektrizitäts⸗ Werk in und außer Betrieb geſetzt ſowie entfernt werden. Ins⸗ beſondere behält ſich das ſtädt. Elektrizitäts⸗Werk das Einſetzen bezw. Herausnehmen der Stromunterbrecher allein vor. Die Zählermiete beträgt pro Monat: Für 1 Zähler bis zu 10 Kilowatt(200 Glühlampen) 85 Pfg. 1„ über 10 5 5 120 Pfg. „ 1. für den Verbrauch eines Motors bis zu PS 50 Pfg. Die Miete für die Elektrizitätsmeſſer wird in monatlichen Raten, beginnend mit dem erſten des der betriebsfertigen Mon⸗ tierung des Zählers folgenden Monats erhoben, einerlei ob die Zähler in Betrieb ſind oder nicht. Die Nacheichungskoſten betragen: Für 1 Zähler bis zu 10 Kilowatt „uber — „ M. 10.— 10„„% M 5 8 55 Der elektriſche Strom für die verſchiedenen wird zu den nachſtehenden Tarifen abgegeben. A. Tarif über elektriſche Energie zu Beleuchtungs⸗ zwecken. 60 Pfg. pro KWStd. für die erſten 200 KhStd. des Jahreskonſums d. i. v.—200 KWStd. 55 Pfg. pro KWStd. für die folgenden 300 KWStd. d. Jahreskonſums d. k. v. 901—500 NWStd. 50 Pfg. pro KWStd. für die ſolgenden 500 K WStd. d. Jahreskonſums d. i v. 501—1000 KWStd. 45 Pfg. pro KWStd. für die folgenden 80 KWStd. d. Jahreskonſums d. i. v. 1001—1800 KWStd. 42 Pfg. pro KWStd für die folgenden 1200 KWStid. d. Jahreskonſums d. i. v. 1801— 3000 KWStd. 40 Pfg. pro KWStd. für die folgenden KWStd. des Jahreskonſums uüber 3000 KWStd. Neuhinzutretende Großkonſumenten, welche mindeſtens 5000 KWStd. Energie gebrauchen, bezahlen: für die erſten 3000 KWStd. 40 Pfg. pro KWStd. 3 Gebrauchszwecke 15 den weiteren Verbrauch dls Klemmen des Halsauſchluſſes gelten, im Falle eine Trans⸗ Höhe des Tarifes, von Fall zu Fall das ſtädt. Elektrizitäts⸗Werk, wünſcht, haftet für alle etwaigen Schäden an den, ſoll auch weiterhin bis zur Erxlaſſung des neuen allgemeinen Tarifs nur eine einheitliche Preisberechnung gemäß ohiger Beſtimmung ſtattfinden. . Tarif für elektriſche Energie zu Nraftzwecken. (Für reine Motorenanlagen, Heizzwecke, Elektrochemie.) 1. Im Stadtgebiet,. Preis für 1 Kilowattſtunde 20 Pfennig. 2. Im Induſtriehafengebiet. Preis für 1 Kilowattſtunde 15 Pfennig. Je nach der Zahl der Betriebsſtunden treten folgende Rabattſätze in Kraft: 500 bei einer Betriebsdauer von mehr als 300 Stunden 10 91 0* 17 5* 600 1 15 9%„. 15* 1 1 900 1 20% ô„ 1 1*„ 1200 1* 2⁵ 0%„.** 5 77 1 500 1 30 00 17 15 15 1 10„ 1800 60 Die Betriebsſtundenzahl wird feſtgeſetzt in der Weiſe, daß der Geſamtverbrauch an Kilowattſtunden durch Inſtallations⸗Kilo⸗ watt dividiert wird. des folgenden Kalenderjahres zur Verrechnung, und geſchieht die Berechnung des verbrauchten Stromes bis zu dieſer Zeit ohne Be⸗ rückſichtigung der Rabattſäge zu dem Normalpreis. KRWdStd. Energie gebrauchen, bezahlen bei einem Verbrauch bis zu 10000 KW)Std. jährl. 20 Pfg. pro KWStd v. 10001—20000 18 „„0 5 5 6 1. 20001—30000 16 77 1* „„über 30000 0 14 Denjenigen im Induſtriehafengebiet angeſiedelten Werken, welche ſchon an das ſtädt. Elektrizitätswerk angeſchloſſen ſind, werden die bisher genehmigten Strompreiſe weiter gewährt. 8 53 Für ausgeſprochenen Tages⸗ und Nachtkonſum, d. h. in ſolchen Fällen, in welchen ein Konſum nur während der Zeit der Nicht⸗ belaſtung der Maſchinen ſtattfindet, kann nach Entſcheidung von Fall zu Fall, Kraftund Licht zueinem Einheitspreis berechnet werden; die Berechnung findet nach Doppeltarifzählern ſtatt und zwar in der Weiſe, daß für ausnahmsweiſe während der Zeit von 5 bis 8 Uhr in den Monaten September, Oktober, November, Dezember, Januar und Februar verbrauchten Strom der Normallichttarif, für die während der übrigen Zeit dagegen verbrauchte Energie(Kraft und Licht) ür die erſten 30 000 KWStd. 17 Pfg. pro KWStd., ſür den Verbrauch über 30 000 KWStd. 15 Pfg pro KWStod. Für Entnahme von Hochſpannungsſtrom ermäßigen ſich obige Sätze um je 15 Proz. Alle Zahlungen an das Elektrizitäts⸗Werk werden monatlich eingezogen, es iſt nicht geſtattet, an dieſen Rechnungen irgend welche Abzüge zu machen. Etwaige Unrichtigkeiten der Rechnung werden bei der nächſten Rechnungsſtellung in ſichtbarer Weiſe berückſichtigt. Das erſte Betriebsjahr endigt für jede Inſtallation mit dem betreffenden Kalenderjahr. Die fälligen Beträge werden an der Kaſſe des Elektrizitäts⸗ Werkes angenommen und außerdem von einem durch Legitima⸗ kionsmarke und Dienſtmüge beglaubigten Beamten des Elektrizi⸗ täts⸗Werkes gegen Quittung eingezogen. „Die an dieſen Beamten gegen Quittung des Elektrizitäts⸗ Werkes geleiſteten Zahlungen ſind rechtsverbindlich. 5 rk iſt berechtigt, die Ausführung Das ſtädt. Elektrizitäts⸗ eines Hausanſchluſſes oder die Stromlieferung von der Leiſtung einer Kaution abhängig zu machen. 58 Für elell riſche Anlagen, welche ſich ihren Strom ſelbſt er⸗ ſonderer Vereinbarung, welche der Genehmigung des Stadtrats bedarf, ausgeführt. Kraftanlagen an das Kabelnetz des ſtädt. Elektrizitäts⸗Werkes an⸗ geſchloſſen werden, wenn ſie den Inſtallations⸗Vorſchriften ent⸗ ſprechen—5 Dem ſtädt. Elektrizitäts⸗Werke ſteht das Recht zu, die ange⸗ ſchloſſenen Anlagen jederzeit auf ihren Zuſtand zu prüfen, Das⸗ ſelbe iſt berechtigt, die Leitung zu unterbrechen und die fernere Stromlieferung ohne weiteres einzuſtellen, wenn ein Abnehmer migung Arbeiten, insbeſondere Aenderungen an einer beſtehenden Einrichtung vornimmt oder ſeine Anlage nicht in einem den In⸗ ſtallations⸗Vorſchriften genügenden Zuſtande hält, oder den legi⸗ timierten Beamten des ſtädt. Elektrizitäts⸗Werkes den Zutritt zu den angeſchloſſenen Anlagen verweigert, oder die Zahlungen nicht pünktlich leiſtet. Die Verpflichtung des Stromabnehmers zur Zahlung des Mietzinſes für den Elektrizitätsmeſſer wird dadurch nicht berührt. Sollte das ſtädt. Elektrizitäts⸗Werk durch Störungen im mechaniſchen Betriebe oder den Leitungen in der Erzeugung oder Forkleitung der Elektrizität zu den Abnehmern zeitweiſe verhin⸗ ſiud ſolange auf, bis die Störung und deren ind. Die Abnehmer können in ſolchen Fällen keinerlei Entſchä⸗ digungen beanſpruchen. Der Mietzins für den Elektrizitätsmeſſer iſt auch während der Dauer der Unterbrechung der Stromlieferung fortzubezahlen. 5 Das Elektrizitäts⸗Werk hat für möglichſt umgehende Beſei⸗ Folgen beſeitig? in ſeiner Macht liegt und die Störungen ſich auf Teile ſeiner An⸗ lage bis zum Hausanſchlußkaſten einſchl. erſtrecken. 5 Treten Störungen in einer elektriſchen Anſchlußanlage auf, ſo hat der betr. Abnehmer ſeinem Inſtallateur möglichſt ſofort Mitteilung davon zu machen. Von den zu erwartenden Unterbrechungen in der Stromliefe⸗ in Kenntnis ſetzen, ohne daß die Unterlaſſung dieſer Benach⸗ richtigung einen Anſpruch auf Schadenerſatz begründet. 8§ 10. Der Stromlieferungsvertrag kann beiderſeits vierteljährig, „„ folgenden 05„„ 5 3 Uiedoch nur am erſten eines Quartals gekündigt werden. Die „%% Kündigung hat ſchriftlich zu geſchehen. 100⁰0⁰ 83 1. 7 Ein Abnehmer, der den Strombezug dauernd einzuſtellen dem ſtädt. Elek⸗ trizitäts⸗Werke gehörigen Einrichtungen und Apparaten, die inner⸗ halb ſeines Anweſens oder zur Entfernung derſelben. ſeiner Räume angebracht ſind, bis Srockdderken ſich befuden, feither nur P Zähler vorhanden war, Die Rabattvergütungen kommen ſtets in den erſten 3 Monaten 9 9 Neuhinzutretende Großkonſumenten, welche mindeſtens 10 000 en zeugen, werden Anſchlüſſe zum Zwecke der Reſerve nur nach be⸗ Dagegen können bereits beſtehende elektriſche Licht⸗ oder Störungen im Kabelnetz verurſacht oder ohne vorherige Geneh⸗ dert ſein, ſo hört ſeine Verpflichtung zur Lieferung von elektriſcher tigung aller Störungen und ihrer Folgen zu ſorgen, ſoweit dies und dem Werke rung wird das Elektrizitätswerk die Konſumenten tunlichſt vorher neendree Hemden. Unterflebt Apeu 1909. nunter Garantie für tadellosen 5 AB. Reparaturen auch an von mir nieht gelieferten lugust U SWerdlelatat; oberhemden sowie gesamleHerrenwäsche nach Mass Zitz und Stoff. 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