(Babiſche Volkszeitung.) Abonnement: 70 Pfeunig monatlich. Bringerlohn 20 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez inel. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal, Einzel⸗Nummer 8 Pfg. E 6, 2. der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Rannheim und Amgebung. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Abreſſet „Journal Mannheim““ Telephon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 E 6, 2. Nr. 184 8 8 5 155 Schluß der Inſeraten⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. Druckerei⸗Bureau(An⸗ 5 Die Golonel⸗g 5 20 Pf 1 8 f f 8 nahme v. Druckarbeiten 341 elsZeile g.—* 5 1 9 132 7557 Auswärtige Inſerate. 28„ Eigene Re tons⸗Bureauts: Wedaßſon Die Reklame⸗Zeile 60„ Berlin: Pr. Paul Harms, W. 50, Würzburgerſtraße 15. Telefon: Nr. 3987 Expedition 18 Karlsruhe: Georg Chriſtmann, Helmholtzſtraße 13. Telefon: Nr. 1907. 21. A 2. M 1 2 Zur badiſchen Vermögensſtenerreform. Mannheim, 18. April. Der Bund der Induſtriellen, E.., Landes⸗Abteilung Baden und Rheinpfalz hat, wie bereits mitgeteilt, an die Kammern der badiſchen Landſtände eine Eingabe, den Entwurf eines Vermögens⸗ ſteuergeſetzes betr., gemacht, welche folgenden Wortlaut hat: Die allgemein ungünſtige Finanzlage der deutſchen Bundes⸗ ſtaaten— mit Ausnahme Preußens— läßt es jedem guten deut⸗ ſchen Patrioten dringend wünſchenswert erſcheinen, daß die Reichs⸗ finanzreform baldmöglichſt in durchgreifender Weiſe zum Abſchluß gelangen möge. Solange dies jedoch nicht geſchehen iſt, iſt das Be⸗ ſtreben deutſcher Einzelſtaaten an ſich wohl zu begrüßen, welches darauf gerichtet iſt, die ungünſtigen Staatsfinanzen nach Möglich⸗ tkeit zu beſeitigen auf dem Wege von Steuerreformen, durch welche aauch der Leiſtungsfähigkeit der Steuerpflichtigen in gerechterem Maße Rechnung getragen wird, und durch welche den immer mehr aanwachſenden Staatsausgaben gleichzeitig ein Mehrerträgnis von Staatseinnahmen gegenübergeſtellt werden kann. 1 Aus dieſem Grunde glaubt die badiſch⸗pfälziſche Lan⸗ desabteilung des Bundes der Induſtriellen, CE.., gleichzeitig als Vertreterin der badiſchen Bezirksvereine Mannheim⸗Ludwigshafen, Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg i.., Lörrach, Konſtanz und Villingen⸗Triberg des Bundes, dem Grund⸗ zuge der jetzt beabſichtigten badiſchen Steuerreform, d. h. der Um⸗ bildung der bisherigen vier Ertragsſteuern in eine vermögens⸗ ſteuer, vollauf zuſtimmen zu müſſen, während ſie es jedoch nim⸗ mermehr gutheißen kann, daß bei der genannten Steuerreform pbon der folgerichtigen Durchführung des reinen Vermögensſteuer⸗ Prinzipes abgeſehen werden ſoll. Der vorliegende„Entwurf eines Vermögensſteuer⸗Geſetzes“ enthält ſo bedenkliche Abweichungen vom reinen Vermögensſteuer⸗ Prinzip, ſo bedauerliche Halbheiten, welche dem Beſteuerungs⸗ grundſatz der Gerechtigkeit direkt zuwiderlaufen, daß wir es für uünſere Pflicht halten, im Intereſſe der badiſchen Induſtrie hier⸗ gegen Stellung zu nehmen. Vorzüglich muß bereits hier betont werden, daß die badiſche Induſtrie leider ſchon übergenug mit Laſten bepackt iſt, welche ihre gedeihliche Fortentwickelung ſchwer gefährden. Die neuen Ge⸗ treidezölle beſchweren das Budget der badiſchen Unternehmer in Geſtalt erhöhter Arbeitslöhne, die ungünſtige Wirkung der neuen Handelsverträge wird ſich bedauerlicherweiſe nur zu bald der Mehrzahl der badiſchen Induſtriellen ſchwer fühlbar machen; ſehen ſich doch heute ſchon ganze Branchen beinahe vor die Alternative geſtellt, ihren Betrieb überhaupt zu ſchließen, oder denſelben ins Ausland zu verlegen, wo man ihnen vielfach Grund und Boden, zum Teil ſogar Waſſerkraft unentgeltlich überlaſſen und auf Jahre Dinaus Steuerfreiheit gewähren will. Die bezüglich der Ver⸗ kehrsverhältniſſe zum Teil wenig vorteilhafte Lage Badens zwingt viele Fabrikanten, die nötigen Rohſtoffe und Halbfabrikate aus größerer Entfernung zu hohen Frachtſätzen zu beziehen und die fertige Ware an die Auftraggeber, reſp. Beſteller, unter gleich ungünſtigen Bedingungen, abzuführen, was eine erhebliche Schwä⸗ 5 chung in der Konkurrenzfähigkeit der Fabrikanten bedeutet. Die znnehmende Kartellierung derjenigen Induſtriezweige, welche Rohſtoffe produzieren, oder Halbfabrikate herſtellen, hat die Pro⸗ duktionskoſten der badiſchen Induſtrie, welche zum überwiegenden Teil verarbeitende, Fertig⸗, Veredelungs⸗ und Verfeinerungs⸗In⸗ diuſtrie iſt, vielfach geſteigert, weil ſich nämlich die Organiſierung rr e ö 1 bder verarbeitenden, Fertig⸗ etc. Induſtrie in Abnehmer⸗Kartelle erſt langſam Schritt für Schritt vollziehen kann. Der Export vieler badiſcher Induſtrieprodukte iſt völlig unterbunden, oder ſtark gehemmt durch im Auslande errichtete hohe Zollſchranken uſw. — Die Aufnahmefähkigkeit breiter Bevölkerungsmaſſen für ver⸗ ſchiedene Induſtrieprodukte wird durch die durch den neuen Zoll⸗ terif bewirkte Verteuerung der notwendigſten Lebensmittel be⸗ ſchränkt werden; durch die aus den Beiträgen der Unternehmer von den Berufsgenoſſenſchaften angeſammelten ge⸗ pwaltigen Vermögensfonds wird eben denſelben Unternehmern dauernd Betriebskapital entzogen uſw. uſw.— Wenn nun hierzu Rnoch eine progreſſive HSeranſchlagung der Ver⸗ mögensſteuerwerte der gewerblichen Anlage⸗ und Betriebskapitalien treten ſoll, ſo iſt das als eine erneute Belaſtung aufzufaſſen, welche mit allen den oben genannten Punkten zuſammen eine Beläſtigung der badiſchen Induſtrie dar⸗ ftellt, welche das zuläſſige Maß bei weitem überſchreitet! Die Begründung zu§ 54 des Entwurfes beginnt mit der Er⸗ klärung:„Die erhöhte Veranlagung der b ag und Betriebskapitalien ſteht mit dem reinen Vermögensſteuerprin⸗ anders nicht bei dem Uebergang vom jetzigen Steuerſyſtem zur Vermögensſteuer eine Folge gezeitigt werden ſoll, mi Grundgedanken der Einführung des neuen Syſtems, mämlich der Erleichterung der ſteuerſchwächeren Elemente und nicht der ſteuer⸗ kräftigen, in ſchroffem Widerſpruche ſteht“ Dies ſcheint uns eine ganz vage Behauptung erhi zerand agung der gewerblichen Anlage⸗ und Betriebskapitalien, eine Er⸗ leichterung der ſteuerſchwächeren Elemente allgemein bedeuten ſoll; denn es dürfte wohl nicht völlig richtig ſein— abgeſehen von ver⸗ daß gewerbliche Unternehmungen um ſo ſteuer⸗ und Betriebskapitalien ſind. ſtellen, ſo wären hierzu ſehr iedene ſon⸗ gewerblichen Anlage⸗ zip nicht im Einklang; ſie läßt ſich jedoch nicht vermeiden, wenn die mit dem zu ſein, daß nämlich die erhöhte Veranla⸗ Man kann aber ohne Verhältnis der apitalien nicht oft für ihre Exiſtenz die Verluſte ſind, welche ihnen bei den benden Steuererträgniſſe für den Staat— von einer Progreſſivbeſteuerung der gewerblichen Anlage⸗ und Be⸗ triebskapitalien abgeſehen werden. Der Entwurf ſpricht ſodaun davon, daß jeder Gewerbetreibende, wenn eine Herabſetzung des Vermögensſteuergeſetzes beiſpielsweiſe auf 10 Pfg. erfolgte, um ein Drittel der bisherigen Beſteuerung erleichtert werden würde. Uns ſcheint dieſe Argumentation eine ziemlich bedeutungsloſe zu ſein, da bei der gegenwärtigen Finanz⸗ lage des badiſchen Staates und den beſtändig anwachſenden Staats⸗ ausgaben wohl kaum dauernd mit einer derartigen Herabſetzung des Vermögensſteuerfußes gerechnet werden darf. Nun ſollen aber nach dem Entwurf nur die gewerb⸗ lichen Anlage⸗ und Betriebskapitalien einer progreſſiven Beſteuerung unterzogen werden, die übrigen Vermögensarten von einer ſolchen verſchont bleiben, die landwirtſchaftlichen Betriebskapitalien ſogar völlig ſteuerfrei ausgehen. Welches die Gründe für dieſe unterſchiedliche Behandlung der badiſchen Staatsbürger ſein ſollen, darüber gibt uns der Entwurf keinen klaren Aufſchluß. Er nimmt ſcheinbar einfach an, daß das gewerbliche Vermögen leiſtungsfähiger ſei, als das landwirtſchaft⸗ liche Vermögen und das Kapitalvermögen, und er führt als Grund an für die völlige Freilaſſung der landwirtſchaftlichen Betriehs⸗ kapitalien, daß die Landwirte auch ſchon nach dem bisherigen Ge⸗ werbeſteuergeſetz das gleiche Steuerprivileg beſeſſen hätten, es ihnen daher ſicherlich ſchwer fallen würde, ſich von dieſer Gewohn⸗ heit: nichts zu zahlen, zu trennen. Wir müſſen demgegenüber auf die Tatſache verweiſen, daß die induſtriellen Betriebe einen immer ſchwereren Exiſtenzkampf führen und heutzutage meiſtens mit den kleinſten Gewinnchancen rechnen müſſen. Wir haben oben ſchon in Kürze dargelegt, daß viele und ſchwere Laſten bereits auf die Schultern der badiſchen Induſtrie gelegt worden ſind; in Erinnerung hieran müſſen wir jetzt betonen, daß es prekär erſcheint, wie im Reich, ſo jetzt auch im badiſchen Staat die Bürger mit zweierlei Maß meſſen zu wollen; denn wei⸗ ter bedeutet es doch nichts, wenn man dem einen Berufsſtande alle Laſten aufbüyden, und einen anderen Berufsſtand von denſelben befreien will! Wir ſind uns einerſeits völlig deſſen bewußt, daß der Staat als höchſte der vorhandenen Genoſſenſchaften eine ſelbſtändige Exiſtenz führt, welche auf Stenern beruht, wir ſtimmen andererſeits mit dem Entwurf vollkommen darin überein, daß der Ertrag der künftigen Vermögensbeſteuerung mindeſtens der gleiche, womöglich aber ein höherer ſein muß, als das Erträgnis der bisherigen Ertragsſteuern zuſammen. Aber gerade des⸗ hallb muß es uns wie jedem, welcher der Erörterung dieſer Frage ernſter näher tritt, höchſt befremdlich exſcheinen, daß der Entwurf durch das für die Landwirtſchaft in Ausſicht genommene Privileg auf ein Steuereinkommen von rund 450500 Millionen verzichten und nun dieſen Ausfall auf der einen Seite durch progreſſive Be⸗ ſteuerung auf der anderen Seite wieder gut machen will! Ein ſolches Verfahren widerſpricht direkt dem Prinzip der ſozialen Gerechtigkeit, daß nämlich die Steuer alle Staatsbürger treffen, daß keiner ſich der Steuer entziehen ſoll. Wir ſehen uns deshalb veranlaßt an die hohen Kammern der Landſtände die dringende Bitte zu richten, dem vorliegenden Entwurfe die Duſtimmung zu berſagen, ſoweit es ſich han⸗ delt um: 55 die progreſſive Beſteuerung der gewerb⸗ lichen Anlage⸗ und Betriebskapitalien u nd die Freilaſſung der landwirtſchaftlichen Be⸗ triebskapitalien, 8 zumal der Entwurf ſelbſt ausdrücklich betont, wirtſchaftlichen Betriebskapitalien wirken und zweifelsohne die Le ſitzers erhöhen“! auch Es ſpricht aber noch ein weiterer Grund gegen die Freilaſſung 5 der landwirtſchaftlichen Betriebskapitalien, der nämlich, daß durch 2 dieſes Privileg— in ähnlicher Weiſe wie durch die Getreidezölle 30 — ein natürlicher Entwicklungsgang gehemmt wird, welcher eine allmähliche Verbilligung des landwirtſchaftlichen Grund und Bodens beboirken würde. Gewerbetreibender wie der Arbeiter immer mehr der Erwerb einer eigenen Scholle erſchwert, welcher Exrwerb aus ſozialpolitiſchen wie nationalen Gründen ſo ſehr zu begrüßen wäre! Was dieſtreitige Frage des Schuldenabzuges anbetrifft, ſo müſſen wir uns auch in dieſer Beziehung für die Durchführung des reinen Vermögensſteuerprinzips erklären Es erſcheint uns nicht richtig, daß hochgradig verſchuldeter Vermögens⸗ beſitz gegenüber völliger Vermögensloſigkeit allgemein eine erhöhte Leiſtungsfähigkeit gewährt; auch dürfte es nur im Intereſſe der Allgemeinheit und des Staates ſelbſt ſein, wenn hochgradig ver⸗ uges zugeſtanden würde, um denſelben ihre Entſchn gsbeſt en zu erleichtern. treten, weil der Gläubiger dieſelben ſeinerſeits wieder als Aktiv⸗ daß„die land⸗ produktiv iſtungsfähigkeit des Be⸗ rde. Wenn ein ſolcher natlrlicher Entwick⸗ lungsgang gehemmt wird, ſo wird dadurch den Familien kleiner ſchuldeten Vermögensbeſitzern das Recht des vollen Schuldenab⸗⸗ 1 8 Schuldenabzuges mahnt, eine Beſteuerung von Schulden verlangt, wenn er einen Schuldabzug nur bis zur Hälfte des ſteuerbaren Vermögenswertes zuläßt. Jemand, welcher z. B. ein Vermögen von M. 200 000 beſitzt und M. 150 000 Schulden hat, wäre nach den Beſtimmungen des Eutwurfes zur Verſtene⸗ rung von M. 50000 Schulden verpflichtet. Ueberdies würde eine Doppelbeſteuerung dieſer Schulden ein⸗ poſten verſteuern müßte.— Für vollkommen zutreffend halten wir es, daß vielen Grun ſtücks⸗ und Gebäudebeſitzern durch die Eiurichtungen und Auff dungen des Staates undder Gemeinden Vorteile zu an denen ſie ganz unabhängig von ihrem Schuldenſtand keiln Wir müſſen aber hiermit gleichzeitig bemerken, daß es inopportun erſcheint, unter dem Vorgeben, dem Spekulantentum die Spitze bieten zu wollen, aufgrund des angeführten Tatbeſtandes in ſondere die gewerblichen Unternehmer du die in dem Enlwurf in Ausſicht genommene Be⸗ ſchränkung des Schuldenabzuges an der ſpruchnahme eines geſunden und billigeren pothekarkredits zu behindern. Im Uebrigen nicht unberückſichtigt gelaſſen werden, daß der Staat an der Skei⸗ gerung der Grund⸗ und Häuſerſteuerwerte ſtets vorteilhaften A teil nimmt durch ſeine geſteigerten Einnahmen äus der Einkom⸗ mens⸗, reſp. Vermögensſteuer, welche die durch den Wertzuwachs ihrer Grundſtücke betroffenen Eigentümer zu entrichten haben.— Wir möchten nunmehr zum Schluß unſere obigen Aus⸗ führungen kurz in Folgendem zuſammenfaſſen? 5 Wir begrüßen die von der Großh. Staatsregi ligte Steuerteform, halten bezüglich dieſer jedoch die D des reinen Vermögensſteuerprinzips für durchaus gebo erklären daher, daß uns die in dem Entwurfe in Ausſicht mene Beſchränkung des Schuldenabzuges, vor allem abe ſeitige Bevorzugung der Landwirtſchaft und die progreſſive ſteuerung lediglich der gewerblichen Anlage⸗ und Betriebskapita als mit den Grundſätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit u⸗ bar erſcheint. Wir möchten demzufolge den Kammern de⸗ ſtände die dringende Bitte unterbreiten, dem vorliegenden Entn eines Vermögensſteuergeſezes in den angeführten Punkten ihrg Genehmigung nicht zu erteilen, vielmehr die Einführung taatlichen Vermögensſteuer zu bewirken, welche alle Berufszweige gleichmäßig heranzieht, die ſteuerſchwachen Elemente aller Ber zweige gleichmäßig ſchont und eine hinreichende ſteuerliche grenze vorſieht. Mannheim, den 3. April 1906. Bund der Induſtriellen, E.., Landes⸗Abteilung Rheinpfalz. erſte Vorſitzende: Vabe Der Otto Hoffmann. Der Sekretär des Bundes d. J, E. V. Dr. P. Mieck. 5 —— 9 Geſchliftliches * Bei den heutigen geſteigerten Anforderungen d häufen ſich leider die Klagen über Nervoſität Aee ide denklich. Schwache und überreizte Nerven aber hemme Funktionen der übrigen Körperorgane und Bleichſucht, Blu Magenleiden und andere Krankheiten und Sd bleiben nicht aus. Hiergegen kann durch eine kräftige nelle Ernährung wohl meiſt mit gutem Erfolg ange allein bei der ſich faſt immer einſtellenden Appetitloſi ſonders auch für alle Kranken, Magen⸗ und Darmleidende, Ne ſchwache, Rekonvaleszenten ete, ſowie für Stillende und w. ſelhe in Krankenl dusſchließlich noch verordnet und ſogar als Nährwe, Tutulin iſt zu haben ii und Drogenha .50. Generalbertrieb für Baden und Pfalz: Friedrich Mannheim. 75 8 Hekauntwachl karten u. In mittag darauff forgt. ES während die Kaſſenſchalter üb das Publikt oft längere Ze Kaſſenraum auf lung der Karte müſſen. Wir machen nun darauf aufmerkſam, daß die Karten ſchon vom 25. jeden Monats ab bei unſerer Kaſſe gelöſt werden können. Mannheim, 20. Dez. 1905. Städt. Straßenbahnamt: Löwit. Verſteigerung. Mittwoch, 25. April 1906 und die darauffolgenden Werklage nachmittags von 2 Uhr an udet im Vevſlei leſigen ſtädtiſche ik. G 5, 1— Eing warten 30000/85⸗ rung ver⸗ Bar- fallener Pfändet zahlung ſtatt. Die Uhren⸗„ Gold⸗ Si pfänder kommen Uach! u, zum 2 Das Verſſelg jeweils erſteun Kindern verboten. Maunheim, den 4. April Städtiſches Hofma iſt der 1905. — Zwangs⸗ Nr. 2064. Im Wege der Zwane vollſtreckung ſoll d eim belegene, in Maunheim zur; gung des Verſteigerungsper auf den Namen des Lehr, Baumeiſter en Mannhern eingeiragene, nachſtehend be⸗ ſchriebene, Grundſück am Dienstag, 24. April 1906, vormittags 9½ Uhr, durch das unterzeichnete Notgriat in deſſen Dienſträumen in Mann⸗ heim, B 4, 3 verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 22. Jannar doos in das Grundbuch eingetragen worden. Die Einſicht der Mittellungen des Grundbuchauits, ſowie die übrigen das Grundſtück betreffen⸗ den Nachweiſungen, insbeſondere der Schätzungsürkunde iſt jeder⸗ maunn geſtatiet Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur 3 der Einkragung des Verſte 8⸗ vermerkes aus nicht erſichtli eſtens un Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden ünd, wenn der Gläubiger widerſpricht, glaubhaft zu m widrigen⸗ ſalls ſie bei der geringſten Gebols i berück⸗ ſichtigt und bei der Verteilung des Verſteigerungserlöſes dem Anſpruche des Glänbigers und den übrigen Rechien nachgeſetzt werden. Dieſenfgen, welche ein der Ver⸗ e ede g abhen, werden aufgefordert, vor der Exteilung des Zuſchlags die Aufhebung obder einſtweilige Ein⸗ ſtellung des Verfahrens berbei⸗ uführen, widrigenfalls für das kecht der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerken ſtaudes klitt. Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtückes: Grundbuch von Mannheim, Band 252, Heft 12, Beſtandsver⸗ zeichnis J. Lagerb.⸗Nr öös7b, Flächeninhalt a 9 qm Hofſraite, Windeckſtraße Nr. 9. Hierauf ſſeht: ein unterkellertes piernöckiges Wohn⸗ undseſchäfts⸗ haus mit Gaupen zein vierſtöckiger Seitenbau rechts I. und II. Teil mit Glasdachvorlage, ein drei⸗ ſtöckiger Querbau, ſowie ein ein⸗ ſtöckiger Seitenbau rechts., II. und III Teil. Schätzung 183000 M. ubehörſtück⸗ iim W̃ Hierzu; von 882 M. Maunheim, 1. März 19086. Gr. Notgriat II als Vollſtreckungsgericht: Dr. Elſaſſer. Für die ſchulpflichtige Zugend kaufen Sie Ihre Hücher⸗Ranzen B. Kaulmann Sattlexei, gegr. 1886, gegeſüber d früh. Wöchnerinnen⸗ Aſyl, N, 1. Aufertigung und Lager fämt⸗ Ucher Reiſe⸗Artikel, Repara⸗ türen prompt und billig. 119086 pei den 1906 bei der No. 72. G. Vekanntmachun Fahrpreisermäßigu fucher Mecri dar Pferderennen in Nannheim betr. Ko. 8188 J. Zur öffentlichen Kenntnis wird daß die am 29. und 30. April, ſow Stationen ennverein u im ſtädtiſ des J. Mai vom wenn Rennbahn Maimarktl f löſten 1 der an Bei Sel der badiſchen und pfälziſchen Eiſenbahnen ſind Hin⸗ und Rückfahrt beſonders— Zuſchlagskarten löſen. Auf Kilometerheftei ö und Lokalz karten erſtreckt ſich die Vergünſtigung nicht. In dem Bereich der Main⸗Neckarbahn dür ermäßigten Fahrkarten D⸗ und Schfiellzüge überh nicht, ſondern nur Perſonenzüge benützt werden. Mannheim, den 10. März 1906. 30000/287 Oberbürgermeiſter: Beck, Bekanntmachun Die Raphael Hirſch Witwen⸗ und Waiſen⸗Stiftung und die Raphael Hirſch Stipendienſtiftung hier betreffend. Auf 6. Juni 1906 ſind zu verteilen: 1. Aus der Raphael Hirſch Witwen⸗ und Waiſenſtiftung die Summe von 2000 Mark an eine Anzahl bedürftiger, jedoch der öffentlichen Unterſtützung anheim gefallener Witwen und Waiſen hieſiger dt. 30000/282 Unterſtützungsgeſuche, welche eine genaue Darſtellung der perſönlichen und ſonſtigen Verhältniſſe enthalten müſſen, ſind binnen 14 Tagen anher einzureichen. II. Aus der Raphael Hirſch Stipendien⸗ ſtüftung die Summe von 300 Mark, die dazu Ver⸗ 1p· techniſchen oder künf ſchen Beruf zu ermöglichen. Zu dieſem Zwecke iſt ein Jahresſtipen⸗ dium für den Beſuch von Hochſchulen jeder Art(Univer⸗ ſttäten, techniſchen Hochſchulen, Forſt⸗, Landwirtſchafts⸗ Bau⸗, Kunſt⸗, Muſik⸗Akademien, Konſerbatorien uſw.] an ſolche Studierende zu bewilligen, welche die Mittelſchule mit dem Zeugnis der Reife abſolviert haben. Die Be⸗ werber um das Stipendium müſſen Angehörige des Deutſchen Reiches ſein und müſſen ihren Unterſtützungs⸗ wohnſitz im Sinne des Reichsgeſetzes vom 6. Juni 1870 in Mannheim haben. Bewerbungen, denen entſprechende Zeugniſſe über dieſe Vorausſetzungen und außerdem das Reifezeugnis der abſolbierten Mittelſchule ſowie Zeugniſſe über Fleiß und Leiſtungen auf der Hochſchule, wenn der Bewerber ſchon mindeſtens ein Semeſter auf ihr zugebracht hat, beizufügen ſind, wollen ebenfalls innerhalb 14 Tagen bei uns eingereicht werden. Mannheim, den 23. März 1906. Stiftungskommiſſion. v. Hollander. Gägele. Arbeits⸗Vergebung. Beim Neubau eir ſollen die Steinha: es Landesgefängniſſes in Mannheim rbeiten(Saändnein rund 1000 cbm Granit 10 ebm) des Hauß zesz, beſtehend gus Verwaltungsflügel, Zeutralhalle, Zelleuſtüge 1 und IV in öffentlicher Verdingung vergeben werden. Bedingungen, Zeichnungen und Maſſenuberech⸗ nungen liegen täglich von 10 bis de Uhr vormiſtags und.— Uhr nachmittags auf unſerem Bureau(Riedfelduraße 17, 3. Stock) auf. Ebenda werden auch die Angebotsformulare gegen Erſtatzung der Umdruckloſten in bar(Briefmarken und Nachnahme ausge⸗ ſchloſſen) ausgehändigt Zeichnungen werden nicht abgegeben. Angebote ſind verſchloſſen und mit der Auſſchrift:„Angebot auf Steinhauerarbeiten zum Neubau eiges Laudesgefängniſſes in Mannheim“ verſehen, bis zum 8 1. Mai 1906, vormittags 11 Uhr, einzureichen. Zu dieſer Zeit findet die Eröffüung der Angebote im Beiſein etwg erſchienener Bieter ſtatt. Angebote, die obigen Vor, ſchriften nicht entfprechen oder zu ſpät einlaufen, werden nicht be⸗ rückſtchtigt. 8 63818 Zuſchlagsſriſt 4 Wochen. Mannheim, den 14. April 1908. 8 Die Bauleitung. Luce, Großh. Regierungsbaumeiſter. Verſteigerung. Mittwoch, 25. Apvil 1006, nachmittags 2 Uhr zu Ludwigshafen a. Rh., in den Amtsräumen des k. Notariats 1, werden die zur Konkursmaſſe des in Ludwigshafen a. Rh. wohnenden Schloſſermeiſters Heinrich Leuz und die dem daſelbſt wohnenden Schloſſer⸗ meiſter Heinrich Weil je zur Hälfte gehörigen Gründ⸗ ſtücke zu Eigentum verſteigert als: Steuergemeinde Mundenheim: 1. Plan Nr. 3276½, Acker in der Teilung, zu 0,092 ha. 2. Plan Nr. 3370½, Acker und Wieſe in der Haslach, zu 0,074 ha, worauf ſich heute ein Fahrikanweſen Nr. 69 der Bleichſtraße in Ludwigshafen a. Rh. mit einer Tiefe von 15 m und einer Breite von 23 m mit vorliegendem 55 metieſem und 23 m breiten Bauplatz beſindet; das Fabrikayweſen iſt neu eingerichtet mit Dampfmaſchine, ca. 15 Hilfsmaſchinen, elektriſchem Bohrkrahnen und allem Zubehör. 63771 Das Anweſen kann bis zum Verſteigerungstermin aus freier Hand gekauft werden. Ludwigshafen, den 11. April 1906. „Kgl. Notariat J. Juſtizrat J. Daenwel, k. Notar. Putz-Kurse Gründl. Ausbildung ohne Vor⸗ kenntniſſe im Putzmachen. Ein monatlicher Kürs für Damen, die es für den Privatbedarf leinen wollen ſowie längere Kurſe für Damen, die Stellung annehmen oder ſich ſelbſtändig machen wollen. Monatlicher Kurs 15 Mk., jeder weitere Monat 12 Mk. Beſte Empfehlungen n Anmeldungen bei 62180 Lina Hirsch, N 4, 24, parterre. General⸗Anzeiger. 4* 445 65 Die Aufnahme in die Voltsſchule betr. Des Schulfahr 1908 /1907 beginnt Dienstag 11 ihme Anzumelden ſind: In der Lindenhofſchule: Die Kinder vom Lindenhof. In der Lui enſchule: Die Kinder * 22 —=7, R=+, 2. vom Kaiſerring, der 8—6 und 1—6, S tzinzerſtadt; aus Thoräcker⸗ Moltke⸗,Roon⸗, Friedrich Karl⸗„Keppler⸗, el⸗, Kleine Wallſtadt⸗, Gabelsberger⸗, Stolzeſtraße, von Friedrichsfelder⸗, Schwetzinger⸗, Aheinhäuſer⸗,Augarten⸗ und Seckenheimerſtraße nur die zwiſchen Kaiſerring und Große Wallſtadtſtraße gelegenen Teile. 4. aus der öſtlichen Stadterweiterung: aus Richard Wagnerſtraße, Auguſta⸗Anlage, Friedrichsplatz, Eliſabeth⸗, Beethoven⸗, Sophien⸗, Werder⸗, Moll⸗, Carola⸗, Lamey⸗ Tulla⸗, Roſengarten⸗ Prinz Wilhelm⸗, Charlotten⸗, Lachner⸗ und Viktoriaſtraße⸗ der Mollſchule: Die Kinder aus der Schwetzinger⸗ ſtadt und der öſtlichen Stadterweiterung mit Ausnahme von den für die Lufſenſchule beſtimmten und im Vor⸗ ſtehenden einzeln angeführten Straßen. -Schulhaus: Die Kinder 1. aus den Stadtquadraten A, B, O, D, den Stadtquadraten L—4, M—4, N1—4 und 0 23, 3. aus den Stadtquadraten P—3,—3, R1-3, 8—38, 4. aus den S 3. aus T In Im 2. aus ten, F, G und E, 5. aus der 5f adterweiterung: a) aus Collini⸗ Rupprecht⸗ 9»und Renzſtraße, b) aus Hebel⸗, Goethe⸗ und Hildaſtraße. K S⸗Schulhaus: Die Kinder 1. aus den Stadtquadraten J—4, K—4, T—8, —6 und Friedrichsring, 2. aus den Stadtquadraten J—7, K—7, aus den verſchiedenen im Jungbuſchgebiet, am Verbindungskanal, ſowie auf der Neckarſpitze. Schulhaus Wohlgelegen: Die Kinder aus Wohl⸗ gelegen und aus den zwiſchen Wohlgelegen und der Alphornſtraße( rſtraße) gelegenen Straßen, kadtqua Juzt Straßen In der Neckarſch Die Knaben aus der Neckarſtadl mit Ausnahme der für das Schulhaus Wohlgelegen beſtimmten Straßen In der Hildaſchule: Die Mädchen aus der Neckarſtad! ** mit Ausnahme der für das Schulhaus Wohlgelegen 5 5 beſtimmten Straßen. Im Schulhauſe in Käferthal: wohnenden Kinder. Schulhaus in Waldhof: den Kinder. Im alten Schulhaus in Neckarau: Die in Neckarau wohnenden Knaben, 24 1191 5— Inm neuen 8 Die in Käferthal Im Die in Waldhof wohnen⸗ Den Bei der Ar ſind ſowohl für die hier ge⸗ borenen wie die auswärts geborenen Kinder Impf⸗ und Geburtsſchein vorzulegen. Für hier geborene Kinder werden die vom Standesamt beglaubigten Elnträge in den hier üblichen Familien⸗Stamm⸗ büchern als E für die Geburtsſcheine angeſehen. Die auf Oſtern ſchulpflichtig werdenden Kinder, welche Privatunterricht erhalten oder erſt kommenden Herbſt in Privat⸗Inſtitut eintreten ſollen, ſind Freitag, ein 20. Apvil, morgens von—12 Uhr auf der Rektorats⸗ kanzlei namhaft zu machen. Kinder, welche nach dem 30, Juni 1900 geboren ſind, dürfen unter keinen Nimſtänden zum Schul⸗ beſuch zugelaſſen werden. Für Kinder, welche in ihrer Entwickelung zurückgeblieben ſind, kann unter ſinngemäßer Anwendung von§ 2 des Ele⸗ mentarunterrichtsgeſetzes hinſichtlich des Schulanfangstermins Nachſicht erteilt werden; Kinder, die wegen körperlicher oder geiſtiger Gebrechen nicht mit Erfolg am Unterricht der Volks⸗ ſchule teilnehmen können, ſind gemäß 8 3 des Schulgeſetzes vom Beſuch der öffentlichen Schule zu dispenſieren. Zu dieſem Zwecke ſind entweder die diesbezüglichen Zurück⸗ ſtellungs⸗ beziehungsweiſe Dispensgeſuche unter Anſchluß der vorgeſchriebenen ärztlichen Zeugniſſe auf Samstag, den 21, April anher vorzulegen, oder die betreffenden Kinder ſelbſt ſind Samstag, den 21. April, morgens von —12 Uhr, auf der Rektoratskanzlei, Friedrichſchule in U(Eingang gegenüber von U 1) vorzuſtellen. Kinder, welche in früheren Jahren zurückgeſtellt wurden und ſeither noch keine Schule beſucht haben, müſſen gleichfalls am 24. April, morgeus von—1 Uhr, je nach der Lage der Wohnung, in einem der oben genannten Schul⸗ häuſer zum Schulbeſuch angemeldet werden. Bei der An⸗ meldung ſind die Zurückſtellungsſcheine zulegen. Sofern dieſe Kinder noch nicht aufnahmefähig erſcheinen, muß auf den 21. April, wie oben angegeben, um weitere Zurück⸗ ſtellung auf 1 Jahr beim Rettorat nachgeſucht werden, Eltern oder deren Stellvertreter ſeien hiermit darau aufmerkſam gemacht, daß in der hieſigen Volksſchule keine Schiefertafeln mehr, ſondern ausſchließlich Schreibhefte verwendet werden. 30000/186 Mannheim, den 1. März 1906. 7 Das Volksſchulrektorat: Dr. Sickinger. — — 1 FAs. 375 25 8 2 N Wochschule kür Musik in Haunheim 5 Unter dem Protektorat I. K. H. der Grossherzogin Luise von Baden, 77 47 NF IH 212 925 Dlfektor! Wilhelm Bopp. Ausbildung in allen Fz Gegr 599. zern der Musik.— Theaterschule per und Schauspiel, 63500 Aufnahme jederzeit; Sprechstunde—5 Ubr. Prospekte kostenfrei durch die Inspektion, Wdd — 2 DDrDreennnnee 4 1 1 Real-ebrinstitut Frankenthal(ti). N oklall. Realſchule mit Penſiongt.— Beginn des 1. Sem.;: 15 24. April. Die Abgangszeugniſſe berechtigen z. einj.⸗ freiw. Militärdienſt.— Bene Unterrichtserfölgez gewiſſen⸗ hafte Beaufſichuigung der Peuſionäre, na entlich bei Anfer⸗ tigung der Hausagufgaben.— Proſpekt, Jabresbericht und 1845 Reſer, durch die Diiektſon: Trautmann. Wehrle. Lebe ſchule Gemäߧ 10 des Ortsſtatuts vom die innerhalb des bezirks iftigten männlichen 8, welche geboren ſind nach dem 15. September 1888 noch nicht zur Handels⸗Fortbildungsſchule an⸗ haben, werden aufgefordert, ſich zu melden Dienstag, den 24. April 1906 ens—12 oder nachmittags—6. ulzeugniſſe ſind mitzubringen. und ſich gemeldet — 2 Die letzten 3. Mädchen. Die in obigen Betrieben Beſchäftigten weiblichen Geſchlechts, welche geboren ſind nach dem 15. April 1889 und ſich noch nicht zur Handelsfortbildungsſchule ange⸗ meldet haben, werden aufgefordert, ſich zu melden am Mittwoch, den 25. April 1906 morgens—12 oder nachmittags—6. Die letzten Schul⸗ zeugniſſe ſind mitzubringen. Zuwiderhandlungen werden nach 8 18 des Statuts beſtraft. Aufnahmelokal für beide Tage 5, 16, Zimmer 2, l Treppe. An die betreffenden Firmen wird das Erſuchen gerichtet, durch die neu aufzuneh⸗ menden Schüler ihre Wünſche über die Zeit des Schuf⸗ beſuchs, Wahl des Stenographieſyſtems und der Schreih⸗ maſchinen gefl. ſchriftlich vorzulegen. Tunlichſte Be⸗ rückſichtigung der Wünſche wird erfolgen. Zur Auswahl ſtehen: I. In Betreff der Schulzeit für das Sommerhalbjahr. J. Für Kuaben: Sämtliche Vormittage von—1¹ oder 512. Die Nachmittage außer Samstag von 72 bis 5 oder ½2—6. Je 2 Abende: Montag und Donners. tag oder Dienstag und Freitag von 7½8—510 Uhr. 2. Für Mädchen, welche nicht mehr haushaltungs⸗ ſchulpflichtig ſind, die Vormittage von Dienstag, Mitt⸗ woch, Freitag, Samstag ½8—9411 Uhr. 2 Abende: Montag und Donnerstag oder Dienstag und Freitag von—9 Uhr. 3. Mädchen, welche noch haushaltungsſchulpflichtig ſind, erhalten 5 Stunden Unterricht in der Handelsfort⸗ bildungsſchule und 4 Stunden in der Haushaltungsſchule. Hier iſt Wahl möglich zwiſchen Vormittagen und Nach⸗ mittagen. II. In Betreff der Stenographie⸗Syſteme. (Pflichtfach für die Handlungslehrlinge beiderlei Ge⸗ ſchlechts, welche in einen 1. Kurs aufgenommen werden.) 1. Syſtem Gabelsberger. 2. Syſtem Stolze⸗Schrey. III. In Betreff der Scehreibmaſchinen. [—pPflichtfach für die Mädchen.) Zur Verfügung ſtehen: Hammond⸗, Ideal⸗, Remington⸗ und Poſt⸗ Maſchinen. Die nach dem 30. Juni 1892 geborenen und im Ge⸗ meindebezirk Mannheim wohnhaften männlichen Hand⸗ lungslehrlinge ſind nach§ 2, Abſatz 1 des bad. Elementar⸗ unterrichtsgeſetzes noch volksſchulpflichtig und werden ſofort der hieſigen Volksſchule überwieſen. Die Firmen werden auf§ 11 des Statuts aufmerk⸗ ſam gemacht, wonach ſie die zum Beſuche der Handels⸗ fortbildungsſchule Verpflichteten 3 Tage nach dem Ein⸗ tritte in das Geſchäft, auch während der Probezeit, an⸗ zumelden haben. Ferner wird darauf hingewieſen, daß das Ortsſtatut nur das Alter der Beſchäftigten, nicht aber deren Stel⸗ lung im Geſchäfte berückſichtigt; es ſind alſo nicht nur Lehrlinge, ſondern auch Volontäre und Gehilfen beiderlei Geſchlechts zum Handelsfortbildungsunterricht ver⸗ pflichtet, ſofern dieſelben noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Um einem bisher öfters aufgetretenen Irrtume zu begegnen, wird beſonders darauf aufmerkſam gemgcht, daß für die Handelsfortbildungspflicht nur der Beſchäf⸗ tigungsort, aber nicht der Wohnort entſcheidek. Wer alſo in einem im Gemeindebezirk Mannheim gelegenen Geſchäfte unter der angegebenen Vorausſetzung per⸗ wendet wird, iſt in Mannheim handelsfortbildungsſchuf⸗ pflichtig, auch wenn er außerhalb Mannheims wohnt und am Wohnorte fortbildungsſchulpflichtig ſein ſollte. Die der allgemeinen Fortbildungsſchulpflicht unter⸗ ſtellten kaufmänniſchen Lehrmäßhchen und Gehilfinnen er⸗ halten wöchentlich 4 Stunden Unterricht in der Haus⸗ haltungskunde in einer der vom Volksſchulrektoxgte ge⸗ leiteten Schulküchen. Hierzu kommen noch 5 Stunden kaufmänniſchen Fachunterrichts, welcher in der Handels⸗ fortbildungsſchule E 5, 16 erteilt wird, wohin die be⸗ treffenden noch nicht gemeldeten Schülerinnen zu melden ſind. 30000%/04 Mannheim, den 10. April 1906. Dr, Bernbhard Weber. Der Anterricht an der Hebräiſchen Ichule der Lemle⸗Moſes⸗Klausſtiftung wird am Sonntag, den 22. April d. J. wieder begonnen. Die Anmeldungen neueintretender Schüler und Schülerinnen werden am gleichen Tage, vormittags von 11—12 uhr im Klausge⸗ * zäude, F 1, II, entgegengenommen. Die Schulleitung: Dr. Steckelmacher, Stadtrabbiner. Straußfedern 63798 Boa ze, färbt, reinigt u. krauſt Katngang Irschlinger 6, 2. 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