— n (Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: 40 Pfennig monatlich. Selgerlohn 25 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſt⸗ aufſchlag M..4 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile... 20 Pfg. Auswärtige Inſerate„„ 28„ Die Reklame⸗Zeile„„0„ E 6, 2. der Stadt Mannheim und Amgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreitelſte Zeitung in Mannheim und Amgebung. Schluß der Jnſeraten ⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. Eigene Redaltions⸗Bureaus: Berlin: Dr. Paul Harms, W. 50, Würzburgerſtraße 15. Telefon: Berlin⸗Charlottenburg Nr. 3987. Karlsruhe: Georg Chriſtmann, Helmholtzſtraße 13. Telefon: Nr. 1907. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim“, Telefon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahmev. Druckarbeiten 841 Redaktion 877 Expedition E 6, 2. Nr. 253. Samstag, 2. Juni 1906. 2 (2. Mittagolatt.) Rede des Abg. E. Mayer⸗Mannheim(nat.⸗lib.) gehalten in der Sitzung der 2. Bad. Kammer vom 30. Mai. Der Herr Vorredner hat in ſeinem Schlußwort ausgeführt, daß die hochwichtige Geſetzesvorlage, die uns heute hier beſchäftigt, nach zwei Richtungen hin zu wirken beſtimmt iſt: einerſeits in der Richtung, die nötigen Mittel zu ſchaffen, damit es der Regierung möglich wird, mit mehr Leichtigkeit an die Erfüllung ihrer kulturel⸗ len Aufgaben heranzutreten, wie ſie das Staatsleben erfordert, damit namentlich nicht bei jeder Forderung, die an die Großh. Re⸗ gierung hier aus dem Hauſe geſtellt wird, die böſe Antwort ertönt: wir möchten ſehr gern, aber die Finanzlage iſt zu geſpannt, wir ſind nicht in der Lage, dieſe auch von uns als berechtigt anerkannte Maßregel durchzuführen. Andererſeits erſcheint es auch mir als eine ungemein wichtige Aufgabe unſerer heutigen Beratung, die Verteilung der Laſten, die durch die Steuer den Steuerzahlern auf⸗ erlegt werden, in ſolcher Weiſe durchzuführen, daß auch alle Be⸗ teiligten das Gefühl haben, daß dieſe Verteilung eine gerechte und eine berechtigte iſt. Ich weiß nicht, ich habe das Gefühl, daß dieſer Gedanke der gerechten Verteilung der Laſten abſolut gleichmäßig und ſicher in dieſem Geſetzentwurf durchgeführt iſt, bis jetzt nicht gewonnen. Nach allgemeinem Sprachgebrauch verſteht man— und der Herr Berichterſtatter hat das heute in ſeinen ſo bewundernswert karen Ausführungen auch zum Ausdruck gebracht— unter Ver⸗ mögen den Teil des Beſitzes, der übrig bleibt, nachdem man ſeine Schulden abgezogen hat. Nun ſoll in dem jetzigen Geſetzentwurf gleich in§S 7 eine Beſtimmung in die Erſcheinung treten, wonach man nicht berechtigt ſein ſoll, das reine Vermögen zur Steuer heranzuziehen, ſondern daß die Schulden nur bis zur Hälfte der Vermögensſteuerwerte in Abzug gebracht werden ſollen, mit an⸗ deren Worten, daß man einen Teil der Schulden als Vermögen verſteuern muß. Das iſt meiner Anſicht nach ein Widerſpruch ſchon mit der klaren Bedeutung des Wortes, und es folgt daraus, daß der ſtark verſchuldete Beſitz ſtärker zur Steuer herangezogen wird, als der weniger verſchuldete. Im allgemeinen werden ja die Städte naturgemäß von dieſer Maßregel am meiſten betroffen werden, weil es bei den dort geſteigerten Werten meiſt der Fall iſt, daß der Einzelne, der dieſe Vermögensſteuerwerte in ſeiner Hand vereinigt hat, ſie nicht ganz aus eigenen Mitteln beſtreiten kann, daß er alſo den legitimen Weg der Aufnahme von Hypo⸗ theken oder Kapitalſchulden zu beſchreiten gezwungen iſt. In den Darlegungen der Grund⸗ und Hausbeſitzervereine, die ich im allgemeinen nicht als meine Meinung präſentieren möchte, iſt ein ſehr klares Beiſpiel ausgerechnet, das ein umgekehrtes Er⸗ gebnis zeigt, als dasjenige, das der Herr Berichterſtatter heute in ſeinen Ausführungen angeführt hat. Es iſt geſagt, daß in dem Falle, daß von 2 Beſitzen von 100 000 Mark der eine mit 80 000 der andere mit 20 000 Mark Schulden belaſtet iſt, derjenige Be⸗ ſitzer, der die 80 000 Mark Schulden hat, nicht den ganzen Betrag der Schulden von dem Vermögenswert abziehen kann, ſondern nur bis zur Hälfte des Vermögens, alſo bis zu 50 000 Mark; er wird alſo 30 000 Mack ſeiner Schulden als Vermögen verſteuern müſſen, während der andere mit 20000 Mark Schulden ſein wirkliches Vermögen zu verſteuern hat, was meiner Anſicht nach eine gerechte Maßregel nicht genannt werden kann. Verloren iſt ja der Teil, der als Schuld aufgenommen iſt, für die ſteuerliche Erfaſſung durchaus nicht; denn derjenige, der den Kredit gibt, der die Hypo⸗ thek gibt, iſt ja wieder ſteuerpflichtig, natürlich nur ſoweit, als er im Inland wohnt. Aber das wird wohl bei den meiſten Gläu⸗ bigern zutreffen, und alſo die Gläubiger der Hypothekenſchuldner der ſteuerlichen Erfaſſung nicht entgehen. In Bezug auf die landwirtſchaftlichen Betriebskapitalien, über die ſich ja in der Kommiſſion ein ſehr lebhafter Kampf und ein ſehr lebhafter Austauſch der Meinungen entſponnen hat, iſt man nach meiner Auffaſſung mit großem Recht, nun dazu gekommen, guch dieſe als Beſtand des Vermögens zut Steuer e Ich habe mir die Sache lange überlegt und nach allen Richtungen bedacht, aber ich habe wirklich keinen richtigen Grund finden kön⸗ nen, warum man etwa die großen Wepte, die da vorhanden ſind, nicht als Vermögenswerte betrachten ſollte, und warum man ſie nicht auch der Steuer unterziehen ſollte. Den kleinſten landwirt⸗ ſchaftlichen Betrieben iſt ja, um ſie Feuerlich nicht zu ſehr zu be⸗ laſten, voll Rechnung getragen, indem man eine Freigrenze bis zu 20 000 Mark gelaſſen hat, und für die mittleren Betriebskapi⸗ talien iſt in§ 58 in der Degreſſion eine weitere Begünſtigung ausgeſprochen, ſo daß ich nicht finden kann, daß eine übermäßige oder ungerechte Belaſtung durch Heranziehung dieſer Betriebs⸗ kapitalien ſtattfinden würde. Ich kann es nicht als eine ſteuerliche Gerechtigkeit anſehen, wenn ein großer landwirtſchaftlicher Betrieb mit vielleicht 50 Milchkühen oder mehr dieſe Kühe nun vollſtändig ſteuerfrei als landwirtſchaftliches Betriebskapital haben kann, wäh⸗ vend der Milchhändler in der Stadt, der das Produkt dieſer Kühe verkauft und damit ein beſcheidenes Geſchäft betreibt, dieſe Milch als gewerbliches Betriebskapital zur Steuer heranziehen laſſen muß. Durch die Beſtimmungen, wie ſie für die kleinſten landwirt⸗ ſchaftlichen Betriebskapitalien durch die ſteuerfreie Grenze und für die mittleren landwirtſchoftlichen Betriebe durch die Degreſſion getroffen ſind, werden wir nur die ganz großen Betriebe treffen, die meiner Anſicht nach ebenſo leiſtungsfähig ſein werden, wie die gewerblichen Kapitalien. Es wird immer davon geſprochen, daß die Rente aus dem landwirtſchaftlichen Betrieb eine ſo geringe, eine ſo kleine ſei, daß ſie gar nicht in einem Akem mit gewerb⸗ lichen Unternehmungen genaunt werden könne. Ich will ja zu⸗ geben, daß bei manchen gewerblichen Betrieben die Rente vorüher⸗ 40 gehend, auch häufig, eine größere ſein kann; aber die S die in der Rente des landwirtſchaftlichen Betriebes liegt, bietet wohl einen Ausgleich für die mitunter etwas höhere nicht ſtabile Rente aus dem gewerblichen Betrieb, ebenſo auch die Kapitalſicher⸗ heit, die beim landwirtſchaftlichen Betrieb vorhanden iſt, und die hier eine ungleich größere iſt, als bei irgend welchen gewerblichen Unternehmungen, wo durch Konjunktur Betriebsverluſte und Ka⸗ pitalperluſte in viel höherem Maße entſtehen können, als das bei der Landwirtſchaft überhaupt möglich iſt. In Bezug auf die Haushaltungsfahrniſſe, die durch eine Mehr⸗ heit der Kommiſſion in das Steuergeſetz hineingebracht worden ſind, muß ich ſagen, daß ich wirklich bedauere, daß man auf dieſen Gedanken gekommen iſt. Ich bedauere das in jeder Richtung. (Lachen des Abg. Pfeiffle.) Herr Abg. Pfeiffle, Sie brauchen nicht zu lachen, es iſt nicht wegen der paar Sachen, die ich etwa zu ver⸗ ſteuern hätte. Ich kann es mir ſehr gut denken, wenn ein Hert wie Sie auf einen ſolchen Gedanken kommt, und wenn die Sozial⸗ demokratie, die eine gewiſſe Feindſchaft gegen jeden Beſitz und jedes Kapital hat, der Anſicht iſt, ein derartiger Beſitz ſei ein wert⸗ volles Objekt für die Beſteuerung. Ich konnte aber nicht verſtehen, wie die Herren auf jener Seite(zum Zentrum) dieſen Gedanken aufnehmen und zu dem ihrigen machen konnten. Ich meine immer und glaube, daß der Herr Berichterſtatter es heute auch hat durch⸗ blicken laſſen, daß das gegenüber dem landwirtſchaftlichen Be⸗ triebskapital ein Kompenſationsobjekt ſein ſollte. Ich habe das Gefühl, daß, wenn heute ein Vorſchlag käme, die Beſteuerung der landwirtſchaftlichen Betriebskapitalien zu unterlaſſen, daß man auch von jener Seite bereit wäre, die Beſteuerung der Haushal⸗ tungsfahrniſſe aufzugeben. Das wäre aber nicht der Weg, auf dem wir uns über die Beſtimmungen in dieſem Geſetz einigen ſoll⸗ ten; nicht auf dem Wege des Handelns oder Hinundhergebens, ſondern vom objektiven Standpunkt aus müſſen wir beurteilen, was gerecht und entſprechend iſt. Ich halte die Beſteuerüng der Haushaltungsfahrniſſe für unrichtig und verderblich nach allen Richtungen. Ich will gar nicht von dem Eindringen der Steuer⸗ behörde in die intimſten Haushaltungsgeheimniſſe ſprechen. will nur erwähnen, wie ungemein ſchwierig überhaupt die Ver⸗ anlagung von ſolchen Haushaltungseinrichtungen iſt. Wenn ſie nur Bettücher, gewöhnliche Küchentiſche und derartige handwerks⸗ mäßig hergeſtellte Dinge nehmen, ſo haben dieſe einen ganz be⸗ ſtimmten Wert, den jeder taxieren kann, aber bei einer Freigrenze von 20000 Mark für Haushaltungseinrichtungen werden dieſe Gegenſtände ja überhaupt nicht in Betracht kommen. Es werden in Betracht kommen die über das gewöhnliche Maß reicher aus⸗ geſtatteten Haushaltungseinrichtungen, künſtleriſch geſtaltete Mödel, Kunſtgegenſtände und dergleichen und wenn Sie nun alle dieſe Dinge zur Vermögensſteuerveranlagung in Ausſicht nehmen, wer⸗ den Sie dadurch meiner Anſicht nach die Anſchaffung derartiger Objekte erſchweren und Sie werden dann die Arbeiterſchaft, die in dem Kunſtgewerbe und beſſeren Handwerke tätig iſt, ſchädigen, der man dort, weil dort eben der Arbeitslohn nicht ſo genau wie bei einem gewöhnlichen Gebrauchsgegenſtand kalkuliert ſein muß und weil man dort die geiſtige Arbeit mehr berückſichtigt, beſſere Löhne bezahlen kann. Wenn Sie weiterhin ein ſolches Objekt, für das der Einzelne einen Liebhaberpreis gezahlt hal, zur Steuer anmelden ſollen, mit welchem Wert wollen Sie es einſtellen? In dem Augenblick, in dem ein kunſtvoll geſchnitzter Schrank, ein kunſtvolles Möbel, die Schwelle des Kaufenden überſchritten hat, iſt es höchſtens noch die Hälfte wert, denn er wird kaum in der Lage ſein, es wieder zum Einkaufspreis zu verkaufen, weil er einen Liebhaberpreis bezahlt hat und bezahlen mußte. Es iſt meiner Anſicht nach ganz ausgeſchloſſen, daß irgend jemand dieſe koſtbareren Einrichtungen(lund nur dieſe kommen ja in Betracht) ſo taxiert, wie es wirklich dem wahren Wert entſpricht, und der⸗ jenige, der ſie zu fatieren hätte, würde wahrſcheinlich bei jedem Objekt in der ſehr unangenehmen Lage ſein, zu überlegen, welchen Wert er dafür einzuſetzen hat, damit er jg keine Defraudation begeht. Nach der Stimmung, die in dieſem Hauſe herrſcht und die in der Kommiſſion ihren Ausdruck gefunden hat, fürchte ich, daß ich auch in dieſer Beziehung vielleicht tauben Ohren predige, aber ich habe es für meine Pflicht erachtet, auch dieſe Ausführungen zu machen, weil ich der Meinung bin, daß es unrecht iſt, Haus⸗ haltungseinrichtungen, von denen heute der Herr Berichterſtatter ſelbſt geſagt hat, daß ſie keinen Wert repräſentieren, aus dem ein Erträgnis zu ziehen iſt, und infolgedeſſen nicht ein eigentliches Vermögen bedeuten, zur Steuer heranzuziehen, Ich bedauere auf das lebhafteſte, daß in der Kommiſſion eine Anregung, die von meinen Parteifreunden ausging, bei dem ge⸗ werblichen Betriebskapital eine Freigrenze bis zu 2000 M. ein⸗ zuführen, keinen Anklang gefunden hat. Es hätte das nach meiner Anſicht wohl der Billigkeit entſprochen, wenn man gegenüber den landwirtſchaftlichen Betriebskapitalien, wo eine Freigrenze von 20.000 M. vorgeſehen iſt, dem kleinen Handwerker, der auch die 2 Mark, die der Herr Berichterſtatter vorhin ausgerechnet hat, als eine Ausgabe empfindet, auch eine ſteuerfreie Grenze von 2000 Mark gelaſſen hätte. Es hat ſich aber weder die Regierung aus dem Grunde, weil da eine große Reihe von Zenſiten aus⸗ fällt, noch die Mehrheit der Kommiſſion auf dieſen Standpunkt ſtellen wollen, und es iſt bei den im Regierungsentwurf vorge⸗ ſehenen 1000 Mark geblieben. Es handelt ſich aber nicht nur um die 2 Mark Staatsſteuer(bei einem Steuerfuß von 10 Pfg.), ſon⸗ dern es werden auch die Gemeinden die Gemeindeumlage, die ein vielfaches der Staatsſteuer ſein wird, von den Betreffenden er⸗ heben, während es für die Gemeinden kaum eine lohnende Arbeit geweſen wäre, ein nicht vorhandenes ſtaatliches Steuerkataſter be⸗ ſonders anzulegen, um auch dieſe kleinen Zenſiten zur Steuer heranzuziehen. Es wird ſich alſo dieſe Steuer nicht auf 2 Mark tabilität, Ich ſchränken, ſondern es wird zufolge der Gemeinde⸗ Staatsſteuer be beſteuerung ein höherer Betrag herauskommen. Weiter habe ich ſehr zu bedauern, daß die bisher beſtehende ſteuerliche Ungerechtigkeit, wonach der Abzug der Schulden aus dem laufenden Geſchäftsbetriebe nicht an den dafür vorhandenen Werten, an dem ganzen Aktivvermögen, ſtattfinden ſoll, wie es im Regierungsentwurf vorgeſehen war, nicht beſeitigt werden ſoll, ſondern daß die Kommiſſion in ihrer Mehrheit ſich dazu entſchloſſen hat, den ſeitherigen Zuſtand wieder herzuſtellen. Die laufenden Geſchäftsſchulden ſollen nur an den Aktivausſtänden und an den Barvorräten abgezogen werden dürfen; die für dieſe kontrahierten Schulden angeſchafften Vorräte an Waren, ſeien es Rohſtoffe, Hilfsſtoffe oder fertige Waren, ſollen gar nicht in Betracht kommen, trotzdem doch eigentlich die Schuld zur Anſchaffung dieſer Waren kontrahiert iſt Nun gibt es eine ganze Reihe von Geſchäften, die ihre Einkäufe von Rohſtoffen oder Hilfsſtoffen oder von Waren nicht auf den Zeitpunkt verſchieben können, der in ihre Kaſſendispoſitionen vaßt, ſondern ſie müſſen dieſe Einkäufe zu einem beſtimmten Termine machen, der wie es bei land⸗ wirtſchaftlichen Produkten z. B. iſt, bare Kaſſe erfordert und kein Geſchäftsmann wird wahrſcheinlich dieſen großen Betrag für die Anſchaffung in ſeinem Kaſſenſchrank vorrätig haben, ſondern er wird dazu den legitimen Kredit des Bankiers in Anſpruch nehmen. Ich erinnere Sie hier an ein mir naheliegendes Gebiet, an den Tabak. Die Tabakernte wird im Laufe des Winters verkauft und wird in den Magazinen eingelagert. Sie wird bei den Pro⸗ duzenten bar bezahlt und der Tabakhändler iſt gezwungen, einen ziemlich bedeutenden Kredit zur Deckung dieſer Bauauslagen in Anſpruch zu nehmen. Er iſt aber nicht in der Lage, die Werte, die er dafür angeſchafft hat, in der Zeit, wo die Veranlagung zur Vermögensſteuer erfolgen ſoll, am 1. April, wieder zu realiſieren. Denn in jener Zeit iſt der Tabak in der Fermentation und unver⸗ käuflich; ſer muß alſo ruhig zuwarten, bis er im Herbſt die Voxräte wieder verkaufen kann. Der Mann hat alſo ein großes Tabak⸗ lager, das er nach den Beſtimmungen des Vermögensſteuergeſetzes als gewerbliches Betriebskapital fatieren muß, und er hat eine große Menge von Geſchäftsſchulden, die er dafür kontrahiert hat, die er aber nicht davon in Abzug bringen darf. Das ſind meines Erachtens ungerechte Beſtimmungen, die den Handel ſchwer treffen und jedenfalls ſehr ſtören werden. Wenn die Steuer 19 5 hoch iſt, wird man vielleicht Fakturen, die man als Fabrikant vom Händler zu bekommen hat, auf den zweiten April datieren laſſen, und ſeine Bezüge ſo einrichten, daß man im April noch ge⸗ nügend Aktiven hat und nicht größere Schulden, als man abzu⸗ ziehen berechtigt iſt. Das ſind Störungen, die vermieden werben ſollen, und nach meiner Auffaſſung entſpricht es der Billigkeit, daß mun die aus dem Geſchäftsbetrieb herrührenden laufenden Schulden an den Werten in Abzug bringt, für die die Schulden kontrahiert ſind, und das ſind die geſamten Aktiven an Vorräten bon Waren. Ich habe mich gefreut, daß in dem Regierungsent⸗ wurf dieſer bisher beſtandenen ſteuerlichen Ungerechtigkeit ein Ende gemacht werden ſollte, und habe ſehr bedauert, daß die Kom⸗ miſſion zu einer entgegengeſetzten Anſicht gekommen iſt, und den Status, wie er bisher beſtanden hat, in das neue Geſetz mit⸗ hinüber nehmen will, mit anderen Worten, eine beſtehende Un⸗ gerechtigkeit in dieſem Geſetz weiter beſtehen laſſen will. Ein Schmerzenskind für mich iſt die gewerbliche Progreſſion. Der§ 54 hat mir ſchon viele ſchwere Sorgen bereitet. Ur⸗ ſprünglich war man in dem Regierungsentwurf zu einer Pro⸗ greſſion von 50 Prozent für die höheren gewerblichen Betriebs⸗ kapitalien deshalb gekommen, weil man mit pollem Recht ſagte: man will dem Gewerbe nicht eine ſteuerliche Entlaſtung bereiten, man will, daß das Gewerbe den gleichen Steuerbetrag wie bisher zu leiſten hat, und wenn die Gewerbeſteuer, die bisher 15 Pf. betragen hat, durch die Vermögensſteuer auf 10 Pf. herabgeſetzt wird, iſt es nur eine ſteuerliche Ausgleichung, wenn man 50 Proz. Zuſchlag nimmt, die Steuer alſo wieder auf 15 Pf. kommt und die Leiſtung dieſelbe bleibt, wie ſie vorher war. Nun iſt in der Kom⸗ miſſion dieſe Progreſſion noch bis 80 Prozent fortgeſetzt worden. Damit iſt der Gedanke, von dem nach meiner Auffaſſung die Regierung bei dem Vorſchlage der Progreſſion ausging, weit über⸗ holt und verliert die Baſis, auf der die Regierung ihren Vorſchlag aufgebant hat; denn nur von 50 Prozent bei 10 gegenüber früheren 15 Pf. war die Rede. Nun tritt in dem Augenblick, in dem der Vermögensſteuerfuß über dieſe 10 Pf. hinausgeht, eine weitere un⸗ gerechte Wirkung ein, nämlich die, daß von dem Mehrbedarf, der infolge der Erhöhung des Steuerfußes von den Vermögensſteuer⸗ pflichtigen erhoben wird, die Gewerbetreibenden für jeden Pfennig, der mehr verlangt wird, 1,8 Pf., wenn wir den höchſten Satz von 80 Proz. Zuſchlag nehmen, und alle übrigen Vermögens⸗ ſteuerpflichtigen nur 1 Pf. zu decken haben. Diefer doch in die Augen ſpringenden Ungerechtigkeit müßte eine gewiſſe Ein⸗ ſchränkung noch in dem Geſetz zuteil werden, und ich habe ſchon mit meinen Freunden, bei denen es vollen Anklang gefunden hat, äber die Sache geſprochen, und ich möchte mir vorbehalten, bei der Spezialberatung, je nach dem Verlauf der Verhandlungen über dieſe Frage noch einen Antrag einzubringen, der etwa be⸗ ſagen würde:„daß, wenn der Steuerfuß über 10 Pf. feſtgeſetzt wird, die Progreſſion der gewerblichen Betriebskapitalien laut § 54 für den über 10 Pf. hinausgehenden Teil außer Wirkſam⸗ keit tritt““ Die Wirkung dieſer Maßregel wäre die, daß z. B. bei einem Steuerfuß von 14 Pf.(der gar nicht in ſo weiter Ferne iſt, als vielleicht heute noch einige Optimiſten glauben) die Steuer— ich nehme die höchſte Progreſſion von 80 Prozent 14 Pf. plus 80 Prozent ⸗ 25,2 Pf. betragen würde, während, wenn der Antrag angenommen würde, die Rechnung ſich ſo ſtellte 10 Pf. plus 80 Prozent ⸗ 18 Pf. dann der Mehrbedarf zwiſche 2. Seite⸗ Seneral⸗Auzeiger. Mannheim, 2. Jun 10 und 14, das wären alſo 2 gegen 25 Pf. Bas iſt nmerbin noch eine beträchtliche Mehrbelaſtung, die für die Gewerbe 8 Pf. oder 57 Proz. mehr gegenüber allen anderen Pflichtigen betragen würde und die eigentlich durch nichts begründet iſt. Von einem Mitgliede der Kommiſſion iſt eine Zuſammen⸗ ſtellung gemacht, wie die gewerblichen Vermögen nach dem bis⸗ herigen Gewerbeſteuergeſetz gegenüber dem Vermögensſteuergeſetz, wie es ſich geſtalten wird, herangezogen werden(Anlage VII des Berichts). Dieſe Berechnung baſiert auf dem Regierungsent⸗ wurf, wonach die Schulden auch an den Vorräten abgezogen 7 dürfen. Das wird ſich natürlich weſentlich ändern, wenn die Beſtimmung jetzt in Kraft tritt, daß die gewerblichen Schulden nur an den Aktivausſtänden abgezogen werden dürſen, ſo daß alſo noch ein beträchtlicher Teil der Schulden mit zur Ver⸗ ſteuerung herangezogen wird. Dadurch wird natürlich auch die dort ausgerechnete Entlaſtung nicht mehr in dem Maße vorhanden ſein. Ich glaube überhaupt, daß dieſe Zuſammenſtellung kein allgemeingültiges Bild von der Lage der Induſtrie und des Ge⸗ werbes geben kann. Sie iſt zuſammengeſtellt, um das zu beweiſen, was man beweiſen wollte, und es iſt ganz natürlich, daß man da ſolche Unternehmungen berausgreifen muß, die mit übermäßig hohen Krediten gearbeitet haben(Abg. Zehnter widerſpricht!. Ich erinnere mich, Herr Kollege Zehnter, daß Sie immer wieder mit der Walzmühle in Mannheim beſonders operierten, und ich habe mar ſchon in der Kommiſſion erlaubt, Ihnen entgegenzuhalten, daß das ein typiſches Beiſpiel, auf das man ein Geſetz aufbauen kann durchaus nicht genannt werden kann. Das iſt ein Ausnahmefall, daß ein Inſtitut mit ſo hohen Krediten arbeitet und mit ſo wenig eigenem Kapital. Ich habe auch auseinandergeſetzt, daß dieſes geringe Kapital zum großen Teil dadurch veranlaßt iſt, daß die betr. Unternehmung als FJolge der ſchlechten Geſchäftsjahre ihre Aktien zuſammenlegen mußte, und daß das jetzt dort genannte Aktienkapital nicht mehr das urſprüngliche iſt und daß die 7 bis 8 Proz. der letzten Jahre als Ausgleich für die Kapitalverluſte, die die Aktionäre erlitten haben, als Ausgleich für die jahrelange Ertröägnisloſigkeit angeſehen werden müſſen.(Abg. Zehnter: Das ganze Material iſt aber von der Regierung dargeboten.) Ich hebe noch auf die Anlage VIII ab, in der der Herr Be⸗ richterſtatter eine Zuſammenſtellung einer großen Zahl von Aktien⸗ geſellſchaften gemacht hat und wo er den Beweis erbringen wollte, die Induſtrie, gerade die proſperierende daß das gewerbliche Kapital in der Lage iſt, noch weſentliche höhere iſt dann nur durch Veränderung der geſetzlichen Beſtimmungen Laſten auf ſich zu nehmen. Ich berwelſe demgegenüber 1 die Zuſammenſtellung, die uns die Handelskammer Mannheim ge⸗ macht hat. Die Art, wie ſich die Handelskammer Mannheim ausge⸗ ſprochen hat, iſt mir durchaus nicht ſympathiſch geweſen, und ich mißbillige durchaus den ſcharfen Angriff. Aber anderſeits darf man auch nicht vergeſſen, daß ſie als Vertreterin des Handels und der Induſtrie in einer berechtigten Erregung war. Aus der Zu⸗ ſammenſtellung, die ſie gegeben hat, geht doch hervor, daß ſie in materieller Hinſicht wohl berechtigt war, dieſe Richtigſtellung der Darſtellung, die auf der anderen Seite vorher gegeben war, zur Klärung der Sache abzugeben, um etwa falſche Schlüſſe, die man aus dieſer erſten Tabelle ziehen könnte, auszugleichen. Das war meiner Anſicht nach ein durchaus berechtigtes und nötiges Vor⸗ gehen, dem ſich die Handelskammer als Vertreterin der Induſtrie und des Handels nicht entziehen konnte. Ich möchte entſchieden davor warnen, daß man wegen ein⸗ zelner gewerblicher Unternehmungen, die ein etwas höheres Er⸗ trägnis liefern, immer auf der Induſtrie(⸗ umhackt. Iſt denn Induſtrie, nicht die Quelle, aus der die hohen und großen Steuererträgniſſe fließen? Wenn Sie die Induſtrie in einer Weiſe behandeln, daß ſie, ſtatt ins Land gezogen zu werden, aus demſelben herausgedrängt wird, dann werden Sie eben dieſe Quelle verſtopfen. Ich kann gar nicht verſtehen, daß man auch ſeitens der Vertreter der Arbeiter⸗ ſchaft, ſeitens der Herren Sozial demokraten, eine Mithilfe zu dieſer ſchweren Belaſtung der Induſtrie in der ſteigenden Pro⸗ greſſion will. Gerade in der Induſtrie iſt doch die„Gelegenheit zur Beſchäftigung für zahlreiche Arbeiter, und wenn Sie die In⸗ duſtrie in dieſer Weiſe ſtören, daß Sie ſie aus dem Lande ver⸗ drängen, dann wird die Arbeitsgelegenheit natürlich abnehmen und ſchwieriger werden und die Arbeiter werden nicht die Unter⸗ kunft finden, die ſie bisher bei ihr finden konnten, und es werden die neuen ſteuerkräftigen Bürger, die aus der Arbeiterſchaft hervor⸗ gehen, natürlich auch als Steuerquelle fehlen. Es iſt nicht ausgeſchloſſen, daß eine zu große und ſcharfe Be⸗ laſtung die Unternehmungen drängt, aus dem Lande 117 Die Ludwigshafener Walzmühle hat infolge der dort beſtehenden baheriſchen Geſetze, die ſie in exorbitanter Weiſe belaſteten, ge⸗ droht, daß ſie ihren Sitz in das Badiſche verlegen ürde, und es möglich geworden, ſie dort zu palten. Ich weiß aus mir nahe⸗ ſtehenden Kreiſen der Rheiniſchen Hypothekenbank in Mannheim, daß man dort die Erwägung ernſtlich ins Auge gefaßt hat, ob man beim Inkrafttreten dieſes Vermögensſteuergeſetzes und der für ſie reſultierenden großen Mehrbelaſtung den nicht nach Frankfurt verlegen ſolle(Zuruf: N wigshafen! 35 Nein, nach Ludwigshafen nicht; nach Frankfurt aus dem Grunde, daß die weil in einer Tabelle die Bank nachgewieſen hat, ßiſche Hypothekenbank, die unt er en, Ver häl mit.96 Prozent ihres die Rheiniſche Hypotheken ſe laſtet iſt und weil dieſe Steuer ink fl. der Inkrafttreten des Vermögensſteuerge höhen würde, die Staatsſteuer natürlich nur um ca. 10 000 das übrige für Gemeinde⸗ und teuer, wenn dieſe beiden die Fatierungen und Kataſter, die der Staat zur Grundlage ſeiner Steuererhebung macht, auch für ſich als Grundlage eh würden(Zurufe). Es wird ja nichts ſo heiß gegeſſen, wie es gekocht preu⸗ gleich den Staub von ihren Schuhen ſchütteln wird. Aber wenn in einem Inſtitut, deſſen Exiſtenz wir in Baden doch ganz beſon⸗ ders zu begrüßen haben, das uns die Möglichkeit g/öt, auf allen Gebieten ſich durch Beleihung von Grundſtücken, Häuſern uſw. die nötigen Betriebskapitalien auf loyal und anſtändige Weiſe zu beſchaffen, eine ſolche Stimmung herrſcht, ſo ſollten wir doch wohl vorſichtig ſein, daß ſolche Gedanken, wie ſie im erſten Unmut aus⸗ geſprochen werden, nicht etwa Wurzel ſchlagen und ſich bis zum Grade der Verwirklichung auswachſen. Nach dem, was ich in der Kommiſſion an Kämpfen zu be⸗ ſtehen hatte, darf ich auch mit meinen heutigen Ausführungen hier im Hauſe kein beſonders weites Entgegenkommen und keine allzu eifrige Zuſtimmung erwarten. Ich habe es aber für meine Pflicht erachtet, als Vertreter der Stadt Mannheim, als Vertreter der Induſtrie dieſe Bedenken zum Ausdruck zu bringen, und wenn das eine oder andere Ihnen doch der Erwägung wert erſcheint, und wenn Sie den einen oder anderen Gedanken, der von mir ausgeſprochen wurde, ſoweit er ſich zu einem Antrage verdichten läßt, dann Ihre Zuſtimmung erteilen, würden Sie damit gewiß das erreichen, daß wir dem Gedanken einer gleichmäßigen und ge⸗ rechten Verteilung der Steuerlaſten näher gekommen wären. . für Herren in Mannhbeim von der Juſchneidervereinsſchule Stuttgart. Fachwißenſchaftl. Lehranſtalt I. Nanges.— Leonhardsplatz 1. Unterricht von prakt. Zuſchneidern erteilt. Herren, welche im Juni d. J. ein einfgches abſolut Wegen baldigen Umzugs in meinen Neubau Grosser Ausverkau raße Schw Am Samstag, 2, Sountag, 3. und Montag, ee Syſtem kennen lernen wollen, iſt hier vie beſte elegenheit gebotlen, Proſpekte gratis und franko. 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