(Badiſche Volkszeitung.) Abonnement: 70 Pfennig monatlich. Bringerlohn 28 Pfg. monatlich) durch die Poſt bez. inel. Poſt⸗ aufſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. Inſerate: Die Colonel⸗Zeile.. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate 25„ Die Reklame⸗Zeile„ 60„ E 6, 2. Ei der Stadt Mannheim and Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreiteiſte Zeitung in Maunheim und Amgebung. Schluß der Inſeraten⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. uregaus: Berlin: Dr. Paul Harms, W. 50, Würzburgerſtraße 15. Telefon: Berlin⸗Charlottenburg Nr. 3987. Karlsruhe: Georg Chriſtmann, Helmholtzſtraße 13. gene Reödaktions⸗3 Telefon: Nr. 1907. (Nannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſee „Jvurnal Maunheim“. Telefon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahme v. Druckarbeiten Redakttoenn: Expeditton und Verlags⸗ buchhandlung. 218 E 6, 2. 84¹ Nr. 381. Samstag, 18. Auguſt 1906. (2. Mittagblatt.) Die bayeriſche Spieleraffäre vor dem Kriegsgericht. (Von unſerem Korreſpondenten.) sh. Landau, 17. Auguſt. 1+ Die pfälziſche Garniſons⸗ und Weinhandelsſtadt Landau ſteht heute im Zeichen des Senſationsprozeſſes gegen den Leutnant im 85 Baher. Cheveauxlegers⸗Regiment Kurt Mühe aus Dieuze in Lothringen, den vielgenannten Haupthelden in der großen baye⸗ riſchen Spieleraffäre, die durch den Selbſtmordverſuch des Grafen Max von Preyſing in Florenz, den bekannten„adeligen Debaele“⸗Artikel des Bayeriſchen Courier in München u. a. im Vordergrunde des allgemeinen Intereſſes ſteht. Schon lange vor Veginn der auf 8 Uhr früh angeſetzten Hauptverhandlung war das ſtaltliche Kriegsgerichtsgebäude der 3. Bayeriſchen Diviſion in der Kaiſerſtraße der Zielpunkt des Landauer Publikums, zu dem ſich auch zahlreiche Offiziere aller Waffengattungen aus Landau, Germersheim, Karlsruhe, Weißenburg, Dieuze, Straßburg, Metz und auch aus München geſellten. Hier hatte bekanntlich der „Jungadelige Klub“ ſeinen Sitz, deſſen Mitglieder in erſter Linie in der monſtröſen Affäre beteiligt ſind und neben deſſen Klub⸗ räumen auch die Wohnung des Freiherrn von Grieſenbeck als Spiellokal benutzt wurde. Den Vorſitz in der heutigen Verhandlung führt der Kom⸗ mandeur des Landwehrbezirks Landau, Oberſtleutnant z. D. Fuchs, als Verhandlungsführer fungiert Kriegsgerichsrat Meuchel von der 4. Bayeriſchen Diviſion, die Anklage gegen Leutnant Mühe vertritt Kriegsgerichtsrat Ott, in deſſen Hönden auch die Vorunterſuchung ruhte. Als Beiſitzer fungſeren Kriegsgerichtsrat Schneider von der 8. Infanterie⸗Brigade, Major Marc vom 18. Infanterie⸗Regiment und Zeughauptmann Ploß vom Landauer Artillerie⸗Depot. Das Protokoll führt Kriegsgerichtsſekretär Schüller. Kurz vor Beginn der Ver⸗ handlung wurde Leutnant Mühe durch den Regimentsadjutanten des hieſigen Infanterie⸗Regiments aus der Unterſuchungshaft vorgeführt. Unter den aufgerufenen Zeugen befinden ſich Rittmeiſter Götz und Leutnant Vogel vom 3. Bayer. Chev.⸗Reg., dem auch Leutnant Mühe und Herzog Ludwig Wilhelm angehörten, jerner der Münchener Rechtsanwalt Damm, die Kaufleute Hartmann und Lurz aus München und der Hauptagent Bauermeiſter aus Dieuze. Die heute zur Verhandlung ſtehenden Vorgänge ſpielen be⸗ kanntlich faſt ausſchließlich in der kleinen lothringiſchen Garniſon Dieuze, wo das 3. Bayer. Cheveauxlegers⸗Regiment liegt. Das Regiment hatte in der letzten Zeit zahlreiche Angehörige des baheriſchen Jungadels in ſeinem Ofizierkorps und Mühe ſoll es gelungen ſein, die Kavaliere zur Beteiligung an einer regel⸗ rechten„Spielhölle“ zu veranlaſſen. In der Folge iſt er dann mehrſach gezwungen geweſen, die Hilfe ſeines Regiments⸗ lameraden und Mitſpielers des Herzogs Ludwig Wilhelm in Auſpruch zu nehmen und hierbei ſoll Mühe unwahre Angaben über ſeine Vermögensverhältnie gemacht und den Herzog mehr⸗ jach zu Bürgſchaften bewogen haben, indem er ihm falſche Angaben über die Schulden machte, die ein Onkel Mühe's früher bezahlt hatte. Ferner ſoll er das von dem Herzog erhaltene Geld nicht vollſtändig zur Deckung laufender Schulden verwendet und über ſeine Verpflichtungen ſeinem Kommandeur falſche dienſtliche Weldungen erſtattet haben. Als dann ſ. Zt. Graf von Preyſing in der Aufregung kber eine verunglückte Spekulation in italieniſchen Bergwerks⸗ ollien in Florenz zum Revolver griff und damit vas Leben und Treihen in den jungadeligen Kreiſen Bayerns gufdeckte, begab ſich der am meiſten bloßgeſtellte Leutnant Mühe in das Sanatorium„Neu⸗Wittelsbach“ in München. Dort wurde er jedoch auf Antrag ſeines Regimentskommandeurs feſtgenommen und zu der heutigen Verhandlung vorgeführt. Der des verſuchten Beiruges und einer dienſtlichen Faſchmeldung beſchuldigte Leutnant Mühe iſt ein hübſcher ſchlanker junger Mann mit einem kleinen rötlich⸗braunen Schnurrbart. Sein Geſicht, das den Lebemann verrät, iſt tiefblaß. Er trägt die kleidſame moos⸗ grüne Galauniform der bayeriſchen Cheveauxlegers⸗Offiziere. Der unter den Zeugen befindliche Herzog Ludwig Wilhlm war erſt heute früh aus dem Manövergelände eingetroffen. Auch er iſt ein ganz junger, hochaufgewachſener Mann, mit bartloſem, blaſſen Geſicht. Er trägt ebenfalls die Cheveauxlegers⸗ uniform. 8 Der Vorſitzende, Oberſtleutnant z. D. Fuchs, eröffnete die Verhandlung mit der Bemerkung: Ich mache das Publikum darauf eufmerkſam, daß Se. Königl. Hoheit Herzog Ludwig Wilhelm von Bayern den Verhandlungen anwohnt. Auf Befragen gibt der Angeklagte Leutnant Mühe dann an, daß er am 1. Dezember 1883 als Sohn des Lazarettinſpektors Mühe in München geboren und am 30. Juli 103 als Fahnenjunker eingetreten ſei. Seit dem 8. März 1905 ſei er Leutnant im 3. Bayer. Cheveauxlegers⸗ Regiment. Vorſ.: Sie werden nun beſchuldigt, Se. Kgl Hoheit ten Herzog Ludwig Wilhelm wiederholt um Bürgſchaftsleiſtungen in einer Geſamthöhe von ea. 180 000 M. erfolgreich angegangen zu haben, indem Sie ihm vorſpiegelten, Ihr Onkel Gernsheim in München werde Zahlung leiſten. Was haben ie, Herr Leutnant, darauf zu erwidern? Angekl.: Ich hade nicht abſichtlich falſche Angaben über die Deckungsmöglichkeiten gemacht. Was ich Sr. Kgl. Hoheit in dieſer Beziehung erzählt habe, geſchah durchaus im beſten Glauben und teilweiſe habe ich Reſen Glauben auch heute noch. Ich fühle mich deshalb keiner Schuld Sr. Kgl. Hoheit gegenüber bewußt. Vorſ.: Bei einer Vernehmung vor dem Ehrenrat ſollen Sie ebenfalls über Ihre Vermögensverhältniſſe falſche Angaben gemacht haben. An⸗ geklagter: Ja, ich wußte aber nicht, daß mir dies als eine falſche dienſtliche Meldung ausgelegt werden könnte. Rechtsanwalt Hauck⸗ Landau, als Verteidiger des Ange⸗ klagten, teilte hierauf mit, daß inzwiſchen die Schweſter des An⸗ geklagten eingetroffen ſei. Er bitte dieſe ebenfalls als Zeugin zu bernehmen, und zwar darüber, daß der Onkel Gernsheim des Angeklagten ſich in guten Vermögensverhältniſſen befinde und ſtels zum Ausdruck gebracht habe, daß ihr Bruder und ſeine Ge⸗ ſchwiſter in erſter Linie ſeine Erben ſein würden. Das Gericht gab dieſem Antrage nach kurzer Beratung ſtatt. Sodann erörterte der Verhandlungsführer Kriegsgerichtsrat Meuſchel mit dem Angeklagten deſſen Vermögensverhältniſſe. Leutnant Mühe beſtreitet nicht, daß er ſchon bald nach ſeiner Er⸗ nenaunng zum Leutnant in eine mißliche Vermögenslage gekommen ſcet. Er habe ſich darauf im September und Oktober v. J. mit Wechſeln zu helfen verſucht, die er mit ſeinen Regiments⸗ kamcraden Lts. Vogl und Schmitt zuſammen gemacht habe. Ihdlf.: Wieviel nahmen Sie auf? Angekl.: 20 000 M. ydif.: Weshalb gleich ſo viel?? War Ihnen etwas beſonderes paiert? Angekl.: Nein. Vhdlf.: Sie wollten nur etwas flotter leben? Angekl.(zögernd) Ja. Vhdlf.: Es kam dann wohl immer ſchlimmr? Angekl.: Ja, die Wechſelbeziehungen wuchſen mir ſchließlich über den Kopf, ſodaß ich ſchließlich nicht mehr wußte, woran ich eigentlich war. Vhdlf.: Wie meinen Sie das? Angekl.: Die umlaufenden Wechſel lauteten über höhere Be⸗ träge, als ich glaubte. Ich hatte Blankoakzepte ausgegeben, hatte erhalten, was die Geldgeber mollten und dieſe hatten geſchrieben, was ſie wollten. Erhalten habe ich nur 6 bis 10 000 M. Vhdlf.: Alſo im Maximum nur den vierten Teil von dem, was Sie woll⸗ ten? Angekl.: Ja. Ich habe mich dann an meine Eltern und Verwandten gewendet. Die Mutter half mir teilweiſe aus, mein Onkel ſchickte Kir 2600 M. und meine Tante gab mir hinter ſeinem Rücken nach und nach etwa 10 000 M. Im Februar kam ich mit dem Herzog in ein Geſpräch über meine Verhältniſſe. Ich ſetzte ihm ſchließlich einen Bürgſchaftsſchein über 35000 M. auf. Whdlf.: Weshalb gingen Sie zunächſt nicht nochmals an Ihren Onkel heran? Angekl.: Weil ich glaubte, ihn erſt noch 1 bis 2 Jahre in Ruhe laſſen zu ſollen. Vödlf.: Dann haben Sie dem Herz g alſo falſche Angaben gemacht, wenn Sie ihm ſagten, Ihr Onkel werde auf alle Fälle zahlen und ſchon bald mit den Rück⸗ zahlungen beginnen. Angekl.: Ich muß auch bemerken, daß ich die Abſicht hatte mich reich zu verheiraten. Bhdf.: Hat ſich der Herzog gleich zu der Bürgſchaft bereit erklärt? Angekl.: Er ſagte erſt, es wäre ihm lieb, wenn ich einen andern fände, aber er werde ſchließlich einen Kameraden nicht hängen laſſen. Vhdef.: Bei ſeiner Vernehmung hat der Herzog aber er⸗ klärt, Sie hätten den Onkel als durchaus ſicheren Bürgen bezeichnet. Angekl.: Das iſt ein Irrtum ſeiner Kgl. Hoheit. Nachdem der Herzog mir auf jeden Fall aushelfen wollte, kam das alles ja auch weniger in Frage. Vhdlf.: Hat Se. Kgl. Hoheit nicht auch geſagt, daß ſein Name niemals in eine Affaire verwickelt werden dürfe und war daraus nicht zu entnehmen, daß er feſt auf Ihre Verſprech⸗ ungen baute? Angekl.: Das kann ich nicht ſagen Se. Kgl. Hoheit ſchien die ganze Sache ſehr leicht zu nehmen. Vhdlf.: Meinen Ste? Angekl.: Ja. Er fürchtete eben nicht, daß er jemals aus der Bürgſchaft in Anſpruch genommen werden würde. Vhdlf.: Sie wollen alſo behaupten, daß Sie in jedem Falle irgendwo Deckung zu finden hofften? Angekl.: Ja. Vhdlf.: Wie waren die Vermögensverhältniſſe Ihre Eltern? Angekl.: Ich nehme an, daß ſchon dies zur Deckung meiner laufenden Verbindlichkeiten ausreichen würde. Bhdlf.: Sie haben doch aber noch zwei Ge⸗ ſchwiſter, das Vermögen verteilt ſich alſo doch ſehr. Und dann war IhresSchuldenlaſt ſchließlich auf 180 000 M. angewachſen. Angekl.: Meine Muter hate mir immer ausgeholfen. Ich war alſo der Meinung, daß die Eltern gutſituiert ſeien. Vhdlf.: Was berech⸗ ligte Sie zu dieſer Meinung, nachdem die Möglichkeit, Sie bei der Kavpallerie dienen zu laſſen, ſich doch am letzten Ende nur durch die Generoſität Ihres Onkels hatte ermöglichen laſſen. Angekl.: Die Mutter hatte aber doch auch Zuſchüſſe geleiſtet Und dann ſtand noch meine Heirat in Ausſicht. Vhdlf.: War das auch ſchon zu der Zeit, als Sie ſich von Sr. Hönigl. Hoheit die Bürgſchaften geben ließen? Angekl.: Ja. Vhdlf.: Der Name der in Be⸗ tracht kommenden Dame tut ja nichts zur Sache. Sie war eine Freundin Ihrer Schweſter und Sie hielten Sie für ſehr reich. Die Hochzeit ſollte im Oktober ſtattfinden. Weshalb iſt die Heirat nun aber nicht zuſtande gekommen? Angekl.: Weil die Mitgift nicht ſo groß war, wie ich angenommen hatte. Es hieß immer, es kämen mindeſtens 500 000 M. in Frage. Das ſtimmte aber nicht, und dazu kam dann auch noch, daß man von den umlaufenden Wechſeln gehört hatte. Vohdlf.: Un) wie war es mit den Ausſichten bei Ihrem Onkel Gernsheim? Angekl.: Seit meiner Kindheit habe ich nichts an⸗ deres gehört, als daß ich das Kind meines Onkels ſei, in dem Sinne, daß ich einer ſeiner erſten Erben ſei. Er hat mich auch im⸗ mer von andern Verwandten bevorzugt. Vhdlf.: Es waren aber im ganzen ſieben Erben da. Auch ging das Vermögen zunächſt an Ihre Mutter über und es iſt feſtgeſtellt, daß auf ihren Anteil nur ed. 28000 M. kommen. Angekl.: Der Onkel galt aber übetrall als Millionär und ich nehme an, daß ſich ſein Vermögen inzwiſchen 1verdreifacht babe. Vhdlf.: Trotzdem hat Ihr Onkel bei feiner Vernehmung erklärt, er denke nicht daran, ſo viel für Sie zu tun, wie Sie erwarteten? Angekl.: Das wußte ich damals alles noch nicht. Auch habe ich mich immer an die Tante gewandt. Sie führte die Hücher und auch die Kaſſe. Der Verhandlungsführe ging dann mit dem Angeklagten die einzelnen Bürgſchaftsleiſtungen des Herzogs Ludwig Wilhelm durch und hob dabei bervor, daß die Geldgeber ſchließlich die Bürgſchafts⸗ ſcheine zurückwieſen und Wechſel verlangten. Trotzdem der Herzog erklärt hatte, er unterſchreibe bei ſeiner exponierten Stellung prin⸗ zipiell keine Wechſel und wolle auch nichts damit zu tun haben, habz Mühe doch Wechſel gezogen unter der falſchen Vorſpiegelung, dis früheren Bürgſchaften ſeien inzwiſchen erledigt. Hierin wird ein Betrugsverſuch des Angeklagten erblickt. In Bezug auf die Bürg⸗ ſchaften ſelbſt ſtellte der Verhandlungsführer feſt, daß die Scheine von Mühe bei der Firma Mix u. Holzſcheer in Straßburg in Zah⸗ lung egeben wurden und daß Mühe für eine dieſer Bürgſchaften über 40 000 M. nur 30 000 Mark erhalten 5 hat. Von dieſem Betrage hatte der Angeklagte noch einen Tell au die Leutnants Vogl und Schmitt abzuführen, ſodaß, wie der Vor⸗ handlungsführer hervorhebt, keine Rede davon ſein konnte, daß er ſich mit den vom Herzog gegebenen Bürgſchaften vollſtändig ran⸗ gieren konnte.— Angekl.: Ich wiederhole, daß ich die Ueberſicht über meine Verhältniſſe total verloren hatte und immer in erſter Linie auf die Hilfe meiner Tante rechnete.— Vert..⸗A. Hauſckz Ich möchte hervorheben, daß der Angeklagte auf den baldigen Toß ſeines Onkels rechnen konnte, da dieſer im 80., die Tante im 79. Lebensjahre ſteht.— Vertreter der Anklage..R. Ott: Dey Onkel iſt aber noch ſehr rüſtig.— Angekl.: Ich habe ihn für 85 Jahre gehalten und mußte damals rechnen, ihn bald zu beerben, Zum Schluß der Vernehmung des Angeklagten wurde dann noch die falſche Meldung vor dem Ehrengericht erörtert. Hierüber gab der erſte der nunmehr zur Vernehmung gelangenden Zeugen, Ritt⸗ meiſter und dronchef Gätz⸗Dieuze, nähere Auskunft. Danach ginngg im Jan d. J. im Regiment das Gerüchl um, Mühe habe im Verein mit Leutnant Vogl Blankoatzepte ausgegeben und es liefen mehrere Wechſelklagen gegen beidoe. Bei derx Verhandlung vor dem Ehrengericht beſtritt Mühe dieſe Behauptung, indem er angab, ſeine ſämtlichen Wechſelberbindlichkeiten ſeien inzwiſchen be⸗ glichen.— Angekl.: Ich meinte damit, daß durch die Bürgſchaften die Wechſelverpflichtungen gedeckt worden waren. Hierauf bemerkte der Anklagevertreter: Es ſteht außer Frage, daß Se. Kgl. Hoheit der Herzog Ludwig Wilhelm als Kronzeuge 82 für dieſen Prozeß in Frage kommt. Nach§ 260 ſind allerdings die Landesherren etc. nicht verpflichtet, vor Gericht zu erſcheinen. Sle ſind in ihrer Wohnung zu vernehmen, haben den Eid durch Unter⸗ ſchrift zu leiſten und dürfen zur Hauptverhandlung nicht geladen werden. Die Frage iſt aber, ob dieſe Beſtimmungen nicht nur ein Pripileg ſind, auf das eine Königl. Hoheit unter Umſtänden ber⸗ zichten kann.— R. A. Hauck: Uns kann es nur angenehm ſein, wenn die Königl. Hoheit hier perſönlich vernommen wird. Das Gericht beſchloß darauf die Vernehmung des jungen Herzogs. Bei ſeinem Eintritt erhoben ſich die Richter und das Publikum. Der Zeuge, der einen ſehr ſchüchternen Eindruck macht, erklärte auf Vefragen, daß er Zeugnis ablegen wolle. Zur Perſonalfeſtſtellung gibt er an, daß er in Tegernſee geboren, 22 Jahre alt, Herzog in Bayern und der jüngſte Sohn des Herzogs Dr. Kark Theodor von Bahern(des bekannten Augenarztes) ſei. Gegenwärtig ſtehe er als Leutnant beim 3. Bayr. Chevauleger⸗Regiment in Dieuze.— Vhdlf.: Es handelt ſich darum, daß Königl. Hoheit zweimal Bürg⸗ ſchaft für den Angeklagten Leutnant Mühe geleiſtet haben ſollen und daß dieſer Ew. Kgl. Hoheit bei dieſer Gelegenheit unwahre An⸗ gaben über ſeine Vermögensverhältniſſe und über ſeine Ausſichtsa, Deckung aufzunehmen, gemacht haben ſoll. Was können Ew. Kgl. Hoheit dazu angeben? Zeuge: Leutnant Mühe kam Ende März d. J. zu mir und bat mich, eine Bürgſchaft über 35 000 M. zu unterſchreſben. weigerte mich anfangs, dies zu tun und da gab er mir an, daß die Sache vollſtändig gefahrlos für mich ſei, ich würde niemals irgend welche Schwierigkeiten damit haben und keinesfalls zu einer Zahlung herangezogen werden.— Vhdl.: Welche Angaben machte er über die Deckungsmöglichkeit?— Zeuge: Er nannte ſeinen Onkel und ſeinen Vater als gut und deutete außerdem an, daß er unmittelbar vor einer reichen Heirat ſtehe.— Vhdl.: Welcher dieſer Angaben ſchenkten Sie am meiſten Glauben?— Zeuge: Ich habe allen drei Möglichkeiten Glauben geſchenkt. Er ſagte mir noch, ſein Onkel werde vorderhand tvohl noch nichts zahlen, weil er ihn erſt kürzlich in Anſpruch genommen habe.— Vhdlf.: Waren Ew. Kcl. Hoheit der Anſicht, daß es ſich dabei um eine hohe Summe handelte?— Zeuge: Das weiß ich nicht mehr, nur daß er fagte, der Onkel werde ſpäter auf alle Fälle zahlen.— Vh dl f.: Und was ſagte er bezüglich der Eltern?— Zeuge: Er ſprach nur von ſeinem Vater, daß dieſer auch vermögend ſei und daß ſeine Heirat alles rangieren werde.— Vhdlf.: Ew. Kgl. Hoheit haben alſo nur aus kameradſchaftlichen Gründen für den Angeklagten gebürgtꝰ? 1 Zeuge: Ja, ich war unbedingt der Meinung, daß es vollkommen ausgeſchloſſen ſei, daß man mich jemals aus der Bürgſchaft in An⸗ ſpruch nehmen würde, noch daß mein Name damit in Verbindung käme.— Vhdlf.: Ew. Kgl. Hoheit haben dem Angeklagten auch ausdrücklich geſagt, daß Sie mit Wechſeln nichts zu tun haben wollten?— Zeuge: Ja.— Vhdbf.: Nur Sie ſelbſt nicht, oder ſollte auch der Angeklagte ſich damit nicht einlaſſen?— Zeug e; Das weiß ich nicht mehr ſo genau, Ich ſelbſt wollte jedenfalls nichts damit zu tun haben. Ich habe auch bis vor kurzem geglaubt, daß die ganze Sache auf Schuldſchein gegangen ſei. Ich war immer 5 der Meinung, gur für 60 000 M. gebürgt zu haben.— Vhlf.: Kie ſind auch bezüglich der weiteren Verpflichtungen nicht in An⸗ 2. Seſte. General⸗Anzeiger. ſprue genommen worden, weil Sie den Schuldſchein rechtzeitig zurückverlangten?— Zeuge: Ja. Vorher hatte ich noch mehrere Brieſe von Leutnant Mühe bekommen, in denen er mir ausdrücklich ſchrieb, die alte Angelegenheit ſel geregelt.— Vhdlf.: In der Folge ſind dann Ew. Kgl. Hoheit an den Vater und den Onkel des Angeklagten herangetreten?— Zeuge: Ja, der Onkel ſagte aber, daß er von den 60 000 M. nichts wiſſe und der Vater konnte nur für die 100 000 M. gut ſagen, die er aus der Erbſchaftsmaſſe des Onkels einmal zu bekommen hofft. Weiterhin bekundet der Zeuge noch, daß er auch mit den Geldgebern Mühe's in Straßburg, Stuttgart, Dortmund und München in Verbindung getreten ſei und ſchlielich den Bürgſchaf zein bon dem.A. Damm in München, den er vor der Klinik ſeines Vaters getroffen habe, zurückerhielt. Er habe Damm geſagt, daß ſein Vater die Zurückziehung des Scheines wünſche.— Anklagevertr.: Hat Damm Ihnen nicht gedroht, eigentlich brauche Mühe den Schein garnicht zurückzugeben?— Zeuge: Ja, er ſagte, juriſtiſch ſei ich im Unrecht. Er habe z. B. St. Mühe auch 1000 M. nur auf die Exiſtenz meines Schuldſcheins hin geborgt.— Anklagevertr.: Eine Frage muß ich immer⸗ hin noch ſtellen. Es wird nämlich auf der Gegenſeite behauptet, daß die Bürgſchaft von 60⸗ auf 70 000 Mark erhöht worden ſei, ſei auf ausdrücklichen Wunſch Ew. Kgl. Hoheit geſchehen, da Sie ſelbſt auch Geld gebraucht hätten?— Vhdlf.: Ich halte dieſe Frage nicht für ſachgemäß. Es beſteht kein Zweifel, daß die Bürg⸗ ſchaften auf 70 000 M. gelautet haben und die Erhöhung kommt für die übrigen 100 000 M. abſolut nicht in Betracht.— A n⸗ Ilagevertreter: Dann habe ich noch eine Frage: Haben Gw. Kal. Hoheit in näheren Beziehungen zu dem Angeklagten geſtanden, als nur in kameradſchaftlichen?— Vohdlf.: Ehe ich dieſe Frage zulaſſe, bitte ich ſie doch näher zu präziſieren.— Anklagever⸗ treter: Ich greife nur der Verteidigung vor, die behauptet, daß ſo freundſchaftliche Beziehungen zwiſchen Sr. Kgl. Hoheit und dem Angeklagten beſtanden hätten, daß Kgl. Hoheit ausdrücklich erklärt habe: Für eden Andern würde ich nicht unterſchrieben haben.— Vhdlf.: Ich habe Bedenken, dieſe Frage zu ſtellen.— Verkeid.: Ich muß allerbings an Kgl. Hoheit die Frage richten, ob Sie nicht auch ein gewiſſes Intereſſe an der Geldbeſchaffung durch die Bürgſchaften hatte, weil ein Teil des Geldes an die Kgl. Hoheit ſelbſt zu zahlen war?— Vhdlf.: Das Gericht kehnt alle dieſe Frageſtellungen und ebenſo die von der Verteidigung beantragte Verleſung des Briefwechſels zwiſchen Sr. Kgl. Hoheit und dem Angeklagten als nicht zur Sache gehörig ab. Damit war die Vernehmung des Herzogs beendet. Es folgte dann die eingehende Vernehmung des Leutnants Vogl und des.A. Damm„München über das Zuſtandekommen der aufgrund der herzoglichen Bürgſchaften bon Mühe und Vogl entrierten Gelzgeſchäſte. Es wurde dann Fräulein Emma Mühe, die Schweſter des Augeklagten, ein ſchlankes, hübſches, junges Mädchen in eleganter Toilette ver⸗ zommen. Sie gibt an, ſie halte ihren Onkel für einen ſteinreichen Maun. Er habe wiederholt geäußert, daß die Mühe'ſchen Kinder ihn beerben würden.— Vhdlf.: Es waren doch aber noch mohrere andere Erben da. Zeug.: Ja, aber Onkel ſagte, wir ſeien extra im Teſtament bedacht. Verteidiger.-A. Hauck: Sind Si: nicht auch an Ihren Bruder herangetreten und haben ihm geſagt, daß Sie event. auf Ihren Anteil berzichten würden? Zeug.: Ja. Bhdlf.: Sie meinen alſo, Sie hätten ſich für ihn kopſert? Zeug.: Ja, ich habe es ihm wiederholt angeboten. .: Iſt es auch richtig, daß Ihr Onkel wiederholt ge⸗ ſagt kot, er könne ſein Geld doch nicht mit in Grab nehmen, und daß er, als indergeitung die Nachricht ſtand, der verſtorbene ſübafrilaniſche Millionär Alfred Beit habe einmal erklärt, auf ein paar Millionen ſei es ihm niemals angekommen, ſagte: Ihm, dem Onkel, komme es guch nicht auf ein paar Hunderttauſende an: Zeugin: Ja. Verteldiger: Er ſoll in den nobelſten Jer⸗ häſtniſſen leben, überhaupt nur Champagner trinken end allgemein für einen Millionär gehalten worden ſein. Vydlf.: Das Sekttrinken läßt doch keinen Schluß auf die Ver⸗ mögensverhältniſſe zu.(Heiterkeit.) Anklagevertreter ſzur Zeugin): Iſt es richtig, daß der Onkel geiſtig nicht ganz nenmof iſt? Zeugin: davon weiß ich nichts. Er hat vor 14 Tagen zwei ſchwere Schlaganfälle gehabt und ſchon vor mehreren Jahren einmal einen folchen erlitten. Der folgende Zeuge iſt der Kaufmann Lurtz aus München, er bei der Vermittelung der Geldgeſchäfte des Angeklagten eben⸗ falls mit tätig war, Er bekundet, daß der Vater des Angeklagten ihm gegenüber wiederholt betont habe, der alte Hernsheim ſei Augeheuer reich. Er werde alles ſeinen, Mühe's, Kindern hinter⸗ laſſen. Der Zeuge hat auch in der beabſichtigten Heirat des An⸗ gellagten verſchiedene Schritte getan. Er weiß, daß zunächſt die Rede von einer halben Million als Mitgift war und daß die Soche ſich ſchließlich, weil nur 2 bis 300000 M. vorhanden waren, zerſchlug. Bei den wiederholten Zuſammenkünften des Zeugen wit dem Herzog, habe dieſer einmal geſagt, er habe dem Ange⸗ Hagten geholfen, trotzdem die von ihm gegebenen Sicherheiten Richt ganz ſicher erſchienen. Auf eine Frage des Verteidigers belundet der Zeuge noch, daß Mühe im Sanatorium„Nenwittelsbach“ f ſehr aufgeregt geweſen ſej und eine Operation durchgemacht habe. Ten ſolgenden Zeugen, Agent Hartmann aus München, fragt der Anklagevertreter, ob er einmal den Angeklagten und deſſen Vater als geiſtig nicht normal bezeichnet habe. Vhdlf.: Was ſoll dieſe Frage? Anklagevertr.: Es iſt das auch von anderer Seite behauptet worden und die Frag? erſcheint unter Umſtänden wichtig, weil der Vater inzwiſchen die Rückbürgſchaft übcr die 100 000 M. übernomemn hat. Da würde dann Betrug vorliegen. Nach längerer Beratung beſchloß das Gericht, an ſämiliche Zeugen noch die Frage zu richten, ob ſie bei dem Ange⸗ klagten oder ſeinemVater Spuren eines geiſtigen Defekts bemerkt hatten. Die Zeugen ſtellen das ſämtlich in Abrede. Es wurden dann noch die Ausſagen der Mutter des Angeklagten, des Onkels Gernsheim und deſſen Frau verleſen, Frau Anna Mühe, geb. Gerſon hat angegeben, daß ſie Gernsheim auf 1 Million ſchätze und daß dieſer 2000 Mark Steuer zahle. Er habe ſich für ihren Sohn bis zum Rittmeiſter verpflichtet und ſei extra nach München gezogen, um in der Nähe der Mühe'ſchen Familie zu ſein. Aus Eigenem habe ſie ihrem Sohn ca. 10000 Mark gegeben, insgeſamt hätte ſie wohl noch 40 000 M. für ihn allein aufwenden können. Der Onkel ſei zwar ſehr geizig ſie zweifle aber nicht, daß er, um den Angeklagten beim Militär halten zu können, größere Summen aufgewendet haben würde. Die Zeugin hat dann noch angegeben, ſie habe eine Gehirnerſchütterung durchgemacht und leide an Geiſtesſchwäch⸗. Sie hat auf Vorhalt ſpäter ihre Angabe, ſie könne event. noch 40 000 Mark füt ihren Sohn aufwenden, zurück⸗ genommen. Der überſchätzte Goldonkel. Kaufmann Jonathan Gernsheim hat angegebn, daß er nur—400 000 Mark Vermögen habe. Er habe mit ſeiner Frau ſchon vor der Geburt Mühe's ein Teſtament gemacht, wonach auf die Familie Mühe nur insgeſamt 30 000 M. entfielen. Davon ſtünden alſo dem Angeklagten nur etwa 10000 M. zu, die die Mutter desſelben nach und nach ſchon bekommen habe. Es ſei ganz unmöglich, daß der Angeklagte glauben durfte, er, der Onkel, werde mit 40 000 M. für ihn einſtehen. Er habe dieſen wiederholt wiſſen laſſen, daß er ſeine Hand ganz von ihm abziehen würde, falls er ſich nicht beſſere. Auch die Gattin dieſes Zeugen hat ausgeſagt, daß der Angeklagte auf weitere Unterſtützungen als die erhaltene und auf ein größeres Erbteil nicht zu rechnen habe. Im Anſchluß an dieſe Vernehmungen wurde dem Herzog Ludwig Wilhelm ſeine Ausſage zur Unterſchrift vorgelegt. Der Verhandlungsführer be⸗ gleitete dieſen Akt mit den Worten: Ew. Kgl. Hoheit bitte ich untertänigſt, die Eidesformel zu unterzeichnen! Danach wurde die Beweisauf⸗ nahme geſchloſſen und es folgte das Plaidoyer des Anklagever⸗ treters, Kriegsgerichtsrat Ott. Er führte aus: Meine hohen Herren! Sie haben heute über einen Fall zu urteilen, der in der Oeffentlichkeit das denkbar größte Aufſehen erregt hat. Die Zei⸗ tungen haben ſchon allerlei Meldungen darüber gebracht, daß die Sache mit der bekannten großen Spieleraffäre in München und mit dem Saelbſtmordverſuch des Grafen Preyſing in Florenz zu⸗ ſammenhänge. Demgegenüber ſtellt ſich die heutlge Sache nur als ein einfacher Betrugsfall dar, wie er die Gerichte alle Tage be⸗ ſchäftigt. Ein Teil dieſer Preßnotizen iſt in beſtimmter Abſicht verfaßt worden. Aber vor dieſem Gericht habe ich es wohl nicht nötig, zu betonen, daß hier durchaus unparteiiſch gerichtet wird und man ſolchen Beeinfluſſungen gegenüber abſolu“ nicht zugänglich iſt. Vor allem habe ich mich gegen die Notiz zu wenden, daß Se. Kcgl. Hoheit Herzog Ludwig Wilhelm hier nicht anders als ein ein⸗ facher Leutnant behandelt werden möchte. Se. Kgl. Hoheit hat demgegenüber bereits durch ſein freiwilliges Erſcheinen und ſeine Ausſage bewirſen, daß er garnicht anders behandelt ſein will. Der Anklagevertreter betonte dann, daß urſprünglich gegen Lt. Mühe auch ein Verfahren wegen Wechſelfälſchung geſchwebt habe, das nur eingeſtellt worden ſei, weil die Beweiſe nicht ausgereicht hälten. Er, der Anklagevertreter halte es aber für totſicher, daß der Angeklagte die heute in der ganzen Welt berſtreuten Wechſel gefälſcht habe. Wie der Angeklagte, ſo fährt der Anklagevertreter fort, in ſeine mißliche Lage gekommen iſt, darüber brauche ich in dieſem Saale nichts zu ſagen. Er iſt in die Hände eines Weibes geraten, denen er ſich nicht mehr zu entziehen vermocht hat. Verhand⸗ lungsführer(unterbrechend): Das iſt nicht Gegenſtand der Verhandlung geweſen. Anklagevertreter(fortfahrend): Kurgum, er mußte ſchließlich eine kräftige Ohperation unternehmen, um twvieder nach oben zu kommen. Dabei glaubte er, den Herzog aus⸗ nutzen zu können. Aber dieſer war erſtens nicht ſo leichtſinnig und zum andern viel klüger als er und er ließ ſich vor allem nicht auf Wechſel ein. Lieber, ſo meinte er, ſolle der Angeklagte ſich tot⸗ ſchießen. Er war nur für eine Vürgſchaft und nun hätte der An⸗ geklagte Farbe bekennen müſſen. Dann war ſein Rock verloren, aber ſeine Ehre gerettet. Statt deſſen venommierte er mit ſeinem angeb⸗ lichen Millionenonkel und wurde zum Betrüger. Alles ſei unwahr geweſen, was der Angeklagte von dieſem Onkel und von ſeinen ſon⸗ ſtigen Verhältniſſen erzählt habe, Einen ſolchen„reichen Ondel“, der mal zu Weihnachten mit 20 M. herauscücke, habe am Ende Jeder.(Heiterkeit.) Der Anklagevertreter erörterte dann ein⸗ geklagte keineswegs ſeinen Onkel als Bürgen aufführen durfte. Er ſchließt: Ich halte den Angeklagten in vollem Umfange ſchuldig. Ex hat die Uniform ſeines Regiments, ſeines Königs in der gemeinſten Weiſe beſchmutzt und aus den Zeitungen hat man entnehmen können, wie ſeine Hand⸗ lungsweiſe im Volke beurteilt wird. Ich beantrage gegen ihn wegen des Betruges 2 Jahre Gefängnis, wegen des verſuchten Betruges 4 Monate Gefängnis und wegen der dienſtlichen Falſchmeldung 42 Tage St u⸗ benarreſt. Ueber die Ehrenſtrafen brauche ich nichts zu ſagen. Rechtsanwalt Hauck⸗Landau: Der Herr Anklagevertreter habe Bezug genommen auf Zeitungsnotizen, durch die das hieſige Gericht zugunſten des Angeklagten beeinflußt werden ſollte. Er müſſe der Meinung ganz entſchieden entgegentreten, daß dieſe Stim⸗ mungsmache von dieſer Seite ausgegangen ſei. Sie habe dem An⸗ geklagten auch nur geſchadet, denn der Staatsanwalt habe damit ſcharf gemacht. Er habe auch ſcharf gemacht mit der Bemerkung, daß er den Angeklagten für einen Urkundenfelſcher halte, obwohl dafür auch nicht ein Beweis vorliege. Hiergegen müſſe er in aller⸗ ſchärfſter Weiſe proteſtieren. Der Verteidiger wandte ſich dann den Vothältniſſen des alten Gernsheim zu, die dem Angeklagten nach allem, was dieſer darüber erfahren habe, als die allervorſichtigſten erſcheinen mußten. Er habe alſo das Recht gehabt, ihn als Retungsanker zu betrachten. Dazu komme die Ausſicht auf die reiche Heirat und die gute Vermögenslage ſeiner Eltern. In Bezug auf die entgegenſtehenden Ausſagen des Herzogs Ludwig Wilhelm ſage er: Irren iſt menſchlich, auch bei einer Königlichen Hoheit! Der Angeklagte habe im übrigen in dem Herzog nicht das Mitglied des Königlichen Hauſes, ſondern ſeinen Freund geſehen und daß es bei Geldverhältniſſen nicht immer ſo genau zuge⸗ gangen ſei, beweiſe ihm, dem Anwalt, daß der Herzog den An⸗ geklagten ja auch manchmal angepumpt habe. Wenn der alte Gernsheim jetzt Zahlungen verweigere, ſo ſei dabel zu bedenken, daß Mühe jetzt im Konkurs ſei und von dem Gelde doch nichts haben würde. Zum Schluß bitte er das Gericht angeſichts der von dem Anklagevertreter beantragten hohen Strafen doch zu bedenken, daß der Angeklagte aus guter Familie ſei, daß er jahrelang mit einer Königlichen Hoheit zuſammen gedient habe und daß ihn eine Gefängnisſtrafe doppelt hart treffe. Er bitte bei Prüfung der Sache ganz außer Acht zu kaſſen, daß es ſich um Ausſagen einer Kgl. Hoheit handele und ſich dem Grund⸗ ſatze anzuſchließen: In dubio pro reo! Der Angeklagte könne ſeines Erachtens nur wegen der von ihm ſelbſt eingeſtandenen dienſtlichen Falſchmeldung beſtraft werden. Der Angeklag te ſelbſt erklärte, daß er nichts mehr zu ſagen habe. Nach kurzer Beratung verkündete der Verhandlungsführer folgendes Urteil: „Der Angeklagte wird wegen Betruges und in einem Falle⸗ wegn Belügung eines Vorgeſetzten zu 15 Tagen Gefängnis und Dienſtentlaſſung verurteilt. Von der Anklage des berſuchten Betruges wird er freigeſprochen. Das Gericht hat die Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte Ende März ds. Is. den Herzog Ludwig Wilhelm gebeten hat, eine Bürgſchaft zu übernehmen in Höhe von 35 000 M. Seine Königliche Hoheit zeigte ſich dazu bereit, falls ausreichende Deckungen da waren. Der Angeklagte hat nun zunächſt auf ſeine bevorſtehende Heirat, und als dies dem Herzog nicht ausreichend erſchien, auch auf ſeinen reichen Onkel derwieſen, der für alles aufkommen werde. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß Se. Kgl. Hoheit als grundlegende Be⸗ dingung die Wahrheit dieſer Angaben anſah. Die Nachprüfung dieſer Angaben durch das Gericht hat nun aber ergeben, daß die Wahrheit dieſer Angaben nicht in dem Umfange vorhanden war, wie es der Angeklagte Sr. Kgl. Hoheit hat glauben machen wollen. Es iſt zwar feſtgeſtellt, daß er einen reichen Onkel hat, daß er aber über die Höhs einer etwaigen Erbſchaft keine An⸗ gaben machen konnte und daß er vor allem Beträge in der Höhe, wie er Bürgſchaften aufnahm, nie und nimmer zu er⸗ warten hatte. Der Angeklagte mußte ſich deshalb bewußt ſein, daß er dem Herzog falſche Vorſpiegelungen machte und es iſt auch eine Vermögensſchädigung erfolgt, da der Angeklagte ſchließlich in Konkurs geriet und der Herzog als Bürge in Anſpruch genommen wurde. Dagegen erſcheint der verſuchte Bebrug nicht erwieſen, weil in dieſem Falle der Herzog vorher Erkundigungen über die Vermögensverhältniſſe des Onkels ein⸗ gezogen hat. Der Fall der dienſtlichen Falſchmeldung wurde dom Gericht als Belügen eines Vorgeſetzten angeſehen und mit 3 Tagen, der Betrug mit 12 Tagen Gefängnis beſtraft. An⸗ geſichts der Verurteilung wegen Betruges mußte auch auf Dienſtentlaſſung erkannt werden. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne jede Erregung entgegen. Er wird vor⸗ ausſichtlich Berufung einlegen. Von der vor dem Gerichts⸗ zeh nd di mmiſſarſſchen Ausſagen, die ergaben, daß der An⸗ Ernst Levi, DanptpI8he. Apollo-Bad 2. Uuoestr. 26 Laurentlustr. 26 Nockarstadt. Wannenbad mit Brause 40pfg. 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