Sgeſtalg ulen. imor 684.0% — allel rEſſt pezielſ a 2 mei „ mit cb. zu ve otheke Anfrag le Expeß Sangabe d. Ec 1. No möglichſ eckenheig 1. Preiz Unter 0 5 9 bſch'uß ili⸗gut ſch. 217 miobl. enſ. an 41167 Zim. 1P. 8816 Zim⸗ noder 6878s ſt. möbl. Herrn evtl⸗ 6896 Stock, t ſep. 6892 ., gut deilt 41149 Ila er evt. eſſeren 6870 1 AUnterf Abonnement:(Badiſche Volkszeitung) 70 Bfennig monaklich. Bringerlohn 25 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. inel. Poſt⸗ agufſchlag M..42 pro Quartal. Einzel⸗Nummer 5 Pfg. E 6, 2. der Stadt Mannheim und Umgebung. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſte und verbreitelſtt Zeitung in Manuheim und Amgebung. 4 (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Maunheim“, Telefon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ E 6, 2. Inſerate: nahme v. Druckarbeiten 341 Die Colonel⸗Zelle. 20 Pfg. Schluß der Inſeraten⸗Annahme für das Mittagsblatt Morgens 9 uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 uhr. Redaktion 377 Auswärtige Inſerate. 28„ 2 5 7 D Expeditton und Verlags⸗ die Retlantegele., Eigene Redaktions⸗Bureaus in Berlin und Karlsruhe. manunn 18 Nr. 468. 2. Montag, 8. Oktober 1906. Abendblatt.) Nus Stadt und Land. »Maunheim, 6. Oktober 1906. *Hochherzige Stiftung. Die Großherzogin hat mit einer Summe von 10 000 Mark eine Stiftung zur Unterſtützung be⸗ dürftiger Witwen begründet. Evang. Bund. Am 8. Oktober als dem Todestag ließ der Evang. Bund am Grabe ſeines hochverdienten 2. Vorſitzenden, des Herrn J. Kreitmair, durch eine Abordnung einen Kranz niederlegen. Bei der Ziehung der Karlsruher Jubiläums ausſtellungs⸗ lotterie fielen die Hauptgewinne von 20000., 10 000 M. und 3000 M. auf die Nummern 35 744 bezw. 163484 und 160 420.(Ohne Gewähr.) * Eine Buchdruckerverſammlung des Gaues Mittelrheiu, die geſtern Vormittag in der Zentralhalle ſtattfand, nahm zu den zwiſchen der Tarifkommiſſion der Prinzipale und Gehilfen in Ber⸗ Uin getroffenen Tarifabmachungen Stellung. Die Verſammlung war aus dem Gau, der Norpbaden, die Pfalz und einen Teil von Heſſen umfaßt, ſehr ſtark beſucht. Das Hauptkontingent ſtellten die Städte Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Der Gehilfen⸗ vertreter des Tarifkreiſes, Herr Kuie⸗Stuttgart referierte über die Verhandlungen in Berlin und legte die Gründe dar, welche die Gehilfen veranlaßten, ſich mit einer 10 prozentigen Lohnerhöhung zufrieden zu geben. Nach dem referat fand eine zweiſtündige Diskuſſion ſtatt, in welcher ſich mit einer Ausnahme ſämtliche Red⸗ ner gegen die Abmachungen ausſprachen. Es wurde ſchließlich einſtimmig eine Reſolution angenommen, welche die Berliner Abmachungen glatt verwirft. Die Ablehnung erfolgte Hauptſächlich deshalb, weil ein großer Teil der Gehilfen don den Aufbeſſerungen garnicht betroffen wird und der neue Tarif neben derſchiedenen Verbeſſerungen auch einige tiefeingreifende Verſchlech⸗ terungen enthält. Die Verſammlung, die teilweiſe einen ſtürmiſchen Charakter trug, dauerte 5 Stunden. * Zur Warnung! Von Todtnauberg wird berichtet: Ein ſechsjähriges Mädchen trank nach dem Genuß von Zwetſchgen Waſſer. Das Kind iſt kurze Zeit darauf geſtorben. * Ein heiteres Stückchen trug ſich am Donnerstag auf dem hieſigen Wochenmarkt zu. Beim Nachprüfen des Gewichtes durch die Polizei ſchlug auch einer Schifferſtadter Marktfrau das böſe Gewiſſen. Als die Polizei in ihre Nähe kam, ergänzte ſie das Gewicht ihrer zu knapp gewogenen Butter mit einem Zweimark⸗ kück, das ſie in die Butter einſchob. Eine daneben ſtehende Frau bemerkte dies und verlangte im Beiſein der Polizei die ſo etwas preiswerter gewordene Butter, die ihr auch, jedoch etwas zögernd, ausgehändigt wurde. Trotz der hohen Butterpreiſe wird die Käuferin mit dieſem Einkauf wohl zufrieden geweſen ſein, für die Verkäuferin wird der Vorfall künftig eine Lehre ſein. * Unfall, Auf der Strecke von den Schießſtänden nach Neckar⸗ vorſtadt ſtieß geſtern abend 7½ Uhr ein ſchnellfahrendes, mit 3 Herrn Automobil auf einen entgegengeſetzt kommenden Radler. Das uto bog bis an die Bäume rechts aus, der Radler ſcheint aber un⸗ ſicher im Lenken zu ſein, wenigſtens konnte man beobachten, daß er mitten auf das Auto losfuhr und von dieſem glücklicherweiſe nur bei⸗ ſeite geſchleudert wurde. Das Auto erlitt einige Defekte, eine Laterne wurde weit in's Feld geſchleudert, eine andere flog dem Führer an das Knie und verletzte ihn. Das Vorderrad des Radlers war total zer⸗ trümmert. Die Schienen der Kleinbahn auf der engen Allee ſollen ihn irritiert haben. * Aus Ludwigshafen. Eine folgenſchwere Bluttat er⸗ eignete ſich in der Nacht vom Samstag zum Sonntag Ecke der Bis⸗ marck⸗ und Wredeſtraße. Die Gebrüder Joſef und Philipp Keitel und Adam Appler überfielen, nachdem ſie ſchon in der Bismarckſtraße zwet Mannheimer Kaufleute mit den Fäuſten traktiert hatten, die Tagner Ad. Braich und Fr. Sachs hier. Alle drei Angreifer griffen zum Meſſer Braiſch erhielt einen Stich in den linken Oberarm und einen Stich dom Unterkiefer aus in den Mund. Appler verſetzte dem Sachs einen Stich in den Rücken und in die rechte Seite. Bei den Verletzten iſt keine Hoffnung auf Erhaltung des Lebens vorhanden. Die Täter ſind verhaftet. * Mutmaßliches Wetter am 9. u. 10. Oktober. Bei vorherrſchend weſtlichen bis ſüdweſtlichen Winden und ſehr warmer Temperatur wird, von vereinzelten und kurzen Störungen abgeſehen, das größtenteils krockene und heitere Wetter auch am Dienſtag und Mittwoch ſich noch fortſetz n, Polizeibericht vom 3. Oklober. Tödlicher Unfall: Heute früh 4½% Uhr fiel der ledige 44 Jahre alte Rekommandeur Moritz Liebmann von Königsberg aus dem Fenſter des 3. Stockwerks der Wirtſchaft zur„Stadt Mannheim“, Waldhofſtraße 42, wo er logterte, anſcheinend in ſchlaftrunkenem Zu⸗ ſtande auf den Hehweg herab und war ſofort tod. Vermutlich hat er ſich aus dem Fenſter gelehnt und dabei das Uebergewicht bekommen. Unfälle: Ein verheirateter Flaſchenbierhändler von Waldhof glitt am 6. ds. Mts, auf der Alphoruſtraße hier beim Aufſteigen auf ſein Fuhrwerk aus und fiel auf die Wagendeichſel. Hierdurch ſcheute das Pferd und ging durch. Der Flaſchenbierhändler wurde eine ecke geſchleift und am Kinn und Beinen erheblich verletzt. IJIn einer Fabrik auf dem Waldhof kam ein 15ſähriger Taglöhner don dort mit einem mit Benzin getränkten Lappen einer offenen Gas⸗ mmie zu nahe, wodurch der Lappen Feuer fing und der Taglöhner an Händen und Geſicht ſtarke Brandwunden erlitt. Er 75 mittelſt Droſchke nach ſeiner elterlichen Wohnung verbracht rden. Verhaftet wurden 34 Perſonen, darunter eine geſchiedene Ar⸗ beiterin wegen Kuppelei, ein von der Amtsanwaltſchaft Ludwigshafen begen Körperverletzung ausgeſchriebener Matroſe von Speyer, ein von der Staatsanwaltſchaft hier wegen Diebſtahls. R. verfolgter Maurer don S wegenheim, ein Bäckergeſelle aus Brüßel wegen Betrugs und lagung, ein Taglöhner von Weißenheim wegen Bettel, Land⸗ ſtreicherei und Widerſtands gegen die Staatsgewalt ſowie ein Maſchiniſt aus Hammeln wegen Diebſtahls. Aus dem Grossherzogfum. §Seckenheim, 4. Okt. Bei der heutigen Schweine⸗ prämiierung, bei welcher die Herren Veterinäraſſeſor Hock, Zuchtinſpektor Leyendecker, Bezirkstierärzte Mar⸗ guart und Schneider, Landwirtſchaftsinſpektor Kuhn, Prof. Treiber, Joh. Phil. Vol z, Jakob Ding und Fried⸗ rich Pfreng als Preisrichter fungzerten, wurden 23 Tiere vorgeführt. Für jüngere Eber erhielten Preiſe: Heinrich Seitz in Seckenheim 2. Preis mit 40., Stadt Mannheim 3. Preis mit 30 M. Für ältere Eber erhielten Preiſe Heinrich Seitz in Seckenheim 1. Pr. mit 60., Ludwig Metz in Seckenheim 2. Pr. mit 50., Gemeinde Leutershauſen 8. Pr. mit 40., Gemeinde Großſachſen 4. Pr. mit 30 M. Für jüngere Zuchtſauen erhielten Preife: Ludwig Metz in Seckenheim 1. Pr. mit 40., Karl Fuchs in Weinheim 2. Pr. mit 30., Louis Karque in Ladenburg 3. Pr. mit 20 M. Für ältere Zuchtſauen: Konrad Rudolph in Leutershauſen J. Pr. mit 50., Schowalter in Ladenburg 2. Pr. mit 40., Ludwig Metz in Seckenheim 3. Pr. mit 30., Karl Fuchs in Weinheim 3. Pr. mit 30., Philipp Volz in Seckenheim 4. Pr. mit 25 M. Für Mutterſchweine mit Ferkel: Chriſtian Kenz, Großſachſen 1. Pr. mit 60., Karl Fuchs in Weinheim 2. Pr. mit 40., Wendelin Hartmann in Seckenheim 4. Preis mit 25 M. Der Raſſe nach gehörten die vorgeführten Tiere dem weißen Edelſchwein, dem veredelten Landſchwein und den Kreuzungen dieſer Raſſen an. Der Vor⸗ ſitzende empfahl den erſchienenen Züchtern, von den gebotenen Weidgelegenheiten tunlichſt Gebrauch zu machen im Hinblick auf die günſtigen Erfolge. §Oftersheim, 6. Okt. Die auf letzten Samſtag Abend 6 Uhr einberufene Bürgerausſchußſitzung nahm einen unerwarket raſchen, aber ſtürmiſchen Verlauf. Schon zu Anfang des 2. Punktes der Tages⸗ prdnung verließen die Mitglieder demonſtrativ die Verſammlung. Die Erbitterung erklärten die Gemeindevertreeter damit, daß die Sitzung trotz oftmaligen Widerſpruchs wieder auf Abends 6 Ühr anberaumt war, wodurch beſonders die Arbeiterſchaft unter den Vertretern ge⸗ ſchädigt und gereizt wird. Da ohnedies der ganze Bürgerausſchuß wegen gewiſſer Vorkommmniſſe auf den Gemeinderat nicht gut zu ſprechen iſt, ſo war dieſe neue Handlungsweiſe des Gemeinderats nicht nur unklug, ſondern auch gewagt. Als im weiteren Verlauf Natſchreiber Löhr der Aufforderung, ſich zu entfernen, ſo lange es ſich um ſeine Gehalts⸗ frage handelte, keine Folge leiſtete und Bürgermeiſter Braun über wichtige Vertragsbeſtimmungen keine Auskunft gab, da ſprengten die Mitglieder die Sitzung, um damit zu zeigen, daß der Gemeinde eine andere Verwaltung ſehr Not tut. Solche Vorkommniſſe ſind neue Beweiſe, daß auch eine gründliche Reviſton der Gemeindeordnung mit am Platze iſt, die dem Bürgerausſchuß geſetzliche Mittel in die Hand giebt, ſich eine gute Verwaltung jederzeit zu ſchaffen. Weinheim, 6. Okt. Der 58 Jahre alte, ledige Tag⸗ löhner Johann Deckert von Sulzbach wurde geſtern unter dem Verdacht, ſich nach§8 176 Ziff. 3 R. St..B.(Vornahme von unzüchtigen Handlungen mit Kindern) vergangen zu haben, berhaftet. Pforzheim, 6. Okt. Ein kragiſcher ereignete ſich in der der Nacht zum Freitag. Die 24 Emilie Rittmann von Büchenbronn, die ſchon ſeit 8 Jahren in der Familie Zerrenner diente, ſtarb an Morphiumver⸗ gäftung, und der Fabrikant Emil Johann Zerrenner brachte ſich, als er das wahrgenommen hatte, einen Schuß bei, der die Lunge durchbohrte, ſodaß ſein Leben aufs höchſte gefährdet iſt. Zerrenner hat vor ſeiner Tat einen Brief geſchrieben, in welchem Vorfall! Jahre alte Zerrenner hat, ſo wird dem„Pf. Anz.“ mitgeteilt, jeweils abends eine kleine Morphiumdoſis zu ſich genommen, die ihm fein Bruder, ein Apo⸗ theker, bereitete, damit er beſſer ſchlafen könne. Am Donnerstag habe ſich Zerrenner das Morphium ſelbſt zurecht machen wollen, habe das ſchließlich unterlaſſen, das Morphium aber im Zimmer ſtehen laſſen. Das Dienſtmädchen, das früher ebenfalls Gelüſte nach Morphium geäußert haben ſoll, habe davon eine ſo ſtarke Doſis genommen, daß der Tod eintrat.— Geſtern abend brach in Gräfenhauſen Feuer aus und zwar in der Scheune der Wirtſchaft zum„Waldhorn“. Die wohlgefüllte Scheune brannte ab und das Feuer ſprang auch bald auf das dreiſtöckige, vom Be⸗ ſitzer der Gaſtwirtſchaft Friedrich Krämer und dem Metzger Adolf Krämer bewohnte große Wohnhaus über, das ebenfalls bis auf die Umfaſſungsmauern dem Feuer zum Opfer fiel. Wie es heißt, wurden wegen des ſtarken Regens einige beſchädigte Ziegel auf dem Dach der Scheune durch neue erſetzt. Dabei ſtürzte ein Knabe, der mit der geſchloſſenen Laterne leuchtete, auf das Stroh herab, wobei die Laterne explodierte und das Stroh in Brand ſetzte. Der Schaden beträgt ca. 30 000 Mark. Pfalz. Heſſen und Umgebung. *Neuſtadt a.., 5. Okt. In der ſtädtiſchen Pfandleih⸗ anſtalt werden zurzeit bauliche Veränderungen vorgenommen. Geſtern Morgen ließ der leitende Baumeiſter Neumann mehrere Tragſteine auf die Brandmauer am Dachgeſims aufſetzen. Dis Steine waren jedoch wahrſcheinlich zu kurz zugeſchnitten, hatten zu wenig Auflage und dafür zu viel Ausladung; es ſtürzten zwei der Hauſteine im Gewichte von etwa drei Zentnern aus der Höhe von ca. 8 Metern herab. Dem gerade untenſtehenden und f zohne daß der Arzt hiergegen etwas einwendete. 2. Am 111 9 chlug ihm das Handg kdurch. Der Schwer⸗ verletzte, der verheiratet und Vater von drei Kindern iſt, dürfte längere Zeit erwerbsunfähig bleiben. Bensheim, 5. Okt. Dem Berichte über den ſchreck⸗ lichen Vorfall in Gadernheim wäre noch folgendes nachzutragen: Die 16jährige lebensgefährlich verletzte Tochter des Landwirts Bickelhaupt unterhielt ein Liebesverhältnis mit einem dortigen Burſchen, welches der Vater durchaus nicht dulden wollte⸗ Das Mädchen wollte aber trotzdem die Gelegenheit benutzen nachts um 1 Uhr eine Zuſammenkunft mit ihrem Geliebten her⸗ beizuführen, weswegen der erboſte Vater, ein jähzorniger Menſch, der ſchon einmal wegen Körperverletzung mit tötlichem Erfolg beſtraft wurde, ſich zu der bedauernswerten Tat hinreißen ließ. * Mainz, 5. Okt. Zur Erklärung des„5ffentlichen Widerrufs“ des freireligiöbſen Predigers don Zucco u. Cuccagna ſei nach dem„Frkf..⸗A.“ folgendes bemerkt: Freiherr v. Zucco und Cuccagna ſtammt aus einem alten iſtriſchen Adelsgeſchlecht. Vor nunmehr acht Jahren bewarb er ſich, als hier die Stelle des Predigers der freien chriſtlichen Gemeinde(Deutſchkatholiken) durch Weggang Knell⸗ wolfs frei wurde, um dieſe Stelle und erhielt ſie. Bald nach ſeiner Ankunft tat er ſich auch pol tiſch hervor, d. h. nach⸗ dem er ſich die deutſche Stgatsangehörigkeit erworben hatte, indem er offen zur ſozialdemokratiſchen Partei übertrat. Man wußte, daß Zucco katholiſcher Prieſter geweſen war, er erzählte ſelbſt. daß er aus eigener Ueberzeugung und natürlich gegen den Willen ſeiner ſehr ſtrenggläubigen Familie aus der Kirche und dem Prieſterſtand austrat. In Ax⸗ beiter⸗ und Parteikreiſen hielt er wiſſeaſchaftliche Vorſräge, und wo dieſe auf dem Religionsgebief ſich bewegien, zeigte er ſich als der ſchärfſte Gegner nicht allein der katholiſchen ſondern auch der proteſtantiſchen Prieſterſchaft und Kirche. Als Zucco durch die Regierung in den Schul⸗ vorſtand der Stadt Mainz berufen wurde, machten ſich Ein⸗ flüſſe dahin geltend, daß dieſe Berufung nach nur zweimaliger Teilnahme Zuccos und ohne daß er auch je ein Wort dort geſprochen, zurückgezogen wurde. Dieſe Angelegenheit beſchäf⸗ tigte auch die heſſiſche zweite Kammer. Ein zweikes Mal machte Freiherr v. Zucco von ſich reden bei der letzten Stadtverord⸗ netenwahl; bei dieſer hatten ihn die Sozialdemokraten als Kandidaten um deswillen aufgeſtellt, weil bei den Kammerber⸗ handlungen über die Ausſchließung Zuccos die Regierung erklärt hatte, daß er kein Prieſter im Sinne des Schulgeſetzes ſei. Nach⸗ dem er hier gewählt war, erklärte der Probinzialausſchuß, daß Zucco als Prieſter nicht wählbas ſei, die Sozialdemokraten perloren alſo das Mandat. Ein anderes Mal ſtand ein großer Prozeß mit Bauern aus Gau⸗Bickelheim, weil Zucco auf Beru⸗ fung dort eine Beerdigung vornahm, die der katholiſche Klerus verweigert hatte. Die Einwohner bewarfen damals den deutſch⸗ katholiſchen Prediger Zucco mit Schmutz und beſchimpften ihn, weshalb wohl mehr als ein Dutzend Anklagen mit ſcharſen Strafen folgten. Vor wenigen Wochen erſt hat ſich Zuceo von Cuccagna wieder verlobt und ſich vor echt Wochen in Frankfurt 6. M. mit der Witwe Buſſi⸗Weinig verheiraket. Das iſt das bedauerlichſte Moment an det ganzen Sache, daß er dieſe hochachibare Dame, die eine kleine Penſion bezog, in feine Verhältniſſe hineingezogen hat. Die Frau lebte mit ihrem 18jährigen Sohne glücklich, indem ſie durch Muſtkunterricht— ſie hat das Konſervatorium beſucht— ihren Erwerb fand. Aus der ſozialdemokratiſchen Partei hat Freiherr v. Zueco am Mittwoch abend mittels Poſtkarte ohne weftere Motivierung ſeinen Austritt erklärt. Am Mitſwoch nachmittag iſt Herr b. Zucco nach dem Ausland abgereiſt, nachdem er vorher noch ſeinen Gehalt erhoben hatte. Dabei hinterließ er ſeiner Frau einen Brief, ſie möge die Wohnung nicht aufgeben.— Nach⸗ kräglich erfährt das zitierte Blatt noch, daß das ganze Ver⸗ halten des Freiherrn, insbeſondere der Frau gegenüber darauf hinweiſt, daß er geiſtig nichtnormal ſein kann. Ebenſo hat Zucco der freireligißſen Gemeinde ſeinen Rücktritt erklärt, auch der Freidenker⸗Verein erhielt eine Mitteilung, daß er aus⸗ trete Herr Zucco⸗Cuccagna gab dem Aelteſtenrat der freien chriſtlichen Gemeinde gegenüber die Erklärung ab, die er mit einem ärztlichen Atkteſt belegt, daß er auf ſeine Stelle verzichte, da er durch ein Halsleiden auf lange Zeit verhindert ſei, ſeinen Poſten zu verſehen. Zugleich ſchlug er der Gemeinde als ſeinen Vertreter den Prediger Welke⸗Wiesbaden im Neligions⸗ unterricht vor, während Hert Prediger Schneider⸗ Mannheim am nächſten Sonntag die Predigt übernimmt. Gerſchiszeuuna. * Weinheim, 5. Okt. Herr Rechtsanwalt Dr. M. Pfälzer erſucht uns mit Bezug auf den Beleidigungs⸗ prozeß Dr. Haußmann gegen Dr. Ebner um Auf⸗ nahme folgender ergänzender Mitteflungen: 1. Es wurde durch Zeugen feſtgeſtellt, daß der Handelsmann Oppenheimer, deſſen Dienſtmädchen anſcheinend an Diphterie erkrankt war, den Herrn Dr. Ebner bat, nach dem Dienſtmädchen eiwas öfters zu ſehen und wenn er es aus ſeiner eigenen Taſche bezahlen müſſe, den Tag hatte der Bürgermeiſter von Hemsbach auf Veranlaſſung des Vaters des Mädchens eine Droſchke beſtellt, um dasſelbe in Maurer Ludwig Lieſe ſtürzte einer der Steine auf die Hand das Spital nach Weinheim bderbringen zu laſſen. Als dann Sete. General⸗Anzeiger.(Abendblatt) Mannheim, 8. Oktober 1906. Herr Dr. Ebner dieß hörde, cegerde er ſich und kar dem Oppen⸗ heimer gegenüber die unter Anklage geſtellte beleidigende Aeuße⸗ kung gegen Herrn Dr. Haußmann. Bei der gleichen Gelegenheit Außerke er, wie feſtgeſtellt wurde über den Bürgermeiſter: Der hat nichts zu ſagen, der iſt auch aus der Krankenkaſſe heraus⸗ geſchmiſſen worden. 3. Es wurde feſtgeſtellt, daß Herr Dr. Haußmann mit der ganzen Sache abſolut nichts zu tun hatte; er iſt ohne jede Veranlaſſung beſchimpff worden und zwar offen⸗ bar deswegen, weil er den Herrn Dr. Gbner wegen einer früheren Beleidigung beim ärztlichen Ehrengericht kurz zuvor angezeigt hatte, wegen welcher der letztere auch verurteilt wurde. 4. Gegen⸗ über den ehrenrührigen Behauptungen des Angeklagten habe ich im Prozeß hervorgehoben, daß Herr Dr. Haußmann, der ſeit 10 Jahren im hieſigen Bezirk praktiziert, ſich allgemeiner Beliebt⸗ heit und Achtung erfreut, daß er ſeine Praxis in der anſtändigſten und ehrenhafteſten Weiſe ausübt, und daß lediglich einige Kollegen aus begreiflichen Gründen ihm nicht gewogen ſind; hierfür habe ich Beweis angetreten durch Berufung auf die Vor⸗ ſtände der in Betracht kommenden Krankenkaſſen, auf die Bürgermeiſter und die Gemeinderäte, ſowie ſonſtige angeſehene Perſonen. * Aachen, 5. Okt. Das Schwungericht verurteilte den Taglöhner Schilly, der den Schutzmann Jungnickel er⸗ ſchoſſen hatte, als dieſer ihn verhaften wollte, zum Tode. Theater, Kunſt ung Wiſfenſchan. Ein kirchliches Verbot der Veräußerung von Kunſtgegen⸗ ſtänden. Biſchof Benzler in Metz hat nach der„Kölniſchen Volks⸗ zeitung“ durch einen Erlaß vom 2. Oktober Pfarrer und Kirchen⸗ räte an das Verbot erinnert, wertvolle kirchliche Gegenſtände ohne Erlaubnis der kirchlichen Behörde zu verkaufen. Wird die Ver⸗ äußerung ſolcher Gegenſtände notwendig, ſo ſollen ſie vornehmlich der Geſellſchaft für lothringiſche Geſchichte und Altertumskunde angeboten werden. Auch werden die Pfarrer erſucht, bei ihren Pfarreingeſeſſenen ihren ganzen Einfluß auszuüben, um zu ver⸗ hindern, daß Kunſtgegenſtände oder Altertümer an fremde Händler verkauft werden; gegebenenfalls ſollen ſie die Beſitzer ſolcher Gegenſtände auf die vorgenannte Geſellſchaft aufmerkſam machen. Ein Jules Verne von 1725. Hat man in den letzten Jahren einſehen müſſen, daß die Phantaſien des franzöſiſchen Romanciers vielfach Tatſachen geworden ſind, ſo wird doch ſeine merkwürdige Teireſiasgabe noch um vieles in den Schatten geſtellt durch die Prophezefungen enes Autors, der anno 17 unter dem Signum Picander ſchrieb und log. Er hat nämlich in dem genannten Jahre ein Schauſpiel„Die Weiberprobe“ perfaßt, das eine Serie der um jene Zeit ſo beliebten Lügengeſchichten enthält. Die merk⸗ würdigſte die Münchhauſiaden lautet:„Zu Pariß hat ein ge⸗ lehrter Mann ein ſolches Schiff erfunden, da man nicht allein in der Lufft, ſondern auch unter dem Waſſer mit fahren, und ohne daß der geringſte Tropffen Waſſer durch dringet, die andern Schiffe, ſo über daſſelbe in der See ſtehen, in Grund ſchieſſen und bohren kann. Die Venetianer haben bereits 100 Tonnen Goldes darauf gebothen, aber noch nicht erhandeln können.“ Die Lüge hat allerdings über 180 Jahre gebraucht, ehe ſie Wahrheit wurde, aber haben die Leſer jener guten, alten Zeit überhaupt geahnt, daß ſie, frotz der ſo oft behaupteten Kurzbeinigkeit aller Lügen, jemals Wirklichkeit werden könnte? Ein neues Dratorium von Sir Edward Elgar. Die neueſte Kompoſition des bekannten engliſchen Komponiſten Elgar, das Ora⸗ torium„Das Königreich“, iſt bei dem Muſikfeſt in Birmingham unter großem Beiſall zum erſtenmal aufgeführt worden. Der Schöpfer der„Apoſtel“ befreit ſich hier von der ſtrengen Verwen⸗ dung der Leitmotive und gibt in ſchlichteren, innigeren Formen ein zwar vielfach an die„Apoſtel“ wieder gemahnendes, aber auch eigenartig reifes Kunſtwerk. Der Text von„Das Königreich“ iſt gus Bibelſtellen zuſammengeſetzt und gibt dem Komponiſten Ge⸗ legenheit, in melodiſchen Herzensergüſſen die ſtrenge Schlichtheit und zarte Frömmigkeit ſeines reinen Weſens ausſtrömen zu laſſen. Leidenſchaft, geniale Kühnheit fehlen hier wie in allen ſeinen Werken; aber die techniſche Meiſterſchaft, die freie Anmut und ſchöäne Durchführung der Themen machen auch dieſes neue Werk zu einer vornehmen und ſympathiſchen Leiſtung. Neues von Robert Franz. Von Robert Franz, dem großen Liederkomponiſten, wird in kurzem unter dem Titel„Robert Fränz und Arnold Freiherr von Senfft⸗Pilſach“ bei Alexander Duncker ein intereſſanter Briefwechſel erſcheinen, der einen Einblick in die künſtleriſchen und materiellen Sorgen und Kämpfe eröffnet, die Franz zu beſtehen hatte, Der Briefwechſekl wird hergusgegeben und eingeleitet von Prof. Dr. Wolfgang Golther. Glück und Freude über endliche Geneſung! Herr C. N. in F. ſtattet ſeinen„innigſten Dank“ mit folgen⸗ den Zeilen ab: Meine Tochter, jetzt 17 Jahre, litt ſchon ſeit ihrer früheſten Jugend an Blutarmut, Appetitloſigkeit, Müdigkeit und Entkräftung. Alle Mittel und Kuren, die ich angewandt, blieben erfolglos. Da griff ich zu dem mir empfohlenen Lamſcheider hlbrunnen, und ſchon nach Gebrauch Sta 2 don 15 Flaſchen halle meine Tochter ſhre böllige Cefüns, heit wiedererlangt.— W. K. in D. ſchreibt: Die beſtellte Sen⸗ dung Lamſcheider Stahlbrunnen habe ich im Frühlahr erhalten und kann Ihnen nur mitteilen, daß dasſelbe wie ein Wunder auf meine langjährigen Magenf chmerden, welche mich oftmals faſt bis zur Verzweiflung getrieben, eingewirkt hat.— Ae. W. in K. ſchreibt: Mein Sohn Ferdinand litt ſeit ſeit Monaten an Schwäche, allgemelner Körper⸗ abnahme und Blutarmut. Kein Mittel wollte helfen, und wir befürchteten das Schlimmſte. Wir laſen in einer Zeitung von dem alten berühmten Heilquell, und ſchon nach vierwöchiger Kur fühlt mein Sohn ſich wieder ganz wohl und geſund.— Derartige Dankſchreiben infolge glänzender Heilerfolge bei Blutarmut, Bleichſucht, verſchiedenen Arten von Frauenkrankheiten, Magen⸗ und Darmleiden, nach er⸗ ſchöpfenden Krankheiten, Operationen, Blutverluſten beſitzt die Ver⸗ waltung der Lamſcheider Stahlquelle zu vielen Hunderten; ſie ſind der be: Beweis für die vortrefflichen Eczenſchaften dieſer Heil⸗ quelle. 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Bekauntmachung Die Kanalgebührenordnung berr⸗ Nachſtehend veröffentlichen wir die vom Stabtuge gt Zuſtimmung des Bürgerausſchuſſes erlaſſene, unteen 915 Soptember 1908 ſtaatlich genehmigte 30000%/8 Kanalgebühren⸗Oroͤnung: 81 jehem an die ſtädtiſche Kanaliſgtionsanlage ange⸗ 1 bebauten und unbebauten Grundſtück(Liegen⸗ ſchaft) wird als Gebühr ſür die Benntzung der Kanaltſation drei Viertel Prozent des Mietwerts(d. i. des Nutzungs⸗ werts) der Liegenſchaft Der jeweilige Mietwert im Sinne dieſer Kanalgebühren⸗ ordnung wird ſür jede Liegenſchaſt von der Direktion der ſtädtiſchen Waſſer⸗, Gas⸗ und Elektrizitätswerke feſtgeſtellt. Dabei wird der Mletwert der Fabriken, Werkſtätten, Bureaus und Warenhäuſer nur mit zwei Drittel derlenige der Läden und, Lagerräume nur mit ein Drittel dieſes Werts der Jeſtſtellung gelegt, 8 Spiteſtens 3 Tage vor Beginn der Gebübrenpflicht hat der Eigentümer einer Liegenſchaſt bebufs Feſtſtellung des Mietwerts der Direktion der ſtädtiſchen Waſſer⸗, Gas⸗ und Elktrizitätswerke: a) den Namen des Eigentümers der Liegenſchaft, b) die Namen etwaiger Mieter oder Pächter, c) die Beträge der von ihnen zu zahlenden Miet⸗ oder Pachtzinſen, und bei leerſtehenden Mieträumen den mutmaßlichen Mietzins anzuzeigen, Jede Aenderung dieſer Tatſachen hat der Eigentümer unverzüglich, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat der Direktion der ſtädtiſchen Waſſer⸗, Gas⸗ und Elektrizitäts werke anzuzeigen. Soweit dieſe Anzeigen aufgrund des Statuts für den Bezug von Waſſer aus dem Waſſerwerk der Stadt Mann⸗ heim erfolgt ſind, iſt eine beſondere Anzeige nur auf Ver⸗ langen der Direktion der ſtädt. Waſſer⸗, Gas⸗ und Elek⸗ trizitätswerke erforderlich. 5 Die zur Feſtſtellung des Mietwerts weiter exforderlichen Schützungen und Erbebungen über die tatſächlichen Ver⸗ hältniſſe werden von der Direktion der ſtädtiſchen Waſſer⸗, Gas⸗ und Elektrizitätswerke bewirkt. Auf Berlangen der Direktion der ſtädtiſchen Waſſer⸗, Gas- und Elektrizitätgwerke haben die Gebührenpflichtigen dieſer nähere Auſſchlüſſe über die von ihnen gemachten An⸗ gaben und die ihnen bekannten ſonſtigen tatſüchlichen Ver⸗ hältniſſe zu erteilen, ſowie jederzeit neue Anzeigen zu er⸗ ſtatten. Der feſtgeſtellte Mietwert und jede Aenderung des ſelben, nötigenfalls auch der Tag, von dem an dieſe Zeſt⸗ ſtellungen Wirkſamkeit erhalten, wird dem Eigentümer be⸗ kannt gegeben. Gegen dieſe Feſtſtellungen ſteht dem Eigentümer binnen einer Ausſchlußfelſt von 4 Wochen nach der Bekanntgabe das Recht der Beſchwerde an den Stadtrat zu. Die Beſchwerde hält die Zahlungspflicht nicht auf. Wird der Mietwert durch die Beſchwerde⸗Entſcheidung herabgeſetzt, ſo ſindet ein Rückerſatz ſtatt. Werden die An⸗ zeigen nach Vorſchriſt dieſes Paragraphen nicht erſtattet, oder die Auſſchlüſſe nicht erteilt, ſo ſteht dem Etigentümer für die por der Beſchwerde⸗Eutſcheidung des Stadtrats liegende Zeit ein Anſpruch 775 Rückerſatz nicht zu. Werden aus einer Liegenſchaft die menſchlichen Abgänge (Fäkalien) in die Kanäle geleitet, ſo wird die in g 1 ge⸗ nannte Gebühr auf ein prozent deß Mietwerts erhößt. § 6. Die Gebührenpflicht beginnt: a) für die am 1. Oktober 1900 angeſchloſſenen Lie⸗ genſchaften mit dieſem Tage. b) für die übrigen Liegenſchaften mit dem erſten Tage des auf die betriebsfähige Herſtellung eines jeden Anſchluſſes folgenden Monats. Erfolgt die betriebsfähige Herſtellung vor dem 18. eines Monats, ſo beginnk die Gebührenpflicht mit dem erſten Tage dieſes Monats. Das Entſprechende gilt für die Erhöhung der Gehühr gemäߧe4 mit der Maßgabe, daß für die unter b genannten Liegenſchaften der Tag der erſtmaligen Einlejtung der Fäkalien maßgebend iſt. § 6. Die Gebührenpflicht erliſcht mit dem Ablauf des Monats, in welchem der Anſchluß beſeitigt wird. — 0 8 7. Die Gebühren ſind monatlich im voraus mit dem Beginn eines Kalendermonats fällig. 8 § 8. e iſt der Eigentümer der Liegenſchaft; mehrere Eigentümer haften als Geſamtſchuldner. Im Falle eines Eigentumswechſels iſt außer dem neuen, der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Monats, in welchem die in F vorgeſchriebene Anzeige des Eigentums⸗ wechſels erſtattet worden iſt, 94hbrenpflichtige § 9. Zeigt bei Mieträumen von über 300 Mr. jährlichem Miet⸗ ertrag der Eigentümer bei der Direktion der ſtädtiſchen Waſſer⸗, Gas⸗ und Elektrizitätswerke an, daß ein Dritter ihm gegenüber zur Zahlung der Kanalgebühr oder eines Teils derſelben verpflichtet ſei, ſo wird auf Wunſch des Eigentümers die Kanalgebühr oder ein Teil derſelben bei dem Dritten angefordert. Erfolgt nach Verlauf von 2 Wochen ſeitens des Dritten keine Zahlung, ſo hat der Eigentümer unverzüglich Zah⸗ lung zu leiſten. Eine Betreibung gegen den Dritten findet nicht ſtatt. Etwaige Zahlungen des Dritten gelten als Zahlungen für den 5 Dieſe Kaualgebühren⸗Ordnung tritt, mit Ausnahme des § 7, am 1. Oktober 1906,§8 7 am 1. Januar 1907 in Kraft. Der mit Bürgerausſchußbeſchluß vom 7. Juni 1901 und Staatsgenehmigung vom 20. Juni 1901 genehmigte, unterm 1. Juli 1905 in Wirkung getretene Kanalgebührentarif wird guf 30. Juni 1906 aufgehoben. Uebergangs⸗ und Vollzugsbeſtimmungen. 8 11. Für die am 1. Oktober 1906 an die ſtädtiſche Kana⸗ liſationsanlage bereits angeſchloſſenen Liegenſchaften gelten folgende Uebergangsbeſtimmungen: a) Soweit der Mietwert einer ſolchen Liegenſchaft bei der Direktion der ſtädtiſchen Waſſer⸗, Gas⸗ und Elek⸗ trizitätswerke aufgrund des Statuts für den Bezug non Waſſer aus dem ſtädtiſchen Waſſerwerk ſchon er⸗ Mittelt worden iſt, tritt er bis zur Feſtſtellung des Mietwerts im Sinne des 8 1 dieſer Kanalegbühren⸗ Ordnung an deſſen Stelle. oweit der Mietwert einer ſolchen Liegenſchaft am 1. Oktober 1906 noch nicht ermittelt worden iſt, haben die Anzeigen gemäߧ 3 bis zum 15. Oktober 1006 zu erfolgen. b) Für diejenigen dieſer Olegenſchaften, die ihren Waſſer⸗ bedarf nichl oder nicht vollſtändig mittelſt eines eigenen Anſchluſſes an die ſtädtiſche Waſſerleitung decken, oder deren Waſſerverbrauch für gewerbliche, induſtrielle oder techniſche Zwecke durch beſondere Waſſermeſſer feſtgeſtellt wurde, iſt ſoweit eine Ge⸗ aene für ſie nach dem bisher giltigen Ge⸗ bührentarif beſtand, eine Gebührenerhebung aber nicht erfolgte, die Kanalgebühr auch für die ſeit dem 1. Jult 1905 bis 30. Jun 1906 zurückliegende Zeit unter Auwendung der in gegenwärtigen Beſtim⸗ mungen ſeſtgelegten Gebührenſätze zu enkrichten. 12 Nach ös 7 und 10 des Statuts ſind die Gebühren vom 1. Januar ab monatlich mit dem Beginn eines Kalender⸗ nonats, bis dahin viertellährlich mit dem Beginn eines Kalendervierteljahres im Voraus fällig. Die Gebühren nach§ 11b ſind mit dem Tage, an welchem — Kanalgebührenorduung sie Staatsgenehmigung erhalt, fällig. 9 13. Der Stadtrat hat die zur Ausführung dieſer Kangl⸗Ge: bühren⸗Ordnung erſorderlichen Beſtimmungen zu treffen. Mannbeſm, den 27. September 1906. Vürgermeiſteramt; Martin. General-unzerger: Hdenpfgtt) Peünaulmu,Jung. Wegen Umzugs Nr 363 r. 88. der Städt. Sparkaſſe in die für ſie neuerſtellten Dlenſt⸗ lokale werden die ſeither von ihr benützten Räume im Ge⸗ bäude der Lemle⸗Moſes⸗ Cläus⸗Stiftung, Litera e J, J1 hier, 30000/39 auf 1. Oktober 1906 anderweite Benützung frei. Die Räume, beſtehend zus einem großen Kaſſen⸗ zimmer mit abgeſchloſſenem Vorraum für das Publikum, einem Vorſtandszimmer, eſyem ſeuer⸗ und einbruch, ſicheren Treſor und einem Regiſtratuzimmer, ſind zen⸗ tral gelegen und wären für größeres Bank⸗, Kaſſen⸗, Ver⸗ ſicherungs⸗ oder ähnliches Geſchäft mit regem Verkehr des Publikums beſonders geeignet. Auf Wunſch könnte auch die vorhandene ganze Schalter und Bureau⸗EGin⸗ vichtung oder einzelne Teile derſelbe kaufsweiſe mitab⸗ jegeben werden. Die Beſichtigungder Räume ann jederzeit erfolgen. Näh. Auskunfberteilt die Direltion der Städt. Sparlaſſe, an welche auch etwaige Miets⸗ inträge mit Preisangeboten zu richten wären Mannheim, 14. Febr. 19 6. Städtiſche Sparkaſſe: Schmelcher. Beſetzungeiner Pehilfenſſelle Bei unterzeichnetem Amte iſt die Stelle eines Burean⸗ Gehilſen auf 1. November 1906 neu zu beſetzen. Schöne Schrift, Gewandheit im Rechnen und gute Zeug⸗ niſſe ſind Bedingung. Selbſtgeſchriebene Offerten nebſt Zeugnisabſchriſten ſind unter Angabe der Gehalts⸗ anſprüche innerhalb 8 Tagen anher einzureichen. Mannheim, 3. Oktbr. 1906. Städtiſches Leihamt: Hofmann. Bekanntmachung. Die Lieferung von Oberleitungsmaſten für die ſtädtiſche Straßenbahn betr. Die Liefſerung von 28 Git⸗ termaſten für das zweite Gleis im Induſtriehafen ge⸗ langt im Wege des öffent⸗ lichen Angebots zur Verge⸗ bung. Die beſonderen und allgemeinen Lieferungs⸗Be⸗ dingungen können vom Stra⸗ ßenbahnamt, Zimmer Nr. 12 für lezogen werden, woſelbſt Zeichnungen der Maſte zur Einſicht aufliegen. 30000/837 Die Angebote ſind mit der Auſſchriſt:„Lieſerung von Straßenbahnmaſten“ verſahen, verſchloſſen bis zum 18. Okt. 1906, vormittags 11 Uhr bei unterzeichnetem Amte einzu⸗ reichen. Den Bietern ſteht es frei, der Eröffnung der An⸗ gebote anzuwohnen. Mannheim, 9. Oktoör. 1906. Städtiſches Straßenbahnamt: Löwit. ierkarf Manhein ſe. Bayern bom J. Jaanar 1902. Mit lage Gültigkeit wer⸗ den die Stattonen Fünſſtetten Möhren, Mündling, Otting⸗ Weilhelm und Würzburg⸗Zell der bayeriſchen Staatselſeabahnen in obigen Tarif aufgenommen. Nähere Auskunft erteilen die Dienſtſtellen. 66827 Karlsruhe, 4. Oktober 1906. Gr. Generaldirektion der bad. Staatseiſenbahnen. SühaplahSennachan Der ſiadt. Lagerplatz Nr. 4 an zn der Waldhofſtraße im Maße von 200 qm werd ain Dienstag, 9. Oktober 1906, vormittags 11 uhr, auf unſerem Bureau, Bauhof U2, 5, verpachtet. 9080%½% Mannheim, 4. Oktober 1906, Städt. Gutsverwaltung: Krebs. Maschinen- + + Striokerel M. Kühlhorn Spezjal- Strumpigsschäft, S, 18, vis-à-vis d. Apollo. Anfertigung aller Striek⸗ arbeiten nach Mass in kür⸗ zester Zeit. 41165 Lager in fert. Strümpfen, Socken, Hexrenwesten, Damenwesten, Swaeters, Kinderfüekchen usw. Ausserst billig, Strlekwolle in allen Farben zu Konkur- renzpreisen. NB. Anstricken v. Strümpfen und Socken rasch und billig. lirlanden! Anlüsslich dem Besuche unseresGrossherzogs liefert in jeder QJuantitat 11⁰5 Gärtnerel Fuhr Mannhelm. Tal. 3204. Ausſchmäckung der Stadt betr. Ihre Königliche Hoheiten der Großherzog und die Ateſhestogie werden am Freitag, 12. Oktober, nachmiitags, das Feſtkonzert und Huldigungsfeier im RNibelungenſaal und am Abend das Theater mit Allerhöchſt Ihrem Beſuche auszeichnen. Die Fahrt vom Schloß zum Roſengarten wird durch die Bismarckſtraße, Kaiſerring und Friedrichsring zwiſchen Realgymnaſium und Wilhelmshof, die Rückfahrt durch die Heidelbergerſtraße, Planten und Breite⸗ traße zurückgelegt werden. Zum Theater werden ſich die Fürſtlichkeiten vom Schloß aus durch die Bismarckſtraße zwiſchen A 3 und A 4 am Schillerplatz vorbeibegeben und auf demſelben Wege vom Theater aus zurück zum Bahnhof fahren. Die Anwohner der bezeichneten, ſowie der an⸗ grenzenden und anſtoßenden Straßen werden ergebenſt gebeten, die Häuſer, wie dies guch von den Anwohnern der Einzugsſtraßen geſchſeht, recht reich beflaggen und ſchmücken zu wollen. Mannheim, den 6. Oklober 1906. Der bergüngermeißzer J. 1 Martin. Handelshochschulkurse veranſtaltet von der Stadt Manuheim in Verbindung mit der Handelskammer für den Kreis Mannheim. Vorleſungen im Winter 1906/07 in den Räumen der Kurfürſtenſchule am Zeughausplatz, am Montag bis mit Freitag Abend beginnend am Montag, 18. Oktober 1906. K. Vorleſungsverzeichnis. 1. Allgemeine Vorleſungen: 1, Allgemeine Volkswiriſchaftslehre zſtündig: Montag —10, Donnerstag—9. Prof, Geh. Hofrat Pr. Goihein. 2. Grundzüge der Finanzwiſſenſchaft 2ſtündig: Dienſtag —10. Prof. Dr. Naihgen. 3. Bank und Börſengeſchäfte 2 ſtündig: Freitag—10, Privatdozent Dr. Jaffs. 4. Bürgerliches Geſetzbuch 2ſtündig: Mittwoch—10. Stadtrechtsrat Dr. Erdel. 5. Handelsrecht 2ſtündig: Mittwoch—10. Gerichts⸗ aſſeſſor Privatdozent Dr. Perels. 2. Uebungen der Fachabteilungen. 80000/849 1. Die Orgoniſation der Induſtrie: Montag—8. Prof. Geh. Hofrat Dr. Gothein. 2, Die Organiſation des Verkehrsweſens: Donnerſtag —8 Prof. Geh. Hofrat Dr. Gothein. 8. Bankweſen: Freitag—8. Direktor Reiſer. 4. Verſicherungsweſen: Beſtimmung der Stunden noch norbehalten) Direktor Dr. Barth. 5 Weihnachten: ebungen im Civilrecht und Handelsrecht: Rechtsanwalt Dr. Hachen urg. Die Einfügung eines weiteren Uebungskurſes im Ver⸗ eitung eines höheren ten kehrsweſen unter bleſibt vorbehalten. B. Stundenplan. Montag—8 Uhr, Organiſation der Induſtrie. Prof. Geh. Hofrat Dr. Gothein. Montag—10 Uhr, Allgemeine Volkswirtſchaftslehre, Prof. Geh. Hofrat Dr. Gothein. Dienstag—10 Uhr, Einführung in die Finanzwiſſen⸗ ſchaft, Prof. Dr. Rathgen. Mittwoch—10 Uhr, Bürgerliches Geſetzbuch, Stadt⸗ rechtsrat Dr. Erdel. Mitiwoch,—10 Uhr, Handelsrecht, Gerichtsaſſeſſor Dr. Perels. Donnerstag—8 Uhr, Organiſation des Verkehrsweſens Prof, Geh. Hoftat Dr. Gothein. Donnerstag,—9 Uhr, Allgemeine Volkswirtſchaftslehre. Prof. Geh. Hofrat Dr. Gothein. 8—8 Uhr, Uebungen im Bankweſen, Direktor Reiſer. Freitag—10 Uhr, Bank⸗ und Börſengeſchäfte, Privat⸗ dozent Dr. Jaffe. 13 Tag und Stunde noch unbeſtimmt, Verſicherungsweſen, Direktor Dr. Barth. Tag und Stunde noch unbeſtimmt, Uebungen im Civil⸗ recht und Handelsrecht, Rechtsanwalt Dr, Hachenburg. Als ordentliche Hörer zur Teilnahme an fämtlichen Vor⸗ leſungen werden Perſonen beiderlei Geſchlechts mit mindeſtens zweijähriger kaufmänniſcher Lehrzeit oder Beſchäftigung, ferner kechniſche Beamte mit böherer Fachbildung, ſowie die Lehrer und Lehrerinnen zugelaſſen. Für die Teilnahme an den Uebungen der Fachabteilungen wird die Kenntnis der allge⸗ mein volkswirtſchaftlichen und rechtswiſſenſchaftlichen Grund⸗ begriffe vorausgeſetzt, wie ſie beiſpielsweiſe durch den voraus⸗ gegangenen oder gleichzeitigen Beſuch der allgemeinen Vor⸗ geſungen erworben wird. Zur Teilnahme an den Einzel⸗ 1 der erſten(allgeme inen) Abteilung(als Hoſpitant) iſt nur die Zurücklegungdes 16. Lebensjahres erforderlich, Das dinderrichgeendrar beträgt: 1. für die Hörer ſämtlicher Vorleſungen; männiſche u. techn. Beamten u. dgl.) Mk. 50.— b) für Angeſtellte und dieſen gleich⸗ Den Beſuchern der Hochſchulkurſe ſteht die unentgeltliche Benützung der in den Räumen derſelben vorhandenen Bibliothek, ſowie der Fachliteratur in den Biblfotheken der Handelskammer und des kaufmänniſchen Vereins, desgleichen die freie Benützung der zugehörigen Leſeſäle 855 Am Schluſſe des Semeſters werden auf Wunſch der Beſucher Prüfungen über die Erfolge des Beſuchs der Hoch⸗ ſchulkurſe abgenommen und hierüber Zeugniſſe erteilt. Ur die Teilnehmer, die ſich durch Efer und Verſtändnis bereit geſtellt. Am Montag und Donnerstag jeder Woche von—6 Uhr iſt der Leiter der Handelshochſchulkurſe, Herr Profeffor Geh. ſiaffen Pr. Gothein, im Dozentenzimmer der Kurſe, Kur⸗ ürſtenſchule, Weſtflügel gegen das Zeughaus, anweſend, und zu Rückſprachen über die auf die Kurſe bezüglichen Fragen gerne bereit. 38 00/819 Einſchreibungen für den Beſuch der Vorleſungen und Uebungen gegen Vorauszahlung des Honorars werden vom Montag, den 3. Oxtober ds. Js. bis mit Samstag, den 13,. Oktober während der Büreauſtunden(vormittags —12 Uhr, nachmittags—5 Ühr), in der Stadlratskanzlei (Kaufhaus III. Stock, Haupteingang II gegenüber der Reichs⸗ bank), und in der Woche vom 15. Oktober ab, abends —6 Uhr(ausgenommen Samstags), im Dienerzimmer der Handelshochſchulkurſe(Kurfürſtenſchule, Erdgeſchoß, weſtlſcher Flügel, Eingang vom Zeughausplatz), entgegengenemmen. e) für Selbſtändige(Firmeninhaber, leitende kauf⸗ 5 ſtehenden Perſonen 40.— 2, für die Hörer der allgemeinen Vorleſungen: Selbſtändgeee 5) Angeſtent,, 3. für die Teilnehmer an den Uebungen de⸗ Fachabteilungen: a Selbſtändige„ 50. b) Angeſtellte„ 25.— 4. für die Beſucher der Einzelkurſe in der all⸗ emeinen Abteilung und der Fachabteilung (Ooſpttanten) VööU!)!ß„„ 10.— auszeichnen, ſind einige Reiſeprämien auf Schluß des Semeſters Rheiniſche Hypothekenbank IHannheim A 2, 1(dem Sckiloß gegenuͤber). Singezahltes Hkfienkapital. III. 20, 100, 00. „„„„%„„„65„ IIi. 12,157,733,30 Die Pfandbrieie der Bank sind in den Sroß⸗ herzogtümern Baden und Feſlen zur Anlage von Mündelgeldern geelgnet, desgleichen können dle RKommunalobligatlonen der Bank in Baden zur Finlage von Mündelgeldern verwendet werden. Die Piandbriefe, ſowie die Kommunglobligatlonen der Bank werden von der Neichsbank und den deutſchen Nofenbanken in Klalfe I beliehen, ebenlo von der Kgl. Bank und deren Fllialen. Die Bank ist Binterlsgungsſtelle für Iündel- vermögen. 6068 Die Dlrekflon. Belianntmachung. Die Leiſtu detz Geſchworenen un Schöfſendtenſtes betr. Wir bringen gemäߧ 8 der landesherrlichen Berord⸗ nung vom 11. Juli 1979 zur Kenutnis, daß die Urliſte über dben en zn 3 oder Geſchworenen werden können, 1907 30000/828 vom Donnerstag, den 4. Ottober 1906 an während 8 Tagen und zwar für die Altſtadt auf dem Statiſtiſchen Amte dahier(Kauſhaus, 3. Stock), ſür dig Stadtteile Käferthal⸗Waldhof auf dem Rathauſe in Käfer thal und für den Stadtteil Neckarau auf dem Rathauſe das ſelbſt zu Jedermanns Einſicht aufliegt und Einſprachen gegen die Richtigkeit oder Vollſtändigkeit der Liſte innerhalb der genannten Friſt ſchriſtlich oder mündlich zu Protokoll da⸗ ſelbſt erhoben werden können. Die Einſprache kann ſowohl den Eintrag von nicht beſähigten oder nicht zu beruſenden als auch die Uebergehung von einzutragenden Perſonen zum Gegenſtand haben. Perſonen, welche nach§ 85 der Gerichtsverfaſſung die Berufung zum Amte eines Schöffen oder Geſchworenen ablehnen dürfen, können ihre diesbezüglichen Geſuche, vor⸗ behaltlich ihrer Befugnis zur ſpäteren Geltendmachung des Ablehnungsgrundes, nach Maßgabe der§§ 85 und 94 des Gerichts⸗Berfaſſungsgeſetzes ebenfalls binnen der Einſprache⸗ friſt mit den nätigen Nachweiſungen anbringen. Maunheim, den 2. Oktober 1908. Statiſtiſches Am: Dr. Schott. Suddeutsche Disconto-Gesellschaft.6. in Mannheim, D 3, 18. TWeigulederlassungen in fHeidelberg, Frelburg J/3., Lahr /8. und fiuheln. Commandite: E. Ladenburg in Frankfurt a. M. olleingerantes Akitenkaptta! Mk. 25,000,000.— e eee FEröffnung von laufenden Rechnungen mit oder ohne Kredit gewährung. Provisionsfreie Scheck-Rechnungen und An- nahme verzinslicher Bardepositen. Au- und Verkauf von Wertpapieren, Ausfüh- rung von Börsenaufträgen. Diskontierung und Einzug von Wechseln auf das In- und Ausland. Einzug von KHupons und verlosten Effekten Ausstellung von Schecks, Akkreditiven u. Kreditbriefen auf das In- und Ausland. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpa; pieren und Wertsachen aller Gattungen in feuer- und diebessicheren Gewölben mit Safes- Einrichtungund Uebernahme der Haftbarkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Versicherung verlosbarer Wertpapiere gegen Kursverlust. 62592 Beleihung von Wertpapieren und Waren. Friedrich Strassburger Telephon 1367 D 25 74 empflehlt sich für den Selamtreierven 66653 An- und Verkauf von Wertpapieren sowle alle bankgeschäftlichen Transaktlonen. ——ůů 55 Junger Bautechniker gewandter Zeichner findet bei uns dauernde Stellung. Herren mit Er⸗ fahrung im Fementbau bevorzugt. Schriftliche Angebote mit Cebenslauf und Gehaltsanſprüche erbeten. Aulien⸗-Geſellſchaft für Großfiltratian und Apparatenbau, Worms. 3568 Seite. 98 — Tel. 1055 15. beissbarth 4 ofmannn.C. N i enn = inzige Fabrik am Platze für Holz- und Stahiblech-Rolladen, Jalousien, Marquisen und Rollschutzwände. Reparaturen an BRolladen und Jalousien prompt und billig durch nur geschulte Monteure. eee ee ee für N ee ee Aes md Angen Aus. 8. Tel. 1055 64014 ———————— 2 2—— J5J5CCC 8 1 e Fennenng Jende ee zeder Persuch des ganzen 22 pul- 9 führt zur Waseh-Veriahrens. underschöne GIlner der An! aadernden Ver- Halbe Arbeit! Ueberall zu baben Chemische Fabriken und Putzwollwerke Ed. 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