1 4 155 ir 5 e fahren und nach Ungarn gehn!“ riefen ſie Draga zu, als 1 bef 8 uſchitſch und Neſchitſch das Zimmer verlaſſen hatten. Abonnement: 70 Meenntga monatlich. Bringerlohn 2 Pig. monatlich, Jurch die Boll der mel Voft⸗ auſſchlag Jd..4 9 Quartal. Einzel⸗Nummet 6 Big⸗ Inſerate: Die Colonel⸗Zeile. 20 Pfg. Auswärtige Inſerate 28„ Die Reklame⸗Zeile„60„ Gadiſche Volkszeitung.) — E 6, 2. Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwolf Mal. Geleſenſte und verbreiletſte Jeilung in Maunheim und Umgebang. Schluß der Inſeraten⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Uhr. Eigene Redaktions⸗Bureaus in Berlin und Karlsruhe. (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Maunheim eeeeeeer Telefon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahme v. Druckarbeiten 641 Redaktioan 377 Expeditton und Verlags⸗ buchhandlung E 6, 2. 21¹8 Nr. 572. * Samstag, 8. Dezember 1906. Eine Raiffeiſen⸗Affäre vor Gericht. (Von unſerem Korreſpondenten.) 5 Frankenthal, 6. Des. Apprell widerſpricht den Behauptungen der Anklag⸗ und berfichert, an den vorgekommenen Unterſchlagungen und Verun⸗ treuungen keineilei Anteil zu haben Er ſei nicht in der Lag⸗ geweſen, einen etwaigen Fehlbetrag aufzudecken da ihm die Mög⸗ lichkeit gefehlt habe, die Kaſſe zu kontrollteren, indem die vor⸗ handenen Gelder in zwei Geldſchränken aufbewahrt worden ſeien bon denen ſich einer in der Privatwohnung Dennhards befunden habe. Sei ihm einmal etwas auffällig erſchienen und habe er deshalb Dennhard Vorhalt gemacht, ſo habe dieſer die Un⸗ ſtimmigkeit jedesmal auf einen Irrtum zurückgeführt und dafür glaubhafte Gründe angeführt. Zu bemerkenswerten Auseinanderſetzungen mit dem Ange⸗ Aagten kam es bei Befragung der Saächverſtändigen, des Bächer⸗ reviſors König aus Speier und des Rechners der Darlehns. laſſe Schifferſtadt und früheren Verbandsreviſors Dörr. Apprell ſtellt dabei die Behauptung auf, daß der Reviſor auch habe inden müſſen, daß dem Verbandsdirektor Dr. Nolden von der Kaſſe 6000 Mark geliehen worden feien, welcher Betrag bei der Reviſion zu⸗ rückgebucht und nach ſtattgehabter Reviſton wieder an Dr. Nolden gezahlt worden ſei. Der Beſchuldigte führt das Vorgehen der Verbandsleitung gegen ihn darauf zuruück, daß er die vorgekomme⸗ nen Unterſchlagungen ufw. zur Anzeige gebracht hat. Man babe Jihm deshalb wiederholt Vorwürfe gemacht. So ſei ihm vom Ver⸗ bandsdirektor einmal geſagt worden:„Sie trauriger Menſch, wie können Sie ſich erlauben, die Sache anzuzeigen Dabei ſei Denn⸗ hard zugerufen worden:„Herr Dennhard, finden Sie nichts. um gegen ihn vorzugehen?“ 155 Bei der wiederholten Erörterung des bon ihm in Anſpruch genommenen Ueberkredits begeichnet es Apprell als ſonderdar vaß don dem Reviſor das der Pfälzer Tabakverkaufsgenoſſenſchaft ern⸗ geräumte Konto nicht gefunden und beanſtandet wurde, aus dem hervorging, daß dieſer Genoſſenſchaft von der Darlehnskaſſe ein Kredit von 200 000 bezw. mehr als 400 000 Mark gewährt wurden. Darüber ſei nichts geſagt worden und doch gingen ven Bauern dadurch etwa 100 000 Mark verloren. Reviſor Dorr dekundet, den Eindruck gehabt zu haben, daß der Angeklagie bei den Veruntreuungen und Schiebungen mitgewirkt habe. Denn⸗ hard habe dieſe nicht allein ausführen können. Apprell, der vei allen Reviſionen dabei geweſen ſei, hätte die Verpflichtung ge⸗ habt, der Verbandsleitung von den Unregelmäßigkeiten Mittsilung zu machen. Apprel! widerſpricht dieſen Bekundungen und ver⸗ lichert nochmals, an den Veruntreuungen keinerlei Antefl zu Jaben. Dennhard habe die Unterſchlagungen allein begangen Dieſer ſei Vorſtand der Tabakvevkaufsgenoſſenſchaft in Lud⸗ wigshafen und ein guter Freund des früheren Verbandsvor⸗ ſitenden Dr. Nolden geweſen. Da ſet das Geld herüber und hin⸗ über genommen worden. Wäre dies nicht geſchehen, ſo würde es bei der Tabakverkaufsgenoſſenſchaft längſt gekracht haben. In der Nachmittagsſitzung geht der Vorſitzende mit den Sach⸗ derſtändigen und dem Angetlagten die verſchiedenen Falſehbuch⸗ ungen durch. Es kommt dabei zur Sprache, daß durch die Darlehns⸗ kaſſe Schifferſtadt der Getreideeinkaufsgenoſſenſchaft in Ludwigs⸗ dafen 18 000 Mark geliehen worden ſind, ohne daß der Vorſtand der Kaſſe etwas davon erfahren hat. Es ſoll dies von Dennhard —— tatſächlich beſtehe, die jedoch ſelbſt durch eine Oeffnung der Grenzen bewerkſtelligt worden ſein. Zu ſeiner Rechtfertigung wetſt ver Beſchuldigte darauf hin, daß von Dennhard alljährlich etwa 100 000 Mark in Ludwigshafen verrechnet worden ſind, die gar nicht durch ſeine Bücher liefen. Der darauf befragte früzere Verbands⸗Reviſor Clau ß, jetzt Geſchäftsführer in Landſtuhl, ſagt aus, daß bei den von ihm bewirkten Rebiſionen der Sollbeſtand mit dem Kaſſenbeſtand nie übereingeſtimmt habe. Kuf⸗ fälligerweiſe iſt ſtets ein Ueberſchuß vorhanden geweſen Dennhard habe dies damit erklärt, daß ein Geldbetrag aus der Konſumvereinskaſſe in die Darlehnskaſſe hineingekommen ſei. Der Zeuge hat das Gefühl gehabt, daß Dennhard der verantwort⸗ liche Teil ſei und Apprell unter der Botmäßigkejt Dennbards ſtehe. Morgen wird die Beweisaufnahme fortgeſetzt Aus Stadt und CLand. mannheim, 8 Dezember. * Der Generalfechtſchulverband Mannheim(Verein für Wai⸗ ſenpflege) hatte an die Großherzogin zu deren Geburtstag ein Glückwunſchtelegramm geſchickt, auf welches nachfolgendes Danktelegramm eintraf:„Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin laſſen für die freundlichen Glückwünſche, welche der Deutſche Ge⸗ neralfechtſchulverband Mannheim(Verein für Waiſenpflege) Aller⸗ höchſtderſelben zum Geburtstage darbrengt, Höchſtihren aufrichtigen Dank übermitteln.“ *Die Fleiſchnot, ihre Urſachen und gründliche Beſeitigung. Am Montag Abend ſprach, ſo ſchreibt man uns im Karl Theodor⸗ Saale vor einem bedauerlicherweiſe nur ſpärlich erſchienenen Bubli⸗ kum Herr Fellenberg(Zürich⸗Erlenbach) über dieſes Thema, Rodner beleuchtete die Fleiſchnot vom volkswirtſchaftlichen Stand⸗ punkt aus und bewies auf Grund der gegenwärtigen Verhältniſſe in Deutſchland, ſowie ſeiner Nachbarſtaaten, daß eine Fleiſchnot dauernd nicht zu beſeitigen ſei. Es könne nicht geleugnet werden, daß für weite Volkskreiſe, ſofern ſie die Fleiſchroſt als eig not⸗ wendiges Nahrungsmittel betrachten, ſich aus der Fleiſchteuerung eine wirtſchaftliche Kalamität ergebe, doch nur für denjenigen Teil des Volkes, der im Fleiſch wirklich ein unentbehrliches„Nahreengs⸗ miktel“ erblickel Es gebe jedoch bereits unter Hoch und Niedrig, unter Arm und Reich, wie auch im Mittelſtand weiteſte Kre ſe, die hinſichtlich des angeblichen und vielgeprieſenen Kraftnährwertes des Fleiſches eine ketzeriſche Ueberzeugung beſäßen Es ſei fonnen⸗ klar, daß es für ſolche Menſchen keine Fleiſchnot geben könne weil ſie es nicht konfumieren. Und in der Tat, vom geſundheitlicher. Standpunkt gebe es die ſchwerwiegendſten Bedenken gegen den Fleiſchgenuß, da unzählige Krankheiten ihre Urſache nicht in etzter Linie einer falſchen Ernährung verdanken, mindeſtens aber die Heilung der meiſten organiſchen Störungen durch Fleiſchaufnahme gehemmt werde. Seine durch 16jährige vegetabiliſche Ernahrung errungene kernige Geſundheit lege für die Wahrheit feiner Be⸗ hauptungen das beſte Zeugnis ab. Herr Fellenberg wies zum Schluß ſeiner kraftvollen und zu Herzen gehenden überzeugenden Ausführungen noch auf den verhängnisvollen Zuſammenhang zwi⸗ ſchen Fleiſch⸗ und Alkoholgenuß hin. In der Diskuſſion, an welcher ſich Gegner der Ausführungen nicht beteiligten, ſprachen noch Herr Albers und Frau Bieber. Buntes Feuflleton. — Draga Maſchins Verlobung.„An dem Tage, an dem Alexander don Serbien wie durch ein Wunder dem Tode durch Ertrinken im Meere entging, geſchah es, daß der junge König zum erſten Male Draga Maſchin küßte. In ihrer Erregung über die Gefahr, in der der Jüngling geſchwebt hatte, ſagte ſie ihm, daß ſie dem Himmel für die glückliche Errettung danke. Da flehte der König ſie an, ſie möchte zur Feier ſeiner Rückkehr zum Leben ihm geſtatten, ſie zu küſſen. Sie gewährte es ihm. Es war ihr erſter Kuß.“ So erzählt die Schweſter der ermordeten Königin, Chriſting Petrowitſch Lunjewitſch, in einer Biographie, die ſie ſoeben in der„Jortnightly Review“ veröffentlicht, und um ihre Behauptung zu erhärten, daß Draga ſich lange dem Plane einer Heirat mit dem Könige widerſetzt habe, ſchildert ſie folgende komantiſche Szene, die zu der Verlobung führte. Eines Tages im Juli 1900 ſtürzten plötzlich zwei Herren in das Haus in elgrad, in dem Draga mit ihrem Bruder Nicodemus wohnte. G8 waren der Miniſter des Innern Genſchitſch und der Miniſter der öffentlichen Arbeiten Neſchitſch.„Sie müſſen ſofort Serbien herlaſſen, gnädige Frau! Sofort von Belgrad abreiſen, über die e ihrer anſichtig wurden.„Aber warum und mit welchem Rechte iehlt man mir das?“ fragte ſie.„Es iſt im Intereſſe der Nation und des Königs“ Draga gab ihrem ſtürmiſchen Drängen dach, ließ ihren Bruder ſchwören, daß er niemand offenbarte, daß Wenige Augenblicke von einigen Küraſſieren begleitet, im alopp dor das Haus„Wo iſt Draga?“ fragte er beunruhigt, als er ſie nicht erblickte. Der Bruder der Geflohenen antwortete, kr habe der Schweſter geſchworen, dies nicht zu ſagen.„Zuerſt babt Ihr Eurem König Treue und Hehorſam geſchworen. Als König befehle ich Euch, ſie ſofort aufzuſuchen und zurückzubrin⸗ gen.“ So kehrte Draga zurück, und der König ſteckte ihr den Ver⸗ lobungsring an den Finger. Dann erzählte er, wie dies ſo ſchnell Pkommen war.„Ich hatte den Miniſterrat gerade zu dem Zweck zuſammengerufen, um ihm anzukündigen, daß ich mich morgen mit Draga verloben würde. Plötzlich bemerkte ich, diß Da chzuckte mich der Gedanke, daß ſie gegangen ſein könnten, um ſle zu ihrer Tante ginge und reiſte ab. arauf ſprengte der König, erfolgreicher die Ordnung aufrecht erhält, als der weiße Bürger⸗ Draga zur Abreiſe zu bewegen, während ich mit dem Widerſtande der anderen Miniſter kämpfte. Auf mein kleines Heiligenbild ließ ich die Miniſter ſchwören, daß ſie meine Rückkehr erwarten würden. Ich legte die Generalsuniform an, nahm den Ring und ritt im Galopp zu Dragas Hauſe. Sie war ſchon fort.“ So wurde Draga Maſchin ſchon einen Tag früher, als der König beabſichtigte, ſeine Braut. — Die„Chineſenſtadt.“ Auch in Europa halten die bezopf⸗ ten Söhne des himmliſchen Reiches jetzt in größerer Zahl ihren Einzug; die„Chineſenſtadt“ wird vielleicht in naher Zukunft auch uns keine unbekannte Erſcheinung mehr ſein. England hat ſchon eine ganz bedeutende chineſiſche Bevolkerung und Liverpool hat ſeine kleine Chineſenſtadt, die nicht ſo groß wie die von San Francisco oder Newyork iſt, aber faſt dieſelbe Organiſation hat. Abgeſehen von ihrer geſchäftlichen Tätigkeit ſtehen die Chineſen Liverpools nicht viel mit den Bewohnern der Stadt im Verkeyr. Sie nehmen zwar weiße Frauen, abet dieſe weiße Frauen werven faſt chineſiſcher als ihre Männer. In der Chineſenſtadt von San Franecisco leben etwa 40 000. Perſonen, in der Newyorker etwa 7000. Jede ſolche„Chineſenſtadt“ iſt eine kleine Stadt in der großen für ſich; ſie hat ihren eignen„Bürgermeiſter“, der weit meiſter und ſeine Polizei in ihrem Gebiet. Kein Chineſe aimmt je die Hilfe der Rechtſprechung des Landes in Anſpruch. Er hat wenig Geſchäftsſtreitigkeiten, denn er iſt wegen ſeiner Ehrlichreit als Händler bekannt. Geſchäftspapiere find ihm unbekannt. Das Wort des Chinefen gilt bei den weißen Kaufleuten ſo gut wie ſeine Handſchrift. Wenn er Unglück hat und nicht bezahlen kann, begeht er Selbſtmord und vermacht ſeinem Gläudiger alles, was von feinem Eigentum übrig bleibt. Perfſönlicht Streitigkeiten wer⸗ den immer von dem„Bürgermeiſter“ der Chineſenſtadt ger⸗gelt oder wenn die Entſcheidung zu ſchwierig iſt, von dem chineſiſchen Generalkonſul in der Stadt. Auf Ungehorſam gegen dieſe Recht⸗ ſprechung ſteht Todesſtrafe und das Urteil wird von Mitgliederg der als„Hochbinder“ bekannten Organiſation vollſtreckl. Gel zent⸗ lich wird in der Straße ein koter Ehineſe mit einer Meſſer⸗ oder Schußwunde aufgefunden, die erklärt wie er den Tod fand. Die Unterſuchungen der Polizei, die den Leichnam beſchlagnaumt, führen wohl nie zu einem Reſultat; die Chineſenſtadt wird ſtumm, wenn ein Poliziſt oder Detektiv in iie eindringt Nibt n⸗ mal in ihrer Ernährung ift die Chineſenſtadt von den Weißen Flugapparaten zu, und innerhalb von wenigen Monaten habe ich ahhängig. Man findet da zu Dutzenden Geſchäfte mit alen mög⸗ (2. Mittagblatt.) * Der Vorſtand des Vereins Deutſcher Bahnhfsbuchhändter hat bei, der Poſtverwaltung Schritte eingeleitet, die den Sweck haben, zu erreichen, daß die für den Bahnhofsbuchhandel beſtimmm⸗ ten gleich vom Zuge ab ausgeliefert werden und nicht erſt den Umweg über das Poſtamt, wie bisher nehmen, * Freireligiöſe Gemeinde. Sonntag, 9. Dezember, vormittags 10 Uhr, findet in der Aula des Realgymnaſiums, Friedrichsring, Eingang Tullaſtraße, ein Vortrag des Predigers Herra Dr. Penzig⸗Berlin ſtatt über das Thema:„Seelſorge“. Hierzu iſt jedermann bei freiem Eintritt freundlichſt eingeladen. Coloſſeum⸗Theater. Man ſchreibt uns: Morgen Sonntag; 9. Dezember, geht hier zum erſten Male das hiſtoriſche Schauſpiel H. Börſteins:„Die Tochter des Gefangenen“(Das Geheimnis der Feſtung Glatz) in Szene. Dieſes hochintereſſante Bühnsawerk geichnet ſich durch geſchickten dramatiſchen Aufbau und ſpannend⸗ Entwickelung der Handlung aus, welche von Akt zu Akt die hiſto⸗ riſche Begebenheit in feſſelnder Weiſe ſchildert. Da dieſes hiſtoriſche Schauſpiel hier noch nicht aufgeführt wurde, ſehen wir dieſen Auf⸗ führungen mit beſonderem Intereſſe entgegen und empfehlen den Beſuch auf das beſte. *Anfälle auf den badiſchen Bahnen. An Unfällen haben auf den badiſchen Bahnen im Jahre 1905 im ganzen 31 Entgleiſungen und Zuſammenſtöße ſtattgefunden. Das Leben verloren 22 Be⸗ dienſtete, 12 andere Perſonen und 15 Selbſtmörder. Verletzungen erlitten 72 Bahnbedienſtete, 27 andere Perſonen und 3 bei Seldſt⸗ mordverſuchen. Auf Grund der Unfallverſichecungsgeſetze und des Haftpflichtgeſetzes wurden 473 295 M. Entſchädigung ausbezahlt. * Aus dem Schöffengericht. Eine kräftige Fauſt führt der Jabrikarbeiter Tobias Müller von Sandhofen Ohne jede Ur⸗ ſache ſuchte er am 28. Oktober im Durlacher Hof in Sandhofen Händel mit dem Taglöhner Franz Gieg, mit dem er von früher her verfeindet iſt und ſchlug ihm das Naſenbein entzwei Das Gericht verurteilte ihn wegen dieſer rohen Tat zu einer Gefängnisſtrafe von 2 Monaten.— Zwei Schlachten wurden am 22. Juli d. J. im Haufe Zehntſtraße 5 geſchlagen. Wie gewöhnlich gab ein nichkiger Anlaßz die Urſache zu dem Kampfe unter den Mietern, Auf der einen Seite ſtanden der Taglöhner Heinrich Frey und der Fuhrmann Karl Frehy, zwei Brüder, auf der anderen Seite Vater und Sohn Nikol und Aug. Werle. Ein großes Arſenal aller möglichen Waffen, die corpora delicti, bedecken den Gerichtstiſch. Die gegenfeiteg ge⸗ wechfelten Prügel waren recht ſaftig. Die Affaire konnte, wie es bei Hausprügeleien gewöhnlich der Fall iſt, nicht richtig aufzeklärt werden, nur bei Heinrich Frey und Auguſt Werle konnte eine Schuld als nachgewieſen erachtet werden. Erſterer wird zu 4 Wochen Gefängnis, letzterer zu 10 M. Geldſtrafe verurteilt. Abends folgts die Fortſetzung, da wurde es noch ſchlimmer. Auguft Werle gaubte anſcheinend bei dem Austauſch der Prügel am Vormittag zu kurg gekommen zu ſein und rückte Abends mit den Taglohnern Friedrich Sommer und Johann Treibel, ſowie dem fetzigen Musketier Baumbuſch vor die Türe des Fuhrmannzs Karl Frey. Ein Krach— da hatte Werle mit dem mitgebrachten Hebeeiſen die Türe eingeſchlagen und im nächſten Moment ſchlugen ſie auf den im Bette liegenden Frey, was Zeug hielt. Auch der in der Wohnung befindliche Packer Ludwig Frey erhielt ſeine Prügel, Treibel benutzte ſogar das Waſchbecken als Waffe Werle fuchtelte fortwährend mit dem Meſſer in der Luft herum und ſchrie?„Ich mache Dich kalt!“ Auguft Werle wird zu 2 Wochen 3 Tagen, Sommer und Treibel zu je 8 Tagen Gefängnis verurteilt. Baum⸗ buſch wurde vom Militärgericht zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt die Einführung des Optum⸗ laſters, dem auch manche Weiße zum Opfer fallen, da einig: Chi⸗ neſen auch Opiumhöhlen für die meiße Bevölkerung unterhalken — Santos Dumont und ſeine Kritiker. Santos Dumonts letzte Flugverſuche mit ſeinem Aeroplan haben unter den Theo⸗ retikern mancherlei Kritik erfahren. Aber von dem Gewicht diefer Angriffe hat Santos Dumont keine hohe Meinung; er ver⸗ tritt den Standpunkt, daß die definitive Eroberung der Luft nicht durch Theorien, Worte und Kritik, ſondern durch Arbeit, Verſuche und Taten vollendet werden wird. Er hat ſich kürzlich zu einem Korreſpondenten des„Newyork Herald“ darüber ausgeſprochen. „Es hat mich höchlichſt beluſtigt,“ erzählt er,„alle die Meinungen zu leſen, die über meinen letzten Verſuch durch die Welt gehen. Leute wie General Baden⸗Powell, Sir Hiram Maxim und Prof. Bell, welche ſeit bielen Jahren das Problem einer Flugmaſchine, die ſchwerer als die Luft iſt, ſtudiert, die aber niemals einen Flugapparat ſelbſt gebaut haben, der unter Anweſenheit von Zeugen den Erdboden verlaſſen konnte, erklären nun, mein 200— Meterflug beweiſe nichts oder nur ſehr wenig, und reden ſo, als beſäßen ſie die Löfung des Problems. Ich kann mir nicht helfen, aber manchmal habe ich das Gefühl, als ob bei vielen dieſer Urteile die Eiferſucht nicht ganz unbeteiligt ſei. Als dieſe Männer das Studium der„Schwerer⸗als⸗die⸗Luft⸗Theorie“ begannen, hatt ich dieſer Frage noch gar keine Aufmerkſamkeit geſchenkt und war noch eifrig mit dem Problem des lenkbaren Ballons beſchäftigt. Vor knapp einem Jahr erſt wandte ich mich den maſchinellen eine Maſchine konſtruiert und bin mit ihr geflogen; ich glau damit bewieſen zu haben, daß in Wirklichkeit das Problem, da jene Männer ſo ernſthaft bearbeiten und deſſen Löſung ſie ar geblich längſt errungen haben, nicht gar ſo kompliziert iſt, 1 man gemeinhin glaubt. Ich perſönlich habe nun träuen zu den Theorktikern. Die Frage kann n ch nicht gelbſt werden. Es iſt eine Aufgabe werktätiger Arbeit, 8 wenn mir erlaubt wäre, den Beteiligten eine ſo würde ich ſagen:„Zieh Deinen Rock ——. etzentwurfs zur Parlamentariſche Verhandlungen. Nachdruc ohns Vereinbarung nicht geſtattet. Deutſcher Reichstag. 136. Sitzung vom 7. Dezember. Am Bundesratstiſch: von Tſchirſchly, Auf der Tagesordnung ſteht zunächſt die erſte Leſung des Ge⸗ usführung der Generalakte der Internatio⸗ nalen Konferenz von Algeciras. Der Geſetzentwurf ſucht die Genehmigung des Reichstags für diejenigen ee der Generglakte nach, die ſich auch auf deutſche Staa Jangehörige beziehen(Strafen für Waffenſchmuggel, Zuſchlagsgölle uſw.]. Staatsſekretär v. Tſchirſchky: Wie ſeinerzeit der Reichskanzler ſchon ausgeführt hat, ff bie 0 der Verhandlungen von Algeciras im Intere 12 Uhr. Graf Poſa⸗ Nöwsky u. a. d e und haben insbeſondere auch ämtlicher Kulturvölker njenigen Deutſchlands entſprochen. Die Algeciras⸗Akte bildet die Grundlage für die rnere Entwicklung der Dinge in Marokko. Sie geht aus von ei Grundprinzipien: erſtens der Integrität und nabhängigkeit des Sultans, zweitens der Souveränität des ſcherifiſchen Reiches⸗ Drittens der dandelspolltiſchen e aller Staaten im Lande. Die Beſtimmungen der Ulgecirasakte ſind geeignet. die riedliche Enkwicklung der Intereſſen ſämtlicher en Staaten in Marokko zu gewährleiſten. Inzwiſchen haben auch die Vorbereftungen au der Aus⸗ kührung der Akte ſelbſt ſchon begonnen, insbeſondere Über das ins Leben zu rufende wichtige Inſtitut der marokklaniſchen Staatsbank. In erſter Linie ſind die Beziehungen der Bank 0 der marokkaniſchen Regierung im Laufe des Sommers feſtge⸗ degt worden; die übrigen zahlreichen Ausfüh rrungsbeſtimmungen delreffend den Handel mit Waffen und Munition, das Zoll⸗ und Steuerweſen, die erforderlichen Grundſtücksenteignungen werden augenblicklich durch das diplomatiſche Korps mit den Räten des Sultans geregelt. Nach Art. 21 der Algeciras⸗Akte ſoll die Ratifi⸗ erung noch vor Schluß des Jahres ſtatifinden. Einige taaten haben ſie bereits ratifiziert. Was die Ratifizierung Deutſchlands anlangt, ſo berührt die Akte einige Gegenſtände, welche in den Bereſch ber Geſetzgebung des Reiches fallen. und mithin nach der Reichsverfaſſung der vorherigen Genehmigung von undesrat und Reichstag unterliegen. Dieſe Gegenſtände ſind un porliegenden Geſetzentwurf aufgezählt. Nach der Juſtimmung des Reichstags zu die ſer Vorlage wird es auch uns möglich werden, pflichtgemäß die Akte zu ratifizieren, Abg, Baſſermaun(natl.]: Ich will nicht auf die Enthüllungen eingehen, die geſtorn abend bas„Berliner Blatt“ gemacht hat; denn dieſe Enthüllungen über angedrohte Verbrechen, über die Fähigkeit des Herrn von Holſtein uſw, werden ja noch den Gegenſtand weiterer Erörterungen in der Preſſe bilden. Nur ſoviel möchte ich jetzt ſagen: Wenn das wahr iſt, was in dieſen Enthüllungen mitgeteilt iſt, dann würde das kein ſehr erfreuliches Licht auf die Geſchicklichkeit unſerer Diplomatſe und insbeſondere auf die Fähigkeit des Herrn von Holſtein werfen.(Sehr richtig!) Was den vorliegenden Geſetzentwurf anlangt, ſo handelt es ſich ja nur um Ausführungsbeſtimmungen zu den Generalakten der internationalen Konferenz von Algectras. Die franzöſiſche Deputiertenkammer hat ja geſtern die ganze General⸗ akte einſtimmig angenommen; ihre Kompetenz erſtreckt ſich eben auf die Geſamtheit der Akte, während nach der Reichsverfaſſung eine Genehmigung des Reichstags dazu nur inſoweit erforderlich iſt, als die Gegenſtände der Akte in den Bereich der Reichsver⸗ faſſung fallen. Der Entwurf wird ja wohl zu Beanſtandungen jeinen Anlaß geben, es wird wohl auch nicht notwendig werden, ihn einer Kommiſſion gzu ſüberweiſen. Ich möchte aber im Anſchluß an dieſen Geſetzentwurf zu der Algecirasakte, von der ich bemerke, daß die Ueberſetzung zum Teil Außerſt mangelhaft iſt— es findet ſich eine Reihe von Fehlern vor [Sehr richtig!)— eine Frage an die Regierung richten. Es findet Aurzeit eine gemeinſame Aktion Frankreichs und Spbanjens in den marolkaniſchen Gewäſſern ſtatt. Als Zweck dieſer Flottenaktion ift angegeben worden: die Aufrechterhaltung der Ordnung in FTanger und Umgegend, ſowie die Beſeitigung etwaiger Schwierigkeiten, die ſich bei der Einrichtung der ſpa⸗ niſch⸗ fronzöſiſchen Polizei in Maxokko ergeben können; als Ziel wird die Ausſchiffung von Truppen genannt. In der franzöſtſchen Debutiertenkammer hat über dieſe Dinge eine Ausſprache ſtattgefunden. Der Abg. Jaurss hat das Vorgehen Frankreichs und Spaniens zum Gegenſtande einer Beſprechung ge⸗ macht und dabei von einem Mißtrauen geredet, das dieſes Vor⸗ gehen der beiden Staaten bel anderen erwecken könne. Er hat u. a. dargelegt, die Grenzen ſeien ja genau bezeichnet, innerhalb deren Spanien und Frankreich die Polizeigewalt in Marokko ſchaffen ſolle, und wenn man vor der Rechtskraft der Akte in der jetzigen Art vorgehe, ſo maße man ſich eine ſouperäne Gewalt an, die einent nicht zuſtehe. Die Antſvort des Miniſters des Auswärtigen cuf dieſe Darlegungen des Abg, Jaures lautete beruhigend. Er erklärte daß die Ausfüßhrungen des Abg. Jaures Hypotheſen ſeien, und daß die Regierung auf dem Boden der Algecirasakte ſtehe. Der Schlußz der Verhanplung war ein Vertrauensvotum, das der Regierung mit 446 gegen etwa 40 Stimmen erteilt wurde. Naun iſt vorgeſtern durch die Preſſe— und zwar offisiss— mitgeteilt worden, daß Üüber die Augelegenheit durch den franzöſi⸗ ſchen Bolſchafter unſerem Staatsſekretär des Auswärtigen eine Note überreicht worden ſei. Nach dieſer Mitteilung handelte es ſich darum, daß die Flottenaktion mi erfolgen ſolle, nachdem das borhergehende Einverſtändnis des diplematiſchen Korps in Tanger e ſej, und daß eine ſofortige Aktion nur für den Fall be⸗ waffneter Angriffe vorzunehmen ſei, daß aber in dieſem Falle wenigſtens noch eine nachträgliche Verſtändigung mit dem diplo⸗ matiſchen Korps ſtattzufinden habe. Es iſt ferner durch die Preſſe bekannt geworden, daß ſowohl in Madrid wie in Paris die Miniſter des Auswärtigen ſich dahin geäußert hätten, daß die übrigen Mächte mit dieſer ſpaniſch⸗franzöſiſchen Aktion einverſtanden ſeien. Ich meine wum, es dürfte von Intereſſe für den deutſchen Neichs tag ſein, hier von der Regjerung eine authentiſche Mittei⸗ kung zu erhalten, einmal mit Rückſicht darauf, daß hier im Hauſe die marokkaniſche Frage wiederholt behandelt worden iſt und es darum„den Reichstag ützer den Fortgang der Dinge Auf dem Laufe den zu erhalten, und ferner mit Rückſicht auf das Mißtrauen in die ganze Aktion, das in der Rede des Abgeordneten ures zum Ausdruck kommt und druck gefunden hat. das auch in der deutſchen Preſſe 13 Stgatsſekretär, ab er gewillt iſt, uns Mit⸗ den Inhalt der Note und ob das Ich frage alſo den teflung zu machen über Einverſtandnis der übrigen Mächte zu der ſpamſch⸗franzöſiſchen Aktion ausgeſprochen iſt. Im übrigen möchte auch ich nur hoffen und wünſchen, daß durch die Algeciras⸗Akte die friedliche Weiter⸗ entwicklung der Dinge in Marolko gewährleiſtet ſei.(Beifall.) Staatsſekretär Freiherr von Tſchirſchky: Beide Regierungen haben den Mächten gleichlautende Er⸗ Hlärungen dahin abgegeben, daß der Zweck ihrer Maßnahmen ledig⸗ lich dahin gehe, auf die marokkaniſche Bepöllerung beruhigend zu wirken und die friedliche Einrichtung der von dieſen beiden Mächten zu ſchaffenden Polizei zu gewährleiſten. Es werde genau im Geiſte der Akte verfahren werden. Die Ausſchiffung von Truppen ſoll nur nach vorhergehender Verſtändigung mit den übrigen Mächten erfolgen. Nur im Falle bewaffneten Angriffs können Spanien und Frank⸗ reich Detächements landen, ſie haben dann aber nachher Rechen⸗ ſchaft darüber abzulegen. Abgeſehen von dieſem Falle würden Landungsdetachements nur zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Tanger und deſſen Gebiet nud nur nach borher⸗ gehendem Einverſtändnis der Mächte zu entſenden ſein. Die Autorität des marokkaniſchen Gouverneurs foll aufrecht⸗ erhalten ble ben. Die Landungsdetachements ſollen ſobald wiemöglich wieder zurückgezogen werden, und zwar ſpäteſtens in dem Moment des Inkrafttretens der Poligei.— Nachdem die franzöſiſche und die ſpaniſche Regierung ihren feſten Willen zum Ausdruck gbracht haben, ſtreng lohal im Geiſte der Algeciras⸗Akte zu handeln, liegt für die deutſche Regierung kein Anlaß vor, gegen das Vorgehen der beiden Mächte Einſpruch zu erheben. Abg. v. Vollmar(Soz.): Meine Fraktion ſteht auf dem Standpunkt, daß der Reichstag jede Gelegenheit benützen mußz, um auf den Gang der auswärtigen olitik Einfluß auszuüben: elne Aufgäbe, der er ſich viel zu lange entzogen hat. Den vorliegenden Entwurf werden wir, ſeiner Na⸗ fur entſprechend, rein formal behandeln; wir haben daher keinen Anlaß, unſere Zuſtimmung ihm zu verſagen, was natürlich unſere Stellung zu den voraufgegangenen diplomatiſchen Aktionen in keiner Weiſe beeinträchtigt. Wir halten da vielmehr unſere Mei⸗ nung aufrecht. Kein Parlament der Welt iſt über die marokka⸗ niſchen Angelegenheiten weniger unterrichtet worden, als der deut⸗ ſche Reichstag. Die verbündeten Regierungen— beiläufig be⸗ merkt, ſprechen die Aktenſtücke von einer„Kaiſerlichen Regierung“, die die deutſche Reichsverfaſſung überhaupt nicht kennt— haben Aabke ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer oten verſagt. Wie lange ſoll dies Verſteckſpiel noch dauern? ur Sache ſelbſt folgendes: öe e hatte Frankreich eine Einzelaktion geplant; Reſe wurde durch die Konferenz in Algeciras in ein europäiſches Mandat verwandelt. Daher kann uns die Art, wie dies Mandat ausgeübt wird, nicht gleichgültig ſein. Die Note, die uns der Staatsſekretär heute verleſen hat, geht aber über den Inhalt der Algeciras⸗Akte hinaus. Der franzöſiſche Miniſter des Auswärtigen Pichon hat zwar beruhigende Erklärungen abgegeben. Aber, wie auch der Abg. Jaures betont hat: Wachſamkeit iſt not⸗ wendig. Die Mgrokko⸗Aktion mutz auf den engſten Rahmen be⸗ ſchränkt bleiben, ſie darf das in Algeciras Vereinbarte nicht über⸗ ſchreiten. Jede Möglichkeit zu Komplikationen muß vermi werden. Das liegt im Intereſſe aller Länder und auch Fuan vei (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Spahn(Zentr,): Es iſt bedauerlich, daß der Stagtsſekretär en An⸗ frage uns die Note mitgeteilt hat. Die gewöhnlich“ guf den Reichstag hätte es erfordert, uns die Nole von Sruck zu übermitteln.(Zuſtimmung.] Abg. Dr. Wiemer([freiſ. VPp.): Auch wir ſind dafür, daß der Boden von Algeciras nicht über⸗ ſchritten wird, mit der Er⸗ Vorläufig aber begnügen wir uns klärung des Miniſters Pichon und f0 kleinen Anlaß. Staaatsſekretär Freiherr von Tſchirſchky: Den Vorwurf des Abg. Dr. Spahn muß ich zurückweiſen. Ich habe es nicht an Rückſicht dem Reichstag gegenüber fehlen laſſen, ich habe im Gegenteil von Anfang an in Ausſicht genommen, die Note dem Hauſe in extenso m 1 teilen. Doch hätte es den diplomatiſchen Gepflogenheiten nicht entſprochen, mit einer ſolchen Mitteilung einſeitig borzugehen. Mittlerweile iſt in Frankreich dieſe Mitteilung erfolgt! Frankreich war als Urheber der Aktion neben Spanien dazu in der Lage, Nachdem dies geſchehen, iſt ehen zu einem Einſchreiten auch für uns der Grund in Wegfall geraten, und die Note wlrd dem Reichstag in extenso mitgeteilt. Abg. Schrader(freiſ. Vgg.) ſeiner Freunde zur Vorlage, bleibt aber erklärt die eng im übrigen Unberſtändlich, da er der Tribüne den Rücken zudreht. Abg. Portzig(konſ.) erklärt auch die Zuſtimmung ſeiner Freunde. Unſere Diplomatie müſſe mit aller Vorſicht, Umſicht und Geſchicklichkeit vorgehen, um das in Algeciras Beſchloſſene in die Tat umzufetzen. Abg. Blumenthal(Vp.): Ueber die Beſchlüſſe von Algeeirgs ſoll man ſich doch keinen Illuſionen hingeben. Wie kann man ſagen, daß durch dieſen Ver⸗ ſrag die Unabhängigkeit des Sultans von Marokko garantiert iſt? Der Vertrag bedeutet dielmehr die Reglementierung der Ab⸗ hängigkeit des Sultans. Wenn die deutſche Regierung ſich dem Vorgehen Frankreichs heute nicht widerſetzt, ſo tut ſie gut daran; ſie würde ſich ſonſt wieder einen Echec holen, wie in Algeciras. Ohne Säbelraſſeln und ohne Drohung hätten wir von Frankreich mehr erreicht. An der durchaus verfehlten Marokkopolitik der deutſchen Regierung iſt auch der deutſche Reichstag mitſchuldig, der ſich viel u wenig um die auswärtige Politik gekümmert hat. Hoffentl! wird das in Zukunft anders. Unverſtändlich bleibt mir, wie Abg. Vaſſermann die im ⸗Berliner Tageblatt“ auf⸗ geworfelen bier Fragen für erledigt erklären kann, nachdem Herr bon Holſtein beſelfigt ſei. Wir hahen es ſtets mit dem Auswärti⸗ gen Amt zu tun, nicht mit einem einzelnen Beamten. Abg. von Dirckſen(Rp.)? Wir werden noch bei Gelegenheit des Stats darauf zurück⸗ kommen, ob es wirklich notwendig iſt, daß uns das Material über diplomatiſche Aktionen ſtets vorgelegt wird. Ich perſönlich ſehe darin keinen rechten Zweck. Solange die Aktion ſchwebt, kann nichts veröffenrlicht werden, und wenn ſie vorbei iſt, kann man nichts mehr daran ändern. Dem vorliegenden Entwurf werden wir zuſtimmen. Damit ſchließt die erſte Beratung des Entwurfs. erſön⸗ ſt Abg. Baſſermann(nl.): Der Abg. Blumenthal hat mich völlig mißverſtanden. Ich habe nicht geſagt, daß die im„Berliner Tageblatt“ aufgeworfenen vier Fragen erledigt ſeien, nachdem Herr von Holſtein als Schul⸗ diger zur Strecke gebracht ſei, ſondern im Gegenteil, ich habe er⸗ klärt, daß ich heute nicht weiter auf dieſen Artikel eingehen will, daß ſich aber an denſelben zweifellos weitere Erörterungen an⸗ knüpfen werden. Es wird ſofort in die eingetreten. Bei§ 1 erklärt der Präſident Graf Balleſtrem: Es iſt mir im Laufe der Debatte geſagt worden, es hätte nur der Geſetzentwurf, nicht aber auch die General⸗Akte zur Bewilligung vorgelegen, wir könnten alſo über die Akte nicht abſtimmen. Nach der bisherigen Praxis des Reichstages iſt, wenn in einem Paragraphen eines zur Bewilligung vorgelegten Geſetzes von einer Beiluge die Rede iſt, auch immer über dieſe Beilage mit abgeſtimmt worden.[Sehr richtigl! Ich habe geglanbt, von dieſer Praxis auch diesmal nicht abweichen zu ſollen.(Zuſtimmung.] Wir haben alſo nunmehr abzuſtimmen über§ 1 mit der anliegen⸗ den General⸗Alte. Staatsſekretär Graf Poſadowsky: Die Frage iſt von ſtaatsrechtlicher Vedeutung. Der Herr Präſident wird es mir daher nicht übel nehmen, wenn ich einige Gegenausführungen mache. Es iſt ſtets ſo verfahren worden, daß bei derartigen internationalen Abkommen nur diefenigen Beſtim⸗ n dem Reichstag zur Genehmigung vorgelegt ſind, die nach weite Beratung des Entwurfs Artifel 4 der Reichsverfaſſung zur Kompetenz des Reichstags ge⸗ hören. In dieſer Weiſe ſind die geſetzgeberiſchen Körperſchaften bereits früher verfahren, ich erinnere nur an das Geſetz über die Konſulargerichtsbarkeit in Samog. Sowohl hier als auch in allen anderen Fällen ſind Verträge durch Geſetze geändert und dieſe Aenderungen den geſetzaebenden Körperſchaften zur Genehmigung vorgelegt worden. Nach der Auffaſſung des Reichs⸗ kanzlers und der verbündeten Regierungen bedarf deshalb nur der vorgelegte Geſetzentwurf der Zuſtimmung, nicht auch die General⸗Akte. Präſident Graf Balleſtrem: Wenn das die Abſicht der verbündeten Regierungen war, ſo hätten ſie nicht in§ 1 die Worte einfügen ſollen:»der anliegen⸗ den mit Ueberſetzung verſehenen Generalakte“.(Sehr richtig!) Ich will die ſtaatsrechtliche Frage nicht zum Austrag bringen, en iſt ja auch kein Schaden daraus entſtanden.(Heiterkeit.] § 1 wird hierauf mit der Generalakte ange⸗ nommen. Bei§ 2 erklärt auf Anfrage des Abg. Speck(Zentr.) Staatsſekretär Graf Poſadowsky: Wir haben mit Marokko den Vertrag geſchloſſen, in welchem dem Deutſchen Reiche die Meiſtbegünſtigung eingeräumt iſt. dem Begriff der Meiſtbegünſtigung folgt ſtaatsrechtlich ganz von ſelbſt, daß die marokkaniſche Regierung nicht in der Lage war, den Waren eines einzelnen Staates einen wenn er nicht gleichzeitig auch den Waren anderer Staaten auf⸗ erlegt wurde. Jede andere 98 wäre eine offenbare Ver⸗ letzung des Meiſtbegünſtigungsrechts. Was die Frage betrifft, ob etwa die marokkaniſche Regierung dieſen Zuſchlag nur auf Waren legen könnte, die für einzelne Staaten beſonders wichtig ſind, ſo geſtatte ich mir, zunächſt auf den franzöſiſchen Text der General⸗ akte zu verweiſen. Es heißt dort in Artikel 66 ausdrücklich: Kleß marchandises“. Im deutſchen Text heißt es nicht ſondern nur„Waren“. Maßgebend iſt aber zunächſt der fran⸗ zöſiſche Tept, und daraus folgt, daß nicht einzelne Waren heraus⸗ gegriffen werden können, ſondern daß, wenn der Zuſchlag erhoben wird, er auf alle Waren zu erheben iſt, die unter den Vegriff der Zollpflichtigkeit fallen. 9 2 wird hierauf angenommen, ebenſo ohne Debatte des Geſetzentwurfes. Hiermit iſt die zweite Beratung beendet. Es folgt die Jeterpellation der Abgg. Speck und Genoſſen See „Iſt dem Reichskanzler bekannt, daß auf der Eiſenbahn von den ſchwediſchen Ersgruben nach dem Seehafen Nar⸗ vieck infolge Anordnung der ſchwediſchen Regierung nur eine 1 geringe Menge Erz jährlich befördert werden darf, daß die usfuhr ſeit 1. November dieſes Jahres beträchtlich eingeſchränkt der Reſt werden mußte? Was gedenkt der Reichskanzler zu tun, um dieſer mit einer lohalen Auslegung der Beſtimmung zu Artikel 10 des Schluß⸗ protokolls zum deutſch⸗ſchwediſchen Handelsvertrag nicht ver⸗ Einbaxen, aßregel der ſchwediſchen Regierung wirkſam entgegen⸗ zutreten?“ Auf Anfrage des Präſidenten Graf Balleſtrem erklärt ſich Staatsſekretär Graf Poſadowsky zur ſofortigen Beant⸗ wortung der Interpellation bereit. Das Wort zur Begründung erhält Abg. Speck(Zentr.]: Weshalb iſt der zum ſchwediſchen Handelsnerlrag agendm⸗ menen Reſolution, die billigere Tarife für Pflaſterſteins und Preißelbeeren berlangt, noch nicht Folge gegeben? Vom Regie⸗ rungstiſch iſt ferner erklärt worden, daß die ſchwediſche Regie rung an einer Behinderung der Ausfuhr von Eiſenerzen zu Ungunſten unſerer Induſtrie gehemmt ſei. Aber wieder einmal müſſen wir die Erfahrung machen, daß auf ſolche Regierungserklärungen nichts zu geben iſt. Die Maßregel der ſchwediſchen Regierung iſt mit einer loyalen Auslegung nicht vereinbar. Man wird erwägen müſſen. ob man nicht der Induſtrie durch eine Ermäßigung der e auf deutſchen Eiſenbahnen entgegenkommen kann. Mit dem Wort⸗ laut des Handelsvertrages mag ja Regierung bereinbar ſein, nicht aber mit der Abſicht; die Abſicht war doch, die ungehinderte Erzausfuhr aus Schweden zuzulaſſen. Auch in den Handelsvertragsbeziehungen muß Treu und Glauben Deshalb fordern win herrſchen. Hier heißt es prineipüs obsta! ein Einſchreiten gegen die Maßnahmen der ſchwediſchen Regierung⸗ Mit Freuden haben wir es daß unſere Regierung dieſer Tage Spanien gegenüber die deutſchen Intereſſen gewahrt hat. Eß geht daraus hervor, daß meß auch an deutſchen maßgebenden Stellen ſchließlich zu der Usberzeugung gelangt iſt, daß ihr der Schutz der deutſchen Produktion in erſter Linie am Herzen liegen muß.(Abg. Gothein: Zur Sache!) Das iſt Sache des Präſi⸗ denten, nicht Ihre Sache. Jch hoffe, daß der Staatsſekretär au Schweden gegenüber auf eine lohale Handhabung des Vertrage hinwirkt. Es liegt doch auch im Intereſſe von Schweden, daß eg Zuſchlagszoll aufzuerlegen, „die Waren“, der Beſtimmungen des deutſch⸗ſchwediſchen die Maßregel der ſchwe diſchen Aus * n ee 5 l Jabe e Tierquäler auch eine Tracht Prügel angedeihen zu Generabunzeiger“(Mittagblatt) Fs. Sefte. Staatsſekretär Graf Poſadowsky Fibt Funächft einen Ueberblick über die Lage und Größe der ſchwebi⸗ chen Eiſenerzgruben. Um die Erze beſſer ausbeuten zu können, Furde die Bahn nach Narvick gebaut, für Eiſenerze wurden billigere „Tarife bewilligt, doch nur für ein beſtimmtes Quantum, das ſpäter guf Wunſch des ſchwediſchen Reiches erhöht wurde. Später wurde das Quantum wieder erniedrigt, auf Beſchwerde der Eiſenbahn⸗ geſellſchaft wurde das Quantum auf 400 000 bezw. 600 000 Tonnen Erhöht. Klar iſt, vbaß eine Regierung ſich nicht in die Tarifpolitik Liner anderen miſchen kann. Unter Umſtänden kann aber dadurch der Wert von Handelsvertragsbeſtimmungen völlig illuſoriſch ge⸗ macht werden. Wir haben den Vertrag mit Schweden abgeſchloſſen, um die ungehinderte Ausfuhr der ſchwediſchen Eiſenerze für unſere Induſtrie zu ſichern. Dieſer Punkt bildete den Angelpunkt der ganzen Vertragsverhandlungen. Die ſchwediſche Regierung erklärt 8 ſie könne ihre Eiſenbahngeſellſchaft nicht beeinfluſſen, ſie be⸗ ürfe dazu eines Parlamentsbeſchluſſes. Das iſt eine innere atsrechtliche Angelegenheit Schwedens, in die wir uns ſelbſtver⸗ ſtändlich nicht einmiſchen können. Doch möchte ich hier der be⸗ mmten Hoffnung Ausdruck geben, daß die geſetzgebenden Körper⸗ haften Schwedens Maßnahmen treffen werden, die die ungehinderte fuhr ſchwediſcher Erze garantiert.(Beifall.) Auf Antrag des Grafen Hompeſch(JZentr.] wird die Be⸗ wrechung der Interpellation beſchloſſen. Abg. Dr. Beumer(natl.) Wir müſſen darauf dringen, daß die ſchwediſche Regierung, entſprechend dem Geiſt und Sinn des Handelsvertrages, dafür ſorgt, daß der Ausfuhr der Erze keinerlei Schwierigkeiten entgegen⸗ geſetzt werden. Daß die Eiſenbahn nach Narvik viel leiſtungs⸗ Faien iſt, unterliegt keinem Zweifel. Mir iſt noch in dieſen agen aus Schweden mitgeteilt worden, daß bequem bis zu 4 Mil⸗ Honen Tonnen transportiert werden können. Es ließ auch in der danzen Zeit nichts darauf ſchließen, daß die ſchwediſche Regierung ein höheres Transportquantum verweigern würde. Zweifellos andelt es ſich um eine exportfeindliche Maßnahme. Man hat eine iſtungsfähige Bahn gebaut und trifft nun eine Maßregel, die barauf hinausläuft, auf dieſer Bahn möglichſt wenig zu trans⸗ Dadurch würde die deutſche Thomaseiſeninduſtrie ins erz getroffen; denn wir find ſolange auf die ſchwediſchen Eiſen⸗ erze angewieſen, als wir andere Quellen noch nicht haben. Die ſteht im Widerſpruch zum Geiſt des deutſch⸗ſchwediſchen andelsvertrages, denn die Schweden haben ſich bereit erklärt, das nach dem Ausland zu befördernde Quantum in keiner Weiſe zu deſchränken.(Sehr richtig!) Dieſe Meinung wird auch in weiten Rreiſen Schwedens ſelbſt geteift. Im„Swenska Tagblatt“ iſt ein riſtiſches Gutachten abgedruckt, in dem es heißt, daß nur eine einung darüber herrſchen könne, daß ein Verbot einer weiteren Ausfuhr von Erzen auf den Staatsbahnen ein Verſtoß gegen§ 7 s Hanbelsvertrages ſei.(Hört, hört!l) Es dürften keine Maß⸗ nahmen getroffen werden, die deutſcherſeits als reſtriktiv aufgefaßt werden könnten.[Lebh. Hört, hört!) Das Gutachten weiſt dann auf die Konſequenzen hin, welche der Beſchluß der Regierung in der Eiſenerzausfuhrfrage haben müſſe.(Hört, hört!) Am Schluß wird ſeſagt, es gäbe nur eine Deutung des Handelsvertrages, daß näm⸗ ich alle Schweden und Ausländer das gleiche Recht haben, auf den Staatsbahnen Erz zu frachten. Wenn man ſich ſchon in Schweden ſo ausſpricht, ſo haben wir alle Veranlaſſung, die ver⸗ pündeten Regierungen zu ermahnen, daß ſie Schweden an ſeine Moraliſche und völkerrechtliche Pflicht erinnern, den Handelsvertrag kach ſeinem Geiſt und Sinn zu erfüllen.(Lebh. Zuſtimmung.] Die Abmachungen des Handelsvertrages können durch ein paar Maßregeln völlig lahm gelegt werden. Ich ſchließe daher mit dem kochmaligen Hinweis darauf, daß die ſchwediſche Regierung völker⸗ kechtlich verpflichtet war, den ſchwediſchen Reichstag darauf auf⸗ merkſam zu machen, daß er mit ſolchen exportfeindlichen Maß⸗ bpolitik mit ſich, daß man ſich Jes ſein ſollte, als Freunde. 2 ſchwediſchen Unterhändler überhaupt über die Verhältniſſe infor⸗ 558 5720 Albg. Kaempf(freiſ. Vp.y Haben die ſchwediſchen Unterhändle in den tragsverhandl deutſchen U diſchen Eiſer erhältniſſen Kennti! nach mußten ſie das. Aber Den ere Feinde gegenübertritt, ſtatt, wie iter muß man fragen: Waren die Uls We miert? Meiner Anſicht nach mußten ſie das. Von der Wilhelm⸗ ſtraße aus konnte man ſie doch nicht überblicken. Jedenfalls danke ich dem Abg. Speck dafür, daß er die Interpellakion eingebracht hat. Um ſo mehr, als ich, ſeinen Spuren folgend, einige andere aen vorbringen will, die allerdings im Zuſammenhang damit tehen. Sind wir denn die einzigen, die andern den Vorwurf machen, N1 ſie führten die Handelsverträge nicht dieſelben Vorwürfe gemack ird unſerer Eiſenbahnpolitik nicht der Vorwurf gemacht, daß ſch iſchen Pflaſterſteine, die nuch dem Zolltarif frei bei uns eingehen ſollen, dieſes Vorteils wieder verluſtig macht? Werden nicht auf anderen Gebieten gleich⸗ artige Vorwürfe gegen uns von Ungarn und Amerika erhoben? Glauben Sie nicht, daß die ruſſiſch iegierung gegen uns den Vorwurf erheben wird: Durch die Schiffahrtsabgaben macht Ihr uns den Getreideimport bei Euch unmöglich? Die einleitenden Worte der Handelsverträge lauten immer:„Von dem Wunſche geleitet, die wirtſchaftlichen Beziehungen der Vertragsländer zu fördern uſw.“ Können Sie ſich einen ſchärferen Gegenſatz denken, als den, der zwiſchen dieſen Worten und der Ausführung der Ver⸗ träge liegt, die oft nur auf eine Behinderung dieſer Beziehungen gerichtet iſt? Die Mahnung, die der Interpellant an Schweden richtet, müßte an alle Vertragsſtaaten gerichtet werden. Die Verträge dürfen nicht durch innerpolitiſche Maßnahmen iluſoriſch gemacht werden. Die Ausfuhrzölle find eine der gefährlichſten gweiſchneidigen Waffen. Das ſollten wir aber nicht nur für Schtoeden berückſichtigen, ſondern auch für uns.(Beifall kinks.), Abg. Graf Kanitz(konf.): Es kann ſich für uns nur um die Frage handeln: Worin ſollen unſere Abwehrmaßregeln gegenüber Schweden beſtehen? Herr Kämpf hat ſchon auf die Ausfuhrzölle hingewieſen. Er hat allerdings vor ihnen gewarnt; es klang ſo, als wolle er ſagen, man ſolle nicht mit dem Feuer ſpielen, aber welche andern Repreſ⸗ ſivmaßnahmen bleiben dann übrig? Vor allem könnten wir an einen Ausfuhrzoll auf Kohlen denken. Es mögen ja nationale Geſichtspunkte maßgebend ſein, wenn Schweden nicht über ein ge⸗ wiſſes Maß hinaus das Ausland mit Erzen alimentieren will, das ändert aber nichts daran, daß uns dieſe Limitierung der Ausfuhr ſehr unbequem wird. Die Sache zeigt wieder, daß wir beſſer getan hätten, überhaupt keine langfriſtigen Handelsverträge abzuſchließen. (Beifall rechts. 5 t korrekt aus? Werden uns Abg. Dove(freiſ. Vgg.) Ich will keine retroſpektiwen Betrachtungen anſtellen. Das einzige, was wir ſagen können, wäre, daß unſere Unterhändler bei dem Abſchluß des Vertrags nicht genügend vorbereitet waren. Ich meine nicht, daß die Sache ſo ſchwer zu nehmen iſt, daß man vön einer Illoyalität Schwedens ſprechen kann. Es handelte ſich nicht um eine Umgehung des beſtehenden Tarifs, ſondern lediglich darum, daß den Anträgen auf Erhöhung des Kontingentsquantums keine Folge gegeben wurde. Ein Ausfuhrzoll auf Kohlen wäre gar keine Repreßivmaßnahmen gegen Schweden, da tvir dorthin doch nur ein Minimum von Kohlen ausführen. Wir müſſen wieder zur Politik des Freihandels kommen und die protektioniſtiſche Po⸗ litik aufgeben; dann werden Schwierigkeiten und Differenzen, wie ſie ſich hier zeigen, zur Unmöglichkiet gemacht. Abg. Hue(Sog.): Ich verſtehe immer noch nicht, wie auf der einen Seite be⸗ hauptet werden kann, daß die vermehrte Erzausfuhr mit im eigenen Intereſſe Schwedens liege, und wie man auf der anderen Seite ſagen kann, daß die ſchwediſche Regierung künſtlich ſelbſt eine Ein⸗ ſchränkung der Ausfuhr anſtrebe. Darin liegt ein Widerſpruch, der weder vom Interpellanten noch vom Staatsſekretär gelöſt iſt. Auch ich erkenne an, daß die Beſchränkung der Ausfuhr dem Han⸗ delsbertrage nicht entſpricht, und daß insbeſondere im Intereſſe unſerer Arbeiter eine vermehrte Erzeinfuhr von Schweden her nur zu wünſchen wäre. Redner wendet ſich ſodann gegen die Zoll⸗ politik im allgemeinen und betont, wenn es wieder zu einem Streik die Konſervativen und Nationglliberalen, welche die jetzige Teuerung durch ihre Zollpolitik herbeigeführt hätten. Abg. Graf Kanitz(konſ.): chtfer nur auf ſe wieſen hat, getragen wird. Von dem ſch viel größeren Nutzen a 0 außerordentliche Vergünſtigungen eeingeräumt. trag auf 4½ Jahre abgeſchloſſen. Die Lebensmit jetzt durchaus nicht ſo ungeheuerlich, wie es die 3 darſtellen. Die Viehpreiſe ſinken ſo rapide, daß die nächſteus nicht mehr auf die Produktionskoſten kommen werden. Abg. Gothein(freiſ. Vergg.): Die Maßnahmen Schwedens ſt infach eine Schweden iſt ja auf den Expor ie Er ergibig, daß an deren Erſchöpfung doch die ſchwediſche Induſtrie wird niemal Höhe erreichen, daß ſie ſelber in nennenswertem Maße von den Erzen Gebrauch machen kann. Jweifellos wird in Schweden mit der Zeit wieder die Ver⸗ nunft ſiegen. Schneidet es ſich doch ſonſt ins eigene Fleiſch. Den größten Segen erwarte ich aber von der Konkurrenz Norſvegens. Wenn Schweden erſt ſieht, daß Norwegen gute Geſchäfte mit der Ausfuhr macht, wird es ſchon von ſelber einlenken. Nun noch ein Wort gum Kohlenzollvorſchlag des Grafen K in der Ausfuhrbehinderung Schwedens ſchon 8 ͤ welch eine Illoyalität würde dann erſt darin lieg gegen dem Geiſt anſerer Handelsverträge einen einführen und dadurch die Länder, die unſere Kohle chen und daraufhin Verträge mit uns abgeſchloſſen haben, ſchädigen wollten? 2e CEr Die 6 der ſind ſo ht zu denken iſt Und Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Körner 15 Ich bedauere, daß einer befreundeten Regierung der Vorwurf der Illohalität gemacht worden iſt. Dieſer iſt nach den Ausführun⸗ gen des Grafen Poſadowsky und auch nach den Anſchauungen des Auswärtigen Amtes nicht gerechtfertigt. Abg. Bernſtein(Soz.) erwidert dem Grafen Kanitz: Calwer hätte wiederholſt auch bs⸗ merkt, daß die Jule nicht ausſchließlich vom Ausland getragen werden Abg. Speck(Zentr.) gibt ſeinem Erſtaunen darüber Ausdruck, daß hier ein Vertreler des Auswärtigen Amts ohne jeden Rückhalt die Haltung der ſchwediſchen Regierung gutgeheißen und ſich damit in Widerſpruch mit den Ausführungen des Grafen Poſadowskh geſetzt habe⸗ Letzte re hätten ihn hoch befriedigt, wie überhaupt der ganze Ver⸗ lauf der Debatte Abg. Hue(Sog.] weiſt darauf hin, daß die Fleiſchyreiſe in England bedeuend niedriger ſtehen, als in Deutſchland. 5 Abg. Graf Schwerin⸗Loewitz(konſ.) beſtreitet das auf das entſchiedenſte. Im Gegenteil, in London ſei das Fleiſeh erheblich teurex als in Berlin. Nur die gefrorenen auſtraliſchen Hammel ſeien billig; das Fleiſch ſei aber ſo minder⸗ wertig, daß es auch von Arbeitern ſchon zurückgewieſen werde Präſident Graf Balleſtrem teilt bei diefer Gelegenheit dem Hauſe mit: Der Staatsſekretäs des Innern habe ihm heute geſagt, die Regierung ſei bereit, die Fleiſchnot⸗Interpellatlon am Diensta den 11. d.., zu bangvorten. Abg. Hue(Sog.]: 5 „Dann können wir ja alſo am Dienstag ausfüßrlich über die Fleiſchpreiſe fvrechen. Vorläufig nur das eine: Ich halte jedes Wort meiner Behauptung aufrecht. Hiermit iſt die Beſprechung der Interpellation beendet. Das Haus vertagt ſich auf Montag 3 Uhr.(Dritte Leſungen der Algeciras⸗Vorlage, des Photo⸗ graphie⸗Urheberrechtes, der GemerxhEπu und Rechnungsſach!⸗ eer eeeeeeereeeeeeeeeee. kahmen dem Geiſt des Vertrages azuwiderhandelt.(Beifall.] der Bera⸗ und Hüttenarbeiter kommt, ſo trügen die Schuld daran Schluß 49, Uhr. Gerichiszenung. S Mannheim, 6. Dez. Strafkammer III. Vorſitz.: Herr Landgerichtsdirektor Wengler. Vertreter der Großh. Staatsbehörde: Herr Staatsanwalt Hoffarth. Berta., die hübſche Tochter einer auf der Rheinau woh⸗ nenden Arbeiterfamilie, machte im vergangenen Jahre die Be⸗ kanntſchaft des Packers Frz. Binder aus Würzburg. B. gab ſich als ledig aus u. verſprach dem Mädchen das Heiraten, aber ehe es noch ſo weit war, kam der Storch ins Haus. Binder hatte Lo⸗ 15 bei den Eltern ſeiner„Braut“ genommen. In ſeiner Stube ſtand der Koffer des Mädchens. Er war wohl verſchloſſen, aber eines Morgens fand man ihn geöffnet, und Binder hatte ſich em⸗ pfohlen. Er hatte die 400 Mark Erſparniſſe ſeiner Braut mit⸗ genommen und lebte damit in Saus und Braus. Bei Dirnen und Champagner waren die ſauer erworbenen Erſparniſſe des armen Dienſtmädchens in anderthalb Tagen vertan bis auf 25 Mark. So viel hatte der traurige Patron noch in ſeinem Be⸗ 5, als er verhaftet wurde. Und nun erfuhren die getäuſchten Leute e Wahrheit über Herrn Binder. Sie erfuhren, daß er gar nicht dig, ſondern verheiratet war, ſeine Familie im Stich gelaſſen und einen Eheſcheidungsprozeß angeſtrengt hatte. Sie erfuhren weiter, daß er ein Verbrecher war, daß er vor einigen Jahren in Nürnberg die Summe von 10 000 M. geſtohlen hatte und dafür zu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Heute wurde Binder in Anbetracht ſeiner bodenloſen Gemeinheit du einer Zuchthausſtrafe von 2 Jahren 6 Monaten 5 und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre ab⸗ unt. Auch auf der Bahn nach Bruchſal befindet ſich der 22 Jahre alte Landwirt Chriſtian Schmälzle aus Lauffen. Er iſt oft wegen Diebſtahls beſtraft worden, kann aber immer noch nicht ſeine Finger beherrſchen. Neulich ſtahl er dem Tag⸗ löhner Schubach in Heddesheim Uhr und Kette im Werte von 26 Mark. Man erkennt auf 7 Monate Gefängnis. Ein Zuſammenſtoß mit einem Nachtwächter hatte in der Nacht dom 28. zum 27. Auguſt ds. Is. der Taglöhner Mich. Wein⸗ mann in Ladenburg. Als ihn der Nachtwächter wegen groben Randalierens anhielt, drohte er dieſem:„Wenn Du mich an⸗ zeigſt, mach' ich Dich kalt!“ Darauf brüllte er noch wüſter und beleidigte den Wächter der Nacht. Die Anklage lautet auf ver⸗ chte Nötigung uſw., doch wird Weinmann nur wegen Beleidigung und Ruheſtörung zu 9 Tagen Gefängnis und 3 Tagen Haft ver⸗ urteilt, in Bezug auf den Nötigungsverſuch wird das Verfahren eingeſtellt. Neuſtadt, 6. Dez. Eine exemplariſche Strafe verhängte das hieſige Schöffengericht über einen vielfach vorbeſtraften Tlerquäler, den 35 Jahre alten Fuhrmann Ludwig Klohr don hier. Klohr fuhr mit 2 Kollegen am 11. Oktober mit einem überladenen Wagen von Haardt nach der Weinlage„Vogelsge⸗ ng“. Als das Fuhrwerk auf der Straße ſtecken blieb und die ferde nicht mehr vorwärts kamen, machte er im Verein mit den beiden andern, die ebenfalls angeklagt waren, aber nur wegen ufngs und Beleidigung der Gendarmen beſtraft wurden, einen urchtbaren Spektakel und hieb derart unmenſchlich auf die Pferde kin, daß die Leute auf der Straße zuſammenliefen und gute Luft laſſen. Eine ganze Reihe von Zeugen bekundete, daß die Mißhand⸗ lung der Tiere kaum mehr anzuſehen geweſen ſei. Dabei iſt Klohr nicht etwa ein Dienſtknecht, ſondern Eigentümer der Pferde. Die Zuſchauer riefen die Gendarmen herbei, die aber von den drei Fuhrleuten in unflätiger Weiſe beſchimpft wurden. Während die Kollegen Klohrs wegen der genannten Reate mäßige Geldſtrafen erhielten, verurteilte das Gericht Klohr zu 15 Mark wegen Be⸗ leidigung, zu 8 Tagen Haft wegen Unfugs und 3 Wochen Haft wegen Tierquälerei. * München, 7. Dez. Die Geſchworenen verneinten im Mordprozeß Liebl die Frage auf Mord(gegen Liebl) un“ Beihilfe hierzu(gegen Piehler), bejahten bei Liebl Totſchlag und ſchweren Rau b, bei Piehler Beihilfe zu letzterem Der Staatsanwalt beantragt gegen Liebl lebenslängliches, gegen Piehler 2½ jähriges Zuchthaus. Das Urteil lautete gegen Liebl wegen Totſchlags auf lebenslängliches Zuchthaus und gegen Piehler wegen Beihilfe zum Diebſtahl auf bier Jahre Zuchthaus Stimmen aus dem Publikum. Die Handelsfortbildungsſchule. Zur neuerdings aufgerollten Handelsfortbildungsfrage werden ſeitens der Schulkommiſſion reſp. des Rektorats Hauptpunkte nicht in Berückſichtigung gezogen, denen wir die völlige Unzufriedenheit mit der hieſigen Einrichtung zu verdanken haben. Es gibt mänu⸗ liches wie weibliches Perſonal, das ſich von der Volks⸗ wie Mittel⸗ ſchule dem Kaufmannsſtande widmet, um ſpäterhin Stellen als Korreſpondenten, Lageriſten, Reiſende, Buchhalter u. ſ. f. aus⸗ zufüllen. Hierfür iſt außer der praktiſchen Ausbildung die theoret. Schulbildung von Nutzen und es iſt anerkennenswert, daß Mann⸗ heim eine ausgedehnte Handelsſchule beſitzt. Es gibt nun aber bei den vielen hieſigen großen und kleinen Ladengeſchäften noch ein weibliches Lehrperſonal, das auf einige Jahre zur Beſſerung ſeiner Lage oder als Stütze der Eltern's zur eventl. Verheiratung den Poſten als Verkäuferin erwählt und hier finden wir dann, daß dieſes Perſonal genau die gleiche Weiter⸗ bildung, wie der Kaufmann ſelbſt, in hieſiger Handesſchule erhält. Daß für dieſe weibliche Perſonen der Schulbeſuch eventl. bis zum 18. Lebensjahr zu weitgegriffen reſp. daß zur theoretiſchen Aus⸗ bildung nach dem Verlaſſen der Volksſchule drei Jahre zu hoch gegriffen iſt, muß die Schulkommiſſion ſowie das Rektorat wohl wiſſen. Das Wiſſen, das dem weiblichen Ladenperſonal im 2. ünd 3 Jahre in der Handelsfortbildungsſchule eingetrichtert wird, kann nie verdaut werden, weil jede Weiterbildung durch praktiſche Be⸗ tätigung fehlt und weil die Mädchen nie berufen ſind, ſolche Arbeiten im Geſchäft auszuführen. Es wird alſo dieſen Ver⸗ köuferinnen ein Ballaſt aufgebürdet, der ihnen ſicher nichts nützt. Im Gegenteil müſſen nach Zjähriger beendeter Lehrzeit die an⸗ gehenden Verkäuferinnen ſich mit einem Monatsgehalt von 30 M. begnügen, da ſie noch ein weiteres Jahr die Handelsfortbildungs⸗ ſchule beſuchen müſſen, während ſie ohne ſolche zum mindeſten 50 M. banſpruchen könnten, denn erſt nach Beendigung der Schul⸗ jahre iſt es ihnen möglich, einen Poſten voll zu übernehmen. E Durch das hier beſtehende Ortsſtatut ſind Mannheims Vadenr⸗ beſitzer begreiflicherweiſe gezwungen, Verkäuferinnen von aus⸗ wärts heranzuziehen und ich bin der feſten Ueberzeugung, daß zwei Drittel des hier beſchäftigten Ladenperſonals von auswärts iſt. Es werden ungerechtfertigter Weiſe Gehälter an beigezogene Kräfte bezahlt, die ſehr gut von Töchtern hier wohnender Eltern eingenommen werden könnten, wenn endlich eine Aenderung duech Trennung des weiblichen„rein kaufmänniſchen Perſonals“ von dem des weiblichen„Ladenperſonals“ in der Handelsfortbildungsſchule ſtattfinden würde. Dieſe Andeutungen würden ſicher die ſchu⸗ hende Angelegenheit aufs beſte erledigen und wäre es jetzt angebracht, daß die Schulkommiſſion und das Rektorat aus ſich heraus an die betreffende Behörde mit diesbezüglichen Vorſchlägen herantreten würden. EK. *** Geradezu polizeiwidrige Zuſtände herrſchen ſchon lange Zeit in der Binnenhafenſtraße auf dem Gehwege an einem Neubaue. Trotzdeen der Bau längſt fertig iſt, wird das Uebel nicht beſeitigt. Erfreulicherweiſe iſt ja dort jeder Betrieb, durch die Fürſorge der Hafenpolizei mit einem Verbands⸗ kaſten verſehen, aber was nützt uns der Verbandskaſten im Betrieb, wenn man auf dem Hin⸗ oder SHerweg bei unge⸗ nügender Beleuchtung einen Unfall erleiden kann. Wer iſt dann haftbar? Hoffentlich werden dieſe Zeilen dazu bei⸗ tragen, daß die Behörde endlich einmal einſchreitet und Abhilfe ſchafft Einer für alle. *** In Ihrem Mittagsblatte vom 7. ds. finde ich zu meinem Erſtaunen die Notiz, daß die Abänderung der Mannheimer Bauordnung bereits die Unterſchrift des Herrn Landeskom⸗ ſſä Es möge Ihnen zur Nachricht dienen, daß man in Baufachkreiſen die demnächſtige Publikation der Bauordnung nicht freudig begrüßt. Was die neue Verordnung bringt, iſt heute noch in tiefſtes Dunkel gehüllt, denn jede Be⸗ ratung über die Wünſche der Bürgerſchaft geſchah ohne Hinzu⸗ ziehung von Fachleuten, die im praktiſchen Leben ſtehen und die daher auch die weniger bekannten Härten der jetzigen Bau⸗ ordnung kennen. Eine auffallende Erſcheinung bildet die Her⸗ ausgabe der Mannheimer Bauordnung. Während ſonſthin im Staatsleben jedes neue Geſetz vor deſſen Inkrafttreten von allen Intereſſenten gründlich in der Preſſe beſprochen wird, womöglich Paragraph für Paragraph, und während bei ſolchen Geſetzen immer die Intereſſenten gehört werden und in den verſchiedenen Kammern auch zu Wort kommen durch die Ab⸗ gordneten, ſo hört man in Mannheim nichts davon, daß zur Reviſion der Bauordnung Architekten oder Bauunternehmer, welche nicht ein öffentliches Amt bekleiden, herangezogen wurden. Warum dies? Es dürften die Gründe verſchiedene ſein, die ich ſpäter erörtern kann. Vorläufig verſtehen Sie mich ſicherlich, wenn ich, wie oben ſage, daß man der Hergus⸗ gabe der neuen Bauordnung nicht freudig, ſondern mit ſehr gemiſchten Gefühlen in Baufachkreiſen entgegenſieht. Aedificator. 4 4, Seite⸗ Gr. Hof⸗ u. National⸗Theater Mannheim. Samstag, den 8. Dezember 1906. 20. Vorstellung im Abonnement). Araufführung: JL VIANDANTE (Der Wanderer.) Lyriſches Drama in einem izuge von Gu av Macchi. Deutſch von Wilhelm W̃ ſik von H. Gnrico Bolſt. In Szene geſe v Eugen Gebrath. Dirigent: Herm n. Kuöſchbach. Perſonen: Ein Prophet, im Volk„Der Wan⸗ derer“ genannt Friedrich Carlen. Damia, eine Hirtin Margar. Brandes. Lida, ihre Schweſter Betiy Kofler Ein Sklave, genannt„Der Rote“ Joachim Kromer. Ein Bewaffneter% 1. Haus Debus Sklave 5. Karl Zöller. 8. Hugo Schöd!. Hirten, Bewaffnete, Stlaven, Volk. Ort der Handlung: In Taormina auf e im zweiten Jahr des Sklavenkrieges, SLVIA dder: Die Npmphe der Diana. Ballett in 3 Akten von Jules Barbier und Msrante. Muſik von Leo Delibes. Nen einſtudiert von der Ballettmeiſterin Emmy Wratſchko. Dirigent: Hermann Kutzſchbach. — Drrn 5 Kaſſeneröffng. 6½ Uhr. Anfg. 7 utzr. Ende geg. 10 Uhr. ac„Der Wanderer“ findet eine Pauſe von 20 Min. ſtatt. Große Eintrittspreiſe. Im Großh. Boftheater. Sonmtag, 9. Dez. 1906, 22. Vorſtellung im Abonnem. A. Margarcthe. Anfang 6½ Uhr. Aernes Cheater im Ruſeugarten. Sountag, 9. Dezember 1906 Die rote Robe. Anfang halb 8 Uhr. Saalbau Mannheim. Heute Samstag Abend 8 Uhr Grosse Varieété-Vorstellung. oWDie acht heilſgen Chunguzen Alfredo Trentanovi Einzig dastehender Dressur-Act, Larl Bretschneider, Humorist. Louis Bouymeester, violln-Virtuosse. Wall& Nasch, Comedy-Akrobats. Auam's Bauerntrio, Die Böhmische Nachtiga und das Üübrige glänzende FProgramm. Morgen Sonntag zwei grosse Vorstellungen, nachmittags 4 Uhr bei ermässigten Preisen. Viliten⸗ Karten Uekert in geſchmach⸗ Folllter Husführung 5. Sadase Buchdrnckerel S. m. b. 68901 a Glas 10 Pig. Dunsch à Glas 10 pfg. Cognac garantiort scht französische Ware direkter Bezug Glas 10 pig. Ceneral⸗Anzeiger. Breitestvasse, B I, muischen Auuſhous u. Fchloss. (Aktagblat) Hof-Helshandlung Suicdo Seifer &peæialſiaus Fur Celwaren jeder rt u. Hreislage. Stolas— Cacffeis— Oolllors in groͤsster Nuswoll, feriig und noeſ Nſass. Sceison · Neitheiten und Umanbeitungen. rlenhen 1396. * eeeeeeeeeeereeeee 664 4 Austba hlsendungen. neben dean Apotlolſi ecte⁊ 86,2 Waei teubem MWeltar, oohοαο ννD⁰: Für das kommende Weih⸗ nachtsfeſt bitten wir auch in dieſem Jahre wieder die Freunde der Armen um gü⸗ tige Gaben, damit wir den Kindern unſerer Anſtalt eine Weihnachtsfreude bereiten können. Wir ſind in dieſem Jahre umſo mehr auf die Wohltätigkeit edler Menſchen⸗ freunde angewieſen, als durch den notwendig gewor⸗ denen Umbau die wenigen erſparten Anſtaltsmittel ſtark angegriffen werden mußten. Borſtand der Maunheimer kath. 8, as. Ateliex i Modeame Slroloqraplvie Alao Grdoouck Aufnaſimesei von morqeno 9 bio abends Mlir, auchk Sonnlaqo. Aufnaimen bei Lefitiocem Liclit zu focifener Aus furrung. Vo Fagesliclil-· Aufnaſimen vidit au umterochelden. MergedoooνEẽ½9eu i len modennen Merferſixe n nacli jeea ghologeapfrie v den billigoten Sretoen Sr. Maj. 485 Kalss aus der Fürstlichen Srauerel in Donaueschingen, erhlelt auf der dlesjährigen Weltausstellung in Mailand abermals dle höchste Auszelchnung. Sramnd Pr. Zu haben in Gebinden, Flaschen und Syphons durch das GenerabDepot F. E. Hofmann neben denn Apollolhealet 986,2 68154 nberg⸗ 63956 5 446. Nettungs⸗ 1 Erziehungs⸗Auſtalt Käferthal. Zur freund⸗ licher Zuwendungen ſind bereit: 68194 Frau Großh. Amtsgerichts⸗ direktor Gießler, Neues Fnn Frau Hirſchbrunn 2, 16; 8215 Apotheker. el I. 8, 2; Frau Konſul Karl Hafter, Kaiſerring 88; Frau Medizinalrat Dr. Behrle, I. 18, 1; Frau Verwalter Neu⸗ mann Ww., E 6, 1; Fräulein Claaſen, P 7, 14; Herr Stadt⸗ dekaun Joſef Bauer, A 4, 2; Herr Stadtpfarrer Aigelbin⸗ ger, Käferthal; Herr Archi⸗ tekt Karl Schweikart, Eliſa⸗ betſtraße 4; Schweſter Oberin Flora, Käferthal; Herr W0. ßenbahnkaſſier Maier, Rech ner, K 3, 18. Hosengarten Hannheim Nibelungensaal. 2 1, 4 Oate Sonntag, 9. Dezember 1906, abends 8 Uhr Nonzurt das Kam-Oreesters Leitung: Kapellmeister Emil Kaiser unter Mitwirkung des Gesangvereins „Liederkalle“ Dirigent: Johannes Strubel. Programm: J. 1. Ouverture z. Entführung aus dem Serail Mozart 2. Romanze-dur für Violine 8 Beethoven Hr. Konzertmstr. Fram Anton Korb. 3. Gotentreue, Männerchor Wagner (Gesangverein Liederhalle) 4. Gebet(aus den Möricke-Liedern). Hugo Wolf für Orchester gesetzt von Emil Kaiser) 5. à) Es zog der Maienwind zu Tal, Männerch. Sturm 65 Gretelein, Männerchor Wagner (Gesang verein Liederhalle) II. 6. Ouverture zu Tannhäuser Wagner 7. Danse macabre(Ein Totentanz) Saint-Saens 8. Abendliet Schumann Violine; Herr Fram Anton Korb. Harfe: Herr Georg Rust. Orgel: Herr Musikdirektor Häulein. 9. Kuss-Walzer Strauss Phantasie Uber Themen 4. F aust(Margar.) Gounod Das Konzert ändet bei Wirtschaftsbetrieb statt Kasseneröffnung abends 78 Uhr. Eintrittspreise: Tageskarte 50 Pfg., Dutzendkarten 5 Mk. EKartenverkauf in den durch Plakate Keuntlieh gemachten Vorverkaufsstelles, im Verkehrsburean(Kaufhaus), beim Por- tier im Rosengarten und an der Abendkasse. 30000/1078 Ausser den Eintrittskarten sind von jeder Person über 14 Jahren die vorschriftsmässigen Einlasskarten zu 10 Pig. zu lösen. Friedrichs⸗Park. Sountag, 9. Dezember, nachm.—6 Uhr Konzert der Grenadier⸗Kapelle. Leitung: Muſikdtrigent M. Vollmer. eeee ns Eintrittspreis: 50 Ufa., Elektrischer Betrieb. Sfösstes Spezlal-Gsschäft in Weihnachts-Konfekt. Kinder 20 Pfag., Abonnenten frei. 3 M. Breitestrasse Tel. 1310 und Konditorei. 59716LNK1 Maunheimer Benmtenre ein(B..). Am Sonntag, den 9. Dezember d. Js., pünktlich abends 7 Uhr, findet im Friedrichspark(Stadlpart) Saale unſere diesſährige ordentliche Mitgliederverſammlung ſtatt. Tages⸗Ordunng: 1. Geſchäftsbericht. 4. Wahl der 2. Bericht der Rechnungsrevi⸗ ſoren. ſoren und Eutlaſtungs⸗Er⸗ 5. Sonſtige Anregungen. Rechnungsrevi⸗ teilung. 6. Verteilung der Spargut⸗ 3. Neuwahlen zum Verwal⸗ haben. tungsrat. Im Anſchluß hieran findet eine Abendunterhaltung mit Gabenverloſung ſtatt. Wir laden hierzu unſere Mitglieder nebſt erwachſenen Familienangehörigen höflichſt ein. Beim Eintritt wolle die Mitgliedskarte vorzeigt werden. Mannheim, den 30. November 1906. 68085 Der Vorſtand. Mannheimer Lieder tafel. Bei der heute unter notarieller Aufsicht vorgenom- menen Verlosung wurden die Aktien Nr. 167, 275. 368, 423, 432 zur Pinlösung gezogen und kann der ausmachende Betrag von Mk. 171,42 pro Stück gegen Aushändigung der Aktien nebst Talon bei der Mannheimer Bank,.-., hler er- boben werden. 30005%83 Mannbeim, 3. Dezember 1906. Der Vorstand. Cierſchutz-Perein E.., Mannheim. Herrenloſe oder pflegebedürftige Hunde und Katzen bittet man abzugeben, reſp. deren Abholung veranlaſſen zu wolleu, bei Frau Zelt, Meerfeld⸗ ſtraße Nr. 120(hinter der Weil'ſchen Fabrik). Restauration„Nittergarten“ G 7 10 NSUHMHSATA 7, 10 (rosses 15 wertvolle Freise darunter 1 Fahrra: Nünmaschine ete. Einttz 30 Pfenige. Au dieſem Preiskegeln kann ſich jeder maun beſeiligen. Es lädet freundlichn ein Friedrich Ziegler Reſſaura rteds Weſpnagſte-Geschente obes Eelzm. von König, Hofkunsthandlung und RKunstgewerbehaus, Hauptstr, J2 4. MHeidelberg Nauptstr. 24. aer Art, fets sorrang in ssr Frachtbrlefe br. R. Buas 0 manndad Wereln Mannheim.(E..) Donnerstag, 13. Dezbr. 906 abends 8½ Uur, im Saale des Bernharduahofes Vortrag des Herrn Schriftstelſer Ur, Mich. Georg Conrad aus Minchen Übor: „Maxim Gorkl“ Für Nichtmitgliedersind Tages⸗ karten à Mk..— in unseren Bureau, in der Hof-Musikalien- handlung K. Ferd. Heckel, in der Musikalienhandlung Th. Sohler und in der Buchhandlung von Brockhoff& Schwalbe hdier, sowie in der Baumgartner'schen Buenhandlung in Ludwigshafen am Rhein zu haben. Die Karten sind beim Eintritt in den Saal vorzuzeigen. Die Tageskarten abzugeben.) Die Saaltüren werden punkt 3½ Unr geschlossen. Die geehrten Damen werden höfl. gebeten, die Hüte abzu- nehmen. Ohne Karte hat Niemand Zutritt. Kinder sind vom Besuche der Vorlesungen ausgeschlossen. Der Vorstand. Jörael. Waiſenperein. Zur Beſchenkung unſerer Pfleglinge erhielten wir bißz heute durch Frau Bensheimer : A. B. 5., C. S. 10 „A. B. 10., J. L. 10 .„ P. L. 5 M. Durch Frau Darmſtädter von: N. 88 c0 e eh 88f 5. 10 M. A. 0 5. Neuberger von: B. R. Ge d J. K. 10 2N5 — E Ss 5 8* * 88* 88 1 8 * 8 SS G — S. E 88 58 SGe 8 S gg 88800 S — 8 555 70 8. — 88 8 8er SSS6eg8 8 00 88 — — — 25 — S 8 8 — 888 Saggz 2 EN 90 SSe 8 Se NA 8* SS62 0 78 888 ., B. K. dieſe Gaben ſagen den edlen Gebern beſten Dank und ſehen gerne entgegen. Der Vorſtand. Weihnachtsbilte! iteren Geſchenken we Alle Freunde der Armen und Alten, der Kranken un?d Witwen und ber Kinder, Waiſen bitte ich berzlich umn milde Gaben für die Weiß⸗ nachtsbeſcherung meinegß Pfarrbezirks. Hier in der Netkarſtadt warten auf unſert Htlſe vlele, dle ſbrer wördig und bedürſtig ſind. Gaben in Geld, Kleidern und Waren jeder Art werden in meiner Wohnung, Miitelſtraße 20, dankend und nach Weihnachten in der Zeitenz quittlert. zrer Weißheimer. aller Art werden gut und billig repariert u. Angen eingeſetzt. 4186ʃ K. Wittig, L. I2, 2. entgegengenommen ** — — 2 * e 2 —ů— S 88 S S 87 22 2 8 SSS S. ee Sh Mfennig moenaſſich. Trägerlohn 10 Pfennig. Durch die Poſt bezogen inel. Poft⸗ gufſchlag M..91 pro Quartal. Telephon: Redaktion Nr. 877. Amts⸗ und Kreisverkündigungsblatt. Nurſeratee Die Kofonel⸗Zeile. 20 Auswärtige Inſerate 25„ Die Reklame⸗Zeile 60„ — Expedition Nr. 218. Straßenſperre betr. Nr. 146892 11. Wir bringen hiermit zur öffentlichen genntnis, daß behufs Vor⸗ nahme der Auswechslung des Wedecks der Rheinſtraßen⸗ brücke die Abſperrung dleſer Brücke vom.—11. ds. Mts. nötig fällt. Wäßhrend dieſes Zeitraumes it die Benützung der er⸗ wähnten Brücke für deu ge⸗ ſamten Fuhrwerksverkehr ver⸗ boten. Zuwiderhandlungen werden emüß z 888 Z. 10 R. Str. G. 8. und§ 121 P. Str. G. B. mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Mannheim, 6. Dez. 1908. Großh. Bezirtsamt; Polizeidtrektion. Korn. Handelsregiſter. Zum Handelsregiſter B, Band VI,.⸗Z. 81 wurde heute eingetragen: 9400 Firma„Manunheimer Grundſäck⸗Geſell⸗ ſchaft mit beſchränk⸗ ker Haftung', in Mann⸗ heim. Gegenſtand des Unterneh⸗ mens iſt: 9408 Der Au- und Verkauf von Grundſtücken, die Gewährung von Darlehen und Hypotheken und deren Vermittlung. Das Stammkapital beträgt 80 000 Mark. Moritz Gundersheimer, Kaufmann, Mannheim iſt als Geſchäftsführer, Jakob Klein, Kaufmaunn, Mannheim als ſtellvertreten⸗ der Geſchäſtsführer beſtellt. Geſellſchaft mit beſchränkter Haftung. Der Geſellſchaftsvertrag iſt am 4. und 5. Dezember 1908 ſeſigeſtellt. Die Weſellſchaft beſtellt einen üder mehrere Geſchäftsführer; find mehrere Geſchäftsführer beſtellt, ſo iſt jeder für ſich allein berechtigt, dle Geſell⸗ ſchaft zu vertreten und Hie Firma zu zeichnen. Oeffentliche Bekanutmachun⸗ gen der Geſellſchaft erfolgen im Deutſchen Reichsanzeiger. Mannheim, 6. Dez. 1908. Gr. Amtsgericht I. Verſteigerung. 1 65 m Montag, 17. Dezbr. 1908, nachmittags 3 Uhr, werben im Hofe des Haupt⸗ ollamts im ſübdlich gelegenen eberlagebau einer öfſent⸗ lichen Verſteigerung gegen Barzahlung ausgeſetzt: Ein Faß Wein, ein Korb Schaumwein 3 Pakete Nauch⸗ tabak, 10 Kiſtchen Zigarren, altes Eiſen, Zink, Blei, Meſ⸗ ſing, Abfallholz, 2 Brücken⸗ wagen mit Gewichten uſw. Die Gegenſtände werden von Bauauſſeher Niede be⸗ zlehungswelſe Lagerauſſeher Sutor auf Verlangen vorge⸗ eg. aunheim, 3. Dez. 1908. Hauptzolla mt. Verſteigerung. Das Ergebus an Spälicht von Jabre 1907 werd Monlag, den 10. Dez. 1906, Bormittags 10 ühr, in der Auna teiner Verne gerung ansgeſetzt. Refle'tanten werden hlein mtt, dem Bemerken einge⸗ laden, daß de Bedingun ien in⸗ zwiſchen auf unſerem Geſchäfts⸗ Renene zur Einſichtnahme offen eden. 43677 Mannbeim, 3. Dez. 1908. SGr. Landesgefängnisdirektien. Weihnachten der Herber ſe zur Heinat. Wanderern, ſowie Arbeitern aller Art wird alljäbrlich bei ung eine Beſcheerung in an⸗ gemeſſener Form zu Tell. Wir hitten edle Menſchen⸗ freunde um Gaben von wol⸗ lenen Sachen, Stieſeln, Klel⸗ der, Hüten, Hemden, Cigar⸗ ren u. Büchern. Des freund⸗ lichen Dankes der Empfänger ſel ſeder Geder gewiß. Herberer zur Keimat, U 5, 12. Schrader, Ahles, Baſſermann, Bejer, Bouauet, Egelhaaf, Engelhard, Kauffmann, Laud⸗ el, Ludwig, Schmelcher, enachrichtigung erſolgt Abholung der Gaben. 48914 a eeeee eeeee, eeureel, Bade⸗Einrichlunaen neue und ge rauchte Zeink⸗ und Gualle ddaunen, Acde Aür Gas⸗ und Koblenfenerung billig abzugeben. S 7, /8. 42211 Sa mstag, den 8. de ember 1906. ——..——ñ—:—— Bekanntmachung. Den Bezirksrat Mannheim betr. Nr. 1764281. Anſtelle der jüngſt verſtorbenen Herren Joſef Leonhard, Stadtrat und Vorſitzender der Handwerks⸗ kammer in Mannheim und Ludwig Höſer, Bürgermeiſter in Ilvesheim, wurden mit Erlaß des Großh. Miniſteriums des Innern vom 22. XI. 1906 Nr. 5321 auf Grund der von der Krelsverſammlung aufgeſtellten Vorſchlagsliſte die Herren Stabtverordneter Jakob Orih Maunheim⸗Neckarau, Altpflugwirt Friebdrich Sohn in Wallſtabt, für die Reſtdienſtzeit d. i. bis 1. April 1908 als Mitglieder des Bezirksrats für den Amtsbezirk Mannheim ernaunt. Den derzeitigen Mitgliedern des Bezirksrats wurden die nachgenannten Diſtrikte zur vorzugsweiſen Tütigkeit zu⸗ gewieſen: 9407 J. Diſtrikt: Lit. A, B, C, D und Stadtteil Lindenbof dem Herrn Bezirlsrat Mageuan bier. II. Diſtrikt: Lit. E, E, G, H, J, K mit Jungbuſch und Mühlau dem Herrn Bezirksrat Dr. Slaadecker hier. III. Diſtrikt: Lit. L, M, N, O und öſtliche Stadt⸗ erweiterung dem Herrn Bezirksrat Vögele hier. IV. Diftrikt: Lit. P, Q, R, S, T, U und Schwetzinger⸗ vorſtadt dem Herrn Bezirksrat Kramer hier. V. Diſtrikt: Stadtteil rechts des Neckars innerhalb der alten Gemarkungsgrenze mik Käferthal und Waldhof dem Herrn Bezirksrat Bilfinger hier. VI. Tiſtrikl: Neckarau dem Herrn Bezirksrat Orih. VII. Diſtrikt: Ladenburg, Schriesheim, Neckarhauſen dem Herrn Bezirksrat Urban in Schriesheim. VIII. Diſtrikt: Ilvesheim, Wallſtadt und Seckenheim mit Rheinau dem Herrn Bezirksrat Pfiſterer in Sechmheim. IX. Diſtrikt: Feudenbeim, Sandhoſen mit Kirſchgarts⸗ hauſen und Sandtorf dem Herrn Bezirksrat Sohn in Wallſtadt. Mannheim, den 29. November 1908. Großh. Bezirksamt: Laug. Bekanntmachung. Folgende Rekruten, welche im Oktober 1906 zur Ableiſtung ihrer geſetzlichen Dienſtpflicht einberufen werden ſollten, haben ſich bislang nicht geſtellt und ſind ſeit dieſer Zeit außer Kon⸗ trolle: 1. Schloſſer Karl Adolf Guſtav Hübner, geb. 9. Auguſt 1886 zu Ziebingen, Kreis Frankfurt a. Oder; 2. Taglöhner Laudolin Raſtätter, geb. am 24. Aug. 1880 zu Beiertheim, Amt Karlsruhe. 9895 Dieſelben werden aufgefordert, ſich ſofort bei dem unter⸗ zeichneten Bezirkskommando zu melden, widrigenſalls ſie als Fahnenflüchtige behandelt werden und ſchwere Straſen zu er⸗ warten haben. Im Ermittlungsfalle ſind vorſtehende Rekruten zu ver⸗ haften und der nächſten Milltärbehörde zuzuführen. Mannheim, den B. November 1908. Königl. Bezirkskommando. 1 Konkurfſe. Nr. 10262. In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der oſfenen Handelsgeſellſchaft Kühnreich& Luſter in Mannheim iſt auf Antrag des Verwalters zur Beſchluß⸗ faſſung der Gläubiger über den Verkauf des Geſchäſts der Gemeinſchuldnerin eine außerordentsche Gläubigerver⸗ ſammlung einberufen auf Donnerslag, den 13. Dezember 1906, nachmittags 3 Uhr, 1 neue Amtsgerichtsgebäude II. Stock, Zimmer 125 Manbneim, den 6. Dezember 1906. Der 55 Amtsgerichts III. e ck. Bekanntmachung. 8 Verkauf von Feuerwerkskörpern etr. Nr. 143837 II. Die Verkäufer von Feuerwerkskörpern werden zuf die nachſtehenden Beſtimmungen der Verord⸗ nung Großh. Miniſteriums des Innern vom 29. Auguft 1905, den Verkehr mit Sprengſtoffen betr. neuerdings auf⸗ merkſam gemacht: 8 24 Abſ. 1 der Berordnung beſtimmt: Wer Sprengſtoffe feilhalten will, muß davon dem Bezirksamte Anzeige erſtatten. Einer förmlichen Er⸗ laubnis bedarf nur, wer Sprengſtoſſe feilhalten will, welche den Vorſchriften des Reichsgeſetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherſſchen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengſtoffen unterliegen. Nach§ 26 Abſ. 1 der Verordnung iſt die Abgabe von Sprengſtoffen, zu welchen auch Feuerwerkskörver züählen, mit deren Verwendung eine erbebliche Gefahr für Perſonen oder Eigentum verbunden iſt, wie Kanonen⸗ ſchläge, Fröſche, Schwärmer und dergl. verboten: 1. an Perſonen unter 16 Jahren ſchlechtbin, 2. an Perſonen, von welchen ein Mißbrauch der⸗ ſelben zu befürchten iſt. Durch dieſe letztere Beſtimmung(Ziffer 2) iſt den Verkäufern von Feuerwerk die Verpflichtung auferlegt, bei jedem einzelnen Verkauf genau zu prüfen, ob von dem Käuſer ein Mißbrauch mit den Sprenaſtoffen zu befürchten iſt. Ein Mißbrauch wird namentlich zu erwarten ſein, von der Mehrzahl der Perſonen, die Feuerwerkskörper in der Zeit vor dem 1. Januuar kaufen, da dieſe Feuerwerkskörper doch nur zum Ab⸗ breunen in der Neuſahrsnacht, alſo zu einen nach J8 887 Z. 8 888 3. 7.⸗St.⸗G.⸗B. ſtraſbaren Dandlungs⸗ weiſe beſtimmt ſind. Wir werden daher bei allen Ueber⸗ tretungen der FF 868 Z. 7, 887 Z. 8.⸗St.⸗G.⸗B. zu⸗ gleich die Verkäufer der Sprengſtoſſe feſtſtellen laſſen und auch gegen dieſe, wenn der Tatbeſtand des§ 26 der Verordnung gegeben iſt, ſtraſend einſchreiten, Maunhelm, den W. November 1909. Großh. Bad. Bezirksamt: Polfzeidtrektion. — ͥ̃ am gez. Kor n. Nr. 44152 J. Vorſtehende Verauntmachung Fringen wir hiermit zur öſfentlichen Keyntnis. 30000/ 1022 Maunheim, den 5. Dezember 1908. Dürgermeiſteramt: v·n Dsllauder. Handel. Verſehng von as⸗un) W ſeerſeitu cg⸗Akheiten. Die Stadt Schwetzingen vergibt im öffentlichen Ange⸗ botsverfahren die Erd⸗ und Eiſenarbeiten für die im Röh⸗ lichweg herzuſtellenden Rohrleilungen, die einzubauenden Schieber, Hybranten eic. 30000/ 1020 Es ſind herzuſtellen: 300 lföm. Gasleitung von 150 mim Jl. Weite und 390 lfdm. Waſſerleitung 80 mm l. W. Angebote wollen bis Samstag, den 15. Dezember d. J8., vormittags 11 Uhr auf dem Nathaus in Schwetzingen eingereicht werden. Angebotsſormulare können von der unterzeichneten Stelle, wo auch die Bebingungen eingeſehen werden können, bezogen werben. Schwetzingen, den 5. Dezember 1908. Gemeluderat. F ee ———— * Bekanntmachung. Die Bauordnung für die Stadt Mann⸗ heim betr. 940 Nr. 7562 V. Wir bringen hiermit die„Ortspolizeiliche Vorſchrift vom 2. Dezember 1906“, welche Abänderungen und Ergänzungen der„Ortspolizeilichen Vorſchriften vom 17. April 1901 und vom 27. Februar 19004— Bauordnung für die Stadt Maunheim—“ enthält, zur öffentlichen Kenntnis. Der der Bauordnung für die Stadt Mannheim vom 17. April 1901 als Anlage zu§ 87 beigegebene Zonenplan wird durch die erſolgte Abänderung dieſes Paragraphen ebenfalls teilweiſe abgeündert. Der neue Plan wird dem⸗ nächſt im Druck erſcheinen, die erfolgten Abänderungen können inzwiſchen auf den Kanzleien des Bezirksamts Ab⸗ teilung V,— Zimmer Nr. 88— und des Bürgermeiſter⸗ amts eingeſehen werden. Zone IIl umfaßt im weſentlichen die bebautlen Teile der ehemaligen Gemarkung Reckaran weſtlich der Neckarauer Straße, die an dieſer Straße ſelbſt gelegenen Bauplätze und die vier Baublöcke zwiſchen der Gasfabrikſtraße, Holzgaßweg und Neclarauerſtraße, ferner die bebantlen Teile der ehemaligen Gemarkung Käſerchal und die Bauplätze an der Maunheimerſtraße und von dem Vorort Walbhof das Gebiet beiderſeits der Hubenſtraße, Langeſtraße und Wachtſtraße zwiſchen Altrbeinſtraße und Sandſtraße ſowie den Baublock zwiſchen Luzenberg⸗Kai, Mauerſtraße, Sandhoferſtraße und Diſſensſtraße. Die bisher nameutlich im Gebiet der II. Zone ſchon erſtellten Dachgeſchoßräume, deren Benützung zu Wohn⸗ und Schlafzwecken wegen Ueberſchreitung der zuläſſigen Stock⸗ werkzahl ausgeſchloſſen war, dürfen als Zubeyörräume zu den Wohnungen der unteren Geſchoſſe(Dienſtboten⸗ kammern, Fremdenzimmer u. dergl.) verwendet werden, wenn ſie den neuen Vorſchriſten der ze 91 und 92 der ſtädt. Bauordnung entſprechen. Sind hiernach baulſche Abänderungen erſorderlich, ſo iſt vor deren Inangriff⸗ nahme und vor der Benützung der Kammern zu Wohn⸗ und Schlafzwecken Bauanzeige und Planvorlage zu er⸗ ſtatten. Wir behalten uns ſtrengſte Beſtrafung und alle weiteren Maßnahmen gegen Vermieter und Mieter vor, wenn Dachgeſchoßräume, die den Vorſchriften nicht ent⸗ ſprechen, zu Wohn⸗ und Schlafzwecken, oder zu anderen Zwecken, wie als Zubehörräume zu den Wohnungen der unteren Geſchoſſe verwendet, d. h. etwa geſondert als Wohnung, möb'ierte Zimmer, oder Schlafſtellen vermietet, sder als Küchen benützt werden. Maunheim, den 7. Dezember 1908. Großh. Bezirksamt: Abt. V: Levinger, Die Bauordnung für die Stadt Maun⸗ heim betr. Auf Grund der 8s 28 Ziffer 1 und 3, 87a, 108 Ziffer ö, 116, 180 des Polizeiſtrafgeſetzbuches 366 Ziffer 10, 867 Ziffer 12—4165 des Reichsſtrafgeſetzbuchen und der Beſtimmungen der Landesbauverordnung, insbeſondere der 2 und 42 wird mit Zuſtimmung des Stadtrats Mannheim folgende durch Erlaß Großh. Herrn Landeskommiſſärs nom 8. De⸗ zember 1000 Nr. 8972 für vollziezbar erklärte ortispolizeiliche Borſchriſt 8N erlaſſen: . Die ortspolizeilichen Vorſchriſten vom 17. April 1801 und nvom 27. Februar 1904„Bauordnung für die Stadt Mannheim betr.“ werden wie ſolgt abgeändert unb ergänzt: Neu eingefügt wird 49a. Schutz von Baubenkmalen. Das Bezirksamt iſt befugt, bauliche Herſtellungen welche eine erhebliche Beeſnträchtigung eines geſchichtli oder künſtleriſch bedeutungsvollen Städte⸗ oder Straßen⸗ bildes verurſachen würden, desgleichen Beränderungen im Aeußeren von Bauten oder Bauteilen, deren Erhaltung wegen ihres geſchichtlichen, kunſtgeſchichtlichen oder künſt⸗ leriſchen Wertes von Bedeutung iſt(Baudenkmals) oder von dieſem Geſichtspunkte aus erheblich ſtörende Bauaus⸗ gebälk) gelegen, führungen in der Nähe ſolcher Anlagen oder in der Nähe von Naturdenkmalen zu unterſagen. — Vorſchrit vom 7. Februar Eckgrundſtücke dürfen bis zu folgenden Bruchieilen res Flacheninhaltes mit Baulichteiten beſetzt werden 1 II III IV .85.715.05 Spitzwinklige u. ſ. w. 5 89. In Abſatz 3 und 4 erhalten die Abſtandsvorſchrifte“ folgende Faſſung: in Abſatz 3: 1 II III IV 8 1 1 1 ˖0 5 5— in Abſatz 4: 1 11 III IV 55 11½ 2—— 8 91. erhält folgende neue Faſſung: Anzahl der Stockwerke. Als Stockwerke ſind alle Geſchaſſe eines Gebäudes an zuſehen, die zum dauernden Aufenthal) von Menſchen geeignete Räume enthalten, dem naih im zutreffenden Fal auch Dachgeſchoſſe Zwiſchengeſchoſſe und Geſchoſſe, deres Fuffboden unter Straßenhöhe liegt. Die Höchſtzahl der Stockwerke darf innerhalb desß Rahmens der zuläſſigen Gebäudehöhe( 85) betragen: 1. bei Vordergebäuden und den zu ihnen gehöriges nicht ſelbſtändigen Seitenbauten in Zone: 1 11 III 1 8) an über 15 m breiten Straßen und Plaßen⸗ 5 4 9 8 b) an Straßen von 12 bis 16 m Breite⸗ 4 3 8 e) an Straßen unter 12 m Breite⸗ 3 3 2 2 L. Bel ſeldſtändigen Seitenbauten und Hintergebäuden In Zone 1 II 1II IV 4 8 2 2 Ueber dieſe Stockwerkszahlen hinaus find noch Einzel⸗ räume im Dachgeſchoß dzulafſig unter der Bebingung, daß die Herſtellung von Berbindungstüren zwiſchen dieſen ein⸗ zelnen Näumen und von Konſtruktlonen, die ofſenſichtlich die Herſtellung ſolcher Türen erleichtern, und von un⸗ mittelbaren Verbindungen zwiſchen dieſen Räumen und den darunter liegenden Stockwerken(Wendeltreppen und dergl.) unterbleibt, und die Einzelräume nur als Zubehörräume zu den Wohnungen der unteren Geſchoſſe benützt, nicht geſondert vermietet und nicht als Küchen verwendet werden. Doch bleibt die Anzähl der zugelaſſenen Einzelzubebörräume dieſer Art auf je einen für Wohnungen bis zu drei Zim⸗ mern und Küche und auf je zwei für größere Wohnungen beſchränkt. Innerhalb des Ringdammes iſt in Gebäuden, die an unter 12 m breiten Straßen liegen, hinſichtlich der Vorder⸗ gebäude und den zu ihnen gehörigen nſcht ſelbſtändigen Seitenbauten die Erſtellung von drei Normalſtockwerken und eines völlig ausgebauten Dachgeſchoſſes zuläſſig⸗ Im Gebiet der oſſenen Bauweiſe kann in Gebäuden, die nur zwei Stockwerke erhalten dürſen und höchſtens zwei Wohnungen enthalten, außer den in Abſatz 3 bezeſchneten Einzelräumen im Dachſtock die Erſtellung ſolcher Zubehör⸗ räume in Geſchoſſen, deren Fußboden unter Straßen ahe liegt, ausnahmsweſſe zugelaſſen werden, ſoſern der Fuß⸗ boden der Erdgeſchoßräume nicht höber als 1,50 m über Sehweg⸗Oberkante liegt. Im übrigen haben derartige Räume den Borſchriſten des 8 83 Abſ. 1 der Bauordnung zu entſprechen. 8 92. Abſatz 1 und 2 erhalten ſolgende Faſſung: Dachgeſchoßränme. Dachgeſchoßräume dürfen zum dauernden Aufenthalt von Menſchen nur verwendet werden, wenn ſie unmittelbar äber dem oberſten Normalſtock(unter dem erſten Kehl⸗ von den angrenzenden Teflen des Dach⸗ bodens durch ausgemauerte und verputzte Riegelwänbde (Slpsdielenwände, Rabitzwande und derge. geſch gen, Ullt Zu allen anderen baulichen Herſtellungen und Arleden ſtehenden den Beſtimmungen des d88 der Bauordnung ents einſchließlich des Anſtrichs der Faſſaden und der Anbrin⸗ ſprechenden Fenſtern verſeben ſind und den Beſtimmunger und gung von Aushängekaſten, Aushänge⸗ an oder in der ſchildern, Reklametafeln und dergleichen Nähe von Baulichkeiten, Denkmalen und Anlagen der in Abſatz 1 bezeichneten Art iſt die Genehmigung des Bezirks⸗ amts einzuholen. Die Unterſagung gemäß Abſatz 1 ſowie die Genehmigung gemäß Abſatz 2 darf nur nach eingeholter Zuſtimmung des Stadtrats und nach Anhörung der zur Begutachtung der⸗ artiger Fragen gebildeten ſtädtiſchen Kommiſſion erteilt werden. Dieſer Kommiſſion haben jebenſalls anzugehören: Der Oberbürgermeiſter oder deſſen Stellvertreter als Vorſitzender, zwei ſtadträtliche Mitglieder der Ortsbaukommiſſton, der zuſtändige Bezirksbeamte(Vorſitzende der Orts⸗ baukommiſſion), die Vorſtände des ſtädt. Hochbau⸗ und Tiefbauamts, der Oberbaukontrolleur, der zuſtändige Ortsbaukontrolleur, der Vorſtand der Gr. Bezirksbauinſpektion. 3 75. Abſatz 2 erhält folgende Faſſung: Bei Schaufenſtern, welche in geringereyr Höhe als 50 em füber Gehweghinterkante beginnen, kann die An⸗ bringung von Barrieren oder Schutzſtangen zur Sicherung des Publikums verlangt werden.(Bergl. auch 9 56 dieſer Bauorduung.) 5 87. Abſatz 1 erhält folgende Faſſung: Hinſichtlich der zuläſſigen Baudichtihkeit zerfällt das Stadtgeblet in Zonen, deren Grenzen auf dem beſllegengen Plane angegeben ſind. Im folgenden werden dleſe Zonen mit I, II, III, JV bezeichnet. In jeder Zone werden unterſchieden Grundſtücke, welche die mit a bezeichneten Grenzen der Baudichtigkeit noch nicht beſitzen, und ſolche, welche dleſelben bereits Aberſchritten haben. Für dle 1 gelten die Vorſchriſten a, für die letzteren die Vorſchriſten b, ſedoch mit der Einſchränkung, daß eine Steigerung der bis⸗ herigen Baudichtigkeit keinesfalls ſtattfinden darf. Grund⸗ ſtücke, die vorwiegend mit Baulichkeiten zu gewerblichen Zwecken bebaut ſind,(Fabrikterrains uſw.) faſlen hinſicht⸗ lich einer ſpäteren Bebauung mit Wohngebäuden unter die Vorſchriſten a, auch wenn ſie die mit a bezeichneten Gren⸗ Firmen⸗ des 90 der Bauordnung bezüglich der Raumhühe und Bodenfläche entſprechen. Für die in§ 91 Abſ. 3 de⸗ Vau⸗ orbnung zugelaſſenen Zubehörränme genugt eine Boden⸗ ſtäche von 10 Quadratmetern, eine lichte Höhe von 2,70 m und eine lichtgebende Fenſterfläche von 1/12 der Bodenfläche. Bezüglich der Zugänglichkeit, der Anlage der Treppen und Gänge bei Dachgeſchoßräumen gelten die allgemelnen Beſtimmungen der Landesbauverordnung und die beſon⸗ deren Beſtimmungen des§ 82 dieſer Bauordnung. 8 100. Abſatz 1 erhält folgende Faſſung: Den Beſtimmungen der erſten fünf Abſchnitte dieſer Bauorbnung unterliegen auch Gebäude, welche ausſchließlich zur Lagerung oder Verarbeitung von Stoffen dienen(Fa⸗ briken, Magazine und Lagerhäuſer). Eine Ausnahme gilt nur für die K& 48, 88 und 91. lleber die Anwendung dieſer drei Paragraphen, ſowie der Paragraphen 101—107 fein⸗ ſchließlich) entſcheidet ſe nach Art und Umſang des Gewerbe⸗ betriebes die Baupoltzeibehörde im einzelnen Falle. II. Dieſe Vorſchriſt tritt mit dem Tage ihrer Sertanee Kraft. Mannheim, den 2. Dezember 1908. Großh. Bezirksa mut: Levinger. passende Weinnachtsgeschenke zind meine Operngläser und Feldstecher Barometer und Thermometer Brillen und Zwieker 68288 in Sold, mouble und allen Metallen ste. ete. aus Prima-Habriken zu äusserst billigen Preisen. Eigene Fabrikatlen in Haushaltungswagen gte, 30 Frieflr. Platz zaumaus 1 1 in Bogen 38 zen der Baudichtigkeit bereits überſchritten haben. 5 Gegenüber der Relchsbank.... 8 88. Abſatz 2 erhält folgende Faſſung:— Ym—— b ihres Flächenraumes 2 2 B 0 dürſen Grundſtücke mit Baulichkeiten beſetzt werden: 1 15 0 Julius Brauz 5 9 6 0,5.45 0 40. Seeck-Fübr 7 b.75 0,5 0,55 0,55 ARenaratur Worketätte Die Faſſung des Abſatzes 6 nach der ortspolizeilichen 5 raftestrasss. ruckeret G. m. b. B. Bekanntmachung. Der Bedarf an Waſſer⸗ wecken, Fleiſch, Wurſt, Milch u. Nahm für 13907 ſoll im Submiſſionswege vergeben werden. 13662 Angebote wollen ſchri verſchloſſen u. mit gee Aufſchrift verſehen, bis ſpä eer g, 10. Dezember 194u5, abends 5 Uhr eingereicht werden. Die Kleſerungsbebingu liegen inzwiſchen am Geſchäftszimmer zur Eiyſiche nahme offen. Manuhefm, 3. Dez. 1906. r Laudesgefäugui ötrektion. Neoban n Bekauntma Aufgebo! 1 4 von Pfandſcheinen. Ueber die Pfaudecheine des Städt. Leibamts Mannbeint: Lit. 8 Nr. 265ʃʃ von 22 Auguſt 1906, Lit. B Nr. 109731 vo 10. Jauuar 1908 welche angeblich abhanden ge⸗ kommen ſind, wurde das An⸗ gebolsverſahren nach 8 23 der Leibhamtsſatzungen beanteagt Die Inhater dieſer Pfandſcher werden hiermit aufgeordert, ihre Anſprüche unter Vo: der Plandſche ne innerbal Wochen vom Tage des neus der Bekan rechuet bein At. Os ue. 1. geltend zu ma en widrigenfalls die Kraftloserkär⸗ ung oben genaunter Piand⸗ ſcheise exſolgen wird. Maunbheen, 6. Dezember 190. Städt. Leihamt: Holmalnu. 050 Hung Mer Erſche⸗ nachung au e⸗ Städt. Leibaun, Verſteigerung. Mittwoch, 12. Dezbr. 1906 Und vie darauffolgenden Worttage nachmittags von 2 Uhr au indet im Bel eigerungslskal des heſigen ſtäptiſchen veihantes— it. C 5, 1— Gugaug nezen⸗ üner den& bulge äude— die ͥſfentliche Verſteigerung ver⸗ fallener Pfänder gegen Bal⸗ zahlung ſtalt. Die Uhren, Gold⸗ und Silber⸗ pfänder kommen Freitag, den 14. d. M, nachmutags von 2 Uhr an, zum Ausgebot. as Veineigerungslolal wird jewells u ½2 Uyr geöffnet. Kindern iſt der Zutritt micht geſtattet. 175 5 .50.50 5..50 u. 11.50„, .50 1004 Manuseim,„Deze ber 1906, Städtiſches Leihamt. Ho mann. Feneral⸗ Anzeiger(WMittagb alt.)) 8 Mk. 11.350 un. 11.50 N 11.50 Mn. 11.50 11.50 Mk. 11.50 Mh. jetzt dieselbe in feinsten Ledef-Oualitäten 9 „Bertrand 11.5 Mk. Früher M, 135e— 1450— 16380 155 Herren- und Damen-Stiefel 11.50 11.50 11.50 Mk. 11 5 Mk. 11.50 Mk. n Sorten zu 11.50 11.50 + i glegantesten Ausführungen System.“ — 11.50 Mk 11.50 11.5 0 Mk. 11.50 M * 11.50 1. — 11.50 u 1I.50 1. ———'—̃— Vergebung von Sielbau⸗ Vanſahr 1907 foll öffe 11.50 u 11.50 ur. 11.50 Manngerm, 8. Vezemder. 8 2 Materialien. 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Am Mittwoch, den 12, De⸗ zember 1906, abends 6 Uhr, findet in der Konkordienkirche eine Kirchengemeinde Ver⸗ ſammlung und im Anſchluß baran bdie Wahl von 16 Kir⸗ chenälteſten ſtatt. 5790 Wir beehren uns die Her⸗ ren Mitglieder der Kirchen⸗ gemeindeverſammlung hierzu ergebenſt einzuladen. Mannheim, 5. Dezbr. 1900. Ev. Kircheugemeinderat: Hizzig. aeden Buillon⸗Sticken, Tanzſtund Schleiſen Wwird angeno en. 26156 J. Rupli Ww., 0 4 15, 4 Tr. 2 Weiß⸗„ Bunt⸗ und Sfüdliſche Handelsferlbildungsſchule Maännheim. Die Zeugniſſe betr. Die nach§ 17 des Ortsſtatuts vorgeſchriebenen Tertial⸗ Zeugniſſe gelangen von Mittwoch, den 5. Dezember ab zur Ausgabe. 30000/1017 Die Lehrherren, Prinzipale, Eltern oder Vormünder unſerer Schüler werden hiermit erſucht, die Kenntnisnahme der Zeugniſſe gefl. ſo zu beſcheinigen, daß dieſelben mit der Unterſchrift verſehen in der exſten Schulwoche nach den Weihnachtsferien den bett. Klaſſenlehrern zurückgegeben werden können. Mannheim, den 6. Dezember 1908. Das Rektorat: Dr. Bernh. Weber. Todes-Auzeige. Unsere langjährige, treue Dienerin Marie Hensler aus steinau ist heute ſrüh ity Therestenhause nach kurzem Krank. n- lager sanft verschieden. Wir werden der Verblichenen lür ihre 16Jährige gewissentafte Dienstleistungen stets ein dankbares Andenken bewahren. 9519 Mannheim, den 7. Dezember 1903. Familie Heubach. Die Beerdigung ündet Sohntag nachmittag 2¼ Uhr der Friedhofkapelle aus statt. Unsern Freunden und Bekannten machen wir die schmerazliche Mitteiſung, dass es Gott gefallen hat, ansere liebe Schwester, Fräulein Susanna Ober in die himmlische Heimat abzurufen. Die trauernden HMnterbliebenen Gretehen Sber. Marla Ober. Mannheim, T 3. 1, 8. Dezember 1906. Die Beerdigung fndet Sountag, 9. Dezember, nach⸗ mittags 8 Uhi ven der Leichenhalle aus s att. 9512 Spezial-Ausschank des weltherühmten L 15, 15 am Hauptbahnhof SarmmaStag umd. Som+tag⸗ Grosses Doppel inhaher: Friedrichshof -Schlachtfest Spezialität: Schlachtplatte. 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