Abonnement: 70 Pfennig monatlich. Bringerloyn 25 Pfg. monatlich, durch die Poſt bez. incl. Poſt⸗ auſſchlag M..42 pro Quartal, Einzel⸗Nummei 8 Pig⸗ Inſerate: Die Colonel⸗Zeile. 25 Pfg., Auswartige Jnſerate 30„ Die Reklame⸗Zeile.. 1 Mark GBadiſche Volkszeitung.) Geleſenſte und verbreitetſte Zeitung in Mannheim und Umgebung. Zlnabhängige Tageszeitung. Täglich 2 Husgaben (ausgenommen Sonntag) Schluß der Juſeraten⸗Annahme für das Mittaasblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 uhr. Eigene Redaktionsbureaus Nedattioen 677 in Berlin und Narlsruhe. Erpeditton und Verlags⸗ buchhandlung. 218 L Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Adreſſe: „Journal Mannheim“ Telefon⸗Nummern: Direktion u. Buchhaltung 1449 Druckerei⸗Bureau(An⸗ nahme v. Druckarbeiten 341 Nr 21. Ni 8 8 4 2 190 1 999 Dienstag, 14. Januar 1908.(Mittagblatt.) 55 Die heutige Mittagai und die feſte Abſicht in einer ganzen Reihe von Reſolutionen,]befürchtet wird, ſo liegt in dieſer Befürchtung nicht gerade ein heutig gsausgabe umfaßt 8 ielt 8 8 FRRRVVN 55 12 Seit Anträgen und Wünſchen bekundet haben, den Beamten endlich] Kompliment für das Beamtentum und die vorgeſetzten Amts⸗ 2Seiten. die überaus nötige und unaufſchiebbare Aufbeſſerung ihrerſtellen. Wir glauben auch kaum, daß nun infolge der Aenderung ie. VVVVVVVVVTVVVVVVVT——— Gehälter in vollem Umfange werden zu laſſen. Man kann 15 e eeee in Baden das Streberterum in 05 hier auf den Vorga Ne%Flor kommt; jedenfalls laſſen ſich hier Garantieen finden, welch —2 gie f gang in Württemberg verweiſen, wo die 3 ee en inden 5 Der neue Gehaltstarif. Landſtände eine Verbeſſerung der Beamtengehälter durch] ner e Riegel vorſchieben kön⸗ 1 55 7 19 1* 24 F a f 2 Das er 1 S 118 1 (Von unſerem Karlsruher Bureau). ſetzten, die in ihrer finanziellen Wirkung um 13 Mill. Mark 5 8 Sache 55 Lnee 05 55 VCn weitergeſpannt war, als die Regierungsvorlage. Ueber alle Bec nttäuſch durch den Gehaltstarif 8„18 Je materiellen Bedenken gegen die Vorlage der großh. Regierung den Beamten bereitet wird, iſt das Beharren der Regierung auf Der Präſident des Finanzminiſteriums, Geh. Rat Hon⸗ ſell, legte in der heutigen Abendſitzung der zweiten Kammer, womit dieſe ihre Arbeiten nach den Weihnachtsſerien wieder aufnahm, den neuen Gehaltstarif vor. Die ganze Materie iſt in drei Geſetzentwürfen niedergelegt: einem Geſetzentwurf übet die Aenderung des Beamtengeſetzes vom 24. Juli 1888, einem Geſetzentwurf über die Gehaltsordnung und einem Geſetzentwurf über die Aenderung des Geſetzes betr. den Staatsvoranſchlag und die Verwaltung der Staatseinnahmen und Staatsausgaben. Den Geſetzentwürfen ſind außerordent⸗ lich umfangreiche Begründungen beigegeben; und die neuen Vorlagen in ihrem äußeren Umfange betrachtet, iſt hier vom gegenwärtigen Finanzminiſter eine Rieſenleiſtung vollzogen worden, für die er jede Anerkennung verdient. Ob es aber um dieſe Anerkennung gleichermaßen beſtellt ſein wird, wenn der Inhalt der neuen Vorlagen in Frage kommt, inſonderheit die Neuaufſtellung des Gehaltstarifs, möchten wir jetzt ſchon bezweifeln. Bei den Abgeordneten der zweiten Kammer ſelbſt haben die für die Neuregelung des Gehaltstarifs eingeſetzten Summen argenttäuſcht, und natürlich werden auch die Beamten dieſe Enttäuſchung teilen. Für die am 1. Juli 1907 in Baden vorhanden geweſenen etatmäßigen Beamien ſoll der Mehraufwand rund 4,3 Mill. Mark betragen, das iſt ungefähr der Betrag, mit dem ſchon vor einigen Wochen gerechnet wurde, und der ſchon damals von allen Seiten mit Entſchiedenheit als zu nieder erklärt worden iſt. Es iſt wohl richtig, und Geh. Rat Honſell hat dasen ſeiner Rede recht ſtark unterſtrichen, daß ſich mit dem Mehrauſwand von 4,3 Mill. Mark der finanzielle Effekt der neuen Gehaltsordnung noch nicht er⸗ ſchöpft; es treten etwa 800 000 M. für Bezüge der nicht⸗ etatmäßigen Beamten hinzu, die Summen für anderweitige Regelung der Ruhegehalte und die Summen für die ſeit 1. Juli 1907 neu geſchaffenen und neu zuſchaffenden etat⸗ mäßigen Stellen. Allein alle dieſe Summen, die bis zum Mehraufwandsbetrag von 6,8 Mill. Mark aufwachſen, kommen den heute angeſtellten etatmäßigen Beamten in ihren Gehalts⸗ bezügen nicht zu gute. Es werden die Landſtände gerade in Bezug hierauf ernſte Verhandlungsarbeit vorfinden, um ſchließlich den Gehaltstarif in ſeinen Wirkungen auf die Be⸗ amtengehälter ſo zu geſtalten, daß eine Reviſion dieſes Tarifes geſchaffen iſt, die auf eine längere Reihe von Jahren hinaus Ruhe und Zufriedenheit in unſeren Beamtenkreiſen ein⸗ ziehen läßt. Grund zur Beunruhigung liegt für die Be⸗ amten nach der Vorlage der Regierungsentwürfe keineswegs vor. Wenn ſie auch viele ihrer Wünſche durch den neuen Ge⸗ haltstarif unerfüllt ſehen, ſo bleibt eben doch die Hoffnung auf die Landſtände die deutlich genug den ehrlichen Willen „ Verſunkene Wellen. Eein Roman bon der Inſel Sylt. Von Anny Wothe. (Nachdruck verboten.)] (Schluß). „So hör doch endlich auf mit dem Geſchwätz, Alte, rief Ditlef ungeduldig und griff nach der Kapſel, die ſie ihm reichte. Es war ſchwierig, ſie zu öffnen, denn Sand hatte ſich in die Fugen gedrängt und den Verſchluß gehemmt. Endlich gelang es, das Schloß zu ſprengen. Ditlef Stöven ſah, von leuchtenden Steinen umfaßt, den Kopf eines Mannes, der ihn mit ſeinen eigenen Augen anblickte.„Für mein Maren Stövens Kind“ ſtand auf einem vergilbten Papier in großen ſteilen Buchſtaben darauf und darunter der Name eines Prinzen. Ditlef erbleichte.„Mein Vater, ſtotterte er.„Wer war meine Mutter?“ „Auch ein Königskind,“ ſagte Maiken Taken ſtolz,„meine Schweſter. Sie ſtammte wie ich von den alten Liſter Königen ab. Peter der Kleine, der Vierkönig, war unſer Ahne.“ Ditlef mußte wider Willen lächeln. Halb Liſt glaubte, von Peter dem Kleinen abzuſtammen.„Laß das, Alte, wer war ſeine Mutter?“ „Meine Schweſter, Söhning. Als ich erwachſen war, wurde ſie geboren. Wunderfein und lieb war ſie. Ihr Haar war golden und ihr Geſicht wie Milch und Blut. Sie paßte, wie auch Merret Bootje, nicht auf die Inſel. Da kam eines Tages ein junger Mann, ſchön und vornehm. Er hatte im Sande den Weg verloren, und fand ſie in den Dünen, ſwo ſie Stranddiſteln pflücken ging. Er war ein Königsſohn— aber er vergaß ſein Wort. Nichts ließ er zurück als das Bild und die Schrift, als er nach Monden von uns ging. Maren meinte, der Zettel da dürfen aber keineswegs die übrigen Vorteile der Neuordnung der Gehaltsordnung und des Beamtengeſetzes vergeſſen werden. Es kann auch nicht beſtritten werden, daß die großh. Regierung den ernſteſten Willen hat, ihren Beamten ſoweit' als möglich, ſoweit das vor allem die Rückſicht auf die Steuer⸗ zahler zuläßt, entgegenkommen. Sieht man zu, wie die Auf⸗ beſſerung der Gehälter prozentual wirkt, ſo ergibt ſich eine Erhöhung der Gehälter der oberen Beamten um!2, derjenigen der mittleren um 15,8 und derjenigen der unteren Beamten um 17,8 pCt. Es iſt alſo für die mittleren und unteren Be⸗ amten am ſtärkſten geſorgt worden. Dieſe Fürſorge ergibt ſich ja auch aus der Steigerung der Höchſtgehalte, wie ſie eine Aufſtellung der Regierung ſeit dem Jahre 1877 ergibt. Nach dieſer Aufſtellung ſind die Höchſtgehälter der oberen Beamten um 20, die der mittleren Beamten um 29,1 und die der unteren Beamten um 40,5 pCt. erhöht worden. Die weiteren Vorteile der neuen Entwürfe beruhen vor allem in der Ein⸗ führung der Mindeſtgehalte und der Schaffung neuer Be⸗ förderungsmöglichkeiten. Was gerade letztere angeht, wird recht bald ein ſcharfer Kampf der Memungen ausgefochten werden. Die Regierung iſt von der Meinung ausgegangen, daß mit lediglich einer prozentualen Aufbeſſerung der Gehälter nicht durchzukommen ſein wird. Das jetzige Altersſtufenſyſtem habe nicht verhüten können, daß die Mittelmäßigkeit im Beamten⸗ tum großgezogen wird. Eine derartige Befürchtung iſt ja be⸗ teits in der Kommiſſion des Geſetzentwurfes vom Jahre 1888 eusgeſprochen worden, man iſt damals über dieſe durchaus begründeten Befürchtungen hinweggekommen in Hinſicht auf die Neuregelung der Dienſtpolizei. Durch dienſtpolizeiliche Maßnahmen werden aber mittelmäßige, bequeme und weniger leiſtungsſähjge Beamte nicht gebeſſert; dieſe Mittel haben alſo ihre Wirkung verfehlt. Wenn darum die Regierung dazu übergeht, neben dem Dienſtaltersſtuſenſyſtem das Gehaltsklaſſen⸗ ſyſtem weiter auszubauen dergeſtalt, daß zwar der mittelmäßige Beamte nicht in ſchwere wirtſchaftliche Not gerät, daß aber der beſſer befähigte, leiſtungsfähigere und arbeitsfreudigere Beamte für ſeine wertvolleren Dienſte, die er dem Staate leiſtet, eine beſondere Entſchädigung findet, indem er in gehobene Stellen einrückt, ſo iſt dieſer Gedanke der großh. Regierung ein durchaus geſunder. Dieſer Gedanke findet ſich verwirklicht im ganzen kaufmänniſchen und gewerblichen Geſchäftsleben, wo die i ſtungen des Angeſtellten entſcheiden und nicht etwa das Dienſt⸗ alter. Zu dieſem reinen Syſtem der Arbeitsentſchädigung nach dem Wert der Leiſtungen kann der Staat aus naheliegenden Gründen nicht übergehen. Sehr wohl aber iſt eine Kombination dieſes Syſtems mit dem Syſtem der Dienſtaltersſtufen angängig und auch empſehlenswert. Wenn aus einer ſolchen Kombination eine Förderung des Strebertums innerhalb des Beamtenkörpers ei⸗ ihrer ſchon früher bekundeten Abſicht das Geſetz erſt am 1. Juli 1908 in Kraft treten zu laſſen. Von der Regierung werden nun für dieſe ſpätere Inkraftſetzung des Geſetzes eine Reihe gewiß äußerſt gewichtiger Gründe geltend gemacht, und es wird immerhin die Frage zu ſtellen ſein, ob dieſe Gründe für das ſpätere Inkrafttreten des Geſetzes ausſchlaggebend ſein kennen. Die Parteien des Landtages in Sonderheit die National⸗ liberalen werden vorerſt darauf beſtehen, die Neuordnung des Ge⸗ haltstarifs bereits am 1. Januar 1908 rückwirkend zu machen. b ſich aber in dieſer Beziehung eine Einigung mit der Regier⸗ ung herbeiführen laſſen wird, möchten wir ſchon heute bezweifeln, und wir halten es für beſſer, in dieſem Punkte eine Unklarheit lieber nicht walten zu laſſen. Von der Regierung iſt ja auch verſucht worden, durch die in den Uebergangsbeſtimmungen in Ausſicht geſtellten außerordentlichen Gehaltszulagen, den Wün⸗ ſchen der Beamten inbezug auf das Inkrafttreten des Geſetzes auf anderem Wege entgegenzukommen, und es wird ernſter Er⸗ wägung bedürfen, ob nicht etwa durch eine Begehung des von der Regierung vorgezeichneten Weges ſich die Wünſche der Be⸗ amten in vollem Umfange erfüllen laſſen. Bei allen Bedenken gegen die von der Regierung vorgeſchlo⸗ gene Neuordnung des Gehaltstarifs ſollte nicht außer Acht ge⸗ laſſen werden, daß die Deckungsfrage gaußexrordentliche Maßnahmen erfordern wird. Für das Jahr 1908 wird zwar eine teilweiſe Heranziehung der Dotation aus der Staatskaſſe zur Eiſenbahnſchuldentilgungskaſſe ausreichen; für die kommenden Jahre ſollen jedoch die Mittel für die erhöhten Beamtengehälter durch eine Erhöhung der Einkommenſteuer aufge⸗ bracht werden. Es mag bedauerlich ſein, daß aus parteipolitiſchen Erwägungen heraus die Abgeordneten des badiſchen Landtages gegen den göheren Steuerfuß der Vermögensſteuer geſtimmt haben, welche immerhin größere Beträge bereit geſtellt hatte, die jetzt zur Deckung der erhöhten Beamtengehälter hätten ver⸗ wendet werden können. Jedenfalls wird die Deckungsfrage eine ernſte Sorge der Landſtände ſein müſſen, die daxrauf Bedacht zu nehmen haben, daß die Steuerleiſtungen des Landes nicht in einer Weiſe angeſpannt werden, die das Staatswohl nicht ver⸗ trägt. Auf Einzelheiten des Entwurfs wird bei ſpäteren Gelegen⸗ heiten noch in Ausführlichkeit zurückzukommen ſein. **** 5 8 8 Der Laundtag und die Gehalts⸗NReviſion. (Von unſerem Karlsruher Bureau.) Karlsruhe, 13. Jauuar, Präſidenkt Fehrenbach eröffnet 4 Uhr 55 die Sitzung. Am Regierungstiſch: die Miniſter Freiherr b. Duſch, Freiherr v. Marſchall, Geh. Rat Honſell, Freiherr von und zu Bodman und Geh. Rat Reinhargd. wäre ein Glück für Dich, Ditlef Stöven, und ich tnonte ihn doch nicht finden. Nun kannſt Du den Vater ſuchen.“ Ein bitteres Lächeln zuckte um Ditlefs bärtige Lippen⸗ „Nein, Alte,“ ſagte er voll Bitterkeit, das vergilbte Papier iy kleine Stückchen zerreißend,„es gelüſtet mich nicht nach Aner⸗ kennung. Der Mann, der meine Mutter verließ, der ſie und ihr Kind einem ungewiſſen Schickſal preisgab, mit dem hat Ditlef Stöven nichts zu tun. Behalte den Schmuck, Alte, für Deine Treue, wenn es Dir Spaß macht oder wirf ihn ins Meer; wenn Du ein Uebriges tun willſt, Alte, ſo lauf zu Merret Bootje und ſage ihr, Ditlef Stöven ſendet ihr ſeinen letzten Gruß. Schon lichten die Matroſen die Anker. Gehab Dich wohl, Maiken Taken und habe Dank!“ Feſt umſpannte ſeine Hand die braune Rechte des großen Weibes, deſſen geheimnistiefe Augen voll ſcheuer Zärtlichkeit auf ihm ruhten. Er ſchob ſie hingus und ſchloß das Tor. Dann ſchritt er, ohne ſich umzuſchauen, hinunter zur Bucht und ſprang in ein Boot, das ihn ſchnell an Bord des Schiffes brachte. Noch einmal ſchweifte ſein Bllck zurück nach dem Hel⸗ hoog und zum Düfhoog herüber, da ſah er Maiken Taken am Strande ſtehen und lebhaft mit ihrer alten Jacke, die ſie ausge⸗ zogen hatte, winken. Und Maiken Taken zur Seite ſtand hoch⸗ aufgerichtet eine dunkle Geſtalt. War es möglich, konnte das Merret ſein? Ditlefs Herz klopfte zum Zerſpringen. Jetzt ſtiegen beide Frauen in ein Boot, das Maiken Taken mit kräftigen Ruderſchlägen hinaus trieb. Sie kamen näher und näher. Wollten ſie wirklich zu ihm? Ditlef glaubte erſticken au müſſen vor ſeiner betäubenden Angſt, die plötlich in ihm auf⸗ ſtieg. Das Boot war ganz nahe. Er ſah deutlich Merrets blaſſes Geſicht und ihre ſtarren Augen. Jetzt legte das Boot an. In demſelben Augenblick hielt er auch ſchon die halb Ohnmächtige in ſeinen Armen. Er trug ſie wortlos bis hin zum Kiel des Schiffes, deſſen weiße Segel ſich weit hinein im Winde blähten. Langſam ſetzte ſich das Fahrzeug in Bewegung und ruhig glie es über die grünen Wellen dahin. An Keitum und Munkmarſch vorüber ſteuerte das Schiff dem Liſtlande zu. Maiken Taken, die auch an Bord geſprungen war, ſtand am Fockmaſt und ſah unbeweglich in die Ferne. 79 55 Jetzt ſchlug Merret langſam die tiefen grauen Augen g Eine Welt von Leid, aber noch etwas anderes ſtand darin, großes leuchtendes Etwas, vor dem Ditlef Stöven leiſe er⸗ ſchauerte.„Merret,“ ſagte Ditlef voll heißer Zärtlichkeit,„Du kommſt zu mir? Du willſt nicht ohne Abſchied von mir gehen 2“ Sie ſchüttelte den blonden Kopf, den die Ahendſonne mit goldenen Glanz verklärte.„Nein, Ditlef, ich bin gekommen, noch in letzter Minute gekommen, um Dir zu ſaget, daß ich mich in letzter Minute frei machte von den Banden, die mich feſſelten Mein armes kleines Kind war das Opfer dieſer Freiheit. Nie⸗ mals werde ich in den Düfhoog zurückkehren, niemals werde ich freiwillig den Mann wiederſehen, der mich durch Gewalt und Mißhandlung zwingen wollte, ſein Weib zu bleiben.“„ „Merret,“ jauchzte der Kapitän auf,„ſo biſt Du mein, und nichts, keine Welt kann uns trennen!“ Er wollte ſte leiben⸗ ſchaftlich an ſich ziehen, aber Merret wehrte ihm. „Nicht alſo, Ditlef Stöven,“ bat ſie weich,„erſt wenn ich ganz frei geworden, können wir, wenn Du mich noch haben willſt, mit einander gehen.“ „Du willſt nicht mit mir kommen?“ fragte Ditlef enttäuſcht. „Du willſt mich wieder verlaſſen, Merret?“ 5 „Wie könnte ich wohl, Ditlef,“ gab ſie ſtolz zurück.„Nein, Merret Bootje tut nichts, worüber ſie erröten müßte. Ich habe gekämpft und gerungen wie eine Verzweifelte, ich wollte meine Pflicht kun gegen den Vater meines Kindes. Er wollte es nit und nahm mir die Möglichkeit, aus den Trümmern eines zer⸗ ſtörten Daſeins ein neues für uns beide aufzurichten. Nu habe ich mich frei gemacht von Jens Jürgens, ganz frei. Aber erſt, wenn auch alle äußerlichen Schranken gefallen, die mich noch 2. Seile. General⸗Anzeiger.(Mittagblatt.) Mannheim, 14. Jaunar. Auf der Tagesordnung ſteht: 1) Allgemeine Diskuſſion über das Finanzgeſetz und damit in Verbindung 2) Begrün⸗ dung und Beantwortung der Interpellationen a) der Abgg. Geck u. Gen die Kränkung verfaſſungsmäßiger Rechte(Former Schäufele in Rintheim) betr.; b) der Abgg. Gießler u. Gen. ſowie der Abgg. Geck u, Gen. das Vereins⸗ und Verſamm⸗ lungsrecht betr. 0 Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt der Präſident des Finanzminiſteriums —5 Geh. Rat Houſell das Wort, um mit folgender Rede den Gehaltstarif vorzu⸗ legen: „Im Auftrage Se. Kgl. Hoheit des Großherzogs habe ich die Ehre, dem hohen Hauſe drei Geſetze ntwürfe vor⸗ zulegen: 1. den Entwurf eines Geſetzes, die Aenderung des Beamtengeſetzes vom 24. Juli 1888 betr.; 2. den Entwurf eines Geſetzes betr. die Gehaltsordnung und 3. den Entwurf eines Geſetzes, die Aenderung des Geſetzes über den Staatsvoran⸗ ſchlag und die Verwaltung der Staatseinnahmen⸗ und ⸗Aus⸗ gaben(Etatgeſetz) betr. 5„ Deieſe drei Geſetzentwürfe ſchließen in ſich, was man in den Landtagen der letzten Jahre unter Reviſion des Ge⸗ haltstarifs zu begreifen ſich gewöhnt hat. Seit der Geſetzgebung von Jahre 1888, von der der damalige Bericht der Budgetkommiſſion mit allem Nachdruck hervor⸗ gehoben hat, daß ſie in Wohlwollen und Liberalität gegen die Beamten wohl von keinem anderen Staate übertroffen werde, iſt auf dieſem Gebiete keine Ruhe eingekehrt. Jenes Geſetz von 1888 trat am 1. Januar 1890 in Kraft. Gleich im folgenden Jahre wurde das Wohnungsgeld der beiden niedrigſten Klaſſen 15 Es folgte 1894 ein neuer Gehaltstarif wirkſam vom 1 Januar 1895. Im Jahre 1900 ſind die Beiträge zur Wit⸗ Jaiſenkaſſe aufgehoben worden; und 1902 folgte Erhöhung des Wohnungsgeldes und der Ge⸗ etalmäßigen Beamten. Auf den nächſten Land⸗ die allgemeine Erhöhung der Beamtengehälter Ftingend verlangt worden; die Regierung hat an die Frage heranzutreten. Tage des Landtagsſchluſſes 1906 wurden durch Miniſterialerlaß die Vorarbeiten zum Gehalts⸗ tarif in Angriff genommen. In ſämtlichen Stadien der ehr umfangreichen Arbeiten haben alle Miniſterien mitgewirkt und auch die kollegialen Mittelſtellen wurden zu Gutachten mehrfach veranlaßt. Die Unterlagen zu dieſen Arbeiten haben die Zeit bis zum Spätjahr 1906 in Anſpruch genommen. Im 7 war der Entwurf zur Aenderung des Beamten⸗ ees aufgeſtellt und der Entwurf zum Gehaltstarif ſoweit irdert, daß die beſondere Kommiſſion von Vertretern der elnen Miniſterien zuſammentreten konnte. Dieſe Kommiſ⸗ eſtand aus je drei Mitgliedern der vier Miniſterien. In zigungen wurden die an die Kommiſſion gelangten Geſegt⸗ ürfe durchberaten, und über dieſe iſt mit Ausnahme von Punkten, über die eine Entſchließung des Staats⸗ ums herbeigeführt werden mußte, eine Einigung in der erzielt worden. Eine bedauerliche Verzögerung ſchwexung in den Arbeiten hatte ſich dadurch ergeben, iß der Referent des Finanzminiſteriums im Sommer 1907 krxkranfte, und abgefehen von wenigen Tagen, ſeither nicht mehr jimſtande war, ſeinen Dienſt zu verſehen. Zum Inhalt der einzelnen Geſetzentwürfe möchke ich einiges anführen. Eine Aenderung des Beamten⸗ geſetzes war nicht notwendig bedingt durch die Aenderung des Gehaltstarifs; ſie war aber bei dieſem Anlaß durchaus angebracht. Denn eine Reihe von beamtenrechtlichen Beſtim⸗ mungen ſind mittlerweile aufgehoben oder geändert worden; mit der Zeit hat ſich aber auch herausgeſtellt, daß eine Reihe weiterer Beſtimmungen des Beamtengeſetzes verbeſſerungs⸗ bedürftig ſind oder doch wenigſtens unzureichend. Es ſind des⸗ halb in dem heute vorgelegten Geſetzentwurfe verſchiedene recht erhebliche Aenderungen vorgeſehen. Als wichtigſte erwähne ich eine Beſſerung der Beſtimmungen über die Ruhegehalte. Außerdem iſt die Beſtimmung geändert worden, nach welcher die Beamten gezwungen ſind, zur Verehelichung die Erlaubnis der vorgeſetzten Behörde einzuholen; ganz beſeitigt wurde die Arreſtſtrafe.(Bravo bei allen Parteien.) Der Gehaltstarif iſt vollſtändig neu bearbeitet Worden; er hat ſehr einſchneidende Aenderungen erfahren. Man hat ſehr bald erkannt, daß den Erfahrungen ſeit 1894 und den vielfachen Wünſchen und Beſchwerden aus Beamtenkreiſen heraus nicht Rechnung getragen werden kann durch eine gleichmäßige prozentuale Aufbeſſerung der Gehälter. Das Syſtem der Dienſtaltersſtufen iſt beibehalten worden; zeine ollgemei halte der n alagen iſt wiederholt nicht geſä Schon am dat PPPPPCPTTTTTTTTTVTTVTCCCCTCCCTC————— an ihn ketten, möchte ich Dich wiederſehen. Das wollte ich Dir dogen, Ditlef Stöven.“ Dn ſchickſt mich fort, Merret?“ fragte der Kapitän vor⸗ wurfsvoll. DDu ſollſt wiederkehren, wenn ich frei geworden. Jens Jürgens kann und wird mich nicht halten.“ „Und wo willſt Du hin?“ „Dort hinüber nach dem Liſtland,“ entgegnete ſie, mit der Hand in die Ferne deutend, wo wie eine leuchtende Alpenkette die weißen Sandberge in der Sonne glühten.„Dorthin, wo eeinſt unſere Welt verſank, Ditlef Stöven, dahin führe mich.“ „uUnd was dann, Merret?“ Merret lehnte das blonde Haupt ſanft gegen ſeine Schul⸗ ern. Morgen ſchon, ſagte ſie,„will ich zu Inken. Von Ham⸗ rg aus kann ich beſſer meine Sache führen, als hier auf der JIunfel. Und wenn Inken freit, dann——“ „Dann, Merret?“ fragte er, ihr tief in die Augen ſchauend. „Dann magſt Du wiederkommen, Ditlef Stöven und mich Hylen für ein neues Leben. Nie will ich die Inſel wiederſehen, zie den Tüfhoog, nie den Helhoog, der Tod waltet darüber und wir brauchen Leben, Ditlef Stöven, warmes blühendes Leben.“ xSEer küßte ſie auf die zitternden Lippen, aber nicht heiß und leidenſchaftlich, ſondern ſcheu und zart.„Du biſt mein einziges, Du mein ſo lang entſchwundenes Glück,“ flüſterte er ihr innig zu. ITnm Sonnenglanz des Abends zogen ſie dahin, überall war ein Glühen und Leuchten in der Luft. Wie weißer Schnee blinkten die Dünen in der Ferne von zartduftigen Schleiern umwallt. Langſam ſank die Sonne hinab ins Meer. Unter grauen, grotesken, goldumſäumten Wolkenbergen trat ſie mit ketzter tiefroter Glut hervor, ehe ſie mit ihren Roſenarmen die kühle Flut umſchlang. Wie Feuergarben den Brünhildenfels umlohten, ſo flammte das rote Tagesgeſtirn unter der grauen Ich wein Ich weig, daneben wurde das Gehaltsklaſſenſyſtem weiter aus⸗ gearbeitet. Der weitere Ausbau iſt geſchehen namentlich in der Abſicht, erſtens bei den verſchiedenen Beamtenarten ein tunlich gleichmäßiges Vorrücken zu ermöglichen, zweitens aber auch, um die bekannten und recht empfindlichen Nachteile des reimen Dienſtalterſyſtems abzuſchwächen. Es iſt beſonders nachteilig, daß der bequeme und weniger leiſtende Beamte genau die gleichen Ausſichten auf Vorrücken hat als der ſtreb⸗ ſame und leiſtungsfähigere Beamte. Daß eine Gefahr in dieſem Syſtem liegt, iſt von der Kommiſſion ſchon 1888 vorausgeſagt worden. In dem damaligen Kommiſſions⸗ bericht wurde die Befürchtung ausgeſprochen, daß durch das Geſetz die Mittelmäßigkeiten gefördert werden. Die Kommiſ⸗ ſion iſt damals über dieſe Bedenken hinweggekommen in Hin⸗ ſicht auf die durch das Geſetz neu geregelte Dienſtpolizei. Dieſes Mittel hat aber verſagt; ein bequemer Be⸗ amter kann auch auf dienſtpolizeilichem Wege nicht geändert werden. Man muß da an andere Mittel denken, und dieſe hat die Regierung in der Weiterausbildung des Gehaltsklaſſen⸗ ſyſtems gefunden. Die Grundeinteilung des Gehaltstarifs in zehn Abteilungen iſt beibehalten worden. Die Abteilung bis D ſoll wie bisher den höheren Beamten, die Abteilung/ E bis G den mittleren, die Abteilung E bis K den unteren Beamten vorbehalten werden. Künftig ſoll es aber nicht mehr vorkommen, daß jüngere Beamte infolge ihrer beſonderen Tüch⸗ tigkeit frühzeitig beiſpielsweiſe in Kollegien berufen, ſich mit dem kärglicheren Gehalt ihrer ſeitherigen Anſtellung begnügen müſſe. Beamte, die ohne ihr Verſchulden erſt ſpät zur etat⸗ mäßigen Anſtellung gelangt ſind, ſollen gleichfalls in höhere Gehaltsbezüge einrücken können. Die von den Landſtänden ge⸗ wünſchte Vereinfachung des Tarißfs iſt in ausgie⸗ bigem Maße durchgeführt worden. Die Zahl der Unterabtei⸗ lungen iſt in der Abteilung K bis D von 25 auf 16, in der Abteilung E bis G von 16 auf 9, in der Abteilung E bis K von 41 auf 10 herabgeſetzt worden, ſodaß ſtatt 82 noch 35 Unterabteilungen beſtehen. Selbſtredend iſt dieſe Maß⸗ regel teuer. Die Bezüge aller Beamten ſollen erhöht werden. Die Dienſtzulagen aller Beamten zu beſeitigen, war man tunlichſt bemüht. Die Aufbeſſerung an Gehältern und Dienſt⸗ zulagen nach dem neuen Tarif ergibt bei den höheren Beamten 12,8%, bei den mittleren Beamten 15,8, bei den unteren Beamten 17,3%. Wenn man in Abzug bringt jene Dienſt⸗ zulagen, welche das Wohnungsgeldgeſetz den Beamten und in der Abteilung G den mittleren Beamten gewährt hat, ſo bleibt doch noch immer bei den mittleren Beamten eine Aufbeſſerung von 15,6%, bei den unteren Beamten eine ſolche von 16,8. In den 30 Jahren von 1877 ab ſind die Höchſtgehäl⸗ ter bei den oberen Beamten um 20 7, bei den mittleren Be⸗ amten um 29,1%, bei den unteren Beamten aber um 40,5% geſtiegen. Das bedeutet bei den mittleren Beamten weſentlich mehr als bei den oberen, bei den unteren Beamten aber be⸗ deutend mehr als bei den mittleren und oberen. Die neue Gehaltsordnung ſoll am 1. Juli 1908 in Kraft treten. Zwar wünſchen die Beamten die Inkraftſetzung des neuen Tarifs lebhaft auf den 1. Januar 1908, und dieſe Wünſche finden auch in dieſem hohen Hauſe lebhafte Unterſtützung. Es iſt nur nach eiflicher Ueberlegung geſchehen, wenn die Regierung an ihrem Einführungstermin feſtgehalten hal. Es iſt nicht anzunehmen, daß die heute vor⸗ gelegten Geſetzentwürfe früher als etwa Mitte Mai zur Ver⸗ abſchiedung gelangen können. Es würde ſich alſo um eine Rückwirkung des Geſetzes handeln in der Dauer von 6 Monaten. Nun ſind Aenderungen im Beamtenkorper wäh⸗ rend dieſer Zeit nicht zu vermeiden. Jede ſolche Veränderung hat aber eine Reihe von Verſchiebungen zur Folge. Was aber die neuen Geſetze bringen, iſt nicht nur eine Aenderung der Gehalte, ſondern es handelt ſich auch um eine Aenderung der Beamtenrechte, um eine andere Einreihung in den Gehaltstarif. Es handelt ſich auch um Dinge, die ſich nicht automatiſch vollziehen, ſondern eine Ent⸗ ſchließung der Zentralbehörden oder des Landesherrn erfordern. Daraus würden ſich bei Inkrafttreten des Geſetzes auf 1. Jan. 1908 kaum lösbare Schwierigkeiten ergeben. Wenn man nun bedenkt, daß, wenn die Geſetze von den Landſtänden verabſchiedet ſind und der Vollzug bewerkſtelligt werden ſoll, die Vollzugs⸗ arbeiten außerordentlich große Arbeiten erledigen müſſen, ſc wird es dabei aller Anſtrengung bedürfen, um ſo rechtzeitig fertig zu werden, daß beim erſten Auszahlungstermin auck wirklich der Gehalt auf Grund des neuen Tarifs ausbezahlt werden kann. Wenn nun noch Berechnungen bezüglich Rück⸗ zont. Die braune Heide leuchtete von Kampen wie ein breitep Pupurſtreifen herüber. Maiken Taken ſtand unbeweglich an den Maſt gelehnt und blickte mit Siegeraugen über die grünen, von roſigem Schaum überſprühten Wellen. Der Abend ſchien mit vollem Licht rot in die Segel und auf das ſeltſame Weib, über deſſen rauhe Züge ein glückliches Lächeln glitt. Leiſe ſang ſie über das Waſſer. „Schön Merret mit dem goldenen Haar, Mit den Augen ſo licht, mit dem Herzen ſo wahr, Schön Merret, ſiehſt Du den goldenen Tdron? Schön Merret freit einen Königsſohn!“ Merret und Ditlef lächelten ſich in die Augen und in die Wellen, wie einſt in den Tagen der Jugend. „Unſere verſunkene Welt, Ditlef, unſere Welt,“ ſchluchzte plötzlich Merret auf und warf ſich leidenſchaftlich au Ditlef Stövens Bruſt.„Sieh nur, ſieh! Sie ſteht wieder auf, das Glück kommt wieder, Ditlef, halte mich, daß ich es ganz er⸗ faſſe.“ 155 Von ſeinem Arm ulnſchlungen, blickte ſie in die Flut. Vor beider Augen hob ſich, in Gold getaucht, ein ſchimmerndes Schloß aus den Wellen empor, dann glitten die ſchäumenden Wogen darüber hin. Wie Glockenſchwingen war es in der Luft. bebten die Klänge über dem Meere. Als die Sonne ſank und nur noch ein matter Roſenſchleier das einkame Liſtland umſpann, da zog das Schiff in den Königs⸗ hafen. Es führte in Wahrheit ein Königspaar, ein Königspair des Glückes, das die verſunkene Welt ſeiner Jugend wiederfand. —— Theater, Kunſt und Wiſſenſchaft. Der Wilhelm Buſch⸗Abend findet, wie bereits mitgeteilt, morgen, den 15. Januar, abends 8 Uhr im Kafinoſaal ſtatt. Ueber den Rezitator und ſeine Veranſtaltung in Allenſtein ſchrieb forſchlez Leiſe Wollenburg. Ueberall goldene Spitzen, goldene Sänme am Hori · nicht rechtzeitig fertiggeſtellt werden können. Das aber würde noch viel größere Mißſtimmung bei den Beamten hervorrufenz das glaube ich, ſollte man vermeiden. Die Abſicht der Regie⸗ rung, daß alle Beamten ſofort beim Inkrafttreten des Geſezes eine wirkliche Aufbeſſekung erhalten ſollen, kommt in den Uebergangsbeſtimmungen der Gehaltsordnung zum Ausdruck. Jeder Beamte, für deſſen Amtsſtelle im neuen Tarif kein feſter Gehalt vorgeſehen iſ Gehaltsordnung die Zulage oder die dem abgelaufenen Teil der Zulagefriſt entſprechende Teilzulage, die ſich nach den Be⸗ ſtimmungen des bisherigen Tarifs auf den erwähnten Zeitpunkt ergibt, und zwar bis zur Grenze des im neuen Taͤrif für ſeine Amtsſtelle vorgeſehenen Höchſtgehalts. Beamte, die ſich beim Inkrafttreten der neuen Gehaltsordnung ſchon im bisherigen Höchſtgehalt ihrer Amtsſtellen befunden haben, erhalten gleich⸗ ſalls innerhalb des im neuen Tarif vorgeſehenen Höchſtgehalts eine Zulage oder Teilzulage nach den Beſtimmungen des alten Tarifs, jedoch nur bis zur Höhe eines Zulagebetrags. Alle Beamte, für deren Amtsſtellen im neuen Tarif keine feſtend Ge⸗ halte vorgeſehen ſind, erhalten ferner beim Inkrafttreten der neuen Gehaltsordnung eine außerordentliche Zu⸗ lage, bemeſſen nach dem für ihre Amtsſtelle im neuen Tarif vorgeſehenen Zulagebetrag. Beamte, deren Amtsſtelle infolge des Inkrafttretens des neuen Tarifs in eine höhere Abteilung eingereiht wird, erhalten anſtelle der Beförderungszulage gleich⸗ falls dieſe außerordentliche Zulage, mindeſtens aber den Be⸗ trag der im neuen Tarif vorgeſehenen Beförderungszulage. Sofern durch die oben erwähnte ordentliche Zulage und die außerordentliche Zulage von Beamten den für ſeine Amtsſtelle im neuen Tarif vorgeſehenen Mindeſtgehalt noch nicht erreicht, wird ihm dieſer anſtelle der beiden Zulagen gewährt. Ich glaube, dieſe Uebergangsbeſtimmungen konnten kaum günſtiger geſtaltet werden. Es ſolldadurchden Beamten das⸗ jenige zukommen, was ſie erhalten hätten, wenn der Tarif ſchon am 1. Januar in Kraft getreten wäre und zwar in Geſtalt einer ein⸗ maligen Zuwendung in Höhe eines Halbjahr⸗ gehaltes. Um die finanzielle Wirkung des neuen Gehalts⸗ tarifs zu berechnen, iſt zugrunde gelegt worden die Zahl der am 1. Juli 1907 in Baden vorhanden geweſenen etatmäßigen Beamten. Dieſe Berechnung hat einen Mehraufwand von 4,3 Millionen Mark ergeben per Jahr. Dazu kommt die Be⸗ amtenaufbeſſerung der nichtetatmäßigen Beamten ſchätzungs⸗ weiſe jährlich mit 800 000., und endlich der Mehraufwand an Ruhegehältern und Hinterbliebenenbezüge mit 1,7 Mill. M. das ergibt zuſammen eine Summe von 6,8 Mill. M. Nicht berückſichtigt iſt hierbei einmal die Erhöhung des Gnaden⸗ gabenfonds und der budgetmäßigen Unterſtützung der Beamten. Man wird dann den Mohraufwand zu rund 7 Mill. M. annehmen müſſen und zwar nur für die Anzahl der auf 1. Jult 1907 vorhandenen etatmäßigen Beamten. Aber ſchon im Vor⸗ anſchlag für 1908/09 haben wir gegen 1000 etatmäßige Be⸗ amte mehr; außerdem ſind im neuen Gehaltstarif eine Reihe von etatmäßigen Stellen vorgeſehen, die bisher nicht vorhanden waren, beſonders im Eiſenbahnbetrieb; das ergibt hier etwa 1500 etatmäßige Stellen mehr; im ganzen alſo ein Mehr von etwa 2500 entatmäßigen Stellen. Indeſſen die Auffwandsziffern, die ich genannt, können keinen Zweifel darüber laſſen, daß, wenn man ſich auch im erſten Jahre mit der Einſtellung des Zuſchuſſes zur Eiſenbahn⸗ ſchuldentilgungskaſſe wird helfen können, man doch für ſpäter eine Erhöhung der Einkommenſteuer wird vor⸗ nehmen müſſen. Leicht iſt dieſe Steuererhöhung wahrlich nicht zu nennen; namentlich im Hinblick auf die Finanz⸗ not im Reiche. Die Steuerkräfte unſeres Landes ſind ſchon jetzt nicht wenig angeſpannt; ſodaß Vorſicht ge⸗ boten iſt, ſollen die öffentlichen Abgaben nicht allzudrückend und ſollen nicht die wohlhabenden Leute und die induſtr iellen Unternehmer abgeſchreckt werden, ſich in Baden niederzulaſſen. In neuerer Zeit iſt unſere Staatsverwaltung immer koſtſpieliger geworden, und daran hat der Aufwand für die Beamten nicht den wenigſten Anteil. Die von mir er⸗ wähnte Verbeſſerung der Beamtenverhältniſſe ſeit 1890 be⸗ deutet einen Mehraufwand von 123 Mill. Mark; der ge⸗ ſamte perſönliche Aufwand in unſerem Staatshaushalte hat 1889 27,3, 1906 64,4 Mill. Mark betragen, das iſt eine Zu⸗ nahme von 136 pCt. Dieſe Zunahme trifft keineswegs die Aufbeſſerung in den Bezügen der Beamten, ſondern iſt weſent⸗ lich bedingt durch die Beamtenvermehrung. Im Budgetjahre 1890/91 waren 13000 für das Budgetjahr 1908/09 ſind aber 19 500 etatmäßige Beamten vorgeſehen, was einer Zu⸗ ..... ᷣͤͤvbG0Gꝙçꝙçꝙ ↄ ͤVꝓꝓ ——————————— geſtern den großen Saal des„Deutſchen Hauſes“ faſt bis auf den letzten Platz gefüllt, ein Beweis, daß der Altmeiſter urwüchſigen Humors hier recht zahlreiche Freunde und Verehrer hat. Herr Auguſt Schacht iſt ein trefflicher Uezitator, der es meiſterhaft verſteht, der Buſchſchen Poeſie unter feiner Nuancierung und dezenter Betonung der ſo häufig darin verſteckten Satyre volle Wirkung zu verleihen, die durch die trefflichen Lichtbilder beſtens unterſtützt wird. Wer Buſch kannte, hatte ſeine Freude daran, wer ihn geſtern vielleicht erſt kennen lernte, widd Faglos für ihn gewonnen ſein und nun gerne ſich einmal der Lektüre ſeiner Wreke, dem Beſchauen der Erzeugniſſe ſeines Stiftes widmen.“ unu. Heidelberger Kammeruſikkonzert. Eine überaus herzliche Aufnahme bereitete geſtern abend das Heidelberger Publikum dem bekannken Münchener Streichquartett. Und das nicht ohne Grund. Waren doch ſämtliche Vorträge wirklich auserleſene Genüſſe. Das Mozartſche Streichquartett in Es⸗dur mit ſeinen lieblichen Allegro, mit ſeinem reizenden Menuetto und dem in zierlicher, uſikaliſchre Kleinmalerei abſchließenden Allegro vivare fand eine treffliche Wiedergabe, bei der man das flotte, ſichere Zuſammenſpiel dieſer Quartettvereinigung bewundern konnte. Es folgte das Streichguartett in Es⸗dur op. 127 von L. v. Beethoven. Das tiefgründige, breit angelegte Werk wurde ſo glänzend geſpielt, daß man die geſtrige Aufführung desſelben durch die Münchener als Meiſterſtück der Interpretationskunſt mit Fug unb Recht bezeichnen darf. Als Dritter im Bunde kam noch Johannes Brahms zu Worte. Das ſelten gehörte Klavier⸗ quintett in F⸗moll op. 34 zeigt eine wohlklingende, zumteil ſehr üppige und wuchtige Tonſprache. Es läßt durch und durch den ausgereiften Komponiſten erkennen, der ſich über alles was er ſchreibt, klar bewußt iſt. Das Scherzo erinnert in manchem au Beethoven. Auch deſſen Wiedergabe war erſtklaſſig, wenn man auch die Klapierbegleitung, die allerdings manchmal führen ſoll, . Zt. das„Allenſteiner Tageblatt“:„Der„Buſch⸗Abend“ hatte etwas dezenter gewünſcht hätte. Die Zußörerſchaft war ſichtlich wirkung des Geſetzes dazukämen, ſo würden die Arbeiten ſicher t, erhält beim Inkrafttreten dieſer 4 — Mannheim, 14. Januar. General⸗Auzeiger.(Mittaablatt.) J. Seite. t. gleichkommt, während die Bevölkerung um nahme um 50 p gle 21 pCt. zugenommen hat. Nach einer für wenig mehr a 1906 aufg nur in der bahn wird durch dieſen Auft 5 zamten Erträgnis der direkten Steu hältnis beträgt alſo 36 zu 24 Millionen. Das muß natürlich zu Bedenken Anlaß geben. Die Regierung iſt, ſoweit es möglich war, in der Aufbeſſerung der Beamten vorgegangen; von ihrem Wohlwollen hat ſie ſich nicht abhalten laſſen, auch nicht durch eine Reihe von bedenklichen Beamtenäußerungen in der Preſſe. Bedenklich muß es doch ſein, wenn die Beamten damit drohen, daß ſie bei der Nichterfüllung ihrer Wünſche zur Sozialdemokratie übergehen würden.(Lachen bei den Sozialdemokraten). Oder wenn geſagt wird, daß für einen ſolchen Fall es mit der Unbeſtechlichkeit der Beamten zu Ende ſei.(Pfuirufe bei den Nationalliberalen, Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Ich hoffe, daß die Beamten nach wie vor ihres Beamteneides eingedenk ſein(Unruhe bei den Sozialdemokraten) und treu dem Staat ergebene Männer In der unabläſſigen Treue de 25 — 1verſchlungen, das Ver⸗ 13fache Betrag vom ge⸗ kiche Stütze des Staagtes. Die Zeiten ſind ſchon längſt vorüber, ſeitdem die Regie⸗ rung in dieſem hohen Hauſe nur mit Mühe die Forderungen für ihre Beamten durchdrücken konnte; darum glaube ich kaum, daß ich nötig habe, Ihnen zu empfehlen, die in dem Eniwurf den Beamten zugedachten Erhöhungen der Bezüge den Beamten ungeſchmälert zukommen zu laſſen.(Lachen.) Bei. Aenderung des Etatgeſetzes handelt es ſich meiſt um formale Dinge. Ein weiterer vierter Geſetzentwurf, der die Neuordnung der Tagegelder und Umzugskoſten enthalten wird, iſt noch in Arbeit. Ich ſchließe mit dem Wunſche: mögen die Geſetzeniwürfe aus der Beratung ſo her⸗ vorgehen, wie es der Staatsberwaltung zum Nutzen, den Beamten zum Wohle gereicht und dem Lande erträglich iſt.(Teilweiſe Zuſtimmung des Hauſes.) Hierauf trat die Kammer in die Tagesordnung ein. Der weitere Landtagsbericht folgt in der heutigen Abendausgabe. *** Auszug aus den Geſetzentwürfen. 50 Allgemeine Bemerkungen zur Gehaltsordnung. Die Vorgeſchichte der Gehaltsreviſiou. Seit der letzten Regelung der Gehalte der Beamten durch das Nachtragsgeſetz dom 9. Juli 1894 zur Gehaltsordnung vom 24. Juli 1888 und durch den dem Nachtragsgeſetz bei⸗ gegebenen Gehaltstarif ſind aus nahezu allen Kreiſen der Beamten Geſuche und Vorſtellungen an die Großh. Regierung oder an die beiden Kammern der Land⸗ ſtände gelangt, in welchen die Geſuchſteller bald um Erhöhung der Dienſtbezüge, bald um Einreihung in höhere Abteilungen oder Unterabteilungen(Ordnungszahlen) 8 0 oder um Aenderung von Beſtimmungen des;! uſw gebeten haben. Andere Eingaben zielten Bittſtellern die mit der etatmäßigen Anſtellung verbundenen Wohltaten zu verſchaffen. Alle Geſuche der erwähnten Art ſind, ſoweit ſie an die Landſtände gerichtet waren, in der Regel der Großh. Regierung als Material für eine allgemeine Neuordnung des Gehaltstarifs zur Kenntnisnahme oder ſonſt empfehlend überwieſen worden. Insbeſondere gilt dies von den Bittgeſuchen, die während der letzten Tagungen der Land⸗ ſtände in überaus großer Zahl eingegangen find. Die Großh. ſtegierung hat ſich gegenüber den Wi Aufbeſſerung ihrer Bezüge nicht ablehnend verhalten. Sie hal jich der Erkenntnis nicht verſchloſſen, daß die von Jahr Fahr zunehmende Steigerung der Koſten der Lebenshaltung eine Erhöhung der Beamtenbezüge un⸗ permeidlich erſcheinen laſſe. Schon im Jahre 1900 iſt durch die A n ſhebung der Wikwenkaſſenbeiträge den Beamten mit ſofortiger Wirkung ein Betrag von 0,9 Mil zugute gekommen. Das Wohnungsgeldgeſetz vom 12. Juni 1902 brachte den ekatmäßigen Beamten und ihren Hinterbliebenen eine Aufbeſſerung von 2,5 Millionen im Beharrungszuſtand, zu denen noch 0,26 Millionen kamen, die damals zur Aufbeſſe⸗ rung der Bezüge der nichtetatmäßigen Beamten verwendet worden find. Rechnet man dazu den Mehraufwand, der durch die Beamtengeſetzgebung von 1888, die Noyhelle zum Wohnungsgeldtarif von 1892 und das Nachtragsgeſetz bonm 9. Juli 1894 zur Gehaltsordnung im Beharrungszuſtand erwachſen iſt und noch erwachſen wird, mit zuſammen.8 Millionen, ſo ergibt ſich eine Aufbeſſerung der Bezüge der Beamten und ihrer Hinterbliebenen ſeit dem Jahre 1890 im Beharrungszuſtand von 12,46 Millionen. Ungeachtet dieſer namhaften Mehraufwendungen für die Beamten in verhältnismäßig kurzer Zeit hat die Großh. Regierung ſchon auf dem Landtag 1901/02 auf eine An⸗ 711 J ſchen der Beamten auf regung aus der Mitte ber zweiten Kammer, die allſeits für nötig erachtete Revifion des Gehaltstarifs in Angriff zu nehmen, durch den damaligen Finanzminiſter die Erklärung abgeben laſſeu, daß auch die Großh. Regierung die Reviſion des Gehe arifs für notwendig halte, daß aber die Ein⸗ bringung einer entſprechenden Vorlage bei der wenig günſtigen früheſtens auf dem Landtag 1906/0 7 Auf dem Landtage 1905%/06 hat bei Beratung der Abgg. Muſer und Genoſſen betr. Reviſion Gehal fs der Vertreter des Finanzminiſteriums in 133. öffentlichen Sitzung am 24. Juli 1906 im A uf⸗ trag des Finanzminiſters die Erklärung abgegeb„daß auch die Großh. Regierung jetzt den Zeit⸗ punkt für gekommen halte, in dem der allgemeinen Tarif⸗ reviſion näher getreten werden müſſe“. Nach Schluß des Landtags iſt die Großh. Regierung in eine eingehende Prüfung des Gegenſtandes eingetreten und hat durch eine beſondere Kommiſſion von Ver⸗ tretern der einzelnen Miniſterien die einſchlägigen Fragen nach allen Richtungen wiederholt erwägen laſſen. Dabei hat ſich Uebereinſtimmung darüber ergeben, daß ſich die Großh. Regierung nicht auf die Reviſion des Gehaltstarifs beſchränken ſollte, ſondern daß auch das Beamtengeſetz von 1888 und im Zuſammenhang damit der Abſchnitt III des Etatgeſetzes in der ſeit 1. Januar 1890 gültigen Faſſung in einer Reihe von Punkten einer Abänderung bedürftig und daß der Gehalts⸗ ordnung eine neue Faſſung zu geben ſei. Die Vorſchläge, zu enen die Großh. Regierung ſchließlich gelangt iſt, ſind zu⸗ ſammengefaßt in den drei Geſetzentwürfen, die betreffen: 1. Die Aenderung des Beamtengeſetzes vom 24. Juli 1888; 2. die Gehaltsordnung; 3. die Aenderung des Geſetzes über den Staatsvoranſchlag und die Verwaltung der Staatseinnahmen und Aus⸗ gaben(Etatgeſetz). Gehaltsordnung und Gehaltstarif. Der wichtigſte der drei Geſetzesentwürfe iſt der Eutwurf ber Reuen Gehaltsordnung mit dem zugehötigen neuen Gehalestariß, die beide weſentliche Aenderunzen gegenüber der Gehaltsordnung von 1888 und dem Gehaltstarif von 1894 erfahren ſollen. Insbeſondere iſt der Gehaltstarif durch die Zuſammenlegung bisher verſchiedener Unterabteilungen erbeblich vereinfacht worden. Er hat aber auch wieder eine Erweiterung dadurch erfahren, daß das Gehaltsklaſſenſyſtem mehr ausgebauf vorden iſt. Eine namhafte Erhöhung iſt ſowohl hei den Mindeſt⸗ Anfangs⸗JGehalten als bei den Höchſtgehalten und bei den feften Gehalten dorgeſehen. Die Neuordnung des Dienſteinkommens der Beamten an Gehalt, Dienſtzulagen und Wohnungsgeld nach dem Entwurf wird einen erheblichen Mohrau fwand verurſachen, der für die am(. Juli 1907 vorhandenen Beamten im Be⸗ harrungszuſtand auf jährlich 4 8 entf allgemein derwaltung Mk. Igemein 1 804 930 J 5 amten der taatsberwal⸗ Mahoesr! Behavru nverwaltu ö Die enb Beamten zuſämmen um 15,0 b. H. ihrer bisherigen Bezüge verbeſſern. Soweit es eima 3 bis Staatshaushaltsperioden erreicht werden bei Zugrundlegung der am 1. Juli 1907 weſenen 3 etatmäßigen Beamten nach 6 bis 8 Jahren Gehalt uf 38 836 M. mehr zu zahlen ſein, als im Jahre 1907. Die Verbeſſerungen, welche die neue Gehaltsordnung den Beamten bringen soll, beſchränkt ſich nicht etwa auf eine Er⸗ höhung der Gehalte. Einen erheblichen Vorteil werden die Be⸗ amten aus der bedeutenden Vermehrung der gehobe⸗ neu SE n ziehen, lägen der Gr Regierung— immer bei den oberen Beamten um 298 oder 59.,., bei den leren Beamten um 610 oder 65 v. H. zunehmen werden. Stell 258 Bei der Berechnung des erwähnten Mehraufwands im Be⸗ igszuſtand nicht be ſichtigt iſt dagegen die ziffer mäßig jetzt nicht feſtſtellbare Verbeſſerung, welche die Beamken, und hier insbeſondere wieder die unteren Beamten, dadurch er⸗ fahren werden, daß ihnen unter gewiſſen Vorausſetzungen gl bel der erſten ekatmäßigen Anſtellung ein Anfängsgehalt bewillig werden kann, der bhis zum Betrag von 2 vrdentlichen Gehalts⸗ zulagen höher ſein kann, als der für die Amtsſtelle der Beamten im Gehaltstarif feſigeſetzte Mindeſtgehalt, nämlich dann, wenn die Beamten die etatmäßige Anſtellung ohne ihr Verſchulden erſt nach Vollendung des 32. Lebens⸗ jahrs und nach einer längeren bei der Berechnung des Ruhe⸗ gehakts anrechnungsfähigen Dienſtzeit erlaugen. Dieſe außer⸗ ordentlich günſtige Neuerung wird umſo wirkſamer werden, wenn die Möglichkeit gegeben wird, auch einen Teil der von einem Beamten im Arbeiterverhältnis zugebrachten Dienſtzeit in die Dienſtzeit einzurechnen, die bei der Berechnung des Ruhegehaltes zu berückſichtigen iſt. Auf dieſe Weiſe wird ein erheblicher Teil der Beamten den Höchſt⸗ e gehalt um 2 bis 4 Jahre früher erreichen, als es unter normalen Verhältniſſen der Fall wäre. ——— n —5— begeiſtert von dem Spiel der Münchener und ſpendete reichen]jodaß beyhm Brand ‚ Rettung der Depats möglich iſt. Ein⸗ fache und vorſichtige Anlage der Feuerungen. Bequeme Treppen und Beifall. *** Goethe über Theaterbau. Profeſſor Max Littmann, der Erbauer des Neuen n Weimar, hat im Verlage der Architekturbuchhandlung in 2908 eine Denkſchrift üder„Das neue Hoftheater in Weimar, dem Großherzog Wilhelm Ernſt gewidmet hat, in Druck und darin auf S. 9 k. höchſt demerkenswerte Aufzeichnungen Goethes mitgeteilt, die, bisher noch ungedruckt, don ihm jüngſt im Goethe⸗ und Schiller⸗Archiv enkdeckt worden ſind. Dieſe von Goethe durch⸗ geſehene und an einer Stelle korrigerte Niederſchrift rührt bon der Jand des Weimariſchen Oberbaudirektors Coudray her, mit dem der chter ſchon Jahre vor dem Brande des alten B mariſchen Hof⸗ heaters im Jahre 1828 eingehende Beratungen über die An eines doch einmal nozwendigen Neubaus vorgenommen hatte. Das Ergebnis dieſer gemeinſamen Beratungen iſt im weſentlichen der Inhalt der genannten Auſzeichnungen: „Der in Berlin vor einigen Jahren ſtattgefundene Theater⸗ Frand beranlaßzte damals in Goethes Abendzirkel mancherlei Ge⸗ ſpräche über den Bau der Theater, und es ſtellten Sr. Exzelleng die Forderungen und Bebingungen tvie folgt. In Betreff: 838e7 Plaß des Theaters in dem gewoonten Teile der Stadt jedoch von allen Seiten frey und gehörig entfernt don anderen Gebckuben. Zugängige and begueme Straßen für An⸗ und Abfahrt, ohne Gefahr für die Kußgänger. Feuerſicherheilr Nicht alles unter einem Dach, Treppen, Garderoben und andere Depots in beſonderen Räumen, deren Zuſammenhang mit der Sühne abgeſchuftten werden kann, zwar beſondere für den Rang. Sitze mit mehreren Ausgängen, ſo⸗ daß ſich das Häus ohne Gedränge in wenigen Minuten leeren Fann. Lüſter im Saal nicht am leinenen Strick, ſondern an einer metal⸗ lenen Kette. In oder beym Erdgeſchoß Waſſer⸗Reſervoir oder Kanal 0 Die äußere Form fach, aber feſt. Reſultat de en zweckgemäßen Einrichtung und ſo die ſtimmung des Gebäudes ausſprechend. Erinnerung an die Tgeater Innere Ginrichtung: der ſchrägen 5 Alten. Zum Schauen beguem. iſſen, Linien etc. bis zur indung derſelben durch ne Einrichtung der⸗ 85 der ſelbe Die Logen und Galerie t ſtark hintereinander zurück⸗ tretend, damit der Saal oben nicht viel weiter werde, welches der Aluſtik nachteilig iſt. Bühne: Gang freh, gehörig breit und hoch, unch über und unter derſelben hinlängliche Höhe für Maſchine⸗ klen ett. Ankleibezimmer in bequemer Verbindung mit der Bühne, auch Raum für Statiſten ete. Herrſchaftliche Loge: Zu berſelben beſonderer Eingang mit 5 zimmer, Foher und Rettrade. Neben der Herrſchaftl. Loge Cabalier Loge, begueme Verbindung tnit der für den Fürſt keſerbirtern Nroſcentumsloge. Nancherley: Caffee oder Conditor Sgal für das Publikum von Gallerie und der Loge zugänglich Retiraden für Herren unnd Damen zu allen Etagen.“ —— Beämten der⸗ vophanden ge⸗ Anfahrt, anſtändige Treppe, Vor⸗ Bei der Mehraufwandsberechnung ſin ferner nicht 9e n durch die Ver anſc m arund 1000 und dadurch, daß flr eite große Zahl von Bedienſteten, insbeſondere im Bexreich Eiſen bahnverwaltung, im Gehaltstarif neue, d. h. im bisherigen Ges haltstarif nicht enthaltene etatmäßige Stellen vorgeſehen ſind Im ganzen wird es ſich nach dem jetzigen Stand um etwa 180 derartige Stellen handeln, von denen im Nachtrag zum Staaks voranſchlag für 1908/09 vorerſt rund 600 und die Üübrigen in den folgenden Haushaltsperioden angefordert werden ſollen, Die Anzahl der etakmäßigen Stellen wird alſo ſchon in der Haus haltsperiode 1908/09 um etwa 1600 oder 11 v. H. größer ſein, als jetzt. 0 Ein großer Teil des mehrfach erwähnten Belrags 6 Mark wird auf die außero 4 lagen und auf die Zulagen über den hinaus entfallen, die nach den im Entwurf der Gehaltsordnun vorgeſehenen Uebergangsbeſtimmungen beim Inkrafttreten de neuen Gehaltstarifs gewährtk werden ſollen, und auf die zunt Teil ganz erhebliche Erhöhung der Anſangsbezäge der Beumten. Auch die gleichmäßige Bemeſſung der Zulagef n auf 2 Jahre wird von allen Beamten als eine erhebliche Verbeſferung empfug den werden, weil dadurch der Höchſtgehalt im allgemeinen Frithe erreicht werden wird, als bisher. Außer dieſen neben der Er⸗ höhung der Gehalte vorgeſehenen Verbeſſerungen, die allen Be⸗ amten mehr oder weniger zugute kommen werden, werden die neuen Vorſchriften der Gehaltsordnung eindelnen Be⸗ amtenarten goch beſondere Vorteile bringen, Hier her gehört z. B. die günſtigere Regelung der Entſchädigung et den Ausfall an wandelbaren Bezügen, die ansbeſondere den Kg⸗ taſtergeometern und den Gerichtsvollziehern von Nutzen ſein wird, und die Beſchränkung der Anrechnung der wandelbaren Bezüge auf den Gehalt. Ferner iſt hier zu erwähnen die er⸗ hebliche Beſſerſtellung der weiblichen Beamten und den im ſtaatlichen Dienſte verwendeten Aerzte und Tierärzte. Deyr Abſicht der Großh. Regierung, allen Beamten beim Inkraftireken der neuen Gehaltsordnung ſofort eine merkliche Anf beſſerung zuteil werden zu laſſen, entſprechen die im Ent⸗ wurf der Gehaltsordnung vorgeſehenen Uebergaßze ſtimmungen. Die Aenderungen des Beamtengeſetzes Die Vorſchläge der/ Großh. Regierung ſuchen die Beſſer ſtellung der Beamten auch durch die Verbeſſerung einer Reithe von Beſtimmungen des Beamtengeſetzes zu erreichen. Hier ſing es beſonders die Beſtimmungen über die Zuruheſeß u ng der Beamten und über die Verſforgung ihrer Hin terbliebenen, die eine Verbeſſerung erfahren ſollen. Während bisher ein Beamter auf ſeinen Ankrag aur dalt in den Ruheſtand hat verſetzt werden können, wenn er das 65 Lebensjahr zurückgelegt hatte und ſeine nur beſchränkte Dienſt fähigkeit amtskundig oder von dem Beamten nachgewieſen in ſell der Beamte künftig nach Erreichung jener Altersgrenze einen Anſpruch auf Zuruheſetzung haben, ohne daß es der Fef ſtellung der Hemmung in feiner Dienſttätigkeit bedarf, Der Mindeſtbetraßg des Ruhegehalts ſoll von boranſchlag für 1908, 30 auf 35 b. H. des Einkommensanſchlags erhöht werden und de Ruhe lt mik jedem im ſtaatlichen Dienſte zurückgelegten kol⸗ hr üm 6,8 b. H. oder jährlich um 16 b. H. ſtakt wie bisg hei jährlich um 1,5 b. H. des Einkommensanſchlags zunehmen Auf dieſe Weiſe kann der Höchſtbetvag des Ruhegehalls künfkig ſchun nach zs ſtatt bisher nach 40 aurechnungsfähigen Dz jahren erreicht werden. Der durch dieſe Aenderung entſteh Mehräufwand irb im Beßarrungszuſtand den Betrag 9 270000 Mark erreichen, wovon rund 20 000 Mark guf Volksſchulhaeuptlehrer entfallen. Neben Ser nahme der Ruhegehalte, die ſich aus der Erhöhung der Gehe ergibt, und die im Beharrungszuſtand 670000 Mark Mehrauf wand erfordern wird, wird die Aenderung zur Verbeſſerung det Ruhegehaltsverhältniſſe wefentlich beitragen. Eine wetker Verbeſſerung wird darin beſtehen, daß künftig bei der Bepech nung des Ruhegehalts ſolcher Beamten, welche den Höchſtgez noch nicht erreicht haben, dem Einkommensanſchlag von der nia⸗ ſten noch nicht enerfallenen Zulage der Teilbelrag zugeſchlagt werden ſoll, der dem abgelaufenen, auf volle Halbfahre abzurun denden Teil der Zulagefrift entſpricht. Der hierdurch ver ſachte Mehraufwand wird im Beharrungszuſtand eiten J0 e Mark betragen. Die ſchon zuruhegeſezten, auf nich! etatmäßigen Stellen wiederverwendeten Beametan ur Ruhegehalt bein 5 werden ſich dadurch verbeſſern, daß ihr tigen Ausſcheiden aus dem ſtantlichen Dienſte nach M Zeit ihrer Wiederverwendung in dieſem Dienſte ſoll erſdt den können und daß ferner bei der Kürzung de⸗ gen des Bezugs eines Einkommens aus der Wie im ſtaatlichen pder in einem auderen öffentlichen Diseuft mehr der um 10 b. H. erhöhte Einkommensanſchlag m punkte der Zuruheſetzung, ſondern der um ld b. H. erhößte Ez kommensanſchlag maßgebend ſein ſoll, den der Beautte ach uz nach auf der ihm vor ſeiner Zuruheſetzung übertragenen J ſtelle hätte erreichen können, wenn er die Zeit ſeiner Wieberie wendung auf jener Amtsſtelle zugebracht häfke. Während bisher beim Vorliegen eines beſonderen Bedt niſſes oder beſonderer Umſtände ein Unterſtügußgs gehalt nur an ſolche nichtetatmäßige Beamte bat gewäßrt wwe⸗ den können, welche infolge unverſchuldeter Dienftunfähigkeit dem ſtaatlichen Dienſte ausgeſchieden ſind oder an folche mäßige Beamte, die im Strafwege aus dem Dienſt es worden ſind, ſoll künftig beim Vorliegen beſonderer Billiskeiz gründe die Bewilligung eines Unterſtützungsgehalts auch folche nichtetatmätzige Beamte zuläſſig ſein, die aus audern Gründen als wegen unverſchuldeter Dienſtunfähigkei ait ſtaatlichen Dienſt entlaſſen worden ſind. Auch etaimäßigen B amten, die freiwillig aus dem Dienſt ausgeſchieden ſind, Unterſtützungsgehalt gewährt werden können. In der Berſorgung der Hinterbliebenen Beamten wird ſich eine Verbeſſerung dadurch ergeben, daß d Höchftbetrag der Hinterbliebenenhezüge, für den der Rußegs der Beamten die Grenze bildet, durch die Erhöhung des Raß gehalts ebenfalls eine Steigerung erfahren wird. Auch die E höhung der Gehalte wird den Hinterbliebenen der Beamken gule kommen. Im ganzen wird der Mehrauf wernnd fe Verſorgung der Hinterbliebenen der Beamten infolge det haltsaufbeſſerung und der Erhöhung des Ruhegehalts tur Bt harrungszuſtand rund 670 000 Mark betragen. In derſeſhe Weiſe, wie bei der Berechnung des Ruhegehalts ber noch im Bazug bes Höchſtgehaltes ſtehenden Beamten ſoll auch be Feſtſtellung des Verſorgungsgehalts der Hinterbliebenen ſoſche Beamten dem Einkommensanſchlag der Teilbetrag der ne Gehaltszulage zugeſchrieben werden, der dem ſeit der Geßhaltserhöhung abgelaufenen Teil der Zulagefriſt entſy Eine weitere den Hinterbliebenen der Beamten zur Vortel reichende Aenderung ſoll darin beſtehen, daß die Zahlu; Verforgungsgebalts nicht mehr wuie bisher erſt n 4. Seite. Geuneral⸗Anzeiger.(Mittagblatt.) Mannheim, 14. Jannar. —— Ablauf des auf den Sterbemonat folgenden Monats, ſondern ſchon mit dem Tage nach dem Tode des Beamten beginnen ſoll. Zugunſten der Hinterbliebenen der nichtet⸗ mäßigen Beamten ſoll die Beſtimmung im 8 57.G. dahin geändert nerden, daß ihnen im Falle der Bebürftigkeit ein Skerbegehalt auch gewährt werden kann, ohne daß ſie darum Rachſuchen, und zwar ſoll die Gewährung des Sterbegehalts nicht Aur wie bisher zuläſſig ſein an die Witwe und die ehelichen Kin⸗ der des Beamten, ſondern auch an andere Hinterbliebene, deren Ernährer der Beamte war. Zur Verbeſſerung der Lage der heim Inkrafttreten der Geſetzesänderungen beretts vor⸗ handenen Ruhegehaltsempfänger und der Hinter⸗ bliebenen von Beamten iſt eine angemeſſene Erhöhung der Un⸗ kerſtützungs⸗ und des Gnadengabenfonds in Ausſicht genommen. Erwähnenswert iſt noch, daß die Arreſtſtrafe als Ord⸗ Rungsſtrafe gegen Unterbeamte ahbgeſchafft und die Ver⸗ pflichtung zur Einholung der Erlaubnis zur Verehe⸗ lichung auf einen kleinen Kreis von Beamten, denen die Auf⸗ ſicht und Wartung in ſtaatlichen Anſtalten obliegt, beſchränkt Werden ſoll. Die nichtetatnüßigen Beamten. In ähnlicher Weiſe ſollen bei dem jetzt vorliegenden Aulaß auch die Vergütungen der nichtetatmäßigen Beamten erhöht werden. Ueber die Regelung im einzelnen ſind die Verhandlun⸗ gen noch nicht abgeſchloſſen. Vorerſt iſt zur Aufbeſſerung der Kichtetatmäßigen Beamten für den Beharrungszuſtand der Be⸗ trag von 800 000 Mark in Ausſicht genommen, was einer Er⸗ höhung der Geſamtbezüge dieſer Beamten um etwa 10 v. H. gleichkommt. Zur Aufbeſſerung der Tag⸗ und Akkordlöhne im Bereich der Eiſenbahnverwaltung iſt im Budget der Verkehrs⸗ anſtalten für 1908—09 der Betrag von jährlich 1828 000 Mark burgeſehen, der aber burch die im Nachtrag zum Staatsvoran⸗ ſchlag angeforbecten etatmäßigen Stellen eine Minderung er⸗ fahren wird. Jukrafttreten des Geſetzes. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Geſetze wird von der Großh. Regierung der 1. Juli 1908 vorgeſchlagen. Für die Wahl dieſes Einführungstermins war beſtimmend, daß die Verabſchiedung des umfangreichen Geſetzgebungs⸗ werks keiner viel früher als zu dieſem Termin erwartet werden kann daß dann der Vollzug noch einige Zeit er⸗ tfächlich kein Beamter eine Aufbef im erſten Halbjahr 1908 er⸗ fahren wird. Die Einführung des Geſetzes auf 1. Januar 1908 hätte alſo nur die Folge, daß den Beamten im Sommer 1908 der Betrag nachvergütet würde, den er mehr erhalten häkte, wenn das Geſetz ſchon am 1. Januar 1908 in Kraft geweſen wäre. Soweit die Bezüge der Beamten in Frage ſtehen, würden kaum lösbare Schwierigkeiten entſtehen. Es wäve nicht möglich, vom 1. Januar 1908 an bis zur Ver⸗ kündung der Geſetze von jeder Beförderung oder Verſetzung der Beamten auf Amtsſtellen anderer Art abzuſehen. Auch müßten die den einzelnen Beamten inzwiſchen nach dem alten Gehaltstarif anfallenden Zulagen berückſichtigt und an⸗ gewieſen werden. Noch mehr Schwierigkeiten würde die vor⸗ geſchlagene Einteilung in Gehaltsklaſſen bereiten. Durch dieſe und ähnliche Erſchwerungen würde der Voll⸗ zug der Geſetzgebung erheblich verzögert werden, ſo daß die Beamten um ſo ſpäter in den Genuß der ihnen durch dieſelbe gewährten Vergünſtigungen eintreten würden. Die Großh. Regierung glaubt deshalb von der Einführung der Geſetze mit Rückwirkung Umgang nehmen zu ſollen. Um aber gleich⸗ wohl den Beamten dasjenige nachträglich zukommen zu laſſen, was ihnen infolge der regelmäßigen außerordentlichen Gehalts⸗ aufbeſſerung zugefloſſen wäre, wenn das Geſetz ſchon auf 1. Januar 1908 in Kraft getreten wäre, iſt vorgeſehen, daß den Beamten beim Inkrafttreten des Geſetzes eine ein⸗ malige Zuwendung in Höhe des hälftigen Betrags der nach g 39 Abſ. 1 des Entwurfs einer Gehalts⸗ ordnung zu berechnenden außerordentlichen Zulage gemacht werden ſoll. Jeder Beamte, für deſſen Amtsſtelle im neuen Tarif kein feſter Gehalt vorgeſehen iſt, erhält hierdurch den Betrag an außerordentlicher Zulage, den er bei Inkrafttreten des Geſetzes auf 1. Januar 1908 im erſten Halbjahr 1908 bezogen kätte, nachträglich auf einmal ausbezahlt. Durch die vorgeſchlagene einmalige Zuwendung wird ein Aufwand von im ganzen 742180 M. entſtehen, wovon 457 565 M. auf die allgemeine Staatsverwaltung und 284.615 M. auf die Eiſenbahnverwaltung entfallen. Die Großh. Regierung glaubt, dieſe beträchtliche einmalige Aus⸗ gabe vertreten zu können, weil der Staatskaſſe hierdurch keine fortdauernde Belaſtung auferlegt wird. Für das Jahr 1908 erſcheint eine vorübergehende Kürzung der Dotation der Eiſen⸗ bahnſchuldentilgungskaſſe bei der gegenwärtigen Lage dieſer Kaſſe vertretbar, ſo daß die für das Jahr 1908 erforderlichen Mittel durch eine ſolche Kürzung beſchafft werden können. Für das Jahr 1909 und die folgenden Jahre wird aber eine Erhöhung ber Einkommenſtener erforderlich; eine dahingehende Vorlage wird den Landſtänden im Laufe der Seſſion zugehen. Der finanzielle Effelt der Gehaltsreviſion. Wie ſchon erwähnt worden iſt, iſt der Mehraufwand, der durch bie vorgeſchragene Neuordnung der Gehalte(mit Einſchluß des Woßnurgsgeldes) nach dem Stand der Beamten vom 1. Juli 1907 zun Beharrungszuſtand entſtehen wird, berechnet auf den Betrag von 4 388836 M. Zu dieſem Betrag kommt hinzu der Mehr⸗ gußwand für die Erhöhung der Vergütungen der nichtetatmäßigen Beamten mit etwa 800 000 M. Der Mehraufwand für die im Dienſt befindlichen Veamten lpird ſomit 5 188 836 M. hbetragen. Dazu kommt der Mehraufwand an Ruhegehalt in Höhe von 1 040 doo M. und der Mehraufwand für Hinterbliebenenbezüge in Höße von 778 000., ſodaß der Geſamt⸗Mehraufwand s 88g 886 N. betragen wird. Nicht berückſichtigt iſt bei dieſer Berechnung der Mehraufwand, der dadurch entſtehen wird, daß in beſonderen Fällen ein den im Gehaltstarif vorgeſehenen Mindeſtgehalt über⸗ fleigender Betrag als Anfangsgehalt bewilligt werden kann. Nicht berlickſichtigt ſind ferner die Aufbeſſerungen, die infolge der Aen⸗ Lerungen der geſetzlichen Beſtimmungen einzelne Beamten oder Veamtenflaſſen erfahren werden, z. B. durch die Gewährung bollen ftatt des halben Wohnungsgeldes, durch den Wegfall Aufrechnung wandelbarer Bezüge auf den Gehalt, durch die An⸗ kechnung eines Teils der nicht im Beamtenverhältnis zugebrachten Bienſtzeit bei der Berechnung des Ruhegehaltes uſw. Auch der NMehraufwand für die Volksſchullehrer und ihre Hinterbliebenen, der ſich aus den Aenderungen des Beamtengeſetzes ngibt, iſt in der Summe von 6,8 Mifllionen nicht enthalten, ebenſo nicht der Mehrbetrag, um welchen die Unterſtützungs⸗ und Be⸗ lahnungsfonds und der Gnadeugabenfonds erhßöht werden jollen. Bon dem Betrag von 6 888 36 M. entfallen auf die allgemeine und fordert, ſo daß t er 0 ung des * der Staatsverwaltung, nämlich rund 580 000., wird bom Reich, von Gemeinden, Stiftungen uſw. wieder erſetzt werden, ſodaß der all⸗ gemeinen Staatsverwaltung noch zur Laſt bleiben werden 3 476 906 Mark, Beamten. ig iſt eine Nachweiſung Beamten in de Nachweiſur Die Höchſtbezt Der Begründung zur Gehalts der Entwickelung der Höch ſtbegüs 30 Jahren beigefügt. Beamten in t um 35,6 v. 20,1 v. 29,1 b.., bei den unteren B berbreitete Anſicht, daß bei die unteren Beamten zu wenig beri nach durchaus unzutreffend. der 11 Bea Seg oberen +I. Der Gehaltstarif. Nach den mit dem bisherigen Gehaltstarif gemachten Erfah⸗ rungen hält die Regierung e al ein befriedigende und eine längere Dauer gewährl Aufbeſſerung der Beamteng⸗halte pur durch eine völlige Neuordnung des Gehaltsbar für erreichbar. In dem vorliegenden Entwurf, der eingehender Beratungen bei den einz aus den Vertretern der 2 terien z iſt, glaubt die Großh. Regierung ein zuſchlagen, bei der nebhen der Wahrun die Wünſche der Beamten in ſo weitg ſtende tzten Kommiſſ r Gehalte vor 9 Wü ehendem Ma worden ſind, als es die Vexſchiedenheit dieſer Wünſche und die gebotene Rückſicht auf den Staatshaushalt ermöglicht hat. Bei dem vorliegenden Anlaß iſt auch die Frage geprüft worden, ob es ſih nicht empfiehlt, die Beamten der Eiſenbahnverwal⸗ tung aus dem allgemeinen Gehaltstarif ausguſcheiden und ſür ſie einen beſonderen Tarif 1 Großh. Regierung iſt jedoch zur Anſicht gelangt, daß man dieſen Gedanken nicht wei verfolgen ſollte. Land iſt nicht groß genug, um einen ch zu machen. Bei der Feſtſtellung des Ent artigen Ver f des neuen Gehaltstarifs hat ſich die Großh. Regierung von Er⸗ wägungen leiten laſſen, die im folgenden kurz dargeſtellt ſind. Syſtem und Aufbau des Gehaltstarifs. Dem jetzt geltenden Gehaltstarif liegt das Syſtem de Dienſtaltersſtufen zugrund, zu dem man in Baden m der neuen Beamtengeſetzgebung im Jahr 1888 übergegangen iſi. Es beſteht darin, daß der B ſeiner Berufung auf eine * 1 1+ Beamte be Stelle in einen Anfangs⸗ oder Mindeſtgehalt eingewieſen wird und darnach in gleichmäßig geregelten Zulagefriſten und mit genau ſeſtgelegten Zulagebeträgen almählich bis zu dem für die Stelle vorgeſehenen Höchſtgehalk vorrückt. Daneben hat im bisherigen Tarif das ſogenannte Klaſſenſyſtem inſofern Anwendung ge⸗ funden, als für manche Beamtenarten verſchiedene Gehaltsklaſſen gebildet worden ſind, die berſchiedenen Abteilungen oder Unter⸗ abteilungen(Ordnungszahlen) des Gehaltstarifs zugeteilt ſind. Vie Verſetzung von einer Klaſſe in die andere bedeutet für den Beamten eine Beförderung. Innerhalb einer Klaſſe rückt der Veamte zach dem Syſtem der Dienſtaltersſtufen im Gehalt vor. Die Verbindung der beiden Syſteme iſt im Entwurf des neuen Tarifs beibehalten; es iſt dabei aber das Klaſſenſyſtem weiter ausgebaut worden, um erſtens den derſchiedenen Berufsarten ein einigermaßen glaich⸗ wäßiges Vorrücken in höhere(gehobene) Stellen zu gewäyrleiſten, zweitens die Inhaber beſonders wichtiger und arbeitsreicher Stellen gegenüber den Inhabern gleichartiger Stellen, die geringere Amerr⸗ derungen an bie Intelligeng und den Fleiß der Beamten ſtellen, des reinen Dieuſtaltersſtufenſyſtems tunlichſt zu beſeitigen, der darin beſteht, daß der mittelmäßige und der gleichgültige Veamte in dexrſelben Zeit in den Vezug 1 Gehalts kommt, wie der begabte und tüchtige Beamte. Die Vereinigung ber beiden Syſteme hat den von der Großh. Regierung für wertvoll erachteten Vor⸗ reil, daß der mittelmäßige Beamte in der unteren Ge⸗ haltsklaſſe zurückgehalten und der tüchtige und befähigte Beumte durch die Beförderung in die obere Gehaltsklaſſe für ſeine veſſeren Leiſtungen entſprechend belohnt werden kann. Die Grundeinteibun'g des bisherigen Tarifs iſt im Entwurf des neuen Tarifs beibehalten worden. Dieſer ſoll wieder 10 Ableilungen— A bis K— umfaſſen, wovon die vier erſten— A bis D— für die oberen, die drei nächſten— E bis G— für die mittleren, und die drei letzten— U bis K für die unteren Beamten beſtimmt ſind. Es entſpricht der dem Weſen des Dienſtaltersſtufenſyſtems, daß im Gehaltstarif für jede Art von Stellen ein Anfangs⸗ oder Min⸗ deſtgehalt und ein Höchſtgehalt feſtgeſetzt wird. Dieſem Erforder⸗ nis iſt im jetzt geltenden Gehaltstarif nicht weit genug Rechnung getragen Demgegenüber empfiehlt nun die Regjerung, in Ueber⸗ einſtimmung mit dem Verfahren in faſt allen deutſchen Staaten, ſtatt der Anfangsgehalte den weiteren Begriff des Mindeſt⸗ gehaltes einzuführen und ihn dann für alle Stellen anzuwen⸗ den, für die keine feſten Gehalie vorgeſehen ſind. Der Mindeſt⸗ gehalt unterſcheidet ſich vom Anfangsgehalt dadurch, daß er nicht wie der Anfangsgehalt für den Beginn der Amtstätigkeit guf der in Betracht kommenden Stebe durchweg maßgebend iſt. Die Ein⸗ führung der Mindeſtgehalte bietet vielmehr auch die Möglichkeit, ſolche Beamte, die ohne ihr Verſchulden erſt ſpät zur etatmäß gen Anſtellung kommen, unter Umſtänden gleich in höhere, ihrer vor⸗ herigen Geſamtdienſtzeit angemeſſene Bezüge einrücken zu laſſen Mit wenigen Ausnahmen, die bei der Einzelbegründung des Ge⸗ tarifentwurfs erörtert ſind, ſind die im neuen Entwurf vor⸗ geſehenen Mindeſtgehalte überall höher, als die bisherigen An⸗ fangsgehalte. Insbeſondere iſt dies bei den unteren Beamlen der Fall, deren künftiger Mindeſtgehalt den bisherigen Anfangsgeh ilt nicht ſelten um 25 bis 30, jaſogar bis zu 50 und noch mehr dem Hunderk überſteigt. Aber auch bei dem mittleren und oberen Beam⸗ ten haben die Anfangsbezüge eine beträchtliche Aufbeſſerung ⸗ fahren. Bei den Stellen, die nur im Wege der Beförderung erreicht werden können, iſt die Höhe der Mindeſtgehalte derart be⸗ meſſen, daß ſich in jeder Hauptgruppe— obere, mittlere und antere Beamte— vom Mindeſt⸗ bis zum Höchſtſatz eine angemeſſene übrigens nur dann, wenn Stelle ſeine dienſtliche Lauf⸗ ö ingerer Leiſtungs muß, als es ſonſt Die ordentlichen Zulagen ſind zum gleichmäßigen Durchlaufen der Spannung zwoiſchen dem Mindeſt⸗ und dem Höchſt⸗ gehalt auch im neuen Tarif beibehalten worden. Zulas Dagegen iſt für iſt don zwei Jahren üders für die un⸗ 18 alle Beamten die gleiche vorgeſehen worben. Dieſe Neuerung teren Veamten von Vortkeit ſein, bei die lichen Zulagen bisher bis zu 4 Jahren betragen hat. Sie wird ober auch den mittleren und einem Teil der oberen Beamten Nutzen bringen. Allerdings mußten die Zulagebeträge überall da, wo bisher erheblich längere als zweijährige Zulagefriſten beſtanden zaben, eine Kürzung erfahren. Die Abſicht, die Friſten für die efr Erreichu igehalts vbom Mindeſtgehalt aus in den ein⸗ zelnen en ganz gleic) zu bemeſſen, hat ſich als un⸗ durchführ 1 Staaten iſt eine ſolche Ein⸗ heitlichkeit bis jetzt nicht exreicht worden Die Friſten zur Erxreichung 4 026906., auf die Eiſenbahnverwaltung 806 980 W. Ein Teil des Mehraufwands der allgemeinen des Söchſtgehalts der Stellen, die als Anfangsſtellen anzuſehen ſind, bewegen ſich im neuen Tarif bei den unteren und mittleren höher zu entlohnen, und drittens endlich den bekannten Nihteil Beamien zwiſchen 14 und 16 Jahren; bei den oberen Beamten betragen dieſe Friſten in der Abteilung D0 2: 16 Jahre, in der Abteilung D 1 18 Jahre. Die bisherigen en An⸗ fangsz gen ſollen känftig wegfal i der vorgeſchlage⸗ i ung der Zulage 6 Einführt Mi eſonder war für die nd mehr vor⸗ Fall der * Gru 8 id aber im neuen Tarifentwurf ng im gleichen Betrag, vorgeſehen ſoll beim Vorrücken auf feſtgeſetzte Mindeſtgehalt ſich dadurch beſſer ſtellt(vergl. twürde, beibel immer nur fi *+ 8 8 Beim Aufbau des 29 einteilung nach Ziff gerichtet, die Scheidung der Amtsſtellen nach O chränken und dadurch 10 Tarifabteilungen tunlichſt einzuf s befürwortete Vereinfachung der Gehaltstarife herbei⸗ Bei der Einreihung der Stellen in die Abteilungen und rifs war für die Großh. Re⸗ 9 dem Beamten zu beſor⸗ Maß der Veranzwortlichkeit des Beamten und. her bei ſ Annahme für den ſtaatlichen Dienſt geſtellten derungen entſcheidend. Durch die Zuſammenlegung hat es ſich ermöglichen laſſen, den neuen T rif ſo zu vereinfachen, daß die Unterabteilungen(Ordnungszahlen) in den Tartfab⸗ teilungen E bis K— untere Beamte— von 41 auf 10, in den Tarifabteilungen E bis 6— mittlere Beamte— von 19 auf 9, und in den Tarifabteilungen& bis D— obere Beamte— von 25 auf 16 herabgemindert ſind. Eine weitere Zufſammen⸗ legung kann die Großh. Regierung aus verſchiedenen, nambaft gemachten Gründen nicht empfehlen. Durch die vorgeſchlagene Zuſammenlegung einer größeren Anzahl Beamtenſtellen wird, wie die Großh. Regierung bofft, auch den vielen Vergleichungen einigermaßen vorgebeugt werden, die bisher den Hauptinhalt zabl⸗ reicher Eingaben aus den Kreiſen der Beamten gebildet haben. Durch die im Entwurf der Gehaltsordnung vorgeſehenen Jeber⸗ gangsbeſtimmungen und die Erhöhung der Gehalte iſt dafür geſorgt, daß nach dem neuen Gehaltstarif ſelbſt dieſenigen Beam⸗ len noch eine Aufbeſſerung ihrer Bezüge erfahren, die in niederere als die bisherigen Tarifabteilungen eingereiht werden Amtstitel ſind im Tarifentwurf, ſoweit es möglich war, vermieden worden. An ihrer Stelle ſind möglichſt allgemeine Amtsbezeichnungen vor⸗ geſehen. Dadurch ſoll der Tarif etwas dehnbarer und aufnahme⸗ fähiger werden. Die Bemeſſung der Gehaltsſätze. Bei der Bemeſſung der Gehalts ſätze in den einzel⸗ nen Unterabteilungen(Ordnungszahlen) die Tarifentwurfs war die Großh. Regierung von dem Grundſatz geleitet, die Bezuge aller Beamten merklich aufzubeſſern. Eine annähernd gleichmäßige Aufbeſſerung hat ſich zwar bei den Geſamtgruppen der oberen, mitileren und unteren Beamten, aber nicht innerhalb der einzelnen Hauptabteilungen und noch weniger bei den einzelnen Unterabteilungen(Ordnungszahlen) des Tarifs durchführen laſſen. Die Gründe dafür liegen zunächſt in der Zuſammenfaſſung von Stellen, die bisher in mehrere mit verſchiedenen Gehaltsſätzen aus⸗ geſtattete Unterabteilungen(Ordnungszahlen) eingereiht waren, zu Liner Unterabtellung, dann aber auch in der anderweitigen Be⸗ wertung der Stellen, die bedingt iſt durch die Renderung der hierfür in Betracht kommenden Verhältniſſe und Anſchauungen. Die un⸗ gleich ge Aufbeſſerung der einzelnen Beamtengruppen bedeutet für die bei der Aufbeſſexung in geringerem Maße Bedachten eine tzewiſſe Härte, die ſich aber bei der für geboten erachteten völligen Neuorbnung des Tarifs unmöglich vermeiden läßt 8 Bei einer Vergleichung der Aufbeſſerung der einzelnen Be⸗ amtengruppen darf nicht überſehen werden, daß dieſe Aufbeſſe⸗ rung nicht lediglich in der Höhe der Gehaltsſätze beſteht, ſondern auch, und zwar zu einem nicht geringen Teil, in der Schaffung einer neuen oder in der Verbeſſerung der bisher ſchon vorhan⸗ denen Beförderungsmöglichkeit. Bei den oberen Beamten, bei denen die Aufbeſſerung der Gehalte, vom Hundert berechnet, hinter der Aufbeſſerung ben den mittleren und unteren Beamten zurückbleibt, iſt zu berückſichtigen, daß bei ihnen eine Erhöhung der Gehalte bei gleichem Prozenkſatz kräftiger wirkt, als bei den unteren und mittleren Beamten, weil die Gehaltsſätze an ſich höher ſind, und daß ein großer Teil der oberen Beamten des Bezirksdienſtes Dienſtwohnungen hat. Das Beförderungsſyſtem. Wie ſchon bemerkt worden iſt, beſtehen die hauptſächlichſten Schattenſeiten des Beſoldungsſyſtems nach Dienſtaltersſtufen darin, daß der mittelmäßige Beamte bei dieſem Syſtem genau dieſelbe Bezahlung findet, wie der tüchtige und hervorragende Beamte, und daß deshalb die Strebſamkeit der Beamtenſchaft in der Beſoldungsweiſe keinen Anreiz findet. Zur Ausgleichung dieſer Nachteil ſoll im neuen Tarif das Syſtem des Vor⸗ rückens der Veaviten in höhere Tarifabteilungen und damit in Amtsſtellen mit höheren Gehaltsſätzen ſtrenger und in weite⸗ rem Umfang durchgeführt werden. Bei der Beförderung auf Stellen, die mit höheren Bezügen ausgeſtattet ſind, iſt dann der Anſtellungsbehörde die Möglichkeit geboten, das Hauptgewichl nicht auf das Dienſtalter, ſondern auf die Tüchtigkeit des Beam⸗ ten zu legen und dadurch nach und nach doch den leiſtungsfähige⸗ Untera gierun überall die Wichtie von don ren Beamten eine höhere Bezahlung zukommen zu laſſen. Um die Bewertung der Arbeitsleiſtung durch eine entſprechende Be⸗ zahlung wieder in etwas weiſerem Umfang zu ermöglichen, ſollen die höheren, mit reichlicheren Bezügen ausgeſtatteten Stellen künftig im allgemeinen nur im Weg des Vorrückens erreichbar ſein. Das hat zur Vorausſetzung, daß die Beamten der drei großen Gruppen ihre erſte etatmäßige Anſtellung in der Regel in der unterſten der ihnen zugänglichſten Gehaltstarifabteilun⸗ gen finden, d. i. in den Abteilungen K, G und D. Für die obe⸗ ren und mittleren Beamten war dieſer Zuſtand, von einigen lusnahmen abgeſehen, bisher ſo ziemlich gewahrt, dagegen fand ein großer Teil der unteren Beamten ſeine erſte Anſtellung nicht nur in der mittleren Abieilung J, ſondern ſeit der Neu⸗ ordnung der Gehalte im Jahre 1894 ſogar gleich in der oberſten ihnen zugänglichen Abteilung l, z. B. die Bahnmeiſter, Sta⸗ tionsmeiſter, Straßenmeiſter, Brückenmeiſter, Dammeiſter uſw. — ſchon ten iſt für die ordent⸗ Bei dieſen Beamten wird der erwähnte allgemeine Grundſgtz auch künftig inſofern durchbrochen werden, als ſie in der zweit⸗ unterſten Abteilung der ünteren Beamien, d. i, in der Abteilung J, zur erſten Anſtellung gelangen ſollen. Um die Sichtung der Beamten nach ihrer Leiſtungsfähigkeit und die Anpaſſung der Bezahlung hieran im weiteren Umfang zu ermöglichen ols bisher, ſoll, wo die Beförderungsmöglichkeitl nicht ſchon durch die beſondere Dienſtſtellung der Beamten ge⸗ währleiſtet iſt, eine Beförderungsmöglichkeit geſchaffen werder 8 durch die Cinteilung der Beamten in der gleichen Dienſtſtellung in mehrere Geühaltsklaſſen, die in den lungen untergebracht werden ſollen. verſchiedenen dieſen Beamten füberhaupt zngänglichen Tarifabtei N * 1 Mannheim, 14 Januar. General⸗Anzeiger.(Mitta blatt.) 5. Seite. Sunſtige Aenderungen. Die Naturalbezüge ſollen aus dem Tarifwerk gänz⸗ lich beſeitigt werden. Es wurde angeſtrebt, die wandel⸗ baren Bezüge als Dienſteinkommensbeſtandteil möglichſt einzuſchränken. Sie mußten freilich bei den Bezirksärzten und Bezirkstierärzten als Teil des Einkommens, und bei den Ka⸗ zuſtergeometern und den Gerichtsvollziehern als ausſchließliches Einkommen beibehalten werden. Dagegen erſchien es angängig, die wandelbaren Bezüge als Beſtandteil des Einkommensan⸗ ſchlags bei allen anderen Beamten künftig ganz außer Betracht zu laſſen, da die Nuhegehaltsverhältniſſe und die Hinterbliebenen⸗ rerſorgung eine Verbeſſerung erfahren ſollen. Umgekehrt konnte nicht ganz darauf verzichtet werden, die wandelbaren Be⸗ züge da, wo ſie noch einen erheblichen Teil des Dienſtein⸗ lommens ausmachen, wenigſtens in dem einen beſtimmten Frei⸗ jeil überſteigenden Betrag auf den Gehalt anzurechnen. Die Dienſtzulagen— d. h. die tarifmäßigen, an ganze Gruppen von Beumten zu gewährenden— ſind im Tarifentwurf möglichſt eingeſchränkt worden, da ſie bisher zu unliebſamen Be⸗ rnfungen vorzugsweiſe Anlaß gegeben haben. Die bisher ge⸗ währten, imGehaltstarifentwurf nicht mehr vorgeſehenen Dienſtzu⸗ lagen ſollen nach und nach wegfallen.— Der Wohnungs⸗ geldtarif von 1902 ſoll jetzt unberührt bleiben, da er noch immer an der Spitze aller deutſchen Tarife ſteht und den be⸗ rechtigten neuzeitlichen Anforderungen durchaus entſpricht. Da⸗ gegen ſollen die Dienſtzulagen nach Paragraph 3 des Wohnungs⸗ geldgeſetzes und die im Paragraph 4 dieſes Geſetzes vorgeſehene Ausnahmebeſtimmung in Wegfall kommen. Zur Milderung der Hörten, welche die völlige Neuordnung des Gehaltstarifs für gewiſſe Beamtenarten mit ſich bringt, ſind, ſeweit die Härten nicht durch neue Beförderungsausſichten aus⸗ geglichen werden, im Entwurf der Gehaltsordnung beſonders günſtige lebergangsbeſtimmungen vorgeſchlagen, die in einer Weiſe cusgeſtattet worden ſind, daß der neue Tarif für die ganze Beamtenſchaft ſich bald fühlbar machen und der Beharrungszuſtand in nicht zu ferner Zeit erreicht werden wird. 1II. Die Neueinteilung der Gehaltsordnung. Abteilung A. . J. Der feſte Gehalt beträgt Mark 14000. Hierher gehören: a] Miniſter; b) ſtimmführende Mitglieder des Staatsminiſteriums. Der Präſident des Stoatsminiſteriums erhält eine Dienſtzulage don 6000 Mark, die übrigen Miniſter erhalten eine ſolche von 4000 Mark. Derjenige Miniſter, dem die Repräſentation übertragen iſt, erhält außerdem ein Repräſentationsgeld von 10 000 Mark. A. 2. Feſter Gehalt: 12000 Mark. Hierher gehören: a] der Präſident der Oberrechnungskammer und b) der Präſident des Oberlandesgerichts. J. 3. Feſter Gehalt: Mark 10000 Hierher gehört der Präſident des Verwaltungsgerichtshofs. Abteilung B. Die Beförderungszulage in dieſer Abteilung beträgt durch⸗ güängig Mark 300, 5 B. 1. Feſter Gehalt: 9400 Mark. Hierher gehören: )] der Geſandte, der außerdem ein Repräſentationsgeld von jährlich 20000 Mark erhält: ph die Miniſterialdirektoren, welche als ſtellvertretende Bun⸗ desratsbevollmächtigte mit dem Wohnſitz in Berlin eine Dienſt⸗ zulage von 2000 Mark ükerdies erhalten: e der Vorſtand des Geheimen Kabineits, wenn er nicht in B 3a eingereiht iſt; d) die Direktoren der Kollegialmittelſtellen.— Der General⸗ direktor der Staatseiſenbahnen erhält eine Dienſtzulage von 2600 Mark: e) die Senatspräſidenten beim Oberlandesgericht. 15 „ B. 2. Feſter Gehalt: 8600 Mark. Hierher gehören: a] die Präſtdenten der Landgerichte: p) der Oberſtaatsanwalt; e) der Direktor der Staatsſchuldenverwaltung. B. 3. Mindeſtgehalt: 5000 Mark, Höchſtgehalt: 8000 Mark, Zulage: 300 Mark. Hierher gehören: 3) der Vorſtand des Geheimen Kabinetts, wenn er nicht in 8 1e eingereiht iſt(Dienſtzulage 800 Mark); bh die vortragenden Räte bei Miniſterien und Mitglieder der Oberrechnungskammer, die Abteilungsvorſtände und vor⸗ ſizenden Räte beim Verwaltungsgerichtshof und die Kollegial⸗ Mittelſtellen. Die vortragenden Räte bei Miniſterien erhalten als ſtellbertretende Bunbesratsbevollmächtigte mit dem Wohnſitz in Berlin eine Dienſtzulage von 2000 Mark und als Landes⸗ kommiſſäre eine ſolche von 800 Mark: 55 eh die Abteilungsvorſtände der Generaldirektion der Staats⸗ eiſenbahnen erhalten eine Dienſtzuiage von 800 Mark. B. 4. Mindeſtgehalt: 4500 Mark, Höchſtgehalt 7500 Mark, Zulage: 500 Mark. Hierher gehören: 3) Landgerichtsdirektoren; b SOberlandesgerichts⸗ und Verwaltungsgerichtsräte: e! Amtsgerichtsdirektoren bei den Amtsgerichten in Mann⸗ heim und Karlsruhe: )] Erſte Staatsanwälte;: 2 Vorſtände der ſtaatlichen Sammlungen, der Sternwarte, ſowie Konſervatoren, ſoweit nicht in O 3e. 1] Vorſtände von Bezirksämtern, Gehaltsklaſſe I; g] Korpskommandeur der Gendarmexie: u] Vorſtände der Heil⸗ und Pflegeanſtalten: i) Vorſtände des Generallandesarchivs, des Landesgewerbe⸗ amts, der Jabrikinſpektion und des Statiſtiſchen Landesamts. B. 5. Mindeftgehalt: 4200 Mark, Höchſtgehalt: 7000 Mark, Zulage: 450 Mark. Hierher gehören: a] Mitglieder von Kollegialmittelſtellen und Hilfsreferenten bei Miniſterien, Gehaltsklaſſe I⸗ bp] Direktoren der neunklaſſigen Mittelſchulen, der Sehrer⸗ ſeminare, der Baugewerkeſchule und der Kunſtgewerbeſchulen, Gehaltsklaſſe I. cJ Borſtand der Verwaltung der Eiſenbahnhauptwerkſtatte, zwenn nicht in C le. Abteilung C. Die Beförderungszulage in dieſer Abteilung beträgt durch⸗ gängig 250 Mark. C. 1. Mindeſtgehalt: 4000 Mk., Höchſtgehalt: 6700 Mk., Zu⸗ lage: 400 Mk. Hierzu gehören: a] Mitglieder von Kollegial⸗ miktelſtellen und Hilfsreferenten bei Miniſterien, Gehaltsklaſſe II; b) Zweiter Beamter beim Geheimen Kabinett; c) Vorſtand der Verwaltung der Eiſenbahnwerkſtätte, wenn nicht in B 5 c; d) Amtsgerichtsdiretoren, ſoweit nicht in B 4c; e] Vorſtände von Strafanſtalten; f) Vorſtärde von Bezirksämtern, auch Vor⸗ ſizende der Schiedsgerichte für Arbeiterverſicherung, ſowie Po⸗ lizeidirektoren und andere, den Amtsvorſtänden gleichſtehenbe 7 Beamte bei großen Bezirksämtern, ſämtliche Gehalts⸗ ſſe II. C. 2. Mindeſigehalt: 3500 Mk., Höchſtgehalt 6400 Mk., Zu⸗ lage: 375 Mk. Hierher gehören: a] Mitglieder des General⸗ landesarchivs, des Landesgewerbeamts, der Fabrikinſpektion und des Statiſtiſchen Landesamts; b] Richter bei Lano. und Amtsgerichten, Gehaltsklaſſe I. Richter bei Land⸗ und Amtsgo⸗ richten erhalten als Unterſuchungsrichter oder als Vorſitzende von Kammer für Handelsſachen eine Dienſtzulage von 500 Mk.; c) Staatsanwälte, ſoweit nicht in D 16.(Dienſtzulage 300 Mk.); d) Direktoren der neunklaſſigen Mitelſchulen, der Lehrerſemi⸗ nare, der Baugewerkeſchule und der Kunſtgewerbeſchulen, Ge⸗ haltsklaſſe II; e] Aerzte bei Heil⸗ und Pflegeanſtalten, Gehalts⸗ kalſſe I; t) Diſtriktskommandanten der Gendarmerie; g) Vor⸗ ſtände der Zentralkaſſen und der Münzverwaltung; h] Vorſtand der Verwaltung der Eiſenbahnmagazine. C. 3. Mindeſtgehalt: 3000 Mk., Höchſtgehalt: 5800 Mk., Zu⸗ lage: 375 Mk. Hierher gehören: a) Richter bei Land⸗ und Amtsgerichten, Gehaltsklaſſe II.— Richter bei Jand⸗ und Amts⸗ gerichten erhalten als Unterſuchungsrichter oder als Vorſitzende von Kammern für Handelsſachen eine Dienſtzulage von 500 Mk.; b Notare, Gehaltsklaſſe.; e) Vorſtände der ſtaatlichen Samm⸗ lungen, der Sternwarte ſowie Konſervatoren, ſoweit nicht in E 4e; d) Vorſtände von Bezirksämtern, auch Vorſitzende der Schiedsgerichte für Arbeiterverſicherung, ſowie Polizeidirektoren und andere den Amtsvorſtänden gleichſtehende zweite Veamte bei großen Bezirksämtern, Gehaltsklaſſe III.; e) Hilfsreferenten und Inſpektionsbeamte bei Zentralſtellen, Vorſtände von Be⸗ zirksſtellen der Waſſer⸗ und Straßenbauperwaltung, ſowie der Finanz⸗ und Hochbauperwaltung, Zweiter Beamter der Staats⸗ ſchuldenverwaltung, Vorſtände von wiſſenſchaftlichen und kech⸗ niſchen Inſtituten, Vorſtände von Zentralanſtalten der Be⸗ triebs⸗Kranken⸗ und Arbeiterpenſionskaſſe und von Bezirksſtellen der Eiſenbahnverwaltung, ſämtliche Gehaltsklaſſe I.— Der Vor⸗ ſtand des Hauptzollamts Mannheim erhält als Hafenkom⸗ miſſär eine Dienſtzulage von 800 Mk.; 1) Vorſtände von Be⸗ zirksſtellen der Forſtverwaltung, Gehaltsklaſſe.; g] Kreisſchul⸗ räte, Direktor der Turnlehrerbildungsanſtalt, Gewerbe⸗ und Handelsſchul⸗ ſowie Zeichen⸗Inſpektoren, ſoweit nicht in D Ik; ]) Direktoren der ſieben⸗ und ſechsklaſſigen Mittelſchulen;) Wiſſenſchaftlich gebildete Lehrer, auch als Vorſtände kleinerer bis zu fünf Klaſſen umfaſſender Schulanſtalten, von Vorſemi⸗ narien, Blinden⸗ und Taubſtummenanſtalten, ferner als Rek⸗ toren von erweiterten Volksſchulen und als Bibliothekare, Ge⸗ haltskaſſe.;&) Aerzte bei Strafanſtalten, Gehaltskaſſe.; J) Geiſtliche bei ſtaatlichen Anſtalten, Gehaltsklaſſe J. C. 4. Mindeſtgehalt: 2500 Mk., Höchſtgehalt: 4400 Mk., Zulage: 350 Mk. Hierher gehören die Bezirksärzte, Gehalts⸗ KHaſſe l. An wandelbaren Bezügen wird der Betrvag von 1400 Mark in den Einkommensanſchlag aufgenommen. Abteilung D. In dieſer Abteilung beträgt die Beförderungszulage gängig 200 Mark. D. 1 Mindeſtgehalt: 2400 Mk., Höchſtgehalt: 5400 Mk., Zulage: 350 Mk. Hierher gehören: a] Richter bei Land⸗ und Amtsgerichten, Gehaltsklaſſe III.— Richter bei Land⸗ und Amtsgerichten erhalten als Unterſuchungsrichter oder als Vor⸗ ſitzende von Kammern für Handelsſachen eine Dienſtzulage von 500 Mk.; b] Notare, Gehaltsklaſſe II.; e) Staatsanwälte, ſoweit nicht in C 2c.— Die Staatsanwälte erhalten eine Dienſtzulage durch⸗ von 300 Mk.; d) Hilfsreſerenten und Juſpektionsbeamte bei Zentralſtellen, Vorſtände von Bezirksſtellen der Waſſer⸗ und Straßenbeauverraltung, ſowie der Finanz⸗ und Hochbauver⸗ waltung, Vorſtände von wiſſenſchaftlichen und techniſchen In⸗ ſtituten, Vorſtände von Zentralanſtalten, der Betriebs⸗Kranken⸗ und Arbeiterpensſivonskaſſe und von Bezirksſtellen der Eiſen⸗ bahnverwaltung, ſämtliche Gehaltsklaſſe II.; e) Vorſtände von Bezirksſtellen der Forſtverwaltung, Gehaltsklaſſe II.: f) Kreis⸗ ſchulräte, Direktor der Turnlehrerbildungsanſtalt, Gewerbe⸗ und Handelsſchul⸗ ſowie Zeicheninſpektoren, ſoweit nicht in CG3g; g] Wiſſenſchaftlich gebildete Lehrer, auch als Vorſtände kleinerer bis zu fünf Klaſſen umfaſſender Schulanſtalten, von Vorſemi⸗ narien, Blinden⸗ und Taubſtummenanſtalten, ferner als Rek⸗ toren von erweiterten Volksſchulen und als Bibliothekare, Ge⸗ haltsklaſſe II.; h) Aerzte bei Heil⸗ und Pflegeanſtalten, Gehalts⸗ klaſſe II.; i) Aerzte bei Strafanſtalten, Gehaltsklaſſe II.; le) Geiſtliche bei ſtaatlichen Anſtalten, Gehaltsklaſſe II. D 2. Mindeſtgehalt: 2400., Höchſtgehalt 5000., Zulage: 550 M. Hierzu gehören a) Sekretär und zweite Beamte bei Zen⸗ tralſtellen, bei wiſſenſchaftlichen und techniſchen Inſtituten, vei Kollegialgerichten und bei den Schiedsgerichten für Arbeiterver⸗ ſicherung, ſowie zweite Beamte im Bezirksdienſt; b) wiſſenſch gebildete Lehrer, auch als Vorſtände kleinerer bis zu fünf Kler umfaſſender Schulanſtalten, von Vorſeminaren, Blinden⸗ und Te ſtummenanſtalten, ferner als Rektoren von erweiterten Volksſchulen und als Bibliothekare, Gehaltsklaſſe III;: c) wiſſenſchaftlich gebil⸗ dete Hilfslehrer bei Hochſchulen; d) Poligeihauptleuie e) Vor⸗ ſtände von Stationsämtern 1 und von Güterverwaltungen, ſowie sweite Beamte bei den örtlichen Stellen der Eiſenbahnverwaltung. D 8. Mindeſtgehalt 1400., Höchſtgehalt 4000 M Zulage 300 M. Hierher gehören die Bezirksärzte, Gehaltsklaſſe Tt. An wandelbaren Bezügen wird der Betrag von 1000 M. in de: Ein⸗ kommensanſchlag aufgenommen. D 4. Mindeſtgehalt 1200., Höchſigehalt 2800., Zulage 200 M. Hierher gehören die Betzirkstierärzte. An wandelbaren Bezügen wird der Betrag von 700 M. in den Einkommensanſchlag aufgenommen. Abteilung E. Die Beförderungzulage beträgt in dieſer Abteilung durchgängig 150 M. E 1. Mindeſtgehalt 2600., Höchſtgehalt 5200., Zulage 800 M. Hierher gehören: à) Vorſteher von Rechnungsburcaus bei den Miniſterien und der Oberrechnungskammer; b) Vorſteher und Verwalter von ſtaatlichen Anſtalten und von Landesſtiftungs⸗ derwaltungen, Gehaltsklaſſe 1; c) Vorſteher größerer Gewerbe⸗ ſchulen; d) Vorſteher von Vermeſſungsbureaus bei Zentralverwal⸗ tungen. Vorſteher von Vermeſſungsbureaus erhalten eine Dienſt⸗ arlage von 300 M; e] Obergeometer bei der Techniſchen Hochſchule; 4) Techniſche Beamte des Hoch⸗, Tief⸗ und Maſchinenbaues mit Hochſchulbildung ohne Staatsprüfung, Gehaltsklaſſe I. Techniſche Keamte erhalten als Vorſteher von techniſchen Bureaus eine Dienſt⸗ zulage von 400 M; g) Steuerkommiſſäre. Gehaltsklaſſe I; h) Hauptkaſſen⸗ und Hauptmagazinsverwalter bei der Eiſenbahnver⸗ waltung; i) Vorſteher von Stationsämtern 1 und von Güterver⸗ waltungen, Gehaltsklaſſe k. Der Vorſteher der Güterverwaltung in Mannheim erhälk eine Dienſtzulage von 500 M. E 2. Mindeſtgehalt 2500., Höchſtgehalt 4800., Zulage 275 M. Hierher gehören: a) Landſtändiſche Archivare; b) Bureau⸗ vorſteher bei der Geſandtſchaft in Berlin und bei Zentralperwal⸗ tungen, ſoweit nicht in 1 a; c) Kaſſiere bei Zentralkaſſen; d) Vor⸗ ſteher und Verwalter von ſtaatlichen Anſtalten und von Landes⸗ ſeiftungsverwaltungen, Gehaltsklaſſe 1I; e) Vorſteher von großen Fachſchulen, ſoweit nicht in E 1c, ſowie von Blinden⸗ und Ta ib⸗ ſtummenanſtalten; k) Vermeſſungsbeamte bei Zentralverwa ungen, ſoweit nicht in 6 1 b. Die Vermeſſungsbeamten bei Zemraſder⸗ waltungen erhalten eine Dienſtzulage von 800 M; g) Beſirkss u. d Kataſtergeometer, Gehaltsklaſſe I: h) Kaſſiere bei Bezirksſtellen, Gehaltsklaſſe I; i) Steuerkommiſſäre, Gehaltsklaſſe II: g) Vor⸗ ſteher von Nebenzollämtern 1, Unterſteueramtern und anderen Zoll⸗ obfertigungsſtellen, Gehaltstlaſſe 1; 1) Varſteher von Statfonsäm⸗ lern k und von Güterverwaltungen, Gehaſksklaſſe I Dienſtzulagen von 100.; i) Gehilfen bei Oresſtollen der Begit 85 meiſter; m) Vorſteher von Stationsämtern Abteilung F. Die Beförderungszulage in dieſer Abteilung beträgt durchweg 100 Mark. F. 1. Mindeſtgehalt: 2400 Mark, Höchſtgehalt: 4500 Mark, Zulage: 250 Mark. Hierher gehören: a) Sekretariats⸗ und Rech⸗ nungsbeamte bei den Miniſterien und der Oberrechnungs⸗ kammer, ſoweit nicht in G La; b! die übrigen Bureaubeamten bei Zentralverwaltungen, Gehaltsklaſſe IJ.— Grunderwerbs⸗ beamte bei der Eiſenbahnverwaltung erhalten eine Dienſtzulage von 400 Mark—; c) Bureauvorſteher bei Hochſchulen und Hoch⸗ ſchulanſtalten; d) techniſche Beamte des Hoch⸗, Tief⸗ und Ma⸗ ſchinenbaues mit Hochſchulbildung ohne Staatsprüfung, Ge⸗ haltsklaſſe II; e) ſeminariſtiſch und techniſch gebildete Lehrer an Mittel⸗ und Fachſchulen, ſowie an Lehrerbildungs⸗ und ſonſtigen Staatsanſtalten, Gehaltsklaſſe l. F. 2. Mindeſtgehalt: 2300 Mark, Höchſtgehalt: 4100 Marf, Zulage: 250 Mark. Hierher gehören: a) Bureaubeamte bei Zen⸗ tralberwaltungen, Gehaltsklaſſe II: b) Bureaubeamte im Bezirks, dienſt, Gehaltsklaſſe;: 6) Kaſſiere bei Bezirksſtellen, Gehalts⸗ klaſſe II: d) Seminariſtiſch und techniſch gebildete Lehrer an Mittel⸗ und Fachſchulen ſowie an Lehrerbildungs⸗ und ſonſtigen Staatsanſtalten, Gehaltsklaſſe II: e) Polizeikommiſſäre, Ge⸗ haltsklaſſe I. Die leitenden Polizeikommiſſäre in den fünf größ⸗ ten Städten ſowie ſonſtige Polizeikommiſſäre bei ausſchließlichey Verwendung im Dienſte der Kriminalpolizei und der Fahn⸗ dungsabteilung erhalten eine Dienſtzulage von 300 M. 4) Steuer⸗ und Grenzkontrolleure, Gehaltsklaſſe.; gJ Vorſteher von größeren Werkſtätten bei der Eiſenbahnverwaltung. F. 3. Mindeſtgehalt: 2200., Höchſtgehalt: 3800., Zu⸗ lage: 225 M. Hierher gehören:)] Bureaubeamte im Bezirks⸗ dienſt, Gehaltsklaſſe II; b] Kaſſiere bei Bezirksſtellen, Gehalts⸗ klaſſe III: c) Techniſche Beamte und Zeichner, Gehaltsklaſſe 1 d) Bezirks⸗ und Kataſtergeometer, Gehaltsklaſſe II: e) Steuet⸗ kommiſſäre, Gehaltsklaſſe III.;) Vorſteher von Nebenzollämtern J, Unterſteuerämtern und anderen Zollabfertigungsſtellen, Ge⸗ haltsklaſſe II: g) Steuer⸗ und Grenzkontrolleure, Gehaltsklaſſe II;]) Vorſteher von Stationsämtern JI, ſowie Abteilungsleiter bei Stationsämtern J und bei Güterverwaltungen, Gehaltsklaſſe IJ: i) Bureau⸗ und Abfertigungsbeamte im Bezirks⸗ und Orts⸗ dienſt der Eiſenbahnverwaltung, Gehaltsklaſſe I. 5 Abteilung G. Die Beförderungszulage in dieſer Abteilung gängig 100 M. G. 1. Mindeſtgehalt: 2000., Höchſtgehalt: 3400., Jy⸗ lage: 200 M. Hierher gehören: 8] Seminariſtiſch und techniſch gebildete Lehrer an Mittel⸗ und Fachſchulen ſowie an Lehrer⸗ bildungs⸗ und ſonſtigen Staatsanſtalten, Gehaltsklaſſe III: u Vermeſſungsbeamte in nicht ſelbſtändiger Stellung; c) Polisei⸗ kommiſſäre, Gehaltsklaſſe II.— Polizeikommiſſäre erhalten bei ausſchließlicher Verwendung im Dienſte der Kriminalpolizei und der Fahndungsabteilung eine Dienſtzulage von 300 M.—: 6 Vorſteher von Nebenzollämtern I, Unterſteuerämtern und andern Zollabfertigungsſtellen, Gehaltsklaſſe III; e) Vorſteher don Stationsämtern II, ſowie Abteilungsleiter bei Stationsamtern J und bei Güterverwalrungen, Gehaltsklaſſe II. 55 G. 2. Mindeſtgehalt: 1700., Höchſtgehalt: 3000., Zu⸗ lage: 175 M. Hierher gehören: a) Bureaubeamte bei Zentral⸗ verwaltungen, Gehaltsklaſſe III.— Grunderwerbsbeamte bei der Eiſenbahnverwaltung erhalten eine Dienſtzulage von 400 Mark—:]) Bureauheamte im Bezirksdienſt, Gehaltsklaſſe HA; e) Techniſche Beamte und Zeichner, Gehaltsklaſſe II; d) Bu⸗ reaubeamte bei der Kataſterkontrolle der Steuerdirektion und bei Steuerkommiſſären: e) Zollabfertigungsbeamte; k) Steuer⸗ und Grenzkontrolleure, Gehaltsklaſſe III: g) Bureau⸗ und Ab⸗ fertigungsbeamte im Bezirks⸗ und Ortsdienſt der Eiſenbahn⸗ verwaltung, Gehaltsklaſſe II. 5 G. 3. Mindeſtgehalt: 1400., lage: 175 M. Hierher gehören die G. J. Mindeſtgehalt: 1300., Höchſtgehalt: 1800., Zu⸗ lage: 100 M. Hierher gehören die Eiſenbahngehilfinnen. Abteilung H. Die Beförderungszulage in dieſer Abteilung beträgt durch weg 30 M. 85 H. 1. Mindeſtgehalt: 1800., Höchſtgehalt: 3000., Zu⸗ lage: 150 M. Hierher gehören: 3) Wirtſchaftsleiter bei größeren ſtaatlichen Betrieben; b) techniſche Beamte und Zeichner, Ge⸗ haltsklaſſe I: e) Steuereinnehmer, Gehaltsklaſſe.— Die Steuer⸗ einnehmer in Städten von mehr als 20 000 Einwohnern erhalten eine Dienzulage von 200 M. 185 II. 2. Mindeſtgehalt: 1700., Höchſtgehalt: 2800., Zu⸗ lage: 150 M. Hierher gehören: a] Gerichtsvollzieher, Gehalts⸗ klaſſe I: b) Erſter Hafenmeiſter in Mannheim; e] Zugsrepiſoren d) Bahnmeiſter, Telegraphenmeiſter, Schiffskapitäne, Gehalts⸗ klaſſe I: c) Magazinsmeiſter. 5 H 3. Mindeſtgehalt 1600., Höchſtgehalt 2700., Zulgge 130 M. Hierher gehören: a) Bureau⸗, Abfertigungs⸗ und Ver⸗ meſſungsbeamte, Gehaltsklaſſe 1; b) Gendarmerieoberwachtmeiſter c) Straßen⸗, Brücken⸗, Damm⸗, Kultur⸗ und Gartenmeiſter, es haltsklaſſe 1; d) Vorſteher von Stationsämtern kk; e) Sprometſhs führer und Schiffsmaſchiniſten, Gehalt⸗klaſſe Iz f) Schtremeiſter, Gehaltsklaſſe 1; g) Zugmeiſter, Gehaltsklaſſe J. Abteilung J. Die Beförderungszulage in dieſer Ahteilung beträgt durchog 80 Mark. 78 beträgt durch⸗ Höchſtgehalt: 2500 Me Je Aktuare. Mindeſigehalt 1600., Höchſtgehalt 2600., Zulags 150 M. Hierher gehören: a) Schreiber, Gehaltsklaſſe I; b) Tech niſche Beamte und Zeichner, Gehaltsklaſſe II; c) Maſchiniſteſt Gehaltsklaſſe 1; 4) Bahnmeiſter, Telegraphenmeiſter, Schiffskapi⸗ läne, Gehaltsklaſſe II. J 2. Mindeſtgehalt 1500., Höchſtgehalt 2400., Zulage 125 M. Hierher gehören: a) Oberaufſichts⸗, Oberwarte und obers Wirtſchaftsbeamte bei ſtaatlichen Anſtalten; b) Straßen⸗, Brfickem⸗ Damm⸗, Kultur⸗ und Gartenmeiſter, Gehaltsklaſſe II: e) Steuer einnehmer, Gehaltsklaſſe II; d) Lokomotibführer und Schiffsmaſchi⸗ niſten, Gehaltsklaſſe II; e) Schirrmeiſter, Gehaltsklaſſe II. J3. Mindeſigehalt 1400., Höchſtgehalt 2200., Zulage 100 M. Hierher gehören: a) Bureau⸗, Abfertigungs⸗ und Ve⸗ weſſungsbeamte, Gehaltsklaſſe II; b) Schreiber, Gehaltsklaſſe Ix⸗ 6) Maſchiniſten, Gehaltsklaſſe II; d) Gerichtsvollzieher, Gehalts⸗ Haſſe II; e) Gendarmeriewachtmeiſter. Für die Dauer der aus⸗ ſckließlichen Verwendung im Dienſte der Kriminalpolizei, bei der berittenen Gendarmerie und beim Korpskommando: Dienſtzulage 100.; 1) Polizeiwachtmeiſter. Für die Dauer der ausſchließlichen Verwendung im Dienſte der Kriminalpolizei und bei der Fahndungs⸗ abteilung: Dienſtzulage 250 M. Bis zu vier Oberwachtmeiſte Dienſtzulage 100.; g) Bau⸗, Betriebs⸗, Werk⸗ und Magazins⸗ auffeher, Maſchinenwärker, Drucker, Gehaltsklaſſe l; h) Oberau ſeher bei der Steuer⸗ und Zollverwaltung. Die Oberaufſeher 6 der Landesſteuerverwaltung in den 5 größten Städten erhalten 'nanzberwaltung; ke) Zolleinnehmer, I; I) Hafe 1„ 7 Mindeſtgehalt 1300., Höchſtgehalt 2000., Zulage Aliſtalten, Gehaltsklaſſe I. Die einen Gewerbsgweig leitenden Naturalbeſtände verwaltenden Beamten erhalten ein uſtaul non 100 Me; b) Oberpedelle; e) Polizeiſergeanten. Für Dauer der ausſckließſichen Verwendung im Dienſte der Krim 74. 100 D. Hierher gehören: a) Aufſeher und Wärter bei ſtaall ich izer bei Zentral⸗ von großen Jage: 70 M. Hierher 7 5)] Diene 1 heizungen, Gehaltsklaſſe Diener als& Vienſtgebäuden erhalten eine Dienf zu 200 Mark; Loboranten an wiſſenſchaftlichen unk hen Inſtituten; Gendarmen. Für die Tauer der ausſchließlichen Verwendung im Dienſte der Kriminalpolizei oder als Fourjere, berittene Gen⸗ darmen und als S nandanten: Dienſtzulage 100.; 4) Schutzmänner. auer der ausſchließlichen Verwen⸗ dung im Dienſte der Kriminalpolizei und bei der Fahndungsab⸗ teilung: Dienſtzulage 150.; e) Güter⸗ und Eartenaufſeher, Gehaltsklaſſe;: k) Bau⸗, Betriebs⸗, Werk⸗ und Magazinsauf⸗ ſeher, Maſchinenwärter, Drucker, Gehaltsklaſſe II: g] Steuer⸗ einnehmer, Gehaltskl laſſe III: h) Aufſeher bei der Steuerberwal- tung; i) Wag⸗ und Lagermeiſter bei der Zollverwa tung; k kinnehmer, Gehaltsklaſſe I1; 5 Au bei der Zoll⸗ und eimalkang, Gehalts laſſe I. Als Poſte Dienſtzu⸗ lage von 60.; m] Wagenwärter, Gehaltsklaſſe 1; n) Bahn⸗ ſteigſchaffner, Gehaltsklaſſe 1: o) Lokomotiv⸗ und Schiffsheizer K 2. Mindeſtgehalt: 1200., Höchſtgehalt: 1680 98• M. Hierher gehören: a) Schreiber, Gehaltsk Diener und bei Zentralheizunge Sklaſſ ner als Hau großen Dienſtzulage bis zu e) Aufſeher und Wärter bei lichen Anſtalten, II. Die einen Gewerbszweig leitenden oder Naturalbeſtände verwaltenden Beamten erhalten eine Dienſtzulage von 100.; d) Forſtwarte, Gehaltsklaſſe 1; ESteuerboten. Den Steuerboten wird der ihnen zufließende Extrag der Mahngebühren zur Hälfte auf den Gehalt aufg rechnet; t) Aufſeher bei der Zoll⸗ und Reichsſteuerverwalt Gehaltsklaſſe II. Als Poſtenführer: Dienſtzulage von 60.; 8) Wagenwärter, Geholtsklaſſe 11; b) her von Statijons⸗ Amtern Y/: i) Bahnſteigſchaffner, Gehaltsklaſſe II; k) Jugs⸗ ſchaffner; 1) Hallenmeiſter; m) Schirrmänner; u) Schleppſchiff⸗ 170 Aſſe ge⸗ * — führer; o) skaſſiere; p) Unterſteuermänner. 8. deſtgehalt 900., Höchſtgehalt 1300., Zulage 50 M. Hierber gehören: a) Brücken⸗ und Schleuſenwärter; b) Jorſtwarte, Gehaltskloſſe II: e) Güter⸗ und Gartenaufſeher, Ge⸗ haltaklaſſe II; d) Bahn⸗ und Weichenwärter. Weichenwärter erhalten Dienſtzuloge je noch der Schwierigkeit des Dienſtes von 100, 150, 200 und 250.; e) Lademeiſter; 1) Wagenaufſchreiber; 2) Rottenführer; h) Brenſer; i) Matroſen. —————— Politische ebersicht. Manunheim, 14. Januar 1908. Die Tabakſtenerfrage. Am 11. Jan, ſand in Berlin im Savoy⸗Hotel eine Sitzung bdes Vorſtandes und ber Denkſchriftkommiſſion des Deutſchen Ta⸗ Hakereins ſtatt, um die Lage in der ſchwebenden Tabakſteuerfrage a beſprechen und die Richtlinien für die Stellungnohme zu der Steuervorlage, ſalls und ſobald eine ſolche dem Reichstag Zu⸗ gehen werde, feſtzuſtellen. Es wurde mitgeteilt, daß die ſteno⸗ öJwo graphiſche Niederſchrift über die Verhandlungen der außerordent⸗ lichen Mütgliederverſammlung vom 24. November, enthaltend eine Widerlegung der Dr. Lißnerſchen Vorſchläge einer Zigarken⸗ banberoleſteuer, u. a. an ale Mitglieder des Reichstages und Vertreter des Bundesrates im Reichstag während der Weih⸗ nachsferien des letzteren zur Verſendung gelangt ſei. Etwas weiteres zu tun, ſei ſeither nicht angezeigt geweſen, da ja nichts ee belannt geweſen ſei. Es wurde Einmütigkeit aller An⸗ weſenden darüber feſtgeſtellt, daß alle Gruppen des Vereins in 5 gemeinſamen Abwehr der drohenden Gefahr einer höheren Belaſtung des Tabals geſchl oſſen zuſammen ſtehen werden, und daß der Verein es als eine Ehr enpflicht exachten müſſe, vor allem die kleineren Betriebe vor einer ſteuerlich geförderten Aufſaugung durch die Großbetriebe zu 15 ügen, welche zweifellos die Folge deyr Banderole ſein werde. Die für den 12. ds. geplant geweſene, aber gus Zweckmäßigleitsgründen vertagte Vereinsverſammlung ſoll ſofort nach der etwaigen Einbringung der Vorlage im Reichs. tag einbernfen und zu derſelben ſollen auch Vertretungen der Zi⸗ garrenhändler⸗Vereine und der Hülfsgewerbe eingeladen werden. ———— Deutsches Reſch. — la um Petersprozeß.] Die Vernehmung des Na⸗ binettschefs Freiberrn von Soden in Stuttgart dauerte drei Stunden. Ueber den Verlauf der Verhandlungen wird porerſt Stillſchweigen beobachtet. Die Vernehmung war nichtöffentlich. Die Beteiligten ſind nachmittags wieder nach Köln abgereiſt. ——— 7 133 796 7 Rundschau im Nuslande. Ein italieniſches Lob des Dreibundes erſcheint im Gefolge des italieniſch⸗abeſſiniſchen Zwiſchenfalles. Die römiſchen Blätter heben die von Menelik abgegevenen ausführlichen Erklärungen hervor und er⸗ kKlären, daß der Zwiſchenfall in einer die nationale Würde durch⸗ gus befriedigenden Weiſe für die Diplomatie abgeſchloſſen habe. Der„Popolo Romano“ ſchreibt: Die ſchnelle Unterſtützung Eng⸗ lanbs, Frankreichs und Teutſchlands, trotzdem Deutſchland keine die Kolonien betreffenden Verträge abgeſchloſſen hat, iſt eine Tat⸗ ſache, die der Regierung zur E Ebre gereicht und auch die Bündnis⸗ gegner überzeugen muß.— Der italieniſche Miniſter des Aus⸗ wärtigen Tittoni empfing der„Agencia Stefani“ zufolge eine bvom italieniſchen Minitterpräſidenten in Adis Abeba am 12. Januar aufgegevene Depeſche, in welcher deſſen geſtriges Tele⸗ gramm beſtätigt und hinzugefügt wird, daß der Negus Menelik alle Maßnahmen getroffen hat, damit ſich die Abeſſinier gus dem Hinterlande vom Benadir ſofort zurückzögen, Nachforſchun⸗ gen nach den Hauptleuten Bongiorgnuni und Molinari angeſtellt würden und die Auslieferung der Gefangenen und des erbeuteten Viehs erfolge. Weiter bemerkt der Reſident, daß dem italieniſchen Bertreier in Lunh dieſe Zuſicherungen und Maßnahmen des Negus durch einen Voten ſchon direkt mitgeteilt habe. In Marokko beabſichtigt die franzöſiſche Regierung nach einer ſehr treuherzig und bieder klingenden Verſicherung der Agencig Havas, die man⸗ cher aber mit einem Fragezeichen verſehen wird, ſich wie bisher in den Grenzen der Algecirasakte zu balten. Ihre Intervention in Maroklo wird ſich darauf beſchrönken, die Ordnung aufrecht zu erhalten und die GSuropter in den Häfen zu beſchützen, in denen Frankreich die Aufgabe zufällt, die Polizei einzurichten. wollen es boffea, ohne es zu glauben.— Der franzöſiſche Ge⸗ ſchäftsträger in Tanger, Botſchaftsſekretör Graf de Saint⸗ Die Algecixasakte ſoll auſs peinliche innsgehalten werben. Mir Truppen keineswegs vermehre. Um von en errungenen mora⸗ liſchen Erfolg wir klichen Nutzen 3u haben, e Hafid eine ernſthafte Regleru un 1d Steuern einziehen, dann aber würden ſeine eifri ſich gegen ihn Die Lage von Abdul Aſis er in gen nicht erns rt, ſo lange di be. Uebrigens ſei ein gutes zulah Hafid 75 da ſeine Einverſtändnis mit mation die Ungültigk heiligen Krieg zur C in Mekines iſt bisher ine Prokla⸗ +* 1 nicht beſt Wadi gee Myo tik. Ein Nachruf auf Weygold. Por Eintritt in die Tagesordnung der geſtrigen Sitzung der zweiten Kammer hielt Präſident Fehrenbach folgenden Nachruf auf den verſtorbenen Abgeordneten Wey⸗ gold: In derſelben Stunde in dereu 18 aus der letzten 4 zerſelben Stunde in der Uns ab r letzten Weihnachtsferien verabſchiedet haben, iſt ein ind aus unſerer Mitte hinweg⸗ Hofrat, Oberſchulrat Dir. Wey⸗ zützelſachſen Seygoldt ber früheren ung vor den? teurer Kollege und geriſſen worden, der Ge goldt, geb. am 18. Aug gehörte der Kammer f 11.(jetzt 13.) Wahlkreiſes Sitz — Schopf heim(jetzt Säckingen) an. Im Landtag 1903/04 war er Vorſitzender in der Geſchä kommiſſion und ſeit dem Landtag 1 Vorſtgender de Kommiſſion für Eiſenbahnen St eygoldt iſt aus dem Lehrerſeminar hervorgeg n. 1 aublicher Energie hat er neben nen D dueſeerpgen als Unterlehrer ſich dem Hiudan itiſchen e Studium gewidmet, das Maturitätsexamen beſtanden und ſich der bangel. Theologie zugewendet. Aber von ſeinem theologiſchen Studium und ſeinen philoſophiſchen Neigungen kehrte er bald wieder zurſick zu ſeiner erſten Liebe, dem Schulfach. In ſeinen Amts⸗ ſtellungen als Kreis⸗ und Oberſchulrat hat er mit ſeinen reichen Kenntniſſen, ſeinen großen Erfah⸗ rungen, unſerem Schulweſen gedient; aber auch in der Volksvertretung durften wir uns ſeiner ſachverſtändigen Führung in Volksſchulangelegenheiten ruhig überlaſſen, ſeinen abgeklärten Rat werden wir noch lange vermiſſen. Gewiſſen⸗ haft in der Vertretung der Intereſſen ſeines Wahlbezirks war er zugleich ein liebenswürdiger Kollege, der in dieſem Sgale nur Freu nde batte. Ich bitte Sie, ſich zum ehrenden Andenken von den Sitzen zu erheben.(Geſchieht.) Zer Prozeß gegen Jesko von Putllamer. Deißzig, 18. Jan. Prozeß gegen den Gouverneur D. Fesle b. Puttka amer begann heute Lor dem kaiſerlichen Dis 3 3 iplinarhof in zweiter und letzter Inſtanz. Puttkamer max am 28. April v. J. von der kaiſerlichen Disziplingrkammer zu 1000 M. Geldfttafe und zu einem Verweiſe berurteilt worden. Gegen das Urteil 152 85 fowohl der Staatsanwalt als auch der An⸗ geklagte Reviſton ein. Den Vorſitz führt Präſident De, Joertſchz die Anklage bertritt wiederum Kammergericht ksrat Sr. Kleine⸗ Verlin. Die Verteidigung führt Juſtigrat Dr. Sello⸗Berlin., Der Angeklagte iſt erſchienen, ebenſo Frau v. Germar als Zeugin. Frau v. Germar iſt 1878 zu Quedlinburg als Tochter des Ecke geboren, in Dresden wegen Falſchmeldung, Urlunden⸗ älſchung und Betrugs mit Gefängnis und Haft beſtraft. Sie gibt 115 Zeugin an: Sie habe 1890 Puttkamer in Berlin lennen ge⸗ lernt, ſie habe ſich Eckhardt genannt und erinnere ſich nicht, zu Puttkamer geſagt zu haben, ſie ſei die Tochter eines Oberförſters. Sie habe das Recht, ſich Freiin v. Eckhardt zu nennen. Ihr erſter Paß ſei ihr in Berlin abhanden gekommen. Der in der„Neuen Geſellſchaft lichen Korreſpondenz“ veröffentlichte, mit ihrer Namnens⸗ unterſchrift unterzeichnte Brief eine plumpe Fälſchung geweſen. Auf Befragen des Staatsanwaltes, weshalb ſie nichts unternommen habe, um 812 5 Brief als Fälſchung zu erklären, bemerkt die Zeugin, ſie habe dem Herausgeber der Korreſpondenz Vorſtellungen gemacht; bieſer habe aber weiter nichts unternommen. — Vorſitzender: Sie haben auch nichts weiter unternommen? — Zeugin: Nein.— Vorſitzender: Der Brief iſt ſogar im Reichstag zur Sprache gekommen. Sie, die Zeugin, habe ſogar, 1 die⸗Zeitungen melden, dieſer Reichstagsſitzung beigewohnt und in vergnügtes Geſicht dabei gemacht.— Die Zeugin ſagt, ſie habe der Neichstagsſitzung nicht beigewohnt; ſie ſei nur von Dr, Südekum in die Wandelhalle des Re ags beſtellt worden.— Auf weiteres Befragen ſagt die Zeugin, ſie gebe jetzt zu, in Dresden auch wegen Urkundenfälſchung und⸗Betruges beſtraft und von der Verliner Polizei gwecks gewiſſer kriminaliſtiſcher Feſtſtellungen photographiert worden zu ſein Im weiteren Verlaufe de an 8 ra 1 v. Der 2 12 Verhandlung richtete der 5 mar: E erſuch g gemacht, 8 Dr. Sells folg Preſſe bahauptet r Germar aus Deutſchle * gin, Am Tage der Verha ant Frau v. Germar als Zeugin oder ob 5 1 Zeugin: 2 ein Dienſtmäf eine Vor ladung erhalten hatte, exachtete ich es als n. Aus der weiteren Zeugenvernek iſt nur zu der kommiſſariſch vernommene Poligel rat We 13— Wiesbaden, bekundete, er erinnere ſich, daß 1897 Frau gauf den Namen Eckhardt einen Paß mit der Unterſchrift 5 kamer und dem Kameruner G berter sſtempel vorgelegt Nach einer längeren Mitt ſe der Referent, Reichs⸗ gerichtsrat Dr. Stoeckel, de Ab t vor über die dem An⸗ geklagten zur Laſt gelegte Begünſtigung der Siedlungsgeſe ſchaft Vikto Zuſammenhang ſtehende Beei el ria und die damit im n⸗ fluſſung des Begirkeri In einer Erwid butkk a me x, ſich 8geſellſckaft Vikt gemacht zu haben E 19 Millionen europätſches 7 5 dane 195 ren, nach Rift en geförber t und das ſei ſeine Pfliet Dem Begirksrichter Laã immermann habe er nur eine Be 042 zutei werde 1n eil dieſer Land und Leute nich ſchen! mehr Glauben als den Weißen bie Schirarzen übermütig würden, einen Aufſta Leben und Kapital der Europäer gefährbeten 9 geweſen, das zu verhindern.— Ferner wurde mitgetei ilt, daß der berichtliche Bücherreviſor Reuter⸗BVerlin fe ſu ſtellte: Puttkamer⸗Berli n katte von der Siedelungs⸗ Geſellſchaft keinerlei materiellen Vorteile. In der Erwägung der wertvollen Dienſte, die der Angeklagte * dem Reicke in Afrika gele 85 hat, und da ſeine Vergehen einer milderen Beirachtung wür dig ſind, kam der iplinarhof unter Perwerfung der Berufung des Beamten der anwaliſch aft und des Angeklagten zu folgender Entſcheidung: Es wird nur auf nen Vorweis erkannt. Außerdem wird dem Angeklagten die Erſtatung der baren Auslagen des Verfahrens zur Hälfte auferlegt. — 6. S ite. Weneral⸗Auzeiger. Mittagblait.) Manneim 14 Jannar — beulizei und bei der Fahn dungsabteilung: Dienſtzulage 200.z Aulalre teleg⸗aphiert, daß die Ereignſſſe in Fez ohne Rück 1+7 5 f 0% 170 leg:„ 8 1 es ghne Rück⸗ 42 3 aſs diliahre und Jischereleuffegert e) Zuameiſter, Gehalts.] wirkung auf die Heſenſtade ſeien, doch müßten für alle Fälle Aus Stadt und and. jaſſe II; k) Wagenrevide: g) Steuermänner. Vorſichtsmaßregeln getroffen werden.— In diplomatiſchen N Feim 95 Abteileng l..] Kreiſen iſt man der Anſicht, daß die Proklamation Mu⸗ Ronnheim, ie Januat ihos. K 1. Mindeſtgehkalt. 1200 M. eaheben 1800 M. Zu⸗[lay Hafids zum Sultan deſſen Hilfsquellen an Geld und Steuerf lahr 1908. Die neuen Steuerforderungszettel über Einkommenſteuer 1808 werden Steuerboten den Adreſſaten zugeſtellt; die Zettelchen. int aber eiſtens die Steuerxech⸗ jetzt ſind alle direkten Zettel bereinigt, ſo daß alſo pom ab keine n mehr wie bishet daß die bisherigen Grund⸗, Häuſer⸗, euern nun in der Bermögen Iſteuer i d die Steuerwerte des Liegen⸗ n gelegen iſt— und das Ka⸗ gen nach dem vollen und wirklichen Wert eingeſetzt bliche Betri ögen bon 50 000 M. an ſtufen⸗ erhöht(8 54 des Vermßgens⸗ hulden ſind bis zur Hälfte der tel i ten Schu 10 Geſamtvermögensſteuerwertes in rmögen 5— ſchaf 9 und das wei iſe um gelez 8180 cht, Jahre 1906. Während der Krankenver⸗ Anarkal des awei der Arankenverſich im 1 5 0 6 Kaſſen, an 188 K en 7823, Baukrankenkaſſe eingeſchr iebene Hilfskaſſen 1840 landes⸗ oder zufammen 23 215 Kaſſen, gegen zah Der Mitgliederbeſtand der Kaſſen belief ſich auf 11 680 697 Perſonen, gegen 11 184 476 im Jahre 1905. ranken⸗ 46, In⸗ Die lle mit Erwe nfähigkeit haben ſich pon 4 3793 M ermäßigt, die berankheitskoſten ſind Millionen Mark auf 241,1 Millionen Mark zermögen der Kaſſen hat ſich von 3 Millionen Mark erhöht. « Die Unterſchlagungen bei der Mannheimer Darleihkaſſe. Wie jetzt feſtſteyt, beträgt die ungedeckte Schuld des Direktors Mayer von der Mannheimer Darleihlaſſe nur 37139 Mark. Die Beruntreuungen haben ſich auf dieſen Betrag infolge des Umſtandes ermäßigt, daß durch den Tod Mayers mehrere Lebenso V fällig geworden ſind, die Mayer mit einer Anzahl Wertpapiere bei der Kaſſe depontert hat. Da das Aktivvermögen der Darleihkaſſe, wie bereits ge⸗ meldet, etwa! Million Mark beträgt und im letzten Jahre ein Geſchäftsgewinn von etwa 50 000 Mark erzielt wurde, kann die veruntreute Summe mit Leichtigkeit gedeckt werden. Daß das Vertrauen, das man in die Solidität der Mannheimer Darleih⸗ kaſſe ſetzt, unecichütterlich iſt, geht aus der erfreulichen Tatſache hervor, daß n Depoſitär infſolge der Affire Maper ſeine Einlage gekündigt hat. Nur einige Inhaber von Schuldverſchreibungen hoben ſich zu dieſem Schritt entſchloſſen, allerdings unter dem Vorbehalt, daß ſie die Ent⸗ wickelung der Affäre abwarten wollen. Wenn die Betreffenden hören, daß ſich der Betrag ber ungedeckten Schuld Mayers nicht 202,9 Milltonen 1 berſi 181 LeE) nur nicht erhöht, ſondern ſogar ermäßigt hat, werden ſie ihr Geid wohl bei der Kaſſe ſtehen laſſen. Schließlich ſei mit Rückſicht darauf, daß die„Volksſtimme“ in ihrer geſtrigen Nummer es tadeln zu müſſen glaubte, daß die „Staatsanwaltſchaft es verſäumte, ſich der Perſon Mayers zu ver⸗ ſichern“, feſtgeſtellt, daß die mündliche und ſchriftliche Anzeige über die Verfehlungen Mayers bei der Staatsanwaltſchaft am Sams⸗ bag mittag eingelaufen iſt. Bekanntlich hat ſich Mayer bereits am Freitag vormittag für immer aus dem Pureau der Kaſſe ent⸗ *cEin blutiger Ehezwiſt im n Aentsgerictehebsube Die Hallen der Tbemis waren, wie von uns bereits in einem Teil der Auf⸗ lage des geſtrigen Abendblattes mitgeteilt wurde, geſtern Nbend der Schauplaß eines brutalen Auftritts. Der Schloſſer Judwig Mattern von Ludwigshafen und ſeine Frau, eine Kellnerin, waren zuſammen in ihrer E heſcheidungsſache vorgeladen. Anſchei⸗ nend hat nun der Mann ſeiner Frau auf dem Korridor im zwei⸗ ten Stock, wo das Vernehmungszimmer lag, aufgelauert, denn als ſie hexauskam, verfolgte er ſie die hintere Treppe hinunter in die vordere Säulenhalle und brachte ihr hier zwei erheb⸗ liche Stiche bei, von denen der eine über dem linken Ange auf den Stirnknochen drang und 6 Zentimeter breit war. Der zweite Stich durchbohrte die wabrſchei zum Schutz vor⸗ gehaltene rechte Hand vollſtändig. Das Meſſer war an der in⸗ neren Hand e wieder her ausgek ommen. Der Täter ergriff die 8 Herr Dr. Sauer aus Neckarau wurde von der Ver⸗ 90 Schöffenſaale Zerufen zur erſten ärztlichen Hilfeleiſtung und die Sitzung wurde duf eine halbe Stunde un⸗ terbrochen. Begreiflicherweiſe verurſachte die rohe Tat, die ſich ier ſ. en ünter den Augen der Juſtiz vollzog, große Auf⸗ e Frau wurde per Droſchke ins Krankenhaus Täter wurde noch Abends durch die Mannheimer 130 i dingfeſt gemacht. Mutmaßliches Wetter am 15. und 16. Jan. Bei vorherr⸗ bi vördlichen, eilweiſe auch ſüdöſtlichen Winden och und Donnerstag noch immer größtenieils hei⸗ g trockenes und froſtiges, tagsüber jedoch etwes milderes Welter in Ausſicht zu nehmen. Polizeibericht vom 14 Jaunar⸗ Unfälle: Am Rheinbrückenaufgang geriet geſtern bor⸗ ittag ein F iecht von Mutterſt der mit ſeinem Juhrwerf ̃ verübe rf ſahrerchen Fuhrwerken hindurch daß er erhebliche Quetſch⸗ lucht. * dr Wagen, d Rücken dovontrug. noch unbekannten Knabe im Alter von—10 Jaßhren geſtern 5 Uhr bei der Friedrichsbrücke auf cke ein und fiel in den Necker. Er tauchte nach en Augenblicken wieder auf und konnte ſich ſelbſt an das Angen an Ein Körperverletz ung: Im Säulengang Gr. Amtsge⸗ s hier überfiel geſtern nachmittag 5½ Uhr ein Schloſſer ſeine Ehefrau, welche gegen ihn z. Zt. ein Eheſch zeidungsverfahren anhänig gemacht hat. Er verſetze Aihr mehrere Meſſerſtiche in den Kopf und durchſtach ihr die rechte Hand. Die Schwerver⸗ letzte wurde nech Anlegung eines Notverbandes mittelſt Druſchke ins allgem. Krankenhaus verbracht. Der Täter iſt Be 95 Unaufgellärte Diebſtähle: In letzter Zeit wurden in hieſiger Stodt und näherer Umgebung von noch unbelannten Tötern durch Einbruch in Wirtſchaftslokale bezw. in Keller Eß⸗ 1* Seuten. die Leben Mannheim, 14. Jannar. — Meueral-inzelcer.(Wi-tagbfatth. 7. Seffe. 8. Waren, Getränke, Zigarren, Poſtwertzeichen u. a. m. entwendet. Ju einem Falle wurden entwendet: 6 Steinguttöpfe mit einge⸗ machten Zwetſchgen, in einem andern Fall ein Schinken, 1 Schachtel„Sport“⸗Zigaretten, 10—12 Mk. bares Geld, beſtehend in 5 Pfennig⸗Stücken, ferner 12 Paket à 50 Pfg.„Toskani“⸗Zi⸗ garetten, eine ſilbervergoldete Damenuhr mit ſilb. feingliedriger Halskeite und 1 Boxkalffrauenſchnürſtiefel mit hohem Abſatz. Außerdem wurden entwendet am 4. ds. Mts. aus einem Lagerplatz, Dalbergſtraße 58: 3 Stallhaſen und in der Nacht vom 12. bis 13. ds. Mts. im Hauſe Bellenſtraße 11: 3 Flaſchen Cham⸗ pagner. Verhaftet wurden 21 barer Handlungen. Perſonen wegen verſchiedener ſtraf⸗ 2 2 2* Gerichtszeitung. Maunheimer Schwurgericht. Meit dem geſtrigen Tage nahmen die Sitzungen des Schwur⸗ gerichts für das erſte Quartal 1908 ihren Anfang. Die Verhand⸗ kung der beiden erſten Fälle leitete Landgerichtsdirektor Wengler. Die Tateines verſchmähten Liebhabers unterlag als erſter Fall dem Wahrſpruch der Geſchworenen. Ein unſcheinbarer Menſch ſaß in der Perſon des 19 Jahre alten Taglöhners Ludwig Preißler aus Mauth auf der Anklagebank. Preißler, der in der Seilinduſtrie in Neckarau arbeitete, unterhielt ſeit zwei Jahren mit einem hübſchen Mädchen, der 18 Jahre alten Arbeiterin Fohanna Sippel, ein Verhältnis. Er war ein ſehr eiferſüchtiger Das Mädchen hatte ſeine Quälereien ſchließlich ſatt und gab ihm den Abſchied. Der junge Burſche nahm den Bruch nicht eichten Herzens hin. Er erging ſich in heftigen Drohungen. So gie er u. a. zu dem Mädchen:„Wenn du mit einem andern gehſt, der geht das zweite Mal nicht mehr mit dir!“ Einige Zeit darauf, am 29 September v. Is., kam Pr r in die Harxrantſche Wirt⸗ ſchaft und ſah hier ſein früheres Verhälinis bei ihrem Schwager und einem ihm unbekannten jungen Mann ſitzen. Es war dies der in Ludwigshafen⸗Frieſenheim arbeitende Schloſſer Leonbard Vogt, ein Gaſtwirtsſohn aus München. Mit eiferſüchtigem Grimm bemerkte Preißel, wie Vogt um die Gunſt des Mädchens warb, und e Laune wurde nicht verbeſſert, als er gewahrte, daß er auch das Mädchen heimbegleitete. Auch der Schwager der Sippel ging mit, denn dieſe hatte A wegen Preißel. Als die drei fort waren, entfernte ſich auch Preißel, um ihnen mit dem Rad nachzufahren. Am Bahnübergang ließ er die drei an ſich vorbeigehen, verhielt ſich aber ſchweigend und untätig. Am nächſten Sonntag krafen ſich Vogt Und die Sippel abermals, beſuchten miteinander die Mannheimer Meſſe und kamen abends nach Neckarau, wo ſie noch in eine Wirt⸗ haft einkehrten, ehe Vogt das Mädchen heimgeleitete. Als er dann er den Bahnübergang zurückkehrte, trat ihm Preißel entgegen. „So, du biſt'?“ ſagte er grimmig und verſetzte dem Nebenbuhler einen Stoß ins Geſtcht. Vogt hatte, eines Angriffs gewärtig, ſchau torher das Meſſer geöffnet. Nun ſtach er sweimal auf den Gegner ein und ergriff dann die Flucht. Aber Preißel ſprang ihm nach, Holte ihn ein und verſetzte dem Fliehenden von hinten einen Stich in den Rücken. Beide Burſchen wurden verhaftet. Die Verletzung dritten Tage ſtellten ſich Vogt dann aus dem Gefängnis ins Spital überführt wurde, ſtarberna ch weni gen Stunden. Bruftfell durchtrennt und die Lunge verlet perhalt genau wie ſein Gegner wehr Er will Vogt g Werehrer. getroſfen haben Ex ſei mit Weges ge⸗ Als er ihn Notwehr hinauszured wid beſtreitet, daß er die Begegnung geln gabe. einem Vekannten, dem Taglöhner FrangZ Zink⸗ des kommen. Plötzlich habe er Link nicht mehr geſehen. zuchte, ſei er auf Vogt geſtoßen und dann habe dieſer ihn angegeiffen. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Hoffarth, der gegen die ewährung mildernder Umſtände nichts einzuwenden hatte. Der von Rechtsanwalt Dr. Kaß verteidigte Angeklagte wurde unter Dubilligung mildernder Umſtände gu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis verurteilt. 2 5 bre der Unzucht beſetzten in der Nachmittagsſitzung die Anklagebank, Es hakten ſich zu verantworten der 25 Jahre alte Schmied Wilhelm Börſig aus Aglaſterbauſen, der 17 Jahre alte Taglöhner Wilhelm Grobs aus Odenheim und die 21 Jahrs alte Dienſtmagd Katharina Bvodt aus Neckarſteinach wegen Ra b 3. Die Oeffentlichkeit wurde ſofort nach Eintritt in die Verhandlung eusgeſchloſſen. Soviel zu erfahren ſwar, hatte die Brodt, em 25 Dezember b. Is. in Heidelberg den Taglöhner Georg Mül! er Leiberſtadt an ſich gelockt und hatte dann mit ihm einen Streit Liebeszolls angefangen. Darauf ſeien, wie die Anklage vef des Li 1 i Ahaugter die beiden andern Angeklagten über ihn hergefallen un bätten ihn ausgeplündert. Müller ſagt dagegen, er habe der Brodt keine Zumutung geſtellt. Er ſei mit 55 M. in der Taſche nach Heidelberg gekommen, habe die drei Ar eklagten ge roffen und, ſie den ganzen Tag zechfrei gehalken. Schlie ßlich häkten fallen und ausgeraubt. Die Angeklagter beſtreiten die Tat. 9 05 5 aſt übrigens kein Kronzeuge. Ex genießt einen ſchlechten Nuf un hat wegen Sittlichkeitsverbrechens ſchon eine mehrfäbrige flrafe verbüßt. Als Verkeidiger traten auf für Vörſig. der den ganzen Plan ausgeheckt haben ſoll,.⸗A. Dr. aher, 385 Grobs.⸗A. Dr. Hecht und für die Brodt.A. Re inmut h. Das Urteil wurde erſt um 10 Uhr abends verkündet. 125 lautete gegen Börſig wegen verſuchten Straßenraubs unter Werſaaung mildernder Umſtände auf 3 Jahre Zuchthaus abzüglich der Unterſuchungshaft und 10 Jahre Ehrverluſt, gegen 60 robs eten verſuckten Straßenraubs. begangen unter mildernden Umſtänden und unter dem Strafmilderungsgrund der Jugend auf 1 Jahr Monate Gefängnis, gegen die Brodt wegen verſuckten Straßenraubs, begangen unter mildernden Umſtänden, auf 2 Jahre Gefängnis. Vei der Strafausmeſſung fiel die Ge⸗ meingefährlichteit der Tat erſchwerend ins Gewicht. Tpört. Automobilreunen um den großen Preis des franzöſiſchen Automobilklubs. Wie wir erfahren, ſind zu dieſer bervorragenden Konkurrenz 3 Benzwagen gemeldet. Die Jahrer ſind Pictor Hemerh, Rens Hauriot und Fritz Erle.—Wir boſsen, daß die Erzeugniſſe unſerer heimiſchen Induſtrie dei dem ſtarken Wettbewerb wiederum gut abſchneiden werden. 1 7788 Letzie Dachrichten und Celegramme. 8 Prozeß Puttkamer. „ Leipzig, 18 Jan.(Schluß! Der Vertreter bder An⸗ klage, Kammergerichtsrat Kleine⸗Berlin, wies im ſeinem Plai⸗ dryer zunächſt die Angriſſe des Abgeordneten Bebel im Reichs⸗ ioge zurück, daß er in Potsdam die Rolle eines Verteidigers geſpielt habe; dagegen ſpreche es, daß er Dienſtentlaſſung bean⸗ trogte und, als ſeinem Antrage nicht entſprochen wurde, Berufung einlegke. Der Vertreter der Anklage habe die Pflicht, alle be⸗ leſtenden und entlaſtenden Momente hervorzubeben. Der An⸗ geſchuldigte hätte ſich zum mindeſten einer Fahrläſſigkeit ſchulbig gemacht. Bei der Zeugenbeeinfluſſung der Frau von Gernar ſtänden dem Aageklagten mildernde Emſtände zur Seite; bei der Richterbeeinfluſſang bhabe er ſcherlich nicht aus unlauteren Mo⸗ tiven gehandelt. Troß der hohen Verdienſte Puttkamers um das Vaterland müſſe er Dienſtentlaſſung beantra len, da der Ange⸗ ſchulbigte nicht eflichtgemäß tadellos und vor ildliez geweſen ſei Der Berteidiger Sello wies beſonders darauf bin, daß mon und Gefundheit in dem Lolonialdienſt aufs Spiel geſetzt hätten, nicht ihr ganzes Wirken wegen einzelner in⸗ korrekten Handlungen verleiden dürfe. Zudem habe die Beweis⸗ aufnahme ergeben, daß der Angeſchuldigte in der Tat der Anſicht geweſen ſein konnte, die Ecke ſei eine Freiin von Eckardſtein. Er erwarte zuperſichtlich, der hohe Gerichtshof werde auf Frei⸗ ſprechung erkennen. Der Angeſchuldigte bemerkte, er habe, als der„Vorwärts“ die Beſchulbigung der Begünſtigung der Sle⸗ delungsgeſellſchaften gegen ihn gerichtet hatte, das Disziplinar⸗ verfahren gegen ſich beantragt. Er habe es nach 21jähriger opferreicher Dienſtzeit nicht verdient, noch an ſeinem Lebe abend beſtraft zu werden. Er hoffe zuverſichtlich auf Frei⸗ ſprechung. Darauf fällte der Gerichtshof das bereits gemeldete Urteil. *Leipzig, 18. Jan. In der Begrünbung des Urteils des PutkamerProzeſſes heißt es: Der Gerichtshof hat in der Ausfertigung des Paſſes an die Ecke als Freiin von Eckardſtein eine Leichtfertigkeit erblickt. Der Umſtand, daß der Angeſchuldigte die Ecke in einem Berliner Nachtcafs als Pro⸗ ſtituierte kennen lernte, hätte ihm zu denken geben ſollen. Zwei⸗ tens: Die Ausſtellung eines zweiten Paſſes hält der Gerichtshof nicht für erwieſen. Die Unglaubwürdigteit der Ecke ſtellte ſich heraus. Drittens: Es iſt kein zwingender Beweis dorhanden⸗ daß der Angeſchuldigte die Plantagengeſellſchaft beeinflußte, Viertens: Der Gerichtshof hält es in der Tat für erwieſen, daß der Angeſchuldigte den Bezirksrichter Lämmermann zu beeinfluſſen verſuchte. Es handelt ſich nicht um eine theoretiſche Belehrung, ſondern um die Herbeiführung eines Erfolges. Zu Gunſten des Angeſchuldigten ſpricht, daß es ihm dabei auf keinen eigennützigen Zweck ankam. Fünftens: Der Gerichtshof macht dem Angeſchuldigten nicht unbedingt zum Vorwurf, daß er ſich, als das Ermittelungsverfahren gegen die Ecke ſchwebte, eine ſchriftliche Aeußerung von ihr zu berſchaffen geſucht hat. Gefehlt aber hat er in der Form, als ob die Ecke dieſes Schreiben freiwillig gegeben habe. v. Puttkamer iſt ſchuldig, gegen die Pflicht ſeines Amtes verſtoßen zu haben. Die Zigarren⸗Banderolenſteuer. Berlin, 18. Jan. Wie die„Freiſ. Ztg.“ erfährt, iſt man ſich in Regierungskreiſen über das Projekt einer Zigarrenbande⸗ rolenſteuer bereits ſo einig, daß man ſchon die Einzelheiten des Tarifs feſtgeſetzt har. Am 4. Januar hat eine Konferenz des badiſchen Finangminiſters mit 14 Tabakindu⸗ ſriellen Badens ſtattgefunden, in der die Sätze der Bande⸗ role beſprochen wurden. Es beſteht die Abſicht, die Zigarren bis zu 7 Pfg. im Einzelverkauf mit einer Banderolenſteuer bvon 8 M. pro Tauſend, die 8⸗Pfg.⸗Zigarren mit einer ſolchen von 7½%., die 10⸗Pfg.⸗Zigarren mit 10 M. zu belegen. Die Steuer ſoll dann weiter aufwärts gehen bis zu 20 M. Um den Zigarrenfabrikanten den Einwand zu nehmen, daß nunmehr die von der Regierung ſelbſt vor zwei Jahren als wünſchenswert bezeichnete disparitätiſche Be⸗ bandlung der Zigarren und Zigaretten wieder aufgehoben würde, will man auch die Banderolenſteuer für die Zigaretten erhöhen. ſo daß die gegenwärtige Differenz durch das Hinaufſchrauben beider Steuern wieder hergeſtellt wird. ——ů—è Werliner Drahtbericht. Von unſerem Berliner Burzau.] J Berlin, 14. Jan. Im ſtädtiſchen Obdach in der Fröbelſtraße kam es am Sonntag abend zu groben Ausſchreitungen, nachdem ſolche bereits in voriger Woche einmal vorgekommen ſind. J Berlin, 14. Jan. Dem Vernehmen nach wird in nächſter Zeit eine Fiſchereigeſetznovelle veröffentlicht werden, um den Intereſſenten Gelegenheit zu geben, ſich mit der neuen Materie möglichſt bald bekannt zu machen. JBerlin, 14. Jan. Einem Telegramm aus Bel⸗ grad zufolge, wird König Georg in nächſter Zeit eine Reiſe an die ausländiſchen Höfe unternehmen. Er wird zunächſt Kaiſer Franz Joſef in Wien und dann ſpäter die Höfe in Rom und Liſſahon beſuchen. J Berlin, 14. Jan. Das kriegsgerichtliche Verfahren gegen den Grafen Lynar beginnt am 22. d. Mis. Die Verhandlungen finden im Gebäude des Militär⸗ gerichtes in der Lehrterſtraße ſtatt, vermutlich unter Ausſchluß der Oeffentlichkeit. Viele Zeugen ſind geladen. [Berlin, 14. Jan. Aus Brüſſel wird der„Köln. Ztg.“ gemeldet, daß König Leopold am trockenen Greiſenbrand(Gangraena) leidet, der zwar anſcheinend behoben iſt, aber zu ſchwerer Beſorgnis Veranlaſſung gibt, da er in feuchten Greiſenbrand auszuarten droht, der ſich über den ganzen Körper verbreitet. Berlin, 14. Jan. Die Errichtung einer deut⸗ ſchen Handelskammer in Paris darf, wie von zu⸗ ſtändiger Stelle mitgeteilt wird, als geſichert gelten, da nunmehr die Reichsregierung ihre urſprünglichen Bedenken gegen das Projekt fallen gelaſſen hat. Die ſozialdemokratiſchen Wahlrechtsbemonſtrationen. Berlin, 14. Jan. Auch geſtern kam es namentlich in den Abendſtunden an verſchiedenen Stellen der Stadt zu kleinen Demonſtrationen und Zuſammenrottungen, an denen ſich zum größten Teile jugendliche Perſonen beteiligten. Gegen 6 Uhr verſammelten ſich zwiſchen dem Brandenburger Tor und dem Reichstagsgebäude etwa 200 Demonſtranten, die„Nieder mit Bülow!“ und„Hoch das allgemeine Wahlrecht!“ riefen. Sie leiſteten aber der Aufforderung der Polizei, ſich zu enkfernen, bereitwillig Folge. Die ſozialdemokratiſchen Wahlrechtsdemonſtrationen. (JBerlin, 14. Jan. In der geſtrigen Fraktionsſitzung der ſozialdemokratiſchen Parter wurde beſchloſſen, nachſtehende Interpellationen im Reichs tage einzubringen: 1. Auß welchem Grund hat der Reichskanzler in der Sitzung des preußiſchen Landtages vom 10. Jau. d. J. die Uebertragung des Reichstagswahlrechts auf einen Bundes⸗ ſtaat als dem Staatswohl nicht entſprchend bezeichnet? und 2) Weiß der Reichskanzler, daß aus Anlaß der am 12. Januar in Berlin zur Propaganda des Reichstagswahlrechts ein⸗ berufenen ſozialdemokratiſchen Volksverſammlungen zum Zwecke des etwaigen Einſchreitens Militär in den Kaſernen konſigniert war? Zur Begründung dieſer Interpellatien wurden die Genoſſen Bebel und Fiſcher als Redner be⸗ ſtimmt. Zum Petersprezeß. IJVerlin, 14, Jan. Der Prozeß Dr. Pelers gegen die„Köln. Ztg.“ ſcheint in einem Vergleich zu endigen. Im Anſchluß an die geſtern erfolgte dreiſtündige kommiſſa⸗ riſche Vernehmung des früheren Gouverneurs von Soden in Stultgart kraten die Vertreter ber„Röln, Zig.“ mit Ver · gleichsvorſchlägen an die klägeriſche Partei heron. 1 Zur Oſtmarkeuvorlage. J Berlin, 14. Jan. Nach Schluß der geſtrigen Plenarſitzung des Abgeordnetenhauſes fand zwiſchen den Verf tretern der Staatsregierung und den Parteiführern eine Be ſprechung ſtatt, in welcher Weiſe den inzwiſchen hervor getretenen Wünſchen auf Abänderung des vor Weihnachte zuſtande gekommenen Kompromiſſes über die Oſtmarkenvorlagg entſprochen werden kann. Es wird angeſtrebt, die Lokaliſterun der Enteignung auf die kleineren Gebiete in Weſtpreußen un im Regierungsbezirke Bernburg wieder fallen zu faſſen und die Enteignung mehr auf die größeren Teile Weſtpreußens und Po ſens, wie es in der(ſetzesvorlage vorgeſchlagen war, zu er ſtreben. Vor Beginn er heutigen Plenarſitzung des Abgeorde netenhauſes werden nm mehr die Fraktipnen Sitzungen gpahlten um zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Deswegen iſt die Ple⸗ narſitzung eine Stunde ſpäter als ſonſt, auf 12 Uhr, anberdum worden. ———* unſeres Sondoner Bureaus. Marokkso. +London, 14. Jan.„Daily Telegraph“ ſchreibt üben die Marokkofrage: Man ſteht einem ſchwierigen Probleme in Marokko gegenüber. Es iſt ſchwer für die Franzoſen, oßwoß ſie ſich auf unſere moraliſche Unterſtützung verlaſſen dürfen, ſich in den unbeſtrittenſn Grenzen ihrer Machthefugnis zu haltes Andererſeits iſt das Riſiko europäiſcher Verwi lungen keineswegs böllig beſeitigt. Frankr habe nicht die Zuſtimmung der Mächte erhalten, daß die Al⸗ gecirasakte in Marokko unbequem ausgelegt werden könnke⸗ Gefährlich ſei es, in dieſer Richtung ſich zu bewegen, ohne vor⸗ her mit der Wilhelmſtraße darüber einig geworden zu ſein Aber andererſeits iſt es unmöglich, die Dinge ſo zu laſſen wie ſie gegenwärtig ſind. Frankreich kann nicht mehr zurlick weichen, weil es ſich dann eine große politiſche Niederlage hole würde. 3 4 Drahtnachrichten Volkswirtſchaft. Preußiſche Zentral⸗Bodenkredit⸗Aktiengefellſchaft. Im Inſe rakenteil der vorliegenden Zeitung veröffentlichen wir Line Su riptionseinladung. der Preußiſchen Zentral⸗Bodenkredit⸗Aktien⸗ Leſellſchaft auf ihre Aproz. unverlosbaxen Zentral⸗Pfandbrieſe won Fahre 1907. Der zur Zeichnung aufgelegte Betrag iſt ein Tein der im Juli vorigen Jahres eingeführten Anlethe, ſpelche feitdem an den Börſen von Berlin, Breslau, Köln. Dresden, Frankfur am Main, Hamburg und München regelmäßig notiert wird. Gege trärtig iſt der Tageskurs 98,80, während der Zeichnungspreis der am Samstag den 18. Januar er., ſtattfindenden Subſkriptis ouf 97.80 Prozent feſtgeſetzt iſt. Die Anleihe iſt unverlesbax, h Tilgung erfolgt daher nicht im Wege der Verloſung, ſondern lan wur durch Kündigung einzelner Serien erfolgen, ſodaß bie Pfand⸗ Eriefinhaber der Mühe enthoben ſind, umfangreſche Verloſungsliſte zu kontrollieren. Sie iſt ferner bis 1917 unkündbar. Nach den Proſpekt genau erſichtlichen Kündigungsbedingungen kann alſo eine Kückzahlung nicht früher als zum Juli 1917 erfolgen. Die Pfand⸗ briefe ſind eingeteilt in Abſchnitte zu 5000, 3000, 1900, 800, 300 und 100 Mark, die Zinsſcheine jeweils Januar und Juli falig Insgeſamt waren von der Geſellſchaft am 31. Dezember log 644.506 550 Mark Zentral⸗Pfandbrieſt im Verkehr, denen Deckung 680 256 783.36 M. hypothekariſche Darlehensforderuntze gegenüberſtanden. Waſſerſtandsnachrichten im Monat Januuar. 0 Pegelſlationen Dalum: vom Rhein: ee Nonfianii 44% 0 2,% 272 Waldshut 149.9 1,48 Hüningen!). 00 1, 0.73.2 0,90.8 Abds. Kehhl! 11.50 1,50.55 1½6 1 les Lauterburg 44942.95.76 Abds. 6 Magann.97 3 01 2,99 2,98 2,82 9,77 2 5 Germersheim 9 2,56 2,88 Bi Wiannheim„ 1 99 2,%.09 808 180%e] bre, Maingz„ 403 0,02 0,09 0,18 0 11 Fel, T Mhic Bingen 9090.95 10 U Kandd aid% e e 2 kkicß Nobienz„.„.78.67.81 10 lüs Höln„„ 15.3 58 1,% l 2 Uör RNußrort J0,86 0,58 0,68 Uor om Neckar: Maunelm„„„.06 2,18 2 15 9,06 2,%8 10 N. 7 Uhr Henbronn 10,19 ,4 0,2 0,24 0,%%1%„ *) Windſtill, Heiter,— 10 R. Für Politik: Dr. Fritz Goldenbaum; ſür Kunſt, Feuilleton und Vermiſchtes: Alfred Beelſchen für Lokales, Provinzielles u. Gerichtszeitung: Rich Schönfelder für Volkswirtſchaft u. den übrigen redoktionellen Teil: Karl Apfel für den Inſerotenteil und Geſchäftliches: Jranz Lircher Druc und Verlag der Dr. H. Haas ſchen Buchpruckeret, G m. b..: Direktor: Eruſt Möller. Sogar kleine Ainder vertragen nach dem Zahnen Mondamin--Nilch-Suppen crh, Zuſatz von Mondamin macht die Milch leichter veedau⸗ lich, weil es ihr ſchnelles Gerinnen im Magen verhinderk. Ausführliche Rezeple im„“⸗Kochbuch gratis u, frauke von Brown c Polſon, Perlin C. 2. Es lohnt ſich, darum zu ſa 5 85 Tehmann, Meuzek, was machen ie genn? se bhuſten ſa, daß einem ganz angſt und bau ſſe werdez kann und man ſiehts Jenen an wie elend Sie ſich n Haben Sie denn ſchon Fays ächte Sodener gelranch!? ays ächte Sodener? Min— Aber Menſch, das iß sioen lich unveronwortlich! Sopel lönmen Sie doh auch ſchs wiſſen, daß man gegen alle Katarriſe der Luflwe e, gege Huclen, Heiterkeit und Verſchleimung vor allem eiin Fays ächte Sodener Wiserals BRa illen nimmt. Da 9 ſuchen Sie— ich hab rays ächt Sodeer nicht nur in Taſche, ſondern auch auf dem Sckreibtiſch und im Schl ziwmer, Ich wü le gar nicht, was ich ohne Jayß sch Sodener anfangen ſollte. Die Sthachtel koſtet 88 Pfeun und man kaun ſis in feder Apothele, Trogeris oder Melnert waſſerhandlung haben. 8. Seite. 1 88 Annehme füp ae Lel 8 kungen u Leischelften 5 Welt. Mannheim; 8 Ganesenas Fcbrik⸗Terrain. 50 7 55 Deiei nut Bahnanſchluß er auß teiw une aul Näht d. Stadt, zu kauſen geſucht.. e Ange ote mii un⸗ agſe der Lage u. des äunerſten Bie ſes u. Z. aĩ9t an Haa fenſtein& Vogler.⸗G., Maunheim, 2834 — tStile be. le nunds 4 Fabriten der 39 Leh hemſt jucht einen er Resenden, 12 floſtze zen 1 9 5 8 152 15 5 And 1 0 elung Ai xrt in, in eng Offerten Unter. J8. 1181 an& aa enſlein& ee, .⸗G., Cöln. lücht Perw⸗Fand. ite: ön'gel, Handſ er. Mahl⸗ n. Kauenweſen ſowe Bu vertr., iucht St llaß a⸗e u. 39˙8 6 19 Fahr.⸗Kont. 99. Pramtg. in Manuh. oden Ungebg. b. belieb. Eintr. Kaul onk. 1 50 eder Hö ge ge ellt. werd. Onen. Före aun Haa enſtein n. 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Stif ungskommiſſion: vnn Hollander. Gögele. Nnm ſir Fiuteſag Mannheim⸗Kudwigshafen. E. 9. Donuerslag, den 30. Jaunar 1908, abends ½9 Uhr, findet im oberen Saal der„Zentraihalle“, 2, 16, unſere diesjährige 76690 Omdentliche Milglirderverſammlung ſtatk. Die Tagesordnung derſelben lautet: „Bericht über bas Verrinsjahr 1907. „Entlaſtung des Vorſtandes und des Verwaltungsrats. „Neuwahl von 1 Vorſtands⸗ und 3 Verwaltungsraté⸗ mitgliedern, ſowie 2 Rechnungsreviſoren. 4. Abänderung der zs 4 und 8 der Sazungen. 5. Beratung und Beſchlußfaſſung über Anträge, welche bis ſpäteſtens 29. Januar in unſeren Häuden ſind⸗ Um zahlreiches Erſcheinen unſerer geehrten Mitglieder wird höfl. gebeten.— 95 Mannheim, den 18. Januar 1908. 82 2— Der Porſtand. ——————— Frostbeuſen, au gesprungene Rände, Bra dwunden, of Beine, Hautaussehläge, Wundseln(insbes ndere bei kleinen Kindern) Wolf, Schweissfässe, Hämorrholden, Isehfas Krampf⸗ uder- und andere Geschwäre heilt schhnell ünd sicher die deg nohen Aeizten empio lene, im in dd Ausland mit boohskeh Auszejchnungen 95— Acee per Vosg pnte 0 Wenzelse he Ni n allen Apotheren Erhäftlich oder dfrekt zu bezisgen dure dig 1— efelnigen Fabrikanten Chr Wenrel& Ca., Halnz-Mombꝗch. 76163 Bringe mein Spezialgeſchaft f orthopädische Fussbekleidang Gegranc ——— * n tadelloſer Ausfübrung, in epſehiende Eunnering. 1891. Meerjähr. Lieſerant des orthopädiſen Inſſtits F. Drög hier. 51155 f. Gchuhmachermeist + Rermeiet Mickae chwind, 8 G, 2J. lat getkagen in allen Größei vor äta. eiſe WManege Weplienung 7 22 6 Lrauer-Hüte neueste Modelle, in enormer Auswanl ven Mk..— an empflehlt 76524U Custav Frühauf, E 2. 18. Plisssbrennerel Luise Kvelt Uuy., E 1b. fer Verein. 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Die Brautleute müſſen deutſche Reichsangehörige ſein. 3811⁰5 Geſuche, denen behördliche Zeugniſſe ſüber vorſtehende Erforderniſſe beizufügen ſind, wollen bis 10, Jebruar anher eingereicht werden. Mannheim, den 8. Jauuar 1908. Stif ungskommiſſton: von Hollander. Gögele. Miim ſir Ztunbehnfng Manunhelm⸗Ludwigshafen. E.. Douuerslag, den 30. Jauuar 1908, abends ½9 Uhr, findet im oberen Saal der„Zentralhalle“, 2, 16, unſere diesjährige 766259 Omenlliche Milgliederverſammlusg ſtatt. Die Tagesordnung derſelben lautet: „Bericht über das Verkinsjahr 1907. „Entlaſtung des Vorſtandes und des Verwaltungs rats, Neuwahl von 1 Vorſtands⸗ und 3 Verwaltungsrats⸗ mitgliedern, ſowie 2 Rechnungsreviſoren. 4. Abänderung der 88 4 und 8 der Sazungen. 5. Beratung Und Beſchlußfaſſung über Anträge, welche bis ſpäteſtens 22. Januar in unſeren Häuden ſind⸗ Um zahlreiches Erſcheinen unſerer geehrten Mitglieder wird höfl. gebeten.— 85 Mannheim, den 18. Januar 1908. 89 Der Borſtand. 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Von dieſen unverlosbaren 4% Pfandbrie en wud der Betiag von Mark 20000 000 am F Vreußiſche Central-Bodenkredit⸗Aktiengelellſ vaft. Subfkription Samstag, den 18. Januar 1908 zum Kurſe von 97,80 Prozent zuzüglich laufender Stückzinſen vom 1. Jannar 1908 bis zum Tage der Abnahute Auf dem Submiſſionswege vergeben wir die Lieſerung von 31 090 1000 Zentner prima Haſer ganz oder geteilt, lieferbar nach unſerer Wahl, frk. Com⸗ poſtfabrik. Zur Berechnung gelangt das auf unſerer Wage er⸗ mittelte Gewicht. Es wird nur muſtercon⸗ forme Ware angenommen, welche nicht mehr als 3 Proz. Beſatz hat. Offerten mit Muſter von mindeſtens halbe Liter ſind mit entſprechender Aufſchrift verſehen bis längſtens Dienstag, 21. Jannar 1908, vormittags 11 Uhr, bei der unterzeichneten Stelle franko einzureichen, zu wel⸗ chem Zeitpunkte die Eröff⸗ nung derſelben in Gegen⸗ wart etwa erſchienener Sub⸗ mittenten erfolgt. in Berlin. öbei der Preußiſchen Central Boden⸗ in Dresden„„ bei der Allgemeinen Deutſchen Eredit: Angebote treten erſt nach kredit⸗Aktiengeſellſchaft, anſtalt, Abteilung Dresden, Umfluß von 8 Tagen, vo „„„„„ Direction der Disconto Geſen⸗ amburg S. Behrens& Söhne, Eröffnungstage an gerechnet, chaft,„ 85„„ Norddeutſchen Bank in Hamburg, uns gegenüher außer Kraſt, S. Bleichröder, 5 Se 95 M. Co., Erfüllungsort iſt Mann⸗ 8 8 75 zis ammer midt, heim. „Frankfurt a. M.„„ Direction der e„ Allgemeinen Deutſchen 5 Maunheim, 8. Jan. 1908. uſtalt Städt. Fuhr⸗ u. Guts⸗ Cöln Sal. Oppenheim ir.& Co., 5 8 2 5 Allgemeinen Deutſchen Credit⸗ 85: Bresl G. 8 5 „Breslan„ 5. deimann, Anſtalt, Abteilung Becker& Co., Krebs. * 5 G. v. Pachaly's Enkel,„München„„Bayeriſchen Bank für Handel 2„ bden Schleſiſchen Bantverein, e Induſtrie Blkänntmachung. 3 1 aufgelegt. Bei der Subſkription iſt eine Kaution von fünf Prozen! des gezeichnelen legen, welche die Zeichnungsſtelle als zulaſſig eral ten wad. Die Zute ſung dleibt den Ermeſſen der einzeinen Zeichnungsſtellen überlaſſen. Den Stempel der Zuteilungs⸗Schlußnote hat der Zeichner zur Hälite zu tragen. Die Abnahme der zugele lien definitiven.ücke hat in der Zeit von 28. Iinuar bis 2s. Februar 19 8 zu geſchehen. Die Central⸗Pfandbrieſe ſind ausge eit gi in Avſchn tten zu 5000, 3000, 1000, 50, 300 und 100 Mark und mit Jauuar⸗Juli⸗ Zinsſcheinen verſehen. Sie werden von der Reichsbant in Klaſſe I bel ehen Senlens der Juhaber ſind die Central⸗P and rieie unkundbar. Die Geſellſchaft hat dagegen, ſedoch erſi vom J. Januar 1917 ab, das Recht, die Anleihe zur Ruck ahlung zu künd gen. Die Kündigung iſt immer nur zum 2. Jaun ir oder 1. Ju zulaing und muß dreimal, das erne Mal innerhalb der erſten s Tage des dem Rückzallungstermin vorherge enden Monats Jun bezw Januuar, zekaunt ge acht weiden. Sie kann nur die ganze Anieihe oder e nzelne Serien zum Gegenſtand haben 1 Eine Verloſung ſindet bei dieſer Anleihe nicht ſtatt, eren⸗ zelner Serten uß die Reihen olge denielben innegehalten werden. ſowenig ene Rückzabtung innerhalb einer beſtimmten Friſt. Die Preußiſche Central⸗Bodenkledit⸗Akt engeſellſchaft zu Berlin iſt am 23. Mai 1870 in das Handelsregiſter eingetragen Der Vor and derſelben beſleht aus dem Präſidenten ünd drei D reftor⸗n. Präſident und Orektoren weiden von Verwaltungsrat gewählt, die Wahl bedart jedong der Allethöchſten Beſtätigung durch Se. Majeſtat den König. Die Anfſicht der Staatsregierung wird ünter Leuung des Min ſteis für Laudwirtſchaft, Do nänen und Forſten durch einen Staatstommiſſar ausgenbt, welc er beiugt iſt, jederzeit die Bü her. Schrinen und Beſände der Genellſchaft einzuſehen, von den Verwalin gsorganen der Geſellſchalt Auskunſt zu ver angen und an allen Sitzungen der Verwaltungsorgane Teil zu nehmen Ihm find gleichzeitig auch die Obliegenheiten eines Treuhänders übertragen. 31. Dezember 1907 betugen: Betrages en bar oder in ſolchen Effekten zu hinter⸗ in Mannheim bei der Maunheimer Bank, „„ECüddeutſchen Disconto⸗Geſellſchaft.⸗G. und den ſonſtigen Zeichnungsſtellen während der üblichen Geſ äftsſtunden— früherer Schluß vorbehalten— zur Subſkription Aktiengeſellſchaft, Die Eiſenba, nverwaltung verſteigert am 76607 Mitſwoch, 13. ds. Mts. vormittags 10 Uhr anf Station Heidelberg beim Röme weg 21 Loſe mit zu⸗ ſammen ca. 240 Tonnen alte Schienen, Schwellen, Veichen⸗ und Stellwerks⸗ teileu.altesBefeſtigungs⸗ material. Die Verkaufsbedingungen, welche nicht abgegeben werden, werden vor der Verſteigerung vorge eſen. Heidelberg, 7. Imuar 1908. Gr. Bahnbauinſpektion. Heßfeutliche Verſteigerung Mittwoch, den 15., ds. Mits. nachmittags 2 Uhr werde ich un Pändlokale Q 4, 5 Bei der Kündigung ein⸗ das eingezahlte Grundkapital 222 eegdoge br im Auitrage des Konkurs der Beſand an erworl euen Hypohekenn„ 680,256 78.88 verwalters Rechtsanwalt Dr. der Veuand an'wor enen Komu unal⸗Darlehnen 111.172,795.94 Eder hier folgende zur Konkurs⸗ der U lauf von Eentra⸗P audbrie en% 644506 550.— maſſe Wühſer gehörigen Fahr⸗ dei Umlauſ von Kommunal Ogligatipnen 5q% mmassddd ne öffentlich gegen Barzahlung iefe haften die in das Hyvokpekenreguter eingeir igenen] berlteigern: 56670 Für die pünkllt e Zahung von Kavital und Kinſen dei Central-Pfandbör Darlelns orderungen. Der Staaisſommiſſar hat die Urfunden über die Hypotbelenſorderungen uuter Metveiſchluß der Geſellſcha t zu veiwa! ren und darf dieſe Urkunden nur gemäß der Vorſchrift des Reiche ypotkhelenpankgeſetzes berausgeben. Kern Piandbrie dar von der Geſellf hart ausgegeben werden, der nicht zuvor durch eine ihr zuſtehende, in das Hypotheken⸗ regiſter eingeira ene Hypothekemorderung gedeckt iſt. Die Geſenſchaft gewährt hyrol ekariſche Darlehne nur auf ſolche Grundſtücke, die einen dauernden und ſicheren Extrag geben. Sie beleiht Grundſtücke in der Regel nür zur erſen Stelle, die Beleihung darſ die erſten diei Füufteile des Wertes des Gundftücke nicht überneigen. Landwirtſchartliche Grundſtücke dürfen bis zu zwei Dritteiken ihres Werkes belſehen werden, ſoweit die Centralbehörden der Bundesſaaten, in welchen die Grundſtücke liegen, ſolches geſatten. Der bei der Beleihung angenonmene Wert des Giundſtücks darf den durch ſorgfäftige Ermittelung feſtgeflellten Verkaufswert nicht ü ernegen. Vei der Feinellung dieſes Wertes ſind unr die dauernden Eigenſ aften des Grundſtücks und der Ertrag zu berück ⸗ ſichligen, we chen das Grundyück bei ordnurgsmäßiger Wiriſchaft jedem Befiper nachhaltig gewähen kaun. Berlin, im Januar 1908. Preußiſche Cenkral⸗Bodenkredit⸗Aktiengeſellſchaft. von Klitzing Schwartz Lindemann 1 Klav'er, 1 Büffet, 1 Schreib⸗ tiſch, 3 D vane, 2 Vertikos 2 Tiſche, 1 Waſchko nmode mit MNarorpla te u. Spiegelauſſaß 1 Kie derſchrank, 1 Gaugto lleie, 2 Bilder, 1 eiſerne Beiiſtelle, 1 Badewanne, 1 Gasherd. 1 Bade ⸗ oien, 1Waſchſervis, 1 Nachtlisch⸗ chen, I Parthie Nippſachen und Arheits-DVergebung. Für den Kanfhausumbau (ſüdöſtl. Teil, obere Geſchoſſe) ſollen folgende Arbeiten im Wege des öffentlichen Ange⸗ bots vergeben werden: 1. Glaſerarbeiten, 81101 2. Schreinerarbeiten, 3. Schloſſerarbeiten Beſchläge. Angebote hierauf ſind ver⸗ ſchloſſen und mit entſprechen⸗ der Aufſchrift verſehen bis ſpäteſtens Donnerstag, 23. Jan. 1908, vormittags 11 Uhr, an die Kanzlei des unter⸗ zeichneten Amts(Ecke Brei⸗ teſtraße und Marienſtraße) einzureichen, wyſelbſt auch die Angebotsformulare gegen Erſatz der Umdruckkoſten ab⸗ und gegeben werden und die Ers öffnung der Angebote in Ge⸗ genwart etwa erſchienener Bieter erfolgt. Mannheim, 11. Jan. 1908. Städt. Hochbauamt: Perrey. Velannimachung. Am 31 097 Montag, den 20. Jan. 1908, vörmiltags 10 Uhr, verſteigern wir auf dem ſtädt. Schlacht⸗ und drei ausgemuſterte ſchwere Zugpferde Viehhof, hier, A. Jander 2, 14 Planken 1 2, 14 gegenuber der Hauptpolt⸗ Hand⸗Druckereien 2 3. Selbſtdrucken v. eeos Schaufenſt.⸗Auszeichnungen. Ohne Wert räparate, wenn die rdauung fehlt. Des; wöchentlich 2 bis öffentlich an den Meiſtbieten. den gegen bare Zahlung. Maunheim, 8. Jau. 1908. Städt. Fuhrverwaltung: Krebs. 3 4 Ziegenbock⸗Verſteigerung. Montag, den 20. Jau. 1908, nachmittags 3 Uhr, verſteigern wir in der Far⸗ renhoaltung Käferthal 3 ah⸗ göängige Böcke. 31099 Mannheim, 11. Jan. 1908. Städt. Gutsverwaltung: Krebs. Dung⸗Jerſteigerung. Das Düngerergebnis von die Farrenhallung K fert al für die Zeit vom 26. Juli 1907 bis mit 18. Januar 1908 verſteigern wir am 31098 Samslag, den 18. Jan. 1908, vormittags 9 Uhr, im Hofe der Farrenhaltung in Käferthal. Mannheim, 11. Jan. 1008. Stüdt. Gutsnerwaltung: Krebs. Holz⸗Lerſteigerung. Nr. 185. Am Mittwoch, den 13. Januar l. Js.,. nachmittags 2 Uhr, werden auf dem Rathauſe in Secken⸗ heim: 76668 50 Feſtmeter Nutzholz, ne t. Hünderte von t zur Einſicht teue ein. 60., Eoht zu Bassermann& 3. Etage, 2 Räume leventl. d zu 2. Etage, 1 Raum) zu vermieten. Näheres Q 6, 10b, 2. Stock, Vorderhaus. 56044 Magazin vo. Werkſtatt; v. ee ee Naulschu — Buntes Feuilleton. — Was leſen die Blinden? In der Leihbibliothek für Blinde am Blindeninſtitut zu Wien, die bekanntlich größtenteils hand⸗ ſchriftlich hergeſtellt iſt und gegenwärtig rund 5800 Bände zählt, fanden im abgelaufenen Jahre 1200 Entlehnungen von 3490 Bänden ſtatt. Die höchſte Zahl der Entlehnungen erreichte Grill⸗ parzer mit 34. Ihm folgen Storm mit 28, Schiller und Goethe mit je 27, Ganghofer mit 26, Arnold und Ebner⸗Eſchenbach mit je 23 und Anzengruber mit 21 Entlehnungen. Die höchſte Zahl an Entlehnungen erreichte Guſtav Freytag mit 189 bei 19 Ent⸗ lehnungen, was ſich erklärt, wenn man bedenkt, daß zum Beiſpiel „Soll und Haben“ 24.„Die Ahnen“ 51 Bände in Blindenſchrift n. der Geſchichte des Weimarer Theaters. Die Ge⸗ ſchichte des Weimariſchen Theaters, das jetzt wieder in eine neue Evoche eintritt, reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück, wo Wei⸗ mariſche Schüler und Jenenſer Studenten im flürſtlichen Schloſſe, der ſog. Wilhelmsburg, lehrhafte Schulkomödien dar⸗ ſtellten. Allmählich trat im 17. Jahrhundert neben die trockene Schlichtheit der gelehrten Dramen der prunkhafte Glanz der italieniſchen Oper, für den 1696 eine eigene Bühne im Schloſſe geſchaffen wurde. Unter den Wandertruppen, die in der Früh⸗ geit einer ſich bildenden deutſchen Schauſpielkunſt herumzogen, finden wir auch„Hochfürſtliche Weimariſche Hofkomödianten“, aber eine wirkliche Pflege der deutſchen Komödie entfaltete ſich erſt unter der Herzogin Annga Amalia, die zunächſt die Truppe des Prinzipals Döbbelin ⸗gegen eine jährliche Zahlung bden 6800 Reichstalern in Pflicht nahm und dann 1768 die berühmte Kochſche Truppe aus Leipzig an ihren Hof zu feſſeln wußte.„So genoß Weimar,“ konnte Wieland damals freudig ſchreiben,„eines Vorzugs, deſſen keine andere Stadt in Teutſchland ſich zu rüh⸗ men hatte: ein teutſches Schauſpiel zu haben, welches jedermann dreimal in der Woche unentgeltlich beſuchen durfte.“ 1771 kam die Geſellſchaft des Kaufmanns Seyler, der die beiden großen Talente, die am Anfang unſerer Theatergeſchichte ſtehen, Konrad Ekhof und die Henſel, einen beſonderen Glanz verliehen. Doch dieſe Blütezeit, die in Weimar zum erſten Mal einen geſchloſſe⸗ nen ſchauſpieleriſchen Stil herausführte, fand ein jähes Ende in dem verheerenden Schloßbrande vom Jahre 1774, der auch die Schauſpieler obdachlos machte. In dieſe theaterloſe Zeit hinein kam nun Goethe nach Weimar und mit ihm jene Fülle genialer Tollheit und geiſtig ſprühenden Lebens, die alle mit fortriß. Statt der ungebildeten, zuſammengelaufenen Berufskomödianten ſpielten nun Dilettanten, die aus den Höhen feinſter Kultur den Zauber weltmänniſcher Bildung mitbrachten. In den Dilettan⸗ tenſpielen, die der junge Hof nun jahrelang in Tiefurt, Etters⸗ burg und Belvedere veranſtaltete, war Goethe der leitende Geiſt, erweckte das alte Faſtnachtsſpiel, das Schäferſpiel, das Stegreif⸗ ſpiel zu neuem Leben und wußte jede Stockung mit ſeinen Im⸗ proviſationen zu überwinden. Auf der leicht gefügten Bühne des eben erbanten Redoutengebäudes wurden die Geiſter arriſtopho⸗ Silcher Aumnt und des tiejen, aus der„Iphigenie hervorſtrö⸗ poetiſches Band. Aber dies anmutige Spiel der Masken zerſtob, als Goethe die Staatsgeſchäfte übernahm und aufhörte,„Groß⸗ meiſter der Affen zu ſein.“ Ein ſtändiges berufsmäßiges Theater wurde wieder errichtet. Der Bauunternehmer Hauptmann hatte ſchon 1773 den Plan zu einem neuen herrſchaftlichen Redouten⸗ und Komödiantenhauſe ausgearbeitet, der zuerſt aus Mangel an Geldmitteln abgelehnt, dann aber bei einem Koſtenanſchlag oon 9432 Talern 12 Groſchen 8 Pfennigen bewilligt worden war. Das für die damaligen Verhältniſſe äußerſt ſtattliche Haus mit ſeinem 34 Fuß hohen Tanzſaal und der geräumigen Bühne, ein Stockwerk hoch und 20 Fuß lang, wurde im Sommer 1779 ge⸗ baut und 1780 mit einer glanzvollen Freiredoute eröffnet. Hier ſpielte auch die neu engagierte Truppe des Prinzipals Bellmo zum erſten Mal am 1. Januar 1784 in dem Schauſpiel„Ma⸗ rianne“ von Gottar. Die Stärke der Bellomo'ſchen Truppe lag beſonders auf dem Gebiete des italieniſchen Singſpiels und ihre anſpruchsloſen Vorführungen konnten dem Herzog auf die Dauer nicht genügen, der der Schauſpielkunſt in Weimar einen hohen Tempel errichten wollte, nicht nur eine Stätte platten Ver⸗ gnügens. Die Herzoginwitwe Anna Amalia beſtärkte ihn in dieſem Gedanken, während Goethe zunächſt ſolch kühnen Hoff⸗ nungen fern ſtand. Der Kontrakt mit Bellomo wurde gelöſt und für 1200 Reichstaler das Theater für den Hof zurückgekauft; Goethe erhielt die Oberdirektion, die er dann durch 26 Jahre hin in guten und ſchlechten Tagen geführt hat. Am 7. Mai 1791 wurde das Weimarer Hoftheater mit Ifflands„Jägern“ eröffnet, in jener anſpruchslos beſcheidenen Form, die Goethes Prolog„Der Anfang iſt in allen Sachen ſchwer“ ſo edel aus⸗ drückt. Wie das Eröffnungsſtück kein hoher dichteriſcher Wurf, ſondern eine erfolgreiche Nummer des damaligen Durchſchnitts⸗ repertoires war, ſo waren auch alle zur Verfügung ſtehenden Mittel nur gering. 22 Künſtler mußten für Drama, Operette, Oper und Ballett genügen: weder der Zuſchuß des Herzogs noch die Anteilnahme der winzigen Stadt von 6000 Einwohnern konnten den ausreichenden Unterhalt gewähren: Goethe war gezwungen, wie ein anderer reiſender Prinzipal, mit ſeinem Theater auf die Wanderſchaft zu gehen. In Erfurt, Rudolſtadt, ſpäter auch in Halle und Leipzig hat die Truppe geſpielt, beſon⸗ ders häufig aber in dem nahe gelegenen Luxusbad Lauchſtädt, wo im Sommer eine vergnügungsſüchtige Geſellſchaft aus Sachſen, Preußen und Thüringen zuſammenſtrömten, die Stu⸗ denten zahlreich vertreten waren und ein gutes Geſchäft gemacht werden konnte. Trotzdem war höchſte Sparſamkeit geboten; bei den geringen Gagen mußte man ſich durchaus auf Anfänger be⸗ ſchränken, deren Talente erſt ausgebildet wurden. Eine erſte Heroine, wie die Jagemann, bezog 600 Taler Gage. So war denn das Perſonal, nachden die von Goethe als„Euphroſyne“ ſo tief betrauerte Chciſttane Neumann geſtorben war, im allge⸗ meinen nur„mittelmäßig“, wie es Schiller genannt hat, aber die⸗ beſten Schauſpieler ergriffen etwas von dem höheren Geiſte, der von dem Meiſter ausging, die Großheit ſeiner Anſchauungen ging auf ſie über und ſie fühlten ſich von ſeinem Weſen beſeelt. ſpnſtiges. 8 5 Maunheim, 14. Januar 1908. 950 ⸗ ee Lindenmeier, ö Geinte ve z er⸗ vom Gemeindewald gegen Der 2100 qm große Garlen mit öffentlich ver⸗ l. Wohnhaus u. größ. Stallun 8 5 e 10 6 Seckenheim, 9. Jan. 1908. 2 zu derpachten durch Agent Ernſt Gemeinderat. Lübbeke. 768941 Weiner,) 1, 17. 50252 Volz. 7 menden Gefühle heimiſch und woben um Leben und Kunſt ihr Goethe hat das ſelbſt einmal ſo ausgedrückt, daß er„kein Huhn herausgelaſſen habe, das er nicht ſelbſt ausgebrütet hätte.“ Repertoire blieb zunächſt noch im alten Schlendriau des ſchnittsgeſchmacks und auch ſpäter haben die beiden Verfor deutſchen Bühne Iffland und Kotzebue eine un Rolle geſpielt. Der Geldpunkt war wichtig und 6 die Erlaubnis zur Aufführung eines ſolch nichti den unwilligen Worten:„Ich wünſche, daß das Stü einbringen möge. Da Geld doch alles entſchuldigen nicht nach den Niederungen ihres gewöhnlichen Repertoires dieſe Bühne zu beurteilen, ſondern nach den künſtleriſchen Leiſtungen, die ſie hoch über jedes des damaligen Deutſchland emporhoben und der d ſpielkunſt einen unvergänglich idealen Gehalt ei ten. Es war das Hinzutreten Schillers, das um die Wende des Jahrhunderts jene hohe und ſchöne Bewegung in das Theater trug, die alle mit fortriß. Die Aufführung des„Wallenſtein“ im Jahre 1798 in dem reſtaurierten, glänzender und prächkiger hergeſtellten Schauſpielhauſe leitete dieſe glänzende Epoche der Weimarer Bühne ein, während der die Dramen Schillers, der „Nathan“, der„Egmont“, die„Iphigenie“, Werke Shakeſpeares und Calderons, Luſtſpiele des Plautus und Terenz und manch anderes dramatiſche Meiſterwerk der Weltliteratur ihre Bühnen⸗ weihe empfingen. Noch gewaltiger wirkte das Muster des ſchau⸗ ſpieleriſchen Stils, den Goethe ſchuf und der gegenüber einer realiſtiſchen Natürlichkeit das Dekorative plaſtiſcher Stellungen, die Stiliſierung großen Gebärden und einen ſcharf ſkandierenden idealen Sprechton vorwalten ließ. Goethes Streben nach einer Erhebung und Verklärung der deutſchen Schaubühne hat in ſeinem Schüler P. A. Wolff an der Berliner Bühne, unker Immermann in Düſſeldorf fortgewirkt, aber im Ganzen blieb er doch unverſtanden und, ſeit Schiller geſtorben war, einſam Gegneriſche Meinungen, häßliche Intriguen regten ſich gegen ihn im eigenen Lager, und nachdem er widerwillig Anter ſtändigem Aerger und vielen Plackereien die Laſt eine Reihe von Jahren fortgeſchleppt hatte, ohne in ſeiner Pflichterfüllung zu ermüden, endete ſchließlich ſeine Direktion in jener unwürdigen Jares, deren letzte Szene nur das Auftreten der ſchauſpieleriſchen Padels im„Hund des Aubry“ bildete. Das Weimarer Theater hat nach Goethes Rücktritt noch eine ruhmreiche Periode erlebt in ſener zweiten klaſſiſchen Epoche der Muſenſtadt, da Liſzt mit ſeinen Aufführungen die erſten entſcheidenden Siege für die neue Muſik und Richard Wagner erfocht und Dingelſtedt ſeine maletiſche Kunſt der Inſzenierung entfaltete. In Weimar eroberte der geſchickte Regiſſeur Shakeſpeares Königsbramen der deutſchen Bühne und brach einem damals lebenden grozen Dichter die Bahn: Friedrich Hebbel. Er hat des Ditmarſchen geniales Leidenſchaftsdrama„Genoveva“ in reiner Geſtalt auf die Bühne gebracht und den„Nibelungen“ ihren großen Thegter⸗Erfolg ge⸗ ſichert. Den Dichter damals nach Weimar zu ziehen, iſt freilich weder dem Wunſche dez Großherzogs noch ſeinem Streben ge⸗ lungen. 7.· —— — ——————— ————ůů— 12. Seite General⸗Anzeiger. Mitt— blatt.) Mannheim, den 14. Januar 1908. Dureh seine Billigkeit hat das Turnkleid S60 88 Viel Anklang gefunden und dasselbe einer geneigten Beachtung. Urſerrtebt. Franzöſin, die 2 Kindern von 6 und? Jahren wöchentl. 1 od, mehrere Stunden Kon⸗ verſation erteilen kann, geſ. Offerten unter Nr. 50887 an die Expeb. ds. Bl. Siaall. gepr. Lchreri! ſprachgewandt u. u uſtkaliſch ſucht per ſofort Stelle als Erzieberin. Oſf. unt. Nr. lasos au deErped. Mu kinem franzöſ. 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