— Abonnement: o feunig monatlich. Bringerlohn 28 Pig. monatlich, Rurch die Poßt dez mel. Voſt⸗ aufſchlag M..4 pro Quactal. Einzel⸗Nummet 6 Pig⸗ In ſerate: E 6, 2. Badiſche Volkszeitung.) Unabhängige Tageszeitung. Erſcheint wöchentlich zwölf Mal. Geleſenſtt und verbreilelle Ititung in Manuheim und Amgebung. — (Mannheimer Volksblatt.) Telegramm⸗Abdreſſe: %Journal Maunheim““, — Telefon⸗Nummern: Direktion u. Buchbaltung 1449 Druckeret⸗Bureau(An⸗ nahme v. Druckarbetten 841 877 E 6, 2. 8 Colonelageile 28 Pfg. Schluß der Inſeraten⸗Aunahme für das Mittagsblatt Morgens 9 Uhr, für das Abendblatt Nachmittags 3 Utzr. Medaktton 5 swärtige Inſerate 80„ 2 2 3 2 du hanegiit. 1 Eigene Redaktions⸗Bureaus in Berlin und Karlsruhe. We. Montag. 22. April 1907.(2. Mittagblatt.) Aus Stadt und Land. Mannheim, 20. April 1907. iſt aber gerade eine zu große Schulbank für die Entſtehung der ſeitlichen Verbiegung der Wirbelſäule vom Uebel, weil der rechte Ellenbogen zu hoch aufgelegt werden muß. Auch der Umſtand, daß die Füße nicht die richtige Unterſtützung finden, verurſacht eine ſtärkere Ermüdung der Körpermuskulatur. Dre körperliche HANNHEIR 1907 H Hums-Aussrelluge D 7 Ermüdung geht aber mit der geiſtigen Erſchlaffung und dem Nachlaſſen der Aufmerkſamkeit Hand in Hand. Deshald haben die richtigen Abmeſſungen der Bänke nicht nur auf die Körper⸗ haltung, ſondern auch auf den Unterricht einen nicht zu unter⸗ ſchätzenden Einfluß. Die Haupttätigkeit des Schularztes erſtreckte ſich auf die Geſundheitsverhältniſſe der Schul⸗ anfänger. Die Erſtunterſuchungen hatten folgendes Ergeb⸗ nis: Konſtitution: gut 894, mittel 2345, gering 232: Lungen⸗ INregNATIONarE Kuttsr-unbo 8 erkrankungen: einfache 609, ernſte 52; Herz: einfache Störungen 211, Herzfehler 142: Bauch: Brüche 133, abnorme Bildungen 111; Haut: Erkrankungen 191, Paraſiten 289; Veränderungen Verkaufsſtelle für des Roſengartens eingerichtet. Montag in Betrieb genommen worden. * Tätigkeitsbericht des Schularztes. Schularztes iſt für Mannheim noch neu. verfolgt und mit ebenſo großem Intereſſe wird über ſein Wirken geleſen werden. was uns beſonders in die Augen fiel, aus dem für die Zeit vom Oktober 1904 bis Oſtern 1906 erſtattet wird, Im Holbjahr 1904/05 kamen im Ganzen 318 Fälle, im Schuljahr 1905/06 766 Fälle anſteckender Krankheiten Im Halbjahr 1905/6 wurden 3108 Kinder unter⸗ Die Ergebniſſe waren folgende: 434 Krankheiten von Lunge, Herz und Bauchorganen, 332 Blutarmut und chroniſche Erkrankung, 486 Hautkrankheiten und Paraſiten, 146 Verkrüm⸗ mungen der Wirbelſäule und des Knochenge rüſtes, 1066 Krank⸗ heiten der Augen, 353 Krankheiten der Ohren, 338 Mund⸗ Naſen⸗ und Rachenkrankheiten, 172 pſychiſche und nervöſe Stör⸗ ungen. Im Schuljahr 1904/05 wurden 1561 Kinder mit ſolgen⸗ dem Ergebnis unterſucht: 387 Krankheiten von Lunge, Herz und Bauchorganen, 168 Blutarmut und chroniſche Erkrankung, 379 Hautkrankheiten und Paraſiten, 51 Verkrümmungen der Wirbel⸗ ſäule und des Knochengerüſtes, 329 Krankheiten der Augen, 92 Krankheiten der Ohren, 77 Mund⸗, Naſen⸗ und Rachenkrank⸗ Um die Einord⸗ nung der Schüler in die ihrer Körpergröße entſprechenden Schul⸗ bänfe zu ermöglichen, wurden auf Veranlaſſung des Schularztes durch die Klaſſenlehrer an 5426 Knaben und 3356 Mädchen der Volksſchule Meſſungen vorgenommen. Die Meſſungen haben er⸗ geben, daß in den Schulabteilungen meiſt zu große Bänke Vom geſundheitlichen St herausgegriffen. zur Anzeige, ſucht, heiten, 78 pſychiſche und nervöſe Störungen. aufgeſtellt waren. GnRosse GRTENNSAd ASSTerkLunte Um der großen Nachfrage nach Dauerkarten ſofort entſpre⸗ chen zu können, hat die Ausſtellungsleitung eine Dauerkarten im Kaſſenveſtibül Die Verkaufsſtelle Das Inſtitut des ſt fü Mit umſo größerer Aufmerkſamkeit wird die Tätigkeit des Herrn Dr. Stephany Für heute ſei nur einiges, andpunkt aus der Wirbelſäule 66, des Bruſtkorbs 1446, von Gliedern 265; Auge: Erkrankungen 164, verminderte Sehſchärfe 652, Hyperopie 1197, Myopie 607, Schielen 90: Ohr: Erkrankungen 26, Schwer⸗ hörigkeit 329, Mandelvergrößerung 839; Mund: Gebiß gut 230, krank 2690: Wucherungen im Naſen⸗ und Rachenraum 61; Sprachſtörungen 56; Blutarmut: leicht 1212, ſchwer 1034; Drü⸗ ſenſchwellung: 1643; Nervenſyſtem: 46. Bei der Veröffentlich⸗ ung der Ergebniſſe der Größen⸗ und Gewichtsfeſtſtellungen wird ein Fall bon Rieſenwuchs erwähnt. Der am 8. April 1899 geborene Knabe machte bei der Erſtunterſuchung, die am 28. Sep⸗ tember 1905 ſtattfand, den Eindruck eines 14Hjährigen Kindes. Die Größe betrug 145 Zentimeter, das Gewicht 39,9 Kilogramm und der Bruſtumfang 68,5: 73 Zentimeter. Der Körper war etwas unproportioniert, der Oberkörper beſonders lang, die Muskulatur gut entwickelt und auch ſehr kräftig. Im Gebiß waren die Milchmahlzähne noch vorhanden, die 2. und 3. blei⸗ benden Molaren fehlten noch. Sinnesorgane und die übrigen körperlichen Funktionen waren bei dem(jährigen Knaben voll⸗ ſtändig normal. Bei der mittlerweile vorgenommenen Nach⸗ meſſung in der 2. Klaſſe war die Körpergröße auf 153,1 Zenti⸗ meter, das Gewicht auf 47,7 Kilogramm geſtiegen. Der Kopf⸗ umfang betrug 55,5 Zentimeter. Selbſtverſtändlich wurde für dieſen ausnahmsweiſe großen Knaben eine entſprechend größere Bank in die Klaſſe geſtellt. Es wurde ferner dafür geſorgt, daß die Muskulatur in der richtigen Weiſe ſich weiter entwickelte und der Knabe deshalb einer höheren Klaſſe zum Turnunterricht zugeteilt. weitere iſt heute der Bericht Bericht, der Stimmen aus dem Publikum⸗ Es iſt ganz in Ordnung, wenn in einem Artikel bor einigen Tagen auf die Bahnhofsverhältniſſe aufmerkſam ge⸗ macht wurde, die gerade im Jubiläumsjahr für Mannheim als Großſtadt ungeeignet erſcheinen. So müſſen für den Zudrang der Fremden auf beiden Seiten Eingänge zu den Zügen geſchaffen wer⸗ den, wie auch zu den Warteſälen und Reſtaurationen ein freier Zugang ohne Loͤſung einer Bahnſteigkarte. Es iſt ſomit auch mehn Platz geſchaffen, um Abſchied nehmen zu können, anſtatt am Haupt⸗ portal bei den Billettſchaltern, wo man den ankommenden Reiſenden im Wege ſteht.— Wo bleibt da der Stadtrat oder die Handelskam⸗ mer, die doch am eheſten Abhilfe ſchaffen könnene! Cheater. Kunſt ung(Giſſenſchatk. oe. Mannheimer Kunſtverein.(Ausſtellung Feyd. Keller.) In dem Streit über den Wert oder Unwert moderner Richtungen und Kunſtwerke gibt heute glücklicherweiſe wieder einzig und allein die Frage den Ausſchlag: Iſt der Künſtler eine hervor⸗ ragende Perſönlichkeit oder nicht? Lange bekämpften ſich die verſchie⸗ denen Richtungen der neueren Malerei und es kam nicht ſelten bor, daß bei der Beurteilung moderner Künſtler Partei⸗Standpunkte vorwalteten. Es iſt außerordentlich wohltuend, die Katzbalgereien um die„Richtungen“ nahezu beendigt zu ſehen und die Künſtler wis⸗ der als Perſönlichkeiten gewürdigt zu wiſſen. Wie ſehr wogte 3z. B. eine Zeit lang der Streit um die von Ferdinand Keller bertretene Kunſt. Man ſpielte den Karlsruher Meiſter auf der einen Sefte als Parteihäuptling aus, auf der anderen Seite bekämpfte man ihn als ſolchen. Was kann uns heute dieſer Streit noch kümmern? Wir haben jetzt eine Kollektiv⸗Ausſtellung ſeiner Werke im Kunſtverein vor Augen und laſſen ſie ruhig auf uns wirken. Daß dieſe Werke im romantiſchen Sinne des Wortes„Stimmung“ erzeugen, empfinden wir deutlich und daß ſich mit ihnen eine hervorragende künſtleriſche Perſönlichkeit ausſpricht, iſt nicht zu leugnen. Aus ktauſenden bon Schöpfungen verſchiedener Künſtler würde man diejenigen Kellers erkennen. Das ſagt genug. Der Meiſter weiß uns ſeine Phantaſien über Welt und Menſchen in ſeiner eigenen Weiſe techniſch vollendst zu bieten. Er bewegt ſich dabei in einer ganz beſtimmten Jebens⸗ ſphäre, aus der und für die ſeine Werke geſchaffen ſind. Seine Kunſt ſpricht ſich meiſt in einem eleganten Geſellſchaftston aus. Harte Konſequenz und naturelle Derbheit vermeidet ſie ſtrengſtens. Auch die Landſchaften des Meiſters zeigen dies. Sie ſind mit größter tech⸗ niſcher Meiſterſchaft gemalt und erſcheinen z. B. neben denen Böck⸗ lins wie weiche Nebelgebilde. Ihre Farben berühren uns wie die zarte Salonmufik Mendelsſohns, reſp. wie deſſen Lieder ohne Worte. Hier in dieſen landſchaftlichen Phantaſien(„Auf ſtiller Höh“ „Heiligtum des Neptun“,„Nymphenbad“,„Cypreſſen“,„Hubertus⸗ hirſch“ u..) bietet uns der Meiſter ſehr angenehm wirkende Shim; mungskunſt. Mit einer Landſchaft„Schwarzwaldbach“ verſucht er die heimatliche Realität zu berühren. Die Formen werden zon⸗ kreter, beſtimmter, aber die Eleganz des techniſchen Vortrags ſtellt ſich der Urwüchſigkeit der Natur entgegen. Sehr glücklich wirkt da gegen ſeine Darſtellung des Himalatſa⸗Gipfels. Die Natur geht Lie mit kübnſter, phantaſiereichſter Auffaſſung Hand in Hand. An die Landſchaften ſchließen ſich die meiſterhaft gemalten, Phantaſiebilde „Froſchkönig“,„Diana“ und ein großes allegoriſches Gemälde deſſen feiner, weicher Geſamtton vielleicht mehr anzieht, als di Zeichnung der Figuren. Auf dem Gebiete des Porträts gibt un der Künſtler mit Bildniſſen des Kaiſers(in Hufarenuniform zu Pferde) und des Großherzogs Friedrich Meiſtertverke einer ele ganten Salonkunſt. Sehr bewegt und lebensvoll, vielleicht das beſte Bild der Kollektion iſt das Gemälde„Finale“. Dieſe Schöpfung ver rät am meiſten von der Lebenskraft, welche der Kunſt Ferdinand Kellers trotz ihrer oft nur zart abgeſtimmten Weiſe innewohnt. eeeeerete. — Die Unruhen und blutigen Spanier führen mußten, als waren, ſind ihren Nachfolgern, geblieben. Wenn auch die großen fanatiſchen Eingeborenen im flackert hier und dort doch großen Schwierigkeiten und blutigen Opfern Fanatiker zu ſtrafen und zu vernichten. Zeitſchrift„Le Tour du monde“ Zügen der amerilaniſchen der monatelang die ſtürmung des Dailoberges endete, mitgemacht. ßeren Detachement amerikaniſcher Mindana mehrere nommen. geweſen; den Amerikanern zu entziehen, men aufgehen zu laſſen. Papier in der Hand ſchwingend. Es war ein Kämpfe bevorſtanden. lich war Ausſicht, einmal an den Fei bisher nicht hatte habhaft werden können. Archipels bekannt: mehr als einmallk ſonialtruppen bittere Niederlagen beigebracht. Als der Sultan der Inſeln ſich 1902 den Amerikanern unter⸗ warf, erkärten ſich ſeine Untertanen als der Herrſchaft unwür⸗ dig; ein Mann, der die berhaßten Chriſten als Herrn aner⸗ Seitdem iſt die Inſel Raubzüge, Morde wechſeln in kurzen Pauſen und erſt in den letzten Tagen waren die Moros wieder ausgezogen und hatten unter den Philippinos, kannte, konnte keine Achtung mehr haben. nuie mehr völlig zur Ruhe gekommen, Kämpfe, Kämpfe auf den Philippinen. Kämpfe gegen die Moros, die die ſie noch Herren der Philippinen den Amerikanern, nicht erſpart Aufſtände der kriegeriſchen und Allgemeinen niedergekämpft ſind, ſo immer wieder die Flamme des Auf⸗ ruhrs auf, faſt ſtets ſind Strafexpeditionen an der Arbeit, unter die Unbotmäßig⸗ keiten in ihren Schlupfwinkeln aufsuſuchen und die grauſamen In der franzöſiſchen gibt ein Teilnbemer an dieſen Kämpfen, Reginald Kann, eine feſſelnde Schilderung von den Truppen gegen die Moros. Philippinen bereiſt hat, hat unter anderen die Expeditionen von Jolo gegen die Moros, die mit de: Er⸗ Mit einem grö⸗ Truppen hatte er bereits auf Tage an der Jagd auf Aufſtändiſche teilge⸗ Aber alle Bemühungen der Truppen wazen umſonſt immer wieder war es den flinken Moros gelungen, und die Truppen hatten ſich da⸗ rauf beſchränken müſſen, die Siedelungen der Rebellen in Flam⸗ Schon rüſteten die erſchöpften Mann⸗ ſchaften zur Heimkehr in die Garniſon, da erſchien plötzlich im Sager der Amerikaner ein Reiter auf abgehetztem Gaul, Vefehl, ſich ſofort zum Uebergang auf die Jolo⸗Inſel bereit zu machen, wo größere Ein Jubel ging durch das Lager; end⸗ Feind zu kommen, deſſen man In derſelben Nacht noch begann die Einſchiffung und am 3. März morgens ſechs Uhr betraten die Truppen in dem kleinen Hafen Jolo das Land. Dieſe Moros ſind als die blutgierigſten Fanatiker des ganzen haben ſie den ſpaniſchen Ko⸗ den Chriſten, blutige Grauſamkeiten verübt.„Die Kundſchafter“, ſo erzählt Kann,„hatten bald feſtgeſtellt, daß die Moros ſich auf dem Dailoberge verſchanzt hatten. Ihrer Gewohnheit gemäß vermieden ſie den Kampf auf ebener Erde und erwarteten in ſtarken Befeſtigungen, hoch oben in den Klippen des unwegſamen Berges den Angriff der Amerikaner. Die Erkundigungen hatten ergeben, daß der Berg nur auf drei einzelnen Pfaden gangbar war. Colonel Duncan vom 6. Infanterieregiment entſchloß ſich, ſeine Streitkräfte— fünf Kompagnien Infanterie, eine abge⸗ ſeſſene Eskadron Reiterei, vier Berggeſchütze und drei Mitrail⸗ leuſen— zu teilen und den Berg von allen drei Seiten aus um⸗ faſſend anzugreifen. Gegen Abend ſetzten ſich unſere Kolonnen in Marſch. Als ich gegen Mittag des nächſten Tages mit dem Stab, dem ich mich angeſchloſſen hatte, die voraufmarſchierten Truppen erreichte, war das Feuergefecht mit den erſten Plänk⸗ lern der Moros bereits im Gange. Das Detachement Lawton hatte bereits Verluſte; man entſchloß ſich, mit den Berggeſchützen auf die Barrikaden das Feuer zu eröffnen. Die Verſchanzungen hoch oben am Krater waren deutlich erkennbar. Aber der Höhen⸗ unterſchied(600 Meter) ſchien die Artilleriſten ſtark zu be⸗ hindern; das Bombardement blieb ohne Wirkung. Ich erhielt die Erlaubnis, mich zur Kolonne Rivers zu begeben, die von der anderen Seite den Aufftieg verſuchte. Dort waren dlie Opera⸗ tionen aufgehalten durch eine Barrikade, die faſt am Fuße des Berges aufgetürmt war und aus der wir ein lebhaftes Feuer er⸗ hielten. Captain Rivers fiel als einer der erſten, eine Kugel im Knie. Der ganze Tag verging in einem reſultatloſen Feuergefecht. Erſt am nächſten Tage langte unſer Geſchüß an. Einige Shrap⸗ nells genügten, um die Barrikade zu zerſtören. Die Moros gaben die Stellung auf und zogen ſich auf das Gros, gegen den Berg⸗ gipfel zurück. Noch eine jener unruhpollen Nächte in Fühlung mußten wir kampieren. Am Abend waren die Befehle gekom⸗ men, die den Angriff für den nächſten Morgen feſtſetzten. Mit Sonnenaufgang war alles auf den Beinen. Jeder harrte des Beginnens. Endlich dröhnten fünf Kanonenſchüſſe durch die kühle Morgenluft und pflanzten ſich weithinhallend an den Bergwän⸗ den fort. Es war das Signal. Captain White, der Chef der Eingeborenenkompagnie, ſetzte ſich an die Spitze. Wenige Befehls⸗ worte fielen. Wenige Minuten ſpäter war alles gegen den Feind zu in Bewegung. Unter lebhaftem Feuer begann der Aufſtieg. Der ſteile Abhang machte nur ein langſames Vordringen mög⸗ lich; endlich fand man einige Stellen, wo Schützen ſich einniſten konnten, um wenigſtens das feindliche Jeuer zu erwidern. Die Moros oben verdoppelten ihr Feuer. Einige Allzueifrige ſpran⸗ Kann, ſich ein gen aus der Deckung auf die Barrikade und feuerten ſtehenden Fußes; unſere Schützen aber dämpften ſchnell deren Uebereifer Unſere vorderen Linien hatten ſchwere Verluſte; nun begannen auch ſchon die Reihen der Milizen ſich zu lichten. Die Vorwärts⸗ bewegung kam zum Stehen und es war einige Augenblicke ſehr zweifelhaft, ob unſere am ſteilen Abhang klammernden Mann⸗ ſchaften ſich noch länger würden halten können. Im kritiſchen Augenblick unternahm Captain White eine letzte Anſtrengung Er erreichte die Barrikade, erklomm ſie zuſammen mit einem Sergeanten und einem Mann. Sie fielen im ſelben Augenblick, als ſie den Rand erreichten. Aber ihr Beiſpiel wirkte elektri ſierend. Unter furchtbaren Verluſten erklommen die Mannſchaf⸗ ten das Hindernis, und mit blanker Waffe drangen ſie in die Befeſtigung. Das Knattern der Revolper ertönt, aber bald iſt die Lage der unerſchrockenen Angreifer kritiſch, in langen Ketten kommen Verwundete den Hang hinunter; die Schar der Ameri kaner ſchmilzt im Ringen mehr zuſammen; nur wenige Minuten und die paar noch Ringenden müſſen vpöllig aufgerieben ſein Im letzten Augenblick erreichen die haſtig heranklimmenden Re⸗ ſerven die Höhe und greifen mit friſcher Kraft ein. Nach wenigen Minuten iſt der Kampf entſchieden. Kein einziger Moro hat an Flucht gedacht; mit der Waffe in der Hand ſtarben ſie; ſelbſt die Verwundeten heben noch mit erſchlafften Händen die Waſſen gegen die verhaßten Chriſtenſieger. Das Bajonett hät harte Arbeit verrichtet. Gegen 200 Moroleichen füllen den Graben Inzwiſchen haben auch die anderen Kolonnen ihre Schuldigkeit getan. Nur eines blieb noch zu tun: die letzte Baſtion, dben guf dem höchſten Hügel, die letzte Zufluchtsſtätte der Moros, war noch zu nehmen. In dieſem Angenblick des Kräfteſammelns ſaß ich plötzlich ein Geſchütz und ein Maſchinengewehr auftauchen. Ich werß heute noch nicht, wie es möglich geweſen iſt, die Ge⸗ ſchütze an dieſer ungangbaren Stelle heraufzuſchaffen. Sofort begann das Feuer. Diesmal konnten die Artilleriſten ihr K5 nen beſſer entfalten. Die letzten Moros droben begriffen, daß es kein Entrinnen mehr für ſie gab. Sie entſchloſſen ſich, zu ſterben. Langſam ſchritten ſie heraus aus ihren Schlupfwinkeln, ſammelten und ordneten ſich. Mit langſamer Geberde verhüllten ſie in ihren weiten Mänteln ihr Haupt und begannen mit lauter Stimme ihren Totengeſang... Wie Kartenhäuſer werden die Unglücklichen von unſeren Geſchoſſen hinweggeſegt, in wenigen Minuten iſt alles zu Ende.“ Von den 500 Amerzkanern, die an dem Kampfe teilgenommen, waren 90 am Platze geblieben. Die Eingeborenenkompagnie kehrte mit einem Verluſte von 30 Prozent aus dem Kampfe zurück. —ůů— Parlamentariſche Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht geſtattet. Deutſcher Neichstag. 84. Sitzung vom 20. April. 11 Uhr. Am Bundesratstiſch: Irhr. von Stengel, Dr. Nieberding u. a. Auf der Tagesordnung ſteht zunächſt die Im⸗Kanal. 4767 betreffend den Gebührentarif für den Kaiſer Wilhe wird ohne Debalte de s der Reichs⸗ ar 1907. der Rechnungskommiſſion Clals der Reichsjuſtig⸗ u der verſchiedenen Par⸗ Recht der Zeugnisver⸗ Haftpflicht der Automobil⸗ Hboxene, Haftung des Staats en Schaden, Aenderung des Tierhalter), Sicherung der eugntsgwangs für die Preſſe, Konkurſes. rühren folgende Re⸗ Dor Reichstag die verbündeten Regierungen zu erſuchen, einen Geſetz⸗ entwurf vorzulegen, durch welchen die unmittelbare! aftung des Staats und anderer juriſtiſcher Perſonen des öffent⸗ lichen Rechts für den von ihren Beamten bei Ausübung der en aubertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden grundfätzlich ſprochen wird. Die verbündeten Regierungen zu erſuchen, einen Geſetz⸗ enttvurf wegen Sicherung 523 Forderungen der Bauhandwerker vorzulegen. Den Reichskanzler zu erſuchen, dem Reſchstag einen Geſetz⸗ entwurf vorzulegen, welchen der Zeugniszwang gegendie Preſſe dem Gebiete des Straf⸗ und Dis⸗ siplinarrechts aufgehoben wird. Reſolution Dr. Ofann, Dr. Heinze, Baſſermann: Der Reichstag wolle bulgeen die verbündeten gierungen um Vorlage eines Geſetzent⸗ crcen über den Zwangsvergleich außerhalb des Konkurſes zu erfuchen. für 8 3 15 B. 9 Orderungen, Aufhebung des Zwangsbergleich außerhalb Bon nationalliberaler Seite ſolutionen her: Reſolutionen des Abg. Baſſermann: wolle beſchließen: Abg. Dr. Spahn(Zentr.) (ſchwer verſtändlich) begründet die Reſolution ſeiner Partei, die einen Geſetzentwurf verlangt, durch den die Unmittelbare Opſne des Reiches für den durch Reichsbeamte in Ausübung von Amts⸗ befugniſſen verurſachten Schaden geregelt wird. Dieſe Frage ſei von großer Wichtigkeit und er bitte den Staatsſekretär, der Reſo⸗ Iution Folge zu geben. Dann legt Redner die Stellung ſeiner Fraktion zu den einzelnen Reſolukionen dar, ohne im einzelnen berſtändlich zu ſein. Abg. Dr. Junck(natl.): Der Antrag Baſſermaun wegen Sicherung der Forde⸗ rung der Bauhandwerker behandelt eine längſt als be⸗ rechtigt anerkannte Jorderung des gewerblichen Mittelſtandes. Es iſt nur zu bedauern, wir nicht ſchon jetzt die Sache zu einem praktiſchen geſetzgeberiſchen Abſchluß bringen können. Der An⸗ trag geht von dem Gedanken aus, daß derjenige, der durch ſeine Arbeit und ſeine Lieferungen zum Bau den Wert des Baues ſchafft, ein Anrecht darauf erhält, daß ihm dieſer Wert nicht verkümmert werde durch Hypotheken, die anderen eingeräumt werden; es handelt ſich hier alſo um eine gegen den Bauſchtwindel gerichtete Maßregel. Selbſtverſtändlich ſoll auch das Reich unter den Staaten ver⸗ tanden ſein, deren Beamte wir für den von ihnen in Aus⸗ Übung ihres Amles berurfachten Schaden haftbar machen wollen. Der gegenwärtige Rechtszuſtand twiederholt die ganze Miſere unſerer bisherigen nationalen Zerriſſenheit da die Materie in faſt allen Staaten verſchieden geregelt iſt. Anhalt und Mecklenburg haben die Haftung gang ausgeſchloſſen, in P der ſchwarz⸗weißen Grenzpfähle die Sache einige ſüddeulſche Staalen haben dagegen ausgeſprochen. Dieſer Buntſcheckigkeit muß ein Eude gemacht werden. Daß das Reich das Recht Hat, die Materie auf ſich zu nehmen, ift zweifellos. Für den Reichsbürger iſt es ſchlechthin un⸗ verſtändlich, wenn er in einem Staate andere Rechte in dieſer Be⸗ siehung genießt als in einem anderen. Der Zeugniszwang gegen die Preſſe iſt ſchon beß der Interpellation wegen der Strafprozeßordnung behandelt worden, neuerdings in einer Schrift zugunſten der Preſſe von einem Staatsantvalt, was bemerkbar iſt, und zwar von einem Staats⸗ aualt in Dresden.(öHeiterkeit.) Die Preſſe hat für unſer öffentliches Leben eine ſo große Bedeutung, daß wir nichk davor Altrückſchrecken dürfen, ihr dieſelben Rechte wie den Geiſtlichen, den Aerzten uſw. zuzugeſtehen. Der Staat ſollte doch auch immer Bedenken tragen, ſeine Bilrger zu einer Handlung zu verpflichten, gegen die nicht abzuleugnende moraliſche Bedenken beſtehen. Es — hier das Wort:„Jedes Land hat die Preſſe, die es ver⸗ dient“. reußen iſt innerhalb verſchieden geregelt; die, bolle Haftbarkeit ung für Automobilun⸗ zutreffend auf die Grundſätze des Haftpflichtgeſetzes er der betreffendensReſolution 1 ng der Haftung des Tier halters 1. das Gros unſerer Fraklion ebenfalls zu, andere, nament⸗ ich neue Elemente widerſtreben ihr, weil ſie meinen, was dem Antomobil⸗Sigentümer recht iſt, ſolle dem Tierhafter billig ſein. (Sehr richtig! links.) Das Verlangen nach Regelung des waengsvergleiches außerhalb des Konkurſes Enpfiehlt ſich ſchon deshalb, weil im Zwangsvergleich ein höherer Prozentſatz für die Entſchädigung der Gläubiger faſt immer derauskommen dürfte als im Konkurſe. ch unſer ganzes Juſtizweſen 1 25 ein ſtarker Ruf nach Refurmen. Namentlich wird immer ſtärker die Wiedereinführung der Berufung verlangt. Es hieße die Zeichen der Zeit verkennen, Wenn man ſich aus formellen oder finanziellen G5 Neformen noch länger entgegenſtellen wollte. nicht au fern ſein. ründen dieſen Möge der Zeitpunkt möge die Strafprozeßre form zu den dritte Beratung des Skenographiſcher Rei Gegenſtänden tragen haben. gehören, deren Laſt toir in der nächſten Seſſion zu Auf dem Gebiete der Geſetzgebung iſt jeder Mann des ſeines Glückes Schmied; das möge auch der Staatsſekretär be⸗ deuken, der damit fügen könnte. ſeinem Ruhm ein weiteres Ruhmesblatt hinzu⸗ Die Strafrechtsreform wird gegenwärtig don einer von Hochſchullehrern bearbeitet. Es möchte ſich doch empfehlen, auch für dieſes Gebiet eine gro rufen, welche in größerer Heffentlichkeit die das künftige Str ße Kommiſſion zu be⸗ Reform vorbereitet; afrecht darf kein Juriſtenrecht ſein. Der vorige Reichstag hat ſich lebhaft mit der Entlaſtung des Reichs⸗ beſchäftigt. Die ler olfen, aber nicht mit 12—1800 Sachen über 80 Sachen, damit können Referent und Korre Hagemann hat zwar etwas ge⸗ gründlich genug. Der Strafſenat iſt noch immer bas Jahr befaßt; das macht 0 die Woche erent nicht fertig werden. Wenn die Reform der Strafprozeßordnung ſo vor ſich gehen ſoll, wie der Staatsſekretär geſchildert hat, ſo würden nur die Reviſionen gegen die Reichsgericht kommen, Urteile der Strafkammern an das die ganze Materie der Vergehen, und ge⸗ rade die wichtigſten, würden von der Tätigkeit des Reichsgerichts aüsgeſchaltet werden. geſagt, daß es ſich dann eine Entlaſſung des Man hat deshalb nicht ohne Sarkasmus nicht ſowohl um eine Entlaſtung, als um Reichsgerichts handeln würde. In Zivil⸗ ſachen hat die Erhöhung der Streitſumme auf 2500 Mk. zweifellos 12 einer gewiſſen Entlaſtung zunächſt geführt, aber die Zahl der o doch ſchon je Ende des Jahres hat man au 9 wächſt bereits ie Belaſtung wieder die Termine in kein Meiſterſtück geleiſtet. ſeinen Zweck verfehlt, Entlaſtung nichts wieder. Der Augenblick iſt vorauszuſehen, leiche ſein wird, wie bisher; dat man 1— Zivilſenaten anberaumt, die für Mit dem Begründungszwang Er hat im weſentlichen In letzter Jinie wird doch zur wirklichen übrig bleiben, als entweder die Reviſtonen anſtehen. nochmals gzu erhöhen oder einen neuen Senat zu ſchaffen, was mir nach del mehr ſo gefe Adickes bekanntlie 0 untergehen werden Im übrigen brauchen wir den Engländern nicht nachzulaufen, mit gutem Recht Gerichtskoſte Verteilung der Streitſachen nach Materien nicht erſcheint. Für die Ziviljuſtiz hat Herr ſehr ſchätzbare Anregungen gegeben, die nicht ondern können unſer 1 codipietertes Recht Forziehen, ebenſo die egelung unſeres uweſens; wir können auch mit gutem Grunde die Einteilung des Anwaltſtandes in ſolche, die nur mit dem Gericht, und ſolche, die nur mit den Parteien verkehren, ab⸗ lehnen, ſollten uns auch nicht durch das engliſche Beiſpiel von der Wiedereinführung der Berufung für die ſich neuerdings gerade in in Strafſachen abhalten laſſen, England auch eine lebhafte Be⸗ wegung geltend macht. Die Reform unſeres Zivilprozeſſes wird ja im weſentlichen in einer Ausdehnung der Kompetenz der Amtsgerichte 1111 beſtehen. werbegerichte un Motivierung, daß dem Am „und anderer fern ſtänden Die erſte Inſtanz unſerer Ger durchaus verſchiedenartige Entſcheidung: Itsberfaſſung findet eine einerſeits hat man Ge⸗ geſchaffen, auch mit der richter die praktiſchen Verhällniſſe 3u will man die Kompetenz der Amts⸗ d Kaufmannsgerichte gerichte jetzt erhöhen. Erforderlich wird dabei gleichzeitig mindeſtens auch eine Reform des Ver fahrens im Sinne iner ſch te doch auch, d da auf 800 Oberlandesgerichten mindert würde. Staatsſekretär Aeußerung vorge Oeffentlichkeit ignorieren da Standes muß miger ückſicht ſich, bei dieſer Gelegenheit en Er digung der Streitſachen. In Betracht hung der Kompetenz der Amtsgerichte Einnahme der Rechtsanwälte bei den Ir ſtark, vielleicht auf die Hälfte, ver⸗ Jedenfalls iſt es dankbar zu begrüßen, daß der den Geſetzentwurf den Anwaltskammern zur legt hat, denn der Anwaltsſtand hat ſich in der Stellung erobert, die man ſchlechterdings nicht Auf die wirtſchaftlichen Verhältniſſe dieſes genommen werden. Vielleicht empfiehlt es die Kompetenz der Ehrengerichte der — Anwälte zu erweitern, den Anwälten die Rechtſprechung in Ehren⸗ ſachen allein zu insbeſondere die eine Klaſſenrechtsfrage bezeichnet worden. frage trifft dieſe frage geht der Grundzug, den wirtſchaftlich Reihe Reichsgorichts⸗Entſcheidungen der Beſch überlaſſen. Die geſamte deutſche Rechtsfrage, deutſche Strafrechtsfrage iſt hier wiederholt als Für die Zivilrechts⸗ Durch dieſe Rechts⸗ Schwachen gegenüber Ich kann dafür eine ganze anführen, 3. B. hinſichtlich Behauptung keinesfalls zu. den wirtſchaftlich Starken zu helfen. hränkung der Wirkung der Konkurrenzklauſel, hinſichtlich des Verſicherungsrechtes der Arbeiter, hinſichtlich des Boykotts, hinſichtlich der Entſcheidung über den ſogenannten Sympathieſtreif, den das Reichsgericht nicht als gegen die gute Sitte erachtet hat, uſw. Wollte ich auf alle Redner warten, und ſie begründe kommen. der Bauhandwer im vorigen Fahre vorgelegt, 1 berſtoßend (Lebhafter Beifall.) Staatsſekretär Dr. Nieberding: 85 Redt die Anträge geſtellt haben u wollen, ſo würde ich erſt ſehr ſpät zum Worte Was den Antrag wegen der Sicherung dor Forderungen er betrifft, ſo iſt bekanntlich ein Geſetzentwurf aber nicht mehr erledigt worden. Weun der Entwurf nicht wieder vorgelegt worden iſt, ſo liegt dies an den getroffenen Dis oſitionen des Reichstages, daran, daß in dem jetzigen Abſchnitt der Seſſion größere Vorlagen nicht mehr ein⸗ gebracht werden können. daß, ſobald die Gelegenheit gekommen lagen einzubring wird, die vorgelegt werden ſollen. Bezüglich der amten ſtehen wir Antrages. Wir ſeine Beamten haften muß, das beamten. Wir können hi ſtaaten vorgehen, ſelbſt zu regeln. 1898 im Abgeordnetenhauſe diskutiert, es ſind auch Sie können ſich aber darauf verlaſſen, iſt, weitere größere Vor⸗ en, dieſer Geſetzentwurf zu den erſten gehören (Beiſall.) Haftüflicht des Staates für ſeine Be⸗ nicht auf dem Standpunkte des nationalliberalen meinen vielmehr, daß der einzelne Staat für Reich aber nur für die Re ichs⸗ nicht gegen die Intereſſen der Einzel⸗ wir müſſen es ihnen überlaſſen, dieſe Materie In Preußen hat man dieſen Gegenſtand ſchon Vorarbeiten dagu gemacht, doch iſt die Materie wegen anderer dringender Ar⸗ beiten zunächſt zurückgeſtellt worden. Jetzt iſt ſie aber wieder in Fluß, und ich glaube, im Abgeordnetenhauſe von Reichswegen daß in nicht ferner Zeit eine Erklärun erfolgen wird. Dann werden wir vdorgehen. Sie ſehen alſo, daß die Sache keines⸗ wegs eingeſchlafen iſt. Eine Aufhebung des Zeugniszwangs Preſſe kann nur bei Gelegenheit der Strafprozeßreform erledigt werden. ein Irr⸗ zler oder die parteiliche Behandlung der er Rechtsordnung und nicht das Bedürfnis der Preſſe zu ent⸗ ſche iden hat. (Beifall rechts, Unruhe links.) Auf dieſem Stand⸗ chsta punkt werden die Regierungen auch ſtehen bleiben.— Der Vor⸗ rebner hat dann gefragt, wie es mit der Stra progeß⸗ reform überhaupt ſtehe, und hat Bef hleunigung gewünſcht. Ich kann nur erwidern, daß auch wir über die Nottwendigkeit dieſer Reform uns völlig einig ſind. Die Frage beſchäftigt uns ſeit vielen Jahren. Seit mehr als 10 Jahren bin ich beſtrebt, dieſe ⸗Reform zu beſchleunigen(Heiterkeit), und ich werde mich weiter bemühen, ſie vorwärts zu bringen.(Erneute Heiterkeit.) Wir müſſen den eingelnen Faktoren, die hier mitzureden haben, aber Jett gönnen zur Prüfung. Die Sache iſt aber ſchon ſoweit gediehen, deuß den einzelnen Regierungen poſitive Vorſchläge ger worden ſind. Wir werden alles kun, deren Entſchließu ge ren, vor der nächſten Seſſion wird es aber nicht möglich l. Der Vor⸗ redner fragte mich dann, wie es mit der Refo des m ate⸗ riellen Strafrechts ſtehe. berufen, die uns vorläufig Un Wir haben ei la ſo! ſion iſt von der Juſti erwaltun mit de preußiſchen und baheriſchen Miniſter ber Nattürlich ides bringen, es üſſen. Dem Wunſche kann dieſer erſte Verſuch noch nichts Abſch twird vielmehr ein zweiter, ein dritter folgen n allerdings, die Ergebniſſe dieſer Vorberatungen ſchon jetzt in die Oeffentlichkeit gelangen zu laſſen, kann nicht entſpre Wir wollen abſolut nicht die Reſorm hinter denn wir wiſſen, daß ein ſolches Werk keine Ausſicht hat, im Reichs⸗ tag Zuſtimmung zu finden, großen Mehrheit des Vi vorzeitig eine zum Teil Streit der Parteien zu entf adurch würde das Werk n ſchädigt.— Das neue Geſetz über die G gerichts iſt zum enſtand worden. Wenn Sie Frage überhaupt ei Sie einſehen, daß ſbrach außerdem pflege in Deut man Opfer bringen. Nun noch ein Wort tlaſtung des Reichs⸗ er abfällige 1 tlichen Ver⸗ fahren! WMir ſind augenblicklich mit ſeiner Reform boſchäftigt, und wir gedenken, Ihnen in der u 4 ch ſten Seſſion eine Vor⸗ amtsgeri lage darüber zu bringen. Wenn man meint, es handle ſich für uns hauptſächlich um eine Erhöhung der Kompeteng der Amts⸗ Der Zweck der Reform iſt gerichte, ſo iſt dieſe Annahme irrig. bielmehr nur, ein beſchleunigtes und billiges Verfahren für den kleinen Mann zu ermöglichen. Allerdings wird ſich gleichzeitig eine Erhöhung der Kompetenz nicht umgehen laſſen. Ich per⸗ ſönlich wünſche, daß ſie ſich in mäßigen Grenzen hält und die be⸗ ſtehenden Verhältniſſe ſchont. Abg. Dr. Wagner(konf.) 15 freut ſich über die Zuſage des Staatsſekretärs, daß in der nächſten Seſſion eine Beſchleunigung des amtsgerichtlichen Verfahrens kommen werde. Er iſt dagegen, daß der Preſſe ſowohl, wie den Abgeordneten das Recht der Zeugnisverweigerung gegeben werde. Mitteilungen, die der Betreffende nicht mit ſeinem Namen decken will, ſoll man in der Preſſe und im Reichstag nicht verwerten. (Gelächter links.) Abg. Heine(Soz.): 5 Wir werden für die Reſolutionen Baſſermann(Bauhand⸗ werker), Oſann(Zwangsvergleich bei Konkurſen) und Maltzan (Automodilſchäden) eintreten. Die Reſolution Hompeſch(Zeug⸗ nisverweigerung der Abgeordneten) getzt uns nicht weit gemug. Nach unſerer Auffaſſung beſteht dies gie bereits, es iſt ein Aus⸗ fluß der Immunität. Die Rechte der Vo Svertretung ſtehen höher, als ein bureaukkatiſches Winkelintereſſe. Gegen die Zeugnisber⸗ weigerung der Preſſe führte der Staatsſekretär die Rechtsordnung ins Feld. Wenn die Redakteure dies Recht verlangen, das die Rechtsanwälte, Aerzte und Hebammen hereits haben, ſo iun fie es nicht im Intereſſe des Journalismus, ſondern im Intereſſe der Nechtsordnung. Denn dieſe verlangt nicht, daß die Behörden und Bureaukraten Rechte haben, ſondern daß das fittliche Recht herrſcht⸗ Man will nur diejenigen, die Mißſtände aufdecken, kujonieren. Jeder Schutzmann, jeder untergeordnete Polizeiſpitzel beruft ſich Und die Preſſe ſoll dies Recht nicht haben! guf ſeine Amtspflicht! (Sehr gut!) Auch der Antrag Hompeſch, der die Haftung des Reichs für Schäden verlangt, die durch Rei a0 hbeamte verurſacht werden, geht uns nicht weit genug. Er müßte auch auf die Staatsbeamten aus⸗ gedehnt werden. Höchſte Zeit iſt es, daß mit der Ausweiſungs⸗ befugnis gegen„vordeſtrafte“ Perſonen ein Ende gemacht wird. Damit wird der unerhörteſte Mißbrauch getrieben. Hier muß die Reichsgeſetzgebung eintreten. Nun zu dem Punkt, der mir am Hergen liegt. Ich vorigen Jahre von der politiſchen Juſtiz geſprochen. Der preußiſche Juſtigminiſter, Mitglied des Bundesrats, erſchien hier nicht, um mir zu erwidern. Dagegen lud er ſich den Profeſſor Gierke zu einer Abendunterhaltung ein und ließ ihn vor 5 höchſten und allerhöchſten Herrſchaften die Juſtiz nach allen Regeln der Kunſt herausſtreichen; er beſtritt ent⸗ rüſtet das Vorhandenſein einer Klaſſenjuſtig. Und ähnlich äußerle ſich der Abg. Dr. Wagner, nur ſtiliſtiſch nicht ſo vollkommen. (Heiterkeit.) Nun will auch ich nicht behaupten, daß der Richter wider beſſeres Wiſſen dem Arbeiter unrecht, dem Fabrikanten recht gibt. Aber ſein Blick iſt eben getrübt durch ſeine Klaſſe, durch ſeine Abſtammung, er hat kein Inkereſſe für die Angehörigen anderer Klaſſen.(Widerſpruch rechts.) So? Nun, was ſagen Sie z. B. zu folgendem Fall? In Beuthen legen zwei Kinder im Alter von 12 und 13 Fahren Steine auf Straßenbahnſchienen, um zu ſehen, wie die Bahn hopſe. Und dafür wuürden ſie wegen„Gefährdung zu 1 Jahr Gefängnis verurteill. Hör Die Frage, ob die zur Erkennknis der Strafbarkeit erforder⸗ liche Einſicht vorhanden war, wurde nicht geprüft. Wären es Kinder aus„beſſeren“ Kreiſen geweſen, man hätte dieſe Frage mit größter Subtilität geprüft. Man hat eben dort das Gefühl dafür verloren, daß„die da unten“ auch Menſchen ſind! Natürlich, zluriſtiſch“ geht es in ſolchen Urteflen iumer tadellos zu. Aber das genügt eben nicht. Nachher ſtellte es ſich heraus, daß das eine das andere ohne jede Erziehung aufgewachſen Kind ſchwachfinnig, war. — Mammheſm, den 22. April 1907 General⸗Anzeiger.(Mitlagblatt) 8. Selte a, ſoger direkde Geſetzesverſetzungen heißen manche Pruuchen. te gut. Jeder weiß— und das iſt bei den Verhandlungen Uber das B. G. B. auch vom Regierungsvertreter anerkannt wor⸗ Recht ſprec den— daß ein Revers, in dem ſich ein Arbeiter verpflichtet, von ſeinem Koalitionsrecht keinen Gebrauch zu machen, als gegen die guten Sitten v end ungültig iſt. Line Berliner Kammer ihn für rechtsverbindlich erklärt.(Hörtl) Aehnlich ſteht es mit der Verfolgung des Boykotts. In dem Be⸗ ktreben nach beſſeren Lohnbedingungen ſieht man eben das Be⸗ ſtraben, ſich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erwerben. Redner geht dann auf eine Anzahl von Prozeſſen bezüglich des§ 153 der Gewerbe⸗Ordnung ein und meint, daß die Gerichte dram paßt. Dieſer Para⸗ Wenn Aur das berück graph wäre ü man in derſel rhaubt nur gegen die Arbeiter angewandt. ger 8 en We haben ein Recht, wenn wir ſagen: jeder Nummer des„Vorwärts“ finden Unternehmer veröffentlichen fortgeſetzt Aufforderungen, die nach der Gewerbeordnung verboten ſind, gerade als ob es in Deutſch⸗ 2 kand keine Richter und Staatsanwälte gebe. für die Unternehmer, nur für die Arbeiter. Lachen Sie nicht, wenn Sie ſo viel Er würde in Ihnen auch das Gerechtigkeitsgefühl erwachen. ruhe rechts.) (Lachen re ſchützen. Ein gutes Koalitionsrecht iſt die beſte Sogialpolitik, iſt mehr wert als all die kleinen Wohltaten, die Sie den Arbeitern gewähren. Herr Baſſermann hat ſchon vor Jahren geſagt, wenn das ſo weiter geht, weiß ich nicht, wo das Koalitionsrecht bleiben ſoll. Seitdem hat ſich die Judikatur aber noch immer weiter ent⸗ Sie alle ſagen ja, daß Sie das Koalitionsrecht ſchützen wollen. Deshalb rufe ich dem Block zu: Hier iſt Rhodus, tanzen Wenn Sie aber nicht tanzen wollen, dann trollen Sie ſich wickelt. Sie! und ſchweigen Sie! (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Staatsſekretär Dr. Nieberding: heute nicht eir die Klaſſenjuſtiz entſchieden entgegentreten. Es fällt mir ſchwer, wenn ein Mann wie er, ſo redet, wenn er ſogar ſagt, die Richter nehmen vo Kram paßt. In ſeinen Aus ſchuldigungen gegen unſere Richter, daß meine Ge eine ſchwere Probe geſtellt wird. Ich kenne Herrn Heine ja ſchon lange, ſeine Reden gehen immer nach einem beſtimmten Schema. Das kaufmänniſche Unterrichtsweſen in Mannheim. +. Der Herr Tberbürgermeiſter richtete in Sachen der Han⸗ belsjahresſchule an die Handelskammer neuerlich folgendes Schreiben: „Dem Inslebentreten der Handelsjahresſchule auf kommende Oſtern ſteht, abgeſehen von den noch vorhandenen Meinungsver⸗ ſchiedenheiten über Koſtendeckung und Organiſation vor Allem der Umſtand im Wege, daß nicht einmal für die beſtehende Han⸗ delsfortbildungsſchule, geſchweige denn für eine weſentliche Er⸗ weiterung derſelben durch die neue Einrichtung, die nötige Zahl don Lehrkräften hereit geſtellt werden kann. Im kommenden Sommer findet ein vom Großh. Landes⸗ gewerbeamt einberufener Uebungskurs für badiſche Handels⸗ lehrer dahier ſtatt und es iſt zu hoffen, daß durch denſelben dem Lehrermangel zum Beginn des Herbſtſchuljahres eini⸗ germaßen abgeholfen iſt. Der Stadtrat bedauert indeſſen, nach nochmaliger eingehen⸗ der Erwägung, das Juſtandekommen der Jahresſchule wieder⸗ holt von einer erheblich größeren Beteiligung der Handelskam⸗ mer oder ſornlger Intereſſenten am Aufwand, als ſie bisher in Ausſicht geſtellt iſt, abhängig zu machen. Der Gemeinde⸗ haushalt iſt durch die, von den ſtädtiſchen Kollegien geſchaffenen und mit ortsſtatuariſchem Schulzwang ausgeſtattete Handels⸗ fertbildungsſchule ſchon mit einer ſo namhaften Summe für die fachliche Ausbildung des kaufn inniſchen Nachwuchſes be⸗ laſtet, daß ihm die Uebernahme des Hauptteils der Koſten einer Schuleinrichtung, von deren Unentbehrlichkeit die Stadtverwal⸗ tung ſich nicht zu überzeugen vermag, von deren Exiſtenz ſie viel⸗ mehr eine Beein'rächtigung der igen ſegensreichen Wirk⸗ ſamkeit der Fortbildur 98ſchule chten muß, nicht zugemutet werden kann. Durch die von der Handelskammer geforderte Herabſetzung der für die Jahresſchule in Ausſicht genommenen Schulgeld⸗ ſätze würde ſelbſtredend die früher berechnete Unzulänglichkeit der Einnahmen noch weiter vergrößert. Sie könnte deshalb nur zugeſtanden werden, wenn für den dadurch entſtehenden Ausfall von anderer Seite Deckung gewährt würde. Er wurde übrigens darauf hingewieſen, daß in dem von einem Verein unferhaltenen, unter Leitung des Handwerkskam⸗ merſekretärs Haußer ſtehenden„Handelskurſen für Mädchen“ für einen Lehrgang von 40 Wochen à 18 Stunden ein Schul⸗ geld von 80 M. und in den kaufmänniſchen Preſſen für ihre zumeiſt recht geringwertigen Leiſtungen Vergütungen von 120 hrungen liegen 19 55 ſo ſchwere An⸗ Was den Schulzwang der Abſoventen der Jahresſchule in der nachfolgenden Lehrzeit betrifft, ſo erſcheint derſelbe dem Stadtrat in Uebereinſtimmung der Handelsſchulkommiſſion in der Beſchränkung auf 2 Jahre mit je drei Wochenſtunden als unentbehrliche Ergänzung des Jahreskurſes, mit welcher der letztere ſteht und fällt. Auch die taatliche Schulverwal auf die Fortdauer des Handelsfortbildungsſchulzwangs für die aus der Jahresſchule in die Praxis übertretenden jungen Leute entſcheidenden Wert. Ich erſuche daher verehrliche Handelskammer ergebenſt, die beſprochenen Fragen einer nochmaligen Erwägung unterziehen und mir das Ergebnis derſelben zur Kenntnis bringen zu wollen.“ Die Handelskammer antwortete darauf wie folgt: „Euer Hochwohlgeboren gefälliges Schreiben vom 22. März 1907 in obigem Betreff hat die Handelskammer in ihrer letzten Plenarſitzung einer ein⸗ gehenden Erßrterung unterzogen. Als deren Ergebnis erkauben wir uns mitzuteilen, daß die Kammer nicht in der Lage iſt, von ihrem mit Sch⸗ Januar und 19. Februar 1907 übermittelten Beſchluß igehen. Sie wiederholt ihre Bereit⸗ willigkeit, zu den Koſte e in demſelben Verhält⸗ ſelsfortbildungsſchule, alſo in Schulgeld nicht gedeckten Aufwandes beizutragen, inſoweit das Ergebnis der von Handel und Indu⸗ ſtrie der Stad: Mennheim zu erhebenden Sonderumlage von 5½ Pfz. auf M. 100 Haudelskammerſzeuerlapital die ſeitherigen 1 ſog7 nd legt jen vom 19. 2 Gleichwohl hat neulich der Gewerbeord⸗ intereſſieren dieſe In einem Prozeß in Brreslau ſagte der Vor⸗ Es gibt auch keine ahrungen beſäßen, wie ich, (Un⸗ Wir dürfen alſo nicht bis zur Strafprozeßreform warten, ſondern müſſen durch ein Notgeſetz das Koalitionsrecht Auf den erſten Teil der Rede des Herrn Vorredners werde ich hen. Dagegen muß ich ſeinen Bemerkungen über dies dem Material nur das, was Ihnen in den uld wirklich auf Er fängt immer damit an: Die Richter find gute Menſchen. aber ſte ſind ſo bef en in den Anſchauungen ihres Standes, daß ſie nicht können, ſie ſehen nur die Rechte des einen Teils und Da⸗ * baben für die Rechtsanſprüche des andern keine Empfindung. ber kommen ſie dann zu ſolchen Urteilen und wiſſen gar nicht, daß ſie Unrecht tun. Solche Richter ſind nun aber entweder Pöſe⸗ wichter oder Trottel. Da Herr Heine ſelbſt ſagt, daß er ſie nicht als Böſewichter bezeichnen kann, muß ich den anderen Schluß aus ſeinen Ausführungen ziehen. Nachdem der Herr Abgeordnete dann in dieſer Weiſe die Richter charakteriſiert und eine gewiſſe Stim⸗ mung im Hauſe hervorgerufen hat, nachdem er ſeine Objektivität noch ausdrücklich betont hat, zählt er dann die einzelnen Fälle auf, die den Eindruck machen müſſen, als ob unſere Richter in Verdum⸗ Nur er, er allein iſt objektiv, von der ander Es iſt aber doch eine Zumutung unerhörter lle ein Verdikk fällen ſoll⸗ (Beifall wir haben doch Richter, 0 Handwerker⸗ und dem Arb Vorwürfe muß ich den Richterſtand verwahren. und Weiſe, wie der Herr Abgeordnete vorgeht. Ausführungen, die ſehr geſchickt, a dieſes Haus warnen. Die Koa Vor derartigen ber ſehr ungerecht ſind, muß ich tionsfrage iſt von großer Bedeu⸗ tung. Aber was der Herr Abg. ine ſagte, erſchwert nur deren 1 8* 2 2 8 8 0 Verſtändnis. Ueber Einzelfälle, wie in Breslau, kann das Haus, ohne Kenntnis der Sache, kein Urt an, daß die Rechtſprechung in Sac abgeben. Ich erkenne aber des Koalitionsrechts, was die Heranziehung des Erpreſſungspar B. und die Auslegung des§ 153 G. O. betrifft, zeit zu Erkennt⸗ niſſen geführt hat, die berechtigte Zweifel hervorrufen können. Ich gebe zu, daß die Beſtimmungen über die Koalitionsfreiheit nicht ſo klar und feſt abgegrenzt ſind, wie es dieſe von Leidenſchaften ex⸗ füllte Materie erfordert hät Als ſie ſ. Zt. aus dem preußiſchen Strafgeſetzbuch in das Rei rafgeſetzbuch übernommen wurden, beging man den Fehler, ſie nicht ſo klar und präzis zu faſſen, wie es notwendig wäre. Es mird zu erwägen ſein, ob nach dieſer Rich⸗ tung nicht eine Einſchränkung, jedenfalls aber Klarſtellung zu er⸗ folgen hat.(Hört! Hört!) Die Auslegungen des Reichsgerichts über die Beſtimmungen des Koalitiansrechts ſind meiner Meinung nach ernſter Nachprüfung zu unterziehen(Hört!), da ſie zu Zweifeln Anlaß geben. Ich will daher die Reichsanwaltſchaft informieren und ſie anweiſen, alle Punkte, die nicht völlig Kargeſtellt ſind, noch⸗ Mehr mals zur Sprache zu bringen, ſobald ſich Gelegenheit bietet. können wir nicht tun. Ich bin überzeugt, daß das Reic den beſten Abſichten ausging, ſelbſt wenn es geirrt 9 Die heftigen Angriffe des Abg. Heine werden uns nicht hindern, objektiv zu prüfen mit dem einzigen Zweck, Wahrheit und Gerechtig⸗ keit zur Anerkennung zu bringen.(Lebh. Beifall.) 5 Abg. Dr. Ablaß(freiſ. Vp.) 2 Die moderne Zeit braucht auch eine moderne Geſetzgebung. Wir brauchen freieſte Betätigung auf allen Gebieten. Bedauer⸗ lich iſt, daß der Staatsſekretär noch immer an ſeiner Anſchauung über den Zeugniszwang der Preſſe feſthält, die zwar nicht ſo wie die des Abg. Dr. Wagner, aber doch antediluvianiſch iſt, Unbedingt muß auch das Plakat⸗ weſen in die Pre zfreiheit einbezogen werden. polizeilicher Willfſtir. Redner führt eine große Reihe, zum Teil A immer noch weltfremd genug. Jetzt unterliegt 5 ergößficher Fälle an.(Auf dem Tiſch des Haruſes ktegt eine große Anzahl don Wahl⸗Plakaten, die im ſchönſten Rot, Schwarz, Blau. Weiß, Orange, Lila uſw. prangen.) Redner kommt im weiteren Verlauf ſeiner Ausführungen auf den konfeſſionellen Charakter der Eidesformel zu ſprechen, die direkt einen Gewiſſenszwang be⸗ deute. Auch das Vorrecht des Staatsanwalts vor dem Rechts⸗ anwalt muß beſeitigt werden. Es bedeutet eine De⸗ gradierung unſeres küchtigſten Anwaltsſtandes, der in ſeiner Standesehre berletzt wird. Es liegt aber im Intereſſe der Rochts⸗ pflege, daß der Anwalt nicht ſchlechter geſtellt wird als der öffent⸗ liche Ankläger und daß wir einen arbeitsfreudigen Anualtsſtand haben. Abg. Dr. Varenhorſt(Rp.): Herr Heine hat dem Richterſtand geradezu Rechtsbruch vor⸗ geworfen, hiergegen müſſen wir alle energiſch proteſtieren.(Bei⸗ fall.) Was nun die Lex⸗Erzberger anlangt, die den Reichstags⸗ abgeordneten das Recht der Zeugnisverweigerung gewähren will. ſo meinen meine Breunde, daß de lege ferenda den Reichstags⸗ ſes Recht jetzt nicht zuſteht. Wenn man ihnen das Aer! abgeordneten dieſ Recht zubilligen will, ſo ſtehen dem namentlich die Pflicht, ihren Gewährs icht zu nen würden in Zukunft alſo noch mehr mi Naterial überſchüttet wer⸗ den, als jetzt. Jedenfalls iſt die Sache ſo wichtig, daß wir ſte hier nicht ohne weiteres erledigen können; eine Kommiſſions⸗ beratung wird nicht zu vermeiden ſein. Dagegen bin ich perſön⸗ lich für die Aufhebung des Zeugniszwanges für die Redakteure. Dann befürwortet Redner noch den Antrag ſeiner Partei auf Ab⸗ änderung des§ 833 des.⸗G.⸗B.(Haftpflicht des Tierhalters). Durch dieſen Paragraphen werden beſonders die Landwirte ge⸗ troffen, die jetzt ſchon ſchwer zu leiden haben, ſo durch die niedrigen Schlveinepreiſe.(Zuruf: Was haben die Schweinepreiſe mit dem Reichsjuſtizamt zu tun?) Nun, die Herren von der Juſtiz eſſen doch auch Schweinefleiſch.(Große Heiterkeit.) Staatsſekretär Dr. Nieberding führt aus, daß die Regierung im Vorjahr ein Geſetz auf Abände⸗ rung des§ 883 eingebracht habe, der aber von der Kommiſſton nicht erledigt ſei. Uebrigens kiege ja jetzt der Antrag Treuenſels vor, der genau denſelben Inhalt wie das vorj je Geſetz habe. Es bedürſe daher keines neuen Geſetzes, ſondern gur der Annahme des Antrags Treuenfels. Hierauf vertagt ſich das Haus. Perſönlich bemerkt Abg. Heine, daß er dem Staatsſekretär den Breslauer Fall vor vier Wochen ſchon mitgeteilt habe. Herrn Dr. Varenhorſt erwidere er, daß er ſeine dona fides als Richter nicht bezweifle nach dem Grundſatz:; Herr vergib ihnen, denn ſie wiſſen nicht was ſie tun.(Heiterkeit.) Staatsſekretär Dr. Nieberding beſtätigt, daß er von dem Breslauer Fall Kenntnis hatte; er müſfe es aber ablehnen, über einen einzigen Fall hier Rede zu ſtehen. deſſen Akten dem Haufe ſelber nicht bekannt ſind. Man könne ihm doch nicht zumuten, hier ſämtliche Akten vorzutragen. Abg. Heine: Ich lege dieſe Akten auf den Tiſch des Hauſes nieder; es kann jeder davon Kenntnis nehmen. Nächſte Sitzung: Montag 2 Uhr(Rechnungsſachen 105 kleinere Vorlagen; Juſtitzetat; Militäretat)⸗ Schlußz Uhr. elträge zu der Hande Isfortbildungsſchule und den Handelshoch⸗ ſchulkurſen überſteigt. Wir wiederholen, daß die Kammer umſoweniger weitere Verpflichtungen eingehen kann, als ihre finanzielle Grundlage durch die Einführung der badiſchen Vermögensſteuer völlig im⸗ geſtaltet werden wird und als bisher gar nicht abzuſehen iſt, welchen Beſuch die Jahresſchule aufweiſen, wie ſich dadurch die Ausgaben für die Jahresſchule geſtalten, wie die Koſten der Handelsfortbildungsſchule dadurch verringert werden würden. Wenn in Euer Hochwohlgeboren Zuſchrift vom 22. März darauf hingewieſen wird, daß der Gemeindehaushalt durch die Han⸗ delsfortbildungsſchule ſchon mit einer ſo namhaften Summe für die fachliche Aasbildung des kaufmänniſchen Nachwuchſes be⸗ laſtet ſei, daß ihm die Uebernahme des Hauptteils der Koſten der Jahresſchule nicht zugemutet werden kann, ſo müſſen wir unſererſeits darauf aufmerkſam machen, daß der Haushalt der Handelskammer, die doch in erſter Linie nicht wie die Stadt⸗ gemeinde eine Verwaltungskörperſchaft, ſondern eine Intereſſen⸗ vertretung iſt, in weit höherem Maße als der Haushalt der Stadt durch die Beiträge zu den kaufmänniſchen Unterrichtsanſtalten belaſtet iſt. Nach den Angaben in den Städtiſchen Verwaltungsberichten kür 1903—1905 betrugen die Ausgaben für die Handelsfortbil⸗ dungsſchule nur 0,2—0,3 Prozent der ſich auf—10 Millionen Mark beziffernden laufenden Ausgaben, während die Stadt ins⸗ geſant für Untes zichtszwecke—2½ Millionen M. oder rund ½ aller laufenden Ausgaben verwendet. Die Handelskammer dagegen hat in den letzten Jahren 10—15 Prozent ihres M. 60 009 wenig überſchreitenden Aus⸗ gabebudgets für Zwecke des kaufmänniſchen Unterrichtsweſens ausgeworfen, für den Fall des Zuſtandekommens der Handels⸗ jahresſchule z. B. für 1907 allein über 10 Prozent für Han⸗ delsfortbildungs⸗ und Handelsjahresſchule. Die Mannheimer Handelskammer ſieht ar Leiſtungen für kaufmänniſche Zwecke der Kaufmannsbildung in der erſten Reihe der deutſchen Handels⸗ kammern, obwohl ſie nicht, wie z. B. die Aelteſten der Berliner Kaufmannſchaft, die Handelskammern Köln, Leipzig etc. über Stiftungen verfügt. Keine ſüddeutſche Kammer ſteuert mehr als die Mannheimer Kammer für dieſen Zweck bei und ſpeziell für Handelsfortbildungsſchulen nach dem offiziellen Jahrbuch der 1 Handelskammern, abgeſehen von der Berliner Korporation der Haufmannſchaft, die keine Handelskammer iſt, überhaupt nur die Handelskammern Leipzig, Oppeln, Halberſtadt und Magdeburg, die aber auch ſämtlich in weit höherem Maße als die Mann⸗ beimer Kammer Einfluß auf die Verwaß ang haben. Denn darauf, nicht etva auf der Höhe der Beiträge beruht die Eigen⸗ ſchaft von Handelskammern als Träger von Handelsfortbil⸗ dungsſchulen. Tie Gründe, aus denen die Mannheimer Kam⸗ mer es abgelehnt hat, die Verwaltung der Schule zu übernehmen, ſind auch von der Stadtgemeind⸗ anerkannt worden. Auch die offizielle Denkſchrift des Deutſchen Verbandes für das kaufmän⸗ tiſche Unterrichtsweſen über die„Gründung, Einrichtung und Verwaltung von obligatoriſchen kaufmänniſchen Fortbildungs⸗ ſchulen“ betont, daß einzelne Handelskammern, namentlich ſolche, die einen größeren Bezirk mit kleineren Städten um⸗ foſſen, die Fortöildungsſchulen ihres Bezirks in eigene Verwal⸗ tung genommen baben, während in großen Städten wegen der Vorteile der Verwaltung ſich die ſtädtiſche Schulperwaltung gern die Leitung vorbehalten wird.“ Tatſächlich dürfte denn auch die Zahl derjenigen Handelskammern, die lediglich an der Verwal⸗ tung mitbeteiligt ſind, nicht geringer ſein als die der Handels⸗ kammern, welche Träger von Schulen ſind. Daß die Träger⸗ eigenſchaft auf die finanzielle Beteiligung von Kammern nicht den Einfluß ausübt. den die verehrliche Stadtverwaltung ihr zuzuſchreiben liebt, geht ſchon daraus hervor, daß die Handels⸗ kammern in unſerm Nachbarlande Heſſen, auf das die Vorlage an den Bürgerausſchuß(20. März 1907) betr. die Satzungen der Handelsfortöildungsſchule zur Konſtruierung eines Gegen⸗ f gegenüber den Verhältniſſen in Mannheim hinweiſt, nicht iu zu den Koſten der kaufmänniſchen Fortbildungsſchulen beitragen als die Handelskammer Mann⸗ eim, ſondern anch, ſoweit wir feſtſtellen konnten, weniger als die Stadigemeinden. 1 ſämtlich weit weniger 9 + Von der ihr erſt bor wenigen Jahren perliehenen Befugnis, Anſtalten, Anlagen und Einrichtungen, welche die Förderung von Handel und Gewerbe, ſpwie die techniſche und geſchäftliche Aus⸗ bildung, die Erziehung und den ſittlichen Schutz der darin beſchäf⸗ tigten Gehilfen und Lehrlinge bezwecken, zu begründen, zu unter⸗ halten und zu ualerſtüßzen, hat die Handelskammer alſo in weit⸗ gehendem Maße Gebrauch gemacht. Daß aber die Deckung des Aufwandes der Handelsjahresſchule anſtatt der Stadtgemeinde im Weſentlichen der Handelskammer bezw. den Intereſſenten überlaſſen bleiben ſoll, was die Vorlage an den Bürgerausſchuß kbetr. die Satzungen der Handelsfortbildungsſchule ſogar als ſelbſtredend bezeichnet, erſcheint als ein durchaus unbilliges Ver⸗ langen. In Uebereinſtimmung mit dem deutſchen Verbande für das kaufmänniſche Unterrichtsweſen ſind wir der Meinung, daß Staat und Gemeinde ſich an den Koſten des kaufmänniſchen Fortbildungsunterrichts ſchon desbalb in hervorragendem Maße beteiligen müſſen, weil ihr wirtſchaftliches Gedeihen in hohem Maße von der Feranbildung eines tüchtigen Kaufmannsſtandes abhängt. Finden doch ſelbſt reine Fachſchulen, wie z. B. Ge⸗ werbe⸗, Ingenieur⸗, Baugewerkſchulen, die weit weniger als die Handelsforkbildungs⸗ und entſprechend die Handelsjahresſchule Unterrichtsanſtalten allgemein bildender Art ſind, die weit⸗ gehende Fürſorge von Staat und Eemeinde. Die„Intereſſenten“ aber zu den Koſten der Schule nochmals heranzuziehen, ver⸗ bietet ſchon die Tatſache, daß dieſe Hauptträger der bekanntlich immer mehr geſteigerten direkten und indirekten Steuerlaſten im Reich, Staat und Gemeinde ſind, daß ſie im Beitrage zur Handelskammer und in der weng auch nicht obligatoriſchen, kat⸗ ſächlich aber doch ihnen zur Laſt fallenden Bezahlung des Schul⸗ geldes auch dire't zu den Koſten des kaufmänniſchen Unterrichts⸗ weſens und zwar in ſtärkerem Maße als an den meiſten Orten, wo die Handelskammern Träger der Schule ſind, beiſt ohne daß dem ein entſprechender Einfluß der Intereſſen und ihrer offizielen Vertretung auf die Schulverwaltung wie in jenen Orten als Gegenleiſtung gegenüberſtände. Sodann kann die Handelskammer nicht beanſpruchen, die Anregung zur Handelsiahresſchule gegeben zu haben. Vielmehr iſt, wie es in dem uns unterm. April 1906 abſchriftlich mit⸗ geteilten Schreiden der Handelsſchulkommiſſion an den Verband ſelbſtändiger Kaukleute und Gewerbetreibender vom 15. Dezem⸗ ber heißt, „die Errichtung eines richt, in dem Handelsfortbildungsſchule vor Eintritt in die Praxis geboten werden ſoll, ſchon anläßlich der Verhandlungen über die Ein⸗ führung des Frrtbildungsſchulzwangs für den Zeitpunkt in ſicht genommen worden, zu dem dem Handetsſchulweſen eichende Raumlichkeiten zur Verfügung ſtehen. Dieſe Vor⸗ ausſetzung wird nunmehr im Herbſt 1906 nach Bezug des Neu⸗ baues Lit. C 7 erfüllt ſein und es ſind bereits die Vorarbeiten fürxr das Inslebentreten der neuen Schuleinrichtung einge⸗ leitet.“ Ebenſo heißt es in der im Hebſt 1905 an den Bürger⸗ ausſchuß gerichteten Vorlage zur Einrichtung von Handels⸗ hochchulkurſen'in Mannheim:„Für die Errichtung etner An⸗ ſtalt, die anſchließend an die Oberklaſſen der Volks⸗ und Bür⸗ gerſchule in einjährigem Tagesunterricht den Lehrſtoff der Handelsfortbildungsſchule bewältigen und ihre Abſolpenten beim nachfolgenden Eintritt in die kaufmänniſche Lehre von dem vielfach läſtig empfundenen Fortbildungsſchulzwang be⸗ freien ſoll, ſind die Vorarbeiten auf den Zeitpunkt der Fertig⸗ ſtellung des neuen Schulhauſes Lit. O 7 getroffen.“ 1 Jahreskurſes mit ganztägigem Unter⸗ künftigen Handelsbefliſſenen der Lehrſtoff der FFFFFFPFFC ——— Tausendfach bewährte Nahrung bei; Brechdurchfall, Kindermah! Diarrhöe, raglenlost Därmkatarrh, ete, 6157 4. Seite. Generawunzeiger. ug Sängerbund Mannheim. Adentl. Heuptzerſemmluag Samstag, 27. April 1907 abends 9 Uhr im Dereinslokal(Börſe). Takes-rdnung: a) Erſlattung des Rechenſchafts⸗ berichtes; b) Berichterſtattung der Mech⸗ nungsprüſer; e) Vornahme der Wahl des Votſtaudes; d) Vornabme der Wabl von acht Mitgliederu des Auf⸗ nahmeausſchuſſetz; 6) Exledigung eiwalger weitcrer Auträge: 1) Verſchledenes. 74077 Unzer Hinweis auf Punkt 18 der Satzungen ladet hierzu die iglieder fleundl. ein. —. Der Vorſtand. 77 elein für atutunde: Mittwoch, 24. April1907, abends ½9 Uhr, Ticoge L. 8, Vortrag des Herrn Prof. Geiſſinger über „die Eulſtehung der aber⸗ rheiniſchen Jiefebene“ (Gäſte willkommen!) Nach dein Vortrag„Geue⸗ verehrl. Mi Weltwunder ist die einzige Wasch⸗ maschine, welche das Hand- waschen nackahint! Denkbar 325173 einfachste Handhabnug! Kinderleichtes Arbeiten! Sehnelle.gründl.Reinigung! Grösste Schonung d. Wäsche! Zahlreiche Auerkennungen! Beslchügang chne Kaufzwang gerns gestattet! Herm. Bazlen vorm. Alex. Hebsrer 2, 2 Paradeplatz. 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Nr. 40533TI. Wir bringen hlermit zur öffentlichen Kennt⸗ nis, daß der Teil der um den Frtebrichsplatz gelegenen Ring⸗ ſtraße, welcher unmittelbar vor dem Eingang in die Augufta⸗ Anlage liegt, für die Zwecke der Ausſtellung neu hergerichtet und Leshalb für den geſam⸗ ten Fuhrwerksverkehr bis auf Weiteres geſperr! wird. Der Fußgängerverkehr an dieſem Teil der Straße wird aus Sticherheitsgründen vom Montag, 22. April 1907 bis auf Weiteres geſperrt. Zuwiderhandlungen werden gemäß 88 666 Z. 10.⸗Str.⸗ .⸗B. und 8 121 Pol.⸗Str.⸗ .⸗B. an Geld bis zu 60 Piark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Mannherm, 18. Npril 1907. Sroßb. Dezirksamt Polizeidirektien. Dr. Korn. Bekaunkmachung. Das Einſaugen von Hunden in Stadt betr. Eingefangen und bei Waul Heſſe, Jungbuſchſtr. 21, bier untergebracht, ein herrenloſer Hund Beſchreibung, Race: Dacbs. Farbe: ſchwarz. Geſchlecht: infünnlich. 10283 Mannbeim, 18. Arril 1807. Sroßz. Bezirksem: Polizeldirektisn. Ladung. Nr. 4803. Jakob Ulerich, geboren am J. Juli 1878 zu Riedenburg, Bergmann, zuletzt wohnhaft in Mannheim⸗Wald⸗ hof, z. Zt. unbekannt wo, wird beſchuldigt, daß er als beur⸗ laubter Reſerviſt ohne Erlaub⸗ uts iſt. Zif. 8 tretung gegen§ 360 Ziff. 3 .⸗Str.⸗.⸗B. Derſelbe wird auf Anord⸗ nung des Großh. Amtsgerichts Dounerstag, 28. Mal 1907 vormittags 8½ Uhr vor das Gr. Schöffengericht hier, 1. Stock, Saal 1 zur Hauptverbandlung geladen. Bei unentſchuldigtem Aus⸗ bleiben wird der ſelbe auf Grund der nach§ 472 Abſ. 2 u. 3 Str.⸗P.⸗Ord. von dem Kgl. Bezirksfommando— Haupt⸗ meld⸗amt— hier ausgeſtell ten Erklärung vom 11. April 1907, .⸗Nr. 105 J verurteilt werden. Mannheim, 16. April 1907. Der Gerichtsſchreiber Gr. Amtsgerichts Abt. 11 Kuntz 10²³ Bekauntmachung. Für unſer Waſſerwerk im Käferthaler⸗Wald ſuchen wir zum baldigen Eintritt zwei küchtige, gelernte Malchineu⸗ ſchloßer al 80347 ex als Maſchiniſte n. Die Geſuchten erhalten dau⸗ ernde Stellen, ſind aber ver⸗ pflichtet, in Käferthal Woh⸗ nung zu nehmen. bder wollen ihren ſelbſtgeſchriebenen Lebenslauf mit Zeugnisabſchriften bis ſpäteſteng 20. April 58. J8. auher einreichen. Mannheim, 12. April 1907. Die Direktion d. ſtädt. Waſſer⸗ hiefiger Bekauntmachung. Schweineioilauf beir. No. 9448. Unter den Schweinen des Landwirts veonhard Bögler in Weinteim iſt der Ro dlauf aus⸗ gebro en. Ueber das Gehöft iſt die Sperre verhängt. Weinheinm, den 15 April 1907. Großherzogl. Bezirksamt. ger, Steiner. Nr. 47874 J. Vorſtehende Be⸗ kanntmachung dringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Keuntnis. Manunheim, 18. Abcrtl 1807. Sroßh. Bezirksamt Abt. III. Dr. V. Pfaff. Gensſſenſchaftsregiſter. Zum Genoſſenſchaftsregiſter Bd. I,.⸗Z. 4, Firma„Mann ⸗ heimer Gewerbebank ein⸗ getragene Genoſſenſchaft mit beſchränkter Haft⸗ pflicht“ in Mannheim wurde heute eingetragen: 10285 Heinrich Kern, Kaufmann in Manndeim, iſt weiter bis zum 1. April 1808 zum ſtell vertreten⸗ den Mltgliede des Vorſtandes beſtellt. Mannheim, 17. April 1907. Großh. Amtsgericht I. Bekanntmachung. Nr. 1416. Das Amtsgericht Mannheim hat die öffentliche Zuſtellung folgenden Kündig⸗ ungsſchreibens des Juſtizrats Eition in Danzig bewilligt: Ir N3108 An Frän Valesfa Gießow geb. Quandt früher in Mauuheim. Im Grundbuche Ihres Grundſtücks Marienburg, Blatt 62, ſteht in der III. Abteil⸗ ung unter Nr. 22, für die Lubwig und Amalie geb. Heyne⸗Gießow'ſchen Eheleute ein Kapital von 1500 Mik. eingerragen. Dieſe Hppothel iſt nach Inhalt des wechſel⸗ ſeitigen Teſtaments der Geßow⸗ ſchen Eheleute nach dem Tode des Ludwig Gießow auf die Witwe Amalie Gießow geb. Heyne und nach deren am 3. Oktober 1906 erfolgten Tode auf die beiderſeitigen nächſten Verwandten der Lud⸗ wig Gießow'ſchen Eheleute und zwar als die Erben der zuletzt verſtorbenen Frau Amalie Gießow geb. Heyne übergegangen. Als gerichtlich beſtellterpfleger der unbekaunten Erben der Frau Amalie Gießow geb. Heyne kündige ich Ihnen da Kapital von 150„ zur Rückzahl⸗ ung ſechs Monate nach Em⸗ pfang dieſes Schreibens. Mannheim, 15. April 1907. Der Gerichtsſchreiber Großh. Amtsgerichts.: Motſch. Atbeitovergebung. Beim Neuban eines Lan⸗ desgefängniſſes in Mann⸗ heim ſoſen die Steinhauer⸗ arbeiten in rotem Sandſtein, ſowie die Frobſchmledearpeiten des Wirtſchaftsgebändes öſentucher Suv unon nach Maßgobe der e See Großh. Finanzminiſterium Januar 1907 ver⸗ eden werden Zeichnungen und edingungen liegen auf unſerem Burean auf dem Herzogenried un Mannhein läglich von 10—13 und—5 Ur am., Ebenda ſind Angeboteſormulare gegen Erſatz der Uudruckkoſten in dax(nicht in Briefmarken) erhälllch. Angel ote find nut entſprechen⸗ der Aufſchriſt verſehen und ver⸗ ſchloſſen bis zum 30. April ds, Js., vormittags 11 Uhr einzureichen. Zu genanntem Termine findet die Fröpnung der Angebole, der die Sudhelt⸗ tenten anwohnen köunen, ſtait. Andeboie, die den Bedingungen nicht entſprechen, finden keine Berückfichtigung. 71280 Zuſchlagsſrif 4 Wochen. Mannheim, 18. April 1907. Die Bauleitung: Luse, Großb. Regierungs baumeiſter. Hekauntmachung. Die Kirchengemeinderech⸗ nung für 1806 liegt von heute ab 14 Taſe auf dem Kirchen⸗ neuerbüropl. 7 zurEinſicht der Kirchenſteuerpflichtigen auf Mannheim, 2. April 1907 Bekauntmachung. Die Ausfübrung der Stein⸗ hauerarbeiten für die Ent⸗ eiſenungs⸗ und Reinwaſſer⸗ anlage im Waſferwerk(Pumv⸗ nation Kaſerthaler Wald) ſoll im Wege der Submiſſion vergeben werden. Die Unterlagen zur Vergebung können in unſerem Bureau K 7 Zimmer Nr. 11, wahrend der Dieuſtuunden eingeſehen reſp. be⸗ zogen werden. ngebote ſind bis ſpäteſtens Freilag, den 26. April 1907, vormittags 11 Uhr, verſchloſſen, mit entſprechender Aulſchrikt auher ein ureichen. Maunbeim, 19. Apri 1907. Die Direktion der ſtädt. Gas⸗, Waſſer⸗ und Etektrizitätswerke. Pichſer 30.361 Bekauntwachung. Lie Ausführung der Maurer⸗ arbeiten für dieEnteiſenungs⸗ und Reinwaſſer⸗Anlage im Waſſerwerk PumpftanonKäſer⸗ thaler Wald ſoll in Wege der 5 Submiſſlon vergeben werden. Die Unterlagen zur Vergebung können in unſerem Bureau K 7 Zimmer Nr. 11, wäyrend der Dienſtaunden eingeſehen reſp. be⸗ zogen werden. Ang bote ſind bis ſpäteſſens Freitag, den 26. April 1907, vormittags 11 Uhr, verſchloffen, mu eniſprechender Aufſchrift anher einzure chen. Maunnbeien, Is Aprel 1907. Die Direktion der ſtädt. Waſſer⸗, Gas⸗ und Elettrizitätswerke. Pichler. 30862 Zwangs⸗Verſteigerung. Nr. 4824. Im Wege der Zwangsvolſtreckuſig ſollen die in Sandhoſen delegenen, In Grund duche von Sandhoſen, zur Beit der Eintragung des Verſteige⸗ rungsvermerkes auf den Ramen det Wiltzelm Schneckenburger Ehefrau Kuiſe gey. Schrottein Mannhem eingetragenen nach⸗ nehend beſchriebenen Grundſtück⸗ am Freitag, den 7. Juni 1907, vormittags 9˙½ Uhr, durch das umierzeichnete Notariat un Ge neindehauſe in Sandhoſen verller ert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt amso. Marz 1907 in das Grund⸗ buch eingetragen worden Die Einſichk der Mitieilungen des Grundbuchamts, ſowle der übrigen die Grunduilcke bet effen · den Nachweiſungen, ſus eſondere der Schätzungsurkunde, iſt 1705 mann geſtattet. 1868 Es ergeht die Aufforderung, Rechte, ſoweit ſie zur Zeit der Eintragung des Verſteigerungs⸗ vermerkz aus dem Grundbuch nicht erſichtlich waren, ſpäteſlens im Verſteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerſpricht, glaub⸗ haft zu machen, widrigenfälls ſte bei der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſt tigt und bei der Vertenlung des Verſteiger ungserlöſes deui Anſpruche des Gtäubigers und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden. Dieſenigen, weſche ein der Verſteigerung Recht haben, werden aufgefor⸗ dert, vor der Extetlung des 7— s die Aufhebung oder einſtweillge Ei ſtellung des Ver⸗ fal ſi erderzuführen, widrigen⸗ alls für das Recht der Berſteitzer⸗ ungserlös an die Stelle des verſteigerten Gegenſtandes tritt. Deſchreidang der zu verſteigernden Grundſtücke: Grundbuch von Sandhofen, Band 38 Heit 81, Beſtandsver⸗ zrichnis I. 1, Lfde. Nr. der Grundnüſcke im BB. 1 2, Ugb.⸗Nr. 1099, Flächeninbalt 10 ar 37 qm Bauplatz an der Karlnraße. Schätzung 8000 Mk. Ordn.⸗Zahl 2, Lfde Nr. der Grunduücke im B8. 1 5, L.⸗Nr. 1099a, Flächeninbalt 4 er ob am Bauplatz an der Karlſtraße. Schatzung 1620 Mt. Maunnheim, den 11. Apeil 1907. Großzh. Notariat L. als Bollſtreckungsgericht. Breuntg. Pferde⸗Verſteigerung. Mittwoch, 24. il 1907, nachmittags 3 Uhr werden auf den Hoſe der Schloß⸗ ktaſerne in Durlach 4 iberzählige Dienſyferde meiſtbietend gegen Barzaulung öftentlich verſteigert. 71832 Bad. Train⸗Bataillon Nr. 14 Panant. Slu 1 Aizit „Stiftungsrat: Bürck. Gaß, u. Slektrizitätswerke: pPichler. werden gewaſchen 1 Nr. 8. Breſteſtraße(Paſſage). 474⁴47 Belanntmachung. Die Jubilänmsausſtellung Mannheim 1907 beir. Nachſtehende ortspolizeiliche Vorſchrift bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 1. März 1907. Großzh. Bezirksamt. Polizeidirektion: Dr. Korn. Ortspolizeiliche Vorſchrift vom 1. März 1907. Die Jubiläumsausſtellung Mann⸗ heim 1907 betr. Ausſtellungs⸗Ordnung. Aufgrund der 88 366 Z. 10, 36 Ziff. 8.Str. G. B. 88 28 und 59, 134a Pol. Str..B. wird für die Dauer der Jubilaumsausſtellung in Mannheim angeordnet, was folgt: 1 8 1. In der Umgebung des Ausſtellungsgeländes— nämlich in der Heidelbergerſtraße wiſchen Lilr, 0 7 und b7, auf dem ganzen Kalſerring, Friedrichsring und in den das Ausſtellungsgebiet begrenzenden Straßen— iſt die Aufſtellung von Neklametafeln, die Errichtung von Bauwerken aller Art, insbeſondere von Buden, Zelten, Ständen und bergl., ſoweit nicht ſchon eine baupolizeiliche Genehmigung erſorderlich iſt, nur mit Erlaubnis der Polizeidir⸗ ktion geſtattet. Ebenſo bedarf das Feilbieten, der Verkauf oder das Ver⸗ teiien von Waren und Gegenſtänden irgendwelcher Art, das Anerbieten von Dienſtleiſtungen, endlich die Veranſtaltung von Schauſt llungen in den genannten Straßen der polizei⸗ lichen Genehmigung. Wegen des Anheftens von Plakaten, iſt 8 19 der Straßen⸗ polizei⸗Ordnung für die Mannheim maßgebend. 2. Das Anbieten von Privatwohnungen iſt auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ſowie an anderen öffentlichen Orten verboten. Für die Fremdenunterkunft trifft der hieſige Verkehrs⸗ Verein durch Errichtung eines Wohnungsbüros im Haupt⸗ bahnhof Vorſorge. 8 3.— + den innerhalb der Umſchlieſſung des Ausſtellungs⸗ platzes liegenden, nicht von Gebäuden bedeckten Raum finden die Beſtimmungen der Straßenpolizei⸗Ordnung für die Stadt Maunheim entſprechende Anwendung. 8 4. Es iſt verboten, im Ausſtellungsgelände beftndliche haupt gärtneriich angelegte Teile zu betreten, unbefugt Ge⸗ bäude, Geländer, Einfriedigungen zu heſtelgen, ſich auf die Bänke zu legen, in die Gebüſche und Anpflanzungen einzu⸗ dringen, Zierpflanzen und Bäume zu beſchädigen, Namen in ſolche einzuſchneiden, eſte, Slöcke oder Ruten abzuſchneiden, Zweige, Blumen oder Früchte abzureißen oder zu beſchäd gen, dürres Laub oder Holz zu ſammeln oder abzubrechen, Feuer anzuzünden, Vögel zu fangen, Neſter aus unehmen, zu ſchleßen, zu jagen oder Hunde, welche zu Bewachungszwecken gehalten werden, frei umherlaufen zu laſſen. §8 5. Fahren und Reiten auf den innerhalb des Aus⸗ ſtellungsgeländes befindlichen Wegen iſt nur mit Erlaubnis der Ausſtellungsleitung geſtattet. Das Einbringen von Nahr⸗ rädern tiſt verboren; ausgenommen ſind die für dienſtliche Zwecke der Ausſtellung ſowie der Reichspoſt⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung verwendeten Räder. 8 6. Verunreinigungen oder Beſchädigungen der Gebäulich⸗ keiten und Ein ichtungen in der Ausſtellung, insbeſon dere der Ausſtellungsgegenſtände, der Anlagen, Wege, Bedilrfnis⸗ nisanſtalten ſind verboten. Pavpier und ſonſtige Abfälle ſind in die Sammel⸗Körbe zu werfen. 8 7. Das Mitbringen von Hundes iſt den Beſuchern der Ausſtellung verboten. Beſucher, welche mit Hunden inner⸗ halb des umfriedeten Ausſtellungsplatzes botroffen werden, ſind verpflichtet, die Hunde alsbald aus dem Ausſtellungs⸗ ebiet zu entfernen. Dortſelbſt herrenlos angetroffene Hunde 15 von den Aufſebern bezw. der Schutzmannſchaft zur olizeiwache der n eng 10 verbringen. Lärmende Spiele der Kinder, das Umherlaufen derſelben in den Alleen und Wegen, das Herumklettern auf den Gebäulich⸗ keiten, Mauern ꝛc., das Beſteigen der Bänke, Erklettern der Bäume durch Kinder, das Werfen mit Steinen nach Bäumen, Pflanzen und Ausſtellungsgegenſtänden, ſowie alle ſonſtigen Handlungen, welche die Beſucher der Ausſtellung in deren Benützung zu beeinträchtigen oder zu ſtören geeignet ſind, ſind verboten. Eltern und die zur Aufſicht berufenen Perſonen, welche 1 155 an derartigen Handlungen nicht hindern, find ſtraf⸗ ig. 8 9. 5 Kinder unter 12 ren dürfen nur in Begleitung Erwachſener, welche die Verantwortung für ſte übernehmen, die Ausſtellung betreten und müſſen in den Ausftellungs⸗ gebäuden unter deren Aufſicht verbleiben. Kinder⸗ und Sportwagen dürfen nicht in die Aus⸗ ſtellung mitgeführt werden. Das Verſaufen von Kindern iſt auf der Polizei⸗ wache der Ausſtellung e wohin auch verlaufene Kinder zur einſtweiligen Verwahrung zu verbringen ſind. 8 10. Anzeigen über gefundene oder verlorene Gegen⸗ ſtände ſind in der Polizeiwache der Ausſtellung zu erſtatten. Dortſelbſt wird auch Auskunft hierüber erteilt. 3 11. Das Rauchen iſt innerhalb des Ausſtellungsplatzes nur auf den Wegen und Plätzen, in den Bewirtungsräumen nur oweit, als es nicht von der Ausſtellungsleitung durch uſchläge unterſagt iſt, geſtattet. Raſenplätze, Blumenbeete, Einfafſungen, Böſchungen, über⸗ In ſämtlichen gedeckten Ausſtellungsräumen iſt das Nauchen und Mitbringen brennender zigarren, Zigaretten und Pfeifen, ſowie das Wegwerſen feuergefährlicher Gegenſtände ſtrengſtens verboten⸗ § 13. Der Gebrauch von offenem Lig, und das Abbrennen von Feuenwerk iſt nur mit Erlarbnis der Ausſtellungs⸗ leitung geſtattet. Streng unterſagt iſt das Wegwerfen brennender Gegenſtände, insbeſondere von Feuerwerkskörpern. 8 18. Nach Schluß der ordentlichen Beßichszeit iſt der Aus⸗ ſtellungsplatz von allen Beſuchern, welchs nicht zufolge berufr⸗ licher Tätigkeit dort zu verweilen haben, alsbald zu räumen. Das Verwe len der Beſucher in der Ausſiellung über Nicht iſt unzuläſſig. Dies gilt insbeſondere auch für die Gäſte der in der Ausſtellung efindlichen Wirtſchaften, Weinhäufer, Cafés ꝛc, ſofern nicht von der Ausſtellungs⸗ leitung Ausnahmen bewilligt werden. 0 8 14. Die Beſucher der Ausſtellung, die dort W Perſonen und die Lieferanten haben ſich der von der Aus⸗ ſtellungsleitung beſonders erlaſſenen Platz⸗ und Verkehrs⸗ ordnung zu fügen. Sie ſind verpflichtet, den Weiſungen und der Schutzmannſchaft unweigerlich Folge zu leiſten. Be chwerden über die von der Ausſtellungsleitung aufgeſtellten Auſſeher ſind bel dem Letter der Geſamtaus⸗ ſtellung, Beſchwerden über die Schutzmannſchaft bei Großh. Bezirksamt(Polizeidirektion) geltend zu machen. § 15. Die Beförderung von Gütern und Gegenſtänden mittels Fuhrwerks auf dem Ausſtellungsgelände, die Ein⸗ und Aus⸗ 1 5 der Laſtfuhrwerke, die Entladung und Berpackung der lüsſtellungsgüter hat nach näherer Maßgahe der von der Ausſtellungsleitung erlaſſenen 195 und Verkehrsordnung zu geſchehen.(Vergl.§ 5 und 6 ebenda.) Keinenfalls dürfen Laſt⸗ oder Lieferantenfahrzeuge vor ſah beiden Haupteingängen halten oder durch dieſelben ein⸗ ahren. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe belegt. 8 16. Die Regelung des geſamten Droſchken⸗, Motordroſchken, Automobil⸗ und Fubhrwertsverkehrs vom Bahnhof oder von der Stadt zur Ausſtellung und zurück ſowie die Bezeichnung der Droſchken⸗Halteplätze erfolgt aufgrund beſonderer An⸗ ordnung der Polizeidirektion. n Weiſungen der dieſe An⸗ vollziehenden Polizeiorgane iſt unbevingt Folge zu leiſten. § 17. Dieſe ortavoltzeiliche Vorſchrift trüt mit dem Tage ihrer erſten Beröffentlichung in Kraft. Großh. Bezirksamt: Polizeidirektion: 5 gez.: Dr. Korn. zoboeſts, Dr. Caſtenhol; Nr. 132957. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 11. Ayrtl 1907. Bürgermeiſteramt: Ritter. Bellanntmachung. Die Raphael Hirſch Witwen⸗ und Waiſen⸗Stiſtung und die RNaphael Hirſch Supendien⸗Stiftung hier betreffend. Auf 6. Juni 1907 ſind zu verteilen: I. Aus der Raphael Hirſch Witwen⸗ und Waiſen⸗ Stiftung die Summe von 2000 Mark an eme Anzahl b dürftiger, jedoch der öffentlichen Unterſtützung nicht anheim⸗ gefallener Witwen und Waſſen hieſiger Stadt. Unterſtützungsgeſuche, welche eine genaue Darſt⸗Uung der perſönlichen und ſonſtigen Verhältniſſe enthalten müſſen, ſind bis 10 Ma 1907 anher einzureichen. II. Aus der Naphael Hirſch e die Summe von.0 Mart die dazu Veiwendung finden ſo um unbemittelten fungen Leuten von beſonderen Fäßigkei en die höhere Ausbildung zu einem wiſſenſchaftlichen, techniſchen oder künſtler ſchen Beruf zu ermöglichen. Zu dieſem Zwecke iſt ein Jahresſtipendium für den Leſuch von Hochſchulen ſeder Art(Untverſitäten, techniſchen Hochſchulen, Forſt⸗ 5„ ſchafts⸗, Bau⸗, Kunſt⸗, Muſik⸗Akaremlen Konſervatorten uſw) an ſolche Studierende zu bewill 175 welche die Mittelſchuls mit dem Zeugnis der Reife absolviert haben. Die Bewerber um das Slipendium müſſen Angehörige des deutſchen Reichs ſein und müſſen ihlen Unterftützungswohnſitz im Sinne des Reichs geſetzes vom 6. Juni 187 in Mannheim baben. 5 Bewerbungen, denen entſprechende Zeugniſſe Üder dieſe Vorausſetzung und außerdem das Reſfezeugni der abſolvierten Mittelſchule, ſowie Zeugaiſſe über F eiß und Leiſtungen auf der Hochſchule, wenn der Bewerber ſchon mindeſtens 1 Semeſter auf ihr zuge racht hat, beizufugen ſind, wallen ebenfalls bis 10. Mai 1907 bei u s eingereicht werden. Mannheim, den 17. April 1907. Stiftungskommiſſion: von Hollauder. Nr. 129. G. Gagele. ordeauxwein F r Flasehe 85 7% 80e 9. bel Abnahnse v. 15 Fl 9 Aepfelwein 10,„er tuer 40 2, ˙J. Ziegler& Co. 1el 495. 0 4, 15. e Gigentümer: Katholiſches Bürgethoſpital.— Verantwortlicher Redakteur: Franz Kirchet.— Druck und Vertrieb: Dr. H. Haas ſche Buchdruckerei, G. m. b.. General⸗Anzeiger.(Miktag blatt.) Munmheitm, 22. April . Sche Bekanntmachung. Sonutag, den 28. April 1907 tritt der Sommer⸗ fahrplan der ſtädtiſchen Straßenbahnen Mann⸗ heim-Ludwigshafen in Kraft. Die Wagen verkehren hiernach auf den einzelnen Linien wie folgt: u) Linie 1. (Rundbahn⸗Nordſchleife. Hinfahrt.) ſte 0 ab Hauptbahnhof 6˙% Uhr morg. usfahrt des erſten Wagens aus der Wagen⸗ halle beim Panorama über Friedrichsring 5“„ 5 Letzte Fahrt ab Hauptbahnbof bis Haupt⸗ abds. VVVVVTTTTV Letzte Fahrt ab Hauptbahnhof bis Panorama über Planken⸗Luiſenring 117 b) CLinie 2. (Rundbahn⸗Nordſchleife. Rückfahrt.) 11 5 Erſte Fahrt ab Hauptbahnhoßßfß 6e8ẽ Uhr morg. Ausfahrt des erſten Wagens aus der Wagen⸗ halle beim Panorama über Luiſenring 5„ Letzte Fahrt ab Hauptbahnhof bis Haupt⸗— JJJJJJJ%%%%%rr„ abds. Vorletzte Fahrt ab Hauptbahnhof bis Pan⸗ brama über Friedrichsring 8 55 Letzte Fahrt ab Hauptbahnhof über Friebrichs⸗ ring lt. Ord.⸗Z d an Sonntagen Zu a und b. Sonn⸗ und Werktags von 6˙ᷣ morg. bis Schluß folgen ſich die Wagen in Abſtänden von 5 Minuten. e) Linie 5. ene ealbol—abggken—-Aailnfattik-Ftieſen⸗ eim. Erſte Fahrt ab Friedrichsbrlcke nach Frieſen⸗ Werktagen dios Uhr morg. JJ te Fahrt ab Friedrichsbrücke nach Wald⸗ CCCTCC 5 75 5 Erſte Fahrt ab Frieſenheim nach Waldhof an Werktagen 5 7 Erſte Fahrt ab Waldhof nach Frieſenheim an Werktagen S 5 ee 55 zte Fahrt ab Waldhof nach Frieſenheim „ abds. Ctii 1 Letzte Fahrt ab Waldhof nach Anilinfabrik 1 5 55 Letzte 1 7 ab Waldhof nach Friedrichsbrücke an Werktagen„„ͤ ͤio 5 Sonntagen 118 1 an Vorletzte Fahrt ab elektr. Werk nach Friedrichs⸗ brücke an Sonn⸗ und Werktagen 11* 1 eßeh ahrt ab elektr. Werk na Friedrichs⸗ brücke an Sonn⸗ u. Werktagen(Spätwagen) 11 7 5 Letzte 1 ab Frieſeuheim nach Walbdhof TfVVVVß. 15 entenn los 7 Lette Fahrt ab Frieſenheim nach elektr. Werk an(Sonn⸗ und Werktagen 10“% 5 75 Porletzte Fahrt ab Frieſenheim nach Friedrichs⸗ brücke an Werktagen. 110 75 5 ieagen li 8 5 Letzte Fahrt ab Frieſenheim nach Friedrichs⸗ rücke an Sonn⸗ und Werktagenk 1 55 Vorletzte Fahrt ab Anilinfabrik nach Friedrichs⸗ brücke an Werktagenn 11 65 an Sonntagen Letzte Fahrt ab Anilinfabrit nach Friedrichs⸗ hrücke an Sonn⸗ und Werktagen„12˙ „Auf der Teilſtrecke Friedrichsbrücke bis Anilinfabrik folgen ſich die Wagen an Werktagen von doe bis 650 morgens, an Sonntagen don d bis“˙6 morgens und von 9 Uhr abends bis Schluß alle 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. Auf der Teilſtrecke Anilinfabrik bis Frieſenheim folgen ſich die Wagen an Werktagen bis 92⸗ Uhr abends alle 10 Minnten, von da bis 10˙è Uhr alle 20 Minuten. Vor⸗ letzter Wagen 10“, letzter Wagen 11˙ Uhr abends. An Sonntagen iſt die Wagenfolge auf der Linie Anflin⸗ fabrik—Frieſenheim während des ganzen Tages alle 10 Minuten. Spätwagen. Parabeplatz—Bahnhof⸗ Ludwigshafen—Anilinfabrit—Frieſeu⸗ heim und von da zurlick nach dem Depot in Mannheim, über Breiteſtraße. ab 3J3louyrnachts 0 aei Bahnhof an und ab,„ 11 55 5 Anjilinfabrik an und ab 5 WWWc„ zurück: VVVVVVVVVV 5 JJ„„ Bahnhof Ludwigshafen ab Spätwagen Elektrizitätswerk. Ab Paradeplatz 3 Ab Elektrizitätswerk zum Depot. d) CLinie 4. (Hauptbahnhof Manuheim—Bahnhof Ludwigshafen.) Erſte Fahrt ab Hauptbahnhof Mannheim 8es Uhr morg. Letzte Fahrt ab Hauptbahnhof Mannheim eiafn 110„ abds. an Sonntagen 11³ Erſte Fahrt ab Bahnhof Sd eſen Letzte Fahrt ab Bahnhof Ludwigshafen itagen abbds. an Sonntagen 8 über Schloß-—Hauptbahnhof Mannheim don da 1de zülm Deßot. Wagenfolge an Werktagen alle 10 Minuten, an Sonn⸗ tagen von gee morgens bis Schluß alle 5 Minuten. e) Linie 5. (Waldpark—Neckarau-Weinheimer Bahnhof—Käferthal.) Erſte Fahrt ab Friedrichsbrücke nach Käferthal 5% Uhr morg. VVFVCcc 5 Erſte Fahrt ab Friedrichsbrücke nach Waldpark an Sonn⸗ und Werktagen 60„„ Erſte Fahrt ab Käferthal nach Waldpark an Sonn⸗ und Werktagen 605 15 5 Erſte Fahrt ab Waldpark nach Käferthal an Sonn⸗ und Werktagn„ cei ,„„ Letzte Fahrt ab Waldpark nach Käferthal an Werktagen 323 ͤ emagen 5— Vorletzte Fahrt ab Waldpark nach der Friedrichs⸗ 5 brücke FT 9 Uhr abds. 1˙ 170 18 1 7 17 17 77 Sehte 77500 aß Waldpark nach der Friedrichs⸗ Letzte Fahrt ab Käferthal an Werktagen„„„„„ Vorletzte Fahrt ab Käferthal nach der Friedrichs⸗ an Sonntagen 11⁰ Letzte Fahrt ab Käferthal nach der Friedrichs⸗ brücke Auf der Teilſtrecke Friedrichsbrücke—Käferthal folgen ſich die Wagen: bis 111 vorm., ſowie von 82 Uhr abends bis Schluß alle 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. Auf der Teilſtrecke Friedrichsbrücke—WaldparkNeckarau An Werktagen von 6% Uhr bis 7⸗˙ Uhr morgens und von 856 Uhr abends bis Schluß alle 10 Minuten, in der An Sonntagen von 6„ Uhr bis 708 Uhr morgens alle 10 Minuten, von da bis Schluß alle 5 Minuten. 1. Paradeplatz—Küferthal. Paradeplatz ao Uhr abds. 0 2. PargdeplatzWaldpark—Neckarau. Paradeplatz aob 1150 Uhr abds. „C 1) Linie 6. Gafenſtraße—Schlachthof.) Erſte ichth te Fahrt ab Schlachthof nach der Hafenſtr. 628 75 Letzte Fart ab Hafenſtr. nach dem Schlachthof 9„ abds. Letzte Fahrt ab Schlachthof nach der Hafenſtr. 10o8 55 5 Planken und Luiſenring zum Depot 10„ An Sonn⸗ und Werktagen folgen ſich die Wagen bis 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. g) Linie 2. brücke(Spätwagen)„„„„ an nach Waldpark 3 au Sonntagen brücke an Werktagen an Sonn⸗ und Werktagen Spätwagen) 115 Uhr abds. An Werktagen bis 6˙» Uhr morgens und von 8⸗* Uhr An Sonntagen von 5“ Uhr bis 9˙8 Uhr morgens alle folgen ſich die Wagen: übrigen Zeit alle 5 Minuten Spätwagen. Käferthal abhb Waldpark hb Fahrt ab Hafenſtr. nach dem Schlachthof 6⸗0 Uhr morg. E Leßte Fahrt ah Hafenſtr. nach dem Weſpinſtift 10 Letzte Fahrt ab Weſpinſtift über Waſſerturm, 7 Uhr morgens, und von 916 Uhr abends bis Schluß alle (Rheinluſt—Planken— Biehhofſtraße—Neckarau.) Erſte Fahrt ab Tatterſall nach Neckarau an Werktagen 352 Uhr morg. Erſte Fahrt ab einluſt nach Neckarau ,,, 55 e Erſte Fahrt ab Neckarau nach Rheinluſt an eeef,,. 8 ,——— Letzte Fahrt ab Rheinluſt nach Neckarau an Werktagen an Sonntagen Letzte Fahrt ab Neckarau nach der Rheinluſt an Sonn⸗ und Werktagen„ Von 9˙ Uhr abends ab Neckarau verkehren die Wagen nur noch zwiſchen Neckarau und Rheintor. Letzte Fabrt ab Rheintor nach Neckarau an Sonn⸗ und Werktagen. 113. Uhr abds. Letzte 1 ab Neckarau nach dem Rheintor 11⸗% 175 Letzte rt ab Neckarau über Friedrichsring VVVJJVVVVVVVVVV„nachts. Auf der Teilſtrecke Viehhofſtraße—Neckarau folgen ſich die Wagen an Werktagen bis 6˙ Uhr, von“8 Uhr morgens bis 11 Uhr vormittags, von 2˙ëlihr bis 505 Uhr nach⸗ mittags und von 8˙ Uhr abends bis Schluß alle 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. An Sonntagen folgen ſich die Wagen bis 92s Uhr morgens und von 91“ Uhr abends bis Schluß alle 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. Auf der Teilſtrecke Rheinluſt—Viehhofſtraße folgen ſich die Wagen an Sonn⸗ und Werktagen von%e Uhr morgens bis 85” Uhr abends an Werktagen bezw. 8es Uhr abends an Sonntagen alle 5 Minuten, in der übrigen Zeit alle 10 Minuten. h) Linie 8. (Bahnhof Andwigshafen—Friedhof.) Erſte Fahrt ab Bahnhof Ludwigshafen 655 Uhr morg. 9 5 Letzte Fahrt ab Bahndof Aldwigshaſen„ abds. Erſte Fahrt ab Friedhof—Ludwigshafen„ Letzte Fahrt ab Friedhof—Ludwigshafen 952„ abds. Die Wagen folgen ſich von 8“ Uhr bis 6“ Uhr morgens und von 868s Uhr bis 9˙86 Uhr abends alle 20 Minuten, in der übrigen Zeit alle 10 Minuten. 1) CTinie 9. (Bahnhof Ludwigshafen—Mundenheim—Nheingönheim.) Erſte Fahrt ab Kaiſer⸗Wilhelmſtraße e 5 Uhr morg. an Sonntagen Erſte Fahrt ab Bahnhof Ludwigshafen an een,, an Sonntagen Erſte Fahrt ab Rheingönheim an Werktagen„ an Sonntagenn 6 Erſte Fahrt ab Mundenheim tt CCCCCVCVCCCCCCCC Letzte Fahrt ab Ludwigshafen nach Rheingönh. an Sonn⸗ und Werktagen 103/„ abds. Letzte Fahrt ab Bahnhof Ludwigshafen nach Mundenheim an Werktagen 75. an Letzte Fahrt ab Rheingönheim bis Kaiſer⸗ Wilhelmſtr. an Sonn⸗ und ee r, Vorletzte Fahrt ab Mundenheim bis Kaiſer⸗Wilhelmſtr. an Werktagen 3 8 F 5 Letzte Fahrt ab Mundenheim an Sonn⸗ und Werktagen(Spätwagen) 12e1/ Uhr nachts Auf der Teilſtrecke Bahnhof Ludwigshafen—Mundenheim ſolgen ſich die Wagen: An Werktagen von 55˙ uhr bis 6˙1 uhr morgens und von zen Uhr bis 11˙˙ Uhr vormittags, von 21 Uhr bis ** Uhr nachmittags und von 7˙ Uhr bis 9el uhr abends alle 10 Minuten, von 9˙˙ Uhr bis 105 Uhr abends alle 20 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. An Sonntagen von 62˙1 Uhr morgens bis 1011 Uhr vormittags und von ge. Uhr bis 10⸗* Uhr abends alle 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 5 Minuten. Auf der Mundenheim⸗Rheingönheim folgen ſich die Wagen an Werktagen alle 20 Minuten, an Sonntagen von 10˙ vorm. bis“7 abends alle 10 Minuten, in der übrigen Zeit alle 20 Minuten. Spätwagen Rundenheim. 1155 Uhr nachts ab Bahnhof Ludwigshafen bezw. 11•0 Uhr ab Kaiſer Wilhelmſtraße, im Anſchluß an den Spätwagen von Mannheim. 8 Mundeuheim ab 12“f nachts bis zur Kaiſer? ilbelmz⸗ ſtraße, von da zum Depot in Mannheim über Preiteſtraße, Kk) Linie 10. (Kammerſchleuſe—Elektrizitätswerl.) Erſter Wagen ab Panorama nach der Kammer⸗ ſchleuſe an Werktagen 555 Uhr morg. S Erſter Wagen ab EClektrizitätswerk nach der 5 Kammerſchleuſe an Werktagn 15 an Sonntagen 4„„ Erſter Wagen ab Kammerſchleuſe an Werktagen 955 1 5 nn 1 Letzter Wagen ab Elektrizitätswerk nach der 5 Kammerſchleuſe an Werktagen 85„ abds. an Sonntagenn Letzter Wagen ab Kammerſchleuſe an Werktagen 93 55 an Sonntagen 99„ Auf der Linie Elektrizitätswerk—Kammerſchleuſe folgen ſich die Wagen an Sonn⸗ und Werktagen alle 10 Minuten. In der Zeit von“˙ Uhr bis 757 Uhr morgens von Uhr bis 2. Uhr nachm. und von 5, Uhr bis 77: Uhr abends fahren die Wagen ab Kammerſchleuſe an Werktagen bis zum Panorama. Vom Panorama fahren die Wagen von morgens 6˙8 Uhr bis 756 Uhr, von 11“ Uhr bis 2˙e Uhr mittags und von 5“ Uhr bis 75s Uhr abds. an Werktagen zur Kammerſchleuſe. An Sonntagen fahren die Wagen von 97 U r morgens bis 8 Uhr nachm. und von 5˙˙ Uhr nachm. bis 8˙ Uhr abends von der Kammerſchleuſe zum Hauptbahnhof. Vom Hauptbahnhof fahren die Wagen von 10˙“ Uhr morgens bis 3˙ Uhr nachm. und von 5˙ Uhr nachm. bis 8“ Uhr abends zur Kammerſchleuſe. Von abends 85˙ Uhr bis“ë Uhr ab Hauptbahnhof nur zum Elektrizitätswerk. NB. Die während der Dauer der Jubiläums⸗Ausſtellung in Kraft tretenden Sonderfahrpläue der Bedarfslinien werden beſouders bekaunt gegeben. Mannheim, im April 1907. Städtiſches Straßenbahnamt. 25 thild I1. Städt. Haudelsſortbildungsſchule. Die Schulpflicht betr. Gemäߧ 10 des Ortsſtatuts vom 13. März 1902 ſind die innerhalb des Gemeindebezirks Mannheim im Han⸗ delsgewerbe oder in anderen Betrieben mit kaufmän⸗ niſchen Verrichtungen beſchäftigten Lehrlinge und Ge⸗ hilfen beiderlei Geſchlechts bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zum Beſuche der ſtädt. Handelsfortbildungs⸗ ſchule verpflichtet. f Von Oſtern 1907 ab ſind handelsfortbildungsſchul⸗ pflichtig: .Agaben geboren nach dem 4. September 1889, 2. Mädchen, geboren nach dem 4. September 1889. Schüleranmeldungen. Die in genannten Betrieben beſchäftigten Knaben oder Mädchen, welche geboren ſind mach dem 4. September 1389 und ſich noch nicht zur Handelsfortbildungsſ hule angemeldet haben, werden aufgefordert, ſich un ver jüglich zu melden in Aurfürſt⸗Friedrich⸗Schule in C0 6. Die letzten Schulzeugniſſe find mitzubringen. Zuwiderhandlungen werden nach§ 18 des obigen Statuts beſtraft. Die nach dem 30. Juni 1893 geborenen und im Ge⸗ meindebezirk Mannheim wohnhaften männlichen Hand⸗ lungslehrlinge ſind nach§ 2, Abſatz 1 des bad. Elementar⸗ unterrichtsgeſetzes noch volksſchulpflichtig und werden ſofort der hieſigen Volksſchule überwieſen. Die Firmen werden auf§ 11 des Statuts aufmerk⸗ ſam gemacht, wonach ſie die zum Beſuche der Handels⸗ fortbildungsſchule Verpflichteten 3 Tage nach dem Ein⸗ tritte in das Geſchäft, auch während der Probezeit, an⸗ zumelden haben. Ferner wird darauf hingewieſen, daß das Ortsſtatut nur das Alter der Beſchäftigten, nicht aber deren Stel⸗ lung im Geſchäfte berückſichtigt; es ſind alſo nicht nur Lehrlinge, ſondern auch Volontäre und Gehilfen beiderlei Geſchlechts zum Handelsſortbildungsſchulunterricht ver⸗ pflichtet, ſofern dieſelben noch nicht das 18. Lebeusjahr vollendet haben. Um einem bisher öfters aufgetretenen Irrtume zu begegnen, wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß für die Handelsfortbildungsſchulpflicht nur der Be⸗ ſchäftigungsort, aber nicht der Wohnort entſcheidet. Wer alſo in einem im Gemeindebezirk Maunheim gelegenen Geſchäfte unter der angegebenen Vorausſetzung ver⸗ wendet wird, iſt in Mannheim handelsfortbildungsſchul⸗ pflichtig, auch wenn er außerhalb Mannheims wohnt und am Wohnorte fortbildungsſchulpflichtig ſein ſollte. Die der allgemeinen JFortbildungsſchulpflicht unter⸗ ſtellten kaufmänniſchen Lohrmädchen und Gehilfinnen er⸗ halten wöchentlich 4 Stunden Unterricht in der Haus⸗ haltungskunde in einer der bom Volksſchulrektorate ge⸗ leiteten Schulküchen. Hierzu kommen noch 5 Stunden kaufmänniſchen Fachunterrichts, welcher in der Handels⸗ fortbildungsſchule Kurfürſt⸗Friedrich⸗Schule in 0 6, erteilt wird, wohen die betreffenden noch nicht gemeldeten Schülerinnen zu melden ſind. Mannßbeim, 16. April 1907. Das Retorat: Dr. Bernhard Weber. Hemden-Klinik F 6, 19, 1 Tr.(früher in P 4, 12) Schlechtſitzende u. defekte Herrenteuden werdenmit neuen Einſätzen, Hals⸗ und Armbindchen veiſeden und unter Garauſe für vorzuglubes Paſſen von einer Hemdenfabrik bil⸗ ligſt berechnet ugeſellt. Weiße u. farbige Herrenhemden nach Maas unter Garantie für guten Sitz. 5654 30856 evweiß 50, 60, 70 Pfg., rotr 50, 60 Pfg. der Liter, bei 20 Ltr. Proben von 8 Ltr. nach Maunheim zu gleichem Preis frei ius Haus 554 Ireimillige Ernndſtücksverſteigerung. Die Erben der Nikolaus Nagel Taglöhner Witwe Margaretſa geborene Hetroſt in Mauuheiſl⸗ laſſen durch das unter⸗ ertigte Notatiat am Samstag, 27. April 190p, vormiteags 9% Uhr, im Mataguſe zu Neckarau daz untenbezeſchnete Grunduug der OGenarkung Naunhern ⸗Neckarau offentuch zu s gentum ver egern, mobei der Zuſchlag erfolgt, wenn del Schatzungspreis erreſchi wird; Lagerbuch Ne. 10402, 1 6 71 am Hobraite, 54 qm Hausgacken, zuſammen a 25 am im Stadttell Neckaran, Belforiſtraße Nr. 10. Auf der poftaite ſieht ein eim llöckiges Wohnhaus mit gewolb⸗ te Keile: und angebautenn Bach⸗ ofen, geſchätzt zu 4000 Mk. Jiertauſend Mark. Die werteren Steigerungshe⸗ dingungen können im Geſchäfts⸗ aunmer des diesſeitigen Nolartats eingeſehen werden. Maunheim den 17. Apeil 1007, Großh Notariat J. Mayer. 71826 Zmangsverſteigerung. Nr. 3756. Im Wege der Zwangsvollſtreckung foll das in aunberm belegene, im Geund⸗ uche von Maunheim, zur Zeit der Eintragung des Verſteiger⸗ ungsvermerkes auf den Naſſen des Paul Hartmann, ich lekt n Maunbeimenn eliagene, nach⸗ nehend eſchrtebene Grundſtück ani Montag, d 10. Juni 1907, vormitt 39½ Uhr, durch das unzerzeichnete Notariat in deſſen Diennräu ſen in Maun⸗ delin, B 4 3 verſteigert werden. Der Verſteigerungsvermerk iſt am 9. März 1997 in das Grund⸗ buch eingetragen worden. Die Einſcht der Mitteilungen des Grundbuchauits ſowie der anſen das Grundſück betreſfen⸗ denn deeſuungen, insbeſondere der ungsurkunde iſt jeder⸗ nun Atlet. 8 ent die Aufforderung, Nechte, oweit ſie zur Zelt der Autragung des Verſteigerungs⸗ zermerkes aus dem Grunddüch licht erſichtlich waren, ſpäleſtens n Verſteigerungstermine vor er Aufforderung zur Abgabe zon Geboten anzumelden und, venn der Gläubiger wideiſpricht, glaubgaft zu machen, widrigen⸗ alls ſie be der Feſtſtellung des leringſten Hebotes nicht berück⸗ 1 und dei der Berteilung des Verſteigerungserlöſes dem Auſpruche des Gläubigers und zen üdrigen Rechten dachgeſetzt verden. Dilejenigen, welche ein der Ver⸗ eigerung en gegenſtehendesqecht aben werden aufgefordert, vor der Ertetlung des Zuſchlags die lüfbebung oder einſtweilige Ein⸗ tellung des Verfahrens herbei⸗ uführen, widrigenſalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die Stelle des verſteigerlen Gegen⸗ ſtandes tritt Beſchreibung des zu verſteigernden Grundſtücks: Grundbuch von Mannbeim, Band 474, Heft 19, Beſtandsver⸗ zeichnis I. Lagb-Nr. 5777h, Flächeninhaſt 4 2 18 qm Hofraite, Krappmühl⸗ raße Nr. 32. Hierauf ſteht ein aus großen⸗ teils alten Baumaterialien an⸗ gefangener Wohnungsneubau, Vinderhaus auf 1. Stockhöhe, ſowie ein zweiſtöckiger Seitenbau lints,„unvollendeker Rohbau“, Schätzung 27000 Mk. Mannbeim, den 8. April 1907. Großh. Notariat III als Vollſtreckungsgericht: Dr. Elfaſer. Gegen bare Zahlung kaufe u verkaufe fortwährend jeden Poſten Möbel,(neu u. debraucht), Waren u. Gegen⸗ ſtände jed. Art, Pfaudſcheine ꝛc. Ueberuehme Vorſte endes zum Berſteigern oder Verkauf und gewährehöchſten Varvorſchuß. Fritz Beſt, Auktionator, P 8, 4. Tel. 2705. 88660 A. Jander E 2, 14 Planken 2, 14 gegenüber der Hauptpoſt, Signir-Schablonen 3. Zeichnen v. Ballen, Kiſten 6917 Fäſſern ꝛc. 4 WMascher mit Mollnekz Croßartige Frfolge IL. Müller, Weingutsbesitzer, Ludwiashaſen, Wittelsbachſtr, 34. pfund 25 Pfg. 70698 o e ereees. dn J. Seite Seueral⸗Anzeiger,(Mittagblatt) „Multiform““. biuttht G püsbef dg. 8*3 Bücherschrank gehenden„ 9165 P. R. P. No. 130 926. A Maschinen- und Wagagenfabrik deeebeu-s 0bem s wee Die Freude jedes Süchersammlers. Anfangsgehalt M. 1000 p. a. Volksbank Edenkoben eingetr. Genossensch. m. un⸗ beschr. Haftpflieht. Junger Mann zür leichte Bureau⸗ und La⸗ gerarbeiten geſucht. Sieno⸗ grapo bevorzugt Aus ührtſche Offerten unter Nr. 4878 an die Exped. d. Bl⸗ Spedition. Mannheim— Post Rheinau Bureau und Fabrik: Rheinauhafen.& Telephon No. 1303. 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